Immer Ärger mit den lieben Nachbarn Der idyllische Sonntag wird durch Rasenmäherlärm gestört. Ihr Nachbar hat es sich zur Gewohnheit gemacht, Ihre Garageneinfahrt als Umkehrschleife zu benützen, weil dies für ihn bequemer ist. Ihr Nachbar dreht sowohl untertags als auch in den Nachtstunden die Stereoanlage auf volle Lautstärke auf. Schlicht und einfach werden Sie durch Ihre Nachbarn bisweilen zur Verzweiflung getrieben. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, das ungebührliche Verhalten Ihres Nachbarn abzustellen? a) Lärmbelästigung Bei Lärmerregung durch eine Stereoanlage ist entscheidend, in welcher Lautstärke, auf welche Dauer und in welcher Intensität die Lärmerregung erfolgt. Eine Lärmerregung, die tagsüber vielleicht noch toleriert werden muss, kann als Partylärm in den späten Nachtstunden nicht nur zivilrechtlich untersagt werden. Ungebührliche Lärmerregungen im Zuge von Partys oder im Zuge anderer Situationen werden auch verwaltungsstrafrechtlich geahndet. Gegen Lärm durch Kreissägen und Rasenmäher am Sonntag hilft es, sich bei der Gemeinde zu erkundigen. Häufig gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, die lärmende Tätigkeiten am Wochenende untersagen und bei Zuwiderhandlung Verwaltungsstrafen vorsehen. b) Beleuchtung und Videoüberwachung Die Außenbeleuchtung Ihres Nachbarn darf Ihr Grundstück nicht störend erhellen. Ihrem Nachbarn ist es untersagt, durch Installation einer Videoüberwachungsanlage Teile Ihres Grundstückes mitzuüberwachen bzw. zu filmen. Fühlen Sie sich durch eine Videoüberwachungsanlage Ihres Nachbarn, die auf Ihr Grundstück gerichtet ist, belästigt, können Sie somit wegen Verletzung Ihrer Privatsphäre Unterlassungsklage einbringen. c) Wurfgeschosse und Wasserzuleitungen Wenn vom benachbarten Tennis- bzw. Golfoder Fußballplatz vermehrt auf Ihrer Liegenschaft Tennis- bzw. Golfoder Fußbälle landen, können Sie auch wirksam mit Unterlassungsklage gegen den Tennis- bzw. Golf- oder Fußball- club vorgehen. Auch wenn Ihr Nachbar seine Dachwässer durch seine Regenwasserleitung unmittelbar auf Ihre Liegenschaft zuleitet, kann diesem Umstand mit Unterlassungsklage Einhalt geboten werden. d) Benützung Ihrer Einfahrt Sollte es sich Ihr Nachbar zur Gewohnheit gemacht haben, mit seinem PKW Ihre Einfahrt als Wendeschleife zu benutzen, können Sie sich gegen Ihren Nachbarn mit Besitzstörungsklage zur Wehr setzen. Achtung: Eine Besitzstörungsklage muss spätestens innerhalb 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers bei Gericht einlangen. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt es sich, den Nachbarn bei seinem „Tun“ zu fotografieren. Für ergänzende Rückfragen bzw. für die Vertretung in zivilrechtlichen sowie öffentlich rechtlichen Gewerbe- sowie Bauverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter derWagner Rechtsanwälte GmbH jederzeit gerne zur Verfügung. Mag. Roman Wagner 4780 Schärding Unterer Stadtplatz 4 Tel. 07712/77 07Fax Dw. 20 www.wagner.at / www.wkg.at E-Mail: [email protected]