Herstellungsaufwand Instandsetzungsaufwand Erhaltungsaufwand

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Herstellungsaufwand
Instandsetzungsaufwand
Erhaltungsaufwand
Aktivierungspflicht
Aktivierungspflicht
Sofort Aufwand
Afa auf Restnutzungsdauer
Nutzungsdauer: 15 Jahre (bis 2015: 10 Jahre)
Keine Herstellung
Änderung der Wesensart
Verlängerung Nutzungsdauer
Vergrößerung des Gebäudes
Erhöhung Gebäudewert
Verbesserungsmaßnahmen über
Instandhaltung hinaus
Keine Instandsetzung
z.B.: laufende Wartungsarbeiten, laufende Reparaturen,
z.B.: Austausch von mehr als 25 % Fenster/Türen
Ausmalen, Farbe an Fassade ohne Außenputz erneuern,
Dach und Dachstuhl, Stiegen, Zwischenwände und
Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt
z.B.: Zusammenlegung von Wohnungen
Zwischendecken, Aufzug- oder Heizungsanlagen,
Dachbodenausbau, Aufstockung
Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation
Verbesserung der Wohnraumqualität –
Kategorieanhebung
Versetzung von Zwischenwänden, Fenstern, Türen
Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand (Aufwand im zeitlichen Zusammenhang mit Erwerb des Gebäudes):
-
bis 30.6.2010 – Aktivierungspflicht
-
Ab 30.6.2010 - Sofortaufwand
Gebäudebestandteil – (nicht selbständig bewertbar)
einheitliche Behandlung mit Gebäude (Afa, Investitionsbegünstigungen)
Selbständig bewertbare Gebäudeinvestition (eigenständiges Wirtschaftsgut, z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung) – eigene Behandlung Afa und Investitionsbegünstigung
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