Laborordnung IMT - Labor und Hinweise für die Durchführung des

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Fachbereich Maschinenbau
Stand: 20.03.2009
Laborordnung IMT ‐ Labor und Hinweise für die Durchführung des Praktikums Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Laborordnung IMT ‐ Labor .....................................................................................3 1.1 Belehrung zu Ordnung und Sicherheit im Laborpraktikum..............................3 1.2 Zu beachtende Bedingungen ...........................................................................3 1.3 Grundsätze der Ersten Hilfe bei Unfällen durch ..............................................4 2 Hinweise zum Praktikum ........................................................................................6 2.1 Versuche , Praktikumsanleitungen, Versuchsbetreuer ....................................6 2.2 Versuchsvorbereitung ......................................................................................6 2.3 Versuchsdurchführung .....................................................................................6 2.4 Bewertung des Versuches ................................................................................7 2.5 Hinweise zur Erstellung von Praktikumsprotokollen [1] ..................................7 2.5.1 Allgemeines ...............................................................................................7 2.5.2 Gliederung .................................................................................................8 3 RICHTLINIEN UND NORMEN ............................................................................... 10 4 Literatur .............................................................................................................. 10 Teil I 1. Laborordnung IMT ‐ Labor Die Benutzung des Labores setzt in jedem Falle eine schriftlich bestätigte Einweisung der Studenten voraus. Alle am Praktikum teilnehmenden Studenten erklären vor Beginn des Praktikums durch die Unterschrift auf der Teilnahmeliste, dass sie über allgemeine und versuchsspezifische Bedingungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Labor informiert sind und darüber belehrt wurden. Ohne diese Unterschrift kann das Praktikum nicht begonnen werden. 1.1 Belehrung zu Ordnung und Sicherheit im Laborpraktikum Zur Vermeidung von Personen‐ und Sachschäden während der Praktikumsdurchführung sind vor allem die allgemein geltenden Sicherheitsbestimmungen konsequent zu beachten und anzuwenden. Gültigkeit für das Praktikum haben die ausliegende Laborordnung des Fachbereiches Maschinenbau, die allgemeine HO der FH Jena und die Arbeitsmittel‐
benutzungsverordnung und die Nutzerordnung des SZI. Mit der AMBV/ABAO 431 werden Forderungen, die an Versuchsstätten, Versuchs‐ und Demonstrationsanlagen gestellt werden, festgelegt. Im Praktikum gilt die ABAO 431 unter dem Aspekt, dass es sich bei den Versuchen um Demonstrationsanlagen handelt. 1AMBV/ABAO 431 1.2 Zu beachtende Bedingungen 1. Der Verursacher haftet für schuldhafte Schäden an Räumen und Geräten. Verluste oder Beschädigungen aller Art sind sofort dem zuständigen Betreuer zu melden (. 6 Abs. 1 allg. HO FHJ). Eine Entnahme von Geräten oder anderen Gegenständen aus den Laboren darf nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Leiter oder dessen Beauftragten erfolgen (. 9 allg. HO FHJ). 2. Benutzer von Laboratorien haben sich zu Beginn ihrer Tätigkeit über die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und über die Lage des elektrischen Hauptschalters zu informieren (§10 Abs. 1 allg. HO FHJ). Die Hinweisschilder mit den Notrufen (insbesondere das Notfallblatt), Rettungswegen, Standort von Feuerlöschern o.ä. sind zu beachten. Sammelstelle bei Feueralarm ist der Parkplatz an der Stirnseite von Haus 4. 3. Gefahrenschalter für die elektrischen Anlagen sind die ROTEN Taster mit dem GELBEN Gehäuse. Wenn diese gedrückt werden, sind sämtliche Versuchsaufbauten / Rechner ohne Spannung. 4. Es ist notwendig, dass sich mindestens 3 Personen in einem Praktikumsraum aufhalten. Verletzt sich eine Person durch elektrischen Strom, so müssen die beiden anderen Personen zuerst die elektrischen Anlagen durch Drücken des Notschalters außer Betrieb setzen, um danach sofort Erste Hilfe leisten zu können. 5. Rauchen ist innerhalb der Gebäude grundsätzlich verboten. Während der Durchführung der Praktika ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln nicht gestattet (14 allg. HO FHJ). Essen und Trinken ist in allen Laborräumen nicht gestattet. 6. Vorübergehend nicht benutzte Geräte sind so abzustellen, dass sie Personen nicht behindern oder gefährden oder zur Brandgefahr werden. Medienanschlüsse sind zu verschließen. 7. Die Geräte von Versorgungsteilen (Netzgeräte, andere Quellen elektrischer Energie mit einer Versorgungsspannung ab Us = 65V, oder Gasflaschen, Wasserpumpen u. ä.) dürfen räumlich nicht verändert werden. Falls eine solche Veränderung nötig werden sollte, ist der Praktikumsverantwortliche hinzuzuziehen. 8. Flexible Versorgungsleitungen müssen so kurz wie möglich sein. Nach Beendigung des Versuches sind diese sofort wieder zu entfernen. Bei der Wahl der Leitungen müssen die notwendigen Drahtquerschnitte beachtet werden. Es ist grundsätzlich untersagt Laborkabel an Steckdosen anzuschließen. 9. Die aufgebaute Versuchsanlage ist durch den Praktikumsverantwortlichen prüfen und abnehmen zu lassen. Nach der Abnahme kann die Versuchsanlage eingeschaltet werden. 10. Für die Rechnerarbeitsplätze in Labors gilt die Nutzerordnung des SZI der Fachhochschule Jena (Öffnungszeiten beachten). Diese Nutzerordnung wurde durch jeden Student bei Vergabe des persönlichen Login im Servicezentrum Informatik bestätigt. 1.3 Grundsätze der Ersten Hilfe bei Unfällen durch elektrischen Strom •
Erscheint der Verunglückte leblos, so ist schnellste Hilfe von ausschlaggebender Bedeutung. Die ersten Minuten sind entscheidend! Nie den Tod annehmen! •
Den Verunglückten nie allein lassen. Arzt oder Rettungswagen nur dann benachrichtigen, wenn sich eine zweite Person um den Verletzten kümmern kann. In elektrotechnischen Anlagen unter 1000V ist zur Bergung des Verunglückten, unter Beachtung der eigenen Sicherheit, der Stromkreis durch Betätigen der gekennzeichneten Gefahrenschalter (ROTE Taster mit dem GELBEN Gehäuse) zu unterbrechen. Ist dies durch räumliche Umstände nicht möglich, so ist der Verunglückte von der Gefahrenstelle wegzuziehen oder wegzustoßen und auf einem isolierten Standort in stabiler Seitenlage abzulegen, wenn der Verunglückte nicht bei Bewusstsein ist, aber atmet. Das Bergen des Verunglückten muss von einem isolierten Standpunkt aus geschehen (trockenes Holz, trockene Kleidung, Glas, Gummi oder ähnliches). Bei der Bergung darf nach Möglichkeit nur trockene Kleidung berührt werden. •
Je nach dem Zustand des Verunglückten müssen die entsprechenden Erste Hilfe Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn der Verunglückte bei Bewusstsein ist, muss er auf den Rücken oder Bauch (je nach Nebenverletzungen) gelegt und zugedeckt werden. Es ist größte Ruhe zu bewahren, und der Puls sowie die Atmung zu beobachten. Die Wunden sind zu versorgen. •
Ist der Verunglückte nicht bei Bewusstsein, atmet er jedoch, muss Atemerleichterung durch Lösen beengter Kleidungsstücke geschaffen werden. Atemwege freimachen! Verunglückten in stabile Seitenlage bringen, keine künstliche Beatmung, solange der Verunglückte atmet. Atmet der Verunglückte nicht, so sind sofort die Atemwege von evtl. Prothesen, Blut oder Erbrochenem freizumachen und freizuhalten. In Rücken‐ oder stabiler Seitenlage ist der Kopf nach hinten zu überstrecken und am besten mit der direkten Atemspende (Mund ‐ Nase oder Mund ‐ Mund) zu beginnen. Dabei auf Herzschlag achten. Liegen Anzeichen eines Kreislaufstillstandes vor (kein Herzschlag, reaktionslose Pupillen, also keine Adaption bei Lichteinfall), ist Herzmassage im Wechsel mit künstlicher Beatmung durchzuführen und solange mit den Wiederbelebungsversuchen fortzufahren, bis der Verunglückte wieder selbst atmet oder ein Arzt eine andere Entscheidung trifft. Ein durch elektrischen Strom Verunglückter ist transportfähig, wenn er selbst regelmäßig atmet oder eine regelmäßige Beatmung und evtl. Massage beim Ein‐ und Ausladen und dem Transport gewährleistet werden kann. •
Die zur Ersten Hilfe notwendigen medizinischen Mittel befinden sich in den Verbandskästen in den Praktikumsräumen bzw. auf den Fluren •
Über jeden Unfall (auch scheinbare Geringfügigkeiten) während der Dauer eines Praktikumtermines ist der Praktikumsverantwortliche zu informieren. Teil II 2 Hinweise zum Praktikum 2.1 Versuche , Praktikumsanleitungen, Versuchsbetreuer Die im jeweiligen Semester zu absolvierenden Praktikumsversuche mit den verantwortlichen Betreuern finden sich im Aushang vor dem IMT – Labor. Der zeitliche Ablauf für die einzelnen Versuchsgruppe richtet sich nach der Einschreibung in die Ablaufliste beim Einweisungstermin. Die Praktikumsanleitungen finden sich auf dem Web‐Seiten des Fachgebietes. 2.2 Versuchsvorbereitung •
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Die angegebene Literatur ist intensiv durchzuarbeiten! Einschlägige Berechnungsvorschriften sind zu rekapitulieren! Der Lösungsweg muss von den Bearbeitern selbst gefunden werden! Welche Versuchsergebnisse sind laut Theorie zu erwarten? (qualitativ) Vorbereitung des Protokolls der Versuchsgruppe (z.B. Diagramme, spezielle Funktionspapiere)! Unklarheiten sind in angemessener Zeit vor dem Praktikumstermin mit dem Betreuer zu besprechen! Die Tätigkeit des Betreuers beschränkt sich während des Versuches auf technische Hilfen bei der Handhabung der Geräte, der Softwareanwendungen und der Kontrolle der ordnungsgemäßen Versuchsdurchführung! 2.3 Versuchsdurchführung •
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Während des Praktikums erfolgt ein Kolloquium über den Versuch (ca.20 – 45 min). Das Kolloquium wird benotet. Nach der Einweisung zu dem Versuch (Gerätebedienung, Software,. . . ) beginnt der eigentliche Versuch. Die vorgesehene Versuchszeit reicht nur bei guter theoretischer und praktischer Vorbereitung der ganzen Gruppe aus. Nach der Messwertaufnahme ist mit der Auswertung zu beginnen. Das Praktikumsprotokoll ist zu Beginn des nächsten Versuchstermines abzugeben. Die Hinweise zur Erstellung von Praktikumsprotokollen sind dabei zu befolgen. 2.4 Bewertung des Versuches Die Gesamtnote eines Versuches setzt sich zusammen aus: 1. der Kolloquiumsnote 2. der Protokollnote Für jeden Praktikumsversuch wird von der Praktikumsgruppe ein gemeinsames Protokoll angefertigt. Die Gesamtnote des Versuches ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der o.g. Teilnoten. Die Gesamtnote für das Praktikum ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Noten aller Versuche. Bei einer ungenügenden Leistung im Kolloquium, der Versuchsdurchführung oder im Protokoll wird der Versuch mit der Note 5 bewertet. Der entsprechende Versuch ist zu wiederholen. Dies ist einmal zulässig. 2.5 Hinweise zur Erstellung von Praktikumsprotokollen [1] 2.5.1 Allgemeines Die folgenden Hinweise sollen bei der Erstellung von Versuchsprotokollen behilflich sein. Die Ausführungen entsprechen weitgehend der DIN 1422, Teil 1 (Veröffentlichungen aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung – Gestaltung von Manuskripten und Typoskripten), welche auch für die Erstellung von Diplom‐, Master‐ und Bachelorarbeiten gilt. Die häufigsten Fehler bei Praktikums‐Protokollen: • Nicht‐Nachvollziehbarkeit der Versuchsdurchführung • Nicht‐Nachvollziehbarkeit der Versuchsauswertung • Nicht‐Nachvollziehbarkeit der Fehlerrechnung • Ungeschickte grafische Darstellung der Ergebnisse • Ungenügende und falsche Zitierweise • Mangelhafte äußere Form insbesondere: ‐fehlende sprachliche Sorgfalt ‐Tippfehler ‐uneinheitliche Abfassung Die Abfassung des Protokolls erfordert Sorgfalt, das Gruppenprotokoll sollte grundsätzlich von allen Gruppenmitgliedern gegengelesen werden. 2.5.2 Gliederung Die Gliederung eines Protokolls folgt dem üblichen Aufbau wissenschaftlicher Artikel: • Titelblatt • Inhaltsverzeichnis, (Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis) 1. Einleitung 2. Material und Methoden 3. Ergebnisse 4. Diskussion 5. Referenzen • ggf. Anhang Die Gliederungspunkte werden durchnummeriert, wobei ggf. mehrere Gliederungsebenen sinnvoll sind. In einem Praktikumsprotokoll sind jedoch selten mehr als zwei Gliederungsebenen notwendig. Das Titelblatt befindet sich gemeinsam mit den Praktikumsanleitungen auf den Seiten des Fachgebietes zum Download. (http://mechatronik.mb.fh‐jena.de/index.html) Das Inhaltsverzeichnis ist auch bei einem kleinen Protokoll sinnvoll. Es sollte mit Seitenangaben automatisch erstellt werden. Der geübte Umgang mit den Möglichkeiten der Textverarbeitung wird Ihnen im Verlauf des Studiums von Nutzen sein. Die Einleitung sollte kurz gehalten werden (aber nicht fehlen!) und folgende Aspekte ansprechen: • die behandelte Thematik (siehe Praktikumsanleitung) • die Ziele der Arbeit (Welcher Aspekt wurde untersucht?) In dem Teil Material und Methoden (Messaufbauten) werden in kompakter Form alle Informationen vermittelt, die nötig sind, um das Experiment oder die Messungen in quasi identischer Weise wiederholen zu können. Hier sollte eine präzise und kurze Darstellung dessen enthalten sein, was Sie während des Vesuches tatsächlich gemacht haben. Hierbei ist in manchen Fällen die Angabe von Umweltvariablen (Zeit, Temperatur, Luftdruck …), beziehungsweise zur Vorbehandlung der Messobjekte oder der untersuchten Proben nötig. Der Ergebnisteil besteht zum einen in der Darstellung der erzielten Messergebnisse, zum anderen in der nachvollziehbaren Darstellung der daraus erfolgten Berechnungen im Rahmen der Auswertung der Daten. Die Rohergebnisse werden in Tabellen und Abbildungen dargestellt. Die Rolle des Texts im Ergebnisteil besteht darin, die wichtigsten Resultate zu verdeutlichen und die Verbindung zwischen den einzelnen Abbildungen und Tabellen herzustellen. • Text in der Regel sehr knapp • sorgfältig und überlegt erstellte Tabellen und Grafiken • Alle Tabellen und Grafiken haben ihre eigene Über‐ bzw. Unterschrift • Einsetzen von Werten in die Auswertegleichung führt nachvollziehbar zum gezeigten Ergebnis. Im Diskussionsteil werden die Ergebnisse vor dem Hintergrund des in der Einleitung genannten Problemkreises oder der Ausgangshypothese interpretiert. Ein guter Diskussionsteil beinhaltet: • den Bezug der Ergebnisse zu den ursprünglichen Untersuchungszielen • die Herausarbeitung von Beziehungen, Prinzipien und Generalisierungen oder vergleichenden Bewertungen die sich aus den Ergebnissen ableiten lassen • das Herausarbeiten von typischen , bzw. unerwarteten Resultaten, sowie deren Bedeutung Als Abschluss des Diskussionsteils sollten die Schlussfolgerungen aufgeführt werden, die aus den vorliegenden Ergebnissen begründet werden können. In einem Praktikumsprotokoll wird in der Regel nicht zuviel Literaturrecherche von Ihnen erwartet werden. Ein Vergleich ihrer Ergebnisse mit Werten, wie sie in Standardlehrbüchern angegeben werden, kann jedoch schon erwartet werden. Der Teil Literaturverzeichnis (oft auch Literatur oder Referenzen) listet ALLE im Text angeführten Quellen. • Verweise auf Primärliteratur •
Nachprüfbarkeit •
Zitate in formaler Kennzeichnung 3 RICHTLINIEN UND NORMEN • DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen bei Nennspannungen bis 1000 V • DIN VDE 0113 Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen • EN 60204 Allgemeine Festlegungen • VDI/VDE 2180 Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Meß‐, Steuerungs‐ und Regelungstechnik _ Blatt 1: Einführung, Begri_e, Erklärungen _ Blatt 5: Bauliche und installationstechnische Maßnahmen zur Funktionssicherung von Meß,‐ Steuerungs‐ und Regeleinrichtungen • VDI 2880 Speicherprogrammierbare Steuerungsgeräte _ Blatt 1: De_nitionen und Kenndaten _ Blatt 2: Prozeß‐ und Datenschnittstellen _ Blatt 3: Programmier‐ und Testeinrichtungen _ Blatt 4: Programmiersprachen _ Blatt 5: Sicherheitstechnische Grundsätze. • DIN 19 226 Messen Steuern, Regeln; Regelungstechnik und Steuerungstechnik; Teil 5: Funktionelle und gerätetechnische Begri_e • DIN 19 227 Messen, Steuern, Regeln; Graphische Symbole und Kennbuchstaben für die Prozeßleittechnik • DIN 19 235 Messen, Steuern, Regeln; Meldung von Betriebszuständen • DIN 19 239 Messen, Steuern, Regeln; Speicherprogrammierte Steuerungen, Programmierung 25 • DIN 19 240 Messen, Steuern, Regeln; Peripherie‐Schnittstellen elektronischer Steuerungen; Stromversorgung und binäre Schnittstellen • DIN 28 004 Fließbilder verfahrenstechnischer Anlagen; Begri_e, Fließbildarten, Informationsinhalt • DIN 40 719 Schaltungsunterlagen; Teil 6: Regeln für Funktionspläne, IEC 848 modi_ziert Teil 60: Ausführung von Funktionsplänen für Messen, Steuern, Regeln • DIN 40 900 Graphische Symbole für Schaltunterlagen; Teil 7: Schaltzeichen für Schalt‐ und Schutzeinrichtungen Teil 12: Binäre Elemente • DIN 45 140 Messen, Steuern, Regeln; Anschlußkennzeichnung von MSRGer äten, Teil 1: Festlegung des alphanumerischen Systems Teil 2: Ausführung des Übersetzungsschlüssels 26 4 Literatur [1] Wolfgang Durner, 23.06.2004, Leitfaden zur Erstellung von Praktikumsprotokollen, Institut für Geoökologie, TU Braunschweig 
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