Bebauungsplan „Ehemalige Kindertagestätte Escher Straße“ in Idstein Stand 26.10.2015 Historischer Abriss und Anlass der Planung Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauunsplanes liegt im direkten Anschluss an die Idsteiner Altstadt. Die historische Wegebeziehung gabelte sich vor dem Anwesen Link, das als Handwerksbetrieb 1909 vor der Altstadt errichtet wurde, aus der Weiherwiese kommend in Richtung Esch bzw. Bermbach sowie in Richtung Obergasse. Die heute dominierende Wegebeziehung nach Niedernhausen ist neuzeitlich. Bis in die 70er Jahre hinein wurde der Bereich maßgeblich als Garten- und Grabeland von den Bewohnern der Altstadt genutzt. 1975 errichtete dann die Stadt Idstein den städtischen Kindergarten. Im Zuge der Sanierung der Altstadt wurden dann nach Aufkauf von weiteren Gartenflächen der Parkplatz für die Anwohner der Altstadt sowie der Kreisel am Friedhof errichtet. Durch diese Maßnahmen wurden die neuzeitlichen Verkehrsstrukturen mit der fortgeführten Weiherwiese sowie der radial um das Gelände geführten Escher Straße (L 3026) weiter gestärkt. Auf dem Grundstück sollen von einem privaten Bauträger Wohngebäude errichtet werden. Die Stadt Idstein sieht darin die Chance, das Grundstück einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Da sich die vorgesehene Wohnbebauung auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht verwirklichen lässt, besteht Anlass zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Ziel und Zweck der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für diese Entwicklung geschaffen werden. Anstelle der derzeitigen Nutzung als Kindertagesstätte soll im Kernbereich des Plangebiets ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt werden. Der Geltungsbereich enthält überdies in Ergänzungsbereichen Flächen, die als besonderes Wohngebiet nach § 4a BauNVO und als Mischgebiet festgesetzt werden. Die geplanten Gebäude sollen sich in die bauliche Umgebung einpassen. Der Planungsraum soll sich aufgrund seiner Lage als Scharnier zwischen der Altstadt und der im Norden und Osten anschließenden Bebauung anpassen. Zudem sollen die mischbaulich-geprägten Strukturen im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs im Sinne einer Erhaltung und Entwicklung planungsrechtlich gesichert werden. Es ist eine Nachverdichtung am Standort durch attraktive Neubauten beabsichtigt. Zusätzlich könnte eine ergänzende, die Wohnnutzung nicht störende Gewerbenutzung entstehen. Denkbar wären etwa Flächen für Praxis-, Kanzlei- oder Büroräume. Diese wäre im Erdgeschossbereich der Gebäude an der Escher Straße zu verorten. Der im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindliche Abschnitt des Wolfsbachs soll freigehalten und grünräumlich gefasst werden. Es wird beabsichtigt das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchzuführen. 1 Bebauungsplan „Ehemalige Kindertagestätte Escher Straße“ in Idstein Stand 26.10.2015 Städtebauliche Rahmenbedingungen / Erfordernis der Planaufstellung / Geltendes Planungsrecht Das Plangebiet ist zum einen geprägt durch die umliegenden baulichen Strukturen entlang der Escher Straße und der Altstadtstrukturen an der Weiherwiese. Zudem wirken der am südlichen Bereich des Grundstücks entlang fließende Wolfsbach und die direkt daran anschließenden Grünbereiche mit Baumbestand ortsbildprägend. Das vorherrschende städtebauliche Erscheinungsbild im Plangebiet wirkt eher ungeordnet und hat dadurch keine funktionale Verbindung zu seiner direkten baulichen Umgebung. Hier sieht die Stadt Idstein städtebauliches Entwicklungspotenzial. Es ist ein Ziel der Stadtplanung, das Grundstück zu entwickeln, zu ordnen sowie das städtische Gefüge zu stärken. Der Planbereich soll anhand eines Bebauungskonzepts an geeigneter Stelle nachverdichtet und mit seiner Umgebung in Einklang gebracht werden. Es soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. Es wurden zwei Planungsvarianten ausgearbeitet. Eine abschließende Entscheidung, welcher Variante der Vorzug gegeben wird, ist bislang nicht erfolgt. Gerade über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange besteht die Erwartung, diesbezüglich zu einem Ergebnis zu kommen. Im Regionalplan Südhessen 2010, in Kraft getreten am 17. Oktober 2011, wird das Plangebiet als Siedlungsfläche ausgewiesen. Mit der Festsetzung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO 2013 ist der Änderungsbebauungsplan somit an die Ziele der Raumordnung angepasst und als aus dem Regionalplan entwickelt anzusehen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich von zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ein Großteil des Plangebiets überlagert den rechtskräftigen Bebauungsplan „Untere Gänswiese“, in Kraft getreten am 01.08.1991. Dieser setzt für einen Großteil des Plangebiets eine Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Kindergarten sowie ein besonders Wohngebiet nach § 4a BauNVO und eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche fest. Der westliche Teil des Plangebiets überdeckt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Altstadt – Teil B1“. Dieser setzt im Wesentlichen Allgemeine Wohngebiete nach §4 BauNVO und ergänzend eine Öffentliche Grünfläche sowie eine Fläche für Versorgungsanlagen - Zweckbestimmung Wasser fest. Im Übrigen werden die Öffentlichen Verkehrsflächen Escher Straße (heute Kreuzgärten) und Kreuzgasse festgesetzt. Auf der gegenüberliegenden Seite der Escher Straße befinden sich unbeplante Innenbereiche gemäß § 34 BauGB. Lage des Plangebietes Den Kern des Plangebiets bildet das Grundstück 43/7 in Idstein. Dieses umfasst ca. 3.200 m². Es wird im Norden, Osten und Süden umlaufend durch die Escher Straße begrenzt. Auf 2 Bebauungsplan „Ehemalige Kindertagestätte Escher Straße“ in Idstein Stand 26.10.2015 diesem Flurstück befindet sich das bestehende Gebäude der ehemaligen Kindertagestätte. Im Westen schließt sich das Flurstück 42/1 an. Dieses umfasst eine Fläche von ca. 1.760 m² und beinhaltet einen Öffentlichen Parkplatz. Bestandssituation Auf dem Gelände befindet sich eine eingeschossige Kindertagesstätte aus dem Jahr 1975. Zudem befinden sich auf dem Grundstück befestigte Stellplatzflächen sowie im südwestlichen Bereich eine Gemengelage aus Wohngebäuden und einem Handwerksbetrieb. Die Außenanlagen sind hauptsächlich geprägt durch den Lauf des Wolfsbachs mit umliegendem Baumbestand. Gegenüber der Escher Straße befinden sich mehrgeschossige Geschäfts- und Wohngebäude sowie die ehemalige TSG-Halle. Planung Auf dem Grundstück sollen Wohngebäude entstehen. Die Zielvorgaben sehen die Einhaltung einer maximalen Gebäudehöhe vor, die sich aus der direkt gegenüber liegenden Bebauung ableitet. Zudem wurde eine Vorgabe zu der einzuhaltenden Flächenausnutzung gemacht. Es wurden zwei Bebauungskonzepte erarbeitet, die die Planungsvorgaben unterschiedlich lösen. Beide Varianten bilden mit zwei- und dreigeschossigen Baukörpern jeweils ca. 33 Wohneinheiten ab. Die notwendigen Stellplätze werden in beiden Varianten in einer Tiefgarage nachgewiesen. Im ersten Bebauungskonzept werden, dem Verlauf der Escher Straße folgend vier freistehende Gebäude platziert. Diese sind zum Großteil dreigeschossig. Der nördlichste und der südlichste Baukörper verfügt je über einen zweigeschossigen Gebäudeteil. Das zweite Konzept sieht vor, eine geschlossene straßenbegleitende Bebauung auszubilden, die von einem freistehenden Gebäude im Süden ergänzt wird. Die Gliederung der Straßenfassaden geschieht unter anderem durch den Wechsel der Zwei- und Dreigeschossigkeit. In beiden Bebauungskonzepten ist eine optionale gewerbliche Erdgeschossnutzung vorgesehen. Die Anzahl der Bestandsbäume, die im Plangebiet erhalten bleiben, ist konzeptabhängig. Die Öffentlichen Stellplätze bleiben in beiden Konzepten in gleicher Anzahl erhalten und werden neu organisiert. Beide Konzepte gehen von einem Abbruch der ehemaligen Kindertagestätte aus. Auswirkungen der Planung Bei dem Projekt an der Escher Straße handelt es sich um ein erschlossenes Grundstück, das zum Zwecke einer Kindertagesstätte genutzt wurde. Zudem liegen mehrere Bestandsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Infolge des 3 Bebauungsplan „Ehemalige Kindertagestätte Escher Straße“ in Idstein Stand 26.10.2015 Bauleitplanverfahrens ändert sich die Zweckbestimmung Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Kindergarten zugunsten eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO. Es wird darauf hingewiesen, dass von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen wird. Die betroffenen Umweltbelange werden im weiteren Verfahren zusammengetragen. Zum derzeitigen Verfahrensstand liegen ein Artenschutzgutachten mit Baumkartierung aus dem Jahr 2013 sowie eine Schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2014 vor. Die Gutachten liegen vor und können bei Bedarf bei der Stadt Idstein eingesehen werden. Die eventuelle Erfordernis einer Verkehrsuntersuchung (Leistungsfähigkeitsnachweis) soll im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB mit dem zuständigen Straßenbaulastträger abgestimmt werden. 4