Guter Rat vor der Tat - 2017 bsb-ev

Werbung
Ein Kommunikations- und Informationszentrum für energieeffizientes Bauen und Modernisieren
(KIC) hat der Fertighaus-Hersteller WeberHaus im Deutschen Fertighaus Center in Mannheim eröffnet. Hier erhalten Besucher fachkundige Beratung und können im neuen „Wohnwelten“-Musterhaus die Vorzüge eines Energiesparhauses live erleben. WeberHaus
Guter Rat vor der Tat
Was ist ein Energieberater und was muss er leisten? Dirk
Rosenkranz vom Bauherren-Schutzbund beantwortet diese Frage, die sich viele Sanierungswillige stellen.
E
Dipl.-Ing. Dirk Rosenkranz, vom Bauherren-Schutzbund
e.V. berufener, unabhängiger Bauherrenberater
38
Renovieren & Energiesparen 1/2007
ine geplante Modernisierung inklusive der umfassenden Bewertung des
Gebäudes oder die Bemessung eines
neuen Energiespar- oder Passivhauses sollte
unter Einbeziehung eines Gebäudeenergieberaters erfolgen. Der qualifizierte Energieberater wird das Gebäude energetisch analysieren,
Einsparpotenziale ausfindig machen und berechnen, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei
muss jedoch gleich festgestellt werden: „Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Es handelt sich hierbei in der Mehrheit um Architekten, Bauingenieure und Handwerker, die eine Zusatzqualifikation bei verschiedenen Institutionen erworben haben und
dieses als Anhang dem Titel beifügen. Ein Energieberater mit dem Anhang „dena“ hat sich
zum Beispiel in die Datenbank der Energiepassaussteller der Deutschen Energie-Agentur
GmbH (dena) eintragen lassen, wobei seine
Qualifikation – etwa als staatlich anerkannter
Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
und Bauvorlageberechtigung – vor der Eintragung durch die dena überprüft wurde. Mit dem
Anhang „BAFA“ oder „Vor-Ort-Berater (BAFA)“
wiederum hat er sich durch anerkannte Lehrgänge und Fortbildungen als unabhängiger
Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkennen lassen
und ist damit zur Durchführung einer staatlich
geförderten „Vor-Ort-Beratung“ berechtigt.
Förder-Beratung
Die so genannte „Vor-Ort-Beratung“ wird bei
Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Zu-
planen & finanzieren
Energiepass
Dieses Beispiel der Rundum-Sanierung eines
schwäbischen Nachkriegshäuschens ist ohne
intensive Beratung und ausgefeilte Planung
nicht denkbar. In diesem Fall übernahmen Architekten die Aufgabe. Die energetische Aufwertung war hier nur ein Nebeneffekt, im Vordergrund stand die Schaffung eines zeitgemäßen Äußeren und eines modernen Grundrisskonzepts. Abgesehen von der GebäudeGrundform und den Außenmaßen blieb denn
auch nichts wie es war: Der Einzug von Stahl-
schuss von 175 Euro und bei Wohnhäusern
mit mindestens drei Wohneinheiten mit einem
Zuschuss von 250 Euro vom Bundesamt für
Wirtschaft gefördert. Das Programm läuft bis
zum 31.12.2009. Im Rahmen dieser Beratung
stellt der Energieberater dem Immobilienbesitzer auch die weiteren Energiespar-Förderprogramme vor. Denn wer heute seinen Neubau
energiesparend plant oder bei der Sanierung
seines Altbaues Kohlendioxid einsparen will,
kann eine ganze Reihe von Förderungen in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen der Förderinitiative „Bauen, Wohnen, Energie sparen“
drei Kreditprogramme bei einer variablen
Laufzeit mit einem bis zu zehn Jahren festgeschriebenen Zinssatz. Dabei handelt es sich
um das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“,
trägern ersetzte tragende Wände und erlaubt
heute großzügige Raumfluchten. Der ausgebaute Dachboden erweitert das Kinderzimmer
nach oben. Und im Keller entstand ein Atelier
mit Zugang zur Terrasse. Die rote Signalfarbe
und das auffällige Eckfenster dokumentieren
die neuen Strukturen und das neue Selbstbewusstsein auch nach außen. Architektur:Wendlik Architekten, Zlatko Antolovic; Fotos: Bernhard
Müller; Dokumentation: Architektenkammer Baden-Württemberg
das Programm „Wohnraum modernisieren“
und – beim Neubau – um das Programm
„Ökologisch bauen“. Der Energieberater erläutert die Details dieser Programme und kann
auch die notwendigen Bescheinigungen für
diese KfW-Kredite ausstellen. So kann im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
beispielsweise der Nachweis der durch eine
Sanierung erzielten CO2-Einsparung notwendig sein. Und wenn der sanierte Altbau das Energieniveau eines Neubaues erreicht, winkt ein
Restschulderlass. Auch dies muss durch einen
zertifizierten Berater nachgewiesen werden,
ebenso wie das Erreichen des „KfW 40-“,
„KfW 60-“ oder Passivhaus-Standards bei einem förderfähigen Neubau im Programm
„Ökologisch bauen“.
Um eine Markttransparenz im Gebäudebe-
Verbrauch oder Bedarf?
Ab 1. Januar 2008 werden Energieausweise
beim Verkauf oder der Neuvermietung eines
Altbaus Pflicht. Dabei gibt es zwei Ausweisvarianten: Ein so genannter
Bedarfsausweis ist für Gebäude mit weniger als
fünf Wohneinheiten, die
vor 1978 gebaut und
seither nicht energetisch
saniert wurden, vorgeschrieben. In einem Bedarfsausweis wird die
Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz erfasst. Er ist
etwas aufwändiger zu
erstellen als der für alle anderen Gebäude
vorgeschriebene verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser stuft Wohngebäude gemäß
dem Energieverbrauch ein, den die Bewohner
in den letzten Jahren hatten. Somit schlägt
sich bei dieser Ausweisvariante das (Fehl-)Verhalten der Bewohner in der Energie-Klassifizierung des Gebäudes nieder. Wer für sein Gebäude schon vor 2008 einen Energiepass ausstellen lässt, hat grundsätzlich Wahlfreiheit
zwischen beiden Ausweisarten. Experten
schätzen, dass ein Verbrauchsausweis voraussichtlich für deutlich unter 100 Euro zu bekommen sein wird. Beim aussagekräftigeren
Bedarfsausweis ist je nach Gebäudegröße und
Beratungsaufwand mit Kosten ab etwa 300
Euro zu rechnen. Alle Energiepässe sind zehn
Jahre lang gültig und werden zudem Modernisierungstipps enthalten, wie der energetische
Zustand der Immobilie verbessert werden
kann. Letzte Einzelheiten wird die novellierte
Energie-Einsparverordnung regeln, die im Lauf
des Jahres 2007 in Kraft treten wird. Weitere
Informationen: www.gebaeudeenergiepass.de
reich zu erzielen, wird es ab 2008 so genannte Energieausweise für alle Gebäude geben.
Diese sollen die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal für ein Gebäude ausweisen und den
Energiebedarf für den Verbraucher und Nutzer
verständlich sichtbar darstellen (siehe Kasten).
Energiepass-Ausstellung
Die umfassende Bewertung auf der Basis einer
Objektbegehung und das Ausstellen des Energiepasses werden unter anderem von zugelassenen Energieberatern erfolgen. Details hierzu
werden im Lauf des Jahres durch die Verabschiedung der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV) geregelt. Derzeit liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-
Renovieren & Energiesparen 1/2007
39
planen & finanzieren
DACH
Beratung: 200 bis 1.000 Euro
komplette Dachmodernisierung mit Wärmeschutz:
100 Euro/m2
DACHFLÄCHENFENSTER
Austausch/Erneuerung:
700 bis 2.000 Euro
FENSTER
Holz: 600 bis 1.000 Euro/m2
Kunststoff: 500 bis 900 Euro/m2
FASSADE
Reinigung: 15 Euro/m2
Wärmedämm-Platten: 35 bis 70 Euro/m2
HEIZUNG
Austausch/Erneuerung: 8.000 bis 18.000 Euro
HAUSTÜR
Austausch/Erneuerung: 1.500 bis 4.000 Euro
Alle Angaben sind Zirka-Preise.
Quelle: BHW Bausparkasse/Lochner
Häufige Schwachstelle bei Altbauten sind
Feuchtigkeitsprobleme im Bereich der
Kelleraußenwände. Fehlt eine Abdichtung
im Mauerwerk, kann aufsteigende Feuchtigkeit Schäden bis in das erste Stockwerk
anrichten. In diesem Fall ist eine nachträgliche Horizontalsperre, etwa mit dem Isotec-Verfahren, anzuraten. Isotec
Mehr zum Thema
■ Ratgeber Altbauerneuerung: sechsseitiges
Infoblatt des Bauherren-Schutzbund e.V., Bestellung oder Download unter www.bsb-ev.de
■ Broschüren der Verbraucherzentralen:
„Der Energiepass“, „Gebäude modernisieren
– Energie sparen“, „Renovieren“. Bestellung:
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
■ Broschüren der Deutschen Energie-Agentur (dena): „Der Energieausweis für Wohngebäude“ (12 S., 3,90 Euro), „Modernisierungsratgeber Energie. Kosten sparen – Wohnwert
steigern – Umwelt schonen“ (Neuauflage Dezember 2006, 55 S., 2,90 Euro), „Besser als
ein Neubau – Hocheffizientes Sanieren leicht
gemacht“ (CD-ROM, 14,90 Euro). Bestellung:
dena c/o FDS GmbH, Wilhelmstraße 37,
75015 Bretten, Fax 030 726165-891,
[email protected]
■ Eine aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt informiert über rund 900
Förderprogramme der Europäischen Union,
von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern für Energiesparmaßnahmen und
erneuerbare Energien. Sie ist kostenlos erhältlich beim BMU, Postfach 30 03 61, 53183
Bonn, Fax 0228 99305-3356, [email protected] und im Downloadbereich
„Erneuerbare Energien“ des BMU www.bmu.de
40
Renovieren & Energiesparen 1/2007
Jede seriöse Energieberatung ist mit einer Vor-OrtUntersuchung des Hauses verbunden.Außerdem
gehört die verständliche
Erläuterung der Ergebnisse dazu.
Modernisierungs-AG
nologie vor. Ein Grund für die Einführung der
Energiepässe – neben der Notwendigkeit des
Energiesparens – liegt an den Vorgaben der
EU: In der EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichten sich alle
Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Energieund CO2-Einsparung bis 2006 in nationales
Recht umzusetzen. In dieser Richtlinie ist die
Erstellung von Energieausweisen bei der Errichtung, dem Verkauf oder der Vermietung
von Gebäuden ein wesentlicher Bestandteil.
Vor der Beauftragung eines Energieberaters
sollten Sie sich gründlich über seine Qualifikation informieren. Klären Sie, ob er diese nicht
geschützte Berufsbezeichnung zu recht trägt.
Und definieren Sie möglichst klar, was er für
Sie leisten soll. Nur dann kann Ihr Energieberater die ermittelten Ergebnisse in seinem Beratungsbericht praxisgerecht darstellen und in
einem Beratungsgespräch so erläutern, dass
Sie einen maximalen Nutzen daraus ziehen
können.
■
CO2-Sanierungsprogramm
Zuschuss oder Darlehen?
Neben einer verbesserten Darlehensförderung
bietet das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
der KfW-Förderbank seit Anfang 2007 auch eine
Zuschussvariante. Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen haben nun
die Wahl: Wer kein zinsverbilligtes Darlehen von
bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit benötigt,
kann einen Investitionskostenzuschuss beantragen, der gemäß den erzielten Energieeinsparungen gestaffelt ist. Bei der Durchführung der Standard-Maßnahmenpakete des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gibt es fünf Prozent der In-
vestitionskosten (maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit). Erreicht das Gebäude mit den Maßnahmen das Energieniveau eines Neubaus, erhält der
Eigentümer zehn Prozent (maximal 5.000 Euro
pro Wohneinheit). Wird das Neubauniveau um
mindestens 30 Prozent unterschritten, gibt es
17,5 Prozent oder maximal 8.750 Euro Zuschuss
pro Wohneinheit. In diesem Fall wurde bei der
Darlehensvariante der Tilgungszuschuss auf 12,5
Prozent des Darlehensbetrags erhöht. Bei Erreichen des Neubauniveaus beträgt er weiterhin fünf
Prozent. Eine Kombination von Darlehen und Zuschuss ist nicht möglich. Weitere Informationen:
www.kfw-foerderbank.de
Herunterladen