Ein Kommunikations- und Informationszentrum für energieeffizientes Bauen und Modernisieren (KIC) hat der Fertighaus-Hersteller WeberHaus im Deutschen Fertighaus Center in Mannheim eröffnet. Hier erhalten Besucher fachkundige Beratung und können im neuen „Wohnwelten“-Musterhaus die Vorzüge eines Energiesparhauses live erleben. WeberHaus Guter Rat vor der Tat Was ist ein Energieberater und was muss er leisten? Dirk Rosenkranz vom Bauherren-Schutzbund beantwortet diese Frage, die sich viele Sanierungswillige stellen. E Dipl.-Ing. Dirk Rosenkranz, vom Bauherren-Schutzbund e.V. berufener, unabhängiger Bauherrenberater 38 Renovieren & Energiesparen 1/2007 ine geplante Modernisierung inklusive der umfassenden Bewertung des Gebäudes oder die Bemessung eines neuen Energiespar- oder Passivhauses sollte unter Einbeziehung eines Gebäudeenergieberaters erfolgen. Der qualifizierte Energieberater wird das Gebäude energetisch analysieren, Einsparpotenziale ausfindig machen und berechnen, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei muss jedoch gleich festgestellt werden: „Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Es handelt sich hierbei in der Mehrheit um Architekten, Bauingenieure und Handwerker, die eine Zusatzqualifikation bei verschiedenen Institutionen erworben haben und dieses als Anhang dem Titel beifügen. Ein Energieberater mit dem Anhang „dena“ hat sich zum Beispiel in die Datenbank der Energiepassaussteller der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eintragen lassen, wobei seine Qualifikation – etwa als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz und Bauvorlageberechtigung – vor der Eintragung durch die dena überprüft wurde. Mit dem Anhang „BAFA“ oder „Vor-Ort-Berater (BAFA)“ wiederum hat er sich durch anerkannte Lehrgänge und Fortbildungen als unabhängiger Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkennen lassen und ist damit zur Durchführung einer staatlich geförderten „Vor-Ort-Beratung“ berechtigt. Förder-Beratung Die so genannte „Vor-Ort-Beratung“ wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Zu- planen & finanzieren Energiepass Dieses Beispiel der Rundum-Sanierung eines schwäbischen Nachkriegshäuschens ist ohne intensive Beratung und ausgefeilte Planung nicht denkbar. In diesem Fall übernahmen Architekten die Aufgabe. Die energetische Aufwertung war hier nur ein Nebeneffekt, im Vordergrund stand die Schaffung eines zeitgemäßen Äußeren und eines modernen Grundrisskonzepts. Abgesehen von der GebäudeGrundform und den Außenmaßen blieb denn auch nichts wie es war: Der Einzug von Stahl- schuss von 175 Euro und bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten mit einem Zuschuss von 250 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft gefördert. Das Programm läuft bis zum 31.12.2009. Im Rahmen dieser Beratung stellt der Energieberater dem Immobilienbesitzer auch die weiteren Energiespar-Förderprogramme vor. Denn wer heute seinen Neubau energiesparend plant oder bei der Sanierung seines Altbaues Kohlendioxid einsparen will, kann eine ganze Reihe von Förderungen in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen der Förderinitiative „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ drei Kreditprogramme bei einer variablen Laufzeit mit einem bis zu zehn Jahren festgeschriebenen Zinssatz. Dabei handelt es sich um das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“, trägern ersetzte tragende Wände und erlaubt heute großzügige Raumfluchten. Der ausgebaute Dachboden erweitert das Kinderzimmer nach oben. Und im Keller entstand ein Atelier mit Zugang zur Terrasse. Die rote Signalfarbe und das auffällige Eckfenster dokumentieren die neuen Strukturen und das neue Selbstbewusstsein auch nach außen. Architektur:Wendlik Architekten, Zlatko Antolovic; Fotos: Bernhard Müller; Dokumentation: Architektenkammer Baden-Württemberg das Programm „Wohnraum modernisieren“ und – beim Neubau – um das Programm „Ökologisch bauen“. Der Energieberater erläutert die Details dieser Programme und kann auch die notwendigen Bescheinigungen für diese KfW-Kredite ausstellen. So kann im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms beispielsweise der Nachweis der durch eine Sanierung erzielten CO2-Einsparung notwendig sein. Und wenn der sanierte Altbau das Energieniveau eines Neubaues erreicht, winkt ein Restschulderlass. Auch dies muss durch einen zertifizierten Berater nachgewiesen werden, ebenso wie das Erreichen des „KfW 40-“, „KfW 60-“ oder Passivhaus-Standards bei einem förderfähigen Neubau im Programm „Ökologisch bauen“. Um eine Markttransparenz im Gebäudebe- Verbrauch oder Bedarf? Ab 1. Januar 2008 werden Energieausweise beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Altbaus Pflicht. Dabei gibt es zwei Ausweisvarianten: Ein so genannter Bedarfsausweis ist für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, vorgeschrieben. In einem Bedarfsausweis wird die Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz erfasst. Er ist etwas aufwändiger zu erstellen als der für alle anderen Gebäude vorgeschriebene verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser stuft Wohngebäude gemäß dem Energieverbrauch ein, den die Bewohner in den letzten Jahren hatten. Somit schlägt sich bei dieser Ausweisvariante das (Fehl-)Verhalten der Bewohner in der Energie-Klassifizierung des Gebäudes nieder. Wer für sein Gebäude schon vor 2008 einen Energiepass ausstellen lässt, hat grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Experten schätzen, dass ein Verbrauchsausweis voraussichtlich für deutlich unter 100 Euro zu bekommen sein wird. Beim aussagekräftigeren Bedarfsausweis ist je nach Gebäudegröße und Beratungsaufwand mit Kosten ab etwa 300 Euro zu rechnen. Alle Energiepässe sind zehn Jahre lang gültig und werden zudem Modernisierungstipps enthalten, wie der energetische Zustand der Immobilie verbessert werden kann. Letzte Einzelheiten wird die novellierte Energie-Einsparverordnung regeln, die im Lauf des Jahres 2007 in Kraft treten wird. Weitere Informationen: www.gebaeudeenergiepass.de reich zu erzielen, wird es ab 2008 so genannte Energieausweise für alle Gebäude geben. Diese sollen die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal für ein Gebäude ausweisen und den Energiebedarf für den Verbraucher und Nutzer verständlich sichtbar darstellen (siehe Kasten). Energiepass-Ausstellung Die umfassende Bewertung auf der Basis einer Objektbegehung und das Ausstellen des Energiepasses werden unter anderem von zugelassenen Energieberatern erfolgen. Details hierzu werden im Lauf des Jahres durch die Verabschiedung der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV) geregelt. Derzeit liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech- Renovieren & Energiesparen 1/2007 39 planen & finanzieren DACH Beratung: 200 bis 1.000 Euro komplette Dachmodernisierung mit Wärmeschutz: 100 Euro/m2 DACHFLÄCHENFENSTER Austausch/Erneuerung: 700 bis 2.000 Euro FENSTER Holz: 600 bis 1.000 Euro/m2 Kunststoff: 500 bis 900 Euro/m2 FASSADE Reinigung: 15 Euro/m2 Wärmedämm-Platten: 35 bis 70 Euro/m2 HEIZUNG Austausch/Erneuerung: 8.000 bis 18.000 Euro HAUSTÜR Austausch/Erneuerung: 1.500 bis 4.000 Euro Alle Angaben sind Zirka-Preise. Quelle: BHW Bausparkasse/Lochner Häufige Schwachstelle bei Altbauten sind Feuchtigkeitsprobleme im Bereich der Kelleraußenwände. Fehlt eine Abdichtung im Mauerwerk, kann aufsteigende Feuchtigkeit Schäden bis in das erste Stockwerk anrichten. In diesem Fall ist eine nachträgliche Horizontalsperre, etwa mit dem Isotec-Verfahren, anzuraten. Isotec Mehr zum Thema ■ Ratgeber Altbauerneuerung: sechsseitiges Infoblatt des Bauherren-Schutzbund e.V., Bestellung oder Download unter www.bsb-ev.de ■ Broschüren der Verbraucherzentralen: „Der Energiepass“, „Gebäude modernisieren – Energie sparen“, „Renovieren“. Bestellung: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de ■ Broschüren der Deutschen Energie-Agentur (dena): „Der Energieausweis für Wohngebäude“ (12 S., 3,90 Euro), „Modernisierungsratgeber Energie. Kosten sparen – Wohnwert steigern – Umwelt schonen“ (Neuauflage Dezember 2006, 55 S., 2,90 Euro), „Besser als ein Neubau – Hocheffizientes Sanieren leicht gemacht“ (CD-ROM, 14,90 Euro). Bestellung: dena c/o FDS GmbH, Wilhelmstraße 37, 75015 Bretten, Fax 030 726165-891, [email protected] ■ Eine aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt informiert über rund 900 Förderprogramme der Europäischen Union, von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern für Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien. Sie ist kostenlos erhältlich beim BMU, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Fax 0228 99305-3356, [email protected] und im Downloadbereich „Erneuerbare Energien“ des BMU www.bmu.de 40 Renovieren & Energiesparen 1/2007 Jede seriöse Energieberatung ist mit einer Vor-OrtUntersuchung des Hauses verbunden.Außerdem gehört die verständliche Erläuterung der Ergebnisse dazu. Modernisierungs-AG nologie vor. Ein Grund für die Einführung der Energiepässe – neben der Notwendigkeit des Energiesparens – liegt an den Vorgaben der EU: In der EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichten sich alle Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Energieund CO2-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. In dieser Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei der Errichtung, dem Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden ein wesentlicher Bestandteil. Vor der Beauftragung eines Energieberaters sollten Sie sich gründlich über seine Qualifikation informieren. Klären Sie, ob er diese nicht geschützte Berufsbezeichnung zu recht trägt. Und definieren Sie möglichst klar, was er für Sie leisten soll. Nur dann kann Ihr Energieberater die ermittelten Ergebnisse in seinem Beratungsbericht praxisgerecht darstellen und in einem Beratungsgespräch so erläutern, dass Sie einen maximalen Nutzen daraus ziehen können. ■ CO2-Sanierungsprogramm Zuschuss oder Darlehen? Neben einer verbesserten Darlehensförderung bietet das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank seit Anfang 2007 auch eine Zuschussvariante. Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen haben nun die Wahl: Wer kein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit benötigt, kann einen Investitionskostenzuschuss beantragen, der gemäß den erzielten Energieeinsparungen gestaffelt ist. Bei der Durchführung der Standard-Maßnahmenpakete des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gibt es fünf Prozent der In- vestitionskosten (maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit). Erreicht das Gebäude mit den Maßnahmen das Energieniveau eines Neubaus, erhält der Eigentümer zehn Prozent (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit). Wird das Neubauniveau um mindestens 30 Prozent unterschritten, gibt es 17,5 Prozent oder maximal 8.750 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. In diesem Fall wurde bei der Darlehensvariante der Tilgungszuschuss auf 12,5 Prozent des Darlehensbetrags erhöht. Bei Erreichen des Neubauniveaus beträgt er weiterhin fünf Prozent. Eine Kombination von Darlehen und Zuschuss ist nicht möglich. Weitere Informationen: www.kfw-foerderbank.de