Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 15. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz 45. Sitzung 27. Oktober 2004 Beginn: Ende: Vorsitz: 15.04 Uhr 17.36 Uhr Abg. Klemm (PDS) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Frau Abg. Kubala (Grüne) interessiert, wie der Senat die Absicht der BSR beurteile, vorzeitig die Müllgebühren zu erhöhen. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, sie sei von der BSR über eine beabsichtigte Erhöhung der Müllgebühren bisher nicht informiert worden. Sie gehe davon aus, dass die BSR Gründe für eine Ankündigung der Erhöhung in diesem Umfang darlegen werde. Dies werde dann im Aufsichtsrat erörtert. Frau Abg. Kubala (Grüne) hält die beabsichtigte Erhöhung für sehr kurzfristig. Werde sich die Abfallbehörde im Zusammenhang mit der Prüfung der Gebühren dafür einsetzen, dass die Gebührengestaltung endlich Anreize zur Abfallvermeidung biete? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) sagt, SenStadt setze sich immer dafür ein, dass Abfallvermeidung auf jedem Wege politisches Ziel sei, dem die BSR sich ihres Wissens auch verpflichtet fühle. – Sie wisse nicht, welche Kenntnisse SenWiArbFrau möglicherweise zu der Gebührenerhöhung habe. Wenn Gründe für eine Erhöhung dargelegt würden, würden sie durch SenWiArbFrau überprüft, auch unter den Gesichtspunkten der Abfallpolitik. Abg. Wellmann (CDU) bemerkt zu dem vertagten Thema Steglitzer Kreisel, dass dem Vernehmen nach das Gutachten eine Komplettsanierung für erforderlich halte. Innerhalb von zwei bis drei Jahren könne jederzeit eine Räumung durch das Bezirksamt wegen der Asbestbelastung erforderlich werden. Welche Vorsorge habe der Senat für diesen Fall getroffen? Welche Alternativstandorte könne das Bezirksamt beziehen? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erwidert, das Gutachten liege auch informell noch nicht vor. Wenn Ausweichstandorte erforderlich würden, werde das Bezirksamt sich mit dieser Sache schon befasst haben. Redaktion: W. Schütz, Tel. 23 25 1461 bzw. quer (99407) 1461 Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 Seite 2 15. Wahlperiode 27. Oktober 2004 – stz – Abg. Wellmann (CDU) bemerkt, es gebe einen konkreten Anlass: Zwei mögliche Alternativstandorte – das frühere US-Hauptquartier und die Truman Plaza – sollten zum Jahresende ausgeschrieben und verkauft werden. Sollten diese Flächen nicht für das Bezirksamt reserviert werden? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) hält es für richtig, zunächst die BIM einzuschalten. Abg. Hahn (FDP) fragt, ob zu einer erneuten Verzögerung des Abrisses des Palasts der Republik Näheres berichtet werden könne. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) antwortet, es gehe um Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens. Bekanntlich habe ein Mitbewerber Einspruch eingelegt. Die Vergabekammer habe entschieden, dass der an den Ermittlungen der Voraussetzungen für einen Abriss Beteiligte weiter am Vergabeverfahren teilnehmen könne, alle anderen Teilnehmer aber in den gleichen Kenntnisstand versetzt werden sollten. Gegen diesen Beschluss sei Einspruch von anderer Seite eingelegt worden, so dass nun das Kammergericht mit der Vorgabe für das weitere Verfahren befasst werde. Frau Abg. Hinz (PDS) bemerkt, das Wasser aus Notbrunnen in Berlin sei offenbar schadstoffbelastet. Sollte es besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geben? Wie stelle sich die Situation aus der Sicht von SenStadt dar? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, SenStadt sei in engem Kontakt zur zuständigen SenGesSozV. Es gebe keine flächenhafte Belastung mit Schwermetallen. SenStadt könne nicht erkennen, wo eine besondere Belastung festzustellen wäre. SenGesSozV nehme Beprobungen vor. Frau Abg. Hinz (PDS) fragt, ob die Brunnen öffentlich zugänglich seien. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) antwortet, es handele sich um Notbrunnen, die der ständigen Kontrolle durch SenGesSozV unterlägen. Abg. Radebold (SPD) hat der Presse entnommen, dass die TLG ihr Bürogebäude in der Karl-LiebknechtStraße 32 abreiße und eine Zwischennutzung als Parkplatz plane. Er verstehe nicht, dass SenStadt jetzt einen Architekturwettbewerb vorbereite. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) stellt klar, dass die TLG für den Neubau einen derartigen Wettbewerb durchführen wolle. Darin werde sie vom Bezirk und SenStadt begleitet und unterstützt. Für die öffentliche Hand entstünden keine Kosten. Punkt 2 der Tagesordnung a) Mitteilung - zur Kenntnisnahme Beseitigung der Hindernisse zur Sanierung des Strandbades Wannsee Drs 15/2941 (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0280 b) Mitteilung - zur Kenntnisnahme Beseitigung der Hindernisse zur Sanierung des Strandbads Wannsee Drs 15/3100 (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0298 Abg. Dr. Arndt (SPD) erinnert daran, dass ein Gruppenantrag eine zügige Sanierung des Strandbads angemahnt habe. Der hierzu gewünschte Bericht liege nunmehr vor. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 3 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 27. Oktober 2004 – stz – Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) führt aus, dass in der Vorlage dargestellt werde, welche Anstrengungen der Senat zur Sanierung des Strandbads und insbesondere zur Finanzierung unternehmen wolle. Voraussetzung der Kostenübernahme für die wesentlichen Bereiche der Instandsetzung durch die Stiftung Denkmalschutz seien 4 Mio € für die Sanierung der Stützmauern und für die Herrichtung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Stiftung Denkmalschutz wolle 8,5 Mio € bereitstellen. Sie werde voraussichtlich als Geschäftsbesorgerin der Berliner Bäderbetriebe oder alternativ als Unterpächterin handeln. Der Vertrag werde zwischen den Berliner Bäderbetrieben, SenBildJugSport und der Stiftung Denkmalschutz abschließend verhandelt. Man wolle stufenweise vorgehen. Zunächst solle mit den Mitteln der öffentlichen Hand die Grundsanierung sichergestellt werden, dann solle je nach Mittelzufluss bei der Stiftung Denkmalschutz in Abschnitten gearbeitet werden. Inzwischen werde in der Stiftung erwartet, dass das Engagement so groß sei, dass eine Refinanzierung der 8 Mio € mit ziemlicher Sicherheit erreicht werde. Frau Kubala (Grüne) verweist auf die mit der Sanierung von denkmalgeschützten Anlagen gemachten Erfahrungen, die man nicht wiederholen wolle. Die von der Stiftung Denkmalschutz genannten Beträge klängen optimistisch. Inwieweit sei im Rahmen der Baumaßnahme an ökologisches Bauen gedacht? Welche Logistik sei für die Umbauarbeiten geplant? – Würden Effizienzmaßnahmen zur Ressourceneinsparung getroffen, z. B. Regenwassernutzung, Gebäudeisolierung usw.? – Inwieweit lasse sich die Nutzung regenerativer Ideen mit dem Denkmalschutz vereinbaren? – Inwieweit hätten mobilitätseingeschränkte Menschen Zugang zum Bad? – Inwieweit seien innovative und umweltverträgliche Verkehrskonzepte geplant? – Blieben Kosten u. U. bei den Bäderbetrieben und somit beim Land hängen? Abg. Wellmann (CDU) interessiert, worauf das Ganze hinauslaufen solle. Ein Saisonbetrieb könne nicht wirtschaftlich sein. Es gebe Interessenten für einen privaten Betrieb. Das Bad am Maschsee in Hannover werde unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung privat betrieben. – Gegen das vorliegende Konzept habe er starke Bedenken. Sollten nicht doch jetzt private Betreiber einbezogen werden? Frau Abg. Hinz (PDS) hofft, dass bis zum März 2007 der Zustand deutlich besser werde. Wie stehe es um die öffentliche Baukonzession für das Restaurant Lido? Wie werde bezüglich der Verhandlungen mit dem Bewerber weiter vorgegangen? – Wie sehe es aus, was die Verpachtung von Gebäuden angehe? – Wann könne man mit einer Information über Warmwasserversorgung durch Solarthermie rechnen? – In wessen Hand befinde sich das Strandbad eigentlich? – Könne zu dem Spendenaufkommen schon etwas gesagt werden? Abg. Dr. Arndt (SPD) führt aus, dass Rentabilitätsprognosen ungewiss seien. Er gehe davon aus, dass die Grundsubstanz der Sanierung gesichert sei. Die kleinteilige Investition sei kontrollierbar. Die Sache sei bei der Stiftung Denkmalschutz in guten Händen. Abg. von Lüdeke (FDP) wünscht, dass die Bewirtschaftung Privaten überlassen werde. Es scheine keine Überlegungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu geben. Inwieweit könne die Investition sich rechnen? – Er befürchte, dass die Konstruktion fehlerhaft sei, weil sie ignoriere, dass nur ein Ganzjahresbad wirtschaftlich betrieben werden könne. Frau Kubala (Grüne) meint, nach der Erfahrung, die man mit Sanierungsmaßnahmen gemacht habe, müsse man genau betrachten, wie die Kosten sich später auswirkten, wenn die Bäderbetriebe möglicherweise dafür andere Bäder schließen müssten. Denkmalschützer verschätzten sich oft bei den Kosten. Abg. Radebold (SPD) betont, dass alle Fraktionen die Wiederherrichtung des Standorts in seiner historischen Schönheit wünschten. Die Bedenken seiner Vorrednerin zum Sanierungskonzept seien beachtenswert. Teil des Finanzierungskonzepts seien Werbeeinnahmen, die auch ausbleiben könnten. – Die Konstruktion der Bäderbetriebe sei bekanntlich nicht geeignet, nach der Sanierung die Substanz so zu erhalten, wie dies erforderlich sei. Wenn das Objekt bei den Bäderbetrieben bleibe, werde es dem weiteren Verfall ausgesetzt. Wenn einem privaten Betreiber nicht zugestanden werde, dass er noch etwas anderes betreibe, sei dies für diesen nicht wirtschaftlich. Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 15. Wahlperiode 27. Oktober 2004 – stz – Abg. Dr. Arndt (SPD) warnt davor, das Bad von zwei Seiten auszuschütten: einerseits ökologische Kriterien, andererseits Private zu verlangen. Er gehe davon aus, dass die Stiftung Denkmalschutz ein Höchstmaß an ökologischen Kriterien berücksichtige und ein vernünftiges Betreiberkonzept erstellt werde. Abg. Hahn (FDP) stimmt Abg. Radebold zu. Die Variante Berliner Bäderbetriebe sei keine; auch die Variante „Vorsteuerabzug“ sei abenteuerlich. Private Beteiligungen seien zu ermöglichen. Der Senat möge einen neuen Vorschlag vorbereiten. Abg. Nelken (PDS) meint, die Debatte laufe aus dem Ruder. Der Senat gehe gegenüber der Stiftung Denkmalschutz eine Verpflichtung ein. Wer etwas anderes wolle, müsse einen Antrag einbringen. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) legt dar, dass jahrelang nach einem Investor gesucht worden sei. Es habe nur Interessenten für das Lido gegeben. Der Herausforderung des Bauwerks habe niemand sich stellen wollen. Daher sei sie der Stiftung Denkmalschutz dankbar, weil diese sich des Themas angenommen habe. Es seien Überlegungen für die zukünftige weitere, ergänzende und zusätzliche Nutzung angestellt worden, Private einzubeziehen. Nicht für den Bäderbetrieb benötigte Gebäude und Räume sollten bewirtschaftet werden. Allerdings sei es über einen längeren Zeitraum nicht gelungen, Investitionen an dem Standort zu ermöglichen. Die Investition werde jetzt über eine Zuwendung an die Stiftung Denkmalschutz ermöglicht, so dass SenStadt nicht Bauherr sei. Bauherr seien die Berliner Bäderbetriebe in Abstimmung mit der Stiftung und unter Aufsicht von SenBildJugSport. – Die Vorgaben könnten zum Teil der Vorlage entnommen werden. Die Installation einer solarthermischen Anlage werde geprüft. Die Bäderbetriebe und SenStadt seien mittlerweile bezüglich derartiger Fragen sensibilisiert. – Auch andere Bereiche sollten wieder erfolgreich geschäftlich angeboten werden können. Grenzen setzten das Wasserschutzgebiet und die Verkehrsanbindung, diese sei vorrangig ein Fuß- und Radweg zum S-Bahnhof, was auch so bleiben solle. Man sei beim Betrieb auf den vollen Sach- und Fachverstand der Bäderbetriebe angewiesen. Nach der Instandsetzung könne das Bad durch die Bäderbetriebe wirtschaftlich betrieben werden. Der Denkmalschutz sei kein Hindernis für eine Investition. Was man erhalten könne, trage letztlich zur künftigen Attraktivität des Bades bei. Frau Kubala (Grüne) fragt, ob die Einbeziehung der Bäderbetriebe das Projekt nicht gefährden könne. Werde u. U. das Land haftbar gemacht? Abg. Hahn (FDP) kann die Darstellung der Senatorin nicht akzeptieren. Es sei falsch, anzunehmen, dass die Bäderbetriebe das Strandbad nach einer Sanierung wirtschaftlich betreiben könnten. Jetzt wären alle Anstrengungen darauf zu richten, die Erfordernisse des Denkmalschutzes mit denen eines künftigen Betreibers in Einklang zu bringen. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass SenBildJugSport derzeit den Vertrag zur Geschäftsbesorgung zwischen der Stiftung Denkmalschutz und den Bäderbetrieben verhandele. Im Rahmen der Vertragsgestaltung müsse so weit wie möglich darauf Einfluss genommen werden, dass keine der zu befürchtenden Gefahren entstehe. Lasten oder Risiken sollten möglichst nicht das Land treffen. Aber auch die Stiftung und die Bäderbetriebe sollten nicht unwägbaren Risiken ausgesetzt werden. Sie gehe davon aus, dass in den Vertragsverhandlungen alle offenen Punkte geklärt würden. – Bisher sei es nicht gelungen, einen Investor oder Interessenten zu finden. In einer solchen Situation sei es wichtig, dass die Berliner Bäderbetriebe bereit und in der Lage seien, Verantwortung zu übernehmen. In den Bäderbetrieben werde sehr viel Wert auf die Wirtschaftlichkeit gelegt. Punkt 3 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Sanierungsfall Steglitzer Kreisel - Zukunft eines Berliner Wahrzeichens und Verwaltungsgebäudes (auf Antrag der Fraktion der CDU) Vertagt. 0129 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 15. Wahlperiode 27. Oktober 2004 – stz – Punkt 4 der Tagesordnung Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Verordnung zur Aufhebung und Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten VO-Nr. 15/136 (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der CDU) 0207 in Verbindung mit Punkt 6 der Tagesordnung Mitteilung - zur Kenntnisnahme 23. Bericht über die Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerung Drs 15/1290 (auf Antrag der Fraktion der CDU) 0146 Abg. Goetze (CDU) stellt fest, dass die Vorlage die Aufhebung von drei Sanierungsgebieten beinhalte. Teilweise sei die Beschreibung geschönt. In einigen Straßen könnte eigentlich sofort wieder mit der Sanierung begonnen werden. Dies könne damit zusammenhängen, dass teilweise die Sanierungsziele im Lauf des Verfahrens aufgegeben worden seien. Insbesondere Energiemaßnahmen seien nicht weiterverfolgt worden, Ofenheizungsstandard sei beibehalten worden. Die Abrechnung werde offensichtlich sehr schleppend erledigt. Es gebe nur wenige erfolgreiche Abrechnungen. Was werde getan, damit die Selbstheilungskräfte des angeblich oder tatsächlich wiederhergestellten Gebiets dazu führten, dass die Wohnraumsubstanz in einem angemessenen Maß im freien Spiel zwischen Mietern und Vermietern erhalten werde? – Das Eigentum werde zum großen Teil weiterhin von Sanierungsträgern gehalten; diese seien als landeseigene Wohnungsbaugesellschaften nicht in der Lage, Geld in die Gebiete zu pumpen. Das gewollte Mietenniveau sei niedrig, die Nachfrage nicht groß. Auf Dauer sollte eine fördermittelfreie Miet- und Vermietsituation gewährleistet sein. Frau Abg. Hämmerling (Grüne) fragt, ob und ggf. wann Bundesmittel zurückgezahlt werden müssten. Wie stehe es um Spekulation im Zusammenhang mit dem Verkauf der unsanierten Gebäude? – Bei der Infrastruktur bestünden zum Teil erhebliche Defizite. Warum werde der seit 20 Jahren geforderte S-Bahnhof an der Julius-Leber-Brücke nicht gebaut? – Der Umbau der Schulstraße zur verkehrsberuhigten Wohnstraße sei noch nicht erfolgt. Dies sei doch keine aufwendige Angelegenheit, ein paar Poller und Schilder genügten. Hier fehle nicht Geld, sondern der erforderliche politische Wille. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) sagt, man könne einerseits wesentliche Erfolge über den langen Zeitraum der Sanierung verzeichnen. Andererseits habe man zu Beginn der Sanierung Vorstellungen gehabt, die nicht zu 100 % zu erfüllen seien. Wenn es um den Verkauf der Grundstücke gehe, handele es sich oft um unsanierte Gebäude. Die Wohnungsbaugesellschaften müssten entscheiden, ob sie solche Gebäude in ihr Vermögen übernähmen oder sie am Markt platzierten. In der Regel handele es sich um Gebäude, die mit den zu erzielenden Mieten nicht erfolgreich gehalten werden könnten. Daher suchten die Wohnungsbaugesellschaften nach Käufern, die sich bisher zu einer moderaten Investition bekannt hätten. Bei dem einen oder anderen Fall habe es eines Eingreifens oder Moderierens durch den Senat bedurft. Spekulationen seien kaum möglich. Durch Modernisierungsinvestitionen seien in der Regel spekulative Mieten nicht zu erzielen; sie wären am Markt nicht zu erreichen. – Zu den Defiziten bei der Infrastruktur: Es sei über Jahre nicht gelungen, eine Investition durch die Bahn möglich werden zu lassen. Was den Umbau von Straßen betreffe, würden sich Kosten summieren, über die das Land nicht verfüge. – Zur Abrechnung: Selbstverständlich seien Vorauszahlungsmittel gegenüber dem Bund zu bestimmen und abzurechnen. Mit einer Vorlage habe man Ende 2003 Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 6 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 27. Oktober 2004 – stz – über die beschleunigte Abrechnung berichtet. Inzwischen sei es Herrn Geffers gelungen, mit dem Bund vereinfachte Verfahren zur Abrechnung zu verabreden. Herr Geffers (SenStadt) berichtet, dass mit dem Sanierungsträger und dem Bund abzurechnen sei. Die Abrechnung mit dem Bund führe nicht zu einer Zurückzahlung. Das Land habe 750 Mio € Finanzhilfen für die Gebiete bekommen. Es habe weitere über 100 Mio € eingenommen. Ca. 900 Mio € müssten gegenüber dem Bund abgerechnet werden. Das Land habe über 1 Mrd € unrentierlich investiert. Der Bund habe sich mit einer vereinfachten Abrechnung einverstanden erklärt. Überwiegend handele es sich um Ausgaben aus dem Wohnungsbereich. Der Bund habe ein Besprechungsergebnis autorisiert; Zahlungen an den Bund seien nach den vorliegenden Zahlen nicht zu erwarten. – Berlin habe keine Zahlungsverpflichtung gegenüber nicht sanierten Häusern. Zahlungsverpflichtungen gebe es nur, wenn ModInst-Förderverträge vorlägen. Frau Abg. Hämmerling (Grüne) ist mit der Antwort zur Kolonnenstraße nicht zufrieden. Der Bahnhofsbau sei eine dringende Sanierungsaufgabe. BSchwAG-Mittel seien eingeplant gewesen. Wann sollten die Mittel denn verwendet werden? Abg. Goetze (CDU) meint, es habe wenig Wert, auf den effektiven Mitteleinsatz einzugehen, da die Sanierungsgebiete jetzt richtigerweise eingeschränkt worden seien. Im Rückblick erscheine als exotisch, dass im Bereich Selbsthilfegruppen und Eigenmodernisierung 5 Mio DM ausgegeben worden seien, pro Wohnung also 165 TDM. Wahrscheinlich wäre für weniger Geld eine Luxussanierung durch Bauunternehmer des freien Markts möglich gewesen. Die Selbsthilfegruppensanierung sei die teuerste von allen Programmteilen. – Was geschehe mit den aus der Sanierung entlassenen Grundstücken im Portfolio der Sanierungsträger? Die Veräußerungsbilanz sei bisher dürftig. Nur ein sehr geringer Prozentsatz von Grundstücken sei rückveräußert worden. Dies widerspreche dem Grundgedanken. Warum sei dies so gelaufen? Für ordentlich sanierte Gebäude fänden sich auch Käufer. Es müsse also in der Breite Mängel in der Herstellung des Zustands gegeben haben, oder es gebe eine Grundentscheidung, nicht zu veräußern. Welche Vermutung treffe zu? Werde mit nennenswerten Reprivatisierungen gerechnet? Abg. Nelken (PDS) erklärt, man rede über 6. Aufhebungsverordnung und den 23. Bericht. Die Wohnungsbaugesellschaften übernähmen in der Regel die sanierten Gebäude, und dies gelte als Privatisierung. Unsanierte Grundstücke würden verkauft. Das Ziel der Verträge mit den unternehmerischen Sanierungsträgern sei die Sanierung der Grundstücke gewesen. Ergäben sich Verpflichtungen und Rechtsfolgen, wenn Grundstücke nicht saniert worden seien? – Sei in den aufgehobenen Sanierungsgebieten der Verkauf vorwiegend an Mieter erfolgt? – Am Kottbusser Tor gebe es Auseinandersetzungen darüber, dass die Mieter sich übergangen fühlten, es sei zu „unschönen Entwicklungen“ gekommen. – Könne die angestrebte selbsttragende Entwicklung der aufgehobenen Sanierungsgebiete stattfinden, oder komme es wie im Fall Waldemarkiez zu dem, was man habe vermeiden wollen, nämlich zu Verdrängungen? Wie könne man gegensteuern? – Seien weitere Aufhebungen von Sanierungsgebieten geplant? Frau Abg. Hämmerling (Grüne) interessiert, welche Konsequenz die Aufhebung in den östlichen Gebieten gegenüber denjenigen hätte, die eine Vorauszahlung geleistet hätten, wo die Infrastruktur aber noch nicht entwickelt worden sei. Diese hätten doch sicher einen Anspruch auf Rückzahlung. In welcher Größenordnung sei mit Rückzahlungen zu rechnen? Wie würden diese gehandhabt? Herr Geffers (SenStadt) legt dar, dass Gegenstand der Sanierung die Übernahme der Grundstücke in den Unternehmensbestand sei. Der Bund leite daraus, gemäß einem Schriftwechsel von 1984/85, keinen Anspruch gegenüber dem Land Berlin ab. Die Regel sei, dass alle Grundstücke übernommen würden, die Veräußerung sei die Ausnahme – bei Grundstücken, auf denen die Sanierung nicht oder nicht abschließend durchgeführt sei. Im Bereich Chamissoplatz seien 9 Grundstücke zu veräußern, voraussichtlich gingen 6 an die Mieter, 3 an private Erwerber. Für den Bereich Wedding gebe es noch keine abschließende Entscheidung. – Der Sanierungsträger sei aufgefordert, sich zu entscheiden, ob er die Grundstücke übernehme oder nicht. Bei Nichtübernahme seien die Grundstücke zu verkaufen. Der Veräußerungserlös gehe überwiegend an das Land. Die eingebrachten Eigenmittel dürfe der Sanierungsträger entnehmen. Weitere Ansprüche bei Übernahme des Grundstücks in das Unternehmensvermögen bestünden nicht. – Die Sanierungsträger seien aufgefordert, die Mietverträge der vorhandenen Mieter zu ergänzen durch Verzicht auf Eigenbedarf, auf Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 Seite 7 15. Wahlperiode 27. Oktober 2004 – stz – wirtschaftliche Verwertung und Luxusmodernisierung durch den Käufer. Die niedrigen gebotenen Verkaufspreise hätten mehr mit der Lage als mit diesen Konditionen zu tun. – Über den Waldemarkiez führe man eine vertiefte Diskussion. Der Einsatz von noch vorhandenen Mitteln zur Städtebauförderung und Mieterberatung seien Bezirksaufgaben. – Nach 1990 festgelegte Gebiete würden auch aufgehoben. Den Bezirken habe man kürzlich einen Terminplan vorgestellt. – Er vermute, dass keine Ausgleichsbeträge zurückgeführt würden, weil diese nach dem Erreichten und mit einer Prognose ermittelt würden. Die Prognose werde mit einem Unsicherheitsfaktor und einer Abzinsung berücksichtigt. Abg. Goetze (CDU) stellt fest, dass die betreffenden Gebiete nach wie vor halbstaatlich verwaltet würden. Müsste sich diesbezüglich nicht etwas ändern? – Nach § 159 BauGB habe der Sanierungsträger die Grundstücke zu veräußern. Was irgendwann einmal mit dem Bundesbauministerium abgestimmt worden sei, sei diesbezüglich irrelevant. Warum werde nicht veräußert? Welchen Sinn habe dies, welche Belastung resultiere daraus? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) sagt, die Vereinbarung müsse unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit für die Wohnungsbaugesellschaften ausgefüllt werden. Rechtlich sei es möglich, dass die Gesellschaften sich für die Übernahme in ihr Portfolio entschieden. Sie täten dies regelmäßig dann, wenn betriebswirtschaftlich damit kein Schaden entstünde. In den anderen Fällen seien die Gesellschaften zur Veräußerung aufgefordert. Dieses Verfahren werde schon seit langem in Berlin praktiziert. Sie erkenne keinen Gesetzesverstoß. Herr Geffers (SenStadt) führt aus, dass der Sanierungsträger zwar privatisiere, aber in sein Unternehmensvermögen. Diese Privatisierung werde von den Rechnungshöfen und vom Bund akzeptiert. Es gebe keine andere Interpretation. – Das OVG-Urteil, wonach der ortsübliche Standard der des Bundes sei, sei nicht rechtskräftig und werde vor das Bundesverwaltungsgericht kommen. – Gebiete würden aufgehoben, weil keine Wirkung mehr gegeben sei. Nach der Bewag-Analyse hätten diese Gebiete einen untertypischen Leerstand, sie trügen sich also wohnungswirtschaftlich. Abg. Nelken (PDS) bezweifelt, dass kein Milieuschutz mehr nötig sei. Der Ausschuss verzichtet auf die Aufhebung oder Änderung der Rechtsverordnung. Vors. Klemm erklärt die Besprechung zu TOP 6 für erledigt. Punkt 5 der Tagesordnung a) Vorlage - zur Kenntnisnahme Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht zum Quartiersmanagement und künftige Programmumsetzung Drs 15/2740 (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0281 b) Antrag der Fraktion der CDU Stadtteilmanagement zur Unterstützung der freien Träger qualifizieren Drs 15/285 0028 c) Antrag der Fraktion der CDU Bezirkliches Kiezprogramm für die gezielte Verbesserung der Lebensverhältnisse Drs 15/131 0011 Der Ausschuss erklärt die Besprechung der Vorlage zu a) sowie der Anträge zu b) und c) für erledigt. Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 15. Wahlperiode 27. Oktober 2004 – stz – Punkt 7 der Tagesordnung Vorlage - zur Kenntnisnahme Bericht über die Erfahrungen mit den "Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt" - Drs 15/391 (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0062 Erledigt. Punkt 8 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Wettbewerb für die Bibliothek der HumboldtUniversität - Ergebnisse und Realisierungszeitraum (auf Antrag der Fraktion der CDU) 0302 Abg. Wellmann (CDU) bittet die Verwaltung um Ansichtsmaterial. – Da diese nichts mitgebracht habe, lasse er etwas verteilen. Der Wettbewerb sei mit einem erschreckenden Ergebnis zu Ende gegangen: mit „Stimmanns Kisten“. Der zum Bau vorgesehene Entwurf sei architektonisch und ästhetisch misslungen. Es handele sich nicht um einen Zweckbau auf der grünen Wiese, sondern um einen Neubau im Zentrum der Hauptstadt. Ein Neubau müsse sich an den Maßstäben messen lassen, die es dort gebe. Der Neubau habe eine frappierende Ähnlichkeit mit dem abgerissenen Außenministerium der DDR. Ein Wiederaufleben der DDR-Architektur könne er sich ernsthaft nicht vorstellen. Es gebe über 200 Wettbewerbsentwürfe von inund ausländischen Architekten. Es gebe eine Fülle von Entwürfen, die die Streichholzkistenfassade überträfen. Die CDU-Fraktion erwarte, dass die Scheußlichkeit nicht gebaut, sondern dass öffentlich darüber diskutiert werde, nach welchen Maßstäben dort gebaut werden solle. Andere Entwürfe sollten nicht nur von selbst ernannten Fachleuten beurteilt werden, sondern die Öffentlichkeit solle einbezogen werden. Das Parlament habe ausreichend Mittel bereitgestellt, um über Derartiges im Rahmen der Architekturgespräche zu diskutieren. Er bedauere die Abwesenheit von StS Stimmann, dem die Angelegenheit wahrscheinlich unangenehm sei. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) weist mögliche Unterstellungen, die im Raum stehen könnten, ausdrücklich zurück. An dem Wettbewerb hätten 279 Architekten teilgenommen, davon 93 Berliner Büros. Das Stimmverhalten der einzelnen Mitglieder werde nicht außen dargestellt. In einem solchen Verfahren werde mit Ernsthaftigkeit und im Bewusstsein der Verantwortung für die Gestaltung der Stadt entschieden. Bauherr und künftiger Nutzer sei die HU. Für sie – Rednerin – sei von großer Bedeutung, dass die HU mit dem Wettbewerbsergebnis zufrieden sei und der Nutzung mit großer Freude entgegensehe. Frau Abg. Hämmerling (Grüne) bemerkt, der Entwurf sei städtebaulich vergleichbar mit dem Parkhaus bei den Rathauspassagen. Die Frage sei, ob das Gremium so zusammengesetzt sei, dass es der allgemeinen Stimmung in der Stadt entspreche. Könne es nicht einmal verändert werden, damit nicht immer der gleiche Stil bevorzugt werde? Abg. Niedergesäß (CDU) findet erstaunlich, dass 279 Entwürfe in 3 Tagen „durchgepeitscht“ worden seien. Dies lasse auf rationelle Arbeit schließen. Aber solle in den nächsten 20 Jahren auf die gleiche Weise gebaut werden wie in den letzten 10 Jahren? – Die Forderung, von den Streichholzkisten wegzukommen, sei nicht vermessen. In ein Gebiet mit ausschließlich historischen Bauten diesen Kasten zu setzen, sei komisch. Das dem Entwurf sehr ähnliche Außenministerium sei nicht nur wegen seiner Hässlichkeit, sondern auch wegen der städtebaulichen Zumutung abgerissen worden. Wie werde die Jury überhaupt zusammengesetzt? – Er befürchte hier ähnliche Verwicklungen wie bei der Akademie der Künste. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 9 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 27. Oktober 2004 – stz – Abg. Wellmann (CDU) zeigt sich enttäuscht über die Äußerung der Senatorin. Sie habe ausschließlich formale Argumente gebracht. Die HU vertrete nicht das Gemeinwohl. Der Senat oder das Parlament könnten sehr wohl Ansprüche an das Bauen in Berlins Mitte formulieren. Neben die Museumsinsel werde „Mist“ gebaut. Seit 1945 werde Stadt durch Wettbewerbsjurys gequält. Er wolle nicht nur darüber reden, welche Kommissionen StS Stimmann einsetze, um das von ihm gewünschte Ergebnis zu bekommen. Er wolle über Qualitätsmaßstäbe diskutieren. Die Senatorin weiche auf formale Nebenschauplätze aus. Abg. Buchholz (SPD) geht davon aus, dass es einen fairen Wettbewerb gegeben habe. Die Zusammensetzung der Jury interessiere auch die SPD-Fraktion. Wer sei in der Jury gewesen? – Auch die SPD-Fraktion bezweifle, dass man noch mehr derartige Kisten in Berlin benötige. Darüber müsse man kritisch diskutieren. – Er befinde bemerkenswert, dass Abg. Wellmann erstmals Architekturgespräche befürworte. Vors. Klemm bemerkt, dass die Philharmonie, wenn man den damaligen allgemeinen Geschmack zugrunde gelegt hätte, nie gebaut worden wäre. Man könne sich über Geschmack streiten, werde sich vermutlich aber nicht einig. Ihn interessiere auch, wie eine Wettbewerbsjury zustande komme. Er sei nicht so sicher, dass es sich bei dem Entwurf um einen geschmacklichen Fehlgriff handele. Abg. Radebold (SPD) warnt davor, sich zu falschen Pauschalisierungen hinreißen zu lassen. Die Stadt sei StS Stimmann in vielem dankbar. Der Entwurf für die Bibliothek habe eine deutlich andere Qualität als das Außenministerium der DDR. – Über die Entwicklung der Architektur in der Stadt müsse man reden, auch darüber, wer die Gremien berufe. Das Verfahren müsse transparent sein. Abg. Wellmann (CDU) stellt klar, dass er viel von StS Stimmann halte, die Neugestaltung der Friedrichstraße z. B. sei gelungen. Interessengruppen hätten bestimmte Dinge entschieden, auch Architekturprofessoren hätten nach dem Krieg viel Unheil angerichtet. Hier gehe es um Maßstäbe von Architektur in Berlins Mitte. Niemand sei verpflichtet, nach dem Entwurf zu bauen. Die HU interessiere sich vorwiegend für die Funktionalität. Deren Forderungen hätten die meisten Entwürfe eingehalten. – Die Einladungen für die Architekturgespräche kämen immer sehr kurzfristig. Bisher habe er nicht wahrgenommen, dass in diesen Gesprächen über einen derartigen Entwurf geredet worden sei. Abg. Dr. Arndt (SPD) erwidert, vor ca. 3 Jahren habe es ein Architekturgespräch über das Ende des Wiener Architekturstreits gegeben. Es gehe darum, ob in einer Zeit seltenen öffentlichen Bauens dessen Verfahrensweise überprüft werde. Bei Planungs- und Wettbewerbsverfahren seien neue partizipative Modelle zu erproben – mit Transparenz und höchstmöglicher Flexibilität. Er gehe davon aus, dass die Senatorin den Prozess konstruktiv begleite und eine gute Lösung finden werde. Abg. Over (PDS) meint, es sei nicht Aufgabe des Parlaments, über Architektur zu entscheiden. Man könne nicht anstelle der Kommissionen agieren. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, dass es in erheblichem Umfang Planungsvorgaben gebe. Zunächst werde die Situation des historischen Orts beschrieben, dann werde im Interesse des Eigentümers bzw. Nutzers dargestellt, welche Funktion das Gebäude erfüllen solle. Dann werde im Einvernehmen mit dem Bedarfsträger, hier der Universität, festgesetzt, wer Preisrichter sein solle. Die Universität habe einen wesentlichen Anteil am Preisgericht gestellt. Bei der Bibliothek sei von Bedeutung, dass die Funktionen innerhalb des Gebäudes Möglichkeiten des Arbeitens böten, die über die übliche Gestaltung von Innenräumen hinausgingen. In der Jury sei eine Vertreterin des Stadtplanungsamts Mitte gewesen, der HU sei wichtig gewesen, dass die Leitung einer technischen Abteilung der HU vertreten gewesen sei. SenStadt sei durch den Senatsbaudirektor vertreten gewesen. Die Sachpreisrichter seien in erheblicher Zahl beteiligt gewesen. Zu der Frage, welches Gebäude die Funktion am besten erfülle, entstehe ein erster Eindruck, in welcher Gestalt ein solches Gebäude vorrangig Akzeptanz bei den Preisrichtern finde. Der Entscheidung für einen Entwurf gingen erhebliche Betrachtungen sowie eine ernsthafte Befassung mit dem Ort voraus. Offensichtlich fokussiere sich die Diskussion auf die Frage des Geschmacks bei der Betrachtung einer Fassade. Es sei schwierig, dies politisch zu bestimmen. Man sei gut beraten, die Belange der künftigen Nutzer ernst zu nehmen. So sei dies hier auch geschehen. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 10 Inhaltsprotokoll StadtUm 15 / 45 27. Oktober 2004 – stz – Abg. von Lüdeke (FDP) weist auf den Unterschied zwischen Architektur und Bildender Kunst hin: Ein Bild könne man weghängen, Architektur bleibe. Nicht alles, was neu entstanden sei, werde von den Bürgern akzeptiert. Die Abgeordneten stünden gegenüber dem Bürger in der Verantwortung. Es sei zu fragen, ob man das, was da vorgeschlagen werde, überhaupt noch vertreten könne. Abg. Goetze (CDU) stellt fest, die Quintessenz der Ausführungen der Senatorin sei, dass sie nicht bereit sei, den Entwurf streitig zu stellen. Sie verteidige ihn mit formalen Argumenten und wolle sich auf einen Diskurs nicht einlassen. Wegen der Seltenheit von öffentlichen Bauvorhaben finde er dies schade. Sie beharre auf dem, was eine kleine Kommission „an der Stadt verbrochen“ habe. – Der Nutzer bekomme den dezenten Hinweis, dass er im Fall einer Weigerung, dem Entwurf zuzustimmen, sein Gebäude Jahre später oder gar nicht bekomme. Wenn die Verbindung zwischen Lesesaal und Treppenhaus überarbeitet werden müsse, sei dies ein elementarer Mangel des Entwurfs. Wenn die Deckenhöhen 3,50 m betrügen und doppelte Böden eingebaut würden, das ganze Gebäude vermutlich auch noch höher werde, dann sei das auch eine Merkwürdigkeit. Alles kulminiere in der Architektursprache. Es gebe ganze Werke aus der Architektenschaft, die die Nasführung der Politik mit der besonderen Form der Architektursprache bis ins Kleinste ausgearbeitet und kommentiert hätten. Auch in der „Bauwelt“ könne man solche Formulierungen immer wieder lesen, zwar auf der lustigen Seite – sie würden aber Entscheidungsträgern ernsthaft vorgesetzt. – Die nicht umgesetzten Planungen im Land Berlin seien Legende. Daher könnte man ohne Gesichtsverlust noch einmal über die Sache nachdenken. Abg. Wellmann (CDU) widerspricht der Senatorin: Alle 100 am Ende zugelassenen Entwürfe hätten die formalen Anforderungen der HU erfüllen müssen. Dudlers Entwurf sei ausgewählt worden, weil sein „großstädtischer Auftritt“ überzeugt habe. Dies sei eine Realsatire. Dass die Arbeitsstättenverordnung eingehalten werde, sei sehr nützlich, aber Sekretärin und Putzfrau entschieden nicht über die Architektur. Es gehe nicht darum, das Projekt in Frage zu stellen. Da es noch dauern werde, bis das Planungsrecht und die Finanzierung stünden, sei gegen einen vom Parlament angeregten öffentlichen Diskurs nichts einzuwenden. SenStadt sollte sich dafür öffnen. Mittel gebe es für die Architekturgespräche. Vors. Klemm erklärt die Besprechung für erledigt. Punkt 9 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll! Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq