Geladener Architektenwettbewerb

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GELADENER ARCHITEKTENWETTBEWERB
PEMA 3 – Südbahnstraße 1/1a
Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH
MULTI-FUNKTIONALES GEBÄUDE
April - 2017
A
ALLGEMEINER TEIL
A.1.
AUSLOBER, VERFAHRENSBETREUUNG, RECHNUNGSADRESSE
..3
A.2.
GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBS
..4
A.3.
WETTBEWERBSART UND VERFAHREN
..4
A.4.
RECHTSGRUNDLAGEN/VERFAHRENSREGELN/WETTBEWERBSART
..4
A.5.
TERMINE
..5
A.6.
WETTBEWERBSTEILNEHMER/TEILNAHMEBERECHTIGTE
..6
A.7.
FORMALE BEDINGUNGEN U. KENNZEICHNUNG
..7
A.8.
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
..8
A.9.
RÜCKSTELLUNG VON UNTERLAGEN
..9
A.10.
ABSICHTSERKLÄRUNG / BEAUFTRAGUNG
..10
A.11.
EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT
..11
B
BESONDERER TEIL - AUFGABENSTELLUNG
B.1.
AUFGABENSTELLUNG / ZIELSETZUNG
..12
B.2.
PLANUNGSRICHTLINIEN
..12
B.3.
ART UND UMFANG DER EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN
..16
B.4.
BEURTEILUNGSKRITERIEN
..16
B.5.
ART UND UMFANG DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WB- UNTERLAGEN
..17
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A
ALLGEMEINER TEIL
A.1.
AUSLOBER, VERFAHRENSBETREUUNG, RECHNUNGSADRESSE
A.1.1.
Auslober
Der Auslober ist gleich der Auftraggeber:
Auftraggeber ist die
Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH
Bruneckerstraße 1/6
A 6020 Innsbruck
FN 383035M
UID.Nr.: ATU 68939679
Ansprechperson:
Geschäftsführer:
Hr. Marco Blaha
Technischer Ansprechpartner: Hr. Ing. Fabian Ulsamer ([email protected])
Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH
Bruneckerstraße 1/6
A-6020 Innsbruck
t: +43 (0) 512 25 12 76 10
f : +43 (0) 512 25 12 76 12
e: [email protected]
Erreichbarkeit:
A.1.2.
Mo. – Fr. 09:00 bis 16:00 Uhr
Verfahrensbetreuung und Ansprechpartner für Rückfragen
schwamberger architecture zt gmbh –
Pfarrgasse 3
A - 6020 Innsbruck
t: 0512 - 567190 - 0
f: 0512 - 567190 - 20
e: [email protected]
Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final
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Der Auslober wird von Architekt Dipl. Ing. Bruno-Michael Schwamberger, Pfarrgasse 3,
6020 Innsbruck, beraten.
A.1.3.
Rechnungsadresse
Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH
Bruneckerstraße 1/6
A-6020 Innsbruck
UID.Nr.: ATU 68939679
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt nach Rechnungslegung durch den
Empfangsberechtigten an den Auslober. Sollten Wettbewerbsarbeiten nicht vollständig
abgegeben werden führt dies zum Verfall des Anspruches der Aufwandsentschädigung.
A.2.
GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes (im Folgenden kurz „Wettbewerb“ genannt)
ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten auf dem Areal
Südbahnstraße 1/1a, A-6020 Innsbruck zur Verwirklichung des in der Anlage Teil 2
beigefügten Nutzungskonzeptes mit einer standortadäquat gemischt genutzten Bebauung.
A.3.
WETTBEWERBSART UND VERFAHREN
Das gegenständliche Wettbewerbsverfahren wird als geladener, anonymer, einstufiger
Architektenwettbewerb im Sinne des Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 i. d. g.
F. durchgeführt.
Der Auslober beabsichtigt den Wettbewerbssieger mit weiteren Planungsschritten bis
jedenfalls inkl. Einreichung gemäß LM. VM. Vergütungsmodell I Objektplanung architektur
[OA]
zu
beauftragen.
Das
Honorar
bemisst
sich
auf
den
in
dieser
Wettbewerbsausschreibung festgelegten Bauwerkskosten BWK 2-4 und 6. Das Honorar
versteht sich als Pauschalhonorar und passt sich nicht an die tatsächlichen
Bauwerkskosten an ausgenommen bei wesentlichen Projektveränderungen.
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Vorinformation über geplante Terminschiene nach Wettbewerbsentscheidung:
Nach der Juryentscheidung werden die Preisträger umgehend benachrichtigt. Innerhalb
von 14 Werktagen ist mit dem Auslober ein Grobterminplan für die weiteren
Bearbeitungsschritte auszuarbeiten wobei in jedem Fall ab schriftlicher Beauftragung
innerhalb von 2 Monaten dem Auftraggeber ein Entwurf und spätestens nach 5 Monaten
ab
Juryentscheidung
eine
den
gesetzlichen
Vorschriften
einreichfähige
Hochbaueinreichung vorzulegen ist. Vorrangig sind seitens des Wettbewerbssiegers im
Einvernehmen mit dem Auslober die Unterlagen für den Bebauungsplan zu erstellen. Ziel
ist es diese Unterlagen in der letzten Bauausschussitzung vor der Sommerpause (Mitte
Juli 2017) behandeln zu lassen.
Eine etwaige Beauftragung als Generalplaner behält sich der Auslober vor. Daher
bestätigen die Teilnehmer mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb, ggf als Subplaner
eines vom Auslober ausgewählten Generalplaners in dessen Beauftragung zu arbeiten.
A.4.
RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHRENSREGELN / WETTBEWERBSART
A.4.1.
Rechts-
und
Verfahrensgrundlage
sind
folgende
Verfahrensbedingungen:
1) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen B 5
2) die schriftliche Fragebeantwortung
3) das Protokoll des Hearings und der Vor-Ort-Begehung
4) der Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 i. d. g. F.
Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.
A.4.2.
Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Entscheidung des Preisgerichtes
Alle Informationen im Zusammenhang mit konkreten oder potentielle Nutzern sowie alle
Informationen über Projektkosten (einschließlich Bau und Planungskosten) sowie
sämtliche
Informationen
welche
den
Wettbewerbsteilnehmern
im
Zuge
der
Wettbewerbsteilnahme bekannt werden, sind streng vertraulich zu behandeln, sofern diese
Informationen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind (Geheimhaltungspflicht). Dieser
Geheimhaltungspflicht unterwerfen sich auch die in der Jury anwesenden Personen.
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Der Wettbewerbsteilnehmer nimmt mit seiner Teilnahme ausdrücklich zur Kenntnis, dass
das Preisgericht in ausnahmslos allen Bereichen endgültig entscheidet. Jeder
Wettbewerbsteilnehmer verzichtet mit seiner Teilnahme auf die (gerichtliche oder
außergerichtliche) Anfechtung der Entscheidungen des Preisgerichtes sowie auf die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen welcher Art
auch immer.
Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb werden seitens der Teilnehmer sämtliche
Bedingungen dieser Ausschreibung anerkannt.
A.4.3
Sitzungen des Preisgerichtes
Das Preisgericht wird durch den Auslober einberufen. Bei der konstituierenden Sitzung des
Preisgerichts werden mit einfacher Mehrheit ein Vorsitzender, ein Stellvertreter des
Vorsitzenden und ein Schriftführer gewählt. Die konstituierende Sitzung ist für den
20.04.2017 (Vorabend zum Hearing Termin) geplant.
A.4.4
Die Arbeitsweise des Preisgerichtes erfolgt in Übereinstimmung mit den im WSA 2010
angegebenen Richtlinien, sofern in diesem Dokument keine davon abweichenden
Regelungen getroffen werden. Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der
Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten mit Schreiben vom 07.04.2016
GZ.: überprüft und hat die Registriernummer 5/17 erhalten.
Anmerkungen zur Überarbeitung von der Jury zum Siegerprojekt sind vom Preisträger in
das Projekt einzuarbeiten. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerbsverfahren verpflichtet
sich der Wettbewerbssieger, die von der Jury im Juryprotokoll angeführten Empfehlungen
in der weiteren Bearbeitung umzusetzen.
A.5.
TERMINE
A.5.1.
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt am 10. April 2017. Die Modelle können beim Auslober
unter der oben angeführten Adresse (Bruneckerstraße 1/6) zum Termin des Hearings
abgeholt werden.
Modellbau
DI.
Christoph
Steck,
Weiherburggasse
5a,
A-6020
Innsbruck. Tel: 0699-10059707
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A.5.2.
Hearing:
Etwaige Anfragen der Wettbewerbsteilnehmer sind ausnahmslos schriftlich an die
Anlaufstelle (siehe Pkt. 1.2.) zu richten. Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis
spätestens 05. Mai 2017 eingelangt sind, schriftlich innerhalb von 10 Werktagen
beantwortet.
Die Fragenbeantwortung wird allen Wettbewerbsteilnehmern umgehend anonymisiert
schriftlich bekannt gegeben bzw. übermittelt. Eine Vor-Ort-Begehung und das Hearing
finden am 28. April 2017 um 14:00 Uhr statt. Das Hearing findet in den Büroräumlichkeiten
der PEMA Immobilien GmbH in der Bruneckerstraße 1/6 in A-6020 Innsbruck statt.
Anschließend findet eine Vor-Ort-Begehung statt.
A.5.3.
Abgabe der Unterlagen:
Die fertigen Entwürfe sind beim Berater des Auslobers zu den üblichen Bürozeiten (Mo. –
Do. von 9.00 – 16.00 Uhr, Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr) abzugeben. Der Teilnehmer hat
eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten (Pläne, Unterlagen) bis
spätestens 22.06.2017 und die Modelle bis spätestens 29. Juni 2017, 12:00 Uhr beim
Berater des Auslobers eingelangt sind. Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte
Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt einlangen.
Für die Abgabe der Projekte ist eine Empfangsbestätigung ausstellen zu lassen.
Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und
Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck, anzugeben.
Folgender Betreff ist zu verwenden: Architektur Beitrag PEMA 3
Wichtige Verfahrenstermine:
A.5.4.
- Bekanntmachung, Ausgabe der Auslobungsunterlagen
10.04.2017
- Kolloquium / konstituierende Sitzung
26.04.2017
- Hearing, Lokalaugenschein, Ausgabe Modell-Einsatzplatte
28.04.2017
- Ende Frist für schriftliche Fragestellung
05.05.2017
- Abgabetermin, Abgabeort für Pläne
22.06.2017
- Abgabetermin, Abgabeort für Modell
29.06.2017
Vorprüfung
Für die Tätigkeit der Vorprüfer (10 Kalendertage) ist der Zeitraum ab dem Abgabetermin
vorgesehen.
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A.5.5.
Tagung des Preisgerichtes
Der Termin für die Sitzung des Preisgerichts wird noch bekannt gegeben.
A.5.6.
Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses + Ausstellung
Das Ergebnis sowie Zeit und Ort der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern in
geeigneter Form bekannt gegeben.
A.6.
WETTBEWERBSTEILNEHMER/TEILNAHMEBERECHTIGTE
A.6.1.
Teilnahmeberechtigung/ Einladungen
Nachfolgend angeführte Teilnehmer sind zum Wettbewerb geladen. Die Trennung von
Planung und Ausführung muss bei jedem Teilnehmer gegeben sein.
Obermoser Arch-Omo ZT GmbH
Herzog-Otto-Straße 15a, A-6020 Innsbruck
Tel.: 0512/52050
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0043 – (0) 512 52050
schneider + schumacher
StädteBauProjekte GmbH & Co.KG
Poststraße 20A, D-60329 Frankfurt am Main
Email: [email protected]
Tel.: 0049 – (0) 69 256262
Arbeitsgemeinschaft Kraftwerk Architektur GmbH / Architekt DI Benedikt Hörmann
Müllerstraße 10, A-6020 Innsbruck
Email: [email protected]
Tel.: 0043 – (0) 512 / 567454
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LAAC Architekten
Wilhelm-Greil-Straße 15, A-6020 Innsbruck
Email: [email protected]
Tel.: 0043 – (0) 512 / 890335
Arbeitsgemeinschaft PDE – Porr Design & Engineering / Pichler & Traupmann
Absberggasse 47, A-1100 Wien
Email: [email protected]
Tel.: 0043 – (0) 50 626-2668
Arch. Dipl. Ing. Borisav Ilic
Fürstenweg 70 II.OG, A-6020 Innsbruck
[email protected]
0043 – (0) 664 83 488 67
Arbeitsgemeinschaft Chaix & Morel et Associes / CA Pichler ZT GmbH
16 rue des Haies, F-75020 Paris
[email protected]
Tel.: 0033 – 143706924
CA Pichler ZT GmbH
Lederergase 23/9/103, 1080 Wien
[email protected]
Dietmar Feichtinger Architectes
Hubergasse 13, A-1160 Wien
80 rue Edouard Vaillant, F-93100 Montreuil
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 660 17 47 900
Workspace – Architekt Peter Larcher
Dreiheiligenstraße 17, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 699 10 111 780
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Architekten Kneidinger ZT GmbH
Vierthalerstraße 17, A-4020 Linz
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 732 / 65 02 44
Architektin Dipl.-Ing., M.Arch. Claudia Dorner
Anichstraße 17, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 660 233 60 60
Architekt Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Christoph Achammer
ATP-Haus, Heiliggeiststraße 16, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 512 / 53 700
Arbeitsgemeinschaft Architektin Dipl. Ing. Michaela Mair-Nothegger / Arch. Radek Hála
Schneeburggasse 21/G2, c/o Arch. Radek Halla, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 650 / 92 89 698
Architektin Dipl. Ing. Shirley Pogorelcnik
Pfarrgasse 1/3/19, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 664 / 51 953 74
Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Michael Heinlein / Architekt Dipl.-Ing. Alois
Zierl
Innstraße 95/19, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 660 / 294 78 15
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Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Hannes Schroll / Arch. Gunnar Ploner
Kaiserjägerstraße 10, A-6020 Innsbruck
[email protected]
Tel.: 0043 – (0) 650 / 91 07 505
A.6.2.
Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig ob allein oder in einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - nur
einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher
Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.
A.6.3.
Mitarbeiter:
Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am zustande kommen der
Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden vom
Auftraggeber bei der Veröffentlichung angeführt.
A.6.4.
Ausschließungsgründe:
Als Ausschließungsgründe gelten die im Teil B § 2 WSA 2010 genannten Gründe. Sollte
bei einem der geladenen Teilnehmer ein solcher Ausschließungsgrund bestehen, ist der
Auslober unverzüglich nachweislich davon in Kenntnis zu setzen.
Zudem werden Wettbewerbsarbeiten ausgeschieden, die die „zwingenden einzuhaltenden
Kriterien“, die in Pkt. B.4. aufgezählt sind, verletzten bzw. nicht berücksichtigen.
A.6.5.
Varianten:
Varianten der Projekte im Wettbewerb sind nicht zulässig
A.7.
A.7.1.
FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG
Kennzeichnung der Unterlagen
Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs
Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben
anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift
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ARCHITEKTENWETTBEWERB
PEMA 3 – SÜDBAHNSTRASSE 1/1a
MULTI-FUNKTIONALES GEBÄUDE
zu enthalten. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen
nur die Kennzahl, die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm
Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist,
trägt, und ein Blatt (Beilage) mit Namen und Anschrift des Teilnehmers.
Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung
ARCHITEKTENWETTBEWERB
PEMA 3 – SÜDBAHNSTRASSE 1/1a
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ohne Kennzahl zu versehen.
Verfasserbrief
Dieses Verfasserblatt hat weiters die Telefonnummer und die Kontonummer des
Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Der Nachweis der aufrechten Befugnis
von der zuständigen Länderkammer ist beizulegen.
A.8.
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
A.8.1.
Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichter Entwurf den Bestimmungen dieser
Ausschreibung entspricht, eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 10.000,-zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung):
Für den ersten Preis
€ 10.000 ,-
Für den zweiten Preis
€ 6.000 ,-
Für den dritten Preis
€ 4.000 ,-
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A.8.2.
Die Aufwandsentschädigung wird - unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den
Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern - nur an den Teilnahmeberechtigten
ausbezahlt.
A.8.3.
Die Aufwandentschädigung ist eine Pauschale mit welcher sämtliche Kosten für benötigte
Sonderplaner bzw. Fachleute sowie etwaiger Nebenkosten mitabgegolten sind.
A.9.
PREISGERICHT / VORPRÜFUNG
Preisgericht
Mag. Markus Schafferer
PEMA
Stv. Dr. Bruno Ettenauer
Herr Mag. Schafferer bzw. dessen Stellvertreter hat ein Vetorecht bei der Nominierung der
Reihung des 1. Preises
Sachjuror Dr. Anna Hosp
vom Auslober nominiert
Stv. Dr. Johannes Gerstenbauer
Fachjuror Prof. Wiel Arets
vom Auslober nominiert
Stv. Hr. Arch. Alexis Bikos
Sachjuror Bgm. Mag. Oppitz-Plörer
Stadt Innsbruck
Stv. Stadtrat Mag. Gerhard Fritz
Fachjuror Ass.-Prof. DI Dr. Wolfgang Andexlinger
Stadt Innsbruck
Stv. Dipl. Ing. Daniel Peglow
Fachjuror Arch. DI Anna Popelka
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
Stv. Dipl. Arch. Ernst Beneder
Architektin Dipl.- Ing. Ilse König
von der Kammer nominiert
Stv. wird seitens Fachjuror im Hearing noch bekannt gegeben
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Architekt BSA SIA Heinrich Degelo
von der Kammer nominiert
Stv. Frau Arch. Jana Scharll
Beratende Jurymitglieder ohne Stimmrecht
Hr. Frank Staud
Dr. Bernhard Fuchs
Hr. DI Hans-Peter Sailer
Vorprüfung
Arch. Dipl. Ing. Bruno-Michael Schwamberger (Verfahrensorganisator)
Ing. Fabian M. Ulsamer – PEMA
Dipl. Ing. Sherman – PEMA
Hr. Hans Landmann (Fassade)
Hr. Dipl. Ing. Christof Hilber (Bau Allgemein)
ggf Vertreter von Hotelmieter
ggf Fachämter der Stadt Innsbruck falls erforderlich
A.10.
ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG
A.10.1.
Absichtserklärung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist der Auslober. Der Auslober beabsichtigt, den Verfasser des
erstgereihten Projekts nach Empfehlung der Jury mit weiteren Planungsarbeiten bis
einschließlich Einreichung zu beauftragen. Die Vertragserrichtung obliegt dem Auslober.
Vom Auslober aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte
Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie die Empfehlungen des
Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Mit der Teilnahme an
diesem Wettbewerbsverfahren verpflichtet sich der Wettbewerbssieger bereits jetzt zur
Einarbeitung etwaiger oben genannter Änderungen.
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A.11.
EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT
A.11.1.
Das sachliche Eigentum an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der
Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den
Auslober über.
A.11.2.
Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den VerfasserInnen.
Nach dem Realisierungswettbewerb erhält die/der AusloberIn unter der Bedingung der
Beauftragung das Recht, das Werk der Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmers zum
vertraglich bedungenen Zweck zu nutzen.
Die/der AusloberIn besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die
jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen
WettbewerbsteilnehmerInnen für Ihre Arbeiten zu, wobei die/der AusloberIn stets zu
nennen ist.
Es wird auf die Regelungen zum „Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht“ nach § 24
WSA 2010 verwiesen.
B.1.
AUFGABENSTELLUNG/ ZIELSETZUNG
B.1.1
Aus der Sicht des Auftraggebers
Zielsetzung ist die Umsetzung des im Allgemeinen Teils der Ausschreibung unter A.2.
definierten Ausführung der Aufgabenstellung.
Grundlage für die fortführende Bearbeitung ist das Nutzungskonzept und Raumprogramm
des Auslobers sowie die städtebaulichen Rahmenbedingungen. Anzumerken ist, dass das
Raum- und Funktionsprogramm auf Basis konkreter Nutzerinteressenten erstellt wurde
und diese einzuhalten sind. Abweichungen von dieser und den wirtschaftlichen Vorgaben
sind daher nicht zulässig.
Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich auf der Grundstücksparzelle 468/2 und 468/15
KG Innsbruck Die beiden Grundstücke werden im Osten von der Trasse der ÖBB im
Westen/Süden mit von der Südbahnstraße begrenzt. Nördlich schließt der Busbahnhof an
das Grundstück. Die beiden Grundstücke haben eine Fläche von 657 m² sowie 730 m².
Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final
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Der Planungsbereich befindet sich ausschließlich auf den beiden Grundstücken. Eine
etwaige Über- bzw. Unterbauung von Fremdgrundstücken ist nicht vorgesehen.
Eine maximale Bauhöhe von 52,70 m ist laut Flugsicherung zulässig, wobei bei der
Höhenentwicklung
des
Gebäudes
auf
die
beiliegenden
Stellungnahmen,
Bebauungsstudien sowie das Raum- und Funktionsprogramm Rücksicht zu nehmen ist.
Das Gebäude ist ein multifunktionales Objekt. Das Projekt soll vorwiegend eine Hotel und
Büronutzung beinhalten. Genaue Angaben zu Größen und Raumprogramm sind den
Ausschreibungsbeilagen zu entnehmen.
Die Ausnützung des Grundstücks kann mit den Sicherheitsabständen zur ÖBB siehe
B.2.4. erfolgen. Insbesondere ist auf die Machbarkeit der Ausführung der Außenhülle ohne
einer notwendigen Inanspruchnahme von Fremdgrund (ÖBB) Rücksicht zu nehmen.
(Arbeitsraum für Ausführung und Wartung/Instandhaltung Fassade ohne Verwendung von
Fremdgrundstücken)
Es ist von einer gemeinsamen Nutzung der bestehenden Tiefgaragenabfahrt von der
bestehenden „VVT/IBIS“ Garage auszugehen. Eine Adaptierung der bestehenden Einfahrt
(Lage, Position) auf Grund der Projekterfordernisse ist grundsätzlich denkbar. Aus
verkehrstechnischer Sicht dürfen sich jedoch keine Nachteile zur jetzigen bestehenden
Einfahrt ergeben. Eine positive Bewertung einer Neupositionierung ist verkehrstechnisch
nachzuweisen. Zu berücksichtigen ist, dass über die bestehende Garagenzufahrt auch in
weiterer Folge die Dauerparker zur bestehenden VVT Garage fahren werden.
Als öffentlicher Mehrwert wird die Gestaltung des Vorplatzes sowie die Hotel- und
Büronutzung angesehen.
In die planlichen Überlegungen des Wettbewerbes ist der Brückenkopf zwischen ProjektGrundstück und bestehenden VVT Gebäude mit zu berücksichtigen. Es wird jedoch
festgehalten, dass die Ausführung und weiterführende Planung, über die Phase des
Wettbewerbes hinaus, dieses „Brückenkopfes“ (Lückenschluss) nicht vom Auslober
beauftragt bzw. durchgeführt wird.
B 1.2
Benachrichtigung Stadtplanung Innsbruck
Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final
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Projekt Errichtung GmbH, Südbahnstraße 1, 1a (ÖBB-Sozialgebäude), Abbruch/
Neubebauung, Randbedingungen und Zielsetzungen für einen Städtebau und
Architekturwettbewerb
Sehr geehrter Herr Schafferer,
In der Sitzung am 09.03.2017 hat sich der Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte zuletzt mit den Randbedingungen und Zielsetzungen für einen Städtebau
und Architekturwettbewerb befasst. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:
„1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bestätigt die festgelegte
Kubatur im Ausmaß von 29.700 m³ und bekräftigt zusätzlich seine Erklärung vom
13.01.2017, wonach eine Bruttogeschoßfläche von 9.000 m² als Obergrenze befürwortet
wird.
Der Wettbewerb kann bei Vorliegen eines qualitätsvollen Projektes im Rahmen der
bereits fixierten Kubatur jedoch eine bessere Ausnutzung der Flächen ergeben.
2. Die deutlich überwiegend öffentliche Nutzung ist zu gewährleisten. Der Anteil Wohnen
darf höchstens 25% betragen. Jedenfalls ist die Gestaltung des Vorplatzes als Teil des
Projektes erforderlich.
Weiter mögliche Nutzungen können sein:
- Hotelnutzung
- Kulturbetrieb
- Büroflächen
- öffentliche überhöhte Erdgeschoßzone
- oder andere.“
Die Grundlage für die Rechtfertigung der städtebaulichen Dominanz und Größe der
Baumasse an diesem sehr wichtigen Ort im Stadtgefüge bildet ein inhaltlich zu
erwartender Mehrwert für die Öffentlichkeit.
Ihre Nutzungsvorschläge, welche diesen öffentlichen Mehrwert abbilden – konkret
insbesondere die Hotelnutzung, untergeordnet auch Büronutzung, Kulturbetrieb
(Cinematograph) – werden daher aus Sicht der Stadtplanung begrüßt. Gleichzeitig wird
darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Absicherung für diese Nutzungen als
wesentlich angesehen wird.
Ihre Nutzungsalternative Wohnen ist an diesem öffentlichkeitsaffinen Standort am
Bahnhofsvorplatz jedenfalls stadtplanerisch kritisch zu sehen und kann daher nur – wenn
überhaupt – in sehr untergeordneter Weise aus fachlicher Sicht befürwortet werden.
Sollten Sie, entgegen dem stadtplanerischen Ziel einer öffentlichkeitsaffinen Nutzung,
eine Realisierung von Wohnen im überwiegenden Ausmaß anstreben, so empfiehlt die
Stadtplanung den planerischen Ansatz, den aktuellen Bestand zu belassen und diesen
zu sanieren. In diesem Fall wären die unten angeführten Randbedingungen für den
Wettbewerb explizit nicht anzuwenden.
Subsummarum ist es aus Sicht der Stadtplanung bei einer Neubebauung bzw.
maßgeblichen Kubaturerweiterung jedenfalls notwendig, Nutzungen umzusetzen, die (bis
auf evtl. kleinere Teilbereiche) im öffentlichen Interesse stehen.
Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final
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Weitere Vorgehensweise:
Zur Entwicklung eines Projektes soll ein geladener Architekturwettbewerb mit ca. 20
TeilnehmerInnen durchgeführt werden, wobei die Teilnahme von inländischen wie
ausländischen ArchitektInnen ausdrücklich erwünscht ist.
Als Grundlage für den Wettbewerb soll ein möglichst klar abgestecktes Nutzungskonzept
vorliegen, wobei von Nutzungen auszugehen ist, die, abgesehen von einer allfälligen
untergeordneten Wohnnutzung, öffentlichkeitsaffin sind. Dies ist insbesondere ein Hotel
und untergeordnet eine Büro- und Kulturnutzung.
Der Wettbewerb soll auf Grundlage der unten angeführten Zielsetzungen und
Randbedingungen und unter Einbeziehung der Stadtplanung, weiterer beteiligter
Dienststellen der Stadt und der Kammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen
für Tirol und Vorarlberg durchgeführt werden.
Die städtebauliche Begutachtung einschließlich Testentwürfen von Riepl/Riepl/Kues sind
dem Wettbewerb beizulegen. Die Entwurfsvariante „B“ wird als grundlegende
Rahmenbedingung für den Wettbewerb erachtet. Daraus abgeleitete Thematiken, wie die
Positionierung bzw. Lage des Gebäudes, Sichtachsen etc. sind als wesentliche Aspekte
zu berücksichtigen.
Ein Baumassenmodell im Maßstab 1:500 einschließlich der relevanten Umgebung ist für
die Beurteilung beider Wettbewerbsstufen notwendig.
Eine vertragliche Absicherung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen,
qualitätvollen Projektes einschließlich der Freiflächengestaltung und der Sicherung
begleitender Maßnahmen ist erforderlich. Dies ist im Rahmen der Erstellung der
raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen vorgesehen.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und
Projekte und abgeleitet aus den Protokollen des Innsbrucker Gestaltungbeirates und
entsprechend der
städtebaulichen Begutachtung einschließlich Testentwürfen von
Riepl/Riepl/Kuess werden die Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb
folgendermaßen zusammengefasst:
Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb:
Gegenstand des Städtebau- und Architekturwettbewerbes ist die Entwicklung eines
Entwurfskonzeptes für das gegenständliche Hochbauprojekt am südlichen Ende des
Bahnhofsvorplatzes des Innsbrucker Hauptbahnhofs als Standort für ein Hotel
einschließlich dessen Umfeld mit Vorplatz und Anbindung an ein künftiges
Brückenbauwerk.
Areal und Umfeld:
Das Areal, an dem sich zurzeit noch ein Bestandsbau befindet, liegt an einer
stadtstrukturell bedeutsamen Stelle: Die städtebauliche Umgebung ist im anschließenden
Bahnhofsbereich geprägt von großvolumigen schlank gehaltenen Riegelbauten, teilweise
aufgeständert, teilweise zurückgesetzt, die im Erdgeschoss vorwiegend einer
verkehrsdominierten Nutzung untergeordnet sind. Der Bahnhofsvorplatz verjüngt sich
hier zu einem Spitz, die Atmosphäre an dieser Stelle kann derzeit als unwirtlich,
uncharmant und wenig einladend beschrieben werden. Es befinden sich in diesem
Bereich Haltestellen, Busspuren, Verkehrsflächen, die ausschließlich einer Befahrung
durch ein Verkehrsmittel gewidmet sind. In der unmittelbaren Nachbarschaft befindet
jedoch sich das hochwertige und qualitätsvolle „Adambräu“, ein Hochhaus mit ca. 32m
Höhe aus den 1920er Jahren, das als Industriedenkmal heute als Architekturmuseum
und Kulturbau genutzt wird.
Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final
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Besondere Herausforderung:
Bedeutung und Sichtbarkeit des direkt gegenüberliegenden Adambräu auch vom
Bahnhofsvorplatz aus wird in diesem Zusammenhang offensichtlich, ebenso die
Sinnhaftigkeit einer zukünftigen Brücke über die Geleise zum künftigen Stadtteil
Frachtenbahnhof an der Stelle. Die Grundlage für die gegenständliche
Projektentwicklung setzt die Auseinandersetzung mit dem Maßstab und der Atmosphäre
des bestehenden und umliegenden Quartiers voraus. Das Grundstück nimmt mit seiner
Formation aus städtebaulicher Sicht eine besondere Lage ein. Einerseits soll das
Gebäude den Abschluss und Beginn des Bahnhofsareals definieren, andererseits eine
klare Stadtkante der Innenstadt in Richtung Bahnanlagen bilden.
Die Grundlage für die Rechtfertigung der städtebaulichen Dominanz und Größe der
Baumasse an diesem sehr wichtigen Ort im Stadtgefüge (Lage am ÖV-Knoten,
Eingangstor in die Innenstadt, …) bildet ein inhaltlich zu erwartender Mehrwert für die
Öffentlichkeit. Öffentlichkeitsaffine Nutzungen müssen einen Großteil der Kubatur
ausfüllen. Dieser öffentliche Mehrwert wird durch die vorgesehenen Nutzungen – konkret
insbesondere Hotel- und untergeordnet Büronutzung, Cinematograph - dargestellt.
Studie:
Die beiliegende städtebauliche Begutachtung einschließlich des Testentwurfes „B“ nähert
sich über die Analyse der städtebaulichen Situation einer schlüssigen und
überzeugenden Positionierung und räumlichen Ausdehnung des Hotels als
Rahmensetzung für den Architekturwettbewerb an:
Ein schlanker Baukörper entlang der Bahn, „im Fluss“ der Bahnlinien, in der Flucht der
Bahnhofsgebäude von Riegler-Riewe, stärkt und beendet gleichzeitig das Ensemble,
bremst durch seine Höhenentwicklung dessen Dynamik und weist in der Bildung einer
Plattform auf den Übergang /die Brücke hin. Die hohe Erdgeschoßzone des Bahnhofs mit
den Vordächern setzt sich mit entsprechender Nutzung bis zum Planungsgebiet fort. Eine
kulturelle Nutzung (Kino) wäre hier eine ideale Ergänzung zum Adam Bräu. Dem
Freiraum kommt als öffentlich nutzbarem Platz inklusive Brückenebene und als
Vorbereich des Hotels eine wichtige Rolle und Bedeutung für das Funktionieren der
inneren Nutzungen und eine natürliche Lenkung und Orientierung der Passanten zu. Eine
öffentliche Zugänglichkeit des überhöhten Erdgeschosses sowie des obersten
Geschosses ist unbedingt notwendig. Die außergewöhnliche Bauhöhe und Dimension
des Projektes rechtfertigt sich nicht nur aus dem Standort, sondern jedenfalls durch eine
Hotel- oder andere öffentlichkeitsbezogene Nutzung. Die gefundene Positionierung und
räumliche Ausdehnung der Neubebauung ist städtebaulich beinahe zwingend schlüssig
und überzeugend sowie Qualität versprechend, weshalb der Rahmen für den Wettbewerb
dementsprechend präzise gesetzt werden muss.
Kubatur:
Höchstmaß der oberirdischen Baumasse: 29.700 m³
Geschoßfläche:
Höchstmaß der Bruttogeschoßfläche: 9.000 m², Der Wettbewerb kann bei Vorliegen
eines qualitätsvollen Projektes im Rahmen der bereits fixierten Kubatur jedoch eine
bessere Ausnutzung der Flächen ergeben.
Gebäudehöhe:
Laut Studie ist das Höchstmaß der Gebäudehöhe mit 45 m angegeben. Ob geringfügige
Abweichungen davon vertretbar sind, ist im Rahmen der Architekturfindung im
Wettbewerb zu überprüfen.
Geschoßhöhe:
Lichte Raumhöhe des Erdgeschoßes und des obersten Geschoßes („Sky-Lounge“)
überhöht.
Städtebauliche Situierung:
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Die Situierung der Baumasse laut Studie Riepl/Riepl/Kuess (Testentwurf B) ist
Randbedingung. Diese sieht einen schlanken Baukörper entlang der Bahn, in etwa in der
Flucht der Bahnhofsgebäudevor. Der räumliche Fußabdruck des Gebäudes ist sensibel in
den Umgebungsraum einzupassen.
Nutzung:
Die deutlich überwiegend öffentliche Nutzung ist zu gewährleisten. Der Anteil Wohnen
darf höchstens 25% betragen. Weiter mögliche Nutzungen können sein: Hotel,
Kulturbetrieb, Büroflächen, öffentliche überhöhte Erdgeschoßzone, oder andere. Als
hauptsächlicher Anteil der öffentlichkeitsaffinen Nutzung wird von einem Hotel
ausgegangen.
Öffentlich zugängliche „sky-lounge“ im obersten Geschoß.
Allfällige kulturelle Nutzung im Erdgeschoß.
Vorplatz / Anbindung:
Die Gestaltung des Vorplatzes ist ein Teil des Projektes und der Wettbewerbsaufgabe.
Die
„Brückenebene“
als
Angelpunkt
zwischen
dem
bestehenden
BahnVerwaltungsgebäude im Norden, der künftig zu errichtenden Brücke im Osten, dem im
Zuge des Projektes umzusetzenden Vorplatzes im Westen und dem gegenständlichen
Hotelprojekt im Süden ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Hierzu sind die entsprechenden
Angaben seitens der Stadt bereitgestellt und es sind diese zu berücksichtigen.
Dem Freiraum kommt als öffentlich nutzbarem Platz inklusive Brückenebene und als
Vorbereich des Hotels eine wichtige Rolle und Bedeutung für das Funktionieren der
inneren Nutzungen und eine natürliche Lenkung und Orientierung der Passanten zu.
Architekturqualität:
Das Gebäude muss wegen seiner dominanten Wirkung und innerstädtisch prominenten
Lage bezüglich Städtebau, Architekturqualität und Fassadenwertigkeit höchsten
Anforderungen entsprechen.
Die angeführten Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb (gesamter
kursiv geschriebener Textteil) sind in Ihre Ausschreibungsunterlagen zu übernehmen.
Der Vollständigkeit halber werden die vorhergehenden Stellungnahmen im Anhang noch
einmal übermittelt.
freundliche Grüße
DI Hans Peter Sailer e.h.
Anhang:
Stellungnahme des Innsbrucker Gestaltungsbeirats vom 21. und 22. 11. 2016:
„Dem IGB wird das Ergebnis einer städtebaulichen Begutachtung mit Testentwürfen von Riepl Riepl Kuess
vorgelegt, sowie deren Kommentierung der Baumassenstudien Schneider und Schuhmacher.
Gegenstand der Untersuchung ist das südliche Ende des Bahnhofsvorplatzes des Innsbrucker
Hauptbahnhofs als Standort für ein Hotel. An dieser Stelle, an der sich zurzeit noch ein Bestandsbau
befindet, laufen Südbahnstraße und die Bahngeleise zu einem Spitz zusammen.
Die städtebauliche Begutachtung nähert sich über die Analyse der städtebaulichen Situation und vier
Testentwürfe einer aus Sicht des Gestaltungsbeirates schlüssigen und überzeugenden Positionierung und
räumlichen Ausdehnung des Hotels (Testentwurf B) als Rahmensetzung für den Architekturwettbewerb an:
Bedeutung und Sichtbarkeit des direkt gegenüberliegenden Adam Bräu auch vom Bahnhofsvorplatz aus
wird in diesem Zusammenhang offensichtlich, ebenso die Sinnhaftigkeit einer zukünftigen Brücke über die
Geleise zum künftigen Stadtteil Frachtenbahnhof an der Stelle.
Ein schlanker Baukörper entlang der Bahn, „im Fluss“ der Bahnlinien, in der Flucht der Bahnhofsgebäude
von Riegler-Riewe, stärkt und beendet gleichzeitig das Ensemble, bremst durch seine Höhenentwicklung
dessen Dynamik und weist in der Bildung einer Plattform auf den Übergang /die Brücke hin. Die hohe
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Erdgeschoßzone des Bahnhofs mit den Vordächern setzt sich mit entsprechender Nutzung bis zum
Planungsgebiet fort. Eine kulturelle Nutzung (Kino) wäre hier eine ideale Ergänzung zum Adam Bräu.
Dem Freiraum kommt als öffentlich nutzbarem Platz inklusive Brückenebene und als Vorbereich des Hotels
eine wichtige Rolle und Bedeutung für das Funktionieren der inneren Nutzungen und eine natürliche
Lenkung und Orientierung der Passanten zu. Eine öffentliche Zugänglichkeit des überhöhten Erdgeschosses
sowie des obersten Geschosses ist unbedingt notwendig.
Die Ausdehnung des Baukörpers misst 35 x 15 x 45 m, was eine oberirdische Bruttogeschossfläche von
8.000m² ergibt. Dies entspricht auch in etwa der ersten von Schneider Schuhmacher vorgelegten Studie für
einen Hotelbau.
Die außergewöhnliche Bauhöhe und Dimension rechtfertigt sich jedoch nicht nur aus dem Standort, sondern
jedenfalls durch eine Hotel- oder andere öffentlichkeitsbezogene Nutzung.
Die gefundene Positionierung und räumliche Ausdehnung der Neubebauung ist städtebaulich beinahe
zwingend schlüssig und überzeugend sowie Qualität versprechend, weshalb der Rahmen für den
Wettbewerb dementsprechend präzise gesetzt werden muss.
Die konkrete architektonische Umsetzung soll ein geladener Wettbewerb mit ca. 20 Teilnehmern zeigen. Die
städtebauliche Begutachtung und Testentwürfe von Riepl Riepl Kues werden dem Wettbewerb beigelegt.
Die Entwurfsvariante B wird als grundlegende Rahmenbedingung für den Wettbewerb erachtet.“
Stellungnahme des Innsbrucker Gestaltungsbeirat vom 19. und 20.04. 2016:
„Die Pema, ihr Planungsbüro und VertreterInnen der NutzerInnen stellen den Status der Projektentwicklung
am nördlichen Ende des Bahnhofbereiches modellhaft anhand von zwei Baukörpermodellen dar. Nach
intensiver gemeinsamer Diskussion wird seitens des IGB folgende Stellungnahme abgegeben:
Zurzeit befindet sich an dieser Stelle ein abgestufter Baukörper mit 23 bzw. 35m Höhe mit ÖBB internen
Nutzungen, der im Erdgeschoss keine Öffentlichkeit anbietet und im städtischen Raum als geschlossene
Kubatur wahrgenommen wird. Die städtebauliche Umgebung ist im anschließenden Bahnhofsbereich
geprägt von großvolumigen schlank gehaltenen Riegelbauten, teilweise aufgeständert, teilweise
zurückgesetzt, die im Erdgeschoss vorwiegend einer verkehrsdominierten Nutzung untergeordnet sind. Die
Atmosphäre an dieser Stelle kann als unwirtlich, uncharmant und wenig einladend beschrieben werden.
Es befinden sich in diesem Bereich Haltestellen, Busspuren, Verkehrsflächen, die ausschließlich einer
Befahrung durch ein Verkehrsmittel gewidmet sind. In der Nachbarschaft befindet sich das Adambräu, ein
Hochhaus mit ca. 32m Höhe aus den 1920er Jahren, das als Industriedenkmal heute als Architekturmuseum
und Kulturbau genutzt wird. Die Grundlage für diese Projektentwicklung genannt „ P3“ am Grundstück der
Südbahnstraße setzt die Auseinandersetzung mit dem Maßstab und der Atmosphäre des bestehenden und
umliegenden Quartiers voraus. Das Grundstück nimmt mit seiner Formation aus städtebaulicher Sicht eine
besondere Lage ein. Einerseits soll das Gebäude den Abschluss und Beginn des Bahnhofsareals definieren,
andererseits eine klare Stadtkante der Innenstadt in Richtung Bahnanlagen bilden. Die Firma Pema plant an
diesem Standort ein Hochhaus mit Hotelnutzung (Modell 1) und hat in einem weiteren Versuch die
Überlagerung mit Büroflächen und einem Wohnungsangebot im Modell 2 untersucht.
Der Gestaltungsbeirat begrüßt prinzipiell die Projektabsicht, diese Stelle mit einer Hotelnutzung
aufzuwerten. Das Modell 1 sieht dafür einen vergleichsweise schlanken turmartigen Baukörper vor, der mit
einer Höhe von ca. 40m aber eine sehr markante Stellung einnimmt. Die dadurch hervorgerufene Wirkung
als Landmark erscheint aber nicht gerechtfertigt oder ist zumindest kritisch zu hinterfragen. Das Modell 2
zeigt die Verdichtung des Ansatzes mit der Überlagerung weiterer Funktionen und einer Höhe von 54m. Der
Baukörper ist viel massiver, raumgreifender und voluminöser ausgeformt. Der Gestaltungsbeirat ist von der
hybriden Überlagerung mit der hohen Verdichtungsabsicht wie im Modell 2 dargestellt nicht überzeugt,
insbesondere da die vorgeschlagene Verdichtung bzw. Dimension den baulichen Maßstab der umliegenden
Baustrukturen sprengt. Wesentlich erscheint an dieser Stelle der Umgang mit dem öffentlichen Raum und
der Ausformulierung der Erdgeschosszone. Hier ist das Augenmerk auf größtmögliche Öffnung,
Transparenz und Großzügigkeit zu legen. Der räumliche Fußabdruck des Gebäudes ist sensibel in den
Umgebungsraum einzupassen. Das Freihalten der Verbindungsmöglichkeit über die Bahngleise hinweg in
den Ortsteil Pradl ist ebenso wichtig. Die Entwicklung der Gebäudehöhe muss plausibel und ausreichend
ableitbar sein und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen erfolgen.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt für die weitere Bearbeitung die Durchführung eines geeigneten
Wettbewerbsverfahrens. Der IGB erwartet die Ausarbeitung und Formulierung von stadt-, verkehrs- und
grünplanerischen Randbedingungen und Zielsetzungen für diesen Wettbewerb.“
Stellungnahme des Innsbrucker Gestaltungsbeirat vom 06. und 07.06. 2016:
„Nach Durchsicht der Projektunterlagen und intensiver Diskussion mit den Projektwerbern und den Planern
gibt der IGB folgende Stellungnahme ab:
Die Firma Pema stellt die Weiterentwicklung des Projektes Pema 3 anhand einer Bebauungsstudie vor.
Diese beschäftigt sich mit der vorhandenen städtebaulichen Körnung, der Positionierung eines neuen
Hochpunktes, der Fußgängerbrücke und deren Bezüge, dem Stadtraum samt Öffentlichkeit und der
Nutzungsmischung. Ziel der neuerlichen Beschäftigung des IGB soll sein, gemeinsam mit der Stadtplanung
eine thematische Annäherung in Richtung Definition von Randbedingungen und Zielsetzungen zu schaffen,
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um schlussendlich diese als Grundlage für einen Wettbewerb ausgeben zu können. Die inhaltliche
Annäherung und Aufarbeitung der relevanten Themen, wie in der Studie dargestellt, basieren auf der
Annahme der Projektentwickler und Projektarchitekten, dass ein neuer, äußerst dichter Hochpunkt die
einzige Lösung für den Standort darstellt.
In der ersten Befassung des IGB mit dem Thema im Rahmen der letzten Sitzung wurde anhand von zwei
vorgelegten Modellen ein volumetrischer Vergleich vorgelegt. Dabei hat der IGB eindeutig Stellung bezogen,
dass das große Volumen mit ca. 54m Höhe dem Ort nicht gerecht wird und ein Zuviel an Baumasse
darstellen wird. Die neuerlich vorgelegten Volumen sind aus der Überzeugung entwickelt, dem Ort ein
Infrastrukturgebäude mit möglichst viel Kubatur und hohem Durchmischungsangebot zu geben. Stattdessen
fordert der Ort die Entwicklung eines Puzzlesteines als Bestandteil der Stadt, das in seiner Komplexität,
seiner Einbettung und seiner Maßstäblichkeit eine überzeugende Rolle an diesem Standort einnimmt.
Die Entwicklung der Gebäudehöhen muss plausibel und ausreichend ableitbar sein und unter
Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen stattfinden. Der Gestaltungsbeirat ist von der hohen
Verdichtungsabsicht nicht überzeugt, insbesondere da die Verdichtung bzw. Dimension des
vorgeschlagenen Baukörpers den baulichen Maßstab der umliegenden Baustrukturen sprengt. Es erscheint
notwendig, das Programm weitgehend auf das Hotel und die öffentlichkeitsbezogenen Nutzungen im
Erdgeschoss zu reduzieren. Um die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für eine Bebauung an diesem
Ort zu klären, ist es erforderlich, verschiedene städtebauliche Ansätze, insbesondere in Anknüpfung an die
westlich anschließende Stadtstruktur, zu prüfen. Der bestehende Hochpunkt ist aus dem Maßstab des
Quartiers entwickelt, ob eine größere Höhe bzw. Dimension möglich ist, ist im engeren und weiteren
städtebaulichen Kontext unter Einbeziehung der anderen Hochpunkte noch zu klären. Eine besondere
städtebauliche Dominanz würde auch besonderes öffentliches Interesse an der Nutzung erfordern, die
vorgeschlagene „sky-lounge“ des „motel one“ reicht zur Rechtfertigung der Bauhöhe jedenfalls nicht aus.
Die Klärung der städtebaulichen Rahmenbedingungen als Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens hat vor
der Auslobung eines solchen zu erfolgen. Die bisherigen Darlegungen stellen dabei einen wertvollen Beitrag
zur Auslotung der Grenzen des Möglichen dar, die jedoch erst in einer ergebnisoffeneren Studie erkennbar
sein werden. Bisher wird die Abbildung der komplexen stadträumlichen Situation vermisst, die umgekehrt an
diesen Ort als einzigartig und als Alleinstellungsmerkmal gelten kann. In diesem Sinne ist die
Baumassenstudie inspirierter und freier anzulegen und bei einem Projekt dieser Größenordnung im Vorfeld
auch zu rechtfertigen.“
Ende Benachrichtigung Stadtplanung Innsbruck
B.2.
PLANUNGSRICHTLINIEN
B.2.1.
Gesetzliche Bestimmungen, Baurechtliche Vorgaben
Bei der Projektierung sind die Bestimmungen aller planungsrelevanten bundes- und
landesgesetzlichen Vorschriften sowie Normen zu berücksichtigen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird insbesondere verwiesen auf:
• Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG, i.d.g.F.)
• Tiroler Bauordnung 2011 (TBO, i.d.g.F.)
Spezieller Hinweis für Wohnnutzung: Ein Nachweis für die laut TBO §11 erforderlichen
Nebenräumlichkeiten muss aus den Wettbewerbsunterlagen hervorgehen.
• Die auf Grund des §18 der Tiroler Bauordnung 2011, i.d.g.F. erlassenen Technischen
Bauvorschriften 2008 i.d.g.F.
• Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F
• Luftfahrtgesetz i.d.g.F.
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• Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik – (OIB) Richtlinien 2015
• Im Internet können Gesetzestexte z.B. unter www.tirol.gv.at, Link „Themen“, Link
„Bauen und Wohnen“ bzw. ris.bka.gv.at eingesehen werden.
B.2.3.
Planungsrichtlinien
B.2.4.
Wettbewerbsrelevante Vereinbarungen und Vorgaben mit der ÖBB
Bei der Beschreibung werden nur die für den Wettbewerb relevanten Punkte angeführt, da
das Siegerprojekt mit der ÖBB eisenbahnrechtlich verhandelt werden muss.
Mögliche Leitungsanlagen liegen nicht im Planungsareal und werden hier nicht
behandelt.
Inanspruchnahme von Grund der ÖBB:
Grundsätzlich sind alle baulichen Maßnahmen auf Eigengrund unter Berücksichtigung
eines ausreichenden Sicherheitsabstandes herbeizuführen.
Schwebende Lasten über Eisenbahnanlagen sind nicht zulässig.
In Richtung Bahnflächen dürfen direkt an der Grundgrenze für den laufenden Betrieb keine
öffenbaren Fenster, etc. angeordnet werden.
Die Verglasungen müssen entsprechend den geltenden Bestimmungen nach TBO, OIB
usw. ausgeführt werden.
Eine Befahrung der Fassade für Reinigungs- und Erhaltungszweck im Luftraum des
Bahngrundes ist nicht andenkbar.
Für einen Löschangriff auf das neu zu errichtende Gebäude über Bahngrund stehen die
Grundstücksflächen der Bahn nicht für die Planung von Feuerwehrzufahrten für das
Gebäude zur Verfügung. Es ist daher die fehlende Möglichkeit eines Löschangriffes von
der Bahnseite aus in den Entwurf aufzunehmen.
Die Bestimmungen für Brandschutz gelten auf die gesamte Objekthöhe zur ÖBB hin
gleichermaßen.
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Die Bebauung bis zur gemeinsame Grundgrenze mit der ÖBB ist nicht möglich
(insbesondere auf Grund des notwendigen Abstandes für Arbeiten an der Fassade). Zu
beachten sind die Bestimmungen der §§ 42 und 43 Eisenbahngesetz.
Der Lärmschutz ist hier in jedem Fall abhängig der Nutzung zu berücksichtigen.
B.3.
ART UND UMFANG DER EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN
•
Lageplan im Maßstab M = 1 : 500 und 1:2000
•
Grundrisse (Regelgeschosse), Schnitte und Ansichten M 1: 200
•
3 Schaubilder/Visualisierungen entsprechend den vorgegebenen Standpunkten siehe
Fotobeilage und Schwarzplan
•
Ein sachlich und kurz gefasster Bericht zur Erläuterung des Projekts mit Materialangaben,
Konstruktion sowie technischen und optischen Besonderheiten.
• Projektkennwerte lt. beiliegendem Excel-Raumprogramm NGF, BGF, BRI gemäß ÖNORM B
1800; Liste mit überprüfbaren Flächen-Berechnungen nach ÖNORM B 1800.
Zur Prüfung der Unterlagen ist ein Plansatz mit der Bezeichnung „Prüfpläne“ mit Höhenkoten
mit den für die Vorprüfung relevanter Bemaßung abzugeben M 1 : 200
• Überprüfbare Flächenpläne mit Polyflächen im Format dxf/dwg
• Nachweis über Umsetzbarkeit der vorgegebenen Hotel-Zimmergrundrisse sowie der
vorgegebenen Zimmeranzahl gemäß der beiliegenden Vorgaben des Hotelbetreibers.
• Nachweis über Umsetzbarkeit gemäß dem beiliegenden Raumprogramm und Bau- und
Ausstattungsbeschreibung des Hotelbetreibers
• Nachweis Parkplatzanzahl bzw. einer verkehrstechnisch-funktionierenden Garage
(Parkplatzgrößen, Wenderadien, etc.)
• Liste mit überprüfbaren Flächen-Berechnungen nach ÖNORM B 1800.
Zur Prüfung der Unterlagen ist ein Plansatz mit der Bezeichnung „Prüfpläne“ mit Höhenkoten
und für die Vorprüfung relevanter Bemaßung abzugeben M 1 : 200
•
Baukosten Schätzung gemäß beiliegender Excel Tabelle (siehe Beilage Teil_4)
•
Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
•
Modell im Maßstab M = 1 : 500, weiß
•
Jeder einzureichende Plan ist neben dwg. (auf jeden Fall zusätzlich als Datei Format Acad
2012) zusätzlich als „pdf – Datei“ auf geeignetem Datenträger abzugeben für eine
Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final
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eventuellePräsentation im Wettbewerbsportal. Die Anonymität ist dabei zu wahren! Die Größe
der pdf. Dateien (MB) ist möglichst gering zu halten.
Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten sind 3 Stk. Pläne im Format A0 Hochformat
abzugeben. Der Lageplan sowie die Grundrisse sind zu Norden.
Die ÖBB Trasse sowie die Südbahnstraße sind entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu
beschriften.
B.4.
BEURTEILUNGSKRITERIEN
1 Funktionelles Konzept
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
Zuordnung der Nutzungs-Bereiche, der baulichen Abwicklung und Machbarkeit
Gesamtlösung, Veränderbarkeit der Grundrisse (Nachhaltigkeit – Hotel zu Wohnen an Hand
eines Regelgeschosses)
Einhaltung von behördlichen Vorgaben und Vorschriften
2 Konstruktiv - Wirtschaftliches Konzept
Erfüllung der Vorgaben des Auslobers (Raum- und Funktionsprogramm, Flächen Vorgaben)
Wirtschaftliche Aspekte in Herstellung, Betrieb, Erhaltung und Energieeffizienz
Wirtschaftliche und technische Machbarkeit
3 Städtebauliches und Architektonisches Konzept
Qualität der Gesamtlösung
Anordnung der Baukörper in Bezug zur Umgebungsbebauung
Höhenentwicklung und Staffelung
Gestaltung des Außenbereichs sowie der Außenhülle vom Gebäude
Vorplatzgestaltung und Anbindung an „Brückenkopf“
4 Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen
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Sämtliche unter Punkt B.3 angeführten Unterlagen sind vollständig in der beschriebenen Art
und Weise abzugeben.
Allen vier oben genannten Kriterien kommt gleiche Gewichtung zu und sind daher bei jeder
Entscheidung zur Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge gleichwertig zu berücksichtigen.
B.5.
ART UND UMFANG DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WB- UNTERLAGEN
Folgende Unterlagen stehen den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung und werden seitens
Auslober über eine „Drop Box“ zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Link wird an die
Teilnehmer übermittelt über welchen die Teilnehmer die Unterlagen herunterladen können.
Die gegenständlichen Planunterlagen stehen den Teilnehmern ausschließlich für den
Wettbewerb zur Verfügung und dürfen darüber hinaus nicht verwendet werden.
Ausschreibung Architektur-Wettbewerb
Beilagen - Verzeichnis:
Teil-1_Angaben Flugsicherung betreffend Gebäudehöhen
Teil-2_Bebauungsstudien
Teil-3_Bestandspläne
Teil-4_Flächen und Nutzungsprogramm Übersicht
Teil-5_Flächen und Nutzungsprogramm / Vorgaben Büroflächen
Teil-6_Flächen und Nutzungsprogramm / Vorgaben Hotelflächen
Teil-7_Modell, Fotos
Teil-8_Hochhausstudie
Teil-9_LEED Nachhaltigkeit
Teil-10_Medien, Leitungsauskunft
Teil-11_ÖBB Informationen und Vorgaben
Teil-12_Vorabzug Verkehrsgutachten BVR + Angabe zu Stellplatzanzahl je nach Nutzung
Teil-13_Vermessung, Grundstück
Teil-14_Widmung, B-Plan Bestand
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VERFASSERBRIEF
ARCHITEKTENWETTBEWERB
PEMA 3 -MULTI-FUNKTIONALES GESCHÄFTS- HOTEL- UND WOHNGEBÄUDE
..............................................
KENNZAHL
Verfasser:
....................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................
Telefon:.......................................................................................................................................
e-mail:........................................................................................................................................
Mitarbeiter:
....................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................
Empfangsberechtigt:
Name:.......................................................................................................................................
Geldinstitut:...............................................................................................................................
Kontonummer:...........................................................................................................................
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