GELADENER ARCHITEKTENWETTBEWERB PEMA 3 – Südbahnstraße 1/1a Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH MULTI-FUNKTIONALES GEBÄUDE April - 2017 A ALLGEMEINER TEIL A.1. AUSLOBER, VERFAHRENSBETREUUNG, RECHNUNGSADRESSE ..3 A.2. GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBS ..4 A.3. WETTBEWERBSART UND VERFAHREN ..4 A.4. RECHTSGRUNDLAGEN/VERFAHRENSREGELN/WETTBEWERBSART ..4 A.5. TERMINE ..5 A.6. WETTBEWERBSTEILNEHMER/TEILNAHMEBERECHTIGTE ..6 A.7. FORMALE BEDINGUNGEN U. KENNZEICHNUNG ..7 A.8. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG ..8 A.9. RÜCKSTELLUNG VON UNTERLAGEN ..9 A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG / BEAUFTRAGUNG ..10 A.11. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT ..11 B BESONDERER TEIL - AUFGABENSTELLUNG B.1. AUFGABENSTELLUNG / ZIELSETZUNG ..12 B.2. PLANUNGSRICHTLINIEN ..12 B.3. ART UND UMFANG DER EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN ..16 B.4. BEURTEILUNGSKRITERIEN ..16 B.5. ART UND UMFANG DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WB- UNTERLAGEN ..17 Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 2 von 27 A ALLGEMEINER TEIL A.1. AUSLOBER, VERFAHRENSBETREUUNG, RECHNUNGSADRESSE A.1.1. Auslober Der Auslober ist gleich der Auftraggeber: Auftraggeber ist die Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH Bruneckerstraße 1/6 A 6020 Innsbruck FN 383035M UID.Nr.: ATU 68939679 Ansprechperson: Geschäftsführer: Hr. Marco Blaha Technischer Ansprechpartner: Hr. Ing. Fabian Ulsamer ([email protected]) Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH Bruneckerstraße 1/6 A-6020 Innsbruck t: +43 (0) 512 25 12 76 10 f : +43 (0) 512 25 12 76 12 e: [email protected] Erreichbarkeit: A.1.2. Mo. – Fr. 09:00 bis 16:00 Uhr Verfahrensbetreuung und Ansprechpartner für Rückfragen schwamberger architecture zt gmbh – Pfarrgasse 3 A - 6020 Innsbruck t: 0512 - 567190 - 0 f: 0512 - 567190 - 20 e: [email protected] Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 3 von 27 Der Auslober wird von Architekt Dipl. Ing. Bruno-Michael Schwamberger, Pfarrgasse 3, 6020 Innsbruck, beraten. A.1.3. Rechnungsadresse Südbahnstraße 1 und 1a Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH Bruneckerstraße 1/6 A-6020 Innsbruck UID.Nr.: ATU 68939679 Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt nach Rechnungslegung durch den Empfangsberechtigten an den Auslober. Sollten Wettbewerbsarbeiten nicht vollständig abgegeben werden führt dies zum Verfall des Anspruches der Aufwandsentschädigung. A.2. GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Realisierungswettbewerbes (im Folgenden kurz „Wettbewerb“ genannt) ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten auf dem Areal Südbahnstraße 1/1a, A-6020 Innsbruck zur Verwirklichung des in der Anlage Teil 2 beigefügten Nutzungskonzeptes mit einer standortadäquat gemischt genutzten Bebauung. A.3. WETTBEWERBSART UND VERFAHREN Das gegenständliche Wettbewerbsverfahren wird als geladener, anonymer, einstufiger Architektenwettbewerb im Sinne des Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 i. d. g. F. durchgeführt. Der Auslober beabsichtigt den Wettbewerbssieger mit weiteren Planungsschritten bis jedenfalls inkl. Einreichung gemäß LM. VM. Vergütungsmodell I Objektplanung architektur [OA] zu beauftragen. Das Honorar bemisst sich auf den in dieser Wettbewerbsausschreibung festgelegten Bauwerkskosten BWK 2-4 und 6. Das Honorar versteht sich als Pauschalhonorar und passt sich nicht an die tatsächlichen Bauwerkskosten an ausgenommen bei wesentlichen Projektveränderungen. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 4 von 27 Vorinformation über geplante Terminschiene nach Wettbewerbsentscheidung: Nach der Juryentscheidung werden die Preisträger umgehend benachrichtigt. Innerhalb von 14 Werktagen ist mit dem Auslober ein Grobterminplan für die weiteren Bearbeitungsschritte auszuarbeiten wobei in jedem Fall ab schriftlicher Beauftragung innerhalb von 2 Monaten dem Auftraggeber ein Entwurf und spätestens nach 5 Monaten ab Juryentscheidung eine den gesetzlichen Vorschriften einreichfähige Hochbaueinreichung vorzulegen ist. Vorrangig sind seitens des Wettbewerbssiegers im Einvernehmen mit dem Auslober die Unterlagen für den Bebauungsplan zu erstellen. Ziel ist es diese Unterlagen in der letzten Bauausschussitzung vor der Sommerpause (Mitte Juli 2017) behandeln zu lassen. Eine etwaige Beauftragung als Generalplaner behält sich der Auslober vor. Daher bestätigen die Teilnehmer mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb, ggf als Subplaner eines vom Auslober ausgewählten Generalplaners in dessen Beauftragung zu arbeiten. A.4. RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHRENSREGELN / WETTBEWERBSART A.4.1. Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen: 1) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen B 5 2) die schriftliche Fragebeantwortung 3) das Protokoll des Hearings und der Vor-Ort-Begehung 4) der Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 i. d. g. F. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A.4.2. Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Entscheidung des Preisgerichtes Alle Informationen im Zusammenhang mit konkreten oder potentielle Nutzern sowie alle Informationen über Projektkosten (einschließlich Bau und Planungskosten) sowie sämtliche Informationen welche den Wettbewerbsteilnehmern im Zuge der Wettbewerbsteilnahme bekannt werden, sind streng vertraulich zu behandeln, sofern diese Informationen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind (Geheimhaltungspflicht). Dieser Geheimhaltungspflicht unterwerfen sich auch die in der Jury anwesenden Personen. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 5 von 27 Der Wettbewerbsteilnehmer nimmt mit seiner Teilnahme ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Preisgericht in ausnahmslos allen Bereichen endgültig entscheidet. Jeder Wettbewerbsteilnehmer verzichtet mit seiner Teilnahme auf die (gerichtliche oder außergerichtliche) Anfechtung der Entscheidungen des Preisgerichtes sowie auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen welcher Art auch immer. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb werden seitens der Teilnehmer sämtliche Bedingungen dieser Ausschreibung anerkannt. A.4.3 Sitzungen des Preisgerichtes Das Preisgericht wird durch den Auslober einberufen. Bei der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts werden mit einfacher Mehrheit ein Vorsitzender, ein Stellvertreter des Vorsitzenden und ein Schriftführer gewählt. Die konstituierende Sitzung ist für den 20.04.2017 (Vorabend zum Hearing Termin) geplant. A.4.4 Die Arbeitsweise des Preisgerichtes erfolgt in Übereinstimmung mit den im WSA 2010 angegebenen Richtlinien, sofern in diesem Dokument keine davon abweichenden Regelungen getroffen werden. Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten mit Schreiben vom 07.04.2016 GZ.: überprüft und hat die Registriernummer 5/17 erhalten. Anmerkungen zur Überarbeitung von der Jury zum Siegerprojekt sind vom Preisträger in das Projekt einzuarbeiten. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerbsverfahren verpflichtet sich der Wettbewerbssieger, die von der Jury im Juryprotokoll angeführten Empfehlungen in der weiteren Bearbeitung umzusetzen. A.5. TERMINE A.5.1. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt am 10. April 2017. Die Modelle können beim Auslober unter der oben angeführten Adresse (Bruneckerstraße 1/6) zum Termin des Hearings abgeholt werden. Modellbau DI. Christoph Steck, Weiherburggasse 5a, A-6020 Innsbruck. Tel: 0699-10059707 Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 6 von 27 A.5.2. Hearing: Etwaige Anfragen der Wettbewerbsteilnehmer sind ausnahmslos schriftlich an die Anlaufstelle (siehe Pkt. 1.2.) zu richten. Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens 05. Mai 2017 eingelangt sind, schriftlich innerhalb von 10 Werktagen beantwortet. Die Fragenbeantwortung wird allen Wettbewerbsteilnehmern umgehend anonymisiert schriftlich bekannt gegeben bzw. übermittelt. Eine Vor-Ort-Begehung und das Hearing finden am 28. April 2017 um 14:00 Uhr statt. Das Hearing findet in den Büroräumlichkeiten der PEMA Immobilien GmbH in der Bruneckerstraße 1/6 in A-6020 Innsbruck statt. Anschließend findet eine Vor-Ort-Begehung statt. A.5.3. Abgabe der Unterlagen: Die fertigen Entwürfe sind beim Berater des Auslobers zu den üblichen Bürozeiten (Mo. – Do. von 9.00 – 16.00 Uhr, Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr) abzugeben. Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten (Pläne, Unterlagen) bis spätestens 22.06.2017 und die Modelle bis spätestens 29. Juni 2017, 12:00 Uhr beim Berater des Auslobers eingelangt sind. Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt einlangen. Für die Abgabe der Projekte ist eine Empfangsbestätigung ausstellen zu lassen. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck, anzugeben. Folgender Betreff ist zu verwenden: Architektur Beitrag PEMA 3 Wichtige Verfahrenstermine: A.5.4. - Bekanntmachung, Ausgabe der Auslobungsunterlagen 10.04.2017 - Kolloquium / konstituierende Sitzung 26.04.2017 - Hearing, Lokalaugenschein, Ausgabe Modell-Einsatzplatte 28.04.2017 - Ende Frist für schriftliche Fragestellung 05.05.2017 - Abgabetermin, Abgabeort für Pläne 22.06.2017 - Abgabetermin, Abgabeort für Modell 29.06.2017 Vorprüfung Für die Tätigkeit der Vorprüfer (10 Kalendertage) ist der Zeitraum ab dem Abgabetermin vorgesehen. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 7 von 27 A.5.5. Tagung des Preisgerichtes Der Termin für die Sitzung des Preisgerichts wird noch bekannt gegeben. A.5.6. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses + Ausstellung Das Ergebnis sowie Zeit und Ort der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern in geeigneter Form bekannt gegeben. A.6. WETTBEWERBSTEILNEHMER/TEILNAHMEBERECHTIGTE A.6.1. Teilnahmeberechtigung/ Einladungen Nachfolgend angeführte Teilnehmer sind zum Wettbewerb geladen. Die Trennung von Planung und Ausführung muss bei jedem Teilnehmer gegeben sein. Obermoser Arch-Omo ZT GmbH Herzog-Otto-Straße 15a, A-6020 Innsbruck Tel.: 0512/52050 E-Mail: [email protected] Tel.: 0043 – (0) 512 52050 schneider + schumacher StädteBauProjekte GmbH & Co.KG Poststraße 20A, D-60329 Frankfurt am Main Email: [email protected] Tel.: 0049 – (0) 69 256262 Arbeitsgemeinschaft Kraftwerk Architektur GmbH / Architekt DI Benedikt Hörmann Müllerstraße 10, A-6020 Innsbruck Email: [email protected] Tel.: 0043 – (0) 512 / 567454 Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 8 von 27 LAAC Architekten Wilhelm-Greil-Straße 15, A-6020 Innsbruck Email: [email protected] Tel.: 0043 – (0) 512 / 890335 Arbeitsgemeinschaft PDE – Porr Design & Engineering / Pichler & Traupmann Absberggasse 47, A-1100 Wien Email: [email protected] Tel.: 0043 – (0) 50 626-2668 Arch. Dipl. Ing. Borisav Ilic Fürstenweg 70 II.OG, A-6020 Innsbruck [email protected] 0043 – (0) 664 83 488 67 Arbeitsgemeinschaft Chaix & Morel et Associes / CA Pichler ZT GmbH 16 rue des Haies, F-75020 Paris [email protected] Tel.: 0033 – 143706924 CA Pichler ZT GmbH Lederergase 23/9/103, 1080 Wien [email protected] Dietmar Feichtinger Architectes Hubergasse 13, A-1160 Wien 80 rue Edouard Vaillant, F-93100 Montreuil [email protected] Tel.: 0043 – (0) 660 17 47 900 Workspace – Architekt Peter Larcher Dreiheiligenstraße 17, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 699 10 111 780 Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 9 von 27 Architekten Kneidinger ZT GmbH Vierthalerstraße 17, A-4020 Linz [email protected] Tel.: 0043 – (0) 732 / 65 02 44 Architektin Dipl.-Ing., M.Arch. Claudia Dorner Anichstraße 17, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 660 233 60 60 Architekt Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Christoph Achammer ATP-Haus, Heiliggeiststraße 16, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 512 / 53 700 Arbeitsgemeinschaft Architektin Dipl. Ing. Michaela Mair-Nothegger / Arch. Radek Hála Schneeburggasse 21/G2, c/o Arch. Radek Halla, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 650 / 92 89 698 Architektin Dipl. Ing. Shirley Pogorelcnik Pfarrgasse 1/3/19, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 664 / 51 953 74 Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Michael Heinlein / Architekt Dipl.-Ing. Alois Zierl Innstraße 95/19, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 660 / 294 78 15 Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 10 von 27 Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Hannes Schroll / Arch. Gunnar Ploner Kaiserjägerstraße 10, A-6020 Innsbruck [email protected] Tel.: 0043 – (0) 650 / 91 07 505 A.6.2. Teilnehmer Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig ob allein oder in einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. A.6.3. Mitarbeiter: Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am zustande kommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden vom Auftraggeber bei der Veröffentlichung angeführt. A.6.4. Ausschließungsgründe: Als Ausschließungsgründe gelten die im Teil B § 2 WSA 2010 genannten Gründe. Sollte bei einem der geladenen Teilnehmer ein solcher Ausschließungsgrund bestehen, ist der Auslober unverzüglich nachweislich davon in Kenntnis zu setzen. Zudem werden Wettbewerbsarbeiten ausgeschieden, die die „zwingenden einzuhaltenden Kriterien“, die in Pkt. B.4. aufgezählt sind, verletzten bzw. nicht berücksichtigen. A.6.5. Varianten: Varianten der Projekte im Wettbewerb sind nicht zulässig A.7. A.7.1. FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG Kennzeichnung der Unterlagen Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 11 von 27 ARCHITEKTENWETTBEWERB PEMA 3 – SÜDBAHNSTRASSE 1/1a MULTI-FUNKTIONALES GEBÄUDE zu enthalten. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen nur die Kennzahl, die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist, trägt, und ein Blatt (Beilage) mit Namen und Anschrift des Teilnehmers. Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung ARCHITEKTENWETTBEWERB PEMA 3 – SÜDBAHNSTRASSE 1/1a MULTI-FUNKTIONALES GEBÄUDE ohne Kennzahl zu versehen. Verfasserbrief Dieses Verfasserblatt hat weiters die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Der Nachweis der aufrechten Befugnis von der zuständigen Länderkammer ist beizulegen. A.8. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1. Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichter Entwurf den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 10.000,-zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): Für den ersten Preis € 10.000 ,- Für den zweiten Preis € 6.000 ,- Für den dritten Preis € 4.000 ,- Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 12 von 27 A.8.2. Die Aufwandsentschädigung wird - unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern - nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. A.8.3. Die Aufwandentschädigung ist eine Pauschale mit welcher sämtliche Kosten für benötigte Sonderplaner bzw. Fachleute sowie etwaiger Nebenkosten mitabgegolten sind. A.9. PREISGERICHT / VORPRÜFUNG Preisgericht Mag. Markus Schafferer PEMA Stv. Dr. Bruno Ettenauer Herr Mag. Schafferer bzw. dessen Stellvertreter hat ein Vetorecht bei der Nominierung der Reihung des 1. Preises Sachjuror Dr. Anna Hosp vom Auslober nominiert Stv. Dr. Johannes Gerstenbauer Fachjuror Prof. Wiel Arets vom Auslober nominiert Stv. Hr. Arch. Alexis Bikos Sachjuror Bgm. Mag. Oppitz-Plörer Stadt Innsbruck Stv. Stadtrat Mag. Gerhard Fritz Fachjuror Ass.-Prof. DI Dr. Wolfgang Andexlinger Stadt Innsbruck Stv. Dipl. Ing. Daniel Peglow Fachjuror Arch. DI Anna Popelka Innsbrucker Gestaltungsbeirat Stv. Dipl. Arch. Ernst Beneder Architektin Dipl.- Ing. Ilse König von der Kammer nominiert Stv. wird seitens Fachjuror im Hearing noch bekannt gegeben Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 13 von 27 Architekt BSA SIA Heinrich Degelo von der Kammer nominiert Stv. Frau Arch. Jana Scharll Beratende Jurymitglieder ohne Stimmrecht Hr. Frank Staud Dr. Bernhard Fuchs Hr. DI Hans-Peter Sailer Vorprüfung Arch. Dipl. Ing. Bruno-Michael Schwamberger (Verfahrensorganisator) Ing. Fabian M. Ulsamer – PEMA Dipl. Ing. Sherman – PEMA Hr. Hans Landmann (Fassade) Hr. Dipl. Ing. Christof Hilber (Bau Allgemein) ggf Vertreter von Hotelmieter ggf Fachämter der Stadt Innsbruck falls erforderlich A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG A.10.1. Absichtserklärung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist der Auslober. Der Auslober beabsichtigt, den Verfasser des erstgereihten Projekts nach Empfehlung der Jury mit weiteren Planungsarbeiten bis einschließlich Einreichung zu beauftragen. Die Vertragserrichtung obliegt dem Auslober. Vom Auslober aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerbsverfahren verpflichtet sich der Wettbewerbssieger bereits jetzt zur Einarbeitung etwaiger oben genannter Änderungen. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 14 von 27 A.11. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT A.11.1. Das sachliche Eigentum an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den Auslober über. A.11.2. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den VerfasserInnen. Nach dem Realisierungswettbewerb erhält die/der AusloberIn unter der Bedingung der Beauftragung das Recht, das Werk der Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu nutzen. Die/der AusloberIn besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für Ihre Arbeiten zu, wobei die/der AusloberIn stets zu nennen ist. Es wird auf die Regelungen zum „Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht“ nach § 24 WSA 2010 verwiesen. B.1. AUFGABENSTELLUNG/ ZIELSETZUNG B.1.1 Aus der Sicht des Auftraggebers Zielsetzung ist die Umsetzung des im Allgemeinen Teils der Ausschreibung unter A.2. definierten Ausführung der Aufgabenstellung. Grundlage für die fortführende Bearbeitung ist das Nutzungskonzept und Raumprogramm des Auslobers sowie die städtebaulichen Rahmenbedingungen. Anzumerken ist, dass das Raum- und Funktionsprogramm auf Basis konkreter Nutzerinteressenten erstellt wurde und diese einzuhalten sind. Abweichungen von dieser und den wirtschaftlichen Vorgaben sind daher nicht zulässig. Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich auf der Grundstücksparzelle 468/2 und 468/15 KG Innsbruck Die beiden Grundstücke werden im Osten von der Trasse der ÖBB im Westen/Süden mit von der Südbahnstraße begrenzt. Nördlich schließt der Busbahnhof an das Grundstück. Die beiden Grundstücke haben eine Fläche von 657 m² sowie 730 m². Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 15 von 27 Der Planungsbereich befindet sich ausschließlich auf den beiden Grundstücken. Eine etwaige Über- bzw. Unterbauung von Fremdgrundstücken ist nicht vorgesehen. Eine maximale Bauhöhe von 52,70 m ist laut Flugsicherung zulässig, wobei bei der Höhenentwicklung des Gebäudes auf die beiliegenden Stellungnahmen, Bebauungsstudien sowie das Raum- und Funktionsprogramm Rücksicht zu nehmen ist. Das Gebäude ist ein multifunktionales Objekt. Das Projekt soll vorwiegend eine Hotel und Büronutzung beinhalten. Genaue Angaben zu Größen und Raumprogramm sind den Ausschreibungsbeilagen zu entnehmen. Die Ausnützung des Grundstücks kann mit den Sicherheitsabständen zur ÖBB siehe B.2.4. erfolgen. Insbesondere ist auf die Machbarkeit der Ausführung der Außenhülle ohne einer notwendigen Inanspruchnahme von Fremdgrund (ÖBB) Rücksicht zu nehmen. (Arbeitsraum für Ausführung und Wartung/Instandhaltung Fassade ohne Verwendung von Fremdgrundstücken) Es ist von einer gemeinsamen Nutzung der bestehenden Tiefgaragenabfahrt von der bestehenden „VVT/IBIS“ Garage auszugehen. Eine Adaptierung der bestehenden Einfahrt (Lage, Position) auf Grund der Projekterfordernisse ist grundsätzlich denkbar. Aus verkehrstechnischer Sicht dürfen sich jedoch keine Nachteile zur jetzigen bestehenden Einfahrt ergeben. Eine positive Bewertung einer Neupositionierung ist verkehrstechnisch nachzuweisen. Zu berücksichtigen ist, dass über die bestehende Garagenzufahrt auch in weiterer Folge die Dauerparker zur bestehenden VVT Garage fahren werden. Als öffentlicher Mehrwert wird die Gestaltung des Vorplatzes sowie die Hotel- und Büronutzung angesehen. In die planlichen Überlegungen des Wettbewerbes ist der Brückenkopf zwischen ProjektGrundstück und bestehenden VVT Gebäude mit zu berücksichtigen. Es wird jedoch festgehalten, dass die Ausführung und weiterführende Planung, über die Phase des Wettbewerbes hinaus, dieses „Brückenkopfes“ (Lückenschluss) nicht vom Auslober beauftragt bzw. durchgeführt wird. B 1.2 Benachrichtigung Stadtplanung Innsbruck Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 16 von 27 Projekt Errichtung GmbH, Südbahnstraße 1, 1a (ÖBB-Sozialgebäude), Abbruch/ Neubebauung, Randbedingungen und Zielsetzungen für einen Städtebau und Architekturwettbewerb Sehr geehrter Herr Schafferer, In der Sitzung am 09.03.2017 hat sich der Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zuletzt mit den Randbedingungen und Zielsetzungen für einen Städtebau und Architekturwettbewerb befasst. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst: „1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bestätigt die festgelegte Kubatur im Ausmaß von 29.700 m³ und bekräftigt zusätzlich seine Erklärung vom 13.01.2017, wonach eine Bruttogeschoßfläche von 9.000 m² als Obergrenze befürwortet wird. Der Wettbewerb kann bei Vorliegen eines qualitätsvollen Projektes im Rahmen der bereits fixierten Kubatur jedoch eine bessere Ausnutzung der Flächen ergeben. 2. Die deutlich überwiegend öffentliche Nutzung ist zu gewährleisten. Der Anteil Wohnen darf höchstens 25% betragen. Jedenfalls ist die Gestaltung des Vorplatzes als Teil des Projektes erforderlich. Weiter mögliche Nutzungen können sein: - Hotelnutzung - Kulturbetrieb - Büroflächen - öffentliche überhöhte Erdgeschoßzone - oder andere.“ Die Grundlage für die Rechtfertigung der städtebaulichen Dominanz und Größe der Baumasse an diesem sehr wichtigen Ort im Stadtgefüge bildet ein inhaltlich zu erwartender Mehrwert für die Öffentlichkeit. Ihre Nutzungsvorschläge, welche diesen öffentlichen Mehrwert abbilden – konkret insbesondere die Hotelnutzung, untergeordnet auch Büronutzung, Kulturbetrieb (Cinematograph) – werden daher aus Sicht der Stadtplanung begrüßt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Absicherung für diese Nutzungen als wesentlich angesehen wird. Ihre Nutzungsalternative Wohnen ist an diesem öffentlichkeitsaffinen Standort am Bahnhofsvorplatz jedenfalls stadtplanerisch kritisch zu sehen und kann daher nur – wenn überhaupt – in sehr untergeordneter Weise aus fachlicher Sicht befürwortet werden. Sollten Sie, entgegen dem stadtplanerischen Ziel einer öffentlichkeitsaffinen Nutzung, eine Realisierung von Wohnen im überwiegenden Ausmaß anstreben, so empfiehlt die Stadtplanung den planerischen Ansatz, den aktuellen Bestand zu belassen und diesen zu sanieren. In diesem Fall wären die unten angeführten Randbedingungen für den Wettbewerb explizit nicht anzuwenden. Subsummarum ist es aus Sicht der Stadtplanung bei einer Neubebauung bzw. maßgeblichen Kubaturerweiterung jedenfalls notwendig, Nutzungen umzusetzen, die (bis auf evtl. kleinere Teilbereiche) im öffentlichen Interesse stehen. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 17 von 27 Weitere Vorgehensweise: Zur Entwicklung eines Projektes soll ein geladener Architekturwettbewerb mit ca. 20 TeilnehmerInnen durchgeführt werden, wobei die Teilnahme von inländischen wie ausländischen ArchitektInnen ausdrücklich erwünscht ist. Als Grundlage für den Wettbewerb soll ein möglichst klar abgestecktes Nutzungskonzept vorliegen, wobei von Nutzungen auszugehen ist, die, abgesehen von einer allfälligen untergeordneten Wohnnutzung, öffentlichkeitsaffin sind. Dies ist insbesondere ein Hotel und untergeordnet eine Büro- und Kulturnutzung. Der Wettbewerb soll auf Grundlage der unten angeführten Zielsetzungen und Randbedingungen und unter Einbeziehung der Stadtplanung, weiterer beteiligter Dienststellen der Stadt und der Kammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen für Tirol und Vorarlberg durchgeführt werden. Die städtebauliche Begutachtung einschließlich Testentwürfen von Riepl/Riepl/Kues sind dem Wettbewerb beizulegen. Die Entwurfsvariante „B“ wird als grundlegende Rahmenbedingung für den Wettbewerb erachtet. Daraus abgeleitete Thematiken, wie die Positionierung bzw. Lage des Gebäudes, Sichtachsen etc. sind als wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein Baumassenmodell im Maßstab 1:500 einschließlich der relevanten Umgebung ist für die Beurteilung beider Wettbewerbsstufen notwendig. Eine vertragliche Absicherung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen, qualitätvollen Projektes einschließlich der Freiflächengestaltung und der Sicherung begleitender Maßnahmen ist erforderlich. Dies ist im Rahmen der Erstellung der raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen vorgesehen. Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Projekte und abgeleitet aus den Protokollen des Innsbrucker Gestaltungbeirates und entsprechend der städtebaulichen Begutachtung einschließlich Testentwürfen von Riepl/Riepl/Kuess werden die Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb folgendermaßen zusammengefasst: Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb: Gegenstand des Städtebau- und Architekturwettbewerbes ist die Entwicklung eines Entwurfskonzeptes für das gegenständliche Hochbauprojekt am südlichen Ende des Bahnhofsvorplatzes des Innsbrucker Hauptbahnhofs als Standort für ein Hotel einschließlich dessen Umfeld mit Vorplatz und Anbindung an ein künftiges Brückenbauwerk. Areal und Umfeld: Das Areal, an dem sich zurzeit noch ein Bestandsbau befindet, liegt an einer stadtstrukturell bedeutsamen Stelle: Die städtebauliche Umgebung ist im anschließenden Bahnhofsbereich geprägt von großvolumigen schlank gehaltenen Riegelbauten, teilweise aufgeständert, teilweise zurückgesetzt, die im Erdgeschoss vorwiegend einer verkehrsdominierten Nutzung untergeordnet sind. Der Bahnhofsvorplatz verjüngt sich hier zu einem Spitz, die Atmosphäre an dieser Stelle kann derzeit als unwirtlich, uncharmant und wenig einladend beschrieben werden. Es befinden sich in diesem Bereich Haltestellen, Busspuren, Verkehrsflächen, die ausschließlich einer Befahrung durch ein Verkehrsmittel gewidmet sind. In der unmittelbaren Nachbarschaft befindet jedoch sich das hochwertige und qualitätsvolle „Adambräu“, ein Hochhaus mit ca. 32m Höhe aus den 1920er Jahren, das als Industriedenkmal heute als Architekturmuseum und Kulturbau genutzt wird. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 18 von 27 Besondere Herausforderung: Bedeutung und Sichtbarkeit des direkt gegenüberliegenden Adambräu auch vom Bahnhofsvorplatz aus wird in diesem Zusammenhang offensichtlich, ebenso die Sinnhaftigkeit einer zukünftigen Brücke über die Geleise zum künftigen Stadtteil Frachtenbahnhof an der Stelle. Die Grundlage für die gegenständliche Projektentwicklung setzt die Auseinandersetzung mit dem Maßstab und der Atmosphäre des bestehenden und umliegenden Quartiers voraus. Das Grundstück nimmt mit seiner Formation aus städtebaulicher Sicht eine besondere Lage ein. Einerseits soll das Gebäude den Abschluss und Beginn des Bahnhofsareals definieren, andererseits eine klare Stadtkante der Innenstadt in Richtung Bahnanlagen bilden. Die Grundlage für die Rechtfertigung der städtebaulichen Dominanz und Größe der Baumasse an diesem sehr wichtigen Ort im Stadtgefüge (Lage am ÖV-Knoten, Eingangstor in die Innenstadt, …) bildet ein inhaltlich zu erwartender Mehrwert für die Öffentlichkeit. Öffentlichkeitsaffine Nutzungen müssen einen Großteil der Kubatur ausfüllen. Dieser öffentliche Mehrwert wird durch die vorgesehenen Nutzungen – konkret insbesondere Hotel- und untergeordnet Büronutzung, Cinematograph - dargestellt. Studie: Die beiliegende städtebauliche Begutachtung einschließlich des Testentwurfes „B“ nähert sich über die Analyse der städtebaulichen Situation einer schlüssigen und überzeugenden Positionierung und räumlichen Ausdehnung des Hotels als Rahmensetzung für den Architekturwettbewerb an: Ein schlanker Baukörper entlang der Bahn, „im Fluss“ der Bahnlinien, in der Flucht der Bahnhofsgebäude von Riegler-Riewe, stärkt und beendet gleichzeitig das Ensemble, bremst durch seine Höhenentwicklung dessen Dynamik und weist in der Bildung einer Plattform auf den Übergang /die Brücke hin. Die hohe Erdgeschoßzone des Bahnhofs mit den Vordächern setzt sich mit entsprechender Nutzung bis zum Planungsgebiet fort. Eine kulturelle Nutzung (Kino) wäre hier eine ideale Ergänzung zum Adam Bräu. Dem Freiraum kommt als öffentlich nutzbarem Platz inklusive Brückenebene und als Vorbereich des Hotels eine wichtige Rolle und Bedeutung für das Funktionieren der inneren Nutzungen und eine natürliche Lenkung und Orientierung der Passanten zu. Eine öffentliche Zugänglichkeit des überhöhten Erdgeschosses sowie des obersten Geschosses ist unbedingt notwendig. Die außergewöhnliche Bauhöhe und Dimension des Projektes rechtfertigt sich nicht nur aus dem Standort, sondern jedenfalls durch eine Hotel- oder andere öffentlichkeitsbezogene Nutzung. Die gefundene Positionierung und räumliche Ausdehnung der Neubebauung ist städtebaulich beinahe zwingend schlüssig und überzeugend sowie Qualität versprechend, weshalb der Rahmen für den Wettbewerb dementsprechend präzise gesetzt werden muss. Kubatur: Höchstmaß der oberirdischen Baumasse: 29.700 m³ Geschoßfläche: Höchstmaß der Bruttogeschoßfläche: 9.000 m², Der Wettbewerb kann bei Vorliegen eines qualitätsvollen Projektes im Rahmen der bereits fixierten Kubatur jedoch eine bessere Ausnutzung der Flächen ergeben. Gebäudehöhe: Laut Studie ist das Höchstmaß der Gebäudehöhe mit 45 m angegeben. Ob geringfügige Abweichungen davon vertretbar sind, ist im Rahmen der Architekturfindung im Wettbewerb zu überprüfen. Geschoßhöhe: Lichte Raumhöhe des Erdgeschoßes und des obersten Geschoßes („Sky-Lounge“) überhöht. Städtebauliche Situierung: Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 19 von 27 Die Situierung der Baumasse laut Studie Riepl/Riepl/Kuess (Testentwurf B) ist Randbedingung. Diese sieht einen schlanken Baukörper entlang der Bahn, in etwa in der Flucht der Bahnhofsgebäudevor. Der räumliche Fußabdruck des Gebäudes ist sensibel in den Umgebungsraum einzupassen. Nutzung: Die deutlich überwiegend öffentliche Nutzung ist zu gewährleisten. Der Anteil Wohnen darf höchstens 25% betragen. Weiter mögliche Nutzungen können sein: Hotel, Kulturbetrieb, Büroflächen, öffentliche überhöhte Erdgeschoßzone, oder andere. Als hauptsächlicher Anteil der öffentlichkeitsaffinen Nutzung wird von einem Hotel ausgegangen. Öffentlich zugängliche „sky-lounge“ im obersten Geschoß. Allfällige kulturelle Nutzung im Erdgeschoß. Vorplatz / Anbindung: Die Gestaltung des Vorplatzes ist ein Teil des Projektes und der Wettbewerbsaufgabe. Die „Brückenebene“ als Angelpunkt zwischen dem bestehenden BahnVerwaltungsgebäude im Norden, der künftig zu errichtenden Brücke im Osten, dem im Zuge des Projektes umzusetzenden Vorplatzes im Westen und dem gegenständlichen Hotelprojekt im Süden ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Hierzu sind die entsprechenden Angaben seitens der Stadt bereitgestellt und es sind diese zu berücksichtigen. Dem Freiraum kommt als öffentlich nutzbarem Platz inklusive Brückenebene und als Vorbereich des Hotels eine wichtige Rolle und Bedeutung für das Funktionieren der inneren Nutzungen und eine natürliche Lenkung und Orientierung der Passanten zu. Architekturqualität: Das Gebäude muss wegen seiner dominanten Wirkung und innerstädtisch prominenten Lage bezüglich Städtebau, Architekturqualität und Fassadenwertigkeit höchsten Anforderungen entsprechen. Die angeführten Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb (gesamter kursiv geschriebener Textteil) sind in Ihre Ausschreibungsunterlagen zu übernehmen. Der Vollständigkeit halber werden die vorhergehenden Stellungnahmen im Anhang noch einmal übermittelt. freundliche Grüße DI Hans Peter Sailer e.h. Anhang: Stellungnahme des Innsbrucker Gestaltungsbeirats vom 21. und 22. 11. 2016: „Dem IGB wird das Ergebnis einer städtebaulichen Begutachtung mit Testentwürfen von Riepl Riepl Kuess vorgelegt, sowie deren Kommentierung der Baumassenstudien Schneider und Schuhmacher. Gegenstand der Untersuchung ist das südliche Ende des Bahnhofsvorplatzes des Innsbrucker Hauptbahnhofs als Standort für ein Hotel. An dieser Stelle, an der sich zurzeit noch ein Bestandsbau befindet, laufen Südbahnstraße und die Bahngeleise zu einem Spitz zusammen. Die städtebauliche Begutachtung nähert sich über die Analyse der städtebaulichen Situation und vier Testentwürfe einer aus Sicht des Gestaltungsbeirates schlüssigen und überzeugenden Positionierung und räumlichen Ausdehnung des Hotels (Testentwurf B) als Rahmensetzung für den Architekturwettbewerb an: Bedeutung und Sichtbarkeit des direkt gegenüberliegenden Adam Bräu auch vom Bahnhofsvorplatz aus wird in diesem Zusammenhang offensichtlich, ebenso die Sinnhaftigkeit einer zukünftigen Brücke über die Geleise zum künftigen Stadtteil Frachtenbahnhof an der Stelle. Ein schlanker Baukörper entlang der Bahn, „im Fluss“ der Bahnlinien, in der Flucht der Bahnhofsgebäude von Riegler-Riewe, stärkt und beendet gleichzeitig das Ensemble, bremst durch seine Höhenentwicklung dessen Dynamik und weist in der Bildung einer Plattform auf den Übergang /die Brücke hin. Die hohe Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 20 von 27 Erdgeschoßzone des Bahnhofs mit den Vordächern setzt sich mit entsprechender Nutzung bis zum Planungsgebiet fort. Eine kulturelle Nutzung (Kino) wäre hier eine ideale Ergänzung zum Adam Bräu. Dem Freiraum kommt als öffentlich nutzbarem Platz inklusive Brückenebene und als Vorbereich des Hotels eine wichtige Rolle und Bedeutung für das Funktionieren der inneren Nutzungen und eine natürliche Lenkung und Orientierung der Passanten zu. Eine öffentliche Zugänglichkeit des überhöhten Erdgeschosses sowie des obersten Geschosses ist unbedingt notwendig. Die Ausdehnung des Baukörpers misst 35 x 15 x 45 m, was eine oberirdische Bruttogeschossfläche von 8.000m² ergibt. Dies entspricht auch in etwa der ersten von Schneider Schuhmacher vorgelegten Studie für einen Hotelbau. Die außergewöhnliche Bauhöhe und Dimension rechtfertigt sich jedoch nicht nur aus dem Standort, sondern jedenfalls durch eine Hotel- oder andere öffentlichkeitsbezogene Nutzung. Die gefundene Positionierung und räumliche Ausdehnung der Neubebauung ist städtebaulich beinahe zwingend schlüssig und überzeugend sowie Qualität versprechend, weshalb der Rahmen für den Wettbewerb dementsprechend präzise gesetzt werden muss. Die konkrete architektonische Umsetzung soll ein geladener Wettbewerb mit ca. 20 Teilnehmern zeigen. Die städtebauliche Begutachtung und Testentwürfe von Riepl Riepl Kues werden dem Wettbewerb beigelegt. Die Entwurfsvariante B wird als grundlegende Rahmenbedingung für den Wettbewerb erachtet.“ Stellungnahme des Innsbrucker Gestaltungsbeirat vom 19. und 20.04. 2016: „Die Pema, ihr Planungsbüro und VertreterInnen der NutzerInnen stellen den Status der Projektentwicklung am nördlichen Ende des Bahnhofbereiches modellhaft anhand von zwei Baukörpermodellen dar. Nach intensiver gemeinsamer Diskussion wird seitens des IGB folgende Stellungnahme abgegeben: Zurzeit befindet sich an dieser Stelle ein abgestufter Baukörper mit 23 bzw. 35m Höhe mit ÖBB internen Nutzungen, der im Erdgeschoss keine Öffentlichkeit anbietet und im städtischen Raum als geschlossene Kubatur wahrgenommen wird. Die städtebauliche Umgebung ist im anschließenden Bahnhofsbereich geprägt von großvolumigen schlank gehaltenen Riegelbauten, teilweise aufgeständert, teilweise zurückgesetzt, die im Erdgeschoss vorwiegend einer verkehrsdominierten Nutzung untergeordnet sind. Die Atmosphäre an dieser Stelle kann als unwirtlich, uncharmant und wenig einladend beschrieben werden. Es befinden sich in diesem Bereich Haltestellen, Busspuren, Verkehrsflächen, die ausschließlich einer Befahrung durch ein Verkehrsmittel gewidmet sind. In der Nachbarschaft befindet sich das Adambräu, ein Hochhaus mit ca. 32m Höhe aus den 1920er Jahren, das als Industriedenkmal heute als Architekturmuseum und Kulturbau genutzt wird. Die Grundlage für diese Projektentwicklung genannt „ P3“ am Grundstück der Südbahnstraße setzt die Auseinandersetzung mit dem Maßstab und der Atmosphäre des bestehenden und umliegenden Quartiers voraus. Das Grundstück nimmt mit seiner Formation aus städtebaulicher Sicht eine besondere Lage ein. Einerseits soll das Gebäude den Abschluss und Beginn des Bahnhofsareals definieren, andererseits eine klare Stadtkante der Innenstadt in Richtung Bahnanlagen bilden. Die Firma Pema plant an diesem Standort ein Hochhaus mit Hotelnutzung (Modell 1) und hat in einem weiteren Versuch die Überlagerung mit Büroflächen und einem Wohnungsangebot im Modell 2 untersucht. Der Gestaltungsbeirat begrüßt prinzipiell die Projektabsicht, diese Stelle mit einer Hotelnutzung aufzuwerten. Das Modell 1 sieht dafür einen vergleichsweise schlanken turmartigen Baukörper vor, der mit einer Höhe von ca. 40m aber eine sehr markante Stellung einnimmt. Die dadurch hervorgerufene Wirkung als Landmark erscheint aber nicht gerechtfertigt oder ist zumindest kritisch zu hinterfragen. Das Modell 2 zeigt die Verdichtung des Ansatzes mit der Überlagerung weiterer Funktionen und einer Höhe von 54m. Der Baukörper ist viel massiver, raumgreifender und voluminöser ausgeformt. Der Gestaltungsbeirat ist von der hybriden Überlagerung mit der hohen Verdichtungsabsicht wie im Modell 2 dargestellt nicht überzeugt, insbesondere da die vorgeschlagene Verdichtung bzw. Dimension den baulichen Maßstab der umliegenden Baustrukturen sprengt. Wesentlich erscheint an dieser Stelle der Umgang mit dem öffentlichen Raum und der Ausformulierung der Erdgeschosszone. Hier ist das Augenmerk auf größtmögliche Öffnung, Transparenz und Großzügigkeit zu legen. Der räumliche Fußabdruck des Gebäudes ist sensibel in den Umgebungsraum einzupassen. Das Freihalten der Verbindungsmöglichkeit über die Bahngleise hinweg in den Ortsteil Pradl ist ebenso wichtig. Die Entwicklung der Gebäudehöhe muss plausibel und ausreichend ableitbar sein und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen erfolgen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt für die weitere Bearbeitung die Durchführung eines geeigneten Wettbewerbsverfahrens. Der IGB erwartet die Ausarbeitung und Formulierung von stadt-, verkehrs- und grünplanerischen Randbedingungen und Zielsetzungen für diesen Wettbewerb.“ Stellungnahme des Innsbrucker Gestaltungsbeirat vom 06. und 07.06. 2016: „Nach Durchsicht der Projektunterlagen und intensiver Diskussion mit den Projektwerbern und den Planern gibt der IGB folgende Stellungnahme ab: Die Firma Pema stellt die Weiterentwicklung des Projektes Pema 3 anhand einer Bebauungsstudie vor. Diese beschäftigt sich mit der vorhandenen städtebaulichen Körnung, der Positionierung eines neuen Hochpunktes, der Fußgängerbrücke und deren Bezüge, dem Stadtraum samt Öffentlichkeit und der Nutzungsmischung. Ziel der neuerlichen Beschäftigung des IGB soll sein, gemeinsam mit der Stadtplanung eine thematische Annäherung in Richtung Definition von Randbedingungen und Zielsetzungen zu schaffen, Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 21 von 27 um schlussendlich diese als Grundlage für einen Wettbewerb ausgeben zu können. Die inhaltliche Annäherung und Aufarbeitung der relevanten Themen, wie in der Studie dargestellt, basieren auf der Annahme der Projektentwickler und Projektarchitekten, dass ein neuer, äußerst dichter Hochpunkt die einzige Lösung für den Standort darstellt. In der ersten Befassung des IGB mit dem Thema im Rahmen der letzten Sitzung wurde anhand von zwei vorgelegten Modellen ein volumetrischer Vergleich vorgelegt. Dabei hat der IGB eindeutig Stellung bezogen, dass das große Volumen mit ca. 54m Höhe dem Ort nicht gerecht wird und ein Zuviel an Baumasse darstellen wird. Die neuerlich vorgelegten Volumen sind aus der Überzeugung entwickelt, dem Ort ein Infrastrukturgebäude mit möglichst viel Kubatur und hohem Durchmischungsangebot zu geben. Stattdessen fordert der Ort die Entwicklung eines Puzzlesteines als Bestandteil der Stadt, das in seiner Komplexität, seiner Einbettung und seiner Maßstäblichkeit eine überzeugende Rolle an diesem Standort einnimmt. Die Entwicklung der Gebäudehöhen muss plausibel und ausreichend ableitbar sein und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen stattfinden. Der Gestaltungsbeirat ist von der hohen Verdichtungsabsicht nicht überzeugt, insbesondere da die Verdichtung bzw. Dimension des vorgeschlagenen Baukörpers den baulichen Maßstab der umliegenden Baustrukturen sprengt. Es erscheint notwendig, das Programm weitgehend auf das Hotel und die öffentlichkeitsbezogenen Nutzungen im Erdgeschoss zu reduzieren. Um die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für eine Bebauung an diesem Ort zu klären, ist es erforderlich, verschiedene städtebauliche Ansätze, insbesondere in Anknüpfung an die westlich anschließende Stadtstruktur, zu prüfen. Der bestehende Hochpunkt ist aus dem Maßstab des Quartiers entwickelt, ob eine größere Höhe bzw. Dimension möglich ist, ist im engeren und weiteren städtebaulichen Kontext unter Einbeziehung der anderen Hochpunkte noch zu klären. Eine besondere städtebauliche Dominanz würde auch besonderes öffentliches Interesse an der Nutzung erfordern, die vorgeschlagene „sky-lounge“ des „motel one“ reicht zur Rechtfertigung der Bauhöhe jedenfalls nicht aus. Die Klärung der städtebaulichen Rahmenbedingungen als Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens hat vor der Auslobung eines solchen zu erfolgen. Die bisherigen Darlegungen stellen dabei einen wertvollen Beitrag zur Auslotung der Grenzen des Möglichen dar, die jedoch erst in einer ergebnisoffeneren Studie erkennbar sein werden. Bisher wird die Abbildung der komplexen stadträumlichen Situation vermisst, die umgekehrt an diesen Ort als einzigartig und als Alleinstellungsmerkmal gelten kann. In diesem Sinne ist die Baumassenstudie inspirierter und freier anzulegen und bei einem Projekt dieser Größenordnung im Vorfeld auch zu rechtfertigen.“ Ende Benachrichtigung Stadtplanung Innsbruck B.2. PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1. Gesetzliche Bestimmungen, Baurechtliche Vorgaben Bei der Projektierung sind die Bestimmungen aller planungsrelevanten bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften sowie Normen zu berücksichtigen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird insbesondere verwiesen auf: • Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG, i.d.g.F.) • Tiroler Bauordnung 2011 (TBO, i.d.g.F.) Spezieller Hinweis für Wohnnutzung: Ein Nachweis für die laut TBO §11 erforderlichen Nebenräumlichkeiten muss aus den Wettbewerbsunterlagen hervorgehen. • Die auf Grund des §18 der Tiroler Bauordnung 2011, i.d.g.F. erlassenen Technischen Bauvorschriften 2008 i.d.g.F. • Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F • Luftfahrtgesetz i.d.g.F. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 22 von 27 • Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik – (OIB) Richtlinien 2015 • Im Internet können Gesetzestexte z.B. unter www.tirol.gv.at, Link „Themen“, Link „Bauen und Wohnen“ bzw. ris.bka.gv.at eingesehen werden. B.2.3. Planungsrichtlinien B.2.4. Wettbewerbsrelevante Vereinbarungen und Vorgaben mit der ÖBB Bei der Beschreibung werden nur die für den Wettbewerb relevanten Punkte angeführt, da das Siegerprojekt mit der ÖBB eisenbahnrechtlich verhandelt werden muss. Mögliche Leitungsanlagen liegen nicht im Planungsareal und werden hier nicht behandelt. Inanspruchnahme von Grund der ÖBB: Grundsätzlich sind alle baulichen Maßnahmen auf Eigengrund unter Berücksichtigung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes herbeizuführen. Schwebende Lasten über Eisenbahnanlagen sind nicht zulässig. In Richtung Bahnflächen dürfen direkt an der Grundgrenze für den laufenden Betrieb keine öffenbaren Fenster, etc. angeordnet werden. Die Verglasungen müssen entsprechend den geltenden Bestimmungen nach TBO, OIB usw. ausgeführt werden. Eine Befahrung der Fassade für Reinigungs- und Erhaltungszweck im Luftraum des Bahngrundes ist nicht andenkbar. Für einen Löschangriff auf das neu zu errichtende Gebäude über Bahngrund stehen die Grundstücksflächen der Bahn nicht für die Planung von Feuerwehrzufahrten für das Gebäude zur Verfügung. Es ist daher die fehlende Möglichkeit eines Löschangriffes von der Bahnseite aus in den Entwurf aufzunehmen. Die Bestimmungen für Brandschutz gelten auf die gesamte Objekthöhe zur ÖBB hin gleichermaßen. Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 23 von 27 Die Bebauung bis zur gemeinsame Grundgrenze mit der ÖBB ist nicht möglich (insbesondere auf Grund des notwendigen Abstandes für Arbeiten an der Fassade). Zu beachten sind die Bestimmungen der §§ 42 und 43 Eisenbahngesetz. Der Lärmschutz ist hier in jedem Fall abhängig der Nutzung zu berücksichtigen. B.3. ART UND UMFANG DER EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN • Lageplan im Maßstab M = 1 : 500 und 1:2000 • Grundrisse (Regelgeschosse), Schnitte und Ansichten M 1: 200 • 3 Schaubilder/Visualisierungen entsprechend den vorgegebenen Standpunkten siehe Fotobeilage und Schwarzplan • Ein sachlich und kurz gefasster Bericht zur Erläuterung des Projekts mit Materialangaben, Konstruktion sowie technischen und optischen Besonderheiten. • Projektkennwerte lt. beiliegendem Excel-Raumprogramm NGF, BGF, BRI gemäß ÖNORM B 1800; Liste mit überprüfbaren Flächen-Berechnungen nach ÖNORM B 1800. Zur Prüfung der Unterlagen ist ein Plansatz mit der Bezeichnung „Prüfpläne“ mit Höhenkoten mit den für die Vorprüfung relevanter Bemaßung abzugeben M 1 : 200 • Überprüfbare Flächenpläne mit Polyflächen im Format dxf/dwg • Nachweis über Umsetzbarkeit der vorgegebenen Hotel-Zimmergrundrisse sowie der vorgegebenen Zimmeranzahl gemäß der beiliegenden Vorgaben des Hotelbetreibers. • Nachweis über Umsetzbarkeit gemäß dem beiliegenden Raumprogramm und Bau- und Ausstattungsbeschreibung des Hotelbetreibers • Nachweis Parkplatzanzahl bzw. einer verkehrstechnisch-funktionierenden Garage (Parkplatzgrößen, Wenderadien, etc.) • Liste mit überprüfbaren Flächen-Berechnungen nach ÖNORM B 1800. Zur Prüfung der Unterlagen ist ein Plansatz mit der Bezeichnung „Prüfpläne“ mit Höhenkoten und für die Vorprüfung relevanter Bemaßung abzugeben M 1 : 200 • Baukosten Schätzung gemäß beiliegender Excel Tabelle (siehe Beilage Teil_4) • Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen • Modell im Maßstab M = 1 : 500, weiß • Jeder einzureichende Plan ist neben dwg. (auf jeden Fall zusätzlich als Datei Format Acad 2012) zusätzlich als „pdf – Datei“ auf geeignetem Datenträger abzugeben für eine Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 24 von 27 eventuellePräsentation im Wettbewerbsportal. Die Anonymität ist dabei zu wahren! Die Größe der pdf. Dateien (MB) ist möglichst gering zu halten. Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten sind 3 Stk. Pläne im Format A0 Hochformat abzugeben. Der Lageplan sowie die Grundrisse sind zu Norden. Die ÖBB Trasse sowie die Südbahnstraße sind entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu beschriften. B.4. BEURTEILUNGSKRITERIEN 1 Funktionelles Konzept Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms Zuordnung der Nutzungs-Bereiche, der baulichen Abwicklung und Machbarkeit Gesamtlösung, Veränderbarkeit der Grundrisse (Nachhaltigkeit – Hotel zu Wohnen an Hand eines Regelgeschosses) Einhaltung von behördlichen Vorgaben und Vorschriften 2 Konstruktiv - Wirtschaftliches Konzept Erfüllung der Vorgaben des Auslobers (Raum- und Funktionsprogramm, Flächen Vorgaben) Wirtschaftliche Aspekte in Herstellung, Betrieb, Erhaltung und Energieeffizienz Wirtschaftliche und technische Machbarkeit 3 Städtebauliches und Architektonisches Konzept Qualität der Gesamtlösung Anordnung der Baukörper in Bezug zur Umgebungsbebauung Höhenentwicklung und Staffelung Gestaltung des Außenbereichs sowie der Außenhülle vom Gebäude Vorplatzgestaltung und Anbindung an „Brückenkopf“ 4 Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 25 von 27 Sämtliche unter Punkt B.3 angeführten Unterlagen sind vollständig in der beschriebenen Art und Weise abzugeben. Allen vier oben genannten Kriterien kommt gleiche Gewichtung zu und sind daher bei jeder Entscheidung zur Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge gleichwertig zu berücksichtigen. B.5. ART UND UMFANG DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WB- UNTERLAGEN Folgende Unterlagen stehen den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung und werden seitens Auslober über eine „Drop Box“ zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Link wird an die Teilnehmer übermittelt über welchen die Teilnehmer die Unterlagen herunterladen können. Die gegenständlichen Planunterlagen stehen den Teilnehmern ausschließlich für den Wettbewerb zur Verfügung und dürfen darüber hinaus nicht verwendet werden. Ausschreibung Architektur-Wettbewerb Beilagen - Verzeichnis: Teil-1_Angaben Flugsicherung betreffend Gebäudehöhen Teil-2_Bebauungsstudien Teil-3_Bestandspläne Teil-4_Flächen und Nutzungsprogramm Übersicht Teil-5_Flächen und Nutzungsprogramm / Vorgaben Büroflächen Teil-6_Flächen und Nutzungsprogramm / Vorgaben Hotelflächen Teil-7_Modell, Fotos Teil-8_Hochhausstudie Teil-9_LEED Nachhaltigkeit Teil-10_Medien, Leitungsauskunft Teil-11_ÖBB Informationen und Vorgaben Teil-12_Vorabzug Verkehrsgutachten BVR + Angabe zu Stellplatzanzahl je nach Nutzung Teil-13_Vermessung, Grundstück Teil-14_Widmung, B-Plan Bestand Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 26 von 27 VERFASSERBRIEF ARCHITEKTENWETTBEWERB PEMA 3 -MULTI-FUNKTIONALES GESCHÄFTS- HOTEL- UND WOHNGEBÄUDE .............................................. KENNZAHL Verfasser: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Telefon:....................................................................................................................................... e-mail:........................................................................................................................................ Mitarbeiter: .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Empfangsberechtigt: Name:....................................................................................................................................... Geldinstitut:............................................................................................................................... Kontonummer:........................................................................................................................... Wettbewerbsausschreibung P3_Südbahnstraße_bearbeitet 170419_clean version_final Seite 27 von 27