Nachbar Islam

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Inhalt
A. Einige Grundbegriffe zum Verständnis des Islam________________________________ 3
B. Das Leben des Propheten Muhammad _______ 5
C. Wie wird man Muslim? ____________________ 6
D. Wo leben die Muslime? ___________________ 6
D.1. Einige Besonderheiten hinsichtlich der
Muslime in Europa und in Deutschland_____________ 7
E. Die Glaubensrichtungen im Islam und die Unterschiede unter Muslimen________ 8
E.1. Sunniten__________________________________ 8
E.2. Schiiten__________________________________ 8
E.3. Aleviten__________________________________ 9
E.4. Ahmadiyya-Bewegung_ ____________________ 11
F. Die fünf Grundsäulen des Islam____________ 12
F.1. Das Glaubensbekenntnis____________________ 12
F.2. Fünf Gebete täglich________________________ 12
F.2.1. Der Gebetsablauf________________________ 12
F.2.2. Moscheen______________________________ 12
F.2.3. Worauf muss man beim Besuch einer
Moschee achten?_ ____________________________ 14
F.2.4. Was wird in den Moscheen angeboten?______ 14
F.3. Fasten im Monat Ramadan__________________ 15
F.4. Pilgerfahrt_______________________________ 18
F.5. Zakatsteuer und Almosen___________________ 18
G. Das islamische Glaubensbekenntnis und die Glaubensgrundlagen _ ____________ 19
G.1. Ein kurzer Abriss zu häufig diskutierten
Punkten in der Öffentlichkeit____________________ 19
G.1.1. Bedeckung - Kopftuch_ ___________________ 19
G.1.2. Essensverbote im Islam___________________ 19
G.1.3. Befreiung von Sport- bzw.
Schwimmunterricht_ __________________________ 20
G.1.4. Teilnahme muslimischer Mädchen an
Klassenfahrten_______________________________ 20
G.1.5. Sexualität im Koran______________________ 20
H. Islam und Christentum____________________ 21
I. Religiöse Feiertage im Islam_______________ 23
J. Sterben und Tod im Koran________________ 24
K. Islamische Dachverbände, deren Vertretungen und die Muslime_____________ 26
K.1. Moscheen und Gebteshäuser im Landkreis
Diepholz und in den benachbarten Landkreisen
und Städten_ ________________________________ 26
K.1.2. Türkisch–Islamische Union der Anstalt
für Religion e.V. (DITIB) _ ______________________ 27
K.1.3. Die Islamische Gemeinschaft
Milli Görüs (IGMG)_ ___________________________ 27
K.1.4. Der Verband der islamischen
Kulturzentren (VIKZ)_ _________________________ 28
K.1.5. Avrupa Demokratik Ülkücü
Dernekleri Federasyonu (Föderation der TürkischDemokratischen Idealisten-Ver­­eine Europa)
und Union der Türkisch–Islamischen Kulturvereine
in Europa e.V. (ATIB)_ _________________________ 28
K.1.6. Föderation der Aleviten Gemeinden in
Europa e.V.__________________________________ 29
K.1.7. Zentralrat der Muslime_ __________________ 29
K.1.8. Fethullah-Gülen- Bewegung/Nurculuk_ ______ 30
K.1.9. Warum die unorgansierten Muslime
gegen einige dieser Dachverbände sind?_ _________ 30
L. Einige Beispiele aus dem Alltagsleben von Muslimen in Ländern mit muslimischer Mehrheit_ __________________ 31
Literaturangaben____________________________ 35
Seit mehreren Jahrzehnten ist
Deutschland dabei eine multireligiöse Gesellschaft zu werden. Auch
unser Landkreis Diepholz und die
benachbarten Landkreise wie Nienburg, Vechta, Verden sind aufgrund
der Migrations- und Fluchtbewegungen multikulturelle und multireligiöse Regionen, auch wenn manche damit ihre Probleme haben.
Das Zusammenleben unter Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen ist nicht einfach.
Es gibt immer wieder Vorbehalte
und Irriationen von Einheimischen
und Migranten hinsichtlich des Zusammenlebens in den Gemeinden
und Städten der genannten benachbarten Landkreise.
Bei vielen Einheimischen fehlen
Kenntnisse darüber, dass die Muslime sowohl aufgrund der verstärkten Anwerbung als GastarbeiterInnen als auch als Flüchtlinge in
die Landkreise gekommen sind, und
dass darüber hinaus auch bei uns
leider die Wahrnehmung der Muslime bzw. des Islams durch eine Berichterstattung in der Öffentlichkeit
getrübt ist, da diese von negativen
Schlagzeilen über Ereignisse wie
beispielsweise den 11. September,
der Talibankämpfe, die Iranproblematik, der Nahostkonflikt, den Ehrenmorden, der Zwangsheirat, die
Unterdrückung von Frauen, den Djihat etc. begleitet werden.
Leider stehen viele Einheimische
im Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen dem Islam
und den Muslimen mit Vorurteilen
und Ablehnung gegenüber. Von den
Muslimen wird immer wieder erwartet, die christlich oder säkular geprägte deutsche Gesellschaft in den
Landkreisen zu akzeptieren, als ob
Warum diese Broschüre?
dies bei Muslimen nicht der Fall sei.
So wissen viele Einheimische nicht,
dass über 90 % der Muslime hier
im Landkreis Diepholz und in den
anderen benachbarten Landkreisen
sich weder mit dem politischen (organisierten) Islam hierzulande noch
in ihren eigenen Ländern identifizieren. Um gegen solche Defizite vorzugehen und Multikulturalität und
Mulitreligiosität zu fördern, organisieren wir seit Jahren interkulturelle
und interreligiöse Veranstaltungen,
Filmabende, gemeinsame Fastenbrechenabende auf Landkreisebene,
gehen mit muslimischen Frauen in
Schulen, klären SchülerInnen auf,
besuchen mit Schulklassen zusammen Moscheen.
Weil wir bei all unseren Aktivitäten
gemerkt haben, dass bei vielen Einheimischen im Landkreis, aber auch
in den benachbarten Landkreisen,
leider keine oder nur geringe Kenntnisse über den Islam und die Muslime vorhanden sind, haben wir das
Ziel, zumindest einen Überblick über
die in der Öffentlichkeit am meisten
diskutierten Themen zu geben.
Auch viele SchülerInnen aus den
allgemeinbildenden Schulen wissen
nicht, dass Vieles, was über den Islam und die Muslime berichtet wird,
in Wirklichkeit nicht mit dem Koran zu begründen ist, das dennoch
häufig gemacht wird. Unser Ziel ist
es deshalb auch, mit der Broschüre den Dialog zu fördern, um den
fanatischen, extremistischen und
fundamentalistischen Einstellungen
von Muslimen und Nichtmuslimen auch bei uns im Landkreis Diepholz
und in den anderen benachbarten
Landkreisen - ihre Legitimation zu
entreißen.
Denn auch die islamische Welt
ist heterogen und die Ausübung
der Religion unter den Muslimen
sehr vielfältig, „unsere“ Muslime im
Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen stammen
aus unterschiedlichen Kulturkreisen, pflegen unterschiedliche Traditionen und sprechen verschiedene
Sprachen.
Zum Schluss möchten wir noch
darauf aufmerksam machen, dass
wir auch in dieser zweiten erweiterten Auflage dieser Broschüre keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erheben. Darin haben wir vor allem
die Äußerungen bzw. Wünsche der
in den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Vechta und Verden lebenden
Muslime aufgenommen. Aber auch
von unseren deutschen KollegInnen
und LeserInnen, die uns wegen
unserer Broschüre sehr lobten, erhielten wir Ergänzungshinweise,
die wir ebenfalls mit berücksichtigt haben. All das, was wir eventuell versäumt haben einzubeziehen,
werden wir in zukünftigen Ausgaben
nachholen.
Rahmi Tuncer
Diplom Sozialwissenschaftler
Pro Asyl im Landkreis Diepholz
Integrations- und Migrationsberater
für erwachsene Zuwanderer
Stand: Dezember 2011
1
2
A. Einige Grundbegriffe zum Verständnis des Islam
ISLAM bedeutet die Hingabe zu Allah
(Gott), heißt aber auch Frieden und
Rettung. Allah hat alles - Himmel, Erde,
Menschen - erschaffen. Im Islam gibt
es keinen Papst, keinen Bischof oder
Pfarrer wie im Christentum. Es gibt religiöse Menschen, auf die man hört wie
der Imam, Ayatullah, Molla, Mufti sowie
ein „ältester“ Herr bzw. eine „älteste“
Dame (meist für Frauen). In den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Vechta und
Verden benutzt man fast in allen Moscheen bzw. Gebetsräumen die Bezeichnung „Imam“. Imame leiten Gebete,
predigen und geben den Moscheemitgliedern und ihren Familienangehörigen
in manchen religiösen Angelegenheiten
Weisungen auf den Weg mit. Das gemeinsame Gebet mit dem Imam findet
meistens freitags und an Wochenenden, zum Fasten- und Opferfest sowie
anlässlich anderer religiöser Tage statt.
Es sind ganz wenige Menschen - auch
bei uns im Landkreis Diepholz und den
benachbarten Landkreisen - die jeden
Tag zu den Gebetszeiten in die Moscheen bzw. Gebetshäuser gehen.
Ein MUSLIM ist jemand, der so lebt,
wie Allah es wünscht; ein Mensch, der
sich Gott in freiwilligem Gehorsam hingibt, ein Mensch, der freiwillig in den
Frieden und das Heil Allahs eingetreten
ist.
Der KORAN ist das Heilige Buch der
Muslime und wird von ihnen als „Wort
Gottes“ bezeichnet. Muhammads Offenbarungen sind in 114 einzelnen Kapiteln, den sogenannten SUREN geschrieben. Alles, was im Koran steht, wurde
von Erzengel Gabriel Wort für Wort auf
Arabisch dem Propheten Muhammad
übermittelt. Deshalb ist jedes Wort heilig und darf nach Meinung der strenggläubigen Muslime (hierbei sind Fundamentalisten gemeint) nicht verändert
werden, so heißt es. Die Offenbarung
des Korans an Muhammad geschah
nicht auf einmal, sondern erstreckte
sich über eine Zeitspanne von mehr als
20 Jahren. Der Koran gilt für Muslime
als Gottes reines, ewiges, unveränderliches Wort und wurde nach dem Tod
Muhammads verfasst. Der Koran ist die
Hauptquelle für den Glauben und die
Lebenspraxis eines jeden Muslimen. Er
handelt von allem, was den Menschen
betrifft: Weissheit, Glauben, Anbetung
etc. Muslime gehen mit dem Koran sehr
ehrfürchtig um. Sie legen ihn z.B. nie
auf den Boden.
Die SUNNA ist, nach dem Koran, die
zweite Erkenntnisqulle des Islam. Das
arabische Wort Sunna bedeutet „gewohnte Handlungsweise, Brauch, der
Weg, den man beschreitet, Lebensführung“. In der islamischen Terminologie
versteht man darunter primär die Handlungsweise, das Vorbild des Propheten,
dem der gläubige Muslim nacheifern
soll, um die Gnade Gottes und das Heil
zu erlangen. Die Sunna des Propheten,
seine Lebenspraxis, gilt den Muslimen,
gleich dem Koran, als zuverlässigste
Quelle des religiösen Wissens. Deshalb
wurden diese als HADITHE (wörtliche
Überlieferungen des Propheten Muhammad) gesammelt und schriftlich
festgehalten. Sie enthalten nicht das
Wort Gottes, sondern das Wort des Propheten. Sie bilden neben dem Koran
die wichtigste Grundlage des Islams.
Mindestens sechs mehrbändige Sammlungen von Berichten (Hadithe) über
die Taten und Aussprüche des Propheten Muhammads wurden bereits im 9.
und 10. Jahrhundert zusammengestellt.
Die darin gesammelten Überlieferungen
gelten den Muslimen als echte und zuverlässige Berichte über das Tun und
Handeln des Propheten Muhammad.
Dabei ist an dieser Stelle auch erwähnenswert, dass es unter den Muslimen seit mehreren Jahrhunderten
immer wieder verschiedene Interpretationen und Diskussionen über die Auslegung der Sunna und der Hadithe gibt.
Die KAABA in MEKKA ist ein großes
würfelförmiges Gebäude, das heute von
einer sehr großen Moschee umbaut ist.
Die Kaaba ist das Zentrum des Islams.
Alle Muslime der Welt wenden sich zur
Kaaba, wenn sie ihre Gebete verrichten.
Jedes Jahr pilgern abertausende Muslime aus allen Ländern zur Kaaba nach
Mekka. Schon in der vorislamischen
Zeit war sie ein bedeutendes Heiligtum.
Nach islamischer Vorstellung ist die Kaaba das erste Haus Gottes, so, wie es
in Sure 3:96 steht: „Siehe, das erste für
die Menschheit errichtete Haus war das
in Bakka (gleich Mekka; Anmerk. des
Verfassers), gesegnet und eine Leitung
für alle Welt“.
KALIF heißt Nachfolger, Stellvertreter
(Vertreter des Gesandten Gottes), das
religiöse Oberhaupt des Welt-Islams, einer, der in Glaubensfragen die Richtung
weist. Und in den Staaten, in denen Religion und Politik nicht getrennt sind,
ist er auch der weltliche Führer des islamischen Staates.
Nach Muhammads Tod waren Abu
Bakr, Omar, Othman und Ali die religiösen und politischen Oberhäupter.
Es gab und gibt keine höchste geistliche Autorität, die die Verkündung Muhammads aktuell und allgemein verbindlich auslegen konnte bzw. kann.
Eine solche Autorität existiert nicht
mehr.
Mehrere hundert Jahre lang lag das
Kalifenamt in osmanischer Hand. Der
Gründer der modernen Türkei, Mustafa
Kemal Atatürk, hat das Amt des Kalifen im Jahre 1924 abgeschafft. Seit der
Abschaffung dieses Titels hat es aber
in der islamischen Welt immer wieder
unter den politischen Islamisten (auch
in Deutschland lebte einer in Köln, der
3
sich so bezeichnete) welche gegeben,
die sich selbst als Kalif (Vertreter Gottes
auf Erden) bezeichnet und behauptet
haben, im Namen der Muslime weltweit
zu sprechen, was aber von dem überwiegenden Teil der Muslime immer wieder abgelehnt wird.
IMAM (HODSCHA) bezeichnet man
bei den Sunniten den Vorbeter, Gebetsleiter, Gemeindevorsteher (siehe bitte
auch unter „Sunniten“). Bei den Schiiten hat diese Bezeichnung eine andere gewichtigere Bedeutung (siehe bitte
auch unter „Schiiten“), bzw. ist dies der
religiöse Titel für das Oberhaupt der
schiitischen Muslime (z.B. im Iran der
Imam Ayatullah Humeini).
UMMA ist die Bezeichnung für die
Gemeinschaft der Gläubigen.
Mit DSCHIAD (Heiliger Krieg) ist eigentlich der Kampf der Gläubigen um
die göttliche Wahrheit gemeint und
der Begriff bedeutet, sich auf dem Weg
Gottes anzustrengen.
Im Koran wird denjenigen Menschen
göttliche Belohnung versprochen, die
mit ihrem Vermögen und persönlichen
Einsatz für den Islam einstehen. Der
Lohn kann dabei sowohl materieller
Reichtum sein als auch das Versprechen, nach dem Tod ins Paradies einzukehren. Dieser persönliche Einsatz
wird nach dem Tod Muhammads immer
wieder unterschiedlich ausgelegt. Vor
allem von politischen Islamisten wird
heutzutage gegen Andersgläubige sowie Atheisten zum Heiligen Krieg aufgerufen, was nicht im Geringsten mit dem
Koran zu begründen ist.
Die SCHARIA ist die aus dem Koran,
der Sunna und den Hadithen entwickelte muslimische Lebens- und Rechtsordnung. Es wird (besonders von allen
politischen Islamisten in den überwiegend von Muslimen bewohnten Ländern) der Anspruch erhoben, dass jeder
Bereich des Lebens eines Einzelnen sowie der ganzen Gesellschaft im Rahmen
4
des religiösen Rechts geregelt werden
muss. Dazu gehören z.B. die Ausübung
der Religion, das Familienrecht, das
Strafrecht, das Handelsrecht und das
Steuerrecht.
FATWA ist die Antwort eines Islamkundigen auf Fragen zur muslimischen
Lehre ohne rechtliche Folgen.
Symbole wie der Halbmond und
der Stern sind religiöse Symbole, die
sich auf den Spitzen vieler Moscheen
befinden. Die Farbe Grün symbolisiert
die Religion des Islams. Beide Symbole
befinden sich häufig auf der Flagge einzelner islamischer Staaten.
Der Islamische Kalender ist ein Mondkalender und besteht deshalb aus 29
bzw. 30 Tagen. Daher ist das islamische
Kalenderjahr ca. 11 Tage kürzer als das
Jahr nach dem gregorianischen Kalender. Um mehr über die islamischen Festund Feiertage, den Fastenmonat Ramadan und die alltaglichen Gebetszeiten
der Muslime zu erfahren, empfiehlt sich
das Internetportal der DiTiB (www.ditib.
de), die als offiziell vertrauenswürdige
Stelle für Religionsangelegenheiten der
Republik Türkei nicht nur in der Türkei
sondern auch in der BRD anerkannt ist.
Danach orientieren sich auch viele unorganisierte türkeistämmige Muslime,
obwohl sie nicht unbedingt Mitglieder
der DiTiB-Moscheen sind.
B. Das Leben des Propheten Muhammad
Prophet ist derjenige, der alles von Gott,
von Allah geschickt und gesagt bekommen und dies alles an die Menschen
weitergegeben hat. Im Koran werden
insgesamt 28 Propheten namentlich
erwähnt, zu denen z.B. auch Abraham,
Moses, David und Jesus gehören.
Bevor Muhammad die Menschen zu
dem „einzigen“ Gottesglauben einlud,
lebten in dem heutigen saudi-arabischen
Raum Juden und Christen, die sich an
der Thora bzw. der Bibel orientierten.
Der Prophet Muhammad wurde im
Jahre 570 nach Chr. in Mekka geboren.
Er war der Verkünder des Islams.
Nach dem Koran ist er in einer Zeit
auf die Welt gekommen, in der die Menscheit sehnsüchtig auf einen Retter gewartet haben soll. Er kam in einer Zeit
auf die Welt, in der die Rechte und Freiheiten der Menschen nichts zählten, in
einer Zeit der Sklaverei, in der die Frauen
nicht als Menschen behandelt und in der
Mädchen lebendig begraben wurden.
Im Koran ist dem Propheten Muhammad die Sure 47 gewidmet. Er kam
als Halbwaise auf die Welt. Den Vater
Abdullah verlor er vor seiner Geburt.
Als er sechs Jahre alt wurde, starb seine
Mutter Amina. Bis zu seinem achten Lebensjahr lebte er bei seinem Großvater.
Als sein Großvater starb, nahm ihn sein
Onkel Abu Talip in Obhut. Muhammad
wuchs als Analphabet auf. Seine Kindheit verbrachte er als Schafhirte. Als
Jugendlicher begleitete er Handelskarawanen nach Damaskus. Später vertraute ihm die reiche Kaufmannswitwe
Hatice ihre Handelskarawane an und
schließlich heiratete sie Muhammad.
Hatice war zu dieser Zeit 40 Jahre, Muhammad 25 Jahre alt. Sie bekamen vier
Töchter und zwei Söhne. Von all ihren
Kindern überlebte aber nur die Tochter
Fatima. In Mekka wurde Muhammad als
ein aufrichtiger, zuverlässiger, ehrlicher,
fleißiger und kluger Mensch bezeichnet. Aufgrund seiner Wahrhaftigkeit,
seines Großmuts und seiner Aufrichtigkeit gab man ihm den Beinamen „AL
- AMIN“, der Vertrauens-würdige. In
schwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen wurde er zu Rate gezogen
und zum Schlichter ernannt. Muhammad
blieb zu der Zeit der Götzendienste der
mekkanischen Gesellschaft fern und zog
sich des Öfteren in die Höhle Hira auf
einem Berg nahe Mekka zurück. Als er
40 Jahre alt wurde, erhielt er auf dem
Berg Hira die Berufung zum Propheten.
Ihm erschien der Erzengel Gabriel und
offenbarte die ersten fünf Verse der Sure
„al – Alak“ des Korans (Koran Sure 96).
Diese und weitere göttliche Offenbarungen empfing der Prophet in einem
Zeitraum von etwa 22 Jahren, nach Meinung mancher islamischer Gelehrter in
einem Zeitraum von 23 Jahren. Diese Offenbarungen wurden gesammelt und in
arabischer Sprache als Koran schriftlich
festgehalten.
Muhammad fing an, die Worte vorzutragen, die er von Gabriel gehört hatte
und die Wahrheit zu predigen, die Gott
ihm offenbarte.
Die ersten, die sich zum Islam bekannten, waren seine Frau Hatice, der
in seinem Haus lebende Cousin Ali und
sein Freund Abu Bakr.
Die ersten Muslime in Mekka waren
Menschen aus Stämmen, die im politischen und wirtschaftlichen Sinne sehr
schwach waren, während die Götzendiener zu den Reichsten in der Gegend
zählten. Ihnen oblagen auch der Handel
und die Handelskontrolle zwischen den
Ländern.
Muhammad verurteilte damals als erster den Glauben an mehrere Götter (Ablehnung der Götzen) und übte scharfe
Kritik an den damaligen gesellschaftlichen Zuständen. Er verkündete den einen, einzigen Gott Allah (Monotheismus)
und warnte alle vor Allahs endzeitlichem
Gericht, vor dem sich jeder zu verantworten hätte. Er setzte sich für die Gleichberechtigung aller Menschen sowie die
Abwendung von der Unterdrückung ein.
Dadurch war er bei den Feudalherren in
Mekka nicht sehr beliebt bzw. schaffte er
sich viele Feinde unter den Mekkanern.
So hatten sie zu Beginn der Offenbarungen versucht, Muhammad mit materiellen Anreizen wie Geld und Macht von
seinem Weg abzubringen. Damit hatten
sie jedoch keinen Erfolg. Deshalb verschärften sie die Repressalien ihm und
den anderen Muslimen gegenüber, so-
dass er und seine Anhänger auf Weisung
Gottes hin Mekka im Jahr 622 verließen
und sich in Medina, dem heutigen Medine niederließen. In Medine übertrugen
die Stämme dem Prophet das Amt des
Schiedsrichters und auch die Leitung der
Umma wurde ihm hier übertragen.
Mit der HICRET, der Auswanderung
des Propheten aus Mekka nach Medina,
beginnt die islamische Zeitrechnung.
In Medina entstand auch die erste Moschee.
Die Mekkaner ließen aber die Muslime auch in Medina nicht in Ruhe, sodass es in den folgenden Jahren mehrere Kriege gab. Letzten Endes erkannten
die Mekkaner den Islam schließlich an.
Und der Prophet Muhammad marschierte ohne kämpferische Auseinandersetzung in Mekka im Jahr 630 ein, räumte
eigenhändig die Kaaba auf, die in vorislamischer Zeit ein Ort der Verehrung vieler Gottheiten und ein Wallfahrtsort war,
und erklärte sie zum zentralen Heiligtum
des Islams. Dort erhielt er die Botschaft,
die Tradition des Propheten Abrahams
weiterzuführen.
Nach Offenbarung des letzten Verses
„Heute habe ich eure Religion vollendet
und meine Gnade an euch erfüllt und
erwählt“ (Sure 5:3), starb der Prophet
Muhammad im Jahre 632 nach Christus
im Alter von 63 Jahren in Medina. In
der Nabawi-Moschee in Medina soll Muhammad begraben liegen.
Bevor er verstarb, war der überwiegende Teil Arabiens muslimisch, und innerhalb eines Jahrhunderts nach seinem
Tod hatte sich der Islam von Spanien im
Westen bis nach China im Osten verbreitet.
Es ist sehr wichtig zu wissen, dass
man Muslime nicht als MOHAMMEDANER bezeichnen darf, weil Muhammad
auch ein Mensch ist. Er ist kein Gott und
hat keinerlei Teilhabe an der Göttlichkeit. Er befindet sich vielmehr im Stand
des Angewiesenseins auf Gott. Die Muslime glauben nicht an Muhammad, sondern an Allah. Denn nicht der Prophet,
sondern der Koran steht im Zentrum des
Islams.
Muslime sprechen immer das Bittgebet „Friede sei auf ihm“, wenn sie den
Namen Muhammad hören oder von ihm
sprechen.
5
C. Wie wird man Muslim?
Wer in eine muslimische Familie hineingeboren wurde, gilt als Muslim
und wird auch als solcher behandelt.
Im Islam gibt es keine Taufe und keine
Konfirmation. Wenn das Kind geboren
ist, muss der Älteste in der Familie oder
der Vater in das rechte Ohr des Kindes
dreimal das ISLAMISCHE GLAUBENSBEKENNTNIS sprechen: „Es gibt keinen
Gott außer Allah und Muhammad ist
Allahs Prophet“. Manchmal wird zusätzlich auch dreimal der Name des Kindes in dessen Ohr gesprochen. All dies
geschieht bei vielen Familien meist zu
Hause, nach dem die Mutter und das
Baby aus dem Krankenhaus entlassen
worden sind. Neugeborene Babys dürfen 40 Tage nicht aus dem Haus, damit es vor „bösen Blicken“ geschützt
bleibt. Die muslimische Familie ist auch
verpflichtet, das als Muslim geborene
Kind als solchen aufwachsen zu lassen.
Das heißt, dass es eine religiöse Unterweisung bedarf. Entweder macht man
dies selber zu Hause oder man lässt
das Kind durch einen Imam unterweisen
bzw. schickt das Kind zur KORANSCHULE. Die religiöse Erziehung erfolgt dadurch, dass das Kind Grundkenntnisse
über den Islam und den Koran, wie z.B.
die islamischen Feste und Feiertage,
Speisen und Reinigungsvorschriften sowie Essensverbote lernt.
In unserem Landkreis und den benachbarten Landkreisen findet in Gegenden wie in Barnstorf, Stuhr, Brinkum, Sulingen, Syke und Wagenfeld
bei manchen muslimischen Familien
die Unterweisung in MOSCHEEN bzw.
GEBETSHÄUSERN (Gebäude ohne Mina-
rette) statt. Andere muslimische Familien ziehen es vor, ihre Kinder außerhalb unserer Landkreise in Moscheen
wie in Bremen oder Osnabrück unterweisen zu lassen. Dies sind meist organisierte Muslime aus den Städten und
Gemeinden wie Bassum, BruchhausenVilsen, Diepholz, Stuhr, Sulingen, Syke
und, Weyhe. Es gibt aber seit einigen
Jahren einen neuen Trend, dass manche
Familien selbst versuchen, ihre Kinder
zuhause religiös zu unterweisen. Dieser
Trend müsste nach unserer Meinung gefördert werden.
Der Ein- oder Übertritt zum Islam
ist jeder Zeit möglich. Lediglich durch
das Sprechen des Glaubensbekenntnisses „Es gibt keinen Gott außer Allah,
Muhammad ist der Gesandte (Prophet)
Allahs“ vor mindestens zwei Zeugen
kann man in den Islam eintreten.
D. Wo leben die Muslime?
Man darf nicht davon ausgehen, dass
alle Muslime Araber sind, auch wenn
die meisten Muslime in den arabischen
und südostasiatischen Ländern leben.
Muslime leben auf allen Kontinenten
der Welt. Während sie in manchen Ländern die religiöse Mehrheit bilden, sind
sie auf manchen Kontinenten in der
Minderheit, wie z.B. in West- und Osteuropa.
Weltweit bekennen sich ca. 1,4 Milliarden Menschen zum Islam. Davon sind
bis zu 200 Millionen Schiiten und bis
zu 1,2 Milliarden Sunniten in über 60
Ländern, in denen der Islam die vorherrschende oder die Staatsreligion ist.
Die Sunniten leben überwiegend in
6
arabischen Ländern, in afrikanischen
Staaten mit einem großen Anteil islamischer Religionszugehöriger (meist
Nordafrika) sowie in der Türkei, Afghanistan, Bengalen, Malaysia und Indonesien. In einigen der genannten Länder
gibt es eine klare Trennung von Religion
und Staat (Laizismus) während in manchen Ländern die Scharia vorherrscht,
das heißt, dass das Leben nach dem
Koran gesetzlich durch die Verfassung
des jeweiligen Landes vorgeschrieben
ist.
Es gibt aber auch unter den oben
genannten Ländern Staaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung, die
verschiedenen Glaubensrichtungen des
Islams (verschiedene Rechtsschulen)
angehören, z.B. Türkei, Irak, Iran, Afghanistan, Saudi-Arabien, Ägypten, Libyen, Algerien, Marokko, Tunesien und
Pakistan.
Dementsprechend wird der Islam
weltweit - trotz des gemeinsamen Glaubens an Allah und der Orientierung an
die Grundpflichten der Muslime - im
alltäglichen Leben sehr unterschiedlich
praktiziert und gelebt und auch der Koran und die Hadithe sehr unterschiedlich ausgelegt.
D.1. Einige Besonderheiten
hinsichtlich der Muslime in
Europa und in Deutschland
Die muslimische Bevölkerung sowohl
in Europa (Frankreich, Belgien, Holland,
Österreich etc.) als auch in Deutschland
ist nicht von einheitlicher Herkunft. Fast
alle leben erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts in Europa.
Heute leben über 50 Millionen Muslime in Gesamteuropa, davon ca. 16
Mio. in der Europäischen Union und
wiederum davon ca. 6 Millionen aus
der Türkei. So lebt z.B. in England eine
Vielzahl (ca. 2 Millionen) von Arbeitsmigranten und Flüchtlingen vom indischen
Subkontinent. In Frankreich (ca. 5 Millionen), Belgien (ca. 0,4 Millionen) und
Holland (knapp 1 Million) leben viele
Muslime aus Nordafrika, aus der Türkei
und den ehemaligen holländischen Kolonien (Indonesien und Surinam).
Die in der Schweiz, in Österreich und
Spanien lebenden Muslime (jeweils ca.
500.000) stammen überwiegend aus
dem nordafrikanischen Raum; ebenso,
wie diejenigen Muslime, die in Portugal (ca. 45.000), Italien (ca. 1 Millionen), Griechenland (ca. 0,4 Millionen)
und den skandinavischen Ländern wie
Dänemark (ca. 0,2 Millionen), Finnland
(ca. 40.000), Schweden (ca. 0,4 Millionen) leben. Es gibt kaum ein europäisches Land, in dem es keine Muslime
gibt, sowie es auch kein islamisches
Land gibt, in dem keine Christen leben.
Die Anzahl der Muslime bezogen auf
deren Herkunftsländer ist sowohl in
Europa als auch in Deutschland sehr
unterschiedlich. Der Hintergrund dafür
liegt vor allem in der unterschiedlichen
Migrationsgeschichte (wie beispielsweise die Zuwanderung nach Deutschland
aufgrund des Arbeitskräftemangels)
bzw. Fluchtursachen (Verfolgung, Krieg,
Bürgerkrieg), die die Muslime zur Einwanderung in die genannten Länder
bewegt hat.
Sie gehören alle zu unterschiedlichen
Glaubensrichtungen des Islams:
So sind z.B. die türkischen Muslime
überwiegend Sunniten, darunter gibt
es allerdings auch mehr als eine halbe
Million Aleviten. Die aus dem Iran stammenden Muslime sind fast alle Schiiten,
die aus dem Libanon teils Sunniten,
teils Schiiten. Alle anderen Muslime
sind überwiegend Sunniten.
Der größte Teil dieser Muslime ist
„säkular“ geprägt, vor allem diejenigen
Muslime, die aus der Türkei stammen.
In Deutschland schätzt man die Zahl
der Muslime bei über vier Millionen,
dazu zählen auch die sich zum Islam
bekennenden Deutschen (Konvertierte)
und die eingebürgerten Deutschen
(über eine Million). Hierbei sollte man,
wie schon angedeutet, nicht außer Acht
lassen, dass die Geschichte der Muslime in Deutschland mit der jeweiligen
Migrations- und Fluchtgeschichte in
Zusammenhang steht, d.h. erst durch
die Beschäftigung von sogenannten
„Gastarbeitern“ aus den „islamischen“
Ländern und durch Verfolgung, Kriege
und Bürgerkriege in den Herkunftsländern hat die Zahl der Muslime in den
letzten fünf Jahrzehnten in Deutschland zugenommen: Muslime sind als
Arbeitsmigranten und als deren Familienangehörige sowie Nachkommen, als
Studierende, als Flüchtlinge aus den
Kriegs- und Krisengebieten, als politisch Verfolgte nach Deutschland gekommen. Es werden auch in Zukunft
Menschen islamischen Glaubens nach
Deutschland kommen, sowie weiterhin
Menschen christlichem Glaubens in islamische Länder einwandern werden.
Die Zahl der Ausländer im Landkreis
Diepholz beträgt zum Stichtag 31.12.10
insgesamt 8.183. Sie stammen aus mehr
als 100 Ländern, zwei Drittel davon sind
Muslime. In den benachbarten Landkreisen wie Nienburg liegt die Zahl bei
5.160 Menschen, in Vechta bei 9.897
und in Verden bei 6.525 (jeweils Stand
vom 31.12.2010). Auch in diesen Landkreisen stammen die Menschen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit aus
mehrheitlich von Muslimen bewohnten
Ländern.
In den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Vechta und Verden (und dies gilt
auch bundesweit) stammen die Muslime unterschiedlicher Glaubensrichtungen im Islam (Sunniten, Schiiten,
Aleviten, Ahmadiyya etc.) überwiegend
aus folgenden Ländern: Türkei, Kosovo,
Bosnien, Bulgarien, Mazedonien, Afghanistan, Albanien, Elfenbeinküste, Ghana, Griechenland, Iran, Irak, Serbien,
Syrien, Jemen, Jordanien, Kasachstan,
Libanon, Ägypten, Libyen, Marokko,
Somalia, Sudan, Tunesien, Algerien,
Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain,
Bangladesch, Indonesien, Indien, Malaysia, Montenegro, Nigeria, Pakistan,
Togo, Turkmenistan und Usbekistan.
Deswegen gibt es eine starke religiöse und politische Zusammenarbeit
mit den Muslimen in den aufgeführten
Herkunftsländern, gefördert durch die
großen islamischen Dachverbände.
An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass viele Zuwanderer, die aus
dem Iran stammen, sich nicht mehr zum
Islam gehörig fühlen und sogar zum
Christentum übertreten.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass es sowohl bundesweit als
auch für den Landkreis Diepholz und
die benachbarten Landkreise Verden,
Nienburg und Vechta schwierig ist, genaue Zahlen über den Anteil der Muslime zu erhalten, da die Meldebehörden
in Deutschland unter den „Angaben zur
Religionszugehörigkeit“ Muslime unter
„Verschiedene“ erfassen.
7
E. Die Glaubensrichtungen im Islam und die Unterschiede
unter Muslimen
Allen Muslimen gemein ist der Glaube
an Allah und dass Muhammad der letzte Gesandte Allahs ist. Ansonsten gibt
es (ebenso wie auch in den anderen
Religionen) mehr oder weniger große
Unterschiede in der Auffassung und
Umsetzung im täglichen Leben, beispielsweise hinsichtlich der Sunna (die
Taten und Worte Muhammads).
Im Streit um religiöse Autoritäten
und um die Auslegung des Korans bzw.
um die Frage, wer der Nachfolger von
Prophet Muhammad sein sollte, bildeten sich nach seinem Tod mehrere
Glaubensrichtungen. Die größte davon
bilden die Sunniten und danach die
Schiiten. Die meisten Schiiten leben im
Iran und Irak. In vielen anderen Ländern
leben überwiegend Sunniten.
Obwohl es auch unter den Muslimen
im Landkreis Diepholz und den benachbarten Landkreisen verschiedene Glaubensrichtungen gibt, werden wir uns
im Folgenden auf die drei wichtigsten
Glaubensrichtungen beschränken, denn
fast alle dort lebenden Muslime gehören diesen drei Glaubensrichtungen an:
SUNNITEN, SCHIITEN, ALEVITEN.
Trotz ihrer unterschiedlichen Glaubensrichtung glauben alle Muslime an
Allah und daran, dass Muhammad der
letzte Prophet Allahs ist.
Hinsichtlich der Sunna gibt es unter Muslimen unterschiedliche Auffassungen. Beim Beten, dem Feiern religiöser Feste, der Einhaltung religiöser
Speisevorschriften und Fastengebote
bestehen große Unterschiede, je nach
Herkunftsland und nach islamischer
Glaubensrichtung.
E.1. Sunniten
Die Gesamtheit der Lebensweise Muhammads, sein Verhalten, seine Eigenschaften und seine Aussprüche, bezeichnet man als Sunna. Diese hat für
die Sunniten Vorbildcharakter und ist
wegweisend. Neben dem Koran ist die
8
Sunna die zweite Rechtsquelle im Islam.
Für die Sunniten (Vertreter der Sunna) bedeutet die Sunna eine nach dem
Koran gleichwertige und authentische
Erläuterung des Korans, die in gleicher
Weise die verbindliche Quelle für die
Lebensführung ist.
Innerhalb des Sunnismus gibt es vier
Rechtsschulen:
1)Hanafiten, benannt nach Abu Hanifa: Die meisten Anhänger dieser
Rechtsschule leben in der Türkei.
Auch im Landkreis Diepholz und in
benachbarten Landkreisen lebende
Migranten und Flüchtlinge aus der
Türkei gehören dieser Rechtsschule
an.
2)Malikiden, benannt nach Malik Ibn
Anas: Soweit uns bekannt ist, gibt
es im Landkreis Diepholz unter
Muslimen keine Angehörigen dieser
Rechtsschule: In den benachbarten
Landkreisen Nienburg und Verden leben einige, die dieser Rechtsschule
angehören.
3) Schafiiten, benannt nach Muhammad
Ibn Adris Al Schafi: Die Angehörigen
dieser Rechtsschule sind bei uns im
Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen unter Kurden und Arabern aus der Türkei und
den aus Ostafrika stammenden Migranten und Flüchtlingen anzutreffen.
4)Handbaliten, benannt nach Ibn
Handbal: Sie leben hauptsächlich in
Saudi-Arabien. Im Landkreis Diepholz
und in den benachbarten Landkreisen gibt es nur einige Anhänger dieser Rechtsschule.
Zwischen all den Anhängern dieser
Rechtschulen gibt es im Alltagsleben
viele entscheidende Unterschiede:
Während z. B. bei den Schafiiten eine
Frau, die ihre Religion wechselt oder aus
dem Islam austritt und zu einer anderen
Religion übertritt, mit dem Tode bestraft
wird, gibt es diese Strafe bei den Hanefiten (z. B. bei Türken) nicht. Während
bei den Malikiden das Essen von Muscheln erlaubt ist, ist es bei Hanefiten
verboten. Während z.B. bei Schafiiten,
Handbaliten und Hanefiten der Beginn
der Pubertät bei Mädchen und Jungen
im Alter von 15 Jahren festgelegt ist,
beginnt diese bei den Maliketen erst
mit 17 Jahren (bei Mädchen) bzw. mit 18
Jahren (bei Jungen).
In diesem Zusammenhang ist zu
erwähnen, dass die Mehrzahl der in
Deutschland lebenden Muslime (über
80 %) Sunniten sind (aus der Türkei,
Ex-Jugoslawien und aus Nordafrika).
E.2. Schiiten
Der ausschlaggebende Unterschied zwischen Sunniten und Schiiten liegt darin,
wer Nachfolger von Prophet Muhammad
nach seinem Tod sein sollte. Da er seinen Nachfolger nicht nannte, kam es zu
Streitigkeiten unter den Muslimen. Die
Mehrheit der einflussreichen Muslime
zu dieser Zeit einigte sich darauf, einen
Kalifen (Nachfolger) zu benennen, der
die politische und religiöse Führung der
Muslime in einer Person vereinen konnte, aber keineswegs eine göttlich legitimierte Autorität beanspruchen sollte.
Ein Teil der Muslime lehnte dies jedoch
ab.
Während nach dem Tod von Muhammad ein Teil der Muslime Ali zum
Kalifen haben wollte, favorisierte ein
anderer Teil Abu Bakr als dessen Nachfolger. So wurde zuerst Abu Bakr, danach Omar, dann Othman und schließlich Ali zum Kalifen ernannt.
Während ein Großteil der Muslime
die Meinung vertrat, dass bei der Wahl
des Kalifen seine Fähigkeiten und Verdienste (sowohl politischen als auch religiösen) eine entscheidende Rolle spielen sollten, meinten die Anhänger von
Ali, dass der Kalif aus der Prophetenfamilie stammen sollte (Schiiten), weil sie
in Ali den von Gott bestimmten Kalifen
sahen und daran glaubten.
Man kann sagen, dass ursprünglich
beide Richtungen (Sunniten und Schiiten) nach dem Tode des Propheten
Muhammad im Jahre 632 politische
Parteien im frühen arabisch-islamischen
Kalifat waren, die um die Herrschaft im
Staat kämpften. Die einen fochten im
Interesse einer Adelssippe aus Mekka
(der Kureischen Familie). Die Gegner
dessen beanspruchten für die Nachkommen Muhammads (seine Tochter
Fatima, sein Schwiegersohn Ali sowie
die Enkel Hassan und Hussein) den
Rang des Kalifen. Sie verloren gegen
die Verfechter der Kureischen Familie
als rechtmäßige Nachkommen für den
Titel des Kalifen.
Während das Bekenntnis der Sunniten lautet: „Es gibt keinen Gott außer
Allah und Muhammad ist sein Gesandter“, sprechen die Schiiten: „Es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad
ist sein Gesandter und Ali ist der Freund
Gottes“. Während Sunniten am Tag
fünfmal zum Gebet zur Moschee gehen,
gehen z.B. Schiiten aus dem Iran nur
dreimal am Tag zur Moschee, um ihrer
Gebetspflicht nachzukommen.
Ali, der zwar der Vetter und Schwiegersohn Muhammads war, aber erst
nach Othman Kalif werden konnte,
war nur für kurze Zeit in diesem Amt.
Er wurde im Jahre 661 ermordet. Seine Söhne Hassan und Hussein konnten
auch nicht seine Nachfolger werden,
weil der sunnitische Herrscher von Damaskus das Kalifenamt übernahm und
dieses Amt dann später per Dekret an
seine eigene Dynastie band.
Man geht heutzutage davon aus,
dass weltweit ca. 10% der Muslime
Schiiten sind. Sie erkennen als Imam
(Oberhaupt) nur Ali und dessen leibliche Nachkommen an.
Mitte des 7. Jahrhunderts sammelten
sich dann alle Oppositionsgruppen zur
„Schiat Ali“ (Partei Alis).
Durch die Ermordung von Alis Sohn
Hussein im Jahre 680 war schließlich
die endgültige Trennung der Schiiten
von der übrigen islamischen Führung
besiegelt. Auch heute noch gedenken
die Schiiten am Todestag Husseins mit
Prozessionen. Viele Schiiten pilgern an
diesem Tag zum Grabmal Husseins nach
Kerbala im Irak (aus dem Landkreis Diepholz und den benachbarten Landkreisen gibt es ebenfalls einige Pilgerer).
Im Laufe der Zeit prägte sich bei den
Schiiten ein facettenreiches Dogma aus,
zu dessen Bewahrung und Weiterentwicklung ein hierarchisch strukturierter
Klerus entstand – mit MULLAHS, HODSCHAS und AYATOLLAHS an oberster
Stelle.
Die Unterschiede zwischen den Schiiten und Sunniten beziehen sich hauptsächlich auf die Leitungsämter im Islam, auf die Auslegung des Korans und
auf die Rechtssprechung.
Die Schiiten richten sich zusätzlich
nach dem für sie vorbildhaften Leben
Alis und seiner Nachkommen. Sie entwickelten mit der Zeit ihre eigenen Rituale und Rechtsinterpretationen. Ihr islamisches Bekenntnis lautet: „Ich glaube,
dass der Imam, von Gott besonders als
Teilhaber des göttlichen Wesens berufen, der Wegweiser zur Erlösung ist“.
Alle Muslime kennen den Titel des
Imams als Bezeichnung für den Vorbeter in der Moschee. Für die Schiiten
hat jedoch dieser Titel eine zusätzliche
Bedeutung: Der Imam ist für sie der alleinige, legitime Führer des Islams, der
aus der Nackommenschaft Muhammads
stammt. Nach Überzeugung der Schiiten ist der Imam von Gott eingesetzt
und hat deshalb Teil am göttlichen Wissen. Er gibt die entscheidende Deutung
der religiösen und weltlichen Gesetze.
Selbst der Koran wird erst durch die
Auslegung des Imams vollkommen.
Der Imam kämpft gegen das Unrecht
und stellt das Recht wieder her, wo es
verletzt wurde. Der Imam und seine
Stellvertreter üben auf das Leben des
Einzelnen und auf die Gestaltung der
Gemeinschaft großen Einfluss aus und
haben so auch eine große Wirkung. Er
wird zwar von den Menschen ernannt,
jedoch seine Wahl ist von Gott vorbestimmt. Er gilt als lebendiger, von Gott
selbst beauftragter Träger des Gesetzes
Gottes und wird deshalb als sündenlos
angesehen.
Es gibt verschiedene Richtungen, die
sich insbesondere in der Anzahl der
anerkannten Imame unterscheiden wie
beispielsweise bei den Charidschiten in
Oman, Zaiditen in Jemen, Ismailiten in
Indien und Ostafrika, Imamiten (Iran
und seine Nachbarländer), Drusen (Syrien, Israel und Libanon), Aleviten in
Syrien und der Türkei und die mystisch
ausgerichteten Baktaschis in der Türkei
und im Kosovo, in Albanien, Mazedonien und Bosnien.
Die meisten Schiiten leben im Iran
und Irak. In vielen anderen Ländern leben die Sunniten in der überwiegenden
Zahl.
Die Zahl der Schiiten wird in Deutschland auf bis zu 200.000 geschätzt.
Der überwiegende Teil der Schiiten in
Deutschland kommt aus dem Iran, Afghanistan, dem Libanon und dem Irak.
Der Anteil der Schiiten unter allen Muslimen in Deutschland schätzt man bei
weniger als 5%. Dies entspricht auch
ungefähr dem Anteil der Schiiten bei
uns im Landkreis Diepholz und in den
benachbarten Landkreisen, jedoch mit
dem Unterschied, dass die Schiiten in
den oben genannten Landkreisen gegen Mitte bis Ende der 80er Jahre des
letzten Jahrhunderts meist als Flüchtlinge bzw. im Rahmen der Familienzusammenführung gekommen sind und
weiterhin kommen, während sie in anderen Bundesländern und Landkreisen
auch beispielsweise als Studierende
oder Selbständige anzutreffen sind.
E.3. Aleviten
Obwohl die überwiegende Zahl der
türkeistämmigen Menschen in den
Landkreisen Diepholz, Nienburg, Vechta
9
und Verden Sunniten sind, gibt es jedoch auch viele Aleviten aus der Türkei
sowie einige alevitischen Familien aus
Syrien, dem Irak, dem Kosovo und Mazedonien.
Alevit bedeutet „Anhänger, Verehrer von Ali“. Historisch gesehen sind
die Aleviten ein Zweig des Schiitismus.
Meist leben sie in der heutigen Türkei,
aber der alevitische Glaube aus Anatolien hat in seiner heutigen Form mit dem
Schiitentum, wie es im Iran gelebt wird,
kaum etwas gemein. Die Aleviten können, mehreren türkischen Theologen zu
Folge, als eine anatolische Variante des
Schiitentums angesehen werden.
Der Alevitismus ist keine dogmatische, geschweige denn schriftlich
fixierte Religion. Der Koran ist aber
auf jeden Fall auch für die Aleviten
gültig und heilig. Im Vergleich zu den
Sunniten sind ihnen eher allgemeine Forderungen wie Brüderlichkeit,
Menschlichkeit, Wahrheit, Vernunft und
Friedfertigkeit wichtig. Zentral für den
alevitischen Glauben ist die grundsätzliche Ablehnung von Gewalt, die Gleichstellung von Frauen und Männern (vor
allem bei der Erziehung, Bildung und
Erwerbsarbeit), die Bewahrung gleichberechtigter Familienstrukturen, die
Überlieferung des Glaubens und der
Kultur, die gemeinsam von Frauen und
Männern gepflegten religiösen Rituale
(CEM-Versammlungen).
Der CEM wird in der Regel von einem
DEDE („Großvater“) oder PIR („Ordensgründer“) geleitet. In solchen Versammlungen bespricht der Dede oder
Pir aktuelle Streitigkeiten und kleine
Gerichtsfälle mit den Gemeindemitgliedern. Danach beginnt ein Sänger und
Baglama-Spieler (Asik/Ozan) das Glaubensbekenntnis IKRAR zu singen. Es
folgen Initiationen oder Bruderschaftsversprechen (MUSAHIP), wobei jeder
verheiratete Mann einen solchen Bruder
für alle Ewigkeit wählt. Danach beginnt
der Baglama-Spieler Lieder (DEYIS) zu
singen und auf seinem Instrument zu improvisieren. Einige der Lieder enthalten
aktuelle sozialkritische Texte, andere
10
sind rein religiös. Auch Texte von mystischen Dichtern aus der Vergangenheit
(Pir Sultan Abdal, Yunus Emre, Karacaoglan) werden gesungen. Den Höhepunkt bilden die SEMAH-TÄNZE einiger
ausgewählter Gemeindemitglieder.
Etwa ein Drittel der Türken und Kurden sind Aleviten. In der Türkei schätzt
man die Zahl auf bis zu 20 Millionen.
Und in Deutschland geht man von bis
zu 700.000 Aleviten aus. Sie unterscheiden sich in vielen Dingen von der
sunnitischen Glaubensrichtung:
- Für türkische Aleviten sind der Koran
und das islamische Gesetzesrecht
auslegungsfähig (liberale Auslegung
der religiösen Regeln).
- Sie warten auf die Wiederkehr des
12. Imam als den letzten legitimen
Staatshalter des Propheten.
- Alevit wird man durch Geburt. Man
heiratet meist untereinander (sowohl
bei Sunniten als auch bei Aleviten
sind religiöse Mischehen immer noch
unerwünscht). So gibt es z.B. bei uns
im Landkreis Diepholz leider keine
einzige Familie, die aus Sunniten und
Aleviten besteht. Der Hass gegen
solche Ehen wird leider auf beiden
Seiten häufig durch die Familienältesten geschürt.
- Sie lehnen die Befolgung der fünf
Pflichten des Islams und die Scharia
ab.
- Sie verrichten kein Freitagsgebet und
begehen auch nicht den Fastenmonat Ramadan; aber dafür begehen
sie zwölf Fastentage in dem Monat
Muharram, in dem Alis Sohn Hussein
niedergemetzelt wurde.
- Sie dürfen Alkohol trinken und
Schweinefleisch essen aber dafür ist
der Genuss von Hasen und Kaninchen verboten, weil beide Tiere aufgrund ihrer Fruchtbarkeit verherrlicht
werden und damit tabu sind.
- Sie beten nicht in Moscheen wie die
Sunniten. Sie beten in sogenannten
Cem-Häusern
(Gemeindehäusern)
oder mit der Familie zu Hause, da
ihrem Verständnis nach das Herz
des Menschen ein Gotteshaus ist.
Der Cem dient der Bekräftigung des
Glaubens und der Stärkung der Gemeinschaft. Daher gibt es auch in
vielen alevitischen Dörfern keine Moschee, dafür aber Cem-Häuser. In der
Türkei wurde immer wieder durch islamistische und konservative Regierungen der Versuch unternommen,
in alevitischen Dörfern Moscheen
aufzubauen, um deren Bevölkerung
zu sunnitisieren. Die Kinder zwingt
man in den staatlichen Schulen seit
Jahrzehnten dazu, am sunnitischen
Religionsunterricht
teilzunehmen,
wogegen sich die Aleviten bis heute wehren, indem sie vom Staat fordern, ihre Kinder vom sunnitischen
Religionsunterricht zu befreien.
- Frauen und Männern beten und feiern gemeinsam. Es gibt keine Geschlechtertrennung. Frauen sind
gleichberechtigt und tragen meist
weder Kopftuch noch Schleier.
- Aleviten sind humanitär. Ihr wichtigster Leitspruch fordert von Ihnen
„die Beherrschung der Hände, der
Lende und der Zunge“.
- Weil sie fast alle „Grundpflichten der
Muslime“, wie Glaubensbekenntnis,
Gebet, Almosen, Fasten und Pilgerfahrt nicht erfüllen, werden sie immer
wieder von orthodoxen Sunniten als
Ungläubige angesehen und von Fundamentalisten und Faschisten verfolgt. Seit dem Osmanischen Reich
wurden sie in der Türkei immer wieder unterdrückt und massakriert, abgesehen von einigen konjunkturellen
politischen Phasen, wie z.B. während
der Gründungszeit der heutigen Republik Türkei. So haben z.B. Faschisten (Graue Wölfe) und islamische
Fundamentalisten im Jahr 1993 in
Sivas das Alevitische Kulturfestival
in Brand gesteckt. Mit dem Festival
sollte der im 16. Jahrhundert in Sivas hingerichtete alevitische Dichter
Pir Sultan Abdal geehrt werden. 37
Intellektuelle, darunter auch einige
antifaschistische Sunniten und Atheisten, wurden umgebracht. Einige
dieser Mörder leben heute noch in
verschiedenen europäischen Ländern
als „Flüchtlinge“. Einige davon sind
in Deutschland sogar als „politisch
Verfolgte“ anerkannt und haben einen unbefristeten Aufenthaltsstatus.
Damit genießen sie nicht nur durch
den deutschen Staat den Schutz
vor einer Auslieferung in die Türkei,
sondern auch durch die islamischen
Dachverbände in Deutschland.
- Auch heute noch können die Aleviten
in manchen Gegenden der Türkei, wo
faschistische und islamistische Kräfte stark vertreten sind, ihre Religion
nicht frei ausüben. In politischer Hinsicht sind viele Aleviten mindestens
sozialdemokratisch geprägt.
- Aleviten sind in einigen Bundesländern als eigene Religionsgemeinschaft anerkannt und haben bereits
einen eigenen konfessionellen Religionsunterricht in den Schulen eingeführt.
E.4. Ahmadiyya-Bewegung
Diese Bewegung stammt aus Pakistan und wird von den Muslimen weltweit als nicht dem Islam zugehörig angesehen. Sie sind die am längsten hier
in Deutschland lebenden „Muslime“, d.
h. sie leben seit mehreren Jahrzehnten
bereits in Deutschland.
Hazrat Mirza Ghulam Ahmad ist der
verheißene Messias und Gründer der
AHMADIYYA MUSLIM JAMAAT
(1835 - 1908).
„Die Ahmadiyya Muslim Jamaat versteht sich als eine Reformgemeinde
des Islams. Sie wurde 1889 von Hazrat
Mirza Ghulam Ahmad gegründet, der
den Anspruch erhob, der vom Heiligen
Propheten Muhammad für das 14. Jh.
(…) prophezeite verheißene Messias
und Mahdi zu sein“ (aus dem Flyer von
Ahmadiyya Muslim Jamaat; siehe auch
unter: www.ahmadiyya.de.)
In einem von der Ahmadiyya-Bewegung vor kurzer Zeit (jedoch ohne Datum) herausgegebenen Flyer mit dem
Titel „Muslime für Frieden, Freiheit,
Loyalität, Liebe für Alle, Hass für Keinen“ wird die Bewegung mit den dazu
gehörigen Moscheeadressen als eine
islamische „Reformgemeinde“ mit folgenden Sätzen dargestellt:
„Der Islam versteht sich in der Tradition der vergangenen Religionen. Er
ist eine Weiterentwicklung und Vervollkommnung der spirituellen Botschaft
der vergangenen Propheten. Daher erkennt der Islam alle früheren Propheten an und monopolisiert die Wahrheit
nicht. Im Islam hat die göttliche Botschaft ihren Höhepunkt und ihre Vollkommenheit erreicht“.
„Heute gilt die Ahmadiyya Muslim
Jamaat als eine dynamische Bewegung
innerhalb des Islams. Sie umfasst Millionen von Anhängern in mehr als 190
Ländern der Erde. Auch in Deutschland
gehört sie mit mehr als 30.000 Mitgliedern zu den größten islamischen
Organisationen. Bisher verfügt die Gemeinde in Deutschland über dreißig
Moscheen und siebzig Gemeindezentren. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat gilt
bei Moscheebauten als Pionier. (…) In
Deutschland befindet sich in Hamburg
mit der Fazle-Omar-Moschee die erste
Moschee der Nachkriegszeit. Weltweit
hat die Gemeinde inzwischen mehr als
14.000 Moscheebauten errichtet. Seit
1994 betreibt die Gemeinde den ersten
auf der ganzen Welt zu empfangenden
muslimischen Fernsehsender Muslim
Television Ahmadiyya (MTA) International, der inzwischen auf drei Kanälen
24 Stunden an sieben Tagen in der
Woche in bis zu acht Sprachen sendet.
Die Programme verstehen sich bewusst
als Kontrapunkt zum herkömmlichen
Fernsehkonsum und legen den Schwerpunkt auf die Förderung intellektueller, moralischer und spiritueller Fähigkeiten“ (Ahmad, Hadhrat Mirza Tahir:
„Universelle moralische Werte - Politik
& Weltfrieden“, S.31, Frankfurt am Main
2011).
Einige Anhänger dieser Bewegung
leben bei uns im Landkreis Diepholz
bzw. in der Gemeinde Stuhr und haben
dort eine Moschee; und einige leben
im Landkreis Nienburg. Seit mehreren
Jahren führen sie bundesweit die Aktion
„Dialog der Religionen“ durch.
In Stuhr wird die Moschee meist von
Muslimen aus dem asiatischen Raum
(Pakistan), Menschen aus dem Balkan
(meist Roma) und von einigen zum Islam übergetretenen Deutschen besucht.
Vielen Muslimen ist es nicht genau klar,
um was für eine Moschee es sich in
Stuhr handelt. Sie gehen einfach hin,
weil es eine Moschee mit Minaretten
bzw. die nächstgelegene Moschee für
Muslime aus dem Raum Syke, Weyhe
und Bassum ist.
In Hannover-Stöcken befindet sich
ebenfalls eine Moschee der AhmadiyyaBewegung, die u.a. von Muslimen aus
Nienburg besucht wird.
Auch wenn wir hier aus Platzgründen
keine detaillierten Informationen über
diese Bewegung geben können, möchten wir zumindest anhand einiger Zitate
aus dem Vortrag von Hadrhat Mirza
Masroor Ahmad (5. Kalif des verheißenen Messias und Oberhaupt der weltweiten Ahmadiyya Muslim Gemeinde),
gehalten an der Universität D´AbomeyCalavi Cotonou Benin, im März 2004
(Veröffentlichung und Verbreitung in
Deutschland durch die Ahmadiyya Muslim Gemeinde e. V., Frankfurt) einen
kleinen Einblick in ihre religiösen Haltung geben:
- „… seien Sie freundlich zu jeder Person auf der Welt, und verbreiten Sie
die friedliche Botschaft des Islams“
(S. 4);
- „Wer seine Freundlichkeit verliert,
verliert seine Religiosität. Der Heilige Qur´an lehrt uns, wer auch jemanden gewissenlos tötet, ist wie
jemand, der die ganze Welt getötet
hat. Gleichermaßen sage ich, wenn
jemand hartherzig mit seinem Bruder
verfährt, ist das, als wäre er hartherzig zur ganzen Welt“ (S. 5);
- „… Gott sagt im Heiligen Qur´an, es
soll kein Zwang im Glauben bestehen.“ (S. 6);
- „Jeder hat die Freiheit zu glauben, woran er will.“ (S. 7);
- „… Gott der Allmächtige hat die Wahl
des Glaubens dem Gewissen des jeweiligen Menschen überlassen“ (S. 8).
Weitere Informationen findet man
unter: www.ahmadiyya.de
11
F. Die fünf Grundsäulen des Islams
F.1. Das Glaubensbekenntnis
„Es gibt keinen Gott außer Allah
und Muhammad ist der Gesandte (Prophet) Allahs.“ Wer dies vor zwei muslimischen Zeugen ausspricht, ist dadurch
zum Muslim geworden.
F.2. Fünf Gebete täglich
Muslime müssen am Tag fünf Mal beten,
es gibt aber auch Ausnahmen, die die
Muslime von der täglichen Pflicht des
Gebets befreien wie z.B. bei Krankheit,
während einer Reise sowie (für Frauen)
während der Periode, der Schwangerschaft und im Wochenbett.
Der Gebetsort muss sauber sein. Zur
Verrichtung des Gebetes muss man saubere Kleidung tragen und sich waschen,
damit die Unreinheit beseitigt wird. Vor
dem Gebet gibt es bestimmte Waschungen, z.B. der Hände und des Gesichts.
Jeder Teil des Gebets ist mit einer
bestimmten Körperhaltung verbunden:
man steht, kreuzt die Arme über der
Brust, man kniet sich und beugt sich
dabei vor mit dem Gesicht zum Boden,
man beugt sich mit den Händen auf
den Knien, man hält die Hände neben
dem Gesicht ans Ohr. Dabei muss das
Gesicht immer nach Mekka gerichtet
sein. Ein Gebet endet immer mit dem
Friedensgruß nach rechts und links mit
den Worten „Friede sei mit dir und die
Gnade Allahs“.
Ein Teppich ist nicht notwendig. Eine
Decke reicht auch, um ein Gebet zu verrichten.
Zum Gebet wird eine Gebetskette,
oder auch TESBIH genannt, benutzt.
Ihre 33 Perlen erinnern an die 99 Namen, mit denen Allah im Koran genannt
wird. Diese Gebetskette ähnelt dem Rosenkranz der Katholiken.
Man kann sein Gebet überall verrichten, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in
religiösen Räumen, in der Schule. Dazu
muss man also nicht unbedingt in die
Moschee gehen, und man kann das Gebet auch nachholen, wenn man keine
12
Zeit oder Gelegenheit dazu hatte.
Für die meisten Muslime ist ein Besuch der Moschee an den großen Feiertagen wie das Ramadanfest, das Opferfest und zum Totengebet verbindlich.
Freitags ist ein gemeinsames Gebet in
der Moschee unter Muslimen gern gesehen, aber nicht verpflichtend. U.a. deshalb ist in vielen islamischen Ländern
wie Saudi-Arabien der Freitag ein Feiertag. In der Türkei hingegen sind der
Samstag und Sonntag Feiertage, wie es
in vielen westlichen Ländern der Fall ist.
F.2.1. Der Gebetsablauf
Es gibt fünf tägliche Gebetsübungen.
Außerdem gibt es zwei jährliche Gebete
an den beiden religiösen Festen: eines
am Ende des Fastenmonats Ramadan,
das andere mit der Pilgerfahrt nach
Mekka (Opferfest). Alle diese Gebete
sind sich ähnlich in der Form, jedoch
nicht in der Dauer. Das Gebet in der
Morgendämmerung z. B. hat nur zwei
REKATS (aufstehen, sich verneigen, niederknien). Das zweite (am Mittag) und
das dritte (am späten Nachmittag) haben jeweils vier Rekats, das vierte (am
frühen Abend) drei Rekats und das fünfte (am späten Abend) wieder vier Rekats. Jede der Gebetsübungen am Freitag und an den beiden Festtagen hat
zwei Rekats.
Das Gebet wird wie folgt verrichtet:
nach Beendigung der notwendigen Waschungen sucht man sich einen sauberen Ort, wendet sich der Kaaba zu,
hebt die Hände bis zur Höhe der Ohren
und beginnt dann mit der Formulierung einer Absicht, z.B. „Ich habe die
Absicht, das Morgendämmerungsgebet
vor Gott zu verrichten“. Entweder betet man allein oder mit einigen anderen
zusammen oder mit dem Imam, je nach
Situation. Dann wird der Satz „Allahu
Ekber“ (Gott ist größer) gesprochen und
die Hände über der Brust gekreuzt: die
linke Hand berührt dabei den Körper
und die rechte wird darüber gelegt. In
diesem Augenblick beginnt das Gebet.
Der Beter darf zu niemandem mehr
sprechen noch etwas anderes ansehen als den Punkt auf dem Boden, auf
den er die Stirn beim Niederknien legen wird. Auch dürfen keine Gebärden
gemacht werden, die der Feierlichkeit
des Gebetes nicht entsprechen. Bei jeder der vorgeschriebenen Bewegungen
(aufstehen, verneigen, niederknien, hinsetzen) spricht man „Allahu Ekber“.
Das Gebet beginnt mit einem Lobgesang: „Oh Gott, zu deinem Ruhm und
deinem Lob. Gesegnet ist Dein Name,
und es gibt keinen Gott außer dir.“ Anschließend wird die erste Sure aus dem
Koran gelesen: „Im Namen Allahs, des
Erbarmens, des Barmherzigen! Lob sei
Allah, dem Weltenherrn, dem Erbarmer,
dem Barmherzigen, dem Herrscher am
Tage des Gerichts! Dir dienen wir und
zu Dir rufen wir um Hilfe. Leite uns den
richtigen Pfad, den Pfad derer, denen
Du gnädig bist, nicht derer, denen Du
zürnst, und nicht der Irrenden“, (Sure: El
Fatiha). Nach der Koranlesung verneigt
man sich und legt die Handflächen auf
die Knie, ohne sie zu falten, und in dieser Stellung werden dreimal die Worte
gesprochen: „Verherrlichung sei Gott,
dem Größten“. Dann erhebt man sich
und spricht: „Gott erhört den, der ihn
lobt: unser Herr, Lob sei dir!“ Dann kniet
man nieder und legt mit gebeugten
Knien die Stirn, die Nase und die Handflächen auf den Boden, und so betet
man dreimal „Verherrlichung sei Gott,
dem Höchsten, dann setzt man sich auf
den linken Fuss und lässt den rechten
frei, so dass die Zehen nach außen gewendet sind und die Ferse zum Himmel zeigt und in dieser Haltung bittet
man Gott um Vergebung. Dann kniet
man man erneut nieder und widerholt
dreimal die beim ersten Niederknien
gebrauchten Worte. Und nun richtet
man sich auf. Es gibt bei den weiteren
Rekats Besonderheiten, die man bei all
den Gebeten berücksichtigen muss.
F.2.2. Moscheen
Die erste Moschee wurde von Prophet Muhammad in Medina errichtet,
und jede weitere Moschee ist quasi ein
Abbild dieser ersten Moschee aus Medina. Dort, wo sich Muslime im Laufe der
Jahrhunderte auf der Welt niedergelassen haben, haben sie begonnen, Moscheen zu bauen. Auch nach dem Koran
ist es eine gute Tat, wenn Muslime Moscheen errichten, um sich Gott hinzugeben. Moscheen sind das Gebets- und
Gotteshaus für Muslime, wo man einzeln oder gemeinsam die IBADA (das
Gebet) verrichten kann. So können z.B.
das wöchentliche Freitagsgebet oder
die zwei Festtage gemeinschaftlich verrichtet werden. Die anderen täglichen
fünf Gebete können sowohl in der Moschee als auch an jedem anderen Ort,
z.B. zu Hause oder am Arbeitsplatz, verrichtet werden.
Moscheen haben zusätzlich eine
soziale Funktion: sie bieten Raum zur
Kommunikation für die Menschen, die
sich dort begegnen. In der Moschee
können Muslime aber auch wichtige
Angelegenheiten, insbesondere solche,
die für die Gesellschaft von Belang sind,
besprechen und Aktivitäten anbieten,
die das Wissen steigern, wie Ansprachen, Vorträge und Unterricht. Denn
in der Anfangsphase des Islams, als
es noch keine gesonderten Bildungseinrichtungen und Versammlungsorte
gab, dienten die Moscheen nicht nur
als Gebets- und Gotteshäuser, sondern
auch als Orte der Kommunikation und
Bildung. Nach dem rapiden Wachstum
und der starken Entwicklung der muslimischen Gesellschaft sowie der Verstädterung wurden für alle Aktivitäten
außer der Ibada eigene Orte bestimmt
und spezielle Gebäude errichtet.
In allen Gegenden dieser Erde werden die Moscheen in Richtung der Kaaba in der Stadt Mekka errichtet. Denn
die Muslime verrichten ihr Gebet, indem
sie ihr Angesicht der Kaaba zuwenden. In jeder Moschee ist die Richtung
(KıBLE) durch eine Nische (MIHRAB)
gekenzeichnet. Außerhalb des Gotteshauses muss der Gläubige die Richtung
selbst ermitteln.
Um die richtige Zeit für die Gebete,
die fünf mal täglich verrichtet werden
(morgens, mittags, nachmittags, abends
und nachts), anzukündigen, wird durch
den Imam oder Muezzin der EZAN (Gebetsruf ) ausgerufen und dadurch die
Muslime zum Gebet eingeladen. In
der BRD wird der Ezan innerhalb der
Moschee durch den Imam ausgerufen,
während in den Ländern mit muslimischer Mehrheit der Ezan von den
Minaretten erfolgt, damit die Menschen
ihn auch in weiter Distanz vernehmen
können. Doch ist es keine Bedingung in
der islamischen Religion, dass der Ezan
von einem Minarett ausgerufen wird.
Der Inhalt des Ezans lautet: „Allah ist
größer. Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah. Ich bezeuge, dass
Muhammad der Gesandte Allahs ist. Auf
zum Gebet! Auf zum Heil! Allah ist größer. Es gibt keine Gottheit außer Allah.“
Jedes Gemeindemitglied, das über gute
Kenntnisse des Islams verfügt, kann mit
der Aufgabe des Imam (Vorbeter) oder
HATIB (Freitagsprediger) in der Moschee betraut werden.
Vor dem Gebet muss sich jeder Muslim Waschungen unterwerfen. In jeder
Moschee gibt es dafür eine Wasserstelle, an der diese rituelle Reinigung vollzogen wird. Auch die Schuhe müssen
vor dem Betreten des Gebetsraumes in
der Moschee ausgezogen werden, um
die Teppiche sauber zu halten, denn der
Ort, an dem Muslime ihr Gebet verrichten, muss immer sauber sein.
Jede Moschee ist mit Gebetsteppichen ausgestattet. In vielen Teppichen, die in den Moscheen aber auch
in privaten Haushalten liegen, sind eine
Gebetsnische und eine Öllampe als Motiv eingearbeitet, die die Richtung Mekka zeigen und an die dortige Moschee
erinnern.
In jeder Moschee befindet sich eine
Mihrab (Gebetsnische), die die Richtung
nach Mekka anzeigt.
Eine sogenannte MINBAR (Kanzel)
steht rechts von der Mihrab. Von dieser
Kanzel aus predigt der Imam oder Hodscha das Freitagsgebet.
In den Ländern mit muslimischer
Mehrheit gibt es in jedem Gebetsraum
einer Moschee einen abgetrennten Teil,
in dem die Frauen - quasi „hinter“ den
Männern - ihr Gebet verrichten. Dazu
dürfen sie eine Frau als IMAMIN aussuchen. Männer und Frauen beten demnach „getrennt“. Eine räumliche Trennung zwischen Männern und Frauen
während des Gebets ist nach dem
Koran eigentlich nicht vorgeschrieben
und es ist auch nicht mit dem Koran
zu begründen, dass Frauen und Männer in unterschiedlichen Räumen innerhalb der Moschee ihr Gebet verrichten
müssen. Es ist nach dem Koran nicht
verboten, wenn Männer und Frauen gemeinsam nebeneinander beten.
Auch wenn es bei uns im Landkreis
Diepholz immer noch keine Moschee
mit Minaretten gibt, so gibt es aber auf
jeden Fall Moscheen und Gebetsräume,
die mit allem ausgestattet sind, was
(wie oben beschrieben) eine Moschee
ausmacht. Lediglich in der Gemeinde
Stuhr gibt es eine Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde aus Pakistan, die aber
meist nur von Muslimen außerhalb des
Landkreises Diepholz zur Ibada (zum
Gebet) benutzt wird.
Weder in Moscheen noch in Gebetsräumen gibt es Bilder von Menschen
und Propheten, denn Allah, Engel, Propheten dürfen weder gemalt noch als
Statuen geformt werden, weil man sich
Allah und die Engel nicht vorstellen
kann. Die Propheten dürfen deshalb
nicht gemalt werden, weil sie nicht
angebetet werden dürfen. In den Moscheen findet man aber viele Kalligrafien, Rezitationen aus dem Koran, Lobpreisungen Allahs in arabischer Sprache
oder aber auch Bilder von der Kaaba
(auch bei uns im Landkreis Diepholz
und in den benachbarten Landkreisen).
Außerdem gibt es des Öfteren bei
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vielen Moscheen kleinere Räume für
Gespräche, Kurse und Vorträge. Auch in
unseren Moscheen und Gebetsräumen
im Landkreis Diepholz gibt es neben
dem Gebetsraum meist weitere Räume,
die für verschiedene Zwecke benutzt
werden.
Moscheenamen geben auch die politische Richtung der Moscheen an bzw.
zu welchem Dachverband sie angehören
(hierzu s. unter „Dachverbände“). Fast
alle Moscheen in Deutschland gehören
einem Dachverband bzw. den dahinter
stehenden politischen Gruppierungen
an, die aus dem Ausland gelenkt werden. Daher werden die Namen der Moscheen bewusst nach der eigenen politischen Richtung des Dachverbandes
ausgewählt. Einige Beispiele dazu:
- nach berühmten muslimischen Persönlichkeiten wie Mevläna, Beyazıt
Moschee, Yavuz Sultan Selim Moschee;
- nach Prophetgefährten, nach wichtigen arabisch-osmanischen Personen wie Abdülmecid Moschee, Al
Nur Moschee, Ayyüp, Eyyüb Moschee;
- nach den ersten vier „rechtgeleiteten“ Khalifen wie Omar, Abu Bakr,
Othman oder aber auch nach osmanischen Sultannamen und nach
besonderen Höhepunkten oder Ereignissen während des Osmanischen
Reiches wie Yavuz Sulan Selim,
Ertuğrul Gazi, Ulu Cami, Fatih Cami
(Eroberer Moschee).
Für diejenigen, die kein geschichtliches und politisches Hintergrundwissen haben, ist es jedoch fast unmöglich,
über die Moscheenamen Rückschlüsse
auf die politische und religiöse Gesinnung zu ziehen.
F.2.3. Worauf muss man beim
Besuch einer Moschee achten?
Jeder kann Moscheen besuchen, auch
bei uns im Landkreis Diepholz und in
den benachbarten Landkreisen. Ebenso, wie es den Christen nicht verboten ist, Moscheen zu besuchen, dürfen
auch Muslime Kirchen besuchen. Man
verstößt also nicht gegen den Koran,
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weil man eine Kirche oder irgendein anderes religiöses Haus besucht. Man darf
nur nicht in der Kirche das „Vater unser“
beten oder die Kommunion empfangen.
Wenn man eine Moschee besucht, so
muss man einige Dinge dabei beachten:
Vor dem Eintritt in die Moschee muss
man seine Schuhe ausziehen, weil man
dort betet. Wo Muslime ihr Gebet sprechen, soll es immer sauber sein. Außerdem ist es in vielen islamischen Ländern auch heute noch so, dass man auf
dem Boden sitzt und isst. Deshalb soll
auf keinen Fall Staub von der Straße hineingetragen werden.
Man muss unbedingt angemessen
gekleidet sein, z.B. Hosen oder Röcke,
die das Knie bedecken, saubere Socken
(selbst im Sommer muss man Socken
tragen). Es dürfen auf keinen Fall (auch
im Sommer nicht) bauch-, rücken- oder
schulterfreie T-Shirts getragen werden.
Diese unbedeckten Körperteile müssen
durch ein Tuch abgedeckt werden.
Während des Vortrages muss man
sich hinsetzen und in Ruhe zuhören.
Fragen können meist am Ende des Vortrags gestellt werden.
Kaugummi kauen gilt als respektlos
und wird nicht gerne gesehen. Selbstverständlich ist auch zwischen den Paaren intime Körpernähe während des Besuchs der Moschee nicht erlaubt.
Man kann meist vor dem Besuch einer Moschee spezielle Themen, die man
gern ansprechen möchte, vorher einer
dafür zuständigen Person benennen
und diese dann während der Besuchszeit nach der Vorstellung auch diskutieren.
Jeder, der die Moschee besucht, ob
Christ oder Muslim oder Angehöriger einer anderen Religion, ist nicht gezwungen zu beten, nur weil er sich in der
Moschee befindet. Es gibt sozusagen
keinen Zwang zum Gebet.
F.2.4. Was wird in den Moscheen
angeboten?
Im Folgenden sind hier in Stichpunkten
laufende Aktivitäten in den Moscheen
und Gebetshäusern im Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen aufgelistet:
-
Versammlungen und Vortragsabende zu religiösen Fragen, zu die
Türkei betreffendenThemen, zur Auslegung des Korans mit hochrangigen
Persönlichkeiten aus Ägypten, dem
Iran und der Türkei;
- Feiern zur Geburt des Propheten Muhammad;
- regelmäßige Gebete, besonders an
Freitagen. An den anderen Tagen
befinden sich nur ganz wenige Menschen in den Moscheen, weil viele
arbeiten. Meist sind jedoch Muslime
der ersten Gastarbeitergeneration an
diesen Tagen dort anzutreffen. Bei
Gebeten zu besonderen religiösen
Tagen und Anlässen kommen aber
viele Angehörige unterschiedlicher
Generationen zusammen. Frauen
sind meist im Monat Ramadan, zur
Zeit des Opferfestes und an religiösen Tagen in den Moscheen;
- Teilnahme an den jährlichen Pilgerfahrten nach Saudi-Arabien; auch
von vielen örtlichen Moscheen in
den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Vechta und Verden werden in
Kooperation mit ihren bundesweiten
Dachverbänden gemeinsame Pilgerfahrten nach Mekka in Saudi-Arabien
organisiert.
- Besuch der Veranstaltungen von
Religionsgelehrten aus dem In- und
Ausland, die sich auf Einladung eines
Dachverbandes in Deutschland befinden (oder Organisierung eigener
Veranstaltungen);
- Organisierung von Ausflügen (Männer und Frauen getrennt) zu verschiedenen Vorträgen und Veranstaltungen im In- und Ausland zu religiösen, politischen, kulturellen Fragen, die von namhaften islamischen
Gelehrten aus dem arabischen Raum
und aus der Türkei über islamische
Dachverbände in Deutschland angeboten werden;
- Organisierung von bundesweiten
„Freizeitaktivitäten“, z.B. Begegnungen mit anderen Jugendstätten
des gleichen Dachverbandes;
- Organisierung von und Teilnahme an
Koran-Lesewettbewerben;
- Beratung bei religiösen Fragen;
- Hausaufgabenhilfe und Nachilfeunterricht;
- Koranunterweisung, häufig nur auf
Arabisch (Auswendiglernen). Die Unterweisung der Grundelemente des
Islams ist für Grundschulkinder;
- Gebete für Verstorbene, Hilfe bei Bestattungsformalitäten;
- Organisierung von Fastenbrechenabenden;
- Geburts- und Trauungszeremonien
von Mitgliedern des jeweiligen Moschee-Vereins;
- Moschee-Führungen für alle Interessierten;
- Frauenarbeit (Koch- und Nähkurse);
- Filmabende in der Muttersprache,
meist religiöse Filme aus der Heimat;
- Männer- und Jugendtreff (Fernsehen,
Billard, Flipper, Kartenspiel usw.);
- Bibliotheksarbeit, Zeitungen: (Milli
Gazete, Türkiye, Zaman, Vakit usw.);
- „Tag der offenen Tür“: Von allen islamischen Dachverbänden und dazu
gehörigen Moscheen werden in allen
Bundesländern zum Tag der Deutschen Einheit ein sogenannter „Tag
der offenen Tür“angeboten, an dem
die jeweilige Gemeinde Besucher
und Besucherinnen informiert. So
wurden z.B. am 03.10.2011 bundesweit in allen von islamischen Dachverbänden gelenkten Moscheen (ca.
680 Moscheen) die Besucher über
„die Geschichte des Islams und zur
Geschichte der örtlichen Moscheen“
informiert;
- jedes Jahr im Oktober, aber auch
manchmal zu anderen Jahreszeiten
die so genannte KERMES (Jahrmarkt). Dieser findet manchmal in
der Moschee statt, wird aber auch in
der jeweiligen Stadt veranstaltet.
Folgende Erzählung von jugendlichen
Besuchern einer Moschee macht deutlicher, was in einigen Moscheen abläuft
(auch wenn es kein allgemeines Beispiel für die Tätigkeit aller Moscheen
sein soll):
„Ich gehe in die Moschee, seit ich acht
Jahre alt bin. Samstags und sonntags
haben wir von 10 Uhr bis 14 Uhr Unterricht. Wir lesen dann im Koran, lernen
die arabischen Gebete auswendig und
haben Religions- und Ethikunterricht.
Da spricht der Lehrer über den Islam,
das Leben der Propheten und darüber,
wie wir uns als Muslime zu verhalten
haben.
Man soll sich zum Beispiel gegenüber
älteren Menschen respektvoll verhalten,
nicht mürrisch sein und in der Öffentlichkeit auch nicht laut lachen. Eine
Freundin zu haben ist nicht erlaubt, wie
auch Geschlechtsverkehr vor der Ehe.
Man darf niemanden schlagen. Bei uns
heißt es, dass man die Schläge in doppelter Menge zurückbekommt.
Mädchen und Jungs werden getrennt
unterrichtet …Manchmal machen die
Jugendgruppen einen Ausflug“ (Frankfurter Rundschau, S.12 vom 14.06.10).
Auch im Landkreis Diepholz und in
den benachbarten Landkreisen werden
manche Gebetsräume und Moscheen
zu unterschiedlichern Jahreszeiten von
Schulklassen der allgemeinbildenden
Schulen besucht. Dies sollte unserer
Ansicht nach in manchen Gemeinden
bei bestimmten Moscheen des Landkreises besonders gefördert werden,
um die Moscheen für die Mehrheitsgesellschaft zu öffnen und damit antiislamische Tendenzen bzw. Vorurteile gegenüber den Muslimen bekämpft sowie
bestehende Informationsdefizite über
Angehörige der Mehrheitsgesellschaft
überwunden werden können, aber auch
SchülerInnen ihre theoritischen Kenntnisse über den Islam durch praktische
erweitern können. Und die Vorstände der Moscheen sowie deren Imame
sollten sich der Außenwelt öffnen,
indem sie ihre Kontakte und eine Zusammenarbeit mit kirchlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, Parteien
und Stadtverwaltungen aufbauen, um
eine gemeinsame Identifikiation und integrationsfördernde Aktivitäten in ihren
Gemeinden zu initiieren.
F.3. Fasten im Monat Ramadan
In diesem Monat überbrachte Gabriel Mohammed die erste Offenbarung,
die dann als Koran zusammengetragen
wurde (610 nach Chr.). Das Fasten während dieses Monats wurde den Muslimen erst im Jahre 624 zur Pflicht. Meist
der 27. des Monats gilt als KADİR, die
Nacht oder der Einbruch des göttlichen
Wortes in die Welt.
Der Ramadanmonat wird als „Gottes
Monat“, „eine einzige Rose in zwölf Monaten“ oder als „König der Monate“ bezeichnet. Die Rose symbolisiert in der
islamischen Kultur und Literatur die Liebe und die Freundlichkeit. Daher wird
auch der Prophet mit einer Rose verglichen und auch als „Rose“ benannt.
Die Moscheen werden zu dieser Zeit
besonders geschmückt und erleuchtet.
Der Beginn des Ramadans hängt immer von der Sichtung des Neumondes
ab. Da sich der islamische Kalender
am Mondumlauf orientiert, beginnt die
Fastenzeit jedes Jahr um zehn oder elf
Tage früher und durchschreitet allmählich alle Jahreszeiten.
Vor Sonnenaufgang (SAHUR) bis
Sonnenuntergang wird „um Gottes Willen“ gefastet. Man muss körperlich und
geistig gesund sein, um zu fasten. Die
Fastenzeiten werden zu jedem jährlichen
Ramadanmonat in einem gesonderten
Ramadankalender (İMSAKİYE) festgeschrieben. Zu dieser Zeit geben alle
Dachverbände für ihre Mitliedsorganisationen und Mitgliedsmoscheen einen
eigenen Ramadankalender heraus, der
die Zeiten, ihrem eigenen politischen
Interesse entsprechend, veröffentlichen.
Dies führt jedes Jahr zu vielen Diskussionen, auch bei uns im Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen. Denn viele möchten mit dieser
Politisierung des Islams nicht in Verbindung gebracht werden.
Das Fasten ist gültig, wenn man vorher die Absicht zu fasten ausspricht:
„Niyetliyim“ (ich tue es). Während des
Fastens ist verboten: Essen, Trinken,
Rauchen, sexuelle Handlungen. Nach
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dem Gebetsruf spricht man dann: „O
Allah, um deinetwillen habe ich gefastet und an dich geglaubt und mit deiner Versorgung breche ich das Fasten.
Im Namen Allahs, des Allbarmherzigen,
des Gnädigen“, und danach beginnt
man mit dem Essen, dass durch die
İFTAR entweder mit einem Schluck
Wasser, einem Stück Olive oder Dattel
eingeleitet wird. Am Ende ist ein Nachtgebet (TERAFİ) vorgesehen, das man
möglichst in der Moschee mit den anderen Gläubigen abhalten sollte. Auch
der Koran wird während des Ramadans
rezidiert. Zum Fastenbrechen (İftar)
sind unter den Familienangehörigen,
Verwandten und Nachbarn gegenseitige
Besuche und Einladungen sehr üblich,
aber auch mit ärmeren Menschen zusammenzukommen oder sie zu sich
nach Hause einzuladen. Auch bei uns
im Landkreis Diepholz finden seit Jahren solche gemeinsamen Iftar-Abende
sowohl unter Muslimen aus unterschiedlichen Ländern als auch unter
Muslimen, Christen und anderen Religions-zugehörigen statt.
Man darf während des Fastenmonats
nicht streiten, keine Lüge, keine Verleumdung und keine Übeltat begehen.
Der Muslim soll nichts Verwerfliches bewusst anschauen, nichts Schlechtes reden, auf nichts Böses hören und nichts
Verabscheuungswürdiges tun. Nur politische Islamisten halten im Monat Ramadan den Streit bzw. Krieg für eine
Segnung, um als Märtyrer zu sterben,
was jedoch mit dem Koran nicht begründet werden kann.
Es gibt aber auch eine Befreiung von
der Fastenpflicht: Jeder, der durch das
Fasten eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner Gesundheit befürchtet, muss nicht fasten. Das Fasten ist
nur etwas für gesunde Menschen. Kranke, Soldaten, Reisende, alte Menschen,
Schwangere, Chirurgen, Schwerarbeiter, menstruierende Frauen und andere Personen mit einer Beeinträchtigung
der Gesundheit müssen an dem Fasten
nicht teilnehmen.
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Für Muslime ist der Fastenmonat
eine Zeit der Besinnung, der Andacht
in Demut, der Selbstbeherrschung und
der Barmherzigkeit gegenüber Arme
und Bedürftige, in der sie Allah um die
Vergebung ihrer Sünden bitten und die
Barmherzigkeit Allahs würdigen. Während dieser Zeit reinigt sich der Gläubige von seinen Sünden. Der Fastenritus
hat das Ziel, dem fastenden Muslim
wieder bewusst zu machen, welche
existienzielle Bedeutung Essen und
Trinken für ihn haben. Dabei werden
Geduld und Demut gegenüber Allah besonders auf die Probe gestellt. Durch
das Fasten werden jedoch auch Türen
zu einer sozialen und rücksichtsvollen
Gemeinschaft geöffnet. So bekommt
der Muslim die Möglichkeit, zu erfahren, was es bedeutet, als hungriger und
bedürftiger Mensch zu leben. Auch die
Unterschiede zwischen Arm und Reich
verlieren ihre Bedeutung in der Ramadanzeit.
Am Ende der Fastenzeit wird im
Anschluss an das Festgebet das dreitägige Ramadanfest ŞEKER BAYRAMI gefeiert. Dazu trägt man die beste
Kleidung, besucht Verwandte und Bekannte, beglückwünscht und beschenkt
sich gegenseitig mit Süßigkeiten. Auch
Friedhofsbesuche werden gemacht. Einerseits ist dieses Fest für Muslime
ein Ausdruck der Freude, dass man
den Ramadan erlebt hat und andererseits ein Höhepunkt der gemeinschaftlichen Verbundenheit. In der Türkei ist
es z.B. auch üblich, dass Kinder von
Haus zu Haus gehen und überall mit
Süßigkeiten oder etwas Taschengeld
beschenkt werden.
An diesem Fest wird ebenfalls an die
Bedürftigen gedacht. Sie bekommen
FİTRE, eine Spende, deren Höhe von
den religiösen Behörden jährlich festlegt wird. Dies ist nicht zu vergleichen
mit der sogenannten ZAKATSTEUER.
Alle Muslime, unabhängig davon, wo
sie leben, sind nach dem Koran verpflichtet, im Monat Ramadan FİTRE
(Sadaka–i Fitir), ein Almosen, zu zahlen. Die Höhe des Fitre orientiert sich
daran, wie hoch der Betrag ist, um einen Bedürftigen mit Lebensmitteln für
einen ganzen Tag auszustatten. Fitre
kann als Sach- oder Geldleistungen
gegeben werden. Nach dem Koran ist
es verboten, Fitre an bedürftige Familienangehörige zu entrichten (Dr. Arık,
Selim: „Sadaka-i Fitır“, S. 6 in „Hürriyet“ vom 27.08.2011). An wen dies zu
entrichten ist, ist in der Sure „die Reue:
60“ bestimmt (Öztürk, Yaşar Nuri:
„Kuran´ı Kerim“, S. 179, İstanbul 1994
(in türkischer Sprache). Besonders während der Fastenzeit ist es unter Muslimen geboten, untereinander zu teilen
und sich miteinander zu solidarisieren,
damit auch die Bedürftigen genug zu
essen und zu leben haben und am Zuckerfest teilnehmen können. Für die
Entrichtung des Fitre an Bedürftige erwartet die Muslime eine besondere Belohnung durch Allah. Auch in der BRD
bzw. bei uns im Landkreis Diepholz und
in den benachbarten Landkreisen kommen fast alle Muslime dieser im Koran
festgeschriebenen Pflicht nach, indem
sie das Fitre an die Vertretungen der
Moscheen oder Organisationen entrichten. Es gibt auch Muslime, die das Fitre
in ihre Herkunftsländer schicken oder
ihre Verwandten bzw. Bekannten im
Herkunfsland darum bitten, Fitre für sie
zu geben.
Wie es in vielen Bereichen der Fall
ist, handhaben die organisierten Moscheen und deren Dachverbände und
islamische Organisationen (islamische
Wohlfahrtsverbände) die Aufforderung,
Almosen zu geben, unterschiedlich.
Dazu einige Beispiele: Die DİTİBMoscheen baten ihre Mitglieder und Besucher im Fastenmonat Ramadan 2011
um eine Spende in Höhe von 10,00
Euro und der Verband der İslamischen
Kulturzentren e.V. (İslam Kültür Merkezleri Birliği) bat auch in seinen Moscheen für 2011 um 10,00 Euro, um diesen Betrag an die „Koran-SchülerInnen“
weiterzuleiten. Der „Muslime helfen e.
V.“, eine internationale Hilfsorganisation aus Ludwigshafen, bat seine Mit-
glieder bzw. alle Muslime in der BRD
um mindestens 6,00 Euro pro Person,
damit man „Bedürftigen den İftar“ (das
Fastenbrechenessen) irgendwo auf der
Welt ermöglichen kann (s. den Flyer „Fasten - Teilen - Helfen“ vom 18.07.2011,
Ludwigshafen).
nicht oder schlecht zu bestehen“ (Oruc,
Kemalettin - Theo. und Referat für Interreligiöse und Interkulturelle Zusammenarbeit der DITIB e.V.: Stellungnahme
vom 02.09.2008 bezüglich Fastenmonat
Ramadan an den Interkultureller Rat in
Deutschland e.V. S.2. Köln).
Ein anderes Problem, das sich jedes
Jahr im Fastenmonat Ramadan stellt,
sofern dieser in die reguläre Schulzeit
fällt, ist die Frage, ob auch muslimische
Schülerinnen und Schüler fasten müssen oder davon befreit sind. Auch wenn
im Koran genügend Ausnahmesituationen zur Befreiung vom Fasten (z.B. die
Beeinträchtigung der Gesundheit durch
das Fasten) beschrieben sind, fordern
viele Verantwortliche politisch gelenkter
islamischer Dachverbände und zugehörige Moscheleitungen vor Ort eine strikte Ablehnung der Befreiung vom Fasten
unter der Annahme einer gesundheitlichen Beeiträchtigung für jeden Muslimen und jeder Muslima ab dem Eintritt
der Pubertät. Hierbei bildet nur die,
von der Türkei aus staatlich gelenkte,
DİTİB eine „Ausnahme“. So schreibt
z.B. „Die Türkisch-Islamische Union
der Anstalt für Religionen e.V. (DİTİB)“
aus Köln, unter der viele Moscheen der
Türkeistämmigen organisiert sind, in
einer Stellungnahme zum Fastenmonat Ramadan folgendes: „Jeder Muslim und damit auch jeder muslimische
Jugendliche im Schulalter, weiß jedoch,
dass er vom islamischen Prinzip der Erleichterung Gebrauch machen kann denn der Islam sucht eher den Weg der
Erleichterung als der Erschwernis - und
das Fasten aussetzen kann, wenn er
sich z.B. auf eine Prüfung vorbereiten
muss und ihn das Fasten dafür zu sehr
schwächt. Es obliegt dem Gläubigen zu
entscheiden, an welchem Punkt diese
Schmerzgrenze für ihn erreicht ist. Wir
(…) können … noch einmal daran erinnern, dass die Möglichkeit besteht und
dass es angebracht ist, lieber einen Tag
oder zwei Tage mit dem Fasten auszusetzen und diese Tage nach dem Ramadan nachzuholen, als eine Prüfung
Auch die Dauer des Ramadanfestes
wurde in den letzten Jahren zu einem
Problem: Während organisierte Muslime dieses Fest vier Tage lang feiern,
dauern die Feierlichkeiten selbst in der
Türkei nur drei Tage, ebenso bei den
unorganisierten Muslimen.
Hinsichtlich der Heiligkeit des Ramadanmonats sagte der Prophet Muhammad: „Wer den Ramadan hindurch
mit Glauben und Verantwortungsbewusstsein fastet, dem vergibt Gott seine
vergangenen Sünden. Wenn einer im Ramadan seine Pflicht erfüllt, gleicht dies
70 anderen Monaten erfüllter Pflichten.
Denn der Ramadan ist der Monat der
Geduld und der Lohn der Geduld ist das
Paradies. Der Ramadan ist der Monat
der Versöhnung, er ist der Monat..., dessen Beginn Barmherzigkeit, dessen Mitte
Vergebung und dessen Ende Befreiung
vom Feuer der Hölle ist.“
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F.4. Pilgerfahrt
Der Prophet Muhammad ist in Mekka
geboren und dort befindet sich die Kaaba. Sie ist das wichtigste Gotteshaus
und das größte Heiligtum des Islams.
Die HADSCH (Pilgerfahrt) ist eigentlich ein vorislamisches, altarabisches
Brauchtum. Die Kaaba von Mekka war
schon damals das bedeutendste Heiligtum. Abraham soll es mit seinem Sohn
Ismael selbst erbaut haben. Im Inneren
der Kaaba befindet sich ein schwarzer
Stein. Den soll Abraham vom Erzengel
Gabriel geschickt bekommen haben.
Dieser Stein wird in der Pilgerzeit
von Muslimen umrundet. In und um
Mekka herum gehen die Pilger im Laufe
von vier Tagen einen bestimmten Weg,
der sie an sieben verschiedene Plätze
führt. Sie erinnern sich dabei an Abraham und Ismael, von denen auch in der
Bibel die Rede ist.
Muhammad unternahm vor seinem
Tod eine Abschiedswallfahrt nach Mekka. Die Muslime pilgern nach Mekka
als dem Ort, in dem der Islam entstand
und der Prophet seine erste Offenbarung empfing.
Jeder gesunde, freie, erwachsene
Muslim soll einmal im Leben während
des Pilgermonats nach Mekka pilgern,
wenn er es sich finanziell (ohne Schulden und ohne seine zurückbleibende
Familie zu belasten) leisten kann. Für
die nicht pilgernden Muslime ist vorgesehen, sich in dieser Zeit verstärkt um
gute Taten und freiwillige Gottesdienste
wie z.B. Beten zu bemühen.
Die Pilgerfahrt wird von den Muslimen durch eine gemeinsame Opferung
und das Opferfest abgeschlossen. Wer
die Pilgerfahrt durchgeführt hat, bekommt den Titel „HACI“.
Das Opferfest Kurban Bayramı wird
im zehnten Monat des islamischen Kalenders gefeiert. Allah prüfte Ibrahim,
indem er von ihm verlangte, um Allahs
Willen auf das Allerliebste zu verzichten, was Ibrahim hatte: Er sollte seinen
einzigen Sohn opfern. Als er tatsächlich dazu bereit war, ersparte Allah aus
seiner Barmherzigkeit heraus Ibrahim
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dieses Opfer. Zur Erinnerung daran
wird alljährlich zum Opferfest ein Tier
geschlachtet. Es geht dabei nicht um
Fleisch oder Blut, sondern um Gottesfurcht. Gott prüft damit die Opferbereitschaft der Muslime. Im Koran heißt
es dazu in der Sure 22:37: „Weder ihr
Fleisch noch ihr Blut erreicht, … jedoch
erreicht ihn eure Frömmigkeit …“. Und
es geht dabei auch um Dankbarkeit gegenüber Gott und um das Teilen unter
den Muslimen.
Viele gläubige unorganisierte Muslime in der BRD, auch bei uns im Landkreis Diepholz und in den benachbarten
Landkreisen glauben daran, dass der
Prophet Muhammad einmal gesagt haben soll: „Wer sich im Wohlstand befindet und nicht opfert, der soll sich nicht
unserem Gebetsplatz nähern“. Danach
orientieren sich alle Muslime.
Am Opfertag verrichten Muslime als
erstes die Festgebete in der Moschee
oder in den als Moschee dienenden
Räumen. Nachdem Gebet geht man zum
Schlachten. Vor dem Gebet darf nicht
geschlachtet werden. Vor dem Gebet
geschlachtete Tiere haben mit dem Opferfest nichts zu tun. Nach dem Koran
muss man bezüglich des Opfertieres
auf einige Besonderheiten achten:
Das Opfertier muss zunächst ein Weidevieh sein; Kühe müssen mindestens
zwei Jahre alt sein, Schafe und Ziegen
mindestens ein Jahr alt. Eine Kuh kann
unter bis zu sieben Personen als Opfertier geteilt werden. Das Opfertier darf
an keiner Krankheit leiden. Man kann
auch jemanden zum Schlachten beauftragen, wenn man dazu selber nicht in
der Lage ist, z.B. aus gesundheitlichen
Gründen. Auch der Prophet Muhammad
soll im Namen seiner Gattinnen Kühe
geopfert haben. Man muss das Fleisch
des geschlachteten Opfertieres in drei
Teile aufteilen. Dann muss das Fleisch
an Bedürftige, Nachbarn, Freunde und
Verwandte verteilt werden. Das Fleisch
und andere Teile vom geopferten Tier
dürfen nicht verkauft werden. Das Opferfest dauert insgesamt vier Tage.
F.5. Zakatsteuer und Almosen
Die Zakatsteuer steht ausschließlich
den sozial Schwachen zu bzw. geht an
die Armen und Bedürftigen. Der Koran
schreibt die Höhe des Zakats nicht vor.
Oft wird nach manchem „wichtigsten“
islamischen Gelehrten ein Zehntel und
nach manch anderem „wichtigsten“ islamischen Gelehrten ein Vierzigstel des
Vermögens empfohlen, und zwar erst
nachdem man das Vermögen ein Jahr
lang in Besitz hatte. Die Zakatsteuer
sollte einmal jährlich entrichtet werden.
Es gibt im Koran noch einen Begriff für
Almosen: SADAKA. Diese Abgabe ist
freiwillig, sie kann jederzeit und in beliebiger Höhe abgegeben werden.
G. Das islamische Glaubensbekenntnis
und die Glaubensgrundlagen
Bei den Sunniten kommen zusätzlich zu
den fünf Grundsäulen des Islams noch
folgendes islamisches Glaubensbekenntnis bzw. folgende Glaubensgrundlagen hinzu: Der Glaube an Gott, der
Glaube an die Engel, der Glaube an die
offenbarten Bücher TEVRAT – Thora,
ZABUR – Psalter, İNCIL – Bibel, KURAN – Koran, der Glaube an die Propheten und Gesandten Gottes (25 Propheten bzw. Gesandte werden im Koran
namentlich genannt), der Glaube an
den Tag der Auferstehung, der Glaube
an die göttliche Vorherbestimmung (an
diesen Grundsatz glauben ausschließlich Sunniten).
G.1. Ein kurzer Abriss zu häufig
diskutierten Punkten in der
Öffentlichkeit
G.1.1. Bedeckung - Kopftuch
Heutzutage sind sich viele islamische
Theologen in der Interpretation der die
Körperbedeckung betreffenden Suren
im Koran nicht einig. Daher bleibt es
bei der im Folgenden zitierten Sure unklar, um welche Art der Bedeckung es
sich dabei handelt: ob damit ÇARŞAF,
TSCHADOR (Çarşaf ist die türkische
Form der Totalverschleierung und
Tschador die iranische) oder nur die
Bedeckung des Brustausschnitts gemeint war. Dazu muss man an dieser
Stelle erwähnen, dass zu Lebzeiten
des Propheten Muhammad Frauen im
arabischen Raum „oben ohne“, also
mit nackten Brüsten herumliefen, was
in vielen Fällen zu Belästigungen und
Missbrauch von Frauen führte.
Sure 24:31 „Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit (ihre
Scham) wahren sollen und dass sie ihre
Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis
auf das, was davon sichtbar sein muss,
und dass sie ihren Schleier über ihre Kleidungssausschnitte ziehen sollen und
ihre Reize vor niemand enthüllen als vor
ihren Gatten, oder ihren Vätern, oder der
Väter ihrer Gatten, oder ihren Söhnen,
oder den Söhnen ihrer Gatten, oder ihren
Brüdern, oder den Söhnen ihrer Brüder,
oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder
deren Frauen, oder denen, deren Rechte
sie besitzt (ihren Sklavinnen), oder solchen von ihren männlichen Dienern, die
keinen Geschlechtstrieb haben, und den
Kindern, die von der Blöße der Frauen
nichts wissen. Und sie sollen ihre Füße
nicht (auf den Boden) schlagen (um ihre
Fuß- und Kniespangen klirren zu lassen),
so dass bekannt wird, was sie von ihrem
Zierrat verbergen. Und bekehrt euch zu
Allah insgesamt,…“.
Sure 33:59 „Sag deinen Gattinnen
und deinen Töchtern und den Frauen
der Gläubigen, sie sollten ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. Das
bewirkt eher, dass sie erkannt und nicht
belästigt werden“.
„In den Moscheen und Islamischen
Zentren wird nach Erkenntnissen des
Bundesamtes für Verfassungsschutz erzieherisch auf Mädchen und Frauen eingewirkt. Im Koranunterricht und anderen
für Frauen bestimmten Aktivitäten wird
den Mädchen und Frauen vermittelt, als
Muslima nach außen hin als solche erkennbar aufzutreten und hierauf auch
stolz zu sein. Insbesondere im Zusammenhang mit dem „Kopftuchverbot“
und den diesbezüglichen Gesetzesvorhaben der Länder ist in den Moscheen
und Islamischen Zentren zur Teilnahme
an Demonstrationen und Protestkundgebungen aufgerufen und damit ein
gewisses Gemeinschaftsgefühl gestärkt
worden. Die Mitgliederstärkste islamistische Organisation IGMG befürwortet
das Tragen des Kopftuches (Antwort
der Bundesregierung vom 15.07.2004
auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Rita Pawelski, Maria Eichhorn, Dr.
Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU; Drucksache 15/3517, S.8).
G.1.2. Essensverbote im Islam
Es gibt im Koran viele Vorschriften,
nach denen das Essen und Trinken von
bestimmten Sachen verboten ist. So ist
es z.B. verboten, Schweinefleisch zu
essen, weil das Schwein ein Allesfresser ist und damit ein unreines Tier. Es
ist aber ebenfalls verboten, das Fleisch
von Tieren zu essen, die wiederum selber Tiere fressen, die nicht gejagt oder
geschlachtet worden sind.
Da es im Islam verschiedene Glaubensrichtungen gibt, unterscheiden
sich Muslime hinsichtlich dessen, was
verboten und was erlaubt ist in manchen alltäglichen Dingen. Während z.B.
türkische Aleviten Schweinefleisch essen und Alkohol trinken dürfen, ist es
bei dem überwiegenden Teil der sunnitischen Muslime aus der Türkei nicht
akzeptabel Schweinefleisch zu essen.
Auch für das Schlachten gelten bestimmte Regeln. Deshalb kommt es
immer wieder zu Diskussionen unter
Muslimen, die häufig von politischen
Islamisten „angeheizt“ werden, wie z.B.
die Fragen, was man isst, ob das Fleisch
von einem muslimischen Metzger nach
islamischen Ritual geschlachtet ist, ob
man nur in HALAL-Märkten (Halal steht
für zulässig oder erlaubt) einkaufen
darf oder nicht, was absolut abwegig
ist und mit dem Koran überhaupt nicht
begründbar. Auch bei uns gibt es leider immer wieder diese Diskussionen,
dabei beträgt der Anteil der religiös geprägten und handelnden Muslime nicht
einmal 10%.
Wein und Glücksspiele werden im
Koran als ein Werk Satans gesehen.
Nach dem Koran führen sie die Menschen untereinander zu Hass und Feindschaft, halten Menschen vom Gedanken
an Allah und an das Gebet fern. Auch
19
Drogen sind nach dem Koran verboten
ebenso wie alle anderen Dinge, die die
Menschen „berauschen“, wie es durch
folgende Suren zum Ausdruck gebracht
wird:
Sure 5:90 „O ihr, die ihr glaubt! Siehe,
Berauschendes (damit ist zu der Zeit des
Propheten Muhammad Wein gemeint;
Anmerkung des Verfassers), Glückspiele,
Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, Satanswerk. Meidet sie, auf das es
euch wohlergehe“
Sure 5:91
„Der Satan will durch
Berauschendes und Spiel zwischen euch
nur Feindschaft und Hass säen und euch
von dem Gedanken an Allah und dem
Gebet abhalten. Wollt ihr deshalb nicht
davon ablassen?“
G.1.3. Befreiung von Sport- bzw.
Schwimmunterricht
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. August 1993
ist der Weg für muslimische Mädchen,
aus dem koedukativ erteilten Sportunterricht unter bestimmter Voraussetzungen befreit zu werden, ermöglicht
worden. Damit gibt es einen Rechtsanspruch auf Befreiung vom koedukativen
Sportunterricht für muslimische Mädchen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes können muslimische
Schülerinnen ab Beginn der Pubertät zu
keinem koedukativen Sportunterricht
verpflichtet werden, d.h. jedoch auch
im Umkehrschluss, dass sie sehr wohl
vor der Pubertät zur Teilnahme am koedukativen Sportunterricht verpflichtet
sind.
„Gemäß den Vorgaben …“ des obigen
Urteils „… werden Schülerinnen auch im
Falle des koedukativen Schwimmunterrichts in den meisten Bundesländern auf
Antrag erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr – also mit Einsetzen der Pubertät – vom Schwimmunterricht befreit
…“. Die religiös begründete Nichtteilnahme am Schwimmunterricht ist nach
den Erkenntnissen der zuständigen Landesministerien kein flächendeckendes
20
Problem. Es handelt sich vielmehr um
Einzelfälle (in diesen Fällen um Kinder
von in islamischen Dachverbänden organisierten Mitgliedern; Anmerkung
des Verfassers) für die in der Praxis
in den Schulen vor Ort einzelfallorientierte Lösungen gesucht und gefunden
werden. Demzufolge sind z.B. „… seit
dem Jahr 2000 keine Gerichtsverfahren
anhängig, in denen es um die religiös
begründete Befreiung vom Schwimmunterricht geht“ (Jäger, Torsten: Muslimische Mädchen und der Schwimmunterricht - Auswertung einer Umfrage des
„Clearingprojekts: Zusammenleben mit
Muslimen“ bei den Kultusministerien
der Länder, S. 16. August 2007; Hrsg.:
Interkultureller Rat in Deutschland e.V.
– Bundesweites Clearingprojekt: Zusammenleben mit Muslimen).
Nicht nur im Landkreis Diepholz, sondern auch in benachbarten Landkreisen
sind uns Fälle bekannt, dass seit der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes muslimische Schülerinnen
oder deren Eltern von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht haben und machen.
Es ist bundesweit als auch bei uns der
Fall, dass „verschiedene muslimische
Organisationen, wie zum Beispiel der
Verband der Islamischen Kulturzentren
e.V., der Islamrat für die Bundesrepulik Deutschland e.V. und der Zentralrat
der Muslime in Deutschland e.V., ihre
Gemeinden und deren Mitglieder über
diese Möglichkeit informiert haben.
Verschiedene Gruppierungen verbreiten
Musteranträge für die Beantragung einer Befreiung im Internet“ (Antwort der
Bundesregierung vom 15.07.2004 auf
die kleine Anfrage der Abgeordneten
Rita Pawelski, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU; Drucksache
15/3517, S. 9-10) oder angefertigte Anträge in den Moscheen.
Vorsitzenden der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen e.V., der „KamelFatwa“, stand, dass „eine mehrtägige
Reise mit Übernachtung außerhalb der
ehelichen bzw. elterlichen Wohnung
für muslimische Frauen ohne Begleitung eines MAHRAM ( eines engen
männlichen Verwandten) nicht erlaubt
ist und gegen islamische Regeln verstößt“ (Antwort der Bundesregierung
vom 15.07.2004 auf die kleine Anfrage
der Abgeordneten Rita Pawelski, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU; Drucksache 15/3517, S.
10), ist dies mit dem Koran nicht begründbar. Nirgendwo im Koran gibt es
diesbezüglich irgendeine Sure, aus der
man dieses Verbot ableiten könnte. Es
kann auch keine Sure dafür im Koran
geben. Denn zu Lebzeiten Muhammads
gab es keine Schule in dem heutigen
Sinne. Auch in den Hadithen findet man
in dieser Hinsicht nichts. Leider sind jedoch aufgrund dieses Gutachtens bundesweit Fälle bekannt geworden, bei
denen muslimische Eltern, die unter
dem Einfluss der obigen islamistischen
e.V. standen, unter Berufung auf dieses
Rechtsgutachten die Teilnahme ihrer
Töchter an Klassenfahrten abgelehnt
haben.
Nach Ansicht des „Zentralrates der
Muslime“ ist aber „eine Teilnahme von
Kindern und Jugendlichen an Klassenfahrten durchaus erwünscht (…), unter
der Voraussetzung, dass die Eltern darauf vertrauen können, dass es nicht zu
engen körperlichen Kontakten zwischen
Jungen und Mädchen kommt“ (Antwort
der Bundesregierung vom 15.07.2004
auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Rita Pawelski, Maria Eichhorn, Dr.
Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU; Drucksache 15/3517, S. 10).
G.1.5. Sexualität im Koran
G.1.4. Teilnahme muslimischer
Mädchen an Klassenfahrten
Obwohl es in einem religiösen Rechtsgutachten vom Juli 2000 des früheren
Der Islam betrachtet Sexualität als ein
unerlässliches Bedürfnis des Lebens,
das befriedigt werden soll und nicht unterdrückt werden darf. Außerdem dürfen
die Frauen nicht als Sexualobjekt be-
trachtet werden. Die Sexualität ist keine
unreine Sache, von der man sich distanzieren muss, sondern sie muss unter
den bestimmten Rahmenbedingungen
auf eine gesunde und richtige Weise
praktiziert werden. Sie soll freundlich
sein, der Zeugung von Nachkommen
dienen und Genuss bringend sein. Man
soll die Bedürfnisse und Lüste der Frau
achten. Vor der intimen Einigung soll es
Vorspiele geben, und der Paarungsakt
soll sich innerhalb eines gottgewollten,
die gesellschaftliche Struktur schützenden Rahmens bewegen.
Als unrein gilt nach dem Koran,
wenn man Sex während der Menstruation der Frau, tagsüber während des
Fastenmonats und während der Pilgerzeit praktiziert. Als ebenfalls unrein gilt
der Analsex.
Homosexualität wird im Koran als
partnerschaftliche Lebensform nicht akzeptiert, ist verabscheuungswürdig und
muss bestraft werden.
Im Koran, Sure 4:16, steht dazu:
„Und die zwei von euch, die es begehen: straft beide (Frauen wie Männer)
Und wenn sie bereuen und sich bessern, dann lasst von Ihnen ab. Siehe,
Allah ist vergebend und barmherzig“.
Auch wenn bei uns im Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen keiner wegen seiner Homosexualität angegriffen worden ist, bleibt
es weiterhin die Aufgabe der Imame,
in den Moscheen und Gebetshäusern
die Jugendlichen darüber aufzuklären
und die Jugendlichen nicht gegen Homosexuelle aufzuhetzen, sondern ihnen
beizubringen, die Homosexualität als
Lebensform zu akzeptieren und dazu
auch theologische Stellungnahmen zu
beziehen. Auch wenn manche Multikulturalisten im Landkreis Diepholz und
in den benachbarten Landkreisen ihre
Probleme damit haben, offen darüber
zu reden, sagen wir als Migranten und
Flüchtlinge ganz offen, dass diese Ausgrenzung und Diskriminierung von Homosexullen strafbar ist und jeder das
Recht hat selbstzubestimmen, wie man
leben möchte.
Auch eine lesbische Beziehung ist
nach dem Koran verboten und soll bestraft werden. In der Sure 4,15 steht:
„Und wer von euren Frauen etwas Widerwärtiges (unzüchtiges, amoralisches
und unmoralisches Verhalten) begeht:
nehmt vier von euch als Zeugen gegen
Sie. Und wenn sie es bezeugen, schließt
sie in die Häuser ein, bis der Tod sie
nimmt oder Allah ihnen einen Ausweg
zeigt“.
H. Islam und
Christentum
Der Islam anerkennt alle Propheten, darunter auch Jesus Christus.
Jesus wird im Koran und in der islamischen Tradition als einer der großen
Propheten (ULULAZM) verehrt. Im Koran und in der islamischen Literatur hat
der Name „Jesus“ die Form ‚ISÂ. Mehrfach wird Jesus im Koran mit seinem
Beinamen „AL-MA-SÎH“, genannt.
Seine Geburt, seine Aufgaben, der Tod
und die Auferstehung sind Ereignisse
die im Koran aufgeführt werden.
Die Christen sind nach dem Koran
Besitzer von EHLI KITAP, die Schriftbesitzer des von Gott herabgesandten
Buches. Und auch die Christen verehren die meisten der im Koran genannten Propheten. Darüber hinaus gibt es
mehrere Gemeinsamkeiten zwischen
Christen und Muslime, wie z.B.:
- Der gemeinsame Glaube an den einen Gott „der zu den Menschen gesprochen hat“.
- Gemeinsam ist Christen wie Muslimen der Glaube an Gott, dem Schöpfer, der Himmel und der Welt erschaffen hat, der sie bewahrt und regiert
und richtet und sie nicht alleine läßt.
Gemeinsam ist ihnen das Wissen um
Gottes Barmherzigkeit und Gerechtigkeit.
- Gemeinsam ist Christen und Muslimen das Wissen, dass Gott ihnen in
seinem Wort seinen Willen kundtut
und sie sich vor Gott in ihrem Tun
und Lassen verantworten müssen
und der Glaube an die Auferweckung
der Toten und an Gottes Gericht.
Christen und Muslime haben ebenfalls
gemeinsam:
1. Gleiche Gebete und Danksagungen
(an den einen Gott),
2.Bestimmte Körperhaltungen beim
Gebet (hinsetzen, die Hände vor Gott
falten),
3.Feiertage,
4.Die Unterwerfung unter den einen
Gott,
5.Den Glauben an Abraham,
6.Die Verehrung von Jesus und Maria,
7.Die Erwartung des entzeitlichen Gerichts.
8.Der Glaube an die Auferweckung der
Toten.
Einige der folgenden Suren aus dem
Koran verdeutlichen diese Gemeinsamkeiten sehr gut:
Sure 2:136 „Sprecht: „wir glauben
an Allah und an das, was Er zu uns herabsandte, und was Er zu Abraham
und Ismael und Isaak und Jakob und
den Stämmen herabsandte, und was
Moses und Jesus und was den Propheten
von ihrem Herren gegeben wurde. Wir
machen keinen Unterschied zwischen
einem von ihnen…“
Sure 5:6 „Und in ihren Spuren ließen
wir Jesus folgen, den Sohn der Maria, um
die Thora, die vor ihm war, zu bekräftigen. Und wir gaben ihm das Evangelium
21
mit seiner Rechtleitung und einem Licht,
die Thora, die vor ihm war, bestätigend
als eine Rechtleitung und Ermahnung
für die Gottesfürchtigen“.
Sure 5:69 „Siehe, die Gläubigen und
die Juden und die Sabäer und die Christen - wer da an Allah glaubt und an den
Jüngsten Tag und das Rechte tut - keine
Furcht soll über sie kommen, und sie
sollen nicht traurig sein“.Sure 5:82 „…
und du wirst finden, dass den Gläubigen
diejenigen am freundlichsten gegenüberstehen, welche sagen: “Wir sind
Christen, weil unter ihnen Priester und
Mönche sind, und weil sie nicht hochmütig sind”.
Sure 29:46 „ …Und sprecht: Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt
wurde und was zu euch herabgesandt
wurde. Unser Gott und euer Gott ist ein
und derselbe“.
Auch die Brüderlichkeit unter allen
Gläubigen (Christen u.a.) wird nach
dem Koran z.B. mit den folgenden Suren hervorgehoben:
Sure 2: 62 „Siehe, die da glauben,
auch die Juden und die Christen und die
Sabäer, wer immer an Allah glaubt und
an den Jüngsten Tag und das Rechte tut,
die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn.
Keine Furcht kommt über sie, und sie
werden nicht traurig sein“.
Sure 2:87 „Und Moses gaben Wir die
Schrift und ließen ihm Gesandte nachfolgen. Und Wir gaben Jesus, dem Sohn
der Maria, die deutlichen Zeichen und
stärkten ihn mit göttlicher Inspiration“.
Der wesentliche Unterschied zwischen Christentum und Islam liegt darin, dass für die Muslime die prophetische Offenbarung ihren Höhepunkt
und ihr Ende in Muhammad erreicht.
Für die Christen erreicht die Offenbarung ihren Höhepunkt in Jesus Christus,
dem Wort Gottes, das Mensch wurde,
am Kreuz starb und als auferstandener
Herr die Rolle der Offenbarung (PLEROMA) darstellt.
Der Koran erklärt die Unterschiede
damit, dass die Tora (tevrat), die Psalmen (zabur) und das Evangelium (incil)
als Heilige Schriften durch Eingriffe in
22
den Text im Lauf der Jahrhunderte verändert und verfälscht worden seien.
Der Koran versteht sich daher als letzte
Offenbarung, die alle früheren Offenbarungen aufnimmt und wiederherstellt.
„Für Muslime ist Gottes Wort in abschließender Form in einem Buch, dem
Koran, präsent. Ihn hat der Prophet
Mohammed verkündet. Vor ihm traten nach islamischem Glauben - viele andere Propheten auf, darunter auch Jesus,
die im Wesentlichen das gleiche verkündeten. Mohammed gilt als „Siegel
der Propheten“; nach ihm gibt es keine
Propheten und keine Offenbarung mehr.
Für Christen ist Gottes Wort nicht zuerst in einem Buch gegenwärtig, sondern in einer Person: Jesus Christus.
In seinem Reden und Handeln, Leben
und Sterben offenbart er, wer Gott ist.
Jesus Christus ist daher mehr als ein
Prophet: In ihm ist Gottes Wort Mensch
geworden; er ist Gottes Sohn, wahrer
Mensch und wahrer Gott. Daher bekennen Christen den einen Gott als dreifaltig: Vater, Sohn und Heiliger Geist. Die
Bibel gibt Zeugnis vom Heilshandeln
Gottes in der Geschichte. Muslime sehen in der Bezeichnung „Sohn Gottes“
einen Abfall vom Ein-Gott-Glauben und
lehnen diesen Titel daher strikt ab. Jesus wurde nach islamischer Auffassung
nicht gekreuzigt; sein Tod und seine
Auferstehung bewirken keine Erlösung.
Die Dreifaltigkeit wird als Dreiheit von
Vater - Mutter - Sohn missverstanden
und zurückgewiesen. Stellen im Alten
und Neuen Testament, die nicht mit der
islamischen Lehre übereinstimmen, gelten als verfälscht.
Christen können den Koran zwar als
Glaubenszeugnis, aber nicht als neue
Offenbarung Gottes anerkennen, da
Christus das endgültige Wort Gottes ist,
nach dem es keine neue Offenbarung
mehr geben kann“ („Anstoß zum Dialog - Handreichung für das Gespräch
zwischen Christen und Muslimen“, S.7.
Hrsg.: Die Beauftragte für den Dialog
mit den nichtchristlichen Religionen,
Bistum Osnabrück – Bistum Hildesheim).
Hinsichtlich des Zusammenlebens
zwischen Christen und Muslimen haben wir in letzter Zeit immer wieder
erzählt bekommen, dass unter Muslimen in unseren Landkreisen eine große
falsche Propaganda gemacht wird: Es
soll vielen Muslimen „empfohlen“ worden sein, weder bei Christen noch bei
christlichen Familien zu essen, weil diese Schweinefleisch verzehren. Diesen
Versuchen der Verfeindung verschiedener Religionszugehörigen, initiiert
von politischen Islamisten, möchten
wir die folgende Sure aus dem Koran
entgegensetzen, weil sie, ohne Kommentar, die richtige Antwort auf diese
falsche Empfehlung ist:
Sure 5:5 „Heute sind euch alle guten
Dinge erlaubt. Auch die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch
erlaubt, so wie eure Speisen ihnen erlaubt sind. …“
Auch die Gewaltanwendung oder gar
Tötung von Gläubigen ist nicht mit dem
Koran begründbar. Dies kommt in folgenden Suren sehr gut zum Ausdruck:
Sure 16:90 „Siehe Allah gebietet Gerechtigkeit zu üben, Gutes zu tun und
die Nahestehenden zu beschenken. Und
er verbietet das Schändliche und Unrechte und Gewalttätige. Er ermahnt
euch, euch dies zu Herzen zu nehmen“.
Sure 4:92 „Kein Gläubiger sollte einen anderen Gläubigen töten. Es sei
denn aus Versehen“.
Sure 4:93 „Wer einen Gläubigen mit
Vorsatz tötet, dessen Lohn ist die Hölle,
ewig soll er darin verweilen. Allah zürnt
ihm und verflucht ihn und bereitet für
ihn gewaltige Strafe“.
I. Religiöse Feiertage im Islam
Die wichtigsten religiösen Feiertage der
Muslime im Landkreis Diepholz und
in den benachbarten Landkreisen, die
meist gefeiert werden, unabhängig davon, zu welcher Glaubensrichtung und
Rechtsschule Sie angehören, sind:
- Das ASCHURAFEST. Es hat eine
unterschiedliche Bedeutung bei Sunniten und Schiiten (Aleviten in der
Türkei). Im sunnitischen Volksglauben ist es der Tag, an dem Gott Adam
und Eva, Himmel und Hölle, Leben
und Tod erschuf und an dem Noah
die Arche verließ. Für die Schiiten ist
es der Tag der Trauer um Hussein,
dem Sohn des Kalifen Ali, der an diesem Tag im Jahre 680 in Kerbela den
Märtyrertod erlitt;
- Der Geburtstag des Propheten Muhammads MEVLİD KANDİLİ. Aus
diesem Anlass treffen sich Muslime
entweder in ihren eigenen vier Wänden oder in den Moscheen, um mit
Koranrezitaten der Geburt und des
Lebens Muhammads zu gedenken
und die Sendung des Propeten zu
preisen;
- Der Geburtstag des Heiligen Ali, HIDIRELLEZ (alevitisches Fest);
- Islamischer Feiertag am ersten Freitag des Monats Recep, REGAİB
KANDİLİ;
- Die Nacht der Himmelreise des
Propheten Muhammad, MİRAC
KANDİLİ. Sie ist nicht mit der
christlichen Himmelfahrt zu vergleichen. Denn dem Koran und der Tradition zufolge handelt es sich dabei
um eine Vision des Propheten – die
Theologie spricht von einer „Traumreise“ – während er von Mekka nach
Jerusalem und von dort in den Himmel entrückt wurde, um Gott von Angesicht zu Angesicht zu schauen;
- Die Nacht der Berufung Muhammads
zum Propheten, BERAT KANDİLİ;
- Die Gedenktage an Hacı Bektaş bei
den Aleviten (nur in der Türkei);
- Der Heilige Monat Ramadan und das
Fastenbrechenfest. Das Fest des Fastenbrechens beendet den Fastenmonat Ramadan. Es gehört zu den
großen wichtigen Festen im Islam
und dauert drei Tage. In den Familien
wird gemeinsam gegessen und die
Freude über die bestandene Fastenzeit ausgedrückt. In der Türkei wird
das „Zuckerfest“ ŞEKER BAYRAMı
genannt. Damit wird zum Ausdruck
gebracht, dass wieder Süßigkeiten
gegessen werden dürfen bzw. dass
für das Fest viele süße Speisen, Desserts und Gebäck zubereitet werden.
Während der Festtage werden Kinder
besonders beschenkt.
- Das
„Opferfest“
KURBAN
BAYRAMı; Es dauert vier Tage und
wird gefeiert zum Gedenken an Abrahams Bereitschaft, aus Liebe zu
Gott gemäß seinem Willen seinen
erstgeborenen Sohn (im islamischen
Verständnis Ismael) zu opfern. Daran erinnert jedes Jahr in Mina die
Schlachtung der Opfertiere.
- Die Nacht der Offenbarung, KADİR
GECESİ. Sie ist im Monat Ramadan
und erinnert an den Beginn der Offenbarung des Korans. Der Feiertag
ist die Heilige Nacht des Islams.
- Das Islamische Neue Jahr, HİCRİ
YILBAŞI.
- Das MUHARREM-FASTEN bei den
Aleviten. Die Aleviten dürfen an diesen Tagen nur Gutes tun, kein Fleisch
essen, kein Blut vergießen, keinen
Menschen töten und sich nicht amüsieren.
Fastenbrechenessen mit Angehörigen
aller Glaubensrichtungen und Rechtsschulen veranstaltet, zum Geburtstag
Muhammads wird aus dem Koran gelesen, bei religiösen Festen Kinder beschenkt, die verstorbenen Verwandten
und Bekannnten auf den Friedhöfen
besucht. Und viele der unorganisierten
Muslime aus dem Landkreis Diepholz
und den benachbarten Landkreisen
wünschen sich hinsichtlich dieser religiöser Tage mit den Schulen, Rathäusern, Kirchen, Institutionen in Kontakt
zu kommen, um gemeinsame interreligiöse Begegnungen zu schaffen.
Viele dieser religiösen Feiertage werden bei uns im Landkreis Diepholz und
in den benachbarten Landkreisen unter
Muslimen (manchmal unterschiedlich)
gefeiert und verschiedene Aktivitäten
durchgeführt. So werden in Monat Ramadan fast jeden Abend gemeinsame
23
J. Sterben und Tod im Koran
Der Tod ist nach dem Islam ein natürliches Ende des Lebens, das von Allah
für eine bestimmte Zeitspanne gegeben
worden ist. Nach dem Koran wird jedes Lebewesen, ob Mensch oder Tier,
irgendwann einmal sterben, weil Allah
allein über die Existenz aller Lebewesen bestimmt und über den Zeitpunkt
des Todes entscheidet. Daher darf nach
dem Koran keinem Menschen durch
einen anderen Menschen das Leben
genommen werden; denn alleine Allah
erschafft und nimmt das Leben. Und
deswegen werden von der überwiegenden Mehrheit der Muslime weltweit
Attentate auf Menschen nie akzeptiert.
Der Tod ist nichts Negatives und gilt
auch nicht als Strafe, er gehört zum
menschlichen Dasein auf dieser Welt.
Der Tod ist nach dem Koran kein endgültiges Ende, sondern ein Übergang in
eine andere Dimension des Lebens, der
Übertritt in das Jenseits, in der die Seele weiterlebt. Das weltliche Leben ist
für den Menschen ein Geschenk Allahs
und gleichzeitig eine Bewährung, in der
dem Mensch die Möglichkeit gewährt
wird, ein Leben in Hingabe zu Allah zu
führen. Den Tod betreffend existieren
mehrere Suren im Koran:
Sure 4:78 „Wo ihr auch sein möget,
der Tod ereilt euch…“.
Sure 6:60 „Und Er ist es, der eure Seelen zu sich nimmt in der Nacht,
und
Er weiß, was ihr schaffet am Tag; dann
erweckt Er euch wieder (zum Tageslicht),
auf dass die vorbestimmte Frist vollendet werde. Zu Ihm ist dann eure Heimkehr; dann wird Er euch verkünden, was
eure Werke waren“.
Sure 6:61 „Er ist der Höchste über Seine Diener, und Er sendet Wächter
über euch, bis endlich, wenn der Tod
an euch von einen herantritt, Unsere Gesandten seine Seele dahin nehmen, und
sie säumen nicht“.
Sure 16:70 „Allah erschafft euch,
dann lässt Er euch sterben; …“.
Sure 21:35 „Jeder soll den Tod kosten; und Wir setzen euch Schlechtem
24
und Gutem als Prüfungen aus, um euch
auf die Probe zu stellen. Und zu Uns sollt
ihr zurückgebracht werden“.
Im Totenbett bzw. im Moment des
Todes muss der Muslim das Glaubensbekenntnis sprechen. Das heißt:
„Ich bekenne/bezeuge/glaube, dass es
keinen Allah gibt außer Allah und ich
bekenne/bezeuge/glaube, dass Muhammad der Gesandte von Allah ist“.
Der Sterbende soll nach dem Islam
nicht allein gelassen werden. Diejenigen, die sich um die sterbende Person kümmern, müssen ebenfalls das
Glaubensbekenntnis mit lauter Stimme
sprechen. Und in der Zeit, in der man
gemeinsam auf den Tod wartet, wird
auch die Sure 36 (YASİN) aus dem Koran rezitiert. Um den Stellenwert dieser
Sure, die sehr lang ist, deutlicher zu
machen, führen wir im Folgenden nur
einige Ausschnitte auf:
Sure 36:12 „Wahrlich, Wir machen die
Toten lebendig. Und Wir schreiben auf,
was sie getan und an Spuren hinterlassen haben. Und alle Dinge haben Wir in
einem deutlichen Buch aufgezählt“.
Sure 36:22 „Warum sollte ich denn
nicht Dem dienen, Der mich erschaffen
hat und zu Dem ihr zurück müßt“.
Sure 36:36 „Preis sei ihm, der alle
Arten paarweise erschaffen hat, von
dem, was die Erde wachsen lässt, und
von ihnen selber und von dem, das sie
nicht kennen“.
Sure 36:60 „Habe ich euch nicht befohlen, o ihr Kinder Adams: „Dient nicht
dem Satan – siehe, er ist euch ein offenkundiger Feind“.
Sure 36:83 „So sei Der gepriesen, in
Dessen Hand die Herrschaft über alle
Dinge liegt! Und zu Ihm kehrt ihr zurück“.
Bei der Aufbahrung des Toten
muss die Richtung gen Kaaba (Mekka)
zeigen. Nachdem die Person gestorben ist, müssen deren Hände auf dem
Bauch zusammengeführt und gefaltet
werden.
Bevor man mit der Waschung be-
ginnt, muss die Kleidung komplett
ausgezogen und die Leiche zum Waschraum gebracht werden. Dieses Ritual ist
von Ort zu Ort verschieden und hängt
davon ab, ob jemand im Krankenhaus,
in der Stadt oder zuhause bzw. auf dem
Lande gestorben ist. In Deutschland
wird dies meist von muslimischen Bestattungsinstituten übernommen: Die
Leiche wird zunächst an ihrem Todesort
abgeholt. Anschließend erfolgen die
Waschungen und letztendlich die Bestattung oder die Überführung ins Herkunftsland sowie das Begräbnis dort.
Bei der Ganzkörperwaschung wird
zuerst Seifenwasser über die Leiche gegossen. Um die Seifenreste zu entfernen, benutzt man anschließend klares
Wasser. Bei der dritten Waschung
wird dann der ganze Körper mit Wasser übergossen, das mit Kampfer angereichert ist. Die Leichenwaschung
muss von jemandem, der sich darin
gut auskennt, gemacht werden. Dies
ist entweder ein Imam oder eine Imamin, da der bzw. die Waschende das
gleiche Geschlecht wie die verstorbene
Person haben muss. Die Waschung darf
nicht von Familienmitgliedern durchgeführt werden. Während der Waschung
werden Ausschnitte aus der Sure ALANAM (DAS VIEH) rezitiert. Nach der
Waschung müssen die Körperöffnungen
verschlossen werden. Danach wird der
Tote in weiße Tücher gewickelt und in
einen offenen Sarg gelegt, damit sich
alle Familienmitglieder zum letzten Mal
verabschieden können. Nach der Schließung des Sarges wird der Leichnam zur
Moschee oder zum Friedhof gebracht.
Bevor der Verstorbene bestattet wird,
kommt es zu einem Gebet entweder
vor der Moschee oder an der Grabstätte. Der Koran schreibt dazu nichts vor.
Dieses Gebet kann überall stattfinden,
nur die Gebetsrichtung nach Kaaba
(Mekka) soll gewährleistet sein.
Wenn der Tod vormittags stattgefunden haben sollte, wird meist am
gleichen Tag bestattet, ansonsten am
darauf folgenden Tag. Hierbei ist es
sehr wichtig zu wissen, dass es für
viele Muslime eine Ehre ist, den Toten
zu Grabe zu tragen (weshalb man sich
dabei abwechselt) und sein Gewand zu
berühren. Der Tote wird von Männern
zu Grabe getragen. Der Brauch, Erde
auf den Leichnam ins Grab zu schütten,
gibt es auch im Islam und wird unter
den Familienangehörigen, Männern wie
Frauen, praktiziert. Während dieser Zeremonie spricht man folgende Sure:
Sure 20:55 „Aus ihr (der Erde) haben
Wir euch erschaffen, und in sie lassen
Wir euch zurückzukehren, und aus ihr
lassen Wir euch ein weiteres Mal erstehen“.
Nach dem Gebet soll die Leiche ins
Grab gelassen werden. Das Totengebet
darf nicht mit den üblichen Gebeten im
Koran verglichen werden. Es unterscheidet sich sowohl inhaltlich als auch vom
Bewegungsablauf: Während sich Muslime beim alltäglichen und vielen anderen Gebeten knien, gibt es beim Totengebet weder eine Verneigung noch
einen Kniefall.
Beim Herablassen des Toten in das
Grab spricht man: „Im Namen des Allahs und in der Religion des Boten von
Allah“. Die Leiche muss im Grab auf
die rechte Seite gestützt und nur in ein
weißes Leinentuch gehüllt (also ohne
Sarg) mit dem Gesicht in Richtung Kaaba (Mekka) liegen.
Nach dem Koran wird der Tote von
zwei Engeln besucht, die ihm dann einige Fragen zu seinem Glauben stellen.
Daher werden, während das Grab mit
Erde gefüllt wird und auch nach der Beerdigung, verschiedene Suren aus dem
Koran zitiert, die dem Toten helfen sollen, die richtigen Antworten zu geben.
Wenn die Fragen richtig beantwortet
werden, wird er ins Paradies geschickt.
Wenn er falsche Antworten gibt, kommt
er in die Hölle.
Nach dem Koran wird jede und jeder
von Allah geprüft. Wer glaubt und tut,
was Recht ist, wird mit dem Paradies
(CENNET) belohnt. Wer aber ein Feind
Allahs ist, kommt in die Hölle (CEHENNEM). Im Koran wird das Paradies
als ein großer Garten beschrieben. Allah ist dort ganz nahe und freut sich
über seine Menschen. Es gibt Ruhestätten und unendlich sprudelnde Quellen,
köstliche Speisen und Getränke, Flüsse
mit goldenen Fischen, so wie es z.B. in
der folgenden Sure beschrieben wird:
Sure 2:25 „Verheiße aber denen, die
glauben und das Rechte tun, dass Gärten für sie bestimmt sind, durcheilt von
Bächen. Und sooft sie mit einer ihrer
Früchte gespeist werden, …“
Das Grab soll einfach sein. Dafür gibt
es nach dem Koran keine Vorschriften.
Man soll aber für die Armen und Bedürftigen sowie auch für die Besucher
und Besucherinnen Essen anbieten und
Allah darum bitten, dass der Verstorbene belohnt wird.
Nach der Bestattung beginnt eine
siebentägige Trauerzeit. Während dieser Zeit bekommen die Angehörigen
Beileidsbesuche. Es werden Gebete gesprochen und der Koran rezitiert. Und
auch zum 40. Todestag wird gemeinsam gegessen, das Grab des Verstorbenen besucht, der Koran rezitiert und
Spenden verteilt.
25
K. Islamische Dachverbände, deren Vertretungen und die
Muslime
Weyhe: Die in Weyhe lebenden Muslime
Hier finden Sie die Adressen einiger Moscheen in verschiedenen Gemeinden und
Städten im Landkreis Diepholz und den Landkreisen Verden, Vechta und Nienburg,
den Städten Bremen und Osnabrück, die als Verein oder als Treffpunkt existieren,
Mitglied folgender bundesweiter Dachverbände sind und die von Muslimen aus dem
Landkreis Diepholz und den benachbarten Landkreisen besucht werden.
K.1. Moscheen und Gebteshäuser im Landkreis Diepholz und in den
benachbarten Landkreisen und Städten
Achim
Achim
Barnstorf
Bremen
Brinkum
HannoverStöcken
Lohne
Sulingen
Sami-Moschee
www.ahmadiyya.de
Lohne Camisi
www.igmg.de
Kulturverein zur Förderung und
Integration von Jugendlichen Nienburg
e.V. www.vikz.de
Ulu Cami
www.igmg.de und www.ditib.de
Diyanet Cami
www.ditib.de
Yeni Cami
www.ditib.de und www.igmg.de
www.igmg.de
Sulingen
Selimiye Moschee
Syke
Zurzeit trifft man sich in verschiedenen
privaten Räumen. Sie sind bemüht,
Grundstücke zu kaufen und darauf ein
Gebetshaus bzw. eine Moschee zu
bauen; gelenkt wird die Gruppe von Milli
Görüs, Fethullah Gülen und der Grauen
Wölfen aus der Stadt Syke
Vechta
Wagenfeld
Sultan Ahmet Merkez Cami
www.ditib.de und www.igmg.de
Fatih Sultan Camii (Aktion Bildung und
Integration in Vechta e. V.) (www.vikz.de)
www.ditib.de
Verden-Aller
www.ditib.de
Nienburg
NienburgWeser
Osnabrück
Sulingen
Vechta
26
Hicret Moschee
www.igmg.de
Haci Bayram Camii (Jugend- und
Kulturverein Achim e.V.), www.vikz.de
Mevlana Moschee
www.igmg.de
Fatih Moschee
www.ditib.de www.igmg.de
Nasir Moschee www.ahmadiyya.de
Feldstr. 2,
28832 Achim
Ottostr. 1,
28832 Achim
Osnabrücker Str. 22,
49406 Barnstorf
Stapelfelder Str. 9,
28237 Bremen
Marie-Curie-Straße 7
28816 Stuhr – Brinkum
Alter Damm 47,
30419 Hannover-Stöcken
Am Mühlenkamp 20,
49413 Lohne
Im Meerbachbogen 10,
31582 Nienburg
Verdener Str. 1a,
31582 Nienburg
Frankenstr. 13,
49082 Osnabrück
Lindenstr. 12
27232 Sulingen
Hohe Str. 47,
27232 Sulingen
Bassumer Str. 20,
27232 Sulingen
Neue Treffpunkte im
Rathaus Syke erfragbar.
Romberg Str. 10,
49377 Vechta
Diepholzer Str. 14,
49377 Vechta
Diepholzer Straße 6,
49419 Wagenfeld
Grüne Str. 31a,
27283 Verden-Aller
aus dem Balkan, der Türkei und dem
Libanon besuchen seit ein paar Jahren
verstärkt Moscheen in Bremen. Eine
kleine Gruppe trifft sich „geheim“, d.h.
an einem nicht offiziell bekannten Ort.
Islamische Organisationen sind in
Deutschland überwiegend als eingetragener Verein organisiert, auch bei uns
im Landkreis wie z.B. der „Deutsch-Türkische Kulturverein Barnstorf“ oder der
„Verein türkischer Kultur- und Islamreligion Sulingen e.V.“. Bisher sind diesen
Organisationen und Dachverbänden der
Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht gewährt. Die Gründe
dafür liegen zum einen darin, dass es
keine offiziellen Mitgliederzahlen gibt
und nicht einmal 10% der Muslime unter
diesen Dachverbänden organisiert sind
und zum anderen existieren berechtigte
Zweifel an der Verfassungstreue einiger
Dachverbände.
Alle diese Dachverbände haben in
ihren Satzungen als Zweck des Vereins
angegeben, „... die in Deutschland lebenden Muslime in allen Angelegenheiten der islamischen Religion zu betreuen, aufzuklären und zu unterweisen“.
Auch bei uns im Landkreis Diepholz
und den benachbarten Landkreisen ist
der größte Teil der Muslime mit über
90% weder in diesen Dachverbänden
organisiert noch Mitglied dieser Dachverbände. Da aber viele keine andere
Alternative haben, besuchen sie zu bestimmten religiösen Anlässen (z.B. zum
Ramadan- und Opferfest) die Moscheen
und Gebetsräume in den Landkreisen.
Deswegen ist es von großer Bedeutung
für die Zukunft, diese unorganisierten
Muslime in den Landkreisen zu organisieren.
Weil es bundesweit eine große Anzahl von islamischen Dachverbänden
gibt und wir uns in unserer Broschüre
nur auf den Landkreis Diepholz und
die benachbarten Landkreise beziehen,
führen wir im Folgenden nur diejenigen
Dachverbände auf, deren Mitgliedsvereine sich hier und in den umliegenden
Landkreisen befinden.
K.1.2. Türkisch–Islamische Union
der Anstalt für Religion e.V.
(DITIB)
Die DİTİB wurde im Jahre 1982 zuerst
in Berlin als regionaler Dachverband
mit 15 registierten Moscheen und nach
Anschluss mehrerer bundesweiter Moscheen im Jahre 1984 in Köln als bundesweiter Verband gegründet.
Der Hauptsitz ist in Köln. Sie ist der
stärkste Dachverband mit mehreren
hundert Moscheen und hat tausende
von Mitgliedern in Deutschland. Die
DİTİB hat fast überall in Deutschland
Moscheen sowie Gebetsräume. Sie hat
direkte Verbindung zum türkischen
Staat bzw. zum staatlichen Präsidium für Religionsangelegenheiten. Sie
verkörpert den staatlichen Islam bzw.
die offizielle laizistische Grundhaltung
zum Verständnis von Staat und Islam
und agiert in diesem Sinne. Die DİTİB
hat das Ziel, die türkische Bevölkerung
überall zu erreichen und sie zugleich in
ihrem Nationalbewusstsein als Bürger
des türkischen Staates zu bestärken.
Die Arbeit der Organisation finanziert
sich durch Spenden, wovon Moscheen
gebaut werden, als deren Inhaber dann
das Präsidium für Religionsan-gelegenheiten eingesetzt wird. Die Imame werden als Staatsbeamte vom türkischen
Staat entsendet und bezahlt. Sie dürfen
vier Jahre in Deutschland bleiben und
müssen dann wieder zurückgehen. Sie
sind meist weder mit dem Leben der
türkischstämmigen Menschen hierzulande noch mit den spezifischen Problemen dieser Menschen vertraut. Je
nach Zusammensetzung der jeweiligen
Vereinsvorstände haben sich einige
deutschlandweit (aber leider nicht sehr
zufriedenstellend bei uns im Landkreis
Diepholz und in den benachbarten
Landkreisen) der Mehrheitsgesellschaft
gegenüber geöffnet. Viele türkeistämmige Menschen aus unserem und den
benachbarten Landkreisen besuchen
die hiesigen Moscheen und Gebetshäuser der DITIB. Weitere Informationen
findet man unter: www.ditib.de
K.1.3. Die Islamische
Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG)
Türkei der Fall ist), einen islamischen
Staat zu errichten.
Die offizielle Mitgliederzahl der İGMG
„liegt bei ca. 30.000“, die in fast 300
Moscheen in Deutschland organisiert
sind.
Die İGMG ist Mitglied des Islamrates,
dessen Ziele sind: die offizielle Anerkennung des Islams in Deutschland, die
bundesweite Einführung des Religionsunterricht für muslimische Kinder in den
Regelschulen und die Unterstützung der
Muslime auf dem Weg zu einem islamgerechten Verhalten.
Neben Kontakten zu den politischen
Parteien in Deutschland haben Sie auch
Kontakte zu internationalen Organisationen, Parteien sowie zu Muslimbruderschaften in Ägypten, zu den palästinensischen Hamas, zu Scientology,
Libyen, Sudan und einigen asiatischen
Ländern.
In Deutschland geht es der Bewegung in erster Linie darum, islamische
Normen durchzusetzen bzw. ihren eigenen Rechtsraum zu haben. Jedoch auf
jeden Fall nicht darum (wie es in der
Die Milli Görüş ist für viele aus der
Türkei stammenden Demokraten, auch
für die türkeistämmige Demokraten im
Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen, immer noch eine
antisäkularistische und antisemitische
Partei trotz gegenteiliger Behauptung
mancher Multikulturalisten, auch aus
dem Landkreis Diepholz und den benachbarten Landkreisen.
Die ideologischen Wurzeln dieser Bewegung stammen aus der islamistischen
Bewegung in der Türkei bzw. von dem
türkischen Politiker Necmettin Erbakan,
der in der Türkei mehrere islamistische
Parteien ab Ende der 60er Jahre des
letzten Jahrhunderts immer wieder neu
gründete und zwischendurch sogar in
den 70er und 90er Jahren als türkischer
Ministerpräsident sowie stellvertretender Ministerpräsident an der Regierung war. Zu jeder Zeit, wenn Necmettin
Erbakan an der Macht war und regierte
oder mitregierte, hatten alle Menschen
unter seiner Wirtschafts-, Sozial- und
Kulturpolitik zu leiden, besonders aber
die fortschrittlichen Kräfte in der Türkei
sowie Sozialdemokraten, ethnisch religiöse Gruppenzugehörige des Landes,
Antirassisten und Antifaschisten.
Erbakan, der in Aachen studierte
und inzwischen tot ist, wird seit Jahrzehnten unter seinen Anhängern sowohl im Ausland als auch in der Türkei
als Mücahit(Anführer) Erbakan wegen
seiner Ansichten verehrt. Er ist seit Jahrzehnten unzählige Male auf Einladung
der İGMG nach Deutschland gekommen.
Zwei Schlüsselbegriffe sind in der
Bewegung sehr prägend: Milli Görüş
(Nationale Sicht) und adil düzen (gerechte Ordnung). Nach Erbakan beruhen
Zivilisationen entweder auf grundsätzlich „gerechten“ oder auf „nichtigen“
Voraussetzungen. Demnach fußt die
„gerechte Ordnung“ auf der göttlichen
Offenbarung und Wahrheit. Mit der
westlichen Zivilisation dominiere eine
„nichtige“ Ordnung, die auf Gewalt, Un-
Zur Geschichte der IGMG: Ursprünglich
ist die IGMG im Jahre 1971 in Braunschweig auf Anweisung von Necmettin Erbakan zuerst unter dem Namen
„Türkische Union Deutschland e.V.“
gegründet worden. Nach der Gründung
dieses Vereins gab es mehrere Umbenennungen in der Geschichte von Milli
Görüş (Nationale Sicht) in Deutschland.
So nannte sie sich im Jahre 1985 „Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa
e.V.“ und ab 1995 „Islamische Gemeinschaft Milli Görüş e.V. İGMG)“. Aber die
politischen Kontakte zum Herkunftsland
Türkei blieben immer bestehen. Die
İGMG ist der europäische Ableger der
im Laufe der letzten Jahrzehnte des 20.
Jahrhunderts in der Türkei verbotenen
islamistischen Parteien wie die Milli Nizam Partisi, die Milli Selamet Partisi, die
Refah Partisi, die Saadet Partisi und zur
Zeit in enger Zusammenarbeit mit der in
der Türkei regierenden AKP (Adalet ve
Kalkınma Partisi) Erdoğans.
27
recht und Ausbeutung der Schwachen
basiert. Daher muss man ein solches
System durch eine „gerechte“ Ordnung
ersetzen. Dafür ist aber, nach Meinung
von Erbakan, eine Ausrichtung an islamische Grundsätze erforderlich statt an
von Menschen geschaffenen (und seiner Auffassung nach damit angeblich
willkürlichen) Regeln. Es muss nach
Erbakan in den Ländern der Muslime
eine islamische Gesellschaftsordnung
errichtet werden.
Mitte April 2010 war Erbakan wieder
auf einer Veranstaltung in Duisburg und
saß mit den İGMG-Führern zusammen
auf dem Podium, redete wieder von
dem „rassistischen Imperialismus“ des
Westens, vom Tod des Kommunismus,
von der Krise des Kapitalismus, von der
Unterdrückung der Menschheit durch
Kommunismus und Kapitalismus, verherrlichte das alte Osmanische Reich,
und erzählte wieder davon, wie Milli
Görüş für die Erlösung arbeite. Er redete wieder davon, dass es nur zwei
Kategorien von Menschen gibt: die Anhänger von Milli Görüş, die für die Gerechtigkeit eintreten und die anderen,
die das nicht tun (vgl: Beucker, Pascal:
„Schlichtes Weltbild“, in: „taz“, S.7
vom 19.04.10).
In Deutschland bemüht sich die
İGMG seit Jahren um die rechtliche Anerkennung, was sie zum Teil geschafft
hat. Sowohl in vielen Bundesländern
als auch bundesweit setzen sie sich mit
Bundes- und Landespolitikern zusammen, um Muslime in die Gesellschaft zu
„integrieren“. So sind sie zum Beispiel
in Niedersachsen Mitglied von Schura
Niedersachsen und ebenfalls Mitglied
des „Runden Tisches zum islamischen
Religionsunterricht“, den die Landesregierung eingerichtet hat.
Neben vielen Publikationen und Internetseiten wird von Milli Görüş -Ideologen die Tageszeitung Milli Gazete
(Nationale Zeitung) in Deutschland mitgestaltet und mitvertrieben.
Die Milli Görüş-Bewegung bzw. die
İGMG selbst wird vom Bundesverfas-
28
sungsschutz hinsichtlich ihrer Aktivitäten beobachtet.
Auch bei uns ist die İGMG in verschiedenen Gemeinden (Barnstorf, Bassum,
Bruchhausen Vilsen, Diepholz, Sulingen,
Syke, Twistringen, Wagenfeld, Weyhe)
und in den benachbarten Landkreisen
(Nienburg, Verden, Vechta) mit einigen
Hundert (erwachsenen) Mitgliedern vertreten
(zu den Aktivitäten siehe bitte unter
„Moscheen“). Weitere Informationen
findet man dazu unter: www.igmg.de
und www.islamrat.de
K.1.4. Der Verband der
islamischen Kulturzentren (VIKZ)
Die Gründung des VİKZ geht zurück
auf die im Jahre 1967 gegründete „Türkische Union“, die nach 1973 ihre Aktivitäten als „Islamisches Kulturzentrum“ fortsetzte. Im Jahre 1980 haben
sich alle Gemeinden zum „Verband der
Islamischen Kulturzentren“ zusammengeschlossen.
Er ist aus der streng hierarchisch organisierten Süleymancılık-Bewegung in
der Türkei hervorgegangen. Diese Bewegung ist im Widerstand gegen die
laizistischen Reformen Mustafa Kemal
Atatürks gegründet worden, vetritt einen traditionell orthodox geprägten
Islam, den er in der Türkei verwiklicht
sehen will.
Der Hauptsitz des Verbandes ist, wie
der von Milli Görüş, ebenfalls in Köln.
Er hat „über 20.000 Mitglieder“ in
Deutschland und ist in mind. 300 Moscheen organisiert.
Während dieser Verband Anfang
der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts in
Deutschland aufgrund seiner Verbindungen zu islamistischen Kreisen (diese Verbindungen existieren auch heute
noch) in der Türkei als islamistisch und
integrationsfeindlich eingestuft wurde,
gilt er heute in den Kreisen von „Multikulturalisten“ eher als „neotraditionalistische“ und „primär religiöse Gruppierung“.
Der VİKZ ist in unserem Landkreis
besonders im Raum Sulingen, Syke,
Weyhe und Achim, Vechta, Verden und
Nienburg organisiert. Hauptsächlich
macht er bei uns Koranunterricht und
Jugendarbeit mit Unterstüzung von Nienburg und Bremen. Der Verband versteht seine Jugendarbeit dahingehend,
die Jugendlichen dabei zu unterstützen,
ihre islamische Identität zu bewahren,
weil sie in Deutschland besonders gefährdet sein sollen, in die Kriminalität
abgedrängt zu werden. Auch soziale
Hilfeleistungen sind untereinander sehr
verbreitet. Weitere Informationen findet
man unter: www.vikz.de
K.1.5. Avrupa Demokratik
Ülkücü Dernekleri Federasyonu
(Föderation der TürkischDemokratischen IdealistenVer­­eine Europa) und Union
der Türkisch–Islamischen
Kulturvereine in Europa e.V.
(ATIB)
Auch türkische Faschisten begannen
sich Ende der 60er Jahre des letzten
Jahrhunderts in Deutschland zu organisieren. Die Organisierung erfolgte auf
der Basis von Vereinen, die als „Türkische Gemeinschaft“, „Idealistenverein“ oder einfach als „Kulturverein“ bezeichnet wurden.
Beide Dachverbände tragen die faschistische und islamistische Prägung
der türkischen MHP (Milliyetci Hareket
Partisi). Nach deren Ansicht (und der faschistischen MHP in der Türkei) sollen
all diejenigen Türken mit sunnitischer
Glaubensrichtung und mit hanefitischer
Rechtsschule die beherrschende Volksund Religionsgruppe in der Türkei sein
(türkisch - islamische Synthese). In
Deutschland setzen sie sich besonders
bei Jugendlichen für die Bewahrung der
sogenannten „türkischen Identität und
der traditionellen türkisch-islamischen
Werte“ ein.
Folgende Zitate aus dem Parteiprogramm der MHP machen ihre Doktrin
sehr deutlich: „Die Verwaltung des
Staates durch Menschen türkischer Rasse ist lebensnotwendig. Die in der Türkei
lebenden Nichttürken mit türkischer
Staatsangehörigkeit sind Tscherkessen,
Bosniaken, Lazen, Araber, Kurden. Sie
sollte man in die Länder schicken, wo sie
hingehören“.
“Wenn ihr Kurden weiterhin eure primitive Sprache sprecht..., werdet ihr von
den Türken auf die gleiche Weise ausgerottet, wie man schon die Georgier,
die Armenier und die Griechen bis auf
die Wurzeln ausgerottet hat“.
Der ATİB-Vorsitzende Musa Serdar
Celebi äußerte im Jahr 1993:
„Im Hinblick auf unsere Zukunft in Europa ist unsere wichtigste Aufgabe die
Erziehung unserer künftigen Generationen zu Personen mit einer „nationalen Identität“. Was unsere Bürger in
Europa betrifft, so müssen alle unsere
Bemühungen dahin gehen, künftige Generationen aufzuziehen, die eine muslimisch-türkische Persönlichkeit haben“,
und als vordringlichste Aufgabe führt er
die „Wahrung der türkisch-islamischen
Identität“ auf. (Zitat: Spuler - Stegemann, U.: „Muslime in Deutschland“, S.
230; 1998)
Auf der Jahreshauptversammlung der
„Türk-Föderation“ am 26.11.1994 in
Sindelfingen (über 10.000 MHP-Anhänger), bei der der inzwischen verstorbene Faschist und Parteivorsitzende der
MHP Türkeş (Führer) aus der Türkei als
Redner auftrat, wurde er von dem Publikum mit Parolen wie „Führer befiehl,
wir folgen“ begrüßt . Auch der türkische
Botschafter in Deutschland nahm damals an der Versammlung als Ehrengast
teil, und die damalige Ministerpräsidentin Ciller schickte den Veranstaltern ihre
Glückwünsche.
Und der Generalvorsitzende der
„Türk Federasyon“ sagte im Jahr
1997:
„Wir sind die Europa-Repräsentanten
des Islam“, „Wir sind Türken, wir sind
Nationalisten.“ „Das 21. Jahrhundert
wird - so Gott will - das türkische Jahrhundert werden. Seid einig, gut und tatkräftig!“ (Zitat: Spuler – Stegemann, U:
Muslime in Deutschland, S.124; 1998)
Mit einer gegründeten Interakademie
will die ATİB, die im „Zentralrat der
Muslime“ Mitglied ist „… den hier aufgewachsenen Türken durch Sprachvermittlung, Vorträge und Reisen in die Türkei
dazu verhelfen, ihre kulturellen und
religiösen Wurzeln nicht zu vergessen“
(Zitat: Spuler-Stegemann, U: „Muslime
in Deutschland“, S.247; 1998). Die Föderation der Türkisch-Demokratischen
Idealistenvereine in Deutschland, der
in vielen Bundesländern mehrere Vereine angehören, hat „bundesweit um
die 7.000 Mitglieder“ („Graue Wölfe“
propagieren extremen Nationalismus,
S.6. in: „Frankfurter Rundschau“ vom
5./6.11.11)
Die Mitglieder dieser beiden Vereine
sind hier in Deutschland als Bozkurtlar
(Graue Wölfe) bekannt. Auch bei uns
im Landkreis Diepholz und in den benachbarten Landkreisen bezeichnen
sich immer mehr Jugendliche als „Graue
Wölfe“ aufgrund der Ausgrenzung, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, in der Schule, auf der
Straße. Das Erkennungszeichen der
Grauen Wölfe ist der Wolfsgruß. Die Figur des Grauen Wolfes ist der panturanistischen Legende entnommen, der
die letzten türkischen Stämme aus dem
Altai-Gebirge in Zentralasien geführt
und sie damit gerettet hat.
Auch von dieser Gruppe haben wir
leider einige Mitglieder, die in verschiedenen Gemeinden und Städten unseres
Landkreises und in den beanchbarten
Landkreisen vertreten sind. Da sie trotz
der verstärkten Unterstützung der Grauen Wölfe aus Bremen, Nienburg und
Vechta überall schwach vertreten sind,
schaffen sie es nicht, sich in Vereinen
zu organisieren. Dafür aber nutzen sie
die Moscheen und Gebetshäuser in Barnstorf, Sulingen, Syke, Weyhe, Verden,
Nienburg und Vechta. Ebenso wie durch
die Mitglieder von Milli Görüs kommt es
auch durch sie immer wieder zu Drohungen, Beleidigungen, Einschüchterungen von Demokraten im Landkreis
Diepholz und in den benachbarten
Landkreisen. Weitere Informationen
dazu findet man unter: www.atib.org,
www.zentralrat.de und www.islam.de
K.1.6. Föderation der Aleviten
Gemeinden in Europa e.V.
Alevitische Vereine sind verstärkt ab
Ende der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts gegründet wurden. Zwei wichtige
Gründe spielten dabei eine entscheidende Rolle: zum einen war dies eine
Reaktion auf die Gründung mehrerer
sunnitsch geprägter Moscheen Deutschlandweit. Zum anderen entdeckten
plötzlich viele nach der Zerschlagung
der in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts in der Türkei sehr stark gewordenen Bewegung der Linken und der
Antifaschisten ihre alevitische Identität
(entsprechend der weltweiten Prozesse
der Identitätsfindung in vielen „unterentwickelten“ Ländern).
Offiziell wurde der Dachverband im
Jahre 1994 gegründet. Diesem gehören mindestens 100 Vereine an. Sie
möchten zur Wahrung und Förderung
der religiösen und kulturellen Identität
der Aleviten beitragen und sowohl in
Deutschland als auch in der Türkei mehr
Selbstbestimmungsrechte in religiösen
Fragen erhalten. Eines der wichtigsten
Ziele der Vereine ist z.B. die Vermittlung alevitischer Religionsinhalte an
alevitische Jugendliche. Außerdem geht
es ihnen darum, Vorurteile bei Aleviten
und Nichtaleviten zu bekämpfen um
besonders die Identitätsfindung alevitischer Jugendlicher zu unterstützen.
Die Mitglieder dieses Dachverbandes
sind im Landkreis Diepholz nicht organisiert. Die Aleviten im Landkreis haben
ihre Kontakte entweder zu den organisierten Bremer Aleviten oder haben
enge Kontakte zu der nationalistischen
Kurdischen Bewegung in Bremen, Nienburg, Sulingen, Syke und Vechta. Weitere Informationen findet man unter:
www.alevi.com
K.1.7. Zentralrat der Muslime
Viele der aus dem arabischen Raum
stammenden Muslime, meist Libane-
29
sen aus dem Landkreis Diepholz und
aus den benachbarten Landkreisen, gehören zu den Vereinen und Organisationen, die unter dem Zentralrat der
Muslime organisiert sind. Auch die
obige türkische faschistische Bewegung
(Graue Wölfe) ist Mitglied im Zentralrat
der Muslime. Weitere Informationen findet man unter: www.zentralrat.de
K.1.8. Fethullah-GülenBewegung/Nurculuk
Die Anhänger der Fethullah Gülen
Bewegung wollen ihrem Glauben entfremdete Muslime erneut für den Islam
gewinnen. Der in den USA lebende Gülen „bejaht“ die säkulare Gesellschaft
und fordert dazu seine Anhänger auf,
die sakulären Gesellschaften, in denen
sie leben, mitzugestalten. In Wirklichkeit sind sie aber der größte Gegner
der laizistischen Ordnung in der Türkei.
Sie besitzen weltweit mehrere hundert
Stiftungen, Studentenwohnheime usw.,
um ihre Ziele zu erreichen. So hat z.B.
die Bewegung angefangen zum Ende
der 90er viele islamische Privatschulen aufzubauen, die von seinen Anhängern in vielen Ländern der Welt (Afrika,
Asien, Europa) betrieben werden. Auch
in Deutschland haben sie in verschiedenen Bundesländern solche privaten
Grund- und Realschulen sowie Gymnasien.
In Niedersachsen und in Bremen
sind sie sehr aktiv in der Jugendarbeit,
inzwischen unterhalten sogar einige
„Bildungsinitiativen“ oder „Bildungsvereine“, in denen Schülern aus allgemeinbilden Schulen von StudentInnen
„ehrenamtlich“ Hausaufgaben- und
Nachhilfe erteilt wird. Sie stehen in
engem Kontakt mit der täglich erscheinenden Zeitung Zaman (Die Zeit) und
deren Journalisten.
In Deutschland ist die Unterrichtssprache in den Schulen der Fethullah
Bewegung Deutsch. In den Gymnasien
wird Englisch als Fremdsprache angeboten, als zweite Fremdsprache kann
Türkisch oder Französisch gewählt werden. Lehrer sind überwiegend Deut-
30
sche. In Berlin Spandau wird z.B. das
Gülen-Gymnasium von zwei deutschen Frauen geleitet. Auf dem Schulhof sieht man „mehr Mädchen mit Kopftuch als ohne, aber letztere stellen eine
starke Minderheit.“ (Kiderlen, Elizabeth:
„Konservative Integration“, S. 12 in:
„taz“ vom 14.03.2011).
„Vor allem die untere türkische Mittelschicht im Berliner Wedding, dem
Frankfurter Gallus oder dem Hamburger
Stadtteil Wilhelmsburg, die bereit ist, in
diesen Institutionen ein nicht zu knappes Schulgeld für die Zukunft ihrer Kinder zu investieren“ (Kiderlen, Elizabeth:
Konservative Integration, S. 12. In: taz
vom 14.03.2011), schickt gerne ihre Kinder in die Schulen dieser Bewegung.
Meist gehen die Kemalisten in
Deutschland gegen diese Bewegung
bzw. gegen diese Schulen innerhalb
der türkeistämmigen Communty vor.
Sie „sahen den Islam als Gefahr für den
türkischen Nationalstaat und die Gläubigen als störendes Hindernis auf dem
Weg in eine moderne Republik.“ (Kiderlen, Elizabeth: „Konservative Integration“, S. 12 in: „taz“ vom 14.03.2011).
Auch bei uns sind sie in den Städten
und Samtgemeinden Barnstorf, Bruchhausen Vilsen, Diepholz, Syke, Sulingen
und in Weyhe und in den benachbarten
Landkreisen Nienburg, Vechta und Verden vereinzelt vertreten.
K.1.9. Warum die unorgansierten
Muslime gegen einige dieser
Dachverbände sind?
Viele Muslime aus dem Landkreis
Diepholz und aus den benachbarten
Landkreisen identifizieren sich mit diesen organisierten politischen Islamkreisen nicht. Dazu führen wir an dieser
Stelle einige Argumente unorganisierter
Muslime aus unserem Landkreis auf:
- Man muss sich bewusst machen,
dass es unter all diesen Verbänden
sprachliche, ethnische und ideologische Barrieren gibt;
- Muslimische Vereine stehen in aller
Regel politisch rechts. Sie repräsentieren auch nur eine Minderheit der
hier lebenden Muslime;
- Muslimische Vereine sind häufig auf
Organisationen oder Ideologien fixiert, die ihr Zentrum im Ausland haben (Türkei, Pakistan, Iran und Saudi- Arabien);
- Manche muslimische Vereine fördern
direkte staatliche Verbindungen zur
Heimatpolitik;
- In den Moscheen kommt es immer
wieder auf Buchmessen und Vortragsabenden dazu, dass Bücher,
Zeitschriften, Zeitungen und Filme
von arabischen, pakistanischen und
türkischen Autoren mit Verschwörungstheorien und antisemitischen
Inhalten in der Muttersprache verkauft werden;
- Und es kommt immer wieder vor,
dass laizistische, linke türkeistämmige Menschen von türkischen islamistischen, nationalistischen, faschistischen Kreisen aus manchen
Dachverbänden des Landkreises Diepholz und der benachbarten Landkreise bedroht und schikaniert werden.
Alle Dachverbände, mit Ausnahme
von DİTİB, streben in allen Lebensbereichen ein nach dem Islam orientiertes Leben für Muslime an (getrennter Schwimmunterricht an den Schulen,
Kopftuch etc.).
Und weil sie zudem Musliminnen
im Landkreis und in den benachbarten Landkreisen indirekt verbieten,
Nicht-Muslime zu heiraten und darüber
hinaus die Religionsfreiheit einschränken, indem sie Muslimen das Recht absprechen aus der Religion auszutreten,
sagen wir „Nein“ zu mehreren der genannten Dachverbände.
L. Einige Beispiele aus dem Alltagsleben von Muslimen in
Ländern mit muslimischer Mehrheit
- REISEN: Während in manchen islamischen Ländern wie im Iran, SaudiArabien, Algerien, Libyen, Ägypten,
Sudan usw. Frauen Reisebeschränkungen ausgesetzt sind bzw. sie
dazu die Erlaubnis des Vaters, Ehemannes oder männlichen Vormunds
benötigen um einen Reisepass zu
beantragen oder eine Auslandsreise anzutreten, ist dies in der Türkei
nicht der Fall. Während in Afghanistan und im Iran in den ländlichen Gegenden die Frauen sogar
eine Erlaubnis von ihren Männern
haben müssen, um das Haus zu
verlassen, können sich die Frauen
in der Türkei, mit Ausnahme einiger
kurdisch und arabisch besiedelten
Städte, frei bewegen, brauchen keine Erlaubnis, um am Alltagsleben
teilzunehmen.
- DER HEILIGE MONAT RAMADAN:
Während im Iran und Saudi-Arabien in öffentlichen und in vielen
gewerblichen Gebieten nicht ein
einziges Restaurant tagsüber während der Ramadanzeit geöffnet ist,
findet man in der Türkei landesweit
überall tagsüber geöffnete Restaurants. Es gibt nur einige Städte, deren Stadtverwaltung von Islamisten
und Faschisten besetzt und deshalb
kaum solche Restaurants zu finden
sind.
- KOPFTUCHZWANG: Während in Saudi-Arabien und im Iran Frauen dazu
gesetzlich verpflichtet werden, sich
zu verschleiern bzw. ein Kopftuch
zu tragen, wird keine Frau in der
Türkei von staatlicher Seite dazu
gezwungen, sich zu verschleiern
oder ein Kopftuch zu tragen.
- AUßEREHELICHE BEZIEHUNG: Wäh-
rend man im Iran, in Saudi-Arabien,
Nigeria und Pakistan wegen einer
außerehelichen Beziehung gesteinigt werden kann, gibt es seit Jahrzehnten nicht ein einziges Beispiel in
der Türkei dafür, dass eine Frau öffentlich gesteinigt wurde. Und während z.B. in Afghanistan Frauen zu
jeder Zeit zur Befriedigung der körperlichen Bedürfnisse des Mannes
(auch laut Gesetz) bereit sein sollen,
gibt es in der Türkei eine solche, offiziell legitimierte, Regelung nicht
(auch nicht nach dem Gesetz). Aber
eine gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung der Frauen in
der Türkei existiert sehr wohl immer
noch.
- POLYGAMIE: Während es im Iran,
Saudi-Arabien, Nigeria, Mali, Senegal, Burkina Faso, Togo etc. die
Mehrehe unter Muslimen sehr verbreitet ist, ist dies in der Türkei sowohl gesetzlich verboten als auch in
der Bevölkerung nicht gut angesehen (abgesehen von einigen kleinen
ländlichen Gegenden in der Türkei).
- HEIRAT: Während gemäß § 104 des
iranischen Zivilgesetzbuches die
Diskriminierung der Frau rechtlich
mit dem folgenden Zitat bestimmt
wird: „… die Erlaubnis zur Heirat von
jungfräulichen ehefähigen Frauen
beim Vater bzw. Vorfahren väterlicherseits liegt. In Ausnahmefällen
kann die Frau die entsprechende Erlaubnis auch von einem Zivilgericht
einholen … Für die Eheschließung
mit einem ausländischen Mann benötigt eine iranische Frau zudem die
Zustimmung des Staates … „ (Zitat
aus: „Politik und Geschichte“; S. 23,
Nr. 49/2009, 30. November 2009;
Hrsg.: Bundeszentrale für politische
Bildung), ist dies in der Türkei auf
keinen Fall weder gesetzlich noch in
der Praxis erlaubt.
- HEIRAT MIT NICHTMUSLIMEN: Die
Ehe einer iranischen Muslimin mit
einem Nichtmuslimen ist nicht gestattet. Der umgekehrte Fall ist
dagegen zulässig, sofern die Gattin einer monotheistischen Religion angehört. Die Familienführung
obliegt dem Ehemann. Ihm kommt
außerdem das Recht zu, den Wohnort der Frau zu bestimmen (a. a. O.;
S. 23), und außerdem braucht die
Frau zum Verlassen des Hauses und
bei einer Auslandsreise die Erlaubnis vom Ehemann (a. a. O; S. 23).
All dies ist z.B. weder in der Türkei
noch in manchen afrikanischen und
asiatischen Ländern unter Muslimen
der Fall.
- DAS GESETZLICHE MINDESTHEIRATSALTER im Iran liegt für Mädchen
bei 13 Jahren, aber Väter können um
Erlaubnis ansuchen, die Heirat vor
diesem Alter vorzunehmen, wo hingegen in der Türkei das gesetzliche
Mindestheiratsalter bei 18 Jahren
liegt.
- SCHEIDUNG: Im Iran, Saudi-Arabien
usw. haben Männer ein nahezu uneingeschränktes Recht, sich von
ihren Frauen scheiden zu lassen.
Für Frauen ist es hingegen weitaus
schwieriger, eine Scheidung einzureichen. Im Iran dürfen sich die
Frauen dann scheiden lassen, wenn
der Mann seine ehelichen Pflichten
z.B. wegen Unfruchtbarkeit oder Impotenz nicht erfüllt. Auch in Ägypten
war es bis zum Jahr 2000 unmöglich,
sich als Frau scheiden zu lassen. Bis
zu diesem Datum hatten nur Männer
31
das Recht, jederzeit - sogar ohne
Angabe von Gründen und ohne richterlichen Beschluss - eine Scheidung
zu vollziehen, während ägyptische
Frauen, und wie es auch im Iran
der Fall ist, nur mit triftigem Grund
sich trennen lassen können (wegen
Impotenz des Mannes, mangelnder
Versorgung oder böswilligen Verlassens; und all dies muss vor einem
Richter bewiesen werden). Erst seit
2000 ist es den Frauen in Ägypten
ermöglicht, sich auch ohne Begründung scheiden zu lassen, was in der
Türkei bereits seit der Gründung der
modernen Türkei gesetzlich möglich
ist.
- ERBRECHT: Im Iran erben Söhne gemäß dem Erbschaftsrecht doppelt
soviel wie die Ehefrauen. Die Aussage einer Frau vor Gericht hat nur
halb so viel Gewicht wie die eines
Mannes. Die große Mehrzahl der
wegen „Ehebruch“ zum Tod durch
Steinigung Verurteilten sind Frauen.
All dies gibt es in der Türkei nicht.
- BERUFE: während im Iran und in
Saudi-Arabien Frauen weder Richterinnen werden noch für das Präsidentschaftsamt kandidieren können, während es nicht mal 1 % der
Frauen im Iran, Saudi-Arabien, Libyen, Marokko und Tunesien gelingt,
öffentliche Ämter zu besetzen, sind
in der Türkei fast 10 % der Frauen in
öffentlichen Ämtern beschäftigt.
- KLEIDERORDNUNG: Im Iran, SaudiArabien und Sudan herrschen Kleiderordnungen, wonach die Frauen
unbedingt in der Öffentlichkeit einen Umhang und eine Kopfbedeckung tragen müssen, was in vielen
anderen Ländern unter Muslimen
nicht der Fall ist.
- GLAUBENSWECHSEL: Während es
heute in einigen Ländern (z.B.
im Iran) mit islamisch geprägter
Rechtsordnung Gesetze gibt, die
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für die Apostasie (Abwendung vom
Glauben) die Todesstrafe auferlegen, ist dies in der Türkei z.B. nicht
der Fall. Man kann sich in der Öffenlichkeit zum Christentum bekennen
und auch die Bibel kaufen. Damit
möchten wir aber nicht behaupten,
dass alle Religionen in der Türkei
gleichgestellt sind. Dies ist leider
nicht der Fall. Aber Christen können
in vielen Gegenden der Türkei ihre
Religion frei ausüben, so lange sie
die herrschende Staatsideologie der
Türkei nicht in Frage stellen.
Grundsätzlich darf man hierbei nicht
außer Acht lassen, dass viele muslimische Autoren zu bedenken geben,
dass Konversion in der Frühzeit des
Islams eng mit politischem Hochverrat verknüpft war und aus diesem
Grund im Koran verurteilt werde.
Dort wird allerdings nur auf ein
Urteil zum Zeitpunkt des jüngsten
Gerichts verwiesen. Deswegen sind
demnach Sanktionen ungerechtfertigt und entsprächen nicht mehr der
heutigen Koranauslegung wie dies
in einigen islamischen Ländern der
Fall ist.
- HOMOSEXUALITÄT: Während im Iran
oder in Saudi-Arabien Menschen
nach der offiziellen Politik wegen
ihres „homosexuellen Benehmens“
oder einer „homosexuellen Beziehung“ verfolgt, gefoltert, gesteinigt
und hingerichtet werden, gab es in
der Türkei keinen einzigen hingerichteten Homosexuellen; aber eine
gesellschaftliche Benachteiligigung
und Diskriminierung von Homosexullen existiert sehr wohl. Das Iranische Strafgesetzbuch sieht für
Homosexulle die Todestrafe vor. So
wurden z.B. seit der Machtübernahme der Islamisten im Iran über 4.000
Homosexulle hingerichtet. In Ägypten werden immer noch zahlreiche
Homosexuelle in Schauprozessen
verurteilt und in Kerker gesteckt.
Zu Zeiten der Taliban in Afghanistan
wurden homosexulle Afghanen le-
bendig unter einstürzenden Mauern
begraben.
- WAHLRECHT: Während in SaudiArbien Frauen das Parlament (dies
wird dort Schura-Rat genannt) nicht
wählen und auch nicht ins Parlament gewählt werden dürfen, dürfen Frauen in vielen überwiegend
von Muslimen bewohnten Ländern
wie z.B. in der Türkei in das Parlament gewählt und auch Ministerin
oder Ministerpräsidentin werden.
In Saudi-Arabien dürfen die saudischen Bürger nur bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Der
Schura-Rat in Saudi-Arabien wird
allein vom König ernannt. Durch
das Kommunalwahlrecht wird zum
ersten Mal in der Geschichte von
Saudi-Arabien den Frauen der Weg
geöffnet, politische Positionen zu
besetzen.
- KONTAKT ZUM ANDEREN GESCHLECHT: Während in Saudi-Arabien muslimische Frauen, die im
Büro beispielsweise arbeiten, in
Räumen sitzen, in denen sie ausschließlich (da sie von Männern
getrennt arbeiten müssen) per Telefon oder per Videokonferenz mit
ihren männlichen Kollegen kommunizieren müssen, ist dies in vielen
Ländern mit muslimischer Mehrheit
nicht der Fall (z.B. in der Türkei, im
Irak und in Syrien).
- Während organisierte Muslimas es
vermeiden, mit einem Mann alleine
in einem Raum zu bleiben, um beispielsweise betriebliche Probleme
zu besprechen (auch wenn es nur
für einen Moment ist), stellt dies
für unorganisierte Muslimas - selbst
mit einem fremden Mann - kein Problem dar.
- Während es für unorganisierte muslimische Frauen kein Problem ist, einen Mann mit Handschlag zu begrüßen, ist dies für organisierte musli-
mische Frauen ein großes Problem.
Daher wird in manchen Moscheen
gepredigt, dass man bei Zahlungsvorgängen, wie beim Einkauf beispielsweise, das Geld auf die Geldschale legt anstatt das Geld direkt
in die Hand des Kassiers zu geben.
- VORMUNDSCHAFT: Während jede
Frau in Saudi-Arabien einen Vormund hat („Für Mädchen ist es der
Vater; heiraten sie, wird es der Ehemann. Stirbt der Vater oder werden
die Frauen geschieden, geht die
Vormundschaft auf den ältesten
Bruder über. Gibt es keine männlichen Verwandten, geht sie gar auf
den Gouverneur über, der in SaudiArabien jeweils ein hochrangiger
Prinz ist. Frauen brauchen demnach
immer die Zustimmung ihres Vormundes bei vielen Entscheidungen:
wenn sie zur Schule gehen oder
studieren wollen, wenn sie sich an
eine Regierungsstelle wenden oder
ein Geschäft eröffnen wollen, wenn
sie einen Reisepass brauchen oder
ins Ausland reisen wollen, für medizinische Eingriffe und wenn sie
heiraten wollen. Behörden, Schulen,
der Zoll und andere Institutionen
verlangen entweder die schriftliche
Bestätigung des Vormundes oder
seine Anwesenheit“ (Böhm, Peter:
„In der Knechtschaft“, S. 5 in: „taz“
vom 30.08.2011)), ist dies bei Muslimen, besonders aus der Türkei
überhaupt nicht der Fall. Eine Vormundschaft ist in der Türkei nur für
Minderjährige vorgesehen.
- FRAUEN IM PARLAMENT: Während in
vielen islamischen Ländern Frauen
erst seit ein paar Jahren wählen
bzw. kandidieren dürfen, wie z.B. im
Emirat Quatar die Frauen erst seit
1999 wählen können und in Kuwait
konnten die Frauen zum ersten mal
2009 ins Parlament gewählt werden, war es in der Türkei dank der
kemalistischen Reformen (Trennung
von Religion und Staat) schon seit
mehreren Jahrzenten des letzten
Jahrhunderts der Fall, dass Frauen
ins Parlament einziehen konnten.
Auch ein Ausschluss der Frauen von
der Politik ist mit dem Islam nicht zu
vereinbaren, weil der Islam hierbei
in seiner geschichtlichen Vergangenheit nie zwischen Männern und
Frauen unterschied. Viele Frauen
haben sowohl in der Vergangenheit
als auch heute im Islam eine „fast“
gleichberechtigte Rolle.
- MUSIK: Während Menschen in Malaysia, die sich Rock-Musik anhören bzw. Rock-Konzerte besuchen,
verfolgt werden, weil dadurch nach
Meinung der Islamisten der Hedonismus und ein sündiger Lebensstil
gefördert wird, ist dies in der Türkei
kein Problem. Es gibt zahlreiche
Rock-Konzerte und Rock-Gruppen,
die sich entfalten können.
- VERHALTEN AUF DER STRAßE: Während in Dubai Menschen (auch
Ausländer) ins Gefängnis gesteckt
werden, weil sie ihre Frau oder Lebenspartnerin in der Öffentlichkeit
geküsst haben, gibt es in der Türkei
diese Strafe seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr.
- ALKOHOL: Während in manchen islamischen Ländern, so z.B. im Iran,
in Saudi-Arabien und im Sudan der
Genuss von Alkohol verboten ist,
wird in der Türkei überall Alkohol
verkauft und in vielen Restaurants
konsumiert. Im Iran werden aber
nicht nur Muslime, die Alkohol kaufen oder trinken, verhaftet, sondern
auch Christen, die sich aus unterschiedlichen Gründen im Iran aufhalten oder seit vielen Jahren dort
eine ethnische Minderheit bilden,
werden wegen Alkoholbesitz verhaftet.
- TANZEN: Während im Iran jegliche
Form des Paartanzes (Mann und
Frau) als Sittenverstoß verboten ist
und verfolgt wird, gibt es ein solches Verbot in der Türkei nicht.
- VERGEWALTIGUNG:
Während im
Iran jedes Jahr zahlreiche Menschen
wegen Vergewaltigung und Erpressung hingerichtet werden, wird man
in vielen Ländern der Welt (auch in
denjenigen, in denen überwiegend
Muslime leben) deswegen nicht hingerichtet.
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IMPRESSUM
Titel:
Nachbar Islam – Musliminnen und Muslime in den Landkreisen Diepholz,
Nienburg, Vechta und Verden
Eine Handreichung für Schulen und Interessierte
Herausgeber:
VNB e.V. (Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen)
Geschäftsstelle NordWest
Bahnhofstr. 16
49406 Barnstorf
Tel.: 05442 8045-25
Mail: [email protected]
Internet: www.vnb-nordwest.de, www.vnb.de
in Kooperation mit:
PRO ASYL im Landkreis Diepholz
Abteilung des VGB e.V.
Bahnhofstr. 16
49406 Barnstorf
Tel.: 05442 8045-30
Mail: [email protected]
Internet: www.welthaus-barnstorf.de
Die Broschüre ist gefördert vom DPWV Hannover aus Finanzhilfemitteln
nach dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz.
Der Autor ist Rahmi Tuncer.
Dies ist die 2. Auflage der Broschüre. Die 1. Auflage verliert hiermit ihre Gültigkeit.
Die Broschüre gibt den Stand von Dezember 2011 wieder.
Der Text ist unter http://vnb.de/nordwest/menue/service/veroeffentlichungen.php
und
http://vnb.de/menue/service/veroeffentlichungen.php
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