Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 110 in Oer-Erkenschwick Auftraggeber Stadt Oer-Erkenschwick Postfach 13 40 45734 Oer-Erkenschwick Ausfertigung: ***Entwurf Gesellschaft für Landschaftsplanung und Geografische Datenverarbeitung LökPlan – Conze, Cordes & Kirst GbR Daimlerstr. 6, 59609 Anröchte Tel.: 02947 - 89 241 Fax: 02947 - 89 242 [email protected] www.loekplan.de Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 110 in Oer-Erkenschwick Auftraggeber Stadt Oer-Erkenschwick Postfach 13 40 45734 Oer-Erkenschwick Überarbeitete Fassung nach der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB August 2016 Bearbeitung: Dipl.-Biol. K.-J. Conze Dipl.-Biologe K. U. Kirst Dipl.-Landschaftsökologin K. Gonschorrek Gesellschaft für Landschaftsplanung und Geografische Datenverarbeitung LökPlan – Conze, Cordes & Kirst GbR Daimlerstr. 6, 59609 Anröchte Tel.: 02947 - 89 241 Fax: 02947 - 89 242 [email protected] www.loekplan.de I Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNG, RECHTLICHE GRUNDLAGEN......................................................... 4 2 AKTUELLE SITUATION UND VERANLASSUNG FÜR DIE PLANUNG ........................... 5 3 LAGE UND AKTUELLE NUTZUNG IM PLANGEBIET..................................................... 5 4 DARSTELLUNG DES AKTUELLEN BEBAUUNGSPLANENTWURFS .............................. 7 5 DARSTELLUNG ANDERER RELEVANTER PLÄNE......................................................... 8 6 DARSTELLUNG DES AKTUELLEN UMWELTZUSTANDS ............................................ 12 6.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope ............................................................................................12 6.1.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte ................................................................................................12 6.1.2 Streng geschützte Arten/ Planungsrelevante Arten ........................................................................13 6.1.2.1 Säugetiere - Fledertiere ....................................................................................................16 6.1.2.2 Vögel..............................................................................................................................16 6.1.2.3 Amphibien ......................................................................................................................17 6.1.2.4 Libellen ..........................................................................................................................17 6.1.2.5 Synopse und Maßnahmenvorschläge .................................................................................17 6.1.3 Biotoptypen im Plangebiet .........................................................................................................18 7 6.2 Schutzgut Boden..............................................................................................................................20 6.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................21 6.4 Schutzgut Klima und Luft / Klimaschutz und Klimaanpassung .......................................................22 6.5 Schutzgut Landschaft ......................................................................................................................23 6.6 Schutzgut Mensch (Gesundheit, Erholung/ Freizeit) ........................................................................26 6.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................................26 6.8 Zusammenstellung wesentlicher Vorbelastungen im Plangebiet.......................................................26 WIRKUNGSPROGNOSE UND STATUS-QUO-PROGNOSE............................................. 28 7.1 Methodische Hinweise .....................................................................................................................28 7.2 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung – Wirkungsprognose ............................................................................28 7.2.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope ........................................................................................30 7.2.2 Schutzgut Boden .......................................................................................................................31 7.2.3 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................31 7.2.4 Schutzgut Klima und Luft / Klimaschutz und Klimaanpassung......................................................31 7.2.5 Schutzgut Landschaft.................................................................................................................31 7.2.6 Schutzgut Mensch (Gesundheit, Erholung/ Freizeit) .....................................................................32 7.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter....................................................................................32 8 9 7.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung – Status-QuoPrognose..........................................................................................................................................33 7.4 Synopse ...........................................................................................................................................33 NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG............................................... 34 8.1 Minimierungs- und Schutzmaßnahmen: ..........................................................................................34 8.2 Eingriffsbilanzierung.......................................................................................................................34 8.3 Kompensationsmaßnahmen.............................................................................................................36 MONITORING.................................................................................................................. 38 I II 10 ZUSAMMENFASSUNG..................................................................................................... 39 11 QUELLENANGABEN ....................................................................................................... 40 11.1 Literatur..........................................................................................................................................40 11.2 Internet ...........................................................................................................................................40 II III Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Das Plangebiet des B-Planes 110. Die südliche ursprüngliche Fläche ist in blau und die durch die Erweiterung ergänzte Fläche in rot abgegrenzt. (Darstellung auf der Grundlage der DGK 5 und dem Luftbild, zur Verfügung gestellt von der Stadt Oer-Erkenschwick) ...............................................4 Ausschnitt aus dem Messtischblatt 4309. Der rote Rahmen zeigt die Lage des B-Plangebietes zwischen L798, L511 und der K43 in Oer-Erkenschwick. (Darstellung auf der Grundlage der TK25 mit Genehmigung der Stadt Oer-Erkenschwick). ......................................................................6 Auszug aus dem rechtskräftigen Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr - Teilabschnitt Emscher-Lippe (Blatt 5) Stand November 2004 (Quelle: Regionalverband Ruhr, Juli 2013). Der rote Rahmen zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. Orange = allgemeiner Siedlungsbereich Beige = allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche .............................................................................8 Landschafträume der Emscher-Lippe Region (Quelle: BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2004)). Der rote Punkt zeigt die Lage des B-Plangebietes. ...................................................................................9 Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Oer-Erkenschwick; Stand 2012 (Quelle :Stadt Oer-Erkenschwick, Juli 2013). Der rote Rahmen zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. Grün = öffentliche oder private Grünflache Grau = gewerbliche Baufläche ...............................................10 Auszug aus dem Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“; Stand: November 2012 (Quelle: Kreis Recklinghausen, Juli 2013). Der rote Rahmen zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. .........11 Auszug aus dem Landschaftsinformationssystem LINFOS des LANUV (LANUV 2013)....................13 Ausschnitt aus der digitalen Karte der schutzwürdigen Böden in NRW (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2007). Das Plangebiet ist rot markiert. Braun = schützwürdige Pseudogley-Braunerden............21 Fotoverzeichnis Foto 1: Foto 2: Foto 3: Foto 4: Blick auf die brachgefallene Streuobstweide mit hoher und dichter Krautschicht, Juni 2013. ................ 19 Die offenen Bereiche mit den Ackerflächen im südlichen Teilgebiet (aktuell Feldfutterbau). Rechts im Bild ist ein Gehölzstreifen auf dem ehemaligen Weg zum Hof Wiesmann zu erkennen, Juni 2013......................................................................................................................................................... 24 Hochstaudenfluren, Gebüsche und Bäume im Bereich des ehemaligen Hofes Wiesmann, Juni 2013. ... 25 Der Norden des Plangebietes wird von Ackerflächen (aktuell Mais und Getreide) geprägt. Das Foto zeigt das nordwestliche Teilgebiet des UG. Im Hintergrund verläuft der Steinrapener Weg mit einer Baumreihe, die außerhalb des UGs liegt. August 2014.................................................................. 25 Tabellenverzeichnis Tab. 1. Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: Tab. 5: Tab. 6: Tab. 7: Tab. 8: Tab. 9: Tab. 10: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4309 „Recklinghausen“. Erhaltungszustand – Ampelbewertung: G = günstig, U = ungünstig/ unzureichend, S = ungünstig/ schlecht. Quelle: LANUV unter http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start ..............................14 Liste der Biotoptypen im Plangebiet mit Angabe des RL-Status (vgl. Blatt 1). Legende Gefährdungskategorien RL-Liste: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/loebf/schriftenreihe/roteliste/start.htm) ......................18 Wesentliche Vorbelastungen des Plangebietes.................................................................................27 Mögliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter. ...............................................................28 A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes (IST-Zustand). ........................................................35 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans (SOLLZustand). .....................................................................................................................................36 Ausgleich innerhalb des B-Plangebietes – Kompensationsfläche Nr. 17 und 18 (vgl. Kartenblatt 2).....36 Ausgleich innerhalb des B-Plangebietes – Kompensationsfläche Nr. 19 (vgl. Kartenblatt 2)................37 Ausgleich innerhalb des B-Plangebietes – Kompensationsfläche Nr. 20 (vgl. Kartenblatt 2)................37 Externer Ausgleich – Kompensationsfläche (Stadt Oer-Erkenschwick, Flur 58, Flurstück 134; vgl. Kartenblatt 3)...............................................................................................................................37 Kartenverzeichnis: Blatt 1: Ausgangszustand bzw. IST-Zustand 1 : 1.200 Blatt 2: Planzustand bzw. SOLL-Zustand 1 : 1.200 Blatt 3: Kompensationsflächen 1 : 15.000 III LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 1 4 Vorbemerkung, Rechtliche Grundlagen Die Stadt Oer-Erkenschwick beabsichtigt für den Bereich Schüttacker/ Westerbach einen Bebauungs- plan aufzustellen (Nr. 110, Ausstellungsbeschluss vom 28.02.2013), um entsprechend des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 29.03.2012) Gewerbeflächen und in einem Teilgebiet eine Gemeinbedarfsfläche (für die Feuerwehr) zu schaffen. Der Umweltbericht ist gem. § 2a BauGB Bestandteil der Begründung bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen. Gemäß § 2 (4) BauGB ist bei allen Aufstellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung soll gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermitteln und in einem Umweltbericht beschreiben sowie bewerten. Die Inhalte des Umweltberichtes sind in der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 BauGB skizziert. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat das Landschaftsplanungsbüro LökPlan - Conze, Cordes & Kirst GbR in Anröchte am 14.06.2013 mit der Erstellung des Umweltberichtes für den südlichen Teil beauftragt. Im Zuge der B-Planerstellung erfolgte eine planerische Erweiterung und daher im Jahr 2014 (Ratsbeschluss v. 27.03.14) eine ergänzende Beauftragung für den Nordteil (Abgrenzungen der Teilgebiete in Abb. 1). Abb. 1: Das Plangebiet des B-Planes 110. Die südliche ursprüngliche Fläche ist in blau und die durch die Erweiterung ergänzte Fläche in rot abgegrenzt. (Darstellung auf der Grundlage der DGK 5 und dem Luftbild, zur Verfügung gestellt von der Stadt Oer-Erkenschwick) 4 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 5 Neben dem Umweltbericht wurde auch ein Verkehrsgutachten vom Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung Ambrosius & Blanke (AMBROSIUS BLANKE 2014) sowie ein Artenschutzgutachten (LökPlan 2014a) erstellt. Darüber hinaus liegen keine weiteren Gutachten zum Bebauungsplan 110 in Oer-Erkenschwick vor. Der Umweltbericht wurde nach Hinweisen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB noch einmal überarbeitet. 2 Aktuelle Situation und Veranlassung für die Planung Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftlich geprägte, größtenteils offene Landschaft am Siedlungsrand der Stadt Oer-Erkenschwick. Im Südwesten befinden sich, in Form von Fundamenten und eines Kellers, die Reste einer aufgegebenen Hofstelle, die überwiegend bereits verbuscht ist. Als Elemente einer historischen Kulturlandschaft finden sich im südlichen Teilgebiet außerdem einige Baumhecken und mehrere alte Bäume. Der ehemalige Weg von Norden zur aufgegebenen Hofstelle hat sich zu einer Baumhecke entwickelt. Das nördliche Erweiterungsgebiet besteht ganz überwiegend aus landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Im Nordwesten befinden sich ein geschotterter Parkplatz und ein Feldgehölz. In der Nordhälfte verläuft die Westgrenze am Böschungsfuß des „Steinrapener Weges“. Die Baumreihe entlang der Straße liegt außerhalb des B-Plangebietes. Anlass der Planung ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Ein großer Teil des südlichen Plangebietes ist für die Ansiedlung eines DHL-Lagerhauses vorgesehen. Zusätzlich sollen im Süden Flächen für weitere Gewerbebetriebe sowie für die Feuerwehr bereitgestellt werden. Das DHL-Lagerhaus und das Feuerwehrgerätehaus wurden in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Recklinghausen schon vorgezogen umgesetzt (Baugenehmigungsverfahren von Außenbereichsvorhaben; vgl. LÖKPLAN 2013 und LÖKPLAN 2014c). Im nördlichen Teil des UG sind nach der Erweiterung des Plangebietes weitere Gewerbeflächen vorgesehen. Die stadtnahe Lage, das Flächenangebot und die Anbindung an die Ludwigstraße (L798), die östliche Verbandsstraße (L610) und die Ewaldstraße (K43) sind Grundlagen für die geplante Bebauung. 3 Lage und aktuelle Nutzung im Plangebiet Das etwa 8,59 ha große Plangebiet (85.908 m²) befindet sich im südöstlichen Teil des Siedlungsgebie- tes Oer-Erkenschwick, zwischen der westlich des Gebietes verlaufenden Ludwigsstraße (L798) bzw. dem Steinrapener Weg und der östlich verlaufenden Verbandsstraße (L610) (siehe Abb. 2). Im Norden verläuft die Kreisstraße Ewaldstraße (K43). Das Plangebiet wird durch die Ludwigsstraße (L798) und den Steinrapener Weg im Westen, die Gemeindestraße Schüttacker im Nordosten, sowie durch den Westerbach im Süden begrenzt. Die südöstliche Grenze bildet ein Feldgehölz, das eine benachbarte Hofstelle abtrennt. Im Norden grenzen Siedlungsgrundstücke und eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an das Plangebiet (Abb. 2). 5 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Abb. 2: 6 Ausschnitt aus dem Messtischblatt 4309. Der rote Rahmen zeigt die Lage des B-Plangebietes zwischen L798, L511 und der K43 in Oer-Erkenschwick. (Darstellung auf der Grundlage der TK25 mit Genehmigung der Stadt Oer-Erkenschwick). Es handelt sich bei dem Plangebiet zum größten Teil um einen Offenlandkomplex, der sich aus vier Ackerflächen, einer alten verbrachten Obstweide im Südosten, einem geschotterten Parkplatz im Nordwesten sowie einzelnen Kleingehölzen und Säumen zusammensetzt (Kartenblatt 1). Im Südwesten befinden sich ein Gehölzstreifen und ein totholzreiches Feldgehölz. Auf den Flächen der ehemaligen Hofstelle „Wiesmann“ im Süden des Planungsgebietes, von der nur Fundamente und einige alte Hofbäume erhalten geblieben sind, haben sich verschiedene Hecken-, Gebüsch- und Gehölzstrukturen sowie Hochstaudenfluren mit hohem Anteil an Störzeigern und Nitrophyten entwickelt. Im südlichen Teil des Plangebietes gibt es außerdem einen hohen Anteil an älteren (Einzel-)Bäumen, die teilweise einen großen Brusthöhendurchmesser (BHD über 50 cm) besitzen. Mitten durch das untersuchte Gebiet verläuft die Straße „Schüttacker“ (Verlängerung der Ludwigstraße). (vgl. Kartenblatt 1). 6 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 4 7 Darstellung des aktuellen Bebauungsplanentwurfs Das Kartenblatt 2 zeigt die Flächenaufteilung in Anlehnung an den aktuellen Bebauungsplanentwurf. Diese Darstellung ist die Grundlage für die Bilanzierung der Eingriffsfolgen (vgl. Kap. 8.2). Die Nummerierungen im folgenden Text beziehen sich auf die Nummerierungen der Flächen auf Kartenblatt 2. Der Bebauungsplan weist insbesondere Bereiche zur Ansiedlung von Gewerbebetriebe und eine Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus aus. Im nördliche Teilbereich, um den das B-Plangebiet nachträglich erweitert wurde, sind vorwiegend Gewerbeflächen vorgesehen (rund 26.300 m²; Nr. 1- 4). Im Nordwesten soll der schon vorhandene geschotterte Parkplatz erhalten bleiben (Nr. 10). Das angrenzende Feldgehölz (Nr. 14) soll, abweichend vom aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf (fernmündlich mit der Stadt Oer-Erkenschwick abgestimmt) ebenso erhalten bleiben und wird auch so in der Bilanzierung berücksichtigt. Der größte Bereich in der südlichen Teilfläche ist für den Neubau des DHL-Logistikzentrums im Südwesten bestimmt (rund 20.700 m²; Nr. 5, 6 und Nr. 16). Abweichend vom aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurde auch hier fernmündlich mit der Stadt Oer-Erkenschwick abgestimmt, dass der südliche Teil des ausgewiesenen Gewerbegebietes der DHL als „zu erhaltene Fläche“ dargestellt (vgl. Nr. 16) und auch als solche in der Bilanzierung berücksichtigt werden soll. Für ein neu zu errichtendes Gerätehaus der Feuerwehr „Rapen“ ist im Osten eine Fläche von 2.600 m² vorgesehen (Nr. 9). Rund 6.800 m² im Osten des südlichen Teilgebietes sind für weitere Gewerbeansiedlungen eingeplant (Nr. 7-8). Im Süden des Plangebietes ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen (Nr. 13), dessen Planung mit der geplanten Renaturierung des Westerbaches südlich des UG eng abgestimmt wurde. Der mit Gehölzen bestandene Erdwall und das totholzreiche Feldgehölz an der Südwest- und Südgrenze sollen erhalten bleiben (Nr. 16). Auch die Streuobstbrache im Südosten des Plangebietes soll größtenteils nicht überplant werden, sondern als Kompensationsfläche dienen (Nr. 20). An der Nord- und Ostgrenze des Planungsgebiets bleibt ein ca. 20 m breiter Streifen, der in der Mitte des Plangebietes durch die Zufahrtsstraße (Nr. 11) unterbrochen wird und im Süden an die Streuobstbrache angrenzt. Dieser Streifen steht ebenfalls für die Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung (Nr. 17 und Nr. 18). Außerdem soll eine weitere Fläche, die südlich der DHL-Fläche liegt für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden (Nr. 19). Somit stehen ca. 13.592 m² als Kompensationsfläche innerhalb des Plangebietes für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. 7 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 5 8 Darstellung anderer relevanter Pläne Regionalplan Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 110 der Stadt Oer-Erkenschwick liegt im Teilabschnitt Emscher- Lippe, im Blatt 5 des rechtskräftigen Regionalplans des Regionalverbandes Ruhr. Die betreffende Fläche ist im Regionalplan überwiegend als „allgemeiner Siedlungsbereich“ (orange) dargestellt (siehe Abb. 3). Im Süden des Bebauungsplangebietes befindet sich ein schmaler Streifen, der im Regionalplan als „allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ (beige) dargestellt ist. Abb. 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr - Teilabschnitt Emscher-Lippe (Blatt 5) Stand November 2004 (Quelle: Regionalverband Ruhr, Juli 2013). Der rote Rahmen zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. Orange = allgemeiner Siedlungsbereich Beige = allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Da die vorhandenen Strukturen auf den Flächen für „allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ erhalten bleiben oder in einem Teilbereich im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen die vorhandene Streuobstwiese optimiert und erweitert werden soll (vgl. Kartenblatt 2), ist die Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Die östlich an das UG angrenzenden Flächen sind als Bereiche zum „Schutz der Natur“ (grün umrandet) und zum „Schutz der Landschaft der und landschaftsorientierten Erholung (grün schraffiert) gekennzeichnet. Das Untersuchungsgebiet liegt inmitten des Landschaftsraumes „Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken und in der Waltroper Ebene“ (Fläche 2 in Abb. 4). 8 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Abb. 4: 9 Landschafträume der Emscher-Lippe Region (Quelle: BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2004)). Der rote Punkt zeigt die Lage des B-Plangebietes. Der Kreis Recklinghausen hat folgende regionale Leitbilder im Freiraumentwicklungskonzept für den Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet (Vestischer Höhenrücken und Waltroper Ebene), in dem das B-Plangebiet liegt (vgl. Abb. 4), festgelegt: „Im Freiraumsystem erscheint diese Zone als breites Freiraumband zwischen den Stadtgebieten von Gladbeck, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel im Süden und Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln sowie Waltrop im Norden. Die Landschaft bildet einen noch zusammenhängenden, agrarisch genutzten Freiraum auf den geschlossenen Lößlehmdecken, wird jedoch charakterisiert durch den für das Ruhrgebiet typischen Wechsel von Zechensiedlungen, alten Drubbeln, Wasserschlössern, Industrie- und Chemieanlagen, Bergehalden, Wäldchen, kleinen Bächen und Mülldeponien. Das Leitbild beschreibt einen durchgehend gesicherten und erhaltenen Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen Siedlung und Freiraum. Während der urban-industrielle Verdichtungsraum von einem Biotopnetz durchzogen wird, werden die ackerbaulich genutzten Böden an den Siedlungsrändern, auf dem Vestischen Höhenrücken und in der Waltroper Ebene standortgemäß bewirtschaftet. Dabei ist der Grünland- und Heckenanteil erweitert. Die Niederungsbereiche der Bäche werden extensiv als Grünland genutzt oder der Sukzession überlassen.“ Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP; Feststellungsbeschluss der Neuaufstellung am 29.03.2012) der Stadt Oer-Erkenschwick sind die Bereiche des Plangebietes als „öffentliche oder private Grünflache“ (grün) sowie als „gewerbliche Baufläche“ (grau) nach §5 Abs. 2 BauGB gekennzeichnet (siehe Abb. 5). Zudem ist die Planung eines Regenrückhaltebeckens (gelbes „R“) dargestellt. Das Plangebiet ist außerdem als Landschaftsschutzgebiet (Grenze bilden die hell blaue Kästen) nach §5 Abs. 4 9 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 10 BauGB ausgezeichnet (siehe Text zum Landschaftplan und Abb. 6). Mit dieser Festlegung ist sowohl der Verlust an schutzwürdigem Boden als auch an landwirtschaftlicher Nutzfläche vorgezeichnet bzw. raumplanerisch rechtlich abgesichert! Abb. 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Oer-Erkenschwick; Stand 2012 (Quelle :Stadt Oer-Erkenschwick, Juli 2013). Der rote Rahmen zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. Grün = öffentliche oder private Grünflache Grau = gewerbliche Baufläche Landschaftsplan Das beplante Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans „Vestischer Höhenrücken“ (Abb. 6). Größtenteils gehört das Gebiet nach § 26 Abs. 1 Nr.1 und Nr. 3 zu dem temporären Landschaftsschutzgebiet Nr. 12 „Oer-Erkenschwick“ (Abb. 6 a: grün) mit dem Entwicklungsziel zur Erhaltung mit Befristung (Abb. 6 b: hellgrün). Randliche Teile des Plangebietes im Osten liegen nach § 26 Abs. 1 Nr.1, Nr.2 und Nr.3. im Landschaftsschutzgebiet Nr. 8 „Essel/Westerbach“ (Abb. 6 a: hellgrün) mit der Erhaltung als Entwicklungsziel (Abb. 6 b: hellgrün). Eine Bebauung ist hier nicht geplant (Fläche für Ausgleichsmaßnahme). 10 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Abb. 6 a) Festsetzungskarte Abb. 6: 11 Abb. 6 b) Entwicklungskarte Auszug aus dem Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“; Stand: November 2012 (Quelle: Kreis Recklinghausen, Juli 2013). Der rote Rahmen zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. 11 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 6 12 Darstellung des aktuellen Umweltzustands Der derzeitige Umweltzustand setzt sich aus der Ausprägung der Umweltfaktoren (abiotische und bio- tische Faktoren) sowie den heutigen Nutzungen (durch den Menschen) zusammen. Relevant ist hierbei vor allem auch die bestehende Nutzungsintensität und die damit zusammenhängende Vorbelastung des Planungsraumes. Der § 2 des UVPG1 sowie der Anhang I der SUP-Richtlinie2 unter Buchstabe f) listen sogenannte Schutzgüter3 auf. Der Umweltbericht hat die voraussichtlichen Auswirkungen des Plans auf diese Schutzgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (vgl. Kapitel 7.2). Hierzu wird in diesem Kapitel zunächst der aktuelle Zustand skizziert. Diese Beschreibung orientiert sich an den Zielen des Umweltschutzes, die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzt sind (vgl. Anlage zu §2 (4) und §2a zum BauGB). Dabei wird das Gewicht auf solche Funktionen der Schutzgüter gelegt, die durch das Vorhaben tatsächlich erheblich beeinflusst werden können. Zur Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes werden folgende Schutzgüter betrachtet: • Tiere (zu den sogenannten planungsrelevanten Arten vgl. LÖKPLAN 2014a), Pflanzen und Biotope • Boden • Wasser • Klima und Luft / Klimaschutz und Klimaanpassung • Landschaft • Mensch (Gesundheit, Erholung/ Freizeit) • Kultur- und sonstige Sachgüter 6.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope In diesem Schutzgut sind der Arten -und Biotopschutz berücksichtigt. Ziele sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), Landschaftsgesetz (LG) NRW sowie auch §1 (6) Nr. 7 BauGB die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt und der Schutz der Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Besonders zu berücksichtigen sind Schutzausweisungen (NSG- und FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) und gesetzlich geschützte Biotope lt. § 62 LG NRW (bzw. § 30 BNatSchG) sowie ggf. Darstellungen der Landschaftspläne. Als Schutzfunktionen können v.a. die • Biotopfunktion und die • Biotopvernetzungsfunktion genannt werden. 6.1.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte Im Plangebiet befindet sich eine Teilfläche des schutzwürdigen Biotops BK-4309-0151 „Obstweiden und Kleingehölze am Westerbach bei Wiesmann“ (siehe Abb. 7). Die (historisch) von Schweinen bewei1 2 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anhang I zu Artikel 5 (1) der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie, SUP=Strategische Umweltprüfung) vgl. auch §1 (6) Nr. 7a, c und d BauGB 12 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 13 deten Obstwiesen (eine Teilfläche liegt im Südosten des Plangebietes) und die zwei altholzreichen Buchen-Eichen-Birken-Feldgehölze (beide außerhalb des Plangebietes) stellen wertvolle Relikte der ehemaligen, strukturreichen Kulturlandschaft dar (vgl. Objektbeschreibung BK-4309-0151). Das Weidegrünland ist mit meist älteren Obstbäumen bestanden, das jedoch durch die angrenzende intensive Landwirtschaft stark beeinträchtigt wird. Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet im Bereich zweier Landschafsschutzgebiete: der größte Teil befindet sich in dem temporären Landschaftsschutzgebiet „Oer-Erkenschwick“ (LSG-4309-0021) und Randflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 8 „Essel/Westerbach“ (LSG-4309-0017) (siehe Abb. 7). Naturschutzgebiete und FFH- oder Vogelschutzgebiete sind in einem Umkreis von mindestens 2 km nicht vorhanden und werden daher von der Planung nicht tangiert. Abb. 7: 6.1.2 Auszug aus dem Landschaftsinformationssystem LINFOS des LANUV (LANUV 2013). Streng geschützte Arten/ Planungsrelevante Arten Insbesondere durch die Novelle des BNatSchG vom Dezember 2007 hat der gesetzlich verankerte Artenschutz an Bedeutung gewonnen. Dies besteht in der aktuellen, nun auch unmittelbar geltenden Fassung des BNatSchG vom Juli 2009 fort. Gültig sind diese Regelungen nun für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der in NRW separat festgelegten Auswahl der „planungsrelevanten Arten“ aus den „Europäischen Vogelarten“ gem. Art. 5 der Vogelschutz-Richtlinie. 13 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 14 So sind im Rahmen der Eingriffsregelung grundsätzlich „streng geschützte Arten“ zu berücksichtigen. Gem. § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG handelt es sich hierbei um Arten, die in folgenden Verordnungen bzw. Richtlinien aufgeführt sind: 1. Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung), 2. Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitatrichtlinie), 3. einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 BNatSchG (d.h. Bundesartenschutzverordnung) 4. Arten nach Artikel 4, Absatz 2 und Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Zug- und Rastvögel) Gem. § 15 Abs. 5 BNatSchG gilt, dass ein Eingriff unzulässig ist, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen. Der § 44 Abs. 1 BNatSchG regelt außerdem, dass wildlebende streng geschützte Arten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten nicht durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen gestört werden dürfen. Ausnahmen können nur für solche Eingriffe zugelassen werden, die aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind. Konkrete Aussagen zu den planungsrelevanten Arten im B-Plangebiet wurden in einem separaten Artenschutzbericht „Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 110 in Oer-Erkenschwick (LÖKPLAN 2014a) dargestellt. Im Folgenden sind die Ergebnisse kurz zusammengefasst. Vorkommende Arten im UG Zur Beurteilung der streng geschützten Arten bzw. der planungsrelevanten Arten wurde das FIS (Fachinformationssystem „streng geschützte Arten“ der LANUV) am 04.03.2013 ausgewertet. Die nachfolgende Tab. 1 listet die Arten mit ihrem jeweiligen Status auf, von denen aus dem FIS Vorkommen auf dem Messtischblatt 4309, in dem das B-Plangebiet liegt, bekannt sind. Es handelt sich dabei insgesamt um Vorkommen von 47 Arten (9 Säugetier- bzw. Fledermausarten, 35 Vogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Libellenart). Tab. 1. Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4309 „Recklinghausen“. Erhaltungszustand – Ampelbewertung: G = günstig, U = ungünstig/ unzureichend, S = ungünstig/ schlecht. Quelle: LANUV unter http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Eptesicus serotinus Myotis nattereri Nyctalus noctula Nyctalus leisleri Pipistrellus nathusii Myotis dasycneme Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Rauhhautfledermaus Teichfledermaus Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G G G U G G 14 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G G G sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend beobachtet zur Brutzeit sicher brütend sicher brütend sicher brütend U G G U UG U G G G G S G GG GU G G U G G G S G G G UG G U+ U U S G Kammmolch Kreuzkröte Art vorhanden Art vorhanden G U Große Moosjungfer Art vorhanden U Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Myotis daubentonii Vespertilio murinus Pipistrellus pipistrellus Vögel Falco subbuteo Alcedo atthis Alauda arvensis Locustella naevia Charadrius dubius Phoenicurus phoenicurus Accipiter gentilis Lullula arborea Vanellus vanellus Dryobates minor Phalacrocorax carbo Anas crecca Anas clypeata Buteo buteo Delichon urbica Luscinia megarhynchos Hirundo rustica Perdix perdix Corvus frugilegus Tyto alba Saxicola rubicola Dryocopus martius Accipiter nisus Athene noctua Aythya ferina Aythya ferina Acrocephalus scirpaceus Falco tinnunculus Streptopelia turtur Strix aluco Asio otus Falco peregrinus Rallus aquaticus Pernis apivorus Caprimulgus europaeus Tachybaptus ruficollis Amphibien Triturus cristatus Bufo calamita Libellen Leucorrhinia pectoralis Wasserfledermaus Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus Baumfalke Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Flussregenpfeifer Gartenrotschwanz Habicht Heidelerche Kiebitz Kleinspecht Kormoran Krickente Löffelente Mäusebussard Mehlschwalbe Nachtigall Rauchschwalbe Rebhuhn Saatkrähe Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Steinkauz Tafelente Tafelente Teichrohrsänger Turmfalke Turteltaube Waldkauz Waldohreule Wanderfalke Wasserralle Wespenbussard Ziegenmelker Zwergtaucher 15 15 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 16 6.1.2.1 Säugetiere - Fledertiere Das Plangebiet bietet diverse geeignete Lebensraumstrukturen für verschiedene Fledermausarten. Die Untersuchungen der Artenschutzprüfung ergaben, dass das Untersuchungsgebiet als Jagdhabitat sowohl von den strukturgebundenen Zwergfledermäusen (Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii) als auch von dem Abendsegler (Nyctalus sec.), einer Art des „offenen Luftraumes“, genutzt wird. Auf dem Gelände befinden sich außerdem mehrerer Quartiermöglichkeiten. Es konnten zwar keine unmittelbaren Hinweise (z.B. durch „Schwärmverhalten“) auf Quartiere gefunden werden, doch sind trotzdem sowohl Sommer- als auch Winterquartiere aufgrund des hohen Anteils an älteren Bäumen (Kastanien, Eschen) mit großem Brusthöhendurchmesser (BHD) und reichlich vorhandenen Strukturen (Höhlen, abstehende Rinde/Borke, Spalten, Astlöcher etc.) nicht auszuschließen. Die Rauhautfledermaus und der Abendsegler sind typische Baumbewohner, die diese Strukturen als Quartier nutzen. Die Zwergfledermaus lebt vorrangig an Gebäuden. Es sind jedoch auch von dieser Art Quartiere in Gehölzen bekannt. Somit kann ein Entfernen dieser Bäume zum Konflikt mit den im Plangebiet vorkommenden Fledermausarten führen und sollte daher möglichst unterlassen werden. Bei nötiger Fällung der Bäume sollten unbedingt entsprechenden Maßnahmen (siehe Kap. 6.1.2.5) eingeleitet werden. Ergänzender Hinweis: Auch ein größerer Kartieraufwand hätte hier keine zusätzlichen Ergebnisse bringen können, es ist in der Konsequenz vom „worst-case“ ausgegangen worden und alle potentiellen Quartierbäume wurden vor dem Fällen entsprechend kontrolliert und es wurden für alle verlorengehenden potentiellen Strukturen im Vorlauf als Ausgleich geeignete Fledermauskästen aufgehängt. 6.1.2.2 Vögel Es konnten insgesamt 28 Vogelarten im Plangebiet festgestellt werden (12 Brutvögel, 5 potentielle Brutvögel und 11 Nahrungsgäste). Es handelt sich bei den nachgewiesenen Arten jedoch fast ausnahmslos um häufige und ungefährdete Arten. Im Zentrum der Betrachtung liegt der planungsrelevante Mäusebussard (Buteo buteo), der im Plangebiet brütet. Der südöstliche Bereich, in dem sich der Horstbaum befindet, sollte daher möglichst störungsfrei und unverändert erhalten bleiben. Ergänzender Hinweis: Trotz der Veränderungen im Umfeld des Horstbaumes ist nicht a priori von einem Verlust des Brutreviers auszugehen, andernorts sind Bruten in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark frequentierten Rad- und Fußwegen oder auf Friedhöfen oder auf stillgelegten Bahnstrecken mitten im Siedlungsbereich bekannt. Gerade der Mäusebussard ist da eine sehr anpassungsfähige Art, die landesweit und auch im Naturraum nicht im Bestand gefährdet ist. Sie hat auch im Umfeld des nun geplanten Bebauungsgebietes alternative Möglichkeiten zur Nahrungssuche und ggf. auch zur Verlagerung des Brutstandortes. 16 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 17 6.1.2.3 Amphibien Ein Vorkommen des Kammmolches (Triturus cristatus) konnte nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, da er bis 2010 auf dem MTB-Quadranten nachgewiesen wurde und die Flächen des Plangebiets als Landlebensraum theoretisch genutzt werden können. Aufgrund der starken Isolation ist ein Vorkommen jedoch sehr unwahrscheinlich. Für die Kreuzkröte (Bufo calamita) bietet das Untersuchungsgebiet keine geeigneten Habitate und daher ist eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art ausgeschlossen. 6.1.2.4 Libellen Das Vorkommen der Großen Moosjungfer (Stylurus flavipes) kann für das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden, da keine geeigneten Habitate vorhanden sind. Daher wird diese Art durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt. 6.1.2.5 Synopse und Maßnahmenvorschläge Zusammenfassend bleibt artenschutzrechtlich die Beseitigung von Gehölzen, die potentiell als Quartiere bzw. Horst- oder Höhlenbaum von Vogelarten oder als Quartierbaum von Fledermausarten dienen können, als wesentliche Problematik bezüglich möglicher Verbotstatbestände gemäß BNatSchG. Es sollten zur Risikominimierung möglichst keine ältere Bäume gefällt werden oder sowohl bei den nötigen Fällarbeiten als auch bei weiteren Maßnahmen eine ökologische Baubegleitung erfolgen, die sicherstellt, dass eventuell doch betroffene Individuen planungsrelevanter Arten soweit möglich geschützt und ggf. umgesiedelt werden. Wenn möglich, sollten die Fällarbeiten in den Wintermonaten durchgeführt werden, da dadurch das Risiko für die Brutvögel und die Fledermäuse reduziert werden kann. Um den Verlust von potentiellen Fledermausquartieren zu kompensieren, sind an den verbleibenden Altbäumen im unmittelbaren Umfeld Quartiere (Kästen) für Fledermäuse anzubringen. Außerdem ist die Streuobstweide zur Förderung und Erhaltung der Jagdmöglichkeiten für die Fledermäuse langfristig zu sichern und in ihrer Nutzung zu optimieren (Nachpflanzung von Obstbäumen, Nutzung oder Pflege des Grünalands etc.). Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass keine planungsrelevanten Arten durch die Umsetzung des geplanten Bebauungsplans 110 der Stadt OerErkenschwick erheblich beeinträchtigt werden und auch die Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG nicht erfüllt werden. Im Zuge der vorgezogenen Errichtung des DHL-Zentrums (vgl. Kap. 2 und LÖKPLAN 2013) wurden im September 2013 schon Baumfällarbeiten im Süden des UG durchgeführt und durch das Büro LökPlan GbR ökologisch begleitet (LÖKPLAN 2014b). Ergänzende Hinweise: Es konnten keine Fledermausquartiere festgestellt werden, es wurden aber dennoch entsprechende Fledermauskästen aufgehängt. 17 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 6.1.3 18 Biotoptypen im Plangebiet Im Juni 2013 wurde im Plangebiet eine Kartierung der aktuellen Biotoptypen nach dem Schlüssel des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) - durchgeführt (vgl. Kartenblatt 1). Die Flächen, die mit der Erweiterung des B-Plans zum UG hinzugefügt wurden, wurden im August 2014 kartiert. Die nachfolgende Tab. 2 listet die vorgefundenen Biotoptypen auf: Tab. 2: BT-Code Liste der Biotoptypen im Plangebiet mit Angabe des RL-Status (vgl. Blatt 1). Legende Gefährdungskategorien RL-Liste: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/loebf/schriftenreihe/roteliste/start.htm) Biotoptyp Zusatzcode BF3 90 EE1 Feldgehölz (lebensraumtypische Baumarten 50-70 %) Feldgehölz (lebensraumtypische Baumarten 90-100 %) Feldgehölz (lebensraumtypische Baumarten 90-100 %) Gebüsch, Strauchgruppe (lebensraumtypische Gehölze 50-70 %) Gebüsch, Strauchgruppe (lebensraumtypische Gehölze > 70 %) Hecke (lebensraumtypische Gehölze > 70 %) Gehölzstreifen (lebensraumtypische Gehölze > 70 %) Gehölzstreifen (lebensraumtypische Gehölze < 50 %) Gehölzstreifen (lebensraumtypische Gehölze 50-70 %) Baumgruppe (lebensraumtypische Baumarten > 70 %) Einzelbaum (lebensraumtypisch) Baumgruppe (lebensraumtypische Baumarten > 70 %) Einzelbaum (lebensraumtypisch) Grünland HA0 Acker Aci HK3 Streuobstbrache ta 15b HW Siedlungs- und Verkehrsbrachen neo 7 K Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur neo 4 K Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur neo 5 VB7 VF0 VF1 unversiegelter Weg versiegelte Fläche teilversiegelte Fläche BA 70 BA100 BA100 BB0 100 BB0 70 BD0 100 BD3 100 BD3 50 BD3 70 BF 90 BF3 30 BF 90 ta 1-2 m ta 1-2 m ta-11 g Beschreibung BHD 14-49 cm, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt BHD 14-49 cm, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt BHD > 50 cm; Strukturen gut ausgeprägt Fläche [ha] RL NRW 0,26 0,06 0,09 0,02 0,16 kb1 mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt 0,10 ta-11 BHD > 50 cm 0,06 ta-11 BHD > 50 cm 0,03 ta 1-2 BHD 14-49 cm 0,31 ta 1-2 BHD 14-49 cm 0,06 Ta BHD 50-80 cm 0,01 3 ta-11 BHD > 50 cm 0,02 3 ta-11 BHD > 50 cm 0,02 0,15 3 stb 3 intensiv; Wildkrautarten fehlen weitgehend mit Baumbestand, Alter > 30 Jahre mit Neo-, Nitrophytenanteil < 50 % und Gehölzanteil < 50 % Anteil Störzeiger und Neo-, Nitrophyten > 50 - 75 % Anteil Störzeiger und Neo-, Nitrophyten > 75 % auf nährstoffreichen Böden 3 6,26 0,42 2 0,05 0,15 0,16 0,04 0,10 0,09 3 Den größten Anteil der Flächen im UG bildet der Biotoptyp „Acker“, der vor allem im Norden und der Mitte fast flächendeckend vorhanden ist (vgl. Kartenblatt 1). Im Süden, in der Umgebung der ehemaligen Hofstelle „Wiesmann“, und im Nordwesten des Gebietes haben sich verschiedene Gehölz- und Saumstrukturen entwickelt. Im Südosten befindet sich eine Streuobstweide mit Obstbäumen, die älter als 18 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 19 30 Jahre alt sind. Allerdings handelt es sich bei diesen nur um sehr wenige Exemplare, die überwiegend in einem sehr schlechten Zustand sind. Auch wird die Grünlandfläche nicht mehr genutzt und weist starke Anzeichen einer Verbrachung auf. Aus diesen Gründen wurde die „Streuobstbrache“ in der Bilanzierung um zwei Punkte von 7 auf 5 abgewertet. Ergänzender Hinweis: Dies ist gutachterlich wohl begründet, eine höhere Bewertung der Streuobstwiese und auch ein Vergleich mit Niederwaldstandorten ist nicht möglich. Hier ist es notwendig die Relation zu anderen Streuobstwiesenflächen einzuhalten. Ergänzender Hinweis bzgl. der forstlich relevanten Flächen: Der größte Teil der im UG vorhandenen Gehölzbestände (ca. 0,7 ha) bleibt unverändert bestehen. Insgesamt ca. 0,5 ha baum- und strauchbestandene Flächen werden jedoch im Zuge der geplanten Bebauung überformt. Dafür werden sowohl innerhalb des B-Plangebietes ca. 0,9 ha als auch extern ca. 1,1, ha Ackerfläche für Aufforstungen bereitgestellt. Aus Sicht des Waldbestandes ist kurz- bis mittelfristig keine gravierende Verschlechterung und langfristig eine Verbesserung anzunehmen. Foto 1: Blick auf die brachgefallene Streuobstweide mit hoher und dichter Krautschicht, Juni 2013. Unter den Biotopen im Plangebiet sind keine nach § 30 BNatSchG (bzw. § 62 LG NRW) geschützten Biotoptypen. Hervorzuheben sind jedoch die Streuobstbrache, die Hecken und Gehölzstreifen sowie die alten Bäume als Elemente der historischen Kulturlandschaft und als wichtige Habitatrequisiten für diverse Tierarten. Die genannten Biotoptypen sind außerdem auf der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen in NRW aufgeführt (vgl. Tab. 2). 19 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 6.2 20 Schutzgut Boden Der Boden hat verschiedene Funktionen im Naturhaushalt. So ist er die Grundlage für pflanzliches Wachstum (Verankerung, Wasser- und Nährstoffversorgung) und somit auch für die Ernährung von Tieren und Menschen. Der Boden entscheidet als einer der Standortfaktoren ganz wesentlich über die Ausbildung der Biotope. So sind z.B. Magerweiden und Kalk-Magerrasen nur auf einem entsprechend nährstoffarmen Boden möglich. Von großer Bedeutung ist der Boden auch für den Schutz des Grundwassers etwa durch Filterung, Pufferung und Stoffumwandlungsprozesse (etwa Abbau von Schadstoffen durch Bodenorganismen). Außerdem sorgt der Boden durch Aufnahme von Wasser für eine Regulation des Oberflächenabflusses. Für uns Menschen hat der Boden auch Bedeutung als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte. Wichtige Bodenfunktionen sind somit: • Anbaufunktion (land- und forstwirtschaftliche Nutzung), • Biotopbildungsfunktion, • Grundwasserschutzfunktion, • Abflussregulationsfunktion und • Archiv der Kultur- und Naturgeschichte. Der Schutz des Bodens und seiner Funktionen ist im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verankert. Wesentliche Ziele und Bodenfunktionen (s.o.) werden in den §§ 1 und 2 genannt. Auch das BauGB enthält mit der Bodenschutzklausel (§ 1a (2)) eine wichtige Zielvorgabe. Eine allgemein formulierte Zielvorgabe enthält § 2 (1) Punkt 3 LG NRW („Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können“). Laut der Bodenkarte NRW (Blatt L 4308 Recklinghausen; GLA NRW 1984) kommen im Norden des UGs schluffig-lehmige Pseudogley-Braunerden aus Sandlöß (Pleistozän) vor, die stellenweise über älterem Löß (Pleistozän) und/oder über Geschiebelehm (Pleistozän) lagern. Die Böden sind aus verwittertem Sandmergelstein oder Sand der Oberkreide entstanden. Die Nutzung der Böden beschränkt sich hauptsächlich auf die Ackernutzung, zum Teil ist jedoch auch Grünland oder Wald vorhanden. Im UG ist die aktuelle Nutzung Ackerbau. Die Böden besitzen eine Bodenwertzahl von 30-45 und weisen daher eine mittlere Ertragsfähigkeit auf. Ab 4 dm unter Flur und tiefer herrscht eine schwache Staunässe vor. Weiterhin zeichnen sich die Böden durch eine meist mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere nutzbare Wasserkapazität aus. Im Süden des UG, im Bereich des ehemaligen Verlaufs des Westerbaches, finden sich lehmig-sandige Anmoorgleye und Gleye (mit Übergängen) aus holozänen Bachablagerungen über pleistozänen Sanden der Niederterrasse. Die Bodenwertzahl beträgt 25-45 und der Ertrag ist gering. Die Böden verfügen über eine hohe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine geringe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität. Der Grundwasserflurabstand beträgt zwischen 0-4 dm und 4-8 dm. Die digitalen Karte der schutzwürdigen Böden in NRW (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2007) zeigt, dass im Norden des Plangebietes schutzwürdige Böden vorkommen (Abb. 8). Es handelt sich hierbei um 20 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 21 die Pseudogley-Braunerden mit zum Teil tiefreichendem Humus, die aufgrund ihrer sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit der Stufe 1 (= schutzwürdig) zugeordnet sind. Allerdings bestehen auch noch größere nicht überbaute Flächen dieses Bodentyps im Umfeld des Plangebietes (Abb. 8). Abb. 8: Ausschnitt aus der digitalen Karte der schutzwürdigen Böden in NRW (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2007). Das Plangebiet ist rot markiert. Braun = schützwürdige Pseudogley-Braunerden Ergänzender Hinweis: Wie die Abbildung 8 verdeutlicht sind die schutzwürdigen Böden im Umfeld schon an vielen Standorten überformt. Andererseits bestehen sie aber aber ebenso an einigen Standorten fort. Die entsprechende Abwägung ist im Rahmen der Bauleitplanung vorzunehmen bzw. vorgenommen worden, s.o.. Ein Ausgleich ist dabei nicht möglich. Hier sollte aber berücksichtigt werden, dass durch die deutliche Ausweisung sowohl von Ausgleichsflächen (ca. 1 ha) direkt im B-Plangebiet (aktuell Acker – geplant Aufforstungen) als auch von festgesetzten Grünflächen (aktuell Acker!, ebenfalls ca. 1 ha) eine langfristige Sicherung des schutzwürdigen Bodens erfolgt und zudem im Plangebiet weitere 2,5 ha gegenüber dem aktuellen Zustand keiner Veränderung unterliegen werden (vorhandene Gehölzbestände, Großteil der bestehenden Streuobstweide). 6.3 Schutzgut Wasser Sowohl Oberflächen- als auch Grundwässer haben im Naturhaushalt herausragende Funktionen. Sie sind zum Beispiel Lebensraum für unterschiedliche Lebensgemeinschaften der Fließ- und Stillgewässer. Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen für sämtliche Lebewesen. Somit ist die Reinhaltung der Ge- 21 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 22 wässer auch für das menschliche Leben von größter Bedeutung. Wichtige Funktionen des Schutzgutes Wasser sind: • Lebensraumfunktion (betrifft fast ausschließlich Oberflächengewässer), • Abflussregulationsfunktion (Retentionsräume etc.), • Grundwasserdargebotsfunktion (v.a. Geologie des Untergrundes), • Grundwasserbildungsfunktion (korreliert mit dem Schutzgut Boden) und • Grundwasserschutzfunktion. Schutzziele zum Schutzgut Wasser sind u.a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG, u.a. § 1a), in der EUWasserrahmenrichtlinie sowie im § 2 (1) Punkt 4 LG NRW formuliert. Im nahen Umfeld des Plangebietes ist der Westerbach als Oberflächengewässer zu nennen. Er liegt am südlichen Rand des Gebietes im Flussgebiet 278.741 und findet rund 900 m nordöstlich des Planungsbereiches Vorflut zum Dattelner Mühlenbach, einem linksseitigen Lippezufluss. Das Einzugsgebiet umfasst eine Fläche von 20,33 km² und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es liegt aber auch ein großer Teil des Siedlungsbereiches der Stadt Oer-Erkenschwick in diesem Gebiet. Im Umfeld des Planungsbereiches wird für die Sohle und die Ufer (rechts und links) des Westerbaches eine Gewässerstrukturgüte von 7 (vollständig verändert) und für das Umfeld (rechts und links) die Güteklasse 6 (sehr stark verändert) angegeben (ELWAS und Geodatenportal Kreis Recklinghausen). Der Lippeverband plant jedoch im Rahmen der Renaturierung des Dattelner Mühlenbachsystems auch den Westerbach zu renaturieren. Ergänzender Hinweis: Nach Angabe der Stadt Oer-Erkenschwick ist eine Abstimmung mit dem Lippeverband erfolgt und ein ausreichender Abstand zum Westerbach eingehalten, so dass eine Renaturierung nicht eingeschränkt wird. Laut Kartenwerk Wasserschutzgebiete des Landes NRW (LANUV 2013b) befindet sich weder im Plangebiet noch im Umkreis von 2 km zu diesem ein Wasserschutzgebiet. Die hohe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit, die der Oberboden im Süden des Plangebietes aufweist, ist für die Grundwasserneubildung in dem Gebiet förderlich. Jedoch kann dort das Grundwasser durch Versickern von Schadstoffen (z.B. Unfall mit Schmier- oder Kraftstoffen) gefährdet werden. 6.4 Schutzgut Klima und Luft / Klimaschutz und Klimaanpassung Die Luft umgibt alle Lebensräume und es kommt zu einem intensiven Stoffaustausch zwischen der Lebewelt und der Atmosphäre. Die Vermeidung von Luftverunreinigungen ist daher ein herausragendes Ziel der Umweltvorsorge. So fordert auch das BauGB (§ 1 (6) Nr. 7 e-h) die Vermeidung von Emissionen und die Beachtung des Immissionsschutzes. Dies ist aktuell noch dringlicher, da durch den Klimawandel möglicherweise in den dicht bebauten Stadtbereichen zukünftig größere Probleme durch Hitzeperioden ausgelöst werden können. 22 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 23 Gerade im Zusammenhang mit der Bauleitplanung sind daher auch klimatische Auswirkungen von Vorhaben in diesem Schutzgut zu untersuchen. Dem Schutzgut Klima und Luft lassen sich zahlreiche Funktionen zuordnen, z.B.: • Durchlüftungsfunktion, • Luftreinigungsfunktion und • Wärmeregulationsfunktion. Laut den Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD 2013) beträgt im UG die Jahresmitteltemperatur 9,6°C (Station Recklinghausen) und der mittlere Jahresniederschlag liegt bei 874 mm (Station Recklinghausen). Die Mittelwerte wurden für den Zeitraum 1961-1990 ermittelt. Das Bebauungsplangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand des Stadtgebietes Oer-Erkenschwick. Auf den Ackerflächen innerhalb des Plangebietes sowie im weiteren östlichen Umfeld herrscht ein Freilandklima (vgl. http://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/umwelt-freiraum/klima/stadtklima.html), das jedoch vom Stadtgebiet beeinflusst wird (Übergang zum Stadtrandklima). Für die Stadt Oer-Erkenschwick liegt keine Klimaanalyse auf den Seiten des Regionalverbundes Ruhr vor (http://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/umwelt-freiraum/klima/klimaserver.html). Dennoch lassen sich folgende Aussagen aus topographischen Informationen und dem Luftbild ableiten: Im Plangebiet befinden sich nur kleinflächig überplante Gehölzbereiche, die keine wichtige Luftreinigungsfunktion für das Stadtgebiet haben können. Im Gebiet herrschen Westwinde vor (Wetterstation Essen, vgl. http://www.klimaatlas.nrw.de/site/files/stationen/Essen%20Windrose%202001-2010.pdf). Die im Plangebiet entstehende Kaltluft über Offenland kommt daher dem westlich anschließenden Stadtgebiet nur selten zugute. Die im UG entstehende Kaltluft fließt wegen der geringen Reliefunterschiede und der Gehölzstrukturen im Süden nur begrenzt dem Westerbachtal südlich des Plangebietes zu. Zudem ist das Tal im westlich anschließenden bebauten Gelände sehr schmal und dicht mit Gehölzen bestanden, unmittelbar angrenzend schließt dichte Bebauung an. Somit ist der Kalt- und Frischluftzufluss über das Westerbachtal nach Oer-Erkenschwick sicher stark eingeschränkt. Damit ist das UG nur geringfügig für das lokale Stadtklima von Oer-Erkenschwick bedeutend und die Bebauung des bislang weitgehend offenen Plangebietes dürfte trotz Verlust eines kleineren Kaltluftentstehungsgebietes für das Stadtklima von OerErkenschwick von untergeordneter Bedeutung sein. 6.5 Schutzgut Landschaft Im Rahmen des Schutzgutes Landschaft wird der Einfluss des Vorhabens auf die Ästhetik der Landschaft (kurz: Landschaftsbild) untersucht. Die Schönheit einer Landschaft wird individuell unterschiedlich empfunden. Dennoch lassen sich Kriterien für eine Bewertung des Landschaftsbildes festlegen (vgl. hierzu ADAM ET AL. 1986). Dies sind u.a. Naturnähe, Vielfalt und Eigenart eines Landschaftsraumes. 23 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 24 Der Schutz des Landschaftsbildes ist als Ziel formuliert u.a. im BauGB (§ 1 (5) und (6) Punkt 7a sowie § 1a (3)) und im Landschaftsgesetz NRW (§ 2 (1) Punkte 11-14). Die wesentliche Funktion des Schutzgutes ist die • Landschaftsästhetische Funktion Die Landschaft hat für den Menschen eine große Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum. Das Landschaftsgesetz betont in § 2 (1) Punkt 13 ausdrücklich, dass zur Erholung auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur gehören (vgl. Schutzgut Mensch folgend). Das UG wird größtenteils durch die landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Der landschaftsästhetische Wert wird vor allem durch die Gehölze im Süden und Südwesten sowie die südöstliche Streuobstwiese geprägt. Diese geben dem Gebiet in Verbindung mit den alten Hofstrukturen in der nahen Umgebung einen ländlichen Charakter. Foto 2: Die offenen Bereiche mit den Ackerflächen im südlichen Teilgebiet (aktuell Feldfutterbau). Rechts im Bild ist ein Gehölzstreifen auf dem ehemaligen Weg zum Hof Wiesmann zu erkennen, Juni 2013. 24 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 25 Foto 3: Hochstaudenfluren, Gebüsche und Bäume im Bereich des ehemaligen Hofes Wiesmann, Juni 2013. Foto 4: Der Norden des Plangebietes wird von Ackerflächen (aktuell Mais und Getreide) geprägt. Das Foto zeigt das nordwestliche Teilgebiet des UG. Im Hintergrund verläuft der Steinrapener Weg mit einer Baumreihe, die außerhalb des UGs liegt. August 2014. 25 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 6.6 26 Schutzgut Mensch (Gesundheit, Erholung/ Freizeit) Bei diesem Schutzgut stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung im Vordergrund. Im Rahmen der Bauleitplanung sind vor allem folgende Funktionen zu betrachten: • Wohn- und Wohnumfeldfunktion und • Erholungsfunktion. Gesetzliche Zielformulierungen finden sich hierzu im BImSchG und der TA Lärm, aber auch im BBodSchG (z.B. Altlasten) oder WHG (z.B. Überschwemmungsgebiete). Das UG liegt im Osten des Wohnsiedlungsbereiches von Oer-Erkenschwick. Im Süden des Gebietes befinden sich Reste einer ehemaligen Hofstelle. Südöstlich angrenzend an das Plangebiet liegt der landwirtschaftliche Hof der Familie Rennefeld. In das Gebiet hinein zieht sich ein kleines Netz aus Trampelpfaden in die südlichen Gehölzbestände, die insbesondere vom südlich des Westerbaches benachbart beheimateten Hundesportplatz aus frequentiert werden. Zum Schutzgut Mensch und speziell zur Erholungsfunktion gehört auch die Lärm- und Geruchsbelastung eines Raumes. Die aktuelle Verkehrsbelastung insbesondere auf der Ludwigstraße (L798) und der südöstlich verlaufenden Verbandsstraße geht aus den Zählungen an den Knotenpunkten Ludwigstraße/Steinrapener Weg und Ludwigstraße / Horneburger Straße / Verbandsstraße hervor. Je nach Tageszeit sind hier aktuell an ersterem über 1.100 Kfz je Stunde und an letzterem fast 2.300 Kfz/h festzustellen (AMBROSIUS BLANKE 2014). 6.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Gemäß § 2 (1) 14 LG NRW hat dieses Schutzgut die Erhaltung historischer Kulturlandschaften bzw. Kulturlandschaftsbestandteile (inkl. entsprechender Ortsbilder) von besonderer Eigenart zum Ziel (Erhaltungsfunktion). Dies gilt umso mehr, wenn in dieser Landschaft geschützte oder schutzwürdige Kultur-, Bau- und/oder Bodendenkmäler liegen. Außerdem dient dieses Schutzgut auch der Berücksichtigung anderer besonders bemerkenswerter Sachgüter, die von Planungen betroffen sein können. Im Plangebiet sind keine geschützten oder schutzwürdigen Kultur-, Bau- und/oder Bodendenkmäler bekannt. 6.8 Zusammenstellung wesentlicher Vorbelastungen im Plangebiet Die Vorbelastungen im Gebiet ergeben sich vor allem aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen, den angrenzenden Straßen sowie aus der Nähe zu den Wohnsiedlungen und weiteren Gewerbegebieten im Westen (vgl. Tab. 3) 26 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Tab. 3: 27 Wesentliche Vorbelastungen des Plangebietes. Vorbelastung Wohngebietsnutzung Intensive Landwirtschaft Vorhandenes Gewerbegebiet Verkehrsstraßen Auswirkungen (Auswahl) Durch die Wohnbebauung im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes ist bereits ein erheblicher Verlust an Offenland eingetreten. Hierdurch kommt es zu Beeinträchtigungen von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft. Ein großer Anteil der Flächen im Plangebiet wird intensiv als Acker genutzt. Durch den Einsatz großer Maschinen und Pflanzenschutz- sowie Düngemittel kommt es zu Belastungen insbesondere für Boden, Wasser sowie Lebewesen und deren Lebensräume. Durch das angrenzende große Gewerbegebiet im Westen ist ebenfalls schon ein erheblicher Flächenverlust für das Offenland vorhanden. Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Verlust von Lebensräumen, die Überbauung von Boden und ggf. durch Lärm. Auch ist das Landschaftsbild dadurch beeinträchtigt. Durch die Lage des Plangebietes zwischen der Ludwigstraße (L798) und der Verbandsstraße (L610) ist eine Lärm- sowie Luft- und Klimavorbelastung gegeben. Das UG ist von zwei Seiten von Landes- und Kreisstraßen umgeben. Nordwestlich grenzt das UG an die Kreisstraße K17 und westlich an die Landesstraße L798. Nördlich des UGs, jedoch nicht direkt angrenzend, verläuft die Kreisstraße K43 (Ewaldstraße). Dementsprechend ist von einer deutlichen Vorbelastung durch den Straßenverkehr auszugehen. Die landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen in der Nordhälfte und der Mitte des UG werden intensiv bewirtschaftet und bieten daher kaum Lebenslebensraum für Tiere. Die Gehölze im UG haben einen mehr oder weniger großen Anteil nicht lebensraumtypischer Gehölzarten wie vor allem Robinie. Die Hochstaudenfluren, aber auch die Krautschicht der Feldgehölze sind von Neo- bzw. Nitrophyten geprägt. Dies belegt zum einen die gute Nährstoffversorgung der Böden, zum anderen aber auch deutliche Störungen der Vegetationsdecke durch verschiedene Einflüsse wie mechanische Beschädigungen (z.B. durch Tritt, Maschineneinsatz), Stickstoffeinträge und gestörter Wasserhaushalt (hier vermutlich neben Drainagen durch den sehr tief gelegten Westerbach). 27 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 7 Wirkungsprognose und Status-Quo-Prognose 7.1 Methodische Hinweise 28 Um die möglichen Umweltauswirkungen bewerten zu können, bedarf es eines Wertungsrahmens, wie sie etwa Umweltqualitätsziele darstellen. Wie auch im BauGB gefordert4, werden für solche Zielaussagen Fachgesetze und Fachpläne herangezogen. Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ jeweils unter Hinweis auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Basis für die Bewertungsaussagen. 7.2 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung – Wirkungsprognose In der Tab. 4 werden für jedes Schutzgut bzw. jede Funktion die voraussichtlichen Auswirkungen benannt und die Stärke der Beeinträchtigung abgeschätzt. Tab. 4: Mögliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter. Schutzgut Funktion Tiere, Pflanzen Biotopfunktion und Biotope mögliche Auswirkungen • Beeinträchtigung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen durch z.B. Vertreibung von Tieren durch Lärm oder auch Anwesenheit von Menschen (Scheuchwirkung) Art bzw. Intensität der Beeinträchtigungen die Beeinträchtigungen sind abhängig von der Intensität der Nutzung; nur mäßige Veränderung gegenüber der Vorbelastung in den künftig nicht bebauten Bereichen • Totalverlust von Lebensräumen die Flächenverluste durch durch Überbauung, Versiegelung Versiegelung bzw. Inanspruchnahme sind bedeutund Umgestaltung der Fläche sam und müssen ausgeglichen werden, was aber durch die vorgeschlagenen Maßnahmen (vgl. Kap. 8.3) erreicht wird • Verlust von Offenlandbereichen Ausweichmöglichkeiten sind im Nordosten des als Nahrungshabitate Plangebietes vorhanden Biotopverbundfunktion • Zerschneidung von Teillebens- partieller Verlust von Hecken- und Gehölzstrukturen räumen, Nutzungsänderung im Süden, wird aber durch Neuanlage im Plangebiet zum Teil kompensiert • Konflikte mit Zielaussagen von bestehen nicht Fachplanungen Boden 4 ökologische Bodenfunkti- • onen: Grundwasserneubildung, Filter-, Puffer- und • insgesamt: erhebliche Beeinträchtigung, die aber kompensiert werden kann die Auswirkungen auf das Überbauung durch Gebäude Schutzgut Boden sind in (Gewerbe und die Feuerwehr) weitere Flächenversiegelung und Intensität und Umfang vgl. Anlage zu §2 (4) und §2a zum BauGB 28 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Schutzgut Funktion Transformatorfunktion, Biotopbildungs- oder Abflussregulationsfunktion 29 mögliche Auswirkungen • Art bzw. Intensität der Beeinträchtigungen Bodenverdichtung erheblich massiver Bodenabtrag zur Erstel- das abzuschiebende Bolung des DHL-Logistikzentrums denmaterial soll vermarktet und weiter verwendet werden insgesamt: erhebliche Beeinträchtigung, für die multifunktional Ersatz innerhalb und außerhalb des Plangebietes geschaffen werden kann Wasser Lebensraumfunktion von • durch die zusätzliche FlächenverOberflächengewässern, siegelung sind BeeinträchtigunGrundwasserregeneration gen der Grundwasserregeneration zu erwarten • mögliche Spüleffekte im Vorfluter Westerbach bei Starkniederschlägen Erhebliche Flächenanteile des Plangebietes werden versiegelt. Durch Sicherung von Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet können die Auswirkungen gemindert werden. Eine deutliche Minderung der Auswirkungen wäre durch Versickerung von Regenwasser erreichbar. Durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens werden die Beeinträchtigungen des Vorfluters verhindert. insgesamt: mäßige Beeinträchtigung Luft/ Klima Luftreinigungs-, • Veränderung des Kleinklimas Durchlüftungs-, z.B. durch Aufheizen dunkler Wärmeregulationsfunktion Asphaltflächen • Auswirkungen auf das innerstädtische Klima sind nicht zu erwarten insgesamt: geringe Beeinträchtigung da keine erheblichen Auswirkungen auf das lokale Klima zu erwarten sind Landschaft Landschaftsästhetische • Beeinträchtigung des LandFunktionen wie schaftsbildes durch die GewerbeVeränderung des Landansiedlung und die Gestaltung schaftsbildes, der Umgebung Veränderung von Sichtbe- • Umwandlung von landwirtschaftziehungen lichem Offenlandkomplex mit Gehölzstrukturen in Gewerbefläche • Siedlungsnahe Offenlandbereiche gehen durch die geplante Bebauung verloren Die Gehölzstrukturen im Süden und am Westrand bleiben erhalten, außerdem abschirmendes Feldgehölz im Osten. Durch Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet werden außerdem weitere Feldgehölze an der Ost- und Nordgrenze des Plangebietes gepflanzt sodass das Gebiet weitestgehend von der Umgebung abgeschirmt wird. Durch weitere Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet wird die ästhetisch sehr wirksame Streuobstwiese 29 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Schutzgut Funktion mögliche Auswirkungen 30 Art bzw. Intensität der Beeinträchtigungen aufgewertet und erweitert (vgl. Kap. 8.3) insgesamt: mäßige Beeinträchtigung, die aber kompensiert werden kann Mensch (Gesund- Wohnumfeldfunktion heit, Erholung/ (Wohnbebauung befindet Freizeit) sich in unmittelbarer Umgebung) Erholungsfunktion zusätzliche Lärmemissionen sind zu erwarten • die Erholungsmöglichkeiten werden kaum beeinflusst, aber Verringerung der landschaftsästhetischen Qualität • nur geringe Veränderung gegenüber der Vorbelastung, da die zusätzlichen Lärmbelastungen gegenüber der Vorbelastung gering sein dürften insgesamt daher: geringe Beeinträchtigung Kultur- und sons- Erhaltungsfunktion tige Sachgüter 7.2.1 • keine im UG vorhanden insgesamt keine Beeinträchtigung Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope Eine Durchführung der Planung geht mit dem Verlust von teilweise auf der Roten Liste geführten Biotopen (Hecken, und Baumgruppen) einher. Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind ebenfalls betroffen. Vor allem die Hecken- und Gehölzstrukturen im Süden sind sehr wertvoll. Ein großer Teil dieser Gehölzstrukturen bleibt jedoch erhalten (südwestliches Feldgehölz und Gehölzstreifen, einige Bereiche der südlichen Gehölzflächen sowie nordwestliches Feldgehölz (vgl. Kartenblatt 1). Die gefällten stärkeren Bäume auf der DHL-Fläche (18 Stück) werden entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt OerErkenschwick im Plangebiet auf der Kompensationsfläche Nr. 19 (vgl. Kartenblatt 2 und Kap. 8.3) durch Neupflanzung ausgeglichen. Durch die geplante Bebauung geht aber auch eine große Fläche an Offenland, welches vielen Tierarten als Nahrungshabitat dient, verloren. Nordöstlich angrenzend an das Plangebiet sind jedoch noch größere Offenlandbereiche vorhanden, die als Ausweichmöglichkeiten dienen können. Bei der Optimierung der Streuobstweide als Ausgleichsmaßnahme im Südosten des UG sollten außerdem auch die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden, damit der Verlust der offenen Flächen auch im Plangebiet teilweise kompensiert wird. Die erhöhte Lärmbelastung oder auch die verstärkte Anwesenheit von Menschen aufgrund der Veränderungen durch den B-Plan kann die Vertreibung von Tieren in der Umgebung zur Folge haben. Insgesamt ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen dieser Funktion, die jedoch kompensiert werden können (vgl. Kap. 8). 30 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 7.2.2 31 Schutzgut Boden Durch die Umsetzung des B-Planes kommt es zu weiterer erheblicher Flächenversiegelung sowie zu einem Abtrag des Oberbodens im Bereich des DHL-Logistikzentrums auf größtenteils schutzwürden Boden. Die natürlichen Bodenfunktionen werden dabei erheblich beeinträchtigt. Somit gehen sehr fruchtbare und schutzwürdige Böden verloren. Der Verlust ist jedoch im lokalen Kontext flächenmäßig unerheblich und es kann durch multifunktionale Kompensationsmaßnahmen für die Funktionsverluste Ersatz geschaffen werden. 7.2.3 Schutzgut Wasser Durch die zusätzliche Flächenversiegelung und Veränderung des Bodengefüges im B-Planbereich sind lokal Beeinträchtigungen der Grundwasserregeneration zu erwarten. Das Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen des Plangebietes soll zukünftig über das im Süden geplante Regenrückhaltebecken dem Westerbach zugeführt werden. Eine Verringerung des negativen Effektes auf die Grundwasserneubildung im Gebiet wäre durch eine gezielte Regenwasserversickerung erreichbar. Hier wäre jedoch zuvor zu prüfen, ob der anstehende Boden dafür geeignet ist und ob ausreichend Fläche verfügbar ist. Insgesamt ergeben sich mäßige Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes. 7.2.4 Schutzgut Klima und Luft / Klimaschutz und Klimaanpassung Im Bereich der Bebauung entstehen zahlreiche versiegelte Oberflächen. Dadurch heizen sich vor allem dunkle Oberflächen (wie z.B. Asphalt) rasch auf. Im überplanten Bereich ist daher mit einer Veränderung des Kleinklimas zu rechnen, die jedoch nur direkt vor Ort wirksam wird und keine erhebliche Beeinträchtigung des Lokalklimas nach sich zieht. Die Kaltluftbildung auf den Offenlandflächen des UG wird bei Umsetzung des B-Planes aufgehoben. Aufgrund der vorherrschenden Westwinde, dem flachen Relief sowie dem schmalen Westerbachtal mit dichtem Gehölzbewuchs hat sie aber ohnehin nur einen sehr geringen Effekt auf das Siedlungsgebiet OerErkenschwick und seine Umgebung. Insgesamt ergeben sich somit nur geringe Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes, da keine erheblichen Auswirkungen auf das lokale Klima zu erwarten sind. 7.2.5 Schutzgut Landschaft Durch die Umsetzung der Planung, die die Ansiedlung von Gewerbe in dem Gebiet zur Folge hat, wird das Landschaftsbild zusätzlich beeinträchtigt. Trotz der vorhandenen Vorbelastung durch die Nähe der Wohnsiedlungen und dem sich in unmittelbarer Umgebung befindenden bestehenden Gewerbegebiet, ist die Veränderung des Landschaftsbildes vor Ort erheblich. Der ursprünglich ländliche Charakter des UG geht durch die geplante Bebauung vollständig verloren. Allerdings sollen die hohen und dichten Gehölzstrukturen im Westen und Süden erhalten bleiben und außerdem durch Ausgleichsmaßnahmen Feldgehölze auch an der Ost- und Nordgrenze des Plangebietes entwickelt werden, um eine Sichtbeziehung weitgehend zu verhindern. Daher hat die Planung keine relevanten Auswirkungen auf die Umgebung und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind insgesamt mäßig. 31 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 7.2.6 32 Schutzgut Mensch (Gesundheit, Erholung/ Freizeit) Es sind aktuell schon Lärmemissionen durch angrenzenden Straßen und die in unmittelbarer Nähe (im Westen und Südwesten) bereits bestehenden Gewerbeflächen vorhanden. Die Zunahme des Verkehrs am Knotenpunkt Horneburger Straße / Ludwigstraße /Verbandsstraße liegt je nach Tageszeit bei maximal 3,5 %. Durch den tageszeitlich stark schwankenden Lieferverkehr beträgt die Zunahme in Spitzenzeiten (zwischen 15 und 16 Uhr) am Knotenpunkt Ludwigstraße / Steinrapener Weg bis fast 11 %. zu anderen Tageszeiten meist um 6 % (vgl. AMBROSIUS BLANKE 2014). Auf dem Steinrapener Weg steigt die Verkehrsbelastung auf bis zu 30 % (Knotenpunkt Steinrapener Weg / Planstraße Süd zwischen 15 und 16 Uhr mit einem absoluten Prognosewert von 624 Pkw-E/h) an. Meist liegt die Zunahme am Knotenpunkt Steinrapener Weg / Planstraße Süd um 20 %, am Knotenpunkt Steinrapener Weg / Planstraße Nord zwischen ca. 10 und 18 % (AMBROSIUS BLANKE 2014). Im Bereich des Knotenpunktes Steinrapener Weg / Planstraße Süd besteht durch die unmittelbare Nähe des Knotenpunktes Ludwigstraße / Steinrapener Weg mit aktuell bereits 800 bis über 1.100 Pkw-E/h und damit bereits aktuell nahezu doppelt so hoher Verkehrsbelastung bereits eine erheblichen Vorbelastung. Auch auf Grund der umgebenden Flächennutzungen (Gewerbe, keine Wohnbebauung, keine Bedeutung für die Erholung) ist eine erhebliche Auswirkung auf das Schutzgut Mensch trotz der deutlichen Zunahme des Verkehrs nicht zu erwarten. Eine Beeinträchtigung der Wohnbebauung am Nordrand des Plangebietes durch die Zunahme des Verkehrslärms im Bereich des Knotenpunktes Steinrapener Weg / Planstraße Nord bzw. insgesamt auf der Steinrapener Straße ist unwahrscheinlich, da die Wohnbebauung unmittelbar an der Ewaldstraße (K 43) liegt und die dortige Belastung deutlich höher sein dürfte als die künftige Belastung auf dem Steinrapener Weg. Allerdings liegen aus dem Verkehrsgutachten (AMBROSIUS BLANKE 2014) keine konkreten Daten über die Kfz-Belastung auf der Ewaldstraße vor. Im genannten Gutachten wird am Knotenpunkt Ewaldstraße / Steinrapener Weg mit einer Zunahme von ca. 50 Kfz/h (für Quell- und Zielverkehr) bei aktuellen Werten auf der Steinrapaner Straße von je nach Tageszeit knapp 400 bis gut 500 Pkw_E/h gerechnet. Der zusätzliche Verkehr zu den geplanten Gewerben sowie durch die Feuerwehr stellt insgesamt eine geringe zusätzliche Beeinträchtigung dar. Weitgehend verloren geht allerdings der ländliche Charakter des Gebietes, auch wenn randlich einige der historischen Landschaftsstrukturen erhalten bzw. sogar aufgewertet werden. Das Wegenetz für die Erholungsnutzung bleibt im Süden weitestgehend erhalten, wird jedoch durch die nahe Lage zu den Gewerbeflächen evtl. weniger genutzt werden. Insgesamt sind die Beeinträchtigungen für dieses Schutzgut gering. 7.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Da sich im Planungsgebiet und dessen Umgebung keine Kultur- und sonstigen Sachgüter befinden, hat die Umsetzung der Planung keinen Einfluss auf dieses Schutzgut. 32 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 7.3 33 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung – Status-Quo-Prognose Wird auf die Durchführung der Planung verzichtet, wird der Großteil der Flächen voraussichtlich weiterhin intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der südliche Bereich bei der ehemaligen Hofstelle wird im Rahmen der natürlichen Sukzession weiter verbuschen, wodurch die Staudenfluren schließlich verschwinden werden. Ohne Pflege (wie zur Zeit) wird die Streuobstweide im Südwesten des Gebietes weiter brach liegen. Die abgängigen Obstbäume würden nach und nach zusammenbrechen und schließlich würden sich auf der Fläche Gehölze ansiedeln. Die in Tab. 4 benannten Auswirkungen treten in diesem Fall nicht auf. 7.4 Synopse Durch die geplante Nutzungsänderung geht ein großer Teil der heute vorhandenen unbebauten Fläche durch Versiegelung und Überformung verloren. Betroffen sind auch teilweise ältere Gehölze, vor allem im Süden im Umfeld der ehemaligen Hofstelle und jüngere Gehölze entlang des ehemaligen Zufahrtsweges zum Hof von Norden. Durch die Nutzung überwiegend als Gewerbegebiet ist auch dauerhaft von deutlichen Störeffekten auf dem größten Teil der Fläche auszugehen. Aber auch aktuell ist die Fläche keineswegs frei von Störungen. Neben der intensiven ackerbaulichen Nutzung eines Großteils der Fläche ist auch die unmittelbare Nachbarschaft recht stark befahrener Straßen und des Siedlungsraumes u.a. mit Gewerbegebieten zu nennen. Weitere Vorbelastungen sind in Kap. 6.8 genannt. Insgesamt wird durch die geplante Ansiedlung der DHL, der Feuerwehr und weiterer Gewerbebetriebe eine negative Veränderung insbesondere der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope, Landschaft und Boden hervorgerufen. Aufgrund der geplanten Minimierungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können diese Auswirkungen jedoch überwiegend kompensiert werden (vgl. Kap. 8). 33 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 8.1 Minimierungs- und Schutzmaßnahmen: • 34 Schutz und Erhaltung von Gehölzen im Süden und Westen des UG (Flächen Nr. 3, Nr. 12 und Nr. 13 auf Kartenblatt 2) sowie des Horstbaumes von dem im UG brütendem Mäusebussard • Schutz der zu erhaltenden Gehölze im bzw. am Rande des Baubereichs, gemäß DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ • Im Rahmen der vorgezogenen Umsetzung des DHL-Logistikzentrums erfolgte eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen (Herr Wieser, Herr Uhlenbrock). Dabei wurde insbesondere eine ökologische Baubegleitung der Bauarbeiten vorgegeben (vgl. LökPlan 2013), die im September 2013 bei Baumfällarbeiten von dem Büro LökPlan GbR durchgeführt wurde (vgl. LÖKPLAN 2014b). • Anbringung von Fledermausquartieren an geeigneten Bäumen im unmittelbaren Umfeld, um den möglichen Verlust von bewohnten Quartieren auszugleichen. • Langfristige Sicherung und Optimierung der Streuobstweide unter anderem zur Förderung und Optimierung der Jagdmöglichkeiten für Fledermäuse sowie des Steinkauzes. • Gemäß des vorgegebenen Bodenmanagements wird das auf der DHL-Fläche abgeschobene Bodenmaterial vermarktet und wieder verwendet. • Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet (wie z.B. von Flächen mit starkem KFZ-Verkehr) müssen laut den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes grundsätzlich gesammelt, abgeleitet und einer Abwasserbehandlungsanlage oder Kläranlage zugeführt werden. 8.2 Eingriffsbilanzierung Methodische Hinweise Zur Bilanzierung des Umfangs der durch den Bebauungsplan entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft wird eine Bewertung des jetzigen Zustands (IST-Zustand) und des künftigen Zustands (SOLL-Zustand) vorgenommen. Die Eingriffsintensität und damit der Mindestumfang der Kompensation (Ausgleich bzw. Ersatz gem. § 4a LG NW bzw. § 15 BNatSchG) ergibt sich aus der vergleichenden Betrachtung beider Bewertungen. Die methodische Grundlage dieser Vorgehensweise ist der vom Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz herausgebrachte Schlüssel des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Die numerische Bewertung der Biotoptypen erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 auf der Grundlage folgender naturschutzfachlicher anerkannter Kriterien: • Natürlichkeit • Gefährdung/Seltenheit 34 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick • Ersetzbarkeit/Wiederherstellbarkeit • Vollkommenheit. 35 Bilanzierung Für die Berechnung des Ausgangszustandes (IST-Zustand) werden nur die vom Eingriff betroffenen Biotope innerhalb des B-Plangebietes bewertet (vgl. Tab. 5, und Blatt 1). Daraus ergibt sich der Gesamtflächenwert A von 233.593 Punkten. Tab. 5: A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes (IST-Zustand). Bezeichnung Biotoptypen Feldgehölz Feldgehölz Feldgehölz Gebüsch, Strauchgruppe Gebüsch, Strauchgruppe Hecke Gehölzstreifen Gehölzstreifen Gehölzstreifen Baumreihe, Baumgruppe Baumreihe, Baumgruppe Einzelbaum Einzelbaum Einzelbaum Brachgefallenes Intensivgrünland – Wiese Acker Streuobstweide Siedlungs- und Verkehrsbrache Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur Unversiegelte Weg Versiegelter Weg Teilversiegelte Fläche BA 70, ta 1-2 m BA 100, ta 1-2m BA 100, ta-11 g BB0 100 BB0 70 BD0 100, kb1 BD3 100, ta-11 BD3 50, ta-11 BD3 70, ta 1-2 BF 90, ta 1-2 BF 90, ta-11 BF3 30, ta BF3 90, ta BF3 90, ta-11 Fläche [m²] 2590 622 862 188 1601 995 578 290 3085 598 153 137 69 120 Punkte IST-Wert 5 7 9 6 5 6 8 5 5 7 8 5 8 8 12950 4354 7758 1128 8005 5970 4624 1450 15425 4186 1224 685 552 960 EE1 1482 3 4446 HA0, aci HK3, ta15b HW, neo7 K, neo4 K, neo5 VB7, stb3 VF0 VF1 62554 4188 475 1474 1573 424 1048 940 2 5 3 4 3 2 0 1 125108 20940 1425 5896 4719 848 0 940 Summe: 86046 m² 233593 Punkte Der SOLL-Zustand ergibt sich aus dem von der Stadt Oer-Erkenschwick erarbeiteten aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 „Schüttacker“ (vgl. Kap. 4und Kartenblatt 2) und den mündlichen Hinweisen zur Erhaltung von Gehölzstrukturen (vgl. Kap. 4). Durch die Umsetzung des B-Plans entsteht ein Gesamtflächenwert B von 127.844 Punkten. 35 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Tab. 6: 36 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans (SOLLZustand). Nr. Bezeichnung 1., 3., 5., 7. Gewerbefläche (versiegelt) Gewerbefläche 1., 3., 5., 7. (wassergebundene Decke) Gewerbefläche 2., 4., 6., 8. (Grünfläche) 9. Feuerwehr (versiegelt) Feuerwehr 9. (Stellplätze, geschottert) 9. Feuerwehr (Grünflächen) 10. Parkplatz (Schotter) 11. versiegelte Straße 12. wassergebundene Straße 13. Regenrückhaltebecken Erhaltung der vorhandenen 14.-16. Strukturen 17.-20. Ausgleichsflächen (aktuelle Nutzung ) Biotoptypen- Fläche Grundkürzel [m²] wert VF0 31142 0 Flächenwert 0 VF1 9633 1 9633 Hm, mc1 9223 2 18446 VF0 1589 0 0 VF1 535 1 535 Hm, mc1 VF1 VF0 VB7, stb3 FD, wf4 475 940 6234 951 1068 2 1 0 3 2 950 940 0 2853 2136 10659 52525 3, 5 & 2 (s.u. HK 2 & BA100 13597 Tab. 7 10) Summe: 86046 m² 39826 127.844 Punkte Die Gesamtbilanz C errechnet sich aus der Differenz der Gesamtflächenwerte B und A (127.844 abzüglich 233.593). Daraus ergeben sich 105.749 auszugleichende Wertpunkte. 8.3 Kompensationsmaßnahmen Für den Ausgleich bzw. Ersatz des Eingriffes stehen der Stadt Oer-Erkenschwick vier Flächen innerhalb (siehe Kartenblatt 2) sowie eine Fläche außerhalb des B-Plangebietes (siehe Kartenblatt 3) zur Verfügung. Tab. 7: Ausgleich innerhalb des B-Plangebietes – Kompensationsfläche Nr. 17 und 18 (vgl. Kartenblatt 2). Biotoptyp BT-Kürzel Fläche [m²] Grundwert Flächenwert A. IST-Zustand 17. Acker 18. Acker HA0, aci HA0, aci 6878 1809 2 2 13756 3618 17. Feldgehölz 18. Feldgehölz BA 100, ta1-2m BA 100, ta1-2m 6878 1809 6 6 41268 10854 B. SOLL-Zustand Gesamtbilanz (B - A) 52122 36 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick Tab. 8: 37 Ausgleich innerhalb des B-Plangebietes – Kompensationsfläche Nr. 19 (vgl. Kartenblatt 2). Biotoptyp BT-Kürzel Fläche [m²] GrundFlächenwert wert A. IST-Zustand Siedlungsbrache HW, neo7 475 3 1425 475 6 2850 B. SOLL-Zustand Feldgehölz (18 Bäume) BA 100, ta1-2m 1425 Gesamtbilanz (B - A) Tab. 9: Ausgleich innerhalb des B-Plangebietes – Kompensationsfläche Nr. 20 (vgl. Kartenblatt 2). Biotoptyp BT-Kürzel Fläche [m²] Grundwert Flächenwert EE1 HK3, ta15b 574 3861 3 5 1722 19305 HK2/3 4435 6 26610 A. IST-Zustand 20.1 Grünlandbrache 20.2 Streuobstwiesenbrache B. SOLL-Zustand Streuobstwiese/- weide 5583 Gesamtbilanz (B - A) Tab. 10: Externer Ausgleich – Kompensationsfläche (Stadt Oer-Erkenschwick, Flur 58, Flurstück 134; vgl. Kartenblatt 3). Biotoptyp BT-Kürzel Fläche [m²] Grundwert Flächenwert A. IST-Zustand Acker HA0, aci 12712 2 25424 Feldgehölz BA 100, ta1-2m 12712 6 76272 B. SOLL-Zustand Gesamtbilanz (B - A) 50848 Der Ausgleich für das Plangebiet kann durch die in Tab. 7-10 aufgeführten Maßnahmen erbracht werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird die vorhandene Streuobstweidenbrache auf den angrenzenden im B-Plan als Kompensationsfläche Nr. 20 (vgl. Blatt 2) dargestellten Bereich erweitert und durch Wiederaufnahme der Nutzung (oder Pflege) optimiert (siehe Tab. 9) Hierfür eignet sich die Rotbuche (Fagus sylvatica), da sie schattentolerant ist und unter den vorhandenen starken Kastanien und Eichen aufwachsen kann. Es müssen alle 18 gefällten Bäume in diesem Fall ausgeglichen werden, da sich das Plangebiet im Außenbereich befindet. 37 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 38 Zu den Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes wird der externe Ersatz, bei dem eine Ackerfläche durch eine flächige Aufforstung mit einheimischen Laubbaumarten des trockenen EichenBuchenwaldes mittel- und langfristig zu einem Feldgehölz entwickelt werden soll (siehe Kartenblatt 3 und Tab. 10), addiert. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass soweit möglich gebietseigenes Pflanzgut verwendet wird. In der Summe ergeben sich: 109.978 Wertpunkte. Damit ist der Eingriff (105.749 Punkte sind auszugleichen) kompensiert und es bleiben 4.229 Wertpunkte übrig. 9 Monitoring Im Zuge der Umsetzung der geplanten Bebauung ist die Umsetzung sowie ausreichende Funktion der verschiedenen Kompensationsmaßnahmen zu gewährleisten. Dazu sind die entsprechenden Maßnahmen (vgl. Kap. 8.3) nach ca. 2 Jahren auf Umsetzung und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Sofern festzustellen ist, dass diese nicht ausreichend ist, sind weitere Kompensationsmaßnahmen zusätzlich vorzusehen. Außerdem sollten die angebrachten Fledermauskästen (vgl. Kap. 8.1) regelmäßig auf Nutzung geprüft werden. 38 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 10 39 Zusammenfassung Die Stadt Oer-Erkenschwick beabsichtigt im Bereich Schüttacker/ Westerbach Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Dies macht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Schüttacker“ notwendig, der die Grundlage für den hier vorliegenden Umweltbericht ist. Das Bebauungsplangebiet liegt südöstlich des Siedlungsgebietes der Stadt Oer-Erkenschwick und hat eine Größe von etwa 9 ha. Es handelt sich größtenteils um einen landwirtschaftlich geprägten Offenlandkomplex, der sich aus vier Ackerflächen und einer alten, verbrachten Obstweide im Südosten sowie einzelnen Kleingehölzen zusammensetzt. Im nördlichen Teilgebiet, um das das B-Plangebiet 2014 erweitert wurde, ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen. Die größte Teilfläche im Süden ist für den Neubau des DHL-Logistikzentrums bestimmt. Östlich davon sind Flächen für die Feuerwehr „Rapen“, sowie für weitere Gewerbeansiedlungen vorgesehen. Im Süden und an der östlichen und nördlichen Plangebietsgrenze sollen die Flächen als Kompensationsflächen dienen oder erhalten bleiben (vgl. Kap. 4 und Kartenblatt 2). Im B-Plangebiet befinden sich die Teilfläche eines schutzwürdigen Biotops (Streuobstweide) und Flächen mit auf der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen in NRW geführte Biotope (Streuobstweide, Hecken, alte Bäume) (vgl. Kap. 6). Vor allem die Hecken- und Gehölzstrukturen im Süden des UG sind sehr wertvoll. Erhebliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten werden jedoch nicht ausgelöst (es werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt) (vgl. Kap. 6.1.2). Durch die geplante Flächenversiegelung und die Nutzung überwiegend als Gewerbegebiet kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung für die Bodenverhältnisse sowie dem Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope (vgl. Kap. 7.2). Außerdem werden mäßig negative Veränderungen insbesondere bei den Schutzgütern Landschaft und Wasser hervorgerufen. Aufgrund der geplanten Minimierungs- sowie Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen können diese Auswirkungen jedoch überwiegend kompensiert werden. Für das B-Plangebiet ergibt sich nach der Eingriffsbilanzierung ein Kompensationsbedarf von 105.749 auszugleichenden Wertpunkten (vgl. Kap. 8.2). Für den Ausgleich stehen der Stadt Oer-Erkenschwick vier Flächen innerhalb des beplanten Gebietes zur Verfügung (Fläche Nr. 17-20; vgl. Kap. 8.3). Die Kompensationsflächen bringen einen Ausgleich von 59.130 Wertpunkten. Außerdem steht eine weitere Kompensationsfläche außerhalb des Plangebietes zur Verfügung (Flur 58 / Flurstück 134; vgl. Kap. 8.3), auf der durch Maßnahmen 50.848 Wertpunkte ausglichen werden können. Nach Umsetzung der in diesem Umweltbericht vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff komplett kompensiert werden und es bleiben darüber hinaus noch ca. 4.200 Biotopwertpunkte übrig. Aufgestellt: Anröchte, den 12.01.2016 Dipl.-Biol. K.-J. Conze 39 LökPlan GbR – Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 110 „Schüttacker“ in Oer-Erkenschwick 11 Quellenangaben 11.1 Literatur 40 (2014): Bebauungsplan Nr. 110 - Schüttacker / Westerbach - in Oer-Erkenschwick – Verkehrsgutachten, im Auftrag der Stadt Oer-Erkenschwick, Bochum im Juli 2014. 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LÖKPLAN (2014c): Vorläufige Bilanzierung zur vorgezogenen Errichtung des Feuerwehrgerätehauses LZ Rapen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 110 in Oer-Erkenschwick. – Anröchte. AMBROSIUS BLANKE 11.2 Internet BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2004): http://www.metropoleruhr.de/fileadmin/user_upload/ metropoleruhr.de/Bilder/Regionales_Management/Regionalplanung/Karten_Regionalplan/RP_ Emscher-Lippe/EK_II_4_1_1.pdf (11.12.2013; Stand 12.11.2004) DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD) (2010): Mittelwerte des Niederschlags und der Lufttemperatur online unter: http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_page Label=_dwdwww_klima_umwelt_klimadaten_deutschland&T82002gsbDocumentPath=Navigati on%2FOeffentlichkeit%2FKlima__Umwelt%2FKlimadaten%2Fkldaten__kostenfrei%2Fausgabe __mittelwerte__node.html__nnn%3Dtrue&_state=maximized&_windowLabel=T82002 (25.07.2013) ELWAS: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf (25.07.2013) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start (04.03.2013) http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/loebf/schriftenreihe/roteliste/start.htm (September 2013) Kreis Recklinghausen: http://www.kreis-re.de/default.asp?asp=showschlagw&zae=2566 (08.07.2013) Kreis Recklinghausen, Geodatenportal: http://www.kreis-re.de/default.asp?asp=vdb&zaehler=49&DBTA B=geoatlas&DBN=geoatlas&amtmenu=97 (25.07.2013) LANUV (2013B): Kartenwerk Wasserschutzgebiete mit den Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten des Landes NRW. 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