M E D I Z I N KONGRESSBERICHT Autoimmunerkrankungen – Neues zu Ätiologie, Diagnostik und Therapie 23. Interdisziplinäres Forum der Bundesärztekammer „Fortschritte und Fortbildung in der Medizin“ vom 20. bis 23. Januar 1999 V om Immunsystem wird die Bewältigung von zwei zentralen Aufgaben erwartet: « das, was „fremd“ und gefährlich ist, zu erkennen und zu bekämpfen, und ¬ das, was „selbst“, also nicht gefährlich ist, nicht zu attackieren, sondern zu schützen. Zelluläre wie humorale Abwehrmechanismen werden durch zwei THelferzellpopulationen, die TH1- und die TH2-Zellen, reguliert. Diese Dichotomie ist für das Verständnis autoimmuner Prozesse von besonderer Wichtigkeit, und zwar insofern, als man davon ausgehen darf, daß alle organspezifischen Autoimmunerkrankungen einer TH1-vermittelten Immunantwort unterliegen, während die systematischen Prozesse, insbesondere der Lupus erythematodes aber auch der Pemphigus vulgaris, wahrscheinlich vorwiegend TH2-gesteuert sind. Diese Konzepte eröffnen nicht nur interessante Einblicke in die Ätiopathogenese und Diagnose autoimmuner Erkrankungen, sondern vermitteln auch Möglichkeiten für die Entwicklung oder den Einsatz neuer immunmodulatorischer Substanzen wie zum Beispiel Zytokine. Autoimmunität versus Autoaggressivität Für das Verständnis der Entstehung autoimmuner Erkrankungen ist es wichtig zu wissen, daß im Blut jedes Individuums T-Zellen zirkulieren, die Selbstantigene beziehungsweise Selbstepitope zwar erkennen können, aber keine Autoaggression auslösen, zumindest solange sie nicht durch kostimulierende Signale und Adhäsionsmoleküle zur Proliferation angeregt werden. Dieser Zustand wird als „periphere Toleranz“ oder Anergie bezeichnet. Er beinhaltet, daß immer dann mit der Gefahr der Entstehung von Autoimmunerkrankungen, das heißt einer Autoaggressivität, zu rechnen ist, wenn autoreaktive T-Zellen oder B-Zellen ein zusätzliches Gefahrsignal erhalten. Dieses kann zum Beispiel von aktivierten Makrophagen ausgehen, die im Rahmen der Prozessierung von Mikroorganismen Selbst- und Fremdpeptide zusammen mit MHCMolekülen (MHC = major histocompatibility complex) den autoreaktiven T-Zellen und B-Zellen präsentieren. Zu unterscheiden ist zwischen der Aktivierung der T-Helferzelle über den MHC-Klasse-II-Peptidkomplex und der Aktivierung zytotoxischer CD8-T-Zellen via den MHCKlasse-I-Peptidkomplex. Da MHCKlasse-I-Moleküle von nahezu allen Zellen exprimiert werden können, kann sich die zytotoxische Immunantwort gegen jede beliebige Körperzelle richten; MHC-Klasse-II-Antigene kommen dagegen unter physiologischen Bedingungen nur auf bestimmten Zellen vor, nämlich den dendritischen Zellen, den Makrophagen und den B-Zellen, und insofern sind diese für die Induktion der Immunantwort verantwortlich. Um zum Beispiel experimentell einen autoimmunen Prozeß zu induzieren, muß das verwandte Autoantigen zusammen mit einem kompletten Freundschen Adjuvans (Emulsion aus Mineralöl und durch Hitze abgetöteten Mycobacteria tuberculosis) entweder subkutan oder intradermal injiziert werden. Mykobakterien wie auch andere pathogene Bakterien können Autoimmunerkran- kungen somit im Rahmen eines infektiösen Prozesses auslösen. In einem solchen Fall übernimmt das infektiöse Agens die Adjuvansfunktion und stellt damit die für die Umgehung der T-Zelltoleranz notwendigen kostimulierenden Faktoren zur Verfügung. Eine bestehende T-ZellToleranz kann aber besonders leicht durchbrochen werden, wenn zusätzlich eine Homologie zwischen einem Autoantigen und dem Fremdantigen besteht (molecular mimicry), so daß sich die Immunreaktionen gleichzeitig sowohl gegen körpereigene wie auch körperfremde Proteine richten. Außer durch Infekte lassen sich auch durch eine Interferon-alpha-(IFNα-)Therapie, deren Ziel es ist, zytotoxische T-Zellen zu aktivieren, autoimmune Prozesse auslösen, wie dies im Rahmen der IFNα-Therapie bei Patienten mit Hepatitis C beobachtet werden konnte. Auch B-Zellen sind in der Lage, Antigene, vor allem lösliche Antigene, den T-Helferzellen zu präsentieren. Dieses Phänomen wird als cognate T/B cell interaction bezeichnet. Dadurch werden die B-Zellen bei entsprechender gleichzeitiger Aktivierung durch kostimulierende und akzessorische Moleküle in die Lage versetzt, verstärkt antigenspezifische Antikörper zu produzieren. Von der Aktivierung des jeweiligen T-Helfer-Subtyps hängt es ab, welche Immunglobulin-Isotypen von den B-Zellen gebildet werden. Interferon-γ führt zum Besipiel zu einer verstärkten Produktion komplementbindender Antikörper (den IgG1-Isotypen), Interleukin4 und Interleukin-13 dagegen zur Bildung von nicht komplementbindenden Antikörpern (IgG4) sowie zur Produktion von IgE-Immunglobulinen. ! Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999 (55) A-1283 M E D I Z I N KONGRESSBERICHT Klassifikation autoimmuner Prozesse Viele Klone von T-Helferzellen lassen sich in zwei Subtypen unterteilen: einen Subtyp, der präferenziell proentzündliche Zytokine produziert wie Interleukin-2, Interferon-γ und TNF sowie einen zweiten Subtyp, der präferenziell antientzündliche Zytokine bildet wie Interleukin-4, Interleukin-10 und Interleukin-13. Die entzündliche TH1-vermittelte Immunantwort wird vor allem zur Abwehr intrazellulärer Krankheitserreger benötigt und fördert die antivirale Zytotoxizität von T-Zellen; die TH2-vermittelte antientzündliche Immunantwort ist für die Kontrolle extrazellulärer Krankheitserreger verantwortlich. Die Bedeutung dieser TH1/TH2-Balance stand im Mittelpunkt des Referates von M. Röcken (München). Er führte aus, daß über die Interaktion zwischen den TH1- beziehungsweise TH2-Zellen und den antigenpräsentierenden Zellen die Effektorreaktion reguliert wird. Interferon-γ vermittelt vor allem die Makrophagen-gesteuerte Entzündung durch Ausschüttung von TNF, Interleukin1, Interleukin-6 und Interleukin-12, aber auch durch die Produktion reaktiver Sauerstoffradikale und NO, während Interleukin-4 diese entzündliche Reaktion gegenreguliert. Für die Pathogenese vor allem von organspezifischen Autoimmunerkrankungen gilt, daß diese durch proinflammatorische Reaktionen unterhalten werden bei bestehender zu geringer oder fehlender antientzündlicher Gegenregulation. Dagegen ist man sich über die Mechanismen, die zu den systemischen Autoimmunerkrankungen führen, noch weitgehend im unklaren, doch wird davon ausgegangen, daß zum Beispiel der Lupus erythematodes oder die Sklerodermie als TH2vermittelte Immunerkrankungen aufgefaßt werden können (Grafik). Bei allergischen Erkrankungen mit Eosinophilie und erhöhten IgE-Globulinen ist dagegen die Rolle der TH2-Immunantwort unbestritten. Dieses Konzept ist durch tierexperimentelle Untersuchungen und auch durch Beobachtungen am Menschen gut dokumentiert. Im Tiermo- dell lassen sich beispielsweise die experimentell induzierte Autoimmunerkrankung wie die allergische Encephalomyelitis durch TH1-Zellen, aber nicht durch TH2-Zellen, induzieren oder auch passiv übertragen, und beim Menschen können in der frühen Phase, zum Beispiel der Psorias, TH1ähnliche Lymphozyten aus den Hautläsionen isoliert werden. Für die Pathogenese einer autoimmunen Erkrankung spielt also eine wesentliche Rolle, welche T-ZellSubpopulationen an dem entzündlichen Prozeß beteiligt sind. So darf der Nachweis eines entzündlichen Infil- den kann. Dominiert die TH2-Immunität, befindet sich die Erkrankung in einer latenten Phase; überwiegt die TH1-Immunität, kommt es zur Progression der Inselzellzerstörung. Diagnose von organspezifischen Autoimmunerkrankungen S. Martin (Düsseldorf) führte in seinem Referat über die Diagnose organspezifischer Autoimmunerkrankungen aus, daß durch die Charakterisierung von organspezifischen Ziel- Grafik TH1 IL-2/IFN-g-hoch IL-4-niedrig/negative TH2 (IFN-g ±) IL-4-hoch Zelluläre Immunität Komplementbindende Antikörper Eosinophilen-assoziierte Zytotoxizität IgE Intrazelluläre Mikroorganismen Nützlich Extrazelluläre Parasiten Tumoren Kontaktallergie Organspezifische Autoimmunität Atopische Krankheiten Schädlich Psoriasis Allergische Enzephalitits Typ I Diabetes Immunglobulin-mediierte Autoimmunität Bullöse Autoimmunkrankheiten Sklerodermien Rheumatoide Arthritis Thyroiditis Uveitis TH1- und TH2-assoziierte Immunität: Rolle von TH1- und TH2-Immunantworten bei Infektions-, Tumor- und Autoimmunkrankheiten (aus Röcken M: Die Rolle unterschiedlicher T-Zell-Populationen bei Autoimmunkrankheiten: die TH1- und TH2-Balance. In: Fortschritte und Fortbildung in der Medizin, Band 22, Deutscher Ärzte-Verlag 1999) trats bei organspezifischen Autoimmunerkrankungen keineswegs per se im Sinne eines zytotoxischen Prozesses interpretiert werden. Im Tiermodell ließ sich zum Beispiel zeigen, daß bei den an Diabetes mellitus erkrankten Mäusen zwischen einer nicht destruktiven Inselzellentzündung durch TH2-Lymphozyten und einer destruktiven Inselzellautoimmunität durch TH1-Lymphozyten unterschieden wer- A-1284 (56) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999 antigenen (Tabelle) bessere Testsysteme zum Nachweis dieser Erkrankungen entwickelt werden konnten. Dies ließ sich vor allem für die glutensensitive Enteropathie und den Diabetes mellitus Typ I zeigen. Er sieht in der Bestimmung der für die Sprue/Zöliakie relevanten Antikörper gegen Gliadin und Endomysium bei Kindern mit rezidivierenden Bauchschmerzen oder Verdauungsstörun- M E D I Z I N KONGRESSBERICHT gen einen sinnvollen Einstieg zur weiteren histologischen Abklärung dieser Verdachtsdiagnose. Ähnliches läßt sich auch für die Diagnose des Diabetes mellitus Typ I aufzeigen. Während bisher der Nachweis der Inselzellantikörper durch die indirekte Immunfluoreszenz an humanem Pankreassubstrat erfolgte, können heute kommerzielle Testsysteme unter Verwendung der zwei wichtigsten Autoantigene eingesetzt werden, nämlich der Glutamatdecarboxylase (GAD) und der Thyrosinphosphatase IA-2. Hinsichtlich ihrer Sensitivität und Spezifität sind sie dem immunfluoreszenzserologischen Nachweis von Inselzellantikörpern (ICA) ebenbürtig. Die Bestimmung von Typ-I-Diabetes-spezifischen Autoantikörpern hat auch zu einer Verbesserung der Differentialdiagnose von Typ-I- und Typ-II-Diabetes-mellitus geführt. So wurde nicht zuletzt wegen der hohen Prävalenz dieser Autoantikörper beim Typ-I-Diabetes von der amerikanischen Diabetesgesellschaft (ADA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Klassifikation des Diabetes mellitus überarbeitet und revidiert. Die Begriffe insulinabhängiger Diabetes und nicht insulinabhängiger Diabetes mellitus wurden ersetzt durch die Begriffe Typ-I- und Typ-IIDiabetes-mellitus. So kann ein Typ-IDiabetes in der Frühphase oder bei Manifestation im Alter ohne Insulintherapie behandelbar sein, wie auch ein Typ-II-Diabetes in der Spätphase zu einem insulinabhängigen Diabetes wird. Sämtliche Formen des Diabetes werden also unabhängig von der Insulinbedürftigkeit klassifiziert. Werden diabetesspezifische Autoantikörper nachgewiesen, wird der Diabetes unabhängig von der Therapie als Typ-IDiabetes bezeichnet. Der Begriff „latent autoimmune diabetes in adulthood“ (LADA), der bis zur Neuklassifikation für eine Gruppe Erwachsener mit einem nicht insulinpflichtigen Diabetes und gleichzeitigem Nachweis von diabetesspezifischen Autoantikörpern verwendet wurde, ist durch den Begriff „spätmanifester Typ-I-Diabetes“ ersetzt worden. In einer kürzlich publizierten Studie konnte gezeigt werden, daß der Nachweis von Autoantikörpern bei älteren seit kurzer Zeit manifesten Diabetikern einen hohen prä- diktiven Wert für eine frühe Insulinbedürftigkeit signalisiert. So waren in der Altersgruppe der 55- bis 65jährigen Diabetes-Patienten noch sieben Prozent GAD-positiv. Das statistische Risiko für erstgradig Verwandte, an einem Typ-IDiabetes zu erkranken, liegt bei 40 Prozent. In der Normalbevölkerung kommt der Diabetes mellitus Typ I nur mit einer Häufigkeit von 0,1 bis 0,3 Prozent vor, das heißt, werden bei einem Angehörigen eines Kranken keine Antikörper im Blut nachgewiesen, besteht kein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Dagegen signalisiert der Nachweis von diabetesspezifischen Autoantikörpern ein erhöhtes Diabetesrisiko, was allerdings auch eine hohe psychische Belastung der betroffenen Familien bedeutet. Leider gibt es bisher noch keine gesicherte Therapie, um den Ausbruch des Typ-I-Diabetes zu verhindern oder zu verzögern. Bei Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ I lassen sich auch andere organspezifische Autoantikörper nachweisen, so zum Beispiel Schilddrüsenantikörper oder AntiGliadin-Antikörper. Allerdings zeigt nur ein Teil dieser Patienten relevante klinische Symptome, was wiederum unterstreicht, daß Autoimmunität, das heißt das Vorliegen einer „sterilen“ Autoimmunität gegenüber einem Zielorgan nicht gleichzusetzen ist mit Autoimmunerkrankung. Eine differenzierte Interpretation entsprechender autoimmuner Phänomene ist also jeweils anzustreben. Ein wichtiges Forschungsziel in Zukunft wird sicher die bessere Charakterisierung der hierbei beteiligten TH1- und TH2-relevanten Immunreaktionen sein. Nachweis diagnostisch spezifischer und relevanter Autoantikörper Eine differenzierte Interpretation der bei organunspezifischen Autoimmunerkrankungen zu beobachtenden Phänomene ist von besonderer Wichtigkeit, da man zu leicht der Gefahr erliegt, aus dem Nachweis von Autoantikörpern auf eine Autoimmunerkrankung zu schließen. Dies führte R. Klein (Tübingen) aus. Bei der serologischen Diagnostik sollte deshalb unterschieden werden zwischen solchen Autoantikörpern, die unabhängig von der klinischen Symptomatik eine hohe diagnostische Relevanz haben und solchen, die zur Bestätigung einer Diagnose bei schon bestehenden relevanten klinischen Symptomen herangezogen werden können. Die Abgrenzung zu den natürlich vorkommenden Autoantikörpern ist hierbei nicht immer einfach. Diagnostisch spezifische Autoantikörper sind zum Beispiel die antimitochondrialen Antikörper bei der primär biliären Zirrhose sowie die Antikörper gegen das lösliche Leberantigen oder das Leber-Pankreas-spezifische Antigen und die Antikörper gegen Leber-Nierenmikrosomen bei der autoimmunen Hepatitis. Obwohl sie keine Organspezifität zeigen, ist der Nachweis praktisch ein Beweis für das Vorliegen einer derartigen autoimmunen Lebererkrankung. Ähnliches gilt für die Antikörper gegen Doppelstrang-DNA oder Antikörper gegen das Sm-Antigen, die bevorzugt und fast ausschließlich beim systemischen Lupus erythematodes vorkommen, ferner die Antikörper gegen das Ro- und La-Antigen beim Morbus Sjögren oder die Antikörper gegen Scl-70 sowie gegen Zentromere und Nucleoli bei Patienten mit Sklerodermie. Auch der Nachweis der Proteinase-3-spezifischen antineutrophilen zytoplasmatischen Antikörper (cANCA) ist für das Vorliegen eines Morbus Wegener praktisch beweisend. Bei der mikroskopischen Polyangiitis sind pANCA positiv, und diese zeigen eine Spezifität für die Myeloperoxidase. Antikörper gegen Granulozyten (pANCA) kommen allerdings auch bei der primär sklerosierenden Cholangitis, der autoimmunen Hepatitis und chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen vor. Auch der Nachweis von Anti-Phospholipid-Antikörpern erlaubt nicht per se den Rückschluß auf das Vorliegen eines klassischen Anti-Phospholipid-Syndroms, das durch die Trias rezidivierende thromboembolische Prozesse, Thrombopenie und habituelle Aborte charakterisiert ist. Noch wenig erforscht ist die klinische Relevanz der bei verschiedenen Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999 (57) A-1285 M E D I Z I N KONGRESSBERICHT Tumorerkrankungen vorkommenden Autoantikörper. Sie stellen sicher ein seltenes Ereignis dar, sind allerdings ein Hinweis dafür, daß tumorassoziierte Prozesse auch zur Induktion von autoimmunen Reaktionen führen können. Beobachtet wurden vor allem bei Patienten mit kleinzelligem Bronchialkarzinom sowie bei Patienen mit Mammakarzinom und gynäkologischen Tumoren Antikörper gegen neuronale und nukleäre Antigene sowie Onkogenprodukte und Tumorsuppressorgenprodukte. Obwohl auch für eine große Anzahl von organunspezifischen Autoantikörpern die Zielantigene charakterisiert werden konnten (Tabelle), ließen sich damit keine neuen Einblicke in die Ätiopathogenese und den Mechanismus dieser systemischen Autoimmunerkrankungen gewinnen. Ihre Be- deutung resultiert nach wie vor aus der engen Korrelation zwischen dem Nachweis dieser Antikörper und dem Vorliegen bestimmter klar definierter klinischer Krankheitsbilder. Unbestritten bleibt die Tatsache, daß die Bestimmung der Autoantikörper für die Frühdiagnose derartiger Erkrankungen von entscheidender Bedeutung ist. Empfehlenswert ist es deshalb, den Nachweis dieser Antikörper mit verschiedenen Methoden durchzuführen, zum Beispiel im Immunfluoreszenztest, der Komplementbindungsreaktion, den ELISA-Methoden unter Verwendung gereinigter oder rekombinanter Antigene und, wenn notwendig und möglich, unter Einbeziehung der Methode des Westernblots. Die Absicherung eines Antikörpernachweises durch wenigstens zwei verschiedene Methoden vermindert die Gefahr, einen Autoanti- körperbefund im Sinne des Vorliegens eines autoimmunen Prozesses falsch zu interpretieren. Immunsuppressive versus immunmodulatorische Therapieformen Das bessere Verständnis für die Pathophysiologie autoimmuner Prozesse hat auch zu neuen therapeutischen Konzepten geführt, wie dies beispielsweise schon bei der Beeinflussung der TH1/TH2-Balance angedeutet wurde. Neben den konventionellen Therapieformen mit Steroiden, Immunsuppressiva und Zytostatika wie Azathioprin, Methotrexat, Ciclosporin, Cyclophosphamid werden heute auch immunmodulatorische Substanzen eingesetzt wie monoklonale Anti- Tabelle Diagnose organspezifischer und organunspezifischer Autoimmunerkrankungen* Erkrankung Autoantikörper gegen Zielantigen a) organspezifisch Autoimmunthyreoiditis Mikrosomen Thyreoperoxidase perniziöse Anämie Parietalzellen H+,-K+-ATPase Morbus Addison Nebennierenrinde 21-Hydroxylase glutensensitive Enteropathie Endomysium Transglutaminase C Typ-1-Diabetes Inselzellen Glutamatdecarboxylase Tyrosinphosphatase IA-2 b) organunspezifisch Primär biliäre Zirrhose Mitochondrien Untereinheiten des α-Ketosäure-DehydrogenaseKomplexes Autoimmune Hepatitis Leber-Nieren-Mikrosomen (LKM) Zytochrom P450 II D6 Sklerodermie Scl-70 Nukleoli Zentromere Topoisomerase RNA-Polymerase I CENP-A-B-C Polymyositis/Dermatomyositis Jo 1 Histidyl-t-RNA-Synthetase (50kD) Lupus erythematodes Ro/SSA Ribonukleoprotein enthaltende uridinreiche Nukleinsäure Doppelstrang-DNA DNA Morbus Sharp RNP * Martin S: Neue Verfahren zur Diagnose und Therapie organspezifischer Autoimmunerkrankungen. Klein R: Möglichkeiten und Grenzen der Diagnose organunspezifischer Autoimmunkrankheiten. In: Fortschritte und Fortbildung in der Medizin. Band 22, Deutscher Ärzte-Verlag, 1999 A-1286 (58) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999 Ribonukleoprotein-Komplex und U1-sn-RNA M E D I Z I N KONGRESSBERICHT/FÜR SIE REFERIERT körper oder Zytokine. Unter der Vorstellung, daß autoimmune Prozesse TZell-vermittelt sind, wurden AntiCD4-Antikörper (das CD4-Antigen charakterisiert phänotypisch vor allem die T-Helferzelle) bei der Behandlung der juvenilen rheumatoiden Arthritis in Pilotstudien eingeführt. Anhaltende Remissionen wurden in einigen Fällen beobachtet; die Ansprechraten lagen zwischen 50 und 100 Prozent, die Dauer der Remission war mit Zeiträumen zwischen drei Wochen und ein bis zwei Jahren sehr unterschiedlich. Auf einem ähnlichen Prinzip der Unterdrückung der T-Zell-Antwort beruht auch der Einsatz von Antikörpern gegen Adhäsionsproteine. Ein signifikanter Rückgang von Morgensteifigkeit, Gelenkschwellung und Gelenkschmerzhaftigkeit ließ sich durch diese Therapie in Phase-1-Studien erreichen. Zytokine spielen bei der Pathogenese, wie oben ausgeführt, eine besondere Rolle, und bei Patienten mit rheumatoider Arthritis ließ sich zeigen, daß die TNF-α-Produktion von Makrophagen in den betroffenen Gelenken erheblich gesteigert ist. So lag es nahe, entweder Antikörper gegen TNF-α oder Rezeptoren für TNF (zur Bindung von TNF-α) einzusetzen mit dem Ziel, die Aktivität dieser proinflammatorischen Zytokine einzudämmen. Auf die Bedeutung dieser Therapieform ging G. R. Burmester (Berlin) in seinem Referat detailliert ein. In der Zwischenzeit sind entsprechende Präparate auf dem Markt (Infliximab, Etanercept), und zahlreiche kontrollierte Studien belegen die Wirksamkeit dieses neuen Therapieansatzes. Aber auch die intravenöse hochdosierte Immunglobulinapplikation hat sich in bestimmten Situationen autoimmuner Prozesse bewährt, so bei der therapierefraktären juvenilen chronischen Arthritis, der Dermatomyositis, der Myasthenia gravis, dem Guillain-Barré-Syndrom, dem Coombs-Test-positiven Neugeborenenikterus, der autoimmunen hämolytischen Anämie und der Immunneutropenie. Als gesicherte Indikation im Kindesalter gelten die immunthrombozytopenische Purpura und der Morbus Kawasaki. Verschiedene Wirkungsmechanismen werden diskutiert; eine Verminderung der Autoantikörpersynthese über eine antiidioty- pische Blockade oder Fc-Rezeptorblockade scheint wahrscheinlich. Während gentherapeutische Strategien, beispielsweise die Beeinflussung der lokalen Expression bestimmter Zytokine oder Zytokinantagonisten, erhebliche technische und konzeptionelle Probleme aufwerfen, könnte die autologe Stammzelltransplantation vor allem bei Patienten mit therapierefraktären Autoimmunerkrankungen neue therapeutische Möglichkeiten eröffnen. Dabei werden zunächst nach Konditionierung mit Cyclophosphamid und G-CSF autologe Stammzellen aus dem Blut mittels Leukapherese und selektiver Anreichung von CD34-positiven Zellen gewonnen, anschließend das gesamte Immunsystem des Patienten mit einer hochdosierten Chemotherapie und Antilymphozytenglobulinen zerstört und anschließend wieder durch die Reinfusion der zuvor gewonnenen Stammzellen aufgebaut. Bei der erneuten Entwicklung des Immunsystems scheint sich eine Toleranz gegen zuvor irrtümlich als fremd erkannte körpereigene Substanzen zu entwickelen, was für eine endgültige Heilung ei- ner autoimmunen Erkrankung sprechen könnte. Über Langzeiterfolge liegen bisher allerdings keine Daten vor. Alles spricht dafür – und darauf wies Burmester besonders hin –, daß sich in Zukunft die Konzepte der Therapie autoimmuner Erkrankungen grundlegend ändern werden. Ziel wird sein, wesentlich spezifischer in die fehlgeleitete Immunabwehr einzugreifen, sei es durch die Beeinflussung der Erkennungsvorgänge von Autoantigenen oder die Unterdrückung spezifischer Effektorreaktionen. Neben der direkten Hemmung von proinflammatorischen Mediatoren stellt zum Beispiel das Umlenken einer proentzündlichen in eine „sterile“ oder antientzündliche Autoimmunität einen interessanten Therapieansatz dar, wie bereits im Tierexperiment gezeigt, und die in vitro nachgewiesene Flexibilität der TH1/TH2-Zellen läßt hoffen, daß sich derartige Strategien einmal auch in der Humanmedizin verwirklichen lassen. Prof. Dr. med. Peter A. Berg Medizinische Klinik, Abteilung II Otfried-Müller-Straße 10 72076 Tübingen Protonenpumpenblocker bei funktioneller Dyspepsie Etwa 25 Prozent der Bevölkerung klagen im Laufe eines Jahres über funktionelle Oberbauchbeschwerden; auch wenn nur ein kleiner Teil den Arzt aufsucht, machen Dyspepsiesymptome doch fünf Prozent aller Hausarztkonsultationen aus. In zwei großen Studien (Bond und Opera) wurde der Einfluß des Protonenpumpenblockers Omeprazol bei 1 262 Patienten mit funktioneller Dyspepsie evaluiert. Vollständig beschwerdefrei wurden 38 Prozent unter 20 mg Omeprazol, 36 Prozent unter 10 mg Omeprazol und 28 Prozent unter Plazebo (P = 0,002). Während Patienten mit einer Dyspepsie vom Motilitätsstörungstyp von der Säureblockade nicht profitierten, wurden Patienten mit Dyspepsie vom Ulkustyp in 40 beziehungsweise 35 Prozent und Patienten mit Dyspepsie vom Refluxtyp in 54 beziehungsweise 45 Prozent un- ter dem Protonenpumpenblocker von ihren Beschwerden befreit (P < 0,05). Ein Unterschied zwischen Helicobacter-pylori-positiven und Helicobacterpylori-negativen Individuen war dabei nicht festzustellen. Zusammenfassend kommen die Autoren zu dem Schluß, daß Patienten mit einer funktionellen Dyspepsie von Omeprazol in einer Dosierung von 20 mg und 10 mg profitieren, wenn man den Einsatz auf ulkusähnliche und refluxähnliche Symptome beschränkt. w Talley N J, Meineche-Schmidt V, Pare P, Duckworth M, Räisänen P, Pap A, Kordecki H, Schmidt V: Efficacy of omeprazole in functional dyspepsia: doubleblind, randomized, placebo-controlled trials (the Bond and Opera studies). Aliment Pharmacol Ther 1998; 12: 1055–1065. Department of Medicine, University of Sydney, Nepean Hospital, Penrith, NSW 2751, Australien. Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999 (59) A-1287