Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes

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Für Mensch & Umwelt
SVHC Roadmap 2020:
Europäische Strategie – Nationale Umsetzung
Auswahl der Stoffe aus Sicht des
Umweltschutzes
Lars Tietjen
Gliederung
Schwerpunkte Umweltbundesamt unter REACH
Strategie zur Auswahl SVHC-Identifizierung (Umwelt)
• Ziele der Identifizierung
• Auswahl von Stoffen
• Vorgehen UBA
Ausblick
27.03.2014
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UBA Schwerpunkte unter REACH
1. Methodenkompetenz „Stoffbewertung“ erhalten und Bewertungskonzepte
weiterentwickeln – als verlässlicher und kompetenter Partner von
BMUB, BAuA, ECHA und Unternehmen
2. Stoffe identifizieren, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
oder ihres inhärenten Gefährdungspotenzials regulierungsbedürftig sind und
angemessene Maßnahmen einleiten
3. Chemikalienmanagement und Erfolgskontrolle an den Schnittstellen zu
Anlagenrecht und medialem Recht verstärken
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Bedeutung der SVHC-Identifizierung aus Sicht UBA
Artikel 55 Zweck der Zulassung und Überlegungen zur Substitution [REACH-VO]
Zweck dieses Titels ist es, sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert und
gleichzeitig die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend
beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Zu diesem
Zweck prüfen alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender, die einen Antrag auf
Zulassung stellen, die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische und
wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution.
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Folge der Identifizierung eines SVHC (Aufnahme „Kandidatenliste“)
Rechtliche Folgen
• Auskunft- und Kommunikationspflichten für das Vorkommen des Stoffes im
Erzeugnis (Art. 33 REACH-VO)
• Notifizierungspflicht für Vorkommen in Erzeugnissen (Art. 7 (2) REACH-VO)
• Kandidat für die Aufnahme in den Anhang XIV REACH-VO (Liste der
zulassungspflichtigen Stoffe)
Weitere Folgen
• Klarheit über die kritischen Eigenschaften (Signal an Registranten und Anwender des
Stoffes, ihrer Verantwortung nachzukommen; Basis für weitere Maßnahmen z.B.
auch Beschränkung)
• Signal an Akteure außerhalb der EU
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Art. 57 REACH-VO (Auszug Umwelt)
Art. 57
[…]
d) Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der vorliegenden Verordnung persistent,
bioakkumulierbar und toxisch sind;
PBT
e) Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der vorliegenden Verordnung sehr persistent und sehr
bioakkumulierbar sind;
vPvB
f) Stoffe — wie etwa solche mit endokrinen Eigenschaften oder solche mit persistenten,
bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften oder sehr persistenten und sehr
bioakkumulierbaren Eigenschaften, die die Kriterien der Buchstaben d oder e nicht erfüllen — die
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die
menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben, die ebenso besorgniserregend sind wie
diejenigen anderer in den Buchstaben a bis e aufgeführter Stoffe, und die im Einzelfall gemäß dem
Verfahren des Artikels 59 ermittelt werden.
Endokrine Disruptoren
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Andere Stoffe mit vergleichbarer Besorgnis
z.B. rohwasserrelevante Stoffe
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Auswahl von Kandidaten für weitere Arbeit
Pool der Stoffe sind die registrierten Stoffe (einschließlich frühere Neustoffe)
REACH Stoffe: 7605; frühere Neustoffe: 5292; weitere relevante
Stoffe (z.B. bestimmte Polymere)
Prognose ECHA weitere 25000-50000 Stoffe bis 2020
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Auswahl von Stoffen
Kritische
Eigenschaft
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+
Relevanz
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=
Kandidat
für weitere
Arbeit
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Relevanz
•
•
•
•
•
viele Stoffe durch Industrie registriert
Behörden bewerten davon nur wenige Stoffe auf eigene Initiative
relevante Stoffe müssen ausgewählt werden
Verschiedenste Definitionen für Relevanz
Unterschiedliche Prozesse → unterschiedliche Relevanz!
Kriterien (Beispiele):
Wahrscheinliche Exposition der Umwelt;
potentiell relevante Verwendungen
Regelungsbereich REACH
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Herausforderung Art. 57 d-f REACH-VO (Umwelt)
•
•
•
•
•
•
Keine Entsprechung im Einstufungs- und Kennzeichnungssystem (CLP-VO)
Keine umfassenden Stofflisten mit Stoffen, die Kriterien erfüllen, vorhanden
Kriterien für Art. 57 (f) REACH-VO recht stark interpretationsbedürftig
Registrierungen treffen zu Art. 57 (f) REACH-VO keine direkten Aussagen
Datenanforderungen adressieren endokrine Eigenschaften (Umwelt) nur indirekt
PBT/vPvB-Stoffe sind meist experimentell schwer zu handhabende Stoffe
Im Umweltbereich keine Priorisierung der bekannten Stoffe mit SVHC-Eigenschaften
sondern Suche der Stoffe die SVHC-Eigenschaften haben.
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SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste
Gesundheit
Umwelt
Gesundheit+Umwelt
22 Stoffe (auch) wegen Umweltaspekten auf der Kandidatenliste
davon 16 Deutschland ; 2 UK; 1 EU-Kommission; 1 NO; 1 NL, 1 SE
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Basis für die Suche nach Verdachtsstoffen
Stoffsicherheitsbericht
Screening ECHA
Forschungsprojekte im
Auftrag UBA
Daten aus der
Literatur
Eigenforschung
UBA
QSAR; SAR
Daten und
Bewertungen
anderer Staaten
Interne
Datenbestände/
Datenbanken
UBA
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Daten aus der
Registrierung
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Vom Verdachtsstoff zum SVHC
Wenn die Daten nicht ausreichen, um über die Identifizierung als SVHC zu entscheiden:
• Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Stoffbewertung
• Vertiefte Betrachtung der Relevanz (Notwendigkeit einer SVHC-Identifizierung)
• Abstimmung im deutschen Koordinierungsgremium (Bezüge zum Arbeits- und/oder
Verbraucherschutz)
• Ggf. Vorstellung des Stoffes in ECHA-Expertengruppen (PBT, ED)
Abhängig vom Ergebnis:
• Vorschlag als Kandidat für die Stoffbewertung
Nach der Stoffbewertung sollten die Daten ausreichen.
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Vom Verdachtsstoff zum SVHC
Wenn die Daten ausreichen:
• Vertiefte Betrachtung der Relevanz (Notwendigkeit einer SVHC-Identifizierung)
• Abstimmung im deutschen Koordinierungsgremium (Bezüge zum Arbeits- und/oder
Verbraucherschutz)
• Vorstellung des Stoffes in ECHA-Expertengruppen (PBT, ED)
• Erstellung einer Analyse der möglichen Risikomanagementmaßnahmen (RMOA)
Abhängig vom Ergebnis:
• Erstellung eines Anhang XV-Dossiers zur SVHC-Identifizierung
• Ggf. weitere/andere Maßnahmen
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Beispiel Screening nach PBT-Stoffen
(Ergebnisse der alten PBT-Arbeitsgruppe)
Bewertung bekannt kritischer Stoffgruppen
Auswertung von Listen und Publikationen
Auswertung der Registrierungen mit Hilfe von Programmen zu StrukturWirkungsbeziehungen
• Auswertung von Monitoringdaten
• Auswertung der Registrierungsdaten
• Screening der ECHA
•
•
•
•
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Beispiel Stoffe UBA 2012-2013
Endokrine Disruptoren (Umwelt) nach Art. 57 (f) REACH
Nonylphenol
Nonylphenolethoxylate
Octylphenolethoxylate
PBT/vPvB
PFOA (C8 Perfluorcarbonsäure)
C11-14 Perfluorcarbonsäuren
[2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol und einige ähnliche Verbindungen] aus Sicht Ausschuss
der Mitgliedstaaten weitere Darlegungen nötig. Bisher nicht als SVHC identifiziert (Registranten sehen
den Stoff als PBT)
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Ausblick
Bedeutung der Stoffbewertung im Bereich SVHC-Identifizierung (Umwelt) wird steigen
[daraus ergeben sich längere Vorläufe]
Erhöhung der Transparenz der Stoffauswahl bereits in der Planungsphase
SVHC-Roadmap 2030 für die Umwelt SVHC aus der 3. Registrierungsperiode?
Andere Instrumente nicht vergessen [harmonisierte Einstufung, Beschränkung, Maßnahmen in anderen
Rechtsbereichen (z.B. WRRL)]
Eigenverantwortung Industrie bleibt zentraler Baustein von REACH; da wo Industrie proaktiv sichere
Verwendungen garantiert und auf kritische Anwendungen kritischer Stoffe verzichtet, besteht kein
Handlungsbedarf für Behörden
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Lars Tietjen
Umweltbundesamt
IV 2.3 - Chemikalien
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Rosslau
Fon: +49-340-2103-3111, Fax: +49-340-2104-3111
E-Mail: [email protected]
www.umweltbundesamt.de
www.reach-info.de
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