Für Mensch & Umwelt SVHC Roadmap 2020: Europäische Strategie – Nationale Umsetzung Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes Lars Tietjen Gliederung Schwerpunkte Umweltbundesamt unter REACH Strategie zur Auswahl SVHC-Identifizierung (Umwelt) • Ziele der Identifizierung • Auswahl von Stoffen • Vorgehen UBA Ausblick 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 2 UBA Schwerpunkte unter REACH 1. Methodenkompetenz „Stoffbewertung“ erhalten und Bewertungskonzepte weiterentwickeln – als verlässlicher und kompetenter Partner von BMUB, BAuA, ECHA und Unternehmen 2. Stoffe identifizieren, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt oder ihres inhärenten Gefährdungspotenzials regulierungsbedürftig sind und angemessene Maßnahmen einleiten 3. Chemikalienmanagement und Erfolgskontrolle an den Schnittstellen zu Anlagenrecht und medialem Recht verstärken 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 3 Bedeutung der SVHC-Identifizierung aus Sicht UBA Artikel 55 Zweck der Zulassung und Überlegungen zur Substitution [REACH-VO] Zweck dieses Titels ist es, sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert und gleichzeitig die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Zu diesem Zweck prüfen alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender, die einen Antrag auf Zulassung stellen, die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution. 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 4 Folge der Identifizierung eines SVHC (Aufnahme „Kandidatenliste“) Rechtliche Folgen • Auskunft- und Kommunikationspflichten für das Vorkommen des Stoffes im Erzeugnis (Art. 33 REACH-VO) • Notifizierungspflicht für Vorkommen in Erzeugnissen (Art. 7 (2) REACH-VO) • Kandidat für die Aufnahme in den Anhang XIV REACH-VO (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe) Weitere Folgen • Klarheit über die kritischen Eigenschaften (Signal an Registranten und Anwender des Stoffes, ihrer Verantwortung nachzukommen; Basis für weitere Maßnahmen z.B. auch Beschränkung) • Signal an Akteure außerhalb der EU 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 5 Art. 57 REACH-VO (Auszug Umwelt) Art. 57 […] d) Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der vorliegenden Verordnung persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind; PBT e) Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der vorliegenden Verordnung sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind; vPvB f) Stoffe — wie etwa solche mit endokrinen Eigenschaften oder solche mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften, die die Kriterien der Buchstaben d oder e nicht erfüllen — die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben, die ebenso besorgniserregend sind wie diejenigen anderer in den Buchstaben a bis e aufgeführter Stoffe, und die im Einzelfall gemäß dem Verfahren des Artikels 59 ermittelt werden. Endokrine Disruptoren 27.03.2014 Andere Stoffe mit vergleichbarer Besorgnis z.B. rohwasserrelevante Stoffe Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 6 Auswahl von Kandidaten für weitere Arbeit Pool der Stoffe sind die registrierten Stoffe (einschließlich frühere Neustoffe) REACH Stoffe: 7605; frühere Neustoffe: 5292; weitere relevante Stoffe (z.B. bestimmte Polymere) Prognose ECHA weitere 25000-50000 Stoffe bis 2020 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 7 Auswahl von Stoffen Kritische Eigenschaft 27.03.2014 + Relevanz Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes = Kandidat für weitere Arbeit 8 Relevanz • • • • • viele Stoffe durch Industrie registriert Behörden bewerten davon nur wenige Stoffe auf eigene Initiative relevante Stoffe müssen ausgewählt werden Verschiedenste Definitionen für Relevanz Unterschiedliche Prozesse → unterschiedliche Relevanz! Kriterien (Beispiele): Wahrscheinliche Exposition der Umwelt; potentiell relevante Verwendungen Regelungsbereich REACH 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 9 Herausforderung Art. 57 d-f REACH-VO (Umwelt) • • • • • • Keine Entsprechung im Einstufungs- und Kennzeichnungssystem (CLP-VO) Keine umfassenden Stofflisten mit Stoffen, die Kriterien erfüllen, vorhanden Kriterien für Art. 57 (f) REACH-VO recht stark interpretationsbedürftig Registrierungen treffen zu Art. 57 (f) REACH-VO keine direkten Aussagen Datenanforderungen adressieren endokrine Eigenschaften (Umwelt) nur indirekt PBT/vPvB-Stoffe sind meist experimentell schwer zu handhabende Stoffe Im Umweltbereich keine Priorisierung der bekannten Stoffe mit SVHC-Eigenschaften sondern Suche der Stoffe die SVHC-Eigenschaften haben. 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 10 SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste Gesundheit Umwelt Gesundheit+Umwelt 22 Stoffe (auch) wegen Umweltaspekten auf der Kandidatenliste davon 16 Deutschland ; 2 UK; 1 EU-Kommission; 1 NO; 1 NL, 1 SE 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 11 Basis für die Suche nach Verdachtsstoffen Stoffsicherheitsbericht Screening ECHA Forschungsprojekte im Auftrag UBA Daten aus der Literatur Eigenforschung UBA QSAR; SAR Daten und Bewertungen anderer Staaten Interne Datenbestände/ Datenbanken UBA 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes Daten aus der Registrierung 12 Vom Verdachtsstoff zum SVHC Wenn die Daten nicht ausreichen, um über die Identifizierung als SVHC zu entscheiden: • Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Stoffbewertung • Vertiefte Betrachtung der Relevanz (Notwendigkeit einer SVHC-Identifizierung) • Abstimmung im deutschen Koordinierungsgremium (Bezüge zum Arbeits- und/oder Verbraucherschutz) • Ggf. Vorstellung des Stoffes in ECHA-Expertengruppen (PBT, ED) Abhängig vom Ergebnis: • Vorschlag als Kandidat für die Stoffbewertung Nach der Stoffbewertung sollten die Daten ausreichen. 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 13 Vom Verdachtsstoff zum SVHC Wenn die Daten ausreichen: • Vertiefte Betrachtung der Relevanz (Notwendigkeit einer SVHC-Identifizierung) • Abstimmung im deutschen Koordinierungsgremium (Bezüge zum Arbeits- und/oder Verbraucherschutz) • Vorstellung des Stoffes in ECHA-Expertengruppen (PBT, ED) • Erstellung einer Analyse der möglichen Risikomanagementmaßnahmen (RMOA) Abhängig vom Ergebnis: • Erstellung eines Anhang XV-Dossiers zur SVHC-Identifizierung • Ggf. weitere/andere Maßnahmen 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 14 Beispiel Screening nach PBT-Stoffen (Ergebnisse der alten PBT-Arbeitsgruppe) Bewertung bekannt kritischer Stoffgruppen Auswertung von Listen und Publikationen Auswertung der Registrierungen mit Hilfe von Programmen zu StrukturWirkungsbeziehungen • Auswertung von Monitoringdaten • Auswertung der Registrierungsdaten • Screening der ECHA • • • • 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 15 Beispiel Stoffe UBA 2012-2013 Endokrine Disruptoren (Umwelt) nach Art. 57 (f) REACH Nonylphenol Nonylphenolethoxylate Octylphenolethoxylate PBT/vPvB PFOA (C8 Perfluorcarbonsäure) C11-14 Perfluorcarbonsäuren [2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol und einige ähnliche Verbindungen] aus Sicht Ausschuss der Mitgliedstaaten weitere Darlegungen nötig. Bisher nicht als SVHC identifiziert (Registranten sehen den Stoff als PBT) 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 16 Ausblick Bedeutung der Stoffbewertung im Bereich SVHC-Identifizierung (Umwelt) wird steigen [daraus ergeben sich längere Vorläufe] Erhöhung der Transparenz der Stoffauswahl bereits in der Planungsphase SVHC-Roadmap 2030 für die Umwelt SVHC aus der 3. Registrierungsperiode? Andere Instrumente nicht vergessen [harmonisierte Einstufung, Beschränkung, Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen (z.B. WRRL)] Eigenverantwortung Industrie bleibt zentraler Baustein von REACH; da wo Industrie proaktiv sichere Verwendungen garantiert und auf kritische Anwendungen kritischer Stoffe verzichtet, besteht kein Handlungsbedarf für Behörden 27.03.2014 Auswahl der Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Lars Tietjen Umweltbundesamt IV 2.3 - Chemikalien Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Rosslau Fon: +49-340-2103-3111, Fax: +49-340-2104-3111 E-Mail: [email protected] www.umweltbundesamt.de www.reach-info.de