Sanierung mit Gewinn - total

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Sanierung mit Gewinn
Energiesparendes Bauen und Sanieren
Steglitz-Zehlendorf
„Ein Planet in Gefahr“
Sehr geehrte Damen und Herren,
„ein Planet in Gefahr“ so kennzeichnete
der US-Präsident am Wahlabend eine
seiner drei Hauptaufgaben. Um nicht
weniger geht es bei der Herausforderung,
unseren Beitrag im Bezirk zur Vermeidung
eines Klimakollapses zu leisten.
Ja, energetische Sanierung kostet heute
Geld, in Zukunft sicher noch mehr. Dafür
sparen Sie in den folgenden Jahren bei
jeder Preissteigerung umso mehr Geld
ein. Wie viel genau, hängt von der weiteren Preisentwicklung ab und von den
baulichen Maßnahmen, die an Ihrem
Haus / Ihrer Wohnung sinnvoll möglich
sind.
In dieser Broschüre wurde alles zusammengefasst, was Sie benötigen, wenn
Sie Ihr Haus sanieren möchten; mit vielen
nützlichen Kontakten „gleich um die
Ecke“. Hier finden Sie Beratung, Umsetzung und auch gleich noch die notwendige Qualitätssicherung, die bei einer
Sanierung erforderlich ist.
In unserem Bezirk sind sieben von zehn
Wohnungen älter als 30 Jahre. Sie kön-
nen dazu beitragen, dass diese Gebäude
in den nächsten 20 Jahren so saniert werden, dass sie nur noch das absolut Notwendige an Energie zum Beheizen benötigen. Hauseigentümer, Verwalter und
Mieter können an einem Strang ziehen,
damit uns dieses gelingt und die zweite
Miete nicht weiter steigt. Dazu bietet der
Aktionskreis wichtige Informationsveranstaltungen an, die auch aus Mitteln des
Bezirks finanziert werden.
Als zuständige Stadträtin auch für Jugend
und Schule sehe ich darüber hinaus den
wichtigen Lerneffekt einer solchen Broschüre. Sie macht Mut und zeigt: Wir
können es schaffen, den Klimawandel
erfolgreich zu bekämpfen, statt unser
Geld nach Saudi-Arabien oder Russland zu
senden. Wir haben
alle Gewerke hier im
Bezirk, und wir können Arbeitsplätze
schaffen, die spannend und sinnvoll
sind. Für die jungen
Menschen, die unsere
Schulen verlassen, müssen berufliche Perspektiven her. Die behutsame und sorgfältige Sanierung unserer Häuser erfordert
die ganze Frau und den ganzen Mann
und bietet vielfältige berufliche Herausforderungen.
Die Bundesregierung hat mit der Erhöhung der Fördermittel für die energetische Sanierung genau das Richtige getan,
um diesen Trend zu unterstützen. Unser
Bezirk geht trotz knapper Mittel mit guten Beispielen voran. Wir haben eine
Reihe von Gebäuden erfolgreich und
beispielhaft saniert, und wir sind dabei,
weitere Einrichtungen so herzurichten,
dass sie auch die nächsten 100 Jahre gut
genutzt werden können.
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und
Leser, nützliche Anregungen für Ihre kleine oder große Sanierung, damit Sie sich
in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung noch
lange wohlfühlen können.
Anke Otto
Stadträtin für Jugend,
Schule und Umwelt
1
1.
stellt sich vor
Der Aktionskreis Energie hat sich
im Jahr 2007 gegründet, um die
erfolgreiche Arbeit des gleichnamigen
Projektes fortzusetzen. Dieses startete
im Sommer 2005 im Auftrag des Umweltamtes Steglitz-Zehlendorf unter
der Regie der gemeinnützigen KEBAB
gGmbH und hatte das Ziel, Bürger
des Bezirks von der Notwendigkeit
der Gebäudesanierung zu überzeugen. Die Investition in die energetische Verbesserung der Gebäude
bedeutet für Privathaushalte der
effektivste und nachhaltigste Beitrag
zum Umweltschutz. Schließlich entfallen von den CO2-Emissionen der privaten Haushalte drei Viertel auf die
Heizung und Warmwasserbereitung,
in den Haushalten ohne Kraftfahrzeug sind es sogar 90 Prozent.
Daher darf Gebäudesanierung nicht
als bloße „Anstrichsanierung” verstanden werden, als Investition in die
2
Optik eines Gebäudes. Vielmehr verstehen wir darunter die Verbesserung
der energetischen Qualität der Gebäude, um den Energieverbrauch
deutlich zu senken. Damit werden
nicht nur die CO2-Emissionen deutlich
gesenkt, sondern bedeuten ebenfalls
eine Sicherung gegen steigende
Energiekosten.
Neben dem Schwerpunkt „Information” durch Vorträge und Workshops
versuchen wir, interessierten Bürger
einerseits und Anbietern von Energiespartechnik, Beratern, Planern und
Handwerksbetrieben andererseits eine
gemeinsame Plattform des Austausches und der Kommunikation zu
bieten. Ausstellungen zu den Fragen
des Umweltschutzes und den vielfältigen Aspekten der Energieeinsparung durch Gebäudesanierung
runden die Aktivitäten des Aktionskreis Energie ab. Ziel ist, im Bezirk die
erste Anlaufstelle für Fragen des
Energiesparens zu sein.
Die Mitglieder des Vereins rekrutieren
sich vornehmlich aus Besuchern der
vielen Veranstaltungen des Aktionskreises. Sie haben sich laut Satzung
unter anderem zur Aufgabe gesetzt,
„die Einsparung der Energie und
Verminderung der klimaschädlichen
Gase durch energetische Optimierung
von Gebäuden und Nutzung regenerativer Energie” zu fördern.
Seit 2009 ist der Verein auch als
gemeinnützig anerkannt, so dass
Spenden steuerlich geltend gemacht
werden können. Mit einem Beitritt
zum Aktionskreis Energie e.V. können
Sie unsere Arbeit unterstützen und
damit einen kleinen Beitrag zum
Umweltschutz leisten.
Wilfred Pietschke
1. Vorsitzender
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Vorwort Frau Anke Otto (Bezirksamt)
1.
Der Aktionskreis Energie e.V. stellt sich vor
2
Impressum
3
Branchenverzeichnis
4
2.
5
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Nachhaltigkeitsziele des Bezirks
4.
4.1.
4.2.
4.3.
Wärmeverlusten auf der Spur
Thermografie
Blower-Door-Test
Heizungs-EKG
5.
Die Novellierung der Energieeinsparverordnung 2009 und die Planung 2012 auf
der Zielgeraden
24
6.
Die energetische Gebäudesanierung
aus Sicht von Mietern und Vermietern
Der Berliner Mieterverein zur
energetischen Sanierung
Sanierung mit Gewinn – aber nur mit viel Glück
Mietrechtliche Aspekte energetischer
Einsparungen
26
7.
7.1.
7.2.
Der richtige Weg – Heizen mit Klasse
Heizen mit Klasse
Berechnungsbogen mit Erläuterung
30
30
32
8.
Energiespartipps
34
9.
9.1.
9.2.
Verzeichnis:
Unsere Autoren
Wichtige Kontaktadressen
35
35
36
8
6.1.
3.
Die Verminderung des Energieverbrauchs
in Gebäuden
3.1. Energiesparende Maßnahmen
im Gebäudebestand
3.2. Die Innendämmung – Am Beispiel der Waldsiedlung Onkel-Toms-Hütte Berlin-Zehlendorf
3.3. Fenster und Energieeinsparung
3.4. Die Heizungsanlage
3.4.1. Nicht auf den Gesetzgeber warten
3.4.2. Der hyddraulische Abgleich
3.5. Erneuerbare Energien bei der Gebäudesanierung
3.6. Schimmelpilzprobleme nach der energetischen
Sanierung
3.7. Finanzierung und Förderung
10
10
6.2.
6.3.
26
27
29
11
12
13
13
14
16
18
19
www.alles-deutschland.de
Messungen für Energie und Bauphysik
Thermografie zertifiziert nach
DIN EN 473, Level II
G Vom VdS anerkannter Elektrothermograf
G Luftfeuchtemessung zur Bewertung von
Schimmelpilzschäden in Gebäuden
G Aufnahme Lastgänge (Strom und Wärme)
G Heizungs-EKG
G Bestimmung von U-Werten an
Fenstern und Außenwänden
G
IMPRESSUM
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre
nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt
WEKA info verlag gmbh
Lechstraße 2
D-86415 Mering
Tel. +49 (0) 82 33 3 84-0
Fax +49 (0) 82 33 3 84-1 03
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Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen
Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt.
Nachdruck und Übersetzungen sind –auch auszugsweise– nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm,
Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Seite
21
21
21
22
12154038 / 1. Auflage / 2009
Quellennachweis: eins Entwicklungspolitik, mutz.de, Hans Joachim Krumnow (fotokrumnow),
KEBAB gGmbH, Gunhild Reuter, THP Architekten, Variotec.
Mobiles Umwelttechnik Zentrum
Ingenieurgesellschaft mbH
Wattstraße 10 · 13355 Berlin
Tel.: 030 · 46 78 13-0 · Fax: 46 78 13-33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mutz.de
Technische Gebäudeausrüstung
Analysen für Energiespar-Contracting
Energieeffiziente TGA-Planung
G Energetische Optimierung und
hydraulischer Abgleich
G Messtechnische Untersuchung von
Heizungs- und Lüftungsanlagen
G Geförderte Energieeffizienzberatung nach
KfW, UEP und BAFA
G
G
3
Branchenverzeichnis
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und
Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de.
Branche
Architektur
Bäder
Bauberatung
Denkmalsanierung
Elektrosmog
Energetische Gebäudesanierung
Energieberatung
Energieeinsparung
Erdgas
Fassadendämmung
Fassadengestaltung
Fassadensanierung
Fenster
Gebäudesanierung
Haus- und Grundbesitzerverein
Heizung
Heizungs-EKG
Immobilien
Immobilienbewertung
Innenausbau
Inneneinrichtung
KfW-Förderung
Seite
7, 8, 9, 14, 28, 31, U3
13
28
27
U3
4, 27
7, 8, 9, 14, 22
9
23
4
7
7, 9
12, 36
31
29
13, 14, 15, 16, 17
3
29
28
36
36
8
Branche
Seite
Maler
Mieterschutz
Mieterverein
Möbelbau
Nichtwohngebäude
Photovoltaik
Sachverständiger
Sanitär
Sanitäre Anlagen
Schimmelbekämpfung
Schimmelpilze
Schlüsselfertiges Bauen
Solar
Solaranlagen
Solarstrom
Solartechnik
Thermografie
Wärmedämmung
Wintergärten
Zentralheizungsbau
7
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28
36
9
17
7, 28, 31, U3
14, 15
15
7
U3
7
17, 23
15
17
16
3, 22
9, 31
12
15
U = Umschlagseite
Wetten, Sie zahlen zu
viel Heizkosten!?
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
6.30 - 17.00 Uhr
Sto AG
VerkaufsCenter Berlin
Ullsteinstraße 98-106
12109 Berlin-Tempelhof
Telefon 030 707937-100
Telefax 030 707937-130
[email protected]
www.sto.de
Heizen wird immer teurer – und belastet die Umwelt. Schieben Sie den Kosten einen Riegel vor – mit einer Investition, die sich auszahlt.
Fragen Sie Ihren Malermeister nach Fassadendämmung von Sto.
4
2.
Steglitz-Zehlendorf
Der Klimawandel ist aus der
Peak Oil: das Öl wird knapp
Vorhersage zur Realität geworden.
Wir brauchen ein ökologisches
Aufbauprogramm
Von Peter Schrage-Aden
Klimaschutzbeauftragter
In den letzten 100 Jahren ist die
Temperatur weltweit um durchschnittlich 0,7°C gestiegen. Um sicherzustellen, dass sich das Weltklima um nicht
mehr als 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau erhöht, ist es notwendig, die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre bei 400
parts per million (ppm) CO2 zu stabilisieren. Dies bedeutet: Der Anstieg
der globalen Emissionen muss in den
nächsten 10 bis 20 Jahren gestoppt
werden. Dazu müssen die Emissionen bis 2050 auf unter die Hälfte des
heutigen Niveaus absinken.
Die Gerechtigkeit gegenüber den sich
entwickelnden Ländern gebietet, dass
die Emissionen der Industriestaaten
bis 2050 überproportional um 80 %
gegenüber 1990 abnehmen. Um das
zu erreichen, soll der Primärenergieverbrauch um 50% sinken und der
Anteil der erneuerbaren Energien auf
50% steigen. Das erfordert eine jährliche Senkung des Energieverbrauchs
von mindestens 3%.
In CO2-Emission bedeutet das: 10 t
emittierte jeder Berliner im Jahr 2000.
Das globale Klimasystem verträgt bei
6 Mrd. Menschen aber nur 2 t pro
Kopf. Das entspricht der Klimabelastung eines Schweizer Bürgers um
1960. Dieser Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoß und globaler
Veränderung des Klimas wird heute
in der Wissenschaft nicht mehr in
Frage gestellt.
Gleichzeitig stieg der Ölpreis im Jahr
2008 auf über 150 Dollar pro Liter.
Auch wenn er zur Zeit nachgegeben
hat, so hat sich doch im letzten Jahr
gezeigt, das Veränderungen nicht
langsam und stetig sondern exponentiell auftreten. Vor 2 Jahren gab es
noch die Befürchtung, dass der Preis
für den Barrel auf 50 Dollar steigen
5
könnte, heute sind wir froh, wenn er
unter 100 Dollar bleibt.
Fazit: Das Öl wird tatsächlich
knapp, die Klimaveränderung ist
spürbar, wir müssen handeln.
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat in
den letzten Jahren viel im Klimaschutz getan. Von 2000 bis 2007 hat
der Bezirk in seinen Gebäuden 14 %
Nutzenergie eingespart. Trotz erheblicher und für Berlin beispielhafter
Anstrengungen ist es nicht mehr. Die
CO2-Bilanz sieht mit 15,2 % etwas
besser aus, bleibt aber deutlich hinter
den Zielen zurück. Dass mehr CO2
eingespart wurde als Energie liegt an
der Ersetzung von Öl und Kohle
durch das etwas klimafreundlichere
Erdgas.
Was wurde getan?
70% der Liegenschaften werden von
Energiesparpartnern betreut, die sich
verpflichtet haben, 22 bis 29 %
Energie einzusparen. Ein weiterer
Einsparpool ist ausgeschrieben.
Die Standards beim Bauen und
Sanieren wurden trotz knapper werdender Haushaltsmittel stetig nach
oben verschoben und durch
Bezirksamtsbeschluss verbindlich
gemacht. Steglitz-Zehlendorf ist der
erste Bezirk, der alle Gebäude mit
mehr als 1000 m2 Nutzfläche schon
2006 mit Energiepässen ausgestattet
hat. In den Energie- und Klimaschutzberichten wird darauf näher eingegangen. Sie sind auf der Webseite
des Bezirks unter www.steglitz-zehlendorf.de einzusehen.
In den letzten Jahren wurden eine
Reihe von Gebäuden vorbildlich energetisch saniert. Diese Gebäude sind
zu besichtigen. Der Bezirk hat mehrere große Gebäude für Sanierungsprogramme angemeldet. Für das Rathaus Zehlendorf laufen die Vorbereitungen für eine Sanierung auf Nullheizenergiehaus-Standard.
Besonders gut gelungene
Beispiele energetischer Sanierung
Jugendfreizeitheim Albert
Schweizer. Hier wurde nicht nur
gespart, sondern auch die äußere
Erscheinung deutlich verbessert.
Friedhof Wasgensteig. In der
Trauerhalle konnte trotz Denkmalschutzauflagen ca. 80 % Energie
eingespart werden durch eine neue
Verglasung und geschickte
Regelung der Heizung.
Grundschule Am Buschgraben wird
zur Zeit aufwendig saniert
Die Kosten steigen
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf wird
2008 über 8 Millionen Euro nur für
Energieträger ausgeben. 2010 sind es
voraussichtlich 10 Mill. €, wenn nicht
gegengesteuert wird. Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen geht das Umweltamt von 8% Preissteigerung bei
den Energieträgern aus. Das bedeutet, dass sich der Preis in 10 Jahren
verdoppelt. Bis 2030 werden die
Kosten für Energieträger bei gleichem
Trend ohne Inflation auf 26 Mill. €
steigen. Würden ab sofort keine Einsparungen mehr erzielt, würden sich
die Kosten auf 45 Mill. € erhöhen.
Einsparpotential und
Beschäftigungseffekte
Der durchschnittliche Energieverbrauch der Liegenschaften des Bezirkes betrug 2007 180 kWh/m2 und
Jahr. 60 bis 70 kWh sind nach heutigem Standard bei einer Gebäudesanierung erreichbar, 40 bis 50 kWh
werden angestrebt. Das Einsparpotential beträgt damit etwa 70.000
MWh Heizenergie pro Jahr. Das sind
jedes Jahr 1000 Tankfahrzeuge mit
Heizöl weniger. Bei den aktuellen
Preisen beträgt das Einsparpotential
fünf Millionen Euro pro Jahr. Für die
Sanierung sämtlicher bezirkseigenen
Gebäude mit 570.000 m2 werden
200 Millionen Euro benötigt. Der
Bezirk hat sich zum Ziel gesetzt, bis
2030, also in den nächsten 21 Jahren, den Energieumsatz gegenüber
dem Jahr 2000 zu halbieren. Dafür
müssen 80 % der Gebäude auf das
Niveau eines Neubaus saniert werden.
Im Durchschnitt kostet eine Sanierung
350 €/m2. Gegenüber dem jetzigen
Stand sind 7 Mill. € pro Jahr zusätzliche Mittel für die bauliche Unterhaltung erforderlich. Andernfalls ist das
Energieverbrauchsentwicklung Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Prognose
Jahr
1994
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2010
2020
2030
Energieverbrauch
klimabereinigter Verbrauch / MWh
133.965 132.804 126.475 126.206 127.787 123.570 120.402 116.973 112.048 104.173 81.706 64.084
Veränderung gegenüber 2000
spez. Heizenergieverbrauch / kWh/m
-4,68% -3,40% -2,13% -5,18% -7,58% -10,22% -14,00% -20,04% -37,29% -50,81%
2
237,2
211,3
200,4
199,5
202,4
195,3
189,8
183,7
175,0
161,1
121,4
90,3
6.303
7.003
6.425
6.680
6.690
7.456
8.102
8.588
10.229 18.318 32.804
31.834
30.345 30.223
30.618
29.664 28.913
28.090 26.907
25.016 19.621 15.389
-4,7%
-5,1%
-3,8%
-6,8%
-9,2%
-11,8% -15,5% -21,4% -38,4% -51,7%
-4,7%
-0,4%
1,3%
-3,1%
-2,5%
-2,8%
Kosten
Gesamtkosten in T€
CO2Ausstoß
(Emissionen bezogen auf 2000)
CO2
39.674
Veränderungen gegenüber 2000
Veränderungen gegenüber Vorjahr
6
-1,1%
-4,2%
-2,4%
-2,4%
-2,4%
Klimaschutzziel nicht erreichbar.
In der Bauwirtschaft geht man davon
aus, dass 60.000 € Umsatz einen Arbeitsplatz sichern. Mit einem Investitionsprogramm, das die Klimaschutzziele des Bezirks bei den eigenen
Gebäuden sichern könnte, würden
120 Dauerarbeitsplätze für einen
Zeitraum von 20 Jahren erhalten bzw.
geschaffen.
men. Deshalb ist es erforderlich, die
Sanierungsgeschwindigkeit mindestes
zu vervierfachen, sollen in 20 Jahren
alle Gebäude auf dem heutigen
Niveau saniert sein. Mit einem solchen ökologischen Aufbauprogramm können allein im Bezirk
1.000 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen werden.
Arbeitsplätze schaffen bei der
Regenerative Energien nutzen
Einen ersten Einstieg gibt es bei der
Nutzung nachwachsender Rohstoffe
in bezirkseigenen Gebäuden durch
den Bau zweier Pellet-Heizungen und
durch den Bau thermischer Solaranlagen für Sportstätten.
Wohnraummodernisierung
Sieben von zehn Wohnungen sind
im Bezirk Steglitz-Zehlendorf vor dem
Jahr 1978 errichtet worden. Ein
durchschnittliches Haus dieser Altersklasse verbraucht nach dem Berliner
Heizspiegel 200 kWh Energie pro m2
im Jahr. Von den 12,4 Millionen m2
Wohnfläche im Bezirk sind 9 Millionen ungenügend gedämmt. Nach
dem heutigen Tempo der Sanierung
benötigen wir aber 100 Jahre, um
den Gebäudebestand einmal zu sanieren. Zur Zeit wird nur bei 40 % der
Gebäude, die saniert werden, auch
eine Wärmedämmung vorgenom-
Mehr Kompetenz für den
Klimaschutz
Es gibt viele Hebel um den Klimaschutz zu verbessern. Genau so, wie
der Denkmalschutz ein Vetorecht bei
Baudenkmalen hat, muss der Klimaschutz ein Vetorecht bekommen bei
allen Bauten. Und so, wie der Denkmalschutz von dafür ausgebildeten
Fachleuten wahrgenommen wird,
muss der Klimaschutz von dafür ausgebildeten und akkreditierten Personen ausgeübt werden, auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung.
Ansprechpersonen im Bezirk:
Service Einheit Immobilien
Leonid Kleimann
Energiebeauftragter
Tel.: 90299-7784
E-Mail: [email protected]
Umweltamt
Peter Schrage-Aden
Klimaschutzbeauftragter
Tel.: 90299-6142
E-Mail: [email protected]
Die Haus-Klinik
für Bauherren, Erwerber und Eigentümer von Immobilien
Fassadensanierung – und Gestaltung unter
energetischen und ökologischen Gesichtspunkten
Baudienstleistungen C. Karl
Tel. 030 - 66 30 39 46 · [email protected]
Inh. Frank Duwe
Teltower Damm 216
14167 Berlin
Tel.: 030 / 852 14 43
H e i d e f e l d 3 1
14532 Kleinmachnow
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I Bauschadengutachten
I Energieberatung
I Wertermittlung
www.energiepass-immobilien.de
7
Nachhaltigkeitsziele des Bezirks
Steglitz-Zehlendorf
Die o.g. Sanierungsstandards werden stufen-
Am 8.4.2008 beschloss das Bezirksamt Nachhaltigkeitsziele für 16 Handlungsfelder. Damit
will der Bezirk die Verpflichtungen, die sich
aus den Beschlüssen von Rio de Janeiro 1992
ergeben, umsetzen. Der Klimaschutz steht
dabei naturgemäß im Mittelpunkt und wird
von den ersten drei Handlungsfeldern abgedeckt.
weise entsprechend der Detailuntersuchungen
umgesetzt und sind immer dann einzuhalten,
wenn andere Maßnahmen an dem Gebäude
durchgeführt werden.
Detailuntersuchung zur energetischen
Sanierung von Gebäuden.
Es werden zusätzliche Mittel zur Energieeinsparung bereitgestellt.
Nutzermotivation insbesondere an Schulen.
Handlungsfeld 1: Klimaschutz im
Handlungsfeld 3: Förderung von
Bezirk
Die Gesamtausgaben aller Bürger und aller
Einrichtungen für Energie belaufen sich im Bezirk
auf 10 Milliarden €. Dabei werden 2 Mill. Tonnen
CO2 freigesetzt und das Äquivalent von 800.000 t
Öl, das ist ein Supertanker pro Monat, verbrannt.
privaten Solarinvestitionen auf bezirkseigenen Gebäuden
Das Bezirksamt verfügt über Gebäude, deren
Dächer teilweise für die Errichtung von privaten
Solaranlagen zur Stromerzeugung geeignet sind,
und kann diese vermieten. Insbesondere können
Dachflächen neu errichteter Gebäude oder nach
einer Grunderneuerung genutzt werden. Der Bezirk
hat sich verbindlich verpflichtet, alle neuen Dächer
entsprechend auszulegen.
Ziele und Indikatoren
Da der Bezirk nur mittelbaren Einfluss auf seine
Bürgerinnen und Bürger hat, fördert er die Einsparung von Energie durch mindestens 30 Schulungen und Informationsveranstaltungen pro Jahr.
Handlungsfeld 2: Klimaschutz im
eigenen Gebäudebestand
[…] Bei der Bewirtschaftung der Gebäude des
Bezirks hat der Bezirk 2007 jährlich Strom und
Wärme für 8 Mio. € bezogen. Dabei werden
35.000 Tonnen CO2 freigesetzt. […]
Ziele und Indikatoren
Es wird angestrebt, die CO2 -Freisetzung pro Jahr
auf folgende Werte gegenüber 1990 zu senken:
2010 60 %
2030 50 % Weitere 20 % über
Förderprogramme
Jährlich wird ein Soll-Ist-Vergleich vorgelegt und
die geplanten Maßnahmen für das Folgejahr dargestellt.
Folgende Maßnahmen wurden u.a. zur Zielerreichung vereinbart:
Festlegung von Neubau- und Sanierungsstandards für bezirkliche Dienstgebäude insbesondere für Fenster, Beleuchtung, Fassaden, Dach,
Keller, Belüftung, Wärmeversorgung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit über die Nutzungsdauer.
Berücksichtigung von regenerativen Energieträgern (z.B. thermische Solaranlagen, HolzpelletHeizungen) und Erdwärme z.B. aus gasbetriebenen
Wärmepumpen.
Ziele und Indikatoren
Maßstab für die Erreichung des Nachhaltigkeitsziels sind die Solaranlagen zur Stromerzeugung in
Berlin auf landeseigenen Gebäuden. Bis 2011 sollen im Bezirk mindestens 20 % davon (bezogen
auf die Spitzenleistung) errichtet sein.
2
Das ungelöste Problem:
mechanische Belüftung
Bei einer Dämmung auf das Niveau, das für Energie-Einsparverordnung 2009 geplant ist, sind
mechanische Belüftungen zwingend erforderlich.
Alternativ muss in Unterrichtsräumen alle 25 Minuten stoßgelüftet werden, da sich sonst CO2
anreichert. Dies ist eine technische und finanzielle
Herausforderung, für die es noch keine erprobte
Lösung in Berlin gibt. Angestrebt werden aktive
Verschattungen und Lüftungskonzepte, die eine
nächtliche Luftspülung des Hauses ermöglichen.
2
Die zusätzlichen Kosten dafür betragen 50 € /m .
Bei der DENA werden
zwei Standards unterschieden: Effizienzund Zukunftsstandard.
Um den Effizienzstandard erreichen zu
Nachhaltigkeit & Energieberatung
Wolfgang Beck
Dipl.Ing. Architekt
8
Bei 350 € /m Kosten der Sanierung hat sich die
Investition innerhalb von 20 Jahren amortisiert.
Werden die gesparten Instandhaltungskosten noch
mit eingerechnet, erfolgt der Rückfluss der Mittel
in kürzerer Zeit.
Wo steht der Bezirk?
Mehr als 25 % Einsparung sind im Schnitt durch
Zur Vorbereitung jeglicher Sanierung müssen BeMaßnahmen an der Heizung, Regelung und Lüfstands-Untersuchungen durchgeführt werden.
tung und durch Nutzermotivation nicht zu realisieEine solches Gutachten kostet für eine Schule ca.
ren. Weitere 25 % müssen durch Sanierung der
5 - 10.000 €. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurGebäudehülle erreicht werden.
den für energetische Gutachten 2008 erstmals
2
Der Bezirk bewirtschaftet 570.000 m Netto25.000,- € reserviert.
Peter Schrage-Aden
geschossfläche. Davon
2
sind ca. 350.000 m
Schulgebäude. Im
Kosten und Einsparung nach Sanierung
Durchschnitt benötigen
diese
2
Gebäude 180 kWh/m
Heizenergie. Nach der
Sanierung benötigt
eine Schule noch ca.
2
50 kWh/m a an Heizenergie.
Architektur
14109 Berlin
Tel. 030 / 805 33 93
können, muss der Primärenergiebedarf von Neubauten um 20 %, für den Zukunftsstandard um
mindestens 40 % unterschritten werden. Die Förderhöhe beträgt für den Effizienzstandard 450,2
2
€ /m und für den Zukunftsstandard 550,- € / m .
Zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs auf
Neubauniveau ist ein Betrag von durchschnittlich
2
350,- € /m erforderlich. Für eine durchschnittliche
2
Schule mit 5.000 m NGF werden also 2 Mill. €
für die energetische Sanierung benötigt.
E-Mail: [email protected]
www.beck-bewusst-bauen.de
arch-m energieberatung
Ihr unabhängiger Energieberater in Berlin
Initialberatung ab 150 €, geförderte BAFA-Energieberatung
Beratung zur KfW-Förderung, EnEV Energieausweise + Gütesiegel
Berechnungen für Nichtwohngebäude nach DIN 18599
Passivhaushäuser, Wärmebrückennachweise
Dipl.-Ing. Hans-Stefan Müller - Architekt und Energieberater
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3.
Energieverbrauchs in
Gebäuden
3.1. Energiesparende
Maßnahmen im Gebäudebestand
Zu den besonders erhaltenswerten
Kulturgütern gehören die in verschiedenen Zeitepochen entstandenen
Gebäude und städtebaulichen Strukturen in Verbindung mit Straßen und
Plätzen. Der große Wohnbedarf nach
dem zweiten Weltkrieg und die relativ geringen zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel führten jedoch zu
Wohnstrukturen, die sich von der
Bausubstanz, die vor 1939 entstanden war, stark unterschieden. Typisch
für Gebäude, die vor der ersten
Wärmeschutzverordnung 1977 erstellt wurden, ist vor allem der hohe
Energieverbrauch, verursacht durch
die unzureichend wärmegedämmten
und undichten Außenhüllen.
Aufgrund der hohen Energiekosten
und der Umweltbelastung sind energiesparende Maßnahmen ein äußerst
10
aktuelles Thema geworden. Sie verringern nicht nur erheblich den Energieverbrauch und -kosten, sondern
tragen auch dazu bei, den sog. Treibhauseffekt und die hierdurch entstehenden Umweltkatastrophen zu minimieren. Ohne die Reduzierung der
Treibhausgase werden die Umweltschäden, z. B. durch Überschwemmungen, Stürme und Dürre, zunehmen.
Die künftigen Schadenskosten schätzt
die UNO weltweit auf über 300
Milliarden Euro pro Jahr.
Typische Wärmeverluste
Um Schäden im Bereich der Gebäudehülle zu vermeiden, muss das Zusammenwirken vielfältiger physikalischer, chemischer und biologischer
Prozesse berücksichtigt werden. Risse,
Ausblühungen oder Pilzbefall sind
Merkmale dieser Prozesse, die durch
falschen Konstruktionsaufbau oder
durch die Verwendung ungeeigneter
Baustoffe verursacht sind. Baustoffe,
Baukonstruktionen und Bauvolumen
sind unveränderbare Größen der
Gebäudehülle und beeinflussen in
hohem Maße den Energieverbrauch
des Gebäudes. In die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes sind deshalb Energieinvestitionen für die
Herstellung der Baustoffe, Baukonstruktionen und die Energieversorgung des Gebäudes einzubeziehen.
Umfassende Sanierungs- und energiesparende Maßnahmen müssen ganzheitlich geplant werden. Im Bereich
der Außenwand können Änderungen
an Grundrissen, Fensteranordnung
die energiesparenden Maßnahmen
unterstützen. Beispielsweise können
Loggien in den Wohnraum integriert
und durch Balkone ersetzt werden.
Diese Baumaßnahmen führen zu
weniger Energieverbrauch durch die
Verringerung der wärmeübertragenden Außenwandflächen und schaffen
zusätzliche Wohnfläche.
einer zusätzlichen Platte oder
Abdeckung aus Dämmmaterial.
Nach der Ermittlung der Hauptschwachstelle in der Gebäudedämmung kann eine Liste mit den durchzuführenden Standardmaßnahmen
erstellt und in den Nachrüstungs- bzw.
Renovierungsplan integriert werden.
Rolf Offermann
3.2. Die Innendämmung –
Am Beispiel der Waldsiedlung
Onkel-Toms-Hütte BerlinZehlendorf
Berlin hat eine Vielzahl von denkmalgeschützten Wohnsiedlungen.
Aufgrund der hohen Denkmalschutzauflagen besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Der Leerstand ist relativ
hoch, da viele Wohnungen aufgrund
fehlender Dämmstrategien in strengen Wintern unzumutbar kalt sind
und Feuchteschäden aufweisen. Am
Beispiel der Sanierung eines vom
UNESCO-Weltkulturerbe-Architekten
Bruno Taut entworfenen Reihenhauses in der Waldsiedlung OnkelToms-Hütte in Berlin Zehlendorf wird
die Anwendung von Innendämmung
dargestellt.
Ausgangspunkt der Konzeption war
der Wunsch der neuen Eigentümer, in
dem denkmalgeschützten Reihenhaus
die Wohnqualität und Behaglichkeit
zeitgemäß zu verbessern und den
Energiebedarf nach Sanierung auf ein
Drittel zu verringern. Das Büro THP
Architekten wurde im ersten Schritt
mit der Vor-Ort-Beratung beauftragt.
Im Ergebnis wurde eine Dämmstrategie mit Innendämmung in Verbindung mit einem Lüftungskonzept vorgeschlagen.
Innendämmung ist ein Thema, das zu
Recht in der Literatur und Praxis sehr
kritisch beurteilt wird, weil die Dämmung „auf der falschen Seite“ angeordnet ist, weshalb viele Architekten
den Umgang meiden. Aus Sicht der
Bauphysik ist jedoch eindeutig
Innendämmung besser als gar
keine Dämmung, da die Gefahr von
Schimmelbildung und die hohe
Kältestrahlung der Außenwände in
jedem Fall reduziert werden müssen.
Im vorliegenden Beispiel wurde Innendämmung in einer Stärke von 60
mm konzipiert. Damit bleiben Wohnraumverluste auf ein Minimum beschränkt, die Temperaturen auf der
Innenwand werden deutlich angehoben. Andererseits werden die Au-
Der Wärmedurchgang von
Außenwandflächen kann durch
Verbesserung der Dämmung verringert werden. Dies geschieht im
Allgemeinen durch die Anbringung
11
ßenwände stark ausgekühlt. Daher
sind Wärmebrücken konsequent zu
bearbeiten. Wie eine rote Linie
müssen die Luftdichtheit und die
Innendämmung daher ununterbrochen durchgehen.
THP Architekten stimmten das bauphysikalische Konzept mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.
Hierbei war es aus Sicht der Architekten unverzichtbar, die Innenkastenfenster gegen ansichtsgleiche
Nachbauten auszutauschen. Nur so
konnte eine wärmebrückenreduzierte
Konstruktion erreicht werden. Es
wurde erstmals im Bezirk ein positiver
Vorbescheid erteilt, die Innenfenster
auszutauschen. Die zuständige Behörde erklärte das Projekt zum Modellvorhaben im Denkmalschutz.
Zu planen sind alle Decken- und
Wandanschlüsse. In keinem Fall dürfen Innenwandtemperaturen unter
12,8 Grad Celsius liegen, weshalb Innendämmung immer eine kompetente Planung und Bauüberwachung
voraussetzt. Mit der gut gedämmten
Gebäudehülle kann der Energiebedarf
weitgehend regenerativ gedeckt, der
Primärenergiebedarf um 88 % und
der Bedarf an Heizwärme um
75 % gesenkt werden. Das Gebäude
erreicht nach Sanierung einen um
ca. 30 % besseren Standard als Neubauten.
3.3. Fenster und
Energieeinsparung
Dem Bauteil Fenster kommt bei der
Modernisierung von Bestandsgebäuden eine Schlüsselrolle zu. Die
Auswirkungen von Arbeiten an den
Fenstern, sei es eine Verbesserung
der Bestandsfenster oder eine komplette Erneuerung, sind erheblich:
Fenster wirken sich auf
Wärmeverluste, Wärmezugewinne
(Sonneneinstrahlung) und den
Luftaustausch aus;
Fenster definieren auch eine Maßsituation, z. B. beim Anschluss
eines Vollwärmeschutzes.
Die Erfahrung aus Modernisierungen
zeigt, dass man leider viel verkehrt
machen kann. Probleme oder gar
Schäden entstehen häufig dann,
wenn ausschließlich Maßnahmen an
den Fenstern durchgeführt werden
und weitergehende Aspekte unberücksichtigt bleiben.
1. Feuchteprobleme
Mit dem Einbau von Dichtungen in
ältere Bestandsfenster oder mit einem
vollständigen Fensteraustausch werden die nutzerunabhängigen Luftwechsel stark reduziert. Solche „mo-
Fazit: Klima- und Denkmal-
schutz sind wirtschaftlich vereinbar. Die Maßnahmen werden
durch KfW-Förderung bezuschusst
und sind steuerlich absetzbar.
Andreas Hoffmann (†)
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dernen“ Fenster sind 10- bis 20-mal
dichter als die Verbund- oder
Kastenfenster ohne Falzdichtung.
Im Ergebnis verbleibt die von den
Nutzern unweigerlich produzierte
Feuchtigkeit in wesentlich höherem
Maße in der Raumluft. Die erhöhten
Feuchtebelastungen können dann zu
Schimmelpilzbildungen auf Oberflächen führen. Es ist zwingend erforderlich, die Feuchtigkeit aus der
Raumluft durch häufiges Stoßlüften
nach außen abzuführen. Die dafür
erforderlichen kurzen Intervalle sind
jedoch den Nutzern in der Regel nicht
zuzumuten. Aus fachtechnischer Sicht
bedarf es deshalb stets parallel einer
Lüftungsplanung, um den erforderlichen Mindestluftwechsel unabhängig
vom Nutzer sicherzustellen. Hierfür
gibt es vielfältige Lösungen, z. B.
feuchtegeregelte Luftdurchlässe, integriert in die Fensterkonstruktionen.
2. Fensteranschlüsse
Nicht selten wird in Etappen modernisiert. Fenster werden ausgetauscht,
der Vollwärmeschutz kommt einige
Jahre später. Befinden sich die Fenster
hinter Mauerwerksanschlägen, wird
es mit dem Vollwärmeschutz maßlich
kritisch. An den Außenleibungen
kann in diesem Fall nur eine sehr
dünne Dämmung realisiert werden.
Es ergeben sich in diesen Bereichen
recht hohe Wärmeverluste, die den
Einspareffekt durch den Vollwärmeschutz oder die neuen Fenster sehr
negativ beeinflussen. Aus diesem
Grund sollte eine Fassadenmodernisierung stets ganzheitlich erfolgen,
d.h. Fensteraustausch und Vollwärmeschutz als gleichzeitige und
maßlich abgestimmte Maßnahme.
Fazit: Fenstermodernisierun-
gen haben erhebliche Auswirkungen auf die bauphysikalischen
Gegebenheiten in Gebäuden. Zur
Gewährleistung der Raumhygiene
und zur Ausschöpfung der möglichen Energie-Einsparpotentiale
muss „über den Tellerrand“ gesehen werden. Weitergehende
bauphysikalische Untersuchungen
sind unumgänglich. Dirk Sommer
3.4 Die Heizungsanlage
3.4.1 Nicht auf den
Gesetzgeber warten
Seit der Gesetzgeber vor einige Jahren mit der Energieeinsparverordnung
den Austausch von Heizanlagen bestimmt hat, die vor 1978 errichtet
wurden, sollten solche Fossile nicht
mehr im Keller anzutreffen sein. Doch
selbst Anlagen, die bereits 15 bis
20 Jahre alt sind, können nicht unbedingt als taufrisch gelten.
Wenn wir auf ein dreißig Jahre altes
Auto treffen, fangen die Augen an zu
leuchten. Doch in der Regel erfreuen
wir uns am Äußeren eines solchen
Fahrzeugs, sind jedoch weniger davon begeistert, dass dessen Motor 10
bis 15 Liter Sprit durch den Vergaser
laufen lässt. Und die wenigsten von
uns werden ein solches Automobil für
die tägliche Fahrt ins Büro verwenden. Hier möchte man schon den
technischen Fortschritt für sich nutzen.
Auch die Hersteller von Heizungsanlagen haben in den Jahren intensiv
die Energieeffizienz der Technik erhöht. Die Verbrauchsminderung eines
modernen Brennwertkessels lässt sich
mit dem Fortschritt in der Automobiltechnik vergleichen. Darüber hinaus
bieten die Pumpenhersteller mittlerweile Hocheffizienzpumpen an, mit
dem sich beispielsweise auch der
Stromverbrauch sehr deutlich, bis zu
80 Prozent, reduzieren lässt.
An dieser Stelle soll auch auf einen
weit verbreiteten Irrtum eingegangen
werden. Sehr oft sind wir mit der
Auffassung konfrontiert, dass die
jährliche Abgasmessung keine Auffälligkeiten ergeben habe und die
Heizungsanlage deshalb in Ordnung
sei. Hier hilft uns wieder der Vergleich
zum Auto: Diese Abgasmessung ist
mit der Abgasuntersuchung AU zu
vergleichen. Auch ein 30 Jahre altes
Auto wird die so begehrte Plakette
erhalten, die besagt, dass die zulässigen Schadstoffgrenzwerte eingehalten sind. Sie sagt aber nichts darüber
aus, ob beispielsweise die gewünschte Leistung nicht auch mit einem
deutlich geringeren Verbrauch erreicht werden kann.
Hinzu kommt, das bei der CO2-Messung die Heizung kurzfristig auf Volllast gefahren wird. Dieser Betriebszustand wird in der Praxis eher selten,
in der Regel nur an sehr kalten Tagen
erreicht. Gerade aber die Betriebszustände im unteren Lastbereich
begünstigen einen höheren Energieverbrauch. Moderne Anlagen, insbesondere auch die Regelungsanlagen,
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sen sich zusätzlich erneuerbare
Energien wie Sonnenenergie durch
einen Solaranlage nutzen oder gar
die Anlage vollständig auf erneuerbare Energie umstellen.
Drei Viertel der Energie in den Haushalten werden für die Heizung und
die Warmwasserbereitung aufgewendet. Eine Investition in die Heizungsanlage senkt daher nicht nur die
Schadstoffbelastung, sondern entlastet merklich das Budget. Die regelmäßige Wartung und Kontrolle der
bestehenden Anlagen sollte selbstverständlich sein, denn nur so ist ein
dauerhafter kostengünstiger Betrieb
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3.4.2 Der hydraulische
Abgleich
In den letzten Jahren wird in Fachkreisen rund um Immobilien vermehrt
über das Thema „Hydraulischer Abgleich“ gesprochen. Was hat es damit
auf sich?
kann die Vermutung einer nicht
abgeglichenen Anlage schon fast
zur Gewissheit werden.
Nicht selten treten die o.g. Probleme
auch „plötzlich“ nach erfolgter energetischer Sanierung von Gebäuden
auf. Die Umkehrung gilt jedoch nicht:
Das Fehlen dieser Anzeichen ist kein
Hinweis auf eine hydraulisch gut einregulierte Anlage!
Falsche Maßnahmen
Meistens wird bei Klagen von Bewohnern über mangelhafte Heizleistung
einzelner Heizkörper eine nicht ausreichende Pumpenleistung (Förderhöhe) oder eine zu geringe Vorlauftemperatur diagnostiziert. Als Folge
wird dann die Pumpe durch ein stärkeres Exemplar ersetzt und vielleicht
noch die Vorlauftemperatur angehoben. Das Ergebnis: warme Heizkörper
– gibt scheinbar dem Heizungsmonteur Recht. In Wahrheit jedoch liegen
hier die Dinge etwas komplizierter
und die häufig ergriffenen Maßnahmen sind in der Regel eher kontraproduktiv (Geräusche) oder auf Dauer
sehr unwirtschaftlich (Wärmeverluste,
Stromkosten).
Häufige Phänomene, die auf eine
hydraulisch nicht einregulierte
Heizungsanlage hindeuten:
Das eigentliche Problem
knarrende, brummende oder auch
pfeifende Töne aus der Heizungsanlage, deren genauer Ursprung
schlecht oder gar nicht zu identifizieren ist,
Klagen von Bewohnern, dass bestimmte Heizkörper nicht ausreichend, gar nicht oder z. B. nach
Nachtabsenkungen erst sehr spät
warm werden. Wenn diese Heizkörper nun auch noch am Ende
eines langen Heizstranges (im
Verhältnis zu den anderen) liegen,
Das von der Umwälzpumpe durch
das Heizungssystem gepumpte
Heizungswasser legt auf seinem Weg
zu den einzelnen Heizkörpern unterschiedlich lange Wege durch das
Verteilungssystem zurück. Dabei
durchströmt es unterschiedlich lange
Rohrstrecken, teilweise mit unterschiedlichen Durchmessern sowie verschiedene Armaturen oder Rohrbiegungen. Diese Elemente einer normalen Heizungsanlage setzen dem
durchströmenden Wasser Wider-
stände entgegen, die die Umwälzpumpe überwinden muss. Diese
Widerstände, die von verschiedenen
Faktoren wie Strömungsgeschwindigkeit des Wärmeträgermediums
(Wasser) oder dem Zustand der
Rohrinnenwand (Rauhigkeit) abhängen, bewirken entlang des Verteilungsstranges von der Pumpe bis zum
Heizkörper eine Druckabnahme. Das
heißt: Je länger der Strang und je
größer die Zahl der Armaturen in diesem Strang ist, desto größer ist der
Druckverlust im System. Um so niedriger ist der verbleibende Druck an
dem entsprechenden Heizkörper –
und umgekehrt. Insgesamt entstehen
hydraulisch, d. h. auf den Druck im
System bezogen, sehr unausgewogene Verhältnisse. Diese machen sich in
Geräuschen (durch entstehende
Schwingungen an Stellen mit hohen
Strömungsgeschwindigkeiten) oder
durch mangelhafte Versorgung einzelner Heizkörper bemerkbar.
Besonders problematisch sind unabgeglichene Anlagen in Verbindung
mit Brennwert-Wärmeerzeugern.
Diese Technik setzt für einen optimalen, energiesparenden Betrieb niedrige Rücklauftemperaturen voraus,
möglichst über viele Betriebsstunden
eines Jahres. Unabgeglichene Heizungsanlagen weisen regelmäßig zu
hohe Rücklauftemperaturen auf, weshalb die Anlage weniger als möglich,
u. U. fast gar nicht im sog. Kondensationsbetrieb „fährt“. Damit verliert ein teures System seinen Vorteil,
nämlich die Rückgewinnung der Verdampfungswärme aus dem Rauchgas.
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flusswiderstände in den Heizkreis
„eingebaut“ werden. Die sorgen
dafür sorgen, dass unabhängig vom
Standort des Heizkörpers – ob im Erdgeschoss eines Gebäudes oder im
Dachgeschoss – maximal die Menge
an Heizungswasser durch einen Heizkörper fließt, die notwendig ist, die
Wärmeverluste des entsprechenden
Raumes zu kompensieren – und nicht
mehr. Auf diese Weise wird eine sehr
ausgeglichene Verteilung der Volumenströme im Heizungssystem erreicht, ohne dass es zu unausgeglichener Versorgung einzelner Räume
oder zu lästiger „Heizungsmusik“
kommt.
Diese oben erwähnten „Widerstände“
sind genau zu bemessen und werden
an entsprechend ausgestatteten (voreinstellbaren) Thermostatventilen eingestellt. Die grundsätzlich auch mögliche Einstellung an Rücklaufverschraubungen ist nur eingeschränkt
zu empfehlen, weil die Durchflussquerschnitte konstruktionsbedingt
dort sehr eng und damit verstopfungsgefährdet sind.
Der Aufwand, den der hydraulische
Abgleich erfordert, ist je nach Objektgröße und Komplexität der Anlage
sehr unterschiedlich. In Bestandsgebäuden muss in der Regel die Heizlast
raumbezogen ermittelt werden, was
je nach Genauigkeit unterschiedlichen
Aufwand erfordert. Heizungsanlagen
in großen Bestands-Objekten verursachen häufig einen größeren Aufwand, weil zunächst das Anlagen-
schema „recherchiert“ werden muss.
Allgemeine Hinweise auf mögliche
entstehende Kosten sind deshalb
nicht möglich. Bei Neuanlagen in
großen Objekten werden die Einstellwerte für das Ventil jedes Heizkörpers
„Software-gestützt“ ermittelt.
Die Rechtslage
Nach der VOB – DIN 18380 sind neue
Anlagen hydraulisch abzugleichen,
ggf. Strangregulierventile einzubauen.
Das gilt nicht nur für Neubauten,
sondern insbesondere auch dann,
wenn im Bestand umfangreiche
Änderungen an der Heizungsanlage
vorgenommen worden sind.
Erfahrungen haben gezeigt, dass
über 80 Prozent der Heizungsanlagen
im Bestand nicht abgeglichen sind.
(siehe auch „OPTIMUS“ – Studie
Wolf/Jagnow zum hydraulischen Abgleich von (Bestands-) Heizungsanlagen.)
Zusammenfassung
Nicht abgeglichene Heizungsanlagen verursachen nicht nur Komfort-Probleme, sondern auch Energieverluste und damit Kosten.
Besondere Probleme entstehen in
Verbindung mit modernen Brennwert-Heizungsanlagen.
Ein Großteil aller Heizungsanlagen
im Bestand ist nicht oder nur unzureichend hydraulisch abgeglichen.
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Es ist (noch) nicht davon auszugehen, dass alle Heizungsbaubetriebe
in der Lage sind, einen hydraulischen Abgleich sachgerecht durchzuführen.
Die Einregulierung der Heizungshydraulik von Bestandsgebäuden
kann je nach den Gegebenheiten
vor Ort mit sehr unterschiedlichem
Aufwand und damit Kosten verbunden sein, andererseits kann sie
aber längerfristig viel Energie und
oft auch Ärger mit unzufriedenen
Mietern ersparen.
Christian Kirscht
3.5. Erneuerbare Energien
bei der Gebäudesanierung
Im neuen Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) wird der
Einsatz von Erneuerbaren Energien
beim Neubau zur Pflicht. Dessen
ungeachtet bietet sich der Einsatz von
Solaranlagen, Wärmepumpen oder
Pelletheizungen auch bei einer
Sanierung in Bestandsgebäuden an.
Generell spricht man von Erneuerbarer oder auch regenerativer Energie, wenn Energie aus Quellen genutzt wird, die dauerhaft zur Verfügung stehen (Sonnenenergie, Erdwärme), aus nachwachsenden Rohstoffen
(Holz) besteht oder deren Nutzung
als CO2-neutral eingeschätzt wird.
Gerade Sonnenkollektoren müssen
mittlerweile nicht mehr als Nischenprodukt angesehen werden. Darüber
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hinaus haben steigende Öl- und
Gaspreise für eine verstärkte Nachfrage nach Alternativen wie Wärmepumpe und Pelletheizung geführt.
genutzten Solarstrom erhält man eine
Vergütung, die zur Refinanzierung
der Investition in eine PhotovoltaikAnlage eingesetzt werden kann.
Bei dem Einsatz alternativer Energieressourcen wie Sonnenenergie und
Erdwärme ist jedoch eines ganz deutlich hervorzuheben: Diese Energiequellen werden nie direkt verwendet,
sondern immer über Trägermedien,
die die genutzte Energie nur in Teilen
zur Erwärmung des Gebäudes nutzbar machen. Die Größe der Anlagen
ist natürlich aus wirtschaftlichen und
räumlichen Gründen beschränkt.
Deshalb ist es ganz bedeutsam, dass
der Energiebedarf der Gebäude vor
dem Einsatz erneuerbarer Energien
deutlich gesenkt wird. Mit anderen
Worten: ein solches Gebäude braucht
eine Wärmedämmung und eine
Fenstersanierung, um den Energiebedarf mindestens zu halbieren. Je
nach Mittelseinsatz kann der Energiebedarf sogar um bis zu 90 Prozent
vermindert werden.
Die thermische Solaranlage liefert in
der Regel in den Sommermonaten die
vollständige Energie zur Warmwassererwärmung, in den Wintermonaten dient sie zur Unterstützung. Im
Jahresdurchschnitt können Solaranlagen etwa 60 Prozent der Energie
für die Warmwasserbereitung liefern.
Die Eignung eines Gebäudes für den
Einsatz von Solaranlagen ist abhängig
von einer möglichen Verschattung
durch Baumbestand oder Nachbargebäude, von der Ausrichtung und
Neigung des Daches (möglichst nach
Süden) und von der Größe der Dachfläche. Eventuell vorhandene Auflagen des Denkmalschutzes oder einer
Erhaltungssatzung können unter Umständen eine Installation verhindern.
Die Solaranlage
Bei der Sanierung kommt eine
Solaranlage in der Regel als thermische Anlage zum Einsatz, die zur
Unterstützung der Heizung und der
Warmwasserbereitung dient. Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
hingegen werden dabei nur zusätzlich
eingesetzt, sofern große Flächen zur
Verfügung stehen. Der mit solchen
Anlagen gewonnene Strom kann im
Gebäude direkt genutzt werden, der
Überschuss wird in das örtliche
Stromnetz eingespeist. Sowohl für
den eingespeisten als auch den selbst
Die Wärmepumpe
Wärmepumpen nutzen die Erdwärme
mit dem technischen Prinzip eines
umgekehrten Kühlschranks. Die Wärme wird dem Erdreich über Sonden,
die in Bohrungen mit einer Tiefe von
bis zum 100 m eingebracht werden,
oder über in der Fläche verlegte
Kollektoren entzogen. Letzte kommen in der Regel beim Neubau zum
Einsatz, da die zur Verfügung stehende Fläche des Gartens noch nicht
angelegt ist. Bei kleineren Grundstücken oder beim nachträglichen
Einbau im Zuge einer Sanierung kommen Sonden zum Einsatz. Hierbei ist
zu beachten, dass diese Bohrungen
genehmigungspflichtig sind und in
Wasserschutzgebieten nicht eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus
muss für die Bohrungen, die von
dafür spezialisierten Firmen durchgeführt werden, mit nicht unerheblichen Kosten gerechnet werden, die
von der örtlichen Situation und der
Anzahl und Tiefe der Bohrungen
abhängen. Darüber hinaus gibt es
auch sogenannte Luftwärmepumpen,
die der Außenluft Wärme entziehen
und auch noch bis Temperaturen um
den Gefrierpunkt Energie liefern.
Um die Erdwärme zu nutzen, werden
die Temperaturen des Erdreiches auf
das Temperaturniveau eines Gebäudes angehoben. Bei diesem Prozess
kommt in der Regel eine elektrische
Pumpe zum Einsatz, die ihrerseits
natürlich Energie verbraucht. Je geringer der Temperaturunterschied ist,
desto effizienter kann die Wärme-
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pumpe arbeiten. Daher empfiehlt sich
die Verwendung einer Fußbodenheizung, da dort deutlich geringere
Vorlauftemperaturen benötigt werden, als dies in klassischen Radiatorheizungen der Fall ist.
Weiterhin ist zu beachten, dass die
Luftwärmepumpe bei niedrigen Außentemperaturen (ab minus 5 bis 10
Grad Celsius) nicht genügend Wärme zur Beheizung liefern kann, so
dass zusätzlich geheizt werden muss,
in der Regel dann durch Strom. Gerade in kalten Wintern können die
Energiekosten dadurch recht hoch
werden. Deswegen gilt auch hier der
eingangs erfolgte Hinweis, dass die
Gebäudehülle eines regenerativ
beheizten Gebäudes unbedingt
ertüchtigt werden sollte.
Die Pelletheizung
Der Energieträger Holz und damit z.
B. Pellets – zu kleinen Stäbchen verarbeitetes Abfallholz – fällt deshalb
unter die erneuerbaren Energien, da
er in überschaubaren Zeiträumen
nachwächst, im Gegensatz zu Öl und
Kohle, deren Vorkommen als endlich
zu betrachten sind. Bei diesen Heizanlagen ist zu beachten, dass für die
Lagerung der Pellets ein entsprechender Raum im Gebäude zur Verfügung
stehen muss, in etwa das doppelte
Volumen im Vergleich zu einem Öltank mit gleicher Energiemenge.
Nicht unerwähnt bleiben sollte die
Entstehung von Feinstaub durch
Pelletheizungen, die gerade bei kleineren und mittleren Anlagen ins
Gewicht fallen. Bei der Auswahl der
Anlage sollte daher auf besonders
effiziente und emissionsarme Kessel
geachtet werden; Feinstaubfilter sind
einzubauen.
Fazit
Bei jeder Gebäudesanierung sollte
unbedingt der Einsatz erneuerbarer Energie geprüft werden. Der
Beitrag zur CO2 -Emissionssenkung
ist erheblich und ein nicht zu
unterschätzender Vorteil: Man
vermeidet bei dieser Gebäudeheizung die Abhängigkeit von
fossilen Ressourcen wie Öl und
Gas und von den ständig steigenden Energiekosten. Es sei aber
nochmals betont, dass die Senkung des Energiebedarfs durch
18
energetische Verbesserung der
Gebäudehülle eine wesentliche
Maßnahme beim Einsatz alternativer Energieträger darstellt.
Zum guten Schluss
Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland vom 23. Mai 1949
(BGBl. S.1), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I
s.2034): Artikel 20a – „Der Staat
schützt auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen … .”
Hans-Otto Strache
3.6. Schimmelpilzprobleme nach der
energetischen Sanierung
Eines der Probleme, die in den letzten
Jahren häufig nach Sanierungen auftreten, ist die Ansiedlung von Schimmelpilz in den frisch sanierten Wohnungen. Schimmelpilz in Wohnungen
hat es immer gegeben. Aber heute ist
er zu einem echten Problem geworden. Einerseits tritt er heute viel häufiger auf, andererseits ist die Empfindlichkeit größer geworden. Was
hat sich verändert?
Heizung
Vor 100 Jahren wurde mit Kachelöfen
geheizt, jedes Zimmer einzeln nach
Bedarf. Wo geheizt wurde, entstanden Strahlungswärme und Luftbewegung. Schimmelprobleme gab es,
wenn die Wohnung überbelegt und
wenig beheizt war.
Seit den 60er und 70er Jahren des
vorigen Jahrhunderts wurden flächendeckend Zentralheizungen eingebaut.
Die Energie war billig, es wurde großzügig geheizt. Die Heizungen hatten
hohe Vorlauftemperaturen, das sorgte für eine starke Luftzirkulation.
Schimmelprobleme waren die Ausnahme.
Inzwischen werden zunehmend Heizsysteme entwickelt und eingesetzt,
die mit der Energie sparsam umgehen. Sie heizen mit geringeren
Vorlauftemperaturen. Im Neubau
werden auch zunehmend Fußbodenheizungen eingebaut. Die neuen
Heizsysteme verursachen weniger
Luftzirkulation im Raum, und viele
Wohnungsnutzer versuchen zusätzlich Energiekosten zu sparen durch
Herunterdrehen der Heizungen,
raumweise (Schlafzimmer) oder in
Zeiten der Abwesenheit.
Alle Räume der Wohnung sollten
ausreichend beheizt werden, weil
in kühlen Räumen eine zu hohe
relative Luftfeuchtigkeit entsteht.
Wärmebrücken, besonders an
Außenecken, treten bei geringer
Luftbewegung stärker in
Erscheinung, sie müssen deshalb
auch in der Sanierung sorgfältig
berücksichtigt werden.
Die Heizkörper stehen an der am
schlechtesten gedämmten Stelle in
der Nische unter dem Fenster. Weil
die Wandflächen erwärmt werden,
entsteht hier meist kein Schimmel,
aber es geht viel Energie verloren.
Fenster
Die Taupunkttemperatur bei Fenstern (erstellt mit DÄMMWERK 2006)
Vor 100 Jahren wurden in Wohnräumen Kastendoppelfenster eingebaut, in den unbeheizten Nebenräumen Einfachfenster. Die Fenster
waren nicht luftdicht. An den äußeren Scheiben bildeten sich im Winter
Tauwasser und Eisblumen. Heruntertropfendes Wasser wurde in kleinen
Rinnen und Sammelbehältern aufgefangen, feuchte Flügelrahmen und
Fensterbänke wurden selbstverständlich regelmäßig abgewischt.
In den 60er und 70er Jahren wurden
Verbundfenster und Isolierglasfenster
eingebaut und das praktische DrehKipp-Fenster wurde erfunden. Auch
diese Fenster waren nicht luftdicht, es
bildete sich aber nicht mehr so leicht
Tauwasser.
Seit Einführung von Wärmeschutzund Energieeinsparverordnung werden die Fenster zunehmend dichter
und haben höhere Dämmwerte. Das
Tauwasser bildet sich nicht mehr an
der Scheibe, sondern neben dem
Fenster an der Laibung, weil diese
jetzt oft kälter ist als das Fenster. Hier
fällt es aber erst auf, wenn Schimmel
entstanden ist. Die hohe Luftdichtheit
verhindert, dass warme Luft nach
außen entweicht. Andererseits verhindert sie aber auch, dass das in der
Luft gebundene Wasser nach außen
abgeführt wird. Der für die Senkung
der Luftfeuchtigkeit im Raum erforderliche Luftaustausch mit der Außenluft muss jetzt bewusst durch
Lüften oder durch mechanische Lüftungsanlagen herbeigeführt werden.
ein kurzer heftiger Luftaustausch.
Dabei bleiben die Oberflächen im
Raum warm, aber die Luftfeuchtigkeit
wird abgeführt. Wo keine effektive
Fensterlüftung möglich ist, sollte eine
Lüftungsanlage eingebaut werden.
Es ist vor allem das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu nennen, mit
dem die Bundesrepublik Deutschland
als Eigentümer der KfW-Bank, Darlehen zu zinsverbilligten Konditionen
anbietet. Eigentümer von Ein- oder
Zweifamilienhäusern oder auch Eigentumswohnungen können in diesem Programm auch Zuschüsse
wählen. Grundsätzlich gilt, dass die
Höhe der Zinsen im umgekehrten
Verhältnis zur Energieeinsparung stehen, die mit der Sanierung erreicht
werden soll. Das heißt, je höher die
Energieeinsparung, desto niedriger
sind die Zinsen.
3.7. Finanzierung
und Förderung
Zu unterscheiden sind zwei Varianten:
Eine, in dem mit den Sanierungen
das so genannte Neubauniveau erreicht wird, eine zweite, in dem verschiedene Maßnahmen zu Paketen
kombiniert werden können. Die
Variante A gilt für Gebäude, die bis
zum Jahresende 1983 errichtet wurden. Bei Erreichen des NeubauNiveaus nach § 3 der Energieeinsparverordnung erhält man zum zinsgünstigen Darlehen zusätzlich einen
Tilgungszuschuss in Höhe von fünf
Prozent. Sollte das Neubau-Niveau
sogar um mindestens 30 Prozent
unterschritten werden, bekommt
man einen Zuschuss in Höhe von
12,5 Prozent.
Fazit
Die beste Sanierung an einem
Detail bringt nichts, wenn das
Gebäude nicht als Gesamtheit
betrachtet wird. Energieeffiziente
Heizsysteme und hochdämmende
luftdichte Fenster sind sinnvolle
Möglichkeiten der Energieeinsparung, aber der Rest des Gebäudes muss darauf abgestimmt
sein.
Dipl.-Ing. Gunhild Reuter, Architektin,
öbuv Sachverständige
für Schäden an Gebäuden
Luftdichte und hoch gedämmte
Fenster sind gut für die Energieeinsparung. Sie müssen aber im Zusammenhang mit der restlichen Konstruktion betrachtet werden. Wärmebrücken an der Laibung müssen gedämmt werden.
Die Förderprogramme
der KfW-Bank
Appelle an die Bewohner, mindestens
dreimal täglich zu lüften, bewirken
nicht unbedingt eine Besserung.
Vielfach wird über lange Zeiträume in
Kippstellung gelüftet, was zur Auskühlung des Sturzbereichs und zu
Feuchtigkeitsschäden führt. Viele
Wohnungen erlauben keine Querlüftung. Am wirkungsvollsten ist aber
Wer in die energetische Sanierung
seines Gebäudes investieren will,
kommt an den Finanzierungsangeboten der KfW-Förderbank nicht vorbei. Wichtig zu wissen ist jedoch,
dass diese Mittel nicht direkt bei der
KfW, sondern immer über eine
Geschäftsbank, beispielsweise die
Hausbank, beantragt werden müssen.
Die Variante B gilt für Gebäude, die
bis zum Jahresende 1994 fertiggestellt wurden. Innerhalb der einzelnen
Pakete können zum einen Maßnahmen zur Wärmedämmung von Dach,
19
Außenwände oder Kellerdecke, zum
anderen der Heizungsaustausch und
die Fenstererneuerung kombiniert
werden.
www.kfw-foerderbank.de und dem
Menupunkt „Bauen, Wohnen,
Energiesparen“.
Nur diese wenigen Informationen zeigen bereits, dass vor dem Beginn
einer Sanierungsmaßnahme es dringend angeraten ist, einen Energieberater einzubeziehen. Häufig gilt
nämlich MEHR ist WENIGER. Soll
heißen, durch zusätzliche Maßnahmen (mehr Baumaßnahmen) erreicht
man ein Einsparungs-Niveau, mit dem
man günstigere Zinsen oder gar
höhere Tilgungszuschüsse (weniger
Belastung) erhalten kann.
Die BAFA-Förderung für energetische Vor-Ort-Beratung und
erneuerbare Energien
Da die Bedingungen häufig angepasst werden, kann hier nur ein kurzer Abriss erfolgen. Detailliertere
Informationen finden sich auf der
Internetseite der KfW unter
Für den Energieberater selbst und
seine Vor-Ort-Beratung kann ein
Zuschuss des Bundeswirtschaftsministeriums bzw. seinem Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) in Anspruch genommen werden. Wichtig hier, dass die Beratung
nicht vor der Förderzusage erfolgt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 300
Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie 360 Euro für Wohnhäuser mit
mindestens drei Wohneinheiten. Es
werden auch Thermografiegutachten
pauschal mit 150 Euro bezuschusst.
Weiterhin Beachtung finden sollte das
sogenannte Marktanreizprogramm
zur Nutzung Erneuerbarer Energien,
mit dem insbesondere der Einsatz von
Solarkollektoren aber auch anderer
Technologien gefördert wird.
Die aktuellen Konditionen finden sich
im Internet unter www.bafa.de, die
Menupunkte sind „Energie“ und
„Energiesparberatung“ bzw.
„Erneuerbare Energien“.
Das QUAB-Programm des
Berliner Senats
Unter dem Namen Qualifizierungsund Beschäftigungsförderung (QUAB)
unterstützt der Berliner Senat über
die Investitionsbank Berlin (IBB) die
Wärmedämmung der Außenwände
an Mietwohngebäuden mit einem
einmaligen Baukostenzuschuss.
Gefördert werden Eigentümer von
Mehrfamilien-Mietwohngebäuden,
die bis zum Jahresende 1983 fertiggestellt wurden, mit einem Zuschuss
in Höhe von 30 Euro je Quadratmeter
gedämmter Fläche. Voraussetzung für
diese Förderung ist, dass der ausführende Betrieb für den Zeitraum der
Sanierungsmaßnahme dort Arbeitslose zusätzlich beschäftigt. Darüber
hinaus verpflichtet sich der Vermieter,
die Modernisierungsumlage auf max.
30 Euro je Quadratmeter geförderter
Fläche zu beschränken.
Die Abwicklung dieser Förderung
liegt in den Händen der gemeinnützigen KEBAB gGmbH. Weiterführende
Informationen finden sich auf der
Webseite der IBB www.ibb.de, dort
unter den Stichworten „Förderangebote“, „Immobilien“, „Vermieter
und Investoren“ und „QUAB“.
Pauschale Angaben, welche Maßnahmen zu welchen Kosten finanziert
werden können, verbieten sich, da
jedes Gebäude unterschiedliche
Maßnahmen ermöglicht. Auf die
Unterstützung zertifizierter Energieberater sollte daher bei der Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen nicht verzichtet werden, zumal ihre Einschaltung bei der Beantragung von einigen der KfW-Fördermittel erforderlich ist.
Wilfred Pietschke
20
4.
auf der Spur
4.1. Thermografie
Eine Thermografiekamera verfügt
über Sensoren, die elektromagnetische Wellen von Gegenständen
messen. Da die Intensität der Strahlung in sehr starkem Maße von der
Temperatur abhängt, ist die Thermografie ein sehr genaues Messverfahren. Darüber hinaus ist sie ein schnelles und kostengünstiges Verfahren,
da es berührungslos arbeitet und
auch schwer zugängliche Stellen
erreicht. Es liefert zuverlässige und
gut dokumentierbare Ergebnisse, die
vor Gerichten anerkannt werden.
Unschätzbarer Vorteil der Thermografie ist ihre Anschaulichkeit. Auch
dem Laien werden Energiegutachten
verständlich, die mit Thermogrammen
belegt sind. Maßnahmen zum Wärmeschutz leuchten jedem ein, der die
Energieverluste seines Hauses mit
eigenen Augen gesehen hat.
Speziell bei Baumaßnahmen ist eine
Überprüfung mit Hilfe der
Thermografie empfehlenswert. So
können z. B. schlecht ins Mauerwerk
eingebundene Fenster auf Thermogrammen zweifelsfrei sichtbar gemacht und sofort beanstandet werden. Mit der Thermografie lassen sich
verdeckte bauliche und konstruktive
Problemstellen frühzeitig erkennen
und zur Bauabnahme dokumentieren.
So können Baumängel schon behoben werden, bevor kostenintensive
Folgeschäden entstehen.
unzureichender Luftwechsel oder
bauliche Mängel für den Feuchteniederschlag verantwortlich sind.
4.2. Blower-Door-Test
Auch Fehler beim Wärmeschutz fallen
sofort ins Auge. Gezielte Untersuchungen von Gebäudeteilen, deren
Dämmung erfahrungsgemäß mehr
Mühe bereitet, belegen, dass das
Dämmmaterial sehr häufig im Giebelbereich, am Anschluss von Sparren
und Pfetten sowie beim Anschluss
vom Dach zur Außenwand unzureichend verlegt oder sogar vergessen
wird. Ebenso hilfreich ist der Einsatz
der Thermografie bei der Klärung,
welche Ursachen Feuchteschäden
oder Schimmelflecken in Wohnungen
haben.
Der Blower-Door-Test ist ein
Messverfahren zur Überprüfung der
Luftdichtigkeit von Gebäuden. Der
Luftwechsel in einem Gebäude ist für
einen erheblichen Teil des Energiebedarfs eines Gebäudes verantwortlich. Um einen unkontrollierten
Luftwechsel zu verhindern, wurde die
luftdichte Bauweise in der Wärmeschutzverordnung 95 festgeschrieben.
In die Energie-Einspar-Verordnung
EnEV 2001 wurde das Blower-DoorTestverfahren zum Nachweis der
Luftdichtheit eines Gebäudes aufgenommen. Ein unkontrollierter Luftwechsel kann auch zu Schäden am
Gebäude führen, wenn feucht-warme
Luft innerhalb der Baukonstruktion
kondensiert.
Zusammen mit Messungen der
Raumluftfeuchte wird deutlich, ob
Die luftdichte Bauweise bedeutet
jedoch nicht, dass gar kein Luftwech-
21
sel mehr stattfindet. Ein Mindestluftwechsel ist auch nach EnEV zur
Sicherstellung eines hygienischen
Innenraumklimas vorzusehen. Die
ausschließliche Belüftung eines Gebäudes über die Fenster ist im allgemeinen nicht ausreichend.
Abstufung von 10 bis 60 Pascal. Das
Messverfahren ist festgelegt in der EN
13829. Aus dem gemessenen Fördervolumen des Ventilators und dem
Nettoluftvolumen des Hauses wird
der Luftwechsel berechnet und dann
mit den Grenzwerten verglichen.
Beim Blower-Door-Test werden verschiedene Windzustände simuliert,
die auch natürlicherweise auf ein
Haus wirken. In die Eingangstür oder
Terrassentür des zu prüfenden Hauses
wird ein großer Ventilator eingebaut
und es werden Drucksensoren innen
und außen installiert. Durch einen
Computer gesteuert, erzeugt der
Ventilator festgelegte Unterdruckbzw. Überdruckwerte in einer feinen
Zulässig für ein Haus mit Fensterlüftung ist ein 3-facher stündlicher
Luftwechsel beim Prüfdruck 50 Pa.
Ein Haus mit raumlufttechnischer
Anlage muss dichter sein, hier sind
die Anforderungen erfüllt bis maximal
1,5 fachem stündlichen Luftwechsel
(bei 50 Pa). Diese Grenzwerte sind in
der Energie-Einsparverordnung (§5,
Anhang 4, Abschnitt 2) und der DIN
4108- 7 festgeschrieben.
4.3. Energiemonitor
Heizungs-EKG
Nach Schätzung von Experten wird so
gut wie jede Heizungsanlage nicht
optimal gefahren. Hohe Verluste sind
insbesondere in der Regelung und in
einem schlecht abgestimmten Heizungsnetz zu sehen. In diesem Bereich sind nur wenige Heizungsbetriebe tätig, da der Nachweis der
Verluste bislang relativ aufwendig
war. Es werden Werkzeuge und
Methoden erforderlich, um eine
kostengünstige Analyse vornehmen
zu können.
Mit dem Heizungs-EKG steht ein solches Verfahren zur Verfügung. Dem
Kunden kann einerseits präzise und
eindringlich die energetische Qualität
seiner Heizungsanlage vorgeführt
werden, andererseits bietet es eine
22
glaubwürdige und verständliche
Darlegung der Einsparpotenziale. Das
Heizungs-EKG greift nicht in die
Abläufe und die Regelung der Heizungsanlage ein. Das EKG verweist
zudem auf den Begriff aus der
Medizin. Dort werden auch Kurven –
die der elektrischen Potentialänderungen am Herzen – aufgezeichnet, die
Rückschlüsse auf den Zustand des
Organs zulassen. Das EKG steht für:
Effizienz mit geringen Kosten und
hohem Gewinn.
Mit dem Heizungs-EKG werden alle
relevanten Leistungsparameter einer
Heizungsanlage kontinuierlich über
24-Stunden aufgezeichnet. Das
Heizungs-EKG wird mit dem Energiemonitor der Firma Testo durchgeführt. Im Energiemonitor werden die
Messwerte für den Abgasverlust, den
CO-Gehalt, die Abgastemperatur
sowie die Vor- und Rücklauftemperaturen von Heizkessel, Heizkreisen
und Warmwasserbereitung gespeichert. Gleichzeitig wird die Außentemperatur, die Lufttemperatur und
die Luftfeuchtigkeit in einem so genannten Referenzraum – in der Regel
in einer Wohnung – aufgezeichnet.
Alle gemessenen Parameter werden
mit der Energiemonitor-Software
zusammengefasst und ausgewertet.
Als Ergebnis wird das Einsparpotential
durch eine optimierte Einstellung der
Heizungsanlage berechnet. In der
Regel liegt das Einsparpotential zwischen 5 und 30 %. Auch Fehler in der
Heizungsanlage oder Überdimensionierungen werden aufgedeckt.
Hugo Starken / Georg Rodriguez
5.
Energieeinsparverordnung
2009 und die Planung 2012
auf der Zielgeraden
Die Ausweispflicht aus der Energie-Einsparverordnung EnEV 2007
tritt gerade in Kraft, da soll bereits
die neue Verordnung verabschiedet
werden. Noch vor deren Inkrafttreten,
wird bereits vom Bundesbauminister
bereits eine Aussicht auf die EnEV
2012 gegeben. Die Ereignisse um die
Energie-Einsparverordnung überschlagen sich.
Was ändert sich nun in welchem
Umfang und vor allem welche
Auswirkungen hat das auf jeden von
uns?
24
Die geplante EnEV 2009 in
Stichpunkten
1. Für Neubauten (Wohn- und
Nichtwohngebäude) sollen die
Anforderungen an den Jahresprimärbedarf (Qp) unter Berücksichtigung des ökologischen Faktors des Brennstoffes um 30 Prozent verschärft werden, der spezifische Transmissionswärmeverlust
(Ht), also der tatsächliche bauphysikalische Wärmeverlust der
Gebäudehülle um 15 Prozent nach
unten korrigiert werden.
2. Für Bestandsgebäude sollen den
durch Umbauten zulässigen Aufschlag von 40 % gegenüber der
notwendigen Qualität von Neubauten auf 20 % minimiert werden.
3. Nachstromspeichergeräte vor
01.01.1990 in Betrieb gegangen,
müssen 2020 außer Betrieb genommen werden, für alle älteren
Geräte gelten 30 Jahre als maximale Lebenszeit.
4. Generell sollen die unter Punkt 1
aufgeführten Differenzen zwischen
Qp und Ht- Wert vor allem durch
Heizungsanlagen aufgefangen
werden, die die Nutzung von erneuerbarer Energie ermöglicht
(Überprüfung aller Kleinfeuerstellen auf Schadstoffemissionen,
Elektrische Speicherheizsysteme
bei mehr als 5 Wohneinheiten
nicht mehr einbauen, ältere als
30 Jahre müssen rückgebaut
werden).
5. Umstellung der Bilanzierung bei
Wohngebäuden auf die bis jetzt
nur bei Nichtwohngebäuden geltende DIN 18599. Außerdem die
Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude.
6. Im Bauteilnachweisverfahren, bei
kleineren Renovierungen notwendig, werden die maximalen U-Werte für Außenbauteile um 20-30 %
verschärft.
7. Oberste Geschossdecken, soweit
begehbar, müssen unter bestimmten Vorraussetzungen gedämmt
werden.
8. Vermutlich wird es eine Anpassung
der Konditionen der KfW- Förderprogramme geben, da die bisherigen erhöhten Anforderungen der
KfW- Bank bei Förderungen dann
den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen würden.
9. Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verschärft, Prüfungen, Nachweise zur Durchführung und behördliche Stichprobenkontrollen werden eingeführt,
sowie einheitliche Bußgeldvorschriften.
Aussicht auf die
Energieeinsparverordnung 2012
Es ist voraussichtlich in 2012 mit
weiteren Verschärfungen zu rechnen.
Es wird damit zum Einsatz von
Lüftungsanlagen kommen müssen.
Die Anforderung an Nichtwohngebäude werden ebenfalls schrittweise verschärft,
Zu prüfen bleibt weiterhin die
Wirtschaftlichkeit.
Welche Konsequenzen haben
die Gesetze?
In der Vergangenheit hat sich gezeigt,
dass der Gesetzgeber in den neuen
Gesetzen, die schon mit der EnEV
2007 sehr drastische Veränderungen
und Regelungen mit sich brachten,
mit dem hierfür notwendigen Geldeinsatz des Hauseigentümers sehr
vorsichtig umgegangen ist.
Die Einführung des Energieausweises
kostet den Hauseigentümer lediglich
die Erstellung des Ausweises, führt
jedoch erst einmal nicht zu Handlungsverpflichtungen, sondern dient
lediglich der Information des Eigentümers und potenziellen Käufern
oder Mietern über die energetische
Qualität der Immobilie.
Umbauverpflichtungen bestanden
lediglich beim Austausch ganz alter
Kessel oder der Dämmung der
Kellerdecke.
Grundsätzlich hat sich in allen mir
bekannten Fällen die Austauschverpflichtung eines Kessels oder Aufrüstungsverpflichtung durch Dämmung einer Decke im Gebäudeinneren für den Eigentümer finanziell relativ kurzfristig amortisiert.
In den nun folgenden Novellierungen
2009 und auch 2012 steht wieder
deutlich im Gesetzestext festgeschrieben, dass sich die Verschärfung der
Anforderungen finanziell tragfähig
gestalten sollen. Der Gesetzgeber
sieht vor, im Falle einer Nichtrentabilität Befreiungen durch Sachkundige
anzuerkennen. Wie das jedoch wirklich umgesetzt werden kann, ist zur
Zeit unklar und meinerseits schwer
vorstellbar.
Auch will der Gesetzgeber, wie schon
in der Vergangenheit, staatliche
Anreize durch viele Förderprogramme
schaffen, um die technisch möglichen
Umsetzungen voranzutreiben. Zur
Zeit gibt es belohnende Fördergelder
bei Überschreitung der gesetzlichen
Mindestmaße. Wie das bei stark
angehobenen Werten noch gehen
soll, bleibt sich mir unerschlossen,
zumal die schon sehr hoch angelegten Werte einer EnEV 2012 kaum
noch zu toppen sein werden, und
schon gar nicht durch rentablen
Mitteleinsatz.
Der Gesetzgeber kann und will den
Eigentümer von Immobilien nicht
zwingen, etwas umzubauen, wenn es
sich nicht auch amortisiert, so steht
es festgeschrieben. Es gilt jedoch bei
Neuerrichtung oder gewünschtem
Umbau von Seiten des Eigentümers
dann das neue Regelwerk der EnEV
einzuhalten, das sich immer weiter
verschärft. In Energieberaterberichten, schon heute von der Deutschen
Energie-Agentur DENA gefördert,
lässt sich die wirtschaftliche Amortisation aller Einzel- oder Paketmaßnahmen von Energieberatern nachweisen. Genau dieser bewusste Umgang mit den Anforderungen nach
EnEV soll weiter unterstützt werden.
Nur was passiert, wenn die Grundwerte bereits so hoch sind, das errechnete Freiwilligkeiten undenkbar
werden? Langfristig wird es nur noch
um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte gehen,
wenn diese im oben beschriebenen
Stufenplan immer weiter angezogen
werden.
Natürlich sind gerade im Neubau aber
auch in der Altbausanierung im Jahr
2009 die Mindestanforderungen an
die Bauteile und Anlagentechnik einfacher umsetzbar, und ein Bauen
beispielsweise ohne Lüftungsanlage
noch möglich. In der Zukunft wird
sicher bei größeren baulichen Sanierungen und im Neubau ein aufwendigeres Nachweisverfahren notwendig
und das bei gewaltigen Anforderungen an Anlagentechnik und Gebäudehülle.
Die nächsten drei Jahre sollten demnach genutzt werden um baulich notwendige Investitionen nach alter
Gesetzeslage zu tätigen, denn die
neuen Einsparverordnungen werden
das Bauen sehr teuer machen.
Die Energieeinsparungen, die dadurch
geschaffen werden, werden sich erst
nach 20 oder mehr Jahren amortisieren können. Im Mietwohnungsbau
wird bei derzeitigen Energiepreisen
völlige Unwirtschaftlichkeit einsetzen.
Der von Politikern versprochene
Ausgleich dieser Kosten über
Fördergelder ist sicher nicht einmal
ansatzweise realisierbar.
Anja Beecken
25
6.
sanierung aus Sicht von
Mietern und Vermietern
6.1. Der Berliner Mieterverein
zur energetischen Sanierung
Die Klimakatastrophe, der zunehmende Kampf um knappe Ressourcen
und eine Verschärfung der lokalen
und globalen Spaltung in Armut und
Reichtum haben Klimaschutzpolitik
regional, bundesweit und auf Ebene
der weltweiten zwischenstaatlichen
Beziehungen zu einem Thema erster
Ordnung gemacht.
In den meisten Industriestaaten
wächst zu Recht das Bewusstsein,
dass die Lösung der globalen
Probleme auch ein radikales
Umsteuern der Lebens- und Wirtschaftsweise auf lokaler Ebene erfordert. Dabei spielen unsere Häuser
26
und Wohnungen als Knotenpunkte
im Verbrauch von Ressourcen eine
herausragende Rolle.
Rund 40 % der Endenergie in
Deutschland wird für Heizwärme
(Raumwärme und Warmwasseraufbereitung) verbraucht, weit überwiegend von privaten Haushalten. Sollen
die nationalen Klimaschutzziele erfolgreich sein, müssen massive Investitionen der Wohnungswirtschaft in
Energieeinsparung und Ersatz durch
erneuerbare Energien erfolgen, die
ohne öffentliche Förderung allerdings
zu einer erheblichen Wohnkostenmehrbelastung der Mieter führen. Ob
Wärmeschutz oder Austausch von
Heizanlagen, alle Maßnahmen ziehen
in der Regel erhebliche Mietpreisstei-
gerungen nach sich, die zumindest
kurz- und mittelfristig nicht durch
entsprechende Heizkostensenkungen
kompensiert werden können.
Der Berliner Mieterverein fordert
zum Zwecke verstärkter Energieeinsparung und CO2-Vermeidung:
Die Klimaschutzkosten sind fair
zwischen Mietern, Vermietern und
Staat zu teilen.
Mieterhaushalte mit geringem
Einkommen (z. B. Wohngeldempfänger) müssen finanziell entlastet
werden.
Die Mieterhöhungsmöglichkeit
muss auf ein für Mieter wirtschaftliches Verhältnis zur Heizkosteneinsparung begrenzt wer-
den. Dabei soll maßgeblich sein, in
welchem Umfang Endenergie im
Wohngebäude nachweislich gespart wird.
Nur wenn diese Prämissen erfüllt
sind, kann eine Akzeptanz der Mieter
für Klimaschutz und Energieeinsparung in Wohngebäuden erwartet
werden. Konkret verlangt der Berliner
Mieterverein:
Der Energieverbrauch soll im Wohnungsbestand bis zum Jahr 2020 auf
maximal 60 kWh/qm/Jahr sinken. Die
Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energie, z. B. durch Solarthermie für
die Heizwärme und die Erwärmung
des Wassers ist für die langfristige
Bezahlbarkeit von Heizkosten unersetzlich. Erfüllen Vermieter die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeinsparung nicht, soll Mietern ein Kürzungsrecht bei den Heizkosten zustehen.
Energieeinsparung durch Umstellung
der Heizanlage auf eigenständige
gewerbliche Wärmelieferung (Contracting) darf in bestehenden Mietverhältnissen nur erfolgen, wenn dies
warmmietenneutral erfolgen kann.
Hauses. In zentral beheizten
Wohngebäuden könnten Mieter
mit Hilfe der Heizkostenabrechnung in verständlicher Form Erkenntnisse zu überhöhten Verbräuchen gewinnen. Dazu bedarf
es aber einer bundesgesetzlichen
Regelung.
Reiner Wild
Stellv. Hauptgeschäftsführer des
Berliner Mietervereins
6.2
Sanierung mit Gewinn –
aber nur mit viel Glück
Es gibt wohl kaum noch einen ernst
zu nehmenden Zeitgenossen, der
heute noch den Sinn einer richtig
durchgeführten energetischen Gebäudesanierung bestreitet. Nur in der
Frage, wer denn außer der Umwelt
eigentlich noch zu den Gewinnern
zählt oder ob es auch Verlierer gibt
und ob denn vom Gesetzgeber alles
getan wird, die Rahmenbedingungen
zur Verbesserung des Klimaschutzes
zu stärken, sind doch einige Zweifel
und Anmerkungen zum Stand erlaubt.
Dass das Mietrecht die energetische
Sanierung erschwert oder gar verhindert, ist in der öffentlichen Diskussion
leider noch nicht bekannt genug
bzw. führt bei unseren Mitgliedern,
die Wohnungen vermieten, zu einer
deutlich feststellbaren Zurückhaltung
und zu Unsicherheiten.
Dabei gibt es keine Zweifel: Es führt
kein Weg daran vorbei, Wohnungen
in der Ausstattung auf dem neuesten
Stand zu halten und die Qualität den
Markterfordernissen anzupassen.
Denn wer wird in Zukunft in einem
Haus eine Wohnung mieten, das als
Energieschleuder eingestuft wird?
Welcher Mieter wird, sofern auf dem
Wohnungsmarkt ein halbwegs ausgeglichenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage herrscht, Mietpreise akzeptieren, bei denen die
Heizkosten einen überproportional
Was will der Berliner
Mieterverein noch
Heizspiegel: Der Berliner Heizspiegel soll umgehend aktualisiert
und auch als Print-Version zur Verfügung gestellt werden. Mit dem
Heizspiegel wird eine Vergleichbarkeit über Energieverbräuche in
Wohngebäuden geschaffen und
Einsparungsbedarf thematisiert.
Öko-Mietspiegel: Im Berliner
Mietspiegel 2009 soll der energetische Zustand als Wohnwertmerkmal deutlich verbessert einfließen.
Mieterhöhungen könnten abhängig werden vom Grad des energetischen Zustands.
Optimierung von Heizanlagen:
Mit der Optimierung von Heizanlagen kann ohne großen finanziellen Aufwand der Energieverbrauch deutlich reduziert werden.
Transparenz durch Heizkostenabrechnung: Mietern fehlt es oft
an Wissen über den energetischen
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27
hohen Anteil an der Gesamtmiete
haben? Welcher Eigentümer kann es
sich leisten, den Wert seiner Immobilie Jahr für Jahr herabzusetzen, weil
angesichts der Tatsache, dass der
Mietertrag ein entscheidendes Kriterium bei der Wertbemessung darstellt
und die Mietpreise nicht Schritt halten bzw. Abschläge bei der Wertfeststellung hinzunehmen sind, wenn das
Haus nicht (mehr) in einem zeitgemäßen Standard ist?
Insofern ist es unverständlich, dass
die durch Gesetz und Rechtsprechung
festgelegten Anforderungen an eine
Modernisierungsankündigung und
beispielsweise die Aufsplittung nach
umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten derart kompliziert sind,
dass ein solches Procedere ohne eingehende Beratung von Fachleuten
kaum rechtssicher zu bewältigen ist.
Besondere Überzeugungskraft – das
ist unsere praktische Erfahrung in der
Beratung – ist notwendig. Etwa zu
erklären, dass das Mietrecht den von
uns allen postulierten Umweltschutz
praktisch ausbremst. Etwa, wenn
dem Eigentümer zugemutet wird,
dass Fassadenarbeiten, z. B. wenn die
Wärmedämmung angebracht wird,
zu Mietminderungen wegen Aufstellung eines Baugerüstes führen.
Oder wenn dem gutwilligen Eigentümer eröffnet werden muss, dass
eine Solaranlage, mit der man Energie einsparen kann, zwar eine feine
Sache ist, aber im Sinne des Mietrechts nach herrschender Meinung
dann doch keine umlagefähige und
duldungspflichtige Maßnahme ist
und er zudem auf den anteiligen
Betriebskosten sitzen bleibt. Die
Begründung, dass mit solcherart
Maßnahmen keine Energie, sondern
„nur“ Primärenergie eingespart
würde, führt dann doch zu ernsthaften Zweifeln, ob das Mietrecht in
allen Punkten noch zeitgemäß ist.
Der Wille zur Modernisierung
bei den Eigentümern ist vorhanden – nur die Rahmenbedingungen stimmen nicht.
Wenig hilfreich sind die hektischen
Veränderungen, mit denen vom
Gesetz- und Verordnungsgeber
Mindeststandards und das Procedere
zur Überprüfung gefordert werden.
Beileibe nicht allen sog. Fachleuten,
geschweige denn allen privaten
Eigentümern sind die geltenden
Vorschriften der Energie-Einsparverordnung (2007) geläufig. So stehen
bereits für dieses Jahr und für das
Jahr 2012 weitere Verschärfungen
ins Haus. Mit Stirnrunzeln kann man
nur zur Kenntnis nehmen, dass laut
der beschlossenen Durchführungsverordnung zur Energie-Einsparverordnung zukünftig vom Eigentümer
(natürlich kostenpflichtig) ein sog.
„Sachverständiger für energiesparendes Bauen“ bei Energiesparmaßnahmen zur Kontrolle einzuschalten ist.
Kosten und Bürokratie, die wahrlich
entbehrlich wären angesichts der
Tatsache, dass es zu den vertraglich
geschuldeten Pflichten z. B. des
Architekten oder der ausführenden
Firma gehört, die geltenden
Vorschriften zu beachten!
Wenig akzeptabel sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine
energetische Sanierung. Angesichts
der Tatsache, dass – wenn überhaupt
– nur ein Teil der Aufwendungen
mietwirksam werden kann. Und dass
die zur Energieeinsparung eingesetzten Bauteile wie Wärmedämmung,
Heizung etc. eine Lebenszeit von nur
15 – 30 Jahren haben, über 50 Jahre
abgeschrieben werden müssen, ist
eine zusätzliche wirtschaftliche
Belastung für den Eigentümer.
Durch verkürzte Abschreibung binnen
10 Jahren ließe sich ein erheblicher
Modernisierungsschub erzeugen, von
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Mieter gleichermaßen profitieren
könnte. Gleichzeitig wäre ein wirksames Konjunkturprogramm mit hohen
Beschäftigungseffekten auf die Beine
gebracht.
Was können wir tun:
Als Haus- und Grundbesitzerverein haben wir uns verpflichtet,
unsere Mitglieder durch Beratungs- und Serviceleistungen in
rechtlichen, steuerlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen
zu unterstützen. Das gilt mehr
denn je für alle Maßnahmen und
Fragen im Zusammenhang mit der
energetischen Sanierung und
Modernisierung.
Dipl.-Ing. Helmut Klippel
Haus- und Grundbesitzerverein
Berlin-Zehlendorf von 1895 e.V.
Vorstandsmitglied und
selbstständiger Architekt
und Stadtplaner
6.3 Mietrechtliche
Aspekte energetischer Einsparungen
Aus Sicht des Haus- und Grundbesitzervereins von 1887 Berlin-Steglitz
e.V. ist es schon zur Erhaltung der
dauerhaften Konkurrenzfähigkeit vermieteter Immobilien am Markt erforderlich, energieeinsparende Maßnahmen durchzuführen. In Zeiten stetig steigender Energiepreise wird bei
Vermietungen zunehmend der Energieverbrauch von Mietobjekten abgefragt werden.
Auch bei selbst genutzten Immobilien
wird der durch ständig steigende
Energiepreise erzeugte Kostendruck
dazu führen, dass auch dort energieeinsparende Maßnahmen unausweichlich werden.
Hilfreich bei der Entscheidung, welche Maßnahmen durchgeführt werden, ist in jedem Falle ein energetisches Gutachten zum Beispiel durch
Wärmbildaufnahmen. Nach der Einführung des Energiepasses durch die
Bundesregierung haben sich zahlreiche Architekten auf dieses Sachgebiet
verlegt. Ihr Haus- und Grundbesitzerverein kann hier auf jeden Fall bei der
Kontaktaufnahme behilflich sein.
Bei vermieteten Immobilien sind neben den baulichen Aspekten vor allem auch die formalen Anforderungen des Mietrechts zu berücksichtigen. Insbesondere wenn der Mieter
durch die Maßnahmen in irgendeiner
Form beeinträchtigt ist oder die Kosten für diese Maßnahmen als Modernisierungsumlage gemäß § 559 BGB
auf die Miete umgelegt werden sollen.
Haus- und Grundbesitzerverein von 1887
Berlin-Steglitz e.V.
Schloßstraße 41, 12165 Berlin-Steglitz
Telefon: 030 / 792 19 69
Fax:
030 / 793 35 79
E-Mail: [email protected]
Internet: www.HGV-Berlin-Steglitz.de
Regelmäßig wird die Vorschrift des
§ 554 BGB mit den notwendigen
Ankündigungserfordernissen zu Art,
Umfang und Dauer der Arbeiten und
die spezielle Ankündigungsfrist von
drei Monaten vor Beginn der Bauarbeiten übersehen.
Um hier formale Fehler zu vermeiden,
sollten Vermieter, die über nicht ausreichende Erfahrungen auf diesem
Rechtsgebiet verfügen, die Hilfe von
Haus- und Grundbesitzervereinen
oder erfahrenen Mietrechtsanwälten
in Anspruch nehmen.
Dieser Rat erscheint unabdingbar, um
nicht nach der Erteilung von Aufträgen in Zeitdruck zu geraten oder
durch die mit 11 % sehr attraktive
Umlage der Modernisierungsmaßnahmen finanzielle Verluste zu erleiden.
Axel Paul
Vorsitzender Haus- und
Grundbesitzerverein von
1887 Berlin-Steglitz e.V.
Der Haus- und Grundbesitzerverein von 1887
Berlin-Steglitz e.V. berät seit nunmehr 120 Jahren
seine inzwischen 1300 Mitglieder.
Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Probleme
mit Mietern, Wohnungseigentümern, Nachbarn, Behörden.
Auf unseren Mitgliederversammlungen informieren
Sie unsere Fachleute fünfmal jährlich über die
aktuellsten Themen im Miet- und Steuerrecht und
anderen Bereichen.
Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft,
die neben Beratung auch Lobbyarbeit auf
politischer Ebene leistet.
29
7.
Heizen mit Klasse
7.1. Der richtige Weg –
Heizen mit Klasse
Seit nunmehr fast zehn Jahren bietet
die gemeinnützige KEBAB gGmbH für
jeden Berliner Haushalt die Möglichkeit, den eigenen Heizenergieverbrauch zu bewerten. Unter der Internetadresse www.heizspiegel-berlin.de
findet sich ein Heizkostenrechner, mit
dessen Hilfe sich der Energieverbrauch der eigenen Wohnung und
des Gebäudes beurteilen lässt. Der
folgende Berechnungsbogen kommt
zum gleichen Ergebnis.
Wie funktioniert der
Heizspiegel?
Ergebnis der Berechnung ist ein
„Energiekennwert“, der in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr
(abgekürzt kWh/m2a) angegeben
wird.
30
Einen ähnlichen Kennwert nutzt
jeder Autofahrer, wenn er den
Verbrauch seines Autos auf 100 km
ausrechnet. Auch hier geht es nicht
um einen Normverbrauch aus der
Werbung oder den technischen
Unterlagen, sondern um die tatsächlich verbrauchte Literzahl oder
Energiemenge.
Jeder weiß, dass ein 3-Liter-Auto,
welches tatsächlich nur 3 Liter Benzin
auf 100 km verbraucht, sich sehr umweltfreundlich verhält. Doch wer
weiß, wie viel Energie im eigenen Gebäude oder in der eigenen Wohnung
„verloren“ geht?
Mit Hilfe der Heizkostenabrechnung
lässt sich dies herausfinden. Nur
wenige Rechenschritte sind notwendig, die wir hier erläutern:
Aus der Heizkostenabrechnung
ersehen Sie die Jahresmenge der
Fernwärme, des Erdgases oder des
Heizöls. Wenn Sie hiervon die
Menge der Energie, die für die
Erzeugung des warmen Wassers
genutzt wurde, abziehen, erhalten
Sie die Heizenergie.
Dieser Verbrauch schwankt jedoch
von Jahr zu Jahr, da es kalte oder
warme Winter gibt. Ein „Klimafaktor“ bereinigt dies. Dem Klimafaktor liegen die Tagesmitteltemperaturen an einer bestimmten
Wetterstation zugrunde, in Berlin
z. B. von Tempelhof. Das heißt, in
anderen Regionen Deutschlands
werden andere Klimafaktoren ermittelt. Zur Normierung hat man
sich auf das Klima in Würzburg
geeinigt, und vergleicht die Temperaturen an einem Messpunkt mit
denen des Messpunktes in Würzburg.
Den Klimafaktor für Berlin kann
man ebenfalls auf der Webseite
www.heizspiegel-berlin.de
berechnen, man gibt dort nur den
Anfang und das Ende eines
Zeitraums ein, für den der
Energieverbrauch vorliegt.
Die Effizienzklasse A (von 0 bis 40
Kilowattstunden pro m2) oder die von
B (von 41 bis 80 Kilowattstunden pro
m2) zeigen beispielsweise, wo ein
Niedrigenergiehaus, ein Neubau oder
ein gut sanierter Altbau liegen sollte.
Wenn die Heizenergie mit dem
Faktor bereinigt wurde, teilen Sie
diese Summe durch die Fläche des
Gebäudes. Sie erhalten einen
Verbrauch je Quadratmeter. Leider
hat der Gesetzgeber hierfür nicht
einfach die Wohnfläche des
Gebäudes genommen, sondern
eine 20 %ige größere Fläche. Die
Kennwerte verbessern sich entsprechend.
Ein Energiekennwert von über 240
Kilowattstunden pro m2 dagegen sollte sofortigen Handlungsbedarf auslösen und zumindest dazu führen, dass
ein Energiegutachten die Ursachen
für den hohen Verbrauch ermittelt.
Je höher die Energiepreise steigen,
desto wichtiger wird diese Analyse.
Jede Kilowattstunde Wärme kostet
momentan zwischen 0,06 und 0,12 €,
sehr schnell kann sich der Preis verdoppeln und eine 70m2 Wohnung in
einem unsanierten Gebäude dann im
Jahr 4.200 € kosten.
Weiterführende Informationen
finden Sie unter der Internetadresse
des Heizspiegels und auf der
Seite des Aktionskreises-Energie:
www.ak-energie.de.
Hugo Starken
Energieeffizienzklassen
Seit Mitte des Jahres 2008 sind Energieausweise für alle Bestandsgebäude
verpflichtend, sofern der Eigentümer
dort Wohnungen vermietet oder verkauft. Die in diesen Energieausweisen
(Verbrauchsausweisen) angegebenen
Kennwerte enthalten im Gegensatz
zur Berechnung mit Hilfe des Berechnungsbogens auch den Kennwert für
den Warmwasserverbrauch. Auf diesen wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
Was fängt man mit dem
Kennwert an?
Der Kennwert lässt sich mit den
Kennwerten anderer Gebäude vergleichen, so dass sehr schnell deutlich
wird, ob ihr Gebäude eine Energieschleuder, ein Öko-Haus oder ein
Durchschnittsgebäude ist. Ein einfaches Raster, wie es aus dem Bereich
der Elektro-Haushaltsgeräte bekannt
ist, hilft hier: die Energieeffizienzklassen (siehe Abbildung) von A bis
G, von grün bist tiefrot zeigen eine
entsprechende energetische Qualität
auf.
A
R C H I T E K T E N
Karl Ernst Alt
Christian Dierkes
Christian Dierkes
Schlüterstraße 53
10629 Berlin
Tel. 030 - 882 17 42
Fax 030 - 882 36 50
An der Rehwiese 7B
14129 Berlin
Tel. 030 - 803 56 25
Fax 030 - 805 88 426
[email protected]
[email protected]
Dipl. Ing. Architekt BDA
Dipl. Ing. Architekt BDA
31
7.2. Berechnungsbogen mit Erläuterungen
32
33
8.
Temperatur senken
Die effektivste Methode, die Energiekosten zu senken, besteht im Senken
der Temperatur. Jedes Grad Celsius
geringere Raumtemperatur vermindert den Energieverbrauch um rund
sechs Prozent. Und das ist bei der
Heizung eine Menge. Denn: ein einziges Grad entspricht der Energiemenge, die ein Geschirrspüler bei
täglicher Nutzung in einem Jahr verbraucht. Zwischen 20 und 22 Grad
Celsius Raumtemperatur empfinden
die meisten Menschen als behaglich,
höhere Temperaturen sind in der
Regel nicht nötig.
Bedarfsgerecht heizen
Bei Abwesenheit, sei es für einen längeren Zeitraum im Urlaub, sei es
tagsüber während der Arbeitszeit,
sollten die Temperaturen abgesenkt
werden. Auch in der Nacht sollte die
Temperatur um einige Grad Celsius
34
vermindert werden. Moderne Thermostatventile lassen sich programmieren und ermöglichen die komfortable Regelung der Temperatur in einzelnen Räumen.
Stoßlüften
Richtiges Lüften ist Stoßlüften: Das
heißt fünf bis zehn Minuten werden
die Fenster weit geöffnet, am besten
ist, einen Durchzug herzustellen. In
dieser kurzen Zeit erreicht man einen
vollständigen Luftaustausch. Die
Dauerlüftung bei gekipptem Fenster
ist ineffektiv und führt vor allem zu
Wärmeverlusten. Darüber werden
durch diese Art der Lüftung Bauteile
in Fensternähe stark ausgekühlt, was
zur Schimmelbildung beitragen kann.
Fenster und Türen abdichten
Undichte Fenster und Türen tragen
nicht nur zu Wärmeverlusten bei. Die
entstehende Zugluft vermindert darüber hinaus die Behaglichkeit in den
Wohnräumen. Daher sollten Ritzen
und Spalten an Fensterflügeln mit
Dichtbändern abgedichtet werden.
Das gleiche gilt für Undichtigkeiten
an der Wohnungstür. Zum Abdichten
zwischen Tür und Boden kann eine
Bürstendichtung verwendet werden,
die auch mögliche Unebenheiten ausgleicht.
Heizkörper nicht verdecken
Heizkörper sollten nicht verkleidet
oder verstellt werden. Auch sollten
keine langen Vorhänge vor dem
Heizkörper hängen. Die Heizkörpernische selbst kann je nach Platz zwischen Heizkörper und Wand mit
Dämmmaterial ausgekleidet werden.
9. Verzeichnis
9.1. Unsere Autoren
Beecken, Anja
Anja Beecken Architekten
Spanische Allee 37, 14129 Berlin
Telefon: 030 - 69 50 50 50
Telefax: 030 - 69 50 50 53
E-Mail: [email protected]
Web: www.anja-beecken.de
Dobriloff, Alexander
Bezirksmeister Innung
SHK Steglitz-Zehlendorf
RO-DO Wärmedienst GmbH Berlin,
Geschäftsführer
Altvaterstraße 1, 14129 Berlin
Telefon: 030 - 802 89 65
Telefax: 030 - 825 47 99
E-Mail: [email protected]
Web: www.ro-do.de
Hoffmann, Andreas (†)
Tollaas, Inger-Johanne
THP Architekten Berlin
Fehrbellinerstraße 30, 10119 Berlin
Telefon: 030 - 4849 4242
Telefax: 030 - 4849 4244
E-Mail: [email protected]
Web: www.thparchitektur.de
Kirscht, Christian
Energiebüro Kirscht
Prinzessinnenstraße 4, 12307 Berlin
Telefon: 030 - 682 52 53
Telefax: 030 - 682 52 54
E-Mail: [email protected]
Web: www.energiebuero-kirscht.de
Paul, Axel
Haus- und Grundbesitzerverein
von 1887 Berlin-Steglitz e.V.,
Vorsitzender
Schloßstraße 41, 12165 Berlin
Telefon: 030 - 792 19 69
Telefax: 030 - 793 35 79
E-Mail: [email protected]
Web: www.hgv-berlin-steglitz.de
Pietschke, Wilfred
Aktionskreis Energie e.V., Vorsitzender
Flanaganstraße 45, 14195 Berlin
Telefon: 030 - 81 00 31 97
Telefax: 030 - 81 00 31 98
E-Mail: [email protected]
Web: www.ake-ev.de
Reuter, Gunhild
Dipl.-Ing. Architektin, von der
Architektenkammer Berlin
öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige
für Schäden an Gebäuden
Görresstraße 24, 12161 Berlin
Telefon: 030 - 313 27 21
Telefax: 030 - 313 27 22
E-Mail: [email protected]
Web: www.gunhild-reuter.de
Starken, Hugo
KEBAB gGmbH, Geschäftsführer
Flanaganstraße 45, 14195 Berlin
Telefon: 030 - 61 12 79 12
Telefax: 030 - 618 10 36
E-Mail: [email protected]
Web: www.kebab-online.de
Strache, Hans-Otto
Architekt + Energieberater
Machnower Straße 79, 14165 Berlin
Telefon: 030 - 80 90 33 90
E-Mail: gsho.strache-berlin@
t-online.de
Wild, Rainer
Berliner Mieterverein e.V.
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Behrenstraße 1 C, 10117 Berlin
Telefon: 030 - 22626-0
Telefax: 030 - 22626-162
E-Mail: [email protected]
Web: www.berliner-mieterverein.de
Rodriguez, Georg
M.ut.z GmbH, Geschäftsführer
Wattstraße 10, 13355 Berlin
Telefon: 030 - 46 78 13 - 0
Telefax: 030 - 46 78 13 - 33
E-Mail: [email protected]
Web: www.mutz.de
Klippel, Helmut
Haus- und Grundbesitzerverein
Berlin-Zehlendorf von 1895 e.V.,
Vorstandsmitglied
Potsdamer Straße 44, 14163 Berlin
Telefon: 030 - 80 99 94 90
Telefax: 030 - 80 99 94 44
E-Mail: Zehlendorf@
haus-und-grund-berlin.de
Web: www.hgv-zehlendorf.de
Schrage-Aden, Peter
Klimaschutzbeauftragter
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von
Berlin
Telefon: 030 - 90299 6142
Telefax: 030 - 90299 5359
E-Mail: [email protected]
Web: www.Steglitz-Zehlendorf.de/
umweltamt
Offermann, Rolf
Offermann Fassadenplanung
Lindenthaler Allee 36, 14163 Berlin
Telefon: 030 - 80 58 91 22
Telefax: 030 - 80 58 91 23
E-Mail: [email protected]
Web: www.of-fassadenplanung.de
Sommer, Dirk
Haus und Holz – Büro für
Fenstertechnik und Gebäudeenergieberatung
Klopstockstraße 23, 10557 Berlin
Telefon: 030 - 397 49 619
Telefax: 030 - 397 41 978
E-Mail: [email protected]
35
9.2. Wichtige Adressen
Finanzierung und Förderung
Förderung und Finanzierung
des Bundes
KfW-Bank Beratungszentrum
Berlin
Behrenstraße 31, 10117 Berlin
Telefon: 030 - 2 02 64-50 50
Telefax: 030 - 2 02 64-57 79
E-Mail: [email protected]
Web: www.kfw.de
Förderbank des Landes Berlin
IBB Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: 030 - 2125-0
Telefax: 030 - 2125-2020
E-Mail: [email protected]
Web: www.ibb.de
Informations- und Fortbildungsangebote des Berliner Senats
Berliner ImpulsE
c/o EUMB Pöschk
Oranienplatz 4, 10999 Berlin
Telefon: 030 - 21 75 21 07
Telefax: 030 - 21 75 21 09
E-Mail: [email protected]
Web: www.berliner-impulse.de
Information und Beratung
Förderung der Energieberatung
und Erneuerbarer Energien
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35, 65760
Eschborn
Telefon: 06196 - 908-238
Telefax: 06196 - 908-800
Web: www.bafa.de/bafa/de/
energie/index.html
Kompetenz- und Informationszentrum des Bundes zur Energieeffizienz Deutsche EnergieAgentur GmbH (dena)
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Telefon: 030 - 72 61 65 – 600
Telefax: 030 - 72 61 65 – 699
E-Mail: [email protected]
Web: www.dena.de
Informationen zur Umwelt- und
Energiepolitik des Berliner Senats
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz
Arbeitsgruppe Klimaschutz
Brückenstraße 6, 10179 Berlin
Telefon: 030 - 90 25 21 45
Telefax: 030 - 90 25 25 09
Web: www.berlin.de/sen/umwelt/
klimaschutz/
Meyer-Dommert
Tischlermeister Innungsbetrieb
MÖBELBAU
·
INNENEINRICHTUNG
bartholomäus englmann
fon 030 . 612 81 780
fax 030 . 612 81 781
[email protected]
www.idaho-moebelbau.de
36
• Planung • Beratung • Herstellung • Reparaturen
• gehobener Innenausbau für Büro, Küche, Bad
• barrierefreies Wohnen • Fenster auch Denkmal
Tel. 030 / 80 99 40-0
E-Mail: [email protected], www.mm-d.de
Büro: Robert-W.-Kempner-Straße 4, 14167 Berlin
Verbraucherberatung
Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin
Telefon 030 - 2 14 85 - 0
Telefax: 030 - 211 72 01
E-Mail: mail@
verbraucherzentrale-berlin.de
Web: www.verbraucherzentraleberlin.de
Informationsportal
Wärmepumpe
Bundesverband Wärme Pumpe
(BWP) e. V.
Charlottenstraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 - 2 08 79 97 11
Telefax: 030 - 2 08 79 97 12
E-Mail: [email protected]
Web: www.waermepumpe.de
Informationsportal
des Maler- und Lackiererhandwerks
Hauptverband Farbe Gestaltung
Bautenschutz
Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt a. M.
Telefon: 069 - 66 57 5 - 300
Telefax: 069 - 66 57 5 - 350
E-Mail: [email protected]
Web: www.farbe.de
Interessenvertretung
der Energieberater
Landesfachverband der Bau- und
Energieberater Berlin-Brandenburg e.V.
Pascalstraße 8 – 9, 10587 Berlin
Telefon: 030 - 39 00 63 67
Telefax: 030 - 39 00 62 53
E-Mail: kontakt@
bauenergieberater-bb.de
Web: www.bauenergieberaterbb.de
Informationsportal
Wasser Wärme Luft
Zentralverband Sanitär
Heizung Klima
Rathausallee 6,
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 - 92 99 - 0
Telefax: 02241 - 2 13 51
E-Mail: [email protected]
Web: www.wasserwaermeluft.de
Informationsportal
für Fenster und Fassade
Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V.
Walter-Kolb-Straße 1-7,
60594 Frankfurt a. M.
Telefon: 069 - 95 50 54 - 0
Telefax: 069 - 95 50 54 - 11
E-Mail: [email protected]
Web: www.window.de
Solarenergie und Nutzung
erneuerbarer Energien
Deutsche Gesellschaft für
Sonnenenergie e.V.
Landesverband Berlin-Brandenburg
Erich-Steinfurth-Straße 6,
10243 Berlin
Telefon: 030 - 29 38 12 60
Telefax: 030 - 29 38 12 61
E-Mail: [email protected]
Web: www.dgs-berlin.de
Strom aus Solarenergie,
Photovoltaik, Bürgersolaranlagen
Solarverein Berlin-Brandenburg e.V.
Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin
Telefon: 030 - 82097-236
Telefax: 030 - 82097-366
E-Mail: [email protected]
Web: www.solarverein-berlin.de
Baubiologie Berlin
Ingenieurbüro für Baubiologie
und Umweltanalytik
An der Stammbahn 157
14532 Kleinmachnow
Tel./Fax 03 32 03 / 2 17 88
[email protected]
www.baubiologie-berlin.de
Dipl.-Ing. Karin Beutler und Gerhard Brohm
Hans-Joachim Siebert
Dipl.-Ing. Architekt
Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken
Machnower Straße 25
14165 Berlin
Telefon: (030) 815 97 85
Telefax: (030) 815 97 85
Mobil: (0171) 643 99 06
E-Mail: [email protected]
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