Bericht über eine Transfusionsreaktion

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Bericht über eine Transfusionsreaktion
Stempel des Einsenders:
Bitte einsenden an
Blutspendedienst des BRK gGmbH
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001
Institut für Transfusionsmedizin Nürnberg
Heimerichstr. 57
90419 Nürnberg
Tel.: 0911 37 45 – 5401
Fax: 0800-1222999
Empfänger:
Blutgruppe:
♀
Geschlecht:
Geburtsdatum:
♂
Frühere Transfusionen:
ja
nein
Wieviele:
Wann zuletzt:
bekannte irreguläre Ak:
ja
nein
Wenn ja, welche Ak:
Schwangerschaften:
ja
nein
Transfusionsreaktionen bekannt:
Allergien bekannt:
ja
nein
Wenn ja, wogegen:
ja
nein
Klinische Diagnose/Grunderkrankung:
Medikamente:
Transfundierte Blutkomponenten:  Erythrozytenkonzentrate  Thrombozytenkonzentrate  Plasma
Präparat Nr.
Präparat Nr.
Präparat Nr.
Präparat Nr.
Beginn der Transfusion Datum/Uhrzeit
UAW- Beginn Datum/Uhrzeit
 Anderes
Hämoglobin vor der Transfusion
g/dl
Temperatur
°C
RR
Hämoglobin nach der Transfusion
g/dl
Temperatur
°C
RR
ml
Transfusion unter
Transfundierte Blutmenge
Kreuzprobe durchgeführt
ja
nein
Kreuzprobenergebnis
Narkose
ja
nein
verträglich
ja
nein
Welche anderen Infusionen/Injektionen oder therapeutische Maßnahmen wurden gleichzeitig durchgeführt :
Befunde des Empfängers:
 Unwohlsein
 Schweißausbruch
 Schüttelfrost
 Temperaturanstieg
> 1°C > 2°C
 Schwindelgefühl
 Übelkeit
 Erbrechen
 Kopfschmerzen
 Muskel-/Flankenschmerzen
 Urticaria/Hautjucken
 Dyspnoe
 Bronchospasmus
 Lungenödem
 Tachycardie/Arrhythmie
 Hypotonie – RR Abfall Syst.
 < 30 mm Hg  > 30 mm Hg
 Kollaps / Schock
 Hämoglobinurie/Anurie
 Ikterus
 Purpura / Blutungen
 pulmonale Infiltrate (Rö-Diagn.)


Klin. Verdachtsdiagnosen:
 hämolytische Reaktion
 febrile Reaktion
 allergische Reaktion
 bakterielle Reaktion
 transfusionsbedingte Dyspnoe
 Hypervolämie (TACO)
 TRALI
Bewertung der Reaktion:
 leicht
 mittel
 schwer
Labor (Veränderungen in Zusammenhang mit der Transfusionsreaktion):
Station und Telefonnummer
Datum
Unterschrift von Ärztin/Arzt
Name bitte zusätzlich in Blockschrift
Für Untersuchungen zur Abklärung einer Transfusionsreaktion benötigen wir 20 ml Nativblut und ca. 10 ml EDTA-Blut des Empfängers
(beschriftet mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Abnahmedatum) und das Restmaterial der Blutpräparate (steril) mit Transfusionsbesteck.
Nach einer Reaktion mit einem Erythrozytenpräparat benötigen wir außerdem eine Blutprobe des Empfängers aus der Zeit vor der Transfusion
(Kreuzprobenblut, gekennz. als Blut vor der Transfusion, mit Abnahmedatum).
Laboruntersuchungen werden gemäß den Ziffern GOÄ oder EBM abgerechnet.
Stand Mai 2014/V1/TZF
Therapeutisches Vorgehen:
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Venösen Zugang belassen und offen halten, symptomatische bzw. kausale Therapie einleiten und symptombezogen überwachen.
Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen und des klinischen Verlaufes in der Patientenakte.
Asservierung von Probenmaterial zur Abklärung des Zwischenfalles (incl. verschlosssener
Konservenbeutel), ggf. Blutkulturen bei dringendem Verdacht auf bakterielle Kontamination.
Bei Verdacht auf TRALI (Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz)  Rö- Thorax
Bei schweren oder tödlichen Reaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit Bluttransfusionen ist eine
besonders genaue und ausführliche Dokumentation erforderlich.
Abklärung von Nebenwirkungen bzw. unerwünschten Ereignissen:
an das Blutbanklabor unverzüglich zu schicken sind:
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
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Meldebogen, ausgefüllt
Restblut vor Transfusion ( Kreuzblut ), gekennzeichnet mit „Blut vor Transfusion“
20ml Nativblut nach Transfusion, gekennzeichnet ( bei Kindern entsprechend angepasst )
10ml EDTA- Blut nach Transfusion, gekennzeichnet ( bei Kindern entsprechend angepasst )
Konservenbeutel incl. Transfusionsbesteck ( verschlossen, in geeignetem Transportbehältnis )
Begriffsdefinitionen:
Unerwünschtes Ereignis nach § 16 Transfusionsgesetz (TFG)
Alle unerwarteten Komplikationen nach der Anwendung von Blutprodukten bzw. gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen, auch wenn der Zusammenhang
mit der Transfusion nicht unmittelbar erkennbar ist.
Nebenwirkung bzw. Verdacht einer Nebenwirkung / unerwünschten Reaktion nach § 4 Arzneimittelgesetz (AMG):
Nebenwirkung sind bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, schädliche und
unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel.
Schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen, die evident andere – innere oder äußere – Ursachen als
die Gabe eines bestimmten Medikamentes haben, erfüllen nicht die Definition einer Nebenwirkung dieses Arzneimittels (nach 5. Bekanntmachung zur Anzeigepflicht nach § 63b Abs. 1 bis 8 AMG).
Schwerwiegende Nebenwirkung/schwerwiegende unerwünschte Reaktion:
Die Nebenwirkung/Reaktion ist tödlich oder lebensbedrohend (z.B. anaphylaktische Reaktion), führt
zu einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Behinderung, hat stationäre Behandlung oder eine Verlängerung
einer stationären Behandlung zur Folge.
Unterrichtungspflichten bei unerwünschten Ereignissen nach § 16 TFG:
 Unverzügliche Information der transfusionsbeauftragten und der transfusionsverantwortichen
Person (oder deren Vertreter) durch den transfundierenden Arzt.
 Zusätzlich ist bei Verdacht einer Nebenwirkung/unerwünschten Reaktion der Blutspendedienst
bzw. der pharmazeutische Unternehmer zu unterrichten.
 Bei schwerwiegender Nebenwirkung/schwerwiegender unerwünschter Reaktion oder Verdacht darauf ist außerdem das Paul- Ehrlich- Institut als oberste Bundesbehörde zu informieren.
Auf die Meldepflicht an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß ärztlicher Berufsordnung, sowie ggf. zusätzliche Meldepflichten gemäß Infektionsschutzgesetz und Laborberichtsverordnung
wird hingewiesen.
Paul- Ehrlich- Institut
Paul- Ehrlich- Str. 51 – 59
63225 Langen
http://www.pei.de
AkdÄ
Aachener Str. 233 – 237
50931 Köln
http://www.akdae.de
Robert- Koch- Institut (RKI)
Nordufer 20
13353 Berlin
http://www.rki.de
Bei Verdacht auf eine Infektionsübertragung ist eine separate Meldung erforderlich.
Stand Mai 2014/V1/TZF
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