EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Plenarsitzungsdokument ENDGÜLTIG A6-0262/2006 24.7.2006 ***I BERICHT über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)) Ausschuss für Kultur und Bildung Berichterstatterin: Helga Trüpel RR\625780DE.doc DE PE 371.967v02-00 DE PR_COD_1am Erklärung der benutzten Zeichen * **I **II *** ***I ***II ***III Verfahren der Konsultation Mehrheit der abgegebenen Stimmen Verfahren der Zusammenarbeit (erste Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen Verfahren der Zusammenarbeit (zweite Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des Gemeinsamen Standpunkts Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts Verfahren der Zustimmung Absolute Mehrheit der Mitglieder außer in den Fällen, die in Artikel 105, 107, 161 und 300 des EG-Vertrags und Artikel 7 des EU-Vertrags genannt sind Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen Verfahren der Mitentscheidung (zweite Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des Gemeinsamen Standpunkts Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des gemeinsamen Entwurfs (Die Angabe des Verfahrens beruht auf der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.) Änderungsanträge zu Legislativtexten Die vom Parlament vorgenommenen Änderungen werden durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben. Wenn Textteile mager und kursiv gesetzt werden, dient das als Hinweis an die zuständigen technischen Dienststellen auf solche Teile des Legislativtextes, bei denen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes eine Korrektur empfohlen wird (beispielsweise Textteile, die in einer Sprachfassung offenkundig fehlerhaft sind oder ganz fehlen). Diese Korrekturempfehlungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden technischen Dienststellen. PE 371.967v02-00 DE 2/63 RR\625780DE.doc INHALT Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5 BEGRÜNDUNG...................................................................................................................... 21 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN ........................................................................................................... 24 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE................................................................................................................................. 42 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER ..................................................................... 51 VERFAHREN.......................................................................................................................... 62 RR\625780DE.doc 3/63 PE 371.967v02-00 DE PE 371.967v02-00 DE 4/63 RR\625780DE.doc ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung) Das Europäische Parlament, – in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0548)1, – gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0375/2005), – gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung, – in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0262/2006), 1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; 2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; 3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln. Vorschlag der Kommission Abänderungen des Parlaments Änderungsantrag 1 Erwägung 4 (4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich unterstrich der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 die Notwendigkeit, Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und 1 (4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich unterstrich der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 die Notwendigkeit, Chancengleichheit und eine durchschnittliche allgemeine Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. RR\625780DE.doc 5/63 PE 371.967v02-00 DE präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt. Beschäftigungsquote von insgesamt 70% und von mindestens 60% bei Frauen zu erreichen sowie Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt. Änderungsantrag 2 Erwägung 5 (5) In dem im November 2004 angenommenen Bericht des Rates über die umfassende Rolle der Bildung wurde betont, dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds eines Gemeinwesens beiträgt und in einer Zeit von besonderer Bedeutung ist, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden sozialen und kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die Bildung bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insofern eine wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw. erwerbstätig zu bleiben. (5) In dem im November 2004 angenommenen Bericht des Rates über die umfassende Rolle der Bildung wurde betont, dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds eines Gemeinwesens sowie zum Erlernen der grundlegenden sozialen und bürgerlichen Werte wie Bürgersinn, Gleichheit, Toleranz oder Respekt beiträgt, die in einer Zeit von besonderer Bedeutung sind, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden sozialen und kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die Bildung bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insofern eine wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw. erwerbstätig zu bleiben. Änderungsantrag 3 Erwägung 13 (13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen Bildung PE 371.967v02-00 DE (13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen 6/63 RR\625780DE.doc beizutragen, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen und das Erwachsenenleben rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihre Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus andere Politikbereiche wie die Beschäftigungsund die Sozialpolitik sowie andere junge Menschen betreffende Politikbereiche. zukunftsorientierten Bildung beizutragen, die an die neuen Bedürfnisse der europäischen Gesellschaft angepasst ist, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen sowie für das Berufsleben und das Erwachsenenleben allgemein rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihr Grundwissen sowie Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Sozialpartner, Arbeitgeber und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus andere Politikbereiche wie die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik sowie andere junge Menschen betreffende Politikbereiche. Änderungsantrag 4 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 1 a (neu) 1a. Maßnahmen durchzuführen, die den Mitgliedstaaten eine gezielte Bekämpfung des Analphabetismus und des sekundären Analphabetismus von Kindern und Erwachsenen, vor allem aus den ärmsten Gebieten, ermöglichen. RR\625780DE.doc 7/63 PE 371.967v02-00 DE Änderungsantrag 5 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 2 a (neu) 2a. dafür Sorge zu tragen, dass alle im Bereich der Bildung und Ausbildung ergriffenen Maßnahmen vor allem die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Menschen berücksichtigen; Änderungsantrag 6 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 3 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, indem der Zugang der Frauen zum lebenslangen Lernen erleichtert und die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt verbessert wird; Änderungsantrag 7 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 3 a (neu) 3a. sicherzustellen, dass die während des lebenslangen Lernens erworbenen Fähigkeiten durch anerkannte und aufgewertete Qualifikationen bestätigt werden, die die Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs eröffnen; Änderungsantrag 8 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 4 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der PE 371.967v02-00 DE 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und unterstützende Maßnahmen für Bildungseinrichtungen sowie Maßnahmen 8/63 RR\625780DE.doc Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen berücksichtigen; zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fertigkeiten von Erwachsenen berücksichtigen; zu gewährleisten, dass Gender Mainstreaming in allen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung umgesetzt wird; Änderungsantrag 9 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 4 a (neu) (4a) Bei allen Vorkehrungen und zu schaffenden Möglichkeiten im Bereich der Bildung und Ausbildung sollte dem Analphabetismus, dem digitalen Analphabetismus und der Zahlenblindheit besonderes Augenmerk gewidmet werden. Änderungsantrag 10 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 5 5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der Ausbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen; 5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der allgemeinen und beruflichen Ausund Weiterbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs-, Sozial- Kulturund Innovationspolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen; Änderungsantrag 11 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 5 a (neu) 5a. durch vorbildliches Verhalten in den Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst die Sozialpartner zu ermutigen, die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen und den weiteren Qualifikationsausbau als Teil des bezahlten Arbeitslebens zu verstehen und in die Arbeitszeit zu RR\625780DE.doc 9/63 PE 371.967v02-00 DE integrieren sowie den Zugang zu Weiterbildung durch legislative Regelungen zum Bildungsurlaub zu fördern, sofern dies nicht bereits durch die Sozialpartner geregelt ist; Änderungsantrag 12 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 6 a (neu) 6a. geeignete Bildungsangebote für Personen zu schaffen, die nach einer längeren Unterbrechung oder einer Umschulung wieder berufstätig sind. Änderungsantrag 13 EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 6 b (neu) 6b. sicherzustellen, dass die Arbeiten und Erfolge im Zusammenhang mit dem Referenzrahmen regelmäßig bewertet werden und dass auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene alle drei Jahre Auskünfte darüber eingeholt werden, welche Fortschritte erzielt wurden bei der Durchführung des Referenzrahmens, der damit verbundenen Benchmarks sowie der Programme, die von den zuständigen Regionalbehörden und von Unternehmen durchgeführt werden, und die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als standardisierte Kriterien heranzuziehen. Änderungsantrag 14 NEHMEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS: Absatz 1 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs- und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der PE 371.967v02-00 DE 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs- und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der 10/63 RR\625780DE.doc „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für das Peer-Lernen und den Austausch vorbildlicher Verfahren, und im Rahmen der zweijährigen Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten; „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für das Peer-Lernen und den Austausch vorbildlicher Verfahren, das den politisch Verantwortlichen, dem Lehrpersonal und den Lernenden selbst mitzuteilen ist, und im Rahmen der zweijährigen Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten; Änderungsantrag 15 NEHMEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS: Absatz 3 3. die breite Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ in benachbarten gemeinschaftlichen Politikbereichen zu fördern, insbesondere bei der Umsetzung der Beschäftigungs-, Jugend- und Sozialpolitik, und die Beziehungen zu den Sozialpartnern und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen auszubauen; 3. die breite Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ in benachbarten gemeinschaftlichen Politikbereichen zu fördern, insbesondere bei der Umsetzung der Beschäftigungs-, Jugend- Kultur- und Sozialpolitik, und die Beziehungen zu den Sozialpartnern und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen; Änderungsantrag 16 NEHMEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS: Absatz 3 a (neu) 3a. die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ zur Förderung der Konvergenz der europäischen Bildungsund Ausbildungssysteme sowie der Qualifikationssysteme zu nutzen, um die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen und die Mobilität der qualifizierten Arbeitnehmer zu fördern; Änderungsantrag 17 Anhang Einleitung Absatz -1 RR\625780DE.doc 11/63 PE 371.967v02-00 DE - Da die Globalisierung die Europäische Union weiterhin vor neue Herausforderungen stellt, wird jeder Bürger/jede Bürgerin über breit gefächerte Schlüsselkompetenzen verfügen müssen, um sich flexibel an eine sich rasch ändernde und in hohem Maße miteinander vernetzte Welt anzupassen. Der Bildung kommt in ihrer doppelten – sowohl sozialen als auch wirtschaftlichen – Rolle eine strategische Bedeutung zu, indem sie gewährleistet, dass die Bürger/innen Europas die erforderlichen Schlüsselkompetenzen erwerben, die sie befähigen, sich flexibel an solche Veränderungen anzupassen. Insbesondere sollte auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Lernenden eingegangen werden, indem Gleichberechtigung und Zugang für diejenigen Gruppen garantiert wird, die aufgrund von Bildungsbenachteiligungen, verursacht durch personelle, gesellschaftliche, kulturelle oder wirtschaftliche Umstände, besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen, wie z.B. Menschen mit geringen Grundfertigkeiten, Schulabbrecher/innen, Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Migranten und Menschen mit Behinderungen. Vor diesem Hintergrund sind die Hauptziele dieses vorgeschlagenen Referenzrahmens Folgende: 1. Schlüsselkompetenzen ermitteln und definieren, die in einer wissensbasierten Gesellschaft für die persönliche Entfaltung, eine aktive Staatsbürgerschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Beschäftigungsfähigkeit notwendig sind; 2. die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen, damit junge Menschen am Ende ihrer Grund(aus)bildung über für den Eintritt in das Erwachsenenleben PE 371.967v02-00 DE 12/63 RR\625780DE.doc ausreichende Schlüsselkompetenzen verfügen und damit Erwachsene diese Kompetenzen ein Leben lang ausbauen bzw. auf den neuesten Stand bringen können; 3. Entscheidungsträgern, Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den Lernenden selbst ein Europäisches Instrument mit Referenzniveau an die Hand geben – die Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen –, um Bestrebungen für gemeinsam vereinbarte Ziele auf nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen; 4. einen Rahmen für weitere Aktionen auf Gemeinschaftsebene bieten, sowohl im Kontext des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ als auch im Kontext der Bildungsund Berufsbildungsprogramme der Gemeinschaft. Begründung Es wird vorgeschlagen, die Bezeichnung der Kompetenz zu ändern, um zu betonen, dass die Schlüsselkompetenzen auf einer Ebene angesiedelt werden müssen, die von allen Lernenden erreicht werden. Änderungsantrag 18 Anhang Einleitung Absatz 2 Kompetenzen sind hier definiert als eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten junge Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit RR\625780DE.doc Kompetenzen sind hier definiert als eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Die Schlüsselkompetenzen sollten als Leitlinien für die erforderlichen Fähigkeiten in der heutigen Gesellschaft 13/63 PE 371.967v02-00 DE entwickelt haben, dass sie für ihr Erwachsenenleben gerüstet sind, und die Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen des lebenslangen Lernens weiterentwickelt, aufrechterhalten und aktualisiert werden. betrachtet werden. Es ist nicht möglich, jede genannte Fähigkeit zu beherrschen. Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt haben, dass sie für Erwachsenen- und Berufsleben gerüstet sind. Die jungen Menschen sollten allerdings die Grundlagen dieser Fähigkeiten erlernen und sie im Rahmen des lebenslangen Lernens weiter ausbauen, aktualisieren und bewahren. Es ist ferner von Bedeutung, die Tatsache zu erkennen und zu respektieren, dass Menschen verschiedene und unterschiedliche Talente und Fähigkeiten besitzen Begründung Die Kompetenzen sind zu anspruchsvoll und extensiv, als dass sie von jedem jungen Menschen verlangt werden können. Das Ziel sollten das lebenslange Lernen und die lebenslange Entwicklung sein. Änderungsantrag 19 Anhang Einleitung Absatz 2 Viele der Kompetenzen überschneiden sich bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen Bereich. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine wichtige Grundlage für das Lernen, und die Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten. Eine Reihe von Begriffen taucht immer wieder im Referenzrahmen auf: kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle. PE 371.967v02-00 DE Viele der Kompetenzen überschneiden sich bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen Bereich. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine wichtige Grundlage für das Lernen, und die Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten. Eine Reihe von Begriffen taucht immer wieder im Referenzrahmen auf: kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Entscheidungsfreude, Belastbarkeit, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle. 14/63 RR\625780DE.doc Änderungsantrag 20 Anhang Punkt 4 Titel 4. Computerkompetenz 4. Grundlegende Computerkompetenz Änderungsantrag 21 Anhang Punkt 4 Absatz 2 Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen und auch der potentiellen Gefahren, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E Mail, Netzanwendungen) für Arbeit, Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der Gesetze und ethischen Grundsätze bewusst sein. Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E Mail, Netzanwendungen) für Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der ethischen Grundsätze für die interaktive Anwendung der TIG bewusst sein. Änderungsantrag 22 Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 1 A. Persönliches und gesellschaftliches Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür, wie der einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann – wobei dies als Nutzen für einen selbst und für die ganze RR\625780DE.doc A. Persönliches und gesellschaftliches Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür, wie der einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann – wobei dies als Nutzen für einen selbst, für das engere 15/63 PE 371.967v02-00 DE Familie betrachtet werden soll , und erfordert auch Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen und sich der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung, Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität mit der europäischen Identität verknüpft ist. soziale Umfeld und für die ganze Familie betrachtet werden soll , und erfordert auch Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen. Genauso wichtig ist es, sich der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität mit der europäischen Identität verknüpft ist. Änderungsantrag 23 Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 2 Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat und Berufsleben zu unterscheiden. Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, tolerant zu sein, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte die Fähigkeit haben, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden. Begründung Im Bereich der zwischenmenschlichen (interpersonellen), interkulturellen und sozialen Kompetenzen, der Bürgerkompetenz und bei deren Erlernen ist Toleranz eine der wesentlichsten Charakterzüge. Wichtiger als umfassendes Verständnis ist eine tolerante Einstellung sowohl der Geschlechterthematik gegenüber als auch gegenüber unterschiedlichen kulturellen, geschlechtlichen, religiösen und ethnischen Gruppen. PE 371.967v02-00 DE 16/63 RR\625780DE.doc Änderungsantrag 24 Anhang Punkt 6 Teil B Absatz 1 B. Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis der Konzepte Demokratie, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und internationalen Erklärungen festgelegt sind und von verschiedenen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angewendet werden. Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels in der nationalen, europäischen sowie der Weltgeschichte und –gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig; ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und politischen Konzepte gesellschaftlicher und politischer Bewegungen. B. Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis der Konzepte Demokratie, Gerechtigkeit, Gleichheit, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und internationalen Erklärungen festgelegt sind und von verschiedenen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angewendet werden. Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels in der nationalen, europäischen sowie der Weltgeschichte und –gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig; ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und politischen Konzepte gesellschaftlicher und politischer Bewegungen. Änderungsantrag 25 Anhang Punkt 6 Teil B Absatz 3 Die volle Achtung der Menschenrechte sowie der Gleichheit als Grundlage für Demokratie, die Anerkennung und das Verstehen der Unterschiede zwischen Wertesystemen unterschiedlicher Religionen oder ethnischer Gruppen legen den Grundstein für eine positive Einstellung. Hierzu gehört auch, das Zugehörigkeitsgefühl zu seiner Stadt, seinem Land, der EU und Europa allgemein und zu seinem Erdteil/der Welt zu zeigen und bereit zu sein, an der demokratischen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen mitzuwirken. Die konstruktive Beteiligung schließt auch andere staatsbürgerliche Aktivitäten, die RR\625780DE.doc Die volle Achtung der Menschenrechte sowie der Gleichheit als Grundlage für Demokratie, die Anerkennung und das Verstehen der Unterschiede zwischen Wertesystemen unterschiedlicher Religionen oder ethnischer Gruppen legen den Grundstein für eine positive Einstellung. Hierzu gehört auch, das Zugehörigkeitsgefühl zu seiner Stadt, seinem Land, der EU und Europa allgemein und zu seinem Erdteil/der Welt zu zeigen und bereit zu sein, an der demokratischen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen mitzuwirken. Dazu gehört auch, einen Sinn für Verantwortung an den Tag zu legen wie auch Verständnis 17/63 PE 371.967v02-00 DE Unterstützung von gesellschaftlicher Vielfalt, Zusammenhalt und nachhaltiger Entwicklung sowie die Bereitschaft ein, die Werte und Privatsphäre anderer zu respektieren. und Achtung für die gemeinsamen Werte zu zeigen, die notwendig sind, um den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu gewährleisten, beispielsweise die Achtung demokratischer Grundsätze. Die konstruktive Beteiligung schließt auch andere staatsbürgerliche Aktivitäten, die Unterstützung von gesellschaftlicher Vielfalt, Zusammenhalt und nachhaltiger Entwicklung sowie die Bereitschaft ein, die Werte und Privatsphäre anderer zu respektieren. Änderungsantrag 26 Anhang Punkt 7 Titel 7. Unternehmerische Kompetenz 7. Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz Änderungsantrag 27 Anhang Punkt 7 Absatz 1 Definition: Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen. Definition: Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die diejenigen benötigen, die eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit begründen oder dazu beitragen, was ein Bewusstsein für ethische Werte beinhalten und Selbständigkeit fördern sollte. Änderungsantrag 8 Anhang Punkt 7 Absatz 3 PE 371.967v02-00 DE 18/63 RR\625780DE.doc An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen. An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung), wirksame Vertretung und Verhandlungen und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen. Änderungsantrag 29 Anhang Punkt 8 Titel 8. Kulturelle Kompetenz 8. Kulturbewusstsein und kulturelle Kompetenz Änderungsantrag 30 Anhang Punkt 8 Absatz 1 Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke, einschließlich der populären Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der Menschheitsgeschichte im Kontext des nationalen und europäischen Kulturerbes und dessen Stellung in der Welt voraus. Es ist äußerst wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas (und der europäischen Länder) sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung und die Entwicklung des allgemeinen Geschmacks und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im Alltag zu verstehen. Kulturelle Kompetenz setzt ein Bewusstsein für das lokale, nationale und europäische Kulturerbe und dessen Stellung in der Welt voraus. Es umfasst grundlegende Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke, einschließlich der populären Gegenwartskunst. Es ist äußerst wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa (und anderen Regionen der Welt) sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im Alltag zu verstehen. Änderungsantrag 31 Anhang Punkt 8 Absatz 3 Zu den Fähigkeiten zählen sowohl Anerkennung als auch künstlerischer Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen RR\625780DE.doc Zu den Fähigkeiten zählen sowohl Anerkennung als auch künstlerischer Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen 19/63 PE 371.967v02-00 DE durch die Vielfalt der Medien mit den ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen sowie Anerkennung und Genuss von Kunstwerken und künstlerischen Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine eigenen kreativen und künstlerischen Äußerungen mit denen anderer zu vergleichen und wirtschaftliche Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu erkennen und umzusetzen. durch die Vielfalt der Medien mit den ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen sowie Anerkennung und Genuss von Kunstwerken und künstlerischen Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine eigenen kreativen und künstlerischen Äußerungen mit denen anderer zu vergleichen und soziale und wirtschaftliche Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu erkennen und umzusetzen. Kulturelle Ausdrucksfähigkeit ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung kreativer Fähigkeiten, die auf zahlreiche berufliche Kontakte übertragen werden können. Änderungsantrag 32 Anhang Punkt 8 Absatz 4 Ein starkes Identitätsgefühl ist die Grundlage für Respekt und Offenheit gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks. Eine positive Einstellung umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die ästhetischen Möglichkeiten durch künstlerische Betätigung und Interesse am kulturellen Leben zu kultivieren. PE 371.967v02-00 DE Ein Identitätsgefühl kann die Grundlage für Respekt und Offenheit gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks sein. Eine positive Einstellung umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die ästhetischen Möglichkeiten durch künstlerische Betätigung und Interesse am kulturellen Leben zu kultivieren. 20/63 RR\625780DE.doc BEGRÜNDUNG DER KOMMISSIONSVORSCHLAG Die zu kommentierende Empfehlung präsentiert ein europäisches Referenzinstrument für Schlüsselkompetenzen und erläutert, wie der Zugang zu diesen Kompetenzen mit Hilfe des lebenslangen Lernens für alle europäischen Bürger/innen gewährleistet werden kann. Sie leistet hiermit einen Beitrag zur Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und insbesondere zur Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“. Die Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft im Kontext des Lissabon-Prozesses setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten die Reform ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme schneller vorantreiben, um u. a. die europäischen Benchmarks für die Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen junger Menschen zu erreichen. Der Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen Rahmens für Schlüsselkompetenzen stellt in dieser Hinsicht ein praktisches Instrument zur Förderung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten dar, welches den Erwerb sowie die Aktualisierung von Schlüsselkompetenzen im persönlichen, öffentlichen und beruflichen Leben der europäischen. Bürger/innen garantieren soll. Der vorgeschlagene Referenzrahmen umfasst folgende acht Schlüsselkompetenzen, über die jeder Europäer verfügen sollte: 1. Muttersprachliche Kompetenz; 2. Fremdsprachliche Kompetenz; 3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz; 4. Computerkompetenz; 5. Lernkompetenz; 6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz; 7. Unternehmerische Kompetenz; 8. Kulturelle Kompetenz. Außer der Definition der Schlüsselkompetenzen erläutert die Empfehlung, dass die die Umsetzung betreffende Entscheidungen am besten auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene getroffen werden können. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Menschen bis zum Ende ihrer Grund(aus)bildung Schlüsselkompetenzen erwerben, und ermutigt sie, im Lichte der europäischen Referenzniveaus an der Beseitigung von Bildungsbenachteiligungen zu arbeiten. Was die Erwachsenen betrifft, fordert die Empfehlung, gemeinsam mit allen relevanten Partnern eine umfassende Infrastruktur aufzubauen. Die Zielsetzungen der Empfehlung lauten im Einzelnen: RR\625780DE.doc 21/63 PE 371.967v02-00 DE - Schlüsselkompetenzen ermitteln und definieren; - Die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen, damit alle jungen Menschen am Ende ihrer Grund(aus)bildung über für den Eintritt ins Erwachsenenleben ausreichende Schlüsselkompetenzen verfügen; - Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den Lernenden selbst ein Europäisches Instrument mit Referenzniveau zur Verfügung stellen; - Einen Rahmen für weitere Aktionen auf Gemeinschaftsebene bieten. Zur Erreichung der Ziele werden folgende konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Reformen auf nationaler Ebene vorgeschlagen: - Peer-Lernen, Austausch bewährter Verfahren und Berichterstattung über die Fortschritte im Rahmen der alle zwei Jahre vorzulegenden Berichte; - Unterstützung relevanter Projekte über die gemeinschaftlichen Bildungs- und Berufsbildungsprogramme; - Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Schlüsselkompetenzen und deren Einbindung in die Beschäftigungs- und Sozialpolitik; - Förderung von Partnerschaften mit Sozialpartnern und anderen relevanten Organisationen. Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt. ANMERKUNGEN UND ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE DER BERICHTERSTATTERIN Die Berichterstatterin unterstützt den vorliegenden Kommissionsvorschlag, der zur Erreichung der strategischen Ziele der neu belebten Lissabonner Strategie einen Beitrag leistet und im Kontext des lebenslangen Lernens von besonderer Bedeutung ist. Die Berichterstatterin unterstreicht in diesem Zusammenhang insbesondere die Notwendigkeit der verstärkten Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fähigkeiten. Sie hält die Schaffung eines europäischen Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen für positiv, welcher den europäischen Bürger/innen ein Instrument bietet, das sie für die Anpassung an einen im Wandel befindlichen Arbeitsmarkt in einer wissensbasierten Gesellschaft benötigen. Die Berichterstatterin betont insbesondere, dass allen europäischen Bürger/innen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie Schulabbrecher/innen Behinderten, Langzeitarbeitslosen, Älteren und Menschen mit geringen Grundfertigkeiten eine realistische Möglichkeit zum Erwerb von Grundfertigkeiten geboten werden sollte. Sie legt einen Änderungsantrag in diesem Sinne vor und bewertet positiv, dass der Vorschlag den Mitgliedstaaten unter Punkt 2 des Vorschlags empfiehlt, sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen. PE 371.967v02-00 DE 22/63 RR\625780DE.doc Die Berichterstatterin schlägt vor, die Einleitung des Anhangs zu erweitern, u. a. um die Erwähnung der Zielsetzungen des Referenzinstruments. Sie legt weiterhin folgende Änderungen bezüglich der im Anhang definierten Schlüsselkompetenzen vor: - Kompetenz 6: Sie präzisiert die Definition der Kenntnisse und Einstellungen, die für die Bürgerkompetenz grundlegend sind und betont hierbei die Bedeutung der europäischen. Dimension, die mit der Kenntnis der europäischen Geschichte und des europäischen Integrationsprozesses sowie mit dem Bewusstsein über die europäische kulturelle Identität und gemeinsame Werte eng zusammenhängen. - Kompetenz 7: Die Berichterstatterin unterstreicht die Bedeutung der Eigeninitiative als Schlüsselkompetenz und schlägt vor, den Titel der Kompetenz entsprechend zu ergänzen. - Kompetenz 8: Sie schlägt vor, den Titel der Kompetenz und die Definition dieser Schlüsselkompetenz um die zusätzliche Dimension des "Kulturbewusstseins" zu erweitern. Die Berichterstatterin ist weiterhin der Meinung, dass nicht nur der Erwerb, sondern auch die Weiterentwicklung und Aktualisierung von Schlüsselkompetenzen durch lebenslanges Lernen intensiv gefördert werden müssen, um die Weiterbildung und die Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen. Sie begrüßt, dass der Vorschlag die Weiterentwicklung der nationalen Strategien zum lebenslangen Lernen sowie der Bildungs- und Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten unterstützt und damit die Lehrplanreform sowie die Schaffung eines einheitlichen Erwachsenenaus- und -weiterbildungsangebotes fördert. Die Berichterstatterin ist der Meinung, dass der Vorschlag die Auswirkungen auf die anderen europäischen Programme und Initiativen, wie z.B. das integrierte Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens oder den europäischen Qualifikationsrahmen, berücksichtigen soll. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen der Aneignung einzelner Kompetenzen genauer untersucht werden, z. B. in dem Sinne, was jeweils das Ziel der einzelnen Kompetenzen ist und welche Folgen sich daraus für das Sozial- und Berufsleben des Einzelnen ergeben. Die Berichterstatterin befürwortet eine schnelle Einführung des vorgeschlagenen Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen. RR\625780DE.doc 23/63 PE 371.967v02-00 DE 11.5.2006 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN für den Ausschuss für Kultur und Bildung zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (K OM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)) Verfasser der Stellungnahme: Thomas Mann KURZE BEGRÜNDUNG Die EU-Kommission schlägt einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen vor und erläutert, wie der Zugang zu diesen Kompetenzen mit Hilfe des lebenslangen Lernens für alle Bürgerinnen und Bürger der EU gewährleistet werden kann - vor allem in Hinblick auf den Erwerb und die Aktualisierung von Grundfertigkeiten. Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt diese Initiative. Angesichts der zunehmenden Globalisierung von Märkten sowie des Paradigmenwechsels zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft ist die angestrebte Stärkung von Schlüsselkompetenzen von besonderer Bedeutung. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll gestärkt und gesichert werden. In diesem Zusammenhang sollen folgende Zielsetzungen erfüllt werden: • Schlüsselkompetenzen sollen ermittelt und definiert werden. • Die Arbeit der Mitgliedstaaten soll unterstützt werden, damit Jugendliche und Erwachsene über ausreichende Schlüsselkompetenzen verfügen und diese ausbauen können. • Der europäische Referenzrahmen soll Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den Lernenden zur Verfügung gestellt werden. Damit soll eine Grundlage für weitere Aktionen auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden. PE 371.967v02-00 DE 24/63 RR\625780DE.doc Die von der EU-Kommission vorgenommene Unterteilung und Definition der Schlüsselkompetenzen wird vom Verfasser der Stellungnahme unterstützt. Der europäische Referenzrahmen soll folgende acht Schlüsselkompetenzen umfassen: 1. Muttersprachliche Kompetenz; 2. Fremdsprachliche Kompetenz; 3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz; 4. Computerkompetenz; 5. Lernkompetenz; 6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz; 7. Unternehmerische Kompetenz; 8. Kulturelle Kompetenz. Von Seiten des Verfassers wird allerdings kritisch gesehen, dass • benachteiligte Menschen kaum Berücksichtigung finden. Sie sind aufgrund fehlender Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen oftmals nicht in der Lage, sich eigenständig neues Wissen anzueignen. Diesen Gruppen sollten die Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Angebote machen, die nicht nur allgemeine Wissensdefizite aufarbeiten, sondern auch gezielt Schlüsselkompetenzen vermitteln. Für den beruflichen Erfolg benachteiligter Menschen ist der Erwerb von Schlüsselkompetenzen von größter Bedeutung; • insbesondere jugendliche Migranten stärker gefördert werden sollten. Ihre Frustration, die sich auch in Gewalt äußert, hat neben anderen einen wichtigen Grund: Die Jugendlichen können aufgrund fehlender Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen nicht erfolgreich an der schulischen und beruflichen Ausbildung teilnehmen. Daraus resultieren oft mangelndes Selbstbewusstsein, Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit; • den Eltern, Bildungsverantwortlichen und der Öffentlichkeit keine Instrumente an die Hand gegeben werden, um erfolgreiche Bildungsträger zu identifizieren. Das Ranking von Bildungsträgern (insbesondere Schulen) findet in den Mitgliedstaaten wachsendes Interesse. Regionale Rankings, die sich speziell auf die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen beziehen, könnten einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Bildungsniveaus in den Mitgliedstaaten und in der EU leisten; • das Engagement staatlicher und privater Bildungsträger beim Erwerb, Erhalt und dem Ausbau von Schlüsselkompetenzen kaum Erfolge erzielen wird, wenn bei der Zielgruppe kein Bewusstsein für Eigenverantwortung besteht; • die Empfehlung bislang eine vierjährige Berichtspflicht vorsieht. Diese erscheint dem Verfasser zu lang, um auf die Herausforderungen und Erfordernisse einer sich rasch verändernden Bildungs- und Arbeitswelt schnell und zeitnah zu reagieren. ÄNDERUNGSANTRÄGE Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen: RR\625780DE.doc 25/63 PE 371.967v02-00 DE Vorschlag der Kommission1 Abänderungen des Parlaments Änderungsantrag 1 Erwägung 4 (4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich unterstrich der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 die Notwendigkeit, Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt. (4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich unterstrich der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 unter Bezugnahme auf die Lissabon-Ziele, d.h. bis 2010 eine allgemeine Beschäftigungsrate von 70% zu erreichen, die Notwendigkeit, Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt. Änderungsantrag 2 Erwägung 8 (8) Der Aktionsrahmen zur Förderung des lebenslangen Erwerbs von Kompetenzen und Qualifikationen, der im März 2002 von den Sozialpartnern angenommen wurde, unterstreicht, dass die Unternehmen ihre Strukturen immer schneller anpassen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Teamwork, flachere Hierarchien, Dezentralisierung und größerer Bedarf an Multi-Tasking tragen zum Wachstum lernender Organisationen bei. In diesem Zusammenhang stellt die Fähigkeit von Organisationen, Kompetenzen festzustellen, zu mobilisieren, anzuerkennen und ihre 1 ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. PE 371.967v02-00 DE (8) Der Aktionsrahmen zur Förderung des lebenslangen Erwerbs von Kompetenzen und Qualifikationen, der im März 2002 von den Sozialpartnern angenommen wurde, unterstreicht, dass die Unternehmen ihre Strukturen immer schneller anpassen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Teamwork, flachere Hierarchien, Dezentralisierung und größerer Bedarf an Multi-Tasking und Flexibilisierung der Arbeitszeit tragen zum Wachstum lernender Organisationen bei. In diesem Zusammenhang stellt die Fähigkeit von Organisationen, Kompetenzen festzustellen, 26/63 RR\625780DE.doc Entwicklung bei allen Arbeitnehmern zu fördern, die Grundlage für neue Wettbewerbsstrategien dar. zu mobilisieren, anzuerkennen und ihre Entwicklung bei allen Arbeitnehmern zu fördern, die Grundlage für neue Wettbewerbsstrategien dar. Begründung Die Flexibilisierung der Arbeitszeit stellt einen wichtigen Faktor für die Produktivität dar, insofern sie im Sinne der Dezentralisierung dem Arbeitnehmer ermöglicht, über seine Zeit selbständiger und effizienter zu verfügen. Die Fähigkeit, berufliche Verpflichtungen und persönliche Wünsche wie die Nutzung von Ausbildungsangeboten oder kreative Tätigkeiten zu vereinbaren, kann schon an sich zu einer stärkeren Motivation beitragen, was sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Änderungsantrag 3 Erwägung 9 (9) Die Maastricht-Studie über berufliche Aus- und Weiterbildung zeigt eine beträchtliche Lücke zwischen dem für neue Arbeitsplätze erforderlichen Bildungsniveau und dem Bildungsniveau der europäischen Arbeitnehmer auf. Mehr als ein Drittel der europäischen Arbeitnehmer (80 Mio. Menschen) verfügt über geringe Qualifikationen - Schätzungen zufolge wird jedoch bis zum Jahr 2010 annähernd die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze einen Hochschulabschluss erfordern, knapp unter 40 % den Abschluss der Sekundarstufe II, und nur ungefähr 15 % werden für Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen geeignet sein. RR\625780DE.doc (9) Die Maastricht-Studie über berufliche Aus- und Weiterbildung zeigt eine beträchtliche Lücke zwischen dem für neue Arbeitsplätze erforderlichen Bildungsniveau und dem Bildungsniveau der europäischen Arbeitnehmer auf. Mehr als ein Drittel der europäischen Arbeitnehmer (80 Mio. Menschen) verfügt über geringe Qualifikationen - Schätzungen zufolge wird jedoch bis zum Jahr 2010 annähernd die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze einen Hochschulabschluss erfordern, knapp unter 40 % den Abschluss der Sekundarstufe II, und nur ungefähr 15 % werden für Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen geeignet sein. Weiterbildung und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen allein können nicht verhindern, dass vor diesem Hintergrund bis 2010 Millionen von Menschen dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sein werden, und müssen daher von großen Anstrengungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für diese Bevölkerungsgruppe begleitet werden. 27/63 PE 371.967v02-00 DE Änderungsantrag 4 Erwägung 13 (13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen Bildung beizutragen, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen und das Erwachsenenleben rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihre Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus andere Politikbereiche wie die Beschäftigungsund die Sozialpolitik sowie andere junge Menschen betreffende Politikbereiche. (13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen zukunftsorientierten Bildung beizutragen, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihr Grundwissen sowie Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen und das Erwachsenenleben rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihre Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Sozialpartner und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik sowie jene Politikbereiche, die sowohl direkt als auch indirekt mit der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung in Beziehung stehen. Änderungsantrag 5 Empfehlung 1 1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben rüsten und eine PE 371.967v02-00 DE 1. sicherzustellen, dass die allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme allen jungen Menschen, auch den Migranten, einen Grundstock an soliden Allgemeinkenntnissen in allen Fächern 28/63 RR\625780DE.doc Grundlage für weiteres Lernen und für das Berufsleben darstellen; und die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für ihr Erwachsenen- und Berufsleben benötigen und eine adäquate Grundlage für weiteres Lernen darstellen; Änderungsantrag 6 Empfehlung 1 a (neu) 1a. sicherzustellen, dass den jungen Menschen diversifizierte allgemeine und berufliche Bildungsgänge von gleichem Wert und angepasst an die geistigen Neigungen jedes Einzelnen angeboten werden ; Änderungsantrag 7 Empfehlung 2 2. sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen jungen Menschen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotential auszuschöpfen; RR\625780DE.doc 2.sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen Bürger getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von Diskriminierung unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Ausbildungsmaßnahmen benötigen; dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, für die ein Mangel an aktualisierten Kenntnissen und entsprechenden beruflichen Qualifikationen zum Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche oder beim Erhalt eines Arbeitsplatzes wird, oder sogar zum Hindernis bei der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen sowie der ihrer Familien; dies gilt vor allem für diejenigen unter den jungen Migrantinnen und Migranten, denen die Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen für die erfolgreiche Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung fehlen und somit die Perspektive für eine vollkommene Integration fehlt; 29/63 PE 371.967v02-00 DE Änderungsantrag 8 Empfehlung 2 a (neu) 2a. diese jungen Menschen ermutigen, in den Bildungs- und Berufsbildungssysteme zu bleiben, bis sie die nachstehend aufgeführten Schlüsselkompetenzen erworben haben; Änderungsantrag 9 Empfehlung 3 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihr Grundwissen sowie Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; Begründung Die Aktualisierung des Lernangebots muss sich sowohl auf die berufliche Qualifikation beziehen als auch auf die Ausweitung des Wissens und der Bildung der berufstätigen Bürger. Änderungsantrag 10 Empfehlung 3 a (neu) 3a. sicherzustellen, dass die während des lebenslangen Lernens erworbenen Fähigkeiten durch anerkannte und aufgewertete Qualifikationen bestätigt werden, die die Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs eröffnen; Änderungsantrag 11 Empfehlung 4 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von PE 371.967v02-00 DE 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von 30/63 RR\625780DE.doc Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen berücksichtigen; Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und Kompetenzen von Erwachsenen berücksichtigen; Änderungsantrag 12 Empfehlung 4 a (neu) 4a. sicherzustellen, dass bei allen Vorkehrungen und zu schaffenden Möglichkeiten im Bereich der Bildung und Ausbildung insbesondere die Bedürfnisse von Frauen und älteren Menschen sowie die von benachteiligten Gruppen, wie Behinderten, Langzeitarbeitslosen, Schulabbrechern und Menschen mit geringen Grundfertigkeiten, berücksichtigt werden, und zu gewährleisten, dass neben den im öffentlichen Sektor, im Privatsektor und auf Unternehmensebene durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen die Bürgerinnen und Bürger durch geeignete Maßnahmen beim Erwerb, der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Fähigkeiten unterstützt werden; Änderungsantrag 13 Empfehlung 4 b (neu) 4b. sicherzustellen, dass neben der Inanspruchnahme von Maßnahmen staatlicher, freier und unternehmerischer Bildung bei den betreffenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Verantwortungsbewusstsein wächst, für den Erwerb, den Erhalt und den Ausbau der eigenen Kompetenzen verantwortlich zu sein; RR\625780DE.doc 31/63 PE 371.967v02-00 DE Änderungsantrag 14 Empfehlung 5 5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der Ausbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen; 5. die Kohärenz der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Bildungs- und Ausbildungsträger eine angemessene Ausbildung in Fragen der Gleichstellung und Vielfalt erhalten; Änderungsantrag 15 Empfehlung 5 a (neu) 5a. durch vorbildliches Verhalten in den Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst die Sozialpartner zu ermutigen, die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen und den weiteren Qualifikationsausbau als Teil des bezahlten Arbeitslebens zu verstehen und in die Arbeitszeit zu integrieren; empfiehlt den Mitgliedstaaten ferner, den Zugang zu Weiterbildung durch legislative Regelungen zum Bildungsurlaub zu fördern, sofern dies nicht bereits durch die Sozialpartner geregelt ist; Änderungsantrag 16 Empfehlung 6 a (neu) 6a. sicherzustellen, dass die Arbeiten und Erfolge im Zusammenhang mit dem Referenzrahmen regelmäßig bewertet werden und dass auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene alle drei Jahre Auskünfte darüber eingeholt werden, welche Fortschritte erzielt wurden bei der Durchführung des Referenzrahmens, der damit verbundenen Benchmarks sowie der PE 371.967v02-00 DE 32/63 RR\625780DE.doc Programme, die von den zuständigen Regionalbehörden und von Unternehmen durchgeführt werden, und die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für die Kompetenzbilanzen der Arbeitnehmer und zur Bewertung der Berufserfahrung heranzuziehen; Änderungsantrag 17 Empfehlung 6 b (neu) 6b. die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ für die Bewertung der beim lebenslangen Lernen erzielten Fortschritte, zum Vergleich der Ergebnisse und der Fortschritte zwischen Regionen und Mitgliedstaaten und zum Austausch der in diesem Bereich bestehenden bewährten Verfahren zu verwenden; Änderungsantrag 18 Absicht 1 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs- und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für das Peer-Lernen und den Austausch vorbildlicher Verfahren, und im Rahmen der zweijährigen Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten; RR\625780DE.doc 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs- und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für das Peer-Lernen, für die politikschaffenden Instanzen, die Lehreinrichtungen, die Arbeitnehmer und die lernenden Bürger selbst, um den Austausch vorbildlicher Verfahren zu erleichtern und im Rahmen der zweijährigen Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten sowie etwaige Widersprüche 33/63 PE 371.967v02-00 DE aufzudecken; Änderungsantrag 19 Absicht 3 a (neu) 3a. die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ zur Förderung der Konvergenz der europäischen Bildungsund Ausbildungssysteme sowie der Qualifikationssysteme zu nutzen, um die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen und die Mobilität der qualifizierten Arbeitnehmer zu fördern; Änderungsantrag 20 Absicht 4 4. die Wirkung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ innerhalb des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu überprüfen und vier Jahre nach der Annahme dieser Empfehlung dem Europäischen Parlament und dem Rat über die gesammelten Erfahrungen und Auswirkungen auf die Zukunft zu berichten. 4. die Mitgliedstaaten aufzufordern, drei Jahre nach Annahme dieser Empfehlung einen entsprechenden Bericht an die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln, in dem aufgeschlüsselt wird, in welchem Maße die Umsetzung der Empfehlung erfolgt ist, inwieweit die Anzahl der Bürger gesunken ist, die Bedarf an Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten haben, und schließlich welches die direkten Auswirkungen der Anwendung der Empfehlung auf das Beschäftigungsniveau waren; Begründung Den Mitgliedstaaten sollte eine Frist von drei Jahren eingeräumt werden, bevor die Durchführung überprüft wird, da die Umsetzungsschemata einiger Länder langfristiger angelegt sind. Die Kontrolle der Anwendung der Vorschläge in den Mitgliedstaaten muss sich auch auf die Auswirkungen auf die Beschäftigungslage erstrecken. Änderungsantrag 21 Anhang Einleitung Absatz 1 Kompetenzen sind hier definiert als eine PE 371.967v02-00 DE Kompetenzen sind hier definiert als eine 34/63 RR\625780DE.doc Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten junge Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt haben, dass sie für ihr Erwachsenenleben gerüstet sind, und die Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen des lebenslangen Lernens weiterentwickelt, aufrechterhalten und aktualisiert werden. Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt haben, dass sie für ihr Erwachsenen- und Berufsleben gerüstet sind. Es ist ferner wichtig, die unterschiedlichen Talente und Fähigkeiten der Menschen zu erkennen und zu respektieren. Sie sollten immer wenn es erforderlich ist im Rahmen des lebenslangen Lernens weiterentwickelt, aufrechterhalten und aktualisiert werden. Begründung Die Ausbildung muss in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Arbeitnehmers in einem bestimmten Augenblick vermittelt werden. Änderungsantrag 22 Anhang Einleitung Absatz 2 Viele der Kompetenzen überschneiden sich bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen Bereich. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine wichtige Grundlage für das Lernen, und die Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten. Eine Reihe von Begriffen taucht immer wieder im Referenzrahmen auf: kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle. RR\625780DE.doc Viele der Kompetenzen überschneiden sich bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen Bereich. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine wichtige Grundlage für das Lernen, und die Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten. Eine Reihe von Begriffen taucht immer wieder im Referenzrahmen auf: kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Entscheidungsfreude, Belastbarkeit, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle. 35/63 PE 371.967v02-00 DE Änderungsantrag 23 Anhang Punkt 3 Teil A Absatz 3 Eine positive Einstellung zur Mathematik basiert auf der Achtung der Wahrheit und der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen und deren Gültigkeit zu überprüfen. Eine positive Einstellung zur Mathematik basiert auf der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen und deren Gültigkeit zu überprüfen. Änderungsantrag 24 Anhang Punkt 6 Definition Definition: Diese Kompetenzen betreffen alle Formen von Verhalten, die Personen ermöglichen, in effizienter und konstruktiver Weise am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben, insbesondere in zunehmend heterogenen Gesellschaften, und gegebenenfalls Konflikte zu lösen. Bürgerkompetenz rüstet den Einzelnen dafür, umfassend am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, ausgehend von der Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Konzepte und Strukturen und der Verpflichtung zu einer aktiven und demokratischen Beteiligung. Definition: Diese Kompetenzen betreffen alle Formen von Verhalten, die Personen ermöglichen, in effizienter und konstruktiver Weise am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben, insbesondere in zunehmend heterogenen Gesellschaften, und gegebenenfalls Konflikte zu lösen. Bürgerkompetenz rüstet den Einzelnen dafür, umfassend am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, ausgehend von der Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Konzepte und Strukturen und der Verpflichtung zu einer aktiven und demokratischen Beteiligung. Denn Ziel lebenslangen Lernens ist nicht nur, sich an Wandel anpassen zu können, sondern Wandel aktiv zu gestalten. Änderungsantrag 25 Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 1 A. Persönliches und gesellschaftliches Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür, wie der einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann – wobei dies als Nutzen für einen selbst und für die ganze Familie betrachtet werden soll, und erfordert auch Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein PE 371.967v02-00 DE A. Persönliches und gesellschaftliches Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür, wie der einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann – wobei dies als Nutzen für einen selbst, für das engere soziale Umfeld und für die ganze Familie betrachtet werden soll, und erfordert auch Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und 36/63 RR\625780DE.doc akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen und sich der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung, Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität mit der europäischen Identität verknüpft ist. Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen und sich der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung, Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität mit der europäischen Identität verknüpft ist. Änderungsantrag 26 Anhang Punkt 7 Definition Definition: Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen. Definition: Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die diejenigen benötigen, die eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit begründen oder dazu beitragen, was ein Bewusstsein für ethische Werte beinhalten und Selbständigkeit fördern sollte. Änderungsantrag 27 Anhang Punkt 7 Absatz 1 Zu den notwendigen Kenntnissen zählt, Chancen für persönliche, berufliche und/oder gewerbliche Tätigkeiten zu erkennen, einschließlich der „größeren Zusammenhänge“, in denen Menschen leben und arbeiten, sowie ein umfassendes Zu den notwendigen Kenntnissen zählt, Chancen für persönliche, berufliche und/oder gewerbliche Tätigkeiten zu erkennen, einschließlich der „größeren Zusammenhänge“, in denen Menschen leben und arbeiten, sowie ein umfassendes RR\625780DE.doc 37/63 PE 371.967v02-00 DE Verständnis der Funktionsweise der Wirtschaft und der Chancen und Herausforderungen, mit denen ein Arbeitgeber oder eine Organisation konfrontiert sind. Der Einzelne sollte sich außerdem der ethischen Stellung von Unternehmen bewusst sein und wissen, dass diese durch fairen Handel oder soziale Unternehmensführung Vorbildfunktion haben können. Verständnis der Funktionsweise der Wirtschaft und der Chancen und Herausforderungen, mit denen ein Arbeitgeber oder eine Organisation konfrontiert sind, und die Notwendigkeit, dass die Sozialpartner sich konstruktiv an Tarifverhandlungen beteiligen. Der Einzelne sollte sich außerdem der ethischen Werte bewusst sein und wissen, dass diese durch fairen Handel, Selbständigkeit oder soziale Unternehmensführung Vorbildfunktion haben können. Änderungsantrag 28 Anhang Punkt 7 Absatz 2 An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen. An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung), wirksame Vertretung und Verhandlungen und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen. Änderungsantrag 29 Anhang Punkt 8 Definition Definition: Anerkennung der Bedeutung des künstlerischen Ausdrucks von Ideen, Erfahrungen und Gefühlen durch verschiedene Medien, wie Musik, darstellende Künste, Literatur und visuelle Künste. PE 371.967v02-00 DE Definition: Anerkennung der Bedeutung des künstlerischen Ausdrucks von Ideen, Erfahrungen und Gefühlen durch verschiedene Medien, wie Musik, darstellende Künste, Literatur und visuelle Künste. Fähigkeit, sich selbst künstlerisch auszudrücken und kulturell zu partizipieren. 38/63 RR\625780DE.doc Änderungsantrag 30 Anhang Punkt 8 Absatz 1 Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke, einschließlich der populären Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der Menschheitsgeschichte im Kontext des nationalen und europäischen Kulturerbes und dessen Stellung in der Welt voraus. Es ist äußerst wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas (und der europäischen Länder) sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung und die Entwicklung des allgemeinen Geschmacks und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im Alltag zu verstehen. Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke, einschließlich der populären Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der Menschheitsgeschichte voraus. Es ist äußerst wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt innerhalb der Gesellschaften Europas (und anderer Regionen der Welt) sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im Alltag zu verstehen. Änderungsantrag 31 Anhang Punkt 8 Absatz 2 Zu den Fähigkeiten zählen sowohl Anerkennung als auch künstlerischer Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen durch die Vielfalt der Medien mit den ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen sowie Anerkennung und Genuss von Kunstwerken und künstlerischen Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine eigenen kreativen und künstlerischen Äußerungen mit denen anderer zu vergleichen und wirtschaftliche Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu erkennen und umzusetzen. Zu den Fähigkeiten zählen sowohl Anerkennung als auch künstlerischer Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen durch die Vielfalt der Medien mit den ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen sowie Anerkennung und Genuss von Kunstwerken und künstlerischen Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine eigenen kreativen und künstlerischen Äußerungen mit denen anderer zu vergleichen und soziale und wirtschaftliche Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu erkennen und umzusetzen. Änderungsantrag 32 Anhang Punkt 8 Absatz 3 Ein starkes Identitätsgefühl ist die Grundlage für Respekt und Offenheit gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks. Eine positive Einstellung umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die ästhetischen Möglichkeiten durch künstlerische Betätigung und Interesse am RR\625780DE.doc Ein Identitätsgefühl kann die Grundlage für Respekt und Offenheit gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks sein. Eine positive Einstellung umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die ästhetischen Möglichkeiten durch künstlerische Betätigung und Interesse am kulturellen 39/63 PE 371.967v02-00 DE kulturellen Leben zu kultivieren. PE 371.967v02-00 DE Leben zu kultivieren. 40/63 RR\625780DE.doc VERFAHREN Titel Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen Bezugsdokumente KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD) CULT EMPL 17.11.2005 Thomas Mann 23.11.2005 20.3.2006 20.4.2006 3.5.2006 4.5.2006 +: 38 –: 0 0: 0 Federführender Ausschuss Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung Prüfung im Ausschuss Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) RR\625780DE.doc Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Jean-Luc Bennahmias, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Stephen Hughes, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Thomas Mann, Mario Mantovani, Jan Tadeusz Masiel, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer Edit Bauer, Mihael Brejc, Udo Bullmann, Iratxe García Pérez, Jamila Madeira, Leopold Józef Rutowicz, Elisabeth Schroedter, Patrizia Toia, Yannick Vaugrenard 41/63 PE 371.967v02-00 DE 4.5.2006 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE für den Ausschuss für Kultur und Bildung zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)) Verfasser der Stellungnahme: Umberto Pirilli KURZE BEGRÜNDUNG Die Grundlage der Kenntnis ist das Wissen oder die Voraussetzung des Wissens, das den Menschen in die Lage versetzt zu lernen. In der zu prüfenden Empfehlung wird der Begriff „Kompetenzen“ gebraucht, wobei zwischen Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen unterschieden wird. Es wird betont, dass allen Menschen eine Möglichkeit zum Erwerb von Grundfertigkeiten geboten werden muss. Alle Menschen müssen dann auch ermuntert werden, Schlüsselkompetenzen zu erwerben, d.h. zusätzliche Kompetenzen, durch die Entwicklung und Wachstum insgesamt gefördert werden können. Unter Berufung auf internationale Studien wird in der Empfehlung Kompetenz als eine Kombination aus Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen definiert, die einer bestimmten Situation angemessen sind. Als Schlüsselkompetenzen werden Kompetenzen bezeichnet, die persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung fördern. Der Zugang zu Schlüsselkompetenzen wird durch die Entwicklung der Wissensgesellschaft erforderlich, die den Menschen zur Anpassung zwingt. Die Kommission nennt und definiert in ihrem Vorschlag die folgenden 8 Schlüsselkompetenzen: 1. Muttersprachliche Kompetenz; 2. Fremdsprachliche Kompetenz; 3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz; 4. Computerkompetenz; PE 371.967v02-00 DE 42/63 RR\625780DE.doc 5. Lernkompetenz; 6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz; 7. Unternehmerische Kompetenz; 8. Kulturelle Kompetenz. Im Anhang „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen" werden in dem Vorschlag der Kommission die genannten Kompetenzen im Einzelnen geprüft, und es wird eine zusammenfassende und gleichzeitig vollständige Übersicht gegeben. Unter Punkt 1 wird beispielsweise muttersprachliche Kompetenz definiert als „die Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und Tatsachen sowohl mündlich als auch schriftlich (…) ausdrücken und interpretieren zu können“ und präzisiert, dass diese Kompetenz erfordert, dass eine Person über grundlegende Kenntnisse in Wortschatz, Grammatik und den Funktionen der Sprache verfügt. Weiter heißt es, dass der Einzelne die "Fähigkeit" zur Kommunikation besitzen sollte. Der Begriff „Fähigkeiten“ wird häufig verwendet. So kommt er in den Punkten 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 vor. Die Fähigkeit scheint somit das wesentliche Element zu sein, das es dem Einzelnen ermöglicht, zu lernen, zu kommunizieren, zu verstehen, Wissen anzuwenden, Werkzeuge zu nutzen und Geräte zu bedienen, zu recherchieren, zu sammeln, zu unterscheiden, Lernen zu lernen, zu verhandeln, Beziehungen einzugehen, Projekte zu planen und aktiv durchzuführen. Die Fähigkeit scheint somit das immer wiederkehrende und Hauptelement der zu prüfenden Empfehlung zu sein. Es wird jedoch nicht gesagt, wie Fähigkeit erworben werden kann. In dem Text wird lediglich auf die natürlichen Fähigkeiten der Person verwiesen, aber dies reicht nicht aus. „Ich weiß, dass ich nichts weiß“, so lautet die erleuchtende Aussage von Sokrates, die die Römer mit ihrer außerordentlichen Fähigkeit zur Prägnanz in dem berühmten Satz „Scio nihil scire“ wiedergaben. Eine Aussage, die uns zum Nachdenken anregen sollte. Tatsächlich ist es der modernen Epistemologie noch nicht gelungen, das gesamte Wissen der Welt der Gegenwart zu klassifizieren; sie hat mehr als 1.000 Formen des Wissens klassifiziert, doch jeden Tag entstehen neue, und diese Tausende von Formen des Wissens bringen Tausende von Berufen hervor – in einer Zivilisation wie unserer, die in so rasantem Tempo die Grenzen des Fachwissens sprengen will. Daraus leitet sich zu Recht der Vorschlag der Kommission für lebenslanges Lernen ab, das durch eine Reihe von Vorschlägen gewährleistet werden soll, denen weitgehend zugestimmt werden kann. Ein einem Punkt jedoch lässt die Empfehlung besonders zu wünschen übrig, und zwar der für die Schlüsselkompetenzen erforderlichen Voraussetzungen. In der Empfehlung wird nämlich allgemein von Grundfertigkeiten gesprochen und versucht, diese zu definieren. Die Wissensgesellschaft aufzubauen, bedeutet nämlich meines Erachtens nicht, den Menschen heranzubilden, der über eine Fülle von Kenntnissen verfügt, und erst recht nicht den Menschen, der die acht Schlüsselkompetenzen besitzt. Kompetenz ist in Wirklichkeit die besondere Kenntnis einer Sache. Ein Rüstzeug an Kompetenzen zu besitzen, ist für den Einzelnen und folglich auch für die Gesellschaft nützlich. Den Einzelnen zu einem Individuum heranzubilden, das in der Lage ist, die Gesellschaft zu verstehen und zu begreifen bedeutet hingegen, dem Einzelnen einen Grundstock an Wissen und keine grundlegende Kompetenz zu vermitteln. RR\625780DE.doc 43/63 PE 371.967v02-00 DE Um noch einmal auf Sokrates und die Auslegung seiner Lehre zurückzukommen, so bedeutet dies, dem Menschen ein Rüstzeug an Kenntnissen und Anregungen zu vermitteln, die ihm bewusst machen, dass er nichts weiß. So bereitet wird der Boden der Kenntnis die Früchte des Wissens hervorbringen, die in der Empfehlung als Einstellungen und „Fähigkeiten“ bezeichnet werden. Der zum Denken herangebildete Mensch, der nicht zwangsläufig ein Denker ist, wird dann in exponentieller Weise seine technischen Fähigkeiten weiterentwickeln und die Schlüsselkompetenzen nicht nur dafür verwenden, um sich in die Wissensgesellschaft zu integrieren, sondern um dieser neue Impulse und eine neue Entwicklung zu geben. Seit dem Europäischen Rat von Lissabon wurde mehrfach bekräftigt, dass die Menschen das wichtigste Gut sind, auf das Europa zur Verwirklichung der Wissensgesellschaft als Voraussetzung für die Gewährleistung von Wachstum und Beschäftigung setzen muss. Der Mensch darf jedoch nicht als Roboter gesehen werden, da allgemein bekannt ist, dass ein Kind mehr äußere Reize aufnimmt und im Schulalter weitaus schneller lernt. Jungen Menschen Fertigkeiten und kein Wissen zu vermitteln, ihnen das Funktionieren einer Maschine, aber nicht das Funktionieren des Verstandes beizubringen, ihnen die moderne Welt, aber nicht das, was den Menschen und sein Denken ausmacht, zu vermitteln, ihnen die Lehren der Philosophen vorzuenthalten und ihnen nicht die Möglichkeit zu geben, die Fähigkeit zu erwerben, in Zusammenhängen zu denken, die nur das Studium der lateinischen Sprache so wunderbar vermitteln kann, bedeutet, Menschen heranzubilden, die geeignet sind, in der Wissensgesellschaft zu leben, die aber nicht Vorkämpfer für ihre ständige Weiterentwicklung sein können. Eine äußerst gründliche Untersuchung, die in den letzten Jahrzehnten durchgeführt wurde, hat ergeben, dass in Italien die besten Ingenieure und Physiker über ein "klassisches" Grundwissen verfügen, also ein humanistisches Gymnasium besucht haben, wo Griechisch, Latein und Philosophie gelehrt werden, und keine naturwissenschaftliche Ausbildung hatten, die eher technisch ausgerichtet ist. Abschließend sei bemerkt, dass der Vorschlag der Kommission als positiv zu bewerten ist, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Begriff der Grundfertigkeiten, zu deren Erwerb allen Menschen die Möglichkeit geboten werden muss, klar erklärt wird. Die Grundfertigkeiten, die ich eher als Grundkenntnisse oder Grundwissen definieren würde, müssen dem Einzelnen unbedingt die Fähigkeit und Bereitschaft zu lernen, zu unterscheiden, zu urteilen und zu denken vermitteln. Es wäre daher äußerst zweckmäßig, die Lehrfächer zu nennen, die am Besten dazu beitragen können, den Menschen des Wissens heranzubilden, den Menschen also, der in der Lage ist, zu denken, zu verstehen und somit zu wissen. Dies sind hauptsächlich Philosophie und Latein, die am Besten dazu geeignet sind, allen Menschen – über die individuellen Fähigkeiten, über die jeder unabhängig von seiner Ausbildung verfügen kann, hinaus – die Fähigkeit zu vermitteln , zu denken, seine Gedanken zu strukturieren und gleichzeitig präzise und prägnant auszudrücken (wie in den Julius Cäsar zugeschriebenen berühmten Worten: Veni, Vidi, Vidi – Ich kam, sah und siegte). ÄNDERUNGSANTRÄGE Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen: PE 371.967v02-00 DE 44/63 RR\625780DE.doc Vorschlag der Kommission1 Abänderungen des Parlaments Änderungsantrag 1 Erwägung 1 (1) Der Europäische Rat von Lissabon kam im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als zentrales Element der Reaktion Europas auf Globalisierung und den Übergang zu wissensbasierten Volkswirtschaften die neuen Grundfertigkeiten in einem europäischen Rahmen festgelegt werden sollten, und betonte nachdrücklich, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind. Diese Schlussfolgerungen wurden seither regelmäßig bekräftigt, so vom Europäischen Rat im März 2003 und im März 2005 sowie in der neu belebten Lissabon Strategie, die 2005 angenommen wurde. (1) Der Europäische Rat von Lissabon kam im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als zentrales Element der Reaktion Europas auf Globalisierung und den Übergang zu wissensbasierten Volkswirtschaften die Grundkenntnisse und das Grundwissen in einem europäischen Rahmen festgelegt werden sollten, und betonte nachdrücklich, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind. Diese Schlussfolgerungen wurden seither regelmäßig bekräftigt, so vom Europäischen Rat im März 2003 und im März 2005 sowie in der neu belebten Lissabon-Strategie, die 2005 angenommen wurde. (Dieser Änderungsantrag gilt für den gesamten Text, wenn der Ausdruck „Schlüsselkompetenzen“ vorkommt) Begründung Die Grundausbildung soll keine Kompetenzen, sondern Kenntnisse und Wissen vermitteln. Die Gesamtheit der Kenntnisse stellt die Grundlage des Wissens dar, das die Voraussetzung für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ist. Änderungsantrag 2 Erwägung 3 (3) In der Mitteilung der Kommission über lebenslanges Lernen und der nachfolgenden Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen wurden die „neuen Grundfertigkeiten“ als Priorität bezeichnet und unterstrichen, dass lebenslanges Lernen die Zeitspanne vom Vorschul- bis ins Rentenalter umfassen muss. Im Pakt für die Jugend, der den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 1 (3) In der Mitteilung der Kommission über lebenslanges Lernen und der nachfolgenden Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen wurden die „Grundkenntnisse und das Grundwissen“ als Priorität bezeichnet und unterstrichen, dass lebenslanges Lernen das ganze Leben umfassen muss. Im Pakt für die Jugend, der den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel im März 2005 beigefügt ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. RR\625780DE.doc 45/63 PE 371.967v02-00 DE von Brüssel im März 2005 beigefügt ist, wurde betont, dass ein gemeinsamer Grundstock an Fähigkeiten ausgearbeitet werden sollte. ist, wurde betont, dass ein gemeinsamer Grundstock an Fähigkeiten ausgearbeitet werden sollte. Begründung Die Grundausbildung soll keine Kompetenzen, sondern Kenntnisse und Wissen vermitteln. Die Gesamtheit der Kenntnisse stellt die Grundlage des Wissens dar, das die Voraussetzung für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ist. Änderungsantrag 3 Empfehlung 5 5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der Ausbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen; 5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der Ausbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, der Unternehmens- und Innovationspolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen; Begründung Auf die Kohärenz der gemeinschaftlichen Unternehmens- und Innovationspolitik muss in der Empfehlung ausdrücklich hingewiesen werden, da Wettbewerbsfähigkeit, Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung sich gegenseitig unterstützen. Das europäische „Integrierte Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen“ wird zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Entfaltung einer innovativen Mentalität in der Europäischen Union beitragen. Änderungsantrag 4 Absicht 3 3. die breite Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ in benachbarten gemeinschaftlichen Politikbereichen zu fördern, insbesondere bei der Umsetzung der Beschäftigungs-, Jugend- und Sozialpolitik, und die Beziehungen zu den Sozialpartnern und anderen in diesem Bereich tätigen PE 371.967v02-00 DE 3. die breite Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ in benachbarten gemeinschaftlichen Politikbereichen zu fördern, insbesondere bei der Umsetzung der Beschäftigungs-, Jugend- und Sozialpolitik sowie der Unternehmens- und Innovationspolitik, und die Beziehungen zu den Sozialpartnern und anderen in diesem Bereich tätigen 46/63 RR\625780DE.doc Organisationen auszubauen; Organisationen auszubauen; Begründung Die Verwendung des europäischen Referenzrahmens für die gemeinschaftliche Unternehmens- und Innovationspolitik muss in der Empfehlung ausdrücklich erwähnt werden, da sich Wettbewerbsfähigkeit, Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung gegenseitig unterstützen. Das europäische „Integrierte Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen“ wird zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Entfaltung einer innovativen Mentalität in der Europäischen Union beitragen. Änderungsantrag 5 Anhang Einleitung Punkt 1 Absatz 1 1. Muttersprachliche Kompetenz 1. Muttersprachliche Kompetenz und Unterricht in der Muttersprache Begründung Wie die Unesco immer wieder betont hat, ist der Unterricht in der Muttersprache ein Schlüsselelement einer qualitativ hochwertigen Bildung. Änderungsantrag 6 Anhang Punkt 4 Definition Definition: Computerkompetenz umfasst die sichere und kritische Anwendung der Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit, Freizeit und Kommunikation. Sie wird unterstützt durch Grundkenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Benutzung von Computern, um Informationen abzufragen, zu bewerten, zu speichern, zu produzieren, zu präsentieren und auszutauschen, über Internet zu kommunizieren und an Kooperationsnetzen teilzunehmen. Definition: Computerkompetenz umfasst die sichere und kritische Anwendung der Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit, Freizeit und Kommunikation. Sie wird unterstützt durch Grundkenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Benutzung von Computern, um Informationen abzufragen, zu bewerten, zu speichern, zu produzieren, zu präsentieren und auszutauschen und über Kooperationsnetze wie das Internet zu kommunizieren und an solchen Netzen teilzunehmen. Begründung Das Internet SELBST ist das Netz. RR\625780DE.doc 47/63 PE 371.967v02-00 DE Änderungsantrag 7 Anhang Punkt 4 Absatz 2 Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E-Mail, Netzanwendungen) für Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der ethischen Grundsätze für die interaktive Anwendung der TIG bewusst sein. Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E-Mail, Netzanwendungen) für Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der ethischen Grundsätze für die interaktive Anwendung der TIG bewusst sein. In diesen Bereichen sind technologische Neutralität und Interoperabilität von grundlegender Bedeutung. Änderungsantrag 8 Anhang Punkt 4 Absatz 3 Die Fähigkeiten umfassen die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten und diese kritisch und systematisch zu verwenden, ihre Relevanz zu beurteilen und beim Erkennen der Links Reales von Virtuellem zu unterscheiden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Hilfsmittel zu benutzen, um komplexe Informationen zu produzieren, zu präsentieren und zu verstehen, und internetbasierte Dienste aufzurufen, zu durchsuchen und zu nutzen; er sollte ferner fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches Denken, Kreativität und PE 371.967v02-00 DE Die Fähigkeiten umfassen die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten und diese kritisch und systematisch zu verwenden, ihre Relevanz zu beurteilen und beim Erkennen der Links Reales von Virtuellem zu unterscheiden sowie die Kompetenz, die Privatsphäre online zu schützen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Hilfsmittel zu benutzen, um komplexe Informationen zu produzieren, zu präsentieren und zu verstehen, und internetbasierte Dienste aufzurufen, zu durchsuchen und zu nutzen; er sollte ferner 48/63 RR\625780DE.doc Innovation zu fördern. fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches Denken, Kreativität und Innovation zu fördern. Änderungsantrag 9 Anhang Punkt 7 Absatz 3 Eine unternehmerische Einstellung ist gekennzeichnet durch Initiative, vorausschauendes Aktivwerden, Unabhängigkeit und Innovation im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie im Beruf. Dazu gehört auch Motivation und Entschlossenheit, Ziele zu erreichen, ob nun persönlicher Art oder gemeinsame Ziele mit anderen und/oder bei der Arbeit Eine unternehmerische Einstellung ist gekennzeichnet durch Initiative, vorausschauendes Aktivwerden, Vertrautwerden mit den unternehmerischen Risiken, Unabhängigkeit und Innovation im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie im Beruf. Dazu gehört auch Motivation und Entschlossenheit, Ziele zu erreichen, ob nun persönlicher Art oder gemeinsame Ziele mit anderen und/oder bei der Arbeit, sowie ganz allgemein die Wahrung eines günstigen unternehmerischen Umfeldes. Begründung Die Förderung der unternehmerischen Einstellung setzt zweifellos auch voraus, dass die Furcht vor dem Risiko überwunden wird, die sich hemmend auf die Entfaltung der Kompetenzen auswirkt, und umfasst auch die Wahrung eines unternehmerischen Umfeldes, das Innovation belohnt und nicht bestraft. RR\625780DE.doc 49/63 PE 371.967v02-00 DE VERFAHREN Titel Bezugsdokumente - Verfahrensnummer Federführender Ausschuss Mitberatender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum Verfasser der Stellungnahme Datum der Benennung Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD) CULT ITRE 17.11.2005 Umberto Pirilli 13.12.2005 Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme Prüfung im Ausschuss Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) PE 371.967v02-00 DE 20.3.2006 4.5.2006 +: 38 –: 0 0: 2 Šarūnas Birutis, Jan Březina, Renato Brunetta, Philippe Busquin, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Nicole Fontaine, Umberto Guidoni, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Anne Laperrouze, Vincenzo Lavarra, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Umberto Pirilli, Vladimír Remek, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Nikolaos Vakalis und Alejo Vidal-Quadras Roca. María del Pilar Ayuso González, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Edit Herczog, Mieczysław Edmund Janowski, Esko Seppänen, Lambert van Nistelrooij und Francisca Pleguezuelos Aguilar. ... 50/63 RR\625780DE.doc 5.5.2006 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER für den Ausschuss für Kultur und Bildung zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD) Verfasserin der Stellungnahme: Anneli Jäätteenmäki KURZE BEGRÜNDUNG Die Verfasserin begrüßt den Vorschlag der Kommission betreffend Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen. Alle Bürger müssen Zugang zur Bildung haben. Niemand sollte aus Gründen des Geschlechts, des Alters, der finanziellen Situation, der Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit, des regionalen Lebensraumes, der Muttersprache oder der körperlichen Verfassung diskriminiert werden. Aus diesen Gründen sollten wir besonderes Augenmerk richten auf Frauen mittleren Alters und Jungen im Alter zwischen 10 und 20. Der Wissensstand, der Bildungsstand und das lebenslange Lernen sind geknüpft an die Stellung der Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Mangelnde Bildung – ebenso wie Arbeitslosigkeit – von Frauen im mittleren Alter und älter ist insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten ein Problem. Die Verfasserin hat festgestellt, dass immer mehr Jungen in ganz Europa ihre Ausbildung nach der Pflichtschule abbrechen. Wir müssen die Jungen ermutigen, ihre Ausbildung an Hochschulen oder Berufsschulen fortzusetzen, um eine Beschäftigung zu erhalten. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Mädchen gleichwertige Bildungsmöglichkeiten auf allen Ebenen, einschließlich Grundschul- und Hochschulbildung, und am Arbeitsplatz haben. Die Verfasserin möchte unterstreichen, dass die Liste der Schlüsselkompetenzen der Europäischen Kommission als Gruppe von Fähigkeiten betrachtet werden sollte, die die Menschen während eines Lebens anstreben. Es ist auch wichtig zu erkennen und anzuerkennen, dass Menschen unterschiedlich sind und über unterschiedliche Fähigkeiten und Talente verfügen. Die Verfasserin möchte ferner unterstreichen, dass der beste Anreiz zum Lernen das Ziel, eine Beschäftigung zu erhalten, ist. Die Arbeitslosenquote ist in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr hoch, und eine Hochschulbildung ist keine Garantie für eine Beschäftigung. RR\625780DE.doc 51/63 PE 371.967v02-00 DE ÄNDERUNGSANTRÄGE Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen: Vorschlag der Kommission1 Abänderungen des Parlaments Änderungsantrag 1 Erwägung 4 (4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich unterstrich der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 die Notwendigkeit, Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt. (4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich hat der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 unter Bezugnahme auf das Lissabon-Ziel, eine durchschnittliche allgemeine Beschäftigungsquote von insgesamt 70% und von mindestens 60% bei Frauen zu erreichen, die feste Entschlossenheit unter Beweis gestellt, die Geschlechtergleichstellung zu verwirklichen und Chancengleichheit für alle zu gewähren und die Notwendigkeit unterstrichen, Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt. Änderungsantrag 2 Erwägung 4 a (neu) (4a) Aus den verfügbaren Daten geht hervor, dass zwischen 10 und 20% der Bevölkerung der Union unfähig sind, die für das Erreichen ihrer Ziele, die 1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. PE 371.967v02-00 DE 52/63 RR\625780DE.doc Verbesserung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten und die Steigerung ihres Potenzials erforderlichen Drucksachen und Schriftstücke zu verstehen und zu verwenden. Begründung Die Konzepte für die so genannte „wissensbasierten Gesellschaft“ sollten auch Analphabetentum, digitales Analphabetentum und Zahlenblindheit behandeln. Änderungsantrag 3 Erwägung 5 (5) In dem im November 2004 angenommenen Bericht des Rates über die umfassende Rolle der Bildung wurde betont, dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds eines Gemeinwesens beiträgt und in einer Zeit von besonderer Bedeutung ist, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden sozialen und kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die Bildung bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insofern eine wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw. erwerbstätig zu bleiben. (5) In dem im November 2004 angenommenen Bericht des Rates über die umfassende Rolle der Bildung wurde betont, dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds eines Gemeinwesens sowie zum Erlernen der grundlegenden sozialen und bürgerlichen Werte wie Bürgersinn, Gleichheit, Toleranz oder Respekt beiträgt, die einer Zeit von besonderer Bedeutung sind, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden sozialen und kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die Bildung bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insofern eine wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw. erwerbstätig zu bleiben. Änderungsantrag 4 Erwägung 13 (13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen Bildung beizutragen, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen RR\625780DE.doc (13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen Bildung, die an die neuen Bedürfnisse der europäischen Gesellschaft und insbesondere des Arbeitsmarkts angepasst ist, beizutragen, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen 53/63 PE 371.967v02-00 DE und das Erwachsenenleben rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihre Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus andere Politikbereiche wie die Beschäftigungs und die Sozialpolitik sowie andere junge Menschen betreffende Politikbereiche. Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen sowie für das Berufsleben und das Erwachsenenleben allgemein rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihre Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus andere Politikbereiche wie die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik, die Politik der Chancengleichheit sowie andere junge Menschen betreffende Politikbereiche. Änderungsantrag 5 Empfehlung 1 1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben und das Berufsleben rüsten und eine Grundlage für weiteres soziales und staatsbürgerliches Lernen und für das Berufsleben darstellen; den Beitrag des lebenslangen Lernens zur persönlichen Entfaltung, zum sozialen Zusammenhalt, zur aktiven Bürgerschaft und zur Gleichstellung der Geschlechter durch Beseitigung der Geschlechterstereotypen zu stärken; 1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben rüsten und eine Grundlage für weiteres Lernen und für das Berufsleben darstellen; PE 371.967v02-00 DE 54/63 RR\625780DE.doc Änderungsantrag 6 Empfehlung 2 2. sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen jungen Menschen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotential auszuschöpfen; 2. sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen jungen Menschen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotential auszuschöpfen; die Diversifizierung der Karrieremöglichkeiten für junge Frauen zu fördern, wobei der geringe Anteil von Studentinnen in den Fächern Naturwissenschaften, Industrie und Technik, einschließlich der Technologien für die Informationsgesellschaft, und die Gefahr, dass Frauen von der Beschäftigung in jenen Bereichen ausgegrenzt werden, besondere Beachtung erfordern; Änderungsantrag 7 Empfehlung 2 a (neu) 2a. dafür Sorge zu tragen, dass alle im Bereich der Bildung und Ausbildung ergriffenen Maßnahmen vor allem die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Menschen berücksichtigen; Änderungsantrag 8 Empfehlung 3 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; RR\625780DE.doc 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, indem der Zugang der Frauen zum lebenslangen Lernen erleichtert und die Teilnahme der Frauen 55/63 PE 371.967v02-00 DE am Arbeitsmarkt verbessert wird; Änderungsantrag 9 Empfehlung 4 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen berücksichtigen; 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und unterstützende Maßnahmen für Bildungseinrichtungen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fertigkeiten von Erwachsenen berücksichtigen; zu gewährleisten, dass Gender Mainstreaming in allen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung umgesetzt wird; Änderungsantrag 10 Empfehlung 4 a (neu) (4a) Bei allen Vorkehrungen und zu schaffenden Möglichkeiten im Bereich der Bildung und Ausbildung sollte dem Analphabetismus, dem digitalen Analphabetismus und der Zahlenblindheit besonderes Augenmerk gewidmet werden. Änderungsantrag 11 Absicht 1 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für das Peer Lernen und den Austausch vorbildlicher Verfahren, und im Rahmen der zweijährigen PE 371.967v02-00 DE 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für das Peer Lernen und den Austausch vorbildlicher Verfahren, das den politisch Verantwortlichen, dem 56/63 RR\625780DE.doc Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten; Lehrpersonal und den Lernenden selbst mitzuteilen ist, und im Rahmen der zweijährigen Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten; Änderungsantrag 12 Anhang Einleitung Absatz 1 Kompetenzen sind hier definiert als eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten junge Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt haben, dass sie für ihr Erwachsenenleben gerüstet sind, und die Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen des lebenslangen Lernens weiterentwickelt, aufrechterhalten und aktualisiert werden. Kompetenzen sind hier definiert als eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Die Schlüsselkompetenzen sollten als Leitlinien für die erforderlichen Fähigkeiten in der heutigen Gesellschaft betrachtet werden. Es ist nicht möglich, jede genannte Fähigkeit bis zum Ende der Grund(aus)bildung zu beherrschen. Die jungen Menschen sollten allerdings die Grundlagen dieser Fähigkeiten erlernen und sie im Rahmen des lebenslangen Lernens weiter ausbauen, aktualisieren und bewahren. Es ist ferner von Bedeutung, die Tatsache zu erkennen und zu respektieren, dass Menschen verschiedene und unterschiedliche Talente und Fähigkeiten besitzen. Begründung Die Kompetenzen sind zu anspruchsvoll und extensiv, als dass sie von jedem jungen Menschen verlangt werden können. Das Ziel sollten das lebenslange Lernen und die lebenslange Entwicklung sein. Änderungsantrag 13 Anhang Punkt 1 Titel Muttersprachliche Kompetenz RR\625780DE.doc Muttersprachliche Kompetenz und Unterricht in der Muttersprache 57/63 PE 371.967v02-00 DE Begründung Wie die UNESCO wiederholt betont hat, ist Unterricht in der Muttersprache ein wichtiger Teil einer hochwertigen Bildung. Änderungsantrag 14 Anhang Punkt 4 Absatz 1 Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen und auch der Gefahren, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E Mail, Netzanwendungen) für Arbeit, Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen bewusst sein sowie die Gesetze und ethischen Grundsätze und die grundlegenden Menschenrechte für die interaktive Anwendung der TIG kennen. Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E Mail, Netzanwendungen) für Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der ethischen Grundsätze für die interaktive Anwendung der TIG bewusst sein. Änderungsantrag 15 Anhang Punkt 4 Absatz 2 a (neu) Zusätzliche Anstrengungen müssen von den Mitgliedstaaten unternommen werden, um die Lücke, die zwischen Männern und Frauen bei der Anwendung der TIG immer noch besteht, zu schließen. PE 371.967v02-00 DE 58/63 RR\625780DE.doc Änderungsantrag 16 Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 2 Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat und Berufsleben zu unterscheiden. Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, tolerant zu sein, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte die Fähigkeit haben, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden. Begründung Im Bereich der zwischenmenschlichen (interpersonellen), interkulturellen und sozialen Kompetenzen, der Bürgerkompetenz und bei deren Erlernen ist Toleranz eine der wesentlichsten Charakterzüge. Wichtiger als umfassendes Verständnis ist eine tolerante Einstellung sowohl der Geschlechterthematik gegenüber als auch gegenüber unterschiedlichen kulturellen, geschlechtlichen, religiösen und ethnischen Gruppen. Änderungsantrag17 Anhang Punkt 6 Teil B Absatz 1 Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis der Konzepte Demokratie, Gerechtigkeit, Gleichheit, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und internationalen Erklärungen festgelegt sind und von verschiedenen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angewendet werden. Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels in der nationalen, europäischen sowie der Weltgeschichte und –gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig; ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und politischen Konzepte gesellschaftlicher und politischer Bewegungen. Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis der Konzepte Demokratie, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und internationalen Erklärungen festgelegt sind und von verschiedenen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angewendet werden. Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels in der nationalen, europäischen sowie der Weltgeschichte und –gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig; ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und politischen Konzepte gesellschaftlicher und politischer Bewegungen. Änderungsantrag 18 Anhang Punkt 7 Definition RR\625780DE.doc 59/63 PE 371.967v02-00 DE Definition : Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen. PE 371.967v02-00 DE Definition : Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer, sowohl Männer als auch Frauen, benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen. 60/63 RR\625780DE.doc VERFAHREN Titel Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen Bezugsdokumente – Verfahrensnummer KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD) CULT FEMM 17.11.2005 Federführender Ausschuss Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum Verfasser(-in) der Stellungnahme Datum der Benennung Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme Prüfung im Ausschuss Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung Anneli Jäätteenmäki 23.11.2005 21.3.2005 3.5.2006 +: 25 –: 0 0: 0 25.4.2006 3.5.2006 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, María Esther Herranz García, Piia-Noora Kauppi, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Astrid Lulling, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, MarieLine Reynaud, Teresa Riera Madurell, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson und Anna Záborská. Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) Katerina Batzeli, Mary Honeyball, Christa Klaß, Heide Rühle, Feleknas Uca und Marta Vincenzi. Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) ... RR\625780DE.doc 61/63 PE 371.967v02-00 DE VERFAHREN Bezugsdokumente – Verfahrensnummer Datum der Übermittlung an das EP Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD) 10.11.2005 Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum CULT 17.11.2005 Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum FEMM 17.11.2005 Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses 0.0.0000 Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum 0.0.0000 Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung Helga Trüpel 23.11.2005 Titel Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses Anfechtung der Rechtsgrundlage Datum der Stellungnahme JURI 0.0.0000 0.0.0000 0.0.0000 Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums 23.02.2006 21.6.2006 + 20 – 0 4 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) Datum der Einreichung Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) DE / 0.0.0000 / 0.0.0000 0.0.0000 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder PE 371.967v02-00 EMPL 17.11.2005 0.0.0000 Änderung der Mittelausstattung Datum der Stellungnahme BUDG Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums Prüfung im Ausschuss Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung ITRE 17.11.2005 25.4.2006 21.6.2006 Christopher Beazley, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Marianne Mikko, Miguel Portas, Christa Prets, Karin Resetarits, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal Erna Hennicot-Schoepges, Nina Škottová, Catherine Trautmann, Jaroslav Zvěřina 24.7.2006 ... 62/63 RR\625780DE.doc RR\625780DE.doc 63/63 PE 371.967v02-00 DE