Bericht über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004
2009
Plenarsitzungsdokument
ENDGÜLTIG
A6-0262/2006
24.7.2006
***I
BERICHT
über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des
Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
(KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD))
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Helga Trüpel
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DE
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DE
PR_COD_1am
Erklärung der benutzten Zeichen
*
**I
**II
***
***I
***II
***III
Verfahren der Konsultation
Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Verfahren der Zusammenarbeit (erste Lesung)
Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Verfahren der Zusammenarbeit (zweite Lesung)
Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des
Gemeinsamen Standpunkts
Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung
des Gemeinsamen Standpunkts
Verfahren der Zustimmung
Absolute Mehrheit der Mitglieder außer in den Fällen, die in
Artikel 105, 107, 161 und 300 des EG-Vertrags und Artikel 7 des
EU-Vertrags genannt sind
Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung)
Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Verfahren der Mitentscheidung (zweite Lesung)
Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des
Gemeinsamen Standpunkts
Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung
des Gemeinsamen Standpunkts
Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung)
Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des
gemeinsamen Entwurfs
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der von der Kommission
vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
Änderungsanträge zu Legislativtexten
Die vom Parlament vorgenommenen Änderungen werden durch Fett- und
Kursivdruck hervorgehoben. Wenn Textteile mager und kursiv gesetzt
werden, dient das als Hinweis an die zuständigen technischen Dienststellen
auf solche Teile des Legislativtextes, bei denen im Hinblick auf die
Erstellung des endgültigen Textes eine Korrektur empfohlen wird
(beispielsweise Textteile, die in einer Sprachfassung offenkundig fehlerhaft
sind oder ganz fehlen). Diese Korrekturempfehlungen bedürfen der
Zustimmung der betreffenden technischen Dienststellen.
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5
BEGRÜNDUNG...................................................................................................................... 21
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE
ANGELEGENHEITEN ........................................................................................................... 24
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND
ENERGIE................................................................................................................................. 42
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE
GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER ..................................................................... 51
VERFAHREN.......................................................................................................................... 62
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
(KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
(KOM(2005)0548)1,
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4
des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet
wurde (C6-0375/2005),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung
und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der
Geschlechter (A6-0262/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag
entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der
Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission
Abänderungen des Parlaments
Änderungsantrag 1
Erwägung 4
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im
Beschäftigungsbereich unterstrich der
Europäische Rat im März 2003 und im
Dezember 2003 die Notwendigkeit,
Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit
besonderer Berücksichtigung aktiver und
1
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im
Beschäftigungsbereich unterstrich der
Europäische Rat im März 2003 und im
Dezember 2003 die Notwendigkeit,
Chancengleichheit und eine
durchschnittliche allgemeine
Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
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präventiver Maßnahmen für Arbeitslose
und Nichterwerbstätige zu entwickeln.
Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der
Taskforce Beschäftigung zurück, in dem
herausgestellt wurde, dass die Menschen in
der Lage sein müssen, sich an den Wandel
anzupassen, dass Menschen in den
Arbeitsmarkt integriert werden müssen und
dass lebenslanges Lernen hierbei eine
Schlüsselrolle spielt.
Beschäftigungsquote von insgesamt 70%
und von mindestens 60% bei Frauen zu
erreichen sowie Maßnahmen für
lebenslanges Lernen mit besonderer
Berücksichtigung aktiver und präventiver
Maßnahmen für Arbeitslose und
Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser
Vorschlag geht auf den Bericht der
Taskforce Beschäftigung zurück, in dem
herausgestellt wurde, dass die Menschen in
der Lage sein müssen, sich an den Wandel
anzupassen, dass Menschen in den
Arbeitsmarkt integriert werden müssen und
dass lebenslanges Lernen hierbei eine
Schlüsselrolle spielt.
Änderungsantrag 2
Erwägung 5
(5) In dem im November 2004
angenommenen Bericht des Rates über die
umfassende Rolle der Bildung wurde betont,
dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung
des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds
eines Gemeinwesens beiträgt und in einer
Zeit von besonderer Bedeutung ist, da alle
Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert
sind, wie mit der zunehmenden sozialen und
kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger
umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die
Bildung bei der Stärkung des sozialen
Zusammenhalts insofern eine wichtige
Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt,
ins Erwerbsleben einzutreten bzw.
erwerbstätig zu bleiben.
(5) In dem im November 2004
angenommenen Bericht des Rates über die
umfassende Rolle der Bildung wurde betont,
dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung
des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds
eines Gemeinwesens sowie zum Erlernen
der grundlegenden sozialen und
bürgerlichen Werte wie Bürgersinn,
Gleichheit, Toleranz oder Respekt beiträgt,
die in einer Zeit von besonderer Bedeutung
sind, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage
konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden
sozialen und kulturellen Verschiedenheit
ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus
spielt die Bildung bei der Stärkung des
sozialen Zusammenhalts insofern eine
wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu
befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw.
erwerbstätig zu bleiben.
Änderungsantrag 3
Erwägung 13
(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur
Entwicklung einer hochwertigen Bildung
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(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur
Entwicklung einer hochwertigen
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beizutragen, indem die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt
werden, damit deren Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für das weitere Lernen
und das Erwachsenenleben rüsten und es
Erwachsenen ermöglichen, ihre
Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines
kohärenten und umfassenden lebenslangen
Lernangebots weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen
europäischen Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen, der sich an
Entscheidungsträger, Bildungs- und
Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die
Lernenden selbst richtet, um nationale
Reformen und den Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission im Rahmen des
Arbeitsprogramms Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und
die vereinbarten europäischen
Referenzniveaus zu erreichen. Sie
unterstützt darüber hinaus andere
Politikbereiche wie die Beschäftigungsund die Sozialpolitik sowie andere junge
Menschen betreffende Politikbereiche.
zukunftsorientierten Bildung beizutragen,
die an die neuen Bedürfnisse der
europäischen Gesellschaft angepasst ist,
indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten
unterstützt und ergänzt werden, damit
deren Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für das weitere Lernen
sowie für das Berufsleben und das
Erwachsenenleben allgemein rüsten und es
Erwachsenen ermöglichen, ihr
Grundwissen sowie
Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines
kohärenten und umfassenden lebenslangen
Lernangebots weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen
europäischen Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen, der sich an
Entscheidungsträger, Bildungs- und
Ausbildungsträger, Sozialpartner,
Arbeitgeber und die Lernenden selbst
richtet, um nationale Reformen und den
Informationsaustausch zwischen den
Mitgliedstaaten und der Kommission im
Rahmen des Arbeitsprogramms
Allgemeine und berufliche Bildung 2010
zu erleichtern und die vereinbarten
europäischen Referenzniveaus zu
erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus
andere Politikbereiche wie die
Beschäftigungs- und die Sozialpolitik
sowie andere junge Menschen betreffende
Politikbereiche.
Änderungsantrag 4
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 1 a (neu)
1a. Maßnahmen durchzuführen, die den
Mitgliedstaaten eine gezielte Bekämpfung
des Analphabetismus und des sekundären
Analphabetismus von Kindern und
Erwachsenen, vor allem aus den ärmsten
Gebieten, ermöglichen.
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Änderungsantrag 5
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 2 a (neu)
2a. dafür Sorge zu tragen, dass alle im
Bereich der Bildung und Ausbildung
ergriffenen Maßnahmen vor allem die
besonderen Bedürfnisse benachteiligter
Menschen berücksichtigen;
Änderungsantrag 6
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 3
3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre
Schlüsselkompetenzen während ihres
gesamten Lebens weiterentwickeln und
aktualisieren können, und dass den auf
nationaler, regionaler und/oder lokaler
Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen
besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre
Schlüsselkompetenzen während ihres
gesamten Lebens weiterentwickeln und
aktualisieren können, und dass den auf
nationaler, regionaler und/oder lokaler
Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen
besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird,
und die Gleichstellung von Männern und
Frauen zu fördern, indem der Zugang der
Frauen zum lebenslangen Lernen
erleichtert und die Teilnahme der Frauen
am Arbeitsmarkt verbessert wird;
Änderungsantrag 7
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 3 a (neu)
3a. sicherzustellen, dass die während des
lebenslangen Lernens erworbenen
Fähigkeiten durch anerkannte und
aufgewertete Qualifikationen bestätigt
werden, die die Möglichkeit des beruflichen
Aufstiegs eröffnen;
Änderungsantrag 8
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 4
4. sicherzustellen, dass angemessene
Infrastrukturen für die Weiterbildung von
Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften
und Ausbildern, geschaffen werden, und
Maßnahmen zur Gewährleistung des
Zugangs und zur Unterstützung der
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4. sicherzustellen, dass angemessene
Infrastrukturen für die Weiterbildung von
Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften
und Ausbildern, geschaffen werden, und
unterstützende Maßnahmen für
Bildungseinrichtungen sowie Maßnahmen
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Lernenden durchgeführt werden, die die
unterschiedlichen Bedürfnisse von
Erwachsenen berücksichtigen;
zur Gewährleistung des Zugangs und zur
Unterstützung der Lernenden durchgeführt
werden, die die unterschiedlichen
Bedürfnisse und Fertigkeiten von
Erwachsenen berücksichtigen; zu
gewährleisten, dass Gender Mainstreaming
in allen Sektoren der allgemeinen und
beruflichen Bildung umgesetzt wird;
Änderungsantrag 9
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 4 a (neu)
(4a) Bei allen Vorkehrungen und zu
schaffenden Möglichkeiten im Bereich der
Bildung und Ausbildung sollte dem
Analphabetismus, dem digitalen
Analphabetismus und der Zahlenblindheit
besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Änderungsantrag 10
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 5
5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung
und der Ausbildungsmaßnahmen für den
Einzelnen durch eine enge Verknüpfung
mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik
und sonstigen, junge Menschen
betreffenden Politikbereichen sowie die
Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
und sonstigen Akteuren sicherzustellen;
5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung
und der allgemeinen und beruflichen Ausund Weiterbildungsmaßnahmen für den
Einzelnen durch eine enge Verknüpfung
mit der Beschäftigungs-, Sozial- Kulturund Innovationspolitik und sonstigen,
junge Menschen betreffenden
Politikbereichen sowie die
Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
und sonstigen Akteuren sicherzustellen;
Änderungsantrag 11
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 5 a (neu)
5a. durch vorbildliches Verhalten in den
Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen
Dienst die Sozialpartner zu ermutigen, die
Vermittlung der Schlüsselqualifikationen
und den weiteren Qualifikationsausbau als
Teil des bezahlten Arbeitslebens zu
verstehen und in die Arbeitszeit zu
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integrieren sowie den Zugang zu
Weiterbildung durch legislative
Regelungen zum Bildungsurlaub zu
fördern, sofern dies nicht bereits durch die
Sozialpartner geregelt ist;
Änderungsantrag 12
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 6 a (neu)
6a. geeignete Bildungsangebote für
Personen zu schaffen, die nach einer
längeren Unterbrechung oder einer
Umschulung wieder berufstätig sind.
Änderungsantrag 13
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN: Absatz 6 b (neu)
6b. sicherzustellen, dass die Arbeiten und
Erfolge im Zusammenhang mit dem
Referenzrahmen regelmäßig bewertet
werden und dass auf nationaler,
regionaler und kommunaler Ebene alle
drei Jahre Auskünfte darüber eingeholt
werden, welche Fortschritte erzielt
wurden bei der Durchführung des
Referenzrahmens, der damit verbundenen
Benchmarks sowie der Programme, die
von den zuständigen Regionalbehörden
und von Unternehmen durchgeführt
werden, und die „Schlüsselkompetenzen
für lebenslanges Lernen – Ein
europäischer Referenzrahmen“ als
standardisierte Kriterien heranzuziehen.
Änderungsantrag 14
NEHMEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS: Absatz 1
1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um
die Entwicklung ihrer Bildungs- und
Berufsbildungssysteme und die Umsetzung
dieser Empfehlung zu unterstützen, auch
durch die Verwendung der
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1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um
die Entwicklung ihrer Bildungs- und
Berufsbildungssysteme und die Umsetzung
dieser Empfehlung zu unterstützen, auch
durch die Verwendung der
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„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
als Bezugsdokument für das Peer-Lernen
und den Austausch vorbildlicher Verfahren,
und im Rahmen der zweijährigen
Fortschrittsberichte über das
Arbeitsprogramm Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen
zu verfolgen und über Fortschritte zu
berichten;
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
als Bezugsdokument für das Peer-Lernen
und den Austausch vorbildlicher Verfahren,
das den politisch Verantwortlichen, dem
Lehrpersonal und den Lernenden selbst
mitzuteilen ist, und im Rahmen der
zweijährigen Fortschrittsberichte über das
Arbeitsprogramm Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen
zu verfolgen und über Fortschritte zu
berichten;
Änderungsantrag 15
NEHMEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS: Absatz 3
3. die breite Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
in benachbarten gemeinschaftlichen
Politikbereichen zu fördern, insbesondere
bei der Umsetzung der Beschäftigungs-,
Jugend- und Sozialpolitik, und die
Beziehungen zu den Sozialpartnern und
anderen in diesem Bereich tätigen
Organisationen auszubauen;
3. die breite Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
in benachbarten gemeinschaftlichen
Politikbereichen zu fördern, insbesondere
bei der Umsetzung der Beschäftigungs-,
Jugend- Kultur- und Sozialpolitik, und die
Beziehungen zu den Sozialpartnern und
anderen in diesem Bereich tätigen
Organisationen;
Änderungsantrag 16
NEHMEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS: Absatz 3 a (neu)
3a. die „Schlüsselkompetenzen für
lebenslanges Lernen – Ein europäischer
Referenzrahmen“ zur Förderung der
Konvergenz der europäischen Bildungsund Ausbildungssysteme sowie der
Qualifikationssysteme zu nutzen, um die
gegenseitige Anerkennung der
Qualifikationen und die Mobilität der
qualifizierten Arbeitnehmer zu fördern;
Änderungsantrag 17
Anhang Einleitung Absatz -1
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- Da die Globalisierung die Europäische
Union weiterhin vor neue
Herausforderungen stellt, wird jeder
Bürger/jede Bürgerin über breit
gefächerte Schlüsselkompetenzen
verfügen müssen, um sich flexibel an eine
sich rasch ändernde und in hohem Maße
miteinander vernetzte Welt anzupassen.
Der Bildung kommt in ihrer doppelten –
sowohl sozialen als auch wirtschaftlichen
– Rolle eine strategische Bedeutung zu,
indem sie gewährleistet, dass die
Bürger/innen Europas die erforderlichen
Schlüsselkompetenzen erwerben, die sie
befähigen, sich flexibel an solche
Veränderungen anzupassen.
Insbesondere sollte auf die
unterschiedlichen Bedürfnisse der
Lernenden eingegangen werden, indem
Gleichberechtigung und Zugang für
diejenigen Gruppen garantiert wird, die
aufgrund von
Bildungsbenachteiligungen, verursacht
durch personelle, gesellschaftliche,
kulturelle oder wirtschaftliche Umstände,
besondere Unterstützung benötigen, um
ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen, wie
z.B. Menschen mit geringen
Grundfertigkeiten, Schulabbrecher/innen,
Langzeitarbeitslose, ältere Menschen,
Migranten und Menschen mit
Behinderungen.
Vor diesem Hintergrund sind die
Hauptziele dieses vorgeschlagenen
Referenzrahmens Folgende:
1. Schlüsselkompetenzen ermitteln und
definieren, die in einer wissensbasierten
Gesellschaft für die persönliche
Entfaltung, eine aktive
Staatsbürgerschaft, den sozialen
Zusammenhalt und die
Beschäftigungsfähigkeit notwendig sind;
2. die Arbeit der Mitgliedstaaten
unterstützen, damit junge Menschen am
Ende ihrer Grund(aus)bildung über für
den Eintritt in das Erwachsenenleben
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ausreichende Schlüsselkompetenzen
verfügen und damit Erwachsene diese
Kompetenzen ein Leben lang ausbauen
bzw. auf den neuesten Stand bringen
können;
3. Entscheidungsträgern,
Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den
Lernenden selbst ein Europäisches
Instrument mit Referenzniveau an die
Hand geben – die Schlüsselkompetenzen
für lebenslanges Lernen – Ein
europäischer Referenzrahmen –, um
Bestrebungen für gemeinsam vereinbarte
Ziele auf nationaler und europäischer
Ebene zu unterstützen;
4. einen Rahmen für weitere Aktionen auf
Gemeinschaftsebene bieten, sowohl im
Kontext des Arbeitsprogramms
„Allgemeine und berufliche Bildung
2010“ als auch im Kontext der Bildungsund Berufsbildungsprogramme der
Gemeinschaft.
Begründung
Es wird vorgeschlagen, die Bezeichnung der Kompetenz zu ändern, um zu betonen, dass die
Schlüsselkompetenzen auf einer Ebene angesiedelt werden müssen, die von allen Lernenden
erreicht werden.
Änderungsantrag 18
Anhang Einleitung Absatz 2
Kompetenzen sind hier definiert als eine
Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und
kontextabhängigen Einstellungen.
Schlüsselkompetenzen sind diejenigen
Kompetenzen, die alle Menschen für ihre
persönliche Entfaltung, soziale Integration,
aktive Bürgerschaft und Beschäftigung
benötigen. Am Ende ihrer
Grund(aus)bildung sollten junge Menschen
ihre Schlüsselkompetenzen so weit
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Kompetenzen sind hier definiert als eine
Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und
kontextabhängigen Einstellungen.
Schlüsselkompetenzen sind diejenigen
Kompetenzen, die alle Menschen für ihre
persönliche Entfaltung, soziale Integration,
aktive Bürgerschaft und Beschäftigung
benötigen. Die Schlüsselkompetenzen
sollten als Leitlinien für die erforderlichen
Fähigkeiten in der heutigen Gesellschaft
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entwickelt haben, dass sie für ihr
Erwachsenenleben gerüstet sind, und die
Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen
des lebenslangen Lernens weiterentwickelt,
aufrechterhalten und aktualisiert werden.
betrachtet werden. Es ist nicht möglich,
jede genannte Fähigkeit zu beherrschen.
Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten
Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so
weit entwickelt haben, dass sie für
Erwachsenen- und Berufsleben gerüstet
sind. Die jungen Menschen sollten
allerdings die Grundlagen dieser
Fähigkeiten erlernen und sie im Rahmen
des lebenslangen Lernens weiter ausbauen,
aktualisieren und bewahren. Es ist ferner
von Bedeutung, die Tatsache zu erkennen
und zu respektieren, dass Menschen
verschiedene und unterschiedliche Talente
und Fähigkeiten besitzen
Begründung
Die Kompetenzen sind zu anspruchsvoll und extensiv, als dass sie von jedem jungen
Menschen verlangt werden können. Das Ziel sollten das lebenslange Lernen und die
lebenslange Entwicklung sein.
Änderungsantrag 19
Anhang Einleitung Absatz 2
Viele der Kompetenzen überschneiden sich
bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in
einem Bereich unterstützen die
Kompetenzen in einem anderen Bereich.
Kompetenzen in den wichtigsten
Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und
Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine
wichtige Grundlage für das Lernen, und die
Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten.
Eine Reihe von Begriffen taucht immer
wieder im Referenzrahmen auf: kritisches
Denken, Kreativität, Initiative,
Problemlösung, Risikobewertung,
Entscheidungsfindung und konstruktiver
Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht
Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
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Viele der Kompetenzen überschneiden sich
bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in
einem Bereich unterstützen die
Kompetenzen in einem anderen Bereich.
Kompetenzen in den wichtigsten
Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und
Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine
wichtige Grundlage für das Lernen, und die
Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten.
Eine Reihe von Begriffen taucht immer
wieder im Referenzrahmen auf: kritisches
Denken, Kreativität, Initiative,
Entscheidungsfreude, Belastbarkeit,
Problemlösung, Risikobewertung,
Entscheidungsfindung und konstruktiver
Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht
Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
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Änderungsantrag 20
Anhang Punkt 4 Titel
4. Computerkompetenz
4. Grundlegende Computerkompetenz
Änderungsantrag 21
Anhang Punkt 4 Absatz 2
Computerkompetenz erfordert ein solides
Verständnis und Kenntnisse der Art,
Aufgaben und Möglichkeiten der
Technologien für die
Informationsgesellschaft im Alltag: im
privaten und gesellschaftlichen Leben
sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die
wichtigsten Computeranwendungen wie
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Datenbanken, Informationsspeicherung
und –management sowie das Verständnis
der Chancen und auch der potentiellen
Gefahren, die Internet und
Kommunikation über elektronische Medien
(E Mail, Netzanwendungen) für Arbeit,
Freizeit, Informationsaustausch und
Kooperationsnetze, Lernen und Forschung
bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen,
wie die TIG Kreativität und Innovation
fördern können, und sich der Problematik
in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit
der verfügbaren Informationen sowie der
Gesetze und ethischen Grundsätze bewusst
sein.
Computerkompetenz erfordert ein solides
Verständnis und Kenntnisse der Art,
Aufgaben und Möglichkeiten der
Technologien für die
Informationsgesellschaft im Alltag: im
privaten und gesellschaftlichen Leben
sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die
wichtigsten Computeranwendungen wie
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Datenbanken, Informationsspeicherung
und –management sowie das Verständnis
der Chancen, die Internet und
Kommunikation über elektronische Medien
(E Mail, Netzanwendungen) für Freizeit,
Informationsaustausch und
Kooperationsnetze, Lernen und Forschung
bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen,
wie die TIG Kreativität und Innovation
fördern können, und sich der Problematik
in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit
der verfügbaren Informationen sowie der
ethischen Grundsätze für die interaktive
Anwendung der TIG bewusst sein.
Änderungsantrag 22
Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 1
A. Persönliches und gesellschaftliches
Wohlergehen verlangt ein Verständnis
dafür, wie der einzelne die eigene
körperliche und seelische Gesundheit am
besten sicherstellen kann – wobei dies als
Nutzen für einen selbst und für die ganze
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A. Persönliches und gesellschaftliches
Wohlergehen verlangt ein Verständnis
dafür, wie der einzelne die eigene
körperliche und seelische Gesundheit am
besten sicherstellen kann – wobei dies als
Nutzen für einen selbst, für das engere
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Familie betrachtet werden soll , und
erfordert auch Kenntnisse, wie ein
gesunder Lebensstil dazu beitragen kann.
Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche
Kommunikation und gesellschaftliche
Teilhabe ist es wichtig, die in
unterschiedlichen Gesellschaften und
Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein
akzeptierten Verhaltensweisen und
Umgangsformen zu verstehen und sich der
grundlegenden Konzepte in Bezug auf
Einzelpersonen, Gruppen,
Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung,
Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein.
Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen
und sozioökonomischen Dimensionen der
europäischen Gesellschaften zu kennen
und zu wissen, wie die nationale kulturelle
Identität mit der europäischen Identität
verknüpft ist.
soziale Umfeld und für die ganze Familie
betrachtet werden soll , und erfordert auch
Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil
dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche
zwischenmenschliche Kommunikation und
gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig,
die in unterschiedlichen Gesellschaften und
Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein
akzeptierten Verhaltensweisen und
Umgangsformen zu verstehen. Genauso
wichtig ist es, sich der grundlegenden
Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen,
Gruppen, Arbeitsorganisationen,
Gleichberechtigung und
Nichtdiskriminierung, Gesellschaft und
Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst
wichtig, die multikulturellen und
sozioökonomischen Dimensionen der
europäischen Gesellschaften zu kennen
und zu wissen, wie die nationale kulturelle
Identität mit der europäischen Identität
verknüpft ist.
Änderungsantrag 23
Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 2
Herzstück dieser Kompetenz ist die
Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen
Umgebungen zu kommunizieren,
unterschiedliche Standpunkte auszudrücken
und zu verstehen, zu verhandeln und dabei
Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu
empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage
sein, mit Stress und Frustration umzugehen,
diese auf konstruktive Weise zu äußern und
zwischen Privat und Berufsleben zu
unterscheiden.
Herzstück dieser Kompetenz ist die
Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen
Umgebungen zu kommunizieren, tolerant zu
sein, unterschiedliche Standpunkte
auszudrücken und zu verstehen, zu
verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen
sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne
sollte die Fähigkeit haben, mit Stress und
Frustration umzugehen, diese auf
konstruktive Weise zu äußern und zwischen
Privat- und Berufsleben zu unterscheiden.
Begründung
Im Bereich der zwischenmenschlichen (interpersonellen), interkulturellen und sozialen
Kompetenzen, der Bürgerkompetenz und bei deren Erlernen ist Toleranz eine der
wesentlichsten Charakterzüge. Wichtiger als umfassendes Verständnis ist eine tolerante
Einstellung sowohl der Geschlechterthematik gegenüber als auch gegenüber
unterschiedlichen kulturellen, geschlechtlichen, religiösen und ethnischen Gruppen.
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Änderungsantrag 24
Anhang Punkt 6 Teil B Absatz 1
B. Bürgerkompetenz basiert auf der
Kenntnis der Konzepte Demokratie,
Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie
sie in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union und internationalen
Erklärungen festgelegt sind und von
verschiedenen Institutionen auf lokaler,
regionaler, nationaler, europäischer und
internationaler Ebene angewendet werden.
Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse,
Trends und Akteure des Wandels in der
nationalen, europäischen sowie der
Weltgeschichte und –gegenwart, mit
besonderer Berücksichtigung der
europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig;
ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und
politischen Konzepte gesellschaftlicher und
politischer Bewegungen.
B. Bürgerkompetenz basiert auf der
Kenntnis der Konzepte Demokratie,
Gerechtigkeit, Gleichheit,
Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie
sie in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union und internationalen
Erklärungen festgelegt sind und von
verschiedenen Institutionen auf lokaler,
regionaler, nationaler, europäischer und
internationaler Ebene angewendet werden.
Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse,
Trends und Akteure des Wandels in der
nationalen, europäischen sowie der
Weltgeschichte und –gegenwart, mit
besonderer Berücksichtigung der
europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig;
ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und
politischen Konzepte gesellschaftlicher und
politischer Bewegungen.
Änderungsantrag 25
Anhang Punkt 6 Teil B Absatz 3
Die volle Achtung der Menschenrechte
sowie der Gleichheit als Grundlage für
Demokratie, die Anerkennung und das
Verstehen der Unterschiede zwischen
Wertesystemen unterschiedlicher
Religionen oder ethnischer Gruppen legen
den Grundstein für eine positive
Einstellung. Hierzu gehört auch, das
Zugehörigkeitsgefühl zu seiner Stadt,
seinem Land, der EU und Europa
allgemein und zu seinem Erdteil/der Welt
zu zeigen und bereit zu sein, an der
demokratischen Entscheidungsfindung auf
allen Ebenen mitzuwirken. Die
konstruktive Beteiligung schließt auch
andere staatsbürgerliche Aktivitäten, die
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Die volle Achtung der Menschenrechte
sowie der Gleichheit als Grundlage für
Demokratie, die Anerkennung und das
Verstehen der Unterschiede zwischen
Wertesystemen unterschiedlicher
Religionen oder ethnischer Gruppen legen
den Grundstein für eine positive
Einstellung. Hierzu gehört auch, das
Zugehörigkeitsgefühl zu seiner Stadt,
seinem Land, der EU und Europa
allgemein und zu seinem Erdteil/der Welt
zu zeigen und bereit zu sein, an der
demokratischen Entscheidungsfindung auf
allen Ebenen mitzuwirken. Dazu gehört
auch, einen Sinn für Verantwortung an
den Tag zu legen wie auch Verständnis
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Unterstützung von gesellschaftlicher
Vielfalt, Zusammenhalt und nachhaltiger
Entwicklung sowie die Bereitschaft ein, die
Werte und Privatsphäre anderer zu
respektieren.
und Achtung für die gemeinsamen Werte
zu zeigen, die notwendig sind, um den
Zusammenhalt der Gemeinschaft zu
gewährleisten, beispielsweise die Achtung
demokratischer Grundsätze. Die
konstruktive Beteiligung schließt auch
andere staatsbürgerliche Aktivitäten, die
Unterstützung von gesellschaftlicher
Vielfalt, Zusammenhalt und nachhaltiger
Entwicklung sowie die Bereitschaft ein, die
Werte und Privatsphäre anderer zu
respektieren.
Änderungsantrag 26
Anhang Punkt 7 Titel
7. Unternehmerische Kompetenz
7. Eigeninitiative und unternehmerische
Kompetenz
Änderungsantrag 27
Anhang Punkt 7 Absatz 1
Definition: Unternehmerische Kompetenz ist
die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen.
Dies erfordert Kreativität, Innovation und
Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit,
Projekte zu planen und durchzuführen, um
bestimmte Ziele zu erreichen.
Unternehmerische Kompetenz hilft dem
Einzelnen in seinem täglichen Leben zu
Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht
Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst
wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen.
Sie ist die Grundlage für die besonderen
Fähigkeiten und Kenntnisse, die
Unternehmer benötigen, um eine
gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit
zu begründen.
Definition: Unternehmerische Kompetenz ist
die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen.
Dies erfordert Kreativität, Innovation und
Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit,
Projekte zu planen und durchzuführen, um
bestimmte Ziele zu erreichen.
Unternehmerische Kompetenz hilft dem
Einzelnen in seinem täglichen Leben zu
Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht
Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst
wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen.
Sie ist die Grundlage für die besonderen
Fähigkeiten und Kenntnisse, die diejenigen
benötigen, die eine gesellschaftliche oder
gewerbliche Tätigkeit begründen oder dazu
beitragen, was ein Bewusstsein für ethische
Werte beinhalten und Selbständigkeit
fördern sollte.
Änderungsantrag 8
Anhang Punkt 7 Absatz 3
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DE
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An Fähigkeiten gefordert ist aktives
Projektmanagement (dazu zählen Planung,
Organisation, Management, Führung und
Delegation, Analyse, Kommunikation,
Einsatzbesprechung, Beurteilung und
Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl
eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
Eine wesentliche Kompetenz ist die
Einschätzung der eigenen Stärken und
Schwächen sowie die Bewertung von
Risiken und die Bereitschaft,
gegebenenfalls Risiken einzugehen.
An Fähigkeiten gefordert ist aktives
Projektmanagement (dazu zählen Planung,
Organisation, Management, Führung und
Delegation, Analyse, Kommunikation,
Einsatzbesprechung, Beurteilung und
Aufzeichnung), wirksame Vertretung und
Verhandlungen und die Fähigkeit, sowohl
eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
Eine wesentliche Kompetenz ist die
Einschätzung der eigenen Stärken und
Schwächen sowie die Bewertung von
Risiken und die Bereitschaft,
gegebenenfalls Risiken einzugehen.
Änderungsantrag 29
Anhang Punkt 8 Titel
8. Kulturelle Kompetenz
8. Kulturbewusstsein und kulturelle
Kompetenz
Änderungsantrag 30
Anhang Punkt 8 Absatz 1
Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende
Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke,
einschließlich der populären
Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der
Menschheitsgeschichte im Kontext des
nationalen und europäischen Kulturerbes
und dessen Stellung in der Welt voraus. Es
ist äußerst wichtig, die kulturelle und
sprachliche Vielfalt Europas (und der
europäischen Länder) sowie die
Notwendigkeit deren Bewahrung und die
Entwicklung des allgemeinen
Geschmacks und die Bedeutung
ästhetischer Faktoren im Alltag zu
verstehen.
Kulturelle Kompetenz setzt ein
Bewusstsein für das lokale, nationale und
europäische Kulturerbe und dessen
Stellung in der Welt voraus. Es umfasst
grundlegende Kenntnisse der kulturellen
Hauptwerke, einschließlich der populären
Gegenwartskunst. Es ist äußerst wichtig,
die kulturelle und sprachliche Vielfalt in
Europa (und anderen Regionen der Welt)
sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung
und die Bedeutung ästhetischer Faktoren
im Alltag zu verstehen.
Änderungsantrag 31
Anhang Punkt 8 Absatz 3
Zu den Fähigkeiten zählen sowohl
Anerkennung als auch künstlerischer
Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen
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Zu den Fähigkeiten zählen sowohl
Anerkennung als auch künstlerischer
Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen
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durch die Vielfalt der Medien mit den
ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen
sowie Anerkennung und Genuss von
Kunstwerken und künstlerischen
Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine
eigenen kreativen und künstlerischen
Äußerungen mit denen anderer zu
vergleichen und wirtschaftliche
Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu
erkennen und umzusetzen.
durch die Vielfalt der Medien mit den
ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen
sowie Anerkennung und Genuss von
Kunstwerken und künstlerischen
Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine
eigenen kreativen und künstlerischen
Äußerungen mit denen anderer zu
vergleichen und soziale und wirtschaftliche
Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu
erkennen und umzusetzen. Kulturelle
Ausdrucksfähigkeit ist von zentraler
Bedeutung für die Entwicklung kreativer
Fähigkeiten, die auf zahlreiche berufliche
Kontakte übertragen werden können.
Änderungsantrag 32
Anhang Punkt 8 Absatz 4
Ein starkes Identitätsgefühl ist die
Grundlage für Respekt und Offenheit
gegenüber der Vielfalt des kulturellen
Ausdrucks. Eine positive Einstellung
umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die
ästhetischen Möglichkeiten durch
künstlerische Betätigung und Interesse am
kulturellen Leben zu kultivieren.
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DE
Ein Identitätsgefühl kann die Grundlage für
Respekt und Offenheit gegenüber der
Vielfalt des kulturellen Ausdrucks sein. Eine
positive Einstellung umfasst Kreativität und
die Bereitschaft, die ästhetischen
Möglichkeiten durch künstlerische
Betätigung und Interesse am kulturellen
Leben zu kultivieren.
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BEGRÜNDUNG
DER KOMMISSIONSVORSCHLAG
Die zu kommentierende Empfehlung präsentiert ein europäisches Referenzinstrument für
Schlüsselkompetenzen und erläutert, wie der Zugang zu diesen Kompetenzen mit Hilfe des
lebenslangen Lernens für alle europäischen Bürger/innen gewährleistet werden kann.
Sie leistet hiermit einen Beitrag zur Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und
insbesondere zur Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung
2010“.
Die Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft im Kontext des Lissabon-Prozesses setzt
voraus, dass die Mitgliedstaaten die Reform ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme
schneller vorantreiben, um u. a. die europäischen Benchmarks für die Verbesserung der
Qualifikationen und Kompetenzen junger Menschen zu erreichen.
Der Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen Rahmens für Schlüsselkompetenzen stellt
in dieser Hinsicht ein praktisches Instrument zur Förderung der Anstrengungen der
Mitgliedstaaten dar, welches den Erwerb sowie die Aktualisierung von Schlüsselkompetenzen
im persönlichen, öffentlichen und beruflichen Leben der europäischen. Bürger/innen
garantieren soll.
Der vorgeschlagene Referenzrahmen umfasst folgende acht Schlüsselkompetenzen, über die
jeder Europäer verfügen sollte:
1. Muttersprachliche Kompetenz;
2. Fremdsprachliche Kompetenz;
3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische
Kompetenz;
4. Computerkompetenz;
5. Lernkompetenz;
6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz;
7. Unternehmerische Kompetenz;
8. Kulturelle Kompetenz.
Außer der Definition der Schlüsselkompetenzen erläutert die Empfehlung, dass die die
Umsetzung betreffende Entscheidungen am besten auf nationaler, regionaler und/oder lokaler
Ebene getroffen werden können. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle
Menschen bis zum Ende ihrer Grund(aus)bildung Schlüsselkompetenzen erwerben, und
ermutigt sie, im Lichte der europäischen Referenzniveaus an der Beseitigung von
Bildungsbenachteiligungen zu arbeiten. Was die Erwachsenen betrifft, fordert die
Empfehlung, gemeinsam mit allen relevanten Partnern eine umfassende Infrastruktur
aufzubauen.
Die Zielsetzungen der Empfehlung lauten im Einzelnen:
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- Schlüsselkompetenzen ermitteln und definieren;
- Die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen, damit alle jungen Menschen am Ende ihrer
Grund(aus)bildung über für den Eintritt ins Erwachsenenleben ausreichende
Schlüsselkompetenzen verfügen;
- Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den
Lernenden selbst ein Europäisches Instrument mit Referenzniveau zur Verfügung stellen;
- Einen Rahmen für weitere Aktionen auf Gemeinschaftsebene bieten.
Zur Erreichung der Ziele werden folgende konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der
Reformen auf nationaler Ebene vorgeschlagen:
- Peer-Lernen, Austausch bewährter Verfahren und Berichterstattung über die Fortschritte
im Rahmen der alle zwei Jahre vorzulegenden Berichte;
- Unterstützung relevanter Projekte über die gemeinschaftlichen Bildungs- und
Berufsbildungsprogramme;
- Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Schlüsselkompetenzen und deren
Einbindung in die Beschäftigungs- und Sozialpolitik;
- Förderung von Partnerschaften mit Sozialpartnern und anderen relevanten Organisationen.
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt.
ANMERKUNGEN UND ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE DER
BERICHTERSTATTERIN
Die Berichterstatterin unterstützt den vorliegenden Kommissionsvorschlag, der zur
Erreichung der strategischen Ziele der neu belebten Lissabonner Strategie einen Beitrag leistet
und im Kontext des lebenslangen Lernens von besonderer Bedeutung ist.
Die Berichterstatterin unterstreicht in diesem Zusammenhang insbesondere die Notwendigkeit
der verstärkten Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fähigkeiten.
Sie hält die Schaffung eines europäischen Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen für
positiv, welcher den europäischen Bürger/innen ein Instrument bietet, das sie für die
Anpassung an einen im Wandel befindlichen Arbeitsmarkt in einer wissensbasierten
Gesellschaft benötigen.
Die Berichterstatterin betont insbesondere, dass allen europäischen Bürger/innen,
einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie Schulabbrecher/innen
Behinderten, Langzeitarbeitslosen, Älteren und Menschen mit geringen Grundfertigkeiten
eine realistische Möglichkeit zum Erwerb von Grundfertigkeiten geboten werden sollte.
Sie legt einen Änderungsantrag in diesem Sinne vor und bewertet positiv, dass der Vorschlag
den Mitgliedstaaten unter Punkt 2 des Vorschlags empfiehlt, sicherzustellen, dass
angemessene Vorkehrungen für diejenigen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen,
sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden
und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen.
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Die Berichterstatterin schlägt vor, die Einleitung des Anhangs zu erweitern, u. a. um die
Erwähnung der Zielsetzungen des Referenzinstruments.
Sie legt weiterhin folgende Änderungen bezüglich der im Anhang definierten
Schlüsselkompetenzen vor:
- Kompetenz 6: Sie präzisiert die Definition der Kenntnisse und Einstellungen, die für die
Bürgerkompetenz grundlegend sind und betont hierbei die Bedeutung der europäischen.
Dimension, die mit der Kenntnis der europäischen Geschichte und des europäischen
Integrationsprozesses sowie mit dem Bewusstsein über die europäische kulturelle Identität
und gemeinsame Werte eng zusammenhängen.
- Kompetenz 7: Die Berichterstatterin unterstreicht die Bedeutung der Eigeninitiative als
Schlüsselkompetenz und schlägt vor, den Titel der Kompetenz entsprechend zu ergänzen.
- Kompetenz 8: Sie schlägt vor, den Titel der Kompetenz und die Definition dieser
Schlüsselkompetenz um die zusätzliche Dimension des "Kulturbewusstseins" zu
erweitern.
Die Berichterstatterin ist weiterhin der Meinung, dass nicht nur der Erwerb, sondern auch die
Weiterentwicklung und Aktualisierung von Schlüsselkompetenzen durch lebenslanges Lernen
intensiv gefördert werden müssen, um die Weiterbildung und die Beschäftigungsfähigkeit zu
unterstützen.
Sie begrüßt, dass der Vorschlag die Weiterentwicklung der nationalen Strategien zum
lebenslangen Lernen sowie der Bildungs- und Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten
unterstützt und damit die Lehrplanreform sowie die Schaffung eines einheitlichen
Erwachsenenaus- und -weiterbildungsangebotes fördert.
Die Berichterstatterin ist der Meinung, dass der Vorschlag die Auswirkungen auf die anderen
europäischen Programme und Initiativen, wie z.B. das integrierte Aktionsprogramm im
Bereich des lebenslangen Lernens oder den europäischen Qualifikationsrahmen,
berücksichtigen soll.
Darüber hinaus sollen die Auswirkungen der Aneignung einzelner Kompetenzen genauer
untersucht werden, z. B. in dem Sinne, was jeweils das Ziel der einzelnen Kompetenzen ist
und welche Folgen sich daraus für das Sozial- und Berufsleben des Einzelnen ergeben.
Die Berichterstatterin befürwortet eine schnelle Einführung des vorgeschlagenen
Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen.
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11.5.2006
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE
ANGELEGENHEITEN
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
(K OM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Thomas Mann
KURZE BEGRÜNDUNG
Die EU-Kommission schlägt einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen
vor und erläutert, wie der Zugang zu diesen Kompetenzen mit Hilfe des lebenslangen Lernens
für alle Bürgerinnen und Bürger der EU gewährleistet werden kann - vor allem in Hinblick
auf den Erwerb und die Aktualisierung von Grundfertigkeiten.
Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt diese Initiative. Angesichts der zunehmenden
Globalisierung von Märkten sowie des Paradigmenwechsels zur wissensbasierten Wirtschaft
und Gesellschaft ist die angestrebte Stärkung von Schlüsselkompetenzen von besonderer
Bedeutung. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer soll gestärkt und gesichert werden.
In diesem Zusammenhang sollen folgende Zielsetzungen erfüllt werden:
•
Schlüsselkompetenzen sollen ermittelt und definiert werden.
•
Die Arbeit der Mitgliedstaaten soll unterstützt werden, damit Jugendliche und
Erwachsene über ausreichende Schlüsselkompetenzen verfügen und diese ausbauen
können.
•
Der europäische Referenzrahmen soll Entscheidungsträgerinnen und -trägern,
Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den Lernenden zur Verfügung gestellt werden.
Damit soll eine Grundlage für weitere Aktionen auf Gemeinschaftsebene geschaffen
werden.
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Die von der EU-Kommission vorgenommene Unterteilung und Definition der
Schlüsselkompetenzen wird vom Verfasser der Stellungnahme unterstützt. Der europäische
Referenzrahmen soll folgende acht Schlüsselkompetenzen umfassen: 1. Muttersprachliche
Kompetenz; 2. Fremdsprachliche Kompetenz; 3. Mathematische Kompetenz und
grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz; 4. Computerkompetenz; 5.
Lernkompetenz; 6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und
Bürgerkompetenz; 7. Unternehmerische Kompetenz; 8. Kulturelle Kompetenz.
Von Seiten des Verfassers wird allerdings kritisch gesehen, dass
•
benachteiligte Menschen kaum Berücksichtigung finden. Sie sind aufgrund fehlender
Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen oftmals nicht in der Lage, sich
eigenständig neues Wissen anzueignen. Diesen Gruppen sollten die Mitgliedstaaten
maßgeschneiderte Angebote machen, die nicht nur allgemeine Wissensdefizite
aufarbeiten, sondern auch gezielt Schlüsselkompetenzen vermitteln. Für den beruflichen
Erfolg benachteiligter Menschen ist der Erwerb von Schlüsselkompetenzen von größter
Bedeutung;
•
insbesondere jugendliche Migranten stärker gefördert werden sollten. Ihre Frustration,
die sich auch in Gewalt äußert, hat neben anderen einen wichtigen Grund: Die
Jugendlichen können aufgrund fehlender Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen
nicht erfolgreich an der schulischen und beruflichen Ausbildung teilnehmen. Daraus
resultieren oft mangelndes Selbstbewusstsein, Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit;
•
den Eltern, Bildungsverantwortlichen und der Öffentlichkeit keine Instrumente an die
Hand gegeben werden, um erfolgreiche Bildungsträger zu identifizieren. Das Ranking
von Bildungsträgern (insbesondere Schulen) findet in den Mitgliedstaaten wachsendes
Interesse. Regionale Rankings, die sich speziell auf die Vermittlung von
Schlüsselkompetenzen beziehen, könnten einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung
des Bildungsniveaus in den Mitgliedstaaten und in der EU leisten;
•
das Engagement staatlicher und privater Bildungsträger beim Erwerb, Erhalt und dem
Ausbau von Schlüsselkompetenzen kaum Erfolge erzielen wird, wenn bei der
Zielgruppe kein Bewusstsein für Eigenverantwortung besteht;
•
die Empfehlung bislang eine vierjährige Berichtspflicht vorsieht. Diese erscheint dem
Verfasser zu lang, um auf die Herausforderungen und Erfordernisse einer sich rasch
verändernden Bildungs- und Arbeitswelt schnell und zeitnah zu reagieren.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden
Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu
übernehmen:
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Vorschlag der Kommission1
Abänderungen des Parlaments
Änderungsantrag 1
Erwägung 4
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im
Beschäftigungsbereich unterstrich der
Europäische Rat im März 2003 und im
Dezember 2003 die Notwendigkeit,
Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit
besonderer Berücksichtigung aktiver und
präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und
Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser
Vorschlag geht auf den Bericht der
Taskforce Beschäftigung zurück, in dem
herausgestellt wurde, dass die Menschen in
der Lage sein müssen, sich an den Wandel
anzupassen, dass Menschen in den
Arbeitsmarkt integriert werden müssen und
dass lebenslanges Lernen hierbei eine
Schlüsselrolle spielt.
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im
Beschäftigungsbereich unterstrich der
Europäische Rat im März 2003 und im
Dezember 2003 unter Bezugnahme auf die
Lissabon-Ziele, d.h. bis 2010 eine
allgemeine Beschäftigungsrate von 70% zu
erreichen, die Notwendigkeit, Maßnahmen
für lebenslanges Lernen mit besonderer
Berücksichtigung aktiver und präventiver
Maßnahmen für Arbeitslose und
Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser
Vorschlag geht auf den Bericht der
Taskforce Beschäftigung zurück, in dem
herausgestellt wurde, dass die Menschen in
der Lage sein müssen, sich an den Wandel
anzupassen, dass Menschen in den
Arbeitsmarkt integriert werden müssen und
dass lebenslanges Lernen hierbei eine
Schlüsselrolle spielt.
Änderungsantrag 2
Erwägung 8
(8) Der Aktionsrahmen zur Förderung des
lebenslangen Erwerbs von Kompetenzen
und Qualifikationen, der im März 2002 von
den Sozialpartnern angenommen wurde,
unterstreicht, dass die Unternehmen ihre
Strukturen immer schneller anpassen
müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Teamwork, flachere Hierarchien,
Dezentralisierung und größerer Bedarf an
Multi-Tasking tragen zum Wachstum
lernender Organisationen bei. In diesem
Zusammenhang stellt die Fähigkeit von
Organisationen, Kompetenzen festzustellen,
zu mobilisieren, anzuerkennen und ihre
1
ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
PE 371.967v02-00
DE
(8) Der Aktionsrahmen zur Förderung des
lebenslangen Erwerbs von Kompetenzen
und Qualifikationen, der im März 2002 von
den Sozialpartnern angenommen wurde,
unterstreicht, dass die Unternehmen ihre
Strukturen immer schneller anpassen
müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Teamwork, flachere Hierarchien,
Dezentralisierung und größerer Bedarf an
Multi-Tasking und Flexibilisierung der
Arbeitszeit tragen zum Wachstum lernender
Organisationen bei. In diesem
Zusammenhang stellt die Fähigkeit von
Organisationen, Kompetenzen festzustellen,
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Entwicklung bei allen Arbeitnehmern zu
fördern, die Grundlage für neue
Wettbewerbsstrategien dar.
zu mobilisieren, anzuerkennen und ihre
Entwicklung bei allen Arbeitnehmern zu
fördern, die Grundlage für neue
Wettbewerbsstrategien dar.
Begründung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit stellt einen wichtigen Faktor für die Produktivität dar,
insofern sie im Sinne der Dezentralisierung dem Arbeitnehmer ermöglicht, über seine Zeit
selbständiger und effizienter zu verfügen. Die Fähigkeit, berufliche Verpflichtungen und
persönliche Wünsche wie die Nutzung von Ausbildungsangeboten oder kreative Tätigkeiten zu
vereinbaren, kann schon an sich zu einer stärkeren Motivation beitragen, was sich positiv auf
die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.
Änderungsantrag 3
Erwägung 9
(9) Die Maastricht-Studie über berufliche
Aus- und Weiterbildung zeigt eine
beträchtliche Lücke zwischen dem für neue
Arbeitsplätze erforderlichen Bildungsniveau
und dem Bildungsniveau der europäischen
Arbeitnehmer auf. Mehr als ein Drittel der
europäischen Arbeitnehmer (80 Mio.
Menschen) verfügt über geringe
Qualifikationen - Schätzungen zufolge wird
jedoch bis zum Jahr 2010 annähernd die
Hälfte aller neuen Arbeitsplätze einen
Hochschulabschluss erfordern, knapp unter
40 % den Abschluss der Sekundarstufe II,
und nur ungefähr 15 % werden für
Menschen mit niedrigeren
Bildungsabschlüssen geeignet sein.
RR\625780DE.doc
(9) Die Maastricht-Studie über berufliche
Aus- und Weiterbildung zeigt eine
beträchtliche Lücke zwischen dem für neue
Arbeitsplätze erforderlichen Bildungsniveau
und dem Bildungsniveau der europäischen
Arbeitnehmer auf. Mehr als ein Drittel der
europäischen Arbeitnehmer (80 Mio.
Menschen) verfügt über geringe
Qualifikationen - Schätzungen zufolge wird
jedoch bis zum Jahr 2010 annähernd die
Hälfte aller neuen Arbeitsplätze einen
Hochschulabschluss erfordern, knapp unter
40 % den Abschluss der Sekundarstufe II,
und nur ungefähr 15 % werden für
Menschen mit niedrigeren
Bildungsabschlüssen geeignet sein.
Weiterbildung und die Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen allein können
nicht verhindern, dass vor diesem
Hintergrund bis 2010 Millionen von
Menschen dauerhaft vom Arbeitsmarkt
ausgeschlossen sein werden, und müssen
daher von großen Anstrengungen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für diese
Bevölkerungsgruppe begleitet werden.
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Änderungsantrag 4
Erwägung 13
(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur
Entwicklung einer hochwertigen Bildung
beizutragen, indem die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt
werden, damit deren Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für das weitere Lernen
und das Erwachsenenleben rüsten und es
Erwachsenen ermöglichen, ihre
Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines
kohärenten und umfassenden lebenslangen
Lernangebots weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen
europäischen Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen, der sich an
Entscheidungsträger, Bildungs- und
Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die
Lernenden selbst richtet, um nationale
Reformen und den Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission im Rahmen des
Arbeitsprogramms Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und
die vereinbarten europäischen
Referenzniveaus zu erreichen. Sie
unterstützt darüber hinaus andere
Politikbereiche wie die Beschäftigungsund die Sozialpolitik sowie andere junge
Menschen betreffende Politikbereiche.
(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur
Entwicklung einer hochwertigen
zukunftsorientierten Bildung beizutragen,
indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten
unterstützt und ergänzt werden, damit deren
Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen
jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihr
Grundwissen sowie Schlüsselkompetenzen
zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen
und das Erwachsenenleben rüsten und es
Erwachsenen ermöglichen, ihre
Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines
kohärenten und umfassenden lebenslangen
Lernangebots weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen
europäischen Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen, der sich an
Entscheidungsträger, Bildungs- und
Ausbildungsträger, Sozialpartner und die
Lernenden selbst richtet, um nationale
Reformen und den Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission im Rahmen des
Arbeitsprogramms Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und
die vereinbarten europäischen
Referenzniveaus zu erreichen. Sie
unterstützt darüber hinaus die
Beschäftigungs- und die Sozialpolitik sowie
jene Politikbereiche, die sowohl direkt als
auch indirekt mit der allgemeinen und
beruflichen Aus- und Weiterbildung in
Beziehung stehen.
Änderungsantrag 5
Empfehlung 1
1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für ihr
Erwachsenenleben rüsten und eine
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1. sicherzustellen, dass die allgemeinen und
beruflichen Aus- und
Weiterbildungssysteme allen jungen
Menschen, auch den Migranten, einen
Grundstock an soliden
Allgemeinkenntnissen in allen Fächern
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Grundlage für weiteres Lernen und für das
Berufsleben darstellen;
und die Möglichkeit bieten, angemessene
Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie
für ihr Erwachsenen- und Berufsleben
benötigen und eine adäquate Grundlage für
weiteres Lernen darstellen;
Änderungsantrag 6
Empfehlung 1 a (neu)
1a. sicherzustellen, dass den jungen
Menschen diversifizierte allgemeine und
berufliche Bildungsgänge von gleichem
Wert und angepasst an die geistigen
Neigungen jedes Einzelnen angeboten
werden ;
Änderungsantrag 7
Empfehlung 2
2. sicherzustellen, dass angemessene
Vorkehrungen für diejenigen jungen
Menschen getroffen werden, die aufgrund
von persönlichen, sozialen, kulturellen oder
wirtschaftlichen Gründen unter
Bildungsbenachteiligungen leiden und daher
besondere Unterstützung benötigen, um ihr
Bildungspotential auszuschöpfen;
RR\625780DE.doc
2.sicherzustellen, dass angemessene
Vorkehrungen für diejenigen Bürger
getroffen werden, die aufgrund von
persönlichen, sozialen, kulturellen oder
wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund
von Diskriminierung unter
Bildungsbenachteiligungen leiden und daher
besondere Ausbildungsmaßnahmen
benötigen; dies gilt vor allem für
Arbeitnehmer, für die ein Mangel an
aktualisierten Kenntnissen und
entsprechenden beruflichen
Qualifikationen zum Hindernis bei der
Arbeitsplatzsuche oder beim Erhalt eines
Arbeitsplatzes wird, oder sogar zum
Hindernis bei der Verbesserung ihrer
Lebensbedingungen sowie der ihrer
Familien; dies gilt vor allem für diejenigen
unter den jungen Migrantinnen und
Migranten, denen die Grundfertigkeiten
und Schlüsselkompetenzen für die
erfolgreiche Teilnahme an einer Aus- und
Weiterbildung fehlen und somit die
Perspektive für eine vollkommene
Integration fehlt;
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Änderungsantrag 8
Empfehlung 2 a (neu)
2a. diese jungen Menschen ermutigen, in
den Bildungs- und Berufsbildungssysteme
zu bleiben, bis sie die nachstehend
aufgeführten Schlüsselkompetenzen
erworben haben;
Änderungsantrag 9
Empfehlung 3
3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre
Schlüsselkompetenzen während ihres
gesamten Lebens weiterentwickeln und
aktualisieren können, und dass den auf
nationaler, regionaler und/oder lokaler
Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen
besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihr
Grundwissen sowie Schlüsselkompetenzen
während ihres gesamten Lebens
weiterentwickeln und aktualisieren können,
und dass den auf nationaler, regionaler
und/oder lokaler Ebene als vorrangig
ermittelten Zielgruppen besondere
Aufmerksamkeit gewidmet wird;
Begründung
Die Aktualisierung des Lernangebots muss sich sowohl auf die berufliche Qualifikation
beziehen als auch auf die Ausweitung des Wissens und der Bildung der berufstätigen Bürger.
Änderungsantrag 10
Empfehlung 3 a (neu)
3a. sicherzustellen, dass die während des
lebenslangen Lernens erworbenen
Fähigkeiten durch anerkannte und
aufgewertete Qualifikationen bestätigt
werden, die die Möglichkeit des beruflichen
Aufstiegs eröffnen;
Änderungsantrag 11
Empfehlung 4
4. sicherzustellen, dass angemessene
Infrastrukturen für die Weiterbildung von
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4. sicherzustellen, dass angemessene
Infrastrukturen für die Weiterbildung von
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Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften
und Ausbildern, geschaffen werden, und
Maßnahmen zur Gewährleistung des
Zugangs und zur Unterstützung der
Lernenden durchgeführt werden, die die
unterschiedlichen Bedürfnisse von
Erwachsenen berücksichtigen;
Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften
und Ausbildern, geschaffen werden, und
Maßnahmen zur Gewährleistung des
Zugangs und zur Unterstützung der
Lernenden durchgeführt werden, die die
unterschiedlichen Bedürfnisse und
Kompetenzen von Erwachsenen
berücksichtigen;
Änderungsantrag 12
Empfehlung 4 a (neu)
4a. sicherzustellen, dass bei allen
Vorkehrungen und zu schaffenden
Möglichkeiten im Bereich der Bildung und
Ausbildung insbesondere die Bedürfnisse
von Frauen und älteren Menschen sowie
die von benachteiligten Gruppen, wie
Behinderten, Langzeitarbeitslosen,
Schulabbrechern und Menschen mit
geringen Grundfertigkeiten, berücksichtigt
werden, und zu gewährleisten, dass neben
den im öffentlichen Sektor, im Privatsektor
und auf Unternehmensebene
durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen
die Bürgerinnen und Bürger durch
geeignete Maßnahmen beim Erwerb, der
Erhaltung und dem Ausbau ihrer
Fähigkeiten unterstützt werden;
Änderungsantrag 13
Empfehlung 4 b (neu)
4b. sicherzustellen, dass neben der
Inanspruchnahme von Maßnahmen
staatlicher, freier und unternehmerischer
Bildung bei den betreffenden
Mitbürgerinnen und Mitbürgern das
Verantwortungsbewusstsein wächst, für
den Erwerb, den Erhalt und den Ausbau
der eigenen Kompetenzen verantwortlich zu
sein;
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Änderungsantrag 14
Empfehlung 5
5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung
und der Ausbildungsmaßnahmen für den
Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit
der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und
sonstigen, junge Menschen betreffenden
Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit
mit den Sozialpartnern und sonstigen
Akteuren sicherzustellen;
5. die Kohärenz der allgemeinen und
beruflichen Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen für den
Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit
der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und
sonstigen, junge Menschen betreffenden
Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit
mit den Sozialpartnern und sonstigen
Akteuren sicherzustellen und zu
gewährleisten, dass Bildungs- und
Ausbildungsträger eine angemessene
Ausbildung in Fragen der Gleichstellung
und Vielfalt erhalten;
Änderungsantrag 15
Empfehlung 5 a (neu)
5a. durch vorbildliches Verhalten in den
Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen
Dienst die Sozialpartner zu ermutigen, die
Vermittlung der Schlüsselqualifikationen
und den weiteren Qualifikationsausbau als
Teil des bezahlten Arbeitslebens zu
verstehen und in die Arbeitszeit zu
integrieren; empfiehlt den Mitgliedstaaten
ferner, den Zugang zu Weiterbildung durch
legislative Regelungen zum Bildungsurlaub
zu fördern, sofern dies nicht bereits durch
die Sozialpartner geregelt ist;
Änderungsantrag 16
Empfehlung 6 a (neu)
6a. sicherzustellen, dass die Arbeiten und
Erfolge im Zusammenhang mit dem
Referenzrahmen regelmäßig bewertet
werden und dass auf nationaler, regionaler
und kommunaler Ebene alle drei Jahre
Auskünfte darüber eingeholt werden,
welche Fortschritte erzielt wurden bei der
Durchführung des Referenzrahmens, der
damit verbundenen Benchmarks sowie der
PE 371.967v02-00
DE
32/63
RR\625780DE.doc
Programme, die von den zuständigen
Regionalbehörden und von Unternehmen
durchgeführt werden, und die
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer
Referenzrahmen“ als Bezugsdokument für
die Kompetenzbilanzen der Arbeitnehmer
und zur Bewertung der Berufserfahrung
heranzuziehen;
Änderungsantrag 17
Empfehlung 6 b (neu)
6b. die „Schlüsselkompetenzen für
lebenslanges Lernen – Ein europäischer
Referenzrahmen“ für die Bewertung der
beim lebenslangen Lernen erzielten
Fortschritte, zum Vergleich der Ergebnisse
und der Fortschritte zwischen Regionen
und Mitgliedstaaten und zum Austausch
der in diesem Bereich bestehenden
bewährten Verfahren zu verwenden;
Änderungsantrag 18
Absicht 1
1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um
die Entwicklung ihrer Bildungs- und
Berufsbildungssysteme und die Umsetzung
dieser Empfehlung zu unterstützen, auch
durch die Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
als Bezugsdokument für das Peer-Lernen
und den Austausch vorbildlicher Verfahren,
und im Rahmen der zweijährigen
Fortschrittsberichte über das
Arbeitsprogramm Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen
zu verfolgen und über Fortschritte zu
berichten;
RR\625780DE.doc
1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um
die Entwicklung ihrer Bildungs- und
Berufsbildungssysteme und die Umsetzung
dieser Empfehlung zu unterstützen, auch
durch die Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
als Bezugsdokument für das Peer-Lernen,
für die politikschaffenden Instanzen, die
Lehreinrichtungen, die Arbeitnehmer und
die lernenden Bürger selbst, um den
Austausch vorbildlicher Verfahren zu
erleichtern und im Rahmen der zweijährigen
Fortschrittsberichte über das
Arbeitsprogramm Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen
zu verfolgen und über Fortschritte zu
berichten sowie etwaige Widersprüche
33/63
PE 371.967v02-00
DE
aufzudecken;
Änderungsantrag 19
Absicht 3 a (neu)
3a. die „Schlüsselkompetenzen für
lebenslanges Lernen – Ein europäischer
Referenzrahmen“ zur Förderung der
Konvergenz der europäischen Bildungsund Ausbildungssysteme sowie der
Qualifikationssysteme zu nutzen, um die
gegenseitige Anerkennung der
Qualifikationen und die Mobilität der
qualifizierten Arbeitnehmer zu fördern;
Änderungsantrag 20
Absicht 4
4. die Wirkung der „Schlüsselkompetenzen
für lebenslanges Lernen – Ein
europäischer Referenzrahmen“ innerhalb
des Arbeitsprogramms Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 zu überprüfen und
vier Jahre nach der Annahme dieser
Empfehlung dem Europäischen Parlament
und dem Rat über die gesammelten
Erfahrungen und Auswirkungen auf die
Zukunft zu berichten.
4. die Mitgliedstaaten aufzufordern, drei
Jahre nach Annahme dieser Empfehlung
einen entsprechenden Bericht an die
Kommission, das Europäische Parlament
und den Rat zu übermitteln, in dem
aufgeschlüsselt wird, in welchem Maße die
Umsetzung der Empfehlung erfolgt ist,
inwieweit die Anzahl der Bürger gesunken
ist, die Bedarf an Grundkenntnissen und
Grundfertigkeiten haben, und schließlich
welches die direkten Auswirkungen der
Anwendung der Empfehlung auf das
Beschäftigungsniveau waren;
Begründung
Den Mitgliedstaaten sollte eine Frist von drei Jahren eingeräumt werden, bevor die
Durchführung überprüft wird, da die Umsetzungsschemata einiger Länder langfristiger
angelegt sind. Die Kontrolle der Anwendung der Vorschläge in den Mitgliedstaaten muss sich
auch auf die Auswirkungen auf die Beschäftigungslage erstrecken.
Änderungsantrag 21
Anhang Einleitung Absatz 1
Kompetenzen sind hier definiert als eine
PE 371.967v02-00
DE
Kompetenzen sind hier definiert als eine
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RR\625780DE.doc
Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und
kontextabhängigen Einstellungen.
Schlüsselkompetenzen sind diejenigen
Kompetenzen, die alle Menschen für ihre
persönliche Entfaltung, soziale Integration,
aktive Bürgerschaft und Beschäftigung
benötigen. Am Ende ihrer
Grund(aus)bildung sollten junge Menschen
ihre Schlüsselkompetenzen so weit
entwickelt haben, dass sie für ihr
Erwachsenenleben gerüstet sind, und die
Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen
des lebenslangen Lernens weiterentwickelt,
aufrechterhalten und aktualisiert werden.
Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und
kontextabhängigen Einstellungen.
Schlüsselkompetenzen sind diejenigen
Kompetenzen, die alle Menschen für ihre
persönliche Entfaltung, soziale Integration,
aktive Bürgerschaft und Beschäftigung
benötigen. Am Ende ihrer
Grund(aus)bildung sollten Menschen ihre
Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt
haben, dass sie für ihr Erwachsenen- und
Berufsleben gerüstet sind. Es ist ferner
wichtig, die unterschiedlichen Talente und
Fähigkeiten der Menschen zu erkennen
und zu respektieren. Sie sollten immer
wenn es erforderlich ist im Rahmen des
lebenslangen Lernens weiterentwickelt,
aufrechterhalten und aktualisiert werden.
Begründung
Die Ausbildung muss in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Arbeitnehmers in einem
bestimmten Augenblick vermittelt werden.
Änderungsantrag 22
Anhang Einleitung Absatz 2
Viele der Kompetenzen überschneiden sich
bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in
einem Bereich unterstützen die
Kompetenzen in einem anderen Bereich.
Kompetenzen in den wichtigsten
Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und
Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine
wichtige Grundlage für das Lernen, und die
Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten.
Eine Reihe von Begriffen taucht immer
wieder im Referenzrahmen auf: kritisches
Denken, Kreativität, Initiative,
Problemlösung, Risikobewertung,
Entscheidungsfindung und konstruktiver
Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht
Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
RR\625780DE.doc
Viele der Kompetenzen überschneiden sich
bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in
einem Bereich unterstützen die
Kompetenzen in einem anderen Bereich.
Kompetenzen in den wichtigsten
Grundfertigkeiten – Sprache, Lesen und
Schreiben, Rechnen und IKT – sind eine
wichtige Grundlage für das Lernen, und die
Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten.
Eine Reihe von Begriffen taucht immer
wieder im Referenzrahmen auf: kritisches
Denken, Kreativität, Initiative,
Entscheidungsfreude, Belastbarkeit,
Problemlösung, Risikobewertung,
Entscheidungsfindung und konstruktiver
Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht
Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
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DE
Änderungsantrag 23
Anhang Punkt 3 Teil A Absatz 3
Eine positive Einstellung zur Mathematik
basiert auf der Achtung der Wahrheit und
der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen
und deren Gültigkeit zu überprüfen.
Eine positive Einstellung zur Mathematik
basiert auf der Bereitschaft, nach Gründen
zu suchen und deren Gültigkeit zu
überprüfen.
Änderungsantrag 24
Anhang Punkt 6 Definition
Definition: Diese Kompetenzen betreffen
alle Formen von Verhalten, die Personen
ermöglichen, in effizienter und konstruktiver
Weise am gesellschaftlichen und beruflichen
Leben teilzuhaben, insbesondere in
zunehmend heterogenen Gesellschaften, und
gegebenenfalls Konflikte zu lösen.
Bürgerkompetenz rüstet den Einzelnen
dafür, umfassend am staatsbürgerlichen
Leben teilzunehmen, ausgehend von der
Kenntnis der gesellschaftlichen und
politischen Konzepte und Strukturen und der
Verpflichtung zu einer aktiven und
demokratischen Beteiligung.
Definition: Diese Kompetenzen betreffen
alle Formen von Verhalten, die Personen
ermöglichen, in effizienter und konstruktiver
Weise am gesellschaftlichen und beruflichen
Leben teilzuhaben, insbesondere in
zunehmend heterogenen Gesellschaften, und
gegebenenfalls Konflikte zu lösen.
Bürgerkompetenz rüstet den Einzelnen
dafür, umfassend am staatsbürgerlichen
Leben teilzunehmen, ausgehend von der
Kenntnis der gesellschaftlichen und
politischen Konzepte und Strukturen und der
Verpflichtung zu einer aktiven und
demokratischen Beteiligung. Denn Ziel
lebenslangen Lernens ist nicht nur, sich an
Wandel anpassen zu können, sondern
Wandel aktiv zu gestalten.
Änderungsantrag 25
Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 1
A. Persönliches und gesellschaftliches
Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür,
wie der einzelne die eigene körperliche und
seelische Gesundheit am besten sicherstellen
kann – wobei dies als Nutzen für einen
selbst und für die ganze Familie betrachtet
werden soll, und erfordert auch Kenntnisse,
wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen
kann. Für eine erfolgreiche
zwischenmenschliche Kommunikation und
gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die
in unterschiedlichen Gesellschaften und
Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein
PE 371.967v02-00
DE
A. Persönliches und gesellschaftliches
Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür,
wie der einzelne die eigene körperliche und
seelische Gesundheit am besten sicherstellen
kann – wobei dies als Nutzen für einen
selbst, für das engere soziale Umfeld und
für die ganze Familie betrachtet werden soll,
und erfordert auch Kenntnisse, wie ein
gesunder Lebensstil dazu beitragen kann.
Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche
Kommunikation und gesellschaftliche
Teilhabe ist es wichtig, die in
unterschiedlichen Gesellschaften und
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RR\625780DE.doc
akzeptierten Verhaltensweisen und
Umgangsformen zu verstehen und sich der
grundlegenden Konzepte in Bezug auf
Einzelpersonen, Gruppen,
Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung,
Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es
ist äußerst wichtig, die multikulturellen und
sozioökonomischen Dimensionen der
europäischen Gesellschaften zu kennen und
zu wissen, wie die nationale kulturelle
Identität mit der europäischen Identität
verknüpft ist.
Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein
akzeptierten Verhaltensweisen und
Umgangsformen zu verstehen und sich der
grundlegenden Konzepte in Bezug auf
Einzelpersonen, Gruppen,
Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung,
Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es
ist äußerst wichtig, die multikulturellen und
sozioökonomischen Dimensionen der
europäischen Gesellschaften zu kennen und
zu wissen, wie die nationale kulturelle
Identität mit der europäischen Identität
verknüpft ist.
Änderungsantrag 26
Anhang Punkt 7 Definition
Definition: Unternehmerische Kompetenz ist
die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen.
Dies erfordert Kreativität, Innovation und
Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit,
Projekte zu planen und durchzuführen, um
bestimmte Ziele zu erreichen.
Unternehmerische Kompetenz hilft dem
Einzelnen in seinem täglichen Leben zu
Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht
Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst
wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen.
Sie ist die Grundlage für die besonderen
Fähigkeiten und Kenntnisse, die
Unternehmer benötigen, um eine
gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit
zu begründen.
Definition: Unternehmerische Kompetenz ist
die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen.
Dies erfordert Kreativität, Innovation und
Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit,
Projekte zu planen und durchzuführen, um
bestimmte Ziele zu erreichen.
Unternehmerische Kompetenz hilft dem
Einzelnen in seinem täglichen Leben zu
Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht
Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst
wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen.
Sie ist die Grundlage für die besonderen
Fähigkeiten und Kenntnisse, die diejenigen
benötigen, die eine gesellschaftliche oder
gewerbliche Tätigkeit begründen oder dazu
beitragen, was ein Bewusstsein für ethische
Werte beinhalten und Selbständigkeit
fördern sollte.
Änderungsantrag 27
Anhang Punkt 7 Absatz 1
Zu den notwendigen Kenntnissen zählt,
Chancen für persönliche, berufliche
und/oder gewerbliche Tätigkeiten zu
erkennen, einschließlich der „größeren
Zusammenhänge“, in denen Menschen leben
und arbeiten, sowie ein umfassendes
Zu den notwendigen Kenntnissen zählt,
Chancen für persönliche, berufliche
und/oder gewerbliche Tätigkeiten zu
erkennen, einschließlich der „größeren
Zusammenhänge“, in denen Menschen leben
und arbeiten, sowie ein umfassendes
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PE 371.967v02-00
DE
Verständnis der Funktionsweise der
Wirtschaft und der Chancen und
Herausforderungen, mit denen ein
Arbeitgeber oder eine Organisation
konfrontiert sind. Der Einzelne sollte sich
außerdem der ethischen Stellung von
Unternehmen bewusst sein und wissen, dass
diese durch fairen Handel oder soziale
Unternehmensführung Vorbildfunktion
haben können.
Verständnis der Funktionsweise der
Wirtschaft und der Chancen und
Herausforderungen, mit denen ein
Arbeitgeber oder eine Organisation
konfrontiert sind, und die Notwendigkeit,
dass die Sozialpartner sich konstruktiv an
Tarifverhandlungen beteiligen. Der
Einzelne sollte sich außerdem der ethischen
Werte bewusst sein und wissen, dass diese
durch fairen Handel, Selbständigkeit oder
soziale Unternehmensführung
Vorbildfunktion haben können.
Änderungsantrag 28
Anhang Punkt 7 Absatz 2
An Fähigkeiten gefordert ist aktives
Projektmanagement (dazu zählen Planung,
Organisation, Management, Führung und
Delegation, Analyse, Kommunikation,
Einsatzbesprechung, Beurteilung und
Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl
eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
Eine wesentliche Kompetenz ist die
Einschätzung der eigenen Stärken und
Schwächen sowie die Bewertung von
Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls
Risiken einzugehen.
An Fähigkeiten gefordert ist aktives
Projektmanagement (dazu zählen Planung,
Organisation, Management, Führung und
Delegation, Analyse, Kommunikation,
Einsatzbesprechung, Beurteilung und
Aufzeichnung), wirksame Vertretung und
Verhandlungen und die Fähigkeit, sowohl
eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
Eine wesentliche Kompetenz ist die
Einschätzung der eigenen Stärken und
Schwächen sowie die Bewertung von
Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls
Risiken einzugehen.
Änderungsantrag 29
Anhang Punkt 8 Definition
Definition: Anerkennung der Bedeutung des
künstlerischen Ausdrucks von Ideen,
Erfahrungen und Gefühlen durch
verschiedene Medien, wie Musik,
darstellende Künste, Literatur und visuelle
Künste.
PE 371.967v02-00
DE
Definition: Anerkennung der Bedeutung des
künstlerischen Ausdrucks von Ideen,
Erfahrungen und Gefühlen durch
verschiedene Medien, wie Musik,
darstellende Künste, Literatur und visuelle
Künste. Fähigkeit, sich selbst künstlerisch
auszudrücken und kulturell zu
partizipieren.
38/63
RR\625780DE.doc
Änderungsantrag 30
Anhang Punkt 8 Absatz 1
Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende
Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke,
einschließlich der populären
Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der
Menschheitsgeschichte im Kontext des
nationalen und europäischen Kulturerbes
und dessen Stellung in der Welt voraus. Es
ist äußerst wichtig, die kulturelle und
sprachliche Vielfalt Europas (und der
europäischen Länder) sowie die
Notwendigkeit deren Bewahrung und die
Entwicklung des allgemeinen Geschmacks
und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im
Alltag zu verstehen.
Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende
Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke,
einschließlich der populären
Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der
Menschheitsgeschichte voraus. Es ist äußerst
wichtig, die kulturelle und sprachliche
Vielfalt innerhalb der Gesellschaften
Europas (und anderer Regionen der Welt)
sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung
und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im
Alltag zu verstehen.
Änderungsantrag 31
Anhang Punkt 8 Absatz 2
Zu den Fähigkeiten zählen sowohl
Anerkennung als auch künstlerischer
Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen
durch die Vielfalt der Medien mit den
ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen
sowie Anerkennung und Genuss von
Kunstwerken und künstlerischen
Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine
eigenen kreativen und künstlerischen
Äußerungen mit denen anderer zu
vergleichen und wirtschaftliche
Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu
erkennen und umzusetzen.
Zu den Fähigkeiten zählen sowohl
Anerkennung als auch künstlerischer
Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen
durch die Vielfalt der Medien mit den
ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen
sowie Anerkennung und Genuss von
Kunstwerken und künstlerischen
Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine
eigenen kreativen und künstlerischen
Äußerungen mit denen anderer zu
vergleichen und soziale und wirtschaftliche
Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu
erkennen und umzusetzen.
Änderungsantrag 32
Anhang Punkt 8 Absatz 3
Ein starkes Identitätsgefühl ist die
Grundlage für Respekt und Offenheit
gegenüber der Vielfalt des kulturellen
Ausdrucks. Eine positive Einstellung
umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die
ästhetischen Möglichkeiten durch
künstlerische Betätigung und Interesse am
RR\625780DE.doc
Ein Identitätsgefühl kann die Grundlage für
Respekt und Offenheit gegenüber der
Vielfalt des kulturellen Ausdrucks sein. Eine
positive Einstellung umfasst Kreativität und
die Bereitschaft, die ästhetischen
Möglichkeiten durch künstlerische
Betätigung und Interesse am kulturellen
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PE 371.967v02-00
DE
kulturellen Leben zu kultivieren.
PE 371.967v02-00
DE
Leben zu kultivieren.
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RR\625780DE.doc
VERFAHREN
Titel
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des
Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
Bezugsdokumente
KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)
CULT
EMPL
17.11.2005
Thomas Mann
23.11.2005
20.3.2006
20.4.2006
3.5.2006
4.5.2006
+:
38
–:
0
0:
0
Federführender Ausschuss
Stellungnahme von
Datum der Bekanntgabe im Plenum
Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der Benennung
Prüfung im Ausschuss
Datum der Annahme
Ergebnis der Schlussabstimmung
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter(innen)
RR\625780DE.doc
Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Jean-Luc Bennahmias,
Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole
Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis
Cottigny, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo
Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Stephen Hughes, Jan Jerzy Kułakowski,
Sepp Kusstatscher, Raymond Langendries, Bernard Lehideux,
Thomas Mann, Mario Mantovani, Jan Tadeusz Masiel, Ana Mato
Adrover, Maria Matsouka, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, José
Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Anne Van Lancker,
Gabriele Zimmer
Edit Bauer, Mihael Brejc, Udo Bullmann, Iratxe García Pérez, Jamila
Madeira, Leopold Józef Rutowicz, Elisabeth Schroedter, Patrizia
Toia, Yannick Vaugrenard
41/63
PE 371.967v02-00
DE
4.5.2006
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND
ENERGIE
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
(KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Umberto Pirilli
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Grundlage der Kenntnis ist das Wissen oder die Voraussetzung des Wissens, das den
Menschen in die Lage versetzt zu lernen.
In der zu prüfenden Empfehlung wird der Begriff „Kompetenzen“ gebraucht, wobei zwischen
Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen unterschieden wird. Es wird betont, dass allen
Menschen eine Möglichkeit zum Erwerb von Grundfertigkeiten geboten werden muss. Alle
Menschen müssen dann auch ermuntert werden, Schlüsselkompetenzen zu erwerben, d.h.
zusätzliche Kompetenzen, durch die Entwicklung und Wachstum insgesamt gefördert werden
können.
Unter Berufung auf internationale Studien wird in der Empfehlung Kompetenz als eine
Kombination aus Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen definiert, die einer bestimmten
Situation angemessen sind. Als Schlüsselkompetenzen werden Kompetenzen bezeichnet, die
persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung fördern.
Der Zugang zu Schlüsselkompetenzen wird durch die Entwicklung der Wissensgesellschaft
erforderlich, die den Menschen zur Anpassung zwingt.
Die Kommission nennt und definiert in ihrem Vorschlag die folgenden 8
Schlüsselkompetenzen:
1. Muttersprachliche Kompetenz;
2. Fremdsprachliche Kompetenz;
3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische
Kompetenz;
4. Computerkompetenz;
PE 371.967v02-00
DE
42/63
RR\625780DE.doc
5. Lernkompetenz;
6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz;
7. Unternehmerische Kompetenz;
8. Kulturelle Kompetenz.
Im Anhang „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer
Referenzrahmen" werden in dem Vorschlag der Kommission die genannten Kompetenzen im
Einzelnen geprüft, und es wird eine zusammenfassende und gleichzeitig vollständige
Übersicht gegeben. Unter Punkt 1 wird beispielsweise muttersprachliche Kompetenz definiert
als „die Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und Tatsachen sowohl mündlich als auch schriftlich
(…) ausdrücken und interpretieren zu können“ und präzisiert, dass diese Kompetenz erfordert,
dass eine Person über grundlegende Kenntnisse in Wortschatz, Grammatik und den
Funktionen der Sprache verfügt. Weiter heißt es, dass der Einzelne die "Fähigkeit" zur
Kommunikation besitzen sollte.
Der Begriff „Fähigkeiten“ wird häufig verwendet. So kommt er in den Punkten 2, 3, 4, 5, 6, 7
und 8 vor.
Die Fähigkeit scheint somit das wesentliche Element zu sein, das es dem Einzelnen
ermöglicht, zu lernen, zu kommunizieren, zu verstehen, Wissen anzuwenden, Werkzeuge zu
nutzen und Geräte zu bedienen, zu recherchieren, zu sammeln, zu unterscheiden, Lernen zu
lernen, zu verhandeln, Beziehungen einzugehen, Projekte zu planen und aktiv durchzuführen.
Die Fähigkeit scheint somit das immer wiederkehrende und Hauptelement der zu prüfenden
Empfehlung zu sein. Es wird jedoch nicht gesagt, wie Fähigkeit erworben werden kann. In
dem Text wird lediglich auf die natürlichen Fähigkeiten der Person verwiesen, aber dies reicht
nicht aus.
„Ich weiß, dass ich nichts weiß“, so lautet die erleuchtende Aussage von Sokrates, die die
Römer mit ihrer außerordentlichen Fähigkeit zur Prägnanz in dem berühmten Satz „Scio nihil
scire“ wiedergaben. Eine Aussage, die uns zum Nachdenken anregen sollte.
Tatsächlich ist es der modernen Epistemologie noch nicht gelungen, das gesamte Wissen der
Welt der Gegenwart zu klassifizieren; sie hat mehr als 1.000 Formen des Wissens
klassifiziert, doch jeden Tag entstehen neue, und diese Tausende von Formen des Wissens
bringen Tausende von Berufen hervor – in einer Zivilisation wie unserer, die in so rasantem
Tempo die Grenzen des Fachwissens sprengen will. Daraus leitet sich zu Recht der Vorschlag
der Kommission für lebenslanges Lernen ab, das durch eine Reihe von Vorschlägen
gewährleistet werden soll, denen weitgehend zugestimmt werden kann.
Ein einem Punkt jedoch lässt die Empfehlung besonders zu wünschen übrig, und zwar der für
die Schlüsselkompetenzen erforderlichen Voraussetzungen. In der Empfehlung wird nämlich
allgemein von Grundfertigkeiten gesprochen und versucht, diese zu definieren. Die
Wissensgesellschaft aufzubauen, bedeutet nämlich meines Erachtens nicht, den Menschen
heranzubilden, der über eine Fülle von Kenntnissen verfügt, und erst recht nicht den
Menschen, der die acht Schlüsselkompetenzen besitzt. Kompetenz ist in Wirklichkeit die
besondere Kenntnis einer Sache. Ein Rüstzeug an Kompetenzen zu besitzen, ist für den
Einzelnen und folglich auch für die Gesellschaft nützlich. Den Einzelnen zu einem
Individuum heranzubilden, das in der Lage ist, die Gesellschaft zu verstehen und zu begreifen
bedeutet hingegen, dem Einzelnen einen Grundstock an Wissen und keine grundlegende
Kompetenz zu vermitteln.
RR\625780DE.doc
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PE 371.967v02-00
DE
Um noch einmal auf Sokrates und die Auslegung seiner Lehre zurückzukommen, so bedeutet
dies, dem Menschen ein Rüstzeug an Kenntnissen und Anregungen zu vermitteln, die ihm
bewusst machen, dass er nichts weiß. So bereitet wird der Boden der Kenntnis die Früchte des
Wissens hervorbringen, die in der Empfehlung als Einstellungen und „Fähigkeiten“
bezeichnet werden. Der zum Denken herangebildete Mensch, der nicht zwangsläufig ein
Denker ist, wird dann in exponentieller Weise seine technischen Fähigkeiten weiterentwickeln
und die Schlüsselkompetenzen nicht nur dafür verwenden, um sich in die Wissensgesellschaft
zu integrieren, sondern um dieser neue Impulse und eine neue Entwicklung zu geben. Seit
dem Europäischen Rat von Lissabon wurde mehrfach bekräftigt, dass die Menschen das
wichtigste Gut sind, auf das Europa zur Verwirklichung der Wissensgesellschaft als
Voraussetzung für die Gewährleistung von Wachstum und Beschäftigung setzen muss.
Der Mensch darf jedoch nicht als Roboter gesehen werden, da allgemein bekannt ist, dass ein
Kind mehr äußere Reize aufnimmt und im Schulalter weitaus schneller lernt. Jungen
Menschen Fertigkeiten und kein Wissen zu vermitteln, ihnen das Funktionieren einer
Maschine, aber nicht das Funktionieren des Verstandes beizubringen, ihnen die moderne
Welt, aber nicht das, was den Menschen und sein Denken ausmacht, zu vermitteln, ihnen die
Lehren der Philosophen vorzuenthalten und ihnen nicht die Möglichkeit zu geben, die
Fähigkeit zu erwerben, in Zusammenhängen zu denken, die nur das Studium der lateinischen
Sprache so wunderbar vermitteln kann, bedeutet, Menschen heranzubilden, die geeignet sind,
in der Wissensgesellschaft zu leben, die aber nicht Vorkämpfer für ihre ständige
Weiterentwicklung sein können. Eine äußerst gründliche Untersuchung, die in den letzten
Jahrzehnten durchgeführt wurde, hat ergeben, dass in Italien die besten Ingenieure und
Physiker über ein "klassisches" Grundwissen verfügen, also ein humanistisches Gymnasium
besucht haben, wo Griechisch, Latein und Philosophie gelehrt werden, und keine
naturwissenschaftliche Ausbildung hatten, die eher technisch ausgerichtet ist.
Abschließend sei bemerkt, dass der Vorschlag der Kommission als positiv zu bewerten ist,
jedoch unter der Voraussetzung, dass der Begriff der Grundfertigkeiten, zu deren Erwerb
allen Menschen die Möglichkeit geboten werden muss, klar erklärt wird. Die
Grundfertigkeiten, die ich eher als Grundkenntnisse oder Grundwissen definieren würde,
müssen dem Einzelnen unbedingt die Fähigkeit und Bereitschaft zu lernen, zu unterscheiden,
zu urteilen und zu denken vermitteln.
Es wäre daher äußerst zweckmäßig, die Lehrfächer zu nennen, die am Besten dazu beitragen
können, den Menschen des Wissens heranzubilden, den Menschen also, der in der Lage ist, zu
denken, zu verstehen und somit zu wissen. Dies sind hauptsächlich Philosophie und Latein,
die am Besten dazu geeignet sind, allen Menschen – über die individuellen Fähigkeiten, über
die jeder unabhängig von seiner Ausbildung verfügen kann, hinaus – die Fähigkeit zu
vermitteln , zu denken, seine Gedanken zu strukturieren und gleichzeitig präzise und prägnant
auszudrücken (wie in den Julius Cäsar zugeschriebenen berühmten Worten: Veni, Vidi, Vidi –
Ich kam, sah und siegte).
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss
für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
PE 371.967v02-00
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Vorschlag der Kommission1
Abänderungen des Parlaments
Änderungsantrag 1
Erwägung 1
(1) Der Europäische Rat von Lissabon kam
im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als
zentrales Element der Reaktion Europas auf
Globalisierung und den Übergang zu
wissensbasierten Volkswirtschaften die
neuen Grundfertigkeiten in einem
europäischen Rahmen festgelegt werden
sollten, und betonte nachdrücklich, dass die
Menschen Europas wichtigstes Gut sind.
Diese Schlussfolgerungen wurden seither
regelmäßig bekräftigt, so vom Europäischen
Rat im März 2003 und im März 2005 sowie
in der neu belebten Lissabon Strategie, die
2005 angenommen wurde.
(1) Der Europäische Rat von Lissabon kam
im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als
zentrales Element der Reaktion Europas auf
Globalisierung und den Übergang zu
wissensbasierten Volkswirtschaften die
Grundkenntnisse und das Grundwissen in
einem europäischen Rahmen festgelegt
werden sollten, und betonte nachdrücklich,
dass die Menschen Europas wichtigstes Gut
sind. Diese Schlussfolgerungen wurden
seither regelmäßig bekräftigt, so vom
Europäischen Rat im März 2003 und im
März 2005 sowie in der neu belebten
Lissabon-Strategie, die 2005 angenommen
wurde.
(Dieser Änderungsantrag gilt für den gesamten Text, wenn der Ausdruck
„Schlüsselkompetenzen“ vorkommt)
Begründung
Die Grundausbildung soll keine Kompetenzen, sondern Kenntnisse und Wissen vermitteln.
Die Gesamtheit der Kenntnisse stellt die Grundlage des Wissens dar, das die Voraussetzung
für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ist.
Änderungsantrag 2
Erwägung 3
(3) In der Mitteilung der Kommission über
lebenslanges Lernen und der nachfolgenden
Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002
zum lebensbegleitenden Lernen wurden die
„neuen Grundfertigkeiten“ als Priorität
bezeichnet und unterstrichen, dass
lebenslanges Lernen die Zeitspanne vom
Vorschul- bis ins Rentenalter umfassen
muss. Im Pakt für die Jugend, der den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
1
(3) In der Mitteilung der Kommission über
lebenslanges Lernen und der nachfolgenden
Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002
zum lebensbegleitenden Lernen wurden die
„Grundkenntnisse und das Grundwissen“
als Priorität bezeichnet und unterstrichen,
dass lebenslanges Lernen das ganze Leben
umfassen muss. Im Pakt für die Jugend, der
den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates von Brüssel im März 2005 beigefügt
ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
RR\625780DE.doc
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DE
von Brüssel im März 2005 beigefügt ist,
wurde betont, dass ein gemeinsamer
Grundstock an Fähigkeiten ausgearbeitet
werden sollte.
ist, wurde betont, dass ein gemeinsamer
Grundstock an Fähigkeiten ausgearbeitet
werden sollte.
Begründung
Die Grundausbildung soll keine Kompetenzen, sondern Kenntnisse und Wissen vermitteln.
Die Gesamtheit der Kenntnisse stellt die Grundlage des Wissens dar, das die Voraussetzung
für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ist.
Änderungsantrag 3
Empfehlung 5
5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung
und der Ausbildungsmaßnahmen für den
Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit
der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und
sonstigen, junge Menschen betreffenden
Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit
mit den Sozialpartnern und sonstigen
Akteuren sicherzustellen;
5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung
und der Ausbildungsmaßnahmen für den
Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit
der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, der
Unternehmens- und Innovationspolitik und
sonstigen, junge Menschen betreffenden
Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit
mit den Sozialpartnern und sonstigen
Akteuren sicherzustellen;
Begründung
Auf die Kohärenz der gemeinschaftlichen Unternehmens- und Innovationspolitik muss in der
Empfehlung ausdrücklich hingewiesen werden, da Wettbewerbsfähigkeit, Innovation sowie
allgemeine und berufliche Bildung sich gegenseitig unterstützen. Das europäische
„Integrierte Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen“ wird zur Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit und zur Entfaltung einer innovativen Mentalität in der Europäischen
Union beitragen.
Änderungsantrag 4
Absicht 3
3. die breite Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
in benachbarten gemeinschaftlichen
Politikbereichen zu fördern, insbesondere
bei der Umsetzung der Beschäftigungs-,
Jugend- und Sozialpolitik, und die
Beziehungen zu den Sozialpartnern und
anderen in diesem Bereich tätigen
PE 371.967v02-00
DE
3. die breite Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
in benachbarten gemeinschaftlichen
Politikbereichen zu fördern, insbesondere
bei der Umsetzung der Beschäftigungs-,
Jugend- und Sozialpolitik sowie der
Unternehmens- und Innovationspolitik,
und die Beziehungen zu den Sozialpartnern
und anderen in diesem Bereich tätigen
46/63
RR\625780DE.doc
Organisationen auszubauen;
Organisationen auszubauen;
Begründung
Die Verwendung des europäischen Referenzrahmens für die gemeinschaftliche
Unternehmens- und Innovationspolitik muss in der Empfehlung ausdrücklich erwähnt werden,
da sich Wettbewerbsfähigkeit, Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung
gegenseitig unterstützen. Das europäische „Integrierte Aktionsprogramm für lebenslanges
Lernen“ wird zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Entfaltung einer innovativen
Mentalität in der Europäischen Union beitragen.
Änderungsantrag 5
Anhang Einleitung Punkt 1 Absatz 1
1. Muttersprachliche Kompetenz
1. Muttersprachliche Kompetenz und
Unterricht in der Muttersprache
Begründung
Wie die Unesco immer wieder betont hat, ist der Unterricht in der Muttersprache ein
Schlüsselelement einer qualitativ hochwertigen Bildung.
Änderungsantrag 6
Anhang Punkt 4 Definition
Definition: Computerkompetenz umfasst die
sichere und kritische Anwendung der
Technologien für die
Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit,
Freizeit und Kommunikation. Sie wird
unterstützt durch Grundkenntnisse der
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Benutzung von
Computern, um Informationen abzufragen,
zu bewerten, zu speichern, zu produzieren,
zu präsentieren und auszutauschen, über
Internet zu kommunizieren und an
Kooperationsnetzen teilzunehmen.
Definition: Computerkompetenz umfasst die
sichere und kritische Anwendung der
Technologien für die
Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit,
Freizeit und Kommunikation. Sie wird
unterstützt durch Grundkenntnisse der
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Benutzung von
Computern, um Informationen abzufragen,
zu bewerten, zu speichern, zu produzieren,
zu präsentieren und auszutauschen und über
Kooperationsnetze wie das Internet zu
kommunizieren und an solchen Netzen
teilzunehmen.
Begründung
Das Internet SELBST ist das Netz.
RR\625780DE.doc
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DE
Änderungsantrag 7
Anhang Punkt 4 Absatz 2
Computerkompetenz erfordert ein solides
Verständnis und Kenntnisse der Art,
Aufgaben und Möglichkeiten der
Technologien für die
Informationsgesellschaft im Alltag: im
privaten und gesellschaftlichen Leben sowie
am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die
wichtigsten Computeranwendungen wie
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Datenbanken, Informationsspeicherung und
–management sowie das Verständnis der
Chancen, die Internet und Kommunikation
über elektronische Medien (E-Mail,
Netzanwendungen) für Freizeit,
Informationsaustausch und
Kooperationsnetze, Lernen und Forschung
bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen,
wie die TIG Kreativität und Innovation
fördern können, und sich der Problematik in
Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der
verfügbaren Informationen sowie der
ethischen Grundsätze für die interaktive
Anwendung der TIG bewusst sein.
Computerkompetenz erfordert ein solides
Verständnis und Kenntnisse der Art,
Aufgaben und Möglichkeiten der
Technologien für die
Informationsgesellschaft im Alltag: im
privaten und gesellschaftlichen Leben sowie
am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die
wichtigsten Computeranwendungen wie
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Datenbanken, Informationsspeicherung und
–management sowie das Verständnis der
Chancen, die Internet und Kommunikation
über elektronische Medien (E-Mail,
Netzanwendungen) für Freizeit,
Informationsaustausch und
Kooperationsnetze, Lernen und Forschung
bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen,
wie die TIG Kreativität und Innovation
fördern können, und sich der Problematik in
Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der
verfügbaren Informationen sowie der
ethischen Grundsätze für die interaktive
Anwendung der TIG bewusst sein. In diesen
Bereichen sind technologische Neutralität
und Interoperabilität von grundlegender
Bedeutung.
Änderungsantrag 8
Anhang Punkt 4 Absatz 3
Die Fähigkeiten umfassen die Fähigkeit,
Informationen zu recherchieren, zu sammeln
und zu verarbeiten und diese kritisch und
systematisch zu verwenden, ihre Relevanz
zu beurteilen und beim Erkennen der Links
Reales von Virtuellem zu unterscheiden. Der
Einzelne sollte in der Lage sein, Hilfsmittel
zu benutzen, um komplexe Informationen zu
produzieren, zu präsentieren und zu
verstehen, und internetbasierte Dienste
aufzurufen, zu durchsuchen und zu nutzen;
er sollte ferner fähig sein, TIG zu nutzen, um
kritisches Denken, Kreativität und
PE 371.967v02-00
DE
Die Fähigkeiten umfassen die Fähigkeit,
Informationen zu recherchieren, zu sammeln
und zu verarbeiten und diese kritisch und
systematisch zu verwenden, ihre Relevanz
zu beurteilen und beim Erkennen der Links
Reales von Virtuellem zu unterscheiden
sowie die Kompetenz, die Privatsphäre
online zu schützen. Der Einzelne sollte in
der Lage sein, Hilfsmittel zu benutzen, um
komplexe Informationen zu produzieren, zu
präsentieren und zu verstehen, und
internetbasierte Dienste aufzurufen, zu
durchsuchen und zu nutzen; er sollte ferner
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RR\625780DE.doc
Innovation zu fördern.
fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches
Denken, Kreativität und Innovation zu
fördern.
Änderungsantrag 9
Anhang Punkt 7 Absatz 3
Eine unternehmerische Einstellung ist
gekennzeichnet durch Initiative,
vorausschauendes Aktivwerden,
Unabhängigkeit und Innovation im privaten
und gesellschaftlichen Leben sowie im
Beruf. Dazu gehört auch Motivation und
Entschlossenheit, Ziele zu erreichen, ob nun
persönlicher Art oder gemeinsame Ziele mit
anderen und/oder bei der Arbeit
Eine unternehmerische Einstellung ist
gekennzeichnet durch Initiative,
vorausschauendes Aktivwerden,
Vertrautwerden mit den
unternehmerischen Risiken,
Unabhängigkeit und Innovation im privaten
und gesellschaftlichen Leben sowie im
Beruf. Dazu gehört auch Motivation und
Entschlossenheit, Ziele zu erreichen, ob nun
persönlicher Art oder gemeinsame Ziele mit
anderen und/oder bei der Arbeit, sowie ganz
allgemein die Wahrung eines günstigen
unternehmerischen Umfeldes.
Begründung
Die Förderung der unternehmerischen Einstellung setzt zweifellos auch voraus, dass die
Furcht vor dem Risiko überwunden wird, die sich hemmend auf die Entfaltung der
Kompetenzen auswirkt, und umfasst auch die Wahrung eines unternehmerischen Umfeldes,
das Innovation belohnt und nicht bestraft.
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49/63
PE 371.967v02-00
DE
VERFAHREN
Titel
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer
Federführender Ausschuss
Mitberatender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der
Bekanntgabe im Plenum
Verfasser der Stellungnahme
Datum der Benennung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und
des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)
CULT
ITRE
17.11.2005
Umberto Pirilli
13.12.2005
Ersetzte(r) Verfasser(-in) der
Stellungnahme
Prüfung im Ausschuss
Datum der Annahme
Ergebnis der Schlussabstimmung
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter(-innen)
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Anmerkungen (Angaben nur in einer
Sprache verfügbar)
PE 371.967v02-00
DE
20.3.2006
4.5.2006
+:
38
–:
0
0:
2
Šarūnas Birutis, Jan Březina, Renato Brunetta, Philippe Busquin,
Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Jorgo
Chatzimarkakis, Giles Chichester, Nicole Fontaine, Umberto
Guidoni, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms,
Erna Hennicot-Schoepges, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj,
Anne Laperrouze, Vincenzo Lavarra, Pia Elda Locatelli, Eluned
Morgan, Angelika Niebler, Umberto Pirilli, Vladimír Remek,
Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig,
Andres Tarand, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Nikolaos
Vakalis und Alejo Vidal-Quadras Roca.
María del Pilar Ayuso González, Zdzisław Kazimierz
Chmielewski, Edit Herczog, Mieczysław Edmund Janowski, Esko
Seppänen, Lambert van Nistelrooij und Francisca Pleguezuelos
Aguilar.
...
50/63
RR\625780DE.doc
5.5.2006
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE
GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
(KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)
Verfasserin der Stellungnahme: Anneli Jäätteenmäki
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Verfasserin begrüßt den Vorschlag der Kommission betreffend Schlüsselkompetenzen für
lebenslanges Lernen.
Alle Bürger müssen Zugang zur Bildung haben. Niemand sollte aus Gründen des Geschlechts,
des Alters, der finanziellen Situation, der Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit,
des regionalen Lebensraumes, der Muttersprache oder der körperlichen Verfassung
diskriminiert werden. Aus diesen Gründen sollten wir besonderes Augenmerk richten auf
Frauen mittleren Alters und Jungen im Alter zwischen 10 und 20. Der Wissensstand, der
Bildungsstand und das lebenslange Lernen sind geknüpft an die Stellung der Menschen auf
dem Arbeitsmarkt. Mangelnde Bildung – ebenso wie Arbeitslosigkeit – von Frauen im
mittleren Alter und älter ist insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten ein Problem. Die
Verfasserin hat festgestellt, dass immer mehr Jungen in ganz Europa ihre Ausbildung nach
der Pflichtschule abbrechen. Wir müssen die Jungen ermutigen, ihre Ausbildung an
Hochschulen oder Berufsschulen fortzusetzen, um eine Beschäftigung zu erhalten.
Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Mädchen gleichwertige Bildungsmöglichkeiten
auf allen Ebenen, einschließlich Grundschul- und Hochschulbildung, und am Arbeitsplatz
haben. Die Verfasserin möchte unterstreichen, dass die Liste der Schlüsselkompetenzen der
Europäischen Kommission als Gruppe von Fähigkeiten betrachtet werden sollte, die die
Menschen während eines Lebens anstreben. Es ist auch wichtig zu erkennen und
anzuerkennen, dass Menschen unterschiedlich sind und über unterschiedliche Fähigkeiten und
Talente verfügen. Die Verfasserin möchte ferner unterstreichen, dass der beste Anreiz zum
Lernen das Ziel, eine Beschäftigung zu erhalten, ist. Die Arbeitslosenquote ist in einigen
Mitgliedstaaten nach wie vor sehr hoch, und eine Hochschulbildung ist keine Garantie für
eine Beschäftigung.
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DE
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den
federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen
Bericht zu übernehmen:
Vorschlag der Kommission1
Abänderungen des Parlaments
Änderungsantrag 1
Erwägung 4
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im
Beschäftigungsbereich unterstrich der
Europäische Rat im März 2003 und im
Dezember 2003 die Notwendigkeit,
Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit
besonderer Berücksichtigung aktiver und
präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und
Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser
Vorschlag geht auf den Bericht der
Taskforce Beschäftigung zurück, in dem
herausgestellt wurde, dass die Menschen in
der Lage sein müssen, sich an den Wandel
anzupassen, dass Menschen in den
Arbeitsmarkt integriert werden müssen und
dass lebenslanges Lernen hierbei eine
Schlüsselrolle spielt.
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im
Beschäftigungsbereich hat der Europäische
Rat im März 2003 und im Dezember 2003
unter Bezugnahme auf das Lissabon-Ziel,
eine durchschnittliche allgemeine
Beschäftigungsquote von insgesamt 70%
und von mindestens 60% bei Frauen zu
erreichen, die feste Entschlossenheit unter
Beweis gestellt, die
Geschlechtergleichstellung zu
verwirklichen und Chancengleichheit für
alle zu gewähren und die Notwendigkeit
unterstrichen, Maßnahmen für lebenslanges
Lernen mit besonderer Berücksichtigung
aktiver und präventiver Maßnahmen für
Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu
entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den
Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück,
in dem herausgestellt wurde, dass die
Menschen in der Lage sein müssen, sich an
den Wandel anzupassen, dass Menschen in
den Arbeitsmarkt integriert werden müssen
und dass lebenslanges Lernen hierbei eine
Schlüsselrolle spielt.
Änderungsantrag 2
Erwägung 4 a (neu)
(4a) Aus den verfügbaren Daten geht
hervor, dass zwischen 10 und 20% der
Bevölkerung der Union unfähig sind, die
für das Erreichen ihrer Ziele, die
1
Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
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Verbesserung ihrer Kenntnisse und
Fertigkeiten und die Steigerung ihres
Potenzials erforderlichen Drucksachen und
Schriftstücke zu verstehen und zu
verwenden.
Begründung
Die Konzepte für die so genannte „wissensbasierten Gesellschaft“ sollten auch
Analphabetentum, digitales Analphabetentum und Zahlenblindheit behandeln.
Änderungsantrag 3
Erwägung 5
(5) In dem im November 2004
angenommenen Bericht des Rates über die
umfassende Rolle der Bildung wurde betont,
dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung
des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds
eines Gemeinwesens beiträgt und in einer
Zeit von besonderer Bedeutung ist, da alle
Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert
sind, wie mit der zunehmenden sozialen und
kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger
umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die
Bildung bei der Stärkung des sozialen
Zusammenhalts insofern eine wichtige
Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt,
ins Erwerbsleben einzutreten bzw.
erwerbstätig zu bleiben.
(5) In dem im November 2004
angenommenen Bericht des Rates über die
umfassende Rolle der Bildung wurde betont,
dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung
des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds
eines Gemeinwesens sowie zum Erlernen
der grundlegenden sozialen und
bürgerlichen Werte wie Bürgersinn,
Gleichheit, Toleranz oder Respekt beiträgt,
die einer Zeit von besonderer Bedeutung
sind, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage
konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden
sozialen und kulturellen Verschiedenheit
ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus
spielt die Bildung bei der Stärkung des
sozialen Zusammenhalts insofern eine
wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu
befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw.
erwerbstätig zu bleiben.
Änderungsantrag 4
Erwägung 13
(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur
Entwicklung einer hochwertigen Bildung
beizutragen, indem die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt
werden, damit deren Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für das weitere Lernen
RR\625780DE.doc
(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur
Entwicklung einer hochwertigen Bildung,
die an die neuen Bedürfnisse der
europäischen Gesellschaft und
insbesondere des Arbeitsmarkts angepasst
ist, beizutragen, indem die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt
werden, damit deren Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
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DE
und das Erwachsenenleben rüsten und es
Erwachsenen ermöglichen, ihre
Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines
kohärenten und umfassenden lebenslangen
Lernangebots weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen
europäischen Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen, der sich an
Entscheidungsträger, Bildungs- und
Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die
Lernenden selbst richtet, um nationale
Reformen und den Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission im Rahmen des
Arbeitsprogramms Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und
die vereinbarten europäischen
Referenzniveaus zu erreichen. Sie
unterstützt darüber hinaus andere
Politikbereiche wie die Beschäftigungs und
die Sozialpolitik sowie andere junge
Menschen betreffende Politikbereiche.
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für das weitere Lernen
sowie für das Berufsleben und das
Erwachsenenleben allgemein rüsten und es
Erwachsenen ermöglichen, ihre
Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines
kohärenten und umfassenden lebenslangen
Lernangebots weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen
europäischen Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen, der sich an
Entscheidungsträger, Bildungs- und
Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die
Lernenden selbst richtet, um nationale
Reformen und den Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission im Rahmen des
Arbeitsprogramms Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und
die vereinbarten europäischen
Referenzniveaus zu erreichen. Sie
unterstützt darüber hinaus andere
Politikbereiche wie die Beschäftigungs- und
die Sozialpolitik, die Politik der
Chancengleichheit sowie andere junge
Menschen betreffende Politikbereiche.
Änderungsantrag 5
Empfehlung 1
1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben
und das Berufsleben rüsten und eine
Grundlage für weiteres soziales und
staatsbürgerliches Lernen und für das
Berufsleben darstellen; den Beitrag des
lebenslangen Lernens zur persönlichen
Entfaltung, zum sozialen Zusammenhalt,
zur aktiven Bürgerschaft und zur
Gleichstellung der Geschlechter durch
Beseitigung der Geschlechterstereotypen zu
stärken;
1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und
Berufsbildungssysteme allen jungen
Menschen die Möglichkeit bieten,
angemessene Schlüsselkompetenzen zu
entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben
rüsten und eine Grundlage für weiteres
Lernen und für das Berufsleben darstellen;
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DE
54/63
RR\625780DE.doc
Änderungsantrag 6
Empfehlung 2
2. sicherzustellen, dass angemessene
Vorkehrungen für diejenigen jungen
Menschen getroffen werden, die aufgrund
von persönlichen, sozialen, kulturellen oder
wirtschaftlichen Gründen unter
Bildungsbenachteiligungen leiden und daher
besondere Unterstützung benötigen, um ihr
Bildungspotential auszuschöpfen;
2. sicherzustellen, dass angemessene
Vorkehrungen für diejenigen jungen
Menschen getroffen werden, die aufgrund
von persönlichen, sozialen, kulturellen oder
wirtschaftlichen Gründen unter
Bildungsbenachteiligungen leiden und daher
besondere Unterstützung benötigen, um ihr
Bildungspotential auszuschöpfen; die
Diversifizierung der Karrieremöglichkeiten
für junge Frauen zu fördern, wobei der
geringe Anteil von Studentinnen in den
Fächern Naturwissenschaften, Industrie
und Technik, einschließlich der
Technologien für die
Informationsgesellschaft, und die Gefahr,
dass Frauen von der Beschäftigung in
jenen Bereichen ausgegrenzt werden,
besondere Beachtung erfordern;
Änderungsantrag 7
Empfehlung 2 a (neu)
2a. dafür Sorge zu tragen, dass alle im
Bereich der Bildung und Ausbildung
ergriffenen Maßnahmen vor allem die
besonderen Bedürfnisse benachteiligter
Menschen berücksichtigen;
Änderungsantrag 8
Empfehlung 3
3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre
Schlüsselkompetenzen während ihres
gesamten Lebens weiterentwickeln und
aktualisieren können, und dass den auf
nationaler, regionaler und/oder lokaler
Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen
besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
RR\625780DE.doc
3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre
Schlüsselkompetenzen während ihres
gesamten Lebens weiterentwickeln und
aktualisieren können, und dass den auf
nationaler, regionaler und/oder lokaler
Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen
besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
die Gleichstellung von Männern und
Frauen zu fördern, indem der Zugang der
Frauen zum lebenslangen Lernen
erleichtert und die Teilnahme der Frauen
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DE
am Arbeitsmarkt verbessert wird;
Änderungsantrag 9
Empfehlung 4
4. sicherzustellen, dass angemessene
Infrastrukturen für die Weiterbildung von
Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften
und Ausbildern, geschaffen werden, und
Maßnahmen zur Gewährleistung des
Zugangs und zur Unterstützung der
Lernenden durchgeführt werden, die die
unterschiedlichen Bedürfnisse von
Erwachsenen berücksichtigen;
4. sicherzustellen, dass angemessene
Infrastrukturen für die Weiterbildung von
Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften
und Ausbildern, geschaffen werden, und
unterstützende Maßnahmen für
Bildungseinrichtungen sowie Maßnahmen
zur Gewährleistung des Zugangs und zur
Unterstützung der Lernenden durchgeführt
werden, die die unterschiedlichen
Bedürfnisse und Fertigkeiten von
Erwachsenen berücksichtigen; zu
gewährleisten, dass Gender Mainstreaming
in allen Sektoren der allgemeinen und
beruflichen Bildung umgesetzt wird;
Änderungsantrag 10
Empfehlung 4 a (neu)
(4a) Bei allen Vorkehrungen und zu
schaffenden Möglichkeiten im Bereich der
Bildung und Ausbildung sollte dem
Analphabetismus, dem digitalen
Analphabetismus und der Zahlenblindheit
besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Änderungsantrag 11
Absicht 1
1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um
die Entwicklung ihrer Bildungs und
Berufsbildungssysteme und die Umsetzung
dieser Empfehlung zu unterstützen, auch
durch die Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
als Bezugsdokument für das Peer Lernen
und den Austausch vorbildlicher Verfahren,
und im Rahmen der zweijährigen
PE 371.967v02-00
DE
1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um
die Entwicklung ihrer Bildungs und
Berufsbildungssysteme und die Umsetzung
dieser Empfehlung zu unterstützen, auch
durch die Verwendung der
„Schlüsselkompetenzen für lebenslanges
Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“
als Bezugsdokument für das Peer Lernen
und den Austausch vorbildlicher Verfahren,
das den politisch Verantwortlichen, dem
56/63
RR\625780DE.doc
Fortschrittsberichte über das
Arbeitsprogramm Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen
zu verfolgen und über Fortschritte zu
berichten;
Lehrpersonal und den Lernenden selbst
mitzuteilen ist, und im Rahmen der
zweijährigen Fortschrittsberichte über das
Arbeitsprogramm Allgemeine und
berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen
zu verfolgen und über Fortschritte zu
berichten;
Änderungsantrag 12
Anhang Einleitung Absatz 1
Kompetenzen sind hier definiert als eine
Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und
kontextabhängigen Einstellungen.
Schlüsselkompetenzen sind diejenigen
Kompetenzen, die alle Menschen für ihre
persönliche Entfaltung, soziale Integration,
aktive Bürgerschaft und Beschäftigung
benötigen. Am Ende ihrer
Grund(aus)bildung sollten junge Menschen
ihre Schlüsselkompetenzen so weit
entwickelt haben, dass sie für ihr
Erwachsenenleben gerüstet sind, und die
Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen
des lebenslangen Lernens weiterentwickelt,
aufrechterhalten und aktualisiert werden.
Kompetenzen sind hier definiert als eine
Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und
kontextabhängigen Einstellungen.
Schlüsselkompetenzen sind diejenigen
Kompetenzen, die alle Menschen für ihre
persönliche Entfaltung, soziale Integration,
aktive Bürgerschaft und Beschäftigung
benötigen. Die Schlüsselkompetenzen
sollten als Leitlinien für die erforderlichen
Fähigkeiten in der heutigen Gesellschaft
betrachtet werden. Es ist nicht möglich,
jede genannte Fähigkeit bis zum Ende der
Grund(aus)bildung zu beherrschen. Die
jungen Menschen sollten allerdings die
Grundlagen dieser Fähigkeiten erlernen
und sie im Rahmen des lebenslangen
Lernens weiter ausbauen, aktualisieren und
bewahren. Es ist ferner von Bedeutung, die
Tatsache zu erkennen und zu respektieren,
dass Menschen verschiedene und
unterschiedliche Talente und Fähigkeiten
besitzen.
Begründung
Die Kompetenzen sind zu anspruchsvoll und extensiv, als dass sie von jedem jungen
Menschen verlangt werden können. Das Ziel sollten das lebenslange Lernen und die
lebenslange Entwicklung sein.
Änderungsantrag 13
Anhang Punkt 1 Titel
Muttersprachliche Kompetenz
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Muttersprachliche Kompetenz und
Unterricht in der Muttersprache
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DE
Begründung
Wie die UNESCO wiederholt betont hat, ist Unterricht in der Muttersprache ein wichtiger
Teil einer hochwertigen Bildung.
Änderungsantrag 14
Anhang Punkt 4 Absatz 1
Computerkompetenz erfordert ein solides
Verständnis und Kenntnisse der Art,
Aufgaben und Möglichkeiten der
Technologien für die
Informationsgesellschaft im Alltag: im
privaten und gesellschaftlichen Leben sowie
am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die
wichtigsten Computeranwendungen wie
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Datenbanken, Informationsspeicherung und
–management sowie das Verständnis der
Chancen und auch der Gefahren, die
Internet und Kommunikation über
elektronische Medien (E Mail,
Netzanwendungen) für Arbeit, Freizeit,
Informationsaustausch und
Kooperationsnetze, Lernen und Forschung
bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen,
wie die TIG Kreativität und Innovation
fördern können, und sich der Problematik in
Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der
verfügbaren Informationen bewusst sein
sowie die Gesetze und ethischen Grundsätze
und die grundlegenden Menschenrechte für
die interaktive Anwendung der TIG kennen.
Computerkompetenz erfordert ein solides
Verständnis und Kenntnisse der Art,
Aufgaben und Möglichkeiten der
Technologien für die
Informationsgesellschaft im Alltag: im
privaten und gesellschaftlichen Leben sowie
am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die
wichtigsten Computeranwendungen wie
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Datenbanken, Informationsspeicherung und
–management sowie das Verständnis der
Chancen, die Internet und Kommunikation
über elektronische Medien (E Mail,
Netzanwendungen) für Freizeit,
Informationsaustausch und
Kooperationsnetze, Lernen und Forschung
bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen,
wie die TIG Kreativität und Innovation
fördern können, und sich der Problematik in
Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der
verfügbaren Informationen sowie der
ethischen Grundsätze für die interaktive
Anwendung der TIG bewusst sein.
Änderungsantrag 15
Anhang Punkt 4 Absatz 2 a (neu)
Zusätzliche Anstrengungen müssen von
den Mitgliedstaaten unternommen werden,
um die Lücke, die zwischen Männern und
Frauen bei der Anwendung der TIG immer
noch besteht, zu schließen.
PE 371.967v02-00
DE
58/63
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Änderungsantrag 16
Anhang Punkt 6 Teil A Absatz 2
Herzstück dieser Kompetenz ist die
Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen
Umgebungen zu kommunizieren,
unterschiedliche Standpunkte auszudrücken
und zu verstehen, zu verhandeln und dabei
Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu
empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage
sein, mit Stress und Frustration umzugehen,
diese auf konstruktive Weise zu äußern und
zwischen Privat und Berufsleben zu
unterscheiden.
Herzstück dieser Kompetenz ist die
Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen
Umgebungen zu kommunizieren, tolerant zu
sein, unterschiedliche Standpunkte
auszudrücken und zu verstehen, zu
verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen
sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne
sollte die Fähigkeit haben, mit Stress und
Frustration umzugehen, diese auf
konstruktive Weise zu äußern und zwischen
Privat- und Berufsleben zu unterscheiden.
Begründung
Im Bereich der zwischenmenschlichen (interpersonellen), interkulturellen und sozialen
Kompetenzen, der Bürgerkompetenz und bei deren Erlernen ist Toleranz eine der
wesentlichsten Charakterzüge. Wichtiger als umfassendes Verständnis ist eine tolerante
Einstellung sowohl der Geschlechterthematik gegenüber als auch gegenüber
unterschiedlichen kulturellen, geschlechtlichen, religiösen und ethnischen Gruppen.
Änderungsantrag17
Anhang Punkt 6 Teil B Absatz 1
Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis
der Konzepte Demokratie, Gerechtigkeit,
Gleichheit, Staatsbürgerschaft und
Bürgerrechte, wie sie in der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union und
internationalen Erklärungen festgelegt sind
und von verschiedenen Institutionen auf
lokaler, regionaler, nationaler, europäischer
und internationaler Ebene angewendet
werden. Die Kenntnis der wichtigsten
Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels
in der nationalen, europäischen sowie der
Weltgeschichte und –gegenwart, mit
besonderer Berücksichtigung der
europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig;
ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und
politischen Konzepte gesellschaftlicher und
politischer Bewegungen.
Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis
der Konzepte Demokratie,
Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie
in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union und internationalen
Erklärungen festgelegt sind und von
verschiedenen Institutionen auf lokaler,
regionaler, nationaler, europäischer und
internationaler Ebene angewendet werden.
Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse,
Trends und Akteure des Wandels in der
nationalen, europäischen sowie der
Weltgeschichte und –gegenwart, mit
besonderer Berücksichtigung der
europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig;
ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und
politischen Konzepte gesellschaftlicher und
politischer Bewegungen.
Änderungsantrag 18
Anhang Punkt 7 Definition
RR\625780DE.doc
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PE 371.967v02-00
DE
Definition : Unternehmerische Kompetenz
ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat
umzusetzen. Dies erfordert Kreativität,
Innovation und Risikobereitschaft sowie die
Fähigkeit, Projekte zu planen und
durchzuführen, um bestimmte Ziele zu
erreichen. Unternehmerische Kompetenz
hilft dem Einzelnen in seinem täglichen
Leben zu Hause oder in der Gesellschaft,
ermöglicht Arbeitnehmern, ihr
Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und
Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage
für die besonderen Fähigkeiten und
Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um
eine gesellschaftliche oder gewerbliche
Tätigkeit zu begründen.
PE 371.967v02-00
DE
Definition : Unternehmerische Kompetenz
ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat
umzusetzen. Dies erfordert Kreativität,
Innovation und Risikobereitschaft sowie die
Fähigkeit, Projekte zu planen und
durchzuführen, um bestimmte Ziele zu
erreichen. Unternehmerische Kompetenz
hilft dem Einzelnen in seinem täglichen
Leben zu Hause oder in der Gesellschaft,
ermöglicht Arbeitnehmern, ihr
Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und
Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage
für die besonderen Fähigkeiten und
Kenntnisse, die Unternehmer, sowohl
Männer als auch Frauen, benötigen, um
eine gesellschaftliche oder gewerbliche
Tätigkeit zu begründen.
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VERFAHREN
Titel
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des
Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer
KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)
CULT
FEMM
17.11.2005
Federführender Ausschuss
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
Datum der Bekanntgabe im Plenum
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum
der Bekanntgabe im Plenum
Verfasser(-in) der Stellungnahme
Datum der Benennung
Ersetzte(r) Verfasser(-in) der
Stellungnahme
Prüfung im Ausschuss
Datum der Annahme
Ergebnis der Schlussabstimmung
Anneli Jäätteenmäki
23.11.2005
21.3.2005
3.5.2006
+:
25
–:
0
0:
0
25.4.2006
3.5.2006
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Ilda
Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, María Esther
Herranz García, Piia-Noora Kauppi, Urszula Krupa, Pia Elda
Locatelli, Astrid Lulling, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, MarieLine Reynaud, Teresa Riera Madurell, Amalia Sartori, Eva-Britt
Svensson und Anna Záborská.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter(-innen)
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Katerina Batzeli, Mary Honeyball, Christa Klaß, Heide Rühle,
Feleknas Uca und Marta Vincenzi.
Anmerkungen (Angaben nur in einer
Sprache verfügbar)
...
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DE
VERFAHREN
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer
Datum der Übermittlung an das EP
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des
Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
KOM(2005)0548 – C6-0375/2005 – 2005/0221(COD)
10.11.2005
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
CULT
17.11.2005
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
Datum der Bekanntgabe im Plenum
FEMM
17.11.2005
Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
Datum des Beschlusses
0.0.0000
Verstärkte Zusammenarbeit
Datum der Bekanntgabe im Plenum
0.0.0000
Berichterstatter(-in/-innen)
Datum der Benennung
Helga Trüpel
23.11.2005
Titel
Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)
Vereinfachtes Verfahren – Datum des
Beschlusses
Anfechtung der Rechtsgrundlage
Datum der Stellungnahme JURI
0.0.0000
0.0.0000
0.0.0000
Konsultation des Eur. Wirtschafts- und
Sozialausschusses durch das EP –
Datum des Beschlusses des Plenums
23.02.2006
21.6.2006
+ 20
–
0 4
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter(-innen)
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)
Datum der Einreichung
Anmerkungen (Angaben nur in einer
Sprache verfügbar)
DE
/
0.0.0000
/
0.0.0000
0.0.0000
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
PE 371.967v02-00
EMPL
17.11.2005
0.0.0000
Änderung der Mittelausstattung
Datum der Stellungnahme BUDG
Konsultation des Ausschusses der
Regionen durch das EP – Datum des
Beschlusses des Plenums
Prüfung im Ausschuss
Datum der Annahme
Ergebnis der Schlussabstimmung
ITRE
17.11.2005
25.4.2006
21.6.2006
Christopher Beazley, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Guy Bono,
Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Vasco Graça
Moura, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis
Mavrommatis, Marianne Mikko, Miguel Portas, Christa Prets, Karin
Resetarits, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Helga Trüpel,
Thomas Wise, Tomáš Zatloukal
Erna Hennicot-Schoepges, Nina Škottová, Catherine Trautmann,
Jaroslav Zvěřina
24.7.2006
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