medienmappe - Lukas Reimann

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MEDIENMAPPE
zur Medienkonferenz
des überparteilichen
Ostschweizer Komitees
Ja zur Minarettinitiative
Ort: Restaurant Dufour, Bahnhofstrasse 19, St.Gallen
Zeit: 10:15 – 10:45
Datum: 13. Oktober 2009
Inhalt
Aktivitäten des Ostschweizer Komitees
Lukas Reimann, Nationalrat, Wil
Was ist der Islam?
Robert Bartuma, Islam-Kenner, Rapperswil-Jona
Minarett-Initiative aus Sicht der Frau
Barbara Keller-Inhelder, Kantonsrätin, Rapperswil-Jona
Minarett-Initiative aus Sicht der Christen
Hans Moser, Präsident EDU Schweiz, Buchs
Minarett-Initiative aus Sicht der Politik
Theophil Pfister, Nationalrat, Flawil
Veranstaltungsliste
Plakat-Sujet
Argumentarium
Kontakte:
Lukas Reimann, 078 648 14 41, [email protected]
Robert Bartuma, 079 303 72 58, [email protected]
Barbara Keller-Inhelder, 078 613 07 24, [email protected]
Hans Moser, 079 610 42 37, [email protected]
Theophil Pfister, 079 466 45 66, [email protected]
Überparteiliches Ostschweizer Komitee
„Ja zur Minarettinitiative“
Postfach 569
9501 Wil
www.minarette.ch
Überparteiliches Ostschweizer Komitee „Ja zur
Minarettinitiative“ gegründet
Lukas Reimann, Nationalrat, Wil
Ein Diskurs über die Absichten und Ziele jener Muslime, welche mit Nachdruck Minarette
fordern, tut dringend Not. Dank dieser Initiative ist er lanciert. Das überparteiliche Ostschweizer
Komitee „Ja zur Minarettinitiative“ war schon an der Lancierung der Volksinitiative beteiligt. Aus
einer kleinen Gruppe ist eine breite, gut organisierte Bürgerbewegung geworden. Das Komitee
wird im Abstimmungskampf mit eigenem Flugblatt, Standaktionen, eigenem Plakat, einer
Internetkampagne und zahlreichen Aufklärungsveranstaltungen für ein Ja zur Volksinitiative
eintreten. Das gesamtschweizerische Komitee soll dadurch in der Ostschweiz eine starke
Unterstützung erhalten. Dem Komitee gehören über 1000 Einzelpersonen, rund 50
Kantonsparlamentarier und alle 5 St.Galler SVP-Nationalräte an.
Als die Pläne zum islamischen Zentrum mit Minarett in Wil bekannt wurden, machte sich in der
Bevölkerung grosser Widerstand breit. Da die Behörden das Bewilligungsverfahren unter
weitestgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit möglichst rasch über die Bühne zu bringen
versuchen und jegliche islamkritischen Vorschläge abschmetterten, bildete sich damals ein
regionales Komitee. Es waren diese regionalen Erfahrungen und Erkenntnisse, welche das
Komitee darin überzeugten, dass nur eine Volksinitiative die demokratischen Mitspracherechte
der Bevölkerung sichern kann.
Das Komitee ist für eine bessere Integration von Muslimen in der Schweiz, aber gegen jegliche
weitere Schritte in Richtung Islamisierung und damit auch gegen islamische Machtsymbole.
Insbesondere aus folgenden Überlegungen unterstützt das Ostschweizer Komitee die Initiative
mit aller Kraft:
1980 lebten 56'600 Muslime in der Schweiz. Heute sind es gegen eine halbe Million. Der rapide
Zuwachs stellt die Schweiz vor grosse Herausforderungen, weil Muslime hier nicht bloss ihre
Religion ausüben. Viele stellen zunehmend auch politisch-rechtliche Ansprüche. In der Schweiz
stehen bereits Hunderte von Moscheen. In den nächsten Jahren wird sich bei vielen die Frage
nach einem Minarett-Bau stellen. Beim Ausfüllen des Stimmzettels sollten sich alle fragen:
Möchte ich so ein Minarett in meiner Nachbarschaft?
Vorarlberg und Kärnten untersagen den Bau von Minaretten bereits. Es gab keinerlei
internationale Proteste. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv. Das Minarett hat – ebenso
wenig wie das Gebot zur Ganzkörperverhüllung mit der Burka, die muslimische Zwangsehe, die
Zwangsbeschneidung von Mädchen oder der Ehrenmord – nichts mit der Religionsausübung zu
tun. Das Minarett ist im Koran nirgends erwähnt. Tausende Moscheen weltweit tragen kein
Minarett – ohne dass die Ausübung des islamischen Glaubens damit behindert würde.
Das Minarett ist das Symbol des politischgesellschaftlichen Machtanspruchs des Islam. Der
türkische Ministerpräsident Erdogan lässt sich dazu wie folgt zitieren: "Die Demokratie ist nur
der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die
Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten".
Diese Aussage hat mit Religion nichts, mit politischem Machtanspruch um so mehr zu tun. Dem
Minarett wird dabei die Funktion der Speerspitze der politischen Islamisierung übertragen. Es ist
die Plattform für den Muezzin, der vom Minarett herab die Vormacht des Islam verkündet. Wenn
heute das Minarett unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit bewilligt wird, so muss morgen
auch der Muezzin bewilligt werden. In Deutschland passiert genau das. Schweizer IslamVertreter äussern sich so, dass Muezzin-Rufe natürlich erst kämen, wenn auch der muslimische
Bevölkerungsanteil in der Umgebung des Minaretts über 50% liege.
Der Minarettstopp ist eine Absage an jene Islamisierung der Schweiz, die mit dem islamischen
Gesetz Scharia in unauflösbaren Gegensatz gerät zu den in der Verfassung gewährleisteten
Freiheits- und Grundrechten. Der Islam hat zwei Seiten. Einerseits ist er Religion, der
anzugehören und die auszuüben jedem in der Schweiz wohnhaften Menschen im Rahmen der
Religionsfreiheit gewährleistet ist – in der Gegenwart wie in der Zukunft. Andererseits verordnet
der Islam seinen Anhängern eine verbindlich einzuhaltende Rechtsordnung, die Scharia. Diese
steht im fundamentalen Widerspruch zu den Freiheitsrechten, wie sie in der Verfassung jedem
in der Schweiz wohnhaften Menschen garantiert sind. Das Ja zum Minarettverbot ist ein Ja zu
den Freiheitsrechten, ein Ja zu einer modernen und aufgeklärten Schweiz.
Pressekonferenz
St. Gallen
„WAS IST DER
ISLAM“
Robert Bartuma
13.10.2009
ENTSTEHUNGSGESCHICHTE
WAS IST DER ISLAM
Robert Bartuma
„
„
„
13.10.2009
Im Jahre 570 n.Chr. wurde
Mohammad geboren und wuchs
hauptsächlich bei seinem Onkel auf
Gemäss Überlieferungen hatte er
zwischen 609 und 610 n.Chr.
Visionen, bei denen ihm angeblich
der Engel Gabriel (Jibrael) erschien
Zu dieser Zeit wurde ihm der erste
Teil des Korans überreicht.
WAS IST DER ISLAM
Robert Bartuma
„
„
„
13.10.2009
Er fing an, diese Offenbarungen den
Mekkanern (Bürger von Mekka) zu
verkünden und wurde aus der Stadt
vertrieben.
In Medina trafen seine
Offenbarungen auf offenen Ohren.
Von da griff er immer wieder Mekka,
und dessen Karawanen an.
WAS IST DER ISLAM
Robert Bartuma
„
„
„
13.10.2009
Es gelang ihm die Stadt Mekka
einzunehmen und erkor sie zu „seiner“
Hauptstadt
632 n.Chr. starb Mohammed – der
Gründer des Islams – bei einem Feldzug
Nach seinem Tod kamen grosse
Spaltungen und Machtkämpfe auf die
(noch) kleine Gemeinschaft. Daraus
entstanden verschiedene Gruppen im
Islam (z.B. Sunnien/Schiiten/Aleviten)
Islam = Unterwerfung!
Aus der Geschichte geht klar heraus, dass
Mohammed viele Kriege geführt und sehr viele
Menschen zu Sklaven gemacht hat.
Wer von seiner Schreckensarmee besiegt wurde,
galt als „Unterworfener“.
Somit wäre es falsch und fatal, das Wort „ISLAM“
fälschlicherweise als „FRIEDEN“ zu übersetzen
ISLAM ALS POLITISCHE MACHT
Robert Bartuma
„
„
„
„
13.10.2009
Mohammed wird zwar im Islam als
Prophet verehrt, war aber von Anfang an
auch Politisch tätig.
Der Islam ist Religion – aber auch Politik
in einem! Er ist eine ALLMACHT!
Den Islam in verschiedene Sparten zu
unterteilen ist nicht möglich. Er wurde von
Anfang an mit dem Schwert verbreitet.
Moslemische Länder die sich Laizistisch
nennen, schaffen es bis heute nicht, die
Unterteilung politisch durchzubringen.
(siehe Türkei; alle anderen mosl. Länder
möchten keine Laizität!)
Minarett-Initiative – aus Sicht einer Frau
Barbara Keller-Inhelder, SVP-Kantonsrätin, Rapperswil-Jona
Als Frau, die das Glück hatte, in einer liberalen Familie mit offener Kommunikation und viel
Freiheit aufzuwachsen, bewegen mich die Berichterstattungen über die negativen
Erscheinungen des Islamismus, über die Beschneidung bzw. Verstümmelung von Mädchen und
Frauen, über Zwangsheiraten, über Blutrache, generell über die massive Unterdrückung von
Frauen und Mädchen, und auch die Tatsache, dass Mädchen und Frauen im Islam als weniger
wert betrachtet werden. Wer solches verharmlosen oder ausblenden will, ist absolut
verantwortungslos.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie sich ausgerechnet Christdemokraten
und Sozialdemokraten, teilweise selber mit aggressiver Leidenschaft, für Minarett-Türme und
für das Kopftuch in der Schweiz einsetzen.
Mit einem unglaublichen Eifer setzen sich selbsternannte „Gutmenschen“ nun gegen die „bösen“
Minarett-Plakate der SVP zur Wehr – wo, um Himmels Willen, bleibt dieser Eifer, bezüglich
Bekämpfung der religiös motivierten Gewalttaten an Frauen? Was haben diese Parteien,
die christliches und soziales Handeln ausschliesslich sich selber attestieren, denn bisher in
dieser Hinsicht geleistet?
Das jetzt heftig diskutierte Plakat des Initiativkomitees stellt ganz einfach eine nüchterne
Tatsache dar, nämlich dass genau nur die radikalen, fundamentalistischen Muslime,
diejenigen die Ihre Frauen verhüllen, auf Minarett-Türmen bestehen. Alle anderen kommen
nämlich in der Schweiz seit Jahrzehnten sehr gut ohne die Gebietseroberungssymbole aus, das
ist unter anderem auch daraus ersichtlich, dass die hundertfünfzig Moscheen in unserem
Land während der letzten Jahrzehnte bis auf zwei - und bis vor kurzem - auch bestens
ohne die Türme ausgekommen sind.
Es ist für mich vollkommen unverständlich, wie man die in diesem Zusammenhang bemühte
Religionsfreiheit (Glaubens- und Gewissensfreiheit) über die verfassungsmässigen
Grundrechte der Rechtsgleichheit und des Rechts auf Leben, körperliche Unversehrtheit
und die persönliche Freiheit stellen kann.
Man setzt allgemein auf Integrationsbemühungen, was ich unterstütze, ich setze mich im
Übrigen persönlich ganz konkret und seit Jahren für ausländische Integrationswillige ein,
insbesondere auch für Jugendliche (biete gerne Einsicht!).
Der neue Anspruch auf Minarett-Türme widerspricht meines Erachtens aber gerade dem
Anliegen der Integration, da die Minarett-Türme als Symbole der Gebietseroberung genau
Symbole der Nicht-Integration darstellen. Die Türme sind für die Ausübung des
Muslimischen Glaubens nicht notwendig, (weshalb ja eben 148 Moscheen in unserem
Land während der letzten Jahrzehnte bestens ohne die Türme ausgekommen sind.)
Ö Oder, wie viele nicht radikale Muslime, die ihre Frauen und Töchter unverhüllt leben
lassen, in ihrem Bekanntenkreis, wünschen sich denn unbedingt ein Minarett an ihrer
Moschee? Fragen Sie doch bitte Ihre muslimischen Bekannten; Sie werden überrascht
sein.
Ist denn niemand irritiert und beunruhigt, dass die, vor dem Bau, doch so friedlich
auftretenden muslimischen Minarett-Erbauer in Wangen bei Olten, kaum dass der Turm
stand, bereits bei der Einweihung die Fahne der rechtsextremen, nationalistischen
türkischen Partei „Grauen Wölfe“ hissten? Und als die Behörden entsetzt baten, diese
herunter zu nehmen, diese Leute das eiskalt ablehnten? Und wir lassen das einfach
geschehen und es passiert nichts weiter? Dafür, auf einer anderen Baustelle, will der
Bundesrat neuerdings Bussen bis zu 5000.- aussprechen, wenn eine Tante ohne amtliche
Bewilligung eine Nichte oder ein Neffe hütet. Wo bleibt da bloss die
Verhältnismässigkeit?
Wenn wir vor lauter Anpassung an die zahlreichen verschiedenen Einwandererkulturen und ihre
Wünsche unsere eigene Kultur Schritt für Schritt abschaffen (wir verbannen ja Kreuze aus
Klassenzimmern, schaffen Weihnachtsfeiern in Schulen und Firmen ab), um all dem neuen Platz
zu machen, ist schliesslich keine Kultur mehr vorhanden, an der man sich als Einwanderer
überhaupt orientieren kann; eine effektive Integration ist dann gar nicht mehr möglich.
Mit Sicherheit ist den muslimischen Mädchen und Frauen nicht gedient, wenn gutgläubige und
naive Schweizer den radikalen und fundamentalistischen muslimischen Männern in der Schweiz
ihre Wünsche erfüllen. Die radikalen Muslime haben jederzeit die Möglichkeit, in eines der
vielen Länder zurückzukehren, in welchem ihre gewünschten Zustände noch herrschen.
Als Mitglied der Legislative erachte es als unsere Pflicht, solche reaktionären Zustände nicht in
unser Land zu importieren, nachdem wir selber, nach ebenfalls traurigen historischen Kapiteln,
heute einen Stand erreicht haben, der an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wohl weltweit
unübertroffen ist.
Ich frage mich aber ernsthaft, wie lange das noch so bleibt und bitte, die aufgeregte
Diskussionen über Plakatesujets abzubrechen und sich auf die wesentlichen Fragen und
Grundrechte, wie die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Schweizer
Bevölkerung zu konzentrieren. Auch wenn das natürlich weitaus schwieriger und unbequemer
ist.
Ja zur Initiative "Gegen den Bau von Minaretten"!
Hans Moser, Präsident EDU Schweiz, Buchs SG
Es geht auch ohne Minarette
Die Gefahr des Islamismus ist real. Chefideologen der so genannten
Moslembruderschaften setzen auf die Unterwanderung unserer Demokratie unserer
Kirchen und Freikirchen.
Auch wenn versprochen wird, es gehe nur um den Bau einzelner weiterer Minaretten, dass von
einem Muezzin (Minarettrufer) abgesehen werde und von den Minaretten in der Schweiz nie
politische Hetzkampagnen erschallen würden, lehrt doch die Erfahrung rund um den Globus
etwas anderes: neulich wurden besonders während dem Wahlkampf in Israel, Minarette zur
politischen Meinungsbildung benutzt.
Schleichende oder gar rasante Islamisierung?
Das humanistische Christentum macht einen erzwungenen Kniefall vor dem Islam. Oder wieso
hüten sich zum Beispiel Banken in Grossbritannien davor, Sparschweinchen an die Kunden
abzugeben? Warum werden in Italien neuerdings Badestrände für unterschiedliche Religionen
angeboten? Wie kommt es, dass ein Mann in Deutschland eine Krankenkassenprämie bezahlt
die für die ganze Familie gilt, weil er aber mit drei Frauen verheiratet ist, die Krankenkasse das
Krankheitsrisiko aller Frauen und aller Kinder decken muss? Und jetzt werden auch in der
Schweiz spezielle Gerichtsbarkeiten wie in Kanada und Deutschland
für Menschen
muslimischen Glaubens gefordert, WC Anlagen werden neu nach islamischer Ordnung an Meka
ausgerichtet.
Aufmerksame Zeitzeugen beobachten eine schleichende, teils sogar sichtlich rasante
Unterwanderung der christlichen Kultur. Ziel der Strategie ist es, die Scharia in unserer
Gesellschaft durchzusetzen – natürlich inklusive der entsprechenden Forderungen wie
Handamputation bei Diebstahl, Einschränkung der Frauenrechte, Steinigung bei Ehebruch und
Todesstrafe bei Abkehr vom islamischen Glauben. Diese Tendenzen rund um den Globus sind
offensichtlich. Wer diese nicht sieht oder nicht wahr haben will, kann nur mit Blauäugigkeit
entschuldigt werden.
Entwicklung aufhalten
Die Gefahr einer Islamisierung ist real. Auch wenn ein Minarettverbot diese Entwicklung nicht
stoppt, wird dennoch ein offensichtliches Symbol der islamischen Präsenz und Macht gebremst
und die Möglichkeit für die nachfolgenden Muezzin eingeschränkt. Wenn sich Politiker nicht zu
dieser Frage stellen, sich hinter einer Stimmfreigabe verstecken, oder sich infolge
humanistischer "Nächstenliebe" gegen ein Verbot wenden, kann dies nur schwer verstanden
werden.. Wer nicht dem Kleinen, oder wie der Bau von Minaretten oft genannt wird, dem
"Nebensächlichen" wehrt, wird auch vor dem nächsten Frontalangriff kapitulieren. Politische
Parteien, die gegen die Minarettinitiative werben, werben bewusst um ihr Ansehen bei den
islamischen Organisationen und Kräften. Im Koran steht, dass sie dieses nicht erlangen werden,
solange sie nicht auch zum Islam konvertieren. Sie bleiben "Feinde" und somit auch
Wegbereiter für die politische Propaganda und schliesslich auch die Scharia (islamische
Gesetzgebung).
Eine Gesellschaft zerfällt, wenn in wesentlichen Fragen des Zusammenlebens kein Konsens
möglich ist. Der Koran als religiöse und gesellschaftspolitische Norm für Muslime stimmt in
zentralen Fragen nicht mit den allgemein in Europa anerkannten Menschenrechten und
Grundfreiheiten überein. Dennoch wird der Koran immer wieder publiziert, in den Moscheen
vorgetragen, muslimischen Kindern gelehrt und wohl künftig sogar an staatlichen
Ausbildungsstätten vermittelt. An einer geistigen Auseinandersetzung mit dem Islam im
gesellschaftlichen und kirchlichen Leben sowie in der Politik führt daher kein Weg vorbei. In
unserer abendländisch- christlichen Kultur wurden gerichtlich christliche Symbole, z.B. Kruzifixe,
in öffentlichen Räumen und Schulen verboten. Kopftücher, Burka, Kleidung und Minarette sind
ebenfalls Symbole für eine Religion und müssten gleichbehandelt werden.
Koran als Richtschnur
Der Koran ist für Muslime die massgebliche Schrift in Fragen des Glaubens, des
gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und des Umgangs mit Andersdenkenden. Der Koran
kann nicht anders als die Gesellschaft, die Gläubigen beeinflussen, das heisst echt Gläubige
können nicht anders als dem Koran zudienen. Nun gilt es aber diesen Koran zu kennen. Er
erhebt den Anspruch, unmittelbar von Allah gegeben worden zu sein. Nach dem Verständnis
etlicher auch führender Muslime gilt er deswegen wortwörtlich und absolut für jede Zeit und an
jedem Ort. Dies bezeugt auch Salim Abdullah vom Islam-Archiv in Soest. Er sagte am 5. Juni
2002 in einer Sendung des Deutschlandfunks: "Der Koran ist ein Verbalinspiration. Man kann
keine Kritik an Gott üben." Und Muhammad Ahmad Rassoul, ein Übersetzer des Korans, erklärt:
"Der Koran ist absolut unfehlbar, denn er ist übernatürlicher und übermenschlicher Herkunft."
Für Muslime ist die Dreieinigkeit Gottes, d.h. "Gott Vater, Gott Sohn und Gott Heiliger Geist"
höchst verwerflich. Für Muslime gibt es nur Allah, also keineswegs einen Gott mit seinem Sohn,
mit unserem Erlöser Jesus Christus. Vielmehr wird die Dreieinigkeit Gottes von Muslimen als
Gotteslästerung angesehen. Muslime distanzieren sich von unserem Erlöser Jesus Christus und
seinem Vater, unserem Gott. Dennoch behaupten viele Christen, dass Ala und Gott das gleiche
sei.
UNO-Pakt II Art. 18: Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht
umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder
anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft
mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung
und Unterricht zu bekunden.
Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine
Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich
vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen
Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer
erforderlich sind.
Religion braucht keine Türme
Das Minarett ist ein Machtsymbol des Islam. Es vermittelt sichtbar die Botschaft: Der Islam ist
hier angekommen und will nun im öffentlichen Leben eine Rolle spielen.
Ein Minarett zieht unweigerlich die Forderung nach dem Gebetsruf – 5 Mal am Tag – nach sich.
Ohne diese Absicht bräuchte es keine Minarette. Vom Minarett aus wird Allah als der Mächtige
gepriesen und, zwischen anderen Informationen, werden Gläubige zum Gebet aufgerufen. "Es
gibt kein Gott ausser Allah!" erschallt vom Minarett mitten in ein christliches Umfeld hinein. Das
Gebetshaus und der Treffpunkt von Muslimen ist die Moschee. Die muslimische Tradition und
somit Glaubensfreiheit findet in der Moschee statt und hat mit dem Islamischen Minarett nichts
zu tun. Die Ausübung der (islamischen) Religion braucht keine Türme! Sowie die christlichen
Religion Türme braucht.
Wollen wir unsere Glaubensfreiheit in der Schweiz für alle Religionen erhalten, setzen wir
uns dafür ein, dass Islamische Machtsymbole in diesem Land nicht gebaut werden
können.
Anhang:
Doppelgesichtigkeit
Der Koran besteht aus Suren. Islamwissenschaftler unterscheiden zwischen den Suren, die aus
Mohammeds Zeit in Mekka stammen, und den Suren aus der Zeit in Messina. Die Suren aus der
Zeit in Mekka gelten als konziliant und friedfertig. Die Suren aus der Zeit in Medina, als
Mohammed politische Macht erlangt hatte, sind von Intoleranz und Gewaltanwendung
gekennzeichnet. Daraus ergibt sich auch die Doppelgesichtigkeit des Koran und des Islam.
Unter Hinweis auf den Koran lassen sich Intoleranz, Gewalt und Mord an Andersdenkenden
rechtfertigen. Denn im Koran wird sogar zum Kampf mit der Waffe gegen die "Ungläubigen"
oder Andersgläubigen aufgerufen, um sie gegebenenfalls zu töten. Als Ungläubige gelten alle
Nichtmuslime. Die Bibel spricht von Liebe und Vergebung. Beides Begriffe die im Koran nicht zu
finden sind.
Auch christliche Machthaber haben im Laufe der Geschichte zu Gewalt und Krieg aufgerufen,
Blut vergossen und gegen Menschenrechte verstossen. Keiner von diesen Machthabern konnte
sich aber auf Jesus Christus berufen. Im Gegenteil: diese Taten können auf Grund der Botschaft
von Jesus Christus kein Massstab für Gewalt, Krieg, Unterdrückung und Blutvergiessen unsere
Zeit sein!
Kennzeichnend für den Islam ist die Aufteilung der Welt in ein "Haus des Friedens“ (Dar asSalam) und ein "Haus des Krieges" (Dar al-Harb). Diese Überzeugungen gehen zurück auf
Mohammed, der seinen Kampf mit der Aussicht für Märtyrer, besonderen Lohn von Allah zu
empfangen, legitimierte (Sure 9,20-22). Der Islam will die Weltherrschaft (Sure 48,28). Nur dann
wird der Wille Allahs für die Menschen erfüllt – durch Menschen, die seinen, im Koran
beschriebenen Willen, befolgen. Dies kann vollkommen nur in einem islamischen Staat
geschehen, in dem die Scharia gilt. Eine solche islamische Weltgesellschaft bezeichnet der
Koran als "beste aller Gemeinschaften" (Sure 3, 110).
Die Minarett-Initiative aus politischer Sicht
Theophil Pfister, Nationalrat SVP, Flawil
Die Aufmerksamkeit und das Unbehagen über den Bau von Minaretten in der Schweiz ist
wach geworden in der Zeit als deutlich wurde, dass in verschiedensten Regionen unseres
Landes Minarett-Projekte bestehen, so beispielsweise auch in Wil SG. Minarette sind kein
Erfordernis für eine Moschee, sie sind ein zusätzliches machtpolitisches Zeichen mit
einem erhöhten Platz für den Muezzin bzw. dessen Lautsprecher. Derzeit ist es wieder
ziemlich ruhig geworden mit den Gesuchen, aber der Drang nach diesen Machtsymbolen
könnte sehr bald und sogar verstärkt wieder aufkommen. Es ist abzusehen, dass
Baugesuche und der Bau von Minaretten zu heftigen regionalen Konflikten führen wird.
Es geht bei der Minarett-Initiative also nicht um den Bau von Moscheen, sondern einzig
und alleine um die machtpolitische Erweiterung derselben, um die charakteristischen
Türme, wo in muslimischen Ländern fünf Mal am Tag zum Gebet gerufen wird und
Lobpreisungen erschallen.
Das Problem der Minarette, beziehungsweise deren bewusste Symbolik, besteht für uns in der
engen Verbindung zwischen der Religion und dem militanten Gehorsamsgebot. In westlichen
Ländern ist es unbestritten, dass alleine das demokratisch geschaffene Gesetz und die
Verfassung die Rechte und Pflichten der Menschen regelt. In diesem Sinne sind Minarette für
viele westlich orientierte Bürger eine Provokation, nicht zuletzt auch bei den Frauen, weil damit
ein nicht kompatibles Gesellschaftsmodell manifestiert wird. Die Schweizerinnen und Schweizer
wünschen sich keine unnötigen Auseinandersetzungen um abweichende Lebensformen, die in
ihrem Kern den Menschenrechten und dem unabhängigen Denken und Handeln widersprechen.
Die Minarettinitiative ist ein absolut legaler Bürgerprotest gegen die politischen wie totalitären
Ansprüche einer mit unseren Gesetzen nicht kompatiblen Religion. Nur ein Beispiel sei erwähnt.
Wie es üblich ist, gewisse Symbole von totalitären oder auch anarchistischen Strömungen in
unserem Land nicht zu dulden, wollen wir auch nicht überall die auffälligen und provokativen
Symbole einer Gemeinschaft sehen, die den Austritt aus ihrer Gemeinschaft mit dem Leben
bedroht. Ich habe Bekannte, die dieser Bedrohung ausgesetzt sind. Es gäbe noch viele Fakten
die deutlich machen, dass unsere Gesellschaft unter diesen Vorzeichen in Ihrer Nachbarschaft
keine Minarette haben wollen. Allerdings bemühen wir uns auch, ein gutes Verhältnis mit allen
Religionsgemeinschaften zu pflegen. Dies wird durch gegenseitigen Respekt und gemeinsame
gleiche Rechte und Pflichten, so sie anerkannt werden, gefördert.
Die Minarett-Initiative behindert die verfassungsmässige Religionsfreiheit in unserem Land in
keiner Weise. Sonst wäre diese Initiative auch nicht für gültig erklärt worden, da Initiativen
verfassungskonform sein müssen. Die Lancierung einer Initiative entspricht dem Recht des
Bürgers in unserem Land. Er kann dort wo der Schuh drückt, entsprechende Verfassungstexte
vorschlagen – nicht mehr aber auch nicht weniger. Dazu gehört auch, dass gegnerische
Organisationen und Parteien mangels Argumenten die Stilfrage bemühen oder Rassismus
reklamieren. Aber es geht hier um eine ganz wesentliche Sachfrage, die das gute
Zusammenleben in der Zukunft betrifft. Das ist gelebte direkte Demokratie, die vom Volk
ausgeht und die auch im Falle der Minarette frühzeitig die angemessenen Schranken setzen
kann.
Veranstaltungen Ostschweiz
10.10.2009
13.10.2009
16.10.2009
16.10.2009
20.10.2009
23.10.2009
26.10.2009
28.10.2009
30.10.2009
02.11.2009
03.11.2009
04.11.2009
05.11.2009
09.11.2009
20.11.2009
09:00, Hotel Linde
20:00, Hotel Alpina
20:00, Städtlihalle
20:00, Thurpark
20:00, Hotel Krone
20:00, Hombergerhaus
19:30, Hotel Taucher
19:30, Rest. Freihof
20:00, Pfarreizentrum
19:30, Rest. Sonnenhof
20:00, Hof
20:00, ?
20:00, Rest. Rössli
20:00, Rest. Kreuz
20:00, Hof
Heiden AR
Schiers GR
Neunkirch SH
Wattwil SG
Küblis GR
Schaffhausen
Buchs SG
Wil SG
Züberwangen SG
Oberbüren SG
Wil SG
Arbon TG
St. Margrethen SG
St.Gallen
Appenzell
Zahlreiche weitere Veranstaltungen sind in Planung.
Argumentarium
„JA zur
Minarettverbots-Initiative“
„JA zur Minarettverbots-Initiative“
Seite 1 / 11
Stand 23.09.09
„Kulturrelativisten sehen nicht, dass sie, indem sie nichtwestliche Kulturen skrupulös
von ihrer Kritik ausnehmen, die Träger dieser Kulturen in ihrer Rückständigkeit
einzementieren. Dies geschieht mit den besten Absichten, aber wie bekannt ist der
Weg zur Hölle mit guten Absichten gepflastert. Es handelt sich um Rassismus in
Reinform.“ (Ayaan Hirsi Ali)
Was ist eigentlich ein Minarett?
Ein Minarett ist ein Moscheeturm, von dessen Brüstung aus der Muezzin die Muslime fünf
Mal am Tag zwischen Sonnenauf- und Untergang zum Gebet ruft. Das Wort kommt von
arabisch manara (Leuchtturm) und gelangte im 17. Jahrhundert über das türkische Wort
Minaret in die europäischen Sprachen. Das mit 210 Metern höchste Minarett der Welt
befindet sich in Casablanca. Als ältestes Minarett gilt der ausserhalb des Gebetshauses
stehende Turm einer Moschee in Damaskus. Es wurde 705 n.Chr. erbaut.
Weshalb die „Minarettverbots-Initiative“? Weshalb tut eine Diskussion über den Islam
– und nur über den Islam – Not?
Minarette werden von weiten Teilen der Bevölkerung als Symbol der Etablierung des Islams
und der definitiven Niederlassung seiner Vertreter gesehen. Hierbei geht es wohl weniger um
Religionen, denn um Zivilisationen, die unserer aufgeklärten, vor allem aber säkularen und
individualistischen Gegenwartskultur eine rückständige, fundamentalistische, mittelalterliche
Lebensweise und Kultur entgegensetzt.
Der Islam begreift sich nicht nur als spirituelle Weltsicht, sondern als Weltanschauung und
Rechtsordnung, die das alltägliche Leben, die Politik und den Glauben als eine untrennbare
Einheit sieht. Hierin besteht der entscheidende Unterschied zu anderen religiösen
Minderheiten, die ihre Religion leben, ohne sich in unser Staatssystem und in unsere
Gesellschaft einzumischen. Der Islam wäre kein Problem, wenn Muslime ihren Glauben als
Privatsache behandelten wie dies die Anhänger aller anderen Bekenntnisse tun. Konflikte mit
dem Islam ergeben sich daraus, dass der klassische Islam mehr als eine Religion im
modernen westlichen Verständnis ist. Im Grundansatz handelt es sich um eine religiös
begründete Gesellschaftsordnung, die auf Dominanz aus ist und deshalb zwangsläufig mit
unseren freiheitlichen, demokratischen Errungenschaften kollidiert.
Seit über 40 Jahren leben zahlreiche Muslime in der Schweiz. Stets konnten sie hierzulande
ihren Glauben ausüben ohne bestehende Minarette. In den letzten drei Jahren wurden
Minarett-Baugesuche gestellt, welche heftige Reaktionen zur Folge hatten. Zahlreiche
Schweizerinnen und Schweizer wurden mit der Frage konfrontiert, ob sie ein Minarett in ihrer
Nachbarschaft haben wollen. Sie haben von den Behörden keine Unterstützung erfahren.
Ein Minarettverbot soll ganz klar keine Personenkritik an islamischen Glaubensangehörigen
sein, sondern eine Sachkritik; das Thema Islam muss sich auf einer sachlichen,
unaufgeregten und wohlüberlegten Ebene diskutieren lassen. Dieser Diskurs ist hiermit
lanciert.
Ein Minarett ist die Plattform des Muezzins. Behauptungen, wonach von Schweizer Minarette
nie der Ruf eines Muezzins ertönen werde, werden durch die Vorgänge im Ausland allesamt
der Boden entzogen. Wo ein Minarett gebaut wurde, ging später auch ein
Bewilligungsgesuch für den Ruf des Muezzins ein. Es ist naiv, zu glauben, dass Muslime für
ein Minarett als solches kämpfen, ohne die Absicht zu verfolgen, dass dieses später auch
einen Zweck zu erfüllen hat. Die Einordnung des Minaretts ins Politische setzt Kenntnis des
sog. „Ezan“, des Muezzins-Rufes voraus. Er lautet: "Allah ist gross, Allah ist der Grösste. Es
„JA zur Minarettverbots-Initiative“
Seite 2 / 11
Stand 23.09.09
gibt keinen Gott ausser Allah und Mohammed ist sein Prophet. Steht auf zum Gebet. Steht
auf zur Arbeit. Allah ist der Grösste. Es gibt keinen Gott ausser Allah." Nur der vierte Satz ist
ein Aufruf zum Gebet.
Welches Problem löst ein Verbot von Minarette?
Das Minarett bringt einen Anspruch zum Ausdruck. Von einer religiösen Minderheit wie den
Muslimen darf verlangt werden, aus Rücksicht auf ein nachbarschaftliches Miteinander, auf
die alteingesessene, christlich-abendländisch geprägte Bevölkerung und Kultur und im
Bemühen um Ausgleich und Toleranz auf eine umstrittene Bauweise zu verzichten. Es kann
nicht angehen, dass sich die Bürger im eigenen Land fremd fühlen. Unzweifelhaft wird der
Islam schon in naher Zukunft zum festen Bestandteil der politischen Debatte werden. Unsere
Demokratie fordert und fördert es, sich für oder gegen eine Sache zu organisieren.
Der tiefere Grund für die verhaltenen bis ablehnenden bisherigen Reaktionen auf Minarette
ist wohl, dass der Islam von vielen Einheimischen als Bedrohung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung wahrgenommen wird. Wobei von vielen übersehen wird,
dass es nicht um den Bau von Minaretten an sich geht, sondern um den symbolischen
Gehalt von Minaretten. Tadschikistan als islamisches Land verbietet den Bau von
Minaretten, um einem radikalen Islam Grenzen zu setzen.
Dabei wissen die Bürgerinnen und Bürger zwar sehr wohl zwischen dem Islam als solchem
und den einzelnen Religionsangehörigen zu differenzieren. Alle Muslime in einen Topf zu
werfen ist eine Verallgemeinerung, die den Schweizerinnen und Schweizern nicht ansteht.
Jedoch soll gesagt werden dürfen, was von vielen Menschen hier gedacht wird: Längst nicht
alle Bürger sehen in der Massenzuwanderung Integrationsunwilliger, und nur diese sind
gemeint, der damit einhergehenden Islamisierung der Schweiz und Europa, der
anwachsenden Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus eine „kulturelle Bereicherung“,
sondern ein Verlust an Heimat, an Rechten, Sicherheit und Wohlstand.
Welches Ziel verfolgt die Initiative nicht?
Mit dieser Initiative ist kein Verbot von religiösen Bauten an sich beabsichtigt, ansonsten der
Initiativtext anders lauten würde und das Anliegen anders formuliert wäre.
Niemand will den Bau von Gebetshäusern zur Ausübung irgendwelcher Religionen
verbieten. Hierbei sind wir ja im Übrigen auch von der Realität längst eingeholt worden, ohne
dass wir uns daran stören würden: Es wurden bisher etwa 160 Moscheen in der Schweiz
errichtet und es werden Jahr für Jahr mehr1.
Weshalb werden nur markante islamische Symbole verboten?
Keine andere Glaubensgemeinschaft mischt sich derart provokativ und mit Nachdruck in
politische Bereiche fremder, gastgebenden Staaten ein. Eine abschliessende Aufzählung
aus anderen europäischen Staaten ist unmöglich und würde im Übrigen den Rahmen dieses
Argumentariums sprengen.
In Schweden verlangte beispielsweise die Schwedische Moslem-Liga unter Drohung eines
Boykotts der Parlamentswahlen im September 2006 durch die 250 000 Moslems, falls sie
nicht mehr Rechte erhalten, insbesondere Einfluss auf die Gesetzgebung, quasi ein Staat im
Staat, eine parallele Gesetzgebung - als wäre diese in einem demokratischen Staat beliebig
verhandelbar. Einige Gesetze müssten geändert werden „damit wir uns als Minderheit in die
Gesellschaft integriert fühlen können“, heisst es in einem veröffentlichten Schreiben der Liga.
1
Vgl. Facts vom 9. März 2006. Den rund 18'000 Juden stehen 35 Synagogen zur Verfügung, den Christen rund
3000 Gotteshäuser.
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Sie fordert unter anderem, dass Moslems an speziellen muslimischen Feiertagen zwei Tage
bezahlten Extraurlaub und für das Freitagsgebet zwei Stunden Dienstbefreiung erhalten
sowie ohne Beschränkungen Moscheen bauen zu können. Scheidungen zwischen Moslems
sollen nur dann gültig sein, wenn sie von einem islamischen Geistlichen, einem Imam,
gebilligt werden. An staatlichen Schulen sollen nur Imame Religionsunterricht für
moslemische Kinder erteilen dürfen. Der Schwimmunterricht müsse für Mädchen und Jungen
getrennt sein. Zusammengefasst fordern die Moslems die Errichtung einer islamischen
Gemeinschaft in Schweden, die der Auffassung der Muslimbrüder eines echten Islam
entspricht. Dieses Beispiel zeigt, wie die islamische Intelligenz und Führungsschicht in
Europa eine breite Partizipation der Muslime und des Islam an Politik und Wissenschaft
anstrebt. Mehr politischen Einfluss wünscht sich wohl jede Organisation und jede Person.
Jedoch ist es noch nie einer politischen Partei, einer Gruppierung oder sonst wem je in den
Sinn gekommen, in einem anderen Land über die demokratischen Strukturen hinweg, auf
den gesetzgeberischen Ablauf mittels Drohungen Einfluss zu nehmen.
Für seine unverschämten Forderungen ist das „Muslim Council of Britain“ bekannt.
"Unislamische" Aktivitäten an Grossbritanniens Schulen sollen verboten werden. Die
Forderungen beinhalten Regelungen für das Spielen auf Spielplätzen, für
Schwimmunterricht, Schulaufführungen, Elternabende und sogar Impfungen. In all diesen
Dingen sollen die Ungläubigen sich gefälligst den Regeln der Scharia unterwerfen. Der
Forderungskatalog "Für ein besseres Verständnis die Bedürfnisse moslemischer Schüler in
staatlichen Schule erfüllen" beinhaltet zum Beispiel das Verbot von unislamischen Aktivitäten
wie Tanzkurse für alle Schüler. Während des Ramadan soll Biologieunterricht keinerlei
Bezug zur Sexualität haben. Elternabende, Prüfungen und Impfprogramme sollen in dieser
Zeit eingeschränkt werden. Und da es in diesem Monat nicht erlaubt ist, während des Tages
zu essen oder zu trinken, muss der Schwimmunterricht wegen der Möglichkeit des
versehentlichen Schluckens von Wasser verboten werden. In Zeiten, in denen der
Schwimmunterricht erlaubt ist, sollten Jungen einen Badeanzug tragen, der den Körper vom
Knie bis zum Nacken verdeckt und Mädchen sollten den gesamten Körper bis auf die Hände
und das Gesicht bedecken – alles natürlich in dem als gegeben vorausgesetzten getrennten
Unterricht. Die Trennung sollte bei allen Sportarten mit einem eventuellen Körperkontakt wie
Fussball, Basketball etc. selbstverständlich sein. Um eine grössere Beteiligung von
moslemischen Schülern bei Schulausflügen zu ermöglichen, müssten diese ebenfalls nach
Geschlecht getrennt stattfinden. Gefordert werden arabische Sprachkurse, und während des
Musikunterrichtes sollte der Koran rezitiert werden. Alle Schulen sollten einen Gebetsraum
mit Waschmöglichkeit haben. In Kunstunterricht sollte darauf geachtet werden, dass
moslemische Kinder keine Menschen zeichnen, weil dies nach bestimmten Auslegungen des
islamischen Rechtes verboten sei. Und obwohl Muslime in diesem Forderungskatalog darauf
bestehen, dass alle britischen Kinder über den Islam unterrichtet werden sollten, geht man
davon aus, dass moslemische Kinder am Unterricht über das Christentum und andere
Glaubensrichtungen nicht teilnehmen werden2.
Deutliche Worte für einen dominanten Islam und eine Separation hat der türkische
Ministerpräsident Erdogan im Februar 2007 bei seinem Deutschland-Besuch gefunden. In
Deutschland müssen nach Ansicht des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan
türkische Bildungseinrichtungen geschaffen werden. In Deutschland sollten Gymnasien
gegründet werden können, die nur in türkischer Sprache unterrichten, und die
Bundesregierung sollte darin kein Problem sehen, forderte Erdogan. Von 160
Grossmoscheen (bei rund 2500 insgesamt) stehen in Deutschland 40 unter
Islamismusverdacht und entsprechend vom Verfassungsschutz unter Beobachtung.
„Die islamische Bewegung muss die Macht im Staate ergreifen, sobald sie moralisch und
zahlenmäßig so stark ist, dass sie die bestehende nichtislamische Macht stürzen und eine
2
www.mcb.org.uk und http://littlegreenfootballs.com/weblog/pdf/Schoolinfoguidance.pdf
„JA zur Minarettverbots-Initiative“
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islamische Macht errichten kann.“ Der bosnische Präsident A. Izetbegovic in: „Die Welt” am
09.02.1993
„Kirchenleute - aber keineswegs nur sie - glauben zudem besonders gerne an die These, in
Europa sei ein europäischer Islam im Anmarsch, der säkular und demokratisch sei und die
Menschenrechte komplett verinnerlicht habe. Sofern diese Stufe noch nicht ganz erklommen
sei, könne man - dies ist kirchlicherseits eine gnadenlose Selbstüberschätzung - in dieser
Hinsicht Entwicklungshilfe leisten3.“ Anders sind die Ansichten kritischer Muslime wie
Bassam Tibi. Er warnt die Europäer vor einem in Europa sich ausbreitenden Islam. „Europa
steht vor der Wahl, den Islam zu europäisieren oder islamisiert zu werden. Deutsche Politiker
schlagen den falschen Weg ein, wenn sie dem Islam den Status einer "Kirche" einräumen4.“
Hat auch der Westen seine islamtypischen Schwächen?
Auch das Christentum hat schwere Sünden begangen, beispielsweise die Kreuzzüge. Das
steht ausser Frage. Als Zeichen der Versöhnung sollten wir Minarette zulassen, heisst es
immer wieder seitens der Minarettbefürworter. Dem ist entgegen zu halten: Jede Religion
wurde im Laufe der Zeit missbraucht, auch das Christentum. Erster entscheidender
Unterschied ist aber wohl die strikte Trennung des Christentums von Politik und Staat, das
im Gegensatz zum Islam seinen Herrschaftsanspruch längst aufgegeben hat. Zweitens
überwiegt leider bei weitem das Negative im Islam, im Gegensatz zum Christentum und
Judentum. Drittens liegen die schwersten Sünden des Christentums rund 1000 Jahre zurück,
als aktuelles Verbrechen können also die Kreuzzüge kaum mehr bezeichnet werden. Die
Kollision mit den Verfassungen der freiheitlichen westlichen Staaten kann wohl kaum durch
den Hinweis auf die kriminelle Vergangenheit anderer Religionen relativiert werden. Und
jüngere Vergangenheitslasten sind bisher argumentativ nicht ins Feld gebracht worden.
Islamkritik kann wohl auch kaum durch Verweise auf Epochen der Finsternis in Europa
entkräftet werden. So wird ins Feld geführt, auch in der europäischen Vergangenheit seien
Frauen unterdrückt worden und hätten gelitten. Und deshalb sollten wir besser vor unserer
eigenen Haustüre kehren und fremde Kulturen so nehmen, wie sie nun einmal seien.
Dieses Argument ist auf Sand gebaut. Die europäische Vergangenheit brachte auch
Menschen hervor, die zeittypische Unterdrückung und Gewalt kritisierten und für die
Befreiung der Menschen aus ihrer Unmündigkeit kämpften. Nur dadurch, dass kritische
Menschen gegen die bestehenden Herrschaftsverhältnisse angingen, kamen insbesondere
die Frauen in Europa zu ihren Rechten. Das Eingeständnis, die islamische Welt behandle
Frauen heute so wie die Europäer in früheren Jahrhunderten, unterstellt und belegt
ausserdem die Zurückgebliebenheit des Islam und islamisch geprägter Kulturen.
Bei Ehrenmorden wird oftmals ins Feld geführt, dass auch in den westlichen Gesellschaften
diese Verbrechen vorkommen. Ehemänner würden zur Waffe greifen und ihre uneinsichtigen
Frauen töten. Der Vergleich hinkt schwer: Zum einen planen Schweizer Männer diese Taten
nicht, sondern handelt im Affekt, zum anderen werden sie von der Gesellschaft verstossen.
Im Gegensatz dazu planen muslimische Männer Ehrenmorde akribisch, die ganze Familie
agiert als Richter und Henker. Mag das Ergebnis eines Ehrenmordes strukturell dasselbe
sein wie beim Familiendrama, ist der alles entscheidende Unterschied, dass sich beim
Familiendrama die Öffentlichkeit mit dem Opfer solidarisiert, während bei einem Ehrenmord
sich der Täter der Solidarität seines Umfeldes sicher sein kann.
Was symbolisiert ein Minarett?
Über diese Frage streiten sich Islamkenner, Politik und Gesellschaft. Sie sind zweifellos
Prestigeobjekte, zumal Minarette möglichst die Kirchtürme überragen sollen, und werden
3
4
http://www.verfassungsschutz.thueringen.de/infomaterial/symposien/2002/Tagungsband.pdf. Insb. Seite 32.
http://www.ftd.de/meinung/kommentare/143324.html
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wohl von vielen Muslimen auch so gesehen. Der Koran enthält keinen Hinweis auf Minarette,
ein Zwang zu ihrer Errichtung gibt es aus theologischer Sicht nicht.
Es gibt drei Gründe, warum mit Fug und Recht behauptet werden kann, dass Minarette einen
Machtanspruch des Islam unter neu erobertes Gebiet gelten und als Symbol des Anspruchs
des Islam zu werten sind, die einzige wahre Religion zu sein:
-
Die Geschichte,
die Behauptungen der Islamvertreter und deren Kampf für die Errichtung desselben,
die Aussagen von Islamwissenschaftern
Die Geschichte
Stellvertretend für viele Online-Hinweise und Ausführungen aus Büchern sei hier folgendes
zitiert: „Durch die Verbreitung des Islams findet man solche Türme häufig, sie waren ein
Symbol der Eroberung und Anwesenheit dieser Religion, erklärt die offizielle Website der
spanischen Tourismusgemeinde Ronda, das über eine Moschee mit Minarett verfügt“5. In der
Tat findet sich diese Ansicht in Reiseführern und Geschichtsbüchern; überall, wo die
Muslime im Laufe der Geschichte ein neues Gebiet erobert haben, errichteten sie eine
prestigeträchtige Moschee mit einem Minarett, im Gegensatz zu den Moscheen in
ursprünglich muslimischen Ländern, welche nicht über ein Minarett verfügen. Eine
Recherche über google mit den Stichworten „Minarette“ und „Eroberung“ bzw. „Minarette“
und „Gebiet“ ergibt eine Fülle derartiger Hinweise.
Die Behauptungen der Islamvertreter
Islam-Vertreter Abdus Salam antwortet in www.ahmadiyya.de auf die Frage, ob „wirklich auf
Biegen und Brechen jede Moschee in Deutschland ein Minarett aufweisen müsse“: „Ja, es
muss eine Moschee mit Minarett sein!“ Warum kämpfen plötzlich Muslime in der Schweiz so
konsequent und mit Nachdruck für ein Bauobjekt, das keinen materiellen Wert aufweist und
schöpfen bei Verweigerung sämtliche Rechtsmittel-Möglichkeiten aus? Für den Präsidenten
der islamischen Dachorganisation kios, Farhad Afshar, ist die „entscheidende Frage“, ob
eine Minderheit das Recht auf ein würdiges Gotteshaus habe6. Wenn eine Moschee ohne
Minarett „unwürdig“ ist, stellt sich die Frage, weshalb dann viele Moscheen, auch solche im
arabischen Raum, keines haben.
Die Aussagen von Islamwissenschaftern
Die deutsche Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann schreibt dazu: „Die
christliche Kirche als sakrales Bauwerk dient ausschliesslich religiösen Riten wie
Gottesdiensten, Taufen und Eheschliessungen. Die Moschee aber ist schon seit
Muhammads Zeiten auch der Ort politischen und wirtschaftlichen Agierens, und es ist
innerislamisch durchaus umstritten, ob sie überhaupt als „Sakralbau“ gelten kann.“ In
fundamentalistischen Moscheen sind politische Agitationen dementsprechend keine
Seltenheit. Dahinter steht das allgemeinislamische Konzept, dass „Staat und Religion“ (dîn
wa daula) stets eine unauflösliche Einheit darstellen sollen. Der Kultusraum ist unbestritten;
jedoch hat der Staat laut Bundesverfassung, Art. 50 Abs. 2, den religiösen Frieden zu
garantieren. Diese Symbolik stimme so nicht mehr und sei nicht mehr haltbar, behauptet
hingegen der Zürcher Orientalistikprofessor Andreas Kaplony: «Im Mittelalter galt das
Minarett als Wahrzeichen für die Eroberung und Kontrolle von Gebieten»7, heute seien
Minarette einfach da, „um Präsenz zu markieren“. Eine Begründung, weshalb sich die
Einstellung der Muslime zum Minarett geändert haben soll, liefert er allerdings nicht.
5
http://www.turismoderonda.es/catalogo/ger/alminar.htm
Der Bund, 9. August 2006, Seite 15.
7
www.kirchenbote-sg.ch
6
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Soweit der symbolische Gehalt. Minarette verfügen jedoch auch einen funktionalen Gehalt;
In mehreren deutschen Städten ruft der Muezzin behördlich bewilligt mehrmals täglich
tonverstärkt zum Gebet. So beispielsweise in der Faith-Moschee in Düren in NordrheinWestfalen, wo der Gebetsruf dreimal am Tag erfolgt. Imam Kaya in einem Gespräch: Nach
meiner Rechtsauffassung gehört die öffentliche Aufforderung zum Gebet zur garantierten
Religionsfreiheit8.
Bereits vor zehn Jahren stand die Debatte um den Muezzin-Ruf in deutschen Juristen- und
Verwaltungskreisen an. Einig war man sich, dass juristisch der Gebetsruf nicht zu verhindern
sei. Der Verzicht darauf werde von Muslimen vor allem mit Rücksicht auf die religiösen
Gefühle der christlichen Bevölkerungsmehrheit begründet. Es gibt aber auch das Argument,
dass der Ruf des Muezzins mit dem Läuten von Kirchenglocken vergleichbar sei und
deshalb im Rahmen der freien Religionsausübung geduldet werden müsse.
Die niederländische Metropole Amsterdam ist die einzige westeuropäische Grossstadt, in der
freitags von allen Moscheen lautsprecherverstärkt zum Gebet gerufen werden darf. Im
Frühjahr 2006 hatten die Moslems im niederländischen Leiden und in Birmingham das Recht
auf die öffentliche Aufforderung zum Gebet gerichtlich erstritten. Warum sollte also in der
Schweiz einst keine Forderung nach dem Gebetsruf gestellt werden?
Muslime vergleichen ihr Begehren unter anderem mit dem Glockengeläut christlicher Kirchen
und verlangen Gleichbehandlung. Demgegenüber ist festzustellen: Das Glockengeläut hat
keine unmittelbare inhaltliche Aussage. Der islamische Gebetsaufruf dagegen ist inhaltlich
eindeutige Verkündigung und in seiner regelmässigen verstärkten Verbreitung über ein
grösseres Gebiet die Proklamierung eines Anspruchs auf Bestimmung und Veränderung der
öffentlichen Ordnung. Der Anspruch auf Gleichbehandlung kann nicht das Recht auf
regelmässige lautsprecherverstärkte öffentliche Verkündigung ausserhalb der eigenen
Räume begründen. Von den christlichen Kirchtürmen her ergeht keine lautsprecherverstärkte
Predigt.
Ist ein Verbot von Minarette mit der in der Bundesverfassung verbrieften
Religionsfreiheit vereinbar?
Im Gegensatz zu islamischen Staaten garantiert die schweizerische Bundesverfassung
Religionsfreiheit. Art. 15 BV umfasst zum einen die sog. positive, zum anderen die sog.
negative Religionsfreiheit. Erstere schützt den Bürger vor Behinderungen des Staates in der
Religionsausübung. Dazu gehört u. a. das Recht, Kultushandlungen in Gemeinschaft aktiv
auszuüben. Weil ordentliche Gebetsräume direkt der Ausübung der Religion dienen,
geniessen sie den Schutz der Bundesverfassung. In diesem Sinne hat das Bundesgericht
auch entschieden, dass muslimischen Gefängnisinsassen die Möglichkeit geboten werden
muss, an einem gemeinsamen Gottesdienst teilnehmen zu können9.
Die negative Religionsfreiheit garantiert, dass niemand an Kultushandlungen gegen seinen
Willen teilnehmen muss, dass kein Bürger gezwungen werden darf, der penetranten
religiösen Werbung oder Symbolik einer ihm fremden Glaubensweise ausgesetzt zu sein,
schützt sozusagen den Bürger vor Zwang zu Religion oder Konfrontation mit Religion. Sie ist
der Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten um das Kruzifix in öffentlichen Räumen, um das
Ausmass des Glockengeläuts, um das Tragen muslimischer Kleidung in öffentlicher
Anstellung und um allfällige lautsprecherverstärkte Gebetsrufe. Muslime berufen sich heute
mit ihren Forderungen auf die positive Glaubensfreiheit, übersehen aber gerne die negative
Glaubensfreiheit ihrer nichtmuslimischen Mitbürger.
8
9
http://www.chrislages.de/azan.htm
BGE 113 Ia 304 ff, BGE 125 I 307.
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Die Zulassung von Minarette ist zu den zahlreichen weitergehenden Forderungen zu zählen,
die nicht verfassungsmässigen Rang geniessen, da es dem Recht auf religiöse Betätigung
keinen Abbruch tut10. Die meisten Moscheen verfügen sowohl in Europa als auch in
arabischen Staaten nicht über ein Minarett; Muslime können dort ihren Glauben genauso
ausüben. Wer Nein sagt zu Minarette, verbietet niemandem, seinen Glauben zu leben und
auszuüben. Wir erlauben in der Schweiz das im Islam praktizierte Schächten nicht.
Diesbezüglich stellt ja wohl auch niemand eine verfassungswidrige Einschränkung der
Religionsfreiheit zur Diskussion. Und erst vor kurzem hat das Bundesgericht mit seinem
„Schwimmunterricht-Urteil“ klargestellt, dass Integration vor Religionsfreiheit kommt.
Einen funktionalen Gehalt im Sinne der zitierten, in der BV verbrieften „Ausübung von
Kultushandlungen“ käme dem Minarett allerdings zu, wenn ein Lautsprecher für einen
Muezzin installiert würde oder das Minarett ein sonst wie über den symbolischen oder
schmückenden Aspekt hinausgehende Funktion aufweisen müsste. Genau diese Funktion
stellen ja die Islamverbände und die Befürworter eines sich hier etablierenden Islam mit
Verve in Abrede; es werde in der Schweiz nie zu einem Muezzinruf kommen.
Sicherlich haltlos ist die Behauptung von Muslimvertretern, zur (westlichen) Religionsfreiheit
gehöre auch die Sichtbarkeit religiöser Symbole. Hier wird versucht, für den Islam mehr
Rechte einzufordern, als für die staatlich anerkannten Religionen gilt. Hierbei ist die
Tatsache von Interesse, dass das Bundesgericht wie auch diverse andere Behörden
vermehrt das katholische Kreuz aus öffentlichen Gebäuden verbannen (negative
Religionsfreiheit bzw. Religionsneutralität11). Damit hat die höchstrichterliche Instanz die
Religion offiziell zur Privatsache degradiert. Die Religionsfreiheit wird im Übrigen vom Islam
abgelehnt.
Exkurs: Würden gar Menschenrechte, Völkerrecht verletzt?
Die Frage kann gar nicht anders als mit Nein beantwortet werden, denn andere Staaten
kennen Bauverbote gewisser religiöser Symbole oder ganzer Gebäude. Menschenrechte
und das übrige Völkerrecht wurden von allen beigetretenen Staaten unterzeichnet und gelten
per Definition in alle unterzeichneten Ländern in gleicher Weise. Es kann daher keine
„schweizerische“ Auslegung von einzelnen Normen geben, sonst können wir gleich unser
eigenes Recht schaffen. Wer behauptet, ein Verbot von Minarette in der Schweiz würde
internationalem Recht widersprechen, soll die genaue Bezeichnung des Abkommens und
der angeblich verletzten Norm bezeichnen können. Wie in jedem Rechtsstaat gilt auch auf
internationaler Ebene das Legalitätsprinzip, wonach jede staatliche Einschränkung in einer
Rechtsnorm niedergeschrieben sein muss. Bisher fand sich niemand, der genau diese
Vorschrift aus einem internationalen Vertrag benennen vermochte. Weil es eine solche nicht
gibt.
Verbot von Minarette im liberalen Staat ?
Der Islam erweist sich in ganz Europa als expansive, aggressive Religion, die zum einen von
ihrer eigenen Dynamik lebt, zum anderen von der Toleranz in der westlichen Welt, vom
politisch korrekten Entgegenkommen der liberalen Gesellschaften profitiert. Tausende von
Migranten sind nach Europa gekommen. Aber Europa ist nicht bloss ein Wirtschaftsraum mit
10
Anders der Soziologe Kurt Imhof, der die Behauptung aufstellt, für ein generelles Minarett-Verbot in der
Schweiz müsse die BV geändert werden und ausserdem aus der Menschenrechtskonvention ausgetreten werden,
so seine Auffassung, ohne nähere (insb. juristische) Begründung.
http://www.swissinfo.org/ger/startseite/detail/Es_geht_um_mehr_als_nur_um_Minarette.html?siteSect=105&sid
=7063130&cKey=1158239149000
11
BGE 116 Ia 252 (italienisch); ZBl 1991, Seite 70ff (deutsch).
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sozialen Institutionen, sondern teilt auch gewisse Werte. Es ist nur folgerichtig, dass sich die
hier lebenden Einwanderer unmissverständlich an unsere Spielregeln und Gesetze zu halten
haben. Eine liberale Gesellschaft wollen wir weiterhin bleiben. Wir halten eine offene,
tabufreie Debatte ohne Denkverbote und Diffamierungen über den Islam in der Schweiz und
Europa für dringend notwendig. Es gilt, unsere Freiheit, die Freiheit und Unversehrtheit
unserer kulturellen Errungenschaften und unsere Werte zu verteidigen. Ein Staat, der
Freiheit für alle garantieren will, kann es nicht hinnehmen, dass eine religiöse Gruppe
danach strebt, eigene Rechtsvorstellungen durchzusetzen. Wenn man im 21. Jahrhundert
lebt oder besser gesagt, leben will, kann man nicht an Ideologien hängen, die jeder Logik
und Legitimation entbehren. Leider hat sich in der islamischen Welt noch kein
Religionsführer als so vernünftig und human erwiesen, dass die Hoffnung auf Einhaltung der
Menschenrechte in den fundamentalsten Bereichen bestehen würde.
Viele Gesinnungsethiker neigen im Gegenteil dazu, die Grundlagen unserer Kultur und
Lebensart gering zu schätzen und achtlos einer ad absurdum geführten "Toleranz" zu opfern.
Wer Toleranz von uns gegenüber dem Islam hier in unserem Lande fordert, der sollte
ebenso vehement Toleranz gegenüber den Christen und Juden in den islamischen Ländern
einfordern. Um Bassam Tibi zu zitieren: "Keine Toleranz gegenüber der Intoleranz!" Das
Grundrecht auf Religionsfreiheit dient dem Schutz des Einzelnen vor Verfolgung aus
Glaubensgründen. Als Legitimierung antidemokratischer politischer Bestrebungen unter
"religiösem" Deckmäntelchen mit langfristigen Umsturzabsichten ist es nicht gedacht.
Notwendig von unserer Seite ist eine kritische Toleranz; die Mehrheitsgesellschaft akzeptiert
zwar das Anderssein dieser Minderheit, setzt dem Anderssein aber dadurch Grenzen, indem
sie selbstbewusst auf ihre westlichen Werte und dem Geist der Aufklärung fussende Kultur
entgegenhält und deutliche Anpassungen fordert12. Andere Religionen sind längst aufgeklärt
und üben sich im kritischen Hinterfragen. Was dem Islam fehlt, ist eine Kultur der Kritik.
Ein ideologisierter Islam lässt eine solche Toleranz nicht zu, da er im Kern andere politische
und gesellschaftliche Verhältnisse anstrebt.
Ein entscheidender Unterschied ist sicherlich, dass sich der Westen seit dem 16.
Jahrhundert seine eigene Selbstkritik leistete und dadurch zu Demokratie, Pluralismus,
Menschenrechte, Freiheit, Gleichberechtigung und Säkularismus gelangte. Das sind die
tragenden Spielregeln unseres Rechtsstaates. Für uns sind diese Werte derart zur
Selbstverständlichkeit geworden, dass wir sie nicht mehr als hoch zu schätzen wissen, die
einst unter grossen Opfern unserer Vorfahren schwer erkämpft werden mussten. Wir dürfen
in einem freien Land leben, wo demokratische Spielregeln selbstverständlich für alle gelten.
All diese Rechte sind das Resultat christlich-abendländischen Denkens, seiner Achtung vor
der Mündigkeit und der Gewissensfreiheit des Individuums. Menschenrechte sind universal.
Sie lassen sich durch nichts einschränken. Deswegen kann es keine spezielle islamische
Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des
Islam, unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte ausser Kraft.
Umgekehrt sei von unserer Seite her unmissverständlich gesagt, dass es für einen
aufgeklärten, demokratiebejahenden, menschenrechts- und verfassungskompatiblen Islam
einen Platz in der Schweiz gibt, also für jene Muslime in der Schweiz, die sich als Anhänger
einer Minderheitsreligion in das demokratische Rechtssystem und den kulturellen, nationalen
und religiösen Kontext einfügen.
Islamvertreter bieten folglich keine Anpassung des Islam an die Verfassungen und
Menschenrechtsdeklaration der gastgebenden westlichen Staaten an, sondern fordern die
rechtliche Gleichstellung des Islam mit den hier staatlich anerkannten Kirchen und die
12
In diesem Sinne auch Lachmann in „Tödliche Toleranz“, Seite 276.
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Gleichstellung des islamischen Rechts mit unserer Rechtsordnung13. In einem solchen Falle
müssten sie sich nicht an Grundrechte wie beispielsweise Gleichstellung der Geschlechter,
Recht auf körperliche Unversehrtheit und Meinungsäusserungsfreiheit halten, sondern
könnten sich auf ihren Status als anerkannte Kirche berufen.
In 1500 Jahren Islam und bei mittlerweile über einer Milliarde Muslimen weltweit gibt es kein
einziges Beispiel einer muslimischen Initiative, um in ihrem Machtbereich demokratische
Verhältnisse, die unseren Vorstellungen von Menschenrechten, Demokratie, Rechtsstaat
entsprechen, einzuführen. Nichts spricht für den Islam, wenn man diese Massstäbe an ihn
legt. Darum etablieren die Fürsprecher des Islam moralische Standards, Tabuzonen und
Kritikverbote, um die gesellschaftspolitische Entwicklung in ihrem Sinne zu lenken. Ginge es
nach ihnen, wäre die katastrophale Menschenrechtslage unter dem Einfluss des Islam hier in
den liberalen Staaten Europas gar nicht thematisierbar.
Manche halten den Islam und den Islamismus für den Faschismus des 21. Jahrhunderts:
"Jetzt, nach einem Viertel Jahrhundert ungehinderter islamistischer Agitation", schreibt die
deutsche Radikalfeministin Alice Schwarzer, "lässt es sich nicht länger leugnen: Diese
islamistischen Kreuzzügler sind die Faschisten des 21. Jahrhunderts - doch sind sie
vermutlich gefährlicher als sie, weil längst global organisiert." „Der Islamismus ist eine
totalitäre Ideologie in der Tradition des Nationalsozialismus und des Stalinismus“, sagt
Schwarzer.
Minarett-Verbot als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus?
Den Islam als politische Strategie in Frage zu stellen und zu bekämpfen, bietet der
Gegenseite viel Platz für die Bedienung der gängigen Klischees. Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit gelten völlig zu Recht als inakzeptabel. Allerdings wurden bisher aus
diesen Einstellungen resultierende Handlungen primär dann medial und politisch
thematisiert, wenn man sie Personen aus dem westlichen Kulturkreis anlasten konnte.
Diskriminierungen, Intoleranz und Rassismus ausserhalb westlicher Kultur aufzuzeigen, hat
paradoxerweise selbst den Ruch des Rassismus, der Diskriminierung und steht im Ruf,
Vorurteile gegen fremde Kulturen zu schüren. Unter dieser Prämisse riskiert man fast mit
Sicherheit Diffamierungen, wenn man Fakten benennt, die fremdkulturellen Idealisierungen
widersprechen. Der latente oder offen ausgesprochene Vorwurf, jegliche Kritik oder
Vorbehalte gegenüber einer anderen Gruppe mit dem Unterstellen von Fremdenfeindlichkeit
und Rassismus zu kontern, ist längst eine politische Waffe geworden.
Die Organisationen sollten sich deshalb nicht wundern, wenn die Sorge und das Misstrauen
wachsen, zumal sie auf Kritik immer wieder beleidigt reagieren. Für unsere westliche
Gesellschaft gilt der Satz von Max Frisch: "Demokratie bedeutet, sich in die eigenen
Angelegenheiten einzumischen." Der Islam ist eine Realität in der Schweiz. Und er ist
deshalb eine Angelegenheit der ganzen Schweizer Gesellschaft. Muslime müssen es sich
gefallen lassen, wenn andere sie fragen, wie sie leben wollen und wie sie es mit den
Grundwerten dieser Gesellschaft halten.
Der Mangel an Bereitschaft, sich mit den negativen und intoleranten Seiten des Islam
auseinander zu setzen, seinem Expansionsdrang, Antisemitismus, der Frauenfeindlichkeit,
dem Mangel an Freiheit, der ihm innewohnt, wahrzunehmen, ist erschreckend, aber breit
angesiedelt. Insbesondere Feministinnen und prinzipiell politische Gruppierungen, welche
sich der Sache der Frauen, der Menschenrechte, der Gewalt gegen Schwächere,
Ausländeranliegen und sozialen Fragen annehmen, ignorieren genau jene Phänomene des
Islam bzw. der muslimischen Bevölkerung, welche sie sonst mit Verve bekämpfen.
Islamfreunde greifen daher beim Thema Islam moralisch an, wo mit Sachverhalten nicht zu
13
Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz beispielsweise im DienstagsClub am 22.5.2007 und als Reaktion auf den Scharia-Einführungsvorschlag des Freiburger Professors Giordano.
Im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung am 30. November 2003 mit 66% abgelehnt.
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punkten ist. Sie halten sich selbst für tolerant, weltoffen und vorurteilsfrei und beanspruchen
für sich moralischen Überlegenheitsstatus und leiten daraus ab, einen ihren Ansichten
widersprechenden oder widerlegenden Standpunkt als moralisch fragwürdig oder gar
rassistisch, diskriminierend und Ressentiments schürend abzuwerten, damit dieser Position
dieselbe Ablehnung entgegenschlägt wie dem tatsächlichen Rassismus und Extremismus.
Fazit
Ein Diskurs über die Absichten und Ziele jener Muslime, welche mit Nachdruck
Minarette fordern, tut dringend Not. Mit dieser Initiative ist er lanciert. Mit einem Nein
lässt sich den unliebsamen Kräften unter den Muslimen ein deutliches Zeichen setzen.
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