Inklusion –personenzentrierte Hilfen und die Zukunft der Dienste für Menschen mit Behinderungen BWF-Jahrestagung 2011 Vortrag P.Gromann Leitidee Inclusion Etablierung der Menschenrechte einzelner Personen Recht auf Teilhabe im Alltagsleben, bei der Arbeit und Freizeit aber auch im Kommunalen Handeln Grundverständnis : Menschen sind eine unteilbare Vielfalt von Individuen : Vielfalt steckt in jeder Person, die schon jetzt in unterschiedlichen Zusammenhängen Kompetenzen, Bedarfe und Stärken zeigen (deutsche und ausländische, behinderte und nichtbehinderte Menschen, weibliche und männliche, reiche und arme Menschen) Kommunen und BWF /Ambulante Dienste stellen „Sprungbretter“ für Teilhabe bereit Inclusion umsetzen heißt dann konkret Diskriminierung in allen Lebensfeldern und der Kommune „erkennenlernen“ und nachhaltig dazu beizutragen, dass Diskriminierung und Barrieren der Teilhabe verschwinden Teilhabe Das Sozialgesetzbuch IX sichert eigentlich allen Menschen mit Beeitnrächtigungen eine selbstbestimmte Teilhabe zu Dies bleibt jedoch im Rahmen der Rechtlichen und finanzpolitischen Normen ein „abstraktes“ Zugeständnis. Faktisch sind viele Menschen mit Beeinträchtigungen ausgeschlossen, ein „ganz normales Leben“ zu führen. Wichtig : das Maß der Teilhabe ist von subjektiven und objektiven Bedingungen beeinflusst Selbstbestimmtes Teilhaben Selbstbestimmung setzt Wahlmöglichkeiten voraus Selbstbestimmung setzt Fertigkeiten voraus – insbesondere die, die eigenen Rechte zu kennen, für sie einzutreten. Mann und Frau muss mit Verwaltung umgehen können und „Regie“ führen können Wo das nicht vorhanden ist, da muss es zum Teilhaben Assistenz geben. Das Ausmaß der Assistenz ist folglich eine strukturelle Bedingung von Teilhabe Prüfstand : Welche Hilfen braucht selbstbestimmtes Teilhaben ? Strukturelle Bedingung von Teilhabe : ein Ort zum Leben BWF : Lebensort mit Netzwerk Teilhabeindikatoren im BWF : Eigene Wahl Atmosphäre – Respektiert werden Sichere Strukturen – auch in Krisen Handeln können – im Alltag selbstbestimmen und im Miteinander abstimmen Prinzipien von Assistenz und Teilhabeplanung müssen allgemeine Gültigkeit haben Lebensziele – nicht Trainingsziele Dialogisches Planen und Bewerten von Asisstenz und Hilfen Berücksichtigung der Wechselwirkungen Hilfen unabhängig von bestimten Wohn- und Arbeitsorten Kurz : all das was so schwer im Alltag umzusetzen ist : Individuelle Teilhabe im Dialog planen, koordinieren, umsetzen und auswerten. Das Bedeutet : Dem Recht auf individuelle Teilhabe durch die Art der Unterstützung Geltung zu verleihen Vorrang von ambulanten Hilfen, keine Begrenzung des Zeitumfangs von Begleitung im BWF Gleichstellung in der Beantragung von Sachleistungen und persönlichen Budgets Einfache Sprache, einfache und integrierte Beantragung aller Hilfen Zentrale Anforderung ist jedoch auch die Öffnung des Gemeinwesens Menschen mit Beeinträchtigungen beschreiben Vereinsamung , Isolation, Vergessenwerden und Wegsehen ,Diskriminierung Verweigerung von Rechten Viel Hilfe „geht“ nur im Heim Deshalb fordert Inclusion auch die Veranwortungsübernahme von Kommunen Wie kann das gehen – das beschreibt der Kommunale Index für Inclusion Kommunaler Index für Inclusion – das ist : Ein Fragenkatalog für die Planung und Umsetzung inclusiver Werte Vorbild aus Suffolk (UK) : Inclusives Handeln soll in allen kommunalen Bereichen umgesetzt werden Zentral ist dabei der Bezug auf die Leitidee Inclusion Spannend für unser Thema wäre der Bezug auf Betreutes Wohnen in Familien Arbeit mit dem Kommunalen Index für Inclusion ist ein Prozess Mit folgenden Ziel-Dimensionen der Veränderung Kultur : Werte und Leitideen / Grundhaltung des Respekts und der Anerkennung, die Inclusion befördert Strukturen : Arbeitsstrukturen und Führungs(bzw.Team)methoden, die die Leitidee Inclusion befördern Praktiken : konkretes (Verwaltungs-)Handeln in der kommunalen Praxis Quelle : Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.), homepage und Arbeitsbuch Kommunaler Index für Inklusion, Mai 2011 Beispiel aus dem Arbeitsbuch Aus 1. Kultur 1.9. Es wird alles getan, um diskriminierende Praktiken zu beseitigen Ist die Organisation/Einrichtung bestrebt, Diskriminierungen jeder Art zu beseitigen ?.... Ist es für MitarbeiterInnen selbstverständlich, abwertende Bezeichnungen zu vermeiden ?.... Werden stereotype Aufgaben, die evtl. als diskriminierend empfunden werden, gerecht verteilt ? ( Z.B. das Müll wegbringen )… Ist MitarbeiterInnen bewusst, dass „Behinderung“ erst dann entsteht wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf Ablehnung und institutionelle Barrieren treffen ? Beispiel aus dem Arbeitsbuch 2.Strukturen 2.4 Vorgehensweisen und Strukturen sind aufeinander abgestimmt Fördern die bestehenden Strukturen eine Kultur der Selbständigkeit ?.... Werden MitarbeiterInnen ermutigt, über die Auswirkungen von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in ihrem Tätigkeitsbereich nachzudenken ? Beispiel aus dem Arbeitsbuch 3. Praktiken 3.2. In allen Praktiken zeigt sich ein Verständnis von Vielfalt Sind MitarbeiterInnen es gewohnt, mit Menschen mit Beeinträchtigungen zusammenzuarbeiten ? Zeigen MitarbeiterInnen , dass Sie andere Ansichten und Lebensformen respektieren und schätzen ? Ist es MitarbeiterInen bewußt, wie groß der körperliche und mentale Aufwand für Menschen mit Beeinträchtigungen ist und wie ermüdend es für Sie sein kann, bestimmte Aufgaben zu erfüllen ? Partizipation als Teilhabe und Teilgabe Beteiligungs“kaskade“ von Menschen mit Beeinträchtigungen Passive Inanspruchnahme von Beratung und kommunalen Serviceleistungen Sporadisches Engagement an eigenen Interessen im kommunalen Raum oder in öffentlich geförderten Organisationen ( z.B. KiTa, Heime) Regelmäßiges Engagement für die eigene Teilhabe im Alltag/Nahraum Teilnahme an Bewohner- oder Nutzergremien auf kommunaler Ebene Kontinuierliches Engagement in Vereinen, Initiativen, Selbsthilfeorganisationen im Rahmen sozialer Räume ( etwa im Stadtteil oder der Gemeinde) Grundverständnis : Mangelnde Beteiligung ist dabei als soziales Problem zu betrachten und nicht als personales ( Behinderung) kulturelles (Sprache, Schicht) oder ethnisches Problem Das „Quartier“ oder „individuelle Lebensraum“ wie die Räume der Teilhabe an Arbeit stellen daher die zentralen „Verortungen“ der Inclusion dar Die Qualität der öffentlichen Einrichtungen (und in unserem Fall des BWF-Teams) kann so verstanden eine Ressource für aktives Handeln aller Akteure sein Öffentliche Finanzierung muss Partizipation verbindlich einschließen „Soziale Ausgrenzung ist ein Prozess, durch den bestimmte Personen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und durch ihre Armut bzw. wegen unzureichender Grundfertigkeiten oder fehlender Angebot für lebenslanges Lernen oder aber infolge von Diskriminierung an der vollwertigen Teilhabe gehindert werden…… Sie haben kaum Zugang zu den Macht- und Entscheidungsgremien und fühlen sich daher oft machtlos und außerstande, auf die Entscheidungen, die sich auf ihr tägliches Leben auswirken, Einfluss zu nehmen“ Quelle : Europäische Kommission, Gemeinsamer Bericht über die Soziale Eingliederung…. Brüssel 2003 S. 10 „kommunaler Inclusionsprozess“ Lässt sich nur unter Beteiligung ( Mitverantworten, Mitdenken, Mitreden, Mitplanen, Mitentscheiden und Mitgestalten) aller Akteure gestalten Und er zeigt sich an einer „dialogischen Grundhaltung der Fachkräfte“ „Akzeptanz der Grundrechte“ „Demokratisierung des pädagogischen Alltags“ „Einrichtungskulturen“ des Sozialen Konzepten und angewandten Methoden Im Umgang mit Beschwerden und Anregungen (Quelle : S. Wutzke, Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung – Erfahrungen aus einem Beteiligungsprojekt“ Philosophie der Teilhabe / Amyrta Sen Teilhabe soll nicht nur aus materieller Gleichstellung bestehen Das sind wichtige Grundlagen – aber Teilhabe soll die Freiheitsgrade erhöhen, sich zu beteiligen Teilhabe ist eine handlungsorientierte Perspektive Wir sollten Menschen mit Beeinträchtigen als engagierte Gestalter ihres Lebens sehen und Ihnen zutrauen, im Gemeinwesen ( gerade auch mit der Art, wie ihre Hilfen organisiert sind ) einen wichtigen Beitrag zu leisten Teilhabe = Teilgabe