K O N S O L I D I E RT E FA S S U N G UMWELTERKLÄRUNG 2012 2 UMWELTERKLÄRUNG 2012 D-170-00060 Inhalt 1. Vorwort................................................................................................................................ 4 2. Umweltleitlinien.................................................................................................................... 5 3. Der Standort......................................................................................................................... 6 4. Aufgaben und Tätigkeiten.................................................................................................... 8 5. Organisationsplan............................................................................................................... 12 6. Chronik zum innerbetrieblichen Umweltschutz................................................................... 13 7. Umweltauswirkungen......................................................................................................... 14 7.1 Direkte Umweltauswirkungen......................................................................................... 14 7.1.1 Standort Saarbrücken........................................................................................... 16 7.1.2. Landesdenkmalamt............................................................................................. 17 7.1.3. Versiegelung und Altlasten.................................................................................. 18 7.1.4. Raumwärme........................................................................................................ 19 7.1.5. Strom.................................................................................................................. 20 7.1.6. Wasser................................................................................................................ 22 7.1.7. Papier.................................................................................................................. 23 7.1.8. Emissionen.......................................................................................................... 24 7.1.9. Mobilität............................................................................................................. 25 7.1.10. Abfallaufkommen............................................................................................... 27 7.2. Umweltziele.................................................................................................................. 28 7.3. Indirekte Umweltauswirklungen..................................................................................... 33 8. Umweltmanagementsystem und rechtliche Regelungen...................................................... 39 9. Umweltkommunikation...................................................................................................... 41 10. Ansprechpartner und Impressum........................................................................................ 42 11. Erklärung des Umweltgutachters........................................................................................ 43 3 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 1 Vorwort Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat seit seiner erstmaligen, an die EMAS-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft angelehnten, Umweltprüfung im Jahr 1996 ein durchdachtes und nachhaltiges Umweltmanagementsystem aufgebaut. Am 1. Dezember 2003 wurde das Ministerium für Umwelt unter der Registrierungsnummer D-170-00060 in das EMAS-Register eingetragen. Seit dem wurden im Rahmen der EMAS-Verordnung viele Umweltziele formuliert und erreicht. In den vergangenen Jahren hat das Ministerium dabei organisatorische Änderungen durchlaufen, die auch das Umweltmanagementsystem vor immer neue Herausforderungen stellen. Der Zugewinn und Verlust von Aufgaben und Standorten beeinflussen die direkten, vor allem aber die indirekten Umweltauswirkungen des Ministeriums, welche stets Ausdruck des politischen Handelns sind. Das Landesdenkmalamt in Landesweiler-Reden, welches seit Anfang 2008 fester Bestandteil in unserem EMAS-System war, ressortiert seit Mai 2012 beim Ministerium für Bildung und Kultur. Des Weiteren sind die Bereiche Energie und Verkehr, die auch in den zuletzt gesetzten EMAS-Premiumzielen Ausdruck fanden, nunmehr im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr verankert. Die ehemalige Abteilung C, Landes- und Stadtentwicklung, ressortiert nun im Ministerium für Inneres und Sport. Gleichzeitig sind die Abteilung Arbeits- und Verbraucherschutz sowie die Landwirtschaftsabteilung neu unserem Ministerium angegliedert. Die damit notwendig gewordenen Anpassungen im Umweltmanagementsystem des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden mit großem Engagement angegangen und sind weitgehend umgesetzt. Im Bereich der indirekten Umweltauswirkungen wird dieser Anpassungsprozess aber noch bis zur nächsten Umwelterklärung andauern, insbesondere um die Premiumziele der indirekten Umweltauswirkungen überarbeiten zu können. Ich danke allen herzlich, die dazu beigetragen haben, dass das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mittlerweile eine deutschlandweite Vorzeigebehörde im betrieblichen Umweltschutz und EMAS ist: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, insbesondere dem EMAS-Team, den Fremdfirmen, die die Vorgaben unseres Managementsystems beachten müssen, dem Umweltberater Dr. Stephan Hirsch vom SaarLorLux-Umweltzentrum sowie dem Umweltgutachter Michael Hub, Frankfurt. Ich bitte aber auch alle, die diese Umwelterklärung lesen und sich mit unserem Umweltmanagementsystem auseinandersetzen, Anregungen, Kritik oder auch Nachfragen an die verantwortlichen Personen (Umweltmanagementvertreter und Umweltmanagementbeauftragter) zu richten. Gute Ideen und konstruktive Kritik nehmen wir gerne auf. Ich habe neue, um einen Punkt 8 ergänzte Umweltleitlinien in Kraft gesetzt, die ab dem 11.09.2012 gelten. Auf den folgenden Seiten informieren wir ausführlich über unsere aktuellen Umweltdaten und unsere Aktivitäten im Rahmen von EMAS seit November 2011. Diese konsolidierte Fassung der Umwelterklärung dient als Grundlage für die Umwelterklärungen der nächsten beiden Jahre. Den Leserinnen und Lesern dieser Umwelterklärung wünsche ich eine interessante Lektüre. Anke Rehlinger Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz 4 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Umweltleitlinien 2 Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine gesellschaftliche Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Umweltschutz als Selbstverständlichkeit im Denken und Handeln aller zu verankern. Daher sind wir bemüht, durch ökologisches und verantwortungsbewusstes Handeln, die Belastungen für Mensch und Umwelt zu minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz auf Basis eines schonenden Umgangs mit den Energieressourcen zu leisten. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichten wir uns zu folgenden Umweltleitlinien: 1. Wir betrachten Umweltschutz als wichtigen Bestandteil unserer Behördenführung und stellen sicher, dass er in allen Funktionen und auf allen Ebenen in konkrete Ziele und Verhaltensregeln umgesetzt wird. 2.Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigsten Partner bei allen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Wir werden sie im Rahmen unserer Möglichkeiten laufend unterrichten, informieren, schulen und so ausstatten, dass sie ihre Leistungen unter den bestmöglichen Arbeits bedingungen erbringen können und die Belastung der Umwelt auf ein unumgängliches Maß reduziert wird. 3. Wir sind bestrebt, alle Stoffe und Einrichtungen, die die Umwelt belasten, zu vermeiden oder zu verringern. Nach Möglichkeit werden verbrauchte Stoffe und Materialien einem Verwertungs kreislauf zugeführt. Wir sind bestrebt, Lieferanten sowie Unternehmen, die für uns tätig sind, zur Einhaltung der gleichen Umweltvorgaben und -normen wie wir diese selbst anwenden, zu verpflichten. 4. In Fragen des Umweltschutzes praktizieren wir einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit. Wir informieren sie regelmäßig über die von unserer Behörde ausgehenden Umweltauswirkungen. 5. Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Umweltschutz zu gewährleisten, richten wir ein Arbeitsprogramm Umwelt ein, das permanent fortgeschrieben wird. In diesem Programm werden die aus den wiederkehrenden Umweltprüfungen resultierenden Mängelbefunde und Maßnahmen als Umweltziele definiert. 6. Wir verpflichten uns, die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Unser Rechts verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. 7. Wir erfassen und bewerten die von unseren Tätigkeiten und Dienstleistungen verursachten Um weltauswirkungen regelmäßig nach unserem internen Umweltstandard. 8. Wir sehen zahlreiche Überschneidungen und Ergänzungen zwischen Umwelt- und Verbraucher schutz. Auch im Verbraucherschutz ist sowohl ein offener Umgang mit der Öffentlichkeit, als auch die strikte Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen für uns Verpflichtung. Daher werden die Umweltleitlinien analog auch für den Verbraucherschutz angewandt. Anke Rehlinger Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz Saarbrücken, den 11.09.2012 5 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 3 Der Standort Das Ministerium mit seinen 277 Mitarbeitern (Jahresmittelwert 2011) ist seit der Regierungsbildung am 9. Mai 2012 als Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in drei Dienstgebäuden in der Landeshauptstadt Saarbrücken untergebracht. Die aufgrund des neuen Ministeriumszuschnittes bedingten personellen Umzüge innerhalb der Dienstgebäude des Landes wurden im Sommer und Herbst 2012 zum Teil vollzogen. Der aus mehreren Einzelgebäuden in der Keplerstraße 18 (Eigentum) und der Gutenbergstraße 28 (sogenanntes Wohnhaus, Eigentum) bestehende Gebäudekomplex (frühere Landeszentralbank) beherbergt die Abteilung A (Allgemeine Verwaltung), Abteilung B (Landwirtschaft), Abteilung C (Arbeits- und Verbraucherschutz), vier Referate der Abteilung E (Technischer Umweltschutz), den Bereich der Ministerin und des Staatssekretärs (M/1, M/2 und M/3) sowie den Personalrat. Die Gebäude wurden im Jahr 1964 errichtet und haben eine Nutzfläche von 6.067 Quadratmetern. In einem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Gebäude, der sogenannten Bastei (Saaruferstraße 16, gemietet) sind die Abteilung D (Natur- und Tierschutz, Forsten), das Referat E/3 und die Stabsstelle für Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Betreuung Kleinprivatwald untergebracht. In dem mehrstöckigen Gebäude (Baujahr nicht bekannt) hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 1.560 Quadratmeter Bürofläche angemietet. In der Ursulinenstraße 8-16 befinden sich die Abteilung C, Arbeits- und Verbraucherschutz, und Teile der neuen Abteilung F. Dieser Standort ist erst seit der Regierungsbildung im Mai 2012 ein Dienstgebäude des MUV. In Lebach, Dörrenbachstraße 2, befindet sich das Referat F/2 (INVEKOS-IT) in der Dillingerstraße 67 das Referat F/1 (Zahlstelle gem. VO (EG) 1290/2005). Beides sind landeseigene Dienstgebäude. Das Ministerium verfügt weder über eine Kantine noch eine Druckerei. Klimatisiert sind nur Teile der Gebäude in der Keplerstraße 18 und in der Ursulinenstraße. Im Gebäude Keplerstraße 18 befindet sich eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. zwölf Stellplätzen. Der Fuhrpark besteht aktuell aus drei Dienst-Pkw, darunter ein Kleintransporter; zwei weitere Pkw, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zur Verfügung standen, resultierten aus der Ersatzbeschaffung für die ehemalige Ministerin und ihre beiden Staatssekretäre. Das Ministerium ist außerdem im Besitz zweier Pedelecs zum Dienstgebrauch. Im August 2011 wurde vor dem Haupteingang des Dienstgebäudes in der Keplerstr. 18 eine Ladesäule (Stromtankstelle) von Energis/VSE eröffnet. Zur Ergänzung des Fuhrparks des Ministeriums stellt die Deutsche Bahn Fuhrpark dem Ministerium ein Elektrofahrzeug (Peugeot iOn) zur Verfügung. Dieses kann außerhalb der Dienstzeiten über das Carsharing-Angebot Flinkster der Deutschen Bahn öffentlich angemietet werden. Derzeit können zudem zwei weitere Fahrzeuge über Carsharing für Dienstfahrten eingesetzt werden. Peugeot iOn und Stromtankstelle 6 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Gebäudetechnisch handelt es sich bei den Standorten Keplerstraße 18/ Gutenbergstr. 28 und Saaruferstr. 16 um ältere Nachkriegsgebäude. Keines der Gebäude entspricht wärmetechnisch in allen Punkten einer modernen Haus- und Gebäudetechnik. Durch die „ARGE Solar“ e. V. wurde für das Gebäude Keplerstraße 18 eine Gesamtbewertung des Primärenergiebedarfs durchgeführt und am 13.12.2005 hierzu ein Energieausweis ausgestellt, wonach die Gesamtbewertung näher an dem „Vergleichswert Neubau“ als an dem „Vergleichswert sanierter Altbau“ liegt. Bis zur Regierungsbildung im Mai 2012 gehörte ein weiteres Dienstgebäude am A1 A 623 Standort in Landsweiler-Reden zum validierten Bereich. Dieses beherbergt das Landesdenkmalamt (LDA) als Stabsstelle des damaligen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr sowie das Referat D/6B. Das LDA ist seit der Regierungsneubildung nun dem Ministerium für Bildung und Kultur zugeordnet und wird in der EMAS-Validierung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nicht mehr berücksichtigt. Ebenfalls sind aufgrund des Ressortwechsels keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr im Gebäude des Ministeriums für Bildung und Kultur am Standort Keplerstr. 21 unKeplerstraße 18/ Gutenbergstraße tergebracht. Der Standort Ursulinenstraße 8-16, wo die Abteilung C, Arbeits- und Lageplan Standorte Saarbrücken Verbraucherschutz sowie Teile der Abteilung F, Agrarförderung, Geoinformation, Landentwicklung untergebracht sind, wird nicht in das EMAS-System integriert, da dieser Standort bis Ende November 2013 geräumt werden soll. Die Referate F/1 und F/2 sind in landeseigenen Gebäuden in Lebach, Dörrenbachstraße 2 und Dillingerstraße 67, untergebracht. Auch diese Standorte werden 2013 nicht ins EMAS-System integriert, da das MUV Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz führt, ob dort die Aufgabe dieser beiden Referate ab 1.1.2014 gegen Kostenübernahme durch das Saarland wahrgenommen werden kann. Im Lichte des Verhandlungsergebnisses ist 2013 erneut über die Integration des Standortes Lebach in das EMAS-System zu entscheiden. Dillinger Str. 67 Ursulinenstraße 8-16 Saaruferstraße 16 Dörrenbachstr. 2 Lageplan Standorte Lebach 7 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 4 Aufgaben und Tätigkeiten In Folge der Regierungsbildung 2012 wurden die ehemals dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr angegliederten Bereiche Klimaschutz, Energie (Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Energie- und Energiekartellaufsicht), Verkehr (Verkehrspolitik, Öffentlicher Personennahverkehr, Straßenverkehrssicherheit) sowie Landesplanung und Stadtentwicklung (inkl. Bauaufsicht) anderen Ministerien zugeordnet. Klimaschutz, Energie und Verkehr sind nun Bestandteil des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr; Landesplanung und Stadtentwicklung wurden dem Ministerium für Inneres und Sport zugeordnet. Gleichzeitig ist der Verbraucherschutz inkl. des Arbeitsschutzes im Saarland sowie nun auch die gesamte Landwirtschaft thematisch und organisatorisch dem Ministerium für Umwelt hinzugefügt worden. Dieses trägt nun die Bezeichnung Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (kurz: MUV). Die Tätigkeit des MUV hat in vielfacher Weise direkten und indirekten Einfluss auf die natürlichen Lebensgrundlagen, auf die Wirtschaft und die Gesellschaft, auf die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger. Das Leitziel des Ministeriums ist es, über geeignete Instrumente vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und des demographischen Wandels die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Zukunft des Saarlandes zu schaffen. Nachhaltige Entwicklung ist ein Konzept für effizientes politisches Management: Handlungsstrategien und Maßnahmen werden unter dem Aspekt der ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen bewertet und konzipiert. Dazu gehören konkrete Projektziele, übergeordnete, quantifizierbare Leitziele, aussagekräftige Indikatoren als Maßstab und eine regelmäßige Evaluierung mit öffentlichen Berichten, wie beispielsweise diese Umwelterklärung. Eine offene und transparente Kommunikation in den Bereichen Umwelt und Verbraucherschutz ist zudem Basis für zwei immer wichtiger werdende Instrumente politischen Handelns: die Partizipation von Bürgern und Unternehmen sowie die Kooperation mit den unterschiedlichsten Akteuren, die sich im Handlungs- und Spannungsfeld Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz bewegen. Dazu gehören natürlich die relevanten Interessensverbände des Saarlandes, die Städte und Gemeinden sowie in besonderem Maße die Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des kooperativen Umweltschutzes haben sich in jüngster Zeit eine Reihe von Ansätzen und Instrumenten entwickelt, die die klassischen Instrumente des Ordnungsrechts wirksam – und oft mit Mehrfachnutzen – ergänzen. Beispiele hierfür sind der Umweltpakt Saar zwischen Landesregierung und saarländischer Wirtschaft für mehr freiwilligen betrieblichen Umweltschutz, das Ökokonto im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Naturschutz sowie Runde Tische im Zuge der Novellierung verschiedener Gesetze oder Erarbeitung von Masterplänen. Als einzige EMAS-Organisation unter den Obersten Landesbehörden im Saarland befinden wir uns in guter Gesellschaft mit mehr als 40 EMAS-Betrieben hierzulande, zu denen in gleicher Weise Großbetriebe wie auch kleinere Handwerksbetriebe gehören. Ein relativ breit angelegtes Aufgabenspektrum, das das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz abdeckt, sowie Querschnittsaufgaben und -funktionen bieten die Chance, die Strategien hin zu einer nachhaltigen Entwicklung vernetzt und ganzheitlich anzugehen. So bietet beispielsweise die gleichzeitige Zuständigkeit für Tierschutz, Naturschutz, Waldwirtschaft sowie für Jagd die Möglichkeit, potenzielle Konflikte zwischen Tierschützern, Naturschützern, Waldbesitzern und Jägern bereits zu einem frühen Zeitpunkt einer Klärung zuzuführen. Durch die Zuständigkeit für das Ressort Verbraucherschutz und die gleichzeitige Fach- und Dienstaufsicht über das Landesamt für Verbraucherschutz können durch das gemeinsame Erarbeiten von Entwicklungszielen und Kontrollstrategien die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informiert und geschützt und somit zu gleichgestellten Partnern der Wirtschaft werden. 8 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Oberste Landesbehörde und innerhalb der Landesregierung für den Technischen Umweltschutz, den Naturschutz, den Arten- und Tierschutz, die Land- und Waldwirtschaft sowie für den Verbraucher- und Arbeitsschutz zuständig. Gliedert man diese Themen weiter auf, ergeben sich folgende Aufgabengebiete: Landwirtschaft Die Landwirtschaft im Saarland mit ihrem hohen Grünlandanteil, weit über 10% ökologisch bewirtschafteter Fläche und extensiver Nutztierhaltung arbeitet nachhaltig und ressourcenschonend. Sie kommt ohne den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Rund 1400 Haupt und Nebenerwerbsbetriebe erzeugen ein breites Spektrum an hochwertigen, regionalen Produkten, die von den saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt werden. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt den ökologischen Landbau, weitere umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren sowie klima-, boden- und gewässerschonende Anbaumethoden. Ein zentrales Ziel ist es, dass das Saarland auch in Zukunft eine gentechnikfreie Anbauregion bleibt. Verbraucherschutz Im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz werden alle Kompetenzen des Verbraucherschutzes im Saarland gebündelt. Neben dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, der insbesondere die Lebensmittelüberwachung und -untersuchung betrifft, sind hier auch die Zuständigkeiten für den technischen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz zusammengefasst. Der Verbraucherschutz beruht immer auf zwei Säulen, nämlich dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz vor Täuschung. Darüber hinaus ist es unser Ziel, ein Höchstmaß an Verbraucherinformation zu bieten und den Verbraucherschutz für die Saarländerinnen und Saarländer noch transparenter zu gestalten. Um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, ist der gesamte Verkehr mit Lebensmitteln – von der Erzeugung bis zur Ladentheke – zu überwachen. Neben den Betriebskontrollen ist die Untersuchung der genommen Lebensmittelproben in landeseigenen, hochmodernen lebensmittelchemischen und veterinärmedizinischen Laboren zu gewährleisten. Der technische Verbraucherschutz stellt sicher, dass technische Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft übereinstimmen und keine Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit darstellen. Die Überwachungsbehörden kontrollieren dabei anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang die Merkmale von Produkten durch Überprüfung der Kennzeichnung, der erforderlichen Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist, durch physikalisch-technische Kontrollen und Laborprüfungen. Durch eine Vielzahl an Produkten, Dienstleistungen, Tarifen und Vertragsbindungen wird das Wirtschaftsleben zunehmend komplexer und unübersichtlicher. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz will die Saarländerinnen und Saarländer als mündige Verbraucher dabei unterstützen, auf Augenhöhe mit der Wirtschaft am Geschäftsleben teilzunehmen. Denn selbstbewusste Verbraucher können mit ihren Entscheidungen das Marktgeschehen und damit auch die Wirtschaftspolitik beeinflussen. Nur wer über ausreichend Information verfügt, kann kluge Marktentscheidungen treffen. Arbeitsschutz Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Über die Einhaltung der umfangreichen Rechtsvorschriften und Regelwerke hinaus ist es vor dem Hintergrund der Veränderungen der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel wichtig, Konzepte zum betrieblichen Gesundheitsmanagement weiter zu entwickeln und nachhaltige Arbeitsschutzmanagementsysteme zu implementieren. 9 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 4 Aufgaben und Tätigkeiten Naturschutz und Tierschutz Naturschutz und Landschaftspflege sind ein breit gefächertes Aufgabengebiet, das in besonderem Maße interdisziplinäres Arbeiten verlangt. Neben dem Biotop- und Ökosystemschutz geht es hierbei um die Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes, den Ausgleich von Eingriffen in die Natur und die Landschaftsplanung. Auch der Arten- und Biotopschutz sowie das Fischereiwesen gehören zu diesem Bereich. Der Tierschutz ist in der saarländischen Verfassung verankert und wird im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einem eigenen Fachreferat behandelt. Waldwirtschaft und Jagd Das Ministerium setzt sich für eine naturnahe Waldwirtschaft in allen Waldbesitzarten wie auch für eine naturverträgliche, möglichst tierschutzgerechte Jagd ein. Der Staatswald wird kahlschlagsfrei nach den strengen Kriterien des auch von den großen Umweltverbänden getragenen Gütesiegels des Weltforstrates („FSC“) sowie dem Gütesiegel „PEFC“ (Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) bewirtschaftet. Ein die Grundsätze ökologischer Waldwirtschaft definierender Waldkodex wurde in Abstimmung mit allen Waldbesitzarten erarbeitet. Das Landesjagdgesetz soll zudem überarbeitet werden. Technischer Umweltschutz Das „klassische“ Aufgabenfeld des Technischen Umweltschutzes ist der Schutz der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden vor Beeinträchtigungen. Dies dient damit mittelbar dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Dazu gehören im Einzelnen der Bodenschutz, die Abfallwirtschaft, die Abwasserwirtschaft, der Immissionsschutz, der Lärmschutz, Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien und gentechnisch veränderten Organismen sowie der durch die räumliche Nähe zum französischen Atomkraftwerk Cattenom sehr wichtige Bereich des Strahlenschutzes. 10 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Umweltbildung Eine nachhaltige Entwicklung kann nur gelingen, wenn die neuen Generationen schon früh lernen, wie komplex die Zusammenhänge in Natur und Umwelt sind. Das Ministerium setzt daher in der Umwelterziehung (Zielgruppe: Kinder und Jugendliche) und der Umweltbildung (Zielgruppe: Erwachsene) einen Arbeitsschwerpunkt. Moderne Umwelterziehung fördert vernetztes Denken und eine ganzheitliche Sichtweise. Das Ministerium ist auch Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Saarland. Umwelt und Wirtschaft Nach großen Erfolgen, die durch das Ordnungsrecht in Kombination mit Maßnahmen des technischen Umweltschutzes für die Umwelt erzielt worden sind (Entschwefelung und Entstickung der Kraftwerke, Katalysator etc.), sind weitere nachhaltige Verbesserungen jetzt vor allem durch kooperative Ansätze zwischen Umwelt und Wirtschaft zu erreichen. Ein solcher Ansatz ist der Umweltpakt Saar, der vom Umweltministerium mit initiiert wurde sowie die finanzielle Förderung von Öko-Audits nach EMAS III. Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder Der nachhaltige Schutz von Natur und Umwelt im Einklang mit ökonomischen und sozialen Anforderungen ist eine Querschnittsaufgabe und macht eine Integration nachhaltiger Handlungsansätze in andere Politikfelder, aber auch über nationale Grenzen hinweg, notwendig. Eine wesentliche Grundlage hierfür bildet die Stabsstelle für Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Betreuung Kleinprivatwald des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bei allen wichtigen politischen Entscheidungen, die der Ministerrat trifft, soll der Aspekt der „Nachhaltigkeit“ in Abstimmung mit anderen betroffenen Stellen geprüft und mit berücksichtigt werden. Mit den Nachbarländern der Großregion Frankreich, Luxemburg, der Wallonie und Rheinland-Pfalz besteht ein intensiver Kontakt, dessen Ziel der Austausch umweltrelevanter Informationen, aber auch die Durchführung grenzüberschreitender Umwelt- und Naturschutzprojekte ist. 11 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 5 Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz M/1 Büro der Ministerin Umweltmanagementvertreter M/2 Ministerrats-, Landtags-, Bundesrats- und EU-Angelegenheiten, Ministerkonferenzen Ministerin Anke Rehlinger Staatssekretär Roland Krämer Abteilung A Allgemeine Verwaltung Controllingstelle Abteilung B Landwirtschaft Abteilung C Arbeits- und Verbraucherschutz Abteilung D Natur- und Tierschutz, Forsten Abteilung E Technischer Umweltschutz Abteilung E Agrarförderung, Geoinformation, Landentwicklung Frauenbeauftragte Personalrat Schwerbehindertenvertretung IT-Sicherheitsbeauftragter 12 M/3 Kommunikation und Marketing, Social Media Stabsstelle Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Kleinprivatwald Umweltmanagementbeauftragter UMWELTERKLÄRUNG 2012 6 Chronik zum innerbetrieblichen Umweltschutz 1974 Das saarländische Umweltministerium wird als Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen gegründet. April 1993 Zur Parkplatzvergabe für Fahrgemeinschaften wird ein Modellversuch durchgeführt. 1996 Eine erste Umweltprüfung in Anlehnung an die EG-VO 1836/93 (EMAS) wird durchgeführt. Bei der Vergabe der Mitarbeiterparkplätze werden auch ökologische Aspekte (Bevorzugung von Fahrgemeinschaften) mit berücksichtigt. 1997 Eine nicht-validierte Umwelterklärung wird veröffentlicht. Zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes bildet sich ein Arbeitskreis Öko-Audit. 1998 Im Ministerium wird ein System zur getrennten Sammlung der Büroabfälle eingeführt. D-170-00060 Anfang 2001 Durchführung der Umweltbetriebsprüfung mit Hilfe eines externen Umweltauditors. September 2001 Nach Abschluss der Umweltbetriebsprüfung wird im Management Review beschlossen, die erforderlichen Maßnahmen für eine Validierung nach EMAS II durchzuführen. Mit einer ergänzenden Umweltprüfung gemäß EMAS II sollen neben den aktuellen direkten auch die indirekten Umweltauswirkungen dargestellt werden. Ein EMAS-Team bildet sich und tagt seitdem regelmäßig. Februar 2002 Umweltminister Stefan Mörsdorf setzt neue Umweltleitlinien für das Ministerium für Umwelt in Kraft. November 2003 Erstmalige Standortregistrierung nach EMAS II und Zertifizierung 14001 : 1996 November 2004 Erste Aktualisierung der Umwelterklärung November 2005 Zweite Aktualisierung der Umwelterklärung und Zertifizierung 14001 : 2004 November 2006 Revalidierung des Standortes und Rezertifizierung 14001 November 2007 Erste Aktualisierung der Umwelterklärung November 2008 Zweite Aktualisierung der Umwelterklärung November 2009 Revalidierung des Standortes und Rezertifizierung 14001 unter Einbeziehung des neuen Standortes für das Landesdenkmalamt in Landsweiler-Reden November 2010 Erste Aktualisierung der Umwelterklärung nach EMAS III November 2011 Zweite Aktualisierung der Umwelterklärung nach EMAS III November 2012 Revalidierung des Standortes und Rezertifizierung 14001 ohne Einbeziehung des Standortes Landsweiler-Reden 13 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Als direkte Umweltauswirkungen sind die Wirkungen zu verstehen, die sich durch die Tätigkeit des Ministeriums und seiner Mitarbeiter unmittelbar auf die Umwelt ergeben. Die direkten Umweltauswirkungen werden insgesamt mit einer mittleren Relevanz bewertet, da sie gemessen an Kriterien wie Risikopotenzial, Ressourcenverbrauch und Emissionen vergleichsweise unproblematisch sind. Von größerer Bedeutung bei einer Behörde wie dem Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, dessen Daseinszweck es ist, die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern, sind indessen die so genannten indirekten Umweltauswirkungen: Dabei handelt es sich um die Folgen, die sich aus dem politischen, normativen und administrativen Handeln des Ministeriums ergeben bzw. meist sogar Ziel dieses Handelns sind. Sowohl über die direkten wie auch über die indirekten Umweltauswirkungen führt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Verzeichnis, in dem die umweltrelevanten Tätigkeiten und Dienstleistungen ermittelt, in einer Matrix dargestellt und bewertet werden. Bei der Bewertung werden dabei folgende Kriterien herangezogen: Rechtsrelevanz, Risikopotenzial, Ressourcenverbrauch (Input), Emissionen (Abluft, Abwasser, Abfall; Output), Beschwerden (Nachbarn, Partner), Umsetzbarkeit (Realisierungspotenzial). Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Umweltaspekte sowohl direkter wie indirekter Art da. 7.1. Direkte Umweltauswirkungen Die neue EMAS III-Verordnung fordert für direkte und wesentliche Umweltauswirkungen eine Quantifizierung mittels sogenannter Kernindikatoren (KI) nach dem Prinzip „Spezifische Umweltauswirkung pro Mitarbeiter“. Das bedeutet für das MUV konkret: • • • • • Kernindikatoren 1, 2: Energie Kernindikator 3: Material (Papier) Kernindikator 4: Abfall (Altpapier) Kernindikator 5: Wasser Kernindikatoren 6, 7: Emissionen Nicht berücksichtigt – aufgrund nicht vorhandener Wesentlichkeit – wurde der Kernindikator zu bebauter Fläche (da Dienstgebäude in Saaruferstraße und Ursulinenstraße nicht ausschließlich durch das MUV genutzt). Die Werte für die Jahre 2006 bis 2008 sind nicht mehr mit abgebildet, da ab 2009 das Landesdenkmalamt in den Werten erfasst ist und somit keine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist. 14 7 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 KERNINDIKATOREN Kernindikator Energieeffizienz 1 A-1 (ges. Energieverbrauch/ Mitarbeiter) hier: Strom, Wärme, Kraftstoffe EINHEIT 20092010 2011 MWh/ MA 6,02 7,09 6,28 3,93 3,67 19,99 A-2 Kernindikator Energieherkunft 2 (Anteil Erneuerbare Energien an Strom/ Wärme) % A-3 A-4 A-5 Kernindikator Materialeffizienz (Papierverbrauch/ Mitarbeiter) t / MA 0,029 0,031 0,028 Kernindikator Abfall (Restmüll u. Altpapier/ Mitarbeiter) t / MA 0,112 0,141 0,104 A-6 A-7 Kernindikator Wasser (Wasserverbrauch / Mitarbeiter) Kernindikator Emissionen 1* (ges. Treibhausgase1/ Mitarbeiter) hier: Kraftstoffe Kernindikator Emissionen 2* (gesamte Luft-Emissionen2 / Mitarbeiter) hier: Kraftstoffe m³ / MA 8,6 8,8 t CO2eq/ MA 0,162 0,149 kg / MA 0,210 0,199 10,1 0,169 0,190 * Berechnung der Werte mittels gemis 4.6 (UBA) 1 Treibhausgase mit CO2, CH4, und N2O. Keine Berechnung von SF6 , Hydrofluor – oder Perfluorkohlen wasserstoffen, da sie durch unsere Tätigkeiten nicht entstehen. 2 Luft-Emissionen mit SO2, NOx und Feinstaub. Während es beim Kernindikator Materialeffizienz keine signifikante Änderung zu den Vorjahren gegeben hat, haben sich die Werte bei den beiden Kernindikatoren zu den Emissionen unterschiedlich entwickelt: Der Kernindikator betreffend der Luft-Emissionen weist mitarbeiterbezogen für das Jahr 2011 einen geringeren Wert auf, der Indikator betreffend der Treibhausgase hingehen weist mitarbeiterbezogen im Jahr 2011 einen höheren Wert auf. Der Kernindikator Energieeffizienz, der den Energieverbrauch pro Mitarbeiter charakterisiert, bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre. Gleichzeitig hat sich der Kernindikator Energieherkunft aufgrund der fast vollständigen Umstellung auf Ökostrom an zwei Standorten (s. Kapitel 7.1.5) deutlich verbessert. 15 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen 7.1.1. Standort Saarbrücken Auf den ersten Blick verursacht ein Ministerium als Verwaltungsbehörde keine gravierenden direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Doch bei genauerem Hinsehen wirken sich die Aktivitäten des Ministeriums in vielfältiger Art und Weise auf die Umwelt aus. Bereits der reine Verwaltungsbetrieb hat direkte Umweltauswirkungen: Die Mitarbeiter verbrauchen Strom, Wasser und Heizenergie, sie verursachen Abfälle und nicht unerhebliche Emissionen durch die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz und für Dienstfahrten. Daneben verbraucht ein Ministerium in erheblichem Maße Papier und andere Büromaterialien. Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die durch den reinen Dienstbetrieb verursachten Umweltauswirkungen. Tätigkeit UmweltaspektUmweltauswirkung Büroausstattung Büromaterial Papier Bürobetrieb Abfälle Strom Emissionen Ressourcenverbrauch Ressourcenverbrauch Ressourcenverbrauch Wirkung auf Boden, Luft, Wasser Ressourcenverbrauch Treibhauseffekt, Luftverschmutzung DienstreisenEnergie Emission Ressourcenverbrauch Treibhauseffekt, Luftverschmutzung Gebäude- unterhalt Energie Ressourcenverbrauch Emissionen Treibhauseffekt, Luftverschmutzung ReinigungsmittelRessourcenverbrauch Abfall Wirkung auf Boden, Luft, Wasser Wasserverbrauch Ressourcenverbrauch Abwasser Wasserverunreinigung Die Stoffströme sind dabei selbst in einer vergleichsweise kleinen Behörde wie dem saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit 277 Beschäftigten erstaunlich groß. Vor allem bei Produkten mit einem großen ökologischen Fußabdruck – wie Papier, Strom und motorisiertem Individualverkehr – sind die direkten Umweltauswirkungen bei näherer Betrachtung keineswegs vernachlässigbar. Der Bereich der „Dematerialisierung“ bietet der öffentlichen Verwaltung erhebliche Einsparpotenziale. So wird das Ministerium in den nächsten Jahren verstärkt die Digitalisierung von Dokumenten durch die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in Angriff nehmen. Durch die zunehmende Bearbeitung und Weiterleitung elektronischer Dokumente am Bildschirm könnte das Druckaufkommen und damit der Papierbedarf reduziert werden. Die direkten Umweltauswirkungen vor Ort kann das Ministerium mehr oder weniger gut beeinflussen: Papier- und Stromverbrauch können beispielsweise durch technische Maßnahmen reduziert werden. Dagegen ist es schwieriger, die Mitarbeiter dazu zu bewegen, statt mit dem Auto mit Bus oder Bahn zur Arbeitsstätte zu kommen oder zumindest Fahrgemeinschaften für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz zu bilden. Voraussetzung zur Erfassung und kontinuierlichen Reduzierung dieser direkten Umweltauswirkungen ist ein funktionierendes Umweltmanagementsystem. 16 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 7.1.2. Landesdenkmalamt (LDA) Von 2008 bis Mai 2012 war das Landesdenkmalamt Teil der EMAS-Validierung des ehemaligen MUEV. Nach der Umressortierung fällt das LDA in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ministeriums, wird aber in die Evaluierung der direkten Umweltauswirkungen im Jahr 2011 noch einbezogen. Tätigkeit Stoff/Wasser/Energie Emissionen (Output) (Input) Relevanz* Absaugung von mineralischen Staubpartikeln; Lärm durch Absaugung sowie Kompressor und Sandstrahlen B keine regelmäßigen Arbeiten; faktisch keine Harthölzer; Energie gering Holzstaub über Absauganlage; Lärm durch Bearbeitung C Betrieb der Entsalzungsanlage Salze und Säuren/ Laugen Strom Altbad mit Salzfracht (basischer pH, ca. 1214) als flüssiger Abfall B Lagerung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Kleinmengen) Kraftstoffverbrauch für An- und Abtransporte Verbrennungsabgase Verpackungsabfall Außendienst Einsatz von Dienstfahrzeug (Kraftstoff); selten Transport von Gasflaschen (11kg) Verbrennungsabgase Papier, sonstige Büromaterialien (incl. Fax und Kopierer); Strom, Heizenergie Haushaltsähnliche Abfälle Verbrennungsabgase Werkstatt (Restaurator) mit Nebenraum; Schlosserei Einsatz v. Gefahrstoffen, Wasser/Energie gering Holzbearbeitung Büroarbeiten Archiv B C C *A: hohe Umweltrelevanz (UR); B: mittlere UR; C: geringe UR 17 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Wichtige Kennzahlen im Überblick Zwei Dienstgebäude mit insgesamt 7.627 Quadratmetern Nutzfläche in Saarbrücken an den Standorten Keplerstraße 18 bzw. Gutenbergstraße 28 (ein Gebäudekomplex) und Saaruferstraße. Das bisher in die EMAS-Validierung einbezogene Dienstgebäude in Landsweiler-Reden hat eine Nutzfläche von 3.602 Quadratmetern. Beschäftigte insgesamt 277 (Jahresmittel 2011, inklusive Teilzeitbeschäftigte). Die in Etage 3 und 4 am Standort Keplerstr. 18 sitzenden Landesbediensteten der ehemals zum MUEV gehörenden Abteilung „Landes- und Stadtentwicklung“, die nun dem Ministerium für Inneres und Sport untergeordnet ist, werden in der nächsten EMAS-Validierung für den Zeitraum ab Mai 2012 nicht mehr berücksichtigt. Die folgenden Angaben zu Verbräuchen und Emissionen basieren auf umfangreichen Erhebungen, die regelmäßig für die wichtigsten Energie- und Stoffströme im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erhoben und im EMAS-Team erörtert werden. Die meisten Daten werden derzeit noch „händisch“, also nicht automatisiert erhoben. Für die diesjährige Evaluierung wurde eine neue Jahresumweltdatentabelle auf Basis von Microsoft Excel erstellt, mit der die Dateneingabe und -auswertung stark vereinfacht und übersichtlicher wird. Die Datenbasis im Hinblick auf die Stoff- und Energieströme ist insgesamt bereits sehr gut; so lässt sich beispielsweise aus den Fahrtenbüchern der spezifische Treibstoffverbrauch für jedes einzelne Dienst-Kfz ermitteln. 7.1.3. Versiegelung und Altlasten Alle drei vom Ministerium in Saarbrücken im Jahr 2011 benutzten Gebäude liegen innerstädtisch und weisen daher naturgemäß einen hohen Versiegelungsgrad auf. Am Standort Keplerstraße 18 sind 65,5 Prozent der Grundstücksfläche versiegelt. Allerdings hat das Gebäude in der Keplerstraße ein zumindest teilweise begrüntes Dach, das den hohen Versiegelungsgrad etwas relativiert. Der Grad der Bodenversiegelung in der Saaruferstraße ist nicht exakt bekannt, da dieses Gebäude nur angemietet ist. Er dürfte jedoch ebenfalls sehr hoch liegen. Das Verwaltungsgebäude Reden weist mit 19,8 Prozent einen erfreulich niedrigen Versiegelungsgrad auf. Um die Beeinträchtigungen des städtischen Ökosystems durch die hohe Versiegelung zumindest etwas abzumildern, wurden vor dem Hauptgebäude in der Keplerstraße Bäume gepflanzt. Die dort vorhandene Grünfläche wird als Blumenwiese bewirtschaftet und daher nur wenige Male im Jahr gemäht. Im Hofbereich sind am Standort Keplerstraße außerdem Nistkästen (Halbhöhlen und Höhlen) als zusätzliche Nistmöglichkeiten für Singvögel angebracht. Hinweise auf mögliche Altlasten im Boden liegen für keinen der Standorte vor. 18 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 7.1.4.Raumwärme Die Standorte in Saarbrücken sind an die Fernwärmeschiene Saar angeschlossen, so dass sich eine vergleichsweise günstige CO2-Bilanz je verbrauchter Kilowattstunde Wärmeenergie ergibt. Der Wärmebedarf in den Dienstgebäuden lag in den vergangenen Jahren bei einem für Verwaltungsgebäude guten Wert von knapp über 100 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Im Jahr 2011 ist ein leicht zurückgehender Wärmeverbrauch an allen Standorten erkennbar, wobei der Rückgang in der Saaruferstraße am deutlichsten ist. Wärmeverbrauch der Liegenschaften 2011 (in kWh, Zahlen witterungsbereinigt) Fernwärmeverbrauch kWh pro Mitarbeiter pro m² Keplerstr. 18 Gutenbergstr. 28 Saaruferstraße 16 Verwaltungsgebäude Reden 697.231 141.568 428.005 3.759 2.598 20.381 115 91 119 Beim Verwaltungsgebäude Reden ist der Wärmeverbrauch pro Mitarbeiter deutlich höher, da die großen Flächen (Werkstatt, Bibliothek, Archiv) in keinem Verhältnis zur Mitarbeiterzahl stehen. Wärmeverbrauch der Liegenschaften pro Jahr ohne LDA (in kWh, Zahlen witterungsbereinigt) Fernwärmeverbrauch kWh pro Mitarbeiter pro m² 20072008200920102011 915.262 730.688 826.165 853.747 838.799 3.802 3.021 3.355 3.565 3.495 125 96 108 112 110 Wärmeverbrauch der Liegenschaften pro Jahr mit LDA (in kWh, Zahlen witterungsbereinigt) Fernwärmeverbrauch kWh pro Mitarbeiter pro m² 20072008200920102011 - - 1.238.885 4.601 109 1.295.312 4.968 115 1.266.804 4.854 113 19 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen 7.1.5.Strom Strom wird im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für die unterschiedlichsten Zwecke verbraucht. Er dient insbesondere der Raumklimatisierung (Keplerstraße, allerdings nur teilweise), dem Betrieb der technischen Bürogeräte (Computer, Bildschirme, Drucker etc.), der Raumbeleuchtung, dem Betrieb des Aufzugs (Keplerstraße, Saaruferstraße) sowie der dezentralen Warmwasserbereitung (Warmwasserspeicher). In den letzten Jahren gab es keine konstante Entwicklung des Stromverbrauchs. Umbauarbeiten wie die Installation der automatischen Sonnenblenden am Dienstgebäude in der Keplerstraße 18 im Jahr 2008 sowie der verstärkte Einsatz von Klimaanlagen in heißen Sommern führen zu einem erhöhten Verbrauch, während technische und organisatorische (Verhaltens-) Änderungen in den anderen Jahren zu einer generellen Abnahme des Stromverbrauchs führten. Technische Maßnahmen wurden auf Grund einer durchgeführten Stromanalyse bis Mitte 2005 realisiert. So wurden u. a. die Kältemaschine mit einem Zeitprogramm ausgestattet, der Rotationswärmetauscher in den Kühlbetrieb eingebunden und eine Optimierung bei der Programmierung des Wärme- und des Kältekreises vorgenommen. Im November 2010 kam es vor allem am Standort Keplerstr.18/ Gutenbergstr. 28 zu einem Anstieg des Stromverbrauches, der bis heute anhält. Die monatlichen Stromverbräuche am Standort Keplerstr. 18/ Gutenbergstr. 28 liegen seitdem zum Teil 5.000 kWh höher als in den Jahren davor. Die Ursache für diesen Anstieg könnte in dem Einsatz eines neuen Schutzschrankes im Materiallager liegen, in dem ein Ersatzserver steht, welcher wiederum gekühlt werden muss. Der Stromverbrauch durch die Kühleinheit des Schutzschrankes und durch den Server kann zumindest einen Teil des Mehrverbrauchs erklären. Um die tatsächlichen Verbrauchswerte von Kühleinheit und Server herauszufinden, wird in Kürze eine Auslese-Software aufgespielt. Der Stromverbrauch in 2012 weist bislang eine leicht rückläufige Tendenz auf und wird weiter genauestens beobachtet, um Rückschlüsse auf den unerklärlichen Anstieg ziehen zu können. Ungeachtet des unerklärlichen Verbrauchsanstiegs ist das Potenzial zur Reduzierung des Stromverbrauchs durch andere, einfach durchzuführende Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft. So sind beispielsweise über 90 Prozent der Brennstellen mit Energiesparlampen ausgestattet. Mittlerweile wurden alle Röhrenbildschirme (bis auf einen) gegen Flachbildschirme ausgetauscht, deren spezifischer Stromverbrauch niedriger ist. Des Weiteren wird der Standard-Arbeitsplatz mit energiesparenden Thin Clients (ohne Festplatte) ausgestattet. Weil Strom eine Edelenergie ist, der je verbrauchter Kilowattstunde Strom ein rund drei Mal so großer Primärenergieverbrauch gegenüber steht und weil der Stromverbrauch sehr stark zu den GesamtCO2-Emissionen des Systems „Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz“ beiträgt, wird der Reduzierung des Stromverbrauchs eine besondere Priorität eingeräumt. Seit Januar 2011 bezieht das Ministerium am Standort Keplerstr. 18/ Gutenbergstr. 28 sowie in einer angemieteten Etage in der Saaruferstr. 16, seit Dezember auch in den restlichen angemieteten Etagen in der Saaruferstr. 16, zu 100 Prozent Ökostrom. 20 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Stromverbrauch der Liegenschaften 2011 (in kWh) Keplerstr. 18 Gutenbergstr. 28 Saaruferstraße 16 Verwaltungsgebäude Reden Keplerstr. 18 Verwaltungsgebäude Gutenbergstr. 28 Saaruferstraße 16 Reden Stromverbrauch kWh 380.013 288.117 36.807 55.089 pro Mitarbeiter 1.456 1.553 675 2.623 34 47 24 15 pro m² Beim Verwaltungsgebäude Reden ist der Stromverbrauch pro Mitarbeiter höher, da der Verbrauch durch die großen Flächen (Werkstatt, Bibliothek, Archiv) verursacht wird. Stromverbrauch der Liegenschaften pro Jahr ohne LDA (in kWh 20072008200920102011 Stromverbrauch kWh 265.702 289.456 254.844 271.741 324.924 pro Mitarbeiter 1.104 1.197 1.035 1.135 1.354 36 38 33 36 43 pro m² Stromverbrauch der Liegenschaften pro Jahr mit LDA (in kWh) 20072008200920102011 Stromverbrauch kWh - pro Mitarbeiter - pro m² - 301.837 315.349 380.013 1.288 1.121 1.209 1.456 30 26 28 34 342.089 21 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen 7.1.6. Wasser Wasser ist eine Ressource, die sich ständig erneuert und im Saarland in hervorragender Qualität (ausschließlich Grundwasser) mehr als ausreichend vorhanden ist. Das ökologisch nachhaltig nutzbare Grundwasserdargebot liegt – bei tendenziell immer noch leicht zurückgehendem Verbrauch – im Saarland gut 40 Prozent über der jährlichen Nutzung. Wasser wird im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor allem für hygienische Zwecke (Toiletten, Reinigung) sowie in geringem Umfang als Lebensmittel (Kaffeezubereitung) eingesetzt. Der Verbrauch hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Während am Standort LandsweilerReden ein Anstieg um 15 Prozent zum dreijährigen Mittelwert gemessen wurde, betrug die Zunahme am Standort Keplerstr. 18/ Gutenbergstr. 28 knapp 30 Prozent. Hierzu wurde für den letztgenannten Standort intern eine Verbrauchsanalyse durchgeführt. Demnach gab es in den drei Sommermonaten Juni, Juli und August 2011 insgesamt sechs zeitlich begrenzte Anomalien mit Tagesverbrauchswerten, die zum Teil 3-fach (wochentags) bzw. 10-fach (wochenends) erhöht waren. Als Ursache für den Anstieg konnten undichte Spülkästen, laufende Wasserhähne, undichte Rohre und Leitungen, ein vermehrtes Duschaufkommen der MitarbeiterInnen oder neu angeschaffte, verbrauchsintensive Gerätschaften aufgrund verschiedener Überlegungen ausgeschlossen werden. Prinzipiell kommen als Ursache nur ein technischer Fehler am Verbrauchszähler oder eine, wenn auch schwer vorstellbare, Manipulation (Fremdabzweigung von Wasser) in Frage. Beides konnte hingegen nicht nachgewiesen werden. Im Rahmen der Trennung von Trinkwasser- und Feuerwehrleitung werden 2012 alle Wasserleitungen im Dienstgebäude Keplerstraße 18 überprüft. Wasserverbrauch der Liegenschaften pro Jahr ohne LDA* (in m³) Wasserverbrauch m3 pro Mitarbeiter 20072008200920102011 1.440 1.219 1.447 1.525 1.702 7,8 6,7 7,8 8,1 9,2 * Ohne Gebäude Saaruferstraße, da in Nebenkostenpauschale enthalten Wasserverbrauch der Liegenschaften pro Jahr mit LDA* (in m³) 20072008200920102011 Wasserverbrauch m3 - pro Mitarbeiter - 1.568 1.779 1.829 2.078 7,6 8,6 8,8 10,1 * Ohne Gebäude Saaruferstraße, da in Nebenkostenpauschale enthalten 22 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7.1.7.Papier Papier ist ein Produkt von hoher ökologischer Relevanz, da bei seiner Herstellung große Mengen Holz eingesetzt und beim Herstellungsprozess selbst große Mengen Wasser, Energie und Chemikalien benötigt sowie beträchtliche Emissionen verursacht werden. Gleichzeitig gehört Papier zu jenen Produkten, deren Verbrauch seit Jahren weltweit stark steigt. Fachleute gehen davon aus, dass angesichts dieses steigenden Papierverbrauchs der für die Papierherstellung notwendige nachwachsende Rohstoff Holz schon bald nicht mehr nachhaltig aus Natur- oder Wirtschaftswäldern zur Verfügung gestellt werden kann. Für ein Umweltministerium ist Papier des Weiteren auch ein Medium, mit dem es nach außen Zeichen setzen kann, etwa durch sparsamen Umgang oder durch konsequente Verwendung von Recyclingpapier und FSC-zertifiziertem Papier. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz misst daher – in Anlehnung an entsprechende Empfehlungen und Untersuchungen des Umweltbundesamtes – dem Papierverbrauch und der Verwendung weniger umweltbelastender Papiersorten im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes ein ganz besonderes Gewicht zu. Beim Papierverbrauch durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Papier, das als Büro- oder Geschäftspapier zum Einsatz kommt und Papier, das zum Druck der Broschüren, Flyer etc. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit als Druckpapier benötigt wird. Weil es eine deutlich bessere Ökobilanz aufweist als aus frischen Fasern hergestelltes, holzfreies Papier, kam bis 2009 im Ministerium grundsätzlich Recyclingpapier zum Einsatz. Ab Anfang 2010 wurde im MUV statt Recycling-Papier FSC-Papier beschafft, um die Bemühungen des FSC-zertifizierten SaarForst Landesbetriebs zu unterstützen. Im Frühjahr 2011 erfolgte die Umstellung auf FSCzertifiziertes Recycling-Papier, welches aus einer Kombination von Recyclingfasern mit nachhaltig produzierten Neufasern besteht und daher insgesamt sehr nachhaltig hergestellt wird. Daneben wurden die Auflagen der jeweiligen Publikationen strikt dem jeweiligen Bedarf angepasst. Die umfangreiche Lagerhaltung von Broschüren wurde abgestellt. Bei den Druckaufträgen wird den Druckereien die Verwendung des gewünschten Papiers verbindlich vorgeschrieben. Daneben wird darauf geachtet, dass lediglich umweltfreundliche Druckfarben verwendet werden und dass die geringst mögliche Grammatur gewählt wird, um den Papierverbrauch mengenmäßig noch weiter zu senken. Wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, werden Druckaufträge bevorzugt an Druckereien vergeben, die nach EMAS validiert sind und beim Umweltpakt Saar mitmachen. Für bestimmte Anwendungen (z. B. Plotter für Kartenausdrucke) wird weißes, chlorfrei gebleichtes Papier aus Frischfasern benötigt. Als Hygienepapier werden ausschließlich Produkte beschafft, die aus 100 Prozent Altpapier hergestellt und mit dem Blauen Engel versehen sind. Papierverbrauch pro Jahr* 2007 20082009 20102011 Blatt Büro-Papier pro Mitarbeiter kg** Blatt kg** Blatt kg** Blatt kg** Blatt kg** 1.838.425 9.192 1.893.100 9.466 1.585.809 7.929 1.687.790 8.439 1.543.855 7.719 6.879 34,4 7.127 35,6 5.890 29,4 6.154 30,8 5.568 27,8 (nur Büro-Papier) * ab 2008 mit LDA ** berechnet anhand der durchschnittlichen Grammatur (5 g/Blatt) 23 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Die großen Schwankungen beim Papierverbrauch erklären sich dadurch, dass nicht der tatsächliche Jahresverbrauch erfasst wird, sondern die im jeweiligen Jahr beschaffte Menge. Änderungen des Lagerbestandes bleiben unberücksichtigt. Der Papierverbrauch des vergangenen Jahres lag sowohl von der Menge als auch von der Masse her deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Entwicklung Recyclingquote Seit 2005 lag der Anteil an Recyclingpapier bei 99 Prozent. Im Jahr 2010 wurde FSC-zertifiziertes Papier geordert. Seit Frühjahr 2011 wird nun nur noch recyceltes FSC-Papier bestellt, so dass die Recyclingquote wieder auf 77 Prozent im Jahr 2011 angestiegen ist. Aller Voraussicht nach wird die Quote im Jahr 2012 wieder bei knapp 100 Prozent liegen. Das Thema Papierverbrauch bleibt trotz beachtlicher Erfolge auch weiterhin ein Dauerthema beim innerbetrieblichen Umweltschutz. 7.1.8.Emissionen Emissionen als direkte Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entstehen insbesondere durch den Verbrauch von Raumwärme und Strom sowie durch die arbeitsplatzbedingte Mobilität der Beschäftigten (täglicher Arbeitsweg und Dienstfahrten). Während sich die CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von Raumwärme und Strom leicht berechnen lassen, lassen sich bei der arbeitsplatzbedingten Mobilität aufgrund der Fahrtenbuchregelung derzeit lediglich die CO2-Emissionen durch Dienstfahrten genau ermitteln. Die durch den Gebrauch von Dienst-Kfz verursachten Emissionen dürften in den nächsten Jahren bezogen auf den zurückgelegten Kilometer weiter niedrig bleiben, da der Fuhrpark sukzessive auf verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge umgestellt wird. Gesamt-CO2-Belastung (t) des MUV 200720082009 2010 2011 Fernwärme1 124,154 104,944 173,46 207,86 (45 %) 141,92 (49,5 %) Strom2 155,44 177,54 124,36 169,03 (36,5%) 54,53 (19,0 %) Dienst- und Privat-Kfz 56,79 54,13 46,87 43,95 (9,5 %) 46,30 (16,5 %) Flugzeug3 11,40 22,28 17,70 27,40 (6 %) 35,31 (12,0 %) Bahn 12,46 10,85 11,33 12,65 (3 %) 8,51 (3,0 %) Verkehr insgesamt 80,65 87,26 75,90 83,99 (18,5 %) 90,12 (31,5 %) Gesamt 360,24 369,74 373,72 460,88 286,57 3 3 nach Mitteilung von Saarferngas, ab 2009 mit LDA nach Mittelung des EVU, ab 2008 mit LDA 3 Quelle für Umrechnungsfaktor umgestellt von bisher UBA-Leitfaden „Verkehr im Umweltmanagement“ auf: Mitteilung des UBA 2011 4 Geändert gegenüber UE 2011, da Wärmeversorger neuen Wert geliefert hat 1 2 Der CO2 -Wert für Strom ist 2011 deutlich niedriger als in den Vorjahren. Dies liegt daran, dass größtenteils nur noch Ökostrom bezogen wurde. Das Jahr 2011 war insgesamt milder als das Vorjahr, so dass die CO2-Belastung durch Fernwärme deutlich niedriger liegt als noch 2010. Die Emissionen von CO2 durch Kfz und Flugzeug haben zugenommen, während die geringere Bahnnutzung zu einer Abnahme in diesem Bereich geführt hat. Die prozentuale Verteilung der CO2-Emissionen ist durch die teilweise Umstellung auf Ökostrom nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar. 24 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 7.1.9.Mobilität Bei den Umweltauswirkungen durch die arbeitsplatzbedingte Mobilität der Mitarbeiter sind zwei Formen zu unterscheiden: der tägliche Arbeitsweg und die Dienstfahrten. Genaue Angaben über die Wahl des Verkehrsmittels, das die Mitarbeiter für die tägliche Hinfahrt zum und die Rückfahrt vom Arbeitsplatz wählen, liegen nicht vor. Allerdings ist zu vermuten, dass die durch den täglichen Arbeitsweg bedingten direkten Umweltauswirkungen erheblich sind. So benutzt ein Großteil der Mitarbeiter das Auto für die Fahrt zur Arbeit mit zum Teil beträchtlichen Anreisewegen. Bei der Vergabe der derzeit noch kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze wird Mitarbeitern, die in Fahrgemeinschaften beteiligt sind, Vorrang eingeräumt. Das durch Dienstfahrten bedingte Verkehrsaufkommen lässt sich durch eine gute Datenbasis (Genehmigungspflicht von Dienstreisen, Fahrtenbücher bei den Dienst-Kfz u. a.) sehr gut errechnen. Von den im Jahr 2007 dienstlich zurückgelegten 641.508 Kilometern wurden 296.605, also 49 Prozent, vergleichsweise umweltfreundlich mit der Bahn zurückgelegt. Durch die mit der Eingliederung des Landesdenkmalamtes gestiegene Anzahl an Mitarbeitern ist die Gesamtzahl an zurückgelegten Kilometern bis zum Jahr 2010 auf 683.162 Kilometer pro Jahr gestiegen; 2011 lag die Gesamtkilometerzahl allerdings rund 7 Prozent niedriger. Hierbei spielt vor allem die 2011 deutlich geringere Zahl an Bahnkilometer eine entscheidende Rolle. Sie lag mit 202.507 km rund ein Drittel unter der des Vorjahres. Gleichzeitig ist auch der Anteil an Kilometern mit Privat-Kfz von 8 Prozent im Jahr 2009 auf 2 Prozent in 2011 zurückgegangen, während der Anteil an mit dem Dienst-Pkw zurückgelegten Kilometer im gleichen Zeitraum mit 39 Prozent ungefähr gleich geblieben ist. Der Anteil an mit dem Flugzeug zurückgelegten Kilometern ist auf 27 Prozent in 2011 gestiegen. Ein wesentlicher Grund dürfte darin liegen, dass durch die hohe Aktualität des Themas Energiewende dazu überproportional viele Termine in Berlin wahrzunehmen waren. Bei Dienstreisen außerhalb des Saarlandes ist grundsätzlich die Bahn zu benutzen; Ausnahmen ergeben sich lediglich dann, wenn Termingründe die Wahl des Flugzeugs zwingend erscheinen lassen oder Zielorte besucht werden, die mit der Bahn nur sehr schlecht erreichbar sind. Da seit Juli 2010 die Regionalzüge im Saarland mit Ökostrom angetrieben werden, bedeutet die Nutzung der Bahn bei Dienstreisen innerhalb des Saarlandes eine doppelte ökologische Entlastung. Für Dienstreisen innerhalb der Stadt Saarbrücken stehen zwei Pedelecs (Elektrorad, dessen elektrische Fahrunterstützung nur durch Treten der Pedale abgefordert werden kann) als Dienstfahrräder zur Verfügung. Zudem kann für Strecken bis etwa 100 Kilometer seit Herbst 2011 ein Elektrofahrzeug genutzt werden. Eine immer stärkere europäische Zusammenarbeit, aber auch die Verlagerung von Abteilungen des Bundesumweltministeriums und der entsprechenden Gremien nach Berlin kann dazu führen, dass die zurückgelegte Kilometerleistung in den kommenden Jahren leicht zunehmen wird. Um den Flottenverbrauch der Dienstwagen zu senken wurden für das Jahr 2011 ein sparsames Hybridfahrzeug (Toyota Prius), ein emissionsarmes Erdgasfahrzeug (Opel Combo) sowie sparsamere Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter angeschafft. Im Jahr 2009 wurde der Flottenverbrauch erheblich um 2 Liter auf 6,3 Liter gesenkt. In den vergangenen beiden Jahren lag der Wert konstant bei etwa 7 Liter. 25 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Kraftstoff- und Flottenverbrauch (eigener Fuhrpark) 20072008200920102011 Kraftstoffverbrauch (Diesel, Benzin und Erdgas*) in Liter (l) Zurückgelegte Strecke in Kilometer (km) Durchschnittsverbrauch (l/100 km) 19.485 19.933 16.573 15.436 18.058 231.908 8,40 240.182 8,30 263.723 6,28 219.494 7,03 249.005 7,25 * Erdgas wurde mit Faktor 1,5 auf Benzin umgerechnet Während die dienstlich zurückgelegten Kilometer insgesamt und in ihrer spezifischen Verteilung auf die einzelnen Verkehrsmittel gut dokumentiert werden können, sind die direkten Umweltauswirkungen der Mobilität der Mitarbeiter zum und vom Arbeitsplatz derzeit kaum zu quantifizieren. Die durch die Fahrt zum Arbeitsplatz verursachten Emissionen und der dadurch bedingte Kraftstoffverbrauch dürften allerdings deutlich über den durch dienstliche Fahrten verursachten direkten Umweltauswirkungen liegen. Dies lässt sich aus den Ergebnissen zweier Studien zur Verkehrsmittelwahl der Mitarbeiter aus den Jahren 1995 und 1999 ableiten. Danach benutzten 56 Prozent (1995) bzw. 75 Prozent (1999) der Befragten (jeweils bezogen auf die Rückläufe der Fragebögen) das Auto für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Das im Jahr 2007 eingeführte Jobticket wirkt sich auf die direkten Umweltauswirkungen der Mobilität der Mitarbeiter zum und vom Arbeitsplatz sehr positiv aus. Am 31.12.2011 waren 74 Jobticket-Nutzer bei der Deutschen Bahn für das zu diesem Zeitpunkt noch mit den Ressorts Umwelt, Energie und Verkehr geführte Ministerium registriert. Dies bedeutet einen Anstieg der Nutzerzahlen von gut 20 Prozent gegenüber 2009. Dienstreisen (zurückgelegte Strecke in km pro Jahr)* Verkehrsmittel Flugzeug Kfz Bahn Gesamt pro Mitarbeiter * Ab 2008 mit LDA. 26 20072008200920102011 54.816 290.087 296.605 107.104 287.359 258.224 85.074 317.782 269.853 131.735 250.314 301.113 169.767 261.062 202.507 2.400 2.457 2.498 2.491 2.284 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 7.1.10. Abfallaufkommen Das Abfallwirtschaftskonzept des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz basiert auf den Grundsätzen „Vermeiden vor verwerten“ und „Verwerten vor entsorgen“. Nach diesen Grundsätzen werden beispielsweise Getränke für den Sitzungsbetrieb nur in Mehrwegflaschen gekauft. Für batteriebetriebene Geräte (wie etwa Digitalkameras) werden in aller Regel wiederaufladbare LithiumMetallhydrid-Akkus statt Einweg-Batterien beschafft. Die beim Verwaltungsbetrieb entstehenden hausmüllähnlichen Abfälle werden streng nach Fraktionen getrennt erfasst, nach Möglichkeit der Wiederverwertung zugeführt oder ordnungsgemäß als Restmüll entsorgt. In der Keplerstraße 18 stehen in jeder räumlich abgegrenzten Arbeitseinheit Sammelgefäße für die sortenreine Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen (Grüner Punkt, Bioabfall, Papier, Glas, Restmüll) zur Verfügung. Leuchtstoffröhren sowie größere elektrische Geräte werden über den Wertstoffhof der ZKE (Zweckverband Kommunale Entsorgung) ordnungsgemäß entsorgt, für kleinere Elektro- und Kunststoffabfälle sowie Metall steht seit Februar 2012 die Orangene Wertstoff-Tonne zur Verfügung, die alle acht Wochen kostenlos geleert wird. Wertstoffe und Restmüll werden für die Gebäude Keplerstraße und Saaruferstraße durch die ZKE entsorgt. Abfallaufkommen pro Jahr (in kg) 20072008200920102011 Restmüll* 7.020 7.020 7.020 7.020 7.020 Altpapier* 13.890 14.000 13.650 19.180 12.420 Elektronikschrott* k.A. k.A. 400 k.A. k.A. Weitere Abfallstoffe k.A. k.A. k.A. k.A. 1.6201 *ohne LDA und Saaruferstraße (keine Angaben verfügbar, da keine Aufschlüsselung durch Vermieter); Restmüll aus Behältervolumen mit Dichte 90 kg/m³ umgerechnet 1 Alkalische Beizlösung (im Landesdenkmalamt, November 2011) Nach dem hohen Wert des Abfallaufkommens im Bereich Papierabfälle im Jahr 2010 (verursacht durch die Entsorgung von Altakten) ist der Wert in 2011 wieder deutlich gesunken und liegt mit 12.420 kg leicht unter dem Niveau der Vorjahre. Im November 2011 wurden im Landesdenkmal 1.620 kg alkalische Beizlösung fachgerecht entsorgt. 27 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen 7.2. Umweltziele des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des EMAS-Prozesses Für den dreijährigen Validierungszyklus 2009-2011 hatten wir uns 2009 folgende Umweltziele gestellt: Ziel 1: Reduktion der Verbrauche (Fernwärme, Strom, Wasser) um 5 % gegenüber 2008 Maßnahmen Verant- Geld- Zeit- Bewertung wortlich mittel rahmen Energiegutachten durch Ingenieurbüro durchführen UMB Auswahl und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen UMB/UMV Auswertung der Umsetzung UMB nach Haushalt Hinweis 2009 – 2012 erledigt liegt vor Bis Ende 2011 offen Erneuerung der zentralen Heizungsanlage Keplerstr. 18 in 2012. Neue Dämmung für alle Heizungsleitungen. Trennung von Trink- und Löschwasserleitungen in Ausschreibungen. Bis Ende 2012 offen Erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen in 2013. Ziel 2: Schritte zur nachhaltigen Mobilität Maßnahmen Beschaffung von DienstKfz im PKW-Bereich bis max. 120 g CO2/km Verant- Geld- Zeit- Bewertung wortlich mittel rahmen A/4 Das MUEV bemüht sich UMB/UMV durch entsprechende Öffentlichkeitsmaßnahmen die Anzahl der Teilnehmer am Job-Ticket im MUEV pro Jahr um 5 % zu steigern für Frühjahr 2011 ist geplant, mit SaarVV einen Infotag zum Jobticket im MUEV durchzuführen 28 - ständig läuft - 01/2010 – 12/2011 offen Hinweis Der Infotag im Frühjahr 2011 mit dem SaarVV hat stattgefunden, es konnten daraufhin einige neue Jobticket-Nutzer gewonnen werden. UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 Ziel 3: Neufassung des Ressortprogramms Umwelt der Saarland Agenda Maßnahmen Die aktuelle Saarlandagenda wird neugefasst und die Premiumziele werden neu definiert Verant- Geld- Zeit- Bewertung wortlich mittel rahmen UMV / Lattwein - 01/2011 – Ende 2011 erledigt Hinweis Wird in dieser Form nicht weiterverfolgt (Begründung in Kapitel 7.3). Die Ziele 4 bis 6 waren auf das Landesdenkmalamt bezogen und fallen weg. Ziel 7: Energiemanagement für die Liegenschaften des MUEV Maßnahmen Verant- Geld- Zeit- Bewertung wortlich mittel rahmen Beauftragung eines UMB/ UMV Unternehmens zur Installation eines Energiemanagementsystems in den MUV-Liegenschaften inkl. Durchführung einer Informationskampagne zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der Hausverwaltung und aller Objektnutzer Nach Angebot 2010 2012 offen Hinweis Wurde beauftragt und läuft. 29 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Für den neuen Validierungszeitraum 2012-2014 wurden zusammen mit der Hausspitze neue Umweltziele erarbeitet. I. Ziele zu direkten Umweltauswirkungen Ziel 1: Vierteljähriges Monitoring der Energieverbräuche des MUV Maßnahmen Smart meetering Daten Keplerstr./ Gutenbergstr. werden mit Ablesedaten und Rechnungsdaten verglichen. Monatlich werden die Verbrauchsdaten mit den Vorjahresganglinien verglichen. Die Trends, evtl. Peaks der Input-/ Outputdaten werden quartalsweise schriftlich analysiert, auftretende Peaks werden unmittelbar untersucht und die durchgeführten Maßnahmen und Ergebnisse entsprechend dokumentiert. Verant- wortlich UMB Geld- mittel Nach Bedarf Zeit- rahmen 2013 Bewertung und Hinweis Interne Maßnahmenliste des Gutachters Herr Hub vom 1.12.2011 (Punkte 5-7) Ziel 2: Reduktion des Verbrauchs von Fernwärme, Strom und Wasser um 7 % gegenüber . dem Durchschnitt der Jahre 2009-2011 Maßnahmen 30 Verant- wortlich Geld- mittel Zeit- rahmen Regelungsüberprüfung der Lüftungsanlage in Zusammenarbeit mit dem LZD UMB / Hausverwaltung Nach Bedarf und HH 2012-2015 Überprüfung der steigenden Wasserverbräuche durch eine Fachfirma in Zusammenarbeit mit dem LZD UMB / Hausverwaltung Nach Bedarf und HH 2012-2015 Bewertung und Hinweis Eigene Überprüfungen der Daten haben für den Wasserbereich keine Erklärungen der zeitweise hohen Verbräuche erbracht. Im Bereich Strom konnten die Kühlsysteme des zweiten Serverstandortes als (mit-)ursächlich für den steigenden Stromverbrauch identifiziert werden. UMWELTERKLÄRUNG 2012 Ziel 3: Einführung von EMAS in den Zentralen der vier nachgeordneten Dienststellen (LUA, LKVK, SFL, LAV) Maßnahmen Ausschreibung als Coaching-Maßnahme Einführung EMAS Verant- wortlich UMB UMB / Externer Coach Geld- mittel Mittel sind im HHEntwurf eingebracht Zeit- rahmen Bewertung und Hinweis 2013-2014 Die EMAS-Einführung in den nachgeordneten Dienststellen des MUV ist ein Projekt der Hausspitze mit hoher Priorität. 2013-2014 Ziel 4: Energetische Sanierung des Dienstgebäudes Gutenbergstr. 28 Maßnahmen In Absprache mit dem Ministerium für Finanzen wird bis Ende 2012 eine Kostenberechnung für die genannte Maßnahme durchgeführt. Wesentliche Aspekte sind die Erneuerung der Fenster und die Außendämmung des Gebäudes. II. Verant- wortlich UMB / A/2 Geld- mittel Nach Bedarf und HH Zeit- rahmen 2013-2014 Bewertung und Hinweis Kostenermittlung des LZD läuft. Ziele zu indirekten Umweltauswirkungen Ziel 1: Bestimmung neuer Leitziele indirekter Umweltauswirkungen, Quantifizierung und Festlegung gültiger Indikatoren Maßnahmen Verant- wortlich Festlegung neuer Leitziele bei indirekten Umweltauswirkungen UMB / UMV Quantifizierung und Indikatorenbildung UMB / UMV Geld- mittel Zeit- rahmen 2013 Bewertung und Hinweis In Abstimmung mit den Abteilungen und der Hausspitze werden die Leitziele der indirekten Umweltauswirkungen neu formuliert. 2013-2014 31 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Ziele zu direkten Umweltauswirkungen Innerhalb der direkten Umweltauswirkungen hatte sich das Umweltministerium sieben Ziele gesetzt, die auf die Reduzierung von direkten Umweltauswirkungen mit besonderer Relevanz abzielen. Die drei Ziele im Zuständigkeitsbereich des Landesdenkmalamtes können keiner abschließenden Bewertung mehr unterzogen werden, da das Landesdenkmalamt seit der Regierungsneubildung nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des MUV liegt. Erstes Ziel war die „Reduktion der Verbrauche (Fernwärme, Strom, Wasser) um 5 % gegenüber 2008“. Das Ingenieurbüro Rödel und Beul hat Ende 2009 eine Analyse zum energetischen Zustand des damaligen MUEV (Keplerstr./ Gutenbergstr.) vorgelegt, mit konkreten Vorschlägen zur Erneuerung der primären Wärmeversorgung und zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle (Gutenbergstr. 28). Die Erneuerung der zentralen Heizungsanlage im Dienstgebäude Keplerstraße 18, die auch die Gutenbergstraße 28 mitversorgt, wurde im Juli 2012 begonnen und soll bis Anfang Oktober 2012 fertiggestellt sein. Neben dem Einbau hocheffizienter Pumpen, die eine erhebliche Einsparung elektrischer Energie gegenüber den bisherigen Pumpen erwarten lassen, wird eine deutliche Verbrauchsreduzierung beim Wärmeverbrauch erwartet. Diese Reduktion ergibt sich durch folgende Maßnahmen: • • • • Erneuerung der Fernwärmeübergabestation mit Wärmetauscher, Erneuerung der Heizverteilung, Einbau von Strangdifferenzdruckreglern, Austausch der Thermostatventile. Darüber hinaus wurde bei allen Heizungsleitungen die vorhandene KMF-haltige Dämmung nach TRGS entsorgt und eine neue Dämmung aufgebracht. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt. Der Austausch der Pumpen hatte noch den positiven Nebeneffekt, dass die asbesthaltigen Flansche der alten Pumpen fachgerecht entsorgt werden konnten. Durch die Verzögerung der Umsetzung der Gesamtmaßnahme, wegen fehlender HH-Mittel in 2010/11, wird sich der erwartete Einspareffekt im Strom- und Fernwärmeverbrauch erst im nächsten Jahr bemerkbar machen. Im Moment ist auch die Trennung von Trink- und Löschwasserleitungen in der Ausschreibung. Sowohl im Rahmen der Heizungserneuerung als auch bei dieser Maßnahme wird mit den beauftragten Fachfirmen, dem bauleitenden Ingenieurbüro Rödel und Beul und dem Landesamt für Zentrale Dienste erneut versucht festzustellen, ob im Wasserleitungssystem eine Begründung für den angestiegenen Wasserverbrauch zu finden ist. 2013 wird das MUV eine Überprüfung der Regelungseinstellungen im Bereich der Lüftungs- und Klimaanlage vornehmen, um zu einer Reduktion des Verbrauchs elektrischer Energie zu kommen. Das zweite Ziel war plakativ mit dem Titel „Schritte zur nachhaltigen Mobilität“ zusammengefasst. Neben der Umrüstung der Dienst-Pkw-Flotte auf emissionsarme Mobile bemüht sich das Ministerium, die Anzahl der Teilnehmer am Job-Ticket der Bahn um mindestens 5 % pro Jahr zu steigern. Dieses Ziel wurde für 2010 und 2011 deutlich übertroffen (s. Punkt 7.1.9). Das ehemals siebte Ziel betraf das Energiemanagement für die Liegenschaften des MUV. Von Oktober 2012 bis Ende September 2012 wurden in den Zentralen der nachgeordneten Dienststellen des MUV Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt und versucht ein Energiemanagement aufzubauen. Der Abschlussbericht liegt im Entwurf vor und soll bis Ende des Jahres mit den betroffenen Dienststellen, der Hochbauverwaltung im Finanzministerium und der Abteilung Klimaschutz, Energie, Verkehr und Luftfahrt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr diskutiert und den Hausspitzen der zuständigen Ministerien Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht werden. 32 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 Ziele zu indirekten Umweltauswirkungen Drittes Ziel war die „Neufassung des Ressortprogramms Umwelt der Saarland Agenda“. Mit dem Regierungswechsel 2009 wurde die Saarland-Agenda allerdings als solche aufgegeben. Ob nach dem neuerlichen Regierungswechsel nun ein neues Umweltprogramm schriftlich fixiert wird, steht noch nicht fest. Die sogenannten Premium-Ziele sind in Kapitel 7.3 dargestellt. Ein Überblick über die gesamten Aufgabenbereiche der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik im Saarland ergibt sich aus der Vorhabenplanung. Die aktuelle Vorhabenplanung des MUV für diese Legislaturperiode wird zur Zeit auf Grundlage der Ausführungen der Hausspitze vom 15. Juni 2012 im Landtagsausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird eine konkrete Projektliste erarbeitet, die mit Verantwortlichkeit, Zielcontrolling und Finanzierbarkeit hinterlegt wird. Die konkrete Umsetzung des Controllings wird nach Fertigstellung der Liste mit der Hausspitze abgesprochen. Mit Erarbeitung dieser Projektliste werden auch die Ziele der indirekten Umweltauswirkungen festgelegt und einem systematischen Zielcontrolling unterstellt. Herausgehoben aus dieser detaillierten Vorhabenplanung sind einige wenige Leitprojekte, die so konzipiert wurden, dass sie dem partizipativ-kooperativen Ansatz gerecht werden und möglichst viele und unterschiedliche umweltpolitische Akteure und gesellschaftliche Gruppen mit einbinden. Die Umsetzung dieser Leitprojekte und der Vorhabenplanung insgesamt, die Effizienz der entsprechenden Handlungsinstrumente (etwa Förderprogramme) sowie das Erreichen der umweltpolitischen Ziele werden laufend kontrolliert. Die Methoden zur Analyse und Bewertung solcher Projekte – und damit auch der indirekten Umweltauswirkungen – müssen dabei permanent verbessert werden. Gerne bezieht das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dabei auch den Sachverstand Dritter mit ein. Eine wichtige Hilfe bei dieser Umsetzungskontrolle leistet außerdem die Umweltberichterstattung, die sich in Form regelmäßiger Berichte widerspiegelt. Diese Berichte (z. B. Waldschadensbericht, Bericht über den Zustand des Staatswaldes, Gewässergütebericht u. a.) werden in aller Regel unmittelbar nach Erstellung über das Internet (www.umwelt.saarland.de) veröffentlicht und mit den wichtigsten umweltpolitischen Interessengruppen ausführlich diskutiert. 7.3 Indirekte Umweltauswirkungen Neben den direkten Umweltauswirkungen des Verwaltungsbetriebes überwiegen jedoch die so genannten indirekten Umweltauswirkungen, die sich aus dem politischen, normativen und administrativen Handeln des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ergeben. Diese indirekten oder mittelbaren Wirkungen auf die Umwelt sind geradezu der Daseinszweck einer für die Umwelt zuständigen Behörde: Ihre Aufgabe ist es, bessere Umweltstandards durchzusetzen, um die Belastungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft zu verringern oder zusätzliche Belastungen, etwa durch technische Anlagen, zumindest auf das jeweils technisch machbare Maß zu beschränken. Um diesen Zweck erfüllen zu können, stehen dem Ministerium eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die bereits im Kapitel 4 „Aufgaben und Tätigkeiten“ aufgeführt wurden. Die Fülle der Aufgabenbereiche, aber auch die Zuständigkeit für das gesamte Bundesland Saarland sowie die Mitwirkung auf nationaler wie auch europäischer Ebene bewirken, dass die indirekten Umweltauswirkungen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erheblich relevanter sind als die direkten Umweltaspekte. Zwischen direkten und indirekten Umweltauswirkungen gibt es dabei hinsichtlich der Zielrichtung einen entscheidenden Unterschied: Während die direkten Umweltauswirkungen, also die Belastung der Umwelt durch den Verwaltungsbetrieb, so gering wie möglich gehalten werden sollen, setzt das Ministerium alles daran, möglichst große indirekte Wirkungen auf die Umwelt zu erzielen – natürlich in dem oben genannten positiven Sinne. Wenn sich eine zusätzliche Belastung der Umwelt nicht vermeiden lässt, so bleibt es das Ziel, diese Zusatzbelastung so gering wie möglich zu halten oder an anderer Stelle – etwa im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung – zu kompensieren. 33 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Dabei münden die Bestrebungen im Bereich der indirekten Umweltauswirkungen in verschiedene Premium-Ziele, die das zentrale Leitgerüst der Politik des Ministeriums abbilden. Die letzten Jahre waren im Bereich der indirekten Umweltauswirkungen durch eine fehlende Kontinuität gekennzeichnet. Der Regierungswechsel 2009 sowie das vorzeitige Ende der Jamaika-Regierung 2012 haben dazu geführt, dass neue Umweltziele in die EMAS-Validierung eingebracht wurden und nun zu Teilen wieder ausgegliedert sind. Für die Bereiche Energie und Verkehr ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zuständig, für Landes- und Stadtentwicklung das Ministerium für Inneres und Sport. Folglich hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz keine direkten Einflussmöglichkeiten mehr auf die Entwicklung in diesen Bereichen im Saarland, so dass sie nicht mehr in die diesjährige EMAS-Validierung einbezogen werden. Die indirekten Umweltauswirkungen in den Bereichen Flächenverbrauch, Energie, Klima und Verkehr mit den Premium-Zielen „Flächenverbrauch verringern“, „Klima schützen“, „Erneuerbare Energien ausbauen“ und „ÖPNV-Nutzung steigern“ werden in der diesjährigen EMAS-Evaluierung nicht mehr betrachtet. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich als ein Umweltziel die Überarbeitung und Ergänzung der Premiumziele entsprechend der Neu-Betrachtung der indirekten Umweltauswirkungen für das Jahr 2013 gesetzt. Diese Selbstverpflichtung ist auch in den Umweltleitlinien niedergeschrieben. Dazu wird die Hausspitze zusammen mit den Abteilungsleitern und dem EMAS-Team zu Beginn des Jahres 2013 einen Workshop abhalten. Insbesondere die neu hinzugekommenen Bereiche Landwirtschaft sowie Arbeits- und Verbraucherschutz werden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Premiumziele spielen. Die sechs Premium-Ziele geben einen Überblick über einen Großteil der indirekten Umweltauswirkungen durch die Politik und Administration des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes. Sie wurden in Workshops und in Absprache mit der Hausspitze und den Fachabteilungen ermittelt. Das Controlling zu den Premium-Zielen ist bei der Hausspitze angesiedelt. Mit der Neuformulierung der Premium-Ziele wird auch das Controlling derselben neu geregelt. Für einige der indirekten Umweltauswirkungen existieren bereits genaue und langjährige Statistiken (des Statistischen Landesamtes oder des Ministeriums selbst). Andere Umweltdaten, wie etwa der Gewässerzustand oder das Hausmüllaufkommen, werden regelmäßig von der zuständigen Fachbehörde erfasst. Das Ministerium ist bestrebt, die Wirkung und den Erfolg von Förderprogrammen stärker als bisher einer Evaluierung zu unterziehen. Gleichzeitig wirkt sich die Einsparungsverpflichtung des Landes aufgrund der Schuldenbremse auch auf das Ministerium aus. So können Expertengutachten zur Ermittlung von aktuellen Werten nur noch selten eingeholt werden, gleichzeitig müssen Maßnahmen und Förderprogramme auf allen Sachgebieten reduziert werden. 34 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 2 Übersicht über die indirekten Umweltauswirkungen Diese sechs Premium-Ziele spiegeln die aktuellen Kernbereiche der nachhaltigen Umweltpolitik im Saarland in großen Teilen wieder. Leitziel (derzeitiger Stand)* Quantifizierung Indikator 1. Biologische Vielfalt erhalten In der Entwicklung für das Saarland Index [Maßzahl in %] über die Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten in bestimmten Hauptlebensraum- und Landschaftstypen 2. Ökologische Landnutzung stärken Aktueller Stand: 8.259 ha (Stand: 31.12.2011) Ausbau der gemäß EU„Bioverordnung“ genutzten landwirtschaftlichen Fläche auf 8.500 ha bis 2013 Gemäß EU-“Bioverordnung“ (834/2007) genutzte landwirtschaftliche Fläche in ha 31.12.2010: 7.987 ha 31.12.2006: 7.294 ha 3. Ökologischen Gewässerzustand verbessern Aktueller Stand: 24 Prozent1 (Stand: 31.12.2006) Ausbau des Anteils an Gewässer in gutem ökologischen Zustand auf 65 Prozent bis 2015 Anteil der meldepflichtigen Oberflächenwasserkörper (Gewässer > 10 km² Einzugsgebiet) in gutem ökologischen Zustand oder besser in Prozent 4. Abfall verringern Aktueller Stand: 156,8 kg / . Einwohner und Jahr (Stand: 31.12.2011) Reduktion des Hausmülls auf 164,6 kg / Einwohner und Jahr bis 2014 Ziel erreicht Pro-Kopf-Aufkommen Hausmüll in kg / Einwohner und Jahr 5. Stärkung naturnaher Waldwirtschaft Aktueller Stand: 10,0 Prozent (Stand: 31.12.2011) 31.12.2010: 10,0 Prozent 31.12.2006: 4,7 Prozent Dauerhaft mindestens 10 Prozent des Staatswaldes Anteil der nicht bewirtschafteten Holzbodenfläche an der gesamten Holzbodenfläche im Staatswald in Prozent 6. Luftqualität verbessern Aktueller Stand: 42 μg/m³ (Jahresmittelwert 2011) Reduktion auf unter 40 μg/m3 bis 2015 Jahresmittelwert Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstation Saarbrücken-Verkehr in der Mainzerstraße in μg/m³ 31.12.2010: 202,2 kg / Ew und Jahr 31.12.2006: 212,2 kg / Ew und Jahr Jahresmittelwert 2010: 44 μg/m³ Jahresmittelwert 2006: 46 μg/m³ * Datenabfrage im August 2012. 1 Wert korrigiert gegenüber Umwelterklärung 2011. Die gewählten Indikatoren entsprechen zum Teil bundesweit genutzten Indikatoren (z.B. ökologische Landnutzung), zum Teil sind es gängige Standardindikatoren (z.B. Flächenverbrauch) und wurden zusammen mit den Fachreferaten ausgewählt. 35 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Biologische Vielfalt Erstes Premium-Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt im Saarland. Als Indikator für dieses Ziel wurde der Index über die Bestandsgrößen ausgewählter und repräsentativer Vogelarten in bestimmten Hauptlebensraum- und Landschaftstypen ausgewählt, der sog. Vogelindikator. Dazu müssen für die typischen Hauptlebensräume und Landschaften im Saarland (Agrarland, Wälder, Siedlungen und Binnengewässer) je zehn repräsentative Vogelarten ausgewählt werden. Für jede Art wird aus der Anzahl der Reviere bzw. der Brutpaare in statistisch repräsentativen Probeflächen je ein indizierter Wert für die Bestandsgröße errechnet. Anschließend wird für jeden Hauptlebensraum bzw. Landschaftstyp das arithmetische Mittel der Zielerreichungsgrade über alle zehn ausgewählten Vogelarten gebildet, gewichtet und summiert, wobei sich die Gewichtung auf den Flächenanteil des jeweiligen Lebensraums im Saarland bezieht. Dieser Indikator hat sich bereits auf Bundes- und auf europäischer Ebene bewährt und soll den Zustand repräsentativer Vogelarten für das Saarland anzeigen – und wird somit ein Maß für den Zustand der biologischen Vielfalt im Saarland sein. Eine wichtige Aufgabe des Arten- und Biotopschutzes, im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes in Referat D/4 angesiedelt, beim Erhalt der biologischen Vielfalt ist es, die Bestände, Entwicklungsformen, Biotope und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenarten zu pflegen und zu entwickeln. Zentraler Bestandteil dieser Aufgabe ist die saarländische Biodiversitätsstrategie, die aktuell weiterentwickelt wird. Um einen guten Erhaltungszustand der saarländischen Natura 2000-Gebiete zu erhalten bzw. zu entwickeln, werden zurzeit Managementpläne aufgestellt. Generell werden Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im ländlichen Raum in den Entwicklungsplan Ländlicher Raum (ELPR) Saar 2014-2020 integriert. Leider gab es keine Fortschritte hinsichtlich des Indikator-Erstellungsprozesses im Saarland. Das Delphi-Verfahren, in dem die repräsentativen Vogelarten für das Saarland ausgewählt und das weitere Vorgehen zur Ermittlung der Reviere und Brutpaare diskutiert werden soll, hat noch nicht stattgefunden, ist aber für 2013 angedacht. Folglich kann für die aktuelle EMAS-Validierung kein Indexwert angegeben werden. Ökologische Landnutzung Das zweite Premium-Ziel, „ökologische Landnutzung stärken“, fokussiert sich auf die ökologischen Gesichtspunkte der Landwirtschaft, welche im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Referat B/3 „Ernährung, Ökologischer Landbau und Regionalvermarktung“ angesiedelt sind. Seit der Regierungsbildung im Mai 2012 gehört auch die konventionelle Landwirtschaft wieder zum Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz. Zentrale Ziele der Aufgaben im Bereich des Ökologischen Landbaus sind neben der ökologischen Erzeugung regionaler Lebensmittel auch der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, der Schutz vor Erosion, die Verminderung von Nähr- und Schadstoffausträgen in Grund- und Oberflächengewässer, die Erhöhung der Artenvielfalt sowie die Verminderung landwirtschaftsbedingter, klimarelevanter Emissionen. Um dies zu erreichen, werden Fachtagungen im Bereich des Ökologischen Landbaus durchgeführt und die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte gefördert. Wichtigstes Instrument zum Ausbau des ökologischen Landbaus ist die finanzielle Förderung, zum einen für die Einführung ökologischer Anbauverfahren, zum anderen für die Beibehaltung dieser, sowie die Förderung der kostenlosen Beratung zur Umstellung oder Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Indikator für dieses Premium-Ziel ist die „gemäß EU-„Bioverordnung“ (834/2007) genutzte landwirtschaftliche Fläche in Hektar“. Bis zum 31.12.2013 soll eine dementsprechend genutzte Fläche von 8.500 ha im Saarland erreicht werden. Der aktuelle Wert für 2011 liegt bei 8.259 ha und somit bei 10,6 Prozent. Aufgrund geänderter Fördermöglichkeiten in 2012 können in diesem Jahr keine Neuantragssteller gefördert werden. Folglich wird sich die ökologisch genutzte landwirtschaftliche Fläche insgesamt nur geringfügig ändern. 36 UMWELTERKLÄRUNG 2012 7 Gewässerzustand Premium-Ziel drei, „ökologischen Gewässerzustand verbessern“, ist schon seit mehreren Jahren Teil der EMAS-Validierung und ein wichtiges Handlungsfeld des Ministeriums. Indikator für das Ziel „ökologischen Gewässerzustand verbessern“ ist der „Anteil der meldepflichtigen Oberflächenwasserkörper (Gewässer > 10 km² Einzugsgebiet) in gutem ökologischen Zustand oder besser in Prozent“, wobei hier der Zielwert bei 65 Prozent bis 2015 liegt. Die letzte Erhebung im Jahr 2007 ergab hierbei einen Anteil von 24 Prozent. Weitere Verbesserungen können frühestens in dem Entwurf des zweiten Bewirtschaftungsplans Ende 2014 auf der Basis der Daten von 2012 dokumentiert werden. Vergleichbare Werte für den Zeitraum vor 2007 sind aufgrund eines Wechsels der Bewertungsmethode nicht definierbar. Insgesamt müssen 33 Messstandorte im Saarland rund 1000 Kilometer berichtspflichtige Gewässer abdecken, wobei etwa 30 Kilometer der berichtspflichtigen Gewässer nicht überwacht werden. Die finanziellen und personellen Kapazitäten lassen eine häufigere und flächendeckendere Überwachung nicht zu. Rechtlicher Rahmen für Maßnahmen und Programme im Bereich der Gewässerökologie ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU. Diesbezüglich wurde im Jahr 2009 ein behördenverbindlicher Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm erstellt und veröffentlicht, in welchen neben einer Bestandsaufnahme auch die geschätzten Investitionen und die programmatischen Maßnahmen zum Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 aufgelistet sind. Die im Maßnahmenprogramm für die Saar und ihren Nebenflüssen dargelegten Maßnahmen sind unterschiedlicher Art und reichen von Kanalbaumaßnahmen, Kläranlagennachrüstungen über hydro-morphologische Maßnahmen bis hin zur Herstellung potentieller Habitate. Federführend wird die Wasserrahmenrichtlinie im Ministerium in Referat E/2 „Wasser und Abwasser“ umgesetzt. Abfall Indikator des vierten Premium-Ziels, „Abfall verringern“, ist das „Pro-Kopf-Aufkommen an Hausmüll in Kilogramm pro Einwohner und Jahr“ mit dem Ziel, den Wert auf 164,6 kg pro Einwohner und Jahr bis 2014 zu reduzieren. Während im Jahr 2010 das Pro-Kopf-Aufkommen an Hausmüll noch bei 202,2 kg pro Einwohner lag, sank der Wert im Jahr 2011 auf 156,8 kg pro Einwohner und Jahr und damit unter den Zielwert. Damit kann dieses Ziel als erfüllt angesehen werden. Die direkten Einflussmöglichkeiten der Landesregierung bzw. des Umweltministeriums auf die Entwicklung des Abfallaufkommens sind gering und beschränken sich auf an die Adresse der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtete Handlungsempfehlungen im Abfallwirtschaftsplan Saarland, Teilplan Siedlungsabfälle. Insbesondere die Verstärkung des Mengenbezugs beim Gebührenmaßstab sowie der Ausbau der Bioabfallerfassung haben eine große Mengenrelevanz. Der für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten zuständige Entsorgungsverband Saar ist den Empfehlungen weitgehend gefolgt, so dass seit Januar 2011 fast im gesamten Landesgebiet die Müllgebühren nach Anzahl der Leerungen bzw. nach dem Gewicht ermittelt werden. Dies hat zur starken Reduktion des Pro-Kopf-Hausmüllaufkommens geführt. 37 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7 Umweltauswirkungen Naturnahe Waldwirtschaft Das fünfte Premium-Ziel lautet „Stärkung naturnaher Waldwirtschaft“. Naturnahe Waldwirtschaft ist gekennzeichnet durch umwelt- und ressourcenschonende Waldpflegeverfahren und -techniken und vor allem durch eine den natürlichen Verhältnissen angepasste, standortgerechte Zusammensetzung der Baumarten weitgehend ohne künstliche Aufforstung. Eine wichtige Maßnahme hierzu ist die Biodiversitätsstrategie für Buchenwälder. Demnach soll die Waldbewirtschaftung so weiter entwickelt werden, dass die natürliche biologische Vielfalt in den Wäldern nachhaltig gesichert bzw. wieder hergestellt wird, durch Maßnahmen zur Sicherung und Integration von Alt- und Totholz-Lebensgemeinschaften, zur Förderung so genannter Lichtwald-Arten (z.B. verschiedene Schmetterlingsarten) und zur naturnahen Entwicklung der Wald(fließ)gewässer als wichtige Vernetzungsstrukturen. Eine weitere Maßnahme ist das Biotopholzprogramm, mit welchem insbesondere alte und mächtige Bäume, die Rückzugsräume für besonders schützenswerter Vogelarten (z.B. Specht, Hohltaube, Waldkauz) und wichtige Fledermausquartiere darstellen, geschützt werden sollen. Ausdruck finden viele dieser Maßnahmen vor allem im „Urwald vor den Toren der Stadt“, einem 1000 ha großen Wald-Naturschutzgebiet, in welchem auf eine wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes Holz gänzlich verzichtet wird. Indikator für dieses Premium-Ziel ist der „Anteil der nicht bewirtschafteten Holzbodenfläche an der gesamten Holzbodenfläche im Staatswald in Prozent“. Holzbodenfläche ist die forstliche Betriebsfläche ohne Nichtholzbodenfläche und entspricht etwa 96 Prozent der gesamten Waldfläche im saarländischen Staatsforst. Ziel ist es, im Saarland dauerhaft 10 Prozent der Holzbodenfläche im Staatsforst nicht zu bewirtschaften, so dass sich dort der Wald natürlich (weiter-)entwickeln kann. Bei den nicht bewirtschafteten Waldflächen handelt es sich hauptsächlich um Großschutzgebiete, Naturwaldzellen, Kernzonen der Biosphäre, Referenzflächen sowie Projektflächen für Alt- und Totholzbiozönosen. Aktuell werden 3793 Hektar und somit rund 10 Prozent der Holzbodenfläche im Staatswald nicht bewirtschaftet. Dieser Flächenanteil soll dauerhaft erhalten werden. Zuständig für die Bewirtschaftung der Staatswälder ist der SaarForst Landesbetrieb. Luftqualität Das sechste und letzte Premium-Ziel lautet „Luftqualität verbessern“. Aufgrund europäischer Vorgaben der Richtlinie 2008/50/EG muss bei Überschreiten von Schadstoffgrenzwerten für die entsprechenden Gebiete ein Luftqualitätsplan erstellt werden. In Saarbrücken wurde der Grenzwert der Komponente Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2009 überschritten, so dass in Zusammenarbeit mit der Stadt ein Luftreinhalteplan für Saarbrücken erarbeitet wurde, dessen Entwurf im September 2012 öffentlich ausgelegt wurde. Der Luftreinhalteplan beinhaltet zum einen europäische und nationale Maßnahmen, die in den kommenden Jahren die Stickoxid-Emissionen verringern werden. Zum anderen enthält der Plan lokale Maßnahmen, wie die beschleunigte Umstellung des Linienbusverkehrs auf Busse mit der Abgasnorm Euro 5 im Innenstadtbereich, die Förderung des Umweltverbundes, eine Verbesserung des Verkehrsflusses oder die Vermeidung zusätzlicher Schadstoffemissionen bei großen Bauvorhaben. Um den Erfolg der Maßnahmen, die in diesem Plan beschlossen werden, zu evaluieren, wird als Indikator für dieses Premium-Ziel der „Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstation Saarbrücken-Verkehr in μg/m³“ betrachtet. Diese Messstation liegt in der Mainzerstraße; hier wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach der Wert von 40 μg/m³ im Jahresdurchschnitt überschritten. Als einzuhaltender Grenzwert für NO2 bis spätestens 2015 gilt ein Wert von 40 μg/m³. Der NO2 – Wert ist in 2011 um 2 μg/m³ auf 42 μg/m³ gesunken. Die Luftreinhalteplanung wird von Seiten des Ministeriums vom Referat E/3 „Immissionsschutz, Anlagentechnik, Schornsteinfegerwesen, Chemikalien, Gentechnik“ betreut. 38 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Umweltmanagementsystem und rechtliche Regelungen 8 Das Umweltmanagementsystem legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des betrieblichen Umweltschutzes im Sinne von EMAS III, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 22.12.2009 fest (stärkere Einbindung von u. a. Auftragnehmern). Der Einstieg ins Öko-Audit erfolgte mit der ersten Umweltprüfung 1996. Dabei wollten wir sehen, ob wir die Umweltgesetze einhalten, welches betriebliche und organisatorische Verbesserungspotenzial wir haben und welche direkten Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Eine weitere Umweltprüfung mit Schwerpunkt indirekte Umwelt-Aspekte wurde 2001 durchgeführt. Es wurde beschlossen, ein Umweltmanagementsystem einzuführen und die erforderlichen Maßnahmen für eine Validierung nach EMAS II durchzuführen. Unsere Umweltdokumentation umfasst neben dem Handbuch mit der Darstellung der Systemelemente die Umweltleitlinien, die Umweltziele und das Umweltprogramm, ein Rechtsverzeichnis, Dienstanweisungen für umweltrelevante Tätigkeiten, eine Dokumentenmatrix, Datenblätter für die Aufzeichnung unserer Umweltleistungen und weitere Dokumente und Aufzeichnungen. Weiterhin überwachen wir einmal jährlich in einer Umweltbetriebsprüfung die Funktionsfähigkeit unseres Umweltmanagementsystems. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung aller Umweltgesetze, die Einhaltung von Abläufen und Dokumentationspflichten, die Beachtung der Umweltrichtlinien, die Erreichung von Umweltzielen und die Realisierung von Verbesserungen der Umweltsituation. Aufgrund der gefundenen Schwachstellen und zur Verbesserung unserer Umweltleistungen werden Umweltziele definiert. Für den Fall von festgestellten Abweichungen ergreifen wir effektive Korrekturmaßnahmen und leiten die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen ein. Wir ermitteln regelmäßig den Schulungsbedarf unserer Mitarbeiter, damit sie optimal für die Erfüllung ihrer Aufgaben vorbereitet sind. Ihre Anregungen und Vorschläge zum Umweltschutz werden zeitnah im EMAS-Team auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Über unsere relevanten Umweltleistungen informieren wir die Öffentlichkeit sowie die Mitarbeiter regelmäßig, insbesondere durch Veröffentlichung einer jährlichen Umwelterklärung. Umweltmanagementvertreter (UMV) und damit Gesamtverantwortlicher für den Umweltschutz im Ministerium ist der Leiter des Büros der Ministerin. Er formuliert in Abstimmung mit der politischen Hausspitze (Ministerin, Staatssekretär) die Umweltziele und ist für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Systems verantwortlich. Umweltmanagementbeauftragter (UMB) ist ab 1.11.2012 ein Mitarbeiter der Stabsstelle für Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Betreuung Kleinprivatwald. Er ist zugleich Koordinator für die direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Die bisherige Trennung dieser Koordinatorfunktionen war begründet in der Erarbeitung der Saarland-Agenda, die im Wesentlichen die indirekten Ziele formuliert und fortgeschrieben hat. Sie wird nicht weiterverfolgt. UMB und Koordinator der direkten Umweltauswirkungen war bis zum 31.10.2012 der Leiter des Referates A/2 (Umwelt und Wirtschaft, Zentrale Dienste) in der Abteilung A. Der Umweltmanagementbeauftragte setzt das Umweltmanagementsystem gemeinsam mit den jeweiligen Verantwortlichen in den Fachabteilungen um. Er ist der wichtigste Ansprechpartner für die Mitarbeiter in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes und Vorsitzender des EMAS-Teams. 39 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 8 EMAS-Team Das EMAS-Team trifft sich regelmäßig, um anstehende Fragen des betrieblichen Umweltschutzes zu besprechen und Informationen auszutauschen, umweltrelevante Daten abzustimmen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Ihm gehören an: • der Umweltmanagementvertreter, • der Umweltmanagementbeauftragte, • Vertreter der Referate A/2 (Umwelt und Wirtschaft, Zentrale Dienste) und A/4 (Haushalt, Zuwendungen, EU-Fonds) sowie bei Bedarf Vertreter der Fachabteilungen (in der Regel die geschäftsführenden Beamten), • der externe Umweltberater. Rechtliche Regelungen Die Europäische Union verlangt von Unternehmen und Behörden, die ein Umweltmanagementsystem aufbauen und für gültig erklären lassen („validieren“), sicherzustellen, dass sie alle Umweltgesetze und -vorschriften einhalten. Um die Rechtskonformität im Sinne von EMAS sicher zu stellen, stehen dem Ministerium verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die für den Umweltschutz wichtigen Rechtsvorschriften sowohl für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben als auch für den Gebäude- und Bürobetrieb an den drei Standorten einzuhalten. Für die Überwachung und Aktualisierung dieses Verzeichnisses sind die Fachabteilungen sowie der UMB verantwortlich. Allerdings ist es selbst für ein Ministerium nicht leicht, den Überblick über alle neuen Gesetze und sonstigen Rechtstexte sowie deren Änderungen zu behalten. Um dies zu erreichen, können die Rechtsexperten des Ministeriums auf entsprechende Auskunftssysteme wie etwa JURIS oder umwelt-online.de zurückgreifen. Für umweltrelevante Rechtssammlungen bezieht das Ministerium ständig aktualisierte Nachlieferungen, dazu werden die Amts- bzw. Gesetzesblätter des Saarlandes, des Bundes und der Europäischen Union regelmäßig ausgewertet. Wichtige Umweltgesetze veröffentlicht das Ministerium auf seiner Internetseite www.umwelt.saarland.de. Sie sind dort für jedermann kostenlos abrufbar. 40 UMWELTERKLÄRUNG 2012 9 Umweltkommunikation 9 „In Fragen des Umweltschutzes praktizieren wir einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit. Wir informieren sie regelmäßig über die von unserer Behörde ausgehenden Umweltauswirkungen.“ (aus den Umweltleitlinien, Punkt 4) Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz misst einer offenen, bürgernahen und transparenten Kommunikation von Umweltinformationen einen sehr hohen Stellenwert bei. Aus Gründen der Aktualität, aber auch wegen der Einsparung von Ressourcen (v. a. Papier) steht dabei die Kommunikation über das Internet an erster Stelle. Der im Frühjahr 2001 grundlegend umgestaltete und auf ein Redaktionssystem umgestellte Internetauftritt unter der Adresse www.umwelt.saarland.de wird tagesaktuell gepflegt. Er enthält neben den Pressemitteilungen eine Fülle vertiefender Informationen, gibt einen Überblick über die verfügbaren Veröffentlichungen in gedruckter Form und bietet die Möglichkeit, wichtige Berichte im plattformunabhängigen PDF-Format herunter zu laden. Des Weiteren werden für die Vorstellung größerer Vorhaben und Projekte Videoplattformen oder die sog. Social Communities im Internet genutzt. Medienvertreter finden über die Pressestelle kompetente Ansprechpartner für umweltrelevante Anfragen; die Pressestelle veröffentlicht darüber hinaus jährlich ca. 200 Pressemitteilungen. Mit wichtigen umweltpolitischen Interessenvertretern aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden und Kommunen pflegt das Ministerium sowohl auf der politischen wie auch auf der Arbeitsebene (Fachreferate) einen breiten Informations- und Diskussionsaustausch. Teilweise ist dieser institutionalisiert, etwa in Form von Beiräten (Beirat für Nachhaltigkeit oder Landesbeirat für Landschaft). Der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der interessierten Fachöffentlichkeit dient eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Instrumente Ausstellungen, Messen, Broschüren, Events, Anzeigen, Internet, Fachpublikationen und -tagungen setzt. Daneben unterstützt und fördert das Ministerium Einrichtungen zur Umweltbildung und Naturerziehung wie das Ökologische Schullandheim in Gersheim oder die Scheune Neuhaus – Zentrum für Waldkultur – in Saarbrücken Von-der-Heydt. 41 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2 10 Ansprechpartner und Impressum Ansprechpartner: Stefan Scheid Umweltmanagementvertreter Telefon: 06 81 / 5 01 – 47 17 E-Mail: [email protected] Patrick Ginsbach Umweltmanagementbeauftragter Telefon: 06 81 / 5 01 – 31 59 E-Mail: [email protected] (bis 31.10.2012: Joachim Heinz) Jahresumweltdaten: Marita Gangloff Telefon: 06 81 / 58 09 – 42 67 E-Mail: [email protected] Umweltbetriebsprüfer: Dr. Stephan Hirsch Saar Lor Lux Umweltzentrum Hohenzollernstr. 47 – 49, 66117 Saarbrücken Telefon: 06 81 / 58 09 – 2 09 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Hausanschrift: Keplerstr. 18, 66117 Saarbrücken Postanschrift: Postfach 10 24 61, 66024 Saarbrücken Telefon: 06 81 / 5 01 – 0 Telefax: 06 81 / 5 01 – 45 22 E-Mail:[email protected] Internet:http://www.umwelt.saarland.de Redaktion: 42 Joachim Heinz, Patrick Ginsbach 10 UMWELTERKLÄRUNG 2012 Erklärung des Umweltgutachters 11 ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN Der Unterzeichnete, Michael Hub, EMAS-Umweltgutachter mit der Registrierungsnummer DE-V-0086, akkreditiert oder zugelassen für den Bereich (NACE-Code) • 84.1 Öffentliche Verwaltung, • 85 Erziehung und Unterricht, bestätigt, begutachtet zu haben, ob die Standorte, wie in der Umwelterklärung der Organisation Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Liegenschaften: Keplerstraße 18/Gutenbergstraße 28 und Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken mit der Registrierungsnummer DE-170-00060 angegeben, alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erfüllen. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass • die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden, • das Ergebnis der Begutachtung und Validierung bestätigt, dass keine Belege für die Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften vorliegen, • die Daten und Angaben der Umwelterklärung der Standorte ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Standorte innerhalb des in der Umwelterklärung angegebenen Bereichs geben. Diese Erklärung kann nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichgesetzt werden. Die EMAS-Registrierung kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständige Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit verwendet werden. Frankfurt am Main, 08.11.2012 Michael Hub, Umweltgutachter DAU-Zulassungsnummer: DE-V-0086 Umweltgutachter Michael Hub Niedwiesenstraße 11a D-60431 Frankfurt am Main Telefon Telefax e-mail web +49 (0)69 5305-8388 +49 (0)69 5305-8389 [email protected] www.umweltgutachter-hub.de Zugelassen von der DAU – Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH, Bonn DAU-Zulassungs-Nr.: DE-V-0086 43 Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken www.umwelt.saarland.de Saarbrücken 2012 44