umwelterklärung 2012

Werbung
K O N S O L I D I E RT E FA S S U N G
UMWELTERKLÄRUNG
2012
2
UMWELTERKLÄRUNG 2012
D-170-00060
Inhalt
1. Vorwort................................................................................................................................ 4
2. Umweltleitlinien.................................................................................................................... 5
3.
Der Standort......................................................................................................................... 6
4.
Aufgaben und Tätigkeiten.................................................................................................... 8
5. Organisationsplan............................................................................................................... 12
6.
Chronik zum innerbetrieblichen Umweltschutz................................................................... 13
7. Umweltauswirkungen......................................................................................................... 14
7.1
Direkte Umweltauswirkungen......................................................................................... 14
7.1.1 Standort Saarbrücken........................................................................................... 16
7.1.2. Landesdenkmalamt............................................................................................. 17
7.1.3. Versiegelung und Altlasten.................................................................................. 18
7.1.4. Raumwärme........................................................................................................ 19
7.1.5. Strom.................................................................................................................. 20
7.1.6. Wasser................................................................................................................ 22
7.1.7. Papier.................................................................................................................. 23
7.1.8. Emissionen.......................................................................................................... 24
7.1.9. Mobilität............................................................................................................. 25
7.1.10. Abfallaufkommen............................................................................................... 27
7.2. Umweltziele.................................................................................................................. 28
7.3. Indirekte Umweltauswirklungen..................................................................................... 33
8.
Umweltmanagementsystem und rechtliche Regelungen...................................................... 39
9. Umweltkommunikation...................................................................................................... 41
10.
Ansprechpartner und Impressum........................................................................................ 42
11.
Erklärung des Umweltgutachters........................................................................................ 43
3
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
1
Vorwort
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat seit seiner erstmaligen, an die EMAS-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft angelehnten, Umweltprüfung im Jahr 1996 ein durchdachtes und nachhaltiges Umweltmanagementsystem aufgebaut. Am 1. Dezember 2003
wurde das Ministerium für Umwelt unter der Registrierungsnummer
D-170-00060 in das EMAS-Register eingetragen. Seit dem wurden im
Rahmen der EMAS-Verordnung viele Umweltziele formuliert und erreicht.
In den vergangenen Jahren hat das Ministerium dabei organisatorische Änderungen durchlaufen,
die auch das Umweltmanagementsystem vor immer neue Herausforderungen stellen. Der Zugewinn
und Verlust von Aufgaben und Standorten beeinflussen die direkten, vor allem aber die indirekten
Umweltauswirkungen des Ministeriums, welche stets Ausdruck des politischen Handelns sind.
Das Landesdenkmalamt in Landesweiler-Reden, welches seit Anfang 2008 fester Bestandteil in unserem EMAS-System war, ressortiert seit Mai 2012 beim Ministerium für Bildung und Kultur. Des Weiteren sind die Bereiche Energie und Verkehr, die auch in den zuletzt gesetzten EMAS-Premiumzielen
Ausdruck fanden, nunmehr im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr verankert.
Die ehemalige Abteilung C, Landes- und Stadtentwicklung, ressortiert nun im Ministerium für Inneres
und Sport. Gleichzeitig sind die Abteilung Arbeits- und Verbraucherschutz sowie die Landwirtschaftsabteilung neu unserem Ministerium angegliedert.
Die damit notwendig gewordenen Anpassungen im Umweltmanagementsystem des Ministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz wurden mit großem Engagement angegangen und sind weitgehend umgesetzt. Im Bereich der indirekten Umweltauswirkungen wird dieser Anpassungsprozess
aber noch bis zur nächsten Umwelterklärung andauern, insbesondere um die Premiumziele der indirekten Umweltauswirkungen überarbeiten zu können.
Ich danke allen herzlich, die dazu beigetragen haben, dass das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mittlerweile eine deutschlandweite Vorzeigebehörde im betrieblichen Umweltschutz und
EMAS ist: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, insbesondere dem EMAS-Team,
den Fremdfirmen, die die Vorgaben unseres Managementsystems beachten müssen, dem Umweltberater Dr. Stephan Hirsch vom SaarLorLux-Umweltzentrum sowie dem Umweltgutachter Michael
Hub, Frankfurt.
Ich bitte aber auch alle, die diese Umwelterklärung lesen und sich mit unserem Umweltmanagementsystem auseinandersetzen, Anregungen, Kritik oder auch Nachfragen an die verantwortlichen Personen (Umweltmanagementvertreter und Umweltmanagementbeauftragter) zu richten. Gute Ideen
und konstruktive Kritik nehmen wir gerne auf.
Ich habe neue, um einen Punkt 8 ergänzte Umweltleitlinien in Kraft gesetzt, die ab dem 11.09.2012
gelten.
Auf den folgenden Seiten informieren wir ausführlich über unsere aktuellen Umweltdaten und unsere Aktivitäten im Rahmen von EMAS seit November 2011. Diese konsolidierte Fassung der Umwelterklärung dient als Grundlage für die Umwelterklärungen der nächsten beiden Jahre.
Den Leserinnen und Lesern dieser Umwelterklärung wünsche ich eine interessante Lektüre.
Anke Rehlinger
Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz
4
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Umweltleitlinien
2
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine gesellschaftliche Verantwortung, die
natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Umweltschutz als Selbstverständlichkeit im Denken und Handeln aller zu verankern. Daher sind wir bemüht,
durch ökologisches und verantwortungsbewusstes Handeln, die Belastungen für Mensch und Umwelt zu minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz auf Basis eines schonenden Umgangs mit
den Energieressourcen zu leisten. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichten wir uns zu folgenden
Umweltleitlinien:
1. Wir betrachten Umweltschutz als wichtigen Bestandteil unserer Behördenführung und stellen
sicher, dass er in allen Funktionen und auf allen Ebenen in konkrete Ziele und Verhaltensregeln
umgesetzt wird.
2.Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigsten Partner bei allen Maßnahmen
zum Schutz der Umwelt. Wir werden sie im Rahmen unserer Möglichkeiten laufend unterrichten,
informieren, schulen und so ausstatten, dass sie ihre Leistungen unter den bestmöglichen Arbeits bedingungen erbringen können und die Belastung der Umwelt auf ein unumgängliches Maß
reduziert wird.
3. Wir sind bestrebt, alle Stoffe und Einrichtungen, die die Umwelt belasten, zu vermeiden oder zu
verringern. Nach Möglichkeit werden verbrauchte Stoffe und Materialien einem Verwertungs kreislauf zugeführt. Wir sind bestrebt, Lieferanten sowie Unternehmen, die für uns tätig sind, zur
Einhaltung der gleichen Umweltvorgaben und -normen wie wir diese selbst anwenden, zu verpflichten.
4. In Fragen des Umweltschutzes praktizieren wir einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit. Wir
informieren sie regelmäßig über die von unserer Behörde ausgehenden Umweltauswirkungen.
5. Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Umweltschutz zu gewährleisten, richten wir
ein Arbeitsprogramm Umwelt ein, das permanent fortgeschrieben wird. In diesem Programm
werden die aus den wiederkehrenden Umweltprüfungen resultierenden Mängelbefunde und
Maßnahmen als Umweltziele definiert.
6. Wir verpflichten uns, die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Unser Rechts verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.
7. Wir erfassen und bewerten die von unseren Tätigkeiten und Dienstleistungen verursachten Um weltauswirkungen regelmäßig nach unserem internen Umweltstandard.
8. Wir sehen zahlreiche Überschneidungen und Ergänzungen zwischen Umwelt- und Verbraucher schutz. Auch im Verbraucherschutz ist sowohl ein offener Umgang mit der Öffentlichkeit, als
auch die strikte Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen für uns Verpflichtung. Daher werden
die Umweltleitlinien analog auch für den Verbraucherschutz angewandt.
Anke Rehlinger
Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz
Saarbrücken, den 11.09.2012
5
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
3
Der Standort
Das Ministerium mit seinen 277 Mitarbeitern (Jahresmittelwert 2011) ist seit der Regierungsbildung
am 9. Mai 2012 als Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in drei Dienstgebäuden in der
Landeshauptstadt Saarbrücken untergebracht. Die aufgrund des neuen Ministeriumszuschnittes
bedingten personellen Umzüge innerhalb der Dienstgebäude des Landes wurden im Sommer und
Herbst 2012 zum Teil vollzogen. Der aus mehreren Einzelgebäuden in der Keplerstraße 18 (Eigentum) und der Gutenbergstraße 28 (sogenanntes Wohnhaus, Eigentum) bestehende Gebäudekomplex (frühere Landeszentralbank) beherbergt die Abteilung A (Allgemeine Verwaltung), Abteilung B
(Landwirtschaft), Abteilung C (Arbeits- und Verbraucherschutz), vier Referate der Abteilung E (Technischer Umweltschutz), den Bereich der Ministerin und des Staatssekretärs (M/1, M/2 und M/3) sowie
den Personalrat. Die Gebäude wurden im Jahr 1964 errichtet und haben eine Nutzfläche von 6.067
Quadratmetern.
In einem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Gebäude, der sogenannten Bastei (Saaruferstraße 16, gemietet) sind die Abteilung D (Natur- und Tierschutz, Forsten), das Referat E/3 und die
Stabsstelle für Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Betreuung Kleinprivatwald untergebracht. In
dem mehrstöckigen Gebäude (Baujahr nicht bekannt) hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 1.560 Quadratmeter Bürofläche angemietet.
In der Ursulinenstraße 8-16 befinden sich die Abteilung C, Arbeits- und Verbraucherschutz, und Teile
der neuen Abteilung F. Dieser Standort ist erst seit der Regierungsbildung im Mai 2012 ein Dienstgebäude des MUV. In Lebach, Dörrenbachstraße 2, befindet sich das Referat F/2 (INVEKOS-IT) in der
Dillingerstraße 67 das Referat F/1 (Zahlstelle gem. VO (EG) 1290/2005). Beides sind landeseigene
Dienstgebäude.
Das Ministerium verfügt weder über eine Kantine noch eine Druckerei. Klimatisiert sind nur Teile der
Gebäude in der Keplerstraße 18 und in der Ursulinenstraße. Im Gebäude Keplerstraße 18 befindet
sich eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. zwölf Stellplätzen.
Der Fuhrpark besteht aktuell aus drei Dienst-Pkw, darunter ein Kleintransporter; zwei weitere Pkw,
die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zur Verfügung standen, resultierten aus der Ersatzbeschaffung für die ehemalige Ministerin und ihre beiden Staatssekretäre. Das Ministerium ist außerdem im Besitz zweier Pedelecs zum Dienstgebrauch. Im August 2011 wurde vor dem Haupteingang
des Dienstgebäudes in der Keplerstr. 18 eine Ladesäule (Stromtankstelle) von Energis/VSE eröffnet.
Zur Ergänzung des Fuhrparks des Ministeriums stellt die Deutsche Bahn Fuhrpark dem Ministerium
ein Elektrofahrzeug (Peugeot iOn) zur Verfügung. Dieses kann außerhalb der Dienstzeiten über das
Carsharing-Angebot Flinkster der Deutschen Bahn öffentlich angemietet werden. Derzeit können
zudem zwei weitere Fahrzeuge über Carsharing für Dienstfahrten eingesetzt werden.
Peugeot iOn und Stromtankstelle
6
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Gebäudetechnisch handelt es sich bei den Standorten Keplerstraße 18/ Gutenbergstr. 28 und Saaruferstr. 16 um ältere Nachkriegsgebäude. Keines der Gebäude entspricht wärmetechnisch in allen
Punkten einer modernen Haus- und Gebäudetechnik. Durch die „ARGE Solar“ e. V. wurde für das
Gebäude Keplerstraße 18 eine Gesamtbewertung des Primärenergiebedarfs durchgeführt und am
13.12.2005 hierzu ein Energieausweis ausgestellt, wonach die Gesamtbewertung näher an dem
„Vergleichswert Neubau“ als an dem „Vergleichswert sanierter Altbau“ liegt.
Bis zur Regierungsbildung im Mai 2012
gehörte ein weiteres Dienstgebäude am
A1
A 623
Standort in Landsweiler-Reden zum validierten Bereich. Dieses beherbergt das
Landesdenkmalamt (LDA) als Stabsstelle
des damaligen Ministeriums für Umwelt,
Energie und Verkehr sowie das Referat
D/6B. Das LDA ist seit der Regierungsneubildung nun dem Ministerium für Bildung und Kultur zugeordnet und wird in
der EMAS-Validierung des Ministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz nicht
mehr berücksichtigt. Ebenfalls sind aufgrund des Ressortwechsels keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr im
Gebäude des Ministeriums für Bildung
und Kultur am Standort Keplerstr. 21 unKeplerstraße 18/
Gutenbergstraße
tergebracht. Der Standort Ursulinenstraße
8-16, wo die Abteilung C, Arbeits- und
Lageplan Standorte Saarbrücken
Verbraucherschutz sowie Teile der Abteilung F, Agrarförderung, Geoinformation,
Landentwicklung untergebracht sind, wird nicht in das EMAS-System integriert, da dieser Standort
bis Ende November 2013 geräumt werden soll. Die Referate F/1 und F/2 sind in landeseigenen Gebäuden in Lebach, Dörrenbachstraße 2 und Dillingerstraße 67, untergebracht. Auch diese Standorte
werden 2013 nicht ins EMAS-System integriert, da das MUV Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz
führt, ob dort die Aufgabe dieser beiden Referate ab 1.1.2014 gegen Kostenübernahme durch das
Saarland wahrgenommen werden kann. Im Lichte des Verhandlungsergebnisses ist 2013 erneut über
die Integration des Standortes Lebach in das EMAS-System zu entscheiden.
Dillinger Str. 67
Ursulinenstraße
8-16
Saaruferstraße 16
Dörrenbachstr. 2
Lageplan Standorte Lebach
7
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
4
Aufgaben und Tätigkeiten
In Folge der Regierungsbildung 2012 wurden die ehemals dem Ministerium für Umwelt, Energie
und Verkehr angegliederten Bereiche Klimaschutz, Energie (Energiepolitik, Erneuerbare Energien,
Energie- und Energiekartellaufsicht), Verkehr (Verkehrspolitik, Öffentlicher Personennahverkehr, Straßenverkehrssicherheit) sowie Landesplanung und Stadtentwicklung (inkl. Bauaufsicht) anderen Ministerien zugeordnet. Klimaschutz, Energie und Verkehr sind nun Bestandteil des Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr; Landesplanung und Stadtentwicklung wurden dem Ministerium für Inneres und Sport zugeordnet.
Gleichzeitig ist der Verbraucherschutz inkl. des Arbeitsschutzes im Saarland sowie nun auch die gesamte Landwirtschaft thematisch und organisatorisch dem Ministerium für Umwelt hinzugefügt worden. Dieses trägt nun die Bezeichnung Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (kurz: MUV).
Die Tätigkeit des MUV hat in vielfacher Weise direkten und indirekten Einfluss auf die natürlichen
Lebensgrundlagen, auf die Wirtschaft und die Gesellschaft, auf die Kommunen und die Bürgerinnen
und Bürger. Das Leitziel des Ministeriums ist es, über geeignete Instrumente vor dem Hintergrund der
Schuldenbremse und des demographischen Wandels die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige
Zukunft des Saarlandes zu schaffen.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Konzept für effizientes politisches Management: Handlungsstrategien und Maßnahmen werden unter dem Aspekt der ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen bewertet und konzipiert. Dazu gehören konkrete Projektziele, übergeordnete, quantifizierbare
Leitziele, aussagekräftige Indikatoren als Maßstab und eine regelmäßige Evaluierung mit öffentlichen
Berichten, wie beispielsweise diese Umwelterklärung.
Eine offene und transparente Kommunikation in den Bereichen Umwelt und Verbraucherschutz ist
zudem Basis für zwei immer wichtiger werdende Instrumente politischen Handelns: die Partizipation
von Bürgern und Unternehmen sowie die Kooperation mit den unterschiedlichsten Akteuren, die sich
im Handlungs- und Spannungsfeld Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz bewegen. Dazu gehören
natürlich die relevanten Interessensverbände des Saarlandes, die Städte und Gemeinden sowie in
besonderem Maße die Bürgerinnen und Bürger.
Im Bereich des kooperativen Umweltschutzes haben sich in jüngster Zeit eine Reihe von Ansätzen
und Instrumenten entwickelt, die die klassischen Instrumente des Ordnungsrechts wirksam – und oft
mit Mehrfachnutzen – ergänzen. Beispiele hierfür sind der Umweltpakt Saar zwischen Landesregierung und saarländischer Wirtschaft für mehr freiwilligen betrieblichen Umweltschutz, das Ökokonto
im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Naturschutz sowie Runde Tische im Zuge der
Novellierung verschiedener Gesetze oder Erarbeitung von Masterplänen.
Als einzige EMAS-Organisation unter den Obersten Landesbehörden im Saarland befinden wir uns in
guter Gesellschaft mit mehr als 40 EMAS-Betrieben hierzulande, zu denen in gleicher Weise Großbetriebe wie auch kleinere Handwerksbetriebe gehören.
Ein relativ breit angelegtes Aufgabenspektrum, das das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz abdeckt, sowie Querschnittsaufgaben und -funktionen bieten die Chance, die Strategien hin
zu einer nachhaltigen Entwicklung vernetzt und ganzheitlich anzugehen. So bietet beispielsweise die
gleichzeitige Zuständigkeit für Tierschutz, Naturschutz, Waldwirtschaft sowie für Jagd die Möglichkeit, potenzielle Konflikte zwischen Tierschützern, Naturschützern, Waldbesitzern und Jägern bereits
zu einem frühen Zeitpunkt einer Klärung zuzuführen. Durch die Zuständigkeit für das Ressort Verbraucherschutz und die gleichzeitige Fach- und Dienstaufsicht über das Landesamt für Verbraucherschutz können durch das gemeinsame Erarbeiten von Entwicklungszielen und Kontrollstrategien die
saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informiert und geschützt und somit zu
gleichgestellten Partnern der Wirtschaft werden.
8
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Oberste Landesbehörde und innerhalb
der Landesregierung für den Technischen Umweltschutz, den Naturschutz, den Arten- und Tierschutz,
die Land- und Waldwirtschaft sowie für den Verbraucher- und Arbeitsschutz zuständig. Gliedert man
diese Themen weiter auf, ergeben sich folgende Aufgabengebiete:
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft im Saarland mit ihrem hohen Grünlandanteil, weit über 10% ökologisch bewirtschafteter Fläche und extensiver Nutztierhaltung arbeitet nachhaltig und ressourcenschonend. Sie
kommt ohne den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Rund 1400 Haupt und Nebenerwerbsbetriebe erzeugen ein breites Spektrum an hochwertigen, regionalen Produkten, die von den
saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt werden. Das Ministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz unterstützt den ökologischen Landbau, weitere umwelt- und tiergerechte
Haltungsverfahren sowie klima-, boden- und gewässerschonende Anbaumethoden. Ein zentrales Ziel
ist es, dass das Saarland auch in Zukunft eine gentechnikfreie Anbauregion bleibt.
Verbraucherschutz
Im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz werden alle Kompetenzen des Verbraucherschutzes im Saarland gebündelt. Neben dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, der insbesondere die
Lebensmittelüberwachung und -untersuchung betrifft, sind hier auch die Zuständigkeiten für den
technischen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz zusammengefasst. Der Verbraucherschutz beruht immer auf zwei Säulen, nämlich dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz vor Täuschung.
Darüber hinaus ist es unser Ziel, ein Höchstmaß an Verbraucherinformation zu bieten und den Verbraucherschutz für die Saarländerinnen und Saarländer noch transparenter zu gestalten.
Um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, ist der gesamte Verkehr mit Lebensmitteln – von der Erzeugung bis zur Ladentheke – zu überwachen. Neben den Betriebskontrollen
ist die Untersuchung der genommen Lebensmittelproben in landeseigenen, hochmodernen lebensmittelchemischen und veterinärmedizinischen Laboren zu gewährleisten. Der technische Verbraucherschutz stellt sicher, dass technische Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft übereinstimmen und keine Gefährdung für
die Gesundheit und Sicherheit darstellen. Die Überwachungsbehörden kontrollieren dabei anhand
angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang die Merkmale von Produkten durch Überprüfung der Kennzeichnung, der erforderlichen Unterlagen oder,
wenn dies angezeigt ist, durch physikalisch-technische Kontrollen und Laborprüfungen. Durch eine
Vielzahl an Produkten, Dienstleistungen, Tarifen und Vertragsbindungen wird das Wirtschaftsleben
zunehmend komplexer und unübersichtlicher. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz will die Saarländerinnen und Saarländer als mündige Verbraucher dabei unterstützen, auf Augenhöhe mit der
Wirtschaft am Geschäftsleben teilzunehmen. Denn selbstbewusste Verbraucher können mit ihren
Entscheidungen das Marktgeschehen und damit auch die Wirtschaftspolitik beeinflussen. Nur wer
über ausreichend Information verfügt, kann kluge Marktentscheidungen treffen.
Arbeitsschutz
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der
Arbeit und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Über die Einhaltung der umfangreichen Rechtsvorschriften und Regelwerke hinaus ist es vor dem Hintergrund der Veränderungen der Arbeitswelt und
dem demografischen Wandel wichtig, Konzepte zum betrieblichen Gesundheitsmanagement weiter
zu entwickeln und nachhaltige Arbeitsschutzmanagementsysteme zu implementieren.
9
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
4
Aufgaben und Tätigkeiten
Naturschutz und Tierschutz
Naturschutz und Landschaftspflege sind ein breit gefächertes Aufgabengebiet, das in besonderem
Maße interdisziplinäres Arbeiten verlangt. Neben dem Biotop- und Ökosystemschutz geht es hierbei
um die Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes, den Ausgleich von Eingriffen in die Natur und
die Landschaftsplanung. Auch der Arten- und Biotopschutz sowie das Fischereiwesen gehören zu
diesem Bereich.
Der Tierschutz ist in der saarländischen Verfassung verankert und wird im Ministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz in einem eigenen Fachreferat behandelt.
Waldwirtschaft und Jagd
Das Ministerium setzt sich für eine naturnahe Waldwirtschaft in allen Waldbesitzarten wie auch für
eine naturverträgliche, möglichst tierschutzgerechte Jagd ein. Der Staatswald wird kahlschlagsfrei
nach den strengen Kriterien des auch von den großen Umweltverbänden getragenen Gütesiegels des
Weltforstrates („FSC“) sowie dem Gütesiegel „PEFC“ (Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) bewirtschaftet. Ein die Grundsätze ökologischer Waldwirtschaft definierender Waldkodex wurde in Abstimmung mit allen Waldbesitzarten erarbeitet. Das Landesjagdgesetz soll zudem
überarbeitet werden.
Technischer Umweltschutz
Das „klassische“ Aufgabenfeld des Technischen Umweltschutzes ist der Schutz der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden vor Beeinträchtigungen. Dies dient damit mittelbar dem Schutz der
menschlichen Gesundheit. Dazu gehören im Einzelnen der Bodenschutz, die Abfallwirtschaft, die
Abwasserwirtschaft, der Immissionsschutz, der Lärmschutz, Schutzmaßnahmen beim Umgang mit
Chemikalien und gentechnisch veränderten Organismen sowie der durch die räumliche Nähe zum
französischen Atomkraftwerk Cattenom sehr wichtige Bereich des Strahlenschutzes.
10
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Umweltbildung
Eine nachhaltige Entwicklung kann nur gelingen, wenn die neuen Generationen schon früh lernen,
wie komplex die Zusammenhänge in Natur und Umwelt sind. Das Ministerium setzt daher in der
Umwelterziehung (Zielgruppe: Kinder und Jugendliche) und der Umweltbildung (Zielgruppe: Erwachsene) einen Arbeitsschwerpunkt. Moderne Umwelterziehung fördert vernetztes Denken und eine
ganzheitliche Sichtweise. Das Ministerium ist auch Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
im Saarland.
Umwelt und Wirtschaft
Nach großen Erfolgen, die durch das Ordnungsrecht in Kombination mit Maßnahmen des technischen Umweltschutzes für die Umwelt erzielt worden sind (Entschwefelung und Entstickung der
Kraftwerke, Katalysator etc.), sind weitere nachhaltige Verbesserungen jetzt vor allem durch kooperative Ansätze zwischen Umwelt und Wirtschaft zu erreichen. Ein solcher Ansatz ist der Umweltpakt
Saar, der vom Umweltministerium mit initiiert wurde sowie die finanzielle Förderung von Öko-Audits
nach EMAS III.
Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder
Der nachhaltige Schutz von Natur und Umwelt im Einklang mit ökonomischen und sozialen Anforderungen ist eine Querschnittsaufgabe und macht eine Integration nachhaltiger Handlungsansätze in
andere Politikfelder, aber auch über nationale Grenzen hinweg, notwendig. Eine wesentliche Grundlage hierfür bildet die Stabsstelle für Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Betreuung Kleinprivatwald des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Bei allen wichtigen politischen Entscheidungen, die der Ministerrat trifft, soll der Aspekt der „Nachhaltigkeit“ in Abstimmung mit anderen betroffenen Stellen geprüft und mit berücksichtigt werden.
Mit den Nachbarländern der Großregion Frankreich, Luxemburg, der Wallonie und Rheinland-Pfalz
besteht ein intensiver Kontakt, dessen Ziel der Austausch umweltrelevanter Informationen, aber auch
die Durchführung grenzüberschreitender Umwelt- und Naturschutzprojekte ist.
11
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
5
Organisationsplan des Ministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
M/1
Büro der Ministerin
Umweltmanagementvertreter
M/2
Ministerrats-, Landtags-, Bundesrats- und EU-Angelegenheiten,
Ministerkonferenzen
Ministerin
Anke Rehlinger
Staatssekretär
Roland Krämer
Abteilung A
Allgemeine Verwaltung
Controllingstelle
Abteilung B
Landwirtschaft
Abteilung C
Arbeits- und Verbraucherschutz
Abteilung D
Natur- und Tierschutz, Forsten
Abteilung E
Technischer Umweltschutz
Abteilung E
Agrarförderung, Geoinformation, Landentwicklung
Frauenbeauftragte
Personalrat
Schwerbehindertenvertretung
IT-Sicherheitsbeauftragter
12
M/3
Kommunikation und Marketing,
Social Media
Stabsstelle
Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Kleinprivatwald
Umweltmanagementbeauftragter
UMWELTERKLÄRUNG 2012
6
Chronik zum innerbetrieblichen Umweltschutz
1974
Das saarländische Umweltministerium wird als Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen gegründet.
April 1993
Zur Parkplatzvergabe für Fahrgemeinschaften wird ein Modellversuch durchgeführt.
1996
Eine erste Umweltprüfung in Anlehnung an die EG-VO 1836/93 (EMAS) wird durchgeführt.
Bei der Vergabe der Mitarbeiterparkplätze werden auch ökologische Aspekte (Bevorzugung
von Fahrgemeinschaften) mit berücksichtigt.
1997
Eine nicht-validierte Umwelterklärung wird veröffentlicht. Zur Verbesserung des betrieblichen
Umweltschutzes bildet sich ein Arbeitskreis Öko-Audit.
1998
Im Ministerium wird ein System zur getrennten Sammlung der Büroabfälle eingeführt.
D-170-00060
Anfang 2001
Durchführung der Umweltbetriebsprüfung mit Hilfe eines externen Umweltauditors.
September 2001
Nach Abschluss der Umweltbetriebsprüfung wird im Management Review beschlossen, die erforderlichen Maßnahmen
für eine Validierung nach EMAS II durchzuführen. Mit einer ergänzenden Umweltprüfung gemäß EMAS II sollen neben
den aktuellen direkten auch die indirekten Umweltauswirkungen dargestellt werden. Ein EMAS-Team bildet sich und
tagt seitdem regelmäßig.
Februar 2002
Umweltminister Stefan Mörsdorf setzt neue Umweltleitlinien für das Ministerium für Umwelt in Kraft.
November 2003
Erstmalige Standortregistrierung nach EMAS II und Zertifizierung 14001 : 1996
November 2004
Erste Aktualisierung der Umwelterklärung
November 2005
Zweite Aktualisierung der Umwelterklärung und Zertifizierung 14001 : 2004
November 2006
Revalidierung des Standortes und Rezertifizierung 14001
November 2007
Erste Aktualisierung der Umwelterklärung
November 2008
Zweite Aktualisierung der Umwelterklärung
November 2009
Revalidierung des Standortes und Rezertifizierung 14001 unter Einbeziehung des neuen Standortes für das Landesdenkmalamt in Landsweiler-Reden
November 2010
Erste Aktualisierung der Umwelterklärung nach EMAS III
November 2011
Zweite Aktualisierung der Umwelterklärung nach EMAS III
November 2012
Revalidierung des Standortes und Rezertifizierung 14001 ohne Einbeziehung des Standortes Landsweiler-Reden
13
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Als direkte Umweltauswirkungen sind die Wirkungen zu verstehen, die sich durch die Tätigkeit des
Ministeriums und seiner Mitarbeiter unmittelbar auf die Umwelt ergeben. Die direkten Umweltauswirkungen werden insgesamt mit einer mittleren Relevanz bewertet, da sie gemessen an Kriterien
wie Risikopotenzial, Ressourcenverbrauch und Emissionen vergleichsweise unproblematisch sind.
Von größerer Bedeutung bei einer Behörde wie dem Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, dessen Daseinszweck es ist, die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern, sind indessen
die so genannten indirekten Umweltauswirkungen: Dabei handelt es sich um die Folgen, die sich
aus dem politischen, normativen und administrativen Handeln des Ministeriums ergeben bzw. meist
sogar Ziel dieses Handelns sind.
Sowohl über die direkten wie auch über die indirekten Umweltauswirkungen führt das Ministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz ein Verzeichnis, in dem die umweltrelevanten Tätigkeiten und
Dienstleistungen ermittelt, in einer Matrix dargestellt und bewertet werden. Bei der Bewertung werden dabei folgende Kriterien herangezogen: Rechtsrelevanz, Risikopotenzial, Ressourcenverbrauch
(Input), Emissionen (Abluft, Abwasser, Abfall; Output), Beschwerden (Nachbarn, Partner), Umsetzbarkeit (Realisierungspotenzial). Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Umweltaspekte sowohl
direkter wie indirekter Art da.
7.1.
Direkte Umweltauswirkungen
Die neue EMAS III-Verordnung fordert für direkte und wesentliche Umweltauswirkungen eine Quantifizierung mittels sogenannter Kernindikatoren (KI) nach dem Prinzip „Spezifische Umweltauswirkung pro Mitarbeiter“.
Das bedeutet für das MUV konkret:
•
•
•
•
•
Kernindikatoren 1, 2: Energie
Kernindikator 3: Material (Papier)
Kernindikator 4: Abfall (Altpapier)
Kernindikator 5: Wasser
Kernindikatoren 6, 7: Emissionen
Nicht berücksichtigt – aufgrund nicht vorhandener Wesentlichkeit – wurde der Kernindikator zu
bebauter Fläche (da Dienstgebäude in Saaruferstraße und Ursulinenstraße nicht ausschließlich durch
das MUV genutzt).
Die Werte für die Jahre 2006 bis 2008 sind nicht mehr mit abgebildet, da ab 2009 das Landesdenkmalamt in den Werten erfasst ist und somit keine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.
14
7
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
KERNINDIKATOREN
Kernindikator Energieeffizienz 1
A-1 (ges. Energieverbrauch/ Mitarbeiter)
hier: Strom, Wärme, Kraftstoffe
EINHEIT 20092010 2011
MWh/ MA
6,02
7,09
6,28
3,93
3,67
19,99
A-2
Kernindikator Energieherkunft 2
(Anteil Erneuerbare Energien an Strom/ Wärme)
%
A-3
A-4
A-5
Kernindikator Materialeffizienz
(Papierverbrauch/ Mitarbeiter)
t / MA
0,029 0,031
0,028
Kernindikator Abfall
(Restmüll u. Altpapier/ Mitarbeiter)
t / MA
0,112 0,141
0,104
A-6
A-7
Kernindikator Wasser
(Wasserverbrauch / Mitarbeiter)
Kernindikator Emissionen 1*
(ges. Treibhausgase1/ Mitarbeiter)
hier: Kraftstoffe
Kernindikator Emissionen 2*
(gesamte Luft-Emissionen2 / Mitarbeiter) hier: Kraftstoffe
m³ / MA
8,6
8,8
t CO2eq/ MA 0,162 0,149
kg / MA
0,210 0,199
10,1
0,169
0,190
* Berechnung der Werte mittels gemis 4.6 (UBA)
1
Treibhausgase mit CO2, CH4, und N2O. Keine Berechnung von SF6 , Hydrofluor – oder Perfluorkohlen wasserstoffen, da sie durch unsere Tätigkeiten nicht entstehen.
2
Luft-Emissionen mit SO2, NOx und Feinstaub.
Während es beim Kernindikator Materialeffizienz keine signifikante Änderung zu den Vorjahren gegeben hat, haben sich die Werte bei den beiden Kernindikatoren zu den Emissionen unterschiedlich
entwickelt: Der Kernindikator betreffend der Luft-Emissionen weist mitarbeiterbezogen für das Jahr
2011 einen geringeren Wert auf, der Indikator betreffend der Treibhausgase hingehen weist mitarbeiterbezogen im Jahr 2011 einen höheren Wert auf. Der Kernindikator Energieeffizienz, der den
Energieverbrauch pro Mitarbeiter charakterisiert, bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre. Gleichzeitig hat sich der Kernindikator Energieherkunft aufgrund der fast vollständigen Umstellung auf
Ökostrom an zwei Standorten (s. Kapitel 7.1.5) deutlich verbessert.
15
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
7.1.1.
Standort Saarbrücken
Auf den ersten Blick verursacht ein Ministerium als Verwaltungsbehörde keine gravierenden direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Doch bei genauerem Hinsehen wirken sich die Aktivitäten des
Ministeriums in vielfältiger Art und Weise auf die Umwelt aus. Bereits der reine Verwaltungsbetrieb
hat direkte Umweltauswirkungen: Die Mitarbeiter verbrauchen Strom, Wasser und Heizenergie, sie
verursachen Abfälle und nicht unerhebliche Emissionen durch die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz
und für Dienstfahrten. Daneben verbraucht ein Ministerium in erheblichem Maße Papier und andere
Büromaterialien.
Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die durch den reinen Dienstbetrieb
verursachten Umweltauswirkungen.
Tätigkeit
UmweltaspektUmweltauswirkung
Büroausstattung
Büromaterial
Papier
Bürobetrieb
Abfälle
Strom
Emissionen
Ressourcenverbrauch
Ressourcenverbrauch
Ressourcenverbrauch
Wirkung auf Boden, Luft, Wasser
Ressourcenverbrauch
Treibhauseffekt,
Luftverschmutzung
DienstreisenEnergie
Emission
Ressourcenverbrauch
Treibhauseffekt, Luftverschmutzung
Gebäude-
unterhalt
Energie
Ressourcenverbrauch
Emissionen
Treibhauseffekt, Luftverschmutzung
ReinigungsmittelRessourcenverbrauch
Abfall
Wirkung auf Boden, Luft, Wasser
Wasserverbrauch
Ressourcenverbrauch
Abwasser
Wasserverunreinigung
Die Stoffströme sind dabei selbst in einer vergleichsweise kleinen Behörde wie dem saarländischen
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit 277 Beschäftigten erstaunlich groß. Vor allem
bei Produkten mit einem großen ökologischen Fußabdruck – wie Papier, Strom und motorisiertem
Individualverkehr – sind die direkten Umweltauswirkungen bei näherer Betrachtung keineswegs vernachlässigbar.
Der Bereich der „Dematerialisierung“ bietet der öffentlichen Verwaltung erhebliche Einsparpotenziale. So wird das Ministerium in den nächsten Jahren verstärkt die Digitalisierung von Dokumenten
durch die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in Angriff nehmen. Durch die
zunehmende Bearbeitung und Weiterleitung elektronischer Dokumente am Bildschirm könnte das
Druckaufkommen und damit der Papierbedarf reduziert werden.
Die direkten Umweltauswirkungen vor Ort kann das Ministerium mehr oder weniger gut beeinflussen: Papier- und Stromverbrauch können beispielsweise durch technische Maßnahmen reduziert
werden. Dagegen ist es schwieriger, die Mitarbeiter dazu zu bewegen, statt mit dem Auto mit Bus
oder Bahn zur Arbeitsstätte zu kommen oder zumindest Fahrgemeinschaften für die tägliche Fahrt
zum Arbeitsplatz zu bilden. Voraussetzung zur Erfassung und kontinuierlichen Reduzierung dieser
direkten Umweltauswirkungen ist ein funktionierendes Umweltmanagementsystem.
16
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
7.1.2.
Landesdenkmalamt (LDA)
Von 2008 bis Mai 2012 war das Landesdenkmalamt Teil der EMAS-Validierung des ehemaligen
MUEV. Nach der Umressortierung fällt das LDA in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ministeriums, wird aber in die Evaluierung der direkten Umweltauswirkungen im Jahr 2011 noch einbezogen.
Tätigkeit
Stoff/Wasser/Energie Emissionen (Output)
(Input)
Relevanz*
Absaugung von mineralischen Staubpartikeln;
Lärm durch Absaugung
sowie Kompressor und
Sandstrahlen
B
keine regelmäßigen
Arbeiten; faktisch keine
Harthölzer; Energie
gering
Holzstaub über Absauganlage; Lärm durch
Bearbeitung
C
Betrieb der Entsalzungsanlage
Salze und Säuren/
Laugen
Strom
Altbad mit Salzfracht
(basischer pH, ca. 1214) als flüssiger Abfall
B
Lagerung von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen (Kleinmengen)
Kraftstoffverbrauch für
An- und Abtransporte
Verbrennungsabgase
Verpackungsabfall
Außendienst
Einsatz von Dienstfahrzeug (Kraftstoff);
selten Transport von
Gasflaschen (11kg)
Verbrennungsabgase
Papier, sonstige Büromaterialien (incl. Fax
und Kopierer);
Strom, Heizenergie
Haushaltsähnliche
Abfälle
Verbrennungsabgase
Werkstatt (Restaurator)
mit Nebenraum;
Schlosserei
Einsatz v. Gefahrstoffen,
Wasser/Energie gering
Holzbearbeitung
Büroarbeiten
Archiv
B
C
C
*A: hohe Umweltrelevanz (UR); B: mittlere UR; C: geringe UR
17
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Wichtige Kennzahlen im Überblick
Zwei Dienstgebäude mit insgesamt 7.627 Quadratmetern Nutzfläche in Saarbrücken an den
Standorten Keplerstraße 18 bzw. Gutenbergstraße 28 (ein Gebäudekomplex) und Saaruferstraße. Das bisher in die EMAS-Validierung einbezogene Dienstgebäude in Landsweiler-Reden
hat eine Nutzfläche von 3.602 Quadratmetern.
Beschäftigte insgesamt 277 (Jahresmittel 2011, inklusive Teilzeitbeschäftigte). Die in Etage 3
und 4 am Standort Keplerstr. 18 sitzenden Landesbediensteten der ehemals zum MUEV gehörenden Abteilung „Landes- und Stadtentwicklung“, die nun dem Ministerium für Inneres und
Sport untergeordnet ist, werden in der nächsten EMAS-Validierung für den Zeitraum ab Mai
2012 nicht mehr berücksichtigt.
Die folgenden Angaben zu Verbräuchen und Emissionen basieren auf umfangreichen Erhebungen, die regelmäßig für die wichtigsten Energie- und Stoffströme im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erhoben und im EMAS-Team erörtert werden. Die meisten Daten
werden derzeit noch „händisch“, also nicht automatisiert erhoben. Für die diesjährige Evaluierung wurde eine neue Jahresumweltdatentabelle auf Basis von Microsoft Excel erstellt, mit
der die Dateneingabe und -auswertung stark vereinfacht und übersichtlicher wird. Die Datenbasis im Hinblick auf die Stoff- und Energieströme ist insgesamt bereits sehr gut; so lässt sich
beispielsweise aus den Fahrtenbüchern der spezifische Treibstoffverbrauch für jedes einzelne
Dienst-Kfz ermitteln.
7.1.3.
Versiegelung und Altlasten
Alle drei vom Ministerium in Saarbrücken im Jahr 2011 benutzten Gebäude liegen innerstädtisch und
weisen daher naturgemäß einen hohen Versiegelungsgrad auf. Am Standort Keplerstraße 18 sind
65,5 Prozent der Grundstücksfläche versiegelt. Allerdings hat das Gebäude in der Keplerstraße ein
zumindest teilweise begrüntes Dach, das den hohen Versiegelungsgrad etwas relativiert. Der Grad
der Bodenversiegelung in der Saaruferstraße ist nicht exakt bekannt, da dieses Gebäude nur angemietet ist. Er dürfte jedoch ebenfalls sehr hoch liegen. Das Verwaltungsgebäude Reden weist mit
19,8 Prozent einen erfreulich niedrigen Versiegelungsgrad auf.
Um die Beeinträchtigungen des städtischen Ökosystems durch die hohe Versiegelung zumindest
etwas abzumildern, wurden vor dem Hauptgebäude in der Keplerstraße Bäume gepflanzt. Die dort
vorhandene Grünfläche wird als Blumenwiese bewirtschaftet und daher nur wenige Male im Jahr gemäht. Im Hofbereich sind am Standort Keplerstraße außerdem Nistkästen (Halbhöhlen und Höhlen)
als zusätzliche Nistmöglichkeiten für Singvögel angebracht.
Hinweise auf mögliche Altlasten im Boden liegen für keinen der Standorte vor.
18
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
7.1.4.Raumwärme
Die Standorte in Saarbrücken sind an die Fernwärmeschiene Saar angeschlossen, so dass sich eine vergleichsweise günstige CO2-Bilanz je verbrauchter Kilowattstunde Wärmeenergie ergibt. Der
Wärmebedarf in den Dienstgebäuden lag in den vergangenen Jahren bei einem für Verwaltungsgebäude guten Wert von knapp über 100 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Im Jahr 2011 ist ein leicht
zurückgehender Wärmeverbrauch an allen Standorten erkennbar, wobei der Rückgang in der Saaruferstraße am deutlichsten ist.
Wärmeverbrauch der Liegenschaften 2011 (in kWh, Zahlen witterungsbereinigt)
Fernwärmeverbrauch
kWh
pro Mitarbeiter
pro m²
Keplerstr. 18
Gutenbergstr. 28 Saaruferstraße 16
Verwaltungsgebäude
Reden
697.231
141.568
428.005
3.759
2.598
20.381
115
91
119
Beim Verwaltungsgebäude Reden ist der Wärmeverbrauch pro Mitarbeiter deutlich höher, da die großen Flächen (Werkstatt, Bibliothek,
Archiv) in keinem Verhältnis zur Mitarbeiterzahl stehen.
Wärmeverbrauch der Liegenschaften pro Jahr ohne LDA (in kWh, Zahlen witterungsbereinigt)
Fernwärmeverbrauch
kWh
pro Mitarbeiter
pro m²
20072008200920102011
915.262
730.688
826.165
853.747
838.799
3.802
3.021
3.355
3.565
3.495
125
96
108
112
110
Wärmeverbrauch der Liegenschaften pro Jahr mit LDA (in kWh, Zahlen witterungsbereinigt)
Fernwärmeverbrauch
kWh
pro Mitarbeiter
pro m²
20072008200920102011
-
-
1.238.885
4.601
109
1.295.312
4.968
115
1.266.804
4.854
113
19
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
7.1.5.Strom
Strom wird im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für die unterschiedlichsten Zwecke
verbraucht. Er dient insbesondere der Raumklimatisierung (Keplerstraße, allerdings nur teilweise),
dem Betrieb der technischen Bürogeräte (Computer, Bildschirme, Drucker etc.), der Raumbeleuchtung, dem Betrieb des Aufzugs (Keplerstraße, Saaruferstraße) sowie der dezentralen Warmwasserbereitung (Warmwasserspeicher).
In den letzten Jahren gab es keine konstante Entwicklung des Stromverbrauchs. Umbauarbeiten
wie die Installation der automatischen Sonnenblenden am Dienstgebäude in der Keplerstraße 18
im Jahr 2008 sowie der verstärkte Einsatz von Klimaanlagen in heißen Sommern führen zu einem
erhöhten Verbrauch, während technische und organisatorische (Verhaltens-) Änderungen in den anderen Jahren zu einer generellen Abnahme des Stromverbrauchs führten. Technische Maßnahmen
wurden auf Grund einer durchgeführten Stromanalyse bis Mitte 2005 realisiert. So wurden u. a. die
Kältemaschine mit einem Zeitprogramm ausgestattet, der Rotationswärmetauscher in den Kühlbetrieb eingebunden und eine Optimierung bei der Programmierung des Wärme- und des Kältekreises
vorgenommen.
Im November 2010 kam es vor allem am Standort Keplerstr.18/ Gutenbergstr. 28 zu einem Anstieg
des Stromverbrauches, der bis heute anhält. Die monatlichen Stromverbräuche am Standort Keplerstr. 18/ Gutenbergstr. 28 liegen seitdem zum Teil 5.000 kWh höher als in den Jahren davor. Die Ursache für diesen Anstieg könnte in dem Einsatz eines neuen Schutzschrankes im Materiallager liegen,
in dem ein Ersatzserver steht, welcher wiederum gekühlt werden muss. Der Stromverbrauch durch
die Kühleinheit des Schutzschrankes und durch den Server kann zumindest einen Teil des Mehrverbrauchs erklären. Um die tatsächlichen Verbrauchswerte von Kühleinheit und Server herauszufinden,
wird in Kürze eine Auslese-Software aufgespielt.
Der Stromverbrauch in 2012 weist bislang eine leicht rückläufige Tendenz auf und wird weiter genauestens beobachtet, um Rückschlüsse auf den unerklärlichen Anstieg ziehen zu können.
Ungeachtet des unerklärlichen Verbrauchsanstiegs ist das Potenzial zur Reduzierung des Stromverbrauchs durch andere, einfach durchzuführende Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft. So sind
beispielsweise über 90 Prozent der Brennstellen mit Energiesparlampen ausgestattet. Mittlerweile
wurden alle Röhrenbildschirme (bis auf einen) gegen Flachbildschirme ausgetauscht, deren spezifischer Stromverbrauch niedriger ist. Des Weiteren wird der Standard-Arbeitsplatz mit energiesparenden Thin Clients (ohne Festplatte) ausgestattet.
Weil Strom eine Edelenergie ist, der je verbrauchter Kilowattstunde Strom ein rund drei Mal so großer
Primärenergieverbrauch gegenüber steht und weil der Stromverbrauch sehr stark zu den GesamtCO2-Emissionen des Systems „Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz“ beiträgt, wird der
Reduzierung des Stromverbrauchs eine besondere Priorität eingeräumt. Seit Januar 2011 bezieht das
Ministerium am Standort Keplerstr. 18/ Gutenbergstr. 28 sowie in einer angemieteten Etage in der
Saaruferstr. 16, seit Dezember auch in den restlichen angemieteten Etagen in der Saaruferstr. 16, zu
100 Prozent Ökostrom.
20
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Stromverbrauch der Liegenschaften 2011 (in kWh)
Keplerstr. 18
Gutenbergstr. 28
Saaruferstraße 16
Verwaltungsgebäude
Reden
Keplerstr. 18
Verwaltungsgebäude
Gutenbergstr. 28 Saaruferstraße 16
Reden
Stromverbrauch
kWh
380.013
288.117
36.807
55.089
pro Mitarbeiter
1.456
1.553
675
2.623
34
47
24
15
pro m²
Beim Verwaltungsgebäude Reden ist der Stromverbrauch pro Mitarbeiter höher, da der Verbrauch durch die großen Flächen (Werkstatt, Bibliothek, Archiv) verursacht wird.
Stromverbrauch der Liegenschaften pro Jahr ohne LDA (in kWh
20072008200920102011
Stromverbrauch
kWh
265.702
289.456
254.844
271.741
324.924
pro Mitarbeiter
1.104
1.197
1.035
1.135
1.354
36
38
33
36
43
pro m²
Stromverbrauch der Liegenschaften pro Jahr mit LDA (in kWh)
20072008200920102011
Stromverbrauch
kWh
-
pro Mitarbeiter
-
pro m²
-
301.837
315.349
380.013
1.288
1.121
1.209
1.456
30
26
28
34
342.089
21
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
7.1.6. Wasser
Wasser ist eine Ressource, die sich ständig erneuert und im Saarland in hervorragender Qualität (ausschließlich Grundwasser) mehr als ausreichend vorhanden ist. Das ökologisch nachhaltig nutzbare
Grundwasserdargebot liegt – bei tendenziell immer noch leicht zurückgehendem Verbrauch – im
Saarland gut 40 Prozent über der jährlichen Nutzung.
Wasser wird im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor allem für hygienische Zwecke
(Toiletten, Reinigung) sowie in geringem Umfang als Lebensmittel (Kaffeezubereitung) eingesetzt.
Der Verbrauch hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Während am Standort LandsweilerReden ein Anstieg um 15 Prozent zum dreijährigen Mittelwert gemessen wurde, betrug die Zunahme
am Standort Keplerstr. 18/ Gutenbergstr. 28 knapp 30 Prozent. Hierzu wurde für den letztgenannten
Standort intern eine Verbrauchsanalyse durchgeführt. Demnach gab es in den drei Sommermonaten
Juni, Juli und August 2011 insgesamt sechs zeitlich begrenzte Anomalien mit Tagesverbrauchswerten, die zum Teil 3-fach (wochentags) bzw. 10-fach (wochenends) erhöht waren. Als Ursache für
den Anstieg konnten undichte Spülkästen, laufende Wasserhähne, undichte Rohre und Leitungen,
ein vermehrtes Duschaufkommen der MitarbeiterInnen oder neu angeschaffte, verbrauchsintensive
Gerätschaften aufgrund verschiedener Überlegungen ausgeschlossen werden. Prinzipiell kommen als
Ursache nur ein technischer Fehler am Verbrauchszähler oder eine, wenn auch schwer vorstellbare,
Manipulation (Fremdabzweigung von Wasser) in Frage. Beides konnte hingegen nicht nachgewiesen
werden. Im Rahmen der Trennung von Trinkwasser- und Feuerwehrleitung werden 2012 alle Wasserleitungen im Dienstgebäude Keplerstraße 18 überprüft.
Wasserverbrauch der Liegenschaften pro Jahr ohne LDA* (in m³)
Wasserverbrauch
m3
pro Mitarbeiter
20072008200920102011
1.440
1.219
1.447
1.525
1.702
7,8
6,7
7,8
8,1
9,2
* Ohne Gebäude Saaruferstraße, da in Nebenkostenpauschale enthalten
Wasserverbrauch der Liegenschaften pro Jahr mit LDA* (in m³)
20072008200920102011
Wasserverbrauch
m3
-
pro Mitarbeiter
-
1.568
1.779
1.829
2.078
7,6
8,6
8,8
10,1
* Ohne Gebäude Saaruferstraße, da in Nebenkostenpauschale enthalten
22
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7.1.7.Papier
Papier ist ein Produkt von hoher ökologischer Relevanz, da bei seiner Herstellung große Mengen
Holz eingesetzt und beim Herstellungsprozess selbst große Mengen Wasser, Energie und Chemikalien benötigt sowie beträchtliche Emissionen verursacht werden. Gleichzeitig gehört Papier zu jenen
Produkten, deren Verbrauch seit Jahren weltweit stark steigt. Fachleute gehen davon aus, dass angesichts dieses steigenden Papierverbrauchs der für die Papierherstellung notwendige nachwachsende
Rohstoff Holz schon bald nicht mehr nachhaltig aus Natur- oder Wirtschaftswäldern zur Verfügung
gestellt werden kann.
Für ein Umweltministerium ist Papier des Weiteren auch ein Medium, mit dem es nach außen Zeichen
setzen kann, etwa durch sparsamen Umgang oder durch konsequente Verwendung von Recyclingpapier und FSC-zertifiziertem Papier.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz misst daher – in Anlehnung an entsprechende
Empfehlungen und Untersuchungen des Umweltbundesamtes – dem Papierverbrauch und der Verwendung weniger umweltbelastender Papiersorten im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes
ein ganz besonderes Gewicht zu.
Beim Papierverbrauch durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sind zwei Bereiche
zu unterscheiden: Papier, das als Büro- oder Geschäftspapier zum Einsatz kommt und Papier, das zum
Druck der Broschüren, Flyer etc. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit als Druckpapier benötigt wird.
Weil es eine deutlich bessere Ökobilanz aufweist als aus frischen Fasern hergestelltes, holzfreies
Papier, kam bis 2009 im Ministerium grundsätzlich Recyclingpapier zum Einsatz. Ab Anfang 2010
wurde im MUV statt Recycling-Papier FSC-Papier beschafft, um die Bemühungen des FSC-zertifizierten SaarForst Landesbetriebs zu unterstützen. Im Frühjahr 2011 erfolgte die Umstellung auf FSCzertifiziertes Recycling-Papier, welches aus einer Kombination von Recyclingfasern mit nachhaltig
produzierten Neufasern besteht und daher insgesamt sehr nachhaltig hergestellt wird.
Daneben wurden die Auflagen der jeweiligen Publikationen strikt dem jeweiligen Bedarf angepasst.
Die umfangreiche Lagerhaltung von Broschüren wurde abgestellt. Bei den Druckaufträgen wird den
Druckereien die Verwendung des gewünschten Papiers verbindlich vorgeschrieben. Daneben wird
darauf geachtet, dass lediglich umweltfreundliche Druckfarben verwendet werden und dass die geringst mögliche Grammatur gewählt wird, um den Papierverbrauch mengenmäßig noch weiter zu
senken. Wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, werden Druckaufträge bevorzugt an Druckereien vergeben, die nach EMAS validiert sind und beim Umweltpakt Saar mitmachen.
Für bestimmte Anwendungen (z. B. Plotter für Kartenausdrucke) wird weißes, chlorfrei gebleichtes
Papier aus Frischfasern benötigt. Als Hygienepapier werden ausschließlich Produkte beschafft, die
aus 100 Prozent Altpapier hergestellt und mit dem Blauen Engel versehen sind.
Papierverbrauch pro Jahr*
2007 20082009 20102011
Blatt
Büro-Papier
pro Mitarbeiter
kg**
Blatt
kg**
Blatt
kg**
Blatt
kg**
Blatt
kg**
1.838.425 9.192 1.893.100 9.466 1.585.809 7.929 1.687.790 8.439 1.543.855 7.719
6.879
34,4
7.127
35,6
5.890
29,4
6.154
30,8
5.568
27,8
(nur Büro-Papier)
* ab 2008 mit LDA
** berechnet anhand der durchschnittlichen Grammatur (5 g/Blatt)
23
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Die großen Schwankungen beim Papierverbrauch erklären sich dadurch, dass nicht der tatsächliche
Jahresverbrauch erfasst wird, sondern die im jeweiligen Jahr beschaffte Menge. Änderungen des Lagerbestandes bleiben unberücksichtigt. Der Papierverbrauch des vergangenen Jahres lag sowohl von
der Menge als auch von der Masse her deutlich unter dem Niveau der Vorjahre.
Entwicklung Recyclingquote
Seit 2005 lag der Anteil an Recyclingpapier bei 99 Prozent. Im Jahr 2010 wurde FSC-zertifiziertes
Papier geordert. Seit Frühjahr 2011 wird nun nur noch recyceltes FSC-Papier bestellt, so dass die
Recyclingquote wieder auf 77 Prozent im Jahr 2011 angestiegen ist. Aller Voraussicht nach wird die
Quote im Jahr 2012 wieder bei knapp 100 Prozent liegen.
Das Thema Papierverbrauch bleibt trotz beachtlicher Erfolge auch weiterhin ein Dauerthema beim
innerbetrieblichen Umweltschutz.
7.1.8.Emissionen
Emissionen als direkte Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entstehen insbesondere durch den Verbrauch von Raumwärme und Strom sowie
durch die arbeitsplatzbedingte Mobilität der Beschäftigten (täglicher Arbeitsweg und Dienstfahrten).
Während sich die CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von Raumwärme und Strom leicht berechnen
lassen, lassen sich bei der arbeitsplatzbedingten Mobilität aufgrund der Fahrtenbuchregelung derzeit
lediglich die CO2-Emissionen durch Dienstfahrten genau ermitteln.
Die durch den Gebrauch von Dienst-Kfz verursachten Emissionen dürften in den nächsten Jahren
bezogen auf den zurückgelegten Kilometer weiter niedrig bleiben, da der Fuhrpark sukzessive auf
verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge umgestellt wird.
Gesamt-CO2-Belastung (t) des MUV
200720082009 2010
2011
Fernwärme1
124,154
104,944
173,46
207,86 (45 %)
141,92 (49,5 %)
Strom2
155,44
177,54
124,36
169,03 (36,5%)
54,53 (19,0 %)
Dienst- und Privat-Kfz
56,79
54,13
46,87
43,95 (9,5 %)
46,30 (16,5 %)
Flugzeug3
11,40
22,28
17,70
27,40 (6 %)
35,31 (12,0 %)
Bahn
12,46
10,85
11,33
12,65 (3 %)
8,51 (3,0 %)
Verkehr insgesamt
80,65
87,26
75,90
83,99 (18,5 %)
90,12 (31,5 %)
Gesamt
360,24
369,74
373,72
460,88
286,57
3
3
nach Mitteilung von Saarferngas, ab 2009 mit LDA
nach Mittelung des EVU, ab 2008 mit LDA
3
Quelle für Umrechnungsfaktor umgestellt von bisher UBA-Leitfaden „Verkehr im Umweltmanagement“ auf: Mitteilung des UBA 2011
4
Geändert gegenüber UE 2011, da Wärmeversorger neuen Wert geliefert hat
1
2
Der CO2 -Wert für Strom ist 2011 deutlich niedriger als in den Vorjahren. Dies liegt daran, dass größtenteils nur noch Ökostrom bezogen wurde. Das Jahr 2011 war insgesamt milder als das Vorjahr, so
dass die CO2-Belastung durch Fernwärme deutlich niedriger liegt als noch 2010. Die Emissionen von
CO2 durch Kfz und Flugzeug haben zugenommen, während die geringere Bahnnutzung zu einer
Abnahme in diesem Bereich geführt hat. Die prozentuale Verteilung der CO2-Emissionen ist durch die
teilweise Umstellung auf Ökostrom nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar.
24
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
7.1.9.Mobilität
Bei den Umweltauswirkungen durch die arbeitsplatzbedingte Mobilität der Mitarbeiter sind zwei
Formen zu unterscheiden: der tägliche Arbeitsweg und die Dienstfahrten. Genaue Angaben über
die Wahl des Verkehrsmittels, das die Mitarbeiter für die tägliche Hinfahrt zum und die Rückfahrt
vom Arbeitsplatz wählen, liegen nicht vor. Allerdings ist zu vermuten, dass die durch den täglichen
Arbeitsweg bedingten direkten Umweltauswirkungen erheblich sind. So benutzt ein Großteil der
Mitarbeiter das Auto für die Fahrt zur Arbeit mit zum Teil beträchtlichen Anreisewegen. Bei der
Vergabe der derzeit noch kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze wird Mitarbeitern, die in
Fahrgemeinschaften beteiligt sind, Vorrang eingeräumt.
Das durch Dienstfahrten bedingte Verkehrsaufkommen lässt sich durch eine gute Datenbasis (Genehmigungspflicht von Dienstreisen, Fahrtenbücher bei den Dienst-Kfz u. a.) sehr gut errechnen.
Von den im Jahr 2007 dienstlich zurückgelegten 641.508 Kilometern wurden 296.605, also 49 Prozent, vergleichsweise umweltfreundlich mit der Bahn zurückgelegt. Durch die mit der Eingliederung
des Landesdenkmalamtes gestiegene Anzahl an Mitarbeitern ist die Gesamtzahl an zurückgelegten
Kilometern bis zum Jahr 2010 auf 683.162 Kilometer pro Jahr gestiegen; 2011 lag die Gesamtkilometerzahl allerdings rund 7 Prozent niedriger. Hierbei spielt vor allem die 2011 deutlich geringere
Zahl an Bahnkilometer eine entscheidende Rolle. Sie lag mit 202.507 km rund ein Drittel unter der
des Vorjahres.
Gleichzeitig ist auch der Anteil an Kilometern mit Privat-Kfz von 8 Prozent im Jahr 2009 auf 2 Prozent
in 2011 zurückgegangen, während der Anteil an mit dem Dienst-Pkw zurückgelegten Kilometer im
gleichen Zeitraum mit 39 Prozent ungefähr gleich geblieben ist.
Der Anteil an mit dem Flugzeug zurückgelegten Kilometern ist auf 27 Prozent in 2011 gestiegen. Ein
wesentlicher Grund dürfte darin liegen, dass durch die hohe Aktualität des Themas Energiewende
dazu überproportional viele Termine in Berlin wahrzunehmen waren. Bei Dienstreisen außerhalb des
Saarlandes ist grundsätzlich die Bahn zu benutzen; Ausnahmen ergeben sich lediglich dann, wenn
Termingründe die Wahl des Flugzeugs zwingend erscheinen lassen oder Zielorte besucht werden,
die mit der Bahn nur sehr schlecht erreichbar sind. Da seit Juli 2010 die Regionalzüge im Saarland
mit Ökostrom angetrieben werden, bedeutet die Nutzung der Bahn bei Dienstreisen innerhalb des
Saarlandes eine doppelte ökologische Entlastung. Für Dienstreisen innerhalb der Stadt Saarbrücken
stehen zwei Pedelecs (Elektrorad, dessen elektrische Fahrunterstützung nur durch Treten der Pedale
abgefordert werden kann) als Dienstfahrräder zur Verfügung. Zudem kann für Strecken bis etwa 100
Kilometer seit Herbst 2011 ein Elektrofahrzeug genutzt werden.
Eine immer stärkere europäische Zusammenarbeit, aber auch die Verlagerung von Abteilungen des
Bundesumweltministeriums und der entsprechenden Gremien nach Berlin kann dazu führen, dass die
zurückgelegte Kilometerleistung in den kommenden Jahren leicht zunehmen wird.
Um den Flottenverbrauch der Dienstwagen zu senken wurden für das Jahr 2011 ein sparsames Hybridfahrzeug (Toyota Prius), ein emissionsarmes Erdgasfahrzeug (Opel Combo) sowie sparsamere Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter angeschafft. Im Jahr 2009 wurde der Flottenverbrauch erheblich um 2
Liter auf 6,3 Liter gesenkt. In den vergangenen beiden Jahren lag der Wert konstant bei etwa 7 Liter.
25
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Kraftstoff- und Flottenverbrauch (eigener Fuhrpark)
20072008200920102011
Kraftstoffverbrauch
(Diesel, Benzin und Erdgas*)
in Liter (l)
Zurückgelegte Strecke
in Kilometer (km)
Durchschnittsverbrauch (l/100 km)
19.485
19.933
16.573
15.436
18.058
231.908
8,40
240.182
8,30
263.723
6,28
219.494
7,03
249.005
7,25
* Erdgas wurde mit Faktor 1,5 auf Benzin umgerechnet
Während die dienstlich zurückgelegten Kilometer insgesamt und in ihrer spezifischen Verteilung
auf die einzelnen Verkehrsmittel gut dokumentiert werden können, sind die direkten Umweltauswirkungen der Mobilität der Mitarbeiter zum und vom Arbeitsplatz derzeit kaum zu quantifizieren.
Die durch die Fahrt zum Arbeitsplatz verursachten Emissionen und der dadurch bedingte Kraftstoffverbrauch dürften allerdings deutlich über den durch dienstliche Fahrten verursachten direkten Umweltauswirkungen liegen. Dies lässt sich aus den Ergebnissen zweier Studien zur Verkehrsmittelwahl
der Mitarbeiter aus den Jahren 1995 und 1999 ableiten. Danach benutzten 56 Prozent (1995) bzw.
75 Prozent (1999) der Befragten (jeweils bezogen auf die Rückläufe der Fragebögen) das Auto für
die Fahrt zum Arbeitsplatz. Das im Jahr 2007 eingeführte Jobticket wirkt sich auf die direkten Umweltauswirkungen der Mobilität der Mitarbeiter zum und vom Arbeitsplatz sehr positiv aus. Am
31.12.2011 waren 74 Jobticket-Nutzer bei der Deutschen Bahn für das zu diesem Zeitpunkt noch
mit den Ressorts Umwelt, Energie und Verkehr geführte Ministerium registriert. Dies bedeutet einen
Anstieg der Nutzerzahlen von gut 20 Prozent gegenüber 2009.
Dienstreisen (zurückgelegte Strecke in km pro Jahr)*
Verkehrsmittel
Flugzeug
Kfz
Bahn
Gesamt pro Mitarbeiter
* Ab 2008 mit LDA.
26
20072008200920102011
54.816
290.087
296.605
107.104
287.359
258.224
85.074
317.782
269.853
131.735
250.314
301.113
169.767
261.062
202.507
2.400
2.457
2.498
2.491
2.284
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
7.1.10. Abfallaufkommen
Das Abfallwirtschaftskonzept des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz basiert auf den
Grundsätzen „Vermeiden vor verwerten“ und „Verwerten vor entsorgen“. Nach diesen Grundsätzen
werden beispielsweise Getränke für den Sitzungsbetrieb nur in Mehrwegflaschen gekauft. Für batteriebetriebene Geräte (wie etwa Digitalkameras) werden in aller Regel wiederaufladbare LithiumMetallhydrid-Akkus statt Einweg-Batterien beschafft.
Die beim Verwaltungsbetrieb entstehenden hausmüllähnlichen Abfälle werden streng nach Fraktionen getrennt erfasst, nach Möglichkeit der Wiederverwertung zugeführt oder ordnungsgemäß als
Restmüll entsorgt. In der Keplerstraße 18 stehen in jeder räumlich abgegrenzten Arbeitseinheit Sammelgefäße für die sortenreine Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen (Grüner Punkt, Bioabfall,
Papier, Glas, Restmüll) zur Verfügung. Leuchtstoffröhren sowie größere elektrische Geräte werden
über den Wertstoffhof der ZKE (Zweckverband Kommunale Entsorgung) ordnungsgemäß entsorgt,
für kleinere Elektro- und Kunststoffabfälle sowie Metall steht seit Februar 2012 die Orangene Wertstoff-Tonne zur Verfügung, die alle acht Wochen kostenlos geleert wird. Wertstoffe und Restmüll
werden für die Gebäude Keplerstraße und Saaruferstraße durch die ZKE entsorgt.
Abfallaufkommen pro Jahr (in kg)
20072008200920102011
Restmüll*
7.020
7.020
7.020
7.020
7.020
Altpapier*
13.890
14.000
13.650
19.180
12.420
Elektronikschrott*
k.A.
k.A.
400
k.A.
k.A.
Weitere
Abfallstoffe
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1.6201
*ohne LDA und Saaruferstraße (keine Angaben verfügbar, da keine Aufschlüsselung durch Vermieter); Restmüll
aus Behältervolumen mit Dichte 90 kg/m³ umgerechnet
1
Alkalische Beizlösung (im Landesdenkmalamt, November 2011)
Nach dem hohen Wert des Abfallaufkommens im Bereich Papierabfälle im Jahr 2010 (verursacht
durch die Entsorgung von Altakten) ist der Wert in 2011 wieder deutlich gesunken und liegt mit
12.420 kg leicht unter dem Niveau der Vorjahre.
Im November 2011 wurden im Landesdenkmal 1.620 kg alkalische Beizlösung fachgerecht entsorgt.
27
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
7.2.
Umweltziele des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
im Rahmen des EMAS-Prozesses
Für den dreijährigen Validierungszyklus 2009-2011 hatten wir uns 2009 folgende Umweltziele
gestellt:
Ziel 1: Reduktion der Verbrauche (Fernwärme, Strom, Wasser) um 5 % gegenüber 2008
Maßnahmen
Verant- Geld-
Zeit- Bewertung
wortlich mittel rahmen
Energiegutachten
durch Ingenieurbüro
durchführen
UMB
Auswahl und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
UMB/UMV
Auswertung der Umsetzung
UMB
nach
Haushalt
Hinweis
2009 –
2012
erledigt
liegt vor
Bis Ende
2011
offen
Erneuerung der zentralen
Heizungsanlage Keplerstr.
18 in 2012. Neue Dämmung
für alle Heizungsleitungen.
Trennung von Trink- und
Löschwasserleitungen in
Ausschreibungen.
Bis Ende
2012
offen
Erfolgt nach Abschluss der
Maßnahmen in 2013.
Ziel 2: Schritte zur nachhaltigen Mobilität
Maßnahmen
Beschaffung von DienstKfz im PKW-Bereich bis
max. 120 g CO2/km
Verant- Geld-
Zeit- Bewertung
wortlich mittel rahmen
A/4
Das MUEV bemüht sich UMB/UMV
durch entsprechende
Öffentlichkeitsmaßnahmen die Anzahl der Teilnehmer am Job-Ticket
im MUEV pro Jahr um
5 % zu steigern
für Frühjahr 2011 ist geplant, mit SaarVV einen
Infotag zum Jobticket im
MUEV durchzuführen
28
-
ständig
läuft
-
01/2010 –
12/2011
offen
Hinweis
Der Infotag im Frühjahr
2011 mit dem SaarVV hat
stattgefunden, es konnten
daraufhin einige neue Jobticket-Nutzer gewonnen
werden.
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
Ziel 3: Neufassung des Ressortprogramms Umwelt der Saarland Agenda
Maßnahmen
Die aktuelle Saarlandagenda wird neugefasst
und die Premiumziele
werden neu definiert
Verant- Geld-
Zeit- Bewertung
wortlich mittel rahmen
UMV /
Lattwein
-
01/2011 –
Ende 2011
erledigt
Hinweis
Wird in dieser Form nicht
weiterverfolgt (Begründung
in Kapitel 7.3).
Die Ziele 4 bis 6 waren auf das Landesdenkmalamt bezogen und fallen weg.
Ziel 7: Energiemanagement für die Liegenschaften des MUEV
Maßnahmen
Verant- Geld-
Zeit- Bewertung
wortlich mittel rahmen
Beauftragung eines
UMB/ UMV
Unternehmens zur Installation eines Energiemanagementsystems in
den MUV-Liegenschaften inkl. Durchführung
einer Informationskampagne zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der
Hausverwaltung und
aller Objektnutzer
Nach
Angebot
2010 2012
offen
Hinweis
Wurde beauftragt und läuft.
29
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Für den neuen Validierungszeitraum 2012-2014 wurden zusammen mit der Hausspitze neue
Umweltziele erarbeitet.
I.
Ziele zu direkten Umweltauswirkungen
Ziel 1: Vierteljähriges Monitoring der Energieverbräuche des MUV
Maßnahmen
Smart meetering Daten
Keplerstr./ Gutenbergstr.
werden mit Ablesedaten
und Rechnungsdaten
verglichen. Monatlich
werden die Verbrauchsdaten mit den Vorjahresganglinien verglichen.
Die Trends, evtl. Peaks
der Input-/ Outputdaten
werden quartalsweise
schriftlich analysiert, auftretende Peaks werden
unmittelbar untersucht
und die durchgeführten Maßnahmen und
Ergebnisse entsprechend
dokumentiert.
Verant-
wortlich
UMB
Geld-
mittel
Nach Bedarf
Zeit-
rahmen
2013
Bewertung und Hinweis
Interne Maßnahmenliste des
Gutachters Herr Hub vom
1.12.2011 (Punkte 5-7)
Ziel 2: Reduktion des Verbrauchs von Fernwärme, Strom und Wasser um 7 % gegenüber .
dem Durchschnitt der Jahre 2009-2011
Maßnahmen
30
Verant-
wortlich
Geld-
mittel
Zeit-
rahmen
Regelungsüberprüfung
der Lüftungsanlage in
Zusammenarbeit mit
dem LZD
UMB /
Hausverwaltung
Nach Bedarf und
HH
2012-2015
Überprüfung der steigenden Wasserverbräuche durch eine Fachfirma in Zusammenarbeit
mit dem LZD
UMB /
Hausverwaltung
Nach Bedarf und
HH
2012-2015
Bewertung und Hinweis
Eigene Überprüfungen der
Daten haben für den Wasserbereich keine Erklärungen der
zeitweise hohen Verbräuche
erbracht. Im Bereich Strom
konnten die Kühlsysteme des
zweiten Serverstandortes als
(mit-)ursächlich für den steigenden Stromverbrauch identifiziert werden.
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Ziel 3: Einführung von EMAS in den Zentralen der vier nachgeordneten Dienststellen
(LUA, LKVK, SFL, LAV)
Maßnahmen
Ausschreibung als
Coaching-Maßnahme
Einführung EMAS
Verant-
wortlich
UMB
UMB /
Externer
Coach
Geld-
mittel
Mittel sind
im HHEntwurf
eingebracht
Zeit-
rahmen
Bewertung und Hinweis
2013-2014
Die EMAS-Einführung in den
nachgeordneten Dienststellen
des MUV ist ein Projekt der
Hausspitze mit hoher Priorität.
2013-2014
Ziel 4: Energetische Sanierung des Dienstgebäudes Gutenbergstr. 28
Maßnahmen
In Absprache mit dem
Ministerium für Finanzen wird bis Ende 2012
eine Kostenberechnung
für die genannte Maßnahme durchgeführt.
Wesentliche Aspekte
sind die Erneuerung der
Fenster und die Außendämmung des Gebäudes.
II.
Verant-
wortlich
UMB / A/2
Geld-
mittel
Nach Bedarf und
HH
Zeit-
rahmen
2013-2014
Bewertung und Hinweis
Kostenermittlung des LZD läuft.
Ziele zu indirekten Umweltauswirkungen
Ziel 1: Bestimmung neuer Leitziele indirekter Umweltauswirkungen, Quantifizierung
und Festlegung gültiger Indikatoren
Maßnahmen
Verant-
wortlich
Festlegung neuer
Leitziele bei indirekten
Umweltauswirkungen
UMB /
UMV
Quantifizierung und
Indikatorenbildung
UMB /
UMV
Geld-
mittel
Zeit-
rahmen
2013
Bewertung und Hinweis
In Abstimmung mit den Abteilungen und der Hausspitze werden die Leitziele der indirekten
Umweltauswirkungen neu
formuliert.
2013-2014
31
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Ziele zu direkten Umweltauswirkungen
Innerhalb der direkten Umweltauswirkungen hatte sich das Umweltministerium sieben Ziele
gesetzt, die auf die Reduzierung von direkten Umweltauswirkungen mit besonderer Relevanz
abzielen. Die drei Ziele im Zuständigkeitsbereich des Landesdenkmalamtes können keiner abschließenden Bewertung mehr unterzogen werden, da das Landesdenkmalamt seit der Regierungsneubildung nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des MUV liegt.
Erstes Ziel war die „Reduktion der Verbrauche (Fernwärme, Strom, Wasser) um 5 % gegenüber
2008“. Das Ingenieurbüro Rödel und Beul hat Ende 2009 eine Analyse zum energetischen Zustand
des damaligen MUEV (Keplerstr./ Gutenbergstr.) vorgelegt, mit konkreten Vorschlägen zur Erneuerung der primären Wärmeversorgung und zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle (Gutenbergstr. 28).
Die Erneuerung der zentralen Heizungsanlage im Dienstgebäude Keplerstraße 18, die auch die Gutenbergstraße 28 mitversorgt, wurde im Juli 2012 begonnen und soll bis Anfang Oktober 2012
fertiggestellt sein. Neben dem Einbau hocheffizienter Pumpen, die eine erhebliche Einsparung elektrischer Energie gegenüber den bisherigen Pumpen erwarten lassen, wird eine deutliche Verbrauchsreduzierung beim Wärmeverbrauch erwartet. Diese Reduktion ergibt sich durch folgende Maßnahmen:
•
•
•
•
Erneuerung der Fernwärmeübergabestation mit Wärmetauscher,
Erneuerung der Heizverteilung,
Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
Austausch der Thermostatventile.
Darüber hinaus wurde bei allen Heizungsleitungen die vorhandene KMF-haltige Dämmung nach
TRGS entsorgt und eine neue Dämmung aufgebracht. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt. Der Austausch der Pumpen hatte noch den positiven Nebeneffekt, dass die asbesthaltigen Flansche der alten Pumpen fachgerecht entsorgt werden
konnten.
Durch die Verzögerung der Umsetzung der Gesamtmaßnahme, wegen fehlender HH-Mittel in
2010/11, wird sich der erwartete Einspareffekt im Strom- und Fernwärmeverbrauch erst im nächsten
Jahr bemerkbar machen.
Im Moment ist auch die Trennung von Trink- und Löschwasserleitungen in der Ausschreibung. Sowohl im Rahmen der Heizungserneuerung als auch bei dieser Maßnahme wird mit den beauftragten
Fachfirmen, dem bauleitenden Ingenieurbüro Rödel und Beul und dem Landesamt für Zentrale Dienste erneut versucht festzustellen, ob im Wasserleitungssystem eine Begründung für den angestiegenen Wasserverbrauch zu finden ist.
2013 wird das MUV eine Überprüfung der Regelungseinstellungen im Bereich der Lüftungs- und
Klimaanlage vornehmen, um zu einer Reduktion des Verbrauchs elektrischer Energie zu kommen.
Das zweite Ziel war plakativ mit dem Titel „Schritte zur nachhaltigen Mobilität“ zusammengefasst.
Neben der Umrüstung der Dienst-Pkw-Flotte auf emissionsarme Mobile bemüht sich das Ministerium, die Anzahl der Teilnehmer am Job-Ticket der Bahn um mindestens 5 % pro Jahr zu steigern.
Dieses Ziel wurde für 2010 und 2011 deutlich übertroffen (s. Punkt 7.1.9).
Das ehemals siebte Ziel betraf das Energiemanagement für die Liegenschaften des MUV. Von Oktober
2012 bis Ende September 2012 wurden in den Zentralen der nachgeordneten Dienststellen des MUV
Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt und versucht ein Energiemanagement aufzubauen. Der
Abschlussbericht liegt im Entwurf vor und soll bis Ende des Jahres mit den betroffenen Dienststellen,
der Hochbauverwaltung im Finanzministerium und der Abteilung Klimaschutz, Energie, Verkehr und
Luftfahrt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr diskutiert und den Hausspitzen
der zuständigen Ministerien Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht werden.
32
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
Ziele zu indirekten Umweltauswirkungen
Drittes Ziel war die „Neufassung des Ressortprogramms Umwelt der Saarland Agenda“. Mit dem
Regierungswechsel 2009 wurde die Saarland-Agenda allerdings als solche aufgegeben. Ob nach
dem neuerlichen Regierungswechsel nun ein neues Umweltprogramm schriftlich fixiert wird, steht
noch nicht fest.
Die sogenannten Premium-Ziele sind in Kapitel 7.3 dargestellt. Ein Überblick über die gesamten
Aufgabenbereiche der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik im Saarland ergibt sich aus der Vorhabenplanung. Die aktuelle Vorhabenplanung des MUV für diese Legislaturperiode wird zur Zeit auf
Grundlage der Ausführungen der Hausspitze vom 15. Juni 2012 im Landtagsausschuss für Umwelt
und Verbraucherschutz erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird eine konkrete Projektliste erarbeitet, die mit Verantwortlichkeit, Zielcontrolling und Finanzierbarkeit hinterlegt wird. Die konkrete
Umsetzung des Controllings wird nach Fertigstellung der Liste mit der Hausspitze abgesprochen. Mit
Erarbeitung dieser Projektliste werden auch die Ziele der indirekten Umweltauswirkungen festgelegt
und einem systematischen Zielcontrolling unterstellt.
Herausgehoben aus dieser detaillierten Vorhabenplanung sind einige wenige Leitprojekte, die so
konzipiert wurden, dass sie dem partizipativ-kooperativen Ansatz gerecht werden und möglichst
viele und unterschiedliche umweltpolitische Akteure und gesellschaftliche Gruppen mit einbinden.
Die Umsetzung dieser Leitprojekte und der Vorhabenplanung insgesamt, die Effizienz der entsprechenden Handlungsinstrumente (etwa Förderprogramme) sowie das Erreichen der umweltpolitischen
Ziele werden laufend kontrolliert. Die Methoden zur Analyse und Bewertung solcher Projekte – und
damit auch der indirekten Umweltauswirkungen – müssen dabei permanent verbessert werden. Gerne bezieht das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dabei auch den Sachverstand Dritter
mit ein. Eine wichtige Hilfe bei dieser Umsetzungskontrolle leistet außerdem die Umweltberichterstattung, die sich in Form regelmäßiger Berichte widerspiegelt. Diese Berichte (z. B. Waldschadensbericht, Bericht über den Zustand des Staatswaldes, Gewässergütebericht u. a.) werden in aller Regel
unmittelbar nach Erstellung über das Internet (www.umwelt.saarland.de) veröffentlicht und mit den
wichtigsten umweltpolitischen Interessengruppen ausführlich diskutiert.
7.3
Indirekte Umweltauswirkungen
Neben den direkten Umweltauswirkungen des Verwaltungsbetriebes überwiegen jedoch die so genannten indirekten Umweltauswirkungen, die sich aus dem politischen, normativen und administrativen Handeln des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ergeben. Diese indirekten
oder mittelbaren Wirkungen auf die Umwelt sind geradezu der Daseinszweck einer für die Umwelt
zuständigen Behörde: Ihre Aufgabe ist es, bessere Umweltstandards durchzusetzen, um die Belastungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft zu verringern oder zusätzliche Belastungen, etwa
durch technische Anlagen, zumindest auf das jeweils technisch machbare Maß zu beschränken. Um
diesen Zweck erfüllen zu können, stehen dem Ministerium eine ganze Reihe von Instrumenten zur
Verfügung, die bereits im Kapitel 4 „Aufgaben und Tätigkeiten“ aufgeführt wurden.
Die Fülle der Aufgabenbereiche, aber auch die Zuständigkeit für das gesamte Bundesland Saarland
sowie die Mitwirkung auf nationaler wie auch europäischer Ebene bewirken, dass die indirekten
Umweltauswirkungen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erheblich relevanter sind
als die direkten Umweltaspekte.
Zwischen direkten und indirekten Umweltauswirkungen gibt es dabei hinsichtlich der Zielrichtung
einen entscheidenden Unterschied: Während die direkten Umweltauswirkungen, also die Belastung
der Umwelt durch den Verwaltungsbetrieb, so gering wie möglich gehalten werden sollen, setzt das
Ministerium alles daran, möglichst große indirekte Wirkungen auf die Umwelt zu erzielen – natürlich
in dem oben genannten positiven Sinne. Wenn sich eine zusätzliche Belastung der Umwelt nicht
vermeiden lässt, so bleibt es das Ziel, diese Zusatzbelastung so gering wie möglich zu halten oder
an anderer Stelle – etwa im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung – zu
kompensieren.
33
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Dabei münden die Bestrebungen im Bereich der indirekten Umweltauswirkungen in verschiedene
Premium-Ziele, die das zentrale Leitgerüst der Politik des Ministeriums abbilden.
Die letzten Jahre waren im Bereich der indirekten Umweltauswirkungen durch eine fehlende Kontinuität gekennzeichnet. Der Regierungswechsel 2009 sowie das vorzeitige Ende der Jamaika-Regierung 2012 haben dazu geführt, dass neue Umweltziele in die EMAS-Validierung eingebracht wurden
und nun zu Teilen wieder ausgegliedert sind. Für die Bereiche Energie und Verkehr ist das Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zuständig, für Landes- und Stadtentwicklung das Ministerium für Inneres und Sport. Folglich hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz keine
direkten Einflussmöglichkeiten mehr auf die Entwicklung in diesen Bereichen im Saarland, so dass sie
nicht mehr in die diesjährige EMAS-Validierung einbezogen werden.
Die indirekten Umweltauswirkungen in den Bereichen Flächenverbrauch, Energie, Klima und Verkehr
mit den Premium-Zielen „Flächenverbrauch verringern“, „Klima schützen“, „Erneuerbare Energien
ausbauen“ und „ÖPNV-Nutzung steigern“ werden in der diesjährigen EMAS-Evaluierung nicht mehr
betrachtet.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich als ein Umweltziel die Überarbeitung
und Ergänzung der Premiumziele entsprechend der Neu-Betrachtung der indirekten Umweltauswirkungen für das Jahr 2013 gesetzt. Diese Selbstverpflichtung ist auch in den Umweltleitlinien niedergeschrieben. Dazu wird die Hausspitze zusammen mit den Abteilungsleitern und dem EMAS-Team
zu Beginn des Jahres 2013 einen Workshop abhalten. Insbesondere die neu hinzugekommenen Bereiche Landwirtschaft sowie Arbeits- und Verbraucherschutz werden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Premiumziele spielen.
Die sechs Premium-Ziele geben einen Überblick über einen Großteil der indirekten Umweltauswirkungen durch die Politik und Administration des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
des Saarlandes. Sie wurden in Workshops und in Absprache mit der Hausspitze und den Fachabteilungen ermittelt.
Das Controlling zu den Premium-Zielen ist bei der Hausspitze angesiedelt. Mit der Neuformulierung
der Premium-Ziele wird auch das Controlling derselben neu geregelt.
Für einige der indirekten Umweltauswirkungen existieren bereits genaue und langjährige Statistiken
(des Statistischen Landesamtes oder des Ministeriums selbst). Andere Umweltdaten, wie etwa der
Gewässerzustand oder das Hausmüllaufkommen, werden regelmäßig von der zuständigen Fachbehörde erfasst. Das Ministerium ist bestrebt, die Wirkung und den Erfolg von Förderprogrammen stärker als bisher einer Evaluierung zu unterziehen. Gleichzeitig wirkt sich die Einsparungsverpflichtung
des Landes aufgrund der Schuldenbremse auch auf das Ministerium aus. So können Expertengutachten zur Ermittlung von aktuellen Werten nur noch selten eingeholt werden, gleichzeitig müssen
Maßnahmen und Förderprogramme auf allen Sachgebieten reduziert werden.
34
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
2
Übersicht über die indirekten Umweltauswirkungen
Diese sechs Premium-Ziele spiegeln die aktuellen Kernbereiche der nachhaltigen Umweltpolitik im
Saarland in großen Teilen wieder.
Leitziel (derzeitiger Stand)*
Quantifizierung
Indikator
1. Biologische Vielfalt
erhalten
In der Entwicklung für das Saarland
Index [Maßzahl in %] über die
Bestandsgrößen ausgewählter
repräsentativer Vogelarten in bestimmten Hauptlebensraum- und
Landschaftstypen
2. Ökologische Landnutzung
stärken
Aktueller Stand: 8.259 ha
(Stand: 31.12.2011)
Ausbau der gemäß EU„Bioverordnung“ genutzten
landwirtschaftlichen Fläche auf
8.500 ha bis 2013
Gemäß
EU-“Bioverordnung“ (834/2007)
genutzte landwirtschaftliche
Fläche in ha
31.12.2010: 7.987 ha
31.12.2006: 7.294 ha
3.
Ökologischen Gewässerzustand verbessern
Aktueller Stand: 24 Prozent1
(Stand: 31.12.2006)
Ausbau des Anteils an Gewässer
in gutem ökologischen Zustand
auf 65 Prozent bis 2015
Anteil der meldepflichtigen Oberflächenwasserkörper (Gewässer >
10 km² Einzugsgebiet) in gutem
ökologischen Zustand oder besser
in Prozent
4.
Abfall verringern
Aktueller Stand: 156,8 kg / .
Einwohner und Jahr
(Stand: 31.12.2011)
Reduktion des Hausmülls auf
164,6 kg / Einwohner und Jahr
bis 2014
 Ziel erreicht
Pro-Kopf-Aufkommen Hausmüll
in kg / Einwohner und Jahr
5. Stärkung naturnaher
Waldwirtschaft
Aktueller Stand: 10,0 Prozent
(Stand: 31.12.2011)
31.12.2010: 10,0 Prozent
31.12.2006: 4,7 Prozent
Dauerhaft mindestens 10 Prozent
des Staatswaldes
Anteil der nicht bewirtschafteten
Holzbodenfläche an der gesamten Holzbodenfläche im Staatswald in Prozent
6. Luftqualität verbessern
Aktueller Stand: 42 μg/m³
(Jahresmittelwert 2011)
Reduktion auf unter 40 μg/m3
bis 2015
Jahresmittelwert Stickstoffdioxid
(NO2) an der Messstation
Saarbrücken-Verkehr in der
Mainzerstraße in μg/m³
31.12.2010: 202,2 kg /
Ew und Jahr
31.12.2006: 212,2 kg /
Ew und Jahr
Jahresmittelwert 2010: 44 μg/m³
Jahresmittelwert 2006: 46 μg/m³
* Datenabfrage im August 2012.
1
Wert korrigiert gegenüber Umwelterklärung 2011.
Die gewählten Indikatoren entsprechen zum Teil bundesweit genutzten Indikatoren (z.B. ökologische
Landnutzung), zum Teil sind es gängige Standardindikatoren (z.B. Flächenverbrauch) und wurden
zusammen mit den Fachreferaten ausgewählt.
35
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Biologische Vielfalt
Erstes Premium-Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt im Saarland. Als Indikator für dieses Ziel
wurde der Index über die Bestandsgrößen ausgewählter und repräsentativer Vogelarten in bestimmten Hauptlebensraum- und Landschaftstypen ausgewählt, der sog. Vogelindikator. Dazu müssen für
die typischen Hauptlebensräume und Landschaften im Saarland (Agrarland, Wälder, Siedlungen und
Binnengewässer) je zehn repräsentative Vogelarten ausgewählt werden. Für jede Art wird aus der
Anzahl der Reviere bzw. der Brutpaare in statistisch repräsentativen Probeflächen je ein indizierter
Wert für die Bestandsgröße errechnet. Anschließend wird für jeden Hauptlebensraum bzw. Landschaftstyp das arithmetische Mittel der Zielerreichungsgrade über alle zehn ausgewählten Vogelarten
gebildet, gewichtet und summiert, wobei sich die Gewichtung auf den Flächenanteil des jeweiligen
Lebensraums im Saarland bezieht.
Dieser Indikator hat sich bereits auf Bundes- und auf europäischer Ebene bewährt und soll den
Zustand repräsentativer Vogelarten für das Saarland anzeigen – und wird somit ein Maß für den
Zustand der biologischen Vielfalt im Saarland sein.
Eine wichtige Aufgabe des Arten- und Biotopschutzes, im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes in Referat D/4 angesiedelt, beim Erhalt der biologischen Vielfalt ist es,
die Bestände, Entwicklungsformen, Biotope und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und
Pflanzenarten zu pflegen und zu entwickeln. Zentraler Bestandteil dieser Aufgabe ist die saarländische Biodiversitätsstrategie, die aktuell weiterentwickelt wird. Um einen guten Erhaltungszustand der
saarländischen Natura 2000-Gebiete zu erhalten bzw. zu entwickeln, werden zurzeit Managementpläne aufgestellt. Generell werden Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im ländlichen Raum
in den Entwicklungsplan Ländlicher Raum (ELPR) Saar 2014-2020 integriert.
Leider gab es keine Fortschritte hinsichtlich des Indikator-Erstellungsprozesses im Saarland. Das Delphi-Verfahren, in dem die repräsentativen Vogelarten für das Saarland ausgewählt und das weitere
Vorgehen zur Ermittlung der Reviere und Brutpaare diskutiert werden soll, hat noch nicht stattgefunden, ist aber für 2013 angedacht. Folglich kann für die aktuelle EMAS-Validierung kein Indexwert
angegeben werden.
Ökologische Landnutzung
Das zweite Premium-Ziel, „ökologische Landnutzung stärken“, fokussiert sich auf die ökologischen
Gesichtspunkte der Landwirtschaft, welche im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im
Referat B/3 „Ernährung, Ökologischer Landbau und Regionalvermarktung“ angesiedelt sind. Seit
der Regierungsbildung im Mai 2012 gehört auch die konventionelle Landwirtschaft wieder zum Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz. Zentrale Ziele der Aufgaben im Bereich des Ökologischen Landbaus sind neben der ökologischen Erzeugung regionaler Lebensmittel auch der Erhalt der
Bodenfruchtbarkeit, der Schutz vor Erosion, die Verminderung von Nähr- und Schadstoffausträgen
in Grund- und Oberflächengewässer, die Erhöhung der Artenvielfalt sowie die Verminderung landwirtschaftsbedingter, klimarelevanter Emissionen. Um dies zu erreichen, werden Fachtagungen im
Bereich des Ökologischen Landbaus durchgeführt und die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch
erzeugter Produkte gefördert.
Wichtigstes Instrument zum Ausbau des ökologischen Landbaus ist die finanzielle Förderung, zum
einen für die Einführung ökologischer Anbauverfahren, zum anderen für die Beibehaltung dieser,
sowie die Förderung der kostenlosen Beratung zur Umstellung oder Beibehaltung des Ökologischen
Landbaus.
Indikator für dieses Premium-Ziel ist die „gemäß EU-„Bioverordnung“ (834/2007) genutzte landwirtschaftliche Fläche in Hektar“. Bis zum 31.12.2013 soll eine dementsprechend genutzte Fläche von
8.500 ha im Saarland erreicht werden. Der aktuelle Wert für 2011 liegt bei 8.259 ha und somit bei
10,6 Prozent. Aufgrund geänderter Fördermöglichkeiten in 2012 können in diesem Jahr keine Neuantragssteller gefördert werden. Folglich wird sich die ökologisch genutzte landwirtschaftliche Fläche
insgesamt nur geringfügig ändern.
36
UMWELTERKLÄRUNG 2012
7
Gewässerzustand
Premium-Ziel drei, „ökologischen Gewässerzustand verbessern“, ist schon seit mehreren Jahren Teil
der EMAS-Validierung und ein wichtiges Handlungsfeld des Ministeriums.
Indikator für das Ziel „ökologischen Gewässerzustand verbessern“ ist der „Anteil der meldepflichtigen Oberflächenwasserkörper (Gewässer > 10 km² Einzugsgebiet) in gutem ökologischen Zustand
oder besser in Prozent“, wobei hier der Zielwert bei 65 Prozent bis 2015 liegt. Die letzte Erhebung im
Jahr 2007 ergab hierbei einen Anteil von 24 Prozent. Weitere Verbesserungen können frühestens in
dem Entwurf des zweiten Bewirtschaftungsplans Ende 2014 auf der Basis der Daten von 2012 dokumentiert werden. Vergleichbare Werte für den Zeitraum vor 2007 sind aufgrund eines Wechsels der
Bewertungsmethode nicht definierbar.
Insgesamt müssen 33 Messstandorte im Saarland rund 1000 Kilometer berichtspflichtige Gewässer abdecken, wobei etwa 30 Kilometer der berichtspflichtigen Gewässer nicht überwacht werden.
Die finanziellen und personellen Kapazitäten lassen eine häufigere und flächendeckendere Überwachung nicht zu.
Rechtlicher Rahmen für Maßnahmen und Programme im Bereich der Gewässerökologie ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU. Diesbezüglich wurde im Jahr 2009 ein behördenverbindlicher Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm erstellt und veröffentlicht, in welchen neben einer
Bestandsaufnahme auch die geschätzten Investitionen und die programmatischen Maßnahmen zum
Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 aufgelistet sind. Die im Maßnahmenprogramm für die Saar und ihren Nebenflüssen dargelegten Maßnahmen sind unterschiedlicher
Art und reichen von Kanalbaumaßnahmen, Kläranlagennachrüstungen über hydro-morphologische
Maßnahmen bis hin zur Herstellung potentieller Habitate. Federführend wird die Wasserrahmenrichtlinie im Ministerium in Referat E/2 „Wasser und Abwasser“ umgesetzt.
Abfall
Indikator des vierten Premium-Ziels, „Abfall verringern“, ist das „Pro-Kopf-Aufkommen an Hausmüll
in Kilogramm pro Einwohner und Jahr“ mit dem Ziel, den Wert auf 164,6 kg pro Einwohner und
Jahr bis 2014 zu reduzieren. Während im Jahr 2010 das Pro-Kopf-Aufkommen an Hausmüll noch bei
202,2 kg pro Einwohner lag, sank der Wert im Jahr 2011 auf 156,8 kg pro Einwohner und Jahr und
damit unter den Zielwert. Damit kann dieses Ziel als erfüllt angesehen werden.
Die direkten Einflussmöglichkeiten der Landesregierung bzw. des Umweltministeriums auf die Entwicklung des Abfallaufkommens sind gering und beschränken sich auf an die Adresse der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtete Handlungsempfehlungen im Abfallwirtschaftsplan
Saarland, Teilplan Siedlungsabfälle. Insbesondere die Verstärkung des Mengenbezugs beim Gebührenmaßstab sowie der Ausbau der Bioabfallerfassung haben eine große Mengenrelevanz. Der für
die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten zuständige Entsorgungsverband Saar ist den
Empfehlungen weitgehend gefolgt, so dass seit Januar 2011 fast im gesamten Landesgebiet die
Müllgebühren nach Anzahl der Leerungen bzw. nach dem Gewicht ermittelt werden. Dies hat zur
starken Reduktion des Pro-Kopf-Hausmüllaufkommens geführt.
37
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
7
Umweltauswirkungen
Naturnahe Waldwirtschaft
Das fünfte Premium-Ziel lautet „Stärkung naturnaher Waldwirtschaft“. Naturnahe Waldwirtschaft ist
gekennzeichnet durch umwelt- und ressourcenschonende Waldpflegeverfahren und -techniken und
vor allem durch eine den natürlichen Verhältnissen angepasste, standortgerechte Zusammensetzung
der Baumarten weitgehend ohne künstliche Aufforstung. Eine wichtige Maßnahme hierzu ist die
Biodiversitätsstrategie für Buchenwälder. Demnach soll die Waldbewirtschaftung so weiter entwickelt werden, dass die natürliche biologische Vielfalt in den Wäldern nachhaltig gesichert bzw. wieder
hergestellt wird, durch Maßnahmen zur Sicherung und Integration von Alt- und Totholz-Lebensgemeinschaften, zur Förderung so genannter Lichtwald-Arten (z.B. verschiedene Schmetterlingsarten)
und zur naturnahen Entwicklung der Wald(fließ)gewässer als wichtige Vernetzungsstrukturen. Eine weitere Maßnahme ist das Biotopholzprogramm, mit welchem insbesondere alte und mächtige Bäume, die Rückzugsräume für besonders schützenswerter Vogelarten (z.B. Specht, Hohltaube,
Waldkauz) und wichtige Fledermausquartiere darstellen, geschützt werden sollen. Ausdruck finden
viele dieser Maßnahmen vor allem im „Urwald vor den Toren der Stadt“, einem 1000 ha großen
Wald-Naturschutzgebiet, in welchem auf eine wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes Holz gänzlich
verzichtet wird.
Indikator für dieses Premium-Ziel ist der „Anteil der nicht bewirtschafteten Holzbodenfläche an der
gesamten Holzbodenfläche im Staatswald in Prozent“. Holzbodenfläche ist die forstliche Betriebsfläche ohne Nichtholzbodenfläche und entspricht etwa 96 Prozent der gesamten Waldfläche im
saarländischen Staatsforst. Ziel ist es, im Saarland dauerhaft 10 Prozent der Holzbodenfläche im
Staatsforst nicht zu bewirtschaften, so dass sich dort der Wald natürlich (weiter-)entwickeln kann.
Bei den nicht bewirtschafteten Waldflächen handelt es sich hauptsächlich um Großschutzgebiete,
Naturwaldzellen, Kernzonen der Biosphäre, Referenzflächen sowie Projektflächen für Alt- und Totholzbiozönosen.
Aktuell werden 3793 Hektar und somit rund 10 Prozent der Holzbodenfläche im Staatswald nicht bewirtschaftet. Dieser Flächenanteil soll dauerhaft erhalten werden. Zuständig für die Bewirtschaftung
der Staatswälder ist der SaarForst Landesbetrieb.
Luftqualität
Das sechste und letzte Premium-Ziel lautet „Luftqualität verbessern“. Aufgrund europäischer Vorgaben der Richtlinie 2008/50/EG muss bei Überschreiten von Schadstoffgrenzwerten für die entsprechenden Gebiete ein Luftqualitätsplan erstellt werden. In Saarbrücken wurde der Grenzwert der
Komponente Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2009 überschritten, so dass in Zusammenarbeit mit der
Stadt ein Luftreinhalteplan für Saarbrücken erarbeitet wurde, dessen Entwurf im September 2012
öffentlich ausgelegt wurde. Der Luftreinhalteplan beinhaltet zum einen europäische und nationale
Maßnahmen, die in den kommenden Jahren die Stickoxid-Emissionen verringern werden. Zum anderen enthält der Plan lokale Maßnahmen, wie die beschleunigte Umstellung des Linienbusverkehrs
auf Busse mit der Abgasnorm Euro 5 im Innenstadtbereich, die Förderung des Umweltverbundes,
eine Verbesserung des Verkehrsflusses oder die Vermeidung zusätzlicher Schadstoffemissionen bei
großen Bauvorhaben.
Um den Erfolg der Maßnahmen, die in diesem Plan beschlossen werden, zu evaluieren, wird als Indikator für dieses Premium-Ziel der „Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstation
Saarbrücken-Verkehr in μg/m³“ betrachtet. Diese Messstation liegt in der Mainzerstraße; hier wurde
in der Vergangenheit bereits mehrfach der Wert von 40 μg/m³ im Jahresdurchschnitt überschritten.
Als einzuhaltender Grenzwert für NO2 bis spätestens 2015 gilt ein Wert von 40 μg/m³. Der NO2 –
Wert ist in 2011 um 2 μg/m³ auf 42 μg/m³ gesunken. Die Luftreinhalteplanung wird von Seiten des
Ministeriums vom Referat E/3 „Immissionsschutz, Anlagentechnik, Schornsteinfegerwesen, Chemikalien, Gentechnik“ betreut.
38
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Umweltmanagementsystem und
rechtliche Regelungen
8
Das Umweltmanagementsystem legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des betrieblichen Umweltschutzes im Sinne von EMAS III, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 22.12.2009 fest
(stärkere Einbindung von u. a. Auftragnehmern).
Der Einstieg ins Öko-Audit erfolgte mit der ersten Umweltprüfung 1996. Dabei wollten wir sehen,
ob wir die Umweltgesetze einhalten, welches betriebliche und organisatorische Verbesserungspotenzial wir haben und welche direkten Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Eine weitere
Umweltprüfung mit Schwerpunkt indirekte Umwelt-Aspekte wurde 2001 durchgeführt. Es wurde
beschlossen, ein Umweltmanagementsystem einzuführen und die erforderlichen Maßnahmen für
eine Validierung nach EMAS II durchzuführen.
Unsere Umweltdokumentation umfasst neben dem Handbuch mit der Darstellung der Systemelemente die Umweltleitlinien, die Umweltziele und das Umweltprogramm, ein Rechtsverzeichnis, Dienstanweisungen für umweltrelevante Tätigkeiten, eine Dokumentenmatrix, Datenblätter für die Aufzeichnung unserer Umweltleistungen und weitere Dokumente und Aufzeichnungen.
Weiterhin überwachen wir einmal jährlich in einer Umweltbetriebsprüfung die Funktionsfähigkeit
unseres Umweltmanagementsystems. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung
aller Umweltgesetze, die Einhaltung von Abläufen und Dokumentationspflichten, die Beachtung der
Umweltrichtlinien, die Erreichung von Umweltzielen und die Realisierung von Verbesserungen der
Umweltsituation.
Aufgrund der gefundenen Schwachstellen und zur Verbesserung unserer Umweltleistungen werden
Umweltziele definiert.
Für den Fall von festgestellten Abweichungen ergreifen wir effektive Korrekturmaßnahmen und leiten
die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen ein. Wir ermitteln regelmäßig den Schulungsbedarf unserer
Mitarbeiter, damit sie optimal für die Erfüllung ihrer Aufgaben vorbereitet sind. Ihre Anregungen und
Vorschläge zum Umweltschutz werden zeitnah im EMAS-Team auf ihre Realisierbarkeit überprüft.
Über unsere relevanten Umweltleistungen informieren wir die Öffentlichkeit sowie die Mitarbeiter
regelmäßig, insbesondere durch Veröffentlichung einer jährlichen Umwelterklärung.
Umweltmanagementvertreter (UMV) und damit Gesamtverantwortlicher für den Umweltschutz
im Ministerium ist der Leiter des Büros der Ministerin. Er formuliert in Abstimmung mit der politischen
Hausspitze (Ministerin, Staatssekretär) die Umweltziele und ist für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Systems verantwortlich.
Umweltmanagementbeauftragter (UMB) ist ab 1.11.2012 ein Mitarbeiter der Stabsstelle für Nachhaltiges Ressourcenmanagement, Betreuung Kleinprivatwald. Er ist zugleich Koordinator für die direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Die bisherige Trennung dieser Koordinatorfunktionen
war begründet in der Erarbeitung der Saarland-Agenda, die im Wesentlichen die indirekten Ziele
formuliert und fortgeschrieben hat. Sie wird nicht weiterverfolgt. UMB und Koordinator der direkten
Umweltauswirkungen war bis zum 31.10.2012 der Leiter des Referates A/2 (Umwelt und Wirtschaft,
Zentrale Dienste) in der Abteilung A. Der Umweltmanagementbeauftragte setzt das Umweltmanagementsystem gemeinsam mit den jeweiligen Verantwortlichen in den Fachabteilungen um. Er ist
der wichtigste Ansprechpartner für die Mitarbeiter in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes und
Vorsitzender des EMAS-Teams.
39
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
8
EMAS-Team
Das EMAS-Team trifft sich regelmäßig, um anstehende Fragen des betrieblichen Umweltschutzes zu
besprechen und Informationen auszutauschen, umweltrelevante Daten abzustimmen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Ihm gehören an:
• der Umweltmanagementvertreter,
• der Umweltmanagementbeauftragte,
• Vertreter der Referate A/2 (Umwelt und Wirtschaft, Zentrale Dienste) und A/4 (Haushalt,
Zuwendungen, EU-Fonds) sowie bei Bedarf Vertreter der Fachabteilungen (in der Regel die geschäftsführenden Beamten),
• der externe Umweltberater.
Rechtliche Regelungen
Die Europäische Union verlangt von Unternehmen und Behörden, die ein Umweltmanagementsystem aufbauen und für gültig erklären lassen („validieren“), sicherzustellen, dass sie alle Umweltgesetze und -vorschriften einhalten. Um die Rechtskonformität im Sinne von EMAS sicher zu stellen,
stehen dem Ministerium verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die für den Umweltschutz
wichtigen Rechtsvorschriften sowohl für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben als auch für den
Gebäude- und Bürobetrieb an den drei Standorten einzuhalten.
Für die Überwachung und Aktualisierung dieses Verzeichnisses sind die Fachabteilungen sowie der
UMB verantwortlich. Allerdings ist es selbst für ein Ministerium nicht leicht, den Überblick über alle
neuen Gesetze und sonstigen Rechtstexte sowie deren Änderungen zu behalten. Um dies zu erreichen, können die Rechtsexperten des Ministeriums auf entsprechende Auskunftssysteme wie etwa
JURIS oder umwelt-online.de zurückgreifen. Für umweltrelevante Rechtssammlungen bezieht das
Ministerium ständig aktualisierte Nachlieferungen, dazu werden die Amts- bzw. Gesetzesblätter des
Saarlandes, des Bundes und der Europäischen Union regelmäßig ausgewertet.
Wichtige Umweltgesetze veröffentlicht das Ministerium auf seiner Internetseite www.umwelt.saarland.de. Sie sind dort für jedermann kostenlos abrufbar.
40
UMWELTERKLÄRUNG 2012
9
Umweltkommunikation
9
„In Fragen des Umweltschutzes praktizieren wir einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit.
Wir informieren sie regelmäßig über die von unserer Behörde ausgehenden Umweltauswirkungen.“
(aus den Umweltleitlinien, Punkt 4)
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz misst einer offenen, bürgernahen und transparenten Kommunikation von Umweltinformationen einen sehr hohen Stellenwert bei. Aus Gründen
der Aktualität, aber auch wegen der Einsparung von Ressourcen (v. a. Papier) steht dabei die Kommunikation über das Internet an erster Stelle. Der im Frühjahr 2001 grundlegend umgestaltete und
auf ein Redaktionssystem umgestellte Internetauftritt unter der Adresse www.umwelt.saarland.de
wird tagesaktuell gepflegt. Er enthält neben den Pressemitteilungen eine Fülle vertiefender Informationen, gibt einen Überblick über die verfügbaren Veröffentlichungen in gedruckter Form und bietet
die Möglichkeit, wichtige Berichte im plattformunabhängigen PDF-Format herunter zu laden. Des
Weiteren werden für die Vorstellung größerer Vorhaben und Projekte Videoplattformen oder die
sog. Social Communities im Internet genutzt.
Medienvertreter finden über die Pressestelle kompetente Ansprechpartner für umweltrelevante Anfragen; die Pressestelle veröffentlicht darüber hinaus jährlich ca. 200 Pressemitteilungen.
Mit wichtigen umweltpolitischen Interessenvertretern aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden und
Kommunen pflegt das Ministerium sowohl auf der politischen wie auch auf der Arbeitsebene (Fachreferate) einen breiten Informations- und Diskussionsaustausch. Teilweise ist dieser institutionalisiert,
etwa in Form von Beiräten (Beirat für Nachhaltigkeit oder Landesbeirat für Landschaft).
Der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der interessierten Fachöffentlichkeit
dient eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Instrumente Ausstellungen, Messen,
Broschüren, Events, Anzeigen, Internet, Fachpublikationen und -tagungen setzt. Daneben unterstützt und fördert das Ministerium Einrichtungen zur Umweltbildung und Naturerziehung wie das
Ökologische Schullandheim in Gersheim oder die Scheune Neuhaus – Zentrum für Waldkultur – in
Saarbrücken Von-der-Heydt.
41
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
2
10
Ansprechpartner und Impressum
Ansprechpartner:
Stefan Scheid
Umweltmanagementvertreter
Telefon: 06 81 / 5 01 – 47 17
E-Mail: [email protected]
Patrick Ginsbach
Umweltmanagementbeauftragter
Telefon: 06 81 / 5 01 – 31 59
E-Mail: [email protected]
(bis 31.10.2012: Joachim Heinz)
Jahresumweltdaten:
Marita Gangloff
Telefon: 06 81 / 58 09 – 42 67
E-Mail: [email protected]
Umweltbetriebsprüfer:
Dr. Stephan Hirsch
Saar Lor Lux Umweltzentrum
Hohenzollernstr. 47 – 49, 66117 Saarbrücken
Telefon: 06 81 / 58 09 – 2 09
E-Mail: [email protected]
Herausgeber:
Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Hausanschrift: Keplerstr. 18, 66117 Saarbrücken
Postanschrift: Postfach 10 24 61, 66024 Saarbrücken
Telefon:
06 81 / 5 01 – 0
Telefax:
06 81 / 5 01 – 45 22
E-Mail:[email protected]
Internet:http://www.umwelt.saarland.de
Redaktion:
42
Joachim Heinz, Patrick Ginsbach
10
UMWELTERKLÄRUNG 2012
Erklärung des Umweltgutachters
11
ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN
BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Unterzeichnete, Michael Hub, EMAS-Umweltgutachter mit der Registrierungsnummer
DE-V-0086, akkreditiert oder zugelassen für den Bereich (NACE-Code)
• 84.1
Öffentliche Verwaltung,
• 85
Erziehung und Unterricht,
bestätigt, begutachtet zu haben, ob die Standorte, wie in der Umwelterklärung der Organisation
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Liegenschaften:
Keplerstraße 18/Gutenbergstraße 28 und Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken
mit der Registrierungsnummer DE-170-00060
angegeben, alle Anforderungen der
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige
Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für
Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)
erfüllen.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass
• die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden,
• das Ergebnis der Begutachtung und Validierung bestätigt, dass keine Belege für die
Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften vorliegen,
• die Daten und Angaben der Umwelterklärung der Standorte ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Standorte innerhalb des in der
Umwelterklärung angegebenen Bereichs geben.
Diese Erklärung kann nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichgesetzt werden. Die
EMAS-Registrierung kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständige Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit verwendet werden.
Frankfurt am Main, 08.11.2012
Michael Hub, Umweltgutachter
DAU-Zulassungsnummer: DE-V-0086
Umweltgutachter
Michael Hub
Niedwiesenstraße 11a
D-60431 Frankfurt am Main
Telefon
Telefax
e-mail
web
+49 (0)69 5305-8388
+49 (0)69 5305-8389
[email protected]
www.umweltgutachter-hub.de
Zugelassen von der DAU – Deutsche
Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft
für Umweltgutachter mbH, Bonn
DAU-Zulassungs-Nr.: DE-V-0086
43
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken
www.umwelt.saarland.de
Saarbrücken 2012
44
Herunterladen