Referenzinstitut für Bioanalytik Friesdorfer Str. 153 D-53175 Bonn Telefon +49 (0)228 926895-0 Telefax +49 (0)228 926895-29 internet: www.dgkl-rfb.de E-Mail: [email protected] Ringversuch für Neuroendokrine Marker (Immunhistochemie) 2014 Veranstalter: Referenzinstitut für Bioanalytik in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie Wissenschaftliche Leitung: Dr. M. Schlitter, Prof. G. Klöppel, Prof. Dr. I. Esposito, TU München Organisation und Durchführung: Dr. W.-J. Geilenkeuser Hinweise zur Auswertung Zertifikat und Teilnahmebescheinigung Das Zertifikat enthält diejenigen Parameter, für die die Anforderungen des Ringversuches erfüllt sind. Auf der Teilnahmebescheinigung werden alle Parameter gelistet, für die Ergebnisse eingereicht worden sind. Die Zertifikate sind mit dem Ausstellungsjahr gekennzeichnet. Sollbeurteilung Die Bewertung der Resultate erfolgte aufgrund der Sollbeurteilung des Referenzzentrums, für eine erfolgreiche Teilnahme mussten jeweils ≥ 80 % der möglichen Punktzahl erreicht werden. Pro Präparat konnten max. 2 Punkte erreicht werden, diese Punktzahl ergibt aus ggf. alternativen Beurteilungen. Auswertung Die Auswertungen bieten einen Überblick über alle eingereichten Resultate. Die jeweilige Sollbeurteilung und deren Zuordnung zu der jeweils erreichbaren Punktzahl ist angegeben. Zu jedem Präparat ist auf dem Ergebnisbogen eine Referenzaufnahme des Gewebes abgebildet. Kommentar Für den Ringversuch wurden verschiedene neuroendokrine Neoplasien und ein Kontrollgewebe ausgewählt. Bei der ersten Gewebsstanze (P1) handelt es sich um ein medulläres Schilddrüsenkarzinom. Die zweite Gewebsstanze (P2) stellt einen Sonderfall dar: der Tumor zeigt eine gute Differenzierung entsprechend einem NET und zeigt in weiten Abschnitten eine erhöhte Proliferation eines NET, G2 (Proliferation in der Mib 1-Reaktion 5-7 %). In einzelnen hot spots wird jedoch eine Proliferationsrate von 25 % erreicht (nicht auf allen Gewebsstanzen erfasst), die den Tumor als G3 klassifiziert. Wie sich NET, G3 biologisch verhalten und auf welche Therapie diese Tumoren ansprechen, ist bisher noch nicht hinreichend geklärt und Gegenstand aktueller Forschung. Weiterhin wurden folgende Beispiele ausgewählt: ein NEC, G3 des Colons vom großzelligen Typ (P3), der eine sehr schwache, aber spezifische apikale Chromogranin-A Expression aufweist und positiv für Synaptophysin ist; ein gastrinproduzierender NET, G2 des Magens (Gastrinom) (P4); ein NET, G1 des Ileums (P5) mit niedriger Proliferation (<2 % im Tumorgewebe; gering erhöhte Proliferation in einzelnen peritumoralen Stromazellen); ein NET, G2 des Ileums (P6) und regelrechtes Speicheldrüsenparenchym als Normalkontrolle (P7) mit niedriger Proliferation (<2 %; erhöhte Proliferation in einem erfassten Lymphfollikel). Hinsichtlich der Auswertung fiel auf, dass es bei den Mib1Präparaten z.T. Ungenauigkeiten gab, den Sollwert zu identifizieren. Um einen genauen Wert angeben zu können, ist es notwendig, in ein oder zwei hot spots -Arealen für 100 Zellen den Mib1-Wert zu ermitteln. Da diese hot spots in einzelnen Fällen allerdings auch nicht in den Gewebestanzen getroffen sein können, wurde die Bewertung angepasst. In der Auswertung der Calcitonin-Färbung fiel auf, dass es einige Schwierigkeiten bei der Interpretation der Ergebnisse gab. Im Vergleich mit der Positivkontrolle P1 wird klar, dass es sich bei eventuell auftretenden Hintergrundfärbungen um unspezifische Reaktionen handelt. Während in den letzten Ringversuchen von einigen Teilnehmern der flaue homogene Hintergrund in der Gastrin-Färbung als positives Signal gewertet wurde, zeigen sich im diesjährigen Ringversuch weitgehend hohe Übereinstimmungen mit den Sollwerten. Sonstiges Sollten Sie mit der Bewertung Ihrer Angaben nicht einverstanden sein und/oder nicht unmittelbar erklärbare abweichende Ergebnisse erzielt haben, können Sie Ihre Präparate für eine individuelle Beurteilung zurücksenden. 05.08.2014 NEM 2014 Seite 1 von 2 Hinweis: Einzelne Teile des Ringversuchs-Programms (z. B. Verpackung / Datenübertragung) können zeitweise im Unterauftrag vergeben werden. Im Falle einer Unterauftragsvergabe erfolgt diese an einen kompetenten Unterauftragnehmer. Das RfB ist für dessen Arbeit verantwortlich. Seite 2 von 2