Formular Tierversuche - Kommission für Technologie und Innovation

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Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Kommission für Technologie und Innovation KTI
Förderagentur für Innovation
Tierversuche
Für Forschung an Tieren aus genannten Gruppen wird eine Tierversuchsbewilligung des
zuständigen Kantons (meist dem Kantonalen Veterinäramt) benötigt. Gesetzlich relevant
sind das Tierschutzgesetz1 und die Tierschutzverordnung2. Alle wichtigen Formulare sowie
deren Erläuterungen sind auf der Internetseite des BVet publiziert3.
Das Projekt beinhaltet Tierversuche an folgenden Gruppen:
Max. erwarteter Schweregrad
Primaten
Labornagetieren
Kaninchen
Hunde und Katzen
Andere Säugetiere:
Nicht-Säugetiere:
Die entsprechende Tierversuchsbewilligung
wird nachgeliefert
liegt bei
Erklärung:
Ich erkläre hiermit, dass ich von den ethischen Grundsätzen und Richtlinien für Tierversuche
von 20054 der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und
der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) Kenntnis genommen habe und
meine Forschungsuntersuchungen gemäss diesen Weisungen durchführen werde.
GesuchstellerIn:
Datum:
Unterschrift: _____________________________
1
Tierschutzgesetz: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455/index.html
Tierschutzverordnung: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/index.html
3
BVet: http://www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/index.html?lang=de
4
Ethische Richtlinien: www.scnat.ch/downloads/Ethik_Tiervers_Nov05_d.pdf
2
Kommission für Technologie und Innovation KTI
Einsteinstrasse 2, 3003 Bern
Tel. +41 31 324 10 79, Fax +41 31 322 21 15
[email protected]
www.kti.admin.ch
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