Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Kommission für Technologie und Innovation KTI Förderagentur für Innovation Tierversuche Für Forschung an Tieren aus genannten Gruppen wird eine Tierversuchsbewilligung des zuständigen Kantons (meist dem Kantonalen Veterinäramt) benötigt. Gesetzlich relevant sind das Tierschutzgesetz1 und die Tierschutzverordnung2. Alle wichtigen Formulare sowie deren Erläuterungen sind auf der Internetseite des BVet publiziert3. Das Projekt beinhaltet Tierversuche an folgenden Gruppen: Max. erwarteter Schweregrad Primaten Labornagetieren Kaninchen Hunde und Katzen Andere Säugetiere: Nicht-Säugetiere: Die entsprechende Tierversuchsbewilligung wird nachgeliefert liegt bei Erklärung: Ich erkläre hiermit, dass ich von den ethischen Grundsätzen und Richtlinien für Tierversuche von 20054 der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) Kenntnis genommen habe und meine Forschungsuntersuchungen gemäss diesen Weisungen durchführen werde. GesuchstellerIn: Datum: Unterschrift: _____________________________ 1 Tierschutzgesetz: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455/index.html Tierschutzverordnung: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/index.html 3 BVet: http://www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/index.html?lang=de 4 Ethische Richtlinien: www.scnat.ch/downloads/Ethik_Tiervers_Nov05_d.pdf 2 Kommission für Technologie und Innovation KTI Einsteinstrasse 2, 3003 Bern Tel. +41 31 324 10 79, Fax +41 31 322 21 15 [email protected] www.kti.admin.ch 1/1