Klimastrategie Tirol KLIMASTRATEGIE TIROL Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie Tirol 2013 – 2020 Roadmap 2020 – 2030 Stand 31.01.2014 Auftragnehmer alpS GmbH, Umweltbundesamt GmbH, Universität Innsbruck Auftraggeber Amt der Tiroler Landesregierung AutorInnen DANIELA HOHENWALLNER, MICHAEL ANDERL, JOCHEN BÜRGEL, ROBER T GOLER, MICHIKO HAMA, TOBIAS HUBER, NIKOLAUS IBESICH, ARMIN KRATZER, THOMA S KRUTZLER, CHRISTOPH LAMPERT, MARKUS LEITNER, STEFFEN LINK, CHRIST IAN NAGL, ELISABETH RIGLER, CARMEN SCHMID, JÜRGEN SCHNEIDER, WOLFGANG SCHIEDER, KATHARINA SCHRÖER, K ATHRIN SCHWAB, SIMON STEUER, ALEXANDER STORCH, HEINZ STROBL, GERHARD ZETHNER 2 Inhaltsverzeichnis A English Abstract.................................................................................................................................................... 12 B Einleitung .................................................................................................................................................................. 12 1 Aufbau der Klimastrategie Tirol ..................................................................................................................12 2 Die Alpen und der Klimawandel .................................................................................................................15 C Auswirkungen des Klimawandels............................................................................................................. 17 1 2 3 4 Entwicklung der Klimaelemente..................................................................................................................17 1.1 Datenquellen ..................................................................................................................................................... 17 1.2 Temperatur ........................................................................................................................................................ 18 1.3 Niederschlag...................................................................................................................................................... 20 Auswirkungen des Klimawandels auf den Naturraum.....................................................................22 2.1 Biosphäre ........................................................................................................................................................... 22 2.2 Pedosphäre........................................................................................................................................................ 30 2.3 Hydrosphäre (inklusive Kryosphäre) .............................................................................................................. 34 Auswirkungen auf die Anthroposphäre und ihre sozio-ökonomischen Systeme .............44 3.1 Wasser- und Energiewirtschaft ....................................................................................................................... 44 3.2 Tourismus .......................................................................................................................................................... 45 3.3 Gesundheit......................................................................................................................................................... 50 3.4 Bauen & Wohnen ............................................................................................................................................. 50 3.5 Raumplanung.................................................................................................................................................... 51 3.6 Verkehrsinfrastruktur........................................................................................................................................ 52 3.7 Wirtschaft........................................................................................................................................................... 52 3.8 Naturgefahren und Katastrophenmanagement ........................................................................................... 53 Sammlung und Analyse von außerordentlichen Wetterereignissen in Tirol ........................54 4.1 Abgrenzung und Datenquellen ...................................................................................................................... 55 4.2 Ausgewählte Extremwettereignisse ............................................................................................................... 56 4.3 Zusammenfassung............................................................................................................................................ 62 D Treibhausgas- und Energiebilanz des Landes Tirol ..................................................................... 63 1 2 E Ist-Analyse Energiebilanz................................................................................................................................63 1.1 Bruttoinlandsverbrauch des Landes Tirol ...................................................................................................... 64 1.2 Energieerzeugung in Tirol ............................................................................................................................... 65 1.3 Analyse des Nutzenergiebedarfs .................................................................................................................... 68 Ist-Analyse Treibhausgasemissionen........................................................................................................71 2.1 Kohlendioxidemissionen.................................................................................................................................. 73 2.2 Methan- und Lachgasemissionen .................................................................................................................. 74 Klimaschutz ............................................................................................................................................................. 75 1 Klimaschutzziele und Rahmenbedingungen ........................................................................................75 1.1 Ableitung sektorspezifischer, mess- und überprüfbarer Ziele, Vergleich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zielen ................................................................................................................................................ 75 2 F 1.2 Emissionsszenario 2020 und Roadmap 2030 ............................................................................................... 80 1.3 Vision für die Roadmap 2030.......................................................................................................................... 89 1.4 Sektorale Abweichung Klimaschutzziele ....................................................................................................... 93 Maßnahmen zum Klimaschutz.....................................................................................................................94 2.1 Überblick der Maßnahmen zum Klimaschutz ............................................................................................... 94 2.2 Energie und Industrie (EI) ................................................................................................................................ 96 2.3 Verkehr (VK) ..................................................................................................................................................... 107 2.4 Gebäude (GB) .................................................................................................................................................. 123 2.5 Landwirtschaft (LW) ........................................................................................................................................ 138 2.6 Abfallwirtschaft (AW)...................................................................................................................................... 152 2.7 Sektorübergreifende Maßnahmen ............................................................................................................... 162 2.8 Bewertung der Maßnahmen ......................................................................................................................... 165 Klimawandelanpassung ............................................................................................................................... 169 1 Grundlagen zur Klimawandelanpassung ............................................................................................. 169 2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ......................................................................... 175 2.1 Überblick der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ............................................................ 175 3 G 2.2 Sektor Agrar (AG)............................................................................................................................................ 178 2.3 Sektor Bauen & Wohnen (BW) ..................................................................................................................... 207 2.4 Sektor Energie mit dem Fokus auf Energiewirtschaft (E) .......................................................................... 216 2.5 Sektor Forstwirtschaft (FO) ............................................................................................................................ 222 2.6 Sektor Gesundheit (G) .................................................................................................................................... 244 2.7 Sektor Ökosysteme & Biodiversität (ÖS) ..................................................................................................... 250 2.8 Sektor Raumordnung (RO) ............................................................................................................................ 279 2.9 Sektor Tourismus (TO) ................................................................................................................................... 296 2.10 Sektor Verkehrsinfrastruktur & Mobilität (VM) .......................................................................................... 311 2.11 Sektor Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft (WW)..................................................................................... 321 2.12 Sektor Wirtschaft, Industrie & Handel (WIH).............................................................................................. 341 2.13 Sektor Zivil- & Katastrophenschutz (ZK) ..................................................................................................... 352 2.14 Naturgefahrenmanagement (NM) ............................................................................................................... 366 Sektorübergreifende Herausforderungen........................................................................................... 368 Synergien und Herausforderungen in der Umsetzung der Maßnahmen Klimaschutz und Anpassung .............................................................................................................................. 370 H Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung ..................................................................................... 371 1 Bedeutung........................................................................................................................................................... 371 2 Grundsätze und Ziele .................................................................................................................................... 372 3 Bestehende Initiativen und Strategien.................................................................................................. 375 3.1 Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie.................................................................................................................... 375 3.2 Global Marshall Plan - Initiative.................................................................................................................... 375 3.3 Klimabündnis................................................................................................................................................... 376 4 Übersicht über Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung ......................................................................................................................................... 377 4.1 Klimaschutz...................................................................................................................................................... 377 4.2 Klimawandelanpassung ................................................................................................................................. 377 4.3 Klimabildung ................................................................................................................................................... 378 I Konzept Erfolgskontrolle, Monitoring, Evaluierung ................................................................. 379 1 2 Evaluierungskonzept für Klimaschutzmaßnahmen......................................................................... 380 1.1 Makroindikatoren ........................................................................................................................................... 383 1.2 Sektorspezifische Indikatoren ....................................................................................................................... 387 1.3 Maßnahmenspezifische Indikatoren ............................................................................................................ 393 1.4 Beispiel Indikator für Klimaschutz ................................................................................................................ 394 Monitoring und Evaluation zur Anpassung an den Klimawandel........................................... 397 Glossar............................................................................................................................................................................... 400 Literaturverzeichnis................................................................................................................................................... 403 Rechtsnormen und Leitlinien ............................................................................................................................. 423 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................................... 424 Anhang 1 – Detailauswertung Klimaszenarien ...................................................................................... 426 Anhang 2 – Zusätzliche Informationen zum Klimaschutz.............................................................. 429 2.1 Ad Kapitel IST-Analyse Energiebilanz .......................................................................................................... 429 2.2 Ad Kapitel IST-Analyse Treibhausgasemissionen....................................................................................... 430 2.3 Ad Kapitel Basis-Energieszenario Tirol 2010-2020..................................................................................... 431 2.4 Ad Kapitel Basis-Emissionsszenario Tirol 2010–2020 ................................................................................ 433 Anhang 3 – Rückmeldungen Stakeholder ................................................................................................ 435 Segoe ui Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Beschreibung der wichtigsten Arbeitsschritte. ..............................................................................................14 Abbildung 2: Stationsunabhängiger Anstieg der Jahresmitteltemperaturen Innsbruck-Universität und Kufstein. Erklärung im Text. Quelle: ZAMG 2013. .................................................................................................................................19 Abbildung 3: Mittelabweichung (1901-2000) und deren geglättete Entwicklung der mittleren Jahrestemperatur weltweit von 1850–2009 (orange) und im Großraum Alpen 1760–2009 (rot), Erklärung im Text. Quelle: ZAMG 2013, bearbeitet. ..................................................................................................................................................................................19 Abbildung 4: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit °C). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit °C). ...............................................................................................................20 Abbildung 5: Jahresniederschlagssummen in Innsbruck-Universität und Kufstein. Die dicke rote Linie zeigt das 20jährige geglättete Mittel. Quelle: HISTALP 2013...................................................................................................................21 Abbildung 6: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit %). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit mm/Monat). ...............................................................................................21 Abbildung 7: Bedeutung des Tourismus auf Gemeindeebene und Skigebiete in Tirol und Südtirol. Quelle: Steiger und Trawöger 2011b. ...............................................................................................................................................................46 Abbildung 8: Änderung der Betriebstage (%) mit Beschneiung. Änderungen in der Periode 2020-2050 im Vergleich mit 1971- 2000 (Strasser et al. 2012). ......................................................................................................................................48 Abbildung 9: Regionen in Österreich, die durch Vb und Vb-ähnliche Wetterlagen besonders betroffen sind. Quelle: Formayer, 2006. .........................................................................................................................................................................57 Abbildung 10: Hitzetage nach Kysely von 1954-2003 (Auer et al. 2005). .........................................................................61 Abbildung 11: Entwicklung des Bruttoinlandsverbrauches nach Energieträgern. ...........................................................64 Abbildung 12: Erzeugung elektrischer Energie nach Energieträgern (PV Photovoltaik).................................................65 Abbildung 13: Erzeugung von Fernwärme nach Energieträgern (KWK: Kraft-Wärme-Kopplung. WP: Wärmepumpe). .....................................................................................................................................................................................................66 Abbildung 14: Entwicklung des energetischen Endverbrauchs nach Energieträgern. ....................................................67 Abbildung 15: Entwicklung des Endenergieverbrauchs nach Sektoren. ...........................................................................68 Abbildung 16: Private Haushalte - Nutzenergie für Raumheizung und Klimaanlagen nach Energieträgern in 2011. .....................................................................................................................................................................................................69 Abbildung 17: Öffentliche und Private Dienstleistungen - Nutzenergie für Raumheizung und Klimaanlagen nach Energieträgern in 2011. ............................................................................................................................................................70 Abbildung 18: Anteil Tirols an den österreichischen Treibhausgas-Emissionen sowie Pro-Kopf-Emissionen, 1990 und 2011.....................................................................................................................................................................................71 Abbildung 19: Anteile 2011 nach KSG-Sektoren und Gasen. KEX: Kraftstoffexport im Tank. ........................................71 Abbildung 20: Treibhausgas-Emissionen Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes 1990 bis 2011 in kt CO2Äquivalent. EH – Emissionshandel. .........................................................................................................................................72 Abbildung 21: CO2-Emissionen, Bruttoinlandsenergieverbrauch (BIEV) und Bruttoregionalprodukt Tirols, 1990– 2011.............................................................................................................................................................................................73 Abbildung 22: Treibende Kräfte der CH4- und N2O-Emissionen Tirols, 1990–2011.......................................................74 Abbildung 23: Jährliche Emissionshöchstmengen von Treibhausgasen für Österreich gemäß Klimaschutzgesetz und Änderung des Klimaschutzgesetzes für 2013 bis 2020. ...............................................................................................77 Abbildung 24: Basis-Szenario und Szenario entsprechend der Energieeffizienzrichtlinie für den Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) für Tirol. Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung 2007a. ................................78 Abbildung 25: Energieszenario Bruttoinlandsverbrauch Tirol bis 2020 mit Durchschnittsbasisjahr 2005-2011. ........81 Abbildung 26: Endenergieverbrauch Tirols in der Einteilung der Sektoren nach dem Klimaschutzgesetz für die Jahre 2011 und 2020 im Basis-Szenario.................................................................................................................................82 Abbildung 27: Endenergieverbrauch Tirols nach Energieträgern 2010–2020. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte ab 2012 aus dem Szenario. .............................................82 Abbildung 28: Erneuerbare Energieträger in Tirol, Veränderungen im Jahr 2020 gegenüber dem DurchschnittsBasiswert 2005 -2011 im Basis-Szenario. ...............................................................................................................................83 Abbildung 29: Treibhausgas-Emissionen Tirols gesamt und nach Sektoren 2010–2020 im Basis-Szenario. KEX: Kraftstoffexport im Tank...........................................................................................................................................................86 Abbildung 30: Anteile 2020 nach KSG-Sektoren und Gasen im Basis-Szenario. KEX: Kraftstoffexport im Tank. ........86 Abbildung 31: Emissionen von Treibhausgasen in Tirol von 2005 bis 2020 bei Umlegung der sektoralen Höchstmengen gemäß KSG, Anlage 2, auf Tirol (in Mio. t CO2 Äquivalent). Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. .........................................................................................................................................................87 Abbildung 32: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Europa zur Erreichung des 2 °C Ziels. Quelle: EC 2011a. .....................................................................................................................................................................................................89 Abbildung 33: Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen nach Sektoren, Szenario mit zusätzlichen Maßnahmen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung 2010). Dieses Innovationsziel orientiert sich an dem 80 % Ziel der EU bis 2050. .....................................................................................................................................................................................90 Abbildung 34: Endenergieeinsatz 1962 bis 2011 sowie auf dem Bruttoendenergieverbrauch basierende Ziele für 2020 und 2050 in Tirol. Amt der Tiroler Landesregierung, 2013a. .....................................................................................91 Abbildung 35: Beispiel einer Handlungsfeldmatrix ............................................................................................................170 Abbildung 36: Handlungsfeldmatrix des Sektors Agrar ....................................................................................................180 Abbildung 37: Handlungsfeldmatrix des Sektors Bauen & Wohnen ...............................................................................208 Abbildung 38: Handlungsfeldmatrix des Sektors Energie mit dem Fokus auf Energiewirtschaft. ................................217 Abbildung 39: Handlungsfeldmatrix des Sektors Forstwirtschaft. ....................................................................................223 Abbildung 40: Handlungsfeldmatrix des Sektors Gesundheit...........................................................................................245 Abbildung 41: Handlungsfeldmatrix für den Sektor Ökosysteme & Biodiversität..........................................................252 Abbildung 42: Handlungsfeldmatrix des Sektors Raumordnung. ....................................................................................280 Abbildung 43: Handlungsfeldmatrix des Sektors Tourismus. ...........................................................................................297 Abbildung 44: Handlungsfeldmatrix des Sektors Verkehrsinfrastruktur & Mobilität. ...................................................311 Abbildung 45: Handlungsfeldmatrix des Sektors Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft. ...............................................322 Abbildung 46: Handlungsfeldmatrix des Sektors Wirtschaft, Industrie & Handel..........................................................342 Abbildung 47: Handlungsfeldmatrix des Sektors Zivil- & Katastrophenschutz. .............................................................353 Abbildung 48: Eigenschaften und Teile guter Bewusstseinsbildung. ..............................................................................372 Abbildung 49: Arbeitsschritte zur Erhebung von beobachtetem, modelliertem und wahrgenommenen Wissen und des daraus abgeleiteten Wissens für die Definition der Handlungsfelder und die Erstellung der Maßnahmen. .....374 Abbildung 50: DPSIR-Struktur der Europäischen Umweltargentur. ..................................................................................382 Abbildung 51: Indikatorengruppen ......................................................................................................................................383 Abbildung 52: Beispielhafte Darstellung des Soll- und Ist-Pfades des Modal Splits.....................................................395 Abbildung 53: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: Tage/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit: Tage/ Monat). .............................................................................427 Abbildung 54: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: Tage/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit:Tage/ Monat). ..............................................................................427 Abbildung 55: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: KGT/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit:KGT/ Monat).................................................................................428 Abbildung 56: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: HGT/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darunter zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit: HGT/ Monat)...............................................................428 Tabellen: Tabelle 1: Beobachtete Veränderungen in der Biosphäre. ..................................................................................................23 Tabelle 2: Prognostizierte Veränderungen der Biosphäre. ..................................................................................................28 Tabelle 3: Beobachtete Veränderungen in der Pedosphäre. ..............................................................................................31 Tabelle 4: Prognostizierte Veränderungen der Pedosphäre. ..............................................................................................33 Tabelle 5: Beobachtete Veränderungen in der Hydrosphäre. .............................................................................................37 Tabelle 6: Prognostizierte Veränderungen der Hydrosphäre .............................................................................................41 Tabelle 7: Die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürlichen Schneebedingungen in ganz Tirol.....................47 Tabelle 8: Veränderungen in der Periode 2020 - 2050 im Vergleich zu 1971- 2000. .......................................................48 Tabelle 9: Auswahl an Hochwasserereignissen in Tirol seit 1985. ......................................................................................58 Tabelle 10: Vergleich der Schäden durch Windwurf in Tirol ...............................................................................................60 Tabelle 11: Treibhausgas-Emissionen 2005 sowie 2008–2010 in der Einteilung der KSG-Sektoren für die Periode 2013 bis 2020 ohne Emissionshandel EH (in Mio.t CO 2-Äquivalent; Werte gerundet). Quellen: Umweltbundesamt 2013a, Änderung des Klimaschutzgesetzes. .........................................................................................................................76 Tabelle 12: Vergleich des Szenarios für den Endenergieverbrauch (exklusive Verkehr) aus der Energiestrategie Tirol und dem Basis-Szenario. Angaben in PJ. ...............................................................................................................................84 Tabelle 13: Sektorale Aufteilung der Treibhausgasemissionen Tirols in den Jahren 2005, 2010 und 2020 (in Mio. t CO2 Äquivalent). Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. .......................................................87 Tabelle 14: Überblick über die sektoralen Emissionsziele 2020 und 2030 aus dem Basis-Szenario, dem Zielszenario 2020 sowie der Roadmap 2030 (in Mio. t CO2-Äquivalent). Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. ................................................................................................................................................................92 Tabelle 15: Überblick über die sektoralen Emissionsziele 2020 aus dem Basis- und Ziel-Szenario im Vergleich mit den sektoralen Treibhausgas-Emissionen 2010 (in Mio. t CO2-Äquivalent. EH: Emissionshandel) und Abweichung des Ziel-Szenarios vom Basis-Szenario. Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. .................93 Tabelle 16: Liste der verwendeten Codierungen der Maßnahmen für die Sektoren nach dem KSG. ...........................94 Tabelle 17: Berwertungskriterien ..........................................................................................................................................166 Tabelle 18: Bewertung Energie und Industrie ......................................................................................................................166 Tabelle 19: Bewertung Verkehr .............................................................................................................................................166 Tabelle 20: Bewertung Gebäude............................................................................................................................................167 Tabelle 21: Bewertung Landwirtschaft..................................................................................................................................167 Tabelle 22: Bewertung Abfallwirtschaft................................................................................................................................168 Tabelle 23: Bewertung Sektorübergreifende Maßnahme....................................................................................................168 Tabelle 24: Erläuterungen der einzelnen Parameter der Maßnahmenmatrizen. ............................................................171 Tabelle 25: Liste der verwendeten Codierungen für Handlungsfelder und Maßnahmen.............................................175 Tabelle 26: Liste der Anpassungsmaßnahmen aller Sektoren ..........................................................................................175 Tabelle 27: Liste von Maßnahmen die Naturgefahrenmanagement besonders berücksichtigen. ...............................366 Tabelle 28: Liste der Themenfelder mit Konfliktpotenzial, welche durch die Umsetzung von Maßnahmen eines Sektors für einen anderen auftreten können. .....................................................................................................................368 Tabelle 29 Liste von Anpassungsmaßnahmen mit Synergien zu Klimaschutzmaßnahmen .........................................370 Tabelle 30: Maßnahmen für den Bereich der Bewusstseinsbildung ................................................................................377 Tabelle 31: Quantifizierung der Verkehrszahlen .................................................................................................................395 Tabelle 32: Bruttoinlandsverbrauch Tirol für das Jahr 2011 nac h Energieträgern und Veränderung zu 1988. .........429 Tabelle 33: energetischer Endverbrauch Tirol für das Jahr 2011 nach Energieträgern und Veränderung zu 1988. .429 Tabelle 34: Energetischer Endverbrauch Tirol für das Jahr 2011 nach Sektoren und Veränderung zu 1988. ............430 Tabelle 35: THG-Emissionen in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre. Angaben in kt CO 2Äquivalent. ...............................................................................................................................................................................430 Tabelle 36: Bruttoinlandsverbrauch Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte 2015 und 2020 aus dem Szenario‚with existing measures‘ (Umweltbundesamt 2013b). .................................................................................................................432 Tabelle 37: Energetischer Endverbrauch Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte 2015 und 2020 aus dem Szenario WEM (Umweltbundesamt 2013b).........................................................................................................................432 Tabelle 38: Energetischer Endverbrauch Tirols nach Energieträgern für ausgewählte Jahre. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte 2015 und 2020 aus dem Szenario WEM (Umweltbundesamt 2013b). ..................................................................................................................................................433 Tabelle 39: Anteil erneu erbarer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch für Tirol für ausgewählte Jahre. ....433 Tabelle 40: THG-Emissionen Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre im BasisSzenario. ...................................................................................................................................................................................434 A English Abstract Wird für die Letztversion erstellt. B Einleitung 1 Aufbau der Klimastrategie Tirol Klima ist ein globales System, das sich im Verlauf der Erdgeschichte immer wieder verändert hat und dessen Ausprägungen die Lebensbedingungen der Menschen stets maßgebend beeinflussten – auch und gerade in Gebirgsräumen wie Tirol. Der Wandel des Klimas war und ist allgegenw ärtig. Davon zeugen heute noch die Formen der Landschaft, wie z.B. das von Gletschern geformte Inntal. Waren früher vor allem natürliche Ursachen dominierend – wie z.B. die Verschiebungen der Kontinente, Schwankungen der Erdumlaufbahn (bekannt als Milanković–Zyklen), die solare Einstrahlung oder die Staubkonzentration durch explosive Vulkanausbrüche – so ist in der jüngeren Vergangenheit der Ausstoß an Treibhausgasen durch den Verbrauch fossiler Energieträger für die starke Erwärmung der unteren Atmosphäre verantwortlich. Spätestens seit dem 2007 veröffentlichten Stern-Bericht (Stern 2007), welcher die Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels auf die Weltwirtschaft darlegt, und den Beiträgen zum vierten Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC 2007a), ist die globale Erwärmung zum politischen und gesellschaftlichen Thema geworden. Die unabdingbare Notwendigkeit raschen Handelns wird durch die Erkenntnisse des neuesten Weltklimaberichtes, in dem mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (≥ 95 %) angenommen wird, dass die derzeitige Klimaerwärmung menschgemacht ist (vgl. IPCC 2013), unterstrichen, um einer der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und der Zeit danach begegnen zu können. Eine Reihe von Initiativen – vom globalen Kyoto-Protokoll, den 20-20-20-Zielen der Europäischen Union, bis hin zu nationalen Strategien – haben sich aus diesem Grund das Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß zu senken. Ziel ist es, die Erwärmung der Erdoberfläche zu bremsen beziehungsweise auf weniger als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Maßnahmen in diesem Zusammenhang werden unter dem Begriff Klimaschutz zusammengefasst, der die erste wichtige Säule der Klimapolitik darstellt. Allen bereits initiierten politischen und gesellschaftlichen Bemühungen zum Trotz konnten ambitionierte Ziele nicht oder nur in geringem Maße erreicht werden, mit dem Resultat, dass der Klimawandel als Phänomen an sich bereits begonnen hat in die sozio-ökonomischen und natürlichen Systeme der Erde einzugreifen. Deshalb müssen neben den Klimaschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen umgesetzt werden, um die Lebensqualität zu erhalten, negative Auswirkungen zu minimieren und Chancen zu nutzen. Klimawandelanpassung bildet somit, neben dem Klimaschutz, die zweite wichtige Säule in der Klimapolitik (BMLFUW 2012a, b). Auch Österreich stellt sich diesen Herausforderungen mit dem Klimaschutzgesetz ( BMLFUW 2011), einer Klimastrategie (Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2002, überarbeitet 2007) und der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b). Hier sind sowohl die Betroffenheit Österreichs als auch Maßnahmen zu sektoralen Bereichen enthalten. Darüber hinaus behandelt der im Entstehen begriffene Austrian Assessment Report des APCC (Austrian Panel on Climate Change) die Thematik von einem forschungsbezogenen Standpunkt aus. 12 Das Bundesland Tirol hat bereits in Strategien und Programmen zur Landesentwicklung das Thema Klimawandel behandelt, jedoch mit unterschiedlicher Gewichtung. Insbesondere sind hier die Tiroler Waldstrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung 2011b), die Tiroler Energiestrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung 2007a), das Tiroler Mobilitätsprogramm 2013-2020 (Amt der Tiroler Landesregierung 2013b), das Biomasse-Versorgungskonzept Tirol (Amt der Tiroler Landesregierung 2007b), der ZukunftsRaum Tirol_2011 (Amt der Tiroler Landesregierung 2011a) und die Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie (Amt der Tiroler Landesregierung 2012a) zu erwähnen. Mit der Klimastrategie Tirol, deren integraler Bestandteil die Klimaschutzstrategie für die Periode 2013 - 2020 ist, die sich aus den Verpflichtungen Österreichs durch die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls ergibt, bekennt sich das Land Tirol zu einer aktiven und vorausschauenden Klimapolitik die folgenden Grundsätzen folgt: Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele soll das CO 2 Einsparungspotenzial ausgeschöpft werden. Die Senkung des Energieverbrauchs hat Vorrang vor dem Ausbau erneuerbarer Energieträger. Der Ausbau erneuerbarer Energieträger erfolgt unter Beachtung ökologischer Rahmenbedingungen und Kriterien der Nachhaltigkeit. Eine strategische Bewertung der Energieträger soll Nachhaltigkeitskriterien folgen und Ineffizienzen berücksichtigen. Der Sektor Verkehr wird als entscheidend für die Erreichung der Klimaschutzziele erachtet. Initiativen Tirols auf Bundes- und EU-Ebenen sollen verstärkt werden. Diese Klimapolitik, die durch eine Roadmap 2020 - 2030 (siehe Abbildung 1) im Bereich des Klimaschutzes eine langfristige Strategie zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen darstellt, trägt der globalen Verantwortung des Landes Tirols Rechnung. Unter dem Stichwort Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung wird Tirols Klimapolitik durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich des Klimaschutzes unterstrichen. Darüber hinaus bekennt sich das Land Tirol zu einer vorausschauenden, proaktiven Haltung und strategischen Ausrichtung, um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken beziehungsweise diese abzumindern und so auch Chancen die sich daraus ergeben frühzeitig nutzen zu können. Eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Klimawandelanpassung streben dies an. Sowohl kurz- als auch langfristig soll die Klimastrategie das Handeln der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und der Bevölkerung prägen, notwendige sektorübergreifende Maßnahmen unterstützen und fördern und so den Lebens und Wirtschaftsraum nachhaltig erhalten. Um dies erreichen zu können sind in der Tiroler Klimastrategie folgende Zielsetzungen definiert: Die Analyse des Ist-Zustandes zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Bundesland sowie der Darstellung der CO2- und Energiebilanz. Im Bereich Klimaschutz: Analyse und Evaluierung bestehender Maßnahmen sowie die Erstellung sektorspezifischer Handlungskonzepte (Maßnahmenpläne) als Basis für konkrete Klimaschutzmaßnahmen und Förderrichtlinien zur Erreichung der Klimaziele bis 2020 und darüber hinaus bis 2030. Im Bereich Klimawandelanpassung: Erarbeitung von prioritären Handlungsfeldern auf sektoraler Ebene als Ausgangspunkt für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs. 13 Die überblicksartige Diskussion möglicher Monitoring- und Evaluierungsstrategien für die Bereiche Klimaschutz und Anpassung. Die Entwicklung eines Konzeptes Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung. Ein Leitfaden für den kommunalen Klimaschutz sowie Maßnahmen im Bereich der Anpassung auf Gemeindeebene. Die aktive Miteinbeziehung der Landesverwaltung sowie relevanter AkteurInnen in die Strategieentwicklung. Zur Erreichung der definierten Ziele wurde die Klimastrategie anhand von fünf Arbeitspaketen entwickelt. Diese setzen sich aus der Analyse des Ist-Zustandes (Arbeitspaket 1), den sektorspezifischen Maßnahmen zum Klimaschutz (Arbeitspaket 2), den Maßnahmen im Bereich der Anpassung (Arbeitspaket 3) sowie den Arbeitspaketen 4 und 5, Controlling und Projektmanagement, zusammen. Es sei darauf verwiesen, dass sich die in der Klimastrategie Tirol behandelten Sektoren im Bereich des Klimaschutzes am österreichischen Klimaschutzgesetz (BMLFUW 2011) und im Bereich der Anpassung an der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b) orientieren. Des Weiteren muss betont werden, dass Klimaschutz und Anpassung als Querschnittsthemen verstanden werden, die Aktivitäten in unterschiedlichen Bereichen oder Sektoren erfordern. Vor allem – aber nicht nur – hat sich gezeigt, dass es im Bereich der Anpassung zum Teil große sektorübergreifende Wechselwirkungen gibt, die bei der Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen beachtet werden müssen. Abbildung 1: Beschreibung der wichtigsten Arbeitsschritte. 14 Darüber hinaus müssen die Maßnahmen des Klimaschutzes mit denen der Anpassung abgestimmt werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden und Synergien zu kreieren. Beide Säulen – Klimaschutz und Anpassung – sind somit wichtige Elemente einer nachhaltigen Entwicklung, welche der Klimastrategie als normatives Leitbild übergeordnet ist. Für die Erstellung der Klimastrategie Tirol wurde ein partnerschaftliches Arbeiten mit allen relevanten Abteilungen der Tiroler Landesverwaltung realisiert. Dabei wurden, in einer Reihe von Interviews und Konsultationen, vorhandenes Wissen und Hintergrundinformationen erhoben und in Workshops vertieft. Relevanten AkteurIn nen wurde in zwei Workshops, aber auch in schriftlicher Form, die Gelegenheit geboten die Klimastrategie Tirol zu kommentieren. Diese Kommentare sind der Klimastrategie als Anhang beigefügt und mit entsprechenden Ausführungen des Auftragnehmers und der ExpertInnen der Landesverwaltung versehen. In der vorliegenden Strategie werden die Ergebnisse des einjährigen Arbeitsprozesses präsentiert. Kapitel C erläutert die Entwicklung der Klimaelemente. Auswirkungen der klimatischen Änderungen auf den Naturraum und die Anthroposphäre werden in den Kapiteln C2 und C3 dargestellt. In Kapitel C4 werden außerordentliche Wetterereignisse in Tirol zusammengetragen und analysiert. Kapitel D befasst sich mit der Treibhausgas- und Energiebilanz des Landes, während Kapitel E1 die Klimaschutzziele und Rahmenbedingungen behandelt. Die Maßnahmen zum Klimaschutz sowie die Anpassungsmaßnahmen werden in den Kapiteln E2 und F2 detailliert betrachtet. Abschließend wird in Kapitel I das Monitoring- und Evaluierungskonzept vorgestellt. Durch alle Kapitel hinweg gilt es aufzuzeigen, dass der bereits stattfindende Klimawandel nicht nur als Bedrohung gesehen wird. Vielmehr soll die vorliegende Strategie dazu beitragen, Herausforderungen zu erkennen und anzunehmen, aktiv Risiken zu minimieren und sich bietende Chancen zu nutzen. Nur durch eine zeitgerechte, konsequente und umfassende Umsetzung der Strategie, inklusive aller Anpassungsmaßnahmen, kann das übergeordnete Ziel erreicht werden - die Sicherung der Versorgung des Lebensraumes sowie der wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Infrastruktur. 2 Die Alpen und der Klimawandel Die Alpen sind in mehrfacher Weise vom global wirksamen Klimawandel betroffen. Sie bilden die Grenze zwischen dem mediterran geprägten Klima Südeuropas und dem m itteleuropäischen Übergangsklima, welches atlantisch geprägt ist. Im Kontext des Klimawandels kann hier nicht nur die Erwärmung, sondern auch eine Verschiebung der Klimazonen nach Norden von Bedeutung sein. Die angesprochene Erwärmung findet in den Alpen i n stärkerem Ausmaß als global statt. Brunetti et al. (2009) sprechen von einer doppelt so hohen Erwärmung der Alpen im Vergleich zum globalen Durchschnitt. Von besonderer Bedeutung sind hier Rückkopplungen, die im Zusammenhang mit der Albedo, also dem Rückstrahlvermögen von Oberflächen, stehen (Haeberli et al. 2007). Darüber hinaus und aufgrund der komplexen Topographie reagieren die Alpen sehr sensibel auf diese Veränderungen und werden dementsprechend oft als Frühwarnsystem bezeichnet. Sogar kleine Veränderungen in der Temperatur und/oder des Niederschlags können eine Verschiebung von räumlichen Grenzen (z.B. Baumgrenze, Schneegrenze, Permafrostgrenze) bewirken (Veit 2002). Drastische Veränderungen der natürlichen Artzusammensetzungen und Kreisläufe sind in den Alpen verstärkt zu erwarten. Abgesehen davon sind Gebirgsregionen besonders verwundbare Räume gegenüber wetterbedingten und klimatischen Änderungen (z.B. Beniston 2003; Beniston 2010; Diaz, Grosjean und Graumlich 2003; Thuiller et al. 2005). Dies ist umso mehr von Bedeutung, da das Gebirge wichtige Funktionen bei der Erfüllung von menschlichen Grundbedürfnissen hat, z.B. als Wasserspeicher für Trinkwasser, zur Energiegewinnung oder industriellen Nutzung. Dies gilt nicht nur für Gebirgsregionen allein, sondern auch für das Umland der Gebirge mit weit höheren Bevölkerungszahlen (Barnett, Adam und Lettenmaier 2005; Messerli, Viviroli und Weingartner 2004; Viviroli et al. 2007). Die starken 15 Auswirkungen klimatischer Veränderungen sind zum Teil auf die ökonomische Entwicklung einer spezialisierten Gesellschaft zurückzuführen. Die große, regional unterschiedliche Abhängigkeit vom Wintertourismus ist ein Beispiel hierfür (vgl. z.B. Steiger 2011c). Die Ausdehnung des menschlichen Lebensraum es, z.B. durch Zersiedlung, kommt verstärkend hinzu. Häufig ist diese Ausdehnung nur noch bei gleichzeitigen Schutzmaßnahmen gegenüber Klima und Gebirge möglich. Vom heute erschlossenen Dauersiedlungsraum in Tirol (12 %) sind 8,2 % versiegelt ( Bogner und Fiala 2007). Entsprechend hoch ist das Schadenspotenzial bei Extremereignissen. Die starke regionale Veränderung in den natürlichen Systemen bedingt durch den globalen Klimawandel auf der einen Seite und die starken Verwundbarkeiten der spezialisierten, mobilen Gesellschaft auf der anderen Seite resultieren in einer starken Betroffenheit. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Sektoren werden in Kapitel C2 und C3 dargestellt. 16 C Auswirkungen des Klimawandels 1 Entwicklung der Klimaelemente Die Schwankungen des Erdklimas sind gut erforscht. Die Forschung zur Klimageschichte – die Paläoklimatologie – kann hierzu unter anderem auf natürliche Klimaarchive wie Gletscher, Bäume oder Speleotheme (Tropfsteine) zugreifen und mit ihnen das Klima der Vergangenheit rekonstruieren ( Nicolussi 2009). Darüber hinaus geben in den Alpen vor allem klimatisch gesteuerte Grenzen, wie z.B. die Waldgrenze, wichtige Anzeichen über diese Veränderungen. Dies ist insofern wichtig, da die Alpen zwar über ein dichtes Netz von mehr als hundert Klimamessstellen verfügen, diese jedoch erst seit ca. 250 Jahren verfügbar sind, global erst seit 150 Jahren (Böhm 2008). Man spricht bei der Betrachtung des Klimas seit dieser Zeit von Neoklimatologie. 1.1 Da tenq uellen HISTALP Für die Erstellung der vorliegenden Strategie konnte auf die HISTALP-Datenbank der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) zurückgegriffen werden. Das Netzwerk, welches hinter dem HISTALP-Datensatz liegt, umfasst ca. 200 Standorte und mehr als 500 einzelne Klimazeitreihen im Großraum Alpen (Böhm 2008). Homogenisierte Daten zu Temperatur, Niederschlag, Luftdruck, Sonnenscheindauer und Bewölkung, welche einen Zeitabschnitt von bis zu 250 Jahren in die Vergangenheit abdecken, stehen zur Verfügung. Szena r ien Basis für die Vorhersage zukünftiger Klimatrends ist das Wissen über die Treibhausgasemissionen der Zukunft, welche an die globalen sozio-ökonomischen Entwicklungen gekoppelt sind. Um der Ungewissheit dieser Entwicklungen gerecht zu werden, wurden verschiedene globale Emissionsszenarien entwickelt, die auf verschiedenen Annahmen zur Entwicklung der Bevölkerung, Ökonomie, Technologie, Energie und Landwirtschaft sowie der Bereitschaft für ökologisches Handeln im 21. Jahrhundert basieren (Nakicenovic et al. 2000). Das für die Klimastrategie gewählte Emissionsszenario A1B geht von einer weiteren Zunahme der Treibhausgase, bedingt durch ökonomisches Wachstum, aus. Die voranschreitende Globalisierung sollte für eine Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung ab Mitte des 21. Jahrhunderts sorgen. Zudem geht man davon aus, dass sowohl fossile als auch erneuerbare Energieträger, in Verbindung mit technischem Fortschritt, zur Energiegewinnung eingesetzt werden. Auf Grundlage dieser Annahmen werden Klimamodelle angetrieben. In den Klimamodellen werden die jeweiligen Komponenten des Klimasystems, auf den physikalischen Zusammenhängen basierend, berechnet. Abhängig von den verwendeten Parametrisierungen der physikalischen Zusammenhänge können sich die Ergebnisse einzelner Modelle unterscheiden. Für Aussagen über globale Klimatrends werden Globale Zirkulationsmodelle (GCMs) verwendet. Diese werden mit Regionalen Zirkulationsmodellen (RCM) gekoppelt, um kleinräumige Strukturen abzubilden. Die für die Klimastrategie verwendeten RCMs rechnen mit einer Maschenweite von 25 km x 25 km . Diese Ergebnisse werden auf 1 km x 1 km interpoliert (Haiden et al. 2010; Pospichal et al. 2010). Das Verfahren berücksichtigt das für Tirol typische Relief mit großen Höhenunterschieden. Die RCM-Daten werden auf diese Weise an die lokalen Besonderheiten angepasst. 17 Für die Klimastrategie wurden folgende drei RCMs verwendet: ALADIN vom Centre National de Recherches Météorologiques (F), RegCM3 vom International Centre for Theoretical Physics (I) und REMO vom Max Planck Institut (D). Die RCM-Daten wurden im Rahmen des EU-Projektes ENSEMBLES berechnet. Aus b lick Für die künftige Auswertung und Validierung der vorliegenden Strategie stehen ab Ende 2014 räumlich und zeitlich hoch aufgelöste Daten des Projektes 3P-Clim („Past, Present and Perspective Climate of Tirol, Südtirol-Alto Adige and Veneto“) zur Verfügung. In diesem Interreg IV-Projekt unter der Leitung der ZAMG für Tirol und Vorarlberg wird ein Klimaatlas der Region erstellt. Eine ausführliche Analyse des Ist-Zustandes beim Klima beruht auf Stationsdaten der Periode 1981 - 2010, Gletschermessungen und –beobachtungen sowie einer Konvektionsauswertung anhand von Wetterradar- und Blitzdaten. Veränderungen des Klimas seit Messbeginn, also in den letzten 150 Jahren, werden anhand von Schlüsselstationen dargestellt. Darüber hinaus werden auf der Basis mehrerer regionaler Klimamodelle die Auswirkungen des führenden IPCC-Klimaszenarios A1B (realistisch) auf Temperatur- und Niederschlagsparameter für die Perioden 2020 - 2050 und 2070 - 2100 ausgewertet. Das Projekt wird von vier Abteilungen des Landes Tirol mitgetragen. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen und auf der Website www.alpenklima.eu abrufbar sein. 1.2 Temp er a tur In d er Ver g a ng enheit: Die natürlichen Schwankungen des Klimas in Kombination mit anthropogenen Einflüssen haben zu einer Erhöhung der Temperaturen der unteren Atmosphäre seit 1900 geführt. Diese ist jedoch regional ungleich verteilt: Im globalen Mittel betrug die Erhöhung der oberflächennahen Temperatur +0,7 °C, über der Nordhemisphäre +1 °C (beide Werte Latif 2012) sowie im Alpenraum etwa +2 °C (z.B. Böhm 2008; 2009; Brunetti et al. 2009). Diese Erwärmung erfolgte allerdings nicht linear. Die Entwicklung der Temperatur kann vielmehr in mehrere Phasen unterteilt werden, welche ihrerseits wieder durch klimatisch kurze Zeiträume von Maxima und Minima durchzogen sind (Böhm 2009; Abbildung 3): 1900 –1950: Phase der Erwärmung unter anderem zurückzuführen auf solaren und vulkanischen Einfluss ( Abbildung 3 innerhalb der grünen Ellipse). 1950 – 1980: Konsolidierungsphase auf dem erreichten Temperaturniveau; zunehmende Emission von Treibhausgasen und Verschmutzung der Atmosphäre durch Sulfatpartikel ( Abbildung 3 blaue Ellipse). 1980 – bis heute: beschleunigte Zunahme der Temperatur; verstärkte Emission von Treibhausgasen, Luftreinhaltungsmaßnahmen (Reduktion Sulfatausstoß) (Abbildung 3 rote Ellipse). Diese drei beschriebenen charakteristischen Phasen der Temperaturentwicklung finden sich sowohl in globalen als auch in nationalen und regionalen Temperaturreihen (Abbildung 2) wieder, im Alpenraum unabhängig vom geographischen Ort. 18 Abbildung 3: Mittelabweichung (1901-2000) und deren geglättete Entwicklung der mittleren Jahrestemperatur weltweit von 1850–2009 (orange) und im Großraum Alpen 1760–2009 (rot), Erklärung im Text. Quelle: ZAMG 2013, bearbeitet. Abbildung 2: Stationsunabhängiger Anstieg der Jahresmitteltemperaturen Innsbruck -Universität und Kufstein. Erklärung im Text. Quelle: ZAMG 2013. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass diese Erwärmung nur die Erdoberfläche und die unteren Luftschichten betrifft, während sich der darüber liegende Teil der Atmosphäre, die Stratosphäre, abkühlt. Dies geschieht aufgrund der Absorption der Infrarotstrahlung durch das Kohlendioxid. Würde eine stärkere Solarstrahlung die globale Erwärmung bedingen, würde sich auch die Stratosphäre erwärmen, was nicht der Fall ist (L atif 2012; Schönwiese 2008). Dies ist ein wichtiges Indiz für den anthropogenen Einfluss. In d er Zukunft Für die Klimastrategie Tirol wurde die zukünftige Entwicklung der Temperatur mit Hilfe von drei regionalen Klimamodellen berechnet. Abbildung 4 zeigt den Jahresgang der Temperaturänderungen für den Zeitraum 20212050 – verglichen mit der Bezugsperiode 1971-2000 – in Tirol. Die rote Linie zeigt den Mittelwert der drei Modellergebnisse, die Schattierung die Bandbreite. Die Absolutwerte der Bezugsperiode sind am oberen Rand der Grafik angegeben. 19 Abbildung 4: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit °C). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit °C). Für Tirol ist bis Mitte des 21. Jahrhunderts mit einer Temperaturzunahme von etwa +1,2 °C zu rechnen. Diese ist im Jahresgang relativ gleichmäßig verteilt. Eine derartige Zunahme bedeutet, dass sich vertikale Temperaturgrenzen (z.B. Frostgrenze) um etwa 200 Höhenmeter nach oben verschieben. Die Bandbreite der Erhöhung der Jahres mittel für 2021-2050 liegt zwischen +1 °C und +1,4 °C. Eine Auswertung der prognostizierten Temperaturentwicklung auf Bezirksebene ist Anhang 1 – Detailauswertung Klimaszenarienzu entnehmen. 1.3 Nied er s chla g In d er Ver g a ng enheit Höhere Temperaturen bewirken, dass auf globaler Ebene mehr verdunstet und die wärmere Luft mehr Wasserdampf aufnehmen kann. Eine Konsequenz der dargestellten Erwärmung der Lufttemperatur sollte also auch mehr Niederschlag im globalen Maßstab sein. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, wo dieser vermehrte Niederschlag fallen wird, d. h. wo die Wassermassen hin transportiert werden (Böhm 2009). Das Niederschlagssystem ist zudem eng mit Großwetterlagen und deren Verlagerung sowie globalen Phänomenen wie z.B. der Nordatlantischen Oszillation (Veit 2002) verbunden. Dementsprechend können in der Vergangenheit unterschiedliche dekadische und auch längerfristige Entwicklungen innerhalb des Alpenraums beobachtet werden. Für Westösterreich (Tirol, Vorarlberg) generalisiert wurden seit Mitte der 1940-er Jahre leichte Niederschlagszunahmen beobachtet. Dies bedeutet nicht, dass dies für alle Stationen in allen Jahreszeiten zutreffen muss ( Abbildung 5) Der Anstieg des Niederschlags ist außerdem keineswegs linear, sondern noch stärker als bei der Temperatur, von starkem „Hintergrundrauschen“, das heißt einem jährlichen und auch dekadischen Auf-Und-Ab (kurzfristige Variabilität) geprägt. Böhm (2009) sieht einen Zusammenhang zwischen den Langfristentwicklungen von Niederschlagssummen und den Extremwerten Starkregen beziehungsweise Trockenperioden. 20 Abbildung 5: Jahresniederschlagssummen in Innsbruck-Universität und Kufstein. Die dicke rote Linie zeigt das 20-jährige geglättete Mittel. Quelle: HISTALP 2013. In d er Zukunft Die zukünftige Entwicklung der Niederschläge wurde mit Hilfe von drei regionalen Klimamodellen berechnet. Abbildung 6 visualisiert den Jahresgang der Niederschlagsänderungen für den Zeitraum 2021-2050 – verglichen mit der Bezugsperiode 1971-2000 – in Tirol. Die blaue Linie zeigt den Mittelwert der drei Modellergebnisse, die Schattierung die Bandbreite. Die durchschnittlichen Monatssummen [mm] der Bezugsperiode sind am oberen Rand der Grafik angegeben (Abbildung 6). Generell ist zu beachten, dass Niederschlagsszenarien mit wesentlich höheren Unsicherheiten behaftet sind, als z.B. Temperaturszenarien. Dies liegt daran, dass die Niederschlagsverteilung kleinräumig höchst unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Zudem spielen für die Niederschlagsproduktion verschiedene physikalische Prozesse eine Rolle, die schwieriger zu modellieren sind als Temperatur. Nichtsdestotrotz lassen sich für das Bundesland Tirol jahreszeitliche Niederschlagstrends feststellen: tendenziell zeigen die Modellergebnisse eine Zunahme der Niederschläge im Frühling und im Herbst. Abbildung 6: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit %). Die dicke Linie stellt die mit tlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit mm/Monat). 21 2 Auswirkungen des Klimawandels auf den Naturraum Die Folgen des Klimawandels sind bereits deutlich zu erkennen. Sie betreffen sowohl den Naturraum – die Bio-, Hydro- und Pedosphäre – als auch den vom Menschen geschaffenen Lebensraum – die Anthroposphäre. Natur und Mensch sind nicht eindeutig voneinander zu trennen und können gemeinsam Ursache von Auswirkungen sein. Aus diesem Grund werden im Kapitel zur Biosphäre die Bereiche Biodiversität, Land- und Forstwirtschaft gemeinsam behandelt. Da ebenfalls Verknüpfungen zwischen den Bereichen Tourismus und Wasser bestehen, werden diese gemeinsam im Kapitel zur Hydrosphäre besprochen. Beide Kapitel zeigen bereits beobachtete sowie mögliche, zukünftige Auswirkungen des Klimawandels, anhand von Beispielen, auf. 2.1 Bio s p hä r e Fast 20 % aller europäischen Pflanzenarten kommen nur im Hochgebirge, oberhalb der Waldgrenze, vor (Väre et al. 2003). Österreich und speziell dem Bundesland Tirol kommt eine besondere Aufmerksamkeit und Verantwortung für diesen Artenreichtum zu. Mit jeweils eigenen Artenzusammensetzungen überschneiden sich in Österreich alpine Höhenstufen und kaum bis stark kontinentale Verbreitungsgebiete, zwischen Nord- und Südtirol verläuft die Grenze mediterraner und gemäßigter Klimazonen. Tirol bietet daher eine große Vielfalt an ökologischen Nischen und eine Brückenfunktion für wandernde Arten, deren Erhalt von europäischem Interesse ist. Hinzu kommen endemische Arten, die nur in Tirol vorkommen, und vor allem die alpinen Gipfelbereiche besiedeln. Für wandernde Arten, wie Zugvögel, aber auch Insekten und Säugetiere, stellt Tirol eine wichtige Zwischenstation dar. Die kleinräumig strukturierte Kulturlandschaft, die sich über mehrere Höhenstufen erstreckt, leistet einen weiteren Beitrag zur Artenvielfalt. Diese Biodiversität, die eine hohe Anpassungskapazität an den Klimawandel darstellt, wird von verschiedenen sozioökonomischen Entwicklungen zunehmend belastet, wie z.B. der Zerschneidung von Lebensräumen, der intensiveren Nutzung (Bodenversiegelung, häufigere Heuernten) oder der Aufgabe traditioneller Bewirtschaftungsformen, insbesondere der Almweide und der Verbrachung dieser Flächen. Für Gebiete in denen aufgrund des Klimawandels Mehrfachbelastungen entstehen, sind diese Entwicklungen besonders problematisch. Beispielsweise müssen Arten bei einem Anstieg der Temperatur wandern, was durch die Zerschneidung von Lebensräumen für manche Arten (Fische, Amphibien, Kleintiere) unmöglich gemacht wird. In Zukunft wird es darum gehen solche multiplen Gefährdungen frühzeitig abzusehen, vorzubeugen oder Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Ein großes Gefährdungspotenzial des Klimawandels auf die Biodiversität stellen invasive Arten (Neobiota) dar, die durch sich verändernde Standortbedingungen begünstigt werden und die zudem in der Lage sind, ihren Verbreitungsradius innerhalb weniger Jahre um hunderte bis tausende Meter zu verlagern. Sie sind iipn diesem Zusammenhang einerseits in ihrer Etablierung sehr erfolgreich, andererseits geht von ihnen teilweise ein besonderes Gefährdungspotenzial aus (siehe Tabelle 1). Darüber hinaus soll an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass die Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen elementar mit der Biosphäre verbunden sind. 22 In d er Ver g a ng enheit Tabelle 1: Beobachtete Veränderungen in der Biosphäre. Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Pflanzen Verlängerte Vegetationsperiode Bayern - Menzel und Fabian 1999; Menzel et al. 2006 Verlängerte Vegetationsperiode Österreichweit 1980 – laufend (Stand Eitzinger et al. 2009, zitiert nach Ba- 2013) las et al. 2010 Niedere Tauern (AT) 1960 – 2000 Schaumberger et al. 2006; Aostatal (IT) 1901 - 2000 Leonelli et al. 2011 Zentralalpen 1760 - 2002 Böhm 2004 Tiroler Westalpen (AT) 9000 Jahre vor heute - Staffler, Nicolussi, Patzelt 2011 Anstieg der Baumgrenze Anstieg der Baumgrenze beziehungsweise Anstieg 0 °CIsotherme/grenze Anstieg der Baumgrenze 2011 Wanderung von Arten in die Höhe Pflanzen, insbesondere Gräser: Schran- 1994 - 2012 Pauli et al. 2012 kogel (AT) Arealänderung von Grasarten Ostalpen 1994 - 2012 Pauli et al. 2007;2012 Gletschervorfelder: Zuwanderung neuer Arten (Morä- Rotmoosferner, Obergurgl, Ötztal (AT) 1996 - 2006 Erschbamer 2006; Bogner und Fiala nenklee, Alpen-Wundklee, Edelraute, Lebendgebärendes Alpen-Rispengras Verlust der Artenvielfalt durch Zuwanderung konkur- 2007 Europaweit 1999 - 2013 Pauli et al. 2007; 2012 Österreichweit 2010 AGES 2010 renzstarker Arten und Verdrängung endemischer, lokaler Flora Ausbreitung gesundheitsschädlicher Neophyten z.B. das hochallergene Beifußblättrige Traubenkraut 23 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Verlängerung der Pollenflugsaison (Allergien) Österreichweit 1980 - 2001 Bortenschlager und Bortenschlager 2003, zitiert nach Balas et al. 2010 Bakterien/Viren und Insekten als deren Vektoren (Überträger) Wanderung von Arten in die Höhe: Schweiz 1984 - 2006 BAFU 2007 1994 - 2005 Deutz et al. 2009; Hofer 2009 Italien, Südfrankreich, Deutschland, Schweiz 2006 - 2008 Klasen 2009, zitiert nach Balas et al. 2010; AGES 2009 Dengue-, Chikungunya-, Gelb-, oder West-Nil-Fieber (Überträger: Aedes-/ Tigermücke) Italien, Südfrankreich, Deutschland, Schweiz 2006 - 2009 Klasen 2009, zitiert nach Balas et al. 2010; AGES 2009 Malaria (Überträger: Anophelesmücken, verschiedene Deutschland 2000 Kruger et al. 2001 zitiert nach Balas Zecken, als Überträger für FSME und Lyme-Borelliose, bisher an eine Höhengrenze von ca. 1200 m gebunden Ausbreitung winterharter Schadorganismen (invasive Arten): Tularämie bei Feldhasen (Bakterium F. tularensis) Einwandern von Mücken der Gattungen Aedes, Culex, Anopheles und Phlebotomus (unter anderem Sandmücke, asiatische Tigermücke), die Infektionskrankheiten übertragen können Arten) benötigt warme, feuchte Sommer für Ausbreitung Leishmaniose und Toskanavirus (durch Einwandern der et al. 2010 Baden-Württemberg (D) 2000 Naucke und Pesson 2000, zitiert Phlebotomus-/ Sandmücke aus Südosteuropa) nach Beierkuhnlein und Foken 2008 Massenvermehrung von Rötelmäusen (Überträger für Hanta-Viren) in 'Eichen- und Buchenmastjahren', sowie i. Zshg. mit geschädigten, lichteren Wäldern Deutschland 2003, 2006 Beierkuhnlein und Foken 2008 Zunehmende Infektionen mit Hanta-Virus (Überträger: Kärnten, Steiermark (AT) 1993 - 2009 Balas et al. 2010 Schweiz 1970 - 2005 Nagetiere, insbesondere Rötelmaus) Wanderung von Arten in die Höhe: 24 - BAFU 2007 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Niedere Tauern (AT) 2006 Paulsen 2008, zitiert nach Balas et al. 2010 In Hitzeperioden zunehmende bakterielle Belastung von Lebensmitteln (Salmonellen, Campylobacter) Österreichweit vermutet Balas et al. 2010 Wanderung von Arten in die Höhe: Österreich 2010 Holzinger 2012 Arealausweitung Insekten: Alpenquerung durch Wanderfalter, Schwebfliegen Alpen - Tamme 2012; Doyle und Ristow 2006, zitiert nach Balas et al. 2010 Ausbreitung winterharter Schadorganismen (invasive Österreichweit 1945 - 2013 Krehan und Steyrer 2006; Hoch und Fischkrankheit PKD bei Forellenfischen (Vorkommen des einzelligen Parasiten Tetracapsuloides bryosalmonae der bisher an Höhengrenze 800 m gebunden war) Wanderung von Arten in die Höhe: Fliegen, als Überträger von Gamsblindheit (Keratokonjunktivitis), verweilen länger in Hochlagen (bis Dezember) Insekten Zikaden (unter anderem Sotanus thenii) Arten): Borkenkäfer Beeinträchtigung kältegebundener, teils endemischer Steyrer 2013 Österreichweit - Bogner und Fiala 2007 Allergien durch heimische Arten, z.B. Vermehrung Eichenprozessionsspinner vereinzelte Massenvermehrungen inKleve, Darmstadt, Frankfurt (D) 2000 - 2008 Beierkuhnlein und Foken 2008 Arealausweitung Insekten- und Samen-fressende Fin- Schweiz, oberhalb 1800 m 1981 - 1989 und 2001 - 2008 OcCC und ProClim 2007 Steigende Wassertemperatur, abnehmender Sauerstoffgehalt, Veränderung des aquatischen Lebensraums Rhein (CH) 1970 - 2002 Hari et al. 2006 Steigende Wassertemperatur, abnehmender Sauerstoff- Donau (Wien) 1901 - 1998 Kromp-Kolb 2003 Arten: Gletscherfloh Habitate kenvögel gehalt, Veränderung des aquatischen Lebensraums 25 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Steigende Wassertemperatur, abnehmender Sauerstoff- Ybbs, Mur (AT) 1976 - 2001 Schmutz et al. 2004 Steigende Wassertemperatur, abnehmender Sauerstoffgehalt, Veränderung des aquatischen Lebensraums Österreichweit 1980 Matulla et al. 2007 Sauerstoffversorgung im Tiefenwasser Bodensee (AT, D, CH) - Grabher, Löning, Weber 2009 Zurückdrängung von Arten, die an Bergwiesen und Niedere Tauern (AT) 1960 - 2000 Schaumberger et al. 2006 Alpenraum vermutet Kromp-Kolb 2003 Österreich 2001 - 2006 Bogner und Fiala 2007 Tiroler Zentralalpentäler, Osttirol (AT) 2001 - 2006 Bogner und Fiala 2007 Verbrachung der Bergmähder, Intensivierung in Tieflagen Tiroler Zentralalpentäler (AT), Südtirol(I) 2001 Tasser 2002, zitiert nach Tasser et al. 2005 Erhöhung der Vulnerabilität durch mangelnde Natür- Österreichweit 2006 - 2007 Bogner und Fiala 2007 Trockenstress für Wälder: je nach Standort unterschiedlich Schweizer Hochlagen (über 1200 m) - Dobbertin 2005; Jolly et al. 2005 Wald, Schutzfunktion: Nur 59 % des Schutzwaldes wer- Österreichweit 2006 BFW 2011 gehalt, Veränderung des aquatischen Lebensraums Schuttfluren gebunden sind: Birkhuhn, Schneehuhn, Gamswild, Steinwild Zurückdrängung von Arten, die an Bergwiesen und Schuttfluren gebunden sind: Schneefink, Alpenbraunelle, Bergpieper Rolle der Landnut- Rückgang der Berglandwirtschaft (gemessen), gleichzei- zung tig stabiler Viehbestand, Übernutzung, Degradation, leicht negativer Einfluss auf Biodiversität (postuliert) Rückgang der Berglandwirtschaft, Verbrachung der Bergmähder, negativer Einfluss auf Biodiversität durch Verlust der Nischenstruktur lichkeit der Baumartenzusammensetzung den als „stabil“ eingestuft, 33 % als „stabil bis labil“ und sogar 8 % als „kritisch labil bis instabil“ 26 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Wechselwirkungen Früherer phänologischer Frühlingsanfang (Erhöhung Kirschblüte Liestal (CH) 1894 - 2012 MeteoSchweiz 2005, zitiert nach physische der Anfälligkeit für Kälteeinbrüche) Um- BAFU 2007 welt/Lebewesen Früherer phänologischer Frühlingsanfang (Erhöhung Schweiz 1950 - 2011 der Anfälligkeit für Kälteeinbrüche) MeteoSchweiz 2005, zitiert nach BAFU 2007 Früherer phänologischer Frühlingsanfang (Erhöhung der Anfälligkeit für Kälteeinbrüche) regionales phänologisches Monitoring Nationalpark Berchtesgaden (D) 1994 - heute Perroud und Bader 2013 Konkurrenzkraft der Buche wird durch Dürre- und Spät- Bayern (D) - Lindner 1999, zitiert nach Beier- frostereignisse stark eingeschränkt Bodenwasser und Vegetationsperiode limitieren auch in kuhnlein und Foken 2008; Kozlowski, Kramer, Pallardy 1991, zitiert nach Beierkuhnlein und Foken 2008 Steiermark (AT) 2006 - 2009 Gobiet et al. 2009 Ober-, Niederösterreich, Steiermark (AT) 1869 - 2002 Soja und Soja 2003 zitiert nach Formayer et al. 2008 Borkenkäfermassenvermehrungen nach Schadholzanfall z.B. Außerfern (AT) 2004 - 2013 BFW 2008; Indermühle et al. 2005; Krehan und Steyrer 2006 Sensibilität der Bevölkerung für Pollenallergien in Zu- Österreichweit - Kim et al. 2005 zitiert nach Balas et Zukunft die Berglandwirtschaft Ertragseinbußen durch Extremereignisse bei Kulturpflanzen (Winterweizen, Sommergerste, Mais, Kartoffeln, Zuckerrübe, Wein, Apfel) sammenhang mit Schadstoffbelastung der Luft (Ozon und Stickstoffoxid), Kreuzallergien weiterführende Bestandsdauer einer geschlossenen Schneedecke und Forschungsthemen Bedeutung für angepasste Arten (veränderte Verteilung und Quantität) al. 2010; Ramsey und Celedón 2005; Eckl-Dorna et al. 2010; Franze et al. 2005 Wisconsin (USA) - Pauli et al. 2013 27 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Besondere Gefährdung von Amphibien (aufgrund be- Beispiele weltweit - Pampus 2005 grenzter Bewegungsspielräume und Anpassungsfähigkeit) In d er Zukunft Tabelle 2: Prognostizierte Veränderungen der Biosphäre. Auswirkung auf … Änderung von Ver- breitungs-gebieten Veränderungen Regionale Beispiele Projektionszeitraum Quelle Simulationsmodell PICUS simuliert Auswirkungen von Klimaänderung auf Forste in ganz AT (+2 °C, -15 % Som- Österreichweit, für Tirol nicht repräsentativ 2007 - 2100 Lexer und Seidl 2007 Modellierter Rückgang von Hochmooren Österreichweit 2051 - 2060 Niedermair et al. 2011 Anstieg der Baumgrenze (um 450 m in 25 Jahren) Niedere Tauern (AT) 2035 Schaumberger et al. 2006 Zurückdrängung von Arten, die an Bergwiesen und Niedere Tauern (AT) 2035 Schaumberger et al. 2006 Europaweit 2020 - 2080 Randolph und Rogers 2000 Mehr Holzzuwachs auf gut wasserversorgten Standorten der montanen und subalpinen Höhenstufe (> 1000 m) Tirol (AT) vermutet Amt der Tiroler Landesregierung 2011b Mehr Trockenstress bei Fichte und Buche auf warmtro- Tirol (AT) vermutet Amt der Tiroler Landesregierung merniederschlag) Schuttfluren gebunden sind: Birkhuhn, Schneehuhn, Gamswild, Steinwild Ausbreitung von Schadinsekten: Zecken (Ixodes ricinus) beziehungsweise FSME, bisher an eine Höhengrenze von ca. 1200 m gebunden Trockenstress ckenen Standorten der submontanen Stufe (< 1000 m). 2011b 28 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Projektionszeitraum Quelle Entwaldung seichtgründiger, extrem warmtrockener Ext- Tirol (AT) vermutet Amt der Tiroler Landesregierung remstandorte in den Tieflagen Bessere Konkurrenzkraft der Tanne durch tiefgründige Durchwurzelung, Ausweitung des Areals in Teilen der 2011b Tirol (AT) vermutet Amt der Tiroler Landesregierung 2011b Großbritannien,Niederlande 2030 - 2050 Biesmejer et al. 2006 Großbritannien 2030 - 2050 Araujo und Rahbek 2006 Tirol (AT) vermutet Amt der Tiroler Landesregierung Zentralalpen möglich. Gefährdung von Insekten durch Trockenheit und Veränderung der Reproduktionszeiten du rch milde Winter in Verbindung mit Spätfrösten Gefährdung von Amphibien und Reptilien durch Trockenheit und Störung der Winterruhe/-schlaf durch milde Winter, frühe Niederschläge und Spätfröste Schutzfunktion Temporäre Entwaldungen mit zeitweiliger Zerstörung der Schutzfunktion von Schutzwäldern 2011b Zunahme hochvulnerabler Forste (2001-2020 = 5,9 %, nach 2050 = 39,6 %) Österreichweit 2001 - 2100 Seidl und Lexer 2008 Höhere Schadensanfälligkeit der Reinbestände von Fichte Tirol (AT) vermutet Amt der Tiroler Landesregierung und Kiefer durch eine Vielzahl biotischer Schadorganismen (Borkenkäfer, Pilze) 2011b 29 2.2 Ped o s p hä r e Die Pedosphäre bezeichnet ganz allgemein die Gesamtheit der Böden. Diese beginnen mit einer Auflage abgestorbenen organischen Materials an der Oberfläche und reichen hinunter bis zum anstehenden Gestein, zur Lithosphäre. Ihr Aufbau wird gesteuert durch bodenbildende Faktoren; dies sind Ausgangsgestein, Klima, Relief, Bodenwasser, Vegetation, Bodenlebewesen, Zeitdauer sowie Nutzung und Veränderung durch Menschen ( Blume et al. 2010). Die Rolle der Böden im Klimawandel ist differenziert zu betrachten. Sie dienen einerseits als wichtige Senke für CO 2, andererseits können sie zu Quellen verschiedener Treibhausgase werden. Organisches Material, das sich auf der Bodenoberfläche und im Boden ansammelt, enthält Kohlenstoff (C) und Stickstoff (N), die bei der Humusbildung im Boden gespeichert werden. Temperatur und Feuchtigkeit steuern die dabei ablaufenden, überwiegend biologischen , Ab- und Umbauprozesse durch Bodenorganismen, vor allem Mikroorganismen. Als Nebenprodukt des Abbaus fallen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. schwankende Wasserstände) die klimawirksamen Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH 4) und Lachgas (NO2) an. Im günstigsten Fall werden die Bausteine dieser Gase im Boden absorbiert, die Humusauflage des Bodens wird allmählich dicker und er fungiert als Senke 1. Umgekehrt werden Böden zur Quelle der genannten Treibhausgase, wenn die Rahmenbedingungen für die Humusbildung ungünstig – hohe Temperaturen und vermehrter Niederschlag – sind. Ein schneller Abbau organischen Materials erhöht dabei die Gefahr der Auswaschung von Nährstoffen und der Rückführung von Kohlenstoff und Stickstoff in Atmosphäre und Hydrosphäre. Die Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen, die dem Schutz der Böden beziehungsweise der Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit dienen, birgt einige Herausforderungen. Einerseits gibt es selbst international kaum längere Beobachtungsreihen, welche die Reaktionen unterschiedlicher Böden auf Änderungen von Temperatur und Feuchtigkeit erfassen; andererseits besteht ein großer Forschungsbedarf hinsichtlich der ablaufenden Prozesse, sodass nur wenige Anpassungsmaßnahmen möglich sind. Dazu zählen der Schutz von Mooren und humuserhaltende Maßnahmen, wie Zwischenfrucht, Direktsaat oder Mulchen. Humusauflagen verbessern zudem den Wasserrückhalt und bilden einen Puffer bei Starkniederschlägen und Trockenphasen. . Dieser Massenzuwachs erreicht schließlich einen Gleichgewichtszustand, da nicht beliebig viel Humus angereichert werden kann. Im Gleichgewichtszustand verhalten sich Böden dann weitgehend CO 2-neutral, bis es wieder zu einer Störung kommt. 1 30 In d er Ver g a ng enheit Tabelle 3: Beobachtete Veränderungen in der Pedosphäre. Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Quellenfunktion Erwärmung fördert die Aktivität von Bodenorganismen: bei Achenkirch 1998 - 2008 (beobachtet), 2005- Kitzler et al. 2009 1 °C Temperaturerhöhung steigt die CO 2-Freisetzung durch Bodenatmung um ca. 10 %, bei 2 °C um ca. 20 %, gleiches gilt für Lachgas (N2O) 2008 (künstl. Erwärmung) Alpine Böden werden zu CO²-Quellen bei einer Erwärmung Stillberg, Davos, 2180 m von +4 °C (CH) 2001 - 2009 Hagedorn et al. 2013 Häufigere Frostwechsel im Boden führen zu verstärkter (bis 10-facher) Produktion von N²O Norwegen 2005 - 2007 Goldberg et al. 2010 Geringere Humusauflage bei Brache im Vergleich zu bewirt- Kaserstattalm, Stubaital, 1998 Seeber 2005 schafteten Flächen,eventuell durch Erwärmung und erhöhte Aktivität von Bodenlebewesen bedingt 1800-2000 m (AT) Quellen- und Senken- Wassergesättigte und trockene Böden geben wenig Treib- Deutschlandweit im Mittel 1995 - 2000 (unter- Jungkunst et al. 2006 funktion hausgase ab, durchlüftete Böden in Gebieten mit Frostwechseln emittieren (abgeben) viel (trifft auf alpine Böden zu) Moore (Niedermoore) benötigen einen ganzjährig hohen schiedliche Zeiträume an den Stationen) Niederlande 2000 - 2001; 2004 Wasserstand beziehungsweise stetige Wasserversorgung (Hochmoore), um Treibhausgase binden zu können (aerobe Verhältnisse führen zu beschleunigtem Abbau) Niedermair et al. 2011; Trepel 2008; van Beek et al. 2004 Bodenfruchtbarkeit in Hochlagen (Kapazität als CO2-Senke) Stubaital (AT), Matschertal wird durch Landnutzungsänderungen stärker beeinflusst als durch Klimawandel. Brachen binden auf lange Sicht weniger Kohlenstoff in stabilen Aggregaten als bewirtschaftete Flä- (IT) 2012 Meyer et al. 2012 chen (1 Mahd + Beweidung) 31 Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Senkenfunktion Einwanderung von Zwergsträuchern in alpine Rasen erhöht Hochschwab, Nördliche 2006 Djukic et al. 2010; Djukic et al. 2012 Streuauflage und verbessert Senkenfunktion Kalkalpen (900 - 1900 m) Weniger Schneebedeckung führt zu geringeren Bodentemperaturen und damit verringerter Bodenatmung ́ - Abnahme des Schneeniederschlags Schweiz 1931 - 1999 Laternser und Schneebeli 2003 Anstieg der Schneefallgrenze Salzburg (AT) 1990 - 2000 Kromp-Kolb und Formayer 2001 Zunehmende Versiegelung gefährdet Biodiversität und erhöht Vulnerabilität bei Extremereignissen Tirol (AT) jährlich Bogner und Fiala 2007 Verbesserung der Stickstoffmineralisierung durch Erwär- Bayern (D) 1995 - 1999 BayFORKLIM 1999, zitiert nach physikalische Eigen- Djukic 2011 schaften (Stabilität, Speicherfunktion) mung (Erhöhung 1 °C, erhöht Mineralisierung um 15 % → verbesserte Nährstoffversorgung aber auch Gefahr der Auswaschung (Kalium, Nitrat, Magnesium, Kalzium) Beierkuhnlein und Foken 2008 Verstärkung der Stickstoffmineralisierung durch Erwärmung Alpenweit 1999 – 2013 (laufend) Huber et al. 2007 Häufige Frostwechsel stören die Bodenstabilität Pellafol, Dévoluy Mountains, französische Südalpen (F) 2005 - 2006 Cécillon et al. 2010, zitiert nach Hagedorn et al. 2010b Versauerung und Eutrophierung durch Eintrag von Luft- europaweit, 1987 - 1990 (Bodeninventur), Posch et al. 2005; 2004 (modelliert) Daten für Österreich: Austrian Forest Soil Inventory 2006 Philippokot et al. 2011; Tscherko et al. 2004 schadstoffen (Schwefelverbindungen, Stickoxide) Wechselbeziehungen zur Biosphäre Mikrobielle Sukzession von Bodenorganismen in Gletschervorfeldern Rotmoosferner, Ödenwinkelkees, Gletschervorfeld (AT) Bestandsdauer einer geschlossenen Schneedecke und Bedeutung für angepasste Arten Wisconsin (USA) Pauli et al. 2013 32 In d er Zukunft Tabelle 4: Prognostizierte Veränderungen der Pedosphäre. Auswirkung auf … Veränderungen Regionale Beispiele Projektionszeitraum Quelle Quellenfunktion Alpine Böden werden zu CO²-Quellen bei Erwärmung von +4 °C (über Stillberg, Davos, 2180 m (CH) 2006 Hagedorn et al. 2010a ; Hagedorn et al. 2010b Europaweit 2010, 2020, 2030 Posch et al. 2005; eine Saison, längere Beobachtung fehlt) Degradation Versauerung und Eutrophierung durch Eintrag von Luftschadstoffen Daten für Österreich: Austrian Fo- (Schwefelverbindungen, Stickoxide) rest Soil Inventory 33 2.3 Hyd r o s p hä r e (inklus ive K r yo s p hä r e) Sucht man nach Indizien der Veränderung, die mit der klimatischen Entwicklung zusammenhängen, so sind diese wohl am einfachsten in der Hydrosphäre zu finden. Global ist die Veränderung wirksam im Anstieg des Meeresspiegels, in den Alpen vor allem im Abschmelzen der Gletscher. Auch hier zeigen sich die engen Verknüpfungen zwischen Mensch und Natur. Das Wasserschloss Alpen und die darin entspringenden Flüsse versorgen 170 Millionen Menschen mit Trinkwasser. Darüber hinaus sind sowohl die Energiegewinnung – vor allem in Tirol – als auch viele Arten des Tourismus sowie Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auf Wasser in flüssiger oder fester, gefrorener Form angewiesen. Aus diesem Grund widmen sich in Österreich und auch im gesamten restlichen Alpenraum viele Projekte und Publikationen dem Thema der Veränderungen der Hydrosphäre durch den Klimawandel (z.B. BAFU 2012a, 2012b; Böhm et al. 2008; Formayer und Kromp-Kolb 2009a; Hohenwallner et al. 2011; Schöner et al. 2011; Stanzel und Nachtnebel 2010). Bezüglich des Klimawandels kann ein Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Luft- und der Wassertemperatur festgestellt werden. Besonders ausgeprägt ist dies in stehenden Gewässern, aber auch im Grundwasser und Fließgewässern lässt sich ein Zusammenhang nachweisen (Schöner et al. 2011; Standhartinger und Godina 2013). Für die vier Flüsse Donau, Mur, Gail und Salzach haben Standhartinger und Godina (2013) einen solchen Anstieg der mittleren Luft- und Wassertemperatur anhand von Daten aus Langzeitreihen (110 Jahre) aufzeigen können. Den Grund für den geringeren Anstieg der Wasser- gegenüber der Lufttemperatur sehen Standhartinger und Godina (2013) in der dämpfenden Wirkung eines vergrößerten Schnee- und Gletscherwassereintrages auf die Erwärmung. Dennoch kommen die Autoren zu dem Schluss, dass der Anstieg der Wassertemperatur signifikant sein wird und als Folge des Anstiegs der mittleren Lufttemperatur zu erklären ist (Standhartinger und Godina 2013). Konsequenzen der Wasser- und Lufttemperaturerhöhung für Ökosysteme können bereits nachgewiesen werden (BAFU 2012a). Bei fortschreitender Erwärmung sind weitere Auswirkungen (z.B. den Wasserstand und die Qualität von Seen betreffend; oder eine Verschiebung der Bioregionen von Flüssen) zu erwarten. Nach Janauer (2008) könnten in diesem Kontext Makrophyten 2 aus südlicheren Regionen einwandern und heimische Arten verdrängen sowie kälteliebende Fischbestände in höhere Lagen wandern (Matulla et al. 2007) oder aufgrund der begrenzten Lebensräume aussterben (Standhartinger und Godina 2013). Aufgrund der Tatsache, dass bei gestiegenen Niederschlägen regional differenziert kaum Änderungen im Abfluss gemessen werden, kann darüber hinaus von einer temperaturbedingten Zunahme der Verdunstung ausgegangen werden. Der Trend zunehmender Verdunstung sollte sich auch in Zukunft fortsetzen, wenngleich er als wenig bedeutsam angesehen wird (Schöner et al. 2011). Der Massenverlust von Gletschern ist global beobachtbar. Neben der Erwärmung und der damit verbundenen Ausdehnung des Meerwassers sowie dem Schmelzen der Eisschilde in Grönland und der Antarktis, trägt der Massenverlust der Gebirgsgletscher maßgeblich zum Anstieg des Meeresspiegels bei (Marzeion, Jarosch und Hofer. 2012). Gardner et al. (2013) quantifizieren den Beitrag der weltweiten Gletscherschmelze zum Meeresspiegelanstieg für die Periode 2003 - 2009 mit 30 %. Die Abflusswirksamkeit des Massenverlustes der alpinen Gletscher wird je nach Studie unterschiedlich eingeschätzt (Huss et al. 2008; Huss 2011; Kuhn, Olefs und Fischer 2007; Weber et al. 2009). In naher Zukunft wird jedoch mit erhöhten Abflussspenden aus den Alpengletschern zu rechnen sein (SGHL und CHy 2011). Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die Geschiebeführung in hochalpinen Fließgewässern beobachtet und analog zu den erhöhten Abflussspenden zukünftig an Bedeutung gewinnen. In der Schweiz bilden sich durch das temperaturbedingte Abschmelzen der Gletscher vermehrt Gletscherseen. Besonders die Ausbrüche dieser instabilen Seen stellen eine Gefahr für den menschlichen Lebensraum dar, weshalb investitionsintensive Schutzmaßnahmen erforderlich sind (z.B. Entwässerung des Grindelwaldsees, Haeberli et al. 2 Makrophyten umfassen alle mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren höheren Pflanzen, Armleuchteralgen und Moose (SLULG 2012). 34 2012). Für Österreich existieren dazu, abgesehen von einer Studie aus den Hohen Tauern (Wiesenegger und Slupetzky 2009), kaum Untersuchungen. Permafrost wird im Wesentlichen über Temperatur und Zeit definiert und ist daher auch klimatischen Veränderungen unterworfen. Veränderungen der Lufttemperatur wie auch des Niederschlagregimes haben Auswirkungen auf die Dynamik, Verbreitung und Mächtigkeit des Permafrostes und davon abhängige Prozesse. Sich erwärmender oder abschmelzender Permafrost erhöht besonders im hochalpinen Raum die potenzielle Gefährdung von Mensch und Infrastruktur durch: gravitative Massenbewegungen wie zum Beispiel Steinschlag und Felsstürze Murgänge aufgrund eines erhöhten Geschiebepotenzials oder Destabilisierung von heute noch gefrorenen Schuttkörpern. Für Tirol wird diese Gefahr für Siedlungen oder Verkehrsinfrastruktur als relativ gering eingeschätzt. Für die österreichischen Alpen sehen Krainer et al. (2012) allenfalls lokal eine Gefährdung durch Prozesse, die durch schmelzenden Permafrost induziert werden. Wanderwege im Hochgebirge, die eine besondere Bedeutung für den Sommertourismus haben, könnten jedoch einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sein, wie von Kern et al. (2012) für das alpine Wege- und Routennetz im Großglockner-Pasterze Gebiet dargestellt. Diese Aussage ist auf alle alpinen Infrastrukturen (Wege, Seilbahnstationen, Hütten, Infrastruktureinrichtungen für Energiegewinn ung, Schutzbauten) übertragbar. Blockgletscher sind eine typische Form des Permafrosts und kommen besonders in den Tiroler Alpen häufig vor (Krainer und Ribis 2012). Die im Tiroler Blockgletscher-Inventar angeführten mehr als 3100 Exemplare (aktiv, inaktiv und fossil) umfassen zwar eine Fläche von 167,2 km², jedoch beinhalten die davon rund 1400 aktiven und inaktiven Blockgletscher nur ein gespeichertes Eisvolumen von 0,19 - 0,27 km³. Dies ist im Vergleich zu den 13 km³ Gletschereis in Tirol gering (Krainer und Ribis 2012). Daher ist kein nennenswerter Einfluss der schmelzenden Blockgletscher auf die Abflussregime in Tirol zu erwarten. Demgegenüber können nach Krainer and Mostler (2002) aktive Blockgletscher indirekt in bedeutendem Maße zu Abflussspitzen beitragen, da sie als Wasserstauer wirken und somit Niederschlagswasser direkt dem Abfluss zugeführt wird. Seit wenigen Jahren werden Abflüsse aus Blockgletschern auf ihre Schwermetallbelastung untersucht. Dabei wurden in Bächen, die aus Blockgletschern entwässern, hohe Nickel-, Mangan-, Kupfer-, Zink- oder Arsenkonzentrationen festgestellt (beispielhaft siehe Krainer et al. 2011). Es ist noch nicht gelungen, die Herkunft der Schwermetalle zweifelsfrei zu bestimmen. Es wird angenommen, dass sie im Permafrosteis gespeichert sind und auf athmosphärische Einträge zurückzuführen sind, die durch das Schmelzen in die Bäche gelangen. Derselbe Effekt wurde auch in Hochgebirgsseen beobachtet (Thies et al. 2007; Psenner 2011). Die Bildung von Schnee ist in Bezug auf sich verändernde klimatische Entwicklungen in mehrfacher Hinsicht bedeutsam und steht in engem Zusammenhang mit der Temperatur (Form des Niederschlags und Ausmaß der Schmelze). Die Fähigkeit einer Schneedecke, Sonnenenergie zu reflektieren (Albedo), macht sie temporär wie langfristig bedeutsam für die Erwärmung der Erde. Je kleiner die schneebedeckte Fläche ist, desto weniger Energie wird ins Weltall reflektiert. Mit der Funktion des Schnees als Zwischenspeicher des Wassers ist eine verzögerte, gleichmäßige Wasserabgabe sichergestellt. Durch das – je nach Verhältnissen – mehr oder weniger langsame Abschmelzen (Jonas 2012) erlangt die Schneedecke große Bedeutung für das Abflussgeschehen und die Wasserverfügbarkeit in Gebirgen (Viviroli et al. 2011). Weniger Schnee oder ein Anstieg der Schneefallgrenze, welche in etwa der Nullgradgrenze entspricht, bedeutet eine Veränderung der saisonalen Abflussverteilung und kann zu Problemen in der Landwirtschaft führen oder die Bildung von Hochwässern begünstigen. Nicht unerwähnt bleiben soll hier die Rolle des Subniviums, des Bereichs zwischen Schneedecke und Untergrund, der mit seinen speziellen klimatischen Ausprägungen ein stabiles Refugium für Pflanzen und Tiere darstellt. Ändern sich die Bedingungen und damit die Beschaffenheit einer Schneedecke (z.B. Geschlossenheit, Schneedeckendauer, Schneedichte, Mächtigkeit der Schneedecke), wird es zu einem Wandel in der Verteilung und Quantität der davon abhängigen Tier- und Pflanzenwelt kommen (Pauli et al. 2013). 35 Die Wichtigkeit von Wasser- und Schneeverfügbarkeit für die Sektoren Wasser- und Energiewirtschaft und Tourismus werden in den Unterkapiteln C3.1 und C3.2 erläutert. 36 In d er Ver g a ng enheit Tabelle 5: Beobachtete Veränderungen in der Hydrosphäre. Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Anstieg der Wassertemperaturen generell (im Sommer stär- Fließgewässer Österreichs 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 Teilweise Abflusszunahme durch Gletscherschmelze Venter Ache,Rofenache (AT) 1967 - 2008 Schöner et al. 2011 Geschiebezunahme durch Abflusszunahme beziehungsweise Venter Ache, Rofenache, Tiroler Inn und Zu- 1999 - 2009 Schöner et al. 2011 Hochwasser flüsse (A) Fallende Sommerabflüsse, Zunahme der Abflüsse im Herbst Österreich 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 Abnahme der Niederwässer unterhalb von 900 m Österreich 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 Zunahme der Niederwässer oberhalb von 900 m Österreich 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 Eintrag von Gletscherwasser (10 % im Inn zwischen Landeck Inn, Salzach, Donau (AT) 1991 - 2000 Weber et al. 2009 Schweizer Seen 1945 - 2008 Kipfer und Livingstone … Fließgewässer ker, im Flachland stärker) und Innsbruck), Ausgleich der geringen Niederschläge im Sommer Seen Anstieg der Wassertemperaturen 2008 Anstieg der Wassertemperaturen Achensee, Wallersee, Hallstätter See, Traunsee, Attersee, Neusiedlersee, Altausseer See; Bodensee, Millstättersee, Wörthersee, Ossiacher See 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 1991 - 2006 (Kärntner Seen) Verlängerung der Wachstumsphasen von Organismen (Wasserqualität) Schweizer Seen 1945 - 2008 Kipfer und Livingstone 2008 Stabile Schichtung, geringere Sauerstoffkonzentration Bodensee, tiefe Seen (AT, CH, D) 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 in tieferen Schichten durch geringeren Austausch 37 Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Verlängerung der Wachstumsphasen von Organismen (Wasserqualität) Bodensee, Neusiedler See (AT, CH, D) 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 Stabile Schichtung, geringere Sauerstoffkonzentration Bodensee, tiefe Seen (AT, CH, D) 1976 - 2007 Schöner et al. 2011 Österreichweit, Alpenraum 1997 - 2009 Schartner und Kralik … in tieferen Schichten durch geringeren Austausch Grundwasser Anstieg der Wassertemperatur 2011 Wachstum, Vermehrung von Mikroorganismen, Abnahme der Schweiz 1945 - 2008 Sauerstoffkonzentration Schneedecke Kipfer und Livingstone 2008 Deutliche Zunahme der Grundwassertemperatur Österreich 1976 - 2006 Schöner et al. 2011 Abnahme des Schneeniederschlags Schweiz 1931 - 1999 Laternser und Schneebeli 2003 Anstieg der Schneefallgrenze Salzburg (AT) 1990 - 2000 Kromp-Kolb und Formayer 2001 Abnahme Schneedeckendauer Süddeutschland 1951 - 1996 Hennegriff et al. 2006 Abnahme der Schneehöhe Sonnblick (AT) 1925 - 2005 Schöner, Auer, Böhm2009 Gletscher Abnahme der Schneehöhe Schweiz 1931 - 1999 Laternser und Schneebeli 2003 Früherer Beginn der Schneeschmelze Alpen (AT, CH, D, F, I,) 2006/2007 Steiger und Mayer 2008 Rückzug der Gletscherzunge Ötztaler Alpen (AT) 1969 - 2006 Abermann et al. 2009 Flächenabnahme Hintereisferner (AT) 2001 - 2008 Bollmann 2010 -17,3 % Flächenänderung, 3,4 km³ Volumenverlust, -9,4 m Tirol (AT) 1969 - 1998 Abermann et al. 2013 Eisdickenänderung 38 Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle 5 km³ Volumenverlust (22 % ), 17 % weniger Eisfläche Österreich 1969 - 1998 Lambrecht und Kuhn 2007 Volumenverlust Hintereisferner, Kesselwandferner, Vernagtfer- 1948 - 2009 Escher-Vetter 2011 1985 - 1999 Paul, Kääb, Haeberli … ner, Saint Sorlin, Sarennes, Careser, Grieser Gletscher, Silvrettagletscher (AT, F, I) Volumenverlust Alpen (AT, CH, D, F, I) 2007 40 km² Fläche, 2 km³ Volumen Verlust pro Jahr (Mittel) Alpen 2011 Haeberli et al. 2012 Starker Rückgang der Gletscher Österreichische Gletscher 2003 - 2012 Fischer 2013 Starker Rückgang der Gletscher Gepatsch (AT) 1997 - 2006 Kuhn, Olefs, Fischer 2007 50 % Volumensverlust von 1850 bis 1975; 25 % des verblei- Alpen 1850 - 2005 Haeberli et al. 2007; benden Volumens zwischen 1975 und 2000 (1 % pro Jahr), Zemp et al. 2006 10-15 % 2000 bis 2005, Volumen 1/3 von 1850 Starkes Abschmelzen seit den 1990er Jahren Hintereisferner, Kesselwandferner, Jamtalferner (AT) 1953 - 2009 BMLFUW 2009b Bildung von Gletscherseen, Extrembeispiel: Grindelwalder Schweiz bis 2011 Haeberli et al. 2012 Stubacher Sonnblickkees, Hohe Tauern (AT) ca. 1987 – 2013 Wiesenegger und Slu- Gletschersee Neuer Gletschersee Unterer Eisboden See, Seeausbruch 2006 petzky 2009 Permafrost Auftauen des Permafrosts Hochgebirge Österreich - Krainer 2007 Zunahme der Bewegungsgeschwindigkeit von Blockglet- Stubaier und Ötztaler Alpen (AT) 1953 - 2009 Klug 2011; Schümberg schern 2012 39 Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Beobachtungszeitraum Quelle Anstieg an gelösten Ionen und Schwermetallen in Hochgebirgsseen Schwarzsee ob Sölden (AT) und Rasass See (Vintschgau IT) 1985 - 2006 Psenner 2011 Abschmelzen des Permafrosts, Zunahme der Bewegungsge- Hochebenkar (AT) 1938 - 2011 Krainer 2011 Zunahme von Steinschlag, Felssturz und Muren Mont Blanc Massiv (F, IT) bis 2009 Deline und Ravanel 2011 Instabilität des Untergrundes Suldental (I) Rückgang des Permafrosts, Instabilität des Untergrundes Hoher Sonnblick (AT) … schwindigkeit des Blockgletschers Zischg und Mair 2011 Gemessen seit 2007 40 Klee und Riedl 2011 In d er Zukunft Tabelle 6: Prognostizierte Veränderungen der Hydrosphäre Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Projektionszeitraum Quelle Schneedecke Weitere Abnahme Schneeniederschlag Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Weitere Abnahme Schneedeckendauer Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Heutige schneearme Winter werden zum Normalfall Schweiz bis 2085 SGHL & CHy 2011 Schneedeckendauer ab etwa 1200 m wird um rund 25 Tage kürzer Schweiz bis 2035 Hänggi et al. 2011 in SGHL & CHy 2011 Fließgewässer Durchschnittliche Schneedeckendauer nimmt tirolweit um 15% ab Tirol (AT) 2050 Ragg 2011 Erhöhung der Winterabflüsse um ca. 20 % Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Abnahme des Sommerabflusses um ca. 10 - 20 % Österreichische Alpen 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Etwas frühere Abflussmaxima im Westen (Alpen) ( von Mitte auf Anfang Juni) Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Generelle Zunahme der Wassertemperaturen +0,6 bis 0,9 °C; im Alpenbereicheventuell Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Wasserdargebot im Sommer und Herbst weniger, im Winter höhere Abflüsse Schweiz 2050 OcCC und ProClim 2007 Abflüsse im Winter erhöhen sich, Sommerabflüsse werden geringer Österreich 2071 - 2100 Holzmann et al. 2010 Zunahme des maximalen Durchflusses im Winter Inn 2021 - 2050 AdaptAlp 2011 größer (Rolle der Gletscher könnte dem jedoch entgegenwirken) 2071 - 2100 Weniger starke Niederwasser im Winter, extreme Niederwasser im Sommer vermehrt möglich Inn 2021 - 2050 2071 - 2100 AdaptAlp 2011 Zunahme der Abflüsse im Winter, Abnahme im Sommer, Hochwasserzeitraum wird sich Lech 2040 - 2069, Dobler 2012 deutlich ausdehnen (auch in den Wintermonaten ist mit jährlichen Hochwasserereignissen zu rechnen) 2070 - 2099 41 Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Projektionszeitraum Quelle Niedrigere Abflüsse im Spätsommer und Herbst Schweiz 2021 – 2050 SGHL & CHy 2011 2071 - 2100 Verschiebung der maximalen Geschiebemenge auf den Frühsommer Schweiz 2021 - 2050 2071 - 2100 SGHL & CHy 2011 Wandel von glazialem zu nivalem Abflussregime Ötztal, Kaunertal, 2011 - 2060 Weber et al. 2009 Pitztal Seen Grundwasser bis 2020 starke Zunahme des Gletscherwasseranteils (bis >70 %) am Sommerabfluss Vent / Rofenache 2011 - 2060 Weber et al. 2009 Weniger Abfluss im Jahresgang Inn 2011 - 2061 Weber et al. 2009 Keine gesicherten Aussagen über Österreichs Seen möglich Österreich Sommerliche Wasserstände könnten sich reduzieren Bodensee 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Geringere Seewasserstände, Austrocknung möglich Neusiedlersee 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Bildung neuer Gletscherseen Schweiz bis 2100 Haeberli et al. 2012 Zunahme der Grundwasserneubildung möglich Westösterreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Weitere Erhöhung der Grundwassertemperatur, Erhöhung ist von lokalen Faktoren ab- Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Grundwasserstände in Talschottern sinken stark im Spätsommer und Herbst Schweiz 2050 BAFU 2007 Abnahme der Bodenwasserreserven (Sommerniederschläge weniger), höhere Verduns- Schweiz 2050 BAFU 2007 Schöner et al. 2011 hängig tung von Wasser (Evaporation) und damit größerer Wasserbedarf der Pflanzen Gletscher Gletscherspende zum Abfluss nimmt noch bis ca. 2015 zu, ab dem Jahr 2015 ist schon Vernagtferner (AT) Weber et al. 2009 Vernagtferner (AT) Weber et al. 2009 so viel weggeschmolzen, dass die Gletscherspende sich deutlich verringert Um 2050 Großteil der Gletscher verschwunden, Gletscherspende gleich null 42 Auswirkung auf Veränderungen Regionale Beispiele Projektionszeitraum Quelle Ein Maximum der Gletscherspende wird 2040/2050 erreicht, danach deutliches abklin- Gepatsch (AT) bis 2100 Kuhn et al. 2007 Nach 2060 kein Beitrag aus dem Gletscherabfluss mehr Einzugsgebiet Inn (AT) 2021 - 2050 2071 - 2100 AdaptAlp 2011 Schweizer Gletscher bis 2100 fast weg (15 % von 1850) Schweiz 2021 - 2050 SGHL & CHy 2011 gen 2071 - 2100 Permafrost Bei 3 °C Erwärmung, 80 % der Gletscherausdehnung weg, bei 5 °C Erwärmung alle Weltweit bis 2100 Zemp et al. 2006 30 - 50 % der Gletscher weg (Annahme 4 °C Erwärmung) Weltweit bis 2100 Beniston 2003 Erhöhung der Permafrostgrenze, pro 1 °C Verschiebung um 150 m höher (Verschie- Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 Österreich 2021 - 2050 Schöner et al. 2011 bungen der Vegetationszonen) Zunahme des Geschiebepotenzials schwer abschätzbar (etwa 1-3 %) 43 3 Auswirkungen auf die Anthroposphäre und ihre sozio -ökonomischen Systeme 3.1 Wa s s er - und E ner g iewir ts cha ft Die Wasserwirtschaft spielt für Tirol eine herausragende Rolle. Sie zählt jedoch auch zu den potenziell am stärksten vom Klimawandel betroffenen Sektoren. Eine der Kernaufgaben der Wasserwirtschaft, die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, wird weniger durch einen Mangel der Ressource Wasser gefordert, als durch neue Ansprüche in der Verteilung. Diese werden durch die Entnahmen seitens Landwirtschaft, Industrie, Tourismus, Gewerbe, aber auch durch den privaten Verbrauch in Trockenzeiten hervorgerufen. Die Temperaturerhöhung in Oberflächengewässern, im Grundwasser und in Seen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den chemischen und ökologischen Zustand müssen beobachtet werden, um den in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Erhalt des „guten ökologischen Zustands“ nicht zu gefährden. In Kombination mit Niedrigwasserphasen sind hier Herausforderungen insbesondere bei der Entnahme/Abgabe von Kühlwasser zu sehen. Eine Änderung der Jahresabflüsse ist ebenfalls zu erwarten, wobei eine Steigerung der Winterabflüsse und eine Abnahme der Sommerabflüsse wahrscheinlich sind. So prognostizieren Kranzl et al. (2010) für den Zeitraum 2025-2075 eine Zunahme der Abflüsse im Winterhalbjahr von 9-18% und eine Abnahme im Sommerhalbjahr von 13-24%. Schöner et al. (2010) rechnen mit einer 10%igen Zunahme der Winterniederschläge und einer 10%igen Abnahme der Sommerniederschläge. Weiters wird angenommen, dass der Einfluss des Gletscherabflusses weiter zurückgehen wird, was auf die Gesamtbilanz geringe, lokal jedoch spürbare Auswirkungen haben kann. Konkrete Aussagen über mögliche Änderungen von Hochwasserrisiken können derzeit nicht getroffen werden, weil die Veränderungen von Extremereignissen mit großen Unsicherheiten behaftet sind, auch wenn die Ereignisse von 2002, 2005, 2007 und zuletzt 2013 ein anderes Bild zu geben scheinen. Hier ist jedoch anzuführen, dass nicht nur der Parameter Niederschlag das Hochwasserrisiko beeinflusst, sondern auch Faktoren wie Bebauungsdichte, Landnutzung oder andere flussbauliche Maßnahmen. Einigkeit besteht jedoch darin, dass lokale Extremereignisse (Starkregen, Überflutungen) zunehmen werden und die Wasserwirtschaft vor große Herausforderungen gestellt wird. Verschiebungen des saisonalen Abflussregimes haben auch Auswirkungen auf die Energieerzeugung durch Wasserkraft. Für Tirol beziehungsweise Westösterreich wird jedoch - im Gegensatz zu Gesamtösterreich - mit einer geringen Betroffenheit, bedingt durch einen Rückgang des mittleren jährlichen Abflusses, zu rechnen sein (Nachtnebel 2009). So wird auf Basis des heutigen Anlagenbestandes der Wasserkraftwerke für Gesamtösterreich eine um 3 bis 8 % geringere jährliche Energieerzeugung prognostiziert, wobei dieser erwartete klimawandelbedingte Rückgang der Stromerzeugung aus Wasserkraft etwa im Bereich des Erzeugungsrückgangs auf Grund der Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie liegt (Stigler et al. 2005). Für andere Bereiche der Energiewirtschaft mit ihren Teilbranchen werden unterschiedlich starke Betroffenheiten durch den Klimawandel erwartet, wobei die Auswirkungen in den meisten Bereichen gering und erst mittelfristig von Bedeutung sein werden. Für die Solar- und Windbranche zeichnen sich keine Veränderungen ab, die Anpassungen erfordern. Für die Geothermie-Branche müssen im Inntal während Hitzewellen gegebenenfalls im Teilbereich der Grundwasserkühlung Temperaturanstiege berücksichtigt werden. Die Auswirkungen höherer Temperaturen und Niederschlagssummen auf das Biomassepotenzial sind prinzipiell positiv, allerdings können durch Hitzewellen auch Einbußen auftreten. Beide Faktoren wirken sich jedoch nur am Energiemarkt aus. Insgesamt ist das Biomassepotenzial Verbrauchs- sowie auch angebotsseitig derzeit nahezu ausgereizt. 44 Veränderung der Nachfrage durch Zunahme von Energie, die für Kühlung verbraucht wird, und Abnahme von Heizgradtagen im Winter. Hinzu kommen Veränderungen des Stromangebots zu Spitzenlastzeiten durch die generelle Zunahme regenerativer Energien am Strommix (z.B. Solarenergie zur Mittagszeit). 3.2 To ur is mus Tourismus ist ein komplexes System, das durch Veränderungen auf größeren Skalen und Ebenen, mit denen er in wechselseitigen Beziehungen steht, beeinflusst wird. Globalisierungsprozesse, demographische Entwicklungen, sozio-kulturelle und sozio-ökonomische Faktoren (Lebensstile, Wertvorstellungen, Verfügbarkeit von Zeit), politische Instrumente und Konflikte bilden einige solche Einflussf aktoren. Der Klimawandel gesellt sich so zu anderen externen Rahmenbedingungen, die lokal wirksam sind und zuvor genannte Prozesse verstärken können. Eine intakte Umwelt, Wetter und Klima sind als Teil des natürlichen Angebots 3 (Freyer 2006) wesentliche Elemente des Tourismus. Becken und Hay (2007) identifizieren Wetter und Klima als Schlüsselfaktoren der Attraktivität von Destinationen. Veränderungen der natürlichen Umwelt und der Verfügbarkeit von Ressourcen (also des Angebots) werden deshalb auch Veränderungen im Tourismus mit sich bringen. In der Davos Deklaration aus dem Jahr 2007 wurde in diesem Zusammenhang festgehalten, dass der Tourismus ein äußerst klimasensibler Sektor ist. Die AkteurInnen in diesem Sektor werden deshalb auch aufgerufen, rasch auf den Klimawandel zu reagieren (UNWTO 2007). Der Wintertourismus gilt als besonders sensibel (Abegg et al. 2007; Becken und Hay 2007), was zu einer Steigerung des Anpassungsdrucks in den kommenden Jahren führen dürfte (Abegg et al. 2007). Bezogen auf den Klimawandel sind vor allem Veränderungen der Hydrosphäre relevant, da z.B. Schnee stark auf Temperatur- und Niederschlagsveränderungen reagiert. Welche Auswirkungen ein schneearmer Winter in Tirol haben kann, wurde bereits mehrfach erlebt (Steiger und Trawöger 2011b). Aufgrund der Abhängigkeit vom natürlichen Angebot ist der Tourismus jedoch auch von Veränderungen in anderen Sphären und Betroffenheiten anderer Sektoren berührt. Ergänzt durch die mehr oder weniger große regionalwirtschaftliche Abhängigkeit, wird er so zur Querschnittsmaterie. Unterschiedliche Tourismusformen und Regionen sind verschieden verletzlich. Nach Elsasser und Bürki (2007) ist der Grad dieser Verletzlichkeit abhängig von der wirtschaftlichen Struktur der Destinationen (Grad der Tourismusabhängigkeit), der touristischen Ausrichtung (monostrukturiert vs. diversifiziert), der Abhängigkeit vom natürlichen Angebot, der klimatischen Eignung sowie der Rolle des Binnentourismus. Wirtschaftlich ist der Tourismus in den Alpen von hoher Bedeutung. Abegg et al. (2007) haben zum Zeitpunkt ihrer Untersuchung festgestellt, dass 10-12 % der Beschäftigten im Alpenraum im Tourismus tätig waren und einen Jahresumsatz von nahezu 50 Mrd. Euro erwirtschafteten. Für das Bundesland Tirol werden von der Tirol Werbung 7,3 Mrd. Euro generierter Umsatz und ein direkter Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt von 18 %, angegeben. Zusätzlich sollen mehr als 60.000 Beschäftigte in den charakteristischen Tourismusindustrien tätig sein, welche neben Beherbergung und Gaststätten auch die Bereiche Personenverkehr und Reisebüros, Kultur, Unterhaltung sowie Sport umfassen (Tirol Werbung 2013). Auf der lokalen Ebene tritt die Abhängigkeit noch stärker zu Tage. In Tirol sehen Steiger und 3 Topographie, Flora, Fauna, Klima, Wetter, Naturdenkmäler 45 Trawöger (2011a) eine Korrelation zwischen der Abhängigkeit vom Tourismus und zunehmender Entfernung von der Landeshauptstadt Innsbruck. Für stark monostrukturierte Orte in einigen Tälern Tirols geben die Autoren den Tourismus als Haupteinnahme- und Beschäftigungsquelle an. Ein Beispiel hierzu ist Ischgl mit 67 % der Beschäftigten in diesem Sektor. Die Winterabhängigkeit zeigt sich im selbigen Beispiel daran, dass 92 % aller Nächtigungen im Winter stattfinden (Steiger und Trawöger 2011a). Abbildung 7 gibt einen Überblick zur Bedeutung des Tourismus auf Gemeindeebene für Tirol und Südtirol. Abbildung 7: Bedeutung des Tourismus auf Gemeindeebene und Skigebiete in Tirol und Südtirol. Quelle: Steiger und Trawöger 2011b. Wintersportdestinationen im Alpenraum sind also in Anbetracht der oben genannten Parameter besonders verwundbar gegenüber dem klimatischen- und sozio-ökonomischen Wandel – in regional unterschiedlichem Ausmaß. Zahlreiche Untersuchungen auf die in den folgenden Kapiteln nur teilweise eingegangen wird, haben sich mit diesem Themenfeld auseinandergesetzt (z.B. Agrawala 2007; Bauer 2011; Fleischhacker und Formayer 2007; Kromp-Kolb und Formayer 2001; Formayer und Kromp-Kolb 2009a; Müller und Weber 2008; Ragg 2011; Steiger 2010; Steiger 2011b; Steiger und Trawöger 2011a,b; Steiger 2012) Schnees icher heit Für den Tourismus ist eine Übersetzung der Erwärmung in eine Höhenmeterverschiebung von Grenzen (z.B. Schneefallgrenze) von zentraler Bedeutung. In der Literatur (z.B. Beniston 2003; BMLFUW 2012; Müller und Weber 2008; Müller 2011) wird von einem Anstieg der Schneefallgrenze von 150m pro Grad Erwärmung ausgegangen. Dies ist vor allem für die natürliche Schneesicherheit relevant. 46 Schneesicherheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Skibetrieb (Steiger und Trawöger 2011a). Als Indikatoren für die Schneesicherheit werden häufig die 100-Tage-Regel4 und der Weihnachtsindikator5 verwendet. In einer OECD-Studie (Agrawala 2007) wurden die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die natürliche Schneesicherheit der Skigebiete in den Alpen analysiert. Bei einer Erwärmung von 1 °C können von den 666 untersuchten Gebieten 500 (75 %) als natürlich schneesicher bezeichnet werden (basierend auf der 100-Tage Regel). Bei +2 °C wären es 404 (61 %), bei +4 °C noch 202 Skigebiete (30 %) – die Beschneiung wurde in dieser Studie allerdings nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürlichen Schneebedingungen in ganz Tirol hat Ragg (2011) untersucht. Ergebnisse daraus finden sich in Tabelle 7. Tabelle 7: Die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürlichen Schneebedingungen in ganz Tirol. Parameter Tirol Schneebedeckte Fläche Abnahme von 15 % in ganz Tirol (1961-2048) Höhe der Schneedecke Generell: starke Abnahme; Zunahme der Gebiete, die nie mehr als 5 cm Schnee haben; stärkste Abnahme am Arlberg und Großglockner (hohe Ausgangslage) Länge der Skisaison Durchschnittlich in ganz Tirol -10 bis -20 Tage Ski-opening Durchschnittlich 15 - 20 Tage später Weiße Landschaft Durchschnittliche Abnahme (Tirol gesamt) von 17 Tagen (9 %) In Tirol können mittlerweile mehr als 80 % der Pisten beschneit werden. In neueren Untersuchungen wird dies berücksichtigt und neben der natürlichen (ohne Beschneiung) auch die technische Schneesicherheit (mit Beschneiung) berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen (Steiger und Abegg 2013): Zurzeit können alle Tiroler Skigebiete (100 %) als technisch schneesicher betrachtet werden. Bei einer Erwärmung von +1 °C wird dieser Wert auf 94 %, bei +2 °C auf 59 % verringert (100-Tage Regel). Die Weihnachts-/Neujahrsperiode ist nicht nur heute weniger schneesicher; sie reagiert auch stärker auf die zukünftigen Veränderungen der klimatischen Rahmenbedingungen. 4 Schneehöhe von mindestens 30 cm an mindestens 100 Tagen in 70 % aller Winter (Abegg 1996) 5 Weihnachten/Neujahr sind schneesicher, wenn in der Zeitspanne vom 22. Dezember bis zum 4. Jänner mindestens 30 cm Schnee liegen (Steiger und Abegg 2013) 47 Um die technische Schneesicherheit gewährleisten zu können, muss in Zukunft deutlich mehr beschneit werden: Je nach Ort, Szenario und Zeitpunkt kann sich der Beschneiungsaufwand verdoppeln bzw. verdreifachen. Mit dem steigenden Beschneiungsbedarf werden auch die Kosten für die Bescheiung steigen – und die Finanzierung der zusätzlichen Beschneiung (sowohl Investitions- als auch Betriebskosten) dürfte verschiedene Bergbahnunternehmen vor ernstzunehmende Herausforderungen stellen. Die vermehrte Schneeproduktion könnte laut Steiger und Trawöger (2011a) auch zu Problemen bei der Wasserverfügbarkeit und zu Konflikten um Wassernutzung vor allem in trockenen Gebieten führen. Strasser et al. (2013) ergänzen die bisherigen Simulationen von Ragg (2011) beziehungsweise Strasser et al. (2012) für natürlichen Schnee um die technische Beschneiung in den Regionen Tirol und Steiermark. Tabelle 8 gibt einige Ergebnisse der Veränderung in der Periode 2020 - 2050 im Vergleich zu 1971 - 2000 wieder. Tabelle 8: Veränderungen in der Periode 2020 - 2050 im Vergleich zu 1971-2000. Parameter Tirol Schneesicherheit inklusive Beschneiung Abnahme schneesicherer Skipisten auf 18 – 54 % in der Periode 2020 - 2050 (abhängig von Modell und Szenario) Anzahl der Tage, in denen Skigebiete 50 % ihres Gebietes benutzen können (inklusive Beschnei- Geringe Veränderung am Alpenhauptkamm; am stärksten betroffene Gebiete: Außerfern, Region Inns- ung) bruck, Region Kitzbühel (-26 bis -50 %) (siehe Abbildung 8) Abbildung 8: Änderung der Betriebstage (%) mit Beschneiung. Änderungen in der Periode 2020-2050 im Vergleich mit 1971-2000 (Strasser et al. 2012). Per ma fr o s t, Glets cher , Na tur g efa hren, La nd scha ft Permafrost spielt vor allem im Bereich der Sicherheit eine große Rolle im Tourismus. Das Auftauen beziehungsweise eine Verschiebung der Permafrostuntergrenze in höhere Lagen bedingt eine Destabilisierung des Untergrundes. Girstmair (2012) hat eine Verschiebung der Permfrostuntergrenze für die Regionen Ötztal/Pitztal/Kaunertal im Zeitraum 2006 - 2010 festgestellt. Auch in anderen Alpenregionen wurde 48 eine Zunahme der Anzahl von Massenbewegungen in Permafrost- und Gletschergebieten verzeichnet (Jetté-Nantel und Agrawala 2007). Die Zunahme an Steinschlag und eventuell auch Felsstürzen bringt vor allem ein erhöhtes Risiko für den Sommer-Bergsport (Klettern, hochalpines Bergsteigen etc.) mit sich. Naturgefahren und daraus resultierende Katastrophen sind nicht nur aufgrund ihrer direkten Schäden für Bewohner und Infrastruktur relevant. Auch die Wahrnehmung der TouristInnen spielt eine große Rolle für die Nachfrage der Destinationen. Unsicherheit kann zu einem negativen Image betroffener Gebiete beitragen. (Müller 2011; mündliche Mitteilung Amt der Tiroler Landesregierung 2013). Darüber hinaus verursacht der Rückgang des Permafrostes hohe Kosten für die Skiliftbetreiber, wenn Liftstützen gesichert oder versetzt werden müssen; bedingt der Rückzug der Gletscher und die Verschiebung von Vegetationszonen ein verändertes Landschaftsbild, unter dem die Attraktivität der Regionen als Tourismusdestinationen leiden könnte und kann kurzfristig auch eine Zunahme der Touristenströme durch Extremereignisse, wie in der Schweiz beobachtet (Müller 2011), stattfinden. Außerdem bedeutet ein Abschmelzen der Gletscher für den Tourismus eine veränderte Art des Gletscherskifahrens. Geröllhalden statt Firn (BMWFJ 2012; Müller 2011) sowie eventuell auch neue (risikoreiche) Attraktionen durch neu entstehende Gletscherseen, die in Tirol bisher jedoch nicht beobachtet wurden. So mmer to ur is mus a ls Gewinner ? Auch der Sommertourismus in Österreich ist vom Klima, Wetter und den dazu passenden Freilu ftaktivitäten abhängig. Fleischhacker und Formayer (2007) haben hierzu die wichtigsten Sommertourismusformen untersucht. Bezogen auf den Klimawandel sehen die Autoren positive Auswirkungen für den Seentourismus in Österreich, aufgrund der Zunahme der Sommertage (> 25°C) um 40%, der Verdopplung der Hitzetage (> 30°C), Halbierung der kühlen Tage (< 20°C) sowie dem Anstieg der Oberflächenwassertemperatur und für den Schutzgebiets- und Weinstraßentourismus, für die Luftkurorte sowie für das Segment Urlaub auf dem Lande aufgrund mittlerer Klima-/Wettersensitivität. Der Städtetourismus könnte laut Fleischhacker und Formayer (2007) auch vom Klimawandel profitieren. Eine allzu hohe Hitzebelastung in den Städten dürfte für den Städtetourismus aber eher negativ sein. Davon wiederum könnten die Berggebiete profitieren - Müller (2011) spricht in diesem Zusammenhang von einer Renaissance der Sommerfrische in den Alpen. Abegg wies in einem Interview mit dem Amt der Tiroler Landesregierung (2013) darauf hin, dass dies durchaus denkbar sei – gleichzeitig wissen wir noch sehr wenig über die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Sommertourismus. 49 3.3 Ges und heit Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. Einerseits sind es gesundheitliche Belastungen, die in direktem Zusammenhang mit Hitzeperioden stehen. Durch den Hitzesommer 2003 verfügt man in diesem Bereich bereits über wichtige Erfahrungswerte (Auer et al. 2005; Eybl et al. 2005; OcCC 2005; Schär et al. 2004) wie z.B. die besondere Gefährdung bestimmter Bevölkerungsgruppen (ältere und/oder allein lebende Personen, BauarbeiterInnen) oder auch Folgeerscheinungen erhöhter Ozonbelastung und verstärkter Luftverschmutzung durch quasistationäre sommerliche Hochdrucklagen, wie z.B. Sommersmog (Balas et al. 2010; Beierkuhnlein und Foken 2008; OcCC 2007; ProClim 2007). Umstritten ist die Auswirkung von Schönwetterperioden auf das Hautkrebsrisiko, auf vermehrte sportliche Aktivitäten sowie auf Keimbelastungen in verderblichen Lebensmitteln, Quellen und Seen (BMLFUW 2012b; OcCC 2007; ProClim 2007; Simic et al. 2008). Andererseits sind es gesundheitliche Auswirkungen, die indirekt durch Änderungen in der Biosphäre versursacht werden. Das betrifft beispielsweise die Zuwanderung hochallergener Arten und Überträgern tropischer und suptropischer Krankheiten (AGES 2009; AGES 2010), aber auch Massenvermehrungen heimischer Pflanzen und Tiere mit gesundheitsgefährdenden Eigenschaften. Nichtsdestoweniger ergeben sowohl die wissenschaftliche Recherche als auch der Austausch mit ExpertInnen des Amts der Tiroler Landesregierung ein vergleichsweise geringes Gefährdungspotenzial für die Tiroler Bevölkerung. Dies resultiert zum Großteil aus dem gut ausgebauten Gesundheitssystem , kurzen Reaktionszeiten im Ernstfall sowie aus Erfahrungswerten südlicher Nachbarstaaten (mündliche Mitteilung Amt der Tiroler Landesregierung 2013). 3.4 Ba uen & Wo hnen In unseren Breiten verbringen Menschen rund 90 % ihrer Lebenszeit in Gebäuden. Ein komfortables Raumklima ist daher wichtig für das Wohlbefinden (Sattler, Hinterdorfer und Laaber 2010). Diese Feststellung lässt sich in konkrete Ansprüche an Planungsorgane umformulieren. Anforderungen an das Innenraumklima von Gebäuden sollten aufgrund der langen Bestandszeiten (50 - 100 Jahre) den Klimawandel einbeziehen. Aus der Prognose längerer Hitze- und Trockenperioden im Sommer zeigt sich, dass südausgerichtete Glasfronten als kritisch bewertet werden müssen und Infrastruktur zur Gebäudekühlung (Isolierung, Wärme-/Kältespeicher, Klimatisierung) in Erwägung gezogen werden sollte. Besonderer Handlungsbedarf besteht für Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Alten - und Pflegeheime. Diese Forderungen lassen sich für Neubauten leichter erfüllen, als für die Anpassung beispielsweise den kmalgeschützter Baukomplexe. Trotzdem sollten diese auch hier in Betracht gezogen werden. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich durch Wechselwirkungen mit den Sektoren Naturgefahren und Raumordnung. Für den Bereich Bauen & Wohnen gilt generell, dass sicherheitsorientierte konservative Investitionsstrategien verfolgt werden sollten, da Wohninfrastruktur ein enormes Schadenspotenzial in Tirol darstellt: Aufgrund potenziell erhöhter Niederschlagssummen steigt die Wahrscheinlichkeit für kleinräumige Überflutungen (Balas et al. 2010). Extreme Hochwässer sind weder zu verhindern noch zu beherrschen und Schäden sind nur durch ein integriertes Hochwassermanagement begrenzbar (Balas et al. 2010). Die Überflutung von Kellern kann die Gebäudestabilität gefährden, wenn unzureichend verankerte Heizöltanks aufschwimmen oder stark befüllte Pelletslager nicht quellen können. 50 Die Abdichtung von Kellern und die Bereitstellung von Schmutzwassertauchpumpen kann die Verletzbarkeit verringern. Schneedrucklasten stellen aufgrund der Verlagerung von Niederschlägen in das Winterhalbjahr auch in Zukunft eine Gefährdung dar. Insekten gefährden in südlichen Ländern die Gebäudestabilität ( unter anderem Ameisen, Wespen, Termiten), hier ist längerfristig Aufmerksamkeit gefordert. Über die Auswirkungen von Hitze auf Verbundstoffe und große Bauteile sind Erfahrungswerte vorhanden (mündliche Mitteilung Amt der Tiroler Landesregierung 2013), es besteht allerdings Forschungsbedarf zur tatsächlichen Widerstandsfähigkeit. 3.5 Ra ump la nung Der Raumplanung kommt im Kontext des Klimawandels eine wichtige Rolle zu. Aufgrund ihrer räumlichen Steuerinstrumente kann sie entscheidend sowohl zur Anpassung an den Klimawandel als auch zum Klimaschutz beitragen. Sowohl im Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel in Europa (EC 2009) als auch in den Anpassungsstrategien in Österreich (BMLFUW 2012a, b), Deutschland (DBR 2008) und der Schweiz (BAFU 2012b) wird die Raumordnung als wichtiges Instrument hervorgehoben. Gegenwärtig haben verschiedene Aspekte des gesellschaftlichen Wandels größere Auswirkungen auf den Sektor als der Klimawandel. Nichtsdestotrotz sind Prozesse, wie die Land-Stadt-Wanderung junger Menschen, Folgen des demographischen Wandels oder Versorgungsinfrastrukturen direkt und indirekt von der globalen Erwärmung betroffen. Es sind dabei vor allem die Folgen des Klimawandels für die Raumordnung relevant, die durch Raumplanungsinstrumente beeinflusst werden können (Birkmann et al. 2010). Die regionalen Disparitäten ergeben sich aus den naturräumlichen Bedingungen, der unterschiedlichen Betroffenheit sowie aus den verschiedenen Ansprüchen an die Raumnutzung. Für den Bereich Klimaschutz sind vor allem die Schaffung von energieeffizienten, verkehrs- und CO2-sparenden Raumstrukturen relevant (kurze Wege). Darüber hinaus sind Flächen für erneuerbare Energieträger vermehrt gefragt, was auch für das Bundesland Tirol entscheidend ist. Grundsätzlich bedingt der Klimawandel Schutz- und Anpassungsmaßnahmen, die Interessen und Ansprüche verschiedener Sektoren an die Landnutzung verstärken. Aufgabe der Raumordnung ist es, möglichen Konflikten vorzubeugen und zukunftsorientierte verbindliche Planungsgrundlagen zu schaffen. Für Tirol ergeben sich unter anderem folgende Herausforderungen: Abnehmende Schneesicherheit in Höhenlagen um ca. 2000 m Seehöhe (Steiger 2007) wird den Nutzungsdruck auf diese Lagen verstärken. Nutzungskonflikte mit Schutzinteressen können die Folge sein. Ein zukünftiger, wenn auch schleichender, Rückgang des Wintertourismus wird eine Bevölkerungsverlagerung von den peripheren Räumen (wo der Wintertourismus einen Magneten darstellt) in die zentraleren Orte, insbesondere die Umorientierung des Tourismusverhalten junger Menschen, zur Folge haben. Chancen ergeben sich im Sommertourismus. Hier sind touristische Entwicklungen tendenziell durch die Raumplanung zu unterstützen. Synergien bestehen zu den Bestrebungen, die Versorgung des ländlichen Raumes zu erhalten und der Abwanderung junger Arbeitskräfte in Städte entgegen zu wirken. Erneuerbare Energien werden unter anderem als Klimaschutzmaßnahme ausgebaut. Schatten, Lärm und Geruch können als Beeinträchtigung wahrgenommen werden. Hier sind Abwägungen von Kon- 51 fliktpotenzial und die Moderation von Schutz- und Nutzungsansprüchen notwendig. Beteiligungsprozesse erscheinen vielversprechender als Entscheidungen aufgrund unveränderlicher Planungsgrundlagen. Ein zukünftig verändertes Naturgefahrenpotenzial lässt sich nicht ohne Vorbehalt aus Modellberechnungen ablesen. Wahrscheinlich sind jedoch häufigere kleine Überschwemmungen, Hochwasser größeren Ausmaßes, verstärkte Massenbewegungen in Hochlagen (Muren, Felsstürze, Erdfließen) und Hitzewellen im Sommer. Die Siedlungsentwicklung ist folglich so zu steuern, dass Schadenspotenziale nicht weiter zunehmen. Neueinzonungen und der Bau von Gebäuden und Infrastrukturen in stark gefährdeten Gebieten sollten vermieden werden. Freiräume für Retentionsflächen müssen bewahrt werden. Darüber hinaus sollen natürliche Lebensräume, wie etwa Flussräume, naturnahe Wälder und Moorlandschaften als Wasserspeicher und –rückhalteräume gesichert bzw. neu geschaffen werden. Die Planung mit Verschattung, Durchlüftungsschneisen und Grünflächen als Frischluftreservoirs zur Vermeidung von Hitzeinseleffekten sind in urbanen Räumen wichtig. 3.6 Ver kehr s infr a s tr uktur Zur Verkehrsinfrastruktur eines Gebietes zählen alle Verkehrswege, ihre räumliche Ausdehnung und Vernetzung und die dazugehörigen baulichen und technischen Einrichtungen (CIPRA 2010). Österreich ist verkehrstechnisch gut erschlossen, dementsprechend verbreitet sind die gefährdeten Anlagen. Der Alpenraum mit seinen Hang- und Tallagen ist besonders anfällig für verstärkte Starkniederschläge und extreme Hitzeperioden. Die Zunahme von Infrastrukturwerten in diesen exponierten Lagen hat das den Naturgefahren exponierte Schadenspotenzial erheblich erhöht. Betroffen sind insbesondere Liftanlagen, Berghütten und deren Zufahrtswege (Balas et al. 2010) sowie Versorgungsinfrastrukturen (Wasser, Abwasser, Strom). In tieferen Lagen sind Schäden durch Hitze, beispielsweise an der A12 im Juli 2009 (ZAMG 2009), dokumentiert. Gleiches gilt für Schieneninfrastruktur, wozu Daten aus der Schweiz für den Jahrhundertsommer 2003 verfügbar sind (OcCC 2007; ProClim 2005). Starke Wechselwirkungen bestehen neben dem Themenkomplex Naturgefahren/Extremereignisse auch mit dem Sektor Wirtschaft, Industrie & Handel. Die direkten Auswirkungen des Klimawandels auf Verkehrsinfrastrukturen wirken sich dort in mehrfacher Hinsicht problematisch aus. 3.7 Wir ts cha ft Für den Themenkomplex Wirtschaft gilt in besonderem Maße, dass der Klimawandel einerseits viele Herausforderungen mit sich bringt, andererseits aber auch Chancen birgt. Die Tiroler Wirtschaft ist nicht nur über den Tourismus international stark vernetzt, auch die großen, m ittleren und kleineren Akteure der Industrie sind in den Außenhandel eingebunden und international aktiv. In diesem Zusammenhang besteht die große Herausforderung darin, Innovationen im Bereich von notwendigen Anpassungsmaßnahmen nicht zu verpassen und bestenfalls selbst aktiv zu werden, um sich so Geschäftsfelder zu sichern beziehungsweise neue erschließen zu können. Weitere Herausforderungen ergeben sich durch Wechselwirkungen mit Auswirkungen in anderen Bereichen: Hitzeperioden beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte (Balas et al. 2010) und technischer Infrastruktur (Computer, Server, Schaltanlagen, Lagerung verderblicher Produkte). Anpassungsmaßnahmen wie z.B. Kühlsysteme sind in der Anschaffung und im Betrieb kostenintensiv. 52 Beschädigungen der Verkehrsinfrastruktur durch Naturereignisse gefährden die Versorgungssicherheit und den reibungslosen Produktionsablauf. Auswirkungen des Klimawandels im globalen Kontext können zunehmende Schwankungen von Rohstoffpreisen und Versorgungsengpässe bedingen. Zusammenfassend sollten langfristige Unternehmensstrategien einen möglichen Anstieg der Heiz‐, Kühl‐, Transport- und Produktionskosten berücksichtigen. Für viele Probleme Lösungsansätze aus Nachbarländern übernommen werden können. So sind Anpassungen zwar aufwändig, aber meist kurzfristig möglich. 3.8 Na tur g efa hr en und K a ta s tr o p henma na g ement In einer alpinen Region wie Tirol zu leben hieß immer schon mit Naturgefahren leben. Prozesse des naturräumlichen Wandels (z.B. gravitative Massenbewegungen wie Steinschlag oder Felssturz, Erdbeben, Lawinen etc.) waren aufgrund der erhöhten Reliefenergie und der tektonischen Störungszone Inntal immer schon Teil der Entwicklung. Was diese natürlichen Erscheinungen zu Naturgefahren macht, ist ihre Konfrontation mit dem Kulturraum. Demzufolge sind ein Wandel der Kulturlandschaft und seine Ausbreitung in diesem Land mit einem veränderten Schadenspotential und somit einer Veränderung des Naturgefahrenrisikos verbunden (Stötter 2007). Im Tiroler Dauersiedlungsraum treffen dabei die verschiedenen Interessen- und Nutzungsansprüche auf Naturraumprozesse, die in der Gegenwart jedoch nicht nur regional verursacht, sondern auch dem globalen Einfluss ausgesetzt sind. Das gilt für beide. Aspekte der Globalisierung führten und führen zu einem sozio-ökonomischen Strukturwandel, der globale Klimawandel zu veränderten Prozessen. Der Klimawandel trifft hier die Alpen als eines der sensibelsten Ökosysteme Europas (BMLFUW 2012a) besonders und macht entsprechende Anpassungen erforderlich. Für Tirol ist seit dem 20. Jahrhundert ein starker sozioökonomischer Strukturwandel, von einer überwiegend agrarisch geprägten, hin zu einer Dienstleistungs- und Freizeitgesellschaft, zu beobachten. Damit einher ging eine Inwertsetzung Tirols als Sieldungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Erholungsraum (Stötter und Fuchs 2006). Eine Zunahme der Wohnbevölkerung sowie eine massive Zunahme an touristischer Infrastruktur, Suprastruktur und der sich kurzfristig aufhaltenden Gäste bedingen dabei nicht nur die Erhöhung der Werte (Gebäude, etc.), sondern auch der Präsenzwahrscheinlichkeit, das heißt der Wahrscheinlichkeit, dass sich Objekte und Personen in einem Gefahrenbereich aufhalten. Stötter (2007) sieht hier die entscheidende Größe für eine Zunahme des Naturgefahrenrisikos in Tirol, weit mehr, als durch vermehrt auftretende Naturraumprozesse. Obwohl derzeit keine generelle Aussagen zu einer zukünftigen klimabedingten Zunahme von Extremereignissen vorliegen, wird beispielsweise die Zunahme von Starkregenereignissen für plausibel gehalten (z.B. Loibl et al. 2009; 2011; ÖROK 2010). Starkregenereignisse und Bodendurchfeuchtung führen zu einer erhöhten Dispositionen für Massenbewegungen (Muren, Hochwasser, Sturzprozesse) (Hamberger et al. 2005). Auch in Tirol ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für Hangrutschungen im Vergleich zu vor 50 Jahren gestiegen. Gunther Heißel (Amt der Tiroler Landesregierung, Interview 2013) sieht jedoch die Ursache hierfür nicht im Klimawandel, sondern schreibt sie vermehrter Nutzung zu. Erwartet wird auch die zeitliche Verlagerung von Naturgefahren, was der im Rahmen des CLISP-Projektes ermittelte Anstieg der winterlichen Starkniederschlagsmengen im Bundesland Salzburg (Amt der Salzburger Landesregierung 2011) belegt. In diesem Spannungsfeld sind die Flusstäler, Schwemm- und Sturzkegel aus denen sich der Wirtschaftsraum zusammensetzt, ohne entsprechende Schutzmaßnahmen nicht zu denken. Zur Wahrung von Sicherheit und Lebensqualität ist eine dauerhafte Instandhaltung baulicher Schutzvorkehrungen sowie Verfolgung nicht-baulicher Schutzstrategien erforderlich. Dies beinhaltet auch frühere Fehlentwicklungen im 53 Naturgefahrenmanagement zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Naturgefahren- bzw. Katastrophenmanagement lassen sich dabei im Wesentlichen auf die zwei Fragen „Was kann passieren?“ und „Was darf passieren?“ zusammenfassen. Die erste Frage bezieht sich auf die hier erwähnten Bereiche Eintrittswahrscheinlichkeit der natürlichen Prozesse in Kombination mit steigendem Schadenspotential, letztere auf die Frage nach der Höhe des Restrisikos. Diese ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen und politischen Aushandlungsprozesses, in dem Schutzziele und akzeptierbares Risiko festgelegt werden. Beides bedarf einer vermehrten Diskussion um den Lebensraum langfristig zu sichern. Eine hohe Bedeutung kommt somit der Raumordnung zu. Vor dem Hintergrund des Klimawandels erscheint die Berücksichtigung sich verändernder Klimafaktoren in den Gefahrenzonenplanungen von WLV und BWV notwendig. Auch wenn es hinsichtlich des zukünftigen Klimawandels Unsicherheiten gibt, so ist der Zivil- und Katastrophenschutz dennoch aufgerufen, die veränderten Bedingungen in ihre Arbeit miteinzubeziehen. Aus dem Leben im Gebirge und der damit einhergehenden großen Tradition im Umgang mit Naturgefahren, erscheint dies als eine bewältigbare Aufgabe. Die hier angeführten Punkte zeigen jedoch zwei Punkte: 1. Aus den veränderten Prozessen kann eine Veränderung der Einsatzmuster abgeleitet werden, hin zu häufigeren, kleineren Ereignissen. Von den Einsatzkräften sind somit eine gute Vernetzung, kürzere Ruhezeiten und hohe Mobilität gefordert. 2. Naturgefahren- und Katastrophenmanagement sind eine Querschnittsmaterie, welche die Zusammenarbeit einer Vielzahl an AkteurInnen erfordert. 4 Sammlung und Ana lyse von außerordentlichen Wetterereignissen in Tirol In Tirol sind neben den aktuellen Ereignissen, wie dem Hochwasser im Frühjahr 2013 in den Bezirken Kitzbühel und Kufstein, auch die Jahre 1999 und 2005 im Hinblick auf Katastrophen als Folge von außerordentlichen Wetterereignissen in Erinnerung: Das Jahr 1999 zum Einen durch den durch sehr hohe Niederschlagsmengen im Januar und Februar bedingten Lawinenwinter , der in den Lawinenabgängen in Galtür und Valzur, am 23. beziehungsweise 24. Februar gipfelte, zum Anderen durch das Pfingsthochwasser im Außerfern und den Auswirkungen des Orkans Lothar im Dezember. Für 2005 war das Augusthochwasser, das weite Teile des Tiroler Oberlandes, den Außerfern und das Inntal betraf, prägend. Generell betrachtet sind Extremereignisse ein fixer Bestandteil der natürlichen Klimavariabilität. Global gesehen haben sich Intensität, Länge, Häufigkeit und räumliche Ausdehnung von Extremen bedingt durch den Klimawandel, verändert (IPCC 2012). Es wird erwartet, dass es in Zukunft weiterhin zu verstärkten Änderungen im Auftreten von Extremereignissen kommen wird. Um einen Nachweis für einen Trend von Extremereignissen erbringen zu können, bedarf es langer Datenzeitreihen, da sie per Definition extrem sind und daher sehr selten auftreten. Durch die deutliche Abweichung vom Mittelwert solcher Extremereignisse sind bei kurzen Datenreihen Trendanalysen problematisch (Formayer et al. 2008). Einzelne Klimamodelle gelangen zu dem Ergebnis, dass sich die Änderungen der Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von regionalen, langanhaltenden Extremereignissen durch den menschlich bedingten Klimawandel erklären lassen (Pall et al. 2011; Stott, Stone und Allen2004). Auf globaler Ebene sind seit den 1950er Jahren Änderungen bei einigen Extremereignissen zu beobachten. So ist ein leicht ansteigender Trend unter anderem bei Hitzewellen und Starkregenereignissen zu beobachten. Mit deutlich weniger Sicherheit sind diesbezüglich Aussagen zu einer Änderung in der Häufigkeit von Dürren, Fluten oder 54 kleinräumigen Wetterphänomenen behaftet (IPCC 2012). Generell ist es nicht möglich, extreme Messwerte einzelner außerordentlicher Ereignisse auf die Durchschnittswerte der ablaufenden Klimaänderungen zurückzuführen (Hegerl et al. 2007). 4.1 Ab g r enzung und Da tenq uellen Um in weiterer Folge beurteilen zu können, welche wetter- und klimabedingten Extremereignisse bereits aus heutiger Sicht eine Herausforderung für das Land Tirol darstellen, bedarf es zunächst einer Auseinandersetzung mit den Begriffen Extremereignis und (Natur-)Katastrophe. Als extrem werden im Allgemeinen Ereignisse bezeichnet, die markant vom statistischen Mittel abweichen oder einen bestimmten Schwellenwert über- beziehungsweise unterschreiten. Oftmals werden für die Definition von Extremereignissen Schwellenwerte am oberen und unteren Ende einer Häufigkeitsverteilung herangezogen (IPCC 2012). Der Begriff extrem sagt hierbei zunächst nur etwas über die Intensität der auftretenden Kräfte aus, jedoch nichts über deren Wahrnehmung und Wirkung in der Gesellsc haft. Jeder Katastrophe geht ein Extremereignis oder eine Überlagerung mehrerer Klima- oder Wettervariablen voraus; allerdings löst nicht jedes Extremwetterereignis eine Katastrophe aus ( IPCC 2012; Pfister 2002). Als Katastrophe werden grundsätzlich plötzliche und massive Störungen in Verbindung mit großen Verlusten bezeichnet, welche die Fähigkeiten einer Gesellschaft, den Folgen mit eigenen Mitteln entgegenzuwirken, übersteigen (UNISDR 2009). Katastrophen sind daher eine auf den Menschen fokussierte Kategorie(Felgentreff und Glade 2008). Die Begriffsdefinition im Tiroler Katastrophenmanagementgesetz lautet folgendermaßen: „Katastrophen sind durch elementare oder technische Vorgänge oder von Menschen ausgelöste Ereignisse, die in großem Umfang das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt, das Eigentum oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung gefährden oder schädigen “ (§2 Abs. 1 Tir. LGBl. 2006/33). Zur Identifikation und Erhebung von wetter- und klimabedingten Katastrophen stehen unterschiedlichste Quellen zur Verfügung. Dies sind einerseits wissenschaftliche Studien (z.B. FloodRisk II, BMLFUW 2009a) und Ereignisdokumentationen von Landes- oder Bundeseinrichtungen, andererseits Aufzeichnungen in Dorfchroniken oder Medienberichte. Trotz dieser Fülle von Informationsquellen ist die Dokumentation von Extremereignissen teilweise unzureichend. Die Ursachen hierfür sind oftmals der unterschiedliche, zwischen Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene wechselnde Betrachtungsmaßstab, der begrenzte Zugang zu Daten und die Konzentration auf ein bestimmtes Klimaelement. Im Zusammenhang mit der Klimastrategie Tirol stehen derzeit folgende Quellen für die Erhebung von Daten zur Verfügung: Jahrbücher und Monatsberichte der ZAMG Hydrologische Jahrbücher und Mitteilungsblätter des Hydrographischen Dienstes Ereignisdokumentation der Wildbach- und Lawinenverbauung: www.naturgefahren.at Wildbach- und Lawinenkataster der Bundesländer Ereignisdokumentation der Geologischen Bundesanstalt BFW – Institut für Naturgefahren (Dokumentation und Datenbank von Rutschungsprozessen) Waldbrandstatistik (AFFRI Austrian Forest Fire Research Initiative) NatCatSERVICE Datenbank der Münchner Rückversicherung Unwetterstatistik Österreich HORA – Online-Plattform zur Naturgefahrenerkennung 55 Waldzustandsberichte Studien und Projektergebnisse Medienberichte Diverse Chroniken, z.B. Naturchronik, Tirol Atlas, Dorfchroniken, etc. Diverse Berichte/Aufzeichnungen, z.B. von der Landwirtschaftskammer oder dem Amt der Tiroler Landesregierung, vom Österreichischen beziehungsweise Tiroler Zivilschutzverband 4.2 Aus g ewä hlte E xtr emwetter eig nis s e Die nachfolgenden Punkte beinhalten eine Sammlung und Analyse von außerordentlichen Wetterereignissen und deren Folgen für Tirol. Im Zentrum des Interesses stehen dabei Katastrophen auslösende Ereignisse, welche meteorologischen (z.B. Sturm), hydrologischen (Hochwasser) und klimatologischen Ursprungs sind beziehungsweise sich aus der Überlagerung einzelner Bereiche ergeben. Massenbewegungenwie Rutschungen, Fels- und Bergstürzesowie Lawinen werden hier nicht berücksichtigt. Laut IPCC (2012) geht man zwar von einem Zusammenhang zwischen Veränderungen einzelner Klimavariablen und der Häufigkeit von Massenbewegungen aus, es ist jedoch nicht möglich, einzelne Ereignisse direkt auf den Klimawandel zurückzuführen. Kleine Änderungen in der Häufigkeit von Extremereignissen können auch Bestandteil der natürlichen Klimavariation sein (Frei 2003). Ferner können andere anthropogene Veränderungen Einfluss auf die Verteilung, Intensität und Häufigkeit von Massenbewegungen und Lawinen nehmen. Ho chwa s s er ereigniss e Tabelle 9 zeigt eine Auswahl an Hochwasserereignissen in Tirol seit 1985. Ausschlaggebend für die Auswahl ist nicht nur die Intensität der Ereignisse (HQ > 100), sondern auch die aufgetretenen Schäden und die Wahrnehmung des Ereignisses als Katastrophe in der Bevölkerung. Laut Godina (2005) zeigt die Trendanalyse für den Inn – basierend auf 120-jährigen Beobachtungsreihen – keinen bis einen leicht fallenden Hochwassertrend. Bei Trendanalysen und Untersuchungen hinsichtlich des Einflusses des Klimawandels auf Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit verursachte, anthropogene Veränderungen auf das Hochwasserabflussregime die durch den Klimawandel beeinflussten Änderungen im Abfluss überlagert (BMLFUW 2009a). Daher beeinflussen nicht nur meteorologische Kenngrößen die Entstehung von Extremereignissen (sie stellen nur eine notwendige Rahmenbedingung dar), sondern auch die Bebauung, die Landnutzung, die Flussregulierung und die wasserwirtschaftliche Nutzung entlang eines Flusses. Aus diesem Grund sind Hochwasserstatistiken und Trends immer kritisch zu betrachten (Formayer und Frischauf 2004). Bei der Analyse von großflächigen Hochwasserereignissen in Österreich zeigt sich, dass diese häufig mit einer Vb (Fünf-b) oder Vb-ähnlichen Wetterlage verbunden sind, welche „[…] durch einen Kaltluftvorstoß in den Golf von Genua eine Tiefdruckentwicklung [auslöst][…], wobei der Kern dieses Tiefdruckgebietes mit der Höhenströmung über die nördliche Adria, Slowenien und Ungarn um die Alpen herum nach Polen geführt wird. Bei Vb-ähnlichen Lagen bildet sich ein abgeschlossenes Tiefdruckgebiet in höheren Luftschichten über Norditalien und dem Alpenraum, in der Meteorologie auch Kaltlufttropfen genannt. Vb-Wetterlagen beregnen im Laufe von 2 bis 3 Tagen ganz Österreich wobei die größten Niederschlagsintensitäten zuerst im Süden und Osten auftreten und gegen Schluss auf der Alpennordseite.“ (Formayer und Kromp-Kolb 2009b). 56 Die Hochwässer 1999, 2005 und 2013 in Tirol wurden durch eine Vb-Wetterlage ausgelöst. Stichhaltige Zukunftsszenarien bezüglich Vb und Vb-ähnlichen Wetterlagen sind sehr rar. Im Allgemeinen wird von einer Abnahme der Tiefdruckentwicklung im Mittelmeerraum und damit auch von einer geringeren Häufigkeit von Vb-Lagen ausgegangen. Derzeit kommen rund 10-15 Ereignisse pro Jahr vor. Jedoch erscheinen diesbezüglich auch eine Zunahme der Niederschlagsintensität und ein damit verbundenes höheres Hochwasserrisiko als plausibel (Formayer und Kromp-Kolb 2009a, siehe Abbildung 9) Abbildung 9: Regionen in Österreich, die durch Vb und Vb-ähnliche Wetterlagen besonders betroffen sind. Quelle: Formayer, 2006. 57 Tabelle 9: Auswahl an Hochwasserereignissen in Tirol seit 1985. Datum Ort Vorhergehender Witterungs- Folgen Schaden Tiefdruckgebiet über dem Golf von Genua verursachte ab dem Hochwasser an Lech, Trisanna, Rosanna, Sanna und Inn. 200-jährliches 1 Toter, 2 Verletzte. 9 zerstörte Häuser, 253 beschädigte Häuser, ca. 10 km unbefahrbare 20.08.2005 schwere Niederschläge in den nördlichen Gebieten des Alpenhauptkammes. Schwerste Nieder- Hochwasserereignis in Innsbruck. 175 registrierte Wildbachereignisse, 111 registrierte Massenbewegungen. (na- Straßen. Insgesamt 443,6 Mio. Euro Schaden. (www.naturgefahren.at) schläge vom 22. nachmittags bis 23. vormittags (Jährlichkeit - 150). Rückhaltekapazität wegen feuchter erster turgefahren.at; BMLFUW 2006) verlauf (22.-) Arlberg 23.08.2005 Lechtal Außerfern Paznauntal Stanzertal Silvrettagruppe 12.08.2002 Inntal Augusthälfte verringert. (www.naturgefahren.at) Außerfern, Starke Niederschläge in den Tagen vor dem Hochwasserereignis (Godina Hochwasser am unteren Lech und an der Vils (HQ30-HQ50). Jährlichkeiten Ungefähr 6 Mio. Euro Schaden in Tirol (Habersack et al. 2003). Nur geringe Schäden im et al. 2003). Jeweils über 100mm Niederschlag in den angegebenen Tagen an den Messstellen Vorderhornbach, Höfen und Vils. von 30 bis zu 100 Jahren an der Kitzbühler Ache, Aschauer Ache und der Fierberbrunner Ache (Godina et al. 2003). Raum Reutte wegen neuer Hochwasserschutzdämme. Große Schäden im Zentrum von St. Johann i. T. - 67 zerstörte Wohnungen. Lechanrainer, Reutte sowie Siedlungen Starke Schneeschmelze wegen nie- 12./13.05.: Hochwasser Lech, 50-jährli- Schaden in mehrfacher Millionenhöhe, al- in unmittelbarer Nähe zu den Lechzuflüssen derschlagsreicher Wintermonate, sehr ergiebige Niederschläge in der Periode 11./12.05. und 20.- ches HW in Steeg, und Vils (30-jährliches HW). 22./23.05.1999: 40-jährliches HW am Lech, 100-jährliches HW leine in der Gemeinde Pflach ca. 8,5 Mio. Euro Schaden. Beschädigung der Planseebundesstraße und der Bahnverbindung zwi- 22.05.1999 (bis zu 212 mm in den angegebenen Tagen in Reutte). Der Mai 1999 war tirolweit um 1-2 °C zu durch hohe Abflussspenden der Zubringer zwischen Steeg und Lechaschau. In Vils ebenfalls 100-jähr- schen Ehrwald und Garmisch-Partenkirchen. Erheblicher Sachschaden an den Uferverbauungen am Lech. Hohe Schäden in den Ge- warm. (Amt der Tiroler Landesregierung 2001) liches HW. Unzählige Muren und Erdrutsche im betroffenen Gebiet. (Tirolatlas, Meier 2002) meinden Lechaschau, Reutte und Pflach (25 beschädigte Gebäude) (Meier 2002). vor allem unteres Lechtal und Großachengebiet 12./13. und 21.-23.05.1999 58 23.-25.08.1987 05.-07.08.1985 Ötztal, Inntal im Unterland Inn und Anrainergemeinden Niederschläge bis 150 mm in den angegebenen Tagen und eine hohe 10-jährliches Abflussereignis in Innsbruck, in Rotholz, Brixlegg und Kirch- 13 Tote im Ötztal. Unzählige Brücken und mehrere Hektar Fluren im Ötztal zerstört, Nullgradgrenze führen zu einer Hochwasserwelle am Inn. (Pegeltafel Innsbruck/Inn) bichl jedoch im Bereich HQ100 (Pegeltafel Innsbruck/Inn). Ötztaler Ache möglicherweise HQ300 schwere Schäden an Häusern. 1 Mrd. Schilling (ca. 73 Mio. Euro) Schaden im Ötztal (Amprosi 2007). Starke Niederschläge am 5./6.08.1985 5-jährliches Hochwasser am Pegel Ka- Überflutung des Stadtteils Dreiheiligen und (teileweise über 100 mm in den angegebenen Tagen). Nullgradgrenze um 4000 m. (Pegeltafel Inns- jetansbrücke, in Innsbruck bereits 30jährliches Hochwasser, ab Kirchbichl HQ100. (Pegeltafel Innsbruck/Inn) der Ing.-Etzl-Straße in Innsbruck. Schwere Schäden am Zeughaus. In Schwaz wurde die Innbrücke zerstört. (Pegeltafel Innsbruck/Sill; bruck/Inn) Fliri 1998) 59 Stur mer eig nis se Die Meteorologie versteht unter dem Begriff Sturm starke Winde und bezeichnet damit auch Tiefdruckgebiete in Verbindung mit hohen Windgeschwindigkeiten und oftmals intensiven Niederschlägen (Formayer et al. 2001). Aus Sicht der Versicherungen wird Sturm als eine „Wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 km/h beträgt“ definiert (Hlatky, Stroblmair und Tusini 2003). Von einem Orkan spricht man dann, wenn über einen Zeitraum von mindestens zehn Minuten der Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 118 km/h weht (Reinhart 2005). Tirol war in den letzten beiden Jahrzehnten von mehreren Orkanstürmen (Wiebke 1990, Lothar 1999, Kyril 2007, Paula und Emma 2008) betroffen, die in weiten Teilen Mitteleuropas schwere Schäden verursachten. Die aufgetretenen Schäden durch Windwurf sind dennoch im Vergleich zu anderen Regionen gering (Amt der Tiroler Landesregierung 2008, siehe Tabelle 10). Der Orkan Wiebke zählt europaweit zu den zehn teuersten Wetterkatastrophen für die Versicherungswirtschaft (Reinhart 2005). Es konnte jedoch keine systematische Zunahme derartig extremer Sturmereignisse festgestellt werden (Formayer et al. 2001). Matulla et al. (2007) gehen von einem abnehmenden Trend der Starkwindentwicklung aus. Tirol profitiert von seiner geschützten inneralpinen Lage. Folgerichtig entstehen die größten Sturmschäden auch wiederkehrend im stärker exponierten Außerfern. Tabelle 10: Vergleich der Schäden durch Windwurf in Tirol Jahr Schaden 2011 60.000 m3 (Amt der Tiroler Landesregierung 2012d) 2010 83.000 m3 (Amt der Tiroler Landesregierung 2012d) 2009 128.000 m3 – 1.915 ha (Amt der Tiroler Landesregierung 2010) 2008 (Orkan Paula / Emma) 258.000 m3 – 5.093 ha (Amt der Tiroler Landesregierung 2009b) 2007 (Orkan Kyrill) 144.000 m3 – 2.200 ha (Amt der Tiroler Landesregierung 2008) 2006 50.000 m3 – 1.500 ha (Amt der Tiroler Landesregierung 2007c) 2005 50.000 m3 – 2.500 ha (Amt der Tiroler Landesregierung 2007c) 1999 (Orkan Lothar) 30.000 m3 Windwurf durch Lothar, großteils im Außerfern (Amt der Tiroler Landesregierung 2000) 1990 (Orkan Wiebke) Ca. 750.000 m3 (Stöhr, Huber und Kätzler 2011) 60 Hitzeer eig nis se Der Hitzesommer 2003 war europaweit wahrscheinlich der heißeste seit mindestens 500 Jahren. In großen Teilen Mitteleuropas lagen die Temperaturen 3 - 5 °C über dem langjährigen Durchschnitt, weiters war das Jahr von einer außergewöhnlichen Trockenheit gekennzeichnet (Luterbacher et al. 2004; Schär et al. 2004). Im Vergleichszeitraum über die letzten 500 Jahre war der Sommer 2003 im Alpenraum der trockenste (Casty et al. 2005). Österreichweit betrug die Jahresniederschlagssumme weniger als 80 % des Normalwertes 1961-1990 (Nobilis und Godina 2006). Dies führte zu unterdurchschnittlichen Grundwasserständen, negativen Folgen für die Fischbestände und teilweise beträchtlichen Schäden in der Landwirtschaft (BUWAL et al. 2004; Eybl et al. 2005; ProClim 2005). Die monetären Schäden durch die Hitzeperiode 2003 sind mit der Schadenssumme des Hochwassers 2002 zu vergleichen. Auer et al. (2005) analysierten die Hitzeperioden in Österreich beginnend mit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Berechnung und Klassifizierung erfolgte dabei nach Kyselý et al. (2000). Die beiden in Tirol herangezogenen Stationen, Innsbruck-Universität und Innsbruck-Flughafen, zeigen bezogen auf ihre räumliche Nähe, ein sehr heterogenes Bild (siehe Abbildung 10). Die Differenzen lassen sich aufgrund verschiedener lokaler Luftströmungsverhältnisse an den Stationen erklären (Auer et al. 2005). Entgegen der Annahme fallen die maximalen Hitzeperioden der beiden Messstationen nicht in das Jahr 2003, an der Station Innsbruck-Universität wurde die längste Hitzeperiode mit einer Dauer von 20 Tagen von 23.07.1994 bis 11.08.1994 aufgezeichnet, die Flughafenstation weißt hierfür den Zeitraum von 17.07.1983 bis 02.08.1983 aus. Entwickung der Hitzetage an zwei Innsbrucker Stationen 1954 - 2003 200 170 150 113 100 70 50 46 55 46 40 54 42 25 0 1954-1963 1964-1973 1974-1983 Innsbruck-Universität 1984-1993 1994-2003 Innsbruck-Flughafen Abbildung 10: Hitzetage nach Kysely von 1954-2003 (Auer et al. 2005). Im Allgemeinen sind die Hitzetage nach Kysely seit Mitte des vorigen Jahrhunderts gestiegen, eine deutliche Zunahme ist aber ab der Dekade 1984-1993 zu erkennen. Diese erfolgte nicht nur in den niedrigen Seehöhenbereichen, sondern ist auch noch in Seehöhen um 800m nachweisbar. Hingegen zeigen die Klimastationen in Westösterreich eine abnehmende Häufigkeit von Trockenperioden. Sowohl Trockenperioden mit einer Länge von mindestens 10 Tagen als auch jene mit einer Dauer von über 20 Tagen zeigen einen abnehmenden Trend (Auer et al. 2005). 61 4.3 Zus a mmenfa s s ung Die Auswertung von Extremwetterereignissen mit katastrophalen Folgen in Tirol ergibt ein heterogenes Bild. Die Orkanstürme, die in Mitteleuropa große Schäden anrichteten, führten zwar zu höheren Verlusten durch Windwurf. Flächendeckende Schäden blieben aber aufgrund der geschützten inneralpinen Lage weitgehend aus, mit Ausnahme des Orkans Wiebke im Jahr 1990. Hitzewellen und Hitzeperioden wiederum nehmen seit dem Zeitraum 1984 - 2003 deutlich zu. Dabei stellt der Hitzesommer 2003 ein extremes Ereignis dar, dessen Folgen den Bedarf für Anpassungsmaßnahmen zeigten und europaweit Bewusstsein und Erfahrungswerte für dieses Risiko und Erfahrungswerte schaffte. Die größte Herausforderung stellt im Land Tirol das Hochwasserrisiko dar. Vor allem in den Jahren 1999 und 2005 waren die Schäden enorm. Diese Anfälligkeit hat sich im Juni 2013 erneut gezeigt. Entsprechend ist in diesem Bereich nach wie vor großer Handlungsbedarf gegeben. Der Eindruck, dass Tirol in den letzten Jahren von einer deutlich gestiegenen Anzahl von Extremereignissen betroffen war, ist unter anderem auf eine konzentriertere Medienberichterstattung und auf eine verstärkte Präsenz und Diskussion der Thematik in der Bevölkerung zurückzuführen. Eine Bevölkerungszunahme, geändert e Lebensstile und eine Wertekonzentration in urbanen Gebieten führten gleichzeitig zu einem gestiegenen Schadenspotenzial. Somit ist im Bundesland Tirol, welches seit jeher mit Extremwetterereignissen und Naturgefahren konfrontiert ist, eine verstärkte Beachtung und Integration dieses Themas in die Entwicklung des Landes zu forcieren. 62 D Treibhausgas- und Energiebilanz des Landes Tirol Die Höhe und die Entwicklung der Treibhausgasemissionen hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Der wesentlichste Einflussfaktor ist der Energieverbrauch, der im nachfolgenden Kapitel detailliert dargestellt und analysiert wird. Darauf aufbauend wird die aktuelle Treibhausgasbilanz Tirols erläutert (Kapitel D2). Der Energieverbrauch und die Emissionen von Treibhausgasen werden wiederum von Faktoren wie dem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum, dem Verkehrsaufkommen etc. beeinflusst. Diese werden in den jeweiligen Sektoren diskutiert. 1 Ist-Analyse Energiebilanz Da der Energieverbrauch eines Landes maßgeblich die Emissionsmenge an Treibhausgasen bestimmt, ist ein genauerer Blick auf die aktuelle Energiebilanz Tirols notwendig. Die Energiebilanz wird ausgehend vom Bruttoinlandsverbrauch an Energie erläutert. Der Bruttoinlandsverbrauch (BIV) ist jene Energiemenge, die ein ganzes Land oder eine Region zur Deckung des Energiebedarfs benötigt. Der Bruttoinlandsverbrauch umfasst folgende Elemente (Statistik Austria 2011): Erzeugung Rohenergie in Tirol (=Energieerzeugung) + Importe Ausland/andere Bundesländer +/- Lager - Exporte Ausland/andere Bundesländer = Bruttoinlandsverbrauch _____________________________________________ = Umwandlungseinsatz - Umwandlungsausstoß + Verbrauch des Sektors Energie + Transportverluste + Nichtenergetischer Verbrauch + Energetischer Endverbrauch (=Endenergieverbrauch; z.B. Erdgas, Strom) ______________________________________________ - Umwandlungsverluste = Nutzenergiebedarf (Wärme, Kälte, Licht, mechanische Arbeit) Ausgehend vom gesamten Bruttoinlandsverbrauch an Energie nach Energieträgern in Tirol, werden in den folgenden Kapiteln ausgewählte Teile6 der Energiebilanz nach Sektoren und Energieträgern analysiert: 6 Detaillierte und weiterführende Informationen befinden sich im Anhang 2 63 Energieerzeugung (Elektrizität und Wärme) Endenergieverbrauch Nutzenergiebedarf von Haushalten und Dienstleistungsunternehmen Die Datenbasis dieser Ist-Analyse bildet die Energiebilanz (EB) der Statistik Austria für das Land Tirol mit Stand November 20127. Diese Ausgabe der Energiebilanz Tirol umfasst den Zeitraum 1988–2011. 1.1 Br utto inla nd s ver b r a uch d es La nd es Tir o l Abbildung 11 zeigt die Entwicklung des Bruttoinlandsverbrauchs in Terajoule (TJ) nach Energieträgern für den Zeitraum 1988–2011 sowie die prozentuale Aufteilung für das Jahr 2011. Entwicklung des Bruttoinlandsverbrauchs nach Energieträgern 2011 120.000 11 % 1% 0% 19 % 0% Bruttoinlandsverbrauch [TJ] 100.000 13 % 5% 49% 80.000 1% 2% 60.000 0% Gas Öl Kohle 40.000 Brennbare Abfälle Umgebungswärme etc. Brennholz 20.000 Biogene Brenn- u. Treibstoffe Wind und Photovoltaik Wasserkraft 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 0 Fernwärme Elektrische Energie -20.000 Quelle: Statistik Austria, Umweltbundesamt Abbildung 11: Entwicklung des Bruttoinlandsverbrauches nach Energieträgern. Der Bruttoinlandsverbrauch ist nach einem steilen Anstieg und dem Erreichen des Höchstwertes im Jahr 2005 tendenziell wieder rückläufig. Der Einbruch im Jahr 2009 ist auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen. Rund ein Drittel des Zuwachses am Bruttoinlandsverbrauch wurde von den biogenen Brenn - und Treibstoffen abgedeckt, die zwischen 1988 und 2011 um +12.815 TJ zugenommen haben. Von den fossilen Energieträgern ist zwischen 1988 und 2011 der Verbrauch an Ölprodukten mit einem Zuwachs von +11.401 TJ (+29 %) am stärksten 7 Download der Energiebilanz Tirol von der Website der Statistik Austria am 21. November 2012. 64 angewachsen. Der Verbrauch von Erdgas hat im selben Zeitraum um +8.309 TJ zugenommen, was ungefähr einer Verdreifachung entspricht. Lediglich bei Kohle gab es einen Rückgang um -1.046 TJ (-36 %). Die Erzeugung von elektrischer Energie aus Wasserkraft legte zwischen 1988 und 2011 um +1.033 TJ (+5 %) zu. Im Jahr 2011 wurden +1.077 TJ mehr an elektrischer Energie importiert als exportiert, während im Jahr 1988 noch die Exporte überwogen. Insgesamt wurden 41 % des Zuwachses (+14.862 TJ) durch erneuerbare Energieträger abgedeckt. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger beträgt gemäß Energiebilanz Tirol 40,3 % im Jahr 2011, im Jahr 2005 lag er noch bei 31,9 %. Der anteilige Zuwachs ist einerseits auf den gestiegenen Einsatz erneuerbarer Energieträger, aber auch auf den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe zurückzuführen. 1.2 E ner g ieer zeug ung in Tir o l In diesem Kapitel werden die von öffentlichen Kraft- und Heizwerken erzeugten Energieträger (elektrische Energie und Fernwärme) in Tirol analysiert. E lektr is che E ner g ie Abbildung 12 zeigt die Zusammensetzung der Erzeugung elektrischer Energie nach eingesetzten Energieträgern im Jahr 2011 in Tirol. Der Verlauf (in TWh) über die Jahre 2005 - 2011 ist im Anhang 2 abgebildet. Erzeugung elektrischer Energie nach Energieträgern 2011 1% 4% 0,10% aus Wind,PV, Geothermie aus Wasserkraft aus Biogenen aus Naturgas Quelle: Statisik Austria 95% Abbildung 12: Erzeugung elektrischer Energie nach Energieträgern (PV Photovoltaik). Mit über die Jahre fast konstanten 95 % hat die Erzeugung aus Wasserkraft den größten Anteil, gefolgt von den biogenen Energieträgern mit 4 % und Naturgas mit rund 1 %. Der Beitrag von Wind und Photovoltaik lag im Jahr 65 2011 bei rund 0,1 %, Öl spielte 2011 bei der Verstromung keine Rolle mehr. Im Jahr 2011 wurden ca. 38 % der in thermischen Kraftwerken erzeugten elektrischen Energie in KWK8-Anlagen erzeugt, im Jahr 2005 lag der KWK-Anteil nur bei 21 %. Die Produktion an elektrischer Energie aus Wasserkraft hängt stark von der saisonalen Wasserführung und der damit verbundenen Auslastung der Kraftwerke ab. Obwohl die Kapazitäten der Laufkraftwerke im Zeitraum 2005 bis 2011 laut Energiebilanz von 1.424 MW auf 1.611 MW ausgebaut wurden, ist die Stromproduktion seit 2009 rückläufig und sank von 6,72 TWh in 2009 auf 5,61 TWh in 2011, was vermutlich auf die schwache Wasserführung zurückzuführen ist. Seit 2009 zeigt sich ein sehr ähnlicher Trend auch auf gesamtösterreichischer, also überregionaler, Ebene. In Summe lag die Erzeugung von elektrischer Energie aus Wasserkraft im Jahr 2011 jedoch damit nur geringfügig über dem Wert von 5,57 TWh im Jahr 2005. Die aus biogenen Brennstoffen erzeugte elektrische Energie war im Jahr 2011 mit 237 GWh um 9 % höher als im Jahr 2005. Wind und Photovoltaik erzeugten im Jahr 2011 rund 5,7 GWh elektrischer Energie, was der fast zehnfachen Menge von 2005 entspricht. Die aus Naturgas9 erzeugte Strommenge lag mit 80 GWh um 25 % höher als im Jahr 2005. Fer nwä r me Die Erzeugung von Fernwärme hat sich im Zeitraum 1988 bis 2011 von 552 TJ auf 2.660 TJ fast verfünffacht (siehe Abbildung 13). Abbildung 13: Erzeugung von Fernwärme nach Energieträgern (KWK: Kraft-Wärme-Kopplung. WP: Wärmepumpe). KWK = Kraftwärmekoppelung. KWK-Anlagen sind Heizkraftwerke, in denen die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme genutzt und z.B. in ein Fernwärmenetz eingespeist wird. 8 9 Erdgas wird in der Energiebilanz als Naturgas bezeichnet. 66 Seit dem Jahr 2005 wird Fernwärme vorwiegend aus biogenen Energieträgern (vor allem Hackschnitzel und Pellets) gewonnen, wobei der Anteil im Jahr 2011 bei 82,6 % beziehungsweise 2.197 TJ lag. Der Fernwärmeausbau basiert seit 2005 weitestgehend auf reinen Biomasse-Heizwerken (ohne KWK). Mit einem Anteil von 14.7 % beziehungsweise 392 TJ ist Naturgas der zweitbedeutendste Energieträger, gefolgt von Öl mit 2,4 % beziehungsweise 64 TJ und Solar/Wärmepumpen/Geothermie mit einem Anteil von 0,2 % beziehungsweise 6 TJ. E nd ener g ieverb rauch Die Abbildung 14 und Abbildung 15 zeigen die Entwicklung des Endenergieverbrauchs nach Energieträgern und Verbrauchersektoren. Abbildung 14: Entwicklung des energetischen Endverbrauchs nach Energieträgern. Der Trend des Endenergieverbrauchs folgt im Wesentlichen dem Verlauf des Bruttoinlandsverbrauchs . Abbildung 14 zeigt den Endenergieverbrauch 1988 - 2011 nach Energieträgern. Im Tortendiagramm ist der Anteil der einzelnen Sektoren am Gesamtendenergieverbrauch im Jahr 2011 dargestellt; die Prozentangaben im Trenddiagramm beziehen sich auf die Änderung des Verbrauchs im jeweiligen Sektor zwischen 1988 und 2011. Der Sektor mit dem größten Endenergieverbrauch ist der Transportsektor, gefolgt von Privathaushalten und dem produzierenden Bereich. Die Landwirtschaft hat als einziger Sektor einen rückläufigen Endenergieverbrauch seit 1988 (siehe Abbildung 15). 67 Die Entwicklung im Verkehrssektor hängt unter anderem mit dem stark erhöhten Transitaufkommen in Tirol zusammen. Der im Inland abgesetzte Treibstoff wird vor allem von schweren Nutzfahrzeugen während ihres Transits durch Österreich getankt (aufgrund der günstigeren Dieselpreise in Österreich), aber dann zum Großteil auf Fahrten im Ausland verbraucht. Der Trend in den Treibstoff-Absatzmengen korreliert deshalb nicht direkt mit der Tiroler Straßenverkehrsleistung, beziehungsweise mit den tatsächlich innerhalb der Landesgrenzen verursachten, Emissionen. Entwicklung des Energetischen Endverbrauchs nach Sektoren 120.000 Energetischer Endverbrauch [TJ] 100.000 +50 % 80.000 60.000 +92 % Produzierender Bereich Transport 40.000 -26 % 20.000 +16 % +57 % Private Haushalte Öffentliche und Private Dienstleistungen 2010 2008 2006 2004 2002 2000 1998 1996 1994 1992 1990 1988 0 Landwirtschaft Quellen: Statistik Austria, Umweltbundesamt Abbildung 15: Entwicklung des Endenergieverbrauchs nach Sektoren. 1.3 Ana lys e d es Nutzener g ieb ed a r fs Die Nutzenergie ist jene Energie nach der letzten Umwandlung beim Endverbraucher und wird vom Verwendungszweck des Energieverbrauchs beeinflusst. Da die Treibhausgasemissionen von Privathaushalten und Dienstleistungsgebäuden (Kapitel D2) überwiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser stammen, ist hier eine Nutzenergieanalyse10 (NEA) interessant. Dazu werden detaillierte Informationen zum sektoralen Endenergieverbrauch von der Statistik Austria jährlich im Rahmen der Nutzenergieanalyse (NEA) auf Bundesländerebene erstellt. 10 68 Pr iva te Ha us ha lte Die Nutzenergieanalyse umfasst sieben Kategorien, wobei nur vier für die privaten Haushalte relevant sind. Deren Anteil am Gesamtverbrauch ist für 2011 in Klammern angeführt: Raumheizung und Klimaanlagen (71 %) Warmwassererzeugung und Kochen (16 %) 11 Standmotoren (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) (9 %) Beleuchtung und EDV (4 %) Die Kategorie Raumheizung und Klimaanlagen ist mit 71 % der wichtigste Energieverbraucher der Haushalte, wobei hier nur ein sehr geringer Anteil für Klimaanlagen genutzt wird. Danach folgt die für Warmwasser und Kochen aufgewendete Energie. In den Kategorien Standmotoren sowie Beleuchtung und EDV ist nur die elektrische Energie relevant. Abbildung 16 zeigt den Energieverbrauch der Privaten Haushalte nach Energieträgern für die Nutzkategorie Raumheizung und Klimaanlagen. Abbildung 16: Private Haushalte - Nutzenergie für Raumheizung und Klimaanlagen nach Energieträgern in 2011. Der Energieverbrauch für Raumheizung und Klimaanlagen für private Haushalte lag im Jahr 2011 bei 14.506 TJ. Mit einem Anteil von 40 % ist in Tirols Haushalten das Gasöl für Heizzwecke (Heizöl extraleicht) der im Jahr 2011 am stärksten genutzte Energieträger. Andere fossile Energieträger, wie Heizöl (1,4 %), Flüssiggas (0,8 %), Kohle (0,4 %) und Naturgas (6 %), spielen eine weniger bedeutende Rolle beim Heizen. Von den Erneuerbaren ist Brennholz der wichtigste Energieträger mit einem Anteil von 29 %, gefolgt von den biogenen Brenn- und Treibstoffen (im wesentlichen Hackschnitzel und Pellets) mit 5 %. Der Anteil der Fernwärme lag im Jahr 2011 bei 7 %, gleichauf mit der elektrischen Energie (Strom). 11 Entspricht der Kategorie Industrieöfen in der Nutzenergieanalyse 69 Der Energieverbrauch für Raumheizung und Klimaanalagen ist auch witterungsbedingten Schwankungen ausgesetzt (siehe auch Anhang 2 Heizgradsummen Tirol). So sank der Endenergieverbrauch in der Bundesländerenergiebilanz Tirols von 2010 auf 2011 um 4,7 Petajoule(s) (PJ). Öffentliche und p r iva te Diens tleis tung en In folgender Punktation sind die für den Sektor Öffentliche und Private Dienstleistungen relevanten Kategorien und deren Anteile am Gesamtverbrauch für das Jahr 2011 angeführt: Raumheizung und Klimaanlagen (56 %) Warmwassererzeugung und Kochen (21 %) 12 Beleuchtung und EDV (14 %) Standmotoren (6 %) Dampferzeugung (4 %) Die Kategorie Raumheizung und Klimaanlagen ist mit 56 % (5.900 TJ) der wichtigste Energieverbraucher dieses Sektors, wobei nur ein geringer Anteil für Klimaanlagen genutzt wird. Es folgt die zur Warmwassererzeugung und zum Kochen aufgewendete Energie, hier kommt hauptsächlich elektrische Energie mit einem Anteil von 94 % im Jahr 2011 zum Einsatz. Für die Kategorie Beleuchtung und EDV ist ausschließlich die elektrische Energie relevant, bei den Standmotoren setzt sich der Verbrauch zu 72 % aus Strom und zu 17 % aus Diesel zusammen. Abbildung 17 zeigt den Nutzenergiebedarf der Dienstleister für die Nutzkategorie Raumheizung und Klimaanlagen nach Energieträgern. Die im Jahr 2011 vorwiegend eingesetzten Energieträger sind Naturgas, gefolgt von elektrischer Energie und Gasöl (Heizöl extraleicht). Abbildung 17: Öffentliche und Private Dienstleistungen - Nutzenergie für Raumheizung und Klimaanlagen nach Energieträgern in 2011. 12 Entspricht der Kategorie Industrieöfen in der Nutzenergieanalyse 70 2 Ist-Analyse Treibhausgasemissionen Im Jahr 2011 lebten 8,4 % der Bevölkerung Österreichs in Tirol; der Anteil am Bruttoinlandsprodukt betrug 8,7 %. Der Anteil an Österreichs Treibhausgas (THG)-Emissionen betrug 6,7 % (5,5 Mio.t CO2-Äquivalent). Im Jahr 2011 lagen die Pro-Kopf-Emissionen Tirols mit 7,8 t CO2-Äquivalent unter dem österreichischen Schnitt von 9,8 t (siehe Abbildung 18). Abbildung 18: Anteil Tirols an den österreichischen Treibhausgas-Emissionen sowie Pro-Kopf-Emissionen, 1990 und 2011. Abbildung 19: zeigt die Treibhausgas-Emissionen Tirols, aufgegliedert nach Sektoren und Gasen für 2011. Abbildung 19: Anteile 2011 nach KSG-Sektoren und Gasen. KEX: Kraftstoffexport im Tank. 71 Knapp die Hälfte (46 %) der Treibhausgas-Emissionen Tirols stammten 2011 aus dem Sektor Verkehr, knapp ein Viertel aus dem Sektor Energie und Industrie (23 %). Mit einem Anteil von 82 % war Kohlendioxid im Jahr 2011 hauptverantwortlich für die Treibhausgas-Emissionen Tirols. Methan trug im selben Jahr 10 % bei, gefolgt von Lachgas und den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Abbildung 20 zeigt die Emissionstrends für Tirol von 1990 bis 2011 nach Treibhausgasen und Sektoren basierend auf der Systematik des Klimaschutzgesetzes (KSG). Abbildung 20: Treibhausgas-Emissionen Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes 1990 bis 2011 in kt CO 2-Äquivalent. EH – Emissionshandel. Von 1990 bis 2011 stiegen die Treibhausgas-Emissionen Tirols um 13 %, auf 5,5 Mio.t CO2-Äquivalent an; von 2010 auf 2011 ist eine Reduktion von 3,4 % zu verzeichnen. Hauptverantwortlich für die generelle Emissionszunahme ist der Verkehr. In diesem Sektor kam es von 1990 bis 2011 zu einem Anstieg um insgesamt 66 % (+999 kt). Der Grund für diese Entwicklung liegt im zunehmenden Straßenverkehr, wie auch im Kraftstoffexport ins Ausland, aufgrund der im Vergleich zu den Nachbarstaaten günstigen Kraftstoffpreise in Österreich. Von 2005 auf 2006 kam es durch den seit Oktober 2005 verpflichtenden Einsatz von Biokraftstoffen (Substitutionsverpflichtung) und dem generell geringeren Kraftstoffabsatz 2006 zu einer Abnahme der Emissionen. Von 2007 auf 2008 sanken die Emissionen des Verkehrssektors ebenfalls, Grund hierfür war ein rückläufiger Kraftstoffabsatz sowie ein geringeres Verkehrsaufkommen und ein verstärkter Einsatz von Biokraftstoffen. Die Abnahme von 2008 auf 2009 ist neben Maßnahmen, wie dem verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen und Effizienzsteigerungen (unter anderem aufgrund der NOVA-Spreizung), auch durch die Wirtschaftskrise und einem dadurch 72 bedingten Rückgang beim Gütertransport beziehungsweise den Fahrleistungen (auch bei Pkw) hervorgerufen. Zwischen 2010 und 2011 gab es eine Treibhausgas-Reduktion um 3,4 % aufgrund eines geringeren Kraftstoffverbrauchs, bedingt durch steigende Kraftstoffpreise und einer Abnahme des spezifischen Verbrauchs pro Fahrzeug Kilometer. Die Treibhausgas-Emissionen des Sektors Energie und Industrie haben sich zwischen 1990 und 2011 um 2,6 % (24 kt) erhöht, wobei von 2010 auf 2011 eine Zunahme von 3,4 % zu verzeichnen ist. Von 1990 bis 2011 nahmen die Treibhausgas-Emissionen aus Wohn- und Dienstleistungsgebäuden um insgesamt 5,4 % (–50 kt) ab. Durch den milden Winter im Jahr 2011 kam es im Vergleich zum Vorjahr 2010 zu einer Emissionsabnahme um 13 %. Die Treibhausgas-Emissionen im Sektor Landwirtschaft sind von 1990 bis 2011 um 13,4 % (-94 kt) zurückgegangen. Als Ursache dieser Entwicklung können der geringere Dieselverbrauch, der reduzierte Viehbestand und der sparsamere Mineraldüngereinsatz genannt werden. Im Sektor Abfallwirtschaft bewirkten abfallwirtschaftliche Maßnahmen einen Rückgang der Treibhausgase von 1990 bis 2011 um 60,9 % (–336 kt). Abzüglich der Treibhausgas-Emissionen aus dem Emissionshandelsbereich (520 kt) ergibt sich für Tirol eine Emissionsmenge von 4.998 kt CO2-Äquivalent im Jahr 2011. Bei Betrachtung der nationalen Emissionsmenge gemäß Klimaschutzgesetz (ohne Emissionshandelsbereich) erhöht sich der Anteil Tirols von 7 % auf rund 10 %. 2.1 K o hlend io xid emis s io nen In Abbildung 21 sind die CO2-Emissionen dem Bruttoinlandsenergieverbrauch sowie dem Bruttoregionalprodukt gegenübergestellt. Zusätzlich ist der Energieverbrauch an fossilen und erneuerbaren Energieträgern für 1990, 2010 und 2011 abgebildet. Das Jahr 1990 entspricht in der Indexdarstellung 100 %. Abbildung 21: CO 2-Emissionen, Bruttoinlandsenergieverbrauch (BIEV) und Bruttoregionalprodukt Tirols, 1990–2011. Die CO2-Emissionen Tirols stiegen von 1990 bis 2011 um 27 % auf 4,5Mio.t, während sich das Bruttoregionalprodukt um 71 % erhöhte. Beim Bruttoinlandsenergieverbrauch ist eine Zunahme von 49 % zu verzeichnen, wobei der Verbrauch erneuerbarer Energieträger um 67 % anstieg. 73 Von 2010 auf 2011 sanken die CO2-Emissionen Tirols um 3,8 %. Der gesamte Bruttoinlandsenergieverbrauch nahm um 1,8 % ab, wobei der Verbrauch von fossilen Energieträgern um 3,9 % und jener von erneuerbaren Energieträgern um 3,7 % zurückging. 2.2 M etha n- und La chg a s emis s io nen Abbildung 22 stellt den Methan (CH 4)- und Lachgas (N2O)-Emissionen Tirols die wesentlichsten treibenden Kräfte gegenüber. Das Jahr 1990 entspricht in der Indexdarstellung 100 %. Eine Ausnahme bilden die deponierten Abfallmassen, bei denen die Zeitreihe im Jahr 1998 beginnt (das heißt 1998 = 100 %). Abbildung 22: Treibende Kräfte der CH4- und N2O-Emissionen Tirols, 1990–2011. Die CH4-Emissionen Tirols konnten von 1990 bis 2011 um 43 %, das heißt auf etwa 25.600 t reduziert werden, von 2010 auf 2011 um 4,2 %. Hauptverursacher sind die Sektoren Landwirtschaft und Sonstige (i.W. Abfalldeponierung) mit einem Anteil von 61 % beziehungsweise 35 % im Jahr 2011. Gründe für die Abnahme der CH 4-Emissionen Tirols sind neben dem leicht gesunkenen Rinderbestand in der Landwirtschaft auch gesetzliche Verordnungen im Abfallbereich (vor allem die Deponieverordnung) und Abfallexporte zur thermischen Behandlung nach Deutschland. Im Bereich der Abfalldeponierung sind dies insbesondere die Verringerung des organischen Kohlenstoffgehaltes im abgelagerten Abfall sowie die seit Beginn der 1990er-Jahre verbesserte Deponiegaserfassung. Für Tirol galt die Ausnahmeregelung nach der Deponieverordnung, weshalb bis 2008 noch vergleichsweise große Mengen an Restmüll direkt deponiert wurden. Die N2O-Emissionen nahmen von 1990 bis 2011 um 3,4 % auf rund 1.000 t ab. Die gestiegenen Emissionen aus der Abwasserbehandlung sowie dem Verkehr und der Industrie sind für diesen Anstieg hauptverantwortlich. Mit einem Anteil von 68 % verursachte 2011 die Landwirtschaft den Hauptteil der N 2O-Emissionen Tirols, wobei dieser Sektor durch den gesunkenen Viehbestand und die reduzierte Stickstoffdüngung im Vergleich zu 1990 verringerte N 2OEmissionen aufweist (-15 %). Von 2010 auf 2011 blieben die gesamten N 2O-Emissionen Tirols nahezu konstant (-0,4 %). 74 E Klimaschutz 1 Klimaschutzziele und Rahmenbedingungen In diesem Kapitel werden zunächst internationale und nationale Klimaschutzziele bis 2020 kurz dargestellt, die die Grundlage für die Ableitung von Zielen für das Land Tirol bilden. Für die Tiroler Ziele wird ein sogenanntes BasisSzenario entwickelt, das heißt ein Szenario, bei dem von keinen weiteren, über den derzeitigen gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Maßnahmen, ausgegangen wird. Auf dieses Basis-Szenario setzen die zukünftigen Maßnahmen der Tiroler Klimastrategie auf. Neben Zielen für das Jahr 2020 wird die Vision Tirols für eine Roadmap der Klimaschutzziele bis 2030 beschrieben. 1.1 Ab leitung s ekto r s p ezifis cher , mes s - und üb er p r üfb a r er Ziele, Ver g leich mit d en g es etzlich vo r g es chr ieb enen Zielen Inter na tio na le Ziele In Artikel 2 des Klimarahmenübereinkommens der Vereinten Nationen wurde vereinbart, die Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre so zu stabilisieren, dass eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird (UNFCCC 1992). Aus wissenschaftlicher Sicht bedeutet dies, den globalen Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken (UNFCCC 2009). Um dieses 2 °C-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % zu erreichen, ist in den Industrieländern eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 25 % - 40 % bis 2020 und um 80 % - 95 % bis 2050, in Relation zu 1990 notwendig (IPCC 2007a). Das Kyoto-Protokoll des Klimarahmenübereinkommens legt völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Emissionsminderung der Industriestaaten für den Zeitraum 2008 bis 2012 fest (UNFCCC 1998). Für die EU der (damals) 15 Mitgliedstaaten war eine Emissionsminderung um 8 %, bezogen auf die Emissionen von 1990, vorgesehen; für Österreich galt ein Reduktionsziel von 13 %, woraus sich ein durchschnittlicher Zielwert von 68,8 Mt CO2-Äquivalent13 jährlich für diesen Zeitraum errechnet (Entscheidung Nr. 2002/358/EG). Bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz des Klimarahmenübereinkommens in Doha (Katar) wurde eine Einigung über eine zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode 2013 bis 2020 erzielt. Auch wurde ein Fahrplan für ein neues globales Klimaabkommen beschlossen, das 2020 in Kraft treten soll. Die EU hat sich mit dem Klima- und Energiepaket verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren (KOM 2007). Wesentliche Bestandteile zur Erreichung dieser Ziele sind: EU-Emissionshandel (Emissionshandelsrichtlinie); Effort-Sharing Decision (ESD, Entscheidung Nr. 406/2009/EG); Fahrplan kohlenstoffarme Wirtschaft 2050 (EC 2011a); Energiefahrplan 2050 (EC 2011c). Jedes Treibhausgas kann hinsichtlich seiner Treibhauswirkung auf Kohlendioxid (CO 2) umgerechnet werden. 1 Kilogramm Methan (CH4) entspricht zum Beispiel 21 Kilogramm CO 2-Äquivalent gemäß IPCC (1995) 13 75 Im Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 sind sektorale Etappenziele zur kosteneffizienten Verringerung der Emissionen um 40 % bis 2030 und um 80 % bis 2050 gegenüber 1990 dargestellt (EC 2011a). Aufbauend auf diesem Fahrplan wurde unter anderem auch der Energiefahrplan 2050 entwickelt (EC 2011c). Darin werden mögliche Szenarien aufgezeigt, wie bis 2050 eine Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen um 85 % gegenüber 1990 erreicht werden könnte. Dieser setzt aber ein globales Klimaabkommen voraus. Na tio na le Ziele Zur Erreichung des Kyoto-Ziels wurde von der Bundesregierung und der Landeshauptleutekonferenz 2002 eine Klimastrategie verabschiedet, die 2007 aktualisiert wurde (BMLFUW 2002; 2007 siehe auch Tabelle 11). Gemäß der Effort Sharing Decision der EU ist Österreich verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen (ohne Emissionshandel) bis 2020 um 16 % gegenüber 2005 zu reduzieren (Entscheidung Nr. 406/2009/EG). Ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung dieses Ziels ist die Energiestrategie14 Österreichs (BMWFJ und BMLFUW 2010). Mit dieser soll ein nachhaltiges Energiesystem entwickelt werden, das die Erreichung der Ziele des Klima- und Energiepakets ermöglichen soll. Für die Bereiche Gebäude, Mobilität, energieintensive Unternehmen sowie Haushalte, Gewerbe, Dienstleistung, Landwirtschaft und Kleinverbrauch sind sektorale Ziele vorgesehen . Im November 2011 wurde in Österreich das Klimaschutzgesetz (KSG) verabschiedet. Darin sind sektorale Höchstmengen vorgeschrieben, die für die Periode 2008 bis 2012 den Zielwerten der Klimastrategie 2007 entsprechen. In einer 2012 erarbeiteten Novelle des Gesetzes wurden darüber hinaus sektorale 15 Höchstmengen für die Periode 2013 bis 2020 festgelegt (siehe Abbildung 23 und Anhang 2 – Zusätzliche Informationen zum Klimaschutz). Ferner wurde im Klimaschutzgesetz ein Verfahren zur Ausarbeitung von Maßnahmen für die Einhaltung der Höchstmengen festgelegt. Die dafür notwendigen Treffen der sektoralen Verhandlungsgruppen haben 2012 stattgefunden. Mit dem Klimaschutzgesetz soll durch klare Zielvereinbarungen, Zuständigkeiten und verbindliche Regelungen bei Nichterreichung der Ziele eine konsequentere und besser koordinierte Umsetzung von Maßnahmen sichergestellt werden. Die Kostentragung bei Überschreitung des Zielpfades wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Tabelle 11: Treibhausgas-Emissionen 2005 sowie 2008–2010 in der Einteilung der KSG-Sektoren für die Periode 2013 bis 2020 ohne Emissionshandel EH (in Mio.t CO 2-Äquivalent; Werte gerundet). Quellen: Umweltbundesamt 2013a, Änderung des Klimaschutzgesetzes. Sektor Energie und Industrie 2005 2008 2009 2010 2011 Mittelwert Zielwert 2008–2011 2020 6,70 6,46 6,51 6,24 6,13 6,30 6,50 Verkehr 24,70 22,00 21,33 22,11 21,34 21,70 20,37 Gebäude 12,60 10,95 9,75 10,99 9,73 10,40 8,65 (Nicht EH) 14 http://www.energiestrategie.at/ 15 in einer geänderten Sektoreinteilung 76 Landwirtschaft 8,50 8,70 8,56 8,42 8,57 8,60 8,48 Abfallwirtschaft 2,90 2,76 2,90 2,80 2,83 2,80 2,42 Fluorierte Gase 1,60 1,64 1,52 1,70 1,73 1,60 1,45 Gesamt ohne EH 57,07 52,52 50,58 52,26 50,34 51,40 47,87 nationale Gesamtmenge 92,9 87,00 80,00 85,00 82,80 Treibhausgas-Emissionen 2005 abzüglich 16 % 49,60 Ziel 2020 unter Berücksichtigung der Ausweitung des EHBereiches 47,90 Abbildung 23: Jährliche Emissionshöchstmengen von Treibhausgasen für Österreich gemäß Klimaschutzgesetz und Änderung des Klimaschutzgesetzes für 2013 bis 2020. 77 K lima s chutzziele Tir o l Mit der Klimastrategie Tirol werden konkrete Ziele beziehungsweise Emissionsmengen von Treibhausgasen für den Zeitraum 2013 – 2020 und eine Roadmap für die Periode 2020 – 2030 für Tirol festgelegt. Diese Ziele und die Roadmap orientieren sich dabei an den internationalen und nationalen Vorgaben, berücksichtigen dabei aber die Besonderheiten Tirols und die bestehenden Programme und Zielsetzungen der relevanten Sektoren. Zu diesen gehören: Tiroler Energiestrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung 2007a) Biomasse-Versorgungskonzept (Amt der Tiroler Landesregierung 2007b) Zukunftsraum Tirol (Amt der Tiroler Landesregierung 2011a) Tiroler Aktivitätenplan (TAP): Maßnahmenbündel für die Umsetzung des Global Marshall Plans in Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung 2009a) Nachhaltigkeitsstrategie (Amt der Tiroler Landesregierung 2012a) Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (LGBl. 56/2011) Waldstrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung 2011b) Tiroler Mobilitätsprogramm 2013-2020 (Amt der Tiroler Landesregierung 2013b) Im Folgenden werden die Energiestrategie 2020, die Nachhaltigkeitsstrategie und das Mobilitätsprogramm 20132020 als die wesentlichsten Einflussgrößen auf die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den nächsten Jahren kurz dargestellt. Die übrigen angeführten Pläne und Strategien werden bei der Entwicklung des Maßnahmenkatalogs berücksichtigt. TIROLE R E NE RGIE STRAT E GIE 2020 Die Tiroler Energiestrategie gemäß Landtagsbeschluss vom 10.05.2007 ist Teil der hier entwickelten Klimastrategie (Amt der Tiroler Landesregierung 2007a). Die Energiestrategie ist mit dem Biomasse-Versorgungskonzept (Amt der Tiroler Landesregierung 2007b) abgestimmt und soll einerseits die Energieeffizienz steigern, andererseits den Anteil heimischer, erneuerbarer Energieträger am Endenergiebedarf auf 50 % erhöhen (ohne Verkehr). Die Energieeffizienz Abbildung 24: Basis-Szenario und Szenario entsprechend der Energieeffizienzrichtlinie für den Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) für Tirol. Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung 2007a. 78 soll bis 2020 jährlich um 1 % verbessert werden, das heißt angestrebt wird eine jährliche Einsparung um 1 % gegenüber dem durchschnittlichen Endenergiebedarf der fünf vorangegangenen Jahre. Diese Einsparung so ll gemittelt über alle Verbrauchersektoren erreicht werden. Im Rahmen der Energiestrategie wurden zwei Szenarien des Endenergieverbrauchs bis 2020 entwickelt ( Abbildung 24). In beiden Szenarien wird von einem Anstieg des Endenergieverbrauchs ausgegangen. Nur bei Ausschöpfen aller Potenziale, entsprechend dem Aktionsplan 16 der Europäischen Kommission, würde sich der Endenergieverbrauch gegenüber 2004 um 8 % reduzieren. Für die Monitoringberichte 2011 und 2012 wurden Ziele für 2050 aus der Studie Energieautonomie für Österreich 2050 übernommen, die wiederum an die Ziele der Europäischen Union angelehnt sind, die Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 um 80 % – 95 % zu reduzieren (Amt der Tiroler Landesregierung 2012c; 2013; Streicher et al. 2010; EC 2011c). Tirol hat sich entsprechend zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen 100 %-Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieeinsatz zu erreichen und diesen bis zum Jahr 2050 auf rund 48.000 TJ/a zu senken. Die Energiestrategie enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen die genannten Ziele erreicht werden können. Dafür wurde ein 10-Punkte-Aktionsprogramm entwickelt. Dieses wurde bei der Erarbeitung der Maßnahmen der Klimastrategie berücksichtigt. Die Energiestrategie wurde in den Jahren 2011 und 2012 evaluiert (Amt der Tiroler Landeregierung 2012c; 2013a). Die Evaluierung zeigt, dass die Ziele für 2020 wahrscheinlich erreicht werden, dass aber für die Zielerreichung 2050 noch tiefgreifende Änderungen im Energiesystem umzusetzen wären. TIROLE R M OBILIT ÄTSPROGRAM M 2013 -2020 Im Tiroler Mobilitätsprogramm für den Zeitraum 2013 bis 2020 werden Ziele für den Modal Split verglichen mit 2011 festgelegt. Der Anteil des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) soll sich landesweit um +3 % an allen Wegen erhöhen, ebenso der Radverkehrsanteil. Der Anteil des Fußgängerverkehrs soll sich um 1 % erhöhen und derjenige des motorisierten Individualverkehrs von 56,3 % im Jahr auf unter 50 % reduzieren. TIROLE R NACHHALTIGK E ITSSTRATEGIE Die Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie wurde von der Tiroler Landesregierung am 24.04.2012 beschlossen (Amt der Tiroler Landesregierung 2012a). Neben allgemeinen Zielen werden zwölf spezifische Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen benannt, mit denen übergeordnete Strategien auf internationaler und nationaler Ebene um regionale Inhalte erweitert werden. Für die Klimastrategie am relevantesten sind die folgenden Handlungsfelder: Energie – Tirol auf dem Weg zur Energieautonomie. Die Ziele entsprechen jener der Tiroler Energiestrategie, nämlich eine Senkung des Energieverbrauchs und eine verstärkte Erzeugung mittels erneuerbarer Energieträger, siehe im Detail oben. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Klimastrategie ist ein Ergebnis dieses Handlungsfeldes der Nachhaltigkeitsstrategie. 16 Mitteilung der Kommission, Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen, KOM (2006), S.545 79 Nachhaltige Mobilität. Auch für den Bereich Mobilität wird die Energieautonomie bis 2050 angestrebt; dies setzt eine starke Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr und nichtmotorisierten Individualverkehr voraus. Beim Güterverkehr bedeutet dies eine fast vollständige Verlagerung auf die Schiene. Auch müssen die Fahrzeuge emissionsarm oder –frei werden. Hier gilt es ebenso die Siedlungsstrukturen anzupassen. Die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden, sind Bestandteil dieser Klimastrategie. Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch. Konkrete Ziele werden hier nicht definiert, allerdings wird die Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand betont, wie es auch die Klimastrategie vorsieht. Natürliche Ressourcen. Der Verbrauch an natürlichen Ressourcen soll durch Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Reduktion beziehungsweise Suffizienz gesenkt werden. Auch hier werden keine konkreten Ziele benannt; die Maßnahmen sind Bestandteil der Klimastrategie. 1.2 E mis s io ns s zena r io 2020 und Ro a d ma p 2030 Derzeit liegen noch keine Tirol-spezifischen Emissionsszenarien für 2020 und 2030 vor. Im ersten Schritt wird daher ein Basis-Energieszenario entwickelt. Konsistent damit wird ein Basis-Szenario für die Emissionen von Treibhausgasen Tirols abgeschätzt. Für das Ziel-Szenario werden die für Österreich bis 2020 in der Änderung des Klimaschutzgesetzes festgelegten sektoralen Ziele auf Tirol umgelegt. Nach einem Vergleich des Basis-Szenarios mit dem Zielszenario können diese Ziele angepasst und am bitionierter gestaltet werden. Für die Entwicklung der Roadmap bis 2030 wird auf nationale Projektionen gemäß der Entscheidung 280/2004/EC zurückgegriffen ( Umweltbundesamt 2013b). Sobald spezifische Emissionsszenarien für Tirol zur Verfügung stehen, kann die Klimastrategie entsprechend angepasst werden. Ba s is -E ner gieszenar io Tir o l 2010 – 2020 Der zukünftige Energieeinsatz bestimmt wesentlich die Entwicklung der Treibhausgasemissionen. Zur sachgerechten Interpretation und Analyse der Trends ist somit ein Basis-Energieszenario notwendig. Da die Datensätze von Energie- und Emissionsszenario konsistent sein müssen, wurde das Energieszenario auf Grundlage nationaler Ergebnisse aus Projekten des Umweltbundesamts für das BMLFUW und den Klima- und Energiefonds berechnet. METHO DE Der Energiebedarf des Landes Tirol wurde aus den Energieszenarien für Österreich berechnet. Für die wesentlichen Annahmen und die Vorgehensweise wird auf den Synthesebericht des Projekts und die Detailberichte der Expertenorganisationen verwiesen (AEA 2013; EEG 2013; TU-Graz 2013; Umweltbundesamt 2013c; WIFO 2013). Das Disaggregieren auf das Land Tirol erfolgte anhand der durchschnittlichen Anteile Tirols am Energiebedarf Österreichs über die Bundesländerenergiebilanz für die Jahre 2005 bis 2011 (Statistik Austria 2012b). Dieser Anteil wurde für jeden Energieträger in jedem Sektor berechnet und von 2012 bis 2020 konstant fortgeschrieben. Der Durchschnitt der letzten sechs Jahre wurde herangezogen, um den Einfluss meteorologischer Bedingungen und kurzfristiger Ereignisse abzuschwächen. BRUTTO I NLANDSVERBRAUCH 80 Der Bruttoinlandsverbrauch (BIV) Tirols (siehe Abbildung 25) verändert sich im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2011 um 8,3 PJ (+8 %), wobei zu beachten ist, dass der Verbrauch für Raumheizung (Haushalte) im Jahr 2011 witterungsbedingt relativ gering ausfiel. Nimmt man den durchschnittlichen Bruttoinlandsverbrauch der Jahre 2005 - 2011, um den Effekt zu glätten, erhöht dieser sich um nur 7,0 PJ. Der den Umwandlungsverlusten entsprechende Betrag aus Umwandlungseinsatz minus Umwandlungsausstoß, inklusive des Verbrauchs des Sektors Energie und Industrie sowie Transportverluste geht zwischen 2011 und 2020 um -1,5 PJ zurück. Bruttoinlandsverbrauch Tirol bis 2020 Bruttoinlandsverbrauch (PJ) 120 100 80 Umwandlungsverluste 60 Transportverluste 40 nicht-energetischer Verbrauch Eigenverbrauch des Energiesektors Energetischer Endverbrauch 20 0 Durchschnitt 20052011 2015 2020 Abbildung 25: Energieszenario Bruttoinlandsverbrauch Tirol bis 2020 mit Durchschnittsbasisjahr 2005-2011. ENDENERGI EVERBRAUCH NACH SEKTO REN Der Endenergieverbrauch, gesplittet nach Sektoren (Abbildung 26) weist im Vergleich 2011 zu 2020 im Basis-Szenario nur geringe Unterschiede auf. Der Verkehr bleibt auch 2020 mit 46 % (leichter Anstieg um 6,8 PJ auf insgesamt 46,3 PJ) der wichtigste Energieverbraucher in Tirol. Der Gebäudesektor verzeichnet eine leichte Reduktion um -1,6 PJ auf insgesamt 29,3 PJ. Der Endenergieverbrauch im Industriesektor steigt von 19,7 PJ auf 23,3 PJ leicht an. Der Landwirtschaftssektor verzeichnet einen relativ konstanten Endenergieverbrauch, der von 1,5 PJ auf 1,7 PJ im Jahr 2020 ebenfalls leicht ansteigt. 81 Abbildung 26: Endenergieverbrauch Tirols in der Einteilung der Sektoren nach dem Klimaschutzgesetz für die Jahre 2011 und 2020 im Basis-Szenario. ENDENERGI EVERBRAUCH NACH ENERGI ETRÄGERN (I NKLUSI VE VERKEHR) Abbildung 27: Endenergieverbrauch Tirols nach Energieträgern 2010–2020. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte ab 2012 aus dem Szenario. 82 Die fossilen Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Kerosin) dominieren den Endenergieverbrauch. Weitere wichtige Energieträger sind elektrische Energie (Strom), gefolgt von Heizöl, Erdgas, Biomasse und Fernwärme (siehe Abbildung 27 und Anhang). Kohle, Umgebungswärme und brennbare Abfälle nehmen eine untergeordnete Rolle ein. ANTEI L ERNEUERBARER ENERGI ETRÄGER LAUT BASI S-SZENARI O Der Anteil erneuerbarer Energieträger beträgt im Jahr 2020 41,8%. Aufgrund der verpflichtenden Umsetzung des Ökostromgesetzes 2012 (BGBl. I Nr. 75/2011) wurden im Basis-Szenario Zunahmen an erneuerbaren Energieträgern angenommen. Abbildung 28: Erneuerbare Energieträger in Tirol, Veränderungen im Jahr 2020 gegenüber dem Durchschnitts -Basiswert 2005 -2011 im Basis-Szenario. Abbildung 28 zeigt die Entwicklung erneuerbarer Energieträger bis 2020 mit dem Durchschnitt von 2005 - 2011 als Basisjahr. In dieser Betrachtung steigt die Energiegewinnung aus Photovoltaik von 0,01 PJ auf 0,12 PJ. Wasserkraft steigt von 21,8 PJ auf 24,9 PJ (+14 %), der Umwandlungseinsatz Umgebungswärme17 steigt von 0 PJ auf 0,01 PJ, der Umwandlungseinsatz Biomasse18 wächst um 1,9 PJ (von 4,7 PJ auf 6,6 PJ). Der Endverbrauch Umgebungswärme steigt von 0,9 PJ auf 1,3 PJ und der Endverbrauch Biomasse von 10,2 PJ auf 12,4 PJ. ABW EI CHUNG ZUM ENERGI E-ZI EL Endenergieverbrauch Das Land Tirol strebt die Erhöhung des Endenergieverbrauchs von 15 % (Basis-Szenario) beziehungsweise 3 % (Effizienz-Szenario) zwischen 2004 und 2020 an. Laut Szenario wird der Endenergieverbrauch um nur 0,06 % ansteigen 17 Umwandlungseinsatz Umgebungswärme ist die eingesetzte Energie aus Geothermie und So larenergie 18 Umwandlungseinsatz Biomasse ist die eingesetzte Energie aus Biomasse, z.B. Fernwärme 83 (siehe Tabelle 12). Die Szenarienwerte aus der Energiestrategie werden damit sowohl relativ als auch absolut deutlich unterschritten und das Ziel um 14,9 beziehungsweise 2,9 %-Punkte übererfüllt. Tabelle 12: Vergleich des Szenarios für den Endenergieverbrauch (exklusive Verkehr) aus der Energiestrategie Tirol und dem Basis-Szenario. Angaben in PJ. 2004 2020 Änderung 2004-2020 Energiebilanz 1970 - 201119 54,13 Energiestrategie Tirol – 60,00 69,00 15,00 % 60,00 61,80 3,00 % 54,13 54,16 0,06 % Basis-Szenario Energiestrategie Tirol – Effizienz-Szenario Basis-Szenario Anteil erneuerbarer Energieträger Das Land Tirol hat sich für das Jahr 2020 als Ziel gesetzt, einen Anteil von 34 % mit erneuerbaren Energieträgern am Bruttoendenergieverbrauch zu erreichen. Laut Szenario beträgt dieser Anteil im Jahr 2020 41 %. Das Ziel wird somit um 8 %-Punkte übererfüllt. In der Energiestrategie Tirol wird das Ziel formuliert, die Energieaufbringung mit heimischen, erneuerbaren Energieträgern auf über 50 % des Endenergiebedarfs (exklusive Verkehr) zu erhöhen. Wenn die anrechenbaren erneuerbaren Energieträger ohne jene im Verkehr verwendeten Energieträger herangezogen werden, ergibt sich bereits für das Jahr 2005 ein Anteil von 54 %, von 63 % für das Jahr 2011 und von 72 % für das Szenariojahr 2020. Das Ziel wird unter dieser Voraussetzung somit deutlich übererfüllt. Einsparung des Endenergiebedarfs Als weiteres Ziel geht aus der Energiestrategie Tirol hervor, dass eine jährliche Einsparung von 1 % des durchschnittlichen Endenergiebedarfs der vergangenen fünf Jahre bis zum Jahr 2020 anzustreben ist. Der energetische Endverbrauch Tirols sinkt zwischen 2005 und 2011 um 8 %, steigt aber laut Szenario danach wieder und liegt im Jahr 2020 um 1 % über dem Wert von 2005. Das Ziel wird somit nicht erreicht. Ba s is -E mis sio nss zena rio Tir o l 2010 – 2020 In diesem Kapitel wird erläutert, wie bei der Berechnung der Tiroler Emissionsszenarien aufbauend auf das BasisEnergieszenario vorgegangen wurde. Zusätzlich wird auf Ergebnisse und Zielerreichung eingegangen. M E THODE 19 Statistik Austria, 2012a 84 Die Emissionen des Landes Tirol wurden aus dem Emissionsszenario für Österreich abgeleitet, das an die Europäische Kommission im März 2013 übermittelt wurde. Dabei ist das Szenario with existing measures (mit bestehenden Maßnahmen) berücksichtigt worden. Dieses Szenario berücksichtigt die Reduktionseffekte von bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie die erwarteten technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Für die wesentlichen Annahmen und die Vorgehensweise des Österreich-Szenarios wird auf den Projektbericht verwiesen (Umweltbundesamt 2013b). Die generelle Methode beruht auf dem Ansatz die Anteile der Emissionen des Landes Tirols am Österreich-Szenario zu ermitteln. Zunächst wurde der Anteil der Emissionen des Landes Tirols an den österreichischen Gesamtemissionen auf Basis der Bundesländerinventur (Umweltbundesamt 2012b) berechnet, wobei der durchschnittliche Anteil der Jahre 2005 bis 2010 herangezogen wurde, um den Einfluss meteorologischer Bedingungen und kurzfristiger Ereignisse möglichst gering zu halten. Diese Anteile wurden für jeden Sektor und jedes Treibhausgas im höchstmöglichen Detail des Österreich-Szenarios gesondert berechnet. Das Emissionsszenario des Landes Tirols ergibt sich durch die Berechnung der jeweiligen sektoralen Anteile am Österreich-Szenario. E RGE BNISSE Die Ergebnisse liegen in der Einteilung nach dem Klimaschutzgesetz 2011 (KSG) vor. Im Sektor Energie und Industrie sind die Emissionen der Emissionshandelsbetriebe schraffiert dargestellt. Im Sektor Verkehr ist der Kraftstoffexport in Fahrzeugtanks (KEX), oft auch als Tanktourismus bezeichnet, getrennt ausgewiesen. Die vorliegende Projektion zeigt für Tirol im Basis-Szenario einen leicht sinkenden Trend für Treibhausgase bis 2020 (-2,1 % verglichen mit 2010; siehe Abbildung 29). 85 Abbildung 29: Treibhausgas-Emissionen Tirols gesamt und nach Sektoren 2010–2020 im Basis-Szenario. KEX: Kraftstoffexport im Tank. Demnach nehmen die Emissionen vom Sektor Verkehr (+5,1 %) und der Landwirtschaft (+3,2 %) zu. Für die Emissionen der restlichen Sektoren ist ein abnehmender Emissionsverlauf projiziert: Energie und Industrie nehmen bis 2020 um -1,7 %, Gebäude um -14,4 %, Abfallwirtschaft um -42,5 % und F-Gase um -7,8 % ab. In Bezug auf die Emissionsanteile nach Treibhausgasen wird sich bis 2020 voraussichtlich wenig ändern: Abbildung 30 zeigt, dass auch im Jahr 2020 das Treibhausgas CO 2 mit einem Anteil von 84 % dominieren wird (2010 waren es 82 %, siehe Abbildung 19). Abbildung 30: Anteile 2020 nach KSG-Sektoren und Gasen im Basis-Szenario. KEX: Kraftstoffexport im Tank. Aus Abbildung 30 geht hervor, dass der Sektor mit den höchsten Emissionen auch im Jahr 2020 der Verkehr mit einem Anteil von 49 %, ist. Mehr als die Hälfte davon (55 %) entfällt auf den Kraftstoffexport im Fahrzeugtank, das sind 27 % der Tiroler Gesamtemissionen. Der Anteil des Kraftstoffexports bleibt somit in etwa auf gleichem Niveau (2010 waren es 54 % vom Sektor Verkehr). Ein Fünftel der Emissionen entfällt in Tirol auf den Sektor Energie und Industrie (inklusive Emissionshandel), der Emissionsanteil der Gebäude beträgt 16 % und jener der Landwirtschaft 11 %. Abfallwirtschaft und F-Gase tragen nur zu je 2 % an den Treibhausgas-Emissionen Tirols bei. Ziels zena r io Tr eibha usg as -Emiss ionen 2020 In der Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) 2013 (siehe auch Kapitel E1.1) wurden sektorale Emissionshöchstmengen für die Periode 2013 - 2020 festgelegt. Diese Höchstmengen wurden entsprechend den Anteilen Tirols an den jeweiligen sektoralen Gesamtemissionen auf Tirol umgelegt. Zu beachten ist, dass es sich dabei ausschließlich um 86 jene Emissionen handelt, die nicht dem zukünftigen Emissionshandel unterliegen, der ab dem Jahr 2013 in erweiterter Form in Kraft tritt. M E THODE Die Zielpfade des jeweiligen Klimaschutzgesetz-Sektors ab dem Jahr 2013 wurden anhand des Anteils des Landes Tirol an den Österreichischen Gesamtemissionen fortgeschrieben, wobei die Ergebnisse der Bundesländerinventur (Umweltbundesamt 2012b) als Datengrundlage dienten. Die Berechnung des Anteils je Sektor erfolgte dabei aus dem Mittelwert der Jahre 2008 - 2010. Die Emissionen der dazwischen liegenden Jahre 2011 - 2012 wurden linear interpoliert. E RGE BNISSE Abbildung 31: Emissionen von Treibhausgasen in Tirol von 2005 bis 2020 bei Umlegung der sektoralen Höchstmengen gemäß KSG, Anlage 2, auf Tirol (in Mio. t CO2 Äquivalent). Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. Das Zielszenario ergibt für Tirol eine Reduktion um 17 % gegenüber 2005 auf 4.775 kt im Jahr 2020 (siehe Abbildung 31 und Tabelle 13). Tabelle 13: Sektorale Aufteilung der Treibhausgasemissionen Tirols in den Jahren 2005, 2010 und 2020 (in Mio. t CO 2 Äquivalent). Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. 2005 2010 2020 Trend 2005 - 2020 Energie und Industrie 0,61 0,61 0,55 -9 % Verkehr 2,88 2,60 2,49 -14 % 87 Gebäude 1,19 1,01 0,88 -26 % Landwirtschaft 0,62 0,61 0,61 -2 % Abfallwirtschaft 0,33 0,23 0,13 -60 % Fluorierte Gase 0,11 0,13 0,11 -3 % Gesamt ohne EH 5,74 5,18 4,77 -17 % ABWE ICHUNG VOM ZIE L Der vorliegenden Zielvorschlag (-17 % bezogen auf 2005) ergibt für den Nicht-Emissionshandelsbereich Tirols eine zu erreichende Emissionsmenge von 4.775 kt CO2-Äquivalent im Jahr 2020. Das sind um 969 kt weniger Treibhausgas-Emissionen als im Jahr 2005 (5.744 kt). Das Basis-Szenario (siehe oben) zeigt für das Jahr 2020 Treibhausgas-Emissionen in der Höhe von 5.094 kt CO2Äquivalent, was eine Überschreitung des Zielvorschlages um 319 kt bedeutet. Die auf Basis des Klimaschutzgesetzes heruntergebrochenen sektoralen Ziele wurden in den Sektoren Verkehr und Abfall noch nachträglich angepasst. Der Zielwert für den Sektor Abfallwirtschaft wurde gesenkt, da der durch das Klimaschutzgesetz abgeleitete Wert für Tirol schon im Basis-Szenario erreicht worden wäre. Grund dafür ist, dass es österreichweit zahlreiche Abfallverbrennungsanlagen gibt, in Tirol jedoch keine einzige Anlage existiert und dadurch keine Emissionen aus Abfallverbrennung anfallen. Außerdem gehen durch bereits bestehende Maßnahmen die Emissionen von Deponien zurück. Um das Gesamtziel nicht zu verändern, wurde der Zielwert für den Verkehrssektor erhöht, da dieser Sektor generell schwerer zu beeinflussen ist und aufgrund der Tiroler Durchzugs-Verkehrslage ein weniger ambitioniertes Ziel realistischer ist. Das Zieleszenario für den Gebäudesektor leitet sich für Tirol aus den zwischen den Bundesländern besprochenen Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes für den Sektor Raumwärme ab. Das Referenzszenario leitet sich aus dem nationalen WEM-Szenario With Existing Measures gemäß EU Monitoring Mechanismus ab. Da die, im Rahmen der Klimaschutzgesetz-Verhandlungsgruppe Gebäude, vereinbarten Maßnahmen weitgehend EU Verpflichtungen entspricht, beziehungsweise die Bundesländer von sinkenden Budgets/sinkender Inanspruchnahme der Wohnbauförderung ausgegangen sind, entspricht das Zielszenario etwa dem Referenzszenario. 20 Anmerkung zur Wohnbauförderung: Wenn das Volumen der Wohnbauförderung nicht gesteigert wird, erscheint ein Anheben der Sanierungsrate so gut wie unmöglich, außer es kommt zu einer deutlichen Verlagerung vom Neubau hin zur Sanierung. Sinkt das Gesamtvolumen der Wohnbauförderung, ist es besonders von Bedeutung, an welcher Stelle stärker reduziert wird, beim Neubau oder bei der Sanierung. Die folgenden drei Rahmenbedingungen bewirken bis 2020 mit ziemlicher Sicherheit eine abnehmende Tendenz des Verhältnisses zwischen dem Einsatz öffentlicher Mittel gegenüber der CO 2-Reduktion: 20 Durch wachsenden Anteil der Sanierung von Gebäuden mit mittlerem Heizwärmebedarf und besserem Jahresnutzungsgrad der Heizungen beziehungsweise CO 2-ärmeren Energieträgern: Neubauten ohne Förderung setzten ebenfalls verstärkt CO 2-arme Energieträger ein, wodurch der Effekt des Neubaus mit Förderung vermindert wird. Steigende Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von neuen und umfassend sanierten Gebäuden durch die Gebäuderichtlinie bis 2020. Aufgrund der die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen, durch welche letztlich immer mehr Privataushalte mit Wohnb edarf oder sanierungsbedürftigem Eigenheim beziehungsweise Eigentumswohnung auch mit Förderung zu wenig Mittel/zu wenig Anreize für Gebäudeinvestitionen haben. 88 Für die Zielerreichung ist es somit jedenfalls notwendig, dass alle Maßnahmen der Tiroler Klimastrategie konsequent umgesetzt werden und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen von Seiten der EU und vom Bund rechtzeitig gesetzt werden. 1.3 Vis io n für d ie Ro a d ma p 2030 Zur Erreichung des 2 °C Ziels müssen die Industrienationen bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 % – 95 %, gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 reduzieren. Für Tirol – wie auch für alle anderen Bundesländer und die EU insgesamt – bedeutet dies einen massiven Umbau des Energie- und Verkehrssystems, aber auch der Lebensgewohnheiten. Abbildung 32 veranschaulicht die notwendige Entwicklung der Treibhausgasemissionen für die EU. Abbildung 32: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Europa zur Erreichung des 2 °C Ziels. Quelle: EC 2011a. E ur o p ä is che Unio n Auf europäischer Ebene wird derzeit ein Vorschlag für den Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 erarbeitet, mit dem die Zielvorstellungen der EU für langfristige internationale Klimaziele festgelegt, aber auch Investitionssicherheit für die Wirtschaft und bei der Erneuerung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur hergestellt werden soll (EC 2013a). Dieser Fahrplan soll auch mit dem Fahrplan 21 für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO 2-armen Wirtschaft bis 2050, dem Energiefahrplan 22 2050 und dem Weißbuch 23 zur Verkehrspolitik übereinstimmen (EC 2011a; 2011b; 2011c). In den letztgenannten Fahrplänen wird von einer Reduktion der Treibhausgase bis 2030 um 40 % gegenüber 1990 ausgegangen; der Anteil an erneuerbaren Energien soll in der EU auf 30 % steigen. Für den Fahrplan bis 2030 wurde im Frühsommer von der Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Am 18.12.2013 21 http://ec.europa.eu/clima/policies/roadmap/index_en.htm 22 http://ec.europa.eu/energy/energy2020/roadmap/index_de.htm 23 http://ec.europa.eu/transport/themes/strategies/2011_white_paper_en.htm 89 Entwicklung der THG-Emissionen – Szenario mit zusätzlichen Maßnahmen 100 1 A 1 Energieversorgung 90 Emissionen [Mio. t CO2-Äquivalent] 1 A 2 Industrie 80 70 1 A 3 Transport 60 1 A 4 & 1 A 5 Kleinverbrauch / Sonstige (Militär) 50 1 B Fugitive Emissionen 40 2 Prozessemissionen 30 3 Lösemittel 20 4 Landwirtschaft 10 0 1990 6 Abfall 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Quelle: Umweltbundesamt Abbildung 33: Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen nach Sektoren, Szenario mit zusätzlichen Maßnahmen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung 2010). Dieses Innovationsziel orientiert sich an dem 80 % Ziel der EU b is 2050. wurde das reference szenario 2013: EU energy, transport and GHG emission trends to 2050 24 vorgestellt (EC, 2013c). Für Österreich wird auch mit den derzeit geplanten zusätzlichen Maßnahmen von einer Stagnation der Treibhausgasemissionen ausgegangen (Abbildung 33, Umweltbundesamt 2013b). Einige Bundesländer25 haben hingegen ambitioniertere Ziele. Das Land Salzburg möchte die Emissionen bis 2030 um 50 % reduzieren und den Anteil an Erneuerbaren auf 65 % steigern (um 2050 klimaneutral und energieautonom zu werden; Amt der Salzburger Landesregierung 2013). Auch das Land Steiermark hat sich in Anlehnung an die Ziele der EU ein Basis-Ziel von -25 % gegenüber 1990 (-28 % gegenüber 2005) und ein Innovationsziel-Szenario von -47 % gegenüber 1990 (-49 % gegenüber 2005) gesetzt In der Energiestrategie Tirol wird ein Zielpfad für die Entwicklung des Endenergieeinsatzes und des Anteils an erneuerbaren Energieträgern vorgegeben (Amt der Tiroler Landesregierung 2013a, siehe Abbildung 34). Demnach soll der Bruttoendenergieverbrauch von fossilen Energieträgern bis 2030 auf etwa 40.000 TJ abnehmen. Bei einer gleichmäßigen Reduktion der fossilen Energieträger folgt daraus eine Abnahme der Treibhausgasemissionen um 1.560 kt auf 3.640 kt im Jahr 2030 (verglichen mit 2010). Dies bedeutet eine Reduktion von -37 % im Vergleich zu 2005. Gegenüber dem Bruttoendenergieverbrauch von fossilen Energieträgern und damit auch von Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 bedeutet dies allerdings nur eine Reduktion von grob geschätzt -15 %, da sich der Endenergieverbrauch nach 1990 stark erhöht und 2005 sein Maximum erreicht hat (siehe auch Abbildung 20). Dieser Anstieg ist vor allem auf den Verkehrsbereich und hier wiederum auf den Kraftstoffexport zurückzuführen. 24 http://ec.europa.eu/clima/policies/2030/documentation_en.htm 25 Das Klimaschutzprogramm Wien weist nur Ziele bis 2020 auf. 90 Abbildung 34: Endenergieeinsatz 1962 bis 2011 sowie auf dem Bruttoendenergieverbrauch basierende Ziele für 2020 und 2050 in Tirol. Amt der Tiroler Landesregierung, 2013a. Das Umweltbundesamt hat explorative Arbeiten zu der Fragestellung gemacht, durch welche Maßnahmen sich Treibhausgas-Emissionen in einem Ausmaß bis 2030 reduzieren lassen, die mit den Reduktionserfordernissen des Energiefahrplans kompatibel sind. Für die Berechnung der Roadmap 2030 wurde der Einfluss der Umsetzung folgender Maßnahmen berücksichtigt: Verkehr: o Anpassung der Kraftstoffpreise an das Niveau des Auslands o Verstärkte Förderung von Elektromobilität o CO2-Grenzwerte für Dienstwagenflotten o Erweiterung der klima:aktiv mobil Klimaschutzinitiative - klima:aktiv mobil für alle! o Teilelektrifizierung von Verdichterstationen (21 % ab 2017; 50 % bis 2030) o Verpflichtende thermisch-energetische Sanierung o Verpflichtende Erneuerung der Hauptheizung in IG-L Sanierungsgebieten und im Rahmen einer Klima- und Energieraumplanung Gebäude: 91 o Einschränkung des Ausbaues und der Wiedernutzung von Erdgas (außer IG-L Maßnahme des Bundeslandes) o CO2-Abgabe in Höhe von 70 €/ t CO2 o Strom: Energieeffizienzgesetz Auswirkung auf Geräte Energie und Industrie: o Verstärkte Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes o Verstärktes Ökostromgesetz 2020 – 2030: Wind + 15 PJ; PV + 9 PJ im Vergleich zum Szenario with additional measures (WAM) Biomasse/-gas bleibt auf Kapazität 2020 o Mehr industrielle Wärme aus Abwärme und Solarthermie o Höhere Zertifikatspreise von 50-70€/t CO2 o Strom: Energieeffizienzgesetz Auswirkung auf Geräte Höhere Zertifikatspreise von 50-70€/t CO2 Bei konsequenter Umsetzung aller oben angeführten Maßnahmen könnten demnach die Emissionen bis 2030 um weitere 1,13 Millionen Tonnen CO 2-Äquivalente (entspricht 23,7 %), verglichen mit 2020, eingespart werden. Die Gesamteinsparung verglichen mit 2005 wäre 37 %. Diese zusätzlichen Maßnahmen zeigen die maximalen Möglichkeiten der Emissionseinsparung auf und sind für Gesamtösterreich konzipiert, können jedoch an die Möglichkeiten und Gegebenheiten Tirols angepasst werden. Tabelle 14: Überblick über die sektoralen Emissionsziele 2020 und 2030 aus dem Basis-Szenario, dem Zielszenario 2020 sowie der Roadmap 2030 (in Mio. t CO 2-Äquivalent). Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. Emissionen Basis-Szena- Zielszenario Basis-Szena- 2005 rio 2020 2020 rio 2030 0,61 0,59 0,55 0,65 0,45 Verkehr 2,88 2,74 2,49 2,76 1,96 Gebäude 1,19 0,87 0,88 0,67 0,42 Landwirtschaft 0,62 0,64 0,61 0,65 0,62 Fluorierte Gase 0,33 0,11 0,11 0,09 0,09 Abfallwirtschaft 0,11 0,13 0,13 0,11 0,11 Gesamt ohne EH 5,74 5,09 4,77 4,93 3,64 Energie und Roadmap 2030 Industrie 92 1.4 Sekto r a le Ab weichung K lima s chutzziele Tabelle 15 zeigt die sektorale Abweichung der prognostizierten Treibhausgasemissionen mit bestehenden Maßnahmen vom errechneten Zielwert sowie die Auflistung der Sektoren nach der Höhe der Abweichung. Die höchsten Anstrengungen sind im Sektor Energie und Industrie erforderlich, gefolgt von Verkehr und Landwirtschaft. In den Sektoren Gebäude und F-Gase reichen die bestehenden Maßnahmen aus, um das vom Klimaschutzgesetz abgeleitete Ziel für Tirol zu erreichen. Tabelle 15: Überblick über die sektoralen Emissionsziele 2020 aus dem Basis- und Ziel-Szenario im Vergleich mit den sektoralen Treibhausgas-Emissionen 2010 (in Mio. t CO 2-Äquivalent. EH: Emissionshandel) und Abweichung des Ziel-Szenarios vom Basis-Szenario. Quelle: Umweltbundesamt, Änderung des Klimaschutzgesetzes. 2010 Basis-Szenario 2020 Zielszenario 2020 Abweichung Verkehr 2,60 2,74 2,49 -9 % Energie und Industrie 0,61 0,60 0,55 -6 % Landwirtschaft 0,61 0,64 0,61 -5 % Gebäude 1,01 0,88 0,88 - Fluorierte Gase 0,13 0,11 0,11 - Abfallwirtschaft 0,23 0,13 0,13 - Gesamt ohne EH 5,18 5,09 4,77 -6% 93 2 Maßnahmen zum Klimaschutz 2.1 Üb er b lick d er M a ßna hmen zum K lima s chutz Der Maßnahmenkatalog zur Erreichung des Tiroler Klimaschutzziels besteht aus den in Tabelle 16 aufgelisteteten bisher umgesetzten und zukünftig geplanten Maßnahmen: Tabelle 16: Liste der verwendeten Codierungen der Maßnahmen für die Sektoren nach dem KSG. Sektor Codierung Titel der Maßnahme Energie und Industrie M-KS-EI.01 Förderung von Energiesparmaßnahmen in Betrieben M-KS-EI.02 Beratungsaktion Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen M-KS-EI.03 Förderung von Biomasse-Anlagen und Nahwärmeverteilnetzen >4 MW M-KS-EI.04 Tiroler Umweltberatungsförderung M-KS-EI.05 Ausbau- und Optimierungsprogramm Wasserkraft M-KS-EI.06 Nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte M-KS-EI.07 Beratungsprogramm zur Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben M-KS-EI.08 Photovoltaik-Offensive M-KS-EI.09 Ausbau erneuerbarer Energieträger M-KS-VK.01 Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs M-KS-VK.02 Aktionsprogramm Immissionsschutzgesetz-Luft M-KS-VK.03 3 3 Mobilitätsprogramm 2008 – 2012 M-KS-VK.04 S-Bahn in Tirol M-KS-VK.05 iMonitraf! M-KS-VK.06 Radkonzept für Tirol M-KS-VK.07 Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs M-KS-VK.08 Verlagerung des Alpenquerenden Verkehrs M-KS-VK.09 Tourismusoffensive Bahn M-KS-VK.10 Elektrifizierung der Außerfernbahn nach Pfronten M-KS-GB.01 Förderung von Pelletkaminöfen Verkehr Gebäude 94 Landwirtschaft M-KS-GB.02 Förderung von Solaranlagen M-KS-GB.03 Wohnhaussanierung (Wohnungen, Wohnhäuser, Wohnheime) und Heizungsanlagen im Zuge der Wohnbauförderung M-KS-GB.04 Energiesparmaßnahmen in Betrieben M-KS-GB.05 Förderprogramm Tirol heizt CO2-neutral M-KS-GB.06 Sanierungsoffensive Tirol renoviert M-KS-GB.07 Ausbau effizienter Nah- und Fernwärme Tiroler Wärmenetze M-KS-GB.08 Energie-Raum-Tirol M-KS-GB.09 Impulse für den Tiroler Klimaschutz M-KS-LW.01 Abdeckung von Güllelagern M-KS-LW.02 Erhöhung der Grundfutterqualität M-KS-LW.03 Beratung zum aktiven Weidemanagement M-KS-LW.04 Regionale Vermarktungsprojekte M-KS-LW.05 Ausbildung im landwirtschaftlichen Schulwesen M-KS-LW.06 Abdeckung Güllebehälter, zusätzlich Förderung der Überdachung von Festmistlagern sowie die Aufrüstung bestehender Anlagen M-KS-LW.07 Bewahrung der flächendeckenden Grünland- und Almenbewirtschaftung M-KS-LW.08 Limitierung des Tierbesatzes je Flächeneinheit M-KS-LW.09 Weitere Forcierung von Direktvermarktung und Agrarmarketing Tirol. Gezielte Marketingmaßnahmen werden gesetzt Abfallwirschaft M-KS-LW.10 Klimaschutz im landwirtschaftlichen Schulwesen M-KS-LW.11 Bodennahe Gülleausbringung M-KS-AW.01 Umsetzung der Deponieverordnung 1996 M-KS-AW.02 Umsetzung der Deponieverordnung 2008 M-KS-AW.03 Umsetzung der Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle M-KS-AW.04 Abdeckung von Gärrestlagern der Anlagen die biogene Abfälle behandeln M-KS-AW.05 Sammlung von gebrauchtem Altspeiseöl und –fett 95 Sektorübegrei- M-KS-AW.06 Förderung von ReUse, Aufbau eines ReUse Netzwerks M-KS-AW.07 Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen M-KS-AW.08 Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch bewusstseinsbildende Maßnahmen M-KS-SÜ.01 Klimaschutzprogramm Tirol 2013 - 2020 M-KS-SÜ.02 Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung M-KS-SÜ.03 Green Events Tirol fend Fluorierte Gase Die F-Gas-Regulation der EU zur Reduktion des Einsatzes und Ausstoßes von F-Gasen wurde auf nationaler Ebene umgesetzt. Weitere Maßnahmen auf Landesebene sind nicht vorgesehen. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen detailliert beschrieben und analysiert. 2.2 E ner g ie und Ind us tr ie (E I) Der Energie- und Industriesektor umfasst Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern fördern sollen. Ana lys e und E va luier ung b es tehend er M a ßna hmen Im Folgenden werden für den Sektor Energie und Industrie die wesentlichen Maßnahmen, die bereits gesetzt wurden, erläutert. Maßnahme M-KS-EI.01 - Förderung von Energiesparmaßnahmen in Betrieben Die Maßnahme umfasst drei Teilbereiche: 1. Teilbereich Energiesparen durch z.B. Wärmerückgewinnung, Heizungs- beziehungsweise Beleuchtungsoptimierung, Induktionsherde 2. Teilbereich Thermische Gebäudesanierung, z.B. Dämmung, Fenstertausch, Verschattungssysteme 3. Teilbereich Solaranlagen, Wärmepumpen Maßnahmentyp Fiskal 96 Art / Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Unterstützung von Vorhaben der Tiroler Klein- und Mittelbetriebe bis max. 250 MitarbeiterInnen und max. Jahresumsatz von 50 Mio. €. Energie einsparen oder erneuerbare Energieträger nutzen. (Emissions-)Wirkung 1. Teilbereich: 719,3 t CO2 Äq. (2011 und 2012) 2. Teilbereich: 4.315,4 t CO2 Äq. 3. Teilbereich: 475,5 t CO2 Äq. Wirkung auf andere Umweltziele Geringe Wirkung auf Luftschadstoffe Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten 1. Teilbereich: 289.569€ + 91.842€ (2011 + 2012) 2. Teilbereich: 3.146.199€ + 984.395€ (Bund / Land) 3. Teilbereich: 164.132€ + 57.874€ Zeitpunkt Implementierung 1995 beziehungsweise 01.5.2011 – 30.06.2014 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 1995 – 30.06.2014 Zusammenhang mit Gesetzgebung / Pro- - grammen; Referenz Zielgruppe(n) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Weitere Informationen Amt der Tiroler Landesregierung (2013a) Analyse: Die Maßnahme ist eine Zusatzförderung in Höhe von 30 % der Bundesförderung (KPC). Damit wird einerseits die Einsparung von Energie gefördert, andererseits der Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Die Förderung der thermischen Gebäudesanierung für Betriebsgebäude ist besonders relevant. Die Maßnahme sollte über 2014 hinaus weitergeführt werden. Maßnahme M-KS-EI.02 - Beratungsaktion Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen Die Revitalisierung (Ertüchtigung) bestehender Kleinwasserkraftanlagen stellt dabei einen ressourcenschonenden Weg zur Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft dar. 97 Maßnahmentyp Information Art/Beschreibung der Instrumente Aktion für verstärkte Beratung Ziele Steigerung Stromproduktion aus Wasserkraft (Emissions-)Wirkung Information nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Keine Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten rund 100.000€ für Förderstufe I rund 175.000€ für Förderstufe II Zeitpunkt Implementierung 02.2011 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 02.2011 – 31.03.2014 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- - men; Referenz Zielgruppe(n) Sämtliche BetreiberInnen Tiroler Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung bis zu 10 MW Weitere Informationen Amt der Tiroler Landesregierung (2013a) Analyse: Die Fördermaßnahme sollte um eine Investitionsförderung erweitert werden. Maßnahme M-KS-EI.03 - Förderung von Biomasse-Anlagen und Nahwärmeverteilnetze >4 MW Gefördert werden hierbei vor allem die Heizzentrale inklusive maschineller Einrichtung, Lagerhalle und das Wärmeverteilernetz aber auch thermisch gekoppelte Solaranlagen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz beziehungsweise Energieeffizienz bei der Energieerzeugung sowie die Umsetzung eines QM-Systems für Heizzwecke. Dies umfasst sowohl die Errichtung von neuen örtlichen Biomasse-Nahwärme-Anlagen > 4 MW, also auch Netzwerweiterungen von bestehenden Biomasse-Wärmeverteilnetzen > 4 MW (Umgesetztes Projektbeispiel: Fernwärmeversorgung Wattens). 98 Maßnahmentyp Fiskal, ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern (Emissions-)Wirkung Hoher lokaler kurzfristiger Treibhausgas-Reduktionseffekt Wirkung auf andere Umweltziele Gefahr von zusätzlichen Feinstaubemissionen Verbesserung der regionalen Ressourcennutzung und Wertschöpfung Stärkung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, wenn Produktionskriterien der Brennstofflieferanten festgelegt und geprüft werden Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Offen Zeitpunkt Implementierung 01.01.2007 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 01.01.2007 – 30.06.2014 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Heizungsanlagengesetz, Wirtschaftsförderung, Raumordnung Zielgruppe(n) Unternehmen, Vereine, Energieversorgungsunternehmen und land- beziehungsweise forstwirtschaftliche BetreiberInnen Weitere Informationen Amt der Tiroler Landesregierung (2013a) Allgemeine Informationen: http://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/infrastrukturfoerderung/biomasse/ https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/downloads/richtlinie_infra_biomasse.pdf Analyse: Zu begrüßen ist die Einbindung von Solarthermie in die Wärmenetze. Aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen geht allerdings nicht hervor, ob bei der Vergabe der Förderung bew ertet wird, ob der Standort der 99 Anlage sinnvoll gewählt ist und der Bedarf einer neuen Anlage gegeben ist. Gleiches gilt für die Versorgung mit den Energieträgern (Herkunft, Transportwege). Ähnliches gilt für die Förderung von Anlagen < 4 MW. Maßnahme M-KS-EI.04 - Tiroler Umweltberatungsförderung Die Beratungsleistungen der Wirtschaftskammer Tirol werden durch das Land Tirol mit 50 % gefördert. Diese Beratungsleistungen betreffen Potenziale im Bereich der Energieeffizienz, auch werden die Unternehmen bei Fördereinreichungen unterstützt. Das Programm versteht sich grundsätzlich auch als Vernetzungs- und Informationsplattform für sämtliche Umweltberatungsangebote in Tirol. Maßnahmentyp Fiskal Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Förderung eines ökologischen und ökonomischen Umgangs von Tiroler Unternehmen mit Natur und Umwelt mit dem Ziel einer innovativen und zukunftsweisenden Wirtschaftsweise in Tirol (Emissions-)Wirkung Information nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Keine Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 24.09.2012 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 24.09.2012 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz - Zielgruppe(n) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Weitere Informationen Amt der Tiroler Landesregierung (2013a) 100 Analyse: Auch wenn die Maßnahme nicht quantifizierbar ist, sollte sie fortgeführt werden, da sie eine wichtige Ergänzung zur betrieblichen Investitionsförderung darstellt. Die Beratung ist in mehrere verschiedene Angebote untergliedert, wodurch die Inanspruchnahme erleichtert wird. Zukünftig e M a ßna hmen d er Tir o ler K lima str ateg ie Maßnahme M-KS-EI.05 - Ausbau- und Optimierungsprogramm Wasserkraft Neubau von Anlagen und die kontinuierliche Erneuerung bestehender Wasserkraftanlagen (Revitalisierung der bestehenden Kleinwasserkraftwerke; Sanierung und Effizienzsteigerung bestehender Anlagen). Eine verstärkte Einbindung der Gemeinden bei der Planung und Realisierung von Wasserkraftprojekten sowie die Schaffung einer grundsätzlichen Möglichkeit für die Gemeinden, sich an der Errichtung und am Betrieb von Kraftwerken beispielsweise der Tiroler Wasserkraft AG zu beteiligen. Maßnahmentyp Technisch, Raumordnung, legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Noch offen; denkbar sind ein rechtlicher Rahmen für die Beteiligung an BürgerInnenkraftwerken, Förderungen oder Steuererleichterungen für die Revitalisierung von Anlagen, die Verankerung regelmäßiger Sanierung in einem Energieeffizienzgesetz Ziele Zusätzliche Produktion von 2.800 GWh/a bis zum Jahr 2036, geschätzte Umsetzung bis 2020 1.000 GWh (Emissions-)Wirkung Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger; Erhöhung der inländischen Stromproduktion; indirekte Auswirkungen auf Emissionen Wirkung auf andere Umweltziele Möglicher Zielkonflikt mit Naturschutz Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wasserwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler LHStv. Mag. Ingrid Felipe 101 Zeitpunkt Implementierung 2011 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2036 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Pkt. 5 im 10-Punkte-Aktionsprogramm zur Absicherung men; Referenz der Energiezukunft Tirols Zielgruppe(n) Energieversorgungsunternehmen, Gemeinden Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-EI.06 - Nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte Diese Maßnahme umfasst die Ausarbeitung von nachhaltigen Wärmeversorgungskonzepten unter besonderer Berücksichtigung der effizienten Niedertemperaturwärmenutzung und Einbeziehung von Abwärmenutzungen aus Industrie und Gewerbe im Sinne des Tiroler Abwärmekatasters. Maßnahmentyp Technisch, Raumordnung, legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Noch offen; denkbar sind Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, EVU und Industrie (Ausfallrisiko, Verfügbarkeit Preise), die wiederkehrende Aktualisierung des Abwärmekatasters, Verpflichtung der Gemeinden, ein Konzept zu erstellen Ziele Verstärkte Nutzung von Abwärme (Emissions-)Wirkung Wirkung hängt davon ab, welche Energieträger durch die Nutzung von Abwärme substituiert werden Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar 102 Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Raumordnung LHStv. ÖR Josef Geisler LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung Die Erstellung eines Abwärmekatasters wurde Ende 2009 beschlossen Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Der Abwärmekataster wurde erstellt, Projekte in Kundl, St. Johann, Wattens und Hall wurden bereits umgesetzt, in Brixlegg ist ein Projekt in Planung Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Pkt. 4 im 10-Punkte-Aktionsprogramm zur Absicherung men; Referenz der Energiezukunft Tirols Zielgruppe(n) Energieversorgungsunternehmen, Industrie, Gemeinden Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-EI.07 – Beratungsprogramm zur Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben Erstellen von Energie- und Klimaschutzkonzepten auf Gemeinde- und Regionalebene, Ausbau des Informations, Beratungs- und Weiterbildungsangebotes für Privatpersonen unter dem Motto Energieautonomes Tirol“ 26 zur Nutzung von Energieeffizienz und Einsparungspotenzialen. Maßnahmentyp Bewusstseinsbildung, Information Art/Beschreibung der Instrumente Beratungsprogramme Ziele Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung von Gemeinden, Betrieben und Privatpersonen (Emissions-)Wirkung Die Wirkung hängt davon ab, welche Energieträger eingespart werden Autonomie bedeutet unter anderem die Möglichkeit, sich ohne ungewollten Einfluss von außen selbst organisieren zu können. In diesem Sinne sind für die Energieautonomie Importe von Energieträgern erlaubt, wenn ihnen im Bemessungszeitraum Exporte von gleichen oder anderen Energieträgern in mindestens gleicher Höhe gegenübergestellt werden können (ausgeglichene Handelsbilanz). 26 103 Wirkung auf andere Umweltziele Durch die Einsparung fossiler Brennstoffe kann die Luftqualität verbessert werden. Die Beratung von Privatpersonen kann ein Bewusstsein für die Umwelt schaffen, das generell eine Verhaltensänderung bewirkt und sich somit auch auf andere Bereiche auswirkt. Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Energiebeauftragter des Landes Tirol Abteilung Umweltschutz LHStv. ÖR Josef Geisler LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung Information nicht verfügbar Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Pkt. 7 und 10 im „10-Punkte-Aktionsprogramm" zur Absi- men; Referenz cherung der Energiezukunft Tirols Zielgruppe(n) Gemeinden, Betriebe und Privatpersonen Weitere Informationen Das Programm ECOTirol bildet das Dach verschiedener Beratungsstellen in Tirol, die untereinander die Zuständigkeiten im Land abstimmen. ECOTirol ist das Tiroler Regionalprogramm im Rahmen der Umweltförderung Inland Maßnahme M-KS-EI.08 – Photovoltaik-Offensive Unterstützungsprogramm zur Markteinführung von Photovoltaikanlagen in Verstärkung von Maßnahmen des Bundes und der heimischen Elektrizitätswirtschaft; insbesondere Sonderförderprogramm Solar und Photovoltaik bei öffentlichen Gebäuden. Maßnahmentyp Fiskal Art/Beschreibung der Instrumente Förderung 104 Ziele Unterstützung von Photovoltaik bis zur Netzparität (Emissions-)Wirkung Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger; Erhöhung der inländischen Stromproduktion; indirekte Auswirklungen auf Emissionen Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Zusatzförderung zu kli.en: 0,5 – 1 Mio. € Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landeslandesregierung Energiebeauftragter des Landes Tirol Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht LHStv. ÖR Josef Geisler LR Mag. Johannes Tratter Zeitpunkt Implementierung Maßnahmen im Jahr 2011 und 2012 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Pkt. 8 im 10-Punkte-Aktionsprogramm zur Absicherung men; Referenz der Energiezukunft Tirols Zielgruppe (n) EigenheimbesitzerInnen Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-EI.09 – Ausbau erneuerbarer Energieträger Erneuerbare Energien werden verstärkt prioritär gefördert. Das betrifft etwa die Errichtung von Biogasanlagen, Solarkollektoren, Hackgut- und Pelletskesseln die Schaffung der Planungsgrundlagen zur Nutzung der Erdwärme bis hin zur Tiefen -Geothermie. Die Nutzung der Windkraft als ergänzende nachhaltige Energiequelle nach Maßgabe eines Kriterienkatalog Windkraft. 105 Maßnahmentyp Fiskal Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Ausbau der energetischen Nutzung von fester Biomasse von 262.500 m 3 auf 480.000 m 3 bis 2020 angegeben. (Waldstrategie (2011) und Biomasseversorgungskonzept Tirol (2007)) (Emissions-)Wirkung Information nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Erhöhte Stickoxid- und Staubemissionen durch Biomasseverbrennung, Immissionsproblematik dadurch unter Umständen negative Auswirkungen auf die Luftqualität (abhängig vom Emissionsniveau der ersetzten Heizungsanlagen) Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Energiebeauftragter des Landes Tirol LHStv. ÖR Josef Geisler LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung Information nicht verfügbar Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Arbeitsübereinkommen für Tirol men; Referenz Zielgruppe(n) Gemeinden, Genossenschaften Weitere Informationen Nutzung von Windkraft ist in Tirol auf absehbare Zeit unwahrscheinlich 106 Beitr a g d er M a ßna hmen zur E r r eichung d es Tir o ler K lima s chutzziels 2020 im E ner g ie - und Ind us tr ies ekto r Ob die bestehenden Maßnahmen ausreichen, um das Ziel 2020 zu erreichen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die Entwicklung im Bereich Energie und Industrie stark von äußeren Faktoren abhängt; bei der Industrie ist das Wirtschaftswachstum die treibende Kraft für den Energieverbrauch, bei der Energieversorgung der Strom- und Fernwärmbedarf der Sektoren Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Mit den zusätzlichen Maßnahmen ist das Erreichen des Ziels wahrscheinlich. 2.3 Ver kehr (VK ) Die Maßnahmen im Verkehrssektor zielen in erster Linie auf eine Erhöhung des Anteils des nich t motorisierten und öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr ab. Mit Hilfe von technischen, gesetzlichen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen soll der öffentliche Personen- und Güterverkehr intensiviert und attraktiver gemacht werden. Ana lys e und E va luier ung b es tehend er M a ßna hmen Im Folgenden werden für den Sektor Verkehr die wesentlichen Maßnahmen, die bereits gesetzt wurden, erläutert. Maßnahme M-KS-VK.01 – Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs Modernes Verkehrsmanagement, das darauf abzielt, die Infrastruktur bestmöglich auszunutzen. Das Grundgerüst dazu bildet die Verkehrsmanagementzentrale des Landes Tirol, kurz VMZ Tirol. Bereits umgesetzte Maßnahmen: Verkehrsabhängige Verkehrslichtsignalanlagen Blindengerechte Ausstattung der Verkehrslichtsignalanlagen Priorisierung des öffentlichen Verkehrs Dynamische Fahrgastinformation (DFI) an Haltestellen Zukünftige Maßnahmen: Verkehrsabhängige Signalprogrammauswahl Qualitätsanalyse des öffentlichen Verkehrs Berücksichtigung von Einsatzfahrzeugen Netzbeeinflussungsanlagen Dynamische Parkleitsysteme Streckenbeeinflussungsanlagen Verkehrsinformationssystem via Internet Maßnahmentyp Technisch 107 Art/Beschreibung der Instrumente Investition Ziele Beschleunigung und Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Personennah- und -regionalverkehrs (ÖPNRV) in Form von Buspriorisierung an Verkehrslichtsignalanlagen und dem Aufbau einer dynamischen Fahrgastinformation (Emissions-)Wirkung Information nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Eine mögliche Verringerung des motorisierten Individualverkehrs führt zu einer Verringerung von Luftschadstoffen und Lärm Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung Seit 2006 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Läuft noch Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Der klare politische Auftrag zur konsequenten und nach- men; Referenz haltigen Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs im allgemeinen geht unter anderem aus der Tiroler Energiestrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung, 2007a) und dem Programm nach §9a IG-L für das Bundesland Tirol (Umweltbundesamt 2007) hervor: Als energiepolitisches Ziel wird beispielsweise explizit die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs mittels geeigneter Beschleunigungsmaßnahmen genannt, als langfristige Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastungen des Verkehrs die kontinuierliche Verbesserung des ÖVAngebotes sowie die aktive Bevorrangung des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber dem Individualverkehr. Spezielles Augenmerk auf die Erfordernisse des ÖPNRV in Verdichtungsräumen wird in den Strategien zur Landesentwicklung im ZukunftsRaum Tirol (Amt der Tiroler Landesregierung, 2011a) gelegt. Auszugsweise genannt seien die Maßnahmenfelder Steuerung des Verkehrsgeschehens (Einsatz von Verkehrsmanagementsystemen), Optimierung des Verkehrsnetzes (Schaffung von Anreizen zur Mehrfachbenutzung von Pkw) und Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur (Beschleunigung des 108 ÖPNRV durch privilegierte Fahrspuren und optimale Signalsteuerung). Zielgruppe(n) BenutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel Weitere Informationen https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaet/verkehrssteuerung/ Analyse: Mit der Priorisierung des öffentlichen Verkehrs wurde bereits begonnen. Wenn damit der öffentliche Verkehr konsequent bevorrangt wird, ergeben sich daraus zwei positive Auswirkungen: die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs steigt durch mehr Information und Pünktlichkeit, der motorisierte Individualverkehr wird unattraktiver aufgrund längerer Reisezeiten und weniger verfügbarer Fläche. Maßnahme M-KS-VK.02 – Aktionsprogramm Immissionsschutzgesetz-Luft Die Maßnahme umfasst folgende gesetzliche Einschränkungen zur Verbesserung der Luftqualität mit zugleich positiven Auswirkungen auf die Emission von Treibhausgasen: Fahrverbote nach dem IG-L, Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h zur Luftreinhaltung Maßnahmentyp Legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Sektorales Fahrverbot, LKW-Nachtfahrverbot, Verbot schadstoffreicher Schwerfahrzeuge Ziele Verbesserung der Luftqualität (Emissions-)Wirkung Information nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Senkung des Ausstoßes an Stickoxiden, Feinstaub (PM 10) Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten - Zeitpunkt Implementierung Siehe Weitere Informationen Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Siehe Weitere Informationen 109 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Siehe Weitere Informationen men; Referenz Zielgruppe(n) StraßenverkehrsteilnehmerInnen Weitere Informationen Sektorales Fahrverbot Mit dieser Maßnahme sollte eine teilweise Verlagerung des schweren Güterverkehrs auf die Schiene erfolgen. Das Fahrverbot ist für die davon erfassten, bestimmten Gütergruppen nach einem Stufenplan wirksam geworden. Am 01.07.2010 ist die letzte Stufe in Kraft getreten. Allerdings musste das Sektorale Fahrverbot aufgrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 21.12.2011, Zl C-28/09 aufgehoben werden. LKW-Nachtfahrverbot Das LKW-Nachtfahrverbot trat im September 2002 in Kraft und wurde danach mehrmals angepasst. Verbot schadstoffreicher Schwerfahrzeuge Seit 2007 besteht ein Fahrverbot für alte LKW (Euro 0-2) auf der Inntalautobahn. Weitere Informationen sind in dem Programm nach §9a IG-L für das Bundesland Tirol zu finden (Umweltbundesamt 2007; 2010; 2012a) Analyse: Den Beginn des IG-L machten das LKW Nachtfahrverbot und das Verbot schadstoffreicher Schwerfahrzeuge. Diese bewirkten zunächst eine Erneuerung der Fahrzeugflotte. Mit dem Sektoralen Fahrverbot kam dann der Wechsel von der Straße auf die Schiene. Zusätzlich war auch ein entsprechendes RoLa (Rollende Landstraße) Angebot vorhanden, das den Wechsel überhaupt erst möglich machte. Allerdings war das Sektorale Fahrverbot laut EU nicht das sanfteste Mittel, um den Wechsel von der Straße auf die Schiene einzuleiten. Vor der Wiedereinführung des Sektoralen Fahrverbotes muss ein permanentes Tempolimit sowie ein EURO 3 LKW Fahrverbot umgesetzt werden. Maßnahme M-KS-VK.03 – 3 x 3 Mobilitätsprogramm 2008 – 2012 Das 3 x 3 Mobilitätsprogramm umfasst drei Programme (Gemeinden mobil, klima:aktiv mobil, Schwerpunktjahre) zur Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs mit drei Zielen (siehe „Ziele“). 110 Maßnahmentyp Bewusstseinsbildung Art / Beschreibung der Instrumente Gemeinden mobil (durchgehend laufend), Förderung über Interreg IV-A in Zusammenarbeit mit Südtirol angestrebt klima:aktiv: Klimaprogramm des Bundes, wird in Landesprojekte integriert Schwerpunktjahre (Start und Ende am autofreien Tag, 23. September jeden Jahres): darunter z.B. 2007/2008: Radschwerpunkt; weitere mögliche Themenschwerpunkte: Sprit sparend Fahren, Fußverkehr, Öffentlicher Verkehr, etc. Jedes Projekt wird immer an alle Zielgruppen angepasst und erhält somit eine breite Streuung. Ziele Erhöhung des Anteils des Öffentlichen Verkehrs um +3 % an allen Wegen in Tirol Erhöhung des Radverkehrsanteils um +3 % an allen Wegen kürzer als 3 km Erhöhung des Fußgängeranteils um + 3 % an allen Wegen kürzer als 3 km (Emissions-)Wirkung Informationen nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ausgaben: 1.920.000€ Einnahmen: 300.000€ Zeitpunkt Implementierung 2008 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2012 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Mobilitätsprogramm 2008 – 2012 men; Referenz Zielgruppe(n) Gemeinden, Schulen, Betriebe, BürgerInnen Weitere Informationen Mobilitätsprogram Land Tirol 2008 - 2012 111 Analyse: Die Ziele des Mobilitätsprogramms 2008 - 2012 (3 % mehr öffentlicher Verkehr, 3 % mehr Geh- und Radwege bei Distanzen unter 3 km) konnten zwar nicht für jedes Verkehrsmittel getrennt, jedoch in Summe für den Umweltverbund erreicht und sogar übertroffen werden. Maßnahme M-KS-VK.04 – S-Bahn in Tirol Die Maßnahme umfasst die Fahrplanerweiterung der S-Bahn in Tirol sowie die Einführung von SeniorInnen- und SchülerInnentickets: 30 Minutentakt von Bus und Bahn Jahres-Ticket SeniorIn SchulPlus Ticket Maßnahmentyp Technisch, Infrastruktur Art/Beschreibung der Instrumente Fahrplananpassung im Rahmen von VVT und ÖBB Ziele Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (Emissions-)Wirkung Die Fahrplanerweiterungen der S-Bahn führten zu Einsparungen von 51 Tonnen CO2/Tag beziehungsweise 11.300 PKW-Fahrten täglich. Einen Monat nach der Einführung im Februar 2013 besaßen bereits 10.300 TirolerInnen das Jahres-Ticket SeniorIn. Wirkung auf andere Umweltziele Senkung des Ausstoßes von Stickoxiden, PM Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 2006 – 2013 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2006 wurde die gesamte ÖBB-Nahverkehrsflotte mit klimatisierten, barrierefreien Talent-Zügen erneuert. 2007 startete die erste S-Bahnlinie zwischen Hall i.T. und Telfs-Pfaffenhofen im 30-Minutentakt. Damit wurde zum ersten Mal eine für viele PendlerInnen wichtige Direktverbindung durch Innsbruck hindurch geschaffen. 112 2008 folgte die 2. Linie zwischen Steinach am Brenner und Hall i.T. Zwischen Steinach und Innsbruck entstand ein 30-Minutentakt, nach Hall i.T. ein 15-Minutentakt. 2009 wurde die S2 mit dem 30-Minutentakt zur Bahnhaltestelle Fritzens - Wattens verlängert. Ebenfalls neu: verbesserte Verbindungen nach Seefeld, zum Bahnhof Ötztal, wie auch in das Unterland. Insgesamt verstärken heute 6 S-Bahn-Linien und 6 REX-Linien das Nahverkehrsangebot in ganz Tirol. April 2013 Machbarkeitsuntersuchung für die neuen SBahnhaltestellen an den Standorten WIFI-Innsbruck, Messe-Innsbruck, im Industriegebiet Thaur, sowie für die Modernisierung des Westbahnhofs Innsbruck und die Verlegung des Bahnhof Hötting abgeschlossen. Im Frühjahr wurde der neue Busterminal Bahnhof Hall i.T. und der neue P+R-Platz fertiggestellt. Im Dezember 2013 startet der 30-Minutentakt Jenbach – Schwaz – Innsbruck – Telfs/Pfaffenhofen. Die neue Taktung wird aufgrund der freien Kapazitäten im Unterland durch die neu gebauten Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke ermöglicht. Verbessert werden die Anbindungen an Busse in das Zillertal. Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Mobilitätsprogram 2008 – 2012 Zielgruppe(n) Bevölkerung Weitere Informationen Neue Nahverkehrsdrehscheiben wurden errichtet Verdoppelung der Fahrgastzahlen seit Inbetriebnahme der S-Bahn im Jahre 2007. Einführung Jahres-Ticket SeniorIn Einführung SchulPlus Ticket Analyse: 30 Minuten-Takt von Bus und Bahn ist eine sinnvolle Maßnahme für den Öffentlichen Verkehr um an Attraktivität zu gewinnen, ohne dabei den motorisierten Individualverkehr zu beeinflussen. Das Jahres-Ticket SeniorIn und das SchulPlus Ticket schaffen zusätzliche Anreize den Öffentlichen Verkehr vermehrt zu nutzen. Maßnahme M-KS-VK.05 – iMonitraf! iMONITRAF! zielt darauf ab generelle Maßnahmen zur Reduktion der vom Güter- und Personenverkehr verursachten Umweltbelastung alpenweit umzusetzen. Mit Hilfe eines gemeinsamen Monitoring-Systems sollen die Verkehrsströme und ihre Auswirkungen erfasst, die Wirkung von Lenkungsmaßnahmen geprüft und kurzfristi ge 113 Maßnahmen für Perioden mit besonderer Verkehrsbelastung gesteuert werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Einrichtung und langfristige Etablierung einer internationalen politischen Plattform, die die Umsetzung alpenraumspezifischer Regelungen im Güter- und Personentransport einfordert und zu einer Harmonisierung verkehrspolitischer Steuerungsinstrumente beiträgt. Die Eckdaten des Projekts: Dauer: 07.2009 – 06.2012 Projektpartner: 10 Organisationen aus 4 Ländern Beobachter: 8 Organisationen aus 4 Länder Maßnahmentyp Legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Anlässlich des Transit Forums in Lyon haben sich die direkt durch den Transitverkehr betroffenen Alpenregionen auf ein gemeinsames Zielsystem für den Transitverkehr geeinigt. Neben der Harmonisierung von heute in einzelnen Regionen schon umgesetzten Maßnahmen, fordern die Regionen in einer gemeinsamen Strategie die Einführung eines neuen Verkehrsmanagement-Systems, wie beispielsweise einer Alpentransitbörse. Ziele Gründung eines politischen Netzwerkes zum gegenseitigen Austausch und zur Stärkung der gemeinsamen Stimme der Alpenregionen Einrichtung einer Web-GIS Plattform zur Darstellung der aktuellen Verkehrssituation und der Auswirkungen künftiger Szenarien der Verkehrsentwicklung Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zur Harmonisierung bestehender Verkehrslenkungsmaßnahmen und zur Einführung eines Steuerungsinstrumentes. (Emissions-)Wirkung - Wirkung auf andere Umweltziele - Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 07. 2009 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 06.2012 114 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Resolution der Alpenregionen für eine gemeinsame iMo- men; Referenz nitraf!-Verkehrsstrategie, Lyon, 31.05.2012 Zielgruppe(n) Tiroler Landesregierung Weitere Informationen www.imonitraf.org Analyse: Diese Maßnahme betrifft eine internationale Kooperation, um die vom Güter- und Personenverkehr verursachten Umweltbelastungen im alpenquerenden Verkehr zu reduzieren. Ein gemeinsames alpenweites Monitoring System zur Messung der Belastung wurde bereits etabliert. Weitere Schritte sind die Harmonisierung bereits einzelner umgesetzter Maßnahmen und die Etablierung eines Verkehrsmanagementsystems. Die Wirkung dieser Maßnahme hängt stark von der Umsetzung einzelner Schritte ab. Zukünftig e M a ßna hmen d er Tir o ler K lima str ateg ie Die vorgeschlagenen zukünftigen Maßnahmen für den Verkehrssektor werden nachfolgend dargestellt. Maßnahme M-KS-VK.06 – Radkonzept für Tirol Der Radverkehr hat stark zugenommen. In Innsbruck fährt bereits jeder beispielsweise jede dritte ArbeitnehmerIn mit dem Fahrrad zu Arbeit. Auch in anderen zentralen Orten und ländlichen Gemeinden steigt die Zahl der Radfahrenden Jahr für Jahr an. Die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs stellt auch Straßenrechtsträger und Gesetzgeber vor neue Herausforderungen: Die Zahl der Radfahrenden und die höheren Fahrgeschwindigkeiten (u nter anderem durch die vermehrte Nutzung von E-Bikes) erfordern Anpassungen der Verkehrsinfrastrukturen zur Verbesserung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Im ZukunftsRaum Tirol 2011 wurde deshalb von der Tiroler Landesregierung der Aus- und Aufbau eines übergemeindlichen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr als Schlüsselmaßnahme mit besonderem Handlungsbedarf beschlossen (Mobilitätsprogramm Land Tirol 2013-2020). Darüber hinaus dazu im Regierungsprogramm unter Mobilität: Forcierte Umsetzung des im „Mobilitätsprogramm 2013-2020“ beschlossenen Aus- und Aufbaus eines gemeindeübergreifenden Radwegenetzes für den Alltagsverkehr. Weitere Attraktivierung und Verbesserung der Geh- und Radwege. Verstärkung von Fahrrad-Mietsystemen unter Einbindung von Betrieben, Gemeinden und Tourismusverbänden. Maßnahmentyp Infrastrukturelle Maßnahme 115 Art/Beschreibung der Instrumente Investition Ziele Erhöhung des Radverkehrsanteils (Emissions-)Wirkung 0,003 Mio. Tonnen in 2020 durch Substitution von PKWFahrten Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen und Feinstaub Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ca. 100.000€ über 3 Jahre Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Verkehsplanung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 2013 – 2015 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2015 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Mobilitätsprogramm Land Tirol 2013 - 2020 men; Referenz Zielgruppe(n) TeilnehmerInnen des Individualverkehrs Weitere Informationen - M-KS-VK.07 – Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs A) Verbesserungen im ländlichen Raum B) S-Bahn Ausbau C) Weitere Punkte des Regierungsprogramms: Die Einführung eines E-Ticketing-Systems zur kilometergenauen Abrechnung. Dabei wird das Wabensystem des Verkehrsverbunds Tirol evaluiert. Synergieeffekte mit touristischen und anderen Verkehrsangeboten sind zu nutzen. 116 Eine Tarifreform für maßgeschneiderte Tarifmodelle mit dem Ziel, ein Jahresticket um 365€ nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten einzuführen. Den Ausbau der Echtzeitinformation hinsichtlich der tatsächlichen Ankunfts- und Abfahrtszeiten. Die weitere Vertaktung von Buskonzepten. Eine bessere Abstimmung der Tarifsysteme von Stadt Innsbruck und Land Tirol mit dem Ziel, einen gemeinsamen oder kooperierenden Verkehrsverbund einzurichten. Die Einführung eines neuen Studierendentickets und Schließung der Lücke beim Jugendticket für arbeitssuchende Jugendliche. Den Abbau der noch bestehenden (technischen) Barrieren im grenzüberschreitenden Verkehr anzustreben. Verbesserung des Regio-Nightliner-Angebotes gemeinsam mit den Gemeinden und Abstimmung mit den Bahnanschlüssen. Weiterer Ausbau der Park & Ride Anlagen. Maßnahme M-KS-VK.07 – Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs A) Verbesserungen im ländlichen Raum – Stärkung des Mikro-ÖV Die Investitionen des Landes im Öffentlichen Verkehr haben vor allem im Zentralraum um Innsbruck teilweise starke Zunahmen im Ziel- und Quellverkehr gebracht. Im ländlichen Raum sind jedoch Konzepte, wie der Einsatz großer Fahrzeuge oder zusätzlicher Fahrplanverdichtungen auf Grund des Fahrgastaufkommens, vor allem aber auf Grund einer langfristigen Finanzierbarkeit nur schwer umsetzbar. Im ländlichen Raum steht zunehmend die Sicherung des Mobilitätsangebotes für alle Bevölkerungsteile (z.B. ältere Personen, Kinder, Familien) im Vordergrund. Dabei ist auf die unterschiedlichen Lebenssituationen Rücksicht zu nehmen. Bedarfsorientierte und flexible Verkehrsmittel (=Mikro-ÖV), wie Rufbusse oder Anruf-Sammeltaxis stellen eine Möglichkeit dar, diesen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig durch geringere Kosten eine langfristige Finanzierbarkeit aufzeigen zu können. B) S-Bahn Ausbau Dazu im Regierungsprogramm Mobilität: Die Verlängerung der erfolgreichen S-Bahn-Linien im Unterinntal mit dem Ziel einer weiteren Verdichtung. Die Fortführung des Regionalbahnprojektes Das gemeinsame Verständnis, dass weitere bauliche Maßnahmen unabdingbar sind und eine Verbesserung der Gesamtverkehrsplanung im Zentralraum Völs – Hall erfolgen soll. Verbesserung der Vertaktung der Verbindung Lienz – Innsbruck mit einer Direktverbindung sowie nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten eine weitere Verbesserung der Verbindung Reutte – Innsbruck. C) Weitere Maßnahmen Umweltstandards bei der Ausschreibung von ÖV Leistungen beziehungsweise Umweltkriterien bei der Beschaffung festlegen Integraler Taktverkehr: Der Taktfahrplan wird auf möglichst viele zentrale Umsteigpunkte ausgedehnt Verbesserung der ÖV-Stationen in Richtung multimodale Knoten unter Einbeziehung von Fahrrad, Bus, Rufbus, Anrufsammeltaxi und Car-Sharing 117 Ticketreform – E-Ticketing Weiterführung/Verstärkung der Bewusstseinsbildung für nachhaltige Mobilität: Programme in Gemeinden, für Freizeit und Tourismus, in Bildungseinrichtungen, in Seniorenorganisationen, ... Maßnahmentyp Strukturelle Maßnahme Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Erhöhung des Anteils des Öffentlichen Verkehrs (Emissions-)Wirkung 0,023 Mio. Tonnen bis 2020 durch Substitution von PKWFahrten Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen und Feinstaub Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Für (A) ca. 2.000.000€ über 8 Jahre (B) noch nicht bekannt Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Verkehrsplanung LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 2013 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2020 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Mobilitätsprogramm Land Tirol 2013 - 2020; Regierungs- men; Referenz programm 2013 Zielgruppe(n) TeilnehmerInnen des Individualverkehrs Weitere Informationen - 118 M-KS-VK.08 – Verlagerung des Alpenquerenden Verkehrs auf die Schiene A) Verkehrsvorschriften im Rahmen des I-GL werden überarbeitet: Dazu im Regierungsprogramm Verkehr: Vorerhebungen zur Wiedereinführung des sektoralen Fahrverbotes sowie die Einführung des Tempo 100, sofern die Anerkennung des sektoralen Fahrverbotes mit dieser Maßnahme von der Europäischen Kommission in Aussicht gestellt wird. B) Weiterführen der Arbeiten von iMonitraf!: Dazu im Regierungsprogramm Verkehr: Die Arbeiten am Projekt Brenner Basistunnel laufen planmäß ig weiter. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission und den betroffenen Nationalstaaten zur Erreichung einer verbindlichen Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene werden intensiviert. Die iMonitraf!-Strategie und die Alpentransitbörse haben höchste Priorität. Die Planung und Festlegung des Trassenverlaufes der Zulaufstrecke zwischen Radfeld und der Landesgrenze zu Bayern im Bereich Kufstein-Kiefersfelden. Eine Intensivierung der Kontrollen des transitierenden Verkehrs, um die Nutzung des Schienenangebotes im Güterverkehr zu unterstützen. Die Einführung eines verbesserten Staumanagements auf Autobahnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Verstärkung der Zusammenarbeit im Alpenraum. Das Anstreben von marktkonformen Steuerungsinstrumenten wie z.B. einer Alpentransitbörse mit dem Ziel der Reduzierung der Alpentransitfahrten auf maximal 1 Mio. Fahrten jährlich. Mit der Verkehrsplanung des Landes, der ASFiNAG und den deutschen Nachbarn werden Strategien zur Verringerung beziehungsweise Vermeidung von Staubildungen auf der Fernpassroute entwickelt. Der Bau von Tunnels auf der Fernpassroute wird nur dann weiterverfolgt, wenn das Projekt nicht der Alpenkonvention widerspricht, keine neue Transitroute entsteht und die heutige Tonnagebeschränkung von 7,5 t bestehen bleibt. C) Weitere Punkte des Regierungsprogramms: Die Freihaltung von Trassen für Verkehrs-Leitprojekte, Schienenprojekte und Leitungen mit überregionaler Bedeutung in der Raumordnung. Das Ziel einer raschen Etablierung eines Modal Split beim Güterverkehr über den Brenner, von mindestens 35 % Bahnanteil beim Gütervolumen und maximal 65 % Straße. Maßnahme M-KS-VK.08 – Verlagerung des Alpenquerenden Verkehrs A) Verkehrsvorschriften im Rahmen des IG-L werden überarbeitet: Notwendige Maßnahmen sollen gesetzt werden, um die Voraussetzung für die Wiedereinführung des Sektorale Fahrverbots zu schaffen. Dazu zählt das Fahrverbot für EURO 3 LKWs sowie permanentes Tempo 100. B) Weiterführen der Arbeiten von iMonitraf!: Dazu zählen 119 Die Einführung eines gemeinsamen Monitoring Systems: Die iMonitraf! Regionen werden für die Datenbereitstellung von Umweltindikatoren verantwortlich sein, um einen kontinuierlichen und vergleichbaren Datensatz zu erhalten. Diese Monitoring Daten sollen in einem jährlichen Report als Basis für die Weiterentwicklung und Verbesserung der gemeinsamen Maßnahmen veröffentlicht werden. Vorbereitende Maßnahmen zur Einführung der Alpentransitbörse: Einführung eines verbesserten Staumanagements auf Autobahnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen. Bau des Brenner Basis Tunnels sowie dem 2. Abschnitt der Unterinntalbahn. Maßnahmentyp Administrative, legistische Maßnahme Art/Beschreibung der Instrumente Rechtliche Rahmenbedingungen Ziele Erhöhung des Anteils des Schienengebunden Güterverkehrs (Emissions-)Wirkung Tempolimit: Reduktion von 0,022 Mio Tonnen im Jahr 2020. Fahrverbot für Euro III LKWs geringfügige Erhöhung von 0,001 Mio Tonnen. Weitere Maßnahmen, die zu einer Substitution von LKW-Fahrten führen, sind nicht quantifizierbar. Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen und Feinstaub Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Verkehrsplanung LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung Bis 2020 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Bis 2020 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- IG-L, iMonitraf Resolution men; Referenz Zielgruppe(n) Straßengüterverkehr Weitere Informationen - 120 Maßnahme M-KS-VK.09 – Tourismusoffensive Bahn Im Zeitraum von 2013 bis 2016 sollen Reisende nach Tirol auf die Schiene gebracht werden. Zurzeit kommen ca. 6 % der anreisenden TouristInnen per Bahn. Bis 2020 soll dieser Anteil auf 15 % erhöht werden. Dazu im Regierungsprogramm Mobilität: Tourismusverbände sind in Zentralräumen verstärkt einzubinden, funktionierende Mobilitätskonzepte für ihre Gäste bei An- und Abreise und vor Ort umzusetzen. Darüber hinaus ist eine wichtige Maßnahme der Anschluss des Münchner Flughafens an die Bahn (dies ist bisher an Kapazitätsproblemen in München gescheitert). Maßnahmentyp Angebotserweiterung Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Tirol TouristInnen die Anreise mit der Bahn erleichtern (Emissions-)Wirkung 0,051 Mio. Tonnen in 2020 durch Substitution von PKWFahrten Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion von Luftschadstoffen und Feinstaub Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Verkehrsplanung LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 2013 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2016 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Regierungsprogramm 2013 men; Referenz Zielgruppe(n) Tourismus Weitere Informationen - 121 Maßnahme M-KS-VK.10 – Elektrifizierung der Außerfernbahn nach Pfronten Bearbeitung folgt Maßnahmentyp Bearbeitung folgt Art/Beschreibung der Instrumente Bearbeitung folgt Ziele Bearbeitung folgt (Emissions-)Wirkung Bearbeitung folgt Wirkung auf andere Umweltziele Bearbeitung folgt Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Bearbeitung folgt Politische und fachliche Verantwortung Bearbeitung folgt Zeitpunkt Implementierung Bearbeitung folgt Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Bearbeitung folgt Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Bearbeitung folgt men; Referenz Zielgruppe(n) Bearbeitung folgt Weitere Informationen Bearbeitung folgt Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Bearbeitung folgt Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Bearbeitung folgt Zielgruppe(n) Bearbeitung folg 122 Weitere Informationen Bearbeitung folgt Beitr a g d er M a ßna hmen zur E r r eichung d es Tir o ler K lima s chutzziels 2020 im Ver kehr s s ekto r Ein Teil der Emissionswirkung der zukünftigen Maßnahmen kann aufgrund der Datenlage nicht abgeschätzt werden. Die Gesamtwirkung der Maßnahmen in den Tabellen diese Kapitels die abgeschätzt werden konnten, ergibt knapp 0,1 Mio Tonnen. Dies entspricht einer Lücke zum Zielszenario von 0,15 Mio t. Dennoch ist grundsätzlich zu erwarten, dass die Ziele mit den zukünftigen Maßnahmen erreicht werden können. Die Maßnahmen in ihrer Ausgestaltung sind so flexibel, dass sie jährlich optimiert werden können, um die anvisierten Ziele zu erreichen. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen so gestaltet werden, dass damit die gesetzten Ziele erlangt werden. 2.4 Geb ä ud e (GB) Maßnahmen im Gebäudesektor zielen auf die Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz sowie auf die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch ab. Ana lys e und E va luier ung b es tehend er M a ßna hmen Im Folgenden werden für den Sektor Gebäude die wesentlichen Maßnahmen, die bereits gesetzt wurden, erläutert. Maßnahme M-KS-GB.01 – Förderung von Pelletkaminöfen Förderaktion Pelletkaminofen bei Umstieg von fossilem Brennstoff und Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (unter anderem, Wirkungsgrad, Emissionen) Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Förderung und Unterstützung der Einführung von Pelletkaminöfen Effizienzsteigerung der Heizanlagen (Emissions-)Wirkung Hohe, relativ kurzfristige CO2-Reduktion Wirkung auf andere Umweltziele Gefahr von zusätzlichen Feinstaubemissionen 123 Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Gesamt ca. 250.000€, max. 1.000€ pro FörderwerberIn Zeitpunkt Implementierung 10.2009 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 10.2011 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Wohnbauförderung, Heizungsanlagengesetz men; Referenz Zielgruppe(n) EigenheimbesitzerInnen Weitere Informationen - Analyse: Die Förderaktion galt für ein Kontingent von maximal 250 Anlagen, wurde aufgrund der Nachfrage allerdings verlängert. Durch die Maßnahme wird zum einen ein Substitutionseffekt (Austausch fossiler gegen erneuerbare Energieträger) bewirkt, andererseits durch die Anforderung an den Wirkungsgrad auch eine direkte Endenergie- und CO2-Einsparung erzielt. Die Maßnahme sollte getrennt von der Wohnbauförderung als generelle Förderung für automatische Biomasse-Kleinfeuerungen neu aufgelegt werden. Maßnahme M-KS-GB.02 – Förderung von Solaranlagen Förderung von Solaranlagen im Zuge der Wohnbauförderung für die teilsolare Warmwasserbereitung und Raumheizung Förderung von Solaranlagen im Zuge der Wirtschaftsförderung Initiative Ja zu Solar! (Informationskampagne) Maßnahmentyp Ökonomisch, informell Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Erhöhung der Kollektorfläche von 160.000 m² auf über 300.000 m² Information der EndverbraucherInnen zur Installation von Solaranlagen (Emissions-)Wirkung Hohe, relativ kurzfristige CO2-Reduktion 124 Wirkung auf andere Umweltziele Gefahr von Energieeffizienzverlusten bei hohem Deckungsgrad mit erneuerbaren Energieträgern Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kos- rund 50.000.000€ ten Zeitpunkt Implementierung 01.01.2005 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 31.12.2010 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Wohnbauförderung, Wirtschaftsförderung Zielgruppe(n) EigenheimbesitzerInnen, kleine und mittlere Unternehmen Weitere Informationen http://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/energiesparmassnahmen/ Analyse: Durch die Informationskampagne wurde die Bevölkerung informiert, die tatsächliche Förderung fand im Zuge der Wohnbauförderung und der Wirtschaftsförderung statt. Die Maßnahme bewirkt Substitution durch den Ersatz fossiler Energie zur Warmwasserbereitung beziehungsweise auch eine Reduktion des Endenergieeinsatzes durch Verringerung von Umwandlungs- und Transportverlusten. Die Fördermaßnahmen werden aktuell im Zuge der Wohnbau- und Wirtschaftsförderung geführt und sollten über 2014 hinausgehend auf jeden Fall beibehalten werden. Maßnahme M-KS-GB.03 – Wohnhaussanierung (Wohnungen, Wohnhäuser, Wohnheime) und Heizungsanlagen im Zuge der Wohnbauförderung Einkommensunabhängige Sanierungsförderung für private Haushalte, abhängig von energetischen und ökologischen Mindestanforderungen (z.B. maximaler Heizwärmebedar bei umfassender Sanierung oder maximale U-Werte bei Einzelbauteilsanierung) und der geplanten HWB-Verbesserung (Deltaförderung) Kriterien (Gebäudealter, personenbezogene Voraussetzungen) Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes Heizungsanlagen: Kesseltausch oder Erstinstallation von energiesparenden Heizungen Errichtung von Solaranlagen Anschluss an Fernwärme Maßnahmentyp Ökonomisch 125 Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Reduzierung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes privater Haushalte Verstärkte Anreize für umfassende thermisch-energetische Sanierung (Emissions-)Wirkung Sehr hohe langfristige CO2-Reduktion bei Erreichen einer hohen thermischen Sanierungsqualität Wirkung auf andere Umweltziele Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Noch offen (Förderzeitraum 2009 - 2011: 128 Mio. €) Zeitpunkt Implementierung 01.01.2013 (Beginn des Förderzeitraums) Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 31.12.2014 (Ende des Förderzeitraums) Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Bauordnung, Energieausweis, Tiroler Wohnbauförderung Zielgruppe(n) EigenheimbesitzerInnen Weitere Informationen Allgemeine Informationen: http://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/ Infoblatt: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/merkblaetter/ Wohnhaussanierungsrichtlinie: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/richtlinien/ Analyse: Die Maßnahme bewirkt direkte Endenergieeinsparungen durch verschiedenste Sanierungsmaßnahmen sowie auch Substitution fossiler Energieträger und somit CO 2-Reduktion durch Heizkesseltausch und Solaranlagen. Die Wohnbauförderung ist außerdem ein wesentlicher Motor der Baubranche, welche ein Vielfaches der Fördermittel als Investitionen in Anspruch nimmt. Der Bonus für umfassende Sanierung sollte in den nächsten Jahren gesteigert und auch der Öko-Bonus für Verwendung ökologischer Baumaterialien erhöht werden. Die Förderung von ÖlBrennwertsystemen sollte eingestellt werden, jene von Erdgas, in Kombination mit erneuerbaren Komponenten, mittel- bis langfristig auslaufen. 126 Maßnahme M-KS-GB.04 – Energiesparmaßnahmen in Betrieben Wirtschaftsförderung für Unternehmen: Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (thermische Gebäudesanierungen, Wärmepumpen, energetische Optimierung von Betriebsgebäuden, Wärmerückgewinnungsanlagen) sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger (Solaranlagen) Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Unterstützung von betrieblichen Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden (Emissions-)Wirkung Hohe, relativ kurzfristige CO2-Reduktion Wirkung auf andere Umweltziele Zusätzliche Feinstaubemissionen aus neuen BiomasseKleinfeuerungen, die keine alten Biomassefeuerungen substituieren Gefahr von Energieeffizienzverlusten bei hohem Deckungsgrad mit erneuerbaren Energieträgern Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kos- Noch nicht bekannt ten Zeitpunkt Implementierung 01.05.2011 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 30.06.2014 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Heizungsanlagengesetz men; Referenz Zielgruppe(n) Kleine und mittlere Unternehmen Weitere Informationen https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/energiesparmassnahmen/ 127 Analyse: Die Maßnahme ist eine Zusatzförderung in Höhe von 30 % der Bundesförderung (KPC). Damit wird einerseits die Einsparung von Energie gefördert, anderseits der Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Die Förderung der thermischen Gebäudesanierung für Betriebsgebäude ist besonders relevant. Die Maßn ahme sollte über 2014 hinaus weitergeführt werden. Zukünftig e M a ßna hmen d er Tir o ler K lima str ateg ie Die vorgeschlagenen zukünftigen Maßnahmen für den Gebäudesektor werden nachfolgend dargestellt. Maßnahme M-KS-GB.05 – Förderprogramm Tirol heizt CO2 -neutral Weiterführung, Intensivierung und Ausbau bestehender Förderprogramme für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energie bei Gebäuden zur effizienten Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser: Geförderter Heizanlagentausch zu erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Umgebungswärme) unter Berücksichtigung von Mindestanforderungen für den Heizwertbedarf einerseits und für Wirkungsgarde beziehungsweise Leistungszahlen der Zulassungsprüfung andererseits für Zentralheizungs-Hauptheizungen die älter als 20 Jahre sind Förderaktion Pelletkaminofen bei Umstieg von fossilem Brennstoff sowie generelle Förderung für automatische Biomasse-Kleinfeuerungen mit standardisierten Brennstoffen für Zentralheizungs-Hauptheizungen Förderung von Solaranlagen im Zuge der Wohnbauförderung (Q 1.3) für die teilsolare Warmwasserbereitung und Raumheizung Förderung von Effizienzmaßnahmen bei Wärmebereitstellungssystemen in Gebäuden (Steuerung, Pumpen, Pufferspeicher, Wärmeverteilung, Wärmeabgabesystem) Wirtschaftsförderung für Unternehmen: Energiesparmaßnahmen mit Schwerpunkt Solaranlagen und Wärmepumpen (Q 1.2), inklusive Prozesswärme für Industrie und Gewerbe und solare Gebäudekühlung im Dienstleistungssektor, falls technisch und wirtschaftlich mögliche, passive Maßnahmen gegen sommerlic he Überhitzung ausgeschöpft sind Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Maximale Deckung der Warmwasserbereitung bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Ausschöpfung des Potenzials der teilsolaren Raumheizung, Stilllegung ineffizienter Hauptheizungen mit Einzelöfen und Kesseln, Erhöhung der Anforderungen im Heizungsanlagengesetz hinsichtlich Überprüfung von Wirkungsgrad und Emissionsgrenzen, Ausbau der Umweltwärmenutzung speziell in öffentlichen Gebäuden 128 schrittweiser Ausstieg aus fossilen Brennstoffen - insbesondere Ölheizungen - zur Forcierung des Umstiegs auf erneuerbare Energien (Q 1.4 S. 41) Ziel bis 2050: Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieeinsatz 100 % (Q 1.5 S. 96) (Emissions-)Wirkung Hohe, relativ kurzfristige CO2-Reduktion Wirkung auf andere Umweltziele Zusätzliche Feinstaubemissionen aus neuen BiomasseKleinfeuerungen, die keine alten Biomassefeuerungen substituieren Gefahr von Energieeffizienzverlusten bei hohem Deckungsgrad mit erneuerbaren Energieträgern Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ist noch festzulegen, beziehungsweise leitet sich aus dem Ziel und hängt von den Rahmenbedingungen ab Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Sachgebiet Wirtschaftsförderung LR Mag. Johannes Tratter Zeitpunkt Implementierung 01.01.2014 (Beginn des Förderzeitraums) Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 31.12.2029 (Ende des Förderzeitraums) Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Wohnbauförderung, Wirtschaftsförderung, Heizungsanla- men; Referenz gengesetz Zielgruppe(n) EigenheimbesitzerInnen Weitere Informationen siehe auch Maßnahme 3 Nah- und Fernwärme” Q 1.1: https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiestrategie/ Q 1.2: https://www.tirol.gv.at/arbeitwirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/energiesparmassnahmen/ 129 Q 1.3: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/zusatzfoerderungen/solaranlagen/ Q 1.4: http://tirol.gruene.at/fileadmin/upload/Downloads/Koalitionsuebereinkommen.pdf Q 1.5: https://www.tirol.gv.at/landesentwicklung/nachhaltigkeit/unsere-aktivitaeten/tiroler-nachhaltigkeitsstrategie/ Maßnahme M-KS-GB.06 – Sanierungsoffensive Tirol renoviert Fortführung und Erweiterung der bereits bestehenden Wohnhaussanierung als einkommensunabhängige Sanierungsförderung für private Haushalte, abhängig von energetischen und ökologischen Mindestanforderungen (z.B. HWBmax bei umfassender Sanierung oder maximale U-Werte bei Einzelbauteilsanierung) und der geplanten HWB-Verbesserung (Deltaförderung) Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Reduzierung des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes der privaten Haushalte; (Q 2.2 S. 5; Q 2.4 S. 18 und 29) Angestrebt wird eine deutliche Anhebung der Sanierungsrate; Senkung des durchschnittlichen HWBs auf 50 kWh/m²a, schrittweise Verschärfung der energietechnischen Mindestanforderungen (Bauteile) entsprechend OIB RL6 bis 2021 Forcierung der Sanierungen mit Passivhaus-Komponenten Nachverdichtung bestehender Wohnbebauungen (Q 2.3) Verstärkte Anreize zur umfassenden Gebäudesanierung (Q 2.4 S.19) Verstärkte Förderung einer koordinierten Sanierung aller Einzelmaßnahmen (Emissions-)Wirkung Sehr hohe langfristige CO2-Reduktion bei Erreichen einer hohen thermischen Sanierungsqualität 130 Wirkung auf andere Umweltziele Verstärkter Einsatz ökologischer Baustoffe als Bonus bei der Förderquote Verstärkte Bodennutzungseffizienz Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ist noch fest zulegen - derzeit ca. 128 Mio. € (Förderzeitraum 2009 - 2011) Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung LR Mag. Johannes Tratter Zeitpunkt Implementierung 01.01.2013 (Beginn des Förderzeitraums) Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Noch offen Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Bauordnung, Energieausweis, Tiroler Wohnbauförderung men; Referenz Zielgruppe(n) EigenheimbesitzerInnen Weitere Informationen Q 2.1: https://www.tirol.gv.at/bauenwohnen/wohnbaufoerderung/merkblaetter/ Q 2.2: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/richtlinien/ Q 2.3: https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiestrategie/ Q 2.4: http://tirol.gruene.at/fileadmin/upload/Downloads/Koalitionsuebereinkommen.pdf Maßnahme M-KS-GB.07 – Ausbau effizienter Nah- und Fernwärme Tiroler Wärmenetze Fortführung der Wirtschaftsförderung Biomasse-Nahwärme zur Errichtung von örtlichen Biomasse-Nahwärme-Anlagen und der Netzerweiterungen von bestehenden Biomasse-Wärmeverteilnetzen (Q 3.1 S. 1) Verbesserung der thermischen Effizienz der Netze und des Stromeinsatzes für den Netzbetrieb Erhöhung der Anschlussdichte bestehender Netze; Förderung von Mikronetzen bei privaten und öffentlichen Gebäuden zur Mitbeheizung von Nachbargebäuden Produktionskriterien für BrennstofflieferantInnen 131 Abgasreinigung entsprechend dem Stand der Technik (inklusive Nachrüstung bei Altanlagen) Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern (Q 3.1 S. 1) Land- und ForstwirtInnen als Betreiber von Mikro-Biofernwärme-Kraftwerken; Beratung bei Planung, Projektbetreuung, professioneller Betrieb (Q 3.2 S. 56) Ausarbeitung von nachhaltigen Wärmeversorgungskonzepten und Nutzung industrieller Abwärme (Q 3.3 S. 41; Q 3.4 S. 98) (Emissions-)Wirkung Hoher lokaler Treibhausgas-Reduktionseffekt, kurzfristig Wirkung auf andere Umweltziele Gefahr von zusätzlichen Feinstaubemissionen Verbesserung der regionalen Ressourcennutzung und Wertschöpfung Stärkung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, wenn Produktionskriterien der Brennstofflieferanten festgelegt und geprüft werden Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ist noch fest zu legen Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Sachgebiet Wirtschaftsförderung LR Mag. Johannes Tratter Zeitpunkt Implementierung Ab 01.07.2014 bis 31.12.2020 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Bis 31.12.2019 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Heizungsanlagengesetz, Wirtschaftsförderung, Raumord- men; Referenz nung Zielgruppe(n) Unternehmen, Vereine, Energieversorgungsunternehmen und land- beziehungsweise forstwirtschaftliche BetreiberInnen 132 Weitere Informationen Q 3.1: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/arbeitwirtschaft/wirtschaftsfoerderung/downloads/richtlinie_infra_biomasse.pdf Q 3.2: https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiestrategie/ Q 3.3: http://tirol.gruene.at/fileadmin/upload/Downloads/Koalitionsuebereinkommen.pdf Q 3.4: https://www.tirol.gv.at/landesentwicklung/nachhaltigkeit/unsere-aktivitaeten/tiroler-nachhaltigkeitsstrategie/ Maßnahme M-KS-GB.08 – Energie-Raum-Tirol Ausbau regionaler Programme und der Energie-Raumplanung: Unterstützung nachhaltiger Energie- und Klimaschutzkonzepte auf Gemeinde- und Regionalebene (Q 4.4 S. 100) sowie der e5-Gemeinden und des Energie-Contractings (Q 4.1 S. 42); Umgesetzte Maßnahmen: Innsbrucker Energieentwicklungsplan, Energieentwicklungsplan Wörgl Klima- und (Energie-)Modellregionen: Landeck, Lienz und Trins (Q 4.2 S. 157-158) Maßnahmentyp Legistisch, organisatorisch, ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Raumordnung; Kompetenzstelle für Energie-Raumplanung; Förderung von e5-Gemeinden und Mustergemeinden mit Energieraumplanung Ziele Revitalisierung der Ortskerne, sparsamer Umgang mit räumlichen Ressourcen und Eindämmung des Flächenverbrauchs durch Verdichtung der Ortskerne, erfolgreiche Ortskernrevitalisierung (Q 4.1 S. 19,25) Erstellung von Konzepten zur überörtlichen Energieraumplanung Unterstützung von Verbesserungsprozessen betreffend Energieeffizienz in Gemeinden Aufbau von Kompetenz zur besseren Nutzung natürlichen Ressourcen der Gemeinden in Tirol (Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Abwärme, Siedlungsstruktur, Bebauungsstruktur, etc.) 133 Schaffung und Vernetzung von Vorbildgemeinden für Energieraumplanung (Emissions-)Wirkung Hoher lokaler Treibhausgas-Reduktionseffekt, langfristig Wirkung auf andere Umweltziele Effiziente Bodennutzung, Verkehrsvermeidung, Schutz/Verbesserung der Luftqualität Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ist noch fest zu legen Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht Energiebeauftragter des Landes Tirol LR Mag. Johannes Tratter Zeitpunkt Implementierung 01.01.2014 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 31.12.2019 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- e5-Programm, Tirol A++, Klima- und Energiemodellregio- men; Referenz nen Zielgruppe(n) Gemeinden und Regionen Weitere Informationen Tiroler e5-Gemeinden: http://www.e5-gemeinden.at/index.php?id=55 Q 4.1: http://tirol.gruene.at/fileadmin/upload/Downloads/Koalitionsuebereinkommen.pdf Q 4.2: http://www.tiroler-wasserkraft.at/imperia/md/content/www_tiwag_at/ wasserkraftausbau/tiroler_energiemonitoringbericht_2011__j__nner_2012.pdf Q 4.3: https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiestrategie/ Q 4.4: https://www.tirol.gv.at/landesentwicklung/nachhaltigkeit/unsere-aktivitaeten/tiroler-nachhaltigkeitsstrategie/ 134 Maßnahme M-KS-GB.09 – Impulse für den Tiroler Klimaschutz Informationsaustausch und Wissensaufbau (Beratungen, Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Forschung & Entwicklung): Bereits laufende Maßnahmen: ECOtirol Beratungsservice Umwelt, EnergiesparhelferInnen für Tirol – Projekt für einkommensschwächere Haushalte (Q 5.2 S. 146 - 147) Impulsprogramme Ja zu Solar!, Wärmepumpe, Moderne Biomasseheizungen und Richtig Heizen (mit Holz)! (Q 5.2 S. 137; Q 5.3 S. 41ff) Erstellung eines Handbuches zur Wartung von Gebäuden in Kooperation mit dem Tiroler Gewerbe Information, Beratung, Weiterbildung mit Schwerpunkt Energieautonomes Tirol (Q 5.1 S. 102) Schulungsangebote für Ausführende des Baugewerbes zur integrativen Planung sowie spezifische Weiterbildungen (z.B. zertifizierter Biomasse-, Wärmepumpen oder Solarinstallateur); Einrichtung eines Lehrstuhls an der Universität Innsbruck (Q 5.5 S. 41ff) Forschungsförderung: Forcierung der Forschungs-, Technologieentwicklungs- und Innovationstätigkeit der kleinstrukturierten Wirtschaft in Tirol (Q 5.6) Forschungsaktivitäten GWTEMPIS und GEOPOT, POWERBOX (Q 5.7 S. 161-165) Maßnahmentyp Organisatorisch, informell, ökonomisch, legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung, Bildung und Beratung Ziele Dezentrale Energieberatungen mit Servicestellen in allen Bezirken; Ausbau der qualitativen Baubegleitung für PlanerInnen und Ausführende; Beratungsschwerpunkte und Leitfäden für Dienstleistungsgebäude; Leitfäden für effiziente Haustechnik (Q 5.3 S. 41ff); Leitfäden für Gebäudewartung Bürgernahe Informationskampagnen und allgemeine Informationen für Bauherren, Direktberatungen, Informationsschwerpunkte für bestimmte Branchen, Präsentation von Vorbildprojekten, Informationen zu effizientem Nutzerverhalten (Q 5.3 S. 41ff) Impulsberatungen für Branchen, Beratungsschwerpunkt für Bürogebäude und Tourismus; Nutzung neuer Medien Fortbildung für Gemeinden zur energiesparenden Gebäudebewirtschaftung; Erweiterung des Ausbildungsangebotes; Gewerke-übergreifendes Schulungsangebot für PlanerInnen und Ausführende des Baugewerbes; Fortführung des Lehrstuhls an der Universität Innsbruck; Förderung von technologischen Entwicklungen z.B. für alternative Kühl- und Klimatisierungssysteme, Solarther- 135 mie, Gebäudeintegration, Standardisierung von Sanierungskomponenten, neue Dienstleistungen zur Qualitätssicherung und Kostensenkung (Q 5.5 S. 41ff) Förderung von System- und Komponentenentwicklungen für thermische Solaranlagen und Fotovoltaik, Qualitätssicherung (Q 5.5 S. 61) Stärkung des Energieinnovationsstandortes Tirol (Q 5.4 S. 101) (Emissions-)Wirkung Hoher kurzfristiger Verstärkungsfaktor für die Umsetzung von Maßnahmen beziehungsweise deren Treibhausgas-Effekt; ermöglicht die Maßnahmenumsetzung und deren Wirkung; Verbesserung der Umsetzungsqualität z.B. durch nachhaltig professionelle Planung, Installation und Wartung von erneuerbaren Technologien; mittel- und langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Nutzung und Wettbewerbsfähigkeit von mit Maßnahmen verbundenen Technologien und Dienstleistungen durch Stärkung der erforderlichen Kompetenzen in Tirol selbst Wirkung auf andere Umweltziele Impulsgeber für erneuerbare Energie Energieeffizienzverbesserung z.B. durch Anstöße zu Investitionen in Gebäudesanierung Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kos- Ist noch fest zu legen ten Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung LR Mag. Johannes Tratter Zeitpunkt Implementierung 01.01.2014 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 31.12.2019 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Als horizontale Maßnahme Grundlage für alle anderen men; Referenz Maßnahmen Zielgruppe(n) Bevölkerung, Betriebe, Gemeinden Weitere Informationen Q 5.1: https://www.tirol.gv.at/landesentwicklung/nachhaltigkeit/unsere-aktivitaeten/tiroler-nachhaltigkeitsstrategie/ 136 Q 5.2 http://www.tiroler-wasserkraft.at/imperia/md/content/www_tiwag_at/wasserkraftaus-bau/tiroler_energiemonitoringbericht_2011__j__nner_2012.pdf Q 5.3: https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiestrategie/ Q 5.4: https://www.tirol.gv.at/landesentwicklung/nachhaltigkeit/unsere-aktivitaeten/tiroler-nachhaltigkeitsstrategie/ Q 5.5: https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiestrategie Q 5.6: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/technologiefoerderung/forschungsfoerderung// Q 5.7: http://www.tiroler-wasserkraft.at/imperia/md/content/www_tiwag_at/wasserkraftausbau/tiroler_energiemonitoringbericht_2011__j__nner_2012.pdf Beitr a g d er M a ßna hmen zur E r r eichung d es Tir o ler K lima s chu tzziels 2020 im Geb ä ud es ekto r Die neuen, zukünftigen Gebäudemaßnahmen der Tiroler Klimastrategie haben ein relativ hohes Reduktionspotenzial bei ambitionierter Umsetzung und können Tirol im Sektor Gebäude langfristig CO2-neutral machen. Bei minimaler und eingeschränkter Umsetzung stellen sie jedoch die Fortsetzung bisheriger Maßnahmen – also entsprechend dem Referenzszenario dar. Da eine verbindliche Festlegung der Instrumente - insbesondere der Budgets - für die Umsetzung noch fehlt, kann keine Abschätzung des quantitativen Treibhausgas-Reduktionseffektes der zusätzlichen Maßnahmen vorgenommen werden. 137 2.5 La nd wir ts cha ft (LW) Ana lys e und E va luier ung b es tehend er M a ßna hmen Im Folgenden werden für den Sektor Landwirtschaft die wesentlichen Maßnahmen, die bereits gesetzt wurden, erläutert. Maßnahme M-KS-LW.01 - Abdeckung von Güllelagern Es werden nur Güllelager mit Abdeckung gefördert. Maßnahmentyp Förderung Art/Beschreibung der Instrumente Diese Förderung betrifft den Bau von Neuanlagen. Da in der Praxis Güllelager zumeist mit Hilfe von Förderungen gebaut werden, kann damit verhindert werden, dass es zur Errichtung von neuen offenen Güllelagern kommt. Ziele Eindämmung der Geruchsbelästigung und Reduktion der Stickstoffverluste. (Emissions-)Wirkung Reduktion der Stickstoffverluste im Lager und somit der indirekten Lachgasemissionen. Es verbleibt mehr Stickstoff für die Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Minderungseffekt in der Treibhausgas-Inventur nicht direkt quantifizierbar. Wirkung auf andere Umweltziele Ist auch eine Maßnahme zur Reduktion der Emissionen sekundärer Partikel aus der Landwirtschaft. Verringerung der Nährstoffanreicherung in die Umwelt durch Erhöhung der Stickstoffeffizienz. Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Bis zu 25 % der Herstellungskosten Zeitpunkt Implementierung 2007 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Laufend Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Investitionsförderung men; Referenz 138 Zielgruppe(n) LandwirtInnen mit Investitionsentscheidungen Weitere Informationen - Analyse: In Tirol wird der Neubau von Güllelagern nur mit Abdeckung gefördert. Dies ist eine sinnvolle Maßnahme, da sie dazu beiträgt, die Stickstoffverluste zu minimieren und damit einhergehend auch die Effizienz der Wirtschaftsdünger erhöht wird. In Punkto Emissionen ist die Reduktionswirkung vielseitig und betrifft Geruchsemissionen, Ammoniak, sekundäre Partikel, Lachgas und Methan. Es wird empfohlen, diese Maßnahme auch in Zukunft fortzuführen. Maßnahme M-KS-LW.02 - Erhöhung der Grundfutterqualität Eine bessere Grundfutterqualität hilft dabei Kraftfutter einzusparen. Maßnahmentyp Förderung durch Beratung Art/Beschreibung der Instrumente Ein Arbeitskreis der Landwirtschaftskammer Tirol wird vom Land Tirol finanziell unterstützt. Ziele Die flächendeckende Beratungsoffensive führt durch das Aufzeigen von Qualitätsreserven in den Grünlandbeständen und der Futterkonservierung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Grundfutterqualität. Beratungsangebote: Feldbegehungen, Feldtage, Grundfutteruntersuchungen und Fachseminare (insgesamt ca. 40 Veranstaltungen pro Jahr) (Emissions-)Wirkung Eine höhere Verdaulichkeit des Futters reduziert die Methanemissionen vom Pansen. Zusätzlich kann durch Erhöhung der Leistung aus dem Grundfutter die Kraftfutterzulage reduziert werden. Wirkung auf andere Umweltziele Verbesserte Nutzung regionaler Ressourcen, Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung von Grünland, Bewahrung des Landschaftsbildes Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Jährlicher Aufwand ca. 25.000 € (ohne Personalkosten) 139 Zeitpunkt Implementierung 2008 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Programm läuft mit Förderperiode Ende 2013 aus. Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- ÖPUL 2007 men; Referenz Zielgruppe(n) Viehhaltende Betriebe Weitere Informationen Im Vergleichszeitraum 2008 bis 2012 wurde beim Heu ersten Schnitts (570 Proben) eine Verbesserung des durchschnittlichen Energiegehaltes von 5,73 auf 5,90 MJ/NEL (+ 0,17 MJNEL) erzielt. Aufgrund des wechselnden Teilnehmerkreises bei den Futteranalysen wird eine Steigerung der Futterqualität im Projektzeitraum mit 0,1 MJNEL angenommen. Eine Verbesserung der Futterqualität um 0,1 MJNEL pro kg Trockenmasse bedeutet eine Kraftfuttereinsparung von 120 – 150 kg pro Laktation beziehungsweise pro Kuh und Jahr. Analyse: Diese Maßnahme wird von der Landwirtschaftskammer Tirol durchgeführt und vom Land finanziert. Ziel ist, bei möglichst vielen RinderhalterInnen Maßnahmen zur Erhöhung der Wertigkeit der Futterwiesen zu initiieren. Bisher konnten etwa 1/3 aller RinderhalterInnen in Tirol erreicht werden. Neben dem direkten Methan-Minderungseffekt durch die verbesserte Verdaulichkeit hilft dieses Instrument den LandwirtInnen bei der Einsparung von Kraftfutterkosten. Die Bereitstellung von Grundfutter mit hoher Qualität ist eine ständige Herausforderung, die Aktivitäten in diesem Bereich sollten auch in Zukunft fortgeführt werden. Maßnahme M-KS-LW.03 – Beratung zum aktiven Weidemanagement Durch die Beratung zum aktiven Weidemanagement (Weidehaltungstool) soll die Rentabilität der Alpung auch in Zukunft bewahrt werden. Maßnahmentyp Förderung: Beratung Art/Beschreibung der Instrumente Wird von der Landwirtschaftskammer Tirol durchgeführt und vom Land Tirol finanziell unterstützt (im Rahmen des Arbeitskreis für Grundfutterqualität) 140 Ziele Durch professionelles Weidemanagement (gezielte Weideführung, rechtzeitigen Auftrieb und die Freihaltung von Weideflächen) stehen auf den Almen und Heimflächen beste Futterqualitäten zur Verfügung. (Emissions-)Wirkung Bei Weidehaltung entstehen weniger Treibhausgas-Emissionen aus der Wirtschaftsdüngerkette, auch fallen weniger Emissionen im vorgelagerten Bereich (Kraftfuttererzeugung) an. Mit dieser Förderung soll die extensive, klimaschonende Art der Viehhaltung aufrechterhalten werden. Wirkung auf andere Umweltziele Die Bewahrung der Almenwirtschaft und somit der Biodiversität wird in diesem Bereich abgesichert. Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Die Umwegrentabilität in der Tourismuswirtschaft wäre zu untersuchen Zeitpunkt Implementierung 2010 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Programm läuft mit Förderperiode Ende 2013 aus Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- ÖPUL 2007 men; Referenz Zielgruppe(n) Maschinenringe, RinderhalterInnen Weitere Informationen Bewirtschaftete Almen liefern einen multifaktoriellen Nutzen mit enormer ökonomischer Bedeutung. Für Tirol ergibt dies bei einem Anteil von 20 bis 25 % an den österreichischen Almen, einen Betrag von 60 Mio. €. Analyse: In Tirol werden ca. 50 % der Kühe gealpt. Tirolmilch ist der größte Almmilchverarbeiter Österreichs. Durch verbessertes Management soll den LandwirtInnen ermöglicht werden, auch in Zukunft eine rentable Alpung durchführen zu können. Die Beratung zum Weidemanagement wird von der Landwirtschaf tskammer Tirol durchgeführt und vom Land finanziert. Die Bedeutung der Almenwirtschaft, hinsichtlich vieler Umweltziele ist unumstritten. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung dieser extensiven Bewirtschaftungsform sollten fortgeführt werden. 141 Maßnahme M-KS-LW.04 - Regionale Vermarktungsprojekte Durch gezielte Vermarktung regionaler Produkte wird bei den KonsumentInnen ein erhöhtes Bewusstsein für umweltschonend erzeugte, regional produzierte Waren geschaffen. Innovationsprojekte werden gezielt gefördert. Maßnahmentyp Förderung von Projekten zur Stärkung der Marktposition bäuerlicher Lebensmittel Art/Beschreibung der Instrumente Marketinginitiativen und Kennzeichnung (Labelling) Ziele Mit der Positionierung von hochwertigen und edlen regionalen Produkten und entsprechenden Marketingmaßnahmen soll ein auf Qualität Wert legendes Zielpublikum geschaffen werden, das wiederum den ProduzentInnen eine Aufrechterhaltung extensiver Bewirtschaftungsmethoden als Alternative zur Treibhausgas-intensiven Massenproduktion ermöglicht. (Emissions-)Wirkung Bei ganzheitlicher Betrachtung zeigt sich, dass hochwertige Lebensmittel in der Region deutlich klimaschonender produziert werden können als Massenware. Wirkung auf andere Umweltziele Erhaltung der bäuerlichen Kulturlandschaft, Biodiversität. Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Für 2 Mio. €/Jahr wird Umwegrentabilität durch die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung erzeugt und die Positionierung in Tourismuswirtschaft und Gastronomie gestärkt Zeitpunkt Implementierung 1997, laufend Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Information nicht verfügbar men; Referenz Zielgruppe(n) LandwirtInnen, Verarbeitung, Handel, Tourismus und KonsumentInnen 142 Weitere Informationen - Analyse: Das Agrarmarketing Tirol setzt auf regionale Fördermaßnahmen, bei denen nachhaltig an die Produktion angeknüpft werden soll. Wenn wirtschaftlich darstellbar, werden Innovationsprojekte bis zur Fördergrenze gefördert. Eine Verbreiterung und Veredelung der Produktpalette wird angestrebt. In die Aktivitäten sind sämtliche PartnerInnen (Produktion, Verarbeitung, Handel, Tourismus, KonsumentIn) mit einbezogen. Beispiele: Erfolgreiche Zusammenarbeit von Gastronomie und Landwirtschaft im Rahmen von Bewusst Tirol. Mit dem Tiroler Jahrling erfolgt die Vermarktung von hochwertigem Bioweiderind. Diese Maßnahme erhöht die regionale Wertschöpfung und setzt einen Kontrapunkt zur Treibhausgas-intensiven Massenproduktion. Eine Fortführung ist sinnvoll. Maßnahme M-KS-LW.05 - Ausbildung im landwirtschaftlichen Schulwesen Ökologische Bewirtschaftung wird in den vier Tiroler landwirtschaftlichen Schulen seit vielen Jahren praktiziert . Maßnahmentyp Bildung Art/Beschreibung der Instrumente Ausbildungsregelungen und Gesetze Ziele Vermittlung von Kenntnissen zur biologischen Wirtschaftsweise. Sicherung des bäuerlichen Einkommens. (Emissions-)Wirkung Ein reduzierter Einsatz von Betriebsmitteln wirkt sich bei ganzheitlicher Betrachtung günstig auf die TreibhausgasBilanz aus. Wirkung auf andere Umweltziele Biodiversität, Umsetzung der Nitratrichtlinie Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Im regulären Schulbudget enthalten, Erwachsenenbildung zusätzlich noch möglich Zeitpunkt Implementierung 1990 erste Schule auf Biolandbau umgestellt Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Information nicht verfügbar men; Referenz 143 Zielgruppe(n) Künftige BetriebsleiterInnen Weitere Informationen - Analyse: Mit einer fundierten Ausbildung werden den Jungbauern und -bäuerinnen die notwendigen Werkzeuge für eine nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Höfe und im Verarbeitungsgewerbe in die Hand gegeben. Hochwertige Nahrungsmittelproduktion in Bio-Betrieben hat sich als erfolgreiche Alternative zur Sicherung des bäuerlichen Einkommens bewährt und hilft zudem Treibhausgas-Emissionen einzusparen. Zukünftig e M a ßna hmen d er Tir o ler K lima str ateg ie Für den Sektor Landwirtschaft werden die wesentlichen, geplanten Maßnahmen im folgenden Abschnitt erläutert. Maßnahme M-KS-LW.06 - Abdeckung Güllebehälter, zusätzlich Förderung der Überdachung von Festmistlagern sowie die Aufrüstung bestehender Anlagen Der Neubau von Güllelagern wird nur mit Abdeckung gefördert. Bei Festmistlagern gibt es wahlweise auch eine Förderung auf die Errichtung einer Überdachung. Maßnahmentyp Förderung Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Weitere Eindämmung der Geruchsbelästigung und Reduktion von Stickstoffverlusten durch Fortführung der Fördermaßnahme. Zusätzliche Verminderung von Emis-sionen durch Witterungsschutz (Überdachung) von Festmistlagern. Der Jaucheanfall wird reduziert. (Emissions-)Wirkung In der Treibhausgas-Inventur nicht direkt quantifizierbar. Treibhausgas-Minderungseffekt nur bei gesamter Betrachtungsweise zu bewerten. Wirkung auf andere Umweltziele Ist auch eine Maßnahme zur Reduktion der Emissionen sekundärer Partikel aus der Landwirtschaft. Verringerung der Nährstoffanreicherung in die Umwelt durch Erhöhung der Stickstoff-Effizienz 144 Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Zeitpunkt Implementierung Information nicht verfügbar Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Information nicht verfügbar Zielgruppe(n) LandwirtInnen mit Investitionsentscheidungen. Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-LW.07 - Bewahrung der flächendeckenden Grünland- und Almenbewirtschaftung Mit spezifischen Fördermaßnahmen soll eine flächendeckende Bewirtschaftung von Almen und Grünland erhalten werden. Maßnahmentyp Förderung Art/Beschreibung der Instrumente Fördermaßnahmen Weidemanagement, Grundfutterqualität und Investitionsförderung für Almwirtschaft sollen mit dieser Maßnahme weitergeführt werden. Mit einer forcierten Nutzung von Almheu soll eine Revitalisierung von extensiven oder von Auflassung bedrohten Almen erreicht werden. Ziele Aufrechterhaltung der extensiven und damit klimaschonenden Grünlandwirtschaft Tirols. Die Aufrechterhaltung der regionalen Kreislaufwirtschaft und Biodiversität/Landschaftsbild wird ebenso gefördert 145 (Emissions-)Wirkung In der Treibhausgas-Inventur nicht direkt quantifizierbar. Treibhausgas-Minderungseffekt nur bei gesamthafter Betrachtungsweise bewertbar. Weidemanagement und Grundfutterqualität können sich in der Treibhausgas-Inventur stark niederschlagen. Pauschal kann man sagen: Je mehr Weidetage, desto weniger Treibhausgas-Emissionen. Wirkung auf andere Umweltziele Die Maßnahme reduziert die Emissionen sekundärer Partikel aus der Landwirtschaft. Ebenso wird eine Verringerung der Nährstoffanreicherung in die Umwelt durch die Erhöhung der Stickstoff-Effizienz induziert. Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Zeitpunkt Implementierung Information nicht verfügbar Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Information nicht verfügbar men; Referenz Zielgruppe(n) LandwirtInnen, zum Teil mit Investitionsentscheidungen. Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-LW.08 – Limitierung des Tierbesatzes je Flächeneinheit Mit dieser Maßnahme sollen vor allem in den Gunstlagen die Umweltauswirkungen niedrig gehalten und die Nutzung des Grünlandes langfristig im Umfang sichergestellt werden. Die Nährstoffkreisläufe können kurz gehalten werden. Maßnahmentyp Förderung 146 Art/Beschreibung der Instrumente Auch weiterhin Abstimmung der Förderung auf einen Tierbesatz von max. 2 GVE/ha (Flächenausstattung muss von den Betrieben nachgewiesen werden). Ziele Verminderte Treibhausgas-Emissionen durch Begrenzung des Viehbestands. (Emissions-)Wirkung In der Treibhausgas-Inventur nicht direkt quantifizierbar. Treibhausgas-Minderungseffekt kann nur bei gesamter Betrachtungsweise bewertet werden. Wirkung auf andere Umweltziele Information nicht verfügbar Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Zeitpunkt Implementierung Information nicht verfügbar Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Information nicht verfügbar Zielgruppe (n) LandwirtInnen Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-LW.09 - Weitere Forcierung von Direktvermarktung und Agrarmarketing Tirol. Gezielte Marketingmaßnahmen werden gesetzt Diese Maßnahme umfasst den weiteren Ausbau der Direktvermarktung und der Aktivitäten von Agrarmarketing Tirol sowie Maßnahmen im Bereich der Produktkennzeichnung. 147 Maßnahmentyp Förderung von Marketinginitiativen, Ausbau und Stärkung der bäuerlichen Produktpalette Art/Beschreibung der Instrumente Ausbau bestehender Fördermaßnahmen Ziele Den ProduzentInnen soll eine Aufrechterhaltung extensiver Bewirtschaftungsmethoden als Alternative zur Treibhausgas-intensiven Massenproduktion ermöglicht werden. Dazu ist es notwendig, die Produkte in ausreichendem Maße und mit entsprechendem Preis dauerhaft absetzen zu können. (Emissions-)Wirkung In der Treibhausgas-Inventur nicht direkt quantifizierbar. Treibhausgas-Minderungseffekt kann nur bei gesamthafter Betrachtungsweise bewertet werden. Wirkung auf andere Umweltziele Erhaltung der bäuerlichen Kulturlandschaft, Biodiversität Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Die Kosten dieser Fördermaßnahme betragen derzeit 2 Mio. €/Jahr. Die Umwegsrentabilität durch Erhöhung der regionalen Wertschöpfung, Positionierung in Tourismuswirtschaft und Gastronomie ist gegeben. Bei den einzelnen Produktsparten (Käse, Fleisch, Erdäpfel, Obst und Gemüse, Honig, etc.) ist sie allerdings sehr unterschiedlich. Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Zeitpunkt Implementierung Seit 1997, laufend Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Die Vermarktungsprojekte sind nicht zeitlich begrenzt, sondern sollen zu fixen Bestandteilen im landwirtschaftlichen Produktions- beziehungsweise Vermarktungsprozess werden. Je nach Notwendigkeit werden Projektsparten in bestimmten Abschnitten verstärkt begleitet und unterstützt. Ziel ist eine gute Positionierung der Projekte im Marktgeschehen, wobei die einzelnen Projekte laufend evaluiert und analysiert werden. 148 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Information nicht verfügbar men; Referenz Zielgruppe(n) LandwirtInnen, Lebensmittelverarbeitung, KonsumentInnen, Handel, Tourismus Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-LW.10 - Klimaschutz im landwirtschaftlichen Schulwesen Standortangepasste und ökologische Bewirtschaftung werden in den vier Tiroler Fachschulen seit vielen Jahren gelehrt beziehungsweise praktiziert. Spezifische Kenntnisse zu Klimaschutz und Klimawandel werden verstärkt im Unterricht vermittelt. Maßnahmentyp Bildung Art/Beschreibung der Instrumente Ausbildungsregelungen und Gesetze Ziele Vermittlung von Kenntnissen zur standortangepassten und biologischen Wirtschaftsweise und der Wirksamkeit für den Klimaschutz. Verankerung einer klimaschonenden Wirtschaftsweise in der Praxis, Sicherung des bäuerlichen Einkommens. (Emissions-)Wirkung Ein reduzierter Einsatz von Betriebsmitteln wirkt sich bei gesamthafter Betrachtung günstig auf die TreibhausgasBilanz aus. Wirkung auf andere Umweltziele Biodiversität, Nitratrichtlinie, Energieeffizienz Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Ist im regulären Schulbudget enthalten, eine zusätzliche Erwachsenbildungsmaßnahme wäre noch möglich Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei LHStv. ÖR Josef Geisler 149 Zeitpunkt Implementierung 1997 erster Lehrbetrieb auf Biolandbau umgestellt – heute sind vier Schulen auf Biolandbau umgestellt Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2015/2016 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Landtagsentschluss: Anteil an biologischen und regiona- men; Referenz len Lebensmitteln in den eigenen Schulküchen ist zu steigern. Zielgruppe(n) Künftige BetriebsleiterInnen; AbsolventInnen mit mindestens FacharbeiterInnenabschluss inklusive landwirtschaftlicher Berufsschulen für Gartenbau und Forstwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen Fachschulen für Erwachsene (FacharbeiterIn und MeisterIn – zweiter Bildungsweg) ca. 500 Ausbildungplätze/Jahr Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-LW.11 - Bodennahe Gülleausbringung Finanzielle Anreize zur bodennahen Gülleausbringung durch geeignete Geräte werden gesetzt. Maßnahmentyp Förderung Art/Beschreibung der Instrumente Förderung, Verordnung, Gesetz Ziele Reduktion von Emissionen und gleichzeitig die Erhöhung der Effizienz beim Düngemitteleinsatz (Emissions-)Wirkung Die Vermeidung von Stickstoffverlusten führt zu geringeren Emissionen in Luft und Boden 150 Wirkung auf andere Umweltziele Es ist auch eine Maßnahme zur Reduktion der Emissionen sekundärer Partikel aus der Landwirtschaft. Ebenso wird die Nährstoffanreicherung in der Umwelt durch Erhöhung der Stickstoff-Effizienz verringert. Die kleinteiligen Strukturen und starke Hangneigungen begrenzen jedoch das Potenzial in Tirol. Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Zeitpunkt Implementierung Information nicht verfügbar Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Information nicht verfügbar Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Information nicht verfügbar men; Referenz Zielgruppe(n) Viehbetriebe mit geeigneten Nutzflächen Weitere Informationen - Beitr a g d er M a ßna hmen zur E r r eichung d es Tir o ler K lima s chutzziels 2020 im La nd wir ts cha fts s ekto r Da der Emissionstrend vom Sektor Landwirtschaft stark an den Viehbestand gebunden ist und viele Maßnahmeneffekte derzeit nicht direkt in der sektoralen Treibhausgas-Bilanz Tirols abgebildet werden können, ist aus InventurSicht ein Erreichen des sektoralen Reduktionszieles, bei in etwa gleichbleibendem Viehbestand, ambitioniert. Zur besseren Darstellung der Emissionsminderungseffekte wird daher ein Ökobilanzierungsansatz empfohlen, bei dem auch die in den Vorketten und in anderen Sektoren erreichten Einsparungen aufgenommen werden können. Für ein Treibhausgas-Monitoring wäre es zudem notwendig, regelmäßig repräsentative Erhebungen zur landwirtschaftlichen Praxis durchzuführen und ein entsprechend detailliertes Treibhausgas-Bilanzierungsmodell auf Bundesländerebene aufzubauen. 151 2.6 Ab fa llwir ts cha ft (AW) Der Abfallwirtschaftssektor umfasst Maßnahmen, die sich vor allem der Abfallvermeidung und -verwertung hinsichtlich biologischer Abfälle widmen. Ana lys e und E va luier ung b es tehend er M a ßna hmen Im Folgenden werden für den Sektor Abfallwirtschaft die wesentlichen Maßnahmen, die bereits gesetzt wurden, erläutert. Maßnahme M-KS-AW.01 - Umsetzung der Deponieverordnung 1996 Verbot der Ablagerung von unbehandelten Abfällen mit hohen biologisch abbaubaren Anteilen . Maßnahmentyp Legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Verordnung über die Ablagerung von Abfällen Ziele Dem Stand der Technik entsprechende Ausstattung und Betriebsweise der Ablagerung von Abfällen auf Deponien, um die Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes zu erfüllen. (Emissions-)Wirkung Durch das Ablagerungsverbot von Abfällen mit hohem organischem Anteil sinkt das Gasbildungspotenzial der abgelagerten Abfälle sehr stark. Durch die Erfassung und Behandlung von Deponiegas können Treibhausgas-Emissionen reduziert, beziehungsweise bei energetischer Nutzung zusätzlich fossile Energieträger ersetzt werden. Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion der Einträge in Oberflächengewässer und Grundwasser Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 1996 bis Ende 2008 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Dauerhaft 152 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- --Deponieverordnung- 1996 men; Referenz Zielgruppe(n) DeponiebetreiberInnen Weitere Informationen - Analyse: Die Deponieverordnung ist keine Tiroler Maßnahme, sondern die Umsetzung einer bundesweit gültigen Verordnung. Diese Maßnahme bringt sehr hohe Einsparungen an Deponiegasemissionen. Abfälle, die vor 2009 abgelagert wurden, werden auch weiterhin Treibhausgase emittieren, jedoch mit stark fallender Tendenz. Maßnahme M-KS-AW.02 - Umsetzung der Deponieverordnung 2008 Aufbringung einer temporären Abdeckung und Maßnahmen zur Steuerung des Wasserhaushaltes. Maßnahmentyp Legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Verordnung über Deponien Ziele Ziel der Verordnung ist es, durch die Festlegung betriebsbezogener und technischer Anforderungen in Bezug auf Deponien und Abfälle, Maßnahmen und Verfahren vorzusehen, mit denen während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Luft, und auf die globale Umwelt, einschließlich des Treibhauseffekts, und alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitest möglich vermieden oder vermindert werden. 153 (Emissions-)Wirkung Durch die Aufbringung einer temporären Abdeckung ist ein kontrollierter Wasserzutritt zu den abgelagerten Abfällen mit hohen biologischen Anteilen weiterhin gewährleistet oder bietet die Möglichkeit Maßnahmen zur Steuerung des Wasserhaushaltes zu setzen. Dadurch soll eine Trockenstabilisierung des Deponiekörpers, und damit der (vorübergehende) Rückgang der Deponiegasbildung verhindert werden. Auf Grund zumeist hoher Sickerwasserfrachten der Tiroler Deponien sind Bewässerungsmaßnahmen zur Intensivierung des biologischen Abbaus nicht notwendig. Wirkung auf andere Umweltziele Reduktion der Einträge in Oberflächengewässer und Grundwasser Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 2009 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Stilllegung des letzten Kompartimentes in dem Abfälle mit hohem biologischem Anteil abgelagert wurden Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Deponieverordnung 2008 men; Referenz Zielgruppe(n) DeponiebetreiberInnen Weitere Informationen - Analyse: Auch die Deponieverordnung 2008 ist keine Tiroler Maßnahme sondern die Umsetzung einer bundesweit gültigen Verordnung. Diese Maßnahme bringt möglicherweise Einsparungen an Deponiegasemissionen. Aufgrund der Niederschlagsverhältnisse in Tirol ist vermutlich ein Trockenfallen von Deponien (mit der Folge geringer/keiner Deponiegasproduktion) nur in Einzelfällen wahrscheinlich. In diesen Fällen sollte die temporäre Abdeckung und damit einhergehende Maßnahmen zur Steuerung des Wasserhaushaltes eine positive Wirkung auf die Deponiegasbildung haben. 154 Maßnahme M-KS-AW.03 - Umsetzung der Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle Aufbau von Sammelsystemen für biogene Abfälle und Errichtung von Behandlungsanlagen . Maßnahmentyp Legistisch Art/Beschreibung der Instrumente Verordnung über Deponien Ziele Ziel der Verordnung ist es, natürliche, organische Abfälle die nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte verwertet werden, getrennt zu sammeln. Dazu zählen folgende Abfälle: Biogene Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Baumschnitt, Laub, Blumen und Fallobst, feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln, pflanzliche Rückstände aus der gewerblichen und industriellen Verarbeitung und dem Vertrieb land- und forstwirtschaftlicher Produkte sowie Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist. (Emissions-)Wirkung Durch die getrennte Sammlung und anschließende Behandlung in geeigneten Anlagen wurden biogene Abfälle der Deponierung entzogen, wodurch die Bildung von Deponiegas sinkt. Durch die langjährige Abbauzeit ist diese Maßnahme nach wie vor wirksam. Wirkung auf andere Umweltziele Information nicht verfügbar Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 1993 – 1998 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Dauerhaft Zusammenhang mit Gesetzgebung / Programmen; Referenz Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Ab— fälle- 155 Zielgruppe/n Gemeinden, Abfallwirtschaft(sverbände) Weitere Informationen - Analyse: Keine Tiroler Maßnahme sondern die Umsetzung einer bundesweit gültigen Verordnung. Durch die Deponieverordnung 1996 hat diese Maßnahme an Bedeutung verloren. Sie wirkt jedoch nach, da durch sie vor dem Ablagerungsverbot größere Mengen biologisch abbaubarer Materialien dem Restmüll und damit der Deponierung entzogen wurden und damit nicht zur Bildung von Deponiegas zur Verfügung standen und stehen. Die Maßnahme ist insbesondere für die Erzeugung qualitativ hochwertiger Komposte nach wie vor von großer Bedeutung. Maßnahme M-KS-AW.04 - Abdeckung von Gärrestlagern der Anlagen die biogene Abfälle behandeln Es werden nur Biogasanlagen genehmigt, wenn das Gärrestlager gasdicht abgedeckt ist. Maßnahmentyp Technisch Art/Beschreibung der Instrumente Verordnung über Deponien Ziele Eindämmung der Geruchsbelästigung und Reduktion der Biogasemissionen (Emissions-)Wirkung Reduktion von Biogas während der Lagerung des Gärrestes und zusätzliche Nutzung des Biogases für energetische Zwecke. Wirkung auf andere Umweltziele - Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 2000 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Dauerhaft Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz - 156 Zielgruppe(n) BetreiberInnen von Biogasanlagen Weitere Informationen - Analyse: Durch diese Tiroler Maßnahme, die seit der ersten Genehmigung von Biogasanlagen die Abfälle übernehmen, angewandt wird, werden Emissionen größerer Mengen an Biogas verhindert. Im Vergleich zur Maßnahme M KS-AW.01 ist die Wirkung gering, eventuell jedoch höher als bei Maßnahme M-KS-AW.02. Maßnahme M-KS-AW.05 - Sammlung von gebrauchtem Altspeiseöl und –fett Sammlung von gebrauchtem Altspeiseöl und –fett aus Haushalten und Gewerbe und Produktion von Biodiesel beziehungsweise Vergärung von qualitativ minderwertigem Material in Faultürmen von Kläranlagen. Maßnahmentyp Technisch Art/Beschreibung der Instrumente (Bewusstseins-)Bildung Ziele Nutzung des Energieinhaltes des Altspeiseöls und –fettes und der Reduzierung der Fettablagerungen im Kanalsystem (Emissions-)Wirkung Durch die getrennte Sammlung dieser Materialien kann der Energieinhalt weitestgehend genutzt werden, zusätzlich wird die Belastung für Kanal und Kläranlagen wesentlich reduziert. Bei einer Entsorgung von Altspeiseöl und Altspeisefett über den Restmüll gelangte dieses auch auf Deponien wo es über Jahre hinweg zur Bildung von Deponiegas beiträgt. Wirkung auf andere Umweltziele Information nicht verfügbar Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Zeitpunkt Implementierung 1999 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Dauerhaft 157 Zusammenhang mit Gesetzgebung / Program- - men; Referenz Zielgruppe(n) Abfallwirtschaftsverbände, BetreiberInnen von anaeroben Behandlungsanlagen Weitere Informationen - Analyse: Diese Tiroler Maßnahme entzog vor dem Ablagerungsverbot den Deponien organische Substanz wodurch weniger Deponiegas produziert werden kann. Des Weiteres kann durch die energetische Nutzung dieser Materialien als Biodiesel oder in Faultürmen der Energieinhalt weitestgehend genutzt werden. Zukünftig e M a ßna hme n d er Tir o ler K lima str ateg ie Nachfolgende werden die wesentlichen geplanten Maßnahmen für den Sektor Abfallwirtschaft erläutert. Maßnahme M-KS-AW.06 - Förderung von ReUse, Aufbau eines ReUse Netzwerks Begleitung von Pilotaktionen sozial-ökonomischer Betriebe in den Gemeinden, um gemeinsam mit der Abfallwirtschaft noch gebrauchs- und verkaufsfähige Waren gezielt auf Recyclinghöfen oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen zu erfassen und wieder in den Warenkreislauf zu bringen. Maßnahmentyp Ökonomisch, technisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Wiederverwenden statt wegwerfen, entsorgen und neu produzieren spart Rohstoffe und Energie bei der Produktion (in Tirol wirksam, sofern eine entsprechende Produktion in Tirol erfolgt) und verringert gleichzeitig das Abfallaufkommen und damit Emissionen bei der Sammlung und Behandlung der Abfälle (z.B. Textilien, Möbel). (Emissions-)Wirkung Nicht quantifizierbar Wirkung auf andere Umweltziele Abfallvermeidung und -wiederverwendung 158 Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Insgesamt ca. 40.000 € Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 2013, 2014 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Ende 2014 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (Grundsatz Vorbereitung zur Wiederverwendung) Zielgruppe(n) Sozio-ökonomische Betriebe Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-AW.07 - Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen Die Wirtschaftlichkeit der Behandlung biogener Abfälle in Biogasanlagen soll durch Förderungen/Zuschüsse an BetreiberInnen von Anlagen die Biogas erzeugen, erhöht werden. Insbesondere soll die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan in Aufbereitungsanlagen mit geringem Methanschlupf gefördert werden. Die alleinige Erzeugung von Strom aus Biogas (ohne weitgehende Nutzung der anfallenden Wärme) soll nicht gefördert werden. Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Verstärkte Behandlung biogener Abfälle in Biogasanlagen und Erzeugung von Biogas; Durch die Energieerzeugung (Strom und Wärme aus Blockheizkraftwerk, Biomethan) können fossile Energieträger ersetzt werden (Emissions-)Wirkung Nicht quantifizierbar; Wirkung primär im Energiesektor Wirkung auf andere Umweltziele Abfalltrennung und –behandlung 159 Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Nicht bekannt Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung Nicht zeitlich begrenzt Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Nicht zeitlich begrenzt Zusammenhang mit Gesetzgebung/Programmen; Referenz Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (Grundsatz sonstige Verwertung und alle Bestimmungen, die mit Bioabfalltrennung und –behandlung zu tun haben) Zielgruppe(n) AnlagenbetreiberInnen Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-AW.08 - Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch bewusstseinsbildende Maßnahmen Potenziale zur Reduktion der Menge an Lebensmittelabfällen bestehen vor allem in den Bereichen Produktion, im Handel, bei Großküchen, im Gastgewerbe sowie bei Haushalten. Das Projekt Umweltbildungsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Umwelt Verein Tirol soll fortgesetzt werden. Dieses Projekt zielt unter anderem darauf ab, in Kindergärten, Schulen und der Erwachsenenbildung Unterrichtseinheiten zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, etc. abzuhalten. Ein fixer Bestandteil ist dabei das sogenannte Rest‘lkochen, bei dem Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen von einem Meisterkoch/-köchin der richtige Umgang mit Lebensmitteln (Einkauf, Lagerung, Kochen) nähergebracht wird. Maßnahmentyp Bewusstseinsbildung Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Verringerung von Lebensmittelabfällen um bei der Behandlung in Kompostier- und mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, aber auch bei Produktion, Verarbeitung, Lagerung (eventuell Kühlung) und Transport weniger Treibhausgase zu emittieren 160 (Emissions-)Wirkung Nicht quantifizierbar Wirkung auf andere Umweltziele Abfallvermeidung Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Umweltbildungsprogramm derzeit ca. 33.000 € pro Jahr – Fördersumme wird ab dem nächsten Jahr voraussichtlich auf ca. 62.000 € pro Jahr erhöht Zusätzlich weitere Einzelförderungen für andere Projekte zu dieser Thematik Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 2012 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Über mehrere Jahre Zusammenhang mit Gesetzgebung / Program- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (Grundsatz Abfallvermei- men; Referenz dung) Zielgruppe(n) Kinder, Jugendliche und Erwachsene Weitere Informationen - Beitr a g d er M a ßna hmen zur E r r eichung d es Tir o ler K lima s chutzziels 2020 im Ab fa lls ekto r Die bestehenden Maßnahmen reichen aus, das im Sektor Abfallwirtschaft gesetzte Ziel zu erreichen. Insbesondere die Umsetzung der Vorgaben der Deponieverordnung (vor allem das Ablagerungsverbot von unbehandelten Abfällen mit hohem organischem Anteil, die Pflicht zur Erfassung und Behandlung von Deponiegas) führen auch in Zukunft zu einer deutlichen Reduktion der erzeugten und emittierten Deponiegasmengen. Die zusätzlichen Maßnahmen unterstützen die Erreichung der Klimaziele Tirols. Die im Sektor Abfallwirtschaft angeführten zusätzlichen Maßnahmen sind jedoch zum Großteil in anderen Sektoren wirksam. Durch die Förderung von ReUse und den Aufbau eines ReUse Netzwerks, kann die Produktion von Primärrohstoffen und Sekundärrohstoffen reduziert werden mit entsprechenden Effekten im Sektor Energie und Industrie. Ebenso führt eine verstärkte Erzeugung von Biogas und dessen energetische Nutzung durch eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen zu einem geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe und damit zu geringeren Emissionen im genannten Sektor. Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch bewusstseinsbildende Maßnahmen wird insbesondere die Emissionen 161 im Sektor Landwirtschaft aber auch im Sektor Energie und Industrie senken. Sofern Lebensmittelabfälle der Kompostierung entzogen werden, sinken die Emissionen im Sektor Abfallwirtschaft, werden diese hingegen Biogasanlagen entzogen, steigen die Emissionen im Sektor Energie und Industrie. 2.7 Sekto r üb er g r eifend e M a ßna hmen Maßnahme M-KS-SÜ.01 – Klimaschutzprogramm Tirol 2013 - 2020 Das Klimaschutzprogramm Tirol 2013 - 2020 ist ein Förderprogramm für bewusstseinsbildende Klimaschutzprojekte und bildet die finanzielle Grundlage des bereits laufenden Tiroler Klimaprogramms mit dem Titel Klimaschutz Tirol. Gefördert werden Projekte für Gemeinden, Schulen, Kindergärten und Betriebe, welche die Organisation von Veranstaltungen, Konzepterstellung und Durchführung von Workshops, etc. zum Thema Klimaschutz umfassen sowie die Erstellung und Betreuung der Klimaschutz-Website des Landes. Durch Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit soll zum einen eine Wissensbasis zu Belangen des Klimawandels geschaffen und zum anderen unter dem Motto Klimaschutz, weil ich´s kann! Möglichkeiten individueller Verhaltensänderungen als Beitrag zum Klimaschutz aufgezeigt werden. Das Klimaschutzprogramm Tirol 2013 - 2020 soll dazu beitragen, die klimafreundliche Entwicklung der Tiroler Gesellschaft und Wirtschaft zu forcieren und die im Österreichischen Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Reduktionsziele der Treibhausgasemissionen um 17 % gegenüber 2005 bis 2020 zu erreichen. Maßnahmentyp Bewusstseinsbildung Art/Beschreibung der Instrumente Förderprogramm Ziele Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Treibhausgas-Emissionen für den Zeitraum 2013 – 2020; Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in Tirol um 17 % gegenüber 2005 bis 2020. (Emissions-)Wirkung Nicht quantifizierbar Wirkung auf andere Umweltziele Je nach geförderten Projekten: Erhöhung (Verbrennung von Biomasse) und Senkung (reduzierter Verkehr, erhöhte Energieeffizienz) der Emission von Luftschadstoffen (vor allem Feinstaub, Stickoxide) Abfallreduktion 162 Reduktion von Stoffeinträgen in Oberflächen- und Grundwasser Senkung der Nährstoffanreicherung in der Umwelt, durch Steigerung der Stickstoffeffizienz Bewahrung der Kulturlandschaft Verbesserung der regionalen Ressourcennutzung und Wertschöpfung Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten 400.000 € jährlich Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Klimaschutzkoordination LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 01.01.2015 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung 2015 - 2020 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- EU Effort Sharing Decision (Entscheidung men; Referenz Nr.406/2009/EG); Klimaschutzgesetz Österreich; Tiroler Energiestrategie 2020; Tiroler Mobilitätsprogramm 20132020; Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie Zielgruppe(n) Gemeinden, Schulen, Betriebe, Vereine Weitere Informationen Klimaschutz-Website Land Tirol: www.klimaschutz-tirol.at Maßnahme M-KS-SÜ.02 – Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung Mit dem Projekt Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung will die Landesregierung mit positivem Beispiel vorangehen und aktiv zum Klimaschutz beitragen. Ein erster Schritt ist die Festlegung möglicher Handlungsfelder, z.B. unterteilt in Minimieren, Substituieren und Kompensieren von CO2-Emissionen. Der zweite Schritt ist die Erfassung und Dokumentation der CO 2 Emissionen, Erfassung des Ist-Zustandes. Danach werden mögliche Maßnahmen festgelegt und ein Monitoring-System eingerichtet. Bereiche mit CO 2Einsparungspotenzial sind Gebäude (thermische Sanierung, energieeffiziente Geräte und Anlagen, CO2-freier 163 Strom beziehungsweise zertifizierter Ökostrom, etc.), Papier, Fuhrpark, Dienstreisen und die Anreise der MitarbeiterInnen. Maßnahmentyp Legistisch ,Bewusstseinsbildung, Information Art / Beschreibung der Instrumente Investition Ziele CO2 Ausstoß der Landesverwaltung minimieren (Emissions-)Wirkung Information nicht verfügbar Wirkung auf andere Umweltziele Durch weniger Energie- und Ressourcenverbrauch werden auch Luftschadstoffe und Partikel minimiert Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Information nicht verfügbar Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung LH-Stv. Ingrid Felipe Klimaschutzkoordination Zeitpunkt Implementierung 2014 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung laufend Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Information nicht verfügbar men; Referenz Zielgruppe(n) Landesverwaltung Weitere Informationen - Maßnahme M-KS-SÜ.03 - Green Events Tirol Die Durchführung von Veranstaltungen ist mehrfach klimarelevant. Klimaschutzrelevante Bereiche sind beispielsweise Abfallvermeidung (Mehrwegbecher und Geschirrverleih), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad), Verpflegung (bio, regional, fairtrade) und Energieversorgung 164 Maßnahmentyp Ökonomisch Art/Beschreibung der Instrumente Förderung Ziele Schaffung von Grundlagen, die die Planung und Durchführung von nachhaltigen Veranstaltungen auf einfache Art und Weise ermöglichen (Emissions-)Wirkung Nicht quantifizierbar Wirkung auf andere Umweltziele Abfallvermeidung, Klimaschutz (Verkehr, Energie), Öko-logie (Verpflegung, Bodenbewirtschaftung) Finanzieller Umfang (bei Förderungen), Kosten Insgesamt ca. 73.000 € Installation eines Mehrwegbecher- und Geschirr-verleihs bereits 2011/2012 mit 90.000 € gefördert Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Zeitpunkt Implementierung 2013 Dauer/Zeitpunkt vollständige Umsetzung Ende 2015 Zusammenhang mit Gesetzgebung/Program- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (Grundsätze Abfallvermei- men; Referenz dung und Recycling), Klimaschutzstrategie des Landes Zielgruppe(n) VeranstalterInnen Weitere Informationen www.greeneventsaustria.at 2.8 Bewer tung d er M a ßna hmen Bei einem internen Workshop des Amtes der Tiroler Landesregierung wurden die Maßnahmen zum Klimaschutz in Tirol priorisiert beziehungsweise bewertet. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt: Wirksamkeit bei der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen 165 Kosten der Umsetzung der Maßnahme Zielkonflikte mit anderen Umweltzielen oder Politikbereichen Die Maßnahmen wurden mit dem in Tabelle 17 dargestellten Ampelsystem bewertet: Tabelle 17: Berwertungskriterien Kriterium Ampelsystem Reduktionspotenzial Treibhausgase Hoch Mittel Gering Kosten Gering Mittel Hoch Zielkonflikte Gering Mittel Hoch In den nachfolgenden Tabelle 18 - Tabelle 23 sind die Bewertungen der zukünftigen Maßnahmen der einzelnen Sektoren für die drei genannten Kriterien zu finden. Tabelle 18: Bewertung Energie und Industrie Energie und Industrie THG Wirksamkeit Kosten Zielkonflikte M-KS-EI.05 - Ausbau- und Optimierungsprogramm Wasserkraft M-KS-EI.06 - Nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte M-KS-EI.07 – Beratungsprogramm zur Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben M-KS-EI.08 – Photovoltaik-Offensive M-KS-EI.09 – Ausbau erneuerbarer Energieträger Hohe Wirksamkeit wird dem Ausbau der Wasserkraft, Photovoltaik und erneuerbaren Energieträgern zugesprochen. Allerdings werden beim Ausbau der Wasserkraft hohe Kosten und Zielkonflikte mit anderen Umweltzielen gesehen. Tabelle 19: Bewertung Verkehr Verkehr THG Wirksamkeit Kosten Zielkonflikte M-KS-VK.06 – Radkonzept für Tirol M-KS-VK.07 – Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs M-KS-VK.08 – Verlagerung des Alpenquerenden Verkehrs M-KS-VK.09 – Tourismusoffensive Bahn 166 Hohe Wirksamkeit bei der Reduktion von Treibhausgasen wird im Verkehrssektor beim Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs gesehen. Dem stehen die hohen Kosten beim Ausbau des Öffentlichen Verkehrs gegenüber. Tabelle 20: Bewertung Gebäude Gebäude THG Wirksamkeit Kosten Zielkonflikte M-KS-GB.05 – Förderprogramm Tirol heizt CO2-neutral M-KS-GB.06 – Sanierungsoffensive Tirol renoviert M-KS-GB.07 – Ausbau effizienter Nah- und Fernwärme Tiroler Wärmenetze M-KS-GB.08 – Energie-Raum-Tirol M-KS-GB.09 – Impulse für den Tiroler Klimaschutz Eine hohe Wirksamkeit wird dem Förderprogramm und der Sanierungsoffensive sowie dem Forschungs-, Förderungs- und Beratungsprogramm Impulse für den Tiroler Klimaschutz zugesprochen. Für die ersten beiden Maßnahmen und für den Ausbau effizienter der Nah- und Fernwärme werden allerdings hohe Kosten erwartet. Tabelle 21: Bewertung Landwirtschaft Landwirtschaft THG Wirksamkeit Kosten Zielkonflikte M-KS-LW.06 - Abdeckung Güllebehälter, zusätzlich Förderung der Überdachung von Festmistlagern sowie die Aufrüstung bestehender Anlagen M-KS-LW.07 - Bewahrung der flächendeckenden Grünland- und Almenbewirtschaftung M-KS-LW.08 – Limitierung des Tierbesatzes je Flächeneinheit M-KS-LW.09 - Weitere Forcierung von Direktvermarktung und Agrarmarketing Tirol. Gezielte Marketingmaßnahmen werden gesetzt M-KS-LW.10 - Klimaschutz im landwirtschaftlichen Schulwesen M-KS-LW.11 - Bodennahe Gülleausbringung Die Wirksamkeit der Maßnahmen Limitierung des Tierbesatzes, Forcierung von Direktvermarktung , Klimaschutz im landwirtschaftlichen Schulwesen und bodennahe Gülleausbringung wurde mit hoch bewertet; dagegen werden hohe Kosten bei Bewahrung der flächendeckenden Grünland - und Almenbewirtschaftung gesehen. 167 Tabelle 22: Bewertung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft THG Wirksamkeit Kosten Zielkonflikte M-KS-AW.06 - Förderung von ReUse, Aufbau eines ReUse Netzwerks M-KS-AW.07 - Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen M-KS-AW.08 - Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch bewusstseinsbildende Maßnahmen Die Maßnahmen des Sektors Abfallwirtschaft werden generell als mittel bis gering wirksam zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen gesehen. Zielkonflikte wurden keine eruiert; auch werden die Kosten mit niedrig bis mittel bewertet. Tabelle 23: Bewertung Sektorübergreifende Maßnahme Sektorübergreifende Maßnahme THG Wirksamkeit Kosten Zielkonflikte M-KS-SÜ.03 - Green Events Tirol Die sektorübergreifende Maßnahme Green Events Tirol führt kaum zu Zielkonflikten und ist kostengünstig umzusetzen, allerdings wird dieser Maßnahme nur eine niedrige Wirksamkeit zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen zugesprochen. 168 F Klimawandelanpassung 1 Grundlagen zur Klimawandelanpassung Die Anpassung an den Klimawandel stellt neben dem Klimaschutz die zweite wichtige Säule im politischen Umgang mit dem Klimawandel dar. Entsprechend der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a) werden unter Anpassung Initiativen und Maßnahmen verstanden, die gesetzt werden, um die Empfindlichkeit natürlicher oder menschlicher Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen der Klimaänderung zu verringern (IPCC 2007c). Auf europäischer Ebene lieferte 2007 das Grünbuch der Europäischen Kommission zur Anpassung an den Klimawandel (EC 2007) erste Grundlagen für Anpassungsinitiativen auf EU-Ebene. Ein Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel wurde 2009 (EC 2009) von der Europäischen Kommission präsentiert. Es gibt einen Aktionsrahmen vor, innerhalb dessen sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten sollen. Zur Umsetzung der ersten Säule des Weißbuchs – Schaffung einer soliden Wissensgrundlage – wurde im März 2012 die Internet-Plattform für Klimawandelanpassung CLIMATE-ADAPT27 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bestrebungen der Europäischen Union mündeten schließlich in der Erstellung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (EC 2013b) im April 201328. Im Oktober 2012 wurde die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b), bestehend aus Teil 1: Kontext und Teil 2: Aktionsplan, vom Ministerrat beschlossen. Im Juni 2013 stimmte auch die Landeshauptleutekonferenz dieser Strategie zu. Der Erstellungsprozess der Strategie war geprägt durch eine breite und aktive Beteiligung von VertreterInnen der Ressorts, der Länder, Interessensverbänden, weiterer Stakeholder, NGOs und sonstigen Institutionen 29. Auch andere europäische Länder setzen sich mit dem Thema der Klimawandelanpassung auseinander. Deutschland erstellte bereits 2008 eine Anpassungsstrategie (DBR 2008). In der Schweiz wurde die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz – Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder. Erster Teil (BAFU 2012b) im Frühling 2012 vom Bundesrat beschlossen. Italien befindet sich derzeit in der Ausarbeitung einer Anpassungsstrategie auf nationaler Ebene. Ausgehend von der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b) wurden die oben angeführten Strategien der Schweiz (hier vor allem im Bereich der Definition der Handlungsfelder) und Deutschland in die strategischen Überlegungen zur Ausarbeitung der Anpassungsmaßnahmen für das Land Tirol herangezogen. E nts tehung s p r o zess d er M a ßna hmener stellung DE FINITION VON HANDL UNGSFE LDE RN Zur Schaffung einer soliden Basis, die eine Formulierung von Maßnahmen ermöglichte, wurden sektorspezifische Handlungsfelder, die sich an den Sektoren der Österreichischen Strategie zu Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b), orientieren mit Relevanz für das Land Tirol definiert. Unter Handlungsfeldern sind klimabedingte 27 http://climate-adapt.eea.europa.eu/ 28 http://ec.europa.eu/clima/policies/adaptation/index_en.und htm http://www.klimawandelanpassung.at 29 http://www.klimawandelanpassung.at/ms/klimawandelanpassung/de/nationaleanpassungsstrategie/ 169 Veränderungen zu verstehen, welche sowohl durch Literaturrecherche als auch durch qualitative Interviews mit ExpertInnen des Amts der Tiroler Landesregierung identifiziert wurden. Die Bedeutung der definierten Handlungsfelder für das Land Tirol wurde in einem Workshop mit VertreterInnen der Fachabteilungen des Amts der Tiroler Landesregierung ermittelt. Dazu wurde eine Matrix nach Vorbild der Schweizer Anpassungsstrategie (BAFU 2012b) herangezogen, mit deren Hilfe sowohl die Intensität der erwarteten Veränderung für das Land Tirol, als auch die Wichtigkeit der möglichen Veränderung bis zum Jahr 2020 graphisch herausgearbeitet werden konnten. In einem ersten Schritt wurden die in Kreisen dargestellten Handlungsfelder für jeden Sektor innerhalb der Matrizen platziert. Auf der Ordinate der Matrizen wurde der Grad der erwarteten Veränderungen bedingt durch den Klimawandel dargestellt, auf der Abszisse die Wichtigkeit der erwarteten Veränderungen für das Land Tirol. Nach dem Platzieren der Handlungsfelder innerhalb der Matrizen konnten die WorkshopteilnehmerInnen in einem zweiten Schritt den Handlungsbedarf für einzelne Handlungsfelder mit den Kategorien KLEIN, MITTEL und GROSS versehen und Handlungsfelder mit zunehmender Bedeutung über das Jahr 2020 hinaus (Trend steigend über 2020 hinaus) ausweisen (Abbildung 35). Abbildung 35: Beispiel einer Handlungsfeldmatrix 170 Die Ergebnisse dieses Workshops wurden den Fachabteilungen zur Überarbeitung und internen Abstimmung übermittelt. Endgültige Ergebnisse werden in den folgenden Kapiteln für jeden Sektor einzeln dargestellt. DE FINITION VON SE K TO RSPE ZIFISCHE N M AßNAHM E N Basierend auf den Aktivitätsfeldern der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a) wurden Maßnahmen für folgende Sektoren definiert: Sektor Agrar Sektor Bauen & Wohnen Sektor Energie Sektor Forstwirtschaft Sektor Gesundheit Sektor Ökosysteme & Biodiversität Sektor Raumordnung Sektor Tourismus Sektor Verkehrsinfrastruktur & Mobilität Sektor Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft Sektor Wirtschaft, Industrie & Handel Sektor Zivil- & Katastrophenschutz Der Bereich Naturgefahrenmanagement wird in Kapitel F2.14 umrissen. Die aus diesem Bereich resultierenden Maßnahmen wurden in den Maßnahmenkatalog folgender Sektoren mitberücksichtigt: Forstwirtschaft Ökosysteme & Biodiversität Raumordnung Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft Zivil- & Katastrophenschutz Auf Grundlage der ausgewiesenen Handlungsfelder mit dem Handlungsbedarf GROSS beziehungsweise MITTEL wurden für die einzelnen Sektoren Anpassungsmaßnahmen definiert. Maßnahmenvorschläge wurden den zuständigen ExpertInnen des Amts der Tiroler Landesregierung vorgelegt und von diesen im Rahmen einer Interviewrunde pro Sektor geprüft, kommentiert und überarbeitet. Alle Maßnahmen mit hoher Relevanz für das Land Tirol wurden detailliert in tabellarischer Form ausgearbeitet. Zusätzlich werden im Anschluss an die Maßnahmentabellen weitere Maßnahmen gelistet, welche zwar in der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel oder anderen Quellen Erwähnung finden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das Land Tirol allerdings wenig relevant sind. Erklärungen zu den einzelnen Parametern der Maßnahmenmatrix sind Tabelle 24 zu entnehmen. Tabelle 24: Erläuterungen der einzelnen Parameter der Maßnahmenmatrizen. 171 Maßnahme M-AP-XY.01 – [Titel der Maßnahme] Detaillierte Beschreibung der Maßnahme Handlungsfeld Zuordnung der Maßnahme zu einem oder mehreren Handlungsfeldern Ziel Formulierung des durch die Umsetzung der Maßnahme angestrebten Ziels Art der Maßnahme Prozessbezogen: Planungs- und Entscheidungsprozesse, die zu einem erhöhten Anpassungspotenzial beitragen (z.B. langfristige Strategien in der Raumplanung) Subjektbezogen: Handlungsempfehlungen für vom Klimawandel betroffene AkteurInnen Objektbezogen: Technische oder bauliche Infrastrukturen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels (z.B. Hochwasserschutz) AkteurInnen Nennung von HandlungsträgerInnen oder KooperationspartnerInnen, welche zur Umsetzung der Maßnahme beitragen (z.B. VertreterInnen der Verwaltung, Forschungs- oder Bildungseinrichtungen, Vereine) Öffentliche Finanzierung Angabe zur möglichen Finanzierung Politische und fachliche Nennung der verantwortlichen Abteilungen innerhalb des Amts der Verantwortung Tiroler Landesregierung und des/der zuständigen VertreterIn der Tiroler Landesregierung Vollzugsaufwand Ausweisung von notwendigen Finanzierungs-, Anreizinstrumenten und rechtlichen Rahmenbedingungen Implementationszeitraum und time-lag Einschätzung der Zeitspanne von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung und von der Umsetzung bis zur Wirkung der Maßnahme Lebensdauer Angaben zum Zeithorizont von Erneuerungszyklen und Wirkungsdauer 172 Falls bereits laufend, Stand der Umset- Deskriptive Darstellung des Stands der Umsetzung zung Kosten und Nutzen Kosten: falls möglich Angabe der Höhe der erforderlichen Investitionskosten und der Kosten möglicher negativer Folgeauswirkungen der Maßnahme Nutzen: Beschreibung der direkten und indirekten Wirkung der Maßnahme Mitnahmeeffekte Beschreibung des Mitnahmeeffekts, das sind Themenbereiche die durch die beschriebene Maßnahme auch berücksichtigt werden, falls ein solcher vorliegt Reichweite der Maßnahme Angabe zur Reichweite der Maßnahme (lokal, regional, überregional oder national) Wechselwirkung mit anderen Maßnah- Nennung von Maßnahmen des jeweiligen Sektors beziehungsweise men anderer Sektoren, mit Potenzial für Wechselwirkungen Regret/Low-regret/No-regret Regret-Maßnahmen: Maßnahme, welche ausschließlich bei Eintreten der erwarteten Klimaveränderungen von Nutzen sind No-regret-Maßnahmen: Maßnahmen, welche auch bei Nichteintreten prognostizierter Klimaveränderungen von Vorteil für die Gesellschaft sind (win-win) und keinerlei Nachteile aufweisen Low-regret-Maßnahmen: Maßnahmen, deren Nutzen trotz Unsicherheiten in Bezug auf prognostizierte Klimaveränderungen relativ groß ist Szenarienabhängigkeit Angabe und Beschreibung der Wirksamkeit von Maßnahmen in Abhängigkeit von Ergebnissen der Berechnung der Klimaszenarien Mögl. Konfliktpotenzial Beschreibung möglicher Interessens- und Nutzungskonflikte mit anderen Sektoren, die durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen, um negative Wechselwirkungen zu vermeiden Österreichische Anpassungsstrategie Angabe des Bezugs zu Kapiteln der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b) Nachhaltigkeitsstrategie/Waldstrategie Angabe des Bezugs zu Kapiteln der Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie (Amt der Tiroler Landesregierung 2012a). beziehungsweise für den 173 Sektor Forstwirtschaft Angabe des Bezugs zur Tiroler Waldstrategie (Amt der Tiroler Landesregierung 2011b) 174 E RK LÄRUNG ZU DE N COD IE RUNGE N DE R HANDLUN GSFE LDE R UND M AßNAHM E N Allen Handlungsfeldern und Maßnahmen wurde aus Gründen der Übersicht eine Codierung zugeordnet. Diese besteht aus der Abkürzung H für Handlungsfeld beziehungsweise M für Maßnahme und AP für Maßnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel, den Anfangsbuchstaben der einzelnen Sektoren (siehe Tabelle 25) und einer fortlaufenden Nummer. Mögliche Zusammenhänge zwischen Handlungsfeldern und Maßnahmen eines Sektors mit gleicher Nummerierung sind zufällig. In Tabelle 25 sind die verwendeten Codierungen für Handlungsfelder und Maßnahmen gelistet. Tabelle 25: Liste der verwendeten Codierungen für Handlungsfelder und Maßnahmen Sektor Codierung der Handlungsfelder Codierung der Maßnahmen Agrar H-AG.01 bis H-AG.10 M-AP-AG.01 bis M-AP-AG.07 Bauen & Wohnen H-BW.01 bis H-BW.07 M-AP-BW.01 bis M-AP-BW.03 Energie H-E.01 bis H-E.07 M-AP-E.01 Forstwirtschaft H-FO.01 bis H-FO.07 M-AP-FO.01 bis M-AP-FO.07 Gesundheit H-G.01 bis H-G.04 M-AP-G.01 Ökosysteme & Biodiversität H-ÖS.01 bis H-ÖS.09 M-AP-ÖS.01 bis M-AP-ÖS.08 Raumordnung H-RO.01 bis H-RO.07 M-AP-RO.01 bis M-AP-RO.05 Tourismus H-TO.01 bis H-TO.10 M-AP-TO.01 bis M-AP-TO.06 Verkehrsinfrastruktur & Mobilität H-VM.01 bis H-VM.07 M-AP-VM.01 bis M-AP-VM.05 Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft H-WW.01 bis H-WW.16 M-AP-WW.01 bis M-AP-WW.06 Wirtschaft, Industrie & Handel H-WIH.01 bis H-WIH.10 M-AP-WIH.01 bis M-AP-WIH.03 Zivil- & Katastrophenschutz H-ZK.01 bis H-ZK.15 M-AP-ZK.01 bis M-AP-ZK.04 2 2.1 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Üb er b lick d er M a ßna hmen zur Anp a s s ung a n d en K lima wa nd el In Tabelle 26 sind die im Rahmen der Klimastrategie formulierten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel aller Sektoren gelistet. Nach Rücksprache mit den Abteilungen des Amts der Tiroler Landesregierung ergibt sich die Priorisierung der Maßnahmen aus ihrer Reihung. Tabelle 26: Liste der Anpassungsmaßnahmen aller Sektoren 175 Sektor Codierung Titel der Maßnahme Agrar M-AP-AG.01 Grundlagenforschung zu möglichen neu auftretenden Krankheiten und Schaderregern sowie Optimierung der Anpassungs- und Bekämpfungsstrategie Bauen & Woh- M-AP-AG.02 Empfehlungen zum standortangepassten Einsatz von wassersparenden, hitzetoleranteren Kulturpflanzen M-AP-AG.03 Etablierung und Förderung von wassersparenden Bewässerungssystemen M-AP-AG.04 Erhalt bestehender- und Revitalisierung aufgelassener Almen M-AP-AG.05 Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, -struktur und -stabilität M-AP-AG.06 Förderung des Tierwohlbefindens und der Tiergesundheit unter veränderten klimatischen Bedingungen M-AP-AG.07 Stärkung der Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung M-AP-BW.01 Maßnahmenkatalog für klimagerechtes Bauen & begleitende Öffentlichkeitsarbeit M-AP-BW.02 Bauliche Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz vor Extremwetterereignissen und deren nen Folgen M-AP-BW.03 Sensibilisierung von PlanerInnen, Bauträgern und Gemeinden bezüglich klimaangepasstem Bauen Energie M-AP-E.01 Entwicklung einer Energiestrategie, die auf einer Bedarfsprognose aufbaut und Anpassungsszenarien berücksichtigt Forstwirtschaft M-AP-FO.01 Information, Beratung zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel M-AP-FO.02 Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungsgrundlagen für Waldumbau und klimaangepasste Bewirtschaftung M-AP-FO.03 Verbesserung des Schadensmanagements durch Integration klimawandelbedingter Faktoren Gesundheit M-AP-FO.04 Waldumbau von Reinbeständen in standortgerechte, risikoarme Mischbestände mit angepassten Baumarten und Herkünften M-AP-FO.05 Reduktion der Wildschadensbelastung M-AP-FO.06 Schutz vor Schädlingsvermehrungen, invasiven Neophyten u nd Schadorganismen M-AP-FO.07 Forcierung bodenschonender Bewirtschaftungsweisen M-AP-G.01 Erstellen eines Hitzeschutzplans für Tirol M-AP-ÖS.01 Verbesserung der Wissensbasis durch Forschung und Monitoring 176 Ökosysteme & Biodiversität M-AP-ÖS.02 Integration von Klimawandel in Naturschutzkonzepte M-AP-ÖS.03 Stärkung der Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung M-AP-ÖS.04 Beibehaltung und Förderung einer extensiven Landnutzung M-AP-ÖS.05 Erhaltung, verbesserte Einbettung und Vernetzung von Schutzgebieten und Lebensräumen M-AP-ÖS.06 Schutz von Feuchtlebensräumen und Aufwertung sowie Renaturierung der umgebenden Flächen M-AP-ÖS.07 Schaffung von Rückzugsräumen und Stärkung gefährdeter Populationen und Arten in nicht gesetzlich unter Schutz gestellten Räumen M-AP-ÖS.08 Anpassung der Angebote von Freizeit- und Urlaubsaktivitäten M-AP-RO.01 Freihaltung und Vernetzung multifunktionaler Freiräume M-AP-RO.02 Vermehrter Einsatz und Ausbau von integralen Raumentwicklungskonzepten (IREK) M-AP-RO.03 Sensibilisierung von PlanerInnen und Gemeinden durch grenzüberschreitenden Informationstransfer M-AP-RO.04 Entwicklung und Bereitstellung eines Klimamoduls mit klimarelevanten Informationen M-AP-RO.05 Integration des Bereichs Klimawandel in Raumpläne und Instrumente zur Schaffung flexibler Raumstrukturen M-AP-TO.01 Erstellung einer Tiroler Klimastrategie für den Tourismus M-AP-TO.02 Erstellung von Strategien für die mittelfristige Entwicklung der Destinationen M-AP-TO.03 Erhebung, Bereitstellung und Kommunikation von Daten als Entscheidungsgrundlage M-AP-TO.04 Energieraumplanung von Destinationen M-AP-TO.05 Förderung neuer Geschäftsmodelle und des Ganzjahrestourismus M-AP-TO.06 Verstärkte Kommunikation und Kooperation der Landesabteilungen, Ausbau von Netzwerken sowie Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung Verkehrsinfra- M-AP-VM.01 Anpassung und Reduktion des Verkehrsaufwandes struktur & Mobilität M-AP-VM.02 Optimierung von Einsatzabläufen M-AP-VM.03 Einbeziehung des veränderten Naturgefahrenpotenzials in die Planung von Verkehrsinf- Raumordnung Tourismus rastruktur M-AP-WW.01 Stärkung des integrierten Hochwassermanagements 177 Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft M-AP-WW.02 Systematische Beobachtung des Geschiebehaushalts M-AP-WW.03 Optimale Koordination des Wasserverbrauchs/-bedarfs und bessere Informationenvermittlung über Wasserqualität M-AP-WW.04 Anwendung von Instrumenten zum Management von Nutzwasser M-AP-WW.05 Berücksichtigung steigender Oberflächen- und Grundwassertemperaturen bei Wärmeeinleitungen M-AP-WW.06 Forcieren von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen Wirtschaft, In- M-AP-WIH.01 Berücksichtigung von Klimawandelfolgen im betrieblichen Risikomanagement dustrie & Handel M-AP-WIH.02 Erhöhung energetische Versorgungssicherheit durch verstärkten Einsatz alternativer/energieeffizienter Technologien Zivil- & Katastrophenschutz M-AP-WIH.03 Entwicklung klimafreundlicher Produkte M-AP-ZK.01 Erhalt und Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Fortführung der situationsangepassten Aus- und Fortbildung M-AP-ZK.02 Forcierung von Bewusstseinsbildung und Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung sowie der Risikoinformation und -kommunikation M-AP-ZK.03 Stärkung und Erweiterung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten im Bereich Katastrophenschutz M-AP-ZK.04 Konzentration von Forschungsaktivitäten zu Katastrophenmanagement und Veränderungen des klimabedingten Ereignisgeschehens 2.2 Sekto r Ag r a r (AG) Her a us fo r derung en Die Landwirtschaft zählt seit jeher zu den klimasensitiven Sektoren, der sich an klimatische Gegebenheiten und den Verlauf des Wetters und der Witterung (einschließlich extremer Ereignisse) anpassen muss. Aufgrund der großen regionalen und topographischen Unterschiede ist die österreichische Landwirtschaft in verschiedenster Weise vom Klimawandel betroffen (BMLFUW 2012a, b; Eitzinger, Kubu und Alexandrov 2008). Die Tiroler Landwirtschaft steht vor der Herausforderung, sich an die für das 21. Jahrhundert prognostizierte langfristige Temperaturerhöhung und eine Änderung der saisonalen Niederschlagsverteilung vorzubereiten. Dies betrifft nicht nur die Wasserversorgung in der Pflanzenproduktion oder von Tieren auf den Almen, sondern auch z.B. das Auftreten neuer Krankheiten oder erhöhte Bodenerosion. Um die Landwirtschaft des Bundeslandes optimal auf den Klimawandel vorzubereiten, wurden mehrerer Maßnahmen definiert, die auf die besonderen topographischen Gegebenheiten des Alpenlands Tirol eingehen, wie z.B. die Höhenerstreckung und reliefbedingte Kleinkammerung mit entsprechenden klimatischen Verhältnissen, die lokal sehr unterschiedlich ausfallen können. 178 Aus wir kung en Mögliche negative Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft betreffen Ertrags- sowie Qualitätseinbußen und abnehmende Ertragssicherheit aufgrund der eventuell zunehmenden Trockenheit und der erhöhten Klimavariabilität. Darüber hinaus können Hitze und Trockenheit Stress, sowohl in der Tier- als auch der Pflanzenzucht, nach sich ziehen. Das Auftreten neuer, über Vektoren zum Teil auch auf den Menschen übertragbarer, Erreger bei Nutz-, Kulturpflanzen und Vieh sowie die Ausbildung mehrerer Generationen heimischer Insekten können in der Landwirtschaft im Ackerbau und im Bereich der Spezialkulturen (Obst, Gemüse) negative Folgen haben. Die Grünlandwirtschaft ist sowohl solchen Einflüssen gegenüber genügend widerstandsfähig, als auch den Auswirkungen des Auftretens invasiver Neophyten. Ebenfalls berücksichtigt werden muss eine Veränderung des Wasserdargebots, zunehmende Trockenperioden wie auch potenziell im Zusammenhang mit Wassernutzung zu sehende Konflikte die entstehen können. In der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b) wird die Verletzlichkeit der verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft folgendermaßen zusamm engefasst. Grünland: mäßige bis hohe Verletzbarkeit, vor allem in Regionen mit bis zu 600 mm Jahresniederschlag; höhere Lagen begünstigt; verstärkte Dürreschäden sind aufgrund häufigerer und längerer Trockenperioden möglich. Tierhaltung: Zunehmender Stress durch mehr Hitze, vermehrtes Auftreten von durch Vektoren (z.B. Stechmücken) übertragbaren Krankheiten (Zoonosen); die hohe Verletzbarkeit gründet auf unsichere Datengrundlagen über neue Krankheitserreger, veränderter Futterqualität oder Qualitäts- und Ertragsschwankungen bei Futterkulturen. Ackerbau: mäßig verletzbar Obst-, Gemüse-, und Weinanbau: potenzielle Ausweitung der Anbaugebiete, aber erhöhte Verletzbarkeit durch das Auftreten von Spätfrösten und Extremereignissen (Hagel, Sturm) sowie durch neue invasive Schadorganismen; mäßige bis hohe Verletzbarkeit. Trotz der potenziellen Bedrohungen des Klimawandels auf den Sektor Agrar sind aufgrund der höheren Temperaturen längere Vegetationsperioden zu erwarten, was sich bei ausreichender Wasserversorgung positiv auf das Ertragspotenzial in der Landwirtschaft auswirken kann. Für Tirol wichtig ist die mögliche zunehmende Gefährdung durch ein sich verändertes Naturgefahrenpotenzial wie z.B. auftauender Permafrost, Fels- und Bergstürze. In diesem Zusammenhang besteht Handlungsbedarf, da manche Resterschließungsflächen als kritisch einzustufen sind. Ebenfalls großen Handlungsbedarf gibt es bei Flächen, die von Bodenerosion betroffenen sind. Ertragseinbußen durch die Zunahme von Extremereignissen werden nach Einschätzung der InterviewpartnerInnen der Tiroler Landesverwaltung nur lokal begrenzt auftreten. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Agrar sind in Abbildung 36 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. 179 Abbildung 36: Handlungsfeldmatrix des Sektors Agrar Handlungsbedarf GROSS H-AG.01 Veränderung des Wasserdargebots30 Handlungsbedarf MITTEL H-AG.02 Neue auftretende Krankheiten31 H-AG.03 Verändertes Naturgefahrenpotenzial 32 H-AG.04 Erhöhte Bodenerosion H-AG.05 Besondere Verletzbarkeit von Spezialkulturen Handlungsbedarf KLEIN 30 Veränderung des Wasserdargebots (räumliche und zeitliche Verteilung, Intensität, Variabilität, besonders Frühjahrstrockenheit) 31 Neue auftretende Krankheiten von Nutz- und Kulturpflanzen und in der Tierhaltung (Vektorenkrankheiten) 32 Gefährdung durch verändertes Naturgefahrenpotenzial (Almen, Steilgelände, Flussauen, …) 180 H-AG.06 Invasive Neobiota33 H-AG.07 Zusätzliche Generationen von Insekten34 H-AG.08 Verlängerte Vegetationsperioden H-AG.09 Extremwetterereignisse35 H-AG.10 Zunehmende Hitzebelastung Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Global o UN: FAO, AGENDA 21, Kapitel 14: Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung o GAP (Gemeinsame Agrarpolitik, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission) o GAP 2020 o Weißbuch der Europäischen Kommission zur Anpassung an den Klimawandel 36 o Nach Artikel 4 der UNFCCC 37 muss alles Notwendige getan werden, um nationale oder regionale Anpassungsstrategien zu erarbeiten o Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), ABl. L 277; o Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 Der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), ABl. L 368 Europa Österreich o Landwirtschaftsgesetz 1992 o Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln: GZ. BMLFUWLE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010 o PFEIL15 (Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium) o Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (BMLFUW 2012a, b) o Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes 2007-2013 o Tierseuchengesetz (RGBl. Nr. 177/1909 idF. BGBl. I Nr. 50/2012) o Tiergesundheitsgesetz (BGBl. I Nr. 133/1999) o Zoonosengesetz (BGBl. I Nr. 128/20005) o Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004) Tirol 33 Invasive Neophyten/Neozoen/Neomyzeten 34 Ausbildung der Verbreitungsgebiete & Ausbildung mehrerer Generationen heimischer Insekten 35 Ertragseinbußen durch die Zunahme von Extremwetterereignissen (z.B. Hagel) 36 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0147:FIN:DE:PDF Artikel 4: Alle Vertragsparteien werden unter Berücksichtigung ihrer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihrer speziellen nationalen und regionalen Entwicklungsprioritäten, Ziele und Gegebenheiten ... b) ... nationale und gegebenenfalls regionale Programme erarbeiten, umsetzen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren, in denen Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen durch die Bekämpfung anthropogener Emissionen aller nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgase aus Que llen und den Abbau solcher Gase durch Senken sowie Maßnahmen zur Erleichterung einer angemessenen Anpassung an die Klimaänderungen vorgesehen sind. 37 181 o Tiroler Naturschutzgesetz (LGBl. Nr. 33/1997) o Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie (S. 33, 42, 103, 132ff.) o Tiroler Pflanzenschutzgesetz 2001 o Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 o Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 o Tiroler Gentechnik Vorsorgegesetz (LGBl.Nr. 36/2005) o Zukunftsstrategien der Tiroler Landwirtschaft M a ßna hmen Maßnahme M-AP-AG.01 – Grundlagenforschung zu möglichen neu auftretenden Krankheiten und Schaderregern sowie Optimierung der Anpassungs- und Bekämpfungsstrategie Die klimatischen Veränderungen werden durch eine Modifikation des Auftretens und der Abundanz von Pflanzenkrankheiten, Beikräuter und Schädlingen weltweit einen zunehmenden Druck auf die landwirtschaftliche Produktion ausüben. Aufgrund der prognistizierten klimabedingten Verlängerung der Vegetationsperiode ist mit prolongierten Flugzeiten und der Ausbildung zusätzlicher Generationen von Schadinsekten zu rechnen (z.B. westlicher Maiswurzelbohrer (Diabotrica virgifera virgifera). Darüber hinaus begünstigt der fortschreitende Klimawandel invasive Arten (Quarantäneschaderreger), die in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einwandern oder durch den Handel mit pflanzlichen Waren oder Verpackungsmaterialien verbreitet werden. Dies stellt sowohl für die landwirtschaftliche Produktion als auch für die biologische Vielfalt eine Bedrohung dar. Unzureichendes Wissen über neu auftretende Krankheiten und Schaderreger erschwert die Abschätzung von Schadenspotenzialen. Neben der Klimaänderung sind für die Verbreitung von Schadorganismen auch Faktoren wie Landnutzung (Anbauspektrum) und Bewirtschaftung (Fruchtfolgen, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz) von Bedeutung. 38 In diesem Zusammenhang soll/en: eine Intensivierung in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Beratung und Landwirtschaft erfolgen entsprechende Forschungsfragen in bestehenden Forschungsprogrammen insbesondere zu potenziellen neu auftretenden Krankheiten, Schädlingen und invasiven Arten, zu Verbreitungs- und Ausbreitungsmustern bekannter aber auch neuer Krankheiten, tierischer Schaderreger, Beikräuter, etc. aufgenommen werden. es zu einer Auswahl und Festlegung der Parameter, die im Zusammenhang von Klimawandel und Pflanzengesundheit zu untersuchen wären, sowie die Erstellung von Datenbanken für derartige Parameter für langfristige Vergleiche (Nutzung von DAISIE Europas erste Datenbank über Neobiota) kommen. eine verstärkte Einbindung in internationale Projekte und Strategien zum Umgang mit Neobiota (z.B. GISP, ISSG, IUCN, IPPC, EPPO, ERNAIS) erfolgen. ExpertInnen ausgebildet werden sowie verbesserte Instrumentarien zur Durchführung der Risikoabschätzungen bereitgestellt werden Betroffene Betriebe beraten werden (Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit) Eitzinger, J.; Kersebaum, K.C. und Formayer, H. (2009): Landwirtschaft im Klimawandel. Aus-wirkungen und Anpassungsstrategien für die Land- und Forstwirtschaft in Mitteleuropa. Agrimedia GmbH. Clenze, Deutschland. 38 182 Fachkräfte in der operativen Beratung ausgebildet werden, die den Wissenstransfer zu LandwirtInnen sicher- stellen operationelle Monitoring- und Kontrollsysteme bezüglich Schädlinge und Krankheiten ausgebaut und verbessert werden geeignete, ökologisch vertretbarer Pflanzenschutzmittel unter Berücksichtigung angemessener Regelungsmodalitäten für Pflanzenschutzmittel im Rahmen des ÖPUL, insbesondere für die Planungsperiode nach 2013, bereitgestellt werden Handlungsfelder H-AG.02, H-AG.05, H-AG.06, H-AG.07, H-FO.01, H-FO.03, H-FO.04, H-G.02, HÖS.01, H-ÖS.03, H-ÖS.05, H-ÖS.07, H-ÖS.09, H-WW.14 Ziel Verbesserung des Kenntnisstandes und des Bewusstseins der Betroffenen hinsichtlich neu auftretender Krankheiten und Schädlinge, um im Bedarfsfall rasch und effizient reagieren zu können. Zusätzlich Optimierung der Pflanzenschutzmaßnahmen. Hier besteht eine enge Verknüpfung zum Sektor Forstwirtschaft. Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Ministerien (Bezug Wissenschaft), Land Tirol, Universität Innsbruck und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule Land- und Ernährungswirtschaft Kematen, Umweltbundesamt, Interessenvertretungen, AGES, LandwirtInnen, Industrie (ProduzentInnen) Öffentliche Finanzierung Die Bereitstellung von entsprechenden Budgetmitteln etwa im Bereich bereits bestehender Forschungsprogramme, wie z.B. PFEIL 15, dem Austrian Climate Research Programme (ACRP) des Klima- und Energiefonds oder StartClim, ist sicherzustellen. Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Bestehende Infrastruktur stärken, Projektfördermittel, Forschungsprogramme Implementationszeitraum Forschungsarbeiten kurzfristig, Schaffung neuer Forschungsprogramme mittel- und time-lag fristig, Erhalt robuster Ergebnisse und langzeitreihiger Datengrundlagen aus Monitoringsystemen mittel-/langfristig, Nutzung und Vernetzung der bestehenden Programme kurzfristig umsetzbar Lebensdauer Dauerhaft 183 Falls bereits laufend, Stand Gefahren für Pflanzen und deren Gesundheit durch neue Schadorganismen der Umsetzung/bestehende werden derzeit im Rahmen von PRA (pest risk analysis) von der EU/European Instrumente food Safety Authority (EFSA) und der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO), basierend auf dem derzeitigen Status der Klimabedingungen, abgeschätzt. In der PRA wird systematisch das Risiko analysiert, welches von einem spezifischen Schadorganismus für Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt ausgeht. Danach wird entschieden, ob dieses Risiko akzeptabel ist. Andernfalls werden im Risikomanagementteil der PRA phytosanitäre Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung aufgezeigt und bewertet. Diese Bewertung dient EntscheidungsträgerInnen als Grundlage für die Festlegung von gesetzlichen Schutzmaßnahmen. In der Studie Neobiota in Österreich des Umweltbundesamtes39 wird ein Katalog vorbeugender Maßnahmen und notwendiger Forschungsarbeiten vorgelegt. Im seit 2005 vorliegenden Aktionsplan Neobiota werden weitere Maßnahmen zur Verhinderung negativer Effekte nicht-heimischer Arten vorgeschlagen. Auf Europäischer Ebene soll die Einbindung der Thematik klimawandelbedingter, neuer beziehungsweise invasiver phytosanitärer Schaderreger zum Teil durch das ERA-Net EUPHRESCO (European Phytosanitary Research Coordination) in der JPI–FACCE Joint Programming Initiative: Agriculture, food Security and Climate Change erfolgen. DAISIE (Delivering Alien Invasive Species Inventories for Europe) ist Europas erste Datenbank über nicht-heimische Arten. Neben den derzeit bekannten Arten sind auch jene berücksichtigt, die in Zukunft invasiv werden könnten. Kosten und Nutzen Hinsichtlich der diesbezüglichen, speziell durch den Klimawandel hervorgerufenen Gefahren gibt es derzeit neben der PRA kaum Risikoabschätzungen und Risikoanalysen, um einen Handlungsbedarf (Risikomanagementmaßnahmen) zu spezifizieren und zumindest ansatzweise Kosten/Nutzen-Abschätzungen einfließen lassen zu können. Eine Verknüpfung mit sozio-ökonomischen Studien fehlt bislang in den meisten Fällen. Nutzen bringen der Aufbau einer Datenbank nicht heimischer Arten und Forschungsergebnisse, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und um im Ernstfall zeitnah reagieren zu können gilt diese Maßnahme als need to have. 39 Mitnahmeeffekte gering-mittel Reichweite der Maßnahme Überregional. Gegebenenfalls werden auch international wertvolle, auf andere alpine Regionen übertragbare Ergebnisse produziert Essl, F. & Rabitsch, W. (2002): Neobiota in Österreich. Umweltbundesamt, Wien. 184 Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen M-AP-FO.02, M-AP-ÖS.01 Regret/Low-regret/No-re- No-regret: Neobiota sind auch ein Resultat voranschreitender Globalisierung gret und treten bereits heute vermehrt auf. Demnach sind auch wenn keine weiteren klimatischen Veränderungen auftreten positive Effekte der Maßnahme in Form von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Erweiterung von Datenbanken sowie gesteigerter Handlungsfähigkeit bei Bedrohungen zu erwarten. Szenarienabhängigkeit Keine Mögl. Konfliktpozential Durch die Entwicklung und den Einsatz neuer Pflanzenschutzmittel können sich Konflikte mit den Zielen des Sektors Ökosysteme &Biodiversität ergeben, Regelungen bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel und Rückkopplungseffekte mit neuen Sorten (siehe Maßnahme M-AP-AG.02) sind zu bedenken. Österreichische 3.1.4.5 Bereitstellung wissenschaftlicher Grundlagen zu möglichen neuen Anpassungsstrategie Krankheiten und Schaderregern in der Landwirtschaft 3.10.4.1. Verbesserung der Wissensbasis durch Forschung zu Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme/Biodiversität 3.10.4.2 Verstärkte Berücksichtigung des Klimawandels in bestehenden Monitoringsystemen beziehungsweise Ausbau von Monitoring- und Frühwarnsystemen Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie Maßnahme M-AP-AG.02 - Empfehlungen zum standortangepassten Einsatz von wassersparenden, hitzetoleranteren Kulturpflanzen Die Tiroler Landwirtschaft ist hinsichtlich ihrer Produktionssysteme durch große regionale Unterschiede geprägt. Die wichtigsten Bereiche der Landwirtschaft stellen die Grünland- und Viehwirtschaft sowie verschiedene Spezialkulturen dar. Klima und Boden beeinflussen das Wachstums-, Entwicklungs- und Reproduktionsvermögen sowie das Auftreten von Schaderregern und damit das Ertragspotenzial. Basierend auf den Ergebnissen der derzeit vorliegenden Klimaszenarien wird es zu regionalen und saisonalen Veränderungen des Temperatur- und Niederschlagverlaufs kommen wobei vor allem die Niederschlagsverteilung stark topographieabhängig ist. Darüber hinaus prognostizieren die Modellberechnungen eine potenzielle Steigerung des Niederschlags vor allem im 185 Herbst und im Frühjahr, bei gleichbleibenden beziehungsweise leicht abnehmenden Niederschlägen im Sommer. Zudem wird vor allem im Herbst mit einer Zunahme von Starkniederschlägen und Trockenperioden gerechnet. Durch den Anbau standortsangepasster, trockentoleranter und hitzeverträglicher Sorten mit angepasstem Abreifeverhalten kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um auf veränderte Bedingungen standortabhängig reagieren zu können. An trockenheitsgefährdeten Standorten wird der Einsatz von Sorten mit möglichst gut ausgebildetem Wurzelsystem, hoher Robustheit gegenüber Hitze und Trockenheit und ausreichender Winterhärte zu forcieren sein. Darüber hinaus können Aussaatmengen und -zeiten standortabhängig ausgerichtet werden. Ein früherer Beginn der Vegetationsperiode ermöglicht eine Vorverlegung des Aussaatzeitpunktes, sodass die Winterfeuchtigkeit der Böden besser genutzt werden kann. Für Winterungen sind unter Umständen spätere Aussaatzeitpunkte möglich. Insbesondere in Höhenlagen wird die verlängerte Vegetationsperiode spürbar was im Bereich der Almwirtschaft zu berücksichtigen ist. Für die Pflanzenzüchtung wiederum bedeuten geänderte Vegetationsbedingungen eine verstärkte Anpassung des Sortenspektrums an Klimaextreme (z.B. Starkniederschläge, Hitze und Trockenheit) und geänderten Temperatur- und Niederschlagsbedingungen. Sorten, die heute regional etabliert sind, müssen mittel- bis langfristig durch vielseitig angepasste Sorten ersetzt werden. Für die Entwicklung neuer und adaptierter Sorten ist eine entsprechende Vorlaufzeit zu berücksichtigen. Der Handlungsbedarf ist dringlich und hoch. Bei Neuzüchtungen sind pflanzengenetische Ressourcen, welche aufgrund ihrer Toleranz gegenüber Trockenheit und Schädlingsbefall eine Bereicherung des Genpools darstellen, zu berücksichtigen. Durch ein zunehmend spezifischeres Sortenangebot steigen auch die Anforderungen an die LandwirtInnen, die optimale Sorte für ihren Standort auszuwählen. In Sortenbeschreibungen sind künftig verstärkt entscheidende Eigenschaften wie Wasserbedarf, Hitzetoleranz, Anfälligkeit gegenüber Schadorganismen sowie Produktqualität, agronomische Maßnahmensetzun gen etc. zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich folgende Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahme: • Verstärktes Angebot gezielter Informations- und Beratungsoffensiven, insbesondere im Rahmen der In- • teressenvertretungen und der bestehenden Bildungsmöglichkeiten. Generell ist die Kommunikation über die Bedeutung der Pflanzenzüchtung, zu forcieren und keinesfalls einzuschränken. Verstärkte Berücksichtigung der Standorteignung hinsichtlich Hitze und Trockenheit in der Österreichi- • schen Beschreibenden Sortenliste Anpassung der Zeitpunkte für die Feldarbeiten an die veränderte Vegetationsperiode • Formulierung von Züchtungsschwerpunkten im Rahmen transnationaler Programme, im speziellen im mitteleuropäischen Raum beziehungsweise Süd-/Osteuropa und europäischen Bergregionen • Weiterführung von Forschungsprogrammen zur Pflanzenzüchtung und Standortbedingungen durch geänderte klimatische Voraussetzungen; Entwicklung und Einsatz von trockenheitstoleranten Grünlandmischungen zur Neuanlage und zur umbruchlosen, wassersparenden Verbesserung von geschädigten Grünlandbeständen • Forschung zur standortangepassten Sortenwahl speziell in Gebirgsräumen • Integration entsprechender Forschungsergebnisse in das bestehende Aus- und Weiterbildungsprogramm sowie in die Beratung • Empfehlungen für den standortgerechten Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen unter geänderten klimatischen Bedingungen Handlungsfelder H-AG.01, H-AG.02, H-AG.05, H-AG.07, H-AG.08, H-AG.09, H-FO.02, H-FO.06, HWIH.10, H-G.02 186 Ziel Einsatz von standortangepassten Arten und Neuzüchtungen von Sorten, welche die veränderten klimatischen Bedingungen tolerieren. Insbesondere hitzetolerante sowie wassersparende Kulturpflanzen und Gräser beziehungsweise Sorten mit einer geringen Anfälligkeit gegenüber Schadorganismen sollten bev orzugt werden Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen Bund (Forschungsförderung), Aufbau und Nutzung nationaler und europäischer Netzwerke, PflanzenzüchterInnen, Universität Innsbruck und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule Landund Ernährungswirtschaft Kematen, AGES; Die Umsetzung erfolgt durch LandwirtInnen (Sortenwechsel) Öffentliche Finanzierung Ausreichende Kapazitäten und Mittel im Bereich der Forschung sind für die Pflanzenzüchtung zur Verfügung zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der österreichischen Position des Gentechnikverzichtes. Für den Wissenstransfer z.B. im Bereich der Bildungs- und Beratungsdienste, sind ebenfalls ausreichende Ressourcen vorzusehen wie auch für die Adaptierung und Erweiterung des Beratungsangebotes notwendig Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Bestehende Infrastruktur stärken, Projektfördermittel, Forschungsprogramme Implementationszeitraum Forschungsarbeiten und Züchtung haben eine lange Vorlaufzeit (8–13 Jahre), und time-lag demnach ist es wichtig schnell zu handeln, damit rechtzeitig angepasste Sorten zur Verfügung stehen. Dagegen können die angebauten Pflanzensorten normalerweise kurzfristig umgestellt werden (abgesehen von mehrjährigen Anbaufrüchten, wie z.B. Baumobst), so dass die Maßnahme sofort greift. Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit der Umsetzung/bestehende GmbH wird jährlich die Österreichische Beschreibende Sortenliste herausgege- Instrumente ben (AGES 2011). Diese informiert über die in Österreich zugelassenen Sorten landwirtschaftlicher Arten und bildet die Grundlage für die richtige Sortenwahl 187 in Ackerbau und Grünland. Einen Anknüpfungspunkt bilden auch Fachzeitschriften sowie bestehende Beratungsangebote zur Bewusstseinsbildung und Streuung relevanter Informationen. Kosten und Nutzen Die Maßnahme zielt darauf ab, die Erträge in der Landwirtschaft zu sichern. Mit der Entwicklung neuer und angepasster Anbausorten können erwartete Schäden jedoch nur teilweise kompensiert werden, denn beispielweise lassen sich die Folgen einer Dürre auf den Ertrag nur zu einem Teil durch Trockenstress resistentere Pflanzensorten mindern. Da es einen Markt für trockenresistentes Saatgut gibt, ist eine staatliche Intervention nicht notwendig. Eine staatliche Förderung bedarf jedoch der Grundlagenforschung. Die Maßnahme ist als nice to have einzustufen: minimieren des Risikos von Ertragseinbrüchen durch an den Standort angepasste Sorten sichert die Erwerbsgrundlage der LandwirtInnen und trägt zur Sicherheit der Nahrungsversorgung bei Mitnahmeeffekte Private Akteure werden sich auch autonom in diesem Bereich anpassen. Allerdings besteht die Gefahr, dass Investitionen in langfristige Forschungsvorhaben zu spät initiiert werden. Eventuell überregionaler Austausch von Forschungsergebnissen beziehungsweise geeigneten Sorten mit ähnlichen Standortfaktoren. Ein verstärkter passiver Hochwasserschutz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Inanspruchnahme land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen stattfinden. Reichweite der Maßnahme Lokal, überregional, global Wechselwirkung M-AP-AG.07 mit anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret, es sind auch im Falle nicht eintreffender weiterer klimatischer Ver- gret änderungen positive Effekte in Form von standortgerechter Nutzung und den daraus entstehenden Vorteilen zu erwarten. Kenntnisse über Trocken- und Hitzestress resistentere Sorten sind von (globaler) Bedeutung. Zudem kann ein Wechsel zurück zu den ursprünglich angebauten Sorten ohne Probleme durchgeführt werden. Die Diversifizierung von Anbausorten wird erhöht und damit die biologische Vielfalt. Traditionelle Sorten könnten verlorengehen. Szenarienabhängigkeit Gering – es bedarf jedoch an die Szenarien angepasste Maßnahmen (im Hinblick auf die Unterschiede bei den Szenarien für die 2. Hälfte des 21. Jahrhunderts) Mögl. Konfliktpotenzial Weniger problematisch, da keine Nachteile entstehen und grundsätzlich keine gentechnisch veränderten Pflanzensorten eingesetzt werden, die Akzeptanz bei 188 den LandwirtInnen steigt mit dem vermehrten Auftreten von Extremwetterereignissen. Durch die Entwicklung und den Einsatz neuer Pflanzenschutzmittel können sich Konflikte mit den Zielen im Sektor Ökosysteme & Biodiversität ergeben. Österreichische 3.1.4.1 Nachhaltiger Aufbau des Bodens und Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, Anpassungsstrategie -struktur und -stabilität 3.1.4.3 Züchtung und gezielter Einsatz von wassersparenden, hitzetoleranten Pflanzen (Art/Sorte) im Sinne einer regional angepassten Bewirtschaftung 3.1.4.4 Anpassung des Düngemanagements an saisonale Witterungsverläufe 3.1.4.6 Umweltgerechter und nachhaltiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 3.1.4.7 Überprüfung der Standorteignung aufgrund sich ändernder klimatischer Bedingungen und Erarbeitung von Empfehlungen für die Wahl einer an den Standort angepassten Kulturpflanze Tiroler Verstärkte Unterstützung der Bio-Landwirtschaft, des integrierten Landbaussowie Nachhaltigkeitsstrategie anderer einschlägig als natur- und tierfreundlich erwiesener Landwirtschaftsweisen. Die Nachhaltigkeit bei der Produktion und Nutzung von Biomasse ist sicherzustellen. Dabei wird auf den Einsatz von genmanipulierten oder nicht standortgerechten Pflanzen (Neophyten) verzichtet (S.109) Maßnahme M-AP-AG.03 – Etablierung und Förderung von wassersparenden Bewässerungssystemen In Folge der Anpassung an den Klimawandel wird es regional unterschiedlich zu einer Ausweitung der Bewässerungsflächen und -intensität kommen. Die Erfahrung zeigt, dass beispielsweise extreme (Frühjahrs-) Trockenheitsprobleme im Tiroler Oberland besten Wuchsbedingungen im Unterland gegenüberstehen können. Diese Entwicklung ist unter Berücksichtigung der langfristigen regionalen Situation und Wasserverfügbarkeit zu steuern. Zu beachten ist die Wasserverfügbarkeit für die Viehwirtschaft, insbesondere in der Almwirtschaft (Milc hkuhalmen) aber auch der pflanzenverfügbare Wassergehalt des Bodens der für den Wasserhaushalt eines Pflanzenbestandes eine zentrale Rolle spielt. Die Wasserverfügbarkeit wird insbesondere durch die Niederschlagsverteilung bestimmt. Anbaugebiete mit einer geringen Wasserrückhaltekapazität, einer ungünstigen klimatischen Wasserbilanz und/oder hohen Sommertemperaturen sind demnach besonders betroffen. Bei einigen Kulturen wird die Bewässerung zur Qualitäts- und Ertragssicherung unerlässlich sein. Fachleute gehen allerdings davon aus, dass das Einsparungspotenzial durch den forcierten Einsatz effizienter Bewässerungssysteme den zusätzlichen Wasserbedarf infolge des Klimawandels übersteigt. Da die künstliche Bewässerung auch einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, haben sich in der jüngeren Vergangenheit wassersparende Systeme zunehmend etabliert und 189 werden in Zukunft eine besondere Bedeutung erlangen. Besonderes Augenmerk muss dabei auf eine effiziente und nachhaltige Wassernutzung gerichtet werden. Darüber hinaus sind moderne Bewässerungssysteme energiesparend und bodenschonend. Zusätzlich können eine flächen- und zeitgenaue Planung und Dokumentierung der Bewässerung unter Bedachtnahme auf den Niederschlag und den Wasserbedarf der Pflanzen eine Effizienzsteigerung in der Bewässerung mit sich bringen. Generell ist anzumerken, dass die Wirtschaftlichkeit von Bewässerungsanlagen maßgeblich von der Höhe der Energiepreise, der gewählten Bewässerungstechnologie (Investitionskosten), eventuellen Wasserbereitstellungskosten und den Preisen für die pflanzenbaulichen Produkte bestimmt wird. Zur Umsetzung der Maßnahme sollten folgende Punkte beachtet werden: • Erhebung der tatsächlichen Wassernutzungen • Regelung der Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern. Prüfung eines eventuell vorhandenen Anpassungsbedarfes bei der Erteilung von Genehmigungen • Prüfung, ob sich gemessen an den Investitions- und Unterhaltskosten im Verhältnis zur erhofften Ertragsteigerung der Bau einer Bewässerungsanlage ökonomisch lohnt • Alternativ: Prüfung, ob der Umstieg auf andere Sorten/Früchte möglich ist, die auch ohne Bewässerung weiterhin angebaut werden können • Schaffung von Anreizen zum Umstieg auf wassereffiziente Bewässerungssysteme (z.B. Investitionsförderung) • Forschung zur langfristigen regionalen Wasserentnahmefähigkeit eines Gebietes und der Bedarfsentwicklung unter Berücksichtigung regionaler Klimaszenarien • Informations- und Beratungsinitiativen im Rahmen des umfassenden bestehenden Bildungsangebotes • Sicherung der Wasserversorgung auf Almen Handlungsfelder H-AG.01, H-AG.05, H-WW.01, H-WW.06, H-WW.08, H-WIH.10, H-ÖS.04, HTO.02 Ziel Effizienzsteigerung in der Bewässerung und der geregelten Wassernutzung durch den Einsatz moderner Technologien, die eine Optimierung der sparsamen Bewässerung hinsichtlich Zeitpunkt und Menge erlauben. Sicherstellung der Wasserversorgung in der Almwirtschaft Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen Land Tirol, Gemeinden, Interessenvertretungen, Universität Innsbruck, Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule Land- und Ernährungswirtschaft Kematen, LandwirtInnen, Industrie, TIWAG, EU (Wasserrahmenrichtlinie) Öffentliche Finanzierung Für die Einarbeitung eines österreichweiten Basisdatensatzes zur tatsächlichen Wasserentnahme aus dem Grundwasser beziehungsweise aus Oberflächengewässern durch die Landwirtschaft sind Mittel bereitzustellen. In Forschungsprogrammen sind Ressourcen für relevante Fragestellungen vorzusehen. 190 Die Finanzierung und der Vollzug der einzelnen Maßnahmen erfolgen durch die LandwirtInnen, der Anstoß zum Umstieg auf effiziente/nachhaltige Systeme kann durch öffentliche Bezuschussung stattfinden. Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Abteilung Wasserwirtschaft Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Der Erfolg der Maßnahme hängt wesentlich von privaten AkteurInnen ab Implementationszeitraum Erforderliche Forschungsaktivitäten zur langfristigen regionalen Wasserentnah- und time-lag mefähigkeit können kurzfristig veranlasst werden. Verstärkte und gezielte Informations- und Beratungsoffensiven im Rahmen der bestehenden Bildungsangebote können kurzfristig umgesetzt werden. Mittelfristig sind ökonomische Anreize für die Etablierung wassereffizienterer Bewässerungssysteme denkbar. Lebensdauer Vorübergehend, auf die Lebensdauer der installierten Anlage beschränkt, die eine entsprechende Wartung der Technik verlangt. Falls bereits laufend, Stand Die – bewilligungspflichtige – Wasserentnahme wird im Wasserrechtsgesetz ge- der Umsetzung/bestehende Instrumente regelt. Basisinformationen zur Wasserentnahme aus Grundwasser beziehungsweise aus Oberflächenwasser hinsichtlich der wasserrechtlich bewilligten Anlagen finden sich in den Wasserinformationssystemen der Länder (WIS). Kosten und Nutzen Die Maßnahme ist aufgrund der Möglichkeit des Anbaus bestimmter, geeigneter Sorten (siehe M -AP-AG-03) nice to have. Im Bereich der Sicherstellung der Wasserversorgung auf Almen need to have. Künstliche Bewässerung stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar, was ein Grund dafür ist, dass sich in jüngerer Vergangenheit zunehmend wassersparende Systeme etabliert haben. Es ist davon auszugehen, dass effiziente Bewässerung in Zukunft eine besondere Priorität erlangen wird, da sie für ökonomisch rentablen Anbau in manchen Regionen unabdingbar sein wird. Bei der Sicherstellung der Wasserversorgung auf Almen ist mit vermehrten Kosten im Hinblick auf den Ausbau bestehender Wasserversorgungssysteme zu rechnen. Mitnahmeeffekte Sparen von Wasserressourcen, geregelte/faire Entnahme, langfristig lohnende Investition Reichweite der Maßnahme Lokal, für die entsprechend ausgestattete Fläche 191 Wechselwirkung mit M-AP-WW.03, M-AP-WW.04, M-AP-ÖS.06 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- Low-regret in Regionen mit ausreichendem Wasserdargebot. Es sind auch im gret Falle nicht eintreffender weiterer klimatischer Veränderungen positive Effekte in Form von Ertragssteigerungen zu erwarten. High-regret jedoch dann, wenn in Trockenperioden Wasser für Bewässerung genutzt wird und die Knappheit für andere Wassernutzungen gesteigert wird, und somit langfristig die Auswirkungen auch auf andere Handlungsfelder übertragen werden. Szenarienabhängigkeit Reduzierte Wirkung bei weniger Trockenperioden, kaum Wirkung bei zu starker Zunahme der Trockenheit, da Wasserdargebot zu gering und Bewässerung nicht möglich/erlaubt. Mögl. Konfliktpotenzial Ein Ausbau von Bewässerungssystemen beziehungsweise Wasserversorgungssystemen ist aufgrund von Nutzungskonflikten durchaus umstritten, ein Umstieg auf effizientere Systeme wird eine Akzeptanz eher fördern. Österreichische 3.1.4.2 Verstärkte Etablierung und Förderung von wassersparenden Bewässe- Anpassungsstrategie rungssystemen sowie Verbesserungen in der Bewässerungsplanung Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.8 Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch 3.2 Natürliche Ressourcen sind nur begrenzt verfügbar 4.9.2 Senkung des heimischen Ressourcenverbrauchs auf ein naturverträgliches Maß – Schutz der Ressource Wasser Maßnahme M-AP-AG.04 - Erhalt bestehender und Revitalisierung aufgelassener Almen In Tirol nehmen Almen etwa 6.000 km 2 der Landesfläche ein, wobei in den Sommermonaten auf den rund 200.000 ha Futterfläche neben Pferden, Schafen und Ziegen mehr als die Hälfte des gesamten Tiroler Rinderbestandes mit über 100 000 Rindern (Stand 2006), davon 32.000 Milchkühe, ihre Nahrung finden. Die Funktionen von Almflächen sind vielfältig: Zum einen stellen sie eine wichtige Ressource für die Futtermittelproduktion dar und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Tiergesundheit. Zum anderen gewinnt ihre Schutz- und Erholungsfunktion zusehends an Bedeutung. Aufgelassene Almen bedeuten ein erhöhtes Risiko von Lawinen und Muren, da die Vegetationsdecke nur stabil bleibt, wenn sich die an den Biss und Tritt der Weidetiere 192 angepasste Pflanzengesellschaft nicht verändert. Auch verbessert eine gut gepflegte Almweide das Wasserspeicherungsvermögen des Bodens, was angesichts zunehmender Starkregenereignisse besonders wichtig ist. Der Erhalt der Almflächen und ihrer Produktionsfunktion ist eng an deren Bewirtschaftung (Beachtung von Naturschutzaspekten) gebunden, die einer Verunkrautung und Verbuschung der Fläche entgegenwirkt. Durch die Erstellung eines Almrevitalisierungsplans könnten anpassungsrelevante, landschaftsökologische und touristische Aspekte berücksichtigt werden. Um mögliche Synergien zu nutzen, ist eine stärkere Einbindung des sanften Erlebnis- und Erholungstourismus in die Almwirtschaft zu überlegen. Der durch zunehmende Temperaturen verursachte Hitzestress vieler Nutztiere niedrig gelegener Regionen kann die Bewirtschaftung von Almen zusätzlich attraktiv machen. Almen sind stark von Nutzungsaufgabe bedrohte Bereiche, die in der jetzigen Form nur durch ein Zusammenwirken verschiedener Förderinstrumente und Maßnahmen bewahrt werden können (z.B. Einheitliche Betriebsprämie (EBP), Ausgleichszulage (AZ), ÖPUL). Ihre Erhaltung ist als gesellschaftliches Ziel anerkannt (siehe auch Natura 2000, Nationaler Strategieplan LE 07-13 – Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007–2013, Alpenkonvention, Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie, Arbeitsübereinkommen für Tirol 2013-2018). Nur eine nachhaltige Bewirtschaftung der Almen mit Weidetieren kann die Flächen im gewünschten Zustand erhalten und Gefahren, wie z.B. erhöhten Oberflächenabfluss, Schneegleiten, Blaikenbildung oder die Änderung der Vegetationszusammensetzung (mit negativen Auswirkungen bezüglich Biodiversität) verhindern. Die nachhaltige Almbewirtschaftung wird durch die im ÖPUL vorgeschriebenen Auflagen betreffend den Pflanzenschutz, Tierbesatz, Zufütterung und Düngung sichergestellt. Bei der Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte zu beachten: • Erhaltung bestehender Almbewirtschaftung sowie standortgerechte und landschaftsökologisch verträgliche Revitalisierung von aufgelassenen Almflächen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, ökonomisch, ökologisch und sozial verträglichen Bewirtschaftung der Almen • • Schaffung eines Ausgleichs für standortsbedingte Erschwernisse Forschung zu den möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Almbewirtschaftung auf Grund- • lage bestehender Daten und Projekte (z.B. Alp-Austria, EVALM) Berücksichtigung des veränderten Naturgefahrenpotenzials bei der Neudimensionierung von Schutzbauten (z.B. für manche Resterschließungsflächen) • Erstellung eines Almrevitalisierungsplans, der anpassungsrelevante, landschaftsökologische und touris- • tische Aspekte berücksichtigt Stärkere Einbindung des sanften Erlebnis- und Erholungstourismus in die Almwirtschaft (z.B. Skitourentourismus) Handlungsfelder H-AG.03, H-AG.04, H-AG.08, H-AG.10, H-ÖS.01, H-TO.07 Ziel Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion, der Futtermittelproduktion sowie gezielte Revitalisierung und Wiederaufnahme der Bewirtschaftung von aufgelassenen Almflächen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte. Art der Maßnahme Objektbezogen 193 AkteurInnen Bund, Land Tirol (Förderungen der Almbewirtschaftung), Interessensvertretungen, Almwirtschaft Tirol, Tourismusverbände, Tirol Werbung, LandwirtInnen, Bergbauern/Bergbäuerinnen Öffentliche Finanzierung Die geringe wirtschaftliche Rentabilität erfordert öffentliche Subventionen Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Dauerhaft gesicherte Subventionen Implementationszeitraum Förderungen von Seiten des Landes sowie EU Subventionen bestehen bereits; und time-lag Revitalisierungen: kurz- bis mittelfristig; hängt vom individuellen Zustand der Almflächen ab. Lebensdauer Dauerhaft, bei dauerhafter Finanzierung Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Almen bestehen Förderungen wie z.B. Alpungs- und Behirtungsprämien (Agrarumweltmaßnahmen – ÖPUL), Agrarinves- Instrumente titionskredite etc. Die Maßnahme Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe umfasst beispielsweise die Förderung von baulichen Investitionen im Bereich der Almgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen (z.B. zur Wasser- und Energieversorgung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten und Wege zur inneren Erschließung, wozu auch die Almzufahrtswege zählen); Alpenkonvention; Almkataster (Tiroler Landesregierung/tiris). Mit dem Projekt ALP Austria (Programm zur Sicherung und Entwicklung der alpinen Kulturlandschaft) wurden Grundlagen für agrarpolitische Entscheidungen erarbeitet. Das Programm stellt Strategien und Optionen für die österreichischen Almen und ihre Bewirtschaftung zur Verfügung. Kosten und Nutzen Die Maßnahme dient ebenso der Bewahrung von traditionellem Wissen und kultureller Vielfalt, die von historischem Wert, als auch für den Tourismus wichtig sind. Need-to-have. Nutzen in Form von Schutz und Erhalt der Kulturlandschaft, Schutz vor Erosion und Naturgefahren, sowie dem Erreichen von Teilzielen der Alpenkonvention, Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie, Zukunftsstrategien der Tiroler Landwirtschaft 2020, Arbeitsübereinkommen für Tirol 2013-2018. Zudem ist die Maßnahme im Bereich der Transferleistungen für den Fremdenverkehr, der Schutzfunktion vor Elementargefahren, der Erzeugung von hochwertigen Produkten, der positiven Ein flüsse der Alpung auf die Tiere und der Ausweitung der Futtergrundlage der Betriebe, wichtig. 194 Kosten in Form von verschiedenen Förderungen wie (vergleiche ÖPUL Agrarumweltmaßnahmen): Agrarinvestitionskredite, Investitionszuschüsse, Alpungs- und Behirtungsprämien, Landeskulturfonds (LKF), Marktordnungsprämien der EU, Abwicklung durch die Agrarmarkt Austria (AMA): Einheitliche Betriebsprämie (von der Produktion entkoppelt), nicht entkoppelt: Mutterkuhprämie, Beihilfen und Prämien für Kulturpflanzen außerhalb der Betriebsprämie Mitnahmeeffekte Private Investitionen sind nicht zu erwarten, da schon heute die Bewirtschaftung der Bergmähder ohne Subventionen nicht mehr finanziell rentabel ist. Positive Effekte: Gepflegte Kulturlandschaft, Erhaltung des Wegenetzes/der Infrastruktur, touristischer Faktor, Ausweichmöglichkeit wenn es in tiefer gelegenen Regionen zu warm wird, Herstellung hochwertiger Produkte Reichweite der Maßnahme Lokal, regional Wechselwirkung mit M-AP-TO.04, M-AP.ÖS.07 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret No-regret, der Erhalt der kleinstrukturierten Berglandwirtschaft dient auch der Erhaltung kultureller Werte Szenarienabhängigkeit Gering - für alle Klimaszenarien durchführbare Maßnahme Mögl. Konfliktpotenzial Angemessenheit und Ausgeglichenheit der Subventionen und wirtschaftliche Rentabilität, Probleme bei Flächenerhebungen Österreichische 3.1.4.10 Erhalt bestehender Almflächen und Revitalisierung aufgelassener Al- Anpassungsstrategie men 3.10.4.8 Stärkung gefährdeter Populationen und Arten Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie Erhalt typischer Naturlandschaften Eindämmung des weiteren Verlusts an Biodiversität Land-, Forst- und Almwirte als Naturvermittler Förderung der naturnahen und nachhaltigen Landwirtschaft in Tirol 195 Maßnahme M-AP-AG.05 – Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, -struktur und –stabilität Klimatische Veränderungen wie z.B. höhere Temperaturen werden die landwirtschaftliche Produktion unter anderem durch einen steigenden Wasserbedarf und eine höhere Evapotranspiration beeinflussen. Dies wirkt sich auf den Wasserhaushalt und -bedarf und in weiterer Folge auf die Erträge landwirtschaftlicher Kulturen, insbesondere an schon jetzt relativ trockenen Standorten (z.B. im Tiroler Oberland) , aus. Durch eine nachhaltige Bodennutzung können Schäden wie Bodenverdichtung oder Bodenerosion vermieden werden. Angepasste Bewirtschaftungsformen und Maßnahmen zum Aufbau und zur Sicherung des Humusgehaltes tragen zu einer Verbesserung der Bodenqualität und der Erhaltung der Aggregatstabilität bei, auch die Förderung des Bodenlebens wird unterstützt. Der Oberflächenabfluss wird – insbesondere bei extremen Niederschlagsereignissen – verringert und der Bodenabtrag wird drastisch reduziert oder sogar verhindert. Bei einer großflächigen Anwendung einer konservierenden Bodenbearbeitung kann die Wasserrückhaltekapazität des Bodens gesteigert werden. Darüber hinaus kann durch angepasste Bewirtschaftungsformen die Bindung von Kohlenstoff und Stickstoff in Böden und in der Vegetation erhöht werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Atmosphäre im Hinblick auf Treibhausgase wie CO2 oder N2O geleistet wird. Die vorliegende Maßnahme betrifft die standortangepasste Fruchtfolge, optimiertes Düngemanagement, humusaufbauendes Zwischenfruchtmanagement, Zwischenbegrünung, Begrünung von Ackerflächen, Mulch - und Direktsaat und weitere bodenkonservierende Bearbeitungsmethoden. Darüber hinaus können Landschaftsstrukturen, wie z.B. Windschutzhecken, das Landschaftsbild und das Mikroklima positiv verändern sowie vielfältige positive Effekte für die landwirtschaftliche Produktion mit sich bringen. Für die Umsetzung der Maßnahme gilt es folgende Punkte zu beachten: • Quantitativer Bodenschutz unter Eindämmung der Bodenversiegelung (vergleiche Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie, S. 139) • Zusammenführung von bereits vorhandenen Daten hinsichtlich bodenverbessernder und energieeffizienter Bewirtschaftungsmethoden • • Bei Bedarf gezielte Evaluierung der bestehenden Maßnahmen und Regelungen sowie deren Umsetzung, um Verbesserungen beziehungsweise Ergänzungen, um weitere Maßnahmen in Folgeprogrammen unter besonderer Berücksichtigung der Bodenfruchtbarkeit, -struktur und -qualität vornehmen zu können Falls erforderlich, Prüfung der Notwendigkeit einer rechtlichen Verankerung des Bodenschutzes in anderen Politikbereichen auf Bundes- und Landesebene • Ermittlung des Forschungsbedarfs, insbesondere zum Humusaufbau und zur Kohlenstoffbindung, aber • auch hinsichtlich der Wasseraufnahmefähigkeit und der Bodenstruktur Evaluierung und Fortführung von Langzeitversuchen; bei Bedarf Anpassung an neue Fragestellungen • Weiterentwicklung beziehungsweise Ergänzung von ÖPUL-Maßnahmen beziehungsweise Berücksichtigung von speziell anpassungsrelevanten Bestimmungen in Nachfolgeprogrammen • Regelmäßige Erstellung eines Bodenprotokolls unter Durchführung einer Bodenfun ktionsbewertung (Methodische Umsetzung der ÖNORM L 1076) nach oberösterreichischem Vorbild • Ausweitung der bestehenden Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Neuanlage und Erhaltung sowie zur Pflege von Landschaftselementen durch die Weiterentwicklung beziehungsweise Ergänzung bestehender Programme, wie z.B. im ÖPUL und bei den Direktzahlungen 196 • Kooperation mit anderen Bereichen (Naturschutz, Forstwirtschaft, Raumordnung, Tourismus etc.) zur Sicherung der öffentlichen Güter Landschaft, Boden und Wasser Handlungsfelder H-AG.01, H-AG.03, H-AG.04, H-AG.09, H-FO.05, H-ÖS.09, H-WW.01, H-WW.02, H-ZK.02, H-ZK.11 Ziel Sicherung der natürlichen Bodenfunktion, Vermeidung von Schäden, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit durch eine nachhaltige und standortangepasste Bodennutzung sowie eine bodenschonende Bearbeitungsmethode. Berücksichtigung der Bodenfunktionen im Rahmen von Raumplanungsverfahren zur Sicherstellung der ökosystemaren Dienstleistungen des Bodens sowie die Verbesserung der agrarökologischen Situation und der Erhalt der natürlichen Biodiversität durch die Reduktion der Windangriffsfläche/Windgeschwindigkeit und der Bodenerosion sowie Verbesserung des Wasserrückhalts. Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Gemeinden, ÖROK, b4 corporate soil competence (AGES, Umweltbundesamt, BFW, BAW), universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, RaumplanerInnen, Interessenvertretungen (Beratung, Information), LandwirtInnen, Naturschutzverbände, Tourismusverbände Öffentliche Finanzierung Die geringe wirtschaftliche Rentabilität erfordert öffentliche Subventionen Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Für die Weiterführung beziehungsweise den Ausbau bestehender Fördermaßnahmen sind ausreichende Mittel bereitzustellen. Weitere Ressourcen sind für die Bewusstseinsbildung und Schulung von BeraterInnen erforderlich. Für LandwirtInnen werden einerseits durch die Anlage von Landschaftselementen ein zusätzlicher Flächenbedarf und Pflanzkosten anfallen. Andererseits müssen sie auch für die Pflege und Erhaltung beziehungsweise auch Nutzung einen entsprechenden Arbeitsaufwand einkalkulieren. Implementationszeitraum und time-lag Eine entsprechende Richtlinie auf Bundesebene ist in Vorbereitung, die Umsetzung kann nach Vorliegen dieser unmittelbar in Angriff genommen werden. 197 Im Rahmen der Ausbildung sowie der umfangreichen bestehenden Beratungsund Weiterbildungsangebote können kurzfristig verstärkt Inhalte zu den positiven Auswirkungen der Maßnahme integriert werden. Forschungsarbeiten insbesondere zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung können kurzfristig in Angriff genommen werden. Lebensdauer Langfristig bis dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Anknüpfungspunkte bieten die Bodenschutzgesetze der Länderund die Raum- der Umsetzung/bestehende ordnungssysteme (Raumordnungsgesetze, Instrumente, Verfahren) der Bun- Instrumente desländer. Der Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz erarbeitet derzeit gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstitutes eine Richtlinie zur Bodenfunktionsbewertung. Diese soll als Basis für die Berücksichtigung des Bodens in Raumplanungsverfahren dienen. Im neuen österreichischen Raumentwicklungskonzept (ÖREK 2011) ist der Schutz des Bodens explizit berücksichtigt. Das Land Oberösterreich hat in einem Pilotprojekt Methoden zur Bewertung von Bodenfunktionen im Planungsverfahren geprüft und entwickelt ( Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 2010). Eine flächendeckende Bodenfunktionsbewertung soll bis 2013 vorliegen. In Salzburg wurde ein Leitfaden zum Bodenschutz bei Planungsvorhaben erstellt (Amt der Salzburger Landesregierung 2010). Das Bodenbündnis, als ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden in Europa, hat sich zum Ziel gesetzt, sich aktiv für einen nachhaltigen Umgang mit Böden einzusetzen. Im Rahmen des Österreichischen Programms zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden L andwirtschaft (ÖPUL) und im Rahmen der Direktzahlungen sind Maßnahmen, insbesondere zum Boden-, Klima- und Wasserschutz und speziell hinsichtlich der Landschaftselemente, enthalten. Ökopunkte bewerten die ökologische Leistung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Leistungen werden jährlich prämiert. Mit dem Ökopunkteprogramm NÖ werden z.B. landwirtschaftliche Betriebe mit hohen ökologischen Leistungen und umfassender Landschaftserhaltung als eigenständiges Förderungsprogramm im Rahmen des ÖPUL 2007 gefördert. Kosten und Nutzen 198 Die Maßnahme dient dem Schutz des Bodens und somit der landwirtschaftlichen Erträge und ist daher als needto-have einzustufen. Darüber hinaus kann die Nutzung von Landschaftselementen, die sich positiv auf den Bodenschutz auswirkt (Reduktion von Erosion), eine zusätzliche wirtschaftliche Einkommensquelle darstellen (z.B. durch Energieholz, Wertholz), die den ökonomischen Verlust durch den Flächenverbrauch und den Pflegeaufwand weitgehend beziehungsweise zur Gänze kompensiert. Für die Entwicklung eines Bodenprotokolls nach oberösterreichischem Vorbild sind personelle Ressourcen ebenso erforderlich wie für die Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung ( ÖNORM L 1076). Mitnahmeeffekte Positive Effekte für die Sektoren Forstwirtschaft sowie Ökosysteme & Biodiversität Reichweite der Maßnahme Lokal, regional Wechselwirkung mit M-AP-AG.07 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering, für alle Klimaszenarien durchführbare Maßnahme Mögl. Konfliktpotenzial Flächennutzungskonflikte sind mit der Siedlungsentwicklung, der Verkehrsinfrastrukturplanung sowie mit der Landwirtschaft möglich Österreichische 3.1.4.1 Nachhaltiger Aufbau des Bodens und Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, Anpassungsstrategie -struktur und –stabilität 3.1.4.9 Integrierte Landschaftsgestaltung zur Bodensicherung und Verbessrung der Agrarökologie inklusive der Erhaltung und Pflege von Landschaftselementen Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher und seltener Böden Eindämmung der Bodenversiegelung Förderung der naturnahen und nachhaltigen Landwirtschaft in Tirol 199 Maßnahme M-AP-AG.06 – Förderung des Tierwohlbefindens und der Tiergesundheit unter veränderten klimatischen Bedingungen Der Klimawandel wird die Gesundheit von Nutztieren direkt und indirekt beeinflussen. Mit der Zunahme von Hitzestress kommt es zu neuen Infektionskrankheiten, was wiederum zu Produktionsrückgängen führt. Darüber hinaus führt zunehmender Hitzestress zur Belastung des Immunsystems der Tiere was die Anfälligkeit gegenüber Krankheitserregern und Parasiten erhöht. Hohe Temperaturen führen bei Milchvieh zu einer gesteigerten Wasseraufnahme und einer reduzierten Futteraufnahme, was sich in weiterer Folge negativ auf die M ilchproduktion auswirkt. Nutztiere sind bei höheren Temperaturen auf ausreichend Abkühlungsmöglichkeiten angewiesen – insbesondere Schweine - da diese nicht schwitzen können. Bei Geflügel führt Hitzestress zu einer Abnahme der Eigröße und zu einem Rückgang der Legeleistung. Die Wasserversorgung wird daher einen höheren Stellenwert in der Tierhaltung einnehmen. Verlässliche Aussagen über das Auftreten neuer Infektionskrankheiten für Nutztiere sind nach derzeitigem Wissensstand nicht möglich. Es wird jedoch angenommen, dass sich besonders Krankheitserreger, die über Zwischenwirte wie Stechmücken übertragen werden, zunehmend ausbreiten werden. Durch die Integration und Intensivierung von Monitoringsystemen (einschließlich bereits bestehender Systeme) muss die Überwachung von Tierkrankheiten und die Früherkennung von Tierseuchen gewährleisten werden. Ergänzend muss festgehalten werden, dass es sich bei den mit dem Klimawandel zu erwartenden, vermehrt auftretenden Vektorenkrankheiten vielfach auch um auf den Menschen übertragbare Krankheiten (Zoonosen) handelt (z.B. West-Nil-Fieber, Dengue-Fieber, usw.). In den letzten Jahren waren die österreichischen Veterinärbehörden bereits mit zwei exotischen Vektorenkrankheiten konfrontiert (Bluetongue, Schmallenbergvirus), die jedoch nicht auf den Menschen übertragbar sind. Witterungsbedingte Extreme (z.B. Temperatur, UV-Strahlung, Ozon) werden neue Herausforderungen im Bereich der Stall- und Tierhaltungsanlagen mit sich bringen. Es werden Maßnahmen im Bereich der Be- und Entlüftung, der Klimatisierung, des UV- Schutzes und des Staubschutzes notwendig werden. Geringere Niederschlagsmengen und eine geringere Luftfeuchtigkeit können zu einer vermehrten Staubbelastung führen und so zur Verbreitung von Mikroorganismen beitragen. Hier ist insbesondere darauf zu achten, Anlagen zu fördern, die mit den Zielen des Klimaschutzes konform sind. Die notwendigen Kühl- und Lüftungssysteme sollten möglichst ausfallsicher betrieben werden können. Die für Be- und Entlüftungsanlagen erforderliche Energie kann insbesondere aus erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt werden. Solarenergie kann auch für die Kühlung von Ställen eingesetzt werden. Durch die Verwendung entsprechend geeigneter Bau- und Isoliermaterialien können der Wärmeverlust im Winter und die Überhitzung im Sommer vermieden werden. Offene Stallsysteme mit freier Bewegungsmöglichkeit der Tiere dürften hier die größte Sicherheit bieten. Eine Herausforderung in der Umsetzung stellen vor allem die erwarteten hohen Investitionskosten dar. Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen folgende Punkte beachtet werden: • Weitere Verbesserung des Wissensstandes zu nicht anzeigepflichtigen Krankheiten, die aufgrund des Klimawandels an Bedeutung gewinnen könnten • Weitere Entwicklung und Optimierung der Diagnostik in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Referenzlabors • Heranziehen regionaler Klimaszenarien zur besseren Abschätzung von Seuchengefahren • Bei Bedarf Erweiterung bestehender Monitoringsysteme für neue Vektoren und Infektionskrankheiten • Sensibilisierung aller Beteiligten im Hinblick auf ihre Verantwortung im allgemeinen Kontext von Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und menschlicher Gesundheit 200 • Rascher Informationsaustausch und enge Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden der EU-Mitgliedstaa- • ten, um unverzüglich auf Tiergesundheitskrisen reagieren zu können Einbeziehung von Wettervorhersagen und -analysen in die Frühwarnsysteme zur Bewertung der Risiken des Auftretens vektorübertragbarer Krankheiten • Überprüfung und eventuell Anpassung der Bauordnungen für die Errichtung von Stallungen (eventuell 15a Vereinbarungen der Bundesländer) • Weiterentwicklung von Handlungsempfehlungen für Stallbau, Fütterung, Tierhaltungsmanagement, Gül- • lemanagement Forcierung der Bewusstseinsbildung und Beratung von LandwirtInnen • • Grundlagenforschung zu potenziellen Gefährdungen (z.B. schlechtere Zuwachsraten, Stress) Anreizförderung für klimaschutzkonforme Anlagen • Absicherung der Investitionskostenförderung • Einbau von Ausfallsicherungen bei Lüftungs- und Kühlsystemen Handlungsfelder H-AG.02, H-AG.07, H-AG.09, H-AG.10 Ziel Ausbau des Wissenstandes und der Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Tiergesundheit, sowie Ausarbeitung präventiver Maßnahmen und eventuell erforderlicher Veterinärmaßnahmen, Ausbau von Monitoringprogrammen für Vektorenkrankheiten. Verringerung der thermischen Belastung der landwirtschaftlichen Nutztiere, artgerechte stressfreie Haltung sowie Reduzierung der Schadstoffe in den Stallungen Art der Maßnahme Objektbezogen, subjektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Forschung, Veterinärbehörden, AGES, Interessenvertretungen, Landwirtschaftsschulen, LandwirtInnen, Österreichischer Tiergesundheitsdienst (TGD) sowie Tiergesundheitsdienste der Bundesländer, Interessenvertretungen (Förderungen zur Adaptierung der Stallungen), universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (wie insbesondere LFZ Raumberg-Gumpenstein, BOKU, VMU), Gemeinden Öffentliche Finanzierung Ausreichende Finanzierung der Überwachung von Vektorenkrankheiten, technische Gegenmaßnahmen, die von den LandwirtInnen durchgeführt werden. Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler 201 Vollzugsaufwand Zusätzlich erforderlicher Ressourcenbedarf für die Forschung sollte im Rahmen bestehender Forschungsprogramme bereitgestellt werden. Für Bewusstseinsbildung und Beratung im Rahmen des bestehenden Aus- und Weiterbildungsangebotes könnten zusätzliche Mittel erforderlich werden. Die allenfalls notwendige Adaptierung beziehungsweise Neuerrichtung von Stallungen kann im Rahmen bestehender Förderprogramme gegebenenfalls durch Investitionsförderungen, unterstützt werden. Implementationszeitraum Forschung und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung können umgehend in An- und time-lag griff genommen werden. Lebensdauer Langfristig bis dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Das Bundestierschutzgesetz regelt bundesweit einheitlich die zentralen tier- der Umsetzung/bestehende schutzrechtlichen Angelegenheiten. Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung Instrumente ist vor allem die 1. Tierhaltungsverordnung relevant (BGBl. II Nr. 485/2004 i.d.F. BGBl. II Nr. 530/2006). Die Veterinärverwaltungen der Bundesländer sind für den Vollzug aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben (ausgenommen Strafangelegenheiten). Damit wurde eine bundeseinheitliche Regelung für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung geschaffen, die die Landesgesetze und 15a-Vereinbarung der Bundesländer sukzessive außer Kraft setzt. Alle bestehenden Ställe und Haltungseinrichtungen müssen bis spätestens 1. Jänner 2020 die Regelungen des Bundesgesetzes einhalten. Alle seit 1. Jänner 2005 neu errichteten Haltungssysteme haben jedenfalls den gesetzlichen Vorgaben ohne Übergangsfristen zu entsprechen. Die Bestimmungen der Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft gehen darüber hinaus. Das Leitbild ist eine tiergerechte Haltung, die mittels des Kontrollsystems Tiergerechtheitsindex kontrolliert wird. Anknüpfungspunkte stellen ferner die Baugesetze und Bauordnungen der Bundesländer dar. Das Bauwesen unterliegt der Landesgesetzgebung. Aktuelle Krisenpläne zur Bekämpfung von Tierseuchen sind derzeit für alle relevanten, aber auch für bislang in Österreich nicht vorkommende Tierseuchen auf der Website des BMG abrufbar. Im ÖPUL sind Maßnahmen insbesondere zu Auslauf- und Weidehaltung enthalten. Kosten und Nutzen Für diese Maßnahmen sind Budgetmittel im Rahmen bestehender Forschungsprogramme bereitzustellen. Die beteiligten AkteurInnen und Betroffenen sind gut vernetzt und ausreichend personelle Ressourcen sind vorhanden. Für die Sensibilisierung und eine Forcierung der Thematik in der Beratung sowie die laufende Integ ration der Thematik in die Ausbildung sind hinreichend Mittel vorzusehen. 202 Bereits jetzt werden beträchtliche Mittel in Krankheits- und Seuchenscreening und vorbeugende Maßnahmen investiert. Die Verbesserung des Kenntnisstandes hinsichtlich neu auftretender Krankheiten ist von großem Nutzen, um im Bedarfsfall auf Präventivmaßnahmen und allenfalls erforderlicher Veterinärmaßnahmen zurückgreifen zu können, die als Entscheidungsgrundlage für Behörden und LandwirtInnen dienen. Mitnahmeeffekte Keine Reichweite der Maßnahme Lokal, regional, national Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- M-AP-ÖS.04 Low-regret gret Szenarienabhängigkeit Mittel, für alle Klimaszenarien durchführbare Maßnahme, jedoch z.B. bei Anpassung von Gebäuden unterschiedlicher Grad der Maßnahmen erforderlich Mögl. Konfliktpotenzial Keine Österreichische 3.1.4.12 Förderung des Tierschutzes und der Tiergesundheit unter veränderten Anpassungsstrategie klimatischen Verhältnissen 3.1.4.13 Berücksichtigung von zukünftigen Anforderungen an die Klimatisierung von Stallungen durch steigende thermische Belastung Tiroler Förderung der naturnahen und nachhaltigen Landwirtschaft in Tirol Nachhaltigkeitsstrategie Maßnahme M-AP-AG.07 – Stärkung der Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung Ziel ist die Erhöhung des Verständnisses der Bevölkerung und insbesondere derjenigen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, z.B. als LandwirtInnen, einen besonders engen Bezug zu Ökosystemen haben, für die lebenswichtige Funktion und Bedeutung der Ökosysteme und die Notwendigkeit ihres Schutzes. Im Fokus sollten bei dieser Maßnahme Schlüsselfiguren (AusbilderInnen, LehrerInnen von Landwirtschaftsschulen) stehen sowie die Nutzung von Multiplikatoreffekten. Dazu gilt es: 203 Das Themenfeld Ökosysteme und Biodiversität in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel in die Ausbildung zu landwirtschaftlichen Berufen aber auch in Schulen und Kindergärten zu integrieren. Dazu sollte eine Überarbeitung beziehungsweise Erstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien erfolgen Die Notwendigkeit von sowohl qualitativem als auch quantitativem Bodenschutz und sowie der Bedeutung der Bodenfuktionen besonders zu betonen Bestehende Strukturen/Kanäle wie das Klimabündnis und das Bodenbündnis auf Gemeindeebene zu nutzen Die Anzahl an aktiven Gemeinden im Gemeindenetz Natur-und Artenschutz (vielfaltleben.at) sowie im Klimaund Bodenbündnis zu erhöhen Handlungsfelder H-AG.01 bis H-AG.09, H-ÖS.01 bis H-ÖS.09, H-FO.01 bis H-FO.07 Ziel Erhöhung der Akzeptanz für Maßnahmen (z.B. Bodenschutz) und der Motivation für individuelles Engagement in privaten Unternehmen und Haushalten. Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Fach- und ausbildungsbezogene Dienststellen des Landes, LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut), Landwirtschaftliche und touristische Schulen und Institute, BürgermeisterInnen, Landesumweltanwaltschaft, Gemeinden, Klimabündnis, Bodenbündnis Öffentliche Finanzierung Zum Teil müssen die Maßnahmen öffentlich finanziert werden (z.B. Anpassung der Lehrpläne) Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Grundlage TNSchG 2005 §1 Abs.440 Implementationszeitraum Überarbeitung und Ergänzung von Informationsportalen im Bereich Natur- und und time-lag Umweltschutz um die Aspekte Klimawandel und Anpassung kann kurzfristig erfolgen, Wirkung kann nur bei entsprechender Annahme des Angebots stattfinden. Lebensdauer Langfristig bis dauerhaft Das Land Tirol hat nach Maßgabe der im Landesvoranschlag jeweils zur Verfügung stehenden Mittel durch Forschungsvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit das Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes zu stärken. 40 204 Falls bereits laufend, Stand Es sind diverse Informationsportale und Programme in Bezug auf Ökosysteme der Umsetzung/bestehende und Biodiversität bereits vorhanden. Die Schlagwörter Klimawandel und Anpas- Instrumente sung finden sich jedoch nur sporadisch und sollten daher prominenter vertreten und weiter herausgearbeitet werden. Biodiversitätsmonitoring- Landwirte beobachten Pflanzen (seit 2007 in Österreich) 41, nur 13 bäuerliche Betriebe in Tirol (2009), dieser Anteil könnte erhöht werden (gegebenenfalls Platzierung Info und Anreize in der Ausbildung) Engagierte Gemeinden: Vielfaltleben.at (elf Tiroler Gemeinden aktiv, z.B. Informationen zur Vielfalt im eigenen Garten, umweltfreundlichem Urlaub, Obst und Gemüse aus der Region, Weiher und Teich, Spielräume) Klima- und Bodenbündnis Österreich Kosten und Nutzen Durch das Bewusstsein der Bevölkerung werden Rahmenbedingungen geschaffen, die den Erhalt und den Wiederaufbau und -ausbau von intakten Ökosystemen unterstützen. Intakte Ökosystem e mit fruchtbaren Böden sind unerlässlich für die Nahrungsmittelproduktion, die Wasserversorgung und den Schutz vor Naturgefahren. Der Nutzen kann monetär nicht bewertet werden. Neben der Klimawandelanpassung unterstützt die Maßnahme umwelt- und naturschutzrelevante Ziele sowie der Tourismusindustrie aufgrund der Erhaltung und Förderung eines attraktiven und abwechslungsreichen Naturbildes. Es handelt sich um eine need-to-have Maßnahme, da der Schutz von Lebensgrundlagen das Hauptinteresse darstellt. Die Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verlangen öffentliche Finanzierung ( z.B. Änderung der Lehrpläne). Personell kann in vielen Fällen auf bestehende Ressourcen zurückgegriffen werden, vorhandene Netzwerke, wie das Bodenbodenbündnis und das Klimabündnis, können eine wichtige Rolle bei der Bewusstseinsbildung übernehmen. Auf Gemeindebasis ist mit Kosten für Informationsveranstaltungen und Material sowie zeitlichem Aufwand von Personal zu rechnen. Mitnahmeeffekte Keine oder sehr gering Reichweite der Maßnahme Lokal, überregional Wechselwirkung mit M-AP-AG.02 bis M-AP-AG.05, M-AP-ÖS.03 bis M-AP-ÖS.07 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret 41 No-regret: Es sind auch im Falle nicht eintreffender weiterer klimatischer Veränderungen positive Effekte der Maßnahme zu erwarten. Bogner, D. und Mohl, I. (2010): Biodiversitätsmonitoring mit LandwirtInnen – Bewusstseinsbildung durch Beobachtung. 16. Alpenländisches Expertenforum 2010, 19 – 24 205 Szenarienabhängigkeit Gering, Maßnahme wird in allen Fällen wirksam Mögl. Konfliktpotenzial Möglicherweise lehnen traditionelle Ausbildungsbetriebe eine Änderung der Ausbildungsinhalte ab. Österreichische 3.10.4.1. Verbesserung der Wissensbasis durch Forschung zu Auswirkungen des Anpassungsstrategie Klimawandels auf Ökosysteme/Biodiversität 3.1.4 Handlungsempfehlungen für das Aktivitätsfeld Landwirtschaft Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.12.2 Stärkung und Implementierung des Nachhaltigkeitsverständnisses Stärkung der Bildung über nachhaltige Entwicklung in der Wirtschaft; Gelebte Nachhaltigkeit in Handel, Tourismus sowie in der Land- und Forstwirtschaft; Land-, Forst- und Almwirte als Naturvermittler; Der Begrenztheit unseres alpin geprägten Lebensraums wollen wir durch eine konsequente Raumordnung Rechnung tragen, die eine sparsame Bodennutzung gewährleistet 206 2.3 Sekto r Ba uen & Wo hnen (BW) Her a us fo r derung en und Aus wir kung en Der Sektor Bauen und Wohnen umfasst Planung, Errichtung, Bewirtschaftung und Nutzung von Gebäuden. In diesem Sektor haben Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen häufig dieselbe Stoßrichtung. So bietet die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, beispielsweise durch Dämmung, Synergien für die Anpassung an den Klimawandel. Ein breites Spektrum privater und öffentlicher AkteurInnen ist in diesem Sektor aktiv. Ziel ist es, das Bewusstsein über Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten auf ein gemeinsames Niveau zu heben. Durch die alpine Prägung Tirols ist der Anteil des Dauersiedlungsraums an der Gesamtfläche gering, die Bevölkerung konzentriert sich in den Tallagen. Steigende Temperaturen, veränderte saisonale Niederschlagsverteilung und -intensität und Veränderung von Extremwetterereignissen (Hitze, Dürre, Hochwasser) werden auch auf den Sektor Bauen & Wohnen Auswirkungen haben, die mit wachsendem Bevölkerungsdruck, infrastruktureller Erschließung und sozialen Trends in Einklang gebracht werden müssen. Darüber hinaus muss auf Veränderungen im Naturgefahrenpotenzial, hervorgerufen durch extreme Niederschlagsereignisse, Sturm, Schneedruck, Hochwasser, Hitzewellen, nicht nur seitens des Zivil- und Katastrophenschutzes reagiert werden. JedeR HauseigentümerIn sollte sich möglicher Gefährdungen bewusst sein, um gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen ergreifen zu können. Informationsmöglichkeiten für ImmobilieneignerInnen bieten Gefahrenzonenpläne und Risikomodellierungen 42. Beratungsmöglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen sollten in Zukunft generell verstärkt werden. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Bauen & Wohnen sind in Abbildung 37 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. 42 Siehe www.tiris.tirol.gv.at, www.naturgefahren.at, www.hora.gv.at 207 Abbildung 37: Handlungsfeldmatrix des Sektors Bauen & Wohnen Handlungsbedarf GROSS H-BW.01 Verändertes Naturgefahrenpotenzial43 H-BW.02 Erhöhte Schneelasten H-BW.03 Klimatisierung von Gebäuden 44 Handlungsbedarf MITTEL H-BW.04 Vermehrte Brandgefahr45 H-BW.05 Zunahme von Extremereignissen 46 H-BW.06 Neue/vermehrte Schädlinge47 43 Gefährdung durch verändertes Naturgefahrenpotenzial in exponierten Bereichen 44 Veränderte Ansprüche an die Klimatisierung von Gebäuden (Heiz - und Kühlsysteme) 45 Erhöhte Wald- und Flächenbranddisposition durch Hitze- und Trockenperioden 46 z.B. Starkniederschlag, Hagel 47 z.B. Termiten 208 Handlungsbedarf KLEIN H-BW.07 Erhöhte Gebäudebeanspruchung48 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Europa o Energiepolitik für Europa o Adapting infrastructure to climate change 49 o Climate-Friendly Cities: A Handbook on the Tracks and Possibilities of European Cities in Relation to Climate Change 50 Österreich o ÖREK 2011 o Energiestrategie Österreich (BMWFJ & BMLFUW, 2010) o OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik o Tiroler Energiestrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung, 2007a, 2012c, 2013a) o TROG (Tiroler Raumordnungsgesetz) o ZukunftsRaum Tirol 2011 o Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie o Tiroler Bauordnung 2011 o Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 Tirol M a ßna hmen Maßnahme M-AP-BW.01 – Maßnahmenkatalogs für klimagerechtes Bauen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit Vor dem Hintergrund, das Bewusstsein für Möglichkeiten und Potenziale der Anpassung an den Klimawandel zu verbessern, sollte in Information und Öffentlichkeitsarbeit investiert werden. Eine Möglichkeit, dies mit geringem Aufwand zu erreichen, ist die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für klimagerechtes Bauen (empfehlender Charakter für Privatpersonen und öffentliche AkteurInnen) mit der grundlegenden Aufteilung in die Kapitel Sicherheitsmaßnahmen und Erhaltung des Komforts. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist dabei unerlässlich. Teil 1: Synergiemaßnahmen Klimaschutz beziehungsweise Klimawandelanpassung und Wohnkomfort, z.B.: 48 Erhöhung der temperaturbedingten physikalischen Beanspruchung von Gebäuden 49 http://ec.europa.eu/clima/policies/adaptation/what/docs/swd_2013_137_en.pdf 50 http://www.eukn.org/dsresource?objectid=224489 209 Wärme- und Kälteschutzdämmung (3-fach-Verglasung), Beschattung von Fenstern, Fassadenbegrünung, Einsatz großer Glasflächen hinterfragen (sinnvoll in Kombination mit anderen Elementen der Passivhausbauweise, aber nicht als Design-Element im konventionellen Bau), Evaluation von Belüftungs- und Kühlungskonzepten (unter anderem Wärmerückgewinnung, Feuchtigkeitsvermeidung), Planung mit Verschattungselementen Einsatz regionaler Baumaterialien (z.B. Holz, Lehm, Naturstein, natürliche Dämmmaterialien) Einsatz dezentraler beziehungsweise effizienter Energiekonzepte (Solarenergie, Erdwärmenutzung, Nahwär- menetze), etc. Fördergelder für energetische Sanierung in ausreichendem Maße dotieren um time-lag bei der Anpassung des Gebäudebestands zu reduzieren Vorgaben zur Herabsetzung des Heizwärmebedarfs bei öffentlichen und privaten Neubauten (z.B. Niedrigstenergiehausstandard unter Berücksichtigung des kostenoptimalen Niveaus) und Sanierungen laut dem nationalen Plan, der in der OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz seinen Niederschlag findet Teil 2: Anpassungen an verändertes Naturgefahrenpotenzial (Schneelast, Starkniederschläge/Überflutung, etc.), Verringerung von Verletzbarkeiten, z.B.: Überflutungssicherung von Hauseingängen/Kellerfenstern/Garagen ausreichende Dimensionierung von Entwässerungsinfrastruktur/Notentlastungszonen Installation der Stromversorgung in oberen Stockwerken Sicherung von Heizöltanks gegen Auftrieb, Sicherung der Pelletslager vor Feuchtigkeit etc. Teil 3: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Information der Gemeinden, gegebenenfalls Aufstellung von Ansprechpersonen in größeren Gemeinden, eventuell Rückgriff auf vorhandenes Netzwerk der Umweltberater Handlungsfelder H-BW.01 bis H-BW.07, H-RO.02, H-E.05, H-G.04, H-TO.02, H-TO.04, H-WIH.04 Ziel Entwurf und Verbreitung eines allgemeinverständlichen Leitfadens zum klimagerechten Bauen & Wohnen mit einem Abschnitt zum Umgang mit einem veränderten Naturgefahrenpotenzial. Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Öffentliche Verwaltung, Sachbereich Bauen & Wohnen (Wohnbauförderung, Heizungsanlagen, etc.), Sachbereich Umwelt Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Abteilung Wohnbauförderung LR Mag. Johannes Tratter 210 Vollzugsaufwand Sichtung und gegebenenfalls Förderung von Forschungsleistungen, Budget für die Auftragsvergabe Implementationszeitraum Ca. 6 Monate für Erarbeitung und Implementierung, aber hohe Systemträgheit und time-lag (time-lag) in Bezug auf die Anpassung des gesamten Gebäudebestands und dessen Versorgungsinfrastrukturen. Lebensdauer Langfristig wirksam, gegebenenfalls Erneuerungszyklus um den Stand der Technik abzubilden nach 1-5 Jahren Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung EU-Vorgaben zur Energieeffizienz neuer und sanierter Gebäude. Es bestehen bereits gute Vorlagen: Ökologisch bauen und gesund wohnen (Akademie Umwelt und Natur) Bauen und Sanieren im Klimawandel 51;Checkliste KLARANet52 Kosten und Nutzen Ein entsprechender Maßnahmenkatalog mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit kann das Bewusstsein für Handlungsmöglichkeiten erhöhen und somit die Widerstandsfähigkeit im Sektor Bauen & Wohnen insgesamt erhöhen. Sinnvolle Maßnahmenkataloge existieren bereits (siehe oben) und können mit geringem Aufwand adaptiert werden. Informationen über Maßnahmen, welche bei relativ geringen Kosten die Verletzbarkeit stark verringern, sind wichtig und an sich nicht kostenintensiv. Nötig sind ein Budget für die Auftragsvergabe Maßnahmenkatalog für klimagerechtes Bauen & Wohnen und die Einplanung eines (geringen) Zeitbudgets seitens der Gemeinden. Mitnahmeeffekte Gering, da Maßnahmen von den UmsetzerInnen selbst bezahlt werden Reichweite der Maßnahme National Wechselwirkung Synergien mit M-AP-WIH.02, M-AP-WIH.03., M-AP-ZK.02., M-AP-TO.03., M-AP- mit anderen Maßnahmen TO.05, M-AP-RO.03 sowie generell mit dem Sektor Zivil- & Katastrophenschutz (ZK) Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Mäßig 51 http://www.cipra.org/de/alpmedia/publikationen/4129 52 http://www.klimazwei.de/Portals/0/Checkliste_KLARA-Net_Bauwirtschaft.pdf 211 Mögl. Konfliktpotenzial Bauwirtschaft Österreichische Anpassungsstrategie 3.6.4.8 Forschung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich Bauen und Wohnen Tiroler 4.6.2 […] Weitere Sicherung der Siedlungsräume und Infrastrukturen vor Natur- Nachhaltigkeitsstrategie gefahren durch alle Gebietskörperschaften; integriertes Zusammenwirken aller Beteiligten im Handlungskreis Prävention – Schutzeinrichtungen – Katastrophenmanagement – Katastrophenbewältigung; Bewusstmachen und Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen im Umgang mit vorhandenem Restrisiko[…] Maßnahme M-AP-BW.02 – Bauliche Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz vor Extremwetterereignissen und deren Folgen Im Gebäudeneubau und wenn möglich bei bestehenden Gebäuden oder Umbauten sind Maßnahmen zur Anpassung an veränderte Umweltedingungen notwendig. Die potenzielle Zunahme von Extremwetterereignissen stellt eine solche Umweltbedingung dar, aber auch der zunehmende Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Bauweisen, Baumaterialien und energiegewinnende, technische Infrastruktur sind deshalb so zu dimensionieren und auszurichten, dass sie unter veränderten Bedingungen ihren größtmöglichen Nutzen beibehalten. Sich daraus ergebende Punkte sind: Anpassung der Bauteile und Anbauten (wie Solaranlagen etc.) an erhöhte Wind- und Schneelasten; Einsatz von weitgehend hagelresistenten Bauteilen Elektroschränke, Heizanlagen und -tanks etc. sind so zu errichten, dass sie bei Hochwässern bis HQ100 nicht in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden oder ein Gefahrenpotenzial darstellen; Erhöhung der Albedo durch Farben- und Oberflächengestaltung Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung von Normen und Standards sowie der Bemessungsgrundlagen und Bauordnungen Schaffung von Förderungen und Anreizen (z.B. Versicherungen) Risikobewertung von Standorten Forschungsbedarf besteht zu konkreten Anforderungen und zu technischen und konstruktiven Lösungen, z.B. hinsichtlich Baustoffe, gebäudeintegrierte erneuerbare Energieträger Handlungsfelder H-BW.01, H-BW.02, H-BW.05, H-WIH.01, H-WIH.04, H-ZK.04, H-ZK.06, H-ZK.07, H-E.05 Ziel Bauliche Anpassung von Gebäuden und technischer Infrastruktur zum Schutz vor Extremwetterereignissen 212 Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, ArchitektInnen, PlanerInnen, GebäudeeigentümerInnen, ImmobilienentwicklerInnen, TechnologieanbieterInnen, HandwerkerInnen (z.B. InstallateurInnen) Forschungseinrichtungen Öffentliche Finanzierung 100%, eventuell geförderte Forschungsprojekte Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Abteilung Wohnbauförderung LR Mag. Johannes Tratter Vollzugsaufwand Sicherung rechtlicher Rahmenbedingungen, Forschung, eventuell Einrichten eines Förderbonus im Kontext der Wirtschaftsförderung Implementationszeitraum Kurz- bis mittelfristig umsetzbar und time-lag Lebensdauer Dauerhaft bei regelmäßiger Überprüfung Falls bereits laufend, Stand Beispiel Salzburg: Das infolge des Hochwasserschutz-Maßnahmengesetzes 2004 der Umsetzung geänderte Bebauungsgrundlagengesetz ermöglicht nachträgliche baurec htliche Vorschreibungen für gefährdete Objekte. Für die Bauplatzerklärung nach dem Baurecht wurde das HQ100 (anstatt das HQ30) als maßgebliches Kriterium festgelegt. Zusätzlich ist innerhalb des HQ100 eine Mindesthöhe für die Fußbodenoberkante von Wohnräumen vorgeschrieben Kosten und Nutzen Entsprechende Forschungsfragen können zum Teil im Rahmen bestehender Forschungsprogramme bearbeitet werden, für eine ausreichende Budgetbereitstellung ist zu sorgen. Die nachträgliche bauliche Anpassung des Gebäudebestands kann mit hohen Kosten verbunden sein. Mitnahmeeffekte Hoch Reichweite der Maßnahme Lokal bis regional Wechselwirkung generell mit dem Sektor Zivil- & Katastrophenschutz (ZK); Synergien mit M-AP- mit anderen Maßnahmen WW.06., M-AP-G.01., M-AP-RO.03., M-AP-TO.05., M-AP-WIH.01. 213 Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial Seitens der GebäudeeigentümerInnen bei zu hohen Kosten Österreichische 3.6.4.4 Umsetzung von baulichen Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz vor Anpassungsstratgie Extremwetterereignissen Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.6.2 […] Weitere Sicherung der Siedlungsräume und Infrastrukturen vor Naturgefahren durch alle Gebietskörperschaften; integriertes Zusammenwirken aller Beteiligten im Handlungskreis Prävention – Schutzeinrichtungen – Katastrophenmanagement – Katastrophenbewältigung; Bewusstmachen und Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen im Umgang mit dem vorhandenen Restrisiko[…] Maßnahme M-AP-BW.03 – Sensibilisierung von PlanerInnen, Bauträgern und Gemeinden bezüglich klimaangepasstem Bauen Viele Städte und Gemeinden haben bereits Erfahrungen mit klim awandelangepassten Raumstrukturen und Gebäuden, sei es aufgrund ihrer natürlichen Lage und der daraus entstandenen Erfahrungen oder auch aufgrund geplanter Maßnahmen. Als Ergänzung zur Maßnahme M-AP-RO.01 soll deshalb ein Austausch mit Städten in südlicheren Ländern – eventuell Partnerstädte beziehungweise –gemeinden, neue Möglichkeiten aufzeigen, wie mit höheren Temperaturen umgegangen werden kann. Tirol kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Erkenntnisse können sowohl räumliche Ordnungsprinzipien (Dichte, Funktionsmischung, Leitbilder) und gebäudebauliche Maßnahmen sein, als auch Maßnahmen im Umgang mit Risiken (Risikokultur) . Zentrales Element dieser Maßnahme ist die vermehrte Teilnahme des Landes an Projekten, welche im Rahmen der europäischen Regionalpolitik gefördert werden. Zudem ist ein verstärkter Wissenstransfer zwischen Forschung und den Abteilungen des Landes auszubauen. Dies kann vor allem durch die bereits angeführte Teilnahme an gemeinsamen Forschungsprojekten geschehen. Handlungsfelder H-BW.03, H-BW.06, H-BW.07, H-G.04, H-RO.01, H-RO.02, H-TO.02, H-WIH.04 Ziel Ergänzende und alternative Erfahrungen des Bauens unter anderen klimatischen Bedingungen, vor allem höheren Temperaturen 214 Art der Maßnahme Prozess- und objektbezogen AkteurInnen Land Tirol, Gemeinden, Forschung Öffentliche Finanzierung 100%, eventuell geförderte Forschungsprojekte Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Abteilung Wohnbauförderung LR Mag. Johannes Tratter Vollzugsaufwand Finden von PartnerInnen, Workshops und Kommunikationsmöglichkeiten Implementationszeitraum Unmittelbar umsetzbar und time-lag Lebensdauer Eventuell dauerhafter Austausch in regelmäßigen Abständen Falls bereits laufend, Stand - der Umsetzung Kosten und Nutzen Nice to have. Die Kosten für die Gemeinden hängen davon ab, wie intensiv der Austausch stattfinden soll beziehungsweise wie stark die Maßnahme gefördert wird (z.B. Klima- und Energiefond). Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Lokal bis regional Wechselwirkung Synergien mit M-AP-WW.06., M-AP-RO.03, M-AP-TO.05., M-AP-WIH.03 mit anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial Nicht identifiziert 215 Österreichische - Anpassungsstrategie Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie 2.4 Sekto r E ner g ie mit d em Fo kus a uf E ner g iewir ts cha ft (E ) Her a us fo r derung en und Aus wir kung en Im Hinblick auf die Abhängigkeit der Energiewirtschaft in Tirol von den Wasserressourcen der Alpen kann davon ausgegangen werden, dass dieser Sektor in unterschiedlichem Maß e vom Klimawandel betroffen sein wird (siehe auch Kapitel E). Gründe hierfür sind der Rückgang der Dotierung von Gebirgsgewässern durch Schmelzwasser in niederschlagsarmen, trockenen Sommern, verbunden mit dem Rückgang der Abflussspende durch abschmelzende Gletscher. Nutzungskonflikte um verbleibende Restwassermengen und Umweltschutzaspekte stehen einer Energiegewinnung entgegen. Prioritäten und Vorgehensweisen in Zeiten knappen Wasserdargebots sollten definiert werden, umgekehrt sollte auch die Mehrzwecknutzung von bestehenden Speichern und Seen im Überlastfall geklärt werden. Darüber hinaus kann eine Zunahme der Schäden durch Extremereignisse (Starkniederschläge, Überschwemmungen) an Transport-, Speicher- und Übertragungsinfrastrukturen durch den Klimawandel verstärkt werden. Für die anderen Bereiche der Energiegewinnung sind die unmittelbaren Auswirkungen gering und gewinnen erst mittelfristig an Bedeutung: Für die Solar- und Windbranche zeichnen sich keine Veränderungen ab, die Anpassungsmaßnahmen erfordern würden. Die Geothermiebranche muss im Inntal bei Hitzewellen gegebenenfalls im Teilbereich der Grundwasserkühlung Temperaturanstiege berücksichtigen. Die Auswirkungen höherer Temperaturen und Niederschlagssummen auf das Biomassepotenzial sind prinzipiell positiv. Hier kann es allerdings durch Hitzewellen zu Einbußen kommen. Beide Faktoren wirken sich jedoch nur am Energiemarkt aus. Insgesamt ist das Biomassepotenzial verbrauchs-, wie auch angebotsseitig, derzeit nahezu ausgereizt. Potenzial liegt vor allem in der Optimierung des Anlagenbestandes. Fernwärmenetze bieten dort, wo Abfallwärme anfällt, eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme, die jedoch ebenfalls weitgehend ausgelastet ist, beispielsweise in Kundl, St. Johann, Wattens, Hall i.T. Weitere Abwärmenutzungspotenziale bestehen unter anderem in Brixlegg. Veränderung der Nachfrage durch eine Zunahme von Energie die für Kühlung verbraucht wird und Abnahme von Heizgradtagen im Winter. Hinzu kommen Veränderungen des Stromangebots zu Spitzenlastzeiten durch die generelle Zunahme regenerativer Energien am Strommix (beispielsweise Solarenergie zur Mittagszeit) Die Auswirkungen des Klimawandels im Energiesektor sind in Abbildung 38 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. 216 Abbildung 38: Handlungsfeldmatrix des Sektors Energie mit dem Fokus auf Energiewirtschaft. Handlungsbedarf GROSS H-E.01 Veränderung des Wasserdargebots53 Handlungsbedarf MITTEL H-E.02 Veränderung des Strombedarfs54 H-E.03 Höheres Biomasseaufkommen55 H-E.04 Anstieg der Wassertemperaturen 56 H-E.05 Zunahme von Extremereignissen 57 räumliche und zeitliche Verteilung, Intensität, Variabilität/ Veränderung des Abflussregimes (Gletscherschmelze, Wegfall Ausgleichswirkung) 53 54 Strom- und Spitzenstrombedarf (Veränderung Heiz- und Kühlgradtage) 55 Höheres 56 Anstieg Biomasseaufkommen bei wärmeren Verhältnissen der (Grund-)Wassertemperaturen, vor allem im Sommer 57 Zunahme der Schäden durch Extremereignisse wie Starkniederschläge oder Überschwemmungen 217 Handlungsbedarf KLEIN H-E.06 Erhöhter Geschiebeanteil 58 H-E.07 Veränderung Windangebot/Solareinstrahlung Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Europa o Energiepolitik für Europa - KOM 2007(1) Österreich o Nationaler Aktionsplan 2010 für erneuerbare Energie für Österreich (NREAP BMWFJ 2010) o Energieeffizienz-Aktionsplan (BMWFJ 2007) o Österreichischer Wasserkatalog - Kriterienkatalog zur Wasserkraftnutzung (2012) 59 o Energiestrategie Österreich 60 o Tiroler Energiestrategie 202061 o Wasserkraft in Tirol – Kriterienkatalog – Kriterien für die weitere Nutzung der Wasserkraft in Tirol (2011) 62 o Tiroler Energiemonitoringbericht 2012; Statusbericht zur Umsetzung der Tiroler Energiestrategie Tirol M a ßna hmen Die identifizierten Handlungsfelder des Sektors Energie mit dem Fokus auf Energiewirtschaft H-E.01, H-E.04, H-E.05, H-E.06 stehen in engem Zusammenhang mit Handlungsfeldern und Maßnahmen, die für den Sektor Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft identifiziert wurden. Im Sinne einer gemeinsamen Maßnahmenumsetzung, sollte dies gemeinsam mit VertreterInnen des Energiesektors, der Wasserwirtschaft und der Landesbaudirektion durchgeführt werden. Dadurch lassen sich bei der Definition und Konkretisierung der Maßnahmen Synergien nutzen. Insbesondere handelt es sich um folgende Maßnahmen des Sektors Wasserwirtschaft: M-AP-WW.01, M-AP-WW.02, M-AP-WW.03, M-AP-WW.04, M-AP-WW.05. Maßnahme M-AP-E.01 – Entwicklung einer Energiestrategie, die auf einer Bedarfsprognose aufbaut und Anpassungsszenarien berücksichtigt Aufgrund langfristiger Entwicklungen und der langen Vorlaufzeit der meisten Maßnahmen im Energiesektor sollte möglichst rasch eine Energieversorgungsstrategie entwickelt werden, die sic h umfassend mit der Herausforderung der Anpassung an den Klimawandel befasst. Diese sollte zum einen die durch den Klimawandel bedingten Veränderungen bedenken (unter anderem den erhöhten Strombedarf im Sommer, Veränderungen des 58 durch Gletscher- und Permafrostrückgang 59 http://www.lebensministerium.at/wasser/wasser-oesterreich/plan_gewaesser_ngp/wasserwirtsch_planung/wasserkatalog.html 60 http://www.energiestrategie.at/images/ stories/pdf/longversion/energiestrateg ie_oesterreich.pdf 61 http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/klima/downloads/Tiro ler-Energiestrategie-2020_1_.pdf http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserrecht/downloads/Kriterienkatalog_Version -07-042011_3.0.pdf 62 218 Strom- und Spitzenstrombedarf), zum anderen den Erfordernissen der Reduktion von Treibhausgasen (alternative Energien neben der Wasserkraftnutzung wie z.B. Wind- und Solarenergie, Biomassenutzung) entsprechen. Als Grundlage ist unter anderem eine umfassende, auf Tirol regionalisierte Strom- und Wärmebedarfsprognose zu empfehlen. Überdies sind Krisenmanagementpläne zu entwickeln, die die Folgen des Klimawandels berücksichtigen. Derzeit gibt es für Tirol keine langfristige Energiestrategie bis 2030 beziehungsweise 2050 (derzeit: Tiroler Energiestrategie 202063). Ferner ist in diesem Zeitrahmen (2030 beziehungsweise 2050) zu erwarten, dass zusätzlicher Bedarf an elektrischem Strom im Verkehrssektor entstehen wird. Folgende Schritte sollten bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtig werden: Erstellung einer umfassenden regionalisierten Strom- und Wärmebedarfsprognose für Tirol Überarbeitung der bestehenden Strategien und Instrumente unter Berücksichtigung der zu erwartenden Klimawandelfolgen; Erarbeitung von Krisenmanagementplänen, die die Folgen des Klimawandels berücksichtigen Handlungsfelder H-E.02, H-E.03, H-E.07, H-TO.02, H-VM.07, H-BW.03, H-WIH.08 Ziel Erstellung einer langfristigen Strategie 2030 bis 2050 unter Beachtung möglicher zukünftiger Entwicklungen in Form von Szenarien und Erarbeitung von entsprechenden anpassungsrelevanten Maßnahmen als Planungsinstrument. Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Land Tirol (Energiestrategie) in Kooperation mit den Energieversorgern und Netzbetreibern. Öffentliche Finanzierung Fortschreibung der Tiroler Energiestrategie 2020 Für die Einarbeitung wissenschaftlich validierter Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels und der Ableitung entsprechender Maßnahmen ist Ressourcenbedarf gegeben. Politische und Amt der Tiroler Landesregierung fachliche Verantwortung Energiebeauftragter des Landes Tirol LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Fortschreibung der Tiroler Energiestrategie 2020 Implementationszeitraum Anzustreben ist eine möglichst rasche Inangriffnahme der Ausweitung der und time-lag Energiestrategie Tirol um anpassungsrelevante Aspekte. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Erstellung in den kommenden Jahren und die Umsetzung als ein laufender Prozess zu sehen sind. 63 http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/klima/downloads/Tiro ler-Energiestrategie-2020_1_.pdf 219 Lebensdauer Langfristig Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Fortschreibung der Tiroler Energiestrategie 2020 Instrumente Die Tiroler Energiestrategie 2020 fokussiert auf Maßnahmen zum Klimaschutz und auf eine nachhaltige Energieversorgung. Anpassung an den Klim awandel wird kaum thematisiert. Anknüpfungspunkte auf nationaler Ebene sind die Energiestrategie Österreich (2010), der Bericht Energiestatus Österreich 2013 (Entwicklung bis 2011), der Energiebericht 2003 der österreichischen Bundesregierung und die Österreichische Klimastrategie (2007). Tiroler Energiemonitoringberichte mit enthaltener Wegbeschreibung Tirol auf dem Weg zur Energieautonomie. Kosten und Nutzen Für die Einarbeitung wissenschaftlich validierter Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels und der Ableitung entsprechender Maßnahmen ist Ressourcenbedarf gegeben. Die Entwicklung der Energiestrategie Tirol für die Zeiträume 2030 und 2050 eröffnet eine langfristige Perspektive und dient als strategisches Planungsinstrument, wodurch das rechtzeitige Treffen von Entscheidungen und das Setzen von Maßnahmen ermöglicht werden. Mitnahmeeffekte Fortschreibung der Tiroler Energiestrategie 2020 Reichweite der Maßnahme Tirolweit unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Entwicklungen Wechselwirkung Enge Wechselwirkung mit den Maßnahmen aus dem Bereich des Klimaschutzes mit anderen Maßnahmen sowie den Maßnahmen im Bereich der Anpassung aus den Sektoren Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft (z.B. M-AP-WW.03), Raumordnung oder Tourismus (M-AP-TO.03) die (energie)raumplanerische Elemente beinhalten. Regret/Low-regret/No-re- Regret gret Szenarienabhängigkeit Unterschiedlichste Szenarie, wie Bedarfsszenarien und Energieszenarien nicht nur innerhalb Tirols, sondern auch in den umliegenden Ländern wirken sich stark auf den Energiebedarf aus. Speziell die Entwicklungen erneuerbarer Energien beeinflussen die Belastung der Transportnetze. Klimawandelfolgen auf die Energieversorgung wie Geschiebetransport, geändertes Abflussverhalten, Änderungen bei Extremereignissen, aber auch hitzebedingte Ausfälle und Effekte auf die Leitungssysteme sind zu berücksichtigen. 220 Mögl. Konfliktpotenzial Gegebenenfalls mit den Sektoren Agrar, Forstwirtschaft, Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft sowie der Siedlungsentwicklung, aber auch mit dem Naturschutz und Tourismus Österreichische 3.5.4.8 Entwicklung einer Energieversorgungsstrategie auf Basis einer umfas- Anpassungsstrategie senden Strom- und Wärme-Bedarfsprognose unter Berücksichtigung von Anpassungsszenarien Tiroler 4.5 Energie – Tirol auf dem Weg zur Energieautonomie Nachhaltigkeitsstrategie 221 2.5 Sekto r Fo r s twir ts cha ft (FO) Her a us fo r derung en Heute sind 41 % der Landesfläche Tirols mit Wald bedeckt, ein Wert, der sich mit dem klimabedingten Anstieg der Baumgrenze weiter erhöhen wird. Die Funktionen des Waldes sind vielfältig. Sie reichen vom Schutz der Infrastruktur und wachsenden Siedlungsflächen vor Naturgefahren, der Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser, des Erholungsraums, über die Bereitstellung von Rohstoffen zur Energiegewinnung bis hin zur Verarbeitung von Holz zu Produkten. Die Bedeutung des Schutzwaldes ist für das Gebirgsland Tirol, in dem zahlreiche Naturgefahrenprozesse ein Risiko für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie Verkehrswege darstellen, von besonderer Bedeutung. Die Zusammenarbeit und Unterstützung des Tiroler Forstdienstes im Bereich Schutz vor Naturgefahren soll daher in Zukunft intensiviert werden. Das Ökosystem Wald ist von steigenden Temperaturen, einer veränderten saisonalen Niederschlagsverteilung und -intensität und einer potenziellen Veränderung von Extremwetterereignissen (Hitze, Dürre, Hochwasser) betroffen. Die Langzeitperspektive, die jegliche Aktivität in diesem Sektor begleitet, fordert bereits heute eine besondere Berücksichtigung zukünftiger naturräumlicher und ökonomischer Bedingungen bei der Nutzung, der Durchführung von Pflegemaßnahmen sowie der Bepflanzungen. Stabilität und Anpassungsfähigkeit sind wesentliche Voraussetzungen, um die Waldfunktionen dauerhaft aufrechterhalten zu können. Aus diesem Grund muss ein artenreichgemischter, standortangepasster Wald angestrebt werden. Dies kann nur dann gewährleistet werden, wenn bei der Waldverjüngung entsprechende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, insbesondere muss der Wildeinfluss auf ein tragbares Maß gesenkt werden. Mit der Tiroler Waldstrategie 2020 (Amt der Tiroler Landesregierung, 2011b) verfügt das Land bereits über ein wegweisendes Dokument, das den Klimawandel als eine der wichtigsten Herausforderungen sieht und Ziele und Handlungsfelder definiert. Durch die langen Planungszeiten der Forstwirtschaft werden die eingeschlagenen Wege der Waldstrategie weit über 2020 hinaus wirksam sein. In fünf Themenfeldern Wirtschaft, Schutz, Energie, Natur, Erlebnis - wird die Bedeutung des Waldes für den Tiroler Landesforstdienst beziehungsweise für alle beteiligten AkteurInnen betont und sowohl Maßnahmen als auch Indikatoren für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Tiroler Wald angeführt. Aspekte des Klimawandels fließen in die Zielsetzungen und Strategien der einzelnen Themenfelder ein. Die Tiroler Waldstrategie 2020 setzt ein Zeichen für das vorhandene Bewusstsein und die Handlungsbereitschaft des Sektors Forstwirtschaft. Aus diesen Gründen bietet die Waldstrategie 2020 eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Maßnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel. Aufgrund der Vielfältigkeit der Waldfunktionen und ihrer Verbindungen zu anderen Sektoren kann eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nur gelingen, wenn alle Beteiligten gemeinsam handeln und in Planung, Entwicklung und Durchführung einbezogen werden. Aus wir kung en Direkte und indirekte Folgen des Klimawandels sind in allen Funktionsbereichen des Waldes sichtbar. Veränderungen im Temperatur- und Niederschlagsregime modifizieren Standorteigenschaften für die verschiedenen Baumarten, welche alle über einen bestimmten physiologischen Toleranzbereich verfügen, in direkter Weise. Diese unmittelbaren klimatischen Bedingungen schaffen auch die Voraussetzungen, unter denen sowohl heimische als auch invasive Schadorganismen günstigere oder ungünstigere Verhältnisse vorfinden. Indirekte Einflüsse ergeben sich über die zunehmende Nachfrage nach dem nachwachsenden Energierohstoff Holz sowie nach Freizeit - und Erholungsraum für Bevölkerung und Gäste. Gesunde Waldbestände und Waldböden unterstützen als Kohlenstoffsenken Aspekte des Klimaschutzes und bieten einen wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna. Sie sind daher in Bezug auf den Schutz und die Erhaltung der Biodiversität und zahlreicher Ökosystemdienstleistungen wichtig. 222 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Forstwirtschaft sind in Abbildung 39 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. Abbildung 39: Handlungsfeldmatrix des Sektors Forstwirtschaft. Handlungsbedarf GROSS H-FO.01 Zusätzliche Generationen von Insekten 64 H-FO.02 Veränderung der Baumartenzusammensetzung65 Handlungsbedarf MITTEL H-FO.03 Invasive Neobiota66 H-FO.04 Beeinträchtigung der Schutzfunktion des Waldes 64 Ausdehnung der Verbreitungsgebiete und Ausbildung mehrerer Generationen heimischer Insekten 65 (Richtung Laub-/Mischwald), Trockenstress für bestimmte Baumarten 66 Neophyten/Neozoen/Neomyzeten 223 Handlungsbedarf KLEIN H-FO.05 Veränderung der Bodenparameter H-FO.06 Veränderte Disposition für Waldbrände Ohne Handlungsbedarf H-FO.07 Ansteigen der Baumgrenze Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Global o Food and Agricultural Organisation of the United Nations (FAO) forest & climate change programme67 o EU Forststrategie o European Forest Institute (EFI) Policy Brief 6: Climate Change Impacts and Adaptation in European Forests o Habitatrichtlinie 68, Vogelschutzrichtlinie 69 Europa Österreich o Forstgesetz o Forstliche Raumplanung: Waldentwicklungsplan (WEP), Gefahrenzonenplan (GZP), Waldfachplan (WFP) o Alpenkonvention – Protokoll Bergwald o Naturwaldreservate o Tiroler Waldordnung o Tiroler Jagdgesetz o Tiroler Waldstrategie 2020 o Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie (unter anderem Ziel Schutz der Ressourcen Wald und Holz S.139) Tirol M a ßna hmen Maßnahmen im Bereich Forstwirtschaft haben einen engen Bezug zu den Maßnahmen aus dem Bereich Ökosysteme & Biodiversität, aber auch eine besondere Bedeutung für den Zivil- & Katastrophenschutz beziehungsweise den Schutz vor Naturgefahren (Schutzwaldfunktion). Mit der Waldstrategie 2020 besteht bereits ein wichtiges Instrument, das Ziele und Maßnahmen formuliert, auf deren Basis die Anpassungsmaßnahmen der Klimastrategie Tirol aufbauen. Übergeordnete Ziele der Maßnahmen im Sektor Forstwirtschaft umfassen die Erhaltung der Schutzfunktion, die Wertschöpfung und die Erholungsfunktion des Waldes. FAO (2011): Climate Change for Forest Policy-Makers: An approach for integrating climate change in forest programmes in support of sustainable forest management. Online verfügbar. [http://www.fao.org/forestry/climatechange/64862/en/] 67 68 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0043:EN:HTML 69 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31979L0409:en:HTML 224 Maßnahme M-AP-FO.01 – Information, Beratung zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel Aufgrund der langen Planungs- und Bewirtschaftungszyklen in der Forstwirtschaft (100+Jahre), sind die AkteurInnen der Forstwirtschaft in besonderer Weise mit Unsicherheiten konfrontiert. Langfristige Klimaszenarien stellen wichtige Planungsgrundlagen dar; deren Kontexte, Berechnungsgrundlagen und Unsicherheiten setzen jedoch eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie voraus. Kommunikation und Austausch mit der Wissenschaft sind in Bezug auf regionale Klimamodellierung, aber auch auf die erwarteten Auswirkungen auf und Reaktionsweisen der Waldökosysteme bezüglich prognostizierter Veränderungen wesentlich. Neben bereits bestehenden Beratungsangeboten des Tiroler Forstdienstes zur Waldbewirtschaftung, sollten diese spezifisch um klimawandelangepasste Bewirtschaftungsmethoden inklusive Risiko-, Schaden- und Kalamitätsmanagement (MAP-FO.03) erweitert werden. Der Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Naturschutz ist dahingehend von großer Bedeutung, als dass das Verstehen wissenschaftlicher Grundlagen und wesentlicher Zusammenhänge die Akzeptanz der Notwendigkeit des Schutzes von Waldökosystemen erhöht. Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte notwendig: Spezifische Anpassung der Informations- und Beratungskonzepte und -angebote zur Förderung eines intensiven Informations- und Wissensaustauschs zwischen PraktikerInnen und WissenschaftlerInnen Formulierung zielgerichteter und bedürfnisorientierter Forschungsfragen zu klimawandelangepasster Waldwirtschaft Kommunikations- und Interessensausgleich zwischen Natur- und Umweltschutz, Waldwirtschaft und Wissenschaft Voraussetzung für die beschriebenen Punkte ist die Anwendung von Konzepten zu erfolgreichen Kommunikations- und Austauschweisen, sowie geeignete Austauschplattformen wie Foren, Treffen, Seminare, Informationssysteme und Netzwerke Handlungsfelder H-FO.01 bis H-FO.07 , H-ZK.08, H-ÖS.07 Ziel Aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse fließen in Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzepte ein. Nutzung von Erfahrungen und Beobachtungen der AkteurInnen im Wald in Forschungsaktivitäten. Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Tiroler Landesforstdienst (inklusive GemeindewaldaufseherInnen), Landwirtschaftliche Lehranstalten, Landeslandwirtschaftskammer, gegebenenfalls Landwirtschaftskammern auf Bezirksebene Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung 225 Abteilung Waldschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Förder- und Projektmittel Implementationszeitraum Mit der Umsetzung der Maßnahme kann unmittelbar begonnen werden und time-lag Lebensdauer Dauerhaft, wenn Kommunikations- und Informationsnetze erfolgreich installiert werden. Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Schutzwaldplattform, Schutzwaldpartnerschaften Waldtypisierung Tirol Instrumente Beratung für WaldbesitzerInnen (Hilfestellung für die Erstellung von Waldwirtschaftskonzepten, Inventur, Kostenrechnung, Unterstützung von Waldwirtschafts- und WaldbesitzerInnengemeinschaften) Informationen der Landwirtschaftskammer Tirol70 Zunehmende Zusammenarbeit und Beteiligung des Tiroler Forstdienstes im Schutz vor Naturgefahren (Überwachung von Schutzbauten, Mitarbeit im Naturgefahrenmanagement) 71 Waldberichte (Informationsaustausch zwischen Forstwirtschaft und Politik) Kosten und Nutzen Der Nutzen dieser Maßnahme zeigt sich mittelbar. Durch ein höheres Bewusstsein der PraktikerInnen können diese ihre Handlungen an die Herausforderungen des Klimawandels anpassen und einen Beitrag leisten, den Wert des Waldes zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen. Der Austausch zwischen PraktikerInnen und WissenschaftlerInnen fördert die Akzeptanz beider Seiten und ermöglicht zielgerichtete Forschung, die auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmt ist. Weiters werden Missverständnisse, falsche Informationen oder Resignation verhindert. Durch Aussprechen der Bedürfnisse von Seiten der Praxis werden Ausgaben für Forschungs- oder Beratungstätigkeiten eingespart, welche nicht die Lebensrealitäten der NutzerInnen treffen. Kosten fallen für die Erstellung eines Kommunikations- und Vernetzungskonzeptes, sowie für die Durchführung von Informations- und Netzwerkveranstaltungen inklusive deren Auslagen (Moderation, Räumlichkeiten etc.) an. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Lokal-regional Wechselwirkung mit M-AP-AG.07, M-AP-FO (alle), M-AP-ÖS.03 anderen Maßnahmen 70 http://www.lk-tirol.at/?+Wenn+die+Fichte+vom+Brot+zum+Notbaum+wird+&id=2500%2C1748950%2C%2C %2Cc2V0PTM%3D 71 Waldstrategie 2020 S.16 226 Regret/Low-regret/No-re- No-regret: Kommunikation und Abstimmung der Tätigkeiten tragen zu einer gret grundsätzlich nachhaltig ausgerichteten Entwicklung bei. Szenarienabhängigkeit Gering, die Maßnahme ist für alle Szenarien wirksam Mögl. Konfliktpotenzial Kleinstrukturierte Besitz- und Nutzungsstrukturen machen Förderung und Beratung aufwändig72 Weiterbildung für Waldbesitzer als Leistung des Tiroler Forstdienstes soll eingestellt werden (Waldstrategie 2020) Österreichische 3.2.4.4 Entwicklung eines Beratungskonzeptes für WaldbesitzerInnen bezüglich Anpassungsstrategie der Anpassung der Wälder an den Klimawandel Tiroler Nachhaltigkeits- Entwicklung und Stärkung einer konfliktfähigen und respektvollen Kommunika- strategie/Waldstrategie tionskultur, die – konstruktiv und sachorientiert angewandt – die Basis einer gesellschaftlichen Nachhaltigkeit bildet S.147 Entwicklung einer lebendigen und verantwortungsvollen Beteiligungskultur S.151 Tiroler Waldstrategie 2020 Die Planungsgrundlagen des Tiroler Forstdienstes werden laufend an den technischen Entwicklungsstand angepasst, um Beratung und Förderung effizient und zielgerichtet durchführen zu können. Maßnahme M-AP-FO.02 – Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungsgrundlagen für Waldumbau und klimaangepasste Bewirtschaftung Die langen Planungszeiten forstlicher Maßnahmen benötigen robuste wissenschaftliche Grundlagen über lange Zeiträume. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit dieser sind von besonderer Bedeutung. Wissen über die Reaktion der vorhandenen und gegebenenfalls neu einzuführenden Waldorganismen und Informationen über den Boden bezüglich klimatischer Veränderungen, Schädlingsbefälle und Naturgefahrenereignisse (z.B. Waldbrände) sind wichtige Voraussetzungen für die Planung und Anpassung der Baumartenzusammensetzung sowie der Schutzwaldbewirtschaftung. Zu den zu erforschenden Themenbereichen gehören außerdem die Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten neuer Holzarten sowie klima- und naturfreundlicher Ernte- und Schlagprozesse sowie sichere und effiziente Lagerungs- und Transportmöglichkeiten. Für die Umsetzung der Maßnahme sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 72 Waldstrategie 2020 S.40 227 Weiterentwicklung der Waldtypisierung bei verbesserter Datenlage (insbesondere evaluierte Klimaszena- rien) Monitoring, Aufbau und Betrieb von Versuchsflächen Standortkartierungen Forstpflanzenzüchtung, regionale Anbauempfehlungen und gezielte Erhaltung von Genreserven solcher Baumarten, die an Extremstandorte und Reliktstandorte angepasst sind Identifizierung möglicher ergänzender, nicht-heimischer, Baumarten Erforschung von Holzerntetechniken und Holzverwendungsmöglichkeiten unter neuen klimatischen Gegebenheiten, wie z.B. mehr Trockenstress; Erforschung des Einflusses und der Auswirkungen von Ernteverfah- ren und Maschinen Überprüfung der Schutzwirkung des sich verändernden Bergwaldes Entwicklung von Methoden vor allem im IT-gestützten- und Fernerkundungsbereich Szenarienbasierte Modellierung zukünftiger Entwicklungen der Wälder und Kopplung der Klimamodelle mit forstlicher Entwicklung Handlungsfelder H-FO.01 bis H-FO.07, H-ÖS.07, H.-ÖS.09, H-TO.07, H-ZK.08 Ziel Fundierte und effektive Maßnahmenplanung auch über längere Zeiträume; tieferes Verständnis der direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels auf Baumarten und Waldökosysteme; Abschätzungen über die momentane und zukünftige Schutzwirkung des Bergwaldes. Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Fachbezogene Institute der Universitäten, Tiroler Forstdienst, alpS GmbH, Zusammenarbeit auch auf internationaler Ebene (EU-Projekte) Öffentliche Finanzierung Fördermittel EU, Bund, Land Tirol und gegebenenfalls Teilfinanzierungen über Drittmittel, Wirtschaftspartner Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung Abteilung Waldschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Projektfördermittel, Forschungsprogramme Implementationszeitraum Aufgrund der langen Zyklen sind auch Forschungsaktivitäten auf längere Pro- und time-lag jektlaufzeiten angewiesen, um fundierte Ergebnisse liefern und verlässliche Aussagen treffen zu können. 228 Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Instrumente Waldtypisierung Tirol (auf Basis der Projekte Nab und WinAlp) Waldmonitoring (seit 1984 Beobachtung und Dokumentation von Vitalität, Waldschäden, Waldverjüngung, Baumartenzusammensetzung, Luftqualität und Waldboden) Forstbezogene interdisziplinäre Forschungsaktivitäten alpS GmbH o B04 AdaptAF B - Douglasie o B04 AdaptAF C - Fichtennadelblasenrost – Etablierung resistenter Fichtensorten SicALP Interreg-Projekt (Bayern-Österreich) Kosten und Nutzen Der Nutzen der Maßnahme erstreckt sich über den Sektor Forstwirtschaft hinaus und dient dem tiefergehenden Verständnis, welche Folgen Klimaveränderungen für Wälder haben und wie groß deren Au smaß ist. Das Wissen um Wirkungsweisen sowie eine Differenzierung der Ursachen, das heißt zu welchem Teil sind klimatische, anthropogene oder natürliche Faktoren Gründe für Veränderungen, sind eine fundamentale Grundlage, um Schutz-, Wirtschafts-, Lebensraum- und Erholungswälder bestmöglich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Die Budgetierung für Forschungs- und Monitoringprogramme sollte Maßnahmen zur intensiven Einbeziehung und Austauschmöglichkeit aller Beteiligten beinhalten, um Forschungsergebn isse bestmöglich zu nutzen und zugänglich zu machen. Forschungsaktivitäten sollten auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt werden. Werden diese Voraussetzungen beachtet, können durch Forschungsergebnisse Maßnahmen, Methoden und Prozesse derart abgestimmt werden, dass ein Nutzen entsteht, der die Ausgaben bei weitem übersteigt. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Regional-international (Verwertung der Forschungsergebnisse) Wechselwirkung mit M-AP-FO (alle), M-AP-ÖS.01 bis M-AP-ÖS.07 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret: Eine Erweiterung des Wissensstands ist auch Ziel allgemeiner forst- gret bezogener Aktivitäten Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische 3.2.4.7 Immissionsschutz Wald - Integrierte Waldinventur und Immissionsmo- Anpassungsstrategie nitoring 229 3.2.4.8 Entwicklung von adaptierten und innovativen Techniken zur Holzverarbeitung unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen in der Holzqualität und der Bauarten Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie/Waldstrategie Tiroler Waldstrategie 2020 Die Waldtypisierung als Grundlage der standortbezogenen Waldbewirtschaftung und der Anpassung der Wälder an die Klimaveränderung wird flächendeckend eingeführt. Das Instrument wird in die Walddatenbank mit Bewirtschaftungsvorschlägen zu jeder beantragten Holznutzung integriert. S.36 Auf Basis von Fernerkundungsdaten werden Naturgefahrenprozesse flächendeckend modelliert, um die Bewirtschaftung der Wälder besser auf Naturgefahren abstimmen zu können. S.36 Die Instrumente zur Steuerung des Waldmonitorings werden weiterentwickelt (Verjüngungsdynamik, Projektsteuerung, etc.), damit die getroffenen Maßnahmen evaluiert werden können. S.36 Maßnahme M-AP-FO.03 – Verbesserung des Schadensmanagements durch Integration klimawandelbedingter Faktoren Durch klimatische Veränderungen modifizierte Standortsbedingungen beeinflussen Störungsbilder und Kalamitäts-Risiken (z.B. Ausbreitung schadhafter, gegebenenfalls invasiver Organismen, neue und komplexere Krankheitsbilder, hydrologisch-meteorologische Naturgefahrenprozesse wie z.B. Stürme). Im Schadfall kann eine planmäßige Bewirtschaftung nicht mehr durchgeführt werden. Es müssen daher effektive Maßnahmen bestehen beziehungsweise greifen, um das Schadenausmaß rasch zu begrenzen. Angelehnt an Risikomanagement-Kreisläufe setzt sich ein klimasensitives Störungs- und Kalamitätsmanagement aus Risikoanalyse (inklusive Forschung M-AP-FO.01), Risikobewertung sowie Risikosteuerung- und Überwachung (Monitoring) zusammen. Im Zuge dessen werden Prävention, Bewältigung und Begrenzung im Schadenfall sowie Regenerations- und Ausbaumaßnahmen optimiert. Der Aufbau eines integrativen Risikomanagements sollte folgende Einzelschritte beinhalten die aufeinander abgestimmt sind: Erstellung spezifischer Aktionspläne zur Prävention, Bewältigung und Verwendung/Abtransport beschädigten Materials (und Verbreitung dieser, siehe M-AP-FO.01) Grenz- und besitzübergreifende Management-Systeme Errichtung von Frühwarnsystemen (Monitoring durch Fernerkundung, Beobachtungsprogramme) Pflege und Aufbau des Schutzwaldes (Schutzwaldverjüngung, gezielte Förderung aller Baumarten) Berücksichtigung der Feuerbeständigkeit, Strukturiertheit und Regenerationszeit der Wälder in Bezug auf Waldbrandrisiken 230 Zur-Verfügung-stellen einfacher, wirksamer und zukunftsfähiger (flexibler) Management-Tools für WaldbesitzerInnen (Beispiel Risikomanagement in den Gemeinden, Abteilung Zivil-& Katastrophenschutz) Handlungsfelder H-FO.01, H-FO.03, H-FO.04, H-AG.02, H-AG.06, H-AG.07, H-ÖS.03, H-ÖS.07, HÖS.09, H-ZK.06 Ziel Schadensbegrenzung und effektive Handlungsabläufe, die auf neue und veränderte Ausgangssituationen optimal eingestellt sind Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen ForstwirtInnen, WaldbesitzerInnen, Gemeinden, Tiroler Forstdienst Öffentliche Finanzierung Im Rahmen von Forschungsaufträgen Fördermitteln von EU, Bund und Land Tirol Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung Abteilung Waldschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Entwicklung eines übergreifenden und integrativen Konzepts der Gruppe Forst, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ProjektpartnerInnen aus dem Bereich des Risikomanagements beziehungsweise mit Forstschutzexpertise Implementationszeitraum und time-lag Mittelfristig. Mit der partizipativen Erstellung und der Einführung kann unmittelbar begonnen werden, es müssen jedoch ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung stehen. Lebensdauer Dauerhaft bei erfolgreicher Einführung eines Risikomanagement-Kreislaufs. Falls bereits laufend, Stand Österreichweites Borkenkäfermonitoring (Buchdrucker und Kupferstecher) der Umsetzung/bestehende Instrumente Schutzwaldverjüngung Ausarbeitung eines Katastrophenplan Wald Kosten und Nutzen Bei großflächigem Schädlingsbefall oder Versagen der Schutzfunktion können erhebliche monetäre Schäden (Holz- und Energiewirtschaft), Sachschäden sowie der Verlust von Menschenleben die Folge sein. Der Nutzen dieser Maßnahme wird durch das Eindämmen beziehungsweise Vermeiden von (Groß-)Schadensereignissen er- 231 reicht. Es handelt sich um eine need-to-have Maßnahme, da die Bewahrung und der Erhalt eines gesunden Waldes für den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren (Schutzwald) und der Waldökosysteme beziehungsweise ihrer Ressourcen notwendig sind. Kosten entstehen bei der Entwicklung eines Konzeptes, der Erhebung von Risiken, Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen sowie deren Monitoring. Weiters werden Ressourcen zur Erstellung eines Risikomanagement Tools für WaldbesitzerInnen benötigt, deren Kosten jedoch zum Teil von privaten AkteurInnenn wie z.B. WirtschaftspartnerInnen übernommen werden könnten. Laufende Kosten sind für Aktualisierungen einzukalkulieren, um das System auf sich verändernde Bedingungen einstellen zu können, sowie seine Effektivität zu bewahren. Mitnahmeeffekte Mittel. Private Investitionen in vorausschauende Risikomanagementsysteme sind möglich. Reichweite der Maßnahme Lokal-regional-überregional. Die Verhinderung großflächiger, gegebenenfalls grenzübergreifender Schadensausbreitung ist wesentlicher Bestandteil der Maßnahme. Wechselwirkung mit M-AP-FO.04 bis M-AP-FO.06, M-AP-VM.03 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret No-regret: der Erhalt gesunder Wälder ist ein grundsätzliches Ziel nachhaltiger Entwicklung und des Schutzes vor Naturgefahren. Szenarienabhängigkeit Gegeben. Je nach Klimaszenario können sich die Risiken verschieden darstellen. Je größer die Veränderung, desto wichtiger wird die Maßnahme. Mögl. Konfliktpotenzial Kleinstrukturierte Besitz- und Nutzungsstrukturen erschweren die Erstellung von großflächigeren Strategien, vor allem wenn private Investitionen vorausgesetzt werden Österreichische 3.2.4.5 Adaptierung und Verbesserung des Störungs- und Kalamitätsmanage- Anpassungsstrategie ments Tiroler Nachhaltigkeits- Ziele und Maßnahmen der Tiroler Waldstrategie 2020 strategie/Waldstrategie Ein Katastrophenplan für den Tiroler Wald wird ausgearbeitet. Dieser Plan soll die Risiken bei Naturkatastrophen verringern und deren Folgen durch ein professionelles Katastrophenmanagement reduzieren (Massenvermehrungen von Borkenkäfern, negative Auswirkungen auf den Holzmarkt) 232 Maßnahme M-AP-FO.04 – Waldumbau von Reinbeständen in standortgerechte, risikoarme Mischbestände mit angepassten Baumarten und Herkünften Eine durchmischte, den Standorteigenschaften entsprechende Vegetation reduziert die Anfälligkeit gegenüber Schadorganismen und weist in Bezug auf sich verändernde klimatische Bedingungen die höchste Anpassungsfähigkeit und somit eine stabilisierende Wirkung auf. Für einen effektiven Schutz des Dauersiedlungsraumes vor Naturgefahren ist ein solcher funktionsfähiger Schutzwald unabdingbar. Überalterte Bestände, Monokulturen und nicht standortangepasste Wälder sind durch Stürme, Trockenheit und Insekten verwundbarer und daher zu vermeiden. Die Anpassung sollte im Zuge der wichtigen und bereits verfolgten Verjüngung bedacht und umgesetzt werden. Neben ökologischen Aspekten sollen bei der Baumartenwahl und -zusammensetzung auch ökonomische Gesichtspunkte betrachtet werden, wie Wertschöpfung, Verarbeitungsmöglichkeiten und -aufwand sowie Lagerungseigenschaften. Für die Umsetzung der Maßnahme sollten folgende Punkte beachtet werden: Erhöhung der Anzahl verschiedener Baumarten, insbesondere derer, die sich besser an wärmere und trockene Klimate anpassen können und sich in ihren physiologischen Toleranzgrenzen ergänzen. Dies können gegebenenfalls auch fremdstämmige Baumarten sein Optimierter Einsatz von Laub- und Nadelbaumarten beziehungsweise Flach- und Tiefwurzlern Forcierung genetischer Diversität (z.B. andere Herkunftsgebiete heimischer Baumarten) Gezielte Aufforstung durch Saat und Pflanzungen dort, wo die natürliche Verjüngung nicht den Zielen ent- spricht und Vermeidung der Überalterung vor allem von Schutzwäldern Besondere Beachtung des Wildbestandes und Abstimmung der Maßnahmen auf Wildbestände und Jagdmanagement mit der Forcierung integrativer Wild-Wald-Konzepte Handlungsfelder H-FO.02, H-FO.03, H-FO.04, H-FO.06, H-ZK.06, H-TO.04, H-VM.01, H-ÖS.01, HÖS.07, H-ÖS.09 Ziel Verringerung der Verletzbarkeit gegenüber Extremereignissen; Erhöhung der Widerstandskraft und natürlichen Anpassungsfähigkeit der Waldökosysteme gegenüber dem Klimawandel und anderen Einflussfaktoren; Erhaltung und Verbesserung der Schutzwaldfunktion Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen WaldbesitzerInnen, Tiroler Forstdienst, Tiroler Jägerverband, JägerInnen Öffentliche Finanzierung Teilfinanzierung durch forstliche Förderungen im Rahmen der EU-Förderung Ländliche Entwicklung 2020 und durch Landesmittel Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung Abteilung Waldschutz 233 Abteilung Forstorganisation LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Forstliche Förderung Wald, zweckgebundene Förderungen Implementationszeitraum Die Umsetzung der Maßnahme läuft teilweise bereits, der Eintritt der Wirkung und time-lag ist allerdings zeitverzögert zu erwarten (Dauer von etwa 100 - 150 Jahren bis zum Auswachsen eines Waldes) Lebensdauer Dauerhaft bei nachhaltiger Bewirtschaftung und Aufrechterhaltung eines effektiven Schaden- und Kalamitätsmanagements Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Instrumente Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung Fokussierung vor allem auf Schutzwald Waldbericht 2013: rund 3000 WaldbesitzerInnen betreiben aktive Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzwaldzustandes und zur vorausschauenden Schutzwaldpflege Weichenstellung für die Waldverjüngung in der Waldstrategie gestellt Juwelen des Waldes Kosten und Nutzen Need-to-have: da eine standortgerechte Mischung der Baumarten und die Verjüngung des Waldes Voraussetzungen für einen stabilen Schutzwald sind. Dieser kann seine Funktionen mit Hilfe der dadurch gewonnen en Widerstandskraft bestmöglich erfüllen. Finanzmittel sind für den Umbau, die sinngemäße Durchführung, Schulungen, Aus- und Fortbildungen der Betroffenen notwendig. Des Weiteren müssen Monitoring und Evaluierung des Fortschritts und der weiteren Entwicklung finanziert werden. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Regional Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen M-AP-FO (alle), M-AP-ÖS.01, M-AP-ÖS.02 Regret/Low-regret/No-re- No-regret: Die Sicherung des Schutz- und Wirtschaftswaldes und die Erhaltung gret der natürlichen Biodiversität und des Lebensraumes Wald sind wesentliche Ziele der Maßnahme, die auch unabhängig vom Klimawandel verfolgt werden. 234 Szenarienabhängigkeit Mittel. Je nach Szenario kommen unterschiedliche Baumarten und Durchmischungsverhältnisse in Frage. Es sind daher Bestände und Arten mit möglichst großer Anpassungskapazität zu forcieren. Mögl. Konfliktpotenzial Möglicherweise Konflikte mit PrivatbesitzerInnen auf Flächen, die zwar anfällig, aber wirtschaftlich rentabel sind, wenn Risiken unterschätzt werden Umbaumaßnahmen in schwer zu erreichenden/zugänglichen Gebieten Abstimmungsbedarf bei Mehrfachnutzungen mit den Sektoren: Tourismus, Ökosysteme & Biodiversität, Agrar (keine Förderung der Waldweide) sowie von jagdwirtschaftlichen Interessen Österreichische 3.2.4.1 Anpassung der Baumarten- und Herkunftswahl Anpassungsstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie/Waldstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie Anpassung der Baumartenvielfalt vor allem in den tiefer gelegenen Waldgebieten durch die Forstwirtschaft, damit die Reaktionsfähigkeit der Wälder auf die Folgen der Klimaveränderung (Borkenkäferrisiko, Windwurfgefahr...) verbessert wird S.108 Tiroler Waldstrategie 2020 Die Waldtypisierung als Grundlage der standortbezogenen Waldbewirtschaftung und der Anpassung der Wälder an die Klimaveränderung wird flächendeckend eingeführt. Das Instrument wird in die Walddatenbank mit Bewirtschaftungsvorschlägen zu jeder beantragten Holznutzung integriert (Verjüngungsverfahren, Baumarten für die Aufforstung, Befahrbarkeit der Wege, Risiken). S.36 Schutzwaldverbesserungsprogramme werden unter verstärkter Berücksichtigung standörtlicher Aspekte fortgeführt und weiterentwickelt, um die Anpassungsstrategien auch in die Praxis umsetzen zu können. Auch extreme Schutzwälder werden auf kleinerer Fläche intensiv bewirtschaftet, standörtlich notwendige Mischbaumarten werden eingebracht. Für die Waldverjüngung werden die standörtlich geeignetsten Verfahren gewählt. Die Landesforstgärten bieten ein breites Spektrum an standortangepasstem Pflanzgut aller in Tirol heimischen Baum- und Straucharten an. 235 Maßnahme M-AP-FO.05 – Reduktion der Wildschadensbelastung Der Einfluss des Schalenwildes (Schäl-, Schlag-, Verbissschäden) stellt eine der größten Herausforderungen im Zuge der Bewirtschaftung zur Erhaltung der Waldfunktionen dar. In der jüngeren Vergangenheit wurde in den Waldverjüngungen ein Anstieg des Verbisses und ein zunehmender Anteil durch Schalenwild stark negativ beeinflusster Flächen festgestellt73. Hauptursachen der Belastung liegen in überhöhten Schalenwildbeständen, in der Störung und Zersplitterung der natürlichen Lebensräume, nicht artgerechten Fütterungspraktiken und einer nicht ausreichenden Berücksichtigung des Standortfaktors Wild im Waldbau. 74 Um das Ziel eines durchmischten, stabilen Waldes zu erreichen, ist für den sich entwickelnden Wald eine möglichst ungestörte Verjüngungsphase von größter Bedeutung. Derzeit ist bei der Waldverjüngung der Einfluss von Wild noch dem abiotischer (Schnee etc.), biotischer (Pilze, Nager etc.) beziehungsweise waldbaulicher (Ernteschäden) Faktoren voranzustellen. Da bisherige Bemühungen noch nicht die gewünschten Erfolge erzielen und die Wildschäden weiter zunehmen, ist diese Maßnahme zur Erreichung der Maßnahme M-AP-FO.04 besonders zu fokussieren. Aufbauend auf eine entsprechende Anpassung des Tiroler Jagdgesetzes, die den Zustand der Waldverjüngung als eine Grundlage für die Abschussplanung vorsehen sollte, werden folgende Maßnahmen empfohlen. Anpassung der Wildbestände auf die Kapazität der Wildlebensräume Fokussierung wildgerechter Habitatgestaltung und Einbeziehung der Wildthematik in forstwirtschaftliche Konzepte und Strategien Entwicklung und Umsetzung revierübergreifender, integrativer Fütterungskonzepte unter Beachtu ng der wildökologischen Zusammenhänge Bearbeitung von Nutzungskonflikten unter Beachtung der verschiedenen Einflussfaktoren (forstliche wie z.B. Erschließung, Schläge, Durchforstung sowie verkehrstechnische, touristische und jagdliche Störfaktoren) 75 Förderung von Mischwald und der natürlichen Waldverjüngung (z.B. durch Überschussangebot an Jungbäumen74 ) Handlungsfelder H-FO.02, H-FO.04, H-FO.07, H-ÖS.07 Ziel Von Wild weitestgehend ungestörte Waldverjüngung; Förderung und Erhaltung naturnaher Lebensräume und intakter Waldökosysteme Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Tiroler Jägerverband, Tiroler Forstdienst, Private AkteurInnen (z.B. bezogen auf Fütterung, Verkehrsregelung) Öffentliche Finanzierung Strategie- und Konzeptentwicklung und Habitatverbesserung im Rahmen der forstlichen Förderung, EU-Fördermittel (z.B. LEADER), Drittmittel 73 Waldbericht 2013 74 Reimoser, F.: Strategien der Forstwirtschaft zur Verminderung von Schäden durch Rotwild. Schriftenreihe im BJV 75 Reimoser, F.: Waldbau im Einstandsbereich von Wildfütterungen. Schriftenreihe im BJV 236 Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung Abteilung Waldschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Stärkere Einbeziehung der Wildproblematik in die fachbezogenen Strategien und Beratungen. Implementationszeitraum Mit der Umsetzung kann sofort begonnen werden; es sind bereits Bemühungen und time-lag in Kraft. Mit einer dauerhaften Wirkung der Maßnahme kann erst nach einiger Zeit gerechnet werden, da der Erfolg teilweise an die Zyklen des Waldwachstums gekoppelt ist. Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Mariazeller Erklärung der Umsetzung/bestehende Waldstrategie: Das Ziel, den Wildeinfluss auf die Waldverjüngung zu ver- Instrumente ringern, besteht bereits seit Jahren, wurde aber bisher nicht erreicht Kosten und Nutzen Vorsorgliche und vorausschauende Maßnahmen sind in der Regel wirtschaftlich wesentlich günstiger als Sanierungsmaßnahmen oder Symptombekämpfung. Integrative Konzepte werden daher sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht als sinnvoll angesehen. Forstliche Rücksichtnahme auf wildökologische Aspekte bringt in der Regel mehr als sie kostet. Devise bei der Schalenwild -Überwinterung sollte sein: Kleine Bereiche für das Wild günstig gestalten und dadurch auf großer Fläche Schäden vermeiden. 75 Need-to-have: Da die Schutzfunktion des Waldes erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden soll. Kosten fallen für die Erstellung der Konzepte (stärkere Integration der Wildproblematik) und für konkrete Maßnahmen (Fütterungen, Schutzmaßnahmen) an. Die Kosten für Verjüngung und Durchmischung des Waldbestandes decken sich mit bereits initiierten Maßnahmen (M-AP-FO.04) und den grundsätzlichen Zielen der Tiroler Waldstrategie 2020. Mitnahmeeffekte Gegebenenfalls auf Privatbesitz/auf bewirtschafteter Fläche (Eigeninteresse) Reichweite der Maßnahme Lokal-regional Wechselwirkung mit M-AP-ÖS.07, M-AP-FO.04 anderen Maßnahmen 237 Regret/Low-regret/No-re- No-regret: Die Erhaltung des Schutzwaldes und natürlicher Waldökosysteme gret sind grundsätzliche Ziele einer nachhaltigen Entwicklung Szenarienabhängigkeit Gering - die Maßnahme ist für alle Szenarien wirksam Mögl. Konfliktpotenzial Anpassung der Wildbestände an die Kapazität der Lebensräume und gegebenenfalls auch der Lebensräume an die Wildbestände (RO, ÖS, AG) Österreichische Konflikte zwischen jagdlichen Interessen, Naturschutz, forstwirtschaftlichen und landeskulturellen Interessen am Schutzwald 3.2.4.3 Reduktion der Wildschadensbelastung Anpassungsstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie/Waldstrategie Tiroler Waldstrategie 2020 Gemeinsam sorgen Jagdbehörde, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Tiroler Forstdienst und Jägerschaft für standortangepasste, landeskulturell verträgliche Wildstände auf Basis des Verjüngungszustandes. Maßnahme M-AP-FO.06 – Schutz vor Schädlingsvermehrungen, invasiven Neophyten und Schadorganismen Heiße, trockene Sommer und warme Winter begünstigen Schädlingsbefälle. Die Vermehrung von Schadinsekten kann durch veränderte klimatische Bedingungen größere, als gewohnte, Ausmaße annehmen. Durch ein Ansteigen der Höhenzonierung ist auch ein Ansteigen der Befallsobergrenze zu erwarten, was zur Ausdehnung der gefährdeten Waldbereiche bis in hochgelegene Schutzwälder führt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte zu beachten: Einheitliche, schnell wirksame und effektive Schutz- und Aktionspläne im Fall eines Befalls (siehe M-AP- FO.03) Bewusstseinsbildung und Ausbildung potenziell betroffener AkteurInnen, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen (inklusive Beteiligung der Bevölkerung z.B. als Monitoring-Hilfe in Öffentlichkeitsarbeits-Programmen, M-AP-FO.01) Routinemäßige und anlassbezogene Kontrollen bekannter Multiplikator- und Verteilungsstellen und -korridore (Schutthalden, Fernverkehrsachsen, Sammelstellen für Gartenabfall, etc.) sowie Maßnahmen gegen das Einbringen von Neophyten in den Wald (Gartenabfälle) Gezielte Förderung resistenter heimischer Arten und Artenzusammensetzung im Waldbau (siehe M-APFO.02 und M-AP-FO.04) 238 Handlungsfelder H-FO.01 bis H-FO.04, H-FO.06 bis H-FO.07, H-AG.02, H-AG.06 bis H-AG.07, HÖS.03 Ziel Vermeiden großflächiger Schadenereignisse und damit einhergehender Einschränkung oder Verlust der Waldfunktionen; Vermeiden wirtschaftlicher Einbußen oder Lieferungsengpässe; Vermeiden des Biodiversitätsverlustes durch Neobiota Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen WaldbesitzerInnen, Tiroler Forstdienst, Amtlicher Pflanzenschutzdienst, Universitäten, Gemeinden Öffentliche Finanzierung Strategieentwicklung und Monitoring durch Landesdienststellen, Fördermittel im Rahmen der forstlichen Förderung und sonstige Projektfördermittel von Landes bis EU-Ebene Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung Abteilung Waldschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Einrichtung von Monitoring-Programmen (großflächiger, privater und öffentlicher Waldbesitz), inner- und zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit angrenzenden Ländern Implementationszeitraum Ab sofort und time-lag Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Arbeit des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Umsetzung/bestehende Beratung der WaldbesitzerInnen durch Tiroler Forstdienst, Gemeindewald- Instrumente aufseherInnen und BezirksförsterInnen Förderungen von Maßnahmen gegen Borkenkäferausbreitung und ande- ren Schadorganismen Neophytenbekämpfung mit Unterstützung des Naturschutzes und der Landwirtschaft Kosten und Nutzen 239 Need-to-have: Da der Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren und der Schutz natürlichenr Lebensgrundlagen das mittelbare Ziel ist. Mittel sind für kurzfristige Sofortmaßnahmen bei initialem Befall sowie für Strategien und Maßnahmen für großflächige Präventionsmaßnahmen notwendig (Nutzung der Synergien mit M-AP-FO.03 empfohlen). Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Lokal-regional-überregional Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen M-AP-FO.03, M-AP-AG.01 Regret/Low-regret/No-re- Low-regret: Neben dem Klimawandel sind auch der zunehmende internationale gret Güter- und Personenverkehr sowie die Degradation von Ökosystemen Haupttreiber der Ausbreitung invasiver Arten und zunehmender Verletzbarkeit gegenüber Schädlingsbefällen. Die Maßnahme wirkt auch diesen Treibern entgegen. Szenarienabhängigkeit Mit stärkerer Klimaerwärmung ist eine Verschärfung der Situation zu erwarten. Mögl. Konfliktpotenzial Präventionsmaßnahmen; Bekämpfungsmaßnahmen bedingen mitunter Eingriffe in privates Eigentum Österreichische 3.2.4.5 Adaptierung und Verbesserung des Störungs- und Kalamitätsmanage- Anpassungsstrategie ments Tiroler Nachhaltigkeits- - strategie/Waldstrategie Maßnahme M-AP-FO.07 – Forcierung bodenschonender Bewirtschaftungsweisen Zum Schutz der Nährstoffversorgung, einem gesunden Waldwachstum und zur Erhaltung der Waldfunktionen ist es notwendig, den Boden bestmöglich zu schonen und großflächige und/oder tiefgründige Eingriffe, starke Verdichtung und Erosion zu vermeiden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte zu beachten: Bodenverbessernde Baumartenwahl Optimierung und flächendeckender Einsatz von bodenschonenden Holzernteverfahren Minimierung von Nährstoffentzug auf nährstoffarmen Waldböden 240 Bewusstseinsbildung in Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in Holzernteunternehmen Die waldbodenbezogenen Maßnahmen und Veränderungen sollen Teil eines einzuführenden, landesweiten Bodenschutzberichtes sein (Beispiel Oberösterreich) Handlungsfelder H-FO.04, H-FO.05, H-ZK.06 Ziel Erhaltung und Verbesserung der physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens, insbesondere als Wasserspeicher und Nährstofflieferant; Erhaltung und Förderung des Schutzwaldes durch stabilen und widerstandsfähigen Bewuchs und starke Durchwurzelung Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen WaldbesitzerInnen, FörsterInnen, Schlägerungsunternehmen, Tiroler Forstdienst, fachbezogene Wissenschaftsinstitutionen Öffentliche Finanzierung Anteilige Finanzierung im Rahmen der forstlichen Förderung (EU, Bund, Land Tirol) Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Forstplanung Abteilung Waldschutz Abteilung Forstorganisation LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Richtlinien zur Holzernte Implementationszeitraum In forstlichem Kontext kurz bis mittelfristig (Zeitraum von Jahrzehnten) und time-lag Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Instrumente Bodenschonende Bewirtschaftungsweisen werden von den meisten Betrieben bereits so weit wie möglich verfolgt Waldtypisierung gibt Bewirtschaftungsvorschläge unter besonderer Beachtung der Befahrbarkeit des Waldbodens vor Juwelen des Waldes Kosten und Nutzen 241 Die Umstellung auf bodenschonende Ernteverfahren kann zu erhöhtem Investitionsbedarf und höheren Erntekosten für die Schlägerungsunternehmen führen. Mitnahmeeffekte Gegeben, da die Holzernteunternehmen für die Anwendung bodenschonender Verfahren zuständig sind. Reichweite der Maßnahme Lokal Wechselwirkung mit M-AP-FO.04 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret No-regret: Der Erhalt eines gesunden Waldes ist Ziel einer allgemein nachhaltigen Entwicklung. Szenarienabhängigkeit Gering, mit steigender klimatischer Veränderung (z. B. längere Hitze- und Trockenperioden) wird die Maßnahme jedoch wichtiger. Mögl. Konfliktpotenzial Österreichische Wirtschaftliche Übernutzung Anstieg wirtschaftlich rentabler Harvester- und Prozessornutzungen entfernt Ast- und Nadelmaterial und damit Nährstoffe aus den Wäldern 76 3.2.4.2 Bodenschonende Bewirtschaftung Anpassungsstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie/Waldstrategie Tiroler Waldstrategie 2020 Mittel- und langfristig sind produktive und stabile Schutzwälder nur möglich, wenn die Nährstoff und Humusversorgung der Waldböden bei der Bewirtschaftung beachtet wird. Diese Aspekte werden bei den aus der Waldtypisierung abgeleiteten Bewirtschaftungsvorschlägen berücksichtigt. S.36 Weiter e M a ßna hmen Die folgenden Punkte, sind weitere in der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und anderen Quellen genannte, Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Auf die Ausarbeitung einer ausführlichen Maßnahmentabelle wurde zunächst verzichtet, da die Maßnahmen entweder direkt übernommen werden können, sich bereits in der Umsetzung befinden oder die erwartete Veränderung oder der Handlungsbedarf für Tirol als gering eingestuft wurden. Die Relevanz für Tirol sollte jedoch von den ExpertInnen/InterviewpartnerInnen geprüft und bewertet werden. Eine ausführlichere Darstellung kann bei positiver Bewertung erfolgen . 76 Waldstrategie S.41 242 M-AP-FO.08 – Verkürzung der Rotationsperiode bei Wirtschaftswäldern, um die Verletzbarkeit und die finanziellen Verluste bei Extremereignissen zu verringern. M-AP-FO.09 – Etablierung von Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf die mögliche Zunahme von Waldbränden M-AP-FO.10 – Immissionsschutz Wald – Integrierte Waldinventur und Immissionsmonitoring M-AP-FO.11 – Entwicklung von adaptierten und innovativen Techniken zur Holzverarbeitung unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen in der Holzqualität und der Baumarten 243 2.6 Sekto r Ges und heit (G) Her a us fo r derung en Die Auswirkungen des Klimawandels auf gesundheitliche Parameter lassen sich grob in zwei Bereiche unterteilen. Zum einen entstehen gesundheitliche Belastungen im Zusammenhang mit Hitzeperioden, also direkten Änderungen im Klimasystem. Durch den Hitzesommer 2003 stehen in diesem Bereich heute wichtige Erfahrungswerte ( Auer und Korus 2005; Auer et al. 2005; Eybl et al. 2005; OcCC 2005; Schär et al. 2004) zur Verfügung. Das betrifft Themenfelder, wie die Gefährdung bestimmter Bevölkerungsgruppen (ältere alleinwohnende Personen, BauarbeiterInnen), Folgeerscheinungen aufgrund erhöhter Ozonbelastung und verstärkter Luftverschmutzung durch quasistationäre sommerliche Hochdrucklagen (Sommersmog) (Balas et al. 2010; Beierkuhnlein und Foken 2008; OcCC 2005). Zum anderen sind es gesundheitliche Auswirkungen, die indirekt von Änderungen in der Biosphäre verursacht werden. Das betrifft beispielsweise das Zuwandern hochallergener Arten und Überträger tropischer und subtropischer Krankheiten (AGES 2009, 2010), aber auch Massenvermehrungen heimischer Pflanzen und Tiere mit gesundheitsgefährdenden Eigenschaften. Die wissenschaftliche Recherche und der Austausch mit ExpertInnen der Landesverwaltung Tirols ergaben ein vergleichsweise geringes Gefährdungspotenzial für das Land Tirol. Das wird zum einen auf die topographischen Besonderheiten und die Höhenlage Tirols zurückgeführt, andererseits verfügt das Land über ein gut ausgebautes Gesundheitssystem mit kurzen Reaktionszeiten sowie Erfahrungswerten aus den südlichen Nachbarstaaten. Zu erwähnen ist, dass die Auswirkung von Schönwetterperioden auf das Hautkrebsrisiko und Probleme mit Keimbelastungen in verderblichen Lebensmitteln, Quellen und Seen im Zusammenhang mit dem Klimawandel umstritten sind (BMLFUW 2012b; OcCC 2007; Simic et al. 2008, Schmalwieser, Simic und Moshammer 2008). Aus wir kung e n Mit der Veränderung des Klimas werden auch gesundheitliche Risiken modifiziert: Die Zunahme sommerlicher Hitzeperioden ohne nächtliche Abkühlung kann die Gesundheit erheblich belasten. Speziell für urbane Regionen wird eine Verstärkung des Wärmeinseleffekts erwartet. Es kann auch für Tirol mit neuen Temperaturmaxima gerechnet werden. Dies führt zu einer Zunahme der nächtlichen Temperaturminima auf über 20 °C, insbesondere während Hitzeperioden. Das vermehrte Auftreten von Hitzewellen stellt auch für Tirol eine Herausforderung dar (thermophysiologischen Belastung an heißen Tagen) die mit einer Zunahme der Mortalitätsrate, insbesondere bei Risikogruppen einhergehen kann. Auch gesunde Menschen werden in ihrer Leistungsfähigkeit an heißen Tagen und während Hitzewellen beeinträchtigt. Mit der Veränderung des Klimas kann es zu einer Veränderung der Ausbreitungs- und Übertragungsbedingungen von Vektoren und Krankheitserregern kommen. Auch eine mögliche verstärkte Ausbreitung allergener Pflanzen und Tiere ist anzunehmen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in Tirol wurden in einem Workshop mit VertreterInnen der Tiroler Landesregierung am 27.05.2013 bewertet. Im Sektor Gesundheit wurden keine Handlungsfelder mit großem Handlungsbedarf definiert, da der gewählte Zeithorizont bis 2020 zu kurz bemessen wurde, um Veränderungen tatsächlich beobachten beziehungsweise auf den Klimawandel zurückführen zu können. Generell ist zu bemerken, dass laut ExpertInnenmeinung der Landesverwaltung konkreter Handlungsbedarf im Gesundheitssektor erst beim Auftreten neuer Krankheiten gegeben ist, was aber schwer prognostizierbar sei. 244 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Gesundheit sind in Abbildung 40 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen . Abbildung 40: Handlungsfeldmatrix des Sektors Gesundheit. Handlungsbedarf KLEIN H-G.01 Zunahme der Sterblichkeit während Hitzewellen77 H-G.02 Zunahme der Hitzebelastung78 H-G.03 Rückgang Sterblichkeit durch extreme Kälte79 77 vor allem bei Risikogruppen 78 vor allem in Städten und Ballungsräumen 79 Ein Rückgang der Sterblichkeit bedingt durch extreme Kälte ist durch zunehmende wärmere Winter zu erwarten. 245 H-G.04 Sekundäre Schäden durch Naturgefahren 80 H-G.05 Primäre Schäden durch Naturgefahren Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Europa o EU Gesundheitsstrategie Gemeinsam für die Gesundheit 81 o Zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (20082013) 82 o EU Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) im Zusammenhang mit der Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere auf die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben Österreich o Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Hinblick auf Umweltmedizin im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel und öffentliches Gesundheitswesen – Forschung im Bereich Klimawandel und Gesundheit83 Tirol o Landessanitätsdirektion für Tirol M a ßna hmen Die Maßnahme des Sektors Gesundheit bezieht sich einerseits auf Hitze und Gesundheit und die Zunahme der Anzahl an Hitzetagen und Hitzewellen. Auch die mögliche Reduktion der Mortalität durch weniger Perioden extremer Kälte wird angesprochen. Maßnahme M-AP-G.01 – Erstellen eines Hitzeschutzplans für Tirol Der Klimawandel wird zu einer zunehmenden Hitzebelastung – speziell in urbanen Gebieten – führen. Während der Sommermonate ist zusätzlich mit weniger Niederschlägen und damit einhergehenden längeren Trockenperioden und längerer Sonnenscheindauer zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit für länger anhaltende Hitzewellen erhöht sich dadurch beträchtlich. Neben der Überhitzung am Tag ist auch mit höheren Nachttemperaturen zu rechnen. Hitze kann im Organismus zu Flüssigkeitsmangel führen, eine Verschlimmerung verschiedener Krankheiten bewirken, aber auch Hitzekrämpfe, Sonnenstich und Hitzeschlag können die Folge sein. Das Risiko ist vor allem für ältere Menschen, Per- 80 durch verändertes Naturgefahrenpotenzial 81 http://ec.europa.eu/health-eu/doc/whitepaper_en.pdf 82 http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/consumer_safety/c11503c_de.htm 83 http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Praevention/Umweltmedizin/ 246 sonen mit entsprechenden Grunderkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, etc.) sowie für Säuglinge und Kinder hoch. Zusätzlich kann die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Insbesondere Personen, die im Freien oder an Hitzearbeitsplätzen arbeiten, gelten als besonders betroffen. Des Weiteren wirken sich Hitzeperioden auf BewohnerInnen urbaner Gebiete stärker aus. Etwa 2/3 der Bevölkerung leben in Österreich derzeit in Ballungsräumen, ein weiterer Zuzug wird erwartet. Frischluftschneisen und ein höher Grünraumanteil, aber auch öffentliche Trinkwasserbrunnen tragen wesentlich zur Milderung der Hitzebelastung bei. Aufgrund der erwarteten Temperaturzunahme und der Ausdehnung urban er Gebiete wird dieser Handlungsempfehlung eine große Bedeutung zugeschrieben. Ebenfalls empfiehlt die World Health Organisation (WHO) die Entwicklung von Strategien, Plänen und Maßnahmenpaketen als Vorbereitung der Bevölkerung auf Hitzebelastungstage und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Bei der Identifikation und Darstellung der Risiken sollten mögliche Veränderungen durch den Klimawandel berücksichtigt werden. Bei der Darstellung der Maßnahmen sollten ebenfalls klimawandelbedingte Veränderungen in den Katastrophenszenarien, beispielsweise auf Hitzeschutzpläne, berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die dynamische Veränderung des Klimasystems und der im Idealfall zunehmenden Datenverfügbarkeit, ist es empfehlenswert, verpflichtende Aktualisierungszeiträume (z.B. zehn Jahre) einzuführen. Handlungsfelder H-G.01 bis H-G.03, H-ZK (alle) Ziel Minderung von Hitzestress und Vermeidung zusätzlicher, klimawandelbedingter negativer gesundheitlicher Auswirkungen auf die Bevölkerung in besonders hitzegefährdeten Gebieten Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Land Tirol (Landessanitätsdirektion), Bereiche Gesundheit und Pflege, extramurale Pflegedienste Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Landessanitätsdirektion LR Dr. Bernhard Tilg Vollzugsaufwand Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung des Hitzeplans und des Vorwarnsystems. Einmalige Hitzeschutzplanerstellung (Kostenschätzung 30.000 €), Vollzug im Rahmen der Frühwarnung und Prävention (aktive Information der Bevölkerung). 247 Implementationszeitraum Ein Jahr. Der Plan muss erstellt und die Informationen an die zuständigen Be- und time-lag hörden und die Bevölkerung weitergegeben werden. Für eine Feststellung klimatisch bedingter Änderungen sind Langzeitbeobachtungen sowie Datengrundlagen nötig. Rahmenbedingungen für die Umsetzung können rasch geschaffen werden. Lebensdauer Dauerhaft (nach Eintreten einer Hitzewelle soll die Wirksamkeit und Informationskette evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert werden) Falls bereits laufend, Stand Bereits umgesetzt in der Steiermark84 in Kooperation mit der ZAMG85 der Umsetzung/bestehende Instrumente Kosten und Nutzen Die Kosten können sich am Hitzeplan für die Steiermark orientieren (Schätzung von ca. 30.000 €). Laufende Kosten aufgrund der Kooperation zwischen ZAMG und dem Land Steiermark. Hitzewellen kommen in regelmäßigen Abständen in unseren Breitengraden vor. Zusätzlich ist auch aufgrund der Klimaerwärmung mit einem gehäuften Auftreten von anhaltenden intensiven Hitzeperioden zu rechnen. Mitnahmeeffekte Keine, da die Finanzierung nur durch die öffentliche Hand möglich, jedoch kann die Umsetzung durch den extramuralen Pflegedienst (Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz und weitere) unterstützt werden Reichweite der Maßnahme Regional, lokal Wechselwirkung mit Keine anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No/Low-regret: eine Änderung der Hitzesituation ist bereits heute ersichtlich, gret die Pläne müssen nach Erfahrungen mit geringem Aufwand gegebenenfalls überarbeitet werden. Wenn keine Hitzetage oder Hitzewellen eintreffen, ist der Nutzen gering. Szenarienabhängigkeit Gering, da Pläne und Maßnahmen generell dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienen. Mögl. Konfliktpotenzial - 84 http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11685019_74836857/35ebcc64/HiSPl_Stmk_2011.pdf 85 http://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/news/hitzschutzplan-steiermark-startet-am-1.-mai 248 Österreichische Anpassungsstrategie Tiroler 3.9.4.2 Umgang mit Hitze und Trockenheit 3.9.4.7 Aufbau von Monitoring- und Frühwarnsystemen - Nachhaltigkeits-strategie 249 2.7 Sekto r Öko s ys teme & Bio d iver s itä t (ÖS) Her a us fo r derung en Ökosysteme sind Produktionsstätten mannigfaltiger Prozesse und Produkte, die für den Menschen lebenswichtige Bedeutung haben. Sie bilden die Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion, die Bereitstellung sauberer Luft, sauberen Wassers und fruchtbaren Bodens und dämpfen Naturgefahrenprozesse wie z.B. Überschwemmungen oder Muren. Biodiversität, also die Vielfalt des Lebens in all seinen Formen 86, bildet die Grundlage vieler intakter Ökosysteme. Das Zusammenspiel der Organismen in einem Ökosystem ist über eine Vielzahl an Prozessen verbunden, die an ihre Umwelt und die aktuellen klimatischen Verhältnisse angepasst sind. Ökosysteme sind durch Stoff - und Energieflüsse, Nahrungsketten und Speicherfunktionen gekennzeichnet und besitzen im intakten Zustan d eine größere Pufferkapazität, um externe Einwirkungen zu absorbieren und sich an neue Gegebenheiten anzupassen. Die Basis dieser Funktionen gründet in der Vielfalt der Arten und im Erhalt eines großen Genpools, ausreichend großer Populationen und Lebensräume. Das Alpenland Tirol weist durch seine Höhenerstreckung, die Diversität des Ausgangsgesteins, der glazial geprägten naturräumlichen und jahrhundertealten kulturräumlichen Entwicklung einen besonderen Lebensraum mit vielen spezialisierten Arten und Ökosystemen auf. Der Schutz dieser Landschaft mit all seinen Elementen bildet ein Fundament für wirtschaftliche Wertschöpfung (Land-, Forst-, Wasser-, Energie- und Tourismuswirtschaft), die Versorgung und das Wohlergehen der BürgerInnen (Naherholung, Gesundheit, Reinhaltung von Luft, Wasser, Boden) und Sicherheit (natürlicher Schutz vor Naturgefahren). Ausgehend davon ergeben sich bei der Erstellung der Anpassungsmaßnahmen Verknüpfungen des Sektors Ökosysteme & Biodiversität mit anderen Sektoren. Darüber hinaus leisten Böden und Vegetation in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Ökosysteme allgemein, aber insbesondere die sensiblen Ökosysteme der Bergwelt Tirols, sind einer Vielzahl anthropogener Einflüsse ausgesetzt. Diese menschlichen Aktivitäten können die Anpassungsfähigkeit und damit die Bereitstellung oft als selbstverständlich hingenommener sogenannter Ökosystemdienstleistungen einschränken und das Aufrechterhalten der funktionalen Zusammenhänge gefährden. Daher gilt es im Bereich Ökosysteme & Biodiversität, Synergien zwischen Naturschutz, Klimaschutz und Anpassung zu nutzen, um den Wert der Tiroler Natur- und Kulturlandschaft auch in Zeiten sich verändernder klimatischer Bedingungen zu erhalten und weiter zu schützen. Aus wir kung en Steigende Temperaturen und die Modifizierung der saisonalen Niederschlagsverteilung und -intensität üben vor allem durch die rasche Geschwindigkeit, mit der diese Veränderungen vonstattengehen, Stress auf Ökosysteme aus. Hinzu kommen viele andere menschliche Einflussfaktoren wie Bevölkerungsdruck, infrastrukturelle Erschließung und Versiegelung, die zusätzlichen Stress auf viele endem ische Arten und Biotope ausüben 87. Irreversible Schäden und Habitatverluste vermindern die Puffer- und Anpassungskapazität der Ökosysteme. Für die Tiroler Ökosysteme bedeuten wärmere Verhältnisse eine Verschiebung der Lebensräume von Pflanzen und Tiere in höhere beziehungsweise günstigere Lagen. Besonders bei kleinräumigen Sonderstandorten, fehlenden 86 Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel S.245 87 Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel S.247 f 250 Wanderkorridoren oder Habitaten am alpin-nivalen Bereich können derartige Wanderungen im Zuge einer Anpassung an neue Bedingungen be- oder verhindert werden. Vor allem für kälteliebende, endemische Arten sind Rückzugs- und Ausweichgebiete höhenbedingt beschränkt. Für einwandernde Arten hingegen können veränderte Bedingungen begünstigend wirken und deren Ausbreitung fördern. In Gebirgsökosystemen ist zu erwarten, dass das Ausweichen von spezialisierten Arten nach oben langsamer von statten geht, als Generalisten von unten nachrücken. Eine rasche oder massive Veränderung der Artenzusammensetzung kann die komplexen Funktionszusammenhänge in einem Ökosystem empfindlich stören oder zum Kippen bringen. Die Reaktion anderer Sektoren auf den Klimawandel kann neben der Auswirkung des Klimawandels selbst zu einer verstärkten Zusatzbelastung für Ökosysteme und Biodiversität führen, wenn beispielsweise Schigebiete in höhere Lagen expandieren, oder durch den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien wie Wasserkraft alpine Naturräume verbraucht werden. Diese Zusatzbelastung betrifft verstärkt Ökosysteme und Arten, die bereits vom Klimawandel überproportional betroffen sind (z.B. alpine Lebensräume und Arten). Auch Förderinstrumente für Klimaschutz- und –anpassungsmaßnahmen können eine erhöhte Belastung für Lebensräume und Arten bewirken, die besonders durch den Klimawandel betroffen sind. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Ökosysteme & Biodiversität sind in Abbildung 41 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen . 251 Abbildung 41: Handlungsfeldmatrix für den Sektor Ökosysteme & Biodiversität. Handlungsbedarf GROSS H-ÖS.01 Verschiebung von Lebensräumen 88 H-ÖS.02 Veränderung der Phänologie89 Handlungsbedarf MITTEL H-ÖS.03 Invasive Neobiota90 H-ÖS.04 Feuchtgebiete91 H-ÖS.05 Fortpflanzungsverhalten 92 Verschiebung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren in höhere Lagen, Beeinträchtigung kältegebundener und/oder endemischer Arten, Artenverlust, Ansteigen der Baumgrenze 88 Veränderung der Phänologie, Verlängerung der Vegetationsperiode, Abnehmen des Schneeniederschlags, Ansteigen der Schneegrenze 89 90 Invasive Neophyten/Neozoen/Neomyzeten 91 Veränderte Bedingungen für Feuchtgebiete (Moore, Sümpfe, Auen), Veränderung Speicher- und Pufferkapazität von Feuchtgebieten 92 Veränderung Fortpflanzungsverhalten (z.B. Brutaktivitäten) 252 Handlungsbedarf KLEIN H-ÖS.06 Temperaturerhöhung von Gewässern93 H-ÖS.07 Baumartenzusammensetzung94 H-ÖS.07 Zusätzliche Generationen von Insekten 95 H-ÖS.09 Trockenstress96 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Global o Biodiversitätskonvention o Cartagena-Protokoll (Biologische Sicherheit) o Nagoya-Protokoll o Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC) o EU-Biodiversitätsstrategie 202097 o Vogelschutz- und Habitatrichtlinie, Natura2000 Netz o Nur bei drei von 14 nationalen und internationalen österreichischen Verpflichtungen ist eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung mit Sanktionen verbunden (Wasserrahmenrichtlinie WRRL, Wasser- Europa rechtsgesetz WRG, Natura 2000) 98 o Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. L 103 vom 25/04/1979 o Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. L 206 vom 22.07.1992 Österreich o Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBI Nr. 213) o Alpenkonvention – Rahmenkonvention Bundesgesetzblatt Nr.477/1995 Durchführungsprotokolle Naturschutz und Landschaftspflege, BGBl. III Nr. 236/2002, Berglandwirtschaft, BGLBl. III Nr. 231/2002, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, BGBl. III Nr. 232/2002, Bergwald, BGBl. III Nr. 233/2002, Tourismus, BGBl. III Nr. 230/2002, Energie, BGBl. III Nr.237/2002, Verkehr, BGBl. III Nr. 234/2002, Bodenschutz, BGBl. III Nr. 235/2002 Tirol Naturschutz- & Nationalparkgesetze, Höhlengesetze o Tiroler Naturschutzgesetz (LGBl. Nr. 26/2005) o Tiroler Naturschutzverordnung (LGBl. Nr. 18/2006) o Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie (S. 33, 42, 103, 138) 93 Temperaturerhöhung von Oberflächengewässern und Grundwasser 94 Veränderung der Baumartenzusammensetzung (Richtung Laub-/Mischwald) 95 Ausdehnung der Verbreitungsgebiete und Ausbildung mehrerer Generationen heimischer Insekten 96 Trockenstress für bestimmte Baumarten 97 http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/ 2020/comm_2011_244/ 1_DE_ACT_part1_v2.pdf 98 MOBI-e - Entwicklung eines Konzeptes für ein Biodiversitäts-Monitoring in Österreich S.130 253 o Seilbahn- und Schigebietsprogramm von 2005 (LGBl.Nr. 10/2005, Novelle 2011) o Raumordnungsprogramm (ROP) zum Schutz der Gletscher (LGBl.Nr. 43/2006) o ROP für Golfplätze (LGBl.Nr. 1/2009) o Wasserkraft in Tirol – Kriterienkatalog (Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 15.3.2011) o Schutzgebietsverordnungen, Nationalparkgesetz M a ßna hmen Die hier behandelten Maßnahmen beziehen sich gemäß der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel großteils auf natürliche, naturnahe oder extensiv genutzte Gebiete. Intensiv land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebiete stehen nichtsdestotrotz in engster Verbindung mit dem Themenbereich der Ökosysteme & Biodiversität. Synergien, Querverbindungen und gegebenenfalls Konflikte zwischen den Sektoren Agrar, Forstwirtschaft, Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft und Ökosysteme & Biodiversität sind daher von besonderer Bedeutung und unbedingt abzustimmen. Die Maßnahmen betten sich in globale, europäische, nationale und Länderkonzepte ein (siehe rechtliche Grundlagen). Die Maßnahmen verfolgen einen integrativen, ökosystemaren Ansatz, der die vielfältigen Verknüpfungen und komplexen Wechselwirkungen zwischen den Lebensformen von der Mikro - bis Makroebene berücksichtigt und den Mensch und seine Aktivitäten als Teil dieses Komplexes auffasst. Maßnahmen, die zu intakten und anpassungsfähigen Ökosystemen führen, haben positive Auswirkungen auf fast alle übrigen Sektoren, den Klimaschutz und umweltpolitische Ziele und unterstützen somit eine nachhaltige Entwicklung des Landes. Maßnahme M-AP-ÖS.01 – Verbesserung der Wissensbasis durch Forschung und Monitoring Das Wissen um die Funktionsweisen der Ökosysteme der Alpen und ihre Reaktion auf klimatische Veränderungen ist fundamental, um lokal und regional angepasste Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei muss durch die Vielzahl der einwirkenden Faktoren und insbesondere dem Druck anthropogener Einwirkungen (wie z.B. Stoffeinträge, Versiegelung, Habitatzerschneidung) inter- und transdisziplinär vorgegangen werden. Besonders für rasch fortschreitende und massive Klimaänderungen kann die Auswirkung auf das komplexe Verhalten und die Funktion von Ökosystemen heute kaum abgeschätzt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte zu beachten: Einrichtung von Monitoring- und Forschungsprogrammen, gegebenenfalls eines eigenen Forschungszentrums mit dem Fokus Biodiversität und Klimawandel 99, Verständnis der Reaktion und (genetischen) Anpassung von Ökosystemen auf Veränderungen (insbesondere Trockenstress, Ausbreitung und Ver- halten invasiver Neobiota, Naturgefahren und Interaktionen) (Beispiel GLORIA, MOBI) Kopplung und Vernetzung der Ökosystem- und Biodiversitätsforschung mit der Klimaforschung (ZAMG, IMG) und mit der Naturgefahrenforschung (Bedeutung von Pufferzonen, Ökosystem-und Naturgefahrenprozesse) Dokumentation der Auswirkungen von Klimaänderungen und Auswirkungen von Maßnahmen zu Schutz und Anpassung, Entwicklung von belastbaren Indikatorensystemen zur Abschätzung zukünftiger Entwicklungen, z.B. Nutzung phänologischer Daten als Klimaindikatoren Handlungsfelder 99 H-ÖS.01 bis H-ÖS.08, H-G.02, H-G.03, H-FO.01 bis H-FO.03, H-AG.02 Essl et al. (2010): Handlungsempfehlungen für das Aktivitätsfeld Natürliche Ökosysteme und Biodiversität. AustroClim 254 Ziel Schaffung einer robusten Grundlage für zielgerichtete und wirkungsvolle Maßnahmengestaltung und –evaluierung. Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol (Behörden mit Bezug zu Forschung und Wissenschaft), Universitäten, außeruniversitäre Forschungszentren, Forschungsnetzwerke (z.B. GLORIA), Schutzgebietsverwaltungen, Vereine und Verbände mit Bezug zum Bereich Ökosysteme & Biodiversität (Alpenverein, BirdLife etc.) Öffentliche Finanzierung Primär öffentlich (Projektfördermittel Land, Bund, EU), gegebenenfalls ergänzt durch Drittmittel/Kooperationen mit Privatwirtschaft Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Grundlage in TNSchG 2005 §1 Abs.4100 Implementationszeitraum Nutzung und Vernetzung der bestehenden Programme kurzfristig umsetzbar, und time-lag Schaffung neuer Forschungsprogramme mittelfristig, Erhalt robuster Ergebnisse und langzeitreihiger Datengrundlagen mittel bis langfristig Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand EU <-> Österreich: der Umsetzung/bestehende Instrumente Monitoring und Berichte gemäß Art. 11 und Art. 17 der FFH-RL, sowie Art. 12 Vogelschutz-RL Österreich: Strategie für eine Weiterentwicklung des Naturschutzes in Österreich (Umweltbundesamt GmbH 2004) Im Bereich Ökosysteme & Biodiversität befinden sich bereits einige Programme und Projekte in der Umsetzung SHIFT (Raum-zeitliche Analyse der Verschiebung von Höhengrenzen in Gebirgsregionen, alpS GmbH) GLORIA (Global Observation Research Initiative In Alpine Environments) GBIF (Global Biodiversity Information Facility) MOBI (MOnitoring BIodiversität) Biodiversitätsmonitoring der Landwirte und Landwirtinnen Das Land Tirol hat nach Maßgabe der im Landesvoranschlag jeweils zur Verfügung stehenden Mittel durch Forschungsvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit das Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes zu stärken. 100 255 Genbank des Landes Tirol (LW Nutzpflanzen) Tirol: Förderungen im Naturschutz Förderung der Naturschutzforschung und -planung ARCP (Austrian Climate Research Program) Interreg Kosten und Nutzen Need-to-have: Da weitere Maßnahmen zum Schutz der ökosystemaren Lebensgrundlagen nur auf einer fundierten Wissensbasis erfolgreich identifiziert und umgesetzt werden können. Kosten entstehen durch langfristige Projektfinanzierungen (gegebenenfalls Integration in nationale Forschungsprogramme). Der Nutzen der Maßnahme erstreckt sich über das Feld der Ökosysteme hinaus und dient dem tiefergehenden Verständnis des Ausmaßes und der Folgen von Veränderungen auf heimische Ökosysteme und Biodiversität. Wissen über die Wirkungsweisen sowie eine Differenzierung der Ursachen für Veränderungen (zu welchem Teil Klimasystem, zu welchen Teilen andere anthropogene Veränderungen) sind eine fundamentale Grundlage, um Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Ökosysteme zu ergreifen. Die Budgetierungen für Forschungs- und Monitoringprogramme sollte Maßnahmen zur intensiven Einbeziehung und Austauschmöglichkeiten aller betroffenen Stakeholder beinhalten, um Forschungsergebnisse best möglich zu nutzen und zugänglich zu machen und die Forschungsaktivitäten auf die Bedürfnisse der Stakeholder abzustimmen. Werden diese Voraussetzungen beachtet, können durch Forschungsergebnisse Maßnahmen, Methoden und Prozesse derart abgestimmt werden, dass ein Nutzen entsteht, der die Ausgaben bei Weitem übersteigt. Mitnahmeeffekte Private Investitionen sind gegebenenfalls in kleinem Umfang (Privatinteressen) möglich, zusammenhängende und über längere Zeit andauernde Projekte brauchen jedoch öffentliche (Anschub-)Finanzierung. Reichweite der Maßnahme Lokal-überregional. Möglicherweise werden auch international wertvolle, auf andere alpine Regionen übertragbare Ergebnisse produziert. Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen M-AP-AG.01 bis M-AP-AG. 02, M-AP-FO.02, M-AP-ÖS (alle), M-AP-WW.02 bis M-AP-WW.03, M-AP-WW.05 bis M-AP-WW.06 Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Keine. Ein Ziel der Forschung ist es, Wissen über die Sensitivität zu verbessern und Szenarienabhängigkeiten zu identifizieren 256 Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.1. Verbesserung der Wissensbasis durch Forschung zu Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme/Biodiversität 3.10.4.2 Verstärkte Berücksichtigung des Klimawandels in bestehenden Monitoringsystemen beziehungsweise Ausbau von Monitoring- und Frühwarnsystemen Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie - Maßnahme M-AP-ÖS.02 – Integration von Klimawandel in Naturschutzkonzepte Durch den Klimawandel verändern sich unmittelbar und mittelbar Rahmenbedingungen für Ökosysteme, die eine stärkere Einbeziehung der Ergebnisse der Klima(folgen)-Forschung in die diversen Konzepte, Strategien und Gesetze erfordern. So müssen Wanderungsbewegungen von endemischen Pflanzen und Tieren sowie der Umgang mit neu einwandernden Arten in dynamische Konzepte einbezogen werden. Auch sekundäre Einwirkungen, künftige Belastungen und Anforderungen an Ökosystemdienstleistungen (Lebensmittelproduktion, Wasserdargebot, Rohstoffe) müssen überdacht werden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Integration der Themenfelder Klimawandel und Klimawandelanpassung in das Tiroler Naturschutzge- setz, in die Umweltbildung und in die Konzepte der Schutzgebiete Beachtung sozio-ökonomischer Entwicklungen und der Auswirkungen möglicher Klimaszenarien - Er- stellung klimasensitiver Naturschutzkonzepte Entwicklung flexibler und zielorientierter Konzepte Anwendung eines ökosystemaren Ansatzes, das heißt integriertes Management von Land, Wasser, lebenden Ressourcen, Schutz und nachhaltige Nutzung durch den Menschen Biodiversitäts- und Lebensraum-Verträglichkeitsprüfung für Förderinstrumente (z.B. Förderungen für erneuerbare Energien) Handlungsfelder H-ÖS.01 bis H-ÖS.08 Ziel Erhaltung eines effektiven Naturschutzes und einer nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen auch unter sich verändernden Klimabedingungen Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Abteilung Umweltschutz, NGOs, Universität Innsbruck (Institute Ökologie, Geographie, Meteorologie), Alpenvereine 257 Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Eine Änderung der Naturschutzkonzepte muss auch in Strategien und Förderungen der Agrar- und Forstwirtschaft beachtet werden. Es ist Vorarbeit im Sinne einer Priorisierung der Erhaltungs- und Schutzbemührungen im Naturschutz erforderlich (z.B. Artenschutzstrategie), die in M-AP-ÖS.01 angesiedelt ist. Implementationszeitraum Mittelfristig - die Überarbeitung ist auf fundierte Ergebnisse aus Forschungs- und time-lag und Monitoring-Programmen angewiesen, um die Konzepte und Vorgehensweisen effektiv gestalten zu können. Mit einer Änderung der Naturschutzkonzepte und -strategien ist nicht notwendigerweise eine Änderung der Praktiken zu erwarten. Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Österreich: Instrumente Strategie für eine Weiterentwicklung des Naturschutzes in Österreich (Umweltbundesamt 2004) Lebensraumförderung Tirol: Förderungen im Naturschutz Förderung der Naturschutzforschung und -planung Schutzgebietsförderung VERBUND-Klimaschule des Nationalparks Hohe Tauern - Klimabildung für Schülerinnen und Schüler Kosten und Nutzen Der Nutzen ist schwer quantifizierbar. Dennoch ist zu erwarten, dass die Kosten, die in eine Überarbeitung und Anpassung der Konzepte fließen, um ein Vielfaches geringer sind, als die in ihrem räumlichen und zeitlichen Ausmaß nicht absehbaren Schäden, die durch ein gekipptes Ökosystem verursacht werden (z.B. großflächiger Schädlingsbefall, Verschärfung von Eutrophierungsprozessen bei erhöhten Gewässertemperaturen, Beeinträchtigung des Erholungswertes). Need-to-have: Da es um den Schutz der Lebensgrundlagen geht. Kosten fallen einmalig für die Erarbeitung der Konzepte an. Laufende Kosten sind für Monitoring- und Evaluierung zu erwarten. 258 Mitnahmeeffekte Keine Reichweite der Maßnahme Regional Wechselwirkung mit M-AP-RO.01 bis M-AP-RO.05, M-AP-TO.05, M-AP-WW.03, M-AP-WIH.03 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- Low-regret. Eine integrative Betrachtungsweise ist auch für den Naturschutz, in gret Bezug auf andere menschliche Einflüsse als dem Klimawandel, von Bedeutung. Szenarienabhängigkeit Mittel - bei der Erstellung klimasensitiver Naturschutzkonzepte wird von gewissen Szenarien ausgegangen Mögl. Konfliktpotenzial Raumplanung (Siedlungsgebiete, Verkehrsinfrastruktur, touristische Infrastrukturen, Energieinfrastruktur), Landwirtschaft, Forstwirtschaft Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.3 Integration von Klimawandel in Naturschutzkonzepte 3.10.4.8 Stärkung gefährdeter Populationen und Arten 3.10.4.12 Erhalt von Ökosystemdienstleistungen bei nachhaltiger Landnutzung und im Naturschutz Tiroler Maßnahme: Stärkung der Schutzgebiete als zentrales Element der Natur- und Nachhaltigkeitsstrategie Kulturlandschaft S.138 Maßnahme M-AP-ÖS.03 – Stärkung der Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung Ziel ist die Erhöhung des Verständnisses der Bevölkerung und insbesondere derjenigen, die aufgrund ihrer beruflichen oder freizeitbezogenen Aktivitäten einen besonders engen Bezug zu Ökosystemen haben, für die lebenswichtige Funktion und Bedeutung der Ökosysteme und all ihrer Elemente und die Notwendigkeit ihres Schutzes. Im Fokus sollten hierbei Schlüsselfiguren (AusbilderInnen, LehrerInnen) und die Nutzung von Multiplikatoreffekten stehen. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Integration des Themenfeldes Ökosysteme & Biodiversität in Bezug auf die Klimawandelanpassung in die Ausbildung zu land- und forstwirtschaftlichen Berufen sowie Berufen mit fremdenverkehrsbezug (insbesondere mit Kundenkontakt: Berg-, Ski und Wanderführer, Personal von Nächtigungsbetrieben, Tourismusauskunft-und Information) und die Energiewirtschaft 259 Integration des Themenfeldes Ökosysteme & Biodiversität in Bezug auf Klimawandelanpassung in Kin- dergärten und Schulen, z.B. durch Ausflüge Überarbeitung beziehungsweise Erstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien (Lehr-und Unterrichtsbehelf) Erhöhung der aktiven Gemeinden im Gemeindenetz Natur-& Artenschutz (vielfaltleben.at) Informationsmaterial und Bewusstseinsbildung speziell in Fremdenverkehrsbetrieben (Broschüren, Wander- und Ausflugsangebot) Einbeziehung und stärkere Betonung des Klimawandels und der Klimawandelanpassung in Informationsplattformen zu Naturschutz, Umweltrecht und Umweltbildung Durch die Maßnahmen im Paket M-AP-ÖS.03 können direkte Einwirkungen, die im Zuge des Klimawandels auf Ökosysteme geschehen, nicht verhindert werden. Da andere, direkte anthropogene Einwirkungen die primäre Belastung für die meisten Ökosysteme darstellen, fokussiert die Maßnahme auf die Schaffung eines breiten Bewusstseins für die Wichtigkeit intakter Ökosysteme. Ziel ist es, möglichst großflächig und zusammenhängend Ökosysteme zu erhalten und zu schaffen, die durch ihre Vielfalt, Kleinräumigkeit und Balance in der Lage sind, ihre Funktionen und Prozesse an klimatische Veränderungen anzupassen und Extremereignisse zu puffern. Handlungsfelder H-ÖS.01 bis H-ÖS.08 Ziel Erhöhung der Akzeptanz für Maßnahmen (z.B. Ausweisung von Schutzgebieten) und der Motivation für individuelles Engagement in privaten Unternehmen und Haushalten Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Fach- und ausbildungsbezogene Dienststellen des Landes, LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut), landwirtschaftliche und touristische Schulen und Institute, BürgermeisterInnen, Tirol Werbung, Netzwerk Alpiner Schutzgebiete (alparc), Alpenverein, Landesumweltanwaltschaft Öffentliche Finanzierung Zum Teil müssen die Maßnahmen öffentlich finanziert werden (Lehrpläne), Angebote und Informationsvermittlung im Fremdenverkehrsbereich müssen von privaten AkteurInnen geschaffen und durchgeführt werden. Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Grundlage TNSchG 2005 §1 Abs.4101 Das Land Tirol hat nach Maßgabe der im Landesvoranschlag jeweils zur Verfügung stehenden Mittel durch Forschungsvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit das Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes zu stärken. 101 260 Implementationszeitraum und time-lag Überarbeitung und Ergänzung von Informationsportalen im Bereich Naturund Umweltschutz um die Aspekte Klimawandel und Anpassung kann kurzfristig erfolgen, Wirkung kann sich nur bei entsprechender Annahme des Angebots entfalten. Die Überarbeitung von Lehrplänen und Ausbildungsinhalten ist auf fundierte Ergebnisse aus Forschung und Monitoring angewiesen und kurzmittelfristig durchzuführen, die Wirkung der Maßnahme tritt verzögert ein (Berufseinstieg) Lebensdauer Langfristig bis dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Es sind bereits diverse Informationsportale und Programme in Bezug auf Öko- der Umsetzung/bestehende systeme und Biodiversität vorhanden. Die Schlagwörter Klimawandel und An- Instrumente passung finden sich jedoch nur sporadisch oder implizit und sollten prominenter vertreten und weiter herausgearbeitet werden. Ausbildung Tiroler Naturführer Umweltbildung - Lehrerservice für den Naturschutz - natopia.info Biodiversitätsmonitoring- Landwirte beobachten Pflanzen (seit 2007 in Österreich) 102, nur 13 bäuerliche Betriebe in Tirol (2009), dieser Anteil könnte erhöht werden (gegebenenfalls Platzierung Info und Anreize in der Ausbildung) Von MOBI103 wird der Indikator Bewusstsein erhoben und hierdurch maßgeblich bestimmt MOBI Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Bewusstseinsbildung98 (Kap.5, S.217ff) Engagierte Gemeinden: Vielfaltleben.at (elf Tiroler Gemeinden aktiv, z.B. Informationen zu Vielfalt im eigenen Garten, umweltfreundlichem Urlaub, Obst und Gemüse aus der Region, Weiher und Teich, Spielräume) Engagement Naturparks: VERBUND-Klimaschule des Nationalparks Hohe Tauern - Klimabildung für Schülerinnen und Schüler Bestehende Förderungen in Tirol: Förderungen im Naturschutz Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Aus-und Weiterbildung, Medienarbeit/Materialien/Infrastruktur) Kosten und Nutzen Durch das Bewusstsein der Bevölkerung und von Schlüsselfiguren werden Rahmenbedingungen geschaffen, die den Erhalt und den Wiederaufbau- und ausbau von intakten Ökosystemen unterstützen. Dadurch bleiben Lebensgrundlagen nicht nur für die heimische Flora und Fauna, sondern auch für die Bevölkerung erhalten. Intakte 102 Bogner, D. & Mohl, I. (2010): Biodiversitätsmonitoring mit LandwirtInnen – Bewusstseinsbildung durch Beobachtung. 16. Alpenländisches Expertenforum 2010, 19 – 24 103 MOnitoring BIodiversität Programm Österreich 261 Ökosysteme sind unter anderem notwendig für die Nahrungsmittelproduktion, die Wasserversorgung und den Schutz vor Naturgefahren. Der Nutzen kann monetär nicht bewertet werden. Neben der Klimawandelanpassung nutzt die Maßnahme umwelt- und naturschutzrelevanten Zielen sowie der Tourismusindustrie durch den Erhaltung und die Förderung eines attraktiven und abwechslungsreichen Naturbildes. Durch die Erlebbarkeit von Ökosystemen und deren Veränderung (auch kurzfristig) kann die Bewusstseinsbildung auch in Bezug auf Veränderung und Anpassungsmaßnahmen anderer Sektoren zutragend sein. Auch im Sinne der Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie stellt die Anerkennung des Wertes der Funktionen des Ökosystems ein Ziel dar, um einer der zentralen Herausforderungen, der Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, zu begegnen. Need-to-have: Da dem Schutz von Lebensgrundlagen das Hauptinteresse gilt. Die Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verlangen öffentliche Finanzierung (Änderung der Lehrpläne). Personell kann in vielen Fällen auf bestehende Ressourcen zurückgegriffen werden. Eine stärkere Ausrichtung von Natur- und Umweltschutzportalen auf Klimawandel und Anpassung kann mit bestehenden Ressourcen erfolgen. Personal und Materialkosten werden für Informations- und Bewusstseinsprogramme für die Bevölkerung und speziell relevante Berufsgruppen benötigt. Die Maßnahme verursach t keine sekundären Kosten. Auf Gemeindebasis ist mit Kosten für Informationsveranstaltungen und -material sowie zeitlichem Aufwand von Personal zu rechnen (Informationsaufbereitung und -vermittlung). Mitnahmeeffekte Keine oder sehr gering (Bewusstseinsbildung im Tourismusbereich) Reichweite der Maßnahme Lokal-überregional Wechselwirkung mit M-AP-TO.05, M-AP-ÖS (alle), M-AP-FO.01, M-AP-AG.07 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret. Es sind auch im Falle nicht eintreffender weiterer klimatischer Verän- gret derungen positive Effekte der Maßnahme zu erwarten. Szenarienabhängigkeit Gering - Maßnahme wird in allen Fällen wirksam Mögl. Konfliktpotenzial Möglicherweise wehren sich traditionelle Ausbildungsbetriebe / Tourismusbetriebe gegen Änderungen der Ausbildungsinhalte. Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.1. Verbesserung der Wissensbasis durch Forschung zu Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme/Biodiversität 262 3.10.4.2 Verstärkte Berücksichtigung des Klimawandels in bestehenden Monitoringsystemen beziehungsweise Ausbau von Monitoring- und Frühwarnsystemen 3.10.4.6 Anpassung der Angebote von Freizeit- und Urlaubsaktivitäten Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.12.2 Stärkung und Implementierung des Nachhaltigkeitsverständnisses Stärkung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Wirtschaft Gelebte Nachhaltigkeit in Handel, Tourismus sowie in der Land- und Forstwirtschaft Land-, Forst- und Almwirte als Naturvermittler (S.138) Maßnahme M-AP-ÖS.04 – Beibehaltung und Förderung einer extensiven Landnutzung Extensiv bewirtschaftete Flächen insbesondere in den mittleren und hohen Lagen bilden wichtige Rückzugsräume für Flora und Fauna. Die Berglandwirtschaft bietet kleinstrukturierte Lebensräume, in der sich über Jahrhunderte eine einzigartige Artenvielfalt entwickelt hat, die auf diese Wirtschaftsweise angewiesen ist. Bei Aufgabe oder Zusammenlegung gehen diese Lebensräume verloren und mit ihnen dort angesiedelte Arten sowie genetische Vielfalt104. Die Almwirtschaft trägt wesentlich zu dem charakteristischen, strukturreichen Landschaftsmosaik unserer alpinen Kulturlandschaft bei. Optimal aus Sicht der Biodiversität sind Almen, die weder unterbeweidet, noch zu intensiv beweidet werden. Ein Wechsel der Bedingungen führt zu einer Veränderung des Pflanzenbestandes und mit der Ausbreitung von Gehölzen kommt es zum Rückgang von Arten, die offene Flächen brauchen und die Standorteigenschaften gleichen sich mehr und mehr an. In Tirol ist die Bewirtschaftung der Almen und Bet riebe stabil. Almen nehmen 47 % der Landesfläche ein, über die Hälfte des Tiroler Rinderbestandes wird im Sommer gealpt. 105 Diesen Zustand gilt es, weiter zu fördern und zu erhalten. Gleichzeitig ist eine zu intensiv e Nutzung (große Anzahl von möglicherweise zu schwerem Vieh und damit einhergehenden Düngungsmaßnahmen) zu vermeiden, da so adverse Effekte entstehen, die sich ähnlich negativ auswirken wie eine zu extensive oder gar keine Bewirtschaftung. Handlungsfelder H-ÖS.01, H-ÖS.04 Ziel Schutz und Erhalt der Artenvielfalt, insbesonders in Hochlagen; Verhinderung des Abgleitens von Schnee auf ungemähten Grasflächen und der dadurch verursachten initialen Bodenerosion durch Festfrieren und Mitreißen (Blaikenbildung). Diese bietet Angriffsfläche für fortschreitende Erosion unter veränderten Klimabedingungen (Trockenphasen, Starkniederschläge); Schutz, Erhaltung und 104 MOBI Indikatorenbericht 2013 (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) 105 https://www.tirol.gv.at/themen/laendlicher-raum/agrar/alm/ 263 Förderung der traditionellen Kulturlandschaft; Verhinderung von Über- und Unternutzung Art der Maßnahme Objektbezogen, prozessbezogen AkteurInnen LandwirtInnen, Bergbauern/Bergbäuerinnen Öffentliche Finanzierung Teilweise Fördermittel notwendig, es sollten jedoch Modelle angestrebt werden, die einen wirtschaftlichen Almbetrieb möglich machen Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Umweltschutz Abteilung Agrarwirtschaft LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Angepasste Finanzierungs- und Subventionsmodelle Implementationszeitraum Förderungen von Seiten des Landes sowie EU Subventionen bestehen bereits und time-lag Lebensdauer Anhaltend Falls bereits laufend, Stand Tirol: der Umsetzung/bestehende Instrumente Agrar-Umweltprogramm ÖPUL Agrar und ländlicher Raum, Almförderungen: Agrarinvestitionskredite Investitionszuschüsse auf Almen Agrarumweltmaßnahmen (Alpungs- und Behirtungsprämien) Förderungen im Naturschutz: Lebensraumförderung Artenschutzförderung Landschaftsschutzförderung Bestehende Förderungen Landwirtschaft Kosten und Nutzen Die Maßnahme dient neben dem Erhalt der Lebensräume auch der Bewahrung von traditi onellem Wissen und kultureller Vielfalt, die sowohl von historischem Wert, als auch für den Tourismusbetrieb von großer Bedeutung sind. 264 Kosten entstehen durch die Förderungen im Land- und Almwirtschaftsbereich. Mitnahmeeffekte Teilweise gegeben. Förderungen und Subventionen sollten derart gestaltet sein, dass ein aus eigener Kraft wirtschaftlicher Betrieb das primäre Ziel der Alm - und LandwirtInnen ist. Reichweite der Maßnahme Lokal-regional Wechselwirkung mit M-AP-AG.04, M-AP-AG.05, M-AP-WIH.03, M-AP-RO.01, M-AP-TO.02 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret No-regret - der Erhalt der kleinstrukturierten, nachhaltigen Berglandwirtschaft dient auch der Erhaltung kultureller Werte Szenarienabhängigkeit Gering - für alle Klimaszenarien durchführbare Maßnahme Mögl. Konfliktpotenzial Angemessenheit und Ausgeglichenheit von Subventionen und wirtschaftliche Rentabilität, Probleme bei Flächenerhebungen, Zielkonflikte unterschiedlicher Fördersysteme Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.8 Stärkung gefährdeter Populationen und Arten Tiroler Maßnahmen S.138 Nachhaltigkeitsstrategie Erhalt typischer Naturlandschaften Eindämmung des weiteren Verlusts an Biodiversität Land-, Forst- und Almwirte als Naturvermittler Maßnahme M-AP-ÖS.05 – Erhaltung, verbesserte Einbettung und Vernetzung von Schutzgebieten und Lebensräumen Geschützte Areale bieten der heimischen Flora und Fauna Räume, in denen der Einfluss menschlicher Aktivität nicht oder möglichst wenig einschränkend wirkt. Damit die Schutzgebiete ihren Sinn und Zweck erfüllen können, ist es wichtig, dass Flächen auf die Größe und Funktionalität des zu schützenden Wirkungskomplexes (Aktivitätsradien von zu schützenden Arten und deren Umwelt) abgestimmt sind. Ein massiv sich ausbreitender mens chlicher Einflussbereich (Siedlungsfläche, Verkehrsnetz, Kraftwerke, Landwirtschaft in Gunstlagen beziehungsweise 265 Talböden, sonstige Infrastrukturen), führt zu einer zunehmenden Zerschneidung und Isolierung (Lebensrauminseln) von Habitaten und Ökosystemen. Unter dem Aspekt des Klimawandels gewinnen die Grenzziehungen neue Bedeutung: Um sich an veränderte Bedingungen anpassen zu können, sind viele Arten darauf angewiesen, in andere Räume mit entsprechenden klimatischen Bedingungen wandern zu können (höher, andere Expositionen, etc.). Zusätzlich können sich Populationsgrößen verändern. Pufferzonen, Wanderungskorridore und Vernetzungskonzepte spielen daher eine besonders wichtige Rolle. Die Verbindung und damit Vergrößerung von Populationen kann deren Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen oder invasiven Arten verbessern. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Erstellung eines Vernetzungskonzeptes Bildung von Korridoren zwischen bestehenden Schutzgebieten Besondere Beachtung der Repräsentation aller Lebensräume in Tirol, Vermeiden reiner Beschränkung auf siedlungsferne Hochgebirgslagen und damit einseitigen Schutz Besondere Beachtung des Umgangs mit invasiven Arten: Einrichtung von Monitoring- und Frühwarnsystemen sowie Erstellung von Konzepten, um schadenbringende Ausbreitung einwandernder Arten zu begrenzen Berücksichtigung des Problemfeldes Wildbestand und Waldverjüngung, das durch die Lebensraumzerschneidung und Verdrängung des Wildes zum Teil verschärft wird (Steppen- oder Hochlagenwild wird zum Waldbewohner) Handlungsfelder H-ÖS.01, H-ÖS.04 Ziel Ermöglichen von (klimainduzierten) Wanderungsbewegungen und Zusammenschluss von Populationen schützenswerter Arten, Etablierung eines Biotopverbundes; Vergrößerung der Gebiete intakter und widerstandsfähiger Ökosysteme Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Verwaltungen von Naturschutzgebieten, Netzwerk Alpiner Schutzgebiete (alparc) Öffentliche Finanzierung Mittel der Schutzgebietsverwaltung großteils öffentlich, teilweise von Stiftungen, Vereinen, Privatwirtschaft Natura2000: 1/4 der Kosten des Aufbaus und Managements EU-Förderung Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe 266 Vollzugsaufwand Schaffung von Schutzgebieten, Biotopverbund durch Flächen des Vertragsnaturschutzes Implementationszeitraum Bis zur Schutzgebietsausweisung einige Jahre, danach sich aufbauende und ent- und time-lag wickelnde Wirkung. Lebensdauer Dauerhaft, wenn die Auflagen erfüllt werden (zu erwarten) Falls bereits laufend, Stand Tirol verfügt über 81 Schutzgebiete, die mehr als ein Viertel der Landesfläche der Umsetzung/bestehende Instrumente einnehmen 106 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Nationaler Gewässerentwicklungsplan TIROL: Förderungen im Naturschutz Förderung der Naturschutzforschung und -planung Schutzgebietsförderung Lebensraumförderung Artenschutzförderung Natura2000 Gebiete Naturwaldreservate Kosten und Nutzen Ein Nutzen ergibt sich durch die Vermeidung von Schadenskosten, die durch Wiederherstellungskosten oder Kosten irreversibel geschädigter Ökosysteme auftreten. Die Maßnahme trägt auch zu den Zielen der internationalen Umweltpolitik bei. Ein Nutzen kann sich auch für den Tourismus und Gesundheitssektor ergeben, da neue Naherholungsgebiete geschaffen werden, die das Angebot an naturverträglicher Freizeitgestaltung erhöhen. Quantitativ ist ein Nutzwert schwer zu fassen, da es für die Monetarisierung der Ökosystemdienstleistungen al s öffentliches Gut (noch) keine allgemein anerkannte Methodik gibt. Einmalige Kosten für Ankauf, laufende Kosten für Pflege und Verwaltung des Schutzgebietes, die möglicherweise in bestehende Strukturen integriert werden können. Ertragsverluste durch die Aufgabe (land-, forst-) wirtschaftlich genutzter Flächen können entstehen. Zahlreiche naturnahe und natürliche Ökosysteme funktionieren als CO 2-Senken, die sich im Zuge von Degradierung, Intensivierung etc. in Quellen für Treibhausgase umwandeln. Diese Ökosystemdienstleistungen wären zu quantifizieren (M-AP-ÖS.01) und im Zuge von Interessensabwägungen im Naturschutz zu berücksichtigen. 106 http://www.tiroler-schutzgebiete.at/ 267 Mitnahmeeffekte Es ist nicht zu erwarten, dass privaten Investitionen vorgegriffen wird (Biodiversität wird als öffentliches Gut angesehen). Bei Quantifizierung der Ökosystemdienstleistungen (z.B. als CO 2-Senken) ist künftig auch ein ökonomischer Nutzen durch Erhaltung natürlicher/naturnaher Ökosysteme denkbar (z.B. Querfinanzierungen). Reichweite der Maßnahme Lokal-regional-überregional Wechselwirkung mit M-AP-FO.05, M-AP-RO.02, M-AP-TO.02, M-AP-WW.06 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret. Die Maßnahme dient auch dem Schutz der Ökosysteme, der Arten gret und Lebensgrundlagen vor der negativen Einwirkung anderer menschlicher Eingriffe und Einwirkungen Szenarienabhängigkeit Die Wirksamkeit steigt mit der Stärke der klimatischen Veränderung. Ab einem gewissen Grad der Veränderung und der Geschwindigkeit der klimatischen Veränderungen können Pflanzen und Tiere gegebenenfalls auch bei vorhandenen Wanderungskorridoren nicht Schritt halten oder finden keine Gebiete mit entsprechenden Klimazonen mehr vor (wenn diese z.B. über Gipfelniveau ansteigen). Mögl. Konfliktpotenzial Möglichkeit von Raumnutzungskonflikten mit forst- und landwirtschaftlichen Nutzungen und der Sicherung von Verkehrswegen und Infrastrukturen vor Naturgefahren Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.3 Integration von Klimawandel in Naturschutzkonzepte 3.10.4.8 Stärkung gefährdeter Populationen und Arten 3.10.4.9 Erhaltung und Verbesserung der Einbettung und Vernetzung von Schutzgebieten und Lebensräumen Tiroler Stärkung der Schutzgebiete als zentrales Element der Natur- und Kulturland- Nachhaltigkeitsstrategie schaft 268 Maßnahme M-AP-ÖS.06 – Schutz von Feuchtlebensräumen und Aufwertung sowie Renaturierung der umgebenden Flächen Oberflächengewässer, Grundwasserkörper sowie Moore, Sümpfe, Quellfluren und Nasswiesen und die sie umgebenden Böden und Vegetation speichern Niederschlags- und Schmelzwasser und bieten durch ihre Ausgleichsund Pufferkapazität einen natürlichen Hochwasserschutz, eine ausgleichende Wirkung auf das Mikroklima sowie kleinstrukturierte Lebensräume für viele Pflanzen- und Tierarten. 107 Lebensräume in Feuchtgebieten sind mit besonderen Veränderungen konfrontiert, da sie an der Schnittstelle vieler menschlicher Interessen liegen. Der Mensch entnimmt Wasser (Trockenlegungen, Trink -, Bewässerungswasser etc.), führt Wasser zu ((thermisches) Abwasser) und ändert natürliche Wasserwege zum Schutz vor Naturgefahren, zur Land- oder Elektrizitätsgewinnung. Die hydromorphologische Veränderung durch intensive Nutzung der Wasserkraft, Gewinnung von Flächen für Landwirtschaft und Siedlungsgebiete und umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen sind für die Zielverfehlung des ökologisch sehr guten Zustandes der österreichischen Fließgewässer verantwortlich. 108 Grundwasser spielt eine wesentliche Rolle für den Wasserhaushalt von Ökosystemen. In Trockenperioden kann der Grundwasserspiegel durch den erhöhten Wasserbedarf sinken und eine Beeinträchtigung der Ökosystemprozesse bewirken. Trendanalysen zeigen für Tirol steigende Wassertemperaturen, die im Sommer stärker sind als im Winter und vor allem kälteliebende Arten in Bedrängnis bringen können, wen n diesen durch technische Verbauungsmaßnahmen oder natürliche Schwellen die Wanderung in höhergelegene, kältere Gebiete verhindert ist (z.B. Bachforelle). Die Maßnahme umfasst daher Einzelschritte für Grundwasser, Oberflächenwasser und die umgebenden Fläc hen. Erhaltung von Flüssen (z.B. Lech, Isel, Gewässer mit sehr guten ökologischen Zuständen) und Mooren (Schwemm, Moore im Platzertal) sowie intakter Feuchtgebiete (z.B. Schwemm) Wiederherstellung eines natürlichen/naturnahen Wasserhaushaltes in degradierten Feuchtgebieten (Moore, Sümpfe, Quellfluren, Nasswiesen) Erhebung wichtiger CO2 Senken (vor allem Flussauen und Moore) im Land Tirol und Ausweisung dieser als Sonderschutzgebiete Vermeidung stark erhöhter Gewässertemperaturen (z.B. durch Regelung der Abw assereinleitung und der Rodung im Uferbereich) Berücksichtigung sich verändernder Bedingungen durch Gletscherveränderungen 109 bei der Planung und Ausweisung Renaturierung von Fließgewässern (Aufweitung, Öffnung versiegelter Gewässersohlen) Beachtung der ökosystemaren Zusammenhänge bei Gewässerverbauung (Schutz vor Naturgefahren, Energiegewinnung) Stärkung der abflussverzögernden Wirkung durch Beachtung des natürlichen Raumbedarfs des Gewässerverlaufs, Aus- und Neubau von Rückhaltebecken und -teichen Konsequente Umsetzung bestehender EU-Richtlinien (HWR, WRRL) Erhöhung der Durchgängigkeit und Strukturvielfalt von Gewässern, Rückgewinnung und Redynamisierung von Gewässern110 107 MOBI Indikatorenbericht 2013, S.32 108 MOBI Indikatorenbericht 2013, S.29 Gattermayr, W.: „Verdurstet oder ertrinkt Tirol?“ ÖVGW-Infotag Trinkwasser Tirol 2012 (http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserinfo/downloads/info2012_gattermayr.pdf) 109 110 Deutsche Anpassungsstrategie (2008) S.27 269 Förderung wassersparender Bewässerungsmethoden und -techniken Handlungsfelder H-ÖS.04, H-ÖS.06, H-AG.01, H-ZK.06, H-RO.01 Ziel Schutz der Flora und Fauna in Feuchtgebieten; Reduktion von Hochwasserschäden durch erhöhte Retentionskapazität von Feuchtgebieten; Schutz des Mikroklimas Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen Bund, WLV, Kraftwerksunternehmer, wasserbezogene Abteilungen der Tiroler Landesverwaltung, Gruppe Agrar (Entwässerungen) Öffentliche Finanzierung Der größte Teil der Finanzierung im Naturschutz ist auf öffentliche Gelder angewiesen, teilweise Beteiligungen durch Spenden und Förderungen/Vereine ist möglich, EU im Zuge der WRRL Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Ausweisung und Management von Schutzgebieten Implementationszeitraum Renaturierungsmaßnahmen müssen untersucht, geplant, Wasserläufe (rück)ge- und time-lag baut und der Wasserhaushalt in entwässerten Feuchtgebieten wiederhergestellt werden, Flora und Fauna müssen sich erst ansiedeln und entfalten die volle Wirkung mit Verzögerung. Die Dauer hängt stark vom Ausgangszustand (Verbauungs-, Degradierungsgrad) des zu schützenden/wiederherzustellenden Gebiets ab und kann demnach kurz bis mittelfristig wirksam werden. Besitzverhältnisse und momentane Flächennutzung können zusätzlich verzögernd wirken. Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Instrumente Naturschutzplan Fließgewässer (ökologische Beurteilung und Inventur der Tiroler Fließgewässer) Checkliste für Wasserkraftwerke bis 15 MW Engpassleistung aus naturschutzfachlicher Sicht Leitfaden der Tiroler Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft: Thermische und betriebliche Grundwassernutzung (Stand: September 2007) 111 http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel/ 111 http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserinfo/downloads/2007-10-23_LF-GW_Endfassung.pdf 270 Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen (FAHs) des Lebensministeriums (2012) Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) Grundwasserschutzverordnung BGBl. II Nr. 398/2000 EU-Wasserrahmenrichtlinie, EU-Hochwasserrichtlinie Ramsar-Gebiete (Tirol: Bayerische Wildalm-Wildalmfilz, 132ha) Biotopkartierung Tirols (TIRIS) Österreichischer Moorschutzkatalog Kooperationsprojet der.inn – lebendig und sicher WWF Auenverbund Tiroler Inn Gewässerschutzplan Tiroler Inn Kosten und Nutzen Durch die Maßnahme werden Arten geschützt, die Teil des montan-alpinen Ökosystems sind. Die Maßnahme unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf, Wasserrückhalt und die Wasserreinigung, einer lebensnotwendigen Ressource von großem und dennoch schwer zu schätzendem Wert. Im Falle einer erfolgreichen Renaturierung von Aueflächen können Kosten alternativer Verfahren zur Verringerung der Nährstoffbelastung gespart werden. 112 Intakte Moorflächen haben Retentionswirkung bei Starkregenereignissen. Durch Überschwemmungs- und Retentionsflächen werden Schadenkosten bei Überschwemmungen vermieden, durch die Rückhaltung der Hochwasserwelle einerseits und der Freihaltung gefährdeter Flächen andererseits. Zusätzlich gelten intakte Moorflächen als CO 2-Senken. Weiterer Nutzen ergibt sich für die Schutzgebietsplanung und den Erhalt der Biodiversität, indem die Feuchtgebiete in die Schutzgebietsplanung miteinbezogen werden können. Need-to-have: Da der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen im Vordergrund steht. Renaturierungsmaßnahmen verlangen den Rückbau, die Planung und Durchführung auch von großflächigen Arealen, für die einmalig Kosten anfallen. Gegebenenfalls fallen Kosten für den Ankauf von Überschwemmungsflächen an. Gelingt eine naturnahe Gestaltung des Lebensraums, werden Puffer- und Ausgleichsfunktion auf natürliche Weise geregelt und es fallen keine laufenden oder Erneuerungskosten an. Möglicherweise entstehen Kosten durch Ertragsverluste, wenn land- oder forstwirtschaftliche Flächen aufgegeben werden müssen. Mitnahmeeffekte Gering. Es ist nicht zu erwarten, dass privaten Investitionen vorgegriffen wird Reichweite der Maßnahme Lokal-regional Wechselwirkung mit M-AP-WW.02, M-AP-WW.06, M-AP-ÖS (alle), Sektoren ZK, TO, RO, AG (alle) anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret 112 No-regret - Intakte Feuchtgebiete sowie Wasserrückhalteflächen nützen Ökosystemdienstleistungen und dienen der Schadenbegrenzung im Hochwasserfall Ecologic Institut (2010): Kosten und Nutzen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, S.141f 271 Szenarienabhängigkeit Gering - Durch die Pufferkapazitäten ist das Ziel der Maßnahme, die Ökosysteme so zu gestalten, dass sie sich an verschiedene Szenarien anpassen und ihre Wirkung entfalten können Mögl. Konfliktpotenzial Gegebenenfalls mit gängigen technischen Methoden des Naturgefahrenschutzes sowie der Wasser- und Energiewirtschaft; möglicherweise in Siedlungsgebieten mit vernässenden Kellern; Flächennutzung bei Umwidmungen und Renaturierungsprojekten Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.8 Stärkung gefährdeter Populationen und Arten 3.10.4.10 Schutz von Feuchtlebensräumen durch Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers und durch Erhöhung der Wasserspeicher- und Rückhaltefähigkeit der Landschaften 3.10.4.11 Forcierung des Gewässerrückbaus und Stärkung eines integrierten Einzugsgebietsmanagements bei Gewässern sowie Vermeidung starker Gewässererwärmungen Tiroler Dauerhafte Aufrechterhaltung der Multifunktionalität der Ressource Wasser als Nachhaltigkeitsstrategie Lebensraum und Landschaft prägendes Element: Aufrechterhaltung des hohen Standards bei Gewässerreinhaltung, Renaturierung von Gewässerläufen S.138f Maßnahme M-AP-ÖS.07 – Schaffung von Rückzugsräumen und Stärkung gefährdeter Populationen und Arten in nicht gesetzlich unter Schutz gestellten Räumen Die Erhaltung genügend großer Populationen sowie die Austauschmöglichkeit zwischen ihnen ist eine Grundvoraussetzung, um einer Spezies die Anpassung an veränderte klimatische Verhältnisse beziehungweise die Wanderung an günstigere Standorte (in höhere Lagen, andere Expositionen) zu ermöglichen. Dafür braucht es Räume mit möglichst wenigen Störfaktoren, in denen sich diese Arten fortpflanzen und entwickeln können. In dicht besiedelten Gebieten ist der menschliche Druck am höchsten und gerade hier ist es wichtig, Rückzugs und Ruheräume zu schaffen, um die positive Wirkung von siedlungsnahen oder -internen Ökosystemen zu garantieren. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen: Förderung von Biotopverbundsystemen und Renaturierungsprojekten sowie von Fassaden- und Dachbegrünungen An den Klimawandel angepasste Sorten- und Artenauswahl bei der Gestaltung von urbanen Grünflächen, Zulassung von Spontangrün, Reduzierung von Herbiziden Gezielte Artenschutzprojekte (Bestandsschutz, Ex-situ Erhaltung inklusive Samen- und Gen-Banken) Berücksichtigung der Artenvielfalt und des Umweltschutzes in der Flächenwidmung Verminderung der Lichtverschmutzung durch Umstellung/Anpassung nächtlicher Beleuchtung 272 Öffentliche Gebäude als Vorbild (z.B. begrünte Häuser und Dächer) Privatbesitz in Konzepte einbeziehen, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit (Tipps für den eigenen Garten, Vielfalt, Umgang mit Unkraut, Reduzierung des privaten Gebrauchs von industriellen Schädlingsbekämpfungsmitteln, etc.) Berücksichtigung ökologischer und klimawandelbezogener Aspekte in die Ausbildung der planenden und gestaltenden AkteurInnen Handlungsfelder H-ÖS.01, H-ÖS.04 bis H-ÖS.06, H-RO.03, H-RO.02, H-VM.04, H-ZK.13, H-WIH.04 Ziel Unterstützung der Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen durch Schaffung von geeigneten Lebensbedingungen auch außerhalb von Naturschutzgebieten ; Verbesserung des Mikroklimas und Minderung des urbanen Hitzeinsel-Effektes Art der Maßnahme Objektbezogen, subjektbezogen AkteurInnen Gemeinden, private Haushalte und Unternehmen, lokale Vereine, Planungsund Architekturbüros, städtische Gärtnereien Öffentliche Finanzierung Großteils öffentlich, Projektfördermittel des Landes, des Bundes und der EU (z.B. INTERREG), private Initiativen (Unternehmen, CSR-Gedanke) Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Für die Umsetzung der Planung und Gestaltung sollen bei Auftragsvergaben und Wettbewerben von Landesseite entsprechende Bewertungskriterien einbezogen werden Implementationszeitraum Da sich die Maßnahme aus vielen zum Teil günstigen Teilschritten zusammen- und time-lag setzt, können manche Punkte ohne Zeitverzögerung umgesetzt werden. Andere Maßnahmen, wie die flächige Umstellung der Beleuchtung oder die Einbeziehung ökologischer Aspekte in die Ausbildung planerischer Berufe, benötigen einen längeren Planungs- und Umsetzungsaufwand,. Lebensdauer Dauerhaft - sorgfältig geplante Rückzugsräume können ihre Wirkung über Jahre bis Jahrzehnte entfalten und gegebenenfalls sogar verstärken (Auswachsen der Pflanzen, Vermehrung angesiedelter Arten etc.). 273 Falls bereits laufend, Stand In einigen Gemeinden Tirols wurde die Beleuchtung mithilfe des Landes der Umsetzung/bestehende bereits umgestellt (Projekt die helle Not, 40 beratene Gemeinden in Tirol Instrumente (2010), Förderung durch das Land Tirol pro Gemeinde 2.500 €113) Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne bieten die Grundlage für Frei- und Grünflächen Genbank des Landes Tirol: Sammlung alter landwirtschaftlicher Nutzpflan- zen, Nationale Datenbanken Beispiel INTERREG Projekt GRaBS - green and blue space adaptation for urban areas and eco towns Kosten und Nutzen Die Schritte dieser Maßnahme können bei entsprechender Planung eine Vielfalt an Nutzen entfalten. Klimaschäden können unter Umständen direkt vermieden werden (z.B. Überschwemmungen durch erhöhte Retentionsfunktion nicht versiegelter Boden - und Grünflächen, Reduzierung der Hitzebelastung in urbanen Räumen). Kosten entstehen für Planung und Umgestaltung existierender und neu zu schaffender Grünflächen, Beleuchtungskonzepte und Informationsbereitstellung für private Haushalte und Unternehmen. Für Neu- oder Umgestaltung ist zunächst mit höheren Kosten zu rechnen. Jedoch können mittel- und langfristig die Pflege- und Restaurationskosten verringert werden. Der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln und damit die Gewässer- und Bodenbelastung kann in einem ausgewogenen Systemzustand verringert werden. Indirekt können Kosten durch Schäden bei Überschwemmungen oder Gesundheitskosten verringert werden. Mitnahmeeffekte Gering, im öffentlichen Raum sind keine privaten Investitionen zu erwarten Reichweite der Maßnahme Lokal Wechselwirkung mit M-AP-G.01, M-AP-WW.06, M-AP-RO.01 bis M-AP-RO.02 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-regret No-regret. Durch die Maßnahme wird die Widerstandfähigkeit von Ökosystemen auch gegenüber anderen anthropogenen Faktoren gestärkt. Szenarienabhängigkeit Mittel - ab einer gewissen Geschwindigkeit und Größenordnung der Veränderung kann es möglich werden, dass Schutzmaßnahmen nicht mehr rechtzeitig greifen und es zu Verlusten kommt. Mögl. Konfliktpotenzial Gegebenenfalls mit Plänen der Siedlungsentwicklung (z.B. Nachverdichtung), Skepsis bei privaten AkteurInnen (Bild von sauberen Gärten, Vorurteile gegenüber Unkraut), Landwirtschaft 113 http://www.energie-gemeinde.at/index.php?id=2179 274 Österreichische Anpassungsstrategie 3.10.4.8 Stärkung gefährdeter Populationen und Arten 3.10.4.7 Anpassung der Gestaltung öffentlicher und privater Freiflächen in Siedlungen an Naturschutzziele und Klimawandeleffekte 3.10.4.4 Stärkung der Wissensvermittlung zur Bedeutung der Biodiversität und von Ökosystemen für Klimawandelanpassung in Ausbildung und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie Eindämmung des weiteren Verlusts an Biodiversität S.138 Eindämmung der Bodenversiegelung S.139 Entkoppelung von Flächenwidmungsdynamik und Bevölkerungswachstum; dadurch deutliche Reduzierung der Zunahme an Widmungsflächen S.139 Maßnahme M-AP-ÖS.08– Anpassung der Angebote von Freizeit- und Urlaubsaktivitäten Der Druck von Freizeitaktivitäten auf den Naturraum ist in einem touristisch geprägten Land wie Tirol besonders hoch. Insbesondere bei Aktivitäten, die auf alpiner Infrastruktur beruhen, sind die baulichen Eingriffe und Folgen (Lärm, Licht) oft groß. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Personengruppen aus anderen natur- und kulturräumlichen Kontexten das nötige Bewusstsein und die Sorgfalt im Umgang mit den hochsensiblen alpinen Ökosystemen mitbringen. Konzepte sind daher so zu erstellen, dass eine umweltverträgliche touristische Nutzung und Erschließung stattfindet. Besonders Aktivitäten, die durch den Klimawandel von Änderungen betroffen sind und in sensiblen Gebieten durchgeführt werden, sollen naturverträglich und mit geringem Druck auf die Ökosysteme gestaltet werden. Wenn nötig, sollten hier alternative Konzepte entwickelt werden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Möglichst naturschonende Gestaltung touristischer Aktivitäten im (Hoch-)Gebirge (Ausgleichsmaßnahmensystem bei zwingend erforderlichen Aktivitäten mit Naturverbrauch, Abfallmanagement, Wegebindung, Ru- hezonen, Ausweisung von geeigneten Fluss- und Seebadestellen, etc.) Entwicklung alternativer Konzepte der Freizeitgestaltung Entsprechende Ausrichtung von Werbung und Angebotserstellung (Broschüren, Internet), Webauftritten , etc. Themenspezifische Fortbildungen und Informationsveranstaltung für z.B. Reiseveranstalter, Hoteliers, private VermieterInnen, Seilbahnunternehmen, etc. Handlungsfelder H-ÖS.01 bis H-ÖS.08, H-TO.01 bis H-TO.05, H-VM.03 275 Ziel Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor allem sensibler (hoch)alpiner Ökosysteme durch Reduktion und Ausgleich destruktiver Eingriffe und Förderung ökosystem-verträglicher Tourismusangebote Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Tourismusbetriebe, Tourismusverbände, Seilbahnunternehmen, Tirol Werbung, fachbezogene Dienststellen des Landes (Abteilung Tourismus), WKO Tirol Sektion Tourismus, Privatvermieterverband Tirol, ÖHV Tirol Öffentliche Finanzierung Angebote müssen von privaten Unternehmern entwickelt und finanziert werden, gegebenenfalls Anstoß und Zusammenarbeit seitens der öffentlichen Hand. Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Der Erfolg der Maßnahme hängt wesentlich von privaten AkteurInnen ab, die ihre Angebote an die Bedingungen anpassen Implementationszeitraum Aufgrund der derzeitigen Bedeutung des Wintertourismus und dessen hohe und time-lag Wertschöpfung für Tirol ist mit einem längeren Implementationszeitraum zu rechnen. Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Instrumente Raumverträgliche Tourismusentwicklung - Raumordnungsplan (Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 9.11.2010) Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie (Vision: Unser Tourismus nützt die Natur, ohne sie zu überlasten oder zu zerstören, S.3) Ausbildung Tiroler Naturführer (Landesumweltanwaltschaft) Nachhaltigkeitsseminare 2012 für Tourismusverbände (Tirol Werbung und Abteilung Tourismus) Kosten und Nutzen Die Maßnahme soll den Erhalt und den Aufbau widerstandfähiger Ökosysteme in den besonders sensiblen Räumen des Hochgebirges unterstützen. Damit wird zum einen die Artenvielfalt geschützt und das Poten zial dieser Ökosysteme, z.B. als Schutz vor Naturgefahren und als touristisches Anziehungsmerkmal ausgeschöpft. 276 Touristische Nutzung unter diesen Aspekten, eingestellt auf Klimaszenarien, ermöglicht eine langfristig nachhaltige Strategieentwicklung und erleichtert die Angebotsentwicklung bezogen auf einen Ausgleich der saisonalen Gästeströme in die Sommer- und Zwischensaisonen. Auch auf eine ausgeglichene Wertschöpfung und die Bekämpfung der Schwankungen der Arbeitslosigkeit haben Bemühungen um ein ganzjähriges Angebot positive Auswirkungen. Der Schutz der Ökosysteme und Lebensgrundlagen steht im Vordergrund der Maßnahme. Gleichzeitig stellen die alpinen Ökosysteme die Basis des Tiroler Tourismus dar, der einer der wichtigsten Wirtschaftssektoren ist. Es ist daher von höchster Priorität, Angebote zu schaffen, die langfristig und nachhaltig sind, damit sichere Arbeitsplätze und Wertschöpfung auch in Zukunft erhalten bleiben 114. Kosten sind für die Erstellung von neuartigen Strategien und Konzepten und deren Vermarktung zu erwarten. Weiters ist es möglich, dass Kosten durch Einbußen im derzeit lukrativen Skitourismus entstehen. Besonders in niedrig gelegenen Gebieten ist bei steigenden Temperaturen durch die Errichtung von Beschneiungsanlagen und dem punktuell hohen Energie- und Wasserverbrauch mit negativen Folgen für Ökosysteme zu rechnen. Zusätzliche Aufwände für Personal und Material für Werbekampagnen, Broschüren und Fortbildungen sind zu berücksichtigen. Mitnahmeeffekte Private Unternehmen könnten mit zu großer Verzögerung reagieren. Bei sinkender Attraktivität der Angebote (z.B. wenn der Gast eine andere Kulisse erwartet) und damit einhergehenden Einbußen werden auch private Investitionen getätigt. Stoßrichtungsvorgaben und initiale Förderungen sind gegebenenfalls notwendig. Reichweite der Maßnahme Lokal-regional-überregional Wechselwirkung mit M-AP-TO.02 bis M-AP-TP.05, M-AP-VM.01, M-AP-ÖS (alle) anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret. Der Erhalt intakter Ökosysteme bildet die Grundlage des Naturer- gret lebnisses, aufgrund dessen viele Gäste nach Tirol kommen (Berglandwirtschaft, Almen, Seen). Eine Ausgleichsschaffung der starken Saisonalität wirkt positiv auf Wertschöpfung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie) Szenarienabhängigkeit Gering - die Maßnahme greift für alle Szenarien - die Dringlichkeit jedoch wächst mit der Intensität der Veränderung, insbesondere der Stärke der Erwärmung Mögl. Konfliktpotenzial Interessenskonflikte mit Unternehmern alpiner Infrastruktur (Seilbahnbetriebe), Tourismusbetriebe, die ihre primäre Wertschöpfung im schneeabhängigen Wintertourismus in niedrigen Lagen haben 114 Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie S.154 277 Österreichische 3.10.4.6 Anpassung der Angebote von Freizeit- und Urlaubsaktivitäten Anpassungsstrategie Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie Weiter e M a ßna hmen Die folgenden Punkte sind weitere in der Österreichischen Anpassungsstrategie und anderen Quellen genannte Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Auf die Ausarbeitung einer ausführlichen Maßnahmentabelle wurde zunächst verzichtet, da die Maßnahmen entweder direkt übernommen werden können, sich bereits in der Umsetzung befinden oder die erwartete Veränderung oder der Handlungsbedarf für Tirol als gering eingestuft wurden. M-AP-ÖS.09 – Proaktiver Umgang mit invasiven Neobiota o Invasive Neobiota werden derzeit noch nicht als zentrales Problem aufgefasst, finden sich jedoch als wesentlicher Teil der ausgeführten Maßnahmen wieder, unter anderem bezogen auf weiterführende Forschung in diesem Bereich. Wenn eine veränderte Situation aufgrund von Forschung und Monitoring erkannt wird, kann diese Maßnahme daher an Bedeutung gewinnen. M-AP-ÖS.10 – Vermeidung indirekter Einwirkungen o Reinhaltung beziehungsweise Reinigung von Wasser und Luft o Vermeidung jedes nicht unbedingt notwendigen Pestizideinsatzes und Verringerung der eingesetzten Pestizidmengen o Beschränkung der Düngermengen auf das wirtschaftlich notwendige Maß o Sorgsamer Umgang mit biologisch wertvollen Kleinbiotopen, wo immer diese vorhanden sind. M-AP-ÖS.11 – Berücksichtigung des Themas Ökosysteme/Biodiversität im globalen Kontext 278 2.8 Sekto r Ra umo r d nung (RO) Her a us fo r derung en und Aus wir kung en Der demographische Wandel, sozio-ökonomische Veränderungen, städtische Verdichtung und Zersiedelung, zunehmender Nutzungswandel und Bodenverbrauch, gesteigerte Mobilitätsansprüche und wachsende Flä chenkonkurrenzen sind nur einige Prozesse, welche die Raumplanung vor große Herausforderungen stellen. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen stellen der Klimawandel und die damit einhergehenden Klimafolgen einen raumwirksamen Prozess dar, dem besondere Beachtung zukommt. Dies liegt darin begründet, dass der Klimawandel bisherige Problembereiche und Ziele der Raumordnung (Schutz-, Erhaltungs-, Vorsorge-, Ausgleichs- und Entwicklungsziel) in hohem Maße betrifft sowie Konflikte verstärken kann. Klimawandelan passung kann somit als zentrales Element einer nachhaltigen Raumentwicklung gesehen werden, was sich auch darin niederschlägt, dass im Ra umentwicklungskonzept Zukunftsraum Tirol und der Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie sowie teilweise im Tiroler Raumordnungsgesetz Elemente der Klimawandelanpassung angesprochen werden. Aufgrund des querschnittsorientierten Charakters und den entwickelten Instrumenten der Raumsteuerung kommt der Raumplanung erhöhte Bedeutung zu, sowohl im Klimaschutz als auch in der Klimawandelanpassung. Die sparsame und zweckmäßige Nutzung von Boden (Eindämmung der Versiegelung), Verminderung des motorisierten Individualverkehrs, Schaffung von kurzen Wegen etc., sind bereits jetzt wichtige Grundsätze der Raumplanung und gleichzeitig Maßnahmen, welche auch Klimaschutzziele unterstützen. Im Rahmen der Klimastrategie und den hier vorgestellten Maßnahmen soll das Thema Klimawandel noch stärker in die Landesentwicklung einfließen. Die formelle Raumordnung kann dabei nur ein Teil sein. Zusätzlich k ommt einer informellen, auf Überzeugung und Mitwirken privater AkteurInnen abzielenden Steuerung (Climate Governance, Regional Governance) hohe Bedeutung zu. Zum einen weil Klimawandelanpassung auch bestehende Strukturen betrifft, zum anderen aufgrund des Mangels an Erfahrung in der Planung unter Unsicherheiten. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Entwicklung beziehungsweise Verbesserung von räumlichen Leitbildern hin zu einer flexiblen Raumstruktur, zentral. Eine diesbezügliche umfassende Maßnahme kann die Stärkung der Planungsverbände, hin zu einer gemeindeübergreifenden Anpassung, sein. Da die vorgeschlagenen Maßnahmen diese gemeindeübergreifende Steuerung erfordern beziehungsweise auf diese abzielen, sollte dies ein implizites Ziel sein (siehe Tiroler Nachhaltigkeitsstratgie unter 4.10.3 Verstärkung regionaler Zusammenarbeit und Zukunftsraum Tirol Thema 10, Maßnahme 4). 279 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Raumordnung sind in Abbildung 42 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen . Abbildung 42: Handlungsfeldmatrix des Sektors Raumordnung. Handlungsbedarf GROSS H-RO.01 Veränderte Gefährdungsgebiete115 H-RO.02 Vermehrter Hitzeinseleffekt116 Handlungsbedarf MITTEL H-RO.03 Veränderte Flächeneignung117 H-RO.04 Bedarf und Regelung von Freiräumen H-RO.05 Beeinträchtigung durch erneuerbare Energien 118 115 Veränderung von Gefährdungsgebieten durch verändertes Naturgefahrenpotenzial 116 vor allem in Kessellagen und Städten 117 Eignung von Flächen für bestimmte Landnutzung 118 Beeinträchtigung von Siedlungsräumen beziehungsweise Infrastrukturen durch den Ausbau erneuerbarer Energieträger 280 Kein Handlungsbedarf H-RO.06 Bevölkerungsverlagerung119 H-RO.07 Nutzungskonflikte um Flächen 120 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Raumordnung beziehungsweise Raumplanung umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gestaltung eines Territoriums nach bestimmten politischen Zielvorstellungen durch öffentliche Gebietskörperschaften hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Art. Sie ist in weiterer Folge das gezielte Einwirken auf die räumliche Entwicklung der Gesellschaft, Wirtschaft und der natürlichen, bebauten und sozialen Umwelt in einem Gebiet. Sie ist damit eine Querschnittsmaterie, die viele andere Sektoren beeinflussen kann. Raumordnung und Raumplanung wird in Österreich von und im Auftrag von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden durchgeführt. Dem Bund obliegt dabei eine sektorale Zuständigkeit, den Ländern die umfassende Planungsbefugnis. Zur Abstimmung gibt es eine nationale Plattform, die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK). Diese steht unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und umfasst alle BundesministerInnen und Landeshauptleute, die PräsidentInnen des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes sowie mit beratender Stimme auch jene der Wirtschafts- und Sozialpartner. Eine der wesentlichen Aufgaben der ÖROK ist die Erarbeitung und regelmäßige Veröffentlichung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes (ÖREK), welches als strategische Grundlage für die zukünftige Raumentwicklungspolitik, und grundsätzlich als Leitlinie beziehungsweise Handlungsanleitung, gilt. Vom Land Tirol wurde 2011 das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) wiederverlautbart, welches Ziele und Planungsgrundsätze enthält. Dieses dient als Basis für die überörtliche und örtliche Raumordnung. Die überörtliche Raumordnung legt Ziele und Maßnahmen auf verschiedenen Maßstabsebenen fest. Hauptziel der überörtlichen Raumordnung ist es daher […] im ganzen Land und in den einzelnen Regionen gute Voraussetzungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung zu schaffen. Wichtige Instrumente sind dabei verordnete Raumordnungsprogramme, Raumordnungspläne mit politischer Selbstbindung oder die Beurteilung der Raumverträglichkeit von Einzelprojekten. Dazu kommt die Verpflichtung, raumwirksame Tätigkeiten verschiedener öffentlicher Stellen zu koordinieren. 121 Eine Tiroler Besonderheit für überörtliche Raumordnung mit stark partizipativem Charakter stellt der Zukunftsraum Tirol dar. Es handelt sich dabei um einen Raumordnungsplan, welcher Grundprinzipien, Ziele, Strategien und Maßnahmen für eine geordnete Gesamtentwicklung des Landes Tirol für einen Zeithorizont von zehn Jahren festlegt, wobei während der Laufzeit Fortschreibungen erfolgen. Die Vollziehung der örtlichen Raumordnung erfolgt auf Gemeindeebene in Form des örtlichen Raumordnungskonzepts, des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans. Ziel des örtlichen Entwicklungskonzepts als strategisches Instrument auf Gemeindeebene ist es, die langfristigen Zielvorstellungen für die zukünftige räumliche Gemeindeentwicklung festzulegen. Der Flächenwidmungsplan bildet das zentrale planungsrechtliche Instrument für die Siedlungsentwicklung auf örtlicher Ebene. Darin werden konkrete Flächennutzungen für die bauliche Nutzung auf Gemeindeebene parzellenscharf festgelegt. Der Bebauungsplan enthält Bestimmungen zu Bebauungsdichten, Bauformen sowie Art und Umfang der Ausnutzung der für Bauzwecke bestimmten Grundstücke. 119 von Peripherie in Städte durch Einbrechen des (Schnee-)Tourismus 120 Neue beziehungsweise verschärfte Nutzungskonflikte um Flächen (erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Naturschutz) 121 http://www.tirol.gv.at/landesentwicklung/raumordnung/ueberoertliche-raumordnung/ 281 Um gemeindeübergreifend planen zu können, wurden die Tiroler Gemeinden in 36 Planungsverbände und den Stadtregions-Planungsverband Innsbruck und Umgebung organisiert. Die Planungsverbände können im Einvernehmen aller Beteiligten Planungen (nicht jedoch Entscheidungen) der örtlichen oder überörtlichen Raumplanung sowie weitere fachliche Abstimmungen zu räumlichen Themen ausführen. Global o Rio-Deklaration mit Agenda 21221 o EUREK123 o Europa-2020-Ziele o Territoriale Agenda der Europäischen Union, Leipzig Charta zur nachhaltigen Stadt o Grün- und Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel o Climate-Friendly Cities: A Handbook on the Tracks and Possibilities of European Cities in Relation to Climate Change 124 Europa Österreich o ÖREK 2011 und dessen Umsetzungs-Partnerschaften o Sektorale Pläne und Programme der Bundesministerien o TROG (Tiroler Raumordnungsgesetz) 2011 o Raumordnungsplan Zukunftsraum Tirol o Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie o Raumordnungsplan Raumverträgliche Tourismusentwicklung Tirol M a ßna hmen Maßnahme M-AP-RO.01 – Freihaltung und Vernetzung multifunktionaler Freiräume Eine bodensparende und funktional abgestimmte Deckung des Flächenbedarfs verschiedener AkteurInnen ist gerade in Tirol, mit einem beengten Dauersiedlungsraum von etwas weniger als 12 % der Landesfläche, ein wesentlicher Grundsatz nachhaltiger Raumentwicklung. Kompakte Siedlungen mit ausreichender, sozial verträglicher Dichte sind demzufolge anzustrebende Ziele. Durch den Hitzeinseleffekt sind jedoch in stark verbauten Gebieten erhöhte Temperaturen gegenüber dem Umland zu erwarten. Der Effekt entsteht durch die Aufheizung von versiegelten Flächen wie Straßen und Gebäuden, welche die Sonneneinstrahlung absorbieren und als Hitze wieder abstrahlen. Große Überbauungen behindern zudem den Austausch der erhitzten Luftschichten durch Frisch- und Kaltluft. Vor allem stark verbaute Gebiete, wie Innsbruck und die Bezirkshauptorte sowie gesundheitlich weniger belast- 122 http://www.un.org/depts/german/conf/agenda21/rio.pdf 123 http://europa.eu/legislation_summaries/regional_policy/management/g24401_de.htm 124 http://www.eukn.org/dsresource?objectid=224489 282 bare Bevölkerungsgruppen, wie SeniorInnen, sind davon betroffen, was vor allem im Kontext zukünftiger demographischer Entwicklungen von Relevanz ist. Deshalb sollen mit dieser Maßnahme vernetzte örtliche und überörtliche Grünzonen und Wasserflächen gesichert werden. Sie sorgen für ein verträglicheres Klima und vermindern gesundheitliche Mehrbelastungen. Im Gegensatz zur Klimatisierung von Gebäuden, bei denen die Innbereiche bedeutsam sind, ist hier die Verbesserung des Wohlbefindens im öffentlichen Raum von Interesse. Die Maßnahme dient also als Ergänzung und muss in einen sinnvollen Maßnahmenmix eingebettet werden (z.B. schattenspendende Elemente) damit die Wirkungsweisen in allen Raumkategorien voll ausgenutzt werden können. Gliedernde und siedlungs-klimatisch wirksame freie Grünflächen und bewegte Wasserflächen dienen dabei nicht nur zur Verminderung des Hitzeinseleffekts, sondern auch als Ausgleichs- und Erholungsflächen, als Retentionsflächen (Hochwasserschutz), zur Lärmfilterung und zur Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen, wie z.B. soziale Kontakte und Kommunikation. Diese multifunktionalen Flächen gilt es freizuhalten und zu fördern. Die Aufgaben der Raumplanung hierbei sind, geeignete Grün- und bewegte Wasserflächen nicht nur auf städtischer, sondern auch überörtlicher Ebene zu identifizieren und als Vorrangfläche freizuhalten, bestehende Grün- und Freiräume zu vernetzen sowie in formelle Planungsinstrumente zu integrieren (eventuell Freiraumkonzept in örtlicher Raumplanung, neue Freiraumkategorie). Wichtige konkrete Schritte: Erhebung bestehender Defizite von Grün-, Wasser- und Freiflächen als Grundlage für die Ableitung von weiterem Handlungsbedarf unter einem sich ändernden Klima Erhebung der Möglichkeiten von Umnutzungsflächen bei bestehenden und potenziellen Grün- und Freiflä- chen Mikroklima und natürliche Belüftung (Windrichtung) in Raumplänen berücksichtigen Einbeziehen der mikro-klimatischen Wirkung und vielfältigen Funktionen von Fließgewässern ( siehe dazu das laufende Projekt Der Inn www.der-inn.at) in die Gestaltung von Freiräumen Verankerung von Mindestdichte und Funktionsmischung im TROG zur Sicherung kompakter Siedlungsstrukturen Weiterentwicklung des Raumordnungsplans Attraktive Siedlungsentwicklung (Zukunftsraum Tirol, Thema 1, Maßnahme 4) und Erweiterung um klimawandelrelevante Aspekte Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Stadtplanung und Land im Bereich überörtliche Grünzonen Neukartierung und Inwertsetzen von Tal nahen Erholungswäldern Einbeziehen der Überflutungsflächen HQ 100 in die Definition überörtlicher Grünzonen Handlungsfelder H-RO.02, H-RO.04, H-BW.02, H-VM.04, H-VM.05, H-WIH.04 Ziel Verbesserung des Mikroklimas in stark verbauten Gebieten, Sicherung von Kaltund Frischluft, Verringerung des Hitzeinseleffekts, Verringerung hitzebedingter Gesundheitsrisiken, Sicherung von Ausgleichsflächen zu dicht bebauter Gebiete 283 Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Land Tirol, Planungsverbände, Gemeinden, Forschung Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung Abteilung Umweltschutz LR Mag. Johannes Tratter Vollzugsaufwand Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, Forschungsförderung, Konzept für gemeindeübergreifenden Austausch; Förderprogramme grüne und blaue Infrastruktur Implementationszeitraum Umsetzung in den bestehenden Instrumenten unmittelbar möglich; Relativ lan- und time-lag ger Zeitverzug zwischen Umsetzung und Nutzen kann möglich sein. Lebensdauer Sollte dauerhaft sein, besonders bei zunehmender Temperatur notwendig Falls bereits laufend, Stand Orientierung an guten Beispielen aus der Steiermark125 oder der exemplari- der Umsetzung schen Darstellung am Beispiel Stuttgart 126. Projekt Der Inn Raumordungsprogramme zur Ausweisung überörtlicher Grünzonen Kosten und Nutzen Need-to-have (Absoluter Schutzgedanke durch Bezug zur Gesundheit): Kosten und Nutzen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen und sind abhängig von der lokalen Situation, möglichen alternativen Nutzungen der relevanten Fläche sowie der EinwohnerInnendichte und der Altersstruktur in den angrenzenden Gebieten. Letzteres ist vor allem bezüglich des Nutzens relevant, da die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund stehen und diese abhängig von der demographischen und sozialen Struktur sind. Die Sicherung von Frischluftschneisen, die zudem aufgrund der Kalt- beziehungsweise Frischluft-Entstehungsgebiete auch interkommunale Kooperationen notwendig machen – hier können vor allem Planungsverbände bedeutsam sein – scheint eine relativ teure Maßnahme zu sein, deren Nutzen jedoch bei stärker steigenden Temperaturen wichtig ist. Alternative Möglichkeiten können durch die Maßnahme M-AP-RO.02 erhoben werden und zur genaueren Bewertung der Maßnahme beitragen. Kosten entstehen außerdem für die Instandhaltung der Grünanlagen. 125 http://www.raumplanung.steiermark.at/cms/beitrag/11802331/61637891/ 126 Ecologic Institute (2012): Kosten und Nutzen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel 284 Mitnahmeeffekte Frischluftkorridore keiner, grüne Dächer könnte Mitnahmeeffekt auslösen Reichweite der Maßnahme Lokal bis überregional Wechselwirkung mit Synergien mit Maßnahmen aus dem Sektor Ökosysteme & Biodiversität, M-AP- anderen Maßnahmen G.01, M-AP-WW.06, zusätzliche Synergien mit Forstwirtschaft möglich Regret/Low-regret/No-re- Regret, Gebiet muss heute bereits gesichert werden gret Szenarienabhängigkeit Ja, wirkt aber grundsätzlich Mögl. Konfliktpotenzial Konkurrenz zur dichten Bebauung, Abwägung oder neue Konzepte notwendig, um zunehmende Zersiedlung zu vermeiden, kann jedoch auch als Basis einer fußläufigen Stadt (Gemeinde) der kurzen Wege gesehen werden Österreichische 3.12.4.6 Sicherung von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten, Ventilations- Anpassungsstrategie bahnen sowie grüner und blauer Infrastruktur innerhalb des Siedlungsraums Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.10.3 Entwicklung von Freiräumen Maßnahme M-AP-RO.02 – Vermehrter Einsatz und Ausbau von integralen Raumentwicklungskonzepten (IREK) Im Spannungsfeld von Exponiertheit, Verletzbarkeit, Nutzungsdruck und steigender Verbauungskosten ist eine nachhaltige Raumentwicklung und gezielte Steuerung des Flächenangebotes unumgänglich. Im Rahmen des INTERREG Projekts IREK – Integrales Raumentwicklungskonzept für ausgewählte Lebensräume des Wipptals 127 wurden bereits wertvolle Erfahrungen im Bereich der Raumentwicklung unter der Rahmenbedingung alpine Naturgefahren und Risiko gesammelt. Diese gilt es, vermehrt einzusetzen und in einem weiteren Schritt in die bestehenden Instrumente der Raumordnung zu integrieren. Folgende Punkte sollten bei der Umsetzung der Maßnahme beachtet werden: Teil 1: Identifikation von Risikozonen Hierzu ist ein Wechsel beziehungsweise eine Erweiterung von expositionsorientierten Sichtweisen der Gefahrenzonen hin zu einer schadensgutorientierten Sichtweise zu forcieren. Wichtige Punkte sind: 127 http://www.revital-ib.at/fileadmin/user_upload/ak tuelles/IREK_Synthesebericht_END_DE_zA_low.pdf 285 Flächendeckende Analyse der Risikozonen über die derzeitigen Gefahrentypen hinaus hin zu einer multihazard Analyse (alle relevanten Naturgefahren, technischen und sonstigen Gefahren); Evaluierung der Bemessungsereignisse inklusive Diskussion von Neubemessung Stärkerer Zusammenhang von Gefahrenzonenplanung und Risikodarstellung mit der Zielsetzung einer Multi-Risikodarstellung; Multi-Risikodarstellung auf landesweiter Ebene und Bezirksebene Szenarienbasierte Risikodarstellung Freihalten bekannter und möglicher zukünftiger Risikoräume Eventuell Aufgabe von besonders gefahrenexponierten Siedlungsräumen Teil 2: Einbinden der Risikozonen in die bestehenden Strategien und Instrumente der Raumordnung Auch hier kann auf IREK aufgebaut werden. Das Einbinden hat in einer dialogorientierten, zuständigkeitsübergreifenden Form stattzufinden. Handlungsfelder H-RO.01, H-ZK (alle), H-WW.02, H-VM.01, H-TO.04, H-G.02, H-E.05, H-BW.01 Ziel Identifikation und Einbinden von Risikozonen in bestehende Strategien und Instrumente der Raumordnung; Risikozonenplanung als Grundlage für Freihaltung und Steuerung von Flächen Art der Maßnahme Prozessbezogen, subjektbezogen, objektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Bezirke, Gemeinden, WLV Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung LR Mag. Johannes Tratter Vollzugsaufwand Rechtsverbindlichkeit von Nöten zur landesweiten und nationalen Durchsetzung der Maßnahme Implementationszeitraum Beginn der verstärkten Berücksichtigung von bestehenden Gefahrenzonenplänen und time-lag unmittelbar; rechtliche Verankerung sowie flächendeckende Multi-Risikodarstellung bedarf mehrerer Jahre Lebensdauer Langfristig, regelmäßige Überprüfung der Risikoszenarien notwendig Falls bereits laufend, Stand Start abgestimmter Fünfjahresprogramme von WLV und Forst und Wasserbau der Umsetzung 286 Gefahrenzonenplanungen der Flussbauverwaltung und WLV IREK – integrales Raumentwicklungskonzept für ausgewählte Lebensräume des Wipptals Kosten und Nutzen Nachhaltige Raumplanung unter voller Berücksichtigung flächenrelevanter Gefahren und Risiken ist als ein zentrales Element präventiven Risikomanagements zu verstehen. Speziell in Zeiten finanzieller Restriktionen der öffentlichen Hand ist die Raumplanung ein kosteneffizientes Mittel. Ihr gezielter Einsatz zur Flächenvorsorge kann kostenintensive Neubauten und Instandhaltungen technischer Schutzbauten vermindern. Zudem werden Standorte bei steigenden Gebäudewerten und oftmaliger Zunahme an Personen zusätzlich gesichert. Überschaubare und im Vergleich zu technischen Maßnahmen minimale Kosten fallen für die Erweiterung d er Gefahrenzonenpläne/Risikodarstellungen an. Mitnahmeeffekte Keine Reichweite der Maßnahme Lokal bis national Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen Synergien mit Sektor Naturgefahren, Zivil- & Katastrophenschutz (vor allem M-APZK.04), M-AP-WW.01, M-AP-WW.06, M-AP-BW.02, M-AP-BW.03 Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Keine für Darstellung der Ist-Situation; hoch für Risikoszenarien Mögl. Konfliktpotenzial Eventuell mit GrundstückseigentümerInnen, Tourismus Österreichische 3.7.3.2 Forcierung nachhaltiger Raumentwicklungsstrategien unter verstärkter Ein- Anpassungsstrategie beziehung der Gefahrenzonenplanung und Risikodarstellung 3.8.3.7 Einheitliche Methodik zur Durchführung von Risikoanalysen Tiroler Nachhaltigkeits-strategie 4.1 Aktive Gemeinden und Regionen 4.1.1 Herausforderungen: a.) Gelebte und richtig verstandene Subsidiarität 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 287 4.6.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Unterstützung und Förderung bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Ressourcen durch das Land Tirol Maßnahme Weitere Sicherung der Siedlungsräume und Infrastrukturen vor Naturgefahren durch alle Gebietskörperschaften; integriertes Zusammenwirken aller Beteiligten im Handlungskreis Prävention – Schutzeinrichtungen – Katastrophenmanagement – Katastrophenbewältigung; Bewusstmachen und Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen im Umgang mit dem vorhandenen Restrisiko. Maßnahme M-AP-RO.03 – Sensibilisierung von PlanerInnen und Gemeinden durch grenzüberschreitenden Informationstransfer Viele Städte und Gemeinden haben bereits Erfahrungen mit klim awandelangepassten Raumstrukturen und Gebäuden, sei es aufgrund ihrer natürlichen Lage und dem dadurch entstandenen Wissen oder aufgrund geplanter Maßnahmen. Als Ergänzung zur Maßnahme M-AP-RO.01 soll deshalb ein Austausch mit Städten in südlicheren Ländern – eventuell Partnerstädte beziehungsweise –gemeinden – neue Möglichkeiten aufzeigen, wie mit höheren Temperaturen umgegangen werden kann. Tirol kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Erkenntnisse können sowohl räumliche Ordnungsprinzipien (Dichte, Funktionsmischung, Leitbilder) und gebäudebauliche Maßnahmen sein, als auch Maßnahmen im Umgang mit Risiken (Risikokultur). Zentrales Element dieser Maßnahme ist die vermehrte Teilnahme des Landes an Projekten, welche im Rahmen der europäischen Regionalpolitik gefördert werden. Zudem ist ein verstärkter Wissenstransfer zwischen Forschung und den Abteilungen des Landes zu forcieren. Dies kann vor allem durch die bereits angeführte Teilnahme an gemeinsamen Forschungsprojekten geschehen. Handlungsfelder H-RO.02, H-RO.04, H-BW.03, H-VM.05, H-WIH.04 Ziel Ergänzende und alternative Erfahrungen der Raumplanung unter anderen klimatischen Bedingungen, vor allem höheren Temperaturen. Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Gemeinden, Forschung Öffentliche Finanzierung 100 %, eventuell geförderte Forschungsprojekte Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung LR Mag. Johannes Tratter 288 Vollzugsaufwand Finden von PartnerInnen, Workshops und Kommunikationsmöglichkeiten Implementationszeitraum und time-lag Unmittelbar umsetzbar Lebensdauer Eventuell dauerhafter Austausch in regelmäßigen Abständen Falls bereits laufend, Stand - der Umsetzung Kosten und Nutzen Nice-to-have: Die Kosten für die Gemeinden hängen davon ab, wie intensiv der Austausch stattfinden soll beziehungsweise wie stark die Maßnahme gefördert wird (z.B. Klima- und Energiefond). Als qualitativer Nutzen können mögliche Alternativen und Ergänzungen zur Maßnahme M-AP-RO.01 gesehen werden. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Lokal bis regional Wechselwirkung mit Starke Synergien mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen und Maßnahmen aus anderen Maßnahmen dem Bereich Klimaschutz, M-AP-WW.01, M-AP-BW.03 Regret/Low-regret/No-regret No-regret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial Nicht identifiziert Österreichische - Anpassungsstrategie Tiroler - Nachhaltigkeits-strategie 289 Maßnahme M-AP-RO.04 – Entwicklung und Bereitstellung eines Klimamoduls mit klimarelevanten Informationen Für die weiteren lokalen Entscheidungen sind gesammelte, einheitliche Informationen zu Klimawandelfolgen und Anpassung unentbehrlich. Dieses raumrelevante Wissen über Klimafolgen trägt zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der handelnden AkteurInnen bei, womit sich auch die Handlungskompetenz der RaumordnungsakteurInnen erhöht und das Risiko von Fehlanpassungen verringert wird. Das Tiroler Rauminformationssystem (TIRIS) ist eine Plattform um unkompliziert diese Datengrundlagen für die Öffentlichkeit, für die Landesverwaltung, Gemeinden und Ortsplaner bezüglich klimawandelrelevanter Veränderungen darzustellen. Hierzu ist eine Weiterentwicklung beziehungsweise Ergänzung um ein Modul Klimawandel notwendig. Diese Modul sollte folgende Elemente für unterschiedliche räumliche Ebenen enthalten: Klimatische Datengrundlagen inklusive Szenarien Übersetzung von Klimaszenarien in räumliche Auswirkungen (z.B. Veränderungen der Schneegrenze bei x Grad- Erwärmung) zur Klimafolgenabschätzung für unterschiedliche Sektoren Gefährdungs- und Verwundbarkeitsgebiete bezogen auf klimatische Veränderungen Best-practice Datenbank zur klimawandelangepassten Raumentwicklung Hitzeinselkarten Checkliste Klimawandelanpassung für PlanerInnen und Gemeinden; Broschüren/Anleitungen zur regionalen/lokalen Verwundbarkeitsanalyse bezüglich des Klimawandels Eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung und Nachfrage von Daten können die einzelnen Planungsverbände spielen (Multiplikatoren). Des Weiteren sind Raummonitoringsysteme (z.B. indikatorenbasiertes Bodenmonitoring) einzurichten beziehungsweise auszubauen, um konkrete Vor-Ort-Veränderungen in eine klimawandelangepasste Regionalentwicklung einzubinden. Aus diesem Grund sollte das im Rahmen der ÖREK-Partnerschaft als Flächenmonitoring konzipierte nationale Monitoring der Bodenbedeckung und Landnutzung (in hoher Auflösung) weiter forciert werden. Handlungsfelder Bezug zu fast allen Handlungsfeldern Ziel Generierung, Bereitstellung und Transfer von verbessertem Klimafolgenwissen, das für Entscheidungsprozesse unmittelbar nutzbar und hilfreich ist; Erhöhung der Handlungsbereitschaft und der Handlungskompetenz von RaumordnungsakteurInnen und betroffenen BürgerInnen im Umgang mit dem Klimawandel. Art der Maßnahme Subjektbezogen 290 Art der Maßnahme Landesstatistik und TIRIS, Raumordnung, Gemeinden, Interessenvertretungen, Forschungseinrichtungen (Monitoring von Raumparametern, Böden etc.), PlanerInnen, Energie Tirol Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung Abteilung Umweltschutz LR Mag. Johannes Tratter Vollzugsaufwand Forschungsförderung zu Datenbeschaffung, starker Austausch zwischen Universitäten und der Abteilung TIRIS, eventuell neue online Plattform, analoges Informationsmaterial für Gemeinden, PlanerInnen etc., Workshops zu Relevanz und Hindernissen der Informationsvermittlung Implementationszeitraum Unmittelbar umsetzbar und time-lag Lebensdauer Update in regelmäßigen Zeitabständen Falls bereits laufend, Stand Tirolweit werden bereits sehr viele Daten erhoben und können über Tiris-Maps der Umsetzung auch abgerufen werden. Im Rahmen des Projektes SOLAR TIROL werden Solarpotenziale und Bewölkungsdaten beschafft. ÖREK-Partnerschaft Flächenmonitoring Ab Ende 2014 steht ein, im Rahmen des Projektes 3P-Clim (Past, Present and Perspective Climate of Tirol, Südtirol-Alto Adige and Veneto) erstellter, Klimaatlas Tirol zur Verfügung. Das Projekt wird bereits von vier Abteilungen des Landes Tirol mitgetragen. Dieser Klimaatlas kann als Basis genutzt werden, um zielgruppenspezifisch aufbereitetes Klimafolgenwissen zu übermitteln. Kosten und Nutzen Need-to-have: Daten zur Entscheidungsfindung brauchen alle AkteurInnen. Die genauen Kosten sind zu diesem Zeitpunkt nicht quantifizierbar. Die notwendigen Technologien (auch Drohnenbefliegungen) sind in Tirol beziehungsweise Innsbruck vorhanden. Kosten entstehen abhängig von den benötigten Datenkategorien und der 291 notwendigen Genauigkeit. Das Einrichten einer benutzerfreundlichen Kommunikationsplattform ( bezüglich Daten, Karten, Verletzbarkeiten, Klimaszenarien) verursacht weitere Kosten. Der Nutzen für eine flexible Planung ist jedoch ungleich höher, wenn auch gesagt werden muss, dass es keine Planungssicherheit gibt. Mitnahmeeffekte Mittel. Auch privat(wirtschaftlich)e AkteurInnen erheben Daten, um gezielt planen zu können Reichweite der Maßnahme Lokal bis regional Wechselwirkung mit Grundsätzlich alle Maßnahmen, bei denen raumbezogene Daten relevant sind. anderen Maßnahmen Starke Synergien mit M-AP-WW.01, M-AP-TO.03, M-AP-ZK.04, M-AP-RO.02, MAP-ÖS.03, M-AP-AG.01, M-AP-AG.07, M-AP-FO.01, M-AP-G.01 Regret/Low-regret/No-re- No regret gret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische Anpassungsstrategie 3.12.4.1 Erarbeitung und Bereitstellung praxisrelevanter Daten- und Informationsgrundlagen, Bewusstseinsbildung sowie bessere Vernetzung der Akteurinnen und Akteure Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie - Maßnahme M-AP-RO.05 – Integration des Bereichs Klimawandel in Raumpläne und Instrumente zur Schaffung flexibler Raumstrukturen Raumwirksame Klimawandelfolgen erfordern einen Perspektivenwechsel beziehungsweise eine Perspektivenergänzung von Seiten der Planung. Waren bisher – wie z.B. in der Umweltverträglichkeitsprüfung – vor allem die Auswirkungen von Projekten oder Planinhalten auf die Umwelt von Interesse, so sind nun auch die klimawandelbedingten Veränderungen auf Vorhaben, Pläne und Maßnahmen zu berücksic htigen. Dieser Ansatz wird als Climate Proofing bezeichnet. Unter Climate Proofing sind 292 […] Methoden, Instrumente und Verfahren zu verstehen, die absichern, dass Pläne, Programme und Strategien sowie damit verbundene Investitionen gegenüber den aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels resilient und anpassungsfähig gemacht werden, und die zudem auch d arauf abzielen, dass die entsprechenden Pläne, Programme und Strategien dem Ziel des Klimaschutzes Rechnung tragen 128. Es geht also um die Frage, ob Regionalentwicklungsziele, Planungsinhalte etc. auch unter verschiedenen Klimaveränderungen noch durchführbar sind und trotz unvorhergesehener, plötzlicher Änderungen weiter existieren und funktionieren. Die Entwicklung der regionalen Klimaszenarien kann hier richtungsweisend sein. Um dies zu erreichen sind mehrere Schritte notwendig, die im Rahmen des internationalen Projekts CLISP 129, 130 empfohlen wurden: die bisherigen Instrumente, das TROG etc. auf ihre Eignung zur Klimawandelanpassung zu überprüfen (Climate Change Fitness Check) Integration der Klimawandelanpassung in die Strategische Umweltprüfung und Umweltv erträglichkeitsprüfung (Climate Proofing) Integration des Themas Klimawandel beziehungsweise Klimawandelanpassung in die Erstellung von örtlichen Raumentwicklungskonzepten und regionalen Planungsinstrumenten (Planungsverbände, In- tegration in SHARC) Sensibilisierung und Information der AkteurInnen Angewandte Forschung zu guten Beispielen (Indikatorenentwicklung zu gelungenem Climate Proofing und dessen Nutzen) Handlungsfelder Bezug zu fast allen Handlungsfeldern Ziel Sicherstellung der Anpassungsfähigkeit von Plänen, Programmen und Entwicklungskonzepten gegenüber aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels; systematische Berücksichtigung von möglichen Klimawandelfolgen in zukünftigen Raumentwicklungsstrategien, Raumplänen und Planungsprozessen. Art der Maßnahme Objektbezogen AkteurInnen Land Tirol (Sachgebiet Raumordnung), Gemeinden, PlanerInnen Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung Birkmann, J. und Fleischhauer, M. (2009): Anpassungsstrategien der Raumentwicklung an den Klimawandel: „Climate proofing“ – Konturen eines neuen Instruments. In: Raumforschung und Raumordnung, H. 2/2009: 114–127., S.118. 128 CLISP – Climate Change Adaptation by Spatial Planning in the Alpine Space (2011a): Transnational Strategy for Climate Proof Spatial Planning (TPS). Report for WP7 of the CLISP Project. www.clisp.eu 129 CLISP – Climate Change Adaptation by Spatial Planning in the Alpine Space (2011b): Pütz, M.; Kruse, S. und Butterling, M.: Bewertung der Klimawandel-Fitness der Raumplanung. Ein Leitfaden für PlanerInnen zur Bewertung der Klimawandelfitness. www.clisp.eu 130 293 Abteilung Umweltschutz LR Mag. Johannes Tratter Vollzugsaufwand Erstellung von Konzepten zur Einbindung des Themas Klimawandel in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und in die Strategische Umweltprüfung (SUP); Verstärkte Kommunikation zwischen den Ländern Implementationszeitraum Kurzfristige Inangriffnahme notwendig, um mittel- bis langfristige Umsetzung und time-lag zu gewährleisten Lebensdauer +/- dauerhaft Falls bereits laufend, Stand Erste Ansätze zu Leitfäden und Arbeitshilfen liegen aus Pilotprojekten vor. Zum der Umsetzung Beispiel umfassen die Ergebnisse des ETZ Alpenraum-Projekts CLISP unter anderem einen Leitfaden für PlanerInnen zur Bewertung der Klimawandelfitness von Planungsinstrumenten und -prozessen sowie eine diesbezügliche Checkliste (CLISP 2011b). Eine im Rahmen von CLISP erstellte Transnationale Strategie zur Berücksichtigung von Klimawandelanpassung in der Planung (CLISP 2011a) enthält eine Anleitung zur Umsetzung auf der regionalen Ebene. Überarbeitung der Hochwasseranschlaglinien und Ausweisung von Gefahrenzonen im Flussbau in den Talbereichen als Grundlage in Ausarbeitung Kosten und Nutzen Need-to-have: Notwendig zur Schaffung widerstandfähiger Raumstrukturen. Die Kosten für die Umsetzung in Plänen etc. können als gering eingestuft wurden. Für die Umsetzung konkreter Projekte können natürlich höhere Kosten entstehen. Langfristig jedoch profitieren auch diese davon. Als Anreiz kann eventuell eine Art Wirtschaftsförderbonus dienen, wie er bereits bei gendersensiblen Maßnahmen angewandt wird. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Keine direkten Synergien, jedoch indirekte Beeinflussung anderer Maßnahmen anderen Maßnahmen – positiv, wie negativ – möglich. Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Hoch 294 Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische Anpassungsstrategie 3.12.4.12 Climate Proofing von Raumplänen und Instrumenten Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie 295 2.9 Sekto r To ur is mus (TO) Her a us fo r derung en und Aus wir kung en Tourismus umfasst die Gesamtheit der Beziehungen und Erscheinungen, die sich aus der Ortsveränderung und dem Aufenthalt von Personen zu einem bestimmten Zweck ergeben, für die der Aufenthaltsort nicht ihr dauerhafter Wohn- und Arbeitsort ist. Der Tourismus ist – obwohl er ein Wirtschaftsbereich ist – als Querschnittsmaterie zu betrachten. Enge Verbindungen bestehen zu den Sektoren Agrar, Forstwirtschaft, Energie, Ökosysteme & Biodiversität, Naturgefahrenmanagement, Verkehrsinfrastruktur & Mobilität, Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft und Raumordnung. Obwohl der Anteil des Tourismus am globalen Treibhausgasausstoß nur ca. 5 % beträgt, wird er zunehmend als Mitverursacher des Klimawandels angesehen, eine Tendenz, die sich durch Reisetrends, z.B. dem zunehmenden Flugverkehr, noch verstärken wird. Aus diesem Grund erscheint es als notwendig, sich intensiv mit dem Thema Klimawandel auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen. Tourismusdestinationen im Gebirge sind in mehrfacher Weise von klimatischen Veränderu ngen betroffen. Zum einen liegen oftmals eine starke regional-ökonomische Abhängigkeit vom (Winter-)Tourismus und damit eine hohe Verwundbarkeit vor, zum anderen sind Großteile des Angebots stark von topographischen und klimatischen Bedingungen abhängig. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Klimawandel die Zukunft des alpinen Tourismus maßgeblich beeinflussen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zukunft des Tourismus von vielen Faktoren (nicht nur vom Klima) bestimmt wird. Hinzu kommt, dass diese Veränderungen nicht von heute auf morgen ablaufen werden. Je nach Region und touristischer Abhängigkeit/Ausrichtung werden diese Prozesse also ganz unterschiedliche Dynamiken aufweisen. Dabei ist festzuhalten, dass der Tourismus sowohl negativ als auch positiv vom Klimawandel betroffen sein kann. Dies hängt jedoch stark von den Aktivitäten der maßgeblichen AkteurInnen ab. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Anpassungsfähigkeit des Sektors zu erhöhen, um auf zukünftige Entwicklungen besser reagieren zu können. Hervorgehoben wird, dass grundsätzliche Ziele einer nachhaltigen Raumentwicklung (Verringerung der versiegelten Flächen, Eindämmung der Zersiedelung, Verringerung des Verkehrs, etc.) durch Maßnahmen im Bereich Klimawandelanpassung nicht in Frage gestellt werden beziehungsweise nicht zu diesen im Widerspruch stehen sollen. Als Orientierung dient der Raumordnungsplan Raumverträgliche Tourismusentwicklung, in dem das Thema Klimawandel explizit behandelt wird. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Tourismus sind in Abbildung 43 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. 296 Abbildung 43: Handlungsfeldmatrix des Sektors Tourismus. Handlungsbedarf GROSS H-TO.01 Sinkende Schneesicherheit131 H-TO.02 Steigender Energie- und Wasserbedarf 132 H-TO.03 Veränderung des Wasserdargebots133 H-TO.04 Verändertes Naturgefahrenpotenzial 134 H-TO.05 Veränderung Urlaubsverhalten135 131 Sinkende Schneesicherheit vor allem in niedrig gelegenen Wintersportgebieten 132 Steigender Energie- und Wasserbedarf für Beschneiung und touristische Betriebe 133 Veränderung des Wasserdargebots (Abnahme im Sommer, Zunahme im Winter) 134 Gefährdung durch verändertes Naturgefahrenpotenzial (Bergsport, exponierte Infrastruktur, Zufahrtswege) 135 Veränderung des Urlauberverhaltens (Zunahme Sommerfrischer, gegebenenfalls Abnahme Skitourismus) 297 Handlungsbedarf MITTEL H-TO.06 Steigende Wartungs- und Reparaturkosten 136 H-TO.07 Verlagerung Skitourismus in Gletschergebiete Handlungsbedarf KLEIN H-TO.08 Veränderung des Naturraumes137 H-TO.09 Begünstigung des Alpenraumes138 H-TO.10 Terminverschiebungen 139 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Die zentrale Koordinationsstelle im Bereich Tourismus auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ). Darüber hinaus sind im Tourismus die Zuständigkeiten und AkteurInnen vielfältig, welche von der genannten zentralen Ebene über die Länderebene bis zu den Einzelbetrieben reichen. Die Bundesländer sind zuständig für den Erlass von Tourismusgesetzen und zur Regelung des Veranstaltungswesens 140. Das Land Tirol ist unter anderem für Rechtsangelegenheiten, die Beratung und Aufsicht der Tourismusverbände oder Destinationsentwicklung zuständig. Global o Davos declaration: climate change and tourism responding to global challenges 141 o Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus 142 Europa Österreich o Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel o Klimawandel und Tourismus in Österreich 2030143 o Neue Wege im Tourismus – die Österreichische Tourismusstrategie 144 o Raumordnungsplan Raumverträgliche Tourismusentwicklung o Der Tiroler Weg - Strategie für den Tiroler Tourismus 2008-2012 Tirol M a ßna hmen Die hier vorgestellten Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Thema Klimawandel aktiv in die Handlungen der AkteurInnen im Tourismusbereich zu integrieren. 136 Steigende Wartungs- und Reparaturkosten vor allem im Hochgebirge (auftauender Permafrost) 137 Veränderung des Naturraums z.B. Ansteigen der Baumgrenze, Änderung der Artenvielfalt, Rückzug der Gletscher 138 Relative Begünstigung des Alpenraumes gegenüber dem Mittelmeerraum 139 Terminverschiebungen (kurzfristige & wetterbedingte Kurzurlaube) 140 http://www.bmwfj.gv.at/TOURISMUS/TOURISMUSINOESTERREICH/Seiten/default.aspx 141 http://sdt.unwto.org/sites/all/files/docpdf/davosdeclaration.pdf 142 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0621:FIN:DE:PDF 143 http://oegaf.wu-wien.ac.at/scripts/studienkarte.php?Stu2Element=101829&L=0 144 http://www.bmwfj.gv.at/Tourismus/Documents/Strategie_Neue%20Wege%20im%20Tourismus.pdf 298 Maßnahme M-AP-TO.01 – Erstellung einer Tiroler Klimastrategie für den Tourismus Die Klimaänderungen gehören zu den großen Herausforderungen für den Tourismus. Um dieser Herausforderung begegnen zu können, müssen bereits jetzt Weichen gestellt werden, um frühzeitig Chancen zu nutzen und möglichen Auswirkungen für den auf den Winter ausgelegten Tourismus in Tirol begegnen zu können. Anhand des Vorbilds aus der Schweiz (Müller und Weber 2008) soll eine Klimastrategie für den Tiroler Tourismus erarbeitet werden. Diese Strategie sollte folgende Teilbereiche enthalten: Erarbeitung von Grundlagen (Analyse der Ausgangslage und naturräumliche Konsequenzen auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen) Sozio-ökonomische Rahmenbedingungen (Wertewandel, Reiseverhalten) Chancen und Risiken Committment für den Tiroler Tourismus Vermindungsstrategien (betrifft den Themenbereich Klimaschutz) Anpassungsstrategien Aktionsplan Die Strategie soll sich an der Kimastrategie Tirol sowie an der Nachhaltigkeitsstrategie orientieren und in enger Zusammenarbeit mit den lokalen TourismusakteuerInnen entwickelt werden. Handlungsfelder H-TO.01 bis H-TO.10 Ziel Aktive Herangehensweise an touristischen Strukturwandel, Verletzbarkeiten frühzeitig erkennen und aktiv entgegenzusteuern, um Chancen frühzeitig zu erkennen und Risiken zu vermindern. Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Tirol Werbung, Tourismusverbände, Destinationen, Wirtschaftskammer, Universität Innsbruck, MCI, alpS GmbH Öffentliche Finanzierung Die Finanzierung sollte von VertreterInnen des Tourismus getragen werden Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Tourismus LH Günther Platter Vollzugsaufwand Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen, Workshops, Dialoge Implementationszeitraum Unmittelbare Umsetzung, um für die Zukunft gerüstet zu sein und time-lag 299 Lebensdauer Eventuell Adaption bei neueren Entwicklungen Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung Gute Beispiele aus der Schweiz: 2030: Der Schweizer Tourismus im Klimawandel (Müller und Weber 2008) Herausforderung Klimawandel – Chancen und Risiken für den Tourismus in Graubünden (Abegg et al. 2013) Kosten und Nutzen Need-to-have: Um die Maßnahmen der Klimastrategie Tirol für den Tourismus adaptieren zu können ist es notwendig die in der Klimastrategie Tirol beschriebenen Maßnahmen (sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung) den Anforderungen des Tourismus entsprechend zu verfeinern und die Auswirkungen des Klimawandels und die damit verbundenen Chancen und Risiken darzustellen. Kosten ergeben sich aus dem Grad der Partizipation und der wissenschaftlichen Tiefe der Studie. Der Nutzen ist ungleich höher, wenn starke klimatische Veränderungen eintreten. Mitnahmeeffekte Mittel, je nach Betroffenheit (und lokalen AkteurInnen) unterschiedlich Reichweite der Maßnahme Regional Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen M-AP-TO.02 bis M-AP-TO.06 Regret/Low-regret/No-re- No regret gret Szenarienabhängigkeit Groß, je höher die Temperaturen, desto mehr Gebiete sind davon betroffen Mögl. Konfliktpotenzial Festhalten am Skitourismus bei den SeilbahnbetreiberInnen aufgrund regionalwirtschaftlicher Abhängigkeit Österreichische 3.4.4.1 Berücksichtigung von Klimawandel in den Tourismusstrategien Anpassungsstrategie Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie 300 Maßnahme M-AP-TO.02 – Erstellung von Strategien für die mittelfristige Entwicklung der Destinationen Der Klimawandel wird den Tiroler Tourismus vor große Herausforderungen stellen. Damit sind sowohl Chancen als auch Risiken verknüpft. Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollten mittelfristige Entwicklungsstrategien auf Destinationsebene erstellt werden. Dazu sind mehrere Schritte notwendig: In längeren Zeiträumen denken und den Klimawandel (stärker als bisher) berücksichtigen Chancen und Risiken identifizieren – dabei ist der Heterogenität des Tourismus (lokale/regionale Unterschiede) und dem Faktor Zeit Rechnung zu tragen Anpassungsmaßnahmen ausarbeiten und Handlungsempfehlungen aussprechen Frühzeitiges Einbinden regionaler AkteurInnen Handlungsfelder H-TO.01, langfristig H-TO.06, H-RO.06 Ziel Aktive Herangehensweise an den touristischen Strukturwandel Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Land, Tourismusverbände, Destinationen, Wirtschaftskammer, begleitende Forschungseinrichtungen Öffentliche Finanzierung Land Tirol, AkteurInnen des Tourismus Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Tourismus LH Günther Platter Vollzugsaufwand Forschungsförderung, Workshops, Dialoge Implementationszeitraum und time-lag Unmittelbare Umsetzung, um später gerüstet zu sein Lebensdauer Eventuell Adaption bei neueren Entwicklungen Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung Gute Beispiele z.B. aus Bayern in Abegg et al. (2007) Kosten und Nutzen 301 Need-to-have: Da die Herausforderungen unbestritten sind. Kosten und Nutzen ergeben sich aus dem Grad der Partizipation und der Anzahl der Destinationen, die bereit sind, die Maßnahmen/Handlungsempfehlungen anzunehmen. Der Nutzen ist ungleich höher, wenn starke klimatische Veränderungen eintreten. Mitnahmeeffekte Mittel, je nach Betroffenheit (und lokalen AkteurInnen) unterschiedlich Reichweite der Maßnahme Lokal bis regional Wechselwirkung mit Letztendlich ist dies eine gesamtwirtschaftliche Maßnahme. Daher sind auch anderen Maßnahmen starke Synergien mit M-AP-WIH.01 bis M-AP-WIH.03 möglich; darüber hinaus mit M-AP-TO.02, M-AP-RO.03 bis M-AP-RO.05 Regret/Low-regret/No-re- No regret gret Szenarienabhängigkeit Groß, je höher die Temperaturen, desto mehr Gebiete sind davon betroffen Mögl. Konfliktpotenzial Festhalten am Skitourismus bei den SeilbahnbetreiberInnen aufgrund regionalwirtschaftlicher Abhängigkeit Österreichische Anpassungsstrategie - Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie Maßnahme M-AP-TO.03 – Erhebung, Bereitstellung und Kommunikation von Daten als Entscheidungsgrundlage Für TourismusakteurInnen erscheint es wichtig sich mit dem Thema Klimawandelanpassung konkret auseinander zu setzen. Gleichzeitig werden noch zu wenig erforschte Möglichkeiten als Maßnahmen kommuniziert. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass spezifische Daten erhoben, in entsprechender Weise aufbereitet und den VorOrt-AkteurInnen zur Verfügung gestellt werden. Eine wichtige Rolle spielen hier auch ein vermehrter Informationsaustausch zwischen den Abteilungen der Tiroler Landesregierung (z.B. Tourismus, TIRIS, Raumordnung) der Wissenschaft und den Tourismusverbänden (Wissenstransfer). Neben regionalen Klimaszenarien und Verwundbarkeitsanalysen sind mögliche weitere Themen: 302 die Erforschung des Zusammenhangs zwischen Klimawandel und Nachfrageregionen, um eine Fehlanpas- sung zu vermeiden und den Sommertourismus als wirkliche Alternative zu nutzen; die Kommunikation der Auswirkungen der klimatisch bedingten Veränderungen (Auftauen des Permafrosts, Hangrutschungen, Felsstürze etc.) auf die Sicherheit der Gäste im Sommertourismus (Bergsport) und der benötigten Infrastruktur (Zufahrtswege) die Rolle von Beschneiungsmaßnahmen bei den Gästen (Reichen beschneite Pisten aus?). Wichtige Zusatzpunkte: Nutzung von unterschiedlichen Medien (z.B. Newsletter oder Online-Datenbanken) für eine aktive Informa- tionspolitik Einbindung von ExpertInnen, um die Informationen für regionale EntscheidungsträgerInnen nutzbar machen zu können Zielgruppenspezifische Aufbereitung der Daten zur verbesserten Kommunikation Einrichtung von Förderprogrammen für relevante Forschungsfragen, die gezielt auf die Bedürfnisse der regionalen EntscheidungsträgerInnen abzielen Einbindung des Themas in den Leitfaden zur Destinationsentwicklung (Tirol Werbung 2005) Handlungsfelder H-TO.04, H-TO.05, H-TO.09 Ziel Verbesserte Datengrundlage für die Entscheidungsfindung Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Land, Forschungseinrichtungen, TIRIS Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Tourismus LH Günther Platter Vollzugsaufwand Forschungsförderung zu Datenbeschaffung, starker Austausch zwischen Universitäten und Abteilung TIRIS, Übersetzung von Daten in konkrete Argumente, eventuell neue online Plattform, analoges Informationsmaterial für Gemeinden, PlanerInnen etc., Workshops zu Relevanz und Hindernissen der Informationsvermittlung Implementationszeitraum und time-lag Unmittelbare Umsetzung 303 Lebensdauer Periodische Anpassung der Information Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung Tirolweit werden bereits sehr viele Daten erhoben und können über Tiris-Maps auch abgerufen werden. Inwieweit Klimawandeldaten vorhanden sind, ist nicht bekannt. Kosten und Nutzen Need-to-have: Die notwendigen Technologien sind in Tirol vorhanden. Kosten entstehen abhängig von den benötigten Datenkategorien und der notwendigen Genauigkeit. Das Einrichten einer benutzerfreundlichen Kommunikationsplattform (bezüglich Daten, Karten, Verletzbarkeiten, Klimaszenarien) verursacht weitere Kosten; viele Daten müssen periodisch erhoben werden (Forschungszusammenarbeit). Das ist für eine genaue Ausrichtung des zukünftigen Tourismus unabdingbar. Mitnahmeeffekte Mittel. Auch privat(wirtschaftlich)e AkteurInnen können Daten erheben, um gezielt planen zu können Reichweite der Maßnahme Lokal bis tirolweit Wechselwirkung mit Starke Synergien mit M-AP-RO.04., M-AP-ZK.04., M-AP-ÖS.01 sowie M-AP-WW anderen Maßnahmen (alle) insbesondere M-AP-WW.01 Regret/Low-regret/No-re- No regret gret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial Keines Österreichische 3.4.4.3 Ausarbeitung, Bereitstellung und Verbesserung regionaler Daten als Ent- Anpassungsstrategie scheidungsgrundlage für Anpassungsmaßnahmen Tiroler Zugleich besteht aber auch die Chance, dass Forschung und Entwicklung Ansätze Nachhaltigkeitsstrategie für die Lösung dieser existenziellen Herausforderungen liefern. Die Voraussetzung ist, dass wir die Wichtigkeit dieser Themen erkennen und ihnen Priorität geben. S.47 304 Maßnahme M-AP-TO.04 – Energieraumplanung von Destinationen Energiesparmaßnahmen und der Einsatz erneuerbarer, alternativer Energieträger werden derzeit hauptsächlich von Einzelbetrieben (vor allem Hotels) durchgeführt. Diese Maßnahme soll auf die Ebene der Destinationen beziehungsweise Tourismusverbände gehoben werden. Analog zur Energieraumplanung von Gemeinden und Regionen, die sich gegenwärtig in Entwicklung befindet (SHARC-Tool) und in Pilotregionen getestet wird, kann so eine längerfristige Strategie entwickelt werden. Diese Maßnahme schafft keine Effizienzsteigerung für Aufstiegshilfen oder ähnliches. Sie bringt jedoch durch die langfristige Kostensenkung eine Erleichterung der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen. Wichtig ist hier vor allem der Austausch mit der Abteilung Raumordnung. Handlungsfelder H-TO.02, H-E.01, H-E.02, H-E.03, H-RO.05 Ziel Sicherung der regionalen Energieversorgung durch Energiesparmaßnahmen und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energieträger Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Abteilung Raumplanung, Abteilung Tourismus, Gemeinden, Tourismusverbände Öffentliche Finanzierung Konkrete Aussagen zur Finanzierung sind derzeit nicht möglich. Denkbar ist eine geteilte Finanzierung durch Destinationen und Land Tirol. Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung Abteilung Tourismus LH Günther Platter Vollzugsaufwand Erfassung und Aufbereitung von Daten, Erstellung von Entwicklungsszenarien, Maßnahmen zur Energieeffizienz beziehungsweise -substitution Implementationszeitraum Unmittelbare Umsetzung möglich und time-lag Lebensdauer Strategieabhängig 305 Falls bereits laufend, Stand Auf betrieblicher Ebene bereits verbreitet, SHARC-Tool wird in der Region der Umsetzung Achensee getestet, eventuell ist eine Abwandlung für Tourismusdestinationen sinnvoll Kosten und Nutzen Need-to-have: Kosten noch nicht abschätzbar, jedoch vermutlich gering im Vergleich zur Untätigkeit. Energieentwicklung spart langfristig Kosten für Gebietskörperschaften (höhere Anpassungskapazität) Mitnahmeeffekte Mittel: auf betrieblicher Ebene hoch, räumlich geringer Reichweite der Maßnahme Tirolweit auf Destinationsebene Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen Starke Synergien mit Klimaschutzbereich, mit M-AP-WIH.02, M-AP-E.01, M-APRO.04, M-AP-BW.01, M-AP-BW.03 Regret/Low-regret/No-re- No regret: Die Senkung von Energiekosten ist grundsätzlich wichtig. gret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial Keines Österreichische Anpassungsstrategie - Tiroler Unter 4.6.2 Fortschritte bei Energieeffizienz und Einsatz von erneuerbaren Ener- Nachhaltigkeitsstrategie gieträgern in allen Sektoren Maßnahme M-AP-TO.05 – Förderung neuer Geschäftsmodelle und des Ganzjahrestourismus Viele Destinationen in Tirol sind stark vom Wintertourismus abhängig, da sie ihre Aktivitäten auf diese Saison konzentrieren. Dies macht sie verwundbar gegenüber ungünstigen Witterungsverhältnissen und einem Klimawandel, welcher durch höhere Temperaturen und mehr flüssigen Niederschlag gekennzeichnet sein wird. Besonders niedrig gelegene Gebiete sind hiervon betroffen. 306 Um diese Abhängigkeit zu verringern, ist eine langfristige Orientierung an schnee- und skisportunabhängigen Angeboten notwendig. Diese sollten als Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot gesehen werden. Aktivitäten in diese Richtung sind nicht nur aus Sicht des Klimawandels interessant, sondern auch aus wirtschaftlichen, wie etwa die Auslastung von Infrastrukturen oder die Schaffung von Ganzjahresarbeitsplätzen. Zu beachten ist, dass die Orte des Wintertourismus nicht unbedingt die Orte des Ganzjahrestourismus sein müssen. Dies ist vor allem längerfristig betrachtet relevant, da bei einer stärkeren Erwärmung negative Auswirkungen auf die Skigebiete ergeben. Das kann auch eine Verschiebung der Tourismusströme bedeuten. Aktivitäten hierzu: Diversifizierung der Wintereinnahmen durch alternative Angebote zum Skifahren und klima- und witte- rungsunabhängige Angebote Verstärktes Engagement im Ganzjahrestourismus, o Positionierung des Sommertourismus (und des Tourismus der Zwischensaisonen) auf Augenhöhe mit dem Wintertourismus o Finanzielle Unterstützung von Diversifizierungsprojekten durch Förderverträge und/oder Förderbonus für Projekte, welche die Schneeabhängigkeit reduzieren (eventuell in Zusammenarbeit mit Abteilung Wirtschaftsförderung des Amts der Tiroler Landesregieung) Anpassung der Betriebspraktiken durch Veränderungen der Saisongestaltung, der Öffnung- und Schließungszeiten. Dadurch ergibt sich eine Senkung der Kosten, des Energie- und Wasserverbrauchs. Handlungsfelder H-TO.01, H-TO.02, H-TO.03, H-TO.05, H-TO.06, H-TO.08, H-E.01, H-E.05, Ziel Sicherung der touristischen Einnahmen durch diversifiziertes Angebot, Verringerung der Winterabhängigkeit Art der Maßnahme Objektbezogen, subjektbezogen AkteurInnen Land, Gemeinden, Tourismusverbände, Seilbahnbetreiber, Tirol Werbung, Wirtschaftskammer Öffentliche Finanzierung Keine konkreten Aussagen möglich Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Tourismus LH Günther Platter Vollzugsaufwand Schaffung von Förderverträgen, Marketing und Bewusstseinsbildung, verstärkte Zusammenarbeit der TourismusakteurInnen 307 Implementationszeitraum Finanzielle Mittel zur Strategieentwicklung– kurz bis mittelfristig; wie und in wel- und time-lag chem Zeitraum die Maßnahmen in den Destinationen umgesetzt werden, ist nicht abschätzbar, wird jedoch mit stärkerem Klimawandel kürzer. Lebensdauer Nicht abschätzbar, von Szenarien und vom Willen der AkteurInnen abhängig Falls bereits laufend, Stand Grundsätzlich sind viele Destinationen sehr bemüht sich in Richtung Ganzjahres- der Umsetzung tourismus zu entwickeln, meist aus wirtschaftlichen Gründen. Auch die Tirol Werbung versucht seit längerem den Ganzjahrestourismus voran zu treiben. Kosten und Nutzen Need-to- have: Die abnehmende Schneesicherheit zwingt dazu, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Die Zusammenarbeit der Abteilungen Wirtschaftsförderung und Tourismus ist hier zentral. Kosten sind zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzbar. Mitnahmeeffekte Mittel, es gibt bereits einige Orte, die sich damit auseinander setzen, große Skigebiete werden sich aller Voraussicht nach damit weniger besc häftigen Reichweite der Maßnahme Landesweit Wechselwirkung mit Starke Synergien mit M-AP-ÖS.08., M-AP-WIH.01, M-AP-WIH.03, positive Ef- anderen Maßnahmen fekte aus M-AP-ÖS.02 möglich, eventuell M-AP-AG.04 Regret/Low-regret/No-re- no-regret - die Bemühungen Richtung Ganzjahrestourismus sind generell posi- gret tiv, so keine negativen Eingriffe in Ökosysteme gegeben sind Szenarienabhängigkeit Gering bis mittel, da generell potitiv zu sehen Mögl. Konfliktpotenzial Mit verschiedenen TourismusakteurInnen bezüglich Kosten, etc. Österreichische 3.4.4.1 Berücksichtigung von Klimawandel in den Tourismusstrategien Anpassungsstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.2.2 Schaffung einer ausgewogene Beschäftigungsstruktur 308 Maßnahme M-AP-TO.06 – Verstärkte Kommunikation und Kooperation der Landesabteilungen, Ausbau von Netzwerken sowie Bewusstseinsbildung der Bevölkerung Der Tourismus ist eine Querschnittsmaterie, dessen Veränderungen sowohl Bereiche der Gesellschaft als auch der Umwelt betreffen. Darüber hinaus ist Tourismus auch von Veränderungen in vielen anderen Sektoren betroffen. Um der Verantwortung einer Querschnittsmaterie gerecht zu werden und Möglichkeiten und Potenziale im Kontext der Klimawandelanpassung auszuschöpfen, ist eine verstärkte Kommunikation und Vernetzung der jeweils thematisch relevanten Abteilungen des Amt der Tiroler Landesregierung sowie von AkteurInnen außerhalb der Verwaltung notwendig. Eine gemeinsame Plattform zum Austausch ist hierfür zentral. Bewusstseinsbildung ist ein ausschlaggebender Faktor. Sie soll neue Risiken für die TouristInnen und deren ausgeübten Tätigkeiten (z.B. auftauender Permafrost als Gefahr für hochalpines Klettern) sichtbar machen und für diese sensibilisieren. Handlungsfelder H-TO.01 bis H-TO.02 Ziel Verbesserte Zusammenarbeit klimawandelrelevanter Abteilungen mit der Abteilung Tourismus, stärkerer Austausch bezüglich Projekten, Strategien etc. um Konflikte zu minimieren; Sensibilisierung der zentralen AkteurInnen und der Bevölkerung, um Freizeitgefahren, welche durch den Klimawandel entstehen beziehungweise verstärkt werden zu erkennen und zu minimieren; darüber hinaus sollen Chancen des Klimawandels erkannt werden. Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Abteilungen des Amts der Tiroler Landesregierung, Tirol Werbung, Gemeinden, Bevölkerung Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Tourismus Abteilung Umweltschutz LH Günther Platter Vollzugsaufwand Schaffung einer internen Plattform, externe Kommunikationsstrategie Implementationszeitraum Unmittelbar umsetzbar und time-lag 309 Lebensdauer Dauerhaft bei regelmäßigen Treffen Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung Bezüglich Klimawandelanpassung nicht bekannt. Kosten und Nutzen Need-to-have: Probleme des Klimawandels durchdringen Räume, Abteilungen und Einzelaufgaben. Durch verstärkte Zusammenarbeit kann besser auf die verschiedenen Themen, Konflikte und Chancen eingegangen werden. Es können auch gemeinsame Projekte entstehen (z.B. Fahrradtourismus mit dem Sachgebiet Verkehrsplanung). Bewusstseinsbildung ist ein essentieller Bereich in allen Sektoren. Eine aktive, differenzierte Herangehensweise – also nicht nur die Betonung negativer Aspekte – durch die tourismusrelevanten AkteurInnen kann auch positive Effekte auf den Tourismus haben (z.B. Touren unter dem Motto Dem Klimawandel auf der Spur). Die Kosten hängen davon ab, in welcher Größenordnung diese durchgeführt werden. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Landesweit Wechselwirkung mit Synergien mit Sektoren ZK, BW, WIH, darüber hinaus M-AP-RO.03 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Keine Mögl. Konfliktpotenzial Keines Österreichische - Anpassungsstrategie Tiroler 4.6.2 Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz und Ausbau von Netzwerken Nachhaltigkeitsstrategie 310 2.10 Sekto r Ver kehr s infr a s tr uktur & M o b ilitä t (VM ) Her a us fo r derung en und Aus wir kung en Zur Verkehrsinfrastruktur eines Gebietes zählen alle Verkehrswege, ihre räumliche Ausdehnung, Vernetzung und die dazugehörigen baulichen und technischen Einrichtungen 145. Aufgrund der gut ausgebauten, weitläufigen Anlagen der Verkehrsinfrastruktur besteht eine hohe Verletzbarkeit gegenüber Naturgefahren, die im Kontext des Klimawandels zunehmen kann. Beeinträchtigungen können hohe Folgekosten verursachen, da Zeitverluste meist unmittelbar den Sektor Wirtschaft, Industrie & Handel betreffen. Im Falle von Extremereignissen kann eine Beeinträchtigung der Versorgungs- und Rettungswege den Schaden erhöhen. Darüber hinaus sind Reparaturen kostenintensiv und müssen zudem unter hohem Zeitdruck durchgeführt werden. Eine vorausschauende, zukunftsgerichtete Planung ist daher von großer Bedeutung. Abbildung 44: Handlungsfeldmatrix des Sektors Verkehrsinfrastruktur & Mobilität. 145 CIPRA 2010 311 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Verkehrsinfrastruktur & Mobilität sind in Abbildung 44 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen . Handlungsbedarf GROSS H-VM.01 Verändertes Naturgefahrenpotenzial146 Handlungsbedarf MITTEL H-VM.02 Betriebswirtschaftliche Auswirkungen 147 Handlungsbedarf KLEIN H-VM.03 Verschiebungen von Touristenströmen 148 H-VM.04 Veränderte Luftschadstoffkonzentrationen 149 H-VM.05 Höhere Materialbeanspruchung150 H-VM.06 Erhöhte Ausfallgefahr151 Kein Handlungsbedarf H-VM.07 Heizen und Kühlen im ÖPNV152 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Die Instandhaltung der öffentlichen Straßen wird in Aufgabenteilung von ASFINAG, Landesstraßenerhaltung, Gemeinden und privaten AuftragnehmerInnen durchgeführt und ist rechtlich klar geregelt. Gleiches gilt für das Schienenverkehrsnetz, welches durch die ÖBB gewartet wird. Darüber hinaus besteht für viele Verkehrsanlagen im alpinen Raum eine Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Privatpersonen, die rechtlich nicht immer klar geregelt ist, insbesondere im Großschadensfall. Europa o Adapting infrastructure to climate change 153 o Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoff 154 o Connecting Europe Facility 155 Österreich o Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 156 o Gesamtverkehrsplan Österreich 157 146 Gefährdung durch verändertes Naturgefahrenpotenzial (Überschwemmungen, Rutschungen, Steinschlag, Stürme) 147 Beschädigungen, erhöhte Investitionen, witterungsbedingte Störungen 148 Räumliche und zeitliche Verschiebungen von Touristenströmen 149 durch veränderte Wetterlagen 150 Höhere Material- und Strukturbeanspruchung (Verformung von Schienen und Straßenbelag) 151 z.B. Signalanlagen durch Hitze 152 Veränderte Ansprüche an Heiz- und Kühlsysteme in öffentlichen Verkehrsmitteln 153 http://ec.europa.eu/clima/policies/adaptation/what/docs/swd_2013_137_en.pdf 154 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0018:FIN:DE:PDF 155 http://ec.europa.eu/bepa/pdf/cef_brochure.pdf 156 http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/ausbauplan/downloads/strategie _ausbau_2013.pdf 157 http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gvp/downloads/gvp_gesamt.pdf 312 Alpenraum: Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention 158; Report on the State of the Alps; Transport o and Mobility 159 Tirol o Zukunftsraum Tirol o Raumordnungsplan Raumverträgliche Tourismusentwicklung o Tiroler Mobilitätsprogramm M a ßna hmen Mit höheren Intensitäten von Starkniederschlägen, Massenbewegungen oder Hitzewellen ist zu rechnen. Entsprechend muss beim Entwurf von Schutzmaßnahmen einerseits mit gestiegener Ereignisintensität gerechnet werden, andererseits muss die Handlungsfähigkeit im Schadensfall erhöht werden. Für den Bereich Mobilität ist anzumerken, dass er vor allem im Bereich Klimaschutz von großer Bedeutung ist. Maßnahme M-AP-VM.01 – Anpassung und Reduktion des Verkehrsaufwandes Veränderte klimatische Bedingungen, welche unter anderem eine Zunahme an Hitzetagen und Starkregenereignisse bedingen können, erfordern sowohl Maßnahmen zur Schaffung klimaresistenter Verkehrsinfrastrukturen als auch Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bildung von Akzeptanz für klimagerechte Mobilität innerhalb der Bevölkerung. Folgende Teilmaßnahmen sollen zur Erreichung von Anpassung und Reduktion des Verkehrsaufwandes umgesetzt werden: Infrastrukturelle Teilmaßnahmen o Errichtung von multimodalen Verkehrsknotenpunkten zur stärkeren Vernetzung von Verkehrsträgern o Ausbau von Geh- und Radweginfrastrukturen (in Kombination mit schattenspendenden beziehungsweise vor Starkregenereignissen schützenden Elementen) o Förderung von Pilotprojekten zu klimawandelangepasster Verkehrsinfrastruktur (Orientierung an internationalen Innovationsführern wie Stockholm, Freiburg oder Bern) o Förderung lokaler Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zur Forcierung klimaverträglicher Verkehrsmittel Teilmaßnahmen zur Bewusstseinsbildung beziehungsweise Bildung o Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit zum Umgang mit Mobilität im Zusammenhang mit Extremwetteo rereignissen Integration von Anpassungsaspekten im Bereich Verkehrsinfrastruktur & Mobilität in die Ausbil- o dung von ExpertInnen und Stakeholdern (Universitäten, Fachhochschulen, Behörden, etc.) Verstärkte Nutzung von technischen Möglichkeiten (z.B. Einrichtung von Telearbeitsplätzen, Abhaltung von Videokonferenzen) Förderung fiskalischer Randbedingungen wie o Förderung von Mobilitätsangeboten (z.B. Mobilitätsmanagement von Betrieben und öffentlicher Verwaltung) o Schrittweise Realisierung der Kostenwahrheit im Verkehr (Kilometergeld, Alpentransitbörse, Abschreibung, Stellplatzkosten, etc.) 158 http://www.alpconv.org/de/convention/framework/Documents/protokoll_d_verkehr.pdf 159 www.alpconv.org/en/AlpineKnowledge/RSA/transportandmobility/Documents/RSA_eng_20071128_low.pdf 313 o Schrittweise Realisierung des Verursacherprinzips bei der Kostenberechnung von Neuerschließun- gen (Verkehrserzeugerabgabe) Forcierung sektorübergreifender Zusammenarbeit zur Reduktion des Verkehrsaufkommens ( z.B. Bau-, Raumordnung) Zu betonen ist, dass die Maßnahme Anpassung und Reduktion des Verkehrsaufwandes nicht nur die Anpassung an den Klimawandel im Verkehrssektor vorantreibt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Handlungsfelder H-VM.01 bis H.VM.07, H-TO.05, H-ÖS.01, H-ZK.03 Ziel Förderung bestimmter Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel durch Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit und Pilotprojekte Art der Maßnahme Subjektbezogen, teilweise prozessbezogen AkteurInnen Öffentlich: BMFIT, Land Tirol, Kommunen Private: Verkehrsinfrastrukturbetreiber, PlanerInnen, Bauträger, Betriebe, ASFINAG Öffentliche Finanzierung Bis zu 100 % (inklusive EU Mittel wie z.B. LEADER, INERREG) Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Verkehrsplanung Abteilung Umweltschutz LHStv. Mag. Ingrid Felipe Vollzugsaufwand Mittel, Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit, Kosten der Umsetzung primär für Infrastrukturbetreiber, gegebenenfalls Entlastung durch Subventionssystem Implementationszeitraum Öffentlichkeitsarbeit kann kurzfristig starten, Infrastrukturmaßnahmen für opti- und time-lag mierten Modal Split-Anteil mittelfristig, Akzeptanz durch Bevölkerung mittelfristig Lebensdauer Langfristig (Verhalten passt sich an Infrastrukturen an) Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung Politische Diskussionen zu den meisten Punkten laufen bereits (Mobilitätsmanagement, Modal Split, Realisierung Kostenwahrheit beziehungsweise Verursacherprinzip) und sollten mit mehr Nachdruck geführt beziehungsweise wieder aufgegriffen werden. 314 Kosten und Nutzen Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit, Kosten der Umsetzung primär für Infrastrukturbetreiber, gegebenenfalls Entlastung durch Subventionssystem. Der Nutzen des Maßnahmenbündels ist gesamtgesellschaftlich als hoch einzustufen (Verkehrssicherheit, Unfallstatistik, Luftqualität, Versorgung mit ÖPNV-Angeboten). Kosten sind unterschiedlich hoch. Beispielsweise gering für Öffentlichkeitsarbeit, eher hoch für Planung und Umsetzung von klimawandelangepasster Infrastruktur (Rad- und Fußwegenetz), ÖPNV-Erschließung. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Regional Wechselwirkung mit M-AP-ÖS, M-AS-FO.05, M-AP-RO (alle) anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- Low-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering, da überwiegend Klimaschutzziele erreicht werden Mögl. Konfliktpotenzial Beim Ausbau von Infrastruktur mit dem Naturschutz. Aufgrund der Kosten für die Anpassungsmaßnahmen und durch zusätzliche Personalressourcen Konfliktpotenzial mit privaten AkteurInnenn. Österreichische Anpassungsstrategie 3.11.4.2 Sicherung eines funktionsfähigen Verkehrssystems 3.11.4.9 Pilotprojekte zu klimawandelangepassten Verkehrsinfrastrukturen 3.11.4.10 Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit 3.11.4.11 Aus- und Weiterbildung zum Thema Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich Verkehrsinfrastruktur Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme 315 Maßnahme M-AP-VM.02 – Optimierung von Einsatzabläufen Häufigere Verzögerungen im Verkehr verursachen nicht nur Kosten im Straßen- und Eisenbahnbereich, sondern erstrecken sich auf die gesamte Wirtschaft160. Die rechtzeitige Vorhersage und rasche Einsatzmöglichkeit im Störfall sind daher no-regret Maßnahmen, die sich auch bei gleichbleibenden Ereignisintensitäten amortisieren. Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte zu berücksichten: Evaluierung von Gefahrenpotenzialen in gefährdeten Bereichen und Modellierung von Extremereignissen qualifizierte Ausbildung der Einsatzkräfte und ausreichende Ressourcenbereitstellung Optimierung von Einsatzabläufen, Entwurf von Notfallplänen für Schwachpunkte in der Verkehrsinfrastruktur Handlungsfelder H-VM.02, H-ZK.01, H-ZK.10, H-WIH.01 Ziel Erarbeitung und Anpassung von Einsatzplänen an verletzbaren Punkten der Verkehrsinfrastruktur und Probe von Einsatzabläufen in diesen Bereichen. Art der Maßnahme Prozessbezogen, teilweise subjektbezogen, teilweise objektbezogen AkteurInnen Behörden, Hilfs- und Rettungsorganisationen, Straßenverwaltung Öffentliche Finanzierung Gering, gegebenenfalls im Rahmen einer Projektförderung Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Verkehrsplanung Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Mäßig Implementationszeitraum Mehrere Jahre und time-lag Lebensdauer Muss periodisch wiederholt werden (Proben von Einsatzabläufen) Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung Erfahrungen über die Verletzbarkeit von Straßen (ASFINAG) und Schienen (ÖBB) existieren teilweise ebenso, wie geschulte Einsatzkräfte die fast überall vorhanden sind. Spezifische Einsatzpläne fehlen teilweise noch. Kosten und Nutzen 160 Hoffman E., Rotter M. und Welp M, (2011): Anpassung an den Klimawandel: Verkehr. Themenblatt. Online publiziert. 316 Aufwand und Kosten für die Betreiber der Verkehrsinfrastrukturen sind teils erheblich und müssen im Zusammenhang mit dem Klimawandel kommuniziert werden. Der Nutzen ist allerdings nicht zu unterschätzen, da gesamtwirtschaftliche Einbußen durch Verzögerungen in der Versorgung verringert werden können. Der Nutzen besteht unabhängig vom Klimawandel (no-regret). Evtuell eigener, unterstützender Fördertopf, zunächst aber Aufgabe der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur. Mitnahmeeffekte Mäßig, überwiegend additive Maßnahmen, die jedoch nicht von öffentlicher Hand getragen werden müssen Reichweite der Maßnahme National Wechselwirkung mit M-AP-ZK.01, M-AP-ZK.02, M-AP-ZK.04 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering Mögl. Konfliktpotenzial Notwendigkeit zusätzlichen Aufwands vor dem Hintergrund des Klimawandels muss sichtbar kommuniziert werden. Österreichische - Anpassungsstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstra- - tegie Maßnahme M-AP-VM.03 – Einbeziehung des veränderten Naturgefahrenpotenzials in die Planung von Verkehrsinfrastruktur Maßnahmen zum Schutz von Verkehrsinfrastruktur sollten auf sich verändernde Ereignisintensitäten bedingt durch den Klimawandel aufeinander abgestimmt werden. Vor allem dort, wo höhere Schutzziele mit nur geringem Zusatzaufwand realisiert werden können, sollte eine sicherheitsorientierten Planung vorrangig sein und in jedem Fall durchgeführt werden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Rückgriff auf aktuelle und dem Stand der Möglichkeiten entsprechende Modellierungen von Extremereignissen 317 Evaluierung von Schutzeinrichtungen (Durchlassgrößen, Retentionsräume, Wassereinläufe, Kanäle, Sickerflä- chen, Überflutungssicherheit von Verkehrsanlagen etc.) im Hinblick auf zu erwartende Ereignisintensitäten Forcierung von no- und low-regret Maßnahmen bei der Instandsetzung von Schutzeinrichtungen (z.B. Erweiterung von Retentionsräumen) Evaluierung des Ausbaus alternativer Strukturen (z.B. Radwegenetz, Radwege als Zufahrtswege für Einsatzkräfte) Berücksichtigung von veränderten Tourismusströmen (erhöhtes Schadenspotenzial!), z.B. Zunahme im Sommer und im Hochgebirgsraum. Handlungsfelder H-VM.01, H-VM.03, H-VM.05, H-ZK.01, H-ZK.03, H-TO.04 bis H-TO.05, H-BW.01, HWW.02 Ziel Verankerung des aktuellsten Wissensstandes zur Veränderung des Naturgefahrenpotenzials im Klimawandel in den entsprechenden Planungsgrundlagen für die Verkehrsinfrastruktur und Mobilität. Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Landesstraßenerhaltung, Gemeinden Öffentliche Finanzierung 100 % (inklusive EU Mittel) Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Verkehrsplanung Abteilung Umweltschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Gering – mäßig, Maßnahme kann gemeinsam mit anfallenden Wartungsarbeiten durchgeführt werden Implementationszeitraum Laufende Implementierung und Weiterführung im Rahmen von Wartungsarbeiten und time-lag möglich, time-lag durch schrittweise Umsetzung an lokalen Hot-Spots Lebensdauer Fortlaufende Berücksichtigung von Veränderung der Klimadynamik notwendig Falls bereits laufend, Stand Verschiedene Institutionen befassen sich fortlaufend mit der Naturgefahrensitua- der Umsetzung tion: WLV (die.wildbach- und lawinenverbauung) Bundeswasserbauverwaltung BFW (Bundesamt für Wald) UBA (Umweltbundesamt) 318 Verschiedene universitäre und außeruniversitäre Forschungsgruppen ( Institut für Geographie der Universität Innsbruck, Universität für Bodenkultur/Wien , alpS GmbH, etc.) Kosten und Nutzen Zunächst gering. Die Implementierung einer Planung mit höheren Sicherheitsreserven muss primär institutionell verankert werden. In der Folge entstehen relevante Kosten durch den Ausbau und die Umgestaltung von Schutzbauten. Der Nutzen ist stark vom Eintreten der verwendeten Szenarien abhängig. Kosten können für die Einrichtung einer Kommunikationsstelle zur Zusammenarbeit mit der Forschung un d höhere Ausgaben für Schutzmaßnahmen entstehen. Mitnahmeeffekte Gering Reichweite der Maßnahme Regional Wechselwirkung mit M-AP-RO (alle), M-AP-ZK.04 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret, low-regret gret Szenarienabhängigkeit Hoch, durch Abhängigkeit von Modellaussagen zur Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen. Mögl. Konfliktpotenzial Hohe Abhängigkeit von Klimadynamik und Szenarien erschwert Verständnis und verringert Akzeptanz in Verwaltung und Bevölkerung Österreichische 3.11.4.1 Weiterer Ausbau von Informations- und Frühwarnsystemen Anpassungsstrategie Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie Weiter e M a ßna hmen Die folgenden Punkte sind weitere in der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und anderen Quellen genannte Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Auf die Ausarbeitung einer ausführlichen Maßnahmentabelle wurde zunächst verzichtet, da die Maßnahmen entweder direkt übernommen werden können, sich bereits in der Umsetzung befinden oder der Handlungsbedarf für Tirol als gering eingestuft wurden. 319 M-AP-VM.04 - Überprüfung und allenfalls Anpassung von Rechtsnormen an den Klimawandel für Bau und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen M-AP-VM.05 - Reduktion des Zuwachses dauerhaft versiegelter Verkehrsflächen als Überflutungsschutz 320 2.11 Sekto r Wa s s er ha us ha lt & Wa s s er wir ts cha ft (WW) Her a us fo r derung en Der Sektor Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft zählen in Tirol zu den potenziell stark vom Klimawandel betroffenen Bereichen. Eine der Kernaufgaben der Wasserwirtschaft, nämlich die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, wird weniger den Mangel an Wasservorkommen betreffen (die Grundwasserneubildung erfolgt hauptsächlich im Frühjahr), als den Umgang in der Verteilung von Ressourcen, hervorgerufen durch Entnahmen seitens Landwirtschaft, Tourismus, Industrie, Gewerbe und dem privaten Verbrauch in Trockenzeiten. Temperaturerhöhungen von Oberflächengewässern, Grundwasser und Seen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den chemischen und ökologischen Zustand müssen beobachtet werden, um den in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Erhalt des guten ökologischen Zustands nicht zu gefährden. In Kombination mit Niedrigwasserphasen sind hier Herausforderungen insbesondere bei der Entnahme/Abgabe von Kühlwasser zu sehen. Eine Änderung der Jahresabflüsse ist zu erwarten, wobei eine Steigerung der Winterabflüsse und eine Abnahme der Sommerabflüsse wahrscheinlich sind. Kranzl et al. (2010) prognostizieren für den Zeitraum 2025 - 2075 eine Zunahme der Abflüsse im Winterhalbjahr von 9 - 18 % und eine Abnahme im Sommerhalbjahr von 13 - 24 %. Schöner et al. (2010) rechnen demgegenüber mit einer Zunahme von 10 % der Winterniederschläge und einer 10 % Abnahme der Sommerniederschläge. Weiters wird prognostiziert, dass der Einfluss des Gletscherabflusses weiter zurückgehen wird, was auf die Gesamtbilanz geringe, lokal jedoch spürbare Auswirkungen haben kann. Konkrete Aussagen über mögliche Änderungen von Hochwasserrisiken können derzeit nicht getroffen werden, weil die Veränderungen von Extremereignissen mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Hier ist jedoch auch anzuführen, dass nicht nur der Parameter Niederschlag das Hochwasserrisiko beeinflusst, sondern auch Bebauung, Landnutzung oder flussbauliche Maßnahmen. Einigkeit besteht jedoch darin, dass besonders lokale Extremereignisse (Starkregen, Überflutungen) zunehmen werden , was die Wasserwirtschaft vor Herausforderungen stellen wird. Nachtnebel (2009) prognostiziert für weite Gebiete Österreichs bis 2100 einen Rückgang des mittleren jä hrlichen Abflusses zwischen 8 % und 16 %, wobei für den westlichen Teil Österreichs allerdings eine Zunahme erwartet wird. Der Hydrographische Dienst Tirol betont in diesem Zusammenhang, dass die Abflussveränderungen aufgrund des Klimawandels aus heutiger Sicht deutlich durch die natürlichen Schwankungen des Wasserdargebotes überprägt werden. Im Hinblick auf die Energiegewinnung wird auf Basis des heutigen Anlagenbestandes der Wasserkraftwerke für Gesamtösterreich eine Abnahme der jährlichen Stromerzeugung zwischen 3 % und 8 % prognostiziert. Damit liegt der erwartete klimawandelbedingte Rückgang der Stromerzeugung aus Wasserkraft in Österreich etwa im Bereich des Erzeugungsrückgangs auf Grund der Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (Stigler 2005). Neben dem absoluten Rückgang der jährlichen Abflussmengen wird für den Alpenraum auch eine deutliche Verschiebung im mittleren saisonalen Abfluss erwartet. Während Nachtnebel (2009) von einer Zunahme des Winterabflusses um 3 - 15 % und von einer Abnahme des Sommerabflusses um bis zu 30 % ausgeht, sieht Beniston (2007) für die Zentralalpen eine Zunahme im Winterabfluss einzelner Monate um bis zu 90 %. Hingegen wird für den Sommer eine Abnahme von bis zu 45 % erwartet161. http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserrecht/downloads/Kriterienkatalog_Version -07-042011_3.0.pdf 161 321 Aus wir kung en Veränderungen der Abflüsse aus Schnee- und Gletscherschmelze beeinflussen die Möglichkeiten der Wassernutzung. Nutzungskonflikte um verbleibende Restwassermengen und Umweltschutzaspekte stehen der Energieerzeugung entgegen. Prioritäten und Vorgehensweisen in Zeiten knappen Wasserdargebots sollten definiert und Mehrzwecknutzungen von bestehenden Speichern und Seen im Überlastfall geklärt werden. Die Schäden durch Extremereignisse (Starkregen, Überflutungen) an Transport-, Speicher- und Übertragungsinfrastrukturen können durch den Klimawandel zunehmen. Auch Interessenskonflikte im grenzüberschreitenden (Hoch)Wassermanagement, sollten durch frühzeitige Zusammenarbeit erkannt und gelöst werden. Ebenso können Synergien durch den Austausch von Informationen und/oder die Bündelung von Aufgaben erreicht werden 162. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft sind in Abbildung 45 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. Abbildung 45: Handlungsfeldmatrix des Sektors Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft. 162 Ist-Standerhebung Klimastrategie Tirol 322 Handlungsbedarf GROSS H-WW.01 Veränderung Wasserdargebot163 H-WW.02 Zunahme der Schäden durch Extremereignisse 164 Handlungsbedarf MITTEL H-WW.03 Zunahme der Geschiebefracht 165 H-WW.04 Zunahme von Trockenperioden 166 H-WW.05 Reduktion der Quellschüttung 167 H-WW.06 Zunahme Wassernachfrage168 H-WW.07 Änderung Wasserqualität169 Handlungsbedarf KLEIN H-WW.08 Veränderung saisonalen Niederschlagsverteilung im Winter170 H-WW.09 Erhöhung der Niederwasserabflüsse171 H-WW.10 Veränderung des Abflussregimes172 H-WW.11 Veränderung der Erwartungswerte von Hochwässern 173 H-WW.12 Ausbrüche von Gletscherseen H-WW.13 Grundwasserabsenkung174 H-WW.14 Gefährdung Wasserversorgung/-entsorgung 175 H-WW.15 Temperaturerhöhung des Grundwassers H-WW.16 Höheres Biomasseaufkommen Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Europa Veränderung des Wasserdargebots (räumliche und zeitliche Verteilung, Intensität, Variabilität) 164 Zunahme der Schäden durch Extremereignisse (lokale Starkregen, Überflutungen, Auswirkungen auf Wasserver- und Abwasserentsorgungssysteme)165 Zunahme der Geschiebefracht (vor allem im Bereich der Permafrostgrenze) 166 Zunahme von Trockenperioden – Engpässe Versorgungssicherheit in Gebieten mit temporärem Wasserdefizit 163 Zunahme der Schäden durch Extremereignisse (lokale Starkregen, Überflutungen, Auswirkungen auf Wasserv er- und Abwasserentsorgungssysteme)165 Zunahme der Geschiebefracht (vor allem im Bereich der Permafrostgrenze) 166 Zunahme von Trockenperioden – Engpässe Versorgungssicherheit in Gebieten mit temporärem Wasserdefizit 164 Zunahme der Geschiebefracht (vor allem im Bereich der Permafrostgrenze) 166 Zunahme von Trockenperioden – Engpässe Versorgungssicherheit in Gebieten mit temporärem Wasserdefizit 165 166 Zunahme von Trockenperioden – Engpässe Versorgungssicherheit in Gebieten mit temporärem Wasserdefizit 167 Reduktion der Quellschüttung von oberflächennahen Quellen im Sommer Zunahme der Wassernachfrage in wärmeren Klimaverhältnissen (Landwirtschaft, Industrie, private Haushalte) 169 Temperaturerhöhung von Oberflächengewässern und damit verbundene Auswirkung auf die Wasserqualität 170 Winter – Veränderung der saisonalen Niederschlagsverteilung171Winter 168 Temperaturerhöhung von Oberflächengewässern und damit verbundene Auswirkung auf die Wasserqualität 170 Winter – Veränderung der saisonalen Niederschlagsverteilung 171Winter 169 170 Winter – Veränderung der saisonalen Niederschlagsverteilung 171Winter 171 Winter Veränderung des Abflussregimes (Gletscherschmelze, Wegfall Ausgleichswirkung) 173 Veränderung der Erwartungswerte von Hochwässern (Intensität und Häufigkeit)174 Grundwasser (Absinken der Grundwasserstände in Sommermonaten versus Neubildung) 172 Veränderung der Erwartungswerte von Hochwässern (Intensität und Häufigkeit) 174 Grundwasser (Absinken der Grundwasserstände in Sommermonaten versus Neubildung) 173 174 Grundwasser (Absinken der Grundwasserstände in Sommermonaten versus Neubildung) 175 Gefährdung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei großflächigen Überschwemmungen 323 o EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) RL 2000/60/EG o EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-HWRL) RL 2007/60/EG Österreich o Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 idF BGBl I Nr 14 2011 o Wasserbautenförderungsgesetz 1985 o Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2009) 176 o Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 – derzeit in Ausarbeitung177 o Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – derzeit in Ausarbeitung o Technische Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (2006) o Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung (2006) o Österreichischer Wasserkatalog - Kriterienkatalog zur Wasserkraftnutzung (2012) 178 o Energiestrategie Österreich 179 o Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) 180 o Land Tirol, Abteilung Wasserwirtschaft mit den Sachgebieten Hydrographie und Hydrologie, Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie und dem Bereich Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft o Wasserkraft in Tirol – Kriterienkatalog – Kriterien für die weitere Nutzung der Wasserkraft in Tirol Tirol (2011) 181 o Hydrographischer Dienst Tirol im Sachgebiet Hydrographie und Hydrologie M a ßna hmen Maßnahme M-AP-WW.01 – Stärkung des integrierten Hochwassermanagment Der Schutz der Gesellschaft vor den Auswirkungen von Extremereignissen wie beispielsweise Hochwässern und Muren ist eine zentrale Aufgabe der Wasserwirtschaft in Tirol. Dabei kommt eine Kombination verschiedener Methoden des integrierten Hochwassermanagements zum Einsatz (z.B. Erhöhung des Wasserrückhalts, Flächenvorsorge in der Raumentwicklung, technische Schutzmaßnahmen einschließlich Objektschutz, Hochwasserprognose, Stärkung des Gefahrenbewusstseins der Bevölkerung). http://www.lebensministerium.at/wasser/wasser-oesterreich/plan_gewaesser_ngp/nationaler_gewaesserbewirtschaftungsplannlp/ngp.html 176 http://www.lebensministerium.at/wasser/wasser-oesterreich/plan_gewaesser_ngp/umsetzung_wasserrahmenrichtlinie/ngp215zeitplan.html 177 178 http://www.lebensministerium.at/wasser/wasser-oesterreich/plan_gewaesser_ngp/wasserwirtsch_planung/wasserkatalog.html 179 http://www.energiestrategie.at/images/ stories/pdf/longversion/energiestrateg ie_oesterreich.pdf 180 http://www.lebensministerium.at/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/planung/GZUEV.html http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserrecht/downloads/Kriterienkatalog_Version -07-042011_3.0.pdf 181 324 Zu den allfälligen Auswirkungen des Klimawandels auf Änderungen der Extremereignisse inklusive Hochwasserrisiko können beim derzeitigen Kenntnisstand keine sicheren Aussagen getroffen werden. Die Ergebnisse der Studie Anpassungsstrategien an den Klimawandel für Österreichs Wasserwirtschaf t (Schöner et al. 2010) zeigen aber, dass die zukünftigen Änderungen der Hochwässer im Rahmen der schon bisher beobachteten großen natürlichen Variabilität von Hochwasserdekaden liegen dürften. Ein bundesweiter Zuschlag zu den Bemessungswerten wird deshalb zum jetzigen Kenntnisstand als nicht notwendig erachtet, sofern die Bemessung mit möglichst umfangreicher Information durchgeführt wird (aufbauend auf Daten zu Hochwasserstatistik, regionaler und historischer Information und Niederschlags-Abflussmodellierung). In der Vergangenheit war die Erhöhung des Hochwasser-Schadenspotenzials durch anthropogene Ursachen (Bebauung von Schutzzonen, Erhöhung der Werte der betroffenen Objekte, Höhere Schadenssummen im Zusammenhang mit dem Risikoverhalten der Gesellschaft) meist deutlich höher als eine Veränderung der Wahrscheinlichkeit der Extremereignisse aufgrund des Klimawandels. Folgende Punke sollen bei der Umsetzung der Maßnahme beachtet werden: Weiterführung des hydrographischen Messdienstes und Verdichtung des Messnetzes Überprüfung der Möglichkeit von Hochwasserprognosen auch für kleine Einzugsgebiete (Warnung vor der Möglichkeit eines Hochwassers). Bei der Erarbeitung von konkreten Maßnahmen sind die Empfehlungen aus den Projekten FloodRisk I und FloodRisk II heranzuziehen (Habersack et al. 2004, 2009) Nutzung vorhandener gegebenenfalls Schaffung neuer rechtlicher Instrumente, um geeignete Flächen für den Hochwasserrückhalt- und -abfluss sowie für die Notentlastung freihalten zu können Fortführung der abgestimmten Waldbewirtschaftung in Hochlagen und Schutzwaldbewirtschaftung und sicherung Kooperation mit der Landwirtschaft, um nachhaltigere Bewirtschaftungsformen zu erreichen Ausweisung der Unsicherheiten beziehungsweise Bandbreiten im Zuge von Klimawandelfolgenanalysen – getrennt nach denjenigen Mechanismen, welche die Änderungen hervorgerufen haben. Dies dient zur Unterstützung von robusten Entscheidungen beim Risikomanagement Handlungsfelder H-WW.02, H-WW.08, H-WW.12, H-WW.14, H-ZK.01, H-ZK.02, H-ZK.06, H-G.02, H-G.03, H-BW.01, H-RO.01, H-VM.01, H-AG.03 Ziel Vermeidung von Schäden an Menschen und ökonomischen Werten Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Gemeinden und Wasserverbände Öffentliche Finanzierung Finanzierung durch Mittel aus dem Katastrophenfonds, Unterstützung durch Versicherungen kann angedacht werden – Anreize durch Versicherungsprämien beziehungsweise nicht versicherbar Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Raumordnung 325 Abteilung Wasserwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Kann im Rahmen bestehender Aktivitäten mitabgedeckt beziehungsweise in vorhandene Abläufe integriert werden Implementationszeitraum Laufender Prozess – Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen sind und time-lag aufgrund der EU-Hochwasserrichtlinie bis 2015 zu erstellen. Lebensdauer Langfristig, sofern konsequente Umsetzung; bei Maßnahmen unterschiedlich (Retentionsflächen permanent, Schutzbauten etwa 30 bis 80 Jahre) Falls bereits laufend, Stand In der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie ist die Bewertung des Hochwas- der Umsetzung/ bestehende Instrumente serrisikos vorgesehen, ebenso wie die Ausweisung signifikanter Risikogebiete, die in weiterer Folge zur Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen herangezogen werden (bis 2015 zu erstellen). Sowohl in der überörtlichen Raumplanung (z.B. im Entwicklungsprogramm) als auch in der örtlichen Raumplanung (z.B. im Flächenwidmungsplan oder im Bebauungsplan) bestehen entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Wasserrückhalts in der Fläche. Mögliche Anknüpfungspunkte ergeben sich auch im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, in der die integrierte Bewirtschaftung von Flussgebieten festgeschrieben ist. Weitere Instrumente sind das Wasserrechtsgesetz 1959, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und – für die Wildbach- und Lawinenverbauung - das Forstgesetz Als 3. Säule im aktuellen ÖREK 2011 (ÖROK 2011) wird das Thema Klimawandel, Anpassung und Ressourceneffizienz behandelt. Es werden Maßnahmen, wie z.B. Freihaltung von Hochwasserabflussflächen oder Erweiterung von Gefahrenzonenplänen, formuliert. Der Hydrographische Dienst Tirol erhebt bereits viele Daten, jedoch ist die Forschung in diesem Bereich zu intensivieren und die Bevölkerung stärker zu sensibilisieren. Fortsetzen der Beobachtung von Gletscherseen auf ein mögliches Ausbruchsrisiko und rechtzeitiges Gegensteuern im Rahmen des integrativen Risikomanagements. Kosten und Nutzen 326 Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen können durch bestehende Instrumente umgesetzt werden. Die Gewinnung neuer Erkenntnisse, eine Hochwasserprognose für kleine Gebiete und die Sicherung von Fläche sind jedoch mit einem entsprechenden Ressourcenaufwand verbunden. Die Investitionskosten sind verglichen zu anderen Maßnahmen hoch, jedoch ist der Nutzen, der dadurch geschaffen wird, ebenfalls hoch. Wie Zahlen aus der Versicherungsbranche belegen, steigen die Schäden aufgrund von Hochwassern kontinuierlich an, was unter anderem auch eine Folge von Werteansammlungen in Risikogebieten darstellt (somit spiegelt dies auch das Risikoverhalten der Gesellschaft wieder). Gerade für Tirol mit begrenztem Siedlungs- und Wirtschaftsraum in den Tallagen liegt der Nutzen von effizientem integriertem Risikomanagement, wie bereits in vielen Gemeinden durchgeführt, auf der Hand. Hier bedarf es der Erweiterung dieser Anstrengungen auf alle potenziell gefährdeten Gebiete. Mitnahmeeffekte Integration in das bereits bestehende integrierte Risikomanagement Reichweite der Maßnahme Tirolweit inklusiver der Integration von Ober- und Unterlieger der potenziellen Hochwasserabflussgebiete Wechselwirkung mit ande- Starke Synergien mit M-AP-ZK.01, M-AP-ZK.02, M-AP-ZK.03, M-AP-RO.03, M- ren Maßnahmen AP-RO.04 Regret/Low-regret/No-regret Regret Szenarienabhängigkeit Derzeitige Modelle ergeben eine gewisse Bandbreite an möglichen Veränderungen in den Niederschlagsummen. Änderungen von Hochwasserrisiken sind derzeit schwer einschätzbar, da die zukünftigen Änderungen von Extremereignissen mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Mögl. Konfliktpotenzial Die Sicherung von Flächen für den Rückhalt von Wasser könnte zu Konflikten mit der Siedlungsentwicklung oder anderen Landnutzungen führen. Österreichische Anpassungsstrategie 3.9.4.3 Umgang mit Hochwässern, Muren, Lawinen, Rutschungen und Steinschlägen 3.6.4.4 Umsetzung von baulichen Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz von Gebäuden vor Extremwetterereignissen (Aktivitätsfeld Bauen und Wohnen) 3.3.4.3 Zukünftige Gewährleistung der Wasserversorgung 3.3.4.8 Adaptives Hochwassermanagement mit robusten Maßnahmen (Aktivitätsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft) 327 Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.1 Aktive Gemeinden und Regionen 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.10 Raumordnung und Raumentwicklung Maßnahme M-AP-WW.02 – Systematische Beobachtung des Geschiebehaushalts Es ist zu erwarten, dass sich durch die steigenden Temperaturen und den damit verbundenen An stieg der Permafrostgrenze die Menge an Sediment und Geschiebe und damit auch deren Mobilisierung erhöht werden. Um den tatsächlichen Umfang der Steigerung des Geschiebe- und Sedimenttransports als Folge des Klimawandels zu quantifizieren sind bisher kaum Studien vorhanden. Wie in der Studie Anpassungsstrategien an den Klimawandel für Österreichs Wasserwirtschaft dargestellt, wird davon ausgegangen, dass lokal betrachtet im Bereich der Perm afrostgrenze das Geschiebepotenzial deutlich zunehmen könnte (Schöner et al. 2010). Bei einer regionalen Betrachtung größerer Vorfluter dürfte hingegen die Zunahme des Geschiebepotenzials infolge des Klimawandels geringer sein. Handlungsfelder H-WW.03, H-WW.10 Ziel Rechtzeitige Reaktion auf Veränderungen der Geschiebefracht zur Vorbeugung von Schäden an Menschen und ökonomischen Werten Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol und Kraftwerksbetreiber (Energieversorger) Öffentliche Finanzierung Finanzierung durch Mittel aus dem Katastrophenfonds. Unterstützung durch Kraftwerksbetreiber (Energieversorger) Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Wasserwirtschaft Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Ausweitung des bestehenden Systems der Geschiebe-Beobachtung des Hydrographischen Dienstes Tirol und der Kraftwerksbetreiber (Achtung Kostenfaktor!) und Weiterführung der Flussvermessungen (Profile) an den großen Talgewässern. 328 Implementationszeitraum Grundsätzlich laufender Prozess, weil aufbauend auf bestehende Monitoring und time-lag Netze, Systemausweitung stellt aber mehrjährige Aufgabe dar; Anpassung im Geschiebe-Management sobald es zu Änderungen kommt beziehungsweise diese absehbar sind Lebensdauer Langfristig, sofern finanzielle und personelle Ressourcen für die Beobachtung zur Verfügung stehen (Achtung Kostenfaktor!) Falls bereits laufend, Stand Der Hydrographische Dienst Tirol erhebt bereits im Rahmen der Erfassung des der Umsetzung/ beste- Wasserkreislaufes Geschiebedaten durch Beobachtung. Die hydrographischen hende Instrumente Daten sollen mögliche Änderungen im Wasserkreislauf in Folge des Klimawandels darstellen. Die Schutzwasserwirtschaft vermisst in regelmäßigen Abständen Flussprofile. Diese Vermessungen sollen mögliche Änderungen im Sohlverhalten darstellen. Forschungsprojekte: PermaNET (Alpenraumprogramm, abgeschlossen), Sed_AT, SedAlp (laufendes Alpenraumprogramm Projekt) Kosten und Nutzen Kosten für das Monitoring können nicht abgeschätzt werden. Monitoring dient dem frühzeitigen Erkennen von möglichen Veränderungen und der zeitgerechten Gegensteuerung von nicht gewollten Entwicklungen sowie Schäden an bestehender Infrastruktur, beispielsweise der Energieversorgung. Erhöhte Ablagerungen von Geschiebe in Stauräumen können nachteilige Effekte auf den Hochwasserabfluss haben. Die Geschiebebeobachtung und dessen Management dienen daher dem aktiven Hochwasserschutz. Mitnahmeeffekte Integration in das bereits bestehende integrierte Risikomanagem ent Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Synergien mit M-AP-E.01 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- Low-Regret gret Szenarienabhängigkeit Der Geschiebetransport ist szenarienabhängig, daher ist eine Beobachtung der weiteren Entwicklung wichtig. 329 Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische Anpassungsstrategie Allgemein im Kapitel 3.7 Aktivitätsfeld Schutz vor Naturgefahren beschrieben Tiroler - Nachhaltigkeitsstrategie Maßnahme M-AP-WW.03 – Optimale Koordination des Wasserverbrauchs/-bedarfs und bessere Informationenvermittlung über Wasserqualität Viele Wasserversorgungsunternehmen verfügen zwar über gute Aufzeichnungen über ihre Entnahmemengen, jedoch gibt es kaum Daten über den Wasserverbrauch einzelner Nutzungsgruppen, wie z.B. der Landwirtschaft (zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen), der Elektrizitätswirtschaft, der Industrie oder des Tourismus. Die Nutzung von Wasser, die über den Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgeht, unterliegt der Bewilligungspflicht durch die Wasserrechtsbehörde und wird in das Wasserbuch eingetragen. Für die Erteilung der erforderlichen Bewilligung sind jedenfalls Informationen zum Ort, der Menge und der Art der Wasserbenutzung einzuholen (siehe Österreichisches Wasserrechtsgesetz182). Es kann jedoch zu Diskrepanzen zwischen den genehmigten Wassermengen und den tatsächlich verbrauchten Mengen kommen. Dazu fehlen jährlich erhobene Daten über den tatsächlichen Wasserverbrauch unterschiedlicher Nutzungsgruppen – bezogen auf Anlagen und auf Planungsräume – sowohl auf nationaler als auch auf regional/kommunaler Ebene. Handlungsfelder Ziel H-WW.01, H-WW.04 bis H-WW.10H-WW.13, H-WW.15, H-TO.02, H-AG.01, HÖS.04 Möglichst umfassende Datenerhebung zum tatsächlichen Wasserverbrauch unterschiedlicher Nutzergruppen als Grundlage für die Steuerung und Sicherstellung der Wasserversorgung in Tirol Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Land Tirol, Gemeinden, Wasserverbände und Wasserversorger Öffentliche Finanzierung Informationen zur Wassernutzung sind im TIRIS (digitales Tiroler Raum-Informations-System) kartographisch dargestellt. Die Vergabe von Wassernutzungsrechten ist mit dem tatsächlichen Verbrauch abzustimmen, um einen effizienten und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser zu gewährleisten. Die Erhebung und Einpflege von Daten ist mit einem hohen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden. Die Wasserstände werden regelmäßig im Rahmen der Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG; BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.): 215. Kundmachung der Bundesregierung vom 8.9.1959, mit der das Bu ndesgesetz, betreffend das Wasserrecht, wiederverlautbart wird. 182 330 Wasserkreislauferhebung (WKEV) und die Wasserqualität im Rahmen der Gewässergüteüberwachung (Gewässerzustandsüberwachungsverordnung-GZÜV) vom Hydrographischen Dienst Tirol erhoben und beobachtet. Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Wasserwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Intensivierte Beobachtung der tatsächlichen Wassernutzung als Teil der betrieblichen Aufzeichnungspflicht (z.B. Wasserzähler). Zusätzliche Berücksichtigung bei der Vergabe von Wasserbenutzungsrechten für die relevanten Sektoren Wirtschaft, Industrie & Handel, Agrar, Tourismus, Energie sowie Bauen & Wohnen. Implementationszeitraum Unmittelbare Umsetzung aufbauend auf bestehenden Wasserbenutzungsrech- und time-lag ten und bestehenden Aufzeichnungspflichten. Laufender Prozess und Anpassung beim Wasserbedarf. Lebensdauer Langfristig, sofern laufende Erhebung und Berücksichtigung insbesondere von Verbrauchsprognosedaten, in wasserwirtschaftlichen Planungen erfolgt. Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Viele Wasserversorgungsunternehmen verfügen zwar über gute Aufzeichnungen über ihre Entnahmemenge; über den Wasserverbrauch einzelner Nutzungs- Instrumente gruppen – bezogen auf Anlagen und Planungsräume – gibt es jedoch kaum Daten. Kosten und Nutzen Die Kosten belaufen sich auf die Beobachtung des Wasserverbrauchs ( Installation eines Wasserzählers, die Meldung liegt jedoch bei den tatsächlichen Wassernutzern) sowie dessen -qualität und des Zusammenziehens und Auswertens der Daten. Förderanreize bei der Vergabe von Wasserrechten beziehungsweise Wassernutzungsrechten zum sparsamen Umgang mit Wasser. Diese Maßnahme würde sicherstellen, dass auch in Zeiten von Wasserknappheit der Wasserbedarf gedeckt ist und die betreffenden Sektoren ungehindert wirtschaften können. Mitnahmeeffekte Bedacht bei der zukünftigen Vergabe von Nutzungsrechten in den relevanten Sektoren wie Wirtschaft, Industrie & Handel, Agrar, Tourismus, Energie sowie Bauen & Wohnen Reichweite der Maßnahme Tirolweit 331 Wechselwirkung mit Synergien mit M-AP-ÖS.06, M-AP-AG.02, M-AP-AG.03 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-Regret gret Szenarienabhängigkeit Ist gegeben – insbesondere für langfristige wasserwirtschaftliche Planungen. Der schonende Umgang mit der Ressource Wasser bringt generell keine Nachteile. Mögl. Konfliktpotenzial Einschränkungen von Wassernutzung können zu Konflikten mit diversen AkteurInnen und potenziellen Nutzergruppen (Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Industrie, Tourismus, etc.) führen. Österreichische 3.3.4.2 Verbesserte Koordinierung/Information betreffend Wasserverbrauch Anpassungsstrategie und Wasserbedarf Tiroler 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Nachhaltigkeitsstrategie 4.8 Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch 4.9 Natürliche Ressourcen Maßnahme M-AP-WW.04 – Anwendung von Instrumenten zum Management von Nutzwasser Nutzwasser (auch bekannt unter der Bezeichnung Brauchwasser) ist Wasser, das für technische, gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzungen verwendet wird. So trägt dessen Verwendung zur Schonung der Trinkwasserressourcen bei. Nutzwasser ist nicht für den menschlichen Genuss vorgesehen, muss aber je nach Verwendung, z.B. bei Bewässerung in der Landwirtschaft, bestimmten hygienischen Aspekten entsprechen. Für die Industrie stellen die Kosten für Brauch- und Prozesswasser im Zusammenhang mit einem modernen Wärme- und Stoffstrommanagement bereits heute einen wesentlichen Kostenfaktor dar. In diesem Bereich ist eine starke Tendenz zur Kreislaufführung und damit zur Verringerung des Wasserbedarfs im Gange. Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Definition der Anforderungen und Regelungen der Verwendung von Nutzwasser und Versickerungswasser für Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Industrie und Gewerbe Forcierung der Bedarfs- und Ressourcenerhebung bei Nutzwasser Einsatz wassersparender Technologien (z.B. Tröpfchenbewässerung) Erfassung und Bekanntmachung geeigneter Fördermaßnahmen für die Nutzung von verschiedenen Wasserqualitäten 332 Kontrolle der hygienisch einwandfreien Umsetzung Handlungsfelder H-WW.01, H-WW.04, H-WW.05, H-WW.06, H-WW-13, H-TO.02, H-AG.01, HÖS.04 Ziel Gewährleistung der Nutzwasserversorgung für die verschiedenen Sektoren Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen Land Tirol (Wasserrechtsbehörden), Gemeinden, Wasserverbände und Wasserversorger Öffentliche Finanzierung Förderung von Maßnahmen zum effizienten und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie Abteilung Wasserwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Zusätzliche Berücksichtigung bei der Vergabe von Wasserbenutzungsrechten für die relevanten Sektoren Wirtschaft, Industrie & Handel, Agrar, Tourismus, Energie sowie Bauen & Wohnen Implementationszeitraum und time-lag Mittelfristige Umsetzung aufbauend auf bestehende Wasserbenutzungsrechte. Laufender Prozess und Anpassung beim Nutzwasser Lebensdauer Langfristig, sofern die Vergabe von Wassernutzungsrechten auf einen effizienten und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser Rücksicht nimmt. Falls bereits laufend, Stand Derzeit für Tirol keine Informationen (teilweise bestehen in Österreich Instru- der Umsetzung/ bestehende Instrumente mente, die die Umsetzung der Maßnahme unterstützen, wie z.B. die Förderungen für Tröpfchenbewässerung oder das Programm Alarmglocke Grundwasserspiegel) vorhanden. Kosten und Nutzen Die Kosten belaufen sich auf Förderanreize bei der Vergabe von Wasserrechten beziehungsweise Wassernutzungsrechten zum sparsamen Umgang und der Wiederverwendung von Nutzwasser. Diese Maßnahme würde 333 sicherstellen, dass auch in Zeiten von Wasserknappheit die Nutzwasserversorgung gewährleistet ist und die betreffenden Sektoren ungehindert wirtschaften können. Mitnahmeeffekte Bedacht bei der zukünftigen Vergabe von Nutzungsrechten in den relevanten Sektoren wie Wirtschaft, Industrie & Handel, Agrar, Tourismus, Energie sowie Bauen & Wohnen Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Synergien mit M-AP-AG.02, M-AP-AG.03, M-AP-ÖS.06 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-Regret gret Szenarienabhängigkeit Das Management von Nutzwasser ist wenig von Szenarien abhängig. Der schonende Umgang mit der Ressource Wasser bringt generell keine Nachteile. Mögl. Konfliktpotenzial Einschränkungen von Wassernutzungen können zu Konflikten mit diversen AkteurInnen führen. Österreichische 3.3.4.10 Installierung von Nutzwassermanagement-Instrumenten Anpassungsstrategie Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.5 Energie – Tirol auf dem Weg zur Energieautonomie 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.8 Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch 4.9 Natürliche Ressourcen 334 Maßnahme M-AP-WW.05 – Berücksichtigung steigender Oberflächen- und Grundwassertemperaturen bei Wärmeeinleitungen Die Temperaturen der Oberflächenwässer und des Grundwassers in Österreich haben in den letzten Jahrzehnten generell zugenommen, besonders im Sommer. Dieser Trend ist wesentlich ausgeprägter als bei anderen Größen des Wasserhaushaltes und deshalb als gesichert anzusehen. Dieser Trend wird voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten zunehmen, wobei der absolute Wert der Zunahme von den lokalen Verhältnissen abhängt. Erhöhte Wassertemperaturen haben Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Wassernutzung und beeinflussen diese, wobei das Ausmaß der thermischen Belastung aufgrund fehlender Daten noch nicht abgeschätzt werden kann. Die Erhöhung der Wassertemperaturen als Folge des Klimawandels hat auch eine Auswirkung auf die Güte des Oberflächen- und Grundwassers, weil biologische und biochemische Prozesse beeinflusst werden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Berücksichtigung klimabedingt erhöhter Wassertemperaturen bei Neubewilligungen für Wärmeabgaben an Grund- und Oberflächengewässer Durch die Erstellung von Wärmelastplänen können sämtliche thermische Belastungen mit ihren Schwankungen, Einleitungen und anderen temperaturrelevanten Parametern (Beschattung, Flusslauf etc.) erhoben werden. Diese Daten ermöglichen die modellhafte Berechnung sämtlicher Belastungen und ihrer Wechselwirkungen. Durch gezielte Untersuchungen in Hinblick auf Verschiebungen des Artenspektrums im Gewässerlängsverlauf werden unmittelbare Auswirkungen auf die Biozönose festgestellt. Verstärkte Überprüfung der Auswirkungen auf den Wärmehaushalt des Grundwassers bei zukünftigem Konsens Berücksichtigung zukünftig zu erwartender höherer Wassertemperaturen bei bestehenden und zukünftigen Wärmeeinleitungen Einbeziehung von alternativen Verfahren für die Kühlung und von Variantenuntersuchungen Prüfung, ob im Einzelfall die Erstellung von Wärmelastplänen notwendig ist (Erfassung thermischer Belas- tungen und anderer temperaturrelevanter Parameter entlang des Gewässerverlaufs) Umsetzung des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans in Hinblick auf die Schaffung der Durchgängigkeit von Gewässern (Ausweichmöglichkeit für Fische) Handlungsfelder H-WW.07, H-WW.15 Ziel Reduktion des Einflusses erhöhter Wassertemperaturen auf die Nutzung und den Schutz der Gewässer Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol (Wasserrechtsbehörden), Wasserversorger, Energieversorger, Industrie und Fischerei 335 Öffentliche Finanzierung Kann im Rahmen der Erhebungspflichten der Wasserrahmenrichtlinie und der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) mit abgedeckt werden Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie Abteilung Wasserwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Kann im Rahmen bestehender Aktivitäten mit abgedeckt werden Implementationszeitraum Unmittelbare Umsetzung aufbauend auf bestehende Beobachtungsverpflich- und time-lag tungen. Laufender Prozess in Teilbereichen Lebensdauer Langfristig, sofern konsequente Umsetzung Falls bereits laufend, Stand Vorhandene Messungen des Hydrographischen Dienstes Tirol (hydrographische der Umsetzung/ bestehende Instrumente Daten und hydrometeorologische Messungen), Daten bereits im TIRIS verfügbar und öffentlich einsehbar. Kosten und Nutzen Keine zusätzlichen Kosten, da Daten bereits erhoben werden. Für Tirol ist der Einfluss aufgrund möglicher verstärkter Gletscherspende und damit des kompensierenden Beitrags zur Temperaturreduktion bis 2050 zu berücksichtigen. Der Nutzen besteht in der rechtzeitigen Reaktionsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Verschlechterung des ökologischen Zustandes beziehungsweise der Entwicklung möglicher Schädlinge. Mitnahmeeffekte Enger Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot des ökologischen Zustandes der Wasserrahmenrichtlinie, Unterstützender Beitrag zum Sektor Ökosysteme & Biodiversität Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Synergien mit M-AP-WW.03 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-Regret gret 336 Szenarienabhängigkeit Das Management von Nutzwasser ist wenig von Szenarien abhängig. Der schonende Umgang mit der Ressource Wasser bringt generell keine Nachteile. Mögl. Konfliktpotenzial Mögliche Konflikte mit diversen AkteurInnen die erwärmtes Wasser einleiten möchten. Österreichische 3.3.4.9 Verstärkte Berücksichtigung der Wassertemperaturen bei wasserwirt- Anpassungsstrategie schaftlichen Maßnahmen Tiroler Nachhaltigkeits-strategie 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.9 Natürliche Ressourcen Maßnahme M-AP-WW.06 – Forcieren von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen Die Notwendigkeit des passiven Hochwasserschutzes wird im Zusammenhang mit Flächenversiegelungen und Siedlungs(aus)bau immer wieder betont. Durch bauliche Veränderung des Flussbetts und der Flussumgebung beispielsweise durch Kanalisation, Begradigung und Einbau sowie technischem Hochwasserschutz (Dämme, Mauern) wurden Überschwemmungsflächen und Auwälder zerstört. Im Raumordnungsplan ZukunftsRaum Tirol wird die Sicherung von Hochwasserabflussräumen und die Einrichtung von Hochwasserrückhalteräumen als Schwerpunkt der generellen Umsetzung des Raumordnungsplans genannt. 183 Dies impliziert einen sparsamen und überlegten Umgang mit der Ressource Boden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen: Bodenentsiegelung zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Wasser in den Boden beziehungsweise Schaffen von Ersatzflächen Maßnahmen zur Abflussminderung und Retention, Schaffen von Abflussmöglichkeiten Freihalten potenzieller Hochwasserrückhalteräume von unverträglichen Nutzungen inklusive Widmungsver- boten Gefahrenzonenplanung für Flüsse Standortgerechte Land- und Forstbewirtschaftung Vermehrte Versickerung unbedenklicher Niederschlagswässer auf Eigengrund Entschädigungszahlungen anstatt Grundankauf von natürlichen Überschwemmungsflächen Anstatt Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen Ausweisung von Baulandreserven Diskussion der Verlegung bestehender Nutzungen/Siedlungen in nicht gefährdete Räume Handlungsfelder H-ZK, H-RO, H-WW (alle) Amt der Tiroler Landesregierung (2011): ZukunftsRaum Tirol_2011 Strategien zur Landesentwicklung. Evaluierungsbericht 2007–2010, S.40 183 337 Ziel Verbesserter natürlicher Hochwasserrückhalt zur Minderung der Hochwasserschäden Art der Maßnahme Prozessbezogen, objektbezogen AkteurInnen GrundbesitzerInnen, Gemeinden, Bezirks- und Landesregierung, Ministerien des Bundes, Raumplanung, Wasserverbände, Wasserkrafterzeuger Öffentliche Finanzierung 100 % Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie Abteilung Wasserwirtschaft LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Kann im Rahmen bestehender Aktivitäten mit abgedeckt beziehungsweise in vorhandene Abläufe integriert werden Implementationszeitraum und time-lag Einarbeitung in bestehende Instrumente ist zeitnah durchführbar. Aufgrund von Beteiligungsprozessen, rechtlichen Verankerungen, Ankauf oder Abtausch ist mit einem längeren Implementationszeitraum in Bezug auf Hochwasserrückhalteflächen zu rechnen, eine baldige Umsetzung ist jedoch nötig Lebensdauer Langfristig Falls bereits laufend, Stand ZukunftsRaum Tirol_2011 der Umsetzung/bestehende EU Hochwasserrahmenrichtlinie Instrumente EU Wasserrichtlinie Wasserinformationssystem Tirol Technische Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung Flood Risk I & II ÖREK 2011 Kosten und Nutzen Der Nutzen ist direkter Natur, da er zu einer Verbesserung des Naturhaushalts und des passiven Hochwasserschutzes führt. (Land)wirtschaftliche sowie Bau- und Personenschäden können vermindert werden. Durch Retentionsflächen werden Hochwasserauswirkungen auf An- und Unterlieger, auf lokaler bis hin zur internationalen Ebene reduziert. Nicht unerhebliche Kosten fallen für Ausgleichszahlungen und Renaturierungsmaßnahmen an. 338 Mitnahmeeffekte Keine, da öffentliche Maßnahme Reichweite der Maßnahme Lokal bis national/international Wechselwirkung mit Synergien mit M-AP-ZK.02, M-AP-BW.02, M-AP-BW.03, M-AP-ÖS.06, M-AP- anderen Maßnahmen RO.01 Regret/Low-regret/No-re- Low-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering – Maßnahme wird in allen Fällen wirksam Mögl. Konfliktpotenzial Zielkonflikte mit der Raumplanung und Landwirtschaft (ZukunftsRaum Tirol Thema 2 Siedlungsentwicklung, Maßnahme 1.2 Baulandmobilisierung) In einem Land mit knappen Lebensräumen, in denen sich die Siedlungen häufig auf Tallagen konzentrieren, die oft Überschwemmungsgebiete der dortigen Fließgewässer sind, sind Nutzungskonflikte mit bestehenden Siedlungen, der Siedlungsentwicklung sowie mit landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erwarten. Vor allem bei drastischen Maßnahmen wie z.B. Umsiedlungen ist eine geringe gesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahme zu erwarten. Ausgleichsmechanismen sind für die Umsetzung notwendigen, mehrheitlich landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Österreichische Anpassungsstrategie 3.7.3.3 Forcierung des Wasserrückhalts in der Fläche sowie der Reaktivierung von natürlichen Überschwemmungsflächen im Besonderen als Beitrag zur Flächenvorsorge Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.1 Aktive Gemeinden und Regionen 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.6.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Unterstützung und Förderung bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Ressourcen durch das Land Tirol Maßnahme Weitere Sicherung der Siedlungsräume und Infrastrukturen vor Naturgefahren durch alle Gebietskörperschaften; integriertes Zusammenwirken aller Beteiligten im Handlungskreis Prävention – Schutzeinrichtungen – Katastrophenmanagement – Katastrophenbewältigung; Bewusstmachen und Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen im Umgang mit dem vorhandenen Restrisiko, S. 107 339 4.10 Raumordnung und Raumentwicklung 4.10.3 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des ZukunftsRaum Tirol 2011 340 2.12 Sekto r Wir ts cha ft, Ind us tr ie & Ha nd el (WIH) Her a us fo r derung en Für den Themenkomplex Wirtschaft gilt in besonderem Maße, dass der Klimawandel einerseits viele Herausforderungen birgt, andererseits aber auch Chancen mit sich bringt. Die Tiroler Wirtschaft ist nicht nur über den Tourismus international stark vernetzt, auch die großen, mittleren und kleineren Akteure der Industrie sind in den Außenhandel eingebunden oder selbst international aufgestellt. In diesem Zusammenhang besteht die große Herausforderung darin, einerseits mögliche negative Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, anderseits aber auch Innovationen im Bereich Anpassungsmaßnahmen nicht zu verpassen und bestenfalls selbst aktiv zu werden, um sich so Geschäftsfelder erschließen zu können. Aus wir kung en Abgesehen von den in Abbildung 46 ausgewiesenen Handlungsfeldern ergeben sich weitere Herausforderungen durch Wechselwirkungen mit Auswirkungen in anderen Bereichen, wie z.B.: Hitzeperioden beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der technischen Infrastruktur (Computer, Server, Schaltanlagen, Lagerung verderblicher Produkte). Anpassungsmaßnahmen , wie z.B. Kühlsysteme, sind in der Anschaffung und im Betrieb kostenintensiv und können sich negativ auf Klimaschutz und den sparsamen Umgang mit Energie auswirken. Zunahme an Schäden und Beschädigungen der Transport-, Speicher- und Übertragungsinfrastrukturen durch Extremereignisse (Starkniederschläge, Überschwemmungen) können sich durch den Klimawandel verstärken und gefährden die Versorgungssicherheit und den reibungsfreien Produktionsablauf. Nicht außer Acht gelassen werden sollten die Auswirkungen des Klimawandels im globalen Kontext und damit einhergehend eine zunehmende Schwankung von Rohstoffpreisen und Versorgungsengpässen. Zusamm enfassend sollten langfristige Unternehmensstrategien einen möglichen Anstieg der Heiz-, Kühl-, Transport- und Produktionskosten berücksichtigen. Positiv fällt ins Gewicht, dass für viele Probleme Lösungsansätze aus südlichen Nachbarländern übernommen werden können. So sind Anpassungen zwar aufwändig, aber meist kurzfristig möglich. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Wirtschaft, Industrie & Handel sind in Abbildung 46 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. 341 Abbildung 46: Handlungsfeldmatrix des Sektors Wirtschaft, Industrie & Handel. Handlungsbedarf GROSS H-WIH.01 Verändertes Naturgefahrenpotenzial184 Handlungsbedarf MITTEL H-WIH.02 Veränderung Wasserdargebot H-WIH.03 Verfügbarkeit von Rohstoffen und Vorprodukten H-WIH.04 Reduktion Arbeits-/Leistungsfähigkeit durch Hitze185 H-WIH.05 Produkt – Verfahrensinnovation Handlungsbedarf KLEIN H-WIH.06 Reduktion der Maschinen/Produktfunktion durch Hitze186 184 Verändertes Naturgefahrenpotenzial (Gefährdung Infrastruktur, Arbeitskraft) 185 Beeinträchtigung der Arbeitsbedingungen und der Leistungsfähigkeit während Hitzewellen 186 Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Maschinen und Produkten während Hitzewellen 342 H-WIH.07 Abhängigkeit von Auswirkungen in anderen Ländern187 H-WIH.08 Erhöhter Kühlbedarf für Produkte188 H-WIH.09 Landwirtschaftsertragsreduktion durch mehr Extreme189 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol sind im Sachgebiet Wirtschaftsförderung der Abteilung Wirtschaft und Arbeit geregelt. Grundlage bilden die Rahmenrichtlinie des Wirtschaftsförderungsprogrammes, die speziellen Förderungsrichtlinien sowie allgemeingültige Förderungsbedingungen. Instrumente der Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderungs (WIFÖ)- und Technologieförderungsprogramm des Landes Tirol Förderung von Öko-Innovationen im Rahmen der Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung 190 Förderung der unternehmerischen Initiative191 Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen 192 Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds (TWFF) Förderungsrichtlinie der Tiroler Beratungsförderung 193 Schwerpunkte der horizontalen Wirtschaftsförderung Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen Unternehmensgründung und –ansiedlung, insbesondere von Jungunternehmern Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft betriebliche Kooperationen Forschung, Entwicklung und Innovation Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen Umweltschutz, erneuerbare Energieträger und die Energieeinsparung Sicherung der Nahversorgung Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und im Ausland durch die Teilnahme an Messen, die Durchführung von Studien sowie die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die regionale Wirtschaftsförderung stützt sich auf die nationale Fördergebietskarte gemäß der Entscheidung der Kommission vom 20.12.2006 N492/06 (ABl. C 34 vom 16.02.2007, S. 5ff). 187 Durch globale Vernetzung Abhängigkeit von Auswirkungen in anderen Ländern 188 Erhöhter Kühlbedarf für verschiedene Produkte (Lagerung und Transport) 189 Ertragseinbußen in der Landwirtschaft durch Zunahme von Extremereignissen (z.B. Hagel) 190 http://www.bmwfj.gv.at/Wirtschaftspolitik/Standortpolitik/ Seiten/FörderungvonÖko-Innovationen.aspx 191 http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/UnternehmensUndKMU-Politik/Seiten/FörderungderunternehmerischenInitiative.aspx http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/UnternehmensUndKMU-Politik/Seiten/SzbventionenzurFörderungderWettbewerbsfähigkeitvonkleinenundmittlerenUnternehmen.aspx 192 193 http://www.ecotirol.at/images/doku/richtlinie _beratungsfoerderung.pdf 343 Europa o Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis’“-Beihilfen (ABl. L 379, S 5ff); abrufbar unter http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/wirtschaftsfoerderung/downloads/vo-de-minimis-beihilfen.pdf o Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsam en Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S.3) unter http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/wirtschaftsfoerderung/downloads/Allg.GVO.pdf o Nationale Fördergebietskarte gemäß der Entscheidung der Kommission vom 20.12.2006 N492/06 (ABl. C 34 vom 16.02.2007, S. 5ff) o Einzelne Förderungsrichtlinien der Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Tirol dienen auch der nationalen Ko-Finanzierung von EU-Mitteln, die insbesondere im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vergeben werden. Dabei sind die für die Vergabe der einschlägigen EU-Mittel geltenden Kriterien und Vorgaben einzuhalten. Österreich o Die neue österreichische Tourismusstrategie - Neue Wege im Tourismus (2010): http://www.bmwfj.gv.at/Tourismus/TourismuspolitischeAktivitaeten/Documents/Broschüre%20Tourismusstrategie.pdf o Wirtschaftsbericht Österreich 2013194 o Das Land Tirol gewährt Wirtschaftsförderungen als Träger von Privatrechten. Die Grun dlage bilden die Rahmenrichtlinie, die speziellen Förderungsrichtlinien, die haushaltsrechtlichen Bestim- Tirol mungen des Landes Tirol sowie die einzelnen Förderungsvereinbarungen. o Für den Bereich des Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds gilt das Tiroler Wirtschaftsförderungsfondsgesetz, LGBl. Nr. 16/1989, in der geltenden Fassung. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol sind im Sachgebiet Wirtschaftsförderungen geregelt. Grundlage bildet die Rahmenrichtlinie zur Wirtschaftsförderung des Landes Tirol für sämtliche spezielle Förderungsrichtlinien sowie der allgemeingültigen Förderungsbedingungen. 194 http://www.bmwfj.gv.at/Wirtschaftspolitik/Wirtschaftspolitik/Documents/Wirtschaftsb ericht%20Österreich%202013.pdf 344 M a ßna hmen Maßnahme M-AP-WIH.01 – Berücksichtigung von Klimawandelfolgen im betrieblichen Risikomanagement Ein effektives unternehmensweites Risikomanagement soll und muss neben marktwirtschaftlichem Risiko auch jenes berücksichtigen, dass durch externe Faktoren (in dem Fall extreme Wettereignisse) hervorgerufen wird. Bei bestehenden Einheiten beginnt diese mit einer umfassenden Analyse bestehender Verletzlichkeiten, die auf vergangene Schäden beziehungsweise negative Einflussnahme auf den Geschäftsverlauf aufbauen kann. Verbunden mit der weiteren Entwicklung dieser äußeren Einflussfaktoren in Folge eines sich ändernden Klimas sind dann entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen auch Standortfaktoren (in welc her Risikozone befinde ich mich und sind die betrieblichen Vorsorgemaßnahmen im Falle eines Ereignisses ausreichend). Versicherungstechnische Vorsorge kann einen Beitrag leisten, jedoch sind präventive Maßnahmen zu bevorzugen, da längerfristige Produktionsausfälle gerade im internationalen Wettbewerb von großem Nachteil sein können. Neuansiedlungen sollten schon von Beginn an diese Aspekte berücksichtigen. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen: Betriebliche Verletzbarkeitsanalye gegenüber extremer Wetterereignisse Maßnahmen- und Strategieentwicklungsprozess (auch in Abstimmung mit relevanten VertreterInnen auf Ver- waltungsebene) Implementierung in laufende Managementprozesse Zusammenarbeit mit Versicherern bei der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen Dafür könnten beispielsweise im Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm Anreize geschaffen werden. Handlungsfelder H-WIH.01, H-WIH.02, H-WIH.04, H-WIH.10 Ziel Verbesserte (Eigen-)Risikovorsorge gegenüber extremen Wetterereignissen. Art der Maßnahme Prozessbezogen, subjektbezogen, objektbezogen AkteurInnen Tiroler Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsbetriebe, Industrie, Handel Öffentliche Finanzierung Eventuell Erhöhung des bestehenden Fördersatzes in der Richtlinie der Tiroler Beratungsförderung. Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Abteilung Wirtschaft und Arbeit LRin KRin Patrizia Zoller-Frischauf 345 Vollzugsaufwand Geringer Mehraufwand nach Adaptierung der Richtlinie Tiroler Beratungsförderung Implementierungszeitraum Kann unmittelbar nach Adaptierung der Richtlinie implementiert werden. und time-lag Lebensdauer Mittelfristig (bei Erfolg in Umsetzung auch langfristig) Falls bereits laufend, Stand Derzeit noch nicht in Umsetzung der Umsetzung/bestehende Instrumente Kosten und Nutzen Gerade die Extremereignisse der letzten Jahre zeigen immer wieder die Verletzlichkeit des Sektors. Man wird dieses Risiko zwar nicht vollkommen eliminieren können, jedoch lässt sich das Risiko mit geeigneten Maßnahmen reduzieren. Versicherungstechnische Lösungen oder Kompensationen aus dem Katastrophenfonds helfen, die finanziellen Belastungen nach einem Ereignis zu reduzieren, jedoch können Folgekosten durch Produktionsausfall beziehungsweise Verlust von Lieferaufträgen die Existenz von Betrieben gefährden. Eine Erstellung beziehungsweise Adaptierung von betrieblichen Risikomanagementsystemen und die Integration in die allgemeinen Managementprozesse sollten helfen, potenzielle Kosten für das Unternehmen, aber auch der SteuerzahlerInnen zu reduzieren. Betrieblich können sich durchaus auch positive Aspekte abbilden lassen, indem Versicherungsprämien reduziert werden können, wenn durch geeignete Präventivmaßnahmen die Reduktion des Risikos nachgewiesen werden kann. Mitnahmeeffekte Keine Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Synergien mit Maßnahmen im Bereich der Bewußtseinsbildung besonders M-AP- anderen Maßnahmen WW.01, M-AP-ZK.02 Regret/Low-regret/No-re- No-regret, da die Maßnahme auch bei derzeitigem Naturgefahrenrisiko Wirkung gret zeigen würde. Szenarienabhängigkeit Wetterbedingte Extremwetterereignisse sind szenarienabhängig. Mögl. Konfliktpotenzial Mit Wirtschaftskammer und anderen Interessensvertretungen hinsichtlich der Finanzierungsfrage: Eigenvorsorge und damit verbundener finanzieller Aufwand vs. 346 Finanzierung durch die Öffentliche Hand für die Implementierung eines Risikomanagements Österreichische Anpassungsstrategie - Tiroler 4.6. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Weitere Sicherung der Sied- Nachhaltigkeitsstrategie lungsräume und Infrastrukturen vor Naturgefahren durch alle Gebietskörperschaften; integriertes Zusammenwirken aller Beteiligten im Handlungskreis Prävention – Schutzeinrichtungen – Katastrophenmanagement – Katastrophenbewältigung; Bewusstmachen und Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen im Umgang mit dem vorhandenen Restrisiko) 4.10. Raumordnung und Raumentwicklung Maßnahme M-AP-WIH.02 – Erhöhung energetische Versorgungssicherheit durch verstärkten Einsatz alternativer/energieeffizienter Technologien Durch effizienzsteigernde Technologien, betriebliche Energierückgewinnung und eine Diversifizierung der Energiequellen werden Versorgungsrisiken und Preisschwankungen reduziert. Als zusätzlicher Nutzen sinken Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern (z.B. erneuerbare Energieträger wie Photovoltaik, Rückgewinnung von Brennstoffen wie z.B. Kuppelgase, Nutzung industrieller Abwärme, Wärmedämmung/Sanierung von Gebäuden, passive/aktive Kühlung mit alternativen Technologien, wie z.B. solare Kühlung oder solare Heizung). Ferner werden bei dezentraler Energieversorgung die Abhängigkeiten von der Energie-Netzinfrastruktur gemindert, was die Gefahr eines Black Outs reduziert. Energieintensive Branchen wie die chemische Produktion sind vor allem im Hinblick auf die Sicherstellung der Energieversorgung verletzbar, da in der Regel länger laufende chemische Prozesse durch Unterbrechungen der Stromversorgung gestört werden können. Eine Maßnahme zur Sicherstellung der Transportnetze wäre daher die Forcierung von energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen zur Eigenstromproduktion. Bei alldem ergeben sich starke Synergien zu den Klimaschutzzielen. In bestimmten energieintensiven Produktionsprozessen (z.B. in chemischen), ist Elektrizität ein bedeutender Produktionsfaktor, dessen Verfügbarkeit für einen ununterbrochenen Produktionsprozess sichergestellt werden muss. Werden durch Stromausfälle (z.B. durch Stürme oder schwere Schneelasten) Anlagen heruntergefahren, welche normalerweise immer laufen, kommt es zu Umsatzrückgängen. Die in Diskussion befindliche Ringleitung würde die Versorgungssicherheit des österreich ischen Stromnetzes erhöhen. Des Weiteren könnte diese mittels der Bildung von staatlichen Erdgasreserven, beispielsweise um Lieferunterbrechungen zu kompensieren, erhöht werden. Blitzortungssysteme können Unternehmen helfen, bei anstehenden Unwettern auf etwaige eigene Notstromsysteme umzuschalten, um Strom- und Produktionsausfälle zu vermeiden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen: Forcierung regenerativer Energien und der Energierückgewinnung für Betriebe 347 Forcierung von energieeffizienten KWK-Anlagen zur Eigenstromerzeugung sowie in der Reststoffverwertung und Einspeisung von Abwärme in die Netze Prüfung und bei Bedarf Schaffung von Anreizen für die Einspeisung in das Fernwärmenetz Gegebenenfalls Nutzung regionaler Abwärmepotenziale durch die Einrichtung regionaler Abwärmeverbünde Handlungsfelder H-WIH.02, H-WIH.07, H-WIH.08 Ziel Erhöhung der Energie-Versorgungssicherheit durch verstärkten Einsatz regenerativer Energien, Diversifizierung der Energiequellen, Ausbau der Kraft-WärmeKopplung, Netzausbau, betriebliche Energiegewinnung und effizienzsteigernde Maßnahmen Art der Maßnahme Prozessbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Energiewirtschaft, Unternehmen Öffentliche Finanzierung Als mögliches Förderinstrumentarium wird auf entsprechende nationale Möglichkeiten (z.B. die KPC – Kommunalkredit Public Consulting, der Klimafonds) verwiesen. Die seitens der Wirtschaftsförderung des Landes angebotenen Fördermöglichkeiten sind in der Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen angeführt. Die Wirtschaftsförderung des Landes wird für die Umsetzung dieser Maßnahme auf Landesebene allerdings nur als ein Akteur gesehen Förderung von Öko-Innovationen im Rahmen der Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung (Bund). Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Energiebeauftragter des Landes Tirol LRin KRin Patrizia Zoller-Frischauf Vollzugsaufwand Erhöhung des Vollzugsaufwandes in Abhängigkeit der Annahme der Fördermöglichkeit Implementationszeitraum Kurz- bis mittelfristig und time-lag Lebensdauer Mittelfristig 348 Falls bereits laufend, Stand Richtlinie zur Umsetzung besteht bereits, diese muss dementsprechend adap- der Umsetzung/bestehende tiert werden Instrumente Kosten und Nutzen Jegliche Maßnahmen, die zu einer verbesserten Vorsorgungssicherheit durch Energie beitragen, haben einen unmittelbaren positiven Effekt auf den Wirtschaftsstandort. So können z.B. längerfristige Stromausfälle zu erheblichen Produktions- und somit Einkommensverlusten führen. Darüber hinaus unterstützen solche Maßnahmen auch Klimaschutzziele. Mitnahmeeffekte Adaptierung der bestehenden Richtlinie des Landes Tirol Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Synergien mit M-AP-E.01, M-AP-TO.03 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Nicht szenarienabhängig Mögl. Konfliktpotenzial Notwendige bauliche Maßnahmen können zu Konfliktsituationen mit AnrainerInnen führen (Überstromleitungen, etc.) Österreichische 3.13.4.4. Erhöhung der energetischen Versorgungssicherheit unter Forcierung Anpassungsstrategie alternativer/energieeffizienter Technologien Tiroler 4.5 Energie – Tirol auf dem Weg zur Energieautonomie Nachhaltigkeitsstrategie 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.8 Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch 4.12 Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch Nachhaltigkeit 349 Maßnahme M-AP-WIH.03 – Entwicklung klimafreundlicher Produkte Diese Maßnahme kann als Anpassungsoption gesehen werden, da die entstehenden Produktinnovationen aus klimawandelbedingten Nachfrageänderungen kommen. Neben den betriebswirtschaftlichen Vorteilen einer Effizienzverbesserung wird durch den Kl imawandel auch vom Gesetzgeber verlangt, in dieser Hinsicht gewisse Ziele zu erreichen (Emissionsreduktion, Energieeffizienz, etc.). Auf diese regulatorisch-marktwirtschaftliche Folge des Klimawandels können hoch integrierte und die Werkstoffbereitstellung umfassende Wertschöpfungsketten, beispielsweise aufbauend auf den Werkstoffen der chemischen Industrie, mit Produktinnovationen als Problemlöser reagieren. Beispiele sind: Leichtbauweise in der Automobilindustrie, elektromagnetisch höchst effiziente Bauteile für die Elektromobilität, Dämmmaterial, Niedrigtemperaturwaschmittel, Wasserkraftanlagen, mobile Hochwasserschutzelemente sowie ohne hohen Aufwand recyclebare Produkte. Folgende Punkte sind für die Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Weitergehende Forschung und Entwicklung Bedachtnahme auf Produktinnovationen in der Bauordnung Durchführung von Effekt-Analysen entlang der Wertschöpfungskette und Lebenszyklen als Basis für eine Berücksichtigung im Ökodesign Beschleunigung von Patentverfahren Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der EU Handlungsfelder H-WIH.05 Ziel Erhöhung der Anpassungskapazität mit Hilfe innovativer Produkte Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Energiewirtschaft, Unternehmen Öffentliche Finanzierung Wirtschafts- und Technologieförderungsprogramm des Landes Tirol Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Abteilung Umweltschutz Energiebeauftragter des Landes Tirol LRin KRin Patrizia Zoller-Frischauf Vollzugsaufwand Gering, kann im Rahmen des Wirtschafts- und Technologieförderprogramms des Landes Tirol umgesetzt werden. 350 Implementationszeitraum Forschungsinitiativen können unmittelbar und kurzfristig gestartet werden und time-lag Lebensdauer Mittelfristig (Fortbestand wird mit der Annahme der Fördermöglichkeit gesichert). Falls bereits laufend, Stand Wirtschafts- und Technologieförderungsprogramm des Landes Tirol der Umsetzung/bestehende Instrumente Kosten und Nutzen Jede Produktentwicklung ist mit Investitionskosten verbunden, die jedoch durch einen potenziellen Wettbewerbsvorteil langfristig positive Nutzeneffekte, auch im Sinne des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung, mit sich bringen. Mitnahmeeffekte Abwicklung im Rahmen des Wirtschafts- und Technologieförderprogramms des Landes Tirol Reichweite der Maßnahme Tirolweit Wechselwirkung mit Synergien mit dem Sektor BW durch innovative und nachhaltige Produkte wie anderen Maßnahmen in Maßnahme M-AP-BW.01 angesprochen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Keine Szenarienabhängigkeit Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische 3.13.4.5. Entwicklung von klimafreundlichen und anpassungsfördernden Pro- Anpassungsstrategie dukten Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.8 Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch (Mehr Transparenz und Information über Produkte und Dienstleistungen, Förderung sauberer und schlanker Produktion) 4.9 Natürliche Ressourcen (Schutz der Ressource Wasser) 351 4.12 Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch Nachhaltigkeit (z.B. Entwicklung von Wirtschaftszweigen und wirtschaftlichen Aktivitäten mit hohen Nachhaltigkeitsstandards, zunehmende Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen mit hoher Nachhaltigkeitsrelevanz durch heimische Unternehmen, Stärkung der an Nachhaltigkeit orientierten Innovationskraft der heimischen Unternehmen) 2.13 Sekto r Zivil- & K a ta s tr o p hens chutz (ZK ) Her a us fo r derung en und Aus wir kung en Der Zivil- & Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, die den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und die Sicherung ihrer lebensnotwendigen Versorgung betreffen. Das Katastrophenmanagement beinhaltet die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen. Der Umgang mit Naturgefahren stellt in Tirol seit jeher einen wichtigen Teil der Arbeit des Zivil- & Katastrophenschutzes dar. Die AkteurInnen des Zivil- & Katastrophenschutzes sind im Umgang mit Extremereignissen und Katastrophenlagen erfahren und bringen durch ihr Knowhow grundsätzlich alle Voraussetzungen mit, um ihre Arbeit auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen. Von einer Zunahme von Extremereignissen als Folge des Klimawandels und der durch sie verursachten monetären Schäden kann gegenwärtig aufgrund ungenügender Datengrundlage nicht gesprochen werden. Andere Faktoren wie z.B. veränderte Melde- und Dokumentationspraktiken sowie eine höhere Wertkonzentration in gefährdeten Bereichen müssen in diesem Zusammenhang beachtet werden. 195 Die Vertiefung des Wissensstandes über eine Veränderung der Häufigkeit und Intensität von Naturgefahrenereignissen stellt daher eine wichtige Maßnahme dar, da aufgrund von höheren Temperaturen und veränderter Niederschlagsmuster das Potenzial, die Intensität, die Auftretenswahrscheinlichkeit und die zeitliche Variabilität von Naturgefahren verändert werden. Eine Zunahme von Klein- und Mittelereignissen bedeutet für die zuständigen Behörden, sich auf vermehrte Einsätze und veränderte Anforderungen einzustellen beziehungsweise den Eintritt bisher nicht dimensionierter Ereignisse zu bedenken und gegebenenfalls eine Anpassung der Schutzziele in Betracht zu ziehen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Sektor Zivil- & Katastrophenschutz sind in Abbildung 47 dargestellt. Die ausgewiesenen Handlungsfelder und deren Handlungsbedarf sind unten stehender Liste zu entnehmen. Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (2012b): Teil II Aktionsplan, S. 169, Internationale Forschungsgesellschaft INTERPRAEVENT 2009 195 352 Abbildung 47: Handlungsfeldmatrix des Sektors Zivil- & Katastrophenschutz. Handlungsbedarf GROSS H-ZK.01 Veränderte Anforderungen, vermehrte Einsätze H-ZK.02 Zunahme von Klein- & Mittelereignissen H-ZK.03 Beeinträchtigung der Verkehrsinfrastruktur H-ZK.04 Gefährdung der Energieversorgung196 Handlungsbedarf MITTEL H-ZK.05 Eintritt bisher nicht dimensionierter Ereignisse H-ZK.06 Verändertes Naturgefahrenpotenzial197 H-ZK.07 Extremwetterereignisse198 H-ZK.08 Baumartenzusammensetzung199 196 Gefährdung der Energieversorgung bei Stürmen und Hitzewellen 197 Gefährdung durch verändertes Naturgefahrenpotenzial (Steinschlag, Felssturz, Muren, etc.) 198 Zunahme von Extremwetterereignissen 199 Veränderung der Baumartenzusammensetzung Richtung Laub-/Mischwald 353 Handlungsbedarf KLEIN H-ZK.09 Verschiebung zeitlicher Eintritt / Varianz von Ereignissen 200 H-ZK.10 Steigende Kosten 201 H-ZK.11 Verlust der Retentionsfunktion von Böden 202 H-ZK.12 Verändertes Brandpotenzial H-ZK.13 Steigende Gesundheitsbeeinträchtigung 203 H-ZK.14 Ansteigen der Baumgrenze H-ZK.15 Gefährdung der Trinkwasserver- & Abwasserentsorgung204 Or g a nis a tion, Zus tä nd ig keiten und r echtliche Gr und la g en Katastrophenschutz und –management stellen in Österreich eine Querschnittsmaterie dar, für die neben dem Bund die Länder zuständig sind. Rechtsgrundlagen erstrecken sich von der internationalen Ebene ( Hyogo Framework for Action), der EU-Ebene (Richtlinien) über die Bundesgesetzgebung (z.B. Strahlenschutzgesetz, Gefahrengutbeförderungsgesetz, Wasserrechtsgesetz unter anderem) bis zu den Katastrophenschutz- und Katastrophendienstgesetzen im Kompetenzbereich der Länder. Als Nachfolger des zuvor geltenden Katastrophenhilfsdienstgesetzes trat am 31.03.2006 das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz (LGBI. Nr. 33/2006 idgF) in Kraft. Gemäß diesem Gesetz sind drei verschiedene Katastrophenschutzbehörden und ihre Zuständigkeitsbereiche zu unterschieden. Diese liegen bei örtlichen Katastrophen auf der Gemeindeebene (BürgermeisterInnen), bei gemeindeüberschreitenden Katastrophen auf der Bezirksebene (Bezirkshauptmannschaft) und bei bezirksüberschreitenden Katastrophen auf der Landesebene (Landesregierung) 205. Die Landesregierung kann die Zuständigkeit bei gemeindeüberschreitenden Katastrophen jederzeit per Beschluss an sich ziehen. Wesentliche Elemente des Katastrophenmanagements umfassen behördliche Maßnahmen (z.B. Evakuierungen), die Einsatzleitung, Schulung und Ausbildung der Mitglieder der Einsatzleitung, die einheitliche Kennzeichnung der Mitglieder der Einsatzleitung, Katastrophenschutzpläne und die technische Ausstattung (Funk, EDV, etc.). Die Behörde wird durch die Einsatzleitung, deren Mitglieder von ihr mit schriftlichem Bescheid zu bestellen sind, bei der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen beraten und unterstützt. Die Zusammensetzung der Einsatzleitung richtet sich nach den in den Katastrophenschutzplänen identifizierten Gefahrenlagen. Weiters verfügt das Land Tirol über eine ständig besetzte Landeswarnzentrale, die die Behörden sowie die Feuerwehren und Hilfs- und Rettungsorganisationen bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen berät und im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu unterstützen hat205. Öffentliche AkteurInnen sind die Behörden sowie die Hilfs- und Rettungsorganisationen (Bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges besteht die Möglichkeit eines Assistenzeinsatzes des Bundesheers). 200 Verschiebung des zeitlichen Eintritts und der Varianz von Ereignissen 201 Steigende Kosten durch Materialtransport- und Ablagerung durch vermehrte Murgänge 202 Verlust der Retentionsfunktion von Böden durch zunehmende Erosion 203 Steigende Gesundheitsbeeinträchtigung und Sterblichkeit durch Hitzewellen 204 Gefährdung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung bei Überschwemmungen 205 TIROLER Katastrophenmanagementgesetz (LGBI Nr. 33/2006) 354 M a ßna hmen Anpassungsmaßnahmen im Sektor Zivil- & Katastrophenschutz umfassen die Bereiche der Prävention (technische, nicht-bauliche, raumplanerische und bewusstseinsbildende Maßnahmen), des Einsatzablaufes (Einsatzkräfte, Material und Abläufe), der Risikokommunikation (zwischen allen AkteurInnen), dem Auf - und Ausbau effektiver Warnund Frühwarnsysteme und der Vertiefung des Kenntnisstandes der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Extremereignissen. Da es grundsätzlich zu den Aufgaben der betroffenen Behörden und Organisationen gehört, die Sicherheit der Bevölkerung im Falle von Großschadenereignissen zu gewährleisten, handelt es sich bei den meisten Maßnahmen um no-regret Maßnahmen, die auch im Falle einer geringeren oder nicht eintretenden Klimaänderung in positiver Weise wirksam werden. Maßnahmen im Bereich Zivil- & Katastrophenschutz berühren die Themenbereiche der Sektoren Gesundheit, Agrar, Forstwirtschaft, Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft sowie Ökosysteme & Biodiversität, aber auch Tourismus. Maßnahme M-AP-ZK.01 – Erhalt und Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Fortführung der situationsangepassten Aus- und Fortbildung Klimaveränderungen bergen die Möglichkeit, dass das Naturgefahrenpotenzial und die damit verbundenen Risiken für die Gesellschaft von gewohnten Ausmaßen abweichen. Strukturen, Abläufe und Material müssen für etwaige veränderte Einsatzbedingungen vorbereitet sein 206. Die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen wird in Tirol bereits laufend durchgeführt und an aktuelle Themen angepasst. Übungen finden regelmäßig auf regionaler, landesweiter sowie grenzübergreifender Ebene statt. Mit dem Themenschwerpunkt Naturgefahren im Jahr 2012 wurde dem bereits beobachteten veränderten Ereignisgeschehen in Übungen, Seminaren und einer Vortragsreihe Rechnung getragen. Der Nutzen von ausgebildeten Einsatzkräften ist belegt und Österreich weltweit ein Vorbild ehrenamtlichen sozialen Engagements. Um sich auch in Zukunft auf ehrenamtliche Ressourcen verlassen zu können, ist es wichtig, dieses aufrechtzuerhalten und durch Informationsbereitstellung und Klärung notwendiger Fragen zu unterstützen. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Beitrag zur Vertiefung des Wissensstands und Verbesserung der Datenlage zu klimabedingten Veränderungen in der Ereignishäufigkeit durch einheitliche Dokumentation des primären auslösenden Ereignisses eines Einsatzes (z.B. ein technischer Einsatz, primär ausgelöst durch eine Mure) Sicherstellung der Weiterführung von laufend an die Rahmenbedingungen angepassten Aus- und Fortbil- dungseinheiten sowie Übungen Schaffung beziehungsweise Erhaltung geeigneter Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement o Aktives Engagement und Anwerben seitens der Gemeinden (z.B. durch Infoveranstaltungen für Interessierte) Handlungsfelder 206 H-ZK.01, H-ZK.02, H-ZK.05 bis H-ZK.07, H-G.01 bis H-G.04 Ecologic Institute (2012): Kosten und Nutzen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. S.173 355 Ziel Gewährleistung eines effizienten Einsatzgeschehens auch bei veränderten Ereignisintensitäten und –häufigkeiten sowie die Sicherung des ehrenamtlichen Engagements. Art der Maßnahme Prozessbezogen, subjektbezogen AkteurInnen Behörden, Hilfs- und Rettungsorganisationen, Freiwillige Öffentliche Finanzierung Zu 100 % von der öffentlichen Hand finanziert Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Förderungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Übungen sind bereits vorhanden. Implementationszeitraum Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung. und time-lag Lebensdauer Laufend, solange der Prozess kontinuierlich fortgeführt wird Falls bereits laufend, Stand Nach dem Tiroler Katastrophenmanagementgesetz §13 Abs.1-6 sind regelmä- der Umsetzung/bestehende Instrumente ßige Vorträge, Kurse und Übungen für die Mitglieder der Einsatzleitung und der freiwilligen HelferInnen verpflichtend vorgesehen. Die Maßnahme wird bereits laufend durch verschiedene Ausbildungen, Schulungen und Informationsveranstaltungen der verschiedenen Behörden sowie der Einsatzorganisationen selbst umgesetzt. Übungen finden regelmäßig auf lokaler, regionaler und auf Landesebene (Landeskatastrophenschutzübungen) statt, sowie grenzübergreifend mit den Nachbarbundesländern und -staaten. Eine Vortragsreihe zum übergreifenden Thema Naturgefahren in den Gemeinden wurde bereits initiiert. Kosten und Nutzen Wie bereits erwähnt, erfolgen Aus- und Weiterbildung sowie Übungen der Behörden und Einsatzorganisationen bereits auf regelmäßiger Basis und in Bezug auf alle relevanten Risiken und Gefahrenlagen. Die Maßnahme soll 356 die Notwendigkeit dieser Aktivitäten auch in Bezug auf klimatische Veränderungen unterstreichen und sicherstellen, dass neue Ergebnisse und Datengrundlagen aus Forschung und Monitoring in die Aus- und Fortbildungsprogramme sowie die Übungen einbezogen werden. Es ist daher nicht mit hohen Zusatzkosten zu rechnen. Positive Effekte können sich aus einer besseren und einheitlichen Einsatzdokumentation ergeben, wenn darauf Rückschlüsse auf die Häufigkeit von auslösenden Ereignissen gezogen werden können. Die Maßnahme leistet damit einen Beitrag zum besseren Verständnis von Auswirkungen und Veränderungen von Ereignissen (BB K 2012). Da es um den Schutz der Bevölkerung und kritischer Infrastrukturen geht, handelt es sich um eine need-to-have Maßnahme. Mitnahmeeffekte Keine, da die Zuständigkeit und Finanzierung bei den öffentlichen Behörden liegt. Reichweite der Maßnahme Lokal-Regional-überregional, da die Übungen auf allen Ebenen stattfinden Wechselwirkung mit M-AP-G.01, M-AP-WW.01 anderen Maßnahmen Regret/low-regret/no-regret No-regret. Extremereignisse treten unter allen klimatischen Bedingungen auf. Auch ohne Evidenz auf klimatisch bedingte Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind gut ausgebildete und regelmäßig weitergebildete Einsatzkräfte für einen effektiven Schutz der Bevölkerung und ihrer Versorgung unabdingbar. Szenarienabhängigkeit Gering. Die Übungen werden so konzipiert, dass sie auf verschiedene Szenarien abgestimmt werden können. Mögl. Konfliktpotenzial Es dürfen durch die Maßnahme die Aktivitäten in Bezug auf andere Verantwortungsbereiche (klimawandelunabhängige Gefahren und Schadenereignisse) nicht vernachlässigt werden. Österreichische 3.8.3.5 Verbesserung der Risikokommunikation im Bereich der Katastrophen- Anpassungsstrategie vorsorge 3.8.3.6 Erweiterung des Ausbildungsangebotes im Bereich des Katastrophenmanagements 3.8.3.3 Schaffung und Erhalt geeigneter Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Bereich des Katastrophenschutzmanagements 357 3.8.3.8 Entwicklung partizipativer Methoden zur Integration aller Akteurinnen/AkteurInnen im Bereich des Katastrophenschutzmanagements Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.1 Aktive Gemeinden und Regionen 4.1.1 Herausforderungen: g) Sozialkapital stärken – Freiwilliges Engagement unterstützen 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.6.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz und Ausbau von Netzwerken Maßnahme M-AP-ZK.02 –Forcierung von Bewusstseinsbildung und Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung sowie der Risikoinformation und -kommunikation Vor Naturgefahren sichere Räume sind im Gebirgsland Tirol mit nur 12 % besiedelbarer Fläche in nur geringem Ausmaß vorhanden. Die Vermeidung jeglicher Gefahren als zu priorisierende Strategie ist somit nicht immer möglich. Das Prinzip der Eigenverantwortung des Individuums muss trotz staatlicher Fürsorgepflicht fo rciert, Problembewusstsein geschaffen und das Informationsangebot erweitert beziehungsweise bekannt gemacht werden. Prozesse und Beziehungen sind vielfältig und komplex, daher ist es notwendig, dass Informationen von Fachleuten der relevanten Dienststellen und Einrichtungen bereitgestellt und vermittelt werden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Verlinkung etablierter Informationsportale zu den Themen Klimawandel und Klimawandelanpassung von Behörden und Organisationen des Bundes und der Länder (z.B. Umweltbundesamt: klimawandelanpassung.at, ZAMG: hochwasserrisiko.at) auf den Seiten des Zivilschutzverbandes Tirol (z.B. Sicherheitsinformationszentrum siz.cc, Homepage der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz) als Informationsquellen für die Bevölkerung und Vernetzung der Informationen (Hochwasser, GFZ) Bereitstellung von aktuellem Informationsmaterial zum Thema Klimawandel und Katastrophenschutz in bestehenden Beratungs- und Informationsstellen Verständliche Wiedergabe von wissenschaftlichen Daten an die Zielgruppen, z.B. durch Informationsveranstaltungen des Landes für Gemeinden und der Gemeinden für die Bevölkerung (Beispiel Virgen 207) Informationsbereitstellung zur effektiven Nutzung von Warn- und Frühwarnsystemen in den Gemeinden Abstimmung einer zielgruppenorientierten Risikokommunikation und -information mit Gemeinden, Landesschulbehörden und AkteurInnen des Tourismussektors, um das Risikobewusstsein in der Bevölkerung und bei Gästen auf einer breiten Basis zu verankern (Good-practice Beispiel NotfallApp des Landes Tirol) Verstärkte Involvierung der Gemeinden in die World Disaster Reduction Campaign - Making Cities Resilient der Vereinten Nationen (Engagement als role models, Teilnahme an ExpertInnenaustauschen etc.) Handlungsfelder 207 H-ZK.01 bis H-ZK.15, H-G.01 bis H-G.04 http://www.virgen.at/images/stories/Gemeinde/Virgen_ak tiv/63_sommer-2013.pdf, S.5 358 Ziel Vermeidung und Begrenzung von Schäden durch Mithilfe und Akzeptanz einer informierten und vorbereiteten Bevölkerung; Akzeptanz der Bevölkerung für klimawandelbezogene Maßnahmen erhöhen Art der Maßnahme Subjektbezogen AkteurInnen Land Tirol (Abteilung Zivil- & Katastrophenschutz), Gemeinden, Bevölkerung, AkteurInnen im Tourismus Öffentliche Finanzierung Generell öffentliche Finanzierung, gegebenenfalls öffentliche Anreize für Maßnahmen privater AkteurInnen (z.B. im Tourismus) Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Zum großen Teil Eingliederung in bestehende Instrumente möglich Implementationszeitraum und time-lag Informationsbereitstellung ab sofort umsetzbar (Wirkung kann nur erzielt werden, wenn die Zielgruppen das Angebot kennenlernen und nutzen) Lebensdauer Dauerhaft Falls bereits laufend, Stand der Umsetzung/bestehende Land Tirol TIRIS Kartendienste - (Informationen zu Gefahrenzonen, Raumordnungskonzept, Naturschutzplan und vielem mehr) Instrumente Online-Informationsportale www.naturgefahren.at, HORA 2.0, Biber Berti, generationblue.at, Sicherheitsinformationszentren SIZ, Tirol Atlas (Geographie Innsbruck) Services und Informationen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) Wetterinformationen und Services der Wetterdienste ZAMG (z.B. INCA Vorhersage) und Ubimet Kosten und Nutzen Die Eigenverantwortung und Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung sind sowohl in präventiver Hinsicht als auch im Ereignisfall bedeutsam. Durch bewusste Eigenvorsorge (Vermeidung, private baulich -technische Maßnahmen) und Vorbereitung (Bevorratung etc.) können Schäden vermieden oder abgemildert werden. Zusätzlich wird die Arbeit der Behörden und Einsatzorganisationen durch gut informierte BürgerInnen erleichtert (z.B. Akzeptanz bei Evakuierungen). Ähnlich wie bei M-AP-ZK.01 kann der Nutzen der Maßnahme schwer quantifiziert 359 werden. Jedoch stehen auch hier die Kosten in keinem Verhältnis zu den Schadenskosten, die im Extremfall vermieden werden können. Es werden Ressourcen für Vernetzungsaktivitäten der zielgruppenorientierten Datenaufbereitung (z.B. Erstellung von Broschüren) notwendig. Soweit möglich, sollte bereits vorhandenes Material zu den Themen Klimawandel und Katastrophenschutz verwendet werden. Mitnahmeeffekte Hauptsächlich öffentlich, Kooperationen mit privaten Unternehmen (CSR Abteilungen, Bevorratungsaktionen) möglich Reichweite der Maßnahme Lokal Wechselwirkung mit M-AP-WW.01, M-AP-TO.05, M-AP-VM.03, M-AP-RO.01 bis M-AP-RO.02, M- anderen Maßnahmen AP-BW.02 bis M-AP-BW.03 Regret/Low-regret/No-re- Low-regret, da eine informierte und verantwortungsbewusste Bevölkerung in gret einem dicht besiedelten, von Naturgefahren geprägten Land wie Tirol wichtig ist. Szenarienabhängigkeit Risikobewusstsein ist von Szenarien unabhängig, Selbstschutzmaßnahmen sind in einem gewissen Umfang an bestimmte Szenarien angepasst. Mögl. Konfliktpotenzial Nicht identifiziert Österreichische 3.7.3.1 Forcierung des Gefahren- und Risikobewusstseins sowie der Eigenver- Anpassungsstrategie sorgung in der Bevölkerung und Entwicklung von Beratungsmodellen 3.8.3.3 Etablierung einer nationalen multisektoralen Kommunikationsplattform zur Risikoreduktion 3.8.3.5 Verbesserung der Risikokommunikation im Bereich der Katastrophenvorsorge 3.8.3.8 Entwicklung partizipativer Methoden zur Integration aller Akteurinnen/Akteuren im Bereich des Katastrophenschutzmanagem ents Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.3 Bildung und Wissen für Nachhaltigkeit 4.3.1 Herausforderungen: a) Lebensbegleitendes Lernen 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 360 4.6.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz und Ausbau von Netzwerken Maßnahme M-AP-ZK.03 - Stärkung und Erweiterung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten im Bereich Katastrophenschutz Mittel aus dem Katastrophenfonds sind für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung künftiger und zur Beseitigung eingetretener Katastrophenschäden vorgesehen. Weiters werden aus Mitteln des Katastrophenfonds auch Einsatzgeräte für Feuerwehren sowie das Warn- und Alarmsystem mitfinanziert und Hagelversicherungsprämien gefördert. Dreiviertel der Gelder fließen an die Wildbach- und Lawinenverbauungen. Für Betroffene besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Dies bedeutet ein hohes Maß an Unsicherheit. Außerdem variiert die Ausschüttungsquote deutlich von Bundesland zu Bundesland. Durch die jährliche Abschöpfung wird eine Reservenbildung verhindert und durch Sondergesetze werden nach außergewöhnlichen Katastrophen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Finanzierung über das Steuersystem kann es als eine Art Pflichtversicherung gesehen werden. Der Mechanismus des Katastrophenfonds bedarf angesichts sich ändernder Risikolandschaften und in Bezug auf integratives Risikomanagement einer Eval uierung. Im Hinblick auf ein verändertes Gefahrenpotenzial ist eine Stärkung und Erweiterung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten notwendig, um die im Schadensfall benötigten, bisher verfügbaren Mittel nicht zu gefährden. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten: Flächendeckende Risikoanalysen und deren Aggregierung bis hin zur Landes- und Bundesebene Aus- und Fortbildung wichtiger EntscheidungsträgerInnen zu RisikomanagerInnen Standardisierte Richtlinien für den Schutz kritischer Infrastrukturen und deren Umsetzung Verstärkte Risikokommunikation (siehe M-AP-ZK.02) Aufbau und Ausbau von Frühwarn- und Alarmsystemen Spezialausrüstung für Einsatzorganisationen Beteiligung und Unterstützung privater Unternehmen an PR-Aktivitäten. Handlungsfelder H-ZK.01-07, H-ZK.10, H-ZK.12, H-WW.02, H-TO.06, H-WIH.01 Ziel Verringerung und Vermeidung hoher öffentlicher und privater Folgekosten nach Naturgefahrenereignissen Art der Maßnahme Prozessbezogen, subjektbezogen, objektbezogen AkteurInnen Bund, Land Tirol, Gemeinden, Hilfs- und Rettungsorganisationen, Wissenschaft Öffentliche Finanzierung 100 %, Aufbau von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften zur Entlastung, KIRAS unterstützt nationale Vorhaben in der Sicherheitsforschung; 361 Inanspruchnahmen der Förderinstrumente der EU (z.B. INTERREG Programme, DG ECHO Finanzierungen) Politische und fachliche Verantwortung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Ausweitung der Katastrophenfondsziele Implementationszeitraum Zieländerungen könnten mittelfristig in Angriff genommen werden, politische und time-lag Konsensfindung benötigt einige Jahre Lebensdauer Langfristig Falls bereits laufend, Stand Katastrophenfondsgesetz 1986 der Umsetzung/bestehende Instrumente Berichte/Studien/Strategien: Rechnungshofbericht (2008), Prettenthaler und Vetter (2005), SKKM Strategie 2020 Kosten und Nutzen: Ein den heutigen Bedürfnissen angepasster Katastrophenfonds und/oder zusätzliche Finanzierungsmechanismen, die sich dem integrativen Risikomanagement verschreiben, tragen zur Verminderung von Katastrophen bei und unterstützen eine kontinuierliche Optimierung aller Einsätze und Informationsflüsse. In Kombination mit dem Reformvorschlag des Versicherungssystems könnte dem bestehenden Marktversagen bei Naturgefahrendeckungen entgegengewirkt werden. Zusätzliche Ressourcen werden für die Finanzierung ausgeweiteter Aktivitäten benötigt. Private Elementarschadensversicherungen können zu einer geringeren Belastung des Fonds führen. Mitnahmeeffekte Versicherungswirtschaft, Unternehmen (CSR-Gedanke) Reichweite der Maßnahme Lokal bis national Wechselwirkung mit M-AP-RO.03, M-AP-WW.01 anderen Maßnahmen Regret/Low-regret/No-re- No-regret gret Szenarienabhängigkeit Gering 362 Mögl. Konfliktpotenzial Die Maßnahme darf nicht dazu führen, dass die finanziellen Mittel für die bestehenden Abläufe gekürzt werden. Österreichische 3.8.3.4 Flexibilisierung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten im Bereich Anpassungsstrategie des Katastrophenschutzes Tiroler 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Nachhaltigkeitsstrategie 4.6.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Unterstützung und Förderung bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Ressourcen durch das Land Tirol Maßnahme: Weitere Sicherung der Siedlungsräume und Infrastrukturen vor Naturgefahren durch alle Gebietskörperschaften; integriertes Zusammenwirken aller Beteiligten im Handlungskreis Prävention – Schutzeinrichtungen – Katastrophenmanagement – Katastrophenbewältigung; Bewusstmachen und Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen im Umgang mit dem vorhandenen Restrisiko Maßnahme M-AP-ZK.04 – Konzentration von Forschungsaktivitäten zu Katastrophenmanagement und Veränderungen des klimabedingten Ereignisgeschehens Für eine zielgerichtete Katastrophenvorsorge und effektives Risikomanagement in Bezug auf klimatisch bedingte Risiken ist ein besserer Kenntnisstand bezüglich der Intensität und Häufigkeit von klein - und großräumigen Extremereignissen unabdingbar. In Bedarfsanalyse, Forschungsaktivitäten, Datenerhebung und -analyse, die Verwertung und Kommunikation von Ergebnissen soll ein möglichst breites Spektrum an Fachdisziplinen, sowie AkteurInnen aus Praxis und Wirtschaft miteinbezogen werden, um zielgerichtete und gesellschaftsrelev ante Forschungsaktivitäten sicherzustellen. Handlungsfelder H-ZK.01-15, H-WW.02, H-WIH.01, H-TO.04, H-VM.01, H-E.05, H-AG.03 Ziel Erweiterung des Wissensstands bezüglich der Intensität, Häufigkeit und Auswirkungen von Extremereignissen als Entscheidungsgrundlage; effektive Abstimmung von Präventions- und Bewältigungsmaßnahmen im Zivil- & Katastrophenschutz Art der Maßnahme Prozessbezogen, subjektbezogen AkteurInnen Forschungseinrichtungen 363 Öffentliche Finanzierung Teils öffentlich, teils Beteiligung privater Unternehmen (z.B. Versicherungen) in Öffentlich-Privaten-Partnerschaften, nationale Forschungsprogramme (z.B. ACRP), EU-Fördermittel Politische und fachliche Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortung Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz LHStv. ÖR Josef Geisler Vollzugsaufwand Internationale und nationale Förderinstrumente bestehen Implementationszeitraum Sofortige Aufnahme beziehungsweise Weiterführung von Forschung bei Zu- und time-lag schlag von Fördermitteln möglich; Ergebnisse sind laufend zu erwarten Lebensdauer Langfristig, eine ständige Aktualisierung und Fortführung der Forschung ist notwendig. Falls bereits laufend, Stand Laserscanning Projekte (Oberflächenerfassung) der Umsetzung/bestehende diverse ACRP Projekte Instrumente Climate Change Centre Austria und APCC Bericht (noch nicht veröffentlicht) EU Exchange of Experts in Civil Protection Mitwirken des Lands Tirols im European Forum for Disaster Risk Reduction Kosten und Nutzen Eine tiefergehende, gesicherte Wissensbasis bezüglich zukünftiger Extremereignisse ist Grundlage für ein klimasensitives Risikomanagement und zukunftsorientierte Katastrophenvorsorge und ermöglicht angepasste Präventions- und Einsatzplanung auf allen Ebenen. Personenschäden sowie wirtschaftliche Schäden werden reduziert. Diese Maßnahme führt zudem zu erhöhter Kosteneffizienz im gesamten Risikomanagementkreislauf. Mitnahmeeffekte Einbindung von Unternehmen und Wissenschaft Reichweite der Maßnahme Lokal bis national/international Wechselwirkung mit M-AP-RO.02, M-AP-TO.02 bis M-AP-TO.03, M-AP-VM.02 bis M-AP-VM.03, M- anderen Maßnahmen AP-WW.02, M-AP-BW.02, M-AP-AG.01, M-AP-G.01 Regret/Low-regret/No-regret Low-regret 364 Szenarienabhängigkeit Mittel. Zukunftsgerichtete Forschung geschieht zumeist szenarienbasiert - allerdings können und müssen diese Grundlagen flexibel gestaltet und laufend angepasst werden. Mögl. Konfliktpotenzial - Österreichische 3.7.3.4 Forcierung der Erforschung der Auswirkung des Klimawandels auf Extre- Anpassungsstrategie mereignisse sowie auf Veränderungen im Naturraum und auf die menschliche Nutzung 3.7.3.7 Forcierung von Prognose-, (Früh-)Warn- und Messsystemen 3.8.3.7 Einheitliche Methodik zur Durchführung von Risikoanalysen 3.8.3.9 Konzentration von Forschungsaktivitäten mit Bezug zum Katastrophenmanagement beziehungsweise Katastrophenschutz Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie 4.6 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4.6.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz und Ausbau von Netzwerken 4.12 Wirtschaft: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch Nachhaltigkeit 4.12.2 Ziele und Maßnahmen, Ziel: Unternehmens- und Produktentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit – Ausdehnung von Schwerpunkten in Forschung und Entwicklung im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens Weiter e M a ßna hmen Die folgenden Punkte sind weitere in der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und anderen Quellen genannte Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Auf die Ausarbeitung einer ausführlichen Maßnahmentabelle wurde zunächst verzichtet, da die Maßnahmen entweder direkt übernommen werden können, sich bereits in der Umsetzung befinden oder die erwartete Veränderung oder der Handlungsbedarf für Tirol als gering eingestuft wurden. M-AP-ZK.05 – Richtlinien zu und Umgang mit kritischen Infrastrukturen 365 2.14 Na tur g efa hr enma na g ement (NM ) Das Thema Naturgefahrenmanagement wird im Kapitel C3.8 beschrieben. Als Querschnittsmaterie ergeben sich nicht nur hinsichtlich der Handlungsfelder Überschneidungen zwischen den in der Klimastrategie Tirol behandelten Sektoren, sondern auch in Bezug auf die Kompetenzen, die sowohl landesintern - also abteilungsübergreifend - als auch zwischen Bund und Länder aufgeteilt sind. Bezogen auf die Sektoren bestehen direkte und indirekte Abhängigkeiten des Bereiches Naturgefahrenmanagement mit Forstwirtschaft, Agrar, Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft, Zivil- & Katastrophenschutz aber auch mit Tourismus, Bauen & Wohnen, Verkehrsinfrastruktur & Mobilität, Raumordnung und Ökosysteme & Biodiversität. In der Klimastrategie Tirol wurden eine Reihe von Maßnahmen definiert, die jenen für die Umsetzung verantwortlichen Sektoren zugeordnet wurden, die aber sehrwohl den Sektor Naturgefahrenmanagement betreffen. Tabelle 27 gibt einen Überblick über diese Maßnahmen. Tabelle 27: Liste von Maßnahmen die Naturgefahrenmanagement besonders berücksichtigen. Sektor Codierung Maßnahme Agrar M-AP-AG.05 Sicherung der Bodenfruchtbarkeit,- struktur und stabilität Bauen & Wohnen M-AP-BW.02 Bauliche Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz vor Extremwetterereignissen und deren Folgen Forstwirtschaft M-AP-FO.01 Information, Beratung zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel M-AP-FO.02 Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungsgrundlagen für Waldumbau und klimaangepasste Bewirtschaftung M-AP-FO.03 Verbesserung des Schadensmanagements durch Integration klimawandelbedingter Faktoren M-AP-FO.04 Waldumbau von Reinbeständen in standortsgerechte, risikoarme Mischbestände mit angepassten Baumarten und Herkünften M-AP-FO.05 Reduktion der Wildschadensbelastung M-AP-FO.06 Schutz vor Schädlingsvermehrung, invasiven Neophyten und Schadorganismen M-AP-FO.07 Forcierung bodenschonender Bewirtschaftungsweisen 366 Ökosysteme & Biodiversität M-AP-ÖS.04 Beibehaltung und Förderung einer extensiven Landnutzung M-AP-ÖS.06 Schutz von Feuchtlebensräumen und Aufwertung sowie Renaturierung der umgebenden Flächen M-AP-RO.02 Vermehrter Einsatz und Ausbau von integralen Raumentwicklungskonzepten (IREK) M-AP-RO.04 Entwicklung und Bereitstellung eines Klimamoduls mit klimarelevanten Informationen M-AP-TO.06 Verstärkte Kommunikation und Kooperation der Landesabteilungen, Ausbau von Netzwerken sowie Bewusstseinsbildung der Bevölkerung Verkehrsinfrastruktur & Mobilität M-AP-VM.03 Einbeziehung des veränderten Naturgefahrenpotenzials in die Planung von Verkehrsinfrastruktur Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft M-AP-WW.01 Stärkung des integrierten Hochwassermanagements M-AP-WW.02 Systematische Beobachtung des Geschiebehaushalts M-AP-WW.06 Forcieren von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen M-AP-ZK.01 Erhalt und Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Fortführung der situationsangepassten Aus- und Fortbildung M-AP-ZK.02 Forcierung von Bewusstseinsbildung und Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung sowie der Risikoinformation und –kommunikation M-AP-ZK.03 Stärkung und Erweiterung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten im Bereich Katastrophenschutz M-AP-ZK.04 Konzentration von Forschungsaktivitäten zu Katastrophenmanagement und Veränderungen des klimabedingten Ereignisgeschehens Raumordnung Tourismus Zivil- & Katastrophenschutz 367 3 Sektorübergreifende Herausforderungen Klimawandelanpassung und die damit zusammenhängenden Handlungsfelder sind eine Querschnittsmaterie die verschiedenste Sektoren betreffen und die wiederum in eine Vielzahl von Zuständigkeiten fallen. Allein auf Landesebene ist eine beträchtliche Anzahl an Abteilungen beziehungsweise Sachgebieten für die Umsetzung von Maßnahmen verantwortlich. Eine Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel in einem Bereich kann negative Auswirkungen auf einen anderen haben. Um solche sekundären negativen Auswirkungen zu vermeiden, ist eine gesamtheitliche, sektorübergreifende Betrachtungsweise von Anpassungsmaßnahmen und deren Abstimmung unerlässlich. Im Rahmen eines Workshops mit ExpertInnen des Amts der Tiroler Landesregierung wurden potenzielle Konflikte, die sich durch Maßnahmen in einem Sektor mit einem anderen ergeben könnten, ausgewiesen und diskutiert. Ziel des Workshops war die Ausweisung von Konfliktpotenzialen, nicht die Ausweisung genereller Konflikte. In Tabelle 28 sind wichtige, ausgewählte Themenfelder, welche Maßnahmen eines Sektors betreffen und Konflikte mit einem anderen Sektor hervorrufen könnten, aufgelistet. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Tabelle 28: Liste der Themenfelder mit Konfliktpotenzial, welche durch die Umsetzung von Maßnahmen eines Sektors für einen anderen auftreten können. Themenfeld (in alphabethischer Reihenfolge) Betroffene Sektoren (in alphabethischer Reihenfolge) Ausbau des Ganzjahrestourismus FO, ÖS, TO, ZK Gefährdung von Schutzwald durch steigende touristische Nutzungen (z.B. Moutainbiketourismus im Sommer) Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei der Bewerbung von Tourismusangeboten im Hochgebirge – unzureichende Aufklärung über Gefahrenquellen Berücksichtigung von Naturschutzaspekten Ausweitung von Gefahrenzonen BW, RO, ZK Einschränkung von Flächen für Siedlungsbau Bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Extremwetterereignissen sollen nicht als Rechtfertigung dienen, um in Gefahrenzonen zu bauen Auswirkung neuer Baustoffe beziehungsweise Bauweisen auf die Gesund- BW, G heit Eingeschränkte Wasserverfügbarkeit AG, E, TO, WW Erhöhter Wasserbedarf durch Beschneiung, Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, touristische oder energiewirtschaftliche Nutzungen Verringerte Wasserverfügbarkeit 368 Daraus resultierende Nutzungskonflikte Einsatz neuer Pflanzenschutzmittel AG, ÖS Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Versorgung trotz neuer Schädlinge Gefährdung bedrohter Arten Energetische Nutzung von Holz E, FO Steigende Nachfrage an Holz als Energieträger und daraus resultierende Nutzungskonflikte Umgang mit der Erhöhung des Naturgefahrenpotenzials ÖS, RO, VM Zunahme erforderlicher Schutzbauten Anpassung von Verkehrsinfrastrukturen Gefahr der Nutzung von Flächen des Naturschutzes für erforderliche Schutzbauten Hochwasserschutz – Schaffung von Retentionsräumen AG, RO, ZK Nutzungskonflikte mit anderen Interessen der Raumplanung Reduktion landwirtschaftlich nutzbarer Flächen Jagd und Wildschadensbelastung AG, FO Gefährdung von Jungwald durch hohe Wildzahlen Wald-Weide-Wirtschaft AG, FO, ÖS Vermeidung von Wald-Weide-Wirtschaft zur Erhaltung der Schutzwaldfunktion und Ertragssicherung in der Forstwirtschaft Aufrechterhaltung der Wald-Weide-Wirtschaft im Interesse der Landwirtschaft Erhaltung artenreicher Lebensräume durch Aufrechterhaltung der WaldWeide-Wirtschaft Konsens: Waldumbauten mit gezieltem Weidemanagement um den Druck durch Beweidung auf Waldflächen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren Die in Tabelle 28 genannten Themenfelder stellen Schnittstellen zwischen den Sektoren der Anpassung dar. Um Maßnahmen in einem Sektor erfolgreich umzusetzen ist es wichtig, betroffene sektor-fremde AkteurInnen mit einzubeziehen, wobei oben stehende Listung als Hilfestellung verwendet werden kann. 369 G Synergien und Herausforderungen in der Umsetzung der Maßnahmen Klimaschutz und Anpassung Als zentrale Säulen der Klimastrategie Tirol können Klimaschutz (Kapitel E) und Klimawandelanpassung (Kapitel F) nicht nur getrennt voneinander betrachtet werden. Konkret bedeutet das, dass Maßnahmen im Bereich der Anpassung ambitioniertes Agieren im Klimaschutz nicht ersetzen können. Auch dürfen Maßnahmen im Klimaschutz ein vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln – also gezielte Anpassungsmaßnahmen - nicht substituieren. Vielmehr müssen Maßnahmen beider Bereiche hinsichtlich ihrer Synergiepotenziale überprüft und auf potenzielle negative Auswirkungen untersucht werden. Darüber hinaus können Erfolge im Klimaschutz helfen, Kosten der A npassung zu reduzieren und Anpassungsmaßnahmen können bei entsprechender Planung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz beitragen. Bei der Formulierung von Maßnahmen für die Klimastrategie Tirol wurde sowohl im Bereich des Klimaschutzes, als auch der Anpassung darauf geachtet, dass die Ziele der beiden Bereiche einander nicht entgegen wirken. So stellt für die Klimastrategie Tirol z.B. die Forcierung der Wasserkraft in Tirol eine besondere Herausforderung dar, die Ziele von Klimawandelanpassung und Klimaschutz zu vereinen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Klimaschutzmaßnahmen M-KS-EI.02 - Beratungsaktion Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen und M-KSEI.05 - Ausbau- und Optimierungsprogramm Wasserkraft Interessen der Sektoren im Bereich der Anpassung Ökosysteme & Biodiversität (M-AP-ÖS.06 – Schutz von Feuchtlebensräumen und Aufwertung sowie Renaturierung der umgebenden Flächen) oder Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft (M-AP-WW.06 – Forcierung des passiven Hochwasserschutzes) entgegen gewirkt wird. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Maßnahmen ist es daher unerlässlich, Gespräche mit ExpertInnen aller betroffenen Parteien zu suchen und einen Konsens für ein gemeinsames Vorgehen zu finden. In Tabelle 29 sind Anpassungsmaßnahmen gelistet, welche Synergien zu Klimaschutzmaßnahmen aufweisen. Es sei darauf hingewiesen, dass dies eine Auswahl an potenziell zu berücksichtigenden Synergien darstellt, die es zu nutzen gilt. Eine Diskussion und Absprache zwischen den betroffenen Fachabteilungen im Vorfeld der Umsetzung wird dringend empfohlen. Tabelle 29 Liste von Anpassungsmaßnahmen mit Synergien zu Klimaschutzmaßnahmen Anpassungsmaßnahmen Klimaschutzmaßnahmen M-AP-AG.04 - Erhalt bestehender und Revitalisierung M-KS-LW.07 - Bewahrung der flächendeckenden aufgelassener Almen Grünland- und Almenbewirtschaftung M-AP-BW.01 - Maßnahmenkatalog für klimagerechtes M-KS-GB.06 – Sanierungsoffensive Tirol renoviert Bauen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit M-KS-GB.07 – Ausbau effizienter Nah- und Fernwärme Tiroler Wärmenetze M-KS-GB.08 – Energie-Raum-Tirol M-KS-GB.09 – Impulse für den Tiroler Klimaschutz 370 M-AP-BW.03 - Sensibilisierung von PlanerInnen, Bauträgern und Gemeinden bezüglich klimaangepasstem M-KS-GB.09 – Impulse für den Tiroler Klimaschutz Bauen M-AP-ÖS.04 - Beibehaltung und Förderung einer ex- M-KS-LW.07 - Bewahrung der flächendeckenden tensiven Landnutzung Grünland- und Almenbewirtschaftung, M-KS-LW.08 – Limitierung des Tierbesatzes je Flächeneinheit M-AP-VM.01 - Anpassung und Reduktion des Ver- alle Maßnahmen des Klimaschutzsektors Verkehr kehrsaufwandes M-AP-WIH.02 - Erhöhung energetische Versorgungs- M-KS-EI.05 - Ausbau- und Optimierungsprogramm sicherheit durch verstärkten Einsatz alternativer/energieeffizienter Technologien Wasserkraft M-KS-EI.06 - Nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte M-KS-EI.08 - Photovoltaik-Offensive M-KS-EI.09 - Ausbau erneuerbarer Energieträger H 1 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung Bedeutung Der durch den Menschen verursachte Klimawandel und seine Konsequenzen für Mensch-Umwelt-Systeme bedingen eine hohe Verantwortung der jetzigen und zukünftigen AkteurInnen. Dies ist insbesondere für die Industriestaaten von Bedeutung, da sie mit dem höchsten Pro-Kopf-Ausstoß an CO2 als Hauptverursacher des Klimawandels gelten. Viele Industrieländer haben sich daher bereits verpflichtet, Klimaschutzziele durch entsprechende Klimaschutzmaßnahmen zu erreichen und zusätzlich durch Anpassungsmaßnahmen die Lebensqualität zu sichern. In diesem Kontext gilt es aber auch zu bedenken, dass das derzeitige Konsumverhalten in den Industrieländern und die globalen Produktionsprinzipien einen erhöhten CO 2 Ausstoß in den Entwicklungs- und Schwellenländern mit sich bringen. Daraus folgt eine sozial- und gesellschaftspolitische Verantwortung: sowohl im globalen und lokalen Kontext als auch zwischen den Generationen. Zur Einschränkung der Auswirkungen des Klimawandels auf ein global verträgliches Ausmaß, wurden auf internationaler Ebene bereits wichtige Abkommen getroffen. Um die darin festgelegten Ziele zu erreichen, sind in zahlreichen Sektoren Maßnahmen zu setzen Diese können jedoch in Handlungsspielräume lokaler AkteurInnen und individuelle Freiheiten eingreifen. Diese Ziele, die auf höheren Entscheidungsebenen vereinbart werden, sind darüber hinaus stark davon abhängig, inwiefern die nachgeordneten Ebenen bereit sind, sich zu ändern beziehungsweise ihr Verhalten anzupassen. Dies ist vor allem im Klimaschutz zentral (z.B. Energieverbrauch). Hier kommt der Sensibilisierung beziehungsweise Bewusstseinsbildung eine hohe Bedeutung zu. 371 Auch die Tiroler Bevölkerung trägt Verantwortung, wenn es um die Lebensbedingungen künftiger Generationen geht. Sie ist Verursacher und Betroffener des Klimawandels. Das Land Tirol ist sich seiner Verantwortung und der Bedeutung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen bewusst, was durch bereits beschlossene Strategien und die Unterstützung globaler Initiativen unterstrichen wird. 2 Grundsätze und Ziele Die Klimastrategie kann auf eine Reihe von Initiativen aufbauen – von denen hier nur einige erwähnt werden -, die in ihren Inhalten die Klimastrategie unterstützen und Ziele für die Bewusstseinsbildung formulieren. Übergeordnetes Ziel ist das Verständnis für Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels bei EntscheidungsträgerInnen auf allen Ebenen sowie bei der Bevölkerung zu erhöhen. Des weiteren werden Pfade aufgezeigt, wie Klimaschutzchutz und Anpassung gelingen und gefördert werden können. BürgerInnen und EntscheidungsträgerIn nen sollen dadurch befähigt werden, selbst die Klimainitiative zu ergreifen. Die zunehmende Individualisierung sowie neue Medien erfordern auch in der Bewusstseinsbildung neue Kommunikationsformen. Demzufolge gibt es nicht die Bewusstseinsbildung, sondern ein breites Spektrum unterschiedlicher Kommunikationsformate, die sowohl auf die Zielgruppe als auch auf die konkreten Kommunikationsziele abzustimmen sind. Ziel ist, mittels unterschiedlicher Kanäle die größtmögliche Zahl an Personen zu erreichen und so g lobale Phänomene lokal erfahrbar zu machen. Eigenschaften und Elemente guter Bewussttseinsbildung sind in Abbildung 48 exemplarisch dargestellt. Abbildung 48: Eigenschaften und Teile guter Bewusstseinsbildung. 372 Wissen: Bereitstellung und Vermittlung von aktualisierten Informationen sowie von Informationsinfrastruktur zur Entscheidungsfindung lokaler AkteurInnen und zur Unterstützung des Dialogs. Gleichzeitig bezieht gute Bewusstseinsbildung lokales, endogenes Wissen in den Prozess mit ein. Emotional: Information allein bedingt noch keine Verhaltensreflexion. Da ein Großteil der Entscheidungen von unseren Emotionen bestimmt ist, versucht gute Bewusstseinsbildung diesen Weg zu unterstützen (Trendsetting). Lokal verankert: Gute Bewusstseinsbildung verlässt die oft zu abstrakte Ebene globaler Herausforderungen und projiziert sie auf die lokale Ebene. Sie wird dadurch erfahrbar, erlebbar und schafft emotionale Bindung. Lokale Klimabeauftragte können Koordinierung und endogenes Wissen beisteuern. Zielgruppenspezifisch: Heterogene Gesellschaften erfordern individuelle Aufbereitung von Informationen. Sprachliche und kulturelle Unterschiede sowie lebensstilspezifische Differenzen können so gezielt überwunden werden. Partizipativ: Die Teilhabe an Entscheidungsprozessen garantiert eine verstärkte Auseinandersetzung mit einem Thema und damit der eigenen Lebensführung. Entscheidungen, die von unten getragen werden, schaffen zusätzlich den notwendigen Gemeinschaftsgeist. Positiv: Moralappelle und Untergangsszenarien schaffen keine passende Emotion zur Verhaltensänderung. Positive Bilder und Gemeinschaftsgeist bilden eine gute Basis, die genutzt werden kann. Ziele zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung Aus den vorangegangenen Erläuterungen ergeben sich folgende Ziele zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung: Die Risiken, die der Klimawandel in alpinen Regionen mit sich bringt, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend vermitteln Nutzen und Chancen von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung (z.B. geringerer Energieverbrauch, höhere Energiesicherheit, höhere Lebensqualität, Stärkung der heimischen Wirtschaft) hervorheben die globale Verantwortung jeder/jedes Einzelner/Einzelnen hervorheben MeinungsbildnerInnen, Interessensvertretungen als MitstreiterInnen und Multiplikatoren gewinnen die Vorbildfunktion der Verwaltung herausstreichen vergleichsweise leicht zu vermittelnde langfristige Klimaschutzziele in der Gesellschaft verankern (OcCC 2012) Um die Ziele der Klimastrategie zu erreichen, ist es notwendig, dass diese besonders durch die Vorbildwirkung von den AkteurInnen der Verwaltung auf Landes- und Gemeindeebene mitgetragen werden. Dazu bedarf es der Bewusstseinsbildung innerhalb der Verwaltung, aber auch nach außen. Bereits bei der Erstellung der Klimastrategie spielte deshalb das Bewusstsein, das Wissen, der Zugang zu Informationen und die Partizipation der beteiligten VerwaltungsakteurInnen eine zentrale Rolle (siehe Abbildung 49). Ausgewertete Fachliteratur bildete die Basis und schuf einen Überblick der klimabedingten Veränderung aus dem Blickwinkel der Wissenschaft (beobachtetes und modelliertes Wissen). Davon ausgehend wurden leitfadenorientierte Interviews mit VertreterInnen verschiedener Abteilungen der Tiroler Landesregierung durchgeführt. Diese dienten der Erfassung des Fachwissens und der Erfahrungen der Abteilungen des Bundeslandes Tirol mit klimatischen beziehungsweise wetterbedingten Phänomenen. Durch diesen zweiten Untersuchungsstrang ergaben sich die für Tirol spezifischen Problemstellungen (wahrgenommenes Wissen). Außerdem wurden Veränderungen durch den Klimawandel, welche nicht durch Literaturrecherche identifiziert, jedoch von den befragten ExpertInnen der Landesabteilungen als wichtig erachtet wurden, in die Zusammenstellung der Betroffenheit der einzelnen Sektoren integriert. 373 Nach der Festlegung der Handlungsfelder und Prioritäten in Arbeitsgruppen (handlungsleitendes Wissen), wurden Maßnahmen von den AuftragnehmerInnen vorgeschlagen und in weiteren Interviews mit den betreffenden Abteilungen besprochen und konkretisiert. Danach wurden diese Maßnahmen, erkannte Defizite und weitere Herausforderungen in mehreren gemeinsamen fach- und sektorübergreifenden Arbeitstreffen mit VerwaltungsexpertInnen und externen AkteurInnen in unterschiedlichen Formaten (World Cafe, Open Space Workshops) diskutiert und bearbeitet. Klimaelemente Veränderungen im Naturraum Auswirkungen Anthroposphäre Extremereignisse LITERATURZUSAMMENSTELLUNG, DATENAUSWERTUNG und SZENARIENERSTELLUN G Output 1: Beobachtetes und modelliertes Wissen LEITFADENINTERVIEWS mit VertreterInnen der Landesabteilung Output 2: Wahrgenommenes Wissen WORKSHOPS mit VertreterInnen der Landesabteilung Output 3: Handlungsleitendes Wissen MAßNAHMENERSTELLUNG inkl. Verwaltungsworkshop und Einbeziehen der Stakeholder Maßnahmen Abbildung 49: Arbeitsschritte zur Erhebung von beobachtetem, modelliertem und wahrgenommenen Wissen und des daraus abgeleiteten Wissens für die Definition der Handlungsfelder und die Erstellung der Maßnahmen. Mit Hilfe dieser Erfassung und Verwertung des verwaltungsinternen Wissens, konnten bereits einige Ziele der Verwaltung im Bereich Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung definiert werden. Ziele verwaltungsinterner Bewusstseinsbildung den Nutzen, der mit dem Umbau zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und Gesellschaft verbunden ist, bekannt machen Klimaschutz und Anpassung als wesentliche Herausforderung für diese und nachfolgende Generationen verankern die Klimastrategie Tirol sowie deren Ziele bekannt machen, sodass diese von den inhaltlich betroffenen AkteurInnen mitgetragen werden die notwendige Vorbildfunktion des Landes Tirol wird gelebt 374 Einverständnis darüber herstellen, dass die Klimastrategie alle Bereiche der Landes- und Gemeindeverwaltung umfasst und Beiträge aller Verwaltungseinheiten notwendig sind 3 Bestehende Initiativen und Strategien 3.1 Tir o ler Na chha ltig keits s tr a teg ie Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen gewann der Begriff der nachhaltigen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung. Die heute am meisten zitierte Definition von Nachhaltigkeit stammt vom Brundtland Bericht: Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können (Hauff 1987). Im Brundlandt-Bericht wurden die Leitgedanken der Nachhaltigkeit formuliert, welche auch der Klimastrategie Tirol zugrunde liegen: die globale Perspektive bezüglich der Probleme und deren Lösung die Verbindung zwischen Umwelt- und Entwicklungsaspekten Gerechtigkeit zwischen und innerhalb von Generationen sowie langfristiges Denken (Jörissen et al. 1999) Die wichtigsten Beiträge auf politischer Ebene, auch betreffend der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung, sind die Rio-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro und die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED). Hier entstand mit der Klimarahmenkonvention und dem in weiterer Folge verabschiedeten Kyoto-Protokoll (1997) die Verbindung zum Klimawandel als globale Rahmenbedingung lokaler Entwicklung. Mit der Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2012 nimmt sich Tirol verstärkt dieses Themas an. Mehrfach wird in diesem Dokument die globale Verantwortung Tirols für gegenwärtige und zukünftige Generationen betont und im Kapitel 3 Tirol handelt im Kontext globaler Herausforderungen auch ein direkter Bezug zum Klimawandel hergestellt. 3.2 Glo b a l M a r s ha ll Pla n - Initia tive Die Global Marshall Plan 208 Initiative wurde im Jahr 2003 ins Leben gerufen und setzt sich für eine global gerechte Welt ein, in der allen Menschen Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen, Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglicht wird. Neben Armutsbekämpfung steht aber auch der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen im Zentrum. Diese Visionen sollen im Rahmen einer weltweiten ökosozialen Marktwirtschaft verwirklicht werden. Sie vereint ökonomische, soziale und ökologische Interessen und soll dadurch die negativen Folgen der Globalisierung bekämpfen. Der Global Marshall Plan Initiative sind weltweit 191 Staaten beigetreten und sie besteht aus einem Netzwerk von etwa 5000 UnterstützerInnen und 200 Organisationen. Folgende Kernziele werden von der Global Marshall Plan Initiative abgeleitet: Umsetzung und Weiterentwicklung der Millenniumsziele209 bis 2015 und darüber hinaus 208 http://www.globalmarshallplan.org/ 209 http://www.un.org/millenniumgoals/ 375 Finanzielle Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen Faire Besteuerung globaler Wertschöpfungsprozesse, insbesondere im Finanzsektor Faire globale Partnerschaft und wirksame Mittelverwendung Die ökosoziale Marktwirtschaft global etablieren Um diese global übergeordneten Ziele greifbar zu machen und auf lokale Ziele herunter brechen zu können – ganz nach dem Prinzip Denke global, handle lokal - wurde die Initiative im Jahr 2006 vom Tiroler Landtag 210 unterstützt und 2009 der erste Tiroler Aktivitätenplan veröffentlicht (Tiroler Landesregierung 2009a). Der Tiroler Aktivitätenplan umfasst zwei Schwerpunkte: Einerseits beinhaltet er den Einsatz auf globaler Ebene, nämlich die Zusammenarbeit mit einer Partnerregion in Afrika (Grenzgebiet Uganda und Tansania). Andererseits setzt dieser einen regionalen Fokus, in dem nachhaltige Bildungsangebote für die T iroler Bevölkerung bereitgestellt werden. Diese Angebote finden sich im Tiroler Gemeindekatalog wieder, der alle zwei Jahre unter einem neuen Schwerpunkt erscheint. Es befinden sich darin verschiedenste bewusstseinsbildende Projekte, die vom Land Tirol 211 gefördert werden. 3.3 K lima b ünd nis Das internationale Klimabündnis .ist eine weitere globale Initiative, der das Land Tirol bereits 1993 beigetreten 212 ist. Das Klimabündnis ist das größte kommunale Klimaschutznetzwerk in Europa, welches sich die Verringerung klimaschädlicher Emissionen und den Schutz des Regenwaldes zum globalen Ziel setzt. Mit Stand Februar 2013 haben sich in Tirol bereits 58 Gemeinden 213 zu dem kommunalen Netzwerk Klimabündnis bekannt214, dem zusätzlich noch 14 Betriebe und zehn Schulen beigetreten sind. Auf nationaler Ebene215 setzt es sich das Klimabündnis zum Ziel, die CO 2-Emissionen alle fünf Jahre um 10 % zu senken. Bis zum Jahr 2030 sollen die Pro-Kopf-Emissionen (Basis-Jahr 1990) halbiert und langfristig auf 2,5 Tonnen CO2 Äquivalent reduziert werden. Diese Ziele sollen durch Maßnahmen im Bereich Energiesparen, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energieträger erzielt werden. Des Weiteren sind internationale und interregionale Kooperationen erforderlich, um Maßnahmen auch außerhalb des Entscheidungsbereichs der Gemeinden umzusetzen. Das Klimabündnis schlägt für die Erreichung dieser Ziele verschiedene Maßnahmen 216 vor, die bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs für die Klimastrategie Tirol berücksichtigt wurden. 210 http://www.tirol.gv.at/buerger/landesentwicklung/nachhaltigkeit/unsere-aktiv itaeten/informationenzumglobalmarsh/ 211 www.tirol.gv.at/gemeindekatalog 212 http://www.klimabuendnis.at/start.asp?ID=100975&b=334&b2=776&am= 213 http://www.klimabuendnis.at/mitglieder.asp?b2=778&am=2&ID=221590 214 http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/klimaschutz/klimabndnis/, http://www.klimabuendnis.at/start.asp?am=2&b2=771 215 http://www.klimabuendnis.at/start.asp?ID=111308&b=358 216 http://www.klimabuendnis.at/start.asp?ID=100990&b=361&b2=771&am= 376 4 Übersicht über Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung 4.1 K lima s chutz Im folgenden Abschnitt werden tabellarisch alle Maßnahmen aufgelistet, die für den Bereich Bewusstseinsbildung relevant sind (siehe Tabelle 30). Weiters werden Informationen zu Projekten und Internetangeboten die sich mit dem Thema Klimawandel im Bildungsbereich in Österreich und Deutschland auseinanderesetzen, zur Verfügung gestellt. Tabelle 30: Maßnahmen für den Bereich der Bewusstseinsbildung Sektor Codierung Maßnahme Seite Energie und Industrie M-KS-EI.07 Beratungsprogramm zur 104 Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben Abfallwirtschaft M-KS-AW.08 Reduzierung vonLebens- mittelabfällen durch wusstseinsbildende 153 beMaß- nahmen 4. 2 M-KS-SÜ.01 Klimaschutzprogramm Tirol 2013 - 2020 156 M-KS-SÜ.02 Auf dem Weg zu einer CO 2 neutralen Landesverwaltung 157 Klim aw an delan passu n g Sektor Codierung Maßnahme Seite Agrar M-AP-AG.07 Stärkung der Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung 206 Bauen & Wohnen M-AP-BW.01 Maßnahmenkatalog für klimagerechtes Bauen & begleitende Öffentlichkeitsarbeit M-AP-BW.03 Sensibilisierung von PlanerInnen, Bauträgern und Gemeinden bezüglich klimaangepasstem Bauen 377 212 217 Forstwirtschaft M-AP-FO.01 Information, Beratung zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel Ökosysteme & M-AP-ÖS.03 Biodiversität Raumordnung Stärkung der Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung M-AP-RO.03 Entwicklung und Bereitstellung eines Klimamoduls mit klimarelevanten Informationen Tourismus 262 Sensibilisierung von PlanerInnen und Gemeinden durch grenzüberschreitenden Informationstransfer M-AP-RO.04 228 M-AP-TO.03 Erhebung, Bereitstellung und Kommunikation von Daten als Entscheidungsgrundlage M-AP-TO.06 Verstärkte Kommunikation und Kooperation der Landesabteilungen, Ausbau von Netzwerken so- 291 293 305 312 wie Bewusstseinsbildung der Bevölkerung Zivil- & M-AP-ZK.02 Katastrophenschutz Forcierung von Bewusstseinsbildung und Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung sowie der 361 Risikoinformation und -kommunikation 4. 3 Klim abildu n g Einrichtung Information Forum Umweltbildung http://www.umweltbildung.at/cgi-bin/cms/praxisdb/suche.pl?aktion=erg&typ=Themen&thema=5 In Österreich stellt das Forum Umweltbildung Online-Praxismaterial zum Themenbereich Klima für den schulischen und außerschulischen Einsatz zur Verfügung. Basisinfos, Projektbeispiele, Informationsmaterialien, Methodenanwendungen etc. für den Bildungsbereich 378 Klimafit http://www.klimafit.at/de/home Österreichische Plattform mit dem Fokus auf die Steiermark Es werden Angebote und Materialien mit primärem Bezug zum Klimaschutz dargeboten. Bildungswiki Klimawandel http://klimawiki.org/klimawandel/index.php/Hauptseite Das Bildungswiki Klimawandel ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Bildungsserver, dem Climate Service Center und dem Hamburger Bildungsserver zum Aufbau einer Enzyklopädie über den anthropogenen Klimawandel und seine Folgen. Das Wiki Klimawandel ist auf die Nutzung im Bildungsbereich ausgerichtet. In übersichtlicher Weise sind umfangreiche Hintergrundinformationen sowie auch Unterrichtsmaterialen zum Klimawandel und dessen Folgen zu finden. Kidsweb http://www.kidsweb.de/schule/wetter/kliimawandel_betrifft.html Internetseite für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren. Inhaltlich lehnt sich die Website an Bildungspläne für Kindergärten und Schulen an; grundsätzliche Informationen zum Klimawandel und individuelle Möglichkeiten zum Klimaschutz Berlin-Brandenburg http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/klimaschutzmaterialien.html Unter anderem Arbeitsblätter, Broschüren, weiterführende Links zu Internetangeboten Sachsen http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/klima/1275.htm Bildungsangebote für Schulen aus Sachsen, unter anderem Klimakoffer, Schulmaterialien, etc. I Konzept Erfolgskontrolle, Monitoring, Evaluierung In diesem Kapitel wird ein Grobkonzept vorgestellt, das erlaubt, die Klimastrategie an sich sowie die integrierten Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Anpassung zu überwachen (Monitoring) und zu evaluieren. Für den Klimaschutz wurden Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung es zu verfolgen gilt, um die Möglichkeit zu haben, rechtzeitig eingreifen zu können, wenn der Soll vom Ist-Pfad abweicht. In Kapitel I2 wird für den Bereich der Anpassung die Stoßrichtung eines Monitorings- und Evaluierungsschemas angeschnitten, entsprechende Indikatoren wurden jedoch noch nicht ausgearbeitet. 379 1 Evaluierungskonzept für Klimaschutzmaßnahmen In diesem Kapitel wird ein Vorschlag für ein Evaluierungskonzept gemacht, der sowohl den Planungsprozess als auch die tatsächliche Evaluierung umfasst. Eine sorgfältige Planung hilft, die Erfolgskontrolle ressourceneffizient und zielgerichtet auszuführen. Die Planung sollte durch ein Leitungsteam erfolgen, das mit der gesamten Klimastrategie vertraut ist. Rahmenbedingungen, erwartete Ergebnisse und Ziele müssen diskutiert werden, um die Erwartungen an das Evaluierungskonzept mit den benötigten/verfügbaren Ressourcen abzustimmen. Monitoring-Planungsprozess Zeitplan: Wie oft soll ein Monitoring erfolgen? Wann soll ein Monitoring erfolgen (sofort nach Maßnahmenimplementierung oder erst ein paar Jahre später)? Ist ein regelmäßig erscheinender Monitoringbericht (z.B. alle 5 Jahre) geplant? Arbeitsaufwand und Kosten: Mit welchem Arbeitsaufwand und welchen Kosten ist zu rechnen? Welche (zusätzlichen) Arbeiten erfordert ein effizientes Monitoring (z.B. Datenerhebungen)? Wie sieht das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus? Verantwortlichkeiten: Wer ist für das Monitoring zuständig? Werden einzelne Fachabteilungen damit betraut oder erfolgt eine externe Vergabe? Die Klärung und Diskussion der oben angesprochenen Punkte stellt die Basis und die Rahmenbedingung für das Monitoring dar, die jedoch auch revidiert und angepasst werden können, sollte dies notwendig sein. Es ist sinnvoll vor jedem regelmäßig stattfindenden Maßnahmenmonitoring obige Fragen zu diskutieren, um geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Für das Konzept zur Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaß nahmen wird vorgeschlagen, zuerst die Maßnahmen zu überprüfen und darauf aufbauend die Klimastrategie zu evaluieren. Dieses Vorgehen umfasst die folgenden Arbeitsschritte: Maßnahmenmonitoring 1. Identifikation und Auswahl geeigneter Indikatoren 2. Datenerhebung zur Quantifizierung der Indikatoren 3. Ermittlung eines Soll-Pfades 4. Vergleich Soll-Ist Pfad 5. Graphische Darstellung und Interpretation Evaluierung der Klimastrategie 1. Auswertung des Maßnahmenmonitoring 2. Schlussfolgerung aus dem Maßnahmenmonitoring 3. Entscheid über einen etwaigen Handlungsbedarf 380 Im Folgenden werden die einzelnen Projektschritte beschrieben und deren Sinn und Anwendung erklärt. Eine detaillierte Auswertung und komplette Anwendung des Konzepts ist nicht vorgesehen. Geeignete Indikatoren, die verschiedene Ebenen beleuchten, sind in den Unterkapiteln 0, 1.2 und 1.3 beschrieben, auch wesentliche Basisinformationen, z.B. wo die notwendigen Daten bezogen werden können, sind bereitgestellt. Die Beurteilung eines Indikators erfordert die Kenntnis über die gewünschte En twicklung (Soll-Pfad) oder den gewünschten Zustand (Ziel-Wert). Dies erlaubt dann einen Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung. Zur Veranschaulichung und einfacheren Interpretation bietet sich eine graphische Darstellung an. All diese Schritte des Maßnahmenmonitorings werden beispielhaft an einem Indikator ausgeführt (Kapitel 0). Das Maßnahmenmonitoring stellt somit die Basis für die Evaluierung der Klimastrategie dar, wobei es verschiedene Möglichkeiten gibt, diese auszuwerten. Man könnte sagen, die Klimastrategie ist erfolgreich, wenn Makroindikatoren die gewünschte Entwicklung zeigen Die Mehrheit der Indikatoren die gewünschte Entwicklung zeigt Die Indikatoren, die den hauptverursachenden Sektor betreffen, die gewünschte Entwicklung zeigen Das Monitoring der effektivsten Maßnahmen die gewünschte Entwicklung zeigt Nicht nur die Emissionstrends die gewünschte Entwicklung zeigen, sondern auch das Emissionsniveau (dies würde Daten von vergleichbaren Regionen/Ländern erfordern) Die aufgelisteten Möglichkeiten schließen einander natürlich nicht aus, sondern ergänzen si ch und erlauben, eine spezifischere Aussage über den Erfolg der Klimastrategie zu treffen. Vor allem wenn es um Schlussfolgerungen und den Entscheid über einen etwaigen Handlungsbedarf geht, ist es unumgänglich, den Blick auf einzelne Indikatoren zu richten, um den richtigen Ansatzpunkt zu identifizieren. Es kann dabei auch deutlich werden, dass die vorhandenen Indikatoren nicht ausreichen, um spezifische Fragestellungen zu beantworten , sodass das Monitoringkonzept oder einzelne Indikatoren abgeändert werden müssen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Gründe für eine Abweichung vom Soll-Pfad nicht unbedingt hausgemacht sind, denn oftmals steuern äußere wirtschaftliche (z.B. internationale Finanzkrise) oder gesellschaftliche Einflüsse den Emissionstrend maßgeblich. Am Ende jeder Evaluierungsrunde der Klimastrategie steht ein Entscheid über einen etwaigen Handlungsbedarf aus, in dem alle erforderlichen AkteurInnen eingebunden werden sollen. Ein möglicher Handlungsbedarf könnte Änderungen von Gesetzen, Förderungen, Investitionen, Bewusstseinsbildung oder technischen Prozessen umfassen. Abbildung 50 soll die Rolle von Indikatoren veranschaulichen. Die Europäische Umweltargentur hat dazu die DPSIRStruktur entworfen, die die Beziehungen zwischen treibenden Kräften (Drivers, z.B. steigender Energiebedarf), Belastungen (Pressures, z.B. erhöhte Treibhausgas-Emissionen), Zustand (State, z.B. Klimaerwärmung), Auswirkung (Impact, z.B. gehäufte Extremwetterereignisse) und Reaktion (Response, z.B. Gesetze, Förderungen) darstellt. Indikatoren können dazu dienen, die Veränderungen im jeweiligen Bereich sichtbar zu machen, wobei treibende Kräfte sowie Belastungen eher den Klimaschutzbereich betreffen und Zustand sowie Auswirkung eher dem Anpa ssungsbereich zuzurechnen sind. Die Reaktion wird sich an dem Monitoring der Indikatoren orientieren und ermöglicht ein zielgerichtetes Eingreifen im jeweiligen Bereich. 381 Abbildung 50: DPSIR-Struktur der Europäischen Umweltargentur.217 Indikatoren und deren Monitoring waren auch das Thema des Projekts Smart City PROFILES, welches im Auftrag des KLIEN im Juni 2013 nach einjähriger Laufzeit abgeschlossen wurde. 218 Obwohl die gemeinsam mit den Städten entwickelten Indikatoren auf Städte abzielen, können manche von diesen auch für Stadtquartiere, urbane Räume aber auch für ländliche Regionen zur Maßnahmenentwicklung und -steuerung eingesetzt werden. Insgesamt haben zwölf Städte beim Aufbau der Smart City Indikatoren und Stadtprofile aktiv mitgewirkt. Die Ergebnisse dieses Projektes umfassen die Entwicklung von 21 Indikatoren mit Schwerpunkt Klimaschutz und Energieeffizienz für fünf Stadtentwicklungsbereiche: Gebäude & Siedlungsstrukturen, Verkehr & Mobilität, Technische Infrastruktur, Wirtschaft & Bevölkerung sowie Politik, Verwaltung & Governance. Die daraus entstandenen Stadtprofile je Entwicklungsbereich liefern Informationen über wesentliche Merkmale in allen Bereichen der Stadtentwicklung, einschließlich Innovation, Demografie, Lebensbedingungen, strategische Stadtplanung, Governance etc., insbesondere aber über Energie und Ressourcenverbrauch sowie -effizienz. Stadtprofile zeigen die Charakteristik einer Stadt beziehungsweise deren Veränderung. Sie zeigen Risiken, Potenziale und Chancen. Die Resultate ermöglichen es Städten, ihren eigenen Status quo und ihre Entwicklung betreffend Energie und Klimaschutz, aber auch hinsichtlich weiterer relevanter Aspekte für Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit, besser beurteilen zu können. Im Folgenden sollen nun mögliche Indikatoren zum Monitoring von Klimaschutzmaßnahmen im Land Tirol ausgewählt werden, die den folgenden Anforderungen gerecht werden: Messbarkeit Aussagekraft Unabhängigkeit Jährliche Aktualisierung Verhältnismäßigkeit des Arbeitsaufwandes Insgesamt umfasst die Klimastrategie für den Klimaschutzbereich 49 Maßnahmen. Um diese Vielzahl an Maßnahmen abdecken zu können, werden Indikatorgruppen gebildet, die den Erfolg der Klimastrategie auf unterschiedlichem Detailierungsgrad darstellen können. 217 http://ia2dec.ew.eea.europa.eu/knowledge_base/Frameworks/doc101182 Smart City PROFILES wurde im Rahmen der 2. Ausschreibung von Smart Energy Demo – FIT for Set 2., eine Initiative für intelligente, urbane Regionen des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung, ausgeschrieben und umgesetzt, siehe http://www.smartcities.at/begleitmassnahmen/smart-city-profiles/ 218 382 Makroindikatoren Sektorspezifische Indikatoren Maßnahmenspezifische Indikatoren Abbildung 51: Indikatorengruppen Eine erste Aussage zum Erfolg der Klimastrategie erlauben die Makroindikatoren (z.B. Treibhausgas-Emissionen pro Kopf). Sektorspezifische Indikatoren liefern Information zu Maßnahmen innerhalb eines Sektors, die dasselbe Ziel verfolgen und somit in einem Indikator zusammengefasst werden können. Es gibt aber auch Maßnahmen, die sehr spezifisch (z.B. Anzahl Green Events) sind und deren Monitoring eigens ausgearbeitet werden muss, um einerseits einen geeigneten Indikator zu definieren und andererseits auch die notwendigen Daten für die Erfolgskontrolle bereitzustellen (siehe Abbildung 51). Die folgende Zusammenstellung von möglichen Indikatoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss an die Ergebnisse des Planungsprozesses angepasst werden. Das könnte auch bedeuten, dass manche Indikatoren nicht für das regelmäßige Monitoring herangezogen werden oder dass weitere Indikatoren aufgenommen werden müssen. Es werden jene Klimaschutzmaßnahmen aufgelistet, deren Wirkung im jeweiligen Indikator sichtbar werden kann, wobei auch bestehende Maßnahmen berücksichtigt wurden, da diese zumeist auch in der Zukunft nachwirken. 1.1 M a kr o ind ika to r en Die im Folgenden vorgeschlagenen Makroindikatoren erlauben eine Beurteilung der Treibhausgas-Trends Tirols und berücksichtigen neben den Emissionen die Bevölkerungszahl, gesamtwirtschaftliche Kennzahlen (BIP, Wertschöpfung, Preise) und Energiekennzahlen. So liefert z.B. die Emissionsentwicklung pro Kopf oder pro Wertschöpfung eine vergleichbare Größe, und ermöglicht damit nicht nur eine Trendanalyse, sondern auch den Vergleich mit anderen Regionen oder Ländern. 383 Ind 0:THG- Emissionen (gesamt und sektoral) Aussagekraft Emissionsentwicklung in Tirol, sowie Emissionsentwicklung nach Sektoren Einheit kt (Gg) Sektorzugehörigkeit Keine (Energie und Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft ) Keine Einzelbetrachtung, nur Gesamtsituation Betroffene Maßnahmen M-KS-SÜ.01 Klimaschutzprogramm Tirol 2013 - 2020 M-KS-SÜ.02 Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung M-KS-EI.04 Tiroler Umweltberatungsförderung Datenherkunft für Ist-Pfad Treibhausgas-Daten aus der BLI (Bundesländerinventur) des Umweltbundesamts Soll-Pfad Treibhausgas-Daten aus Roadmap 2030 für Tirol Zeitspanne 1990 - 2020 Anmerkungen - Ind 1: THG - Emissionen pro Kopf Aussagekraft Emissionsentwicklung pro Kopf Einheit t (Mg) CO2 äqu pro Kopf Sektorzugehörigkeit Keine Keine Einzelbetrachtung, nur Gesamtsituation Betroffene Maßnahmen M-KS-EI.04 Tiroler Umweltberatungsförderung Treibhausgas-Daten aus der BLI (Bundesländerinventur) des Umweltbundes- Datenherkunft für Ist-Pfad amts Bevölkerung von Statistik Austria Soll-Pfad Zeitspanne Tiroler Zielszenario 2020 Bevölkerungsprognosen der Statistik Austria 1990 - 2020 384 Anmerkungen - Ind 2: THG - Emissionen pro Bruttoregionalprodukt Aussagekraft Emissionsintensität, gibt Aufschluss über Energieeffizienz, wirtschaftliche Einheit g CO2 äqu pro € Sektorzugehörigkeit Allgemein, relevant für Energie und Industrie Betroffene Maßnahmen Keine Einzelbetrachtung, nur Gesamtsituation Struktur, fossile Energienutzung Treibhausgas-Daten aus der BLI (Bundesländerinventur) des UmweltbundesDatenherkunft für Ist-Pfad amts Bruttoregionalprodukt von Statistik Austria Soll-Pfad Zeitspanne Tiroler Zielszenario 2020 Bruttoregionalprodukt Prognose 1990 - 2020 Dieser Indikator wird in Ländern mit hohem Dienstleistungsanteil vergleichs- Anmerkungen mäßig niedriger sein als in Ländern mit energieintensiver Primär- und Sekundärproduktion. Anmerkung: Die Datenverfügbarkeit zu Prognosen über das Tiroler Bruttoregionalprodukt ist zu klären. Ind 3: Energieintensität Die Energieintensität stellt den temperaturbereinigten Endenergieverbrauch Aussagekraft je Bruttoinlandsprodukt dar, und berücksichtigt damit die wirtschaftliche Entwicklung als auch den Energieverbrauch bedingt durch Raumheizung und Klimaanlagen. Sinkender Endenergieverbrauch kann auf Erfolge hinsichtlich Energieeinsparung und Energieeffizienz hindeuten. Einheit TJ Sektorzugehörigkeit Sektorübergreifend, Energie und Industrie, Gebäude, Verkehr Betroffene Maßnahmen Sektorübergreifend 385 M-KS-EI.01 Förderung von Energiesparmaßnahmen in Betrieben M-KS-EI.07 Beratungsprogramm zur Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben Datenherkunft für Ist-Pfad Statistik Austria Tiroler Zielszenario 2020 Soll-Pfad Zeitspanne Bruttoregionalprodukt Prognose 1990 - 2020 Ein Aufsplittern des Endenergieverbrauchs nach Sektoren ermöglicht Aussa- Anmerkungen gen über die Veränderung des Energieverbrauchs in den einzelnen Sektoren. Außerdem kann die Veränderung einzelner Energieträger abgelesen werden. Anmerkung: Die Datenverfügbarkeit zu Prognosen über das Tiroler Bruttoregiona lprodukt ist zu klären. Ind 4: Erneuerbare Energieträger Aussagekraft Anteil erneuerbarer Energieträger am Endenergieverbrauch und Entwicklung erneuerbarer Energieträger Einheit TJ/TJ (%), TJ Sektorzugehörigkeit Sektorübergreifend: Energie und Industrie, Gebäude Sektorübergreifend M-KS-EI.02 Beratungsaktion Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen M-KS-EI.03 Förderung von Biomasse-Anlagen und Nahwärmeverteilnetzen >4 MW M-KS-EI.05 Ausbau und Optimierungsprogramm Wasserkraft Betroffene Maßnahmen M-KS-EI.06 Nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte M-KS-EI.08 Photovoltaik Offensive M-KS-EI.09 Ausbau erneuerbarer Energieträger M-KS-GB.01 Förderung von Pelletkaminöfen M-KS-GB.02 Förderung von Solaranlagen Datenherkunft für Ist-Pfad Energiebilanz Statistik Austria 386 Soll-Pfad Anmerkungen 1.2 Anteil erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieeinsatz bis 2020 34 % und bis 2050 100 % (Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie) - Sekto r s p ezifis che Ind ika to r en Sektorspezifische Indikatoren untersuchen die Entwicklung von treibenden Kräften (Drivers). Dabei kommt es zu einer Bündelung von Maßnahmen, wobei nur jene Maßnahmen zusammengefasst werden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen (z.B. Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien). Sektorale Emissionen werden im Indikator 1 – Treibhausgas-Emissionen/gesamt und sektoral betrachtet. Ind 5: Installierte Wasserkraft-Kapazitäten Eine Steigerung der Wasserkraft-Kapazitäten ermöglicht die vermehrte NutAussagekraft zung der Wasserkraft als Energiequelle. Betrachtet man nur die Energieproduktion aus Wasserkraft so würden die meteorologischen Bedingungen den Indikator maßgeblich beeinflussen. Einheit TJ Sektorzugehörigkeit Energie und Industrie M-KS-EI.02 Beratungsaktion Revitalisierung Kleinwasserkraftanlagen Betroffene Maßnahmen M-KS-EI.05 Ausbau- und Optimierungsprogramm Wasserkraft Datenherkunft für Ist-Pfad Statistik Austria-Energiebilanz Tirol Soll-Pfad k.A. Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Man kann sich auch auf kleine Wasserkraftwerke (<10MW) beschränken, wenn diesen das Hauptinteresse gilt. Ind 6: Endenergieverbrauch des Produzierenden Bereichs und Dienstleistungssektor Aussagekraft Die Entwicklung des energetischen Endverbrauchs im produzierenden Bereich und im Dienstleistungssektor (öffentlich und privat) gibt Auskunft über 387 die Wirksamkeit von Maßnahmen, die Energieeffizienz und Energieeinsparung ansprechen, in Abhängigkeit von Energiepreisen und wirtschaftlicher Situation Einheit TJ Sektorzugehörigkeit Energie und Industrie M-KS-EI.01 Förderung von Energiesparmaßnahmen in Betrieben Betroffene Maßnahmen M-KS-EI.07 Beratungsprogramm zur Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben Datenherkunft für Ist-Pfad Statistik Austria-Energiebilanz Tirol Soll-Pfad k.A. Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Anmerkungen In Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit wäre zu prüfen inwieweit die Energieintensität als Indikator angewendet werden kann, da diese im Unterschied zur reinen Betrachtung des Endenergieverbrauchs hinsichtlich Temperatur und wirtschaftlicher Entwicklung normiert wäre. Ind 7: Endenergieverbrauch private Haushalte Aussagekraft Die Entwicklung des energetischen Endverbrauchs in privaten Haushalten gibt Auskunft über die Wirksamkeit von Maßnahmen, die Energieeffizienz und Energieeinsparung ansprechen. Einheit TJ Sektorzugehörigkeit Gebäude M-KS-GB.03 Wohnhaussanierung und Heizungsanlagen im Zuge der Wohn- Betroffene Maßnahmen bauförderung (Wohnungen, Wohnhäuser, Wohnheime) M-KS-GB.06 Sanierungsoffensive Tirol renoviert Datenherkunft für Ist-Pfad Statistik Austria Soll-Pfad k.A. Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. 388 In Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit wäre zu prüfen, inwieweit die Energieintensität als Indikator angewendet werden kann, da diese im Unterschied zur reinen Betrachtung des Endenergieverbrauchs hinsichtlich Temperatur und wirtschaftlicher Entwicklung normiert wäre. Ind 8: Fossile Energieträger in privaten Haushalten Aussagekraft Entwicklung der Nutzung fossiler Energieträger in privaten Haushalten, wobei ein rückläufiger Trend einerseits auf Energieeinsparungen und andererseits Einheit TJ Sektorzugehörigkeit Gebäude auf Ersatz durch alternative Energiequellen zurückzuführen ist; Wechselwirkungen mit Energiepreisen müssen berücksichtigt werden. M-KS-GB.01 Förderung von Pelletkaminöfen Betroffene Maßnahmen M-KS-GB.02 Förderung von Solaranlagen M-KS-GB.05 Förderprogramm Tirol heizt CO2 neutral Datenherkunft für Ist-Pfad Statistik Austria Soll-Pfad k.A. Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Anmerkungen Es wäre auch denkbar, diesen Indikator als Anteil fossiler Energie am Gesamtenergieeinsatz auszudrücken. Dadurch wäre der Trend nicht nur durch den Einsatz fossiler Energien, sondern auch durch die Entwicklung des Gesamtenergiebedarfs geprägt. Ind 9: Personenverkehr: Straße-Schiene- nicht motorisierter Verkehr Aussagekraft Die meisten Maßnahmen im Verkehrsbereich zielen auf eine Veränderung im Verkehrsträgeranteil, wobei der motorisierte Individualverkehr abnehmen soll. Einheit Personen-km Sektorzugehörigkeit Verkehr 389 M-KS-VK.01 Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs M-KS-VK.03 3 x 3 Mobilitätsprogramm 2008 - 2012 M-KS-VK.04 S-Bahn in Tirol Betroffene Maßnahmen M-KS-VK.06 Radkonzept für Tirol M-KS-VK.07 Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs M-KS-VK.09 Tourismusoffensive Bahn Datenherkunft für Ist-Pfad Tiroler Verkehrserhebungen Soll-Pfad k.A. Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Ind 10: Modal Split- Aufteilung der Verkehrsmittel Eine Betrachtung über mehrere Jahre der Verteilung der verschiedenen VerAussagekraft kehrsträger (PKW, Motorrad/Moped, Fahrrad, Fußgänger, öffentliche Verkehrsmittel, Sonstige) ermöglicht zu überprüfen, ob es tatsächlich zu einer Steigerung im öffentlichen Verkehr kommt. Einheit % je Verkehrsträger Sektorzugehörigkeit Verkehr M-KS-VK.01 Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs M-KS-VK.03 3 x 3 Mobilitätsprogramm 2008 - 2012 Betroffene Maßnahmen M-KS-VK.04 S-Bahn in Tirol M-KS-VK.06 Radkonzept für Tirol M-KS-VK.07 Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs M-KS-VK.09 Tourismusoffensive Bahn Datenherkunft für Ist-Pfad Erhebung durch das Land Tirol Soll-Pfad Tiroler Mobilitätsprogramm 2013 - 2020 Anmerkungen Eine Veränderung des Modal Split sagt jedoch nichts über das Gesamtverkehrsaufkommen aus, dafür benötigt es einen Vergleich des absoluten Ver- 390 kehrsaufkommens. Diese Darstellung des Modal Splits ist bereits Teil des Tiroler Verkehrsbericht 2012. Das Monitoring erfordert jedoch eine regelmäßige Erhebung dieser Daten. Ind 11: Güterverkehr Straße-Schiene Aussagekraft Ein Vergleich der transportierten Fracht in Tonnen und der dabei zurückgelegten Wegstrecke in Kilometern auf Schiene und Straße ermöglicht eine Aussage, ob es zu einer Verlagerung von Straße auf Schiene kommt. Einheit Tonnen-km Schiene, Tonnen-km Straße Sektorzugehörigkeit Verkehr Betroffene Maßnahmen M-KS-VK.02 Aktionsprogramm Immissionsschutzgesetz-Luft M-KS-VK.08 Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs Datenherkunft für Ist-Pfad Tiroler Verkehrserhebungen Soll-Pfad k.A. Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Ind 12: Anteil Rinder mit Alpung und Weidehaltung Aussagekraft Alpung und Weidehaltung von Rindern zeigen den Erfolg extensiver Bewirtschaftungsmaßnahmen an. Einheit Anteil der Rinder in Weidehaltung und Alpung (%) Sektorzugehörigkeit Landwirtschaft M-KS-LW.02 Erhöhung der Grundfutterqualität Betroffene Maßnahmen M-KS-LW.03 Beratung zum akiven Weidemanagement M-KS-LW.07 Bewahrung der flächendeckenden Grünland- und Almenbewirtschaftung Datenherkunft für Ist-Pfad Auswertung von Förderdaten Soll-Pfad k.A. 391 Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Ind 13: Abdeckung Güllebehälter/Festmistlager Aussagekraft Dieser Indikator gibt einen Hinweis auf den effizienten Umgang mit Stickstoff: Die abgedeckte Lagerung von Wirtschaftsdünger vermindert Stickstoffverluste und reduziert die Emissionen von Methan. Einheit Anteil abgedeckt gelagerter Wirtschaftsdünger (in %) Sektorzugehörigkeit Landwirtschaft M-KS-LW.01 Abdeckung von Güllelagern Betroffene Maßnahmen M-KS-LW.06 Abdeckung Güllebehälter, zusätzlich Förderung der Überdachung von Festmistlagern sowie die Aufrüstung bestehender Anlagen Datenherkunft für Ist-Pfad Auswertung von Förderdaten Soll-Pfad k.A. Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Ind 14: Bodennahe Gülleausbringung Dieser Indikator gibt einen Hinweis auf den effizienten Umgang mit Stickstoff: Aussagekraft Durch vermehrtes bodennahes Ausbringen von Gülle können Stickstoffverluste, primär in Form von Ammoniak (NH 3), vermieden werden. NH 3 ist ein Ausgangssubstrat für die Bildung von indirektem N 2O. Einheit Bodennah ausgebrachte Gülle (in m 3) Sektorzugehörigkeit Landwirtschaft Betroffene Maßnahmen M-KS-LW.11 Bodennahe Gülleausbringung Datenherkunft für Ist-Pfad Auswertung von Förderdaten Soll-Pfad k.A. 392 Anmerkungen Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. Ind 15: Energetische Nutzung biogener Abfälle und Altspeiseöl/-fett Aussagekraft Eine steigende Sammlung und verstärkte Behandlung biogener Abfälle in Biogasanlagen sowie höhere Mengen an Altspeiseöl/-fett in Biodieselanlagen tragen zur Substituierung von fossilen Energieträgern bei. Einheit T Sektorzugehörigkeit Abfallwirtschaft M-KS-AW.01 Umsetzung Deponieverordnung 1996 M-KS-AW.03 Umsetzung der Verordnung über die getrennte Sammlung bio- Betroffene Maßnahmen gener Abfälle M-KS-AW.05 Sammlung von gebrauchtem Altspeiseöl und –fett M-KS-AW.07 Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen Datenherkunft für Ist-Pfad Ab 2008 Abfalldaten aus EDM Soll-Pfad k.A. Anmerkungen 1.3 Da derzeit kein Soll-Pfad definiert ist, orientiert sich die Erfolgsmessung am Trend (steigend, stagnierend, sinkend) des Indikators. M a ßna hmens p ezifis che Ind ika to r en Die Entwicklung maßnahmenspezifischer Indikatoren ist sinnvoll für vielversprechende Maßnahmen, die mit hohen Investitionen verbunden sind. Für deren Monitoring sind oftmals eigene Datenerhebungen erforderlich, um den direkten Nutzen messbar zu machen. Daher ist das Monitoring von einzelnen Maßnahmen eine Kosten-Nutzen Frage. Es gibt einige Maßnahmen, für die ein Monitoring mit Indikatoren, die einen direkten Bezug zu Treibhausgas-Emissionen haben, nur schwer möglich ist. Darunter fallen vor allem jene Maßnahmen, die dem Informationsaustausch, der Konzept- oder Strategieerarbeitung, dem Wissensaustausch, dem Marketing, der Bewusstseinsbildung oder der Beratung dienen. Der Beitrag dieser Maßnahmen ist schwer messbar, jedoch nicht zu unterschätzen, da sie oft einen hohen Multiplikatoreffekt aufweisen und wesentlich zur effizienteren Umsetzung anderer Maßnah men beitragen. Es werden daher Indikatoren wie, z.B. Marketingbudget, Beratungsfälle, Anzahl Schulungen, Anzahl TeilnehmerInnen etc. vorgeschlagen: M-KS-GB.08 Energie-Raum-Tirol 393 M-KS-GB.09 Impulse für den Tiroler Klimaschutz M-KS-VK.05 iMonitraf! M-KS-LW.04 Regionale Vermarktungsprojekte M-KS-LW.05 Ausbildung im landwirtschaftlichen Schulwesen M-KS-LW.09 Weitere Forcierung von Direktvermarktung und Agrarmarketing Tirol. Gezielte Marketingmaßnahmen werden gesetzt M-KS-LW.10 Klimaschutz im landwirtschaftlichen Schulwesen M-KS-AW.06 Förderung von ReUse, Aufbau eines ReUse Netzwerks M-KS-AW.08 Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch bewusstseinsbildende Maßnahmen M-KS-SÜ.03 Green Events Tirol 1.4 Beis p iel Ind ika to r für K lima s chutz Im Folgenden wird beispielhaft ein Maßnahmenmonitoring anhand eines Indikators ausgeführt, um die mögliche Anwendung und Bewertung schematisch darzustellen. Es wird angemerkt, dass nur bereits verfügbare Daten verwendet wurden und für diesen Beispielfall nicht geprüft wurde, ob die in den Referenzen angegebenen Daten miteinander verknüpfbar sind. Ziel dieses Beispiels ist es, die einzelnen Schritte des Maßnahmen Monitoring praktisch umzusetzen, um anschaulich die Möglichkeiten und Grenzen des Maßnahmenmonitoring aufzuzeigen. Maßnahmen Monitoring 1. Identifikation geeigneter Indikatoren Als Beispiel wurde ein Indikator aus dem Verkehrssektor gewählt, der Indikator Nr.10: Modal Split- Aufteilung der Verkehrsmittel. 2. Datenerhebung zur Quantifizierung der Indikatoren (Ist-Pfad) Für den Ist-Pfad von 2005 bis 2011 wurden folgende Daten verwendet. o Daten für 2005 aus Verkehr in Zahlen 2007: Verkehrsaufkommen, -leistung, -belastung, Abbildung 93“: Verkehrsaufkommen im Personenverkehr nach benutztem Verkehrsmittel und Bundesländern 2005 in [Prozent] Österreichische Bevölkerung ab 6 Jahren, ohne Urlauberreiseverkehr beziehungsweise Fernreisen18, Herausgeber: bmvit o Daten für 2011 aus Tiroler Mobilitätsprogramm 2013 – 2020, Modal Split in Tirol‚ Anteil an Verkehrsmitteln an allen Werktagswegen‘ Um den Blick in die Zukunft zu ermöglichen, wurde eine Annahme für die 2015 Ist-Werte durch einen Verkehrsexperten getroffen. Eine Erhebung des Modal Split zu Monitoringzwecken wäre für das Jahr 2015 empfohlen. 394 Tabelle 31: Quantifizierung der Verkehrszahlen Tirol 2005 2011 2015 Ist 2015 Soll 2020 Ziel Pkw + MitfahrerInnen 57,0 % 56,3 % 55,0 % 53,5 % 49,9 % ÖV 14,0 % 10,0 % 11,0 % 11,3 % 13,0 % Rad 4,0 % 11,0 % 13,0 % 12,3 % 14,0 % zu Fuß 25,0 % 21,0 % 21,0 % 21,4 % 22,0 % Sonst. - 1,7 % 0,0 % 1,4 % 1,10 % Summe 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 3. Vergleich Soll-Ist Pfad - Graphische Darstellung Um den Soll-Pfad zu bestimmen, werden Angaben aus dem Tiroler Mobilitätsprogramm 2013 - 2020 verwendet, nämlich der Modal Split in Tirol‚ Anteil an Verkehrsmitteln an allen Werktagswegen‘. Es wurden die angegebenen Werte für 2011 und der Zielwert für 2020 verwendet, für die dazwischenliegenden Jahre wurde interpoliert. Abbildung 52 zeigt beispielhaft einen Vergleich des Ist- und Soll-Pfades des Modal Splits verschiedener Verkehrsträger. 60% PKW und Mitfahrer 55% 25% 50% 20% 45% 15% 40% 10% 35% 5% 30% 0% Ist -Pfad bzw. Annahme 30% Ist -Pfad bzw. Annahme Soll-Pfad Öffentlicher Verkehr 25% 20% 20% 15% 15% 10% 10% 5% 5% 0% 0% Soll-Pfad Soll-Pfad zu Fuß 30% 25% Ist -Pfad bzw. Annahme Rad 30% Ist -Pfad bzw. Annahme Soll-Pfad Abbildung 52: Beispielhafte Darstellung des Soll- und Ist-Pfades des Modal Splits. PKW und MitfahrerInnen: Um den Zielwert für 2020 zu erreichen, ist noch immer eine Reduktion von 5 % im Vergleich zum Ist-Szenario notwendig. Rad: Der Radanteil ist in den Jahren 2005 bis 2011 stark gestiegen (+7 %), bis 2015 ist man dem Ziel näher gekommen. Der Verlauf suggeriert ein Erreichen des Ziels bei Fortführung der gesetzten Maßnahmen. 395 Öffentlicher Verkehr: Durch ÖV fördernde Maßnahmen konnte der negative Trend in einen leicht positiven umgewandelt werden. Für 2020 wird jedoch ein Anstieg um 3 %, im Vergleich zu 2011 angestrebt, insofern bedarf es hierfür weitere Maßnahmen. Zu Fuß: Der Anteil der Fußgeher konnte bis 2015 auf 21 % gehalten werden, dieser Anteil soll um 1 % bis 2020 angehoben werden. Auch hier sind weitere Maßnahmen notwendig. Bis 2020 soll durch Verschärfen der gesetzten Maßnahmen der Anteil des Radverkehrs, des öffentlichen Verkehrs sowie des Fußverkehrs steigen, und damit zu einem Rückgang des PKW-Verkehrs führen. 4. Interpretation Um den Erfolg der Maßnahmen im Bereich Modal Split zu überwachen, gilt es nun, regelmäßig Erhebungen durchzuführen, um darzustellen, ob man sich in Richtung des Soll-Pfades bewegt. Wenn nicht, gilt es die gesetzten Maßnahmen zu prüfen und eventuell diese nach zu schärfen oder durch zusätzliche zu ergänzen. 396 2 Monitoring und Evaluation zur Anpassung an den Klimawandel Warum braucht es Monitoring und Evaluierung? Die Anpassung an den Klimawandel ist ein relativ neues Handlungsfeld und damit sind auch die Erfahrungswerte im Bereich des Monitorings und der Evaluierung begrenzt. Monitoring und Evaluierungssysteme begleiten und dokumentieren den laufenden Lernprozess der Anpassung und können neue Erkenntnisse liefern sowie wesentliche Trends des Fortschritts der Anpassung darstellen. Sie können aufzeigen, wo wir auf dem Weg zur Anpassung stehen, was gut funktioniert und wo noch Handlungsbedarf besteht. Die zentralen Herausforderungen für Monitoring- und Evaluierung von Anpassungsstrategien und Maßnahmen sind vielfältig: Lange Zeiträume: Klimawandelanpassung ist ein auf lange Zeiträume ausgerichteter Prozess. Es stellt sich daher die Frage, wie und wann langfristige Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung zu bewerten sind. Unsicherheit: Wie wirkt sich der Klimawandel auf lokaler Ebene aus beziehungsweise welche Maßnahmen sind auf unterschiedlichen Ebenen anzusetzen, um einer m öglichst großen Bandbreite an Unsicherheiten entgegenzuwirken und wie sind diese breiten Maßnahmen zu evaluieren? Veränderungen des Kontextes: Grundsätzlich werden bei Evaluierungen Basisinformationen oder -daten einem gewissen Umsetzungsfortschritt gegenübergestellt. Da die Auswirkungen des Klimawandels z.B. auf Ökosysteme, Gesellschaft oder die Bewusstseinsbildung, schwer einschätzbar sind, verliert ein Vergleich von Pre- und PostInterventionsinformation an Aussagekraft. Unzweckmäßigkeit von universellen Indikatoren: Während es z.B für den Klimaschutz klare Indikatoren gibt (Menge an ausgestoßenen Treibhausgasen), sind solche für den Bereich der Anpassung nicht vorhanden, sondern diese setzen sich aus einer breiten Palette an sektorspezifischen und sektorübergreifenden Indikatoren zusammen, mit unterschiedlichen quantitativen und qualitativen Ansprüchen. Relevanz von Indikatoren für die Anpassung: Die Ziele und Maßnahmen in der Anpassung sind nicht immer quantifizierbar und daher oft schwerer durch Daten erfass- und messbar. Darüber hinaus ist es für manche Aspekte der Klimawandelanpassung derzeit (noch) nicht möglich, geeignete (relevante) Indikatoren zu finden, die eine eindeutige Aussage über wesentliche Entwicklungen erlauben. Basierend auf diesen Herausforderungen werden Monitorings- und Evaluationsschemata für Anpassungsstrategien und für die angestrebten Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen entwickelt. Bours, McGin und Pringle (2013) bieten z.B. in ihrem Handbuch Monitoring & evaluation for climate change adaptation: A synthesis of tools, frameworks and approaches einen Überblick auf Projekt- und Programmebene in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Bezogen auf nationale oder regionale Anpassungsstrategien, die in ihrer Weichenstellung längerfristige Ziele verfolgen, muss der Anspruch im Design von Evaluierungswerkzeugen auch auf solche längeren Zeiträume abgestimmt werden. Monitoring und Evaluierungs- tools müssen daher die notwendige Flexibilität beinhalten und auf sich verändernde Randbedingungen reagieren können. Darüber hinaus sollte die Handhabung solcher Werkzeuge benutzerfreundlich und wenig aufwendig (hinsichtlich der benötigten Information und Daten) sein. Monitoring und Evaluierung Klimastrategie Tirol Für ein Monitoring und eine Evaluierung der Klimastrategie Tirol sind neben den bereits vorhandenen Erfahrungen anderer europäischer Länder (siehe unten) besonders die derzeit laufenden Aktivitäten und Vorbereitungen des 397 Bundes aber auch von anderen österreichischen Bundesländern von Bedeutung. So wird auf nationaler Ebene zurzeit ebenfalls an der Ausarbeitung eines geeigneten Ansatzes zur Erfassung erster Fortschritte der Umsetzung der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel geearbeitet. Mit einem ersten Fortschrittsbericht wird Ende 2014 gerechnet. Besonders im Sinne der Nutzung von Synergien sollte hier in einem Austausch mit der nationalen Ebene aber auch mit anderen Bundesländern danach gestrebt werden, einen möglichst effizienten, praktischen und gemeinsamen Zugang zu wählen, der mit überschaubarem Aufwand umgesetzt und dokumentiert werden kann. In diesem Sinne empfiehlt es sich in Anlehnung an die Vorgehensweise auf der nationalen Ebene das Monitoring und Evaluationsschema für das Bundesland Tirol im Bereich der Anpassung wie folgt zu entwickeln: 1. Qualitative Befragung relevanter AkteurInnen der Landesverwaltung und ausgewählter Interessensvertretungen zum Stand der Umsetzung der identifizierten Handlungsfelder. Mit dieser Befragung (self-assessment) wird der Stand der Umsetzung anhand der Handlungsfelder aus der Klimastrategie Tirol abgefragt. Dabei sollen die AkteurInnen, die auch an der Entwicklung der Maßnahmen mitgewirkt haben, selbst den Stand der Umsetzung im Vergleich zur Ist-Situation, einschätzen. Diese Beurteilung erfolgt für alle Sektoren der Klimastrategie Tirol (Agrar, Bauen & Wohnen, Energie mit dem Fokus auf Energiewirtschaft, Forstwirtschaft, Gesundheit, Ökosysteme & Biodiversität, Raumordnung, Tourismus, Verkehrsinfrastruktur und Mobilität, Wasserhaushalt & Wasserwirtschaft, Wirtschaft, Industrie & Handel sowie Zivil- & Katastrophenschutz). Mögliche Vorgehensweise der qualitativen Befragung: Entwicklung eines Fragebogens der die Handlungsfelder und die darin enthaltenen Maßnahmenziele der einzelnen Sektoren widerspiegelt. Persönliche Interviews, basierend auf den Fragen mit relevanten AkteurInnen der einzelnen Sektoren Sammlung von Anregungen und Ergänzungen sowie Hinweise zu einer laufenden Weiterentwicklung der Klimastrategie Tirol (Anpassung an den Klimawandel ist ein Prozess) 2. Quantitative Erfassung der Maßnahmen Mit Hilfe eines auszuarbeitenden Kriterienkataloges sollen die Entwicklungen und Trends der Umsetzung zentraler Anpassungsziele abgebildet und erfasst werden. Mögliche Vorgehensweise für die Erstellung des Kriterienkataloges: Ein wichtiger Teil des Weges zu einem fachlich fundierten Kriterienkatalog, ist die Einbindung der ExpertInnen der Landesverwaltung, die zu einem frühen Zeitpunkt erfolgen muss. Mit diesen soll ein erster Entwurf des Kriterienkatalogs definiert werden, der dann mit den für die Umsetzung relevanten AkteurInnen (die in den Maßnahmen bereits identifiziert wurden), in Form von Workshops diskutiert und präzisiert werden soll. Dadurch soll gewährleistet werden, dass weitere wichtige Inputs und Anregungen in den Kriterienkatalog aufgenommen werden. Erst durch die Zusammenschau beider Schritte – der Befragung und des Kriterienkatalogs - kann ein umfassendes Bild über den Fortschritt der Anpassung im Land Tirol erstellt werden. Ebenso wird durch die Prozesskomponente sichergestellt, dass in weiterer Folge Ziele und Maßnahmen nachjustiert beziehungsweise geändert werden können. 398 Im nächsten Schritt wird eine genaue Ausformulierung des Fragebogens sowie eine Definition von in Frage kommenden Kriterien in enger Kooperation mit der Klimaschutzkoordination Tirol vorgeschlagen. Zudem soll der Kontakt mit anderen Bundesländern und der Bundesebene forciert werden. Kurzer Überblick über ausgewählte europäische Länder und die EU-Ebene Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) 219 wurde im Dezember 2008 beschlossen. Als eine Grundlage für einen Fortschrittsbericht zur DAS wurde die Entwicklung eines Indikatorensystems im Jahr 2009 gestartete. Für alle 15 Handlungsfelder der DAS wurden in einem mehrstufigen Prozess - unter Einbindung von ExpertInnen-Arbeitskreisen - Indikatoren identifiziert und vorgeschlagen. Die Indikatoren beruhen auf bestehenden Daten (staatliche sowie private Datenhalter) und wurden systematisch in Impact- und Response-Indikatoren gegliedert. In dem 2011 vorgelegten Bericht zum Stand der Arbeiten zur Entwicklung des Indikatorensystems zur DAS, wurden je Aktivitätsfeld eine unterschiedliche Anzahl an Indikatoren identifiziert, wobei das System derzei t insgesamt aus 103 Indikatoren besteht. Die Indikatoren werden nach ihrer Machbarkeit (Datenverfügbarkeit) eingestuft , das bedeutet, dass nicht für alle der 103 Indikatoren Daten verfügbar sind, in manchen Bereich bestehen Datenlücken . Derzeit läuft ein Prozess zur politischen Abstimmung mit allen Ministerien auf nationaler und Bundesländer Ebene. Der erste Indikatoren gestützte Bericht zur DAS ist für 2014 geplant. In der Schweiz wurde als erster Schritt die Beauftragung einer Vorstudie zu bestehenden Ansätzen in Europa erteilt, die im Februar 2013 abgeschlossen wurde (Evaluationssystem zur Anpassungs-strategie hinsichtlich des Klimawandels: Vorstudie. Bericht zuhanden der Abteilung Klima des Bundesamtes für Umwelt BAFU). Ziel des Schweizer Monitoring- und Evaluierungssystems ist die Darstellung des Umsetzungsfortschritts der Schweizer Anpassungsstrategie. Es wird ein Indikatoren basierter Ansatz verfolgt. Bis zum Frühjahr 2014 sollen erste geeignete Anpassungsindikatoren für das System identifiziert, Evaluationsgegenstände definiert sowie eine erste Bestandsaufnahme (Nullpunktbestimmung) durchgeführt werden. Auf EU-Ebene wird derzeit über ein Score-Board nachgedacht, mit Hilfe dessen der Fortschritt der Nationalen Anpassungsstrategien der Mitgliedsländer der EU gemessen werden kann. Weitere Länder, die bereits in ihren Monitoring- und Evaluierungssystemen weit fortgeschritten sind, sind die UK, Finnland, Schottland und Frankreich. 219 http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene 399 G Glo s s a r lossar 15 Begriffe zum Klimawandel Anpassung an den Klimawandel (Adaptation) Als Anpassung bezeichnet man Maßnahmen, mit denen natürliche und menschliche Systeme (z.B. Tourismus, Landwirtschaft) gewappnet werden, um die Folgen des Klimawandels möglichst unbeschadet zu überstehen. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Anpassungsfähigkeit Die Anpassungsfähigkeit eines Landes hängt davon ab, welche Institutionen, Fähigkeiten und Ressourcen ihm zur Verfügung stehen. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Emissionsszenarien bezeichnen unterschiedliche Entwicklungen des Ausstoßes anthropogener Treibhausgase. Es gibt 4 Hauptszenarien beziehungsweise Szenariofamilien, welche die Beziehung zwischen Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaftsentwicklung sowie technologischem Fortschritt mit der Entwicklung des Treibhausgasaustoßes beschreiben. Jede dieser Szenariofamilien steht für bestimmte ökonomische, ökologische, demographische, soziale und Entwicklungswege, hat also mehrere verschiedene Unterszenarien. Durch die verschiedenen Szenarien wird eine Bandbreite möglicher Entwicklung geschaffen. Die 4 Szenariofamilien sind: A1: Die Welt des globalen Wirtschaftswachstums, A2: Die „Jeder-kämpft-für-sich-Welt“, B1: Die geplante grüne Welt und B2: Die Welt der grünen Regionen. Quelle: ZAMG Informationsportal Klimawandel (städtischer) Hitzeinseleffekt (engl. urban heat island) Phänomen der im Vergleich zum Umland erhöhten Luft- und Oberflächentemperatur in stark verbauten (=versiegelten) Gebieten. Die starke Erwärmung tagsüber und die geringere Abkühlung nachts (Wärmespeicher der Baukörper) haben Auswirkungen auf die Gesundheit. Quelle: Howard 1833, Oke 1982 IPCC Abkürzung für „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (auch „Weltklimarat“); 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gegründete Institution zur 400 Sammlung des Forschungsstandes im Bereich „Klimawandel“. In regelmäßigen Abständen werden sogenannte Wissensstandberichte („Assessment Reports") veröffentlicht, die in vielen Fällen als Basis für die politische und wissenschaftliche Diskussion herangezogen wird. Der Assessment Report umfasst 4 Teile: 1. Basiswissen zum Klimasystem, 2. Auswirkungen, Anpassung, Verwundbarkeiten, 3. Verminderung ( Mitigation), 4. Synthese. Neben den Wissensstandberichten werden unter anderem noch Sonderberichte („Special reports“) zu bestimmten Themen veröffentlicht. Quelle: www.klimawandelanpassung.at, Latif 2012 Klima Klima wird im engen Sinn definiert als statistisches „Durchschnittswetter", das in einer Region über Monate bis hin zu Tausenden von Jahren herrscht. Dazu gehören die immer wiederkehrenden, tages- und jahreszeitlichen Schwankungen. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte Zeitraum (= Klimanormalperiode) beträgt 30 Jahre. Einbezogen sind Temperatur, Niederschlag und Wind. Die Wissenschaft definiert regional unterschiedliche Klima-Regionen: gemäßigt, tropisch, subtropisch, mediterran oder arktisch. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Klimamodell Klimamodelle simulieren das Klimasystem der Erde und seine Veränderungen auf der Grundlage von physikalischen Gesetzen durch mathematische Gleichungen. Wechselwikkungen und Rückkopplungsprozesse werden berechnet etwa der Zusammenhang von Temperatur, Meeresströmungen und Eisbildung. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Klimaschutz / Mitigation Das Ziel des Klimaschutzes ist die Minderung der Treibhausgas-Emissionen, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Das Kyoto-Protokoll (erste Verpflichtungsperiode von 2008-2012) ist ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung dieses Zieles, da es verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen fest hält. 183 Staaten haben das Kyoto Protokoll ratifiziert oder ihm anderweitig formell zugestimmt. Der Rückgang der Treibhausgase kann durch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, technologische, usw. Maßnahmen erreicht werden. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Klimaszenario /-projektion bezeichnet eine plausible Beschreibung des zukünftigen Klimas unter Verwendung bestimmter Klimamodelle und Emissionsszenarien. Sie gibt an, wie sich das Klima ändert, wenn verschiedene Mengen und Arten an Treibhausgasen emittiert werden. Quelle: www.klimawandelanpassung.at No-Regret-Maßnahmen Als "No regret"-Maßnahmen werden diejenigen bezeichnet, die auf jeden Fall einen umweltpolitischen und wirtschaftlichen Nutzen für die Gesellschaft mit sich bringen, unabhängig davon in welchem Ausmaß die Klimaänderung ausfällt. Als No-regret Maßnahme werden z.B. die Reduktion von Leck-Schäden bei der Wasserinfrastruktur oder die Schaffung von Saison-unabhängigen Tourismus- und Freizeitangeboten verstanden. Quelle: www.klimawandelanpassung.at 401 Permafrost (permanenter Bodenfrost) bezeichnet Boden, Sediment oder Gestein, welches in unterschiedlicher Mächtigkeit und Tiefe unter der Erdoberfläche mindestens 2 Jahre ununterbrochen Temperaturen unter dem Gefrierpunkt aufweist. Das bedeutet, dass Permafrost nur aufgrund der Bodentemperatur definiert ist und Eis zwar enthalten kann, aber nicht muss. Quelle: Brunotte et al. 2002, Nötzli & Gruber 2005 Resilienz (Robustheit, Elastizität und Widerstandsfähigkeit) Fähigkeit eines Systems auf Störungen zu reagieren und dabei seine Struktur und Funktionen, die Fähigkeit zur Selbstorganisation und Anpassungsfähigkeit zu bewahren. Wird die Resilienz eines Systems überschritten ändert sich der Systemzustand. Quelle: vgl. Holling 1973, Adger 2000 Treibhauseffekt Durch diese Fähigkeit wird eine Temperaturerwärmung erreicht, ohne die das Leben auf der Erde gar nicht möglich wäre (= natürlicher Treibhauseffekt). Seit der Industriellen Revolution verstärkt der Mensch den natürlichen Treibhauseffekt durch den Ausstoß von Treibhausgasen und der daraus ergebende Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre erheblich. Der höhere Anteil von Treibhausgasen sorgt dafür, dass mehr Sonnenstrahlen in der Atmosphäre bleiben und sich dadurch das Klima aufheizt. Diese aktuelle Klimaerwärmung begründet sich durch diesen vom Menschen verursachten Treibhauseffekt. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Verwundbarkeit, Verletzbarkeit (engl. Vulnerability) Wie anfällig ein System für Schäden durch den Klimawandel ist, wird als Vulnerabilität (Verwundbarkeit, Verletzlichkeit) bezeichnet. Die Vulnerabilität hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von außen sind das Art, Aus -maß und Geschwindigkeit der Klimaänderung sowie deren Schwankungen. Innere Faktoren sind Empfindlichkeit und Anpassungsfähigkeit des jeweiligen Systems. Quelle: www.klimawandelanpassung.at Wetter Als Wetter bezeichnet man den spürbaren, augenblicklichen Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort der Erdoberfläche, der unter anderem als Sonnenschein, Bewölkung, Regen, Wind, Hitze und Kälte in Erscheinung tritt. Quelle: www.klimawandelanpassung.at 402 Literaturverzeichnis Abegg, B. (1996): Klimaänderung u nd Tourismus. 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I Nr. 94/2013): Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz geändert wird. CCS-Gesetz (BGBl. I Nr. 144/2011): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbotdergeologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert wer den. Emissionshandelsrichtlinie (RL 2009/29/EG): Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom23. April 2009zurÄnderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems fürden Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. ABl. Nr. L 140. Entscheidung Nr. 2002/358/EG: Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen imNamen derEuropäischen Gemeinschaftsowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen. 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KOM(2007) 2 endg.: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäis che Parlament, den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2Grad Celsius. DerWeg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus. RL 2009/28/EG: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zurFörderung derNutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung derRichtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG. ABl. Nr. L 140. RL 2009/31/EG: Richtlinie des Europäischen Parlamen ts und des Rates vom 23. April 2009 über diegeologischeSpeicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und de s Rates sowiederVerordnung (EG)Nr. 1013/ 2006. ABl. Nr. L 140. Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (TROG 2011, LGBl. 56/2011): 56.Kundmachung der Landesregierung vom28. Juni 2011über die Wiederverlautbarung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006. 423 Abkürzungsverzeichnis AEI Average Exposure Indicator AWG Abfallwirtschaftsgesetz BIEV Bruttoinlandsenergieverbrauch BIV Bruttoinlandsverbrauch BLI Bundesländer Luftschadstoff-Inventur BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft CH 4 Methan EB Energiebilanz EH Emissionshandel ESD Effort-Sharing Decision EuGH Gerichtshof der Europäischen Union ( GEOPOT Geothermische Nutzungen und geothermisches Nutzungspotenzial (http://www.uibk.ac.at/umwelttechnik/research/projects/geopot.html) GVE Großvieheinheit HWB Heizwärmebedarf IG-L Immissionsschutzgesetz-Luft KEX Kraftstoffexport im Tank KMU Kleine und mittlere Unternehmen KPC Kommunalkredit Public Consulting GmbH (http://www.publicconsulting.at/kpc/de/home/) KSG Klimaschutzgesetz kt Kilotonnen KWK Kraft-Wärme-Kopplung MJNEL Mega-Joule Netto-Energie-Laktation MW Megawatt N2O Lachgas NEA Nutzenergieanalyse 424 von Regionen ÖPNRV Öffentlichen Personennah- und -regionalverkehrs ÖPUL Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (http://www.lebensministerium.at/land/laendl_entwicklung/agrar-programm.html) PJ Petajoule, 1 Petajoule = 1015 J = 1.000 Terajoule PV Photovoltaik THG Treibhausgase TJ 1 Terajoule = 1012 J = 1.000 Gigajoule TWh Terawattstunden WEM with existing measures WBF Wohnbauförderung 425 Anhang 1 – Detailauswertung Klimaszenarien Im Folgenden werden Detailauswertungen der Klimaszenarien dargestellt. Zusätzlich zu Temperatur und Niederschlag wurden die zu erwartenden Änderungen für den Zeitraum 2021-2050 der ununterbrochenen Trockentage, der Starkniederschläge, der Kühlgradtage sowie der Heizgradtage im Vergleich zur Bezugsperiode 1971-2000 ausgewertet. Definitionen: Ununterbrochene Trockentage: Aufeinanderfolgende Tage mit weniger als 1mm Niederschlag Starkniederschlag: Tage mit mehr als 30mm Niederschlag Kühlgradtage: Summe von Temperaturdifferenzen (Tagesmittel minus 18,3°C) an Tagen mit einer Mitteltemperatur von über 18,3°C (Tage an denen gekühlt wird) Heizgradtage: Summe von Temperaturdifferenzen (Innenraumtemperatur (20,0°C) - Tagesmitteltemperatur) an Tagen mit einer Mitteltemperatur von ≤ 12,0°C (Tage an denen geheizt wird) 426 Abbildung 53: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: Tage/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit: Tage/ Monat). Abbildung 54: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: Tage/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit:Tage/ Monat). 427 Abbildung 55: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: KGT/ Monat). Die dicke Linie stell t die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit:KGT/ Monat). Abbildung 56: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit: HGT/ Monat). Die dicke Linie stellt die mittlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darunter zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit: HGT/ Monat) 428 Anhang 2 – Zusätzliche Informationen zum Klimaschutz 2.1 Ad K a p itel IST -Ana lys e E ner g ieb ila nz Tabelle 32: Bruttoinlandsverbrauch Tirol für das Jahr 2011 nach Energieträgern und Veränderung zu 1988. Energieträger Veränderung 1988-2011 Wert 2011 Anteil 2011 [%] [TJ] [TJ] [%] Elektrische Energie (Nettoimporte) +159 % +2.902 1.077 1% Wasserkraft (elektrische Energie) +5 % +1.033 20.205 19 % Wind und Photovoltaik (elektrische Energie) - +20 20 0% Biogene Brenn- und Treibstoffe +4144 % +12.815 13.124 13 % Brennholz -0 % -20 4.838 5% Umgebungswärme etc. +676 % +1.035 1.188 1% Brennbare Abfälle +47 % +95 295 0% Kohle -36 % -1.046 1.887 2% Öl +29 % +11.401 51.163 49 % Gas +304 % +8.309 11.044 11 % Gesamt +54 % +36.543 104.841 100 % Ad K a p itel E ner g etis cher E nd verb rauch Tabelle 33: energetischer Endverbrauch Tirol für das Jahr 2011 nach Energieträgern und Veränderung zu 1988. Energieträger Veränderung 1988-2011 Wert 2011 Anteil 2011 [%] [TJ] [TJ] [%] Elektrische Energie +20 % +3.073 18.173 19,8 % Fernwärme +392 % +1.950 2 447 2,7 % Biogene Brenn- u. Treibstoffe +1927 % +5.746 6.045 6,6 % Brennholz -0 % -22 4.836 5,3 % 429 Umgebungswärme etc. +672 % +1.029 1.182 1,3 % Brennbare Abfälle +47 % +95 295 0,3 % Kohle -45 % -1.083 1.300 1,4 % Öl +40 % +13.567 47.585 52,0 % Gas +288 % +7.217 9.724 10,6 % Gesamt +53 % +31.571 91.586 100,0 % Nachstehende Tabelle zeigt Verbrauchswerte und Änderungen des energetischen Endverbrauchs im Zeitraum 1988–2011 nach Sektoren. Tabelle 34: Energetischer Endverbrauch Tirol für das Jahr 2011 nach Sektoren und Veränderung zu 1988. Energieträger Veränderung 1988-2011 Wert 2011 Anteil 2011 [%] [TJ] [TJ] [%] +57 % +3.817 10.570 12 % Private Haushalte +16 % +2.772 20.309 22 % Landwirtschaft -26 % -544 1.522 2% Transport +92 % +18.961 39.494 43 % Produzierender Bereich +50 % +6.565 19.691 22 % Gesamt +53 % +31.571 91.586 100 % Öffentliche und private Dienstleistungen 2.2 Ad K a p ite l IST-Ana lys e Tr eib ha us g a s emis s io nen Ta b ella r ische Da r stellung na ch Sekto r en d es K lima s chutzg es etzes Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die oben diskutierten Treibhausgasemissionen Tirols für ausgewählte Jahre in der Systematik des Klimaschutzgesetzes (KSG) im Detail (siehe auch Abbildung 20). Zusätzlich sind die Anteile am Emissionshandel für die Jahre ab 2005 angegeben. Tabelle 35: THG-Emissionen in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre. Angaben in kt CO2-Äquivalent. 430 1990 1995 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Energie und Industrie 1.136 1.075 950 1.180 1.132 1.119 1.115 1.079 1.127 1.165 Strom- und Fernwärme- 21 65 68 42 31 30 33 29 30 25 werke Davon: Emissionshandel - - - 21 19 17 20 22 21 17 Sonstige Energieversor- 0 0 0 1 1 0 0 0 0 15 gung Produzierende Industrie 544 552 563 826 782 762 760 770 807 809 Davon: Emissionshandel - - - 320 332 326 307 269 273 269 Flüchtige Emissionen 1 2 1 2 2 2 2 2 2 2 Ind. Prozesse 530 422 281 277 282 291 289 253 259 287 Davon: Emissionshandel - - - 237 248 252 245 208 214 235 Lösemittelanwendung 40 34 36 33 36 33 32 26 28 28 Verkehr 1.520 1.809 2.173 2.893 2.729 2.755 2.594 2.507 2.608 2.520 Luftverkehr 4 8 9 9 10 10 10 9 11 10 Straßenverkehr 1.480 1.770 2.134 2.852 2.688 2.713 2.552 2.467 2.565 2.478 Schienenverkehr 30 25 22 26 25 25 25 24 24 24 Schifffahrt 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 Militär 5 4 6 4 5 5 5 6 6 6 Gebäude 925 1.106 1.040 1.191 1.169 1.033 1.123 999 1.009 875 Dienstleistungen 172 304 231 360 433 361 433 317 266 244 Private Haushalte 754 802 809 831 737 672 690 682 743 631 Landwirtschaft 699 681 658 618 611 611 611 614 609 606 601 610 571 544 540 543 541 554 545 540 98 71 87 75 71 69 69 60 64 65 Abfallwirtschaft 552 468 396 327 313 290 269 251 231 216 Deponien und Abwasserbehandlung Abfallverbrennungsanla- 552 468 396 327 313 290 269 251 231 216 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gen F-Gase 37 92 77 113 110 111 115 119 132 137 Gesamt 4.870 5.231 5.294 6.323 6.066 5.919 5.827 5.570 5.715 5.519 Tierhaltung, Güllemanagement und Düngung Verbrennungsbedingte inklusive mobile Maschinen 2.3 Ad K a p itel Ba s is -E ner g ies zena r io Tir o l 2010 -2020 Ad K a p itel M etho d e Der Energiebedarf des Landes Tirol wurde aus den Energieszenarien für Österreich ermittelt. Für die wesentlichen Annahmen und die Vorgehensweise wird auf den Synthesebericht des Projekts und die Detailberichte der Expertenorganisationen verwiesen (Umweltbundesamt 2013c, AEA 2013, EEG 2013, IVT 2013, WIFO 2013). Die Disaggregation auf das Land Tirol erfolgte anhand der Ermittlung der durchschnittlichen An -teile Tirols am Energiebedarf Österreichs über die Bundesländerenergiebilanz für die Jahre 2005 bis 2011 ( Statistik Austria 2012a). 431 Dieser Anteil wurde für jeden Energieträger in jedem Sektor berechnet und von 2012 bis 2020 konstant fortgeschrieben. Der Durchschnitt220 der letzten Jahre wurde herangezogen, um den Einfluss meteorologischer Bedingungen und kurzfristiger Ereignisse abzuschwächen. Ad K a p itel E r g eb niss e Die Ergebnisse sind, soweit möglich, in der Einteilung nach dem Klimaschutzgesetz 2011 (KSG) dargestellt. Im Bruttoinlandsverbrauch ist keine klassische Sektoreinteilung möglich, im energetischen Endverbrauch sind die Umwandlungsverluste und der Verbrauch des Sektors Energie nicht inkludiert. Tabelle 36: Bruttoinlandsverbrauch Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte 2015 und 2020 aus dem Szenario‚with existing measures‘ (Umweltbundesamt 2013b). Bruttoinlandsverbrauch Bilanz Bilanz Szenario Szenario Angaben in PJ 2010 2011 2015 2020 Energetischer Endverbrauch 96,31 91,58 98,80 100,49 Verbrauch des Sektors Energie 2,32 3,03 2,39 2,72 Umwandlungseinsatz 29,14 28,55 30,60 32,41 NEV 3,90 3,95 4,61 4,85 Transportverluste 1,77 1,75 1,79 1,91 Umwandlungsausstoß -26,70 -24,03 -27,35 -29,27 Gesamt 106,73 104,84 110,84 113,11 Tabelle 37: Energetischer Endverbrauch Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte 2015 und 2020 aus dem Szenario WEM (Umweltbundesamt 2013b). Energetischer Endverbrauch Bilanz Durchschnitt Bilanz Bilanz Szenario Szenario (Angaben in PJ) 2005–2011 2010 2011 2015 2020 Verkehr 40,7 40,7 39,5 44,9 46,3 Gebäude 32,9 33,2 30,9 31,0 29,3 Industrie 20,6 20,7 19,7 21,3 23,2 Landwirtschaft 1,5 1,6 1,5 1,5 1,7 Gesamt 95,7 96,3 91,6 98,8 100,5 Der energetische Endverbrauch sinkt in der Bundesländerenergiebilanz Tirols von 2010 auf 2011 um 4,7 PJ. Um den Einfluss der Witterung hintanzuhalten, wird das Jahr 2020 nicht nur mit 2010 und 2011 sondern auch mit dem Durchschnittswert der Jahre 2005–2011 verglichen (siehe Anhang Abbildung 46: Heizgradsummen in Tirol). Alle drei Vergleiche zeigen einen abnehmenden Verbrauch im Sektor Gebäude, und eine Zunahme in den Sektoren Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. 220 432 E ner g etis cher E nd ver bra uch na ch E ner g ietr äg er n Tabelle 38: Energetischer Endverbrauch Tirols nach Energieträgern für ausgewählte Jahre. Werte bis 2011 aus der Bundesländerenergiebilanz (Statistik Austria 2012b), Werte 2015 und 2020 aus dem Szenario WEM (Umweltbundesamt 2013b). Energetischer Endverbrauch Bilanz Durchschnitt Bilanz Bilanz Szenario Szenario Angaben in PJ 2005–2011 2010 2011 2015 2020 Kohle 1,4 1,3 1,3 1,3 1,4 Heizöl 12,5 11,9 10,2 10,7 9,2 Fossile Kraftstoffe 39,3 38,4 37,4 43,0 43,7 Naturgas 9,7 9,9 9,7 9,3 9,5 Brennbare Abfälle 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 Biomasse 8,4 9,5 8,4 8,8 9,0 Biokraftstoffe 1,8 2,4 2,4 2,7 3,4 Umgebungswärme 0,9 1,1 1,2 1,0 1,3 Fernwärme 2,1 2,5 2,4 2,3 2,4 Elektrische Energie 19,4 19,0 18,2 19,2 20,3 Gesamt 95,7 96,3 91,6 98,8 100,5 Tabelle 39: Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch für Tirol für ausgewählte Jahre. Bilanz Bilanz Szenario Szenario 2010 2011 2015 2020 Energetischer Endverbrauch 96,3 91,6 98,8 100,5 Brutto-Endenergieverbrauch 99,4 94,9 101,2 103,3 Anrechenbare Erneuerbare 39,2 38,3 39,9 42,7 Anteil erneuerbare Energieträger BEV 39,4% 40,3% 39,4% 41,3% Angaben in PJ bzw. % 2.4 Ad K a p itel Ba s is -E mis s io ns s zena r io Tir o l 2010– 2020 M etho d e Die Emissionsmengen 2020 wurden für das Land Tirol aus den Ergebnissen der nationalen Emissionsszenarien sowie der Bundesländer Luftschadstoff-Inventur (BLI) berechnet. Für die wesentlichen Methoden und Annahmen wird auf die Projektberichte verwiesen (Umweltbundesamt 2012, Umweltbundesamt 2013a). 433 Die Disaggregation auf Tirol erfolgte über die Ermittlung der durchschnittlichen Emissionsanteile Tirols an den Gesamtemissionen Österreichs anhand von detaillierten BLI-Daten der Jahre 2005 bis 2010. Es wurde hierbei der Durchschnitt der letzten Jahre herangezogen, um den Einfluss von meteorologischen Bedingungen und kurzfristigen Ereignisse abzuschwächen. Tabelle 40: THG-Emissionen Tirols in der Einteilung des Klimaschutzgesetzes für ausgewählte Jahre im Basis-Szenario. BLI Szenario Trends [kt CO2 -Äqu.] [kt CO2 -Äqu.] [%] KSG-Sektoren 2005 2010 2015 2020 2005 2020 Energie und Industrie 1.189 1.112 1.058 1.093 579 507 482 498 2.893 2.606 2.726 2.738 +5,1 % 1 395 1 207 1.507 1 611 +33,5 % Gebäude 1.189 1.022 967 875 -14,4 % Landwirtschaft 622 620 632 640 +3,2% Abfallwirtschaft 327 233 174 134 -42,5 % F-Gase 112 122 113 112 -7,8 % Gesamt 6 332 5.715 5.670 5.592 -2,1 % davon im Emissionshandel Verkehr davon aus KEX – 2010 2020 -1,7 % 434 – Anhang 3 – Rückmeldungen Stakeholder In zwei Workshops wurde die Strategie Stakeholdern und betroffenen AkteurInnen präsentiert und zur Diskussion gestellt. Der Entwurf der Klimastrategie Tirol wurde den Stakeholdern zur schriftlichen Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahmen sind im Wortlaut der Klimastrategie Tirol beigefügt. Alle Anmerkungen, die innerhalb der Rückmeldefrist (Deadline 12.12.2013) eingegangen sind, wurden wie folgt bearbeitet. Kommentare zu Format, Rechtschreibung, Formulierung und fachspezifische Kommentare (Terminologie, Ergänzungen) sowie Hinweise zu ergänzender Fachliteratur wurden geprüft und eingearbeitet. Kommentare grundsätzlicheren Inhalts wurden geprüft und im zweiten Stakeholder Workshop zur Diskussion gestellt. Über das Verfahren zur Einarbeitung wurde kommentar-spezifisch, nach Rücksprache mit den Fachabteilungen der Landesverwaltung, entschieden. Eine kurze schriftliche Stellungnahme seitens der Verfasser der Klimastrategie Tirol erfolgt zu jedem Rücklauf. Zum Teil beziehen sich Rückmeldungen auf Arbeitsversionen der Klimastrategie, die bezogen auf Format und Inhalt nicht dem vorliegenden Enddokument entsprechen und dadurch gegebenenfalls irrelevant wurden. Statements zur Klimastrategie sind von folgenden Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis bis zum 12.12.2013 eingegangen. Klimabündnis Tirol 1. Umwelt Verein Tirol 2. proHolz Tirol 3. Tirol Werbung (2) 4. Universität Innsbruck, Institut für Ökologie 5. WWF Österreich 6. Wirtschaftskammer Tirol 7. Arbeiterkammer Tirol 8. Ärztekammer für Tirol 9. tilak - Tiroler Landeskrankenanstalten 10. Industriellenvereinigung Tirol (nach Fristende eingelangt) 11. ZAMG (mündliche Mitteilung, kein Wortlaut angehängt) Darüber hinaus wurden Rückmeldungen zu verschiedenen Aspekten der Klimastrategie in einem zweiten Stakeholder Workshop diskutiert. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen dieses Workshops werden ebenfalls kommentiert. Workshop Verkehr Workshop Tourismus Workshop Energieautonomie Workshop Monitoring und Evaluierung 435 E ing eg a ng ene Schr iftliche Stellung na hmen Rückmeldung Klimabündnis Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung 1. 2. Kürzung des allgemeinen Teils, wo es Überschneidungen mit anderen Papieren gibt. Präzisierung Modellierungen/Prognosen/Szenarien für Tirol 3. 4. Konkretisierung möglicher Zielpfade der Emissionsreduktion Präzisierung der Maßnahmen im Klimaschutz, vor allem im Verkehrsbereich 5. Stärkere Gewichtung der Bewusstseinsbildung Stellungnahme 1. Die einleitenden Kapitel wurden überarbeitet und gekürzt. Land Tirol 2. Die Klimastrategie Tirol stellt ein Papier auf Strategieebene dar. Eine Präzisierung der Maßnahmen wäre zu diesem Zeitpunkt fachlich und inhaltlich mit großen Unsicherheiten behaftet und ist daher auf dieser Ebene nicht sinnvoll. 3. Ein eigenes Kapitel berücksichtigt das Thema Bewusstseinsbildung (Kapitel H) Rückmeldung Umwelt Verein Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung 1. Konkrete Ausformulierung der Maßnahmen Abfallwirtschaft 2. Unklarheiten zur Tiroler Umweltberatungsförderung Stellungnahme 1. Nach nochmaliger telefonischer Rücksprache von Seiten des Referats Abfallwirtschaft mit dem Umwelt Verein Tirol ergab, dass die essentiellen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Entwurf der Klimastrategie Tirol in kurzer, jedoch aussage- Land Tirol kräftiger Form formuliert sind und keine weiteren Änderungen als notwendig erachtet werden. 2. Siehe Tiroler Beratungsservice Umwelt ecotirol.at 436 Rückmeldung proHolz Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung Rückmeldung zu den Maßnahmen M-AP-AG.05: kontinuierliche nachhaltige Nutzung von Wäldern M-AP-BW.01, M-AP-BW.02: Verstärkter Einsatz regionaler Baumaterialien (Holz) Stellungnahme 1. Kommentare zu Format, Rechtschreibung, Formulierung und Fachbegriffen sowie Hinweise zu ergänzender Fachliteratur wurden geprüft und eingearbeitet. Mit der Waldstrategie Tirol liegt eine fundierte Grundlage für die Forstwirtschaft im Land Land Tirol Tirol vor, an der sich die Klimastrategie orientiert. Rückmeldung Tirol Werbung Zentrale Punkte der Rückmeldung Von der Tirol Werbung sind zwei schriftliche Stellungnahmen bezüglich des Kapitels C3.2 (Achtung neue Nummerierung; alt 5.2) Tourismus und der Maßnahmenentwürfe im Bereich Anpassung zum UnterkapitelTourismus (Kapitel F2.9) eingegangen. 1. Klimawandel und seine Konsequenzen müssen sorgfältig im H inblick auf Entwicklungen in Quellmärkten und der Angebote im Land sowie bei Mitbewerbern betrachtet werden. Dafür müssen Klima- und Tourismusexperten einbezogen werden. 2. 3. Die Strategie kann nicht für alle Sektoren in der benötigten Tiefe konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen liefern; die Gesamtdokumentation bietet keinen Raum für differenzierte Auseinandersetzung mit dem Themenbereich Tourismus. Differenzen in den Datengrundlagen, basierend auf den zitierten Studien, über die Lage der Schneesicherheit der Tiroler Skigebiete in 2030 und 2050. 4. Zu großer interpretativer Spielraum in der Beschreibung der Maßnahme, Verzerrung der Sachlage 5. Wirtschaftliche Bedeutung des Dokuments und daraus folgende Konsequenzen müssen beachtet werden. Verunsicherungen und Verzerrungen sollen vermieden werden, Chancen betont werden. Stellungnahme Eine Besprechung zwischen Vertretern der Tiroler Landesverwaltung, den Auftragneh- Land Tirol mern sowie der Tirol Werbung fand am 15.01.2014 statt. Es wurden folgende Punkte vereinbart: 1. Aufnahme einer Maßnahme im Sektor Tourismus zur Erstellung einer eigenen, tief- 2. gehenden Klimastrategie für den Tourismus (NEU Maßnahme M-AP-TO.01) Die Inhalte zu Schneesicherheitsfragen werden überprüft und gegebenenfalls überarbeitet (siehe Kapitel C3.2) 437 3. Ein Dialog mit weiteren touristischen PartnerInnen der Tirol Werbung wird angedacht, um Ideen und Maßnahmen bewerten zu lassen Rückmeldung Universität Innsbruck, Institut für Ökologie Zentrale Punkte der Rückmeldung Spezifische Rückmeldung zum Themenfeld Ökosysteme & Biodiversität (unter anderem Bedeutung Trockenstress) Stellungnahme Anmerkungen wurden geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. Land Tirol 438 Rückmeldung WWF Österreich Behandelte Punkte der Rückmeldung 1. 2. Übergeordnete Verkehrsmaßnahmen (klimagerechte Verkehrskonzepte, Konzept zur E-Mobilität) Sanierung von Landesgebäuden 3. 4. Quantifizierung von Maßnahmen Priorisierung Senkung Energieverbrauch vor dem Ausbau Erneuerbarer, Beachtung ökologischer Rahmenbedingungen 5. Initiativen Tirols auf Bundes- und EU-Ebene Stellungnahme Die Anmerkungen, die bereits von bestehenden Instrumenten abgedeckt wurden, wur- Land Tirol den nicht in die Strategie aufgenommen. 1. Klimagerechte Verkehrskonzepte: Maßnahme wurde bereits im Rahmen von Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz für die Jahre 2013/14 beschlossen und ist des Weiteren in den Maßnahmen M-KS-VK.06 - Radkonzept für Tirol und M-KS-VK.07 - Verbesserung des öffentlichen Verkehrs enthalten. Eine eigenständige Maßnahme klimagerechte Verkehrskonzepte wird daher nicht in die Klimastrategie Tirol aufgenommen. Konzept zur E-Mobilität: Ein entsprechenden Konzept befindet sich derzeit auf Bundesebene in Ausarbeitung und wird daher nicht in die Klimastrategie aufge- 2. nommen. Sanierung von Landesgebäuden: Die Sanierung von Landesgebäuden ist in der Maßnahme M-KS-SÜ.02 - Auf dem Weg zu einer CO2 neutralen Landesverwaltung inbegriffen. Eine eigenständige Maßnahme Sanierung von Landesgebäuden wird daher nicht in die Klimastrategie Tirol aufgenommen. 3. Sofern Quantifizierungen möglich sind, wurden diese auch vorgenommen. 4. Punkte 4 & 5: Wesentliche Punkte der Anmerkungen werden befürwortet und insbesondere in das einleitende Kapitel B1 der Strategie eingearbeitet. 5. Die Möglichkeit der Erhebung wichtiger CO 2 Senken (ökosystemare Betrachtung, die auch Wälder und vor allem Feuchtgebiete berücksichtigt) wird in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzreferat geprüft und in die Maßnahmenbeschreibungen M-AP-ÖS.06 aufgenommen. 439 Rückmeldung Wirtschaftskammer Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung Zeitrahmen für fundierte Stellungnahme zu kurz, Einbindung im Rahmen der politischen Begutachtungen Stellungnahme Den Verfassern ist der enge zeitliche Rahmen der Strategieerstellung bewusst. Land Tirol Eine Einbindung der Stakeholder wurde trotzdem im Rahmen der Möglichkeiten verfolgt. Rückmeldung Arbeiterkammer Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung 1. Anmerkungen zu den Maßnahmen M-KS-EI.02, M-KS-EI.05, M-KS-EI.06, M-KS-EI.07, M-KS-GB.07, M-KSVK.07 2. Kritische Betrachtung Photovoltaik-Offensive 3. Brenner Basis Tunnel im Unterinntal Stellungnahme Sofern die Inhalte den Wirkungsbereich der Klimastrategie Tirol betreffen, werden diese Land Tirol eingearbeitet. 1. M-KS-EI.02, M-KS-EI.05: Abbau Bürokratie beim Ausbau Kleinwasserkraftwerke. Der Ausbau von Kleinwasserkraftwerken ist an einen gesetzlichen Rahmen gebunden. Abbau von bürokratischen Strukturen ist nicht Inhalt der Klimastrategie Tirol. M-KS-EI.06, M-KS-GB.07: Die Erstellung regulatorisch begründeter Wärmeversorgungspläne und die Einrichtung einer Ansprechstelle für Tariffestsetzungen werden aus energiestrategischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet. Dies liegt zum einen darin begründet, dass der Spielraum für Energieträger- und Energiesystemlösungen anhand des geltenden Wettbewerbs- und Liberalisierungsrahmens der EU dafür nicht gegeben ist, zum anderen aus den in diesem Bezug bereits gemachten Erfahrungen in Tirol. M-KS-EI.07: Beratung auch für Privatpersonen intensivieren. Die Beratung für Privatpersonen wird in der Beschreibung der Maßnahme konkreter herausgearbeitet. Verkehr: Ticketreform, E-Ticketing: Eine Ticketreform ist in der Maßnahme M-KS- 2. VK.07 – Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs bereits enthalten. Aufgrund kontroverser Stellungnahmen verschiedener Stakeholder verfolgt die Klimastrategie Tirol diesbezüglich einen Mittelweg, der die Vor- und Nachteile berücksichtigt. Förderungen von Aus- und Fortbildungsprogrammen sowie besonderer Innovationen auf diesem Gebiet werden als ein sinnvoller Beitrag betrachtet. 440 3. Unter BBT Unterinntal wird die wahrscheinliche Zulaufstrecke im Unterinntal bezeichnet (Abschnitt Grenze D-A bis Radfeld). Wurde in der Strategie berücksichtigt. Rückmeldung Ärztekammer für Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung Ergänzungen zu Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie Stellungnahme Land Tirol Anmerkungen wurden geprüft und eingearbeitet. Anmerkungen, die keinen direkten Klima-Bezug aufweisen oder deren Umsetzung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wurden nicht übernommen. 1. Nachrüstung Dieselpartikelfilter im Verkehr: Neue Dieselfahrzeuge sind seit etwa 2009 durchwegs mit Dieselpartikelfilter ausgestattet. Die Nachrüstung von Altfahrzeugen mit meist geringer Verkehrsleistung ist daher keine kosteneffektive Maßnahme. Auch ist die Datenlage für kosteneffektive Maßnahmen zur Reduktion von Black Carbon aller Sektoren noch nicht ausreichend, nicht zuletzt, da die dafür notwendigen Emissionsfaktoren erst im August 2013 veröffentlicht wurden, deren Anwendbarkeit für Österreich aber noch geprüft werden m uss. Erst mit diesen Daten können kosteneffektive Maßnahmen zur Reduktion von Black Carbon über Sektoren hinweg gesetzt werden. 2. Die Bemautung von Pässen ist rechtlich nicht möglich und wird daher nicht in die Strategie aufgenommen. 3. Reduktionsziele im Sektor Verkehr erhöhen. Zur Erhöhung des Reduktionsziels im Verkehrssektor sind reine Anreizmaßnahmen nicht ausreichend. Die politische Umsetzbarkeit von nötig werdenden push-Maßnahmen (Tempolimits, Fahrverbote, etc.) ist fragwürdig. Möglichkeiten werden geprüft. 4. Die Erstellung eines Handbuchs zur Wartung von Gebäuden wird in die bestehende Maßnahme integriert. 5. Windkraft wird bereits in anderen Strategiepapieren des Landes behandelt. Es müssen zunächst noch nicht abgeschlossene grundsätzliche technologie- und wirtschaftspolitische sowie raumordnungs- und naturschutzbezogene Diskussionen geführt werden, um wesentliche Voraussetzungen zu schaffen. 6. Die Rückmeldungen zum Ausbau von Photovoltaik sind kontrovers (siehe AK Tirol). Die Strategie versucht daher, einen Mittelweg zu gehen. Förderungen von Aus- und Fortbildungsprogrammen sowie besonderer Innovationen auf diesem Gebiet werden als ein sinnvoller Beitrag betrachtet. 441 Rückmeldung tilak Bau und Technik Zentrale Punkte der Rückmeldung 1. 2. M-AP-RO: Energiestrategie sollte in der überörtlichen Raumordnung berücksichtigt werden; Flächenvorsorge in der Raumordnung für den Ausbau von Energie aus Windkraft. Energieorientierte Raumordnungsplanung der Planungsverbände Rolle des Verkehrs als Haupt-Emittent Stellungnahme Land Tirol Anmerkungen wurden in einer Überarbeitung des Kapitels B1 berücksichtigt 1. Energieraumplanung wird in der Tiroler Raumordnung bereits durchgeführt (z.B. bestehendes Tool SHARC) und daher in der Klimastrategie Tirol nicht weiter ausgeführt. 2. Kommentare zu Verkehr und Energie wurden in Bezug auf Anpassungsmaßnahmen gemacht, Maßnahmen zur Emissionsreduktion im Verkehr sind jedoch dem Sektor Klimaschutz zuzuordnen. Rückmeldung Industriellenvereinigung Tirol Zentrale Punkte der Rückmeldung 1. Entwurf der übermittelten Strategie zu lang, um eine breite Diskussion zu initiieren 2. Forcieren erneuerbarer Energien sollte Kernpunkt sein (vor allem Wasserkraft, aber auch andere unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftlichkeit) 3. Streben nach Energieautarkie begrüßenswert, wenn dies nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen führt. Zustimmung zu Maßnahmen des Sektors Energie & Industrie 4. Maßnahmen, die große Förderungen verlangen, sollten besonders auf Relevanz geprüft werden 5. Maßnahmen im Bereich Verkehr zu ambitioniert, da Problematik sehr vielschichtig 6. Es sollten Maßnahmen verfolgt werden, die realistisch ohne Rücksichtnahme auf Dritte umgesetzt werden können (vor allem Sektor Bauen & Wohnen) 7. Klimaschutzrelevanz einiger Maßnahmen im Landwirtschafts- und Forstsektor nicht ersichtlich, Schutzgebietsvernetzung engt menschlichen Lebensraum ein 8. Prüfung aller Maßnahmen auf Effektivität und Kosteneffizienz, Strategie sollte nach dem Motto Überzeugung statt Verbote funktionieren Stellungnahme Anmerkungen sind nach Ablauf der Rückmeldefrist eingegangen und konnten zum Land Tirol Zeitpunkt der Fertigstellung nicht berücksichtigt werden. 442 Rückmeldung ZAMG Zentrale Punkte der Rückmeldung Erweiterung des Kapitels C1.1 um Quellen auch zukünftig zu nutzender Datengrundlagen Stellungnahme Land Tirol Das Klimaprojekt 3P-Clim wird im Kapitel C1.1 der Datengrundlagen sowie der Maßnahme M-AP-RO.04 berücksichtigt Stellung na hmen und Dis kus s io ns erg eb niss e d es Sta keho ld er -Wor ksho ps II Workshop Verkehr Behandelte Punkte 1. Umweltstandards in ÖV-Ausschreibungen, Mikro-ÖV-Konzepte, zielgruppenspezifische Trainingspro- 2. gramme, Car-Sharing Gesamtkonzept Stellplatzverordnung und Parkraumbewirtschaftung; Forcierung e-Mobilität ÖV oder MIV (motorisierter Individualverkehr), Entsiegelung Verkehrsflächen Stellungnahme Diskussionsergebnisse werden in die Maßnahmenbeschreibung aufgenommen oder in Land Tirol bereits vorhandenen Kapiteln stärker betont 1. Wird in die Beschreibung der Maßnahme M-KS-VK.07, und im Kapitel B1 berück- 2. sichtigt Diese Punkte sind bereits im Zuge anderer Programme in Ausarbeitung beziehungsweise Umsetzung und werden daher nicht in die Klimastrategie aufgenommen. Workshop Bewusstseinsbildung Behandelte Punkte 1. Begriff Bewusstseinsbildung wird kritisch gesehen 2. Bildung und Bewusstseinsbildung sind zu wenig in der Strategie verankert 443 Stellungnahme 1. Land Tirol Da der Begriff als allgemein gebräuchlich und verständlich angesehen wird, wird der Begriff weiterhin beibehalten. 2. Ein eigenes Kapitel Bewusstseinsbildung (Kapitel H) bearbeitet dieses Thema Workshop Tourismus Behandelte Punkte 1. Schneesicherheitsfrage für den Wintertourismus die Relevanteste: Dialog und Abstimmung mit den beteiligten AkteurInnen und bestehenden Strategien mit der Klimastrategie Tirol wesentlich 2. Strategie als bewusste und aktive Positionierung (in Bezug auf Nachhaltigkeit, Sicherheit, Klimabewusstsein, Infrastruktur, Verkehr); Klimabewusstheit und eine klare Positionierung können als Standortfaktor/ -vorteil und Label genutzt werden (Stichwort Modellregionen) 3. Präzise Formulierung gewünscht 4. Zur Maßnahme Erhebung, Bereitstellung und Kommunikation von Daten als Entscheidungsgrundlage (M-APTO.03): Regionale Klimaszenarien und -modellierungen gewünscht, aber nicht ohne Aufklärung der Daten und Dialog mit den AkteurInnen (Kommunikation von Sicherheiten und Unsicherheiten) Stellungnahme Land Tirol 1. 2. Kapitel C3.2 wurde geprüft und gegebenenfalls überarbeitet Die Diskussionsergebnisse entsprechen in ihren Zielsetzungen grundsätzlich den in der Klimastrategie verfassten Kapiteln und Maßnahmen. Workshop Energieautonomie Behandelte Punkte 1. Klare Definition des Begriffes Energieautonomie 2. Rolle des Verkehrs entscheidend für Zielerreichung, Strategische Bewertung der Energieträger nach Nachhaltigkeitskriterien, Vermeidung einer isolierten Betrachtung, Vermeidung von Doppelförderungen, Ineffizienzen – Energieversorgungsplan 3. Abstimmung von Energie- und Klimastrategie Beschluss Die Ergebnisse des Workshops werden gegebenenfalls in den Maßnahmenbeschreibungen sowie im Kapitel B1 berücksichtigt. Stellungnahme 1. Wird in der Beschreibung betroffener Maßnahmen ergänzt (Fußnote 33) Land Tirol 2. Die Diskussionspunkte werden in einer Überarbeitung des Kapitels Grundsätze der Strategie berücksichtigt. Siehe auch Klimastrategie - Einleitung zum Sektor Verkehr 444 3. Eine Prüfung der Abstimmung von Energie- und Klimastrategie fand durch das Umweltbundesamt statt. Workshop Monitoring und Evaluierung Behandelte Punkte Monitoring und Evaluierung zählen zu den wesentlichen Elementen einer erfolgreichen und wirksamen Umsetzung der Strategie Stellungnahme Das Kapitel Monitoring und Evaluierung wird in der Klimastrategie Tirol nur ge- Land Tirol streift, da ein Monitoring- und Evaluierungskonzept im Auftrag der Strategieersteller nicht vorgesehen ist. Westliche Bundesländer wollen ein gemeinsames Konzept erstellen. Auf Bundesebene befindet sich derzeit ein Indikatoren-Set inklusive Kriterienkatalog für die Bewertung von Anpassungsmaßnahmen in Ausarbeitung. 445 Rückmeldung Klimastrategie Tirol Stand 18.11.13 Klimabündnis Tirol Anmerkung VerfasserIn: Bezieht sich auf den ersten Teil bis zu den KlimaschutzMaßnahmen. Zudem sind die Anmerkungen bezogen auf ein erstes Überblicken. Allgemein zur Strategie: - Durch das Lesen der Strategie habe ich einige interessante Informationen gewonnen. Sehr gut hat mir die direkte Gegenüberstellung von Vergangenheit und Zukunft gefallen, die sich durch das ganze Dokument zieht. - Die wesentlichen Elemente der Klimastrategie sind aus meiner Sicht die konkreten Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsschritte, um Klimaschutz und Klimawandelanpassung in Tirol zu betreiben. Dem entsprechend könnten sämtliche Angaben bis Seite 83 zusammengefasst und deutlich gekürzt werden. Dies einerseits, weil man zu allen angesprochenen Bereichen (Bsp Auswirkungen auf Biospähre, Gesundheit etc.) nur oberflächlich berichten kann und andererseits, weil tiefer gehende Informationen bereits in anderen Strategien, Programmen oder Studien enthalten sind. - Die verschiedenen Zielsetzungen und Zielpfade sind für mich beim ersten Durchlesen noch sehr verwirrend. Wieviel muss man reduzieren, wie viel könnte man reduzieren, warum macht man nicht mehr, vor allem angesichts der Tatsache, dass das eigentliche Ziel 95% Reduktion bis 2050 sein müsste? Was ist die eigentliche Motivation der Tiroler Politik? Mir würde eine übersichtliche Grafik gefallen, die die bisherige Entwicklung und den Zielpfad der EU, Österreichs und Tirols veranschaulicht. - Die Strategie enthält zahlreiche Formatierungs-, Auslassungs-, Wiederholungsfehler (Bsp Abb 5). Ich denke aber, dass die Verfasser das wissen und erst für die Endfassung die Korrekturen vorgesehen haben ;-)) Verständnisfragen: - Seite 25, Punkt 3.2.2.: Abb 3 zeigt, dass bis ca 1970 im Alpenraum keine Temperaturzunahme zu verzeichnen ist. Erst in der Periode von 1970 bis 2000 steigt die Temperatur um über 1 Grad an. Die Modelle ergeben nun, dass die Temperatur in Tirol in der Periode 2012-2050 nochmals um ca 1 bis 1.4 Grad steigen wird. In Summe wäre also im Jahr 2050 die Temperatur um fast 3 Grad höher als noch 1970? Ist das so richtig? - Prognose Seite 26: künftig mehr Niederschläge, mehr Intensivereignisse, weniger Trockenheit in Tirol. Ist das so – mir kommt vor, ich hätte immer von der Zunahme von Dürreperioden gelesen ;-) - Punkt 3.2.4 sehr kurz abgehandelt: Modelle zeigen NS Zunahme im Frühjahr und Herbst. Sonst kein Ergebnis diskutiert. Keine Angaben zu Häufigkeiten, Intensitäten etc. In 3.2.3. ist noch von NS Abnahme im Herbst die Rede…. Keinerlei Angaben über die Bedeutung: 30% mehr NS im Herbst heißt….? (Bedeutung Schnee-Entwicklung erst Seite 44/45) Allgemeine Anmerkungen: Thema Bewusstseinsbildung: sollte eigener Maßnahmensektor sein und nicht eine Beschreibung in der Strategie (siehe unten) Seite 106, Punkt 8.4.3 Klimabündnis Hier hat es kürzlich eine neue „Stellungnahme“ bzw. Forderungen des Klimabündnis zur Klimastrategie Österreichs gegeben. Ich muss noch mit der GF Rücksprache halten, im Falle würde ich zu diesem Punkt aber noch eine verbesserte Darstellung liefern. Seite 106: als Ziel der Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung die Vorbildfunktion der Verwaltung hervorheben dazu müsste diese erst Vorbild sein ;-)) Seite 106: Punkt 8.4.4.: Maßnahme der Bewusstseinsbildung auch Info über den Klimawandel an sich (Grundlagen, Zusammenhänge, Fußabdruck); Nur Pfad, wie Anpassung gelingen kann? Punkt 8.5. besser an anderer Stelle platzieren (Sektorale Abweichung) Maßnahmen: Maßnahme M-KS-EI.07 – Beratungsprogramm zur Energieeinsparung von Gemeinden und Betrieben Nicht klar, was für ein Beratungsprogramm hier gemeint ist. Es gibt bereits bestehende Programme (Energie Tirol, Klimabündnis, Umweltverein etc etc. ) Es gibt auch das Bestreben seitens der Klimaschutzkoordination, die bestehenden Initiativen zu vernetzen (Plattform Klimaschutz Tirol) und hier an gemeinsamem Aus- und Weiterbildungskatalog zu arbeiten. Nunmehr neues Programm „energieautonomes Tirol“?? Hier ist von Energie- und Klimaschutzkonzepten die Rede. Integration von Klimaschutz in örtl. Raumordnungsprogramme als Maßnahme der Raumplanung; Bezogen auf Betriebe: Man könnte bestehendes Programm für „Klimabündnis Betriebe“ integrieren (In OÖ bereits über 400 KB Betriebe): Effizienz durch Vernetzung; Klimaschutz-Beratungsprogramm; entsprechender Förderantrag beim Land eingereicht, aber noch offen. Maßnahme M-KS-VK 06 – Radkonzept als „infrastrukturelle Maßnahme“? Wird hier zusätzlich zum Konzept auch konkreter Infrastrukturausbau betrieben? M-KS-VK.07 – Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs A) ländlicher Raum: was soll hier gemacht werden. Darstellung des Problems, aber nicht der konkreten Maßnahme, die in diesem Bereich zur Verbesserung eingesetzt werden könnte. Bsp. Unterstützung für Einführung von Rufbussen, ev. auf Basis Elektromobilität etc; Unterstützung von Fahrgemeinschaftsprojekten etc. M-KS-VK.08 – Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs Damit die Umsetzung der Maßnahme eine Chance hat, müsste in der Strategie eine Zuständigkeit definiert und auch die finanziellen Mittel angegeben werden, die erforderlich wären, zumindest den Prozess voranzutreiben. Ansonsten könnte die Maßnahme in der Strategie gleichsam unterbleiben. Maßnahme M-KS-VK 09 – Tourismusoffensive Was soll/kann hier konkret gemacht werden? Wieviel Geld würde man dafür benötigen? Hier scheint mir eine konkretere Idee, was es braucht, um die Touristen auf die Bahn zu bringen, erforderlich. Sonst weiß man nicht, wo man mit der Umsetzung überhaupt ansetzten soll. Maßnahme M-KS-AW.09 - Green Events Tirol Dies ist jedenfalls eine Sektorübergreifende Maßnahme und keine Abfallmaßnahme. Neben den aufgezählten Sektoren, die Green Events betreffen, wären noch die Beschaffung sowie die Bewusstseinsbildung, regionale Wertschöpfung und soziale Ausgewogenheit als wesentliche Säulen zu nennen. Die Vollständige Umsetzung ist 2015 nicht erreicht, da auch dann noch Beratungsleistungen und der Ausbau des Anbieternetzwerkes erforderlich sein werden. Bis 2015 können aber wesentliche Grundlagen vorbereitet werden. Als Umweltziel würde ich hier nicht die Abfallvermeidung herausstellen, da es im Grunde generell um die Reduktion des ökolog. Fußabdruckes, also den Klimaschutz, geht. Maßnahme M-KS-SÜ.01 - Klimaschutzprogramm Ist das etwas anderes als die Strategie? Was wird da konkret gemacht? „Reduktion der Treibhausgasmaßnahmen um 17%“…..na hoffentlich nicht ;-))) Maßnahme M-KS-SÜ.02 – CO2 neutrale Landesverwaltung Hier könnte man auch die Umsetzung von Green Events seitens des Landes im eigenen Bereich ergänzen (Bsp. Tag der offenen Türe!) Generell auch Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung auf Grundlage anerkannter labels etc. Im Bereich Klimaschutz fehlt als konkreter Maßnahmenbereich der Sektor „Kommunikation, Bewusstseinsbildung“ Hierher gehören konkrete Beratungsprogramme zum ökolog. Fußabdruck, Weiterbildungen, Ausbildungen, Events zum Thema Nachhaltigkeit etc. Ein wichtiger Bereich hier wäre auch das Thema „KlimaKultur“-Förderung, da Wissen alleine nicht ausreicht, sondern zugeschnitten auf den kulturellen Hintergrund und mit Einbindung von Kulturinitiativen mit vielfältigen Kommunikationsformen erfolgen muss. (Zugeschnitten auf Zielgruppen wie MigrantInnen, SeniorInnen, Familien, Kinder etc.) Dieses Thema wurde zwar vor dem Maßnahmenbereich angesprochen, sollte aber ein konkreter Maßnahmensektor sein, der auch finanziell ausgestattet und geplant werden muss. Hierher gehört auch die laufende Entwicklung der Klimaschutz-Website. Weitere Maßnahme wäre ein konkretes Ziel hinsichtlich des ökolog. Fußabdruckes des/der TirolerIn. Kein eigener Sektor zur Raumplanung: dieser wäre aber sehr wichtig, vor allem hinsichtlich der mittel- und langfristigen Entwicklung. Raumplanungsinstrumente bieten sehr viele Möglichkeiten für den Klimaschutz….. Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: Umwelt Verein Tirol Name: Email: Telefon: Kommentar zu Maßnahmen M-KS-AW.06, M-KS-AW.08, M-KS-AW.09: Kommentar: Bestätigt fühle ich mich durch die Aufnahme der Projekte „Re-Use-Netzwerk Tirol“ , „Umweltbildungsprogramm“ und „GreenEventsTirol“ (Seiten 157-162). Im abschließenden Text wird darauf hingewiesen, dass die Wirkung der Maßnahmen in andere Sektoren zum Tragen kommt. PS: Die Projekte sollten etwas konkreter ausformuliert werden. Ich wäre dabei sehr gerne behilflich. Kommentar zu Maßnahme M-KS-EI.04): Kommentar: Ich wusste gar nicht, dass die Wirtschaftskammer Tirol eine „Tiroler Umweltberatungsförderung für Betriebe (Seiten 107-108) eingerichtet hat. Meine Googl-Recherche hat ergeben: folgender Link der WK Tirol: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Unternehmensfuehrung--Finanzierung-undFoerderungen/Foerderungen/Foerderdatenbank---Foerderungen/FoerderdatenbankStruktur/Dienstleistung/Beratung/Tiroler_Beratungsfoerderung.html PS: Hat da jemand etwas falsch verstanden? Allgemeine Kommentare zur Strategie Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: proHolz Tirol Name: Email: Telefon: Kommentar zu Maßnahme 10.2.2 Sektor Agrar M-AP-AG.05 – Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, -struktur und -stabilität (S. 201 ff) Bedeutung des Bodens als einer der wichtigsten Standortfaktoren. Auswirkungen von voraussichtlichen Klimaveränderungen auf den Boden und u.a. auf die Landwirtschaft. Nachhaltige Bodennutzung Vermeidung von Bodenverdichtung und -erosion. Kosten und Nutzen (S. 204): Nutzung von Landschaftselementen Reduktion von Bodenerosion zusätzliche wirtschaftliche Einkommensquellen (z.B. Energie-, Wertholz) Kommentar: Wälder haben eine maßgebende Schutzfunktion. Nur gesunde Wälder können diese Funktion aufrechterhalten. Um die Wälder gesund zu halten ist ihre Bewirtschaftung notwendig. Eine kontinuierliche Nutzung/Holzentnahme ist dafür die Basis. Somit steht dann auch vermehrt Rohstoff für die einzige vollständige und nachhaltige (!!!) Wertschöpfungskette Forst-Holz zur Verfügung. Die von einzelnen Gruppen/Akteuren immer wieder geforderte Außernutzungsstellung von Waldflächen ist dahingehend absolut kontraproduktiv. Kommentar zu Maßnahme 10.2.2 Sektor Bauen & Wohnen M-AP-BW.01 – Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für klimagerechtes Bauen und Wohnen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit (S. 215 ff) Kommentar: Synergiemaßnahmen: u.a. Einsatz regionaler Baumaterialien (u.a. Holz, natürliche Dämmmaterialien) Thema „Fördergelder für Sanierungsmaßnahmen“: Als Rahmenbedingungen oder Forderung nicht nur Energiekennwerte, sondern besonders auch die Kennwerte (graue Energie OI3-Index, Kohlenstoffspeicher Verringerung CO2) von Materialien berücksichtigen. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Information der Gemeinden (evtl. Rückgriff auf vorhandenes Netzwerk der Umweltberater). Es sollen verstärkt Anreize zur Anwendung des einzigen, nachhaltigen heimischen Baustoffs, nämlich Holz gesetzt werden. Hierzu müsste gerade auch gemeinnützige Wohnbauträger die Wohnbauförderung entsprechend adaptiert sein. Besonders der öffentlichen Hand muss es ein Anliegen sein, verstärkt mit Holz im konstruktiven Bereich oder auch in Holzmischbauweise zu bauen. Nicht zuletzt beziehen in Tirol rund 33.000 Menschen Einkommen aus der Forst- und Holzwirtschaft. Der vermehrte Einsatz von Holz in langlebigen Produkten wie Holzbauten kann einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten (Holz = Kohlenstoffspeicher!!!). Kommentar zu Maßnahme A-AP-BW.02 – Bauliche Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz vor Extremwetterereignissen und deren Folgen (S. 218 ff) Kommentar: Das erste tatsächlich wirksame und geprüfte Lawinenschutzfenster ist ein Holzfenster. Es wurde von Tiroler Firmen in Zusammenarbeit mit österreichweiten Kooperations- und Forschungspartnern entwickelt bzw. in den letzten Jahren weiterentwickelt. Auf dieses heimische Produkt mit hoher regionaler Wertschöpfung sollte im Bedarfsfall zurückgegriffen werden müssen. Allgemeine Kommentare zur Strategie Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: TirolWerbung Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Kommentar: Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Kommentar: Allgemeine Kommentare zur Strategie Wir haben die Seiten 54-57 gelesen und stimmen den Inhalten zu. Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: Tirol Werbung Name: Email: Telefon: Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Kommentar: Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Allgemeine Kommentare zur Strategie Bezugnehmend auf das heute übermittelte Protokoll zum Stakeholder-Workshop vom 25.11.2013 sowie die zur Verfügung stehende Unterlage „Klimastrategie TirolMaßnahmenentwürfe Bereich Anpassung, Sektor Tourismus“, und den „Punkt 5.2. Tourismus“ wird folgende ergänzende Stellungnahme abgegeben: Das Klima stellt unbestritten eine zentrale Einflussgröße für touristische Entwicklung dar, ganz besonders im alpinen Raum. Veränderungen dieser Einflüsse sind in zweierlei Richtung, einmal in Richtung der Entwicklung in unseren Quellmärkten, zum anderen in Richtung der Entwicklung des Angebotes im Land sowie bei Mitbewerbern sorgsam und vorausschauend zu beobachten, zu analysieren und dann Schlußfolgerungen für die Tourismuswirtschaft und touristische Destinationsentwicklung abzuleiten. Dies stellt einen komplexen Vorgang dar, der die Einbindung von Klimaexperten und Tourismusexperten gleichermaßen verlangt. Die Tirol Werbung begrüßt grundsätzlich die Initiative einer gesamthaften Betrachtung der Auswirkungen des Klimawandels auf Tirol und die Erarbeitung möglicher Anpassungsmaßnahmen. Sie sieht jedoch aufgrund der bisher vorliegenden Arbeiten methodisch die Herausforderung, in einem einzigen Dokument schon alle Branchen, einschließlich Tourismus, von der Analyse bis auf die Ebene von konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen zu erfassen. Feststeht, dass die Frage, inwieweit sich von Klimaexperten definierte Szenarien einer Temperatur-, Niederschlagsentwicklung, weiters damit verbundener von anderen Experten zu beurteilenden naturräumlichen, geologischen, etc. Veränderungen auf die tourismuswirtschaftliche Entwicklung einer Destination, die Angebotsentwicklung, die Kommunikation in Richtung der Märkte, das Gästeverhalten, überregionale Veränderung von Reiseströmen etc. auswirkt, letztlich von Tourismusexperten zu beantworten ist. Nun ist für den Tiroler Tourismus, welcher seine Wertschöpfung zu rund 2/3 im Wintertourismus generiert, klar, dass die Frage der Schneesicherheit heute von geradezu existentieller Bedeutung ist. Dazu gibt es u.a. mit den im vorliegenden Strategieentwurf selbst zitierten von Steiger et altera erstellten Studien schon vorhandene wichtige Beurteilungsgrundlagen. Die technische Beschneiung ist mittlerweile Standard und Basis für ein heute herausragendes Pistenangebot. Wachsenden Kosten stehen vermehrte Investitionen in alternative Energiegewinnung sowie technische Innovation und Effizienzgewinne im Bereich der technischen Anlagen gegenüber. Laut den genannten Studien von Steiger sind die Schigebiete heute mit technischer Beschneiung zu 100 % schneesicher. 2030 sind immer noch 100 % der Schigebiete mit Beschneiung schneesicher. Und 2050 sind immerhin noch 77 % der Schigebiete schneesicher (freilich bei abnehmender Schneesicherheit mit Naturschnee). Im vorliegenden Strategieentwurf liest sich dies anders: hier ist davon die Rede, dass bezüglich Schigebiete „in Tirol und Südtirol schon in den 2030ern eine deutliche Verschlechterung der Schneesicherheit zu erkennen ist sowie in den 2050ern die Mehrheit (63%) mit nicht ausreichender Schneesicherheit (trotzt Beschneiung) vorherrschen wird.“ Dies bedeutet eine Verzerrung der Sachlage und ist symptomatisch für den kommunikativen Umgang mit dem Thema Klimawandel. Angesichts der Bedeutung des Winters für Tirol ist es nicht akzeptabel, wenn schon in offiziellen Dokumenten der Eindruck vermittelt wird, der Winter in den Alpen ist früher oder stärker bedroht als es tatsächlich der Fall ist. Auch Aussagen, welche etwa wie die Maßnahme TO.01. eine „frühzeitige Erstellung von Konzepten für klimatisch gefährdete Destinationen“ verlangen, mit dem Hinweis „kleiner und/oder niedrig gelegene Schigebiete werden verschwinden“, ohne klare Benennung der tatsächlichen zeitlichen Horizonte birgt viel zu großen interpretativen Spielraum. Was heißt frühzeitig ? Dürfen die Unternehmen schon heute oder schon in 5 oder 10 Jahren nicht mehr investieren ? Worte und Bilder wirken und können entsprechend kommuniziert Investitionstätigkeiten, Gäste/Konsumentenverhalten etc. beeinflussen. Die Wichtigkeit eines wirtschaftsfreundlichen „Klimas“ und ebensolcher Stimmungslagen sind bekanntlich wichtige Einflussfaktoren für die Wirtschaft, Verunsicherungen gefährlich. Tatsächlich aber leben wir ja in einer Zeit, in welcher das Winterangebot besser als je zuvor in der Tourismusgeschichte ist, insbesondere die Bedingungen für den Schi- und Wintersport. Es geht nicht darum zu beschönigen. Es bedarf aber ein grundsätzliches Umdenken im Zugang. Die erste Botschaft bezüglich Winter kann und muss sein, wir haben trotz und wegen dem Klimawandel auch in den nächsten Investitionsperioden noch alle Chancen, das „Jahrhundertglück Winter“ für den Tiroler Tourismus und Tirol zu nutzen. Im übrigen ergeben sich große Chancen im Sommertourismus. Und hier zeigt sich, dass der Tourismus ohnehin sehr schnell reagiert. Das diesbezügliche Angebot wächst. Der Sommer 2013 war bezüglich der Ankünfte der beste Sommer aller Zeiten, bezüglich der Nächtigungen der beste Sommer seit 1995. Die Richtigkeit der vorliegenden Klimadaten und Zahlen ist von Klimaexperten zu beurteilen. Eine Prüfung der Plausibilität der oben genannten Daten zeitigt jedoch zumindest Verständnisprobleme und damit die Gefahr kontraproduktiver Verzerrungen durch den Strategieentwurf selbst bzw. durch jene, die diesen lesen bzw. wie etwa die Medien verwerten. Aus Sicht der Tirol Werbung erscheint es für den Tourismus vor diesem Hintergrund möglicherweise zielführender, statt einer großen Gesamtdokumentation mit unzureichender Möglichkeit einer differenzierten Betrachtung des Themenbereiches Tourismus entweder wie am Beginn der gegenständlichen Strategieentwicklung schon diskutiert eine eigene Tourismusstudie zu verfassen (analog etwa der Schweiz) oder darauf verzichtend im direkten Austausch mit Klimaexperten die notwendigen strategischen Entscheidungen zu treffen. Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: Tilak Bau und Technik Kommentar zu Maßnahme M-AP-VM Verkehr ist mit ca. 43% Energetischen Endverbrauch der wesentlichste Treibhausgas Emissionstreiber, somit sind auch in diesem Bereich die wesentlichsten regionalen und überregionalen Maßnahmen zu setzen!! Klimawandelangepasste Verkehrsinfrastrukturen, Weiterentwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme, speziell auch für den Güterverkehr auf regionaler und überregionaler Ebene Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und wesentlich komfortablere Personenverkehrsmittel im Regionalverkehr, sowie Öko- Tickets für eine Veränderung bei der Entscheidung der Verkehrsmittelwahl zugunsten klimaverträglicherer Verkehrsmittel! Kommentar zu Maßnahme M-AP-E Entwicklung einer Energiestrategie mit den Energieversorgern und Netzbetreibern Nachhaltige Energienutzung in der Industrie, Dienstleistung und Gewerbe sollte besonders gefördert werden.( Plattform für innovative Projekte mit Prämierung, etc) Öffentliche Unternehmen nehmen bei nachhaltiger Energienutzung eine Vorreiterrolle ein! Die „Energieerzeugung“ Energie aus Wasserkraft muss weiter ausgebaut werden, ebenfalls weiter entwickelt und ausgebaut muss Solare-Energie und Energie aus Windkraft werden. Das Fernwärmenetz für den Großraum Innsbruck, Hall, Wattens sollte mit den Netzbetreibern den Energieversorgern und der Industrie (Abwärme aus Industrie) rasch flächendeckend umgesetzt werden. Ziel sollte eine größtmögliche Energieautonomie in Tirol sein Kommentar zu Maßnahme M-AP-RO Energiestrategie sollte in der überörtliche Raumordnung berücksichtigt werden Flächenvorsorge in der Raumordnung für den Ausbau von Energie aus Windkraft. Energieorientierte Raumordnungsplanung der Planungsverbände. Allgemeine Kommentare zur Strategie Der vorliegende Entwurf zur Klimastrategie Tirol ist bereits extrem umfangreich und sehr detailliert! Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: Ärztekammer für Tirol Name: Email: Telefon: Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Kommentar: Einleitung, 3, -absatz: der wichtigste Gesundheitsschädiger aus den Umweltbedingungen, Black Carbon (in Tirol vor allem ultrafeine Partikel aus LKW – Abgasen) wird im aktuelle IPCC – Bericht (2013) ex äquo mit Methan als 2.-wichtigstes Gas gleichgestellt, hier aber nicht erwähnt S. 19, Ende Absatz 2.3: die Umweltmedizin beschäftigt sich seit jeher mit den outside – in Effekten. So war die Österreichische ÄK wesentlich an der Einführung des Katalysators (indirekte Wirkung auf das Klima durch Reduktion von Ozonvorläufersubstanzen) beteiligt; das bonus- malus Modell auf Dieselfahrzeuge mit und ohne Partikelfilter 2004 gründet auf einem Vorschlag der ÄK (mit dem Beitritt der Kammer zur Aktion „kein Diesel ohne Filter“ gab der ÖAMTC 2003 den Widerstand gegen Filter auf) Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Kommentar: Tabelle 4.1.1: Heuschnupfen / Asthma - Pollenanfälligkeit in Kombination mit Luftschadstoffen: Schadstoffstress verstärkt Pollenproduktion und Wirkung auf Schleimhäute, Dieselpartikel spielen auch bei der Entstehung und Auslösung von Allergien eine Rolle S. 43, passend auch zu 4.3.1.: ein geringerer Anstieg der Wassertemperatur der Flüsse kann auch der Wasserkraftnutzung zugeschrieben werden, da Kraftwerke Tiefenwasser abarbeiten (z.B. ist der Kamp in Gars im Sommer um 3°C kälter als vor der Errichtung der oberliegenden Stauseen) 5.4 S. 59/60: nicht süd-ausgerichtete Glasfronten sind im Hochsommer kritisch (200 W/m²), sondern West- und Ostfassaden (800 W/m²). Erst im September und Oktober ist die tiefer stehende Sonne auch auf Südfassaden bedeutsam, was aber durch eine verlängerte ( kühlere) Nacht durch Nachtlüftung bei ausreichend vorhandenen Speichermassen kompensiert werden kann. Passend zu 5.3 oder 5.5 sollte ein Hinweis auf die Gesundheitseffekte muskulär zurück gelegter Strecken eingefügt werden; 8 der 10 nationalen Gesundheitsziele und 4 der 5 Reduktionsziele der „Giganten der Geriatrie“ sind mit gesteigerter Alltagsbewegung erreichbar. Die OECD hat 2 langfristige Gefährdungen für das Österreichische Budget ausgemacht: 1. Ausufernde Kosten im Gesundheitswesen 2. Ein zu frühes Pensionsantrittsalter; auch letzteres ist angesichts der Tatsache, dass 40% der Pensionsantritte gesundheitsbedingt - zu früh – erfolgen und in Ö. über 5% der Einwohne Pflegegeld beziehen ein ganz zentrales Handlungsfeld. 5.5.: Als Auswirkungen der Nutzung erneuerbarer Energien werden genannt: Schatten (insbesondere PV kann sinnvoll zur Beschattung herangezogen werden, s. Bild 1); Geruch: Z.B. die Kristallwelten werden durch Gülledüngung beeinträchtigt– eine Nutzung durch Güllevergasung könnte Energie bereit stellen und die Belastung senken; evtl. kann die billige Chinesische Gastechnolgie Biogas wieder attraktiv machen; Lärm: wenn hiermit Windkraftwerke genannt sein sollen – auf Bergen führt das zu keiner Belastung, da Wind ja auf Graten etc. ohnehin zu Geräuschen führt; zumindest der Mensch hat bei einem gleichmäßigen Rauschen von 30 dB eine höhere Konzentrationsfähigkeit als bei absoluter Stille; anzunehmen ist, dass auch die Tierwelt vor allem auf Impulslärm reagiert (Flugzeuge, Motorräder, Sprengungen etc.) 7.1.4.2.: die deutliche Steigerung des elektrischen Energiebedarfs von öffentlichen und Dienstleistungen ist zum Teil schlechter Gebäudequalität im Neubau zu zurechnen (Studie Energie Oberösterreich: reine Ganzglasgebäude haben um 60% mehr Beleuchtungsstrombedarf und ein Vielfaches an Kühlbedarf; auch der Heizenergieeinsatz ist deutlich erhöht (Bürgergarten, SOWI etc.). 7.2. hier fehlt eine Abschätzung des 2. – wichtigsten Klima Gases Black Carbon. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von EURO VI – LKW im Transitbereich kann hier von einer langsam abnehmenden Tendenz ausgegangen werden, allerdings von hohem Niveau. 8.2.1.1.4: das ist eine äußerst konservative Fortschreibung, die keine Änderung der fossilen Energien annimmt und den Verfall der Batteriepreise beim Elektromobil ignoriert. Das kann bereits 2020 zu einer spürbaren Dynamik führen. Wenn der IEP (Innsbrucker Energie – Entwicklungs – Plan) Realität wird, sollte das bereits 2020 spürbare Veränderungen bringen: der Einsatz von Gas soll um 40% gekürzt, jener von Wärmepumpen um 1000% erhöht werden. 8.2.1.1.5: die PV wird hier unterschätzt. Nur in China und Japan wurden in den ersten 3 Quartalen 2013 9 GW neu installiert, in Österreich rund 100 MW. Auch ohne weiteren Preisverfall der PV wird bei linearer Fortschreibung bis 2020 wegen der steigenden Effizienz der Anlagen ca. 2 GW PV installiert sein. Tirol hat vor allem im Winter wesentlich günstigere Erzeugungsbedingungen für Solarstrom als Bayern. Warum fehlt hier der Wind völlig? 8.2.2.: hier fehlt abermals das THGP von Russ. Durch eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Filtern und Ersatz durch neue, die ohnehin serienmäßig mit Filter ausgestattet sind erfolgt eine Reduktion von Ruß aus Verkehrsabgasen von bis zu 99%. Die Reduktion von Russ aus Einzelfeuerungen wird stark von den gewählten Maßnahmen abhängen. 8.2.3.2. Wir halten die Verbrauchsreduktionsziele im Verkehrsbereich als zu wenig ambitioniert. Angesichts der Notwendgkeit, Schadstoffe und Lärm zu reduzieren wäre eine Strategie, nicht nur den ÖV, sondern auch den elektrifizierten Verkehr zu stärken doppelt wirksam. Manche Autoren halten einen Ölpreisanstieg ab Mitte des Jahrzehnts für sehr wahrscheinlich – zu einem Zeitpunkt, der mit dem Sinken der Batteriepreise zusammen die Anschaffung von EV wirtschaftlich attraktiv machen könnte. S.101: Druckfehler, Abnahme vertauscht M-KS-VK-02: eine Nachrüstaktion mit Dieselpartikelfiltern kann eine der wichtigsten Maßnahmen zum Klimaschutz generell darstellen M-KS-EI-01: geringe Auswirkung auf Emission zu den Anrainer, bei guter Ausführung allerdings enorme Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer! M-KS-EI-03: bei Ersatz von Einzelheizungen auch gute Chance zur Reduktion von lokalen Luftschadstoffen insbesondere in engen Tälern! M-KS-EI-05: Prüfung des Zusatznutzens Hochwasserschutz M-KS-EI-06: s. EI – 03 M-KS-EI-08: Nutzung zur sommerlichen Beschattung und –bei nachgeführten oder steil montierten Paneelen – Reduktion der Schneelast bei Flachdächern (solange keine Gefahr von Dachlawinen – analog abnehmender Lawinengefahr bei Steilhängen >50°) M-KS-EI-09: s. EI -03 M-KS-VK.06: bedeutsamer als die Reduktion von Kaltstartemissionen sind die Gesundheitseffekte wie im Kommentar zu 5.3 bzw. 5.5. beschrieben M-KS-VK.08: eine Bemautung von Fernpass, Reschen- und Arlbergpass sollte aufgrund der hohen Erhaltungskosten einer Gebirgsroute möglich sein und nicht nur zu einer Entlastung der Anrainer, sondern auch erholungssuchender Gäste führen (derzeit 50% der PKW über den Arlberg, Belastung der Anrainer immer auch durch Motorradfahrer in der Sommerzeit); beim Fernpaß wäre analog zu M-KS-VK.09 ein Anbieten von häufigen Destinationen per Bus denkbar (Nachtbus Düsseldorf – Ischgl etc.) M-KS-GB.01 und 05: keine Förderung von Hackschnitzel- und Pelletsöfen im dicht verbauten Bereich (Staubildung, da Betankungsvorgang rund 30 Minuten dauert; Feinstaubemissionen) M-KS-GB.09: hier sind starke Reduktionen von Emissionen aus Einzelöfen erreichbar; auch Hausverwaltungen können Hausbesitzer bei Sanierungen beraten und begleiten bzw. von diesem abhalten M – KS – LW.01: Biogasanagen aus Güllelagern dürften bzw. noch wesentlich deutlicher zur Reduktion der Methanfreisetzung und Geruchsbelastung dienen M-KS-AW.06: zusätzlich wäre ein Handbuch „Wartung von Gebäuden“, erstellt mit dem Tiroler Gewerbe sinnvoll. Gewartete Fenster und Türen sparen nicht nur Entsorgungskosten, sondern auch Energie und damit THG M-KS-AW.09: bei Fahrradförderung auch „healthy event“ ANPASSUNG M-AP-AG.01: Informationsschreiben der Landessanitätsdirektion bzgl. Meldung und Behandlung an allfällig betroffene Fachärzte über die Fachgesellschaften der Ärztekammer: z.B. Neuauftreten von Krankheitserregern, Allergene, etc. (z.B. Kiefernprozessionsspinner) M-AP-AG.04: nicht zu verachten ist auch der Nutzen des Erhalts von Almen für den boomenden Skitourentourismus: verbuschte oder gar zugewachsene Almen sind nur schwer oder gar nicht mehr befahrbar M-AP-BW.01: s. Kommentar zu S. 59 / 60: West- und Ostfassaden haben in Sommermonaten deutlich höhere solare Erträge als Südfassaden; Kühlmöglichkeiten besonders betonen (z.B. neue Niedertemperaturheizkörper mit Kondensatwannen) M-AP-BW.02: Verringerung der Strahlungsbilanz? Hier dürfte eine Erhöhung der Albedo durch möglichst helle Bauteile gemeint sein – sollte bei allen horizontalen Flächen sowie Ost- und Westfassaden Berücksichtigung finden; Kommunikative Aspekte ausreichend berücksichtigen – Traumatisierungen in diesem Bereich hinterlassen oft Angst vor weiterem „Wetterunbill“, ein unsicher gewordenes Zuhause ist ein Stressfaktor M-AP-E – 01: Erwähnung finden sollte auch die momentan in Deutschland geförderte Nutzung von Eigenstrom bzw. dessen Speicherung sowie Förderung von SG- ready – Technologien (z.B. als Voraussetzung bei geförderten Wärmepumpen in Kombination mit ausreichend dimensionierten Speichern) M-AP-G.01: man wird sehen, welche Maßnahmen der Hitzeschutzplan für Spitäler, Pflege- und Altenheime enthält; da diese Einrichtungen oft auch einen sehr hohen Energieverbrauch aufweisen, sind Maßnahmen mit Doppelnutzen anzustreben (Lüftung mit Kühlung und Wärmerückgewinnung) Ist die ÄK bei 3.9.4.7 Aufbau von Monitoring- und Frühwarnsystemen der Ö. Anpassungsstrategie integriert? M-AP-ÖS.07: Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung wie in Wien auch bei privaten, insbesondere in als „Grünzug“ vorgesehenen Straßen (das Erhöht auch die Nutzung für zu Fuß – Gehen: Studien haben eine Toleranz einer 70% längeren Strecke bei Vorhandensein von viel Grün gezeigt) – daher evtl. mit neuen Konzepten wie Fahrradstrasse, shared space tc. kombinieren, um den NMIV zu stärken. Mit Wasser (Brunnen, Teiche) zusätzlich attraktivieren M-AP-ÖS.08: Ausweisung von geeigneten Fluss- und Seebadestellen, von Ruhezonen, die z.B. von Motorrädern mit >90 dB gemieden werden müssen 10.2.11.2: (neue) Speicherkapazitäten und Beileitungen sind so zu dimensionieren bzw. umzugestalten, dass sie Hochwasserspitzen reduzieren und einen Ausgleich der Wasser-Spende und von –Schwällen bieten können M-AP-BW.03: Mitnahmeeffekte bei klimagerechtem Bauen wie fensternahes Sitzen durch 3-Scheibenverglasungen, Reduktion des Glasanteiles, Innendämmungen mit schallschluckenden Elementen etc. können auch die Arbeitsqualität stark verbessern Allgemeine Kommentare zur Strategie Danke für den Prozess! Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Klimastrategie Tirol Rückmeldungsformular Institution: WWF Österreich Name: Email: Telefon: Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Unter 9.: „Maßnahmen zum Klimaschutz“ Sektor Energie und Industrie: M-KS-EI.01 bis M-KS-EI.09 Die „laufenden Maßnahmen“ laufen meist nur bis spätestens bis 30.06 2014. Laut Evaluierung sollen diese jedoch meist weitergeführt werden. Es gibt jedoch keine genaue Evaluierung/Analyse im Sinne eines Beitrags zur CO2-Einsparung, da auch meist die Emissionswirkung der Maßnahmen nicht quantifiziert ist. Wonach richtet sich dann diese Evaluierung? Bei den zukünftigen Maßnahmen ist meist kein Zeithorizont angegeben außer Wasserkraftausbau bis 2036 und es steht hier auch schon die abgeschlossene PhotovoltaikOffensive drin. Die „Emissionswirkung“ aber auch andere Zielwerte werden kaum angeführt. Es wird oft auch der finanzielle Umfang nicht angegeben. Das „Maßnahmenprogramm 2013/14 des Bundes und der Länder als Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaziels 2013-2020“ gibt an, dass für Tirol ein (Ab)wärmekataster erstellt wurde. Diese Maßnahme und ihre Evaluierung sind in den angeführten Maßnahmen nicht enthalten. Maßnahme M-KS-EI.02 : Wie sieht hier der Beratungsprozess aus? Es sind bei der Revitalisierung der Kleinwasserkraft die ökologischen Rahmenbedingungen zu beachten. Maßnahme M-KS-EI.05: das Ausbauziel an Wasserkraft NEU ist nicht realistisch und kann seitens WWF nicht mitgetragen werden. Es steht hier nichts von einer Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen. Maßnahme M-KS-EI.09: Die Windkraft wird hier mit einer Randbemerkung erwähnt: Worauf basiert das? Sektor Verkehr: M-KS-VK.01 bis M-KS-VK.09 iMONITRAF: Hier ist uns nicht klar wie die Messungen ausgewertet werden, d.h. an welchen Zielwerten sich die Auswertung orientiert und welche dann Maßnahmen dementsprechend gesetzt werden sollen. Es fehlen u.a. noch übergeordnete Maßnahmen wie im Maßnahmenprogramm 2013/14 des Bundes und der Länder z.T. schon angeführt. z.B. „Erstellung klimagerechter Verkehrskonzepte: Festschreiben von Regeln zur Bewertung von Verkehrskonzepten auf deren CO2-Auswirkungen auf Landes und Gemeindeebene“, „Ausbau und Sicherung der Nahverkehrsfinazierung „, „Schieneninfrastrikturinvestitionen…“ Es fehlt ein Konzept zur E-Mobilität Sektor Gebäude: M-KS-GB.01 bis M-KS-GB.09 Es fehlt eine Maßnahme zur thermisch-energetischen Sanierung von öffentlichen bzw. Landesgebäuden (angeführt sind Betriebe und Haushalte) Es werden hier wieder wenige konkrete Zielsetzungen d.h. Zielwerte und keine Emissionswirkungen angeführt. Falls konkrete Aussagen nicht möglich sind, weil es keine Potentialerhebungen gibt, sollten solche Erhebungen in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden! Gibt es bereits einen festgeschriebenen Kriterienkatalog für ökologische und energetische Mindestanforderungen bei der Sanierung von Betrieben? Sektor Landwirtschaft: M-KS-LW.01 bis M-KS-LW.11 Limitierung des Tierbesatzes je Flächeneinheit (M-KS-LW.08). Hier fehlen fast sämtliche Angaben Allgemein: Eine direkte Gegenüberstellung (etwa durch Darstellung in einer Tabelle), wie die angestrebten Reduktionsziele aus den Bereichen (Abfall, Verkehr, etc.) durch die angeführten Maßnahmen gefüllt werden wäre wünschenswert. Es bedarf einer Quantifizierung der Maßnahmen um ihren Beitrag zu den vorher skizzierten Zielszenarien abschätzen zu können bzw. sollten sich die Maßnahmen auch wirklich an diesen Szenarien orientieren. Auf Seite 101/102 werden hier für die Maßnahmenpaketen Energie und Industrie, Gebäude bereits Vorschläge des Umweltbundesamts angeführt, welche sich in den Maßnahmen dann jedoch nicht wiederspiegeln. Es sollte in weiterer Folge auch die Sektor übergreifende Wirkung bestimmter Maßnahmen überprüft werden. Beeinflussen Maßnahmen in einem Bereich die Emissionen in einem anderen vielleicht auch negativ? Kommentar zu Maßnahme (bitte verwenden Sie die der Maßnahme vorangestellte Codierung z.B. M-AP-WW.01): Unter: „10. Anpassung an den Klimawandel“ Sektor Ökosysteme und Biodiversität Maßnahme M-AP-ÖS.06: Seite 274, Hier steht in der Aufzählung: o „Erhalten der letzten naturnahen Fließgewässer (z.B. Lech, Isel) als Referenz für Forschung und Maßnahmen-Planung“. Unser Vorschlag: „Erhaltung von Flüssen (z.B. Lech, Isel, Gewässer mit sehr guten ökologischen Zuständen) und Mooren (Schwemm, Moore im Platzertal). o „Renaturierung von Gewässern unter Öffnung versiegelter gewässersohlen“ – uns ist unklar was hier gemeint ist.“ o Für uns wäre noch wichtig: „Erhebliche Aufweitung der Tiroler Fließgewässer (v.a. an Inn, Ziller, Ötztaler Ache) zur Schaffung neuer Flusslebensräume“ Schaffung von neuen Auenlandschaften in Tirol als CO2 Senken Strenger Schutz von wichtigen CO2 Senken, v.a. Flussauen und Mooren. Die abgeleitete Maßnahme wäre hier die Erhebung wichtiger CO2 Senken im Land Tirol und dessen konsequente Ausweisung als Sonderschutzgebiete Seite 275: Weiter Umsetzungsinstrumente wären: „Kooperationsprojet „der.inn – lebendig und sicher“, „WWF Auenverbund Tiroler Inn“, „Gewässerschutzplan Tiroler Inn“ Sektor Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft Bei den Maßnahmen zum Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft fehlt der ökologische Hochwasserschutz. Es wird nur der passive Hochwasserschutz (das heißt vor allem Retentionsraum) angeführt. Diese Maßnahme sollte auch in der Tabelle auf S.182 ergänzt werden Maßnahme M-AP-ÖS.06: Die Maßnahme hat den richtigen Problemaufriss (Verlust an Auen und Flussräumen) und gibt als Nutzen „Die Natur“ an, dazwischen behandelt sie aber de Facto keine Maßnahme, die was mit Natur erhalten oder gar zurückgeben zu tun hat. Allgemein Uns ist nicht ganz klar wie die Einschätzungen der Handlungsmatrizen zustande kommen, v.a. für Biodiversität & Ökosysteme? Die Listen mit Einstufungen des Handlungsbedarfs bei unterschiedlichen Klimawandelauswirkungen („hoch“, „mittel, „klein“) ist in fast keinem Kapitel vollständig. Diese kann man auch von der Matrix ableiten nur bietet die Liste einen schnelleren Überblick. Die Maßnahmen leiten sich Großteils aus der Handlungsfeldmatrix hervorgehenden Dringlichkeit ab aber nicht immer. Es fehlen überall Deadlines/Benchmarks usw. (u.a. für Forschungsvorhaben) Allgemeine Kommentare zur Strategie Einführend Unter der Maßnahme M-KS-SÜ.01 (S. 173,): Klimaschutzprogramm Tirol 2013 – 2020 steht, Emissionswirkung = nicht quantifizierbar. Wenn dem so ist, und die Maßnahmen legen das nahe denn von allen 49 Maßnahmen haben nur 3 (!!!) quantifizierte CO2 Reduktionen, dann ist das gesamte Konzept als Klimaschutzstrategie so NICHT GENÜGEND. Auch die schon bestehenden und abgeschlossenen Maßnahmen werden nicht quantifiziert. So kann eine Zielerreichung nicht geplant und auch nicht festgestellt werden. Unquantifizierte Maßnahmenpläne bergen zudem die Gefahr in die falschen Schwerpunkte zu investieren. Zudem entspricht die Gewichtung der Maßnahmen nicht den Verursachern der Klimabelastung. Der Bereich LW der nur 11 % der Emissionen verursacht hat 11 Maßnahmen, der Bereich Verkehr der 46 % der Emissionen ausmacht nur neun. Zu welchen Emissionsreduktionen diese Maßnahmen führen werden ist nicht abschätzbar. Vorschlag des WWF: In die Klimastrategie dürfen nur Maßnahmen aufnehmen werden, deren THG Reduktion und Energieverbrauchs-Reduktion abschätzbar sind. Reduktionsmengen und die Art deren Evaluierung müssen für jede Maßnahme festgeschrieben werden. Ziele: Generell ist die Abbildung 36 auf S.101 eine gute Veranschaulichung der notwendigen Zielsetzungen. Es zeigt dass der Bruttoendenergiekonsum 2020 bei etwa 82.000 TJ, also -14% gegenüber 2008 sein muss. 2030 muss der Bruttoendenergieverbrauch bei etwa 72.000 TJ also um 25% unter dem Wert von 2008 liegen und 2050 (auch entsprechend der Tiroler Energiestrategie) bei 50.000 TJ. Das ist eine Abschätzung der Größenordnung, die genauen Zahlenwerte können vom Umweltbundesamt errechnet werden. Das ist der wichtigste Ziel-Pfad. Vorschlag des WWF: Diese Werte als wichtigste Ziele in der Klimastrategie festschreiben und die Maßnahmenpläne darauf abstimmen. Über Abbildung 36 auf S. 101 steht: „In der Energiestrategie Tirol wird ein Zielpfad für die Entwicklung des Endenergieeinsatzes und des Anteils an erneuerbaren Energieträger vorgegeben (Tiroler Landesregierung 2013a, siehe Abbildung 36). Demnach soll der Bruttoendenergieverbrauch von fossilen Energieträgern bis 2030 auf etwa 40.000 TJ abnehmen.“ D.h. dass 2030 etwa 32.000 TJ Erneuerbare Bruttoendenergie benötigt wird. Das Bild 30 auf S. 92 zeigt dass im Durchschnitt der Jahre 05-11 bereits 37.500 TJ Erneuerbare Energie zur Verfügung standen. Wenn diese Zahlen stimmen muss die ganze Aufmerksamkeit der Reduktion des Energieverbrauches dienen. Vorschlag des WWF: Die Erneuerbaren müssen nicht ausgebaut sondern können punktuell, wo ökologisch erforderlich, sogar zurückgebaut werden. Aus Sicht des WWF macht es wenig Sinn den Anteil Erneuerbare Energie als %-Angabe zu definieren da dieser dann sehr wesentlich vom Gesamtenergieverbrauch abhängt. Eine Energiemenge zu definieren macht Maßnahmen leichter da es einen fixen Zielwert gibt. Vorschlag des WWF: Der WWF schlägt daher vor, unter der Voraussetzung dass die Energieverbrauchsreduktion wie geplant verwirklicht wird, bis 2030 die Erneuerbaren konstant zu halten und eher von problematischen Großprojekten zu nachhaltigeren Energiegewinnungstechnologien wie PV auf Dächern umzuschwenken. Maßnahmen: Das Umweltbundesamt hat auf Seite 101 und 102 des KLIP Drafts eine sehr schlüssige Sammlung an wirksamen Maßnahmen zusammengestellt. Da einiges davon nur national umsetzbar ist sollten diese Themen aufgegriffen werden und Tiroler Initiativen entwickelt werden um diese nationale Implementierung zu initiieren. Da zum Beispiel die etwa Hälfte der verkehrsbedingten THG-Emissionen aus dem sogenannten Tanktourismus kommen ist festzulegen wann, wo und wie Tirol hier eine Preisanpassung im Rahmen der Bundespolitik erreichen will. Weiters ist zu prüfen welche Maßnahmen Tirol im eigenen Wirkungsbereich setzen kann um dieses Ziel zu erreich oder zu mindestens zu unterstützen. Vorschlag des WWF: Im Rahmen der Fertigstellung des KLIP Tirol werden für alle Maßnahmen in der Liste auf Seite 101/102 erarbeitet wie 1. mit welchen Maßnahmen das Land Tirol zur Umsetzung dieser Vorschläge beitragen kann und 2. welche Initiativen das Land Tirol setzen kann das auf Bundesebene (und in weiterer Folge auf EU Ebene) diese Vorschläge verwirklicht werden. Dafür muss es Maßnahmenpläne mit Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten geben, die in die oben beschriebene Monitoring Struktur eingebaut werden müssen. Treibhausgase: Entsprechend der Abschätzung des Umweltbundesamtes ergeben sich aus einem Energiepfad der zu einer Absenkung des fossilem Endenergieverbrauches auf 40.000 TJ im Jahr 2030 führt THG Reduktionen um 37% gegenüber 2005. Bei einem linearen Pfad wären das 2020 ungefähr 55.000 TJ und etwa 5000 kt THG. Weitere Änderungsvorschläge: Kapitel 1-9. Seite 29: Anstatt „Kaltwasserfische“ sollte der Begriff „heimische Fische“ verwendet werden. Seite 32-33: Hier wird in der Tabelle unter „Auswirkungen auf…“ zwischen Bakterien…, Insekten und Tieren unterschieden, die Veränderungen in der nächsten Spalte lassen sich aber nicht klar zuordnen. Vielleicht könnte man hier stattdessen einfach „Lebensräume“ als Kategorie nehmen. Seite 43: Hier gibt es auch eine Studie der BOKU im Auftrag des WWF welche in die Liste aufgenommen werden könnte: Formayer, H., Kromp-Kolb, H. (2009): Hochwasser und Klimawandel. Auswirkungen des Klimawandels auf Hochwasserereignisse in Österreich (Endbericht WWF 2006). BOKU-Met Report7, ISSN 1994-4179 (Print), ISSN 1994-4187 (Online). Verfügbar unter: http://www.boku.ac.at/met/report/BOKU-Met_Report_07_online.pdf Seite 53: Unter Punkt 5.1 steht im ersten Absatz: „Die Temperaturerhöhung in den Oberflächengewässern, im Grundwasser und in den Seen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den chemischen und ökologischen Zustand muss beobachtet werden, um den in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Erhalt des guten ökologischen Zustands nicht zu gefährden.“ Richtiger wäre: „Die Temperaturerhöhung in den Oberflächengewässern, im Grundwasser und in den Seen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den chemischen und ökologischen Zustand muss beobachtet werden, um den in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Erhalt des guten ökologischen Zustands herzustellen bzw. das ökologische Potential zu erreichen.“ Seite 53, dritter Absatz: Den behaupteten klimabedingten Rückgang der Stromerzeugung aus Wasserkraft mit einem Rückgang aus Wasserrahmenrichtlinie zu Vergleichen finden wir bedenklich. Die Zahlen sind aus unserer Sicht nicht schlüssig. Seite 61: Unter den für Tirol relevanten Herausforderungen würden wir uns in der Liste, nach „Freiräume für Retentionsflächen müssen bewahrt werden“ noch wünschen: „Sicherung und Neuschaffung natürlicher Lebensräume, etwa Flussräume, naturnahe Wälder und Moorlandschaften als natürliche Wasserspeicher und -rückhalteräume.“ Seite 62: Unter 5.8. steht „Zur Wahrung von Sicherheit und Lebensqualität ist eine andauernde Instandhaltung der Infrastrukturen und Schutzvorkehrungen erforderlich.“ Hier würden wir uns noch als Ergänzung wünschen: „In diesem Zusammenhang ist auch auf die Korrektur früherer Fehlentwicklungen im Naturgefahrenmanagement zu reagieren, etwa im Bereich des technischen Hochwasserschutzes, welche vermehrt –wo räumlich notwendig und machbar – durch Maßnahmen der ökologischen Hochwasservorsorge ersetzt bzw. ergänzt werden muss.“ Seite 77: „Die Entwicklung im Verkehrssektor hängt u.a. mit dem stark erhöhten Transitaufkommen in Tirol zusammen….Der Trend in den Treibstoff-Absatzmengen korreliert deshalb nicht direkt mit der Tiroler Straßenverkehrsleistung, bzw. mit den tatsächlich innerhalb der Landesgrenzen verursachten Emissionen“. Es wäre hier gut zu wissen um wieviel % sich das Transitaufkommen tatsächlich erhöht hat und wieviel % der Emissionen diesem zugeschrieben werden kann ähnlich wie beim KEX. Seite 82: Hier werden widersprüchliche Zahlen bezüglich der Emissionsmenge in Tirol im Jahr 2011 angeführt: Einmal „4. 998kt CO2-Äquivalente abzüglich der THG-Emissionen aus dem Emissionshandelsbereich“ und weiter unten unter 7.2.1 „ 4,5 Mio.t CO2-Emissionen“. Sind hier nur die CO2-Emissionen gemeint oder auch CO2-Äquivalente (d.h. beinhaltet diese Zahl auch die anderen THG?) und sollte oben „zuzüglich“ stehen? Unter 7.2.2 „Methan und Lachgasemissionen“ ist dann nur die Veränderungswerte (1990-2011) in % angegeben, das macht einen Vergleich schwierig. Was uns hier und auch anderswo auch aufgefallen ist, ist dass Angaben immer wieder variieren zwischen Mio.t/kt, sowohl im Text als auch in Tabellen und Grafiken. Es wären gleiche Einheiten überschaubarer. In Tabelle 12 auf Seite 93 sind keine Einheiten angegeben Seite 101: Das Bild Nr. 36 wurde von der Energiestrategie fehlerhaft übertragen. Bei der Legende zum hellgrünen Sektor „Endenergieeinsatz Erneuerbare und Fossile“ fehlt die Erklärung dass es sich hier um die Stromerzeugung und die Fernwärme handelt. Hier müsste die Legende ergänzt werden Seite 106: 8.5 „Sektorale Abweichung Klimaziele“. Hier passt der Text nicht ganz mit den Angaben in der Tabelle zusammen. Die größte Abweichung ist laut Tabelle 15 im Sektor Verkehr. Man könnte diese Tabelle aber auch komplett weglassen und die Abweichungen noch in Tabelle 14. unterbringen. Rücksendung bis Dienstag 19.11.2013 an: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Rückmeldung Universität Innsbruck II, eingegangen 24.11.2013 Die direkt im Dokument gemachten Kommentare in der zum Zeitpunkt des Kommentierens aktuellen Arbeitsversion der Klimastrategie wurden aus Platzgründen extrahiert und geben den Wortlaut der Kommentare wieder. „Generelle Punkte: Änderung des Steuersystems hin zu Energie/Klimasteuern und weg von Besteuerung von Arbeit? (Empfehlung an den Bund); Aufbau eines Beratungssystems für Landwirte mit dem Ziel klimafreundlicher Bewirtschaftung“ Kapitel Szenarien: „aktuelle Referenz: Gobiet et al. (2013) 21st century climate change in the European Alps—A review; Science of the Total Environment” Kapitel Niederschlag in der Vergangenheit: „Interpretation geht anhand der gezeigten Daten sehr weit“ Kapitel Beobachtete Veränderungen in der Biosphäre, Vergangenheit: „Literaturempfehlung: Climate warming and the recent treeline shift in the European alps: the role of geomorphological factors in high-altitude sites. Leonelli G, Pelfini M, di Cella UM, Garavaglia V. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21644455“ Kapitel Pedosphäre: „CO2 fällt bei Abbauprozessen fast immer an; Methan kann von Ökosystemen netto auch aufgenommen werden, vor allem bei niedrigem Bodenwassergehalt; auch N2O Emission ist stark vom Bodenwassergehalt abhängig“ Kapitel Beobachtete Veränderungen in der Pedosphäre, Vergangenheit: „Generell ist Vorsicht angebracht bei der Fortschreibung von Ergebnissen aus zeitlich relativ kurzen Studien (in klimatologischen Zeiträumen)“ Kapitel Treibhausgas- und Energiebilanz des Landes Tirol Treibhausgas - und Energiebilanz des Landes Tirol: „Generell sehen wir die Verwendung Einzeljahren zur Ableitung einer Änderung kritisch. Es sollten zumindest mehrere Jahre gemittelt werden (z.B. Abb. 17)“ Kapitel Fernwärme: „Abb. 15 startet erst 2005!“ Kapitel IST-Analyse Treibhausgasemissionen: „Was ist EH und (F-Gase)? Sollte direkt bei Abbildung erklärt werden“; „Was ist EH (Abkürzungsverzeichnis) und (F-Gase)“; „Vorzeichenfehler? +24kt (?)“; „Erklärung der roten Linie fehlt“