Umweltbericht Durchführungsplan Nr. 13

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Umweltbericht
zur Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 13
„für das Gebiet um Stadtbad
und Kaisergarten“
im Stadtteil Siegen
Stadt Siegen
Abteilung Umwelt
November 2016
2
Inhaltsverzeichnis
Seite:
1.
Kurzbeschreibung des Planvorhabens ........................................................
3
2.
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachpläne festgelegten und
für den Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“
relevanten Ziele des Umweltschutzes
............
4
3.
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
3.2.9
3.2.10
3.2.11
3.2.12
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Durchführungsplans Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ .....
Naturräumliche Gliederung und aktuelle Flächennutzung ...............................
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen
im Plangebiet ....................................................................................................
Schutzgut Mensch ............................................................................................
Schutzgut Pflanzen ...........................................................................................
Schutzgut Tiere .................................................................................................
Schutzgut Boden ...............................................................................................
Schutzgut Wasser .............................................................................................
Schutzgut Luft ..................................................................................................
Schutzgut Klima ................................................................................................
Schutzgut Landschaft ........................................................................................
Schutzgut Kultur- und Sachgüter .......................................................................
Biologische Vielfalt .............................................................................................
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................
Zusammenfassende Bewertung der Bestandssituation .....................................
6
6
7
7
8
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10
10
11
11
11
11
11
13
14
4.
Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung
der Planung (Nullvariante)................................................................................ 15
5.
Zu erwartende erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Aufhebung
des Durchführungsplans Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ ................... 15
6.
Darstellung von Standortalternativen und Begründungen zur Auswahl ..... 15
7.
7.1.
7.2
Zusätzliche Angaben ......................................................................................... 16
Angaben zur Methodik der Umweltprüfung .........................................................16
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................................... 17
8.
Zusammenfassung ........................................................................................... 17
9.
Anhang
..20
3
1.
Kurzbeschreibung des Planvorhabens
Die Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 beschreibt Anlass und Ziele
der Planung zusammengefasst wie folgt:
Der Durchführungsplan Nr. 13 für das Gebiet um Stadtbad und Kaisergarten ist am 25.06.1959
durch die damalige Stadtverordnetenversammlung förmlich festgestellt und nach Veröffentlichung in den Tageszeitungen am 18.08.1959 rechtsverbindlich geworden.
Anlass für die Aufstellung des Durchführungsplanes war der bevorstehende, aber bis heute
nicht vollzogene Ausbau der Bundesstraße 54 (Hagener Straße – Sandstraße). Die Festsetzungen orientierten sich an der seinerzeit bestehenden Gebäudesubstanz innerhalb der
jeweiligen Baublöcke. Auch die Art der baulichen Nutzung orientiert sich an dem damals vorherrschenden Gebietscharakter.
In der Folgezeit wurden große Bereiche des Durchführungsplanes aufgrund einer
fortschreitenden, nicht mehr mit den Zielen des ursprünglichen Planes zu vereinbarenden
städtebaulichen Entwicklung durch neues Planungsrecht ersetzt. Hierbei handelt es sich um:
•
•
•
Bebauungsplan Nr. 13 a "Gartenstraße - Friedrichstraße" aus dem Jahr 1968
Bebauungsplan Nr. 238 "Sieghütte - Süd" seit 1987 inkl. 1. Änderung aus dem Jahr
1990
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 418 "Erweiterung Elektrofachmarkt
Dilnhenrichweg" seit Oktober 2016
Räumlicher Geltungsbereich
des Durchführungsplans Nr.
13
4
Das Planungsrecht des Durchführungsplanes Nr. 13 ist demnach heute nur noch für die
Bereiche östlich der Hagener Straße, der Straßenrandbebauung südlich der Sandstraße sowie
dem Bereich nördlich der Sandstraße, zwischen Dilnhenrichweg (neu), Sieghütter Hauptweg
und dem Flusslauf der Sieg rechtsverbindlich. Die in diesen Bereichen bestehenden
Festsetzungen aus dem Jahr 1959 (D = Geschäftsgebiet, III - IV geschossige Bebauung)
entsprechen heute nicht mehr der tatsächlichen und gewünschten städtebaulichen Entwicklung.
Sie lassen eine den heutigen funktionalen und gestalterischen Ansprüchen bzw. Bedürfnissen
entsprechende bauliche Entwicklung nicht zu. Der Durchführungsplan Nr. 13 "für das Gebiet um
Stadtbad und Kaisergarten" ist insofern aufzuheben.
2. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den
Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ relevanten Ziele des
Umweltschutzes
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert
worden, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Insbesondere im Rahmen der Bewertung sind vor allem solche
Ausprägungen und Strukturen auf der einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne
des jeweiligen Fachgesetzes eine besondere Rolle als Funktionsträger übernehmen (z. B.
geschützte oder schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten). Deren
Funktionsfähigkeit ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zielaussagen zu schützen, zu
erhalten und ggf. weiterzuentwickeln. Bezogen auf den Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad
und Kaisergarten“ sind nachfolgende Zielaussagen relevant:
Schutzgut
Mensch
Quelle
Zielaussage
Baugesetzbuch
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes sowie der Freizeit und
Erholung bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung
von Emissionen
Bundesimmissions
schutzgesetz
inkl.
Verordnungen
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,
der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des
Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen)
TA Lärm 1998
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein
ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere
am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von
Lärmvorsorge und –minderung bewirkt werden soll.
schädlichen
Geruchsimmission Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Geruchsimmissionen
srichtlinie / VDI- sowie deren Vorsorge
Richtlinien
Bundesnaturschutz Zur Sicherung der Lebensgrundlagen wird auch die Erholung in Natur und
Landschaft herausgestellt.
gesetz
Tiere und
Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz /
Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als
Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu
pflegen, zu entwickeln und - soweit erforderlich - wiederherzustellen, dass
 die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
 die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter,
 die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume
sowie
 die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur
und Landschaft
5
Schutzgut
Quelle
Zielaussage
auf Dauer gesichert sind. Des Weiteren sind die Belange des Arten- und
Biotopschutzes zu berücksichtigen.
Baugesetzbuch
FFH-Richtlinie
Vogelschutzrichtlinie
Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des
Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
insbesondere
•
die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
biologische Vielfalt
sowie
•
die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7
Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach
Bundesnaturschutzgesetz)
•
die biologische Vielfalt
zu berücksichtigen.
Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender, heimischer Vogelarten und
ihrer Lebensräume
Ziele des BBodSchG sind

der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im
Naturhaushalt, insbesondere als
⇓ Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
⇓ Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und
Nährstoffkreisläufen,
⇓ Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
⇓ Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
⇓ Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche
sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen,



Wasser
Baugesetzbuch
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung
zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.
Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke
genutzte Flächen nur im Notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in
Anspruch genommen werden. Zusätzliche Anforderungen entstehen zudem
durch die Kennzeichnungspflicht für erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastete Böden.
Wasserhaushaltsgesetz
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der
Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer
ökologischen Funktionen.
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die
Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.
Landeswassergesetz
Luft
der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,
Vorsorgeregelungen
gegen
das
Entstehen
schädlicher
Bodenveränderungen,
die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und
Altlasten.
Baugesetzbuch
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der
Bauleitpläne sowie Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen bei
den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,
der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des
Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
6
Schutzgut
Quelle
Zielaussage
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
Klima
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur
Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
Baugesetzbuch
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der
Bauleitpläne.
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen
Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine
Erholung.
Berücksichtigung der „Verantwortung für den Klimaschutz“ sowie Darstellung
klimaschutzrelevanter Instrumente.
Baugesetzbuch
Landschaft
Kultur- und
Sachgüter
Bundesnaturschutzgesetz /
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft
aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch
in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Baugesetzbuch
Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im Rahmen der
Bauleitplanung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der
Aufstellung der Bauleitpläne und Anwendung der Eingriffsregelung bei
Eingriffen in das Landschaftsbild.
Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und
Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung. Berücksichtigung der Belange
des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne
Baugesetzbuch
Bundesnaturschutz Erhaltung historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders
charakteristischer Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder
gesetz
schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sofern dies für die
Erhaltung der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.
Direkte, für das Plangebiet relevante Ziele von Umwelt-Fachplänen (z.B. Landschaftsplan,
Grünordnungsplan) existieren nicht. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen
ergibt sich die Art und Weise, wie die oben dargestellten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist
festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze lediglich einen bewertungsrelevanten Rahmen
darstellen, während die Zielvorgaben von Fachplänen hierüber hinaus auch konkrete räumlich
zu berücksichtigende Festsetzungen vorgeben.
3.
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des
Durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“
3.1.
Naturräumliche Lage und aktuelle Flächennutzung
Naturräumlich befindet sich das Plangebiet in der Talaue der Sieg und weist eine Höhe von ca.
242 m ü. NN auf. Es wird von angrenzenden Höhenrücken umgeben, die das Siegtal im Westen
(Wellersberg) um ca.100 und im Osten (Giersberg) um ca. 110m überragen.
Das Plangebiet ist weitgehend mit Gebäuden
sowie Verkehrsflächen bebaut und versiegelt.
Lediglich auf einigen privaten Grundstücken sind
auf kleiner Fläche einige unversiegelte und zum
Teil mit Gehölzen bestandene Grünflächen
vorhanden.
Quelle:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes
NRW, Geobasis NRW
(Digitales Geländemodell mit Schummerung)
www.tim-online.nrw.de
7
3.2.
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen im Plangebiet
3.2.1 Schutzgut Mensch
Wohnfunktion:
Das Plangebiet ist fast vollständig mit Wohn- und Geschäftshäusern sowie Verkehrsflächen
bebaut. Bedingt durch die Gemengelage von Wohn- und gewerblichen Flächen, die nördlich
unmittelbar angrenzende Bahnlinie und die Hauptverkehrsachse Sandstraße / Hagener Straße
ist das Plangebiet erheblichen Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt.
Für die Öffentlichkeit nutzbare Erholungseinrichtungen in Form von Sitz- und Spielgelegenheiten befinden sich nicht im Plangebiet.
Immissionsschutz:
Elektromagnetische Strahlung
Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine Mobilfunk-Sendeanlage im Einmündungsbereich
der Nordstraße zur Sandstraße. Weitere Sendeanlagen befinden sich ca. 100m südwestlich
bzw. 250m nordwestlich. Eine Überschreitung der für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte
nach § 2 in Verbindung mit Anhang 1 der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966) kann aufgrund der jeweiligen Entfernung der
Antennen zu Wohngebäuden ausgeschlossen werden.
Lärm
Das Plangebiet wird von Lärmemissionen folgender Quellen beeinträchtigt:
•
•
Straßenverkehr: Sandstraße – Hagener Straße, Kampenstraße, Friedrichstraße,
Sieghütter Hauptweg,
Schienenverkehr: Bahnstrecke Siegen-Hagen, Siegen-Gießen
Der nachstehende Auszug aus der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes verdeutlicht
die Lärmsituation im Umfeld der Bahnstrecke Siegen-Hagen und Siegen-Gießen.
Lärmkarte: © Eisenbahn-Bundesamt
2014, Koordinatensystem:
Geoinformationen: © GeoBasis-DE /
BKG [2013], www.bkg.bund.de
Gleislage: DB Netz AG /
Berechnungsvorschrift: VBUSch
8
Es wird deutlich, dass insbesondere an einigen Wohnhäusern an der Daimlerstraße mit 65 bis
70 dB(A) deutlich erhöhte Lärmimmissionen auftreten.
Der folgende Auszug aus der Lärmkarte des Umgebungslärmportals NRW wiederum gibt die
Lärmsituation entlang der Hauptverkehrsstraßen im Plangebiet wieder.
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt- und
Verbraucherschutz NRW, 2014
Umgebungslärmportal
Auszug aus der Lärmkarte
http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Es zeigt sich, dass im unmittelbaren Bereich der Sandstraße und der Hagener Straße mit 70 bis
75 dB(A) ebenfalls hohe Lärmbelastungen an dort angrenzenden Gebäuden auftreten.
Lufthygiene
Die lufthygienischen Verhältnisse im Plangebiet werden durch die Tallage, die dichte Bebauung
und verschiedene gewerbliche und verkehrliche Emissionsquellen im Nahbereich
gekennzeichnet. Lufthygienische Daten liegen aus dem Plangebiet direkt nicht vor. Aus den
Ergebnissen zurückliegender und zum Teil noch laufender Luftgüteuntersuchungen des
Landesumweltamtes NRW kann jedoch abgeleitet werden, dass die Belastung der bodennahen
Luftschicht im Plangebiet mit den Luftschadstoffen Schwefeldioxid, Staubniederschlag, Ozon
und Schwebstaub unterhalb der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte liegt (vgl. Kap. 3.2.6 und
3.2.7). Für Stickoxide wurden entlang der Verkehrsachse Sandstraße – Hagener Straße
erhöhte Konzentrationen errechnet, die jedoch noch unterhalb der gesetzlich zulässigen
Grenzwerte lagen.
Freizeit- und Erholungsfunktion:
Eine Naherholungsnutzung findet im Plangebiet nicht statt; hierzu müssen Waldflächen in der
Nähe (z.B. Wellersberg, Tiergarten in Weidenau) oder andere Naherholungsziele aufgesucht
werden.
Land- und Forstwirtschaft:
Die Flächen im Plangebiet werden weder land- noch forstwirtschaftlich genutzt. Die westlich
angrenzend verlaufende Sieg ist als Fischereigewässer verpachtet.
3.2.2 Schutzgut Pflanzen
Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt 13,7 ha. Gemäß den Festsetzungen des
Flächennutzungsplans der Stadt Siegen wird das Plangebiet überwiegend als Misch- und
Kerngebiet genutzt. Hier beträgt der Versiegelungsgrad über 80 Prozent. Nördlich der
Sandstraße dominieren gewerblich genutzte Bereiche sowie Verkehrsflächen. Grünbereiche
sind lediglich als kleinflächige Grünstreifen oder einzelne Hausgärten anzutreffen.
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Die insbesondere aus Mehrfamilienhäusern
bestehenden Wohnquartiere nördlich der
Friedrichstraße weisen dagegen noch eine
stärkere Durchgrünung mit baum- und
strauchbestandenen Grünflächen auf.
Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 wird sich im Plangebiet keine
bauliche Änderung und damit auch keine
Änderung
der
ökologischen
Wertigkeit
ergeben.
Quellen und Quellbäche kommen im
Plangebiet nicht vor, darüber hinaus auch kein
nach § 62 Landschaftsgesetz NW gesetzlich
geschützter Biotoptyp. Insgesamt gesehen
weist das Plangebiet keine höherwertigen
Biotoptypen, wie z.B. Feldgehölze auf.
Grünflächen im Plangebiet
Quelle: Eigene Kartierung, Okt. 2016
3.2.3. Schutzgut Tiere
In Nordrhein-Westfalen kommen 213 Tierarten vor, die nach deutschem und europäischem
Naturschutzrecht geschützt sind und als planungsrelevante Arten zusammengefasst werden
(MKULNV, 2015). Hierzu gehören vor allem zahlreiche Vögel, Säugetiere sowie Amphibien und
Reptilien. Daher wurde das Vorkommen streng geschützter Arten der Fledermäuse, Vögel,
Reptilien und Amphibien im Plangebiet untersucht. Um zu ermitteln, welche planungsrelevanten
Arten überhaupt potentiell im betroffenen Raum vorkommen, wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV (FIS) unter
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/51141
abgefragt. Hierbei wurde für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114 (Siegen) der
betroffene Lebensraum „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbereiche“ sowie „Gebäude“
angegeben. Insgesamt wurden 25 streng geschützte Tierarten ermittelt, deren Vorkommen für
den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114 (Siegen) bekannt ist und die damit
theoretisch auch im Untersuchungsgebiet vorkommen können (siehe Tabelle 1
„Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114“ im Anhang).
Bewertung der planungsrelevanten Arten
Im Hinblick auf die "planungsrelevanten Arten" zum Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und
Kaisergarten“ ergibt sich folgende Einschätzung:
Für folgende Arten, deren Vorkommen für den ersten Quadranten des Messtischblattes
5114 Siegen bekannt ist, kann das Vorkommen im Plangebiet ausgeschlossen werden:
Säugetiere: Breitflügelfledermaus, Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes
Langohr, Fransen-Fledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Großes
Mausohr, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus
Vögel:
Eisvogel, Kuckuck, Schleiereule, Habicht, Kleinspecht, Waldkauz, Waldohreule,
Sperber, Rauchschwalbe, Turmfalke, Wanderfalke, Uhu
Für folgende Arten ist ein Vorkommen im Plangebiet möglich, da von ihnen die
vorhandenen Biotopstrukturen als Jagdgebiet, Lebensraum und Fortpflanzungsstätte
genutzt werden können:
Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe
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Fazit
Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 und die Beibehaltung des aktuellen
Zustandes sind nach derzeitigem Kenntnisstand bei keiner der potentiell vorkommenden Arten
nicht ersetzbare Lebensraumverluste zu erwarten. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass
keine Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zerstört oder die Tiere dort
gestört werden. Bei zukünftigen Bauvorhaben im Plangebiet sind artenschutzrechtliche
Bestimmungen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und einzuhalten.
Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung
Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung bei künftigen Bauvorhaben tragen zur
gezielten Minderung von Konflikten in Funktionsräumen streng geschützter Tierarten bei.
Aufgrund der möglichen Betroffenheit geschützter Arten im Plangebiet sind folgende
Maßnahmen notwendig:
-
Vermeidung individueller Verluste während der Baustellenphase (Tötungsverbot nach §
44 (1), Nr. 1 BNatSchG), Zerstörung von Nestern (§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG).
-
Vermeidung von Störungen während der Fortpflanzungszeit (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)
dadurch, dass die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (März bis August)
durchgeführt wird.
-
Obligatorische Kontrolle von Gehölzen mit Baumhöhlen vor der Fällung auf das
Vorhandensein möglicher Fledermausquartiere.
3.2.4 Schutzgut Boden
Als natürliche Bodentypen sind im Plangebiet Braunerde, Auengley, Gley (stellenweise
Nassgley) zu erwarten. Durch Bautätigkeiten ist der Boden im Plangebiet jedoch weitgehend
anthropogen verändert (abgetragen, umgelagert, versiegelt, verdichtet, verfüllt). Der
Versiegelungsgrad ist als hoch (> 80 %) einzustufen. Hierdurch ist es zu einem weitgehenden
Verlust der ursprünglich vorhandenen Bodentypen gekommen.
Das städtische Altlasten-Verdachtsflächenkataster weist im Plangebiet fünf Bereiche auf, auf
denen Untergrundverunreinigungen durch gewerbliche Tätigkeiten in der Vergangenheit nicht
ausgeschlossen werden können. Vor einer möglichen Inanspruchnahme dieser Flächen für
sensible Nutzungen (Wohnen, Hausgärten, Spielplatz) sind zunächst entsprechenden
Bodenuntersuchungen durchzuführen.
3.2.5 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer:
Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes verläuft der Gewässerlauf der Sieg.
Die Gewässer-Strukturgüte ist in diesem offenen Abschnitt als stark geschädigt zu bezeichnen,
da die Sieg in einem ausgebauten Profil mit beidseitigen Ufermauern als Begrenzung des
Überschwemmungsbereiches verläuft.
Die Hochwassergefahrenkarte für den Sieg der Bezirksregierung Arnsberg vom Juni 2013 weist
im Plangebiet für das Hochwasserszenario HQ 100 lediglich eine kleine
Überschwemmungsfläche mit Wassertiefen von 0,5 – 1m auf.
11
Grundwasser:
Die Grundwasserneubildung ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Plangebiet bereits
heute erheblich beeinträchtigt. Dort anfallende Niederschläge werden auf versiegelten Flächen
der Kanalisation zugeführt bzw. fließen nach Versickerung im Untergrund der angrenzenden
Sieg als Vorfluter zu.
3.2.6 Schutzgut Luft
Allgemeine lufthygienische Situation:
Lufthygienische Daten aus dem Plangebiet liegen nicht vor. Aus den Ergebnissen von
Untersuchungen des Landesumweltamtes NRW der Jahre 1997 und 2000 im Stadtgebiet
Siegen kann abgeleitet werden, dass die Belastung der bodennahen Luftschicht im Plangebiet
für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide, Staubniederschlag, Ozon und Schwebstaub
trotz der gewerblichen Bebauung im Plangebiet und der angrenzenden Sandstraße / Hagener
Straße unterhalb der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte liegt. Auch die Schwermetallbelastung
des Staubniederschlags ist als unauffällig einzustufen.
Verkehrsbedingte Luftbelastung:
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des im Jahr
2014 in Kraft getretenen Luftreinhalteplanes Siegen.
Dieser trat in Kraft, da in einigen verkehrsreichen
Straßenabschnitten (Sandstraße in Siegen-Mitte,
Frankfurter Straße) eine Überschreitung des
gesetzlichen Grenzwertes für den Schadstoff
Stickstoffdioxid
festgestellt
wurde.
Als
Hauptverursacher der hohen Stickstoffdioxidgehalte
sind die Emissionen des Straßenverkehrs
anzusehen. Die Sandstraße im Plangebiet weist
eine durchschnittliche Verkehrsstärke von ca.
20.000 Kfz/Tag auf.
Messdaten zur verkehrsbedingten Immissionsbelastung im Plangebiet liegen nicht vor. Ein
hinreichend genaue Abschätzung kann aber auf der
Grundlage eines Schadstoff-Screenings erfolgen,
das u.a. für einen Abschnitt der Sandstraße im
Plangebiet (zwischen Haus-Nr. 103 und 129)
durchgeführt wurde.
Folgende Jahresmittelwerte für die relevanten
Luftschadstoffe
wurden
mit
Hilfe
des
Simulationsprogramms IMMISluft des Landesamtes
Plangebiet innerhalb der Umweltzone Siegen
12
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW fürdie o.g. Straßenabschnitte ermittelt:
Sandstraße
Nr. 103 - 129
Grenzwert
Benzol
Stickstoffdioxid
NO2
Feinstaub
PM10
1,0
26,1
29,5
/
40,0
40,0
(Angaben in µg / m³)
Eine dauerhafte Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für die Kfz-relevanten
Luftschadstoffe ist demnach im o.g. Straßenabschnitt und im angrenzenden Plangebiet nicht zu
erwarten. Dennoch kann es bei austauscharmen Wetterlagen zu einer
deutlichen
Stickstoffdioxid-Anreicherung auf der Sandstraße im Plangebiet kommen.
3.2.7 Schutzgut Klima
Aufgrund seiner Bebauungsstruktur ist das Plangebiet aus klimatologischer Sicht dem
Klimatoptyp „Verdichtete Stadtbebauung“ zuzuordnen. Einige Bereiche mit großflächiger
Versiegelung können als „Klimatop der Gewerbegebiete“ angesprochen werden.
Beide Klimatoptypen sind geprägt durch eine gegenüber dem Freiland starke Veränderung aller
Klimaelemente, geringere Luftfeuchtigkeit, starke Windfeldstörungen und eine gegenüber dem
Freiland erhöhte Schadstoffbelastung der Luft.
Eine weitere Einschätzung der lokalklimatischen Bedeutung des Plangebiets kann auf der
Grundlage des Klimagutachtens für die Stadt Siegen des Deutschen Wetterdienstes aus dem
Jahr 1993 vorgenommen werden.
Danach liegt das Plangebiet innerhalb eines Kaltluftsammelbereiches im Siegtal. Zwar ist
aufgrund der umgebenden Bebauung und Waldflächen nur mit geringen Kaltluftzuflüssen aus
dem unmittelbaren Umfeld zu rechnen, zu erwarten sind jedoch Kaltluftabflüsse entlang des
Siegtales in Nord-Süd-Richtung.
Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Talaue der Sieg mit umgebenden Höhenrücken
(Höhenunterschied ca. 100 - 120 m) ist die Durchlüftung bei mittleren jährlichen Windgeschwindigkeiten von 2,1 – 2,4 m/s als gering zu bezeichnen.
3.2.8 Schutzgut Landschaft
Die fast flächendeckende Bebauung mit einem hohen Versiegelungsgrad durch Gebäude und
Verkehrsflächen bestimmt das Landschaftsbild im Plangebiet. Auch einige private Gärten mit
Gehölzen in Blockinnenbereichen können diesen Gesamteindruck nicht abmildern. Eine
Erlebbarkeit der Landschaft mit weitreichenden Sichtbeziehungen in das Siegtal ist im
Plangebiet nicht gegeben.
3.2.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Boden- und Baudenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Ebenso liegen keine Kenntnisse
über Kultur- und Sachgüter von besonderer Bedeutung im Plangebiet vor.
3.2.10 Schutzgut Biologische Vielfalt
Folgende naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte gemäß Landschaftsgesetz
Nordrhein-Westfalen liegen innerhalb und in einem Radius von 200 m um das Plangebiet:
13
Naturschutzgebiete gemäß § 20 LG NW
Nicht vorhanden
Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21 LG NW
Nicht vorhanden
1 Buche
Sandstr.158
Naturdenkmale gemäß § 22 LG NW
1 Esche
Sandstr. 121
Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 23
LG NW
Nicht vorhanden
Besonders geschützte Biotope gemäß § 62 LG
NW
Nicht vorhanden
Schützenswerte Biotope gemäß Biotopkataster
NW
Nicht vorhanden
3.2.11 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es nicht um vorhaben bezogene Wirkungen
sondern um Wirkungen, die durch die gegenseitige Beeinflussung der aktuell vorhandenen,
wahrnehmbaren und zum Teil messbaren Schutzgüter entstehen.
Dabei gehen wesentliche Wechselwirkungen von der derzeitigen Nutzungs- und Biotopstruktur
aus, durch die auch die Nutzungen im Umfeld des Planungsgebietes beeinflusst werden. Die
nachstehende Übersicht weist auf wichtige Schutzgüter-Wechselwirkungen im Plangebiet hin:
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Wirkfaktor
wirkt auf...
Mensch
Tiere /
Pflanzen
Boden
Wasser
Tiere /
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima / Luft
Landschaft
Gewerbliche
Nutzung und
Straßenverkehr beeinträchtigt die
Wohnqualität
Vielfalt der
Arten und
Biotopstruktur
verbessert
Erholungswirkung
Bodenqualität
beeinflusst
maßgebend
die Nutzungsmöglichkeiten
als Gartenland
Geringe
Frischluftzufuhr durch
baubedingt
gehemmten
Kaltluftabfluss
Dichte
Bebauung mit
hohem
Versiegelungs
grad beeinträchtigt
Entwicklung
von Tieren
und Pflanzen
Vegetation
dient als
Grundlage für
Lebensräume
der Tiere
(Baumbestand
der Gärten)
Boden dient
als Lebensraum für Tiere
und als
Grundlage für
das Pflanzenwachstum
Sieg dient als
Entwässerung
für Niederschlagswasser im
Plangebiet;
Gleichzeitig
Überflutungsraum
Wassergehalt
des Bodens
beeinflusst
Lebensraum
für
angepasste
Tier- und
Pflanzenarten
Erlebbarkeit
der Landschaft mit
weitreichenden
Sichtbeziehun
gen in das
Siegtal ist
nicht gegeben
Baumbestand
im Plangebiet
schafft
Lebensräume
Veränderung
der Böden
durch
Überbauung,
Versiegelung
und
Schadstoffeintrag
Eintrag von
Nähr- und
Schadstoffen
in das
Grundwasser
und in die
Gehölzbewuchs und
Grünflächen
schützen den
Boden vor
Erosion und
Austrocknung
Mensch
Vegetation
erhöht
Wasserspeich
er- und Filterfähigkeit des
Bodens
Grundwasser
und Niederschläge
beeinflussen
die Leistungsfähigkeit der
Böden im
Plangebiet
Boden filtert
und puffert
Schadstoffe,
reguliert den
Wasserhaushalt und
Einfluss auf
den Lebensraum für Tiere
und Pflanzen
(Nebelhäufigkeit,
Luftfeuchte
Bodenfrost)
Starkniederschläge
können
Bodenerosion
hervorrufen
Topographie
und Relief
beeinflussen
Bodenbildung
Grundwasserneubildung ist
abhängig von
Niederschlags
menge und
Verdunstungs-
Topographie
und Relief
beeinflussen
Oberflächenabfluss von
Nieder-
Kultur- und
Sachgüter
Wertvolle
Kultur- und
Sachgüter
kommen im
Plangebiet
nicht vor
Speicherung
von Niederschlägen in
Grünflächen
14
Sieg
Emission von
Luftschadstoff
en durch
Heizungen
und den KfzVerkehr
Schadstofffilterung durch
Gehölze
Menschliche
Nutzungen
bestimmen
strukturelle
Landschaft Vielfalt der
Landschaft
und das
Landschaftsbild
Baudenkmäler
und wertvolle
Kultur- und Kulturgüter
wie z.B. Wald
Sachgüter werden vom
Menschen
geschaffen
Arten- und
Strukturreichtum der
Lebensräume
prägt
Natürlichkeit
und Vielfalt
der
Landschaft
Klima /
Luft
beeinflusst die
Grundwasserneubildungsrate
Erhöhte
Verdunstungsrate durch
Vegetationsbestände und
erhöhte
Bodenverdunstung
Nährstoff- und
Wasserhaushalt von
Böden
bestimmen
das
Vegetationswachstum
Bodeneigenschaften
bestimmen
gärtnerischen
Ertrag
rate
Verdunstung
von Niederschlägen und
Grundwasser
über
Vegetation
beeinflusst
das Kleinklima
Wasserhaushalt beeinflusst
Strukturreichtum der
Landschaft
schlägen
Topographie
und Relief
beeinflussen
Kleinklima
(z.B,
Kaltluftabfluss,
Windexposition)
Kleinklima
beeinflusst
Vegetationswachstum und
prägt dadurch
das
Landschaftsbild
Niederschläge
und Grundwasser
bestimmen
gärtnerischen
Ertrag
3.2.12
Zusammenfassende Bewertung der Bestandssituation
In der nachfolgenden Tabelle werden die vorhandenen Funktionen der oben beschriebenen
Schutzgüter im Plangebiet nochmals zusammenfassend bewertet.
Schutzgut
Mensch
Funktionen
•
•
Pflanzen und Tiere
Boden
Wasser
Luft
Klima
Landschaft
Kulturgüter
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sachgüter
•
Bewertung
Wohnbereich und
Wohnumfeld
Erholungs- und
Erlebnisraum
Biotopfunktion
Biotopvernetzung
Biotopbildung / Lebensraum
Standort für Kulturpflanzen
Grundwasserschutz
Grundwasserneubildung
Schadstofffilter
Grundwasserdargebot
Sieg als Lebensraum
Luftreinigung
Durchlüftungsfunktion
Wärmeregulation
Landschaftsbild
Gliedernde und belebende
Elemente
Bau- und Bodendenkmäler
Stadtbildästhetik
Ausprägung
historischer Kulturlandschaft
Charakteristische
Landschaftsbestandteile
Sachgüter von besonderem
Wert
+++ hohe Bedeutung ++ mittlere Bedeutung
o keine Bedeutung
/ nicht vorhanden
++
+
/
+
+
+
+
+
+
+
+
++
+
+
+
+
+
/
+
/
/
/
+ geringe Bedeutung
15
4.
Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung
der Planung (Nullvariante)
Schutzgut Mensch:
Ohne Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 wären weitere bauliche Verdichtungen im
Plangebiet möglich, die zu einer weiteren Beeinträchtigung der Wohnfunktion führen könnten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Landschaft:
Es kann erwartet werden, dass auch bei einer Beibehaltung des Durchführungsplanes Nr. 13
die nur kleinflächigen Gärten und Grünflächen als Lebensraum und für heimische Tier- und
Pflanzenarten erhalten bleiben. Eine partielle Inanspruchnahme der Gärten durch Bebauung
und/oder Versiegelung wäre jedoch möglich.
Schutzgut Boden:
Durch zulässige bauliche Erweiterungen würde die Bodenversiegelung noch weiter zunehmen.
Schutzgut Wasser:
Die gestörten Bodenverhältnisse und der hohe Versiegelungsgrad werden auch bei einer
Beibehaltung des Durchführungsplanes Nr. 13 bestehen bleiben. Der Rückhalt von Niederschlägen und eine Grundwasseranreicherung sind nur stark eingeschränkt wirksam.
Schutzgut Luft:
Die lufthygienische Situation wird auch mit dem Durchführungsplan Nr. 13 zukünftig von den
Verkehrsemissionen der Sandstraße/Hagener Straße geprägt. Überschreitungen bestehender
Immissionsgrenzwerte sind auch künftig zeitweise zu erwarten.
Schutzgut Klima:
Auch bei Nichtdurchführung der Planaufhebung wird im Plangebiet das heutige Klimatop einer
verdichteten Stadtbebauung mit seinen Merkmalen (geringere Luftfeuchte, starke
Windfeldstörung und Schadstoffbelastung der Luft) erhalten bleiben. Aufgrund der Tallage bleibt
die eher ungünstige Durchlüftungssituation weiter bestehen.
5. Zu erwartende erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 13
Zusätzliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 13 nicht zu erwarten. Vielmehr ermöglicht der geltende Plan derzeit
noch bauliche Verdichtungen und Erweiterungen in Teilen des Plangebietes, die weitere Versiegelungen zur Folge hätten.
6. Darstellung von Standortalternativen und Begründungen zur Auswahl
Der Durchführungsplan soll aufgehoben werden, damit er im Falle der Nichtigkeit eines der ihn
überlagernden Bebauungspläne nicht wieder auflebt und als Beurteilungsgrundlage
herangezogen werden müsste. Mit der Aufhebung des Durchführungsplanes soll eine nicht
mehr adäquate städtebauliche "Weichenstellung" aus dem Jahre 1959 beseitigt werden.
In Folge hiervon regelt sich die die Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach § 34 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Danach muss
sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen
und gleichzeitig die Erschließung gesichert sein.
16
7. Zusätzliche Angaben
7.1.
Angaben zur Methodik der Umweltprüfung
Die Untersuchungen zur Erstellung des Umweltberichtes erfolgten durch Inaugenscheinnahme
des Plangebietes, Auswertung vorliegender Planunterlagen (z.B. Umweltinformationssystems
der Stadt Siegen, Landschaftsplan) und eigene Kartierungen.
Zur Beurteilung der umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wurde auf folgende
Fachunterlagen zurückgegriffen:
•
BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2013): Hochwasserrisikokarte Sieg
Flussgebietseinheit: Rhein, Teileinzugsgebiet: Sieg; Arnsberg, Juni 2013, Dez. 54
•
KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN (2008): Landschaftsplan Siegen vom 16.12.2008
•
LÖBF NRW (1999): LÖBF Biotopkataster NRW
•
MKULNV NRW (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen,
Erhaltungszustand, Maßnahmen
•
Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV (FIS)
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/51141
•
KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN (2011): Altlastenkataster des Kreises Siegen-Wittgenstein
•
UNIVERSITÄTSSTADT
SIEGEN
(2007):
Screening
der
Luftqualität
an
Belastungsschwerpunkten des Straßenverkehrs mit dem Simulationsprogramm IMMIS-luft
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abt. Umwelt
•
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2011): Altlasten-Verdachtsflächenkataster der Stadt
Siegen, Abt. Umwelt
•
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2013): Schrägluftbild-Befliegung Stadtgebiet Siegen
Abt. Vermessung und Geoinformation
•
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2014): Luftreinhalteplan Siegen 2014, Abt. Umwelt
•
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2016): Luftbildbefliegung Stadtgebiet Siegen
Abt. Vermessung und Geoinformation
•
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2016): Kartierung der Grün- und Freiflächen im
Geltungsbereich des durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“, Abt. Umwelt
•
LANDESUMWELTAMT NRW: Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Siegen aus dem Jahr
2000 und 2014;
•
DEUTSCHER WETTERDIENST: Klimagutachten für die Stadt Siegen - Essen, 1993
•
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Blatt
L 5114 Siegen
•
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW: Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen
1:100.000, Blatt C 5114 Siegen
17
Die o.g. Gutachten, Fachunterlagen und eigenen Kartierungen wurden zur Beschreibung und
Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Durchführungsplanes
Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ herangezogen.
7.2
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Die Angaben zur lufthygienischen Situation im Planungsgebiet basieren auf Untersuchungen,
die in anderen Teilen des Stadtgebietes durchgeführt wurden und bereits einige Jahre
zurückliegen. Ihre analoge Anwendung auf das Planungsgebiet erfolgte vor dem Hintergrund,
dass annähernd vergleichbare Randbedingungen (Topographie, Exposition, ähnliche
Verkehrsstärken) anzutreffen sind.
Die Ausführungen zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und Störung vorhandener Böden
basieren auf grundsätzlichen oder analogen Annahmen. Die Beurteilung der Auswirkungen des
Lebensraumverlustes auf streng geschützte Tierarten im Plangebiet basierte auf einer
Auswertung des Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV (FIS) und einer durch
örtliche Begehungen gestützten Plausibilitätsprüfung. Die möglichen Umweltfolgen der
geplanten Aufhebung des Durchführungsplanes wurden auf der Basis der o.g. Fachunterlagen
überprüft, so dass hinreichende Beurteilungskriterien vorliegen.
Festzuhalten ist, dass weiter in das Detail gehende und quantifizierende Beschreibungen der
Schutzgüter für den Ist- und Planungszustand die vorstehenden Ergebnisse voraussichtlich
nicht verändert hätten.
8.
Zusammenfassung
Der Umweltbericht legt die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ auf die Umweltschutzgüter gemäß § 1
Abs. 6 Nr. 7 BauGB dar. Die folgende tabellarische Übersicht stellt zusammenfassend und in
verständlicher Form den Umweltzustand und die Auswirkungen der Planaufhebung dar und
konzentriert sich dabei auf die wesentlichen Aspekte.
Maßnahmen zur
Vermeidung, Verminderung
Erhebliche Auswirkungen
Umweltzustand
und zum Ausgleich
der Planung
nachteiliger
Auswirkungen
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Kap. 3.2.1 / Seite 7
Das Plangebiet wird von Lärm- •
emissionen
mehrerer
Quellen
beeinträchtigt:
•
•
Sandstraße
/
Hagener
Straße
Bahnstrecke Siegen-Hagen
und Siegen-Gießen
Die an die Sandstraße / Hagener
Straße und direkt an die Bahnstrecke
Siegen-Hagen angrenzende Wohnbebauung wird einer erheblichen
Lärmbelastung ausgesetzt, die zeitweise die zulässigen Grenzwerte
übersteigt.
Kap. 5 / Seite 15
im
Rahmen
Durch die Planung werden keine Maßnahmen
erheblichen
Auswirkungen Lärmaktionsplanes Siegen
verursacht;
des
18
Schutzgüter Tiere und Pflanzen (gleichzeitig biologische Vielfalt)
Kap. 3.2.2 / Seite 8
Kap. 3.2.3 / Seite 9
Kap. 3.2.10 / Seite 11
Insgesamt gesehen weist das
Plangebiet
keine
höherwertigen
Biotoptypen auf.
Für folgende streng geschützte Arten
ist ein Vorkommen im Plangebiet
möglich,
da
von
ihnen
die
vorhandenen Biotopstrukturen als
Jagdgebiet,
Lebensraum
und
Fortpflanzungsstätte genutzt werden
können:
Kleine
Bartfledermaus,
Zwergfledermaus,
Gartenrotschwanz,
Mehlschwalbe
Kap. 5 / Seite 15
Nicht ersetzbare Lebensraumverluste
sind nach derzeitigem Kenntnisstand
bei keiner der potentiell und
tatsächlich
vorkommenden
und
streng
geschützten
Arten
zu
erwarten.
Beeinträchtigungen der Arten sind
aufgrund der geringen Größe der
neuen Bauflächen sehr gering und
werden von den betroffenen Arten
durch Aufsuchen von Ausweichlebensräumen im näheren Umfeld
kompensiert.
Keine
Andere besonders geschützte Teile
von
Natur
und
Landschaft
(Naturschutzgebiete, Naturdenkmale,
Geschützte Landschaftsbestandteile)
nach §§ 20, 22-23 Landschaftsgesetz
NW kommen im Plangebiet nicht vor.
Schutzgut Boden
Kap. 3.2.4 / Seite 10
Kap. 5 / Seite 15
Durch Bautätigkeiten ist der Boden im Weitere
Bodenversiegelung
durch Maßnahmen
Plangebiet weitgehend anthropogen Überbauung mit Gebäuden bzw. Oberbodens
verändert (abgetragen, umgelagert, Verkehrsflächen
Bauarbeiten.
versiegelt, verdichtet, verfüllt). Der
Versiegelungsgrad ist als hoch (> 80
%) zu bezeichnen. Hierdurch ist es zu
einem weitgehenden Verlust der
ursprünglich
vorhandenen
Bodentypen gekommen.
zum
Schutz
während
des
der
Schutzgut Wasser
Kap. 3.2.5 / Seite 10
Kap. 5 / Seite 15
Oberflächengewässer:
Entlang der westlichen Grenze des
Plangebietes
verläuft
der
Gewässerlauf der Sieg.
Die Gewässer-Strukturgüte ist in
diesem offenen Abschnitt als stark
geschädigt zu bezeichnen, da die
Sieg in einem ausgebauten Profil mit
beidseitigen
Ufermauern
als
Begrenzung
des
Überschwemmungsbereiches verläuft.
Die Hochwassergefahrenkarte für
den Sieg der Bezirksregierung
Arnsberg vom Juni 2013 weist im
Plangebiet für das Hochwasserszenario HQ 100 eine kleine Überschwemmungsfläche mit Wassertiefen bis zu 1 m auf.
Baubedingte Versiegelungen des
Überschwemmungsbereichs
der
Sieg sind nicht zulässig.
Durch die Planung werden keine
erheblichen
Auswirkungen
verursacht;
Grundwasser:
Die
Grundwasserneubildung
ist
aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Plangebiet bereits heute
erheblich beeinträchtigt.
Die
abwassertechnische
Erschließung des Plangebietes ist
durch die vorhandenen Mischwasserkanäle
in
den
Straßen
vollständig gegeben.
19
Schutzgüter Luft und Klima
Kap. 3.2.6 / 3.2.7, Seiten 11
•
•
•
Kap. 5 / Seite 15
Belastung
der
bodennahen •
Luftschicht durch die Luftschadstoffe Schwefeldioxid,
Staubiederschlag, Ozon und Schwebstaub
liegt
unterhalb
der
gesetzlichen
Richtund
Grenzwerte liegt.
Eine zeitweise Überschreitung
des gesetzlichen Grenzwertes
für Stickstoffdioxid als Kfzrelevanten Luftschadstoff ist im
Plangebiet im Bereich der
Sandstraße
nicht
auszuschließen.
Das Lokalklima wird durch die
zum Teil verdichtete Bebauung
mit hoher Bodenversiegelung
geprägt
und
weist
einen
stadttypischen Charakter auf.;
Durch die Aufhebung des •
Durchführungsplanes Nr. 13
werden
keine
erheblichen
negativen
Auswirkungen
verursacht.
Maßnahmen im Rahmen des
Luftreinhalteplanes Siegen 2014
(v.a. Umweltzone)
•
Schutzgut Landschaft
Kap.3.2.8 / Seite 11
•
Kap. 5 / Seite 15
Eine Bebauung mit hohem
Versiegelungsgrad durch Wohnund Gewerbebauten bestimmt
das
Landschaftsbild
im
Plangebiet..
Gravierende negative Veränderungen
des Stadtbildes sind durch die
Aufhebung des Durchführungsplanes
Nr. 13 nicht zu erwarten.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Kap. 3.2.9, Seite 11
•
Schützenswerte
SachKulturgüter
kommen
Plangebiet nicht vor;
Siegen, den 24.11.2016
Dr. Kraft
und
im
.
20
9. Anhang
Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114
Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in den Lebensraumtypen:
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude
Art
Erh. (KON)
Gärten
Gebäude
Bemerkung
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name
Säugetiere
Myotis bechsteinii
Bechsteinfledermaus
S+
X
(WQ)
-
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
G
X
(WQ)
-
Myotis myotis
Großes Mausohr
U
(X)
WS/WQ
-
Myotis mystacinus
Kleine Bartfledermaus
G
XX
X/WS/WQ
Myotis nattereri
Fransenfledermaus
G
(X)
X/WS/WQ
-
Nyctalus noctula
Abendsegler
G
X
(WQ)
-
Pipistrellus pipistrellus
Zwergfledermaus
G
XX
WS/WQ
Plecotus auritus
Braunes Langohr
G
X
WS/(WQ)
-
Vespertilio murinus
Zweifarbfledermaus
G
X
WS/ZQ/WQ
-
Accipiter gentilis
Habicht
G
X
Accipiter nisus
Sperber
G
X
-
Alcedo atthis
Eisvogel
G
(X)
-
Asio otus
Waldohreule
U
X
-
Cuculus canorus
Kuckuck
U-
X
Delichon urbica
Mehlschwalbe
U
X
Dryobates minor
Kleinspecht
G
X
Falco peregrinus
Wanderfalke
U+
XX
-
Falco tinnunculus
Turmfalke
G
X
X
-
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
U-
X
XX
-
Phoenicurus phoenicurus
Gartenrotschwanz
U
X
Strix aluco
Waldkauz
G
X
X
-
Tyto alba
Schleiereule
G
X
X
-
Vögel
-
XX
-
Legende
Erhaltungszustand in NRW:
Fledermäuse
S ungünstig/schlecht
Zeichen
Bedeutung
U ungünstig/unzureichend
WS
Wochenstube
G günstig
WQ
Winterquartier
KON: kontinentale biogeographische Region
Vorkommen:
XX Hauptvorkommen
X Vorkommen
(X) potentielles Vorkommen
Bemerkung
-
Artspezifische Bruthabitate
fehlen, essentielle Requisiten
fehlen (z. B. Höhlenbäume,
pot. Quartiere, Gewässer)
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