1 Umweltbericht zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 „für das Gebiet um Stadtbad und Kaisergarten“ im Stadtteil Siegen Stadt Siegen Abteilung Umwelt November 2016 2 Inhaltsverzeichnis Seite: 1. Kurzbeschreibung des Planvorhabens ........................................................ 3 2. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachpläne festgelegten und für den Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ relevanten Ziele des Umweltschutzes ............ 4 3. 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.2.9 3.2.10 3.2.11 3.2.12 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Durchführungsplans Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ ..... Naturräumliche Gliederung und aktuelle Flächennutzung ............................... Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen im Plangebiet .................................................................................................... Schutzgut Mensch ............................................................................................ Schutzgut Pflanzen ........................................................................................... Schutzgut Tiere ................................................................................................. Schutzgut Boden ............................................................................................... Schutzgut Wasser ............................................................................................. Schutzgut Luft .................................................................................................. Schutzgut Klima ................................................................................................ Schutzgut Landschaft ........................................................................................ Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................... Biologische Vielfalt ............................................................................................. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................ Zusammenfassende Bewertung der Bestandssituation ..................................... 6 6 7 7 8 9 10 10 11 11 11 11 11 13 14 4. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung der Planung (Nullvariante)................................................................................ 15 5. Zu erwartende erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ ................... 15 6. Darstellung von Standortalternativen und Begründungen zur Auswahl ..... 15 7. 7.1. 7.2 Zusätzliche Angaben ......................................................................................... 16 Angaben zur Methodik der Umweltprüfung .........................................................16 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................................... 17 8. Zusammenfassung ........................................................................................... 17 9. Anhang ..20 3 1. Kurzbeschreibung des Planvorhabens Die Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 beschreibt Anlass und Ziele der Planung zusammengefasst wie folgt: Der Durchführungsplan Nr. 13 für das Gebiet um Stadtbad und Kaisergarten ist am 25.06.1959 durch die damalige Stadtverordnetenversammlung förmlich festgestellt und nach Veröffentlichung in den Tageszeitungen am 18.08.1959 rechtsverbindlich geworden. Anlass für die Aufstellung des Durchführungsplanes war der bevorstehende, aber bis heute nicht vollzogene Ausbau der Bundesstraße 54 (Hagener Straße – Sandstraße). Die Festsetzungen orientierten sich an der seinerzeit bestehenden Gebäudesubstanz innerhalb der jeweiligen Baublöcke. Auch die Art der baulichen Nutzung orientiert sich an dem damals vorherrschenden Gebietscharakter. In der Folgezeit wurden große Bereiche des Durchführungsplanes aufgrund einer fortschreitenden, nicht mehr mit den Zielen des ursprünglichen Planes zu vereinbarenden städtebaulichen Entwicklung durch neues Planungsrecht ersetzt. Hierbei handelt es sich um: • • • Bebauungsplan Nr. 13 a "Gartenstraße - Friedrichstraße" aus dem Jahr 1968 Bebauungsplan Nr. 238 "Sieghütte - Süd" seit 1987 inkl. 1. Änderung aus dem Jahr 1990 vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 418 "Erweiterung Elektrofachmarkt Dilnhenrichweg" seit Oktober 2016 Räumlicher Geltungsbereich des Durchführungsplans Nr. 13 4 Das Planungsrecht des Durchführungsplanes Nr. 13 ist demnach heute nur noch für die Bereiche östlich der Hagener Straße, der Straßenrandbebauung südlich der Sandstraße sowie dem Bereich nördlich der Sandstraße, zwischen Dilnhenrichweg (neu), Sieghütter Hauptweg und dem Flusslauf der Sieg rechtsverbindlich. Die in diesen Bereichen bestehenden Festsetzungen aus dem Jahr 1959 (D = Geschäftsgebiet, III - IV geschossige Bebauung) entsprechen heute nicht mehr der tatsächlichen und gewünschten städtebaulichen Entwicklung. Sie lassen eine den heutigen funktionalen und gestalterischen Ansprüchen bzw. Bedürfnissen entsprechende bauliche Entwicklung nicht zu. Der Durchführungsplan Nr. 13 "für das Gebiet um Stadtbad und Kaisergarten" ist insofern aufzuheben. 2. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ relevanten Ziele des Umweltschutzes Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert worden, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Insbesondere im Rahmen der Bewertung sind vor allem solche Ausprägungen und Strukturen auf der einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne des jeweiligen Fachgesetzes eine besondere Rolle als Funktionsträger übernehmen (z. B. geschützte oder schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten). Deren Funktionsfähigkeit ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zielaussagen zu schützen, zu erhalten und ggf. weiterzuentwickeln. Bezogen auf den Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ sind nachfolgende Zielaussagen relevant: Schutzgut Mensch Quelle Zielaussage Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes sowie der Freizeit und Erholung bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von Emissionen Bundesimmissions schutzgesetz inkl. Verordnungen Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen) TA Lärm 1998 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –minderung bewirkt werden soll. schädlichen Geruchsimmission Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Geruchsimmissionen srichtlinie / VDI- sowie deren Vorsorge Richtlinien Bundesnaturschutz Zur Sicherung der Lebensgrundlagen wird auch die Erholung in Natur und Landschaft herausgestellt. gesetz Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und - soweit erforderlich - wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft 5 Schutzgut Quelle Zielaussage auf Dauer gesichert sind. Des Weiteren sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. Baugesetzbuch FFH-Richtlinie Vogelschutzrichtlinie Boden Bundesbodenschutzgesetz Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie • die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) • die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender, heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als ⇓ Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, ⇓ Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, ⇓ Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), ⇓ Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, ⇓ Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, Wasser Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im Notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Anforderungen entstehen zudem durch die Kennzeichnungspflicht für erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Böden. Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Landeswassergesetz Luft der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen bei den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, 6 Schutzgut Quelle Zielaussage Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). Klima TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Berücksichtigung der „Verantwortung für den Klimaschutz“ sowie Darstellung klimaschutzrelevanter Instrumente. Baugesetzbuch Landschaft Kultur- und Sachgüter Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleitplanung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne und Anwendung der Eingriffsregelung bei Eingriffen in das Landschaftsbild. Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne Baugesetzbuch Bundesnaturschutz Erhaltung historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder gesetz schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sofern dies für die Erhaltung der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist. Direkte, für das Plangebiet relevante Ziele von Umwelt-Fachplänen (z.B. Landschaftsplan, Grünordnungsplan) existieren nicht. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen ergibt sich die Art und Weise, wie die oben dargestellten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze lediglich einen bewertungsrelevanten Rahmen darstellen, während die Zielvorgaben von Fachplänen hierüber hinaus auch konkrete räumlich zu berücksichtigende Festsetzungen vorgeben. 3. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ 3.1. Naturräumliche Lage und aktuelle Flächennutzung Naturräumlich befindet sich das Plangebiet in der Talaue der Sieg und weist eine Höhe von ca. 242 m ü. NN auf. Es wird von angrenzenden Höhenrücken umgeben, die das Siegtal im Westen (Wellersberg) um ca.100 und im Osten (Giersberg) um ca. 110m überragen. Das Plangebiet ist weitgehend mit Gebäuden sowie Verkehrsflächen bebaut und versiegelt. Lediglich auf einigen privaten Grundstücken sind auf kleiner Fläche einige unversiegelte und zum Teil mit Gehölzen bestandene Grünflächen vorhanden. Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW, Geobasis NRW (Digitales Geländemodell mit Schummerung) www.tim-online.nrw.de 7 3.2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen im Plangebiet 3.2.1 Schutzgut Mensch Wohnfunktion: Das Plangebiet ist fast vollständig mit Wohn- und Geschäftshäusern sowie Verkehrsflächen bebaut. Bedingt durch die Gemengelage von Wohn- und gewerblichen Flächen, die nördlich unmittelbar angrenzende Bahnlinie und die Hauptverkehrsachse Sandstraße / Hagener Straße ist das Plangebiet erheblichen Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt. Für die Öffentlichkeit nutzbare Erholungseinrichtungen in Form von Sitz- und Spielgelegenheiten befinden sich nicht im Plangebiet. Immissionsschutz: Elektromagnetische Strahlung Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine Mobilfunk-Sendeanlage im Einmündungsbereich der Nordstraße zur Sandstraße. Weitere Sendeanlagen befinden sich ca. 100m südwestlich bzw. 250m nordwestlich. Eine Überschreitung der für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte nach § 2 in Verbindung mit Anhang 1 der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966) kann aufgrund der jeweiligen Entfernung der Antennen zu Wohngebäuden ausgeschlossen werden. Lärm Das Plangebiet wird von Lärmemissionen folgender Quellen beeinträchtigt: • • Straßenverkehr: Sandstraße – Hagener Straße, Kampenstraße, Friedrichstraße, Sieghütter Hauptweg, Schienenverkehr: Bahnstrecke Siegen-Hagen, Siegen-Gießen Der nachstehende Auszug aus der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes verdeutlicht die Lärmsituation im Umfeld der Bahnstrecke Siegen-Hagen und Siegen-Gießen. Lärmkarte: © Eisenbahn-Bundesamt 2014, Koordinatensystem: Geoinformationen: © GeoBasis-DE / BKG [2013], www.bkg.bund.de Gleislage: DB Netz AG / Berechnungsvorschrift: VBUSch 8 Es wird deutlich, dass insbesondere an einigen Wohnhäusern an der Daimlerstraße mit 65 bis 70 dB(A) deutlich erhöhte Lärmimmissionen auftreten. Der folgende Auszug aus der Lärmkarte des Umgebungslärmportals NRW wiederum gibt die Lärmsituation entlang der Hauptverkehrsstraßen im Plangebiet wieder. Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, 2014 Umgebungslärmportal Auszug aus der Lärmkarte http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Es zeigt sich, dass im unmittelbaren Bereich der Sandstraße und der Hagener Straße mit 70 bis 75 dB(A) ebenfalls hohe Lärmbelastungen an dort angrenzenden Gebäuden auftreten. Lufthygiene Die lufthygienischen Verhältnisse im Plangebiet werden durch die Tallage, die dichte Bebauung und verschiedene gewerbliche und verkehrliche Emissionsquellen im Nahbereich gekennzeichnet. Lufthygienische Daten liegen aus dem Plangebiet direkt nicht vor. Aus den Ergebnissen zurückliegender und zum Teil noch laufender Luftgüteuntersuchungen des Landesumweltamtes NRW kann jedoch abgeleitet werden, dass die Belastung der bodennahen Luftschicht im Plangebiet mit den Luftschadstoffen Schwefeldioxid, Staubniederschlag, Ozon und Schwebstaub unterhalb der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte liegt (vgl. Kap. 3.2.6 und 3.2.7). Für Stickoxide wurden entlang der Verkehrsachse Sandstraße – Hagener Straße erhöhte Konzentrationen errechnet, die jedoch noch unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte lagen. Freizeit- und Erholungsfunktion: Eine Naherholungsnutzung findet im Plangebiet nicht statt; hierzu müssen Waldflächen in der Nähe (z.B. Wellersberg, Tiergarten in Weidenau) oder andere Naherholungsziele aufgesucht werden. Land- und Forstwirtschaft: Die Flächen im Plangebiet werden weder land- noch forstwirtschaftlich genutzt. Die westlich angrenzend verlaufende Sieg ist als Fischereigewässer verpachtet. 3.2.2 Schutzgut Pflanzen Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt 13,7 ha. Gemäß den Festsetzungen des Flächennutzungsplans der Stadt Siegen wird das Plangebiet überwiegend als Misch- und Kerngebiet genutzt. Hier beträgt der Versiegelungsgrad über 80 Prozent. Nördlich der Sandstraße dominieren gewerblich genutzte Bereiche sowie Verkehrsflächen. Grünbereiche sind lediglich als kleinflächige Grünstreifen oder einzelne Hausgärten anzutreffen. 9 Die insbesondere aus Mehrfamilienhäusern bestehenden Wohnquartiere nördlich der Friedrichstraße weisen dagegen noch eine stärkere Durchgrünung mit baum- und strauchbestandenen Grünflächen auf. Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 wird sich im Plangebiet keine bauliche Änderung und damit auch keine Änderung der ökologischen Wertigkeit ergeben. Quellen und Quellbäche kommen im Plangebiet nicht vor, darüber hinaus auch kein nach § 62 Landschaftsgesetz NW gesetzlich geschützter Biotoptyp. Insgesamt gesehen weist das Plangebiet keine höherwertigen Biotoptypen, wie z.B. Feldgehölze auf. Grünflächen im Plangebiet Quelle: Eigene Kartierung, Okt. 2016 3.2.3. Schutzgut Tiere In Nordrhein-Westfalen kommen 213 Tierarten vor, die nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht geschützt sind und als planungsrelevante Arten zusammengefasst werden (MKULNV, 2015). Hierzu gehören vor allem zahlreiche Vögel, Säugetiere sowie Amphibien und Reptilien. Daher wurde das Vorkommen streng geschützter Arten der Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphibien im Plangebiet untersucht. Um zu ermitteln, welche planungsrelevanten Arten überhaupt potentiell im betroffenen Raum vorkommen, wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV (FIS) unter http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/51141 abgefragt. Hierbei wurde für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114 (Siegen) der betroffene Lebensraum „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbereiche“ sowie „Gebäude“ angegeben. Insgesamt wurden 25 streng geschützte Tierarten ermittelt, deren Vorkommen für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114 (Siegen) bekannt ist und die damit theoretisch auch im Untersuchungsgebiet vorkommen können (siehe Tabelle 1 „Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114“ im Anhang). Bewertung der planungsrelevanten Arten Im Hinblick auf die "planungsrelevanten Arten" zum Durchführungsplan Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ ergibt sich folgende Einschätzung: Für folgende Arten, deren Vorkommen für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114 Siegen bekannt ist, kann das Vorkommen im Plangebiet ausgeschlossen werden: Säugetiere: Breitflügelfledermaus, Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr, Fransen-Fledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus Vögel: Eisvogel, Kuckuck, Schleiereule, Habicht, Kleinspecht, Waldkauz, Waldohreule, Sperber, Rauchschwalbe, Turmfalke, Wanderfalke, Uhu Für folgende Arten ist ein Vorkommen im Plangebiet möglich, da von ihnen die vorhandenen Biotopstrukturen als Jagdgebiet, Lebensraum und Fortpflanzungsstätte genutzt werden können: Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe 10 Fazit Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 und die Beibehaltung des aktuellen Zustandes sind nach derzeitigem Kenntnisstand bei keiner der potentiell vorkommenden Arten nicht ersetzbare Lebensraumverluste zu erwarten. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass keine Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zerstört oder die Tiere dort gestört werden. Bei zukünftigen Bauvorhaben im Plangebiet sind artenschutzrechtliche Bestimmungen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und einzuhalten. Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung bei künftigen Bauvorhaben tragen zur gezielten Minderung von Konflikten in Funktionsräumen streng geschützter Tierarten bei. Aufgrund der möglichen Betroffenheit geschützter Arten im Plangebiet sind folgende Maßnahmen notwendig: - Vermeidung individueller Verluste während der Baustellenphase (Tötungsverbot nach § 44 (1), Nr. 1 BNatSchG), Zerstörung von Nestern (§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG). - Vermeidung von Störungen während der Fortpflanzungszeit (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG) dadurch, dass die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (März bis August) durchgeführt wird. - Obligatorische Kontrolle von Gehölzen mit Baumhöhlen vor der Fällung auf das Vorhandensein möglicher Fledermausquartiere. 3.2.4 Schutzgut Boden Als natürliche Bodentypen sind im Plangebiet Braunerde, Auengley, Gley (stellenweise Nassgley) zu erwarten. Durch Bautätigkeiten ist der Boden im Plangebiet jedoch weitgehend anthropogen verändert (abgetragen, umgelagert, versiegelt, verdichtet, verfüllt). Der Versiegelungsgrad ist als hoch (> 80 %) einzustufen. Hierdurch ist es zu einem weitgehenden Verlust der ursprünglich vorhandenen Bodentypen gekommen. Das städtische Altlasten-Verdachtsflächenkataster weist im Plangebiet fünf Bereiche auf, auf denen Untergrundverunreinigungen durch gewerbliche Tätigkeiten in der Vergangenheit nicht ausgeschlossen werden können. Vor einer möglichen Inanspruchnahme dieser Flächen für sensible Nutzungen (Wohnen, Hausgärten, Spielplatz) sind zunächst entsprechenden Bodenuntersuchungen durchzuführen. 3.2.5 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer: Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes verläuft der Gewässerlauf der Sieg. Die Gewässer-Strukturgüte ist in diesem offenen Abschnitt als stark geschädigt zu bezeichnen, da die Sieg in einem ausgebauten Profil mit beidseitigen Ufermauern als Begrenzung des Überschwemmungsbereiches verläuft. Die Hochwassergefahrenkarte für den Sieg der Bezirksregierung Arnsberg vom Juni 2013 weist im Plangebiet für das Hochwasserszenario HQ 100 lediglich eine kleine Überschwemmungsfläche mit Wassertiefen von 0,5 – 1m auf. 11 Grundwasser: Die Grundwasserneubildung ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Plangebiet bereits heute erheblich beeinträchtigt. Dort anfallende Niederschläge werden auf versiegelten Flächen der Kanalisation zugeführt bzw. fließen nach Versickerung im Untergrund der angrenzenden Sieg als Vorfluter zu. 3.2.6 Schutzgut Luft Allgemeine lufthygienische Situation: Lufthygienische Daten aus dem Plangebiet liegen nicht vor. Aus den Ergebnissen von Untersuchungen des Landesumweltamtes NRW der Jahre 1997 und 2000 im Stadtgebiet Siegen kann abgeleitet werden, dass die Belastung der bodennahen Luftschicht im Plangebiet für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide, Staubniederschlag, Ozon und Schwebstaub trotz der gewerblichen Bebauung im Plangebiet und der angrenzenden Sandstraße / Hagener Straße unterhalb der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte liegt. Auch die Schwermetallbelastung des Staubniederschlags ist als unauffällig einzustufen. Verkehrsbedingte Luftbelastung: Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des im Jahr 2014 in Kraft getretenen Luftreinhalteplanes Siegen. Dieser trat in Kraft, da in einigen verkehrsreichen Straßenabschnitten (Sandstraße in Siegen-Mitte, Frankfurter Straße) eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für den Schadstoff Stickstoffdioxid festgestellt wurde. Als Hauptverursacher der hohen Stickstoffdioxidgehalte sind die Emissionen des Straßenverkehrs anzusehen. Die Sandstraße im Plangebiet weist eine durchschnittliche Verkehrsstärke von ca. 20.000 Kfz/Tag auf. Messdaten zur verkehrsbedingten Immissionsbelastung im Plangebiet liegen nicht vor. Ein hinreichend genaue Abschätzung kann aber auf der Grundlage eines Schadstoff-Screenings erfolgen, das u.a. für einen Abschnitt der Sandstraße im Plangebiet (zwischen Haus-Nr. 103 und 129) durchgeführt wurde. Folgende Jahresmittelwerte für die relevanten Luftschadstoffe wurden mit Hilfe des Simulationsprogramms IMMISluft des Landesamtes Plangebiet innerhalb der Umweltzone Siegen 12 für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW fürdie o.g. Straßenabschnitte ermittelt: Sandstraße Nr. 103 - 129 Grenzwert Benzol Stickstoffdioxid NO2 Feinstaub PM10 1,0 26,1 29,5 / 40,0 40,0 (Angaben in µg / m³) Eine dauerhafte Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für die Kfz-relevanten Luftschadstoffe ist demnach im o.g. Straßenabschnitt und im angrenzenden Plangebiet nicht zu erwarten. Dennoch kann es bei austauscharmen Wetterlagen zu einer deutlichen Stickstoffdioxid-Anreicherung auf der Sandstraße im Plangebiet kommen. 3.2.7 Schutzgut Klima Aufgrund seiner Bebauungsstruktur ist das Plangebiet aus klimatologischer Sicht dem Klimatoptyp „Verdichtete Stadtbebauung“ zuzuordnen. Einige Bereiche mit großflächiger Versiegelung können als „Klimatop der Gewerbegebiete“ angesprochen werden. Beide Klimatoptypen sind geprägt durch eine gegenüber dem Freiland starke Veränderung aller Klimaelemente, geringere Luftfeuchtigkeit, starke Windfeldstörungen und eine gegenüber dem Freiland erhöhte Schadstoffbelastung der Luft. Eine weitere Einschätzung der lokalklimatischen Bedeutung des Plangebiets kann auf der Grundlage des Klimagutachtens für die Stadt Siegen des Deutschen Wetterdienstes aus dem Jahr 1993 vorgenommen werden. Danach liegt das Plangebiet innerhalb eines Kaltluftsammelbereiches im Siegtal. Zwar ist aufgrund der umgebenden Bebauung und Waldflächen nur mit geringen Kaltluftzuflüssen aus dem unmittelbaren Umfeld zu rechnen, zu erwarten sind jedoch Kaltluftabflüsse entlang des Siegtales in Nord-Süd-Richtung. Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Talaue der Sieg mit umgebenden Höhenrücken (Höhenunterschied ca. 100 - 120 m) ist die Durchlüftung bei mittleren jährlichen Windgeschwindigkeiten von 2,1 – 2,4 m/s als gering zu bezeichnen. 3.2.8 Schutzgut Landschaft Die fast flächendeckende Bebauung mit einem hohen Versiegelungsgrad durch Gebäude und Verkehrsflächen bestimmt das Landschaftsbild im Plangebiet. Auch einige private Gärten mit Gehölzen in Blockinnenbereichen können diesen Gesamteindruck nicht abmildern. Eine Erlebbarkeit der Landschaft mit weitreichenden Sichtbeziehungen in das Siegtal ist im Plangebiet nicht gegeben. 3.2.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Boden- und Baudenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Ebenso liegen keine Kenntnisse über Kultur- und Sachgüter von besonderer Bedeutung im Plangebiet vor. 3.2.10 Schutzgut Biologische Vielfalt Folgende naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte gemäß Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen liegen innerhalb und in einem Radius von 200 m um das Plangebiet: 13 Naturschutzgebiete gemäß § 20 LG NW Nicht vorhanden Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21 LG NW Nicht vorhanden 1 Buche Sandstr.158 Naturdenkmale gemäß § 22 LG NW 1 Esche Sandstr. 121 Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 23 LG NW Nicht vorhanden Besonders geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW Nicht vorhanden Schützenswerte Biotope gemäß Biotopkataster NW Nicht vorhanden 3.2.11 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es nicht um vorhaben bezogene Wirkungen sondern um Wirkungen, die durch die gegenseitige Beeinflussung der aktuell vorhandenen, wahrnehmbaren und zum Teil messbaren Schutzgüter entstehen. Dabei gehen wesentliche Wechselwirkungen von der derzeitigen Nutzungs- und Biotopstruktur aus, durch die auch die Nutzungen im Umfeld des Planungsgebietes beeinflusst werden. Die nachstehende Übersicht weist auf wichtige Schutzgüter-Wechselwirkungen im Plangebiet hin: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wirkfaktor wirkt auf... Mensch Tiere / Pflanzen Boden Wasser Tiere / Pflanzen Boden Wasser Klima / Luft Landschaft Gewerbliche Nutzung und Straßenverkehr beeinträchtigt die Wohnqualität Vielfalt der Arten und Biotopstruktur verbessert Erholungswirkung Bodenqualität beeinflusst maßgebend die Nutzungsmöglichkeiten als Gartenland Geringe Frischluftzufuhr durch baubedingt gehemmten Kaltluftabfluss Dichte Bebauung mit hohem Versiegelungs grad beeinträchtigt Entwicklung von Tieren und Pflanzen Vegetation dient als Grundlage für Lebensräume der Tiere (Baumbestand der Gärten) Boden dient als Lebensraum für Tiere und als Grundlage für das Pflanzenwachstum Sieg dient als Entwässerung für Niederschlagswasser im Plangebiet; Gleichzeitig Überflutungsraum Wassergehalt des Bodens beeinflusst Lebensraum für angepasste Tier- und Pflanzenarten Erlebbarkeit der Landschaft mit weitreichenden Sichtbeziehun gen in das Siegtal ist nicht gegeben Baumbestand im Plangebiet schafft Lebensräume Veränderung der Böden durch Überbauung, Versiegelung und Schadstoffeintrag Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser und in die Gehölzbewuchs und Grünflächen schützen den Boden vor Erosion und Austrocknung Mensch Vegetation erhöht Wasserspeich er- und Filterfähigkeit des Bodens Grundwasser und Niederschläge beeinflussen die Leistungsfähigkeit der Böden im Plangebiet Boden filtert und puffert Schadstoffe, reguliert den Wasserhaushalt und Einfluss auf den Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Nebelhäufigkeit, Luftfeuchte Bodenfrost) Starkniederschläge können Bodenerosion hervorrufen Topographie und Relief beeinflussen Bodenbildung Grundwasserneubildung ist abhängig von Niederschlags menge und Verdunstungs- Topographie und Relief beeinflussen Oberflächenabfluss von Nieder- Kultur- und Sachgüter Wertvolle Kultur- und Sachgüter kommen im Plangebiet nicht vor Speicherung von Niederschlägen in Grünflächen 14 Sieg Emission von Luftschadstoff en durch Heizungen und den KfzVerkehr Schadstofffilterung durch Gehölze Menschliche Nutzungen bestimmen strukturelle Landschaft Vielfalt der Landschaft und das Landschaftsbild Baudenkmäler und wertvolle Kultur- und Kulturgüter wie z.B. Wald Sachgüter werden vom Menschen geschaffen Arten- und Strukturreichtum der Lebensräume prägt Natürlichkeit und Vielfalt der Landschaft Klima / Luft beeinflusst die Grundwasserneubildungsrate Erhöhte Verdunstungsrate durch Vegetationsbestände und erhöhte Bodenverdunstung Nährstoff- und Wasserhaushalt von Böden bestimmen das Vegetationswachstum Bodeneigenschaften bestimmen gärtnerischen Ertrag rate Verdunstung von Niederschlägen und Grundwasser über Vegetation beeinflusst das Kleinklima Wasserhaushalt beeinflusst Strukturreichtum der Landschaft schlägen Topographie und Relief beeinflussen Kleinklima (z.B, Kaltluftabfluss, Windexposition) Kleinklima beeinflusst Vegetationswachstum und prägt dadurch das Landschaftsbild Niederschläge und Grundwasser bestimmen gärtnerischen Ertrag 3.2.12 Zusammenfassende Bewertung der Bestandssituation In der nachfolgenden Tabelle werden die vorhandenen Funktionen der oben beschriebenen Schutzgüter im Plangebiet nochmals zusammenfassend bewertet. Schutzgut Mensch Funktionen • • Pflanzen und Tiere Boden Wasser Luft Klima Landschaft Kulturgüter • • • • • • • • • • • • • • • • • • Sachgüter • Bewertung Wohnbereich und Wohnumfeld Erholungs- und Erlebnisraum Biotopfunktion Biotopvernetzung Biotopbildung / Lebensraum Standort für Kulturpflanzen Grundwasserschutz Grundwasserneubildung Schadstofffilter Grundwasserdargebot Sieg als Lebensraum Luftreinigung Durchlüftungsfunktion Wärmeregulation Landschaftsbild Gliedernde und belebende Elemente Bau- und Bodendenkmäler Stadtbildästhetik Ausprägung historischer Kulturlandschaft Charakteristische Landschaftsbestandteile Sachgüter von besonderem Wert +++ hohe Bedeutung ++ mittlere Bedeutung o keine Bedeutung / nicht vorhanden ++ + / + + + + + + + + ++ + + + + + / + / / / + geringe Bedeutung 15 4. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung der Planung (Nullvariante) Schutzgut Mensch: Ohne Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 wären weitere bauliche Verdichtungen im Plangebiet möglich, die zu einer weiteren Beeinträchtigung der Wohnfunktion führen könnten. Schutzgut Tiere, Pflanzen und Landschaft: Es kann erwartet werden, dass auch bei einer Beibehaltung des Durchführungsplanes Nr. 13 die nur kleinflächigen Gärten und Grünflächen als Lebensraum und für heimische Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben. Eine partielle Inanspruchnahme der Gärten durch Bebauung und/oder Versiegelung wäre jedoch möglich. Schutzgut Boden: Durch zulässige bauliche Erweiterungen würde die Bodenversiegelung noch weiter zunehmen. Schutzgut Wasser: Die gestörten Bodenverhältnisse und der hohe Versiegelungsgrad werden auch bei einer Beibehaltung des Durchführungsplanes Nr. 13 bestehen bleiben. Der Rückhalt von Niederschlägen und eine Grundwasseranreicherung sind nur stark eingeschränkt wirksam. Schutzgut Luft: Die lufthygienische Situation wird auch mit dem Durchführungsplan Nr. 13 zukünftig von den Verkehrsemissionen der Sandstraße/Hagener Straße geprägt. Überschreitungen bestehender Immissionsgrenzwerte sind auch künftig zeitweise zu erwarten. Schutzgut Klima: Auch bei Nichtdurchführung der Planaufhebung wird im Plangebiet das heutige Klimatop einer verdichteten Stadtbebauung mit seinen Merkmalen (geringere Luftfeuchte, starke Windfeldstörung und Schadstoffbelastung der Luft) erhalten bleiben. Aufgrund der Tallage bleibt die eher ungünstige Durchlüftungssituation weiter bestehen. 5. Zu erwartende erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 Zusätzliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 nicht zu erwarten. Vielmehr ermöglicht der geltende Plan derzeit noch bauliche Verdichtungen und Erweiterungen in Teilen des Plangebietes, die weitere Versiegelungen zur Folge hätten. 6. Darstellung von Standortalternativen und Begründungen zur Auswahl Der Durchführungsplan soll aufgehoben werden, damit er im Falle der Nichtigkeit eines der ihn überlagernden Bebauungspläne nicht wieder auflebt und als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden müsste. Mit der Aufhebung des Durchführungsplanes soll eine nicht mehr adäquate städtebauliche "Weichenstellung" aus dem Jahre 1959 beseitigt werden. In Folge hiervon regelt sich die die Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Danach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und gleichzeitig die Erschließung gesichert sein. 16 7. Zusätzliche Angaben 7.1. Angaben zur Methodik der Umweltprüfung Die Untersuchungen zur Erstellung des Umweltberichtes erfolgten durch Inaugenscheinnahme des Plangebietes, Auswertung vorliegender Planunterlagen (z.B. Umweltinformationssystems der Stadt Siegen, Landschaftsplan) und eigene Kartierungen. Zur Beurteilung der umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wurde auf folgende Fachunterlagen zurückgegriffen: • BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2013): Hochwasserrisikokarte Sieg Flussgebietseinheit: Rhein, Teileinzugsgebiet: Sieg; Arnsberg, Juni 2013, Dez. 54 • KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN (2008): Landschaftsplan Siegen vom 16.12.2008 • LÖBF NRW (1999): LÖBF Biotopkataster NRW • MKULNV NRW (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Maßnahmen • Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV (FIS) http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/51141 • KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN (2011): Altlastenkataster des Kreises Siegen-Wittgenstein • UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2007): Screening der Luftqualität an Belastungsschwerpunkten des Straßenverkehrs mit dem Simulationsprogramm IMMIS-luft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abt. Umwelt • UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2011): Altlasten-Verdachtsflächenkataster der Stadt Siegen, Abt. Umwelt • UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2013): Schrägluftbild-Befliegung Stadtgebiet Siegen Abt. Vermessung und Geoinformation • UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2014): Luftreinhalteplan Siegen 2014, Abt. Umwelt • UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2016): Luftbildbefliegung Stadtgebiet Siegen Abt. Vermessung und Geoinformation • UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN (2016): Kartierung der Grün- und Freiflächen im Geltungsbereich des durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“, Abt. Umwelt • LANDESUMWELTAMT NRW: Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Siegen aus dem Jahr 2000 und 2014; • DEUTSCHER WETTERDIENST: Klimagutachten für die Stadt Siegen - Essen, 1993 • GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Blatt L 5114 Siegen • GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW: Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000, Blatt C 5114 Siegen 17 Die o.g. Gutachten, Fachunterlagen und eigenen Kartierungen wurden zur Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ herangezogen. 7.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Die Angaben zur lufthygienischen Situation im Planungsgebiet basieren auf Untersuchungen, die in anderen Teilen des Stadtgebietes durchgeführt wurden und bereits einige Jahre zurückliegen. Ihre analoge Anwendung auf das Planungsgebiet erfolgte vor dem Hintergrund, dass annähernd vergleichbare Randbedingungen (Topographie, Exposition, ähnliche Verkehrsstärken) anzutreffen sind. Die Ausführungen zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und Störung vorhandener Böden basieren auf grundsätzlichen oder analogen Annahmen. Die Beurteilung der Auswirkungen des Lebensraumverlustes auf streng geschützte Tierarten im Plangebiet basierte auf einer Auswertung des Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV (FIS) und einer durch örtliche Begehungen gestützten Plausibilitätsprüfung. Die möglichen Umweltfolgen der geplanten Aufhebung des Durchführungsplanes wurden auf der Basis der o.g. Fachunterlagen überprüft, so dass hinreichende Beurteilungskriterien vorliegen. Festzuhalten ist, dass weiter in das Detail gehende und quantifizierende Beschreibungen der Schutzgüter für den Ist- und Planungszustand die vorstehenden Ergebnisse voraussichtlich nicht verändert hätten. 8. Zusammenfassung Der Umweltbericht legt die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 „Stadtbad und Kaisergarten“ auf die Umweltschutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB dar. Die folgende tabellarische Übersicht stellt zusammenfassend und in verständlicher Form den Umweltzustand und die Auswirkungen der Planaufhebung dar und konzentriert sich dabei auf die wesentlichen Aspekte. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung Erhebliche Auswirkungen Umweltzustand und zum Ausgleich der Planung nachteiliger Auswirkungen Schutzgut Mensch und seine Gesundheit Kap. 3.2.1 / Seite 7 Das Plangebiet wird von Lärm- • emissionen mehrerer Quellen beeinträchtigt: • • Sandstraße / Hagener Straße Bahnstrecke Siegen-Hagen und Siegen-Gießen Die an die Sandstraße / Hagener Straße und direkt an die Bahnstrecke Siegen-Hagen angrenzende Wohnbebauung wird einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt, die zeitweise die zulässigen Grenzwerte übersteigt. Kap. 5 / Seite 15 im Rahmen Durch die Planung werden keine Maßnahmen erheblichen Auswirkungen Lärmaktionsplanes Siegen verursacht; des 18 Schutzgüter Tiere und Pflanzen (gleichzeitig biologische Vielfalt) Kap. 3.2.2 / Seite 8 Kap. 3.2.3 / Seite 9 Kap. 3.2.10 / Seite 11 Insgesamt gesehen weist das Plangebiet keine höherwertigen Biotoptypen auf. Für folgende streng geschützte Arten ist ein Vorkommen im Plangebiet möglich, da von ihnen die vorhandenen Biotopstrukturen als Jagdgebiet, Lebensraum und Fortpflanzungsstätte genutzt werden können: Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe Kap. 5 / Seite 15 Nicht ersetzbare Lebensraumverluste sind nach derzeitigem Kenntnisstand bei keiner der potentiell und tatsächlich vorkommenden und streng geschützten Arten zu erwarten. Beeinträchtigungen der Arten sind aufgrund der geringen Größe der neuen Bauflächen sehr gering und werden von den betroffenen Arten durch Aufsuchen von Ausweichlebensräumen im näheren Umfeld kompensiert. Keine Andere besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile) nach §§ 20, 22-23 Landschaftsgesetz NW kommen im Plangebiet nicht vor. Schutzgut Boden Kap. 3.2.4 / Seite 10 Kap. 5 / Seite 15 Durch Bautätigkeiten ist der Boden im Weitere Bodenversiegelung durch Maßnahmen Plangebiet weitgehend anthropogen Überbauung mit Gebäuden bzw. Oberbodens verändert (abgetragen, umgelagert, Verkehrsflächen Bauarbeiten. versiegelt, verdichtet, verfüllt). Der Versiegelungsgrad ist als hoch (> 80 %) zu bezeichnen. Hierdurch ist es zu einem weitgehenden Verlust der ursprünglich vorhandenen Bodentypen gekommen. zum Schutz während des der Schutzgut Wasser Kap. 3.2.5 / Seite 10 Kap. 5 / Seite 15 Oberflächengewässer: Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes verläuft der Gewässerlauf der Sieg. Die Gewässer-Strukturgüte ist in diesem offenen Abschnitt als stark geschädigt zu bezeichnen, da die Sieg in einem ausgebauten Profil mit beidseitigen Ufermauern als Begrenzung des Überschwemmungsbereiches verläuft. Die Hochwassergefahrenkarte für den Sieg der Bezirksregierung Arnsberg vom Juni 2013 weist im Plangebiet für das Hochwasserszenario HQ 100 eine kleine Überschwemmungsfläche mit Wassertiefen bis zu 1 m auf. Baubedingte Versiegelungen des Überschwemmungsbereichs der Sieg sind nicht zulässig. Durch die Planung werden keine erheblichen Auswirkungen verursacht; Grundwasser: Die Grundwasserneubildung ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Plangebiet bereits heute erheblich beeinträchtigt. Die abwassertechnische Erschließung des Plangebietes ist durch die vorhandenen Mischwasserkanäle in den Straßen vollständig gegeben. 19 Schutzgüter Luft und Klima Kap. 3.2.6 / 3.2.7, Seiten 11 • • • Kap. 5 / Seite 15 Belastung der bodennahen • Luftschicht durch die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Staubiederschlag, Ozon und Schwebstaub liegt unterhalb der gesetzlichen Richtund Grenzwerte liegt. Eine zeitweise Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für Stickstoffdioxid als Kfzrelevanten Luftschadstoff ist im Plangebiet im Bereich der Sandstraße nicht auszuschließen. Das Lokalklima wird durch die zum Teil verdichtete Bebauung mit hoher Bodenversiegelung geprägt und weist einen stadttypischen Charakter auf.; Durch die Aufhebung des • Durchführungsplanes Nr. 13 werden keine erheblichen negativen Auswirkungen verursacht. Maßnahmen im Rahmen des Luftreinhalteplanes Siegen 2014 (v.a. Umweltzone) • Schutzgut Landschaft Kap.3.2.8 / Seite 11 • Kap. 5 / Seite 15 Eine Bebauung mit hohem Versiegelungsgrad durch Wohnund Gewerbebauten bestimmt das Landschaftsbild im Plangebiet.. Gravierende negative Veränderungen des Stadtbildes sind durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 13 nicht zu erwarten. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kap. 3.2.9, Seite 11 • Schützenswerte SachKulturgüter kommen Plangebiet nicht vor; Siegen, den 24.11.2016 Dr. Kraft und im . 20 9. Anhang Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5114 Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in den Lebensraumtypen: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude Art Erh. (KON) Gärten Gebäude Bemerkung Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus S+ X (WQ) - Myotis daubentonii Wasserfledermaus G X (WQ) - Myotis myotis Großes Mausohr U (X) WS/WQ - Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus G XX X/WS/WQ Myotis nattereri Fransenfledermaus G (X) X/WS/WQ - Nyctalus noctula Abendsegler G X (WQ) - Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus G XX WS/WQ Plecotus auritus Braunes Langohr G X WS/(WQ) - Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus G X WS/ZQ/WQ - Accipiter gentilis Habicht G X Accipiter nisus Sperber G X - Alcedo atthis Eisvogel G (X) - Asio otus Waldohreule U X - Cuculus canorus Kuckuck U- X Delichon urbica Mehlschwalbe U X Dryobates minor Kleinspecht G X Falco peregrinus Wanderfalke U+ XX - Falco tinnunculus Turmfalke G X X - Hirundo rustica Rauchschwalbe U- X XX - Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz U X Strix aluco Waldkauz G X X - Tyto alba Schleiereule G X X - Vögel - XX - Legende Erhaltungszustand in NRW: Fledermäuse S ungünstig/schlecht Zeichen Bedeutung U ungünstig/unzureichend WS Wochenstube G günstig WQ Winterquartier KON: kontinentale biogeographische Region Vorkommen: XX Hauptvorkommen X Vorkommen (X) potentielles Vorkommen Bemerkung - Artspezifische Bruthabitate fehlen, essentielle Requisiten fehlen (z. B. Höhlenbäume, pot. Quartiere, Gewässer)