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Klaus Liebseher
Die Neuordnung der Oesterreichischen
Nationalbank am Vorabend der EURO­
Einführung
Kurzfassung
Die Wirtschafts- und Währungsunion und der Euro werden das Notenbank­
wesen in Europa grundlegend ändern. Mit der Errichtung der Europäischen
Zentralbank und dem System der europäischen Zentralbanken wird auch
eine Neuordnung der Oesterreichischen Nationalbank notwendig. Sie be­
trifft sowohl die geldpolitische Zielsetzung, das Notenbankinstrumentarium,
diverse Geschäftsfelder als auch die Organisation. Gleichzeitig war auch
eine Novelle des Nationalbankgesetzes notwendig. Durch die erfolgreiche
Geld- und Währungspolitik der letzten Jahrzehnte und durch eine sich
schon über mehrere Jahre erstreckende, systematische Vorbereitung steht
die OeNS am Vorabend des Euro sehr gut vorbereitet da und kann mit Zu­
versicht in die Währungsunion, einem Quantensprung in der europäischen
Integration, gehen.
1. Einleitung
Die Oesterreichische Nationalbank steht 183 Jahre nach ihrer Gründung vor
sehr großen, wenn nicht den bisher größten Veränderungen, was ihre Rolle
und auch ihre Aufgaben betrifft. Mit dem Beginn der dritten Stufe der Europäi­
schen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Jänner 1999 und der
Teilnahme Österreichs daran wird die OeNB zu einem integralen Teil des Eu­
ropäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und dadurch für die WWU­
weite Geld- und Währungspolitik mitverantwortlich. Sie wird getreu dem im
Vertrag von Maastricht festgelegten Prinzip, "ein Gouverneur. eine Stimme",
die monetären Entscheidungen auf europäischer Ebene gleichberechtigt mit
allen anderen Teilnehmerzentralbanken mitgestalten. Darüber hinaus wird sie
getreu dem Prinzip der Subsidiarität insbesondere für die nationale Umsetzung
der geldpolitischen Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) in Öster­
reich zuständig und verantwortlich sein.
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Diese grundlegende Neuordnung des Notenbankwesens in Europa und die
damit verbundene neue Rolle der OeNB machen auch eine Neuordnung der
Oesterreichischen Nationalbank notwendig. Diese Neuordnung umfaßt mehre­
re Dimensionen:
•
eine Neuordnung der geldpolitischen Zielsetzung,
•
eine Anpassung des geldpolitischen Zwischenzieles,
•
eine Neuordnung der Notenbankinstrumente.
•
eine grundsätzliche Überarbeitung der Geschäftsfelder, und
•
eine daraus abgeleitete rechtliche und organisatorische Neuordnung.
Über all diesen Prozessen steht die durch die WWU ausgelöste Neuordnung
des europäischen wie auch des internationalen GeJd- und Währungsgefüges.
Bevor auf die Veränderungen in der OeNB eingegangen wird, sollen die Bedin­
gungen angesprochen werden, die zu diesen Veränderungen geführt haben. In
der Folge werden die einzelnen Dimensionen dieses Entwicklungsprozesses
beleuchtet und dabei, vom Status quo ausgehend, auf die Veränderungen. die
entweder bereits erfolgt sind oder aber in Kürze erfolgen werden, näher einge­
gangen. Dabei kann es sich aber immer nur um eine Momentaufnahme aus
heutiger Sicht handeln. Denn auch für das europäische Notenbankwesen im
allgemeinen und die OeNB im speziellen gilt, daß Veränderung und Weiterent­
wicklung permanente Prozesse sind, die durch die WWU zwar einen Quanten­
sprung erleben, aber weder durch die WWU ausgelöst noch mit ihrer Verwirkli­
chung beendet sein werden. Durch eine sich schon über mehrere Jahre er­
streckende systematische Vorbereitung ist die OeNB bestens auf die notwen­
digen Veränderungen vorbereitet und kann mit Zuversicht in die neue europäi­
sche Zukunft schreiten. Die OeNB hat damit bereits viele Aspekte der notwen­
digen Neuordnung vorweggenommen, und es ist völlig klar, daß weitere Ver­
änderungen kommen werden, insbesondere nach mehreren Jahren einer er­
folgreichen WWU.
2. Das europäische Streben nach stabilem Geld
Schon seit dem Ende der währungspo/itischen Nachkriegsordnung, dem Bret­
ton-Woods-Festkurssystem, streben die Länder Europas nach einem eigenen
System stabiler Wechselkurse. Die wirtschaftliche Triebfeder dieses Strebens
ist und war. daß die Länder Europas relativ kleine, offene Volkswirtschaften
sind, die einen großen Teil ihres Wohlstandes durch den - vor allem gegensei­
tigen - Austausch von Gütern und Dienstleistungen verdienen. Mit einer sehr
hohen AußenhandeJsquote, d.h. Exporte plus Importe, von z.B. über 90 Pro­
zent in Österreich, sind diese Länder gegenüber Wechselkursschwankungen
sehr anfällig.
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Daher streben sie seit den frühen siebziger Jahren nach einem europäischen
Festkurssystem, wobei eine Währungsunion die konsequenteste Verwirkli­
chung eines solchen Systems wäre.
Im Vertrag von Maastricht wurde die Errichtung einer Europäischen Wirt­
schafts- und Währungsunion als nächste Etappe der europäischen Integration
festgeschrieben. Am 1. Jänner 1999 wird nunmehr diese WWU Wirklichkeit,
und somit ein langgehegtes europäisches Ziel zumindest für einen Kreis von
vorerst elf Ländern in die Realität umgesetzt. Damit wird auch eine grundle­
gende Neuordnung des europäischen wie auch des weltweiten Währungssy­
stems verbunden sein.
Innerhalb der Europäischen Union löst die WWU das Europäische Währungs­
system (EWS) und seinen Wechselkursmechanismus ab. Das EWS war im
März 1979 mit dem Ziel geschaffen worden, eine Zone monetärer Stabilität in
Europa zu errichten. Trotz einiger Krisen - insbesondere 1992 und 1993 hat
das EWS zu einer monetären Stabilisierung und wirtschaftlichen Konvergenz
zwischen den Teilnehmerländern beigetragen. Durch die Verwirklichung des
Binnenmarktes und seiner vier Freiheiten - des Warenverkehrs, des Dienstlei­
stungsverkehrs, des Personenverkehrs und des Kapitalverkehrs - hat sich aber
die Notwendigkeit ergeben, einen weiteren Schritt in Richtung monetärer Inte­
gration zu tun. Bei völlig freiem Kapitalverkehr können Wechselkurse nur dann
stabil gehalten werden, wenn sich die Teilnehmerländer auf eine gemeinsame
Geldpolitik verstehen bzw. der Geldpolitik eines Landes unterordnen. Im Rah­
men des EWS hat diese Notwendigkeit zu einem de facto D-Mark-Standard
geführt, wobei alle Länder dafür gesorgt haben, ihre jeweiligen Währungen
gegenüber der D-Mark zu stabilisieren. Deutschland hat seinerseits eine nach
heimischen Gesichtspunkten orientierte Geldmengenpolitik verfolgt, die dann
über das Wechselkursgefüge von den anderen Teilnehmerländern quasi im­
portiert wurde. Ein solches asymmetrisches System ist sowohl wirtschaftlich
wie auch insbesondere politisch labil und soll nunmehr durch die Verwirkli­
chung der WWU von einem symmetrischen System gemeinsamer währungs­
politischer Verantwortung ersetzt werden.
-
Die WWU wird aber auch das internationale Währungsgefüge ändern. Mit der
gemeinsamen Währung, dem Euro, wird erstmals ein potentieller Konkurrent
für den US-Dollar entstehen. Ein stabiler Euro wird sowohl als internationale
Transaktions- und Fakturierungs- als auch Veranlagungs- und Reservewäh­
rung interessant werden. Dadurch könnte sich ein bilaterales (Dollar und Euro)
oder ein trilaterales (Dollar-Euro-Yen) internationales Währungssystem, d.h.
ein Nebeneinander von Währungsblöcken, die aber zueinander in einem flexi­
blen Austauschverhältnis bleiben, herausbilden. An ein neues weltweites Fest­
kurssystem ist damit aber keineswegs gedacht.
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Österreich wird ein Gründungsmitglied dieser Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion sein. Einerseits haben sich die Österreicherinnen und Öster­
reicher in einer Volksabstimmung im Juni 1994 mit einer überwältigenden
Mehrheit von zwei Drittel für den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
und damit auch für die Wirtschafts- und Währungsunion entschieden, anderer­
seits hat Österreich die im Vertrag von Maastricht festgelegten wirtschaftlichen
und rechtlichen Eintrittskriterien für die WWU erfüllt.
Diese Teilnahme an der WWU ist für Österreich die logische Fortsetzung der
sehr erfolgreichen stabilitätsorientierten Geld- und Währungspolitik in einem
neuen, europäischen Umfeld. Durch die über rund zwei Jahrzehnte verfolgte
enge Bindung des Schilling an die stabilste Währung in Europa und gleichzeitig
die Währung unseres wichtigsten Handelspartners - die D-Mark - hat Öster­
reich bereits das Konzept einer stabilitätsorientierten Währungsunion verwirk­
licht. Nunmehr gilt es, die Zone der Stabilität gleichzeitig zu vertiefen und geo­
graphisch auszuweiten.
Am 2. Mai 1998 wird der anfängliche Teilnehmerkreis an der WWU auf der
Basis der von den einzelnen Ländern erreichten Konvergenz festgelegt. Vor­
aussichtlich elf Staaten werden ab 1. Jänner 1999 an der dritten Stufe der
WWU teilnehmen. Mitte 1998 übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB)
die Vorbereitungsarbeiten vom seit 1994 bestehenden Europäischen Wäh­
rungsinstitut (EWI).
Am 1. Jänner 1999 werden die Austauschkurse zwischen den teilnehmenden
Währungen endgültig und unwiderruflich fixiert, und die nationalen Währungen
- und daher auch der Schilling - werden zu unterschiedlichen (Unicht­
dezimalen") Ausprägungsformen der gemeinsamen Währung, des Euro, der
aber während der nächsten drei Jahre nur als Buchgeld existieren wird. Mit
diesem Tag geht auch die geld- und währungspolitische Entscheidungskom­
petenz von den nationalen Zentralbanken auf die Europäische Zentralbank
über. Die nationalen Zentralbanken werden bereits ab 1999 in Euro agieren
und die Geld- und Devisenmärkte werden sich ebenfalls sofort auf Euro um­
stellen. Die private Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung werden sich wäh­
rend einer Dreijahresperiode den gewünschten Übergangszeitpunkt individuell
aussuchen können. In Form von Banknoten und Münzen wird es den Euro
nämlich erst ab 1. Jänner 2002 geben. I nnerhalb einer maximal sechs Monate
dauernden Phase, die wir in Österreich auf zwei bis drei Monate konzentrieren
wollen, werden dann die Schilling-Banknoten und -Münzen gegen Euro aus­
getauscht werden, sodaß ab spätestens Mitte 2002 auf dem Gebiet der WWU
nur mehr der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zirkulieren wird.
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3. Die Rolle nationaler Notenbanken im ESZB
Mit der Gründung der Europäischen Zentralbank ändert sich die Rolle der na­
tionalen Zentralbanken grundlegend. Sie werden zusammen mit der EZB inte­
grale Bestandteile des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie
übernehmen dabei als ausführende Organe des ESZB wichtige Funktionen und
handeln gemäß den Leitlinien und Weisungen der EZB. Die geldpolitischen
Leitlinien werden vom EZB-Rat erlassen, der sich aus den Mitgliedern des
EZB-Direktoriums und den Präsidenten (Gouverneuren) der an der Währungs­
union teilnehmenden nationalen Notenbanken zusammensetzt. Dieser Rat legt
die Geldpolitik der WWU fest und erläßt die für die Ausführung notwendigen
Leitlinien. Das Direktorium der EZB führt die Geldpolitik gemäß den Leitlinien
und Entscheidungen des Rates aus. Es erteilt hierzu den nationalen Zentral­
banken die erforderlichen Weisungen und nimmt sie zur Durchführung von
Geschäften in Anspruch, soweit dies möglich und sachgerecht erscheint (Art.
12.1 der Satzung des ESZB und der EZB). Hinter dieser Formulierung steht der
Gedanke der Subsidiarität. Während die geld politischen Entscheidungen in
einer Währungsunion zentral gefällt werden müssen, bietet sich bei der Umset­
zung die Verwendung der nationalen Notenbanken an, die viel größere
Marktkenntnis und Marktnähe haben und damit die natürlichen Geschäfts- und
Ansprechpartner der Banken auf den regionalen Finanzmärkten sind.
Den nationalen Notenbanken fällt dabei insbesondere die Abwicklung des
täglichen Geschäftsverkehrs mit den Banken, die Durchführung von Transak­
tionen am Geld- und Devisenmarkt, der Druck und die Ausgabe von Bankno­
ten, die Sicherstellung der Geldversorgung, das Verwalten sowohl ihrer eige­
nen als auch - zumindest in der Anfangsphase der WWU - der an die EZB
übertragenen Währungsreserven, die Bereitstellung und Überwachung von
zuverlässigen Zahlungsverkehrssystemen, die Erhebung und Aufbereitung der
relevanten Statistiken, die volkswirtschaftlichen Analysen zur Entscheidungs­
vorbereitung, die Mitwirkung an der Aufsicht über Kreditinstitute und die Beteili­
gung an internationalen Finanzorganisationen als Aufgaben zu.
Die nationalen Notenbanken werden die einzigen Aktionäre der EZB sein und
dieser das Aktienkapital zur Verfügung stellen. Das Kapital der EZB wird fünf
Mrd. Euro betragen. Auf die Oesterreichische Nationalbank entfällt dabei auf
der Basis aller 15 EU-Staaten ein Anteil von ca. 2,3 Prozent, bei elf Teilneh­
mern ca. 2,9 Prozent des eingezahlten Kapitals. Damit wird auch die OeNB
einen entsprechenden Anspruch auf die Gewinne der EZB haben. Auch die
Dotation der Gold- und Währungsreserven der EZB erfolgt durch die Noten­
banken der Euro-Teilnehmerländer auf der Basis des Kapitalschlüssels.
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Dieses Reservenvolumen der EZB wird anfänglich bis zu 50 Mrd. Euro betra­
gen. Die EZB kann die Einzahlung weiterer Währungsreserven fordern.
Darüber hinaus können die nationalen Zentralbanken andere als die in der
Satzung bezeichneten Aufgaben wahrnehmen, es sei denn, der EZB-Rat stellt
mit Zweidrittelmehrheit fest, daß diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Auf­
gaben des ESZB vereinbar sind (Art. 14.4 Satzung des ESZB und der EZB).
Aus der sehr dezentralen Arbeitsteilung im ESZB ist klar ersichtlich, daß die
nationalen Zentralbanken im Rahmen des ESZB weiterhin weitreichende Funk­
tionen haben werden, die teilweise den derzeitigen Rahmen sogar übersteigen
werden (wie z.B. im Bereich des Zahlungsverkehrs). Wie auch in anderen de­
zentralen Notenbanksystemen - z.B. dem FED-System in den USA oder der
Deutschen Bundesbank - wird das Zentrum des Systems nur eine relativ kleine
Schaltzentrale sein und der Hauptteil der Umsetzung und Ausführung der No­
tenbankfunktionen wird bei den nationalen Zentralbanken liegen.
4. Die Neuordnung der geldpolitischen Zielsetzung der
OeNS
Stabiles Geld war schon bisher das vom österreichischen Gesetzgeber vorge­
gebene Ziel der Politik der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), und stabi­
les Geld wird auch das vorrangige Ziel der gemeinsamen europäischen Geld­
politik sein. In Österreich rührt das Primat der Geldwertstabilität aus den
schmerzlichen Erfahrungen der frühen zwanziger Jahre her. Damals wurde
erlebt und erkannt, welchen wirtschaftlichen, sozialen und auch politischen
Schaden I nflation anrichten kann.
Der Gesetzgeber hat daher die Oesterreichische Nationalbank dazu verpflich­
tet, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Stabilität des österrei­
chischen Geldes zu sorgen. Damit war auch die richtige Erkenntnis verbunden,
daß Konjunktur- und Beschäftigungspolitik nicht Aufgaben der Notenbank sein
können, weil sie nicht die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung hat.
Mit stabilem Geld kann sie aber eine notwendige - wenn auch nicht allein aus­
reichende - Bedingung für dauerhaftes Wirtschafts- und Beschäftigungs­
wachstum schaffen und so die realwirtschaftliche Entwicklung bestmöglich
unterstützen. Die Autoren des Vertrags von Maastricht konnten beim Abfassen
des Zielparagraphen für das ESZB auf den empirischen Befund der überwälti­
genden Mehrheit der ökonomischen Wissenschaft aufbauen, daß dauerhaftes
Wirtschaftswachstum nur auf der Basis von stabilen monetären Verhältnissen
möglich ist. Daher war das Primat der Geldwertstabilität als tragende Säule der
neuen europäischen Geldordnung von allem Anfang an unumstritten und hat
so Eingang in die europäische Notenbankverfassung gefunden.
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Das Ziel der österreichischen Geldpolitik war bisher im § 2 (3) des National­
bankgesetzes (NBG) klar definiert. Demnach hatte die OeNB "mit allen ihr zu
Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß der Wert des österreichischen
Geldes in seiner Kaufkraft im Inland sowie in seinem Verhältnis zu den wertbe­
ständigen Währungen des Auslandes erhalten bleibt." Dieser doppelte Stabili­
tätsauftrag hatte demnach eine innere und eine äußere Dimension. Er wurde
noch ergänzt durch den in § 4 NBG festgehaltenen Grundsatz, daß die OeNB
"bei Festsetzung der allgemeinen Richtlinien der Währungs- und Kreditpolitik ...
auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung Bedacht zu nehmen [hat)."
Der Beitritt zur WWU hat - trotz einer sehr weitgehenden Übereinstimmung
zwischen dem bisherigen Auftrag der österreichischen Geldpolitik und dem Ziel
der künftigen WWU-weiten Geldpolitik - eine Anpassung dieses Zielparagra­
phen erforderlich gemacht. Der Vertrag von Maastricht legt das Ziel des ESZB
unzweideutig fest. In Artikel 105 EG-V heißt es:
"Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die
allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zu der Verwirklichung der in Artikel
2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen."
In diesem Artikel 2 EG-V wird es u.a. als Aufgabe der Gemeinschaft festgelegt,
"
... eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der
Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum,
einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungs­
niveau. ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der
Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität
zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern."
Daraus ergibt sich, daß zwar die innere Stabilität das vorrangige Ziel der Geld­
politik sein wird, aber eine äußere Stabilität im Sinne eines festen Wechselkur­
ses zu einer anderen Währung, z.B. dem Dollar, nicht Ziel des ESZB sein wird.
Die Neuformulierung des Zielparagraphen für die Oesterreichische National­
bank trägt diesen europäischen Erfordernissen Rechnung. Im neuen § 2 (2)
NBG heißt es nunmehr, daß die OeNB "mit allen ihr zu Gebote stehenden
Mitteln dahin zu wirken [hat], das Ziel der Preisstabilität zu gewährleisten." Die
im Artikel 105 EG-V festgehaltene und auf Artikel 2 EG-V verweisende Ver­
pflichtung zur Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Gemein­
schaft - soferne es ohne Beeinträchtigung des Primats der Preisstabilität mög­
lich ist - wurde in der Novelle zum NBG in einer gegenüber den Regelungen
des EG-Vertrages etwas komprimierten Form folgendermaßen übernommen:
"Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich Ist, Ist
den volkswirtschaftlichen Anforderungen in bezug auf Wirtschaftswachstum
und Beschäftigungsentwicklung Rechnung zu tragen und die allgemeine Wirt­
schaftspolitik der Gemeinschaft zu unterstützen."
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5. Die Neuordnung des geldpolitischen Zwischenzieles der
OeNS
Mit dem Übergang in die WWU und dem damit verbundenen Ende einer
Wechselkursorientierung ist auch die Notwendigkeit eines neuen, WWU-weiten
geldpolitischen Zwischenzieles verbunden. Ein geldpolitisches Zwischenziel hat
die Funktion, der Notenbank als Orientierungsgröße für den Einsatz ihrer geld­
politischen Instrumente zu dienen, da die Verbindung zwischen dem täglichen
Instrumenteneinsatz und der Erreichung des geldpolitischen Endzieles, der
Preisstabilität, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, eine sehr indirekte ist.
Bisher diente die Fixierung des Wechselkurses des Schilling zur D-Mark als
geldpolitisches Zwischenziel für die österreichische Geldpolitik. Über diese fixe
Bindung wurde gleichsam das deutsche Geldmengenziel nach Österreich im­
portiert. Nunmehr braucht die ESZB für ihre Geldpolitik ein eigenes Zwischen­
ziel. Nach einer gründlichen Prüfung ist das EWI zu dem Schluß gelangt, daß
dafür entweder die Festlegung eines Geldmengenzieles, wie es die Bundes­
bank während eines Zeitraumes von über zwanzig Jahren verfolgt hat, oder
aber eines direkten Inflationszieles, wie es seit 1993 vor allem von der Bank of
England verfolgt wird, in Frage kommt. Eine Wechselkursorientierung kommt
für die WWU genauso wenig in Betracht wie eine Orientierung an einem Zins­
satz oder am Wachstum des nominellen Bruttoinlandsproduktes. Diese Frage
des optimalen Zwischenzieles wird eine der ersten sein, auf die die Europäi­
sche Zentralbank eine geeignete Antwort finden muß. Aus österreichischer
Sicht spricht - insbesondere im Lichte der Unsicherheiten bezüglich der Geld­
nachfrage zu Beginn der WWU - viel für eine Kombination aus einem Geld­
mengenziel und einer Orientierungsgröße für die mittelfristig angestrebte (ma­
ximale) Inflationsrate.
6. Die Neuordnung der geldpolitischen Instrumente der
OeNS
Die OeNB hat sich über die Jahre den für ihre geldpolitische Strategie notwen­
digen und den österreichischen Finanzmarktgegebenheiten angepaßten, geld­
politischen Instrumentenkasten eingerichtet und regelmäßig modernisiert. Die­
se Palette an geldpolitischen Instrumenten umfaßte als die traditionellste Art
der Refinanzierung von Geschäftsbanken bei der GeNB den Rediskont von
Warenwechseln, der aber in den letzten Jahren zuerst gegenüber den Wertpa­
pierkostgeschäften (GOMEX) und in der Folge gegenüber den angebotsorien­
tierten Offenmarktoperationen (Tenderoperationen) stark an Bedeutung verlo­
ren hat.
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Daneben hat für die österreichische Geldpolitik die tägliche Wechselkursfest­
setzung im Wege des Devisenfixing der OeNB eine wichtige Rolle gespielt.
Erleichtert wurde die Durchsetzung des von der OeNB im Zusammenhang mit
ihrer wechselkurspolitischen Zielsetzung jeweils als erforderlich erachteten
Zinsniveaus auf dem inländischen Geldmarkt durch das Bestehen von Mindest­
reserveverpflichtungen seitens der Banken. Nunmehr ergeben sich durch die
WWU grundlegende Änderungen des geldpolitischen Instrumentariums, das in
einem gemeinsamen Währungsraum einheitlich sein muß.
Das Instrumentarium des ESZB wird von zwei Säulen getragen werden, den
sogenannten ständigen Fazilitäten und den Offenmarktgeschäften. Das ESZB
wird den Schwerpunkt der geldpolitischen Operationen auf das Offenmarktge­
schäft legen. Die Zentralbankrefinanzierung wird sich auf wöchentliche Ten­
deroperationen (Versteigerungen) mit jeweils 14-tägiger Laufzeit stützen. Die
OeNB hat schon in Vorbereitung auf die WWU im Jahr 1995 ihr System der
Zuteilung von Zentralbankgeld in diese Richtung umgestellt. Derzeit schreibt
sie wöchentlich eine Versteigerung (Mengentender) mit einer Laufzeit von zwei
Wochen aus. Daher ergeben sich diesbezüglich keine gravierenden Änderun­
gen für den österreichischen Bankensektor.
Was sich aber insbesondere ändert, ist, daß in der WWU die Konditionen (wie
z.B. Volumen, Zinssatz) durch die EZB vorgegeben werden, aber die Abwick­
lung in Österreich durch die OeNB erfolgt. Darüber hinaus wird es eine - volu­
mensmäßig weniger bedeutsame - regelmäßige, längere Tendertranche mit
monatlicher Ausschreibung und einer Laufzeit von drei Monaten geben. Dane­
ben stehen dem ESZB noch weitere liquiditätsbereitstellende bzw. liquiditäts­
abschöpfende Instrumente insbesondere für Zwecke der Feinsteuerung zur
Verfügung. Die derzeit in Österreich bestehenden individuellen Refinanzie­
rungsplafonds (Diskont, GOMEX) laufen aus.
Neben diesen Offenmarktgeschäften wird das ESZB den Banken auch soge­
nannte "Ständige Fazilitäten" (Standing facilities) zur Liquiditätsgestion zur
Verfügung stellen, die in etwa den von der OeNB bereits angebotenen Instru­
menten Wertpapierlombard bzw. REGOM entsprechen. Im ersteren Fall geht
es um die Zurverfügungstellung von unlimitierter Liquidität zur Spitzenrefinan­
zierung zur Abdeckung von aus dem Zahlungsverkehr offen gebliebenen Sal­
den am Tagesende, im letzteren um die Möglichkeit, überschüssige Liquidität
am Tagesende unbesichert, aber verzinst, bei der Notenbank zu veranlagen.
Es wird im ESZB zwei Kategorien von Sicherheiten geben, die gleichermaßen
für alle Refinanzierungsoperationen herangezogen werden können. Oie soge­
nannten Kategorie-1-Sicherheiten (englisch: "Tier-1") werden ausschließlich
marktfähige Schuldtitel sein, deren Emittenten über eine sehr gute Bonität
verfügen. Diese Bonität wird aufgrund von einheitlich definierten Kriterien be­
urteilt werden (z.B. auf der Basis von Bonitätseinstufungen von Ratingagentu­
ren). Die derzeit zur Refinanzierung bei der OeNB zugelassenen Wertpapiere
werden diese Kriterien erfüllen.
451
Daneben wird es auch eine zweite Kategorie von Sicherheiten, die sogenann­
ten Kategorie-2-Sicherheiten (englisch: "Tier-2") geben. Mit 1. Jänner 1999 wird
- wie schon oben erwähnt - der Wechseleskont in der OeNB eingestellt. Die
OeNB führt - als teilweisen Ersatz für den Eskont - einen solchen Kategorie-2Sicherheitenpool ein, in den Sicherheiten von (privaten) Unternehmen einge­
bracht werden können. Die Finanzinstitute können dann auf der Basis dieser
Sicherheiten bei der OeNB Liquidität im Refinanzierungswege erwerben.
Dadurch soll einerseits eine breitere Sicherheitenstreuung (öffentliche
Hand/private Unternehmen) erreicht und die Nähe zur Realwirtschaft beibe­
halten, andererseits die Kontinuität zu den bisherigen und sehr bewährten,
privaten Refinanzierungsinstrumenten gewahrt werden. Als Sicherheiten sind
Wechsel, Schuldverschreibungen und Bankforderungen mit einer Laufzeit von
mindestens einem Monat bis maximal zwei Jahren und einem Mindestbetrag
von 50.000 Euro vorgesehen. Die OeNB wird daher - wie bereits zu Zeiten des
Wechseleskonts - auch die Bonität der Unternehmen, deren Forderungen von
ihr akzeptiert werden sollen, zu überprüfen haben.
Eine der zentralen Rahmenbedingungen für die Liquiditätssteuerung und für
die Aktivitäten auf dem österreichischen Geldmarkt ist durch die Mindestreser­
ve gegeben. Die Primäraufgabe der Mindestreserve wird darin gesehen, für
eine stabile Zentralbankgeldnachfrage zu sorgen und somit mitzuhelfen, die
Zinsvorstellungen der OeNB auf dem Geldmarkt umzusetzen.
Darüber hinaus kann durch die Verpflichtung zur Haltung der Mindestreserve
auf Durchschnittsbasis eine starke Zinsvolatilität auf den Geldmärkten verhin­
dert werden. Auch der geldpolitische Instrumentenkasten des ESZB sieht
grundsätzlich eine WWU-weite Mindestreserve vor. Ob es eine Mindestreserve
tatsächlich geben wird, und wenn ja, in welcher Höhe, auf welcher Basis er­
rechnet und ob unverzinst oder verzinst, muß der EZB-Rat nach der Errichtung
der EZB gegen Jahresmitte 1998 entscheiden. Jedes mindestreservepflichtige
Finanzinstitut wird dann sein Mindestreserveguthaben grundsätzlich auf einem
Konto bei der nationalen Notenbank des Landes der Niederlassung, d.h. die in
Österreich angesiedelten Finanzinstitute bei der OeNB, halten. In jedem Fall ist
die OeNB diesbezüglich gut vorbereitet, insbesondere weil die Mindestreserve
für die österreichische Geldpolitik immer schon ein wichtiges Instrument darge­
stellt hat, das aber auch laufend an die sich ändernden Marktgegebenheiten
angepaßt wurde.
452
8. Die Neuordnung ausgewählter Geschäftsfelder der
OeNB
8.1 Portfolio Management
Zentrales Geschäftsfeld jeder Notenbank und damit auch der OeNB ist, ihre
Reserven bestmöglich zu verwalten. Dabei gelten für sie traditionell die Prinzi­
pien Sicherheit, Liquidität und Ertrag (in absteigender Reihenfolge). Die Höhe
der von der OeNB zu verwaltenden Aktiva wird sich durch den Übergang zur
Währungsunion grundsätzlich nicht ändern. Jener Teil, der wie bereits erwähnt
an die EZB zu übertragen ist und zu Interventionszwecken bereitzuhalten sein
wird, wird auch weiterhin von der OeNB treuhändig verwaltet werden. Aller­
dings werden für diese Verwaltung zahlreiche neue Regeln gelten, die im Ver­
anlagungsgeschäft zusätzlich zu beachten sind. In diesem Zusammenhang
sind Trennwände, sogenannte "chinese walls", zu errichten. Dabei ist primär
nicht an eine strikte räumliche und personelle Trennung der EZB-Geschäfte
vom Eigengeschäft gedacht, sondern an Regeln, die vor allem darauf abzielen,
eine geschäftsmäßige Benachteiligung der EZB zu vermeiden. Darüber hinaus
könnten die Veranlagungsprinzipien eine Neuordnung ihrer Reihenfolge in
Sicherheit, Ertrag und Liquidität erfahren, was auch eine Veranlagung in län­
gerfristige und damit ertragreichere Aktiva ermöglichen würde.
Über die erwähnten, an die EZB zu übertragenden Reserven hinausgehend
wird der größte Teil der heutigen Devisenbestände im Eigenbestand der OeNB
verbleiben. Darin sind einerseits vor allem Aktiva in D-Mark enthalten, die nach
dem Übergang zur Währungsunion in Euro, d.h. in der Heimatwährung, deno­
minierte Deckungswerte werden. Ein Bedarf für Interventionszwecke im
D-MarkiSchilling-Markt bei diesen Aktiva ohnedies nicht mehr bestünde, da in
der Währungsunion das bisherige Ziel unserer Wechselkurspolitik, die Stabili­
sierung des Schilling-Kurses gegenüber der D-Mark, endgültig und unwiderruf­
lich erreicht ist. Andererseits beinhalten die Devisenbestände der OeNB aber
auch wesentlich umfangreichere Fremdwährungsbestände, und zwar vorwie­
gend in US-Dollar. Auch in diesem Bereich werden neue Regeln seitens der
EZB zu beachten sein. Die Entscheidung, in welche Veranlagungsinstrumente
investiert wird und welche Fälligkeiten bei festverzinsten Wertpapieren gekauft
werden, verbleibt aber bei den nationalen Notenbanken. Nur dort, wo die EZB
unerwünschte wechselkurspolitische Signalwirkungen von Devisengeschäften
nationaler Zentralbanken befürchten müßte, sind Bewilligungspflichten vorge­
sehen.
453
8.2 Statistik
Eine zentrale Aufgabe der nationalen Zentralbanken im Rahmen des ESZB ist
es, die erforderlichen statistischen Daten entweder von den zuständigen natio­
nalen Behörden oder unmittelbar von den Wirtschaftssubjekten einzuholen. Zu
diesem Zweck arbeiten die Notenbanken mit den Organen und Einrichtungen
der Gemeinschaft, insbesondere EUROSTAT und EZB, und den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten, also insbesondere dem Österreichischen Stati­
stischen Zentralamt, oder dritter Länder sowie mit internationalen Organisatio­
nen zusammen (z.B. Internationalen Währungsfonds, OECD und Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich). Denn wie der erste Präsident des EWI,
Baron Alexandre Lamfalussy, im Juli 1996 festgehalten hat, "... nichts ist wich­
tiger für die Geldpolitik als gute Statistiken." Dies trifft insbesondere für den
neuen Euro-Raum zu, für den erst auf der Basis harmonisierter Länderdaten
relevante statistische Aggregate erstellt werden müssen, die dann der wirt­
schaftspolitischen Entscheidungsfindung als verläßliche Basis dienen.
Die statistischen Anforderungen der Währungsunion, die vom EWI im Juli 1996
definiert und publiziert wurden, umfassen den gesamten Datenkranz, der für
die Beurteilung der notwendigen Geldpolitik erforderlich ist. Dazu gehören
sowohl Geld- und Bankenstatistiken, als auch Zahlungsbilanzdaten, eine ge­
samtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung und sonstige Wirtschaftsstatistiken
(wie Preise, Kosten oder öffentliche Finanzen).
Die OeNB hat die notwendigen Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen, um
insbesondere die Monetär- und die Zahlungsbilanzstatistiken auf die neuen
Erfordernisse auszurichten. Dafür waren einerseits neue Erhebungen und
anderseits neue Erstellungs- und Berechnungsmethoden notwendig. Die stati­
stische Neuordnung der OeNB für die Erfordernisse der WWU ist weitgehend
abgeschlossen.
8.3 Volkswirtschaftliche Analyse
Der Vertrag sichert jedem Teilnehmerland im Rahmen des EZB-Rates in der
Person des Notenbankgouverneurs ein gleichberechtigtes Mitsprache- und
Mitentscheidungsrecht bei der Festlegung der WWU-weiten Geldpolitik zu. Der
faktische Einfluß wird aber vor allem durch die Qualität der Argumente und das
Geschick bestimmt werden, mehrheitsfähige Allianzen zu bilden. Daher ge­
winnt das "volkswirtschaftliche back-office" des Gouverneurs stark an Bedeu­
tung. Gleichzeitig muß sich die volkswirtschaftliche Analyse von einer primär
national orientierten zu einer europäischen Sichtweise wandeln, da der Gou­
verneur im Rat der EZB die WWU-weite Geldpolitik mitbestimmt. Seine Funkti­
on ist es nicht, Botschafter seines Landes im EZB-Rat zu sein, sondern perso­
nell unabhängig diejenige Geldpolitik zu vertreten, die für die gesamte Euro­
Zone bestmöglich die Preisstabilität sichern kann.
454
Es ist daher nicht mehr Österreich im Zentrum der geldpolitischen Analyse der
OeNB, sondern der gesamte WWU-Raum. Auf diesem Gebiet hat die OeNB
schon in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und ihren Analysehori­
zont stark ausgeweitet und zugleich thematisch vertieft.
Die Analyse der mittel- und osteuropäischen Länder könnte zusätzlich ein
Analyseschwerpunkt der OeNB sein, der sich aus der geographischen Nähe
und der bereits existierenden und während der letzten Jahre auch stark erwei­
terten Expertise ergibt. Mit der sukzessiven Annäherung einiger dieser Staaten
an die Europäische Union und deren hoffentlich baldiger Mitgliedschaft wächst
das Interesse für und die Relevanz von Analysen dieses Wirtschaftsraumes.
Auf diesem Gebiet kann die OeNB langjährig erworbenes Know-how in das
ESZB einbringen.
8.4 Bankenaufsicht
Laut Artikel 4 der Satzung des ESZB und der EZB trägt das ESZB "zur rei­
bungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet
der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems er­
griffenen Maßnahmen bei." Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bleibt also die
Bankenaufsicht weiterhin in der nationalen Zuständigkeit. Das ESZB wird für
die nationalen Aufsichtsbehörden lediglich eine finanzsystemstabilitätsorien­
tierte, unterstützende Funktion wahrnehmen (Art. 105 EG-V und Art.25 ESZB/­
EZB-Statut). Somit steht der vereinheitlichten Geld- und Währungspolitik eine
Bankenaufsicht gegenüber, die auf nationaler Ebene durchgeführt wird.
Dies wird eine intensive Zusammenarbeit erfordern, denn einerseits setzt eine
effiziente Geldpolitik ein stabiles Bankensystem voraus und andererseits kön­
nen bankaufsichtliche Maßnahmen zur Rettung von "Problembanken" Auswir­
kungen auf die Geldpolitik haben. In diesem Zusammenhang ist auch zu be­
denken, daß die Einführung des Euro bedeutende Veränderungen für die Fi­
nanzmarktteilnehmer bringen wird, die den Wettbewerb intensivieren und damit
Auswirkungen auf die Stabilität im Bankensystem haben werden (Risiko der
sog. "financial fragility" bei Strukturanpassungsschocks). Insbesondere das
internationale Großkundengeschäft wird einem noch stärkeren Wettbewerbs­
druck als bisher ausgesetzt sein. Eine mögliche Reaktion der Banken könnte
eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue, zum Teil auch riskantere Be­
reiche sein. Dies erfordert eine intensivere Betrachtung der geschäftspoliti­
schen Aktivitäten der Kreditinstitute.
455
Die sich ändernden Veranlagungsbedingungen durch den Euro führen auch zu
einer zunehmenden Disintermediation (d.h. Verlagerung von Finanzgeschäften
aus dem Bankensektor) und zu einer wachsenden Bedeutung der institutionel­
len Investoren wie Investmentfonds, Versicherungen und Pensionskassen. Die
Abgrenzung von Kommerzbankgeschäft, Wertpapiergeschäft und Versiche­
rungsdienstleistungen wird angesichts der wachsenden Bedeutung von Fi­
nanzkonglomeraten zunehmend schwieriger. Daraus leitet sich für die OeNB
z.B. die Notwendigkeit für eine verbesserte Datenerfassung, für eine Sicherung
einer internationalen Qualitätsstandards genügenden Aufsicht und für eine
zunehmende Berücksichtigung der institutionellen Investoren bei systemrisiko­
relevanten Betrachtungen ab.
Der Euro bzw. die Palette an Euro-Finanzdienstleistungen wird die Transpa­
renz von Veranlagungsentscheidungen erhöhen und Änderungen im Anleger­
verhalten der Kunden bewirken. Der "relevante" Markt für den Kunden ist dann
nicht mehr der österreichische Finanzmarkt, sondern der tiefe und liquide Euro­
Markt. Aus dieser zwangsläufigen Europäisierung bzw. Internationalisierung
resultieren wachsende Informationsbedürfnisse der OeNB über diese neuen
Euro-Produkte. Es wird zu prüfen sein, inwieweit unsere bankenstatistischen
Meldungen diesen geänderten Rahmenbedingungen gerecht werden.
Der Euro beschleunigt die europäische und internationale Vernetzung der
Finanzmärkte. Informationen über Aufsichtssysteme in anderen Ländern wer­
den für uns damit wichtiger.
Die Entstehung einheitlicher Euro-Finanzmärkte mit einem zunehmenden
Wettbewerb zwischen den Finanzmarktintermediären wird die bilaterale und
multilaterale Zusammenarbeit der EU-Aufsichtsbehörden noch weiter verstär­
ken. Weiters wird der Euro strukturpolitische Änderungen und Anpassungen
bewirken. Grenzüberschreitende Fusionen werden bedeutend zunehmen. Die
Entstehung europäischer und global agierender "Finanzkonglomerate" mit einer
breit gestreuten Geschäftstätigkeit wird die Anforderungen an den "Lead­
overseer" bzw. die anderen involvierten Aufsichtsbehörden erhöhen.
Gemäß Art. 105 (6) EG-Vertrag könnten weitere bankaufsichtliche Agenden auf
die EZB übertragen werden. Es ist derzeit aber keine diesbezügliche Auswei­
tung der Aufgaben der EZB vorgesehen. Nach der Euro-Einführung soll dieses
Thema aber nochmals diskutiert werden.
456
8.5 Zahlungsverkehr
Die Durchführung einer einheitlichen Geld- und Währungspolitik in Stufe Drei
der WWU macht es notwendig, daß alle Teilnehmerstaaten zahlungsverkehr­
stechnisch miteinander taggleich verbunden sind. So kann sichergestellt wer­
den, daß die Übertragung und Gutschrift von Großbeträgen von Land zu Land
innerhalb von Augenblicken erfolgen kann und es daher zu keinen Differenzen
in den Zinssätzen für Notenbankgeld zwischen den einzelnen Finanzmärkten
kommen kann. Daher wurde im Vertrag von Maastricht (Art. 109f 3) EG-V) dem
EWI u.a. der Auftrag erteilt, "Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die zur
Durchführung einer einheitlichen Geld- und Währungspolitik in der dritten Stufe
erforderlich sind" sowie "die Effizienz des grenzüberschreitenden Zahlungsver­
kehrs zu fördern."
Im sogenannten Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement
Express Transfer System (TARGET) sollen nunmehr die Zahlungsverkehrssy­
steme der einzelnen Teilnehmerstaaten an der Währungsunion, die alle nach
denselben Regeln funktionieren müssen, miteinander verbunden sein. Das
Europäische Währungsinstitut hat die Anforderungen an die nationalen Zah­
lungsverkehrssysteme definiert. Die OeNB hat ein den europäischen Anforde­
rungen entsprechendes neues Zahlungsverkehrssystem, ARTIS (Austrian Real
Time Interbank Settlement), entwickelt und per Mitte 1997 erfolgreich in Betrieb
genommen. Mit dem ARTIS-System steht dem österreichischen Finanzplatz
nunmehr ein modernes Abwicklungsinstrument mit der Funktionalität eines
modernen Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystems (sog. "Real-Time Gross
Settlement System") zur Verfügung, das von den österreichischen Banken
bereits intensiv genutzt wird. TARGET, d.h. die Vernetzung der nationalen
Systeme, soll am 1. Jänner 1999 den Betrieb aufnehmen und ausschließlich
Transaktionen in Euro abwickeln.
Auf dem Gebiet der Aufsicht über Zahlungsverkehrssysteme, welche auch die
neuen Entwicklungen auf dem Gebiet des "electronic money" umfassen wird,
wird die EZB in Kooperation mit den nationalen Notenbanken gewisse Richtli­
nien für die Beaufsichtigung ("oversight") aller Zahlungsverkehrssysteme im
Euro-Raum erstellen. Daraus wird sich auch eine stärkere Einbeziehung der
OeNB ergeben. Eine Mitarbeit bei der Aufsicht über grenzüberschreitende
Zahlungsverkehrssysteme, z.B. Euro-Clearing, wird weiterhin erfolgen. Noch
nicht geklärt ist das Ausmaß der Aufsicht über Wertpapierabwicklungssysteme.
Sicherlich wird es aber auf diesem Gebiet einen intensiveren innerösterreichi­
schen Kontakt zwischen der Oesterreichischen Kontrollbank und der Oesterrei­
chisehen Nationalbank geben.
457
8.6 Banknotenerzeugung und -verteilung
Der Druck und die Ausgabe von Banknoten ist eine der Aufgaben nationaler
Notenbanken, die sich im Rahmen der Vorbereitungen auf das ESZB heraus­
kristallisiert haben. Zur Auswahl des Design der europäischen Banknoten hat
das EWI 1996 einen Designerwettbewerb ausgeschrieben, den ein Graphiker
der OeNB, Robert Kalina, gewonnen hat. Damit hat die OeNB ihre ausgezeich­
nete internationale Reputation auf dem Gebiet des Banknotenentwurfs und der
Banknotenerzeugung in überzeugender Weise unterstrichen. Mit diesem Er­
folg, den anerkannten Referenzprodukten in Form der neuen 500- und 1000Schilling-Banknoten und den technischen Möglichkeiten der neuen Bank­
notendruckerei wird die OeNB auch bei der Entwicklung und Erzeugung der
Euro-Scheine eine wichtige Rolle spielen.
Die Vorbereitung auf die Umstellung auf das Euro-Bargeld - der physische
Austausch wird ja erst im Jahr 2002 erfolgen - stellt die EU-Zentralbanken und
damit auch die OeNB vor große organisatorische und logistische Herausforde­
rungen. Nach heutigen Schätzungen werden allein in Österreich 2002 etwa 470
Millionen Stück Schilling-Banknoten und rund 500 bis 600 Millionen Stück
Schilling-Scheidemünzen innerhalb von zwei bis drei Monaten umzutauschen
sein. Die OeNB bereitet sich systematisch und konsequent auf diese Heraus­
forderung vor, bei deren erfolgreicher Bewältigung auch die Zweiganstalten der
OeNB in den Landeshauptstädten eine zentrale Rolle spielen werden.
9. Die Notwendigkeit der rechtlichen Neuordnung der
OeNB
Laut Artikel 108 EG-V muß jeder Mitgliedstaat sicherstellen, "daß spätestens
zum Zeitpunkt der Errichtung des ESZB seine innerstaatlichen Rechtsvor­
schriften einschließlich der Satzung seiner Zentralbank mit dem Vertrag sowie
mit der Satzung des ESZB im Einklang stehen." Damit ist keine allgemeine
Harmonisierung der Notenbankstatuten angestrebt, sondern nur die Verpflich­
tung, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Zentralbanksatzungen mit
dem Ziel anzupassen, sie mit den europäischen Regelungen in Einklang zu
bringen. Da eine Reihe von Regelungen des Nationalbankgesetzes 1984 die
Vorgaben des EG-Vertrages und des ESZB/EZB-Statuts insbesondere im
Hinblick auf Notenbankunabhängigkeit und Integration der OeNB in das ESZB
nicht erfüllte, hat die OeNS schon sehr frühzeitig auf eine rechtzeitige Verab­
schiedung der notwendigen Novelle zum Nationalbankgesetz hingewiesen. Mit
25. März 1998 ist die Novelle vom österreichischen Nationalrat verabschiedet
worden.
458
Ein Regelungsbereich, der zwar grundsätzlich schon Inhalt des Nationalbank­
gesetzes 1984 und früherer Fassungen war, der aber im Lichte des Vertrags
von Maastricht einer Verfeinerung bedurfte, war die Frage der Unabhängigkeit
der Notenbank und ihrer Organe. Die Unabhängigkeit ist von grundlegender
Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Währungsunion. Daher müssen alle
Teile des ESZB spätestens bei Errichtung des Systems - d.h. Mitte 1998 sowohl institutionell und funktionell, wie auch personell und finanziell unabhän­
gig sein. Damit wird schon in der Anfangsphase jede Beeinflussung der Be­
schlußorgane des ESZB durch Mitgliedstaaten ausgeschlossen. Artikel 107 G­
Vertrag spezifiziert, daß weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch
ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen
der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen ein­
holen oder entgegennehmen darf. § 2 (5) NBG-Novelle enthält die klare Rege­
lung, daß bei der Verfolgung der währungspolitischen Ziele "weder die Oester­
reichische Nationalbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane ... Weisungen
von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft, von Regie­
rungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder von anderen
Stellen einholen oder entgegennehmen [darf]." Damit wurde dieses rechtliche
Erfordernis erfüllt.
Die notwendige rechtliche Integration der OeNB in das ESZB umfaßt - über die
Unabhängigkeit hinausgehend - diverse Regelungen, wie z.B. Zielbestimmung,
Aufgaben und Instrumentarium, die weiter oben bereits angesprochen wurden.
Aber auch die Organisationsstruktur, d.h. die Aufgaben der Organe der natio­
nalen Zentralbanken, gehört zu diesem Problemkreis. Daraus ergab sich für
Österreich u.a. die Notwendigkeit, die Aufgaben des Generalrates, der sich aus
leitenden Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens sowie Rechts- und Wirt­
schaftswissenschaftern zusammensetzt, im wesentlichen auf die eines Auf­
sichtsrates einer Aktiengesellschaft zu reduzieren. Er übt künftig die ständige
Überwachung jener Geschäfte aus, die nicht in den Aufgabenbereich des
ESZB fallen. In allen geld- und währungspolitischen Fragen, die ja in den Auf­
gabenbereich des ESZB fallen, kann und darf der Generalrat keine Überwa­
chungs- oder Beschlußkompetenz mehr haben, weil diese auf die EZB und
insbesondere ihr höchstes Entscheidungsgremium, den EZB-Rat, übergegan­
gen sind. Dort nimmt der Gouverneur der OeNB ad personam und frei jeder
Weisung - ob vom Direktorium, dem Generalrat oder einer dritten Stelle - teil.
Die NBG-Novelle sieht aber eine Beratung des Direktoriums der OeNB in Fra­
gen der Währungspolitik durch den Generalrat im Rahmen einer mindestens
einmal im Vierteljahr stattfindenden gemeinsamen Sitzung vor. Dadurch wird
die bewährte Einbindung der österreichischen Sozialpartner in die währungs­
politische Diskussion in einer dem neuen Umfeld angepaßten Form fortgesetzt.
459
10. Die organisatorische Neuordnung der OeNS
Die organisatorische Neuordnung der OeNB im Vorfeld zur Einführung des
Euro stellt nur eine weitere Etappe auf einem kontinuierlichen Weg der Erneue­
rung dar, der vor fast zehn Jahren begonnen wurde. Die OeNB hat bereits
1988 eine grundlegende und systematische Unternehmenserneuerung in die
Wege geleitet. Unter dem Motto "Vom Amt zum modernen Dienstleistungsun­
ternehmen" wurde eine Modernisierung und Entbürokratisierung aller Bereiche
der Bank eingeläutet. Das traditionelle leitbild der Nationalbank - "Sicherheit,
Stabilität und Vertrauen" - wurde um die Begriffe "Effizienz und Kostenbewußt­
sein" erweitert.
Der betriebswirtschaftliche I nstrumentenkasten der OeNB wurde durch eine
Reihe von Instrumenten (wie z.B. strategisches Management, strategische
Planung, Controlling, Corporate I dentity und Corporate Design) ergänzt bzw.
durch gezielte Maßnahmen wie z.B. internationale Ausbildungsoffensive oder
befristete Managementverträge weiterentwickelt.
Eine Reihe von Strukturanpassungen hatten den Zweck, die strategischen
Geschäftsfelder der Bank zu stärken.
Hervorzuheben sind dabei insbesondere
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die Diversifikation der Geldproduktion durch die Gründung der Münze
Österreich AG (durch Ankauf des Hauptmünzamtes), die innerhalb von
wenigen Jahren einen weit über die Grenzen Österreichs hinausgehenden
Ruf als kompetenter Hersteller von Umlauf- und Sammlermünzen erwarb;
die Intensivierung der innerösterreichischen Zusammenarbeit im Bereich
des Zahlungsverkehrs durch die Gründung der Studiengesellschaft für Zu­
sammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA),
die Internationalisierung der Geschäftsfelder durch die Gründung der Re­
präsentanzen in New York, Brüssel (EU) und Paris (OECD);
die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit dem Ausland und
die damit verbundene Auflösung des entsprechenden Organisationsbe­
reichs;
die Marktorientierung des geldpolitischen I nstrumentariums durch die Ein­
führung von Auktionsverfahren bei der Liquiditätssteuerung;
die verstärkte Unterstützung der Finanzmarktaufsicht durch den Ausbau
der Banken- und Versicherungsstatistiken bzw. der Banken- und Firmena­
nalyse;
das professionelle Management der Währungsreserven und
die Modernisierung der Banknotenherstellung und der Banknotendistributi­
on durch den Neubau des OeNB-Geldzentrums.
In weiterer Vorbereitung auf eine optimale Eingliederung in das ESZB und zur
weiteren Steigerung der Effizienz der Abläufe wurde die Aufbauorganisation
der OeNB Mitte 1 997 überarbeitet. Neben einer Reduktion der Zahl der Res­
sorts und der Abschaffung der Funktion der Bereichsdirektoren wurden inhalt­
lich und ablauforganisatorisch nahestehende Abteilungen in Hauptabteilungen
zusammengefaßt. Parallel dazu wurde die systematische Vorbereitung auf die
Anforderungen des ESZB im Rahmen eines Masterplans, der rund sechzig
verschiedene Umstellungsprojekte um faßt, organisiert und koordiniert.
Ein halbes Jahr vor Beginn der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
kann man konstatieren, daß die Oesterreichische Nationalbank im europäi­
schen Vergleich der Notenbanken in punkto Vorbereitung auf die Währungs­
union und die Einführung des Euro zur Spitzengruppe zählt, obwohl wir erst mit
dem Beitritt zur EU im Jahre 1 995 in den Vorbereitungsprozeß voll eingebun­
den wurden. Wir haben bereits eine sehr weitgehende Neuordnung hinter uns.
Weitere Anpassungsschritte stehen bevor. Aber es zeichnet sich sehr deutlich
ab, daß wir unserem sehr ehrgeizigen Ziel, zu den besten Notenbanken Euro­
pas zu gehören, wieder einen großen Schritt näher gekommen sind. Am Vor­
abend des Euro steht die OeNB sehr gut vorbereitet da.
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