Die Notenbank Die Notenbank hat die Aufgabe die Geldpolitik festzulegen und auszuführen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Geldpolitische Maßnahmen der Notenbank Diskontpolitik • Die Notenbank kauft Wechsel von den Kreditinstituten unter Abzug von Diskont an, so dass Geld in die Wirtschaft strömt Lombardpolitik • Die Notenbank gewährt den Kreditinstituten Lombardkredite gegen Verpfändung von Handelswechseln, Schatzwechseln oder bestimmte festverzinlische Wertpapiere Offenmarktpolitik • Die Notenbank kann am offenen Markt Wechsel, Schatzpapiere und Schuldverschreibungen kaufen oder verkaufen Mindestreservepolitik • Die Notenbank hat das Recht und die Pflicht die Mindestreserven, d. h. die Einlagen, welche die Kreditinstiute bei der Notenbank zinslos unterhalten, zu erhöhen oder zu senken Geldpolitische Instrumente der Notenbank Indirekte Mittel Diskontpolitik Mindestreservepolitik Offenmarktpolitik Lombardpolitik Einlagenpolitik Währungspolitik Direkte Mittel Zinsbildung Kreditplafondierung Zahlungsverkehr • Die Gesamtheit der Zahlungsvorgänge in einem Wirtschaftsgebiet oder einer Wirtschaftseinheit nennt man Zahlungsverkehr. Man unterscheidet zwischen barem (Zahlung durch Banknoten und Münzen), halbbarem (Bareinzahlung auf ein Konto) und bargeldlosem Zahlungsverkehr (Überweisung, Scheck, Wechsel) Die Überweisung • Zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Eröffnung eines Kontos bei der Bank notwendig. Zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden die sogennannten Girokonten verwendet. Das kontoführende Institut kann verschiedene Geldbeträge dem Konto gutschreiben oder das Konto mit einer Summe belasten. • In dieser Weise kann Geld von einem Konto auf ein anderes überwiesen werden und die Umbuchung des Geldes von einem Konto auf ein anderes ist möglich. Der Scheckverkehr • Der Scheck ist eine Urkunde, in der das Geldinstitut (Bezogener) vom Aussteller angewiesen wird, bei Sicht aus dem Guthaben einen bestimmten Geldbetrag zu Lasten des Kontos des Kunden auszuzahlen oder dem Konto der Person oder Firma, welche den Scheck eingereicht hat, gutzuschreiben. Der Wechsel • Der Wechsel ist eine Urkunde, welche eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet. Der Wechsel kann als Zahlungs-und Kreditmittel (Zielkauf) verwendet werden. Die Formen und die Verwendung des Wechsels sind im Wechselgesetz geregelt. Kartenzahlung • Die wichtigsten Kartensysteme funktionieren auf Basis der bankeigenen Kundenkarten und der Kreditkarten. • Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank dem Händler seine Forderungen gegenüber Kunden ab und behält dafür einen Teil des Umsatzbetrages als Provision. • Mit den ec-Karten oder Kundenkarten der Banken können verschiedene elektronische Zahlungsverfahren abgewickelt werden. • Bankgeschäfte, die der Finanzierung des Kreditgeschäftes dienen, nennt man Passivgeschäfte. • Zu den Passivgeschäften gehören insbesondere die Einlagengeschäfte und die Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen (Sparbriefe, Bankschuldverschreibungen) • Unter Einlagen versteht man die von Kunden eingezahlten Gelder. • Bei der Entscheidung über die Anlageform spielen bestimmte Merkmale wie die Rendite, das Risiko und die Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle. • Die Termineinlagen sind Gelder, die auf eine bestimmte kürzere Anlagedauer zinsbringend angelegt werden. • Festgelder werden nach Ablauf der Frist fällig. • Bei den Kündigungsgeldern geht es um Einlagen, die nach Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist verfügbar gemacht werden. Die Spareinlagen dienen der Ansammlung und Anlage von Vermögen Aktivgeschäfte • Aktivgeschäfte sind Bankgeschäfte, die in der Bankbilanz auf der Aktivseite erscheinen (z.B.Kredite an Kunden). Kredit bedeutet, dass dem Kreditnehmer vom Kreditgeber Geld überlassen wird. Der Kreditnehmer muss die ihm geliehene Geldsumme pünktlich zum vereinbarten Termin zurückzahlen und den Kreditzins bezahlen. Kredite lassen sich an die besonderen Bedürfnisse der Kunden anpassen. In bestimmten Fällen geben Banken statt Geld eine Bürgschaft. • Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit sind Voraussetzungen für die Vergabe(Gewährung) von Bankkrediten. Unter Kreditfähigkeit versteht man die rechtliche Fähigkeit eines potentiellen Kreditnehmers einen Kredit aufzunehmen, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Geschäftsfähigkeit sowie Vertretungsmacht. Kreditwürdigkeit hingegen prüft die persönlichen und sachlichen Aspekte der Person des Kreditnehmers, ob er den aufgenommenen Kredit mit Zinsen zurückzahlen kann oder will. • Zu den kurzfristigen Krediten zählt man die Kontokorrent-, die Lombard-, die Diskont-, die Akzept- und die Avalkredite • Einen Kontokorrentkredit kann ein Kontokorrentkontoinhaber bis zur festgesetzten Kreditgrenze in Anspruch nehmen • Der Lombardkredit ist ein Darlehen, das auf einem festen Betrag lautet, in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten gesichert wird. • Der Diskontkredit ist ein Kredit, den der Kreditnehmer durch Verkauf von Wechseln in Anspruch nehmen kann. • Der Avalkredit ist eine Kreditform, bei der das Kreditinstitut seinem Kunden kein Geld auszahlt, sondern für ihn eine Bürgschaft oder Garantie einem Dritten gegenüber übernimmt. • Zu den mittel-und langfristigen Kreditgeschäften gehören Ratenkredite, Baufinanzierungskredite oder Investitionskredite. Die von den Haushalten in Anspruch genommenen Kredite sind Raten-oder Baufinanzierungskredite. Die Ratenkredite (auch Konsum- bzw. Konsumentenkredite genannt) dienen sowohl der Anschaffung von Konsumgütern des Täglichen Bedarfs und von langlebigen Konsumgütern als auch der Finanzierung von Ferien und Reisen. Sie werden in festen monatlichen Teilbeträgen, d. h. in Raten getilgt. Baufinazierungskredite dienen dem Kauf sowie dem Neuoder Umbau von Wohnhäusern. Wertpapiergeschäfte • Wertpapiere sind Urkunden, die Forderungsrechte (Gläubigerrechte:Obligation), Mitgliedschaftsrechte (Anteilsrechte: Aktie) oder Sachenrechte (dingliche Rechte: Lagerschein) verkörpern. Nach der Person des Berechtigten lassen sich Inhaberpapiere, Orderpapiere, und Rektapapiere unterscheiden. • Man unterscheidet Wertpapiere des Geld- bzw. Zahlungsverkehrs (Scheks und Wechsel) sowie Wertpapiere des Kapitalverkehrs (Aktien und Anleihen). Hinzu kommen Wertpapiere des Warenverkehrs (z. B. Lagerscheine) Die Europäische Zentralbank • Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse, Aufgaben und Pflichten ist das ESZB autonom. Es ist unabhängig von den Weisungen der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, der Regierungen, der Mitgliedsländer oder anderer Stellen. • Der wichtigste Organ des ESZB ist die Europäische Zentralbank, welche ihre Tätigkeit am 1. Januar 1999 aufnahm. Ihr Sitz befindet sich in Frankfurt am Main. Die Europäische Zentralbank übernimmt die währungs- und geldpolitischen Aufgaben der nationalen Zentralbanken. Die Aufgaben der EZB bestehen darin, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu verwalten und das Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. • Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Emission von Banknoten in der EU zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBanken) sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die Mitgliedsstaaten verfügen zwar über das Recht zur Ausgabe von Münzen, jedoch bedarf der Umfang ihrer Ausgabe der Genehmigung durch die EZB.