Discontpolitik

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Die Notenbank
Die Notenbank hat die Aufgabe die
Geldpolitik festzulegen und
auszuführen. Ihre Hauptaufgabe ist
die Sicherung der Preisstabilität.
Geldpolitische Maßnahmen der
Notenbank
Diskontpolitik
• Die Notenbank kauft Wechsel von den
Kreditinstituten unter Abzug von Diskont
an, so dass Geld in die Wirtschaft strömt
Lombardpolitik
• Die Notenbank gewährt den
Kreditinstituten Lombardkredite gegen
Verpfändung von Handelswechseln,
Schatzwechseln oder bestimmte
festverzinlische Wertpapiere
Offenmarktpolitik
• Die Notenbank kann am offenen
Markt Wechsel, Schatzpapiere und
Schuldverschreibungen kaufen
oder verkaufen
Mindestreservepolitik
• Die Notenbank hat das Recht und die
Pflicht die Mindestreserven, d. h. die
Einlagen, welche die Kreditinstiute bei
der Notenbank zinslos unterhalten, zu
erhöhen oder zu senken
Geldpolitische Instrumente der Notenbank
Indirekte Mittel
Diskontpolitik
Mindestreservepolitik
Offenmarktpolitik
Lombardpolitik
Einlagenpolitik
Währungspolitik
Direkte Mittel
Zinsbildung
Kreditplafondierung
Zahlungsverkehr
• Die Gesamtheit der Zahlungsvorgänge in
einem Wirtschaftsgebiet oder einer
Wirtschaftseinheit nennt man
Zahlungsverkehr. Man unterscheidet
zwischen barem (Zahlung durch Banknoten
und Münzen), halbbarem (Bareinzahlung
auf ein Konto) und bargeldlosem
Zahlungsverkehr (Überweisung, Scheck,
Wechsel)
Die Überweisung
• Zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die
Eröffnung eines Kontos bei der Bank notwendig. Zur
Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden
die sogennannten Girokonten verwendet. Das
kontoführende Institut kann verschiedene Geldbeträge dem
Konto gutschreiben oder das Konto mit einer Summe
belasten.
• In dieser Weise kann Geld von einem Konto auf ein
anderes überwiesen werden und die Umbuchung des
Geldes von einem Konto auf ein anderes ist möglich.
Der Scheckverkehr
• Der Scheck ist eine Urkunde, in der das
Geldinstitut (Bezogener) vom Aussteller
angewiesen wird, bei Sicht aus dem
Guthaben einen bestimmten Geldbetrag zu
Lasten des Kontos des Kunden auszuzahlen
oder dem Konto der Person oder Firma,
welche den Scheck eingereicht hat,
gutzuschreiben.
Der Wechsel
• Der Wechsel ist eine Urkunde, welche eine
Zahlungsverpflichtung beinhaltet. Der
Wechsel kann als Zahlungs-und
Kreditmittel (Zielkauf) verwendet werden.
Die Formen und die Verwendung des
Wechsels sind im Wechselgesetz geregelt.
Kartenzahlung
• Die wichtigsten Kartensysteme funktionieren auf
Basis der bankeigenen Kundenkarten und der
Kreditkarten.
• Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank dem
Händler seine Forderungen gegenüber Kunden ab
und behält dafür einen Teil des Umsatzbetrages als
Provision.
• Mit den ec-Karten oder Kundenkarten der Banken
können verschiedene elektronische
Zahlungsverfahren abgewickelt werden.
• Bankgeschäfte, die der Finanzierung des Kreditgeschäftes
dienen, nennt man Passivgeschäfte.
• Zu den Passivgeschäften gehören insbesondere die
Einlagengeschäfte und die Ausgabe von eigenen
Schuldverschreibungen (Sparbriefe,
Bankschuldverschreibungen)
• Unter Einlagen versteht man die von Kunden eingezahlten
Gelder.
• Bei der Entscheidung über die Anlageform spielen
bestimmte Merkmale wie die Rendite, das Risiko und die
Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle.
• Die Termineinlagen sind Gelder, die auf eine
bestimmte kürzere Anlagedauer zinsbringend
angelegt werden.
• Festgelder werden nach Ablauf der Frist fällig.
• Bei den Kündigungsgeldern geht es um
Einlagen, die nach Einhaltung einer vereinbarten
Kündigungsfrist verfügbar gemacht werden. Die
Spareinlagen dienen der Ansammlung und Anlage
von Vermögen
Aktivgeschäfte
• Aktivgeschäfte sind Bankgeschäfte, die in der
Bankbilanz auf der Aktivseite erscheinen
(z.B.Kredite an Kunden). Kredit bedeutet, dass
dem Kreditnehmer vom Kreditgeber Geld
überlassen wird. Der Kreditnehmer muss die ihm
geliehene Geldsumme pünktlich zum vereinbarten
Termin zurückzahlen und den Kreditzins bezahlen.
Kredite lassen sich an die besonderen Bedürfnisse
der Kunden anpassen. In bestimmten Fällen geben
Banken statt Geld eine Bürgschaft.
• Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit sind
Voraussetzungen für die Vergabe(Gewährung) von
Bankkrediten. Unter Kreditfähigkeit versteht man die
rechtliche Fähigkeit eines potentiellen Kreditnehmers
einen Kredit aufzunehmen, insbesondere unter den
Gesichtspunkten der Geschäftsfähigkeit sowie
Vertretungsmacht. Kreditwürdigkeit hingegen prüft die
persönlichen und sachlichen Aspekte der Person des
Kreditnehmers, ob er den aufgenommenen Kredit mit
Zinsen zurückzahlen kann oder will.
• Zu den kurzfristigen Krediten zählt man die
Kontokorrent-, die Lombard-, die Diskont-,
die Akzept- und die Avalkredite
• Einen Kontokorrentkredit kann ein
Kontokorrentkontoinhaber bis zur festgesetzten
Kreditgrenze in Anspruch nehmen
• Der Lombardkredit ist ein Darlehen, das auf einem festen
Betrag lautet, in einer Summe zur Verfügung gestellt und
durch Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten
gesichert wird.
• Der Diskontkredit ist ein Kredit, den der
Kreditnehmer durch Verkauf von Wechseln in
Anspruch nehmen kann.
• Der Avalkredit ist eine Kreditform, bei der das
Kreditinstitut seinem Kunden kein Geld auszahlt,
sondern für ihn eine Bürgschaft oder Garantie
einem Dritten gegenüber übernimmt.
• Zu den mittel-und langfristigen Kreditgeschäften gehören
Ratenkredite, Baufinanzierungskredite oder
Investitionskredite. Die von den Haushalten in Anspruch
genommenen Kredite sind Raten-oder
Baufinanzierungskredite. Die Ratenkredite (auch
Konsum- bzw. Konsumentenkredite genannt) dienen
sowohl der Anschaffung von Konsumgütern des Täglichen
Bedarfs und von langlebigen Konsumgütern als auch der
Finanzierung von Ferien und Reisen. Sie werden in festen
monatlichen Teilbeträgen, d. h. in Raten getilgt.
Baufinazierungskredite dienen dem Kauf sowie dem Neuoder Umbau von Wohnhäusern.
Wertpapiergeschäfte
• Wertpapiere sind Urkunden, die Forderungsrechte
(Gläubigerrechte:Obligation), Mitgliedschaftsrechte
(Anteilsrechte: Aktie) oder Sachenrechte (dingliche
Rechte: Lagerschein) verkörpern. Nach der Person des
Berechtigten lassen sich Inhaberpapiere, Orderpapiere, und
Rektapapiere unterscheiden.
• Man unterscheidet Wertpapiere des Geld- bzw.
Zahlungsverkehrs (Scheks und Wechsel) sowie
Wertpapiere des Kapitalverkehrs (Aktien und Anleihen).
Hinzu kommen Wertpapiere des Warenverkehrs (z. B.
Lagerscheine)
Die Europäische Zentralbank
• Das Europäische System der Zentralbanken
(ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank
(EZB) und den nationalen Zentralbanken der
Mitgliedstaaten. Bei der Wahrnehmung ihrer
Befugnisse, Aufgaben und Pflichten ist das ESZB
autonom. Es ist unabhängig von den Weisungen
der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft,
der Regierungen, der Mitgliedsländer oder anderer
Stellen.
• Der wichtigste Organ des ESZB ist die Europäische
Zentralbank, welche ihre Tätigkeit am 1. Januar 1999
aufnahm. Ihr Sitz befindet sich in Frankfurt am Main. Die
Europäische Zentralbank übernimmt die währungs- und
geldpolitischen Aufgaben der nationalen Zentralbanken.
Die Aufgaben der EZB bestehen darin, die Geldpolitik der
Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,
Devisengeschäfte durchzuführen, die Währungsreserven
der Mitgliedstaaten zu verwalten und das Funktionieren
der Zahlungssysteme zu fördern.
• Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Emission von
Banknoten in der EU zu genehmigen. Die EZB und die
nationalen Zentralbanken (NZBanken) sind zur Ausgabe
von Banknoten berechtigt. Die Mitgliedsstaaten verfügen
zwar über das Recht zur Ausgabe von Münzen, jedoch
bedarf der Umfang ihrer Ausgabe der Genehmigung durch
die EZB.
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