Gemeinsame Arbeitsgruppe Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Landesverbände der Krankenkassen & Ersatzkassen in Sachsen Stand: April 2013 Information zur Arzneimittelvereinbarung in Sachsen 2013 Zielvereinbarung zum Artikel 2 § 1 Abs. 1 f) Opioide der Stufe III nach WHO-Schema Zielsubstanzen Zielerreichung Opioide der Stufe III nach WHO-Schema in oralen Darreichungsformen Verordnungsanteil ≥ 52,0 % Anteil Oxycodon-Kombinationen und Tapentadol Verordnungsanteil ≤ 24,0 % an oralen Darreichungsformen 1. Welche Wirkstoffe fallen unter diese Zielvereinbarung? Hierunter fallen Morphin, Hydromorphon, Oxycodon, Pethidin, Fentanyl, Buprenorphin, Kombinationen von Oxycodon/ Naloxon und Tapentadol. Bei dieser Zielvereinbarung handelt es sich um ein sogenanntes Koppelungsziel. Das heißt, dass sich bei Erreichen beider Zielwerte das richtgrößenrelevante Verordnungsvolumen des Arztes in einer Vorab-Prüfung um die Ausgaben für die innerhalb der Ziele verordneten Arzneimittel vermindert. 2. Warum wurden diese Zielsubstanzen ausgewählt? Die medikamentöse Versorgung von Schmerzpatienten mit Opioiden der WHO-Stufe III ist durch die derzeit am Markt verfügbaren oralen Fertigarzneimittel grundsätzlich abgesichert. Entsprechend der allgemein gültigen Empfehlungen (WHO, AkdÄ) sollten vorzugsweise orale Darreichungsformen angewendet werden. Retardiertes orales Morphin ist das Opioid der ersten Wahl. Erst bei unzureichender analgetischer Wirkung oder intolerablen Nebenwirkungen sollte ein Wechsel auf ein anderes Präparat der Wirkstoffgruppe erwogen werden. Oxycodon und Hydromorphon in retardierter Form können dann eine Alternative sein. Die Schmerztherapie mit transdermalen Arzneiformen ist nur bei Patienten angezeigt, die orale Schmerzmittel nicht einnehmen können (z.B. bei Schluckbeschwerden, bei therapieresistentem Erbrechen, bei einem Passagehindernis im Gastrointestinaltrakt). Ganz besonders wichtig ist die richtige Anwendung der transdermalen Systeme - falsche Dosierung oder unzweckmäßiger Einsatz können zu schweren Intoxikationen führen. Die AkdÄ hat zu den Risiken bei der Anwendung von Fentanylpflastern erst kürzlich informiert. Durch das Kombinationspräparat Targin® (Oxycodon, Naloxon) soll die Obstipation, die Nebenwirkung aller Opioide, vermindert werden. Die Verbesserung der Darmfunktion ist jedoch marginal, da die meisten Patienten (45 - 70 %) weiterhin Laxantien benötigen (Placebo 81 %). Aufgrund des Seite 2 bisher nicht belegten Zusatznutzens des Kombinationspräparates Targin® im Vergleich zu Oxycodon , ist der Einsatz von Targin® kritisch zu hinterfragen. 1 Präparate mit dem Wirkstoff Tapentadol (Palexia® retard, Yantil® retard) sind zur Behandlung starker, chronischer Schmerzen bei Erwachsenen, die nur mit Opioidanalgetika angemessen behandelt werden können, zugelassen. Die analgetische Wirkung von Tapentadol beruht, ähnlich wie bei Tramadol, auf einen dualen Wirkmechanismus. Zusätzlich zur opioiden Wirkung (Aktivierung des µ-Rezeptors) hemmt Tapentadol die Noradrenalin-Wiederaufnahme. Vergleichende Studien mit dem Standard Morphin und Tramadol liegen allerdings für Tapentadol nicht vor. Des Weiteren können momentan noch keine Aussagen zur Langzeitsicherheit getroffen werden.2 Daten zur Anwendung bei Tumorschmerzen fehlen.3 3. Weitere Informationen für Sie Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft- Tumorschmerzen ~ 3. Auflage 2007 S3 Leitlinie der AWMF: Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen (LONTS) Aktuelle Mitteilung der AkdÄ ‚Die unkritische Anwendung von Fentanylpflastern erhöht das Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen’ (04/2012) zu finden unter: www.akdae.de/ Arzneimittelsicherheit/ Bekanntgaben KBV Wirkstoff AKTUELL, Tapentadol, 3/2012 KBV Wirkstoff AKTUELL, Oxycodon/Naloxon, 6/2012 1 U. Schwabe, D. Paffrath, Arzneiverordnungsreport 2012, S. 270 2 arznei-telegramm 2010; 41: 103-4 Fachinformation Palexia® retard Retardtabletten (Stand: 11/2012) 3