3. Theorie des Monopols

Werbung
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1
3. Theorie des Monopols
3.1 Vollständiger Wettbewerb als Referenzpunkt
3.2 Das Einprodukt–Monopol
3.3 Preisdiskriminierung und nichtlineare Preise
3.4 Dauerhafte Güter
3.5 Qualität und Werbung
3.6 Das Mehrprodukt–Monopol
3.7 Tie-ins und Bundling
3.8 Differenzierte Güter und monopolistischer Wettbewerb
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2
3.1 Vollkommene Konkurrenz als Referenzpunkt
Im folgenden wird kurz das Konzept der vollkommenen Konkurrenz
vorgestellt. Diese ist im allgemeinen durch die folgenden Bedingungen
charakterisiert:
• eine große Anzahl von Firmen und Konsumenten;
• ein homogenes Gut;
• vollkommene Information über alle relevanten ökonomischen Variablen;
• keine Transaktionskosten;
• freier Marktzutritt und -austritt.
Märkte bei vollkommener Konkurrenz: Firmen und Konsumenten
verhalten sich als Preisnehmer, d. h. jeder Akteur geht davon aus, daß er
keinen Einfluss auf den Marktpreis hat.
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Ein Wettbewerbsgleichgewicht in diesem Markt ist definiert durch einen
Output yi∗ für jede Firma i und einen Preis p∗ , so dass gilt:
1. Gegeben diesen Preis, wählt jede Firma den gewinnmaximierenden
Output;
2. gegeben diesen Preis, ist die Nachfrage gleich dem Angebot.
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4
Definition 1 Der Vektor (p∗ , y1∗ , y2∗ ) mit p∗ , y1∗ , y2∗ ≥ 0 heißt Wettbewerbsgleichgewicht, wenn
1. für ein gegebenes p∗ die Menge yi∗ das Optimierungsproblem
max πi (yi ) = p∗ yi − Ci (yi ) ,
yi
i = 1, 2
löst und
2. p∗ = a − b (y1∗ + y2∗ ) gilt.
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Grenzkostenpreise und Wohlfahrt
Im folgenden geht es um die Wohlfahrtseigenschaften eines
Wettbewerbsgleichgewichts.
Dazu betrachten wir das Konzept der Konsumentenrente.
Die Differenz zwischen der Zahlungsbereitschaft eines Konsumenten und dem
Preis, den er tatsächlich zahlt, ist seine Konsumentenrente. Die gesamte
Konsumentenrente ergibt sich dann, indem man die der einzelnen
Konsumenten addiert.
Grafisch ergibt sich die Konsumentenrente als die Fläche unter der
Preis-Absatz-Funktion und oberhalb des Preises. Sie ist auf der nächsten Folie
für zwei Preise als blau bzw. rot schraffierte Fläche illustriert.
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6
p
p1
p2
y
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Offensichtlich nimmt die Konsumentenrente zu, wenn der Preis sinkt; wir
können also schreiben CS(p) (CS für consumer surplus).
Definition 2 Sei p der Marktpreis und sei die Zahl der Unternehmen auf dem betrachteten Markt durch N ≥ 1 gegeben. Die Wohlfahrt ist definiert durch
W (p) = CS(p) +
N
X
πi (p),
i=1
wobei πi (p) der Gewinn des Unternehmens i beim Preis p ist.
In die Wohlfahrt gehen also sowohl die Konsumentenrente als auch die
Gewinne der Unternehmen ein.
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Im folgenden soll gezeigt werden, dass die hergestellte und konsumierte Menge
des Gutes die Wohlfahrt maximiert, wenn der Marktpreis gleich den
Grenzkosten der Unternehmen ist, die das Gut produzieren.
Betrachten wir hierzu noch einmal die inverse Nachfragefunktion und einen
Marktpreis p0 .
In diesem Fall ist die Konsumentenrente gleich dem auf der nächsten Folie
eingezeichneten Dreieck α.
Die Produzentenrente ist durch die Fläche zwischen dem Marktpreis und den
Stückkosten für die Menge y0 gegeben, bezeichnet durch die Fläche β.
Die Wohlfahrt ist hier also gegeben durch α + β.
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9
p
α
p0
γ
β
c
y0
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y
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Man beachte, dass die Fläche γ nicht in die Wohlfahrt eingeht. Dies ist der
sogenannte Wohlfahrtsverlust oder deadweight loss, der mit Preisen
oberhalb der Grenzkosten verbunden ist.
Man sieht, dass bei einem Preis p = c die gesamte Wohlfahrt maximiert wird.
Zwar ist hier die Produzentenrente gleich 0, aber die Zunahme an
Konsumentenrente ist größer als die Einbuße an der Produzentenrente.
Bei Preisen unterhalb der Grenzkosten würde eine Erhöhung des Preises zu
einer Vergrößerung der Produzentenrente führen, die die Verringerung an
Konsumentenrente überkompensiert.
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3.2 Das Einprodukt–Monopol
Ein Monopolist ist der einzige Anbieter auf einem Markt.
Der Monopolist kann also beliebige Punkte auf der Preis-Absatz-Funktion
realisieren. Er wird diejenige Menge anbieten, die seinen Gewinn maximiert.
Der Monopolist ist beschrieben durch seine Kostenfunktion C(y).
Die Preis-Absatz-Funktion ist durch p(y) bezeichnet.
Der Erlös ist dann gegeben durch R(y) = p(y)y.
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Das Gewinnmaximierungsproblem des Monopols ist
max π(y) = R(y) − C(y).
y
Die notwendige Bedingung für ein Gewinnmaximum ist
dR(y) dC(y)
dπ(y)
=
−
= 0.
dy
dy
dy
Bezeichnet man die Ableitung des Erlöses mit M R(y) und die Grenzkosten
mit M C(y), ist die Bedingung erster Ordnung für ein Gewinnmaximum
M R(y) = M C(y),
(1)
wobei gilt
dp(y)
d (p(y)y)
=
y + p(y).
M R(y) =
dy
dy
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Aus Bedingung (1) können wir den gewinnmaximalen Output y m berechnen.
Den resultierenden Preis findet man, indem man diese Menge in die
Preis-Absatz-Funktion einsetzt.
Analog erhält man die Kosten, indem man y m in die Kostenfunktion einsetzt.
Schließlich sind noch diese ermittelten Größen in die Gewinngleichung
einzusetzen. Ist der Gewinn positiv, dann ist die Menge y m die Lösung des
Gewinnmaximierungsproblems. Ist der Gewinn kleiner als 0, dann sollte das
Unternehmen die Produktion einstellen.
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p
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p
pm
ym
y
y
Im linken Diagram produziert das Monopol die Menge y m , während im
rechten Diagramm die Nachfrage so gering bzw. die Kosten so hoch sind, dass
keine Produktion stattfindet, d. h. y m = 0.
Entscheidend ist die rot eingezeichnete Kurve, auf der diejenigen
Preis-Mengen-Kombinationen liegen, für die das unternehmen einen Gewinn
von null macht.
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Für die Preis-Absatz-Funktion p(y) = a − by und die Kostenfunktion
C(y) = F + cy 2 können wir das Problem des Monopolisten explizit lösen.
max(a − by)y − F − cy 2 .
y
Die Bedingung erster Ordnung lautet
a − 2by = 2cy.
Aufgelöst nach y ergibt sich
y
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m
a
=
.
2(b + c)
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Der Gleichgewichtspreis pm ist
pm = a − by m =
a(b + 2c)
.
2(b + c)
Der Gewinn des Monopolisten ist also:
2
a (b + 2c)
π(y ) =
−F −c
2
4(b + c)
m
a
2(b + c)
Zusammenfassend können wir also feststellen:

a

falls F ≤
2(b+c)
m
y =
 0
sonst.
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2
a2
=
− F.
4(b + c)
a2
4(b+c)
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Monopol und Wohlfahrt
p
p
pm
pc
ym
y
,
yc
y
In der linken Grafik sehen wir das Monopolgleichgewicht zusammen mit der
Konsumentenrente und der Produzentenrente. Hier gibt es einen
Wohlfahrtsverlust in Höhe der Fläche des weißen Dreiecks.
Die rechte Grafik zeigt den Fall der vollkommenen Konkurrenz mit einem
Preis gleich den Grenzkosten. Hier tritt kein Wohlfahrtsverlust auf.
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In der Literatur wird auf zusätzliche soziale Kosten eines Monopols
hingewiesen, insbesondere das sogenannte Rent-seeking, der
Ressourcenverbrauch, um ein Monopol zu erhalten.
Hierzu gehören u.a. die folgenden Aktivitäten:
1. Werbung, die nur dem Zweck dient, andere Marken schlecht zu machen.
2. Ressourcen, die verwendet werden, um potentielle Konkurrenten vom
Markteintritt abzuschrecken. Hierzu gehört auch eine Überinvestition in
Kapital, um den Markteintritt für potentielle Konkurrenten unprofitabel
zu machen.
3. Lobbykosten, die aufgewendet werden um den Gesetzgeber davon zu
überzeugen, dass ein bestimmtes Monopol nicht wohlfahrtsmindernd ist.
4. Exzessive Ausgaben für Forschung und Entwicklung aufgrund eines
Patentrennens.
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Nicht zu solchen Aufwendungen gehören aber die folgenden:
1. Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die zu einem Patent führen, da
hierdurch verbesserte Technologien und neue Produkte resultieren.
2. Bestechungsgelder an Politiker und Beamte, um exklusive Rechte zu
erlangen – es handelt sich hier nur um einen Transfer von Vermögen.
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3.3 Preisdiskriminierung und nichtlineare Preise
Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Monopolist von jedem
Konsumenten den gleichen Preis verlangt. Es ist jedoch häufig so, dass durch
Preisdiskriminierung der Gewinn des Monopols erhöht werden kann.
Preisdiskriminierung bedeutet, dass ein Unternehmen in der Lage ist, von
verschiedenen Konsumenten verschiedene Preise für das gleich Produkt zu
verlangen.
Um unterschiedliche Preise verlangen zu können, muss das Monopol in der
Lage sein, Arbitragegeschäfte auszuschließen. Bei einem Arbitragegeschäft
würde ein Konsument das Produkt zu einem günstigen Preis einkaufen und es
zu einem höheren Preis an einen anderen Konsumenten wieder verkaufen, der
direkt vom Monopolisten nur zu einem hohen Preis kaufen könnte.
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Beispiele für preisdiskriminierendes Verhalten bei dem solche
Arbitragegeschäfte relativ leicht auszuschließen sind, sind u.a. die folgenden.
• Unternehmen verlangen unterschiedliche Preise an unterschiedlichen
Orten; diese Orte müssen durch die Geographie, hohe Steuern (Zölle) oder
Transportkosten getrennt sein.
• Dienstleistungsanbieter verlangen unterschiedliche Preise für verschiedene
Altersgruppen (z. B. Seniorenkarte, Schülermonatskarte, die man nur
unter Vorlage des entsprechenden Ausweises erhält).
• Preisvergünstigungen für verschiedene soziale Gruppen (Studententarife).
• Preise für z. B. Zeitschriften sind für Bibliotheken höher als für Individuen.
Im weiteren wird davon ausgegangen, dass ein Monopol in der Lage ist,
Arbitragegeschäfte auszuschließen.
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Wir untersuchen den Fall, in dem ein Monopol ein Produkt auf zwei
getrennten Märkten verkauft. Welche Mengen sollte der Monopolist auf den
beiden Märkten anbieten?
p1
p2
p1 (y1 )
M
p2 (y2 )
R2
)
(y 2
M R1 (y1 )
y1
(a) Markt 1
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y2
(b) Markt 2
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Formal lautet das Problem des Monopolisten
max π(y1 , y2 ) = R1 (y1 ) + R2 (y2 ) − C(y1 + y2 ).
y1 ,y2
Die Bedingungen erster Ordnung sind
∂π(y1 , y2 )
= M Ri (yi ) − M C(y1 + y2 ),
∂yi
i = 1, 2.
Der preisdiskriminierende Monopolist setzt also
M R1 (y1m ) = M R2 (y2m ) = M C(y1m + y2m ), d. h. auf beiden Märkten wird der
Grenzerlös gleich den Grenzkosten gesetzt.
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p1
24
p2
pm
1
pm
2
c
c
y1m
(c) Markt 1
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y1
y2m
y2
(d) Markt 2
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25
Ökonomische Intuition: Wären die Mengen y1 und y2 so gewählt, dass
M R1 (y1 ) > M R2 (y2 ) gilt, dann könnte der Monopolist eine Einheit seines
Outputs vom Markt 2 zu Markt 1 transferieren und dadurch seinen Erlös und
den Gewinn steigern.
Wäre andererseits M R1 (y1 ) = M R2 (y2 ) aber M R1 (y1 ) 6= M C(y1 + y2 ), dann
könnte der Gewinn gesteigert werden, indem eine zusätzliche Einheit
hergestellt und verkauft wird, nämlich dann, wenn die Grenzkosten geringer
sind als der Grenzerlös, bzw. im Falle, dass die Grenzkosten höher als der
Grenzerlös sind, indem eine Einheit weniger hergestellt und verkauft wird.
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26
Um die gewinnmaximalen Outputniveaus zu ermitteln, sind zwei Gleichungen
mit zwei Unbekannten zu lösen.
Allerdings kann man das Problem grafisch lösen:
Man betrachte den Schnittpunkt der Grenzkostenfunktion mit der
Grenzerlösfunktion auf dem Gesamtmarkt. Hierdurch kann man den gesamten
Output y m = y1m + y2m ermitteln.
Nun betrachtet man eine Horizontale und die entsprechenden Schnittpunkte
mit den Grenzerlösfunktionen M R1 und M R2 . Hieraus ergeben sich die
Outputniveaus für die beiden Einzelmärkte.
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p1
p2
27
p
pm
1
pm
2
c
c
y1m
(e) Markt 1
y1
c
y2m
(f) Markt 2
y2
y1m + y2m
y
(g) Gesamtmarkt
Um nun noch die Preise auf den beiden Märkten zu bestimmen, muss man
nur noch jeweils den Wert der Preis-Absatz-Funktion für die Mengen y1m und
m
y2m ablesen und erhält so die Preise pm
und
p
1
2 .
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28
Schließlich kann man noch die Summe der Gewinne auf den beiden getrennten
Märkten mit dem Gewinn vergleichen, der sich beim uniformen Monopolpreis
pm auf dem Gesamtmarkt ergäbe.
Grafisch sind diese Gewinne als grau unterlegte Flächen dargestellt. Die
Summe der beiden linken Flächen ist größer als die rechte.
p1
p2
p
pm
1
p
pm
2
c
c
y1m
(h) Markt 1
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y1
c
y2m
(i) Markt 2
y2
y1m + y2m
y
(j) Gesamtmarkt
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Übungsaufgabe:
Den Grafiken liegen als Preis-Absatz-Funktionen für die beiden Märkte
p1 (y1 ) = 10 − y1
und
p2 (y2 ) = 6 − y2
sowie die Kostenfunktion
C(y) = C (y1 + y2 ) = 2 y
zugrunde.
Dafür lässt sich nachrechnen, dass der Gewinn bei Preisdiskriminierung
π1 + π2 = 16 + 4 = 20 beträgt und der Monopolgewinn auf dem Gesamtmarkt
m
m
nur π = 18. (Zwischenergebnisse: y1m = 4, y2m = 2, pm
1 = 6, p2 = 4, p = 5.)
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30
Wie hängen die Preise auf den beiden Märkten mit den Preiselastizitäten
zusammen?
Wir hatten gesehen, dass der Grenzerlös geschrieben werden kann als
1
M R(y) = p 1 +
.
ηp (y)
Für die Gleichgewichtspreise gilt also
1
1
m
m
p1 1 +
= p2 1 +
.
η1
η2
m
Daraus folgt pm
2 > p1 wenn η2 > η1 bzw. |η2 | < |η1 |.
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31
Dies kann man in folgendem Theorem zusammenfassen.
Theorem 1 Ein preisdiskriminierender Monopolist wird auf dem
Markt mit geringerer Elastizität einen höheren Preis verlangen.
Intuitiv: Bei niedrigerer Preiselastizität geht die Menge, die das
Unternehmen bei einem höheren Preis absetzen kann, weniger stark zurück.
Daher lohnt sich auf diesem Markt eine Preisanhebung noch, wenn auf dem
Markt mit der höheren Elastizität der für das Unternehmen positive Effekt
höherer Erlöse pro Stück bereits durch den für das Unternehmen negativen
Effekt des Nachfragerückgangs überkompensiert wird.
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32
Andere Arten der Preisdiskriminierung Diese Art der
Preisdiskriminierung (zwischen zwei getrennten Märkten) wird in der
Literatur häufig als Preisdiskriminierung dritten Grades bezeichnet.
Daneben gibt es aber auch noch andere Formen der Preisdiskriminierung: die
Preisdiskriminierung ersten und die zweiten Grades.
Von Preisdiskriminierung ersten Grades oder von vollkommener
Preisdiskriminierung spricht man, wenn dem Monopolisten von jedem
Konsumenten ein Preis entsprechend seiner maximalen Zahlungsbereitschaft
gezahlt wird.
In diesem Fall kann der Monopolist sich die gesamte volkswirtschaftliche
Rente aneignen und wird dieselbe Menge absetzen wie bei vollkommener
Konkurrenz auf diesem Markt.
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p
pm
m
y
y
Allerdings stellt diese Art der Preisdiskriminierung eine eher theoretische
Möglichkeit dar. Der Monopolist scheint unüberwindlichen Schwierigkeiten
gegenüberzustehen: Er müsste eine Fülle von Informationen haben und
Arbitragegeschäfte ausschließen können.
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Wenn das Gut nicht weiterverkauft werden kann und der Monopolist die
Nachfragefunktion jedes Konsumenten kennt, zeigt sich jedoch, dass es sehr
einfache Preissetzungsmechanismen gibt, mit denen eine Preisdiskriminierung
ersten Grades erreicht werden kann.
Ein effektiver Mechanismus ist ein nichtlineares Preisschema bzw. ein
sogenannter Two–part tariff.
Ein solches Schema besteht aus:
1. einer festen Gebühr, z. B. einer Eintrittsgebühr, die es einem
Konsumenten ermöglicht, das Gut zu kaufen;
2. einem Preis, den der Konsument pro Einheit des konsumierten Gutes zu
zahlen hat.
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35
Solche Preismechanismen beobachtet man häufig in Vergnügungsparks, wie
z. B. Disneyland. Im folgenden wollen wir kurz ein Modell eines solchen
Two–part tariffs betrachten (vgl. ?).
Die inverse Nachfragefunktion eines Konsumenten nach den Leistungen ist
gegeben durch
p(y) = a − y.
Hier bezeichnet y die Zahl der Nutzungen von z. B. den Fahrgeschäften und a
die maximale Zahlungsbereitschaft eines Konsumenten für eine Fahrt.
Die Kostenfunktion von Eurodisney ist
C(y) = F + cy.
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36
Würde Eurodisney sich wie ein normales Monopol verhalten, dann würde
Eurodisney einen Output wählen, der die Bedingung
a − 2y = c
erfüllt, d. h.,
ym =
a−c
.
2
Der Monopolpreis in diesem Fall ist
p
m
a+c
=
2
und der Bruttogewinn pro Besucher ist
(a − c)2
.
πb (y ) =
4
m
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37
p
a
a+c
2
c
a−c
2
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a
2
a
y
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38
Gibt es pro Tag n Besucher in Eurodisney, dann ist der Gewinn des Monopols
(a − c)2
π (y ) = nπb (y ) − F = n
− F.
4
m
m
Um zu untersuchen, wie Eurodisney seinen Gewinn erhöhen könnte,
betrachten wir die verbleibende Konsumentenrente, die auf der folgenden
Folie durch das hellblau markierte Gebiet gekennzeichnet ist.
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39
p
a
a+c
2
c
a−c
2
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a
2
a
y
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40
Die Konsumentenrente
a+c
1
CS = · a −
2
2
a−c
(a − c)2
·
=
.
2
8
hat sich Eurodisney nicht aneignen können.
Wir betrachten daher einen Two–part tariff.
Eurodisney verlangt von jedem Konsumenten ein Eintrittspreis in Höhe von
(a−c)2
und einen Preis pro Fahrt von a+c
8
2 .
Die Konsumenten werden weiter Eurodisney besuchen, da ihre
Konsumentenrente nicht negativ ist. Da der Eintrittspreis unabhängig von der
Menge an Fahrten ist, wird jeder Konsument dieselbe Anzahl konsumieren.
Dies führt dazu, dass Eurodisney sich die gesamte Konsumentenrente
aneignen kann.
Der Gewinn des Monopols steigt also um
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(a−c)2
8
pro Konsument.
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Wintersemester 2007 / 08
41
Allerdings kann der Monopolist einen noch größeren Gewinn machen, indem
er den Preis pro Fahrt reduziert. Dadurch erhöht sich zunächst die
Konsumentenrente. Indem er den Eintrittspreis entsprechend erhöht, kann er
sich aber erneut die gesamte Konsumentenrente aneignen und dadurch
insgesamt seinen Gewinn erhöhen.
Der optimale Two–part tariff ist derjenige, der zunächst die Gesamtrente
maximiert und dann über den Eintrittspreis dafür sorgt, dass der Monopolist
sich die komplette Rente aneignet.
Da wir bereits gesehen hatten, dass die Gesamtrente maximiert wird, wenn
der Preis den Grenzkosten des Unternehmens entspricht, ist damit klar, wie
der optimale Two–part tariff gestaltet werden muss.
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42
p
a
p =c
a
2
a−c
a
y
1. Der Preis pro Fahrt wird gleich den Grenzkosten c gesetzt;
2. Bei diesem Preis ist die Konsumentenrente (hellblau)
1
(a − c)2
CS = (a − c)(a − c) =
.
2
2
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Unter diesem Preisschema ist der Gewinn pro Fahrt gleich 0, da der Preis
gleich den (konstanten) Grenzkosten ist.
Der Bruttogewinn ist gleich
(a−c)2
n 2 ;
der Gewinn ist also
(a − c)2
π =n
− F.
2
∗
Man beachte, dass jeder Konsument die gleiche Menge an Fahrten kauft wie
bei vollkommenem Wettbewerb. Hieran sieht man, dass ein vollständig
preisdiskriminierender Monopolist die Wettbewerbsmenge anbietet.
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Die Gesamtausgaben eines Konsumenten setzen sich aus dem Eintrittspreis
und den Ausgaben für die Fahrten zusammen, d. h.,
(a − c)
(a − c)
(a − c)2
+ c(a − c) =
(a − c + 2c) =
(a + c).
2
2
2
Die Gesamtmenge an Fahrten, die von einem Konsumenten gekauft werden,
ist a − c.
Der durchschnittliche Preis pro Fahrt ist also (a + c)/2. Dies entspricht dem
Monopolpreis p(y m ).
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Betrachtet man als ein numerisches Beispiel etwa a = 10 und c = 2, dann
ergeben sich als optimale Menge und als optimaler Preis bei einem normalen
Monopol 4 und 6. Eurodisney macht dann einen Gewinn von (6 − 2)4 = 16
pro Besucher.
Würde das Monopol jedoch den optimalen Two–part tariff wählen, dann
ergäbe sich eine Eintrittsgebühr von 32 und ein Verkaufspreis von 2 pro Fahrt.
Jeder Konsument macht 8 Fahrten und bezahlt insgesamt 48, d. h. 6 im
Durchschnitt. In diesem Fall macht Eurodisney einen Gewinn von 32 pro
Besucher.
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Man kann sich nun leicht überlegen, dass Two–part tariffs auch dann
angewendet werden kann, wenn sich die Konsumenten unterscheiden.
Voraussetzung ist hier natürlich auch, dass Arbitragegeschäfte zwischen
unterschiedlichen Gruppen von Konsumenten ausgeschlossen werden, z. B.
durch Alter (Seniorenpreis), soziale Gruppe (Studentenpreis) oder z. B.
Geschlecht (unterschiedliche Eintrittspreise für Männer und Frauen in einer
Diskothek).
Angenommen, der Monopolist weiß, dass eine Gruppe der Konsumenten (die
alten) die Preis-Absatz-Funktion hat
pa (ya ) = 16 − ya ,
während die andere (die jungen) die folgende Preis-Absatz-Funktion hat
pj (yj ) = 12 − yj .
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Die Grenzkosten des Monopols, z. B. die Kosten pro Getränk in einer
Diskothek sind 4.
Bei einem Preis von 4 werden die älteren Konsumenten 12 Getränke
konsumieren und eine Konsumentenrente von 72 bekommen. Dies kann man
an der folgenden Grafik sehen.
p
16
p
12
72
32
4
4
12
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16
y
,
8
12
y
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Die Jungen werden 8 Getränke konsumieren und eine Konsumentenrente in
Höhe von 32 erhalten.
Der Eigentümer kann sich diese Konsumentenrenten aneignen, indem er
entsprechende Eintrittspreise verlangt und einen Preis pro Getränk in Höhe
der Grenzkosten ansetzt. Dies kann er durchsetzen, indem er z. B. am Eingang
einen Altersnachweis verlangt.
Ein Problem besteht jedoch dann, wenn das relevante Kriterium, nach dem
sich die Konsumenten unterscheiden, für den Monopolisten nicht beobachtbar
ist.
An diesem Punkt setzt die Preisdiskriminierung zweiten Grades an.
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