Kapitel IV Natürliche Monopole

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Kapitel IV
Natürliche Monopole
Steuern u. Staatsausg IV/1
Ein natürliches Monopol liegt vor, wenn die Bedienung des Marktes für ein Gut durch ein
Unternehmen allein kostengünstiger ist als durch mehrere.
Typisch: Hohe Fixkosten (Infrastruktur), aber geringe variable Kosten. Daraus folgt für
Ein-Produkt-Unternehmen: fallende Durchschnittskosten.
Ähnlich: economies of scale.
Allgemein: subadditiver Kostenverlauf, für die Kostenfunktion K gilt K(x) < K(x1) + K(x2) +
... K(xn), für alle möglichen Aufteilungen einer Gesamtproduktionsmenge x = x1 + x2
+ ... + xn.
Beispiele sind v. a. so genannte Versorgungsunternehmen: Gas, Wasser, Elektrizität.
Die Existenz von Leitungsnetzen ist (meist) typisch für natürliche Monopole.
Telefon (Festnetz, Mobilfunk)?
Das Vorliegen eines natürlichen Monopols stellt einen Grund für Aktivitäten des Staates
(Allokationsfunktion) dar: es liegt ein Markt mit mangelndem Wettbewerb vor.
Es geht dabei um die Produktion eines privaten Gutes (nicht eines kollektiven Gutes), d.
h. Ausschließbarkeit, Rivalität sind gegeben (ev. unreines kollektives Gut:
Nichtrivalität). Grenzbereich Finanzwissenschaft - Industrieökonomie.
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Modell des Partialmarktes bei einem Monopol
Annahme: konstante Grenzkosten, gegebene Fixkosten.
0
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(Privater) Monopolist wählt Menge xm (Grenzerlös = Grenzkosten) und Preis pm.
Marginale ZB höher als Grenzkosten. Wohlfahrtsverlust im Ausmaß der Fläche
des Dreiecks
C
J
T ; umso kleiner, je unelastischer (steiler) die Nachfrage.
Außerdem: überhöhter Gewinn des Monopolisten auf Kosten der Nachfrager.
Mögliche Varianten der Preisgestaltung bei staatlicher Einflussnahme
(etwa bei öffentlichem Unternehmen oder bei Regulierung eines
privaten Unternehmens):
Erstbeste Lösung: Preis = Grenzkosten. Problem: Verlust TL pro Stück tritt auf
(fixe Kosten nicht gedeckt). Erfordert Zuschuss (aus Steuermitteln). Nutzer
tragen nicht alle Kosten.
Zweitbeste Lösung: Preis = Durchschnittskosten (Nullgewinn, Kostendeckung).
Preis über Grenzkosten. Nutzer tragen alle Kosten.
Wohlfahrtsverlust
.
Beachte: Auch Steuereinhebung zur Verlustabdeckung (bei der erstbesten
Lösung) verursacht Wohlfahrtsverlust (deadweight loss). Außerdem ist dabei
der Steuerbeitrag der Wirtschaftseinheiten unabhängig davon, wieviel Steuern u. Staatsausg IV/4
sie vom Gut konsumieren.
Weitere Möglichkeiten der Preissetzung
Zielsetzung aus Sicht des Staates: möglichst hohe Konsumentenrente,
Abdeckung der Kosten.
Gespaltener Tarif: z. B. Grundgebühr (unabhängig von der
nachgefragten Menge) zur Abdeckung der Fixkosten, dann kann der
Preis gleich (oder nahe) den Grenzkosten gesetzt werden.
Möglicher Wohlfahrtsverlust durch die Grundgebühr (falls sie für einen
Konsumenten größer als seine Konsumentenrente ist, zahlt er sie
nicht und konsumiert gar nicht).
Allgemein: Preisdiskriminierung (teilweise Abschöpfung der
Konsumentenrente), z. B.
Preis (pro Einheit) hängt von der Menge ab, die ein Konsument
kauft (nichtlinearer Preis).
verschiedene Personen(-gruppen: Studierende, häufige Nutzer,
...) zahlen unterschiedliche Preise.
Steuern u. Staatsausg IV/5
Durch Preisdifferenzierung, wobei der Preis sich je nach konsumierter
Menge ändert (nichtlinearer Preis), kann gleichzeitig sowohl eine höhere
Konsumenten- als auch eine höhere Produzentenrente erzielt werden, im
Vergleich zu einem Tarif mit einem einzigen Preis (wenn dieser über den
Grenzkosten GK liegt, z. B. bei zweitbester Lösung).
p
Preis p0 (und
Grundgebühr G0) sei ein
gegebener Tarif.
Graphische Darstellung:
(Annahme: p0 > p1 > GK)
Wenn man ihn erweitert
zu "p0 gilt für Einheiten bis
zur Menge x0, p1 gilt für
Einheiten darüber", so
steigt der Konsum auf x1,
die Konsumentenrente um
Fl. ABC, die
Produzentenrente um Fl.
VWCB.
individuelle
Nachfragekurve
p0
p1
Grenzkosten
0
A
B
C
W
V
x0 x1
x
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Preisdiskriminierung dieser Art erfordert Kontrolle der
Nutzungsmöglichkeit (Leitung, Anmeldung, ...), Wiederverkauf darf
nicht möglich sein. (Ansonsten würde sich eine Gruppe von
Konsumenten zusammen tun und gemeinsam zu einem günstigeren
Tarif - bei größerer Menge - einkaufen.)
Information über die Nachfragekurve notwendig.
Privater Monopolist (oder Oligopolist) verfolgt ähnliche Strategien der
Preisdiskriminierung, allerdings mit dem Ziel der Maximierung des
Gewinns, nicht der Konsumentenrente.
Preisdiskriminierung durch einen nichtlinearen Preis kann auch durch
Selbstselektion erfolgen (vgl. zur Auswahl gestellte Tarife für mobiles
Telefonieren).
Steuern u. Staatsausg IV/7
Mehr-Produkt-Unternehmen
Betrifft den Fall, dass hohe Fixkosten für die Produktion mehrerer Güter,
aber geringe variable Kosten bestehen (z. B. Güter- und
Personenbeförderung durch die Eisenbahn).
Kostendeckung (second-best-Lösung) erfordert Aufschlag auf die
Grenzkosten. Bei welchem Gut soll wie viel aufgeschlagen werden?
(Theoretische Lösung dafür sind die so genannten Ramsey-Preise:
hoher Aufschlag bei geringer Preiselastizität der Nachfrage, geringer
Aufschlag bei hoher Preiselastizität.)
Quersubventionierung - geringer Preis eines Gutes, finanziert durch
überhöhten Preis eines anderen (z. B. Personenverkehr auf wenig
befahrenen Strecken, finanziert aus Gewinn von rentablen Strecken).
Kann das sinnvoll sein? Die übliche Sicht der Ökonomen ist, dass
Subventionen aus allgemeinen Steuermitteln stammen sollten.
Außerdem sollte man i. A. eher direkte Einkommentransfers an zu
fördernde Haushalte geben (wenn das der Staat aus bestimmten
Gründen tun möchte) als Konsumgüter zu subventionieren (vgl. die
Überlegungen zu gebundenen Transfers in "Marktwirtschaft und Staat",
Kap. IX).
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Auf Wettbewerbsmärkten mit freiem Marktzutritt neuer Unternehmen
kann Quersubventionierung kaum auftreten. Wenn nämlich ein
Unternehmen ein Gut 1 zu einem überhöhten Preis verkaufen
möchte (um damit ein anderes Gut 2 zu subventionieren), wird ein
Konkurrent auftreten, der Gut 1 zu einem niedrigeren Preis verkauft
(und die Kunden werden zu ihm wandern).
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Kontrolle des Staates, um überhöhten
(Monopol-)preis zu verhindern
Zwei prinzipielle Alternativen:
a) Öffentliche Unternehmen (traditionelle europäische
Lösung, z. B. Stadtwerke)
b) Regulierung privater Unternehmen (US-Lösung,
zunehmend in Europa)
Außerdem:
c) Möglichkeiten für Wettbewerb suchen.
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a) Öffentliche Unternehmen
Problem der Kostenminimierung. Bei öffentlichen Unternehmen gibt es
Verkaufspreise und Erlöse, die den Kosten gegenüberstehen, trotzdem sind
Aussagen über Effizienz der Produktion schwierig, weil Gewinn oder Verlust nicht
unbedingt etwas über Produktionseffizienz aussagen:
-
Auch wenn ein Verlust entsteht, kann Produktionseffizienz gegeben sein, wenn
die erstbeste Lösung (siehe oben), gewählt wird. D. h. Verlust ist vereinbar mit
Produktionseffizienz.
- Andererseits, auch wenn kein Verlust entsteht, kann Ineffizienz auftreten: der
Verkaufspreis kann zu hoch sein (vor allem, wenn die Nachfrage ziemlich
unelastisch ist), weil die Kosten zu hoch sind (keine Produktionseffizienz). Weil
eine öffentliche Unternehmung das Ziel der Gewinnmaximierung nicht verfolgt,
deshalb vermutlich auch nicht das der Kostenminimierung - zu hohe Löhne bzw.
Gehälter, zu viele Beschäftigte (kein Wettbewerbsdruck). Zwar würde die
Maximierung der Konsumentenrente auch die Kostenminimierung erfordern, es
besteht aber die Gefahr, dass sie weniger konsequent verfolgt wird, weil es
keinen privater Eigentümer gibt. Kontrolle ist schwierig – ev. durch Vergleiche
ähnlicher Unternehmen.
Steuern u. Staatsausg IV/11
Problem des Mangels an Innovationsbereitschaft.
b) Regulierung privater Unternehmen
Idee: Staatliche Regulierungsbehörde beschränkt die
Handlungsmöglichkeiten eines privaten Unternehmens, wenn es als
(natürliches) Monopol agieren könnte. In erster Linie: Beschränkung des
Preises, den das private Unternehmen verlangen darf. Wie soll der
Höchstpreis festgelegt werden? Ähnliches Problem wie bei der Kontrolle
öffentlicher Unternehmen: "Wahre" (minimal erforderliche) Kosten sind dem
Regulator nicht bekannt. Er steht vor dem Zwiespalt:
- Dem Unternehmen wird der Gewinn (ersichtlich aus dem Jahresabschluss),
soweit er über einer angemessenen Höhe, etwa einer angemessenen
Rendite auf das Eigenkapital liegt, entzogen, indem der zugestandene
Verkaufspreis sofort für die nächste Periode reduziert wird (cost-plusRegulierung, rate-of-return- Regulierung). Dann gibt es für das Unternehmen
kaum Anreiz zur Kostensenkung, weil es von der dadurch erzielbaren
Gewinnerhöhung wenig hat.
- Dem Unternehmen verbleibt die Möglichkeit der Gewinnerhöhung durch
Kostensenkung. Dann ist der Gewinn möglicherweise zu groß, die
Konsumenten profitieren zu wenig (beachte die Monopolsituation).
Steuern u. Staatsausg IV/12
Praktikables Verfahren: Es wird ein Höchstpreis (price-cap) vorgeschrieben
bzw. eine jährliche Preissteigerung gemäß der Formel RPI- X zugelassen,
wobei die Inflationsrate (RPI) aber auch der vermutete technische
Fortschritt (X) berücksichtigt wird. In diesem Rahmen kann das
Unternehmen den Gewinn maximieren (Kosten minimieren). Allerdings:
alle paar Jahre wird eine Überprüfung des tatsächlichen Gewinns des
regulierten Unternehmen und Neufestsetzung des price-caps
vorgenommen. Problem: wenn das Unternehmen weiß, dass ihm der
Vorteil aus der Kostensenkung später durch die Neufestsetzung des pricecaps entzogen wird, ergibt sich ein verringerter Anreiz dafür (ähnlich wie
oben).
Problem der Qualitätskontrolle. Es besteht die Möglichkeit, dass das
(Monopol-)Unternehmen eine Gewinnerhöhung (Kostensenkung) durch
Verringerung der Qualität zu erreichen versucht (etwa durch schlechtere
Servicequalität verzögerte Behebung von Problemen bei Kunden).
Einfluss der Regulierung auf die Investitionstätigkeit (z. B. Ausbau des
Stromnetzes):
Rentabilität einer Investition ist schwer einzuschätzen, wenn die erwarteten
Erlöse reguliert werden.
Möglichkeit der Kollusion – mangelnde Aufsicht durch den Regulator.
Steuern u. Staatsausg IV/13
c) Wettbewerb
Möglichkeiten dafür suchen, soweit sinnvoll, z. B. Teilung in Infrastruktur
(natürliches Monopol) und laufenden Betrieb (wenn dort Wettbewerb
herrschen kann), Unbundling (Entflechtung verschiedener
Geschäftsbereiche der Unternehmen), Recht auf Netzzugang. Allerdings:
Problem der Synergieverluste durch diese Trennung.
Beispiel: Elektrizität. Der Betrieb des Stromleitungsnetzes stellt ein
natürliches Monopol dar, die Stromproduktion aber nicht. Wettbewerb in
der Stromproduktion ist aber nur möglich, wenn alle Produzenten das
Leistungsnetz nützen können (Netzzugang). Die Preise für die Nutzung
des Leitungsnetzes müssen reguliert werden (der Eigentümer hat ein
natürliches Monopol). Wenn ein Stromproduzent gleichzeitig das
Leitungsnetz besitzt, hat er einen Anreiz, durch die Einhebung hoher
Preise für die Leitungsnutzung die Konkurrenz zu reduzieren. Daher die
Forderung
nach
Trennung
von
Stromproduktion
und
Leitungseigentümerschaft.
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Es kann auch Wettbewerb um den Markt (statt Wettbewerb im Markt)
geben – Versteigerung des Rechts, in einem Natürlichen-Monopol-Markt
anzubieten. (Beispiel: Betreibung des Personenverkehrs auf einer
bestimmten Bahnstrecke.) Bewerber, der den niedrigsten Preis garantiert,
erhält es (so genannte Demsetz-competition). Problem der
Qualitätsgarantie.
Auch potenzieller Wettbewerb (contestable markets) kann wirksam sein:
Anbieter kann nicht den (hohen) Monopolpreis verlangen, wenn dadurch
die Gefahr besteht, dass andere Unternehmen in den Markt eintreten.
Hindernis für (potenziellen) Wettbewerb ist in Markteintrittsschranken
begründet, z. B. in sunk costs, das sind irreversibel verlorene Kosten
(etwa Investitionen in Anlagen, die nicht anderweitig verwendbar sind Bahnschienen) im Fall des Marktaustritt eines Anbieters. Wenn solche
sunk costs drohen, verringert sich die Möglichkeit, dass ein potenzieller
Wettbewerber tatsächlich im Markt aktiv werden könnte, weil er ja bei
einem Fehlschlag viel verlieren würde.
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Problem der unvollständigen Verträge
Um in einer Demsetz-Competition die Konditionen festzulegen, müssen
Verträge ausverhandelt werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Mit kurzfristigen, wiederkehrenden Verträgen kann die Formulierung
einfacher gehalten werden, weil bei erneutem Vertragsabschluss neu
verhandelt wird und ein Unternehmen, das sich nicht nach den
Vorstellungen des Staates verhalten hat, bestraft werden kann. Allerdings
werden Firmen, die bereits im Markt tätig waren, einen Vorteil gegenüber
neuen Firmen haben, weil diese bereits Investitionen getätigt und
Humankapital aufgebaut haben.
Unvollständige, langfristige Verträge müssen sehr viel genauer
ausformuliert werden, da sie Änderungen in Inputpreisen und der Nachfrage
berücksichtigen müssen. Der Staat muss die Einhaltung der vereinbarten
Qualität ständig überprüfen und eventuell Strafen verhängen. Der Vorteil
eines Demsetz-Wettbewerbs gegenüber einer Regulierungsbehörde ist
demnach entsprechend geringer.
Steuern u. Staatsausg IV/16
Beispiel Demsetz-Competition:
Kabelfernsehen in der USA
Franchising um als Kabelanbieter einen lokal definierten Markt zu bedienen.
Die Lizenzen werden an den Anbieter mit den besten Konditionen
versteigert. Die Verträge laufen auf 15 Jahre und geben der lokalen
Regierungsstelle das Recht einen Vertrag aufzulösen, falls diese nicht mit
dem Angebot des Kabelanbieters zufrieden ist .
Für jede der ca. 11.000 lokalen Märkte bewarben sich durchschnittlich 5,2
Anbieter. Studien haben gezeigt, dass der Preis um $ 0,15 geringer war,
wenn ein weiterer Mitbieter an der Auktion teilgenommen hat. Nach der
Auktion wurde im durchschnitt nach 33 Monaten die erste Preiserhöhung
nachverhandelt und nach weiteren 29 Monaten die nächste.
Zum Zeitpunkt der Erneuerung der Verträge wurden allerdings nur 7 von
3.516 neu zu verhandelnden Verträgen nicht verlängert.
Quelle: Viscusi, Vernon, Harrington. 1995. „Economics of Regulation and Antitrust.“ MIT Press. Cambridge, Mass. S 429ff
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