Wirtschaft und Politik Seminar für BA Politikwissenschaften im Wintersemester 2006/07 1 II Wirtschaftswissenschaftliche Analyse A Ökonomietheoretische Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 1 Normative Urteile über Verteilung: Sozial- und Steuerpolitik 2 Instabilität und Ineffizienzen des Marktmechanismus 2.1 Ordnungs- und Wettbewerbspolitik 2.2 Umweltpolitik 2.3 Stabilisierungspolitik B Ökonomietheoretische Kritik an staatlicher Wirtschaftspolitik 1 Ökonomische Theorie der Demokratie 2 Ökonomische Theorie kollektiver Interessen 2 Lernziele • Begriff „Marktversagen“ • Unterscheidung des Verhaltens von Monopolisten und von Akteuren auf einem Konkurrenzmarkt • Verständnis und Bewertung der ökonomischen Effekte eines Monopols • Begriff des Sozialen Überschusses • Begriff des „natürlichen Monopols“ • Kenntnis einiger Instrumente der Wettbewerbpolitik • Kenntnis der wesentlichen Inhalte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Literatur: Peter Bofinger: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, München 2003, S. 90-91, 132-149 Heinz Lampert, Albrecht Bossert: Die Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Europäischen Union, München 2004, Kap. 5, insbesondere S. 216224 3 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2 Instabilität und Ineffizienzen „Marktversagen“ • Nicht-Existenz oder Nicht-Stabilität eines allgemeinen Gleichgewichtes • Ineffizienz eines allgemeinen Gleichgewichtes ← unvollständiger Wettbewerb ← externe Effekte ← unvollständige Informationen 4 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2 Instabilität und Ineffizienzen Unvollständigen Wettbewerb → Wettbewerbspolitik 5 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Merkmale vollständiger Konkurrenz a) Alle Anbieter und Nachfrager verhalten sich als Preisnehmer. b) Alle Anbieter und Nachfrager sind über Qualitäten und Preise aller Güter vollständig und kostenlos informiert. c) Alle Anbieter und Nachfrager entscheiden allein auf Basis der Preise und Qualitäten der Güter. Zu a) Diese Annahme ist realistisch, wenn auf allen Märkten sehr viele Anbieter und sehr viele Nachfrager agieren. Sie schließt Marktzutritts- und –austrittsbarrieren aus, da solche es den dadurch vor Konkurrenz geschützten Anbietern oder Nachfragern ermöglichen würden, durch ihre Mengenentscheidungen den Preis zu beeinflussen. Annahmen b) und c) garantieren zusammen, dass es für gleiche Güter nur einen Preis geben kann. 6 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Marktformen Nachviele An- frager wenige einer bieter viele bilaterales Polypol Nachfrageoligopol Nachfragemonopol wenige Angebotsoligopol bilaterales Oligopol beschränktes Nachfragemonopol einer Angebotsmonopol beschränktes An- bilaterales gebotsmonopol Monopol Alle drei Bedingungen sind nicht für die gesamte Ökonomie erfüllt. Im Folgenden werden die Folgen untersucht, die sich daraus ergeben, dass auf einem Markt nur ein Unternehmen Güter anbietet (Monopolist), so dass es den Preis setzen kann und sich also nicht als Preisnehmer verhalten muss. Vorab soll aber erinnert werden, welche Gütermenge ein Unternehmen anbieten wird, welches unter vollständigem Wettbewerb in einem Umfeld mit vielen Konkurrenten agiert. 7 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Gewinn maximierende Angebotsmenge eines Unternehmens unter vollständiger Konkurrenz Gewinn maximierende Angebotsmenge x*: Px = δC/δx* (Preis = Grenzkosten-Regel) δC/δx A 0 B Px = δE/δx x* x 0ABx* = Erlös 0x*B = variable Koste 0AB = Fixkostendeckungsbeitrag ≈ (Gewinn) G(x) = Px · x - Cvar(x) - Cfix G = Gewinn; E = Px · x = Erlös; δE/δx = Grenzerlös; δC/δx = Grenzkosten δG/δx = Px - δC/δx = 0 [δC/δx = δCvar/δx] ⇔ Px = δC/δx → Die Grenzkostenkurve eines Unternehmens entspricht der Angebotskurve. 8 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Marktgleichgewicht xd xs Px* 0 x* x Horizontale Aggregation aller individuellen Angebotskurven (= Grenzkostenkurven) ergibt die Marktangebotskurve (hier vereinfachend als Gerade gezeichnet). Der tatsächliche Preis ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Marktangebotskurve mit der Marktnachfragekurve. 9 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Sozialer Überschuss im Konkurrenzgleichgewicht A Px* 0 xd xs B x* Konsumentenrente = Px*AB + Produzentenrente = 0Px*B = Sozialer Überschuss = 0AB x Sozialer Überschuss wird unter vereinfachenden Annahmen als Näherungsmaß zur Bestimmung gesellschaftlicher Wohlfahrt verwendet. Dabei wird die Nachfragekurve als gesellschaftliche Kurve des marginalen Bruttonutzens interpretiert, die Fläche unter der Nachfragekurve über einem bestimmten Intervall, z.B. [0; x*] folglich als Bruttonutzen, welche die Gesellschaft aus dem Konsum der Menge x* zieht. Der Bruttonutzen abzüglich der Aufwendungen Px · x* der Konsumenten zum Erwerb von x* ergibt die so genannte Konsumentenrente (Fläche Px*AB). Die Gesamtkosten einer Produktionsmenge, z.B. x*, werden durch die Fläche unter der aggregierten Angebotskurve (= aggregierten Grenzkostenkurve) über dem Intervall [0; x*] bezeichnet. Der Gewinn („Produzentenrente“) bzw. Fixkostendeckungsbeitrag der Unternehmen z.B. bei x* entspricht der Fläche zwischen der Grenzkostenkurve und der Preisgeraden Px* über dem Intervall [0; x*]. Die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente wird als sozialer Überschuss bezeichnet. Der soziale Überschuss ist bei keiner Menge x≠x* größer als bei x*. Das heißt, das Marktgleichgewicht sorgt (bei vollständiger Konkurrenz) für maximalen sozialen Überschuss. 10 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Gewinn maximierende Angebotsmenge eines Angebotsmonopolisten Gewinn maximierende Angebotsmenge x*: δE/δx* = δC/δx* B Px* Grenzkosten δC/δx Px** A Grenzerlös δE/δx 0 x* x** Nachfragefunktion xd = Preis-Absatzfunktion x Ein unter Konkurrenz agierendes Unternehmen nimmt den Preis Px als gegeben hin. Es wird die Menge anbieten, bei welcher seine Grenzkosten auf den von ihm als gegeben angenommen Preis gestiegen sind. Alle Konkurrenten zusammen würden x** anbieten und zu Px** je Einheit absetzen. Auf Konkurrenzmarkt würde die (aggregierte) Grenzkostenkurve die (aggregierte) Angebotskurve darstellen. Das Gleichgewicht ergäbe sich im Schnittpunkt der Angebots- und Nachfragekurve, also bei (x**, Px**). Ein Monopolist weiß hingegen, dass der Preis, den er für eine Einheit des Gutes erzielt, von der Menge abhängt, die er auf den Markt wirft. Er nimmt als den Preis als von ihm beeinflussbare Größe wahr [Px ist aus seiner Sicht eine Funktion der Angebotsmenge: Px=Px(x)]. Er weiß, dass der Preis um so niedriger ist, je mehr er anbietet. Sein Gewinnmaximierungsproblem lautet damit: G(x) = Px(x) · x – C(x) [„Px(x)“ meint hier, „Px ist eine Funktion von x“.] Px = Px(x) ist die (inverse) Nachfragefunktion. Aus Sicht des Monopolisten wird sie als Preis-Absatzfunktion bezeichnet, weil der Monopolist mit ihr ermitteln kann, welchen Preis er mit welcher Angebotsmenge erzielen kann bzw. umgekehrt welche Menge er bei welchem Preis absetzen kann. Er sucht die seinen Gewinn maximierende Preis-Mengen-Kombination. Sein Erlös E ist Px(x) · x. Ableitung von G(x) nach x und Nullsetzen der Ableitung ergibt die Gewinn maximierende Angebotsmenge x*: G(x) = Px(x) · x - Cvar(x) - Cfix δG/δx = [(δPx/δx) · x + Px] - δC/δx = 0 [δC/δx = δCvar/δx] ⇔ [(δPx/δx) · x + Px] = δC/δx Darin bezeichnen [(δPx/δx) · x + Px] den Grenzerlös δE/δx und δC/δx die Grenzkosten. Die Gewinnmaximierungs-Regel für einen Monopolisten lautet also: Wähle die Angebotsmenge x*, bei welcher die Grenzkosten dem Grenzerlös entsprechen. Im Monopolgleichgewicht wird also weniger angeboten als im Konkurrenzgleichgewicht, und der Preis ist in jenem höher als in diesem. Bei einer linearen Preis-Absatzfunktion der Form p = a - bx haben die Erlösfunktion die Form E = ax - bx2 und die Grenzerlösfunktion die Form δE/δx = a – 2bx. Das heißt, die Grenzerlösfunktion hat eine doppelt so große negative Steigung wie die Preis-Absatzfunktion, und sie trifft bei einem Wert für x auf die Abszisse, der halb so groß ist wie der Abszissenabschnitt der Preis-Absatzfunktion. Der Gewinn entspricht in der Abbildung der Fläche 0ABPx*. (B heißt Cournotscher Punkt, nach Augustin Cournot.) Beispiel auf nächster Seite! 11 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Sozialer Überschuss im Gleichgewicht auf einem Angebotsmonopolmarkt Konsumentenrente + Produzentenrente = Sozialer Überschuss D Px* B Grenzkosten δC/δx F Px** A δE/δx 0 = Px*BD = 0ABPx* = 0ABD x* Nachfragefunktion xd = Preis-Absatzfunktion x** x Beispiel (zu vorhergehender Seite): Inverse Nachfragefunktion (= Preis-Absatzfunktion): P(x) = 10 - 0,5x Erlösfunktion: E(x) = P(x) · x = 10x - 0,5x2 Grenzerlösfunktion: δE/δx = 10 - x Kostenfunktion: C(x) = 0,5x2 Grenzkostenfunktion: δC/δx = x Gewinnfunktion: G(x) = E(x) - C(x) = 10x - 0,5x2 - 0,5x2 = 10x - x2 δG/δx = 10 – 2x = 0 ⇒ x* = 5 ⇒ Px* = 7,5 Einsetzen von x*=5 in die Grenzkosten- und in die Grenzerlösfunktion beweisen, dass beide bei x* übereinstimmen. Im Konkurrenzgleichgewicht würde die Menge zu dem Preis umgesetzt, bei der (xs =) x = 10 - 0,5 x (= xd) wäre, also bei x** = 20/3 und Px**=20/3. Bei x* entspricht der soziale Überschuss der Fläche 0ABD. Bei x** wäre sozialer Überschuss größer. Er entspräche hier der Fläche 0DF. Das bedeutet, dass das Monopol zu einem Wohlfahrtsverlust entsprechend der Fläche ABF führt. Die gesellschaftliche Wohlfahrt ließe sich durch eine Ausdehnung der Produktion bis x* erhöhen. x** ist damit nicht Pareto-effizient. Allerdings wäre der Gewinn des Monopolisten bei x** (Fläche 0Px**F) kleiner als bei x* (Fläche 0ABPx*). Auf der anderen Seite wäre die Konsumentenrente größer (Fläche Px**DF bei x** gegenüber Fläche Px*BD bei x*). 12 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Mögliche Ursachen eines Angebotsmonopols • Politisch bestimmte Marktzutrittsbarrieren • Absprachen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen (Kartelle) • Innovationsvorsprung • Sinkende Durchschnittskosten Politisch bestimmte Angebotsmonopole gab es bis in die jüngste Vergangenheit hinein z.B. für überregionale Schienen gebundene Transportleistungen (Deutsche Bundesbahn), für Telekommunikationsleistungen und Postdienste (Deutsche Bundespost) und für Dienstleistungen zur Vermittlung von Arbeitsuchenden und Arbeitsplätzen (Bundesanstalt für Arbeit). Innovationsvorsprung: Lediglich ein Unternehmen verfügt über das technische Wissen, ein bestimmtes Gut herzustellen. Sinkende Durchschnittskosten: Die Durchschnittskosten (= gesamte Produktionskosten je Einheit eines Gutes) sind um so geringer, je mehr Einheiten des Gutes produziert werden. 13 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Natürliches Monopol Sozialer Überschuss bei x* = Px**ABD < Sozialer Überschuss bei x** = Px**FD D Px* B C/x Px** A δC/δx F δE/δx 0 x* x** Nachfragefunktion xd = Preis-Absatzfunktion x Ein so genanntes Natürliches Monopol liegt vor, wenn die gesamten Durchschnittskosten im marktrelevanten Bereich (das ist der Bereich der Durchschnittskostenkurve C/x bis zu deren Schnittpunkt mit der Nachfragekurve) mit wachsender Produktionsmenge fallen. Sinkende Durchschnittskosten können die Kehrseite steigender Skalenerträge sein (z.B. bei leitungsgebundenen Transportleistungen), oder sie resultieren aus Unteilbarkeiten bestimmter Produktionsfaktoren. Nicht beliebige Teilbarkeit bedeutet, dass die Einsatzmenge eines Faktors nicht exakt so gewählt werden kann, dass sie nach Produktion einer output-Einheit vollständig abgenutzt ist. Die Höhe der insgesamt für einen solchen Faktor aufzuwendenden Kosten ist bis zur Kapazitätsgrenze unabhängig davon, wie viel output-Einheiten produziert werden. Es handelt sich dabei also um fixe Kosten. Auf eine output-Einheit bezogen fallen daher die Kosten für diesen Faktor mit der Produktionsmenge, und sofern die auf eine output-Einheit bezogenen Kosten für die variablen Produktionsfaktoren nicht so sehr steigen, dass dies die Fixkostendegression überkompensiert, sinken auch die gesamten Stückkosten mit der Ausweitung der Produktion. Sinkende Stückkosten führen zu einem Verdrängungswettbewerb, in dem alle Unternehmen, die das betroffene Gut herstellen, versuchen müssen, durch Ausweitung der Produktionsmenge über die damit bewirkte Durchschnittskostensenkung andere Anbieter aus dem Markt zu schlagen. Andernfalls wird ihnen dieses Schicksal von Konkurrenten zugefügt. Übrig bleiben nur wenige oder im Extremfall ein einziger Anbieter („natürliches Monopol“), und zwar derjenige, der die günstigste Startposition inne hatte, das heißt im Ausgangszeitpunkt den größten Marktanteil bestritt und daher cet. par. zu geringsten Stückkosten produzieren konnte. Der Monopolist wird die Menge x* wählen. Pareto-effizient wäre jedoch die Menge x**. Hier ist der Soziale Überschuss (Fläche Px**DF) maximal und größer als bei x* (Fläche Px**ABD). Die Menge x** könnte der Monopolist allerdings nur zum Preis Px** absetzen, der den Grenzkosten entspricht. Bei x** liegen die gesamten Durchschnittskosten C/x** jedoch über dem Preis Px**. Die Gesamtkosten C, die dem Produkt aus Durchschnittskosten und Menge entsprechen (die Fläche unter der Grenzkostenkurve misst lediglich die variablen Kosten), werden dann vom Erlös E nicht gedeckt: C = x** · (C/x**) > E = x** · Px** Das Unternehmen würde also mit x** Verlust erleiden. Dennoch ist es gesamtwirtschaftlich effizient, die Menge x** zu produzieren und zu einem Preis Px** zu verkaufen! Z.B.: C(x) = F + c · x [F = fixe Kosten] Die Grenzkosten sind konstant: δC/δx = c Die gesamten Durchschnittskosten fallen mit x und sind bei jedem x größer als die Grenzkosten : C/x = F/x + c > δC/δx = c 14 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Fazit: Ein Angebotsmonopolist produziert und bietet von einem gut weniger an, als es Paretoeffizient wäre. Zu prüfen ist, ob die Wohlfahrtsverluste durch staatliche Wettbewerbspolitik reduziert werden können. Das Monopol produziert nicht nur weniger als im Konkurrenzgleichgewicht, sondern kann seine Güter auch noch zu einem höheren Preis absetzen, als es auf einem Konkurrenzmarkt möglich wäre. Weitere mögliche negative Wohlfahrtseffekte von Monopolen: a) Mangels Wettbewerbsdruck sind Monopole nicht gezwungen, technisch und ökonomisch effizient zu produzieren („X-Ineffizienz“). b) Möglicherweise haben Monopole ebenfalls wegen fehlenden Wettbewerbsdrucks wenig Anreiz zu Produkt- oder Prozessinnovationen („dynamische Ineffizienz“). 15 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Instrumente der Wettbewerbspolitik: • Verbot von Kartellen • Entflechtung von Monopol-Unternehmen • Preis- oder Mengenregulierung • Subventionen • Öffentlicher Betrieb des Monopols Zu Entflechtung: Die Politik zerschlägt das Monopol, indem sie es in mehrere rechtlich selbständige Unternehmen aufteilt, oder indem sie die Auflösung gegenseitige Kapitalbeteiligungen rechtlich selbständiger Unternehmen (Konzerne) anordnet (z.B. Zerschlagung des u.a. aus Bayer, BASF, Agfa und Hoechst bestehenden Chemiekonzerns IG Farben nach dem 2. Weltkrieg durch die Alliierten). Zur Preis- oder Mengenregulierung: Die Politik kann z.B. das Monopol zwingen, die Menge x** anzubieten (welche es dann gemäß der Nachfragefunktion nur zu einem Stückpreis von Px** absetzen kann), oder sie setzt den Preis auf Px** fest (bei dem die Menge x** nachgefragt wird). Es gibt auch andere Preisregulierungsansätze (z.B. Rentabilitätsregulierung, Kostenzuschlagsregulierung). Zu Subventionen: Der Staat könnte dem Monopolisten eine Subvention s je produzierter Gütereinheit in Höhe von s = δPx/δx · x gewähren. Seine Gewinnfunktion wäre dann G(x) = Px(x) · x + s · x - Cvar(x) - Cfix Gewinnmaximierung ergibt: δG/δx = [(δPx/δx · x) + Px + s] - δC/δx = 0 [δC/δx = δCvar/δx] ⇔ [(δPx/δx · x) + Px(x) + s] = δC/δx Legt man die Höhe der Subvention nun auf s = - [δPx/δx) · x] > 0 fest [es ist (δPx/δx) · x < 0!], wird der Monopolist die Menge x anbieten, bei welcher der Preis, zu dem er diese Menge gemäß seiner Preis-Absatzfunktion verkaufen kann, seinen Grenzkosten entspricht: ⇔ Px(x) = δC/δx Das ist aber die effiziente Menge x**. Allerdings würde der Gewinn des Monopolisten nun noch größer sein. (Bei einer Stücksubvention s = - (δPx/δx · x) bezeichnet Px(x) die Grenzerlösfunktion des Monopolisten. Zugleich beschreibt Px(x) die inverse Nachfragefunktion, welche aus Sicht des Monopolisten dessen Preis-Absatzfunktion ist. Preis-Absatzfunktion und Grenzerlösfunktion stimmen dann also überein.) 16 A Begründung staatlicher Wirtschaftspolitik 2.1 Wettbewerbspolitik Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) a) prinzipielles Verbot von Kartellen und abgestimmtem Verhalten (horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen) b) prinzipielles Verbot vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen c) Verbot des Missbrauchs von Marktmacht Das GWB wurde 1957 verabschiedet und gilt als „Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft“. Zu a) Kartelle sind Verträge zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen, mit denen diese ihre Autonomie z.B. über Preise und Absatzmengen freiwillig einschränken (z.B. Preisabsprachen zwischen Unternehmen, vertragliche Festlegung von Absatzmengen oder Absatzgebieten der beteiligten Unternehmen). Es gibt einige Ausnahmen vom grundsätzlichen Kartellverbot. Die zulässigen Ausnahmen unterstehen jedoch der Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt in Bonn. Bis 1923 bestand in Deutschland vollständige Kartellfreiheit. Erst 1923 wurden Kartelle durch Rechtsverordnung einer Kartellaufsicht unterworfen. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges waren Kartelle in Deutschland weit verbreitet. Untersagt ist prinzipiell auch ein ohne vertragliche Bindungen aufeinander abgestimmtes Verhalten von Unternehmen (z.B. Preisführerschaft). Zu b) Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere Vereinbarungen zwischen Unternehmen, mit denen Preise verbindlich festgelegt werden, zu denen ein an der Vereinbarung beteiligtes Unternehmen eine von einem anderen beteiligten Unternehmen bezogene Ware weiterverkauft. Auch solche Vereinbarungen sind prinzipiell untersagt (Ausnahme: Verlagserzeugnisse). Zu c) Ein Indikator für Marktmacht eines Unternehmens ist z.B. ein großer Anteil, den das Unternehmen am Umsatz auf einem Absatz- oder Beschaffungsmarkt hält. Das Bundeskartellamt ist befugt, einen Missbrauch von Marktmacht zu untersagen. Fusionen großer Unternehmen sind dem Kartellamt anzuzeigen. Dieses hat einen Unternehmenszusammenschluss zu untersagen, wenn dadurch Marktmacht entsteht oder verstärkt wird, es sei denn, a) die Unternehmen weisen nach, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten, welche die Nachteil der Marktbeherrschung überwiegen, b) der Bundeswirtschaftsminister erteilt (unter bestimmten Voraussetzungen) die Erlaubnis zur Fusion. 17