DER EURO - AfD Fraktion Sachsen

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DER EURO
Das gescheiterte Währungsexperiment
Diese Publikation dient der Information
und darf in einem Wahlkampf nicht zur
Parteienwerbung eingesetzt werden!
afd-fraktion-sachsen.de
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Inhalt
Vorwort05
I. Die Euro-Einführung06
II. Die Finanzkrise und die Euro-Rettung 12
III. Europa auf dem Weg zur Bankenunion
19
IV. Die Kosten und Risiken der Rettungsmaßnahmen
34
V. Die Alternative zur Dauerrettung in der Eurozone
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Fußnoten46
3
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Vorwort
Vor der Einführung des Euro haben viele renommierte Ökonomen zu Recht davor
gewarnt, Länder mit unterschiedlichsten wirtschafts- und haushaltspolitischen Ansätzen
in einen Währungsraum zusammenzuführen. Die Stabilitätskultur Deutschlands mit der
harten D-Mark und die Inflationskultur der südeuropäischen Länder mit ihren schwachen
Währungen Drachme, Lira, Peseta und Escudo passten und passen einfach nicht
zusammen. Es gibt zwar viele Regeln, die einen stabilen Euro gewährleisten sollen, allein - es hält sich kaum ein Mitgliedstaat daran.
Der Vertrag von Maastricht, der Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Fiskalpakt
sollten die Haushaltsstabilität in der Eurozone gewährleisten. Insbesondere die
südeuropäischen Staaten der Eurozone begrenzten jedoch weder ihre Staatsdefizite,
noch ergriffen sie Maßnahmen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem
Beginn der Rettungsmaßnahmen im Euroraum, im Jahr 2010, wurden die Folgen
offensichtlich.
Obwohl in den Medien nicht mehr so präsent, wurden die Rettungsmaßnahmen seit
2015 weiter intensiviert. Das dritte Rettungspaket für Griechenland im Jahr 2015, die
Bankenkrise in Italien in den Jahren 2016/2017 und die Auseinandersetzungen um
die Auszahlung von bereits vorgesehenen Rettungsgeldern für Griechenland im Jahr
2017 sind deutliche Anzeichen dafür, dass die Schuldenkrise in der Eurozone uns
noch lange begleiten wird und sich weiter verschärft. Aus diesem Grunde ist dem
Bundesfinanzminister Dr. Schäuble auch sehr daran gelegen, dieses Thema aus der
öffentlichen Wahrnehmung herauszuhalten.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit März 2015 schwere Geschütze zur Rettung
von maroden Banken und überschuldeten Staaten aufgefahren und kauft mit frisch
erzeugtem Geld die Anleihemärkte der Eurozone leer. Die Rolle der Zentralbanken
bei der Rettung von Banken und Staaten wird in der Öffentlichkeit oftmals unterschätzt.
Die Kritik am Euro führte zur Gründung der Alternative für Deutschland und war von
Anfang an unser zentrales Anliegen. Zu den Themen „Bargeldobergrenzen“, „EuroRettung“ und „Bankenunion“ hat die AfD-Fraktion im Interesse der sächsischen Bürger
im Sächsischen Landtag Anträge gestellt. Mit der vorliegenden Broschüre möchten
wir Ihnen unsere Arbeit dazu vorstellen.
5
I. Die Euro-Einführung
Wie kam es zur Einführung des Euro?
Mit den Römischen Verträgen, die im Jahr 1957 unterzeichnet wurden, entstand die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) - der Gemeinsame Markt. Neben der
Absicht, die Freiheit für den Kapital-, Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr
zu erweitern, sah der EWG-Vertrag vor, eine gemeinsame Politik in den Bereichen
Handel, Verkehr und der Landwirtschaft zu entwickeln. Laut Präambel des Vertrages
sollten dadurch Frieden und Freiheit in Europa gesichert und der Lebensstandard der
Menschen in der EWG verbessert werden.
Jeder Binnenmarkt braucht einheitliche Rahmen- und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Dazu zählten die Architekten der Währungsunion auch eine
gemeinsame Währung, die sie als Mittel zur europäischen Integration ansahen.
Daher entwarf eine Kommission unter der Leitung des damaligen luxemburgischen
Ministerpräsidenten Pierre Werner 1970 einen Fahrplan für eine europäische
Währungsunion. In dem so genannten Werner-Plan war die stufenweise Einführung
einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion in den damaligen Ländern
der Europäischen Gemeinschaft (EG) vorgesehen. Der Plan scheiterte an den
Währungsturbulenzen und an dem wirtschaftlichen Abschwung infolge der Ölkrise
im Jahr 1974.
Im Jahr 1979 schufen die EG-Mitgliedstaaten das Europäische Währungssystem
(EWS), um die Kursschwankungen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten
zu verringern. Die Wechselkurse der Währungen wurden untereinander in einem
bestimmten Verhältnis zueinander festgelegt. Wichen die Wechselkurse von dem
festgelegten Verhältnis zu stark ab, sollten die Zentralbanken der betroffenen
Mitgliedstaaten intervenieren, bis der gewünschte Kurs wieder hergestellt war.
Im Juni 1988 beauftragte der Europäische Rat eine Expertengruppe unter dem Vorsitz
von Kommissionspräsident Jacques Delors mit einer Studie zur Währungsunion. Der
Europäische Rat nahm den Delors-Bericht im Juni 1989 einstimmig als Grundlage für
die weitere Arbeit an.
Dieser sah eine Währungsunion in Europa und die Schaffung einer gemeinsamen
neuen Währung vor. Trotz dieser Weichenstellung im Jahr 1989 versprach die CDU
im ostdeutschen Wahlkampf von 1990 den ostdeutschen Bürgern die von ihnen
herbeigesehnte D-Mark. Dieses Versprechen erfolgte trotz des Wissens, dass die
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DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
D-Mark für die ostdeutschen Bürger nur eine Übergangslösung auf dem Weg zur
europäischen Währungsunion war.
Die Bundesregierung unter Helmut Kohl forcierte die Euro-Einführung entgegen dem
Willen der deutschen Bevölkerung. Aufgrund der Umfragen in Deutschland wusste
sie, dass eine Volksabstimmung aller Voraussicht nach keine Mehrheit dafür erbringen
würde. Insbesondere in Ostdeutschland war die Ablehnung groß.
Hier war die D-Mark ein Grund gewesen, warum sich die ostdeutsche Bevölkerung
nach der friedlichen Revolution gegen den Weiterbestand der DDR und für die
Wiedervereinigung entschieden hatte. Entgegen den damaligen Versprechungen
wurde nun die stabile D-Mark gegen eine grundlegend andere Währung ausgetauscht.
Die Reparationsleistungen Deutschlands, die nach dem 1. Weltkrieg im Vertrag
von Versailles festgelegt wurden, waren noch nicht vollständig bedient, als die
Bundesregierung mit dem Beitritt zur Währungsunion im Vertrag von Maastricht erneut
Verpflichtungen als Geldgeber begründete. Dieser Vertrag aus dem Jahr 1992 sah
die Einführung einer gemeinsamen Währung bis spätestens 1. Januar 1999 vor und
legte den Grundstein für die Transferunion, die wir derzeit haben.
Im Dezember 1995 einigte sich der Europäische Rat in Madrid auf einen Namen für
die gemeinsame Währung: „Euro“ und legte den Zeitplan und die Bedingungen für
die Einführung des Euro verbindlich fest.
Wann wurde der Euro in Europa eingeführt?
Nach Festlegung der endgültigen Wechselkurse wurde der Euro zum 1. Januar
1999 die gemeinsame Währung in den elf Mitgliedstaaten der Währungsunion:
Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich,
Finnland, Portugal, Spanien und Irland.
Am 1. Januar 2001 trat Griechenland als zwölftes Mitglied der Währungsunion bei.
Anfang 2002 wurde das Eurobargeld in allen 12 Mitgliedstaaten in Umlauf gebracht.
Darauf folgend zog der Euro als Zahlungsmittel in die Länder Slowenien (2007),
Zypern (2008), Malta (2008), die Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland
(2014) und Litauen (2015) ein. Großbritannien und Dänemark sind aufgrund von
Sondervereinbarungen erst verpflichtet den Euro einzuführen, wenn die Bevölkerung
es verlangt.
7
Unter welchen Bedingungen wurden Staaten in die Eurozone
aufgenommen?
Der Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 sah die Einführung einer gemeinsamen
Währung bis zum 1. Januar 1999 vor. Für die Teilnahme an der Währungsunion
wurden konkrete wirtschaftliche Rahmenbedingungen festgelegt, die sogenannten
Konvergenzkriterien. Diese mussten bzw. müssen alle Staaten erfüllen, wenn sie der
Währungsunion beitreten wollen.
Dazu gehören folgende Voraussetzungen:
• die
•
•
• die
• die
Haushaltsstabilität
Defizitquote ≤ 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – BIP
Staatschuldenquote ≤ 60 Prozent des BIP
Preisniveaustabilität,
Zinssatz- sowie die Wechselkursstabilität.
Die Kriterien zur Gewährleistung der Haushaltsstabilität wurden im
Jahr 1997 durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt als dauerhafte
Kriterien vereinbart.
Für den Verstoß gegen diese Kriterien waren Sanktionen vorgesehen, so beispielsweise
eine Geldbuße in Höhe von 0,2 Prozent bis 0,5 Prozent des Vorjahres-BIP. Vorrangiges
Ziel des Pakts war es, eine hohe Verschuldung der Euro-Länder zu verhindern. Zugleich
sollte dadurch von vornherein vermieden werden, was später dennoch eingetreten ist:
die Staatsfinanzierung durch die EZB und die nationalen Zentralbanken der Eurozone.
Zudem ist im Vertrag von Maastricht eine weitere wichtige Regel, das Beistandsverbot, verankert. Dieses verbietet der Gemeinschaft oder einzelnen Mitgliedstaaten,
anderen Mitgliedern der Währungsunion finanzielle Hilfen in Krisenzeiten zu gewähren.
Wie wurden die Kriterien zur Haushaltsstabilität umgesetzt?
Belgien und Italien wurden von Anfang an in die Währungsunion aufgenommen,
obwohl im Referenzjahr 1997 ihre Staatsschuldenquoten den Maastricht-Kriterien
nicht entsprachen. Mit der Begründung, dass sie eine fallende Tendenz gegenüber
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DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
den Vorjahren aufwiesen, ignorierten die zuständigen Institutionen der Europäischen
Union (EU) die Kriterien zur Haushaltsstabilität von Anbeginn. Dies war ein fatales
Signal mit weitreichenden Folgen für die Regeln zur Haushaltsstabilität in der
Währungsunion. Nach dem Platzen der Internetblase in den Jahren 2000 bis 2003
gingen die Steuereinnahmen in Deutschland erheblich zurück. Daraufhin stiegen die
Staatsdefizite in Deutschland über die von Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubten 3
Prozent hinaus. Als auch Frankreich die Defizitquoten überschritt, war von Sanktionen
keine Rede. In der Folge wurden die Defizitregeln schlichtweg ignoriert.
Bis zum Jahr 2015 wurde die Defizitgrenze in insgesamt 165 Fällen
überschritten.
Nur in 51 Fällen wäre die Überschreitung aufgrund von Rezessionen gerechtfertigt
gewesen. Im Ergebnis hätten also in 114 Fällen Sanktionen ausgesprochen werden
müssen1. Griechenland und Portugal traten als Schuldensünder besonders hervor. Die
Defizitquote beider Länder lag wiederholt über der 3-Prozent-Grenze. Von 1995 bis
2016 stieg die Staatsschuldenquote Griechenlands von 99 auf 179 Prozent des
BIP und die von Portugal von 58 auf 130 Prozent des BIP. Auch in Italien, Spanien
und Frankreich führte die häufige Verletzung der Defizitquote zu einem beträchtlichen
Anstieg der Schuldenquoten.
Die im Vertrag von Maastricht und im Stabilitäts- und Wachstumspakt
festgesetzte Maximalquote von 60 Prozent für die Staatsschulden der
Länder in der Eurozone wurde vollkommen missachtet.
Abbildung 1: Anzahl der Verstöße gegen das 3%-Kriterium von 1999 bis 2015
Quellen: Eurostat, Berechnungen des ifo-Instituts
9
Was waren die Folgen der Euro-Einführung in Südeuropa?
Im Dezember 1995 legte der Europäische Rat in Madrid den Zeitplan zur Einführung
des Euro verbindlich fest. In Erwartung der Euro-Einführung setzte bereits kurz danach
ein Kapitalstrom in die südeuropäischen Hochzinsländer ein.
Die ausländischen Banken, Versicherungen und Rentenfonds nutzten die einmalige
Gelegenheit, um von den hohen Zinsen in diesen Ländern zu profitieren. Die
wesentlichen Ursachen dafür waren:
• die Wechselkursrisiken verringerten sich und verschwanden mit der EuroEinführung ganz,
• die EU signalisierte den Anlegern, dass mit der Gemeinschaftswährung eine
Solidargemeinschaft entstand, die im Notfall füreinander einstehen würde,
• die Banken brauchten nach der Bankenregulierung der EU für Kredite an die
Staaten der Eurozone kein Eigenkapital vorzuhalten.2
Die südeuropäischen Länder erhielten infolge des Kapitalzuflusses aus dem Ausland
und der damit verbundenen Reduzierung der Zinsen einen direkten Einkommensvorteil.
Zusätzlich erhielten die Staatshaushalte durch das Wirtschaftswachstum, welches
durch die Verlagerung der Kapitalströme verursacht wurde, enorme zusätzliche
Steuereinnahmen. Die verringerte Zinslast und außerordentlichen Steuereinnahmen
hätten sie zur Tilgung ihrer Kredite verwenden können. Sie taten jedoch genau das
Gegenteil, indem sie Ausgaben und Schulden erhöhten und damit den einmaligen
Vorteil verspielten, der ihnen der Beitritt zur Eurozone bot.
Abbildung 2: Staatliche Zinsausgaben in Prozent des BIP
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2017, S. 66
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DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
So finanzierten die Anlagegelder in Griechenland und Portugal überwiegend
hohe Staatsdefizite. Diese entstanden durch stark steigende Gehälter der Staatsbediensteten und durch zusätzliche Neueinstellungen.
Im Zeitraum von 2000 bis 2008 stiegen die Gehälter der
Staatsbediensteten in Griechenland um 62 Prozent und 18 Prozent in
Portugal.
In Deutschland lag der Anstieg der Gehälter dagegen nur bei 7 Prozent. Zusätzlich
stieg die Zahl der Staatsbediensteten von 2000 bis 2008 in Portugal um 7 Prozent
und in Griechenland gar um 22 Prozent. In Deutschland war in diesem Zeitraum
lediglich ein moderater Anstieg um 4 Prozent festzustellen3.
Während in Italien, Griechenland und Portugal im Wesentlichen der Staat von den
niedrigen Zinsen profitierte, waren es in Spanien hauptsächlich die Banken und der
Immobilienmarkt.
Noch im Jahr 1991 verlangten Banken in Spanien bis zu 17 Prozent Zinsen für einen
Baukredit. Das änderte sich mit dem EU-Gipfel in Madrid 1995 grundlegend. Danach
bekamen die spanischen Banken plötzlich von europäischen Banken Kredite zu sehr
viel günstigeren Zinsen und boten diese auch den Bauherren zu immer besseren
Konditionen an. Diese Entwicklung führte in Spanien zu einem Bauboom, der im Jahr
2007 in der spanischen Immobilienblase mündete. Mit dem Immobilienboom stiegen
die Löhne im Bausektor. Aufgrund des Wettbewerbs um Arbeitskräfte zogen in der
Folge die Löhne in der Industrie ebenfalls an.
Mit dem Lohnanstieg in den südeuropäischen Ländern, ohne den gleichzeitig
notwendigen Innovationsschub, stiegen die Kosten der Unternehmen und ihre
Wettbewerbsfähigkeit nahm ab. Infolgedessen kam es zu Exportrückgängen und
steigender Arbeitslosigkeit.
Was waren die Folgen der Euro-Einführung in Deutschland?
Mit der Anlage der deutschen Ersparnisse im Ausland wurde deutsches Kapital dem
heimischen Kapitalmarkt entzogen. Die Investitionen in Deutschland gingen zurück.
Nur ein Drittel der Ersparnisse flossen im Zeitraum von 2002 bis 2009 in inländische
Investitionen. Zwei Drittel der Ersparnisse gingen als Kapitalabflüsse ins Ausland.
11
Die Kaufkraft wechselte von deutschen Sparern und Kreditgebern zu den Kreditnehmern
nach Südeuropa. Es kam zu einem Ausfall der Binnennachfrage, zu einer hohen
Arbeitslosigkeit und zu nur noch moderat steigenden Löhnen. Die deutsche Wirtschaft
und der deutsche Arbeitsmarkt litten darunter bis in das Jahr 20094. Im Zeitraum von
2000 bis 2005 stieg die offizielle Arbeitslosenquote von ca. 8 auf über 11 Prozent an5.
II. Die Finanzkrise und die Euro-Rettung
Was änderte sich mit der Finanzkrise in der Eurozone?
Nach dem Zusammenbruch der Investmentbank „Lehman Brothers“, im September
2008, liehen sich die Banken untereinander kaum mehr Geld, und eine Vielzahl von
ihnen stand vor der Insolvenz. Infolge staatlicher Hilfsgelder für Banken stabilisierten
sich zwar die Finanzmärkte im ersten Halbjahr 2009, aber die Kreditinstitute waren
weiterhin äußerst vorsichtig bei der Kreditvergabe. Viele Kredite, die sie in die
südeuropäischen Länder vergeben hatten, wurden nicht verlängert. Eine massive
Kapitalflucht aus diesen Ländern war die Folge. Das Volumen der Kredite, die
ausländische Banken in Südeuropa und Irland vergeben hatten, sanken von 2007
bis 2014 erheblich. Aus- und inländische Banken zogen aus Südeuropa beträchtliche
Summen an Kapital ab.
Wer hat die Rettungsmaßnahmen maßgeblich betrieben?
Die durch die Kapitalflucht der Banken ins Ausland entstandene Finanzierungslücke
in Südeuropa und Irland wurde durch die Rettungsmaßnahmen der EZB und der
nationalen Notenbanken dieser Länder ersetzt. Die Zentralbanken übernahmen die
Rolle der ausländischen Kapitalgeber und wurden so zu den wichtigsten Akteuren der
europäischen Rettungspolitik.
Welche Rettungsmaßnahmen ergriffen die Zentralbanken seit dem
Jahr 2008?
Nach dem Platzen der Immobilienblase in Amerika im Jahr 2008 wurde den
Zentralbanken der Eurozone klar, dass damit weitreichende Folgen für Banken
und Staaten verbunden waren. Diese Folgen versuchten sie, zunächst für eine
Übergangszeit gedacht, mittels einer lockeren Geldpolitik abzufedern.
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DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Dazu gaben die nationalen Zentralbanken der südeuropäischen Länder in
Übereinstimmung mit den Regeln der EZB den Geschäftsbanken ab Herbst 2008
Kredite zu niedrigen Zinsen. Die Regeln der EZB sahen zwar vor, dass die Kredite
nur gegen Sicherheiten ausgereicht werden durften. Bereits am 25. Oktober 2008
lockerte die EZB jedoch die Anforderungen für diese Sicherheiten und verlängerte
diese vorübergehende Maßnahme immer wieder. Dieses Angebot der EZB, frei
nach dem Prinzip: „Wer hat noch nicht, wer will noch mal?“, nutzten viele nationale
Notenbanken ausgiebig. Sie vergaben aus der Notenpresse Kreditgelder an
die Geschäftsbanken zu besseren Bedingungen als die privaten Kreditgeber. Auf
diese Weise konnten die Krisenländer und deren Banken die Fehlbeträge in den
Staatshaushalten und den Leistungsbilanzen wie bisher preiswert finanzieren sowie
darüber hinaus noch die Kapitalflucht ins Ausland ausgleichen.
Die Notenpresse ersetzte nach der Finanzkrise 2008 die Gelder der
privaten Kreditgeber, die diese aus den Krisenländern abzogen.
Welche staatlichen Rettungsgelder wurden seit dem Jahr 2010 zur
Verfügung gestellt?
Angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten in der Eurozone im Jahr 2010 überredete
die EZB die Regierungen der Eurozone zu staatlichen Rettungsprogrammen, um die
Zentralbanken zu entlasten.
Die Zentralbanken der Eurozone hatten seit 2008 den Weg zur
Banken- und Staatenrettung beschritten. Den Regierungen der Staaten
in der Eurozone blieb nichts anderes übrig, als ihnen zu folgen.
Daraufhin einigten sich die Regierungen der Eurozone und der IWF im Mai 2010 auf
ein zwischenstaatliches Hilfsprogramm für Griechenland in Höhe von 110 Milliarden
Euro, wovon die Euro-Staaten 80 Milliarden Euro gewährten. Darüber hinaus wurde
kurz darauf ein bis Juli 2013 befristeter Euro-Schutzschirm beschlossen. Das maximale
Volumen zur Vergabe von Rettungskrediten des Euro-Schutzschirms betrug 500
Milliarden Euro.
In der Folge zeigte sich, dass angesichts der enormen Schwierigkeiten der
südeuropäischen Krisenländer6 die bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichten.
13
Daher einigten sich die Euro-Länder im März 2011 auf einen ständigen Rettungsfonds
mit dem Namen „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM).
Von dem auf 704,8 Milliarden Euro festgesetzten Stammkapital wurden zunächst 80,5
Milliarden Euro eingezahlt. Hinsichtlich des restlichen Betrages verpflichteten sich
die Mitgliedstaaten, eventuelle Verluste bis zur Gesamtsumme von 704,8 Milliarden
Euro auszugleichen. Deutschland machte seine Zustimmung zum ESM jedoch von
verschärften Regeln zu den Schuldengrenzen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
aus dem Jahr 1997 abhängig. Daraufhin einigten sich die Staaten der Eurozone auf
einen Fiskalpakt. Dieser sah den Haushaltsausgleich, die sogenannte Schuldenbremse,
und die jährliche Reduzierung der aktuellen Schuldenquoten der Euro-Staaten vor.
Außer Deutschland, Irland und Malta hat sich jedoch kein anderes Land an den
Fiskalpakt gehalten.
Die südeuropäischen Krisenländer der Eurozone und auch Frankreich
haben ihre Schuldenquoten nicht gesenkt, sondern seit dem Jahr 2011
weiter erhöht.
Aber offenbar sollte, genau wie bei den Vereinbarungen zur Finanzdisziplin zuvor,
nur der deutsche Steuerzahler, der das ganze Risiko und eventuelle Verluste am Ende
trägt, beruhigt werden.
Was unternahm die EZB zusätzlich, um Banken und Krisenstaaten
zu retten?
Als Griechenland Ende April 2010 kurz vor der Insolvenz stand und die Zinsen
einiger Staaten der Eurozone massiv stiegen, ließ die EZB von den nationalen
Notenbanken im Eurosystem griechische, irische, portugiesische, spanische und
italienische Staatsanleihen in Höhe von rund 220 Milliarden Euro ankaufen. Dies war
ein offener Verstoß gegen den Vertrag von Maastricht, der eine Staatsfinanzierung
durch die Zentralbanken der Eurozone verbietet. Der deutsche Chefvolkswirt der EZB,
Jürgen Stark, und der damalige Bundesbankpräsident, Axel Weber, stimmten gegen
die Ankäufe und traten später aus Protest gegen diese Maßnahmen von ihren Ämtern
zurück.
Seit dem März 2015 kauft die EZB jeden Monat Anleihen im Wert von
bis zu 60 Milliarden Euro. Von April 2016 bis März 2017 erhöhte sie
die Summe auf 80 Milliarden Euro.
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DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Von den Anleihen im Wert von 1.953 Milliarden Euro, die die EZB bis Ende Juni
2017 angekauft hatte, sind über 80 Prozent Anleihen von öffentlichen Gläubigern.
Da ein Teil des Geldes auch zum Erwerb von Anleihen der Rettungsschirme gedacht
war, dient das Programm mittelbar der Rettung von Staaten und Banken. Damit wird
offensichtlich, dass die EZB mit diesem Programm keine Geldpolitik betreibt, die sich
am Ziel der Preisstabilität orientiert, sondern eindeutig Rettungspolitik.
Aufgrund ihrer Befugnis, jede beliebige Geldmenge aus dem Nichts zu erzeugen, ist
sie auch nicht durch die störenden Grenzen nationaler Haushaltspolitik behindert. Im
Ergebnis liefert sie mit ihren Staatsanleihekäufen seit März 2015 allen Mitgliedstaaten
der Eurozone einen Freibrief für eine unverantwortliche Haushaltspolitik.
Aus diesen Gründen hat die AfD-Fraktion beschlossen, folgenden Antrag im
Sächsischen Landtag einzubringen:
Auszug aus dem Antrag7 der Fraktion Alternative für Deutschland
(AfD) vom 23.06.2017 (Drucksache 6/9921)
Thema: Rettungspolitik in der Eurozone beenden
Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. für eine Beendigung der Rettungsmaßnahmen in der Eurozone,
insbesondere durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
und die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und der
Zentralbanken der Mitgliedstaaten,
2. für die Festlegung einer angemessenen Höchstgrenze pro teilnehmendem
Land an den Verbindlichkeiten im Target2-Zahlungssystem und den
jährlichen Ausgleich der Verbindlichkeiten zu einem festgelegten Termin
geltend macht;
II. im Bundesrat einen Antrag für eine Entschließung einzubringen, die
1. eine Beendigung der Rettungsmaßnahmen in der Eurozone, insbesondere
durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die
Drucksache 6/9921
I. auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sie ihren Einfluss auf europäischer
Ebene
15
Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Zentralbanken
der Mitgliedstaaten,
2. die Festlegung einer angemessenen Höchstgrenze pro teilnehmendem Land
an den Verbindlichkeiten im Target2-Zahlungssystem und den jährlichen
Ausgleich dieser Verbindlichkeiten zu einem festgelegten Termin fordert;
Schnellzugriff EDAS
Antrag vom 23.06.2017: Drucksache 6/9921:
https://tinyurl.com/DRS9921
Schnellzugriff EDAS
Stellungnahme der Staatsregierung vom 12.07.2017 : Drucksache 6/9921:
https://tinyurl.com/DRS9921A
In der Begründung zu dem Antrag hat die AfD-Fraktion dargelegt, dass die
Rettungsmaßnahmen der Zentralbanken aus zwei Gründen gegen das Regelwerk der
Eurozone verstoßen:
• Erstens überschreitetn sie mit den Staatsanleiheankäufen das Mandat, welches
ihr die nationalen Parlamente gaben.
• Zweitens ist den Zentralbanken nach dem Regelwerk der Eurozone verboten,
Mitgliedstaaten zu finanzieren.
Zu Erstens: Geldpolitik ist die Aufgabe der EZB. Die Rettung von Staaten ist jedoch
keine Geld-, sondern Finanzpolitik, die den demokratisch gewählten Parlamenten
16
Drucksache 6/9921
III. dem Landtag Bericht über ihre Aktivitäten im Bundesrat nach der nächsten
Bundesratssitzung sowie nach allen weiteren Bundesratssitzungen, in denen
diese Themen Gegenstand der Tagesordnung waren, zu erstatten.
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
und den Regierungen obliegt. Dennoch haben sich die EZB und die nationalen
Zentralbanken der Krisenländer seit dem Beginn der Staatsschuldenkrise in der
Eurozone als die treibenden Kräfte bei der Rettung der Krisenländer erwiesen. Sie
handeln unabhängig vom Wählerwillen und bestimmen nicht nur die Geldpolitik,
sondern auch die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Eurozone maßgebend mit.
Dazu wird in der Antragsbegründung weiter ausgeführt:
„Die EZB stellt ihre Rettungsprogramme zwar als Maßnahmen der Geldpolitik
dar. Sie behauptet, dass sie dazu dienen, annährend gleiche Kreditzinsen in
der Währungsunion herzustellen. Dies sind jedoch nur Schutzbehauptungen und
Scheinargumente. Alle handelnden Banker und Volkswirte wissen, dass von den
Anlegern Zinszuschläge je nach Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners verlangt
werden. Was die EZB als „Marktversagen“ bezeichnet und mit ihrer Politik
bekämpft, ist im Grunde nur das Ergebnis rationaler Überlegungen der Investoren,
die erkennen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Schuldentragfähigkeit des
betreffenden Landes aufgrund objektiver Gründe stark eingeschränkt sind.“
Zu Zweitens: Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken war
ein Anliegen der deutschen Verhandlungsführer, die unter allen Umständen eine
Hyperinflation wie im Jahr 1923 in der Eurozone vermeiden wollten. In der Begründung
zum Antrag wird weiter ausgeführt, dass die Zentralbanken in der Eurozone gegen
dieses Verbot verstoßen, auch wenn sie die Staatsanleihen nicht direkt erwerben,
sondern diese den Banken abkaufen:
„Ein Zweiterwerb über die Banken, die schon beim Kauf der Staatsanleihen
die Absicht hatten, diese an die EZB weiterzureichen, ist ein gezieltes
Umgehungsgeschäft. Dieses hat im Ergebnis die gleichen Wirkungen wie
ein Direkterwerb bei Herausgabe der Anleihe, indem neu geschaffenes Geld
der Zentralbanken für weitere Käufe von Staatsanleihen durch die Banken
bereitgestellt wird.“
Gegen die Fortführung der Rettungsmaßnahmen sprechen jedoch nicht nur die
vorgenannten Regelverstöße. Die Maßnahmen führen auch dazu, dass die
Reformen in den Krisenländern verschoben und die Schulden erhöht werden. Zu den
Auswirkungen der Rettungspolitik wird in der Begründung zum Antrag folgendes Fazit
gezogen:
„Die vielfältigen Rettungsmaßnahmen in der Eurozone behandeln nur
Symptome anstatt die Ursachen für die struktur- und kostenbedingte mangelnde
17
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die nicht tragfähige Verschuldung
der Krisenländer zu beheben. Man bekämpft die zu hohe Verschuldung in
diesen Ländern mit noch mehr Schulden und gießt damit noch mehr Öl in den
Brandherd. Langfristig sind die durch die Gemeinschaftswährung erzwungenen
Dauertransfers ohnehin nicht durchzuhalten, weil sie spätestens in der nächsten
Wirtschafts- und Finanzkrise die Leistungsfähigkeit Deutschlands und auch
Sachsens übersteigen werden.“
Abbildung 3: Brutto-Gesamtschuldenstand in Prozent des BIP
Quelle: Eurostat Datenbank
In ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2017 zu dem Antrag führte die Sächsische
Staatsregierung folgendes aus:
„Die Sächsische Staatsregierung lehnt Initiativen auf Bundesebene ab,
die die Bundesregierung dazu verpflichten, auf die Beendigung der
Stabilisierungsmaßnahmen im Euro-Währungsgebiet und die Begrenzung der
Verbindlichkeiten im Zahlungsverrechnungssystem der Europäischen Zentralbank
TARGET 2 hinzuwirken. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Sachsen
ist festgelegt, dass die Koalitionspartner für einen stabilen Euro stehen. Dies
schließt auch die notwendigen Maßnahmen ein, mit denen die Stabilität des
Euro gesichert wird.“
Die Gefahren der EZB-Rettungspolitik werden von der Sächsischen Staatsregierung
also nicht erkannt oder anders bewertet. Jedenfalls ist ein politischer Wille zur
Abkehr von der derzeitigen, hoch riskanten Rettungspolitik durch die EZB seitens der
Staatsregierung nicht erkennbar.
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DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
III. Europa auf dem Weg zur Bankenunion
Was ist unter „Bankenunion“ zu verstehen und was soll damit
erreicht werden?
Als Reaktion auf die Schuldenkrisen in Europa verständigten sich die Mitgliedstaaten der Eurozone im Jahr 2012 auf das Ziel, eine Bankenunion zu gründen.
Die Bankenunion umfasst die Bankenaufsicht durch die EZB, die Regelungen zur
Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten, vor allem zur Bankenrettung, sowie
ein gemeinsames System der Einlagensicherung in Europa.
Das offizielle Ziel der Bankenunion ist es, anhand von einheitlichen Regeln dafür
zu sorgen, dass die Banken in Zukunft überschaubare Risiken eingehen und für ihre
Verluste auch im Fall der Sanierung aufkommen müssen. Dadurch sollten die Kosten für
die Steuerzahler minimiert werden. Diese Zielstellung ist jedoch wenig überzeugend.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Banken durch die bisher getroffenen Regeln
davon abhalten lassen, große Risiken einzugehen. Dies würde voraussetzen, dass
die Handelnden der Bank, also die Geschäftsführer, für die Verluste der Bank
aufkommen müssten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es sollen nur die Eigenkapital- und
Fremdkapitalgeber herangezogen werden. Insofern spricht viel dafür, dass andere
Motive für die Gründung der Bankenunion maßgebend waren.
Bevor die EZB die Aufsicht über die bedeutenden Banken in der Eurozone
übernahm, sollte sichergestellt werden, dass in den Bilanzen keine Risiken verborgen
sind, die später zu einer gemeinsamen Haftung führen, obwohl diese zur Zeit
der nationalen Aufsicht angelegt wurden. Dazu wurde ein Stresstest durch die
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durchgeführt, wobei man die Bewertung der Bilanzpositionen durch die EZB zugrunde legte. Das Ergebnis der Prüfung
war eine Kapitallücke von 25 Milliarden Euro bei 25 Banken der geprüften 130
Kreditinstitute. Die Bewertung der Bilanzpositionen durch die EZB ging jedoch
von der lebensfremden Annahme aus, dass Staatsanleihen unabhängig von der
Kreditwürdigkeit des Schuldners nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Wenn
man die Staatsanleihen ebenso wie private Anleihen abhängig von der Bewertung
der Rating-Agenturen mit Eigenkapital untersetzen müsste, sähe das Ergebnis ganz
anders aus.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ging offenbar von unrealistischen
Annahmen aus, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, damit die politische
19
gewollte Bankenunion ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden konnte. Die
Bankenunion ist nach den Euro-Rettungsschirmen ein weiterer Schritt in Richtung
einer Vergemeinschaftung von Geldern aller Mitgliedstaaten, um den Banken aus
den Krisenländern im Bedarfsfall Rettungsgelder zur Verfügung stellen zu können. Die
europäische Einlagensicherung ist als nächster Schritt geplant. Anstatt die Ursachen
der Fehlentwicklung zu beseitigen, will man die Risiken in den Bilanzen der Banken
mit Hilfe einer Bankenunion in der ganzen Eurozone verteilen. Auf diese Weise sollen
auch die Sparer der weniger betroffenen Länder, namentlich Deutschland, Luxemburg,
Finnland und der Niederlande, an den Verlusten beteiligt werden.
Es darf nicht sein, dass leistungsfähige Staaten, ihre Banken und
Sparer für die Verfehlungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ihrer
Banken haften sollen.
Aus diesen Gründen hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag den
nachfolgenden Antrag im Sächsischen Landtag gestellt:
Auszug aus dem Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland
(AfD) vom 02.06.2017 (Drucksache 6/9763)
Thema: Bankenunion in Europa abschaffen
I. auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sie ihren Einfluss auf europäischer
Ebene
1. für eine Beendigung der Bankenaufsicht durch die Europäische
Zentralbank (EZB) und die Rückübertragung dieser auf die nationalen
Aufsichtsbehörden,
2. für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von
Finanzinstituten (2014/59/EU) und aller zur Umsetzung erlassenen
Rechtsakte der EU,
3. für eine generelle Ablehnung der gemeinsamen Einlagensicherung in
Europa – unabhängig vom Fortschritt beim Risikoabbau im Bankensektor in
den anderen Euro-Mitgliedstaaten –
geltend macht,
20
Drucksache 6/9763
Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
II. sich im Bundesrat
1. für einen Beschluss zur Beendigung der Bankenaufsicht durch die EZB und
die Rückübertragung dieser auf die nationalen Aufsichtsbehörden,
2. für einen Beschluss zur Aufhebung der EU-Richtlinie zur Sanierung und
Abwicklung von Finanzinstituten (2014/59/EU) und aller zur Umsetzung
erlassener Rechtsvorschriften,
3. für eine Aufhebung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes und aller
zur Umsetzung erlassener Rechtsvorschriften, unmittelbar nachdem die EURichtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (2014/59/
EU) aufgehoben wurde,
4. für einen Beschluss, der die generelle Ablehnung einer gemeinsamen
Einlagensicherung in Europa – unabhängig vom Fortschritt beim
Risikoabbau im Bankensektor in den anderen Euro-Mitgliedstaaten –
enthält,
einzusetzen,
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Antrag vom 02.06.2017: Drucksache 6/9763:
https://tinyurl.com/DRS9763
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https://www.youtube.com/watch?v=mM3kUnTMw7A
Drucksache 6/9763
III. dem Landtag Bericht über ihre Aktivitäten im Bundesrat nach der nächsten
Bundesratssitzung sowie nach allen weiteren Bundesratssitzungen, in denen
diese Themen Gegenstand der Tagesordnung waren, zu erstatten.
21
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, André Barth, führte bei der
Einbringung des Antrags in den Sächsischen Landtag am 22. Juni 2017 aus:
„Mit unserem heutigen Antrag zur Bankenunion wollen wir als AfD-Fraktion verhindern, dass Kreditinstitute und deren Kunden in Sachsen für die finanziellen
Verfehlungen in anderen Ländern aufkommen müssen. Die Bankenkrisen in
Südeuropa haben uns gezeigt, welche Summen auf dem Spiel stehen können:
100 Milliarden Euro 2012 für die Bankenrettung in Spanien.
Nun eine akute Bankenkrise in Italien: Die Kreditausfallrisiken in Italien werden
auf 360 Milliarden Euro geschätzt, meine Damen und Herren.
Die Probleme der Banken in Südeuropa verschärfen sich drastisch. Aber die
Medien und auch die Bundesregierung schweigen diese Thematik vor der
Bundestagswahl tot.... Als Lösung wurde uns von der Bundesregierung die
Bankenunion präsentiert. Die Bankenunion besteht aus drei Säulen:
Säule 1 – Bankenaufsicht durch die EZB,
Säule 2 – Regelungen zur Bankenrettung,
Säule 3 – Gemeinsame Einlagensicherung in Europa.“8
Zur Bankenaufsicht durch die EZB wird in der Begründung zum Antrag auf die Gefahr hingewiesen, dass die EZB ihre Aufsichtsbefugnisse vernachlässigt, um die von
ihr an die Banken vergebenen Kredite nicht zu gefährden. Kurz nach der Übernahme
der Bankenaufsicht durch die EZB Anfang November 2014 über 120 bedeutende
Banken im Euroraum ist diese Gefahr bei der Aufsicht über griechischen Banken
bereits eingetreten. Dieses Ereignis hat der Vertreter der AfD-Fraktion in der oben
genannten Rede folgendermaßen beschrieben:
„Die griechische Notenbank hat im ersten Halbjahr 2015 die griechischen
Banken, die durch Kapitalabflüsse faktisch insolvent waren, weiter mit Notkrediten
versorgt. Die Höhe der Notkredite erreichte 89 Milliarden Euro, also fast den
Rettungsbetrag von 2012 für die spanischen Banken. Dies war ein eindeutiger
Fall von Insolvenzverschleppung. Obwohl die EZB davon wusste, schritt sie
monatelang – monatelang! – nicht ein. Damit hat sie aber ihre Aufgabe als
Bankenaufsicht nicht, und zwar vorsätzlich nicht, wahrgenommen.“9
Vorbild für die zweite Säule der Bankenunion war die Rettungsaktion für Zypern
im Jahr 2013, mit der erstmals die Kunden von zwei großen zypriotischen Banken
22
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
enteignet wurden. Zur Entwicklung der daraufhin erlassenen Vorschriften ist in der
Antragsbegründung zu lesen:
„In der Folge hat die EU die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von
Finanzinstituten (2014/59/EU, im Folgenden: Abwicklungsrichtlinie)
beschlossen und die in Zypern praktizierte Verfahrensweise in der Eurozone ab
dem Jahr 2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Diese wurde in Deutschland
durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, welches am 1. Januar 2015 in
Kraft trat, in nationales Recht umgesetzt.“
Nach diesen Vorschriften sollen die Aktionäre vor den Fremdkapitalgebern und
danach die Kunden mit einem Guthaben über 100.000 Euro zum Ausgleich
der Verluste bei der Rettung oder Abwicklung von insolvenzgefährdeten Banken
herangezogen werden. Die noch verbleibenden Verluste in Höhe von maximal 5
Prozent der Bilanzsumme übernimmt ein gemeinsamer Abwicklungsfonds in der
Eurozone. In diesen sollen die Kreditinstitute der Eurozone bis zum 31. Dezember
2023 Abgaben von rund 55 Milliarden Euro einzahlen.
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion führte dazu aus:
„Die Bildung eines solchen Rettungsfonds lehnt meine Fraktion ab. In diesen
zahlen nämlich die deutschen Banken Gelder ein, um für hohe Risiken in den
Bilanzen der ausländischen Banken einzustehen. Dafür sind aber die Gelder der
deutschen Banken und ihrer Kunden nicht gedacht. Sie sollten den deutschen
Kreditinstituten zur Verfügung stehen, falls trotz aller Vorsicht eine Bankenschieflage
entstehen sollte.“10
Zusätzlich sollten mit dem Antrag die Pläne der EU-Kommission zur gemeinsamen
Einlagensicherung in Europa verhindert werden. Danach ist der Aufbau eines
europäischen Einlagensicherungsfonds geplant. Dieser soll aus den Abgaben der
Banken bis zum Jahr 2024 aufgebaut werden. Der Fonds garantiert dann die Einlagen
von Bankkunden bis zu 100.000 Euro für den Fall der Insolvenz eines Kreditinstituts in
der Eurozone in alleiniger Zuständigkeit. Die Gründe für die Ablehnung dieser Pläne
der EU-Kommission werden in der Antragsbegründung folgendermaßen beschrieben:
„Durch eine gemeinsame Einlagensicherung werden die hohen Risiken, die
bei Kreditinstituten in den südeuropäischen Krisenländern bestehen, auf alle
Banken im Euroraum verteilt. Für die vorgenannten Risiken wurden die Rücklagen
in den deutschen Einlagensicherungsfonds nicht gebildet und auf sie haben
23
die deutschen Geldinstitute auch keinerlei Einfluss. Zum Schutz europäischer
Banken auf Mittel zuzugreifen, die für die Sicherung deutscher und damit auch
sächsischer Sparer gebildet wurden, ist daher nicht sachgerecht.
Es besteht die Gefahr, dass im Fall einer Bankeninsolvenz in
Deutschland keine Gelder zur Entschädigung sächsischer Sparer mehr
zur Verfügung stehen, weil der europäische Einlagensicherungsfonds
durch die Inanspruchnahme ausländischer Bankkunden bereits
geleert wurde.“
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion konkretisierte die in Südeuropa
bestehenden Risiken anhand des italienischen Banksektors in der Plenardebatte:
„Die Risiken im italienischen Banksektor mit 360 Milliarden Euro überfordern
jedes europäische Einlagensystem. Ab 2024, wenn 55 Milliarden Euro in
einem gemeinsamen europäischen Einlagensicherungssystem sein sollen, wird
dieses Geld auch nicht reichen – Stand jetzt –, die faulen Kreditrisiken in Italien
abzufedern. Dazu kommt hohe Arbeitslosigkeit in Italien von mehr als 12 %
sowie teilweise aufgrund fehlender Abwertungsmöglichkeiten – ich erinnere
daran, dass wir alle eine gemeinsame Währung haben – die mangelnde
Wettbewerbsfähigkeit der südeuropäischen Staaten.“ 11
Die Abgeordneten der Grünen, Linken und der SPD kritisierten den Antrag in der
Debatte mit dem Argument, dass Banken nicht besonders anfällig für Ausfallrisiken
sind, nur weil sie in Südeuropa liegen. Wie die Finanzkrise seit 2008 zeige,
können auch deutsche Banken von hohen Ausfallrisiken betroffen sein. Dieser
Einwand stellt jedoch eine Beurteilung der Lage im Rückspiegel dar und geht an der
derzeitigen wirtschaftlichen Situation in Europa vollkommen vorbei. Im Gegensatz
zu den südeuropäischen Banken gibt es derzeit keinerlei Hinweise darauf, dass die
deutschen Banken sich in einer akuten Existenzkrise befinden.
Wenn der Abgeordnete der SPD weiter erklärt, dass es nicht stimmt, dass durch
hohe Arbeitslosigkeit und niedrige Wettbewerbsfähigkeit die Ausfallrisiken steigen12,
so offenbart er seine Unkenntnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen. Eine hohe
Arbeitslosigkeit betrifft in der Regel auch viele Grundstückseigentümer, die keine
ausreichenden Einnahmen mehr haben, um ihre Hypotheken zu bedienen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion für Energiepolitik und digitale Entwicklung kritisierte
den Antrag wie folgt:
24
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
„Ich möchte an dieser Stelle besonders auf die von der AfD nicht beantwortete
Frage eingehen, wer denn infolge der Abschaffung der EU-Richtlinie die Einlagen
absichern soll. Natürlich lässt sich in der Öffentlichkeit nicht gut darstellen,
warum der deutsche Steuerzahler für ausländische Guthaben bei deutschen
Kreditinstituten geradestehen soll. Dies wäre aber die logische Konsequenz,
liebe Kolleginnen und Kollegen.“13
Ist es nicht! Denn zur Absicherung der Einlagen in Deutschland dient die gesetzliche
Einlagensicherung, die in Deutschland schon seit dem Jahr 1998 besteht.
Zusätzlich gibt es noch die freiwillige Einlagensicherung der deutschen Banken
und Institutssicherung der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken. Diese
zu verstärken, wäre auch die bessere Alternative gegenküber dem Aufbau eines
europäischen Bankenrettungsfonds und einer europäischen Einlagensicherung.
Ergebnis der Debatte war, dass alle anderen Fraktionen im Landtag an den Regeln
der Bankenunion festhalten. Mit dem Schlusswort fasste der europapolitische Sprecher
der AfD-Fraktion die Konsequenzen der Bankenunion wie folgt zusammen:
„Die Bankenunion ist zu einer europaweiten Versicherung für
leichtfertiges Handeln von Banken verkommen.
Noch vor ein paar Jahren galt es als absolutes Tabu, das Geld eigener Banken
und Sparer für unsolide Banken im Ausland zur Verfügung zu stellen. Heute
ist das nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern heute ist es geradezu
Gesetz – und dies, obwohl die Privathaushalte in den südeuropäischen Ländern
vermögender sind als unsere deutschen Haushalte. So verfügen laut EZB-Statistik
die italienischen und spanischen Haushalte mit einem Nettovermögen von circa
150.000 Euro über mehr als das Doppelte des Vermögens deutscher Haushalte,
die lediglich ein durchschnittliches Nettovermögen von 61.000 Euro besitzen.
Damit haben Bundesregierung und Regierungskoalition deutsches Geld deutscher
Sparer schamlos in Haftung gestellt, meine Damen und Herren!“14
Welche Gefahren sind mit einer Bankenrettung verbunden?
Nach der Abwicklungsrichtlinie und dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz können
Guthaben auf Girokonten über 100.000 Euro zur Rettung von Banken herangezogen
werden. Unternehmen sind auf Girokonten angewiesen, um die Zahlungen ihrer
Kunden anzunehmen, Steuern und ihre Lieferanten sowie ihre Arbeitnehmer zu
25
bezahlen. Können die Unternehmen diese Zahlungen nicht mehr leisten, weil ihre
Guthaben für die Rettung ihrer Bank auf 100.000 Euro gekürzt wird, kann dies
erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Im Fall einer Bankenkrise wie
im Jahr 2008 kann die Umsetzung dieser Vorschriften zum Stillstand der gesamten
Wirtschaft führen. Schon Nachrichten oder Gerüchte über Bankenschieflagen können
die Bankkunden dazu veranlassen, ihr Geld in sichere Banken oder gar Banken
außerhalb der Eurozone wie der Schweiz oder Liechtenstein zu verlagern. Anstatt
Bankenschieflagen zu verhindern, wird durch diese Regeln zur Bankenabwicklung
die erhöhte Gefahr geschaffen, dass diese erst herbeigeführt werden.
Um diese Gefahren für die sächsische Wirtschaft und die sächsischen Arbeitnehmer
abzuwenden, hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag den folgenden Antrag
gestellt:
Auszug aus dem Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland
(AfD) vom 03.03.2017 (Drucksache 6/8752)
Thema: Girokonten vor den Auswirkungen von Bankenkrisen schützen!
I. sich gegenüber dem Bund für eine vollständige Herausnahme von Guthaben
auf Girokonten aus der Insolvenzmasse bei einer Bankeninsolvenz und der
Gläubigerbeteiligung bei Bankenrettungen einzusetzen,
II. sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine dahingehende Änderung
der Insolvenzordnung, des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes und der
EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (2014/59/
EU) einzusetzen, um die Guthaben auf Girokonten aus der Insolvenzmasse
bei einer Bankeninsolvenz und der Gläubigerbeteiligung bei Bankenrettungen
auszunehmen,
III. dem Landtag Bericht über ihre Aktivitäten im Bundesrat nach der nächsten
Bundesratssitzung sowie nach allen weiteren Bundesratssitzungen, in denen
dieses Thema Gegenstand der Tagesordnung war, zu erstatten.
26
Drucksache 6/8752
Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
Schnellzugriff EDAS
Antrag vom 23.06.2017: Drucksache 6/8752:
https://tinyurl.com/drs8752
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https://www.youtube.com/watch?v=kEqWPo6djI0
Drucksache 6/8752
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Mit dem vorgenannten Antrag wollte die AfD-Fraktion im Interesse sächsischer Bürger
und Unternehmen erreichen, dass Guthaben auf Girokonten über 100.000 Euro
aus der Insolvenzmasse bei Bankeninsolvenzen und der Gläubigerbeteiligung bei
Bankenrettungen ausgenommen werden. In der Begründung zum Antrag wird dazu
ausgeführt:
„Sächsische Bürger können z.B. im Rahmen einer Erbschaft über ein höheres
Guthaben auf ihren Girokonten verfügen. Viele sächsische Unternehmen
und freiberuflich Tätige halten auf ihren Girokonten regelmäßig mehr als
100.000 Euro Guthaben, schon allein um ihre laufenden Rechnungen und um
die Löhne ihrer Arbeitnehmer am Monatsende auszuzahlen. Wenn sie ihren
Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer Bankenrettung oder Bankeninsolvenz
nicht mehr nachkommen könnten, würde eine Bankenkrise unmittelbar
auf die Realwirtschaft übergreifen und zu unabsehbaren Folgen für die
Wirtschaftsstandorte Sachsen und Deutschland führen.“
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, André Barth, führte bei der
Einbringung des Antrags in den Sächsischen Landtag am 15. März 2017 aus:
„Das dann zur Anwendung kommende Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
sieht die Heranziehung … von Girokonten zur Bankenrettung vor. Wenn die
Einlagen bei einem Institut 100.000 Euro überschreiten, dann werden nämlich
27
Bankkunden auch zu Kreditgebern ihrer Bank gemacht.
Bei der Eröffnung eines Girokontos denkt aber niemand daran, seiner Bank
einen Kredit zu geben. Ziel ist es vielmehr, dass das eingezahlte Geld von der
Bank sicher verwahrt wird und jederzeit für Überweisungen und Auszahlungen
zur Verfügung steht. Rechtlich sind Guthaben auf Girokonten eindeutig
Verwahrgelder. Bei Verwahrgeldern vertraut jeder Kunde darauf, dass er sein
Geld jederzeit zurückbekommen kann. …
Werden die Kontoinhaber dann tatsächlich bei drohender Insolvenz
von Banken zu deren Rettung oder Abwicklung herangezogen, so
müssen wir sachsen-, aber auch deutschlandweit mit Ausfall von
Lohnzahlungen, mit Entlassungen und Unternehmensinsolvenzen
rechnen.“ 15
Dazu ein Abgeordneter der CDU-Fraktion:
„Wenn Sie jetzt also eine vollständige Herausnahme von Giroguthaben aus
der Insolvenzmasse einer Bank fordern, dann widerspricht das der Intention des
Gesetzgebers, der europaweit einheitliche Regeln gefunden hat für die Haftung….
Wir brauchen eine einheitliche Haftungsregelung, wie die Eigentümer und die
Einleger einer Bank auch für das Geschehen dieser Bank haften.“16
Zusätzlich zu den Eigentümern einer Bank will die CDU also die Einleger und damit
die Kunden einer Bank zur Haftung heranziehen.
Von den Linken kam der Ratschlag, die 100.000 Euro auf verschiedene Konten bei
verschiedenen Banken zu verteilen, was für einen Privatkunden der Bank sicherlich
machbar ist. Für ein mittleres oder großes Unternehmen bedeutet dies jedoch einen
erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, seine Einnahmen so zu steuern, dass
sich nie mehr Geld als 100.000 Euro bei einer Bank befindet, und erscheint damit
praxisfern.
Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion führte zu dem Thema aus:
„Eine Bankenkrise ist in Deutschland nicht in Sicht. Die Einlagen in den Banken
und insbesondere in den Sparkassen in Deutschland sind sicher.“17
28
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Da fühlt man sich an den Ausspruch des damaligen Bundesarbeitsministers Norbert
Blüm: „Die Rente ist sicher.“ erinnert. Wie sicher die Kundenguthaben in Deutschland
waren, haben wir nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank
„Lehman Brothers“ gesehen: Hypo Real Estate, IKB, Commerzbank und zahlreiche
Landesbanken wurden mit Steuergeldern gerettet. Im Rahmen des Notverkaufs der
SachsenLB musste der Freistaat Sachsen für die Verluste der Landesbank eine Garantie
in Höhe von 2,75 Milliarden Euro abgeben. Risiken verschleiern und verharmlosen,
war die Zielrichtung dieser Aussage. Der Staatsminister der Finanzen, Professor Dr.
Georg Unland von der CDU, nahm zu dem Antrag in der Debatte im Sächsischen
Landtag am 15. März 2017 wie folgt Stellung:
„Der Vorschlag trägt dem Geschäftsmodell von Kreditinstituten keine Rechnung.
Dieses Geschäftsmodell besteht besonders darin, erhaltene Einlagen als
Kredite auszureichen. Das funktioniert nicht mehr, wenn erhaltene Einlagen von
Vermögen der Bank separiert und als Sondervermögen – auch Girogelder –
bei der Zentralbank geparkt werden. Diese separierten Gelder stehen für eine
Kreditvergabe nicht mehr zur Verfügung, also nicht mehr für das Kerngeschäft
der Banken.“18
Damit kritisierte der Staatsminister der Finanzen den Vorschlag der AfD-Fraktion in der
Antragsbegründung, die Guthaben auf den Girokonten dadurch zu sichern, dass die
Banken diese bei der Bundesbank hinterlegen. Diese Äußerung zeigt indes deutlich,
dass der Staatsminister sich offenbar mehr um das Geschäftsmodell der Banken
als um die Belange der sächsischen Bürger und Unternehmen sorgt. Neben den
Abgeordneten von der CDU-Fraktion haben auch die Abgeordneten der LINKEN,
Bündnis 90/Die Grünen und SPD diesen Antrag abgelehnt. Damit haben sie sich
für die Enteignung von Unternehmen und Sparern ausgesprochen, die Guthaben
über 100.000 Euro bei einem Kreditinstitut haben. Dass davon auch Arbeitnehmer
dieser Unternehmen betroffen sein können, wenn sie ihr Gehalt nicht bekommen oder
im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers gar entlassen werden, ist ihnen offenbar
gleichgültig.
Wozu können Bargeldobergrenzen führen?
Im Jahr 2016 kündigte die Bundesregierung öffentlich ihre Absicht an, sich in Europa
für eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen einzusetzen. Ersatzweise wollte sie
eine Obergrenze zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro in Deutschland einführen.
Der Bürger, der einen Gebrauchtwagen für 5.500 Euro in bar bezahlt, würde damit
29
zu einem Verdächtigen gemacht. Gleichzeitig hat die EZB im Mai 2016 beschlossen,
Ende des Jahres 2018 keine neuen 500-Euro-Scheine mehr auszugeben. Das Verbot
von Barzahlungen über 5.000 Euro wäre der erste Schritt zu einer totalen Kontrolle
der Bürger. Es ist absehbar, dass weitere Schritte folgen werden.
Denkbar wäre ein weiteres Absenken der Grenze auf 3.000 Euro wie in Italien oder
gleich auf 1.000 Euro wie in unserem Nachbarland Frankreich.
In einem nächsten Schritt könnte die Regierung Pflichtmitteilungen der Banken zu den
Daten des Überweisungsverkehrs einführen. Auf diese Weise könnte sie jederzeit
nachvollziehen, welche Waren die Bürger kaufen und welche Dienstleistungen sie in
Anspruch nehmen.
Auch die Erhebung negativer Zinsen auf die Spareinlagen der Bürger wäre erleichtert,
wenn das Geldvermögen im Wesentlichen im Bankensektor kursiert. Die naheliegende
Ausweichmöglichkeit wäre der Konsum, was im Sinne des von der EZB angestrebten
Ziels bei der Festlegung von negativen Zinsen ist.
Die AfD-Fraktion lehnt den mit der Bargeldobergrenze eingeleiteten Angriff auf
die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürger grundsätzlich ab. Daher wurde im
April 2016 folgender Antrag in den Sächsischen Landtag eingebracht:
Thema: Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels
Der Landtag möge beschließen,
die Staatsregierung aufzufordern:
I. auf die Bundesregierung einzuwirken, dass diese ihren Einfluss auf
europäischer Ebene gegen die Einführung von Barzahlungsobergrenzen geltend
macht,
II. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass dieser der Einführung einer
Bargeldobergrenze, gleich in welcher Höhe, in der Bundesrepublik Deutschland
entgegenwirkt,
30
Drucksache 6/4854
Auszug aus dem Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland
(AfD) vom 08.04.2016 (Drucksache 6/4854)
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Schnellzugriff EDAS
Antrag vom 23.06.2017: Drucksache 6/4854.
https://tinyurl.com/DRS4854
Schnellzugriff Video
https://www.youtube.com/watch?v=ecW9stS_iYo
Drucksache 6/4854
III. dem Landtag Bericht über ihre Aktivitäten im Bundesrat nach der nächsten
Bundesratssitzung sowie nach allen weiteren Bundesratssitzungen, in denen
dieses Thema Gegenstand der Tagesordnung war, zu erstatten.
Die Begründung der Bundesregierung für die Einführung einer Bargeldobergrenze,
dass das Bargeld die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung begünstige, ist
als Scheinargument einzustufen. Dazu wird in der Antragsbegründung folgendes
ausgeführt:
„Im Sonderausschuss des Europäischen Parlaments wurde bereits am 12.
November 2012 anschaulich erläutert, wie harmonisch das Zusammenspiel von
Online-Konten in Steueroasen mit dem Online-Glückspielangebot in Deutschland
und Europa funktioniert. In diesem System können beispielsweise Drogengelder
durch Hin- und Herschieben von Einsätzen und „Gewinnen“ unproblematisch
gewaschen werden. Somit begünstigt nicht nur das Bargeld, sondern gerade
auch der bargeldlose Zahlungsverkehr die Geldwäsche....
Hinsichtlich der Terrorismusfinanzierung ist zu konstatieren, dass in Belgien und
Frankreich Barzahlungen letztmalig am 01. Januar 2014 bzw. am 1. September
2015 limitiert wurden. Die schrecklichen Terroranschläge in Paris vom 13.
November 2015 konnten dadurch nicht verhindert werden.“
31
Zu dem Antrag fand am 21. April 2016 die Aussprache im Sächsischen Landtag statt.
AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Frauke Petry betonte in ihrer Eröffnungsrede die Gefahren
der Initiative des Bundesfinanzministeriums zur Einführung von Bargeldobergrenzen:
„Gern möchte ich Ihnen aber noch einmal erklären, ... weshalb wir eine Brücke
vom Prozess der Einführung einer Bargeldobergrenze über deren Absenkung bis
hin zur generellen Abschaffung des Bargeldes schlagen müssen. Bestes Beispiel
für derartigen Vollzug ist die Ausführung des jetzigen Kommissionspräsidenten
Juncker aus dem Jahre 1999. Zitat: „Wir beschließen etwas, stellen es dann
in den Raum, warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes
Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was
beschlossen wurde, dann machen wir weiter, Schritt für Schritt, bis es kein Zurück
mehr gibt.“ … Es ist offensichtlich, dass mit Einführung einer Bargeldobergrenze
Schritt für Schritt seine Abschaffung vonstatten gehen wird. Diesen Weg
beschreiten gegenwärtig aktiv diejenigen, die bereits Bargeldobergrenzen
eingeführt haben. Sie senken die Obergrenzen immer weiter und weiter –
Frankreich erst auf 3 000 Euro, dann auf 1 000 Euro, Belgien erst auf 5 000
Euro und jetzt auf 3 000 Euro.
Das beste Beispiel dafür ist Schweden. … Von 1 774 Bankfilialen Schwedens
sind fast 900 bargeldlos. Die Summe der Banknoten und Münzen in Schweden
betrug in den Neunzigern noch 4 % des BIP; im Februar 2016 ist dieser Betrag
auf 1,5 % zusammengeschmolzen, wurde also mehr als halbiert. In den U-Bahnen
Stockholms kann nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden, Gaststätten schenken
das Bier nicht mehr gegen Bares aus und Busfahrer akzeptieren beim Ticketverkauf keine Banknoten. Einzelhändler und Firmen haben die Möglichkeit, solche
Zahlungen gänzlich auszuschließen.
Bevor Sie wieder reflexartig über Angstdebatten lamentieren, betone ich: Die
im Antrag geführte Auseinandersetzung mit diesem geldpolitischen Prozess,
mit der immer weiteren Kontrolle des Bürgers und des Konsumenten hat damit
nichts zu tun, sondern schlicht mit einem realistischen Blick auf diese Entwicklung
und natürlich mit der Frage, ob wir als Politiker gewillt sind, darauf Einfluss zu
nehmen.“19
Aber der Hinweis in Richtung der anderen Parteien war vergeblich. Natürlich war ihr
einziges Argument, die AfD schüre Angst. Ziel des Bundesfinanzministers sei allein die
Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung und nicht die Abschaffung des Bargeldes.
32
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Ein Abgeordneter der CDU führte dazu folgendes aus:
„Wenn Sie die freie Wahl des Zahlungsmittels durch eine Bargeldobergrenze
in Gefahr sehen, dann ist das doch einfach nur Panikmache, denn die
Bargeldabschaffung steht doch momentan gar nicht zur Disposition.“
Na dann später sicherlich!
Dass Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung nur ein Vorwand
waren, zeigen die Länder mit Bargeldobergrenzen wie Italien und
Frankreich. Diese haben Bargeldobergrenzen von 3.000 Euro und
1.000 Euro. Trotzdem konnten Mafia und Terrorismus dadurch
nicht eingedämmt werden.
33
IV. Die Kosten und Risiken der Rettungsmaßnahmen
Wie hoch sind die Verpflichtungen aus den Euro-Rettungsschirmen?
Im Rahmen des ersten Rettungsprogramms für Griechenland wurden 73 Milliarden
Euro ausgezahlt. Der deutsche Anteil davon betrug 15,2 Milliarden Euro.
Durch den befristeten Euro-Schutzschirm wurden 228,9 Milliarden Euro ausgezahlt.
Vom deutschen Gewährleistungsrahmen in Höhe von 211 Milliarden Euro sind derzeit
Gewährleistungen in Höhe von 91,5 Milliarden Euro in Anspruch genommen.21
Durch den ständigen Rettungsfonds ESM wurden von den zugesagten 136,3
Milliarden Euro 79,3 Milliarden Euro ausgezahlt. In diesen hat Deutschland von den
80,5 Milliarden Euro eingezahltem Stammkapital 21,7 Milliarden Euro eingezahlt.
Auf Anforderung muss Deutschland in diesen Fonds weitere 168,3 Milliarden
Euro Stammkapital einzahlen. Nach der derzeitigen Ausbaustufe des Fonds haftet
Deutschland daher mit bis zu 190 Milliarden Euro oder 2.312 Euro pro Einwohner.22
Diese Zahlen geben den Stand zum 31. März 2017 wieder und können sich im
Laufe der Zeit ändern.
Wie hoch sind die Verpflichtungen aus den Anleihekäufen
der EZB?
Der Bestand der von der EZB zwischen Januar 2011 und 2012 aufgekauften
Staatsanleihen betrug im Juni 2017 noch 98,5 Milliarden Euro.
Die EZB hatte zum Stand Juni 2017 aus dem Anleihekaufprogramm
seit März 2015 Anleihen im Wert von über 1.953 Milliarden Euro im
Bestand, von denen 1.609 Milliarden Euro Staatsanleihen waren.24
Wie hoch die für die Notenbankkredite an die Geschäftsbanken angenommenen
Sicherheiten sind und welche Qualität diese haben, ist vollkommen unklar. Außerdem
ändert sich der Bestand an Anleihen im Besitz der EZB ständig. Bei Ausfällen dieser
Anleihen haftet die Bundesbank entsprechend ihres Anteils an der EZB.
Folglich hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag den Antrag gestellt, einen
jährlichen Bericht über die Verpflichtungen und die Risiken der Rettungspolitik zu
erstellen und zu veröffentlichen:
34
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Auszug aus dem Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland
(AfD) vom 02.05.2017 (Drucksache 6/9534)
Thema: Bericht über die Verpflichtungen und Risiken der Euro-Rettungspolitik
erstellen und veröffentlichen
Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
I. sich auf Bundesebene und im Bundesrat für die jährliche Erstellung und
Veröffentlichung eines umfassenden Berichtes über die Verpflichtungen bzw. die
potentiellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich einer
Bewertung der daraus für sie resultierenden Risiken aus den Rettungsschirmen,
Target2-Salden und Anleihekäufen der Zentralbanken des Eurosystems
einzusetzen,
Schnellzugriff EDAS
Antrag vom 02.05.2017: Drucksache 6/9534
https://tinyurl.com/DRS9534
Schnellzugriff EDAS
Stellungnahme der Staatsregierung vom 01.06.2017:
Drucksache 6/9534
https://tinyurl.com/DRS9534A
Drucksache 6/9534
II. dem Landtag Bericht über ihre Aktivitäten im Bundesrat nach der nächsten
Bundesratssitzung sowie nach allen weiteren Bundesratssitzungen, in denen
dieses Thema Gegenstand der Tagesordnung war, zu erstatten.
35
In der Begründung zu ihrem Antrag legte die AfD-Fraktion das Ziel des Antrages wie
folgt dar:
„Ziel des Antrages ist es, die Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen
Berichtes auf Bundesebene zu erreichen, der die Höhe der bestehenden
und potentiellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der
Eurorettung aufzeigt, die Öffentlichkeit über die Risiken dieser Verpflichtungen
umfassend informiert und eine Bewertung dieser Risiken vornimmt.“
Mit ihrer Stellungnahme vom 01.06.2017 lehnte die Sächsische Staatsregierung
die im Antrag enthaltene Initiative ab. Zur Begründung stellte sie fest, dass
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) regelmäßig über den Stand der
Inanspruchnahme der Europäischen Finanzhilfen und die daraus resultierenden
Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland informiert. Hinsichtlich der
Maßnahmen der EZB und der nationalen Zentralbanken verwies die Sächsische
Staatsregierung auf die Monatsberichte und Geschäftsberichte der Bundesbank
sowie auf die Unabhängigkeit der Zentralbanken. Im Übrigen handele es sich um
geldpolitische Maßnahmen. Von den positiven wie negativen Auswirkungen des
niedrigen Zinsniveaus oder der Ausweitung der Bilanzsumme der EZB seien alle
Mitgliedstaaten gleichermaßen betroffen.
Die AfD-Fraktion gibt der Sächsischen Staatsregierung insoweit Recht, dass sich
ein Teil der Informationen, die Gegenstand des Antrags sind, aus der Vielzahl der
Publikationen des BMF, der EZB und der Deutschen Bundesbank zusammensuchen
lassen. Aufgrund des erheblichen Aufwandes, der mit der Informationsbeschaffung,
-zusammenstellung und -bewertung verbunden ist, hat die AfD-Fraktion jedoch
erhebliche Zweifel, ob der interessierte Bürger diesen Aufwand betreibt. Tatsächlich
ist die Hürde für die Kenntnisnahme durch den Bürger so hoch, dass er tatsächlich von
diesen Informationen ausgeschlossen ist. Ziel des Antrages war es aber gerade, den
Aufwand bei der Informationsbeschaffung für den Bürger zu verringern.
Der Hinweis auf die Unabhängigkeit der Zentralbanken bei der Geldpolitik ist nach
Ansicht der AfD-Fraktion in diesem Zusammenhang unzutreffend. Die Zentralbanken
haben beim Ankauf von Staatsanleihen und der Kreditvergabe an Banken gegen
Hinterlegung von Staatsanleihen faktisch die Rettung von Krisenstaaten vorgenommen
und damit keine Geldpolitik, sondern Finanzpolitik betrieben. Diese gehört zum
Aufgabebereich der Regierungen. Folglich kann die Bundesregierung diese
Maßnahmen auch öffentlich bewerten, ohne in die Unabhängigkeit der Zentralbanken
und ihrer Geldpolitik einzugreifen.
36
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Wie hoch sind die Verluste der Sparer durch die Niedrigzinsen
der EZB?
Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 senkt die EZB die Zinsen, um einen Anreiz für die
vermehrte Kreditaufnahme in der Eurozone zu setzen. Dieser „Aufforderung“ sind
die südeuropäischen Krisenländer nachgekommen. Sie erhöhen ihre Schulden Jahr
für Jahr, um ihre Defizite zu finanzieren. Damit die Zinsen für die Länder Südeuropas
überhaupt noch getragen werden können, senkte die EZB die Zinsen auf null und
sogar darunter. Ein großer Vorteil für die Schuldner, aber fatal für die Sparer und die
Versicherungen.
Im Vergleich zum „Normalzinsniveau“ kam es in dem Zeitraum von
2010 bis 2016 zu Einkommenseinbußen bei den deutschen Sparern in
Höhe von insgesamt 344 Milliarden Euro.
Für das Jahr 2017 wird mit weiteren Zinseinbußen in Höhe von 92 Milliarden Euro
gerechnet. Auf der anderen Seite ermäßigte sich im gleichen Zeitraum die Zinslast
der deutschen Kreditnehmer um 145 Milliarden Euro.25
In der Begründung zum Antrag „Rettungspolitik in der Eurozone beenden“ (siehe
Seiten 15/16) hat die AfD-Fraktion auf diese Auswirkungen hingewiesen:
„Verlierer der Rettungspolitik sind die deutschen Steuerzahler und die Sparer
in der Eurozone. Die Euro-Rettungsschirme und Anleihekäufe der EZB haben
dazu geführt, das Insolvenzrisiko von den privaten Anlegern auf die noch
solventen Mitgliedstaaten und letztlich deren Steuerzahler zu verlagern. Durch
die Anleihekäufe der EZB wurde die Nachfrage nach Staatsanleihen soweit
erhöht, dass der Zins auch für langlaufende Staatsanleihen immer weiter
zurückging. Für Anleihen von Staaten mit geringem Ausfallrisiko wie zum Beispiel
Deutschland fiel er sogar in den negativen Bereich. Aufgrund der niedrigen
Zinsen gewähren Banken den Sparern keine Zinsen für ihre Einlagen mehr.
Die Fondsgesellschaften und Versicherungen können ihren Kunden kaum noch
Erträge ausweisen. Lebensversicherer müssen ihre garantierte Mindestverzinsung
senken und die private und betriebliche Altersvorsorge werfen kaum noch
Erträge ab. Die niedrigen Zinsen, die die EZB mit ihren Anleihekauf-Programmen
auf den Kapitalmärkten der Eurozone erzeugt, machte die private und
betriebliche Altersvorsorge, die die gesetzliche Altersvorsorge ergänzen sollen,
im Wesentlichen vollkommen unattraktiv.“
37
Worin besteht das entscheidende Risiko der EZB-Rettungspolitik?
Die EZB und die nationalen Zentralbanken der südeuropäischen Länder überschreiten exzessiv ihre Befugnisse, um die Banken und defizitären Staaten mit Geld
zu versorgen. Dies zu verhindern, war gerade das Ziel des Vertrages von Maastricht.
Die Unabhängigkeit der EZB und dieser nationalen Notenbanken hat sich jedoch seit
der Finanzkrise im Jahr 2008 als eine Farce erwiesen.
Vielmehr haben sie sich seitdem als bereitwillige Handlanger der Banken und
Regierungen gezeigt und tun alles, um diese vor der Insolvenz zu bewahren. Letzte
Zweifel daran wurden durch die eindeutige Aussage des Präsidenten der EZB, Mario
Draghi, am 26. Juli 2012 ausgeräumt:
"Innerhalb ihres Mandats ist die Europäische Zentralbank bereit zu
tun, was immer auch nötig sein wird, um den Euro zu retten. Und
glauben Sie mir, es wird genug sein."26
Mit diesen Worten kündigte der Präsident der EZB gegenüber Geldanlegern in London
unbegrenzte Hilfen für die in Bedrängnis geratenen Krisenländer an. Gelddrucken
ohne Ende war die Botschaft. Dies ist genau das, was die Deutsche Reichsbank
von 1918 bis 1923 auch getan hat. Sie hat die Deutsche Reichsmark in der Höhe
gedruckt, wie sie die Reichsregierung benötigte, um die gewünschten Ausgaben
finanzieren können.
Dadurch hat sie eindrucksvoll demonstriert, wie man den Wert einer Währung
vernichtet: Man druckt immer mehr davon. Während der Hyperinflation 1923
stiegen sowohl das Buch- als auch das umlaufende Bargeld auf jeweils rund 500
Trillionen Mark.27 Für eine Milliarde Mark konnte man am Ende nicht einmal mehr
ein Frühstücksei kaufen.28
Die Geldmengenvermehrung ist die eigentliche Inflation. Der Preisauftrieb auf den
Güter- und Finanzmärkten sowie bei den Dienstleistungen sind nur Folgen der
Geldmengenvermehrung. Dies wurde von der Bundesbank auch indirekt anerkannt,
weil diese bis zur Einführung des Euro besonderen Wert auf die Steuerung der
Geldmenge gelegt hat. Die EZB und die nationalen Notenbanken der Krisenstaaten
haben seit der Euro-Einführung die Geldmenge extrem vermehrt. Betrug diese in der
Eurozone im Jahr 2000 noch 4.859,2 Milliarden Euro, waren es im Mai 2017
bereits 11.607,9 Milliarden Euro.29
38
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Folglich steht mehr Geld für Güter, Dienstleistungen, Immobilien, Aktien und Anleihen
zur Verfügung. Dadurch steigen Nachfrage und Preise. Finanzwerte wie Aktien und
Anleihen lassen diese Entwicklung bereits seit dem Jahr 2009 erkennen. Zudem
steigen die Immobilienpreise seit geraumer Zeit, besonders in den Ballungszentren
wie München, Hamburg und Berlin.
In der Folge steigen auch die Mietpreise. Dass auch die Güterpreise steigen, ist
dann nur noch eine Frage der Zeit. Der offizielle Preisanstieg, der durch den Anstieg
der Lebenshaltungskosten gemessen wird, blieb seit dem Jahr 2000 mit ca. 1,5
Prozent jährlich zwar relativ gering. Aber schon dadurch hat ein durchschnittlicher
Verbraucher in diesem Zeitraum von 1.000 Euro 224 Euro an Kaufkraft verloren.
Oder anderes ausgedrückt: Der Verbraucherpreisindex stieg von 2000 bis 2016
um ca. 28 Prozent. Für Güter und Dienstleistungen im Wert von 1.000 Euro im
Jahr 2000 musste der durchschnittliche Verbraucher Ende 2016 ca. 1.280 Euro
bezahlen. Aufgrund der massiven Anleihekäufe der Zentralbanken im Euroraum seit
2015 ist jedoch zu erwarten, dass sich der Anstieg der Lebenshaltungskosten in der
Eurozone und in Deutschland künftig beschleunigen wird.
Die Bezeichnung der Zentralbanken als „Hüter der Währung“ ist eine unglaubliche
Verdrehung der Tatsachen, die die Bürger über die eigentlichen Urheber von
steigenden Preisen täuschen sollen. Dies sind die Zentralbanken zusammen mit den
Geschäftsbanken. Sie sind die „Inflationsmacher“ und „Preistreiber“, indem sie die
Geldmenge vermehren. Sie versuchen die Folgen ihres Handelns zu verbergen,
indem sie argumentieren, dass eine Inflation von zwei Prozent harmlos sei. Dies ist
vollkommen irreführend.
Auch ein Preisanstieg von zwei Prozent untergräbt über einen
Zeitraum von Jahrzehnten aufgrund des Zinseszinseffekts den Wert
einer Währung erheblich und lässt die Preise steigen. Die Sparer, die
Arbeitnehmer und die Konsumenten, d.h. wir alle, werden dadurch
auf diese Weise nach und nach enteignet.
Die vollständige Vernichtung der Kaufkraft des Euro steht am Ende dieser Entwicklung.
39
V. Die Alternative zur Dauerrettung in der Eurozone
Wo liegt das Problem der Krisenländer und welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Wie bei jedem privaten Hausbauer müssen auch bei verschuldeten Staaten die
Einnahmen ausreichen, um nach Abzug der notwendigen sonstigen Ausgaben den
Schuldendienst an die Banken leisten zu können. Die südeuropäischen Krisenländer
können jedoch aufgrund zu hoher Importe und zu geringer Exporte Zins und Tilgung
ihrer Schulden an das Ausland nicht mehr begleichen. Notwendige Konsequenz: Die
Auslandsschulden dieser Länder steigen weiter: Jahr für Jahr. Selbst die Reduzierung
der Schulden durch einen sogenannten Schuldenschnitt oder die Stundung von
Zins und Tilgung sind keine dauerhafte Lösung. Sie erleichtern den Krisenländern
die augenblicklichen Belastungen, führen aber nur zu einem erneuten Anstieg der
Schulden. Dies wurde durch die Entwicklung Griechenlands nach dem Schuldenschnitt
2012 überdeutlich. Die Schuldenquote Griechenlands übersteigt mittlerweile den
Stand vor dem Schuldenschnitt.
Die einzige nachhaltige Lösung liegt darin, dass auf Dauer mehr
exportiert als importiert wird.
Nur dann können die Krisenländer Zins und Tilgung wieder aus eigener Kraft
zahlen.
Wie könnten die Krisenländer die notwendigen
Exportüberschüsse erzielen?
Im Juli 2015 wäre es nach Ansicht der Finanzminister der Eurozone finanz- und
wirtschaftspolitisch die bessere Lösung gewesen, wenn Griechenland zeitweise
die Währungsunion verlassen hätte. Dies wurde jedoch von den Staats- und Regierungschefs aus Furcht vor den Risiken und Nebenwirkungen für die Eurozone
abgelehnt.30 Die aus fachlicher Sicht notwendige Lösung hätte dazu geführt, dass
die wieder eingeführte griechische Drachme gegenüber dem Euro billiger geworden
wäre. Damit wird weniger importiert und mehr exportiert. Im Idealfall verschwindet
das griechische Leistungsbilanzdefizit. Wird die Drachme so billig, dass die Exporte
die Importe übersteigen, so hätte Griechenland aus den Überschüssen sogar die
bisher aufgelaufenen Schulden zumindest teilweise zurückzahlen können.
40
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
Auf diese Art haben die südeuropäischen Staaten vor der Euro-Einführung ihre
Handelsbilanzdefizite reduziert oder ihre Handelsbilanz sogar wieder ins
Gleichgewicht gebracht.
Auch die polnische Wirtschaft konnte von diesem Prozess profitieren. Im Rahmen der
Finanzkrise ist der zeitweise hoch bewertete polnische Zloty im Vergleich zum Euro
gefallen. Von Herbst 2008 bis Frühjahr 2009 wertete er um 30 Prozent gegenüber
dem Euro ab. Polnische Güter wurden daraufhin im Ausland erheblich preiswerter
und so begehrt, dass die polnischen Exporte stark stiegen und die Wirtschaft als
einzige in der EU im Krisenjahr 2009 wuchs und nicht schrumpfte.31
Auf diese Weise könnte auch die Wirtschaft der südeuropäischen Staaten nach einer
Abwertung wieder wachsen. Aber im Euro-Verbund besteht diese Möglichkeit nicht.
Der Austritt aus der Eurozone ist daher die naheliegendste Möglichkeit,
um die Wettbewerbsfähigkeit der südeuropäischer Länder
wieder herzustellen.
Welche Lösung ist aus deutscher Sicht geboten?
In der Politik und in den Medien wird Deutschland als das Land dargestellt, welches vom
Euro am meisten profitiert hat und daher trotz der offensichtlichen Fehlentwicklungen
am Euro festhalten sollte.
Die deutsche Exportindustrie hat ohne Zweifel von dem für ihre Verhältnisse schwachen
Euro profitiert. Dadurch konnten und können die deutschen Exporteure auf den
Weltmärkten außerhalb der Eurozone ihre Produkte und Dienstleistungen preiswerter
anbieten und setzen daher mehr um. Von den Erfolgen der Exportindustrie profitiert
jedoch nur ein beschränkter Kreis der deutschen Bevölkerung: Die Unternehmer und
Arbeitnehmer der Exportindustrie und ihrer Zulieferer.
Die Nachteile einer zu schwachen Währung treffen jedoch die gesamte Bevölkerung.
Erstens werden die Importe teurer, was die Verbraucher belastet. Zweitens sind die
Einkommen und Ersparnisse außerhalb der Eurozone weniger wert. Dies merkt man
allerdings erst, wenn man die Eurozone verlässt und beispielsweise in die Schweiz,
die USA oder nach Asien reist. Die Ausgaben dafür sind gegenüber dem Jahr 2008
erheblich gestiegen, weil der Euro dort einfach weniger wert ist.
41
Voraussetzung für die Einführung des Euro war nach dem Vertrag von Maastricht, dass
Staaten der Eurozone nicht für die Schulden anderer Mitgliedstaaten aufkommen.
Die Geschichte der Eurozone der letzten zehn Jahre hat jedoch gezeigt,
dass der Euro nur noch durch die Transfers der leistungsfähigen
Mitgliedstaaten an die überschuldeten südeuropäischen
Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden kann.
Dies kann nicht im Interesse Deutschlands, als größter und
leistungsfähigster Volkswirtschaft und seiner Bürger sein.
Die Mehrheit der Sparer hat bereits jetzt erhebliche Nachteile durch die
Niedrigzinspolitik und die Rettungsmaßnahmen innerhalb der Eurozone. Die
Risiken für die Steuerzahler der noch leistungsfähigen Mitgliedstaaten steigen
mit den Rettungsmaßnahmen der EZB und der Mitgliedstaaten ständig an. Die
Geldmengenvermehrung in der Eurozone legt den Grundstein für einen Preisanstieg
nicht nur von Aktien und Immobilien, sondern auch von Waren und Dienstleistungen.
Auszug aus dem Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland
(AfD) Drucksache 6/9922 vom 23.06.2017
Thema: Euro-Währungssystem geordnet auflösen
Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
I. auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sie ihren Einfluss auf europäischer
Ebene für eine geordnete Beendigung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
in der Eurozone und der Wiedereinführung nationaler Währungen geltend
macht oder bei mangelnder Zustimmung der Partnerstaaten, dass sie den Austritt
aus dem Euro-Verbund erklärt,
42
Drucksache 6/9922
Sowohl aus deutscher Sicht als auch aus Sicht der südeuropäischen Krisenländer
ist der Austritt aus der Währungsunion daher die bessere Lösung. Da ohne diese
Länder die Währungsunion nicht mehr in sinnvoller Weise aufrechterhalten
werden kann, hat die AfD-Fraktion beschlossen, folgenden Antrag im Sächsischen
Landtag einzubringen:
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
II. im Bundesrat einen Antrag für eine Entschließung einzubringen, die eine
geordnete Beendigung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in der Eurozone
und die Wiedereinführung nationaler Währungen oder bei mangelnder
Zustimmung der Partnerstaaten den Austritt aus dem Euro-Verbund fordert,
Schnellzugriff EDAS
Antrag vom 23.06.2017: Drucksache 6/9922
https://tinyurl.com/DRS9922
Schnellzugriff Video
Stellungnahme der Staatsregierung vom 06.07.2017:
Drucksache 6/9922
https://tinyurl.com/DRS9922A
Drucksache 6/9922
III. dem Landtag Bericht über ihre Aktivitäten im Bundesrat nach der nächsten
Bundesratssitzung sowie nach allen weiteren Bundesratssitzungen, in denen
dieses Thema Gegenstand der Tagesordnung war, zu erstatten.
In der Begründung zum Antrag wird ausführlich dargelegt, dass die Währungsunion
nach dem ihr zugrundeliegenden Regelwerk als eine Stabilitätsunion geplant war:
Die Kriterien der Haushaltsstabilität des Vertrages von Maastricht wurden durch
den Stabilitäts- und Wachstumspakt als dauerhafte Grenzen für alle Mitgliedstaaten
verbindlich. Zusätzlich wollte der Vertrag von Maastricht mit dem Verbot, anderen
Mitgliedstaaten Finanzhilfen zu gewähren, den Mitgliedstaaten den Anreiz für eine
unverantwortliche Finanzpolitik auf Kosten anderer Mitglieder nehmen.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken, deren Unabhängigkeit
und deren Beschränkung auf die Geldpolitik sollten darüber hinaus verhindern, dass
sich diese zu Handlangern einzelner Mitgliedstaaten machen lassen und deren
Haushaltsdefizite durch neu geschaffenes Geld finanzieren.
Gegen alle diese Regeln wurde seit der Euro-Einführung so oft verstoßen, dass es die
AfD-Fraktion für gerechtfertigt hält, die Währungsunion aufzulösen oder, wenn die
43
anderen Mitgliedstaaten damit nicht einverstanden sind, den Austritt aus der Union zu
erklären. Dazu wird in der Antragsbegründung folgendes ausgeführt:
„Das Defizitkriterium wurde von den Staaten der Eurozone in mehr als 100 Fällen
verletzt und dagegen wird auch jetzt noch laufend verstoßen. Der Schuldenstand
liegt bei der Mehrheit der Staaten der Eurozone über 60 Prozent des BIP. In
vielen Fällen liegt er sogar bei 100 Prozent oder darüber und es besteht keinerlei
Aussicht, dass die Schuldenquote sich jemals wieder der vereinbarten 60 Prozent
annähert. Damit wird offensichtlich, dass die mit dem Vertrag von Maastricht
angestrebte Stabilitätsunion endgültig gescheitert ist.“
Mit dem Antrag „Rettungspolitik in der Eurozone beenden“ (siehe Seiten 15/16)
wurde ausführlich begründet, warum die Rettungsmaßnahmen der Zentralbanken
als Staatsfinanzierung anzusehen sind und sie dadurch ihren Aufgabenbereich, der
ihnen durch die demokratisch legitimierten Parlamente und Regierungen eingeräumt
wurde, verließen. Auf diese Weise haben die EZB und die nationalen Zentralbanken
den Sinn und Zweck der aufgestellten Regeln in einer Vielzahl von Fällen missachtet.
Im Ergebnis wird die Forderung nach der Auflösung der Währungsunion wie folgt
begründet:
„Die Geschäftsgrundlagen des Euro waren das Erreichen einer Stabilitätsunion
und das Verbot von Transfers innerhalb der Union. Diese Grundlagen sind mit
den ständigen Verstößen gegen die Kriterien der Haushaltsstabilität und gegen
das Beistandsverbot offensichtlich weggefallen. Die mittlerweile entstandene
Transferunion, die mit den vielfältigen Regelungen gerade vermieden werden
sollte, kann daher nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Wegfalls der
Geschäftsgrundlage und infolge grundlegender Änderungen der Umstände
nach Artikel 62 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
aufgekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil es Deutschland
nicht zumutbar ist, einseitig die Lasten dieser Transferunion zu tragen. Denn
während alle anderen auf Hilfe Deutschlands zählen können, wird das für
Deutschland im Ernstfall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein, weil
keiner das tun kann und will.“
Die Rettungsmaßnahmen lösten die aufgetretenen Probleme nicht. Durch neue
Kredite erhöhte sich vielmehr der ohnehin schon hohe Schuldenstand noch weiter.
Zusätzlich verringerte sich der Druck auf die Regierungen der Krisenländer, Reformen
durchzuführen. Die Auswirkungen dieser Politik werden in der Antragsbegründung
im Einzelnen beschrieben:
44
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
„Im Ergebnis ist die Gemeinschaftswährung seit der Finanzkrise 2008 ohne ständige
massive Vermögenstransfers in die Krisenländer nicht mehr überlebensfähig. Dies
stellt keine Basis für eine dauerhafte gedeihliche Zusammenarbeit zwischen
den Ländern der Eurozone dar. Die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der
Krisenländer wird nicht verbessert. Den südeuropäischen Staaten geht es seit
der Finanzkrise schlecht. Die Industrieproduktion liegt auf dem Niveau Ende des
letzten Jahrhunderts.
Die Arbeitslosigkeit in Griechenland, Spanien und Italien betrug Ende 2016 rund
23, 18 und 12 Prozent, die Jugendarbeitslosigkeit lag zu diesem Zeitpunkt bei
rund 44, 43 und 40 Prozent.32 Die sozialen Schäden, die dadurch entstehen,
sind immens. Hunderttausende Jugendliche unter 25 Jahren mussten und müssen
noch immer auf Grund mangelnder Perspektive ihr Land verlassen. Wenn die
jungen Leistungsträger ihr Land mangels Zukunftsperspektiven verlassen, dann hat
das Land keine Zukunft. Die Innovationsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit
dieser Länder verschlechtern sich durch diese Entwicklung weiter.“
Zu dem Antrag hat die Sächsische Staatsregierung am 6. Juli 2017 wie folgt Stellung
genommen:
„Deutschland als exportstarke Nation profitiert erheblich von diesem einheitlichen
Währungsraum. Dies gilt auch für Sachsen. Mit Exporten von rund 3 Mrd.
Euro allein im ersten Quartal 2017 stellt die Eurozone einen Anteil von fast
30 % der sächsischen Exporte und die Europäische Union mit über 5 Mrd.
Euro über die Hälfte des sächsischen Exportanteils. Der Euro sichert ebenso
wie der gemeinsame Binnenmarkt, die Freizügigkeit von Personen, Waren und
Dienstleistungen und die Gemeinschaftswährung den Wohlstand in Sachsen.“
Die Behauptung der Sächsischen Staatsregierung, dass der Euro den Wohlstand
in Sachsen sichert, ist durch keinerlei Tatsachen belegt. Die Außenhandelsstatistiken
zeigen vielmehr deutlich, dass der Anteil der Exporte Deutschlands und auch Sachsens
in die Eurozone an den Gesamtexporten seit 1999, dem Jahr der virtuellen EuroEinführung, zurückgegangen und nicht gestiegen sind.
So fiel der Anteil der sächsischen Exporte in die Eurozone von 37,2
Prozent im Jahr 199933 auf 25,5 Prozent im Jahr 201534. Diese
Entwicklung lässt eindeutig keinen positiven Effekt des Euro auf die
sächsischen Exporte in die anderen Mitgliedstaaten der
Eurozone erkennen.
45
Darüber hinaus ist der Hinweis auf den gemeinsamen Binnenmarkt in diesem
Zusammenhang irreführend. Der gemeinsame Binnenmarkt in Europa ist unabhängig
von der Gemeinschaftswährung entstanden und war bereits im Jahr 1993 – also
erheblich vor der Einführung des Euro – vollendet. Dieser kann auch nach Auflösung
der Eurozone weiter bestehen bleiben und wird daher durch den vorgelegten Antrag
nicht in Frage gestellt.
Fußnoten
1. Pressemitteilung des ifo-Instituts vom 23.05.2016: EU-Staaten rissen DefizitKriterium in 165 Fällen, www.cesifo-group.de/de/ifoHome/presse/
Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Archiv/2016/Q2/pm-20160523_EUStaaten-Defizit.html.
2. Artikel 80 Abs. 1, Artikel 89 Abs. 1 d), Anhang VI Teil 1 Nr. 4 der Richtlinie
2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni
2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute.
3. Hans-Werner Sinn: Der Euro, S. 73f..
4. Oliver Luksic: Ist der Euro noch zu retten?, S. 75f..
5. Eurostat, Datenbank.
6. Griechenland, Portugal, Spanien, Italien und Zypern.
7. Ein Antrag ist eine Möglichkeit einer parlamentarischen Initiative. Anträge
können von mindestens sieben Landtagsmitgliedern oder mindestens einer
Fraktion gestellt werden. Anträge enthalten entweder Handlungsaufforderungen
der Staatsregierung, die vom Landtag ausgehen (Anträge), Aufforderungen
zur Änderung von durch andere gestellte Anträge (Änderungsanträge) oder
enthalten einen Beschluss des Landtages (Entschließungsanträge).
8. Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5184.
9. Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5184.
46
DER EURO - Das gescheiterte Währungsexperiment
10.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5184.
11.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5186.
12.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5191.
13.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5189.
14.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/57, S. 5188.
15.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/50, S. 4496f..
16.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/50, S. 4498.
17.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/50, S. 4500.
18.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/50, S. 4502.
19.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/33, S. 2690f..
20.Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/33, S. 2691.
21.Bundesministerium der Finanzen: Europäischer Finanzhilfen im Überblick, S.4,
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/
Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/europaeische-finanzhilfen-imueberblick-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=31.
22.Bundesministerium der Finanzen: Europäischer Finanzhilfen im Überblick, S.18,
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/
Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/europaeische-finanzhilfen-imueberblick-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=31.
23.Statista: Bestand der von der EZB im Rahmen des Securities Markets
Programme aufgekauften Staatsanleihen von Januar 2011 bis Juni 2017 (in
Milliarden Euro), https://de.statista.com/statistik/daten/studie/241285/
umfrage/bestand-der-von-der-ezb—im-rahmen-des-smp-aufgekauftenstaatsanleihen/.
24.European Central Bank: Asset purchase programms, https://www.ecb.
europa.eu/mopo/implement/omt/html/index.en.html.
47
25.DZ Bank AG Research: Konjunktur – Weiter wachsende Zinseinbußen privater
Haushalte in Deutschland, 19.04.2017, S. 1, 17.
26.t-online.de: Wie Mario Draghi zum Euro-Retter wurde, 25.07.2013; http://
www.t-online.de/finanzen/schuldenkrise/id_64668112/mario-draghiwhatever-it-takes-wie-eine-rede-zum-euroretter-wurde.html.
27.Bundeszentrale für politische Bildung: Weimarer Republik, Information zur
politischen Bildung Nr. 261/2011, S. 31.
28.Walter Krämer: Kalte Enteignung, Wie die Euro-Rettung uns um Wohlstand und
Renten bringt, S. 172.
29.Statista: Entwicklung der Geldmenge M3 in der Euro-Zone von 1997 bis
Mai 2017 (in Milliarden Euro); https://de.statista.com/statistik/daten/
studie/241829/umfrage/entwicklung-der-geldmenge- m3-in-der-euro-zone/.
30.Wolfgang Schäuble: Europa zwischen Wunsch und Wirklichkeit,
26.01.2016; http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Interviews/2016/2016-01-25-faz.html.
31.Walter Krämer: Kalte Enteignung, Wie die Euro-Rettung uns um Wohlstand und
Renten bringt, S. 212.
32.Eurostat, Pressemitteilung vom 3. April 2017: Arbeitslosenquote
im Euroraum bei 9,5 %; http://ec.europa.eu/eurostat/
documents/2995521/7963746/3-03042017-BP-DE.pdf.
33.Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Statistisches Jahrbuch Sachsen
2000, S.455.
34.Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Statistisches Jahrbuch Sachsen
2016, S.343.
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Die Arbeit der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag wurde seit ihrem Bestehen durch
die Medien mit wenig sachlichen Argumenten, dafür aber abwertend kommentiert.
Zu erkennen ist, dass die anzutreffende parlamentarische Praxis der Regierungskoalition
sowie auch der anderen Oppositionsfraktionen im Freistaat Sachsen darin
besteht, sämtliche Initiativen der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag abzulehnen.
Erstaunlicherweise werden jedoch die Ideen, die den parlamentarischen Initiativen
der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu Grunde liegen, von den regierenden
Fraktionen im Freistaat sowie auch auf Bundesebene genutzt (um nicht zu sagen
abgeschrieben), um selbst Initiativen einzuleiten, die dann mit der einhergehenden
Beweihräucherung der eigenen Leistung umgesetzt
werden.
Dies darzustellen ist das Ziel dieser Broschüre!
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Das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Artikel 19 der Sächsischen Verfassung und
Artikel 4 des Grundgesetzes ist grundsätzlich gewährleistet, kann aber zum Schutz
anderer Grundrechte bzw. anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang eingeschränkt
werden. Wie für alle anderen Religionen gilt dies auch für den Islam. Er wird hierdurch
unweigerlich zum politischen Thema.
Eines dürfte feststehen: Die Auseinandersetzung mit dem Islam und seinem Anspruch
auf Geltung in der Gesellschaft und der Politik ist unumgänglich.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat den notwendigen politischen
Diskurs begonnen und sieht sich in der Pflicht dafür zu sorgen, die vorhandene
Wertegemeinschaft auf der Grundlage der Verfassung des Freistaates Sachsen zu
schützen. Diese Maxime bestimmt unsere parlamentarische Arbeit. Die vorliegende
Broschüre benennt und beschreibt die von uns bisher zum vorliegenden Thema
eingebrachten parlamentarischen Initiativen.
50
Forderungen der AfD-Fraktion zum Euro:
1. Bankenunion in Europa abschaffen
2. Guthaben auf Girokonten vor Bankeninsolvenzen und
Bankenrettungen schützen
3. Bargeld erhalten und Bargeldobergrenzen ablehnen
4. Jährlichen Bericht über die Verpflichtungen und Risiken aus den
Euro-Rettungsschirmen, Target2-Salden und den Anleihekäufen der
Zentralbanken des Eurosystems
5. Rettungsmaßnahmen in der Eurozone beenden, sowohl durch die
Mitgliedstaaten als auch durch die Zentralbanken
6. Höchstgrenzen für Target2-Verbindlichkeiten und einen jährlichen
Ausgleich der Target2-Salden zu einem bestimmten Termin
7. Euro-Währungssystem geordnet auflösen
Herausgeber:
AfD Fraktion im Sächsischen Landtag
V.i.S.d.P.: Thomas Strobel
Fraktionsgeschäftsführer
Andreas Albrecht Harlaß
Pressesprecher
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
AfD-Fraktion im Web:
afd-fraktion-sachsen.de
AfD-Fraktion bei facebook:
facebook.com/AfD.Fraktion.Sachsen
AfD-Fraktion bei Twitter:
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