Wirtschaftsbereiche - Institut für E

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BWL I,II
Wirtschaftsbereiche
Begreift man die Arbeitsteilung als eine gesamtwirtschaftliche Aufgabenteilung in
der Arbeit an einem bestimmten Produkt, so lassen sich einzelne
Wirtschaftsbereiche oder Produktionsstufen unterscheiden.
3
Handel und andere Dienstleistungsbetriebe
(Tertiärer Wirtschaftsbereich)
Groß- und Einzelhandel, Außenhandel,
Verkehrsbetriebe, Banken, Versicherungen,
Nachrichtenübermittlung, DL-Betriebe (z.B.
Beratung)
2
Weiterverarbeitung (Sekundärer Wirtschaftsbereich)
Industrie, Handwerk, Bau, Energie und Wasserversorgung
1
Urerzeugung (Primärer Wirtschaftsbereich)
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau
Gliederung der Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter
Dienstleistungen
z.B. Banken, Handel,
Versicherungen
Sachgüter
Konsumgüter
Verbrauchsgüter
Investitionsgüter
Rechte
z.B. Patente,
Warenzeichen
Gebrauchsgüter
Öffentliche Güter
→Luft, z.T. Wasser
Betrieb (Definition)
Betrieb ist eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Sachgüter und
Dienstleistungen zur Befriedigung der Bedürfnisse Dritter erstellt und abgesetzt
werden.
Betriebe
1.) Privatwirtschaftliche Betriebe
-Erwerbswirtschaftlich ausgerichtet, Ziele: Gewinnerzielung
-Private Kapitalgeber
= Unternehmung→ besteht aus Betrieben, Betriebsstätten (Produktionsstätten,
Fabrik, Werk)
2.) Öffentliche Betriebe
-Gemeinwirtschaftlich ausgerichtet (Bsp.: kommunale Versorgungs- und
Verkehrsbetriebe)
-Ziel: Bedarfsdeckung→ möglichst kostendeckend (wirtschaftl. handeln)
-Öffentliche Kapitalgeber→ Gebietskörperschaften (Kommune, Land, Bund) als
Anteilseigner
3.) Private Haushalte
Unternehmen
4 Kriterien zur Zuordnung und Definition von Unternehmen
1.)
2.)
3.)
4.)
Fremdbedarfsdeckung (nicht private HH)
Wirtschaftliche Selbständigkeit (nicht öffentliche Betriebe)
Risikoübernahme (nicht öffentliche Betriebe)
Gewinnerzielung (nicht öffentliche Betriebe)
Fazit: Alle privatwirtschaftlichen Betriebe sind Unternehmen oder Teile von
Unternehmen (Teile von öffentlichen Betrieben sind Unternehmen, wenn sie
privatrechtliche Erscheinungsformen haben).
Warum gibt es Unternehmen?
Menschen haben
Bedürfnisse
Knappheit von
Gütern
Nur wenige Güter werden in
geeigneter Form von der
Natur bereitgestellt
Problem der Minderung der Knappheitsprobleme
Bedürfnisbefriedigung
Re-kombination und Modifikation von Eingangsgütern
Arbeitsteilung und Spezialisierung
Tausch (in Geld)
Preis/Einkommen (U)
Konsumgüter
Unternehmen
Haushalte
Arbeit
Gehalt/Einkommen (HH)
Monetärer Prozeß
Realwirtschaftlicher Prozeß
Die Unternehmung und ihr Umfeld
Geld- und Kapitalmarkt
Beschäftigungsmarkt
-Arbeitskräfte
-Betriebsmittel
-Werkstoffe
Die Unternehmung
Staat
-rechtl. Rahmenbed.
-Steuern
-Subventionen
Absatzmarkt
-Unternehmen
-Haushalte
-öffentliche Hand
Übersicht Marktformen
Märkte
Vollkommener Markt
Unvollkommener Markt
Theorie
Vollständige Konkurrenz
Unvollständige
Konkurrenz
Monopol
(keine
Konkurrenz)
Polypol
Oligopol
Wettbewerber
Viele
Wenige
Einer
Unvollkommener Markt
Monopol
Im Monopol gibt es keine Konkurrenz. Es gibt nur einen Anbieter, der die Preise diktiert.
Monopolunternehmen werden aber oft durch staatliche Instanzen dazu gezwungen, ihre Preise im
Rahmen zu halten (z.B. Regulierungsbehörde in Bezug auf die Deutsche Post AG)
Oligopol
Im Oligopol gibt es nur wenige Anbieter.
Es gibt oft Preisabsprachen oder Kooperationen der Unternehmen, wodurch die Preise auf hohem
Niveau gehalten werden. Oligopolisten halten sich aus Angst vor einem Preiskrieg an die
abgesprochenen Preise, so dass der Wettkampf weitgehend beeinträchtigt wird.
Polypol
Im Polypol gibt es viele Anbieter, die durch Preiswettkämpfe um die Gunst des Käufers werben. Das
hat für den Konsumenten den Vorteil, dass er mit stetigen Preissenkungen eines bestimmten Gutes
rechnen kann, da der Wettbewerb nahezu unbeeinträchtigt ist.
Vollkommener Markt
Vollständige Konkurrenz
In einem vollkommenen Markt gibt es eine Vielzahl von Herstellern jeder Art von Produkten. Der
Konsument kann sich immer den günstigsten Anbieter aussuchen und müsste somit nur einen relativ
geringen Preis zahlen.
Diese Marktform existiert jedoch nur in der Theorie. Wird zum Beispiel von einem Hersteller ein
neues Produkt entwickelt, so ist dieser Hersteller zunächst in Bezug auf dieses Produkt ein
Monopolist, solange, bis andere Hersteller das gleiche oder ein besseres Produkt auf dem Markt
haben. Eine vollständige Konkurrenz kann es daher nicht geben.
Wirtschaftssysteme
•
Planwirtschaft
1) Organprinzip: Betrieb gilt als ein „Organ“ der Gesamtwirtschaft und unterliegt den
übergeordneten zentralen Planungsinstanzen
Ziel eines Betriebes ist es nicht, Marktanteile durch Innovation und geringe Preise der Produkte
zu erreichen, sondern lediglich die von höheren Instanzen gesetzten Planziele zu erfüllen. In der
ehem. DDR wurden Planziele oft besonders gering angesetzt, um am Ende eines
Planungszeitraums eine Planübererfüllung präsentieren zu können.
2) Prinzip des Gemeineigentums an Produktionsfaktoren (vergesellschaftetes Eigentum)
Die Produktionsfaktoren sind zwar im Besitz eines Unternehmens, sie sind aber nicht in deren
Eigentum. Eigentümer der Produktionsfaktoren ist das „Volk“ (volkseigener Betrieb, VEB),
womit in der Realität der Staat gemeint ist.
3) Prinzip der plandeterminierten Leistungserstellung
Planerfüllung als Motor betrieblicher Aktivitäten
Die übergeordneten Instanzen geben Leistungsziele vor, die es innerhalb eines
Planungszeitraumes einzuhalten bzw. zu übertreffen gilt. Planerfüllungen bzw. Übererfüllungen
wurden z.B. in der ehem. DDR mit Orden und Auszeichnungen belohnt, nicht aber mit höheren
Gehältern für besonders qualifiziertes Führungspersonal.
Quelle: Wöhe
Führungsinstrumente
materiell/objektiv
bewertbar
immateriell
Arbeitsentgelt
Arbeitsbedingungen
Information
Arbeitsempfinden
Sozialleistungen
Personalauswahl
Aus- und
Weiterbildung
Führungsstil
Integration
Führungsprinzipien (1)
Ziel: Erhöhung der Effizienz der dispositiven Arbeit durch Entlassung von Routinearbeiten
•
Management by Exception
Führung greift nur in Ausnahmefällen ein;
Höhere Eigenständigkeit der Mitarbeiter
(+) Motivationsfördernd
(-)
Negative Informationen werden nicht weitergeleitet
Führungsprinzipien (2)
•
Management by Decision Rules
- Aufgaben delegieren, gleichzeitig Entscheidungsregeln vorgeben
- Nur für Routineprozesse
•
Management by Delegation
- Klar definierte Aufgabenbereiche delegieren
- Übertragung von Kompetenz auf nachgeordnete Mitarbeiter
•
Management by Objectives
- Vorgegebene Ziele, Freiheiten bei der Zielumsetzung
- Voraussetzung: Zerlegbare Ziele
Leitung der Aktiengesellschaft
Vorstand
(Geschäftsführung
+ Vertretung )
informiert
bestellt, überwacht
informiert
Aufsichtsrat
(Überwachung)
Anteilseigner,
Arbeitnehmer
Wählt die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
Hauptversammlung
(Vertretung der Aktionäre)
Der Verkehr als Standortfaktor
München
Nürnberg
Ingolstadt
Augsburg
Regensburg
Die Ansiedlung von Gro0raffinerien in Ingolstadt ist die Summe der Transportkosten zur Versorgung
der bayerischen Verbraucherbetriebe minimal. Ein Kreis um Ingolstadt mit einem Radius von 100 km
schließt die vier größten bayerischen Städte ein.
Grundmodell der normativen Entscheidung
Bestandteile des Entscheidungsproblems
Umweltzustände:
reale Sachverhalte, die durch den
Entscheidungsträger des Planungshorizonts nicht
kontrollierbar sind.
Alternativen:
unabhängige Vorgehensweise zur Erreichung eines
angestrebten Ziels.
Ziele:
Aussagen über unerwünschte Zustände, die als
Ergebnis von Entscheidungen eintreten sollen.
Beispiel
A1
A2
A3
U1
U2
U3
10
35
40
30
5
20
25
30
10
Unternehmenszusammenschluss
Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu
größeren Wirtschaftsunternehmen, ohne dass die Autonomie der einzelnen
Unternehmen im Bereich wirtschaftlicher Entscheidungen aufgehoben werden
muss.
Kooperation
¾
¾
¾
¾
auf freiwilliger Basis
Bildung von Gelegenheitsgeschäften / Arbeitsgemeinschaften
oder Bildung einer Interessengemeinschaft zur Durchführung von F & E
oder Bildung von Fachverbänden
Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Machtbeherrschende Stellung
?
Wettbewerb
¾
¾
Wettbewerb als unsichtbare regulative Hand des Marktes
Ordnungspolitik → Sicherstellung des Wettbewerbs
Förderung leistungssteigernder Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen und dadurch
Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Konkurrenten
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
„Kartellgesetz“
Die Produktionsfunktion ordnet die Faktoreinsatzkombination den bestimmten
Produktionsmengen zu.
X = f(r1, r2,....rn)
r = Produktionsfaktor
X = Ausbringungsmenge
2 Faktoren-Modell r1, r2 → r2 konstant
Maximum
X
∆x5
Unterproportionale Steigerung
∆x4
∆X3
∆x2
∆x1
1
2
3
4
5
6
7
r1
Ertragsgesetzliche Produktionsfunktion
∆x1 < ∆x2 < ∆x3 < ∆x4 > ∆x5
Grenzertrag ist der Ertragszuwachs pro zusätzlich eingesetzte Faktoreinheit.
Mit anderen Worten: Der Ertrag, der durch den Einsatz einer zusätzlichen Einheit eines
Produktionsfaktors entsteht.
BWL I-21
Beschaffung und Lagerhaltung
(Materialwirtschaft)
Die Materialwirtschaft umfasst den Einkauf und die Lagerhaltung.
Im Maschinenbau sind bis zu 40 % des Unternehmenskapitals als Vorräte gebunden.
In vielen Industriestaaten umfassen allein die Materialkosten fast 50 % vom Umsatz.
Zentrale Aufgabe der Materialwirtschaft
Optimale Versorgung der Produktion mit Materialien
(Werkstoffe, Teile und Baugruppen)
Material in der richtigen Menge, der richtigen Qualität und zur rechten
Zeit am rechten Ort bereitstellen
Nebenbedingung
Minimale Kapitalbindungskosten und Materialhaltungskosten
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