6. Externe Effekte 6.1. Einführung und Definition Maßgeblich für das Funktionieren des Marktes: a) Nutzenmaximierung der Konsumenten: Grenzrate der Substitution zwischen allen Paaren von Gütern entsprechen den jeweiligen Preisverhältnissen b) Gewinnmaximierung der Produzenten: die Grenzrate der Transformation zwischen allen Gütern entsprechen den jeweiligen Preisverhältnissen ⇒ Relativpreise liefern den Wirtschaftssubjekten notwendige Informationen über die Knappheit der Güter: sie zeigen die tatsächlichen Opportunitätskosten des Konsums und die tatsächlichen Grenzkosten der Produktion ⇒ Dadurch steuern die Marktpreise die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte, so dass die knappen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie den höchsten Nutzen stiften oder die größte Produktion sichern. Problem: Nicht alle Kosten oder Nutzen einer wirtschaftlichen Aktivität werden durch die Marktpreise korrekt wiedergegeben. Wenn ein Wirtschaftssubjekt durch seine Aktivität spürbare Vor- oder Nachteile bei anderen verursacht, die nicht über einen Preise vermittelt werden, so berücksichtigt es diese Vor- und Nachteile nicht, wenn es über das Ausmaß seiner Aktivität entscheidet => ineffiziente Marktallokation Definition Ein externer Effekt liegt vor, wenn die Aktivität eines handelnden Haushalts oder Unternehmens den Nutzen eines anderen Haushalts oder die Produktionsmöglichkeiten eines anderen Unternehmens unmittelbar beeinflusst und für diesen Einfluss kein Preis existiert. Beispiele Imker und Obstgärtner: beide verursachen durch ihre Tätigkeit einen wechselseitigen indirekten Vorteil für die Tätigkeit des anderen, ziehen dies aber nicht in ihr Kalkül und erhalten auch keine Belohnung dafür. Autofahren; umweltverschmutzende industrielle Produktion; Rauchen Verbrauch von Gesundheitsgütern: Behandlung oder Vorbeugung gegen ansteckende Krankheiten (Impfungen) Allgemeinbildung und Wissen: z.B. die sozialen und historischen Kenntnisse „mündiger Bürger und Wähler“ Ausübung karitativer Tätigkeiten: psychische externe Effekte; Verringerung der Kriminalität; Stabilisierung der Gesellschaft Umgang mit natürlichen Ressorcen: Umweltqualität Mangelnde Durchsetzung von Eigentumsrechten Der Grund, warum Wirtschaftssubjekte nicht mehr die effiziente Wahl im Markt vornehmen, wenn externe Effekte existieren, sind die fehlenden Preise und damit Märkte für diese Effekte. Das Fehlen eines Marktes für externe Effekte kann allgemein darauf zurückgeführt werden, dass Eigentumsrechte nicht durchgesetzt werden können. Beispiel: Zwei Individuen A und B haben Zugang zu gesunder frischer Luft. A verschmutze die Luft und schade damit B. Diese Schädigung berücksichtigt A aber nicht, da er keinen Preis für seine Verschmutzung der Luft zu tragen hat. Würden Eigentumsrechte für die Nutzung der Luft eingerichtet und verteilt, so könnte der externe Effekt vermieden werden: a) Erhält B die Nutzungsrechte, müsste A ihm das Recht auf Verschmutzung abkaufen. Bei vollkommenem Wettbewerb um die Nutzungsrechte müsste A die Schädigung des B voll bezahlen: A würde die Folgen seiner Aktivität internalisieren. b) Erhält A die Nutzungsrechte, so müsste B diese von A abkaufen, wenn er saubere Luft will. In beiden Fällen wird die Schädigung des B durch die Schaffung von Eigentumsrechten internalisiert. Im Allgemeinen sind Eigentumsrechte aber nicht durchsetzbar: Wie sollte ein Eigentümer der Nutzungsrechte andere von der Nutzung ausschließen? Dies gelingt nur in kleinen Gruppen, für die eine Verhandlungslösung existieren mag. Bei steigender Anzahl von Akteuren wird es immer schwieriger, eine Vereinbarung durchzusetzen. Bei vielen Betroffenen tritt dann wieder das Trittbrettfahrerproblem bei fehlender Ausschließbarkeit auf. Klassifikation externer Effekte - Einseitig oder wechselseitig - Allein zwischen Produzenten, zwischen Produzenten und Konsumenten, allein zwischen Konsumenten - Positive und negative externe Effekte Positive externe Effekte zwischen Haushalten • Individuum A pflegt seinen Garten. Schönheit des Gartens sei x . • Alle Anwohner erfreuen sich am Anblick des Gartens. Der Garten stiftet Nutzen für alle Anwohner i = 1,..., N ,einschließlich Individuum A. • Das effiziente Ausmaß der Pflege, gemessen in x * , ergibt sich nun wie beim öffentlichen Gut, wenn die Grenzkosten der Pflege der Summe der marginalen Zahlungsbereitschaften aller Konsumenten entspricht: ( ) ( ) N ( ) ( ) GK x x = ∑ MZBxi x* = MZBxA x* + ∑ MZBxj x* * i =1 • j≠ A Bei dezentralem Verhalten maximiert A aber nur seinen eigenen Nutzen. e Die optimale Pflege des Gartens aus Sicht des A, x , ist dann erreicht, wenn die eigene Grenzzahlungsbereitschaft den Grenzkosten entspricht: ( ) ( ) GK x x e = MZBxA x e • Im Marktgleichgewicht wird der private Grenznutzen mit den Grenzkosten übereinstimmen. Da dieser aber nicht den gesamten sozialen GrenzA j MZB nutzen erfasst: MZBx + x , wird die Pflege des Gartens im j≠ A Vergleich zum Allokationsoptimum zu gering ausfallen: x e < x * Unterschied zum öffentlichen Gut: der private Garten wird auch ohne staatlichen Eingriff angelegt, da die Zahlungsbereitschaft des A dafür ausreicht (obwohl der Garten nur ineffizient schlecht angelegt wird). ∑ • Negative externe Effekte zwischen Unternehmen • Ein Chemieunternehmen stelle x her. Bei der Produktion verschmutzt der Fluss. Hierdurch wird der Fischfang, y , eines Fischereiunternehmens negativ beeinflusst. Je mehr das Chemieunternehmen produziert, desto geringer ist bei konstantem Faktoreinsatz des Fischereiunternehmens die Menge der gefangenen Fische: dy y ( x ), wobei ≡ Fxy < 0 dx • Fxy gibt die Verringerung des Fischfangs bei marginaler Steigerung der Produktion im Chemieunternehmen an. Analog zur Grenzproduktivität eines Produktionsfaktors gibt Fxy die negative Grenzproduktivität einer Erhöhung der Produktionsmenge x für die gefangene Fischmenge y an. • p x , p y Preise; C x , C y Kostenfunktionen Die Kostenfunktionen bilden lediglich die privaten Kosten, also Inputkosten ab, nicht jedoch den negativen Einfluss des Fischereiertrags durch das Chemieunternehmen. Welche Allokation wäre effizient? • Angenommen beide Unternehmen wären in einem Konzern zusammengefasst und die Konzernspitze maximiere den Gewinn des gesamten Konzerns. ( ) ( ) • • Da sowohl das verursachende wie auch das betroffenen Unternehmen Bestandteil des Konzerns sind, wird die Konzernspitze auch die Folgen der Produktion des Chemieunternehmens auf den Fischereiertrag berücksichtigen. ( ) Der Gewinn des Konzerns Π x, y besteht aus der Summe der Gewinne beider Unternehmen. Das Optimierungsproblem lautet: Max Π ( x, y ) = p x x + p y y (x ) − C ( x ) − C ( y ) x, y wobei die Unternehmen Preisnehmer sind, also die Absatzpreise als gegeben hinnehmen. • Bedingungen erster Ordnung: ∂C (1) GK y ≡ = py ∂y ∂C (2) GK x ≡ = p x + p y Fxy ∂x • Bedingung (1) verlangt, dass die Grenzkosten der Produktion von y gleich dem Grenzerlös, p y , sind. Diese Bedingung gilt auch, wenn das Fischereiunternehmen autonom und dezentral seinen Gewinn maximiert. • Bedingung (2) fordert auch eine Angleichung von Grenzkosten und Grenzerlös. Nur hier wird berücksichtigt, dass die Produktion von x die y Produktion von y negativ beeinflusst: Fx < 0 Bedingung (2): ∂C GK x ≡ = p x + p y Fxy ∂x • Linke Seite: Grenzkosten der Produktion von x. • Rechte Seite: Erlös des Konzerns durch Produktion einer weiteren Einheit von y. Dieser setzt sich zusammen aus a) dem positiven Grenzerlös aus dem Verkauf dieser Einheit von x: p x und b) aus der Erlösminderung für die Fischerei: Wird die Produktion des Gutes x um eine Einheit y ausgedehnt, sinkt das Produktionsniveau von y um Fx < 0 . Der Erlös y der Fischerei sinkt damit um p y Fx Andere Interpretation: • GK x − p y Fxy = p x Linke Seite: konzerninterne Grenzkosten, die bei Produktion von x entstehen. Diese setzen sich zusammen aus a) den Grenzkosten, die bei Produktion von x (im Chemieunternehmen) entstehen und b) den externen Grenzkosten in Form der Erlösminderung des Fischereiunternehmens. Diese konzerninternen Grenzkosten von x müssen dem Grenzerlös von x entsprechen. Welche Allokation kommt zustande, wenn die Unternehmen dezentral entscheiden und nur ihren eigenen Gewinn berücksichtigen? • Gewinnmaximierung im Chemieunternehmen: Max p x x − C ( x ) x GK x = p x • Bedingung erster Ordnung: • Gewinn des Chemieunternehmens ist maximal, wenn die privaten Kosten der letzten produzierten Einheit dem Grenzerlös entsprechen. • Das Chemieunternehmen beachtet also die negative Beeinträchtigung des Fischereiunternehmens nicht. 2 • ∂C Folge: Bei Annahme steigender Grenzkosten: GK xx ≡ >0 2 ∂y wird damit die Produktion von x zu stark ausgedehnt. Graphisch: Grenzerlös Grenzkosten GK x ( x ) px p x + p y Fxy x * x e x 6.2. Möglichkeiten zur Internalisierung externer Effekte Wie können einem Verursacher die unmittelbaren externen Folgen seiner Aktivität sichtbar gemacht werden, so dass er sie in sein Kalkül einbezieht (Internalisierung)? • Staatliches Verbot von Aktivitäten mit negativen externen Effekten. Vollständiges Verbot nur effizient, wenn soziale Kosten immer höher als Nutzen des Verursachers. Ansonsten teilweise Erlaubnis sinnvoll, wobei die sozialen Grenzkosten dem marginalen Vorteil des Verursachers entsprechen (Bsp.: maximal erlaubte Schadstoffausstoßmenge) • Staat kann Steuern erheben oder Subventionen leisten, um externe Effekte zu internalisieren. • Staat kann Eigentumsrechte schaffen und deren Wahrung überwachen. Verursacher und Betroffene können dann direkt in private Verhandlungen über die Höhe der schädigenden Aktivität treten. • Staat kann Zertifikate (z.B. für die Verschmutzung der Luft) einführen. In Höhe des gesellschaftlich erwünschten Niveaus schafft er Erlaubnisscheine für Luftverschmutzung, die er an die Verursacher entweder verkauft oder verteilt. Jeder Verursacher, der seine Luftverschmutzung über seine eigenen Zertifikate hinaus erhöhen will, muss sich die Erlaubnis dazu von anderen Verursachern kaufen => Es entsteht ein Markt für Verschmutzungszertifikate und damit ein Preis für die Externalität. Beispiel Chemie/Fischerei: GK x : Grenzkosten des Chemieproduktes p x : Preis für Chemieprodukt; GS y = − p y Fxy = const. : Grenzschaden für Fischerei durch Chemieproduktion Grenzerlös Grenzkosten Sozialen Grenzkosten : GK x ( x ) + GS y C Wohlfahrts gewinn Privaten Grenzkosten : GK x ( x ) A B px GS y D x* x e x 6.2.1. Besteuerung der Aktivität (Pigou-Steuer) Steuer erhöht für Verursacher die Stückkosten seiner Aktivität, wodurch er sein Aktivitätsniveau reduziert. Beispiel Chemie/Fischerei: Staat besteuert Aktivität mit Steuersatz Dadurch ändert sich das Gewinnmaximierungsproblem zu: Max B.e.O.: x t . ( px − t )x − C (x ) ∂C + t ≡ GK x + t px = ∂x Da Grenzvorteil des Chemieunternehmens aus der Produktion fällt, weil die Grenzkosten mit steigender Produktionsmenge ansteigen, führt eine Erhöhung der privaten Grenzkosten durch die Steuer zu einer Reduktion der gewählten Produktionsmenge. Wählt der Staat t * = GS y dann sichert die Steuer die effiziente Ausbringung, weil sie genau dem externen Grenzschaden entspricht. Beispiel Chemie/Fischerei: Verlust an Produzentenrente für Chemie: EBAF Gewinn an Produzentenrente für Fischerei: BDAC Grenzerlös Grenzkosten C GK x ( x ) + GS y = GK x + t GK x ( x ) B A E px GS y D F x* = x e x 6.2.2. Subvention zur Verringerung der Aktivität Staat gewährt dem Verursacher eine Subvention für jede Einheit der Aktivität, e x die er unterlässt. Staat bestimmt Schwellenwert (sei hier identisch mit ) Reduziert das Chemieunternehmen seine Produktion unter diesen Schwellenwert, dann erhält es für jede unterlassenen Produktionseinheit eine Stücksubvention in Höhe von . z Das Gewinnmaximierungsproblem ändert sich zu: ( ) Max p x x + z x − x − C ( x ) x e p x − z = GK x B.e.O. Aufgrund der steigenden Grenzkosten sinkt die gewählte Ausbringung mit steigender Subvention. Wählt der Staat z = GS y * so dass die Stücksubvention dem Grenzschaden im Optimum entspricht, dann kann er die effiziente Ausbringung sichern. Beispiel Chemie/Fischerei: Gewinn an Produzentenrente für Chemie: BAC Gewinn an Produzentenrente für Fischerei: BDAC Grenzerlös Grenzkosten C GK x ( x ) + GS y = GK x + z GK x ( x ) A B E px GS y D F x* = x e x e x • Subvention führt genauso zur effizienten Allokation wie die Pigou-Steuer. • Der Unterschied liegt in den Verteilungswirkungen: Im Fall der Subvention verbessert sich das Chemieunternehmen im Gegensatz zur Steuerlösung, wo es einen Verlust seiner Produzentenrente erleidet. • Das Fischereiunternehmen ist indifferent zwischen beiden Maßnahmen, solange es nicht einen Teil der Staatsausgaben für die Subvention tragen muss. • Ein weiterer Unterschied zur Steuerlösung ist, dass der Staat einen Schwellenwert festlegen muss, da ausgehend von ihm die Subventionszahlungen gemessen werden. Setzt er diesen Wert zu niedrig, dann kann der Anreiz zu einer Unterlassung zu gering sein. Setzt er den Wert zu hoch, dann kann es sein, dass der Verursacher Subventionszahlungen für die Unterlassung einer Aktivität erhält, die er ohne staatlichen Eingriff gar nicht durchführen würde. Dies Problem tritt auf, wenn der Staat Informationsprobleme hat und die Aktivitäten der Individuen vor Einführung der Subvention nicht genau kennt. 6.2.3. Eigentumsrechte und das Coase-Theorem Coase (1960): Warum tritt der Geschädigte eines externen Effekts nicht mit dem Verursacher in Verhandlungen, um die schädigende Aktivität zu vermeiden? Antwort: Weil keine Eigentumsrechte definiert sind, die legale Ansprüche auf Durchführung oder Vermeidung der Aktivität begründen würden. Deshalb gibt es auch keinen Markt für die Externalität, auf dem ein Preis für die Aktivität ausgehandelt werden könnte. Gäbe es klar definierte Eigentumsrechte, dann könnte entweder der Geschädigte eine Kompensation für den erlittenen Schaden vom Verursacher gerichtlich einfordern oder der Verursacher könnte vom Geschädigten eine Ausgleichzahlung dafür erhalten, dass er die Aktivität unterlässt. Dem Staat kommt hier die passive Rolle eines Wächters über die Einhaltung der Eigentumsrechte zu. Haftungspflicht für das Chemieunternehmen Angenommen, die Fischerei besäße das Recht auf sauberes Wasser. Will das Chemieunternehmen produzieren, ohne der Fischerei die Rechte zur Verschmutzung des Wassers abkauft zu haben, so kann das geschädigte Unternehmen vor Gericht einen Schadensersatz einfordern. Somit haftet das Chemieunternehmen vollständig für die Schäden seiner Produktion. Bein vollständiger Information weiß das Gericht, welcher Schaden der Fischerei entsteht, und gewährt eine Schadensersatzleistung in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Beispiel Chemie/Fischerei: Chemieunternehmen zahlt für soviele Einheiten Schadensersatz bis p = GK + GS x x Grenzerlös Grenzkosten y C GK x ( x ) + GS y GK x ( x ) B E A px GS y D F x* = x e x Ergebnis: Durch die Zuweisung aller Rechte an den Geschädigten wird die effiziente Allokation gesichert. Jedoch wird durch die einseitige Zuweisung aller Eigentumsrechte an den Geschädigten dieser besser gestellt als bei einer Steuer- oder Subventionslösung. Der gesamte Gewinn für die Fischerei entspricht nämlich der Fläche EFAC. Gleichzeitig wird der Verursacher, das Chemieunternehmen, genauso schlecht gestellt wie bei der Steuerlösung: es verliert Produzentenrente in Höhe von EBAF. Eigentumsrechte für den Verursacher Angenommen, das Chemieunternehmen Verschmutzung des Wassers. besäße das Recht auf Ohne Verhandlungen und staatlichen Eingriff produziert das Chemieuntere nehmen seine optimale Menge x . Ausgehend von diesem Niveau kann die Fischerei nun dem Chemieunternehmen eine Ausgleichszahlung für jede Einheit zahlen, die es weniger produziert. Die maximale Kompensation, die die Fischerei bereit ist zu zahlen, entspricht ihrem Grenzschaden AC. Die minimale Zahlung, die das Chemieunternehmen für eine Unterlassung seiner Produktion verlangt, wird durch die Fläche zwischen dem Grenzerlöskurve, p x , und den Grenzkosten, GK x ,angegeben: e x Die marginale Kompensationsforderung steigt ausgehend von von Null auf die Strecke EF. Beispiel Chemie/Fischerei: Chemieunternehmen reduziert seine Aktivität soweit bis marginaler Vorteil der Verringerung (Summe aus Zahlung und Kostenersparnis) gleich marginalem Nachteil (Grenzerlös) ist: GK x + GS y = p x Grenzerlös Grenzkosten C GK x ( x ) + GS y GK x ( x ) B E A px GS y D F x* = x e x Ergebnis: Durch die Zuweisung aller Rechte an den Verursacher wird die effiziente Allokation gesichert. Bekommt das Chemieunternehmen die maximale Kompensationszahlung, so ist sein Gewinn an Produzentenrente BAC. Die Fischerei verliert durch die Kompensationszahlungen, die sie maximal zu zahlen bereit ist, genauso viel, wie sie durch den Rückgang des zuvor erlittenen Schadens gewinnt. Der Wohlfahrtsgewinn ist wieder BAC. Erhält der Verursacher jedoch nicht die maximale sondern nur die minimale Kompensationszahlung, dann fällt der Wohlfahrtsgewinn BAC den Geschädigten zu. Die tatsächliche Verteilung der Wohlfahrtsgewinne hängt hier also vom Verhandlungsgeschick ab. Ergebnis (Coase-Theorem): Bilaterale Verhandlungen führen zu einer effizienten Internalisierung externer Effekte (Effizienzthese), unabhängig von der Verteilung der Eigentumsrechte (Invarianzthese). Nur die Verteilung der Wohlfahrtsgewinne ist von der Eigentumsverteilung abhängig. Bedingungen, unter denen das Coase-Theorem gültig ist: • Anzahl der Betroffenen muss klein sein, so dass jeder Geschädigte noch einen Anreiz besitzt, seine wahre Zahlungsbereitschaft anzugeben. Bei großer Zahl werden Geschädigte ihre MZB untertreiben, wenn davon ihre Kompensationszahlung abhängig gemacht wird. (Problem des Trittbrettfahrerverhaltens). • Kein Verhandlungspartner darf marktbeherrschende Stellung besitzen (Bsp: Fischerei als Monopolist seiner Eigentumsrechte) • Alle Verhandlungspartner müssen vollständige Gewinn- und Schadensverteilungen besitzen. Informationen über 6.2.4. Die Zertifikatslösung Alternative zu einer Pigou-Steuer für z.B. Emissionen: J.H. Dales (1968): Einführung von Zertifikaten für Emissionen • Staatliche Umweltbehörde setzt wünschenswerte Höhe einer Aktivität, die Emissionen verursacht, bzw. erwünschte Emissionsgesamtmenge fest. • In Höhe dieser Menge werden Erlaubnisscheine geschaffen, die den jeweiligen Besitzer ermächtigen, die auf dem Zertifikat genannte Menge zu produzieren bzw. die ausgewiesene Schadstoffmenge zu emittieren. • Behörde verkauft (verteilt) diese Zertifikate an emittierende Unternehmen. • Diese Unternehmen dürfen die schädigende Aktivität nur in Höhe der ihnen gehörenden Erlaubnisscheine durchführen. • Will ein Unternehmen seine Emissionen über dieses Niveau hinaus ausdehnen, dann muss es die nötigen Erlaubnisscheine von anderen Unternehmen erwerben. • So entsteht ein Markt für Zertifikate unter den Verursachern, auf dem sich ein Preis für die schädigende Aktivität bildet. Illustration für zwei Unternehmen Effiziente Menge: GK i + GS = pi , i = 1,2 Pigou-Steuer: Euro Euro GK2+GS GK1+GS B t * = GS GK2 GK1 p1 B C p2 C GS X*1 x e1 x 1 GS X*2 xe2 x2 • Es ist wünschenswert, dass die Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Grenzkostenverläufe auch unterschiedliche Mengen an Schäden verursachen. • Begründung: Produzentenrente pro produzierter Einheit ist für Unternehmen 1 bei gleicher Ausbringungsmenge immer größer als für Unternehmen 2. Daher ist es auch gesellschaftlich erwünscht, dass Unternehmen 1 mehr produziert (und damit mehr Emissionen verursacht). • Eine Auflagenpolitik, die beiden Unternehmen die gleiche Ausbringungsmenge zubilligt, ist aus allokativer Sicht abzulehnen, wenn sich die Vorteile der Unternehmen aus der Emission einer weiteren produzierten Einheit unterscheiden. (Ablehnung eines gesetzlichen Verbots einer umweltschädlichen Aktivität => Rasenmähermethode ineffizient) Staatliche Verteilung der Erlaubnisscheine • Behörde definiert gewünschte Gesamtmenge an Zertifikaten, z.B. X * = x1* + x2* . Diese Menge wird an Unternehmen verteilt. Wieviel sind die Zertifikate den Unternehmen wert? Ermittlung der Nachfragekurve mithilfe der Grenzvermeidungskosten: Auf wieviel Produzentenrente muss ein Unternehmen verzichten, wenn es eine Emissionseinheit vermeidet? Nachfragekurve = Euro GK1+GS D B GK A 1 p1 Grenzvermeidungskostenkurve = p1 − GK1 p1 D C B GS E E x*1 x e1 x1 C x*1 A x e1 Markt für Zertifikate Euro p1 p1 − GK1 Im Gleichgewicht : Beide Unternehmen haben gleichen Grenzvorteil aus Besitz des Zertifikats pZ = t * = GS p2 − GK 2 B pZ p2 pZ C 0 x1 x = X −x * 1 * * 2 x2 X * Durch die Schaffung des Marktes werden die gesamten Erlaubnisscheine, X * , der Verwendung zugeführt, in denen sie für die Unternehmen den höchsten Ertrag bringen. Ergebnis: Eine effiziente Internalisierung von negativen externen Effekten durch Schadstoffemissionen gelingt durch handelbare Emissionsscheine, wenn sich die Emittenten im vollkommenem Wettbewerb um die Erlaubnisscheine befinden. Effiziente Lösung nur dann erreichbar, wenn der Staat alle relevanten Informationen zur Verfügung hat: Aber die effiziente Gesamtmenge kann i.d.R. nicht bestimmt werden => second-best Lösungen Vorteil der Zertifikatslösung gegenüber Steuerlösung: Erlaubt größere Zielgenauigkeit bei Erreichung der gewünschten Gesamtmenge an Emissionen. Durch Zertifikate kann diese Menge direkt kontrolliert werden, während eine Steuerlösung diese Menge nur indirekt steuern kann. Durch Festlegung einer Stücksteuer wird ein Preis pro Emission eingeführt. Da der Staat aber Zusammenhang zwischen Preis und Emissionsmenge nicht genau kennt, kann dieses Instrument nur ungenau die Gesamtschadensmenge steuern. Einführung von Zertifikaten führt einerseits zu einer bestmögliche Verteilung der Erlaubnisscheine auf die Unternehmen, gleichgültig, ob die Behörde die Kostenverläufe der Unternehmen kennt oder nicht. Andererseits kann durch Bestimmung der Zertifikatsmenge die Einhaltung der gewünschten Gesamtemissionsmenge gesichert werden. Markt für Zertifikate erlaubt optimale Zuweisung der Emissionsrechte, die bei direkter Zuweisung durch Regierung nur möglich wäre, wenn Staat volle Information über Kostenverläufe der Unternehmen hätte. Wichtige Voraussetzung für Funktionsfähigkeit des Zertifikatenmarktes: Der einzelne Verursacher muss sich auf dem Markt für Erlaubnisscheine als Preisnehmer verhalten. Die Anzahl der Unternehmen muss also hinreichend groß sein, so dass das einzelne Unternehmen keinen Einfluss auf den Preis für Zertifikate hat.