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6. Externe Effekte
6.1. Einführung und Definition
Maßgeblich für das Funktionieren des Marktes:
a) Nutzenmaximierung der Konsumenten: Grenzrate der Substitution zwischen
allen Paaren von Gütern entsprechen den jeweiligen Preisverhältnissen
b) Gewinnmaximierung der Produzenten: die Grenzrate der Transformation
zwischen allen Gütern entsprechen den jeweiligen Preisverhältnissen
⇒ Relativpreise liefern den Wirtschaftssubjekten notwendige Informationen
über die Knappheit der Güter: sie zeigen die tatsächlichen Opportunitätskosten des Konsums und die tatsächlichen Grenzkosten der Produktion
⇒ Dadurch steuern die Marktpreise die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte, so dass die knappen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie
den höchsten Nutzen stiften oder die größte Produktion sichern.
Problem: Nicht alle Kosten oder Nutzen einer wirtschaftlichen Aktivität werden
durch die Marktpreise korrekt wiedergegeben. Wenn ein Wirtschaftssubjekt durch seine Aktivität spürbare Vor- oder Nachteile bei anderen
verursacht, die nicht über einen Preise vermittelt werden, so berücksichtigt es diese Vor- und Nachteile nicht, wenn es über das Ausmaß seiner
Aktivität entscheidet => ineffiziente Marktallokation
Definition
Ein externer Effekt liegt vor, wenn die Aktivität eines handelnden Haushalts
oder Unternehmens den Nutzen eines anderen Haushalts oder die
Produktionsmöglichkeiten eines anderen Unternehmens unmittelbar
beeinflusst und für diesen Einfluss kein Preis existiert.
Beispiele
Imker und Obstgärtner: beide verursachen durch ihre Tätigkeit einen
wechselseitigen indirekten Vorteil für die Tätigkeit des anderen, ziehen
dies aber nicht in ihr Kalkül und erhalten auch keine Belohnung dafür.
Autofahren; umweltverschmutzende industrielle Produktion; Rauchen
Verbrauch von Gesundheitsgütern: Behandlung oder Vorbeugung gegen
ansteckende Krankheiten (Impfungen)
Allgemeinbildung und Wissen: z.B. die sozialen und historischen Kenntnisse
„mündiger Bürger und Wähler“
Ausübung karitativer Tätigkeiten: psychische externe Effekte; Verringerung
der Kriminalität; Stabilisierung der Gesellschaft
Umgang mit natürlichen Ressorcen: Umweltqualität
Mangelnde Durchsetzung von Eigentumsrechten
Der Grund, warum Wirtschaftssubjekte nicht mehr die effiziente Wahl im
Markt vornehmen, wenn externe Effekte existieren, sind die fehlenden
Preise und damit Märkte für diese Effekte.
Das Fehlen eines Marktes für externe Effekte kann allgemein darauf
zurückgeführt werden, dass Eigentumsrechte nicht durchgesetzt werden
können.
Beispiel: Zwei Individuen A und B haben Zugang zu gesunder frischer Luft.
A verschmutze die Luft und schade damit B. Diese Schädigung berücksichtigt A aber nicht, da er keinen Preis für seine Verschmutzung der Luft
zu tragen hat. Würden Eigentumsrechte für die Nutzung der Luft
eingerichtet und verteilt, so könnte der externe Effekt vermieden werden:
a) Erhält B die Nutzungsrechte, müsste A ihm das Recht auf
Verschmutzung abkaufen. Bei vollkommenem Wettbewerb um die
Nutzungsrechte müsste A die Schädigung des B voll bezahlen: A würde
die Folgen seiner Aktivität internalisieren.
b) Erhält A die Nutzungsrechte, so müsste B diese von A abkaufen, wenn
er saubere Luft will.
In beiden Fällen wird die Schädigung des B durch die Schaffung von
Eigentumsrechten internalisiert.
Im Allgemeinen sind Eigentumsrechte aber nicht durchsetzbar: Wie sollte ein
Eigentümer der Nutzungsrechte andere von der Nutzung ausschließen?
Dies gelingt nur in kleinen Gruppen, für die eine Verhandlungslösung
existieren mag. Bei steigender Anzahl von Akteuren wird es immer
schwieriger, eine Vereinbarung durchzusetzen. Bei vielen Betroffenen tritt
dann wieder das Trittbrettfahrerproblem bei fehlender Ausschließbarkeit
auf.
Klassifikation externer Effekte
- Einseitig oder wechselseitig
- Allein zwischen Produzenten, zwischen Produzenten und Konsumenten,
allein zwischen Konsumenten
- Positive und negative externe Effekte
Positive externe Effekte zwischen Haushalten
• Individuum A pflegt seinen Garten. Schönheit des Gartens sei x .
• Alle Anwohner erfreuen sich am Anblick des Gartens. Der Garten stiftet
Nutzen für alle Anwohner i = 1,..., N ,einschließlich Individuum A.
• Das effiziente Ausmaß der Pflege, gemessen in x * , ergibt sich nun wie
beim öffentlichen Gut, wenn die Grenzkosten der Pflege der Summe der
marginalen Zahlungsbereitschaften aller Konsumenten entspricht:
( )
( )
N
( )
( )
GK x x = ∑ MZBxi x* = MZBxA x* + ∑ MZBxj x*
*
i =1
•
j≠ A
Bei dezentralem Verhalten maximiert A aber nur seinen eigenen Nutzen.
e
Die optimale Pflege des Gartens aus Sicht des A, x , ist dann erreicht,
wenn die eigene Grenzzahlungsbereitschaft den Grenzkosten entspricht:
( )
( )
GK x x e = MZBxA x e
•
Im Marktgleichgewicht wird der private Grenznutzen mit den Grenzkosten
übereinstimmen. Da dieser aber nicht den gesamten sozialen GrenzA
j
MZB
nutzen erfasst: MZBx +
x , wird die Pflege des Gartens im
j≠ A
Vergleich zum Allokationsoptimum zu gering ausfallen: x e < x *
Unterschied zum öffentlichen Gut: der private Garten wird auch ohne
staatlichen Eingriff angelegt, da die Zahlungsbereitschaft des A dafür
ausreicht (obwohl der Garten nur ineffizient schlecht angelegt wird).
∑
•
Negative externe Effekte zwischen Unternehmen
•
Ein Chemieunternehmen stelle x her. Bei der Produktion verschmutzt der
Fluss. Hierdurch wird der Fischfang, y , eines Fischereiunternehmens
negativ beeinflusst. Je mehr das Chemieunternehmen produziert, desto
geringer ist bei konstantem Faktoreinsatz des Fischereiunternehmens die
Menge der gefangenen Fische:
dy
y ( x ), wobei
≡ Fxy < 0
dx
•
Fxy gibt die Verringerung des Fischfangs bei marginaler Steigerung der
Produktion im Chemieunternehmen an. Analog zur Grenzproduktivität
eines Produktionsfaktors gibt Fxy die negative Grenzproduktivität einer
Erhöhung der Produktionsmenge x für die gefangene Fischmenge y an.
• p x , p y Preise; C x
, C y Kostenfunktionen
Die Kostenfunktionen bilden lediglich die privaten Kosten, also Inputkosten
ab, nicht jedoch den negativen Einfluss des Fischereiertrags durch das
Chemieunternehmen.
Welche Allokation wäre effizient?
• Angenommen beide Unternehmen wären in einem Konzern
zusammengefasst und die Konzernspitze maximiere den Gewinn des
gesamten Konzerns.
( )
( )
•
•
Da sowohl das verursachende wie auch das betroffenen Unternehmen
Bestandteil des Konzerns sind, wird die Konzernspitze auch die Folgen der
Produktion des Chemieunternehmens auf den Fischereiertrag
berücksichtigen.
(
)
Der Gewinn des Konzerns Π x, y besteht aus der Summe der Gewinne
beider Unternehmen. Das Optimierungsproblem lautet:
Max Π ( x, y ) = p x x + p y y (x ) − C ( x ) − C ( y )
x, y
wobei die Unternehmen Preisnehmer sind, also die Absatzpreise als
gegeben hinnehmen.
•
Bedingungen erster Ordnung:
∂C
(1) GK y ≡
= py
∂y
∂C
(2) GK x ≡
= p x + p y Fxy
∂x
•
Bedingung (1) verlangt, dass die Grenzkosten der Produktion von y gleich
dem Grenzerlös, p y , sind.
Diese Bedingung gilt auch, wenn das
Fischereiunternehmen autonom und dezentral seinen Gewinn maximiert.
•
Bedingung (2) fordert auch eine Angleichung von Grenzkosten und
Grenzerlös. Nur hier wird berücksichtigt, dass die Produktion von x die
y
Produktion von y negativ beeinflusst: Fx < 0
Bedingung (2):
∂C
GK x ≡
= p x + p y Fxy
∂x
•
Linke Seite: Grenzkosten der Produktion von x.
•
Rechte Seite: Erlös des Konzerns durch Produktion einer weiteren Einheit
von y. Dieser setzt sich zusammen aus a) dem positiven Grenzerlös aus
dem Verkauf dieser Einheit von x: p x und b) aus der Erlösminderung für
die Fischerei: Wird die Produktion des Gutes x um eine Einheit
y
ausgedehnt, sinkt das Produktionsniveau von y um Fx < 0 . Der Erlös
y
der Fischerei sinkt damit um p y Fx
Andere Interpretation:
•
GK x − p y Fxy = p x
Linke Seite: konzerninterne Grenzkosten, die bei Produktion von x
entstehen. Diese setzen sich zusammen aus a) den Grenzkosten, die bei
Produktion von x (im Chemieunternehmen) entstehen und b) den externen
Grenzkosten in Form der Erlösminderung des Fischereiunternehmens.
Diese konzerninternen Grenzkosten von x müssen dem Grenzerlös von x
entsprechen.
Welche Allokation kommt zustande, wenn die Unternehmen dezentral
entscheiden und nur ihren eigenen Gewinn berücksichtigen?
•
Gewinnmaximierung im Chemieunternehmen:
Max p x x − C ( x )
x
GK x = p x
•
Bedingung erster Ordnung:
•
Gewinn des Chemieunternehmens ist maximal, wenn die privaten Kosten
der letzten produzierten Einheit dem Grenzerlös entsprechen.
•
Das Chemieunternehmen beachtet also die negative Beeinträchtigung des
Fischereiunternehmens nicht.
2
•
∂C
Folge: Bei Annahme steigender Grenzkosten: GK xx ≡
>0
2
∂y
wird damit die Produktion von x zu stark ausgedehnt.
Graphisch:
Grenzerlös
Grenzkosten
GK x ( x )
px
p x + p y Fxy
x
*
x
e
x
6.2. Möglichkeiten zur Internalisierung externer Effekte
Wie können einem Verursacher die unmittelbaren externen Folgen seiner
Aktivität sichtbar gemacht werden, so dass er sie in sein Kalkül einbezieht
(Internalisierung)?
•
Staatliches Verbot von Aktivitäten mit negativen externen Effekten.
Vollständiges Verbot nur effizient, wenn soziale Kosten immer höher als
Nutzen des Verursachers. Ansonsten teilweise Erlaubnis sinnvoll, wobei
die sozialen Grenzkosten dem marginalen Vorteil des Verursachers
entsprechen (Bsp.: maximal erlaubte Schadstoffausstoßmenge)
•
Staat kann Steuern erheben oder Subventionen leisten, um externe
Effekte zu internalisieren.
•
Staat kann Eigentumsrechte schaffen und deren Wahrung überwachen.
Verursacher und Betroffene können dann direkt in private Verhandlungen
über die Höhe der schädigenden Aktivität treten.
•
Staat kann Zertifikate (z.B. für die Verschmutzung der Luft) einführen. In
Höhe des gesellschaftlich erwünschten Niveaus schafft er Erlaubnisscheine für Luftverschmutzung, die er an die Verursacher entweder
verkauft oder verteilt. Jeder Verursacher, der seine Luftverschmutzung
über seine eigenen Zertifikate hinaus erhöhen will, muss sich die
Erlaubnis dazu von anderen Verursachern kaufen
=> Es entsteht ein Markt für Verschmutzungszertifikate und damit ein
Preis für die Externalität.
Beispiel Chemie/Fischerei:
GK x : Grenzkosten des Chemieproduktes
p x : Preis für Chemieprodukt; GS y = − p y Fxy = const. : Grenzschaden
für Fischerei durch Chemieproduktion
Grenzerlös
Grenzkosten
Sozialen Grenzkosten : GK x ( x ) + GS y
C
Wohlfahrts gewinn
Privaten Grenzkosten : GK x ( x )
A
B
px
GS y
D
x*
x
e
x
6.2.1. Besteuerung der Aktivität (Pigou-Steuer)
Steuer erhöht für Verursacher die Stückkosten seiner Aktivität, wodurch er
sein Aktivitätsniveau reduziert.
Beispiel Chemie/Fischerei: Staat besteuert Aktivität mit Steuersatz
Dadurch ändert sich das Gewinnmaximierungsproblem zu:
Max
B.e.O.:
x
t
.
( px − t )x − C (x )
∂C
+ t ≡ GK x + t
px =
∂x
Da Grenzvorteil des Chemieunternehmens aus der Produktion fällt, weil die
Grenzkosten mit steigender Produktionsmenge ansteigen, führt eine
Erhöhung der privaten Grenzkosten durch die Steuer zu einer Reduktion
der gewählten Produktionsmenge.
Wählt der Staat
t * = GS y
dann sichert die Steuer die effiziente Ausbringung, weil sie genau dem
externen Grenzschaden entspricht.
Beispiel Chemie/Fischerei:
Verlust an Produzentenrente für Chemie: EBAF
Gewinn an Produzentenrente für Fischerei: BDAC
Grenzerlös
Grenzkosten
C
GK x ( x ) + GS y
= GK x + t
GK x ( x )
B
A
E
px
GS y
D
F
x* = x e
x
6.2.2. Subvention zur Verringerung der Aktivität
Staat gewährt dem Verursacher eine Subvention für jede Einheit der Aktivität,
e
x
die er unterlässt. Staat bestimmt Schwellenwert (sei hier identisch mit
)
Reduziert das Chemieunternehmen seine Produktion unter diesen
Schwellenwert, dann erhält es für jede unterlassenen Produktionseinheit
eine Stücksubvention in Höhe von
.
z
Das Gewinnmaximierungsproblem ändert sich zu:
(
)
Max p x x + z x − x − C ( x )
x
e
p x − z = GK x
B.e.O.
Aufgrund der steigenden Grenzkosten sinkt die gewählte Ausbringung mit
steigender Subvention.
Wählt der Staat
z = GS y
*
so dass die Stücksubvention dem Grenzschaden im Optimum entspricht,
dann kann er die effiziente Ausbringung sichern.
Beispiel Chemie/Fischerei:
Gewinn an Produzentenrente für Chemie: BAC
Gewinn an Produzentenrente für Fischerei: BDAC
Grenzerlös
Grenzkosten
C
GK x ( x ) + GS y
= GK x + z
GK x ( x )
A
B
E
px
GS y
D
F
x* = x e
x
e
x
•
Subvention führt genauso zur effizienten Allokation wie die Pigou-Steuer.
•
Der Unterschied liegt in den Verteilungswirkungen: Im Fall der Subvention
verbessert sich das Chemieunternehmen im Gegensatz zur Steuerlösung,
wo es einen Verlust seiner Produzentenrente erleidet.
•
Das Fischereiunternehmen ist indifferent zwischen beiden Maßnahmen,
solange es nicht einen Teil der Staatsausgaben für die Subvention tragen
muss.
•
Ein weiterer Unterschied zur Steuerlösung ist, dass der Staat einen
Schwellenwert festlegen muss, da ausgehend von ihm die
Subventionszahlungen gemessen werden. Setzt er diesen Wert zu niedrig,
dann kann der Anreiz zu einer Unterlassung zu gering sein.
Setzt er den Wert zu hoch, dann kann es sein, dass der Verursacher
Subventionszahlungen für die Unterlassung einer Aktivität erhält, die er
ohne staatlichen Eingriff gar nicht durchführen würde. Dies Problem tritt
auf, wenn der Staat Informationsprobleme hat und die Aktivitäten der
Individuen vor Einführung der Subvention nicht genau kennt.
6.2.3. Eigentumsrechte und das Coase-Theorem
Coase (1960): Warum tritt der Geschädigte eines externen Effekts nicht mit
dem Verursacher in Verhandlungen, um die schädigende Aktivität zu
vermeiden?
Antwort: Weil keine Eigentumsrechte definiert sind, die legale Ansprüche auf
Durchführung oder Vermeidung der Aktivität begründen würden. Deshalb
gibt es auch keinen Markt für die Externalität, auf dem ein Preis für die
Aktivität ausgehandelt werden könnte.
Gäbe es klar definierte Eigentumsrechte, dann könnte entweder der
Geschädigte eine Kompensation für den erlittenen Schaden vom
Verursacher gerichtlich einfordern oder der Verursacher könnte vom
Geschädigten eine Ausgleichzahlung dafür erhalten, dass er die Aktivität
unterlässt.
Dem Staat kommt hier die passive Rolle eines Wächters über die Einhaltung
der Eigentumsrechte zu.
Haftungspflicht für das Chemieunternehmen
Angenommen, die Fischerei besäße das Recht auf sauberes Wasser.
Will das Chemieunternehmen produzieren, ohne der Fischerei die Rechte zur
Verschmutzung des Wassers abkauft zu haben, so kann das geschädigte
Unternehmen vor Gericht einen Schadensersatz einfordern.
Somit haftet das Chemieunternehmen vollständig für die Schäden seiner
Produktion.
Bein vollständiger Information weiß das Gericht, welcher Schaden der
Fischerei entsteht, und gewährt eine Schadensersatzleistung in Höhe des
tatsächlich entstandenen Schadens.
Beispiel Chemie/Fischerei: Chemieunternehmen zahlt für soviele Einheiten
Schadensersatz bis p = GK + GS
x
x
Grenzerlös
Grenzkosten
y
C
GK x ( x ) + GS y
GK x ( x )
B
E
A
px
GS y
D
F
x* = x e
x
Ergebnis: Durch die Zuweisung aller Rechte an den Geschädigten wird die
effiziente Allokation gesichert.
Jedoch wird durch die einseitige Zuweisung aller Eigentumsrechte an den
Geschädigten dieser besser gestellt als bei einer Steuer- oder
Subventionslösung. Der gesamte Gewinn für die Fischerei entspricht
nämlich der Fläche EFAC.
Gleichzeitig wird der Verursacher, das Chemieunternehmen, genauso
schlecht gestellt wie bei der Steuerlösung: es verliert Produzentenrente in
Höhe von EBAF.
Eigentumsrechte für den Verursacher
Angenommen, das Chemieunternehmen
Verschmutzung des Wassers.
besäße
das
Recht
auf
Ohne Verhandlungen und staatlichen Eingriff produziert das Chemieuntere
nehmen seine optimale Menge x .
Ausgehend von diesem Niveau kann die Fischerei nun dem
Chemieunternehmen eine Ausgleichszahlung für jede Einheit zahlen, die
es weniger produziert.
Die maximale Kompensation, die die Fischerei bereit ist zu zahlen, entspricht
ihrem Grenzschaden AC.
Die minimale Zahlung, die das Chemieunternehmen für eine Unterlassung
seiner Produktion verlangt, wird durch die Fläche zwischen dem
Grenzerlöskurve, p x , und den Grenzkosten, GK x ,angegeben:
e
x
Die marginale Kompensationsforderung steigt ausgehend von
von
Null auf die Strecke EF.
Beispiel Chemie/Fischerei: Chemieunternehmen reduziert seine Aktivität
soweit bis marginaler Vorteil der Verringerung (Summe aus Zahlung und
Kostenersparnis) gleich marginalem Nachteil (Grenzerlös) ist:
GK x + GS y = p x
Grenzerlös
Grenzkosten
C
GK x ( x ) + GS y
GK x ( x )
B
E
A
px
GS y
D
F
x* = x e
x
Ergebnis: Durch die Zuweisung aller Rechte an den Verursacher wird die
effiziente Allokation gesichert.
Bekommt das Chemieunternehmen die maximale Kompensationszahlung, so
ist sein Gewinn an Produzentenrente BAC.
Die Fischerei verliert durch die Kompensationszahlungen, die sie maximal zu
zahlen bereit ist, genauso viel, wie sie durch den Rückgang des zuvor
erlittenen Schadens gewinnt.
Der Wohlfahrtsgewinn ist wieder BAC.
Erhält der Verursacher jedoch nicht die maximale sondern nur die minimale
Kompensationszahlung, dann fällt der Wohlfahrtsgewinn BAC den
Geschädigten zu. Die tatsächliche Verteilung der Wohlfahrtsgewinne
hängt hier also vom Verhandlungsgeschick ab.
Ergebnis (Coase-Theorem): Bilaterale Verhandlungen führen zu
einer
effizienten
Internalisierung
externer
Effekte
(Effizienzthese), unabhängig von der Verteilung der
Eigentumsrechte (Invarianzthese). Nur die Verteilung der
Wohlfahrtsgewinne ist von der Eigentumsverteilung abhängig.
Bedingungen, unter denen das Coase-Theorem gültig ist:
•
Anzahl der Betroffenen muss klein sein, so dass jeder Geschädigte noch
einen Anreiz besitzt, seine wahre Zahlungsbereitschaft anzugeben. Bei
großer Zahl werden Geschädigte ihre MZB untertreiben, wenn davon ihre
Kompensationszahlung abhängig gemacht wird. (Problem des Trittbrettfahrerverhaltens).
•
Kein Verhandlungspartner darf marktbeherrschende Stellung besitzen
(Bsp: Fischerei als Monopolist seiner Eigentumsrechte)
•
Alle Verhandlungspartner müssen vollständige
Gewinn- und Schadensverteilungen besitzen.
Informationen
über
6.2.4. Die Zertifikatslösung
Alternative zu einer Pigou-Steuer für z.B. Emissionen:
J.H. Dales (1968): Einführung von Zertifikaten für Emissionen
•
Staatliche Umweltbehörde setzt wünschenswerte Höhe einer Aktivität, die
Emissionen verursacht, bzw. erwünschte Emissionsgesamtmenge fest.
•
In Höhe dieser Menge werden Erlaubnisscheine geschaffen, die den
jeweiligen Besitzer ermächtigen, die auf dem Zertifikat genannte Menge zu
produzieren bzw. die ausgewiesene Schadstoffmenge zu emittieren.
•
Behörde verkauft (verteilt) diese Zertifikate an emittierende Unternehmen.
•
Diese Unternehmen dürfen die schädigende Aktivität nur in Höhe der
ihnen gehörenden Erlaubnisscheine durchführen.
•
Will ein Unternehmen seine Emissionen über dieses Niveau hinaus
ausdehnen, dann muss es die nötigen Erlaubnisscheine von anderen
Unternehmen erwerben.
•
So entsteht ein Markt für Zertifikate unter den Verursachern, auf dem sich
ein Preis für die schädigende Aktivität bildet.
Illustration für zwei Unternehmen
Effiziente Menge:
GK i + GS = pi , i = 1,2
Pigou-Steuer:
Euro
Euro
GK2+GS
GK1+GS
B
t * = GS
GK2
GK1
p1
B
C
p2
C
GS
X*1
x e1 x 1
GS
X*2 xe2
x2
•
Es ist wünschenswert, dass die Unternehmen aufgrund unterschiedlicher
Grenzkostenverläufe auch unterschiedliche Mengen an Schäden
verursachen.
•
Begründung: Produzentenrente pro produzierter Einheit ist für
Unternehmen 1 bei gleicher Ausbringungsmenge immer größer als für
Unternehmen 2. Daher ist es auch gesellschaftlich erwünscht, dass
Unternehmen 1 mehr produziert (und damit mehr Emissionen verursacht).
•
Eine
Auflagenpolitik,
die
beiden
Unternehmen
die
gleiche
Ausbringungsmenge zubilligt, ist aus allokativer Sicht abzulehnen, wenn
sich die Vorteile der Unternehmen aus der Emission einer weiteren
produzierten Einheit unterscheiden. (Ablehnung eines gesetzlichen
Verbots einer umweltschädlichen Aktivität => Rasenmähermethode
ineffizient)
Staatliche Verteilung der Erlaubnisscheine
•
Behörde definiert gewünschte Gesamtmenge an Zertifikaten, z.B.
X * = x1* + x2*
. Diese Menge wird an Unternehmen verteilt.
Wieviel sind die Zertifikate den Unternehmen wert?
Ermittlung der Nachfragekurve mithilfe der Grenzvermeidungskosten: Auf
wieviel Produzentenrente muss ein Unternehmen verzichten, wenn es
eine Emissionseinheit vermeidet?
Nachfragekurve =
Euro
GK1+GS
D
B
GK
A 1
p1
Grenzvermeidungskostenkurve =
p1 − GK1
p1
D
C
B
GS
E
E
x*1
x e1
x1
C
x*1
A
x e1
Markt für Zertifikate
Euro
p1
p1 − GK1
Im Gleichgewicht : Beide Unternehmen haben
gleichen Grenzvorteil aus Besitz des Zertifikats
pZ = t * = GS
p2 − GK 2
B
pZ
p2
pZ
C
0
x1
x = X −x
*
1
*
*
2
x2
X
*
Durch die Schaffung des Marktes werden die gesamten Erlaubnisscheine,
X
*
, der Verwendung zugeführt, in denen sie für die Unternehmen den
höchsten Ertrag bringen.
Ergebnis: Eine effiziente Internalisierung von negativen externen
Effekten
durch
Schadstoffemissionen
gelingt
durch
handelbare Emissionsscheine, wenn sich die Emittenten im
vollkommenem Wettbewerb um die Erlaubnisscheine
befinden.
Effiziente Lösung nur dann erreichbar, wenn der Staat alle relevanten
Informationen zur Verfügung hat:
Aber die effiziente Gesamtmenge kann i.d.R. nicht bestimmt werden =>
second-best Lösungen
Vorteil der Zertifikatslösung gegenüber Steuerlösung:
Erlaubt größere Zielgenauigkeit bei Erreichung der gewünschten
Gesamtmenge an Emissionen. Durch Zertifikate kann diese Menge direkt
kontrolliert werden, während eine Steuerlösung diese Menge nur indirekt
steuern kann.
Durch Festlegung einer Stücksteuer wird ein Preis pro Emission eingeführt.
Da der Staat aber Zusammenhang zwischen Preis und Emissionsmenge nicht
genau
kennt,
kann
dieses
Instrument
nur
ungenau
die
Gesamtschadensmenge steuern.
Einführung von Zertifikaten führt einerseits zu einer bestmögliche Verteilung
der Erlaubnisscheine auf die Unternehmen, gleichgültig, ob die Behörde
die Kostenverläufe der Unternehmen kennt oder nicht.
Andererseits kann durch Bestimmung der Zertifikatsmenge die Einhaltung der
gewünschten Gesamtemissionsmenge gesichert werden.
Markt für Zertifikate erlaubt optimale Zuweisung der Emissionsrechte, die bei
direkter Zuweisung durch Regierung nur möglich wäre, wenn Staat volle
Information über Kostenverläufe der Unternehmen hätte.
Wichtige Voraussetzung für Funktionsfähigkeit des Zertifikatenmarktes:
Der einzelne Verursacher muss sich auf dem Markt für Erlaubnisscheine als
Preisnehmer verhalten.
Die Anzahl der Unternehmen muss also hinreichend groß sein, so dass das
einzelne Unternehmen keinen Einfluss auf den Preis für Zertifikate hat.
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