Patienten mit depressiven Episoden

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ABRECHNUNGSTIPPS EBM
der niedergelassene arzt 12/2014
Primär wird zunächst der Hausarzt konsultiert
Patienten mit depressiven Episoden
Die Depression ist die am häufigsten
auftretende psychische Störung. Nach
Schätzungen sind in Deutschland etwa
vier Millionen Menschen betroffen.
Konsultiert wird in der Regel primär der
Hausarzt. der niedergelassene arzt gibt
Hinweise zur Abrechnung.
D
epressionen sind eine erstzunehmende
psychische Störung. Experten schät­
zen, dass bei etwa der Hälfte aller Suizide
depressive Verstimmungen eine Rolle spie­
len. Männer und Frauen sind gleich häufig
betroffen, obwohl Depressionen bei Frauen
häufiger diagnostiziert werden. Die beim
Hausarzt vorgetragene Symptomatik ist
höchst unterschiedlich: In depressiven
Phasen sind die Betroffenen antriebslos, sie
lassen sich durch das Leben treiben, spüren
aber gleichzeitig häufig eine innere Unruhe,­
verbunden zumeist mit einer Interessen­
losigkeit. Hinzu kommen bei depressiven
Episoden häufig Schlafstörungen und man­
gelnde Konzentrationsfähigkeit. Der Haus­
arzt wird daher mit einer breiten Facette
von Symptomen konfrontiert, die bei
depressiven Episoden auftreten können.
Die Betroffenen sind nicht in der Lage, sich
aus eigener Kraft aus den Verstimmungs­
zuständen zu befreien.
Abklärung
Auch wenn der Hausarzt schon prima vista
den Eindruck hat, dass ein Patient wegen
depressiver Verstimmungen die Praxis auf­
sucht, sollte in jedem Fall zunächst eine
gründliche körperliche Untersuchung
erfolgen. Steht die Diagnose „depressive
Episode“ ist die Entscheidung zu treffen, ob
die weitere Behandlung beim Hausarzt
oder per Überweisung an einen anderen
Arzt (Nervenarzt, Psychiater, Psychothera­
peut) erfolgen soll. Für den Hausarzt erge­
ben sich bei der Betreuung der meist
behandlungsintensiven depressiven Patien­
ten nur relativ begrenzte Abrechnungs­
möglichkeiten.
Chronikerpauschalen
Depressive Episoden treten bei vielen Pati­
enten rezidivierend auf. Depressionen sind
im Sinne der Leistungspositionen 03220
und 03221 EBM als lebensverändernde
Erkrankungen einzustufen und deren
Behandlung mit diesen Positionen berech­
nungsfähig, wenn innerhalb der letzten
vier Quartale (das aktuelle Quartal zählt
mit) in mindestens drei Quartalen ein
Arzt-Patienten-Kontakt stattfand, davon
mindestens zwei persönliche. Da die Chro­
nikerpauschalen 03220 und 03221 nur
berechnungsfähig sind, wenn die Behand­
lung im Zeitraum der letzten vier Quartale
wegen derselben gesicherten chronischen
Erkrankung erfolgte, ist darauf zu achten,
dass jeweils eine identische Codierung –
bei Depressionen in der Regel aus der F32.Gruppe des ICD-10 – angegeben wird.
Gerade in Bezug auf die bei Berechnung
der Chronikerpauschalen angegebenen
Dia­gnosen hat es unangenehme Überra­
schungen gegeben, weil bei Prüfungen fest­
gestellt wurde, das Patienten zwar regelmä­
ßig in den letzten Quartalen in Behandlung
waren, dass aber jeweils unterschiedliche
Diagnosen (ICD-10) angegeben wurden.
Psychosomatik
Hausärzte, die keine Genehmigung zur
Durchführung psychotherapeutischer
Behandlungen haben, können bei depres­
siven Patienten erwägen, die Psychosoma­
tikpositionen 35100 und 35110 abzurech­
nen, für deren Abrechnung die meisten
Hausärzte eine Genehmigung haben.
Dabei ist allerdings darauf zu achten,
dass bei Abrechnung der Differentialdiag­
nostik nach 35100 die ätiologischen Zusam­
menhänge zwischen der psychischen und
der somatischen Erkrankung dokumentiert
werden und außerdem sowohl eine somati­
sche als auch eine psychosomatische Dia­
gnose angegeben wird. Ein typisches Bei­
spiel dafür wäre eine Depression, die durch
WICHTIG
• Bei Depressionen ist der Hausarzt der
primäre Ansprechpartner
• Nach dem EBM für den Hausarzt nur
begrenzte Abrechnungsmöglichkeiten
• Bei Behandlung in mindestens drei der
letzten vier Quartale sind die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 berechnungsfähig
• Bei Berechnung der Chronikerpauschalen unbedingt in jedem Quartal
identische Erkrankung (Codierungen)
angeben
• Bei depressiven Patienten psycho­
somatische Behandlung nach Nr 35100
und 35110 EBM
• Bei Patienten über 70 Jahre mit
­Depressionen kann die Berechtigung
zur Abrechnung der Geriatriepositionen
03360 und 03362 vorliegen
eine schwere somatische Erkrankung, etwa
eine Karzinomerkrankung, ausgelöst wird.
Geriatrisches Basis-Assessment
Bei Patienten über 70 Jahre kann auch die
Berechnungsmöglichkeit für das BasisAssessment nach Nummer 03360 und die
Betreuung nach Nummer 03362 gegeben
sein.
Bei den Diagnosen, die in der Leistungs­
legende zu Nummer 03362 aufgeführt sind,
ist die Depression ausdrücklich als Erkran­
kung benannt, deren Behandlung zur
Berechnung der Geriatriepositionen
berechtigt, die entsprechende Codierung
für eine altersbedingte Depression (F32.9)
ist dann anzugeben.
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