44 ABRECHNUNGSTIPPS EBM der niedergelassene arzt 12/2014 Primär wird zunächst der Hausarzt konsultiert Patienten mit depressiven Episoden Die Depression ist die am häufigsten auftretende psychische Störung. Nach Schätzungen sind in Deutschland etwa vier Millionen Menschen betroffen. Konsultiert wird in der Regel primär der Hausarzt. der niedergelassene arzt gibt Hinweise zur Abrechnung. D epressionen sind eine erstzunehmende psychische Störung. Experten schät­ zen, dass bei etwa der Hälfte aller Suizide depressive Verstimmungen eine Rolle spie­ len. Männer und Frauen sind gleich häufig betroffen, obwohl Depressionen bei Frauen häufiger diagnostiziert werden. Die beim Hausarzt vorgetragene Symptomatik ist höchst unterschiedlich: In depressiven Phasen sind die Betroffenen antriebslos, sie lassen sich durch das Leben treiben, spüren aber gleichzeitig häufig eine innere Unruhe,­ verbunden zumeist mit einer Interessen­ losigkeit. Hinzu kommen bei depressiven Episoden häufig Schlafstörungen und man­ gelnde Konzentrationsfähigkeit. Der Haus­ arzt wird daher mit einer breiten Facette von Symptomen konfrontiert, die bei depressiven Episoden auftreten können. Die Betroffenen sind nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft aus den Verstimmungs­ zuständen zu befreien. Abklärung Auch wenn der Hausarzt schon prima vista den Eindruck hat, dass ein Patient wegen depressiver Verstimmungen die Praxis auf­ sucht, sollte in jedem Fall zunächst eine gründliche körperliche Untersuchung erfolgen. Steht die Diagnose „depressive Episode“ ist die Entscheidung zu treffen, ob die weitere Behandlung beim Hausarzt oder per Überweisung an einen anderen Arzt (Nervenarzt, Psychiater, Psychothera­ peut) erfolgen soll. Für den Hausarzt erge­ ben sich bei der Betreuung der meist behandlungsintensiven depressiven Patien­ ten nur relativ begrenzte Abrechnungs­ möglichkeiten. Chronikerpauschalen Depressive Episoden treten bei vielen Pati­ enten rezidivierend auf. Depressionen sind im Sinne der Leistungspositionen 03220 und 03221 EBM als lebensverändernde Erkrankungen einzustufen und deren Behandlung mit diesen Positionen berech­ nungsfähig, wenn innerhalb der letzten vier Quartale (das aktuelle Quartal zählt mit) in mindestens drei Quartalen ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfand, davon mindestens zwei persönliche. Da die Chro­ nikerpauschalen 03220 und 03221 nur berechnungsfähig sind, wenn die Behand­ lung im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung erfolgte, ist darauf zu achten, dass jeweils eine identische Codierung – bei Depressionen in der Regel aus der F32.Gruppe des ICD-10 – angegeben wird. Gerade in Bezug auf die bei Berechnung der Chronikerpauschalen angegebenen Dia­gnosen hat es unangenehme Überra­ schungen gegeben, weil bei Prüfungen fest­ gestellt wurde, das Patienten zwar regelmä­ ßig in den letzten Quartalen in Behandlung waren, dass aber jeweils unterschiedliche Diagnosen (ICD-10) angegeben wurden. Psychosomatik Hausärzte, die keine Genehmigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen haben, können bei depres­ siven Patienten erwägen, die Psychosoma­ tikpositionen 35100 und 35110 abzurech­ nen, für deren Abrechnung die meisten Hausärzte eine Genehmigung haben. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass bei Abrechnung der Differentialdiag­ nostik nach 35100 die ätiologischen Zusam­ menhänge zwischen der psychischen und der somatischen Erkrankung dokumentiert werden und außerdem sowohl eine somati­ sche als auch eine psychosomatische Dia­ gnose angegeben wird. Ein typisches Bei­ spiel dafür wäre eine Depression, die durch WICHTIG • Bei Depressionen ist der Hausarzt der primäre Ansprechpartner • Nach dem EBM für den Hausarzt nur begrenzte Abrechnungsmöglichkeiten • Bei Behandlung in mindestens drei der letzten vier Quartale sind die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 berechnungsfähig • Bei Berechnung der Chronikerpauschalen unbedingt in jedem Quartal identische Erkrankung (Codierungen) angeben • Bei depressiven Patienten psycho­ somatische Behandlung nach Nr 35100 und 35110 EBM • Bei Patienten über 70 Jahre mit ­Depressionen kann die Berechtigung zur Abrechnung der Geriatriepositionen 03360 und 03362 vorliegen eine schwere somatische Erkrankung, etwa eine Karzinomerkrankung, ausgelöst wird. Geriatrisches Basis-Assessment Bei Patienten über 70 Jahre kann auch die Berechnungsmöglichkeit für das BasisAssessment nach Nummer 03360 und die Betreuung nach Nummer 03362 gegeben sein. Bei den Diagnosen, die in der Leistungs­ legende zu Nummer 03362 aufgeführt sind, ist die Depression ausdrücklich als Erkran­ kung benannt, deren Behandlung zur Berechnung der Geriatriepositionen berechtigt, die entsprechende Codierung für eine altersbedingte Depression (F32.9) ist dann anzugeben. Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos!