6. Markt und Preis Was ist der Markt und wie funktioniert er? Wie geschieht am Markt die Abstimmung von Angebot und Nachfrage? Wie bilden sich die Preise am Markt? Wie hängen die Preise verschiedener Güter voneinander ab? Wie wirkt sich der Wettbewerb auf den Markt aus und wie schließen sich Unternehmen zusammen? Diese und ähnliche Fragen werden in diesem Kapitel behandelt. 6.1 Markt und Marktformen Den Begriffen Markt, Marktwirtschaft und Marktpreis liegt die altertümliche Vorstel­lung von einem Markt zugrunde, wie er sich auch heute noch an vielen Orten, vor allem in Form eines Wochenmarkts, er­halten hat, auf dem die Käufer mit Händ­lern und Produzenten zusammentreffen und den Preis aushandeln. In der Volkswirtschaftslehre wird als Markt jedes Zusammentreffen von Käufern und Verkäufern bezeichnet, wobei keineswegs die persönliche Anwesenheit von Anbie­tern und Nachfragern erforderlich ist, da man heute über eine Vielfalt von Kommunikationsmöglichkeiten verfügt. Der Markt soll eine Information über Preise, Käufer- und Verkäuferwünsche bieten. Ein Markt kann also als Zusammentref­fen von Angebot und Nachfrage angese­hen werden. Er könnte als „clearing-Stel­le“ bezeichnet werden. Nachfrager (Haus­halte) geben an, welche Menge eines Guts sie zu einem bestimmten Preis er­werben wollen, Anbieter (Unternehmen) wiederum geben an, welche Menge sie bereitstellen. Man kann also den Markt als Informationsprozess bezeichnen. In diesem Prozess äußern die Marktparteien, was sie zu kaufen oder zu verkaufen wün­schen. MARKTFORMEN Monopol ein Anbieter Monopol ein Nachfrager Oligopol mehrere Nachfrager Polypol viele Nachfrager Oligopol mehrere Anbieter Monopol ein Nachfrager Oligopol mehrere Nachfrager Polypol viele Nachfrager Polypol viele Anbieter Monopol ein Nachfrager Oligopol mehrere Nachfrager Polypol viele Nachfrager Man kann den Markt auch mit einer Auk­tion (Versteigerung) vergleichen. Ein Ver­steigerer bietet ein Gut an und ruft den Preis aus. Wollen mehrere Personen die­ses Gut erwerben, wird der Preis steigen. Das wirtschaftliche Geschehen spielt sich auf zahllosen Märkten ab, die alle mehr oder weniger eng miteinander verbunden sind. Besonders enge Beziehungen entstehen auf Märkten für gleichartige Güter, z. B. Agrar­ markt, Baumwollmarkt, Automobilmarkt. Unter dieser Vielzahl von Märkten gibt es natürlich Interdependenzen (gegenseitige Abhängigkeiten). Eine besonders wichtige Form des Gütermarkts ist die Börse. Sie ist eine staatlich genehmigte Form eines regelmäßig stattfindenden Markts für Güter, die selbst gar nicht zur Stelle sein müssen, die aber nach Art und Menge allgemein bekannt und austauschbar sind. Dies ist leicht möglich bei Geldsorten und verbrieften Forderungen in ausländischer Währung (Devisenbörse) und bei Wertpapieren (Effektenbörse). Es können BeschafZahl der Zahl der aber auch börsengängige Waren, z. B. Baum­wolle, fenheit des Anbieter Nachfrager Zucker, Weizen, an der Produktenbörse gehandelt Marktes werden. Markt und Preis 35 ein Nachfrager wenige Nachfrager viele Nachfrager Marktformen (wirtschaftliche Grundtatbestände) ein Anbieter wenige Anbieter zweiseitiges Monopol Nachfragemonopol mit oligopolistischem Angebot Angebotsmonopol mit zweiseitiges Oligopol oligopolistischer Nachfrage Monopol Oligopol viele Anbieter Nachfragemonopol Nachfrageoligopol Polypol Die Marktform kennzeichnet die Struktur von Angebot und Nachfrage. Es ändert sich der Preis eines Produktes, je nachdem, ob nur ein Anbieter am Markt vorhanden ist oder ob es viele sind. Die Marktformen haben also wesentlichen Einfluss auf die Bildung des Preises. Je nachdem, wie viele Anbieter oder Nachfrager am Markt auftreten, unterscheidet man: Vollständige Konkurrenz (Polypol) ist eigentlich ein Gedankenmodell und wird in der Praxis nur sehr selten erfüllt. – 1 Gut = 1 Qualität (Homogenität der Güter), d. h. bei einem Gut mit beispielsweise 3 Qualitätsgruppen spricht man von drei verschiedenen Märkten – freie (polypolistische) Konkurrenz – vollständiger Informationsaustausch zwischen allen Teilnehmern (Markttransparenz) – keine räumliche Ausdehnung, d. h. keine Transportaufwendungen (Punktmarkt) Von einem Monopol spricht man, wenn auf dem Markt nur ein Anbieter (Angebotsmonopol) oder nur ein Nachfrager (Nachfragemonopol) auftritt. Monopole können auf natürliche Weise, z. B. durch eine Erfindung oder durch Verträge mehrerer miteinander im Wettbewerb stehender Firmen, die sich zu einem gemeinsamen Vorgehen entschließen (Kartelle), ent­stehen. Von einem Oligopol spricht man, wenn wenige starke Anbieter oder Nachfrager das Marktgeschehen maßgebend beeinflussen. 6.2 Preisbildung bei vollkommener Konkurrenz Angebot und Nachfrage Unter Angebot ist nicht nur die zum Ver­kauf angebotene Warenmenge, sondern auch die Bereitschaft, sie zu bestimmten Preisen zu verkaufen, zu verstehen. Ent­sprechend lässt sich die Nachfrage als Bereitschaft definieren, bestimmte Mengen eines Gu­ts zu bestimmten Preisen zu kaufen. Der allgemein bekannte Satz „An­gebot und Nachfrage bestimmen den Preis“ enthält nur die halbe Wahrheit. Es gilt auch umgekehrt, dass die Preise der Güter Angebot und Nachfrage beeinflussen. Preis A B C D E Zu jedem Preis gehört eine bestimmte Menge von Waren, die gerade zu diesem Preis nachgefragt wird. Dies wird durch die nebenstehende „Nachfragefunktion“ ver­deutlicht. Je höher der Preis, desto gerin­ger die Nachfrage. Ebenso wie eine Nachfragefunktion gibt es auch eine „Angebotsfunk­ tion“, die das Verhältnis zwischen den Preisen und den Mengen, zu denen die Verkäufer bereit sind zu verkaufen, verdeutlicht. Je höher der Marktpreis, desto größer das Angebot und umgekehrt. Bringt man Nachfrage- und Angebots­funktion in einer Tabelle in Verbindung, so zeigt sich, dass die Preise steigen, solange die Nachfrage größer ist als das Angebot und umgekehrt. Diese Tendenz wirkt so lange, bis der Preis erreicht ist, bei dem sich Angebot und Nachfrage entsprechen: der so genannte Gleichgewichtspreis. 5 4 3 2 1 Die Nachfrage-Kurve Je höher der Preis, desto geringer die Nachfrage y 5 Preis A 4 n B 3 C 2 D 1 0 36 Nachfragemenge 9 10 12 15 20 E Menge 0 5 10 15 20 Volkswirtschaftslehre x Preis A B C D E Angebotsmenge 18 16 12 7 0 5 4 3 2 1 Preis A (A´) B (B´) C D (D´) E (E´) Nachfrage- Angebotsmenge menge 9 18 10 16 12 12 15 7 20 0 5 4 3 2 1 Preiswirkung fallend fallend neutral steigend steigend Bei der grafischen Darstellung liegt der Gleichgewichtspreis im Schnittpunkt der Nachfrage- mit der Angebotskurve. Die Gleichgewichtskurve Im Schnittpunkt C fragen die Nachfrager die gleiche Menge nach, die von den Anbietern angeboten wird. y Preis 5 a n Die Angebotskurve Je höher der Preis, desto höher das Angebot y 5 Preis a' 4 3 C 2 0 4 B' 3 1 A' 2 D' a 1 E' Menge 0 C 5 10 15 20 x 0 Menge 0 5 10 15 20 x Die praktische Erfahrung bestätigt die anhand der Tabellen und grafischen Darstellungen gewonnene Erkenntnis, dass bei vollkommener Konkurrenz der Marktpreis für gleichartige und gleichwertige Güter einem Gleichgewicht zustrebt, d. h., dass sich nach den Schwankungen einer Anpassungsperiode stets ein einheitlicher Preis einspielt. Man spricht daher mit Recht von einem Preismechanismus. 6.3 Preiselastizitäten Das Funktionieren des Preismechanismus hängt auch davon ab, wie stark und rasch Käufer und Verkäufer auf Preisänderungen reagieren. Man bezeichnet dies als die „Preiselastizität der Nachfrage“. Beispiel: Wird der Preis für Fernreisen um 15 % erhöht und geht die mengenmäßige Nachfrage um mehr als 15 %, z. B. um 21 % zurück, spricht man von einer elastischen Nachfrage. Geht die Nachfrage um weniger als 15 %, z. B. nur um 9 % zurück, handelt es sich um eine unelastische Nachfrage. Rechnerisch spricht man von einer elastischen Nachfrage, wenn das Ergebnis der nachfolgenden Formel größer als 1 ist und von einer unelastischen Nachfrage, wenn es kleiner als 1 ist. Mengenänderung in Prozent Preiselastizität (e) = Preisänderung in Prozent In unserem Beispiel: 21 % : 15 % = 1,4 (elastische Nachfrage) 9 % : 15 % = 0,6 (unelastische Nachfrage) Markt und Preis 37 In der Regel gilt, dass die Preiselastizität der Nachfrage bei lebenswichtigen Konsumgütern gering und bei Luxusgütern hoch ist, d. h., der Marktmechanismus funktioniert bei lebenswichtigen Gütern nicht so gut. Beispiele: Geringe Elastizität z. B. bei Grundnahrungsmitteln, Salz, Medikamenten. Hohe Elastizität z. B. bei Flachbildschirmen, DVD-Rekordern. Die Nachfrage nach einem Gut wird jedoch auch durch die Preisentwicklung bei anderen Gütern beeinflusst. Man spricht von der „Kreuzpreiselastizität“: Die Kreuzpreiselastizität gibt an, wie sich die Nachfrage eines Guts verhält, wenn sich der Preis eines anderen Guts ändert. Beispiel: Senkt Coca-Cola die Marktpreise um 10 %, könnte die mengenmäßige Nachfrage nach Pepsi-Cola sinken. Erhöht eine Automarke die Preise, könnte die Nachfrage nach einer anderen Automarke mit ähnlichen Produkten steigen, wenn diese die Preise nicht erhöht. Man sagt, Coca-Cola und Pepsi-Cola sind „substitutive Güter“ (Substitutionsgüter), d. h., sie könnten einander ersetzen. Die Preise bestimmter Güter haben auch Einfluss auf die Nachfrage bei Komplementärgütern. Das sind Güter, die einander gegenseitig ergänzen, wie z. B. Golfschläger – Golfball, DVD-Player – DVDs. Wenn der Preis eines Gutes steigt, wird die Nachfrage nach dem Komplementärgut sinken. Beispiel: Die Preise für alle Pkws steigen durch eine staatliche Steuererhöhung um 20 %. Die Nachfrage für Autozubehör wird zurückgehen. 6.4 Interdependenz der Preise Interdependenz der Preise bedeutet die Abhängigkeit der Preise voneinander. So ist es z. B. nicht möglich, gleiche oder ähnliche Güter auf einem einige Kilometer entfernten Markt zu völlig anderen Preisen anzubieten. Die Anbieter nehmen die Transportkosten ohne weiteres auf sich, um ihre Güter auf dem Markt mit den höheren Preisen verkaufen zu können. Auf diese Weise steigt dort das Angebot, sodass der Preis sinkt. Weiters bedeutet Interdependenz der Preise, dass die Preise einzelner Güter von den Preisen anderer oder sogar aller anderen Güter abhängig sind. Beispiel: Beschließt z. B. jemand, ein Auto zu kaufen, so hängt dieser Entschluss nicht allein vom Autopreis ab, sondern wird auch von den Preisen aller anderen Güter, die er zum Leben benötigt, beein­flusst. Nur wenn all diese Preise niedrig genug sind, wird er in der Lage sein, den Autokauf zu tätigen. Steigt nun aber die Miete für seine Wohnung erheblich, so wird dieser Käufer möglicher­weise gezwungen sein, auf das Auto zu verzichten. Daher drängt in diesem Fall die Erhöhung von Wohnungsmieten die Nachfrage nach Autos zurück und beeinflusst deren Preis. Ein Käufer, der ein bestimmtes Gut nachfragt, entzieht damit anderen Gütern einen Teil seiner Kaufkraft. Volkswirtschaftlich gesehen wird die vorhandene Kaufkraft aber nicht erhöht oder verringert, sondern nur verlagert. Durch die Verlagerung der Kaufkraft treten dann natürlich wiederum Preisveränderungen ein. 6.5 Markt und Wettbewerb Wettbewerb ist die Grundlage jeder marktwirtschaftlichen Ordnung. Er verlangt Disziplin des Unternehmers am Markt, begrenzt die Gewinne, testet die Leistungsfähigkeit der Unterneh­mer, bedeutet aber auch einen gewissen Schutz für den Konsumenten. Durch den Wettbe­werb wird die unternehmerische Freiheit, Eigenständigkeit und Entfaltung gefördert. 38 Volkswirtschaftslehre Die Vorzüge des Wettbewerbs liegen vor allem darin: Antrieb zu größeren wirtschaftlichen und technischen Leistungen. Die Leistungsstärksten und Mächtigsten können sich am Markt behaupten (dies hat natürlich auch negative Auswirkungen). Die wirtschaftliche Macht ist auf viele Unternehmen aufgeteilt; es findet eine gegenseitige Kontrolle statt. Die Produktionsfaktoren kommen äußerst wirksam zum Einsatz; die Anpassung an eine Nachfrageänderung ist flexibel. Das Warenangebot wird nach den Wünschen der Konsumenten gesteuert; es gibt daher für den Konsumenten die größte Möglichkeit zur individuellen Bedürfnisbefriedigung. Die Einkommen werden nach der wirtschaftlichen Leistung der Markteilnehmer verteilt; da­mit kann Ausbeutung und Willkür einer Marktmacht verhindert werden. Da es, wie bereits erwähnt wurde, den vollkommenen Markt nicht gibt, weiß man heute, dass auch ein vollkommen freier Wettbewerb nicht möglich ist. Am so genannten „unvollkommenen Markt“, den wir in der Praxis antreffen, gibt es Preisunterschiede (häufig bei gleichartigen oder sogar bei gleichen Gütern). Man findet natürlich auch Präferenzen, Absprachen usw. Der in der Praxis funktionierende Wettbewerb führt zu ständigen Aktionen und Reaktionen der Marktteilnehmer. Dadurch entsteht ein andauernder dynamischer Prozess – es kommt zu In­novationen, Werbefeldzügen, Nachfrageänderungen. Man weiß heute, dass es in einer marktwirtschaftlichen Ordnung notwendig ist, Regeln im Rahmen des Marktwettbewerbs aufzustellen, um einen vernünftigen, funktionierenden Wettbewerb zu erhalten. Diese Regeln und Kontrollen werden meist vom Staat eingeführt und überwacht. In Öster­reich sind z. B. Kartelle (bis auf wenige Ausnahmen) verboten. Auch unlauterer Wettbewerb ist gesetzlich verboten. 6.6 Unternehmenszusammenschlüsse, Konzentrationen und Kartelle Immer wieder liest man im Wirtschaftsteil der Zeitungen, dass ein Unternehmen ein anderes aufgekauft hat oder dass zwischen den Unternehmen kapitalmäßige Verflechtungen stattgefun­den haben. Viele Gründe können dafür maßgebend sein: Senkung der Kosten: Durch gemeinsamen Einkauf von Waren oder Materialien können güns­tigere Preise bei den Lieferanten erzielt werden. In der Produktion können durch größere Stückzahlen günstigere Stückkosten erzielt werden, d. h., dass eine Einheit zu niedrigeren Kosten hergestellt werden kann. Im Verkauf können z. B. durch gleichartige Ausstattung von Filialen Rationalisierungseffekte erzielt werden. Vereinheitlichung des Erzeugungsprogramms. Ausschaltung der Konkurrenz, z. B. durch gemeinsame und einheitlich festgelegte Preise. Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsarbeit: So sind z. B. im Bereich der Mikroelekt­ronik die Entwicklungskosten so hoch, dass sie von kleineren Unternehmen nicht mehr alleine aufgebracht werden können. Bessere Erschließung und Bearbeitung der Absatz­ märkte. Größere Serien lassen sich wirtschaftlich nicht mehr in Kleinserien (in Kleinbetrieben) herstel­len. Z. B. kann man Autos oder Computerbauteile zu vernünftigen Kosten nur in großen Mengen und daher nur in Großbetrieben herstellen. Ausnützung steuerlicher Vorteile, insbesondere bei international tätigen Unternehmen. Gemeinsame Durchführung eines Projekts, das klar umschrieben und zeitlich begrenzt ist, wie z. B. in der Bauwirtschaft. Risikostreuung durch Einbeziehung verschiedener Branchen. Von einem horizontalen Zusammenschluss spricht man, wenn es sich um Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe (z. B. Großhändler) mit gleichartigen Produkten (z. B. Alteisen) han­delt. Ein vertikaler Zusammenschluss ist gegeben, wenn es sich um Unternehmen verschiede­ner Wirtschaftsstufen (z. B. Erzeuger und Einzelhändler) derselben Branche (z. B. Textilien) handelt. Bei verschiedenen Stufen verschiedenartiger Unternehmen spricht man von diagona­lem Zusammenschluss. Die Formen der Zusammenschlüsse reichen von loser, zeitlich begrenzter Zusammenarbeit bis zur vollkommenen Aufgabe der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbst­ständigkeit. Markt und Preis 39 Um Konkurrenz zu vermeiden, kann es auch zu Absprachen kommen. Werden diese in vertraglicher Form getroffen, spricht man von Kartellen. Diese können betreffen: Preise (Preiskartelle) Produktionsmengen (Quotenkartelle, z. B. der Erdöl fördernden Länder – OPEC) Liefergebiete (Gebietskartelle) Lieferkonditionen (Konditionskartelle, z. B. Mediaprint) Betriebliche Rationalisierungen (Rationalisierungskartelle) Da derartige Kartelle den freien Wettbewerb beschränken, unterliegen sie strengen gesetzlichen Vorschriften. In der EU sind Kartelle verboten, seit 2006 auch in Österreich. Werden derartige Absprachen getroffen und nicht gemeldet, spricht man von so genannten „Frühstücks­kar­ tellen“. Sie lesen in den Zeitungen immer wieder, dass große Unternehmen wie Banken oder Autoproduzenten wegen derartiger geheimer Absprachen hohe Geldbußen zahlen müssen. 6.7 Wettbewerbspolitik in der EU Kartelle: Verboten sind alle Absprachen zwischen rivalisierenden Unternehmen, die zu Wettbewerbsbeschränkungen führen, wie beispielsweise Preisfestsetzungen und Marktaufteilungen. Gestattet sind Kartellvereinbarungen nur dann, wenn sie spürbare objektive Vorteile für Ver­braucher oder Abnehmer bringen. Marktbeherrschende Stellung: Missbraucht ein Großunternehmen seine Stellung, um beispielsweise überhöhte Preise zu verlangen oder unangemessene Geschäftsbedingungen zu diktie­ren, ist dies mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar. Nicht die marktbeherrschende Stellung entscheidet, sondern deren missbräuchliche Verwendung. Unternehmenszusammenschlüsse und Übernahmen: Unzulässig sind Unternehmenszusammen­ schlüsse, die eine marktbeherrschende Stellung unter erheblicher Behinderung des Wettbewerbs begründen oder verstärken. Die EU-Kommission hat das Recht, potentiell wettbewerbsbeschränkende Fusionen und Übernahmen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ver­bieten. Staatliche Beihilfen: Die EU sieht ein Verbot von staatlichen Beihilfen vor, sofern diese den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Die Überprüfung der Beihilfen erfolgt mittels zentralisierter Beihilfenaufsicht. Die Kommission überprüft fortlaufend in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Bei­hilferegelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den oben genannten Kriterien. Neue Beihilfen oder Umgestaltungen bereits bestehender Subven­ tionen müssen an die Kommission gemeldet werden, jedoch nur, wenn sie innerhalb von drei Jahren den Betrag von 50.000 € (sog. „de minimis“-Klausel) übersteigen. Deckt die Kommission wettbewerbswidriges Verhalten auf, besteht die Möglichkeit, den betreffenden Unternehmen Geldbußen bis zu 10 % ihres Gesamtumsatzes aufzuerlegen. Un­ternehmen, die mit einer Kommis­ sionsentscheidung nicht einverstanden sind, können beim Europäischen Gerichtshof klagen. 6.8 Der Verbraucherpreisindex Um das Kaufverhalten der Konsumenten zu untersuchen und damit auch die Entwicklung des Preisniveaus zu beobachten, hat man in fast allen Wirtschaftsordnungen den Verbraucherpreis­index eingeführt. Er dient neben der Berechnung des Volkseinkommens auch als „Wohlstandsbarometer“ einer Volkswirtschaft. Der Verbraucherpreisindex ist ein Maßstab für die Entwicklung des Preisniveaus auf Konsumentenstufe. Von einem Basisjahr ausgehend, dessen durchschnittliches Preisniveau mit 100 angegeben wird, gibt der jeweilige (monatliche) Indexwert an, um wie viel Prozentpunkte sich die Preise im Durchschnitt gegenüber dem Basisjahr verändert haben. Der zuletzt in Öster­reich erstellte Verbraucherpreisindex aus dem Jahr 2005 bringt zum Ausdruck, dass der Preisdurchschnitt des Jahres 2005 gleich 100 gesetzt wird. Der Verbraucherpreisindex erhält alle fünf Jahre einen neuen Warenkorb und eine neue Gewichtung (= prozentueller Anteil der Indexpositionen). Unter „Warenkorb“ versteht man alle in die Preiserhebungen einbezogenen Wa­ren und Dienstleistungen. Der Warenkorb repräsentiert das Verbraucherverhalten der gesam­ten Bevölkerung. Da den Verbrauchern in Österreich, wie in allen modernen Industriestaaten, tausende Güter zur Verfügung stehen, ist die Auswahl der repräsentativsten Waren und Dienstleistungen die wichtigste Grundlage für einen möglichst objektiven Index. 40 Volkswirtschaftslehre