Stationäre Außenwohngruppen - Wichern Diakonie Frankfurt

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Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH
Abteilung Psychosoziale Hilfen
Bereich Gemeindepsychiatrie
Konzeption
„Wohnstätte für chronisch psychisch kranke und seelisch
behinderte Menschen im Siedlerweg 17,
15236 Frankfurt(Oder)“
Stand: April 2011
Kontakt:
Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH
Luisenstr. 21-24
15230 Frankfurt (Oder)
Susanne Morgenstern
Telefon: 0335/ 38726812
Fax: 0335/38726815
E-Mail: [email protected]
www.wichern-ffo.de
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Gliederung
1. Träger
2. Leitgedanken und Grundsätze
3. Angaben zur Einrichtung
3.1. Art der Einrichtung/Gesetzliche Grundlagen
3.2. Ziel –und Aufgabenstellung
3.3. Standort
3.4. Kapazität und Gruppenstruktur
3.5. Räumliche Bedingungen und Ausstattung
4. Personenkreis
4.1. Zielgruppe
4.2. Bedarfe
4.3. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren
4.4. Ausschlusskriterien
4.5. Aufenthaltsdauer und Entlassungsverfahren
5. Leistungsinhalte und –umfang
5.1. Leistungsinhalte
5.2. Leistungsumfang
5.3. Psychosoziale Hilfen
5.4. Die Leistungsangebote im Kontext des vollstationären Gruppenalltages
5.5. weitere Angebote
6. Personalbedarf und Qualifikation
7. Qualitätssicherung
7.1. Dienstbesprechung/Dienstplanung
7.2. Fortbildung und professionelles Selbstverständnis
7.3. Dokumentation
7.4. Mitwirkung der Bewohner und Angehörigen
7.5. Qualitätsmanagement
8. Kooperationen
8.1. Interne Dienstleistungen
8.2. Die Wohnstätte als Bestandteil des regionalen Versorgungsnetzes
8.3. Mitgliedschaften in Verbänden
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1. Träger
Der Verein „Wichern Diakonie Frankfurt(Oder) e.V.“ ist ein traditionsreicher Träger
mehrerer diakonischer Einrichtungen mit Sitz in Frankfurt (Oder).
In seiner über 100jährigen Geschichte hat er als „Wichernheim Frankfurt an der Oder e.V.“
verschiedenen Gruppen hilfesuchender und bedürftiger Menschen Unterstützung, Betreuung
und Heimat geboten. Von seinen Anfängen als Heim für sozial gefährdete junge Frauen,
über die Erfahrungen der Kinderarbeit, später als Altenpflegeeinrichtung , - bis hin zu dem
heutigen Schwerpunkt eines Wohnverbundsystems für erwachsene Menschen mit
Behinderungen, hat das „Wichernheim“ immer wieder Zeugnis abgelegt über die lebendige
Bedeutung christlich geprägter sozialer Arbeit und sich als diakonischer Träger unter
schwierigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bewährt. Im Jahre 2000 wurde die
Betreuung von Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung in die „WichernWohnstätten und soziale Dienste gGmbH“ überführt. Seit August 2010 firmiert der Verein als
Wichern Diakonie Frankfurt(Oder) e.V.
Aktuell betreibt der „Wichern Diakonie Frankfurt(Oder) e.V.“ einen gemeindenahen
Wohnverbund für geistig und mehrfach behinderte Bewohner* an mehreren Standorten in
Frankfurt und Umgebung. Weiterhin bietet unser Träger chronisch suchtkranken und
chronisch psychisch kranken Menschen stationäre und ambulante Betreuung an, betreibt
einen ambulanten Krankenpflegedienst , eine Schuldnerberatungsstelle und ist
Hauptgesellschafter der „Gronenfelder Werkstätten gGmbH – Anerkannte Werkstätten für
behinderte Menschen“. Weitere Angebote sind das Hospiz „Regine-Hildebrand-Haus“, die
Koordination
des
freiwilligen
Engagements
und
die
Trägerschaft
der
Integrationskindertagesstätte „Hilde Coppi“.
Zum 01.01.10 wechselten die Angebote für psychisch kranke Menschen aus der
Trägerschaft des „Netzwerk e.V. für gemeindenahe integrative sozial-psychiatrische
Betreuung Frankfurt(Oder)“ zu den „Wichern-Wohnstätten und soziale Dienste gGmbH“. Die
vorliegende Konzeption beschreibt das Leistungsangebot der Wohnstätte Siedlerweg, als
Teil der Abteilung „Psychosoziale Hilfen – Bereich Gemeindepsychiatrie“, die aus den
Angeboten des ehemaligen Netzwerk e.V. entstand.
Die Arbeit des Vereins versteht sich als Teil des diakonischen Auftrages, den Jesus Christus
seiner Kirche gegeben hat. Menschen, die in unterschiedlicher Weise der Hilfe bedürftig
sind, erhalten hier professionelle Hilfe und qualifizierte Begleitung. Zum Selbstverständnis
des Vereins gehört die Wertschätzung und Akzeptanz jedes Hilfesuchenden, unabhängig
vom Grad seiner Behinderung, seiner Pflegebedürftigkeit, dem Ausmaß seiner Probleme
oder seines persönlichen Glaubens oder seiner Weltanschauung. Der Verein und seine
Gesellschaften sind Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz e.V.
* Im gesamten Text werden zur Vereinfachung die traditionellen sprachlichen Gewohnheiten beibehalten und meist die
männliche Form (Bewohner, Klient, Betreuer, Mitarbeiter etc.) benutzt.
2. Leitgedanken und Grundsätze
Der allgemeine Leitgedanke, der dieses Konzept trägt, ist die Umsetzung des christlichen
Glaubens im alltäglichen Umgang mit Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung, ihrer
Behinderung, ihrer Biographie und ganz persönlicher Lebensumstände an den Rand der
Gesellschaft geraten und ausgegrenzt werden. Wir sehen den Menschen mit psychischer
Erkrankung/ seelischer Behinderung nach christlichem Menschenbild als individuelle
Persönlichkeit mit uneingeschränkter Würde und begegnen ihm mit Achtung und Respekt.
Die Grundlage unserer Arbeit ist die Erkenntnis, dass jeder chronisch psychisch kranke
Mensch, unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung, zu einer persönlichen
Weiterentwicklung in der Lage ist. Eine Umgebung, die ihn dahingehend fördert und
unterstützt, ihn in seiner Individualität ernst nimmt, ist dazu unerlässlich.
3
Was bedeutet eigentlich chronisch psychisch krank? Viele psychische Erkrankungen haben
einen chronischen Verlauf. Das heißt, dass verschiedene Symptome einer Erkrankung, vor
allem die einer Psychose, in unregelmäßigen Abständen unterschiedlich stark wieder
auftreten können. Dies führt bei nicht wenigen Betroffenen zu schweren funktionellen
Beeinträchtigungen und stellt eine hohe Belastung dar.
In Folge der immer wieder auftretenden Erkrankungen kann oft das ursprüngliche
Funktionsniveau nicht wieder erreicht werden, was dazu führt, dass die Alltagsanforderungen
nur noch mit großer Anstrengung und zum Teil nur noch mit Unterstützung bewältigt werden
können. Diese Einschränkunkungen zeigen sich häufig in einer geringen, bis sehr geringen
Belastbarkeit und Konzentration, bezogen auf Beruf, Arbeit, Haushaltsführung,
Selbstbeschäftigung und dem Gestalten sozialer Kontakte.
Oft reicht es aus, wenn die damit verbundene Überforderung mit verschiedenen ambulanten
Hilfen kompensiert, d.h. ausgeglichen wird (z.B. Tagesklinik, ambulante Betreuung,
Tagesstätte, geschützter Arbeitsplatz).
Wo dies nicht gelingt, ist oft eine intensivere Betreuung in Form einer Wohnstätte angezeigt.
Auch hier wird dem Betroffenen nicht alles aus der Hand genommen. Er erhält die nötige
Unterstützung, um vor Überforderung geschützt zu sein, gleichzeitig aber auch die nötige
Förderung, um sich Schritt für Schritt in dem für ihn passenden Tempo seine Selbständigkeit
wieder aufzubauen. Ziel ist eine weitestgehend eigenverantwortliche Lebensführung.
Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien kennzeichnen die Grundhaltung unserer
Arbeit:

Ganzheitlichkeit
Die Persönlichkeit ist ganzheitlich, als Einheit von Körper, Geist und Seele als
gleichberechtigter Partner mit uneingeschränkter Würde, zu akzeptieren.

Respekt vor der Individualität
Jede therapeutische Einflussnahme kann nur im Hinblick auf die subjektive Situation des
Einzelnen erfolgen und darf nicht einem schematischen Ablaufplan folgen. Die einzelne
Person ist immer im Kontext mit ihrer Umwelt zu sehen.

Ressourcenorientiertes Arbeiten
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen nicht die Defizite in verschiedenen
Handlungsbereichen, sondern die vorhandenen oder sich (wieder) entwickelnden
Fähigkeiten. Gemäß dem Prinzip der Ganzheitlichkeit ist das betreuerische Handeln in einer
Bandbreite von Assistenz, Begleitung, Förderung, bis hin zur teilweise stellvertretenden
Übernahme pflegerischer Hilfen angelegt und erforderlich.

Betreuerische Beziehung
Der Kontakt zu den Bewohnern soll durch Vertrauen, Annahme und Zuwendung geprägt
sein. Ungeachtet diesen hohen Anspruchs ist sich jedes Teammitglied bewusst, dass es in
seiner Funktion auch die Einhaltung vorgegebener Regeln und Verbote kontrolliert und durch
Anforderungen, die nicht immer aus der Eigenmotivation der Klienten heraus bewältigt
werden, aber unbedingt gestellt werden müssen, ein gewisses Maß an Fremdbestimmung
praktiziert. Hier existiert ein unvermeidbares Spannungsfeld, eine Gratwanderung zwischen
Annahme und professioneller Distanz, dem sich die Mitarbeiter täglich stellen.
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3. Angaben zur Einrichtung
3.1. Art der Einrichtung/Gesetzliche Grundlagen
Die Wohnstätte Siedlerweg ist eine vollstationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit
einer chronischen psychischen Erkrankung/seelischen Behinderung. Sie vereint in ihrem
Angebot die Leistungstypen 13 (Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer
Behinderung mit Gestaltung des Tages und 14 (Wohnen für erwachsene Menschen mit
seelischer Behinderung ohne Gestaltung des Tages) . Auf der Grundlage des §§75 ff SGB
XII wurde mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe eine Leistungsvereinbarung
abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung trifft Aussagen zum Einrichtungstyp, beschreibt
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und benennt die gesetzlichen Grundlagen der
Finanzierung:
-
Hilfegewährung gemäß §§ 53 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 54 Abs. 1, 55 SGB XII, § 3
EHVO,
§ 55i.V.m. § 58 SGB IX, § 97 SGB XII, § 43a SGB XI
Hilfebedarfsgruppen nach Brandenburger Hilfebedarfsinstrument gem. Beschluss
Nr.06/2006 der BK 75 SGB XII Land Brandenburg vom 18.10.2006
3.3. Standort
Die Wohnstätte im Siedlerweg 17 wurde nach umfangreicher Rekonstruktion des Hauses, in
der sich früher eine Kindertagesstätte befand, am 01.05. 2000 in Betrieb genommen. Sie
befindet sich in ruhiger Wohnlage im Süden der Stadt Frankfurt(Oder) mit kurzen
Wegezeiten zu Einkaufsstätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Dienstleistern und Ärzten.
3.4. Kapazität und Gruppenstruktur
Die Wohnstätte hat eine Kapazität von 16 Wohnplätzen. Sie ist in zwei Wohngruppen mit
jeweils acht Plätzen unterteilt, die sich im Erdgeschoss und in der ersten Etage befinden.
3.5. Räumliche Bedingungen und Ausstattung
Das Gebäude besteht aus zwei Etagen, zuzüglich Keller- und Dachgeschoss mit einer
Gesamtfläche von 735 m². Das Erdgeschoss ist rollstuhlgerecht gestaltet. Zum Haus
gehören großzügige Außenanlagen mit Rasenflächen, Bäumen, Strauchgruppen,
Gartenflächen und Sitzgelegenheiten im Außenbereich. An der Südseite des Hauses
befinden sich in beiden Etagen Terrassen. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung
entsprechen den gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Bewohnerzimmer:
Wir respektieren das Bedürfnis nach Privatsphäre und bieten ausschließlich Einzelzimmer in
einer Größe zwischen 15 und 15,5 m² an. Die Zimmer sind mit einer Grundausstattung
versehen und können nach eigenen Wünschen weiter möbliert und ausgestattet werden. In
jedem Zimmer befindet sich ein Kabelfernsehanschluss.
Gemeinschaftsräume:
In jeder Etage befindet sich ein offener Gemeinschaftsraum mit Sitzgelegenheiten, TV,
Radio und Video. Hinzu kommen jeweils komplett ausgestattete Küchen und darin integrierte
Speiseräume für die gesamte Gruppe der Etage. Im Erdgeschoss steht ein Sportraum und
ein Ergotherapieraum für alle Bewohner des Hauses zur gruppenübergreifenden Nutzung
zur Verfügung. In der ersten Etage komplettiert ein separater Gemeinschaftsraum für Treffen
oder Feierlichkeiten im kleineren Kreis das Raumangebot.
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Sanitär- und Wirtschaftsräume:
Pro Etage stehen für jeweils acht Personen zwei Duschräume mit WC und ein Bad mit
Badewanne und WC zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine separate Fäkalienspüle für
pflegerische Zwecke. In jeder Etage befindet sich ein Raum mit Waschmaschinen und
Lagermöglichkeiten für Gemeinschaftswäsche. Zur gruppenübergreifenden Nutzung wird
jeweils ein Vorratslagerraum für Lebensmittel und für Putzmittel vorgehalten.
weitere Räumlichkeiten:
- Büro der Wohnstättenleitung
- Büro der Abteilungsleitung (Stand März 2011, nach Umbauarbeiten am Standort
Luisenstraße Nutzung als Gästezimmer für Angehörige geplant)
- Betreuerzimmer
- Dienstzimmer
- Nachtbereitschaftsraum
- Personalduschraum mit WC
- Abstell- und Technikräume im Keller
- Besprechungsräume zur Nutzung durch den gesamten Träger im Dachgeschoss
4. Personenkreis
4.1. Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an erwachsene chronisch psychisch kranke Menschen, bzw.
seelisch behinderte Menschen, die Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung
benötigen. Der Hilfebedarf ergibt sich primär aus der Behinderung und den persönlichen
Lebensbedingungen des chronisch psychisch kranken Menschen.
Dazu gehören
 Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
 Affektive Psychosen
 Seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
 Neurotische Störungen, Angsterkrankungen
 Persönlichkeitsstörungen
 Mischformen der o.g. Erkrankungen
 Menschen mit geistiger Behinderung mit vordergründigen psychischen Störungen
4.2. Bedarfe
Für die regionale Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen wurde für die kreisfreie
Stadt Frankfurt(Oder) durch die Regionalkonferenzen zwischen 1993 und 1996 ein Bedarf
von 16 vollstationären Wohnplätzen festgelegt. Zur Bemessung der Größenordnung wurden
Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung
psychisch kranker Menschen herangezogen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt,
dass dem steigenden Bedarf an Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen
Erkrankungen, teilweise mit ambulanten Diensten, teilstationären Angeboten, offenen
Angeboten (KBS) und geschützten Arbeitsplätzen (WfpbM), Rechnung getragen werden
kann. Es zeigen sich aber aktuell Versorgungslücken in der Versorgung von jungen
Menschen mit psychischen Erkrankungen mit einem von den traditionellen konzeptionellen
Ansätzen einer vollstationären Wohnstätte, abweichenden, veränderten Betreuungsbedarf.
Dieser erfordert andere Angebote und stärkere Leistungsdifferenzierungen, die der Träger
zur Zeit an anderer Stelle entwickelt und ausbaut. Dem vorhandenen Unterstützungsbedarf
des unter Punkt 4 beschriebenen Personenkreises, der inzwischen älter gewordenen und
stärker chronifizierten Betroffenen wird der Träger mit dem Angebot von 16 vollstationären
Plätzen gerecht.
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4.3. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren
Vorraussetzung für Aufnahme ist der grundsätzliche Wille, die erforderlichen
Unterstützungsleistungen anzunehmen und an der Erreichung der individuellen Ziele der
Eingliederungshilfe mitzuwirken. Die Bereitschaft zum gewaltfreien Leben in einer
Gemeinschaft und die Annahme der in den „Regeln des Zusammenlebens in der
Wohnstätte“ sind weitere Grundbedingungen.
Sinnvoll ist eine vorherige Vorortbesichtigung durch den Antragssteller, um ihm Gelegenheit
zu geben festzustellen, ob die Einrichtung mit ihrer Ausstattung und ihren Angeboten für ihn
in Frage kommt. In einem persönlichen Gespräch werden alle, mit dem Aufenthalt in der
Wohnstätte verbundenen Fragen besprochen und die vorvertraglichen Informationen gemäß
§ 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
vorgestellt und von den zukünftigen Vertragspartnern unterzeichnet.
Der Träger der Sozialhilfe entscheidet als Kostengeber im Rahmen einer Hilfeplankonferenz
über den individuellen Hilfebedarf nach §58 Gesamtplan SGB XII. Hier arbeiten wir als
Leistungsanbieter aktiv an den vorbereitenden Fallkonferenzen mit.
Am Tag der Aufnahme ist mit dem Bewohner ein Wohn- und Betreuungsvertrag nach dem
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz vom 01.10.10 abzuschließen.
4.4. Ausschlusskriterien
Da es sich um eine offene Einrichtung handelt, der Aufenthalt also freiwillig ist, ist es
ausgeschlossen, dass Personen gegen ihren Willen bei uns aufgenommen werden.
Desweiteren werden seelisch behinderte Menschen nicht aufgenommen:






bei denen die geistige Behinderung im Vordergrund steht,
mit schweren Persönlichkeitsstörungen,
bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit, wenn keine Bereitschaft besteht, den Konsum in
absehbarer Zeit zu reduzieren, bzw. einzustellen,
bei denen die Psychoseerkrankung akut ist und zunächst eine stationäre klinische
Behandlung erforderlich macht,
bei denen die Erkrankung mit einer dominierenden aggressiven Symptomatik einhergeht.
bei denen der Bedarf an Behandlungspflege das übliche Leistungsangebot von
Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Vergabe von Medikamenten) übersteigt.
4.5. Aufenthaltsdauer und Entlassungsverfahren
Die Dauer des Aufenthaltes orientiert sich an den individuellen Erfordernissen und der
persönlichen Lebensplanung des Klienten und ist vom Grundsatz her nicht begrenzt. Sie
wird durch die Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zeitlich begrenzt, der
regelmäßig überprüft, ob die stationäre Unterbringung für den Einzelnen noch das
angemessene Hilfeangebot ist.
Ein erfolgreicher Betreuungsverlauf kann den Aufenthalt in der Einrichtung nicht mehr
erforderlich machen. Aber auch die Vermittlung des Bewohners in eine andere Einrichtung
oder der Entzug der Kostenzusage durch den Kostenträger beenden die Betreuung. Letztlich
könnte auch die fehlende Mitwirkung eines Bewohners, sein beharrlicher Rückzug von den
betreuerischen Maßnahmen die Betreuung beenden.
Auch anhaltende oder vollständige Verweigerung der fachärztlichen Behandlung oder der
Medikamenteneinnahme erfordern die genaue Überprüfung der Fortführung der stationären
Betreuung.
Vor Beendigung der Maßnahme wird gemeinsam mit allen Beteiligten eine andere
Unterbringungsmöglichkeit gesucht. Hierzu ist es allerdings unerlässlich, dass der Bewohner
seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.
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Fristlose Kündigung wegen grober Verstöße gegen den bestehenden Wohn- und
Betreuungsvertrag erfolgen nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung alternativer
Möglichkeiten, z.B. Wechsel in eine andere Einrichtung, die den individuellen Bedürfnissen
des Betroffenen besser entspricht.
Besteht nach einem Aufenthalt in unserer Einrichtung der Wunsch, wieder selbständig zu
leben, wird Hilfe beim Neustart in ein selbständiges Leben gewährt. Hilfreich kann als
Zwischenstufe das ambulant betreute Wohnen, das ebenfalls vom Bereich
Gemeindepsychiatrie der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH angeboten
wird, sein.
5. Leistungsinhalte –und umfang
Ziele der betreuerischen und sozialtherapeutischen Arbeit sind die Stärkung der Handlungsund Sozialkompetenz sowie der Eigenverantwortung der Bewohner in allen
Lebensbereichen. Das bedeutet, die Bewohner zu befähigen, ein Leben außerhalb der
Einrichtung zu führen.
Dabei wird von den bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgegangen.
Sämtliche Betreuungsleistungen verfolgen in diesem Sinne das Ziel, gemeinsam mit dem
Bewohner ein individuelles Höchstmaß an persönlicher Selbständigkeit zu erreichen.
Voraussetzung dafür ist das Erlernen eines reflektierten Umgangs mit der psychischen
Erkrankung. Ein weiterer Schritt ist die gemeinsame Erarbeitung eines individuellen
Lebenskonzepts und dessen Umsetzung.
Zur Erreichung dieser Ziele wird jedem Bewohner ein Bezugsbetreuer als Ansprechpartner
zur Seite gestellt.
Das Prinzip der Bezugsbetreuung hat das besondere Ziel, dem einzelnen Bewohner einen
Mitarbeiter als verlässlichen und vertrauensvollen Partner an die Seite zu stellen, der
weitestgehend seinem Wunsch entspricht und ihn bei der Vertretung seiner Interessen in
starkem Maße unterstützt. Der Aufbau einer konstanten und tragfähigen Beziehung soll
Sicherheit und Verlässlichkeit sowie ein Übungsfeld für soziales Agieren bieten.
5.1. Leistungsinhalte
Im Einzelnen sind für uns Ziele in folgenden Hilfebedarfsbereichen leitend und Inhalt
unserer Leistungsangebote:
(Die Reihenfolge kennzeichnet nicht die Wertigkeit)
Alltägliche Lebensführung und individuelle Basisversorgung
Im Rahmen dieses Hilfebedarfsbereiches sind generell nicht die Versorgungsleistungen
unserer Einrichtung mit sogenannter „Vollversorgung“ entscheidend. Wir fragen, ob der
Bewohner die Tätigkeit selbst ausführen könnte/kann und richten unsere Assistenz nach
dem dann entstehenden Hilfebedarf. Motivationale Faktoren spielen hier eine entscheidende
Rolle. Stellvertretende Übernahme der erforderlichen Tätigkeiten erfolgt nur im
Ausnahmefall.
1. Einkaufen (Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs, Einkaufsplanung,
Auswahl von Lebensmitteln, selbständiges Aufsuchen von Geschäften, Vermeidung
des Einkaufs von Suchtmitteln)
2. Ernährung (Dem Bedarf angemessenes Essen, Trinken, Einhaltung von
Diätvorschriften, Sorge um eine ausgewogene Ernährung, Einteilung der Menge der
Nahrung)
3. Zubereitung von Mahlzeiten
4. Wäschepflege, Anziehen/Ausziehen (Auswahl, Wechsel und Pflege der Kleidung,
angemessene, an klimatische Bedingungen angepasste Auswahl)
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5. Körperpflege, persönliche Hygiene (Waschen, Duschen, Baden, Toilettennutzung
etc.)
6. Aufstehen und Zubettgehen ( Tag- und Nachtrhythmus, motivationale Aspekte,
Erkennen
des
Ruhebedürfnisses,
der
Zusammenhang
mit
der
Medikamenteneinnahme ist zu beachten)
7. Ordnung im eigenen Bereich (Sauberkeit und Ordnung bezogen auf den
persönlichen Wohnraum und das unmittelbare Umfeld, Reinigungs- und
Putzverhalten, Vermeidung von Verwahrlosung)
8. Geldverwaltung (Bewertung, Einteilung, Haushalten und Umgang mit Geld)
9. Regelung der finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten (Anerkennung
von Notwendigkeiten zur Regelung von rechtlichen und finanziellen Bedingungen,
Schuldenregulierung, Rechte und Pflichten, Stellen von Anträgen, Bankgeschäfte,
Umgang mit Behörden, Beziehung zum rechtlichen Betreuer etc.)
Gestaltung sozialer Beziehungen
Die Gestaltung sozialer Beziehungen erfolgt personenzentriert. Deshalb stehen nicht unsere
normativen Überzeugungen im Vordergrund, sondern die Lebensgeschichte und die
Perspektive des Bewohners.
1. Gestaltung
sozialer
Beziehungen
im
unmittelbaren
Nahbereich
(Interessenvertretung, Kontakt zu Mitbewohnern, und Mitarbeitern, Kontaktaufnahme
zu den in der Einrichtung präsenten Personen unter Einhaltung sozialer Regeln,
Kontakt halten und regulieren, Regelung von Nähe und Distanz)
2. Kontakt zu Angehörigen und gesetzlichem Betreuer sofern Personenidentität
(Interessenvertretung, Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme,
Klärung von Konflikten in Ehe Partnerschaft, Familie und mit Kindern)
3. Freundschaften und Partnerschaften, Kontakte im weiteren sozialen Umfeld
(Interessenvertretung, Umgang mit der eigenen Sexualität, Aufbau und
Aufrechterhaltung stabiler sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Konfliktklärung,
angstfreier, sozial angemessener Umgang mit Besuchern, Nachbarn, Angehörigen
und gesetzlichem Betreuer)
Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
Die persönliche Perspektive jedes Bewohners kann sich in diesem Bereich sowohl auf die
Sicherung des Bestehenden, als auch auf das Erschließen neuer Möglichkeiten beziehen.
Unsere Unterstützungsleistungen berücksichtigen die persönliche Lebensplanung.
1. Gestaltung freier Zeit und Eigenbeschäftigung (planvolle und sinnvolle Nutzung
freier Zeit, Einteilung der Zeit, Ausüben von Hobbys, Entwicklung persönlicher
Vorlieben, Aushalten von Stille)
2. Teilnahme an Freizeitangeboten und Veranstaltungen (Motivation zur
Erschließung neuer Lebensbereiche in der Freizeitgestaltung, Information über
Angebote, Auswahl von Angeboten, Selbstvertrauen und Kompetenzentwicklung
einschließlich der erforderlichen Mobilität)
3. Begegnung mit sozialen Gruppen und fremden Personen (Selbstvertrauen im
Umgang,
situationsangemessenes
Sozialverhalten,
Konfliktbewältigung,
Gruppenfähigkeit)
4. Erschließung
außerhäuslicher
Lebensbereiche
(Kompetenzentwicklung,
Motivation
zum
Besuch
von
Bildungsmaßnahmen,
Arbeitsplatz,
Beschäftigungsangeboten, Bewältigung des Weges, Kompetenzen im Bezug auf
allgemeine Umgangs- und Verhaltensnormen, Vertrauen in die eigenen
Möglichkeiten, Übernahme von Verantwortung)
5. Entwickeln
von
Zukunftsperspektiven,
Lebensplanung
(Realistische
Einschätzung
der
persönlichen
Möglichkeiten
und
Anforderungen,
Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft und mit der eigenen
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Behinderung/Erkrankung, Entwicklung eigener Ziele, Sinnzusammenhänge
verstehen, Entwicklung oder Erhalt der Fähigkeit Wesentliches und Unwesentliches
zu unterscheiden)
Kommunikation, Mobilität, Orientierung
Im Bereich Kommunikation erfolgt die Hilfe in Form der gezielten Unterstützung
kommunikativer Fähigkeiten. Bei der Mobilität und Orientierung werden sowohl die
körperlichen Möglichkeiten der Fortbewegung, als auch psychische und kognitive
Dispositionen (Angst, Unsicherheit, Verkennen von Gefahr, Unkenntnis von Verkehrsregeln)
bei der individuellen Assistenz berücksichtigt.
1. Sprachliche und nichtsprachliche aktive und passive Verständigung (Zuhören,
sich auf Andere ausrichten können, an deren Mitteilung man Interesse hat, Verstehen
von Sprache, Mimik, Gestik, Körpersprache, auf Mitteilungen reagieren und diese
beantworten, Gefühle mitteilen können und wollen, sich verständlich mitteilen
können, Kompensation von Sinnesbehinderungen)
2. Zeitliche Orientierung (zeitliche Vorgaben einhalten können, strukturierter
Tagesablauf, Zeitbedarf eines Vorhabens einschätzen und entsprechend planen
können, Tag- und Nachtrhythmus einhalten)
3. Räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung (alle Orte, die regelmäßig
aufgesucht werden, Wohnstätte, Wohnumfeld, Weg zur Arbeit etc.)
4. Räumliche Orientierung in fremder Umgebung (einschließlich Verkehrssicherheit,
Erschließen des Lebensraumes außerhalb der Einrichtung, Orientierung im Ort)
Emotionale und psychische Entwicklung
Unsere Hilfeleistungen erstrecken sich in diesem Bereich nicht auf medizinischpsychiatrische Behandlung, sondern auf die sozialtherapeutische/sozialpsychiatrische
Begleitung. Das Erarbeiten von Bewältigungskonzepten, die Klärung der Krankenrolle, die
Erarbeitung von Krankheitseinsicht gehören zu den erforderlichen Hilfen. Die
Sinnorientierung und der Umgang mit Krisen sind wesentliche Aspekte dieses
Hilfebedarfbereiches.
1. Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannung ( Umgang mit ausgeprägter
motorischer Unruhe, dem Hören von Stimmen, hypersensibler Wahrnehmung,
ständiges Reden/Schreien, Zerstören, Bedrohungsgefühle)
2. Bewältigung von Antriebsstörungen, Interesselosigkeit, Apathie (Lethargie,
Bewegungsarmut, verbleiben im Bett, soziale Vereinsamung, Depression und
Traurigkeit)
3. Bewältigung paranoider und affektiver Symptomatik (Wahnvorstellungen, Ängste,
Stimmen hören, emotionale Störungen)
4. Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fremdgefährdeten
Verhaltensweisen ( aggressive Tendenzen in konstruktive Bahnen leiten,
Konsequenzen des eigenen Handelns für Andere erkennen, Gefahr für sich selbst
und Andere durch sexuelle Belästigung, Zündeln, Aggressivität, Verweigerung von
Nahrung, Suizidalität)
5. Umgang mit Abhängigkeiten (stoffgebundene und nicht stoffgebundene
Abhängigkeiten, Alkohol, Drogen, Nikotin, Spiel- und Esssucht)
Gesundheitsvorsorge/-fürsorge
In diesem Bereich werden sowohl Unterstützungsleistungen zur Prophylaxe (Unterstützung
erforderlicher Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zum Lebensstil, Prävention), als auch
Hilfen bei der Bewältigung von Krankheiten und dem Umgang mit der eigenen Behinderung
erbracht. Auch erforderliche individuelle Maßnahmen der Grundpflege gehören zu den
Hilfen, nicht jedoch Leistungen der Behandlungspflege nach dem SGB V.
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1. Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen (Einsicht in
Behandlungsnotwendigkeiten haben, Bereitstellung, Dosierung und Einnahme von
Medikamenten, Körperübungen ausführen, sonstige therapeutische Verordnungen
beachten und ausführen)
2. Absprache und Durchführung von Arzttherminen und therapeutischen
Maßnahmen (Wahrnehmung der Termine, Terminvereinbarung, Aufsuchen der
Praxis, Durchführung der Therapie)
3. Spezielle pflegerische Erfordernisse (Dekubitusprophylaxe, Umgang mit
Inkontinenz, Diabetes – ohne SGB V-Leistungen)
4. Beobachtung und Kontrolle des Gesundheitszustandes (Beobachtung der
Erkrankung, des Verlaufes, Erkennen von Gesundheitsveränderungen, regelmäßige
Kontrolle bei Diabetes, Vitalzeichenkontrolle)
5. Gesundheitsfördernder Lebensstil (Kenntnisse über eigene Erkrankungen und der
Umgang damit, gesunde Ernährung, körperliches Training, Bewegung, Vermeidung
gesundheitsschädigender Verhaltensweisen)
Gestaltung des Tages, Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung
Hilfeleistungen in diesem Bedarfsbereich werden entscheidend von motivationalen Aspekten
bestimmt. Die Bandbreite der Assistenz erfasst die Sicherung des Bestehenden bis hin zur
Erschließung neuer Perspektiven und Kompetenzen.
1. Motivation zur Aufrechterhaltung bestehender und Anbahnung neuer Arbeitsund Beschäftigungsmöglichkeiten (Interesse an persönlicher Weiterentwicklung
und an befriedigender Beschäftigung)
2. Planung und Vorbereitung von Aufgaben und Vorhaben (Interesse an konkreter
Beschäftigung, Arbeitsaufgaben entwickeln und durchführen können, kognitive
Strukturierung der Aufgabe, praktische Vorbereitung, Bildungsbereitschaft,
realistische Planung, Organisation, Herrichtung von Arbeitsmitteln)
3. Verständnis von Aufgaben und Vorhaben (Verstehen des Inhaltes und der Ziele,
Einsicht für bestimmte Abläufe, Ordnung halten)
4. Praktische Durchführung von Aufgaben (Vorhandensein und Anwendung
entsprechender Fähigkeiten, Frustrationstoleranz, Hindernisse überwinden, Erwerb
neuer Kompetenzen, Kreativität)
5. Kontakte bei tagesstrukturierenden Maßnahmen/Arbeit ( Sozialer Umgang mit
Kollegen und Betreuern, Sozialverhalten in Bezug auf Absprachen und Teamarbeit,
Konfliktbewältigung)
5.2. Leistungsumfang
Alle Hilfeleistungen werden als Assistenz, Begleitung, Förderung, sowie stellvertretende
Ausführung auf der Grundlage eines individuell erstellten Hilfeplans im Rahmen des
Gesamtplanverfahrens §58 SGB XII erbracht.
Differenzierte Darstellung der Art und des Umfanges der angebotenen Hilfeleistungen:
Kategorie A: Es ist keine Hilfe erforderlich, bzw. gewünscht
Der Bewohner führt die jeweilige Aktivität ohne Schwierigkeiten selbst aus. Es ist keine Hilfe
erforderlich. Lehnt der Bewohner die Hilfeleistung in einem Bereich ab, obwohl er sie
offensichtlich benötigt, wird abgewogen, ob das „nicht gewünscht“ zu einem nicht
vertretbaren Schaden für den Betroffenen selbst oder das soziale Umfeld führt oder
akzeptiert werden kann.
Kategorie B: Information, Beratung, Hilfestellung
Der Bewohner ist mit Schwierigkeiten in der Lage, die erforderliche Aktivität auszuführen. Die
Unterstützung besteht in punktueller gelegentlicher Unterstützung durch sachliche
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Informationen, begleitende Beobachtung, Impulsgabe zum selbständigen Handeln, etc.
Neben der Informationsvermittlung und Beratung gehören dazu auffordern, erinnern,
ermutigen, aktivieren und hin und wieder Krisenintervention.
Kategorie C: Unterstützung, Motivation, Begleitung und stellvertretende Ausführung
Hier werden überwiegend begleitende Leistungen durch die Betreuer erforderlich. Sie sind
motivierend, beratend beobachtend und kontrollierend an der Seite des Bewohners. Einzelne
Tätigkeiten werden von den Betreuern stellvertretend für den Bewohner ausgeführt, falls er
dazu nicht in der Lage und damit einverstanden ist. Krisenintervention ist häufig erforderlich.
Kategorie D: Intensive individuelle Unterstützung / umfassende Hilfestellung
Die umfassende Unterstützung bei ständiger Anwesenheit eines Betreuers wird bei
Anforderungen, die nicht selbständig ausgeführt werden können und intensiv begleitet
werden müssen, angeboten. Hierzu gehören die Dolmetscherfunktion bei
Kommunikationsproblemen, Krisenintervention bei herausforderndem Verhalten oder akuten
psychischen Erkrankungen, Eingreifen bei Gefahr, intensive Zuwendung bei sozialem
Rückzug und nicht zuletzt intensives Training zur Aneignung oder Erhaltung von Fähigkeiten
und Fertigkeiten.
5.3. Psychosoziale Hilfen
Unterstützungsleistungen und Hilfeangebote im Bereich Seelische Gesundheit wurden unter
Punkt 5.1. (Emotionale und psychische Entwicklung) schon aufgezählt. Da in unserer
Einrichtung für chronisch psychisch kranke Menschen das oberste Ziel die weitestgehende
Bewältigung der seelischen Behinderung ist, werden mögliche Beeinträchtigungen und die
erforderlichen Unterstützungen zur Bewältigung noch einmal gesondert genannt:
Unterstützung im Umgang mit Störungen im:
-
Affektbereich (emotionale Instabilität, Gefühlsschwankungen, Distanzlosigkeit,
Verstimmungen, Suizidalität, Angst, Panik)
kognitiven Bereich (Störungen der Konzentration und Merkfähigkeit)
Bereich Wahrnehmung (Störung des Realitätsbezuges und der Ich-Identität)
körperlich/vegetativen Bereich (Schlafstörung, Reizbarkeit, psychosomatische
Beschwerden, Beeinträchtigung der Sexualität)
Bereich Antrieb (Minderung, Steigerung, Manie, Depressivität)
Bereich Impulskontrolle (aggressive Entgleisungen, selbstschädigendes Verhalten,
emotionale Instabilität, Affektlabilität)
sozialen Bereich (soziale Phobien, sozial unangemessenes Verhalten)
Die Unterstützung erfolgt individuell durch:
-
Kontakt halten, stabile kontinuierliche betreuerische Beziehung
entlastende Gespräche, Orientierungshilfen zur Bewältigung der Störung und
Erarbeitung alternativer Verhaltensweisen, Rückfallprophylaxe
Motivation zur Erschließung eigener Potentiale und Hilfemöglichkeiten des Umfeldes
intensive regelmäßige Begleitung bei der Erarbeitung alternativen Verhaltens, der
Bewältigung der seelischen Belastung
sozialpädagogische Krisenintervention unter Einbeziehung des Hilfenetzes
Psychoedukation
Gewährleistung regelmäßiger Arztbesuche und Unterstützung bei der Medikation
12
5.4. Die Leistungsangebote im Kontext des vollstationären Gruppenalltages
Die vorgenannten Leistungsangebote, ihr Umfang und die Unterstützung beim Erreichen
persönlicher Ziele, beziehen sich sämtlich auf den individuellen Unterstützungsbedarf jedes
einzelnen Bewohners. Dessen ungeachtet stellen uns die Rahmenbedingungen einer
vollstationären Einrichtung vor die Aufgabe, einerseits individuelle Unterstützungsleistungen
zu erbringen, andererseits Bedingungen zu schaffen, die es jedem Bewohner ermöglicht, im
Gruppenkontext zufrieden zu leben. Die Betreuungsarbeit bewegt sich ständig im
Spannungsfeld zwischen der Beachtung individueller Vorlieben, Gewohnheiten, Wünschen,
Einstellungen und Zielen des einzelnen Bewohners und den Erfordernissen eines
Gruppenalltages. Eine geregelte Tages- und Wochenstruktur und klar definierte Regeln des
Zusammenlebens im Haus unterstützen diese Aufgabe.
Neben den „Regeln des Zusammenlebens“ helfen Tages- und Wochenpläne, Ämterpläne
(Reinigungsarbeiten, Wäsche, Einkaufen, Essenversorgung) Bekanntmachungen
(Beschäftigungsangebote, Freizeitangebote) und individuelle Vereinbarungen zur Erledigung
von gruppenbezogenen Aufgaben den Alltag in der Wohnstätte zu gestalten und zu
strukturieren. Ein gewählter Bewohnerschaftsrat und regelmäßige Bewohnerversammlungen
dienen der Interessenvertretung der Gruppe und stellen die Mitwirkung der Bewohner sicher.
5.5. Weitere Angebote
Bei Bewohnern im arbeitsfähigen Alter wird stets die externe Beschäftigung angestrebt.
Die Gronenfelder Werkstatt gGmbH der Wichern-Diakonie hält Arbeitsangebote vor, die
speziell auf die besonderen Bedürfnisse chronisch psychisch kranker Menschen abgestimmt
sind, andere Angebote, wie z.B. die Arbeit in einer Integrationsfirma oder Praktika sind zu
entwickeln.
In der Wohnstätte werden für die Bewohner, die krankheitsbedingt nicht oder noch nicht die
geschützte Werkstatt besuchen können und für Bewohner im Rentenalter eine auf die
individuellen Fähigkeiten und Belastungsstufen abgestimmte Beschäftigungstherapie
angeboten. Die Beschäftigungsangebote umfassen neben den hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten kreative Angebote, handwerkliche Tätigkeiten, Musiktherapie, Sport und
Gartenarbeit. Bei der Durchführung der Beschäftigung wird eine Ergotherapeutin von allen
Mitarbeitern im Betreuungsdienst und ehrenamtlichen Helfern unterstützt.
Freizeitangebote bieten Lernmöglichkeiten im Umgang mit nicht strukturierter Zeit. Hierzu
zählen Spielangebote, Angebote zum geselligen Beeisammensein, der Besuch kultureller
Veranstaltungen, Ausflüge und Gruppenurlaube.
Um die individuelle Betreuung sicher zu stellen, führen neben Einzelgesprächsangeboten die
Bezugsbetreuer mit jedem Bezugsbetreuten mehrmals jährlich Bezugsbetreuertage durch.
An diesem Tag begleitet der Bezugsbetreuer den Bewohner im Rahmen einer
Einzelbetreuung. Die Ausgestaltung dieses Tages richtet sich nach den Wünschen des
Bewohners.
Wir erleben bei der Unterbreitung aller genannter zusätzlicher Angebote immer wieder die
Neigung zu Rückzug und Passivität. Wir verbinden jedoch mit den nicht nachlassenden
Bemühungen, immer wieder Angebote zu unterbreiten und zur Inanspruchnahme zu
motivieren, die Hoffnung, dass jeder Bewohner mehr und mehr Freude an einer sinnvollen
Tagesgestaltung und Freizeitangeboten entwickelt und so neue Perspektiven freudvoll
erlebt.
6. Personalbedarf und Qualifikation
Die Anzahl, Funktion und Qualifikation der Mitarbeiter wird durch die abgeschlossene
Leistungsvereinbarung vorgegeben.
Die Betreuung der Klienten wird durch unterschiedliche Berufsgruppen gewährleistet, die in
einem geschlechts- und altersgemischten multidisziplinären Team zusammenarbeiten. Die
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Struktur- und Qualitätsverordnung des Landes Brandenburg gibt eine Fachkraftquote von
50% vor, deren Einhaltung jederzeit gewährleistet wird. Als Fachkräfte im Sinne dieser
Verordnung
gelten
Sozialarbeiter,
Diplom-Sozialpädagogen,
Heilpädagogen,
Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und examinierte Pflegefachkräfte. Die aktuelle
Leistungsvereinbarung vom 15.02.11 sieht 10,26 VK einschließlich Leitung und
Hauswirtschaft für eine 24-Std.-Betreuung vor, die zur Zeit auch besetzt sind.
Zusätzlich stehen zeitweise Praktikanten der Heilerziehungspflege für ergänzende
Betreuungsleistungen zur Verfügung.
7. Qualitätssicherung
7.1. Dienstbesprechung / Dienstplanung

Dienstbesprechung
Zur Klärung aller organisatorischen Belange, zum Informationsaustausch und zum Zwecke
des fachlichen Austausches werden 2-wöchentlich Dienstberatungen durchgeführt. Es gibt
eine festgelegte Tagesordnung, zu deren Unterpunkten jedes Teammitglied
Gesprächsbedarf anmelden kann. Schwerpunktthemen und Fallbesprechungen werden
verabredet und von wechselnden Teammitgliedern vorbereitet. Über die Beratungen werden
Protokolle angefertigt, die jedem Teammitglied zugänglich gemacht werden

Dienstplan
Bis zum 15. des Vormonats legt die Wohnstättenleitung einen verbindlichen Dienstplan vor.
Der Plan sichert, neben der Gewährleistung der Durchführung aller betreuerischen
Aufgaben, die Anwesenheit oder Hintergrundbereitschaft einer Fachkraft ab.
7.2. Fortbildung und professionelles Selbstverständnis
Die Teilnahme an internen und externen Fortbildungsmaßnahmen, die geeignet sind,
Fachwissen zu erweitern und Kompetenzen zu erhöhen, ist für alle Mitglieder des
interdisziplinären Teams selbstverständlich. In regelmäßigen Fallgesprächen und
Teamberatungen werden Beobachtungen ausgetauscht und Erfahrungen in den einzelnen
Tätigkeitsfeldern erörtert, Richtlinien im sozialtherapeutischen Umgang erarbeitet,
Maßnahmen besprochen und koordiniert.
Vierteljährlich findet eine Fachsupervision statt. Sie dient neben der Vermittlung von
Fachwissen und Durchführung von Fallgesprächen, der ständigen Reflexion der eigenen
Gratwanderung zwischen Empathie und notwendiger Abgrenzung.(vgl. Punkt 2
„Leitgedanken und Grundsätze“)
7.3. Dokumentation
Alle den einzelnen Klienten betreffenden Dokumente und Aufzeichnungen werden in einer
bewohnerbezogenen Akte dokumentiert und gesammelt. Dazu gehören:
- Stammblatt mit allen persönlichen Daten
- Erste Informationen aus Infogespräch und Aufnahmegespräch
- Anamnese / Biographie
- Medizinische Dokumentation gemäß den Auflagen der Aufsicht für unterstützende
Wohnformen
- Verträge / amtliche Bescheide
14
-
individuelle Hilfebedarfserfassung mit Betreuungsplanung, einschließlich Angaben zum
Krankheitsverlauf,
zu
Beschäftigungsmöglichkeiten,
persönlichen
Interessen,
Fertigkeiten, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, Zukunftsvorstellungen und
formulierte Zielplanungen in den Hilfebedarfsbereichen
In einer täglichen Dokumentation werden Beobachtungen, Besonderheiten, Gespräche und
Vorfälle festgehalten.
Als Arbeitsmittel für die Mitarbeiter seien hier als wichtigste der Jahresplan mit feststehenden
Terminen und geplanten Aktivitäten (Stecktafel), der Tagesarbeitsplan und das
Dienstübergabebuch genannt.
Die umfassende Dokumentation gewährleistet einen reibungslosen Informationsfluss,
Transparenz und Überprüfbarkeit. Die regelmäßige Auswertung der Dokumentation,
insbesondere der individuellen Betreuungsplanung, erlaubt eine Beurteilung der geleisteten
Betreuungsarbeit und Zielplanung hinsichtlich Aufwand, Effektivität, Wirksamkeit und
Angemessenheit.
7.4. Mitwirkung der Bewohner und Angehörigen
Neben der Verantwortung, die alle Bewohner mittragen, weil sie zur Hausgemeinschaft
gehören, übernehmen drei Bewohner im gewählten Bewohnerschaftsrat zusätzliche
Aufgaben. Sie beraten mit der Einrichtungsleitung größere Maßnahmen oder Veränderungen
im Haus, unterbreiten Verbesserungsvorschläge von Mitbewohnern und beteiligen sich aktiv
an der Gestaltung des Lebens im Haus. Ein festgeschriebenes Beschwerdemanagement
sichert
die
Berücksichtigung
und
Bearbeitung
aller
Beschwerden
und
Verbesserungswünsche.
Die Wünsche, Hinweise und Sorgen der Angehörigen unserer Bewohner geben uns
wertvolle Hinweise für unsere tägliche Arbeit. Die zuständigen Bezugsbetreuer halten den
Kontakt zu ihnen. Sie werden zu Festen und weiteren Anlässen eingeladen.
7.5. Qualitätsmanagement
In Zusammenarbeit mit dem Qualitätszirkel der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste
gGmbH wurde ein Organisationshandbuch erstellt und im Februar 2005 freigegeben. Es legt
verbindlich
die
Vorgehensweisen
in
allen
Personalangelegenheiten
und
bewohnerbezogenen Abläufen fest, trifft Aussagen zu organisatorischen Standards,
Strukturen und Informationswegen der Einrichtung. Dieses Handbuch wird laufend überprüft
und aktualisiert. Die Mitarbeit der Leitung sichert, dass in einzelnen Abschnitten die
besonderen Belange der Arbeit mit psychisch kranken Menschen berücksichtigt werden.
8. Kooperationen
8.1. Interne Dienstleistungen
Die „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“ ist darauf ausgerichtet, sowohl
intern als auch extern, möglichst umfassend und sinnvoll zu kooperieren.

Abteilung Personal und Finanzen
Die Abteilung ist zentraler Dienstleister für den „Wichern Diakonie e.V.“, für die „Wichern –
Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“, für die „Gronenfelder Werkstätten gGmbH“,
sowie für „die Wichern – Pflegedienste gGmbH“. Sie erfasst, dokumentiert, überwacht und
wertet sämtliche Geschäftsvorfälle aus. Sie werden den gesetzlichen Vorschriften
entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses aufbereitet. Gesellschafter, Banken und
Finanzbehörden werden regelmäßig über die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage des
15
Unternehmens informiert. In enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Controlling ist die
Abteilung ein aussagefähiges Informations- und Kontrollsystem, dass der Geschäftsführung
jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse, sowie der
Zahlungsfähigkeit (Liquidität) ermöglicht. Durch die gemeinsame Erarbeitung der
Wirtschaftspläne und des Budgets für jeden Bereich ergeben sich enge Verflechtungen mit
den jeweils verantwortlichen Kollegen.

Bereich technischer Dienst/Hauswirtschaft
Zentralisiert verfügt die Einrichtung über einen technischen Bereich, der für die
verschiedenen Standorte kleine Reparaturen ausführt, bzw. bei größeren Defekten dafür
Sorge trägt, dass die entsprechenden Firmen extern beauftragt werden.
Ein Teil der notwendigen Beförderungen und Transporte erfolgt über den
einrichtungsinternen Fahrdienst. Dazu gehören auch Urlaubsfahrten und Ausflüge der
Bewohner der einzelnen Wohnstätten. Die Pflege und Wartung der wohnstättengebundenen
Fahrzeuge/Kleinbusse die durch die Mitarbeiter des Betreuungsdienstes genutzt werden,
erfolgt durch diesen Bereich.
Beschädigte Kleidung wird in der eigenen „Schneiderei“ instand gesetzt. Ebenso werden
kleinere Änderungen an Kleidungsstücken vorgenommen.

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbpM)
Neben den „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“ existiert unter dem Dach
des Vereins „Wichern Diakonie“ auch die „Gronenfelder Werkstätten gGmbH“. Sie bietet ca.
410 Beschäftigten vielfältige Arbeitsmöglichkeiten. Den besonderen Bedürfnissen chronisch
psychisch kranker Menschen trägt das Zweigangebot der Werkstatt für psychisch behindere
Menschen Rechnung.
8.2. Die Wohnstätte als Bestandteil des regionalen Versorgungsnetzes
Unsere
Einrichtung
ist
als
Leistungserbringer
einerseits
Glied
des
Gesamtversorgungssystems für psychisch Kranke, andererseits integraler Bestandteil der
Gemeindepsychiatrie der Stadt Frankfurt (Oder). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit und
Verpflichtung zur intensiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und zur Integration in das
soziale Umfeld. Insbesondere im Kontakt mit zuweisenden Stellen (Psychiatrische
Krankenhäuser, Landeskliniken, Fachkliniken, Beratungsstellen, Gesundheitsämter und
gesetzlich bestellten Betreuern) ist eine transparente, konstruktive und klientenorientierte
Zusammenarbeit unerlässlich. Die Leiterin der Einrichtung arbeitet aktiv in der
psychosozialen Arbeitsgemeinschaft der Stadt mit. Auch zu den Leistungsträgern, mit denen
unser inhaltliches Konzept abgestimmt wurde, bestehen gut funktionierende
Kooperationsbeziehungen.
Um den Bewohnern des Hauses eine möglichst weitgehende Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben und Kontakte zu ermöglichen, pflegen wir die Nachbarschaft in der
Wohnumgebung. Wir regen unsere Bewohner auch an, Angebote in der Stadt
(Selbsthilfegruppen, Vereine, Volkshochschule), zu nutzen.
Es bestehen gute Verbindungen zu niedergelassenen Ärzten, Apotheken und anderen
Dienstleistern der Umgebung.
8.3.
Mitgliedschaften in Verbänden
Die Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH ist Mitglied im „Diakonischen Werk
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“, sowie in verschiedenen Fachverbänden;
“Verband Evangelischer Behindertenarbeit Berlin/Brandenburg e.V.“ (VEBA) und dem
„Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V.“ (BEB). Die Abteilungsleiterin der
Abteilung Psychosoziale Hilfen und die Wohnstättenleiterin arbeiten aktiv im „Fachausschuss
psychosoziale Hilfen“ des DWBO mit.
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Verwendete Unterlagen
-
Konzeption der Wohnstätte für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte
Menschen im Siedlerweg 17 des Netzwerk e.V. für gemeindenahe integrative sozialpsychiatrische Betreuung Frankfurt(Oder) vom Juli 2006
-
Konzeption „Stationäre Außenwohngruppen für junge chronisch psychisch kranke
Menschen“ der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH vom November 2010
-
Rahmenkonzeption der Abteilung Behindertenhilfe der Wichern-Wohnstätten und Soziale
Dienste gGmbH von 2009
-
Konzeption der ARCHE, Wohnstätte für chronisch mehrfach beeinträchtigte
Abhängigkeitskranke der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH von 2005
Frankfurt(Oder), 02.04.2011
Martina Köckeritz
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