Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH Abteilung Psychosoziale Hilfen Bereich Gemeindepsychiatrie Konzeption „Wohnstätte für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Siedlerweg 17, 15236 Frankfurt(Oder)“ Stand: April 2011 Kontakt: Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH Luisenstr. 21-24 15230 Frankfurt (Oder) Susanne Morgenstern Telefon: 0335/ 38726812 Fax: 0335/38726815 E-Mail: [email protected] www.wichern-ffo.de 1 Gliederung 1. Träger 2. Leitgedanken und Grundsätze 3. Angaben zur Einrichtung 3.1. Art der Einrichtung/Gesetzliche Grundlagen 3.2. Ziel –und Aufgabenstellung 3.3. Standort 3.4. Kapazität und Gruppenstruktur 3.5. Räumliche Bedingungen und Ausstattung 4. Personenkreis 4.1. Zielgruppe 4.2. Bedarfe 4.3. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren 4.4. Ausschlusskriterien 4.5. Aufenthaltsdauer und Entlassungsverfahren 5. Leistungsinhalte und –umfang 5.1. Leistungsinhalte 5.2. Leistungsumfang 5.3. Psychosoziale Hilfen 5.4. Die Leistungsangebote im Kontext des vollstationären Gruppenalltages 5.5. weitere Angebote 6. Personalbedarf und Qualifikation 7. Qualitätssicherung 7.1. Dienstbesprechung/Dienstplanung 7.2. Fortbildung und professionelles Selbstverständnis 7.3. Dokumentation 7.4. Mitwirkung der Bewohner und Angehörigen 7.5. Qualitätsmanagement 8. Kooperationen 8.1. Interne Dienstleistungen 8.2. Die Wohnstätte als Bestandteil des regionalen Versorgungsnetzes 8.3. Mitgliedschaften in Verbänden 2 1. Träger Der Verein „Wichern Diakonie Frankfurt(Oder) e.V.“ ist ein traditionsreicher Träger mehrerer diakonischer Einrichtungen mit Sitz in Frankfurt (Oder). In seiner über 100jährigen Geschichte hat er als „Wichernheim Frankfurt an der Oder e.V.“ verschiedenen Gruppen hilfesuchender und bedürftiger Menschen Unterstützung, Betreuung und Heimat geboten. Von seinen Anfängen als Heim für sozial gefährdete junge Frauen, über die Erfahrungen der Kinderarbeit, später als Altenpflegeeinrichtung , - bis hin zu dem heutigen Schwerpunkt eines Wohnverbundsystems für erwachsene Menschen mit Behinderungen, hat das „Wichernheim“ immer wieder Zeugnis abgelegt über die lebendige Bedeutung christlich geprägter sozialer Arbeit und sich als diakonischer Träger unter schwierigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bewährt. Im Jahre 2000 wurde die Betreuung von Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung in die „WichernWohnstätten und soziale Dienste gGmbH“ überführt. Seit August 2010 firmiert der Verein als Wichern Diakonie Frankfurt(Oder) e.V. Aktuell betreibt der „Wichern Diakonie Frankfurt(Oder) e.V.“ einen gemeindenahen Wohnverbund für geistig und mehrfach behinderte Bewohner* an mehreren Standorten in Frankfurt und Umgebung. Weiterhin bietet unser Träger chronisch suchtkranken und chronisch psychisch kranken Menschen stationäre und ambulante Betreuung an, betreibt einen ambulanten Krankenpflegedienst , eine Schuldnerberatungsstelle und ist Hauptgesellschafter der „Gronenfelder Werkstätten gGmbH – Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen“. Weitere Angebote sind das Hospiz „Regine-Hildebrand-Haus“, die Koordination des freiwilligen Engagements und die Trägerschaft der Integrationskindertagesstätte „Hilde Coppi“. Zum 01.01.10 wechselten die Angebote für psychisch kranke Menschen aus der Trägerschaft des „Netzwerk e.V. für gemeindenahe integrative sozial-psychiatrische Betreuung Frankfurt(Oder)“ zu den „Wichern-Wohnstätten und soziale Dienste gGmbH“. Die vorliegende Konzeption beschreibt das Leistungsangebot der Wohnstätte Siedlerweg, als Teil der Abteilung „Psychosoziale Hilfen – Bereich Gemeindepsychiatrie“, die aus den Angeboten des ehemaligen Netzwerk e.V. entstand. Die Arbeit des Vereins versteht sich als Teil des diakonischen Auftrages, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben hat. Menschen, die in unterschiedlicher Weise der Hilfe bedürftig sind, erhalten hier professionelle Hilfe und qualifizierte Begleitung. Zum Selbstverständnis des Vereins gehört die Wertschätzung und Akzeptanz jedes Hilfesuchenden, unabhängig vom Grad seiner Behinderung, seiner Pflegebedürftigkeit, dem Ausmaß seiner Probleme oder seines persönlichen Glaubens oder seiner Weltanschauung. Der Verein und seine Gesellschaften sind Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. * Im gesamten Text werden zur Vereinfachung die traditionellen sprachlichen Gewohnheiten beibehalten und meist die männliche Form (Bewohner, Klient, Betreuer, Mitarbeiter etc.) benutzt. 2. Leitgedanken und Grundsätze Der allgemeine Leitgedanke, der dieses Konzept trägt, ist die Umsetzung des christlichen Glaubens im alltäglichen Umgang mit Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung, ihrer Behinderung, ihrer Biographie und ganz persönlicher Lebensumstände an den Rand der Gesellschaft geraten und ausgegrenzt werden. Wir sehen den Menschen mit psychischer Erkrankung/ seelischer Behinderung nach christlichem Menschenbild als individuelle Persönlichkeit mit uneingeschränkter Würde und begegnen ihm mit Achtung und Respekt. Die Grundlage unserer Arbeit ist die Erkenntnis, dass jeder chronisch psychisch kranke Mensch, unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung, zu einer persönlichen Weiterentwicklung in der Lage ist. Eine Umgebung, die ihn dahingehend fördert und unterstützt, ihn in seiner Individualität ernst nimmt, ist dazu unerlässlich. 3 Was bedeutet eigentlich chronisch psychisch krank? Viele psychische Erkrankungen haben einen chronischen Verlauf. Das heißt, dass verschiedene Symptome einer Erkrankung, vor allem die einer Psychose, in unregelmäßigen Abständen unterschiedlich stark wieder auftreten können. Dies führt bei nicht wenigen Betroffenen zu schweren funktionellen Beeinträchtigungen und stellt eine hohe Belastung dar. In Folge der immer wieder auftretenden Erkrankungen kann oft das ursprüngliche Funktionsniveau nicht wieder erreicht werden, was dazu führt, dass die Alltagsanforderungen nur noch mit großer Anstrengung und zum Teil nur noch mit Unterstützung bewältigt werden können. Diese Einschränkunkungen zeigen sich häufig in einer geringen, bis sehr geringen Belastbarkeit und Konzentration, bezogen auf Beruf, Arbeit, Haushaltsführung, Selbstbeschäftigung und dem Gestalten sozialer Kontakte. Oft reicht es aus, wenn die damit verbundene Überforderung mit verschiedenen ambulanten Hilfen kompensiert, d.h. ausgeglichen wird (z.B. Tagesklinik, ambulante Betreuung, Tagesstätte, geschützter Arbeitsplatz). Wo dies nicht gelingt, ist oft eine intensivere Betreuung in Form einer Wohnstätte angezeigt. Auch hier wird dem Betroffenen nicht alles aus der Hand genommen. Er erhält die nötige Unterstützung, um vor Überforderung geschützt zu sein, gleichzeitig aber auch die nötige Förderung, um sich Schritt für Schritt in dem für ihn passenden Tempo seine Selbständigkeit wieder aufzubauen. Ziel ist eine weitestgehend eigenverantwortliche Lebensführung. Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien kennzeichnen die Grundhaltung unserer Arbeit: Ganzheitlichkeit Die Persönlichkeit ist ganzheitlich, als Einheit von Körper, Geist und Seele als gleichberechtigter Partner mit uneingeschränkter Würde, zu akzeptieren. Respekt vor der Individualität Jede therapeutische Einflussnahme kann nur im Hinblick auf die subjektive Situation des Einzelnen erfolgen und darf nicht einem schematischen Ablaufplan folgen. Die einzelne Person ist immer im Kontext mit ihrer Umwelt zu sehen. Ressourcenorientiertes Arbeiten Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen nicht die Defizite in verschiedenen Handlungsbereichen, sondern die vorhandenen oder sich (wieder) entwickelnden Fähigkeiten. Gemäß dem Prinzip der Ganzheitlichkeit ist das betreuerische Handeln in einer Bandbreite von Assistenz, Begleitung, Förderung, bis hin zur teilweise stellvertretenden Übernahme pflegerischer Hilfen angelegt und erforderlich. Betreuerische Beziehung Der Kontakt zu den Bewohnern soll durch Vertrauen, Annahme und Zuwendung geprägt sein. Ungeachtet diesen hohen Anspruchs ist sich jedes Teammitglied bewusst, dass es in seiner Funktion auch die Einhaltung vorgegebener Regeln und Verbote kontrolliert und durch Anforderungen, die nicht immer aus der Eigenmotivation der Klienten heraus bewältigt werden, aber unbedingt gestellt werden müssen, ein gewisses Maß an Fremdbestimmung praktiziert. Hier existiert ein unvermeidbares Spannungsfeld, eine Gratwanderung zwischen Annahme und professioneller Distanz, dem sich die Mitarbeiter täglich stellen. 4 3. Angaben zur Einrichtung 3.1. Art der Einrichtung/Gesetzliche Grundlagen Die Wohnstätte Siedlerweg ist eine vollstationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung/seelischen Behinderung. Sie vereint in ihrem Angebot die Leistungstypen 13 (Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit Gestaltung des Tages und 14 (Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung ohne Gestaltung des Tages) . Auf der Grundlage des §§75 ff SGB XII wurde mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung trifft Aussagen zum Einrichtungstyp, beschreibt Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und benennt die gesetzlichen Grundlagen der Finanzierung: - Hilfegewährung gemäß §§ 53 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 54 Abs. 1, 55 SGB XII, § 3 EHVO, § 55i.V.m. § 58 SGB IX, § 97 SGB XII, § 43a SGB XI Hilfebedarfsgruppen nach Brandenburger Hilfebedarfsinstrument gem. Beschluss Nr.06/2006 der BK 75 SGB XII Land Brandenburg vom 18.10.2006 3.3. Standort Die Wohnstätte im Siedlerweg 17 wurde nach umfangreicher Rekonstruktion des Hauses, in der sich früher eine Kindertagesstätte befand, am 01.05. 2000 in Betrieb genommen. Sie befindet sich in ruhiger Wohnlage im Süden der Stadt Frankfurt(Oder) mit kurzen Wegezeiten zu Einkaufsstätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Dienstleistern und Ärzten. 3.4. Kapazität und Gruppenstruktur Die Wohnstätte hat eine Kapazität von 16 Wohnplätzen. Sie ist in zwei Wohngruppen mit jeweils acht Plätzen unterteilt, die sich im Erdgeschoss und in der ersten Etage befinden. 3.5. Räumliche Bedingungen und Ausstattung Das Gebäude besteht aus zwei Etagen, zuzüglich Keller- und Dachgeschoss mit einer Gesamtfläche von 735 m². Das Erdgeschoss ist rollstuhlgerecht gestaltet. Zum Haus gehören großzügige Außenanlagen mit Rasenflächen, Bäumen, Strauchgruppen, Gartenflächen und Sitzgelegenheiten im Außenbereich. An der Südseite des Hauses befinden sich in beiden Etagen Terrassen. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung entsprechen den gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bewohnerzimmer: Wir respektieren das Bedürfnis nach Privatsphäre und bieten ausschließlich Einzelzimmer in einer Größe zwischen 15 und 15,5 m² an. Die Zimmer sind mit einer Grundausstattung versehen und können nach eigenen Wünschen weiter möbliert und ausgestattet werden. In jedem Zimmer befindet sich ein Kabelfernsehanschluss. Gemeinschaftsräume: In jeder Etage befindet sich ein offener Gemeinschaftsraum mit Sitzgelegenheiten, TV, Radio und Video. Hinzu kommen jeweils komplett ausgestattete Küchen und darin integrierte Speiseräume für die gesamte Gruppe der Etage. Im Erdgeschoss steht ein Sportraum und ein Ergotherapieraum für alle Bewohner des Hauses zur gruppenübergreifenden Nutzung zur Verfügung. In der ersten Etage komplettiert ein separater Gemeinschaftsraum für Treffen oder Feierlichkeiten im kleineren Kreis das Raumangebot. 5 Sanitär- und Wirtschaftsräume: Pro Etage stehen für jeweils acht Personen zwei Duschräume mit WC und ein Bad mit Badewanne und WC zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine separate Fäkalienspüle für pflegerische Zwecke. In jeder Etage befindet sich ein Raum mit Waschmaschinen und Lagermöglichkeiten für Gemeinschaftswäsche. Zur gruppenübergreifenden Nutzung wird jeweils ein Vorratslagerraum für Lebensmittel und für Putzmittel vorgehalten. weitere Räumlichkeiten: - Büro der Wohnstättenleitung - Büro der Abteilungsleitung (Stand März 2011, nach Umbauarbeiten am Standort Luisenstraße Nutzung als Gästezimmer für Angehörige geplant) - Betreuerzimmer - Dienstzimmer - Nachtbereitschaftsraum - Personalduschraum mit WC - Abstell- und Technikräume im Keller - Besprechungsräume zur Nutzung durch den gesamten Träger im Dachgeschoss 4. Personenkreis 4.1. Zielgruppe Das Angebot richtet sich an erwachsene chronisch psychisch kranke Menschen, bzw. seelisch behinderte Menschen, die Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung benötigen. Der Hilfebedarf ergibt sich primär aus der Behinderung und den persönlichen Lebensbedingungen des chronisch psychisch kranken Menschen. Dazu gehören Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis Affektive Psychosen Seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns Neurotische Störungen, Angsterkrankungen Persönlichkeitsstörungen Mischformen der o.g. Erkrankungen Menschen mit geistiger Behinderung mit vordergründigen psychischen Störungen 4.2. Bedarfe Für die regionale Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen wurde für die kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) durch die Regionalkonferenzen zwischen 1993 und 1996 ein Bedarf von 16 vollstationären Wohnplätzen festgelegt. Zur Bemessung der Größenordnung wurden Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung psychisch kranker Menschen herangezogen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dem steigenden Bedarf an Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, teilweise mit ambulanten Diensten, teilstationären Angeboten, offenen Angeboten (KBS) und geschützten Arbeitsplätzen (WfpbM), Rechnung getragen werden kann. Es zeigen sich aber aktuell Versorgungslücken in der Versorgung von jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen mit einem von den traditionellen konzeptionellen Ansätzen einer vollstationären Wohnstätte, abweichenden, veränderten Betreuungsbedarf. Dieser erfordert andere Angebote und stärkere Leistungsdifferenzierungen, die der Träger zur Zeit an anderer Stelle entwickelt und ausbaut. Dem vorhandenen Unterstützungsbedarf des unter Punkt 4 beschriebenen Personenkreises, der inzwischen älter gewordenen und stärker chronifizierten Betroffenen wird der Träger mit dem Angebot von 16 vollstationären Plätzen gerecht. 6 4.3. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren Vorraussetzung für Aufnahme ist der grundsätzliche Wille, die erforderlichen Unterstützungsleistungen anzunehmen und an der Erreichung der individuellen Ziele der Eingliederungshilfe mitzuwirken. Die Bereitschaft zum gewaltfreien Leben in einer Gemeinschaft und die Annahme der in den „Regeln des Zusammenlebens in der Wohnstätte“ sind weitere Grundbedingungen. Sinnvoll ist eine vorherige Vorortbesichtigung durch den Antragssteller, um ihm Gelegenheit zu geben festzustellen, ob die Einrichtung mit ihrer Ausstattung und ihren Angeboten für ihn in Frage kommt. In einem persönlichen Gespräch werden alle, mit dem Aufenthalt in der Wohnstätte verbundenen Fragen besprochen und die vorvertraglichen Informationen gemäß § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgestellt und von den zukünftigen Vertragspartnern unterzeichnet. Der Träger der Sozialhilfe entscheidet als Kostengeber im Rahmen einer Hilfeplankonferenz über den individuellen Hilfebedarf nach §58 Gesamtplan SGB XII. Hier arbeiten wir als Leistungsanbieter aktiv an den vorbereitenden Fallkonferenzen mit. Am Tag der Aufnahme ist mit dem Bewohner ein Wohn- und Betreuungsvertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz vom 01.10.10 abzuschließen. 4.4. Ausschlusskriterien Da es sich um eine offene Einrichtung handelt, der Aufenthalt also freiwillig ist, ist es ausgeschlossen, dass Personen gegen ihren Willen bei uns aufgenommen werden. Desweiteren werden seelisch behinderte Menschen nicht aufgenommen: bei denen die geistige Behinderung im Vordergrund steht, mit schweren Persönlichkeitsstörungen, bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit, wenn keine Bereitschaft besteht, den Konsum in absehbarer Zeit zu reduzieren, bzw. einzustellen, bei denen die Psychoseerkrankung akut ist und zunächst eine stationäre klinische Behandlung erforderlich macht, bei denen die Erkrankung mit einer dominierenden aggressiven Symptomatik einhergeht. bei denen der Bedarf an Behandlungspflege das übliche Leistungsangebot von Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Vergabe von Medikamenten) übersteigt. 4.5. Aufenthaltsdauer und Entlassungsverfahren Die Dauer des Aufenthaltes orientiert sich an den individuellen Erfordernissen und der persönlichen Lebensplanung des Klienten und ist vom Grundsatz her nicht begrenzt. Sie wird durch die Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zeitlich begrenzt, der regelmäßig überprüft, ob die stationäre Unterbringung für den Einzelnen noch das angemessene Hilfeangebot ist. Ein erfolgreicher Betreuungsverlauf kann den Aufenthalt in der Einrichtung nicht mehr erforderlich machen. Aber auch die Vermittlung des Bewohners in eine andere Einrichtung oder der Entzug der Kostenzusage durch den Kostenträger beenden die Betreuung. Letztlich könnte auch die fehlende Mitwirkung eines Bewohners, sein beharrlicher Rückzug von den betreuerischen Maßnahmen die Betreuung beenden. Auch anhaltende oder vollständige Verweigerung der fachärztlichen Behandlung oder der Medikamenteneinnahme erfordern die genaue Überprüfung der Fortführung der stationären Betreuung. Vor Beendigung der Maßnahme wird gemeinsam mit allen Beteiligten eine andere Unterbringungsmöglichkeit gesucht. Hierzu ist es allerdings unerlässlich, dass der Bewohner seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. 7 Fristlose Kündigung wegen grober Verstöße gegen den bestehenden Wohn- und Betreuungsvertrag erfolgen nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung alternativer Möglichkeiten, z.B. Wechsel in eine andere Einrichtung, die den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen besser entspricht. Besteht nach einem Aufenthalt in unserer Einrichtung der Wunsch, wieder selbständig zu leben, wird Hilfe beim Neustart in ein selbständiges Leben gewährt. Hilfreich kann als Zwischenstufe das ambulant betreute Wohnen, das ebenfalls vom Bereich Gemeindepsychiatrie der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH angeboten wird, sein. 5. Leistungsinhalte –und umfang Ziele der betreuerischen und sozialtherapeutischen Arbeit sind die Stärkung der Handlungsund Sozialkompetenz sowie der Eigenverantwortung der Bewohner in allen Lebensbereichen. Das bedeutet, die Bewohner zu befähigen, ein Leben außerhalb der Einrichtung zu führen. Dabei wird von den bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgegangen. Sämtliche Betreuungsleistungen verfolgen in diesem Sinne das Ziel, gemeinsam mit dem Bewohner ein individuelles Höchstmaß an persönlicher Selbständigkeit zu erreichen. Voraussetzung dafür ist das Erlernen eines reflektierten Umgangs mit der psychischen Erkrankung. Ein weiterer Schritt ist die gemeinsame Erarbeitung eines individuellen Lebenskonzepts und dessen Umsetzung. Zur Erreichung dieser Ziele wird jedem Bewohner ein Bezugsbetreuer als Ansprechpartner zur Seite gestellt. Das Prinzip der Bezugsbetreuung hat das besondere Ziel, dem einzelnen Bewohner einen Mitarbeiter als verlässlichen und vertrauensvollen Partner an die Seite zu stellen, der weitestgehend seinem Wunsch entspricht und ihn bei der Vertretung seiner Interessen in starkem Maße unterstützt. Der Aufbau einer konstanten und tragfähigen Beziehung soll Sicherheit und Verlässlichkeit sowie ein Übungsfeld für soziales Agieren bieten. 5.1. Leistungsinhalte Im Einzelnen sind für uns Ziele in folgenden Hilfebedarfsbereichen leitend und Inhalt unserer Leistungsangebote: (Die Reihenfolge kennzeichnet nicht die Wertigkeit) Alltägliche Lebensführung und individuelle Basisversorgung Im Rahmen dieses Hilfebedarfsbereiches sind generell nicht die Versorgungsleistungen unserer Einrichtung mit sogenannter „Vollversorgung“ entscheidend. Wir fragen, ob der Bewohner die Tätigkeit selbst ausführen könnte/kann und richten unsere Assistenz nach dem dann entstehenden Hilfebedarf. Motivationale Faktoren spielen hier eine entscheidende Rolle. Stellvertretende Übernahme der erforderlichen Tätigkeiten erfolgt nur im Ausnahmefall. 1. Einkaufen (Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs, Einkaufsplanung, Auswahl von Lebensmitteln, selbständiges Aufsuchen von Geschäften, Vermeidung des Einkaufs von Suchtmitteln) 2. Ernährung (Dem Bedarf angemessenes Essen, Trinken, Einhaltung von Diätvorschriften, Sorge um eine ausgewogene Ernährung, Einteilung der Menge der Nahrung) 3. Zubereitung von Mahlzeiten 4. Wäschepflege, Anziehen/Ausziehen (Auswahl, Wechsel und Pflege der Kleidung, angemessene, an klimatische Bedingungen angepasste Auswahl) 8 5. Körperpflege, persönliche Hygiene (Waschen, Duschen, Baden, Toilettennutzung etc.) 6. Aufstehen und Zubettgehen ( Tag- und Nachtrhythmus, motivationale Aspekte, Erkennen des Ruhebedürfnisses, der Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme ist zu beachten) 7. Ordnung im eigenen Bereich (Sauberkeit und Ordnung bezogen auf den persönlichen Wohnraum und das unmittelbare Umfeld, Reinigungs- und Putzverhalten, Vermeidung von Verwahrlosung) 8. Geldverwaltung (Bewertung, Einteilung, Haushalten und Umgang mit Geld) 9. Regelung der finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten (Anerkennung von Notwendigkeiten zur Regelung von rechtlichen und finanziellen Bedingungen, Schuldenregulierung, Rechte und Pflichten, Stellen von Anträgen, Bankgeschäfte, Umgang mit Behörden, Beziehung zum rechtlichen Betreuer etc.) Gestaltung sozialer Beziehungen Die Gestaltung sozialer Beziehungen erfolgt personenzentriert. Deshalb stehen nicht unsere normativen Überzeugungen im Vordergrund, sondern die Lebensgeschichte und die Perspektive des Bewohners. 1. Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (Interessenvertretung, Kontakt zu Mitbewohnern, und Mitarbeitern, Kontaktaufnahme zu den in der Einrichtung präsenten Personen unter Einhaltung sozialer Regeln, Kontakt halten und regulieren, Regelung von Nähe und Distanz) 2. Kontakt zu Angehörigen und gesetzlichem Betreuer sofern Personenidentität (Interessenvertretung, Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten in Ehe Partnerschaft, Familie und mit Kindern) 3. Freundschaften und Partnerschaften, Kontakte im weiteren sozialen Umfeld (Interessenvertretung, Umgang mit der eigenen Sexualität, Aufbau und Aufrechterhaltung stabiler sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Konfliktklärung, angstfreier, sozial angemessener Umgang mit Besuchern, Nachbarn, Angehörigen und gesetzlichem Betreuer) Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Die persönliche Perspektive jedes Bewohners kann sich in diesem Bereich sowohl auf die Sicherung des Bestehenden, als auch auf das Erschließen neuer Möglichkeiten beziehen. Unsere Unterstützungsleistungen berücksichtigen die persönliche Lebensplanung. 1. Gestaltung freier Zeit und Eigenbeschäftigung (planvolle und sinnvolle Nutzung freier Zeit, Einteilung der Zeit, Ausüben von Hobbys, Entwicklung persönlicher Vorlieben, Aushalten von Stille) 2. Teilnahme an Freizeitangeboten und Veranstaltungen (Motivation zur Erschließung neuer Lebensbereiche in der Freizeitgestaltung, Information über Angebote, Auswahl von Angeboten, Selbstvertrauen und Kompetenzentwicklung einschließlich der erforderlichen Mobilität) 3. Begegnung mit sozialen Gruppen und fremden Personen (Selbstvertrauen im Umgang, situationsangemessenes Sozialverhalten, Konfliktbewältigung, Gruppenfähigkeit) 4. Erschließung außerhäuslicher Lebensbereiche (Kompetenzentwicklung, Motivation zum Besuch von Bildungsmaßnahmen, Arbeitsplatz, Beschäftigungsangeboten, Bewältigung des Weges, Kompetenzen im Bezug auf allgemeine Umgangs- und Verhaltensnormen, Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten, Übernahme von Verantwortung) 5. Entwickeln von Zukunftsperspektiven, Lebensplanung (Realistische Einschätzung der persönlichen Möglichkeiten und Anforderungen, Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft und mit der eigenen 9 Behinderung/Erkrankung, Entwicklung eigener Ziele, Sinnzusammenhänge verstehen, Entwicklung oder Erhalt der Fähigkeit Wesentliches und Unwesentliches zu unterscheiden) Kommunikation, Mobilität, Orientierung Im Bereich Kommunikation erfolgt die Hilfe in Form der gezielten Unterstützung kommunikativer Fähigkeiten. Bei der Mobilität und Orientierung werden sowohl die körperlichen Möglichkeiten der Fortbewegung, als auch psychische und kognitive Dispositionen (Angst, Unsicherheit, Verkennen von Gefahr, Unkenntnis von Verkehrsregeln) bei der individuellen Assistenz berücksichtigt. 1. Sprachliche und nichtsprachliche aktive und passive Verständigung (Zuhören, sich auf Andere ausrichten können, an deren Mitteilung man Interesse hat, Verstehen von Sprache, Mimik, Gestik, Körpersprache, auf Mitteilungen reagieren und diese beantworten, Gefühle mitteilen können und wollen, sich verständlich mitteilen können, Kompensation von Sinnesbehinderungen) 2. Zeitliche Orientierung (zeitliche Vorgaben einhalten können, strukturierter Tagesablauf, Zeitbedarf eines Vorhabens einschätzen und entsprechend planen können, Tag- und Nachtrhythmus einhalten) 3. Räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung (alle Orte, die regelmäßig aufgesucht werden, Wohnstätte, Wohnumfeld, Weg zur Arbeit etc.) 4. Räumliche Orientierung in fremder Umgebung (einschließlich Verkehrssicherheit, Erschließen des Lebensraumes außerhalb der Einrichtung, Orientierung im Ort) Emotionale und psychische Entwicklung Unsere Hilfeleistungen erstrecken sich in diesem Bereich nicht auf medizinischpsychiatrische Behandlung, sondern auf die sozialtherapeutische/sozialpsychiatrische Begleitung. Das Erarbeiten von Bewältigungskonzepten, die Klärung der Krankenrolle, die Erarbeitung von Krankheitseinsicht gehören zu den erforderlichen Hilfen. Die Sinnorientierung und der Umgang mit Krisen sind wesentliche Aspekte dieses Hilfebedarfbereiches. 1. Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannung ( Umgang mit ausgeprägter motorischer Unruhe, dem Hören von Stimmen, hypersensibler Wahrnehmung, ständiges Reden/Schreien, Zerstören, Bedrohungsgefühle) 2. Bewältigung von Antriebsstörungen, Interesselosigkeit, Apathie (Lethargie, Bewegungsarmut, verbleiben im Bett, soziale Vereinsamung, Depression und Traurigkeit) 3. Bewältigung paranoider und affektiver Symptomatik (Wahnvorstellungen, Ängste, Stimmen hören, emotionale Störungen) 4. Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fremdgefährdeten Verhaltensweisen ( aggressive Tendenzen in konstruktive Bahnen leiten, Konsequenzen des eigenen Handelns für Andere erkennen, Gefahr für sich selbst und Andere durch sexuelle Belästigung, Zündeln, Aggressivität, Verweigerung von Nahrung, Suizidalität) 5. Umgang mit Abhängigkeiten (stoffgebundene und nicht stoffgebundene Abhängigkeiten, Alkohol, Drogen, Nikotin, Spiel- und Esssucht) Gesundheitsvorsorge/-fürsorge In diesem Bereich werden sowohl Unterstützungsleistungen zur Prophylaxe (Unterstützung erforderlicher Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zum Lebensstil, Prävention), als auch Hilfen bei der Bewältigung von Krankheiten und dem Umgang mit der eigenen Behinderung erbracht. Auch erforderliche individuelle Maßnahmen der Grundpflege gehören zu den Hilfen, nicht jedoch Leistungen der Behandlungspflege nach dem SGB V. 10 1. Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen (Einsicht in Behandlungsnotwendigkeiten haben, Bereitstellung, Dosierung und Einnahme von Medikamenten, Körperübungen ausführen, sonstige therapeutische Verordnungen beachten und ausführen) 2. Absprache und Durchführung von Arzttherminen und therapeutischen Maßnahmen (Wahrnehmung der Termine, Terminvereinbarung, Aufsuchen der Praxis, Durchführung der Therapie) 3. Spezielle pflegerische Erfordernisse (Dekubitusprophylaxe, Umgang mit Inkontinenz, Diabetes – ohne SGB V-Leistungen) 4. Beobachtung und Kontrolle des Gesundheitszustandes (Beobachtung der Erkrankung, des Verlaufes, Erkennen von Gesundheitsveränderungen, regelmäßige Kontrolle bei Diabetes, Vitalzeichenkontrolle) 5. Gesundheitsfördernder Lebensstil (Kenntnisse über eigene Erkrankungen und der Umgang damit, gesunde Ernährung, körperliches Training, Bewegung, Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen) Gestaltung des Tages, Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung Hilfeleistungen in diesem Bedarfsbereich werden entscheidend von motivationalen Aspekten bestimmt. Die Bandbreite der Assistenz erfasst die Sicherung des Bestehenden bis hin zur Erschließung neuer Perspektiven und Kompetenzen. 1. Motivation zur Aufrechterhaltung bestehender und Anbahnung neuer Arbeitsund Beschäftigungsmöglichkeiten (Interesse an persönlicher Weiterentwicklung und an befriedigender Beschäftigung) 2. Planung und Vorbereitung von Aufgaben und Vorhaben (Interesse an konkreter Beschäftigung, Arbeitsaufgaben entwickeln und durchführen können, kognitive Strukturierung der Aufgabe, praktische Vorbereitung, Bildungsbereitschaft, realistische Planung, Organisation, Herrichtung von Arbeitsmitteln) 3. Verständnis von Aufgaben und Vorhaben (Verstehen des Inhaltes und der Ziele, Einsicht für bestimmte Abläufe, Ordnung halten) 4. Praktische Durchführung von Aufgaben (Vorhandensein und Anwendung entsprechender Fähigkeiten, Frustrationstoleranz, Hindernisse überwinden, Erwerb neuer Kompetenzen, Kreativität) 5. Kontakte bei tagesstrukturierenden Maßnahmen/Arbeit ( Sozialer Umgang mit Kollegen und Betreuern, Sozialverhalten in Bezug auf Absprachen und Teamarbeit, Konfliktbewältigung) 5.2. Leistungsumfang Alle Hilfeleistungen werden als Assistenz, Begleitung, Förderung, sowie stellvertretende Ausführung auf der Grundlage eines individuell erstellten Hilfeplans im Rahmen des Gesamtplanverfahrens §58 SGB XII erbracht. Differenzierte Darstellung der Art und des Umfanges der angebotenen Hilfeleistungen: Kategorie A: Es ist keine Hilfe erforderlich, bzw. gewünscht Der Bewohner führt die jeweilige Aktivität ohne Schwierigkeiten selbst aus. Es ist keine Hilfe erforderlich. Lehnt der Bewohner die Hilfeleistung in einem Bereich ab, obwohl er sie offensichtlich benötigt, wird abgewogen, ob das „nicht gewünscht“ zu einem nicht vertretbaren Schaden für den Betroffenen selbst oder das soziale Umfeld führt oder akzeptiert werden kann. Kategorie B: Information, Beratung, Hilfestellung Der Bewohner ist mit Schwierigkeiten in der Lage, die erforderliche Aktivität auszuführen. Die Unterstützung besteht in punktueller gelegentlicher Unterstützung durch sachliche 11 Informationen, begleitende Beobachtung, Impulsgabe zum selbständigen Handeln, etc. Neben der Informationsvermittlung und Beratung gehören dazu auffordern, erinnern, ermutigen, aktivieren und hin und wieder Krisenintervention. Kategorie C: Unterstützung, Motivation, Begleitung und stellvertretende Ausführung Hier werden überwiegend begleitende Leistungen durch die Betreuer erforderlich. Sie sind motivierend, beratend beobachtend und kontrollierend an der Seite des Bewohners. Einzelne Tätigkeiten werden von den Betreuern stellvertretend für den Bewohner ausgeführt, falls er dazu nicht in der Lage und damit einverstanden ist. Krisenintervention ist häufig erforderlich. Kategorie D: Intensive individuelle Unterstützung / umfassende Hilfestellung Die umfassende Unterstützung bei ständiger Anwesenheit eines Betreuers wird bei Anforderungen, die nicht selbständig ausgeführt werden können und intensiv begleitet werden müssen, angeboten. Hierzu gehören die Dolmetscherfunktion bei Kommunikationsproblemen, Krisenintervention bei herausforderndem Verhalten oder akuten psychischen Erkrankungen, Eingreifen bei Gefahr, intensive Zuwendung bei sozialem Rückzug und nicht zuletzt intensives Training zur Aneignung oder Erhaltung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. 5.3. Psychosoziale Hilfen Unterstützungsleistungen und Hilfeangebote im Bereich Seelische Gesundheit wurden unter Punkt 5.1. (Emotionale und psychische Entwicklung) schon aufgezählt. Da in unserer Einrichtung für chronisch psychisch kranke Menschen das oberste Ziel die weitestgehende Bewältigung der seelischen Behinderung ist, werden mögliche Beeinträchtigungen und die erforderlichen Unterstützungen zur Bewältigung noch einmal gesondert genannt: Unterstützung im Umgang mit Störungen im: - Affektbereich (emotionale Instabilität, Gefühlsschwankungen, Distanzlosigkeit, Verstimmungen, Suizidalität, Angst, Panik) kognitiven Bereich (Störungen der Konzentration und Merkfähigkeit) Bereich Wahrnehmung (Störung des Realitätsbezuges und der Ich-Identität) körperlich/vegetativen Bereich (Schlafstörung, Reizbarkeit, psychosomatische Beschwerden, Beeinträchtigung der Sexualität) Bereich Antrieb (Minderung, Steigerung, Manie, Depressivität) Bereich Impulskontrolle (aggressive Entgleisungen, selbstschädigendes Verhalten, emotionale Instabilität, Affektlabilität) sozialen Bereich (soziale Phobien, sozial unangemessenes Verhalten) Die Unterstützung erfolgt individuell durch: - Kontakt halten, stabile kontinuierliche betreuerische Beziehung entlastende Gespräche, Orientierungshilfen zur Bewältigung der Störung und Erarbeitung alternativer Verhaltensweisen, Rückfallprophylaxe Motivation zur Erschließung eigener Potentiale und Hilfemöglichkeiten des Umfeldes intensive regelmäßige Begleitung bei der Erarbeitung alternativen Verhaltens, der Bewältigung der seelischen Belastung sozialpädagogische Krisenintervention unter Einbeziehung des Hilfenetzes Psychoedukation Gewährleistung regelmäßiger Arztbesuche und Unterstützung bei der Medikation 12 5.4. Die Leistungsangebote im Kontext des vollstationären Gruppenalltages Die vorgenannten Leistungsangebote, ihr Umfang und die Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele, beziehen sich sämtlich auf den individuellen Unterstützungsbedarf jedes einzelnen Bewohners. Dessen ungeachtet stellen uns die Rahmenbedingungen einer vollstationären Einrichtung vor die Aufgabe, einerseits individuelle Unterstützungsleistungen zu erbringen, andererseits Bedingungen zu schaffen, die es jedem Bewohner ermöglicht, im Gruppenkontext zufrieden zu leben. Die Betreuungsarbeit bewegt sich ständig im Spannungsfeld zwischen der Beachtung individueller Vorlieben, Gewohnheiten, Wünschen, Einstellungen und Zielen des einzelnen Bewohners und den Erfordernissen eines Gruppenalltages. Eine geregelte Tages- und Wochenstruktur und klar definierte Regeln des Zusammenlebens im Haus unterstützen diese Aufgabe. Neben den „Regeln des Zusammenlebens“ helfen Tages- und Wochenpläne, Ämterpläne (Reinigungsarbeiten, Wäsche, Einkaufen, Essenversorgung) Bekanntmachungen (Beschäftigungsangebote, Freizeitangebote) und individuelle Vereinbarungen zur Erledigung von gruppenbezogenen Aufgaben den Alltag in der Wohnstätte zu gestalten und zu strukturieren. Ein gewählter Bewohnerschaftsrat und regelmäßige Bewohnerversammlungen dienen der Interessenvertretung der Gruppe und stellen die Mitwirkung der Bewohner sicher. 5.5. Weitere Angebote Bei Bewohnern im arbeitsfähigen Alter wird stets die externe Beschäftigung angestrebt. Die Gronenfelder Werkstatt gGmbH der Wichern-Diakonie hält Arbeitsangebote vor, die speziell auf die besonderen Bedürfnisse chronisch psychisch kranker Menschen abgestimmt sind, andere Angebote, wie z.B. die Arbeit in einer Integrationsfirma oder Praktika sind zu entwickeln. In der Wohnstätte werden für die Bewohner, die krankheitsbedingt nicht oder noch nicht die geschützte Werkstatt besuchen können und für Bewohner im Rentenalter eine auf die individuellen Fähigkeiten und Belastungsstufen abgestimmte Beschäftigungstherapie angeboten. Die Beschäftigungsangebote umfassen neben den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten kreative Angebote, handwerkliche Tätigkeiten, Musiktherapie, Sport und Gartenarbeit. Bei der Durchführung der Beschäftigung wird eine Ergotherapeutin von allen Mitarbeitern im Betreuungsdienst und ehrenamtlichen Helfern unterstützt. Freizeitangebote bieten Lernmöglichkeiten im Umgang mit nicht strukturierter Zeit. Hierzu zählen Spielangebote, Angebote zum geselligen Beeisammensein, der Besuch kultureller Veranstaltungen, Ausflüge und Gruppenurlaube. Um die individuelle Betreuung sicher zu stellen, führen neben Einzelgesprächsangeboten die Bezugsbetreuer mit jedem Bezugsbetreuten mehrmals jährlich Bezugsbetreuertage durch. An diesem Tag begleitet der Bezugsbetreuer den Bewohner im Rahmen einer Einzelbetreuung. Die Ausgestaltung dieses Tages richtet sich nach den Wünschen des Bewohners. Wir erleben bei der Unterbreitung aller genannter zusätzlicher Angebote immer wieder die Neigung zu Rückzug und Passivität. Wir verbinden jedoch mit den nicht nachlassenden Bemühungen, immer wieder Angebote zu unterbreiten und zur Inanspruchnahme zu motivieren, die Hoffnung, dass jeder Bewohner mehr und mehr Freude an einer sinnvollen Tagesgestaltung und Freizeitangeboten entwickelt und so neue Perspektiven freudvoll erlebt. 6. Personalbedarf und Qualifikation Die Anzahl, Funktion und Qualifikation der Mitarbeiter wird durch die abgeschlossene Leistungsvereinbarung vorgegeben. Die Betreuung der Klienten wird durch unterschiedliche Berufsgruppen gewährleistet, die in einem geschlechts- und altersgemischten multidisziplinären Team zusammenarbeiten. Die 13 Struktur- und Qualitätsverordnung des Landes Brandenburg gibt eine Fachkraftquote von 50% vor, deren Einhaltung jederzeit gewährleistet wird. Als Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung gelten Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und examinierte Pflegefachkräfte. Die aktuelle Leistungsvereinbarung vom 15.02.11 sieht 10,26 VK einschließlich Leitung und Hauswirtschaft für eine 24-Std.-Betreuung vor, die zur Zeit auch besetzt sind. Zusätzlich stehen zeitweise Praktikanten der Heilerziehungspflege für ergänzende Betreuungsleistungen zur Verfügung. 7. Qualitätssicherung 7.1. Dienstbesprechung / Dienstplanung Dienstbesprechung Zur Klärung aller organisatorischen Belange, zum Informationsaustausch und zum Zwecke des fachlichen Austausches werden 2-wöchentlich Dienstberatungen durchgeführt. Es gibt eine festgelegte Tagesordnung, zu deren Unterpunkten jedes Teammitglied Gesprächsbedarf anmelden kann. Schwerpunktthemen und Fallbesprechungen werden verabredet und von wechselnden Teammitgliedern vorbereitet. Über die Beratungen werden Protokolle angefertigt, die jedem Teammitglied zugänglich gemacht werden Dienstplan Bis zum 15. des Vormonats legt die Wohnstättenleitung einen verbindlichen Dienstplan vor. Der Plan sichert, neben der Gewährleistung der Durchführung aller betreuerischen Aufgaben, die Anwesenheit oder Hintergrundbereitschaft einer Fachkraft ab. 7.2. Fortbildung und professionelles Selbstverständnis Die Teilnahme an internen und externen Fortbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, Fachwissen zu erweitern und Kompetenzen zu erhöhen, ist für alle Mitglieder des interdisziplinären Teams selbstverständlich. In regelmäßigen Fallgesprächen und Teamberatungen werden Beobachtungen ausgetauscht und Erfahrungen in den einzelnen Tätigkeitsfeldern erörtert, Richtlinien im sozialtherapeutischen Umgang erarbeitet, Maßnahmen besprochen und koordiniert. Vierteljährlich findet eine Fachsupervision statt. Sie dient neben der Vermittlung von Fachwissen und Durchführung von Fallgesprächen, der ständigen Reflexion der eigenen Gratwanderung zwischen Empathie und notwendiger Abgrenzung.(vgl. Punkt 2 „Leitgedanken und Grundsätze“) 7.3. Dokumentation Alle den einzelnen Klienten betreffenden Dokumente und Aufzeichnungen werden in einer bewohnerbezogenen Akte dokumentiert und gesammelt. Dazu gehören: - Stammblatt mit allen persönlichen Daten - Erste Informationen aus Infogespräch und Aufnahmegespräch - Anamnese / Biographie - Medizinische Dokumentation gemäß den Auflagen der Aufsicht für unterstützende Wohnformen - Verträge / amtliche Bescheide 14 - individuelle Hilfebedarfserfassung mit Betreuungsplanung, einschließlich Angaben zum Krankheitsverlauf, zu Beschäftigungsmöglichkeiten, persönlichen Interessen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, Zukunftsvorstellungen und formulierte Zielplanungen in den Hilfebedarfsbereichen In einer täglichen Dokumentation werden Beobachtungen, Besonderheiten, Gespräche und Vorfälle festgehalten. Als Arbeitsmittel für die Mitarbeiter seien hier als wichtigste der Jahresplan mit feststehenden Terminen und geplanten Aktivitäten (Stecktafel), der Tagesarbeitsplan und das Dienstübergabebuch genannt. Die umfassende Dokumentation gewährleistet einen reibungslosen Informationsfluss, Transparenz und Überprüfbarkeit. Die regelmäßige Auswertung der Dokumentation, insbesondere der individuellen Betreuungsplanung, erlaubt eine Beurteilung der geleisteten Betreuungsarbeit und Zielplanung hinsichtlich Aufwand, Effektivität, Wirksamkeit und Angemessenheit. 7.4. Mitwirkung der Bewohner und Angehörigen Neben der Verantwortung, die alle Bewohner mittragen, weil sie zur Hausgemeinschaft gehören, übernehmen drei Bewohner im gewählten Bewohnerschaftsrat zusätzliche Aufgaben. Sie beraten mit der Einrichtungsleitung größere Maßnahmen oder Veränderungen im Haus, unterbreiten Verbesserungsvorschläge von Mitbewohnern und beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des Lebens im Haus. Ein festgeschriebenes Beschwerdemanagement sichert die Berücksichtigung und Bearbeitung aller Beschwerden und Verbesserungswünsche. Die Wünsche, Hinweise und Sorgen der Angehörigen unserer Bewohner geben uns wertvolle Hinweise für unsere tägliche Arbeit. Die zuständigen Bezugsbetreuer halten den Kontakt zu ihnen. Sie werden zu Festen und weiteren Anlässen eingeladen. 7.5. Qualitätsmanagement In Zusammenarbeit mit dem Qualitätszirkel der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH wurde ein Organisationshandbuch erstellt und im Februar 2005 freigegeben. Es legt verbindlich die Vorgehensweisen in allen Personalangelegenheiten und bewohnerbezogenen Abläufen fest, trifft Aussagen zu organisatorischen Standards, Strukturen und Informationswegen der Einrichtung. Dieses Handbuch wird laufend überprüft und aktualisiert. Die Mitarbeit der Leitung sichert, dass in einzelnen Abschnitten die besonderen Belange der Arbeit mit psychisch kranken Menschen berücksichtigt werden. 8. Kooperationen 8.1. Interne Dienstleistungen Die „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“ ist darauf ausgerichtet, sowohl intern als auch extern, möglichst umfassend und sinnvoll zu kooperieren. Abteilung Personal und Finanzen Die Abteilung ist zentraler Dienstleister für den „Wichern Diakonie e.V.“, für die „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“, für die „Gronenfelder Werkstätten gGmbH“, sowie für „die Wichern – Pflegedienste gGmbH“. Sie erfasst, dokumentiert, überwacht und wertet sämtliche Geschäftsvorfälle aus. Sie werden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses aufbereitet. Gesellschafter, Banken und Finanzbehörden werden regelmäßig über die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage des 15 Unternehmens informiert. In enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Controlling ist die Abteilung ein aussagefähiges Informations- und Kontrollsystem, dass der Geschäftsführung jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse, sowie der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) ermöglicht. Durch die gemeinsame Erarbeitung der Wirtschaftspläne und des Budgets für jeden Bereich ergeben sich enge Verflechtungen mit den jeweils verantwortlichen Kollegen. Bereich technischer Dienst/Hauswirtschaft Zentralisiert verfügt die Einrichtung über einen technischen Bereich, der für die verschiedenen Standorte kleine Reparaturen ausführt, bzw. bei größeren Defekten dafür Sorge trägt, dass die entsprechenden Firmen extern beauftragt werden. Ein Teil der notwendigen Beförderungen und Transporte erfolgt über den einrichtungsinternen Fahrdienst. Dazu gehören auch Urlaubsfahrten und Ausflüge der Bewohner der einzelnen Wohnstätten. Die Pflege und Wartung der wohnstättengebundenen Fahrzeuge/Kleinbusse die durch die Mitarbeiter des Betreuungsdienstes genutzt werden, erfolgt durch diesen Bereich. Beschädigte Kleidung wird in der eigenen „Schneiderei“ instand gesetzt. Ebenso werden kleinere Änderungen an Kleidungsstücken vorgenommen. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbpM) Neben den „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“ existiert unter dem Dach des Vereins „Wichern Diakonie“ auch die „Gronenfelder Werkstätten gGmbH“. Sie bietet ca. 410 Beschäftigten vielfältige Arbeitsmöglichkeiten. Den besonderen Bedürfnissen chronisch psychisch kranker Menschen trägt das Zweigangebot der Werkstatt für psychisch behindere Menschen Rechnung. 8.2. Die Wohnstätte als Bestandteil des regionalen Versorgungsnetzes Unsere Einrichtung ist als Leistungserbringer einerseits Glied des Gesamtversorgungssystems für psychisch Kranke, andererseits integraler Bestandteil der Gemeindepsychiatrie der Stadt Frankfurt (Oder). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit und Verpflichtung zur intensiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und zur Integration in das soziale Umfeld. Insbesondere im Kontakt mit zuweisenden Stellen (Psychiatrische Krankenhäuser, Landeskliniken, Fachkliniken, Beratungsstellen, Gesundheitsämter und gesetzlich bestellten Betreuern) ist eine transparente, konstruktive und klientenorientierte Zusammenarbeit unerlässlich. Die Leiterin der Einrichtung arbeitet aktiv in der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft der Stadt mit. Auch zu den Leistungsträgern, mit denen unser inhaltliches Konzept abgestimmt wurde, bestehen gut funktionierende Kooperationsbeziehungen. Um den Bewohnern des Hauses eine möglichst weitgehende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kontakte zu ermöglichen, pflegen wir die Nachbarschaft in der Wohnumgebung. Wir regen unsere Bewohner auch an, Angebote in der Stadt (Selbsthilfegruppen, Vereine, Volkshochschule), zu nutzen. Es bestehen gute Verbindungen zu niedergelassenen Ärzten, Apotheken und anderen Dienstleistern der Umgebung. 8.3. Mitgliedschaften in Verbänden Die Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH ist Mitglied im „Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“, sowie in verschiedenen Fachverbänden; “Verband Evangelischer Behindertenarbeit Berlin/Brandenburg e.V.“ (VEBA) und dem „Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V.“ (BEB). Die Abteilungsleiterin der Abteilung Psychosoziale Hilfen und die Wohnstättenleiterin arbeiten aktiv im „Fachausschuss psychosoziale Hilfen“ des DWBO mit. 16 Verwendete Unterlagen - Konzeption der Wohnstätte für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Siedlerweg 17 des Netzwerk e.V. für gemeindenahe integrative sozialpsychiatrische Betreuung Frankfurt(Oder) vom Juli 2006 - Konzeption „Stationäre Außenwohngruppen für junge chronisch psychisch kranke Menschen“ der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH vom November 2010 - Rahmenkonzeption der Abteilung Behindertenhilfe der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH von 2009 - Konzeption der ARCHE, Wohnstätte für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH von 2005 Frankfurt(Oder), 02.04.2011 Martina Köckeritz 17