2 Die Herausforderung durch Kant Inhalt |49 S.49

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Die Herausforderung durch Kant
Inhalt
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S.49-68
2.1
Kants Kritik der Metaphysik
Kants Stellungnahme zu den Gottesbeweisen stützt sich auf seine allgemeine Kritik der
Metaphysik und auf eine spezielle Kritik der ihm in der rationalistischen Philosophie
vorliegenden Gottesbeweise.
Die allgemeine Kritik der Metaphysik ist eine Folge seiner Transzendentalphilosophie, die er
zunächst in seiner >Kritik der reinen Vernunft< entfaltet hat. Dieser Denkansatz kann
verständlich gemacht werden als Versuch zur Lösung von zwei Gegensätzen. Der eine
Gegensatz betrifft ein erkenntnistheoretisches Problem. Gemäß der empiristischen Kritik von
Hume können nur auf Sinnesgehalte zurückführbare Erkenntnisgehalte gültige
Wirklichkeitserkenntnis enthalten. Für Kant ist der Geltungsanspruch nicht nur der
Mathematik, sondern auch der Newtonschen Physik mit ihren allgemeinen Gesetzesaussagen
und auch der alltäglichen Erfahrungserkenntnis grundsätzlich berechtigt, obwohl darin
empiristisch nicht begründbare Gehalte tragend sind: z. B. Gesetzesaussagen, Dingbegriffe.
Wie kann dann aber dieser Geltungsanspruch begründet werden?
Der andere Gegensatz betrifft die mechanistisch-materialistischen Folgerungen, die sich aus
der Naturwissenschaft zu ergeben scheinen. Ihnen gemäß wäre menschliche Freiheit
unmöglich. Dennoch ist Kant persönlich überzeugt von der grundlegenden Bedeutung von
Verantwortung und Pflicht im menschlichen Leben, die aber ohne Freiheit sinnlos wären.
Kants Lösungsversuch soll zugleich beide Gegensätze aufheben. Die in der
wissenschaftlichen und auch vorwissenschaftlichen Erfahrungserkenntnis wirksamen
Einsichten, die nicht durch Sinneswahrnehmung begründet werden können, sind nach ihm
dadurch gerechtfertigt, dass sie Erfahrungserkenntnis überhaupt erst mög- |50 lich machen.
Ihre Geltung sei jedoch nur für Aussagen über Erfahrungsgegenstände erwiesen, nicht aber
für ein darüber hinausgehendes Denken. Daher könnten auch keine Folgerungen für das Ding
an sich, also Folgerungen für metaphysische Aussagen, für Aussagen mit weltanschaulicher
Relevanz, gezogen werden. Dies gilt sowohl für Aussagen des mechanistischen Materialismus
wie auch für Aussagen über Gott, über die Seele oder die Freiheit des Menschen. So wird die
Grenze der theoretischen Vernunft enger gezogen. Das Faktum der menschlichen Freiheit und
die nach Meinung Kants damit zusammenhängenden Postulate der Unsterblichkeit der Seele
und des Daseins Gottes ergeben sich für ihn im Rahmen der praktischen Vernunft. Die
Eingrenzung der Zuständigkeit des Erkennens, der theoretischen Vernunft, habe dafür den
Raum geschaffen.
2.2
Das Unbedingte als regulative Idee
Der Schwerpunkt von Kants Kritik der Gottesbeweise liegt wohl in seiner allgemeinen Kritik
an der Möglichkeit von Metaphysik, das heißt von Erkenntnis über Gegenstände, die nicht
dem Bereich der Gegenstände möglicher Erfahrung angehören. Wenn wir auch notwendig die
Idee des Unbedingten denken, so können wir dieses Unbedingte doch nicht erkennen. Für
Kant sind solche Ideen nur regulativ, nicht konstitutiv, das heißt, sie leiten unseren
Erkenntnisfortschritt, sie sind aber nicht selbst Erkenntnisinhalte.
Diesem Standpunkt zufolge gelten Begriffe, die wir in unserer Erfahrungserkenntnis zu Recht
verwenden, wie jene der Kausalität und der Substanz, wie auch allgemeine Aussagen, in
denen diese Begriffe vorkommen, nur für den Erfahrungsbereich. Das hat zur Folge, dass wir
nach Kant keine Begriffe von einer Ursache bilden können, welche nicht die
charakteristischen Züge der erfahrbaren Dinge trägt. Damit sind aber auch keine Schlüsse
möglich, die uns mittels eines Kausalprinzips zu einer vorausgesetzten absoluten Erstursache
hinführen könnten. Eine solche Erstursache ist nach Kant nicht begrifflich fassbar. Das
Kausalprinzip hat nach ihm die Form, dass jede Ursache wieder jene Züge an sich trägt, die
nach |51 einer weiteren Ursache fragen lassen. Damit ist der Weg abgeschnitten, der zu einer
Ursache führt, in der ein regressus in infinitum abbricht: eine erste Ursache, die selbst nicht
verursacht ist, die nicht naturgesetzlich, sondern frei wirkt, die das Geschehen der erfahrbaren
Welt ermöglicht, aber ihr selbst nicht angehört. Das ist die Folge von Kants Beschränkung der
theoretischen Vernunft auf den Bereich der Gegenstände möglicher Erfahrung.
In seiner >Kritik der reinen Vernunft<,1 seinem Hauptwerk, das die Wende des Denkens zur
Transzendentalphilosophie kennzeichnet und in dem er seinen erkenntnistheoretischen
Standpunkt herausarbeitet, beschäftigt sich Kant mit einer Kritik der in der philosophischen
Gotteslehre verwendeten Gedankengänge vor allem an zwei Stellen, nämlich bei Behandlung
der Antinomien der reinen Vernunft und im Kapitel über das transzendentale Ideal.
2.2.1 Antinomien der reinen Vernunft
Die Antinomien suchen plausible Gedankengänge, die in ähnlicher Form in der Philosophie
aufgetreten sind, aber zu entgegengesetzten Folgerungen führen, einander gegenüberzustellen.
Sie entstehen, wenn wir allgemeine Sätze, die nach Kant nur für die Gegenstände der
Erfahrung gelten, auf die Welt als ganze anwenden oder wenn wir das regulative Ideal der
Vernunft, zum Bedingten das Unbedingte zu denken, selbst als Erkenntnis betrachten. So
stellt die dritteAntinomie der These, dass Kausalität nach Gesetzen der Natur Kausalität aus
Freiheit voraussetze, die Antithese gegenüber, dass es keine Freiheit gebe, sondern alles in der
Welt nach Gesetzen der Natur geschehe. Die vierte Antinomie stellt der These, dass die
sinnlich wahrnehmbaren Veränderungen ein schlechthin notwendiges Wesen voraussetzen,
die Antithese gegenüber, ein unbedingtes Wesen widerstreite der Weise, wie wir etwas
erklären können.
Die Antinomien zeigen - und das ist wohl anzuerkennen -, dass die Erkenntnisweise der
Erfahrungswissenschaft und die Weise, wie wir das Ganze der Wirklichkeit denken - also eine
metaphysische |52 Denkweise -, zu unterscheiden und in ihrer Eigenart zu berücksichtigen
sind. Offen bleibt zunächst die Frage, ob die eigentümliche Weise, wie wir das Ganze denken,
doch als eine Art von Erkenntnis - nämlich als philosophische - aufzufassen sei, und zwar
deshalb, weil das in ihr Angezielte auch die erfahrungswissenschaftliche Erkenntnis erst
ermöglicht und somit auch für diese konstitutiv ist. In diese Richtung wurde der
transzendental-philosophische Ansatz später weiterentwickelt, sowohl im Deutschen
Idealismus wie auch bei Marēchal. Von diesem Gesichtspunkt aus wird es als eine Grenze
Kants angesehen, dass er dieses Denken des Ganzen und damit die Idee des Unbedingten nur
für regulativ hält.
2.2.2 Possibilienbeweis
Mit der Idee des Unbedingten beschäftigt sich Kant im Kapitel über das transzendentale Ideal,
in dem er auch seine spezielle Kritik der Gottesbeweise darlegt. Diese Kritik findet sich im
wesentlichen bereits in einer früheren Schrift Kants, nämlich in >Der einzige mögliche
Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes< von 1763. Hier wird jedoch noch
eine Art von Possibilienbeweis anerkannt.
Im Possibilienbeweis (possibile = lat.: möglich, das Mögliche) wird ausgegangen von der
Frage nach den Gründen der Möglichkeit von Dingen. Als gegeben wird angesehen, dass
einige Dinge existieren und dass sie daher auch innerlich möglich sein müssen. Daher gibt es
innerlich Mögliches, das existieren kann. Gefragt wird, was für diese Gegebenheit als Grund
vorausgesetzt ist. Ein Grund für die tatsächliche Existenz ist die innere Möglichkeit der Dinge
- denn was unmöglich ist, kann nicht existieren. Damit ist aber die Suche nach dem Grund
noch nicht zu Ende. Denn ob etwas möglich ist oder nicht, hängt nicht von unserer Willkür
1
1781, 21787, abgekürzt »KrV«, 1. Aufl. zitiert mit »A« und Seitenzahl, 2. Aufl. mit »B« und Seitenzahl.
ab, sondern ist vorgegeben. Was ist aber das Maß dafür? Worin gründet die innere
Möglichkeit der Dinge? Der Grund der Möglichkeit liegt nicht in der Existenz der Dinge,
denn diese setzt bereits die Möglichkeit voraus. Dieser Grund muss zwei Elemente vereinen:
Erstens muss dieser Grund selbst notwendig sein. Während nämlich die tatsächlich
existierenden Dinge sein, zu anderer |53 Zeit aber auch nicht existieren können, also
kontingent sind, trifft das für die vorauszusetzende Seinsmöglichkeit nicht zu, denn diese ist,
unabhängig von der Zeit, gegeben oder nicht gegeben: Etwas ist notwendig möglich oder
notwendig unmöglich. Zweitens muss dieser Grund der Daseinsordnung angehören,
existieren. Denn die Möglichkeiten sind Möglichkeiten zum Dasein, zum Existieren. Dieser
notwendige Grund der Möglichkeit zum Dasein muss also selbst der Daseinsordnung
angehören, existieren. Der gesuchte, von der Möglichkeit kontingent existierender Dinge
vorausgesetzte Grund muss daher ein Notwendiges in der Ordnung des Daseins sein, das
inhaltlich daher so zu bestimmen ist, dass es Grund aller Daseinsmöglichkeiten sein kann:
»Alle Möglichkeit setzet etwas Wirkliches voraus, worin und wodurch alles Denkliche
gegeben ist. Demnach ist eine gewisse Wirklichkeit, deren Aufhebung selbst alle
innere Möglichkeit überhaupt aufheben würde. Dasjenige aber, dessen Aufhebung
oder Verneinung alle Möglichkeit vertilgt, ist schlechterdings notwendig. Demnach
existiert etwas absolut notwendiger Weise.«2
In der >Kritik der reinen Vernunft< distanziert sich Kant aufgrund seiner erkenntniskritischen
Position auch von diesem Argument, weil zwar das Ideal als Urbild durchgängiger
Bestimmtheit gedacht werden könne, nicht aber mit Recht vergegenständlicht, das heißt als
erkennbarer Gegenstand aufgefasst werden dürfe:
»Das Ideal ist also das Urbild aller Dinge, welche insgesamt, als mangelhafte Copien,
den Stoff zu ihrer Möglichkeit daher nehmen, und, indem sie demselben mehr oder
weniger nahe kommen, dennoch jederzeit unendlich weit daran fehlen, es zu erreichen.
«3
»Nun können uns in der Tat keine anderen Gegenstände, als die der Sinne, und
nirgends, als in dem Context einer möglichen Erfahrung gegeben werden, folglich ist
nichts für uns ein Gegenstand, wenn es nicht den Inbegriff aller empirischen Realität
als Bedingung seiner Möglichkeit voraussetzt. Nach einer natürlichen Illusion sehen
wir nun das für einen Grundsatz an, der von allen Dingen überhaupt gelten müsse,
welcher eigentlich nur von denen gilt, die als Gegenstände unserer Sinne gegeben
werden. Folglich werden wir das empirische Prinzip unserer Begriffe der Möglichkeit
der |54 Dinge, als Erscheinungen, durch Weglassung dieser Einschränkung für ein
transzendentales Prinzip der Möglichkeit der Dinge überhaupt halten. Dass wir aber
hernach diese Idee vom Inbegriffe aller Realität hypostasieren, kommt daher: weil wir
die distributive Einheit des Erfahrungsgebrauchs des Verstandes in die collective
Einheit eines Erfahrungsganzen dialektisch verwandeln, und an diesem Ganzen der
Erscheinung uns ein einzelnes Ding denken, was alle empirische Realität in sich
enthält, welches denn, vermittelst der schon gedachten transzendentalen Subreption,
mit dem Begriffe eines Dinges verwechselt wird, was an der Spitze der Möglichkeit
aller Dinge steht, zu deren durchgängiger Bestimmung es die realen Bedingungen
hergibt.«4
2
Der einzige mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes, '1763, A 29.
KrV B 606.
4
KrV B 610f.
3
Die Stellungnahme zu dieser Kritik, dergemäß die Idee des Unbedingten problematisch bleibt,
hängt davon ab, ob die Idee des Unbedingten für unser Erkennen konstitutiv ist.5
2.3
Das Dasein Gottes als Postulat der praktischen Vernunft
Für Kant ist die Idee des Unbedingten nur regulativ, daher bleibt das Ideal der reinen
Vernunft für die theoretische Vernunft unzugänglich, nicht erkennbar. In der praktischen
Vernunft jedoch wird sie als Postulat des sittlichen Anspruchs der Pflicht erwiesen.
2.3.1 Rekonstruktion der Gedankenführung
Ausgangspunkt für die Postulate der praktischen Vernunft ist für Kant die Gegebenheit der
sittlichen Verantwortung, der unbedingten Verpflichtung, das Phänomen des Sollens, der
Pflicht. Die Eigenart dieses unbedingten praktischen Gesetzes findet ihre Formulierung im
kategorischen Imperativ. Für Kant steht dieser unbedingte Anspruch der Pflicht fest als
»Faktum der Vernunft«.6
Menschliches Handeln, das dem unbedingten Sollensanspruch genügt, wird nun in einen
bestimmten begrifflichen Rahmen hinein |55 gestellt. Zunächst ist es für Kant eine
unabweisbare Erfahrung, dass damit, dass wir dem Gewissen folgen und unsere Pflicht tun,
nicht gewährleistet ist, dass es uns auch gutgeht, dass wir glücklich sind in dem Sinn, in dem
gewöhnlich das Glück der Menschen vorgestellt und erstrebt wird. Diese leidvolle Erfahrung
wird zunächst dadurch verständlich, dass unsere Erfüllung von anderen Bestimmungsgründen
abhängt, die in der Natur liegen und auf die unser Wille nicht ohne weiteres Einfluss hat.
So stellt sich folgendes Problem: Einerseits gehört es zur sittlichen Pflicht, das Glück des
Menschen zu fördern. Andererseits ist das Glück selbst noch keine moralische Kategorie, das
heißt, das Fehlen des Glücks kann nicht als Aufhebung des Bestehens der Pflicht angesehen
werden. Die Unbedingtheit der Pflicht verbietet also, dass der Mensch der Pflicht
zuwiderhandelt, um sein Glück zu erstreben. Wenn aber bei pflichtgemäßem Handeln der
Mensch nicht des Glücks teilhaft wird, scheint das Handeln sinnlos zu werden.
Wie ist nun menschliches Handeln aufzufassen, damit die Spannung von Glück und Pflicht
nicht den Sinn des Handelns und die Unbedingtheit des Sollens aufhebt? Nach Kant muss
gefolgert werden, dass gegen den Anschein »jedermann die Glückseligkeit in demselben
Maße zu hoffen Ursache habe, als er sich derselben in seinem Verhalten würdig gemacht
hat«.7 In dem begrifflichen Rahmen, in dem dieses Problem gestellt wurde, wird nun weiter
gefolgert: Da das sittliche Handeln unbedingt geboten ist und da außerdem das Streben nach
Glückseligkeit notwendig zum Menschen gehört, muss dazu auch gehören, dass Sittlichkeit
und Glückseligkeit, deren Verbindung Kant als »höchstes Gut« bezeichnet, so aufeinander
bezogen sind, dass das Bewirken des höchsten Gutes das notwendige Objekt eines durch das
moralische Gesetz bestimmbaren Willens ist.8 Nach dem Zeugnis der Erfahrung können wir
in diesem Leben nicht durch unser Tun dieses höchste Gut verwirklichen. Dieses höchste Gut
gehört aber zu den notwendigen Voraussetzungen des sittlich bestimmten menschlichen
Handelns. |56
Die Verwirklichung des höchsten Gutes geschieht daher nicht in diesem Leben, und sie wird
bewirkt durch eine Ursache, welche sowohl die Natur wie auch die Sittenordnung begründet
und dadurch den Grund der Zusammenordnung von Natur- und Sittenordnung beinhaltet.
Nach Kant ist daher ein Grund der Natur zu postulieren, welcher Übereinstimmung von
5
W. Brugger, Das Unbedingte in Kants Kritik der reinen Vernunft, in: J. B. Lotz (Hrsg.), Kant und die
Scholastik heute, Pullach 1955, 109-153, sucht aus Ansätzen bei Kant den konstitutiven Charakter der Idee des
Unbedingten zu zeigen.
6
KpV A 56; »KpV«=Kritik der praktischen Vernunft, 1783. Zum »Faktum der Vernunft« vgl. O. Schwemmer,
Philosophie der Praxis, Frankfurt 1980,193-206.
7
KrV B 837
8
KpV A 219.
Natur- und Sittenordnung schafft und damit ermöglicht, dass das höchste Gut als sittlicher
Endzweck des Menschen verwirklicht werden kann. Dieser Urgrund der Natur muss daher
zugleich als »moralisches Wesen«, als »moralischer Weltherrscher«9 verstanden werden und
daher als ein Wesen, das fähig ist zu Handlungen nach der Vorstellung von Gesetzen, das
heißt als personaler Gott.
2.3.2 Voraussetzungen
Dieser Gedankengang hängt von folgenden Voraussetzungen ab: Die ganze Überlegung läuft
unter der Annahme, dass menschliches Handeln sinnvoll sei. Diese Annahme scheint dadurch
gestützt, dass eine Verneinung dieser Sinnhaftigkeit zu einer Relativierung des kategorischen
Imperativs und damit zur Aufhebung der als grundlegend angesehenen Erfahrung bzw. des
Faktums der Vernunft führen würde. Weiter wird die Annahme als berechtigt angesehen, dass
man bei der Auslegung der Frage nach der Sinnhaftigkeit menschliches Handeln unter
bestimmten Begriffen denken könne. Das wird gestützt durch die Begriffe, mit denen ein
Einwand gegen die Sinnhaftigkeit formuliert wird. Aus diesen Voraussetzungen wird
gefolgert, dass ein Widerspruch zum unbedingten Anspruch des Sollens entstünde, würde
man nicht den Inhalt des Postulats annehmen, nämlich das Dasein Gottes, des letzten Grundes
der Natur- und Sittenordnung, als notwendige Bedingung für das Phänomen des sittlichen
Sollens.
Der Inhalt des Postulats ist mit den Mitteln des begrifflichen Rahmens formuliert. Da die
Aussagen dieses begrifflichen Rahmens nicht für sich erweisbare Erkenntnisse sind,
unterscheidet sich das Ergebnis, das als Postulat der praktischen Vernunft bezeichnet wird,
von theoretischer Erkenntnis im Sinne Kants. |57
Diese Folgerung hat also eine Art projektiven Charakter: Es werden Voraussetzungen an das
gegebene
Phänomen
des
unbedingten
Sollens
herangetragen.
DieBerechtigungdieserVoraussetzungenwird nicht für sich als Erkenntnis überprüft. Unter
Annahme dieser Voraussetzungen werden Folgerungen gezogen, die dadurch gerechtfertigt
erscheinen, dass ihr Gegenteil mit dem Phänomen unvereinbar wäre. Insofern handelt es sich
um notwendige Bedingungen, die jedoch im Bereich der herangebrachten Voraussetzungen
formuliert sind, im vorausgesetzten begrifflichen Rahmen. Von Kant wird dies nicht als
Erkenntnis angesprochen, weil diese Voraussetzungen selbst nicht als Erkenntnis begründet
sind - und auch nicht den Forderungen, die Kant für Erkenntnis aufstellt, entsprechen.
Allerdings kommt den Voraussetzungen große Plausibilität zu.
2.3.3 Bedeutung für das Anliegen Kants
Damit wird nun deutlich, wie sich das Vorhaben Kants erfüllt, nämlich gerade durch Lösung
des erkenntnistheoretischen Problems, das ihn zur Einschränkung des Gebrauchs der
theoretischen Vernunft auf Gegenstände möglicher Erfahrung und damit zur Kritik der
Metaphysik und auf sie gegründeter Gottesbeweise führt, Raum zu bekommen für das
Ernstnehmen menschlicher Freiheit und für ein auf Gott bezogenes Verständnis menschlicher
Verantwortung:
»Ich kann also Gott, Freiheit und Unsterblichkeit zum Behuf des notwendigen
praktischen Gebrauchs meiner Vernunft nicht einmal annehmen, wenn ich nicht der
spekulativen Vernunft zugleich ihre Anmaßung überschwenglicher Einsichten
benehme, weil sie sich, um zu diesen zu gelangen, solcher Grundsätze bedienen muss,
die, indem sie in der Tat bloß auf Gegenstände möglicher Erfahrung reichen, wenn sie
gleichwohl auf das angewandt werden, was nicht ein Gegenstand der Erfahrung sein
kann, wirklich dieses jederzeit in Erscheinung verwandeln, und so alle praktische
Erweiterung der reinen Vernunft für unmöglich erklären. Ich musste also das Wissen
aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen, und der Dogmatism der Metaphysik,
d. i. das Vorurteil, in ihr ohne Kritik der reinen Vernunft fort zukommen, ist die wahre
Quelle alles der Moralität widerstreitenden Unglaubens, der jederzeit gar sehr
dogmatisch ist.«9
|58
2.3.4 Struktur postulatorischen Denkens
Daraus lässt sich eine Grundstruktur postulaiorischen Denkens hervorheben: In
grundlegenden (oder als grundlegend angesehenen) Erfahrungen werden Werte, Aufgaben des
Menschen sichtbar. Zugleich wird durch die Erfahrung der Nichtverwirklichung des dem
Menschen Aufgegebenen und unabdingbar zu Realisierenden ein Widerstreit zu jenen Werten
aufgezeigt. Im Hinblick auf eine Fassung des Verständnisses des Menschen mittels
bestimmter Begriffe wird dann eine Auffassung formuliert, die deshalb als berechtigt
postuliert wird, weil ihr Gegenteil dem in der grundlegenden Erfahrung Gegebenen
widersprechen würde. Diese Struktur postulatorischen Denkens führt bei Kant zum Postulat
des Daseins Gottes. Bei anderen Denkern führt sie zu dem Postulat, dass nicht an Gott
geglaubt werden könne. Die Problematik dieser Gedankengänge, die sich in gegensätzlichen
Folgerungen zeigt, scheint begründet zu sein im Verzicht darauf, den begrifflichen Rahmen
als Erkenntnis anzusehen und dementsprechend zu begründen. Deshalb dürfte es notwendig
sein, den begrifflichen Rahmen, in dem derartige Fragen formuliert werden, einer
entsprechenden Analyse zu unterziehen. Unserer Meinung nach war dies eine der
Hauptaufgaben der Philosophie, besonders der Metaphysik.
Gegenüber dieser Stellung Kants zur Gottesfrage ist die in der >Kritik der reinen Vernunft<
im wesentlichen aus seiner vorkritischen Zeit übernommene Kritik einzelner Gottesbeweise
nachrangig.
2.4
Kants spezielle Kritik der Gottesbeweise
Die Gottesbeweise, die Kant von der rationalistischen Philosophie her vorliegen, werden von
ihm in drei Gruppen eingeteilt: entweder sie schließen von bloßen Begriffen auf das Dasein
einer höchsten Ursache (ontologischer Beweis), oder sie gehen von der unbestimmten
Erfahrung aus, dass irgend etwas existiert (kosmologischer Beweis), oder von besonderen
Beschaffenheiten unserer Sinnenwelt (physikotheologischer Beweis).
Der ontologische Beweis krankt, so Kant, daran, dass die Existenz irrtümlich genauso als
Eigenschaft behandelt wird wie etwa eine |59 Eigenschaft, die als für ein Dreieck notwendig
erkennbar ist, z. B. dass es eine Winkelsumme von 180 Grad hat. Aus einer begrifflichen
Analyse allein kann aber nie etwas über die Wirklichkeit ausgemacht werden.
Der kosmologische Beweis führt zu einem notwendig Existierenden. Will man aber dessen
Eigenschaften näher bestimmen, muss man nach Kant einen Gedankengang verwenden, der
dem ontologischen Beweis gleichwertig ist (vgl. 6.1.3).
Der physikotheologische oder teleologische Beweis »verdient jederzeit mit Achtung genannt
zu werden. Er ist der älteste, klarste und der gemeinen Menschenvernunft am meisten
angemessene«.10 Er führt jedoch nach Kant nur zu einem Weltbaumeister, nicht aber zu einem
Weltschöpfer - außer man mache wieder eine Anleihe beim kosmologischen Beweis, der auf
den ontologischen und dessen Ungenügen zurückführe.
Bei der Analyse einzelner Beweise wird zu beachten sein, ob in ihnen die von Kant
beanstandeten Fehler vorkommen!
9
KrV B XXX.
KrVB 650f.
10
Literatur
W. Cramer, Gottesbeweise und ihre Kritik, Frankfurt 1967
J. Schmucker, Die positiven Ansätze Kants zur Lösung des philosophischen Gottesproblems, in: K. Krenn
(Hrsg.), Die wirkliche Wirklichkeit Gottes, Paderborn 1974, 61-76
W. Brugger, Summe einer philosophischen Gotteslehre, München 1979, n. 17, S. 250-276
Ders., Das Unbedingte in Kants >Kritik der reinen Vernunft<, in: J. B. Lotz (Hrsg.), Kant und die Scholastik
heute, Pullach 1955, 109-153
INHALT:
Die Herausforderung durch Kant
Kants Kritik der Metaphysik
Das Unbedingte als regulative Idee
Antinomien der reinen Vernunft
Possibilienbeweis
Das Dasein Gottes als Postulat der praktischen Vernunft
Rekonstruktion der Gedankenführung
Voraussetzungen
Bedeutung für das Anliegen Kants
Struktur postulatorischen Denkens
Kants spezielle Kritik der Gottesbeweise
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