Entsorgungslogistik

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Entsorgungslogistik
Die Entsorgungslogistik regelt die
Organisation des internen
Materialflusses der anfallenden
Reststoffe des Betriebes
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
Vermeiden
Vermindern
Verwenden
Entsorgen
Abfall: Kann im aktuellen Prozess nicht
mehr verwendet werden.
Deponie:
Innert - Stoffe
Verbrennen: Organische – Stoffe
Kohlendioxid Co2
Schwefeldioxid SO2
Stickstoffdioxid NO2 und
Stickstoffmonoxid NO
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Grundlagen der Entsorgungslogistik

Funktionen der Entsorgungslogistik im Gesamtprozess erklären (3.2)
Die Entsorgungslogistik betrachtet die logistischen Ketten der Reststoffe und
unverkäuflichen Produkte von ihrer Entstehung in Produktions- oder
Nutzungsprozessen bis zu den heute benutzten Senken.
Unter Entsorgen versteht man die Vorgänge der Erfassung, Sammeln, des Transportes,
der Zwischenlagerung sowie der Behandlung von Reststoffen und Abfällen.

Einfluss des Umweltgedankens auf die Tätigkeit in den verschiedenen
Logistikbereichen im Sinne des Entsorgungsprozesses nennen (3.1) und
erklären (3.2)
Strategien
1. Abfallvermeidung an der Quelle
 Ressourcenschonung durch reduzierte Produktion
 geringere Emissionen aus der Produktion und Abfallentsorgung
 Einsparung von Entsorgungsanlagen
2. Schadstoffverminderung bei der Produktion und in Gütern
 Verminderung der Umweltbelastung bei Produktion und Entsorgung durch den
Einsatz umweltfreundlicher Materialien
3. Abfallverminderung durch Verwertung
 Ressourcenschonung durch Einsatz von Recyclingmaterial
 geringere Emissionen aus Abfallentsorgung
 Einsparung von Entsorgungsanlagen
4. Umweltgerechte Behandlung und Ablagerung
 Minimierung der Umweltbelastung aus Abfallentsorgung
 Abbau von Abfallexporten
Ökonomische Ziele
 Die Gewährleistung einer attraktiven Entsorgungslogistik im Sinne
benötigter Entsorgungszeit, Termintreue und Flexibilität.
 Die Minimierung der gesamten Kosten der Entsorgungslogistik
Ökologische Ziele
 Diese bestehen zum einen in der Beachtung der rechtlichen Vorschriften
und zum anderen in der Reduzierung des Einsatzes natürlicher
Ressourcen.
 Effizienten Einsatz von knappen Ressourcen (Natur).
Für die Behandlung der Abfälle sollen keine Subventionen bezahlt werden
(Verursacherprinzip). Was ökologisch und ökonomisch sinnvoll verwertet werden kann,
soll verwertet werden (Weiterentwicklung des Prinzips der sinnvollen Lösung =
Sämtliche Entsorgungssysteme müssen als Ganzes umweltverträglich sein.)
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Produktenentwicklung:
Produkte so zu entwickeln, dass sie nach ihrem Lebenszyklus als Wertstoffe nach einer
Trennung der einzelnen Komponenten ohne grosse Aufbereitungskosten wieder
verwendet werden können. Der Wertstoff wird für den ursprünglichen
Verwendungszweck wieder eingesetzt.
Beschaffung:
Bei der Beschaffung werden Produkte vorgezogen, bei denn bei der Entsorgung
Keine oder weniger Schadstoffe anfallen.
Produktion:
Neben der sinnvollen Rohstoffwahl ist die Wahl der richtigen Energie sicherlich das
zentrale Thema bei der Produktherstellung. Durch den Einsatz der optimalen Energie
oder des günstigsten Energieträgers kann bereits viel für den Umweltschutz getan
werden. Hier entscheidet es sich bereits, wie schnell die Energiereserven abgebaut
werden.
Distribution:
Aufwendige Verpackungen vermeiden. In jeder möglichen Situation Mehrweggebinde
konsequent den Einweggebinden vorziehen.

Entsorgungskonzepte darstellen (3.3)
(Seite 23 - 27 SGL )
Mit den Zielen:
Einhaltung der Umweltvorschriften
Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
und den drei Prinzipien:
Selbstverantwortung
Führungsverantwortung
Kontinuierliche Verbesserung
Abfallarten:
Welche Abfallarten entstehen während des
Produktionsprozesses oder der Dienstleistung.
Mengen:
In welchen Phasen des Produktionsprozesses oder
Dienstleistung fallen die Abfälle an und in welchen Mengen.
Entsorgungswege: Wie werden die Abfälle entsorgt.
Kurzfristige
Massnahmen
Grundsätzliche
Massnahmen
StoffflussUnd
Branchenanalyse
Auswahl der
Massnahmen
Produkt
Spezifische
Massnahmen
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Langfristige
Massnahmen
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(Seite 44 – 52 SGL)
Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich des Umweltschutzes nennen (3.1)
Die Bundesverfassung regelt Grundrechte und erteilt Aufträge an den Bund.
Die Kantone sind zuständig für den Vollzug der Gesetzte und Verordnungen.
Schutz von Mensch Tier und Umwelt
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Giftklasse 1
Giftklasse 2
Giftklasse 3
Giftklasse 4
Giftklasse 5
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Umweltschutzgesetz USG
Luftreinhalteverordnung LRV
Verordnung über umweltgefährliche Stoffe StoV - Stoffverordnung
Verordnung über die Belastung des Bodens VBBo
Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen VVS
Lärmschutzverordnung LSV
Verordnung über die Umweltverträglichkeit UVPV
Technische Verordnung über Abfälle TVA
Verordnung über Getränkeverpackungen VGV
Verordnung über die Rücknahme elektrischer Geräte VREG
Gewässerschutzgesetz
Störfallverordnung
Seite 44 - 52
Giftgesetz
Sehr starkes Gift
Sehr starkes Gift,
Starkes Gift
Nicht unbedenklich
Leichtes Gift
Schwarzes Band, Totenkopf „Gift“
Schwarzes Band, Totenkopf „Gift“
Gelbes Band „Gift“
Rotes Band „Gift“
Rotes Band „Nicht einnehmen“
Abfallkategorien der Schweiz nennen (3.1) und die Begriffe erklären (3.2)
Siedlungsabfälle: Kompostierbare Abfälle, Hauskehricht Sack- und Containerkehricht /
Sperrgut) Glas, Metalle, Kunststoffe usw.
Bauabfälle: aus Abbrüchen wird in Deponien abgelagert
Industrie- und Gewerbeabfälle: Abfälle aus Produktionsprozessen
Sonderabfälle: Entsorgung nach Bestimmungen der VVS (Verordnung über den
Verkehr mit Sonderabfällen) von den Kantonen und Bund kontrolliert.
Klärschlamm: fällt bei der Abwasserreinigung an. Er beinhaltet mineralische und
organische Feststoffe mit einen Wassergehalt von
90- 99%.
Radioaktive Abfälle: Feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Erzeugnisse die
radioaktive Stoffe enthalten, fallen aus Kernkraftwerken, Technik, Medizin und
Wissenschaft an.
Wertstoffe: lassen sich durch entsprechende Aufbereitungsverfahren
(mechanisch, thermisch, chemischen etc.) in den Stoffkreislauf zurückführen.
(Recycling)
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
Verpflichtungen für eine Unternehmung nennen (3.1) und erklären (3.2)
Ressourcenschutz
Ressourcenziel:
Emissionsziel:
Risikoziel:
Emissionsschutz
Risikobegrenzung
knappe Ressourcen erhalten und schonen
Belastende Emissionen und Abfälle vermeiden, vermindern,
verwerten und entsorgen
Potentielle Gefahren vermindern und Störfälle verhindern und
begrenzen.
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Einhaltung der Umweltvorschriften
Selbstverantwortung und Führungsverantwortung wahrnehmen.
Einhaltung der Emissionswerte.
Wirtschaftliche Lösungen anstreben mit hohem Umwelt – Wert.
Eine positive Einstellung zu einer fachgerechten und zukunftorientierten
Entsorgung im Betrieb entwickeln.
 Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung ermöglichen.
 Betriebe dürfen die Mengenschwellen für Stoffe, Erzeugnisse oder Sonderabfälle
nicht überschreiten. Werden diese Grenzwerte überschritten tritt die
Störfallverordnung in kraft.
Recycling

Bedeutung der Sammlung und Wiederverwertung beschreiben (3.2) und am
konkreten Beispiel die möglichen Zyklen darstellen (3.3)
Recycling bedeutet Vielfachnutzung der Rohstoffe durch geschlossene
Kreislaufführungen der Wertstoffe. Recycling bedeutet in der Regel auch
Abfalltrennung, da die verschiedenen Stoffkategorien getrennt aufbereitet
werden müssen. Vorteile des Recyclings sind die Verminderung der Abfallmengen
und die Schonung knapper werdender Rohstoffe.
Recycling von Weissblechdosen
Recycling von Aluminiumverpackungen
Recycling von Papier und Karton
Recycling von Altglas
Recycling von Kunststoff
Recycling von gemischtem Kunststoff

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Recyclingkonzepte für ein Unternehmen erstellen (3.3)
( Seite 33 SGL )
Gesamte Entsorgung durch einen spezialisierten Entsorgungsunternehmen
(Generalunternehmen)
Vorteile:
 Ganzer Prozess ist abgegeben ( Outsourcing ) man muss sich nicht mehr um
jeden einzelne Entsorgungsfirma kümmern.
 Administrativer Aufwand wird kleiner und der Bewirtschaftungsaufwand sinkt.
 Wir haben einen kompetenter Partner der die Entsorgung korrekt und
gesetzeskonform erledigt.
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Der regelmässige Abtransport im Austauschverfahren wird organisiert
Maximaler Recyclinggrad und Sicherstellung der ökologischen
Entsorgungsqualität.
Kostentransparenz (Keine Personalkosten )
Nachteile:
 Abhängigkeit von einem Anbieter
 Es entstehen gewisse Abhängigkeiten die zu einer speziellen Preispolitik von
Seiten des Entsorgers führen kann.
 Die Flexibilität für kurzfristige, spezielle Entsorgungsaktionen kann verloren
gehen.
 Bestimmen eines Umweltbeauftragten
( kann aber auch ein Vorteil sein )
 Know how aus der Hand gegeben.
 Marktpreis der Wertstoffe ist nicht transparent.
Kennzahlen

Kennzahlen der Entsorgungslogistik nennen (3.1) und erklären (3.2)
Entsorgungskosten in % zu den Betriebskosten
Entsorgungskosten x 100
Betriebskosten
Rückfluss Verp. Material
Anteil Rückfluss
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Total Verpackungsmaterial
Sortieraufwand
Sortieraufwand
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Mögliche Entsorgungskosten
Anteil Recycling
Recyclingmenge
Gesamte Reststoffmenge
Personalkosten
Anteil der EL-Personalkosten
Total der Personalkosten
Wiederverwertung
dem Recycling zugeführte Menge
Total des Ressourceneinsatzes `
Energieeinsatz
Energieaufwand `
Produktonsmenge
Ressourcenausbeute
Produktmenge
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Total der eingesetzten Ressourcenmenge
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