1 Der menschliche Embryo in China: im Spannungsfeld zwischen Forschungsmaterial, Fürsorge und Charakterfrage1 Ole Döring, Bochum 1 Einleitung In China existiert derzeit mit Bezug auf den Menschen weder ein gesetzlich geregelter „Embryonenschutz“ noch ist „reproduktives Klonen“ erlaubt. Damit fehlt der förmliche Bezugspunkt für die Themenstellung dieser Tagung2. Der Zugriff auf den Embryo ist gleichwohl ein kontroverses Thema, sowohl aufgrund seiner Beachtung durch ausländische Beobachter als auch innerhalb Chinas. Neben dem naheliegenden Interesse an einer rechtspragmatischen Harmonisierung bioethischer Standards auf internationaler Ebene begründet der Eingangsbefund besonders eine Erkundigung nach den kulturellen Aspekten der Ethik in der chinesischen Reproduktionsmedizin. Diese Nachfrage eröffnet den Zugang zu einer weitergehenden Fragestellung: was sagt uns die Abwesenheit positiver ethischer Regeln auf diesem fundamentalen Gebiet der Bioethik über die ethische Dimension der Kultur in China? Berichte nach denen ein kantonesischer Forscher durch Gentransfer eines menschlichen Zellkerns in eine entkernte Kaninchen- Eihülle erfolgreich einen Klon- Hybriden hergestellt habe, sind im Oktober 2001 bestätigt worden3. Diese Versuche sind, auch nach der im Herbst 2001 verkündeten Zulässigkeit „therapeutischer“ Klonexperimente, in China durch ministeriellen Erlaß verboten. Nachdem sein Fall national und international für Aufsehen gesorgt hatte, wurde der Forscher, Professor Chen Xigu von der mittlerweile notorisch 1 Dieser Beitrag ist eine stark bearbeitete Fassung meines Aufsatzes „Bioethische und politische Aspekte der Stammzellforschung in China“, in Wolfgang Bender / Christine Hauskeller /Alexandra Manzei (Hg.), Grenzüberschreitungen. Kulturelle, religiöse und politische Differenzen im Kontext der Stammzellforschung; Münster: Agenda Verlag 2004. 2 Dieser Vortrag wurde am 8.11. auf der Tagung „Der Zugriff auf den Embryo. Ethische, rechtliche und kulturvergleichende Aspekte der Reproduktionsmedizin“ der Evangelischen Akademie der Pfalz und der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. in der Sektion „Embryonenschutz und reproduktives Klonen aus kulturvergleichender Perspektive“ in Klingenmünster gehalten. 3 S. z.B.: Anne Brüning „Zellgewinnung aus Mischwesen wäre legal“, Berliner Zeitung vom 19.9.2001, oder: „Menschen-Erbgut in Kaninchen-Eizelle gepflanzt“, Süddeutsche Zeitung vom 19.9. 2001. 2 experimentierfreudigen Zhongshan-Universität4 in Guangzhou (Kanton) von seinen Kollegen und der Regierung kritisiert und mußte seine Versuche einstellen. Rechtlich hatte der Vorfall keine Folgen. Nicht zuletzt aufgrund des erheblichen Nachholbedarfes an legislativen und bioethischen Regelungen und, besonders, an wirksamen Maßnahmen zu deren praktischer Durchsetzung häufen sich die Meldungen von tatsächlichen und fiktiven medizinischen Durchbrüchen, sowie von dubiosen Forschungsergebnissen5. 1.1 Die besonderen Rahmenbedingungen für regulative Aktivitäten in China. Wer kann den Embryo schützen? Der oben genannten Abwesenheit gesetzlicher Regeln entspricht eine negative Zustandsbeschreibung mehrerer Ebenen in Chinas Biopolitik: Es gibt keine „ethische“ Aufsicht (durch unabhängige „Institutional Review Boards, Ethikkommissionen etc.). Es gibt keine entwickelte Zivilgesellschaft in China und keinen offenen öffentlichen Diskurs. Es existiert keine starke normative Alternative zur Kommunistischen Partei Chinas, zur Regierung und den von ihr protegierten Interessengruppen. Ebenso fehlt ein erkennbares politisches Interesse an der Regelung seitens der Partei, deren Aufmerksamkeit durch den wirtschaftlichen Aufbau und innerparteiliche Umstrukturierung völlig beansprucht wird. Positiv gestalten kann diesen Bereich das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST), durch Kontrollen der Vergabe von Forschungsgeldern und Nachweispflicht korrekter Beschaffung und Verwendung von biologischem Material. Das Gesundheitsministerium (MOH) ist der zweite starke Protagonist, durch Regularien und Aufsicht bzw. Zulassung der ärztlichen Praxis. Zu beachten ist hier die Autorität von Behörden auf der Provinzebene. Eine starke wenn auch diffuse politische Valenz besitzt die „Volksmoral“. Biomedizinische Eingriffe in die Natur 4 Jüngst wurde bekannt, daß ein New Yorker Forschungsteam unter dem Reproduktionsmediziner Jamie Grifo mit Kollegen in Guangzhou einen in den USA und vielen europäischen Ländern aufgrund seines hohen medizinischen Risikos und aus ethischen Erwägungen verbotenen Menschenversuch durchgeführt hatte. Zwei im Verfahren des Zellkerntransfers geschaffene und eingepflanzte Embryonen starben (nach 24 bzw. 27 Schwangerschaftswochen) im Mutterleib. Der Fall wurde bekannt gemacht auf der Jahrestagung der American Society for Reproductive Medicine in San Antonio, Texas, im Herbst 2003. S. John Zhang, Yong Zeng, Carlo Acosta, Yimin Shu, Jamie Grifo, „Pregnancy derived from human nuclear transfer“, Fertility and Sterility Vol. 80, Suppl. 3, September 2003: 56. Vgl. Li Xing, „Ethics needed in medical research“, China daily, 31.10.2003: 4 (http://www1.chinadaily.com.cn/en/doc/2003-10/31/content_277165.htm). 3 des Menschen werden mit Mißtrauen betrachtet (hoher „Yuk-Factor“), der „gesunde Menschenverstand“ in China neigt zu Skepsis und Zurückhaltung. Exponierte Schlüsselfiguren im öffentlichen Leben setzen Zeichen moralischer Integrität. Anerkannte Wissenschaftler oder Experten finden bei der Politikgestaltung Gehör. Die Häufung von Skandalen in den Lebenswissenschaften sensibilisiert die Öffentlichkeit für Fragen der Sicherheit, Gerechtigkeit und Angemessenheit; insbesondere seit der SARS-Krise bemüht sich die Politik verstärkt um Legitimität und Vertrauen in der Bevölkerung6. 1.2 Wer will oder hat „Zugriff“ auf den Embryo? Durch die Tätigkeit der Reproduktionsmedizin, besonders in den IVF- Kliniken, fallen jährlich mehrere hundert Embryonen ab, die weder implantiert noch bestattet werden. Sie gelten als „überzählig“ und kommen als „biologisches Material“ zur Wertschöpfung den Forschungseinrichtungen zugute. Dementsprechend groß ist das Angebot für Forscher, die große Hoffnungen mit der verbrauchenden Embryonenforschung verbinden. Da der Handel mit Embryonen und Feten zwar verboten aber nicht wirksam kontrolliert ist und die Bestimmungen zum Respekt und Schutz der Spenderinnen, z.B. durch ein förmliches Zustimmungsverfahren („informed consent“), nicht effektiv überwacht werden, bieten rechtliche Grauzonen und Implementierungslücken dem Erwerb von Biomaterial einigen Spielraum. Zugriff ist faktisch relativ leicht zu erlangen. Mit Blick auf den Aufbau der neuen lebenswissenschaftlichen Infrastruktur in China geht es ethisch und rechtlich zunächst darum, überhaupt griffige Regularien zu formulieren und diese mit ethischen und rechtlichen Instrumenten zu verknüpfen, die eine effektive Umsetzung und Überwachung bedingen. Ein staatliches Lizenz- und Meldesystem für IVF- Kliniken wird seit 2001 aufgebaut. Die Forschung operiert weitgehend unabhängig vom staatlichen Zugriff. Ihre anarchische Rolle wurde bislang faktisch kaum angetastet, sofern nicht auf eklatante Anstößigkeiten reagiert werden mußte - solange die Arbeit ökonomisches oder medizinisches Potential plausibel machen konnte. 5 S. Ole Döring, ”Ein Kind, eineinhalb Abtreibungen. Regelmäßige Unregelmäßigkeiten: Dubiose Quellen der Stammzellen in China”, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.1.2002, Nr.22: 45. 4 Das Verlangen nach normativer Klarheit ist vor allem aus den Reihen der Wissenschaft selbst zu vernehmen.7 Der bislang nicht kodifizierte Tenor der Regierung lautet: Stammzellen aus menschlichen Embryonen dürfen in China erforscht werden. Die Zeit sei aber noch nicht reif für ihren klinischen Einsatz.. Das MOST unterscheidet ebenso wie der Vertreter Chinas bei den UNO-Verhandlungen über ein Klonverbot das „therapeutische“ vom „reproduktiven“ Klonen und will das erste unter Auflagen zulassen, das in den ersten Schritten identische Verfahren des Klonens mit der Absicht einen entwicklungsfähigen menschlichen Nachwuchs zu schaffen soll verboten werden. Andererseits gelten Verfahren des menschlichen Klonierens generell als nicht patentfähig. Das MOH hat seine Haltung der „drei Nein“ aus dem Jahre 1998 Anfang Oktober 2003 bekräftigt: kein therapeutisches Klonen von Menschen, kein reproduktives, keine Förderung derartiger Forschung. Darüber hinaus enthalten die neuen Regularien dieses Ministeriums ein Verbot von Eingriffen in die menschliche Keimbahn, sowie eine vorsorgliche Klausel, die für den Fall unerwarteter neuer biowissenschaftlicher Möglichkeiten zur Geltung kommen soll und die grundsätzlich konservativ- restriktive Haltung des MOH untermauert: „moralisch bedenkliche Forschung“ sei grundsätzlich nicht zu fördern. 2 Wer forscht? Anders als in Deutschland, wo die Anzahl der IVF- Embryonen möglichst gering gehalten werden soll, produzieren die Eingriffe der Reproduktionsmedizin mehr als ein bis zwei Embryonen pro Eingriff, gelegentlich durch „Superstimulation“ zur Vergrößerung der Entnahmequote von Eiern je Eingriff. 10-15 Eier werden routinemäßig in einem Spermabad befruchtet. Die zur Unterstützung der IVF- Prozedur erzeugten Embryonen werden bis zum Abschluß der Behandlung nach etwa zwei Jahren in flüssigem Stickstoff gekühlt eingelagert. Dann 6 Dazu: Ole Döring, “Anspruch und Wirklichkeit. Im Umgang mit SARS zeigen sich Chinas politische Schwachstellen”, China aktuell 04/03: 449-460. 7 Vgl. Abbott, A. and Cyranoski, D. „China plans ‘hybrid’ embryonic stem cells“. Nature 413, 339 (2001); Dennis a.a.o.; Yang, „The Human Genome Project and its Social Impact: to Educate the Educators“, in Döring (ed.), Ethics in Medical Education in China. Distinguishing Education of Ethics from Moral Preaching, Hamburg, 2002: 34-44. 5 entscheiden die Patienten: die verbleibenden Embryonen können zerstört, an unfruchtbare Paare weitergegeben oder für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung gestellt werden. Überwiegend entscheiden sich die Patienten für eine Spende an die Wissenschaft, von der sie selbst Unterstützung erfahren haben. Auf diese Weise kommt das „Material“ für einige Dutzend forschungstaugliche Embryonen zusammen, die zum Beispiel die Klinik von Frau Professor Lu Guangxiu in Changsha per Anno gewinnt. Die Dankbarkeit der Patienten und beachtliche medizinische Erfolge wiegen aus ärztlich-pragmatischer Perspektive in China regelmäßig schwerer als abstrakte Bedenken über die Schutzwürdigkeit von Embryonen. Bei diesem Verfahren beachtet besonders Frau Lu’s Klinik strenge Auflagen, die unter anderem, eine umfassende Beratung von Frauen / Paaren und das förmliche Einholen von deren „informierter Zustimmung“ verlangen. Diese Routine gilt in China als ethisch vorbildlich. Lu verficht eine Regelung, nach der bei der ersten Implantation nicht mehr als zwei Embryonen in den Uterus eingepflanzt werden, erst nach einem Fehlschlag und ab dem 35ten Lebensjahr dürfen es drei sein. Superovulation soll vermieden werden. Dieser Standard wird freilich nicht überall beachtet. Vor zwei Jahren (2001) wurde bekannt, daß in Lu’s Labor menschliche Embryonen bis ins Blastozysten- Stadium entwickelt worden sind. Dabei seien zunächst drei Stamzellinien etabliert worden, heute sind es nach eigenen Angaben vier, bei weiteren warte sie auf die endgültige Bestätigung. Eine besonders vitale Stammzellinie habe sich (im November 2003) über zwei Jahre bzw. 133 Generationen bewährt. Voraussetzung für diesen Erfolg war für Lu der erste Schritt, nämlich das (nach gegenwärtiger Sprachregelung: therapeutische) Klonen menschlicher Embryonen8. Die Leistungsbilanz ist beeindruckend: mindestens fünf Prozent der Versuchsklone gedeihe bis ins Blastozytenstadium9. 8 Ich habe Lu Guangxiu am 24. April und 13. November 2003 in ihrer Klinik in Changsha besucht und mehrstündige Gespräche mit ihr geführt. 9 Am 6. März 2002 berichtet der Nachrichtendienst des NewScientist, an der Zweiten Medizinischen Universität zu Shanghai seien "Dutzende" menschlicher Embryonen geklont und so weit ausgebrütet worden, daß man Stammzellen "ernten" könne. Forscher fürchten nun eine Benachteiligung "westlicher" Wissenschaftler, die nicht auf die Fülle embryonalen "Materials" zurückgreifen können wie ihre chinesischen Kollegen. Vgl. Philip Cohen „Dozens of human embryos cloned in China“, NewScientist.com, 06 March 2002. Rick Weiss„Stem Cells In Human Blood Are Reported Potential Help In Tissue Repair, Regeneration Cited“, Washington Post, March 7, 2002: A08. 6 Die Forscherin zeigt sich erstaunt über die Hysterie in internationalen Medien, die vor allem auf den Besuch einer amerikanischen Journalistin im Frühjahr 2002 folgte10. „Ich mache doch auch nichts anderes als meine amerikanischen Kollegen“, meint sie. Ethische Einwände bedürfen einiger argumentativer Geschicklichkeit, wollen sie dem über Jahrzehnte gewachsenen paternalistischen Selbstverständnis die Stichhaltigkeit der deutschen Haltung zum Embryonenschutz vermitteln. Andere Forschungszentren auf ähnlichem wissenschaftlichem Niveau befinden sich unter anderem in Beijing (Li Linsong), Guangzhou (Kanton), Shanghai (Sheng Huizhen). Das Jahr 2002 markierte die erste große Rückkehrwelle junger chinesischer Forscher aus den USA. Ausbauten bestehender und Gründung neuer Forschungszentren werden forciert. Allerdings sollte nicht unterschlagen werden, daß die embryonale Stammzellforschung hinter der Forschung an somatischen (z.B. blutbildenden) und Stammzellen aus Nabelschnurblut einen winzigen Teil der gesamten Stammzellforschung in China ausmacht. Die chinesischen Embryonenforscher befinden sich gegenüber der chinesischen Tradition in einer Rechtfertigungsschuld: Die Geschichte der konfuzianischen Medizinethik kennt sowohl überaus konservative als auch liberale Doktrinen zur Abtreibung und zum Status des Ungeborenen11. Schon der Tang- zeitliche Medizinethiker Sun Simiao lehrte: ”Wer ein Leben zerstört um ein anderes zu retten, wendet sich damit vom Leben ab. Aus diesem Grund lehne ich es ab, irgendein lebendiges Wesen für Zwecke der Medizin einzusetzen” 3 Regelungsentwürfe Das Klonen von Menschen ist in China trotz einiger Erlasse und politischer Verlautbarungen noch immer nicht rechtlich klar geregelt12. Der chinesische Vizeminister für Wissenschaft und Technologie Cheng Jinpei „verdammte“ am Runden Tisch der Wissenschaftsminister auf einer 10 Harald Maass, „Sogar Hobby-Forscher üben sich im Klonen menschlicher Embryos. In China werden Experimente mit Genen kaum kontrolliert. Viele Wissenschaftler halten Versuche für ethisch unbedenklich“, Frankfurter Rundschau, 19.03.2002. 11 Jing-Bao Nie, „Abortion in Confucianism: A Conservative View,“ Proceedings of the Second International Conference of Bioethics, Chungli, Taiwan, 2000: 130-155. Vgl. ders. ”The Plurality of Chinese and American Medical Moralities: Toward an Interpretative Cross-cultural Bioethics.” Kennedy Institute of Ethics Journal 2000, 10(3): 139-260. 12 Dies ist der Sachstand im Sommer 2003. Eine baldige Gesetzgebung wird erwartet. 7 Bioethik- Konferenz der UNESCO in Paris am 22. Oktober 2001 „jedes Klonen von Menschen“13. Die Regierung zitierte zustimmend den Kommentar einer (nicht näher genannten) „deutschen Ärztevereinigung“, die Klonexperimente offenbarten einen erschreckenden Mangel an Respekt für das menschliche Leben14. Ausdrücklich heißt es dort: „Unser Land widersetzt sich jeglichem menschlichen Klonen und wird keine Experimente des reproduktiven Klonens fördern. Wenn Menschen nach Gutdünken erschaffen werden können, wird menschliches Leben nicht mehr respektiert und geachtet, sondern kann beliebig zerstört werden.“ In die Rhetorik dieses vermeintlich totalen Verbotes haben die Autoren einen Türöffner installiert. Die Nennung des reproduktiven Klonens deutet mitnichten eine Ambivalenz an. Vielmehr schränkt sie das Verbot ein. Der leitende Wissenschaftsbürokrat Kang Le vom Büro für Lebenswissenschaften und Biotechnologie an der Akademie der Wissenschaften erläutert: „Wir müssen die Technologie des Klonens voran bringen. Dabei müssen wir aber sehr vorsichtig sein und dafür sorgen, daß das wissenschaftliche Vorgehen unter strengen experimentellen Bedingungen und Gesetzen geschieht“15. Die Verdammung des Klonens bezieht sich offenbar nur auf dessen reproduktive Variante16. Damit bestimmt der (vermeintlich) gute medizinische Zweck die Zulässigkeit, nicht aber die Frage, ob die Handlung selbst erlaubt ist. Der „Rubikon“ zieht sich für die chinesischen Embryonenforscher entlang der Einpflanzung des Embryonen in den menschlichen Uterus: diese Handlung ist Tabu. Der Verzicht auf den Schutz des Embryos in Vitro kann zunächst auf das vorrangige Interesse am Schutz der Frau und an einer besonderen Wertschätzung der „Natürlichkeit“ der biologischen Verfassung des Menschen. Ohne physische Beziehung zur Mutter gilt der Embryo nicht als potentieller Mensch mit voller Schutzwürdigkeit, sondern „nur“ als menschliches Leben, das in Maßen verbraucht werden darf. Moralisch wird in China ein Verbot der 13 Renminribao („Volkstageszeitung“) vom 26.10.2001. 14 Meldung „Embryo Cloning Crosses Moral Line“, Xinhua, 29.11.2001. 15 „Chinese Government, Scientists Oppose Human Cloning“, Renminribao (Volkstageszeitung“) am 30.11.2001. 16 Siehe Katie Mantell “China gives green light to 'therapeutic' cloning”, SciDev.Net 2001. 8 Instrumentalisierung des Menschen hoch gehalten. Der schillernde Status einer „Zwischenposition“ des Embryos zwischen „Mensch“ und „Ding“ erlaubt die Verwendung von verwaisten IVF- Embryonen – und die unwidersprochene Rede von „überzähligen“ Embryonen. Über ein Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken besteht in Anbetracht des üppigen Materialbestandes kaum Diskussionsbedarf. Die Strategie hinter dieser Politik ist leicht zu sehen. Durch eine enge Anlehnung an liberale Regelwerke der internationalen Biotechnologie (namentlich Englands17) wird es Chinas Spitzenforschung möglich, ihre Internationalität und damit Verläßlichkeit und Berechenbarkeit zu dokumentieren. Diese Überlegungen schlagen sich in den derzeit vorliegenden Entwürfen zu einem Gesetz nieder. Die wichtigsten Passagen der Beijinger „Ethischen Prinzipien und Vorschläge zur Organisation der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen“ lauten: - Die Forschung an embryonalen Stammzellen des Menschen (HES) birgt ein großes Potential für den Menschen, da sie eine wirksame Hilfe bei der Heilung vieler Krankheiten und der Förderung der Gesundheit im allgemeinen leisten kann. Die Regierung muß das Klonen menschlicher Wesen zu reproduktiven Zwecken streng verbieten. (Präambel) - Der Embryo ist eine biologische Lebensform mit einem gewissen Wert und verdient unseren Respekt. Niemand darf ihn ohne ernsten Grund manipulieren oder zerstören Die HES-Forschung kann mögliche Vorteile für Menschen nach sich ziehen. Daher kann die Beteiligung an einer solchen Art der Forschung gerechtfertigt werden. (§1.1) - Die potentiellen Spender embryonalen Gewebes sollen über die Charakteristika der HES informiert werden. Man soll ihnen völlige Freiheit lassen, ihre Zustimmung zu geben. Wenn die Zustimmung des Spenders vorliegt, muß Vertrauensschutz gewährleistet werden. (§1.2) - Erst wenn die Sicherheit und Wirksamkeit anhand von Tieren nachgewiesen worden ist, kann an Krankheiten des Menschen geforscht werden. (§1.3) 17 In einem in China sogleich zitierten Kommentar von Anne McLaren vom Wellcome CRC Institute in Cambridge, die der englischen Behörde Human Fertilisation and Embryology Authority angehört, wird Chinas neue Unterstützung des therapeutischen Klonens als „ausgezeichnete Neuigkeit“ bezeichnet und als eine „überaus vernünftige Entscheidung, die China in eine ähnliche Situation bringt wie das Vereinigte Königreich und manche Länder Europas“. Siehe Katie Mantell “China gives green light to 'therapeutic' cloning”, SciDev.Net 2001. 9 - Das Spenden von Gewebe und Zellen zur HES- Forschung soll unterstützt und jede Art des gewerblichen Handels mit Gameten, Embryonen oder Embryonalgewebe verboten werden. (§1.4). - Die betroffenen Mediziner sollen erklären, daß der gespendete Embryo nicht in einen anderen menschlichen oder tierischen Uterus eingepflanzt werden wird; sowie, daß die Forschung die Zerstörung des Embryos beinhaltet. (§2.3) - Folgendes ist streng zu verbieten: Die Einpflanzung eines in der Forschung benutzten Embryos in einen menschlichen oder tierischen Uterus; die Kombination menschlicher und tierischer Gameten (die Forschung an der Verbindung von Zellkernen des menschlichen Körpers mit tierischer DNA muß streng überwacht werden, die Produkte solcher Verbindungen dürfen nicht in den menschlichen Körper gebracht werden); (Forschung an einem) Embryo, der älter als 14 Tage ist; Gene aus anderen Quellen dem Embryo hinzu zu fügen oder den Zellkern eines Embryos durch einen anderen menschlichen oder tierischen Zellkern zu ersetzen; jemanden zu einer Schwangerschaft mit geplanter Abtreibung zu zwingen oder zu überreden oder die Zeit oder Methode der Abtreibung zu manipulieren; jegliche Art des Handels mit Gameten, Embryonen und Feten, einschließlich der Kompensation von Spendern (§2.4).18 Ein zweites derzeit beratenes Dokument mit Regelungsanspruch wurde zur selben Zeit in Shanghai verfaßt. Es wird inzwischen von der Provinzregierung anerkannt und in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert19. Der Text mit dem Arbeitstitel „Ethische Richtlinien für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen“ stammt von der Ethikkommission des staatlichen südchinesischen Humangenom- Forschungszentrums in Shanghai20. Hier steht 18 Unterzeichnet sind diese Empfehlungen vom Zentrum für Angewandte Ethik, Chinesische Akademie der Sozialwissenschaften, Chinesische Akademie der Medizinischen Wissenschaften / Zentrum für Bioethik, Beijing Union Medical Universität, Kommitee für Wissenschaftsphilosophie, ELSI Komitee des Chinesischen Humangenomprojektes. Vgl. Ole Döring, ”Entwicklung und Ethik: die biomedizinische Spitzenforschung in China will den Kontakt zur Gesellschaft halten, die Medizinethik sucht nach passenden Regeln”, China aktuell, Februar 2002 (02/02): 151-164. 19 So zum Beispiel in der Publikation zu einem Forschungsprojekt, in dem in Shanghai embryonale Stammzellen durch Transfer eines menschlichen Zellkerns in die Eihülle eines Kaninchens erzeugt wurden: Sheng Huizhen et.al., „Embryonic stem cells generated by nuclear transfer of human somatic nuclei into rabbit oocytes“, Cell Research (2003); 13(4):251-264. Siehe: www.cell-research.com/20034/2003-116/2003-4-05-ShengHZ.htm, (download: 19.8.2003). 20 Vgl. Bioethics Committee, Southern China National Human Gene Research Center (ed.). „Proposed ethical guidelines for human embryo stem cell research“, Zhongguo yixue lunlixue (Chinesische Medizin und Philosophie) 6, 8–9 (2001) Eingehender dazu mein ”China‘s struggle for practical regulations in medical ethics”, Nature Reviews Genetics 4, 233 -239 (2003). 10 das Interesse der Forschungsförderung und Risikovermeidung stärker im Vordergrund. Der Embryo wird als eine „primitive“ biologische Entität bezeichnet, die für den medizinischen Fortschritt nutzbar gemacht werden soll. In den grundlegenden Prinzipien weichen beide Vorlagen nur geringfügig von einander ab. Die allgemeine Wertschätzung menschlichen Lebens findet sich ebenso wie die Betonung des Patienten- bzw. Spenderschutzes und eine 14-tägige Grenzlinie bis zu der die Tötung von Embryonen erlaubt werden kann. Außerdem stimmen beide Papiere in der Zurückweisung jeder Re-Implantierung „beforschter“ Embryonen in den Menschen überein. Sie unterscheiden „therapeutisches“ von „reproduktivem“ Klonen und wollen letzteres verbieten. Signifikante Abweichungen stehen in zwei Passagen. „Forschung, bei der menschliche Gameten mit tierischen Gameten kombiniert werden wird nicht erlaubt, Grundlagenforschung ist aber möglich“ (§13.4) und „Die Verschmelzung menschlicher und tierischer Zellen, sofern sie in der nicht- klinischen Grundlagenforschung stattfindet, kann erlaubt werden“ (§14.4), heißt es in Shanghai. In engen Grenzen dürfen demnach Mensch- Tier Hybride hergestellt werden, soweit die ergänzenden Bedingungen vorliegen (freiwillige Eispende, IVF und Benutzung „überzähliger“ Embryonen). Sinnverwandte Aussagen sind in dem Dokument aus Beijing nicht zu finden. In beiden Schriftstücken wird ausdrücklich verboten, Frauen zu einer Schwangerschaft zu verleiten und diese dann abzubrechen. Mit dieser Übereinstimmung, die in beiden Texten relativ großen Raum einnimmt, drücken die Autoren die Sorge über die heutigen Zustände aus. Insgesamt genießen die „Spender“ weit größere Aufmerksamkeit als die Embryonen. Einerseits weist es auf das Bestehen von politischen Voraussetzungen für die allgemeine Einführung ethischer Instrumentarien wie dem „informed consent“ hin21. Andererseits zeigen sich kaum Anhaltspunkte eines Verständnisses auf chinesischer Seite für das deutsche Problembewußtsein der besonderen Schutzwürdigkeit des Embryos. 21 Hierzu grundsätzlich: Jing-Bao Nie, „Is Informed Consent not applicable in China? Intellectual Flaws of the ‘Cultural Difference Argument’”, in Formosan Journal of Medical Humanities Vol. 2, No. 1 & 2 2001: 67-74. 11 4 Exkurs zur Begründung von Schutzwürdigkeit Wie konstituiert sich die „Schutzwürdigkeit“ bzw. der „Wert“ des Menschen in China?22 Die Frage selbst ist Gegenstand heftiger Kontroversen unter Chinas Bioethikern; besonders unter denen, die in die Politikberatung involviert sind oder einen philosophischen Hintergrund haben und fundamentale ethische und moralische Fragen behandeln. Es gibt hier keinen „kulturellen Konsens“. Die Diskussionlage erscheint widersprüchlich: für eine breite Annahme eines intrinsischen Wertes des Menschen vor der Geburt spricht, daß das Neugeborene als einjährig (yi sui) gilt. Auch nimmt die öffentliche Diskussion und Popularität von „vorgeburtlicher Erziehung“ zu (Literatur dazu existiert jedoch schon im Kaiserreich23). Andererseits wird nach einer verbreiteten Tradition zunächst ein provisorischer persönlicher Name verliehen (“Milchnamen”). Der persönliche Name des Urvaters des Konfuzianismus war Zhong Ni, erst später wurde er zu Kong Fuzi: Meister Kong. Die Namensgebung spiegelt die Beobachtung wieder, daß das menschliche Leben in unterschiedlichen Phasen erscheint. Hieraus ergeben sich Anhaltspunkte für den Anspruch des Einzelnen auf persönliche Hochachtung, nicht aber auf den ethischen Status der menschlichen Existenz zu einem bestimmten Zeitpunkt. 4.1 Die Dimension des Sozialen Philosophen gehen von einem gesellschaftlich konstituierten, zugeschriebenen bzw. erworbenen moralischen Status aus, der sich mit der sozialen Rolle und in interpersonalen Beziehungen entwickelt. Außerdem werden (besonders in lebenswissenschaftlich oder utilitaristisch begründeten Beiträgen) ontologische Definitionen benutzt (z.B. ontogenetischer, biologischer oder neurologischer Entwicklungsstand, Kapazität für eigenes Selbst- Bewußtsein, Interessen, Schmerzvermeidung oder Lustoptimierung24). 22 Vgl. zu dieser Frage: Ole Döring, „Einstellungen zum Anfang des menschlichen Lebens in der chinesischen Diskussion. Eine Skizze in fünf Thesen“, in: Caroline Y. Robertson (Hrsg.): Der perfekte Mensch. Genforschung zwischen Wahn und Wirklichkeit, Baden-Baden (Schriften des Instituts für Angewandte Kulturwissenschaft der Universität Karlsruhe, 8. Band), 2003: 205-235. 23 Vgl. Frank Dikötter, Sex, Culture and Modernity in China; London (Hurst) 1995. 24 Besonders: Lee Shui-chuen, „A Confucian Assessment of 'Personhood”“, in Ole Döring and Chen Renbiao (ed.), Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002: 167-177, und Qiu Renzong, „Reshaping the Concept of Personhood: A Chinese Perspective“ in Gerhold K. Becker (Ed.): The Moral Status of Persons: Perspective on Bioethics; Amsterdam and Atlanta (Rodopi) 2000. 12 Religiöse und moralische Argumente der Form, seine Natur mache den Menschen schutzbedürftig und verpflichte die Menschen einander, finden sich zahlreich; ebenso Appelle an den natürlichen moralischen Widerwillen gegen Eingriffe in die Natur25. Diese Positionen stehen allerdings der bioethischen Politikberatung fern. Qiu Renzong, der bekannteste und über viele Jahre einzige akademisch anerkannte Bioethiker Chinas, sieht ein wesentliches Merkmal der Personalität, die zugleich die Würde enthält, in den sozialen Beziehungen, die ein Mensch haben kann. Erst durch seine Rolle als soziales Wesen wird der Mensch zu einer vollständigen Person. Der Mensch ist als moralisches Wesen demnach noch nicht vollständig, wenn er geboren ist, erst Recht nicht als Ungeborener. Qiu Renzong erklärt die Bedeutung der Person „aus chinesischer Perspektive“ durch die Unterscheidung zwischen biologischer Existenz (Shengming) und sozialem Leben (Shenghuo) sowie zwischen der natürlichen Verfassung (Xingming) und dem individuellen Lebenslauf (Rensheng). Daraus ergibt sich für die Frage des Lebensanfangs folgende Überlegung, die Qiu anhand des Klonens und der Abtreibung erläutert: „Das oben vorgestellte Konzept der Personalität bedeutet, daß das Kind ((gemeint ist der Klon, O.D.)), wenn es aufwächst, nicht dieselbe Person sein wird wie der Spender. Denn das Shenghuo oder Rensheng und die interpersonalen Beziehungen des Kindes werden anders sein und daher wird auch seine Persönlichkeit und sein Bewußtsein sich von dem Spender unterscheiden, obwohl ihr menschliches Genom das gleiche ist. (...) Nur in der Verknüpfung mit dem moralischen Urteil, das ein Kind, welches nicht eine natürliche Frucht der Liebe, der Ehe und des Familienlebens, sondern stattdessen hergestellt, produziert oder gebaut worden ist, schlecht für die Familie oder Gesellschaft sei, kann man den Schluß ziehen, daß das menschliche Klonen moralisch unannehmbar ist. Deshalb ist es unangemessen, eine Politik bloß unter dem Gesichtspunkt eines Konzeptes der Personalität zu formulieren. Stattdessen ist moralisches Urteil und moralische Einschätzung 25 Vgl. Chen Rongxia, „Religious Emotions and Bioethics“, in Ole Döring and Chen Renbiao (ed.), Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002: 214-222. Vgl. auch Jing-Bao Nie, „‘Human Drugs‘ in Chinese Medicine and the Confucian View: An Interpretitive Study“, in Fan Ruiping (ed.) Confucian Bioethics 1999: 167-208, und ders., „Abortion in Confucianism: A Conservative View,“ Proceedings of the Second International Conference of Bioethics, Chungli, Taiwan, 2000: 130-155. 13 erforderlich.“26 Qiu hält demnach die Frage des Personenstatus des Embryos, Fetus und Kleinkindes gar nicht für gleichbedeutend mit einer Frage der Moral sondern für die nach einem deskriptiven Sachverhalt. Schon aus der bloßen Beschreibung ergebe sich allerdings, daß der Klon verschieden von seinem genetischen Doppelgänger ist. Die moralische Dimension tritt jedoch erst ein, sobald dieser Mensch als Subjekt für Andere in Beziehungen vorhanden ist bzw. andere für diesen Menschen. „Der Fetus ist keine Person, aber doch immerhin eine biologische Lebensform. Wenn wir eine moralische Prämisse formulieren, wonach alle Formen menschlichen biologischen Lebens heilig sind, dann folgt daraus der moralische Schluß, daß Abtreibung moralisch unakzeptabel ist. (...) Zwar können gemäß der traditionellen chinesischen Medizin abgetriebene Feten zu einer stärkenden Medizin verarbeitet werden, das chinesische Gesetz untersagt aber die Benutzung von Feten als Medikament oder Nahrung. Dem liegt die Annahme zugrunde, daß der Fetus, auch wenn er keine Person ist, doch eine menschliche Lebensform ist, die einen gewissen Wert hat. (...)Ausnahmen hiervon besagen, daß Embryonen zu Forschungszwecken benutzt werden dürfen oder daß man Hirngewebe abgetriebener Feten benutzen darf, um damit die Parkinson- Krankheit zu behandeln. Hierin schlägt sich die Abwägung zwischen Werten nieder, nämlich der Wert des Nutzens für die Patienten und die Gesellschaft und der des angemessenen Respektes gegenüber dem menschlichen Leben. (...) Es folgt daraus aber keineswegs, daß sie getötet werden dürften, ohne daß eine ethische Rechtfertigung erforderlich wäre.“27 Der ungeborene Mensch verdient, wie die sozial aktivierte Person, Achtung und Schutz; der Status dieses Schutzes ist im Unterschied zu dieser aber nicht unbedingt oder unveräußerlich. Er erlaubt in Ausnahmefällen einen Zugriff zu bestimmten medizinischen Zwecken, sofern sie eine Höherwertigkeit geltend machen können28. 4.2 Ein ethischer Grund 26 Qiu Renzong 2000: 143. 27 Qiu Renzong 2000: 143. 28 Diese Argumentationsfigur ähnelt stark den Plädoyers für einen „abgestuften“ Embyonenschutz oder einen relativierten Würde- Begriff, wie sie im Rahmen der deutschen Debatte zum Beispiel von Dieter Birnbacher vorgebracht worden sind. Vgl. „Je nach dem Grad an Personalität haben einige Wesen mehr Rechte als andere, und haben Menschen verschieden weitgehende Rechte in verschiedenen Lebensphasen.“ So Birnbacher unter Berufung auf Ludwig Siep in „Das Dilemma des Personenbegriffs“, Vortragspapier zum Symposium „Menschenleben - Menschenwürde“, Bochum, 2.-3. November 2001. 14 Die Shanghaier Philosophin Chen Rongxia argumentiert: „Wir sollten den immanenten Wert der Natur anerkennen, den Sinn des Lebens in Ehren halten und die Würde des Menschen wertschätzen. (...) Das Genom entscheidet nicht allein darüber wer wir sind. Es ist selbst unter Einsatz modernster Technologie unmöglich, Hitler oder Einstein zu klonen. (...) Es gibt einen übergeordneten Grund, aus dem das Klonen von Menschen falsch ist. Es verstößt gegen unsere Natur und würdigt den Menschen zu einem bloßen Objekt herab. Ein Mensch wird dadurch zu einem Gegenstand technischer Operationen umgeformt und kann als ein Fließbandprodukt vorgestellt werden. Aber das Leben ist heilig. Die Geburt eines jeden Lebens ist ein Wunder und sollte nicht aus einem Labor kommen. Mit dem Verschwinden der Wunder und des Zufalls, wie können wir die Unschuld und den Sinn schätzen, die Leben einzigartig machen?“29 Frau Chen betont, man dürfe nicht gegen unsere Natur verstoßen indem man den Menschen zu einem bloßen Objekt herabwürdigt. Dies entspricht dem ethischen Grundsatz kantischer Tradition, man dürfe niemanden zu einem bloßen Mittel machen und gleichzeitig der Intention des konfuzianischen Satzes, „der Edle ist kein Gerät“30. Das (moralische) Menschsein ist Teil der Unbegreiflichkeit unserer Existenz. Die Pointe dieser Deutung ist eine fundamentale Zurückhaltung gegenüber biotechnischen Eingriffen. 4.3 Das gute Wollen Was ist das Besondere dieses konfuzianischen Ansatzes? Im konfuzianischen Diskurs geht es nach der Darstellung durch den Taiwanesischen Arzt und Bioethiker Cai Fuchang vorrangig um die Prüfung der eigenen Motive (Maximen) des Handelnden und die gute Praxis. Die Frage nach dem Lebensanfang als Ort der Genese oder der Zuschreibung von Schutzwürdigkeit erscheint in dieser Sicht bereits falsch gestellt oder zumindest von nachrangiger Bedeutung. 29 Chen Rongxia, „Religious Emotions and Bioethics“, in Döring / Chen (ed.), Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, 2002: 214-222; meine Übersetzung. 30 Lunyu 2.12; Übersetzung nach Heiner Roetz, Konfuzius, München 1995: 81. Auch wenn diese Aussage sich auf den Edlen selbst bezieht, ergibt sich aus dem ethischen Kontext, daß er auch niemanden anderes, der ja zumindest das Potential zum Edlen hat, als bloßes Instrument benutzt; dies widerspräche der Grundhaltung der Menschlichkeit (Ren). 15 Es geht primär nicht darum, anderen Lebensformen oder Entwicklungsstufen bestimmter Lebensformen Schutzwürdigkeit ab- oder zuzusprechen. Nicht auf die Summe der positiven Eigenschaften kommt es an, sondern auf den Kontext, den sie in der Intentionalität der guten Praxis bilden und in den sie eingebunden sind. In diesem Kontext ist die Schutzwürdigkeit vorgängig immer schon mit gesetzt oder als Intuition gegeben und anerkannt. Daraus ergeben sich praktische Prioritäten, wodurch freilich die Praxis nicht gegen die ethische Theorie ausgespielt wird. Dieser Ansatz bindet die gute Praxis systematisch an einen bestimmten ethischen Gültigkeitsgrund. Im Mittelpunkt des konfuzianischen Interesses steht die moralische Qualität, menschliche Reife und Kultiviertheit des Handelnden. Der ethisch gebildete Mensch zeichnet sich dadurch aus, daß er sich selbst als moralisches Sensorium entwickelt, beherrscht und in Entscheidungsprozesse einbringt. Damit wird die Charakterfrage an prominenter Stelle unter die ethischen Kriterien eingeführt. Handlungen, die nicht gerechtfertigt werden können, weisen auf einen unterentwickelten moralischen Charakter hin. Nur die autonome Person allerdings kann sich überhaupt moralisch rechtfertigen. Insofern gilt, der Mensch ist immer schutzwürdig, dies wird in Fällen äußerster Hilflosigkeit intuitiv besonders deutlich. Das sprichwörtliche Beispiel des Menzius vom Kind, das in den Brunnen fällt, betont gerade das Absehen von Rücksichten auf jede Eigenschaft des Kindes bzw. seines Kontextes und der sozialen Implikationen der Handlung und das Gebot zu handeln - aus dem unvermittelten Impuls der reinen ursprünglichen Menschlichkeit.31 Gleichwohl laufen diese Ansätze nicht von selbst auf eine Stärkung des Schutzgedankens oder eine restriktive Haltung zur verbrauchenden Embryonenforschung hinaus. Hier schlägt sich das Dilemma der Freiheit im Imperativ verantwortlichen Handelns in konfuzianischer Fassung nieder: Geboten ist, aus Pflicht zu handeln und weder gegen sie noch nur ihr gemäß. Die Einsicht des rechten Maßes steht im Spannungsfeld zwischen selbstverschuldeter Unmündigkeit und Hybris. 31 Mengzi 2 A 6; vgl. dazu Übersetzung und Kommentar bei Heiner Roetz, Die chinesische Ethik der Achsenzeit, Frankfurt/M. 1992: 322-323. 16 Tabus, wie „Gott zu spielen“, werden beispielsweise beim taiwaneischen Philosophen Li Ruiquan (Lee Shui-chuen) dadurch unterlaufen, daß der moralisch ideale Mensch in seiner kreativen Freiheit als unbegrenzt gilt32. Diese Projektion der völligen Handlungsfreiheit in ein „Reich der Zwecke“33 ist unter dem Vorbehalt der Einschränkung zu sehen, daß sie für genau den „edlen“ Menschen maßgeblich sein soll, der eben nur gut handeln kann. Li verspricht sich hiervon einen intellektuellen Anreiz zur moralischen Selbstentwicklung. Damit werden allgemeine Denkverbote (z.B. des Klonens oder der Keimbahnmanipulation von Menschen) praktisch überflüssig, denn moralische Verbote müssen immer aus ihrer Aktualität heraus gerechtfertigt werden. (Daraus kann sich natürlich in der Konsequenz ein faktisch totales Verbot ergeben). Illustriert wird die Verfassung des „Edlen“ durch das Lunyu, wenn es dort über die Persönlichkeitsentwicklung des Konfuzius heißt „Mit fünfzig kannte ich die Bestimmung des Himmels. Mit sechzig wurde mein Ohr aufnahmefähig. Mit siebzig folgte ich dem, was das Herz will, ohne das Maß zu überschreiten.“34 Der voll entwickelte moralische Mensch ist von jeder positiven Reglementierung durch die selbst auferlegten Einschränkungen frei, weil er sie aus Vernunftgründen ohnedies will. In einer Gemeinschaft von „Engeln“, in der eine solchermaßen entwickelte Moral zur Geltung kommt, bedarf es keiner rechtlichen Institutionen, um zu demonstrieren was recht und unrecht ist. Dies bedeutet andererseits, daß individuelle Präferenzen als solche noch gar kein moralisches Gewicht haben können, da sie immer zwischen der moralischen Intuition und dem ethischen Urteil stehen. Außerdem sind sie zunächst einmal bloße Fakten, die ein Selbstverständnis ausdrücken. Aus dem „Ich will“ folgt das „ich soll“ nur hypothetisch; für den moralischen Menschen ergibt sich aus dem „ich soll“ dagegen die Entdeckung von etwas das „ich will“. Utilitaristische Kalkulationen informieren über Eigenschaften der Welt, nicht über das moralisch Richtige. Lee Shui-chuen (Li Ruiquan), „A Confucian Perspective on Human Genetics“, in Chinese Scientists and Responsibility, Ole Döring (ed.) Mitteilungen des Instituts für Asienkunde Nr. 314, Hamburg, 1999: 187-198: 191f. 33 Lee 1999: 189. 32 17 5 Worum geht es? Wenn vielfach betont wird, daß die Würde oder der Status der Schutzwürdigkeit etwas sei, das einerseits von der Gemeinschaft (Familie) verliehen und andererseits vom Subjekt durch moralische Erfahrung und moralisches Handeln „verdient“ wird, dann folgt daraus keineswegs ohne weiteres ein Urteil über den moralischen Status des Menschen, bevor oder nachdem er eine bestimmte Stufe der Wahrnehmbarkeit (Nidation, 14 Tage, Geburt usw.) erreicht hat. Diese Sicht erlaubt im Gegenteil die Begründung ganz unterschiedlicher Urteile über den Beginn der Schutzwürdigkeit. Hier verlagert sich das medizinethische Interesse auf die Authentizität der Motive und die sittliche Reife des Urteilenden. Es geht zunächst um die Legitimation, überhaupt an der Zuschreibung teilzuhaben, zum den Prozeß der Urteilsbildung zugelassen zu werden. Hier liegt ein interessantes Potential für eine Handlungskritik mit dem Ziel, die Legitimation von (z.B. biomedizinischen) Eingriffen aus der ethischen Praxis heraus zu begründen und nicht nur aus allgemeinen Urteilen über den Entwicklungsgrad oder anderen Eigenschaften eines Menschen. Ins Zentrum rückt die Notwendigkeit der Legitimation - nicht erst unserer Handlungen oder Zwecke, sondern bereits unserer Aufmerksamkeit: warum und mit welchem Motiv wenden wir uns, insbesondere in der biomedizinischen Forschung, dem Ungeborenen zu? Warum ziehen wir als Unbeteiligte es vor, den Status „des Embryos“ allgemein zu bestimmen und nicht, vor allem, unsere moralische Praxis zu vertiefen, etwa bei der unmittelbar oder weniger fiktiv wirksamen Linderung von Leid, wie durch Maßnahmen im Gesundheitswesen und Bemühungen um eine gesündere Lebenswelt? Der Urteilende sollte zunächst seine eigene Qualifikation zur Urteilsbildung in Frage stellen und vergrößern, sowie versuchen, eine Beziehung zu dem aktuell in Frage stehenden Lebewesen aufzunehmen bzw. von entsprechenden moralischen Erfahrungen zu lernen, ehe er befugt ist, dessen Status zu qualifizieren. Erst die reale Beziehung berechtigt dazu überhaupt ein moralisches Urteil zu haben. Der nur an seiner Wissenschaft interessierte und nur ihr verpflichtete Forscher kann gerade deshalb (und in dieser Eigenschaft) überhaupt kein 34 Lunyu 2.4. Übersetzung nach Heiner Roetz, Konfuzius, München 1995: 20. Vgl. der von Fan Ruiping herausgegebene Band Confucian Bioethics, Dordrecht, 1999. 18 moralisches Urteil über seinen konkreten Forschungsgegenstand abgeben, sondern muß dies denjenigen überlassen, die dafür aktuell kompetent sind, weil diese aus ihrer erfahrenen Beziehung von dessen innerer moralischer Bedeutung wissen. Diese Schlußfolgerung läßt sich aus der Zuschreibung der Beziehungskompetenz auf die (werdende) Mutter ableiten35. Hier kann man sowohl einen grundsätzlicher Einwand gegen die moralische Kompetenz von Forschungsvertretern oder Experten sehen als auch, andererseits, einen Ansatzpunkt, den (gegebenenfalls auf das Labor beschränkten) Horizont der Verantwortung der Wissenschaften auf den systematisch einheitsbildenden Gedanken der Menschheit in jeder Person zu erweitern. Durch den Vorrang der Rechtfertigung der Handlung wird der ungeborene Mensch aus dem Brennpunkt eines medizinisch- technischen Interesses an Menschenleben und Menschenwürde gerückt. Jede medizinische Handlung und Forschung am Menschen ist somit äußerst heikel und rechtfertigungsbedürftig. Der Embryo tritt zurück und wird dadurch faktisch dem Zugriff entzogen. Ein Streit über biomedizinisch spezifizierte Kriterien für die Würde des Menschen wird einem „Konfuzianer“ dieser Lesart zweitrangig und ebenso unsachgemäß wie uferlos vorkommen. Gleichwohl informieren biologische Sachverhalte die Ethik in zweierlei Weise: Sie illustrieren unser positivierbares Wissen vom Menschen und sie prägen bzw. informieren die allgemeinen Vorstellungen von der Realität des Menschseins. Damit stärken sie die praktische Urteilsfähigkeit. Die Biomedizin kann auf der ontologischen Ebene die Ethik in ihrem aufklärenden und kritischen Auftrag unterstützen. 6 Biopolitik: jenseits von Ethik und Kultur Zurück zur Ausgangsfrage: was sagt uns die Abwesenheit positiver ethischer Regeln auf diesem fundamentalen Gebiet der Bioethik über die ethische Dimension der Kultur in China? Zunächst einmal mahnt der Befund zur Zurückhaltung bei der Verknüpfung von sozialen, juristischen oder biopolitischen Schlaglichtern mit der Frage von Ethik und Kultur. Die bioethischen Regelungen in den Hochkulturen „des Westens“ sind ihrerseits weder altehrwürdig noch 35 Lee Shui-chuen, „A Confucian Assessment of 'Personhood”“, in Döring and Chen (ed.), Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002: 167-177: 175. 19 vollständig. Dies verweist auf die Gemeinsamkeit der Herausforderungen durch den Regelungsbedarf auf diesem spezifischen Gebiet - in allen Kulturen, Regionen und Staaten. Es ist ein Mißverständnis zu erwarten, Kultur drücke sich in bestimmten Antworten auf bestimmte Grundfragen aus. Zwar wird man realistisch aus China in absehbarer Zeit eine positive Regelung der noch ungeklärten Leitlinien erwarten. Damit ist allerdings nur etwas über Chinas Interesse an einer rechtspragmatischen Harmonisierung auf internationalem Niveau gesagt. Es impliziert nicht, daß die Fragen nach den Prioritäten ethischer Sorge, Abwägung und Handlungsmaximen richtig formuliert sind oder daß die Prozesse aus denen solche Regelungen erwachsen etwas Substantielles über Kultur aussagen. Wir haben allen Anlaß uns von der überkommenen Erwartung zu verabschieden, nach der in China „ganz andere“ ethische und moralische Grundanschauungen vorherrschen. Wie in Europa gestalten die Interessen einflußreicher Akteure die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen.36 Negativ bedeutet dies, daß eine kritische Abgrenzung gegenüber pragmatischen, utilitaristischen, politischen und juridischen Überheblichkeiten und deren Anspruch zur Vereinnahmung ethischer Definitionskompetenz ein übergreifendes Anliegen der Ethik gleich welcher Provenienz ist. Die Fragen der Verbindung von Kultur, „Werten“ und Ethik stehen in einem weiteren Gesichtsfeld: sie bilden zeitübergreifende moralische Reflektionszusammenhänge, in denen die aktuelle Wissenschaft, Technik und Debatte sich entwickelt. Die biopolitische Ausgestaltung des Embryonenschutzes hat mit der Fragestellung, die den Zusammenhang von Kultur und Ethik beantwortet nicht direkt zu tun. Die Reflektion anhand einiger chinesischer Beiträge zum Embryonenschutz weist darauf hin, daß eine bereits etablierte Fragestellung ethisch problematisch und umstritten sein kann. Sie erinnern uns an die wohlverstandene deontologischen Trennung der Ethik von ontologischen Gründen, wie sie durch die Verknüpfung der Frage der Schutzwürdigkeit mit, z.B. der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle oder sonstigen biologischen Vorgängen, nur mit der normativen Kraft des Faktischen aber ohne jede ethische Haltbarkeit aufgehoben wird. Ein biologischer Prozeß oder 36 Hierzu eingehend: Ole Döring, Chinas Bioethik verstehen. Ergebnisse, Analysen und Überlegungen aus einem Forschungsprojekt zur kulturell aufgeklärten Bioethik; Abera Verlag Hamburg. ISBN: 3-934376-58-4 (erscheint Herbst 2003). 20 eine biomedizinische Eigenschaft kann eben schlichtweg keine präskriptiven Urteile geben. Die Befürchtung, unsere Ehrfurcht vor dem Leben werde mit der „Entzauberung“ seiner Geheimnisse schwinden, verweist denn auch auf ein korrespondierendes grundlegendes Mißverständnis. Das Schwinden der Ehrfurcht drückt sich gerade darin aus, daß man sich anmaßt zu meinen, diese Geheimnisse zu kennen, nur weil man ihre biologische Grammatik nachbuchstabieren kann. Die Feststellung eines bestehenden tiefgreifenden und unaufhebbaren Dissenses über die Medizin am menschlichen Embryo betrifft Europa ebenso wie China. Hier zeigen sich die Grenzen eines kulturalistischen Kategoriensystems für die Ethik: der moralische Dissens ist in vielen Fragen kulturimmanent! Der ethische Auftrag liegt darin, die Standpunkte und korrespondierenden Praktiken so zu strukturieren, daß der friedliche und verständige Streit der Meinungen - um nicht zu sagen: der kultivierte Umgang mit der Differenz dauerhaft möglich wird. Das vernünftige Interesse der Ethik ist darauf aus, die Argumentationskulturen jenseits regionaler Trennlinien aufzuklären und zur Sprache kommen zu lassen. Daß dies nur auf der Grundlage der Annahme der Vernünftigkeit einer universalen Basis überhaupt gedacht werden kann, ist im Relativismusstreit über Menschenrecht und Menschenrechte allgemein deutlich geworden. Zum Autor Dr. Ole Döring (Ph.D., M.A. phil.) Jahrgang 1965. Studium der Philosophie und Sinologie in Tübingen und Göttingen. Seit 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Asienkunde (Hamburg). Im Rahmen der DFGForschergruppe „Kulturübergreifende Bioethik“ seit 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Ostasienwissenschaften der Ruhr- Universität Bochum. Aus seiner Forschungstätigkeit zur chinesischen Bioethik und interkulturellen Hermeneutik sind 6 Bücher und zahlreiche Beiträge zu deutschen und internationalen Sammelbänden, Zeitschriften- und Zeitungsartikel hervorgegangen. U.a.: „‘Eugenik‘ und Verantwortung: Hintergründe und Auswirkungen des ‚Gesetzes über die Gesundheitsfürsorge für Mütter und Kinder‘“, China aktuell (08/98): 826-835; ”Verstehen als Anerkennen. Überlegungen zu einer zeitgemäßen Kulturhermeneutik am Beispiel der Medizinethik im heutigen China”, Bochumer Jahrbuch zur Ostasienforschung Band 25 2001, Bochum (Iudicium), 2002: 9-52; ”China‘s struggle for practical regulations in medical ethics”, Nature Reviews Genetics 4, 233 -239 (2003); „Anspruch und Wirklichkeit. Im Umgang mit SARS zeigen sich Chinas politische Schwachstellen“, China aktuell (04/03): 449-460; sowie Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002 (ed.) und Chinas Bioethik verstehen. Ergebnisse, Analysen und Überlegungen aus einem Forschungsprojekt zur kulturell aufgeklärten Bioethik; Abera Verlag Hamburg (erscheint im Herbst 2003).