Der menschliche Embryo in China: im Spannungsfeld zwischen

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Der menschliche Embryo in China: im Spannungsfeld zwischen Forschungsmaterial,
Fürsorge und Charakterfrage1
Ole Döring, Bochum
1 Einleitung
In China existiert derzeit mit Bezug auf den Menschen weder ein gesetzlich geregelter
„Embryonenschutz“ noch ist „reproduktives Klonen“ erlaubt. Damit fehlt der förmliche
Bezugspunkt für die Themenstellung dieser Tagung2. Der Zugriff auf den Embryo ist
gleichwohl ein kontroverses Thema, sowohl aufgrund seiner Beachtung durch ausländische
Beobachter als auch innerhalb Chinas. Neben dem naheliegenden Interesse an einer
rechtspragmatischen Harmonisierung bioethischer Standards auf internationaler Ebene
begründet der Eingangsbefund besonders eine Erkundigung nach den kulturellen Aspekten der
Ethik in der chinesischen Reproduktionsmedizin. Diese Nachfrage eröffnet den Zugang zu einer
weitergehenden Fragestellung: was sagt uns die Abwesenheit positiver ethischer Regeln auf
diesem fundamentalen Gebiet der Bioethik über die ethische Dimension der Kultur in China?
Berichte nach denen ein kantonesischer Forscher durch Gentransfer eines menschlichen
Zellkerns in eine entkernte Kaninchen- Eihülle erfolgreich einen Klon- Hybriden hergestellt
habe, sind im Oktober 2001 bestätigt worden3. Diese Versuche sind, auch nach der im Herbst
2001 verkündeten Zulässigkeit „therapeutischer“ Klonexperimente, in China durch
ministeriellen Erlaß verboten. Nachdem sein Fall national und international für Aufsehen
gesorgt hatte, wurde der Forscher, Professor Chen Xigu von der mittlerweile notorisch
1 Dieser Beitrag ist eine stark bearbeitete Fassung meines Aufsatzes „Bioethische und politische Aspekte der
Stammzellforschung in China“, in Wolfgang Bender / Christine Hauskeller /Alexandra Manzei (Hg.),
Grenzüberschreitungen. Kulturelle, religiöse und politische Differenzen im Kontext der Stammzellforschung;
Münster: Agenda Verlag 2004.
2 Dieser Vortrag wurde am 8.11. auf der Tagung „Der Zugriff auf den Embryo. Ethische, rechtliche und
kulturvergleichende Aspekte der Reproduktionsmedizin“ der Evangelischen Akademie der Pfalz und der Akademie
für Ethik in der Medizin e.V. in der Sektion „Embryonenschutz und reproduktives Klonen aus kulturvergleichender
Perspektive“ in Klingenmünster gehalten.
3 S. z.B.: Anne Brüning „Zellgewinnung aus Mischwesen wäre legal“, Berliner Zeitung vom 19.9.2001, oder:
„Menschen-Erbgut in Kaninchen-Eizelle gepflanzt“, Süddeutsche Zeitung vom 19.9. 2001.
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experimentierfreudigen Zhongshan-Universität4 in Guangzhou (Kanton) von seinen Kollegen
und der Regierung kritisiert und mußte seine Versuche einstellen.
Rechtlich hatte der Vorfall keine Folgen. Nicht zuletzt aufgrund des erheblichen
Nachholbedarfes an legislativen und bioethischen Regelungen und, besonders, an wirksamen
Maßnahmen zu deren praktischer Durchsetzung häufen sich die Meldungen von tatsächlichen
und fiktiven medizinischen Durchbrüchen, sowie von dubiosen Forschungsergebnissen5.
1.1 Die besonderen Rahmenbedingungen für regulative Aktivitäten in China.
Wer kann den Embryo schützen?
Der oben genannten Abwesenheit gesetzlicher Regeln entspricht eine negative
Zustandsbeschreibung mehrerer Ebenen in Chinas Biopolitik:
Es gibt keine „ethische“ Aufsicht (durch unabhängige „Institutional Review Boards,
Ethikkommissionen etc.). Es gibt keine entwickelte Zivilgesellschaft in China und keinen
offenen öffentlichen Diskurs. Es existiert keine starke normative Alternative zur
Kommunistischen Partei Chinas, zur Regierung und den von ihr protegierten Interessengruppen.
Ebenso fehlt ein erkennbares politisches Interesse an der Regelung seitens der Partei, deren
Aufmerksamkeit durch den wirtschaftlichen Aufbau und innerparteiliche Umstrukturierung
völlig beansprucht wird.
Positiv gestalten kann diesen Bereich das Ministerium für Wissenschaft und Technologie
(MOST), durch Kontrollen der Vergabe von Forschungsgeldern und Nachweispflicht korrekter
Beschaffung und Verwendung von biologischem Material. Das Gesundheitsministerium (MOH)
ist der zweite starke Protagonist, durch Regularien und Aufsicht bzw. Zulassung der ärztlichen
Praxis. Zu beachten ist hier die Autorität von Behörden auf der Provinzebene. Eine starke wenn
auch diffuse politische Valenz besitzt die „Volksmoral“. Biomedizinische Eingriffe in die Natur
4 Jüngst wurde bekannt, daß ein New Yorker Forschungsteam unter dem Reproduktionsmediziner Jamie Grifo mit
Kollegen in Guangzhou einen in den USA und vielen europäischen Ländern aufgrund seines hohen medizinischen
Risikos und aus ethischen Erwägungen verbotenen Menschenversuch durchgeführt hatte. Zwei im Verfahren des
Zellkerntransfers geschaffene und eingepflanzte Embryonen starben (nach 24 bzw. 27 Schwangerschaftswochen) im
Mutterleib. Der Fall wurde bekannt gemacht auf der Jahrestagung der American Society for Reproductive Medicine
in San Antonio, Texas, im Herbst 2003. S. John Zhang, Yong Zeng, Carlo Acosta, Yimin Shu, Jamie Grifo,
„Pregnancy derived from human nuclear transfer“, Fertility and Sterility Vol. 80, Suppl. 3, September 2003: 56. Vgl.
Li Xing, „Ethics needed in medical research“, China daily, 31.10.2003: 4
(http://www1.chinadaily.com.cn/en/doc/2003-10/31/content_277165.htm).
3
des Menschen werden mit Mißtrauen betrachtet (hoher „Yuk-Factor“), der „gesunde
Menschenverstand“ in China neigt zu Skepsis und Zurückhaltung. Exponierte Schlüsselfiguren
im öffentlichen Leben setzen Zeichen moralischer Integrität. Anerkannte Wissenschaftler oder
Experten finden bei der Politikgestaltung Gehör. Die Häufung von Skandalen in den
Lebenswissenschaften sensibilisiert die Öffentlichkeit für Fragen der Sicherheit, Gerechtigkeit
und Angemessenheit; insbesondere seit der SARS-Krise bemüht sich die Politik verstärkt um
Legitimität und Vertrauen in der Bevölkerung6.
1.2 Wer will oder hat „Zugriff“ auf den Embryo?
Durch die Tätigkeit der Reproduktionsmedizin, besonders in den IVF- Kliniken, fallen jährlich
mehrere hundert Embryonen ab, die weder implantiert noch bestattet werden. Sie gelten als
„überzählig“ und kommen als „biologisches Material“ zur Wertschöpfung den
Forschungseinrichtungen zugute. Dementsprechend groß ist das Angebot für Forscher, die
große Hoffnungen mit der verbrauchenden Embryonenforschung verbinden. Da der Handel mit
Embryonen und Feten zwar verboten aber nicht wirksam kontrolliert ist und die Bestimmungen
zum Respekt und Schutz der Spenderinnen, z.B. durch ein förmliches Zustimmungsverfahren
(„informed consent“), nicht effektiv überwacht werden, bieten rechtliche Grauzonen und
Implementierungslücken dem Erwerb von Biomaterial einigen Spielraum. Zugriff ist faktisch
relativ leicht zu erlangen.
Mit Blick auf den Aufbau der neuen lebenswissenschaftlichen Infrastruktur in China geht es
ethisch und rechtlich zunächst darum, überhaupt griffige Regularien zu formulieren und diese
mit ethischen und rechtlichen Instrumenten zu verknüpfen, die eine effektive Umsetzung und
Überwachung bedingen. Ein staatliches Lizenz- und Meldesystem für IVF- Kliniken wird seit
2001 aufgebaut. Die Forschung operiert weitgehend unabhängig vom staatlichen Zugriff. Ihre
anarchische Rolle wurde bislang faktisch kaum angetastet, sofern nicht auf eklatante
Anstößigkeiten reagiert werden mußte - solange die Arbeit ökonomisches oder medizinisches
Potential plausibel machen konnte.
5 S. Ole Döring, ”Ein Kind, eineinhalb Abtreibungen. Regelmäßige Unregelmäßigkeiten: Dubiose Quellen der
Stammzellen in China”, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.1.2002, Nr.22: 45.
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Das Verlangen nach normativer Klarheit ist vor allem aus den Reihen der Wissenschaft selbst
zu vernehmen.7 Der bislang nicht kodifizierte Tenor der Regierung lautet: Stammzellen aus
menschlichen Embryonen dürfen in China erforscht werden. Die Zeit sei aber noch nicht reif für
ihren klinischen Einsatz..
Das MOST unterscheidet ebenso wie der Vertreter Chinas bei den UNO-Verhandlungen über
ein Klonverbot das „therapeutische“ vom „reproduktiven“ Klonen und will das erste unter
Auflagen zulassen, das in den ersten Schritten identische Verfahren des Klonens mit der
Absicht einen entwicklungsfähigen menschlichen Nachwuchs zu schaffen soll verboten werden.
Andererseits gelten Verfahren des menschlichen Klonierens generell als nicht patentfähig.
Das MOH hat seine Haltung der „drei Nein“ aus dem Jahre 1998 Anfang Oktober 2003
bekräftigt: kein therapeutisches Klonen von Menschen, kein reproduktives, keine Förderung
derartiger Forschung. Darüber hinaus enthalten die neuen Regularien dieses Ministeriums ein
Verbot von Eingriffen in die menschliche Keimbahn, sowie eine vorsorgliche Klausel, die für
den Fall unerwarteter neuer biowissenschaftlicher Möglichkeiten zur Geltung kommen soll und
die grundsätzlich konservativ- restriktive Haltung des MOH untermauert: „moralisch
bedenkliche Forschung“ sei grundsätzlich nicht zu fördern.
2 Wer forscht?
Anders als in Deutschland, wo die Anzahl der IVF- Embryonen möglichst gering gehalten
werden soll, produzieren die Eingriffe der Reproduktionsmedizin mehr als ein bis zwei
Embryonen pro Eingriff, gelegentlich durch „Superstimulation“ zur Vergrößerung der
Entnahmequote von Eiern je Eingriff. 10-15 Eier werden routinemäßig in einem Spermabad
befruchtet.
Die zur Unterstützung der IVF- Prozedur erzeugten Embryonen werden bis zum Abschluß der
Behandlung nach etwa zwei Jahren in flüssigem Stickstoff gekühlt eingelagert. Dann
6 Dazu: Ole Döring, “Anspruch und Wirklichkeit. Im Umgang mit SARS zeigen sich Chinas politische
Schwachstellen”, China aktuell 04/03: 449-460.
7 Vgl. Abbott, A. and Cyranoski, D. „China plans ‘hybrid’ embryonic stem cells“. Nature 413, 339 (2001); Dennis
a.a.o.; Yang, „The Human Genome Project and its Social Impact: to Educate the Educators“, in Döring (ed.), Ethics
in Medical Education in China. Distinguishing Education of Ethics from Moral Preaching, Hamburg, 2002: 34-44.
5
entscheiden die Patienten: die verbleibenden Embryonen können zerstört, an unfruchtbare Paare
weitergegeben oder für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung gestellt werden.
Überwiegend entscheiden sich die Patienten für eine Spende an die Wissenschaft, von der sie
selbst Unterstützung erfahren haben. Auf diese Weise kommt das „Material“ für einige Dutzend
forschungstaugliche Embryonen zusammen, die zum Beispiel die Klinik von Frau Professor Lu
Guangxiu in Changsha per Anno gewinnt. Die Dankbarkeit der Patienten und beachtliche
medizinische Erfolge wiegen aus ärztlich-pragmatischer Perspektive in China regelmäßig
schwerer als abstrakte Bedenken über die Schutzwürdigkeit von Embryonen.
Bei diesem Verfahren beachtet besonders Frau Lu’s Klinik strenge Auflagen, die unter
anderem, eine umfassende Beratung von Frauen / Paaren und das förmliche Einholen von deren
„informierter Zustimmung“ verlangen. Diese Routine gilt in China als ethisch vorbildlich. Lu
verficht eine Regelung, nach der bei der ersten Implantation nicht mehr als zwei Embryonen in
den Uterus eingepflanzt werden, erst nach einem Fehlschlag und ab dem 35ten Lebensjahr
dürfen es drei sein. Superovulation soll vermieden werden. Dieser Standard wird freilich nicht
überall beachtet.
Vor zwei Jahren (2001) wurde bekannt, daß in Lu’s Labor menschliche Embryonen bis ins
Blastozysten- Stadium entwickelt worden sind. Dabei seien zunächst drei Stamzellinien
etabliert worden, heute sind es nach eigenen Angaben vier, bei weiteren warte sie auf die
endgültige Bestätigung. Eine besonders vitale Stammzellinie habe sich (im November 2003)
über zwei Jahre bzw. 133 Generationen bewährt. Voraussetzung für diesen Erfolg war für Lu
der erste Schritt, nämlich das (nach gegenwärtiger Sprachregelung: therapeutische) Klonen
menschlicher Embryonen8. Die Leistungsbilanz ist beeindruckend: mindestens fünf Prozent der
Versuchsklone gedeihe bis ins Blastozytenstadium9.
8 Ich habe Lu Guangxiu am 24. April und 13. November 2003 in ihrer Klinik in Changsha besucht und mehrstündige
Gespräche mit ihr geführt.
9 Am 6. März 2002 berichtet der Nachrichtendienst des NewScientist, an der Zweiten Medizinischen Universität zu
Shanghai seien "Dutzende" menschlicher Embryonen geklont und so weit ausgebrütet worden, daß man Stammzellen
"ernten" könne. Forscher fürchten nun eine Benachteiligung "westlicher" Wissenschaftler, die nicht auf die Fülle
embryonalen "Materials" zurückgreifen können wie ihre chinesischen Kollegen. Vgl. Philip Cohen „Dozens of
human embryos cloned in China“, NewScientist.com, 06 March 2002. Rick Weiss„Stem Cells In Human Blood Are
Reported Potential Help In Tissue Repair, Regeneration Cited“, Washington Post, March 7, 2002: A08.
6
Die Forscherin zeigt sich erstaunt über die Hysterie in internationalen Medien, die vor allem auf
den Besuch einer amerikanischen Journalistin im Frühjahr 2002 folgte10. „Ich mache doch auch
nichts anderes als meine amerikanischen Kollegen“, meint sie. Ethische Einwände bedürfen
einiger argumentativer Geschicklichkeit, wollen sie dem über Jahrzehnte gewachsenen
paternalistischen Selbstverständnis die Stichhaltigkeit der deutschen Haltung zum
Embryonenschutz vermitteln.
Andere Forschungszentren auf ähnlichem wissenschaftlichem Niveau befinden sich unter
anderem in Beijing (Li Linsong), Guangzhou (Kanton), Shanghai (Sheng Huizhen). Das Jahr
2002 markierte die erste große Rückkehrwelle junger chinesischer Forscher aus den USA.
Ausbauten bestehender und Gründung neuer Forschungszentren werden forciert. Allerdings sollte
nicht unterschlagen werden, daß die embryonale Stammzellforschung hinter der Forschung an
somatischen (z.B. blutbildenden) und Stammzellen aus Nabelschnurblut einen winzigen Teil der
gesamten Stammzellforschung in China ausmacht.
Die chinesischen Embryonenforscher befinden sich gegenüber der chinesischen Tradition in
einer Rechtfertigungsschuld: Die Geschichte der konfuzianischen Medizinethik kennt sowohl
überaus konservative als auch liberale Doktrinen zur Abtreibung und zum Status des
Ungeborenen11. Schon der Tang- zeitliche Medizinethiker Sun Simiao lehrte: ”Wer ein
Leben zerstört um ein anderes zu retten, wendet sich damit vom Leben ab. Aus diesem Grund
lehne ich es ab, irgendein lebendiges Wesen für Zwecke der Medizin einzusetzen”
3 Regelungsentwürfe
Das Klonen von Menschen ist in China trotz einiger Erlasse und politischer Verlautbarungen
noch immer nicht rechtlich klar geregelt12. Der chinesische Vizeminister für Wissenschaft und
Technologie Cheng Jinpei „verdammte“ am Runden Tisch der Wissenschaftsminister auf einer
10 Harald Maass, „Sogar Hobby-Forscher üben sich im Klonen menschlicher Embryos. In China werden
Experimente mit Genen kaum kontrolliert. Viele Wissenschaftler halten Versuche für ethisch unbedenklich“,
Frankfurter Rundschau, 19.03.2002.
11 Jing-Bao Nie, „Abortion in Confucianism: A Conservative View,“ Proceedings of the Second
International Conference of Bioethics, Chungli, Taiwan, 2000: 130-155. Vgl. ders. ”The Plurality of
Chinese and American Medical Moralities: Toward an Interpretative Cross-cultural Bioethics.” Kennedy
Institute of Ethics Journal 2000, 10(3): 139-260.
12 Dies ist der Sachstand im Sommer 2003. Eine baldige Gesetzgebung wird erwartet.
7
Bioethik- Konferenz der UNESCO in Paris am 22. Oktober 2001 „jedes Klonen von
Menschen“13. Die Regierung zitierte zustimmend den Kommentar einer (nicht näher
genannten) „deutschen Ärztevereinigung“, die Klonexperimente offenbarten einen
erschreckenden Mangel an Respekt für das menschliche Leben14. Ausdrücklich heißt es dort:
„Unser Land widersetzt sich jeglichem menschlichen Klonen und wird keine Experimente des
reproduktiven Klonens fördern. Wenn Menschen nach Gutdünken erschaffen werden können,
wird menschliches Leben nicht mehr respektiert und geachtet, sondern kann beliebig zerstört
werden.“
In die Rhetorik dieses vermeintlich totalen Verbotes haben die Autoren einen Türöffner
installiert. Die Nennung des reproduktiven Klonens deutet mitnichten eine Ambivalenz an.
Vielmehr schränkt sie das Verbot ein. Der leitende Wissenschaftsbürokrat Kang Le vom Büro
für Lebenswissenschaften und Biotechnologie an der Akademie der Wissenschaften erläutert:
„Wir müssen die Technologie des Klonens voran bringen. Dabei müssen wir aber sehr
vorsichtig sein und dafür sorgen, daß das wissenschaftliche Vorgehen unter strengen
experimentellen Bedingungen und Gesetzen geschieht“15. Die Verdammung des Klonens
bezieht sich offenbar nur auf dessen reproduktive Variante16. Damit bestimmt der
(vermeintlich) gute medizinische Zweck die Zulässigkeit, nicht aber die Frage, ob die Handlung
selbst erlaubt ist.
Der „Rubikon“ zieht sich für die chinesischen Embryonenforscher entlang der Einpflanzung des
Embryonen in den menschlichen Uterus: diese Handlung ist Tabu.
Der Verzicht auf den Schutz des Embryos in Vitro kann zunächst auf das vorrangige Interesse
am Schutz der Frau und an einer besonderen Wertschätzung der „Natürlichkeit“ der
biologischen Verfassung des Menschen. Ohne physische Beziehung zur Mutter gilt der Embryo
nicht als potentieller Mensch mit voller Schutzwürdigkeit, sondern „nur“ als menschliches
Leben, das in Maßen verbraucht werden darf. Moralisch wird in China ein Verbot der
13 Renminribao („Volkstageszeitung“) vom 26.10.2001.
14 Meldung „Embryo Cloning Crosses Moral Line“, Xinhua, 29.11.2001.
15 „Chinese Government, Scientists Oppose Human Cloning“, Renminribao (Volkstageszeitung“) am 30.11.2001.
16 Siehe Katie Mantell “China gives green light to 'therapeutic' cloning”, SciDev.Net 2001.
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Instrumentalisierung des Menschen hoch gehalten. Der schillernde Status einer
„Zwischenposition“ des Embryos zwischen „Mensch“ und „Ding“ erlaubt die Verwendung von
verwaisten IVF- Embryonen – und die unwidersprochene Rede von „überzähligen“ Embryonen.
Über ein Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken besteht in Anbetracht
des üppigen Materialbestandes kaum Diskussionsbedarf.
Die Strategie hinter dieser Politik ist leicht zu sehen. Durch eine enge Anlehnung an liberale
Regelwerke der internationalen Biotechnologie (namentlich Englands17) wird es Chinas
Spitzenforschung möglich, ihre Internationalität und damit Verläßlichkeit und Berechenbarkeit
zu dokumentieren. Diese Überlegungen schlagen sich in den derzeit vorliegenden Entwürfen zu
einem Gesetz nieder.
Die wichtigsten Passagen der Beijinger „Ethischen Prinzipien und Vorschläge zur Organisation
der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen“ lauten:
- Die Forschung an embryonalen Stammzellen des Menschen (HES) birgt ein großes Potential
für den Menschen, da sie eine wirksame Hilfe bei der Heilung vieler Krankheiten und der
Förderung der Gesundheit im allgemeinen leisten kann. Die Regierung muß das Klonen
menschlicher Wesen zu reproduktiven Zwecken streng verbieten. (Präambel)
- Der Embryo ist eine biologische Lebensform mit einem gewissen Wert und verdient unseren
Respekt. Niemand darf ihn ohne ernsten Grund manipulieren oder zerstören Die HES-Forschung
kann mögliche Vorteile für Menschen nach sich ziehen. Daher kann die Beteiligung an einer
solchen Art der Forschung gerechtfertigt werden. (§1.1)
- Die potentiellen Spender embryonalen Gewebes sollen über die Charakteristika der HES
informiert werden. Man soll ihnen völlige Freiheit lassen, ihre Zustimmung zu geben. Wenn die
Zustimmung des Spenders vorliegt, muß Vertrauensschutz gewährleistet werden. (§1.2)
- Erst wenn die Sicherheit und Wirksamkeit anhand von Tieren nachgewiesen worden ist, kann
an Krankheiten des Menschen geforscht werden. (§1.3)
17 In einem in China sogleich zitierten Kommentar von Anne McLaren vom Wellcome CRC Institute in Cambridge,
die der englischen Behörde Human Fertilisation and Embryology Authority angehört, wird Chinas neue
Unterstützung des therapeutischen Klonens als „ausgezeichnete Neuigkeit“ bezeichnet und als eine „überaus
vernünftige Entscheidung, die China in eine ähnliche Situation bringt wie das Vereinigte Königreich und manche
Länder Europas“. Siehe Katie Mantell “China gives green light to 'therapeutic' cloning”, SciDev.Net 2001.
9
- Das Spenden von Gewebe und Zellen zur HES- Forschung soll unterstützt und jede Art des
gewerblichen Handels mit Gameten, Embryonen oder Embryonalgewebe verboten werden.
(§1.4).
- Die betroffenen Mediziner sollen erklären, daß der gespendete Embryo nicht in einen anderen
menschlichen oder tierischen Uterus eingepflanzt werden wird; sowie, daß die Forschung die
Zerstörung des Embryos beinhaltet. (§2.3)
- Folgendes ist streng zu verbieten: Die Einpflanzung eines in der Forschung benutzten Embryos
in einen menschlichen oder tierischen Uterus; die Kombination menschlicher und tierischer
Gameten (die Forschung an der Verbindung von Zellkernen des menschlichen Körpers mit
tierischer DNA muß streng überwacht werden, die Produkte solcher Verbindungen dürfen nicht
in den menschlichen Körper gebracht werden); (Forschung an einem) Embryo, der älter als 14
Tage ist; Gene aus anderen Quellen dem Embryo hinzu zu fügen oder den Zellkern eines
Embryos durch einen anderen menschlichen oder tierischen Zellkern zu ersetzen; jemanden zu
einer Schwangerschaft mit geplanter Abtreibung zu zwingen oder zu überreden oder die Zeit oder
Methode der Abtreibung zu manipulieren; jegliche Art des Handels mit Gameten, Embryonen
und Feten, einschließlich der Kompensation von Spendern (§2.4).18
Ein zweites derzeit beratenes Dokument mit Regelungsanspruch wurde zur selben Zeit in
Shanghai verfaßt. Es wird inzwischen von der Provinzregierung anerkannt und in
wissenschaftlichen Arbeiten zitiert19. Der Text mit dem Arbeitstitel „Ethische Richtlinien für
die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen“ stammt von der Ethikkommission
des staatlichen südchinesischen Humangenom- Forschungszentrums in Shanghai20. Hier steht
18 Unterzeichnet sind diese Empfehlungen vom Zentrum für Angewandte Ethik, Chinesische Akademie der
Sozialwissenschaften, Chinesische Akademie der Medizinischen Wissenschaften / Zentrum für Bioethik, Beijing
Union Medical Universität, Kommitee für Wissenschaftsphilosophie, ELSI Komitee des Chinesischen
Humangenomprojektes. Vgl. Ole Döring, ”Entwicklung und Ethik: die biomedizinische Spitzenforschung in China
will den Kontakt zur Gesellschaft halten, die Medizinethik sucht nach passenden Regeln”, China aktuell, Februar
2002 (02/02): 151-164.
19 So zum Beispiel in der Publikation zu einem Forschungsprojekt, in dem in Shanghai embryonale Stammzellen
durch Transfer eines menschlichen Zellkerns in die Eihülle eines Kaninchens erzeugt wurden: Sheng Huizhen et.al.,
„Embryonic stem cells generated by nuclear transfer of human somatic nuclei into rabbit oocytes“, Cell Research
(2003); 13(4):251-264. Siehe: www.cell-research.com/20034/2003-116/2003-4-05-ShengHZ.htm, (download:
19.8.2003).
20 Vgl. Bioethics Committee, Southern China National Human Gene Research Center (ed.). „Proposed ethical
guidelines for human embryo stem cell research“, Zhongguo yixue lunlixue (Chinesische Medizin und Philosophie)
6, 8–9 (2001) Eingehender dazu mein ”China‘s struggle for practical regulations in medical ethics”, Nature Reviews
Genetics 4, 233 -239 (2003).
10
das Interesse der Forschungsförderung und Risikovermeidung stärker im Vordergrund. Der
Embryo wird als eine „primitive“ biologische Entität bezeichnet, die für den medizinischen
Fortschritt nutzbar gemacht werden soll.
In den grundlegenden Prinzipien weichen beide Vorlagen nur geringfügig von einander ab. Die
allgemeine Wertschätzung menschlichen Lebens findet sich ebenso wie die Betonung des
Patienten- bzw. Spenderschutzes und eine 14-tägige Grenzlinie bis zu der die Tötung von
Embryonen erlaubt werden kann. Außerdem stimmen beide Papiere in der Zurückweisung jeder
Re-Implantierung „beforschter“ Embryonen in den Menschen überein. Sie unterscheiden
„therapeutisches“ von „reproduktivem“ Klonen und wollen letzteres verbieten.
Signifikante Abweichungen stehen in zwei Passagen. „Forschung, bei der menschliche Gameten
mit tierischen Gameten kombiniert werden wird nicht erlaubt, Grundlagenforschung ist aber
möglich“ (§13.4) und „Die Verschmelzung menschlicher und tierischer Zellen, sofern sie in der
nicht- klinischen Grundlagenforschung stattfindet, kann erlaubt werden“ (§14.4), heißt es in
Shanghai. In engen Grenzen dürfen demnach Mensch- Tier Hybride hergestellt werden, soweit
die ergänzenden Bedingungen vorliegen (freiwillige Eispende, IVF und Benutzung
„überzähliger“ Embryonen). Sinnverwandte Aussagen sind in dem Dokument aus Beijing nicht
zu finden.
In beiden Schriftstücken wird ausdrücklich verboten, Frauen zu einer Schwangerschaft zu
verleiten und diese dann abzubrechen. Mit dieser Übereinstimmung, die in beiden Texten relativ
großen Raum einnimmt, drücken die Autoren die Sorge über die heutigen Zustände aus.
Insgesamt genießen die „Spender“ weit größere Aufmerksamkeit als die Embryonen. Einerseits
weist es auf das Bestehen von politischen Voraussetzungen für die allgemeine Einführung
ethischer Instrumentarien wie dem „informed consent“ hin21. Andererseits zeigen sich kaum
Anhaltspunkte eines Verständnisses auf chinesischer Seite für das deutsche Problembewußtsein
der besonderen Schutzwürdigkeit des Embryos.
21 Hierzu grundsätzlich: Jing-Bao Nie, „Is Informed Consent not applicable in China? Intellectual Flaws of the
‘Cultural Difference Argument’”, in Formosan Journal of Medical Humanities Vol. 2, No. 1 & 2 2001: 67-74.
11
4 Exkurs zur Begründung von Schutzwürdigkeit
Wie konstituiert sich die „Schutzwürdigkeit“ bzw. der „Wert“ des Menschen in China?22 Die
Frage selbst ist Gegenstand heftiger Kontroversen unter Chinas Bioethikern; besonders unter
denen, die in die Politikberatung involviert sind oder einen philosophischen Hintergrund haben
und fundamentale ethische und moralische Fragen behandeln.
Es gibt hier keinen „kulturellen Konsens“. Die Diskussionlage erscheint widersprüchlich: für
eine breite Annahme eines intrinsischen Wertes des Menschen vor der Geburt spricht, daß das
Neugeborene als einjährig (yi sui) gilt. Auch nimmt die öffentliche Diskussion und Popularität
von „vorgeburtlicher Erziehung“ zu (Literatur dazu existiert jedoch schon im Kaiserreich23).
Andererseits wird nach einer verbreiteten Tradition zunächst ein provisorischer persönlicher
Name verliehen (“Milchnamen”). Der persönliche Name des Urvaters des Konfuzianismus war
Zhong Ni, erst später wurde er zu Kong Fuzi: Meister Kong. Die Namensgebung spiegelt die
Beobachtung wieder, daß das menschliche Leben in unterschiedlichen Phasen erscheint.
Hieraus ergeben sich Anhaltspunkte für den Anspruch des Einzelnen auf persönliche
Hochachtung, nicht aber auf den ethischen Status der menschlichen Existenz zu einem
bestimmten Zeitpunkt.
4.1 Die Dimension des Sozialen
Philosophen gehen von einem gesellschaftlich konstituierten, zugeschriebenen bzw. erworbenen
moralischen Status aus, der sich mit der sozialen Rolle und in interpersonalen Beziehungen
entwickelt. Außerdem werden (besonders in lebenswissenschaftlich oder utilitaristisch
begründeten Beiträgen) ontologische Definitionen benutzt (z.B. ontogenetischer, biologischer
oder neurologischer Entwicklungsstand, Kapazität für eigenes Selbst- Bewußtsein, Interessen,
Schmerzvermeidung oder Lustoptimierung24).
22 Vgl. zu dieser Frage: Ole Döring, „Einstellungen zum Anfang des menschlichen Lebens in der chinesischen
Diskussion. Eine Skizze in fünf Thesen“, in: Caroline Y. Robertson (Hrsg.): Der perfekte Mensch. Genforschung
zwischen Wahn und Wirklichkeit, Baden-Baden (Schriften des Instituts für Angewandte Kulturwissenschaft der
Universität Karlsruhe, 8. Band), 2003: 205-235.
23 Vgl. Frank Dikötter, Sex, Culture and Modernity in China; London (Hurst) 1995.
24 Besonders: Lee Shui-chuen, „A Confucian Assessment of 'Personhood”“, in Ole Döring and Chen Renbiao (ed.),
Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002: 167-177, und Qiu
Renzong, „Reshaping the Concept of Personhood: A Chinese Perspective“ in Gerhold K. Becker (Ed.): The Moral
Status of Persons: Perspective on Bioethics; Amsterdam and Atlanta (Rodopi) 2000.
12
Religiöse und moralische Argumente der Form, seine Natur mache den Menschen
schutzbedürftig und verpflichte die Menschen einander, finden sich zahlreich; ebenso Appelle
an den natürlichen moralischen Widerwillen gegen Eingriffe in die Natur25. Diese Positionen
stehen allerdings der bioethischen Politikberatung fern.
Qiu Renzong, der bekannteste und über viele Jahre einzige akademisch anerkannte Bioethiker
Chinas, sieht ein wesentliches Merkmal der Personalität, die zugleich die Würde enthält, in
den sozialen Beziehungen, die ein Mensch haben kann. Erst durch seine Rolle als soziales
Wesen wird der Mensch zu einer vollständigen Person. Der Mensch ist als moralisches Wesen
demnach noch nicht vollständig, wenn er geboren ist, erst Recht nicht als Ungeborener.
Qiu Renzong erklärt die Bedeutung der Person „aus chinesischer Perspektive“ durch die
Unterscheidung zwischen biologischer Existenz (Shengming) und sozialem Leben (Shenghuo)
sowie zwischen der natürlichen Verfassung (Xingming) und dem individuellen Lebenslauf
(Rensheng).
Daraus ergibt sich für die Frage des Lebensanfangs folgende Überlegung, die Qiu anhand des
Klonens und der Abtreibung erläutert: „Das oben vorgestellte Konzept der Personalität
bedeutet, daß das Kind ((gemeint ist der Klon, O.D.)), wenn es aufwächst, nicht dieselbe
Person sein wird wie der Spender. Denn das Shenghuo oder Rensheng und die interpersonalen
Beziehungen des Kindes werden anders sein und daher wird auch seine Persönlichkeit und
sein Bewußtsein sich von dem Spender unterscheiden, obwohl ihr menschliches Genom das
gleiche ist. (...) Nur in der Verknüpfung mit dem moralischen Urteil, das ein Kind, welches
nicht eine natürliche Frucht der Liebe, der Ehe und des Familienlebens, sondern stattdessen
hergestellt, produziert oder gebaut worden ist, schlecht für die Familie oder Gesellschaft sei,
kann man den Schluß ziehen, daß das menschliche Klonen moralisch unannehmbar ist.
Deshalb ist es unangemessen, eine Politik bloß unter dem Gesichtspunkt eines Konzeptes der
Personalität zu formulieren. Stattdessen ist moralisches Urteil und moralische Einschätzung
25 Vgl. Chen Rongxia, „Religious Emotions and Bioethics“, in Ole Döring and Chen Renbiao (ed.), Advances in
Chinese Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002: 214-222. Vgl. auch Jing-Bao Nie,
„‘Human Drugs‘ in Chinese Medicine and the Confucian View: An Interpretitive Study“, in Fan Ruiping (ed.)
Confucian Bioethics 1999: 167-208, und ders., „Abortion in Confucianism: A Conservative View,“ Proceedings of
the Second International Conference of Bioethics, Chungli, Taiwan, 2000: 130-155.
13
erforderlich.“26 Qiu hält demnach die Frage des Personenstatus des Embryos, Fetus und
Kleinkindes gar nicht für gleichbedeutend mit einer Frage der Moral sondern für die nach
einem deskriptiven Sachverhalt. Schon aus der bloßen Beschreibung ergebe sich allerdings,
daß der Klon verschieden von seinem genetischen Doppelgänger ist. Die moralische
Dimension tritt jedoch erst ein, sobald dieser Mensch als Subjekt für Andere in Beziehungen
vorhanden ist bzw. andere für diesen Menschen.
„Der Fetus ist keine Person, aber doch immerhin eine biologische Lebensform. Wenn wir eine
moralische Prämisse formulieren, wonach alle Formen menschlichen biologischen Lebens
heilig sind, dann folgt daraus der moralische Schluß, daß Abtreibung moralisch unakzeptabel
ist. (...) Zwar können gemäß der traditionellen chinesischen Medizin abgetriebene Feten zu
einer stärkenden Medizin verarbeitet werden, das chinesische Gesetz untersagt aber die
Benutzung von Feten als Medikament oder Nahrung. Dem liegt die Annahme zugrunde, daß
der Fetus, auch wenn er keine Person ist, doch eine menschliche Lebensform ist, die einen
gewissen Wert hat. (...)Ausnahmen hiervon besagen, daß Embryonen zu Forschungszwecken
benutzt werden dürfen oder daß man Hirngewebe abgetriebener Feten benutzen darf, um
damit die Parkinson- Krankheit zu behandeln. Hierin schlägt sich die Abwägung zwischen
Werten nieder, nämlich der Wert des Nutzens für die Patienten und die Gesellschaft und der
des angemessenen Respektes gegenüber dem menschlichen Leben. (...) Es folgt daraus aber
keineswegs, daß sie getötet werden dürften, ohne daß eine ethische Rechtfertigung
erforderlich wäre.“27 Der ungeborene Mensch verdient, wie die sozial aktivierte Person,
Achtung und Schutz; der Status dieses Schutzes ist im Unterschied zu dieser aber nicht
unbedingt oder unveräußerlich. Er erlaubt in Ausnahmefällen einen Zugriff zu bestimmten
medizinischen Zwecken, sofern sie eine Höherwertigkeit geltend machen können28.
4.2 Ein ethischer Grund
26 Qiu Renzong 2000: 143.
27 Qiu Renzong 2000: 143.
28 Diese Argumentationsfigur ähnelt stark den Plädoyers für einen „abgestuften“ Embyonenschutz oder
einen relativierten Würde- Begriff, wie sie im Rahmen der deutschen Debatte zum Beispiel von Dieter
Birnbacher vorgebracht worden sind. Vgl. „Je nach dem Grad an Personalität haben einige Wesen mehr
Rechte als andere, und haben Menschen verschieden weitgehende Rechte in verschiedenen Lebensphasen.“ So Birnbacher unter Berufung auf Ludwig Siep in „Das Dilemma des Personenbegriffs“,
Vortragspapier zum Symposium „Menschenleben - Menschenwürde“, Bochum, 2.-3. November 2001.
14
Die Shanghaier Philosophin Chen Rongxia argumentiert: „Wir sollten den immanenten Wert
der Natur anerkennen, den Sinn des Lebens in Ehren halten und die Würde des Menschen
wertschätzen. (...) Das Genom entscheidet nicht allein darüber wer wir sind. Es ist selbst unter
Einsatz modernster Technologie unmöglich, Hitler oder Einstein zu klonen. (...)
Es gibt einen übergeordneten Grund, aus dem das Klonen von Menschen falsch ist. Es
verstößt gegen unsere Natur und würdigt den Menschen zu einem bloßen Objekt herab. Ein
Mensch wird dadurch zu einem Gegenstand technischer Operationen umgeformt und kann als
ein Fließbandprodukt vorgestellt werden. Aber das Leben ist heilig. Die Geburt eines jeden
Lebens ist ein Wunder und sollte nicht aus einem Labor kommen.
Mit dem Verschwinden der Wunder und des Zufalls, wie können wir die Unschuld und den
Sinn schätzen, die Leben einzigartig machen?“29
Frau Chen betont, man dürfe nicht gegen unsere Natur verstoßen indem man den Menschen
zu einem bloßen Objekt herabwürdigt. Dies entspricht dem ethischen Grundsatz kantischer
Tradition, man dürfe niemanden zu einem bloßen Mittel machen und gleichzeitig der
Intention des konfuzianischen Satzes, „der Edle ist kein Gerät“30. Das (moralische)
Menschsein ist Teil der Unbegreiflichkeit unserer Existenz. Die Pointe dieser Deutung ist eine
fundamentale Zurückhaltung gegenüber biotechnischen Eingriffen.
4.3 Das gute Wollen
Was ist das Besondere dieses konfuzianischen Ansatzes? Im konfuzianischen Diskurs geht es
nach der Darstellung durch den Taiwanesischen Arzt und Bioethiker Cai Fuchang vorrangig
um die Prüfung der eigenen Motive (Maximen) des Handelnden und die gute Praxis. Die
Frage nach dem Lebensanfang als Ort der Genese oder der Zuschreibung von
Schutzwürdigkeit erscheint in dieser Sicht bereits falsch gestellt oder zumindest von
nachrangiger Bedeutung.
29 Chen Rongxia, „Religious Emotions and Bioethics“, in Döring / Chen (ed.), Advances in Chinese
Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, 2002: 214-222; meine Übersetzung.
30 Lunyu 2.12; Übersetzung nach Heiner Roetz, Konfuzius, München 1995: 81. Auch wenn diese
Aussage sich auf den Edlen selbst bezieht, ergibt sich aus dem ethischen Kontext, daß er auch niemanden
anderes, der ja zumindest das Potential zum Edlen hat, als bloßes Instrument benutzt; dies widerspräche
der Grundhaltung der Menschlichkeit (Ren).
15
Es geht primär nicht darum, anderen Lebensformen oder Entwicklungsstufen bestimmter
Lebensformen Schutzwürdigkeit ab- oder zuzusprechen. Nicht auf die Summe der positiven
Eigenschaften kommt es an, sondern auf den Kontext, den sie in der Intentionalität der guten
Praxis bilden und in den sie eingebunden sind. In diesem Kontext ist die Schutzwürdigkeit
vorgängig immer schon mit gesetzt oder als Intuition gegeben und anerkannt. Daraus ergeben
sich praktische Prioritäten, wodurch freilich die Praxis nicht gegen die ethische Theorie
ausgespielt wird. Dieser Ansatz bindet die gute Praxis systematisch an einen bestimmten
ethischen Gültigkeitsgrund.
Im Mittelpunkt des konfuzianischen Interesses steht die moralische Qualität, menschliche
Reife und Kultiviertheit des Handelnden. Der ethisch gebildete Mensch zeichnet sich dadurch
aus, daß er sich selbst als moralisches Sensorium entwickelt, beherrscht und in
Entscheidungsprozesse einbringt. Damit wird die Charakterfrage an prominenter Stelle unter
die ethischen Kriterien eingeführt. Handlungen, die nicht gerechtfertigt werden können,
weisen auf einen unterentwickelten moralischen Charakter hin. Nur die autonome Person
allerdings kann sich überhaupt moralisch rechtfertigen.
Insofern gilt, der Mensch ist immer schutzwürdig, dies wird in Fällen äußerster Hilflosigkeit
intuitiv besonders deutlich. Das sprichwörtliche Beispiel des Menzius vom Kind, das in den
Brunnen fällt, betont gerade das Absehen von Rücksichten auf jede Eigenschaft des Kindes
bzw. seines Kontextes und der sozialen Implikationen der Handlung und das Gebot zu
handeln - aus dem unvermittelten Impuls der reinen ursprünglichen Menschlichkeit.31
Gleichwohl laufen diese Ansätze nicht von selbst auf eine Stärkung des Schutzgedankens
oder eine restriktive Haltung zur verbrauchenden Embryonenforschung hinaus. Hier schlägt
sich das Dilemma der Freiheit im Imperativ verantwortlichen Handelns in konfuzianischer
Fassung nieder: Geboten ist, aus Pflicht zu handeln und weder gegen sie noch nur ihr gemäß.
Die Einsicht des rechten Maßes steht im Spannungsfeld zwischen selbstverschuldeter
Unmündigkeit und Hybris.
31
Mengzi 2 A 6; vgl. dazu Übersetzung und Kommentar bei Heiner Roetz, Die chinesische Ethik der Achsenzeit,
Frankfurt/M. 1992: 322-323.
16
Tabus, wie „Gott zu spielen“, werden beispielsweise beim taiwaneischen Philosophen Li
Ruiquan (Lee Shui-chuen) dadurch unterlaufen, daß der moralisch ideale Mensch in seiner
kreativen Freiheit als unbegrenzt gilt32. Diese Projektion der völligen Handlungsfreiheit in
ein „Reich der Zwecke“33 ist unter dem Vorbehalt der Einschränkung zu sehen, daß sie für
genau den „edlen“ Menschen maßgeblich sein soll, der eben nur gut handeln kann. Li
verspricht sich hiervon einen intellektuellen Anreiz zur moralischen Selbstentwicklung.
Damit werden allgemeine Denkverbote (z.B. des Klonens oder der Keimbahnmanipulation
von Menschen) praktisch überflüssig, denn moralische Verbote müssen immer aus ihrer
Aktualität heraus gerechtfertigt werden. (Daraus kann sich natürlich in der Konsequenz ein
faktisch totales Verbot ergeben).
Illustriert wird die Verfassung des „Edlen“ durch das Lunyu, wenn es dort über die
Persönlichkeitsentwicklung des Konfuzius heißt „Mit fünfzig kannte ich die Bestimmung des
Himmels. Mit sechzig wurde mein Ohr aufnahmefähig. Mit siebzig folgte ich dem, was das
Herz will, ohne das Maß zu überschreiten.“34 Der voll entwickelte moralische Mensch ist von
jeder positiven Reglementierung durch die selbst auferlegten Einschränkungen frei, weil er sie
aus Vernunftgründen ohnedies will. In einer Gemeinschaft von „Engeln“, in der eine
solchermaßen entwickelte Moral zur Geltung kommt, bedarf es keiner rechtlichen
Institutionen, um zu demonstrieren was recht und unrecht ist.
Dies bedeutet andererseits, daß individuelle Präferenzen als solche noch gar kein moralisches
Gewicht haben können, da sie immer zwischen der moralischen Intuition und dem ethischen
Urteil stehen. Außerdem sind sie zunächst einmal bloße Fakten, die ein Selbstverständnis
ausdrücken. Aus dem „Ich will“ folgt das „ich soll“ nur hypothetisch; für den moralischen
Menschen ergibt sich aus dem „ich soll“ dagegen die Entdeckung von etwas das „ich will“.
Utilitaristische Kalkulationen informieren über Eigenschaften der Welt, nicht über das
moralisch Richtige.
Lee Shui-chuen (Li Ruiquan), „A Confucian Perspective on Human Genetics“, in Chinese Scientists and
Responsibility, Ole Döring (ed.) Mitteilungen des Instituts für Asienkunde Nr. 314, Hamburg, 1999: 187-198: 191f.
33 Lee 1999: 189.
32
17
5 Worum geht es?
Wenn vielfach betont wird, daß die Würde oder der Status der Schutzwürdigkeit etwas sei,
das einerseits von der Gemeinschaft (Familie) verliehen und andererseits vom Subjekt durch
moralische Erfahrung und moralisches Handeln „verdient“ wird, dann folgt daraus
keineswegs ohne weiteres ein Urteil über den moralischen Status des Menschen, bevor oder
nachdem er eine bestimmte Stufe der Wahrnehmbarkeit (Nidation, 14 Tage, Geburt usw.)
erreicht hat. Diese Sicht erlaubt im Gegenteil die Begründung ganz unterschiedlicher Urteile
über den Beginn der Schutzwürdigkeit.
Hier verlagert sich das medizinethische Interesse auf die Authentizität der Motive und die
sittliche Reife des Urteilenden. Es geht zunächst um die Legitimation, überhaupt an der
Zuschreibung teilzuhaben, zum den Prozeß der Urteilsbildung zugelassen zu werden. Hier
liegt ein interessantes Potential für eine Handlungskritik mit dem Ziel, die Legitimation von
(z.B. biomedizinischen) Eingriffen aus der ethischen Praxis heraus zu begründen und nicht
nur aus allgemeinen Urteilen über den Entwicklungsgrad oder anderen Eigenschaften eines
Menschen.
Ins Zentrum rückt die Notwendigkeit der Legitimation - nicht erst unserer Handlungen oder
Zwecke, sondern bereits unserer Aufmerksamkeit: warum und mit welchem Motiv wenden wir
uns, insbesondere in der biomedizinischen Forschung, dem Ungeborenen zu? Warum ziehen
wir als Unbeteiligte es vor, den Status „des Embryos“ allgemein zu bestimmen und nicht, vor
allem, unsere moralische Praxis zu vertiefen, etwa bei der unmittelbar oder weniger fiktiv
wirksamen Linderung von Leid, wie durch Maßnahmen im Gesundheitswesen und
Bemühungen um eine gesündere Lebenswelt?
Der Urteilende sollte zunächst seine eigene Qualifikation zur Urteilsbildung in Frage stellen und
vergrößern, sowie versuchen, eine Beziehung zu dem aktuell in Frage stehenden Lebewesen
aufzunehmen bzw. von entsprechenden moralischen Erfahrungen zu lernen, ehe er befugt ist,
dessen Status zu qualifizieren. Erst die reale Beziehung berechtigt dazu überhaupt ein
moralisches Urteil zu haben. Der nur an seiner Wissenschaft interessierte und nur ihr
verpflichtete Forscher kann gerade deshalb (und in dieser Eigenschaft) überhaupt kein
34 Lunyu 2.4. Übersetzung nach Heiner Roetz, Konfuzius, München 1995: 20. Vgl. der von Fan Ruiping
herausgegebene Band Confucian Bioethics, Dordrecht, 1999.
18
moralisches Urteil über seinen konkreten Forschungsgegenstand abgeben, sondern muß dies
denjenigen überlassen, die dafür aktuell kompetent sind, weil diese aus ihrer erfahrenen
Beziehung von dessen innerer moralischer Bedeutung wissen. Diese Schlußfolgerung läßt sich
aus der Zuschreibung der Beziehungskompetenz auf die (werdende) Mutter ableiten35.
Hier kann man sowohl einen grundsätzlicher Einwand gegen die moralische Kompetenz von
Forschungsvertretern oder Experten sehen als auch, andererseits, einen Ansatzpunkt, den
(gegebenenfalls auf das Labor beschränkten) Horizont der Verantwortung der Wissenschaften auf
den systematisch einheitsbildenden Gedanken der Menschheit in jeder Person zu erweitern.
Durch den Vorrang der Rechtfertigung der Handlung wird der ungeborene Mensch aus dem
Brennpunkt eines medizinisch- technischen Interesses an Menschenleben und Menschenwürde
gerückt. Jede medizinische Handlung und Forschung am Menschen ist somit äußerst heikel und
rechtfertigungsbedürftig. Der Embryo tritt zurück und wird dadurch faktisch dem Zugriff
entzogen.
Ein Streit über biomedizinisch spezifizierte Kriterien für die Würde des Menschen wird einem
„Konfuzianer“ dieser Lesart zweitrangig und ebenso unsachgemäß wie uferlos vorkommen.
Gleichwohl informieren biologische Sachverhalte die Ethik in zweierlei Weise: Sie illustrieren
unser positivierbares Wissen vom Menschen und sie prägen bzw. informieren die allgemeinen
Vorstellungen von der Realität des Menschseins. Damit stärken sie die praktische
Urteilsfähigkeit. Die Biomedizin kann auf der ontologischen Ebene die Ethik in ihrem
aufklärenden und kritischen Auftrag unterstützen.
6 Biopolitik: jenseits von Ethik und Kultur
Zurück zur Ausgangsfrage: was sagt uns die Abwesenheit positiver ethischer Regeln auf diesem
fundamentalen Gebiet der Bioethik über die ethische Dimension der Kultur in China? Zunächst
einmal mahnt der Befund zur Zurückhaltung bei der Verknüpfung von sozialen, juristischen
oder biopolitischen Schlaglichtern mit der Frage von Ethik und Kultur. Die bioethischen
Regelungen in den Hochkulturen „des Westens“ sind ihrerseits weder altehrwürdig noch
35
Lee Shui-chuen, „A Confucian Assessment of 'Personhood”“, in Döring and Chen (ed.), Advances in Chinese
Medical Ethics. Chinese and International Perspectives, Hamburg 2002: 167-177: 175.
19
vollständig. Dies verweist auf die Gemeinsamkeit der Herausforderungen durch den
Regelungsbedarf auf diesem spezifischen Gebiet - in allen Kulturen, Regionen und Staaten.
Es ist ein Mißverständnis zu erwarten, Kultur drücke sich in bestimmten Antworten auf
bestimmte Grundfragen aus. Zwar wird man realistisch aus China in absehbarer Zeit eine
positive Regelung der noch ungeklärten Leitlinien erwarten. Damit ist allerdings nur etwas über
Chinas Interesse an einer rechtspragmatischen Harmonisierung auf internationalem Niveau
gesagt. Es impliziert nicht, daß die Fragen nach den Prioritäten ethischer Sorge, Abwägung und
Handlungsmaximen richtig formuliert sind oder daß die Prozesse aus denen solche Regelungen
erwachsen etwas Substantielles über Kultur aussagen. Wir haben allen Anlaß uns von der
überkommenen Erwartung zu verabschieden, nach der in China „ganz andere“ ethische und
moralische Grundanschauungen vorherrschen. Wie in Europa gestalten die Interessen
einflußreicher Akteure die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen.36
Negativ bedeutet dies, daß eine kritische Abgrenzung gegenüber pragmatischen,
utilitaristischen, politischen und juridischen Überheblichkeiten und deren Anspruch zur
Vereinnahmung ethischer Definitionskompetenz ein übergreifendes Anliegen der Ethik gleich
welcher Provenienz ist. Die Fragen der Verbindung von Kultur, „Werten“ und Ethik stehen in
einem weiteren Gesichtsfeld: sie bilden zeitübergreifende moralische
Reflektionszusammenhänge, in denen die aktuelle Wissenschaft, Technik und Debatte sich
entwickelt. Die biopolitische Ausgestaltung des Embryonenschutzes hat mit der Fragestellung,
die den Zusammenhang von Kultur und Ethik beantwortet nicht direkt zu tun.
Die Reflektion anhand einiger chinesischer Beiträge zum Embryonenschutz weist darauf hin, daß
eine bereits etablierte Fragestellung ethisch problematisch und umstritten sein kann. Sie erinnern
uns an die wohlverstandene deontologischen Trennung der Ethik von ontologischen Gründen,
wie sie durch die Verknüpfung der Frage der Schutzwürdigkeit mit, z.B. der Verschmelzung von
Ei- und Samenzelle oder sonstigen biologischen Vorgängen, nur mit der normativen Kraft des
Faktischen aber ohne jede ethische Haltbarkeit aufgehoben wird. Ein biologischer Prozeß oder
36
Hierzu eingehend: Ole Döring, Chinas Bioethik verstehen. Ergebnisse, Analysen und Überlegungen aus einem
Forschungsprojekt zur kulturell aufgeklärten Bioethik; Abera Verlag Hamburg. ISBN: 3-934376-58-4 (erscheint
Herbst 2003).
20
eine biomedizinische Eigenschaft kann eben schlichtweg keine präskriptiven Urteile geben. Die
Befürchtung, unsere Ehrfurcht vor dem Leben werde mit der „Entzauberung“ seiner Geheimnisse
schwinden, verweist denn auch auf ein korrespondierendes grundlegendes Mißverständnis. Das
Schwinden der Ehrfurcht drückt sich gerade darin aus, daß man sich anmaßt zu meinen, diese
Geheimnisse zu kennen, nur weil man ihre biologische Grammatik nachbuchstabieren kann.
Die Feststellung eines bestehenden tiefgreifenden und unaufhebbaren Dissenses über die Medizin
am menschlichen Embryo betrifft Europa ebenso wie China. Hier zeigen sich die Grenzen eines
kulturalistischen Kategoriensystems für die Ethik: der moralische Dissens ist in vielen Fragen
kulturimmanent! Der ethische Auftrag liegt darin, die Standpunkte und korrespondierenden
Praktiken so zu strukturieren, daß der friedliche und verständige Streit der Meinungen - um nicht
zu sagen: der kultivierte Umgang mit der Differenz dauerhaft möglich wird. Das vernünftige
Interesse der Ethik ist darauf aus, die Argumentationskulturen jenseits regionaler Trennlinien
aufzuklären und zur Sprache kommen zu lassen. Daß dies nur auf der Grundlage der Annahme
der Vernünftigkeit einer universalen Basis überhaupt gedacht werden kann, ist im
Relativismusstreit über Menschenrecht und Menschenrechte allgemein deutlich geworden.
Zum Autor
Dr. Ole Döring (Ph.D., M.A. phil.)
Jahrgang 1965. Studium der Philosophie und Sinologie in Tübingen und Göttingen. Seit 1996
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Asienkunde (Hamburg). Im Rahmen der DFGForschergruppe „Kulturübergreifende Bioethik“ seit 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der
Fakultät für Ostasienwissenschaften der Ruhr- Universität Bochum. Aus seiner
Forschungstätigkeit zur chinesischen Bioethik und interkulturellen Hermeneutik sind 6 Bücher
und zahlreiche Beiträge zu deutschen und internationalen Sammelbänden, Zeitschriften- und
Zeitungsartikel hervorgegangen. U.a.: „‘Eugenik‘ und Verantwortung: Hintergründe und
Auswirkungen des ‚Gesetzes über die Gesundheitsfürsorge für Mütter und Kinder‘“, China
aktuell (08/98): 826-835; ”Verstehen als Anerkennen. Überlegungen zu einer zeitgemäßen
Kulturhermeneutik am Beispiel der Medizinethik im heutigen China”, Bochumer Jahrbuch zur
Ostasienforschung Band 25 2001, Bochum (Iudicium), 2002: 9-52; ”China‘s struggle for
practical regulations in medical ethics”, Nature Reviews Genetics 4, 233 -239 (2003); „Anspruch
und Wirklichkeit. Im Umgang mit SARS zeigen sich Chinas politische Schwachstellen“, China
aktuell (04/03): 449-460; sowie Advances in Chinese Medical Ethics. Chinese and International
Perspectives, Hamburg 2002 (ed.) und Chinas Bioethik verstehen. Ergebnisse, Analysen und
Überlegungen aus einem Forschungsprojekt zur kulturell aufgeklärten Bioethik; Abera Verlag
Hamburg (erscheint im Herbst 2003).
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