4. Bedarf einer Psychiatrischen Station für

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Botschaft des Regierungsrats des
Kantons Aargau an den Grossen Rat
vom 9. Juli 2003
03.189
Psychiatrische Dienste des Kantons Aargau, Königsfelden
Projektgenehmigung und Kreditbewilligung für den Umbau und die Sanierung der
Pavillons 5, 6 und 7 sowie Einbau der Psychiatrischen Station für Jugendliche (PSJ)
im Pavillon 5
-2-
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
3
1.
Entwicklung und Geschichte
 Bisher erfolgte Sanierungen
4
2.
Sanierungsbedarf Pavillon 5, 6, 7
5
3.
Leistungsangebot
 Strukturen /Abteilungen / Bettenzahlen
 Entwicklung und Auslastung
5
4.
Bedarf einer Psychiatrischen Station für Jugendliche (PSJ)
 Kantonsexterne Unterbringung
 Machbarkeitsstudie
6
5.
Projekt Umbau und Sanierung Pavillons 5, 6, 7 und PSJ
 Betriebsorganisatorische Optimierung
 Vergleich zu den sanierten Pavillons P4 + P8
 Umbau und Sanierungsbeschrieb
 Projekt Jugendlichenstation PSJ
 Raumprogramm
 Provisorien
7
6.
Kosten
10
7.
Terminplan
12
8.
Bezug zum Finanzplan und Hochbauplafond
12
9.
Rechtliche Grundlage
13
Antrag:
13
Anhang :
 Pläne
 Betriebskonzept PSJ
 Kinder und Jugendpsychiatrie Aargau im 3. Jahrtausend
ab 14
ab 19
ab 25
-3-
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen für die Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau,
Königsfelden das Projekt für den Umbau und die Sanierung der Pavillons 5, 6 und 7, sowie
Einbau der Psychiatrischen Station für Jugendliche (PSJ) im Pavillon 5 und die
Kreditgenehmigung.
Zusammenfassung
Gestützt auf den Planungsbericht „Psychiatrie im Kanton Aargau 1991“ und eines
Zusatzberichtes mit separater Botschaft, hat der Grosse Rat 1992 die wesentlichen Weichen
für das Psychiatriekonzept als Bestandteil der Spitalkonzeption 2005 gestellt.
Hauptzielsetzung ist die Sicherstellung einer guten psychiatrischen Versorgung (ambulant,
stationär) für alle Bevölkerungskreise in allen Regionen nach sachgerechten medizinischen
und verantwortbaren wirtschaftlichen Kriterien.
Die Psychiatrie als bedeutendes Teilgebiet der medizinischen Versorgung trägt auch den
gesellschaftlichen Veränderungen, Fortschritten der Medizin und den wissenschaftlichen
Erkenntnissen Rechnung und hat sich zunehmend dem ambulanten Bedarf angepasst. Die
Zunahme der ambulanten Tätigkeit, kombiniert mit der effektiveren Krisenbewältigung im
stationären Bereich, führt tendenziell zu sinkenden Aufenthaltszahlen in der Klinik und zur
Abnahme der Pflegetage.
Mit den Patientenpavillons aus den sechziger Jahren, mit ihren offenen Raumstrukturen und
den grossen Bettenzahlen, ist die Therapie zum Teil sehr erschwert. Einer ersten
Strukturänderung mit Reduktion der Bettenzahl hat der Regierungsrat am 9. Juli 1997 (RRB
1997-001397) zugestimmt.
Mit der Botschaft 98.001184 vom 11. März 1998 bewilligte der Grosse Rat in einer ersten
Etappe den Umbau und die Sanierung der Pavillons P4 und P8.
Er nahm damit auch Kenntnis von der nachfolgenden dringenden Umbau- und
Sanierungsetappe der Pavillons P5, P6 und P7.
Hauptzielsetzung des vorliegenden Projektes ist die bauliche, haustechnische Sanierung und
der Umbau der Abteilungen, welche die Führung von offenen Abteilungen mit geschlossenen
Sektionen erlauben. Der Abbau von Mehrbettzimmern und der Einbau von Nasszellen sind
Teil der dringenden baulichen Qualitätssicherung.
Mit der Aufstockung des Pavillons 5 und dem Einbau einer Psychiatrischen Station für
Jugendliche (PSJ) wird dem dringenden Bedarf im Kanton Aargau nachgekommen.
Die Investitionskosten für das Umbau- und Sanierungsprojekt sowie der Einbau der Psychiatrischen Station für Jugendliche (PSJ) im Pavillon 5 betragen 17.5 Mio. Franken.
(Preisstand 1. April 2002, ZBKI)
-4-
1. Entwicklung und Geschichte
Die Tradition der Patientenbetreuung auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Königsfelden
begann mit den römischen Spitalbauten Vindonissas und reicht über das 1530 eingerichtete
alte Berner Spital im aufgehobenen Kloster Königsfelden und den Neubau einer kantonalen
Irrenanstalt in den Jahren 1868 - 1975 bis in die heutige Zeit.
Gestützt auf den Planungsbericht „Psychiatrie im Kanton Aargau 1991“ und eines
Zusatzberichtes mit separater Botschaft, hat der Grosse Rat 1992 die wesentlichen Weichen
für das Psychiatriekonzept als Bestandteil der Spitalkonzeption 2005 gestellt.
Hauptzielsetzung ist die Sicherstellung einer guten psychiatrischen Versorgung (ambulant,
stationär) für alle Bevölkerungskreise in allen Regionen nach sachgerechten medizinischen
und verantwortbaren wirtschaftlichen Kriterien.
Die Psychiatrie als bedeutendes Teilgebiet der medizinischen Versorgung trägt auch den
gesellschaftlichen Veränderungen, Fortschritten der Medizin und den wissenschaftlichen
Erkenntnissen Rechnung und hat sich zunehmend dem ambulanten Bedarf angepasst. Die
Zunahme der ambulanten Tätigkeit, kombiniert mit der effektiveren Krisenbewältigung im
stationären Bereich, führt tendenziell zu sinkenden Aufenthaltszahlen in der Klinik und zur
Abnahme der Pflegetage. Gleichzeitig kommt es zu einer Konzentration von schwierigen und
behandlungsintensiven Fällen. Die Folge ist eine deutliche Zunahme von
Mehrfachdiagnosen und Patienten mit einer hohen Aggressions- und Gewaltbereitschaft.
Mit den Patientenpavillons aus den sechziger Jahren, mit ihren offenen Raumstrukturen und
den grossen Bettenzahlen, ist die Therapie zum Teil sehr erschwert. Einer ersten
Strukturänderung mit Reduktion der Bettenzahl hat der Regierungsrat am 9. Juli 1997 (RRB
1997-001397) zugestimmt.
Die letzten nennenswerten baulichen Erneuerungen der Klinikanlage waren: Die Erstellung
der Pavillons 4, 5 und 6 mit Betriebsaufnahme 1969, der Pavillons 7 und 8 mit Eröffnung
1975 sowie dem Neubau des Wohnheims Sternbild 1995.
Bisher erfolgte Sanierungen
Mit der Botschaft 98.001184 vom 11. März 1998 bewilligte der Grosse Rat in einer ersten
Etappe den Umbau und die Sanierung der Pavillons P4 und P8.
Dies erfolgte in Zusammenhang mit dem Investitionszulagenbeschluss des Bundes, welcher
sich mit rund Fr 700'000.-- an den Sanierungskosten beteiligte.
Der Grosse Rat nahm damit auch Kenntnis von der nachfolgenden dringenden
Sanierungsetappe der Pavillons P5, P6 und P7.
-5-
2.
Sanierungsbedarf Pavillons 5, 6, 7
Durch die rund 30-jährige intensive Nutzungsdauer der Bauten sind aussen und innen
erhebliche Alters- und Abnutzungsschäden entstanden. Im Bereich Haustechnik haben
verschiedene Anlageteile trotz gutem Unterhalt ihre maximale Betriebsdauer erreicht und
müssen ersetzt werden. Weiter werden diverse neue Vorschriften und Auflagen behördlicher,
betrieblicher und technischer Art nicht mehr erfüllt.
Im Wesentlichen sind es folgende Mängel:
generell:
 Schäden an den Fassaden-Betonelementen (Abplatzungen und folgende Korrosion)
 Metallfenster mit sehr schlechten bauphysikalischen Eigenschaften (Gläser
angelaufen/blind)
 Durch intensive Nutzung verbrauchte Infrastruktureinrichtungen
 Schäden am Dachbelag, Kaltdachkonstruktion mit defekten Materialien an den
Übergängen, Spenglerarbeiten - Bitumen
 Schäden am Innenausbau (Böden-, Wand- und Deckenbeläge sowie der festen
Schrankeinbauten)
 Mängel an Haustechnikanlagen
 defekte Eingangsvordächer
brandschutztechnisch:
 Fluchttreppenhäuser entsprechen nicht der behördlichen Auflagen
 offene Patientenzimmer gegen die Korridore im Pavillon P6
betrieblich:
 keine autonomen Stationen pro Stockwerk in den Pavillons P5 und P7
 die medizinischen und therapeutischen Bereiche der Stationen werden den heutigen
Anforderungen nicht mehr gerecht.
Der Unterhaltsaufwand zur Sicherstellung des Betriebes und für den Werterhalt der Bauten
hat bedingt durch die immer wieder verschobene Sanierung der restlichen Pavillons ein
hohes Mass erreicht. Insbesondere die kostspieligen Reparaturen nach Wassereinbrüchen
bei den Dächern und die gehäuften Reparaturaufwendungen an Haustechnikanlagen
erlauben die Forderung nach dringender Sanierung.
3.
Leistungsangebot
Das stationäre Leistungsspektrum der Internen Psychiatrischen Dienste in Königsfelden hat
im wesentlichen folgende Inhalte:
 Psychiatrische Verhaltenstherapie mit offenen und geschlossenen Abteilungen
 Gerontopsychiatrie in verschiedenen Stationen
 Drogenentzugstation (DES)
-6-
Stationen
Betten (betriebene)
Akutpsychiatrie
Gerontopsychiatrie
Wohnpsychiatrie
DES
6
8
6
1
117
155
104
10
Total
20
386
Der IPD behandelte 2002 Insgesamt 1903 Patienten. Die betriebene Bettenzahl betrug 386.
Die Auslastung liegt bei Ø 99.7 %.
4.
Bedarf einer Psychiatrischen Station für Jugendliche (PSJ)
Die Diskussion um eine Jugendpsychiatrische Station im Kanton Aargau ist, wie in anderen
Kantonen auch, schon über lange Jahre geführt worden. Im Papier "Kinder- und
Jugendpsychiatrie Aargau im 3. Jahrtausend“ werden die wesentlichen Dinge
zusammengefasst:
Seit Jahren müssen unter 18jährige regelmässig und zum Teil länger dauernd auf den
allgemeinen Abteilungen der Psychiatrischen Klinik für Erwachsene in Königsfelden
aufgenommen werden, was für die Jugendlichen, aber auch für die erwachsenen Patienten
und das Personal einen kaum zumutbaren Zustand darstellt.
Während in der Erwachsenenmedizin über Grenzen des Wachstums gesprochen werden
muss, steckt die Entwicklung bei der Versorgung in der Jugendpsychiatrie noch in den
Kinderschuhen.
Eine Umfrage zur stationären psychiatrischen Versorgung von Jugendlichen im Kanton
Aargau 1991 und eine Zweite für die Jahre 97 und 98 zeigten, dass es neben den in
Königsfelden hospitalisierten Patienten noch zahlreiche andere Patienten im Kanton Aargau
gibt, die teilweise ausserkantonal hospitalisiert werden oder sonst zum Teil unter
gefährlichen Umständen ambulant oder in Jugendheimen durchgetragen werden müssen.
Kantonsexterne Unterbringung
Ein Versuch des Gesundheitsdepartements, als Alternative bei einem Verzicht eines eigenen
Projektes die umliegenden Kantone anzufragen, ob sie die Aargauer-Patienten aufnehmen
könnten, scheiterte.
Die wenigen Kantone, die auf eine Anfrage antworteten, gaben abschlägige Antworten. Aus
dem Kanton Zürich wurde durch einen vielbeachteten Artikel in Tageszeitungen und durch
interne Zahlen klar, dass trotz einer vorhandenen jugendpsychiatrischen Station über
100 Jugendliche pro Jahr in erwachsenenpsychiatrischen Kliniken aufgenommen werden
müssen.
-7-
Gleichzeitig wurde von den Psychiatrischen Diensten nochmals auf den fachlichen Aspekt
hingewiesen, dass die Jugendlichen gegen Schluss der Hospitalisation möglichst
schrittweise in ihre angestammte Umgebung zurückkehren sollten und dass damit die
räumlichen Distanzen wesentlich werden.
Machbarkeitsstudie
Diese wichtigen Rückmeldungen führten dazu, dass das Gesundheitsdepartement den
Psychiatrischen Diensten den Auftrag erteilte, eine Projektskizze für eine psychiatrische
Station für Jugendliche (PSJ) in Zusammenarbeit mit dem Baudepartement Abt. Hochbauten
und einem externen Architekten vorzulegen. Aus dem Auftrag geht hervor, dass als Standort
das Areal der Psychiatrischen Klinik Königsfelden ganz klar im Vordergrund steht. Weiter
wurde gefordert, die verschiedenen möglichen Varianten mit Analysen der Vor- und
Nachteile sowie der Betriebs- und Investitionskosten aufzuzeigen. Schliesslich sollte die
Streichung bestehender Geschäftsbereiche geprüft werden.
5.
Projekt Umbau und Sanierung Pavillons 5, 6, 7 und PSJ
Betriebsorganisatorische Optimierung
Mit der Realisierung der Sanierung können die strukturellen, baulichen Bedürfnisse
angegangen werden. Die Veränderungen sollen die Führung von offenen Abteilungen mit
geschlossenen Sektoren erlauben.
Wachsäle werden in 1-, 2- und 3-Bettzimmer mit Nasszelleninfrastruktur umgewandelt.
Durch die Reduktion der Bettenzahl in der Wohnpsychiatrie sollen verhaltenstherapeutische
Stationen entstehen, welche eine bessere Betreuung von schwer verhaltensgestörten Patientinnen und Patienten ermöglichen.
Vergleich zu den sanierten Pavillons P4 und P8
Von der Art der Bauweise entspricht der Pavillon P4 den zu sanierenden Pavillons P5 und
P6 (konventionell, Ortbeton) und der Pavillon P8 dem zu sanierenden Pavillon P7
(vorfabrizierte Raumzellen). Da auch die Grundrisse und die baulichen Voraussetzungen bei
den noch zu sanierenden Pavillons mit den bereits sanierten Pavillons identisch sind, können
die Projektparameter für das Umbau- und Sanierungsprojekt direkt übernommen werden.
Pavillons P5 und P6:
Gebäudehülle:
 Sanierung der Betonbrüstungen und -pfeiler und neuer Fassadenanstrich
 Ersatz der nicht isolierten, mechanisch undichten Alufenster durch isolierte Aluprofil mit
Isolierverglasung und Verbundsicherheitsgläsern (Sicherheitsaspekt)
 innere Wärmedämmung mit Verkleidung an den Fensterbrüstungen
 Ersatz der schadhaften Dachhaut und Einbau einer zusätzlichen Wärmedämmung
Innenausbau:
 Ersatz von schadhaften Boden- und Wandbelägen
 Ersatz von defekten Pavatex-Deckenplatten in den Patientenzimmern
 Malerarbeiten auf sämtlichen Wänden, Heizkörpern und Decken
 Ausbessern und Teilersatz von Schreinerarbeiten wie Türen, Schränke, Ablageflächen
mit Ersatz der defekten Beschläge
-8-
Haustechnische Installationen:
 Ersatz von defekten Komponenten der Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie von ein
gemauerten Abwasserfallsträngen aus Gusseisen
 Ersatz der Beleuchtungskörper durch energiesparende Leuchten mit Anpassung der
Elektroinstallation
Pavillon P7:
Gebäudehülle:
 Sanierung der Betonelemente und neuer Fassadenanstrich
 Ersatz der nicht isolierten, mechanisch undichten Metallfenster durch isolierte HolzMetallfenster mit Isolierverglasung und Verbundsicherheitsgläsern (Sicherheitsaspekt)
 Renovation der Fensterstoren
 Innere Wärmedämmung mit Verkleidung an den Fensterbrüstungen
 Ersatz der schadhaften Dachhaut und Einbau einer zusätzlichen Wärmedämmung
 Innenausbau wie Pavillons P5 und P6
 haustechnische Installationen wie Pavillons P5 und P6
Projekt PSJ
Zur Erweiterung des Angebots der Psychiatrischen Klinik Königsfelden um eine
Psychiatrische Station für Jugendliche (PSJ) wurden verschiedene Standortvarianten
geprüft.
Die Variante a) „Standort ausserhalb von Königsfelden“ ergab folgende Bewertung:
Medizinisch: Unproblematisch
Pflegerisch: Höchst problematisch, weil keine Möglichkeiten bestehen „Verstärkung“ zu
holen (insbesondere nachts)
Betrieblich: Aufbau einer neuen oder Ausbau einer bestehen Infrastruktur nötig
Baulich:
Verschiedene Varianten denkbar: Neubau wird sehr teuer und Umbau
benötigt erfahrungsgemäss viele Interventionen, falls geeignetes Objekt
überhaupt auffindbar
Die Variante b) „Standort Personalhaus in Königsfelden“ ergab folgende Bewertung:
Medizinisch: Unproblematisch
Pflegerisch: Problematisch (es braucht 3 Nachtwachen, welche isoliert auf den 3
Stockwerken sind, welche es für eine Station mit 18 Plätzen brauchen würde),
lange Interventionswege von der Klinik her
Betrieblich: Problematisch, da die Station in den oberen Geschossen untergebracht
werden müsste, zudem erlauben die kleinen Stockwerkdimensionen keine
betrieblich optimale Gliederung. Die ganze Logistik könnte an die PD
angebunden werden, was sehr vorteilhaft wäre
Baulich:
Zahlreiche und teure Umbaumassnahmen wären nötig: Massnahmen in
Bezug auf Sicherheit, Sanitärinstallationen, Werk-/Schulräume etc. teilweise
mit strukturellen Eingriffen in das Haus.
-9-
Die Variante c) „Standort in einem bestehenden Pavillon“ ergab folgende Bewertung :
Medizinisch: Unproblematisch
Pflegerisch: Optimal, da Synergien mit den anderen Stationen gebildet werden können,
namentlich im Bereich des notfallmässigen Eingreifens während der Nacht.
Betrieblich: Die Station besitzt eine angemessene Grundfläche, welche optimal organisiert
werden kann. Mindestens eine geriatrische Station müsste gezügelt werden.
Baulich:
Da die Pavillons sowieso saniert werden, laufen die vorgesehenen Eingriffe Im
Rahmen der Sanierung ab - entsprechend niedrig sind diese Zusatzkosten.
Die Variante d) „Aufstockung eines bestehenden Pavillons“ ergab folgende
Bewertung:
Medizinisch:
Pflegerisch:
Betrieblich:
Baulich:
Unproblematisch
Optimal wie Variante c)
Wie Variante c), aber es müssen keine Patienten verlegt werden
Wie Variante c), Zusatzkosten für die Aufstockung
In einer Machbarkeitsstudie der Liechti Graf Zumsteg Architekten AG, Brugg, vom 27. Mai
2002 wurden die Möglichkeiten einer Aufstockung für eine 14-Betten-Station aufgezeigt.
Aufgrund der städtebaulichen, architektonischen und statischen Analyse ist der
zweigeschossige Pavillon P5 für eine Aufstockung am Besten geeignet. Die Pavillons stellen
eine klassische und zeittypische Campusanlage dar, welche mit ihrem orthogonalen System
einen schönen Kontrast zur parkartigen Umgebung bilden. Neben der Grundrissfigur ist auch
die Volumetrie der Pavillons ein wichtiges Thema. Mit dem Bau der zweiten Etappe von 1974
wurde eine Typologie etabliert, bei welcher die Nutzung einen direkten Zusammenhang mit
der Geschosszahl hatte. Das heisst die Turnhalle ist eingeschossig, das Zentrumsgebäude
(Begegnungszentrum) zweigeschossig, die Patientenpavillons dreigeschossig und der
Pavillon P4 mit Zentrumsfunktionen viergeschossig. Mit der Aufstockung des Pavillons P5
kann dieses Konzept sinnvoll ergänzt werden.
Die PSJ wird über die bestehenden Treppenhäuser, welche weitergeführt werden,
erschlossen. Die Zimmer und Aufenthaltsräume sind alle gegen den Park orientiert, während
die Wohnküchen, die Stationszimmer und Teile der Erschliessung gegen den Lichthof
gerichtet sind. Dieser bildet das verbindende Element des Grundrisses und soll in dieser
Funktion gestärkt werden. Für die 14-Betten-Station sind aus Flexibilitätsgründen
(Geschlecht, Alter, Krankheitsbild) ausschliesslich 1-er Zimmer gefordert. Mit einer
Erweiterung der Sanitärzellen gegen den Gang kann dieser Forderung entsprochen und die
Länge des Ganges in
einen gegliederten privaten und einen halböffentlichen Bereich mit Schule und Büros
unterteilt werden. Die bestehenden Steigzonen werden weitgehend übernommen. Neben
dem Balkon gegen Süden wird ein Dachgarten als Aussenraum angeboten. Der Aufgang
erfolgt über eine Treppe durch den Lichthof.
- 10 -
Raumprogramm (PSJ):
Raumbezeichnung
Infrastruktur:
─ Stationszimmer
─ Rapportzimmer
─ Büros
─ Grosses Sitzungszimmer
─ Putz/Abstellräume
─ Schlafzimmer für Nachtwache
─ Sekretariat
Patienten:
─ Patientenzimmer mit WC/Lavabo
─ Isolierzimmer
─ Wohnküche
─ Aufenthaltsräume
─ Sanitärräume (Du/Bad/WC)
Schule:
─ Schulzimmer
─ Evtl. Raum für Einzelarbeiten (Lernzimmer)
─ Werkraum
Total
Anzahl
Projektiert in
m2
1E
1E
4E
1E
1E
2E
1E
15
20
60
20
30
20
15
13E
1E
2E
2E
4E
180
15
40
60
45
2E
1E
1E
60
15
30
625
Provisorien
Für die Realisierung der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden umfassende Räumlichkeiten mit Pflegeinfrastruktur benötigt. Der Reusspark, Zentrum für Pflege und Betreuung,
Niederwil, welcher für ein Sanierungsprojekt ähnlicher Grösse in seinen bestehenden
Personalwohnbauten ein Provisorium für 50 - 60 Bewohner errichtet, hat dem Kanton die
Nutzung auf Zeit, zu einem günstigen Preis angeboten. Das führt zu einer sehr
willkommenen Synergienutzung zwischen den beiden Projekten. Es ist geplant in der Phase
der Sanierung von Pavillon 6 und 7, mit ganzen Pavillonsbelegungen in den Reusspark zu
dislozieren und damit in ausserordentlich günstige und funktionelle Provisorien einzuziehen.
Sollte diese günstige Konstellation der zeitlichen Staffelung nicht gelingen, ist für die
Erstellung von Provisoriumsräumlichkeiten mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
6.
Kosten
Die Kostenermittlung basiert für den Bereich "Sanierung Pavillons" auf den Abrechnungen
der sanierten Pavillons P4 und P8 und für die PSJ auf der Kostenschätzung in der
Machbarkeitsstudie.
Bei den Kosten für den Pavillon P5 wird davon ausgegangen, dass die Sanierung und die
Aufstockung gleichzeitig ausgeführt werden.
- 11 -
Fr.
Pavillon P5:
─ Sanierung Fassaden und Innenausbau
─ Umbau von 2 Geschossen
Fr.
1'900‘000
1'100‘000
3'000‘000
Pavillon P6:
─ Sanierung Fassaden, Flachdach und Innenausbau
─ Umbau von 3 Geschossen
─ Umgebung
2'900‘000
1'450‘000
50‘000
4‘400‘000
Pavillon P7:
─ Sanierung Fassaden, Flachdach und Innenausbau
─ Umbau von 3 Geschossen
─ Umgebung
3'550‘000
1‘000‘000
50‘000
4'600‘000
Provisorien:
─ während den Sanierungs- und Umbauphasen
PSJ: (Aufstockung auf Pavillon 5)
─ SBKP 1, Vorbereitungsarbeiten
─ SBKP 2, Gebäude inkl. Betriebseinrichtungen
─ SBKP 4, Umgebung
─ SBKP 5, Baunebenkosten
─ SBKP 9, Ausstattung
1'500‘000
100‘000
3'400‘000
50‘000
300‘000
150‘000
4'000‘000
Total (Preisstand 1. April 2002, ZBKI )
17'500‘000
- 12 -
Staatsbeitragsberechnung für PSJ
Betriebskostenrechnung
Einheit
Beschrieb
Zahlen
12
innerkant.Patienten
Betten
ausserkant. Patienten
Betten
2
Total Anzahl Betten
Betten
14
Pflegetage/Jahr
Pf /Tg
5'110
Belegungsgrad
%
verrechenbare, innerkant.
Pflegetage
85
Pf /Tg
3'723
Pf /Tg
620.5
Pf /Tg
4'343.5
Erlöse ausserkantonale Patienten
Fr. (100%)
415'868
Erlöse innerkantonale Patienten
Fr. (46%)
1'147'795
Gesamt Erlöse
Fr.
1'563'663
Staatsbeitrag
Fr.
verrechenbare,
ausserkant. Pflegetage
Total verechenbare
Pflegetage
670
Kosten pro Pflegetag
7.
1'347'412
Terminplan
Die Realisierung des Projektes richtet sich nach den vom Grossen Rat bewilligten
Voranschlägen sowie den Prioritäten innerhalb des Hochbauplafonds.
In der aktuellen Fassung sind die Projektteile wie folgt vorgesehen:
2004
2005
2006
2007
2008
Ausführung PSJ / P5
Sanierung P6 / P7
8.
Bezug zum Finanzplan
Hochbauplafond
Im Legislaturprogramm und Finanzplan 1999 - 2003 ist das Projekt für die Sanierung der
Pavillons enthalten und im Hochbauplafond sind in den Jahren 2003 - 2008 insgesamt
17.5 Mio. Franken eingestellt.
Entwicklungsschwerpunkt mit finanziellen Auswirkungen (Betrieb)
Finanzplan 2002 – 2006
2003
0.5Mio.
2004
1 Mio.
2005
1 Mio.
2006
1 Mio.
folgend
- 13 -
9.
Rechtliche Grundlage
Das Projekt „Umbau und Sanierung der Pavillons P5, 6 und 7 sowie den Einbau der PSJ im
Pavillon 5“, der Psychiatrischen Dienstes, Königsfelden, fällt funktionell und strukturell unter
den § 2 des Spitalgesetzes vom 19. Oktober 1971.
Danach ist der Grosse Rat abschliessend zur Kreditbewilligung für die Errichtung und den
Unterhalt der Kantonsspitäler Aarau und Baden und der Psychiatrischen Dienste,
Königsfelden zuständig. Nachdem das Spitalgesetz sowohl Objekt als auch Standort festlegt,
entspricht die Delegierung der Ausgabenbewilligungskompetenz an den Grossen Rat, unter
Ausschluss des Finanzreferendums, in jeder Hinsicht der geltenden Verfassung.
Antrag:
1.
Das vorliegende Projekt für die Sanierung der Pavillons 5, 6 und 7 sowie den Einbau der
Psychiatrischen Station für Jugendliche im Pavillon 5 der Psychiatrischen Dienste,
Königsfelden wird genehmigt.
2.
Es wird ein Rahmenkredit von Fr. 17'500'000.-- für den Umbau und die Sanierung der
Pavillons 5, 6 und 7 sowie den Einbau der Psychiatrischen Station für Jugendliche im
Pavillon 5, Preisstand 1. April 2003 (ZBKI), bewilligt. Der Kredit verändert sich um die
Indexbedingten Mehr- oder Minderkosten. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der
zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Aarau, 9. Juli 2003
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS
Landammann:
Peter C. Beyeler
Staatsschreiber:
Marc Pfirter
- 14 -
- 15 -
Typischer Gebäudegrundriss eines sanierten Pavillons (4 / 8)
- 16 -
Typischer Gebäudegrundriss in den sanierungsbedürftigen
Pavillons 5, 6 und 7
- 17 -
Projektierter Grundriss der Psychiatrischen Jugendlichen Station (PSJ)
als Aufbaugeschoss im Pavillon 5
- 18 -
- 19 -
PSYCHIATRISCHE DIENSTE DES KANTONS AARGAU
KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Ärztliche Leitung
IPD Klinik Königsfelden, Ärztliche Leitung
Betriebskonzept PSJ
1.
Einleitung
2.
Standort
3.
Dimensionierung der Abteilung
4.
Stellenplan
5.
Jugendpsychiatrie - Kosten
6.
Raumbedarf
7.
Leitung
1.
Einleitung
Die Diskussion um eine Jugendpsychiatrische Station im Kanton Aargau ist, wie in anderen
Kantonen auch, schon über lange Jahre geführt worden. Im Papier "Kinder- und
Jugendpsychiatrie Aargau im 3. Jahrtausend", welches der KJPD per 31.08.00 dem
Vorsteher des Gesundheitsdepartements zukommen liess, werden die wesentlichen Dinge
nochmals zusammengefasst:
Seit Jahren müssen unter 18jährige regelmässig und zum Teil länger dauernd auf den
allgemeinen Abteilungen der Psychiatrischen Klinik für Erwachsene in Königsfelden
aufgenommen werden, was für die Jugendlichen, aber auch für die erwachsenen Patienten
und das Personal einen kaum zumutbaren Zustand darstellt.
Eine Umfrage zur stationären psychiatrischen Versorgung von Jugendlichen im Kanton
Aargau 1991 und eine Zweite für die Jahre 97 und 98 zeigten, dass es neben den in
Königsfelden hospitalisierten Patienten noch zahlreiche andere Patienten im Kanton Aargau
gibt, teilweise ausserkantonal hospitalisiert werden oder sonst zum Teil unter gefährlichen
Umständen ambulant oder in Jugendheimen durchgetragen werden müssen.
- 20 -
2.
Standort
Die Geschäftsleitung der Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau sieht für die PSJ aus
wirtschaftlichen Überlegungen folgenden Standort.
 Ansiedelung auf dem Areal der Klinik in Königsfelden
Der zentrale Punkt bei dieser Schlussfolgerung stellt die Tatsache dar, dass die jugendlichen
Patienten jederzeit unruhig und potentiell gewalttätig eskalieren können. Um in einer solchen
Situation die Oberhand zu bewahren, erfordert es gemäss langjähriger Erfahrung sechs mit
solchen Situationen vertraute Vertreter der Pflege. Dabei ist auch zu beachten, dass Jugendliche aus ihrer entwicklungspsychologischen Situation heraus vermehrt zu solchem nach
aussen gerichtetem Verhalten neigen. Daher ist eine Realisierung der PSJ auf dem Areal KF
am kostengünstigsten.
Wichtig ist auch die kurze Distanz zwischen Klinik und Arbeits-/Schulort der Jugendlichen in
der Austrittsphase, indem sie probeweise zurück zur Arbeit oder in die Schule gehen sollten.
Damit ist der zentrale Standort Brugg/Windisch prädestiniert für diese Aufgabe.
3.
Dimensionierung der Abteilung
Das Ziel der Abteilung ist die Aufnahme möglichst aller aus psychiatrischen Gründen
eingewiesener Patienten unter 18 Jahren aus dem Kanton Aargau (Aufnahmepflicht).
Deshalb muss die PSJ genügend gross geplant und mit den nötigen Ressourcen versehen
werden, um auch die Aufnahme mehrerer problematischer Patienten gleichzeitig zu
gewährleisten. Andernfalls ist schon heute mit Sicherheit vorherzusagen, dass weiterhin
Jugendliche in die allgemeinen Abteilungen der Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen
werden müssen.
Bei der Schaffung der Station im Aargau kann auf die Erfahrungen in anderen Kantonen
zurückgegriffen werden, wobei insbesondere auf das in der Praxis gut bewährte Modell der
Station der Universitären Psychiatrischen Dienste des Kantons Bern (Waldau) abgestützt
wird.
Die PSJ wird vorläufig mit 14 Plätzen dimensioniert. Es wird sich weisen, inwieweit die
Aufnahme aller zugewiesenen Patienten möglich sein wird.
4.
Stellenplan
Die Jugendlichen sollen in dieser Station nicht nur gehütet werden (wie dies heute in den
Stationen des IPD wegen der mangelnden Strukturen und Ressourcen für Jugendliche
weitgehend geschieht), sondern behandelt und für die Rehabilitation vorbereitet werden
(sogenannte Intensiv- und Regelbehandlung). Deshalb brauchen sie das nötige Personal,
das eine adäquate Tagesstruktur gewährleistet, welche schulische Angebote mit solchen aus
der Arbeitswelt und der einfacheren Beschäftigung kombiniert. Für die therapeutische
Betreuung der Jugendlichen selbst und ihrer Familien, der Arbeitsstelle/Schule und der
involvierten Behörden (z.B. Vormundschaftsbehörde, Jugendanwaltschaft) werden zusätzlich
- 21 -
entsprechende Fachkräfte benötigt. Dies ist Voraussetzung für vernetztes und effektives
Arbeiten.
Ein jugendlicher Patient benötigt nicht nur personelle Ressourcen für sich selbst, sondern
wegen der – gesetzlich gegebenen – Abhängigkeit von seinen Eltern, die die elterliche Sorge
bis zur Volljährigkeit inne haben, braucht es in der Jugendpsychiatrie auch einen erheblichen
zusätzlichen Betreuungsaufwand für die Familienangehörigen der Patienten. Nur wenn die
Eltern die vorgesehen Schritte der Jugendlichen unterstützen, haben diese Aussichten auf
Erfolg.
Dazu kommt, dass die Jugendlichen in der Übergangsphase von Schule zu Beruf stehen.
Dies erfordert viel Nachhol-, Vermittlungs- und Koordinationsarbeit für eine erfolgreiche
Eingliederung in die Berufswelt. Dieser Aufwand ist auch psychiatrisch sehr wichtig, denn
eine stabile Beschäftigung senkt die Rückfallquote relevant.
Zusammenfassend ergibt sich ein Bedarf von 23.1 Stellen bei 14 Patientenplätzen.
5.
Jugendlichenpsychiatrie – Kosten
Die geplante PSJ kann mit 3 Institutionen verglichen werden, welche die geschlossene
Jugendpsychiatrie als Teil anbieten.
 Neuhaus Bern (Delegationsbesuch GD)
 Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie Zürich
 Klinik Littenheid (Privatklinik)
Unbestritten aufwendigste und teuerste Variante ist die Station für Jugendliche.
Kostensteigernd wirken sich der geschlossene Betrieb und die Kosequenz, dass der
Personalschlüssel höher oder die Bettenbelegung tiefer sein muss, wenn Aufnahmezwang
besteht.
80 % der Kosten jeder Station machen die Personalkosten aus, 20 % den Sachaufwand.
Weil der direkte Stellenvergleich wegen verschiedenen Ausgangsbedingungen nur bedingt
aussagekräftig ist, können einfacher die effektiven Tageskosten pro Patient verglichen
werden.




Neuhaus Bern: (Delegationsbesuch GD)
Vollkosten: Fr. 716.-- pro Patient und Tag
15 Plätze für Kinder
12 Plätze Akutaufnahme Jugendliche
10 Plätze Therapiestation für Jugendliche
12 Plätze Aussenstation für Jugendliche
(ohne Aufnahmezwang)
Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Zürich:
Vollkosten Fr. 1'319.-- pro Patient und Tag
 21 Plätze für Kinder
 18 Plätze für Jugendliche
Plätze für Jugendliche geschlossen
Aufnahmezwang für unter 14-jährige
- 22 -
Klinik Littenheid ( Privatklinik):
Vollkosten: Fr. 647.46 pro Tag und Patient
 39 Plätze für Jugendliche (11 geschlossen /
28 offen)
 Aufnahmezwang
PSJ:
 14 Plätze für Jugendliche
 geschlossen

Aufnahmezwang
Vollkosten: Fr 670.21 pro Patient und Tag
- 23 -
Auswirkungen auf die Betriebsrechnung (Staatsbeitrag)
Kostenberechnung Betrieb: Personalkosten pro Jahr
Basis 100% in Fr.
StellenPensum %
Franken
Leitender Arzt
236'000.00
30
70'800
Oberarzt
165'000.00
100
165'000
Sektretariat
65'000.00
80
52'000
Assistenzarzt
108'000.00
230
248'400
Psychologie
118'000.00
100
118'000
Stationsleitung
108'000.00
100
108'000
GL Sozialpädagogik
100'000.00
200
200'000
Pflege (GPK)
77'000.00
600
462'000
Pflege (Soz. Päd.)
91'000.00
600
546'000
Praktikanten
19'500.00
Ohne Stelenanrech.
1/3 Stellenanrech.
Lehrkräfte
95'000.00
Sozialarbeit
99'000.00
Ergotherapie
77'000.00
39'000
200
190'000
70
53'900
-
2'310
Zwischensumme Stellen / Franken
52'416
15.00
Fr.
337'965
2'643'481
Fr.
188'820
Arbeitgeberbeiträge
Total
Personalkosten/Platz/Jahr
2'253'100
5.20
Inkonvenienzen (ca. 5% der Gesamtpflegekosten)
Kostenberechnung Betrieb: Sachkosten pro Jahr
Einheit in Fr.
Variable Kosten
Medikamte / Pflegmaterial
13'200
Allg. Betriebs-/Verbrauchmaterial
13'200
Aktivitäten
6'600
Morgen / Nachtessen
9.00
39'092
Mittagessen ab Küche
17.00
73'840
Übrige variable Kosten
Fixe Kosten
1.00
Einheit in Fr.
4'344
Diverse Anschaffungen
6'600
Reisespesen Personal
3'300
Rekrutierung Personal
10'000
Weiterbildung
20'000
Telefon / Porto
Reinigung (Fr. 4.-/m2 x 12 Mt.)
8'000
4.00
49'420
Nebenkosten
20'000
Informatik, Unterhalt
267'595
Sachkosten
Fr.
Personalkosten
Fr.
2'643'481
Total Betriebskosten
Fr.
2'911'076
Fr.
Kosten pro Pflegetag
Erlöse ausserkantonale Patienten
100%
100%
670
415'868
46%
1'147'795
Gesamt Erlöse
Fr.
1'563'663
Staatsbeitrag
Fr.
Erlöse innerkantonale Patienten
46%
1'347'412
- 24 -
6.
Raumbedarf
Für das Projekt mit 14 Plätzen, sind zwingend 14 Einerzimmer notwendig, weil sonst die
Flexibilität der Abteilung (bei Neuaufnahmen muss nicht auf das Geschlecht der Patienten in
den Zimmern Rücksicht genommen werden) und Verhinderung von Gewalteskalation (Patienten können zur Unterbrechung von Gewaltprozessen in ihre Einzelzimmer geschickt
werden) nicht mehr gewährleistet wäre.
Für das Personal sind pro Gruppe 1 Schlafzimmer und für die gesamte Station 2 PersonalWC’s vorzusehen.
Für die ganze Station sind 3 Schulzimmer mit, wenn möglich, je einem kleinen
angrenzenden Raum für Einzelarbeiten, abgegrenzt durch eine Schiebetür, vorzusehen. 1
Werkraum, 5 Büros mit genügender Fläche für Familiengespräche, 1 grosszügiges
Sitzungszimmer, 1 Stationszimmer und 1 Sekretariat vervollständigen die Infrastrukturräume.
Der Aussen-Aufenthaltsraum muss so gestaltet sein, dass eine Flucht verunmöglicht wird.
Es besteht ein Bedarf an Nebenräumen für Materialreserven der Pflege, Schule und
Ergotherapie.
7.
Leitung
Die Psychiatrische Station für Jugendliche steht medizinisch - fachlich unter der Leitung des
Kinder und Jugendpsychiatrischen Dienstes.
Durch den gewählten Standort, auf dem Areal in Königsfelden können in folgenden
Bereichen synergien mit dem Betrieb IPD optimal genutzt werden:
Dies schlägt sich in einem äussest knappen Stellenplan günstig nieder.







Apotheke
Tages, resp. Dienstarzt
Labor
Neurologe
Internist
allfällige Übertritte PSJ zu IPD oder umgekehrt
Unterstützung durch das Pflegepersonal des IPD bei Gewaltausbrüchen oder eskalationen auf der PSJ
Die Zusammenarbeiten, Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortungen sollen in einem
detaillierten Vertrag zwischen den beiden Institutionen festgelegt werden.
- 25 -
PSYCHIATRISCHE DIENSTE DES KANT ONS AARGAU
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Är ztliche Leitung
Kinder- und Jugendpsychiatrie Aargau im 3. Jahrtausend
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
3.8.
3.9.
4.
Einleitung
Geschichte der Kinder und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau
Heutiger Zustand
Ambulante Behandlung
Stationäre Behandlung generell
Stationäre Behandlung von Kindern
Stationäre Behandlung von Jugendlichen
Psychiatrische Störungen von behinderten Kindern und Jugendlichen
Forensik
Schulpsychologie
Misshandelte Kinder
Zusammenfassung des heutigen Zustandes
Zunahme oder Abnahme der Inanspruchnahme von kinder- und
jugendpsychiatrischen Leistungen in der Zukunft?
5.
Interkantonale Zusammenarbeit
6.
Wirtschaftliche Aspekte
7.
Neuausrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau
8.
Zielvorstellungen für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung des
Kantons Aargau im neuen Jahrtausend
8.1.
Ambulante Kinder und Jugendpsychiatrische Versorgung im neuen Jahrtausend
8.2.
Stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung im neuen Jahrtausend
8.2.1. Bereits bestehende Angebote
8.2.2. Neue stationäre Einrichtungen
8.3.
Psychiatrische Versorgung von behinderten Kindern und Jugendlichen
8.4.
Misshandelte Kinder
9.
Bedarfsnachweis
10.
Kooperation Ausserkantonal
11.
Umsetzung
12.
Zusammenfassung
- 26 -
1.
Einleitung
Der Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Aargau beauftragte den Chefarzt
des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Ende Juni 2000 ein Papier zu erarbeiten,
worin die gegenwärtige Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie dargestellt wird um dort,
wo Mängel bestehen, Lösungsmöglichkeiten aus fachlicher Sicht aufzuzeigen. Aktueller
Anlass dazu bildete einerseits die Tatsache, dass die Ressourcen für ambulante
Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bei steigendem Bedarf erschöpft sind und
andererseits gravierende Mängel im stationären Angebot für Kinder und Jugendliche
bestehen. Dazu kommt, dass die Schulpsychologie im Kanton vor einer Neuorganisation
steht.
Das Ziel ist, eine bedürfnisgerechte Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau zu
zeigen, die von den heute bestehenden Strukturen ausgeht. Das vorliegende Papier stellt
eine Diskussionsgrundlage dar.
Im März 2003 wurde die Arbeit aus dem Sommer 2000 leicht überarbeitet und an die
neusten Entwicklungen angepasst, die aber inhaltlich in Richtung der ersten Fassung
verliefen.
2.
Geschichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau
Bereits im letzten Jahrhundert wirkte mit Pestalozzi im Kanton Aargau ein Mann, der Ideen in
der Betreuung von Kindern vertrat, die noch heute wichtig sind. 1933 begann die Klinik
Königsfelden mit öffentlichen Sprechstunden für psychisch kranke Kinder. 1947 wurde die
Kantonale Kinderstation in Rüfenach eröffnet. Nachdem die Kinderpsychiatrie in den 60-iger
Jahren zunehmend als eigenständiges Fach auch in der Schweiz anerkannt wurde,
versuchte man 1970, einen Schulpsychiatrisch-Schulpsychologischen Dienst für den Kanton
Aargau zu schaffen. Die Abstimmung führte zu einer Ablehnung dieses Projektes, weil im
gleichen Abstimmungspaket auch der damals unvorstellbare Herbstschulbeginn enthalten
war. Am 1. Januar 1974 begann der heutige KJPD mit Konsiliardienst an der Kinderklinik in
Aarau. Der anschliessende Ausbau hatte die Regionalisierung als wichtiges Thema im
Vordergrund. Stationäre Betreuung von Kindern, die nicht mehr mit ambulanten Mitteln
betreut werden konnten, erfolgte in den bereits bestehenden Institutionen von Rüfenach und
der Kinderklinik in Aarau.
Mit dem Dekret über die psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau (28. März 1995) wurde
der KJPD in die psychiatrischen Dienste eingebunden.
3.
Heutiger Zustand
3.1
Ambulante Behandlung
Mitte der 90-iger Jahre hatte der KJPD noch Ressourcen, um zusätzliche Kinder in der
ambulanten Betreuung zu übernehmen. Bereits damals waren aber die Kinder- und
JugendpsychiaterInnen mit eigener Praxis im Kanton, von denen es wenige gibt und die
grösstenteils eine Teilzeitpraxis betreiben, voll ausgelastet. Zwei Praxiseröffnungen seitdem
- 27 -
brachten keine Entspannung. Gleichzeitig kam es aber auch zu einer Praxisaufgabe.
Vielmehr wurden die Dienste des KJPD zunehmend in Anspruch genommen (Anmeldungen
1996 ca. 1100, 1999 ca. 1400, seitdem konstant bei gleicher Stellenzahl). Damit entwickelte
sich parallel zum Stau am Baregg auch ein Stau vor den Ambulatorien des KJPD. Da die
kinder- und jugendpsychiatrische Arbeit im direkten Kontakt mit den Betroffenen stattfindet,
ist keine Kapazitätserhöhung mit kostspieligen Maschinen möglich. Das heisst, die Anzahl
Stellen stehen im direkten Bezug zur Anzahl der behandelbaren Fälle. Zusammenfassend
muss deshalb gesagt werden, dass die Kapazitäten der ambulanten Kinder- und
Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau erschöpft sind, was in Anbetracht der wenigen
Vertreterinnen und Vertreter dieser medizinischen Disziplin im Kanton keine Überraschung
ist.
3.2
Stationäre Behandlung generell
In der gesamten Kinder- und Jugendpsychiatrie gilt das Prinzip, dass die Patientinnen und
Patienten primär ambulant versorgt werden sollen. Für jene Fälle, wo dies nicht genügt,
erfolgt eine stationäre Einweisung. Oft ist dies sehr kurzfristig nötig und in den ersten Tagen
nach der Aufnahme erfolgt eine Triage, ob die weitere Behandlung ambulant erfolgen kann,
für einige Wochen stationär erfolgen sollte oder vielleicht sogar eine längerfristige
Behandlung im Sinne einer Rehabilitation über viele Monate erforderlich ist.
3.3
Stationäre Behandlung von Kindern
Die abgestufte Behandlung ambulant – kurzfristig stationär – mittelfristig stationär –
Rehabilitationsbehandlung wird als Stufenmodell bezeichnet. Dieses Stufenmodell wurde
vom Regierungsrat des Kantons Aargau für die Jugendpsychiatrie bereits gut geheissen
(RRB 1999-000376). Die Umsetzung ist aber nicht nur im Jugendbereich, sondern auch im
Kinderbereich schwierig. Kinder können wohl kurzfristig in die Kinderklinik Aarau
aufgenommen werden. Hier treffen sie aber auf eine Umwelt, die völlig auf die Bedürfnisse
von körperlich kranken Kindern zugeschnitten ist. Diese Kinder liegen meist im Bett. Die aus
kinderpsychiatrischen Gründen eingewiesenen Kinder müssen aber selten tagsüber im Bett
verweilen. Deshalb brauchen sie eine geeignete Beschäftigung, was in Anbetracht der
Einweisungsgründe (Verhaltensauffälligkeiten) nicht einfach ist. Das Betreuungs- und
Beschäftigungsprogramm sollte sich über den ganzen Tag erstrecken, weil die Kinder sonst
in unbeaufsichtigten Momenten ungünstige Dinge tun können. Dafür ist die Kinderklinik nicht
ausgerüstet. Nach dem Umbau der Kinderklinik kam es zu einer Bettenreduktion. Seitdem
nehmen Zeiten zu, wo Kinder abgewiesen werden müssen. Dies trifft auch psychiatrische
Patienten.
3.4
Stationäre Behandlung von Jugendlichen
Akut psychisch kranke Jugendliche müssen noch immer in die allgemeinen
Aufnahmeabteilungen der Psychiatrischen Klinik in Königsfelden eintreten. Dies ist für alle
Beteiligten eine zusätzliche, den Krankheitsverlauf negativ beeinflussende Belastung.
3.5
Psychiatrische Störungen von behinderten Kindern und Jugendlichen
Viele behinderte Kinder zeigen vermehrt psychiatrische Störungen. Dabei gilt die Regel,
dass je schwerer das Hirn betroffen ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit für eine
- 28 -
psychiatrische Störung ist. Auch Kinder mit schweren Sprachstörungen haben eine deutlich
erhöhte Frequenz für psychiatrische Störungen.
- 29 -
Psychische Störungen bei behinderten Kindern werden heute noch selten erkannt und kaum
behandelt. In einzelnen Fällen kann es zu schweren Verhaltensstörungen bei den
Behinderten kommen. Dies würde eine spezielle Abteilung zur Behandlung solcher junger
Menschen erfordern, die aber in der ganzen Deutschschweiz bis heute fehlt.
3.6
Forensik
Im Bereich der Rechtssprechung wird die Kinder- und Jugendpsychiatrie vielfach für
Gutachten in Anspruch genommen. Das Häufigste bildet dabei das KinderzuteilungsGutachten, wobei die Kinder- und Jugendpsychiatrie Stellung dazu nehmen soll, bei
welchem Elternteil nach der Scheidung die Kinder leben sollen. Bei Misshandlungen von
Kindern wird die Kinder- und Jugendpsychiatrie angefragt, ob das, was die Kinder erzählen,
glaubhaft sei oder nicht. Wenn Kinder und vor allem Jugendliche selbst die Täter sind, so
stellt das Rechtssystem Fragen zur psychischen Gesundheit an die Kinder- und
Jugendpsychiatrie und zunehmend ergeben sich daraus auch schwierige
Behandlungsaufträge. Alle diese forensischen Aufgaben entziehen dem KJPD
therapeutische Ressourcen.
3.7
Schulpsychologie
Gegenwärtig untersteht die Schulpsychologie im Kanton Aargau der Gemeinde Hoheit.
Dadurch sind die Strukturen sehr heterogen (vgl. Bericht ‚Reorganisation der
Psychologischen Schuldienste im Kanton Aargau: Kantonalisierung der Psychologischen
Schuldienste; Aufträge an Erziehungsdepartement und Departement des Innern‘, vom
7.06.2000). Eine Klärung der Aufgaben und Abgrenzungen zum KJPD ist hier notwendig.
3.8
Misshandelte Kinder
Misshandelte Kinder werden nach heutiger Fachvorstellung in multidisziplinären
Kinderschutzgruppen betreut. Zu diesen Gruppen gehört auch die Kinder- und
Jugendpsychiatrie. Die Inanspruchnahme der beiden bestehenden Kinderschutzgruppen an
den Kantonsspitälern Aarau und Baden ist gross und die entsprechende Kapazität der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, die für die beiden Gruppen bestimmt ist, voll ausgeschöpft.
3.9
Zusammenfassung des heutigen Zustandes
Während der heutige Zustand der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton
Aargau wegen der massiven Überlastung mit dem Stau am Baregg verglichen werden kann,
so haben die Kinder aber immerhin die Möglichkeit, nach einer Wartefrist eine kinder- und
jugendpsychiatrische Behandlung zu bekommen.
Für Kinder und Jugendliche aber, die einer kurzfristigen stationären Aufnahme bedürfen, ist
es so, als ob sie vor einem Berg anstehen würden, wo ein Tunnel vorhanden sein sollte um
durchzufahren, aber in Tat und Wahrheit werden alle auf weitläufige und gefährliche
Bergtouren geschickt, weil es die Stationen für kurzfristige Aufnahmen von Kindern und
Jugendlichen mit akuten psychiatrischen Problemen im Kanton Aargau nicht gibt.
- 30 -
Dieser Zustand widerspricht dem Dekret über die Psychiatrischen Dienste des Kantons
Aargau (speziell § 2), indem die Untersuchung, Behandlung und Betreuung psychisch
kranker Kinder und Jugendlicher nicht genügend gewährleistet ist und insbesondere die
Krisenintervention nicht mit den geeigneten Mitteln erfolgen kann.
4.
Zunahme oder Abnahme der Inanspruchnahme von kinder- und
jugendpsychiatrischen Leistungen in der Zukunft?
Städtische Agglomerationen haben eine deutlich höhere kinder- und jugendpsychiatrische
Versorgungsdichte als der Kanton Aargau. Trotzdem ist es auch in jenen Gebieten
schwierig, für Patientinnen und Patienten ambulante Behandlungsplätze zu finden. Dies mag
einerseits an der Praxisorganisation liegen, ist aber andererseits auch ein genereller
Ausdruck davon, dass die Kinder in unserer Gesellschaft mehr unter Druck geraten. Dass
Kinder schwierige Verhaltensweisen zeigen, gehört zum Kind sein. Vieles kann bei intakten
Familien und Schulstrukturen so aufgefangen werden, dass es nicht zu einer
Behandlungsbedürftigkeit kommt. Wenn die Familienstrukturen beeinträchtigt sind, so kann
ausgleichend die Schule helfen. In einer Zeit, wo nicht nur die Ansprüche an das
Familienleben, sondern auch jene an die Schule ständig zunehmen, Lehrer aus Überlastung
ihre Stelle verlassen und die Gewalt auf dem Schulhof zunimmt, sind solche schützenden
Mechanismen für die gefährdeten Kinder zunehmend am Versiegen. Deshalb werden sie
häufiger zur Behandlung gebracht.
Auch die steigende Akzeptanz des Faches der Kinder- und Jugendpsychiatrie in nicht
städtischen Gebieten ergibt einen Zunahmeeffekt.
5.
Interkantonale Zusammenarbeit
Das KVG hat die interkantonale Zusammenarbeit erschwert. Trotzdem ist es aber bei
gegenseitigem Willen möglich, auch über die Grenzen der Kantone hinweg sinnvolle
Schwerpunkte zu bilden.
Kinder und Jugendliche haben aber noch ein kleineres Bewegungsfeld als Geschäftsleute:
Während es für viele Berufstätige heute üblich ist, zwischen grösseren Städten täglich hin
und her zu pendeln, ist dies Kindern und Jugendlichen noch nicht sinnvoll zuzumuten.
Deshalb ist eine Einweisung eines Jugendlichen in eine Station in Bern, wie dies heute
immer wieder erfolgen muss, für seine Reintegration sehr hinderlich. In noch stärkerem
Ausmass gilt dies für Kinder. Auch die wichtigen Besuche von Gleichaltrigen werden so
massiv erschwert.
Im ambulanten Bereich ist es wünschenswert, dass Kinder und Jugendliche selbstständig
vom Wohnort zur Behandlungsstelle gelangen können. Durch die Verlegung des
Ambulatoriums im Ost-Aargau von Wettingen nach Baden in die unmittelbare Nähe des
Bahn- und Busbahnhofs, wurde deutlich, welch positiver Effekt die einfache Erreichbarkeit
für die Kinder hat. Wenn heute eine Familie aus Zofingen ein 8-jähriges Kind für eine
einstündige Abklärungssitzung ins Ambulatorium Aarau bringen will, so bedeutet dies für die
Mutter (oder den Vater) einen zwei- bis dreistündigen Aufwand. Würden hier Kooperationen
über die Kantone hinweg stattfinden, so wäre wohl für einzelne Gemeinden, die in der Nähe
- 31 -
von Olten oder Basel gelegen sind, ein Gewinn zu erzielen, aber für die allermeisten
Gemeinden im Kanton Aargau wäre eine Verlagerung von ambulanten kinder- und
jugendpsychiatrischen Angeboten in andere Kantone ein deutlicher Rückschritt gegenüber
dem heutigen Angebot.
Das heisst für die Kinder und Jugendlichen braucht der Kanton Aargau ein eigenes
ambulantes und stationäres Angebot mit genügender Kapazität.
6.
Wirtschaftliche Aspekte
Der KJPD hat heute einen sehr guten Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 60 %. Dabei
ist zu beachten, dass er eine Ausbildungsinstitution für ärztliches, psychologisches und
sozialarbeitendes Personal ist (im ärztlichen Bereich von der FMH in der höchsten Stufe
klassiert). Zum Teil treten neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt ab Studium in die
Dienste des KJPD und brauchen für ihre Arbeit sehr viel Anleitung.
Die gegenwärtigen Finanzierungsstrukturen im Kanton geben einerseits genau vor, wie viele
Stellen für was eingesetzt werden dürfen und andererseits ist das Ganze auch an
Geldbeträge gebunden. Damit ist kaum Flexibilität und ein sich selbst finanzierender Ausbau
möglich. Die Entwicklung sollte in Richtung von mehr Steuerungsmöglichkeit durch die
Leitung der Psychiatrischen Dienste selbst verlaufen.
Unvorhergesehene Ereignisse kosten oft Geld. Bei einem kleinen Budget von 5 bis 6
Millionen, wie dies der KJPD hat, sind die Reaktionsmöglichkeiten sehr beschränkt. Hier ist
die grössere Struktur der psychiatrischen Dienste sehr hilfreich.
Wenn der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst forensische Aufgaben übernimmt, so
sind Stellen vom Gesundheitsdepartement für Aufgaben, die zum Departement des Innern
gehören, absorbiert und werden via Staatsbeitrag auch durch das falsche Departement
mitfinanziert.
7.
Neuausrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau
Die dargestellte Lage in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau gebietet eine
Neuorientierung. Die ambulanten Ressourcen sind mit dem heutigen Angebot erschöpft und
im stationären Angebot gibt es gravierende Mängel. Gleichzeitig steht die Schulpsychologie
im Kanton vor einer Neuorganisation, was genützt werden sollte.
8.
Zielvorstellungen für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung des
Kantons Aargau im neuen Jahrtausend
8.1
Ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung im neuen Jahrtausend
Die bestehenden Angebote in den Ambulatorien Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen
bleiben bestehen. Zusätzlich werden in Zofingen, Zurzach, Frick und Muri Sprechstunden
eröffnet zur Verkürzung der Wege für die Kinder und Jugendlichen. Die neu zu formenden
- 32 -
Schulpsychologischen Versorgungseinheiten werden möglichst eng an jene des KJPD
angegliedert. Wo möglich sollen beide Angebote unter demselben Dach angesiedelt werden.
Im Sinne von „Kinderhäusern“ wäre auch eine Integration von weiteren Angeboten für Kinder
wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Früherziehung und Psychomotorik
wünschenswert. Für einzelne, seltenere Bilder werden spezifische Sprechstunden
eingerichtet: Autismus, Essstörungen, kriegstraumatisierte Kinder und Jugendliche,
jugendliche Sexualstraftäter und komplexe Entwicklungsstörungen von kleinen Kindern sind
Beispiele. Mit diesen Spezialsprechstunden ist die kindnahe Versorgung nicht durchgehend
zu realisieren.
2001 konnte in Zusammenarbeit mit dem Heilpädagogischen Dienst (HPD) ein erster Schritt
in diese Richtung realisiert werden: Der HPD eröffnete eine Autismus Beratungsstelle in
Brugg, die vom KJPD auf allen Ebenen unterstützt wird. Eine KJPD Oberärztin arbeitet mit
einem Teilpensum im Beratungsteam mit.
8.2
Stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung im neuen Jahrtausend
8.2.1. Bereits bestehende Angebote
Die 2 existierenden stationären Angebote bleiben bestehen und bekommen spezifische
Aufgaben zugewiesen:
1. Kinderklinik Aarau
Kinder mit Leiden, die auch ins Gebiet der Pädiatrie fallen, können hier optimal behandelt
werden. Dazu gehören beispielsweise Magersüchtige mit sehr tiefem Gewicht, die neben
der psychiatrischen Behandlung auch körpermedizinische Versorgung brauchen.
Dagegen sollen Kinder, die keine körperlichen Krankheitszeichen zeigen und für deren
Betreuung die Strukturen in der Kinderklinik Aarau nicht vorgesehen sind, in Zukunft nicht
mehr in Aarau betreut werden.
Angegliedert an den klinischen Betrieb sollte zur Behandlung der zahlreichen
Essstörungen ein Tagesklinikbetrieb aufgebaut werden, um in Zukunft ausserkantonale
Hospitalisationen vermeiden zu können.
2. Kantonale Kinderstation Rüfenach
In der Vergangenheit spezialisierte sich Rüfenach auf sogenannte
Rehabilitationsbehandlungen, d.h. Behandlungen, die bis zu 2 Jahren dauerten. Durch
eine Reorganisation wurde erreicht, dass die Behandlungsdauer viel flexibler gehandhabt
wird und damit Kinder auch für 3 bis 6 Monate aufgenommen werden. So steht heute
diese wertvolle Ressource deutlich mehr Kindern pro Jahr zur Verfügung.
8.2.2. Neue stationäre Einrichtungen
Für die kurzfristige, stationäre Aufnahme von Kindern, die nicht körperlich krank sind und die
auf einer normalen pädiatrischen Abteilung ihrer Verhaltensstörungen wegen auch potenziell
gefährlich sein können (Infusionen!), soll neu eine Abteilung vorgesehen werden, wo das
Personal im Umgang mit Verhaltensstörungen spezifisch geschult ist und eine spezielle
Tagesstruktur anbietet, die hilft, die Verhaltensprobleme zu reduzieren. Da Eltern ihre Kinder
lieber „in ein Spital bringen“ als „in eine Station für auffällige Kinder“ und wegen der
- 33 -
spezifischen Vorgaben durch das KVG, ist eine Angliederung einer solchen Station an die
pädiatrische Abteilung im Kantonsspital Baden unter kinderpsychiatrischer Leitung sinnvoll.
- 34 -
Akutbehandlungen im Jugendlichenbereich müssen von einer spezifischen Abteilung in
Königsfelden übernommen werden, welche nicht in eine der heute bestehenden Abteilungen
integriert werden kann (Psychiatrische Station für Jugendliche, PSJ). Interne Abklärungen im
IPD ergaben, dass die Probleme einer Mischung zweier verschiedener Abteilungsstrukturen
zu gross wären, als dass sie Erfolg versprechen würden. Deshalb soll diese Abteilung auf
dem Areal in Königsfelden autonom geführt werden.
Andere Standorte als Königsfelden wären wegen des damit auch heute noch verbundenen
Stigmas wünschenswert. Auf der andern Seite benötigt eine solche Abteilung das
spezifische Know-how einer psychiatrischen Klinik, was nirgendwo sonst im Kanton gegeben
ist. Die Abgrenzung der Zuweisung zwischen den Abteilungen in Baden und in Königsfelden
wäre interne Aufgabe der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese beiden Abteilungen
zusammen haben Aufnahmepflicht.
Längerfristige Behandlungen von Jugendlichen, die keine Akutabteilung mehr benötigen,
fehlen im Kanton und müssen geschaffen werden, damit der Erfolg der Akutbehandlung
stabilisiert werden kann und die Akutplätze nicht „verstopfen“. So wird dann das vom
Regierungsrat beschlossene Stufenmodell als durchgehende Behandlungskette realisiert
sein.
Die stationäre Kinderpsychiatrie und stationäre Jugendpsychiatrie würden also beide
gemäss dem Stufenmodell ablaufen, indem kurzfristige stationäre Aufnahmen für Kinder in
Baden und für Jugendliche in der PSJ erfolgen würden (beide Abteilungen müssen deshalb
auch kurzfristig schliessbar sein). Längerfristige Behandlungen würden in Rüfenach und in
den Plätzen für Rehabilitationsbehandlung für Jugendliche stattfinden.
8.3
Psychiatrische Versorgung von behinderten Kindern und Jugendlichen
Behinderte Kinder und Jugendliche sind in Tagesschulen (z.B. Heilpädagogischen Schulen)
oder in Heimen (z.B. Josefsheim Bremgarten) untergebracht. Diese Institutionen erarbeiten
Leistungsaufträge mit dem Kanton. In solche Leistungsaufträge gehört verbindlich ein
Abschnitt über die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung der Kinder und
Jugendlichen, die in diesen Institutionen betreut werden.
Eine Institution sollte zusätzlich verpflichtet werden, innerhalb ihrer Strukturen eine kleine
Einheit (Abteilung oder Gruppe) zu schaffen, die Personal und Know-how besitzt (inklusive
Kinder- und Jugendpsychiatrie), auch schwierigere verhaltensauffällige behinderte Kinder
und Jugendliche zu betreuen und wieder zu befähigen, in ihre ursprüngliche Institution
zurück zu kehren. (Im erwachsenen Bereich erfolgt diese Behandlung in psychiatrischen
Kliniken.)
8.4
Misshandelte Kinder
Die kantonale Kinderschutzkommission hat im Auftrag des Regierungsrats ein Modell für
einen zeitgemässen Kinderschutz im Kanton Aargau vorgelegt. Es sei diesbezüglich auf
jenes Papier verwiesen.
- 35 -
9.
Bedarfsnachweis
Zwei durch den KJPD durchgeführte Bedarfsnachweise im Kanton Aargau für Aufnahmen
von Jugendlichen für stationäre Behandlungen zeigen, dass hier ein grosser Bedarf besteht.
Dies ist aber nicht nur Innerkantonal so, sondern auch Ausserkantonal. Die Situation
verschärft sich von Jahr zu Jahr. Während früher noch Aargauer Jugendliche nach Zürich
eingewiesen werden konnten, ist dies heute nicht mehr möglich, weil pro Jahr auch über
100 Jugendliche in diesem Kanton in Erwachsenenpsychiatrische Kliniken aufgenommen
werden müssen.
Das Ziel einer Akut-Aufnahmestation ist die Aufnahme innert Stunden! Demnach müssen die
Aufnahmestationen für Kinder (wo die Situation vergleichbar ist) und Jugendliche von der
Bettenzahl her entsprechend konzipiert werden.
10.
Kooperation Ausserkantonal
Dies sollte für Problemstellungen vorbehalten bleiben, wo ein sehr spezifisches Know-how
für wenige Fälle gefragt ist. Dazu gehört z.B. die stationäre Behandlung von jugendlichen
Sexualstraftätern.
11.
Umsetzung
Die heutige Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Aargau erfordert einen
moderaten Ausbau im ambulanten Bereich und einen entschiedenen Aufbau im stationären
Sektor. Dies ist unabdingbar mit Kosten verbunden. Dem wird in der Zukunft begegnet
werden mit dem Argument: „Bislang ist es auch ohne gegangen“. Mit der gleichen
Argumentationslinie könnte man auch beschliessen, aus Spargründen die Kinder- und
Jugendpsychiatrie zusammen mit weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie
beispielsweise Schulen, ganz zu streichen. Dies, weil es andere Länder gibt, die auch keine
kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung haben und längst nicht alle Kinder auf der Welt
zur Schule gehen. In einer Gesellschaft, wie der des Kantons Aargau, sollten solche
Gedanken keinen Platz haben.
Der Ausbau der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung reduziert Leiden bei Kindern
und Familien und hilft spätere Fehlentwicklungen, die riesige Kosten im Justiz- und
Medizinalsystem bewirken, zu vermeiden. Mehr als 20 % der Bevölkerung des Kantons
Aargau ist unter 18-jährig und gehört bei psychischen Problemen in den
Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese Verhältnisse werden in der
Verteilung der Gesundheitskosten absolut nicht reflektiert.
12.
Zusammenfassung
Im 3. Jahrtausend ist die institutionelle und die private Kinder- und Jugendpsychiatrie im
Kanton Aargau nicht mehr fähig innert nützlicher Frist die behandlungsbedürftigen Kinder
und Jugendlichen ambulant zu untersuchen und wo nötig zu behandeln. Im Bereich der
- 36 -
stationären Behandlung fehlt eine Institution für die kurzfristige Aufnahme von Kindern und
eine solche von Jugendlichen. Es fehlt auch eine Abteilung für die längerfristige
Rehabilitation von Jugendlichen mit psychiatrischen Problemen. Behinderte Kinder mit
psychiatrischen Problemen werden heute zu wenig erfasst und behandelt. Für jene Kinder
und Jugendlichen, die einer stationären Behandlung bedürfen, fehlt eine entsprechende
Einrichtung.
Die gesamte Kinder- und Jugendpsychiatrie soll in Zukunft nach dem Stufenmodell
organisiert sein und auf jeder Stufe im Kanton Aargau genügend Kapazität zur Verfügung
stehen.
Zukünftig soll im ambulanten Bereich neben den bestehenden 4 Ambulatorien in den entsprechenden Regionen je eine Sprechstunde an einem zweiten Standpunkt angeboten
werden. Für einzelne, seltenere Bilder werden spezifische Sprechstunden eingerichtet.
Im stationären Bereich bleiben die beiden bestehenden Angebote in der Kinderklinik in Aarau
und in der Kinderstation in Rüfenach bestehen. Aarau wird entlastet von
verhaltensauffälligen Kindern, die eine kurzfristige Hospitalisation benötigen, weil diese in
einer neu zu schaffenden Abteilung aufgenommen werden, die der pädiatrischen Abteilung
im Kantonsspital Baden angegliedert ist. Jugendliche, die eine kurzfristige Aufnahme
benötigen, werden in einer autonomen Abteilung für Jugendliche in Königsfelden
aufgenommen (PSJ). Jugendliche die im Anschluss eine rehabilitative Behandlung
benötigen, treten in eine entsprechende Rehabilitationsabteilung über, die neu geplant
werden muss.
Für die Erfassung und Behandlung von behinderten Kindern und Jugendlichen mit
psychiatrischen Problemen werden die bestehenden Einrichtungen zu einer entsprechenden
Versorgung via Leistungsauftrag verpflichtet. Eine Abteilung wird verpflichtet, eine
spezifische Abteilung oder Gruppe für behinderte Kinder und Jugendliche zu schaffen, die
einer stationären Behandlung bedürfen.
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