20 Jahre Integration in der Praxis Heft 33 September 2013 Förder- und Entwicklungspläne 1 Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Referat I/5c, Mag.a Dominika Raditsch Arbeits-/Redaktionsgruppe: Mag. Peter Debenjak, HOLin Regina Gössinger, BSI Mag.a Ingrid Handle, Mag.a Dr.in Andrea Holzinger, SOLin Eva Kainz, SOLin Iris Loibnegger, SD in Irma Mathis, HOLin Brigitte Mörwald, SD Konrad Müller, SDin Christa Nothdurfter, SOLin Anneliese Pitzer, SD OSR Hans Weiß Koordination: Mag. Peter Debenjak Layout: SOL Wolfgang Sieberer Endredaktion: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Referat I/5c, Michael Trnka Erscheinungstermin: September 2013 Die Hefte dieser Publikationsreihe stehen als Download auf www.cisonline.at zur Verfügung. Die von 1993 bis 2008 in dieser Reihe erschienen Hefte können nach Verfügbarkeit und gegen Bezahlung einer Manipulationsgebühr und der Portokosten als Printversion bestellt werden: Broschürenversand Amedia, Sturzgasse 1 a, 1141 Wien, Tel. 01/982 13 22 - 360, Fax: 01/982 13 22 – 311, E-Mail: [email protected] 2 Inhaltsverzeichnis Editorial ............................................................................................................................. 4 Vorwort - Förderplanarbeit in inklusiven Schulen ............................................................... 5 Der individuelle Förderplan im Burgenland ..................................................................... 10 Individuelle Förderpläne für Schüler/innen mit SPF in Kärnten ........................................ 12 Förderpläne/Entwicklungspläne in Niederösterreich ....................................................... 19 Förderplanarbeit – konkret (Oberösterreich) ................................................................... 27 Individuelle Förderpläne Grundlagen und Handhabung im Bundesland Salzburg ................................................. 36 Praxis der individuellen Förderplanung in der Steiermark ............................................... 39 Förderplanung anders denken (Steiermark) ................................................................... 46 Handreichung für Schülerinnen und Schüler mit SPF Förderplanung und Qualitätssicherung in Tirol ............................................................... 52 Individuelle Förderplanung in Vorarlberg ........................................................................ 55 Gestaltung von Förderplänen in Wien ............................................................................. 59 Anhang ........................................................................................................................... 64 3 Rüdiger Teutsch und Dominika Raditsch Editorial Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist seit 20 Jahren gesetzlich verankert. Durch die unterschiedlichen Formen der integrativen Beschulung, die sich im Lauf der Jahre entwickelt haben, werden vielfältige Förderangebote bereitgestellt, welche auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Integrativer Unterricht ist jedoch auch immer Unterricht für alle Schüler/innen der Klasse: Miteinander lernen und leben ist das Leitprinzip der Integration und das Fundament einer inklusiven Schule. Teamteaching, offener und projektorientierter Unterricht sowie verstärkte Individualisierung und Differenzierung tragen zu einer Steigerung der Unterrichtsqualität bei und kommen somit allen Kindern und Jugendlichen zugute. Um all diese Entwicklungen zu thematisieren, reflektieren bzw. dokumentieren, wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Publikationsreihe „Integration in der Praxis“ herausgegeben. Die Broschüren werden in Zusammenarbeit mit Expert/inn/en aus dem Bereich Sonderpädagogik/Inklusion erarbeitet. Mit dem Heft Nr. 33, das dem Thema „Individuelle Förderpläne“ gewidmet ist, feiert „Integration in der Praxis“ ihr 20-jähriges Jubiläum. Spätestens seit der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts in der Grundschule und der Sekundarstufe I zeigt sich, dass – neben einer Reihe anderer wesentlicher Faktoren - vor allem eine kontinuierliche Individualisierung und Differenzierung zu einer wirksamen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beiträgt. Als Kristallisationskern für einen Unterricht, der sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert, kommt in diesem Zusammenhang dem Individuellen Förderplan besondere Bedeutung zu. Die Anwendung von Individuellen Förderplänen im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist seit dem Schuljahr 2008/2009 in allen Sonderschullehrplänen verankert und ist - unabhängig vom Ort der schulischen Betreuung - in Integrationsklassen und Sonderschulklassen umzusetzen. Um die Umsetzung der Förderplanarbeit bestmöglich zu unterstützen wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verbindliche Richtlinien (Rundschreiben 6/2009) erlassen. Dr. Rüdiger Teutsch bm:ukk, Abteilung I/5 (Diversitäts- und Sprachenpolitik, Sonderpädagogik und inklusive Bildung; Begabtenförderung) Mag.a Dominika Raditsch bm:ukk, Referat I/5c (Sonderpädagogik und inklusive Bildung) 4 Ewald Feyerer Vorwort - Förderplanarbeit in inklusiven Schulen Ob ein Kind in der Schule optimal unterrichtet und erzogen werden kann, hängt nicht alleine von den Fähigkeiten des Kindes, sondern gleichermaßen von den Fähigkeiten der Schule ab. Die pädagogischen Möglichkeiten der Schule können in vielen Fällen verändert werden, die personalen Lernbedingungen kaum. Die inklusive Schule stellt sich daher auf die Möglichkeiten der Schüler/innen ein, anstatt bloß eine Anpassung der Kinder an die Schule zu fordern. Eine Diagnostik im Sinne einer Statusdiagnostik, die anhand von Abweichungen defizitorientiert und individualtheoretisch Behinderung ursächlich am Kind festschreibt, ist mit der Idee einer inklusiven Pädagogik daher nicht vereinbar. Eine inklusive Schule benötigt vielmehr eine prozessorientierte Diagnostik, die auf pädagogische Wirksamkeit ausgerichtet ist und im Folgenden kurz dargestellt wird. Im Zusammenhang mit dem „Paradigmenwechsel in der Sonderpädagogik“ (vgl. auch Eggert, 1998) wurde auch eine intensive Diskussion über die Funktion von Diagnose geführt, die sich wohl am besten mit dem Schlagwort „Weg von der Selektionsdiagnose, hin zur Förderdiagnose“ bezeichnen lässt. Dabei sollen nicht die negativen Normabweichungen bestätigt, nicht die Schwächen gesucht, sondern vor allem die Stärken einer Schülerin/eines Schülers festgestellt und ihre/seine Entwicklungsbedingungen durch eine Kind-Umfeld-Analyse geklärt werden. Individualisierung und Differenzierung können als die Kernelemente inklusiver Bildung und Unterrichtung bezeichnet werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem so genannten „Individuellen Förderplan“ (IFP), der in der deutschsprachigen Literatur auch als „Förderplan“, „Sonderpädagogischer Förderplan“ oder „Individueller Entwicklungsplan“ (IEP) bzw. „Persönlicher Entwicklungsplan“ (PEP) bezeichnet wird, zu. In der englischsprachigen Literatur hat sich der Begriff „Individual Education Plan“ durchgesetzt. In jüngster Zeit wird die Förderplanarbeit immer öfter auch mit dem Begriff „Assessment“ in Verbindung gebracht, der in einem Projekt der European Agency sehr umfassend definiert wird (Watkins, 2007, S. 15): Assessment bezeichnet die Art und Weise, wie Lehrkräfte und andere Personen, die an der Bildung und Erziehung einer Schülerin/eines Schülers beteiligt sind, systematisch Informationen über ihren/seinen Leistungsstand und/oder ihre/seine Entwicklung in verschiedenen Erfahrungsbereichen (Schule, Verhalten, soziales Umfeld) sammeln und nutzen. Individuelle Förderpläne spielen dabei als Instrument zur Feststellung der Lernausgangslage, zur dauerhaften Lernprozessbegleitung, zur Beurteilung der Schülerleistungen und zur Qualitätssicherung eine wichtige Rolle. Sollen schriftlich ausgefertigte Förderpläne längerfristig ihre pädagogische Wirksamkeit entfalten, muss man sich über ihren Stellenwert klar sein. Ein Förderplan soll in erster Linie ein 5 Arbeitsinstrument für alle sein, die am Förderungsprozess beteiligt sind. Deshalb wird seine Form sehr stark von den Bedürfnissen und Gewohnheiten der beteiligten Personen abhängen. Ganz allgemein lässt sich jedoch sagen, dass er mindestens drei Kriterien erfüllen muss, nämlich das der Übersichtlichkeit, Flexibilität und Praktikabilität. Das Postulat von Dietrich Eggert – „Es gibt keine Patentrezepte! Es gibt nur individuelle Lösungen für individuelle Probleme“ (2000, S. 309) – kann auch bei der Gestaltung eines Förderplans als Handlungsmaxime gelten. Aber auch wenn Pläne individuell sehr unterschiedlich gestaltet werden, müssen aus der Sachlogik heraus folgende Elemente enthalten sein (auch Schob & Jainz, 2004): - Beschreibung des Ist-Standes - Schwerpunkte der Förderbereiche samt Zielsetzungen - Rahmenbedingungen der Förderung (personell, materiell, organisatorisch) - Fördermaßnahmen - Evaluationsergebnisse und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung In der Eingangsdiagnose werden Lernstände, Kompetenzen, Emotionen, Verhalten, Ressourcen, Risikofaktoren und Entwicklungsbedingungen erfasst. Während des Förderhandelns finden begleitende Feindiagnosen der Lernentwicklung, der Lernumgebung, des Lehrer/innenhandelns und der begleitenden Emotionen statt. Die Fähigkeit, angemessene pädagogische Diagnosen zu erstellen gehört deshalb genauso zu einer qualitativen Förderplanarbeit wie die Kompetenz, methodisch-didaktisch adäquate Fördermaßnahmen zu konzipieren, idealerweise partizipativ, kooperativ und interdisziplinär. Schlee (2004) betont, dass die zentrale Leistung der Sonderpädagogik weniger in einer ausgefeilten Diagnostik mittels höchst differenzierten Checklisten von Fehlfunktionen liegt als vielmehr in der Fähigkeit, Fördermaßnahmen so zu planen und umzusetzen, dass sie für die betroffenen Schüler/innen kompetenz- und lebensweltbezogen Handlungs- und Entwicklungsräume eröffnen. Ausgehend von den gemeinsam vereinbarten Zielsetzungen ist zuerst zu klären, - welche konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung führen können, - wer in die Arbeit eingebunden ist, - wer für welche Tätigkeit Verantwortung trägt, - in welchen sozialen Zusammenhängen die Förderung stattfindet (gemeinsamer Unterricht, Einzelförderung, …), - auf welche Weise an die Stärken der Schülerin/des Schülers angeknüpft werden kann, - wie Hindernisse beseitigt werden können, - mit welchen Methoden sich die erwarteten Lern- und Entwicklungsschritte feststellen lassen, - in welchen zeitlichen Rahmen die Maßnahmen eingebettet sind. 6 Anschließend erfolgt die Durchführung der Fördermaßnahmen, idealerweise eingebunden in das alltägliche Geschehen sowie eine regelmäßige Evaluierung, ob und wie die Förderziele erreicht worden sind als Grundlage für die nächsten Ziele und Maßnahmen. Voraussetzung dafür, dass Individuelle Förderpläne wirklich inklusiv im Sinne einer Lernprozessbegleitung individualisierter und differenzierter Unterrichtsprozesse in heterogenen Lerngruppen eingesetzt werden, ist eine entsprechend inklusive Grundhaltung. Die in der (Sonder)Pädagogik noch immer vorzufindenden Handlungs- und Orientierungsmuster wie - Status und Eigenschaftsorientierung (= Behinderung als individuelles, stabiles Persönlichkeitsmerkmal: jemand ist behindert), - Defizit- und Defektorientierung (= Behinderung ist eine negative Abweichung vom Normalsein: Behinderte gelten als anormal, deviant, krank) und die daraus abgeleitete - Förder- und Fürsorgeorientierung (= Behinderte sind hilflos, antriebsschwach, können ihre Situation nicht realistisch einschätzen, müssen daher umsorgt, behütet und beschützt werden), sind für eine inklusive Erziehung, Unterrichtung und Bildung dysfunktional und müssen durch - Prozess- und Situationsorientierung, - Barrieren- und Ressourcenorientierung und - Assistenz- und Adaptionsorientierung ersetzt werden (Wocken, 2011, S. 203). In einem inklusiven Bildungssystem muss die (Sonder)Pädagogik somit weg vom alles bestimmenden Fokus auf das beeinträchtigte Kind, wie das zum Beispiel noch immer in den Standards der sonderpädagogischen Förderung des Verbandes der Sonderpädagogik (VdS) gefordert wird (Schumann, Burghardt & Stöppler, 2009) und in der Praxis der Förderplanarbeit noch oft zu beobachten ist (Hauer & Feyerer, 2006), und hin zu einem Fokus auf Barrieren in den Systemen und effektiven, subsidiären Angeboten zur Verringerung dieser Barrieren und zu größeren Bildungserfolgen. Bei der Weiterentwicklung förderdiagnostischer Arbeit geht es also darum, eine inklusionstaugliche Diagnostik praxistauglich zu machen, die heute erst in Ansätzen mit folgenden Kriterien skizziert werden kann (Wocken, 2011, S. 220ff): - Pädagogische Relevanz (Handlungsrelevanz) - Prozessorientierung (in Verbindung mit Unterricht und Förderung, hypothetisch und informell, niederschwellig, zeitnah, nicht eigenschafts-, sondern curriculums- und lerngegenstandsbezogen, unaufwändige Begleitung pädagogischer Prozesse) - Situationsorientierung (die gesamte Lernsituation, das Kind-Umfeld steht im Mittelpunkt diagnostischer Erkenntnisbemühungen) - Kompetenzorientierung (nicht die Schwächen, Defizite, Mängel sondern die vorhandenen Stärken sind Ausgangspunkt effektiver Förderung, es wird daher gezielt nach Stärken der Schüler/innen gesucht) - Partizipationsorientierung (andere Lehrer/innen, aber auch die Eltern und Schüler/innen selbst werden am Prozess beteiligt) 7 - Verstehend und nicht erklärend (es geht nicht darum, etwas objektiv zu erklären, sondern darum, das Kind empathisch zu verstehen) Dazu müssen bestehende Verfahren sehr kritisch hinterfragt und weiterentwickelt werden. „Kontexte, in denen Kinder lernen, lassen sich verändern, Persönlichkeiten eher nicht. Die große Herausforderung für die Lehrerbildung besteht heute vor allem darin, zum einen jeden pädagogischen Prozess auch diagnostisch zu nutzen und zum andern die Erkenntnisse aus der Diagnostik in unterrichtlichen Prozessen lern- und entwicklungswirksam werden zu lassen“ (Schumann, Burghardt & Stöppler, 2009, S. 112f.). Eine so gedachte Förderdiagnostik kann dann die Grundlagen für die in der UNBR-Konvention (BRK 2006, Art. 24, Abs. 2) geforderten angemessenen Vorkehrungen und wirksamen, individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems liefern. Literatur BRK (2006). UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. [online] Originalfassung vom 13.12.2006, URL: http://www.un.org/disabilities/default.asp?navid=12&pid=150 deutsche Schattenübersetzung, URL: http://www.netzwerk-artikel3.de/index.php?view=article&id=93:international-schattenuebersetzung [22. Juli 2012]. Eggert, D. (2000). Von den Stärken ausgehen. Individuelle Entwicklungspläne (IEP) in der Lernförderdiagnostik. Dortmund: Verlag Modernes Lernen. Eggert, D. (1998). Von der Testdiagnostik zur qualitativen Diagnose in der Sonderpädagogik. In: H. Eberwein & S. Knauer (Hrsg.), Handbuch Lernprozesse verstehen (S. 16–38). Weinheim: Beltz. Hauer, K. & Feyerer, E. (2006). Individuelle Förderpläne für Schüler/innen mit ASOLehrplan. Eine Bestandsaufnahme der Situation in Österreich (2005/06) und internationale Aspekte. Teilstudie im Rahmen des Projekts „Entwicklung nachhaltiger Strategien zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im sonderpädagogischen Bereich“. Verfügbar unter http://www.cisonline.at/index.php?id=289&L=1%20%2F%3Fpage%3D [05.03.2013]. Schlee, J. (2004). Lösungsversuche als Problem. Zur Vergeblichkeit der so genannten Förderdiagnostik. In W. Mutzeck & P. Jogschies (Hrsg.), Neue Entwicklungen in der Förderdiagnostik (S. 23–38). Weinheim: Beltz. Schob, C. & Jainz, A. (2004). Förderplan – Förderplanung. In W. Mutzeck & P. Jogschies (Hrsg.), Neue Entwicklungen in der Förderdiagnostik (S. 289–292). Weinheim: Beltz. Schumann, G., Burghardt, M. & Stöppler, T. (2009). Zur Qualität professionellen Handelns von SonderpädagogInnen. In F.B. Wember & St. Prändl (Hrsg.), Standards der sonderpädagogischen Förderung (S. 109–122). München, Basel: Reinhardt. 8 Watkins, A. (2007). Assessment in Inclusive Settings: Key Issues for Policy and Practice. (Assessment in inklusiven Schulen: Bildungspolitische und praxisorientierte Aspekte) Odense, Dänemark: European Agency for Development in Special Needs Education. Verfügbar unter http://www.europeanagency.org/site/info/publications/agency/ereports/docs/19docs/assessmentDE.doc [15.10.2008] Wocken , H. (2011). Das Haus der inklusiven Schule. Baustellen – Baupläne – Bausteine. Hamburg: Feldhaus Verlag. Autor Ewald Feyerer, Prof. Dr. Leiter des Instituts Inklusive Pädagogik an der PH OÖ, Linz Sonderschullehrer, Soziologe, wissenschaftlicher Begleiter integrativer Schulversuche, Lehrer/innenbildner Arbeitsschwerpunkte: Inklusive Pädagogik und Didaktik, Assessment, Curriculumsentwicklung, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Evaluationsforschung 9 Eva Kainz Der individuelle Förderplan im Burgenland Seit dem Beginn des Schuljahres 2009/10 ist der individuelle Förderplan zur wirksamen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sonderschul- und Integrationsklassen verpflichtend umzusetzen. Im Rundschreiben Nr. 6/2009 werden die Richtlinien für die Anwendung von individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern erörtert. Als Grundlage dienen für die Pädagogin/den Pädagogen der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, der Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder und der Lehrplan der Sondererziehungsschule. Der individuelle Förderplan (IFP) ersetzt keine Jahresplanung oder Vorbereitung und ist additiv zum Lehrplan anzusehen. Im Burgenland kann jedes Lehrer/innenteam die äußere Form des IFP den eigenen Bedürfnissen anpassen und die Ausführung frei wählen, solange die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen erfüllt werden. Unter www.sonderpaedagogikburgenland.at besteht die Möglichkeit einen IFP herunter zu laden, der zur digitalen Bearbeitung ebenso geeignet ist, wie als Druckvorlage. Dieser besteht aus einer Einleitung, einer Kurzanleitung, aus technischen Hinweisen, sowie aus Teil A und Teil B. Im Teil A werden persönliche Angaben eingetragen, wobei jede Änderung, wie etwa eine Veränderung beim Bescheid oder beim Lehrplan, einzutragen ist. Im Teil B sind jene Aspekte kategorisiert, welche in der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens relevant sind. Zusätzlich werden auch aktuelle Ergebnisse der pädagogischen Diagnostik eingebunden. Es besteht die Möglichkeit zu folgenden Bereichen Eintragungen vorzunehmen: Motorik, Wahrnehmung, Serialität, Sprache, kognitiver Bereich, sozial-emotionaler Bereich, Lern- und Arbeitsverhalten, emotionale Stabilität, Sozialverhalten, Umfeldanalyse, Lerninhalte ASO-Lehrplan Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Leerformular für diverse Gegenstände, Lerninhalte Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder. Bei der Erstellung des individuellen Förderplanes sollen Gutachter/innen, Beratungslehrer/innen und alle Personen, die dem „beratenden“ Team angehören, eingebunden werden. Durch die Einbindung der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit, deren Beitrag zur Erreichung gemeinsam gesetzter Ziele zu definieren und diese Akzeptanz und Verantwortung mittragen zu lassen. Durch diese Einbeziehung verschiedener Sichtweisen sollen die Förderziele auf wesentliche Bereiche beschränkt werden. Die Sonderpädagogin/der Sonderpädagoge ist für die Organisation verantwortlich. An Sonderschulen obliegt dieser Aufgabenbereich der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand, bei integrativer Beschulung der Integrationslehrerin bzw. dem Integrationslehrer. Durch das gesamte Team der unterrichtenden Lehrer/innen werden die Förderziele und Fördermaßnahmen festgelegt. Die Lernstandserhebung, die im Regelfall von der Gutachterin oder vom Gutachter des zuständigen Sonderpädagogischen Zentrums durchgeführt wird, bietet eine genaue Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes. Beobachtungen aus den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Sprache, Kognition, Sozialverhalten und Lern- und 10 Arbeitsverhalten werden in den individuellen Förderplan eingetragen oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs dem unterrichtenden Team zur Verfügung gestellt. Somit kann an das aktuelle Niveau des kindlichen Entwicklungsstandes angeknüpft werden, mit dem Ziel des Aufbaus lebensrelevanter Kompetenzen. Im IFP sollen Maßnahmen zur Zielerreichung sowie deren Überprüfungsmöglichkeiten genannt werden. Das Team legt gemeinsam fest, welche Fördermaßnahmen in den einzelnen Lernbereichen durchzuführen sind. Nach einem gemeinsam festgesetzten überschaubaren zeitlichen Rahmen erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Beratung über die Adaptierung der Ziele, über Abänderungen, Ergänzungen oder über bereits erreichte Förderziele. Diese Verlaufsbeobachtung soll genau dokumentiert werden, wodurch eine permanente Aktualisierung des IFP gewährleistet ist. Zur Kontrolle der Umsetzung und zur Einsichtnahme sind Schulleiter/innen, SPZLeiter/innen und die Schulaufsicht berechtigt. Der IFP soll drei Jahre lang aufbewahrt werden. Beim Übertritt in eine andere Schulart ist dem zuständigen SPZ in Form eines pädagogischen Berichts über die im Teil B erfolgten Fördermaßnahmen zu berichten. Es dürfen keine anamnestischen oder persönlichen Daten weitergegeben werden. Beispiele – siehe Anhang Literatur Individueller Förderplan, ein Entwicklungsergebnis im Auftrag des LSR für Burgenland/Abteilung APS/Unterabteilung Sonderpädagogik, in Kooperation mit: Pädagogische Hochschule Burgenland und Sonderpädagogik Burgenland (2009) Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (BGBI.II Nr.137/2008, Rundschreiben Nr. 6/2009) Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Bundesgesetzblatt II Nr. 137/2008) Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (VOBL des BMUKA 1996, 8a, Nr. 62, vom 16.8.1996) Lehrplan der Sondererziehungsschule (Bundesgesetzblatt Nr. 199, 1993) LSR f. Bgld-PH Burgenland – SoPäd Bgld 2009: Individueller Förderplan aufgrund eines Bescheides „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ im Wirkungsbereich Landesschulrat für Burgenland Autorin Eva Kainz, SOLin Pädagogische Mitarbeiterin im SPZ Oberwart e-mail: [email protected] Stammschule: ASO Oberwart Homepage: http://asooberwart.jimdo.com 7400 Oberwart Schulgasse 29 11 Dagmar Zöhrer Individuelle Förderpläne für Schüler/innen mit SPF in Kärnten 1. Vorwort Im Zentrum jedes pädagogischen Bemühens steht die Schülerin/der Schüler mit ihren/seinen individuellen Förderbedürfnissen. Individuelles und differenziertes Arbeiten stellen seit jeher die Kernelemente sonder- und integrationspädagogischen Unterrichts dar. Individuelle Förderpläne (IFP) spielen dabei als Instrument zur Feststellung der Lernausgangslage, zur Lernprozessbegleitung, zur Beurteilung der Schülerleistungen und zur Qualitätssicherung eine wichtige Rolle. Sie sind in den Lehrplänen der Sonderschule verankert und somit verbindlich für jede Schülerin/jeden Schüler mit SPF zu führen – unabhängig vom Ort der Förderung (Sonderschulklassen, Integrationsklassen). Individuelle Förderpläne sind damit für die Entwicklung und Sicherung der Qualität sonderpädagogischer Förderung unverzichtbar, benötigen aber in der Umsetzung systematische, theoriegeleitete aber auch pragmatische Vorgaben, die im Folgenden für das Bundesland Kärnten beschrieben werden. Wesentlich ist schon im Vorfeld zu bemerken, dass die in den allgemeinen Bestimmungen des Lehrplans verankerte Unterrichtsplanung durch einen IFP nicht ersetzt wird, sondern dieser eine mittelfristige (Förder-)Planung für einzelne Schüler/innen mit SPF darstellt, auf die die Unterrichtsplanung (Wochen-, Tagesplanung) folgt. 2. Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen in Kärnten Basis für die folgenden Ausführungen ist das Rundschreiben 6/2009 des bm:ukk, das die Richtlinien für die Anwendung von IFP als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit SPF regelt. Bei der individuellen Förderplanung ist im ersten Schritt die Lernausgangslage der Schülerin/des Schülers darzustellen, wobei es nicht darum geht, die Defizite im Hinblick auf schulisches Lernen aufzulisten, sondern die individuellen Stärken und Kompetenzen zu erfassen um darauf aufbauend Förderangebote zu planen. Es geht in der Förderplanung darum, Stärken zu stärken und Schwächen zu schwächen! Fördern baut in erster Linie auf vorhandenen Fähigkeiten auf und stellt nicht das „Reparieren von Defiziten“ dar. Um die Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler erfassen zu können, braucht es Diagnosekompetenz, das heißt, Erkenntnisse aus der pädagogisch-psychologischen Forschung, wie man den Ist-Stand der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Entwicklungsbereichen beschreiben kann. Nach der Erfassung der Ausgangslage kommt es in einem zweiten Schritt zur Planung und Formulierung der (Förder-)Angebote für individualisiertes Lernen, die stark kompetenzorientiert ausgerichtet werden und immer an den Möglichkeiten der Schüler/innen anzuschließen haben. 12 In einem letzten Schritt geht es um die Überprüfung der Wirksamkeit der Förderangebote (Evaluation), bevor neuerliche Maßnahmen überlegt und formuliert werden. Dieser Kreislauf (Förderdiagnostik > Förderplan/Maßnahmen > Evaluation) wird während des Schuljahres in vier Etappen wiederholt, es handelt sich also um eine mittelfristige und damit flexiblere Förderplanung, die einer nicht immer linear verlaufenden Entwicklung von Schülerinnen und Schülern entgegenkommt. Im integrativen Unterricht sind mehrere Lehrer/innen im Team für die sonderpädagogische Förderung verantwortlich, weshalb eine gemeinsame schriftliche Planung sicherstellen soll, dass alle Beteiligten dasselbe Entwicklungsziel verfolgen. Auch dafür ist der IFP, der im Team zu erstellen und vor allem in regelmäßigen Abständen zu besprechen ist, ein unerlässliches Instrument. Kein anderes Planungsinstrument stellt diese gemeinsame Förderplanung sicher. 2.1 Bestandteile des IFP Die Erstellung von Individuellen Förderplänen soll keine „zusätzliche“ Schreibarbeit darstellen, sondern eng mit dem tatsächlichen Unterrichtsangebot korrelieren, nur dann ist die pädagogische Wirksamkeit gegeben. Der IFP ist ein Arbeitsinstrument für das Lehrer/innenteam. Dies ist aus dem Aufbau ersichtlich, alle Gegenstände sind angeführt. Wie die Zusammenarbeit erfolgt, ob in fachspezifischen Einzelplanungen, die im Anschluss gemeinsam diskutiert werden oder in einer gemeinsamen Planungssitzung aller betroffenen Lehrer/innen, ist dem jeweiligen Standort überlassen, solange die Kooperation im Team sichergestellt ist. Die Bestandteile des IFP sind - Deckblatt zur individuellen Gestaltung der Schüler/innen (Foto, Zeichnung) - Persönliche Daten der Schüler/innen - Tabellarische Übersicht über die Schullaufbahn - Bemerkungen über die außerschulische Lebenssituation - Selbsteinschätzung der Schüler/innen - Beobachtungs- und Förderraster - Nahtstellenberichte (VS-HS/NMS und HS/NMS/PTS – Arbeitswelt) Die Kernelemente des IFP sind die Beobachtungs- und Planungsraster, die wie folgt zu verstehen sind: A) Beobachtung in den einzelnen Kompetenzbereichen – Beschreibung des derzeitigen Entwicklungsstands in den Basisbereichen Motorik, Wahrnehmung, Sozialverhalten, Arbeitsverhalten und des Entwicklungsstands in den einzelnen Unterrichtsbereichen B) Fördermaßnahmen in den einzelnen Kompetenzbereichen C) Zielerreichung/Evaluation Förderplanung (+/-/0) mit Schlussfolgerung für die nächste Die Formvorlagen sind nach Behinderungsarten differenziert, denen in der Regel auch unterschiedliche Lehrpläne zuzuordnen sind. Kommen bei Schüler/innen mehrere Bereiche zum Tragen, sind die Formvorlagen zu kombinieren. 13 IFP Lernen VS (ASO) – NEU IFP Lernen HS/NMS (ASO) - NEU IFP Hören (VS/HS/NMS/ASO) IFP Sehen (VS/HS/NMS/ASO) IFP Verhalten (VS/HS/NMS/ASO) IFP Basale Förderung (SfS) Der IFP Lernen wird nach Grundstufe I und Grundstufe II (VS/ASO) und Sekundarstufe I (HS/NMS/ASO) differenziert, wobei in der Sekundarstufe I die ersten Seiten gleich bleiben, dann die Zusammenfassung der VS und die Selbsteinschätzung der Schüler/innen folgen, bevor die Kompetenzbereiche der Sekundarstufe I anschließen. Ein weiterer Unterschied besteht im Förderzyklus. Während in der VS die Planungsintervalle in allen Bereichen in drei Schritte eingeteilt sind (Weihnachten-OsternSchulschluss), sieht der IFP für die Sekundarstufe I in den Lernbereichen vier Abschnitte vor, da sich dies in der Praxis der Sekundarstufe I besser bewährt. Außerdem gibt es nur in der Formvorlage „IFP Lernen VS“ zu jedem Lernbereich die Beobachtungsspalten, da das Kind zu diesem Zeitpunkt erstmals umfassend in seinem Lern- und Entwicklungsstand erfasst wird. Es wird also die „Zone der aktuellen Entwicklung“ festgelegt und da jede Förderung die „Zone der nächsten Entwicklung“ erreichen soll, also einen kontinuierlichen Aufbau verfolgt, ist eine neuerliche isolierte Beobachtung nicht nötig, wenn der IFP konsequent dieses Prinzip verfolgt. Zu A) Beobachtung Da das Kompetenzlernen derzeit in allen Schularten im Fokus der Bildungsarbeit steht, muss dies auch für den sonderpädagogischen Bereich gelten – zumal es auch am neuen Paradigma der Orientierung an den Stärken und nicht an den Defiziten anschließt. Der neue IFP hat daher in den einzelnen Bereichen Kompetenzen vorformuliert, um die Beobachtungen im Grundstufenbereich zu erleichtern und die Fördermaßnahmen gezielter planen zu können. Diese Beobachtungen sind nicht in einer oder mehreren Unterrichtsstunden „durchzuführen“, sondern als Prozessbeobachtung über mehrere Wochen anzulegen. Dabei wird die Schülerin/der Schüler in ihrem/seinem Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten einerseits und in den Basis- und Lernbereichen andererseits beobachtet, das als Grundlage für die zu planenden Förderschwerpunkte dient. Neben den Beobachtungen im pädagogischen Feld können weitere diagnostische Zugänge einfließen: Arbeitsproben, Befragung zu Lernprozessen („... sag mir doch, wie du diese Aufgabe gelöst hast“), Gespräch über Gefühle, Portfolio u. m. Zu B) Fördermaßnahmen Die Herausforderung einer pragmatischen Förderplanung ist, die Förderziele der einzelnen Schüler/innen mit dem gemeinsamen Thema der Klasse kompatibel zu halten. Das heißt, Förderschritte zu planen, die „ausschließlich“ separiert als Einzelförderung umgesetzt 14 werden können, ist weder sinnvoll noch gewollt. Daher gibt die neue Formvorlage des IFP auch die einzelnen Kompetenzbereiche laut Lehrplan vor, die zu beobachten, für die Maßnahmen zu planen und zu formulieren sind. Um flexibel auf die Entwicklungsverläufe der Schüler/innen reagieren zu können, wurde die Planung in der VS in drei Etappen und in der HS/NMS in vier Etappen vorgegeben. Die Fördermaßnahmen sind daher drei- bzw. viermal pro Schuljahr zu planen. Vor allem im Sachunterricht der VS bzw. in den Realienfächern der HS/NMS werden die Kompetenzbereiche nicht vorgegeben, da je nach pädagogischem Modell (Montessori, Jena-Plan usw.) die Angebote sehr unterschiedlich sind. Hier sind die jeweiligen Kompetenzbereiche selbstständig zu definieren. In das Feld „Besondere Fähigkeiten“ sind Fördermaßnahmen einzutragen, die auf besondere Stärken einer Schülerin/eines Schülers Bezug nehmen, z. B. starkes Interesse an bestimmten bzw. aktuellen Sachverhalten. Unter „Sonstiges“ sind Bereiche aufzunehmen, die im spezifischen Klassenkontext vorkommen, sich aber in der Formvorlage nicht finden. Zu C) Zielerreichung Da die Etappen der Förderplanung in Einheiten gegliedert sind, ist nach jeder Einheit (wieder im Team) zu bewerten, welche Ziele erreicht wurden und wo zukünftige Förderschwerpunkte zu legen sind. Um die Formvorlage übersichtlich zu gestalten, wurde die Reflexion nur mittels +/-/0 vorgesehen, um einen Ausgangspunkt für den nächsten Förderzyklus zu haben. 2.2 Weitere Hinweise für die Arbeit mit dem IFP PC/Druckversion Die IFP-Formvorlage wurde in Excel erstellt, alle einzelnen Bestandteile sind als Datenblätter unten in der Leiste zu öffnen. Der IFP ist entweder am PC auszufüllen oder aber auszudrucken und händisch zu führen. Beide Varianten sind auf der Homepage abrufbar (www.sonderpaed.ksn.at). Wichtig bei der Druckvariante ist das vorherige Öffnen und Abspeichern unter dem Namen der Schülerinnen und Schüler, da dann der gesamte IFP den Namen in der Kopfleiste automatisch mitführt! Reicht der vorgesehene Platz für die Förderplanung nicht aus, sind weitere Kopien einzufügen! Der IFP hat in jedem Fall in der Schule aufzuliegen, da alle betroffenen Lehrer/innen Zugang haben müssen! Handling Die definierten Kompetenzbereiche sind zwar alle zu beobachten, aber es wird sich nicht in allen Rubriken und in allen Förderintervallen eine Fördermaßnahme ableiten – d.h. es ist völlig in Ordnung, dass nicht alle Rubriken in jedem Förderintervall Maßnahmen vorsehen. Hier gilt das Prinzip der Schwerpunktsetzung. Zu den einzelnen Bestandteilen (Excel Datenblätter) des IFP: 15 VS Datenblätter Deckblatt – ist von den Schüler/innen selbst zu gestalten und soll die Identifizierung mit dem IFP stärken Daten – unverändert wie bisher HS/NMS Datenblätter Deckblatt – ist von den Schüler/innen selbst zu gestalten und soll die Identifizierung mit dem IFP stärken Daten – unverändert wie bisher --- Arbeits- und Lernverhalten Selbstbild – viele Abhandlungen und Evaluationen im deutschen Sprachraum zum Thema Förderplanung fordern die Einbeziehung der Schüler/innen und ihres Selbstbildes in den IFP, was für die HS/NMS (Schreibkompetenz) umgesetzt wurde Arbeits- und Lernverhalten Sozialverhalten Sozialverhalten Motorik und Wahrnehmung --- Mathematik GS 1, Mathematik GS 2, Deutsch GS 1, Deutsch GS 2, Mathematik, Deutsch , Englisch, Biologie, Geografie und WK, Geschichte und Politische Bildung, Physik, Chemie Weitere Gegenstände – sollte es noch andere sonderpädagogische Schwerpunktsetzungen nach ASO-LP geben, können sie hier formuliert werden Zusätzliche Förderbereiche in VS (z.B. SU, ME, WE, LÜ...) – sollte es noch andere sonderpädagogische Schwerpunktsetzungen nach ASO-LP geben, können sie hier formuliert werden Besondere Förderschwerpunkte – viele Standorte setzen gerade in den Realien mittel- oder längerfristige Projekte um, die sich in dieser Rubrik formulieren lassen Besondere Förderschwerpunkte – viele Standorte setzen gerade in den Realien mittel- oder längerfristige Projekte um, die sich in dieser Rubrik formulieren lassen Abschlussbericht Nahtstelle VS–HS/NMS ist Abschlussbericht Nahtstelle Arbeitswelt – ist eine wichtige Zusammenfassung für den eine wichtige Zusammenfassung für den nächsten Schulbereich nachschulischen Bereich Datenschutz Die Trennung von offizieller Dokumentation und prozessorientierter Datensammlung wird im Sinne des Datenschutzes empfohlen. Das heißt, alle offiziellen Dokumente (Gutachten, Bescheide) sind getrennt vom restlichen IFP aufzubewahren. Weitergabe von IFP an den Nahtstellen Die IFP sind Lernbegleiter der Schüler/innen und daher auch beim Wechsel von Klassenlehrer/innen weiterzugeben. Am Ende der VS-Zeit sind die IFP VERBINDLICH am Sonderpädagogischen Zentrum abzugeben, damit bei der Vorbereitung der neuen Integrationsklassen im HS-/NMSBereich die IFP schon weitergegeben werden können. 16 Die bisherige Vorgabe, die IFP von der VS direkt an die Sekundarstufe I zu übermitteln, hat leider nicht überall funktioniert, weshalb nun das SPZ zwischengeschaltet wird. Am Ende der HS-/NMS-Zeit sind die IFP wiederum VERBINDLICH am Sonderpädagogischen Zentrum abzugeben, wo sie entweder verbleiben oder aber – im Fall des Weiterbesuchs einer Schule - dieser zur Verfügung gestellt werden. Wichtig bei der Weitergabe an Nahtstellen ist der Abschlussbericht, der eine kompakte Zusammenfassung zu dieser Schülerin/diesem Schüler darstellt, um für den nächsten Förderort eine grobe Einschätzung zur Verfügung zu stellen. Einbindung der Schüler/innen und Eltern in die IFP-Arbeit Betrachtet man die europäische Entwicklung der Förderplanarbeit, so ist im Unterschied zu Österreich die Einbindung von Schüler/innen und Eltern ein zentrales Element in der Förderplanung. Wir haben daher im Rahmen unserer Formvorlage eine Selbsteinschätzung für Schüler/innen im Sekundarbereich entwickelt, die einerseits dazu führen soll, den IFP mit den Betroffenen zu kommunizieren (WAS? WARUM? WIE? WANN?) und andererseits die Bedeutung der Schüler/inneneinschätzung zu unterstreichen. Für die Eltern ist es häufig ohnehin schwierig, sich mit dem Sonderpädagogischen Förderbedarf für ihr Kind zu identifizieren, wenn man ihnen aber die Bedeutung der individuellen Förderung in Form der IFP in Aussicht stellen kann, nimmt das viele Vorurteile. Eltern sind also nicht zwingend in die Erstellung einzubinden, sondern der Förderplan ist im Rahmen von Elterngesprächen ein mögliches Instrument, über Stärken zu reden und die Förderüberlegungen zu erörtern. Das Rundschreiben 6/2009 sieht jedenfalls eine verbindlich festgelegte Einbeziehung der Eltern und Schüler/innen in die Förderplanung vor. IFP an der NMS Werden an der NMS für alle Schüler/innen individuelle Lernbegleiter geführt, so wird es schon aus Gründen der „Teilhabe“ der Schüler/innen mit SPF sinnvoll sein, die Lernbegleiter auch für Schüler/innen mit SPF zu „adaptieren“, d. h. mit den individuellen Förderinhalten für diese Schüler/innen zu füllen. Werden keine Lernbegleiter für alle Schüler/innen geführt, ist der IFP auch in der Sekundarstufe mit der Formvorlage zu erstellen. Kontrolle Die Schulleiterin/der Schulleiter hat die Führung der IFP zu kontrollieren und ist im Falle des Fehlens gegenüber der Schulaufsicht gleichermaßen verantwortlich wie die betroffenen Lehrer/innen. Für die Kontrolle der inhaltlichen Gestaltung sind die Schulleitung sowie die Schulaufsicht zuständig. 17 Beispiele – siehe Anhang Individueller Förderplan Abschlussbericht zur Förderplanung – Nahtstelle VS-Sekundarschule Autorin Dagmar Zöhrer, LSI Dr.in Landesschulinspektorin für Sonderpädagogik und Begabungsförderung Landesschulrat für Kärnten 9010 Klagenfurt Tel: 0463/5812-408 Fax: 0463/5812-423 Mobil: 0699/15812-408 Mail: [email protected] 18 Johanna Bernkopf, Erwin Brenner, Thomas Schrei Förderpläne/Entwicklungspläne in Niederösterreich „Jeder gute Unterricht und jede lernwirksame Förderung baut auf diagnostischer Erkenntnis auf. Diagnostische Urteile bilden die Grundlage für einen individualisierten und schülerorientierten Unterricht. Dahinter steht die These, dass Unterricht, der sich an den Lernvoraussetzungen orientiert, in besonderem Maße das Leistungspotenzial der Lernenden ausschöpft.“1 Ausgehend von der Prämisse eines individualisierten Unterrichts, sieht das Konzept eine umfassende Pädagnostik von Schüler/innen vor, die anschließend in die Erstellung eines umfassenden Förderkonzeptes einfließt. Am 1. November 2008 formuliert der LSR für Niederösterreich im Erlass II-306/346-2008: „Für jede Schülerin/jeden Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) an Sonderschulen bzw. in Integrationsklassen ist ein Förderplan zu erstellen. Dieser bildet die Grundlage des unterrichtlichen Handelns, der individuellen Zielsetzungen und der daraus resultierenden Maßnahmen. Der Förderplan ist eine dokumentierte, prozesshafte Begleitung einer Schülerin/eines Schülers mit SPF während ihrer/seiner gesamten Schullaufbahn. Verantwortlichkeiten: • VS/SoS: Klassenlehrerin/Klassenlehrer • In der Integration: Stützlehrerin/Stützlehrer in Kooperation mit KL/KV Im Integrationsbereich hat die SPZ-Leiterin/der SPZ-Leiter die Erstellung des Förderplanes zu unterstützen. Erstellung: Der individuelle Förderplan ist im Team zu erstellen, d. h. alle mit dem Kind befassten Lehrer/innen sind mit einzubeziehen. Die Förderplanerstellung kann schriftlich und/oder elektronisch erfolgen. Formblatt Förderplan, Pädagnostikbogen als Grundlage und Handreichung werden als Arbeitsvorlagen übermittelt. Förderpläne sind Teil der Unterrichtsvorbereitung.“2 Im Rundschreiben 6/2009 "Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf" führt das bm:ukk wie folgt aus: Der Individuelle Förderplan versteht sich als eine diagnosegeleitete, geplante Begleitung der Lernprozesse eines Kindes, folgt einem dynamischen Entwicklungskonzept, das von Beginn an Planungs- und Rückkoppelungsschleifen vorsieht, 1 2 Vgl. BUHOLZER, 2006, S.8 Vgl. LSR NÖ, Erlass II-306/346-2008 19 geht von den individuellen Stärken der Schülerin/des Schülers aus, knüpft am aktuellen Niveau des Entwicklungsstandes des Kindes (Fähigkeiten und Fertigkeiten) an und setzt sich zum Ziel, lebensrelevante Kompetenzen aufzubauen. Welche Schritte gehen der Erstellung eines Individuellen Förderplans voran? sonderpädagogische sowie gegebenenfalls psychologische und medizinische Gutachten eine ausreichende Beobachtungsphase die Erhebung anamnestischer Daten die Erstellung einer Förderdiagnose im Rahmen einer fundierten Kind-UmfeldAnalyse Entwicklung und Überprüfung des Individuellen Förderplans Die erstmalige Erstellung eines Individuellen Förderplans wird in der Regel nach einer vier- bis sechswöchigen Beobachtungsphase erfolgen. Er wird auf der Grundlage einer umfassenden Förderdiagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen) ausgearbeitet und enthält eine präzise Beschreibung des pädagogischen Ist-Zustandes, eine Definition der angestrebten Förderziele, eine Beschreibung der geplanten Fördermaßnahmen und Methoden, die Angabe des geplanten Zeitraumes zur Erreichung der Förderziele, Prozessbeobachtungen, die Überprüfung der erreichten Ziele und der durchgeführten Maßnahmen sowie deren allfällige Adaptierung und die Festlegung der nächsten Ziele und Maßnahmen. Festgelegte Förderziele und Maßnahmen beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum und bedürfen einer Überprüfung und Adaptierung. Der Zeitpunkt der Überprüfung orientiert sich an diesem zeitlichen Horizont.3 Der Landesschulrat für Niederösterreich und hier im Speziellen die zuständige Landesschulinspektorin Maria Handl-Stelzhammer ist bemüht, für Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Bereich einheitliche Richtlinien und Konzepte zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Arbeit an einer digitalisierten Form des Pädagnostikbogens und Förderplanvorschlags zu sehen. „Die Beobachtung und Dokumentation der pädagogischen Arbeit ist ein zentraler Punkt in der täglichen Arbeit mit Kindern geworden…“.4 Daher ist das Ziel, eine möglichst auf Altersgruppe und Entwicklungsstand abgestimmte Förderplanerstellung zu ermöglichen. Dies wird durch einen, in der Fertigstellung befindlichen Pädagnostikbogen (derzeit nur als Download in gedruckter, unbearbeiteter Form erhältlich5) ermöglicht. Das Endprodukt wird in einer beschreibbaren PDF-Vorlage aufliegen, in die je nach Bedarf entsprechende Eintragungen durchgeführt werden. Da diese Erstellung hohe Anforderungen an das diagnostische Wissen der Lehrerinnen und Lehrer stellt, wird es zu jedem Bereich des Pädagnostikbogens mittels Pop-Up Fenster genaue Erklärungen geben. 3 Vgl. bm:ukk Rundschreiben 6/2009 Vgl. LUEGER, 2005, S.9 5 Vgl. http://spz.noeschule.at/index.php?option=com_content&task=view&id=70&Itemid=1 4 20 Diese Erklärungen beinhalten wenn möglich Bezugsnormen und einen Referenzbereich, sodass es den Lehrerinnen und Lehrern möglich sein soll, Angaben über den derzeitigen Entwicklungstand des Kindes/des Jugendlichen zu geben. Dies soll, abgehend von der derzeitig verbreiteten Methode einer einfachen +/- Skalierung, hin zu einem Vergleich Lebens- und Entwicklungsalter führen. Lehrerinnen und Lehrer sollen unter Einbeziehung dieser Bezugsnormen befähigt werden, den derzeitigen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler einem Entwicklungsalter zuzuordnen. Als Unterstützung werden in den meisten Bereichen auch Beobachtungsmöglichkeiten und vertiefende Literaturhinweise angegeben werden, wodurch in der Folge eine gute Einschätzung der Förderansätze ermöglicht werden soll. „Diagnostische Prozesse beginnen mit einer sorgfältigen Aufzeichnung und Beschreibung des Phänomens und der Symptome. Es folgen Analyse und Interpretation der vorhandenen Beobachtungen und Daten. Zwei Teilprozesse stehen dabei im Vordergrund: (1) Die beschriebenen Phänomene werden mit theoretischen Kenntnissen verglichen und in Bezug gesetzt. Im Zentrum stehen psychologische und pädagogische Entwicklungstheorien, (fach)didaktische Modelle sowie Referenzgrößen (2) Diagnostische Erkenntnisse beinhalten überdies eine Erklärungskomponente“.6 6 Vgl. BUHOLZER, 2006, S.50 21 Ebenso ist es den Autorinnen und Autoren wichtig, dass der digitale Pädagnostikbogen ein möglichst übersichtliches und leicht zu handelndes Hilfsmittel darstellt. Bezugnehmend auf viele Anregungen aus dem Lehrkörper wird es möglich sein, nur für das einzelne Kind relevante Bereiche zu aktivieren. Dies funktioniert durch einfaches Aktivieren eines Bereiches und führt zur Darstellung aller, für eine entsprechende Pädagnostik wichtigen Teilbereiche. Es ist jederzeit möglich, weitere Bereiche zu aktivieren, bzw. vorhandene Bereiche wieder auszublenden. Am Ende jeder umfassenden Pädagnostik steht schließlich der individuelle Förder-/ Entwicklungsplan. Dieser wird in der digitalen Form ebenfalls in einem PDF-Format vorhanden sein und dient als mögliche Vorlage für Lehrerinnen und Lehrer. Dabei soll aber auch möglichen, schon vorhandenen individuell erstellten Plänen Rechnung getragen werden und dieses Blatt als eine mögliche Form dienen. Dabei unterstützt diese Form des Förderplans ein möglichst effizientes Arbeiten. Bei einer wie vom LSR NÖ geforderten, kontinuierlichen Evaluation des Ist-Zustandes bzw. der durchgeführten Maßnahmen, ergibt die Evaluation den neuen Ist-Zustand der nächsten Förderperiode. „Förderpläne sind daher kein Manifest für die Ewigkeit, sondern Angebot mit begrenzter Haltbarkeit“. 7 Dementsprechend liegt die Empfehlung bei drei Förderperioden während des Schuljahres, wobei dies jedoch bei für die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer „neuen“ Schülerinnen und Schüler nicht zutreffen kann, da einer umfassenden und genauen Pädagnostik genügend Zeit gegeben werden soll. In diesem Fall ist die Erstellung eines ersten Förderplans im Dezember anzupeilen. Pädagogische Diagnostik umfasst daher „alle diagnostischen Tätigkeiten, durch die bei Individuen (und den in einer Gruppe Lernenden) Voraussetzungen und Bedingungen planmäßiger Lehr- und Lernprozesse ermittelt, Lernprozesse analysiert und Lernergebnisse festgestellt werden, um individuelles Lernen zu optimieren“. 8 Ausgehend von diesem Gedanken soll der Pädagnostikbogen und in der Folge auch der Förder/Entwicklungsplan Einzug nicht nur in die sonderpädagogische Arbeit, sondern auch in den Regelschulbereich halten. Es liegt speziell in den Händen der Klassenlehrerinnen und -lehrer auftretende Probleme rechtzeitig festzustellen, um schließlich unter Einbeziehung von Fachleuten (zuständiges SPZ), Eltern (Stichwort Lernbiographie) und den betroffenen Schülerinnen und Schülern entsprechende Fördermaßnahmen zu planen und zu 7 8 Vgl. ARNOLD & KRETSCHMANN, 2005 Vgl. INGENKAMP, 1997, S 760 22 verwirklichen. Diese erste „Lernstandserhebung“ liegt hauptsächlich in den Händen der Klassen-/Fachlehrerinnen und -lehrer. Nur mit deren Unterstützung und Bereitschaft, individuell auf Leistungsspitzen wie Leistungsdefizite einzugehen, diese zu erkennen und in ihre Planung einzubeziehen, ist eine individuelle Förderung möglich. Speziell ausgebildete Gutachterinnen und Gutachter (siehe Lehrgang der PH NÖ 9 ) erstellen an Hand von eigenen Beobachtungen und Informationen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer ein sonderpädagogisches Gutachten, das schließlich in die kommissionelle Begutachtung und Entscheidung einfließt. Im vorangegangenen Beobachtungszeitraum von mindestens sechs Monaten, in dem neben der Pädagnostik und nachweislicher Förderung auch der intensive Kontakt zu den Erziehungsberechtigten herzustellen ist, wird ein individuelles Förderkonzept erstellt, an dessen „Ende“ entweder weitere Fördermaßnahmen erfolgen oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Die Förderpläne sollen grundsätzlich in der jeweiligen Klasse aufliegen. Nur dadurch wird eine kontinuierliche Evaluation garantiert und die Informationen stehen allen beteiligten Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung. Da jeder diagnostische Prozess die Mitarbeit aller Personen aus dem pädagogischen Umfeld der Schülerin/des Schülers fordert, soll auch die Evaluation der Förderpläne durch das gesamte Lehrerteam erfolgen. Wichtig dabei ist das Wissen, dass Förderpläne jederzeit und unmittelbar auch von den Erziehungsberechtigten eingesehen werden können. „Die Festlegung und Umsetzung der Förderziele und Fördermaßnahmen erfolgt durch das gesamte Team der Lehrerinnen und Lehrer. Die primäre fachliche Zuständigkeit liegt bei der verantwortlichen Sonderpädagogin bzw. beim verantwortlichen Sonderpädagogen. Im Sinne eines partizipativen Bildungskonzeptes sind nach Maßgabe der Möglichkeiten auch die Erziehungsberechtigten sowie die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler in den Prozess der Förderplanung einzubeziehen. Überdies kann es auch immer wieder erforderlich bzw. sinnvoll sein, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Expertinnen und Experten von anderen schulischen (z. B. Sonderpädagogische Zentren) bzw. außerschulischen Einrichtungen und Maßnahmenträgern in die Förderplanung einzubinden.“ Das Rundschreiben 6/2009 regelt auch die Frage der Weitergabe. „Um die Kontinuität der Fördermaßnahmen für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler auch bei einem Schulwechsel zu gewährleisten, ist der Individuelle Förderplan unter Wahrung des erforderlichen Datenschutzes an die aufnehmende Schule weiterzugeben. Bei der Weitergabe hat der Individuelle Förderplan jedenfalls die bisher erreichten Förderziele, die durchgeführten Fördermaßnahmen und angewendeten Methoden sowie deren Überprüfung und Adaptierung zu beschreiben. Einsicht in den Individuellen Förderplan ist allen an der Förderplanarbeit beteiligten Lehrerinnen und Lehrern, der Schulleiterin/dem Schulleiter, der Schulaufsicht auf Bezirksund Landesebene, den Erziehungsberechtigten und den betroffenen Schülerinnen und 9https://www.ph-online.ac.at/ph- noe/semesterplaene.semesterplan?csr_nr=1387&csj_nr=1684&csum_flag=J&cbackto=T&corg=14296&cspr ache_nr=1&cstp_nr=502&csem_nr=10000&csz_nr= 23 Schülern sowie – mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten – weiteren schulischen oder außerschulischen Expertinnen und Experten oder Maßnahmenträgern zu gewähren. Der Einsichtnahme von außerschulischen Maßnahmenträgern kommt insbesondere im Übergangsbereich Schule – Beruf große Bedeutung zu, da z.B. im Zuge des Clearingverfahrens Synergien durch die Zusammenführung der schulischen und außerschulischen Maßnahmen erreicht werden können“10. Die Zusammenhänge zwischen einer gut reflektierten Pädagnostik und dem daraus resultierenden Förder- bzw. Entwicklungsplan lassen sich gut anhand eines „best practice Beispiels“ verdeutlichen, die einen Auszug aus dem Pädagnostikbogen und dem Förderplan zeigen. Im diesem Fall handelt es sich um ein 8,5 Jahre altes Mädchen mit bereits ausgesprochenem SPF und Unterricht nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule: 10 www.bsrgf.lsr-noe.gv.at/verordnungen/2009/05/bl2b.doc 24 Aufgrund dieser im Pädagnostikbogen verschriftlichten Beobachtungen wurde folgender Förderplan erstellt: Sehr gut lassen sich dabei die Zusammenhänge zwischen den geplanten Förderansätzen mit dem im Pädagnostikbogen beobachteten IST-Zustand erkennen. „Kinder mit unterschiedlichen Lernständen und mit verschiedenen Förderplänen gemeinsam zu unterrichten, ist eine hohe Herausforderung. Für einen erfolgreichen Umgang mit Leistungs- und Verhaltensdifferenzierung ist eine Unterrichts- und Fördergestaltung nach dem Prinzip der inneren Differenzierung respektive Binnendifferenzierung von großer Wichtigkeit“11. Pädagnostik und ein kontinuierlich aktualisierter Förderplan sind die Voraussetzung für eine gelingende Differenzierung und stellen daher die Grundlagen eines erfolgreichen Unterrichts dar. 11 Vgl. BUHOLZER, 2006, S.189 25 Literatur ARNOLD, K., KRETMSCHMANN, R. (2005): Förderpläne, Konflikte und professionelle Kooperation. Zeitschrift für Heilpädagogik, 56 (1), 2-13 BUHOLZER, A. (2006): Förderdiagnostisches Sehen, Denken und Handeln. Luzern: Auer INGENKAMP, K. (1997): Lehrbuch der Pädagogischen Diagnostik. Studienausgabe. Weinheim: Beltz Verlag LUEGER, D. (2005): Beobachtung leicht gemacht. Weinheim und Basel: Beltz Verlag Autorin/Autoren Johanna Bernkopf, SDin SPZ Lassee Direktorin Friedrich Sacher Schule Allgemeine Sonderschule Lassee und das Sonderpädagogische Zentrum 2291 Lassee www.spzlassee.ac.at/ Erwin Brenner, SD SPZ Wilhelmsburg Direktor Prof. Fritz Küffer-Sonderschule Allgemeine Sonderschule Lassee und das Sonderpädagogische Zentrum 3150 Wilhelmsburg www.spzwilhelmsburg.ac.at/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1 Thomas Schrei, Mag. KPH Wien/Krems Sonderschul- und Volksschullehrer Lehrender an der KPH Wien/Krems 1210 Wien www.kphvie.ac.at 26 Eva Panholzer Förderplanarbeit – konkret (Oberösterreich) 1. Gesetzliche Grundlagen: Seit dem Jahr 2008/09 gelten aufbauend auf die Rundschreiben des bm:ukk die Kriterien und Standards für die Erstellung eines qualitativen Individuellen Förderplanes an Oberösterreichs Schulen. - „Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ (Rundschreiben 18/2008, bm:ukk) - „Richtlinien für Differenzierungs- und Steuerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ (Rundschreiben 19/2008, bm:ukk) - „Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ (Rundschreiben 6/2009, bm:ukk) Individualisierung und Differenzierung sind die wichtigsten Elemente jeglicher Förderung. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Individuellen Förderplan zu. Dies wird u.a. auch in den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen im Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule gefordert. Diese Lehrplanforderung gilt in Integrationsklassen und Sonderschulklassen. Als SPZ-Leiterin ist es meine Aufgabe den IFP den Kolleginnen und Kollegen des Lehrkörpers im Bezirk näherzubringen und zu erklären. Der Individuelle Förderplan • versteht sich als eine diagnosegeleitete, geplante Begleitung der Lernprozesse eines Kindes, • folgt einem dynamischen Entwicklungskonzept, das von Beginn an Planungs- und Rückkoppelungsschleifen vorsieht, • geht von den individuellen Stärken der Schülerin/des Schülers aus, • knüpft am aktuellen Niveau des Entwicklungsstandes des Kindes (Fähigkeiten und Fertigkeiten) an und • setzt sich zum Ziel, lebensrelevante Kompetenzen aufzubauen. 27 2. Erstellen eines Individuellen Förderplans: 2.1 Diagnostik: Der Individuelle Förderplan baut auf der genauen diagnostischen Abklärung (sonderpädagogische Abklärung durch das SPZ, sowie gegebenenfalls psychologische und medizinische Gutachten) und der genauen Beschreibung des Lern- und Leistungsstandes der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers auf. Dies sehe ich als klare Aufgabe und Verantwortung des jeweiligen sonderpädagogischen Zentrums im Bezirk. Die Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes ist die Grundlage für jeden Förderplan. Die Grundidee der Förderdiagnostik ist es, das Kind in seiner aktuellen Lebenssituation zu verstehen und zu beobachten. In dieser Diagnostik sollten neben der Leistungsbeschreibung auch die Stärken einer Schülerin/eines Schülers eine Rolle spielen. Dies kommt leider in vielen Förderplänen zu kurz. 2.2 Förderziele: Bei der Erstellung der Förderziele sollten Prioritäten gesetzt werden. Gerade leistungsschwache Schüler/innen tun sich schwer, mehrere Bereiche auf einmal zu trainieren und zu verbessern. Die Ziele sollten konkret formuliert werden und sind für einen Zeitrahmen von maximal drei bis vier Monaten gedacht. Damit ein Ziel pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden kann, sind folgende Eigenschaften erforderlich: Das Ziel soll einfach, attraktiv, messbar, realistisch und zeitlich festgelegt sein. So besteht die Möglichkeit den Weg der Zielerreichung zu verfolgen und der Schülerin/dem Schüler das Gefühl des Erfolges zu geben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich realistische Ziele zu setzen. Gleichzeitig mit den Förderzielen sollten individuelle pädagogische Maßnahmen ausgearbeitet werden. Das familiäre Umfeld der Schülerin/des Schülers soll mit einbezogen werden. 2.3 Evaluierung: Der Lernfortschritt einer Schülerin/eines Schülers sollte laufend erfasst und im Förderplan dokumentiert werden (z. B. durch ein Schüler/innen-Portfolio). Dies entspricht aber nicht immer unserem Schulalltag und stellt eine große Herausforderung für manche Kolleginnen/Kollegen dar. In regelmäßigen Abständen (ca. alle drei bis vier Monate) sollte im Team überprüft werden, ob die Schülerin/der Schüler das Ziel erreicht hat, ein Zwischenziel erreicht hat, beziehungsweise das Ziel nicht erreicht hat. Folgende Fragen sind zur Evaluierung hilfreich: • Waren die gesetzten Maßnahmen richtig oder muss man sich eine andere didaktische Maßnahme überlegen? • War der Zeitraum zu kurz oder zu lange gesetzt? • Welche Lösung haben wir als Pädagogin/Pädagoge für dieses Problem? Nur wenn die festgelegten Ziele überprüft werden, können konkrete Ziele neu definiert oder sinnvoll abgeändert werden. Der Individuelle Förderplan sollte nicht nur der Dokumentation dienen, sondern als Mittel zur täglichen Arbeit verwendet werden! 28 2.4 Team: Wichtig ist unter Wahrung des erforderlichen Datenschutzes, dass der Individuelle Förderplan allen Teammitgliedern zugänglich ist. Alle Pädagoginnen/Pädagogen, die ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse unterrichten, bilden ein Team. Die Erstellung und Vereinbarung der Förderziele in allen Schulfächern erfolgt idealerweise in Teamsitzungen, die mindestens drei- bis viermal im Jahr stattfinden sollten und von der zuständigen Sonderpädagogin/vom zuständigen Sonderpädagogen geleitet werden. Dies ist in den Hauptschulen/Neuen Mittelschulen natürlich um einiges schwieriger umzusetzen als in den Volksschulen. Ebenso sollte der Individuelle Förderplan den Erziehungsberechtigten in einem wertschätzenden Umfeld genau erklärt sowie die Förderziele mit ihnen besprochen werden. Die Eltern sind die Experten für ihre Kinder und können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der gesteckten Ziele beitragen. In diesem Prozess sollte auch die Schülerin/der Schüler sich, je nach Entwicklungsstand, ihrer/seiner Stärken und Schwächen bewusst werden und die daraus resultierenden Förderziele sollten besprochen, begründet und verstanden werden. 2.5 Schulleiter/in: Die Leiterin/der Leiter einer Schule, in der eine Schülerin/ein Schüler mit SPF unterrichtet wird, sollte seine Pädagoginnen und Pädagogen bei der Förderplanarbeit dahingehend unterstützen, dass sie/er diese Arbeit unterstützt, aber auch einfordert und Einsicht nimmt. Ich sehe dies nicht unter dem Aspekt der Kontrolle, sondern als Wertschätzung den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die in die Erstellung und Führung eines Individuellen Förderplanes viel Arbeit investieren. 2.6 Weitergabe und Einsicht in den Individuellen Förderplan: Die Weitergabe des Individuellen Förderplanes von einer Schulart in eine andere ist bei uns im Bezirk manchmal problematisch. Förderpläne landen in irgendwelchen Ablagen und werden oft vergessen, wenn diese nicht explizit von der nächsten Schule angefordert werden. Der sicherste Weg ist die persönliche Übergabe zwischen den Leiterinnen/Leitern. Wenn dies nicht möglich ist, da die Schülerin/der Schüler in einen anderen Schulbezirk wechselt, ist der postalische Weg per Einschreiben zu empfehlen. Die Verantwortung zur Übergabe liegt bei uns im Bezirk bei der Schule, von die Schülerin/der Schüler abgeht. Wie erfolgt die Weitergabe von Förderplänen nach Beendigung der Schulpflicht? Hierzu gibt es eine Aussage seitens der oberösterreichischen Landesschulinspektorin Dr. Heidemarie Blaimschein: „Der Förderplan einer Schülerin/eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbleibt in der Schule und darf von der Clearing Assistenz nur im Beisein der Pädagoginnen/Pädagogen oder der Leiterin/des Leiters dieser Schule eingesehen werden.“ In unserem Bezirk haben wir uns des Weiteren darauf geeinigt, dass diese Förderpläne ein bis zwei Jahre nach Beendigung der Schulpflicht vernichtet werden können. 29 2.7 Form und Struktur des Individuellen Förderplanes: Im Bezirk Schärding wählt jede Sonderpädagogin/jeder Sonderpädagoge die Form des Förderplanes selbst. Manche Pädagoginnen/Pädagogen stellen eigene Förderpläne zusammen, andere wiederum laden sich Förderpläne aus dem Internet herunter und auch das Sonderpädagogische Zentrum bietet verschiedene Förderpläne an. Folgende Struktur sollte jeder Förderplan beinhalten: 1. Allgemeine Daten auf dem Deckblatt: Name, Geburtsdatum, Schullaufbahn, Klassenlehrer/innen, Erziehungsberechtigte, Sonderschullehrer/innen, mit unterrichtende Lehrer/innen, Daten des SPF-Bescheides (Zahl, Gegenstände, Erweiterungsbescheide), ein aktuelles Foto ist empfehlenswert 2. Für den Unterricht relevante Erkenntnisse aus Gutachten und Befunden: Diagnose und therapeutische Maßnahmen (Datenschutz beachten) 3. Aktueller Entwicklungsstand: Leistungsstand, Arbeits- und Fähigkeiten, Elternsicht Sozialverhalten, Stärken, Interessen, besondere 4. Ziele setzen und reflektieren: Ausgehend vom Entwicklungsstand und den Lehrplanzielen sind Ziele zu setzen und zu evaluieren 5. Besondere Fördermaßnahmen: Spezielle Hilfsmittel, unterschiedliche Lehrmittel, Art der methodisch-didaktischen Umsetzung, individueller Zeitrahmen, zusätzlich eingesetzte Personen 6. Aufzeichnungen, Notizen, Memos von Gesprächen mit Eltern, Jugendwohlfahrt, Therapeutinnen/Therapeuten … 7. Exemplarische Dokumentation der Leistungen der Schüler/innen als Portfolio, evtl. Aufsätze der Schüler/innen, direkte Leistungsvorlagen In Oberösterreich gibt es in den Bezirken unterschiedliche Vorgaben zu Form und Struktur der Individuellen Förderpläne. Manche Bezirke wählen eine einheitliche Form, andere stellen die Gestaltung der Individuellen Förderpläne jeder Sonderpädagogin/jedem Sonderpädagogen frei. Um alle Qualitätskriterien eines Individuellen Förderplanes zu erfüllen, taucht immer wieder der Wunsch nach einer gemeinsamen Form in allen Bezirken in Oberösterreich auf. Bis zu dieser einheitlichen Lösung bedarf es noch einiger „Diskussionsschleifen“ auf Ebene der Leiter/innen der Sonderpädagogischen Zentren. 3. Beispiele für Individuelle Förderpläne: Einige Bezirke in Oberösterreich nutzen in diesem Schuljahr eine EDV-unterstützte Version. Bevorzugt wird der „Förderplaner“, der in einer Demo-Version unter www.foerderplaner.de eingesehen werden kann. Bis dato gibt es von den Kolleginnen und Kollegen eine durchwegs positive Resonanz. Dieser Förderplan wird laufend angepasst und die Dokumente können elektronisch den Pädagoginnen und Pädagogen weitergegeben werden. Der Preis für diese Lösung hält 30 sich im Rahmen und die Bedienung ist relativ einfach. Dieser Förderplan sieht folgendermaßen aus – Förderplan Beispiel Schüler 1: 31 Ein weiteres Beispiel - Schüler 2: Zeitraum Oktober bis Weihnachten 1. Klasse Lernziel und Maßnahmen Lebenspraktische Übungen, Sozialverhalten Umgang mit Mitschülern, anderen Personen (Lehrer, Eltern, Schulwart, …) Bemerkungen ……….s Verhalten hat sich seit seiner Umstufung sehr gebessert. Er lacht öfter und ist meist auch umgänglicher. Kulturtechniken Kennen lernen einiger Buchstaben und Zahlen Erlernen erster Buchstaben o Buchstaben: Mm, Ii, Aa, Oo o Hauptgewicht wird auf das Zusammenlauten bzw. Lesen gelegt o Übungen im optischen, taktilen und akustischen Bereich o Übungen zum Zusammenlauten o Erlesen von Wörtern o Anwenden der Wörter in Sätzen o Umgang mit dem Setzkasten o Schreiben von Buchstaben o Schreiben mit dem Computer o Abschreiben von Wörtern und kurzen Sätzen Grobmotorik o Motorik und Buchstabenlernen bzw. Menge/Zahl kombiniert Rollbrett, Teppichfliesen, Balancieren graphomotorische Vorübungen o Plastilin, Schwungübungen, Steckübungen, …. Übungen zur Körperwahrnehmung Übungen zur Raumwahrnehmung 32 Es gibt natürlich auch Rückfallsphasen, in denen er zuerst jede Mitarbeit verweigert, meist gelingt es aber doch ihn umzustimmen. Bisher gelernte Buchstaben: Aa Ii Mm Oo Tt Ss Das Zusammenlauten bereitet nur selten Schwierigkeiten und Wörter und kurze Sätze werden gelesen. Wichtig ist dabei, dass ………. immer das Gefühl hat, die „Arbeit“ sei für ihn leicht bewältigbar. Er freut sich dann sehr über sein Vermögen und spornt sich dadurch vermehrt selbst an. Die Schrift im Heft ist wie erwartet sehr unklar; der Mutter ist zu dem jetzigen Zeitpunkt aber das dadurch vermittelte Gefühl der „Normalität“ außerordentlich wichtig. Die Handhabung des Computers gelingt sehr gut. Bedeutung bzw. Zusammenhang von Menge und Zahl 1 bis 5 o Erkennen und benennen der Mengen Mengen und Zahl zuordnen Zahlen schreiben Bilden von rhythmischen Reihen Klatschübungen Legeübungen (Form, Farbe, Form und Farbe) Der Zahlenbereich bis 5 ist sehr gut gefestigt. Körperschema entwickeln und Körperteile benennen Körperteile bei sich selbst / bei Partner berühren, zeigen, benennen Körperteile spüren (Berührung direkt oder mit Material-Sandsäckchen, Massagerollen, …) Fingerübungen in Spielform Farben benennen (siehe Förderplan Farben) Sich mit der Umwelt auseinandersetzen Gespräche über Ereignisse und Erlebnisse zu Hause Aufbau von Sozialkontakten durch gemeinsames Erzählen, Fragen stellen und einfaches Plaudern Anbahnen von Kontakten in der Pause, im Turnunterricht, WP, ……….. Gemeinsam Bücher anschauen bzw. vorlesen und besprechen ………. hat manchmal Probleme mit dem Verständnis, da sein Wortschatz eher gering ist. Fotos anschauen und besprechen Gemeinsames Spielen (Bausteine, Puzzle, Memory, Kartenspiele, Plastilin, Rollenspiele mit Plastilinwerken wie Torten, Knödel, Tiere,…, Steckspiele, Fädelspiele, …..) Allgemeine Verhaltensformen trainieren (Taschentuch; Wie esse ich meine Jause?; Verbaler Umgang mit Mitschülern bzw. Lehrern; ……) Herbst Veränderungen in der Umwelt wahrnehmen (Pflanzen, Kleidung, Wetter, .....) Naturmaterialien sammeln und verwerten (Gestaltung von Bildern, …..) Bei Themen, die aus seiner Umwelt kommen, weiß er Genaues zu berichten. In der Großgruppe verhält er sich eher sehr zurückhaltend und gibt auch sein Wissen (das oft vorhanden wäre), nicht immer Preis. Gemeinsame Feiern gestalten Adventzeit Nikolaus Kreativität und Bewegung Gestaltung von verschiedenen Zeichnungen Bauen mit verschiedensten Materialien (Holzbausteine, „Plättchen“, Naturmaterialien, Wolle, Plastilin, ……..) Umgang mit verschiedenen Malmaterialien (Wasserfarben mit Pinsel, Malen mit Fingern, Wachskreiden, Farbstifte, ……) Gemeinsames Singen von Liedern lustige Lieder mit Bewegungsangebot (z.B.: Zehn kleine Zappelmänner; Ein kleiner grauer Esel; Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad (+ neue Strophen dazu erfinden); ……. Gemeinsames Singen von Liedern passend zur Jahreszeit Verschiedene Bewegungserfahrungen sammeln durch Angebote in Bewegungsparcours (klettern, schaukeln, kriechen, krabbeln, hüpfen, balancieren, Hindernisse überwinden, weich fallen, werfen, fangen, ……) Angebote mit verschiedenen Materialien alleine, mit Partner, in der Gruppe bzw. sich selbst für eine dieser Formen entscheiden 33 Im Turnunterricht müssen wir eine Balance zwischen Hinweisen durch Fr. .......... und seinem manchmal starken Bewegungsdrang finden. Oft geht er aber auch unwillig in diesen Unterricht, da er das Umziehen hasst. Er hat dies auch selbst so formuliert; mit der Mutter wurde daher vereinbart, dass er an diesen Tagen eine Weste statt eines Pullovers anzieht. Weihnachten bis Ostern Kulturtechniken Weiterarbeit mit den Buchstaben o Buchstabe / Laut – Übungen o Anlautübungen (Wortschatz) o Wahrnehmungsübungen in allen Bereichen o Wörter lesen o Sätze lesen und Inhalt wiedergeben o o o Schriftzug Besonderes Augenmerk auf Benutzung des Computers (Absprache SPZ für Körperbehinderte) Wörter abschreiben Merkwortschatz aufbauen Sprache o Kurze Sätze grammatikalisch richtig (verständlich) formulieren Mathematik o Weiterarbeit im Zahlenbereich bzw. dessen Erweiterung o Verständnis für Rechenzeichen ausbilden (und bzw. weg) o Rechnungen in den jeweiligen Zahlenbereichen durchführen können o Begleitend immer wieder Übungen zum Bereich Körper, Raumwahrnehmung (siehe FÖ Plan der Kinder des S-Klassen Bereiches). Ostern bis Schulschluss Bisher noch gelernte Buchstaben: Ll Ee Nn Ei ei Wörter mit diesen Buchstaben können erlesen werden, ebenso wie kurze Sätze. Das Zusammenlauten wurde begriffen und kann auch angewendet werden. ………. muss aber immer wieder dazu angehalten werden auch den Sinn des Gelesenen miteinzubeziehen. Er liest und weiß nicht was er gelesen hat; bei Fragen zum Verständnis und dem Hinweis es noch einmal zu lesen gelingt ihm das aber sehr wohl. Die Grammatik in kurzen Sätzen hat sich stark verbessert, leider spricht er noch immer fast nicht in der Großgruppe. Der Aufbau eines Merkwortschatzes wurde zu Gunsten eines vermehrten Lesetrainings auf die 2. Klasse verschoben. Der Zahlenbereich wurde bis 7 erweitert; Plus- und Minusrechnungen werden mit Anschauung durchgeführt. Kulturtechniken Weiterarbeit mit den Buchstaben o Übungen wie bisher Verstärkung des Lesetrainings um die Geläufigkeit zu verbessern und so mehr Spaß am Lesen zu erwecken Sprache o Kurze Sätze grammatikalisch richtig (verständlich) formulieren bes. eingekleidet in Spielformen Mathematik o Übungen wie bisher o Aufbau des Zahlenraumes bis 10 Ende der 1. Klasse Beginn 2. Klasse Umwelt, Kreativität und Bewegung Sachunterricht ist stark verknüpft mit Sprechen und findet meist im Morgenkreis statt o Besprechen von Veränderungen in der Natur, Tieren, Pflanzen, …. als Grundlage dienen oft konkrete Gegenstände, Bilder, …. Bewegungserziehung erfolgt nach seinen Fähigkeiten, aber nicht in Form einer speziellen Therapie bes. Beachtung der Feinmotorik auch in der Grobmotorik sind Einschränkungen bereits klar zu erkennen; ………. merkt dies selbst und vermeidet solche Bewegungsformen ( Aufstehen aus Hocke, „Häschen hüpfen“,…..) Sozialverhalten In diesem Bereich liegt der Schwerpunkt für das restliche Schuljahr! Weiterarbeit Stärkung des Selbstwertes “Ich kann etwas!“ „Ich kann mich auf Neues einlassen und Neues lernen!“ “Mir wird etwas zugetraut!“ „Ich, als Person, bin wertvoll und wichtig!“ Hier wäre auch Unterstützung durch die Familie nötig! Was sind Freunde? Wie gehe ich mit diesen um? Halte ich einen Freund zu fest, wird er sich abwenden! Umgangsformen im Alltag Motivation zum Lernen (ohne Druck, Ermahnung, …) Dieser Bereich bedarf noch intensiver Bearbeitung. 34 ………. kann alle gelernten Buchstaben und kann mit diesen Wörter und einfache Sätze lesen. I M A O T S L E EI N R D U AU W Das Sinnverständnis ist meist gegeben, hängt eher mit seiner Verfassung zusammen. Manchmal will er einfach nicht und dann kommt auch kaum etwas dabei raus. Den Zahlenraum bis 10 beherrscht er und kann auch + und – Rechnungen mit Anschauung durchführen. Im großen Klassenverband spricht er nach wie vor kaum, im kleineren Kreis geht es besser. ……….s Sozialverhalten ist immer noch sehr eigenwillig, sein Selbstwert in der Schule hat sich aber auf ein höheres Niveau eingependelt. Er traut sich etwas zu und ist sehr stolz auf erbrachte Leistungen. Soziale Kontakte sind sehr eingeschränkt eher auf die Kleingruppe und natürlich seinen Freund ........... Zu Hause hat sich kaum etwas verändert, die Verhaltensweisen aller Beteiligten sind schon stark tradiert. Weitere brauchbare Förderplanvorlagen finden sie unter: • „Förderpläne – kein Problem“ Klasse 1-10 , Dieter Krowatschek, Helga Domsch, 2008, AOL Verlag • „Individuelle Förderung planen mit IFDE“, Helge Schulz zur Wiesch, 2006, verlag modernes lernen Beispiele – siehe Anhang Förderplan – Schüler 1 Förderplan – Schüler 2 Autorin Eva Panholzer Diplomierte Sonder- und Sprachheilpädagogin, seit 2007 Leiterin der Allgemeinen Sonderschule Schärding und des SPZ im Bezirk Schärding, Zusatzausbildung für Integration und Lese- und Rechtschreibdidaktik, ARGE Leiterin für Sonderpädagogik im Bezirk Schärding, Referententätigkeit für Volksschul- und Sonderschullehrer/innen 35 Rudolf Mair Individuelle Förderpläne Grundlagen und Handhabung im Bundesland Salzburg Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ist ein zentraler Auftrag der österreichischen Schule. Mit der Implementierung von SQA – „Schulqualität Allgemeinbildung“ gewinnen Individuelle Förderpläne für den Bereich der Sonderpädagogik noch größere Bedeutung. Im Bundesland Salzburg wird nach der flächendeckenden Einführung der Individuellen Förderpläne vor allem die Evaluation dieser ins Zentrum des Bemühens gerückt. Schulische Förderung kann in verschiedener Form stattfinden. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Lernumgebung sowie der Lehr- und Lernprozesse stellen ebenso Fördermaßnahmen dar, wie der klassische Förderunterricht. Besondere Förderkonzepte wie Sprachheilunterricht, Lese-Rechtschreibtraining, Sprachförderkurse, und eine Betreuung durch Beratungslehrer/innen sind weitere Möglichkeiten individueller Förderung. Im Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist festgelegt, dass jede Lehrerin/jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen hat. Mit dem in Salzburg vorliegenden Konzept eines individuellen Förderplanes (download: (www.landesschulrat.salzburg.at)) wird gewährleistet, dass ein breiter Rahmen an Informationen strukturiert gesammelt, und daraus Fördervorschläge abgeleitet werden können. Die Arbeit mit dem individuellen Förderplan unterstützt eine spezifizierte Unterrichtsplanung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Der individuelle Förderplan wird in der Regel von der Sonderschullehrerin/dem Sonderschullehrer geführt, die Inhalte des individuellen Förderplans müssen jedoch gemeinsam von allen unterrichtenden Lehrer/innen besprochen und umgesetzt werden. Der Fördererfolg lebt u. a. davon, dass Informationen von verschiedenen Bezugspersonen der Schülerin oder des Schülers zusammengeführt werden. Dazu sind Teambesprechungen über den Förderverlauf nach Bedarf –- mindestens jedoch zweimal pro Semester -– vorzusehen und mit Datum festzuhalten. Förderziele und Fördermaßnahmen sollen mit den Erziehungsberechtigten in partizipativer Weise besprochen werden, um größtmögliche häusliche Unterstützung in der Umsetzung erreichen zu können. Besonders Förderziele und Fördermaßnahmen im Bereich des Verhaltens, der Wahrnehmung, Motorik und Kommunikation bedürfen der Zusammenarbeit zwischen Schule und dem außerschulischen Umfeld der Schülerin oder des Schülers. Ausgangspunkt des individuellen Förderplanes im Sinne der Darstellung der Lernausgangslage ist die Schilderung der Stärken des Kindes. Danach erst folgt die Beschreibung, was noch weniger gut gekonnt wird bzw. die Beschreibung der Förderbedürfnisse (vgl. Eggert Dietrich, „Von den Stärken ausgehen“, Borgmann 2007). 36 Die zentralen Bestandteile des vorliegenden individuellen Förderplans sind: 1. Beschreibung des Lernumfeldes 2. Darstellung der Lernausgangslage 2.1. Darstellung der Lernausgangslage in den Basisbereichen 2.2. Darstellung der Lernausgangslage für Deutsch und Mathematik 3. Förderziele, Fördermaßnahmen 3.1. Fortlaufende Darstellung Fördermaßnahmen der unterrichtsbezogenen individuellen Ziele und 3.2. Fortlaufende Beobachtungen/Teambesprechungen/Dokumentation 4. Darstellung des Lernstandes für Deutsch und Mathematik Die Ersterfassung der Lernausgangslage erfolgt innerhalb eines Zeitraumes von etwa sechs Wochen nach Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs. Für die Beobachtung und Förderung von Schülerinnen und Schülern in den Basisbereichen Motorik, Wahrnehmung, Sprache, Aufmerksamkeit/Konzentration, Kognition, Sozialverhalten und Lern- und Arbeitsverhalten wird der Bogen zur Schülerbeobachtung und Förderung in der Grundschule als Hilfe empfohlen (www.landesschulrat.salzburg.at). Markante Veränderungen der Lernausgangslage in den Basisbereichen werden fortlaufend aktualisiert. Die Lernausgangslage für die Gegenstände Deutsch und Mathematik wird festgestellt (Stärken, Schwächen) und zur jeweiligen Lehrplanstufe in Bezug gesetzt. Die Einträge in den Förderplan sind mit Datum zu versehen. Im individuellen Förderplan werden relevante Förderziele, welche die Stärken und Schwächen der Schüler/innen berücksichtigen, festgehalten. Förderziele beziehen sich entweder auf einzelne Unterrichtsgegenstände, oder generell auf alle Unterrichtsgegenstände. Es geht dabei nicht um das Wiedergeben von Lehrplaninhalten selbst, sondern um die Berücksichtigung spezifischer Stärken/Probleme einzelner Schüler/innen bei der Erarbeitung von Lehrplaninhalten. Zur Umsetzung der festgelegten Ziele sind Fördermaßnahmen innerhalb eines überschaubaren Zeithorizontes zu definieren. Festgelegte Fördermaßnahmen sind kontinuierlich zu überprüfen, gegebenenfalls neu zu definieren und an den Lernfortschritt anzupassen. Beobachtungen dazu sind festzuhalten. Gemeinsame Reflexionen im Team über den Förderverlauf sind nach Bedarf -– mindestens jedoch zweimal pro Semester -– vorzusehen und in der Spalte Fortlaufende Beobachtungen/ Teambesprechungen/Dokumentation mit Datum zu vermerken. Mit dem Team sind alle die Schülerin/den Schüler unterrichtenden bzw. auch alle am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligten Lehrer/innen gemeint. Das Verständnis des Lernprozesses des einzelnen Lernenden ermöglicht das Ableiten von Schlussfolgerungen im Sinne einer optimalen Förderung. Motivations- und Gefühlslagen der Schüler/innen sowie 37 umfeldbezogene Faktoren werden in die Überlegungen einbezogen. Im Sinne der Dokumentation wird ausgewiesen, ob Förderziele erreicht oder nicht erreicht wurden. Am Ende des Unterrichtsjahres oder bei Schulwechsel/Klassenwechsel wird der Lernstand beschrieben. Diese Beschreibung stellt die Lernausgangslage für das Folgejahr bzw. das neue Lehrer/innenteam dar. Bei einem Schulwechsel ist der Förderplan – jedoch nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigten – von der abgebenden Schule an die weiterführende Schule zu übermitteln (die Einverständniserklärung ist Bestandteil des IFP). Der IFP verbleibt an jener Schule, an der das Kind das letzte Schulbesuchsjahr absolviert hat. Nach einer einjährigen Aufbewahrungsfrist kann die Unterlage vernichtet werden. Zur Evaluation der IFP wird derzeit ein Konzept entwickelt, welches einerseits einen formal-strukturellen Aspekt und andererseits einen inhaltlichen Aspekt berücksichtigen wird. Schulleiter/innen der jeweiligen Schulen, an denen Kinder mit SPF unterrichtet werden, sollen in dieses Konzept ebenso eingebunden werden wie SPZ-Leiter/innen (im Rahmen des SchoG 27a (3)) Wesentlich dabei ist, dass alle zentralen Bestandteile des IFP enthalten sind und die Relevanz von Förderzielen und durchgeführter bzw. geplanter Maßnahmen gegeben ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von SQA – „Schulqualität Allgemeinbildung“ für den Bereich der Sonderpädagogik soll ab dem Schuljahr 2012/13 ein Rahmen zur Evaluation von individuellen Förderplänen zur Verfügung stehen. Autor Rudolf Mair, LSI Dipl.Päd. Landesschulinspektor für den Bereich Sonderpädagogik 38 Eva Bernat Praxis der individuellen Förderplanung in der Steiermark 1. Einleitung Im Schuljahr 2012/2013 besuchen in der Steiermark 84% aller Kinder mit spezifischen Förderbedürfnissen den Unterricht in den allgemeinen Regelschulen der Grund- und Sekundarstufe. Damit liegt die Steiermark hinsichtlich der Integration von Schülerinnen und Schülern mit spezifischen Förderbedürfnissen an erster Stelle in Österreich. Zentrales Anliegen der Sonderpädagogik in der Steiermark ist seit Jahren die Bündelung von Förderressourcen in einem durchgängigen Fördersystem, das bedarfsgerechte und frühzeitige Förderung für alle bereitstellt. Dieses Fördersystem orientiert sich an der Förderpyramide des bm:ukk und besteht aus drei Stufen (siehe Fördergarantie im System Schule/Specht et al., 2007). Vorausschicken möchte ich außerdem noch, dass die in diesem Artikel verwendete Terminologie „Kinder mit spezifischen Förderbedürfnissen“ sich an der derzeit international gebräuchlichen inklusiven Terminologie „children with specific needs“ orientiert, wohl wissend, dass die derzeitige Gesetzeslage in Österreich immer noch ausschließlich von Kindern mit und ohne Behinderung spricht. Die Bezeichnung „Kinder mit spezifischen Förderbedürfnissen“ entspricht aus meiner Sicht jedoch wesentlich präziser dem in der 39 Förderpyramide dargestellten Zugang zu individueller Förderung auf allen Ebenen des Schulsystems. 2. Fördersystem in der Steiermark Individuelle Förderung als 1. Stufe der Förderung erfolgt in der Steiermark ausschließlich im Bereich der Regelpädagogik, da Individualisierung und Differenzierung sowie Förderunterricht im Lehrplan der Volksschule und der Neuen Mittelschule verankert sind. Für Kinder im Bereich der Volksschule, die den Förderunterricht besuchen sind in der Steiermark verpflichtende Förderprotokolle zu führen. Diese sind bei Bedarf vorzulegen. Hinsichtlich der Form gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Im Bereich der Lernstandsdiagnostik wird in bestimmten Abständen der Einsatz von quantitativen Diagnosematerialien wie der Eggenberger Rechentest, der Salzburger LeseRechtschreibtest oder die Hamburger Schreibprobe als Basis für zielgerichtete differenzierte Unterrichtsplanung empfohlen. Rechtliche Grundlagen: • Rundschreiben 1/2005 bm:bwk: Frühwarnsystem und Frühinformationssystem mit 1.1.2005 • Rundschreiben 11/2005 bm:bwk: Neue Regelung: verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 • Rundschreiben 9/2007 bm:ukk: Initiative „25+“: Individualisierung des Unterrichts Persönlichkeit und Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen • LSR/ I Schu 3/20-2007: Pädagogische Richtlinien Vorschulstufe; gemeinsame Führung der Vorschulstufe und der 1. Schulstufe • Erlass VIII Sta 1/57 - 2005 Graz, am 14. 03/2005 - Förderung der leseschwachen Schülerinnen und Schüler auf der 8. und 9. Schulstufe • Erlass VIIILe1/4 - 2009 - Qualität in Schule und Unterricht/Zusammenfassung der wichtigsten laufenden Initiativen • Erlass IVSta21/2 - 2010 - Bildungsstandards - kompetenzorientiert unterrichten „Präventive Förderung“ auf der 2. Förderstufe erhalten in der Steiermark Kinder mit Lernschwächen, die bereits eine Gefährdung im Hinblick auf den Bildungsprozess darstellen. Diese Förderstufe umfasst derzeit die Bereiche Verhaltensauffälligkeit, Sprachstörungen, Legasthenie, Dyskalkulie sowie die mobile Betreuung von sinnesbehinderten Kindern. Voraussetzung für diese niederschwelligen Fördermaßnahmen ist eine fundierte sonderpädagogische Diagnostik und Fördervereinbarungen, die auf eine begrenzte Zeit mit den Eltern geschlossen werden. Für diese Förderkurse sind kindspezifische Förderpläne zu führen (siehe zum Beispiel http://www.spz.at/174.html). Die Förderung wird von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt, die vom fachlich zuständigen Sonderpädagogischen Zentrum koordiniert werden. Rechtliche Grundlagen und pädagogische Erlässe: • Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule • Erlass LSR/ IV Bi 1/57-2004: Richtlinien zur Betreuung von Schülern und Schülerinnen mit LRS an APS 40 • Erlass Neufassung GZ.: IVBi1/28-2011 Graz, am 14.09.2011/ LeseRechtschreibschwierigkeiten (LRS) • Erlass GZ.: VIIIIe1/9 - 2008 – Verhaltenspädagogische Stützlehrer und Stützlehrerinnen • Erlass VIIIe1/7-2009 – Maßnahmenkatalog Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Kindern mit besonderen Bedürfnissen • Allgemeine Richtlinien für den positiven Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Aufmerksamkeit-Defizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) • Allgemeine Richtlinien für den positiven Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit diagnostizierter Autismus-Spektrum-Störung („Autismus“) • Erlässe vom 15. 1. 1980, Zl.: VII Sa 1/3-1979, und vom 29. 10. 1980, Zl.: Sa 1/7-1980 Errichtung und Durchführung von Sprachheilkursen an Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen in der Steiermark • Maßnahmenerlass II 1990/91 – Errichtung und Durchführung von Sprachheilkursen an Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen in der Steiermark/Wiederverlautbarung Für die Zukunft wäre im Sinne der Qualitätsentwicklung im Rahmen von SQA die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit in diesen spezifischen Förderbereichen anzudenken. Der Fachbereich Sprachheilpädagogik Steiermark hat mit dieser Entwicklungsarbeit bereits im Schuljahr 2009/2010 begonnen und dem Landesschulrat für Steiermark einen Entwurf vorgelegt. Auf Förderstufe 3 – Sonderpädagogischer Förderbedarf ist der Individuelle Förderplan (IFP) für Kinder mit spezifischen Förderbedürfnissen in der Steiermark seit dem Schuljahr 2005 per Erlass des Landesschulrates Steiermark gängige Praxis. Hierbei gilt: Das Normalprinzip ist der Regellehrplan und die normale Arbeit in der Klasse sowie der Glaube an die Leistungsfähigkeit aller Kinder. Rechtliche Grundlagen und pädagogische Erlässe: • Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule • Erlass LSR/ VII So 1/10-2005: Individuelle Förderpläne für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf • Rundschreiben 19/2008 bm:ukk: Richtlinien für Differenzierungs- und Steuerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs • Rundschreiben 6/2009 bm:ukk: Richtlinien für Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Praktische Umsetzung in der Steiermark (Auszug aus dem Erlass von 2005): Unter Berücksichtigung vorhandener Gutachten (sonderpädagogisches, psychologisches, medizinisches oder andere Gutachten) und Erkenntnissen aus eigenen pädagogischen Beobachtungen ist für jedes Kind mit SPF ein Individueller Förderplan zu erstellen und laufend zu ergänzen. 41 Der Individuelle Förderplan hält wichtige Daten (persönliche Daten, Schullaufbahn, Daten der Bescheide) und unterrichtsrelevante Informationen (Stärken, Schwächen, Behinderungen, Entwicklungsstand des Kindes) fest. Er legt Ziele, die daraus resultierenden individualisierenden Fördermaßnahmen (methodisch-didaktische Umsetzung der festgelegten Ziele), deren Effektivität, alternative Beurteilungskriterien und besondere Hilfen und Hilfsmittel fest. Außerdem enthält er Dokumentationen (Schülerleistungen, Kontakte mit Erziehungsberechtigten, Behörden etc.) sowie den Evaluierungszeitraum. Für jedes Kind mit SPF ist ein Förderplan zu führen, an dem alle im gemeinsamen Unterricht tätigen Lehrerinnen und Lehrer mitzuarbeiten haben. Die Lehrerin oder der Lehrer mit den meisten SPF-Stunden in der Klasse ist für den Förderplan hauptverantwortlich. Bei integrativem Unterricht ohne zusätzlich eingesetzten Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen hat das regionale oder überregionale Sonderpädagogische Zentrum (SPZ) bei der Erstellung des Förderplans mitzuwirken. Für Schülerinnen/Schüler mit SPF auf Grund von Verhaltensbehinderung, Körperbehinderung, Sinnesbehinderung oder Sprachstörung haben die zuständigen regionalen oder überregional eingesetzten Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen (Beratungslehrer/in, verhaltenspädagogische Stützlehrer/in, Betreuungslehrer/in, Sprachheillehrer/in, ...) in Kooperation mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer einen Förderplan zu erstellen. Der Förderplan muss während der Unterrichtszeit in der Schule aufliegen. Für die Kontrolle der Förderpläne sind die Schulleitung und die Schulaufsicht zuständig. Die zuständige Schulleiterin / der zuständige Schulleiter ist für die ordnungsgemäße Weitergabe der Förderpläne bei Schul- oder Lehrerwechsel verantwortlich. Im individuellen Förderplan geht es in der Steiermark somit primär darum, das Lernangebot für Kinder mit spezifischem Förderbedürfnissen so anzupassen, dass es ihnen ermöglicht wird, am Unterricht in der Regelklasse teil zu haben. Eine einheitliche Form des individuellen Förderplans über die oben beschriebenen Rahmenvorgaben hinaus ist in der Steiermark nicht vorgesehen. Einige Modelle von Individuellen Förderplänen finden Sie unter den folgenden Links auf www.spz.at unter http://lsr.spz.at/268.html und http://lsr.spz.at/244.html. Einsicht in individuelle Förderpläne haben alle Lehrpersonen der jeweiligen Klasse, die Eltern des Kindes, Schulleitung sowie Schulaufsicht und die Leiterin/der Leiter des zuständigen Sonderpädagogischen Zentrums. Eine explizite Aufbewahrungsfrist für IFP´s gibt es in der Steiermark nicht. 3. Problemfelder und potenzielle Entwicklungsbereiche Ein noch sehr wenig entwickeltes Feld – nicht nur in der Steiermark – stellt aus meiner Sicht die pädagogische Diagnostik und hier die Eingangs- und Verlaufsdiagnostik als Mittel zur Evaluierung im Rahmen des individuellen Förderplans dar. Für den Bereich der pädagogischen Diagnostik gibt es weder für die Eingangs- noch für die Verlaufsdiagnostik derzeit einheitliche Qualitätsrichtlinien. Im Rahmen der sonderpädagogischen Begutachtung, die oftmals die Basis für den individuellen 42 Förderplan darstellt, werden für die Diagnostik in der Steiermark verschiedene Formen der nicht-standardisierten entwicklungsorientierten Förderdiagnostik (Lernvoraussetzungen) verwendet. Für die Diagnostik der Schulleistungen werden seit einigen Jahren wieder quantitative Diagnosematerialien wie der Eggenberger Rechentest, der Salzburger LeseRechtschreibtest oder die Hamburger Schreibprobe aber auch nicht-standardisierte diagnostische Verfahren eingesetzt. Die Kind-Umfeld-Analyse erfolgt hauptsächlich auf Basis von Interviews. All diese Verfahren zielen auf die Stärken und Schwächen des Kindes und es wird wenig bis gar kein Augenmerk auf die ressourcenorientierte Lernfelddiagnostik (siehe „Kinder stärken“; H. Köckenberger; Borgmann Media 2007) gelegt. In der Lernfelddiagnostik jedoch werden mit Hilfe einer strukturierten Situationsanalyse unauffällige und problematische Lernsituationen nach den materiellen und sozialen Faktoren hin untersucht, die das jeweilige Kind im Lernen unterstützen und stärken können. Dies ist aus meiner Sicht essentiell wichtig, wenn es darum geht, die Lernumgebung für Kinder mit spezifischen Förderbedürfnissen so anzupassen, dass Lernen für alle Kinder – besonders auch für Kinder mit sozial-emotionalen Bedürfnissen – möglich ist. Es gibt verschiedene Arten der Anpassung: • Quantität: Anpassung der Menge an Fächern oder Aktivitäten; • Zeit: Individualisierung der Fristen zur Fertigstellung einer Aufgabe; • Förderungshöhe: Erhöhung der Menge der persönlichen Förderung; • Lernumfang: Anpassung der Art, wie Anweisungen an die Schülerin/den Schüler übermittelt werden; • Schwierigkeit: Anpassung der Fähigkeitsstufe, Problemart oder Regeln; • Lernnachweise: Anpassungen über die Art, wie Schülerinnen/Schüler auf Unterweisungen reagieren; • Teilnahme: Anpassungen vom Ausmaß, zu dem eine Schülerin/ein Schüler aktiv an Aufgaben beteiligt ist; • Alternative Ziele: Anpassungen der Ziele oder Ergebnisanforderungen bei Verwendung der gleichen Materialien; • Funktionaler Lehrplan: Angebot von unterschiedlichen Instruktionen und Materialien, um die verschiedenen Ziele der Schülerinnen/Schüler zu erreichen; dies gilt lediglich für Schülerinnen/Schüler mit mittleren bis schweren Behinderungen. Auch im Bereich der Verlaufsdiagnostik gibt es derzeit noch keine Vorgaben oder Empfehlungen im Sinne von Qualitätsrichtlinien. Vereinzelt gibt es in der Steiermark Ansätze in Richtung der Entwicklung von Modellen zur Eingangs- und Verlaufsdiagnose für die individuelle Förderplanung vor allem in Zusammenarbeit mit der KPH im Rahmen von Forschungsprojekten. Aber auch diese beschränken sich hauptsächlich auf Kind bezogene Förderdiagnostik und lassen die Lernfelddiagnostik außen vor. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird aus meiner Sicht sein, im Rahmen von Forschungsprojekten Modelle für eine umfassende Eingangs- und Verlaufsdiagnostik zu entwickeln, zu erproben und diese in die gesamte pädagogische Landschaft der 43 Steiermark zu implementieren, mit dem Ziel dadurch die individuelle Förderplanung für Kinder mit und ohne besondere Bedürfnisse qualitativ zu optimieren. Eine solche gezielte Förderplanung setzt allerdings die Arbeit in interdisziplinären Teams voraus. Auch die Arbeit in einem Team ist eine Frage von Fähigkeiten (Fähigkeit Arbeit zu planen, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsgefühl, Fähigkeit zur unterstützenden Vielfalt, Fähigkeiten für Feedback und Evaluation) aber sie setzt auch die Einstellung voraus, dass Kooperation einen positiven fachlichen Wert darstellt. Die Arbeit in Förderplanteams wird zwar im steirischen Förderplanerlass explizit verlangt, jedoch gibt es auch hier bis dato keinerlei qualitative Richtlinien. Aus meiner persönlichen Sicht wären Richtlinien in Bezug auf • die Zusammensetzung von Förderplanteams (Regelpädagogin/Regelpädagoge, Sonderpädagogin/Sonderpädagoge, weitere Fachkräfte wie Stützlehrer, Hilfspersonen, Psychologen, Therapeuten sowie Eltern und Schülerinnen/Schüler und Teamkoordinator), • die professionelle Arbeit im Team (Vertrauen und Konflikt, Benennung der Differenzen, zwischenmenschliche Kommunikation, Problemlösung sowie Entscheidungsfindung), • die Rollen im Team (Leitung, Kontrolle und Abläufe, Bereitstellung von Ressourcen) und • die Evaluierung im Hinblick auf Ziele und Zielsetzungen sehr hilfreich. Teamarbeit muss als eine Form kollektiver Arbeit verstanden werden, bei welcher Pädagoginnen/Pädagogen und Fachleute zusammenkommen und Ideen und Strategien besprechen und Lösungen im Klassen – oder manchmal auch im Schulteam finden. 4. Resümee Die Einbindung aller schulischen Instanzen in die Erstellung von Entwicklungsplänen im Rahmen von SQA im Bereich Individualisierung, Differenzierung, Bildungsstandards sowie individuelle Förderpläne und Übergänge bietet die Chance die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Fördersystems im Bundesland Steiermark systematisch auf allen Ebnen weiter zu führen, sei es auf der Ebene des Landesschulrates mit auf alle drei Förderebenen abgestimmten Qualitätsrichtlinien, der Ebene der Bezirksschulräte mit regionalen Entwicklungsplänen basierend auf den vorgegebenen Qualitätsrichtlinien, der Ebene der Schulen mit der praktischen Umsetzung im Rahmen der Schulentwicklungspläne sowie der Ebene der pädagogischen Hochschulen in Form von themenbezogenen Forschungsprojekten und Fort- und Weiterbildungsangeboten. 44 Literatur Specht, W. et al. (2007): Bifie Report „Individuelle Förderung im System Schule; Negrillo, C. et al; (2009): IRIS – Improvement through research in the Inclusive School Teamarbeit; www.irisproject.eu Slavin, R.E. (1995): Cooperative learning: Theory, research, and practice. Boston: Edit. Allyn&Bacon Thomas, G (1992): Effective Classroom Teamwork: Support or Intrusion? New York: Routledge Breslow, L (1998): Teaching Teamwork Skills. TLL Vol. X, No. 4,January/February Retrieved 7, November 2008 from http://web.mit.edu/tll/tll-library/teach-talk/teamwork-1.html Gibbs, G. (1994). Learning in Teams: A Student Manual. Headington, Oxford: The Oxford Centre for Staff Development. Ratzburg, W.H. (2005): Team effectiveness: Meeting evaluation scale. OBNotes.HTM Retrieved from 2, February, 2009 from http://www.geocities.com/Athens/Forum/1650/meetingevaluationform.html - Ratzburg, W.H. (2005): Team effectiveness inventory. OBNotes.HTM Retrieved from 2, February, 2009 from http://www.geocities.com/Athens/forum/1650/qteameffectiveness.htm - Ratzburg, W.H. (2005): Team development. OBNotes.HTM Retrieved from 2, February, 2009 from http://www.geocities.com/Athens/forum/1650/htmlgroups05.html Autorin Eva Bernat Leiterin des Sonderpädagogischen Zentrums Graz Lehramt für Allgemeine Sonderpädagogik, Schwerstbehindertenpädagogik, Sprachheilpädagogik und Interkulturelles Lernen Referentin im Lehrgang „Sonderpädagogische Gutachten“ Leiterin der AG „Inklusions- und Sonderpädagogik Steiermark“ Bereichsleiterin für Sonderpädagogik und Inklusion im Pädagogischen Beirat Graz Vorsitzende der Landesgruppe Steiermark der Österreichischen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik 45 Ursula Komposch Förderplanung anders denken (Steiermark) 1. „Vor“ der Förderplanung – Das Sonderpädagogische Gutachten Die Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) stellt eine bedeutsame Maßnahme für den Bildungsweg einer Schülerin bzw. eines Schülers dar, die eine sorgfältige Überprüfung und Abwägung erfordert. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass etikettierende Zuschreibungen vermieden werden und gleichzeitig die erforderliche sonderpädagogische Förderung sichergestellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten ist eine unabhängige Expertise einer Sonderschullehrerin bzw. eines Sonderschullehrers mit entsprechender Qualifikation. Es erhebt im Gegensatz zur medizinischen und psychologischen Sicht den auf den jeweiligen Lehrplan bezogenen aktuellen Entwicklungsstand eines Kindes unter Einbeziehung des Umfeldes im Hinblick auf eine angemessene Förderung. Damit kommt dem Sonderpädagogischen Gutachten eine zentrale Stellung im gesamten Prozess zu. Im Rundschreiben Nr. 19/2008 des bm:ukk wird explizit darauf hingewiesen, dass neben der praktischen Erfahrung eine entsprechende Qualifikation für die Gutachterinnen- und Gutachtertätigkeit erforderlich ist. Im Sinne der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung wurde eine bundesweite Empfehlung für ein Lehrgangskonzept erarbeitet. Dieses Rahmencurriculum vereint wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Erfahrungen mit dem Ziel, Lehrerinnen und Lehrer für die Gutachtertätigkeit zu professionalisieren. Seit dem Studienjahr 2010/11 bietet die Pädagogische Hochschule Steiermark den zweisemestrigen Lehrgang „Das Sonderpädagogische Gutachten“ im Umfang von 6 ECTS an. Der Lehrgang gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv absolviert wurden und ein Mustergutachten, d. h. eine auf den Lehrveranstaltungen beruhende, schriftliche Darstellung der jeweiligen Aufgabenstellungen und Erkenntnisse, erstellt wurde. Dieses ist auf wissenschaftlicher Basis zu verfassen, dokumentiert den persönlichen Lernweg und zeigt eine reflektierte Arbeit der Gutachter/innen. Auch wird das erstellte Mustergutachten im Rahmen einer multimedialen Darstellung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs präsentiert. Für die Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs werden im Rahmen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung „follow-up“-Veranstaltungen angeboten, die sich einerseits mit einem Thema vertiefend auseinandersetzen (z. B. Diagnostik bei Sehbehinderung und Blindheit, besondere erzieherische Bedürfnisse, SPF und Deutsch als Zweitsprache – Grenzen und Herausforderung) und andererseits das Netzwerk der steirischen Gutachterinnen und Gutachter stärken sollen. Die Qualitätsstandards hinsichtlich des Gutachtens sind klar festgelegt, auch der Diagnoseprozess ist genau geregelt. Das Sonderpädagogische Gutachten wird an den Bezirksschulrat übermittelt und dort verwaltet. Erziehungsberechtigte haben im Rahmen des Parteiengehörs Einsichtsrecht. Eine Weitergabe des Sonderpädagogischen 46 Gutachtens an Lehrerinnen oder Lehrer ist ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich, der Datenschutz ist auf allen Ebenen zu gewährleisten. 2. Fördern „mit“ Plan? – Grenzen und Chancen Im Wort „Plan“ stecken viele Botschaften: die Vorstellung einer zukünftigen Handlungsabfolge, Absicht, Vorhaben, aber auch eine Landkarte kann unter Plan verstanden werden. Die Aussicht, dass ein individueller Förderplan auch als gemeinsame Reise zwischen Lehrperson und Schülerin bzw. Schüler auf einer Art „pädagogischen Landkarte“ sein kann, stellt einen spannenden Zugang dar. Eine Lernlandkarte kann ganz individuell Orientierung bieten. Wenn Lehrerinnen oder Lehrer einen Plan nur als Plan ansehen, kann folgendes passieren: „Die Auflistung von Aufgaben in Form eines abzuarbeitenden Plans zeigt tendenziell den Effekt, dass der Aspekt der Planerfüllung sich vor die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aufgabe bzw. mit der Sache schiebt“ (Huf & Breidenstein, 2009, S. 23). Hauer und Feyerer (2006) geben an, dass nur etwa die Hälfte der Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer, die einen Individuellen Förderplan schreiben, diesen auch als wichtig erachten. Dagegen sieht die Schulaufsicht in der Erstellung der Pläne „ein Kernstück der sonderpädagogischen Arbeit“ (Hauer & Feyerer, 2006, S. 56). Laut Eggert (2003) soll ein Individueller Förderplan ein Plan für Schülerinnen und Schüler, ein Plan für Lehrerinnen und Lehrer und eine Dokumentation der Entwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers sein. Die Planerstellung soll auf keinen Fall eine Aufgabe sein, die routinemäßig erfüllt wird. Auch ist es für Lehrpersonen eine Herausforderung die Förderung als unterstützendes Angebot wahrzunehmen und nicht an einer an Defiziten orientierten Sichtweise des Förderbegriffs festhalten. Laut Eggert und Bermann (2007) soll der Ausgangspunkt jedes individuellen Förderplans im Sinne der Darstellung der Lernausgangslage die Schilderung der Stärken des Kindes bzw. des Jugendlichen sein. Erst danach folgt die Beschreibung, was weniger gekonnt wird und dann erst die Beschreibung der Förderbedürfnisse. Als Grundlage für jede Lehrerin und jeden Lehrer steht Differenzierung und Individualisierung. Laut Peschel (2010) gibt es aber einen entscheidenden Unterschied zwischen diesen beiden Maßnahmen in der pädagogischen Praxis. Die Differenzierung geht vom durchgenommenen Lernstoff aus, d. h. es gibt nicht mehr ein Lernarrangement für 25 Kinder, sondern mehrere Lernarrangements. Lehrerinnen und Lehrer erstellen mit viel Mühe verschiedene Arbeitsblätter und Materialien für ihre Schülerinnen und Schüler, aber sie richten sich trotzdem nach dem Lernstoff, der gerade durchgenommen wird und nicht nach dem einzelnen Kind. Individualisierung hingegen beinhaltet nicht nur die Abstimmung zwischen Lehrstoff und Kind, sondern vor allem auch die Wertschätzung der Individualität jeder Schülerin und jeden Schülers. Der Lerninhalt muss für das Kind Bedeutung haben und zur Klärung seiner eigenen Lebenswelt dienen. Die große Herausforderung besteht darin, dass Lehrerinnen und Lehrer eine Verbindung zwischen dieser Demokratisierung von Lernwegen und Förderung durch individuelle Pläne sehen können. Gibt es eine Möglichkeit, dass ein Unterricht, der vorwiegend auf Autonomie und Eigenverantwortung ausgerichtet ist, auch Kindern mit besonderen Förderbedürfnissen gerecht wird? Individuelle Förderpläne könnten hierbei ein Instrument 47 zur Feststellung von Lernausgangslagen sein, die das Lernen begleiten und entwickeln und zur dauerhaften Prozessbegleitung und zur Qualitätssicherung dienen, in die das Kind bzw. der Jugendliche von Beginn an mit einbezogen wird. Ein zentraler Punkt ist die Einbeziehung des einzelnen Kindes mit seinem ganzen Umfeld. Für Boban und Hinz (2003) ist ein Perspektivenwechsel von der Defizitorientierung hin zur Kompetenzorientierung, beispielsweise durch das in Amerika unter dem Begriff MAP (Making Action Plan) entwickelte und erprobte Konzept, möglich. Bei dieser Methode entwickelt eine Gruppe von verschiedenen Personen aus dem Umfeld des Kindes im Rahmen einer „Persönlichen Zukunftskonferenz“ gemeinsam mit dem Kind einen Förderplan. Hauer und Feyerer (2006, S. 76) gehen davon aus, dass gegenwärtig nur ca. 10% der Lehrpersonen die Einbeziehung der Schülerin bzw. des Schülers für die Erstellung eines Förderplans als eine Option ansehen. Das Kind bzw. der Jugendliche hat aber eine zentrale Stellung im Prozess der Förderplanarbeit. Mit der Erstellung eines individuellen Förderplanes übernimmt die Lehrerin bzw. der Lehrer Mitverantwortung für den Lernzuwachs ihrer Schülerinnen und Schüler. Laut Winter (2006) sollte Förderung möglichst nah am Unterricht selbst stattfinden bzw. in ihm integriert werden. Vor dem Hintergrund der Individualisierung steht der Individuelle Förderplan in Bezug zur Gestaltung der Lernumgebung. Abbildung 1: Eigene Darstellung 48 Mind-Map-Konzept Eine praktische Möglichkeit, die individuelle Förderplanung mit der Gestaltung der Lernumgebung zu verknüpfen, ist das Mind-Map-Konzept. Bei der Anfertigung einer MindMap wird laut Brinkmann (2009) zuerst ein Thema in die Mitte gesetzt, von hier aus wird für jeden Unterpunkt eine Linie gezeichnet. Von diesen eingezeichneten Ästen gehen wiederum Linien („Zweige“) ab, auf denen die Hauptgedanken untergliedert sind. Durch die Anfertigung einer Mind-Map visualisieren die Lehrerin bzw. der Lehrer gemeinsam mit der Schülerin bzw. dem Schüler die Struktur des Lerngegenstandes. Ausgangspunkt sind hierfür die Stärken des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen in Verknüpfung mit Lehrplanforderungen des Gegenstandes über einen gewissen Zeitrahmen. Beispiel für eine Mind-Map: Schülerin Ela ist 10 Jahre alt und hat einen SPF – sie wird in allen Gegenständen nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (ASO-LP) der 4. Stufe unterrichtet (Deutsch nach dem ASO-LP der 3. Stufe). Sie ist sehr schüchtern und will nicht vor ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sprechen. Der Förderschwerpunkt liegt momentan in Deutsch im Bereich des Sprechens mit dem Ziel, dass Ela sich zutraut vor der gesamten Klasse zu sprechen. Ein mögliches Beispiel einer Mind-Map für Ela könnte wie folgt aussehen: Abbildung 2: Eigene Darstellung 49 Lernlandkarten Eine weitere Möglichkeit die individuelle Förderplanung „anders“ zu denken ist, den Förderplan über eine Lernlandkarte anzulegen. Jede Landkarte dient der Orientierung und nach Wildt (2009) dient eine Lernlandkarte zur Orientierung im individuellen Lernprozess. Von der Lehrerin bzw. vom Lehrer entworfene Landkarten können der Schülerin bzw. dem Schüler helfen, den eigenen Lernstand klarer zu sehen und sie können selbst Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Weiterlernen einbringen. Die Quelle der Idee „Lernlandkarte“ ist eine Metapher und assoziiert Vorgänge des Lernens mit der räumlich-geografischen Orientierung bei der Suche nach Zielen und den dahin führenden Wegen. Lernlandkarten können nicht nur individuelle Lernwege und Lernfortschritte festhalten, sondern deren Erstellung die Auseinandersetzung mit den Gegenständen vorantreiben. Hierbei zeigt sie ihr Potenzial als Auslöser diagnostischer Kommunikation zwischen Lernendem und Lernbegleiter. Dasselbe Beispiel von Ela (wie in Abbildung 2 in einer Mind-Map dargestellt ist), könnte in einer Lernlandkarte wie folgt veranschaulicht werden. Die Wege auf der Landkarte werden von Lehrerin bzw. Lehrer und Schülerin bzw. Schüler gemeinsam „begangen“. Abbildung 3: Eigene Darstellung In diesem Sinne – auf die „Pläne“ - fertig - los! 50 Literatur Boban, I. / Hinz, A. (2003) Förderpläne - für integrative Erziehung überflüssig!? Aber was dann?? In: Mutzeck, W. (Hrsg.): Förderplanung. Weinheim: Beltz. Bauer, L. (Hrsg. 2010) Der Sonderpädagogische Förderbedarf. Qualitätsstandards und Informationsmaterialien. Verfügbar unter: http://www.cisonline.at/fileadmin/kategorien/Der_sonderpaedagogische_FoerderbedarfQualitaetsstandards_und_Informationsmaterialien.pdf [02.03.2013] Brinkmann, A. (2009). Map in and map out. Mit Mind- und Concept-Maps Wissensnetze visualisieren und lernen. In: Lernchancen – alle Schüler fördern, Heft 71/09. Curriculum: Das Sonderpädagogische Gutachten. Verfügbar unter: http://i3.phst.at/index.php?id=2347 [27.02.2013] Eggert, D (2003). Individueller Förder- und Entwicklungsplan. Verfügbar unter: http://nibis.ni.schule.de/~infosos/foerder_u_entwicklungsplan-00.htm [01.03.2013] Hauer, K. & Feyerer, E. (2006). Individuelle Förderpläne für Schüler/innen mit ASOLehrplan. Verfügbar unter http://www.cisonline.at/index.php?id=289 [01.03.2013] Huf, C. & Breidenstein, G. (2009). Schülerinnen und Schüler bei der Wochenplanarbeit. Beobachtungen zur Eigenlogik bei der „Planerfüllung“. In: Pädagogik 61, Heft 4/09 Josch – Pieper, H. (2009). Gemeinsam eigene Wege gehen. In: Lernchancen – alle Schüler fördern, Heft 71/09. Peschel, F. (2010). Offener Unterricht – Idee, Realtität, Perspektive und ein praxiserprobtes Konzept in der Evaluation. 6. Aufl. Baltmannsweiler Wildt, M. (2009). Wo stehe ich – wo will ich hin? Lernlandkarten In: Lernchancen – alle Schüler fördern, Heft 71/09. Winter, F. (2006). Diagnosen im Dienst des Lernens. In: Becker, G. & et al (Hrsg.) Diagnostizieren und Fördern. Stärken entdecken – Können entwickeln, Friedrich Jahresheft XXIV 2006 Interaktive Möglichkeiten zur Mind-Map-Erstellung unter http://freemind.softonic.de/ oder www.prezi.com Autorin Ursula Komposch, Mag.a Mitarbeiterin an der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung mit den Schwerpunkten Inklusion, Persönlichkeitsbildung, Interkulturelle Bildung, Ganztägige Schulformen; Lehrgangsleiterin des Lehrgangs „Das Sonderpädagogische Gutachten“. Lehramt für Allgemeine Sonderpädagogik, Schwerstbehindertenpädagogik, Sprachheilpädagogik; Universitätsstudium Pädagogik und Fächerkombination mit dem Schwerpunkt der Erwachsenenbildung; langjährige Erfahrung als Sonderschullehrerin in der Volksschul- und Hauptschulintegration 51 Mary Krismer Handreichung für Schülerinnen und Schüler mit SPF Förderplanung und Qualitätssicherung in Tirol Erlass – Richtlinien Individuelle Förderpläne für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind seit 1996 vorgesehen. Die Richtlinien sind im Rundschreiben Nr. 6/2009 des bm:ukk festgeschrieben und bilden die Basis für die Unterrichtsplanung bzw. für die Evaluierung und Qualitätssicherung bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. (Vgl. bm:ukk, 2009, Rundschreiben Nr. 6) http://www.sonderpaed.tsn.at/content/links-downloads Wozu dient der Förderplan? Der Förderplan soll der Schülerin/dem Schüler eine angemessene Unterstützung entsprechend der individuellen Lernausgangslage bieten. Dieser beinhaltet die allgemeinen Daten der Schülerin/des Schülers, die Lernausgangslage (Ist-Zustand), die grob- und feindefinierten Lernziele, den Lernfortschritt und die Lernerwartungen, sowie beabsichtigte Maßnahmen zur weiteren Förderung. Der Förderplan wird im Team erstellt und ist das Ergebnis des Austauschs aller am Unterricht und an der Förderung Beteiligten (Lehrer/innen, Sprachheillehrer/innen, Therapeutinnen/Therapeuten, Eltern, eventuell auch der Schülerin/des Schülers selbst). Förderpläne sind die Grundlage für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, stellen den Förderprozess übersichtlich dar und machen ihn somit leicht nachvollziehbar. Ein Förderplan versteht sich als Arbeitsplan für die beteiligten Lehrer/innen und dient als Entwicklungsplan für die Schülerin/den Schüler. Förderplanung ist ein offener dynamischer Prozess, zeitlich begrenzt und muss regelmäßig überprüft und neu angepasst werden. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig vom Grad der Konkretisierung und kann einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem halben Jahr umfassen. Die Form/Darstellungsweise des Förderplans ist variabel, sollte aber der Schülerin/dem Schüler und den Arbeitsgewohnheiten des Teams entsprechen und muss die Grundsätze einer Förderplanung berücksichtigen. Förderung als „Prozess“ Für Schülerinnen und Schüler die infolge physischer oder psychischer Behinderung den Anforderungen des Lehrplans der Volksschule oder der Neue Mittelschule nicht mehr zu folgen vermögen, wird der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt. Der Unterricht erfolgt nach bescheidmäßig festgelegtem Sonderschullehrplan. Als Qualitätssicherungsmaßnahme gibt es Richtlinien, die im Vorfeld der Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuhalten sind: 52 o Richtlinien Auftragsklärung - Kontaktaufnahme der Schule mit SPZ - Fallbesprechung - Elterngespräche o Beobachtungszeitraum Schülerbeobachtung mind. 6 Monate vor Antragsstellung schulinterne Fördermaßnahmen (schriftlich) - Schulische Unterstützungssysteme Beratungslehrer/innen Sprachheillehrer/innen - Förderunterricht - andere schulische Ressourcen Außerschulische Ressourcen - Eltern - Nachhilfe - Therapeutische Einrichtungen o Antragsstellung Beratungsgespräch Schülerbeobachtungsbogen Vernetzungsgespräche - Eltern, Lehrer/innen, Beratungslehrer/innen, außerschulische Helfersysteme, etc. o Gutachtenerstellung Das sonderpädagogische Gutachten ist Ausgangspunkt für die Erstellung des ersten Förderplans aus dem sich in weiterer Folgte der Lernbegleiter entwickelt. o Erstellen der individuellen Förderplanung Beispiel - Förderplan - Lernbegleiter Formulierungshilfen 53 Beilagen – siehe Anhang Persönlicher Lernbegleiter – leer Persönlicher Lernbegleiter – anonymisiert SPF-Förderplan SPF-Fragebogen – Klassenlehrer/neu Förderplan-Formulierungen Autorin Mary Krismer Beratungslehrerin für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Mitarbeiterin SPZ Zams 54 Irma Mathis, Konrad Müller, Johann Weiß Individuelle Förderplanung in Vorarlberg Einleitung Individuelle Förderpläne (IFP) sind gesetzlich seit 1996 für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf (eSPF) vorgesehen, für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) seit 2008 – mit dem Inkrafttreten des neuen Lehrplans für die Allgemeine Sonderschule. Im Mittelpunkt der Förderplanung steht das Kind/der Jugendliche mit seinen Stärken und Ressourcen. Die Haltung der Wertschätzung soll auch im sprachlichen Ausdruck spürbar werden. Ein wichtiger Aspekt der Förderplanung ist die Weitergabe des Wissens an die nachfolgenden Pädagoginnen und Pädagogen im Schulbereich. An das Gebot der Verschwiegenheit nach außen sind von Gesetzes wegen sowieso alle Mitarbeiter/innen gebunden. Die Weitergabe der Daten des Förderplans innerhalb der Pflichtschulen sehen wir als pädagogische Notwendigkeit. Was ist ein Förderplan? Der Förderplan ist ein schriftlich vorliegendes Arbeitsinstrument für alle an der Förderung Beteiligten. Es handelt sich dabei um einen prozessorientierten Tätigkeitsplan, der überschaubar, flexibel und praktikabel sein muss. Der individuelle Förderplan enthält eine pädagogische Diagnose und benennt aus ganzheitlicher Sicht konkrete Ziele und Maßnahmen. Er dokumentiert den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt. Der Förderplan ist durch die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten getragen. Erziehungsberechtigte und Schüler/innen sind als aktiv Agierende in den Prozess der Förderplanung mit einzubeziehen. Der Förderplan ist einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Erstellungsgrundlagen für den Förderplan Beobachtungen der Schülerin/des Schülers Gespräche mit der Schülerin/dem Schüler dokumentierte Förderergebnisse Gespräche mit Erziehungsberechtigten interdisziplinäre Kooperation vorhandene Gutachten Teamberatungen 55 Leitfragen bei der Erstellung des Förderplans Welche Bedeutung hat das Förderangebot für die Lebensbewältigung der Schülerin/des Schülers? Knüpft das Förderangebot an den Bedürfnissen und Interessen der Schülerin/des Schülers an? Erweitert das Förderangebot den individuellen Handlungsradius der Schülerin/des Schülers? Trägt das Angebot zum Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen bei? Beinhaltet das Förderangebot bedeutsame Wahrnehmungsqualitäten? Ermöglicht das Angebot wichtige sensomotorische Erfahrungen? Ist die Durchführung des Förderangebotes durch ausreichende personelle und materielle Voraussetzungen abgesichert? Organisation der Förderplanbesprechungen Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer bzw. die Primärbetreuerin/der Primärbetreuer lädt mindestens zweimal pro Schuljahr zu verpflichtenden Förderplanbesprechungen ein. Alle Lehrerinnen und Lehrer, die mit dem Kind/Jugendlichen arbeiten, bringen sich ein. Eingeladen werden außerdem die Therapeutinnen/Therapeuten und weitere Personen, die mit dem Kind/Jugendlichen arbeiten (Mittagsbetreuung, Praktikantinnen und Praktikanten, Zivildiener usw.). Wer für das Protokoll zuständig ist, wird zu Beginn der Besprechung geklärt. Pro Kind/Jugendlichen werden bis zu zwei Förderschwerpunkte festgelegt, die im kommenden Halbjahr von allen be(ob)achtet werden. Der Zeitpunkt der Besprechungen ist so zu wählen, dass die Inhalte anschließend mit den Erziehungsberechtigten kommuniziert und diskutiert werden können – also vor den Elternsprechtagen. Der Mantelbogen Im Mantelbogen (Anhang 1) werden alle in Zusammenhang mit der Förderplanung erstellten Dokumente aufbewahrt (Grunddaten des Kindes, Gutachten). Die Protokolle der Förderplanbesprechungen sind ebenfalls in den Mantelbogen einzulegen. Die Termine mit Erziehungsberechtigten, Jugendwohlfahrt, Therapeutinnen, Therapeuten usw. sind im Mantelbogen zu dokumentieren. Die Erziehungsberechtigten werden bei den Elternsprechtagen über die Fördermaßnahmen in allen notwendigen Details informiert. Darüber ist ein kurzes Ergebnisprotokoll zu verfassen (z. B. über strittige Inhalte oder auch Übereinstimmungen) und im Mantelbogen einzulegen. Landesweit gültige Vorgaben und Vorlagen für alle Schulen Website Sonderpädagogik in Vorarlberg: www.vobs.at/cis Förderplanung: www.vobs.at/cis/index.php?id=96 56 Individuelle Vorgaben und Vorlagen an einzelnen Standorten, z. B. an der Sonderschule Götzis Jede Lehrerin/jeder Lehrer ist verpflichtet, ein „Pädagogisches Tagebuch“ zu führen: Dokumentation besonderer Ereignisse mit Datums- und Zeitangabe (die Form ist frei: Eintrag in einem Kalender oder separate Schülerblätter oder …) Vorlage „Beobachtungsbogen“ (zur Vorbereitung auf die Förderplanbesprechung) – falls jemand an der Besprechung nicht teilnehmen kann, ist diese Vorlage schriftlich zu bearbeiten und der Primärlehrerin/dem Primärlehrer zu übergeben (Beispiel einer Vorlage für Kinder/Jugendliche mit erhöhtem SPF von Rudi und Ursula Vedovelli als Anhang 2) Protokollvorlagen: Bei neuen Schülerinnen/Schülern: Auswahl einer Vorlage des Landes, Website: www.vobs.at/cis/index.php?id=96 Bei schon bekannten Schülerinnen/Schülern werden ein bis zwei Handlungsschwerpunkte vereinbart und formuliert (schulinterne Protokollvorlage als Anhang 3) Kontrolle und Unterstützung Für die Kontrolle der Förderplanung sind die Schulleiterin/der Schulleiter und die Bezirksschulinspektorin/der Bezirksschulinspektor zuständig. Bei fachlichen und sachlichen Unklarheiten kann und soll die zuständige SPZ-Leiterin/der zuständige SPZ-Leiter als Beraterin/Berater kontaktiert werden. Bei jedem Lehrerinnen-/Lehrer- oder Schulwechsel hat die Schulleiterin/der Schulleiter für die vollständige und ordnungsgemäße Weitergabe des Förderplans zu sorgen. Ausblick: ICF-basierte Förderplanung ICF-CY: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen Buchtipp 1: Luder Reto, Kunz André, Diezi-Duplain Peter: Sonderpädagogische Förderung gemeinsam planen. Grundlagen, Modelle und Instrumente für eine interdisziplinäre Praxis. verlag pestalozzianum 2011 Einsichten / Haltungen / Philosophie für eine gelingende Förderplanbesprechung Förderplanung ist eine interdisziplinäre Aufgabe aller Beteiligten. Förderplanung verlangt die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Eine gemeinsame Sprache ist von grundlegender Bedeutung (Beobachtungen phänomenologisch beschreiben – nicht bewerten). Der Blick richtet sich auf das ganze System (Familie, Schule, gesellschaftliche Bedingungen usw.) und nicht auf das Kind/den Jugendlichen allein (Vermeidung von Stigmatisierung). Ressourcenorientiertes Denken und Reden dominieren bei den Besprechungen (Orientierung an den Stärken des Kindes/Jugendlichen). Bewusstsein: Gezeigte Leistung und Leistungsfähigkeit des Kindes/Jugendlichen sind nicht identisch. 57 Partizipation als Leitbegriff: „Teilhabe“ drückt ein passives „Haben“ aus – „Partizipation“ impliziert ein aktives „Sein“. (WHO 2011) Die Schülerinnen, Schüler sowie die Erziehungsberechtigten sind nach Möglichkeit und in angemessener Weise in die Förderplanprozesse mit einzubeziehen. Buchtipp 2: Weltgesundheitsorganisation: ICF-CY. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Verlag Hans Huber 2011 Beispiele – siehe Anhang (www.cisonline.at – Überblick – Bundesländerseite Vorarlberg – Service – Förderplanung) 1. Mantelbogen (landesweit gültig) 2. Vorlage „Vorbereitung Förderplangespräch“ – Beispiel von Rudi und Ursula Vedovelli 3. Vorlage „Kurzprotokoll Förderplangespräch“ – für Schülerinnen und Schüler, die schon länger an der Schule sind 4. Förderplanbeispiele Autorin/Autoren Irma Mathis, Direktorin Leiterin der Allgemeinen Sonderschule Hohenems und des SPZ für Schüler/innen mit Blindheit/Sehbehinderung; Ausbildungen: Lehrämter VS, ASO mit Schwerpunkt Sehbehinderten- und Blindenpädagogik Konrad Müller, Direktor Leiter der Allgemeinen Sonderschule Götzis; Ausbildungen: Lehrämter VS, ASO, Sonderschule für Schwerst- und Körperbehinderte Johann Weiß, Direktor OSR Leiter der Heilpädagogischen Landesschule Jupident in Schlins; Ausbildungen: Lehrämter ASO und Sprachheilpädagogik 58 Isabel Amberg, Sonja Tuschel Gestaltung von Förderplänen in Wien Für Kinder mit SPF, die nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule bzw. der Sonderschule für blinde Kinder bzw. der Sonderschule für gehörlose Kinder unterrichtet und beurteilt werden, sind seit 2008 individuelle Förderpläne zu erstellen. Im Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder wurde bereits 1996 die Erstellung von „Individuellen Förderplänen“ verankert. Wie diese aussehen sollen, ist jedoch nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Für das Bundesland Wien sind die wesentlichen Aussagen dafür im „Leitfaden für schulische Integration in Wien“ von Brigitte Mörwald und Judith Stender dargelegt. Im Folgenden sollen diese Aussagen den Qualitätskriterien aus dem Handbuch zur Förderdiagnostik in Sachsen (da auch die Untersuchung von Karl Hauer und Ewald Feyerer darauf Bezug nimmt) gegenübergestellt und verglichen werden. 1. Definitionen Laut dem Handbuch zur Förderdiagnostik in Sachsen wird Förderplan wie folgt definiert: „Der Förderplan ist ein Arbeitsinstrument der Lehrer, die den Schüler in ihrem Unterricht fördern. Er muss für sie realistisch, überschaubar, handhabbar und flexibel sein und er begleitet den Schüler". (www.schule.sachsen.de/download/download_smk/foerderdiagnostik.pdf 21.3.2013, S.130 ff) Im Leitfaden heißt es dazu: „Der Individuelle Förderplan versteht sich als eine diagnosegeleitete, geplante Begleitung der Lernprozesse eines Kindes, folgt einem dynamischen Entwicklungskonzept, das von Beginn an Planungs- und Rückkoppelungsschleifen vorsieht, geht von den individuellen Stärken der Schülerin/des Schülers aus, knüpft am aktuellen Niveau des Entwicklungsstandes des Kindes (Fähigkeiten und Fertigkeiten) an und setzt sich zum Ziel, lebensrelevante Kompetenzen aufzubauen“ (B. Mörwald, Mag. J. Stender: Leitfaden für schulische Integration in Wien, 2012, S.21ff) Vergleicht man diese Definitionen, so ist klar ersichtlich, dass keinerlei Widerspruch zu erkennen ist. Die Definition im Leitfaden ist weiter gefasst und geht genauer auf die Konkretisierung ein. 59 2. Qualitätskriterien Im Folgenden sollen die im Handbuch geforderten Qualitätskriterien mit den Anforderungen im Leitfaden verglichen werden. Dabei wird auf die Förderplanung und die Gestaltung des Förderplans näher eingegangen. Handbuch zur Förderdiagnostik1 Leitfaden für schulische Integration2 Förderplanung „Die Erarbeitung des Förderplans, seine „Die Festlegung und Umsetzung der Umsetzung und seine Überprüfung sind Förderziele und Fördermaßnahmen erfolgt kooperative Prozesse - der Schüler ist durch das gesamte Team der Lehrerinnen einzubeziehen.“ und Lehrer. Die primäre fachliche Zuständigkeit liegt bei der verantwortlichen Sonderpädagogin bzw. beim verantwortlichen Sonderpädagogen.“ In beiden Forderungen wird die Förderplanung als kooperativer Prozess gesehen. Im Leitfaden wird auch auf die Kompetenzverteilung im Lehrer/innenteam eingegangen. „Mit Hilfe der Förderplanung werden die „Im Sinne eines partizipativen BildungsFörderung in der Schule und im familiären konzeptes sind nach Maßgabe der Umfeld koordiniert.“ Möglichkeiten auch die Erziehungs„Der Schüler hat einen aktiven Anteil an berechtigten sowie die betroffene Schülerin seiner Förderung.“ bzw. der Schüler in den Prozess der Förderplanung einzubeziehen. „Er verknüpft die schulischen mit den Überdies kann es auch immer wieder außerschulischen Fördermaßnahmen für erforderlich bzw. sinnvoll sein, im Rahmen dieses Kind.“ der bestehenden Möglichkeiten Expertinnen und Experten von anderen schulischen (z. B. Sonderpädagogische Zentren) bzw. außerschulischen Einrichtungen und Maßnahmenträgern in die Förderplanung einzubinden.“ In diesem Punkt wird auf die Einbeziehung von Erziehungsberechtigten, die betroffenen Kinder und außerschulische Expertinnen und Experten eingegangen. Auch in diesem Punkt ist eine klare Übereinstimmung zu erkennen. 60 Förderplan „Die Förderung beinhaltet gleichzeitig eine prozessimmanente Diagnostik, die es erlaubt, das weitere Vorgehen so zu bestimmen, dass das Kind in die Zone der nächsten Entwicklung gelangt.“ „Er beinhaltet konkrete Ziele der Förderung für dieses Kind und für einen überschaubaren Zeitraum ausgehend von seinem aktuellen Entwicklungsstand.“ „Die erstmalige Erstellung eines Individuellen Förderplans wird in der Regel nach einer vierbis sechswöchigen Beobachtungsphase erfolgen. Er wird auf der Grundlage einer umfassenden Förderdiagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen) ausgearbeitet und enthält. eine präzise Beschreibung des pädagogischen Ist-Zustandes, eine Definition der angestrebten Förderziele, eine Beschreibung der geplanten Fördermaßnahmen und Methoden, die Angabe des geplanten Zeitraumes zur Erreichung der Förderziele, Prozessbeobachtungen, die Überprüfung der erreichten Ziele und der durchgeführten Maßnahmen sowie deren allfällige Adaptierung und die Festlegung der nächsten Ziele und Maßnahmen.“ Auch in diesem Abschnitt lässt sich erkennen, dass die Beschreibung im Leitfaden konkreter auf die Durchführung eingeht. Es werden genaue Angaben zur Umsetzung gemacht. „Aufgeführt werden die vorgesehenen „Festgelegte Förderziele und Maßnahmen Maßnahmen für die Förderung, die beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum beteiligten Personen und und bedürfen einer Überprüfung und Zeitpunkte für Zwischenbilanzen.“ Adaptierung. Der Zeitpunkt der Überprüfung orientiert sich an diesem zeitlichen Horizont.“ Einen wesentlichen Punkt im Rahmen der Individuellen Förderpläne nimmt die ständige Überprüfung und Adaption der Maßnahmen ein. 61 Gestaltung der Förderung „Die Förderung nutzt die Potenziale des Unterrichts und die sozialen Bedingungen in der Klasse.“ „Die Förderung unterstützt die Entwicklung „... geht von den individuellen Stärken der des Kindes ausgehend von seinen Stärken Schülerin/des Schülers aus, knüpft am in Richtung der Förderziele“. aktuellen Niveau des Entwicklungsstandes des Kindes (Fähigkeiten und Fertigkeiten) an ...“ Zum ersten Punkt dieses Absatzes ist im Leitfaden nichts zu finden. Im Bezug auf die Entwicklung und Stärken des Kindes ist wieder eine klare Parallele zu sehen. 3. Formale und rechtliche Kriterien Darüber hinaus sind im Leitfaden weitere formale Hinweise zu finden: Individuelle Förderpläne sollen die Unterrichtsplanung nicht ersetzen, sondern sind als Teil der Unterrichtplanung zu sehen. Die Umsetzung der Förderplanarbeit soll am jeweiligen Schulstandort von der Schulleiterin bzw. der Schulaufsicht überprüft werden. Die Weitergabe von Individuellen Förderplänen ist klar geregelt: Unter Wahrung des erforderlichen Datenschutzes ist die Weitergabe zu sichern. Dies ist unumgänglich um die Kontinuität der Fördermaßnahmen für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler bei einem Schulwechsel zu gewährleisten. „Bei der Weitergabe hat der Individuelle Förderplan jedenfalls die bisher erreichten Förderziele, die durchgeführten Fördermaßnahmen und angewendeten Methoden sowie deren Überprüfung und Adaptierung zu beschreiben" (Mörwald & Stender, 2012, S.23). Auch über die Einsichtnahme gibt es klare Vorgaben. Folgende Personen sind berechtigt Einsicht zu nehmen: o alle an der Förderplanarbeit beteiligten Lehrerinnen und Lehrer o die Schulleiterin/der Schulleiter o die Schulaufsicht o die Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten o weitere schulische oder außerschulische Expertinnen und Experten oder Maßnahmenträger (besonders im Bereich der Transition zum Beruf). Beispiele – siehe Anhang Förderplan für Sandra R. Ressourcenorientierter Förderplan für Sandra R. 62 Literatur http://www.schule.sachsen.de/download/download_smk/foerderdiagnostik.pdf/ 21.3.2013 B. Mörwald, B., Stender, J. Leitfaden für schulische Integration in Wien. Stadtschulrat für Wien (2012) Autorinnen Isabel Amberg, Prof.in Mag.a für die Bereiche Deutschdidaktik/Lernbehindertenpädagogik PH des Bundes, Grenzackerstraße 18, 1100 Wien Sonja Tuschel, Prof.in Mag.a Dr.in für die Bereiche Sonderpädagogik/Lernbehindertenpädagogik PH des Bundes, Grenzackerstraße 18, 1100 Wien 63 Anhang Folgende Beispiele aus den angeführten Bundesländern finden Sie unter www.cisonline.at (Überblick – jeweilige Bundesländerseite) Burgenland: Förderplan-ASO/S Förderplan-Verhalten Kärnten: Individueller Förderplan Abschlussbericht zur Förderplanung – Nahtstelle VS-Sekundarschule Oberösterreich: Förderplan – Schüler 1 Förderplan – Schüler 2 Tirol: Persönlicher Lernbegleiter – leer Persönlicher Lernbegleiter – anonymisiert SPF-Förderplan SPF-Fragebogen – Klassenlehrer/neu Förderplan-Formulierungen Vorarlberg: (www.cisonline.at – Überblick – Bundesländerseite Vorarlberg – Service – Förderplanung) 1. Mantelbogen (landesweit gültig) 2. Vorlage „Vorbereitung Förderplangespräch“ – Beispiel von Rudi und Ursula Vedovelli 3. Vorlage „Kurzprotokoll Förderplangespräch“ – für Schülerinnen und Schüler, die schon länger an der Schule sind 4. Förderplanbeispiele Wien: Förderplan für Sandra R. Ressourcenorientierter Förderplan für Sandra R. 64 Bisher in der Reihe „Integration in der Praxis“ erschienen: Heft 1: Idee und Ziele der sozialen Integration – Schulversuche / Schulversuchsmodelle zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder – Förderdiagnostik – Grundsätzliches zum Wochenplanunterricht 03/1993 Heft 2: Information über die Gesetzesnovellen – Buchstabenstraße – Integrativer Unterricht mit Stützlehrer in einer Klasse mit Abteilungsunterricht – Soziale Prozesse in Integrationsklassen 09/1993 Heft 3: Sonderpädagogische Zentren – Materialien zur Diagnose und Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf – Die ersten Schritte zur Freiarbeit – Sachunterricht in einer integrativen Klasse 02/1994 Heft 4: Hörstörungen – Impulse zum Mathematikunterricht in einer Integrationsklasse – Teamteaching in Integrationsmodellen – Ein Jahr vor Schuleintritt – Die schulfremde Person 10/1994 Heft 5: Schulprojekt Wasser – Sehschwierigkeiten und Sehbehinderungen – Kinder beobachten und fördern – MAPS-wenn man gemeinsam den Unterricht planen will – Alle gegen einen 04/1995 Heft 6: Die altersgemischte Klasse in der Integration – Stationenbetrieb – Sprachstörungen – Computer in der Integrationsklasse – Integrationspädagogik 09/1995 Heft 7: Kinder, die uns besonders fordern – Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht 01/1997 Heft 8: Verhaltensauffälligkeiten – Integrative Beratungs- und Betreuungsformen in Österreichs Schulen 10/1997 Heft 9: Integration in der Sekundarstufe I – Berufseingliederung – Unterrichtsbeispiele – Autistische Wahrnehmung 04/1998 Heft 10: Integration in der AHS – Sekundarstufe I 01/1999 Heft 11: Integration auf der 9. Schulstufe – Berufsvorbereitung – Unterrichtsbeispiele – Fallstudie Pinzgau 05/1999 Die Hefte 1 – 11 sind in elektronischer Form nicht verfügbar, können aber nach Verfügbarkeit gegen Bezahlung einer Manipulationsgebühr und der Portokosten über den Broschürenversand Amedia, Sturzgasse 1 a, 1141 Wien, Tel.: 01 982 13 22 360, Fax: 01 982 13 22 311, E-Mail: [email protected] bestellt werden. Heft 12: Sonderpädagogische Zentren in Oberösterreich – Theorie der multiplen Intelligenzen –Together – Schule der Zukunft – Auf dem Weg zum Beruf 11/1999 Heft 13: Geistig behinderte Kinder am PC – Schuleingangsbereich – Planarbeit 06/2000 – Arbeit mit einem hörbehinderten Kind – „Behinderung-Anderssein“ 65 Heft 14: Berufsorientierung – Berufsvorbereitung 01/2001 Heft 15: Pflegerische Betreuung im Schuldienst – Plattform Integration – Wintersportwoche – Förderdiagnostik und Förderpläne – Legasthenie – Bilingual Primary School 09/2001 Heft 16: Alternative Pädagogik in Integrationsklassen 05/2002 Heft 17: Soziales Lernen und Teamentwicklung in Integrationsklasse 12/2002 Heft 18: Über Grenzen schauen – Integration in Europa 05/2003 Heft 19: Förderpläne – Beispiele aus den einzelnen Bundesländern 03/2004 Heft 20: Teamarbeit und Kooperation 09/2004 Heft 21: Normal oder verhaltensauffällig? 12/2004 Heft 22: Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche; AufmerksamkeitsdefizitHyperaktivitätsstörung/ Beratungszentrum für Schulfragen – Eine Institution stellt sich vor 09/2005 Heft 23: Kinder mit autistischer Wahrnehmung 03/2006 Heft 24: Körper- und Sinnesbehinderungen 10/2006 Heft 25: Begleitende und unterstützende Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Integration 06/2007 Heft 26: Schwierige Schülerinnen und Schüler – Beratung – Begleitung – Betreuung 10/2007 Heft 27: Schulentwicklung braucht Beratung. Ich lebe mit euch - wir leben mit dir. Kinder auf dem Weg zur Schulreife begleiten. Integration geschafft – schafft mehr Integration! 05/2008 Heft 28: AVWS – Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen 11/2008 Heft 29: Integration und Neue Mittelschule 12/2009 Heft 30: Pädagogische Diagnostik 12/2010 Heft 31: Lehrer/innen im Fokus 09/2011 Heft 32: Ganztägig und integrativ ... 09/2012 66 Die Redaktionsgruppe ist besonders an praxisorientierten Beiträgen zur Themenbereich „Integration“ interessiert. Gerne laden wir Sie daher ein, über Ihre Erfahrungen in der Broschüre „Integration in der Praxis“ zu berichten. Die Auswahl der eingelangten Beiträge wird von der Redaktionsgruppe vorgenommen. Teilen Sie uns darüber hinaus auch Themenbereiche Ihres Interesses mit, damit wir gegebenenfalls auch darüber Artikel publizieren können. Schicken Sie bitte allfällige Beiträge und für Sie interessante Themenvorschläge an die folgende Adresse: Mag. 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