Tagesordnung der 37. Sitzung der HKFG am 19.11.2001

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Tätigkeitsbericht der
Hamburger Kommission für Fragen der Gentechnik (HKFG)
- 2001 -
I. Vorwort
Mit diesem Bericht informiert die Hamburger Kommission für Fragen der Gentechnik
(HKFG) zum elften Mal die Öffentlichkeit über ihre Arbeit. Dieser Tätigkeitsbericht ist
für den Zeitraum vom Januar bis Dezember 2001 erstellt worden. Im Berichtszeitraum
fanden insgesamt vier Sitzungen (34. bis 37. Sitzung der HKFG) in der Behörde für
Umwelt und Gesundheit (BUG), dem Sitz der Geschäftsstelle der Kommission, statt.
Die Tagesordnungen sind in Anhang I beigefügt.
Zu den Aufgaben der Kommission gehört die Beratung der Hamburger Behörden bei
der Erfüllung von Aufgaben nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) insbesondere in
Fragen betreffend:

die Sicherheit gentechnischer Anlagen und Arbeiten,

die Sicherheit bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen,

die Sicherheit bei der Beförderung gentechnisch veränderter Organismen,

die Erstellung und Fortschreibung von Notfallplänen sowie die Unterrichtung der
beteiligten Personen und der Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen sowie

den Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen und des Schutzes der
Tiere und Pflanzen sowie der sonstigen Umwelt vor Gefahren gentechnischer
Verfahren und Produkte einschließlich der Vorbeugung vor solchen Gefahren für
künftige Generationen.
Die Kommission berät die Hamburger Behörden ferner in grundsätzlichen Fragen auf
dem Gebiet der gentechnologischen Sicherheitsforschung.
Die BUG unterstützt die Kommission als geschäftsführende Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. An den Sitzungen nahm weiterhin ein Vertreter der Behörde
für Wissenschaft und Forschung regelmäßig teil.
Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern. Die folgenden Wissenschaftler wurden als
Mitglieder der HKFG für die Dauer der vierten Amtsperiode berufen:
Frau Professor Dr. U. Beisiegel (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
(UKE), Medizinische Klinik)
Herr Professor Dr. V. Beusmann (Forschungsschwerpunkt Biotechnik,
Gesellschaft und Umwelt (BIOGUM), Forschungsgruppe Pflanzenzüchtung und
Landwirtschaft)
Herr PD Dr. G. Feuerstein (BIOGUM, Forschungsgruppe Medizin/Neurobiologie)
Herr Professor Dr. A. Gal (UKE, Institut für Humangenetik)
Herr Professor Dr. A. von Gleich (Fachhochschule Hamburg, Fachbereich
Maschinenbau und Produktion)
Herr Professor Dr. R. Ivell (Institut für Hormon- und Fortpflanzungsforschung
GmbH an der Universität Hamburg)
Frau PD Dr. C. Stocking (Heinrich-Pette-Institut für experimentelle Virologie und
Immunologie an der Universität Hamburg)
Frau Professor U. Beisiegel wurde zur Vorsitzenden der Kommission und Herr
Professor V. Beusmann zum stellvertretenden Vorsitzenden einstimmig bei jeweils einer Enthaltung gewählt.
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Zum 19.11.01, dem Termin der 37. Sitzung, hat Frau Professor Beisiegel ihre Mitgliedschaft in der HKFG für beendet erklärt. Ihren Austritt aus der Kommission begründete sie mit ihrer Ernennung zur Prodekanin am UKE und der daraus entstehenden zeitlichen Belastung.
Herr Professor Dr. V. Beusmann übernahm den Vorsitz der Kommission zum
18.03.02.
II. Die Arbeit der Kommission im Jahr 2001
In den Berichtszeitraum fiel eine Diskussion über den Einsatz eines Virusstammes
für Mäusepocken mit dem Interleukin-4 (IL-4) Gen (35. Sitzung TOP IV, 36. Sitzung
TOP VI und 37. Sitzung TOP V). Die Behördenleitung der BUG beauftragte das Referat Gentechnik damit, die Relevanz der neuen Erkenntnisse über IL-4, ein in die zelluläre Immunabwehr regulativ eingreifendes Protein, für die Sicherheitsbewertung gentechnischer Arbeiten im Allgemeinen und für Hamburg zu ermitteln. Die HKFG wurde
um ihre Einschätzung zu diesem Thema gebeten. Die Kommission hat eine „Stellungnahme zum Einsatz von Mäusepockenviren als Vektoren für Interleukin-4", über die
endgültig am 14.01.2002 abgestimmt wurde (Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen), abgegeben.
Stellungnahme zum Einsatz von Mäusepockenviren als Vektoren für
Interleukin-4
Die Veröffentlichung von Jackson et. al. im Journal of Virology (Vol. 75:1205-1210;
2001) über die unbeabsichtigte Herstellung eines hoch-virulenten Mäusepockenvirus
durch gentechnische Veränderung hat in den letzten Monaten das öffentliche und wissenschaftliche Interesse an einer intensiveren Diskussion der möglichen Sicherheitsrisiken der Gentechnologie angeregt.
Das Ziel der Experimente war es, einen kontrazeptiven Impfstoff zu erzeugen. Dazu
wurde IL-4 mit dem Antigen exprimiert, um einen Adjuvanteffekt zu erreichen. Dieser
potentiell therapeutische Wert ist durch eine fatale Nebenwirkung, die Inhibierung der
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zellulären Immunantwort durch IL-4, vollständig zunichte gemacht worden. Dies unerwartete Ergebnis erinnert auch an den tragischen Zwischenfall in einer Gentherapiestudie, bei dem ein junger Patient an einer Überdosierung eines therapeutisch
genutzten Adenovirus verstarb. Das Mäusepockenvirus, das in der Studie als Vektor
eingesetzt wurde, infiziert prinzipiell den Menschen nicht, es ist aber mit dem VariolaVirus, dem pathogenen Agens der Pockenerkrankung, eng verwandt. Das heißt, es
muss befürchtet werden, dass dieses humane Pathogen in gleicher Weise verändert
werden kann und damit tödliche biologische Waffen zur Verfügung ständen. Es muss
demnach gefragt werden, welche Missbrauchsmöglichkeiten sich aus diesem Experiment ergeben und welche Konsequenzen für die Debatte über die Gesetzgebung zur
Gentechnologie und Vektorenentwicklung zu ziehen sind. Insbesondere müssen bessere internationale Kontrollsysteme etabliert werden, um die Entwicklung von biologischen Waffen zu überwachen.
Auf der Basis des Wissensstandes zum Zeitpunkt der Projektdurchführung hätte man
die mögliche Gefahr der Veränderung von Mäusepockenviren vorhersehen können.
Die Tatsache, dass diese Möglichkeiten nicht vorhergesehen wurden, reflektiert die
Komplexität dieses Wissenschaftsbereiches. Dies hängt sicher auch mit der zunehmenden Spezialisierung von Ärzten und Wissenschaftlern zusammen und zeigt die
Notwendigkeit der Konsultation und Evaluierung von Projektvorschlägen durch verschiedene Fachkollegen, zu denen unbedingt sowohl Immunologen und Virologen als
auch Pathologen gehören müssen.
In der Virologie galt bisher die Annahme, dass gentechnische Veränderungen Viren
eher in ihrer Virulenz schwächen und nicht stärken. Die meisten Viren haben durch die
lange Koexistenz mit dem Wirtsorganismus eine besondere Abwehrstrategie gegenüber der Immunabwehr des Wirts entwickelt. Die neuen Experimente zeigen, dass
gentechnische Veränderungen diese feine Balance auf Kosten des Wirtes stören
können. Und auch wenn dieses Risiko potentiell berücksichtigt werden kann, erlaubt
die Komplexität der Interaktion zwischen Virus und Wirt keine genauen Vorhersagen.
Insbesondere sollten die Risiken gentechnischer Arbeiten zur Expression von
Zytokingenen in replikationskompetenten Viren oder Bakterien neu beurteilt werden.
Deswegen müssen alle denkbaren Tests durchgeführt werden, um das Wissen über
potentielle Nebenwirkungen maximal zu verbessern und um die Chance für unvorhersehbare fatale Auswirkungen deutlich zu verringern. Diese Tests müssen in Laboratorien mit dem angemessenen Sicherheitsniveau durchgeführt werden.
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Es muss weiter berücksichtigt werden, dass die Möglichkeit, bestimmte Experimente
in Tiermodellen zu testen, nicht notwendiger Weise die Sicherheit gibt, im humanen
System vergleichbare Ergebnisse zu erreichen. Um Risiken zu minimieren, sollten daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Gentherapieversuche mit Zytokingenen in replikationskompetenten Viren durchgeführt werden.
Ein zentrales Thema der fachlichen Diskussion waren die Aktuellen Entwicklungen
auf dem Gebiet der Gentherapie (34. Sitzung TOP III). Herr Dr. Frank Schnieders
aus dem UKE hielt zu diesem Thema einen Vortrag.
Die Mitglieder der HKFG diskutierten über die Erfolgsaussichten, Risiken und Nebenwirkungen der Gentherapie im Vergleich mit konventionellen Therapieformen. In den
letzten Jahren stand die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Medizin im Zentrum des öffentlichen Interesses. Die somatische Gentherapie befindet sich jedoch erst
am Anfang ihrer Entwicklung. Sie erweckt Hoffnungen auf neue Heilungs- bzw. Therapiemöglichkeiten bei einer Reihe schwerer Erkrankungen.
Es herrschte Einigkeit darüber, dass vor der Anwendung des jeweiligen Gentherapeutikums am Menschen ausführliche pharmakologisch-toxikologische Prüfungen stattfinden müssen und dass noch viel grundlegende Entwicklungsarbeit auf diesem Gebiet
geleistet werden muss.
Weiterhin hat sich die Kommission mit ethischen Fragen der Gentherapie sowie einer
möglichen unabsichtlichen Keimbahnübertragung während einer somatischen Gentherapie befasst. Dabei wurde die große Bedeutung von Transparenz im Bereich der
Gentherapie hervorgehoben. Die Kommission fasste einstimmig folgenden Beschluss:
"Die Mitglieder der HKFG diskutierten darüber, dass eine der wesentlichen Risiken der
somatischen Gentherapie in Reaktionen des Immunsystems besteht. Außerdem waren sie der Meinung, dass das Heilungsversprechen nicht immer den Erfolgsaussichten entspricht."
Im Berichtszeitraum fiel die Debatte über die Thematik: Ökologische Implikationen
der Freisetzung der gentechnisch veränderten Organismen (36. Sitzung TOP III).
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Frau Dr. Schütte aus der Forschungsgruppe "Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung"
des Forschungsschwerpunktes "Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt" berichtete über
dieses Thema.
Die Kommission diskutierte über mögliche Umwelteinwirkungen der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, die speziellen Auswirkungen der eingebrachten
Gene sowie über bestehende Resistenzmanagement-Strategien.
Die Diversitätsabnahme der Fauna und Flora der Äcker ist seit Beginn der intensiven
Pestizidnutzung stark vorgeschritten. Es bestand Übereinstimmung darüber, dass es
sinnvoll wäre, über Maßnahmen und Bedingungen nachzudenken, unter denen die
Vorteile der Herbizidresistenz genutzt und die Bio-Diversität geschützt werden kann.
Ohne strikte Managementauflagen für bestimmte Maßnahmen (abhängig von natürlichen Bedingungen) wird die Diversität jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter abnehmen.
Die bislang marktreifen gentechnisch veränderten Pflanzen weisen in Deutschland
außerhalb der landwirtschaftlichen Flächen keine verbesserten Ausbreitungseigenschaften auf. Bei der in Zukunft möglichen Mischung ganz verschiedener Resistenzgene kann die Ausbreitung für prädestinierte Regionen aber ein Risiko werden.
Die HKFG diskutierte über die gesetzlichen Regelungen und den internationalen Abstimmungsbedarf im Bereich der Freisetzungen sowie über die pleiotropen Effekte in
transgenen Organismen und eventuelle langfristige Auswirkungen des Verzehrs
transgener Lebensmittel auf die Gesundheit der Bevölkerung.
Ein weiteres Thema der fachlichen Diskussion im Berichtszeitraum war der Themenbereich: Funktionelle Lebensmittel NAPUS 2000 - Gesunde Lebensmittel aus
transgener Rapssaat (35. Sitzung TOP III). Herr Boysen aus der Forschungsgruppe
"Landwirtschaft und Pflanzenzüchung" berichtete über das Leitprojekt "Biotechnologie
für Ernährung und Gesundheit".
Nach derzeitiger Einschätzung gehen von bisher auf dem Markt angebotenen funktionellen Lebensmitteln kaum gesundheitsfördernde Effekte. Ihr Anteil an der Ernährung
ist gering. Darüber hinaus ist ein wissenschaftlich eindeutiger Beleg der positiven Gesundheitswirkung selten gegeben. Inwieweit sich die Potentiale funktioneller Lebensmittel künftig realisieren lassen, kann momentan nicht beurteilt werden. Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass funktionelle Lebensmittel lediglich ein Element unter
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mehreren anderen sein werden, die zu einer Verbesserung des Ernährungs- und Gesundheitszustandes der Bevölkerung beitragen können. Dabei liegen über die Effizienz funktioneller Lebensmittel sowie mögliche unerwünschte Wirkungen keine Daten
vor.
Die Mitglieder der HKFG stellten fest, dass es fraglich sei, ob im komplexen Bereich
der Ernährung und ihrer Auswirkung auf die Gesundheit ein monokausaler Ansatz
wirklich Lösungen bringen kann. Sinnvoller erscheint dagegen eine ausgewogene
Ernährung und die Berücksichtigung weiterer, für die Gesundheit relevanter Faktoren.
Die Kommission befasste sich mit den rechtlichen Regelungen für funktionelle
Lebensmittel (35. Sitzung TOP III). Frau Dr. Stirn, aus der Forschungsgruppe
"Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung", informierte über die Zulassungsverfahren und
die Sicherheitsbewertung für Lebensmittel unter der Novel-Food-Verordnung.
In Deutschland existiert keine spezielle Regelung für funktionelle Lebensmittel. Die
Novel Food-Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gilt für
Lebensmittel, die in der EU noch nicht in nennenswerten Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.
Herr Professor von Gleich berichtete auf der 37. Sitzung (TOP III) über die Ansätze
zur Operationalisierung des Vorsorgeprinzips auf EU-Ebene. Diskutiert wurde die
Frage, ob sich die Qualität der Risiken geändert hat. Die Eingriffsmöglichkeiten in
natürliche Systeme wurden gesteigert. Bei sehr wirkmächtigen Technologien, wie die
Atomtechnik, synthetische Chemie und Gentechnik, wird das Nichtwissen, d.h. die Lücke zwischen der Reichweite der Handlungen und der Reichweite des Wissens über
mögliche Folgen sehr groß. Diese Risikotechnologien haben gemeinsam, dass sie
das Machtverhältnis zwischen Mensch und Natur ändern. Dadurch haben sie mehr
relevante Nebenwirkungen und längere raumzeitliche Wirkungsketten als weniger
wirkmächtige Technologien.
Die Ausdehnung der Reichweite und Wirkmächtigkeit von Technologien und die Unmöglichkeit, die Reichweite des Wissens über mögliche Folgen in gleichem Ausmaß
auszudehnen, hat die für Risikotechnologien spezifische Wissenslücke und damit die
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Verantwortbarkeitslücke entstehen lassen. Die Folgen von Eingriffen in sehr komplexe
und dynamische Systeme sind prinzipiell nicht prognostizierbar.
Die Vorsorge darf sich nicht auf die Verringerung und Vermeidung schon bekannter
Risiken beschränken. Sie muss auch die Verantwortbarkeit des Handelns vor dem
Hintergrund des Nichtwissens und die noch unbekannten Wirkungen von Emissionen
berücksichtigen.
Es wurde die Frage diskutiert, ob sich der Umgang mit dem Nichtwissen geändert hat
und inwieweit sich die Gesellschaft eine stärkere Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips leisten kann. Verdeutlicht wurde, dass komplexe Risiken einer eingehenden wissenschaftlichen Prüfung bedürfen.
Informationen der Geschäftsstelle
Die BUG informierte die HKFG über:
 die Gentechnik in Hamburg (34. Sitzung, TOP IV)
 das Genehmigungsverfahren für den Neubau des Bernhard-Nocht-Institutes (34.
Sitzung TOP IV)
 die Novellierung des GenTG (34. Sitzung TOP V, 35. Sitzung TOP V,
36. Sitzung TOP IV)
 die Richtlinie 98/81/EG (35. Sitzung TOP V)
 die Sitzungen des Länderausschusses Gentechnik (36. Sitzung TOP V)
 Internetseite des Länderausschusses Gentechnik (35. Sitzung TOP V)
 die Arbeit des gentechnischen Überwachungslabors der BUG (36. Sitzung TOP V)
 Kontaminationsproblematik bei Freisetzung und Inverkehrbringen (35. Sitzung TOP V)
 das Rechtsgutachten des Unterausschusses Recht des LAG zur Bewertung von mit
GVOs verunreinigtem Saat- und Erntegut
 die Stellungnahme zum Informationsbedarf bei der experimentellen Überwachung
von Freisetzungen und beim Inverkehrbringen von GVO (35. Sitzung TOP V)
Insgesamt wurden von der BUG 2001 folgende Verfahren nach dem GenTG durchgeführt (siehe Anhang II):
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
Genehmigungsverfahren nach § 8 Abs. 1
zwei Verfahren: E34-159/01, E34-160/01

Anmeldeverfahren nach § 8 Abs. 2
zwölf Verfahren: E34-1/01, E34-17/01, E34-32/01, E34-99/01, E34-142/01,
E34-164/01, E34-196/01, E34-199/01, E34-212/01, E34-239/01, E34-274/00,
E34-283/00

Anmeldeverfahren nach § 8 Abs. 4 Satz 2
fünf Verfahren: E34-2/01, E34-24/01, E34-110/01, E34-143/01, E34-192/01

Genehmigungsverfahren nach § 8 Abs. 4 Satz 1
drei Verfahren: E34-111/01, E34-125/01, 1E34-198/01

Anmeldeverfahren nach § 9 Abs. 1
siebenVerfahren: E34-7/01, E34-20/01, E34-41/01, E34-79/01, E34-84/01,
E34-134/01, E34-231/01
Über Inhalt und Fortgang der Verfahren wurde die HKFG jeweils unterrichtet.
Der zwischen den Vertretern der Wissenschaft und den am Vollzug des Gentechnikgesetzes beteiligten Behörden geführte Dialog wird von beiden Seiten als förderlich
bewertet.
Genehmigt
Für die Richtigkeit
Professor Dr. V. Beusmann
Dr. D. Sowitzki
(der Vorsitzende)
(BUG, E34)
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Anhang I
Tagesordnungen der Sitzungen
der HKFG im Jahr 2001
Tagesordnung der 34. Sitzung der HKFG am 15.01.2001
I.
Genehmigung der Tagesordnung
II.
Genehmigung des Protokolls der konstituierenden Sitzung der HKFG
III.
Aktuelle Entwicklungen in der Gentherapie
IV.
Gentechnik in Hamburg
V.
Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden
VI.
Verschiedenes
Tagesordnung der 35. Sitzung der HKFG am 19.03.2001
I.
Genehmigung der Tagesordnung
II.
Genehmigung des Protokolls der 34. Sitzung der HKFG
III.
NAPUS 2000 - Gesunde Lebensmittel aus transgener Rapssaat
IV.
Virusstamm für Mäusepocken mit dem IL-4 Gen
V.
Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden
VI.
Verschiedenes
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Tagesordnung der 36. Sitzung der HKFG am 28.05.2001
I.
Genehmigung der Tagesordnung
II.
Genehmigung des Protokolls der 35. Sitzung der HKFG
III.
Ökologische Implikationen der Freisetzung
IV.
Umsetzung der Richtlinie 98/81/EG
V.
Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden
VI.
Virusstamm für Mäusepocken mit dem IL-4 Gen
VII.
Verschiedenes
Tagesordnung der 37. Sitzung der HKFG am 19.11.2001
I.
Genehmigung der Tagesordnung
II.
Genehmigung des Protokolls der 36. Sitzung der HKFG
III.
Vorsorgeprinzip auf EU-Ebene
IV.
Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden
V.
Virusstamm für Mäusepocken mit dem IL-4 Gen
VI.
Verschiedenes
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Anhang II
Titel der gentechnischen Arbeiten, die der HKFG
im Jahr 2001
zur Kenntnis gegeben wurden
Antrag E34-1/01 vom 18.12.2000, Mermaid Pharmaceuticals GmbH, Sicherheitsstufe
1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Funktionelle Analyse potentieller Arzneimittelproteine in Zebrafischembryonen und adulten Fischen."
Antrag E34-2/01 vom 20.12.2000, UKE, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Untersuchungen zur Struktur und Funktion der Inositol-1,4,5-triphosphat-3kinase (IP3K)."
Antrag E34-7/01 vom 14.11.2000, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Zielgenanalysen des DNA-Transkriptionsfaktors Microphtalmia (MITF)."
Antrag E34-17/01 vom 19.01.2001, UKE, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Virale und molekulare Ursachen der Entstehung von Krebserkrankungen der
Mamma, des Uterus und des Oropharyngealraumes."
Antrag E34-20/01 vom 30.01.2001, BUG, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Nachweis von rekombinanten Vacciniaviren."
Antrag E34-24/01 vom 1.2.2001, EVOTEC Biosystems AG, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Klonierung und Expression von Antikörper-Genfragmenten, Produktion und
Display rekombinanter Antikörper in E. coli."
Antrag E34-32/01 vom 7.2.2001, Skin Investigation and Technology Hamburg GmbH,
Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Analyse der DNA-Reparaturkapazität von humanen Keratinozyten auf der
Ebene UV-vermittelter DNA-Schäden mit Hilfe des Host Cell Reactivation Assay."
Antrag E34-41/01 vom 16.2.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Entwicklung und Charakterisierung von rekombinanten adenoviralen Vektoren zur kombinierten Gentherapie von Osteosarkomen und deren Metastasen."
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Antrag E34-79/01 vom 26.3.2001, Bernhard-Nocht-Institut, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Signalübertragung in parasitischen Protozoen."
Antrag E34-84/01 vom 27.3.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Entwicklung einer gezielten adenoviralen Gentherapie von wachsenden Kollateralarterien."
Antrag E34-99/01 vom 27.3.2001, Firma Flad & Flad GmbH, Sicherheitsstufe 1 zu
Forschungszwecken.
Projekt: "Umgang mit E. coli DH5 mit rekombinanten Plasmiden (pEGFP, pEBFP,
pEYFP, pDs-Red)."
Antrag E34-110/01 vom 8.5.2001, Max-Planck-Arbeitsgruppen für strukturelle Molekularbiologie, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Expression und gezielte Mutagenese von Mikrotubuli-Proteinen für Strukturuntersuchungen/Röntgendiffraktion und Elektronenmikroskopie."
Antrag E34-111/01 vom 8.5.2001, Max-Planck-Arbeitsgruppen für strukturelle Molekularbiologie, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Expression und gezielte Mutagenese von Mikrotubuli-Proteinen für Strukturuntersuchungen/Röntgendiffraktion und Elektronenmikroskopie."
Antrag E34-125/01 vom 17.4.2001, Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie
und Immunologie, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Untersuchungen zur funktionellen Architektur des Zellkerns und ihrer Bedeutung für Genexpression, DNA-Replikation und die Vermehrung von Viren."
Antrag E34-134/01 vom 23.5.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Entwicklung und Applikation neuer Adenoviraler Vektoren."
Antrag E34-142/01 vom 28.5.2001, Universität Hamburg, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekte: "Klonierung pflanzlicher Nukleinsäuren
a) zur Aufklärung des Purin- und Cytokininstoffwechsels
b) zu diagnostischen Zwecken."
Antrag E34-143/01 vom 18.6.2001, Lilly Forschung GmbH, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekte: a)"Stimulation der glp1 (glucagon like peptide 1) – Sekretion in GLUTagZellen."
b)"Untersuchungen der Wirkung von Substanzen auf die Insulinsekretion
von diabetischen Mausmodellen."
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Antrag E34-159/01 vom 22.6.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Gentherapie bei Kopf-Hals-Tumoren durch adenoviralen Transfer des Tumorsuppressogens p53."
Antrag E34-160/01 vom 10.7.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Identifizierung von Mutationen, die zur Fluorchinolonresistenz führen und
Untersuchung ihrer Auswirkung auf den Überspiralisierungsgrad der DNS."
Antrag E34-164/01 vom 19.7.2001, Byk Gulden Lomberg Chemische Fabrik GmbH,
Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Toxikologische Untersuchungen an heterozygoten p53+/- Mäusen."
Antrag E34-192/01 vom 16.8.2001, Universität Hamburg,
Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Expression TNT-bindender Antikörperfragmente auf der Oberfläche von
M13-Bakteriophagen."
Antrag E34-196/01 vom 3.9.2001, Mermaid Pharmaceuticals GmbH, Sicherheitsstufe
1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Funktionelle Analyse potenzieller Arzneimittelproteine in Zebrafischembryonen und adulten Fischen."
Antrag E34-198/01 vom 27.8.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekte: a)"Identifikation und Isolierung der die Initialheftung bewirkenden Virulenzfaktoren in ausgewählten oralen Streptokokken.“
b)“Entwicklung und Applikation neuer Adeniviraler Vektoren."
Antrag E34-199/01 vom 27.8.2001, UKE, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekte: a)"Bedeutung von Calcitonin und CGRP für die zentrale Kontrolle des
Knochenstoffwechsels."
b)"Identifizierung differenziell exprimierter Gene in knochenbildenden Zellen."
Antrag E34-212/01 vom 5.9.2001, Mice More GmbH & Co. KG, Sicherheitsstufe 1 zu
gewerblichen Zwecken.
Projekt: "Herstellung und Charakterisierung transgener Mausmodelle für die biomedizinische und pharmazeutische Forschung und Industrie."
Antrag E34-213/01 vom 10.9.2001, CCS - Cell Culture Service GmbH, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekte: a)"Herstellung zellbasierender Testsysteme für humane Zytokine Klongierung in E. coli."
b)"Zelllinien-Börse."
c)"Herstellung zellbasierender Testsysteme für humane Zytokine - Klonierung mit retroviralen Vektoren."
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d)"Lagerung von HBV produzierenden Zelllinien in flüssigem Stickstoff zu
archivarischen Zwecken."
Antrag E34-231/01 vom 27.8.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Untersuchungen zur Bioresistenz von Bakterien."
Antrag E34-239/01 vom 11.10.2001, Wiertz, Eggert, Jörissen GmbH, Sicherheitsstufe
1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Nachweis von gentechnisch veränderter DNA in Nahrungsmitteln."
Antrag E34-247/01 vom 21.10.2001, Universität Hamburg, Sicherheitsstufe 1 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Klonierung pflanzenviraler Nukleinsäuren zur Expression viraler Proteine und
zur Herstellung von Nukleinsäuresonden für diagnostische Zwecke."
Antrag E34-267/01 vom 6.11.2001, UKE, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Haltung von Wirbeltieren unter S1-Bedingungen - Versuchstierkundlich-tierärztliche Betreuung."
Antrag E34-282/01 vom 29.11.2001, Umweltbehörde, Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwecken.
Projekt: "Nachweis von rekombinanten Adenoviren."
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