Beschlagnahme von Wohnungen und Land Paul Gradowski Die Besatzungstruppen brauchten für die Unterbringung der Soldaten, später auch von deren Familien, für die Militärverwaltung, aber auch für die Freizeitgestaltung Wohnungen und andere Liegenschaften. So hatten schon die Amerikaner bereits 90 Häuser im Südwesten Soests, ein Hotel, das Amtsgericht und die Deutsche Bank requiriert. In den kaum beschädigten Wehrmachtskasernen (Bleidorn-, Argonner- und Metzer-Kaserne), dem Archigymnasium und dem Heeresverpflegungsamt wurden dann von den Briten immer neue Gruppen von ehemaligen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern aus der UdSSR, Polen, den baltischen Staaten, Jugoslawien und Italien untergebracht. Nachdem die Briten ab dem 4. 6. 1945 die Besatzung in Soest übernommen hatten, erließen sie bis zum 31. März 1946 141 Beschlagnahmebefehle. Davon betroffen waren 110 Wohnhäuser, das Hotel Overweg, die Gastwirtschaften Zum Pilgrimhaus, Zum Turnvater Jahn und Im wilden Mann, das Cafe Weimann, die Kinos Lichtburg und Burgtheater, drei große Lagerhallen, die Gehörlosenschule als Lazarett, drei Sportplätze, das Schwimmbad am Feldmühlenweg, das Kaufhaus Ernsting, Brüderstraße 30, eine Autoreparaturwerkstatt, der Garagenbetrieb Fuchs, Jakobistraße 63, 16 weitere Garagen, eine Tankstelle und ein Lagerplatz. 61 beschlagnahmte Häuser wurden nach einiger Zeit wieder freigegeben. Die Briten requirierten auch Land für die kanadischen Truppen. Im Brandholz (Echtrop), im Lohner Klei und im Werler Stadtwald wurden Stützpunkte eingerichtet. Man hatte bei der Beschlagnahmung der Liegenschaften darauf geachtet, dass es sich dabei nicht um landwirtschaftlich nutzbare, ertragreiche Ackergrundstücke handelte. Die Orte boten andererseits die Möglichkeit, die militärischen Anlagen zu tarnen. Obwohl die Hauseigentümer Ersatz für den Mietausfall der beschlagnahmten Wohnungen beim Besatzungsamt, Rathaus Zimmer 18/19, beantragen konnten, sorgten die Beschlagnahmungen in der Soester Bevölkerung immer wieder für Unmut, Ursache dafür war natürlich die weiter oben schon beschriebene katastrophale Wohnungsnot. Nach: Wolf-Herbert Deus (Hg.): Soester Chronik 1942-48. Soest 1951, S.108 -110 u. Amtliche Bekanntmachungen, Soest, den 3. November 1945, S. 1 Demokratie von unten - die Arbeit von Stadtrat und Kreistag beginnt Die Alliierten, mit Ausnahme der Sowjetunion in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ), daraus ging 1949 die DDR hervor, führten in Deutschland die Demokratie wieder ein. In Soest wirkten die Briten an der Einführung der kommunalen und regionalen Demokratie nachhaltig mit. Die folgende chronologische Übersicht zeigt, dass Stadt und Kreis ihre „Souveränität" sehr viel früher zurück erlangten als Deutschland als Staat. 4. 6. 1945 britische Besatzungsmacht in Soest Mitte August 1945 Rundfunkansprache des britischen Befehlshabers Feldmarschall Montgomery: Anregung des Neuaufbaus der Parteien in der britischen Besatzungszone 28.8.-12.9.1945 konstituierende Sitzungen der lokalen Soester Parteiorganisationen Herbst 1945 Stadtkommandant ernennt Mitglieder des neuen Soester Kreistags 24. 11. 1945 Einberufung des Kreistages HerbstHerbst 1945 bisheriger Landrat August Günter zum Oberkreisdirektor gewählt, Senator a. D. Hubertus Schwartz zum Landrat gewählt und von der Kreistages, beraten durch(CDU) Parteien und Verwaltung Militärregierung bestätigt 11. 12. 1945 britischer Stadtkommandant ernennt Mitglieder des neuen Stadtrates 13. 12. 1945 Herbst 1945 erste Sitzung des neuen Soester Stadtrates nach dem Zweiten Weltkrieg 1952 Beendigung der britischen Militärregierung in Soest Herbst 1945 der Demokratisierung war auch, dass man die Repräsentanten von Kreis und Stadt, den Ein Verfahren Landrat und den Bürgermeister, abtrennte von den Verwaltungsspitzen, dem Oberkreisdirektor und dem Stadtdirektor, also eine Art „Gewaltenteilung" vornahm. Vgl. Reimer Möller, a.a.O, S. 229-235 Anlässlich der feierlichen Einführung der Soester Gemeindevertretung am 21. 11. 1945 erklärte der Stadtkommandant Major Gething, ganz praktisch, die zukünftigen Aufgaben der Gemeindevertretung. ... (er) wies daraufhin, dass die neue Gemeindevertretung durch Ernennung zustandegekommen sei, weil Wahlen zurzeit nicht möglich seien. Durch sie solle die Bevölkerung und ihre Meinung einen gewissen Einfluss auf die Verwaltung erhalten. Vor allem müssten die Gemeinderäte dafür sorgen, dass die alte Stadt Soest wieder aufgebaut werde. Hinter dieser Sorge seien alle persönlichen Wünsche, auch die Parteiinteressen, in den Hintergrund zu stellen. Die Arbeit müsse konstruktiv sein, nicht das Gegenteil. Die Gemeinderäte bildeten als beratender Ausschuss, der die Wünsche und Anliegen der Bevölkerung zu vertreten habe, zwar weniger eine demokratische Regierung als vielmehr eine wohlwollende Autokratie. Als weitere dringliche Aufbauaufgaben nannte Major Gething die Entnazifizierung, die Unterbringung von Evakuierten, die Säuberung der Straßen und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Amtliche Bekanntmachungen, Soest, den 1. Dezember 1945, S. 1 Die langfristigen politischen Ziele, die die Briten mit der Demokratisierung verfolgten, ihr Verständnis davon und ihren Stolz auf ihre demokratischen Traditionen kann man dem Vorwort eines Handbuches, den „Richtlinien der Militärregierung für die Verwaltung, die örtliche und die Gebietsregierung sowie für den öffentlichen Dienst", entnehmen, das auch in Soest von den Verantwortlichen auf deutscher Seite gelesen worden ist. Dort heißt es u. a.: Der Charakter eines Volkes widerspiegelt im Allgemeinen den Einfluss des Landes, in dem sie leben. Unsere Demokratie, die widerstandskräftigste der Welt, ist das Produkt unseres Charakters und Landes. Auf britischem Boden gedeiht sie am besten, aber wir exportieren sie, und wenn sie sorgfältig gehegt und gepflegt wird, so wächst und gedeiht sie in allerlei Ländern, selbst wenn es lange dauert, bis sie sich akklimatisiert. Wenngleich die Deutschen bis zu einem gewissen Grad denselben Ursprung haben wie die Briten, so ist doch die Demokratie, so wie wir sie verstehen, d. h. die Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk, auf den Ebenen Deutschlands nie wirklich zur Blüte gekommen, wie dies im britischen Inselreich der Fall gewesen ist. Nach dem letzten Kriege (1914-1918) überließen es die Alliierten den Deutschen, den Samen der Demokratie selbst neu auszusäen; sie wurden, wie wir wissen, schon früh in ihrem Wachstum von dem üblen Unkraut einer neuen Form deutscher Staatsautorität erstickt. Diesmal haben die Alliierten beschlossen, die Arbeit gründlicher zu besorgen. (...) Wir sollen das Material vernichten, das Deutschland dazu verwendete, den Krieg zu entfesseln; wir sollen den Deutschen zeigen, dass sich der Krieg nicht bezahlt macht; wir sollen den Geist brechen, der sie in den Krieg hetzte, und wenn wir auf diesem Weg das Terrain gesäubert haben, sollen wir Vorbereitungen treffen, die zum Wiederaufbau des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und zur Mitarbeit Deutschlands im Leben der Völker führen werden. (...) Prinzipien wie die direkte Aufsicht der Regierung durch das Volk auf jeder Stufe, die Umwandlung des Bürgermeisters von einem für lange Zeit angestellten Verwaltungsjuristen in das für eine kurze Amtsdauer durch das Volk gewählte Oberhaupt einer Verwaltung, die vollständige Unterordnung dezentralisierter öffentlicher Dienste unter gewählte Körperschaften, sowie die Schaffung eines unparteiischen Beamtentums, das dem Publikum dient, - Prinzipien, die den Deutschen ganz neu sind, - gehören zu den Zielen, die uns als notwendig vor Augen gestellt worden sind, um der freiesten Art der Demokratie die Möglichkeit zu geben, zu wachsen und zu gedeihen. Diese Richtlinien betonen auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Erziehung jedes einzelnen deutschen Mannes und jeder einzelnen deutschen Frau zu der auf ihnen ruhenden Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber, sowie der Parteien, in welche sie sich gliedern müssen, um mit ihren Aufgaben voranzukommen. Niemand soll sich aber einbilden, dass dies etwas anderes als eine mühevolle, langsame und beschwerliche Aufgabe ist, oder dass es nicht viele Enttäuschungen geben wird. Viele derselben werden die Folge des deutschen Volkscharakters sein, und noch viel mehr die Folge wirtschaftlicher Verhältnisse. ... Wir können die Saat säen und dabei behilflich sein, sie zu hegen und zu pflegen, während sie sich zum Lichte empor ringt; wenn sie aber richtig gedeihen soll, müssen die Deutschen selbst diejenigen sein, die die Frucht zur Reife bringen. Richtlinien der Militär-Regierung für die Verwaltung, die örtliche und die Gebietsregierung, sowie für den öffentlichen Dienst, Teil I, Demokratisierung und Dezentralisierung der örtlichen und Gebietsregierung, Zweite Auflage. (Revidiert am 1. Februar 1946), S. 7 f. Recht und Ordnung Das Ende des nationalsozialistischen Machtapparates in Soest nach der Einnahme durch die Amerikaner, die Verunsicherung der in der Stadt verbliebenen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die Behinderung der Arbeit von Behörden durch die massive Zerstörung der gesamten Infrastruktur, die gravierenden Probleme, die sich durch die vielen entwurzelten Menschen ergaben, ob deutsche Evakuierte, durchreisende, heimkehrende Wehrmachtsangehörige oder frei gewordene und herumvagabundierende Kriegsgefangene oder ehemalige Sklavenarbeiter - sie wurden von den Amerikanern und Briten Displaced Persons (DPs) genannt - sowie die anfänglichen Orientierungs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten der „neuen Herren", also der Besatzungstruppen, führten dazu, dass Sicherheit und Ordnung sowohl in Soest wie auch auf dem Lande um die Stadt herum immer wieder gestört wurden und kaum zu gewährleisten waren. Der Stadtkommandant, das Militärgericht, dem er vorsaß, die britischen Einheiten und deutschen Polizisten, die im Auftrag der Briten handelten, übten eine strenge Kontrolle aus, um sich zu schützen und die vielfältig gestörte und gefährdete öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dazu diente die Sperrstunde. Die Ausgangszeiten wurden öffentlich bekannt gemacht. Beginn und Ende der Ausgangszeiten wurden durch Sirenenton angekündigt. Auf strenge Einhaltung wurde geachtet. Verstöße wurden vom britischen Militärgericht geahndet. Für Mitte Juli bis Anfang September 1945 galten folgende Ausgangszeiten: Ausgangszeiten 15. Juli bis 28. Juli von 4. 45 Uhr bis 22 Uhr; 16. Juli bis 11. August von 5. 15 Uhr bis 21. 45 Uhr 17. August bis 25. August von 5. 30 Uhr bis 21. 30 18. August bis 7. September von 6. 00 Uhr bis 21. 00 Uhr Mitteilungsblatt für den Kreis Soest, Soest, Freitag, den 20. Juli 1945, S. 1 Um die Einwohnerschaft überwachen und kontrollieren zu können, wurde umgehend auch eine Registrierung aller Hausbewohner angeordnet. Befehl der Militärregierung! Betrifft: Registrierung der Hausbewohner. Auf Anordnung der englischen Militärregierung ist sofort eine Registrierung aller Personen vorzunehmen, die im Stadtbezirk Soest wohnen. Die Registrierung ist anhand eines Vordrucks durchzuführen. Jedem Haushaltsvorstand werden die erforderlichen Vordrucke ausgehändigt. Die Mitglieder des Haushalts sind von dem Haushaltungsvorstand oder seinem Stellvertreter auf dem Vordruck in die vorgesehenen Rubriken genau einzutragen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Flüchtlinge oder Evakuierte nur in dem dafür vorgesehenen Raum eingetragen werden. In dem oberen Raum sind nur Familien einzutragen, die bereits vor dem 1.1. 1943 im Stadtbezirk Soest wohnhaft waren. Alle nach diesem Zeitpunkt zugezogenen Personen (Flüchtlinge oder Evakuierte) müssen auf dem Meldezettel derjenigen Hausbewohner mit aufgeführt werden, bei denen sie eine Wohnung innehaben. Die innerhalb der Stadt Soest umquartierten oder seit dem 1.1. 1943 umgezogenen Personen gelten nicht als Flüchtlinge oder Evakuierte. In der Rubrik „Alter" ist das genaue Geburtsdatum einzutragen. In der Spalte „Ausweisnummer" ist die Nummer des Wehrpasses, der Kennkarte oder des sonstigen Ausweises anzugeben, soweit ein Ausweis vorhanden ist. Die Rückgabe des ausgefüllten Meldezettels muss spätestens bis Sonntag, den 8. Juli 1945, 19 Uhr, im Stadthaus am Friedhof erfolgen. Die hierfür eingerichteten Annahmestellen sind ab sofort in der Zeit von 8 -13 Uhr und von 14 -19 Uhr geöffnet. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Nachprüfung des Meldezettels eine 2. Ausfertigung angefertigt und dem Haushaltungsvorstand zugestellt wird. Dieser Vordruck ist demnächst an der Haustür des betreffenden Hauses so zu befestigen, dass er vor Beschädigung durch Menschenhand oder vor der Einwirkung durch Wind und Wetter geschützt ist. Jeder Zugang oder Abgang von Personen ist auf dem an der Haustür befestigten Vordruck einzutragen, sowie dem Einwohnermeldeamt zwecks Berichtigung der Kartei anzuzeigen. Soest, den 4. Juni 1945 Der Bürgermeister Stadtarchiv Soest Verbrechen, Ordnungswidrigkeiten und Verhaltensweisen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten, wurden vor dem einfachen Militärgericht, dessen Vorsitzender der britische Stadtkommandant von Soest war, und schwere Straftaten vor dem oberen Militärgericht verhandelt. Womit sich die Gerichte befassen mussten, ist einer Notiz aus den Amtlichen Bekanntmachungen vom 15. August 1945 zu entnehmen. Dort heißt es: Vom Militärgericht Soest Vor dem einfachen Militärgericht sind in Soest in der letzten Zeit folgende Urteile gefällt worden: Diebstahl von alliiertem Eigentum - 3 Monate Gefängnis. Verstoß gegen den Zapfenstreich (Ausgangssperre) in 2 Fällen - 2 Monate Gefängnis. Gefährdung des Verkehrs durch leichtsinniges Fahren eines Kraftwagens - 2 Monate Gefängnis. Vor dem obersten Militärgericht in Soest wurde am 10. und 11.8. 1945 gegen einen Deutschen verhandelt, der angeklagt war, einen britischen Soldaten erschossen zu haben und im Besitz von Schusswaffen gewesen zu sein. Von der Anklage der Erschießung des Soldaten wurde er freigesprochen, aber für den Waffenbesitz wurde er zum Tode durch das Beil verurteilt. Ein Russe, der in dieser Sache mitverwickelt war, wurde den zuständigen Behörden zur Aburteilung überwiesen. Amtliche Bekanntmachungen, Soest, den 13. August 1945, S. 1 Wiedereröffnung des Soester Amtsgerichts am 11.09.1945 – in der Mitte der britische Stadtkommandant, Major Gething Manchmal musste sich das Militärgericht auch als Erzieher betätigen - von Jugendlichen und Eltern. Warnung an die deutsche Jugend! ... Die Sperrstunden dienen dem Schutze der deutschen Bevölkerung, insbesondere sollen die Bauern und Gärtner vor nächtlichen Diebstählen geschützt werden. In zunehmendem Maße muss festgestellt werden, dass gerade auf dem Lande die Sperrstunden nicht genügend beachtet werden. Bei allem Verständnis, das die Militärregierung dem Tanzbedürfnis der Jugend entgegenbringt, müssen die Jugendlichen und ihre Eltern an strengste Einhaltung der Sperrstunden erinnert werden. Mit Recht hat daher das englische Militärgericht in der letzten Sitzung ein Exempel statuiert und die Jugendlichen, die ein Tanzvergnügen nicht pünktlich verließen, für 31 Tage ins Gefängnis gesteckt. Die Strafen werden noch verschärft werden müssen, wenn insbesondere die jungen Deutschen glauben, sich leichtsinnig über im Interesse der gesamten deutschen Bevölkerung erlassene Bestimmungen hinwegsetzen zu können. Die Eltern und Erzieher werden dringend darauf hingewiesen, dass Jugendliche unter 18 Jahren um 22 Uhr die Straßen verlassen haben müssen, falls sie sich nicht in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten befinden. Neben den Jugendlichen selbst werden in Zukunft die Eltern streng zur Rechenschaft gezogen werden. Wir hoffen, dass dies die letzte Warnung ist, die den Eltern und der Jugend erteilt werden muss. Amtliche Bekanntmachungen, Soest, 30. Juli 1945, S. 2 Auch die Autorität der deutschen Zivilpolizei, die ordnungsamtliche Aufgaben durchführte und bei den betroffenen Soestern auf Widerstand stieß, musste gestärkt werden, wie den amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen ist. Deutsche Zivilpolizei führt Befehle der Militärregierung aus Es scheint nicht allgemein bekannt zu sein, dass die deutsche Zivilpolizei von der Militärregierung ernannt ist und auf Grund ihrer Anordnungen arbeitet. Wenn die Polizei die von der Militärregierung erlassenen Anordnungen ausführt, handelt sie unmittelbar für die Militärregierung und jeder, der diesen Anordnungen nicht Folge leistet, widersetzt sich einem Befehl der Militärregierung. Dies gilt auch für alle deutschen Zivilverwaltungsstellen, soweit sie Anordnungen oder Befehle der Militärregierung ausführen. Amtliche Bekanntmachungen, Soest, 10. November 1945, S. 1