Geschlechtergerechter Sprachgebrauch beim Europäischen

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GESCHLECHTERGERECHTER SPRACHGEBRAUCH BEIM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
(gebilligt durch den Beschluss der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter
und Vielfalt
vom 13. Februar 2008)
WAS IST GESCHLECHTERGERECHTER SPRACHGEBRAUCH?
Geschlechtergerechter Sprachgebrauch besteht darin, dass eine Wortwahl vermieden wird, die
als einseitig, diskriminierend oder herabsetzend ausgelegt werden kann, weil sie die
Überlegenheit eines Geschlechts gegenüber dem anderen impliziert, da das Geschlecht einer
Person in den meisten Zusammenhängen nicht relevant ist oder es nicht sein sollte.
Beim geschlechtergerechten Sprachgebrauch geht es nicht nur darum, sich politisch korrekt zu
äußern. Sprachgebrauch hat einen starken Einfluss auf unsere Einstellungen, unser Verhalten
und unsere Wahrnehmung der Welt. Das Parlament als Institution tritt ohne Einschränkung für
den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ein, und die beim Parlament
verwendete Sprache sollte dem Rechnung tragen.
Hierzu gilt es eine Richtschnur zu schaffen, damit ein geschlechtergerechter Sprachgebrauch in
den Texten des Parlaments in möglichst großem Umfang zur Norm wird und nicht Ausnahme
bleibt.
Diese Richtschnur muss zwei besonderen Merkmalen der Tätigkeit des Europäischen
Parlaments Rechnung tragen: zum einen dem mehrsprachigen Arbeitsumfeld und zum anderen
der Rolle des Parlaments als EU-Rechtsetzungsorgan.
In dem beim Europäischen Parlament bestehenden mehrsprachigen Umfeld lässt sich der
Grundsatz der geschlechtergerechten Ausdrucksweise nicht in allen Sprachen auf gleiche
Weise anwenden. Bestimmte Ausdrücke können in der einen Sprache akzeptiert werden, in
einer anderen aber umstritten sein (z.B. Menschenrechte bzw. droits de l'homme). Es ist äußerst
wichtig, dass die Verfasser von Texten beim Europäischen Parlament solche kulturellen und
sprachlichen Unterschiede ins Auge fassen.
Wie der Grundsatz der geschlechtergerechten Ausdrucksweise in einem Text zum Ausdruck
kommt, hängt weitgehend von der Art und der Ausdrucks- bzw. Stilebene („Register“) des
Textes ab. Beispielsweise passt das, was in einer Rede („Sehr geehrte Damen und Herren, …“)
oder als Anrede ("Liebe Leserinnen und Leser") als angemessen gilt, nicht zwangsläufig zu den
formalen Einschränkungen in Rechtstexten, die eindeutig, einfach, genau und mit
terminologischer Konsequenz im gesamten Text formuliert sein müssen und sich nicht gerade
für avantgardistische sprachliche Lösungen eignen, die Uneindeutigkeiten enthalten (etwa
abwechselnde Verwendung von männlichen und weiblichen Formen des Pronomens oder
ausschließliche Verwendung der weiblichen Form in bestimmten Texten, der männlichen in
anderen). Die Verfasser von Texten sollten darauf achten, dass die gewählte Lösung der Textart
und dem künftigen Zweck des Textes angemessen ist.
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PROBLEME, DIE SICH IN DEN MEISTEN SPRACHEN STELLEN
Die besonderen Probleme der Vermeidung sexistischer Formulierungen sind zwar von Sprache
zu Sprache unterschiedlich, doch treten einige der nachstehend genannten Probleme in den
meisten Sprachen auf.
a)
Generische Verwendung des Maskulinums
In der Grammatik der meisten europäischen Sprachen gilt die Konvention, dass im Fall von
Personengruppen, in denen beide Geschlechter vertreten sind, das Maskulinum als die
„einschließende” bzw. „generische” Form verwendet wird, während das Femininum
ausschließend” wirkt, d.h. sich nur auf weibliche Personen bezieht. Diese generische oder
„neutralisierende“ Verwendung des Maskulinums wird zunehmend als diskriminierend
gegenüber dem weiblichen Geschlecht empfunden.
Die generische Verwendung des Maskulinums zu vermeiden, ist nicht immer leicht, gerade in
förmlichen Texten. Die Verwendung von er oder sie u. dgl. ist bei häufigem Gebrauch lästig und
verlängert die Sätze. Das ist besonders problematisch bei Sprachen mit ausgeprägter
Deklination, in denen die Verwendung beider Formen des Pronomens bedingen kann, dass
viele andere Wörter im selben Satz in zwei Formen aufgeführt werden müssen, um beiden
Geschlechtern gerecht zu werden. Kombiformen (Lehrer/innen, Autor(inn)en, Mitarbeiter(innen),
ihr/ihm) gelten allgemein als schwerfällig bzw. nicht aussprechbar. Die Strategie der
Abwechslung von männlichen und weiblichen Formen wird auch gelegentlich eingeschlagen,
kann aber durchaus auf Abwege führen und Zweideutigkeit schaffen und ist im eher formalen
Rahmen des Europäischen Parlaments nicht zu empfehlen.
In manchen Sprachen ist das Element Mann in Ausdrücken enthalten, mit denen Frauen ebenso
wie Männer gemeint sind: Fachmann, Staatsmann, Zimmermann, Seemann, Ersatzmann,
Vertrauensmann, kaufmännisch, bemannter Flug usw. Mit etwas Bemühung und Umsicht lässt
sich zumeist eine auf die Geschlechter bezogen neutrale Ausdrucksweise finden. Durch
Kombination verschiedener Strategien (siehe unten "Spezifische Leitlinien") kommt der
Grundsatz der geschlechtergerechten Sprache zum Ausdruck, und die gelegentliche
Verwendung des generischen Maskulinums in schwierigen Fällen könnte dann als akzeptabel
gelten.
b)
Berufs- und Amtsbezeichnungen
Anhand der diesbezüglichen öffentlichen Debatte der letzten Jahre lassen sich zwei
wesentliche, aber gegensätzliche Ansätze zur Vermeidung geschlechtsbezogener Einseitigkeit
bei Berufs- und Amtsbezeichnungen aufzeigen.
In mehreren europäischen Sprachen (z.B. Englisch und skandinavische Sprachen) besteht
heute die allgemeine Tendenz, die Verwendung geschlechtsspezifischer Begriffe zu
reduzieren.
Diese Tendenz zur Neutralität hatte in den meisten Fällen das Verschwinden der angestammten
weiblichen Formen zur Folge, sodass die zuvor männliche Form zur Unisex-Form wurde (z.B.
actor anstelle von actress). Es ist allerdings auch andersherum gegangen: In Skandinavien
bestehen beispielsweise männliche Angehörige des Krankenpflegepersonals auf der
Bezeichnung mit der grammatisch weiblichen Form, die Krankenschwester entspricht. Der
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entsprechende männliche Begriff bezieht sich nämlich auf einen anderen, niedriger eingestuften
Beruf.
Dieser Ansatz zur grammatisch neutralen Ausdrucksweise steht im Kontrast zu der bei anderen
Sprachen (z.B. Deutsch, Französisch und bestimmten slawischen Sprachen) bestehenden
Tendenz zur Einführung von mehr geschlechtsspezifischen Ausdrücken (z.B. Kauffrau,
Amtfrau). Dieser Unterschied erklärt sich aus der weitaus größeren strukturellen Bedeutung des
grammatischen Geschlechts in diesen Sprachen. Da es hier Maskulinum und Femininum gibt,
sind die meisten Berufsbezeichnungen traditionell maskulin, mit nur wenigen Ausnahmen, die
typischerweise bei traditionell dem weiblichen Geschlecht zugeordneten Berufen auftreten, wie
Krankenschwester oder Hebamme. In solchen Sprachen ist die Diskriminierung besonders
deutlich empfunden worden, und das hat weibliche Formen bei praktisch sämtlichen männlich
geprägten Amtsbezeichnungen zur Folge gehabt (Kanzlerin, Présidente).
Beim Europäischen Parlament beziehen sich Berufs- und Amtsbezeichnungen auf Personen
beider Geschlechter, unabhängig von der grammatischen Form der jeweiligen Bezeichnung.
Damit das auch in Sprachen mit grammatischem Geschlecht zum Ausdruck kommt, wird in
Stellenausschreibungen des Parlaments allgemein die traditionelle generische Form verwendet,
gefolgt von (m/w).
In dem mehrsprachigen Umfeld des Parlaments ist es aus praktischen Gründen zu empfehlen,
bei Berufs- und Amtsbezeichnungen doppelte Formen zu vermeiden und generische Begriffe zu
bevorzugen. Geschlechtsspezifische Ausdrücke sollten nur dann benutzt werden, wenn das
Geschlecht der betroffenen Person im vorliegenden Einzelfall relevant ist, oder – in Sprachen
mit grammatischem Geschlecht (wie z.B. Deutsch) – bei der Nennung bestimmter Personen
(Generalsekretärin der Kommission).
c)
Namen, Anreden, aus denen der Familienstand hervorgeht, und Titel
In mehreren Amtssprachen (und zwar solchen, die mit der Erweiterung 2004 hinzukamen)
verändert sich die Form eines Namens mit seiner grammatikalischen Funktion (Beugung). Dies
hat sich in dem mehrsprachigen Umfeld der EU-Institutionen, wo die allgemeine Regel gilt, dass
Namen nicht gebeugt werden, als besonders schwierig erwiesen.
In bestimmten Sprachen (z. B. Französisch und Deutsch) wird eine unverheiratete Frau im
Normalfall wie eine verheiratete Frau angeredet, d.h. mit Madame bzw. Frau. In den Texten des
Parlaments wird der Hinweis auf den Familienstand einer Frau normalerweise vermieden.
Gewöhnlich werden solche Anreden einfach weggelassen, und stattdessen wird der vollständige
Name geschrieben.
Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, wie die Betroffene selbst angeredet oder bezeichnet
werden möchte (Madame le Président oder Madame la Présidente usw.).
FAZIT
Was in einer Sprache praktikabel ist, gilt möglicherweise für eine andere gerade nicht. In jeder
Amtssprache sollte eine geeignete Terminologie für nicht-sexistischen Sprachgebrauch
angestrebt werden, die sich mit dem verträgt, was in den jeweiligen Ländern üblich ist, und die
dem einschlägigen einzelstaatlichen Recht, den in den Ländern aufgestellten Richtlinien oder
sonstigen Regelungsquellen Rechnung trägt.
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Wichtig ist dabei jedoch, dass Übersetzer die Texte in ihrer Sprache sorgfältig und genau
wiederzugeben haben. Wenn ein Verfasser absichtlich männliche oder weibliche Formen
verwendet, dann folgt die Übersetzung dieser Intention. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die
Verfasser von parlamentsinternen oder das Parlament betreffenden Texten sich der Grundsätze
eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs voll und ganz bewusst sind.
Den Verfassern sollten außerdem die wesentlichen kulturellen Unterschiede auf diesem Gebiet
zwischen den europäischen Sprachen bewusst sein, durch die es unmöglich ist, den
Sprachgebrauch beim Europäischen Parlament durchweg zu vereinheitlichen.
Eine geschlechtergerechte Ausdrucksweise hat mehr Aussicht darauf, von den
Sprachbenutzern akzeptiert zu werden, wenn sie natürlich und unaufdringlich wirkt. Anzustreben
sind wirklich neutrale und beide Geschlechter einbeziehende Alternativen anstelle von
Ausdrücken, die schon an sich umstritten sind.
Anhang: Spezifische Leitlinien
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SPEZIFISCHE LEITLINIEN FÜR VERFASSER DEUTSCHER TEXTE
A.
VERWENDUNG DES GENERISCHEN MASKULINUMS
Im allgemeinen Teil wurde dargelegt, dass Formulierungen, in denen nur die männliche Form
von Substantiven oder Pronomen (generisches Maskulinum) vorkommt, als diskriminierend
gegenüber dem weiblichen Geschlecht empfunden werden können. Beispiele:
der Grundschullehrer und seine Rechte und Pflichten
der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er ...
Gegebenenfalls ist es aus Gründen der Lesbarkeit allerdings erforderlich, auf das generische
Maskulinum im Plural zurückzugreifen, wie es auch im Fernsehen täglich praktiziert wird:
„Verehrte Zuschauer, guten Abend!“. Das Gefühl, dass ein Teil der Zuschauerschaft
ausgegrenzt würde, kommt hier deutlich weniger auf, als beim generischen Maskulinum im
Singular.
Zusammengesetzte Begriffe wie Verbraucherschutz, Kundenberatung, Wählerverzeichnis,
Leserbrief, Pilotenverband wirken kaum ausgrenzend.
Bei ausgeprägt förmlichen Texten (Rechtsakte, Geschäftsordnung) ist es nicht immer zu
vermeiden, das Wort er und seine Formen stellenweise für beide Geschlechter zu benutzen – es
sollte in dieser Art von Texten dennoch versucht werden, diese Fälle auf ein Mindestmaß zu
reduzieren.
In Stellenausschreibungen werden Berufs- und Amtsbezeichnungen, die nur in einer
grammatischen Form stehen, schon seit langem durch den Zusatz (m/w) ergänzt, um
klarzustellen, dass die Stelle für Bewerber beider Geschlechter verfügbar ist.
In vielen Fällen bieten sich neutrale Pluralformen an, die tatsächlich beide Geschlechter
einbeziehen: die Abgeordneten, die Studierenden.
Beim Übersetzen ins Deutsche empfiehlt es sich, Pluralformen auch dort zu verwenden, wo im
Original ein Singular steht (es sei denn, der Numerus ist inhaltlich wichtig, wie etwa in
Legaldefinitionen). Beispiel:
the behaviour of the EU consumer – das Verhalten der EU-Verbraucher
Die Verfasser sollten jedoch immer versuchen, geeignete Alternativen zum Gebrauch des
generischen Maskulinums zu finden, was sich am besten durch neutrale Formulierungen
erreichen lässt.
NEUTRALE FORMULIERUNGEN
Beispiele:
−
Neutrale Substantive: Person, Lehr- oder Fachkraft
−
Umformulierung mithilfe von Adjektiven: ärztlicher Rat statt Rat der Ärztin / des Arztes.
−
Bildung neutraler Plural-Bezeichnungen: die Beschäftigten, die Lehrenden, die
Auszubildenden, die Studierenden, die Mitarbeitenden,
−
Sachbezeichnung
Abteilungsleitung
statt
Personenbezeichnung:
die
Geschäftsleitung,
die
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−
Kollektivbezeichnungen: die Delegation (statt der Delegierte/die Delegierte)
−
Relativsätze: wer einen Antrag stellt, ... (statt der Antragsteller)
−
Passivkonstruktionen (selten): Bei der Antragstellung ist nachzuweisen, dass ... statt Der
Antragsteller (oder die Antragstellerin) müssen nachweisen, dass ... oder auch verfasst
von statt Verfasserin oder Verfasser.
−
Imperativsätze (selten): Statt Der Kandidat hat seinen Lebenslauf an ... zu schicken
besser Schicken Sie Ihren Lebenslauf an ...
Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Texte lesbar bleiben - die Verwendung
geschlechtergerechter Wendungen darf nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit
gehen. Dies gilt insbesondere für Legislativtexte, die präzise sein müssen und hier wenig
Spielraum erlauben. Sie müssen insbesondere klar, leicht verständlich und eindeutig sein (siehe
Gemeinsamer Leitfaden). Außerdem müssen Texte so formuliert sein, dass sie laut vorgelesen
werden können. Die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen kann dazu führen, dass
Texte übermäßig komplex und schwer lesbar werden, was insbesondere bei der Übersetzung zu
Ungenauigkeiten, Abweichungen und Fehlern führen kann.
DOPPELNENNUNGEN (SOG. PAARFORMEN)
Doppelnennungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Sie sind zwar die höflichste und
eindeutigste Form der sprachlichen Gleichstellung, sollten aber nur in der persönlichen Anrede
verwendet werden. Für förmliche Texte des Parlaments kommen Doppelnennungen nicht in
Betracht.
Insbesondere abzulehnen sind folgende Sparschreibungen:
−
verkürzte Paarformen, wie z.B. Antragsteller/in, Fahrer(in). Diese sind nicht präzise
mündlich zitierbar. Probleme entstehen auch durch doppelte Artikel und bei der
Deklination, weil die Verwendung solcher Kombiformen bedingen kann dass viele andere
Wörter im selben Satz in zwei Formen aufgeführt werden müssen. Die Sätze können
dabei schwer lesbar werden.
−
Großes I: Das sog. Binnen-I ist einerseits auf viele Wörter nicht anwendbar (z.B. Arzt,
Anwalt), andererseits entspricht es weder den alten noch den neuen Rechtschreibregeln.
Nicht praktikabel ist das Binnen-I in einem vielsprachigen Arbeitsumfeld aber vor allem
wegen der Verdolmetschung. Vergleichbar den Paarformen wird das Wort JuristInnen in
einer Aussprache im Ausschuss oder im Plenum nicht als geschlechtergerechte
Formulierung erkennbar sein.
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B.
BERUFS- UND AMTSBEZEICHNUNGEN
Es ist grundsätzlich zwischen der Bezeichnung einer bestimmten Person und der Berufsund Amtsbezeichnung zu unterscheiden ("Der Posten des Generalbundesanwalts ist neu
besetzt worden, Monika Harms ist die neue Generalbundesanwältin").
1)
Bezieht sich ein Text auf eine namentlich bekannte Person, sollte die Bezeichnung
verwendet werden, die dem Geschlecht der Person entspricht. Beispiele:
Bundeskanzlerin
Angela
Merkel,
Bundeskanzler
Alfred
Gusenbauer,
Generalbundesanwältin Monika Harms, Präsidentin Nicole Fontaine, Berichterstatterin x
usw.
Bei einer Reihe von Wörtern, die traditionell nur die Variante mit -mann haben, bieten
sich entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Ersatzperson, Vertrauensperson)
oder folgende weibliche Form an: Fachfrau, Kauffrau, Obfrau.
Bei der Bezeichnung traditioneller „Frauenberufe“ ist als Entsprechung zu Hebamme
Entbindungspfleger eingeführt; als Entsprechung zu Krankenschwester Krankenpfleger.
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2)
Bei der Bezeichnung von Berufskategorien, die sich auf eine im Prinzip aus Frauen und
Männern bestehende abstrakte Gruppe von Personen beziehen, sollte versucht werden,
neutrale Formulierungen zu finden, was im Deutschen nicht immer einfach ist. Beispiele:
−
Mitglied
−
Flugpersonal, Zugpersonal (statt Flugbegleiter, Zugbegleiter)
−
fahrendes Personal (statt Fahrer)
−
Lehrkraft (statt Lehrer oder Lehrerin) - aber auch Lehrende (s.o.)
−
Putzkraft oder Putzkräfte
−
Sachverständige
−
Polizeikraft
In den Fällen, in denen eine neutrale Bezeichnung der Berufskategorie nicht möglich ist,
sollte möglichst das generische Maskulinum im Plural verwendet werden: Professoren,
Dozenten, Polizisten, Soldaten, Experten, Rechtsanwälte usw.
In schwierigen Fällen ist die gelegentliche Verwendung des generischen Maskulinums
akzeptabel. Besonders in förmlichen Texten wie der Geschäftsordnung lassen sich die oben
beschriebenen Lösungen nur eingeschränkt umsetzen. Das Amt des Präsidenten lässt sich z.B.
nicht geschlechtsneutral formulieren; ein Lösungsansatz könnte eventuell sein, bei der Wahl
einer Präsidentin die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.
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