gesellschaftsvertrag - Landesverband Lippe

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KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG
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Konsortialvertrag
der
Aktionäre
der
Lippe Tourismus & Marketing AG
Detmold
Inhaltsverzeichnis
Präambel
§ 1 Entsendung
§ 2 Besetzung des Aufsichtsrats
§ 3 Vorschlagsrecht Vorstand
§ 4 Berichtspflichten
§ 5 Restanteile
§ 6 Kapitalerhöhungen
§ 7 Zuschüsse
§ 8 Mitarbeiterübernahme
§ 9 Rechenschaftsbericht
§ 10 Dauer/Kündigung
§ 11 Klausel
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Konsortialvertrag
Präambel
Die nachstehend aufgeführten Gründer und künftigen Aktionäre der Lippe Tourismus & Marketing
AG mit Sitz in Detmold sind:
Öffentliche Hand
Kreis Lippe
Landesverband Lippe
Bad Salzuflen
Horn-Bad Meinberg
Lemgo
Blomberg
Oerlinghausen
Extertal
Lügde
Leopoldshöhe
Kalletal *
Dörentrup
Barntrup
Schlangen
Private Wirtschaft
ARMINIA Vorsorgemanagement GmbH
Matthias Teutrine
Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Jowat AG
Wilhelm Kanne GmbH & Co.
Stefan Lüersen
Marketingverein der lippischen Wirtschaft e.V.
Mediawerkstatt GmbH Ideen und Full-Service
Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG
Müller Bau GmbH & Co.
Phoenix Contact GmbH & Co. KG
Plantagchemie GmbH
Dr. Pohlmann GmbH
Schuhhaus Mengedoth GmbH & Co. KG
Kurt Eckstein
von Hagen GmbH
Diana Stulgys
Wirtschaftsjunioren Lippe e.V.
Wortmann KG
Nennwert/Namensaktien
17.214
5.444
515
250
240
199
123
109
90
84
74
60
54
44
650
300
3.500
650
650
300
5.550
650
1.750
300
3.500
300
650
1.700
650
300
300
300
1.000
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DEHOGA-Betriebe
DEHOGA Lippe e.V.
Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft Landesverband
Lippe mbH
Hotel Bärenstein-Hotelbetriebsgesellschaft mbH
Kurpark-Hotel Bad Salzuflen
1.000
500
500
500
* vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat
Bei den Aktien handelt es sich um Namensaktien, deren Übertragung von der Zustimmung der
Gesellschaft abhängig ist (vinkulierte Namensaktien).
Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung eines einheitlichen Marketings für Wirtschaft,
Tourismus, Bildung und Kultur in der Region Lippe. Insbesondere soll die Gesellschaft durch feste
Aufgaben aber auch durch spezielle Maßnahmen und Projekte
-
alle Kräfte aus der Wirtschaft, Tourismus (einschließlich der bedeutenden Kernkompetenz
Gesundheit/Wellness), Bildung und Kultur bündeln und Synergieeffekte nutzen,
-
ein einheitliches und positives Erscheinungsbild des Lebens- und Wirtschaftsstandortes
Lippe innerhalb und außerhalb der Region schaffen und ausbauen,
-
die Kaufkraft in Lippe durch Attraktivitätssteigerung binden bzw. erhöhen,
-
den Tourismus durch Aufbau einer Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) und im Sinne
des Kommunikationskonzeptes des Landes (Kreilkamp-Studie) auf Kreisebene stärken,
-
den Standort Lippe für Unternehmen und Arbeitsplätze sichern und ausbauen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar dem
Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.
Um den in § 108 Abs. 1 Nr. 6 GO NW geforderten angemessenen Einfluss der öffentlichen Hand,
insbesondere im Aufsichtsrat sicher zu stellen, schließen sich die Gründer und zukünftigen
Aktionäre nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zusammen.
§1
Entsendung
(1) Der Aufsichtsrat der Lippe Tourismus & Marketing AG besteht aus neun Mitgliedern. Dem
Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe steht gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung i. V. m. § 101 Abs.
2 AktG das Recht zur Entsendung von einem Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates (drei
Personen) zu. Zusätzlich stellen die beteiligten Städte und Gemeinden gemeinsam ein weiteres
Mitglied des Aufsichtsrates.
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(2) Das von den Städten/Gemeinden zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrates wird in einer
gesonderten Wahl der Hauptversammlung bestimmt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit.
Dabei entfällt auf je EURO Nennwert einer Aktie eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch
Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
§2
Besetzung des Aufsichtsrates
(1) Das Verhältnis der Mitglieder des Aufsichtsrates des Kreises Lippe, des Landesverbandes Lippe
und der beteiligten Städte/Gemeinden (öffentliche Hand) zu privater Wirtschaft beträgt 4
zu 5.
(2) Die öffentliche Hand schlägt der Hauptversammlung über die statutarische Entsendung hinaus
(§ 10 Abs. 3 der Satzung) für den Aufsichtsrat das zusätzliche Mitglied vor. Der Vorschlag wird
von den beteiligten Städten/Gemeinden eingebracht. Das Verhältnis aus Abs. 1 wird dadurch nicht
berührt. Die Wahl dieses zusätzlich zu entsendenden Mitglieds des Aufsichtsrats richtet sich nach §
1 Abs. 2 des Konsortialvertrages.
(3) Der Kreis Lippe, der Landesverband und die private Wirtschaft verpflichten sich, in der
Hauptversammlung nicht gegen das von den beteiligten Städten/Gemeinden zusätzliche
vorgeschlagene Mitglied des Aufsichtsrats zu stimmen.
§3
Vorschlagsrecht für den Vorstand
Die öffentliche Hand hat das Recht, Vorschläge für die Besetzung des Vorstandes zu machen.
§4
Berichtspflichten
(1) Die Hauptversammlung kann von Vorstand und Aufsichtsrat die Vorlage der Wirtschaftspläne
und der fünfjährigen Finanzplanung verlangen. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung einen
weiteren Katalog von zusätzlichen Berichtspflichten beschließen. Die zusätzlichen Berichtspflichten
müssen insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der öffentlichen Hand
enthalten.
(2) Vorstand und Aufsichtsrat dürfen die Auskunfts- und Berichtpflichten nur verweigern, wenn zu
befürchten ist, dass einzelne Aktionäre sie zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und
dadurch der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil
zufügen.
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§5
Restanteile
(1) Der ursprünglich vorgesehene Kreis der Gründungs-Aktionäre aus dem Bereich der
Städte/Gemeinden wurde noch nicht erreicht. Die von diesen fehlenden Gründungs-Aktionären
nicht übernommenen Aktien werden vom Kreis Lippe mit der Maßgabe übernommen, diese Aktien
an die vorgesehenen Aktionäre zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.
(2) Die Städte Detmold, Lage und Schieder-Schwalenberg erhalten nach dem endgültigen Beschluss
des Rates das Recht zum Erwerb folgender Aktien jeweils zum Nennwert vom Kreis Lippe:
Detmold 542, Lage 207 und Schieder-Schwalenberg 90.
(3) Der Kreis Lippe wird das Stimmrecht aus diesen Anteilen nur ausüben, wenn die Interessen der
öffentlichen Hand es erfordern.
§6
Kapitalerhöhungen
(1) Der Kreis Lippe, der Landesverband Lippe sowie die Städte/Gemeinden dürfen
Kapitalerhöhungen aus den Zuschüssen (§ 7 des Vertrages) bezahlen.
(2) Der Vorstand hat darauf hinzuwirken, dass sich die Anteile (Wirtschaft 51% und öffentliche
Hand 49%) nicht verschieben.
§7
Zuschüsse
(1) Zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Lippe Tourismus & Marketing AG haben sich die
nachstehend aufgeführten Aktionäre bzw. Aktionärsgruppen ausgehend von einem Kostenrahmen
von insgesamt bis zu 750.000,-- EUR als Obergrenze zu folgenden jährlichen Zuschüssen
verpflichtet:
a) Kreis Lippe 60 %
b) Landesverband Lippe 20 %
c) Städte und Gemeinden 10 %
Euro 450.000,00
Euro 150.000,00
Euro 75.000,00
Der Anteil der Städte/Gemeinden von insgesamt 75.000,-- EUR reduziert sich um den
Zuschussbetrag der Städte/Gemeinden des Kreises Lippe, die sich nicht an der AG beteiligen.
Die Wirtschaft verpflichtet sich, einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 37.500,-- EUR zu zahlen. Die
DEHOGA-Betriebe beteiligen sich mit einem noch von ihnen selbst festzulegenden Betrag,
mindestens mit 5.000 EUR. Die Stadt Horn-Bad Meinberg stimmt dem § 7 vorbehaltlich der
Bereitstellung der Finanzmittel durch den Rat im ersten Jahr zu.
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(2) Der Verteilungsschlüssel für den Zuschussanteil der jeweiligen Städte/Gemeinden wird jährlich
unter Berücksichtigung der Steuerkraft und der Einwohnerzahl/Übernachtungs-zahlen neu
festgelegt.
(3) Über die Auszahlung der Zuschüsse und die Auflagen sind noch Einzelvereinbarungen, die sich
am Bedarf aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zu orientieren haben, zu schließen. Die beteiligten
Vertragspartner stimmen den Inhalt der Vereinbarungen untereinander ab.
§8
Mitarbeiterübernahme
(1) Die Lippe Tourismus & Marketing AG übernimmt die bisherigen Aufgaben im Bereich des
Tourismus des Kreises Lippe und des Landesverbandes Lippe. Einzelne beim Kreis Lippe und beim
Landesverband Lippe tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden übernommen. Die Übernahme
umfasst bezogen auf beide Körperschaften jeweils bis zu 2 Stellen.
(2) Mit den unter § 7 Abs. 1 Buchstaben a) und b) aufgeführten Zuschüssen werden die aus der
Personalübernahme entstehenden Kosten ausgeglichen.
§9
Rechenschaftsbericht
(1) Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet
ab dem Tag der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, einen Rechenschaftsbericht über die
Zweckerreichung der Gesellschaft vorzulegen. Anhand des Rechenschaftsberichts soll die
Hauptversammlung Entscheidungen über die Neuverteilung der Aufgaben, eine Reduzierung der
Zuschusszahlungen, Ausweitung der operativen Geschäfte etc. treffen.
(2) Ist der Zweck der Gesellschaft im wesentlichen im Zeitpunkt der Abgabe des
Rechenschaftsberichts nicht erreicht und ist auch nicht erkennbar, dass die Zweckerreichung in
absehbarer Zeit verwirklicht wird, ist die Gesellschaft aufzulösen und die Aufgaben anderweitig auf
die beteiligten Vertragspartner zu verteilen.
§ 10
Dauer/Kündigung
Der Konsortialvertrag wird mit Wirkung zum 15.02.2003 geschlossen und ist bis zum 14.02.2008
befristet. Nach Ablauf dieser Frist verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit
einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.
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§ 11
Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder
sollte sich eine Vertragslücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
des Vertrages nicht berührt. Die Konsorten werden sich nach besten Kräften bemühen, an die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke eine
wirksame und durchführbare Regelung zu setzen, die, soweit dies nur rechtlich möglich und
zulässig ist, dem am nächsten kommt, was die Konsorten bei Abschluss dieses Vertrages vereinbart
hätten, wenn ihnen die Notwendigkeit einer geeigneten Regelung bewusst gewesen wäre.
Detmold, den 12.02.2003
1. Kreis Lippe
________________
(Friedel Heuwinkel)
2. Landesverband Lippe
________________
(Joachim Bünemann)
3. Marketingverein der lippischen Wirtschaft e.V.
4. DEHOGA Lippe e.V
________________
(Stefan Lüersen, Axel Martens)
_________________
(Udo Niermann)
5 . Horn-Bad Meinberg
________________
(Eberhard Block)
6. Lemgo
________________
(Dr. Rainer Austermann)
7. Blomberg
________________
(Klaus Geise)
8. Oerlinghausen
_________________
(Dr. Ursula Herbort)
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9. Extertal
________________
(Hans Hoppenberg)
10. Lügde
________________
(Hubert Scholand)
11. Kalletal
________________
(Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat)(Klaus Fritzemeier)
12. Leopoldshöhe
________________
(Gerhard Schemmel)
13. Dörentrup
________________
(Friedrich Ehlert)
14. Barntrup
________________
(Herbert Dahle)
15. Schlangen
________________
(Frank Rayczik)
16. Bad Salzuflen
________________
(Gerhard Kleemann)
17. ARMINIA Vorsorgemanagement GmbH
________________
(Jutta Soyk – Uwe Fleischer)
18. Matthias Teutrine
________________
(Matthias Teutrine)
19. Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
________________
(Axel Martens)
20. Jowat AG
________________
(Armin Erb)
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21. Wilhelm Kanne GmbH & Co.
________________
(Ralf-Wilhelm Kanne)
22. Stefan Lüersen
________________
(Stefan Lüersen)
23. Mediawerkstatt GmbH Ideen und Full-Service
________________
(Norbert Helmhold)
24. Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG
________________
(Rolf Giesdorf)
25. Müller Bau GmbH & Co.
________________
(Bernd Mühlenhof)
26. Phoenix Contact GmbH & Co. KG
________________
(Dr. Gunther Olesch)
27. Plantagchemie GmbH
________________
(Dipl. Ing. Hanno Baumann)
28. Dr. Pohlmann GmbH
________________
(Karin Pohlmann)
29. Schuhhaus Mengedoth GmbH & Co. KG
________________
(Horst Mengedoth)
30. Kurt Eckstein
________________
(Friedrich-Wilhelm Eckstein)
31. von Hagen GmbH
________________
(Dipl. Kfm. Axel von Hagen)
32. Diana Stulgys
________________
(Diana Stulgys)
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33. Wirtschaftsjunioren Lippe e. V.
________________
(Stefan Lüersen)
34. Wortmann KG
________________
(Dr. Wolfgang Illers)
35. Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft
Landesverband Lippe mbH Burghotel Blomberg
________________
(Wilhelm Redecker)
36.Hotel Bärenstein – Hotelbetriebsgesellschaft mbH
________________
(Dieter Mesch)
37. Kurpark-Hotel Bad Salzuflen
________________
(Hans Ralf Bungart)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Konsortialvertrag vom 12.02.2003 beurkundet durch Notar Friedrich-Wilhelm Reinhardt,
Detmold, UR-Nr. 32/2003.
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