Beurteilung der Wasserguete_2

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Beurteilungsmöglichkeiten der Gewässergüte
Erwin Wolfsberger 7AU
Beurteilungsmöglichkeiten
der Gewässergüte
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ___________________________________________________ 2
2. Arten der Beurteilungsmöglichkeiten _____________________________ 2
2.1. Formen der Beurteilungsmöglichkeiten __________________________ 2
2.2. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) ____________________________ 3
2.2.1. Definition ______________________________________________ 3
2.2.2. Grundlage des Verfahrens _________________________________ 3
2.2.3. Störungen _____________________________________________ 4
2.2.4. Aussage_______________________________________________ 4
2.2.5. Typische CSB – Werte ___________________________________ 4
2.3. Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB) __________________________ 5
2.3.1. Definition ______________________________________________ 5
2.3.2. Grundlage des Verfahrens _________________________________ 5
2.3.3. Bestimmungsmethoden ___________________________________ 5
2.3.4. Störungen _____________________________________________ 6
2.3.5. Aussage_______________________________________________ 6
2.4. Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) ________________________ 7
2.4.1. Definition ______________________________________________ 7
2.4.2. Begriffe _______________________________________________ 7
2.4.3. Verfahrensgrundlage anhand der Verbrennungsmethode _________ 8
2.4.4. Unterschied zwischen CSB und TOC ________________________ 9
2.5. Adsorbierbare organische gebundene Halogene (AOX) ____________ 10
2.5.1. Definition _____________________________________________ 10
2.5.2. Probenvorbereitung und Analyse anhand der Schüttelmethode ___ 10
2.5.3. Schemematische Aufbau eines AOX – Gerät _________________ 11
2.5.4. Störungen ____________________________________________ 11
2.5.5. Aussage______________________________________________ 11
2.6. Einwohnergleichwert (EGW) _________________________________ 12
2.6.1. Definition _____________________________________________ 12
3. Saprobien – und Güteklassenssytem ____________________________ 13
3.1. Berechnung des Saprobienindex ______________________________ 17
3.2. Probenahme ______________________________________________ 18
4. Literaturverzeichnis __________________________________________ 20
5. Anhang ____________________________________________________ 21
5.1. Schematischer Ablauf einer CSB – Bestimmung __________________ 21
5.2. Schematischer Ablauf einer BSB – Bestimmung __________________ 22
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Beurteilungsmöglichkeiten der Gewässergüte
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Beurteilungsmöglichkeiten der
Gewässergüte
1. Einleitung
Die Qualität der Gewässer lässt sich durch biologische, chemisch- physikalische und
bakteriologische
Indikatoren
charakterisieren.
Grundlage
der
biologischen
Beurteilung bildet ein Leitformensystem (Saprobiensystem), das auf der Tatsache
beruht, dass jeder Organismus auf einen bestimmten Zustand seines Lebensraumes
angewiesen ist. Der Grad des Vorhandenseins - aber auch des Fehlens von
Organismenarten, deren Ansprüche an die Umwelt bekannt sind, erlaubt durch die
biologische Untersuchung die Einstufung eines Gewässers in einzelne Klassen
dieses Leitformensystem. Anhand chemisch-physikalischer Wasseranalysen lässt
sich die tatsächlich vorherrschende Art und Größe der Belastung erheben.
2. Arten der Beurteilungsmöglichkeiten
2.1. Formen der Beurteilungsmöglichkeiten
 Chemisch – physikalische Arten
 Biologische Arten
 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
 Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
 Totaler gesamter Kohlenstoff (TOC)
 Adsorbierbare organische gebundene Halogene (AOX)
 pH – Wert
 NH4+, NO3-, PO43-, SO42-, Cl-, NO2 Einwohnergleichwert (EGW)
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2.2. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
2.2.1.
Definition
Der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB, engl. chemical oxygen demand, COD) ist als
Summenparameter ein Maß für die Summe aller im Wasser vorhandenen, unter
bestimmten Bedingungen oxidierbaren Stoffe. Er gibt die Menge an Sauerstoff (in
mg O2/L) an, die zu ihrer Oxidation benötigt würde, wenn Sauerstoff das
Oxidationsmittel wäre
2.2.2.
Grundlage des Verfahrens
Zur Ermittlung des CSB wird eine Wasserprobe mit Schwefelsäure stark angesäuert
und mit einer vorgegebenen genauen Menge des starken Oxidationsmittels
Kaliumdichromat (K2Cr2O7) erhitzt, unter Zusatz von Silbersulfat als Katalysator. Bei
chloridhaltigen Proben muss das Chlorid zuvor entfernt oder mit Quecksilbersulfat
maskiert werden, damit seine Oxidation zu Chlor nicht den Messwert fälschlich
erhöht.
a) Indirektes Verfahren
Das
nicht
verbrauchte
Kaliumdichromat
wird
anschließend
mit
Ammoniumeisen(II)sulfat titriert. Der CSB wird aus der Masse des reduzierten
Kaliumdichromates berechnet.
b) Direktes Verfahren
Die Menge an Dichromat, die für die Oxidation der Probe verbraucht wird, wird durch
die Messung der entstandenen Chrom(III)-Ionen bei einer Wellenlänge von 600 +/20 nm bestimmt.
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2.2.3.
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Störungen
 Hohe Chloridkonzentrationen verursachen wegen der Oxidation von Chlorid
zu Chlor Überbefunde. Durch die Anwesenheit von Quecksilber(II)-sulfat wird
die Störung durch Chlorid vermindert, jedoch nicht vollständig beseitigt
 Einige flüchtige organische Substanzen können sich der Oxidation entziehen
2.2.4.
Aussage
Der chemische Sauerstoffbedarf dient als Indikator für die Verschmutzung von
Wasser mit oxidierbaren, organischen Substanzen.
Er kann keine Aussage bezüglich über die Art der Verbindung machen bzw. keinen
Rückschluss auf die Masse der organische Substanzen
2.2.5.
Typische CSB – Werte
[mg O2/L]
Trinkwasser
0,1 - 2
Unbelastetes Oberflächenwasser
Belastetes Oberflächenwasser
1-5
5 – 100
200 – 600
Kommunale Abwässer
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2.3. Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
2.3.1.
Definition
Der biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB, engl. biochemical oxygen demand, BOD)
ist eine Maßzahl für die Menge an im Wasser gelöstem Sauerstoff, der zum
biologischen Abbau gelöster organische Verbindungen im Abwasser benötigt wird.
2.3.2.
Grundlage des Verfahrens
Als Kennzahl wird meistens der BSB5 angegeben. Dieser gibt die Menge an
Sauerstoff im mg/L an, welche Bakterien und andere Kleinstlebewesen in einer
Wasserprobe im Zeitraum von 5 Tagen bei einer Temperatur von 20 oC verbrauchen,
um die Wasserinhaltsstoffe aerob abzubauen. BSB ist somit ein indirektes Maß für
die Summe aller biologisch abbaubaren organischen Stoffe im Wasser. Der BSB gibt
an, wieviel gelöster Sauerstoff in einer bestimmten Zeit für den biologischen Abbau
der organischen Abwasserinhaltsstoffe benötigt wird.
2.3.3.
Bestimmungsmethoden
a) Manometrisch
Das zu untersuchende Wasser wird in eine Flasche eingebracht, wobei ein Großteil
der Flasche mit Luft gefüllt bleibt. Die Flasche wird luftdicht verschlossen und der
Druck in dem Gefäß mit einem Manometer bestimmt. Das entstehende CO 2 wird
chemisch gebunden. Der Sauerstoffverbrauch bewirkt eine Druckabnahme, woraus
der Biologische Sauerstoffbedarf errechnet werden kann. Die Apparatur wird bei
konstanter Temperatur gehalten. Vorteil des Verfahrens ist die Möglichkeit der
laufenden Aufzeichnung der Entwicklung des Sauerstoffbedarfs. Nachteilig ist der
erhebliche apparative Aufwand.
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b) Verdünnungsmethode
Das zu untersuchende Wasser wird soweit mit sauerstoffhaltigem Wasser verdünnt,
dass der zu erwartende Sauerstoffbedarf geringer ist, als der in der verdünnten
Probe gelöster Sauerstoff. Mit der verdünnten Probe wird eine Flasche vollständig
gefüllt, dicht verschlossen und dunkel bei konstanter Temperatur aufbewahrt. Der
Sauerstoffgehalt wird am Anfang der Bestimmung und nach fünf Tagen gemessen.
Aus der Differenz der Sauerstoffgehalte wird der Biologische Sauerstoffbedarf
errechnet. Vorteil des Verfahrens ist die einfache Handhabung und der geringe
Aufwand an Geräten. Nachteil ist, dass keine kontinuierliche Erfassung der
Entwicklung des Sauerstoffbedarfs möglich ist und Hemm- und Giftstoffe auch
verdünnt werden.
2.3.4.
Störungen
 Spontanen Sauerstoffverbrauch bewirken unter anderem Fe2+, S2-, SO32 Biologisch hemmende bzw. toxische Stoffe können die biochemische
Oxidation behindern oder unterbinden
2.3.5.
Aussage
 Ist ein Summenparameter für die Verunreinigung eines Wassers mit
biochemischen abbaubaren Subtanzen
 Ist eine Maßzahl für die zu erwartende Belastung des Sauerstoffhaushaltes
eines Gewässers
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2.4. Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)
2.4.1.
Definition
Der gesamte organische Kohlenstoff oder TOC (engl.: total organic carbon) ist ein
Summenparameter in der Wasser- und Abwasseranalytik und spiegelt die Belastung
des Wassers mit organischen Stoffen wieder.
Dabei wird die Konzentration des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs im
Wasser bestimmt und meist in automatisierten Messverfahren ermittelt.
2.4.2.
Begriffe
a) TC Gesamter Kohlenstoff (Total Carbon):
Er umfasst die Summe des organisch und anorganisch gebundenen
Kohlenstoffs in gelösten und ungelösten Verbindungen
b) TIC Gesamter anorganisch gebundener Kohlenstoff
(Total Inorganic Carbon)
Darunter versteht man die Summe des anorganisch gebundenen
Kohlenstoffs in gelösten und ungelösten Verbindungen
c) TOC Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff
(Total Organic Carbon):
Das ist die Summe des organisch gebundenen Kohlenstoffs in gelösten
und ungelösten Verbindungen
d) DOC Gelöster organisch gebundener Kohlenstoff
(Dissolved Organic Carbon):
Damit wird die Summe des in gelösten organischen Verbindungen
enthaltenen Kohlenstoffs angegeben
e) POC Flüchtige organischer Kohlenstoff (Purgeable Organic Carbon)
Der Anteil des TOC, der unter den Bedingungen dieses Verfahrens
austreibbar ist
f) NPOC Nicht flüchtige organischer Kohlenstoff
(Non Purgeable Organic Carbon)
Der Anteil des TOC, der unter den Bedingungen dieses Verfahrens
nicht austreibbar ist
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2.4.3.
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Verfahrensgrundlage anhand der Verbrennungsmethode
Bei der Verbrennungsmethode wird die Probe in einem beheizten Reaktor vollständig
verbrannt und der in der Probe enthaltene Kohlenstoff zu Kohlendioxid (CO2) oxidiert.
Für flüssige Proben beträgt die Verbrennungstemperatur üblicherweise ca. 700 bis
1000°C.
Die
Verbrennungsgase
werden
mit
einem
Trägergasstrom
(meist
synthetische Luft oder reiner Sauerstoff) transportiert, entfeuchtet, getrocknet und
zum Detektor geführt. Die Bestimmung des Kohlendioxids erfolgt in einem nicht
dispersiven Infrarotdetektor (NDIR).
Es gibt drei verschiedene Verfahren um den TOC zu ermitteln. Damit wird dem
Umstand Rechnung getragen, dass einerseits alle relevanten Verbindungen erfasst,
andererseits eine Störung der Messung durch Matrix - Stoffe möglichst vermieden
werden sollen. Moderne Analysengeräte können nach allen drei Verfahren betrieben
werden. Die Auswahl des geeigneten Verfahrens richtet sich dabei nach der
Zusammensetzung und Konzentration der TOC - Komponenten und nach den zu
erwartenden Störstoffen
Rechenverfahren
a) Differenzverfahren (TOC = TC – TIC)
Im Bereich großer TOC-Konzentrationen wird häufig nach dem
„Differenzverfahren“ gearbeitet. Dabei wird im ersten Schritt die
Gesamtheit aller Kohlenstoffverbindungen („TC“ = Total Carbon)
bestimmt und anschließend in einer zweiten Messung der Anteil
anorganischer Kohlenstoffverbindungen (z. B. Karbonate) („TIC“ = Total
Inorganic Carbon) ermittelt. Durch Subtraktion des TIC vom TC erhält
man dann den TOC – Wert
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b) Direktverfahren (TOC als NPOC)
Da sowohl der TC als auch der TIC mit einer Messungenauigkeit
behaftet sind, führt das Differenzverfahren oftmals zu ungenauen
Ergebnissen. Dafür wird die Probe vor der Messung angesäuert, um
den anorganischen Kohlenstoffanteil „TIC“ über Kohlensäure in
Kohlendioxid (CO2) umzuwandeln. Mit einem Inertgasstrom wird das
entstandene CO2 anschließend aus der Probe ausgeblasen. Dabei
gehen allerdings auch flüchtige Säuren, sowie alle leicht flüchtigen
organischen Substanzen für die Messung verloren. Deshalb wird auch
der so erhaltene TOC als „NPOC“ (Non Purgeable Organic Carbon,
nicht ausblasbarer organischer Kohlenstoff) bezeichnet.
c) Additionsverfahren
Leicht flüchtige organische Verbindungen werden beim Direktverfahren
nicht mit erfasst. Darf ihr Anteil am TOC nicht vernachlässigt werden,
setzt man das „Additionsverfahren“ ein. Dazu wird der ausgeblasene
Gasstrom
vom
CO2
befreit
und
die
enthaltenen
flüchtigen
Verbindungen anschließend oxidiert und bestimmt. Der so erhaltene
„POC“ (Purgeable Organic Carbon) wird dann mit dem NPOC zum
TOC addiert.
2.4.4.
Unterschied zwischen CSB und TOC
 CSB: Sauerstoffbedarf für die Oxidation organischer Kohlenstoffverbindungen
 TOC: Kohlenstoffgehalt organischer Kohlenstoffverbindungen im Wasser
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2.5. Adsorbierbare organische gebundene Halogene (AOX)
2.5.1.
Definition
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) ist ein Summenparameter, der
viele Stoffe zusammenfasst, die in der Aktivkohle adsorbierbar sind und Halogene
beinhalten. Da in der Regel die organisch gebundenen Halogene als Chlor - hältige
Verbindungen deutlich überwiegen, wurde als Einheit für AOX mg Cl/L verwendet.
2.5.2.
Probenvorbereitung und Analyse anhand der
Schüttelmethode
 Ansäuern der Wasserprobe mit Salpetersäure, damit der pH – Wert der Probe
kleiner gleich 2 ist
 Zugabe einer angesäuerten Natriumnitrat – Lösung, damit die anorganischen
Halogenide verdrängt werden
 Zugabe der Aktivkohle und 60 Minuten lang auf einen Horizontalschüttler
schütteln lassen
 Abfiltrieren der Probe in einer Druckfiltriereinrichtung
 Überführen der Aktivkohle (in der sich die adsorbierbare organisch gebundene
Halogene befinden) in das Messgerät
 Im Messgerät wird die Aktivkohle in einem Sauerstoffstrom bei etwa 1000°C
verbrannt
 Das im Verbrennungsprozess entstehende Wasser wird in einer Trockenfalle
mit Schwefelsäure gebunden
 Die restlichen Gase gelangen in die Messzelle
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2.5.3.
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Schemematische Aufbau eines AOX – Gerät
Legende:
1) Probeneinlass für AOX
2) AOX – Probenbehälter
3) Ofen
4) Verbrennungsrohr
5) Absorber, mit Schwefelsäure gefüllt
6) Titrationszelle
7) Rührer
8) Kontrolleinrichtung für Temperaturund Gasdurchfluss
9) Verbrennungsgase – Einlass
Quelle: DIN EN ISO 9562; Bestimmung adsorbierbarer organisch gebundener
Halogene
2.5.4.
Störungen
 Bei Proben mit hohen Chloridkonzentrationen (etwa 1 g/L) kann es zu
Überbefunden führen
 Alkohole, Aromaten oder Carbonsäuren können zu Minderbefunden führen
(z. B. bei einem DOC-Wert über 100 mg/L)
2.5.5.
Aussage
 Elementaranalytischer Summenparameter für die Belastung eines Wassers
durch organisch Halogenverbindung
 Keine Aussage über Art oder Wirkung der Verbindungen
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2.6. Einwohnergleichwert (EGW)
2.6.1.
Definition
Der Einwohnergleichwert dient als Referenzwert der Schmutzfracht in der
Wasserwirtschaft. Er kann auf den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5), den
Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), den Stickstoff, den Phosphor, den Totalen
Organischen Kohlenstoff (TOC), die Schwebstoffe oder auf den Wasserverbrauch
bezogen werden. Er gibt jeweils das Äquivalent der Tagesmengen dieser Stoffe bzw.
Verbräuche im Abwasser eines Einwohners an.
Mit Hilfe des Einwohnerwertes lässt sich die zu erwartende biologische Belastung
von Kläranlagen abschätzen.
Der Einwohnergleichwert wird zurzeit mit folgenden Werten angegeben:
Wasserverbrauch
200 l/d
BSB5
60 g/d
CSB
120 g/d
TOC
40 g/d
Schwebstoffe
ca. 60 g/d
Stickstoff (gesamt-N)
10-12 g/d
Phosphor (gesamt-P)
ca. 1,8-2,1 g/d
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3. Saprobien – und Güteklassenssytem
Die Beurteilung der Gewässergüte beruht auf biologischen – ökologischen
Untersuchungen nach dem Saprobiensystem (griechisch: sapros – faul; hier im Sinne
von fäulnisfähiger Substanz), welches ausgehend von der Beobachtung der
Selbstreinigung von Fließgewässern von KOLKWITZ & MARSSON (1902) entwickelt
wurde. Als Saprobie wird die Belastung eines Gewässers mit toter organischer
Substanz bezeichnet.
Die organischen Substanzen werden im natürlichen Stoffkreislauf durch Organismen
abgebaut und dabei Sauerstoff verbraucht (aerobe Organismen). Wird der
verbrauchte Sauerstoff nur in ungenügenden Maße wieder ins Gewässer
eingebracht, übernehmen anaerobe Organismen den Abbau (Fäulnis).
Aus der Beobachtung, dass verschiedene Wasserorganismen unterschiedliche
Beziehung zur Saprobität besitzen, haben KOLKWITZ & MARSSON vier
Saprobienstufen
eingeführt
und
die
dazugehörigen
Lebensgemeinschaft
beziehungsweise Leitformen beschrieben. Liebmann (1951) hat diese vier Stufen als
Güteklassen bezeichnet und ihnen Farben zugeordnet.
Saprobie
Gewässergüeklasse
Farbe
organische Belastung
oligosaprob
I
blau
unbelastet bis
sehr gering belastet
beta mesoaoprob
alpha mesosaprob
II
grün
mäßig belastet
III
gelb
stark verschmutzt
polysaprob
IV
rot
übermäßig verschmutzt
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Bei
der
Selbstreinigung
eines
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verschmutzten
Fließgewässers
treten
die
Saprobienstufen bzw. Güteklassen räumlich hintereinander auf. Von starker
Verschmutzung ausgehend werden bei ungestörter Selbstreinigung (ohne neue
Verschmutzung) alle Stufen bis beta – Mesosaprobie durchlaufen. Das Erreichen der
Oligosaprobie wird durch zunehmende Trophie (Nährstoffanreicherung) als Folge der
Mineralisierung verhindert.
Durch Erhöhung der Trophie wird im Gewässer das Algen- und Pflanzenwachstum
(Primärproduktion) angeregt, das einerseits zu einer Sekundärverschmutzung durch
abgestorbene Algen und Pflanzen führt. Aus diesem Grund steigt im Verlauf einer
Fließstrecke auch ohne antropogene Belastung (vom Menschen verursachte)
Belastung der Stoffumsatz und dadurch zwangsläufig die Primärproduktion.
Zusätzlich belasten allochthone Einflüsse (von außerhalb des System kommend)
zum Beispiel Zuflüsse und Abschwemmungen aus dem Umland, das Gewässer.
Daher wird sich im Unterlauf von Gewässern unter natürlichen Bedingungen stets
eine beta – mesosaprobe Lebensgemeinschaft einfinden. Die oligosaprobe Stufe
bleibt auf die Quellgebiete und Oberläufe beschränkt.
Daraus folgt:
 Oligosaprobie und beta – Mesosaprobie stellen natürliche Zustände dar
 Bei
alpha
–
Mesosaprobie
und
Polysaprobie
liegt
im
allgemeinen
antropogener (vom Menschen verursachter) Einfluss vor
Das Saprobiensystem wird hauptsächlich zur Gütebeurteilung von Fließwässern
verwendet, seine Anwendung auf stehende Gewässer ist nur bedingt möglich.
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Beurteilungsmöglichkeiten der Gewässergüte
Die
vier
Gewässergütestufen
Zwischenstufen
ergänzt,
so
des
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Saprobiensystems
werden
eine
Klassifikation
dass
biologische
durch
drei
eines
Fließgewässers in acht Stufen möglich ist:
 Güteklasse I (unbelastet bis sehr gering belastet):
Reines, stets annähernd sauerstoffgesättigtes Wasser, nährstoffarm, geringer
Bakteriengehalt.
Nur
in
Quellbächen
und
unbeeinflussten
Gebieten.
Saprobienindex kleiner 1,5. Sauerstoffgehalt in der Regel 95-105%,
BSB5 ca. 1 mg/L
 Güteklasse I-II (gering belastet):
Geringe organische oder anorganische Nährstoffzufuhr, keine nennenswerte
Sauerstoffzehrung. Vielfältige und dichte Besiedlung. In der Regel Oberläufe
von
Gebirgs-
und
Mittelgebirgsbächen.
Saprobienindex
1,5
-
1,8,
Sauerstoffsättigung in der Regel 85-95%, BSB5 1,0 - 2,0 mg/L
 Güteklasse II (mäßig belastet):
Mäßige Verunreinigung und noch gute Sauerstoffversorgung. Sehr große
Artenvielfalt
und
Insektenlarven,
Individuendichte:
insbesondere
große
Algen,
Schnecken,
Flächen
mit
Kleinkrebse,
Wasserpflanzen.
Ertragreiche Fischgewässer. Mittel- und Unterläufe großer Flüsse und
sommerwarme Flachlandbäche. Saprobienindex 1,8 - 2,3, Sauerstoffgehalt
mehr als 6 mg/L, BSB5 2 - 6 mg/L
 Güteklasse II-III (kritisch belastet):
Belastung mit organischen sauerstoffzehrenden Stoffen bewirkt kritischen
Zustand. Fischsterben wegen Sauerstoffmangels möglich, Artenrückgang bei
Makroorganismen,
Massenentwicklungen
auch
von
Algen.
Saprobienindex 2,3 - 2,7, Sauerstoffsättigung zum Teil weniger als 50%,
BSB5 5 - 10 mg/L
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 Güteklasse III (stark verschmutzt):
Starke organische sauerstoffzehrende Verschmutzung und dadurch meist
niedriger Sauerstoffgehalt. Örtlich Faulschlammablagerungen und Kolonien
von fadenförmigen Abwasserbakterien. Populationen von Schwämmen,
Wimpertierchen
und
Wasserasseln
größer
als
der
Algen.
Geringe
Fischereierträge, periodisches Fischsterben. Saprobienindex 2,7 - 3,2,
Sauerstoffgehalt zum Teil unter 2 mg/l, BSB5 7 - 13 mg/L.
 Güteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt):
Weitgehend eingeschränkte Lebensbedingungen durch Verschmutzung und
geringen Sauerstoffgehalt; verstärkt durch toxische Stoffe. Zeitweilig totaler
Sauerstoffschwund. Trübung durch Abwasserschwebstoffe, Faulschlammablagerungen
mit
Zuckmückenlarven
und
Schlammröhrenwürmer.
Abwasserpilz bedeckt Gewässergrund, deutlicher Abwassergeruch. Kaum
Fischpopulationen. Saprobienindex 3,2 - 3,5, Sauerstoffgehalt unter 1 mg/L,
BSB5 10 - 20 mg/L, oft auch toxische Stoffe.
 Güteklasse IV (übermäßigt verschmutzt):
Übermäßige Verschmutzung durch organische sauerstoffzehrende Abwässer,
Fäulnisprozesse vorherrschend. Sauerstoff über lange Zeiten nur in sehr
niedrigen Konzentrationen oder nicht vorhanden. Besiedlung nur durch
Bakterien und Geißeltierchen, zeitweilige biologische Verödung. Abwasserpilz
und Schwefelbakterien lassen Gewässer weiß erscheinen. Saprobienindex
größer 3,5, Sauerstoffgehalt gegen 0 mg/L, BSB5 mehr als 15 mg/L, auch
toxische Stoffe.
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3.1. Berechnung des Saprobienindex
Jedem in einer Probe gefundenen Leitsaprobionten wird eine Häufigkeitsstufe, die
sog. Abundanz (A), zugeordnet. Sie reicht von (A) = 1 (Einzelfund) bis (A) = 7
(massenhaft vorkommend).
Der Saprobienwert (s) ist eine ganze Zahl zwischen 1 und 4, wobei z.B. s = 1 einen
Indikatororganismus für Oligosaprobie, s = 4 einen Indikatororganismus für
Polysaprobie kennzeichnet.
Das Indikationsgewicht (g) kann den Wert 1,2,4,8 oder 16 annehmen, wobei ein
Organismus mit höherem g eine kleinere Toleranz aufweist und somit für die
betreffende Güteklasse einen umso spezifischeren Indikator darstellt.
Aus den Zahlen für alle in der Probe gefundenen Indikatororganismen wird der
Saprobienindex nach folgender Formel berechnet:
Der Saprobienindex ist eine Form des Bio – Monitoring: Zusammenhang zwischen
allen Lebewesen, deren Aktivität und der gesamten Umwelt zueinander. Es wird nicht
direkt der Schadstoffgehalt gemessen, sondern eher das Verhalten der Umgebung,
Umwelt (Aktivität der Lebewesen).
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3.2. Probenahme
Von allen Bereichen des Gewässers (Sedimente, Wasserpflanzen, Oberflächenwasser)
Allgemeine Hinweise für die Probenahme von Oberflächengewässer:
 Die Probenahmestellen muss für die entnommenen Proben repräsentativ sein,
da ansonsten keine Aussage über die Beschaffenheit des Fließgewässers
getroffen werden kann
 Die
Probenahmestellen
müssen
gefahrlos
zugänglich,
eindeutig
gekennzeichnet und wiederauffindbar sein
 Das
Probenahmeeuipment
muss
bei
der
Probenahme
sauber
d.h.: Probenahmeeuipment ist vor und nach der Probenahme zu reinigen
Vorortaufzeichnungen bei der Probenahme:
 Externe Probenbezeichnung
 Datum und Uhrzeit
 Ort der Entnahmestelle (vom Ufer, von einer Brücke)
 Entnahmetiefe
 Messungen vor Ort (pH, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, …..)
 Witterungsverhältnisse während der Probenentnahme (auch markante
Witterungserscheinungen vorher)
 Konservierungsmaßnahmen
 Bemerkungen
 Beschreibung der Umgebung (landwirtschaftliche Nutzung, versiegelte
Oberfläche, usw.)
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sein,
Beurteilungsmöglichkeiten der Gewässergüte
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Transport von Wasserproben:
 Die Probenflaschen müssen nach der Befüllung fest verschlossen, kühl und
dunkel gelagert und vor Verunreinigungen sowie Probenverlusten während
des Transports geschützt werden
 Die Proben sind anschließend so rasch wie möglich dem untersuchenden
Laboratorium zuzustellen
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4. Literaturverzeichnis
 DIN EN ISO 9562 „Bestimmung adsorbierbarer organisch gebundener
Halogene (AOX)“
 DIN EN 1899 - 1 „Bestimmung des biochemischen Sauerstoffbedarfs nach n
Tagen“
 ÖNORM M 6265 „Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfes“
 DIN ISO 15705 „Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfs (ST-CSB)
Küvettentest“
 DIN EN 1484 „Anleitung zur Bestimmung des gesamten organischen
Kohlenstoffs
(TOC)
und
des
Kohlenstoffs (DOC)“
 DIN 38402 – 15 „Probenahme aus Fließgewässern“
 www.wikipedia.at
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gelösten
organischen
Beurteilungsmöglichkeiten der Gewässergüte
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5. Anhang
5.1. Schematischer Ablauf einer CSB – Bestimmung
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5.2. Schematischer Ablauf einer BSB – Bestimmung
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