2. Registrierung der CME-Provider

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ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
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26/07/2010
Kriterien und Prozesse der Verwaltung von CMEBildungsmaßnahmen
Anleitung für Provider der Autonomen Provinz BozenSüdtirol
Rev.20
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1. VORWORT ....................................................................................................................................................... 4
2. REGISTRIERUNG DER CME-PROVIDER ....................................................................................................... 4
3. ZIELE
4
3.1.1. Berechnung der CME-Credits .................................................................................................. 7
3.1.2. Akkreditierung der Weiterbildung ............................................................................................. 7
3.1.3. Ausstellung der Attestate ......................................................................................................... 7
3.2. KORRELATIONSTABELLEN .......................................................................................................... 8
3.2.1. Typologie der Veranstaltungen und Ziele ................................................................................. 8
3.2.1. Ziele und Lernerfolgskontrollen ................................................................................................ 8
3.2.2. Methoden und Ziele ................................................................................................................. 9
3.2.3. Methoden und Interaktivität ...................................................................................................... 9
3.3. BEWERTUNGSELEMENTE .......................................................................................................... 10
3.3.1. Anwesenheit ...........................................................................................................................10
3.3.2. Lernerfolgskontrolle.................................................................................................................10
3.3.3. Kurs- und Referent/innenbewertung .......................................................................................10
3.4. ZUERKENNUNG DER CME-CREDITS (PRÄSENZVERANSTALTUNGEN) ................................ 11
3.4.1. CME-Credits für Lehrende: .....................................................................................................12
3.5. AKTUALISIERUNG DES WEITERBILDUNGS-DOSSIERS .......................................................... 13
3.6. NEUAUFLAGEN ............................................................................................................................ 14
4. WEITERBILDUNG IM AUSLAND .................................................................................................................. 15
4.1 PROFESSIONIST/IN DES LANDES SÜDTIROL, DER/DIE EINE WEITERBILDUNG IM
AUSLAND BESUCHT .......................................................................................................................... 15
4.2 PROVIDER, DER WEITERBILDUNG IM AUSLAND ANBIETET .................................................. 15
5 FREISTELLUNG VON DER CME-PFLICHT .................................................................................................. 17
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6 LIMITS FÜR DIE AKKREDITIERUNG VON CME- WEITERBILDUNGSMAßNAHMEN ................................ 17
6.1 INFORMATIK-, SICHERHEITS- UND BRANDSCHUTZKURSE ................................................... 17
6.2 FREMDSPRACHEN ....................................................................................................................... 18
7. TABELLEN, DIE INS SYSTEM EINGEARBEITET WURDEN ....................................................................... 19
7.1
THEMENBEREICHE ....................................................................................................................... 19
7.2 WEITERBILDUNGSDOSSIER ....................................................................................................... 20
7.3 ZIELE DES DREIJAHRESPLANS FÜR DIE STÄNDIGE WEITERBILDUNG IM SÜDTIROLER
GESUNDHEITSWESEN 2011-2013 ..................................................................................................... 21
WEITERBILDUNGSPLÄNE DER PROVIDER, DIE VERANSTALTUNGEN RUND UM DEN
THEMENBEREICH DER KOMPLEMENTÄRMEDIZIN BEINHALTEN, WERDEN VON DER
AKKREDITIERUNGSSTELLE AUFGRUND DER ÜBEREINSTIMMUNG DER EINZELNEN
BILDUNGSMAßNAHMEN MIT DEN GENANNTEN WEITERBILDUNGSZIELEN ÜBERPRÜFT. ................ 25
7.5 30
8 ANHANG ........................................................................................................................................................ 31
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1. VORWORT
Das vorliegende Dokument beschreibt die Kriterien und Abläufe, die die einzelnen CME-Provider für
Akkreditierung, Durchführung, Bewertung, Berechnung und Ausstellung der CME-Credits anwenden müssen.
Die hier beschriebenen Kriterien und Abläufe sind Bestandteil des CME-Landesinformationssystems (ECMBZ),
sodass bei der Benutzung desselben viele Voraussetzungen automatisch erfüllt werden (z.B. die Vorschrift,
dass die Daten an COGEAPS übermittelt werden müssen.
Das vorliegende Dokument berücksichtigt auch die Kriterien für die Zuweisung der CME-Credits, die von der
nationalen CME-Kommission für die ständige Weiterbildung festgelegt wurden.
Die nationale CME-Kommission für die ständige Weiterbildung hat ein zweites Dokument erarbeitet, in dem die
allgemeinen Prinzipien und Kriterien für die Zuerkennung der CME-Credits für die diversen
Bildungsmaßnahmen spezifiziert werden; dieses Dokument ist eine experimentelle Plattform auf nationaler
Ebene und eine Orientierungshilfe auf lokaler Ebene.
2. REGISTRIERUNG DER CME-PROVIDER
Die einzig mögliche Registrierung als CME-Provider erfolgt über das CME-Landesinformationssystem
(www.ecmbz.it).
3. ZIELE
GRAFIK
3.1 Akkreditierung der Bildungsmaßnahmen
Das Ansuchen um die Akkreditierung einer Weiterbildungsmaßnahme durch das CMELandesinformationssystem (ECMBZ) folgt einem genauen Ablauf, der in folgende Phasen unterteilt ist:
-
Eingabe der Veranstaltung
Akkreditierung
Die Eingabe der Veranstaltung ist der erste Schritt des Providers: Er gibt alle Informationen ein, die mit der
Weiterbildungsmaßnahme zusammenhängen. Dabei gibt es auch gekennzeichnete obligatorisch
auszufüllende Felder (Kontrollsystem über Kongruenz und Vollständigkeit der Angaben). Ohne diese
notwendigen Informationen nimmt das System die Akkreditierung nicht an. Sind die Eingaben abgeschlossen,
so können die CME-Credits für die jeweilige Weiterbildungsveranstaltung automatisch berechnet werden.
Die Akkreditierung macht die Veranstaltung auch für die Akkreditierungsstelle sichtbar.
Notwendig sind folgende Informationen:
CME-KODEX: Numerischer Kodex, der zusammengesetzt ist aus dem Providerkodex und dem Kurskodex, der
im Moment der Akkreditierung automatisch zugewiesen wird.
Typologie des Kurses: zeigt an, ob es sich um eine
- Betriebsweiterbildungsprojekt (BWP) handelt, bei der sich nur das eigene und konventioniertes Personal
einschreiben können
-Betriebsweiterbildungsveranstaltung (BWV) offen für alle Professionist/innen des landesweiten
Gesundheitswesens
Typologie der Weiterbildung: Eine dieser beiden typologien muss eingegeben werden
 Präsenzveranstaltungen und interaktive Präsenzveranstaltungen
 Tagungen und Kongresse
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Eine Bildungsmaßnahme wird nur ab einer Mindestdauer von 1 Stunde akkreditiert.
Sind mehrere Seminare geplant, so müssen diese als Einzelveranstaltungen eingetragen werden.
Status des Kurses: Der Kurs wird je nach Status unter „eingesetzt oder „akkreditiert“ sichtbar.
Gesundheitsbezirk: Dieses Feld wird mit dem Namen desjenigen Bezirkes sichtbar, der die Eingabe
vornimmt.
Titel der Veranstaltung: Veranstaltungstitel in deutsch und italienisch eingeben.
Dauer (Stunden/Minuten): Das Informationssystem aktualisiert dieses Feld automatisch aufgrund der
Kursstunden/Minuten, die nachstehend im Bereich der didaktischen Methoden eingegeben werden.
Anzahl der Teilnehmer/innen (je Auflage): Anzahl der Teilnehmer/innen pro Auflage. Wenn bei der
Typologie der Weiterbildung „Präsenzveranstaltungen und interaktive Präsenzveranstaltungen“ gewählt wurde,
so ist es nicht möglich, mehr als 200 Teilnehmer/innen anzugeben. Bei Tagungen und Kongressen gibt es
keine Beschränkung der Teilnehmer/innenzahlen.
Anzahl der Auflagen: Anzahl der bei der Akkreditierung geplanten Kursauflagen. Die effektiven Auflagen
können in der Folge vom Provider autonom verwaltet werden.
Erstdatum: Eintragung des ersten Kurstages. Die Veranstaltung muss mindestens ein Tag vor dem effektiven
Beginn der Weiterbildungstätigkeit eingetragen und akkreditiert werden.
Direktor/in der Weiterbildung: Name des/r Verantwortlichen für die Verwaltung der Weiterbildungstätigkeit
(methodologische Aspekte und Wahrheitsgehalt der erklärten Daten)
Ort der Veranstaltung: Unter der Funktion “Suchen” wird der Ort ausgesucht, an dem sich die Weiterbildung
zum größten Teil abspielt.
Dozent/innen/Referent/innen: Namen mit Angabe der vorgesehenen Tätigkeit und Lebenslauf, weiters
- Angabe der Stunden und Minuten der vorgesehenen Lehrtätigkeit (fakutativ)
- Angabe des Themas der Lehrtätigkeit (fakultativ, aber hier einzugeben, wenn das Thema im
Attestat des/der Referent/in aufscheinen soll)
Wissenschaftlich Verantwortliche: Die wissenschaftlich verantwortliche Person ist für den
Weiterbildungsinhalt und dessen wissenschaftlicher Bedeutung verantwortlich. Die Person, die diese Rolle
übernimmt, muss ins Landesregister der wissenschaftlich Verantwortlichen eingeschrieben sein. Das
Berufsprofil der wissenschaftlich verantwortlichen Person muss einem der für den jeweiligen Kurs
zugelassenen Berufsprofile entsprechen.
Findet die Weiterbildungsveranstaltung in Zusammenarbeit mit einem anderen CME-Provider statt?
Falls ja, kann diese Organisation aus einem Verzeichnis der Veranstalter ausgesucht werden.
Ist die Anwesenheit von Tutor/innen vorgesehen?
Falls ja, können diese aus dem Verzeichnis der Professionist/innen ausgesucht werden.
Sind Sponsoren vorgesehen?
Falls ja, können diese aus dem Verzeichnis ausgesucht werden.
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Themenbereich:
Der Themenbereich, auf den sich die Veranstaltung bezieht, muss aus dem Verzeichnis gewählt werden.
Wahl der Weiterbildungsziele: Bereich, in dem die Kursziele und die beruflichen Ziele angegeben werden.
Weiterbildungsdossier: Mit Bezug auf die Kursthematik muss das entsprechende Feld des
Weiterbildungsdossiers angekreuzt werden.
Ziele des Dreijahres-Landesweiterbildungsplans: hier ist es möglich, eines der Landesziele anzukreuzen
Nationale Bildungsziele: hier kann ein nationales Ziel angekreuzt werden.
Motivierung der Zugehörigkeit der Veranstaltung zum ausgewählten Bildungsziel: obligatorische
Begründung im vorgesehenen Feld (max. 300 Zeichen)
Angesprochene Berufsbilder: Wahl der Berufsbilder, an die die Veranstaltung gerichtet ist, je nach
Zugehörigkeit
Gesundheitsbereich: Gesundheitsberufe, für die um eine Akkreditierung angefragt wurde
Technisch-administrativer Bereich: andere Berufsgruppen, die an der Weiterbildungsveranstaltung
teilnehmen
Berufsbezogene Ziele (fakultativ): Ziele, die sich auf die einzelnen Berufsprofile beziehen, können
ausgewählt werden.
ZWECK: Bereich, in dem die Lernziele und die didaktischen Methoden angegeben werden müssen
Lernziele: Wahl der Ziele der Bildungsmaßnahme aus:
- Erwerb von theoretischem Wissen
- Erwerb von Kompetenzen, Fertigkeiten, technischen und praktischen Fähigkeiten
- Verbesserung von Kompetenzen bezüglich Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeiten
- Erwerb von Kompetenzen im Verwaltungs- und Organisationsbereich.
Didaktische Methoden und Dauer:
Hinsichtlich der gewählten Ziele muss die jeweilige didaktische Methode und deren Dauer angegeben werden
(Stunden/Minuten).
Lernerfolgskontrollen:: Mit Bezug auf die gewählten Ziele und unter Bezug auf die didaktischen Methoden
werden die möglichen Typologien der Lernerfolgskontrollen angezeigt und benannt.
SELBSTERKLÄRUNG:
“Der/die Unterfertigte _______________________
als gesetzlich verantwortliche Person oder in Vertretung derselben, im Bewusstsein, dass Falscherklärungen
strafbar sind
erklärt
verantwortlich dafür zu sein, dass
1. die Richtigkeit der angegebenen Daten
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2. keinen Antrag für die Akkreditierung dieser Weiterbildungsveranstaltung weder an die Nationalen
Kommission
für die ständige Weiterbildung noch an eine Akkreditierungsstelle einer anderen Region/Provinz gestellt zu
haben
3. dass diese Weiterbildungsmaßnahme nicht hauptsächlich mit Informations- und Sensibilisierungsabsichten
an die Bevölkerung gerichtet ist
4. dass im Falle einer vorgesehener Finanzierung dieser Weiterbildungsveranstaltung, diese aus folgenden
Quellen stammen::
a. Stiftungen oder anderen Einrichtungen, die weder direkte noch indirekte Interessen im Bereich
medizinischer
Produkte und Dienstleistungen haben;;
b. kommerzielle Sponsoren, auf die die in den Akkreditierungskriterien festgelegten Regeln
anzuwenden sind. In diesem Fall wird erklärt, dass die entsprechenden Erklärungen laut Artikel
48, Komma 24 des G.D. Nr. 269/03 umgewandelt in das Staatsgesetz Nr. 326/03, unterschrieben
von der organisatorischen Leitung der Bildungsmaßnahme und allen Referent/innen/Dozent/innen,
im Organisationssekretariat aufliegen..
c. Teilnahmegebühren.
Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall "Herstellung, Handel, Vertretung und Werbung für
Medikamente, sanitäre Geräte, In-vitro-Diagnostika-Geräte, elektro-medizinische Gerätschaften und deren
Bauteile, diätetische Lebensmittel, Babynahrung und homöopathische Arzneimittel" nicht erlaubt sind.
Derselbe/dieselbe verpflichtet sich, alle Unterlagen der Weiterbildungsmaßnahme aufzubewahren und sie auf
entsprechende Anfrage der Akkreditierungsstelle zur Verfügung zu stellen
3.1.1. Berechnung der CME-Credits
Sobald die erste Phase der Eingabe abgeschlossen ist, können die CME-Credits berechnet werden: Das
Informationssystem berechnet diese automatisch und sofort für den Provider ersichtlich. Der Provider kann
nun mit der Funktion “Kurs akkreditieren” weitergehen.
3.1.2. Akkreditierung der Weiterbildung
Auch nach der Punktekalkulation ist es noch möglich - mit einer entsprechenden Begründung - Änderungen
in folgenden Bereichen vorzunehmen: DOZENT/IN, WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG, ORT DER
VERANSTALTUNG, AKKREDITIERTE BERUFSBILDER.
Der KURSTITEL kann noch bis zur „Teilnehmerbestätigung“ der ersten Auflage korrigiert werden.
Um den Ablauf der Akkreditierung nun weiterführen zu können, muss sowohl das Veranstaltungsprogramm
als auch die Curricula der Referent/innen, wissenschaftlich verantwortlichen Personen und Tutor/innen
angehängt werden.
3.1.3.
Ausstellung der Attestate
Am Ende einer jeden Veranstaltung werden der folgende Daten des CME-Providers für die
Akkreditierungsstelle sichtbar:
- Liste der Eingeschriebenen
- Teilnehmer/innenliste mit Angabe der Anwesenheitsdauer in Stunden/Minuten
- Ergebnis der Lernerfolgskontrolle aller Teilnehmer/innen
- Ergebnis der Zufriedenheit mit der Veranstaltung
- Ergebnis der Zufriedenheit mit dem Referent/ der Referentin
- Eventelle andere Informationen, die von der Akkreditierungsstelle angefordert wurden
Die Akkreditierungsstelle/Kommission kann nach Überprüfung aller angegebenen Elemente:
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angesichts schwerer Mängel die Akkreditierung annullieren (Inkompatibilität, Nicht-Einhaltung der
Akkreditierungsvorgaben;
die Tätigkeit als Bewertungselement des Providers hinsichtlich Projektierung, Verwaltung,
Durchführung der Weiterbildungmaßnahme registrieren.
3.2.
KORRELATIONSTABELLEN
Die Akkreditierungskriterien der Weiterbildungsmaßnahmen nach einem Übereinstimmungsschema bezüglich
Typologie – Ziel – didaktische Methoden – Lernerfolgskontrollen gestaltet:
Typologie der Veranstaltung
1) Interaktive und Nicht-interaktive Präsenzveranstaltung
2) Konferenz/ Kongress
Ziel der Weiterbildung
A
Erwerb von theoretischem Wissen
B
Erwerb von Kompetenzen, Fertigkeiten, technischen und praktischen Fähigkeiten
C
Erwerb von Kompetenzen bezüglich Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeiten
D
Erwerb von Kompetenzen im Verwaltungs- und Organisationsbereich
Didaktische Methoden
a. Vorträge
b. Frontalunterricht mit geleiteter Teilnehmer/innen/Expert/innen-Debatte
c. Runder Tisch mit Expert/innen-Debatte (kein Symposium oder Kurzkurs)
d. Vorführen von Techniken ohne Ausführung durch die Teilnehmer/innen
e. Vorstellung und Diskussion von Themen oder Fallsituationen im Plenum
f. Unterricht, der audiovisuellen Medien, Fragebögen, Fallbeispiele, Impulsreferate, usw. integriert
g. Direkte technische und/oder praktische Übungen aller Teilnehmer/innen
h. Rollenspiele
i. Arbeit in Kleingruppen zu Themen und Fallsituationen mit Präsentation der Ergebnisse im Plenum
Lernerfolgskontrollen
Praktische Prüfung
Mündliche Prüfung
Schriftliche Prüfung
Fragebogen
Projektarbeit
3.2.1. Typologie der Veranstaltungen und Ziele
Typologie der Veranstaltung
Interaktive
und
Präsenzveranstaltung
Konferenz - Kongress
Ziel
Nicht-interaktive
A-B-C-D
A-B-C-D
3.2.1. Ziele und Lernerfolgskontrollen
Ziele
Lernerfolgskontrollen
A) Erwerb von theoretischem Wissen
Fragebogen, schriftliche Prüfung, mündliche
Prüfung
B) Erwerb von Kompetenzen, Fertigkeiten, technischen Praktische Prüfung, Projektarbeit
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und praktischen Fähigkeiten
C) Erwerb von Kompetenzen bezüglich Beziehungs- und Praktische Prüfung
Kommunikationsfähigkeiten
D) Erwerb von Kompetenzen im Verwaltungs- und Schriftliche Prüfung, mündliche
Organisationsbereich
praktische Prüfung, Projektarbeit
Prüfung,
3.2.2. Methoden und Ziele
Metodi
Finalita’
Vorträge
Frontalunterricht mit geleiteter Teilnehmer/innen/Expert/innen-Debatte
Runder Tisch mit Expert/innen-Debatte (kein Symposium oder Kurzkurs
Vorführen von Techniken ohne Ausführung durch die Teilnehmer/innen
Vorstellung und Diskussion von Themen oder Fallsituationen im Plenum
Unterricht, der audiovisuellen Medien, Fragebögen, Fallbeispiele, Impulsreferate, usw.
integriert
Direkte technische und/oder praktische Übungen aller Teilnehmer/innen
Rollenspiele
Arbeit in Kleingruppen zu Themen und Fallsituatiionen mit Präsentation der Ergebnisse im
Plenum)
Lernerfolgskontrolle (muss obligatorisch innerhalb der angegebenen Kursdauer eingeplant
werden)
A
A
A
B-D
D
A-B-C
B
B-C
D
A-B–C-D
3.2.3. Methoden und Interaktivität
Metodi
Interattività
Vorträge
Frontalunterricht mit geleiteter Teilnehmer/innen/Expert/innen-Debatte
Runder Tisch mit Expert/innen-Debatte (kein Symposium oder Kurzkurs
Vorführen von Techniken ohne Ausführung durch die Teilnehmer/innen
Vorstellung und Diskussion von Themen oder Fallsituationen im Plenum
Unterricht, der audiovisuellen Medien, Fragebögen, Fallbeispiele, Impulsreferate, usw.
integriert
Direkte technische und/oder praktische Übungen aller Teilnehmer/innen
Rollenspiele
Arbeit in Kleingruppen zu Themen und Fallsituationen mit Präsentation der Ergebnisse
im Plenum)
Lernerfolgskontrolle (muss obligatorisch innerhalb der angegebenen Kursdauer
eingeplant werden)
NICHT INTERAKTIV
NICHT INTERAKTIV
NICHT INTERAKTIV
INTERAKTIV
INTERAKTIV
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INTERAKTIV
INTERAKTIV
INTERAKTIV
INTERAKTIV
NICHT INTERAKTIV
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3.3.
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Bewertungselemente
3.3.1. Anwesenheit
Die effektive Anwesenheit an CME-Weiterbildungmaßnahmen muss über eine Unterschriftsliste dokumentiert
werden, die alle Ein/Ausgänge auf Basis der vom CME-Landesinformationssystem (www.ecmbz.it)
vorgegebenen Modulistik dokumentiert.
3.3.2. Lernerfolgskontrolle
Zur Überprüfung können verschiedene Methoden angewandt werden (Multiple Choice -Fragebögen, offene
Antworten, mündliche Prüfung, praktische Prüfung, Verfassen einer schriftlichen Arbeit, Projektarbeit usw.), die
mit den angegebenen Weiterbildungszielen übereinstimmen müssen und vergleichbar sein müssen, um
standardisierte Bewertungskriterien zuzulassen.
Die Bewertungskartei muss von den Teilnehmer/innen unterschrieben werden.
Bei Konferenzen/Kongressen mit über 200 Teilnehmer/innen ist die Lernerfolgskontrolle nicht obligatorisch für
einen Abschluss der Auflage und für eine Zuerkennung der Credits.
3.3.3. Kurs- und Referent/innenbewertung
Erhebung der Zufriedenheit bezüglich der wahrgenommenen Qualität der Veranstaltung
Um die CME-Akkreditierung der Weiterbildungsmaßnahme durchführen zu dürfen, verpflichtet sich der
Provider der Veranstaltung, den Teilnehmer/innen den standardisierten Fragebogen zu unterbreiten, mit dem
der Grad der Zufriedenheit mit der Veranstaltung erhoben wird. Diese Fragebögen werden am Ende der
Veranstaltung verteilt und sind anonym. Der CME-Provider ist dafür zuständig, dass alle Teilnehmer/innen die
Kursbewertung angemessen ausfüllen und abgeben.
Die Kursbewertung der Teilnehmer/innen ist obligatorisch, um die CME-Credits vergeben zu können.
Kursbewertung (Anhang 5).
Erhebung der Zufriedenheit mit den Referent/innen und Dozent/innen
Zum Zweck der CME-Akkreditierung der Weiterbildungsmaßnahme verpflichtet sich der Provider, den
Teilnehmer/innen den standardisierten Fragebogen zu unterbreiten, um den Grad der Zufriedenheit mit dem
Lehrpersonal (mindestens eine Stunde insgesamter Lehrtätigkeit) zu erheben. Diese Fragebögen werden
am Ende der Veranstaltung verteilt und sind anonym. Der CME-Provider ist dafür zuständig, dass alle
TeilnehmerInnen den Fragebogen angemessen ausfüllen und abgeben.
Bei Konferenzen/Kongressen mit über 200 Teilnehmer/innen ist die Referent/innenbewertung nicht
obligatorisch für einen Abschluss der Auflage und für eine Zuerkennung der Credits.
Referent/innenbewertung (Anhang 6).
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3.4.
ZUERKENNUNG DER CME-CREDITS (PRÄSENZVERANSTALTUNGEN)
Die Zuerkennung der Punkte ist abhängig vom Erreichen folgender Ziele:
Anwesenheit
Anwesenheitspflicht von min. 90% der Das Nachholen von verpassten
Kursdauer
Lektionen in Nachfolgeveranstaltungen:
ist
nicht
vorgesehen.
Die
Teilnehmer/innen dürfen nicht an
mehreren
Auflagen
derselben
Veranstaltung teilnehmen.
Die abschließende Lernerfolgskontrolle muss
bestanden werden, und zwar mit einer
positiven Bewertung von mind. 75 % Prozent
der Aufgabenstellungen.
Abgabe der Bewertungen
Lernerfolg
Zufriedenheit
Nach Überprüfung der Voraussetzungen (Anwesenheit, Lernerfolgskontrolle, Zufriedenheit) bescheinigt der
Provider den Teilnehmer/innen, dass sie die Weiterbildungsmaßnahme absolviert und die dafür vorgesehenen
CME-Credits erworben haben.
Pro Weiterbildungsmaßnahme dürfen nicht mehr als 50 CME-Credits angerechnet werden.
Kriterien für die Zuerkennung der CME-Credits:
Folgende Kriterien sind für die Berechnung der CME-Credits ausschlaggebend:
1. Gesamtanzahl der Teilnehmer/innen bei jeder Ausgabe einer Weiterbildungsmaßnahme (alle
Anwesenden müssen angegeben werden)
2. Gesamtzahl der Weiterbildungsstunden bei jeder Ausgabe einer Weiterbildungsmaßnahme
3. Didaktische Methoden (unterteilt in interaktive/nicht interaktive Methoden – siehe didaktische
Methoden im Bereich Akkreditierung)
Anzahl
der
TeilnehmerInnen
<25
26<T<50
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CME-Credits pro
Weiterbildungsstunde
(nicht interaktiv) (FNI)
CME-Credits pro
Weiterbildungsstunde
(interaktiv) (FI)
Maximalanzahl
der CMECredits
1,25
1,5
50
1
Nicht anwendbar
50
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Nicht anwendbar
101<T<150
0.75
50
Nicht anwendbar
151<T<200
0,5
50
Nicht anwendbar
T<200
0.2
5
3.4.1. CME-Credits für Lehrende:
Rolle/Tätigkeit
Lehrtätigkeit bei akkreditierten
CME-Präsenzveranstaltungen
Belege
Vom Provider
bescheinigte
Dokumentation
Tutoring: individuell oder in
den Unterrichtsräumen der
akkreditierten Tätigkeit
Vom Provider
bescheinigte
Dokumentation
CME-Credits
Anrecht auf 2 CME-Credits pro effektiver
Stunde Lehrtätigkeit ;1 CME-Punkt pro halbe
Stunde.
Die CME-Credits für Lehrtätigkeit können nur
unter Berücksichtigung der effektiven Zeit
vergeben werden, die im Anwesenheitsregister
vermerkt ist.
0,15 CME-Credits pro Stunde
Limits: Wer bei einer Veranstaltung die Funktion als Referent/in, Dozent/in, Tutor/in oder wissenschaftlich
verantwortliche Person innehält, kann nicht zugleich als Teilnehmer/in dieser Veranstaltung eingetragen
werden.
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3.5.
Aktualisierung des Weiterbildungs-Dossiers
Das Weiterbildungs-Dossier wird vom CME-Landesinformationssystem automatisch nach Erwerb jedes
Attestats wie folgt aktualisiert:
N.
Typologie der
Veranstaltung
1
Akkreditiert
2
Akkreditiert
3
Akkreditiert
% der
Anwesenheit
Erforderliche
Mindestanwesenheit:
90%
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Lernerfolgskontrolle
Professionist/in,
mit einem für die
Veranstaltung
akkreditiertem
Berufsbild
Nichtsanitäres
Personal
Positiv
Bescheinigung der
CME-Credits
Format A
TeilnahmeBescheinigung
Format B
Professionist/in,
mit einem für die
Veranstaltung
nicht
akkreditiertem
Berufsbild
TeilnahmeBescheinigung
Format B
Kein Attestat
Kein Attestat
Kein Attestat
Kein Attestat
Kein Attestat
Kein Attestat
Nicht
abgegeben
Negativ
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3.6.
Neuauflagen
Die Funktion “Neuauflage” dient dazu, bereits akkreditierte Kurse des Vorjahres neu zu verwalten und so für
das laufende Jahr zu akkreditieren. Es ist hier möglich, ein neues Programm beizulegen und/oder eine
geänderte Lernbeurteilung. (Immer von derselben Typologie wie in der ersten Ausgabe des Kurses).
Um einen Kurs zu wiederholen, muss das Jahr und das Datum der ersten Kursauflage eingegeben werden.
Der Kurs erscheint dann in der Kategorie “Akkreditiert” des Jahres, in dem die Neuauflage erfolgt.
Die Felder, in denen Änderungen vorgenommen werden können, sind dieselben wie bei jeder Veranstaltung,
die sich unter der Kategorie “Akkreditiert” befindet, nämlich folgende:







Titel (Änderung möglich bis zur ersten „Bestätigung der Teilnehmer/innen bei der ersten Auflage des
Kurses)
Veranstaltungsort (obligatorische Motivierung der Änderung)
Lehrende (obligatorische Motivierung der Änderung)
Wissenschaftliche Leitung (obligatorische Motivierung der Änderung)
Tutor (wenn im Originalkurs präsent)
Berufsbilder Gesundheitsbereich (obligatorische Motivierung der Änderung)
Berufsbilder Technisch-administrativer Bereich (obligatorische Motivierung der Änderung)
Wenn in der vorhergehenden Ausgabe Sponsoren dabei war, so scheinen diese auch in der Neuauflage auf –
mit der Möglichkeit, dies(e) zu ändern.
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4. Weiterbildung im Ausland
Folgende Formen der Anerkennungen der Auslands-Weiterbildung sind möglich:
1 Professionist/in des Landes Südtirol, der/die eine Weiterbildung im Ausland besucht.
2 Provider des Landes Südtirol, der eine Veranstaltung im Ausland anbietet;
3 Provider des Landes Südtirol, der eine grenzüberschreitende Weiterbildungsmaßnahme plant oder
eine Maßnahme, die in Grenzzonen abgehalten werden, die durch Arbeitsbeziehungen im
Gesundheitsbereich verbunden sind.
Präsenzveranstaltungen im EU-Gebiet und/oder Ausland, die auf festliegenden und fahrenden Schiffen oder
auf Kreuzfahrt in Italien oder im Ausland stattfinden, können nicht CME-akkreditiert werden. (Nationale
Kommission für die Ständige Weiterbildung, Sitzung vom 29. Juli 2003)
4.1 Professionist/in des Landes Südtirol, der/die eine Weiterbildung im Ausland besucht
Für Professionist/innen im Gebiet des Landes Südtirol, die Weiterbildungen im Ausland besuchen, ist die
CME-Anerkennung für folgende Typologien möglich:
 Präsenzveranstaltung
 Interaktive Präsenzveranstaltung
 Praktikum in Krankenhausstrukturen, Universität, Forschungszentren (anerkannte Institutionen)
 Forschungstätigkeit
 CME-Lehrtätigkeit
 Tutoring
Nach dem Besuch der Weiterbildungsmaßnahme muss der/die Professionist/in die Dokumentation bezüglich
der Veranstaltung (Programm, Inhalt..), der Anwesenheit und der bestandenen Lernerfolgskontrolle übermitteln
und zwar an folgende Stellen:
Professionist/in
Angestellte/r
Freiberufler/in
Stelle, die die Anfrage entgegennimmt
Der eigene Betrieb oder die zuständige
Berufskammer, Berufsverband oder -Vereinigung
Die eigene Berufskammer/ der eigene
Berufsverband/ Berufsvereinigung
Für eine Vorlage der Anfrage siehe Anhang 7.
Nach der Abgabe der gesamten notwendigen Dokumentation wird die Kursteilnahme eingetragen und die
CME-Credits werden nach den in diesem Dokument beschriebenen Kriterien des Landes Südtirol vergeben.
Die Berufskammern und –Verbände bescheinigen die Weiterbildung im Ausland auch für diejenigen
Berufsbilder, die weder Kammer, Verband noch Vereinigung mit Sitz in Südtirol haben.
Den Teilnehmer/innen wird die Weiterbildung im Ausland bescheinigt und die zuerkannten CME-Credits
mitgeteilt.
4.2
Provider, der Weiterbildung im Ausland anbietet
Der in Südtirol akkreditierte CME-Provider kann im Ausland Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, unter den
Bedingungen der üblichen Akkreditierungsvorschriften und wie folgt:

Die Sanitätsbetriebe, öffentliche oder private Anbieter von sanitären und sozio-sanitären Leistungen
sowie andere Weiterbildungsveranstalter mit öffentlicher Beteiligung, die eine oder mehrere
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





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Weiterbildungen im Ausland anbieten, müssen um die Akkreditierung dieser Veranstaltungen bei der
Nationalen Kommission für die Ständige Weiterbildung anfragen. Diese wird in Zusammenarbeit mit
der Südtiroler Akkreditierungsstelle bei jeder einzelnen Akkreditierung vorgehen.
Wissenschaftliche Gesellschaften, Weiterbildungsagenturen, Stiftungen, Berufskammern, -verbände
und -vereinigungen, andere öffentliche Dienste und private Strukturen, die keine gesundheitlichen
Dienstleistungen anbieten und keine Anfrage um die Akkreditierung einzelner Veranstaltung machen
können, unterbreiten die Akkreditierungsanfrage des gesamten Weiterbildungsplans (inklusive im
Ausland geplante Weiterbildung) der Nationalen Kommission für die Ständige Weiterbildung.
Die grenzüberschreitende Weiterbildungstätigkeit beinhaltet die Weiterbildungstätigkeit von Regionen
und Provinzen, die an einen Staat angrenzen, mit dem es im sanitären Bereich Protokolle der
Zusammenarbeit gibt (zum Beispiel bilaterale Abkommen, Vereinbarungsprotokolle..)
Um die bestehenden Zusammenarbeiten zwischen angrenzenden Staaten zu vertiefen und um den
Bedürfnissen der Weiterbildung des Personals in solchen homogenen Zonen zu entsprechen, ist
vorgesehen, dass die in den Grenzregionen und –Provinzen organisierte Weiterbildungstätigkeit (eine
oder mehrere Veranstaltungen sind dabei im angrenzenden Staat vorgesehen) von den
Regionen/Provinzen akkreditiert werden. Diese stellen die CME-Credits analog dazu aus, wie die
CME-Credits im jeweiligen Territorium ausgestellt werden.
Um als grenzüberschreitende Weiterbildungstätigkeiten anerkannt zu werden, müssen folgende
Voraussetzungen gegeben sein:
Bilaterale Abkommen, Einvernehmensprotokolle zwischen Regionen, Autonomen Provinzen und dem
angrenzenden Staat;
Der Provider muss bei der lokalen Akkreditierungsstelle akkreditiert sein;
Die gesamte Tätigkeit oder ein Teil davon findet in einem Sitz des angrenzenden Staates statt.;
Der Ort der Durchführung im Ausland soll vorzugsweise ein institutioneller sein (Krankenhäuser,
Universitäten usw.);
Sollten mehrere italienische Provinzen und Regionen an denselben Staat angrenzen und ein
gemeinsames Interesse daran haben, dort eine Weiterbildungsmaßnahme durchzuführen, so muss
jeder Provider bei der jeweils zuständigen Akkreditierungsstelle anfragen.
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5 Freistellung von der CME-Pflicht
Von der CME-Verpflichtung sind freigestellt sind:
 Mitarbeiter/innen der Gesundheitsdienste, die in Italien oder im Ausland Zusatzausbildungen des
entsprechenden Berufsbildes absolvieren und zwar für die Dauer der Ausbildung, bezogen auf die
einzelnen Jahre. (Spezialisierungen, Forschungsdoktorat, Master und weitere Lehrgänge (vorgesehen
und geregelt vom Dekret des MURST vom 3 November 1999, Nr.. 509, veröffentlicht in der G.U. Nr. 2
vom 4. Januar 2000) “Kurs mit spezifischer Ausbildung zur Allgemeinmedizin. (Legislativdekret vom
17 August 1999, Nr. 368, erlassen in Ausführung der Richtlinie 93/16/CEE betreffs freie Zirkulation des
ärztlichen Personals und der gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Zertifikate und anderer Titel,
Zusatzausbildungen, wie z. B. absolvierte Kurse im Sinn des Art. 66 (“Idoneità all’esercizio dell’attività
di emergenza”, Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. Juli 2000 Nr. 270 “Regolamento di
esecuzione dell’accordo collettivo nazionale per la disciplina dei rapporti con i medici di medicina
generale”, Weiterbildungskurse und fachliche Fortbildungskurse nach Art. 1, Komma 1, Buchstabe d)
“Piano di interventi contro l’AIDS” Gesetz vom 5. Juni 1990, Nr.. 135, veröffentlicht in der G.U. Nr. 132
vom 8. Juni 1990) für die gesamte Zeit der Weiterbildung (frequentiertes Jahr);
 Mitarbeiterinnen, im Sinne des Gesetzes Nr. 1204 vom 30. Dezember 1971 in geltender Fassung für
die Dauer des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs - insofern dieser effektiv genutzt wird -(2 Monate
vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis einschließlich 3 Monate nachher bzw. die erlaubten
Verschiebungen).
 Mitarbeiter/innen, die den Militärdienst ausüben, (Gesetz vom 24. Dezember 1986, Nr. 958, und
nachgefolgte Modifikationen) für den gesamten Zeitraum (Bezugsjahr)
 Mitarbeiter/innen, die jene Kurse besuchen, die von der Gesetzgebung des Landes Südtirol in Form
des Bereichsabkommens für das Gesundheitspersonal des Landes Südtirol vom 7. April 2005
vorgesehen sind.
Wenn die Zeiträume (Mutterschaft, Militärdienst, Ausbildung) sich über zwei Kalenderjahre erstrecken, so gilt
die Befreiung, nach Aussage der nationalen Kommission, für jenes Jahr, in welchem der größere Anteil anfällt.
Wenn zum Beispiel die Unmöglichkeit des Besuchs von Fortbildungsveranstaltungen in den Zeitraum von
September 2011 bis Februar 2012 fällt, ist die Befreiung von der Sammelpflicht gültig ausschließlich für 2005.
Für folgende Berufsbilder gilt, aufgrund des Kollektivvertrages für den Bereich des Personals des
Landesgesundheitsdienstes (mit Ausnahme des Personals des ärztlichen und tierärztlichen Bereichs sowie
des leitenden sanitären, Verwaltungs-. technischen und berufsbezogenen Bereiches), Art. 41, Abs. 5:
„Als Gründe für die Unterbrechung des obligatorischen Erwerbes von Bildungskredits gelten der
Mutterschaftsurlaub und der Vaterschaftsurlaub, der Wartestand aus jeglichem Grund sowie die Freistellung
aus Erziehungsgründen, inklusive die Wartestände aus Gewerkschaftsgründen. Die für den Erwerb von
Bildungscredits notwendige Zeit beginnt mit der Wiederaufnahme des Dienstes seitens des Bediensteten
wieder zu laufen."
6
Limits für die Akkreditierung von CME- Weiterbildungsmaßnahmen
6.1 Informatik-, Sicherheits- und Brandschutzkurse
Die CME-Landes-Kommission hat in der Sitzung vom 24.05.2007 und am 30/06/2007 beschlossen, dass ab
diesem Zeitpunkt weder Informatikkurse (Word, Exel, usw.) noch Brandschutzkurse akkreditiert werden
können, da sie sich nicht spezifisch auf den Gesundheitsbereich beziehen. Das gilt auch für Kurse, die vom
Ggls 81/2008 verpflichtend vorgesehen sind. Nur Informatikkurse, die sich auf das medizinisch-sanitäre
Berufsbild beziehen, werden akkreditiert.
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6.2 Fremdsprachen
Akkreditiert werden nur für das Gesundheitspersonal spezialisierte Sprachkurse (außer Deutsch und
Italienisch: diese Kenntnisse werden vorausgesetzt)
6.3 Marketing-Kurse
Nicht CME-akkreditierbar sind Marketing-Kurse und Kurse über allgemeines Steuerrecht oder
Handelstätigkeiten, die nicht in unmittelbaren Bezug zur eigenen spezifischen Kompetenz im
Gesundheitsbereich stehen. (Abkommen Staat-Regionen, 5. Nov. 2009)
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7. Tabellen, die ins System eingearbeitet wurden
7.1 THEMENBEREICHE
Die nachstehenden Tabelle ist eine Kodifizierung der CME-Weiterbildungtätigkeit, in Bezug zu ihrer Stellung in
den diversen Bereichen der klinischen Organisation und den Gesundheitsdiensten, innerhalb derer die
Kompetenzen der Professionist/innen des Gesundheitswesen ausgeübt und entwickelt werden.
Das Ziel ist ein Raster für die Analyse und Überprüfung des Weiterbildungsangebots der Provider, über die
Makrobereiche und vor allem spezifischen Themenbereiche und die Verteilung des Zugangs zur Weiterbildung
von Seiten der Professionist/innen.
.
Tabelle 1
MAKROBEREICH STATIONÄRE VERSORGUNG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Fachbereich Medizin
Fachbereich Chirurgie
Fachbereich Diagnostik
Fachbereich stationäre Krankenpflege
Fachbereich Krankenhausdienste
Fachbereich Notmedizin und Notchirurgie
MAKROBEREICH AMBULANTE VERSORGUNG
Fachbereich primäre Versorgung und Betreuungskontinuität
Fachbereich Krankenpflege im Territorium
Fachbereich psychische Gesundheit
Fachbereich Abhängigkeitserkrankungen
Fachbereich Mutter- und Kindschutz
Fachbereich Notrufzentrale 118 und ambulante Notmedizin
Fachbereich onkologische Betreuung und Palliativversorgung
Fachbereich Rehabilitation
MAKROBEREICH PRÄVENTION
Fachbereich Hygiene, öffentliche Gesundheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Fachbereich Veterinärmedizin
Fachbereich Gesundheitsförderung
MAKROBEREICH QUERSCHNITTSTHEMEN
Fachbereich Medizintechnik
Fachbereich Prävention und klinisches Risikomanagement
Fachbereich der Kommunikation und der zwischenmenschlichen Beziehungen und organisatorischen
Beziehungen
Fachbereich Ethik, Deontologie, rechtliche und organisatorische Aspekte der Berufsausübung
Fachbereich Organisationsentwicklung
Fachbereich wirtschaftliches und finanzielles Ressourcenmanagement
Fachbereich Informationstechnik
Fachbereich Sprachen
Fachbereich Chancengleichheit
Fachbereich Komplementärmedizin
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7.2 Weiterbildungsdossier
Lernziele
Erwerb von technisch-beruflichen Kompetenzen und Wissen im spezifischen
Tätigkeitsbereich = Technisch-berufsbezogene Weiterbildungsziele
Erwerb von Kompetenzen und Wissen in Bereichen und Abläufen zur Verbesserung der
Qualität, Wirksamkeit, Effizienz, Angemessenheit und Sicherheit in den spezifischen
Abläufen zur Erbringung von Leistungen im Gesundheitsbereich = Prozessbezogene
Weiterbildungsziele
Erwerb von Kompetenzen und Wissen in Bereichen und Abläufen zur Verbesserung der
Qualität, Wirksamkeit, Effizienz, Angemessenheit und Sicherheit in den
Gesundheitssystemen = Systembezogene Weiterbildungsziele
7.3. Nationale Ziele
Laut Abkommen zwischen Staat und Regionen vom 5. November 2009 soll auf folgende Themenbereiche bei
der Formulierung der Weiterbildungziele Bezug genommen werden:.
1. Anwendung der Prinzipien und Abläufe der Evidence Based Practice (EBM – EBN – EBP)
2. Leitlinien – Protokolle – Abläufe – Klinische Dokumentation
3. Klinisch – pflegerische/diagnostische/rehabilitative Pfade, Pflegeprofile – Behandlungsprofile
4. Angemessenheit der sanitären Leistungen - Lea: Bewertungs- Überprüfungs- und Verbesserungssysteme von Effizienz und Wirksamkeit
5. Prinzipien, Abläufe und Werkzeuge für die klinische Verwaltung der Gesundheitswesens
6. Sicherheit des/r Patient/in
7. erfolgreiche Kommunikation, Privacy und elektronische Einwilligung
8. interprofessionelle, multiprofessionelle und interinstitutionelle Integration
9. Integration der Betreuung zwischen Sprengel und Krankenhaus
10. Epidemiologie – Gesundheitsprävention und –promotion
11. Sanitäres Management. Innovation der Betriebsführung und Experimentieren von Organisations- und
Führungsmodellen
12. Beziehungsaspekte und Humanisierung der Pflege
13. Methoden und Techniken der sozialen Kommunikation für die Entwicklung von nationalen und
regionalen Programmen von Primärprävention und Gesundheitspromotion
14. Akkreditierung der Gesundheitsstrukturen und deren Professionist/innen. Qualitätskultur
15. Multikulturalität und Aufnahme-Praxis im Gesundheitsbereich
16. Ethik, Bioethik und Deontologie
17. Allgemeine Themen: Informatik und Wissenschaftliches Englisch auf gehobenem Niveau,
(gesetzliche) Bestimmungen im Gesundheitsbereich: ethische und bürgerrechtliche Prinzipien des
nationalen Gesundheitssystems
18. Technisch-professionelle Themen (Kenntnisse und Kompetenzen) der einzelnen Berufsbilder, jeder
Spezialisierungsgruppe und jedes ultraspezialisierten Bereichs.
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19. Komplementärmedizin: Bewertung der Wirksamkeit in Hinblick auf die Ergebnisse und Bereiche der
Komplementärmedizin
20. Soziale Themen des nationalen und lokalen Gesundheits- und Sozialsystems, die dringendlich
und/oder außerordentlich von der nationalen CME-Komission benannt wurden, um auf spezifische
sanitäre Notlagen eingehen zu können
21. Behandlung von akutem und chronischem Schmerz; Palliativ-Medizin
22. Fragile Gruppen (Minderjährige, ältere Menschen, Abhängigkeitserkrankungen, psychische
Erkrankungen): Schutz der sanitären und sozialen Betreuungsaspekte
23. Lebensmittelqualität und/oder damit zusammenhängende Erkrankungen
24. Veterinärmedizin
25. Medikamente: Epidemiologie, Ökonomie und Überwachung
26. Umweltqualität und/oder damit zusammenhängende Erkrankungen
27. Sicherheit und Qualität von Arbeitsbereichen und –räumen und/oder damit zusammenhängende
Erkrankungen
28. Implementierung der Kultur und Sicherheit im Bereich Organspende/Transplantation
29. Technologische Innovation: Bewertung, Verbesserung des Einsatzes der biomedizinischen
Technologien und der medizinischen Vorrichtungen. Technology Assessment
7.3 Ziele des Dreijahresplans für die ständige Weiterbildung im Südtiroler Gesundheitswesen
2011-2013
WEITERBILDUNGSZIELE FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DES GESUNDHEITSSYSTEMS
ALLGEMEINE ZIELE DES GESUNDHEITSWESENS (OGS)
Entwicklung von Weiterbildungsinitiativen zur Unterstützung der nötigen Kompetenzen der
OGS1
Angemessenheit der Verschreibung und Behandlung in Kohärenz mit den notwendigen
Systembedürfnissen (wissenschaftlich–professionell/wirtschaftlich-betrieblich).
Entwicklung von Weiterbildungsinitiativen zur Unterstützung und Verbesserung der Beziehungs-
OGS2
und Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit den Kunden/Betreuten in Hinblick auf
Humanisierung der Pflege und Behandlung.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen in der integrierten
OGS3
sozialen und gesundheitlichen Betreuung der altersbedingten degenerativen chronischen
Erkrankungen. .
OGS4
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen in der
Gesundheitsförderung sowie in der primären und sekundären Prävention.
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OGS5
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Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen zur Förderung und
zum Ausbau der ambulanten Betreuung.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen zur Aufwertung und
OGS6 Rationalisierung der stationären Betreuung mit stärkerer Vernetzung der verschiedenen
Krankenhaus-Strukturen.
OGS7
OGS8
OGS9
OGS10
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung und zum Ausbau der interregionalen
und internationalen Zusammenarbeit in der Krankenversorgung und in der Forschung.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Optimierung der Organisations- und
Berufsqualität sowie zur Förderung der Sicherheitskultur.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen zur besseren
Vernetzung von sozialer und medizinischer Versorgung.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich der
Hausbetreuung sowie der ambulanten Versorgung (vor allem durch Ärzt/innen für
Allgemeinmedizin und Kinderärzt/innen freier Wahl).
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der stationären Versorgung in
OGS11 der Akutphase sowie zur Entlassung der Patient/innen in Hinblick auf deren Übernahme durch
die ambulanten Betreuungsdienste..
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen in der evidenzbasierten
OGS12
Medizin (EBM), der evidenzbasierten Psychologie (EBP), der Angemessenheit der
Versorgungsleistungen und in der Clinical Governance (diagnostisch-terapeutisch-pflegerische
Abläufe PDTA).
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Entwicklung einer unternehmerischen Kultur im
OGS13
Sinne der ständigen Suche und Entwicklung von effizienz-, erfolgs- und qualitätsorientierten
Lösungen in der Erbringung von Versorgungsleistungen.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb fachlicher Kompetenzen, damit in jedem
OGS14
Krankenhaus spezifische Versorgungsschwerpunkte nach dem „Hub and Spoke“-Modell
(Bezugskrankenhäuser) ausgebaut werden.
OGS15
OGS16
OGS17
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen in Verbindung mit der klinischen Forschung sowie
mit der Grundlagen- und Betreuungsforschung.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich des
„Health Technology Assessment“ (HTA) sowie im Risikomanagemens.
Implementierung auf Landesebene von Informations- und didaktischem Material für einen
effizienteren Zugang zum Thema „häusliche Gewalt“ und zu den Betroffenen, sodass das
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Gesundheitspersonal das Phänomen in der Praxis wieder erkennt und wirksam intervenieren kann.
Anerkennung der Gender-Differenzierungen, Aufmerksamkeit für Gender Mainstreaming besonders
OGS18
in der Projektierung von Weiterbildung für das Management. Inhaltlich werden Initiativen zu den
Themen empfohlen: Gender Health, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Sensibilisierung von
Führungskräften) und Sensibilisierungsarbeit für die Überbrückung der Gender-Differenzen
Komplementärmedizin: Vermittlung und Förderung von Kompetenzen in anerkannten Methoden,
OGS19
Bildungsinitiativen zur Patient/innensicherheit, Initiativen für spezifische Therapiebereiche: Palliative
Care, Onkologie, Geburtshilfe)
OGS20
Entwicklung von spezifischen Interventionen und generelle Aufmerksamkeit zu Themen von Ethik
und Bioethik
OGS21
Aufbau einer sozio-sanitären Netzwerkarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
sowie Erweiterung der theroretischen Grundlagen
OGS22
Weiterentwicklung und Vertiefung spezifischer Themen im Bereich Umweltmedizin
OGS23
Kompetenzentwicklung bzw. Sensibilisierung bei der Behandlung und Betreuung von Patienten
mit Migrationshintergrund / oder außereuropäischer Herkunft.
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ZIELE IM HINBLICK AUF DIE GESUNDHEIT DER BEVÖLKERUNG (OEE)
OEE1 Stoffwechselerkrankungen (Diabetes Typ II, Hypercholesterinämie usw..).
OEE2
Herzkreislauferkrankungen (Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzversagen, periphere
Gefäßverschlüsse usw.).
OEE3 Atemwegserkrankungen (chronisch obstruktive Lungenkrankheit, Asthma).
OEE4
OEE5
Früherkennung und Behandlung der Altersdemenz (degenerativ und vaskuläre Demenz,
Alzheimer-Krankheit).
Früherkennung und Behandlung maligner Krebserkrankungen (v.a. Lungen- Darm- und
Brustkrebs).
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ZIELSETZUNGEN FÜR DIE ORGANISATORISCHE UND PROFESSIONELLE WEITERENTWICKLUNG
DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBS (OSA)
OSA1
Vermittlung und Förderung von Führungs- und Leitungskompetenzen für die organisatorischen
Veränderungen des Systems durch bereichsübergreifende Weiterbildungsangebote.
Vermittlung von Kompetenzen zur Förderung interdisziplinärer Maßnahmen bei professionellen
OSA2
Eingriffen sowie zur Unterstützung einer korrekten und organisatorischen professionellen
Zusammenarbeit und der Arbeitsmotivation (mit Schwerpunkt auf der Verbesserung des
Arbeitsklimas und dem Abbau der Organisationsengpässe).
OSA3
OSA4
Vermittlung von Führungs- und Leitungskompetenzen in der Mitarbeiterführung, sowie in der
Bildung von multidisziplinären Arbeitsgruppen (Team Building).
Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit Klient/innen, mit Schwerpunkt auf den
Berufsgruppen, die den ersten Kontakt mit Patient/innen haben.
OSA5
Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Palliativversorgung.
OSA6
Entwicklung neuer Berufsbilder für die territoriale Versorgung ( z.B. Hauskrankenpfleger/innen).
OSA7
OSA8
OSA9
OSA10
Vermittlung von Kompetenzen für eine evidenzbasierte (medizinische, psychologische und
pflegerische) Praxis.
Vermittlung von Kompetenzen in Hinblick auf Ethik, Deontologie und rechtliche Aspekte in der
Berufsausübung und interprofessionellen Zusammenarbeit.
Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Einführung gemeinsamer diagnostischterapeutischer Betreuungspfade (PDTA).
Entwicklung von Führungskompetenzen im Umgang mit dem klinischen Risiko und der
Fehleranalyse und Fehlermanagement..
Entwicklung von berufsübergreifenden und interdisziplinären Weiterbildungsmaßnahmen zur
OSA11 Förderung der Vernetzung zwischen Krankenhaus- und ambulanten Ärzt/innen sowie der
Versorgungskontinuität.
Komplementärmedizin
Weiterbildungspläne der Provider, die Veranstaltungen rund um den Themenbereich der
Komplementärmedizin beinhalten, werden von der Akkreditierungsstelle aufgrund der Übereinstimmung der
einzelnen Bildungsmaßnahmen mit den genannten Weiterbildungszielen überprüft.
Der CME-Credits-Erwerb bei Weiterbildungen bezüglich Pflanzenheilkunde, Homöopathie, Homotoxikologie,
Akupunktur, ayurvedischer und anthroposophischer Medizin ist den Berufsbildern der Ärzt/innen,
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Zahnärzt/innen, Tierärzt/innen und Apotheker/innen im Bereich ihrer jeweiligen beruflichen Kompetenzen
vorbehalten.
Die Akkreditierungsstelle muss der Nationalen Kommission für die Ständige Weiterbildung alle
Weiterbildungpläne der CME-Provider, die hier nicht genannte Bereiche der Alternativmedizin beinhalten,
vorlegen. Diese wird über die Kompatibilität befinden.
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7.4 ZIELE ZUR KOMPETENZFÖRDERUNG BEI FACHKRÄFTEN DER VERSCHIEDENEN BEREICHE
ÄRZT/INNEN
Förderung von klinischen Zusammenkünften und anderen Möglichkeiten zur fachlichen und
MED1
strukturierten Auseinandersetzung zwischen dem Fachpersonal unterschiedlicher Bereiche und
Branchen.
MED2 Förderung des sogenannten “Visiting Learning” sowie des berufsbegleitenden Lernens.
MED3 Ausbau der Netzwerke und der „community“ der medizinischen Professionist/innen.
MED4 Förderung der Weiterbildung der Ausbilder/innen und Referent/innen im medizinischen Bereich
MED5
Entwicklung umfassender Weiterbildungsangebote und Abbau von Doppelgleisigkeiten der
Lerninhalte.
MED6 Entwicklung spezifischer Weiterbildungsangebote für Berufseinsteiger/innen.
MED7 Weiterbildung im Bereich Management für medizinisches Personal.
TIERÄRZT/INNEN
VET1
Haustiere: Tiergerechte Haltung und Schutzbestimmungen (Mensch und Tier, von Bissen bis hin zur
Hygiene)
VET2 Haustiere: Infektionen und Krankheiten im Zusammenhang mit der Mobilität der Tiere
VET3
VET4
VET5
VET6
VET7
VET8
VET9
Haustiere: Gesundheitsförderung bei Tieren (Ernährung, Bewegung) sowie Prävention von
degenerativen Krankheiten
Haustiere: Pet Therapy“ als Mittel zur Prävention von Beschwerden und als Methode zur Behandlung
von Menschen.
Neue chirurgische Techniken für Haustiere.
Nutztiere: Prävention von Krankheiten, die im Produktionsprozess auftreten und Berücksichtigung des
Lebenskomforts der Tiere
Nutztiere: Kompetenz im Umgang mit den Züchtern vor allem zur Förderung der Prävention
Nutztiere: Prophylaxe von Zoonosen und von neuen Krankheiten (Diagnose, Isolierung und
Überweisung an das öffentliche Gesundheitswesen)
Gesundheitswesen: Kompetenter Umgang mit Zoonosen bei lebenden Tieren und Lebensmitteln
tierischen Ursprungs
VET10 Gesundheitswesen: Neue Techniken der Konservierung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
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und Analyse der damit verbundenen Risiken.
VET11 Gesundheitswesen: Wissensaktualisierung der Normen im Qualitätsmanagement.
Gesundheitswesen: Tierschutz: im Stall, während des Transports und der Schlachtung
VET12
(Leidminderung).
VET13 Gesundheitswesen: Korrekte Führung des Tierregisters und der Datenbanken.
VET14 Fachübergreifende Themen : Vernetzung der Professionist/innen durch regelmäßigen Austausch
und praxisnahe Weiterbildungsangebote.
VET15 Fachübergreifende Themen: Entwicklung interdisziplinärer Weiterbildungsangebote.
PSYCHOLOG/INNEN
Förderung der evidenzbasierten Psychologie unter Einbeziehung von Faktoren wie Effizienz
PSC1
(Kosten), Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit (LEA).
PSC2
PSC3
Überprüfung bei Änderungen der professionellen Verhaltensweisen auch bezüglich der
Auswirkungen auf die Betreuten.
Berufsbegleitende Weiterbildung mit besonderem Augenmerk auf die gute Praxis bezüglich aller
Anforderungen, möglichen Spezialisierungen und Anwendungsbereiche der Psychologie
Spezielle Bildungsprogramme (mittels kleiner Gruppen) zu Reflexion und Erfahrungsaustausch, auch
PSC4
dauerhaft, die die praktische Dimension des kompetenten professionellen Verhaltens zum
Mittelpunkt haben.
PSC5
PSC6
Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches auf nationaler Ebene und über die
Landesgrenzen hinweg (Exzellenzzentren).
Förderung der Kompetenzen für die interdisziplinäre Arbeit und der Steigerung der kollektiven
Kompetenzen.
Förderung von Kompetenzen zur Konzeption und Umsetzung diagnostisch-therapeutischer sowie
rehabilitativer Abläufe, mit besonderem Augenmerk auf eine spezifische und differenzierte Diagnose
(in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften).
PSC8 Förderung der Kompetenzen im Bereich der evidenzbasierten Prävention und deren
Wirksamkeitsbewertung.
PSC9 Förderung der Kompetenzen zur Qualitätsbewertung.
Entwicklung von Managementkompetenzen mit besonderem Augenmerk auf: Bewertung und
PSC10 Weiterentwicklung der menschlichen Ressourcen; organisatorische Weiterentwicklung,
psychologisches Management: Konflikte, Burnout, Stress; organisatorisches Management:
Verantwortung, Führungskompetenz, Kommunikation, Entscheidungsprozesse.
APOTHEKER/INNEN
FAR1 Ständige Fortbildung im Bereich neuer Arzneimittel und Molekel
FAR2 Förderung von Kompetenzen bezüglich rechtlicher Aspekte.
PSC7
FAR3
Förderung von Kompetenzen im Umgang mit Kund/innen mit besonderem Augenmerk auf ihre
„neuen“ Bedürfnisse: Beratung zu bestimmten Krankheiten, Impfungen, Diagnosen im kleinen
Rahmen und Auswertung von Testergebnissen, primäre Behandlungen im kleinen Rahmen, usw.
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CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
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Revisione del
26/07/2010
FAR4
Förderung von Kompetenzen im Bereich der Komplementärmedizin
FAR5
Förderung von Kompetenzen in der Herstellung von Galenica.
Förderung gezielter Kompetenzen, um den kulturellen und organisatorischen Veränderungen und
den neuen Herausforderungen für die Apotheken gewachsen zu sein. Der Aufgabenbereich der
Apotheker/innen geht immer mehr über den einfachen Vertrieb von Arzneimitteln hinaus ( Vormerken
fachärztlicher Untersuchungen, Diagnostik usw.).
Entwicklung von kurzen, mit der Berufstätigkeit vereinbaren Unterrichtseinheiten
(Abendunterricht) in Form von Präsenzunterricht sowie von berufsbegleitenden Angeboten und
Fernunterricht.
KRANKENPFLEGEPERSONAL
FAR6
FAR7
INF1
INF2
INF3
INF4
INF5
INF6
Entwicklung und Erweiterung des Weiterbildungsangebots für Professionist/innene, die in Alters- und
Pflegeeinrichtungen sowie in Privatkliniken für chronische und degenerative Krankheiten tätig sind.(
Entwicklung von Weiterbildungsangeboten (speziell für ältere Professionist/innen), die sich mit der
Frage nach der neuen Identität der Krankenpfleger/innen befassen: berufliche Verantwortung,
fachliche Beratung von Patient/innen, fachübergreifendes und interdisziplinäres Arbeiten auch im
klinischen Bereich.
Vermittlung gezielter Kompetenzen zur Förderung des organisatorischen Bewusstseins und des
professionellen Handelns innerhalb einer Organisation.
Förderung der Kompetenzen im Bereich “Evidence Based Nursing“
Entwicklung von Weiterbildungsangeboten zur Förderung der Forschung, auch im Rahmen der
täglichen Arbeitspraxis (Entwicklung eines Kreislaufs zwischen Praxis und Forschung).
Entwicklung eines gut strukturierten Weiterbildungsangebots bezüglich „Lernen am Arbeitsplatz“ und
Fernunterricht., das einen erleichterten Zugang zu neuen Techniken ermöglicht und Ängste und
Misstrauen gegen neue Informationstechnologien abbauen will
GEBURTSHELFER/INNEN
OST1
Weiterentwicklung von Kompetenzen bei Prävention und Senkung der Mortalitätsrate bei Müttern.
OST2
Verbesserung der Gesundheitsvorsorge der Mütter.
OST3
Förderung der Prävention für Infektionskrankheiten(HIV/AIDS, Malaria usw.).
OST4
OST5
OST6
Betreuung von Low-Risk-Schwangerschaften (selbständig oder in Zusammenarbeit mit den
Fachärzt/innen)
Betreuung der Neugeborenen (selbständig oder in Zusammenarbeit mit den Fachärzt/innen)
Unterstützung, Förderung und Erhalt der Produktion von Muttermilch, des frühen Stillens und des
Stillens im Wochenbett
Geburtshilfe: Einrichtung von Midwife Led Unit (nur von Hebammen geführte Kreissäle für
OST7
Schwangerschaftsbetreuung/Geburt/Wochenbettbetreuung bei Schwangerschaften mit geringem
Risiko.
OST8
Physiologie der Schwangerschaft und der Geburt, anerkennende und erhaltende Begleitung der
Schwangerschaft, Achtung des natürlichen Charakters der Geburt und ihres Verlaufs, Stärkung der
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CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
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Revisione del
26/07/2010
Frau, Beratung vor der Geburt, Geburtshilfe/Wochenbettbetreuung nach internationalen
Standards.
Vermittlung und Förderung von Kompetenzen im Umgang mit Informationstechnik, von
methodologischen Kompetenzen für die Forschung sowie einer kritischen Haltung. Dadurch wird
OST9
die Weiterbildung durch Führung/Aktualisierung/Wissenstransfer zum Bindeglied zwischen beruflicher
Theorie und Praxis. Wichtig ist in diesem Sinne, dass das Weiterbildungsangebot den Bedürfnissen der
beruflichen Praxis entspricht
BEREICH SANITÄTSTECHNIK
Vermittlung der richtigen Haltung im beruflichen Alltag (Verantwortungsbewusstsein und
PST1
Selbstständigkeit, patientenfreundliche Betreuung, Aufklärung des/der Patient/in, einvernehmliche
Durchführung von Eingriffen und Behandlungen)
PST2
PST3
PST4
PST5
PST6
PST7
PST8
Periodische und konstante Förderung von Kompetenzen im Bereich neuer Technologien (darunter
auch Vertiefung des Strahlenschutzes)
Systematische Weiterbildung im Bereich des Risikomanagements und der Sensibilisierung für HTA
und für klinische Führung
Förderung von Kompetenzen im Umgang mit dem Dosimeter (Betriebsprotokolle und Potential der
Geräte)
Förderung der interdisziplinären Weiterbildung mit anderen Professionist/innen des
Gesundheitswesens
Spezifische Weiterbildung (obligatorische Master) für Koordinator/innen
Weiterentwicklung des berufsbegleitenden Lernens im Sinne einer Vernetzung der Krankenhäuser
und der Förderung von Exzellenz-Bereichen.
Wissenstransfer und fachlicher Austausch mit anderen Einrichtungen auf Landesebene
BEREICH REHABILITATION
PSR1
Förderung von Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Beruf
PSR2
Verwaltung der Dokumentation der fachlichen Tätigkeiten
PSR3
Ethische und deontologische Aspekte der Berufstätigkeit.
PSR4
Förderung von Führungs- und Organisationskompetenzen
PSR5
PSR6
Steigerung der Qualität im Umgang mit den Patienten, mit besonderem Augenmerk auf
Vorgehensweise, fachübergreifende Aktivitäten (z.B. ICF) und Kommunikation
Umgang mit den Themen Sicherheit und klinisches Risiko
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CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
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8
Revisione del
26/07/2010
Anhang
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
Format A: Attestat Präsenzveranstaltung mit CME-Credits
Format B: Attestat Präsenzveranstaltung ohne CME-Credits
Format C: Präsenzveranstaltung: Referent/in, Dozent/in mit CME-Credits
Format D: Präsenzveranstaltung: Referent/in, Dozent/in ohne CME-Credits
Präsenzveranstaltung Kursbewertung
Präsenzveranstaltung Bewertung der Referent/innen Dozent/innen
Ansuchen um Bewertung der im Ausland absolvierten Weiterbildung
Format E: Attestat der Weiterbildung im Ausland
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CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
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Revisione del
26/07/2010
Anhang 1
Format A
Programm für die ständige Weiterbildung des
Gesundheitspersonals
Vorausgeschickt, dass der durch die Autonome
Provinz Bozen anerkannte CME-Provider folgende
Weiterbildungsmaßnahme bewertet hat:
LOGO Provider
Programma per la formazione continua degli
operatori della Sanità
Premesso che il Provider ECM accreditato dall’Ente
Provincia Autonoma di Bolzano ha accreditato quale
attività di formazione continua l’evento formativo
denominato:
TITEL DER VERANSTALTUNG
(KODEX ... – AUFLAGE....)
TITOLO EVENTO
(CODICE EVENTO N. … – EDIZIONE N…. )
organisiert von: NAME PROVIDER und abgehalten
in ORT vom DATUM bis DATUM,
insgesamte Dauer von X Stunden und X Minuten
(Präsenzveranstaltung)
organizzato da: NOME DEL PROVIDER e tenutosi a
LUOGO SVOLGIMENTO dal DATA al DATA , per la
durata complessiva di X ore e X minuti
(Formazione Residenziale)
WIRD NACH ERFOLGTER LERNÜBERPRÜFUNG
BESTÄTIGT , DASS
VERIFICATO L’APPRENDIMENTO
SI ATTESTA CHE
NAME NACHNAME ( BERUF CME )
geboren in ORT, am DATUM
NOME COGNOME ( PROFESSIONE ECM )
nato/a a LUOGO il DATA
in qualità di partecipante
regelmäßig an der Weiterbildungsveranstaltung
teilgenommen hat und folgende Anzahl an CMECredits erreicht hat:
ha regolarmente seguito l’iniziativa e ha
conseguito :
X (Zahl in Buchstaben) CME-Credits
für das Jahr 2011
N. X (nr. in lettere) Crediti Formativi E.C.M.
per l’anno 2011
ORT, am DATUM
CITTA’ , lì DATA
DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN oder DER/DIE DELEGIERTE
IL/LA RAPPRESENTANTE LEGALE
O SUO/A DELEGATO/A
(NOME COGNOME)
Im Sinne des Punktes 7 des Abkommens zwischen
dem Gesundheitsministerium und den Regionen vom
13. März 2003: “Die Credits, die von den einzelnen
Fachkräften im Bereich der ständigen Weiterbildung
erworben wurden, sind auf dem gesamten
Staatsgebiet gültig.“
Stampato il 14/05/2016
Ai sensi del punto n. 7 dell'Accordo tra il Ministero
della Salute e le Regioni del 13 marzo 2003 "I crediti
maturati dai singoli professionisti nell'ambito delle
iniziative di formazione continua accreditate dalle
Regioni sono riconosciuti su tutto il territorio
nazionale."
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ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
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Revisione del
26/07/2010
Anhang 2
Format B
Programm für die ständige Weiterbildung des
Gesundheitspersonals
Vorausgeschickt, dass der durch die Autonome
Provinz Bozen anerkannte CME-Provider folgende
Weiterbildungsmaßnahme bewertet hat:
LOGO Provider
Programma per la formazione continua degli
operatori della Sanità
Premesso che il Provider ECM accreditato dall’Ente
Provincia Autonoma di Bolzano ha accreditato quale
attività di formazione continua l’evento formativo
denominato:
TITEL DER VERANSTALTUNG
(KODEX ... – AUFLAGE....)
TITOLO EVENTO
(CODICE EVENTO N. … – EDIZIONE N…. )
organisiert von: NAME PROVIDER und abgehalten
in ORT vom DATUM bis DATUM,
insgesamte Dauer von X Stunden und X Minuten
(Präsenzveranstaltung)
organizzato da: NOME DEL PROVIDER e tenutosi a
LUOGO SVOLGIMENTO dal DATA al DATA, per la
durata complessiva di X ore e X minuti
(Formazione Residenziale)
WIRD BESTÄTIGT, DASS
SI ATTESTA CHE
NAME NACHNAME
geboren in ORT am DATUM
NOME COGNOME
nato/a a LUOGO il DATA
in qualità di partecipante
regelmäßig an der Weiterbildungsveranstaltung
teilgenommen hat
ha regolarmente seguito l’iniziativa
ORT, am DATUM
CITTA’ , lì DATA
DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN oder DER/DIE DELEGIERTE
IL/LA RAPPRESENTANTE LEGALE
O SUO/A DELEGATO/A
(NOME COGNOME)
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ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
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Revisione del
26/07/2010
Anhang 3
Format C
Programm für die ständige Weiterbildung des
Gesundheitspersonals
Vorausgeschickt, dass der durch die Autonome
Provinz Bozen anerkannte CME-Provider folgende
Weiterbildungsmaßnahme bewertet hat:
LOGO Provider
Programma per la formazione continua degli
operatori della Sanità
Premesso che il Provider ECM accreditato dall’Ente
Provincia Autonoma di Bolzano ha accreditato quale
attività di formazione continua l’evento formativo
denominato:
TITEL DER VERANSTALTUNG
(KODEX ... – AUFLAGE....)
TITOLO EVENTO
(CODICE EVENTO N. … – EDIZIONE N…. )
organisiert von: NAME PROVIDER und abgehalten
in ORT vom DATUM bis DATUM, insgesamte Dauer
von X Stunden und X Minuten
(Präsenzveranstaltung)
organizzato da: NOME DEL PROVIDER e tenutosi a
LUOGO SVOLGIMENTO dal DATA al DATA
(ediz...), per la durata complessiva di X ore e X minuti
(Formazione Residenziale)
WIRD BESTÄTIGT, DASS
SI CERTIFICA CHE
NAME NACHNAME ( BERUF CME )
geboren in ORT am DATUM
als Dozent/in an der Weiterbildungsveranstaltung
teilgenommen hat, mit folgenden Themen:
xxxxxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxx
und folgende Anzahl an CME-Credits erreicht hat:
NOME COGNOME ( PROFESSIONE ECM )
nato/a a LUOGO il DATA
in qualità di docente, per i seguenti argomenti:
XX (Zahl in Buchstaben) CME-Credits
für das Jahr 2011
N. X (nr. in lettere) Crediti Formativi E.C.M.
per l’anno 2011
ORT , am DATUM
CITTA’ , lì DATA
xxxxxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxx
ha conseguito:
DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN oder DER/DIE DELEGIERTE
IL/LA RAPPRESENTANTE LEGALE
O SUO/A DELEGATO/A
(NOME COGNOME)
Im Sinne des Punktes 7 des Abkommens zwischen
dem Gesundheitsministerium und den Regionen vom
13. März 2003: “Die Credits, die von den einzelnen
Fachkräften im Bereich der ständigen Weiterbildung
erworben wurden, sind auf dem gesamten
Stampato il 14/05/2016
Ai sensi del punto n. 7 dell'Accordo tra il Ministero
della Salute e le Regioni del 13 marzo 2003 "I crediti
maturati dai singoli professionisti nell'ambito delle
iniziative di formazione continua accreditate dalle
Regioni sono riconosciuti su tutto il territorio
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CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
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Staatsgebiet gültig.“
Revisione del
26/07/2010
nazionale."
Anhang 4
Format D
Programm für die ständige Weiterbildung des
Gesundheitspersonals
LOGO Provider
Programma per la formazione continua degli
operatori della Sanità
Vorausgeschickt, dass der durch die Autonome
Provinz Bozen anerkannte CME-Provider folgende
Weiterbildungsmaßnahme bewertet hat:
Premesso che il Provider ECM accreditato dall’Ente
Provincia Autonoma di Bolzano ha accreditato quale
attività di formazione continua l’evento formativo
denominato:
TITEL DER VERANSTALTUNG
(KODEX ... – AUFLAGE....)
TITOLO EVENTO
(CODICE EVENTO N. … – EDIZIONE N…. )
organisiert von: NAME PROVIDER und abgehalten
in ORT vom DATUM bis DATUM, insgesamte Dauer
von X Stunden und X Minuten
(Präsenzveranstaltung)
organizzato da: NOME DEL PROVIDER e tenutosi a
LUOGO SVOLGIMENTO dal DATA al DATA, per la
durata complessiva di X ore e X minuti
(Formazione Residenziale)
WIRD BESTÄTIGT, DASS
SI CERTIFICA CHE
NAME NACHNAME
geboren in ORT am DATUM
als Dozent/in an der Weiterbildungsveranstaltung
teilgenommen hat, mit folgenden Themen:
xxxxxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxx
NOME COGNOME
nato/a a LUOGO il DATA
in qualità di docente, per i seguenti argomenti
Unterrichtszeit: (X STUNDEN)
xxxxxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxx
ha effettuato
N. X ore di docenza
ORT , am DATUM
CITTA’ , lì DATA
DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN oder DER/DIE DELEGIERTE
IL/LA RAPPRESENTANTE LEGALE
O SUO/A DELEGATO/A
(NOME COGNOME)
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CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
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Revisione del
26/07/2010
Anhang 5
Kursbewertung
1. In che misura le sue attese inziali rispetto all'attività formativa proposta sono state soddisfatte?
In welchem Ausmaß wurden Ihre anfänglichen Erwartungen an die Weiterbildungsveranstaltung
erfüllt?
Per niente – poco -abbastanza – molto
Gar nicht – Wenig – Ziemlich - Sehr
2. In che misura quanto previsto dal programma o dichiarato all'inzio dell'attività dai docenti è stato effettivamente
trattato ed oggetto delle attività di apprendimento?
In welchem Ausmaß wurden die in der Ankündigung oder zu Kursbeginn angekündigten Inhalte
tatsächlich behandelt und wurden zu Lerninhalten?
Per niente – poco -abbastanza – molto
Gar nicht – Wenig – Ziemlich - Sehr
3. In che misura giudica adeguata la durata e la sequenza didattica dei contenuti trattati rispetto agli obiettivi di
apprendimento proposti?
Standen die Dauer des Kurses und die behandelten Inhalte in einem angemessenen Verhältnis zu den
vorgeschlagenen Lernzielen?
Per niente – poco -abbastanza – molto
Gar nicht – Wenig – Ziemlich - Sehr
4. Le metodologie didattiche proposte sono state efficaci rispetto agli obiettivi di apprendimento?
Waren die angewandten didaktischen Methoden wirksam für das Erreichen der Lernziele?
Per niente – poco -abbastanza – molto
Gar nicht – Wenig – Ziemlich - Sehr
5. I supporti organizzativi, tecnici e logistici si sono dimostrati efficienti e adeguati?
Waren die organisatorischen, technischen und logistischen Hilfsmittel effizient und angemessen?
Per niente – poco -abbastanza – molto
Gar nicht – Wenig – Ziemlich - Sehr
6. Complessivamente ritiene che l'iniziativa formativa a cui ha partecipato possa essere utile alla sue attuali
esigenze professionali ed organizzative?
Glauben Sie, dass diese Weiterbildungsveranstaltung insgesamt gesehen für Ihre beruflichprofessionellen und organisatorischen Bedürfnisse nützlich sein kann?
Per niente – poco -abbastanza – molto
Gar nicht – Wenig – Ziemlich - Sehr
7. Rispetto al suo sviluppo professionale ritiene che possa essere necessario su questo tema o su temi analoghi
proseguire con degli approfondimenti?
Glauben Sie, dass es in Hinsicht auf Ihre berufliche Entwicklung nützlich wäre, dieses oder ähnliche
Themen weiterhin zu vertiefen?
Si ed in particolare sul seguente tema/argomento:_______________________/ No
Ja, besonders zu folgendem Thema__________________/Nein
8. Consiglierebbe ad un suo collega di iscriversi a questa inziativa formativa?
Würden Sie einem Berufskollegen/Berufskollegin diese Weiterbildungsveranstaltung weiterempfehlen?
Si/No
Ja/Nein
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PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
Revisione del
26/07/2010
Anhang 6
Präsenzveranstaltung Bewertung der Referent/innen Dozent/innen
1. In che misura il docente ha espresso chiaramente il suo pensiero ed esposto efficacemente gli
argomenti proposti?
Wie sehr ist es dem Dozenten/der Dozentin gelungen, Gedankengänge klar zu formulieren und
Argumente wirksam darzustellen?
Insufficiente – sufficiente – buona – ottima
Ungenügend – Genügend – Gut - Ausgezeichnet
2. In che misura la metodologia didattica proposta si è dimostrata efficace dal punto di vista
dell'apprendimento?
In welchem Ausmaß war die angebotene didaktische Methodologie für den Lerneffekt wirksam?
Insufficiente – sufficiente – buona – ottima
Ungenügend – Genügend – Gut - Ausgezeichnet
3. In che misura il docente ha stimolato la partecipazione attiva dell'aula e lo scambio esperienziale tra i
partecipanti?
Wie sehr gelang es dem Dozenten/der Dozentin, eine aktive Beteiligung der Teilnehmer/innen und
einen Erfahrungsaustausch untereinander zu fördern?
Insufficiente – sufficiente – buona – ottima
Ungenügend – Genügend – Gut - Ausgezeichnet
4. In che misura il docente ha prestato ascolto agli interventi e ai contributi dei partecipanti?
Wie sehr wurden Wortmeldungen und Beiträge der Teilnehmer/innen berücksichtigt?
Insufficiente – sufficiente – buona – ottima
Ungenügend – Genügend – Gut - Ausgezeichnet
5. In che misura giudica il clima di lavoro instaurato dal docente utile a favorire l'apprendimento?
Wie sehr hat das vom Dozenten/der Dozentin geförderte Arbeitsklima sich positiv auf die
Lernerfahrung ausgewirkt?
Insufficiente – sufficiente – buona – ottima
Ungenügend – Genügend – Gut - Ausgezeichnet
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Revisione del
26/07/2010
Anhang 7
ANSUCHEN FÜR DIE BEWERTUNG der im AUSLAND erworbenen Weiterbildung
HINWEIS: es werden nur vollständig und leserlich (in Druckbuchstaben) ausgefüllte
und mit den notwendigen Anlagen versehene Ansuchen bewertet.
ANTRAGSTELLER/IN
Name, Nachname
St.Nr.
Studientitel
Geburtsort und -Datum
Berufsbild
Mitglied der Berufskammer/ des Berufsverbandes
Adresse, Telefon, Fax, E-mail
Dienststelle
Private Anschrift
Titel der Weiterbildungsmaßnahme
Ort und Datum des Weiterbildungsmaßnahme
Zielgruppen der Weiterbildungsmaßnahme
Anzahl der TeilnehmerInnen (ca.)
1. Veranstalter/in der Weiterbildungsmaßnahme:
Name und Adresse der Organisation:
2. Gehört die veranstaltende Organisation einer der folgenden Kategorien an?
Pharmakonzern, Baufirma, Beauftragter oder Verantwortlicher für die Vermarktung von
medizinischen oder medizinisch-diagnostischen Mitteln, Herstellungs- oder Verteilungsbetrieb
von Diät- oder Kinderernährungsprodukten, Produktionsbetrieb von Homöopathika.
(Fällt der Veranstalter in eine dieser Kahegorien, so ist die Weiterbildungsmaßnahme nicht akkreditierbar)
Ja
Nein
3. Füllen die TeilnehmerInnen einen Evaluationsbogen zur Weiterbildung aus?
Ja
4. Wird der Lernerfolg überprüft?
Ja
Nein
Nein
5 Wie wird der Lernerfolg überprüft?
Fragebogen
Mündliche Prüfung
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
Anderes (angeben)____________________
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Revisione del
26/07/2010
6. A r t d e r V e r a n s t a l t u n g
6.1 Nicht-Interaktive Weiterbildung (Präsenzveranstaltung oder Kongress/Tagung)
DAUER
Typologie
Vortrag/Vorlesung
Vortrag/Vorlesung mit geleiteter Diskussion zwischen Teilnehmer/innen und
Expert/innen (Expert/innen beantworten Fragen)
Gespräch am runden Tisch Tavole mit Expertendebatte (kein Symposium oder
Kurzkurs)
INSGESAMT
6.2
Interaktive Weiterbildung (Interaktive Präsenzveranstaltung)
TypologieA
DAUER
Vorführen von Techniken ohne Ausführung durch die Teilnehmer/innen
Vorstellung und Diskussion von Themen oder Fallsituationen im Plenum
Unterricht, der audiovisuellen Medien, Fragebögen, Fallbeispiele,
Impulsreferate, usw. integriert.
Direkte technische und/oder praktische Übungen aller TeilnehmerInnen
Rollenspiele
Arbeit in Kleingruppen zu Themen und Fallsituazionen mit Präsentation der
Ergebnisse im Plenum)
INSGESAMT
7. Sprache der Weiterbildungsmaßnahme
7.1 Wird ein Übersetzungsdienst gewährleistet, wenn eine Fremdsprache
verwendet wird? (Weder die deutsche noch die italienische Sprache sind als Fremdsprachen zu betrachten)
Ja
Nein
8. Wurde didaktisches Material zur Verfügung gestellt?
Ja
Nein
9. Entspricht das Thema der Veranstaltung den Bildungszielen?
des Staates
Ja
Nein
des Landes Ja Nein
Für die Akkreditierung erforderliche Anhänge
� Ausführliches Programm
� Angaben zu den beruflichen Qualifikationen der Referentinnen/ Referenten
� Angaben zur Qualifikation des Verantwortlichen der Veranstaltung (sofern vorhanden)
� Kopie der Teilnahmebestätigung
Die/ der Unterfertigte _______________________________________________bestätigt in eigener
Verantwortung und in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen gemäß Art. 75 und 78 des D.P.R. Nr.
445/2000 und Art. 483, 495 und 496 des Strafgesetzbuches im Falle unwahrer oder unvollständiger
Angaben, mindestens 90 Prozent der zu bewertenden Veranstaltung besucht zu haben..
Ort, Datum, Unterschrift (leserlich)
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pagina 39 di pag. 41
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ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
68630554
Revisione del
26/07/2010
Anhang 8
Format E: Attestat der Weiterbildung im Ausland
LOGO Provider
Programm für die ständige Weiterbildung des
Gesundheitspersonals
Programma per la formazione continua degli
operatori della Sanità
Vorausgeschickt, dass der durch die Autonome
Provinz Bozen anerkannte CME-Provider folgende
im Ausland organisierte
Weiterbildungsmaßnahme bewertet hat:
Premesso che il Provider ECM accreditato dall’Ente
Provincia Autonoma di Bolzano ha valutato quale
attività di formazione continua l’evento formativo
svolto all’estero denominato:
TITEL DER VERANSTALTUNG
(KODEX (XX – AUFLAGEYY)
TITOLO EVENTO
( CODICE EVENTO N. X – EDIZIONE N. X)
organisiert von: NAME CME-PROVIDER
(Providerverzeichnis)
und abgehalten in ORT
vom DATUM bis DATUM,
Gesamtdauer: XX Stunden und YY Minuten
(Präsenzveranstaltung) (aus VeranstaltungsAkkreditierungsmaske)
organizzato da: NOME DEL PROVIDER e tenutosi a
LUOGO SVOLGIMENTO (XX) (maschera gestione
edizione ) dal XX-XX-XXX al XX-XX-XXXX)
(maschera gestione edizione ) per la durata
complessiva di X ore e X minuti (Maschera di accred)
(Formazione Residenziale)
WIRD NACH ERFOLGTER ÜBERPRÜFUNG DER
EINGEREICHTEN DOKUMENTATION BESTÄTIGT,
DASS
VERIFICATO LA DOCUMENTAZIONE
PRESENTATA
SI ATTESTA CHE
NAME NACHNAME
(CME-Berufsprofil)
geboren in XXX, am YYY (Anagrafisches
Verzeichnis)
NOME COGNOME (professione ECM )
nato/a a LUOGO il XX.XX.XXXX in qualità di
partecipante
regelmäßig an der Weiterbildungsveranstaltung
teilgenommen hat und folgende Anzahl an CMECredits erreicht hat
XX (Zahl in Buchstaben) CME-Credits
Für das Jahr XXXX (Erstdatum in
Akkreditierungsmaske)
ha regolarmente seguito l’iniziativa e ha
conseguito
N. X Crediti Formativi E.C.M.
per l’anno XXXX (prima data in masch.accr.)
Città , lì XX.XX.XXXX (data di stampa)
(Sitz des Providers), am (Ausdrucksdatum)
DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN oder DER/DIE DELEGIERTE
IL/LA RAPPRESENTANTE LEGALE
O SUO/A DELEGATO/A
Stampato il 14/05/2016
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pagina 40 di pag. 41
CRITERI E PROCEDURE DI
ACCREDITAMENTO EVENTI ECM DA
PARTE DEI PROVIDER ECM
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
68630554
Revisione del
26/07/2010
( NOME COGNOME)
In Sinne des Punktes 7 des Abkommens zwischen
dem Gesundheitsministerium und den Regionen vom
13. März: „Die Credits, die von den einzelnen
Fachkräften im Bereich der ständigen Weiterbildung
angereichert wurden, sind auf dem gesamten
Staatsgebiet gültig.“
Stampato il 14/05/2016
Ai sensi del punto n. 7 dell'Accordo tra il Ministero
della Salute e le Regioni del 13 marzo 2003 "I crediti
maturati dai singoli professionisti nell'ambito delle
iniziative di formazione continua accreditate dalle
Regioni sono riconosciuti su tutto il territorio
nazionale"
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