Strukturelle Eigenheiten ottonischer Königsherrschaft

Werbung
Strukturelle Eigenheiten ottonischer Königsherrschaft
Unterschiede zur Herrschaft der Karolinger
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Das Zusammenleben wurde im 10. Jahrhundert nicht an schriftlich fixierten Normen
ausgerichtet, dennoch vollzog es sich natürlich nicht ungeregelt. Vielmehr beobachtete
man Gewohnheiten (consuetudines), die Handlungsmuster für alle gängigen Situationen
bereitstellten, und „fand“ neue, wenn eine ungewöhnliche Situation dies erforderte.
Solche Gewohnheiten waren deshalb nicht weniger verbindlich, weil sie sich nicht in
schriftlich fixierten Normen niederschlugen. Durch Gewohnheit waren die Rechten und
Pflichten der Könige ebenso festgelegt wie diejenigen ihrer Helfer, der geistlichen und
weltlichen Großen.
Die Rahmenbedingungen ottonischer Königsherrschaft werden vom „Kräftespiel“
zwischen Königtum, Kirche und Adel bestimmt. Dies war in der Karolingerzeit nicht
anders gewesen, doch verschoben sich die Gewichte in diesem Kräftedreieck. Kann
man Adel und Kirche namentlich in der Herrschaftskonzeption und –praxis Karls des
Großen als „Instrumente“ des Königtums beschreiben, so haben sie sich in der
Ottonenzeit zu Mitträgern und Partnern der Herrschaft entwickelt, was deutlich andere
Formen und Inhalte des Umgangs miteinander zur Folge hatte. Staatliche Strukturen,
wie sie Karl der Große und sein Umkreis aufzubauen versuchten, sind im 10. Jh.
zugunsten anderer Formen aufgegeben, ein Prozeß, der sicher bald nach dem Tode
Karls des Großen einsetzte.
Im 10. Jh. finden wir keine schriftlichen Anweisungen an den Herrschaftsverband, wie
sie in die karolingischen Kapitularien darstellen. In diesen Kapitularien manifestierte sich
der zentralistische Reglementierungswille namentlich Karls des Großen zu seiner
Umgebung: Vorschriften bis ins Detail und in viele Lebensbereiche, Maßnahmen zur
Kontrolle der nachgeordneten Herrschaftsträger und die Aufforderungen, Berichte an die
Zentrale zu liefern, die einen Überblick über die Befolgung der Gebote, ja über die
Stimmung im Lande gewährleisten sollten. Mit den „Königsboten“ (missi dominici) schuf
er überdies eine Institution, die vor Ort die Kontrolle über die königlichen Amtsträger
ausüben sollte.
Auf Einrichtungen zur Kontrolle ihrer Amtsträger scheinen die Ottonen verzichtet zu
haben. Dieser Verzicht erscheint folgerichtig, denn Überprüfung und Kontrolle setzt eine
Distanz und eine Unterordnungsverhältnis von Königen und Amtsträgern voraus, wie sie
im 10. Jh. nicht mehr gegeben waren. Man könnte sagen: Mitträger von Herrschaft
diszipliniert man nicht durch Kontrolle und die Androhung von Sanktionen, sondern man
bindet sie durch angemessene Berücksichtigung ihrer Ratschläge und durch Erfüllung
ihrer Wünsche. Dieses neue Verhältnis des Königtums gerade zum weltlichen Adel war
bedingt durch einen Prozeß, der die Positionen des Adels dieses Adels fundamental
verändert hatte: die Erblichkeit der Ämter und Lehen.
Die Möglichkeiten der Könige, durch Ämtervergabe verändernd in die Rangordnung des
Herrschaftsverbandes einzugreifen, reduzierten sich damit aber zunehmend. Als
50
55
Otto der Große dies in den Anfangsjahren seiner Regierung noch einmal mit der
Vergabe von Ämtern an „jüngere Söhne“ versuchte, provozierte er bereits breiten
Widerstand. Königliche Hulderweise hatten sich an der Rangordnung zu orientieren,
während in der Karolingerzeit diese Rangordnung mehrfach durch königliche Huld
gravierend verändert werden konnte. [...]
„Vorstaatliche“ Herrschaftsformen
60
65
70
Die „personal“ begründete Herrschaft der Ottonen verzichtete auf Herrschaftsformen, die
die karolingische Staatlichkeit ausgemacht hatten: Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte
und Ämter. Ausdruck fand diese Kultur in sehr demonstrativem Verhalten. Das Spektrum
reicht von Begrüßung und Abschied, die das Verhältnis der Partner und ihren Rang
deutlich machten, über vielfältige Formen der Ehrung, über den Gabentausch, die
friedensstiftenden Mähler und Festen mit ihren vertrauensbildenden Aktivitäten bis hin
zu den Ritualen der Königserhebung und der Unterwerfung. Zeichen und
Verhaltensweisen gaben Auskunft über den Rang einer Person und ihr Verhältnis zu
den anderen. Die Begrüßung oder die Sitzordnung bildeten zuverlässig die bestehende
Rangordnung ab, und sie nötigte alle Teilnehmer, durch ihre Handlungen diese
Ordnungen zu bestätigen. Jeder Hoftag zwang alle Teilnehmer zur Anerkennung der
bestehenden Ordnung, weil das Mitmachen bei den öffentlichen Ritualen ihre
Zustimmung zur Ordnung signalisierte. Im Falle eines Dissenses blieb nur die
Möglichkeit des Fernbleibens oder des Störens der Rituale. Die Zeitgenossen nahmen
solche demonstrativen Akte wohl ernster als das Pergament, und das sollte
nachdenklich stimmen.
75
80
85
Als Aufgabenbereiche des Königs begegnen in den Quellen immer wieder die
Verantwortung für Frieden und Gerechtigkeit, der Schutz und die Förderung der Kirche
sowie der Armen. Nicht mehr und nicht weniger. Das sollte bewusst bleiben, denn es
warnt davor den Herrschern des 10. Jh. Planungen und Konzeptionen zu unterstellen,
die auf eine systematische Organisation und Ausweitung ihrer Herrschaft gezielt hätten.
Davon lässt sich konkret wenig nachweisen, was keineswegs heißen muss, dass die
Ottonen keine Planungen betrieben hätten. Doch gewiß verwandten sie mehr Gedanken
darauf, die Hilfe Gottes für ihre Herrschaft zu erlangen, als auf Planungen, die man mit
modernen Kriterien der Wirtschafts-, Finanz-, Innen- oder Außenpolitik zuordnen
könnte.
nach: Gerd Althoff, Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat, Stuttgart u.a. 2000.
90 Aufgabe:
Notiere die Veränderungen, die der Text im Vergleich zur
Karolingerzeit nennt.
Herunterladen