Seminararbeit zum Thema: Wertewandel in unser Gesellschaft Verfasserin: Anett Börner, WS2002/03 Hauptübersicht Inhalt Einleitung – Werte und Normen der Gesellschaft 1. 1.1. 1.2. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 3. 3.1. 3.2. 3.3. Unsere Gesellschaft im Wertewandel Pluralisierung der Lebensformen und der sozialen Beziehungen Der Lehrer in unserer Gesellschaft Rechtliche Handlungsrahmen Zum schulrechtlichen Handlungsrahmen Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Freiheit und Verantwortung des Lehrers Moral und Moralkriterien Indikatoren der Moral Moralentwicklung Persönliche Normorientierung 4. Ethik unserer heutigen Gesellschaft – ein Blick in die Zukunft 5. Literatur Einleitung Werte und Normen der Gesellschaft „In jeder Gesellschaft gibt es Normen: Gebote und Verbote, Pflichten oder Verantwortlichkeiten gegenüber anderen und sozialen und staatlichen Gemeinschaften (und entsprechende Rechte). Die Normen entstammen kulturellen oder religiösen Traditionen, oder es handelt sich um staatliche Gesetze oder um Regeln, die in Gemeinschaften neu in Kraft gesetzt wurden. Über die Legitimität gegebener Normen können die Überzeugungen divergieren: Staatliche Gesetze, die verbindliches positives Recht darstellen, können gegen Natur- und Menschenrechte und moralische Überzeugungen von Teilpopulationen verstoßen, Gebote und Verbote, die in einer Gemeinschaft gelten, mögen von anderen Gemeinschaften als sittenwidrig abgelehnt werden, immer wieder stellt die junge Generation die Tradition in Frage.“ Oerter/Montada Entwicklungspsychologie [zurück] 1.Unsere Gesellschaft im Wertewandel Die Gesellschaft zum Ende des 20.Jahrhunderts, war gekennzeichnet durch den Pluralismus, d. h. das nebeneinander verschiedener Wertvorstellungen. In früheren Gesellschaften findet man eindeutiger festgelegte Werte, welche sich zumeist religiös begründen. Die Werte und Normen stehen in engem Verhältnis zur religiös geprägten Gesellschaft, dazu gehören humanistische und jüdische – christliche Werte. Die Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts, einhergehend mit der Wissens- und Informationsrevolution, die Zunahme der Welthandelsbeziehungen und der internationale politische Kontakt führten zur Bereicherung unserer Kultur. Ebenso erreichten auch alternative Ideologien unsere Welt. Etablierte Werte und Autoritäten wurden in Frage gestellt, dies führte dazu das die tragenden Werte und Normen der Gesellschaft keinen stabilen Rahmen mehr geben konnten. Es ist wohl festzustellen, dass nicht nur bei Kindern und Jugendlichen sondern auch bei Erwachsenen hinsichtlich verbindlicher Normen und Werte Verunsicherung und Verwirrung herrscht. Kinder und Jugendliche benötigen aber zur Entwicklung Ihrer Persönlichkeit ein Wertesystem mit welchem sie sich identifizieren können. Nicht zuletzt kann Fundamentalismus in unserer Gesellschaft Fuß fassen. Darunter sind keinesfalls nur politische Ansichten zu verstehen, sondern auch spiritistische Gruppen und Sekten jeglicher Art und Gefährlichkeit. Solche Gruppierungen bieten eindeutige Orientierungen an und binden Personen bewusst in starke soziale Kontakte und Kontrollen ein. Unsere heutige Gesellschaft muss versuchen ihre Werte und Normen neu zu definieren. In diese Überlegung müssen auch religiös definierte Werte aufgenommen werden, diese sollten natürlich auch Atheisten sinnvoll und nachvollziehbar erscheinen. Um diese Überlegungen voranzutreiben müssen Kompromisse geschlossen werden, Debatten geführt und moralische Praktiken von allen Mitgliedern der Gesellschaft für das angestrebte gemeinsame Ziel ermöglicht werden. [zurück] 1.1. Pluralisierung der Lebensformen und der sozialen Beziehungen Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Wertewandel hat sich auch die Erziehung innerhalb der Familien verändert. Die noch bis zum Anfang des 20.Jahrhunderts vorherrschende autoritäre, patriarchalische Eltern – Kind – Beziehung wird zunehmend aufgrund der anderen Lebensführung der Elternhäuser abgelöst. Gekennzeichnet ist dies dadurch, dass eher partnerschaftliche Beziehungen zwischen Eltern und Kindern vorherrschen. Die Kinder erlangen mehr Mitspracherecht und sollen eigenständigere Entscheidungen treffen. Dazu nötig sind eigene und festhaltbare Normen und Werte. Eine weitere Folge der Pluralisierung ist die steigende Partikulisierung der Wirklichkeitsbereiche. Hierunter sind z.B. zu verstehen: Familie, Beruf, Freizeit, Politik Diese Lebenswelten driften auseinander, weil sie sich voneinander abgrenzen zuweilen nicht mehr miteinander vereinbar sind. Ein bestimmendes Beispiel dafür ist die Auflösung der klassischen Form der Familie, die durch neue unterschiedliche Formen abgelöst wird. Diese Aussage soll keine Negativierung sein nur sollte sich die Gesellschaft dieser Situationen anpassen. [zurück] 1.2. Der Lehrer in unserer Gesellschaft Lehrerinnen und Lehrer haben großen Anteil daran, dass Schulen alles in allem mit Erfolg ihren Teil zur kulturellen und zivilisatorischen Entwicklung der Gesellschaft beitragen. Festzustellen ist die zunehmende Komplexität der Aufgaben, durch hohe Anforderungen an die fachlichen und vor allem an die sozialen und personalen Kompetenzen. Der Lehrer erfährt in seiner täglichen Arbeit unmittelbar die gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen. Das berufliche Leitbild des Lehrers verändert und verschiebt sich mit der gesellschaftlichen Veränderung. [zurück] 2. Rechtliche Handlungsrahmen 2.1. Zum schulrechtlichen Handlungsrahmen Schulische Konflikte können dadurch entstehen, dass die handelnden Personen nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind. Hierzu folgende Hinweise: Verfassungsrechtliche Grundlagen Das Schulwesen als solches ist rechtlich an die Bildungsverfassung gebunden. Die Bildungsverfassung ist ein Teil unserer Gesamtverfassung. Unser Staat ist ein demokratischer und sozialer Rechtstaat, die Schule als Teil dieses Systems ist somit in das Rechtssystem eingegliedert. Zur Begrifflichkeit des Rechtsstaates gehören: - Gewaltenteilung ( Art. 20 Abs. 2 GG) - Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt ( Art. 19 Abs. 1 GG ) - Rechtsweggarantie ( Art. 19 Abs. 4 GG ) - Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz ( Art. 20 Abs. 3 GG) Die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Rechtsstaates beinhaltet folgende Grundsätze: - Achtung der Grundrechte - Rechtsstaats- und Demokratieprinzip - Sozialstaatsgebot Das Schulrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, des besonderen Verwaltungsrechts. Das schulrechtliche Handeln das unterrichtliche und erzieherische erstreckt sich in diesem festgelegten Rahmen dem Schulgesetz. Das Schulrecht richtet sich insbesondere nach folgenden Vorschriften: - Verfassungsrecht des Bundes – das Grundgesetz - der jeweiligen Landesverfassung - der Schulgesetze - der Rechtsverordnungen - der Verwaltungsvorschriften. [zurück] 2.2. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Die Schule als Stätte von Bildung und Erziehung hat im Rahmen der Landesverfassung und des Schulgesetzes die Aufgabe, den Schüler zu einem mündigen Menschen heranzubilden. Dem Schüler sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, welche es ihm ermöglichen selbstständig zu handeln und zu urteilen, in eigener Verantwortung für bzw. in Familie, Staat und Gesellschaft zu leben. Die Aufgabe der Gesellschaft wiederum ist, dafür Sorge zu tragen, dass der Schüler sein Recht auf Bildung in der Schule verwirklichen kann. Die Begrifflichkeit von Bildung und Ausbildung sind dabei nicht voneinander zu trennen. Die staatliche Schulerziehung ergibt sich aus dem Staatszweck und der damit verbundenen Aufgaben des Staates für die Gesellschaft. Die Zukunft des Staates wird auf diese weise gesichert, die staatliche Schulerziehung erweitert die Kenntnisse und Fähigkeiten die so im Elternhaus nicht gewährleistet werden können. Bildung befähigt zur aktiven Mitarbeit und Gestaltung des einzelnen in unserem Gemeinwesen. Die Erziehung ist gebunden an Einstellungen und Wertorientierungen. In einer pluralistischen Gesellschaft sind Achtung der Würde anderer, sowie Achtung anderer Überzeugungen und Toleranz unverzichtbar. Der Schüler soll lernen soziale Verantwortung zu tragen und selbständig zu handeln, dabei muss er die allgemeinverbindlichen Rechtsnormen kennen und achten. Er muss seine persönlichen Handlungsspielräume erkennen und die Akzeptanz für andere Personen seines Umfelds erlernen. Der Schüler soll Schule erfahren und sich auf die Institutionen der Demokratie verlassen können. Er soll seine Funktion als mündiger Bürger erkennen und nutzen lernen. [zurück] 2.3. Freiheit und Verantwortung der Lehrers Der Lehrer nimmt im Auftrag des Staates hoheitsrechtliche Befugnisse wahr. Die pädagogische Freiheit und die Selbstverantwortung des Lehrers wird in den Ländergesetzen normiert. Die pädagogische Freiheit erlaubt dem Lehrer im Rahmen der Gesetze und allgemeinen Richtlinien prinzipiell in eigener Verantwortung zu unterrichten, zu erziehen und Schülerleistungen zu beurteilen. Der Lehrer ist gebunden an: - Recht- und Verwaltungsvorschriften - Richtlinien und Lehrpläne - Konferenzbeschlüsse - Schulaufsichtsbehörde und Schulleitung Der Zweck und das Ziel der pädagogischen Freiheit werden von ihrer Funktion geprägt, sie hat keine auf den Pädagogen bezogene amts- oder statusbedingte Schutzfunktion. Die Freiheit des Lehrers liegt im öffentlichen Interesse, dass Begabung, Lernausgangslage den Interessen und der Entwicklung des einzelnen Schülers gerecht wird. Der Lehrer hat im besonderem Maße darauf Obacht zu geben das keine Konflikte hinsichtlich politischer Äußerungen entstehen. Dies liegt vor wenn einseitige politische Äußerungen bzw. Materialen getätigt werden. Der Lehrer hat die Pflicht zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung. Gleichfalls dürfen keine politischen Betätigungen im Schuldienst vorgenommen werden. Derartiges Verhalten gilt als Vestoß gegen das Gebot der Zurückhaltung bei politischer Betätigung. Im Dienstbereich ist und wirkt der Lehrer nicht als Bürger und Grundrechtsträger, sondern als Amtswalter. In diesem Zusammenhang muss er der Achtung und das in ihn gesetzte Vertrauen gerecht werden. Weitere berufsbeinhaltende Pflichten des Lehrers: - fachlich angemessene, gleichmäßig, gerechte Leistungsbeurteilung - Informations- und Auskunftspflicht gegenüber Eltern - Beratungs- und Informationsanspruch des Schülers - Amtsverschwiegenheit als besondere Dienstpflicht [zurück] 3. Moral und Moralkriterien Moralische Kriterien müssen zur Geltung universalisierbar sein. Das Universalisierbarkeitskriterium hat durch I. Kant im kategorischen Imperativ seine Form in folgender Gültigkeit erhalten: „ Handle so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ ( aus Kritik der Praktischen Vernunft ) [zurück] 3.1. Indikatoren der Moral Normen und Werte sind an Persönlichkeiten gebunden. Sie bestimmen über urteilen und handeln dieser, Normen können deshalb unterschiedlichst verstanden, erlebt, begründet und gerechtfertigt werden. Gleichfalls wird somit unterschiedlich auf die Übertretung von Normen reagiert. Moralische Normen bieten bzw. liefern Bewertungsmaßstäbe für eigenes und das handeln anderer. Gesellschaftliche Normen gründen sich daher auf folgenden Maßstäben: - die Norm muss erworben und verstanden werden - die Geltung der Norm muss allgemein anerkannt sein - die Norm muss befolgt / nicht befolgt werden Die von einer Person anerkannten Normen machen deren Moral aus. Daraus folgt – Wissen – Urteilen – Verhalten. Eine Norm wird internalisiert ( verinnerlicht ), wenn die vorgegeben Norm von einer Person als eigene verpflichtende Norm akzeptiert und aufgefasst wird. Das heißt die Norm wird verinnerlicht, sie ist ein Teil der Person, sie identifiziert sich mit ihr. Normen können auf unterschiedliche Weise vermittelt werden: - Erlernung durch Beobachtung (Hinweis auf negative/ positive Beispiele, Lernen durch Sanktionierung) - Vermittlung durch familiäre Sozialisation ( verschiedene Erziehungsstile : machtausübender Stil, induktiver Erziehungsstil ) - Vermittlung durch Peergroups [zurück] 3.2. Moralentwichklung Die Entwicklung des Denkens über Moral verläuft über die Heteronomie zur Autonomie. Ab dem Grundschulalter beginnt die Auseinandersetzung mit den Normen. Vermehrt wird nach der Herkunft und Begründung der Norm gefragt, es zeigen sich erste Zweifel an der Berechtigung dieser. In diesem Alter geht es nicht mehr und die Einhaltung oder Übertretung der Norm, sondern die Suche nach dem Sinn und die Begründung der Norm treten fragend in den Vordergrund. Die Legitimität und Gerechtigkeit bezüglich der Normen werden thematisiert. Die Aufgabe der Erziehung ist es nun hierbei unterstützend einzugreifen. Selbstständiges Denken muss gefördert werden, damit die Suche nach der Begründung der Norm und die Entwicklung des ganz persönlichen Normensystems stattfinden kann. Es muss erlernt werden, dass jedes handeln Ursache und Wirkung besitzt und dies nicht willkürlich geschehen darf. Moralische Normen sind als Richtlinien des Handelns gleichfalls Standards für die Bewertung eigenen und fremden Verhaltens. Dieser Sachverhalt äußert sich darin, dass die angelegten Maßstäbe in Verbindung mit dem Handeln zu moralischer Befriedung und / oder zu Schuldgefühlen kommen kann. Die Verantwortlichkeit einer Person für ihre durchgeführte Handlung oder Nichthandlung setzt voraus, dass die Person in der Lage war auch „Anders Handeln zu können“, also es muss die Freiheit der Entscheidung vorhanden gewesen sein. Dennoch muss festgehalten werden, dass moralisches Handeln keineswegs gesichert ist, auch wenn Gebote und Verbote akzeptiert sind, denn zur Umsetzung benötigt man Wissen um vorhandene Möglichkeiten, sowie Kompetenzen zur Selbststeuerung. Diese notwendige Fähigkeit wird in der Literatur als „ Ich – Stärke „ bezeichnet. Moralisches urteilen und moralisches handeln stehen in unmittelbarer Beziehung zueinander, denn nur wenn die moralischen Normen und Werte zur eigenen Person verinnerlicht sind, können sichere Entscheidungen getroffen werden. Ist dies nicht so, stellt eine Verletzung für die jeweilige Person kein Problem dar. Ein gefestigtes moralisches Gefüge, gefestigte moralische Ansichten stellen einen großen Teil der persönlichen Identität dar. [zurück] 3.3. Die persönliche Normorientierung Muss eine Person Lösungsalternativen erarbeiten, so stützen diese sich nicht nur auf äußere Fakten, denn die Person bezieht ihre persönliche Normorientierung in die Problemlösung mit ein. Die Person muss sich während des Prozesses der Problemlösung fragen in wieweit sie Meinungen Dritter akzeptieren und zustimmen kann. Man spricht hierbei von subjektiven Grundüberzeugungen die weltanschauliche Sachverhalte, politische Fragestellungen und aber auch andere Gruppennormen spielen hierbei eine Rolle. Jeder einzelne Mensch verfügt über ganz persönliche ethische und moralische Idealvorstellungen mit der die eigenen Handlungen bemessen werden. Da der Mensch ein gesellschaftliches Wesen ist, verfügt er über verschieden soziale Kontakte die ebenfalls Einfluss auf seine Entscheidungsfindung haben. Darunter sind z.B. Gruppen oder Organisationen zu verstehen. Man unterteil im Allgemeinen in folgende Verbindlichkeiten: - Muss – Vorschriften, deren Einhaltung zwingend ist eine Nichteinhaltung wird in jedem Fall negativ sanktioniert - Soll – Vorschriften, sind zu beachten stellen aber eine geringe Verbindlichkeit dar - Kann – Vorschriften, nennen zulässige/ mögliche Verhaltensmöglichkeiten Der übrige Freiraum ist von einer Person frei entscheidbar zu wählen, dass heißt diese individuelle Freiraum ist nicht durch äußere Reglungen abgedeckt. Es gibt also objektive und subjektive Verbindlichkeiten bei der Entscheidungsfindung die zu beachten und möglich sind. [zurück] 4. Die Ethik unserer heutigen Gesellschaft – ein Blick in die Zukunft Die fortschreitende Globalisierung zwingt uns eine neue oder weitergefasste Begrifflichkeit der Ethik zu suchen. Wir benötigen neue Mittel zur Klärung und Festsetzung von Normen und Werten, denn Menschen verschiedener Kulturen können nur miteinander leben, wenn es durch Konsens entstandene Normen gibt. Sollte dies nicht möglich sein ist die Aufgabe der Demokratie verfehlt. Jede Neuentwicklung und Neuorientierung einer Gesellschaft löst Fragen hinsichtlich bestehender Normen und Werte aus, deshalb müssen grundlegende Werte gesichert sein. Wenn man bedenkt was durch biologische Praxis und Forschung in unseren heutigen Tagen schon möglich ist, so ist für die Zukunft dieser Bereich nicht mehr absehbar. Man möge meinen, dass sich die Forschung verselbstständigt und die Ethik hier weit zurückhängt. Gentechnik und Biotechnik eröffnen neue Perspektiven, aber sie erbringen auch ganz neue ethische Probleme. Die Forschung bringt uns in einen Grenzbereich, es ergeben sich neue Fragestellungen was moralisch und unmoralisch ist. Aus diesem Grunde muss es allgemeine und verpflichtende Grundnormen geben, die auch nicht verhandelbar bzw. auslegbar sind. Die Schule muss in Zukunft sich diesem Problem mit noch größerer Verantwortung stellen, Wertfragen müssen im gesamten Schulgeschehen fachübergreifend thematisiert werden. Die Gesellschaft muss dieser Entwicklung mit Kritik und aktiver Entscheidungshilfe gegenüberstehen. [zurück] 5. Literatur Entwicklungspsychologie Oerter, Montada Beltz, Psychologie Verlags Union Weinheim, 3. vollständig überarbeitete Auflage 1995 Erziehungswissenschaft für Gymnasiallehrer Marotzki, Meyer, Wenzel Hrsg. Deutscher Studienverlag Weinheim 1996 Konflikte in der Schule Neubauer, Gampe, Knapp, Wichterich Luchterhand, 5. vollständig überarbeitete / erweiterte Auflage 1999 Lehrer lösen Konflikte Georg E. Becker Beltz Verlag Weinhheim und Basel, 8. Auflage 1997 Zukunft der Bildung / Schule der Zukunft Bildungskommmission NRW Luchterhand 1995 [zurück]