Wertewandel in unserer Gesellschaft

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Seminararbeit zum Thema: Wertewandel in unser Gesellschaft
Verfasserin: Anett Börner, WS2002/03
Hauptübersicht
Inhalt
Einleitung – Werte und Normen der Gesellschaft
1.
1.1.
1.2.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
Unsere Gesellschaft im Wertewandel
Pluralisierung der Lebensformen und der sozialen Beziehungen
Der Lehrer in unserer Gesellschaft
Rechtliche Handlungsrahmen
Zum schulrechtlichen Handlungsrahmen
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
Freiheit und Verantwortung des Lehrers
Moral und Moralkriterien
Indikatoren der Moral
Moralentwicklung
Persönliche Normorientierung
4.
Ethik unserer heutigen Gesellschaft – ein Blick in die Zukunft
5.
Literatur
Einleitung
Werte und Normen der Gesellschaft
„In jeder Gesellschaft gibt es Normen: Gebote und Verbote, Pflichten oder
Verantwortlichkeiten gegenüber anderen und sozialen und staatlichen Gemeinschaften (und
entsprechende Rechte). Die Normen entstammen kulturellen oder religiösen Traditionen, oder
es handelt sich um staatliche Gesetze oder um Regeln, die in Gemeinschaften neu in Kraft
gesetzt wurden. Über die Legitimität gegebener Normen können die Überzeugungen
divergieren: Staatliche Gesetze, die verbindliches positives Recht darstellen, können gegen
Natur- und Menschenrechte und moralische Überzeugungen von Teilpopulationen verstoßen,
Gebote und Verbote, die in einer Gemeinschaft gelten, mögen von anderen Gemeinschaften
als sittenwidrig abgelehnt werden, immer wieder stellt die junge Generation die Tradition in
Frage.“
Oerter/Montada
Entwicklungspsychologie
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1.Unsere Gesellschaft im Wertewandel
Die Gesellschaft zum Ende des 20.Jahrhunderts, war gekennzeichnet durch den Pluralismus,
d. h. das nebeneinander verschiedener Wertvorstellungen. In früheren Gesellschaften findet
man eindeutiger festgelegte Werte, welche sich zumeist religiös begründen. Die Werte und
Normen stehen in engem Verhältnis zur religiös geprägten Gesellschaft, dazu gehören
humanistische und jüdische – christliche Werte. Die Industrialisierung Anfang des 19.
Jahrhunderts, einhergehend mit der Wissens- und Informationsrevolution, die Zunahme der
Welthandelsbeziehungen und der internationale politische Kontakt führten zur Bereicherung
unserer Kultur. Ebenso erreichten auch alternative Ideologien unsere Welt. Etablierte Werte
und Autoritäten wurden in Frage gestellt, dies führte dazu das die tragenden Werte und
Normen der Gesellschaft keinen stabilen Rahmen mehr geben konnten.
Es ist wohl festzustellen, dass nicht nur bei Kindern und Jugendlichen sondern auch bei
Erwachsenen hinsichtlich verbindlicher Normen und Werte Verunsicherung und Verwirrung
herrscht. Kinder und Jugendliche benötigen aber zur Entwicklung Ihrer Persönlichkeit ein
Wertesystem mit welchem sie sich identifizieren können. Nicht zuletzt kann
Fundamentalismus in unserer Gesellschaft Fuß fassen. Darunter sind keinesfalls nur politische
Ansichten zu verstehen, sondern auch spiritistische Gruppen und Sekten jeglicher Art und
Gefährlichkeit. Solche Gruppierungen bieten eindeutige Orientierungen an und binden
Personen bewusst in starke soziale Kontakte und Kontrollen ein.
Unsere heutige Gesellschaft muss versuchen ihre Werte und Normen neu zu definieren. In
diese Überlegung müssen auch religiös definierte Werte aufgenommen werden, diese sollten
natürlich auch Atheisten sinnvoll und nachvollziehbar erscheinen. Um diese Überlegungen
voranzutreiben müssen Kompromisse geschlossen werden, Debatten geführt und moralische
Praktiken von allen Mitgliedern der Gesellschaft für das angestrebte gemeinsame Ziel
ermöglicht werden.
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1.1. Pluralisierung der Lebensformen und der sozialen Beziehungen
Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Wertewandel hat sich auch die Erziehung innerhalb
der Familien verändert. Die noch bis zum Anfang des 20.Jahrhunderts vorherrschende
autoritäre, patriarchalische Eltern – Kind – Beziehung wird zunehmend aufgrund der anderen
Lebensführung der Elternhäuser abgelöst. Gekennzeichnet ist dies dadurch, dass eher
partnerschaftliche Beziehungen zwischen Eltern und Kindern vorherrschen. Die Kinder
erlangen mehr Mitspracherecht und sollen eigenständigere Entscheidungen treffen. Dazu
nötig sind eigene und festhaltbare Normen und Werte.
Eine weitere Folge der Pluralisierung ist die steigende Partikulisierung der
Wirklichkeitsbereiche. Hierunter sind z.B. zu verstehen: Familie, Beruf, Freizeit, Politik
Diese Lebenswelten driften auseinander, weil sie sich voneinander abgrenzen zuweilen nicht
mehr miteinander vereinbar sind. Ein bestimmendes Beispiel dafür ist die Auflösung der
klassischen Form der Familie, die durch neue unterschiedliche Formen abgelöst wird. Diese
Aussage soll keine Negativierung sein nur sollte sich die Gesellschaft dieser Situationen
anpassen.
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1.2. Der Lehrer in unserer Gesellschaft
Lehrerinnen und Lehrer haben großen Anteil daran, dass Schulen alles in allem mit Erfolg
ihren Teil zur kulturellen und zivilisatorischen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.
Festzustellen ist die zunehmende Komplexität der Aufgaben, durch hohe Anforderungen an
die fachlichen und vor allem an die sozialen und personalen Kompetenzen. Der Lehrer erfährt
in seiner täglichen Arbeit unmittelbar die gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen.
Das berufliche Leitbild des Lehrers verändert und verschiebt sich mit der gesellschaftlichen
Veränderung.
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2. Rechtliche Handlungsrahmen
2.1. Zum schulrechtlichen Handlungsrahmen
Schulische Konflikte können dadurch entstehen, dass die handelnden Personen nicht
ausreichend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind. Hierzu folgende Hinweise:
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Das Schulwesen als solches ist rechtlich an die Bildungsverfassung gebunden. Die
Bildungsverfassung ist ein Teil unserer Gesamtverfassung. Unser Staat ist ein demokratischer
und sozialer Rechtstaat, die Schule als Teil dieses Systems ist somit in das Rechtssystem
eingegliedert.
Zur Begrifflichkeit des Rechtsstaates gehören:
-
Gewaltenteilung
( Art. 20 Abs. 2 GG)
-
Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt
( Art. 19 Abs. 1 GG )
-
Rechtsweggarantie
( Art. 19 Abs. 4 GG )
-
Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz
( Art. 20 Abs. 3 GG)
Die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Rechtsstaates beinhaltet folgende
Grundsätze:
-
Achtung der Grundrechte
-
Rechtsstaats- und Demokratieprinzip
-
Sozialstaatsgebot
Das Schulrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, des besonderen Verwaltungsrechts. Das
schulrechtliche Handeln das unterrichtliche und erzieherische erstreckt sich in diesem
festgelegten Rahmen dem Schulgesetz.
Das Schulrecht richtet sich insbesondere nach folgenden Vorschriften:
-
Verfassungsrecht des Bundes – das Grundgesetz
-
der jeweiligen Landesverfassung
-
der Schulgesetze
-
der Rechtsverordnungen
-
der Verwaltungsvorschriften.
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2.2. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
Die Schule als Stätte von Bildung und Erziehung hat im Rahmen der Landesverfassung und
des Schulgesetzes die Aufgabe, den Schüler zu einem mündigen Menschen heranzubilden.
Dem Schüler sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, welche es
ihm ermöglichen selbstständig zu handeln und zu urteilen, in eigener Verantwortung für bzw.
in Familie, Staat und Gesellschaft zu leben. Die Aufgabe der Gesellschaft wiederum ist, dafür
Sorge zu tragen, dass der Schüler sein Recht auf Bildung in der Schule verwirklichen kann.
Die Begrifflichkeit von Bildung und Ausbildung sind dabei nicht voneinander zu trennen. Die
staatliche Schulerziehung ergibt sich aus dem Staatszweck und der damit verbundenen
Aufgaben des Staates für die Gesellschaft. Die Zukunft des Staates wird auf diese weise
gesichert, die staatliche Schulerziehung erweitert die Kenntnisse und Fähigkeiten die so im
Elternhaus nicht gewährleistet werden können.
Bildung befähigt zur aktiven Mitarbeit und Gestaltung des einzelnen in unserem
Gemeinwesen. Die Erziehung ist gebunden an Einstellungen und Wertorientierungen. In einer
pluralistischen Gesellschaft sind Achtung der Würde anderer, sowie Achtung anderer
Überzeugungen und Toleranz unverzichtbar.
Der Schüler soll lernen soziale Verantwortung zu tragen und selbständig zu handeln, dabei
muss er die allgemeinverbindlichen Rechtsnormen kennen und achten. Er muss seine
persönlichen Handlungsspielräume erkennen und die Akzeptanz für andere Personen seines
Umfelds erlernen. Der Schüler soll Schule erfahren und sich auf die Institutionen der
Demokratie verlassen können. Er soll seine Funktion als mündiger Bürger erkennen und
nutzen lernen.
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2.3. Freiheit und Verantwortung der Lehrers
Der Lehrer nimmt im Auftrag des Staates hoheitsrechtliche Befugnisse wahr. Die
pädagogische Freiheit und die Selbstverantwortung des Lehrers wird in den Ländergesetzen
normiert.
Die pädagogische Freiheit erlaubt dem Lehrer im Rahmen der Gesetze und allgemeinen
Richtlinien prinzipiell in eigener Verantwortung zu unterrichten, zu erziehen und
Schülerleistungen zu beurteilen.
Der Lehrer ist gebunden an:
-
Recht- und Verwaltungsvorschriften
-
Richtlinien und Lehrpläne
-
Konferenzbeschlüsse
-
Schulaufsichtsbehörde und Schulleitung
Der Zweck und das Ziel der pädagogischen Freiheit werden von ihrer Funktion geprägt, sie
hat keine auf den Pädagogen bezogene amts- oder statusbedingte Schutzfunktion. Die Freiheit
des Lehrers liegt im öffentlichen Interesse, dass Begabung, Lernausgangslage den Interessen
und der Entwicklung des einzelnen Schülers gerecht wird.
Der Lehrer hat im besonderem Maße darauf Obacht zu geben das keine Konflikte hinsichtlich
politischer Äußerungen entstehen. Dies liegt vor wenn einseitige politische Äußerungen bzw.
Materialen getätigt werden. Der Lehrer hat die Pflicht zur politischen Mäßigung und
Zurückhaltung. Gleichfalls dürfen keine politischen Betätigungen im Schuldienst
vorgenommen werden. Derartiges Verhalten gilt als Vestoß gegen das Gebot der
Zurückhaltung bei politischer Betätigung.
Im Dienstbereich ist und wirkt der Lehrer nicht als Bürger und Grundrechtsträger, sondern als
Amtswalter. In diesem Zusammenhang muss er der Achtung und das in ihn gesetzte
Vertrauen gerecht werden.
Weitere berufsbeinhaltende Pflichten des Lehrers:
-
fachlich angemessene, gleichmäßig, gerechte Leistungsbeurteilung
-
Informations- und Auskunftspflicht gegenüber Eltern
-
Beratungs- und Informationsanspruch des Schülers
-
Amtsverschwiegenheit als besondere Dienstpflicht
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3. Moral und Moralkriterien
Moralische
Kriterien
müssen
zur
Geltung
universalisierbar
sein.
Das
Universalisierbarkeitskriterium hat durch I. Kant im kategorischen Imperativ seine Form in
folgender Gültigkeit erhalten: „ Handle so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit als
Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
( aus Kritik der Praktischen Vernunft )
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3.1. Indikatoren der Moral
Normen und Werte sind an Persönlichkeiten gebunden. Sie bestimmen über urteilen und
handeln dieser, Normen können deshalb unterschiedlichst verstanden, erlebt, begründet und
gerechtfertigt werden. Gleichfalls wird somit unterschiedlich auf die Übertretung von Normen
reagiert. Moralische Normen bieten bzw. liefern Bewertungsmaßstäbe für eigenes und das
handeln anderer.
Gesellschaftliche Normen gründen sich daher auf folgenden Maßstäben:
-
die Norm muss erworben und verstanden werden
-
die Geltung der Norm muss allgemein anerkannt sein
-
die Norm muss befolgt / nicht befolgt werden
Die von einer Person anerkannten Normen machen deren Moral aus. Daraus folgt – Wissen –
Urteilen – Verhalten. Eine Norm wird internalisiert ( verinnerlicht ), wenn die vorgegeben
Norm von einer Person als eigene verpflichtende Norm akzeptiert und aufgefasst wird. Das
heißt die Norm wird verinnerlicht, sie ist ein Teil der Person, sie identifiziert sich mit ihr.
Normen können auf unterschiedliche Weise vermittelt werden:
-
Erlernung durch Beobachtung (Hinweis auf negative/ positive Beispiele, Lernen durch
Sanktionierung)
-
Vermittlung durch familiäre Sozialisation ( verschiedene Erziehungsstile :
machtausübender Stil, induktiver Erziehungsstil )
-
Vermittlung durch Peergroups
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3.2. Moralentwichklung
Die Entwicklung des Denkens über Moral verläuft über die Heteronomie zur Autonomie. Ab
dem Grundschulalter beginnt die Auseinandersetzung mit den Normen. Vermehrt wird nach
der Herkunft und Begründung der Norm gefragt, es zeigen sich erste Zweifel an der
Berechtigung dieser. In diesem Alter geht es nicht mehr und die Einhaltung oder Übertretung
der Norm, sondern die Suche nach dem Sinn und die Begründung der Norm treten fragend in
den Vordergrund. Die Legitimität und Gerechtigkeit bezüglich der Normen werden
thematisiert. Die Aufgabe der Erziehung ist es nun hierbei unterstützend einzugreifen.
Selbstständiges Denken muss gefördert werden, damit die Suche nach der Begründung der
Norm und die Entwicklung des ganz persönlichen Normensystems stattfinden kann. Es muss
erlernt werden, dass jedes handeln Ursache und Wirkung besitzt und dies nicht willkürlich
geschehen darf.
Moralische Normen sind als Richtlinien des Handelns gleichfalls Standards für die Bewertung
eigenen und fremden Verhaltens. Dieser Sachverhalt äußert sich darin, dass die angelegten
Maßstäbe in Verbindung mit dem Handeln zu moralischer Befriedung und / oder zu
Schuldgefühlen kommen kann. Die Verantwortlichkeit einer Person für ihre durchgeführte
Handlung oder Nichthandlung setzt voraus, dass die Person in der Lage war auch „Anders
Handeln zu können“, also es muss die Freiheit der Entscheidung vorhanden gewesen sein.
Dennoch muss festgehalten werden, dass moralisches Handeln keineswegs gesichert ist, auch
wenn Gebote und Verbote akzeptiert sind, denn zur Umsetzung benötigt man Wissen um
vorhandene Möglichkeiten, sowie Kompetenzen zur Selbststeuerung. Diese notwendige
Fähigkeit wird in der Literatur als „ Ich – Stärke „ bezeichnet. Moralisches urteilen und
moralisches handeln stehen in unmittelbarer Beziehung zueinander, denn nur wenn die
moralischen Normen und Werte zur eigenen Person verinnerlicht sind, können sichere
Entscheidungen getroffen werden. Ist dies nicht so, stellt eine Verletzung für die jeweilige
Person kein Problem dar.
Ein gefestigtes moralisches Gefüge, gefestigte moralische Ansichten stellen einen großen Teil
der persönlichen Identität dar.
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3.3. Die persönliche Normorientierung
Muss eine Person Lösungsalternativen erarbeiten, so stützen diese sich nicht nur auf äußere
Fakten, denn die Person bezieht ihre persönliche Normorientierung in die Problemlösung mit
ein. Die Person muss sich während des Prozesses der Problemlösung fragen in wieweit sie
Meinungen Dritter akzeptieren und zustimmen kann. Man spricht hierbei von subjektiven
Grundüberzeugungen die weltanschauliche Sachverhalte, politische Fragestellungen und aber
auch andere Gruppennormen spielen hierbei eine Rolle. Jeder einzelne Mensch verfügt über
ganz persönliche ethische und moralische Idealvorstellungen mit der die eigenen Handlungen
bemessen werden. Da der Mensch ein gesellschaftliches Wesen ist, verfügt er über
verschieden soziale Kontakte die ebenfalls Einfluss auf seine Entscheidungsfindung haben.
Darunter sind z.B. Gruppen oder Organisationen zu verstehen.
Man unterteil im Allgemeinen in folgende Verbindlichkeiten:
-
Muss – Vorschriften, deren Einhaltung zwingend ist eine Nichteinhaltung wird in
jedem Fall negativ sanktioniert
-
Soll – Vorschriften, sind zu beachten stellen aber eine geringe Verbindlichkeit dar
-
Kann – Vorschriften, nennen zulässige/ mögliche Verhaltensmöglichkeiten
Der übrige Freiraum ist von einer Person frei entscheidbar zu wählen, dass heißt diese
individuelle Freiraum ist nicht durch äußere Reglungen abgedeckt.
Es gibt also objektive und subjektive Verbindlichkeiten bei der Entscheidungsfindung die zu
beachten und möglich sind.
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4. Die Ethik unserer heutigen Gesellschaft – ein Blick in die Zukunft
Die fortschreitende Globalisierung zwingt uns eine neue oder weitergefasste Begrifflichkeit
der Ethik zu suchen. Wir benötigen neue Mittel zur Klärung und Festsetzung von Normen und
Werten, denn Menschen verschiedener Kulturen können nur miteinander leben, wenn es
durch Konsens entstandene Normen gibt. Sollte dies nicht möglich sein ist die Aufgabe der
Demokratie verfehlt.
Jede Neuentwicklung und Neuorientierung einer Gesellschaft löst Fragen hinsichtlich
bestehender Normen und Werte aus, deshalb müssen grundlegende Werte gesichert sein.
Wenn man bedenkt was durch biologische Praxis und Forschung in unseren heutigen Tagen
schon möglich ist, so ist für die Zukunft dieser Bereich nicht mehr absehbar. Man möge
meinen, dass sich die Forschung verselbstständigt und die Ethik hier weit zurückhängt.
Gentechnik und Biotechnik eröffnen neue Perspektiven, aber sie erbringen auch ganz neue
ethische Probleme. Die Forschung bringt uns in einen Grenzbereich, es ergeben sich neue
Fragestellungen was moralisch und unmoralisch ist. Aus diesem Grunde muss es allgemeine
und verpflichtende Grundnormen geben, die auch nicht verhandelbar bzw. auslegbar sind.
Die Schule muss in Zukunft sich diesem Problem mit noch größerer Verantwortung stellen,
Wertfragen müssen im gesamten Schulgeschehen fachübergreifend thematisiert werden. Die
Gesellschaft muss dieser Entwicklung mit Kritik und aktiver Entscheidungshilfe
gegenüberstehen.
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5. Literatur
Entwicklungspsychologie
Oerter, Montada
Beltz, Psychologie Verlags Union Weinheim, 3. vollständig überarbeitete Auflage 1995
Erziehungswissenschaft für Gymnasiallehrer
Marotzki, Meyer, Wenzel Hrsg.
Deutscher Studienverlag Weinheim 1996
Konflikte in der Schule
Neubauer, Gampe, Knapp, Wichterich
Luchterhand, 5. vollständig überarbeitete / erweiterte Auflage 1999
Lehrer lösen Konflikte
Georg E. Becker
Beltz Verlag Weinhheim und Basel, 8. Auflage 1997
Zukunft der Bildung / Schule der Zukunft
Bildungskommmission NRW
Luchterhand 1995
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