MEMO/08/675 Brüssel, den 5. November 2008 Wichtigste Ergebnisse der Fortschrittsberichte über die Kandidatenländer Kroatien, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Kroatien Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien begannen am 3. Oktober 2005 und kommen gut voran. Von den 35 Verhandlungskapiteln wurden inzwischen 211 geöffnet. Davon wurden vier bereits vorläufig geschlossen2. Aufgrund der insgesamt guten Fortschritte Kroatiens eröffnete die Kommission Anfang 2008 die Aussicht auf die Vorlage eines vorläufigen Zeitplans, der den technischen Abschluss der Verhandlungen noch im Jahr 2009 vorsieht, vorausgesetzt, dass Kroatien die notwendigen Bedingungen erfüllt. Ein solcher vorläufiger Zeitplan wird nun im diesjährigen Strategiepapier vorgestellt. Politische Kriterien Kroatien erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen. Neue Gesetze, Strategien und Aktionspläne zur Reform von Verwaltung und Justiz und zur Bekämpfung von Korruption wurden verabschiedet. Die für die Korruptionsbekämpfung zuständige Behörde USKOK hat ihre Arbeit weiter intensiviert. Kroatien hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Probleme im Zusammenhang mit Minderheiten, einschließlich Fragen der Flüchtlingsrückkehr, zu lösen. Das Land hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt. Allerdings steht Kroatien in wichtigen Bereichen wie der Reform des nach wie vor wenig leistungsfähigen Justiz- und öffentlichen Verwaltungssystems und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und der noch weit verbreiteten Korruption weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. In all diesen Bereichen sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um konkrete Ergebnisse zu erzielen. Den Minderheitenrechten, und insbesondere der Flüchtlingsrückkehr, muss weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das Gleiche gilt für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen. In Bezug auf den Zugang des IStGHJ zu bestimmten Unterlagen in Kroatien sind einige Probleme festzustellen. Die regionale Zusammenarbeit und die Bemühungen um Beilegung noch ungelöster Probleme in den bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern, insbesondere hinsichtlich des Grenzverlaufs, müssen fortgesetzt werden. 1 2 Die 21 geöffneten Kapitel: Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Wirtschafts- und Währungspolitik, Unternehmens- und Industriepolitik, Zoll, Rechte an geistigem Eigentum, Dienstleistungen, Gesellschaftsrecht, Statistik, Finanzdienstleistungen, Finanzkontrolle, Informationsgesellschaft und Medien, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, auswärtige Beziehungen, Finanz- und Haushaltsbestimmungen, transeuropäische Netze, Verkehr, Energie, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Beschäftigung und Soziales, freier Warenverkehr. Geöffnete und vorläufig geschlossene Kapitel: Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Industriepolitik, auswärtige Beziehungen. 1 Wirtschaftliche Kriterien Kroatien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die kroatische Wirtschaft dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, vorausgesetzt, dass die Regierung die umfassenden Reformprogramme mit Entschlossenheit weiter umsetzt, um die strukturellen Schwächen der Wirtschaft zu verringern. Kroatien wies erneut eine solide Wirtschaftsleistung auf. Die makroökonomische Stabilität wurde gewahrt. Die Beschäftigung nahm zu und die Arbeitslosigkeit ging zurück. Die Unternehmensregistrierung wurde weiter erleichtert. Allerdings stieg die Inflation aufgrund der höheren Energie- und Lebensmittelpreise stark an. Das Leistungsbilanzdefizit ist gewachsen. Die Strukturreformen kommen nur langsam voran. Die umfangreichen Unternehmenssubventionen wurden nicht wirksam zur Unterstützung der Umstrukturierung eingesetzt. Eine weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds ist erforderlich. EU-Rechtsordnung Kroatien hat seine Fähigkeit zur Erfüllung der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Die Vorbereitungen auf die Erfüllung der EU-Anforderungen kommen stetig voran. In den Bereichen Wirtschafts- und Währungspolitik und Informationsgesellschaft und Medien wurden bedeutende Fortschritte erzielt. In vielen Bereichen wie öffentliche Auftragsvergabe, Rechte an geistigem Eigentum, Zollunion, Lebensmittelsicherheit und Finanzdienstleistungen waren gute Fortschritte zu verzeichnen. In anderen - wie vor allem Justiz und Grundrechte, Umwelt, Wettbewerbspolitik und Landwirtschaft und ländliche Entwicklung - sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Türkei Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei begannen am 3. Oktober 2005 und kamen im Berichtszeitraum voran. Von den 33 Verhandlungskapiteln wurden inzwischen 8 geöffnet. Davon wurde ein Kapitel bereits vorläufig geschlossen3. Darüber hinaus wurden die Vorgaben (Benchmarks) für die Eröffnung der Verhandlungen zu 13 Kapiteln4 festgelegt. Politische Kriterien Die Türkei erfüllt nach wie vor in ausreichendem Maße die politischen Kriterien von Kopenhagen. Allerdings waren die Reformfortschritte 2008 begrenzt. In Bezug auf die Meinungsfreiheit und die Stärkung der Eigentumsrechte nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften erzielte die Regierung im Bereich der Gesetzgebung Fortschritte. Außerdem sagte sie eine Aufstockung der Mittel für das SüdostanatolienProjekt zu, mit dem die sozialen und wirtschaftlichen Probleme im Südosten des Landes angegangen werden. 3 Unternehmens- und Industriepolitik, Statistik, Finanzkontrolle, transeuropäische Netze, Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz, Rechte an geistigem Eigentum, Gesellschaftsrecht – vorläufig geschlossenes Kapitel: Wissenschaft und Forschung. 4 Freier Kapitalverkehr, öffentliche Auftragsvergabe, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Steuern, Beschäftigung und Soziales, Zollunion, freier Dienstleistungsverkehr, Lebensmittelsicherheit, freier Warenverkehr, Umwelt, Finanzdienstleistungen. 2 Nachdem die Türkei die politische Krise abgewendet hat, zu der es aufgrund des Verfassungsgerichtsverfahrens gegen die Regierungspartei zu kommen drohte, muss der politische Reformprozess nun neu belebt werden. Der fehlende Dialog und die mangelnde Kompromissbereitschaft der großen politischen Parteien hatten negative Auswirkungen auf das Funktionieren der politischen Institutionen und auf den politischen Reformprozess. Die Türkei litt weiterhin unter Terroranschlägen der PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen steht. Das Land braucht nun ein kohärentes und umfassendes politisches Reformprogramm, insbesondere für die Verfassungs- und Justizreform. Außerdem sind in den meisten Bereichen, die mit den politischen Kriterien zusammenhängen, noch erhebliche Anstrengungen nötig. Wirtschaftliche Kriterien In Bezug auf die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen ist festzustellen, dass die Türkei über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es sein umfassendes Reformprogramm verwirklicht, um strukturelle Defizite zu beseitigen. Die Türkei wies erneut eine gute Wirtschaftsleistung auf, auch wenn das Wachstum hinter dem Potenzial des Landes zurückblieb. Dies war auf einen Rückgang der Binnennachfrage zurückzuführen, der auf die Durchführung eines konsequenten Stabilisierungsprogramms folgte. Aufgrund des erheblichen Außenfinanzierungsbedarfs, der die Türkei für die Folgen von Schwankungen des Investitionsklimas anfällig macht, bleibt die makroökonomische Stabilität unzureichend. In der Haushaltspolitik war die Leistung der Türkei zwar zufriedenstellend, doch die starren Strukturen des Arbeitsmarkts behindern die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für Frauen und junge Menschen. Die Regierung entwickelte neue Initiativen, um die Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und damit das große regionale Wirtschaftsgefälle abzubauen. Bei der Preisliberalisierung im Energiesektor wurden bedeutende Fortschritte erzielt. EU-Rechtsordnung Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen weiter verbessert. In einer Reihe von Bereichen, insbesondere in den Kapiteln transeuropäische Netze, Energie sowie Wissenschaft und Forschung, kam sie bei der Angleichung an die EU-Rechtsordnung voran. Im Bereich der Finanzkontrolle waren leichte Fortschritte zu verzeichnen. In einigen Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte an geistigem Eigentum, Unternehmensund Industriepolitik, Kartellpolitik, Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz, Wissenschaft und Forschung und Energie ist die Rechtsangleichung bereits weit fortgeschritten. In Bereichen wie insbesondere Landwirtschaft, Fischerei, Tier- und Pflanzengesundheit, staatliche Beihilfen, Justiz und Inneres, Beschäftigung und Soziales muss die Rechtsangleichung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt muss die Türkei ihre Verwaltungskapazitäten weiter ausbauen. Da die Türkei ihren Verpflichtungen gemäß dem Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara nicht nachgekommen war, beschloss die EU im Dezember 2006, die Verhandlungen zu acht Kapiteln5 auszusetzen, zu den restlichen Kapiteln aber fortzusetzen. 5 Freier Warenverkehr, Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehr, Zollunion und auswärtige Beziehungen. 3 Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erhielt den Status eines Kandidatenlands im Dezember 2005. Politische Kriterien In den vergangenen zwölf Monaten hat das Land zwar einige Fortschritte erzielt, die politischen Kriterien jedoch bislang nicht erfüllt. Maßnahmen wurden ergriffen, um die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft zu erreichen, doch weitere Anstrengungen sind erforderlich. Die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid trägt weiter zur Festigung einer multiethnischen Demokratie bei. Ein Gesetz, das einen Rahmen für die Verwendung von Minderheitensprachen schafft, wurde verabschiedet. Das Land ist bei der Umsetzung des Stabilisierungsund Assoziierungsabkommens (SAA) vorangekommen und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen bereits in hohem Maße. Bei der Reform von Justiz und Polizei sind Fortschritte zu verzeichnen. In anderen wichtigen Bereichen steht das Land allerdings weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Dem Bericht der Wahlbeobachtungsmission der OSZE-ODIHR zufolge wurden bei der Abhaltung der Wahlen wichtige internationale Standards nicht erfüllt. Der politische Dialog muss verstärkt fortgesetzt werden, um das wirksame Funktionieren der politischen Institutionen, insbesondere des Parlaments, zu gewährleisten. Die Korruption ist nach wie vor weit verbreitet und stellt trotz einer Reihe von Gegenmaßnahmen weiterhin ein besonders gravierendes Problem dar. Maßnahmen müssen ergriffen werden, um eine ungebührende politische Einmischung bei Einstellungen im öffentlichen Dienst zu verhindern. Wirtschaftliche Kriterien In den vergangenen zwölf Monaten verzeichnete die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien eine gestärkte Wirtschaftsleistung. Das Land hat sich weiter in Richtung einer funktionierenden Markwirtschaft entwickelt und dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es führt sein umfassendes Reformprogramm konsequent durch und beseitigt die erheblichen strukturellen Defizite. Die makroökonomische Stabilität wurde durch eine wirksamere Steuererhebung, die Verringerung der Steuerlast für Arbeitnehmer und durch Erhöhung der Ausgaben für Bildung und Infrastruktur verbessert. Allerdings ist die Verschlechterung der Handelsbilanz, die mit den hohen Wachstumsraten der letzten Zeit einherging, mit Risiken verbunden. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit insbesondere bei jungen Menschen gibt nach wie vor Anlass zur Sorge. Das Land hat seine Strukturreformen fortgesetzt. Die Liberalisierung der Preise und die Privatisierung sind weitgehend abgeschlossen. Der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen hat sich in den vergangenen zwölf Monaten deutlich erhöht. Bei der Schaffung eines attraktiven Unternehmensumfelds, das derzeit noch durch Verwaltungsdefizite und mangelnde Rechtssicherheit beeinträchtigt wird, steht das Land weiterhin vor Herausforderungen. EU-Rechtsordnung In einer ganzen Reihe von Bereichen wie öffentliche Auftragsvergabe, Wettbewerbspolitik, Verkehr, Unternehmensund Industriepolitik sowie Informationsgesellschaft und Medien ist die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Angleichung an die EU-Rechtsordnung gut vorangekommen. Bei der Einführung biometrischer Reisepässe wurden gute Fortschritte erzielt. In Bezug auf die wirksame Um- und Durchsetzung von Rechtsvorschriften weist das Land allerdings in Bereichen wie freier Warenverkehr, Steuern, Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit nach wie vor Defizite auf. 4 EU-Finanzhilfe für die Kandidatenländer im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) IPAMittelzuweisungen in Mio. EUR 2008 Kroatien 146,0 151,2 154,2 157,2 160,4 769,0 70,2 81,8 92,3 98,7 105,8 448,8 Türkei 538,7 566,4 653,7 781,9 899,5 3440,2 Insgesamt 754,9 799,4 900,2 1037,8 1165,7 4658,0 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 2008-2012 5