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MEMO/08/675
Brüssel, den 5. November 2008
Wichtigste Ergebnisse der Fortschrittsberichte über
die Kandidatenländer Kroatien, Türkei und die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Kroatien
Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien begannen am 3. Oktober 2005 und
kommen gut voran.
Von den 35 Verhandlungskapiteln wurden inzwischen 211 geöffnet. Davon wurden
vier bereits vorläufig geschlossen2.
Aufgrund der insgesamt guten Fortschritte Kroatiens eröffnete die Kommission
Anfang 2008 die Aussicht auf die Vorlage eines vorläufigen Zeitplans, der den
technischen Abschluss der Verhandlungen noch im Jahr 2009 vorsieht,
vorausgesetzt, dass Kroatien die notwendigen Bedingungen erfüllt. Ein solcher
vorläufiger Zeitplan wird nun im diesjährigen Strategiepapier vorgestellt.
Politische Kriterien
Kroatien erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen. Neue Gesetze,
Strategien und Aktionspläne zur Reform von Verwaltung und Justiz und zur
Bekämpfung
von
Korruption
wurden
verabschiedet.
Die
für
die
Korruptionsbekämpfung zuständige Behörde USKOK hat ihre Arbeit weiter
intensiviert. Kroatien hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Probleme im
Zusammenhang mit Minderheiten, einschließlich Fragen der Flüchtlingsrückkehr, zu
lösen. Das Land hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt.
Allerdings steht Kroatien in wichtigen Bereichen wie der Reform des nach wie vor
wenig leistungsfähigen Justiz- und öffentlichen Verwaltungssystems und der
Bekämpfung von organisierter Kriminalität und der noch weit verbreiteten Korruption
weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. In all diesen Bereichen sind
nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um konkrete Ergebnisse zu erzielen. Den
Minderheitenrechten, und insbesondere der Flüchtlingsrückkehr, muss weitere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das Gleiche gilt für die strafrechtliche Verfolgung
von Kriegsverbrechen. In Bezug auf den Zugang des IStGHJ zu bestimmten
Unterlagen in Kroatien sind einige Probleme festzustellen.
Die regionale Zusammenarbeit und die Bemühungen um Beilegung noch ungelöster
Probleme in den bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern, insbesondere
hinsichtlich des Grenzverlaufs, müssen fortgesetzt werden.
1
2
Die 21 geöffneten Kapitel: Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Wirtschafts- und Währungspolitik,
Unternehmens- und Industriepolitik, Zoll, Rechte an geistigem Eigentum, Dienstleistungen, Gesellschaftsrecht,
Statistik, Finanzdienstleistungen, Finanzkontrolle, Informationsgesellschaft und Medien, Verbraucher- und
Gesundheitsschutz, auswärtige Beziehungen, Finanz- und Haushaltsbestimmungen, transeuropäische Netze,
Verkehr, Energie, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Beschäftigung und Soziales, freier Warenverkehr.
Geöffnete und vorläufig geschlossene Kapitel: Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Industriepolitik,
auswärtige Beziehungen.
1
Wirtschaftliche Kriterien
Kroatien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die kroatische Wirtschaft
dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften
innerhalb der Union standzuhalten, vorausgesetzt, dass die Regierung die
umfassenden Reformprogramme mit Entschlossenheit weiter umsetzt, um die
strukturellen Schwächen der Wirtschaft zu verringern. Kroatien wies erneut eine
solide Wirtschaftsleistung auf. Die makroökonomische Stabilität wurde gewahrt. Die
Beschäftigung nahm zu und die Arbeitslosigkeit ging zurück. Die
Unternehmensregistrierung wurde weiter erleichtert.
Allerdings stieg die Inflation aufgrund der höheren Energie- und Lebensmittelpreise
stark an. Das Leistungsbilanzdefizit ist gewachsen.
Die Strukturreformen kommen nur langsam voran. Die umfangreichen
Unternehmenssubventionen wurden nicht wirksam zur Unterstützung der
Umstrukturierung eingesetzt. Eine weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds
ist erforderlich.
EU-Rechtsordnung
Kroatien hat seine Fähigkeit zur Erfüllung der aus der EU-Mitgliedschaft
erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Die Vorbereitungen auf die Erfüllung der
EU-Anforderungen kommen stetig voran. In den Bereichen Wirtschafts- und
Währungspolitik und Informationsgesellschaft und Medien wurden bedeutende
Fortschritte erzielt. In vielen Bereichen wie öffentliche Auftragsvergabe, Rechte an
geistigem Eigentum, Zollunion, Lebensmittelsicherheit und Finanzdienstleistungen
waren gute Fortschritte zu verzeichnen. In anderen - wie vor allem Justiz und
Grundrechte, Umwelt, Wettbewerbspolitik und Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung - sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Türkei
Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei begannen am 3. Oktober 2005 und
kamen im Berichtszeitraum voran.
Von den 33 Verhandlungskapiteln wurden inzwischen 8 geöffnet. Davon wurde ein
Kapitel bereits vorläufig geschlossen3. Darüber hinaus wurden die Vorgaben
(Benchmarks) für die Eröffnung der Verhandlungen zu 13 Kapiteln4 festgelegt.
Politische Kriterien
Die Türkei erfüllt nach wie vor in ausreichendem Maße die politischen Kriterien von
Kopenhagen. Allerdings waren die Reformfortschritte 2008 begrenzt. In Bezug auf die
Meinungsfreiheit und die Stärkung der Eigentumsrechte nicht-muslimischer
Religionsgemeinschaften erzielte die Regierung im Bereich der Gesetzgebung
Fortschritte. Außerdem sagte sie eine Aufstockung der Mittel für das SüdostanatolienProjekt zu, mit dem die sozialen und wirtschaftlichen Probleme im Südosten des
Landes angegangen werden.
3
Unternehmens- und Industriepolitik, Statistik, Finanzkontrolle, transeuropäische Netze, Verbraucherschutz und
Gesundheitsschutz, Rechte an geistigem Eigentum, Gesellschaftsrecht – vorläufig geschlossenes Kapitel:
Wissenschaft und Forschung.
4
Freier Kapitalverkehr, öffentliche Auftragsvergabe, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Steuern, Beschäftigung
und Soziales, Zollunion, freier Dienstleistungsverkehr, Lebensmittelsicherheit, freier Warenverkehr, Umwelt,
Finanzdienstleistungen.
2
Nachdem die Türkei die politische Krise abgewendet hat, zu der es aufgrund des
Verfassungsgerichtsverfahrens gegen die Regierungspartei zu kommen drohte, muss
der politische Reformprozess nun neu belebt werden. Der fehlende Dialog und die
mangelnde Kompromissbereitschaft der großen politischen Parteien hatten negative
Auswirkungen auf das Funktionieren der politischen Institutionen und auf den
politischen Reformprozess. Die Türkei litt weiterhin unter Terroranschlägen der PKK,
die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen steht.
Das Land braucht nun ein kohärentes und umfassendes politisches
Reformprogramm, insbesondere für die Verfassungs- und Justizreform. Außerdem
sind in den meisten Bereichen, die mit den politischen Kriterien zusammenhängen,
noch erhebliche Anstrengungen nötig.
Wirtschaftliche Kriterien
In Bezug auf die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen ist festzustellen, dass die
Türkei über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Das Land dürfte mittelfristig
in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union
standzuhalten, sofern es sein umfassendes Reformprogramm verwirklicht, um
strukturelle Defizite zu beseitigen.
Die Türkei wies erneut eine gute Wirtschaftsleistung auf, auch wenn das Wachstum
hinter dem Potenzial des Landes zurückblieb. Dies war auf einen Rückgang der
Binnennachfrage zurückzuführen, der auf die Durchführung eines konsequenten
Stabilisierungsprogramms folgte.
Aufgrund des erheblichen Außenfinanzierungsbedarfs, der die Türkei für die Folgen
von Schwankungen des Investitionsklimas anfällig macht, bleibt die
makroökonomische Stabilität unzureichend. In der Haushaltspolitik war die Leistung
der Türkei zwar zufriedenstellend, doch die starren Strukturen des Arbeitsmarkts
behindern die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für Frauen und junge
Menschen.
Die Regierung entwickelte neue Initiativen, um die Investitionen in die Infrastruktur
anzukurbeln und damit das große regionale Wirtschaftsgefälle abzubauen. Bei der
Preisliberalisierung im Energiesektor wurden bedeutende Fortschritte erzielt.
EU-Rechtsordnung
Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft
erwachsenden Verpflichtungen weiter verbessert. In einer Reihe von Bereichen,
insbesondere in den Kapiteln transeuropäische Netze, Energie sowie Wissenschaft
und Forschung, kam sie bei der Angleichung an die EU-Rechtsordnung voran. Im
Bereich der Finanzkontrolle waren leichte Fortschritte zu verzeichnen. In einigen
Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte an geistigem Eigentum, Unternehmensund Industriepolitik, Kartellpolitik, Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz,
Wissenschaft und Forschung und Energie ist die Rechtsangleichung bereits weit
fortgeschritten. In Bereichen wie insbesondere Landwirtschaft, Fischerei, Tier- und
Pflanzengesundheit, staatliche Beihilfen, Justiz und Inneres, Beschäftigung und
Soziales muss die Rechtsangleichung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt
muss die Türkei ihre Verwaltungskapazitäten weiter ausbauen.
Da die Türkei ihren Verpflichtungen gemäß dem Zusatzprotokoll zum Abkommen von
Ankara nicht nachgekommen war, beschloss die EU im Dezember 2006, die
Verhandlungen zu acht Kapiteln5 auszusetzen, zu den restlichen Kapiteln aber
fortzusetzen.
5
Freier Warenverkehr, Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen,
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehr, Zollunion und auswärtige Beziehungen.
3
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erhielt den Status eines
Kandidatenlands im Dezember 2005.
Politische Kriterien
In den vergangenen zwölf Monaten hat das Land zwar einige Fortschritte erzielt, die
politischen Kriterien jedoch bislang nicht erfüllt. Maßnahmen wurden ergriffen, um
die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft zu erreichen, doch weitere
Anstrengungen sind erforderlich.
Die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid trägt weiter zur Festigung einer
multiethnischen Demokratie bei. Ein Gesetz, das einen Rahmen für die Verwendung
von Minderheitensprachen schafft, wurde verabschiedet. Das Land ist bei der
Umsetzung
des
Stabilisierungsund
Assoziierungsabkommens
(SAA)
vorangekommen und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen bereits in hohem
Maße. Bei der Reform von Justiz und Polizei sind Fortschritte zu verzeichnen.
In anderen wichtigen Bereichen steht das Land allerdings weiterhin vor erheblichen
Herausforderungen. Dem Bericht der Wahlbeobachtungsmission der OSZE-ODIHR
zufolge wurden bei der Abhaltung der Wahlen wichtige internationale Standards
nicht erfüllt. Der politische Dialog muss verstärkt fortgesetzt werden, um das
wirksame Funktionieren der politischen Institutionen, insbesondere des Parlaments,
zu gewährleisten. Die Korruption ist nach wie vor weit verbreitet und stellt trotz einer
Reihe von Gegenmaßnahmen weiterhin ein besonders gravierendes Problem dar.
Maßnahmen müssen ergriffen werden, um eine ungebührende politische
Einmischung bei Einstellungen im öffentlichen Dienst zu verhindern.
Wirtschaftliche Kriterien
In den vergangenen zwölf Monaten verzeichnete die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien eine gestärkte Wirtschaftsleistung. Das Land hat sich weiter in
Richtung einer funktionierenden Markwirtschaft entwickelt und dürfte mittelfristig in der
Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten,
vorausgesetzt, es führt sein umfassendes Reformprogramm konsequent durch und
beseitigt die erheblichen strukturellen Defizite.
Die makroökonomische Stabilität wurde durch eine wirksamere Steuererhebung, die
Verringerung der Steuerlast für Arbeitnehmer und durch Erhöhung der Ausgaben für
Bildung und Infrastruktur verbessert. Allerdings ist die Verschlechterung der
Handelsbilanz, die mit den hohen Wachstumsraten der letzten Zeit einherging, mit
Risiken verbunden. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit insbesondere bei jungen
Menschen gibt nach wie vor Anlass zur Sorge.
Das Land hat seine Strukturreformen fortgesetzt. Die Liberalisierung der Preise und
die Privatisierung sind weitgehend abgeschlossen. Der Zufluss ausländischer
Direktinvestitionen hat sich in den vergangenen zwölf Monaten deutlich erhöht. Bei
der Schaffung eines attraktiven Unternehmensumfelds, das derzeit noch durch
Verwaltungsdefizite und mangelnde Rechtssicherheit beeinträchtigt wird, steht das
Land weiterhin vor Herausforderungen.
EU-Rechtsordnung
In einer ganzen Reihe von Bereichen wie öffentliche Auftragsvergabe,
Wettbewerbspolitik,
Verkehr,
Unternehmensund
Industriepolitik
sowie
Informationsgesellschaft und Medien ist die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien bei der Angleichung an die EU-Rechtsordnung gut vorangekommen. Bei
der Einführung biometrischer Reisepässe wurden gute Fortschritte erzielt. In Bezug
auf die wirksame Um- und Durchsetzung von Rechtsvorschriften weist das Land
allerdings in Bereichen wie freier Warenverkehr, Steuern, Lebensmittelsicherheit und
Tier- und Pflanzengesundheit nach wie vor Defizite auf.
4
EU-Finanzhilfe für die Kandidatenländer im Rahmen des Instruments für
Heranführungshilfe (IPA)
IPAMittelzuweisungen
in Mio. EUR
2008
Kroatien
146,0
151,2
154,2
157,2
160,4
769,0
70,2
81,8
92,3
98,7
105,8
448,8
Türkei
538,7
566,4
653,7
781,9
899,5
3440,2
Insgesamt
754,9
799,4
900,2
1037,8
1165,7
4658,0
Ehemalige
jugoslawische
Republik
Mazedonien
2009
2010
2011
2012
Insgesamt
2008-2012
5
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