KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS - ZENTRALBÜRO, Iblerov trg 10/IV, 10000 Zagreb, veröffentlicht einen EINLADUNG zur Anmeldung von Werbekampagnen von Reiseveranstaltern im Jahr 2011, in welchen die Kroatische Zentrale für Tourismus für den Tourismus in Kroatien Werbung machen wird (MODELL III) Artikel 1 Die Kroatische Zentrale für Tourismus (nachfolgend: HTZ) wird im Jahr 2011 gemeinsame Werbung des kroatischen Tourismus auf allen Märkten durch Werbekampagnen ausländischer und inländischer Reiseveranstalter und/oder Reisebüros (nachfolgend: Reiseveranstalter), durchführen. Artikel 2 Die Werbung schließt folgendes ein: Werbung in Druckmedien, Fernsehwerbung, Radiowerbung, Internetwerbung, Werbung auf Plakaten, Als Gegenstand der Werbung wird folgendes NICHT erachtet: Druck von Broschüren und Katalogen der Reiseveranstalter, Gestaltung eigener Websites, Werbung auf den eigenen Websites. Artikel 3 Die Werbung für HTZ in Werbekampagnen ausländischer und inländischer Reiseveranstalter kann direkt mit HTZ realisiert werden oder durch Vermittlung eines inländischen Reiseveranstalters. Sollte ein ausländischer Reiseveranstalter sich für die Werbekampagne zur Werbung für HTZ durch einen inländischen Reiseveranstalter kandidieren, werden die Rechte und Pflichten zwischen ihnen vertraglich geregelt. Artikel 4 Für die Werbung nach dem Modell III bestimmt HTZ für das Jahr 2011 einen Gesamtwert von 12.000.000,00 HRK brutto, die MwSt. ist in den Gesamtwert inbegriffen (zwölf Million Kuna). Der maximale Wert mit welchen sich HTZ in Werbekampagnen eines Reiseveranstalters bewerben kann, kann 15% der Gesamtmittel, die in dem Artikel 4 dieses Aufrufs genannt werden, betragen. 1 Artikel 5 Träger der Werbekampagne ist der Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kandidiert sich bei der HTZ für die Werbekampagne für das Jahr 2011 und übergibt der HTZ seinen Mediaplan auf dem dafür vorgeschriebenen Formular, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs einnimmt. Artikel 6 Rechte, Pflichten und Werbeinhalte von HTZ werden in den Werbekampagnen der Reiseveranstalter vertraglich zwischen der HTZ und dem Reiseveranstalter geregelt, genauso wie zwischen dem inländischen Reiseveranstalter, wenn er im Namen eines ausländischen Reiseveranstalters auftritt. Artikel 7 Die bereit gestellten Geldmittel von HTZ für die Werbung innerhalb der Werbekampagne werden in Hinsicht auf die Wichtigkeit des einzelnen Reiseveranstalters für den kroatischen Tourismus festgesetzt. Diese Höhe kann höchstens 50% der Geldmittel des abgestimmten Mediaplans aus dem Artikel 5 dieses Aufrufs betragen. Artikel 8 Vorzug bei der Wahl der Werbekampagne der Reiseveranstalter, in welchen HTZ für den kroatischen Tourismus werben will, haben vorgeschlagene Mediapläne für touristische Programme in der Vorsaison (1. Januar bis 11. Juni 2011) und der Nachsaison (10. September bis 30. November 2011). Artikel 9 Realisator der Werbekampagne, in welcher die HTZ für den kroatischen Tourismus wirbt, ist der Reiseveranstalter. HTZ wird die Umsetzung der vertraglich geregelten Werbung kontrollieren und kann vom Vertragsrealisator alle nötigen Dokumente ersuchen. HTZ kann die Auszahlung der Geldmittel für die Werbung an den Reiseveranstalter verweigern oder die Rückzahlung der ausgezahlten Geldmittel für die Werbung anfordern, wenn festgestellt sein sollte, dass der Kandidatur der Werbekampagne oder der Endabrechnung keine glaubwürdige Dokumentation beigelegt wurde. Artikel 10 HTZ wird die vertraglich geregelten Geldmittel für die Werbung des kroatischen Tourismus innerhalb der Werbekampagne dem Reiseveranstalter aufgrund der ausgestellten Rechnung seitens des Reiseveranstalters/des Reisebüros, welcher im Namen eines ausländischen Reiseveranstalters auftritt, mit einer beigelegten Spezifikation der realisierten Werbekosten, bezahlen. Der Rechnung müssen auf jeden Fall alle vollkommenen und ordnungsgemäßen Dokumente beigelegt werden. Als vollkommene und ordnungsgemäße Dokumente wird folgendes erachtet: • Ein unterzeichneter Vertrag mit der HTZ, dessen obligatorischer Bestandteil der Mediaplan ist, zusammen mit der Werbespezifikation jeder einzelnen Reklame und des finanziellen Gesamtbetrags für die Werbung, • Ein unterzeichneter Vertrag zwischen dem ausländischen und dem inländischen Reiseveranstalter über die Art der Nutzung der Geldmittel für die Werbung (wenn ein ausländischer Reiseveranstalter in der Werbung über einen inländischen Reiseveranstalter teil nimmt), • Originalexemplare der veröffentlichten Werbereklamen in Druckmedien in Einklang mit dem Mediaplan, 2 • Fotodokumentation für die Werbung mithilfe von Plakaten laut Mediaplan, • PC-Ausdruck und Audio-Video Aufzeichnung auf einer CD-ROM oder einer DVD für die FernsehRadio- und Internetwerbung laut Mediaplan, • Kopien der Rechnungen von Auftragsnehmern, bei welchen laut Mediaplan im vollen Betrag geworben wird. Artikel 11 Für die Werbung der HTZ in der Werbekampagne des Reiseveranstalters wird in zwei Raten bezahlt, nach Ende der Werbezeit und eingegangenen Dokumenten aus dem Artikel 10 dieses Aufrufs. Die HTZ wird die Zahlungspflicht der ausgestellten Rechnungen laut Werbevertrag nicht übernehmen, wenn diese Rechnungen nicht in Einklang mit dem Artikel 10 dieses Aufrufs sind. Artikel 12 1) Inländischen Reiseveranstaltern, die im eigenen Namen oder im Namen und für die Rechnung eines ausländischen Reiseveranstalters auftreten, kann die Zahlung von 50% der Summe gewährt werden, welche die Kroatische Zentrale für Tourismus vereinigt, und zwar sofort nach Vertragsabschluss, und mit der Pflicht für die Reisebüros, um die Vergeltung von eventuellen Forderungen der Kroatischen Zentrale für Tourismus zu sichern, laut Vertrag der Kroatischen Zentrale für Tourismus folgende Dokumente zuzustellen: zwei Blankowecksel mit der Klausel "ohne Protest", zwei Blankoschuldscheine mit angemerkten Höchstbeträgen, die die Kroatische Zentrale für Tourismus zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung festsetzt, Firmenbuchauszug (nicht älter als 1 Monat, Original), Unterschriftskarton der Bank (Kopie). 2) Sofort nach Eingang schriftlicher Beweisschriften vonseiten des inländischen Reisebüros über die erfolgte Werbung für den Betrag, welchen die Kroatische Zentrale für Tourismus schon in Einklang mit dem Artikel 10 und dem Artikel 12 Absatz 1 dieses Aufrufs bezahlt hat, kann die Kroatische Zentrale für Tourismus die Zahlung des zweites Teils der vertraglich geregelten Summe dem Reisebüro freigeben. Artikel 13 Alle Rechnungen für die Werbung im Jahr 2011 müssen im Hauptbüro der HTZ bis zum 15. Dezember 2011 eingehen, damit sie im Abrechnungszeitraum 2011 bezahlt werden können. Sollte eine Rechnung nach dem 15. Dezember 2011 eingehen, wird diese Rechnung nicht bezahlt und an den Realisator zurück geschickt. Artikel 14 In der Einladung zur Anmeldung von Werbekampagnen im Jahr 2011 können keine Reiseveranstalter teil nehmen, die den touristischen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben oder andere finanzielle Schulden gegenüber der HTZ haben, genauso wie Reiseveranstalter, die ihren finanziellen Verpflichtungen aus der Zusammenarbeit mit kroatischen natürlichen und juristischen Personen nicht nachgekommen sind. Artikel 15 Die Anmeldefrist dauert ab dem Tag der Ausschreibung bis einschließlich 21. Dezember 2010. Sollten die verfügbaren Geldmittel aufgrund eingereichter Kandidaturen nicht komplett ausgeschöpft werden, verlängert sich die Zeitdauer des Aufrufs bis zum 21. Januar 2011. Die Kandidaturen werden nach der Reihenfolge festgesetzt, wie sie in die HTZ eingegangen sind und können bis zu den insgesamt verfügbaren Geldmitteln für das Modell III bewilligt werden, mit 3 möglicher Neuaufteilung zwischen den einzelnen Werbemodellen, in welchen die HTZ im Jahr 2011 teil nimmt. Über die Auswahl der Werbekampagnen, in welchen die HTZ für den kroatischen Tourismus Werbung machen will, wird der von dem Tourismusrat der HTZ bestellte Ausschuss entscheiden. Artikel 16 Die Anmeldung für das Inserieren der Kroatischen Zentrale für Tourismus in Werbekampagnen von Reiseveranstaltern im Jahr 2011 muss folgendes beinhalten: 1) Ausgefülltes Anmeldeformular UTA-M-III/11 für das Inserieren der HTZ in Werbekampagnen von Reiseveranstaltern im Jahr 2011, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs (Beilage 1) darstellt. 2) Glaubwürdige Dokumente über die Zahl der zugeführten Reisenden im Jahr 2009 und 2010 in Kroatien: inländische Reiseveranstalter/Reisebüros müssen eine Kopie des Formulars TU-14 für das Jahr 2009 beilegen, oder aber eine Erklärung über die realisierte Zahl der Ankünfte und Übernachtungen im Jahr 2010 auf dem dafür vorgeschriebenen Formular IBP-M-III/11, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs (Beilage 2a) darstellt; ausländische Reiseveranstalter müssen eine Erklärung über die realisierte Zahl der Reisenden in Kroatien für das Jahr 2010 zustellen, und zwar auf dem dafür vorgeschriebenen Formular IBP-M-III/11, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs (Beilage 2b) darstellt; 3) Eine gedruckte oder Internetbroschüre/Katalog/Programm für die Reisen in Kroatien im Jahr 2011; 4) Ein unterzeichneter Vertrag zwischen dem ausländischen und dem inländischen Reiseveranstalter über die Art der Nutzung der Geldmittel für das Inserieren der HTZ (wenn sich ein ausländischer Reiseveranstalter über einen inländischen Reiseveranstalter kandidiert); 5) ein Mediaplan mit allen Terminen und Finanzangaben für die Werbekampagne im Jahr 2011, und zwar auf dem dafür vorgeschriebenen Formular, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs (Beilage 3) darstellt; 6) Erklärung über die Begleichung aller Schulden des Reiseveranstalters auf dem dafür vorgeschriebenen Formular OID/11, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs (Beilage 4) darstellt; Die Kandidaturen der Reiseveranstalter, deren Anmeldungen keine komplette geforderte Dokumentation beinhalten, welche im Artikel 16 dieses Aufrufs genannt ist, werden nicht in Betracht gezogen. Artikel 17 Die Anmeldung muss in schriftlicher Form an die folgende Adresse zugestellt werden: KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Hauptbüro Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb mit der Anmerkung „Kandidatur für das Modell III“ 4 Beilage 1: FORMULAR UTA- M-III/11 ANMELDEFORMULAR FÜR DAS INSERIEREN DER HTZ IN WERBEKAMPAGNEN VON REISEVERANSTALTERN IM JAHR 2011 - MODELL III Pos. Nr. I. II. 1. 2. 3. 4. III. ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER WERBEKAMPAGNEN ANGABEN ÜBER DIE REISEVERANSTALTER Name Adresse Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags Telefon- und Faxnummer E-Mail Adresse Bankname Bankadresse Girokonto Nummer IBAN Gesamtzahl der realisierten Reisen in Kroatien 2009 laut Formular TU-14 oder Bestätigung TZ für das Jahr 2010 - Anzahl der inländischen Touristen - Anzahl der ausländischen Touristen Anzahl der zugeführten Reisenden in Kroatien für das Jahr 2010 laut abgegebener Erklärung (für ausländische Reiseveranstalter) ANGABEN ZUR WERBEKAMPAGNE Gesamtkosten der Werbekampagne in HRK (EUR/GBP) (1+2+3+4+5+6+7) Inserieren in Druckmedien – insgesamt in HRK (EUR/GBP) Mittel des Reiseveranstalters Werbung im Fernsehen und Radio – insgesamt in HRK (EUR/GBP) - Mittel des Reiseveranstalters Internet-Werbung – insgesamt in HRK (EUR/GBP) - Mittel des Reiseveranstalters Plakat-Werbung – insgesamt in HRK (EUR/GBP) - Mittel des Reiseveranstalters ANGABEN ÜBER DEN AUSLÄNDISCHEN PARTNER, IN DESSEN NAME SICH DER INLÄNDISCHE REISEVERANSTALTER/REISEBÜRO KANDIDIERT Name Adresse Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags Telefon- und Faxnummer E-Mail Adresse Bankname Bankadresse Girokonto Nummer IBAN 5 Beilage 2 a: IBP-M-III/11 _____________________________ (Träger der Werbekampagne - inländischer Reiseveranstalter) _____________________________ (Adresse) _____________________________ (Firmennummer) _____________________________ (persönliche Identifikationsnummer - OIB) _____________________________ (Ort und Datum) KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb ERKLÄRUNG Hiermit erklärt __________________________________________________________________________________ (nachfolgend: Träger der Werbekampagne - inländischer Reiseveranstalter) der Träger der Werbekampagne - inländischer Reiseveranstalter unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit, dass er im Jahr 2010 in Kroatien insgesamt ____________ Touristen organisiert zugeführt hat. Stempel Antragsteller ________________________________ Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person 6 Beilage 2 b: IBP-M-III/11 _____________________________ (Träger der Werbekampagne - ausländischer Reiseveranstalter) _____________________________ (Adresse) _____________________________ (Firmennummer) _____________________________ (persönliche Identifikationsnummer - OIB) _____________________________ (Ort und Datum) KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb ERKLÄRUNG Hiermit erklärt __________________________________________________________________________________ (nachfolgend: Träger der Werbekampagne - ausländischer Reiseveranstalter) der Träger der Werbekampagne - ausländischer Reiseveranstalter unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit, dass er im Jahr 2010 in Kroatien insgesamt ____________ Touristen organisiert zugeführt hat. Stempel Antragsteller ________________________________ Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person 7 Beilage 3: FORMULAR - Mediaplan 8 Beilage 4: OID/11 ………………………………… (Träger der Werbekampagne) ………………………………… (Adresse) ………………………………… (Firmennummer) ……………………………….. (persönliche Identifikationsnummer - OIB) ………………………………… (Ort und Datum) KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb ERKLÄRUNG ÜBER DIE BEGLICHENEN SCHULDEN Hiermit erklärt ………………………………………..……………………………………………………………… Träger der Werbekampagne). (nachfolgend: unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit der Kroatischen Zentrale für Tourismus, keine unausgeglichenen Pflichten für die Aufenthaltstaxen, die touristischen Mitgliederbeiträge und andere Finanzschulden gegenüber der HTZ zu haben, genauso wie keine anderen Pflichten aus der Geschäftstätigkeit mit kroatischen juristischen und natürlichen Personen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen. ……………………………………………… (für juristische Personen) Stempel Antragsteller ……………………………………………… Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person 9