Modell Va

Werbung
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS - ZENTRALBÜRO, Iblerov trg 10/IV, 10000 Zagreb,
veröffentlicht eine
EINLADUNG
zur
Anmeldung
von
Werbekampagnen
und/oder
Werbe/Verkaufsschienen der Fluggesellschaften für Flugprogramme in der Vor- und
Nachsaison nach Kroatien für das Jahr 2011, in welchen die Kroatische Zentrale für
Tourismus Werbeeinschaltungen für den kroatischen Tourismus vornehmen wird
(MODELL V-a)
Artikel 1
Die Kroatische Zentrale für Tourismus (nachfolgend: HTZ) wird im Jahr 2011, auf allen Märkten, in
den Werbekampagnen und/oder Werbe-/Verkaufsschienen der Fluggesellschaften welche
Fluglinien für Flugprogramme in der Vor- und Nachsaison nach Kroatien für das Jahr 2011
aufstellen, Werbeeinschaltungen für den kroatischen Tourismus durchführen.
Die Werbeeinschaltungen der Kroatischen Zentrale für Tourismus werden in den Werbekampagnen
und/oder Werbe-/Verkaufsschienen jener Fluggesellschaften durchgeführt, welche in der Vor- und
Nachsaison im Jahr 2011 eigens, auf den gleichen Flughafen in Kroatien, aufgestellte
Charterflüge erreichen werden und zwar:


mindestens acht (8) Ankunftsflüge auf den selben Flughafen in Kroatien in der
Vorsaison (Zeitraum vom 1. April bis 3. Juli 2011) und/oder
mindestens sechs (6) Ankunftsflüge auf den selben Flughafen in Kroatien in der
Nachsaison (Zeitraum vom 1. September bis 30. November 2011)
Die Werbeeinschaltungen beziehen sich auf die realisierten Ankunftsflüge von Fluggesellschaften
der Outbound-Märkte die nicht schon durch das Model V bewilligt wurden, bzw. Fluggesellschaften
können sich nicht für dieselben Flüge auf das Modell V und V-a anmelden.
Fluggesellschaften können für die Werbeeinschaltungen nicht reguläre Fluglinien kandidieren.
Artikel 2
Die Werbung schließt folgendes ein:
 Werbung in Druckmedien,
 Fernsehwerbung,
 Radiowerbung,
 Internetwerbung,
 Werbung auf Plakaten,
 Werbung in Druckmedien und/oder Internetbroschüren, Katalogen, Programmen und
Magazinen der Fluggesellschaft,
 Werbung an den Internetseiten der Fluggesellschaft.
Artikel 3
Für die Werbeeinschaltungen nach dem Modell V-a bestimmt HTZ für das Jahr 2011
einen Gesamtwert von 5.000.000,00 HRK brutto, die MwSt. ist in den Gesamtwert
inbegriffen (fünf Millionen Kuna).
1
Artikel 4
Die Kroatische Zentrale für Tourismus wird die Werbeeinschaltungen in den Werbekampagnen
und/oder in Werbe-/Verkaufsschienen der Fluggesellschaften gemeinsam mit dem Interessierten
Träger des touristischen Angebots/Produkts der Destination durchführen, dessen Interesse von
dem Tourismusverband der Gespanschaften und der Stadt Zagreb im Gebiet des Anflughafens
vereinigt wird (nachfolgend: TZŽ).
Die Fluggesellschaft kandidiert sich bei dem Tourismusverband der Gespanschaft (TZŽ) in dessen
Gebiet sich der Anflugshafen befindet, auf welchem sich die Anflüge aus dem Artikel 1. der
Öffentlichen Aufforderung realisieren.
TŽŽ koordiniert die Abstimmung der Entwürfe für die Werbung innerhalb des Systems touristischer
Gemeinschaften einzelner Gemeinden, Städte und Ortschaften in der Gespanschaft und der Stadt
Zagreb, sowie anderer Subjekte (nachfolgend: Träger des touristischen Angebots/Produkts).
TZŽ kandidiert sich bei der HTZ mit einem abgestimmten Mediaplan für die Werbung innerhalb der
Werbekampagnen und/oder mit einem Vorschlag für das Werben in Werbe-/Verkaufskanal einer
Fluggesellschaft, in welchem TZŽ zusammen mit anderen Trägern des touristischen
Angebots/Produkts teilnimmt.
TZŽ übergibt der HTZ mit einem abgestimmten Mediaplan für die Werbung innerhalb der
Werbekampagnen und/oder einen Vorschlag für das Werben in einem Werbe-/Verkaufskanal einer
Fluggesellschaft, auf dem dafür vorgeschriebenen Formular, welches einen festen Bestandteil
dieses Aufrufs macht.
Artikel 5
Im Werbemodell V-a werden die HTZ und TZŽ zu 50% der Geldmittel teilnehmen. Das
bezieht sich auf den dafür abgestimmten Mediaplan für das Inserieren in
Werbekampagnen
und/oder
für
Vorschläge
des
Inserierens
in
Werbe/Verkaufsschienen aus dem Artikel 4 dieses Aufrufs.
Im Falle, dass innerhalb der in diesem Aufruf aufgesetzten Anmeldefrist, TZŽ die
Abstimmung mit interessierten Subjekten innerhalb des Systems touristischer
Gemeinschaften aus dem Artikel 4 dieses Aufrufs nicht durchführt, kann die
Fluggesellschaft einen Vorschlag des Mediaplans für die Werbung innerhalb der
Werbekampagnen und/oder einen Vorschlag für das Werben in einem Werbe/Verkaufskanal direkt an HTZ für ihren teil der Geldmittel kandidieren.
Artikel 6
Die Höhe der HTZ Geldmittel für die Werbeeinschaltungen in den Werbekampagnen
und/oder in Werbe-/Verkaufsschienen einzelner Fluggesellschaften wird nach der
Wichtigkeit der aufgestellten Charter Anflüge für den kroatischen Tourismus in der
Vor- und Nachsaison im Jahr 2011 festgelegt.
Artikel 7
Die Rechte, Pflichten und Werbeinhalte der HTZ in Werbekampagnen und/oder Werbe/Verkaufsschienen einer Fluggesellschaft werden vertraglich zwischen der HTZ und TZŽ, bzw.
zwischen der HTZ und der Fluggesellschaft falls sich die Werbung nur mit der HTZ realisiert,
geregelt.
2
Artikel 8
Die Kosten für die Werbung wird die HTZ laut Vertrag an TZŽ, oder an die Fluggesellschaft
aufgrund ausgestellter Rechnungen mit beigelegten kompletten und ordnungsgemäßen
Beweisdokumenten bezahlen.
Als vollkommene und ordnungsgemäße Dokumente wird folgendes erachtet:
• Ein unterzeichneter Vertrag, dessen obligatorischer Bestandteil der Mediaplan für die Werbung
innerhalb der Werbekampagne und/oder ein Vorschlag für das Inserieren in Werbe/Verkaufsschienen der Fluggesellschaft ist, zusammen mit der Werbespezifikation für einzelne
Werbekanäle und Termine und der finanziellen Spezifikation jeder einzelnen Reklame sowie des
finanziellen Gesamtbetrags für die Werbung,
• Bestätigung/täglicher Bericht (daily report) des Anflughafens in Kroatien über alle realisierte
Anflüge in der Vor- und Nachsaison im Jahr 2011,
• Originalexemplare der veröffentlichten Werbereklame in Druckmedien in Einklang mit dem
Mediaplan,
• Fotodokumentation für die Werbung mithilfe von Plakaten laut Mediaplan,
• PC-Ausdruck und Audio-Video Aufzeichnung auf einer CD-ROM oder einer DVD für die Fernseh, Radio- und Internetwerbung laut Mediaplan,
• Kopien der Rechnungen von Auftragsnehmern, bei welchen laut Mediaplan im vollen Betrag
geworben wird.
• Originalexemplare der veröffentlichten Werbungen in gedruckten oder Internetbroschüren,
Katalogen, Programmen und Magazinen der Fluggesellschaften in Einklang mit dem
Werbevorschlag,
• PC-Ausdruck für die auf eigenen Webseiten veröffentlichten Werbungen laut Werbevorschlag,
Artikel 9
Realisator der Werbekampagnen und/oder der Werbung in Werbe-/Verkaufskanal einer
Fluggesellschaft ist TZŽ auf dessen Gebiet sich der Anflugshafen befindet, bzw. die
Fluggesellschaft falls sich die Werbung nur mit der HTZ realisiert.
HTZ wird die Umsetzung der vertraglich geregelten Werbung kontrollieren und kann vom
Vertragsrealisator alle nötigen Dokumente ersuchen.
Artikel 10
Die HTZ wird die Zahlungspflicht der ausgestellten Rechnungen laut Werbevertrag nicht
übernehmen, wenn diese Rechnungen nicht in Einklang mit dem Artikel 8 dieses Aufrufs sind.
Artikel 11
Alle Rechnungen und die ordnungsgemäßen Beweisdokumente für die Werbung im Jahr 2011
müssen unbedingt im Hauptbüro der HTZ bis zum 15. Dezember 2011 eingehen, damit sie im
Abrechnungszeitraum 2011 bezahlt werden können.
Sollten die Rechnungen und Beweisdokumentation nach dem 15. Dezember 2011 eingehen,
werden diese Rechnungen nicht bezahlt und an den Realisator zurück geschickt.
Artikel 12
Die Anmeldefrist für die Kandidaturen der Fluggesellschaften an die TZŽ dauert ab dem
Tag der Ausschreibung bis einschließlich 21. März 2011.
Die abgestimmten Vorschläge der Werbekampagnen müssen von TZŽ bis einschließlich
31. März 2011 an die HTZ übergeben werden.
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Im Falle, dass innerhalb der im Paragraf 1 dieses Artikels aufgesetzten Anmeldefrist,
die TZŽ die Abstimmung mit interessierten Subjekten innerhalb des Systems
touristischer Gemeinschaften nicht durchführt, kann die Fluggesellschaft die
Kandidatur direkt an die HTZ bis einschließlich 31. März 2011 einreichen.
Die Kandidaturen werden nach der Reihenfolge festgesetzt, wie sie in die HTZ eingegangen sind
und können bis zu den insgesamt verfügbaren Geldmitteln für das Modell V-a, die im Artikel 3
dieses Aufrufs festgelegt sind, bewilligt werden.
Über die Auswahl der Werbekampagnen und/oder Webe-/Verkaufskanäle von Fluggesellschaften,
in welchen die HTZ für den kroatischen Tourismus Werbung im Jahr 2011 laut Modell V-a machen
will, wird der von dem Tourismusrat der HTZ bestellte Ausschuss entscheiden.
Artikel 13
Die Anmeldung für die Werbung der Kroatischen Zentrale für Tourismus in
Werbekampagnen und/oder Werbe-/Verkaufsschienen der Fluggesellschaften für
Kroatien für das Jahr 2011 muss folgendes beinhalten:
1) Ausgefülltes Anmeldeformular UO-M-V-a/11 als ein fester Bestandteil dieses Aufrufs;
(Beilage 1)
2) Erklärung über die insgesamt geplante Touristenzahl und die insgesamt geplante Anzahl
der Flugsitze der Fluggesellschaft für jeden Anflugshafen in Kroatien für das Jahr 2011 auf
dem dafür vorgesehenen Formular IBP-M-V-a/11, welches fester Bestandteil dieses Aufrufs
ist; (Beilage 2)
3) Ein Vorschlag des Mediaplans für die Werbekampagnen im Jahr 2011 und zwar auf dem
dafür vorgeschriebenen Formular, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs darstellt
(Beilage 3a);
4) Ein Vorschlag des Inserierens in Werbe-/Verkaufsschienen der Fluggesellschaft im Jahr
2011, und zwar auf dem dafür vorgeschriebenen Formular, welches einen festen
Bestandteil dieses Aufrufs darstellt (Beilage 3b);
5) Erklärung über die Begleichung aller Schulden auf dem dafür vorgeschriebenen Formular
OID/11, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs darstellt (Beilage 4);
Die Kandidaturen der Subjekte, deren Anmeldungen keine komplette geforderte Dokumentation
beinhalten, welche im Artikel 13 dieses Aufrufs genannt ist, werden nicht in Betracht gezogen.
Artikel 14
Die Anmeldung mit der im Artikel 13 geforderten Dokumentation muss in schriftlicher Form an
folgende Adressen zugestellt werden:
TOURISTISCHE ZENTRALEN DER GESPANSCHAFTEN:







Tourismusverband der Gespanschaft Dubrovnik-Neretva, Vukovarska 24, 20000
Dubrovnik
Tourismusverband der Gespanschaft Istrien, Pionirska 1, 52440 Poreč
Tourismusverband der Gespanschaft Osijek-baranja, Kapucinska 40, 31000 Osijek
Tourismusverband der Gespanschaft Kvarner, N. Tesle 2, 51410 Opatija
Tourismusverband der Gespanschaft Split-Dalmatien, Prilaz braće Kaliterna 10/I,
21000 Split
Tourismusverband der Gespanschaft Zadar, Sv. Leopolda Mandića 1, 23000 Zadar
Tourismusverband der Stadt Zagreba, Kaptol 5, 10000 Zagreb
4
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Hauptbüro
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
mit der Anmerkung „Kandidatur für das Modell V-a“
5
Beilage 1:
FORMULAR UO- M-V-a/11
ANMELDEFORMULAR FÜR DIE WERBUNG DER KROATISCHEN ZENTRALE FÜR
TOURISMUS IN WERBEKAMPAGNEN UND/ODER WERBE-/VERKAUFSSCHIENEN DER
FLUGGESELLSCHAFTEN FÜR KROATIEN IM JAHR 2011 – MODELL V-a
Pos.
Nr.
I.
II.
III.
IV.
V.
ANGABRN ZU DEN TEILNEHMERN DER WERBEAKTION IN WERBEKAMPAGNEN UND/ODER
WERBE-/VERKAUFSSCHIENEN VON FLUGGESELLSCHAFTEN
ANGABEN ÜBER DIE TOURISMUSVERBAND DER GESPANSCHAFT
Name
Adresse
Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags
Telefon- und Faxnummer
E-Mail Adresse
Bankname
Bankadresse
Girokonto Nummer
ANGEBEN ÜBER DEN FLUGHAFEN
Name
Adresse
Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags
Telefon- und Faxnummer
E-Mail Adresse
Bankname
Bankadresse
Girokonto Nummer
ANGABEN ÜBER ANDERE TOURISTISCHE GEMEINSCHAFTEN UND WIRTSCHAFTSSUBJEKTE,
DIE IN DER WERBEAKTION INNERHALB DER WERBEKAMPAGNE UND/ODER IN WERBE/VERKAUFSSCHIENEN VON FLUGGESELLSCHAFTEN BETEILIGT SIND (Firmenname und Adresse)
ANGEBEN ÜBER DIE FLUGGESELLSCHAFT
Name
Adresse
Ab- und Anflughäfen (Relationen), auf
welchen die Fluggesellschaft 2011 ihre Flüge
nach Kroatien realisieren will, sowie der
Zeitraum der Flüge und Anzahl der Rotationen
für jede Relation
Insgesamt Anzahl der Touristen und
insgesamt Anzahl der Flugsitze (für jede
Relation) die die Fluggesellschaft im Jahr
2011 nach Kroatien bringen will
6
VI.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
ANGABEN ÜBER DIE WERBEKAMPAGNE UND/ODER WERBE-/VERKAUFSKANÄLE
Gesamtwerbekosten
in
Werbekampagnen
und/oder Werbe-/Verkaufsschienen in HRK
(EUR/GBP) (1+2+3+4+5+6)
Inserieren in Druckmedien – insgesamt in HRK
(EUR/GBP)
- Mittel der TZŽ
Werbung im Fernsehen und Radio – insgesamt
in HRK (EUR/GBP)
- Mittel der TZŽ
Internet-Werbung – insgesamt in HRK
(EUR/GBP)
- Mittel der TZŽ
Plakat-Werbung – insgesamt in HRK
(EUR/GBP)
- Mittel der TZŽ
Werbung in Druckmedien und/oder
Internetbroschüren, Katalogen, Programmen
und Magazinen der Fluggesellschaft insgesamt in HRK (EUR/GBP)
 Mittel der TZŽ
Werbung auf eigenen Webseiten der
Fluggesellschaft – insgesamt in HRK
(EUR/GBP)
 Mittel der TZŽ
ANMERKUNG:
Angaben unter V: - Liste der Ab- und Anflughäfen (Relationen), Anzahl der Rotationen
für jede Relation im Jahr 2011, geplante Anzahl an Flugsitzen und geplante Anzahl der
Touristen kann die Fluggesellschaft auch einzeln als separate Beilage beigeben.
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Beilage 2:
IBP-M-V-a/11
___________________________
(Antragsteller - Fluggesellschaft)
___________________________
(Adresse)
___________________________
(Firmennummer)
___________________________
(persönliche Identifikationsnummer - OIB)
___________________________
(Ort und Datum)
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
ERKLÄRUNG
Hiermit erklärt
________________________________________________________________________________
(nachfolgend: Antragsteller - Fluggesellschaft),
dass er im kandidiertem Programm der Fluggesellschaft laut Modell V-a, in der Vor- und
Nachsaison im Jahr 2011 nach Kroatien insgesamt __________ Flugsitze plant und insgesamt
________ Touristen bringen will.
Stempel
Antragsteller - Fluggesellschaft
_________________________________
Vor- und Nachname sowie Unterschrift der
befugten Person
8
Beilage 3a:
FORMULAR - Mediaplan
9
Beilage 3b:
PKO/11
VORSCHLAG DER WERBE-/VERKAUFSKANÄLE FÜR DIE WERBUNG DES KROATISCHEN
TOURISMUS IM JAHR 2011
Fluggesellschaft___________________________________________________
Gedruckte Werbebroschüre
Gedruckter Katalog/Magazin
Gedruckter Programm
Eigene Webseite
10
Beilage 4:
OID/11
…………………………………
(Antragsteller)
…………………………………
(Adresse)
…………………………………
(Firmennummer)
………………………………..
(persönliche Identifikationsnummer - OIB)
…………………………………
(Ort und Datum)
ERKLÄRUNG ÜBER
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
DIE BEGLICHENEN SCHULDEN
Hiermit
erklärt
………………………………………..………………………………………………………………
(nachfolgend: Antragsteller)
unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit der Kroatischen Zentrale für
Tourismus,
keine unausgeglichenen Pflichten für die Aufenthaltstaxen, die touristischen Mitgliederbeiträge und
andere Finanzschulden gegenüber der HTZ zu haben, genauso wie keine anderen Pflichten aus der
Geschäftstätigkeit mit kroatischen juristischen und natürlichen Personen aufgrund von
Gerichtsbeschlüssen.
Stempel
………………………………………………
(für juristische Personen)
Antragsteller
………………………………………………
Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person
11
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